Infoblatt Umstellung von Heizöl Leicht auf Heizöl Extra Leicht bei

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Infoblatt Umstellung von Heizöl Leicht auf Heizöl Extra Leicht bei
MERKBLATT ZUR UMSTELLUNG VON HEIZÖL LEICHT AUF
HEIZÖL EXTRALEICHT
bei gewerbliche Anlagen
Bestimmungen zur Umstellung finden sich in der Feuerungsanlagenverordnung 2011 und
in den Maßnahmenkatalogen der Länder nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft
A) Feuerungsanlagenverordnung 2011
Diese Verordnung gilt für gewerbliche Betriebsanlagen, in denen Feuerungsanlagen mit
einer Nennwärmeleistung von 50 kW bis zu einer Brennstoffwärmeleistung von weniger als
50 MW verwendet werden.
In neu errichteten Ölfeuerungsanlagen dürfen ab 1. April 2012 nur nachstehende Heizöle
verfeuert werden:
Brennstoffwärmeleistung (kW)
< 400
> 400
> 30 000
Heizöl
extra leicht
(bis zum Ablauf des 31.12.2011)
extra leicht - schwefelfrei
HEL mit biogenen Komponenten
flüssige standardisierte biogene Brennstoffe
extra leicht
(bis zum Ablauf des 31.12.2011)
extra leicht - schwefelfrei
HEL mit biogenen Komponenten
flüssige standardisierte biogene Brennstoffe
leicht
alle Heizöle, deren Schwefelgehalt jedoch 0,5
Massenprozent nicht überschreiten darf
Bei bereits genehmigten Betriebsanlagen müssen diese Anforderungen jedenfalls bei
1) Erhöhung der Brennstoffwärmeleistung oder
2) bei der Erneuerung des Feuerraumes einschließlich der Feuerungseinrichtungen,
3) spätestens jedoch bis 1. Jänner 2018 entsprechen.
B) Immissionsschutzgesetz Luft – Maßnahmenkataloge der Länder
Der Landeshauptmann muss zur Einhaltung der Grenzwerte PM10, NO2 und CO
emissionsmindernde Maßnahmen setzen. In diesem Sinn haben alle Bundesländer
Maßnahmenkataloge erlassen. Allerdings haben nur Wien und Burgenland Regelungen
hinsichtlich der Umstellung von Heizöl leicht auf extra leicht festgelegt.
In Wien und Burgenland müssen seit 1.9.2007 unabhängig von der Kesselleistung alle
Heizungsanlagen, die in einem Sanierungsgebiet (gesamt Wien und Burgenland) liegen,
von Heizöl leicht auf Heizöl extra leicht umstellen.
Ausnahme besteht dann, wenn die
 Versorgung mit dem emissionsärmeren Brennstoff (= Heizöl extraleicht)
sichergestellt ist,
 die jeweilige Anlage zum Einsatz emissionsärmerer Brennstoffe geeignet ist und
 der Einsatz dieser emissionsärmeren Brennstoffe nicht zu einer höheren Belastung
der ArbeitnehmerInnen führt.
Wenn Sie an Ihrer Altanlage somit keine Änderungen durchführen, können Sie
Heizöl Leicht Anlagen bis zum 1.Jänner 2018 weiter betreiben.