Amtsblatthinweis verkehrsberuhigte Bereiche
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Amtsblatthinweis verkehrsberuhigte Bereiche
Gemeindeverwaltung Budenheim Budenheim, 19.11.2015 Öffentliche Bekanntmachung Information für alle Verkehrsteilnehmer Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals auf die Bedeutung der Verkehrszeichen 325.1 (Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs) und 325.2 (Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs) hin: Zeichen 325.1: Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs Zeichen 325.2: Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs Zeichen 325.1: Dieses Zeichen bedeutet, dass ein verkehrsberuhigter Bereich beginnt. Innerhalb dieses Bereichs gelten folgende Ge- oder Verbote: 1. 2. 3. 4. 5. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit (etwa 4 - 7 km/h) fahren. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. Die Regelung gemäß lfd. Nr. 4 hat die Wirkung, dass vor Grundstückzufahrten innerhalb verkehrsberuhigter Bereiche auch der Grundeigentümer nicht parken darf, wenn diese Fläche nicht zum Parken ausgewiesen ist. Zeichen 325.2: Dieses Zeichen bedeutet das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs und ist mit einem Rotstrich von links unten nach rechts oben versehen. Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einbiegt, muss nach § 10 der Straßenverkehrsordnung die Vorfahrt achten. In diesem Falle gilt nicht rechts vor links. Der verkehrsberuhigte Bereich ist aber auf keinen Fall eine Spielstraße im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Im Gegensatz zum verkehrsberuhigten Bereich dürfen in einer Spielstraße weder motorisierte Fahrzeuge noch Radfahrer fahren. Eine Spielstraße ist prinzipiell Fußgängern und spielenden Kindern vorbehalten! Das oberste Gebot für alle Benutzer eines verkehrsberuhigten Bereichs heißt: Gegenseitige Rücksichtnahme. Wir bitten um Beachtung! (R. Becker) Bürgermeister