Antrag auf „verkehrsberuhigten Bereich“

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Antrag auf „verkehrsberuhigten Bereich“
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IG Sägemattstraße
Donnerstag, 12. März 2009
Familien Deck, Herrmann, Waidele
Antrag auf „verkehrsberuhigten Bereich“ im vorderen Bereich der Sägemattstraße in Höllstein
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beantragen aus u.g. Gründen die Umwandlung bestehender Strassen von einer 30erZone in einen verkehrsberuhigten Bereich.
Betroffen sind die Sägemattstr. (Nr. 1-7) und Maulburger Straße (Nr. 11 u. 11/1) gemäß
beiliegender Skizze in Anlage 1.
Begründung:
Der vordere neue Bereich der Sägemattsraße wurde ohne Bürgersteig errichtet, so daß
alle Fußgänger und Radfahrer die Strasse mit den Autos teilen müssen. Fahrbahn und
Gehweg sind niveaugleich ausgeführt (Mischprinzip). Die Strasse dient de facto als Aufenthalts- und Bewegungsraum für alle Verkehrsarten und –teilnehmer und erfüllt damit
bereits die Grundvoraussetzung eines verkehrsberuhigten Bereichs. (Siehe Anlage 2)
Die vordere Sägemattstrasse wird von sehr vielen Familien mit kleinen Kindern bewohnt
(derzeit 25 Kinder unter 15 Jahren zuzüglich der Kinder aus dem Neubauvorhaben von 8
Doppelhäusern!)
Die Kinder nutzen die Strasse als Spielplatz in Ermangelung anderer Alternativen. Ein
Bolzplatz ist nicht vorhanden. Der sehr kleine Spielplatz ist zum Bolzen ungeeignet, Ballspielen findet auf der Strasse statt.
Sehr viele Kindergartenkinder und Grundschüler gehen täglich durch diese Strasse an
ihren Lernort.
Die Straßenbreite beträgt ca. 5,00m. Sollten sich zwei Fahrzeuge mit 2m Breite mit erlaubten 30km/h begegnen und zwischen den Fahrzeugen nur 0,20m Platz lassen, bliebe
Fußgängern pro Seite keine 0,4m Fluchtraum.
Terrassen und Hauseingänge der Anwohner liegen teilweise unmittelbar an der Strasse.
Der Durchgangsverkehr durch die Strasse hat in seiner Häufigkeit in letzter Zeit spürbar
zugenommen.
Mehrere Strassen (Maulburger-, Friedrich- und Schulstrasse) verlaufen parallel mit Gehwegen, so daß die Sägemattstrasse ohne Gehwege verkehrstechnisch als Durchgangsstrasse unnötig ist.
Nach dem "Freiburger Spielstraßenkonzept" wurden inzwischen fast 150 Straßen umoder neugebaut. In neuen Baugebieten wie den Stadtteilen Rieselfeld oder Vauban wer-
-2den Verkehrsberuhigte Bereiche von Anfang an mit eingeplant. Es ist also möglich,
Strassen mit Lebensqualität auszustatten! (Vgl. http://www.freiburg.de/1/106/10606/verkehr.php)
Baden Württemberg will laut Ministerpräsdent Öttinger ein „Kinderland BadenWürttemberg“ sein. Dem müssen Taten folgen! (siehe Anlage 3)
Fazit:
Die erlaubte Geschwindigkeit muß herabgesetzt werden. Unsere Kinder sind hier einem hohen
Risiko ausgesetzt. Sie haben kaum Fluchtwege und zu wenig Platz zum Spielen.
Darüber hinaus nimmt der Verkehrslärm schnell durchfahrender KFZ Lebensqualität.
Wir haben Angst um unsere Kinder!
Da diese Strasse offensichtlich alle Voraussetzungen für einen „Verkehrsberuhigten Bereich“
erfüllt, beantragen wir die schnellstmögliche dementsprechende Ausschilderung mit den Verkehrszeichen Z. 325 bzw. Z. 326.
Aus Gründen der Sicherheit und der Kostenvermeidung sind Fahrbahnschweller unerwünscht.
Die Beschilderung, ggf eine Fahrbahnmarkierung und ein Pflanzenkübel zur Einfahrt in den Bereich sollte genügen.
Mit freundlichen Grüssen,
- Anlagen Unterschriftenlisten
-3Anlage 1
Skizze
Geplanter Bereich als verkehrsberuhigte
Zone !
-4Anlage 2
Verkehrsberuhigter Bereich
Zeichen 325: Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
Zeichen 326: Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
Als verkehrsberuhigter Bereich wird in Deutschland eine mit nebenstehenden Verkehrszeichen beschilderte
Straße oder ein entsprechend beschilderter Straßenabschnitt bezeichnet. Er dient der Verkehrsberuhigung in geschlossenen Ortschaften. Umgangssprachlich wird der verkehrsberuhigte Bereich häufig fälschlich als Spielstraße
bezeichnet.
Die Verkehrsberuhigung wird in Deutschland durch das Verkehrszeichen 325 (Beginn) angekündigt und durch das
Verkehrszeichen 326 (Ende) aufgehoben.
Innerhalb dieses Bereiches gilt (siehe § 42 Abs. 4a StVO):
Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Der Fahrzeugverkehr muss Schritttempo einhalten.
Die Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig, müssen sie warten.
Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
Das Parken ist außerhalb gekennzeichneter Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum
Be- oder Entladen
Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO allen anderen Verkehrsteilnehmern
die Vorfahrt zu gewähren. Es gilt nicht Rechts-vor-Links.
Die Kennzeichnung von Verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht kommenden Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen des Straßenbaulastträgers oder der Straßenbaubehörde, überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben (Verwaltungsvorschrift zu Zeit 325/326). Das
bedeutet, der Verkehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße
mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. In der Regel wird dies durch einen niveaugleichen Ausbau
(Pflasterung), Pflanzbeete, wechselseitige Parkstände, Plateau-Aufpflasterungen und Einengungen erreicht.
Umstritten sind kostengünstige "Sperren", wie zum Beispiel "Krefelder Kissen", Rampensteine und BetonPflanzkübel. Sie beeinträchtigen das optische Gesamtbild und können für Zweiradfahrer, ältere und behinderte
Menschen und Rettungsfahrzeuge gefährlich werden.
Durchgangsverkehr und LKW-Verkehr sind grundsätzlich nicht verboten, der Verkehrsberuhigte Bereich ist also
keine Anliegerstraße. Um den Durchgangsverkehr aus diesem Gebieten heraus zu halten, werden oftmals Sackgassen angelegt oder die Fahrtrichtungen so vorgeschrieben, dass die Bereiche als Abkürzung unattraktiv werden.
Ein nicht selten zu beobachtendes Phänomen in verkehrsberuhigten Bereichen ist, dass sich gerade die Anlieger
über die Geschwindigkeitsbegrenzung hinwegsetzen, obwohl die Maßnahme zur Steigerung der Wohnqualität und
der Sicherheit der Anwohner dient.
Das Schweizer Pendant zum verkehrsberuhigten Bereich ist Begegnungszone.
Quelle: „http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsberuhigter_Bereich“
-5Anlage 3
Quelle: www.baden-wuerttemberg.de
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Argumente für die Errichtung einer Spielstraße:
Positive Außenwirkung (Öffentlichkeitsarbeit)  Image Steinens als familienfreundliche „Wohn-Gemeinde“ mit Lebensqualität im Speckgürtel Basels (S-BahnAnschluß!)
Anpassung an die Realität Kinder spielen auf der Straße und verhalten sich nun mal
nicht immer verkehrsgerecht
Evtl. Kostenbeteiligung der IG Sägemattstraße durch Gründung eines Fördervereins
(Aktionen, Spenden, …)
Wie möchten Sie im Falle einer Ablehnung aus Kostengründen den Eltern eines angefahrenen oder gar überfahrenen Kindes gegenübertreten?
Vor Ihnen sitzen Wähler… !