SAR Einsatzplan Marine Aenderung 9 ( PDF , 3,2 MB)
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SAR Einsatzplan Marine Aenderung 9 ( PDF , 3,2 MB)
MARINEKOMMANDO SAR EINSATZPLAN Flottenkommando Befehlshaber der Flotte 24956 Glücksburg, 17.06 1998 Ich setze den überarbeiteten SAR-Einsatzplan der Marine für den SAR-Bereich Glücksburg in Kraft. Der SAR-Einsatzplan dient der Zusammenarbeit aller an SAR-Aktionen unmittelbar oder mittelbar beteiligten Dienststellen, Organisationen und Personen. HORTEN Vizeadmiral SAR EP VORWORT 1. Der vorliegende "SAR-Einsatzplan der Marine" enthält Informationen über Organisation des SAR-Dienstes im Zuständigkeitsbereich des Marinekommandos. Alle SAR-Aktionen sind nach den hierin festgelegten Kriterien und Verfahren abzuwickeln. Bei SAR-Übungen ist der Einsatzplan nur soweit anzuwenden, daß weder von bestehenden Flugbetriebs- und anderen Vorschriften abgewichen, noch der Dienstbetrieb wesentlich beeinträchtigt wird. 2. Alle Dienststellen, Behörden und Organisationen werden gebeten, erforderliche Zusatzexemplare in Eigenregie zu kopieren . 3. Vorschläge für Ergänzungen/Berichtigungen des SAR-Einsatzplans der Marine sind an Marinekommando Außenstelle Glücksburg EinsMOC13 Bw 242 Postfach 11 63 24956 Glücksburg (Ostsee) BwKennzahl 7225Tel. (0 46 31) 6 66- App 3251 oder 3252 FAX (0 46 31) 6 66 – 3259 Lotus Notes: Markdo RCC Glücksburg/BMVg/BUND\DE@Bundeswehr Internet: 1. [email protected] 2. [email protected] zu richten. 9. Berichtigung SAR EP BERICHTIGUNGSNACHWEIS BERICHTIGUNG Nr. vom Eingearbeitet am durch 1 29.11.1999 29.11.1999 SAR-Leitstelle 2 01.11.2000 01.11.2000 SAR-Leitstelle 3 21.06.2001 21.06.2001 SAR-Leitstelle 4 17.05.2002 17.05.2002 SAR-Leitstelle 5 20.06.2006 20.06.2006 SAR-Leitstelle 6 23.12.2007 23.12.2007 SAR-Leitstelle 7 15.12.2008 15.12.2008 SAR-Leitstelle 8 26.09.2010 26.09.2010 SAR-Leitstelle 9 02.02.2013 02.02.2013 SAR-Leitstelle EINGEARBEITET Unterschrift Original Berichtigungsstand: 02.02.2013 Seite Berichtigungsstand Vorwort Berichtigungsnachweis Berichtigungsstand Inhaltsverzeichnis EP 1- i EP 1- 1 EP 1- 2 EP 1- 3 EP 2- i EP 2- 1 9. Original Neu Original Original 9. 9. 9. 6. 9. EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3- i ii iii 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 6. 9. 7. 9. Original 6. 9. 9. 9. 5. 9. 5. 7. 6. 9. 4. 9. 5. 9. 6. 7. 9. EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4- i ii 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Original 1. Original 1. Original Original 5. 9. 5. Original 9. 9. 9. Original Original 9. 6. 9. Original Original Seite Berichtigungsstand EP 5EP 5EP 5EP 5EP 5EP 5EP 5EP 5EP 5EP 5EP 5EP 5EP 5- i 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1. Original Original Original 9. Original 6. Original 4. 9. Original 9. 1. EP 6EP 6EP 6EP 6- i 1 2 3 Original 9. 9. 9. i 1 2 1 1 2 3 4 5 6 7 7. 6. (Bild) Original 6. (Bild) 6. 5. 7. 6. 5. 5. 6. Original Original Original Original Original Original (Bild) Anlage 1Anlage 2Anlage 3Anlage 4Anlage 4Anlage 5Anlage 6Anlage 7Anlage 8Anlage 8Anlage 8- i 1 1 1 1 2 1 1 1 1 2 3 Original Original Original Original Original Original 1. Original (Bild) Original (Bild) 7. 6. 6. Abk. Abk. Abk. Abk. Abk. 1 2 3 4 5 2. 9. 9. 2. 9. Anhang A Anlage 1Anlage 1Anlage 2Anlage 3Anlage 3Anlage 3Anlage 3Anlage 3Anlage 3Anlage 3Anlage 4Anlage 5Anlage 6Anlage 7Anlage 8Anlage 9Anhang B SAR-EP Inhalt INHALTSVERZEICHNIS SAR-EP-1 Bezugsdokumente SAR-EP-2 Grundsatzweisung für den militärischen Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr SAR-EP-3 Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich GLÜCKSBURG SAR-EP-4 Durchführung des SAR-Dienstes der Marine SAR-EP-5 Beteiligung des SAR-Dienstes bei sonstigen Notfällen SAR-EP-6 Einsatzauswertung und Dokumentation Anhang A Anhang B Original SAR-EP-1 Inhalt INHALTSVERZEICHNIS 1 BEZUGSDOKUMENTE 1.1 INTERNATIONAL 1.2 NATIONAL 1.3 NATO EP 1 – i Original SAR EP 1 1 1.1 1.2 BEZUGSDOKUMENTE IN DER JEWEILS GÜLTIGEN FASSUNG International (1) ICAO Konvention vom 07.12.1944 - Artikel 25 - Annex 11 - Annex 12 (2) ICAO-Dokumente 7333 - AN/859 Fourth Edition 1994 - Part 1 (The Search and Rescue Organisation) - Part 2 (The Search and Rescue Procedures) (3) Internationales Signalbuch (ISB) (4) International Aeronautical and Maritime Search and Rescue Manual (IAMSAR) Volume I-III, Montreal 2010. National (1) Luftverkehrsgesetz § 27c, Absatz 2, Ziffer 1 d, - (2) § 32, Absatz 1, Ziffer 6 v. 27.03.1999 Änderungsgesetz zum LuftVg v. 05.08.2010 (BGBl S. 1126) Artikel Nr. 1 Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens vom 11.11.1992 - (FS-Auftrag V) - § 1 - Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung v. 17.12.1992 (FSBetrV) - § 11 Ziff. 3 - §15 - § 16 - Betriebsanweisung für die Flugverkehrskontrolle (BA - FVK) - Teil 600 (3) Gesetz vom 07.04.1956,‘Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt‘ (IntZLuftAbk), Beitritt der BRD zur ICAO zum 08.06.1956. (4) Strafgesetzbuch - § 323 c (Unterlassene Hilfeleistung) (5) Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungsgesetz) vom 26.08.98 EP 1 – 1 9. Berichtigung SAR EP 1 (6) Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und dem Bundesminister für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Such- und Rettungsdienstes für Luftfahrzeuge und des maritimen Such- und Rettungsdienstes vom 13.06.2001 (VMBl 2001, Seite 126) (Neufassung) (7) Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit dem Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur und dem SAR-Dienst der Bundeswehr. (8) Hilfeleistung der Bundeswehr bei Naturkatastrophen bzw. besonders schweren Unglücksfällen und im Rahmen der dringenden Nothilfe . (VMBl 1988 S. 279 - 281) Änderungen: 1991 S.212, 1991 S.392, 1995 S.260 2001 S.124 (9) Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP Germany). (10) Merchant Ship Search and Rescue Manual (MERSAR) (11) "Handbuch für Suche und Rettung" (12) Nutzung von Rettungsmitteln der Bundeswehr Rettungsmaßnahmen (VMBl 2008 S. 6 Neufassung) im Rahmen ziviler (13) Kostenerstattung bei Hilfeleistungen der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe. (VMBl 1988 S. 285) Änderung 2005, S. 25. (14) Grundsatzweisung für den militärischen Such- und Rettungsdienst. (VMBl 1981 S. 297) (15) Richtlinien für die Nutzung von Luftfahrzeugen der Bundeswehr im Rahmen dienstlicher Einsätze (Mitflüge) (VMBl 1989 S. 197) Änderung 2001 S.191 (16) ZDv 19/2 "Flugbetriebsordnung für die Bundeswehr"/Flugbetriebshandbuch Marine (17) ZDv 19/6 - Die Behandlung von Unfällen und Zwischenfällen mit Luftfahrzeugen und Flugkörpern der Bundeswehr, Kapitel 3. (18) Militärisches Luftfahrthandbuch Deutschland (MilAIP Germany). EP 1 – 2 9. Berichtigung SAR EP 1 (19) Vorläufige Anweisung für den Militärischen Such- und Rettungsdienst (SAR) der Bundeswehr (VorlAnMilSAR-Bw). (20) Erlaß des Innenministers Schleswig-Holsteins über den Such- und Rettungsdienst für Luftfahrzeuge, Untersuchung von Luftfahrzeugunfällen und Verhalten bei Außenlandungen. (Amtsb. Schl.-H 1984, S. 32) (21) SAR-Handbuch Neudruck 1994 (22) Betriebsverfahren für die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs im 4m Band (PV 810 - Auszug) (23) Weisung für die Luftwaffe Nr. 3301 - Fliegerischer Einsatz im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (24) ZDV 99/40 „Wetterberatung für den Flugbetrieb der Bundeswehr“. 1.3 NATO (1) Allied Tactical Publication ATP-10 (D) - Search and Rescue - (2) STANAG 3204 - Aeromedical Evacuation (3) STANAG 3295 - Horse Collar/Rescue Strop Type Helicopter Hoisting Gear (4) (5) STANAG 3650 - Essential SAR Location Equipment and Associated Characteristics (Aircraft) STANAG 7007 - Search and Rescue electronic System (SARES) (6) STANAG 7030 - Combat Search and Rescue (CSAR) und –ATP 62 (7) STANAG 3552 (z.Zt. ausgesetzt) (8) ATP 33, Chap. 9, Section IV – SAR Operations (STANAG 3700) EP 1 – 3 9. Berichtigung SAR-EP-2 Inhalt INHALTSVERZEICHNIS 2 GRUNDSATZWEISUNG FÜR DEN MILITÄRISCHEN SUCH- UND RETTUNGSDIENST DER BUNDESWEHR 2.1 AUFTRAG 2.2 AUFGABEN EP 2 – i 6.Berichtigung SAR EP 2 2 GRUNDSATZWEISUNG FÜR DEN MILITÄRISCHEN SUCH- UND RETTUNGSDIENST DER BUNDESWEHR (Auszug aus VMBI 1981, S. 297 ff.) 2.1 Auftrag Der militärische Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr ist eine Einrichtung der Streitkräfte zur Einsatzunterstützung. Er ist zugleich Teil des nationalen Such- und Rettungsdienstes für Luftfahrzeuge (ICAO) und unterstützt den Seenotrettungsdienst. 2.2 Aufgaben a) Der militärische Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr unterstützt die eigenen und verbündeten Streitkräfte im Frieden, in Krisen und im Krieg. Er leistet der Truppe Einsatzunterstützung in besonderen Notfällen, vornehmlich bei der Lebensrettung und bei der Abwendung drohenden Verlustes von wertvollem Material. In Krisen und im Krieg sind der NATO nationale SAR - Kräfte für gemeinsame Aufgaben zur Verfügung zu stellen. b) Zugleich leistet er als Teil des nationalen Such- und Rettungsdienstes der Bundesrepublik Deutschland allen in Not geratenen Luftfahrzeugen Hilfe ohne Rücksicht auf deren Nationalität oder sonstige Zugehörigkeit. Er führt die Suche nach überfälligen oder abgestürzten Luftfahrzeugen durch, rettet deren Insassen und veranlaßt den Transport der Überlebenden zur ärztlichen Betreuung. c) Im Rahmen der Bundesrepublik Deutschland obliegenden Pflichten zur Hilfeleistung für nationale und internationale Seeschiffahrt in Seenotfällen unterstützt er den Rettungsdienst in den Seegebieten vor der Deutschen Nord- und Ostseeküste. d) Sofern militärischen Aufgaben und den Erfordernissen des SAR-Dienstes für die Luftfahrt nichts entgegensteht, leistet der militärische Such- und Rettungsdienst, unter dem Gesichtspunkt der dringenden Nothilfe und im Rahmen umfassender praktischer Fortbildung des eigenen Personals, Hilfe auch für das zivile Rettungswesen, ebenso bei Naturkatastrophen und im akuten Einzelfall sowie bei besonders schweren Unglücksfällen. EP 2 – 1 9. Berichtigung SAR-EP-3 Inhalt INHALTSVERZEICHNIS 3 ORGANISATION DES SAR-DIENSTES IM SAR-BEREICH GLÜCKSBURG 3.1 3.1.1 GEBIETSAUFTEILUNG SAR BEREICH GLÜCKSBURG 3.1.2 ANGRENZENDE SAR-BEREICHE 3.2 FÜHRUNG 3.3 3.3.1 SAR-EINRICHTUNGEN 1. GRADES DEFINITION 3.3.2 3.3.2.1 3.3.2.2 3.3.2.2.1 3.3.2.2.2 3.3.2.2.3 3.3.2.2.4 3.3.3 3.3.3.1 SAR-LEITSTELLE AUFGABEN EINSATZBEFEHLSGEBUNG REGELFALL SONDERFÄLLE ÄNDERUNGEN / ERGÄNZUNGEN FORMBLÄTTER MARINEFLIEGERGESCHWADER 5 / MARINEFLIEGERGESCHWADER 3 “GZ“ VERANTWORTLICHKEITEN 3.3.3.1.1 3.3.3.1.2 3.3.3.1.3 3.3.3.2 3.3.3.2.1 AUFGABEN DISLOZIERUNG BEREITSCHAFTSZEITEN UND -STUFEN EINSATZMITTEL SAR-HUBSCHRAUBER SEA KING MK 41 EP 3 – i 6. Berichtigung SAR-EP-3 Inhalt 3.4 SAR-EINRICHTUNGEN 2. GRADES 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.4 3.4.5 3.4.6 3.4.7 3.4.8 DEFINITION FLIEGENDE VERBÄNDE DO 228 LM ENTFÄLLT P-3C ORION SEA LYNX MK88A NATO-LUFTFAHRZEUGE ENTFÄLLT 3.4.9 3.4.10 3.4.11 3.4.12 3.4.13 3.4.14 3.4.15 3.4.16 BUNDESPOLIZEI POLIZEI KATASTROPHENSCHUTZ-HUBSCHRAUBER DES BUNDESMINISTER DES INNEREN EINHEITEN DER DEUTSCHEN MARINE SAR-BEREICHSSUCHSTELLEN BESONDERHEITEN DER BEREICHSSUCHSTELLE 8 (DGZRS) LANDESKOMMANDO SCHLESWIG-HOLSTEIN NOTDIENSTE MILITÄRISCHER UND ZIVILER FLUGPLÄTZE 3.4.17 3.4.18 3.4.19 3.4.20 3.4.21 FLUGSICHERUNGSDIENST (FS-DIENST) RADARFÜHRUNGSDIENST GEOPHYSIKALISCHER BERATUNGSDIENST PRÜF – UND MESSDIENST (PMD) DER BUNDESNETZAGENTUR (BNA) RUNDFUNK, FERNSEHEN, PRESSE EP 3 – ii 9. Berichtigung SAR-EP-3 Inhalt 3.5 FERNMELDEVERBINDUNGEN 3.5.1 3.5.1.1 3.5.1.2 3.5.1.3 3.5.1.4 3.5.1.5 3.5.1.6 3.5.2 FERNSPRECHVERBINDUNGEN DIREKTLEITUNGEN BUNDESWEHRGRUNDNETZ ÖFFENTLICHE FERNSPRECHVERBINDUNGEN ENTFÄLLT ENTFÄLLT FLUGSICHERUNGSTELEKOMMUNIKATIONSNETZ FERNSCHREIBVERBINDUNGEN 3.5.2.1 3.5.2.2 3.5.2.3 3.5.2.4 3.5.3 3.5.3.1 3.5.3.2 3.5.3.2.1 3.5.3.2.2 FS-FERNSCHREIBNETZ (AFTN) BUNDESWEHRFERNSCHREIBNETZ ENTFÄLLT TELEFAX FUNKSPRECHVERBINDUNGEN FREQUENZEN RUFZEICHEN SAR-EINSÄTZE/-ÜBUNGEN ZUSAMMENARBEIT MIT BEHÖRDEN EP 3 – iii 7. Berichtigung SAR-EP-3 3 Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Glücksburg 3.1 Gebietsaufteilung Die Durchführung des SAR-Dienstes in der Bundesrepublik Deutschland erfordert die Einteilung in SAR-Bereiche, in denen jeweils eine SAR-Leitstelle für SAR-Maßnahmen verantwortlich ist. Die Bundesrepublik Deutschland ist in die SAR-Bereiche GLÜCKSBURG und MÜNSTER unterteilt. 3.1.1 SAR-Bereich GLÜCKSBURG (Skizze siehe Anhang A, Anlage 1.) Der SAR-Bereich Glücksburg umfaßt das Seegebiet des Fluginformationsgebietes Bremen einschließlich aller Inseln, Halbinseln und Bodden, das Land Schleswig-Holstein, die Hansestadt Hamburg sowie den deutschen Anteil des Festlandsockels in der Nordsee. 3.1.2 Angrenzende SAR-Bereiche ( s. Anhang A, Anlage 2.) Bei grenzüberschreitenden SAR-Einsätzen arbeitet die SAR-Leitstelle (Rescue Coordination Center - RCC) GLÜCKSBURG mit den SAR-Leitstellen benachbarter SARBereiche eng zusammen. Es sind die SAR-Bereiche: MÜNSTER (D) WARSCHAU (PL) (Sea Area) GÖTEBORG (S) DEN HELDER (NL) AARHUS (DK) KINLOSS (GB) 3.2 mit RCC MÜNSTER mit ARSC GDYNIA mit JRCC GÖTEBORG mit JRCC DEN HELDER mit JRCC DENMARK mit RCC KINLOSS Führung Verantwortlich für den militärischen SAR-Dienst im Bereich GLÜCKSBURG ist der Abteilungsleiter Einsatz beim Marinekommando. In dieser Eigenschaft unterstehen ihm: (1) die SAR-Einrichtungen 1. Grades ständig, (2) die SAR-Einrichtungen 2. Grades der Bundeswehr für die Dauer des SAR-Einsatzes. Mit nichtmilitärischen Einrichtungen und Dienststellen arbeitet er eng zusammen. Die Durchführung aller sich aus dieser Verantwortlichkeit ergebenden Maßnahmen liegt bei der SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG. EP 3 - 1 9. Berichtigung SAR-EP-3 3.3 SAR-Einrichtungen 1. Grades 3.3.1 Definition SAR-Einrichtungen 1. Grades sind Mittel der Streitkräfte, die mit besonders ausgebildetem Personal und entsprechender Ausrüstung für Aufgaben des Such- und Rettungsdienstes ständig in Bereitschaft stehen. SAR-Einrichtungen 1. Grades sind: (1) die SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG (2) die ihr einsatzmäßig ständig unterstellten SAR-Luftfahrzeuge. 3.3.2 SAR-Leitstelle Die SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG ist in ihrem Bereich für Einleitung, Durchführung und Abschluß von SAR-Maßnahmen, deren Auswertung sowie die damit verbundene Dokumentation verantwortlich. 3.3.2.1 Aufgaben Die SAR-Leitstelle koordiniert den Einsatz aller bereitgestellten Kräfte (1) mit zivilen Behörden und Organisationen (2) mit benachbarten SAR-Leitstellen, wenn SAR-Operationen sich über den eigenen Bereich hinaus auf andere SAR-Bereiche erstrecken oder auf deren Ersuchen Unterstützung gegeben wird (3) mit Bereichssuchstellen und anderen beteiligten Dienststellen. (4) Sie unterstützt die DGzRS in der Durchführung des SAR-Dienstes bei Seenotfällen auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung (siehe SAR-Einsatzplan DGzRS). (5) Sie fordert Kräfte der Bundeswehr, des Bundes, der Länder, der Stationierungsstreitkräfte, benachbarter SAR-Leitstellen und ziviler Organisationen an. (6) Sie überträgt die örtliche Einsatzleitung wenn erforderlich, an eine dafür geeignete Dienststelle oder Einheit (OSC). (7) Sie führt regionale SAR-Übungen durch und nimmt an überregionalen SAR-Übungen teil. EP 3 - 2 Original SAR-EP-3 3.3.2.2 Einsatzbefehlsgebung 3.3.2.2.1 Regelfall (1) (2) (3) (4) Für jeden Einsatz von SAR-Mitteln 1. Grades bedarf es eines Einsatzbefehls bzw. bei TCTP-Flügen der Zustimmung der SAR-Leitstelle. Übungsflüge gemäß TCTP dürfen mit SAR-Hubschraubern unter folgenden Voraus setzungen durchgeführt werden: Übungsflüge gemäß TCTP mit SAR-Bereitschaftshubschraubern müssen spätestens 30 Min. vor der beabsichtigten Startzeit bei der SAR-Leitstelle angemeldet sein. SAR-Bereitschaftshubschrauber fliegen mit vollständiger SAR-Besatzung und Ausrüstung. Fernmeldeverbindung zum RCC muß ständig sichergestellt sein. Jeder Übungsflug mit SAR-Bereitschafts H/C ist so zu planen, daß eine Restflugzeit von 2,0 Stunden nicht unterschritten wird. Ausnahmen zu dieser Regelung nur mit Genehmigung RCC. Übungsgebiete: (1) SAR-H/C Helgoland im SAR- Bereich GLÜCKSBURG bis zur Ostküste SchleswigHolstein, östliche Begrenzung 010°30E. Die Landmasse Niedersachsen mit der südlichen Begrenzung: 53°20N 007°00E, 53°10N 007°30E,53°10N 008°00E und 53°40N 009°30E. (2) SAR-H/C Warnemünde im SAR-Bereich GLÜCKSBURG über den Seegebieten der FIR Bremen bis 010°00E als westliche Begrenzung und die Landmasse Mecklenburg Vorpommern mit der südlichen Begrenzung: 53°30N. Zur Übung von Anflug/Landeverfahren kann der Zivil - Flugplatz Barth, wenn kostenneutral, genutzt werden. (3) Der Flugsicherungskontrollbereich Hamburg ist nicht für Ausbildungsflüge zu nutzen. 3.3.2.2.2 Sonderfälle Bei der Alarmierung eines in der Luft befindlichen SAR-Hubschraubers durch eine FSKontrollstelle im Zusammenhang mit Notlagen oder anderen Zwischenfällen mit Luftfahrzeugen gilt der Einsatzbefehl durch RCC GLÜCKSBURG als erteilt. Für die umgehende Benachrichtigung der SAR-Leitstelle ist dann die alarmierende FS - Kontrollstelle verantwortlich. 3.3.2.2.3 Änderungen / Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen zu Einsatzbefehlen dürfen nur von der Dienststelle vorgenommen werden, die den Einsatzbefehl erteilt hat. EP 3 - 3 6. Berichtigung SAR-EP-3 3.3.2.2.4 Formblätter Formblätter für Einsatzbefehle siehe Anhang A, Anlage 5. 3.3.3 Marinefliegergeschwader 5 / Marinefliegergeschwader 3 „GZ“ 3.3.3.1 Verantwortlichkeiten Das Marinefliegergeschwader 5 stellt das SAR-Mittel 1. Grades der Marine. Das Marinefliegergeschwader 5 ist für die ständige Einsatzbereitschaft der SAR-Mittel mit voll einsatzbereiten Besatzungen und in dem jeweils befohlenen Rüstzustand verantwortlich. 3.3.3.1.1 Aufgaben (1) (2) (3) (4) (5) (6) Für die Besatzungen der SAR-Hubschrauber und -Flugzeuge bestehen folgende Aufgaben: Durchführung der SAR-Bereitschaft gemäß befohlenem Bereitschaftsplan. Durchführen von Einsätzen zur Suche nach vermißten Luftfahrzeugen und Bergung der Insassen. Durchführung von Einsätzen im Rahmen des allgemeinen Rettungswesens. Durchführung von sonstigen Einsätzen und Übungen gem. Einsatzbefehl der SARLeitstelle. Flüge im Rahmen TCTP nach Zustimmung durch die SAR-Leitstelle. Erstellung von Einsatzunterlagen. 3.3.3.1.2 Dislozierung Standort SAR Kommando Helgoland SAR Kommando Warnemünde MFG 5 Nordholz (SAR Außenlandeplatz Borkum) Einsatzmittel 1 SAR H/C SEA KING MK 41 1 SAR H/C SEA KING MK 41 1 SAR H/C SEA KING MK 41 (SPARE) An dem Außenlandeplatz wird nur noch bei Bedarf ein SAR H/C stationiert. Für eine komplette Aktivierung mit Personal aus Kiel muß mit einer Vorlaufzeit von mind. 12 Std. gerechnet werden EP 3 - 4 9. Berichtigung SAR-EP-3 3.3.3.1.3 Bereitschaftszeiten und -stufen (1) Allgemein SAR - Leitstelle GLÜCKSBURG SAR Hubschrauber Helgoland SAR Hubschrauber Warnemünde 0730 LCL bis Sonnenuntergang* +30 Min Jedoch max. bis 20:30 LCL BereitschaftsZeit Stufe durchgehend 15 Minuten 3 15 Minuten 3 Nachts BereitschaftsStufe durchgehend 1 Stunde 4/1 1 Stunde 4/1 Spare SAR Hubschrauber Nordholz SAR-Einsatzfähig 15 Minuten 3 SAR-Einsatzfähig 1 Stunde 4/1 Zeit (2) Besonderheiten - Bei Bedarf werden auf Befehl des Marinekommandos weitere Hubschrauber und / oder Flugzeuge verfügbar gemacht. - In Nordholz ist ein vorflugklarer Reservehubschrauber bereitzustellen. Eine personelle Besetzung erfolgt auf Anforderung durch das Marinekommando. - Während der Regeldienstzeit ist die Besetzung für den Reservehubschrauber innerhalb 1 Stunde mit einer CR-Crew sicherzustellen. - Außerhalb der Regeldienstzeit wird eine 3 Stunden Bereitschaft gewährleistet (Besatzung mind. LCR). (zur Zeit ausgesetzt) - Herabsetzung von Bereitschaftsstufen: Sollte aufgrund der Wettervorhersage für den örtlichen Einsatzraum der Einsatz von SAR-Hubschraubern nicht möglich sein (z.B. aufgrund von gefrierendem Niederschlag) und ist mit einer Besserung in absehbarer Zeit nicht zu rechnen, kann die Bereitschaftsstufe für den Vorhersagezeitraum von der SAR-Leitstelle herabgesetzt werden. - SAR-Bereitschaftsstufen während Ausbildungsnachtflugbetrieb über See: Für die Dauer des militärischen Nachtfluges über See im Zuständigkeitsbereich des RCC Glücksburg werden grundsätzlich die Bereitschaftszeiten (-stufen) nach diesem Kapitel gemäß Abschnitt ((1) Allgemein) für die SAR-Hubschrauber aufrechterhalten. Diese Anordnung gilt für den Flugbetrieb aller deutschen und alliierten militärischen LFZ. Ausnahmen werden gesondert befohlen - - Davon ausgenommen sind SEA KING MK41 und LYNX MK88A im Bordflugbetrieb. Bei geschwaderinternem, parallelen Flugbetrieb mit mehreren MK41/MK88A, decken sich diese gegenseitig ab, wobei der Rüstzustand (Winde) zu berücksichtigen ist. Ist kein weiterer H/C eingesetzt, übernimmt der für den Bereich zuständige SAR H/C die Abdeckung. EP 3 - 5 9. Berichtigung SAR-EP-3 - - - - Ausbildungsnachtflugbetrieb über See mit LYNX MK88A, kann bei Nichtverfügbarkeit von SEA KING MK41 (Wetter, Technik, Personal), in enger Absprache mit der SARLeitstelle Glücksburg, unter Berücksichtigung der Faktoren Übungsgebiet, Anzahl MK88A, Rüstzustände sowie die Verfügbarkeit von SAR H/C’s der Anrainerstaaten, durchgeführt werden. Bei Einsätzen mit Flächenflugzeugen der Marine Für die Bereitschaftszeiten ist die Zeit des Sonnenuntergangs* in GLÜCKSBURG maßgebend. Das Marinekommando, Aussenstelle Glücksburg (Geophys), versorgt die SAR Kommandos mit den astronomischen Tabellen. 3.3.3.2 Einsatzmittel 3.3.3.2.1 SAR-Hubschrauber SEA KING MK 41 / Ausrüstung/Einsatzkriterien: s. Anhang A, Anlage 3, Seite 1, 2 und 3 EP 3 - 6 9. Berichtigung SAR-EP-3 3.4 SAR-Einrichtungen 2. Grades 3.4.1 Definition (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) 3.4.2 Als Rettungseinrichtungen 2. Grades werden bezeichnet : alle Kräfte der Bundeswehr und der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Streitkräfte bezeichnet, soweit sie für SAR - Aufgaben herangezogen werden. Sofern der militärische Auftrag einer Militär - Dienststelle es zuläßt, ist der Aufforderung der SARLeitstelle, sich an Such- und Rettungsmaßnahmen zu beteiligen, Folge zu leisten. geeignete Kräfte der Polizei die örtliche Feuerwehr das Technische Hilfswerk (THW) das Deutsche Rote Kreuz und gleichgeartete Hilfsorganisationen die Bergwacht. Sind o.a. Mittel aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen im Einzelfall nicht einsetzbar, können Einheiten der Bundespolizei sowie der Handelsschifffahrt und die zivile Luftfahrt an der Durchführung von Such- und Rettungsaktionen beteiligt werden. Fliegende Verbände Auch die nicht speziell für den SAR-Dienst ausgebildeten und ausgerüsteten fliegenden Verbände der Bundeswehr und der Stationierungsstreitkräfte stellen mit ihren Luftfahrzeugen eine wertvolle Hilfe dar, wenn die SAR-Mittel 1. Grades, bedingt durch Art und/oder Umfang des Notfalls, nicht ausreichen. Hier können sich Einsatzmöglichkeiten wie folgt ergeben: (1) Suche aus der Luft nach abgestürzten Luftfahrzeugen; (2) Krankentransport lebensgefährlich verletzter oder erkrankter Personen; (3) in Katastrophenfällen Evakuierung der Bevölkerung oder Transport von Versorgungsgütern. Für den Krankentransport oder Evakuierung der Bevölkerung müssen die Luftfahrzeuge jedoch erst umgerüstet werden. In der Luft befindliche Luftfahrzeuge können nach Zustimmung des jeweiligen Verbandes/Halters umgeleitet werden, um elektronische oder visuelle Suche im Auftrag der SAR-Leitstelle durchzuführen. EP 3 - 7 5. Berichtigung SAR-EP-3 3.4.3 DO 228 LM Zur Ölaufklärung stehen dem MFG 3 zwei DO 228 LM zur Verfügung. Aufgrund der Ausrüstung kann die DO 228 LM für optische, infrarot und elektronische Suche über Land und See eingesetzt werden. (Ausrüstung s. Anhang A, Anlage 3 Seite 4 und 5) 3.4.4 ENTFÄLLT 3.4.5 P-3C ORION Dem MFG3 stehen als Fernaufklärungs- und Ujagdflugzeug acht viermotorige P-3C Orion zur Verfügung. Die Orion bietet neben einer guten Sensorik auch eine grosse Reichweite. Also gute Komponenten für erforderliche SAR-Aufgaben in einem grossen Gebiet. (Ausrüstung s. Anhang A, Anlage 3 Seite 6) 3.4.6 SEA LYNX MK88A Für den Bordhubschrauber SEA LYNX MK88A sind keine SAR-Bereitschaftsstufen befohlen. Auf Anweisung Marinekommando kann dieser jedoch zu SAR-Aufgaben herangezogen werden. Der Einsatzbefehl hierzu ergeht über den Gefechtsstand Marinefliegergeschwader 3 bzw. über die betreffende Schiffseinheit. (Ausrüstung s. Anhang A, Anlage 3 Seite 7) EP 3 - 8 9. Berichtigung SAR-EP-3 3.4.7 NATO-Luftfahrzeuge NAEW-Luftfahrzeuge sind gem. Manual 80-107-10 Sect. VII Chapt. 1 verpflichtet, alle Informationen über Notfälle, Ausstrahlung von Notsignalen oder Notsignalabstrahlung mittels Sekundärradar an die zuständige SARLtSt zu melden. Folgende Notfrequenzen werden ständig überwacht. 121.5 MHz 243.0 MHz 2182 KHz Im SAR-Einsatz kommen NAEW-Luftfahrzeuge als "Airborne Mission Coordinator" zum Einsatz und dienen im Autocat-Verfahren als automatische Relaisstation im UHFFunkbetrieb zwischen dem On-Scene-Coordinator, den SAR-Besatzungen und der SARLtSt. 3.4.8 entfällt 3.4.9 Bundespolizei Die Fliegerstaffel der Bundespolizei ist für den SAR-Bereich GLÜCKSBURG in SAREinsatzfällen über folgende Dienststelle anzufordern: Bundespolizeipräsidium Nord in Bad Bramstedt Lagezentrum TELECOM 04192 - 502153 3.4.10 Küstenwachzentrum Ostsee Küstenwachzentrum Nordsee Neustadt TELECOM 04561 - 50202 04561 - 50203 FAX 04561 - 16447 Cuxhaven TELECOM 04721 - 567390 04721 - 567391 FAX 04721 - 567404 Polizei Der Einsatz von Polizeihubschraubern kann nur über die Bereichssuchstellen veranlasst werden. EP 3 - 9 5. Berichtigung SAR-EP-3 3.4.11 Katastrophenschutz-Hubschrauber des Bundesministers des Inneren Die Katastrophenschutz-Hubschrauber ("Christoph") können über die jeweiligen Rettungsleitstellen zur Bergung von abgestürzten Luftfahrzeug-Besatzungen innerhalb ihres Einsatzbereiches angefordert werden. Ihr Einsatz kann sich auch aus anderen Luftnotlagen oder -unfällen ergeben, wenn die Hubschrauber zeitlich und/oder räumlich näher zum Notfallort stationiert sind oder die in Frage kommenden SAR-Mittel zum Zeitpunkt des Notfalls in anderweitigen Einsätzen bereits gebunden sind. Gemäß BMVg VR III 2, Az 13-29 vom 11.06.1981 ist die Inanspruchnahme der Einsätze von Hubschraubern der zivilen Rettungsinstitutionen durch die Bundeswehr (hier SARLeitstelle) bei Luftnotfällen die Ausnahme und nur zulässig, wenn die Bundeswehr den ihr übertragenen Auftrag nicht rechtzeitig erfüllen kann. Sofern bei Luftnotfällen auf Anforderung der Bundeswehr (SAR-Leitstelle) Hubschrauber ziviler Rettungsinstitutionen eingesetzt werden, besteht für den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Kostenpflicht. 3.4.12 Einheiten der Deutschen Marine Die Kommandanten der Deutschen Marine sind verpflichtet, in Not befindlichen Besatzungen von Luftfahrzeugen/Schiffen/Booten usw. unverzüglich und nach besten Kräften Hilfe zu leisten .Zugleich ist im SAR-Bereich GLÜCKSBURG die SAR-Leitstelle zu informieren. (s. auch StBefFlotte Nr. 351) Hilfeleistung darf nur dann unterbleiben, wenn das Risiko für die eigene Sicherheit unvertretbar hoch ist. Dies ist im Schiffstagebuch aufzunehmen. Rechtsansprüche auf Berge- oder Hilfslohn prüft die Wehrbereichsverwaltung. Außerhalb des SAR-Bereichs GLÜCKSBURG ist ein Notfall schnellstens an den zuständigen Bereichsbefehlshaber und das entsprechende Rescue Coordination Center (RCC) zu melden. EP 3 - 10 7. Berichtigung SAR-EP-3 3.4.13 SAR-Bereichssuchstellen (1) Die Länder der Bundesrepublik Deutschland unterhalten insgesamt 15 Bereichssuchstellen, die in landeseigener Zuständigkeit organisiert sind. Die Bereichssuchstellen sind fernmündlich wie auch fernschriftlich erreichbar . Die Besetzung ist 24-stündig sichergestellt. (2) Die Bereichssuchstellen führen auf Ersuchen der SAR-Leitstellen die angeforderten Suchund Rettungsmaßnahmen mit Hilfe anderer Landesbehörden und verfügbaren Hilfsorganisationen (z.B. THW, Bergwacht) durch. Die Koordinierung dieser Maßnahmen obliegt der SAR-Leitstelle (siehe auch "Gemeinsame Richtlinien des Bundes und der Länder zur Durchführung des SAR-Dienstes für Luftfahrzeuge") (3) Wetterlage und Einsatzverhältnisse können den Einsatz der SAR-Bereichssuchstellen erfordern, wenn der Einsatz von Luftfahrzeugen nicht oder nur begrenzt möglich ist oder aufgrund der Geländestruktur wenig Erfolg verspricht z.B. bei: Suchen nach abgestürzten Luftfahrzeugen aus der Luft über schlecht einsehbaren Gebieten; Suchen bei Dunkelheit, Nebel, Vereisung oder sonstigen Schlechtwetterlagen, bei denen Luftfahrzeuge nicht oder nicht in ausreichender Zahl eingesetzt werden können. (4) Im SAR-Bereich GLÜCKSBURG sind folgende Bereichssuchstellen eingerichtet: SAR-Bereichssuchstelle 7 für Schleswig-Holstein und Hamburg KIEL : TELECOM Lagedienst FAX E-Mail 0431-160-00 (Vermittlung) 0431-160-61-111 0431-160-61-129 [email protected] SAR-Bereichssuchstelle 8 für SAR-Bereich -SEE MRCC BREMEN : TELECOM 0421-536870 FAX 0421-5368714 E-Mail [email protected] SAR-Bereichssuchstelle 6 für Niedersachsen HANNOVER : TELECOM 0511- 120 – 6112/3 FAX 0511- 120 – 6150 SAR-Bereichssuchstelle 10 für Mecklenburg - Vorpommern SCHWERIN : TELECOM 0385 – 588 – 2471 FAX 0385 – 588 – 2480 (5) Ersuchen um Hilfe oder Unterstützung bei der Polizei, den Organisationen wie DRK, Technisches Hilfswerk usw., sowie auch das Einschalten von Presse, Rundfunk und Fernsehen erfolgt grundsätzlich über die Bereichssuchstellen. EP 3 - 11 6. Berichtigung SAR-EP-3 3.4.14 Besonderheiten der Bereichssuchstelle 8 -See- (DGzRS) (SAR-Plan MRCC Bremen Kap. G.) (1) Die Bereichssuchstelle 8 -See- unterstützt die SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG bei der Erfüllung der ihr gem. ICAO zugewiesenen Aufgaben in Nord- und Ostsee innerhalb des Fluginformationsgebietes Bremen. (2) Bei Suchaktionen auf See werden hierbei folgende Einheiten eingesetzt: Einheiten der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger Fahrzeuge/Luftfahrzeuge der Bundesmarine bei Bedarf die internationale Handelsschiffahrt und Schiffe/Boote anderer Organisationen. 3.4.15 Landeskommando Schleswig-Holstein (ab 01.02.2013 neu) * Auflösung der WBK’s zum 31.01.2013. Ab 01.02.2013 wird die Aufgabe der WBK von den zuständigen Landeskommandos übernommen. (1) Die LKdo sind bei Anforderungen durch die SAR-Leitstelle für die Alarmierung und Aufstellung von Bodentruppen und anderen Hilfskräften der Bundeswehr verantwortlich. (2) Ansprechpartner Landeskommando S-H im SAR-Bereich GLÜCKSBURG LKdo S-H KIEL TELECOM 0431-384-0 BwKz 7400 IM DIENST APP 3450/3452 FAX 3453 NACH DIENST OvD APP 0151-14854863 OvWa APP 3445 (3) Die Anforderung von Bodentruppen der Bundeswehr erfolgt bei den entsprechenden LKdo. Der Leiter der Suchtruppen bildet einen Meldekopf und meldet der SAR-Leitstelle die Aufnahme der Einsatzbereitschaft, um Einzelanweisungen zur Suche entgegenzunehmen. EP 3 - 12 9. Berichtigung SAR-EP-3 3.4.16 Notdienste militärischer und ziviler Flugplätze (1) Die Notdienste auf den Flugplätzen haben die Aufgabe, bei Absturz eines Lfz am Platz, bzw. in dem ihnen zugewiesenen Rettungsbereich alles erforderliche zur Rettung der Insassen und zur Bergung des Lfz zu veranlassen. Genauere Anweisungen für den militärischen Bereich sind in der ZDv 19/6 festgelegt für den zivilen Bereich sind die Rettungs- und Bergeeinrichtungen eines jeden Platzes in der AIP-GERMANY / AD 2 veröffentlicht. (2) Anforderung von Personal mit Rettungsgerät/-einrichtungen erfolgt unmittelbar bei den betroffenen Flugplätzen. 3.4.17 Flugsicherungsdienst (FS-Dienst) Eine Aufgabe der FS-Dienste ist die Durchführung des Alarmdienstes zur Auslösung von SAR-Maßnahmen. Nur wenn rechtzeitige und vollständige Weitergabe von Alarmierungen an die jeweils zuständige SAR-Leitstelle erfolgt, kann der SAR-Dienst erfolgreich durchgeführt werden. Die FS-Dienste (FS-Kontroll- u. FlAbfertDst) können auch durch Auskünfte und Hinweise bezüglich der Flugroute eines vermißten Luftfahrzeugs zu dessen Auffindung beitragen. Die SAR-Leitstelle ist daher auf Zusammenarbeit mit den FS-Stellen angewiesen. 3.4.18 Einsatzführungsdienst Bei Luftnotlagen radargeführter Flugzeuge, aber auch bei Luftnotlagen von Flugzeugen, die eventuell durch Radar erfaßt sind, kann der Einsatzführungsdienst entscheidende Hinweise über Art der Luftnotlage, letzte Radarposition des Flugzeuges oder die Absichten des Flugzeugführers übermitteln. Radarstellungen können kurzfristig auch als Relaisstelle für einen regionalen Bereich eingeteilt werden. Die DFS übermittelt auf Nachfrage in Notfällen beim zuständigen Wachleiter Radarbilder über FAX an das RCC. EP 3 - 13 4. Berichtigung SAR-EP-3 3.4.19 Geophysikalischer Beratungsdienst Sicht-, Wind- und andere Wetterelemente bestimmen die Wahl der SAR-Einsatzmittel im Einsatzgebiet und geben Rückschlüsse auf das Verhalten der zu suchenden Objekte und Personen. Die meteorologische Versorgung der SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG erfolgt tagsüber durch die GeophysBSt des Marinefliegergeschwaders 5 in Nordholz in Form von Briefings und aktueller Beratung. Nach Dienst und am Wochenende erfolgt die Beratung durch die GeophysBSt Marinekommando. Die SAR-Kommandos erhalten meteorologische Informationen/Flugwetterberatungen an Arbeitstagen während der Besetzung mit Wetterberatern durch die GeophysBSt MFG 5, ansonsten durch die GeophysBSt beim Marinekommando GLÜCKSBURG. 3.4.20 Prüf- und Messdienst (PMD) der Bundesnetzagentur (BNA) (1) Die Regulierung der Telekommunikation und die Frequenzordnung ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. Dies beinhaltet die Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von Frequenzen sowie die Überwachung der Frequenznutzungen und dienen der Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit. (2) Im Rahmen dieser Funkhoheit hat der PMD der BNA u.a. die Aufgaben: die Frequenznutzungen der im Geltungsbereich des TKG betriebenen Sendefunkstellen zu überprüfen; durch Aussendungen von Sendefunkstellen verursachte Funkstörungsmeldungen zu bearbeiten, die Störungsursache zu ermitteln und Maßnahmen für die Beseitigung der Störung einzuleiten. (3) In Abstimmung zwischen dem Zentralbüro Funkmeßdienst im Referat 511der BNA in Mainz und dem SAR-Koordinierungsausschuss beim Lufttransportkommando A3c Suchund Rettungsdienst Bw in Münster sind die beiderseitigen Einrichtungen auf Zusammenarbeit angewiesen und ermächtigt, bei Aussendungen auf den Notfrequenzen (121,5 MHz, 243,0 MHz und 406,05 MHz) im Luftnotfall und in Fällen, in denen ein Luftnotfall nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, um gegenseitige Unterstützung zu ersuchen. Das gleiche gilt, wenn die erwähnten Notfrequenzen gestört werden und ein dabei auftretender Notfall nicht identifiziert werden konnte, weil die Notfrequenz durch die Störung überlagert wird, oder anhaltende Störungen im Bereich Flugfunkfrequenzen gemeldet worden sind. (4) Im Rahmen seiner organisatorischen und technischen Möglichkeiten unterstützen der PMD den SAR-Dienst jederzeit durch Peilungen mit ortsfesten und beweglichen Meßeinrichtungen. Der Einsatz von Meßfahrzeugen ist jedoch nur in Betracht zu ziehen, wenn Aussendungen empfangen werden und SAR-Mittel nicht oder nicht rechtzeitig in der Lage sind, die Aussendungen aufzuklären. EP 3 - 14 9. Berichtigung SAR-EP-3 (5) Im Rahmen seiner organisatorischen und technischen Möglichkeiten unterstützt der SARDienst auf Anforderung durch das Ref. 511 eine Störungssuche durch Einsatz eines Luftfahrzeuges. Ein solcher Einsatz ist jedoch nur in Betracht zu ziehen, wenn es sich um hartnäckige Störungsfälle handelt und von Seiten des PMD alle verfügbaren Mittel und Möglichkeiten einer Störungsermittlung bereits ausgeschöpft worden sind. (6) Unterstützungsersuchen der SAR-Leitstellen sind unabhängig von der ggf. gemeldeten Positionen eines Notsignals immer zentral an folgende PMD zu richten: PMD Itzehoe (SAR Ber. Glücksburg) PMD Krefeld (SAR Ber. Münster) TELECOM 04821 - 895205 02845 - 960205 FAX 04821 - 895181 02845 - 960183 Alle Erkenntnisse der SAR-Leitstelle, die der Aufklärung an den PMD gemeldeter Störungen dienen, sind dem PMD mitzuteilen. (7) Der angesprochene PMD informiert die SAR-Leitstelle fernmündlich über das Ergebnis ihrer Untersuchung. (8) Die SAR-Leitstelle teilt dem PMD unverzüglich den Abschluß von SAR-Maßnahmen mit. EP 3 - 15 5. Berichtigung SAR-EP-3 3.4.21 Rundfunk, Fernsehen und Presse Bei länger andauernden Suchen nach vermißten Luftfahrzeugen oder bei Suchen in unwegsamen Geländen können entscheidende Hinweise über das vermißte Luftfahrzeug durch die Bevölkerung gegeben werden. Das Einschalten der öffentlichen Kommunikationsmittel Fernsehen, Rundfunk und Presse kann sich bei solchen Suchen als zweckmäßig erweisen . Hilfeersuchen zur Ausstrahlung im Rundfunk sind über die betreffenden Bereichssuchstellen der Länder zu stellen. Suchmeldungen durch das Deutsche Fernsehen, so wie Suchmeldungen in Zeitungen sind über Marinekommando, Ast. Glücksburg - LIZ - zu verbreiten. Tagsüber ist das LIZ über App. 4401 / 4402 zu erreichen. Nach Dienst über Rufbereitschaftsliste beim DCMDR App. 3201 Muster für Suchmeldungen siehe Anhang A, Anlage 7 3.5 Fernmeldeverbindungen 3.5.1 Fernsprechverbindungen Ein großer Teil der anfallenden Koordinierungsaufgaben bei einem SAR-Einsatz wird über das Flugsicherungsnetz (AFTN) abgewickelt. Hierfür stehen der SAR-Leitstelle sowohl militärische als auch zivile Flugsicherungsleitungen zur Verfügung. Alle postalischen, militärischen und zivilen Fernmeldeleitungen sind mit einer automatischen Sprachaufzeichnungsanlage gekoppelt, die alle Gespräche dokumentensicher und beweiskräftig mitzeichnet. Die Aufzeichnungen werden jeweils nach 30 Tagen gelöscht. 3.5.1.1 Direktleitungen -entfällt3.5.1.2 Bundeswehrgrundnetz Die SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG ist zu erreichen über das Allgm. Fernsprechwahlnetz der Bw: Kennzahl 72 25 unter den Anschlüssen 3251/3252/3253 3.5.1.3 Öffentliches Fernsprechnetz der TELECOM Die SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG verfügt über einen Posthauptanschluß mit der Rufnummer TELECOM (0 46 31) 60 13 Truppenvermittlung: (0 46 31) 666-0 oder Durchwahl –App 3251/3252/3253 EP 3 - 16 9. Berichtigung SAR-EP-3 3.5.1.4 entfällt 3.5.1.5 entfällt 3.5.1.6 Flugsicherungstelekommunikationsnetz Die SAR Leitstelle GLÜCKSBURG ist über das „SIPORT“ App. 34 22 99 zu erreichen 3.5.2 Fernschreibverbindungen Die Fernschreibverbindungen dienen der Abwicklung des Fernmeldeverkehrs, der auf schriftlichem Weg durchgeführt werden muß, sowie der Nachrichtenübermittlung bei Ausfall von Fernsprechverbindungen. Dabei gelten die gleichen Vorrangstufen wie im Fernsprechverkehr. 3.5.2.1 FS-Fernschreibnetz Die SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG ist als Endstelle an das militärische FSFernschreibnetz angeschlossen. Unter der Fernschreibanschrift (Routing Indicator) ETRBYCYX kann sie von jedem militärischen und zivilen Flugsicherungsfernschreiber (AFTN) angewählt werden. 3.5.2.2 Bundeswehrfernschreibnetz Die SAR-Leitstelle ist über den Fernschreibanschluß der Fernschreibvermittlung Glücksburg an das Bundeswehr-Fernschreibnetz unter den Anschriften: RGFBPG (Bw allgem.) und RXFMG (NATO) angeschlossen. 3.5.2.3 entfällt 3.5.2.4 Telefax Die SAR-Leitstelle verfügt über einen Telefax-Anschluß. TELECOM: 04631 - 666 – 3259 AllgFspWNBw: 7225 - 3259 EP 3 - 17 6. Berichtigung SAR-EP-3 3.5.3 Funksprechverbindungen Die SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG verfügt über UHF-/VHF- und HF-Funksprechverbindungen mit Sende-/Empfangsantennen in Glücksburg, Westerland, Helgoland, Altenwalde, Borkum, Stohl, Marienleuchte, Bujendorf, Warnemünde, Darßer Ort,. Stubbenkammer, Putgarten und Putbus, so dass der gesamte SAR-Bereich abgedeckt ist. 3.5.3.1 Frequenzen Internationale Notfrequenzen 500 KHZ gestrichen 2182 KHZ International Distress and Calling 8364 KHZ International Intercom Survival craft and SAR unit 156,8 MHZ Maritime Distress Safety and Calling (Channel 16) 121,5 MHZ Aeronautical Emergency 243,0 MHZ Nato Combined Distress XXX XXX XXX XXX SAR-Einsatz/Arbeitsfrequenzen 5680 KHZ NATO/ICAO Scene of search primary day 3023 KHZ NATO/ICAO Scene of search primary night 3116 KHZ Glücksburg SAR working one 3059 KHZ Glücksburg SAR working two 3065 KHZ Glücksburg SAR working three 6697 KHZ Glücksburg SAR working four 282,8 MHZ NATO Combined scene of search UHF 123,1 MHZ NATO Combined scene of search VHF 156,5 MHZ SAR working VHF (Channel 10) X XXX X XXX XXX XXX X X XXX SAR-Übungsfrequenzen 245,1 MHZ Glücksburg SAR Training UHF 252,8 MHZ Glücksburg Distress training XXX XXX Legende: X = XX = XXX = Frequenz Sende- und Empfangsseitig ständig geschaltet Frequenz Empfangsseitig ständig geschaltet Frequenz wird bei Bedarf geschaltet. EP 3 - 18 7. Berichtigung SAR-EP-3 3.5.3.2 Rufzeichen 3.5.3.2.1 Das Rufzeichen für Luftfahrzeuge setzt sich zusammen: Bei SAR-Einsätzen aus dem Wort "RESCUE" und dem Luftfahrzeugkennzeichen Bei Einsätzen im Rahmen dringender Nothilfe und bei Transportflügen mit Kranken und Verletzten aus dem Wort "MEDEVAC" und dem Luftfahrzeugkennzeichen Bei SAR-Übungen aus dem Wort "SAREX" und dem Luftfahrzeugkennzeichen Handelt es sich bei dem betreffenden Luftfahrzeug um einen Hubschrauber, so ist das Wort "HELICOPTER" hinzuzufügen. 3.5.3.2.2 Rufzeichen bei Zusammenarbeit zwischen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und dem SAR-Dienst im Meterwellenbereich (4 m). Den SAR-Kommandos sind folgende Rufzeichen zugeteilt: SAR-Kdo Helgoland SAR-Kdo Nordholz SAR-Kdo Warnemünde = SAR Helgoland = SAR Nordholz = SAR Warnemünde EP 3 - 19 10 - 15 21 - 23 24 - 25 9. Berichtigung SAR-EP-4 Inhalt INHALTSVERZEICHNIS 4 DURCHFÜHRUNG DES SAR-DIENSTES DER MARINE 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 Alarmstufen Ungewißheitsstufe (uncertainty phase) Bereitschaftsstufe (alert phase) Notstufe (distress phase) 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.2.1 4.2.2.2 4.2.3 Alarmierung Alarmierende Stelle Inhalt der Notfallmeldung Fernmündliche Alarmierung Fernschriftliche Alarmierung Festlegung der Alarmstufen 4.3 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4 4.3.4.1 4.3.4.2 4.3.5 Maßnahmen der SAR-Leitstelle bei Alarmierungsmeldungen Maßnahmen bei Eingang einer INCERFA-Meldung Maßnahmen bei Eingang einer ALERFA-Meldung Maßnahmen bei Eingang einer DETRESFA-Meldung Maßnahmen bei Eingang anderer Notfallmeldungen Maßnahmen bei Eingang einer Uboot-Such- und Rettungsmeldung Maßnahmen bei Meldung von Bohrinseln (Öl, Gas, Forschung) Luftraumsperrung 4.4 Suchplanung 4.5 4.5.1 4.5.1.1 4.5.1.2 4.5.1.3 4.5.1.4 4.5.1.4.1 4.5.1.4.2 4.5.1.5 4.5.2 4.5.2.1 4.5.2.2 4.5.2.3 Suchdurchführung Suche aus der Luft Alarmierung/Einsatz Festlegung der Suchgebiete EDV-Unterstützung Einsatzdurchführung Koordination mehrerer Such - Luftfahrzeuge Luftraumsperrung bzw. Beschränkung des Luftverkehrs bei SAR-Einsätzen Mitnahme von zusätzlichem Personal Bodensuche Alarmierung/Einsatz von militärischen Bodensuchtruppen Alarmierung/Einsatz von zivilen Hilfskräften Gemischter Einsatz EP 4 – i Original SAR-EP-4 Inhalt 4.5.3 4.5.3.1 4.5.3.2 4.5.3.3 4.5.3.3.1 4.5.3.3.2 4.5.3.3.3 4.5.3.3.4 Einsatzdurchführung und -überwachung Einsatzbefehle Flugpläne Überwachung von SAR-Einsätzen Erreichbarkeit und Führung der SAR-Mittel Funksprechverkehr zwischen zivilen Dienststellen und Hilfsorganisationen und dem SAR-Dienst Funkverbindung mit der SAR-Leitstelle Einzelheiten der Meldung an die SAR-Leitstelle 4.5.4 4.5.4.1 4.5.4.2 4.5.5 4.5.5.1 4.5.5.2 4.5.5.3 Einsatzleiter im Suchgebiet (On Scene Coordinator - OSC) Definition Aufgaben des OSC Zusammenarbeit mit anderen SAR-Leitstellen Aufgaben des Leit-RCC Aufgaben der beteiligten SAR-Leitstellen Grenzüberschreitender Flugbetrieb 4.5.6 Unterstützung durch andere Dienststellen, Behörden und Publikationsmedien 4.5.7 4.5.7.1 4.5.7.2 Beendigung von Suchen Auffinden der Unfallstelle Erfolglose Suche 4.6 4.6.1 4.6.2 4.6.3 4.6.4 4.6.5 4.6.6 Rettungsmaßnahmen Verhalten von Luftfahrzeugbesatzungen Maßnahmen des ersten Suchluftfahrzeuges Maßnahmen zusätzlicher eintreffender Suchluftfahrzeuge Aufnahme der verunfallten Besatzungen/Passagiere Absperrung der Unfallstelle Maßnahmen der SAR-Leitstelle 4.7 4.7.1 4.7.2 Bereitstellung und Begleitung Bereitstellung (Orbit) Begleitung (Escort) EP 4 – ii 1. Berichtigung SAR-EP-4 4 DURCHFÜHRUNG DES SAR-DIENSTES GEMÄESS ICAO (INTERNATIONAL CIVIL AVIATION ORGANIZATION) 4.1 Alarmstufen Für den Luftverkehr über dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gelten folgende Alarmstufen: 4.1.1 Ungewißheitsstufe "INCERFA" (uncertainty phase) Die Ungewißheitsstufe liegt vor: (1) wenn innerhalb von 30 Min. nach der Zeit, zu der eine Nachricht hätte eingehen müssen oder nach der Zeit, zu der ein erfolgloser Versuch zur Aufnahme der Funkverbindung mit einem solchen Luftfahrzeug zuerst erfolgte, noch keine Nachricht von dem Luftfahrzeug angenommen wurde, je nachdem, welcher Zeitpunkt weiter zurückliegt oder (2) wenn das Luftfahrzeug innerhalb von 30 Min. nach der zuletzt angegebenen oder von den FS-Stellen errechneten voraussichtlichen Überflugzeit über dem Festpunkt noch nicht angekommen ist (je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt) oder (3) wenn ein Luftfahrzeug eine Landung beabsichtigt und innerhalb von 30 Min. nach der voraussichtlichen Landezeit (ETA) noch nicht gelandet ist, es sei denn, es bestehen keine Bedenken wegen der Sicherheit des Luftfahrzeugs und seiner Insassen. 4.1.2 Bereitschaftsstufe "ALERFA" (alert phase) Die Bereitschaftsstufe liegt vor: (1) wenn weitere, nach der Ungewißheitsstufe unternommene Versuche zur Aufnahme der Funkverbindung oder Nachforschungen bei anderen zuständigen Stellen keine Nachrichten über das Luftfahrzeug erbracht haben oder (2) wenn ein Luftfahrzeug zur Landung freigegeben und innerhalb von 5 Min. nach der voraussichtlichen Landezeit weder gelandet ist noch eine Verbindung mit ihm wiederhergestellt werden konnte oder (3) wenn Nachrichten vorliegen, nach denen die Betriebssicherheit des Luftfahrzeuges beeinträchtigt, eine Notlandung aber nicht wahrscheinlich ist, es sei denn, daß aufgrund bekannter Tatsachen keine Befürchtungen für die Sicherheit des Luftfahrzeuges und seiner Insassen bestehen oder (4) wenn bekannt ist oder angenommen wird, daß ein Luftfahrzeug widerrechtlichen Einwirkungen unterworfen ist. EP 4 - 1 Original SAR-EP-4 (5) Notstufe "DETRESFA" (distress phase) Die Notstufe liegt vor: (1) wenn nach der Bereitschaftsstufe weitere erfolglose Versuche, die Verbindung mit dem Luftfahrzeug aufzunehmen, sowie ausgedehnte und ebenfalls erfolglose Anfragen auf die Wahrscheinlichkeit hindeuten, daß das Luftfahrzeug in Not ist oder (2) wenn der Kraftstoffvorrat des Luftfahrzeugs als verbraucht angesehen werden muß oder als unzureichend, um noch einen Flugplatz/Landeplatz sicher zu erreichen oder (3) wenn Nachrichten vorliegen oder mit einiger Sicherheit feststeht, daß das Luftfahrzeug eine Notlandung durchführt oder durchgeführt hat, es sei denn, es besteht weitgehende Gewißheit, daß sich das Luftfahrzeug und seine Insassen nicht in schwerer und unmittelbarer Gefahr befinden und nicht unverzüglich Hilfe benötigen. 4.2 Alarmierung 4.3 Alamierende Stellen (1) Dienststellen der Flugsicherung (2) (3) (4) (5) Dienststellen der Radarführungsdienste Bereichssuchstellen der Länder (Polizei) Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) jede andere Dienststelle oder Person, die Nachricht von einem in Not befindlichen Luftfahrzeug erhält. Wird ein SAR-Kommando durch Bw-Dienststellen, Behörden oder Zivilpersonen direkt alarmiert, nimmt das SAR-Kommando vorsorglich Personalien, Telefonnummer, Dienststelle sowie Art des Notfalls auf, verweist den Bedarfsträger jedoch grundsätzlich an das zuständige RCC. Zusätzlich ist das RCC über die eingegangene Notmeldung unverzüglich zu unterrichten. 4.2.2 Inhalt der Notfallmeldung Die Notfallmeldung soll alle wesentlichen Angaben enthalten, die im Formblatt "Alarmierungsmeldung" enthalten sind . Bei Unvollständigkeit der Meldung sind die fehlenden Punkte zu erfragen. EP 4 - 2 1. Berichtigung SAR-EP-4 4.2.2.1 Fernmündliche Alarmierung Fernmündliche Alarmierungen sind auf dem Formblatt "Alarmierungsmeldung" aufzunehmen.. In Zusammenarbeit mit ausländischen Dienststellen können auch besonders vereinbarte Formblätter verwendet werden. Bei Hinweisen aus der Bevölkerung sind die Angaben gemäß: Formblatt Anhang A, Anlage 4 abzufragen. Bei erforderlichen Weiterleitungen von Alarmierungsmeldungen sind alle auf den Formblättern notierten Einzelheiten zu übermitteln. 4.2.2.2 Fernschriftliche Alarmierung Im FS-Alarmdienst wird nach der BesAnMilFS 3-100 verfahren. Fernschriftliche Alarmierungen sind auf das Formblatt Alarmierungsmeldung zu übertragen. Gibt die SAR-Leitstelle ihrerseits eine Alarmierungsmeldung im Einvernehmen mit der zuständigen Regionalkontrollstelle heraus, können Gruppenadressen gemäß BesAnMilFS 3-100 / Mil Anlage 7.4 genutzt werden. Je nach Lage können auch gezielte Alarmierungsmeldungen an einzelne Plätze unter Weglassung der Gruppenadressen verteilt werden. Der Fernschreibverkehr mit dem benachbarten Ausland erfolgt über das zuständige RCC. 4.2.3 Festlegung der Alarmstufen Die Festlegung der Alarmstufen trifft die auslösende Dienststelle der Flugsicherung. Ist die Meldung nicht über/von einer FS-Dienststelle eingegangen, legt die SAR-Leitstelle sofern die Umstände es rechtfertigen - die Alarmstufe fest und übermittelt diese der zuständigen FS-Regionalstelle. EP 4 - 3 Original SAR-EP-4 4.3 Maßnahmen der SAR-Leitstelle bei Alarmierungsmeldungen 4.3.1 Maßnahmen bei Eingang einer INCERFA-Meldung (1) In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen FS-Regionalstelle und unter Ausnutzung aller Fernmeldeverbindungen werden Nachforschungen über den Verbleib und die näheren Umstände eines überfälligen Luftfahrzeugs angestellt. Lagedarstellung und Beurteilung. Überprüfung des Anflug-, Ankunfts- und ggf. Ausweichplatzes Festlegung des Kurses auf Arbeitskarte Markierung aller entlang der Flugroute in Frage kommenden Ausweichflugplätze Sammlung und Auswertung der eingehenden Nachrichten um ein möglichst lückenloses Bild über Flugweg und Ausrüstung des Luftfahrzeugs und über seine Besatzungen zu erhalten (2) (3) 4.3.2 (1) (2) (3) (4) Nach Ermessen der SAR-Leitstelle werden bereits SAR-Einheiten oder benachbarte SAR-Leitstellen vorsorglich benachrichtigt. Festlegung einer höheren Alarmstufe, sofern die Umstände es erfordern (in Absprache mit der zuständigen FS-Regionalstelle). Maßnahmen bei Eingang einer ALERFA-Meldung Erfolgt die Auslösung der Alarmstufe ALERFA, ohne daß vorher INCERFA ausgelöst wurde, sind die Maßnahmen der INCERFA zusätzlich durchzuführen. Die Nachforschungen werden besonders bei den Stellen, die die FS-Regionalstelle überprüft hat, in verstärktem Maße fortgesetzt. Genaue Wetterübersicht für das voraussichtliche Suchgebiet wird eingeholt. Suchplanung - Vorbereitung der Suche (Strecken-, Flächen- und sonstige Suche). Voralarmierung geeigneter SAR-Mittel. Bei Nacht ggf. Anforderung von Bodensuchtrupps Ggf. Verlegung von SAR-Mitteln auf einen Einsatzflugplatz, von dem aus zur Suche gestartet wird. (5) (6) (7) Ggf. benachbarte SAR-Leitstelle unterrichten oder um Unterstützung bitten. Bei Flugunfällen in der Identifizierungszone ggf. die Bundespolizei einschalten. Ggf. Ausdehnung der Nachforschungen auf die Bereichssuchstellen. (8) RQS-Meldung an Aerodrome of Departure absetzen, um alle Angaben des Flugplans zu erfragen. EP 4 - 4 Original SAR-EP-4 4.3.3 Maßnahmen bei Eingang einer DETRESFA-Meldung (1) Erfolgt die Auslösung der Alarmstufe DETRESFA, ohne daß vorher eine INCERFA und ALERFA ausgelöst wurde, sind zusätzlich die Maßnahmen der INCERFA und ALERFA durchzuführen. (2) Entschlußfassung über Art und Umfang der Suche Mit der Durchführung der Suche ist sofort zu beginnen, wobei die Verhältnismäßigkeit der Mittel Berücksichtigung finden muß. Erteilung von Einsatzbefehlen an die erforderlichen SAR-Mittel unter - - - - - Berücksichtigung der letzten Erkenntnisse. SAR-Einrichtungen, die nicht der Bundeswehr unterstellt sind, sind um Unterstützung zu bitten. Benachbarte SAR-Leitstellen sind zu unterrichten, soweit noch nicht erfolgt, und ggf. um Unterstützung zu bitten. Erstreckt sich das Suchgebiet auf Gefahrengebiete, so ist bei den zuständigen Dienststellen (s. Luftfahrthandbuch Teil ENR 5.1) die Einstellung der Aktivitäten und eine Freigabe für den Einflug zu erwirken. Bei der zuständigen FS-Regionalstelle ggf. die Freihaltung eines bestimmten Luftraums im Suchgebiet zu beantragen (NOTAM) Koordinierung des SAR-Einsatzes mit allen beteiligten SAR-Einrichtungen Ggf. Einsatz eines "On Scene Commander" oder eines Lfz als Relais-Station (3) Unterrichtung der Dienststellen, die über den Verlauf der SAR-Aktionen informiert sein müssen, sobald die Lage dieses zuläßt. (4) Vorkehrungen für Ablösung oder Verstärkung der Einsatzmittel bei längerandauernden Suchaktionen. (5) Unterrichtung der für die Untersuchung des Unfalls zuständigen Stelle. (6) Bei militärischen Luftfahrzeugen Benachrichtigung des Luftfahrzeughalters. Halter ziviler Luftfahrzeuge werden von der Bundesanstalt für Flugsicherung informiert. EP 4 - 5 5. Berichtigung SAR-EP-4 4.3.4 Maßnahmen bei Eingang anderer Notfallmeldungen Bei Eingang einer Notfallmeldung, entweder telefonisch oder als SVH-Meldung (Telegrammes relatives á la sécurité de la service de la vie du homme), ist zunächst die Art des Notfalles festzustellen. (1) Bei einem Luftnotfall gem. ICAO ist gem. Ziff. 4.3.1 - 4.3.3 zu verfahren. (2) Bei einem Seenotfall (gem. IMO) oder einem sonstigen Notfall in See (z.B. Wattwanderer, Windsurfer usw.) ist die Seenotleitung Bremen (MRCC Bremen DGzRS) und falls erforderlich, die dem Unfallort nächstgelegene Leitstelle der Wasserschutzpolizei zu informieren. Die Information sollte neben allen verfügbaren Daten über Zeit, Ort und Art des Notfalles die bereits eingeleiteten/durchgeführten Maßnahmen, deren Ergebnis, die Möglichkeiten der Unterstützung durch SAR-Mittel 1. Grades und 2. Grades der Marine enthalten. (3) Bei Seenotfällen militärischer Einheiten ist das Marinekommando, Ast. Glücksburg zu informieren und weitere Maßnahmen wie Fernmeldenachforschung, Einholen von Informationen im Auslauf-/Bestimmungshafen bzw. in evtl. Ausweichhäfen, Anfrage bei Zoll, Wasserschutzpolizei, Lotsenstationen, benachbarten SARLeitstellen abzusprechen. Der Einsatz von SAR-Mitteln der Marine erfolgt auf Anweisung Marinekommando, Ast. Glücksburg. 4.3.4.1 Maßnahmen bei Eingang einer Uboot-/Such- und Rettungsmeldung Die Einleitung und Durchführung von Uboot-/Such- und Rettungsoperationen (SM SAROP) erfolgt durch das Marinekommando für alle Uboote unter seiner OPERATIONAL CONTROL (OPCON). Die SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG leistet mit ihrer SAR-Organisation und mit den ständig bzw. vorübergehend zugewiesenen SAR-Mitteln unmittelbare Unterstützung. Einzelmaßnahmen für Uboot-/Such- und Rettungsoperationen sind in den Ständigen Befehlen der Flotte sowie in der ATP 10 (D), Kap. 8 festgelegt. Mindestens einmal jährlich sind diese Verfahren durch die SAR-Leitstelle als SMASHEX zu üben. (SM SAREX gem. StdBefdFlotte Nr. 320 Anlage 2) EP 4 - 6 9. Berichtigung SAR-EP-4 4.3.4.2 Maßnahmen bei Meldung von Bohrinseln Nach Eingang einer Notmeldung von Bohrinseln ist mit der jeweiligen Landbasis Verbindung aufzunehmen, um Zeit, Art und Umfang der Notlage und der benötigten Hilfe abzusprechen. Das MRCC Bremen ( DGzRS) führt dazu die Alarmpläne der in ihrem Bereich tätigen Gesellschaften/Behörden aus denen Einzelheiten für die Einsätze zu entnehmen sind. 4.3.5 Luftraumsperrung Zur Wahrung der Flugsicherheit sowie zum ungestörten Ablauf der Bergearbeiten bei Flug- und Schiffsunfällen wird den Luftverkehrsteilnehmern das Um- oder Überfliegen dieser Unfallstellen untersagt. Dies erfolgt durch eine NOTAM Class I welches durch MRCC Bremen entweder über RCC Glücksburg oder direkt bei COMIL sowohl für den militärischen als auch für den zivilen Luftverkehr beantragt werden kann. 4.4 Suchplan Das SAR-Personal in der SAR-Leitstelle führt die Suchplanung mit Hilfe der in der ATP 10 (D), Chapter 6 und im ICAO-DOC 7333-AN/5 Part 2, Chapter 3 veröffentlichten Planungsunterlagen durch. (Formblätter Anhang B, Anlagen 1 - 7). Bei der Suche nach vermißten Luftfahrzeugen können auch folgende Entscheidungshilfen Anwendung finden, wenn außer Start- und Zielflugplatz keine weiteren Informationen vorliegen. 85 % der vermißten Luftfahrzeuge lagen bis zu 10 NM links oder rechts des Kurses 50 % der gefundenen Luftfahrzeuge befanden sich 2,5 NM links oder rechts des - - Kurses 1,5 % der gefundenen Luftfahrzeuge befanden sich mehr als 15 NM links oder rechts des Kurses 71 % verunglückten aufgrund schlechter Wetterbedingungen. EP 4 - 7 5. Berichtigung SAR-EP-4 4.5 Suchdurchführung 4.5.1 Suche aus der Luft 4.5.1.1 Alarmierung/Einsatz Wenn das vermißte Luftfahrzeug mit einem Notsender ausgerüstet ist, ist umgehend eine elektronische Suche einzuleiten. Dabei ist zwecks Zeitersparnis zunächst zu prüfen, ob ein bereits in der Luft befindliches Luftfahrzeug zur Erstsuche umgeleitet werden kann. Ist die elektronische Suche durch ein bereits in der Luft befindliches Luftfahrzeug nicht möglich, ist zur Ortung des Notsenders das schnellste und/oder dem Notsender nächststationierte SAR-Mittel einzusetzen. Die Fähigkeit des PA 200 (TORNADO) auch Infrarot-Bildaufnahmen zu machen, kann genutzt werden, wenn andere Suchmaßnahmen ohne Erfolg bleiben und das Infrarotverfahren erfolgversprechend erscheint. 4.5.1.2 Festlegung der Suchgebiete Suchgebiete werden grundsätzlich von der SAR-Leitstelle festgelegt. Die Suchgebietsgrenzen ergeben sich entweder aus dem notwendigen Suchverfahren oder aus Graden zwischen 4 Koordinaten, ferner durch natürliche Gegebenheiten, wie Straßen, Eisenbahnlinien, Flüsse etc. oder unter Zuhilfenahme von Navigationshilfen. Koordinaten werden in der Regel nach dem UTM-System oder in geographischer Breite und Länge übermittelt. 4.5.1.3 EDV-Unterstützung Die Berechnung der Suchgebiete ist in jedem Fall mit Hilfe der in der SAR-Leitstelle vorhandenen PC-Ausrüstung zu unterstützen. 4.5.1.4 Einsatzdurchführung 4.5.1.4.1 Koordination mehrerer Suchluftfahrzeuge (1) Werden bei einer SAR-Aktion mehrere Suchluftfahrzeuge eingesetzt, ist in der Planung eine räumliche und/oder zeitliche Staffelung vorzunehmen. (2) Alle Suchluftfahrzeuge erhalten im Einsatzbefehl Informationen über benachbarte Suchgebiete und die darin befindlichen Suchmittel. (3) Ein Relais-Luftfahrzeug ist einzusetzen, wenn keine Bodenstelle aufgrund der unzureichenden Funkverbindung in der Lage ist, mit den Suchluftfahrzeugen Funkverbindung zu halten. EP 4 - 8 Original SAR-EP-4 4.5.1.4.2 Luftraumsperrung bzw. Beschränkung des Luftverkehrs bei SAR- Einsätzen (1) (2) (3) (4) Der Einsatz von SAR-Mitteln erfordert u.U. die Freihaltung von Lufträumen. Verbindliche Zusagen sind diesbezüglich jedoch nicht möglich. Für SAR-Einsätze kommen gem. BMV L 7 (b) vom 12.02.71 nur folgende Maßnahmen in Betracht: Veröffentlichung eines NOTAM Klasse I, in dem auf die SAR-Einsätze hingewiesen wird und die nach Sichtflugregeln fliegenden Luftfahrzeugführer gebeten werden den betreffenden Luftraum zu meiden Verbreitung der Nachricht im Rahmen des den FS-Kontrollstellen vorbehaltenen Fluginformationsdienstes (FIS) fernmündliche Weiterleitung der Nachricht an die in dem fraglichen Raum gelegenen Flugplätze mit der Bitte, ihre Luftfahrzeugführer entsprechend zu unterrichten Umleitung des nach Instrumentenflugregeln fliegenden Luftverkehrs durch die FSKontrollstellen, soweit dies hinsichtlich der Flughöhen erforderlich wird. Folgende Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) und Warngebiete (ED-D) unterstehen dem Marinekommando: Nordsee (ED-D 44) Ostsee (ED-R 11 A/B) (ED-R 12 A/B) (ED-D 28) Die SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG veranlasst bei SAR-Einsätzen die Erwirkung der Durchflugsgenehmigung für die betroffenen Lufträume. 4.5.1.5 Mitnahme von zusätzlichem Personal Zur Rettung und Hilfeleistung können in begründeten Einzelfällen Personen als Begleitpersonen mitgenommen werden, wenn deren Mithilfe zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr für Leib und Leben von Menschen oder zum Schutz von bedeutenden Sachwerten zwingend erforderlich ist. Ferner können solche Personen, zu deren Pflichten die Sicherung von Tatbeständen bei Unfällen gehört, zur Erfüllung dieser Pflichten dann mitgenommen werden, wenn die Hilfeleistung oder der Rettungseinsatz dadurch keine Verzögerung oder sonstige Beeinträchtigung erleidet. Bei SAR-Übungen oder entsprechenden Übungsflügen mit SAR-Hubschraubern dürfen Begleitpersonen zu Darstellungszwecken (als simulierte Verletzte/Schiffbrüchige etc.) mitgenommen werden. Die Mitfluggenehmigung gilt für o.a. Einsätze als erteilt. EP 4 - 9 9. Berichtigung SAR-EP-4 4.5.2 Bodensuche In schwer einsehbarem Gelände bzw. bei Wetterlagen, die einen Hubschrauber- Einsatz nicht zulassen, ist eine Suche mit Bodensuchtruppen einzuleiten. Zur Durchführung der von der SAR-Leitstelle für erforderlich gehaltenen Maßnahmen werden diejenigen bodenständigen Einheiten herangezogen, die aufgrund der Art des Notfalls, der geographischen Lage, ihres Bereitschaftsstandes und ihrer Ausrüstung geeignet erscheinen. 4.5.2.1 Alarmierung/Einsatz von militärischen Bodensuchtruppen Im allgemeinen wird dem Einsatz von militärischen Bodensuchtruppen wegen der einfacheren Befehlsgebung der Vorzug vor zivilen Kräften zu geben sein. Der Einsatz von Suchtruppen ist nur vorzusehen, wenn sich das Gebiet des vermeintlichen Absturzes/Absprungs deutlich eingrenzen läßt. Die Alarmierung der Truppen über die LKdo‘s muß bei sich abzeichnendem Einsatzerfordernis so frühzeitig wie möglich erfolgen, da mit längeren Anlaufzeiten gerechnet werden muß. Zweckmäßig ist immer eine Voralarmierung sobald sich ein überschaubares Suchgebiet abzeichnet. Dabei ist Stärke und Ausrüstung der Suchtruppen abzufragen. Die Koordinierung aller Maßnahmen obliegt der SAR-Leitstelle, insbesondere wenn die Aktionen den örtlichen Rahmen der mit der Suche verantwortlich beauftragten Dienststellen überschreiten. Der Leiter der Bodensuche muß daher einen Meldekopf bilden und mit der SAR-Leitstelle telefonisch in Verbindung bleiben. 4.5.2.2 Alarmierung/Einsatz von zivilen Hilfskräften Die Alarmierung von zivilen Hilfskräften über die Bereichssuchstellen erfolgt immer dann, wenn der Einsatz von Bundeswehreinheiten nicht möglich, nicht zweckmäßig oder nicht ausreichend ist. Über die Bundespolizeipräsidien können ggf. weitere Hilfskräfte angefordert werden, insbesondere wenn der Einsatz im Grenzbereich zur Republik Polen erforderlich wird. EP 4 - 10 9. Berichtigung SAR-EP-4 4.5.2.3 Gemischter Einsatz Die Maßnahmen der Bereichssuchstellen werden mit den Maßnahmen anderer Dienststellen von der SAR-Leitstelle koordiniert. Sprengt eine Suche den örtlichen Rahmen oder überschreiten die einzuleitenden Suchmaßnahmen die Koordinierungsfähigkeit der SAR-Leitstelle, kann diese einen verantwortlichen Koordinator im Suchgebiet einsetzen, der in Zusammenarbeit mit den beteiligten Suchkräften die gemeinsamen Suchmaßnahmen koordiniert. (OSC = On Scene Coordinator) 4.5.3 Einsatzdurchführung und -überwachung Die SAR-Leitstelle übt "operational control" aus (1) über die ihr ständig unterstellten SAR-Mittel 1. Grades, (2) über die ihr zur Verfügung gestellten SAR-Mittel 2. Grades der Bundeswehr für die Dauer des Einsatzes. Für die umfassende Lagebeurteilung und die detaillierte Befehlsgebung ist daher ein geregelter Informationsfluß von Bedeutung. 4.5.3.1 Einsatzbefehle (Siehe Anhang A, Anlage 5) Jede Sucheinheit erhält einen detaillierten Suchauftrag in Form eines Einsatzbefehls (EB). Der Einsatzbefehl ist nach Durchgabe zu wiederholen. Inhalt und Wiederholungszeit sind schriftlich festzuhalten. 4.5.3.2 Flugpläne SAR-Einsatzflüge haben Vorrang vor anderen Flügen. SAR-Einsatzflüge erfolgen in der Regel ohne Flugpläne. Die Flugüberwachung erfolgt durch die SAR-Leitstelle. Sollten Zeit und Umstände es erlauben, ist ein Flugplan abzugeben. Zur Kenntlichmachung und Sicherstellung der Vorrangbehandlung sind die Felder des Flugplans wie folgt auszufüllen: Feld 7 - Luftfahrzeugkennung "RES8969" (höchstens 7 alphanumerische Zeichen) Funkrufzeichen"Rescue 8969" Feld 8 - Flugregeln und Status "V", "M" Feld 18 - Andere Angaben "OPR/GNY" und "STS/HOSP” , ”STS/MEDEVAC” oder "STS/SAR” [BesAnMilFS 3-100, 55-20] EP 4 - 11 9. Berichtigung SAR-EP-4 4.5.3.3 Überwachung von SAR-Einsätzen 4.5.3.3.1 Erreichbarkeit und Führung der SAR-Mittel (1) Die SAR-Leitstelle überwacht alle SAR-Einsätze. (2) Alle im SAR-Einsatz befindlichen Luftfahrzeuge müssen ständig über Funk oder, falls das Luftfahrzeug gelandet ist, über Telefon von der SAR-Leitstelle zu erreichen sein. (3) Es ist bereits im Einsatzbefehl festzulegen, auf welche Weise die Verbindung mit der SAR-Leitstelle zu halten ist. (4) Wird bei einem SAR-Einsatz kein Flugplan abgegeben, überwacht die SAR-Leitstelle die Start-/Lande- und Flugzeiten und koordiniert diese mit der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle. (5) Bodensuchtruppen geben halbstündlich Lageberichte an die SAR-Leitstelle. 4.5.3.3.2 Funksprechverkehr zwischen zivilen Dienststellen und Hilfsorganisationen und dem SAR-Dienst Bei Krankentransporten und Rettungseinsätzen mit Beteiligung von zivilen Dienststellen oder Hilfsorganisationen ist mit diesen die Nutzung örtlicher Frequenzen zu vereinbaren und mit dem Einsatzbefehl zu übermitteln. SAR-Hubschrauber halten ständige Hörbereitschaft auf den ihnen zugewiesenen Frequenzen. Der Funksprechverkehr ist in deutscher Sprache durchzuführen. Rufzeichen: s. Ziff. 3.5.3.2.1 4.5.3.3.3 Einzelheiten der Meldung an die SAR-Leitstelle Zu melden sind alle Einzelheiten, die für die Überwachung des Einsatzes notwendig sind, wie: Start- und Landezeiten, Abweichung von geplanten Start- und Landezeiten von mehr als 10 Minuten, Ein-/Ausflugzeiten in/aus Suchgebieten, Unzweckmäßigkeit festgelegter Suchdaten, Auffinden der Unfallstelle/von Überlebenden, kurzer Situationsbericht, beabsichtigte bzw. durchgeführte Bergung-/Rettungsmaßnahme(n) Anforderung zusätzlicher Rettungsmittel (soweit erforderlich), - Wetterverschlechterungen, die den Einsatz verzögern oder undurchführbar machen, technische Schwierigkeiten/Störungen, sonstige Gründe, die die reibungslose Durchführung eines Einsatzesbeeinträchtigen, Küsteneinflug-/ausflugzeiten. EP 4 - 12 Original SAR-EP-4 4.5.4 Einsatzleiter im Suchgebiet (On Scene Coordinator - OSC) Wenn die SAR-Leitstelle die SAR-Einsatzmittel nicht wirksam führen kann, wird ein OSC mit der Leitung der SAR-Operationen im Einsatzgebiet beauftragt. 4.5.4.1 Definition Der OSC hat Befehlsbefugnis über alle an der Suche/Bergung beteiligten militärischen Einheiten. Der OSC kann benannt werden durch: (1) Bekanntgabe des Namens des OSC (2) Benennung einer Sucheinheit als OSC oder, falls nicht vom RCC benannt, (3) wird automatisch OSC der verantwortliche Luftfahrzeugführer/Kommandant der Einheit, die zuerst an der Unfallposition/MPP eintrifft. Ein Wechsel des OSC ist zu vermeiden, um eine Kontinuität in der Befehlsgebung zu gewährleisten. Ein Wechsel des OSC darf nur erfolgen auf (1) Befehl des RCC, (2) Befehl eines ranghöheren Führers, wenn zwingend erforderlich. 4.5.4.2 Aufgaben des OSC (1) Befehlsbefugnis über alle an der SAR-Operation beteiligten militärischen Einheiten sowie Einsatz und Führung aller restlichen an der Suche/Bergung beteiligten Einheiten, einschließlich Luftfahrzeuge, (2) Durchführung der vom RCC befohlenen Suche, (3) Herstellen der Fm-Verbindung mit dem RCC und allen beteiligten Sucheinheiten, (4) Berechnung und Befehlen von MPP und Suchgebiet, falls nicht vom RCC befohlen (5) (6) (7) (8) 4.5.5 Abgabe Positionsmeldung nach Weisung RCC, Abgabe Arrival/Departure Message, Abgabe von numerierten Sitreps an das RCC (s. Anhang A, Anlage 8), Berichterstattung. Zusammenarbeit mit anderen SAR-Leitstellen Über die Grenzen der SAR-Bereiche und Ländergrenzen hinweg sind benachbarte SARLeitstellen gehalten, unmittelbar und unbürokratisch zusammenzuarbeiten, um in allen Fällen den schnellen Erfolg einer SAR-Aktion zu gewährleisten. EP 4 - 13 Original SAR-EP-4 4.5.5.1 Aufgaben des Leit-RCC Betrifft ein SAR-Fall die Gebiete mehrerer SAR-Leitstellen, so muß eine Leitstelle als "Leit-RCC" fungieren. Welches RCC zum "Leit-RCC" wird, regelt die ATP-10 Nr. 409 - 414 bzw. ICAO DOC 7333-AN/859 Part 2 Chapter 1 Nr. 1.4. und Annex 12 Chapter 5 Nr. 5.2.4. 4.5.5.2 Aufgaben der beteiligten SAR-Leitstellen (1) (2) (3) unterstützen das Leit-RCC nach besten Kräften übernehmen die ihnen von dem Leit-RCC zugewiesenen Aufgaben stellen auf Anforderung SAR- und andere Hilfsmittel zur Verfügung. 4.5.5.3 Grenzüberschreitender Flugbetrieb (1) Bei grenzüberschreitenden SAR-Einsätzen und Krankentransporten ist durch das Marinekommando: BMVg SE I 4, BONN-HARDTHÖHE AllFspWnBw 3400 : (App 29 61 2 / 29 62 0) zu informieren und die diplomatischen Vertretungen (Zuständiger deutscher Militärattaché) einzuschalten. (2) Einflüge von SAR-/Rettungsluftfahrzeugen sind von der SAR-Leitstelle dem Hauptzollamt Köln-Deutz/Zollamt Flughafen Köln/Bonn, Tel. (02203) 95579-119; oder -120, Telefax 95579–105, so früh als möglich unter Angabe von Lfz-Typ, Kennzeichen/Rufzeichen. Landeplatz/-zeit und POB mitzuteilen. Meldungen bei Einflügen aus anderen Mitgliedsstaaten der EG über eine Binnengrenze sind nicht erforderlich. Bei Einflügen von Hoher See sind Meldungen nur anzugeben bei Einsätzen ausländischer SAR-Luftfahrzeuge sowie bei Einsätzen deutscher SAR-Luftfahrzeuge, sofern der Flug mit einer Zwischenlandung und/oder einem Start außerhalb des deutschen Teils des Zollgebiets der Gemeinschaft verbunden ist. SAR-/Rettungsluftfahrzeuge sind unter der Bedingung von der zollamtlichen Überwachung freigestellt, daß außer eingangsabgabenfreien Betriebsstoffen und Reisebedarf sowie der Rettungseinrichtung keine weiteren Waren eingeführt werden. Die SAR-Leitstelle faßt die o.a. Mitteilung in einer vierteljährlichen Liste zusammen, - die dem Hauptzollamt Köln-Deutz/Zollamt Flughafen Köln-Bonn zugestellt wird. Fehlanzeige ist erforderlich. EP 4 - 14 9. Berichtigung SAR-EP-4 (3) Die Personendaten der Besatzungsmitglieder sowie der eventuell beförderten Passagiere/Patienten sind der Grenzschutzdirektion in Koblenz (Fahndungsleitstelle, Tel. 0261-39 92 50) mitzuteilen. (4) Werden Personen in See abgeborgen und in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gebracht, ist zusätzlich das Bundespolizeipräsidium Nord (S. 3.4.9) zu benachrichtigen. 4.5.6 Unterstützung durch andere Dienststellen, Behörden und Publikationsmedien Die Lagebeurteilung erfordert die Sammlung aller Informationen, die mit der Suche direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen. Alle Behörden, Dienststellen, die sachdienliche Hinweise geben können, sind eingehend zu befragen. Ggf. ist die Zivilbevölkerung durch Presse, Rundfunk und Fernsehen zur Mithilfe aufzufordern. Muster für Suchmeldungen von Luftfahrzeugen durch Rundfunk und Fernsehen siehe Anhang A, Anlage 7. 4.5.7 Beendigung von Suchen 4.5.7.1 Auffinden der Unfallstelle (1) Nach Beendigung der Suche durch Auffinden der Notfall/Unfallstelle und nach Durchführung der notwendigen Bergung-/Rettungsmaßnahmen für die Insassen endet die SAR-Aktion. (2) Bei zivilen Luftfahrzeugen hat die SAR-Leitstelle in diesem Fall unverzüglich das Luftfahrtbundesamt zu verständigen und bis zum Eintreffen der Vertreter desselben, die Unfallstelle durch Polizei oder in sonst geeigneter Form sichern zu lassen. (3) Bei militärischen Luftfahrzeugen ist sofort General Flugsicherheit, der Luftfahrzeughalter (Einheit) und der dem Unfallort nächstgelegene Flugplatz der Bundeswehr zu verständigen. Bis zum Eintreffen der zuständigen Einheit ist ebenfalls die Bewachung des Unfallortes durch Polizei, Feldjäger etc. sicherzustellen. EP 4 - 15 6. Berichtigung SAR-EP-4 4.5.7.2 Erfolglose Suche Soll die Suche nach einem vermißten Luftfahrzeug ohne Ergebnis eingestellt werden, ist: (1) bei militärischen Luftfahrzeugen die Zustimmung des Marinekommandos, (2) bei zivilen Flugzeugen die Zustimmung der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung in Braunschweig erforderlich. Dieser Fall kann eintreten, wenn trotz umfangreicher Suchmaßnahmen und Ausschöpfung aller möglichen Mittel das vermißte Luftfahrzeug nicht gefunden werden konnte und für die Insassen keine Überlebenschance mehr besteht oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Fehlalarmierung angenommen werden muß. 4.6 Rettungsmaßnahmen 4.6.1 Verhalten von Luftfahrzeugbesatzungen Das Verhalten von Luftfahrzeugbesatzungen als Zeugen von Flugunfällen ist in der ZDv 19/2, Kap. 7, geregelt. 4.6.2 Maßnahmen des ersten Suchluftfahrzeuges Wenn ein Suchluftfahrzeug die Absturz- bzw. Unfallstelle aufgefunden hat, ist möglichst noch vor der Landung bzw. vor Beginn des Winch-Verfahren folgende Meldung an das RCC abzusetzen: (1) Genaue Position der Absturzstelle (2) Befinden der Besatzungen (soweit erkennbar) (3) Der/die Verunglückte/-n kann/können an Bord genommen werden/nicht an Bord genommen werden (4) Zusätzliche Hilfeleistungen sind erforderlich/nicht erforderlich. 4.6.3 Maßnahmen zusätzlich eintreffender Suchluftfahrzeuge Beteiligen sich mehrere Suchluftfahrzeuge an der Suche, begibt sich das am nächsten befindliche Luftfahrzeug zur Absturzstelle und fungiert so lange als Relaisluftfahrzeug, bis ein bergendes Luftfahrzeug keine weitere Hilfe mehr benötigt. Wenn der Standort von bodengebundenen Rettungsmitteln bekannt ist oder ausgemacht werden kann, sind diese an die Unfallstelle heranzuführen. EP 4 - 16 9. Berichtigung SAR-EP-4 4.6.4 Aufnahme der verunglückten Besatzungen/Passagiere Die Aufnahme der Besatzungen/Passagiere des abgestürzten Luftfahrzeugs erfolgt gem. FLIGHT MANUAL SEA KING, Kap. 4 sowie FBH Bd IV AOP. Der mitfliegende Arzt oder der Bordmechaniker entscheidet aufgrund der Verletzungen, ob und in welches Krankenhaus die Geborgenen transportiert werden müssen. Wenn notwendig, unterstützt die SAR-Leitstelle bei der Wahl des Krankenhauses durch Feststellung freier Kapazitäten und möglicher adäquater fachärztlicher Weiterbehandlung (Recherche). Bw- und alliierte Besatzungen sind - soweit unverletzt - dem nächsten Fliegerarzt vorzustellen. Die SAR-Leitstelle wird über die Entscheidung des mitfliegenden Arztes bzw. Bordmechanikers umgehend unterrichtet, um eine eventuelle Aufnahme im Krankenhaus sicherzustellen oder Rettungsmaßnahmen über örtliche Rettungseinrichtungen einzuleiten. Anmerkung: Geborgene Besatzungsangehörige von Kampfflugzeugen sind, unabhängig von äußeren Verletzungsanzeichen, immer liegend zu transportieren. 4.6.5 Absperrung der Unfallstelle Erforderliche Absperrung und Bewachung der Absturzstelle durch Polizei oder geeignete Kräfte des Bundes oder der alliierten Streitkräfte ist ggf. durch RCC zu veranlassen. Auf besondere Gefahren durch radioaktive Stoffe, Sprengkörper, Raketen oder Munition sowie auf Explosionsgefahr von Treibstoff sowie giftige Dämpfe (z.B. Hydrazin) ist hinzuweisen. 4.6.6 Maßnahmen der SAR-Leitstelle Die SAR-Leitstelle unterstützt die Rettungsmaßnahmen, soweit es ihr aufgrund der gegebenen Umstände und der angesetzten Lage möglich ist. Im Wesentlichen bezieht sich ihr Beitrag auf organisatorische Maßnahmen, wie Alarmierung zusätzlicher Rettungsmittel und Benachrichtigung von Polizei, Feuerwehr, Krankenhäusern und anderen Institutionen sowie Koordinierung. Bei Unfällen mit militärischen Luftfahrzeugen hat die SAR-Leitstelle (sofern nicht bereits vorher möglich) den Halter/Verband des verunglückten, Luftfahrzeugs anhand der Seiten- oder Mission - Nr. des Rufzeichens umgehend zu ermitteln. Einzelheiten über Bewaffnung/Munitionierung oder sonstige gefährliche Güter an Bord beim Gefechtsstand der Haltereinheit zu erfragen und diese Informationen sofort den am Rettungseinsatz beteiligten Gruppen über die jeweilige BSSt/LKA oder örtliche Einsatzzentrale zu übermitteln. EP 4 - 17 Original SAR-EP-4 4.7 Bereitstellung und Begleitung 4.7.1 Bereitstellung (Orbit) Darunter ist die Bereitstellung/Wartestellung eines SAR-Mittels am Boden oder in der Luft in dem Raum zu verstehen, den ein in Luftnot geratenes Luftfahrzeug vermutlich passieren wird, damit notfalls sofortige Rettungsmaßnahmen eingeleitet und durchgeführt werden können. Die Bereitstellung, ggf. Dislozierung eines SAR- Mittels, ist zu veranlassen, wenn ein Luftfahrzeugführer durch einen Notruf erklärt, daß die Betriebssicherheit des Luftfahrzeugs gefährdet ist oder das aus Wetter- oder anderen Gründen eine sichere Beendigung des Fluges nicht mehr gewährleistet ist. 4.7.2 Begleitung (Escort) Ist die Betriebssicherheit eines Luftfahrzeugs gefährdet oder liegen sonstige Notstände vor, die nicht behoben werden können, und lassen diese oder weitere Umstände eine sofortige Landung nicht zu, ist ein Begleitluftfahrzeug einzusetzen. (1) Das Begleitluftfahrzeug kann ggf. den äußerlichen Schaden, soweit vorhanden, feststellen und den verantwortlichen Luftfahrzeugführer informieren. (2) Das Begleitluftfahrzeug ist ggf. bei der Navigation behilflich und übernimmt eventuell den Funksprechverkehr. (3) Es postiert sich in VMC 500' - 1000' über in ca. 1 NM hinter dem zu begleitenden Luftfahrzeug. (4) Bei erfolgter Notlandung verbleibt das Begleitluftfahrzeug über der Unfallstelle und dirigiert ggf. Rettungsmittel zum notgelandeten Luftfahrzeug. (5) Begleitungen sind über eine/mit einer Radarstelle zu koordinieren. (6) Das Verfahren gemäß ZDv 19/2 Ziffer 716 f (Einsatz eines Lotsenluftfahrzeuges) bleibt von o.a. Regelung unberührt. EP 4 - 18 Original SAR-EP-5 Inhalt INHALTSVERZEICHNIS 5 BETEILIGUNG DES SAR-DIENSTES BEI SONSTIGEN NOTFÄLLEN 5.1 Allgemeines 5.2 Seenot-Einsätze 5.3 Naturkatastrophen oder besonders schwere Unglücksfälle 5.4 5.4.1 Dringende Nothilfe Einsatzvoraussetzungen 5.4.2 Einsatzanforderung 5.4.3 Einsätze im Rahmen der Amtshilfe (Polizei/BMI/BFU) 5.5 Hilfeleistung und Rettung 5.6 5.6.1 5.6.2 5.6.3 Kostenregelung Grundsätze Kostenberechnung Einsätze im akuten, einzelnen Fall 5.6.4 Einsätze bei Rettungszentren 5.7 5.7.1 5.7.2 5.7.3 5.7.4 Zusätzliche Festlegungen Einsatzvorbereitung Flugplan Krankenhausadreßbuch/ Krankenhausatlas Mitnahme von zusätzlichem SAN-Gerät 5.7.5 5.7.6 5.7.7 Transport verunglückter Taucher der Marine Einsätze bei Nacht Desinfektion von Lfz / Medizinische Überwachung der Besatzung 5.7.8 5.7.9 5.7.10 5.7.11 Verfahren bei Patienten, die bei Einsätzen sterben Abgabe an zivile Rettungsunternehmen Krankentransporte für Soldaten im Inland und grenznahen Ausland Funkärztliche Beratung EP 5 –i 1. Berichtigung SAR-EP-5 5 BETEILIGUNG DES SAR-DIENSTES BEI SONSTIGEN NOTFÄLLEN 5.1 Allgemeines - Vornehmlich dienen alle SAR-Mittel der Bundeswehr der medizinischen Versorgung ihres eigenen Personals, der Erfüllung des ICAO-Auftrages und der Unterstützung der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) bei Seenotfällen. - Darüber hinaus können SAR-Mittel auch im zivilen Bereich zur Rettung von Menschenleben und zur Vermeidung schwerer, gesundheitlicher Schäden eingesetzt werden. - bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen und im Rahmen des zivilen Rettungswesens (Dringende Nothilfe). - Die SAR-Leitstellen üben in allen Fällen OPERATIONAL CONTROL über ihre eingesetzten SAR-Mittel aus. 5.2 Seenoteinsätze - Der militärische SAR-Dienst unterstützt die DGzRS bei der Durchführung des Suchund Rettungsdienstes bei Seenotfällen in den Seegebieten vor der Nord- und Ostseeküste Deutschlands. - Den Einsatzbefehl für SAR-Mittel der Marine erteilt die SAR-Leitstelle (s. Anhang A, Anlage 5). - Für die Einsatzleitung bei Seenotfällen ist die Seenotleitung Bremen zuständig. EP 5 - 1 Original SAR-EP-5 5.3 Naturkatastrophen oder besonders schwere Unglücksfälle Als Hilfe bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen können SARMittel der Bundeswehr zur Rettung von Menschenleben und Tieren sowie zum Schutz und zur Erhaltung von, für die Allgemeinheit, wertvollem Material und lebenswichtigen Einrichtungen eingesetzt werden. Das gleiche gilt für die Abwehr von Gefährdungen, die durch eine unmittelbar bevorstehende Katastrophenlage eintreten können. (Vorbeugender Katastropheneinsatz) Der Einsatz von SAR-Mitteln ist dabei grundsätzlich nur möglich, wenn (1) in Fällen regionaler Gefährdung das betroffene Land oder die nach jeweiligem Landesrecht mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Katastrophenschutzes beauftragte Behörde die Hilfe der Bundeswehr anfordert; (2) in Fällen überregionaler Gefährdung die Bundesregierung diesen Einsatz beschließt und dem BMVg einen entsprechenden Befehl erteilt. (3) SAR-Mittel leisten nur so lange Hilfe, bis zivile Einrichtungen mit der Durchführung ausreichender Hilfeleistung am Notfallort beginnen. 5.4 Dringende Nothilfe (1) SAR-Mittel können im Rahmen des zivilen Rettungswesens im akuten einzelnen Notfall und bei Rettungszentren zur Durchführung von Primär- und zeitlich dringlichen Sekundäreinsätzen eingesetzt werden. (2) Darüber hinaus sind Einsätze im Rahmen der „Dringenden Nothilfe“ auf Ersuchen von Behörden als Amtshilfe möglich (Artikel 35 Abs. 1 GG), sofern diese Einsätze nicht unter den Begriff Naturkatastrophen oder besonders schwere Unglücksfälle fallen. (Siehe Ziffer 5.4.3) (3) SAR-Mittel 1. Grades dürfen für nicht dringliche Sekundäreinsätze grundsätzlich nicht verwendet werden. Dazu gehören auch die sogenannten Repatriierungsflüge (Rücktransport aus dem Ausland). EP 5 - 2 Original SAR-EP-5 5.4.1 5.4.2 Einsatzvoraussetzungen Für die Durchführung von Einsätzen im Rahmen des zivilen Rettungswesens gelten die folgenden Voraussetzungen : militärische Aufgaben und Erfordernisse des SAR - Dienstes für die Luftfahrt stehen dem Einsatz nicht entgegen andere geeignete zivile Rettungsmittel stehen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung es besteht Lebensgefahr Einsatzbefehl ist durch die SAR – Leitstelle erteilt. Einsatzanforderung Grundsätzlich ist es jedem Helfer im Notfall möglich, Hilfeersuchen direkt an den SARDienst zu richten. In der Regel wird eine Anforderung jedoch durch Rettungsdienste, Ärzte oder Polizei erfolgen. - Die zuständige SAR-Leitstelle prüft die Kriterien und setzt, sofern (a) die Voraussetzungen erfüllt sind, (b) Mittel zur Verfügung stehen und (c) der Einsatz möglich ist (Wetter, Lage) geeignete SAR-Luftfahrzeuge ein. (siehe auch Ziff. 5.7.1) - Die medizinische Notwendigkeit eines Lufttransports ist bei (a) Primäreinsätzen durch den Arzt am Notfallort oder den aufnehmenden Arzt im Krankenhaus (b) Sekundäreinsätzen durch den anfordernden bzw. den aufnehmenden Arzt schriftlich zu bestätigen. Eine entsprechende Notwendigkeitsbescheinigung ist mit den Angaben zum Patienten zu erstellen und der Besatzung auszuhändigen. Wird für einen Einsatz ein Begleitarzt benötigt, ist dieser in der Regel vom abgebenden Krankenhaus zu stellen. Ist das nicht möglich, versucht die SAR - Leitstelle einen Truppenarzt zu beauftragen. Sollte ein Truppenarzt nicht verfügbar sein, entscheidet der abgebende Arzt über die Durchführung des Transports. EP 5 - 3 Original SAR-EP-5 5.4.3 Einsätze im Rahmen der Amtshilfe Amtshilfe ist die ergänzende Hilfe einer Behörde auf Ersuchen einer anderen Behörde. Die Bundeswehr leistet Amtshilfe nur, wenn die gewünschten Tätigkeiten zu den öffentlich - rechtlichen Aufgaben der ersuchenden Behörde gehören. Amtshilfe braucht jedoch nicht geleistet zu werden, wenn u.a. durch die Hilfeleistung die Erfüllung der eigenen Aufgaben ernstlich gefährdet wird. Im SAR-Dienst kann dieses in der Regel als gegeben angenommen werden. Bei Anforderungen von Hubschraubern des SARDienstes ist wie folgt zu verfahren: (1) Anforderungen durch Polizeibehörden Wegen der bestehenden Kostenpflicht können Anforderungen im besonderen Einzelfall nur durch die Polizeidirektion erfolgen. Bei Amtshilfeersuchen durch die Polizei sind die Antragsteller an das Marinekommando, Aussenstelle Glücksburg Tel. (0 46 31) 666-3200, nach Dienst DCMDR 666-3201 zu verweisen. (2) Anforderung durch BMI (Katastrophenschutz) Anforderungen der Bundespolizei Fliegergruppe, einen aus technischen Gründen ausgefallenen Katastrophenschutz - Hubschrauber des BMI durch einen Hubschrauber des SAR-Dienstes zu ersetzen, sind an das Marinekommando zu verweisen. Transporthilfeersuchen von Rettungsleitstellen, denen ein BMI -Hubschrauber unterstellt ist, sind nur dann nachzukommen, wenn die Kriterien für einen Transport mit SAR-Mitteln vorliegen. (3) Anforderung durch die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen (BFU) Zur Sicherung von Tatbeständen bei Luftfahrzeugunfällen können auch die Angehörigen der Untersuchungskommission der BFU in SAR-Luftfahrzeugen mitgenommen werden wenn es SAR-Auftrag und -Lage erlauben und Hilfeleistung und Rettungseinsatz dadurch keine Verzögerung erleiden. EP 5 - 4 9. Berichtigung SAR-EP-5 5.5 Hilfeleistung und Rettung - Art und Umfang der Hilfeleistung müssen dem Ausmaß und den Erfordernissen der jeweiligen Notsituation entsprechen. Allgemein ist Hilfe durch Suche nach Vermißten, Rettung/Bergung, Versorgung von Patienten sowie Transport von Personen und Material möglich. Dabei werden in der Regel SAR-Hubschrauber eingesetzt. - SAR-Einsätze bei Seenotfällen umfassen die Suche über See nach vermißten Personen und Seefahrzeugen, das Abbergen von Schiffen sowie die vorbeugende Begleitung eines Seefahrzeuges bzw. Wartestellung in einem Raum, den ein gefährdetes Seefahrzeug mutmaßlich passieren wird, um im Notfall sofortige Hilfe leisten zu können. - Bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen sind gemeinsame Maßnahmen in den Katastrophenplänen der Länder festgelegt. - Im Rahmen der Dringenden Nothilfe können SAR-Mittel Primäreinsätze und zeitlich dringliche Sekundärtransporte durchführen. 1. Primäreinsätze beinhalten: - Rettungseinsätze Transport eines Arztes zur Notfallstelle zur Versorgung von Verletzten, Erkrankten Transport von Patienten vom Notfallort zum Krankenhaus. Nothilfe - Ersuche Suche nach Vermißten über Land und Binnengewässern (außer Gebirge). 2. Sekundärtransporte beinhalten: Krankentransport (KT) Medikamententransport (MT) - Blutkonserventransport (BT) Transplantattransport (TT) Transport von Ärzteteams/Spezialärzten und Untersuchungsmaterial sowie spezielle medizinische Geräte (z.B. Inkubator) Transport von Patienten aus diagnostischen Gründen zu einem Spezialarzt Grundsätzlich werden in SAR-Hubschraubern keine Toten transportiert. Dies ist ausnahmsweise nur dann gestattet, wenn eine Bergung aus unwegsamem Gelände (z.B. Gebirge) auf andere Weise nicht möglich ist. Der Transport kann situationsbedingt als Innen- oder Außenlast erfolgen. EP 5 - 5 Original SAR-EP-5 5.6 Kostenregelung 5.6.1 Grundsätze - - Einsätze bei Seenotfällen sind kostenfrei. (Seenot: Eine für ein Schiff entstandene Gefahr, die fremde Hilfe notwendig macht.) Einsätze bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen sowie Einsätze im Rahmen der Dringenden Nothilfe sind kostenpflichtig. Die Kosten trägt der Begünstigte oder die Krankenkasse des Patienten. Bei sogenannten "Fehleinsätzen" werden keine Kosten in Rechnung gestellt. "Fehleinsatz" bedeutet Abbruch des Einsatzes vor Erreichen des Notfallortes, ohne daß es zu einer Behandlung durch den Notarzt oder zum Transport des Patienten kommt. 5.6.2 - Kostenberechnung Die Kosten für Einsätze der Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen und als Amtshilfe werden gem. VMBl 1988 S. 279 festgesetzt. Einsätze von Rettungsmitteln der Bundeswehr im Rahmen des zivilen Rettungsdienstes werden gem. VMBl 1988 S. 270 berechnet. Änderung VMBL 2005 S. 25 5.6.3 Einsätze im akuten, einzelnen Notfall Die Kosten werden auf Grundlage der Flugstundenpreise für das jeweilige Luftfahrzeug und der Flugzeit im Einzelfall festgesetzt. Die Flugzeiten werden berechnet: (1) bei Primäreinsätzen für den Hinflug vom Standort zum Notfallort mit 25 v.H. - für den Transport des Patienten vom Notfallort zum Krankenhaus mit 100 v.H. für den Rückflug vom Krankenhaus zum Standort mit 25 v.H. der tatsächlichen Flugzeit. EP 5 - 6 6. Berichtigung SAR-EP-5 (2) bei Sekundäreinsätzen (zeitlich dringlich) - für den Hinflug vom Standort zum ersten Krankenhaus mit 25 v.H. für den Transport des Patienten vom ersten Krankenhaus zum Spezialkrankenhaus mit 100 v.H. für den Rückflug vom Spezialkrankenhaus zum Standort mit 25 v.H. der tatsächlichen Flugzeit. - Wird ausnahmsweise bei o.a. Einsätzen medizinisches Personal und/oder Gerät auf dem Hinflug an einem anderen Ort aufgenommen bzw. beim Rückflug an einem anderen Ort abgesetzt, ist für den Umweg zusätzlich Flugzeit mit 100 v.H. zuzüglich zu der für den direkten Hin- und Rückflug anzusetzenden Flugzeit in Rechnung zu stellen. - Ist bei Primäreinsätzen ein Arzt an Bord, der den Patienten am Notfallort behandelt, ohne daß ein Transport mit dem Luftfahrzeug erforderlich ist, werden für den Hin- und Rückflug je 75 v.H. der tatsächlichen Flugzeit angerechnet. - Leistungen von Bundeswehrärzten am Notfallort und/oder während des Transports sowie verbrauchtes Material werden in Rechnung gestellt, ebenso Nebenkosten wie z.B. Landegebühren oder Desinfizierung. - Bei längerdauernder Bereitstellung von SAR-Hubschraubern als Ersatzgestellung für zivile Rettungshubschrauber, wird auf der Basis einer vom BMVg festzusetzenden Flugstundenpauschale nach der effektiven Flugzeit abgerechnet. 5.7 Zusätzliche Festlegungen 5.7.1 Einsatzvorbereitung Die Leitstelle ist verantwortlich für: Anforderung der Notwendigkeitsbescheinigung beim abgebenden/behandelnden Arzt; Sicherstellung der Aufnahme des zu transportierenden Patienten in einem Krankenhaus durch die abgebende Stelle; Durchgabe der Landeplatzkoordination an die Besatzung gem. Krankenhausatlas oder nach Karte 1 : 50 000; Durchgabe der voraussichtlichen Ankunftszeit an das aufnehmende Krankenhaus - über dessen zuständige Rettungsleitstelle; Erteilung des Einsatzbefehls (siehe Anhang A, Anlage 5); Veranlassung der Absperrung der Landeplätze durch die Polizei oder geeignete andere Dienststellen; Koordinierung und Überwachung des Einsatzes EP 5 - 7 Original SAR-EP-5 5.7.2 Flugplan - Flüge im Rahmen der dringenden Nothilfe dürfen nicht unter Rescue-Rufzeichen durchgeführt werden. Um die Vorrangbehandlung sicherzustellen, ist der Flugplan wie folgt auszufüllen: Beispiel: Feld 7 - Luftfahrzeugkennung: "MED8961" Die vier Ziffern sind das Kennzeichen des Lfz. Funkrufzeichen: "MEDEVAC 8961". Feld 18 - Andere Angaben: "OPR/GNY" und "STS/MEDEVAC" für Status: MEDICAL EVACUATION FLIGHT". Flugpläne werden in der Regel nicht aufgegeben. Sie sind nur erforderlich, wenn Zeit und Umstände des Einzelfalles dies zulassen. 5.7.3 - 5.7.4 - - Krankenhausadreßbuch / Krankenhausatlas Telefonnummern und Anschriften von medizinischen Zentren/Krankenhäusern (Dialyse, Vergiftung etc.) befinden sich im deutschen Krankenhausadressbuch/Krankenhausatlas der SAR-Leitstelle, können aber auch bei der SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG erfragt werden. Die Anschrift und Telefonnummer der Bettenzentrale für Brandverletzte befindet sich im SAR-Handbuch der SAR-Leitstelle und im Krankenhausadressbuch. Mitnahme von zusätzlichem San-Gerät Der Antrag auf Gestellung besonderen San-Gerätes ist - soweit es nicht durch das abgebende Krankenhaus gestellt wird - an die zuständige Sanitätseinheit des SARKommandos zu richten. Bei Lufttransport mit transportablen Inkubatoren müssen folgende Auflagen erfüllt werden: (1) Begleitung durch fachlich qualifiziertes Personal; (2) Die (Kabinen) Druckhöhe darf 7.000 ft nicht überschreiten; (3) Sauerstoff ist in ausreichendem Maße mitzuführen; (4) Der Inkubator muss in seinem Versorgungssystem autark sein. EP 5 - 8 4. Berichtigung SAR-EP-5 5.7.5 Transport verunglückter Taucher der Marine Gem. MDv 450/1 Nr 117 ist sicherzustellenden, dass innerhalb von 3 Stunden ein verunglückter Taucher zu einer stationären Duckkammer gebracht werden kann. Die SAR – Leitstelle Glücksburg stellt dafür die Hubschrauberbereitschaft. - Maßnahmen der Leitstelle, nachdem die Einheit das Tauchvorhaben gemeldet hat: (1) Überprüfung der Wetterlage und Verfügbarkeit des SAR-H/C (2) Überprüfung, ob die gemeldete Position des Tauchereinsatzes die Einhaltung der 3-Stunden Frist zulässt. (3) Übernahme der Bereitschaft mitteilen - Maßnahmen der Leitstelle während des Tauchereinsatzes: (1) Beobachtung der Wetterentwicklung (2) Sofortige Benachrichtigung der Einheit, wenn Tauchereinsatz abgebrochen werden muß. Hinweis : Die Leitstelle Glücksburg kann die Taucherbereitschaft normalerweise nur in dem gemäß Anhang A Anlage 9 bezeichneten Gebiet sicherstellen. 5.7.6 Einsätze bei Nacht Einsätze bei Nacht werden wie am Tag durchgeführt. Sie unterliegen jedoch anderen WX - Kriterien und erfordern i.d.R. 1 Stunde Vorbereitung bis der Start erfolgen kann . Nachtlandungen in unbekanntem Gelände sind grundsätzlich verboten . Der VHF entscheidet im Einzelfall, ob bei Ausnutzung aller bodenseitigen Hilfen (Notbeleuchtung des Landeplatzes, Absperrungen, Kontaktaufnahme über FuG 8) eine Landung möglich ist . 5.7.7 - Desinfektion von Lfz/Medizinische Überwachung der Besatzung Nach dem Transport von Patienten mit bestimmten Infektionskrankheiten müssen das Luftfahrzeuginnere sowie Gebrauchsgegenstände desinfiziert werden. Für die Desinfektion sind die SanStff des MFG 5/MFG 3 zuständig. Die Desinfektion ist durch den Bordmechaniker bzw. mitfliegenden Arzt einzuleiten. Für die Lfz - Besatzungen sind Schutz- und Kontrollmaßnahmen ebenfalls durch die o.a. SanStff zu veranlassen. Mögliche Infektionsgefahren sind vor dem Einsatz beim anfordernden Arzt zu erfragen. In Zweifelsfällen ist der Kommandoarzt Marinekommando einzuschalten. EP 5 - 9 9. Berichtigung SAR-EP-5 5.7.8 Verfahren bei Patienten, die bei Einsätzen sterben Hat ein den Einsatz begleitender Arzt den Tod des Patienten während des Fluges festgestellt, ist nach Absprache mit dem Begleitarzt zur abgebenden oder aufnehmenden Sanitätseinrichtung zu fliegen. Ist kein Arzt an Bord, kann der Tod nicht amtlich festgestellt werden. Der Einsatz ist grundsätzlich wie geplant fortzusetzen. 5.7.9 Abgabe an zivile Rettungsunternehmen (1) Sind die Voraussetzungen für den Einsatz von SAR-Mitteln nicht gegeben, ist die Anforderung unter Hinweis auf geeignete zivile Rettungsunternehmen zurückzuweisen. (2) Erfordern die Umstände des Einzelfalls die sofortige Weitergabe der Anforderung an ein ziviles Rettungsunternehmen, ist diese über alle bereits getroffenen Maßnahmen und etwaige Absprachen zu unterrichten. (3) Mit der Abgabe an das zivile Rettungsunternehmen endet die Verantwortlichkeit der SAR-Leitstelle; noch eintreffende Informationen in dieser Sache sind jedoch unverzüglich an das zivile Rettungsunternehmen weiterzuleiten. (4) Anweisungen oder Aufträge an Bw-Dienststellen oder an Dienststellen alliierter Streitkräfte im Auftrag von zivilen Rettungsunternehmen sind nicht statthaft. (5) Die SAR-Leitstelle ist nicht autorisiert, Aufträge ziviler Rettungsunternehmen anzunehmen. (6) Beabsichtigt ein ziviles Rettungsunternehmen eine bei ihm eingegangene Krankentransportanforderung an die SAR-Leitstelle abzugeben, setzt sich die SARLeitstelle direkt mit dem anfordernden Bedarfsträger in Verbindung und klärt die Einsatzvoraussetzungen mit ihm ab. Erfordert ein Alarmruf an die SAR-Leitstelle aufgrund seiner Dringlichkeit eine sofortige Reaktion, so ist, wenn der Einsatz eines SAR-Luftfahrzeuges wegen der Umstände des Einzelfalls unzulässig ist, wie folgt zu verfahren: (a) Die Anforderung ist grundsätzlich an den Bedarfsträger zurückzugeben. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Ausland) - prüft die SAR-Leitstelle, ob geeignete zivile Luftfahrtunternehmen (Linienflugzeuge) unmittelbar zur Verfügung stehen, ohne mit diesen Preisabsprachen zu treffen. - benennt ggf. dem Luftfahrtunternehmen. Anfordernden EP 5 - 10 in Betracht kommende Original SAR-EP-5 (b) Bedeutet es im Einzelfall für den Anfordernden eine erhebliche Erschwernis, gibt die SAR-Leitstelle die Anforderung an das zivile Unternehmen weiter. (c) Dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß es sich um die Weiterleitung eines fremden Auftrags für die Flugdurchführung und nicht um einen Auftrag der SARLeitstelle handelt und deshalb Ansprüche gegen den Bund nicht aus dieser Weiterleitung abgeleitet werden können. (d) Ist die Chartervereinbarung/Reservierung zwischen dem Anfordernden und dem Unternehmen zustandegekommen, endet in der Regel die Tätigkeit der SARLeitstelle. Die SAR-Leitstelle kann jedoch weiter koordinierend tätig werden, wenn die sonstigen Dienstgeschäfte dies erlauben. (e) Zivile Gesellschaften/Rettungsunternehmen haben für die Arztbegleitung selbst zu sorgen. Bei der Auffindung eines geeigneten Arztes kann Unterstützung gewährt werden. 5.7.10 Krankentransporte für Soldaten im Inland und grenznahen Ausland (1) Zur Genehmigung nicht dringlicher Krankentransporte ist in allen Zweifelsfällen die Stellungnahme des KdoArztes/Marinekommando bzw. seines Vertreters einzuholen. (2) Einsatzflüge im Rahmen der Einsatzunterstützung der Truppe plant und führt in diesen besonderen Fällen die SAR-Leitstelle. (3) SAR-Mittel 1. Grades dürfen für nicht dringliche Sekundäreinsätze grundsätzlich nicht verwendet werden. Nur in besonderen Fällen, kann unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Kostenersparnis der Transport mit SAR-Mitteln 1. Grades durchgeführt werden. Die Entscheidung trifft die SAR-Leitstelle. Wird der Einsatz mit einem SAR-Hubschrauber durchgeführt, ist das Rufzeichen "MEDEVAC" zu verwenden. (4) Bei Rückführung von erkrankten oder verletzten Besatzungsangehörigen nach Ausschiffung in ausländischen Häfen ist auch StdBefdFlotte Nr. 910 zu beachten. EP 5 - 11 9. Berichtigung SAR-EP-5 5.7.11 Funkärztliche Beratung (1) Funkärztliche Beratung ist gem. StdBefdFlotte Nr. 920 durchzuführen. (2) Die Leitstelle veranlaßt, daß möglichst bis zum Eintreffen des Arztes der "Funkärztliche Beratungsbogen" beidseitig ausgefüllt wird. (3) Die Leitstelle hält für den Funkarzt ein Leerformular "Funkärztlicher Beratungsbogen" bereit. EP 5 - 12 1. Berichtigung SAR-EP-6 Inhalt INHALTSVERZEICHNIS 6 EINSATZAUSWERTUNG UND DOKUMENTATION 6.1 Meldungen 6.1.1 SAR-Kommandos melden an die SAR-Leitstelle 6.1.2 SAR-Leitstelle 6.2 Einsatznachbesprechung 6.3 Einsatzberichte 6.4 Aufbewahrung 6.4.1 Verbände, SAR-Einheiten, SAR-Kommandos 6.4.2 SAR-Leitstelle 6.5 Presseinformationen EP 6 – i Original SAR-EP-6 6 EINSATZAUSWERTUNG UND DOKUMENTATION 6.1 Grundlage Melde- und Berichtswesen Grundlage des Melde- und Berichtswesen ist die Vorläufige Anweisung für den Militärischen Such- und Rettungsdienst (SAR) der Bundeswehr (VorlAnMilSAR-Bw). Bei Flugunfällen ist auch die ZDv 19/6 zu beachten. 6.2 Meldungen 6.2.1 SAR-Kommandos melden an die SAR-Leitstelle unverzüglich: (1) Beschränkungen der Einsatzmöglichkeit (technische, personelle, wettermäßige oder sonstige Umstände); (2) Ausfall von SAR-Einsatzmitteln; (3) Jede Änderung/Störung der Fernmeldeverbindungen; (4) Neuerkundung bzw. Änderungen von Landeplätzen an zivilen und Bw-Krankenhäusern (5) Vorkommnisse mit möglichem Einfluß auf die SAR-Einsatzbereitschaft. 6.2.2 SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG meldet an die angeführten Dienststellen (1) bei zivilen Flugunfällen, Suchen nach vermißten zivilen Luftfahrzeugen/Besatzungen Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen (BFU) Telecom: 0531 – 3548-0, Telefax: 05 31/3548246 (2) bei militärischen Flugunfällen, Luftfahrzeugen/ Besatzungen: (a) Suchen nach vermißten militärischen Während der allgemeinen Dienstzeit : EinsMOC12/EinsMOC13 zur Weiterleitung an - GenFlSichBW (b) Außerhalb der allgemeinen Dienstzeit : Duty Cdr MOC zur Weiterleitung an - GenFlSichBw (OvU) (3) Katastropheneinsätze an die zuständige Katastrophenschutzbehörde EP 6 –1 9. Berichtigung SAR-EP-6 (4) alle wesentliche Einsätze : - - 6.3 dem Marinekommando EinsMOC12/EinsMOC13 Division Luftbewegliche Operationen (DLO) Einsatzgruppe SAR; sich über mehrere Tage hinziehende SAR - Einsätze an DLO Einsatzgruppe SAR Zwischenberichte für jeden Tag der Suchaktion Berichte über Einstellung, Aussetzung oder Beendigung des Einsatzes Einsatznachbesprechung (Debriefing) Nach jedem Einsatz von SAR-Mitteln 1. und 2. Grades ist eine Nachbesprechung durchzuführen. Hierzu meldet sich der verantwortliche Luftfahrzeugführer bzw. SAROperationsoffizier telefonisch bei der SAR-Leitstelle. Die Nachbesprechung ist mit Hilfe des Formblattes EBERMILSAR zu dokumentieren. 6.4 Einsatzberichte (1) Auf Anforderung der SAR-Leitstelle ist über einen SAR-Einsatz durch den verantwortlichen Luftfahrzeugführer ein schriftlicher Einsatzbericht zu fertigen und der SAR-Leitstelle innerhalb einer Woche zu übersenden. Der Einsatzbericht soll über den allgemeinen Einsatzablauf sowie über die aufgetretenen Schwierigkeiten und andere Unregelmäßigkeiten Auskunft geben und ggf. Verbesserungsvorschläge zu den festgestellten Mängeln enthalten. Die SAR-Leitstelle erstellt Zwischenberichte und zusammenfassende Einsatzberichte gemäß Vorläufige Anweisung für den Militärischen Such- und Rettungsdienst (SAR) der Bundeswehr (VorlAnMilSAR-Bw) Kap. 8. 6.5 Aufbewahrung von Einsatzunterlagen 6.5.1 Verbände, SAR-Einheiten, SAR-Kommandos Alle Einsatzunterlagen sind von o.a. Dienststellen zwei Jahre aufzubewahren. 6.5.2 SAR-Leitstelle Die SAR-Leitstelle faßt alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit einer SAR-Aktion entstanden sind, zusammen und bewahrt sie fünf Jahre auf. Nach dieser Zeit sind sie sofern im Einzelfall keine besonderen Anweisungen vorliegen - zu vernichten. Das gleiche gilt für alle EBERMIL - Unterlagen. EP 6 –2 9. Berichtigung SAR-EP-6 6.6 Presseinformation Informationen über laufende Einsätze an die Presse sind grundsätzlich nicht zu geben. An Sonn- und Feiertagen ist bei Einsätzen, die öffentliches Interesse hervorrufen, die Alarmzentrale Bw, GenStOffz v.D. zu informieren. Dieser leitet die Angaben an den Pressestab BMVg weiter. Bei diesbezüglichen Anfragen ist an folgende Dienststellen zu verweisen: (1) bei deutschen militärischen Luftfahrzeugen an den Leiter Informationszentrum Marinekommando, Ast. Glücksburg Tel. (04631) 666-4400/4403 (2) an Bereitschaftszentrum Bundeswehr im BMVg, Tel. (0228) 12 59 11 (3) bei amerikanischen Luftfahrzeugen an den Presseoffizier in RAMSTEIN, Tel. (06371) 4020 – 62/ 63; oder USAC Public Affairs Officer, Tel. (04631) 477718 (4) bei anderen militärischen Luftfahrzeugen an die zuständige diplomatische Vertretung. (5) bei zivilen Luftfahrzeugen an das BFU BRAUNSCHWEIG oder an die zuständige Polizeidienststelle. EP 6 - 3 9. Berichtigung SAR-EP ANHANG A Inhalt ÜBERSICHT DER ANLAGEN Anlage 1: SAR-Bereich Glücksburg u. Stationierungsorte SAR-/H/C Anlage 2: Angrenzende SAR-Bereiche Anlage 3: Ausrüstung/Einsatzkriterien SAR-Mittel 1. Grades, sowie 2. Grades DO 228 LM, P-3C Orion, Sea Lynx MK88A Anlage 4: Formblatt Hinweis aus der Bevölkerung Anlage 5: Formblatt Einsatzbefehle Anlage 6: Formblatt Lagemeldung (SITREP) Anlage 7: Muster für Suchmeldung durch Rundfunk und Fernsehen Anlage 8: Formblatt SAR-Arbeitsblatt Anlage 9: Einsatzbereich bei Taucherunfällen EP Anhang A – i 7. Berichtigung SAR-EP ANHANG A Anlage 1 Koordinaten des SAR Bereiches Glücksburg 534000N0063000E 534503N0061958E 534853N0061551E 535956N0060628E 541112N0060000E 543712N0050000E 550000N0050000E 552000N0042000E 554554N0032213E 555006N0032400E 555500N0032100E 554621N0041500E 552415N0044500E 551500N0050900E 551500N0052412E 553040N0054500E 551003N0073309E 550400N0082400E 550300N0083000E 545600N0083500E 545300N0084500E 545500N0084900E 545200N0091200E 544900N0091400E 544800N0091900E 545100N0092600E 545000N0100000E 542700N0120000E 545500N0125000E 545500N0141800E 534042N0141453E 535143N0134634E 535455N0135220E 540054N0134326E 540438N0134554E 540743N0134008E 540429N0132655E 541611N0130543E 542456N0125958E 541945N0125013E 542029N0124332E 541340N0122624E 541547N0121836E 541011N0120816E 540731N0114109E 535255N0112705E 535915N0110644E 534930N0103936E 533954N0105130E 532306N0103054E 533836N0093742E 535242N0091606E 535255N0083654E 534108N0082859E 533606N0080730E 534325N0080103E 533836N0070700E 532000N0072000E 532000N0071200E 531900N0071200E 531900N0070100E 532700N0065300E 533200N0064000E 534000N0063000E EP Anhang A Anlage 1 Seite 2 Original Seite 1 SAR-EP ANHANG A Anlage 3 SAR-Hubschrauber SEA KING MK 41 Seenotrettungshubschrauber mit zwei Turbinentriebwerken. Der Hubschrauber ist schwimmfähig, Wasserungen werden jedoch nur im eigenen Notfall durchgeführt. Besatzung: 4 Mann Bergungskapazität: oder: 1 Person liegend, (2 Personen liegend im Stretcher), 7 Personen sitzend (SAR-Version) 3 Personen sitzend, 6 Personen liegend (Krankentransportversion) oder: 14 Personen sitzend, (Transportversion) oder: 1 Person mit Einbausatz SAN, 2 Personen sitzend (intensiv) Reisegeschwindigkeit: 90-114 Kts (abhängig vom Beladezustand) Suchgeschwindigkeit: 70 Kts Max. Geschwindigkeit: 138 Kts Reichweite: Max. Abfluggewicht: ca. 500 NM 9300 kg Funkausrüstung : UHF : Frequenzbereich von 225.0 bis 399.975 MHz bei 25 KHz Frequenzabstand, 3500 Kanäle, amplitudenmoduliert VHF : Frequenzbereich von 116.0 bis 149.975 MHz bei 25 KHz Frequenzabstand, 680 Kanäle, amplitudenmoduliert HF : Frequenzbereich von 2 bis 29.999 MHz bei 1 KHz Frequenzabstand, 28000 Kanäle, amplitudenmoduliert Peilmöglichkeit mit ADF/LF: 190 - 1799.5 KHz und 2182 KHz EP Anhang A Anlage 3 Seite 1 6. Berichtigung SAR-EP ANHANG A Anlage 3 Peilgerät ZG 2M für UHF: 243,0 / 243,5 / 245,1 MHz und VHF 121,5 MHz UKW-Seefunk : Harbour Radio Frequenzbereich 146 – 174 MHz 25 KHz Frequenzabstand FuG 8 : fest installiert für den Frequenzbereich 4 m Band Navigationsausrüstung: VOR, IFF/SIF, TACAN, DECCA, Radar Doppler, Peilgerät ZG 2 M mit Peilmöglichkeiten auf folgenden Frequenzen: 121,5 / 123.1 / 243.0 / 243.5 / 245.1MHz SAR-Ausrüstung: 1 Schockbekämpfungssatz mit Blutersatz, klein 1 Beatmungsgerät mit 2 Reserveflaschen a 5 Ltr 1 Arzttasche (für Fremdarzt) 1 tragbares EKG - Gerät 2 Gehörschutze (für Verletzte und Kranke) 2 Krankentragen 1 Schaufeltrage 6 Wolldecken 2 Vakuum-Matratzen 1 aufblasbare Rettungsinsel für 6 Personen 6 Schwimmwesten mit Becker-Notsender 1 Rettungswinde, 272 kg, Seillänge 80 m 1 Rettungstrage für die Seilwinde (Strecher) 2 Rettungsschlingen 1 Rettungsnetz 1 Winschhose 1 Draggen 2 Führungsseile (je 30 Mtr rot und weiß) 1 Crashbeil 2 Feuerschutzhauben 2 Paar Feuerschutzhandschuhe 1 Fernglas 2 Rauchkörper DM406 EP Anhang A Anlage 3 Seite 2 5. Berichtigung SAR-EP ANHANG A Anlage 3 Pyrotechnische Signalmittel (Seamarker) Schallsignalkörper zur Ubootsuche auf Weisung RCC Einbausatz SAN: Propaq Zoll M Lifebase (Beatmungsgerät) Nellcor Oxylog 2000 EP Anhang A Anlage 3 Seite 3 7. Berichtigung SAR-EP ANHANG A Anlage 3 DO 228 LM Zweimotoriges Ölaufklärungsflugzeug (LM) Reisegeschwindigkeit: 180 Kts Suchgeschwindigkeit: 140 - 160 Kts Reichweite: 1000 NM (nur Besatzung) Funkausrüstung: 2 VHF (Collins) 1 VHF/UHF (An ARC 182) einschl. UKW Seefunkbereich 1 FM-FuG 8 B-1 (Behördenfunk) 1 HF (mit SELCAL) DF für UHF/VHF, GMDSS Navigationsausrüstung: 2 ILS/VOR , IFF/SIF , ADF, GNS (GPS) mit Navigationsrechner und Suchverfahren für Ladder, Square und Sector Search Wetter-/Navigationsradar 0,5 NM bis 240 NM schaltbar, div. Empfindlichkeitsstufen (Modi) EP Anhang A Anlage 3 Seite 4 6. Berichtigung SAR-EP ANHANG A Anlage 3 Zusätzlich: ZG - 3 M (UHF-Homing für 243.0 Mhz und 243.5 Mhz) Seitensichtradar (SLAR) Reichw. 45NM einseitiger bzw. 22NM zweiseitiger Betrieb I/R - UV - Linescanner Sensor Laserfluorsensor SATCOM Fax (nur 57+04) Forward Looking IR (FLIR) mit CALI-System (Beleuchtung) und TV-Mode (nur 57+04) EP Anhang A Anlage 3 Seite 5 5. Berichtigung SAR-EP ANHANG A Anlage 3 P-3C ORION Viermotoriges Fernaufklärungs- und Ujagdflugzeug Reisegeschwindigkeit: max. 300 Kts Suchgeschwindigkeit: 165 - 220 Kts Flugzeit: 10 Std. mit Standardbetankung Funkausrüstung: 2 V/UHF (Seefunk/SAT-COM möglich), 2 UHF, 2 HF Navigationsausrüstung: GPS, INS Besatzung: 11 Mann (Standardbesatzung) SAR-Ausrüstung: UHF-Peiler Suchradar IR Passive Bojen zur Auffassung von Unterwassergeräuschen Bombetten zur Übermittlung von Unterwassersignalen Handkamera Abwurfmöglichkeit von Rettungsinsel ( 10 Pers.) ( z. Zt. nicht im Bestand) Für die Besatzung : 3 X 6-Mann Rettungsinsel 3 X 1-Mann Rettungsboot Schwimmwesten mit Notfunkradio (MR509) Kälteschutzanzüge EP Anhang A Anlage 3 Seite 6 5. Berichtigung SAR-EP ANHANG A Anlage 3 SEA LYNX MK88A Zweimotoriger Ujagdhubschrauber. Reisegeschwindigkeit: max. 120 Kts Suchgeschwindigkeit: 70 – 90 Kts Flugzeit: 2 Std. 10 Minuten (mit Standardbetankung) Funkausrüstung: 2 V/UHF (Seefunk möglich), 1 HF Navigationsausrüstung: GPS, VOR/DME, ADF, TACAN, DOPPLER Besatzung: 3 Mann (Standardbesetzung) SAR-Ausrüstung: Rettungswinde Lasthaken Transportmöglichkeit von 3 PX UHF – Peiler Suchradar FLIR 1 Stretcher 1 SAR-Rack Für die Besatzung: 3 X 1-Mann Rettungsboot 1 X 6-Mann Rettungsboot (bei Bedarf) Schwimmwesten mit Notfunkradio (MR509) Kälteschutzanzug EP Anhang A Anlage 3 Seite 7 6. Berichtigung SAR-EP ANHANG A Anlage 4 HINWEISE AUS DER BEVÖLKERUNG ZUR SUCHE NACH: 1. Anrufer Name: ............................................................................................................................. Adresse: .......................................................................................................................... Telefon: .......................................................................................................................... Bemerkungen zum Anrufer : ........................................................................................... ........................................................................................................................................ 2. Beobachtung Position (Wo): ................................................................................................................ Zeitpunkt (Wann): ....................................................................................(LCL/(Z) Uhr Wetter: .......................................................................................................................... Objekt (Was): ................................................................................................................ (Farbe, Anzahl der Motoren usw.) Bewegungsrichtung: ...................................................................................................... Blickrichtung: ................................................................................................................ 3. Besonderheiten : ...................................................................................................... .................................................................................................................................. 4. Meldung abgegeben bei: ......................................................................................... .................................................................................................................................. 5. Veranlaßte Maßnahmen: ........................................................................................ ................................................................................................................................... 6. Aufgenommen: ...........................................................................................................................(Z) Uhr (Initials) (Datum) (Uhrzeit) EP Anhang A Anlage 4 Seite 1 Original SAR-EP ANHANG A Anlage 5 EINSATZBEFEHL VOM RCC SIC : ICA MSD ID: SAROP / SAREX / ............ / .........../ .............................. / Fallnummer / Jahr / Spruchnummer 1. Lage : ___________________________________________________________________ ________________________________________________ ________________________________________________ ________________________________________________ 2. Einsatzbefehl an : ................ / ............... / ................ Einheit / C/S / DTG 3. Auftrag: ___________________________________________________________________ ________________________________________________ ________________________________________________ ________________________________________________ 4. Suchobjekt:_______________________________________________________ ________________________________________________ 5. Suchgebiet:_______________________________________________________ ________________________________________________ 6. Suchmethode:_____________________________________________________ 7. Suchhöhe:________________________________________________________ 8. Trackspacing:_____________________________________________________ 9. Frequenzen:_______________________________________________________ 10. Beteiligte Einheiten: _______________________________________________ _________________________________________________ _________________________________________________ 11. Wetter:__________________________________________________________ _________________________________________________ 12. Sonstiges:_________________________________________________________ _________________________________________________ SAR-Leitstelle Glücksburg Datum ............... EP Anhang A Anlage 5 Seite 1 Original SAR-EP ANHANG A Anlage 6 SITREP Nr. ...... SAR-Unit ............................ Time (Z) .................... A. Position : B. Position allocated SAR-Units : C. Weather in search Area : D. Search Pattern : E. Endurance of SAR-Units : F. ATA Search ........... (Z) ATD Search Area ............. G. Other information : EP Anhang A Anlage 6 Seite 1 Original SAR-EP ANHANG A Anlage 7 Suchmeldung nach Luftfahrzeugen durch Rundfunk und Fernsehen: (BEISPIEL) "Der Such- und Rettungsdienst der Marine in Glücksburg bittet die Bevölkerung im Gebiet von/zwischen ...................................................... (und).................................... um Unterstützung. Seit heute ..................................... Uhr wird ein 1-/2-/3-/4-motoriges Flugzeug vom Typ .................................. mit ..................Personen an Bord vermißt. Die Farbe des Luftfahrzeugs ist .........., das Kennzeichen ist ............... . Das Luftfahrzeug war auf einem Flug von .......................................... nach ...................................... . Sachdienliche Mitteilungen sind an den Such- und Rettungsdienst der Marine Glücksburg Tel.: (0 46 31) 60 13 oder an die nächste Polizeidienststelle zu richten." EP Anhang A Anlage 7 Seite 1 Original SAR-EP ANHANG A Anlage 8 SAR- Arbeitsblatt 1. Notstufe: INCERFA/ALERFA/DETRESFA Datum/Zeit (Z) : ........................ 2. Alarmierende Stelle oder Person: ..................................................................... Privatadresse: .................................................................... Tel: ............................. Geschäftsadresse: .............................................................. Tel: .............................. Name und Adresse anderer Zeugen: ......................................................................... ................................................................................................................................ ................................................................................................................................ 3. Art und Ort des Ereignisses: ............................................................................. ................................................................................................................................. Beobachtungszeit (Z) und Standort: ......................................................................... ................................................................................................................................. 4. Flugplan: C/S ....................................................................................................... Lfz-Muster .............................. Landeplatz .............................................................. IFR/VFR ................................. Ausweichplatz ........................................................ Funkausrüstung ........................Geschwindigkeit ..............Fuel ............................... Startplatz ..................................Flughöhe ........................ POB .............................. Route ...................................................................................................................... Fuel EX time .................. Letzte Funkverbindung um ............... / ............................... / ............... Zeit(Z) / Station / Frequenz Letzte Position bzw. Meldung um : .......................(Z).................. Letzte RADAR-Position: ......................................................................................... Besitzer des LFZ oder Operator................................................................................ ......................................................................................... Tel: ................................ Mitgeführte Notausrüstung: ................................................... Farbe des Luftfahrzeugs: ..................................................... 5. Namen und Addressen Pilot ............................................................/............................................................ Co - Pilot .................................................../............................................................ Adresse Passagiere ....................................../............................................................ Namen / Addresse 6. Besonderheiten (z. B. Flugerfahrung der Besatzung usw.) ................................................................................................................................. ................................................................................................................................. EP Anhang A Anlage 8 Seite 1 Original EP Anhang A Anlage 8 Seite 1 Original SAR-EP ANHANG B Inhalt ÜBERSICHT DER ANLAGEN Anlage 1: Formblatt zur Bestimmung des Suchgebiets-Mittelpunktes (Most Probable Position - MPP) Anlage 2: Formblatt zur Bestimmung des Suchgebietes Anlage 3: Formblatt zur Bestimmung der Suchstreifenbreite Anlage 4: Formblatt zur Berechnung von zeit-gebietsabhängigen Alternativen (Area Time Relationship) Anlage 5: Flächen/Zeit-Tabelle Anlage 6: Entscheidungshilfen Diagramm Anlage 7: Tabelle für elektronische Suche Anlage 8: Erreichbarkeit der RCC's benachbarter SAR-Bereiche Original SAR-EP ANHANG B Anlage 1 BESTIMMUNG DES SUCHGEBIETESMITTELPUNKTES (MPP) für Zeit ___________Z (ETA Suchgebiet/Beginn nächste Suche) 1. Suchobjekt letzte bekannte Position verstrichene Zeit seit Unfall N Zeit __________Z Stunden 2. Fallschirmdrift (PD) (ATP-10D Table 6-1) a. Öffnungshöhe ____________ ft b. Durchschnittswind aus __________° mit ______ Kts c. Drift nach __________° _________ NM d. Auftreffpunkt SP __________ N _________ E 3. Meeresströmung (SC) aus Gezeitenatlas bzw. Seehandbuch a. in Richtung __________° mit __________ Kts b. Drift nach __________° _____________ NM 4. Windströmung (WC) (ATP-10D Fig. 6-3) a. Bodenwind aus __________° mit __________ Kts b. Windströmung __________ kts c. Drift + 20° nach __________° ______________ NM 5. Winddrift (LW) (ATP-10D Para. 610) a. Winddrift - Leeway __________° mit __________ Kts ohne Coriolis minimum maximum b. Leeway-Öffnungswinkel _____°_____ NM _____°_____ NM c. Drift nach D und D min max _____°_____ NM _____°_____ NM d. Drift nach Datum MINIMAX ___________ ° ___________ NM 6. Datum (MPP) a. Datum min b. Datum max a. Datum MINIMAX __________ N __________ E __________ N __________ E __________ N __________ E EP Anhang B Anlage 1 Seite 1 Original SAR-EP ANHANG B Anlage 2 BESTIMMUNG DES SUCHGEBIETS 1. Driftfehler a. b. c.* d.* Driftentfernung d min ________ NM max ________ NM Driftfehler d = d ________ ________ Entfernung zwischen D und D DIST ________ NM min max Driftfehler d (d min + d max) + DIST : 2 d ________ NM _8 2. Positionsfehler (ATP 10 Para.614 c.) Suchobjekt X ________ NM 3. Navigationsfehler (ATP 10 D tables 6-5, 6-6) Sucheinheit Y ________ NM 4. Gesamter wahrscheinlicher Fehler (De) (ATP 10 D Para. 614) E = De² + X² + Y² E ________ NM 5. Sicherheitsfaktor (ATP 10D 6-7) Anzahl der Suchen 6. Suchgebietsradius R = E x f 7. Suchgebiet A = A (Rx2)¨ f 1,1 1,6 2.0 2.3 2.5 1. 2. 3. 4. 5. R ________ NM A________ NM² * Merke: c. und d. nur bei Berechnung mit time-, Drift- oder Position uncertainty, bzw. Leeway divergence. EP Anhang B Anlage 2 Seite 1 Original SAR-EP ANHANG B Anlage 3 BESTIMMUNG DER SUCHSTREIFENBREITE (TRACK SPACING) UND SUCHGEBIETSABDECKUNG 1. Suchobjekt 2. Suchhöhe ft 3. Sicht NM 4.Wind ________ ° _________ kts 5. Bedeckung % 6. Uncorrected Sweep Width Wu 7. Weather Condition Factor fw 8. Search Aircraft Speed Factor Correction Table fs 9.Corrected Sweep Width Wc Wc = Wu . fw . fs 10. Probability of Detection POD 11. Coverage Factor C % desired desired 12. Track Spacing required to achieve desired POD S = Wc C Merke: S NM 13. Suchgebietsgröße A NM² 14. Suchgeschwindigkeit V _________________ Kts 15. Anzahl der Einheiten N 16. Zeit zur Abdeckung des Suchgebietes ___A_____ T= SxVxN T 17. Zur Verfügung stehende Zeit bis SS _________ Stunden Stunden Wenn nicht anders befohlen, ist ein Coverage Factor (C) von 1 zu benutzen! EP Anhang B Anlage 3 Seite 1 Original SAR-EP ANHANG B Anlage 4 AREA - TIME RELATIONSHIP A.SEARCH PLANNING DECISIONS A = VNST SRU ______ ______ 1. Search Variables/Constraints a. Optimum Search Area (A) ______ ______ b. Search Craft Ground Speed (V) ______ ______ c. Number of Search Craft (N) ______ ______ d. Sweep Width (W) ______ ______ e. Optimum Track Spacing (S) ______ ______ f. Search Time (T) required T = A/VNS ______ ______ g. Search Endurance (T) available ______ ______ h. Daylight Hours (T) remaining ______ ______ i. If Search Endurance or Daylight Hours is LESS than Search Time Required, use the smallest value for (T). 2. TRACK SPACING alternative (AREA constant, increase TRACK SPACING): a. Optimum Search Area (A) ______ ______ b. Search Craft Ground Speed (V) ______ ______ c. Number of Search Craft (N) ______ ______ d. Search Endurance (T) ______ ______ e. Attainable Track Spacing (S) S = A/VNT ______ f. Attainable Coverage Factor (C) C = W/S ______ g. Probability of Detection (P) ______ ______ h. Mean Coverage Factor (Cm) ______ ______ i. Cumulative Probability of Detection ______ ______ 3. SEARCH AREA Alternative (TRACK SPACING Constant, decrease AREA): a. Search Craft Ground Speed (V) ______ ______ b. Number of Search Craft (N) ______ ______ c. Optimum Track Spacing (S) ______ ______ d. Search Endurance (T) ______ ______ e. Attainable Search Area (A) A = VNST ______ ______ EP Anhang B Anlage 4 Seite 1 Original SAR-EP ANHANG B Anlage 4 4. MIDPOINT COMPROMISE (decrease SEARCH AREA, increase TRACK SPACING): a. b. c. d. e. f. 5. ______ ______ ______ ______ SEARCH CRAFT SPEED Alternative: a. b. c. d. e. 6. Optimum A + Attainable (decreased) A ______ 2 Optimum S + attainable (increased) S ______ 2 MIDPOINT COMPROMISE Coverage Factor (C) C = W/S ______ MIDPOINT COMPROMISE Probability of Detection (P) ______ Mean Coverage Factor (Cm) ______ Cumulative Probability of Detection (P) ______ Optimum Search Area (A) Number of Search Craft (N) Optimum Track Spacing (S) Search Endurance (T) Search Craft Ground Speed (V) required V = A/NST ______ ______ ______ ______ ______ ______ ______ ______ ______ ______ ______ ______ ______ ______ ______ ______ ______ ______ ______ NUMBER OF SEARCH CRAFT Alternative: a. b. c. d. e. Optimum Search Area (a) Search Craft Ground Speed (V) Optimum Track Spacing (S) Search Endurance (T) Number of Search Craft (N) required N = A/VST EP Anhang B Anlage 4 Seite 2 Original 1. Berichtigung EP Anhang B Anlage 8 Seite 1 7. Berichtigung EP Anhang B Anlage 8 Seite 1 7. Berichtigung SAR-EP ANHANG B Anlage 8 Erreichbarkeit der RCC/JRCC benachbarter SAR-Bereiche: a) b) c) Fernsprechweg FS-Fernschreibanschrift Postanschrift 1. JRCC DENMARK a) AIR 0045-97-101500 Ext. 5631, 5632, 5633 0045-97-101866 nur Notfälle 0045-99-62950 (Switchboard) oder Direktleitung 0045-99-624954 (FAX) b) EKMCYC a) SEA 0045-86-123099 Ext. 5103, 5101 Telex 64471 SOK DK AIR and SEA c) Admiral Danish Fleet Joint RCC Denmark Soevaernets operative commando P.O. Box 1483 DK-8220 Braband 2. RCC BODOE a) 0047-81-23040 Ext. 453 -21267 b) ENBOYC c) Bodoe Rescue Coordination Center Bodoe Lufthavn 8000 Bodoe, Norway 3. MRCC BREMEN a) Telecom 0421-536870 od. Direktleitung b) Telex 1.Nr. 246466 MRCC D 2.Nr. 244754 MRCC D AFTN: EDDWYYYX ATTN MRCC Bremen c) Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger Werderstraße 2, 28199 Bremen 1 4. ARCC KINLOSS a) b) c) 0044-1343-836001 oder 0044-1309-672161 EXT 6202 0044-1309-678308/309 (FAX) 0044-1309-75193 (TELEX) EGQPYC Morayshire IV36 0UH EP Anhang B Anlage 8 Seite 1 7. Berichtigung SAR-EP ANHANG B Anlage 8 5. RCC MÜNSTER a) b) c) 0251-936-1368 0251-135757/58 nur Notfälle oder Direktleitung 0251-936-1381 und 0251 - 135759 (FAX) EDNXYCYX Manfred-von-Richthofen-Str. 8 48145 Münster 6. JRCC KEFLAVIK a) 00354-2-22490 Ext. 6111, 4545, 5117 -24324 Mil.: ISCOMICE Ext. 7100, 7106, 6111 b) BIKFYX c) N K 7. NMCC BODOE (Norwegian Mission Control Center)/Bodoe-Norway a) 0047 / 81 / 21267 b) ENBOYC Telex 64293 (RCCN) c) - 8. RCC REYKJAVIK a) 00354-1-17430 17438 b) BIRKYC c) Directorate of Civil Aviation, Reykjavik Airport P.O. Box 350, 121 Reykjavik Iceland 9. RCC STAVANGER a) 0047-4-517000, 517090 -651566 or 651860 only for emergency b) ENZVYC c) Stavanger Rescue Coordination Center Stavanger Lufthavn, 4050 Sola, Norway EP Anhang B Anlage 8 Seite 2 6. Berichtigung SAR-EP ANHANG B Anlage 8 10. JRCC GÖTEBORG a) AIR 0046-31-648080 0046-31-648110 (FAX) [email protected] a) SEA 0046-31-699050 0046-31-648010 (FAX) [email protected] c) AIR and SEA Swedish Maritime Administration Swedish Civil Aviation Authority JRCC Göteborg P.O. Box 5158/5159 SE-42605 Västra Frölunda 11. JRCC DEN HELDER a) 0031-900-0111 0031-223-658358 (FAX) (NL Coast Guard) b) Nieuwe Haven, 1780 CA Den Helder 12. ARCC GDYNIA a) Direktleitung Post: 0048-58-20 37 51/26 17 00 (ODO MW) 26 35 76 (Leiter Rettungsdienst der polnischen Marine) b) Telex: 06354489 MAR WOJ/ARSC Telefax: ODO MW-Gdynia ARSC Gdynia 0048-58-26 34 87 c) Ul. Waszyngtona PL –81- Gdynia 12 Polen 13. MRCC GDYNIA (Polish Rescue Organization) a) Post: 0048-58-6205551/6216811/6276955/6205338 b) Telex: 54262 Telefax : 0048-58-6205551/6216811/6276955 c) Polish Ship Salvage Company MRCC GDYNIA Ul. Zw. Walki Mlodych 10 81-340 Gdynia EP Anhang B Anlage 8 Seite 3 6. Berichtigung SAR EP ABKÜRZUNGEN ABKÜRZUNGEN A ACC ACFT AD ADF ADIZ ADNC ADR AFOD AG AFsBw AGL AIP AIS AIS unit ALERFA ALR ALT APP ARSC ATA ATC ATD ATE ATP ATS attn. ATOC AWGeophys Bz BAF BCN BMI BASAR BPOL BMVg BMVg-VR BSST Alpha time Area control centre Aircraft Aerodrome Automatic directionfinding equipment Air defence identification zone Air defence notification zone Advisory route US-Army Flight Operations Detachment Above ground level Aeronautical information publication Aeronautical information service Alert phase Alerting message Altitude Approach control Air rescue sub-center Actual time of arrival Air traffic control Actual time of departure Actual time en route Allied Tactical Publication Air traffic service Attention Allied tactical operation centre Alpha-Zeit Regionalkontrollstelle Luftfahrzeug Flugplatz Automatisches Peilgerät Luftverteidigungsidentifizierungszone Luftverteidigungsmeldezentrale Luftweg US-Army Flugeinsatzzentrale Aufklärungsgeschwader Amt für Flugsicherung der Bundeswehr Über Grund Luftfahrthandbuch Flugabfertigungsdienst Flugabfertigungsstelle Bereitschaftsstufe Alarmierungsmeldung Höhe Anflugkontrolle Luftrettungsunterzentrum Tatsächliche Ankunftszeit Flugsicherungskontrolle Tatsächliche Abflugzeit Tatsächliche Flugzeit Flugsicherungsdienst Zu Händen ... Amt für Wehrgeophysik Belgian Air Force Beacon Federal Police Federal Ministry of Defence 1 von 5 Beratungszentrale Belgische Luftwaffe Funkfeuer Bundesministerium des Innern Besondere Anweisungen für den SARDienst Bundespolizei Bundesministerium der Verteidigung BMVg-Verwaltung und Recht Bereichssuchstelle 2. Berichtigung CCL CF CL COMIL CR CRC CS CTA CTR SAR EP ABKÜRZUNGEN Coordinated Creeping Line Search Koordin. Streckensuchverfahren Canadian Forces Kanadische Streitkräfte Coordinated Line Search Koordin. Streckensuchverfahren ATS Coordination Centre for FS-Koordinationszentrale für militarische Military Airspace Utilization Luftraumnutzung Combat ready Control and reporting centre Flugmelde- und Leitzentrale Call sign Rufzeichen Control Area Kontrollierter Luftraum Control Zone FS-Kontrollzone DEP DETRESFA DF DFS DLO DME DR DRK Departure Distress phase Direction finding/finder German Air Traffic Control EAT EBERMILSAR Estimated approach time ELT ETA ETD ETE ES EX ext Emergency locator transmitter Estimated time of arrival Estimated time of departure Estimated time en route Electronic search Expanding square search Extension Voraussichtlicher Anflugbeginn Einsatzberichte militärischer Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr Notfunkgerät Voraussichtliche Ankunftszeit Voraussichtliche Startzeit Voraussichtliche Flugdauer Elektronische Suche Quadratisches Suchverfahren Nebenanschluß FAF FIR FIS FL FLIP FS FSO FT French Air Force Flight information region Flight information service Flight level Flight information publication Air Traffic Control Flight safety officer Feet Franz. Luftwaffe Fluginformationsgebiet Fluginformationsdienst Flugfläche Fluginformationsveröffentlichung Flugsicherung Flugsicherheitsoffizier(FlSichOffz) Fuß (Höhenangabe) Fug 7 b FukMD FTZ BOS-Funk Funkgerät 7 b Funkkontrollmeßdienst Fernmeldetechnisches Zentralamt GAF GCA GCI GEN GMT GND GS German Air Force Ground controlled approach Ground control intercept General Greenwich Mean Time Ground Groundspeed Deutsche Luftwaffe Landekontrolle Jäger Boden RADAR Allgemein Mittlere Greenwich-Zeit Grund Geschwindigkeit über Grund Distance measuring equipment Dead Reckoning German Red Cross 2 von 5 Abflug Notstufe Funkpeilung/Funkpeiler Deutsche Flugsicherungs GmbH Division Luftbewegliche Operationen Entfernungsmeßgerät Koppelnavigation Deutsches Rotes Kreuz 9. Berichtigung SAR EP ABKÜRZUNGEN HC HEL hPa HS Helicopter Helicopter Hectopascal Helicopter Hubschrauber Hubschrauber Hectopascal Hubschrauber ICAO Internationale Zivilluftfahrt-Organisation IFF/SIF IFR ILS IMC conditions INCERFA International civil aviation organization Identification friend or foe Instrument flight rules Instrument landing system Instrument meteorological Uncertainty phase JRCC Joint rescue coordination centre kt KT Knots Medical Evacuation Flight Knoten Krankentransport L lat LBA Locator Latitude German Federal Aviation Administration Aircraft Platzfunkfeuer Geographische Breite Luftfahrtbundesamt Lfz LIZ LKA LKdo long LTB LTG LTKdo LOPO LwA Longitude Air Transport Order Air Transport Wing Air Transport Command Aircraft Operations Officer M MACC MET MFG mi MIL MPP mph MSL msn MTCA MTCC Marker beacon Military area control centre Meteorology Naval Airwing Statute mile Military Most Probable Position Miles per hour (statute) Mean sea level Mission Military terminal control area Military terminal control centre 3 von 5 Freund-/Feind-Kennung Instrumentenflugregeln Instrumentenlandesystem Instrumentenflugwetterbedingung Ungewißheitsstufe Luftfahrzeug Leiter Presse- und Informationszentrum Marine Landeskriminalamt Landeskommando Geographische Länge Lufttransportbefehl Lufttransportgeschwader Lufttransportkommando Luftoperationsoffizier Luftwaffenamt Markierungsfunkfeuer Militärische Bereichskontrollstelle Wetterkunde Marinefliegergeschwader Engl. Meile Militärisch Wahrscheinlicher Unfallpunkt Landmeile pro Stunde (Normal Null) mittlerer Meeresspiegel Mission MIl. FS-Nahverkehrsbereich 9. Berichtigung SAR EP ABKÜRZUNGEN NAEW NATO Organization NDB NfL NM NOTAM NATO Early Warning System North Atlantic Treaty NATO-Frühwarnsystem Nord-Atlantische Verteidigungs Allianz - Non-directional beacon Notice to Air-Men Nautical miles Notice to Air-Men Ungerichtetes Funkfeuer Nachrichten für Luftfahrer Seemeilen (1,852 km) Nachrichten für Luftfahrer OCA Operational control authority O/R OSC On request On-scene coordinator Führung bei Unterstellung für den Einsatz Auf Anforderung Einsatzleiter im Suchgebiet PAR PAZ PLB Precision approach radar QHN QNH Altimeter setting Airpressure reduced to MSL Höhenmessereinstellung Luftdruck reduziert auf Meereshöhe RAFG RCC RE RHS RNLAF ROC RSC RWY RZ Royal Air Force Germany Rescue coordination centre Rescue Rescue helicopter Royal Netherlands Air Force Remote Operation Center Rescue sub-centre Runway Britische Luftwaffe Deutschland SAR-Leitstelle Rettungseinsatz Rettungshubschrauber Königl. Niederländische Luftwaffe SAR SARAH SARBE SAR-Kdo SAR-SAT SOC SR SRR SS SS Search and rescue Search and rescue homing beacon Search and rescue beacon SAR-Station SAR Satellite (System) Sector operation centre Sunrise Search and rescue region Sector search Sunset Such- und Rettungsdienst TACAN TAS TC TCTP Tactical air navigations (system) True airspeed True course Tactical combat training programme Telephone True heading Tel TH THW TMA T/O TSN TSR TWR Präzisionsanflugradar Peilerauswertezentrale Personal locator beacon Terminal control area Take-off Trackline Single Unit Not Return Trackline Single Unit Teturn Aerodrome control tower 4 von 5 SAR-Unterleitstelle Piste Rechenzentrum SAR-Kommando Sektoroperationszentrale Sonnenaufgang Such- und Rettungsbereich Sektorensuche Sonnenuntergang Wahre Eigengeschwindigkeit Rechtweisender Kurs Telefon Rechtweisender Steuerkurs Technisches Hilfswerk Nahverkehrsbereich Start Streckensuche Streckenumkehrsuche Platzkontrollstelle 2. Berichtigung SAR EP ABKÜRZUNGEN UAC Upper area control centre UDF UHF UIR USAFE UHF direction-finding station Ultra-high frequency Upper flight information region US Air Force Europe VDF VFR VHF VHF VIP VMC VOR VORTAC VHF direction-finding station Visual flight rules Very high frequency Helicopter pilot in command Very important person Visual met conditions VHF omnidirectional radio range Co-located VOR and TACAN UKW-Peilstelle Sichtflugregeln Ultrakurzwelle Verantwortlicher Hubschrauberführer Sehr wichtige Persönlichkeit Sichtflugwetterbedingungen UKW-Drehfunkfeuer Örtl. vereint aufgestellte VOR- und TACAN-Anlagen WX Weather Wetter Z ZDv Zulu-time GMT Z-Zeit (MGZ) Zentrale Dienstvorschrift 5 von 5 Bezirkskontrollstelle für den oberen Luftraum Dezimeterwellen-Peilstelle Dezimeterwelle Oberer Kontrollbezirk US Luftwaffen Europa 9. Berichtigung