SAR Einsatzplan Marine Aenderung 9 ( PDF , 3,2 MB)

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SAR Einsatzplan Marine Aenderung 9 ( PDF , 3,2 MB)
MARINEKOMMANDO
SAR
EINSATZPLAN
Flottenkommando
Befehlshaber der Flotte
24956 Glücksburg, 17.06 1998
Ich setze den
überarbeiteten
SAR-Einsatzplan der Marine
für den SAR-Bereich Glücksburg
in Kraft.
Der SAR-Einsatzplan dient der Zusammenarbeit aller an SAR-Aktionen unmittelbar oder
mittelbar beteiligten Dienststellen, Organisationen und Personen.
HORTEN
Vizeadmiral
SAR EP
VORWORT
1.
Der vorliegende "SAR-Einsatzplan der Marine" enthält Informationen über Organisation
des SAR-Dienstes im Zuständigkeitsbereich des Marinekommandos. Alle SAR-Aktionen
sind nach den hierin festgelegten Kriterien und Verfahren abzuwickeln.
Bei SAR-Übungen ist der Einsatzplan nur soweit anzuwenden, daß weder von bestehenden
Flugbetriebs- und anderen Vorschriften abgewichen, noch der Dienstbetrieb wesentlich
beeinträchtigt wird.
2.
Alle Dienststellen, Behörden und Organisationen werden gebeten, erforderliche
Zusatzexemplare in Eigenregie zu kopieren .
3.
Vorschläge für Ergänzungen/Berichtigungen des SAR-Einsatzplans der Marine sind an
Marinekommando
Außenstelle Glücksburg
EinsMOC13
Bw 242
Postfach 11 63
24956 Glücksburg (Ostsee)
BwKennzahl 7225Tel. (0 46 31) 6 66- App 3251 oder 3252
FAX (0 46 31) 6 66 – 3259
Lotus Notes:
Markdo RCC Glücksburg/BMVg/BUND\DE@Bundeswehr
Internet:
1. [email protected]
2. [email protected]
zu richten.
9. Berichtigung
SAR EP
BERICHTIGUNGSNACHWEIS
BERICHTIGUNG
Nr.
vom
Eingearbeitet am
durch
1
29.11.1999
29.11.1999
SAR-Leitstelle
2
01.11.2000
01.11.2000
SAR-Leitstelle
3
21.06.2001
21.06.2001
SAR-Leitstelle
4
17.05.2002
17.05.2002
SAR-Leitstelle
5
20.06.2006
20.06.2006
SAR-Leitstelle
6
23.12.2007
23.12.2007
SAR-Leitstelle
7
15.12.2008
15.12.2008
SAR-Leitstelle
8
26.09.2010
26.09.2010
SAR-Leitstelle
9
02.02.2013
02.02.2013
SAR-Leitstelle
EINGEARBEITET
Unterschrift
Original
Berichtigungsstand: 02.02.2013
Seite
Berichtigungsstand
Vorwort
Berichtigungsnachweis
Berichtigungsstand
Inhaltsverzeichnis
EP 1- i
EP 1- 1
EP 1- 2
EP 1- 3
EP 2- i
EP 2- 1
9.
Original
Neu
Original
Original
9.
9.
9.
6.
9.
EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3EP 3-
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6.
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5.
9.
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4.
9.
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9.
EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4EP 4-
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1.
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1.
Original
Original
5.
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9.
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Original
Original
9.
6.
9.
Original
Original
Seite
Berichtigungsstand
EP 5EP 5EP 5EP 5EP 5EP 5EP 5EP 5EP 5EP 5EP 5EP 5EP 5-
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1.
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Original
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4.
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1.
EP 6EP 6EP 6EP 6-
i
1
2
3
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6. (Bild)
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6. (Bild)
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5.
5.
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Original
Original
Original
Original
Original
Original (Bild)
Anlage 1Anlage 2Anlage 3Anlage 4Anlage 4Anlage 5Anlage 6Anlage 7Anlage 8Anlage 8Anlage 8-
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1
1
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3
Original
Original
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Original
Original
1.
Original (Bild)
Original (Bild)
7.
6.
6.
Abk.
Abk.
Abk.
Abk.
Abk.
1
2
3
4
5
2.
9.
9.
2.
9.
Anhang A
Anlage 1Anlage 1Anlage 2Anlage 3Anlage 3Anlage 3Anlage 3Anlage 3Anlage 3Anlage 3Anlage 4Anlage 5Anlage 6Anlage 7Anlage 8Anlage 9Anhang B
SAR-EP Inhalt
INHALTSVERZEICHNIS
SAR-EP-1
Bezugsdokumente
SAR-EP-2
Grundsatzweisung für den militärischen Such- und Rettungsdienst
der Bundeswehr
SAR-EP-3
Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich GLÜCKSBURG
SAR-EP-4
Durchführung des SAR-Dienstes der Marine
SAR-EP-5
Beteiligung des SAR-Dienstes bei sonstigen Notfällen
SAR-EP-6
Einsatzauswertung und Dokumentation
Anhang A
Anhang B
Original
SAR-EP-1 Inhalt
INHALTSVERZEICHNIS
1
BEZUGSDOKUMENTE
1.1
INTERNATIONAL
1.2
NATIONAL
1.3
NATO
EP 1 – i
Original
SAR EP 1
1
1.1
1.2
BEZUGSDOKUMENTE IN DER JEWEILS GÜLTIGEN FASSUNG
International
(1) ICAO Konvention vom 07.12.1944
- Artikel 25
- Annex 11
- Annex 12
(2)
ICAO-Dokumente 7333 - AN/859 Fourth Edition 1994
- Part 1 (The Search and Rescue Organisation)
- Part 2 (The Search and Rescue Procedures)
(3)
Internationales Signalbuch (ISB)
(4)
International Aeronautical and Maritime Search and Rescue Manual (IAMSAR)
Volume I-III, Montreal 2010.
National
(1) Luftverkehrsgesetz
§ 27c, Absatz 2, Ziffer 1 d,
-
(2)
§ 32, Absatz 1, Ziffer 6 v. 27.03.1999
Änderungsgesetz zum LuftVg v. 05.08.2010 (BGBl S. 1126) Artikel Nr. 1
Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens vom 11.11.1992
- (FS-Auftrag V) - § 1
-
Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung v. 17.12.1992
(FSBetrV) - § 11 Ziff. 3 - §15 - § 16
-
Betriebsanweisung für die Flugverkehrskontrolle
(BA - FVK) - Teil 600
(3)
Gesetz vom 07.04.1956,‘Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt‘
(IntZLuftAbk), Beitritt der BRD zur ICAO zum 08.06.1956.
(4)
Strafgesetzbuch
- § 323 c (Unterlassene Hilfeleistung)
(5)
Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler
Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungsgesetz) vom 26.08.98
EP 1 – 1
9. Berichtigung
SAR EP 1
(6)
Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und
dem Bundesminister für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung über die
Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Such- und Rettungsdienstes für
Luftfahrzeuge und des maritimen Such- und Rettungsdienstes vom 13.06.2001
(VMBl 2001, Seite 126)
(Neufassung)
(7)
Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit dem Prüf- und Messdienst der
Bundesnetzagentur und dem SAR-Dienst der Bundeswehr.
(8)
Hilfeleistung der Bundeswehr bei Naturkatastrophen bzw. besonders schweren
Unglücksfällen und im Rahmen der dringenden Nothilfe .
(VMBl 1988 S. 279 - 281) Änderungen: 1991 S.212, 1991 S.392, 1995 S.260
2001 S.124
(9)
Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP Germany).
(10) Merchant Ship Search and Rescue Manual (MERSAR)
(11) "Handbuch für Suche und Rettung"
(12) Nutzung von Rettungsmitteln der Bundeswehr
Rettungsmaßnahmen (VMBl 2008 S. 6 Neufassung)
im
Rahmen
ziviler
(13) Kostenerstattung bei Hilfeleistungen der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe.
(VMBl 1988 S. 285) Änderung 2005, S. 25.
(14) Grundsatzweisung für den militärischen Such- und Rettungsdienst.
(VMBl 1981 S. 297)
(15) Richtlinien für die Nutzung von Luftfahrzeugen der Bundeswehr im Rahmen
dienstlicher Einsätze (Mitflüge) (VMBl 1989 S. 197) Änderung 2001 S.191
(16) ZDv 19/2 "Flugbetriebsordnung für die Bundeswehr"/Flugbetriebshandbuch
Marine
(17) ZDv 19/6 - Die Behandlung von Unfällen und Zwischenfällen mit Luftfahrzeugen
und Flugkörpern der Bundeswehr, Kapitel 3.
(18) Militärisches Luftfahrthandbuch Deutschland (MilAIP Germany).
EP 1 – 2
9. Berichtigung
SAR EP 1
(19) Vorläufige Anweisung für den Militärischen Such- und Rettungsdienst (SAR) der
Bundeswehr (VorlAnMilSAR-Bw).
(20) Erlaß des Innenministers Schleswig-Holsteins über den Such- und Rettungsdienst
für Luftfahrzeuge, Untersuchung von Luftfahrzeugunfällen und Verhalten bei
Außenlandungen. (Amtsb. Schl.-H 1984, S. 32)
(21) SAR-Handbuch Neudruck 1994
(22) Betriebsverfahren für die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs im 4m Band
(PV 810 - Auszug)
(23) Weisung für die Luftwaffe Nr. 3301 - Fliegerischer Einsatz im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit
(24) ZDV 99/40 „Wetterberatung für den Flugbetrieb der Bundeswehr“.
1.3
NATO
(1)
Allied Tactical Publication ATP-10 (D)
- Search and Rescue -
(2)
STANAG 3204 - Aeromedical Evacuation
(3)
STANAG 3295 - Horse Collar/Rescue Strop Type Helicopter
Hoisting Gear
(4)
(5)
STANAG 3650 - Essential SAR Location Equipment and Associated
Characteristics (Aircraft)
STANAG 7007 - Search and Rescue electronic System (SARES)
(6)
STANAG 7030 - Combat Search and Rescue (CSAR) und –ATP 62
(7)
STANAG 3552 (z.Zt. ausgesetzt)
(8)
ATP 33, Chap. 9, Section IV – SAR Operations (STANAG 3700)
EP 1 – 3
9. Berichtigung
SAR-EP-2 Inhalt
INHALTSVERZEICHNIS
2
GRUNDSATZWEISUNG FÜR DEN MILITÄRISCHEN SUCH- UND
RETTUNGSDIENST DER BUNDESWEHR
2.1
AUFTRAG
2.2
AUFGABEN
EP 2 – i
6.Berichtigung
SAR EP 2
2
GRUNDSATZWEISUNG FÜR DEN MILITÄRISCHEN SUCH- UND
RETTUNGSDIENST DER BUNDESWEHR
(Auszug aus VMBI 1981, S. 297 ff.)
2.1
Auftrag
Der militärische Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr ist eine Einrichtung der
Streitkräfte zur Einsatzunterstützung. Er ist zugleich Teil des nationalen Such- und
Rettungsdienstes für Luftfahrzeuge (ICAO) und unterstützt den Seenotrettungsdienst.
2.2
Aufgaben
a) Der militärische Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr unterstützt die eigenen und
verbündeten Streitkräfte im Frieden, in Krisen und im Krieg. Er leistet der Truppe
Einsatzunterstützung in besonderen Notfällen, vornehmlich bei der Lebensrettung und
bei der Abwendung drohenden Verlustes von wertvollem Material. In Krisen und im
Krieg sind der NATO nationale SAR - Kräfte für gemeinsame Aufgaben zur Verfügung
zu stellen.
b) Zugleich leistet er als Teil des nationalen Such- und Rettungsdienstes der
Bundesrepublik Deutschland allen in Not geratenen Luftfahrzeugen Hilfe ohne
Rücksicht auf deren Nationalität oder sonstige Zugehörigkeit. Er führt die Suche nach
überfälligen oder abgestürzten Luftfahrzeugen durch, rettet deren Insassen und
veranlaßt den Transport der Überlebenden zur ärztlichen Betreuung.
c) Im Rahmen der Bundesrepublik Deutschland obliegenden Pflichten zur Hilfeleistung für
nationale und internationale Seeschiffahrt in Seenotfällen unterstützt er den
Rettungsdienst in den Seegebieten vor der Deutschen Nord- und Ostseeküste.
d) Sofern militärischen Aufgaben und den Erfordernissen des SAR-Dienstes für die
Luftfahrt nichts entgegensteht, leistet der militärische Such- und Rettungsdienst, unter
dem Gesichtspunkt der dringenden Nothilfe und im Rahmen umfassender praktischer
Fortbildung des eigenen Personals, Hilfe auch für das zivile Rettungswesen, ebenso bei
Naturkatastrophen und im akuten Einzelfall sowie bei besonders schweren
Unglücksfällen.
EP 2 – 1
9. Berichtigung
SAR-EP-3 Inhalt
INHALTSVERZEICHNIS
3
ORGANISATION DES SAR-DIENSTES IM SAR-BEREICH
GLÜCKSBURG
3.1
3.1.1
GEBIETSAUFTEILUNG
SAR BEREICH GLÜCKSBURG
3.1.2
ANGRENZENDE SAR-BEREICHE
3.2
FÜHRUNG
3.3
3.3.1
SAR-EINRICHTUNGEN 1. GRADES
DEFINITION
3.3.2
3.3.2.1
3.3.2.2
3.3.2.2.1
3.3.2.2.2
3.3.2.2.3
3.3.2.2.4
3.3.3
3.3.3.1
SAR-LEITSTELLE
AUFGABEN
EINSATZBEFEHLSGEBUNG
REGELFALL
SONDERFÄLLE
ÄNDERUNGEN / ERGÄNZUNGEN
FORMBLÄTTER
MARINEFLIEGERGESCHWADER 5 / MARINEFLIEGERGESCHWADER 3 “GZ“
VERANTWORTLICHKEITEN
3.3.3.1.1
3.3.3.1.2
3.3.3.1.3
3.3.3.2
3.3.3.2.1
AUFGABEN
DISLOZIERUNG
BEREITSCHAFTSZEITEN UND -STUFEN
EINSATZMITTEL
SAR-HUBSCHRAUBER SEA KING MK 41
EP 3 – i
6. Berichtigung
SAR-EP-3 Inhalt
3.4
SAR-EINRICHTUNGEN 2. GRADES
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5
3.4.6
3.4.7
3.4.8
DEFINITION
FLIEGENDE VERBÄNDE
DO 228 LM
ENTFÄLLT
P-3C ORION
SEA LYNX MK88A
NATO-LUFTFAHRZEUGE
ENTFÄLLT
3.4.9
3.4.10
3.4.11
3.4.12
3.4.13
3.4.14
3.4.15
3.4.16
BUNDESPOLIZEI
POLIZEI
KATASTROPHENSCHUTZ-HUBSCHRAUBER
DES BUNDESMINISTER DES INNEREN
EINHEITEN DER DEUTSCHEN MARINE
SAR-BEREICHSSUCHSTELLEN
BESONDERHEITEN DER BEREICHSSUCHSTELLE 8 (DGZRS)
LANDESKOMMANDO SCHLESWIG-HOLSTEIN
NOTDIENSTE MILITÄRISCHER UND ZIVILER FLUGPLÄTZE
3.4.17
3.4.18
3.4.19
3.4.20
3.4.21
FLUGSICHERUNGSDIENST (FS-DIENST)
RADARFÜHRUNGSDIENST
GEOPHYSIKALISCHER BERATUNGSDIENST
PRÜF – UND MESSDIENST (PMD) DER BUNDESNETZAGENTUR (BNA)
RUNDFUNK, FERNSEHEN, PRESSE
EP 3 – ii
9. Berichtigung
SAR-EP-3 Inhalt
3.5
FERNMELDEVERBINDUNGEN
3.5.1
3.5.1.1
3.5.1.2
3.5.1.3
3.5.1.4
3.5.1.5
3.5.1.6
3.5.2
FERNSPRECHVERBINDUNGEN
DIREKTLEITUNGEN
BUNDESWEHRGRUNDNETZ
ÖFFENTLICHE FERNSPRECHVERBINDUNGEN
ENTFÄLLT
ENTFÄLLT
FLUGSICHERUNGSTELEKOMMUNIKATIONSNETZ
FERNSCHREIBVERBINDUNGEN
3.5.2.1
3.5.2.2
3.5.2.3
3.5.2.4
3.5.3
3.5.3.1
3.5.3.2
3.5.3.2.1
3.5.3.2.2
FS-FERNSCHREIBNETZ (AFTN)
BUNDESWEHRFERNSCHREIBNETZ
ENTFÄLLT
TELEFAX
FUNKSPRECHVERBINDUNGEN
FREQUENZEN
RUFZEICHEN
SAR-EINSÄTZE/-ÜBUNGEN
ZUSAMMENARBEIT MIT BEHÖRDEN
EP 3 – iii
7. Berichtigung
SAR-EP-3
3
Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Glücksburg
3.1
Gebietsaufteilung
Die Durchführung des SAR-Dienstes in der Bundesrepublik Deutschland erfordert die
Einteilung in SAR-Bereiche, in denen jeweils eine SAR-Leitstelle für SAR-Maßnahmen
verantwortlich ist.
Die Bundesrepublik Deutschland ist in die SAR-Bereiche GLÜCKSBURG und MÜNSTER
unterteilt.
3.1.1
SAR-Bereich GLÜCKSBURG (Skizze siehe Anhang A, Anlage 1.)
Der SAR-Bereich Glücksburg umfaßt das Seegebiet des Fluginformationsgebietes Bremen
einschließlich aller Inseln, Halbinseln und Bodden, das Land Schleswig-Holstein, die
Hansestadt Hamburg sowie den deutschen Anteil des Festlandsockels in der Nordsee.
3.1.2
Angrenzende SAR-Bereiche ( s. Anhang A, Anlage 2.)
Bei grenzüberschreitenden SAR-Einsätzen arbeitet die SAR-Leitstelle (Rescue Coordination Center - RCC) GLÜCKSBURG mit den SAR-Leitstellen benachbarter SARBereiche eng zusammen. Es sind die SAR-Bereiche:
MÜNSTER (D)
WARSCHAU (PL) (Sea Area)
GÖTEBORG (S)
DEN HELDER (NL)
AARHUS (DK)
KINLOSS (GB)
3.2
mit RCC MÜNSTER
mit ARSC GDYNIA
mit JRCC GÖTEBORG
mit JRCC DEN HELDER
mit JRCC DENMARK
mit RCC KINLOSS
Führung
Verantwortlich für den militärischen SAR-Dienst im Bereich GLÜCKSBURG ist der
Abteilungsleiter Einsatz beim Marinekommando.
In dieser Eigenschaft unterstehen ihm:
(1) die SAR-Einrichtungen 1. Grades ständig,
(2) die SAR-Einrichtungen 2. Grades der Bundeswehr für die Dauer des SAR-Einsatzes.
Mit nichtmilitärischen Einrichtungen und Dienststellen arbeitet er eng zusammen.
Die Durchführung aller sich aus dieser Verantwortlichkeit ergebenden Maßnahmen liegt bei
der SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG.
EP 3 - 1
9. Berichtigung
SAR-EP-3
3.3
SAR-Einrichtungen 1. Grades
3.3.1
Definition
SAR-Einrichtungen 1. Grades sind Mittel der Streitkräfte, die mit besonders ausgebildetem
Personal und entsprechender Ausrüstung für Aufgaben des Such- und Rettungsdienstes
ständig in Bereitschaft stehen.
SAR-Einrichtungen 1. Grades sind:
(1) die SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG
(2) die ihr einsatzmäßig ständig unterstellten SAR-Luftfahrzeuge.
3.3.2
SAR-Leitstelle
Die SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG ist in ihrem Bereich für Einleitung, Durchführung und
Abschluß von SAR-Maßnahmen, deren Auswertung sowie die damit verbundene
Dokumentation verantwortlich.
3.3.2.1 Aufgaben
Die SAR-Leitstelle koordiniert den Einsatz aller bereitgestellten Kräfte
(1) mit zivilen Behörden und Organisationen
(2) mit benachbarten SAR-Leitstellen, wenn SAR-Operationen sich über den eigenen Bereich
hinaus auf andere SAR-Bereiche erstrecken oder auf deren Ersuchen Unterstützung
gegeben wird
(3) mit Bereichssuchstellen und anderen beteiligten Dienststellen.
(4) Sie unterstützt die DGzRS in der Durchführung des SAR-Dienstes bei Seenotfällen auf der
Grundlage der Verwaltungsvereinbarung (siehe SAR-Einsatzplan DGzRS).
(5) Sie fordert Kräfte der Bundeswehr, des Bundes, der Länder, der Stationierungsstreitkräfte,
benachbarter SAR-Leitstellen und ziviler Organisationen an.
(6) Sie überträgt die örtliche Einsatzleitung wenn erforderlich, an eine dafür geeignete
Dienststelle oder Einheit (OSC).
(7) Sie führt regionale SAR-Übungen durch und nimmt an überregionalen SAR-Übungen teil.
EP 3 - 2
Original
SAR-EP-3
3.3.2.2 Einsatzbefehlsgebung
3.3.2.2.1 Regelfall
(1)
(2)
(3)
(4)
Für jeden Einsatz von SAR-Mitteln 1. Grades bedarf es eines Einsatzbefehls bzw. bei
TCTP-Flügen der Zustimmung der SAR-Leitstelle.
Übungsflüge gemäß TCTP dürfen mit SAR-Hubschraubern unter folgenden Voraus setzungen durchgeführt werden:
Übungsflüge gemäß TCTP mit SAR-Bereitschaftshubschraubern müssen spätestens 30
Min. vor der beabsichtigten Startzeit bei der SAR-Leitstelle angemeldet sein.
SAR-Bereitschaftshubschrauber fliegen mit vollständiger SAR-Besatzung und Ausrüstung.
Fernmeldeverbindung zum RCC muß ständig sichergestellt sein.
Jeder Übungsflug mit SAR-Bereitschafts H/C ist so zu planen, daß eine Restflugzeit von
2,0 Stunden nicht unterschritten wird.
Ausnahmen zu dieser Regelung nur mit Genehmigung RCC.
Übungsgebiete:
(1) SAR-H/C Helgoland im SAR- Bereich GLÜCKSBURG bis zur Ostküste SchleswigHolstein, östliche Begrenzung 010°30E. Die Landmasse Niedersachsen mit der südlichen
Begrenzung: 53°20N 007°00E, 53°10N 007°30E,53°10N 008°00E und
53°40N 009°30E.
(2) SAR-H/C Warnemünde im SAR-Bereich GLÜCKSBURG über den Seegebieten der FIR
Bremen bis 010°00E als westliche Begrenzung und die Landmasse Mecklenburg Vorpommern mit der südlichen Begrenzung: 53°30N. Zur Übung von
Anflug/Landeverfahren kann der Zivil - Flugplatz Barth, wenn kostenneutral, genutzt
werden.
(3) Der Flugsicherungskontrollbereich Hamburg ist nicht für Ausbildungsflüge zu nutzen.
3.3.2.2.2 Sonderfälle
Bei der Alarmierung eines in der Luft befindlichen SAR-Hubschraubers durch eine FSKontrollstelle im Zusammenhang mit Notlagen oder anderen Zwischenfällen mit
Luftfahrzeugen gilt der Einsatzbefehl durch RCC GLÜCKSBURG als erteilt.
Für die umgehende Benachrichtigung der SAR-Leitstelle ist dann die alarmierende
FS - Kontrollstelle verantwortlich.
3.3.2.2.3 Änderungen / Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen zu Einsatzbefehlen dürfen nur von der Dienststelle
vorgenommen werden, die den Einsatzbefehl erteilt hat.
EP 3 - 3
6. Berichtigung
SAR-EP-3
3.3.2.2.4 Formblätter
Formblätter für Einsatzbefehle siehe Anhang A, Anlage 5.
3.3.3
Marinefliegergeschwader 5 / Marinefliegergeschwader 3 „GZ“
3.3.3.1 Verantwortlichkeiten
Das Marinefliegergeschwader 5 stellt das SAR-Mittel 1. Grades der Marine. Das
Marinefliegergeschwader 5 ist für die ständige Einsatzbereitschaft der SAR-Mittel mit voll
einsatzbereiten Besatzungen und in dem jeweils befohlenen Rüstzustand verantwortlich.
3.3.3.1.1 Aufgaben
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
Für die Besatzungen der SAR-Hubschrauber und -Flugzeuge bestehen folgende Aufgaben:
Durchführung der SAR-Bereitschaft gemäß befohlenem Bereitschaftsplan.
Durchführen von Einsätzen zur Suche nach vermißten Luftfahrzeugen und Bergung der
Insassen.
Durchführung von Einsätzen im Rahmen des allgemeinen Rettungswesens.
Durchführung von sonstigen Einsätzen und Übungen gem. Einsatzbefehl der SARLeitstelle.
Flüge im Rahmen TCTP nach Zustimmung durch die SAR-Leitstelle.
Erstellung von Einsatzunterlagen.
3.3.3.1.2 Dislozierung
Standort
SAR Kommando Helgoland
SAR Kommando Warnemünde
MFG 5 Nordholz
(SAR Außenlandeplatz Borkum)
Einsatzmittel
1 SAR H/C SEA KING MK 41
1 SAR H/C SEA KING MK 41
1 SAR H/C SEA KING MK 41 (SPARE)
An dem Außenlandeplatz wird nur noch bei
Bedarf ein SAR H/C stationiert. Für eine
komplette Aktivierung mit Personal aus Kiel muß mit
einer Vorlaufzeit von mind. 12 Std. gerechnet werden
EP 3 - 4
9. Berichtigung
SAR-EP-3
3.3.3.1.3 Bereitschaftszeiten und -stufen
(1) Allgemein
SAR - Leitstelle GLÜCKSBURG
SAR Hubschrauber Helgoland
SAR Hubschrauber Warnemünde
0730 LCL bis
Sonnenuntergang* +30 Min
Jedoch max. bis 20:30 LCL
BereitschaftsZeit
Stufe
durchgehend
15 Minuten
3
15 Minuten
3
Nachts
BereitschaftsStufe
durchgehend
1 Stunde
4/1
1 Stunde
4/1
Spare
SAR Hubschrauber Nordholz
SAR-Einsatzfähig
15 Minuten
3
SAR-Einsatzfähig
1 Stunde
4/1
Zeit
(2) Besonderheiten
- Bei Bedarf werden auf Befehl des Marinekommandos weitere Hubschrauber und / oder
Flugzeuge verfügbar gemacht.
- In Nordholz ist ein vorflugklarer Reservehubschrauber bereitzustellen. Eine personelle
Besetzung erfolgt auf Anforderung durch das Marinekommando.
- Während der Regeldienstzeit ist die Besetzung für den Reservehubschrauber innerhalb
1 Stunde mit einer CR-Crew sicherzustellen.
-
Außerhalb der Regeldienstzeit wird eine 3 Stunden Bereitschaft gewährleistet
(Besatzung mind. LCR). (zur Zeit ausgesetzt)
-
Herabsetzung von Bereitschaftsstufen:
Sollte aufgrund der Wettervorhersage für den örtlichen Einsatzraum der Einsatz von
SAR-Hubschraubern nicht möglich sein (z.B. aufgrund von gefrierendem Niederschlag)
und ist mit einer Besserung in absehbarer Zeit nicht zu rechnen, kann die
Bereitschaftsstufe für den Vorhersagezeitraum von der SAR-Leitstelle herabgesetzt
werden.
-
SAR-Bereitschaftsstufen während Ausbildungsnachtflugbetrieb über See:
Für die Dauer des militärischen Nachtfluges über See im Zuständigkeitsbereich des
RCC Glücksburg werden grundsätzlich die Bereitschaftszeiten (-stufen) nach diesem
Kapitel gemäß Abschnitt ((1) Allgemein) für die SAR-Hubschrauber aufrechterhalten.
Diese Anordnung gilt für den Flugbetrieb aller deutschen und alliierten militärischen
LFZ.
Ausnahmen werden gesondert befohlen
-
-
Davon ausgenommen sind SEA KING MK41 und LYNX MK88A
im Bordflugbetrieb.
Bei geschwaderinternem, parallelen Flugbetrieb mit mehreren MK41/MK88A,
decken sich diese gegenseitig ab, wobei der Rüstzustand (Winde) zu
berücksichtigen ist. Ist kein weiterer H/C eingesetzt, übernimmt der für den
Bereich zuständige SAR H/C die Abdeckung.
EP 3 - 5
9. Berichtigung
SAR-EP-3
-
-
-
-
Ausbildungsnachtflugbetrieb über See mit LYNX MK88A, kann bei Nichtverfügbarkeit
von SEA KING MK41 (Wetter, Technik, Personal), in enger Absprache mit der SARLeitstelle Glücksburg, unter Berücksichtigung der Faktoren Übungsgebiet, Anzahl
MK88A, Rüstzustände sowie die Verfügbarkeit von SAR H/C’s der Anrainerstaaten,
durchgeführt werden.
Bei Einsätzen mit Flächenflugzeugen der Marine
Für die Bereitschaftszeiten ist die Zeit des Sonnenuntergangs* in GLÜCKSBURG
maßgebend.
Das Marinekommando, Aussenstelle Glücksburg (Geophys), versorgt die SAR Kommandos mit den astronomischen Tabellen.
3.3.3.2 Einsatzmittel
3.3.3.2.1 SAR-Hubschrauber SEA KING MK 41 / Ausrüstung/Einsatzkriterien:
s. Anhang A, Anlage 3, Seite 1, 2 und 3
EP 3 - 6
9. Berichtigung
SAR-EP-3
3.4
SAR-Einrichtungen 2. Grades
3.4.1
Definition
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
3.4.2
Als Rettungseinrichtungen 2. Grades werden bezeichnet :
alle Kräfte der Bundeswehr und der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten
Streitkräfte bezeichnet, soweit sie für SAR - Aufgaben herangezogen werden. Sofern der
militärische Auftrag einer Militär - Dienststelle es zuläßt, ist der Aufforderung der SARLeitstelle, sich an Such- und Rettungsmaßnahmen zu beteiligen, Folge zu leisten.
geeignete Kräfte der Polizei
die örtliche Feuerwehr
das Technische Hilfswerk (THW)
das Deutsche Rote Kreuz und gleichgeartete Hilfsorganisationen
die Bergwacht.
Sind o.a. Mittel aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen im Einzelfall nicht einsetzbar,
können Einheiten der Bundespolizei sowie der Handelsschifffahrt und die zivile Luftfahrt
an der Durchführung von Such- und Rettungsaktionen beteiligt werden.
Fliegende Verbände
Auch die nicht speziell für den SAR-Dienst ausgebildeten und ausgerüsteten fliegenden
Verbände der Bundeswehr und der Stationierungsstreitkräfte stellen mit ihren
Luftfahrzeugen eine wertvolle Hilfe dar, wenn die SAR-Mittel 1. Grades, bedingt durch Art
und/oder Umfang des Notfalls, nicht ausreichen.
Hier können sich Einsatzmöglichkeiten wie folgt ergeben:
(1) Suche aus der Luft nach abgestürzten Luftfahrzeugen;
(2) Krankentransport lebensgefährlich verletzter oder erkrankter Personen;
(3) in Katastrophenfällen Evakuierung der Bevölkerung oder Transport von
Versorgungsgütern.
Für den Krankentransport oder Evakuierung der Bevölkerung müssen die Luftfahrzeuge
jedoch erst umgerüstet werden.
In der Luft befindliche Luftfahrzeuge können nach Zustimmung des jeweiligen
Verbandes/Halters umgeleitet werden, um elektronische oder visuelle Suche im Auftrag der
SAR-Leitstelle durchzuführen.
EP 3 - 7
5. Berichtigung
SAR-EP-3
3.4.3
DO 228 LM
Zur Ölaufklärung stehen dem MFG 3 zwei DO 228 LM zur Verfügung.
Aufgrund der Ausrüstung kann die DO 228 LM für optische, infrarot und elektronische
Suche über Land und See eingesetzt werden.
(Ausrüstung s. Anhang A, Anlage 3 Seite 4 und 5)
3.4.4
ENTFÄLLT
3.4.5
P-3C ORION
Dem MFG3 stehen als Fernaufklärungs- und Ujagdflugzeug acht viermotorige P-3C Orion
zur Verfügung. Die Orion bietet neben einer guten Sensorik auch eine grosse Reichweite.
Also gute Komponenten für erforderliche SAR-Aufgaben in einem grossen Gebiet.
(Ausrüstung s. Anhang A, Anlage 3 Seite 6)
3.4.6
SEA LYNX MK88A
Für den Bordhubschrauber SEA LYNX MK88A sind keine SAR-Bereitschaftsstufen
befohlen. Auf Anweisung Marinekommando kann dieser jedoch zu SAR-Aufgaben
herangezogen werden. Der Einsatzbefehl hierzu ergeht über den Gefechtsstand
Marinefliegergeschwader 3 bzw. über die betreffende Schiffseinheit.
(Ausrüstung s. Anhang A, Anlage 3 Seite 7)
EP 3 - 8
9. Berichtigung
SAR-EP-3
3.4.7
NATO-Luftfahrzeuge
NAEW-Luftfahrzeuge sind gem. Manual 80-107-10 Sect. VII Chapt. 1 verpflichtet, alle
Informationen über Notfälle, Ausstrahlung von Notsignalen oder Notsignalabstrahlung
mittels Sekundärradar an die zuständige SARLtSt zu melden. Folgende Notfrequenzen
werden ständig überwacht.
121.5 MHz
243.0 MHz
2182 KHz
Im SAR-Einsatz kommen NAEW-Luftfahrzeuge als "Airborne Mission Coordinator" zum
Einsatz und dienen im Autocat-Verfahren als automatische Relaisstation im UHFFunkbetrieb zwischen dem On-Scene-Coordinator, den SAR-Besatzungen und der
SARLtSt.
3.4.8
entfällt
3.4.9
Bundespolizei
Die Fliegerstaffel der Bundespolizei ist für den SAR-Bereich GLÜCKSBURG in SAREinsatzfällen über folgende Dienststelle anzufordern:
Bundespolizeipräsidium Nord in Bad Bramstedt
Lagezentrum
TELECOM 04192 - 502153
3.4.10
Küstenwachzentrum Ostsee
Küstenwachzentrum Nordsee
Neustadt
TELECOM 04561 - 50202
04561 - 50203
FAX
04561 - 16447
Cuxhaven
TELECOM 04721 - 567390
04721 - 567391
FAX
04721 - 567404
Polizei
Der Einsatz von Polizeihubschraubern kann nur über die Bereichssuchstellen veranlasst
werden.
EP 3 - 9
5. Berichtigung
SAR-EP-3
3.4.11
Katastrophenschutz-Hubschrauber des Bundesministers des Inneren
Die Katastrophenschutz-Hubschrauber ("Christoph") können über die jeweiligen
Rettungsleitstellen zur Bergung von abgestürzten Luftfahrzeug-Besatzungen innerhalb ihres
Einsatzbereiches angefordert werden.
Ihr Einsatz kann sich auch aus anderen Luftnotlagen oder -unfällen ergeben, wenn die
Hubschrauber zeitlich und/oder räumlich näher zum Notfallort stationiert sind oder die in
Frage kommenden SAR-Mittel zum Zeitpunkt des Notfalls in anderweitigen Einsätzen
bereits gebunden sind.
Gemäß BMVg VR III 2, Az 13-29 vom 11.06.1981 ist die Inanspruchnahme der Einsätze
von Hubschraubern der zivilen Rettungsinstitutionen durch die Bundeswehr (hier SARLeitstelle) bei Luftnotfällen die Ausnahme und nur zulässig, wenn die Bundeswehr den ihr
übertragenen Auftrag nicht rechtzeitig erfüllen kann.
Sofern bei Luftnotfällen auf Anforderung der Bundeswehr (SAR-Leitstelle) Hubschrauber
ziviler Rettungsinstitutionen eingesetzt werden, besteht für den Bundesminister für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Kostenpflicht.
3.4.12
Einheiten der Deutschen Marine
Die Kommandanten der Deutschen Marine sind verpflichtet, in Not befindlichen
Besatzungen von Luftfahrzeugen/Schiffen/Booten usw. unverzüglich und nach besten
Kräften Hilfe zu leisten .Zugleich ist im SAR-Bereich GLÜCKSBURG die SAR-Leitstelle
zu informieren. (s. auch StBefFlotte Nr. 351)
Hilfeleistung darf nur dann unterbleiben, wenn das Risiko für die eigene Sicherheit
unvertretbar hoch ist. Dies ist im Schiffstagebuch aufzunehmen. Rechtsansprüche auf
Berge- oder Hilfslohn prüft die Wehrbereichsverwaltung.
Außerhalb des SAR-Bereichs GLÜCKSBURG ist ein Notfall schnellstens an den zuständigen Bereichsbefehlshaber und das entsprechende Rescue Coordination Center (RCC)
zu melden.
EP 3 - 10
7. Berichtigung
SAR-EP-3
3.4.13
SAR-Bereichssuchstellen
(1) Die Länder der Bundesrepublik Deutschland unterhalten insgesamt 15 Bereichssuchstellen,
die in landeseigener Zuständigkeit organisiert sind.
Die Bereichssuchstellen sind fernmündlich wie auch fernschriftlich erreichbar .
Die Besetzung ist 24-stündig sichergestellt.
(2) Die Bereichssuchstellen führen auf Ersuchen der SAR-Leitstellen die angeforderten Suchund Rettungsmaßnahmen mit Hilfe anderer Landesbehörden und verfügbaren
Hilfsorganisationen (z.B. THW, Bergwacht) durch. Die Koordinierung dieser Maßnahmen
obliegt der SAR-Leitstelle (siehe auch "Gemeinsame Richtlinien des Bundes und der
Länder zur Durchführung des SAR-Dienstes für Luftfahrzeuge")
(3) Wetterlage und Einsatzverhältnisse können den Einsatz der SAR-Bereichssuchstellen
erfordern, wenn der Einsatz von Luftfahrzeugen nicht oder nur begrenzt möglich ist oder
aufgrund der Geländestruktur wenig Erfolg verspricht z.B. bei:
Suchen nach abgestürzten Luftfahrzeugen aus der Luft über schlecht einsehbaren
Gebieten;
Suchen bei Dunkelheit, Nebel, Vereisung oder sonstigen Schlechtwetterlagen, bei
denen Luftfahrzeuge nicht oder nicht in ausreichender Zahl eingesetzt werden können.
(4) Im SAR-Bereich GLÜCKSBURG sind folgende Bereichssuchstellen eingerichtet:
SAR-Bereichssuchstelle 7 für Schleswig-Holstein und Hamburg
KIEL :
TELECOM
Lagedienst
FAX
E-Mail
0431-160-00 (Vermittlung)
0431-160-61-111
0431-160-61-129
[email protected]
SAR-Bereichssuchstelle 8 für SAR-Bereich -SEE MRCC BREMEN : TELECOM 0421-536870
FAX
0421-5368714
E-Mail
[email protected]
SAR-Bereichssuchstelle 6 für Niedersachsen
HANNOVER :
TELECOM 0511- 120 – 6112/3
FAX
0511- 120 – 6150
SAR-Bereichssuchstelle 10 für Mecklenburg - Vorpommern
SCHWERIN :
TELECOM 0385 – 588 – 2471
FAX
0385 – 588 – 2480
(5) Ersuchen um Hilfe oder Unterstützung bei der Polizei, den Organisationen wie DRK,
Technisches Hilfswerk usw., sowie auch das Einschalten von Presse, Rundfunk und
Fernsehen erfolgt grundsätzlich über die Bereichssuchstellen.
EP 3 - 11
6. Berichtigung
SAR-EP-3
3.4.14
Besonderheiten der Bereichssuchstelle 8 -See- (DGzRS)
(SAR-Plan MRCC Bremen Kap. G.)
(1) Die Bereichssuchstelle 8 -See- unterstützt die SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG bei der
Erfüllung der ihr gem. ICAO zugewiesenen Aufgaben in Nord- und Ostsee innerhalb des
Fluginformationsgebietes Bremen.
(2) Bei Suchaktionen auf See werden hierbei folgende Einheiten eingesetzt:
Einheiten der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger
Fahrzeuge/Luftfahrzeuge der Bundesmarine
bei Bedarf die internationale Handelsschiffahrt und Schiffe/Boote anderer
Organisationen.
3.4.15
Landeskommando Schleswig-Holstein (ab 01.02.2013 neu)
* Auflösung der WBK’s zum 31.01.2013.
Ab 01.02.2013 wird die Aufgabe der WBK von den zuständigen Landeskommandos
übernommen.
(1) Die LKdo sind bei Anforderungen durch die SAR-Leitstelle für die Alarmierung und
Aufstellung von Bodentruppen und anderen Hilfskräften der Bundeswehr verantwortlich.
(2) Ansprechpartner Landeskommando S-H im SAR-Bereich GLÜCKSBURG
LKdo S-H KIEL
TELECOM 0431-384-0
BwKz 7400
IM DIENST
APP 3450/3452
FAX 3453
NACH DIENST
OvD APP
0151-14854863
OvWa APP 3445
(3) Die Anforderung von Bodentruppen der Bundeswehr erfolgt bei den entsprechenden LKdo.
Der Leiter der Suchtruppen bildet einen Meldekopf und meldet der SAR-Leitstelle die
Aufnahme der Einsatzbereitschaft, um Einzelanweisungen zur Suche entgegenzunehmen.
EP 3 - 12
9. Berichtigung
SAR-EP-3
3.4.16
Notdienste militärischer und ziviler Flugplätze
(1) Die Notdienste auf den Flugplätzen haben die Aufgabe, bei Absturz eines Lfz am Platz,
bzw. in dem ihnen zugewiesenen Rettungsbereich alles erforderliche zur Rettung der
Insassen und zur Bergung des Lfz zu veranlassen.
Genauere Anweisungen für den militärischen Bereich sind in der ZDv 19/6 festgelegt für
den zivilen Bereich sind die Rettungs- und Bergeeinrichtungen eines jeden Platzes in der
AIP-GERMANY / AD 2 veröffentlicht.
(2) Anforderung von Personal mit Rettungsgerät/-einrichtungen erfolgt unmittelbar bei den
betroffenen Flugplätzen.
3.4.17
Flugsicherungsdienst (FS-Dienst)
Eine Aufgabe der FS-Dienste ist die Durchführung des Alarmdienstes zur Auslösung von
SAR-Maßnahmen. Nur wenn rechtzeitige und vollständige Weitergabe von Alarmierungen
an die jeweils zuständige SAR-Leitstelle erfolgt, kann der SAR-Dienst erfolgreich
durchgeführt werden.
Die FS-Dienste (FS-Kontroll- u. FlAbfertDst) können auch durch Auskünfte und Hinweise
bezüglich der Flugroute eines vermißten Luftfahrzeugs zu dessen Auffindung beitragen.
Die SAR-Leitstelle ist daher auf Zusammenarbeit mit den FS-Stellen angewiesen.
3.4.18
Einsatzführungsdienst
Bei Luftnotlagen radargeführter Flugzeuge, aber auch bei Luftnotlagen von Flugzeugen, die
eventuell durch Radar erfaßt sind, kann der Einsatzführungsdienst entscheidende Hinweise
über Art der Luftnotlage, letzte Radarposition des Flugzeuges oder die Absichten des
Flugzeugführers übermitteln.
Radarstellungen können kurzfristig auch als Relaisstelle für einen regionalen Bereich
eingeteilt werden.
Die DFS übermittelt auf Nachfrage in Notfällen beim zuständigen Wachleiter Radarbilder
über FAX an das RCC.
EP 3 - 13
4. Berichtigung
SAR-EP-3
3.4.19
Geophysikalischer Beratungsdienst
Sicht-, Wind- und andere Wetterelemente bestimmen die Wahl der SAR-Einsatzmittel im
Einsatzgebiet und geben Rückschlüsse auf das Verhalten der zu suchenden Objekte und
Personen.
Die meteorologische Versorgung der SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG erfolgt tagsüber
durch die GeophysBSt des Marinefliegergeschwaders 5 in Nordholz in Form von Briefings
und aktueller Beratung.
Nach Dienst und am Wochenende erfolgt die Beratung durch die GeophysBSt
Marinekommando.
Die SAR-Kommandos erhalten meteorologische Informationen/Flugwetterberatungen an
Arbeitstagen während der Besetzung mit Wetterberatern durch die GeophysBSt MFG 5,
ansonsten durch die GeophysBSt beim Marinekommando GLÜCKSBURG.
3.4.20
Prüf- und Messdienst (PMD) der Bundesnetzagentur (BNA)
(1) Die Regulierung der Telekommunikation und die Frequenzordnung ist eine hoheitliche
Aufgabe des Bundes. Dies beinhaltet die Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien
Nutzung von Frequenzen sowie die Überwachung der Frequenznutzungen und dienen der
Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit.
(2) Im Rahmen dieser Funkhoheit hat der PMD der BNA u.a. die Aufgaben:
die Frequenznutzungen der im Geltungsbereich des TKG betriebenen Sendefunkstellen
zu überprüfen;
durch Aussendungen von Sendefunkstellen verursachte Funkstörungsmeldungen zu
bearbeiten, die Störungsursache zu ermitteln und Maßnahmen für die Beseitigung der
Störung einzuleiten.
(3) In Abstimmung zwischen dem Zentralbüro Funkmeßdienst im Referat 511der BNA in
Mainz und dem SAR-Koordinierungsausschuss beim Lufttransportkommando A3c Suchund Rettungsdienst Bw in Münster sind die beiderseitigen Einrichtungen auf
Zusammenarbeit angewiesen und ermächtigt, bei Aussendungen auf den Notfrequenzen
(121,5 MHz, 243,0 MHz und 406,05 MHz) im Luftnotfall und in Fällen, in denen ein
Luftnotfall nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, um gegenseitige
Unterstützung zu ersuchen. Das gleiche gilt, wenn die erwähnten Notfrequenzen gestört
werden und ein dabei auftretender Notfall nicht identifiziert werden konnte, weil die
Notfrequenz durch die Störung überlagert wird, oder anhaltende Störungen im Bereich
Flugfunkfrequenzen gemeldet worden sind.
(4) Im Rahmen seiner organisatorischen und technischen Möglichkeiten unterstützen der PMD
den SAR-Dienst jederzeit durch Peilungen mit ortsfesten und beweglichen
Meßeinrichtungen.
Der Einsatz von Meßfahrzeugen ist jedoch nur in Betracht zu ziehen, wenn Aussendungen
empfangen werden und SAR-Mittel nicht oder nicht rechtzeitig in der Lage sind, die
Aussendungen aufzuklären.
EP 3 - 14
9. Berichtigung
SAR-EP-3
(5) Im Rahmen seiner organisatorischen und technischen Möglichkeiten unterstützt der SARDienst auf Anforderung durch das Ref. 511 eine Störungssuche durch Einsatz eines
Luftfahrzeuges.
Ein solcher Einsatz ist jedoch nur in Betracht zu ziehen, wenn es sich um hartnäckige
Störungsfälle handelt und von Seiten des PMD alle verfügbaren Mittel und Möglichkeiten
einer Störungsermittlung bereits ausgeschöpft worden sind.
(6) Unterstützungsersuchen der SAR-Leitstellen sind unabhängig von der ggf. gemeldeten
Positionen eines Notsignals immer zentral an folgende PMD zu richten:
PMD Itzehoe (SAR Ber. Glücksburg)
PMD Krefeld (SAR Ber. Münster)
TELECOM
04821 - 895205
02845 - 960205
FAX
04821 - 895181
02845 - 960183
Alle Erkenntnisse der SAR-Leitstelle, die der Aufklärung an den PMD gemeldeter
Störungen dienen, sind dem PMD mitzuteilen.
(7) Der angesprochene PMD informiert die SAR-Leitstelle fernmündlich über das Ergebnis
ihrer Untersuchung.
(8) Die SAR-Leitstelle teilt dem PMD unverzüglich den Abschluß von SAR-Maßnahmen mit.
EP 3 - 15
5. Berichtigung
SAR-EP-3
3.4.21
Rundfunk, Fernsehen und Presse
Bei länger andauernden Suchen nach vermißten Luftfahrzeugen oder bei Suchen in
unwegsamen Geländen können entscheidende Hinweise über das vermißte Luftfahrzeug
durch die Bevölkerung gegeben werden.
Das Einschalten der öffentlichen Kommunikationsmittel Fernsehen, Rundfunk und Presse
kann sich bei solchen Suchen als zweckmäßig erweisen .
Hilfeersuchen zur Ausstrahlung im Rundfunk sind über die betreffenden
Bereichssuchstellen der Länder zu stellen.
Suchmeldungen durch das Deutsche Fernsehen, so wie
Suchmeldungen in Zeitungen
sind über Marinekommando, Ast. Glücksburg - LIZ - zu verbreiten.
Tagsüber ist das LIZ über App. 4401 / 4402 zu erreichen.
Nach Dienst über Rufbereitschaftsliste beim DCMDR App. 3201
Muster für Suchmeldungen siehe Anhang A, Anlage 7
3.5
Fernmeldeverbindungen
3.5.1
Fernsprechverbindungen
Ein großer Teil der anfallenden Koordinierungsaufgaben bei einem SAR-Einsatz wird über
das Flugsicherungsnetz (AFTN) abgewickelt. Hierfür stehen der SAR-Leitstelle sowohl
militärische als auch zivile Flugsicherungsleitungen zur Verfügung.
Alle postalischen, militärischen und zivilen Fernmeldeleitungen sind mit einer
automatischen Sprachaufzeichnungsanlage gekoppelt, die alle Gespräche dokumentensicher
und beweiskräftig mitzeichnet.
Die Aufzeichnungen werden jeweils nach 30 Tagen gelöscht.
3.5.1.1 Direktleitungen
-entfällt3.5.1.2 Bundeswehrgrundnetz
Die SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG ist zu erreichen über
das Allgm. Fernsprechwahlnetz der Bw: Kennzahl 72 25
unter den Anschlüssen 3251/3252/3253
3.5.1.3 Öffentliches Fernsprechnetz der TELECOM
Die SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG verfügt über einen Posthauptanschluß mit der
Rufnummer
TELECOM (0 46 31) 60 13
Truppenvermittlung: (0 46 31) 666-0 oder Durchwahl –App 3251/3252/3253
EP 3 - 16
9. Berichtigung
SAR-EP-3
3.5.1.4 entfällt
3.5.1.5 entfällt
3.5.1.6
Flugsicherungstelekommunikationsnetz
Die SAR Leitstelle GLÜCKSBURG ist über das „SIPORT“
App. 34 22 99 zu erreichen
3.5.2
Fernschreibverbindungen
Die Fernschreibverbindungen dienen der Abwicklung des Fernmeldeverkehrs, der auf
schriftlichem Weg durchgeführt werden muß, sowie der Nachrichtenübermittlung bei
Ausfall von Fernsprechverbindungen. Dabei gelten die gleichen Vorrangstufen wie im
Fernsprechverkehr.
3.5.2.1 FS-Fernschreibnetz
Die SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG ist als Endstelle an das militärische FSFernschreibnetz angeschlossen. Unter der Fernschreibanschrift
(Routing Indicator) ETRBYCYX kann sie von jedem militärischen und zivilen
Flugsicherungsfernschreiber (AFTN) angewählt werden.
3.5.2.2 Bundeswehrfernschreibnetz
Die SAR-Leitstelle ist über den Fernschreibanschluß der Fernschreibvermittlung
Glücksburg an das Bundeswehr-Fernschreibnetz unter den Anschriften:
RGFBPG (Bw allgem.) und RXFMG (NATO) angeschlossen.
3.5.2.3 entfällt
3.5.2.4 Telefax
Die SAR-Leitstelle verfügt über einen Telefax-Anschluß.
TELECOM: 04631 - 666 – 3259
AllgFspWNBw:
7225 - 3259
EP 3 - 17
6. Berichtigung
SAR-EP-3
3.5.3
Funksprechverbindungen
Die SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG verfügt über UHF-/VHF- und HF-Funksprechverbindungen mit Sende-/Empfangsantennen in Glücksburg, Westerland, Helgoland,
Altenwalde, Borkum, Stohl, Marienleuchte, Bujendorf, Warnemünde, Darßer Ort,.
Stubbenkammer, Putgarten und Putbus, so dass der gesamte SAR-Bereich abgedeckt ist.
3.5.3.1 Frequenzen
Internationale Notfrequenzen
500
KHZ
gestrichen
2182
KHZ
International Distress and Calling
8364
KHZ
International Intercom Survival craft and SAR unit
156,8
MHZ
Maritime Distress Safety and Calling (Channel 16)
121,5
MHZ
Aeronautical Emergency
243,0
MHZ
Nato Combined Distress
XXX
XXX
XXX
XXX
SAR-Einsatz/Arbeitsfrequenzen
5680
KHZ
NATO/ICAO Scene of search primary day
3023
KHZ
NATO/ICAO Scene of search primary night
3116
KHZ
Glücksburg SAR working one
3059
KHZ
Glücksburg SAR working two
3065
KHZ
Glücksburg SAR working three
6697
KHZ
Glücksburg SAR working four
282,8
MHZ
NATO Combined scene of search UHF
123,1
MHZ
NATO Combined scene of search VHF
156,5
MHZ
SAR working VHF (Channel 10)
X
XXX
X
XXX
XXX
XXX
X
X
XXX
SAR-Übungsfrequenzen
245,1
MHZ
Glücksburg SAR Training UHF
252,8
MHZ
Glücksburg Distress training
XXX
XXX
Legende:
X
=
XX
=
XXX
=
Frequenz Sende- und Empfangsseitig ständig geschaltet
Frequenz Empfangsseitig ständig geschaltet
Frequenz wird bei Bedarf geschaltet.
EP 3 - 18
7. Berichtigung
SAR-EP-3
3.5.3.2
Rufzeichen
3.5.3.2.1 Das Rufzeichen für Luftfahrzeuge setzt sich zusammen:
Bei SAR-Einsätzen aus dem Wort "RESCUE" und dem Luftfahrzeugkennzeichen
Bei Einsätzen im Rahmen dringender Nothilfe und bei Transportflügen mit Kranken und
Verletzten aus dem Wort "MEDEVAC" und dem Luftfahrzeugkennzeichen
Bei SAR-Übungen aus dem Wort "SAREX" und dem Luftfahrzeugkennzeichen
Handelt es sich bei dem betreffenden Luftfahrzeug um einen Hubschrauber, so ist das
Wort "HELICOPTER" hinzuzufügen.
3.5.3.2.2 Rufzeichen bei Zusammenarbeit zwischen Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben und dem SAR-Dienst im Meterwellenbereich (4 m).
Den SAR-Kommandos sind folgende Rufzeichen zugeteilt:
SAR-Kdo Helgoland
SAR-Kdo Nordholz
SAR-Kdo Warnemünde
= SAR Helgoland
= SAR Nordholz
= SAR Warnemünde
EP 3 - 19
10 - 15
21 - 23
24 - 25
9. Berichtigung
SAR-EP-4 Inhalt
INHALTSVERZEICHNIS
4
DURCHFÜHRUNG DES SAR-DIENSTES DER MARINE
4.1
4.1.1
4.1.2
4.1.3
Alarmstufen
Ungewißheitsstufe (uncertainty phase)
Bereitschaftsstufe (alert phase)
Notstufe (distress phase)
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.2.1
4.2.2.2
4.2.3
Alarmierung
Alarmierende Stelle
Inhalt der Notfallmeldung
Fernmündliche Alarmierung
Fernschriftliche Alarmierung
Festlegung der Alarmstufen
4.3
4.3.1
4.3.2
4.3.3
4.3.4
4.3.4.1
4.3.4.2
4.3.5
Maßnahmen der SAR-Leitstelle bei Alarmierungsmeldungen
Maßnahmen bei Eingang einer INCERFA-Meldung
Maßnahmen bei Eingang einer ALERFA-Meldung
Maßnahmen bei Eingang einer DETRESFA-Meldung
Maßnahmen bei Eingang anderer Notfallmeldungen
Maßnahmen bei Eingang einer Uboot-Such- und Rettungsmeldung
Maßnahmen bei Meldung von Bohrinseln (Öl, Gas, Forschung)
Luftraumsperrung
4.4
Suchplanung
4.5
4.5.1
4.5.1.1
4.5.1.2
4.5.1.3
4.5.1.4
4.5.1.4.1
4.5.1.4.2
4.5.1.5
4.5.2
4.5.2.1
4.5.2.2
4.5.2.3
Suchdurchführung
Suche aus der Luft
Alarmierung/Einsatz
Festlegung der Suchgebiete
EDV-Unterstützung
Einsatzdurchführung
Koordination mehrerer Such - Luftfahrzeuge
Luftraumsperrung bzw. Beschränkung des Luftverkehrs bei SAR-Einsätzen
Mitnahme von zusätzlichem Personal
Bodensuche
Alarmierung/Einsatz von militärischen Bodensuchtruppen
Alarmierung/Einsatz von zivilen Hilfskräften
Gemischter Einsatz
EP 4 – i
Original
SAR-EP-4 Inhalt
4.5.3
4.5.3.1
4.5.3.2
4.5.3.3
4.5.3.3.1
4.5.3.3.2
4.5.3.3.3
4.5.3.3.4
Einsatzdurchführung und -überwachung
Einsatzbefehle
Flugpläne
Überwachung von SAR-Einsätzen
Erreichbarkeit und Führung der SAR-Mittel
Funksprechverkehr zwischen zivilen Dienststellen
und Hilfsorganisationen und dem SAR-Dienst
Funkverbindung mit der SAR-Leitstelle
Einzelheiten der Meldung an die SAR-Leitstelle
4.5.4
4.5.4.1
4.5.4.2
4.5.5
4.5.5.1
4.5.5.2
4.5.5.3
Einsatzleiter im Suchgebiet (On Scene Coordinator - OSC)
Definition
Aufgaben des OSC
Zusammenarbeit mit anderen SAR-Leitstellen
Aufgaben des Leit-RCC
Aufgaben der beteiligten SAR-Leitstellen
Grenzüberschreitender Flugbetrieb
4.5.6
Unterstützung durch andere Dienststellen, Behörden
und Publikationsmedien
4.5.7
4.5.7.1
4.5.7.2
Beendigung von Suchen
Auffinden der Unfallstelle
Erfolglose Suche
4.6
4.6.1
4.6.2
4.6.3
4.6.4
4.6.5
4.6.6
Rettungsmaßnahmen
Verhalten von Luftfahrzeugbesatzungen
Maßnahmen des ersten Suchluftfahrzeuges
Maßnahmen zusätzlicher eintreffender
Suchluftfahrzeuge
Aufnahme der verunfallten Besatzungen/Passagiere
Absperrung der Unfallstelle
Maßnahmen der SAR-Leitstelle
4.7
4.7.1
4.7.2
Bereitstellung und Begleitung
Bereitstellung (Orbit)
Begleitung (Escort)
EP 4 – ii
1. Berichtigung
SAR-EP-4
4
DURCHFÜHRUNG DES SAR-DIENSTES GEMÄESS ICAO
(INTERNATIONAL CIVIL AVIATION ORGANIZATION)
4.1
Alarmstufen
Für den Luftverkehr über dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gelten
folgende Alarmstufen:
4.1.1
Ungewißheitsstufe "INCERFA" (uncertainty phase)
Die Ungewißheitsstufe liegt vor:
(1) wenn innerhalb von 30 Min. nach der Zeit, zu der eine Nachricht hätte eingehen müssen
oder nach der Zeit, zu der ein erfolgloser Versuch zur Aufnahme der Funkverbindung
mit einem solchen Luftfahrzeug zuerst erfolgte, noch keine Nachricht von dem
Luftfahrzeug angenommen wurde, je nachdem, welcher Zeitpunkt weiter zurückliegt
oder
(2) wenn das Luftfahrzeug innerhalb von 30 Min. nach der zuletzt angegebenen oder von
den FS-Stellen errechneten voraussichtlichen Überflugzeit über dem Festpunkt noch
nicht angekommen ist (je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt)
oder
(3) wenn ein Luftfahrzeug eine Landung beabsichtigt und innerhalb von 30 Min. nach der
voraussichtlichen Landezeit (ETA) noch nicht gelandet ist, es sei denn, es bestehen
keine Bedenken wegen der Sicherheit des Luftfahrzeugs und seiner Insassen.
4.1.2
Bereitschaftsstufe "ALERFA" (alert phase)
Die Bereitschaftsstufe liegt vor:
(1) wenn weitere, nach der Ungewißheitsstufe unternommene Versuche zur Aufnahme der
Funkverbindung oder Nachforschungen bei anderen zuständigen Stellen keine
Nachrichten über das Luftfahrzeug erbracht haben oder
(2) wenn ein Luftfahrzeug zur Landung freigegeben und innerhalb von 5 Min. nach der
voraussichtlichen Landezeit weder gelandet ist noch eine Verbindung mit ihm
wiederhergestellt werden konnte oder
(3) wenn Nachrichten vorliegen, nach denen die Betriebssicherheit des Luftfahrzeuges
beeinträchtigt, eine Notlandung aber nicht wahrscheinlich ist, es sei denn, daß aufgrund
bekannter Tatsachen keine Befürchtungen für die Sicherheit des Luftfahrzeuges und
seiner Insassen bestehen oder
(4) wenn bekannt ist oder angenommen wird, daß ein Luftfahrzeug widerrechtlichen
Einwirkungen unterworfen ist.
EP 4 - 1
Original
SAR-EP-4
(5) Notstufe "DETRESFA" (distress phase)
Die Notstufe liegt vor:
(1) wenn nach der Bereitschaftsstufe weitere erfolglose Versuche, die Verbindung mit dem
Luftfahrzeug aufzunehmen, sowie ausgedehnte und ebenfalls erfolglose Anfragen auf
die Wahrscheinlichkeit hindeuten, daß das Luftfahrzeug in Not ist oder
(2) wenn der Kraftstoffvorrat des Luftfahrzeugs als verbraucht angesehen werden muß oder
als unzureichend, um noch einen Flugplatz/Landeplatz sicher zu erreichen oder
(3) wenn Nachrichten vorliegen oder mit einiger Sicherheit feststeht, daß das Luftfahrzeug
eine Notlandung durchführt oder durchgeführt hat, es sei denn, es besteht weitgehende
Gewißheit, daß sich das Luftfahrzeug und seine Insassen nicht in schwerer und
unmittelbarer Gefahr befinden und nicht unverzüglich Hilfe benötigen.
4.2
Alarmierung
4.3
Alamierende Stellen
(1) Dienststellen der Flugsicherung
(2)
(3)
(4)
(5)
Dienststellen der Radarführungsdienste
Bereichssuchstellen der Länder (Polizei)
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)
jede andere Dienststelle oder Person, die Nachricht von einem in Not befindlichen
Luftfahrzeug erhält.
Wird ein SAR-Kommando durch Bw-Dienststellen, Behörden oder Zivilpersonen direkt
alarmiert, nimmt das SAR-Kommando vorsorglich Personalien, Telefonnummer,
Dienststelle sowie Art des Notfalls auf, verweist den Bedarfsträger jedoch grundsätzlich
an das zuständige RCC. Zusätzlich ist das RCC über die eingegangene Notmeldung
unverzüglich zu unterrichten.
4.2.2
Inhalt der Notfallmeldung
Die Notfallmeldung soll alle wesentlichen Angaben enthalten, die im Formblatt
"Alarmierungsmeldung" enthalten sind . Bei Unvollständigkeit der Meldung sind die
fehlenden Punkte zu erfragen.
EP 4 - 2
1. Berichtigung
SAR-EP-4
4.2.2.1 Fernmündliche Alarmierung
Fernmündliche Alarmierungen sind auf dem Formblatt "Alarmierungsmeldung"
aufzunehmen.. In Zusammenarbeit mit ausländischen Dienststellen können auch
besonders vereinbarte Formblätter verwendet werden.
Bei Hinweisen aus der Bevölkerung sind die Angaben gemäß:
Formblatt Anhang A, Anlage 4 abzufragen.
Bei erforderlichen Weiterleitungen von Alarmierungsmeldungen sind alle auf den
Formblättern notierten Einzelheiten zu übermitteln.
4.2.2.2 Fernschriftliche Alarmierung
Im FS-Alarmdienst wird nach der BesAnMilFS 3-100 verfahren.
Fernschriftliche Alarmierungen sind auf das Formblatt Alarmierungsmeldung zu
übertragen.
Gibt die SAR-Leitstelle ihrerseits eine Alarmierungsmeldung im Einvernehmen mit der
zuständigen Regionalkontrollstelle heraus, können Gruppenadressen gemäß
BesAnMilFS 3-100 / Mil Anlage 7.4 genutzt werden.
Je nach Lage können auch gezielte Alarmierungsmeldungen an einzelne Plätze unter
Weglassung der Gruppenadressen verteilt werden.
Der Fernschreibverkehr mit dem benachbarten Ausland erfolgt über das zuständige
RCC.
4.2.3
Festlegung der Alarmstufen
Die Festlegung der Alarmstufen trifft die auslösende Dienststelle der Flugsicherung. Ist
die Meldung nicht über/von einer FS-Dienststelle eingegangen, legt die SAR-Leitstelle sofern die Umstände es rechtfertigen - die Alarmstufe fest und übermittelt diese der
zuständigen FS-Regionalstelle.
EP 4 - 3
Original
SAR-EP-4
4.3
Maßnahmen der SAR-Leitstelle bei Alarmierungsmeldungen
4.3.1
Maßnahmen bei Eingang einer INCERFA-Meldung
(1)
In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen FS-Regionalstelle und unter Ausnutzung
aller Fernmeldeverbindungen werden Nachforschungen über den Verbleib und
die
näheren Umstände eines überfälligen Luftfahrzeugs angestellt.
Lagedarstellung und Beurteilung.
Überprüfung des Anflug-, Ankunfts- und ggf. Ausweichplatzes
Festlegung des Kurses auf Arbeitskarte
Markierung aller entlang der Flugroute in Frage kommenden Ausweichflugplätze
Sammlung und Auswertung der eingehenden Nachrichten um ein möglichst lückenloses
Bild über Flugweg und Ausrüstung des Luftfahrzeugs und über seine Besatzungen zu
erhalten
(2)
(3)
4.3.2
(1)
(2)
(3)
(4)
Nach Ermessen der SAR-Leitstelle werden bereits SAR-Einheiten oder benachbarte
SAR-Leitstellen vorsorglich benachrichtigt.
Festlegung einer höheren Alarmstufe, sofern die Umstände es erfordern (in Absprache
mit der zuständigen FS-Regionalstelle).
Maßnahmen bei Eingang einer ALERFA-Meldung
Erfolgt die Auslösung der Alarmstufe ALERFA, ohne daß vorher INCERFA ausgelöst
wurde, sind die Maßnahmen der INCERFA zusätzlich durchzuführen.
Die Nachforschungen werden besonders bei den Stellen, die die FS-Regionalstelle
überprüft hat, in verstärktem Maße fortgesetzt.
Genaue Wetterübersicht für das voraussichtliche Suchgebiet wird eingeholt.
Suchplanung
-
Vorbereitung der Suche (Strecken-, Flächen- und sonstige Suche).
Voralarmierung geeigneter SAR-Mittel.
Bei Nacht ggf. Anforderung von Bodensuchtrupps
Ggf. Verlegung von SAR-Mitteln auf einen Einsatzflugplatz, von dem aus zur Suche
gestartet wird.
(5)
(6)
(7)
Ggf. benachbarte SAR-Leitstelle unterrichten oder um Unterstützung bitten.
Bei Flugunfällen in der Identifizierungszone ggf. die Bundespolizei einschalten.
Ggf. Ausdehnung der Nachforschungen auf die Bereichssuchstellen.
(8)
RQS-Meldung an Aerodrome of Departure absetzen, um alle Angaben des Flugplans zu
erfragen.
EP 4 - 4
Original
SAR-EP-4
4.3.3
Maßnahmen bei Eingang einer DETRESFA-Meldung
(1) Erfolgt die Auslösung der Alarmstufe DETRESFA, ohne daß vorher eine INCERFA
und ALERFA ausgelöst wurde, sind zusätzlich die Maßnahmen der INCERFA und
ALERFA durchzuführen.
(2) Entschlußfassung über Art und Umfang der Suche
Mit der Durchführung der Suche ist sofort zu beginnen, wobei die
Verhältnismäßigkeit der Mittel Berücksichtigung finden muß.
Erteilung von Einsatzbefehlen an die erforderlichen SAR-Mittel unter
-
-
-
-
-
Berücksichtigung der letzten Erkenntnisse.
SAR-Einrichtungen, die nicht der Bundeswehr unterstellt sind, sind um
Unterstützung zu bitten.
Benachbarte SAR-Leitstellen sind zu unterrichten, soweit noch nicht erfolgt, und
ggf. um Unterstützung zu bitten.
Erstreckt sich das Suchgebiet auf Gefahrengebiete, so ist bei den zuständigen
Dienststellen (s. Luftfahrthandbuch Teil ENR 5.1) die Einstellung der Aktivitäten
und eine Freigabe für den Einflug zu erwirken.
Bei der zuständigen FS-Regionalstelle ggf. die Freihaltung eines bestimmten
Luftraums im Suchgebiet zu beantragen (NOTAM)
Koordinierung des SAR-Einsatzes mit allen beteiligten SAR-Einrichtungen
Ggf. Einsatz eines "On Scene Commander" oder eines Lfz als Relais-Station
(3) Unterrichtung der Dienststellen, die über den Verlauf der SAR-Aktionen informiert sein
müssen, sobald die Lage dieses zuläßt.
(4) Vorkehrungen für Ablösung oder Verstärkung der Einsatzmittel bei längerandauernden
Suchaktionen.
(5) Unterrichtung der für die Untersuchung des Unfalls zuständigen Stelle.
(6) Bei militärischen Luftfahrzeugen Benachrichtigung des Luftfahrzeughalters.
Halter ziviler Luftfahrzeuge werden von der Bundesanstalt für Flugsicherung informiert.
EP 4 - 5
5. Berichtigung
SAR-EP-4
4.3.4
Maßnahmen bei Eingang anderer Notfallmeldungen
Bei Eingang einer Notfallmeldung, entweder
telefonisch oder als
SVH-Meldung (Telegrammes relatives á la sécurité de la service de la vie du
homme), ist zunächst die Art des Notfalles festzustellen.
(1) Bei einem Luftnotfall gem. ICAO ist gem. Ziff. 4.3.1 - 4.3.3 zu verfahren.
(2) Bei einem Seenotfall (gem. IMO) oder einem sonstigen Notfall in See (z.B.
Wattwanderer, Windsurfer usw.) ist die Seenotleitung Bremen (MRCC Bremen DGzRS) und falls erforderlich, die dem Unfallort nächstgelegene Leitstelle der
Wasserschutzpolizei zu informieren.
Die Information sollte neben allen verfügbaren Daten über Zeit, Ort und Art des
Notfalles
die bereits eingeleiteten/durchgeführten Maßnahmen, deren Ergebnis,
die Möglichkeiten der Unterstützung durch SAR-Mittel 1. Grades und 2. Grades der
Marine enthalten.
(3) Bei Seenotfällen militärischer Einheiten ist das Marinekommando, Ast. Glücksburg zu
informieren und weitere Maßnahmen wie
Fernmeldenachforschung,
Einholen von Informationen im Auslauf-/Bestimmungshafen bzw. in evtl.
Ausweichhäfen,
Anfrage bei Zoll, Wasserschutzpolizei, Lotsenstationen, benachbarten SARLeitstellen abzusprechen.
Der Einsatz von SAR-Mitteln der Marine erfolgt auf Anweisung Marinekommando,
Ast. Glücksburg.
4.3.4.1 Maßnahmen bei Eingang einer Uboot-/Such- und Rettungsmeldung
Die Einleitung und Durchführung von Uboot-/Such- und Rettungsoperationen (SM
SAROP) erfolgt durch das Marinekommando für alle Uboote unter seiner
OPERATIONAL CONTROL (OPCON).
Die SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG leistet mit ihrer SAR-Organisation und mit den
ständig bzw. vorübergehend zugewiesenen SAR-Mitteln unmittelbare Unterstützung.
Einzelmaßnahmen für Uboot-/Such- und Rettungsoperationen sind in den Ständigen
Befehlen der Flotte sowie in der ATP 10 (D), Kap. 8 festgelegt. Mindestens einmal
jährlich sind diese Verfahren durch die SAR-Leitstelle als SMASHEX zu üben.
(SM SAREX gem. StdBefdFlotte Nr. 320 Anlage 2)
EP 4 - 6
9. Berichtigung
SAR-EP-4
4.3.4.2 Maßnahmen bei Meldung von Bohrinseln
Nach Eingang einer Notmeldung von Bohrinseln ist mit der jeweiligen Landbasis
Verbindung aufzunehmen, um Zeit, Art und Umfang der Notlage und der benötigten
Hilfe abzusprechen. Das MRCC Bremen ( DGzRS) führt dazu die Alarmpläne der in
ihrem Bereich tätigen Gesellschaften/Behörden aus denen Einzelheiten für die Einsätze
zu entnehmen sind.
4.3.5
Luftraumsperrung
Zur Wahrung der Flugsicherheit sowie zum ungestörten Ablauf der Bergearbeiten bei
Flug- und Schiffsunfällen wird den Luftverkehrsteilnehmern das Um- oder Überfliegen
dieser Unfallstellen untersagt.
Dies erfolgt durch eine NOTAM Class I welches durch MRCC Bremen entweder über
RCC Glücksburg oder direkt bei COMIL sowohl für den militärischen als auch für den
zivilen Luftverkehr beantragt werden kann.
4.4
Suchplan
Das SAR-Personal in der SAR-Leitstelle führt die Suchplanung mit Hilfe der in der
ATP 10 (D), Chapter 6 und im ICAO-DOC 7333-AN/5 Part 2, Chapter 3
veröffentlichten Planungsunterlagen durch. (Formblätter Anhang B, Anlagen 1 - 7).
Bei der Suche nach vermißten Luftfahrzeugen können auch folgende
Entscheidungshilfen Anwendung finden, wenn außer Start- und Zielflugplatz keine
weiteren Informationen vorliegen.
85 % der vermißten Luftfahrzeuge lagen bis zu 10 NM links oder rechts des Kurses
50 % der gefundenen Luftfahrzeuge befanden sich 2,5 NM links oder rechts des
-
-
Kurses
1,5 % der gefundenen Luftfahrzeuge befanden sich mehr als 15 NM links oder
rechts des Kurses
71 % verunglückten aufgrund schlechter Wetterbedingungen.
EP 4 - 7
5. Berichtigung
SAR-EP-4
4.5
Suchdurchführung
4.5.1
Suche aus der Luft
4.5.1.1 Alarmierung/Einsatz
Wenn das vermißte Luftfahrzeug mit einem Notsender ausgerüstet ist, ist umgehend
eine elektronische Suche einzuleiten. Dabei ist zwecks Zeitersparnis zunächst zu prüfen,
ob ein bereits in der Luft befindliches Luftfahrzeug zur Erstsuche umgeleitet werden
kann. Ist die elektronische Suche durch ein bereits in der Luft befindliches Luftfahrzeug
nicht möglich, ist zur Ortung des Notsenders das schnellste und/oder dem Notsender
nächststationierte SAR-Mittel einzusetzen. Die Fähigkeit des PA 200 (TORNADO)
auch Infrarot-Bildaufnahmen zu machen, kann genutzt werden, wenn andere
Suchmaßnahmen ohne Erfolg bleiben und das Infrarotverfahren erfolgversprechend
erscheint.
4.5.1.2 Festlegung der Suchgebiete
Suchgebiete werden grundsätzlich von der SAR-Leitstelle festgelegt. Die
Suchgebietsgrenzen ergeben sich entweder aus dem notwendigen Suchverfahren oder
aus Graden zwischen 4 Koordinaten, ferner durch natürliche Gegebenheiten, wie
Straßen, Eisenbahnlinien, Flüsse etc. oder unter Zuhilfenahme von Navigationshilfen.
Koordinaten werden in der Regel nach dem UTM-System oder in geographischer Breite
und Länge übermittelt.
4.5.1.3 EDV-Unterstützung
Die Berechnung der Suchgebiete ist in jedem Fall mit Hilfe der in der SAR-Leitstelle
vorhandenen PC-Ausrüstung zu unterstützen.
4.5.1.4 Einsatzdurchführung
4.5.1.4.1 Koordination mehrerer Suchluftfahrzeuge
(1) Werden bei einer SAR-Aktion mehrere Suchluftfahrzeuge eingesetzt, ist in der Planung
eine räumliche und/oder zeitliche Staffelung vorzunehmen.
(2) Alle Suchluftfahrzeuge erhalten im Einsatzbefehl Informationen über benachbarte
Suchgebiete und die darin befindlichen Suchmittel.
(3) Ein Relais-Luftfahrzeug ist einzusetzen, wenn keine Bodenstelle aufgrund der
unzureichenden Funkverbindung in der Lage ist, mit den Suchluftfahrzeugen
Funkverbindung zu halten.
EP 4 - 8
Original
SAR-EP-4
4.5.1.4.2 Luftraumsperrung bzw. Beschränkung des Luftverkehrs bei SAR- Einsätzen
(1)
(2)
(3)
(4)
Der Einsatz von SAR-Mitteln erfordert u.U. die Freihaltung von Lufträumen.
Verbindliche Zusagen sind diesbezüglich jedoch nicht möglich. Für SAR-Einsätze
kommen gem. BMV L 7 (b) vom 12.02.71 nur folgende Maßnahmen in Betracht:
Veröffentlichung eines NOTAM Klasse I, in dem auf die SAR-Einsätze hingewiesen
wird und die nach Sichtflugregeln fliegenden Luftfahrzeugführer gebeten werden den
betreffenden Luftraum zu meiden
Verbreitung der Nachricht im Rahmen des den FS-Kontrollstellen vorbehaltenen
Fluginformationsdienstes (FIS)
fernmündliche Weiterleitung der Nachricht an die in dem fraglichen Raum gelegenen
Flugplätze mit der Bitte, ihre Luftfahrzeugführer entsprechend zu unterrichten
Umleitung des nach Instrumentenflugregeln fliegenden Luftverkehrs durch die FSKontrollstellen, soweit dies hinsichtlich der Flughöhen erforderlich wird.
Folgende Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) und Warngebiete (ED-D) unterstehen dem
Marinekommando:
Nordsee (ED-D 44)
Ostsee
(ED-R 11 A/B)
(ED-R 12 A/B)
(ED-D 28)
Die SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG veranlasst bei SAR-Einsätzen die Erwirkung der
Durchflugsgenehmigung für die betroffenen Lufträume.
4.5.1.5 Mitnahme von zusätzlichem Personal
Zur Rettung und Hilfeleistung können in begründeten Einzelfällen Personen als
Begleitpersonen mitgenommen werden, wenn deren Mithilfe zur Abwendung einer
unmittelbar drohenden Gefahr für Leib und Leben von Menschen oder zum Schutz von
bedeutenden Sachwerten zwingend erforderlich ist. Ferner können solche Personen, zu
deren Pflichten die Sicherung von Tatbeständen bei Unfällen gehört, zur Erfüllung
dieser Pflichten dann mitgenommen werden, wenn die Hilfeleistung oder der
Rettungseinsatz dadurch keine Verzögerung oder sonstige Beeinträchtigung erleidet. Bei
SAR-Übungen oder entsprechenden Übungsflügen mit SAR-Hubschraubern dürfen
Begleitpersonen zu Darstellungszwecken (als simulierte Verletzte/Schiffbrüchige etc.)
mitgenommen werden. Die Mitfluggenehmigung gilt für o.a. Einsätze als erteilt.
EP 4 - 9
9. Berichtigung
SAR-EP-4
4.5.2
Bodensuche
In schwer einsehbarem Gelände bzw. bei Wetterlagen, die einen Hubschrauber- Einsatz
nicht zulassen, ist eine Suche mit Bodensuchtruppen einzuleiten. Zur Durchführung der
von der SAR-Leitstelle für erforderlich gehaltenen Maßnahmen werden diejenigen
bodenständigen Einheiten herangezogen, die aufgrund der Art des Notfalls, der
geographischen Lage, ihres Bereitschaftsstandes und ihrer Ausrüstung geeignet
erscheinen.
4.5.2.1 Alarmierung/Einsatz von militärischen Bodensuchtruppen
Im allgemeinen wird dem Einsatz von militärischen Bodensuchtruppen wegen der
einfacheren Befehlsgebung der Vorzug vor zivilen Kräften zu geben sein. Der Einsatz
von Suchtruppen ist nur vorzusehen, wenn sich das Gebiet des vermeintlichen
Absturzes/Absprungs deutlich eingrenzen läßt. Die Alarmierung der Truppen über die
LKdo‘s muß bei sich abzeichnendem Einsatzerfordernis so frühzeitig wie möglich
erfolgen, da mit längeren Anlaufzeiten gerechnet werden muß. Zweckmäßig ist immer
eine Voralarmierung sobald sich ein überschaubares Suchgebiet abzeichnet. Dabei ist
Stärke und Ausrüstung der Suchtruppen abzufragen. Die Koordinierung aller
Maßnahmen obliegt der SAR-Leitstelle, insbesondere wenn die Aktionen den örtlichen
Rahmen der mit der Suche verantwortlich beauftragten Dienststellen überschreiten. Der
Leiter der Bodensuche muß daher einen Meldekopf bilden und mit der SAR-Leitstelle
telefonisch in Verbindung bleiben.
4.5.2.2 Alarmierung/Einsatz von zivilen Hilfskräften
Die Alarmierung von zivilen Hilfskräften über die Bereichssuchstellen erfolgt immer
dann, wenn der Einsatz von Bundeswehreinheiten nicht möglich, nicht zweckmäßig
oder nicht ausreichend ist. Über die Bundespolizeipräsidien können ggf. weitere
Hilfskräfte angefordert werden, insbesondere wenn der Einsatz im Grenzbereich zur
Republik Polen erforderlich wird.
EP 4 - 10
9. Berichtigung
SAR-EP-4
4.5.2.3 Gemischter Einsatz
Die Maßnahmen der Bereichssuchstellen werden mit den Maßnahmen anderer
Dienststellen von der SAR-Leitstelle koordiniert. Sprengt eine Suche den örtlichen
Rahmen
oder
überschreiten
die
einzuleitenden
Suchmaßnahmen
die
Koordinierungsfähigkeit der SAR-Leitstelle, kann diese einen verantwortlichen
Koordinator im Suchgebiet einsetzen, der in Zusammenarbeit mit den beteiligten
Suchkräften die gemeinsamen Suchmaßnahmen koordiniert.
(OSC = On Scene Coordinator)
4.5.3
Einsatzdurchführung und -überwachung
Die SAR-Leitstelle übt "operational control" aus
(1) über die ihr ständig unterstellten SAR-Mittel 1. Grades,
(2) über die ihr zur Verfügung gestellten SAR-Mittel 2. Grades der Bundeswehr für die
Dauer des Einsatzes.
Für die umfassende Lagebeurteilung und die detaillierte Befehlsgebung ist daher ein
geregelter Informationsfluß von Bedeutung.
4.5.3.1 Einsatzbefehle (Siehe Anhang A, Anlage 5)
Jede Sucheinheit erhält einen detaillierten Suchauftrag in Form eines Einsatzbefehls
(EB). Der Einsatzbefehl ist nach Durchgabe zu wiederholen. Inhalt und
Wiederholungszeit sind schriftlich festzuhalten.
4.5.3.2 Flugpläne
SAR-Einsatzflüge haben Vorrang vor anderen Flügen. SAR-Einsatzflüge erfolgen in der
Regel ohne Flugpläne. Die Flugüberwachung erfolgt durch die SAR-Leitstelle. Sollten
Zeit und Umstände es erlauben, ist ein Flugplan abzugeben. Zur Kenntlichmachung und
Sicherstellung der Vorrangbehandlung sind die Felder des Flugplans wie folgt
auszufüllen:
Feld 7
- Luftfahrzeugkennung "RES8969"
(höchstens 7 alphanumerische Zeichen)
Funkrufzeichen"Rescue 8969"
Feld 8
- Flugregeln und Status "V", "M"
Feld 18
- Andere Angaben "OPR/GNY" und
"STS/HOSP” , ”STS/MEDEVAC” oder
"STS/SAR”
[BesAnMilFS 3-100, 55-20]
EP 4 - 11
9. Berichtigung
SAR-EP-4
4.5.3.3 Überwachung von SAR-Einsätzen
4.5.3.3.1 Erreichbarkeit und Führung der SAR-Mittel
(1) Die SAR-Leitstelle überwacht alle SAR-Einsätze.
(2) Alle im SAR-Einsatz befindlichen Luftfahrzeuge müssen ständig über Funk oder, falls
das Luftfahrzeug gelandet ist, über Telefon von der SAR-Leitstelle zu erreichen sein.
(3) Es ist bereits im Einsatzbefehl festzulegen, auf welche Weise die Verbindung mit der
SAR-Leitstelle zu halten ist.
(4) Wird bei einem SAR-Einsatz kein Flugplan abgegeben, überwacht die SAR-Leitstelle
die Start-/Lande- und Flugzeiten und koordiniert diese mit der zuständigen
Flugverkehrskontrollstelle.
(5) Bodensuchtruppen geben halbstündlich Lageberichte an die SAR-Leitstelle.
4.5.3.3.2 Funksprechverkehr zwischen zivilen Dienststellen und Hilfsorganisationen und
dem SAR-Dienst
Bei Krankentransporten und Rettungseinsätzen mit Beteiligung von zivilen
Dienststellen oder Hilfsorganisationen ist mit diesen die Nutzung örtlicher Frequenzen
zu vereinbaren und mit dem Einsatzbefehl zu übermitteln. SAR-Hubschrauber halten
ständige Hörbereitschaft auf den ihnen zugewiesenen Frequenzen. Der
Funksprechverkehr ist in deutscher Sprache durchzuführen.
Rufzeichen: s. Ziff. 3.5.3.2.1
4.5.3.3.3 Einzelheiten der Meldung an die SAR-Leitstelle
Zu melden sind alle Einzelheiten, die für die Überwachung des Einsatzes notwendig
sind, wie:
Start- und Landezeiten,
Abweichung von geplanten Start- und Landezeiten von mehr als 10 Minuten,
Ein-/Ausflugzeiten in/aus Suchgebieten,
Unzweckmäßigkeit festgelegter Suchdaten,
Auffinden der Unfallstelle/von Überlebenden,
kurzer Situationsbericht,
beabsichtigte bzw. durchgeführte Bergung-/Rettungsmaßnahme(n)
Anforderung zusätzlicher Rettungsmittel (soweit erforderlich),
-
Wetterverschlechterungen, die den Einsatz verzögern oder undurchführbar machen,
technische Schwierigkeiten/Störungen,
sonstige Gründe, die die reibungslose Durchführung eines Einsatzesbeeinträchtigen,
Küsteneinflug-/ausflugzeiten.
EP 4 - 12
Original
SAR-EP-4
4.5.4
Einsatzleiter im Suchgebiet (On Scene Coordinator - OSC)
Wenn die SAR-Leitstelle die SAR-Einsatzmittel nicht wirksam führen kann, wird ein
OSC mit der Leitung der SAR-Operationen im Einsatzgebiet beauftragt.
4.5.4.1 Definition
Der OSC hat Befehlsbefugnis über alle an der Suche/Bergung beteiligten militärischen
Einheiten.
Der OSC kann benannt werden durch:
(1) Bekanntgabe des Namens des OSC
(2) Benennung einer Sucheinheit als OSC
oder, falls nicht vom RCC benannt,
(3) wird automatisch OSC der verantwortliche Luftfahrzeugführer/Kommandant der
Einheit, die zuerst an der Unfallposition/MPP eintrifft. Ein Wechsel des OSC ist
zu vermeiden, um eine Kontinuität in der Befehlsgebung zu gewährleisten.
Ein Wechsel des OSC darf nur erfolgen auf
(1) Befehl des RCC,
(2) Befehl eines ranghöheren Führers, wenn zwingend erforderlich.
4.5.4.2 Aufgaben des OSC
(1) Befehlsbefugnis über alle an der SAR-Operation beteiligten militärischen Einheiten
sowie Einsatz und Führung aller restlichen an der Suche/Bergung beteiligten Einheiten,
einschließlich Luftfahrzeuge,
(2) Durchführung der vom RCC befohlenen Suche,
(3) Herstellen der Fm-Verbindung mit dem RCC und allen beteiligten Sucheinheiten,
(4) Berechnung und Befehlen von MPP und Suchgebiet, falls nicht vom RCC befohlen
(5)
(6)
(7)
(8)
4.5.5
Abgabe Positionsmeldung nach Weisung RCC,
Abgabe Arrival/Departure Message,
Abgabe von numerierten Sitreps an das RCC (s. Anhang A, Anlage 8),
Berichterstattung.
Zusammenarbeit mit anderen SAR-Leitstellen
Über die Grenzen der SAR-Bereiche und Ländergrenzen hinweg sind benachbarte SARLeitstellen gehalten, unmittelbar und unbürokratisch zusammenzuarbeiten, um in allen
Fällen den schnellen Erfolg einer SAR-Aktion zu gewährleisten.
EP 4 - 13
Original
SAR-EP-4
4.5.5.1 Aufgaben des Leit-RCC
Betrifft ein SAR-Fall die Gebiete mehrerer SAR-Leitstellen, so muß eine Leitstelle als
"Leit-RCC" fungieren. Welches RCC zum "Leit-RCC" wird, regelt die ATP-10
Nr. 409 - 414 bzw. ICAO DOC 7333-AN/859 Part 2 Chapter 1 Nr. 1.4. und
Annex 12 Chapter 5 Nr. 5.2.4.
4.5.5.2 Aufgaben der beteiligten SAR-Leitstellen
(1)
(2)
(3)
unterstützen das Leit-RCC nach besten Kräften
übernehmen die ihnen von dem Leit-RCC zugewiesenen Aufgaben
stellen auf Anforderung SAR- und andere Hilfsmittel zur Verfügung.
4.5.5.3 Grenzüberschreitender Flugbetrieb
(1) Bei grenzüberschreitenden SAR-Einsätzen und Krankentransporten ist durch das
Marinekommando: BMVg SE I 4, BONN-HARDTHÖHE AllFspWnBw 3400 :
(App 29 61 2 / 29 62 0) zu informieren und die diplomatischen Vertretungen
(Zuständiger deutscher Militärattaché) einzuschalten.
(2) Einflüge von SAR-/Rettungsluftfahrzeugen sind von der SAR-Leitstelle dem
Hauptzollamt Köln-Deutz/Zollamt Flughafen Köln/Bonn, Tel. (02203) 95579-119; oder
-120, Telefax 95579–105, so früh als möglich unter Angabe von Lfz-Typ,
Kennzeichen/Rufzeichen. Landeplatz/-zeit und POB mitzuteilen. Meldungen bei
Einflügen aus anderen Mitgliedsstaaten der EG über eine Binnengrenze sind nicht
erforderlich.
Bei Einflügen von Hoher See sind Meldungen nur anzugeben
bei Einsätzen ausländischer SAR-Luftfahrzeuge sowie
bei Einsätzen deutscher SAR-Luftfahrzeuge, sofern der Flug mit einer
Zwischenlandung und/oder einem Start außerhalb des deutschen Teils des
Zollgebiets der Gemeinschaft verbunden ist.
SAR-/Rettungsluftfahrzeuge sind unter der Bedingung von der zollamtlichen
Überwachung freigestellt, daß außer eingangsabgabenfreien Betriebsstoffen und
Reisebedarf sowie der Rettungseinrichtung keine weiteren Waren eingeführt werden.
Die SAR-Leitstelle faßt die o.a. Mitteilung in einer vierteljährlichen Liste zusammen,
-
die dem Hauptzollamt Köln-Deutz/Zollamt Flughafen Köln-Bonn zugestellt wird.
Fehlanzeige ist erforderlich.
EP 4 - 14
9. Berichtigung
SAR-EP-4
(3) Die Personendaten der Besatzungsmitglieder sowie der eventuell beförderten
Passagiere/Patienten sind der Grenzschutzdirektion in Koblenz
(Fahndungsleitstelle, Tel. 0261-39 92 50) mitzuteilen.
(4) Werden Personen in See abgeborgen und in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik
Deutschland gebracht, ist zusätzlich das Bundespolizeipräsidium Nord (S. 3.4.9) zu
benachrichtigen.
4.5.6
Unterstützung durch andere Dienststellen, Behörden und Publikationsmedien
Die Lagebeurteilung erfordert die Sammlung aller Informationen, die mit der Suche
direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen. Alle Behörden, Dienststellen, die
sachdienliche Hinweise geben können, sind eingehend zu befragen.
Ggf. ist die Zivilbevölkerung durch Presse, Rundfunk und Fernsehen zur Mithilfe
aufzufordern.
Muster für Suchmeldungen von Luftfahrzeugen durch Rundfunk und Fernsehen siehe
Anhang A, Anlage 7.
4.5.7
Beendigung von Suchen
4.5.7.1 Auffinden der Unfallstelle
(1) Nach Beendigung der Suche durch Auffinden der Notfall/Unfallstelle und nach
Durchführung der notwendigen Bergung-/Rettungsmaßnahmen für die Insassen endet
die SAR-Aktion.
(2) Bei zivilen Luftfahrzeugen hat die SAR-Leitstelle in diesem Fall unverzüglich das
Luftfahrtbundesamt zu verständigen und bis zum Eintreffen der Vertreter desselben, die
Unfallstelle durch Polizei oder in sonst geeigneter Form sichern zu lassen.
(3) Bei militärischen Luftfahrzeugen ist sofort General Flugsicherheit, der
Luftfahrzeughalter (Einheit) und der dem Unfallort nächstgelegene Flugplatz der
Bundeswehr zu verständigen. Bis zum Eintreffen der zuständigen Einheit ist ebenfalls
die Bewachung des Unfallortes durch Polizei, Feldjäger etc. sicherzustellen.
EP 4 - 15
6. Berichtigung
SAR-EP-4
4.5.7.2 Erfolglose Suche
Soll die Suche nach einem vermißten Luftfahrzeug ohne Ergebnis eingestellt werden,
ist:
(1) bei militärischen Luftfahrzeugen die Zustimmung des Marinekommandos,
(2) bei zivilen Flugzeugen die Zustimmung der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung in
Braunschweig erforderlich.
Dieser Fall kann eintreten, wenn trotz umfangreicher Suchmaßnahmen und
Ausschöpfung aller möglichen Mittel das vermißte Luftfahrzeug nicht gefunden werden
konnte und für die Insassen keine Überlebenschance mehr besteht oder mit hoher
Wahrscheinlichkeit eine Fehlalarmierung angenommen werden muß.
4.6
Rettungsmaßnahmen
4.6.1
Verhalten von Luftfahrzeugbesatzungen
Das Verhalten von Luftfahrzeugbesatzungen als Zeugen von Flugunfällen ist in der ZDv
19/2, Kap. 7, geregelt.
4.6.2
Maßnahmen des ersten Suchluftfahrzeuges
Wenn ein Suchluftfahrzeug die Absturz- bzw. Unfallstelle aufgefunden hat, ist
möglichst noch vor der Landung bzw. vor Beginn des Winch-Verfahren folgende
Meldung an das RCC abzusetzen:
(1) Genaue Position der Absturzstelle
(2) Befinden der Besatzungen (soweit erkennbar)
(3) Der/die Verunglückte/-n kann/können an Bord genommen werden/nicht an Bord
genommen werden
(4) Zusätzliche Hilfeleistungen sind erforderlich/nicht erforderlich.
4.6.3
Maßnahmen zusätzlich eintreffender Suchluftfahrzeuge
Beteiligen sich mehrere Suchluftfahrzeuge an der Suche, begibt sich das am nächsten
befindliche Luftfahrzeug zur Absturzstelle und fungiert so lange als Relaisluftfahrzeug,
bis ein bergendes Luftfahrzeug keine weitere Hilfe mehr benötigt. Wenn der Standort
von bodengebundenen Rettungsmitteln bekannt ist oder ausgemacht werden kann, sind
diese an die Unfallstelle heranzuführen.
EP 4 - 16
9. Berichtigung
SAR-EP-4
4.6.4
Aufnahme der verunglückten Besatzungen/Passagiere
Die Aufnahme der Besatzungen/Passagiere des abgestürzten Luftfahrzeugs erfolgt gem.
FLIGHT MANUAL SEA KING, Kap. 4 sowie FBH Bd IV AOP. Der mitfliegende Arzt
oder der Bordmechaniker entscheidet aufgrund der Verletzungen, ob und in welches
Krankenhaus die Geborgenen transportiert werden müssen. Wenn notwendig,
unterstützt die SAR-Leitstelle bei der Wahl des Krankenhauses durch Feststellung freier
Kapazitäten und möglicher adäquater fachärztlicher Weiterbehandlung (Recherche).
Bw- und alliierte Besatzungen sind - soweit unverletzt - dem nächsten Fliegerarzt
vorzustellen. Die SAR-Leitstelle wird über die Entscheidung des mitfliegenden Arztes
bzw. Bordmechanikers umgehend unterrichtet, um eine eventuelle Aufnahme im
Krankenhaus
sicherzustellen
oder
Rettungsmaßnahmen
über
örtliche
Rettungseinrichtungen einzuleiten.
Anmerkung: Geborgene Besatzungsangehörige von Kampfflugzeugen sind, unabhängig
von äußeren Verletzungsanzeichen, immer liegend zu transportieren.
4.6.5
Absperrung der Unfallstelle
Erforderliche Absperrung und Bewachung der Absturzstelle durch Polizei oder
geeignete Kräfte des Bundes oder der alliierten Streitkräfte ist ggf. durch RCC zu
veranlassen. Auf besondere Gefahren durch radioaktive Stoffe, Sprengkörper, Raketen
oder Munition sowie auf Explosionsgefahr von Treibstoff sowie giftige Dämpfe (z.B.
Hydrazin) ist hinzuweisen.
4.6.6
Maßnahmen der SAR-Leitstelle
Die SAR-Leitstelle unterstützt die Rettungsmaßnahmen, soweit es ihr aufgrund der
gegebenen Umstände und der angesetzten Lage möglich ist. Im Wesentlichen bezieht
sich ihr Beitrag auf organisatorische Maßnahmen, wie Alarmierung zusätzlicher
Rettungsmittel und Benachrichtigung von Polizei, Feuerwehr, Krankenhäusern und
anderen Institutionen sowie Koordinierung. Bei Unfällen mit militärischen
Luftfahrzeugen hat die SAR-Leitstelle (sofern nicht bereits vorher möglich)
den Halter/Verband des verunglückten, Luftfahrzeugs anhand der Seiten- oder
Mission - Nr. des Rufzeichens umgehend zu ermitteln.
Einzelheiten über Bewaffnung/Munitionierung oder sonstige gefährliche Güter an
Bord beim Gefechtsstand der Haltereinheit zu erfragen und diese Informationen
sofort den am Rettungseinsatz beteiligten Gruppen über die jeweilige BSSt/LKA
oder örtliche Einsatzzentrale zu übermitteln.
EP 4 - 17
Original
SAR-EP-4
4.7
Bereitstellung und Begleitung
4.7.1
Bereitstellung (Orbit)
Darunter ist die Bereitstellung/Wartestellung eines SAR-Mittels am Boden oder in der
Luft in dem Raum zu verstehen, den ein in Luftnot geratenes Luftfahrzeug vermutlich
passieren wird, damit notfalls sofortige Rettungsmaßnahmen eingeleitet und
durchgeführt werden können. Die Bereitstellung, ggf. Dislozierung eines SAR- Mittels,
ist zu veranlassen, wenn ein Luftfahrzeugführer durch einen Notruf erklärt, daß die
Betriebssicherheit des Luftfahrzeugs gefährdet ist oder das aus Wetter- oder anderen
Gründen eine sichere Beendigung des Fluges nicht mehr gewährleistet ist.
4.7.2
Begleitung (Escort)
Ist die Betriebssicherheit eines Luftfahrzeugs gefährdet oder liegen sonstige Notstände
vor, die nicht behoben werden können, und lassen diese oder weitere Umstände eine
sofortige Landung nicht zu, ist ein Begleitluftfahrzeug einzusetzen.
(1) Das Begleitluftfahrzeug kann ggf. den äußerlichen Schaden, soweit vorhanden,
feststellen und den verantwortlichen Luftfahrzeugführer informieren.
(2) Das Begleitluftfahrzeug ist ggf. bei der Navigation behilflich und übernimmt eventuell
den Funksprechverkehr.
(3) Es postiert sich in VMC 500' - 1000' über in ca. 1 NM hinter dem zu begleitenden
Luftfahrzeug.
(4) Bei erfolgter Notlandung verbleibt das Begleitluftfahrzeug über der Unfallstelle und
dirigiert ggf. Rettungsmittel zum notgelandeten Luftfahrzeug.
(5) Begleitungen sind über eine/mit einer Radarstelle zu koordinieren.
(6) Das Verfahren gemäß ZDv 19/2 Ziffer 716 f (Einsatz eines Lotsenluftfahrzeuges) bleibt
von o.a. Regelung unberührt.
EP 4 - 18
Original
SAR-EP-5 Inhalt
INHALTSVERZEICHNIS
5
BETEILIGUNG DES SAR-DIENSTES BEI SONSTIGEN NOTFÄLLEN
5.1
Allgemeines
5.2
Seenot-Einsätze
5.3
Naturkatastrophen oder besonders schwere Unglücksfälle
5.4
5.4.1
Dringende Nothilfe
Einsatzvoraussetzungen
5.4.2
Einsatzanforderung
5.4.3
Einsätze im Rahmen der Amtshilfe (Polizei/BMI/BFU)
5.5
Hilfeleistung und Rettung
5.6
5.6.1
5.6.2
5.6.3
Kostenregelung
Grundsätze
Kostenberechnung
Einsätze im akuten, einzelnen Fall
5.6.4
Einsätze bei Rettungszentren
5.7
5.7.1
5.7.2
5.7.3
5.7.4
Zusätzliche Festlegungen
Einsatzvorbereitung
Flugplan
Krankenhausadreßbuch/ Krankenhausatlas
Mitnahme von zusätzlichem SAN-Gerät
5.7.5
5.7.6
5.7.7
Transport verunglückter Taucher der Marine
Einsätze bei Nacht
Desinfektion von Lfz / Medizinische Überwachung der Besatzung
5.7.8
5.7.9
5.7.10
5.7.11
Verfahren bei Patienten, die bei Einsätzen sterben
Abgabe an zivile Rettungsunternehmen
Krankentransporte für Soldaten im Inland und grenznahen Ausland
Funkärztliche Beratung
EP 5 –i
1. Berichtigung
SAR-EP-5
5
BETEILIGUNG DES SAR-DIENSTES BEI SONSTIGEN
NOTFÄLLEN
5.1
Allgemeines
-
Vornehmlich dienen alle SAR-Mittel der Bundeswehr der medizinischen Versorgung
ihres eigenen Personals, der Erfüllung des ICAO-Auftrages und der Unterstützung der
Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) bei Seenotfällen.
-
Darüber hinaus können SAR-Mittel auch im zivilen Bereich zur Rettung von
Menschenleben und zur Vermeidung schwerer, gesundheitlicher Schäden eingesetzt
werden.
-
bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen und im Rahmen des
zivilen Rettungswesens (Dringende Nothilfe).
-
Die SAR-Leitstellen üben in allen Fällen OPERATIONAL CONTROL über ihre
eingesetzten SAR-Mittel aus.
5.2
Seenoteinsätze
-
Der militärische SAR-Dienst unterstützt die DGzRS bei der Durchführung des Suchund Rettungsdienstes bei Seenotfällen in den Seegebieten vor der Nord- und
Ostseeküste Deutschlands.
-
Den Einsatzbefehl für SAR-Mittel der Marine erteilt die SAR-Leitstelle
(s. Anhang A, Anlage 5).
-
Für die Einsatzleitung bei Seenotfällen ist die Seenotleitung Bremen zuständig.
EP 5 - 1
Original
SAR-EP-5
5.3
Naturkatastrophen oder besonders schwere Unglücksfälle
Als Hilfe bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen können SARMittel der Bundeswehr zur Rettung von Menschenleben und Tieren sowie zum Schutz
und zur Erhaltung von, für die Allgemeinheit, wertvollem Material und lebenswichtigen
Einrichtungen eingesetzt werden.
Das gleiche gilt für die Abwehr von Gefährdungen, die durch eine unmittelbar
bevorstehende Katastrophenlage eintreten können. (Vorbeugender Katastropheneinsatz)
Der Einsatz von SAR-Mitteln ist dabei grundsätzlich nur möglich, wenn
(1) in Fällen regionaler Gefährdung das betroffene Land oder die nach jeweiligem
Landesrecht mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Katastrophenschutzes beauftragte
Behörde die Hilfe der Bundeswehr anfordert;
(2) in Fällen überregionaler Gefährdung die Bundesregierung diesen Einsatz beschließt und
dem BMVg einen entsprechenden Befehl erteilt.
(3) SAR-Mittel leisten nur so lange Hilfe, bis zivile Einrichtungen mit der Durchführung
ausreichender Hilfeleistung am Notfallort beginnen.
5.4
Dringende Nothilfe
(1) SAR-Mittel können im Rahmen des zivilen Rettungswesens im akuten einzelnen Notfall
und bei Rettungszentren zur Durchführung von Primär- und zeitlich dringlichen
Sekundäreinsätzen eingesetzt werden.
(2) Darüber hinaus sind Einsätze im Rahmen der „Dringenden Nothilfe“ auf Ersuchen von
Behörden als Amtshilfe möglich (Artikel 35 Abs. 1 GG), sofern diese Einsätze nicht
unter den Begriff Naturkatastrophen oder besonders schwere Unglücksfälle fallen.
(Siehe Ziffer 5.4.3)
(3) SAR-Mittel 1. Grades dürfen für nicht dringliche Sekundäreinsätze grundsätzlich nicht
verwendet werden. Dazu gehören auch die sogenannten Repatriierungsflüge
(Rücktransport aus dem Ausland).
EP 5 - 2
Original
SAR-EP-5
5.4.1
5.4.2
Einsatzvoraussetzungen
Für die Durchführung von Einsätzen im Rahmen des zivilen Rettungswesens gelten die
folgenden Voraussetzungen :
militärische Aufgaben und Erfordernisse des SAR - Dienstes für die Luftfahrt stehen
dem Einsatz nicht entgegen
andere geeignete zivile Rettungsmittel stehen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung
es besteht Lebensgefahr
Einsatzbefehl ist durch die SAR – Leitstelle erteilt.
Einsatzanforderung
Grundsätzlich ist es jedem Helfer im Notfall möglich, Hilfeersuchen direkt an den SARDienst zu richten. In der Regel wird eine Anforderung jedoch durch Rettungsdienste,
Ärzte oder Polizei erfolgen.
-
Die zuständige SAR-Leitstelle prüft die Kriterien und setzt, sofern
(a)
die Voraussetzungen erfüllt sind,
(b) Mittel zur Verfügung stehen und
(c)
der Einsatz möglich ist (Wetter, Lage)
geeignete SAR-Luftfahrzeuge ein. (siehe auch Ziff. 5.7.1)
-
Die medizinische Notwendigkeit eines Lufttransports ist bei
(a) Primäreinsätzen durch den Arzt am Notfallort oder den aufnehmenden Arzt im
Krankenhaus
(b) Sekundäreinsätzen durch den anfordernden bzw. den aufnehmenden Arzt
schriftlich zu bestätigen.
Eine entsprechende Notwendigkeitsbescheinigung ist mit den Angaben zum Patienten
zu erstellen und der Besatzung auszuhändigen.
Wird für einen Einsatz ein Begleitarzt benötigt, ist dieser in der Regel vom abgebenden
Krankenhaus zu stellen. Ist das nicht möglich, versucht die SAR - Leitstelle einen
Truppenarzt zu beauftragen. Sollte ein Truppenarzt nicht verfügbar sein, entscheidet der
abgebende Arzt über die Durchführung des Transports.
EP 5 - 3
Original
SAR-EP-5
5.4.3
Einsätze im Rahmen der Amtshilfe
Amtshilfe ist die ergänzende Hilfe einer Behörde auf Ersuchen einer anderen Behörde.
Die Bundeswehr leistet Amtshilfe nur, wenn die gewünschten Tätigkeiten zu den
öffentlich - rechtlichen Aufgaben der ersuchenden Behörde gehören. Amtshilfe braucht
jedoch nicht geleistet zu werden, wenn u.a. durch die Hilfeleistung die Erfüllung der
eigenen Aufgaben ernstlich gefährdet wird. Im SAR-Dienst kann dieses in der Regel als
gegeben angenommen werden. Bei Anforderungen von Hubschraubern des SARDienstes ist wie folgt zu verfahren:
(1) Anforderungen durch Polizeibehörden
Wegen der bestehenden Kostenpflicht können Anforderungen im besonderen Einzelfall
nur durch die Polizeidirektion erfolgen.
Bei Amtshilfeersuchen durch die Polizei sind die Antragsteller an das
Marinekommando, Aussenstelle Glücksburg
Tel. (0 46 31) 666-3200, nach Dienst DCMDR 666-3201
zu verweisen.
(2) Anforderung durch BMI (Katastrophenschutz)
Anforderungen der Bundespolizei Fliegergruppe, einen aus technischen Gründen
ausgefallenen Katastrophenschutz - Hubschrauber des BMI durch einen Hubschrauber
des SAR-Dienstes zu ersetzen, sind an das Marinekommando zu verweisen.
Transporthilfeersuchen von Rettungsleitstellen, denen ein BMI -Hubschrauber
unterstellt ist, sind nur dann nachzukommen, wenn die Kriterien für einen Transport mit
SAR-Mitteln vorliegen.
(3) Anforderung durch die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen (BFU)
Zur Sicherung von Tatbeständen bei Luftfahrzeugunfällen können auch die
Angehörigen der Untersuchungskommission der BFU in SAR-Luftfahrzeugen
mitgenommen werden wenn es SAR-Auftrag und -Lage erlauben und Hilfeleistung und
Rettungseinsatz dadurch keine Verzögerung erleiden.
EP 5 - 4
9. Berichtigung
SAR-EP-5
5.5
Hilfeleistung und Rettung
-
Art und Umfang der Hilfeleistung müssen dem Ausmaß und den Erfordernissen der
jeweiligen Notsituation entsprechen. Allgemein ist Hilfe durch Suche nach Vermißten,
Rettung/Bergung, Versorgung von Patienten sowie Transport von Personen und
Material möglich. Dabei werden in der Regel SAR-Hubschrauber eingesetzt.
-
SAR-Einsätze bei Seenotfällen umfassen die Suche über See nach vermißten Personen
und Seefahrzeugen, das Abbergen von Schiffen sowie die vorbeugende Begleitung eines
Seefahrzeuges bzw. Wartestellung in einem Raum, den ein gefährdetes Seefahrzeug
mutmaßlich passieren wird, um im Notfall sofortige Hilfe leisten zu können.
-
Bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen sind gemeinsame
Maßnahmen in den Katastrophenplänen der Länder festgelegt.
-
Im Rahmen der Dringenden Nothilfe können SAR-Mittel Primäreinsätze und zeitlich
dringliche Sekundärtransporte durchführen.
1. Primäreinsätze beinhalten:
-
Rettungseinsätze
Transport eines Arztes zur Notfallstelle zur Versorgung von Verletzten,
Erkrankten Transport von Patienten vom Notfallort zum Krankenhaus.
Nothilfe - Ersuche
Suche nach Vermißten über Land und Binnengewässern (außer Gebirge).
2. Sekundärtransporte beinhalten:
Krankentransport (KT)
Medikamententransport (MT)
-
Blutkonserventransport (BT)
Transplantattransport (TT)
Transport von Ärzteteams/Spezialärzten und Untersuchungsmaterial sowie
spezielle medizinische Geräte (z.B. Inkubator)
Transport von Patienten aus diagnostischen Gründen zu einem Spezialarzt
Grundsätzlich werden in SAR-Hubschraubern keine Toten transportiert.
Dies ist ausnahmsweise nur dann gestattet, wenn eine Bergung aus unwegsamem
Gelände (z.B. Gebirge) auf andere Weise nicht möglich ist. Der Transport kann
situationsbedingt als Innen- oder Außenlast erfolgen.
EP 5 - 5
Original
SAR-EP-5
5.6
Kostenregelung
5.6.1
Grundsätze
-
-
Einsätze bei Seenotfällen sind kostenfrei.
(Seenot: Eine für ein Schiff entstandene Gefahr, die fremde Hilfe notwendig macht.)
Einsätze bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen sowie Einsätze
im Rahmen der Dringenden Nothilfe sind kostenpflichtig.
Die Kosten trägt der Begünstigte oder die Krankenkasse des Patienten.
Bei sogenannten "Fehleinsätzen" werden keine Kosten in Rechnung gestellt.
"Fehleinsatz" bedeutet Abbruch des Einsatzes vor Erreichen des Notfallortes, ohne daß
es zu einer Behandlung durch den Notarzt oder zum Transport des Patienten kommt.
5.6.2
-
Kostenberechnung
Die Kosten für Einsätze der Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder besonders
schweren Unglücksfällen und als Amtshilfe werden gem. VMBl 1988 S. 279 festgesetzt.
Einsätze von Rettungsmitteln der Bundeswehr im Rahmen des zivilen Rettungsdienstes
werden gem. VMBl 1988 S. 270 berechnet. Änderung VMBL 2005 S. 25
5.6.3
Einsätze im akuten, einzelnen Notfall
Die Kosten werden auf Grundlage der Flugstundenpreise für das jeweilige Luftfahrzeug
und der Flugzeit im Einzelfall festgesetzt.
Die Flugzeiten werden berechnet:
(1) bei Primäreinsätzen
für den Hinflug vom Standort zum Notfallort mit 25 v.H.
-
für den Transport des Patienten vom Notfallort zum Krankenhaus mit 100 v.H.
für den Rückflug vom Krankenhaus zum Standort mit 25 v.H. der tatsächlichen
Flugzeit.
EP 5 - 6
6. Berichtigung
SAR-EP-5
(2) bei Sekundäreinsätzen (zeitlich dringlich)
-
für den Hinflug vom Standort zum ersten Krankenhaus mit 25 v.H.
für den Transport des Patienten vom ersten Krankenhaus zum Spezialkrankenhaus
mit 100 v.H.
für den Rückflug vom Spezialkrankenhaus zum Standort mit 25 v.H. der
tatsächlichen Flugzeit.
-
Wird ausnahmsweise bei o.a. Einsätzen medizinisches Personal und/oder Gerät auf
dem Hinflug an einem anderen Ort aufgenommen bzw. beim Rückflug an einem
anderen Ort abgesetzt, ist für den Umweg zusätzlich Flugzeit mit 100 v.H.
zuzüglich zu der für den direkten Hin- und Rückflug anzusetzenden Flugzeit in
Rechnung zu stellen.
-
Ist bei Primäreinsätzen ein Arzt an Bord, der den Patienten am Notfallort
behandelt, ohne daß ein Transport mit dem Luftfahrzeug erforderlich ist, werden
für den Hin- und Rückflug je 75 v.H. der tatsächlichen Flugzeit angerechnet.
-
Leistungen von Bundeswehrärzten am Notfallort und/oder während des Transports
sowie verbrauchtes Material werden in Rechnung gestellt, ebenso Nebenkosten wie
z.B. Landegebühren oder Desinfizierung.
-
Bei längerdauernder Bereitstellung von SAR-Hubschraubern als Ersatzgestellung
für zivile Rettungshubschrauber, wird auf der Basis einer vom BMVg
festzusetzenden Flugstundenpauschale nach der effektiven Flugzeit abgerechnet.
5.7
Zusätzliche Festlegungen
5.7.1
Einsatzvorbereitung
Die Leitstelle ist verantwortlich für:
Anforderung der Notwendigkeitsbescheinigung beim abgebenden/behandelnden
Arzt;
Sicherstellung der Aufnahme des zu transportierenden Patienten in einem
Krankenhaus durch die abgebende Stelle;
Durchgabe der Landeplatzkoordination an die Besatzung gem. Krankenhausatlas
oder nach Karte 1 : 50 000;
Durchgabe der voraussichtlichen Ankunftszeit an das aufnehmende Krankenhaus
-
über dessen zuständige Rettungsleitstelle;
Erteilung des Einsatzbefehls (siehe Anhang A, Anlage 5);
Veranlassung der Absperrung der Landeplätze durch die Polizei oder geeignete
andere Dienststellen;
Koordinierung und Überwachung des Einsatzes
EP 5 - 7
Original
SAR-EP-5
5.7.2
Flugplan
-
Flüge im Rahmen der dringenden Nothilfe dürfen nicht unter Rescue-Rufzeichen
durchgeführt werden. Um die Vorrangbehandlung sicherzustellen, ist der Flugplan
wie folgt auszufüllen:
Beispiel:
Feld 7 - Luftfahrzeugkennung:
"MED8961" Die vier Ziffern sind das Kennzeichen des Lfz.
Funkrufzeichen: "MEDEVAC 8961".
Feld 18 - Andere Angaben:
"OPR/GNY" und "STS/MEDEVAC"
für Status: MEDICAL EVACUATION FLIGHT".
Flugpläne werden in der Regel nicht aufgegeben.
Sie sind nur erforderlich, wenn Zeit und Umstände des Einzelfalles dies zulassen.
5.7.3
-
5.7.4
-
-
Krankenhausadreßbuch / Krankenhausatlas
Telefonnummern und Anschriften von medizinischen Zentren/Krankenhäusern (Dialyse,
Vergiftung etc.) befinden sich im deutschen Krankenhausadressbuch/Krankenhausatlas
der SAR-Leitstelle, können aber auch bei der SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG erfragt
werden. Die Anschrift und Telefonnummer der Bettenzentrale für Brandverletzte
befindet sich im SAR-Handbuch der SAR-Leitstelle und im Krankenhausadressbuch.
Mitnahme von zusätzlichem San-Gerät
Der Antrag auf Gestellung besonderen San-Gerätes ist - soweit es nicht durch das
abgebende Krankenhaus gestellt wird - an die zuständige Sanitätseinheit des SARKommandos zu richten.
Bei Lufttransport mit transportablen Inkubatoren müssen folgende Auflagen erfüllt
werden:
(1) Begleitung durch fachlich qualifiziertes Personal;
(2) Die (Kabinen) Druckhöhe darf 7.000 ft nicht überschreiten;
(3) Sauerstoff ist in ausreichendem Maße mitzuführen;
(4) Der Inkubator muss in seinem Versorgungssystem autark sein.
EP 5 - 8
4. Berichtigung
SAR-EP-5
5.7.5
Transport verunglückter Taucher der Marine
Gem. MDv 450/1 Nr 117 ist sicherzustellenden, dass innerhalb von 3 Stunden ein
verunglückter Taucher zu einer stationären Duckkammer gebracht werden kann. Die
SAR – Leitstelle Glücksburg stellt dafür die Hubschrauberbereitschaft.
-
Maßnahmen der Leitstelle, nachdem die Einheit das Tauchvorhaben gemeldet hat:
(1) Überprüfung der Wetterlage und Verfügbarkeit des SAR-H/C
(2) Überprüfung, ob die gemeldete Position des Tauchereinsatzes die Einhaltung der
3-Stunden Frist zulässt.
(3) Übernahme der Bereitschaft mitteilen
-
Maßnahmen der Leitstelle während des Tauchereinsatzes:
(1) Beobachtung der Wetterentwicklung
(2) Sofortige Benachrichtigung der Einheit, wenn Tauchereinsatz abgebrochen werden
muß.
Hinweis : Die Leitstelle Glücksburg kann die Taucherbereitschaft normalerweise nur in
dem gemäß Anhang A Anlage 9 bezeichneten Gebiet sicherstellen.
5.7.6
Einsätze bei Nacht
Einsätze bei Nacht werden wie am Tag durchgeführt. Sie unterliegen jedoch anderen
WX - Kriterien und erfordern i.d.R. 1 Stunde Vorbereitung bis der Start erfolgen kann .
Nachtlandungen in unbekanntem Gelände sind grundsätzlich verboten .
Der VHF entscheidet im Einzelfall, ob bei Ausnutzung aller bodenseitigen Hilfen
(Notbeleuchtung des Landeplatzes, Absperrungen, Kontaktaufnahme über FuG 8) eine
Landung möglich ist .
5.7.7
-
Desinfektion von Lfz/Medizinische Überwachung der Besatzung
Nach dem Transport von Patienten mit bestimmten Infektionskrankheiten müssen das
Luftfahrzeuginnere sowie Gebrauchsgegenstände desinfiziert werden. Für die
Desinfektion sind die SanStff des MFG 5/MFG 3 zuständig. Die Desinfektion ist durch
den Bordmechaniker bzw. mitfliegenden Arzt einzuleiten. Für die Lfz - Besatzungen
sind Schutz- und Kontrollmaßnahmen ebenfalls durch die o.a. SanStff zu veranlassen.
Mögliche Infektionsgefahren sind vor dem Einsatz beim anfordernden Arzt zu erfragen.
In Zweifelsfällen ist der Kommandoarzt Marinekommando einzuschalten.
EP 5 - 9
9. Berichtigung
SAR-EP-5
5.7.8
Verfahren bei Patienten, die bei Einsätzen sterben
Hat ein den Einsatz begleitender Arzt den Tod des Patienten während des Fluges
festgestellt, ist nach Absprache mit dem Begleitarzt zur abgebenden oder aufnehmenden
Sanitätseinrichtung zu fliegen.
Ist kein Arzt an Bord, kann der Tod nicht amtlich festgestellt werden. Der Einsatz ist
grundsätzlich wie geplant fortzusetzen.
5.7.9
Abgabe an zivile Rettungsunternehmen
(1) Sind die Voraussetzungen für den Einsatz von SAR-Mitteln nicht gegeben, ist die
Anforderung unter Hinweis auf geeignete zivile Rettungsunternehmen zurückzuweisen.
(2) Erfordern die Umstände des Einzelfalls die sofortige Weitergabe der Anforderung an ein
ziviles Rettungsunternehmen, ist diese über alle bereits getroffenen Maßnahmen und
etwaige Absprachen zu unterrichten.
(3) Mit der Abgabe an das zivile Rettungsunternehmen endet die Verantwortlichkeit der
SAR-Leitstelle; noch eintreffende Informationen in dieser Sache sind jedoch
unverzüglich an das zivile Rettungsunternehmen weiterzuleiten.
(4) Anweisungen oder Aufträge an Bw-Dienststellen oder an Dienststellen alliierter
Streitkräfte im Auftrag von zivilen Rettungsunternehmen sind nicht statthaft.
(5) Die SAR-Leitstelle ist nicht autorisiert, Aufträge ziviler Rettungsunternehmen
anzunehmen.
(6) Beabsichtigt ein ziviles Rettungsunternehmen eine bei ihm eingegangene
Krankentransportanforderung an die SAR-Leitstelle abzugeben, setzt sich die SARLeitstelle direkt mit dem anfordernden Bedarfsträger in Verbindung und klärt die
Einsatzvoraussetzungen mit ihm ab.
Erfordert ein Alarmruf an die SAR-Leitstelle aufgrund seiner Dringlichkeit eine
sofortige Reaktion, so ist, wenn der Einsatz eines SAR-Luftfahrzeuges wegen der
Umstände des Einzelfalls unzulässig ist, wie folgt zu verfahren:
(a) Die Anforderung ist grundsätzlich an den Bedarfsträger zurückzugeben. In
begründeten Ausnahmefällen (z.B. Ausland)
-
prüft die SAR-Leitstelle, ob geeignete zivile Luftfahrtunternehmen
(Linienflugzeuge) unmittelbar zur Verfügung stehen, ohne mit diesen
Preisabsprachen zu treffen.
-
benennt
ggf.
dem
Luftfahrtunternehmen.
Anfordernden
EP 5 - 10
in
Betracht
kommende
Original
SAR-EP-5
(b) Bedeutet es im Einzelfall für den Anfordernden eine erhebliche Erschwernis, gibt
die SAR-Leitstelle die Anforderung an das zivile Unternehmen weiter.
(c) Dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß es sich um die Weiterleitung eines
fremden Auftrags für die Flugdurchführung und nicht um einen Auftrag der SARLeitstelle handelt und deshalb Ansprüche gegen den Bund nicht aus dieser
Weiterleitung abgeleitet werden können.
(d) Ist die Chartervereinbarung/Reservierung zwischen dem Anfordernden und dem
Unternehmen zustandegekommen, endet in der Regel die Tätigkeit der SARLeitstelle. Die SAR-Leitstelle kann jedoch weiter koordinierend tätig werden,
wenn die sonstigen Dienstgeschäfte dies erlauben.
(e) Zivile Gesellschaften/Rettungsunternehmen haben für die Arztbegleitung selbst zu
sorgen. Bei der Auffindung eines geeigneten Arztes kann Unterstützung gewährt
werden.
5.7.10
Krankentransporte für Soldaten im Inland und grenznahen Ausland
(1) Zur Genehmigung nicht dringlicher Krankentransporte ist in allen Zweifelsfällen die
Stellungnahme des KdoArztes/Marinekommando bzw. seines Vertreters einzuholen.
(2) Einsatzflüge im Rahmen der Einsatzunterstützung der Truppe plant und führt in diesen
besonderen Fällen die SAR-Leitstelle.
(3) SAR-Mittel 1. Grades dürfen für nicht dringliche Sekundäreinsätze grundsätzlich nicht
verwendet werden. Nur in besonderen Fällen, kann unter Berücksichtigung von
Wirtschaftlichkeit und Kostenersparnis der Transport mit SAR-Mitteln 1. Grades
durchgeführt werden. Die Entscheidung trifft die SAR-Leitstelle. Wird der Einsatz mit
einem SAR-Hubschrauber durchgeführt, ist das Rufzeichen "MEDEVAC" zu
verwenden.
(4) Bei Rückführung von erkrankten oder verletzten Besatzungsangehörigen nach
Ausschiffung in ausländischen Häfen ist auch StdBefdFlotte Nr. 910 zu beachten.
EP 5 - 11
9. Berichtigung
SAR-EP-5
5.7.11
Funkärztliche Beratung
(1) Funkärztliche Beratung ist gem. StdBefdFlotte Nr. 920 durchzuführen.
(2) Die Leitstelle veranlaßt, daß möglichst bis zum Eintreffen des Arztes der "Funkärztliche
Beratungsbogen" beidseitig ausgefüllt wird.
(3) Die Leitstelle hält für den Funkarzt ein Leerformular "Funkärztlicher Beratungsbogen"
bereit.
EP 5 - 12
1. Berichtigung
SAR-EP-6 Inhalt
INHALTSVERZEICHNIS
6
EINSATZAUSWERTUNG UND DOKUMENTATION
6.1
Meldungen
6.1.1
SAR-Kommandos melden an die SAR-Leitstelle
6.1.2
SAR-Leitstelle
6.2
Einsatznachbesprechung
6.3
Einsatzberichte
6.4
Aufbewahrung
6.4.1
Verbände, SAR-Einheiten, SAR-Kommandos
6.4.2
SAR-Leitstelle
6.5
Presseinformationen
EP 6 – i
Original
SAR-EP-6
6
EINSATZAUSWERTUNG UND DOKUMENTATION
6.1
Grundlage Melde- und Berichtswesen
Grundlage des Melde- und Berichtswesen ist die Vorläufige Anweisung für den
Militärischen Such- und Rettungsdienst (SAR) der Bundeswehr
(VorlAnMilSAR-Bw).
Bei Flugunfällen ist auch die ZDv 19/6 zu beachten.
6.2
Meldungen
6.2.1
SAR-Kommandos melden an die SAR-Leitstelle unverzüglich:
(1) Beschränkungen der Einsatzmöglichkeit (technische, personelle, wettermäßige
oder sonstige Umstände);
(2) Ausfall von SAR-Einsatzmitteln;
(3) Jede Änderung/Störung der Fernmeldeverbindungen;
(4) Neuerkundung bzw. Änderungen von Landeplätzen an zivilen und Bw-Krankenhäusern
(5) Vorkommnisse mit möglichem Einfluß auf die SAR-Einsatzbereitschaft.
6.2.2
SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG meldet an die angeführten Dienststellen
(1) bei zivilen Flugunfällen, Suchen nach vermißten zivilen
Luftfahrzeugen/Besatzungen
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen (BFU)
Telecom: 0531 – 3548-0, Telefax: 05 31/3548246
(2)
bei militärischen Flugunfällen,
Luftfahrzeugen/ Besatzungen:
(a)
Suchen
nach
vermißten
militärischen
Während der allgemeinen Dienstzeit :
EinsMOC12/EinsMOC13 zur Weiterleitung an
- GenFlSichBW
(b)
Außerhalb der allgemeinen Dienstzeit :
Duty Cdr MOC zur Weiterleitung an
-
GenFlSichBw (OvU)
(3) Katastropheneinsätze an
die zuständige Katastrophenschutzbehörde
EP 6 –1
9. Berichtigung
SAR-EP-6
(4)
alle wesentliche Einsätze :
-
-
6.3
dem Marinekommando EinsMOC12/EinsMOC13
Division Luftbewegliche Operationen (DLO) Einsatzgruppe SAR;
sich über mehrere Tage hinziehende SAR - Einsätze
an DLO Einsatzgruppe SAR
Zwischenberichte für jeden Tag der Suchaktion
Berichte über Einstellung, Aussetzung oder Beendigung des Einsatzes
Einsatznachbesprechung (Debriefing)
Nach jedem Einsatz von SAR-Mitteln 1. und 2. Grades ist eine Nachbesprechung
durchzuführen. Hierzu meldet sich der verantwortliche Luftfahrzeugführer bzw. SAROperationsoffizier telefonisch bei der SAR-Leitstelle. Die Nachbesprechung ist mit
Hilfe des Formblattes EBERMILSAR zu dokumentieren.
6.4
Einsatzberichte
(1) Auf Anforderung der SAR-Leitstelle ist über einen SAR-Einsatz durch den
verantwortlichen Luftfahrzeugführer ein schriftlicher Einsatzbericht zu fertigen und der
SAR-Leitstelle innerhalb einer Woche zu übersenden. Der Einsatzbericht soll über den
allgemeinen Einsatzablauf sowie über die aufgetretenen Schwierigkeiten und andere
Unregelmäßigkeiten Auskunft geben und ggf. Verbesserungsvorschläge zu den
festgestellten Mängeln enthalten.
Die SAR-Leitstelle erstellt Zwischenberichte und zusammenfassende Einsatzberichte
gemäß Vorläufige Anweisung für den Militärischen Such- und Rettungsdienst (SAR)
der Bundeswehr (VorlAnMilSAR-Bw) Kap. 8.
6.5
Aufbewahrung von Einsatzunterlagen
6.5.1
Verbände, SAR-Einheiten, SAR-Kommandos
Alle Einsatzunterlagen sind von o.a. Dienststellen zwei Jahre aufzubewahren.
6.5.2
SAR-Leitstelle
Die SAR-Leitstelle faßt alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit einer SAR-Aktion
entstanden sind, zusammen und bewahrt sie fünf Jahre auf. Nach dieser Zeit sind sie sofern im Einzelfall keine besonderen Anweisungen vorliegen - zu vernichten. Das
gleiche gilt für alle EBERMIL - Unterlagen.
EP 6 –2
9. Berichtigung
SAR-EP-6
6.6
Presseinformation
Informationen über laufende Einsätze an die Presse sind grundsätzlich nicht zu geben.
An Sonn- und Feiertagen ist bei Einsätzen, die öffentliches Interesse hervorrufen, die
Alarmzentrale Bw, GenStOffz v.D. zu informieren. Dieser leitet die Angaben an den
Pressestab BMVg weiter. Bei diesbezüglichen Anfragen ist an folgende Dienststellen zu
verweisen:
(1) bei deutschen militärischen Luftfahrzeugen an den
Leiter Informationszentrum Marinekommando, Ast. Glücksburg
Tel. (04631) 666-4400/4403
(2) an Bereitschaftszentrum Bundeswehr im BMVg,
Tel. (0228) 12 59 11
(3) bei amerikanischen Luftfahrzeugen an den
Presseoffizier in RAMSTEIN, Tel. (06371) 4020 – 62/ 63;
oder USAC Public Affairs Officer, Tel. (04631) 477718
(4) bei anderen militärischen Luftfahrzeugen an die zuständige diplomatische Vertretung.
(5) bei zivilen Luftfahrzeugen an das BFU BRAUNSCHWEIG oder an die zuständige
Polizeidienststelle.
EP 6 - 3
9. Berichtigung
SAR-EP ANHANG A
Inhalt
ÜBERSICHT DER ANLAGEN
Anlage 1:
SAR-Bereich Glücksburg u. Stationierungsorte SAR-/H/C
Anlage 2:
Angrenzende SAR-Bereiche
Anlage 3:
Ausrüstung/Einsatzkriterien SAR-Mittel 1. Grades, sowie 2. Grades
DO 228 LM, P-3C Orion, Sea Lynx MK88A
Anlage 4:
Formblatt Hinweis aus der Bevölkerung
Anlage 5:
Formblatt Einsatzbefehle
Anlage 6:
Formblatt Lagemeldung (SITREP)
Anlage 7:
Muster für Suchmeldung durch Rundfunk und Fernsehen
Anlage 8:
Formblatt SAR-Arbeitsblatt
Anlage 9:
Einsatzbereich bei Taucherunfällen
EP Anhang A – i
7. Berichtigung
SAR-EP ANHANG A
Anlage 1
Koordinaten des SAR Bereiches Glücksburg
534000N0063000E
534503N0061958E
534853N0061551E
535956N0060628E
541112N0060000E
543712N0050000E
550000N0050000E
552000N0042000E
554554N0032213E
555006N0032400E
555500N0032100E
554621N0041500E
552415N0044500E
551500N0050900E
551500N0052412E
553040N0054500E
551003N0073309E
550400N0082400E
550300N0083000E
545600N0083500E
545300N0084500E
545500N0084900E
545200N0091200E
544900N0091400E
544800N0091900E
545100N0092600E
545000N0100000E
542700N0120000E
545500N0125000E
545500N0141800E
534042N0141453E
535143N0134634E
535455N0135220E
540054N0134326E
540438N0134554E
540743N0134008E
540429N0132655E
541611N0130543E
542456N0125958E
541945N0125013E
542029N0124332E
541340N0122624E
541547N0121836E
541011N0120816E
540731N0114109E
535255N0112705E
535915N0110644E
534930N0103936E
533954N0105130E
532306N0103054E
533836N0093742E
535242N0091606E
535255N0083654E
534108N0082859E
533606N0080730E
534325N0080103E
533836N0070700E
532000N0072000E
532000N0071200E
531900N0071200E
531900N0070100E
532700N0065300E
533200N0064000E
534000N0063000E
EP Anhang A Anlage 1
Seite 2
Original
Seite 1
SAR-EP ANHANG A
Anlage 3
SAR-Hubschrauber SEA KING MK 41
Seenotrettungshubschrauber mit zwei Turbinentriebwerken. Der Hubschrauber ist
schwimmfähig, Wasserungen werden jedoch nur im eigenen Notfall durchgeführt.
Besatzung:
4 Mann
Bergungskapazität:
oder:
1 Person liegend, (2 Personen liegend im Stretcher),
7 Personen sitzend (SAR-Version)
3 Personen sitzend, 6 Personen liegend (Krankentransportversion)
oder:
14 Personen sitzend, (Transportversion)
oder:
1 Person mit Einbausatz SAN, 2 Personen sitzend (intensiv)
Reisegeschwindigkeit:
90-114 Kts (abhängig vom Beladezustand)
Suchgeschwindigkeit:
70 Kts
Max. Geschwindigkeit:
138 Kts
Reichweite:
Max. Abfluggewicht:
ca. 500 NM
9300 kg
Funkausrüstung :
UHF : Frequenzbereich von 225.0 bis 399.975 MHz bei
25 KHz Frequenzabstand, 3500 Kanäle, amplitudenmoduliert
VHF : Frequenzbereich von 116.0 bis 149.975 MHz bei
25 KHz Frequenzabstand, 680 Kanäle, amplitudenmoduliert
HF : Frequenzbereich von 2 bis 29.999 MHz bei
1 KHz Frequenzabstand, 28000 Kanäle, amplitudenmoduliert
Peilmöglichkeit mit ADF/LF: 190 - 1799.5 KHz und 2182 KHz
EP Anhang A Anlage 3
Seite 1
6. Berichtigung
SAR-EP ANHANG A
Anlage 3
Peilgerät ZG 2M für UHF: 243,0 / 243,5 / 245,1 MHz
und VHF 121,5 MHz
UKW-Seefunk :
Harbour Radio Frequenzbereich 146 – 174 MHz
25 KHz Frequenzabstand
FuG 8 : fest installiert für den Frequenzbereich 4 m Band
Navigationsausrüstung:
VOR, IFF/SIF, TACAN, DECCA, Radar Doppler,
Peilgerät ZG 2 M mit Peilmöglichkeiten auf folgenden
Frequenzen:
121,5 / 123.1 / 243.0 / 243.5 / 245.1MHz
SAR-Ausrüstung:
1 Schockbekämpfungssatz mit Blutersatz, klein
1 Beatmungsgerät mit 2 Reserveflaschen a 5 Ltr
1 Arzttasche (für Fremdarzt)
1 tragbares EKG - Gerät
2 Gehörschutze (für Verletzte und Kranke)
2 Krankentragen
1 Schaufeltrage
6 Wolldecken
2 Vakuum-Matratzen
1 aufblasbare Rettungsinsel für 6 Personen
6 Schwimmwesten mit Becker-Notsender
1 Rettungswinde, 272 kg, Seillänge 80 m
1 Rettungstrage für die Seilwinde (Strecher)
2 Rettungsschlingen
1 Rettungsnetz
1 Winschhose
1 Draggen
2 Führungsseile (je 30 Mtr rot und weiß)
1 Crashbeil
2 Feuerschutzhauben
2 Paar Feuerschutzhandschuhe
1 Fernglas
2 Rauchkörper DM406
EP Anhang A Anlage 3
Seite 2
5. Berichtigung
SAR-EP ANHANG A
Anlage 3
Pyrotechnische Signalmittel (Seamarker)
Schallsignalkörper zur Ubootsuche auf Weisung RCC
Einbausatz SAN:
Propaq
Zoll M
Lifebase (Beatmungsgerät)
Nellcor
Oxylog 2000
EP Anhang A Anlage 3
Seite 3
7. Berichtigung
SAR-EP ANHANG A
Anlage 3
DO 228 LM
Zweimotoriges Ölaufklärungsflugzeug (LM)
Reisegeschwindigkeit:
180 Kts
Suchgeschwindigkeit:
140 - 160 Kts
Reichweite:
1000 NM (nur Besatzung)
Funkausrüstung:
2 VHF (Collins)
1 VHF/UHF (An ARC 182)
einschl. UKW Seefunkbereich
1 FM-FuG 8 B-1 (Behördenfunk)
1 HF (mit SELCAL)
DF für UHF/VHF, GMDSS
Navigationsausrüstung:
2 ILS/VOR , IFF/SIF , ADF, GNS (GPS)
mit Navigationsrechner und Suchverfahren für Ladder,
Square und Sector Search
Wetter-/Navigationsradar 0,5 NM bis 240 NM schaltbar,
div. Empfindlichkeitsstufen (Modi)
EP Anhang A Anlage 3
Seite 4
6. Berichtigung
SAR-EP ANHANG A
Anlage 3
Zusätzlich:
ZG - 3 M (UHF-Homing für 243.0 Mhz und 243.5 Mhz)
Seitensichtradar (SLAR) Reichw. 45NM einseitiger bzw.
22NM zweiseitiger Betrieb
I/R - UV - Linescanner Sensor
Laserfluorsensor
SATCOM Fax (nur 57+04)
Forward Looking IR (FLIR) mit CALI-System
(Beleuchtung) und TV-Mode (nur 57+04)
EP Anhang A Anlage 3
Seite 5
5. Berichtigung
SAR-EP ANHANG A
Anlage 3
P-3C ORION
Viermotoriges Fernaufklärungs- und Ujagdflugzeug
Reisegeschwindigkeit:
max. 300 Kts
Suchgeschwindigkeit:
165 - 220 Kts
Flugzeit:
10 Std. mit Standardbetankung
Funkausrüstung:
2 V/UHF (Seefunk/SAT-COM möglich), 2 UHF, 2 HF
Navigationsausrüstung:
GPS, INS
Besatzung:
11 Mann (Standardbesatzung)
SAR-Ausrüstung:
UHF-Peiler
Suchradar
IR
Passive Bojen zur Auffassung von Unterwassergeräuschen
Bombetten zur Übermittlung von Unterwassersignalen
Handkamera
Abwurfmöglichkeit von Rettungsinsel ( 10 Pers.)
( z. Zt. nicht im Bestand)
Für die Besatzung :
3 X 6-Mann Rettungsinsel
3 X 1-Mann Rettungsboot
Schwimmwesten mit Notfunkradio (MR509)
Kälteschutzanzüge
EP Anhang A Anlage 3
Seite 6
5. Berichtigung
SAR-EP ANHANG A
Anlage 3
SEA LYNX MK88A
Zweimotoriger Ujagdhubschrauber.
Reisegeschwindigkeit:
max. 120 Kts
Suchgeschwindigkeit:
70 – 90 Kts
Flugzeit:
2 Std. 10 Minuten (mit Standardbetankung)
Funkausrüstung:
2 V/UHF (Seefunk möglich), 1 HF
Navigationsausrüstung:
GPS, VOR/DME, ADF, TACAN, DOPPLER
Besatzung:
3 Mann (Standardbesetzung)
SAR-Ausrüstung:
Rettungswinde
Lasthaken
Transportmöglichkeit von 3 PX
UHF – Peiler
Suchradar
FLIR
1 Stretcher
1 SAR-Rack
Für die Besatzung:
3 X 1-Mann Rettungsboot
1 X 6-Mann Rettungsboot (bei Bedarf)
Schwimmwesten mit Notfunkradio (MR509)
Kälteschutzanzug
EP Anhang A Anlage 3
Seite 7
6. Berichtigung
SAR-EP ANHANG A
Anlage 4
HINWEISE AUS DER BEVÖLKERUNG ZUR SUCHE NACH:
1. Anrufer
Name: .............................................................................................................................
Adresse: ..........................................................................................................................
Telefon: ..........................................................................................................................
Bemerkungen zum Anrufer : ...........................................................................................
........................................................................................................................................
2. Beobachtung
Position (Wo): ................................................................................................................
Zeitpunkt (Wann): ....................................................................................(LCL/(Z) Uhr
Wetter: ..........................................................................................................................
Objekt (Was): ................................................................................................................
(Farbe, Anzahl der Motoren usw.)
Bewegungsrichtung: ......................................................................................................
Blickrichtung: ................................................................................................................
3. Besonderheiten : ......................................................................................................
..................................................................................................................................
4. Meldung abgegeben bei: .........................................................................................
..................................................................................................................................
5. Veranlaßte Maßnahmen: ........................................................................................
...................................................................................................................................
6. Aufgenommen:
...........................................................................................................................(Z) Uhr
(Initials)
(Datum)
(Uhrzeit)
EP Anhang A Anlage 4
Seite 1
Original
SAR-EP ANHANG A
Anlage 5
EINSATZBEFEHL VOM RCC
SIC : ICA
MSD ID: SAROP / SAREX / ............ / .........../ ..............................
/ Fallnummer / Jahr / Spruchnummer
1. Lage
:
___________________________________________________________________
________________________________________________
________________________________________________
________________________________________________
2. Einsatzbefehl an
:
................ / ............... / ................
Einheit /
C/S
/
DTG
3. Auftrag:
___________________________________________________________________
________________________________________________
________________________________________________
________________________________________________
4. Suchobjekt:_______________________________________________________
________________________________________________
5. Suchgebiet:_______________________________________________________
________________________________________________
6. Suchmethode:_____________________________________________________
7. Suchhöhe:________________________________________________________
8. Trackspacing:_____________________________________________________
9. Frequenzen:_______________________________________________________
10. Beteiligte Einheiten: _______________________________________________
_________________________________________________
_________________________________________________
11. Wetter:__________________________________________________________
_________________________________________________
12. Sonstiges:_________________________________________________________
_________________________________________________
SAR-Leitstelle
Glücksburg
Datum ...............
EP Anhang A Anlage 5
Seite 1
Original
SAR-EP ANHANG A
Anlage 6
SITREP Nr. ......
SAR-Unit ............................ Time (Z) ....................
A. Position :
B. Position allocated SAR-Units :
C. Weather in search Area :
D. Search Pattern :
E. Endurance of SAR-Units :
F. ATA Search ........... (Z)
ATD Search Area .............
G. Other information :
EP Anhang A Anlage 6
Seite 1
Original
SAR-EP ANHANG A
Anlage 7
Suchmeldung nach Luftfahrzeugen durch Rundfunk und Fernsehen:
(BEISPIEL)
"Der Such- und Rettungsdienst der Marine in Glücksburg bittet die Bevölkerung im
Gebiet von/zwischen ...................................................... (und)....................................
um Unterstützung.
Seit heute ..................................... Uhr wird ein 1-/2-/3-/4-motoriges
Flugzeug vom Typ .................................. mit ..................Personen
an Bord vermißt.
Die Farbe des Luftfahrzeugs ist .........., das Kennzeichen ist ............... .
Das Luftfahrzeug war auf einem Flug von ..........................................
nach ...................................... .
Sachdienliche Mitteilungen sind an den Such- und Rettungsdienst der Marine
Glücksburg Tel.: (0 46 31) 60 13 oder an die nächste Polizeidienststelle zu
richten."
EP Anhang A Anlage 7
Seite 1
Original
SAR-EP ANHANG A
Anlage 8
SAR- Arbeitsblatt
1. Notstufe: INCERFA/ALERFA/DETRESFA
Datum/Zeit (Z) : ........................
2. Alarmierende Stelle oder Person: .....................................................................
Privatadresse: .................................................................... Tel: .............................
Geschäftsadresse: .............................................................. Tel: ..............................
Name und Adresse anderer Zeugen: .........................................................................
................................................................................................................................
................................................................................................................................
3. Art und Ort des Ereignisses: .............................................................................
.................................................................................................................................
Beobachtungszeit (Z) und Standort: .........................................................................
.................................................................................................................................
4. Flugplan: C/S .......................................................................................................
Lfz-Muster .............................. Landeplatz ..............................................................
IFR/VFR ................................. Ausweichplatz ........................................................
Funkausrüstung ........................Geschwindigkeit ..............Fuel ...............................
Startplatz ..................................Flughöhe ........................ POB ..............................
Route ......................................................................................................................
Fuel EX time ..................
Letzte Funkverbindung um ............... / ............................... / ...............
Zeit(Z) /
Station
/ Frequenz
Letzte Position bzw. Meldung um : .......................(Z)..................
Letzte RADAR-Position: .........................................................................................
Besitzer des LFZ oder Operator................................................................................
......................................................................................... Tel: ................................
Mitgeführte Notausrüstung: ...................................................
Farbe des Luftfahrzeugs: .....................................................
5. Namen und Addressen
Pilot ............................................................/............................................................
Co - Pilot .................................................../............................................................
Adresse Passagiere ....................................../............................................................
Namen
/
Addresse
6. Besonderheiten (z. B. Flugerfahrung der Besatzung usw.)
.................................................................................................................................
.................................................................................................................................
EP Anhang A Anlage 8
Seite 1
Original
EP Anhang A Anlage 8
Seite 1
Original
SAR-EP ANHANG B
Inhalt
ÜBERSICHT DER ANLAGEN
Anlage 1:
Formblatt zur Bestimmung des Suchgebiets-Mittelpunktes (Most
Probable Position - MPP)
Anlage 2:
Formblatt zur Bestimmung des Suchgebietes
Anlage 3:
Formblatt zur Bestimmung der Suchstreifenbreite
Anlage 4:
Formblatt zur Berechnung von zeit-gebietsabhängigen Alternativen (Area Time Relationship)
Anlage 5:
Flächen/Zeit-Tabelle
Anlage 6:
Entscheidungshilfen Diagramm
Anlage 7:
Tabelle für elektronische Suche
Anlage 8:
Erreichbarkeit der RCC's benachbarter SAR-Bereiche
Original
SAR-EP ANHANG B
Anlage 1
BESTIMMUNG DES SUCHGEBIETESMITTELPUNKTES (MPP)
für Zeit ___________Z
(ETA Suchgebiet/Beginn nächste Suche)
1. Suchobjekt
letzte bekannte Position
verstrichene Zeit seit Unfall
N
Zeit __________Z
Stunden
2. Fallschirmdrift (PD) (ATP-10D Table 6-1)
a.
Öffnungshöhe
____________ ft
b.
Durchschnittswind aus
__________° mit ______ Kts
c.
Drift nach
__________° _________ NM
d.
Auftreffpunkt SP
__________ N _________ E
3. Meeresströmung (SC) aus Gezeitenatlas bzw. Seehandbuch
a.
in Richtung
__________° mit __________ Kts
b.
Drift nach
__________° _____________ NM
4. Windströmung (WC) (ATP-10D Fig. 6-3)
a.
Bodenwind aus
__________° mit __________ Kts
b.
Windströmung
__________ kts
c.
Drift + 20° nach
__________° ______________ NM
5. Winddrift (LW) (ATP-10D Para. 610)
a.
Winddrift - Leeway
__________° mit __________ Kts
ohne Coriolis
minimum
maximum
b.
Leeway-Öffnungswinkel
_____°_____ NM _____°_____ NM
c.
Drift nach
D und D
min max
_____°_____ NM _____°_____ NM
d.
Drift nach
Datum MINIMAX
___________ ° ___________ NM
6. Datum (MPP)
a.
Datum min
b.
Datum max
a.
Datum MINIMAX
__________ N __________ E
__________ N __________ E
__________ N __________ E
EP Anhang B Anlage 1
Seite 1
Original
SAR-EP ANHANG B
Anlage 2
BESTIMMUNG DES SUCHGEBIETS
1. Driftfehler
a.
b.
c.*
d.*
Driftentfernung d
min ________ NM max ________ NM
Driftfehler d = d
________
________
Entfernung zwischen
D
und D
DIST ________ NM
min
max
Driftfehler d
(d min + d max) + DIST : 2 d ________ NM
_8
2. Positionsfehler (ATP 10 Para.614 c.)
Suchobjekt
X ________ NM
3. Navigationsfehler (ATP 10 D tables 6-5, 6-6)
Sucheinheit
Y ________ NM
4. Gesamter wahrscheinlicher Fehler (De) (ATP 10 D Para. 614)
E = De² + X² + Y²
E ________ NM
5. Sicherheitsfaktor (ATP 10D 6-7)
Anzahl der Suchen
6. Suchgebietsradius R = E x f
7. Suchgebiet
A = A (Rx2)¨
f 1,1 1,6 2.0 2.3 2.5
1. 2. 3. 4.
5.
R ________ NM
A________ NM²
* Merke: c. und d. nur bei Berechnung mit time-, Drift- oder Position uncertainty,
bzw. Leeway divergence.
EP Anhang B Anlage 2
Seite 1
Original
SAR-EP ANHANG B
Anlage 3
BESTIMMUNG DER SUCHSTREIFENBREITE
(TRACK SPACING)
UND SUCHGEBIETSABDECKUNG
1. Suchobjekt
2. Suchhöhe
ft
3. Sicht
NM
4.Wind
________ ° _________ kts
5. Bedeckung
%
6. Uncorrected Sweep Width
Wu
7. Weather Condition Factor
fw
8. Search Aircraft Speed Factor
Correction Table
fs
9.Corrected Sweep Width
Wc
Wc = Wu . fw . fs
10. Probability of Detection
POD
11. Coverage Factor
C
% desired
desired
12. Track Spacing required to
achieve desired POD
S = Wc
C
Merke:
S
NM
13. Suchgebietsgröße
A
NM²
14. Suchgeschwindigkeit
V _________________ Kts
15. Anzahl der Einheiten
N
16. Zeit zur Abdeckung des
Suchgebietes
___A_____
T=
SxVxN
T
17. Zur Verfügung stehende
Zeit bis SS _________ Stunden
Stunden
Wenn nicht anders befohlen, ist ein Coverage Factor (C) von 1 zu benutzen!
EP Anhang B Anlage 3
Seite 1
Original
SAR-EP ANHANG B
Anlage 4
AREA - TIME RELATIONSHIP
A.SEARCH PLANNING DECISIONS A = VNST
SRU ______
______
1.
Search Variables/Constraints
a.
Optimum Search Area (A)
______
______
b.
Search Craft Ground Speed (V)
______
______
c.
Number of Search Craft (N)
______
______
d.
Sweep Width (W)
______
______
e.
Optimum Track Spacing (S)
______
______
f.
Search Time (T) required T = A/VNS
______
______
g.
Search Endurance (T) available
______
______
h.
Daylight Hours (T) remaining
______
______
i.
If Search Endurance or Daylight Hours is LESS than Search Time Required, use
the smallest value for (T).
2.
TRACK SPACING alternative (AREA constant, increase TRACK SPACING):
a.
Optimum Search Area (A)
______
______
b.
Search Craft Ground Speed (V)
______
______
c.
Number of Search Craft (N)
______
______
d.
Search Endurance (T)
______
______
e.
Attainable Track Spacing (S) S = A/VNT
______
f.
Attainable Coverage Factor (C) C = W/S
______
g.
Probability of Detection (P)
______
______
h.
Mean Coverage Factor (Cm)
______
______
i.
Cumulative Probability of Detection
______
______
3.
SEARCH AREA Alternative (TRACK SPACING Constant, decrease AREA):
a.
Search Craft Ground Speed (V)
______
______
b.
Number of Search Craft (N)
______
______
c.
Optimum Track Spacing (S)
______
______
d.
Search Endurance (T)
______
______
e.
Attainable Search Area (A) A = VNST
______
______
EP Anhang B Anlage 4
Seite 1
Original
SAR-EP ANHANG B
Anlage 4
4.
MIDPOINT COMPROMISE (decrease SEARCH AREA, increase TRACK
SPACING):
a.
b.
c.
d.
e.
f.
5.
______
______
______
______
SEARCH CRAFT SPEED Alternative:
a.
b.
c.
d.
e.
6.
Optimum A + Attainable (decreased) A
______
2
Optimum S + attainable (increased) S
______
2
MIDPOINT COMPROMISE Coverage Factor (C) C = W/S
______
MIDPOINT COMPROMISE Probability of Detection (P)
______
Mean Coverage Factor (Cm)
______
Cumulative Probability of Detection (P)
______
Optimum Search Area (A)
Number of Search Craft (N)
Optimum Track Spacing (S)
Search Endurance (T)
Search Craft Ground Speed (V) required
V = A/NST
______
______
______
______
______
______
______
______
______
______
______
______
______
______
______
______
______
______
______
NUMBER OF SEARCH CRAFT Alternative:
a.
b.
c.
d.
e.
Optimum Search Area (a)
Search Craft Ground Speed (V)
Optimum Track Spacing (S)
Search Endurance (T)
Number of Search Craft (N) required
N = A/VST
EP Anhang B Anlage 4
Seite 2
Original
1. Berichtigung
EP Anhang B Anlage 8
Seite 1
7. Berichtigung
EP Anhang B Anlage 8
Seite 1
7. Berichtigung
SAR-EP ANHANG B
Anlage 8
Erreichbarkeit der RCC/JRCC benachbarter SAR-Bereiche:
a)
b)
c)
Fernsprechweg
FS-Fernschreibanschrift
Postanschrift
1. JRCC DENMARK
a) AIR
0045-97-101500 Ext. 5631, 5632, 5633
0045-97-101866 nur Notfälle
0045-99-62950 (Switchboard) oder Direktleitung
0045-99-624954 (FAX)
b) EKMCYC
a) SEA
0045-86-123099 Ext. 5103, 5101
Telex 64471 SOK DK
AIR and SEA
c) Admiral Danish Fleet
Joint RCC Denmark
Soevaernets operative commando
P.O. Box 1483
DK-8220 Braband
2. RCC BODOE
a) 0047-81-23040 Ext. 453
-21267
b) ENBOYC
c) Bodoe Rescue Coordination Center
Bodoe Lufthavn
8000 Bodoe, Norway
3. MRCC BREMEN
a) Telecom 0421-536870 od. Direktleitung
b) Telex 1.Nr. 246466 MRCC D
2.Nr. 244754 MRCC D
AFTN: EDDWYYYX ATTN MRCC Bremen
c) Deutsche Gesellschaft zur Rettung
Schiffbrüchiger
Werderstraße 2, 28199 Bremen 1
4. ARCC KINLOSS
a)
b)
c)
0044-1343-836001
oder 0044-1309-672161 EXT 6202
0044-1309-678308/309 (FAX)
0044-1309-75193 (TELEX)
EGQPYC
Morayshire IV36 0UH
EP Anhang B Anlage 8
Seite 1
7. Berichtigung
SAR-EP ANHANG B
Anlage 8
5. RCC MÜNSTER
a)
b)
c)
0251-936-1368
0251-135757/58 nur Notfälle
oder Direktleitung
0251-936-1381 und 0251 - 135759 (FAX)
EDNXYCYX
Manfred-von-Richthofen-Str. 8
48145 Münster
6. JRCC KEFLAVIK
a) 00354-2-22490 Ext. 6111, 4545, 5117
-24324
Mil.: ISCOMICE Ext. 7100, 7106, 6111
b) BIKFYX
c) N K
7. NMCC BODOE
(Norwegian Mission Control Center)/Bodoe-Norway
a) 0047 / 81 / 21267
b) ENBOYC
Telex 64293 (RCCN)
c) -
8. RCC REYKJAVIK
a) 00354-1-17430
17438
b) BIRKYC
c) Directorate of Civil Aviation, Reykjavik
Airport P.O. Box 350, 121 Reykjavik
Iceland
9. RCC STAVANGER
a) 0047-4-517000, 517090
-651566 or 651860 only for emergency
b) ENZVYC
c) Stavanger Rescue Coordination Center
Stavanger Lufthavn, 4050 Sola, Norway
EP Anhang B Anlage 8
Seite 2
6. Berichtigung
SAR-EP ANHANG B
Anlage 8
10. JRCC GÖTEBORG
a) AIR
0046-31-648080
0046-31-648110 (FAX)
[email protected]
a) SEA
0046-31-699050
0046-31-648010 (FAX)
[email protected]
c) AIR and SEA
Swedish Maritime Administration
Swedish Civil Aviation Authority
JRCC Göteborg
P.O. Box 5158/5159
SE-42605 Västra Frölunda
11. JRCC DEN HELDER a) 0031-900-0111
0031-223-658358 (FAX)
(NL Coast Guard)
b)
Nieuwe Haven, 1780 CA Den Helder
12. ARCC GDYNIA
a) Direktleitung
Post: 0048-58-20 37 51/26 17 00 (ODO MW)
26 35 76 (Leiter Rettungsdienst
der polnischen Marine)
b) Telex:
06354489 MAR WOJ/ARSC
Telefax:
ODO MW-Gdynia
ARSC Gdynia
0048-58-26 34 87
c) Ul. Waszyngtona
PL –81- Gdynia 12
Polen
13. MRCC GDYNIA
(Polish Rescue
Organization)
a) Post: 0048-58-6205551/6216811/6276955/6205338
b) Telex: 54262
Telefax : 0048-58-6205551/6216811/6276955
c) Polish Ship Salvage Company
MRCC GDYNIA
Ul. Zw. Walki Mlodych 10
81-340 Gdynia
EP Anhang B Anlage 8
Seite 3
6. Berichtigung
SAR EP
ABKÜRZUNGEN
ABKÜRZUNGEN
A
ACC
ACFT
AD
ADF
ADIZ
ADNC
ADR
AFOD
AG
AFsBw
AGL
AIP
AIS
AIS unit
ALERFA
ALR
ALT
APP
ARSC
ATA
ATC
ATD
ATE
ATP
ATS
attn.
ATOC
AWGeophys
Bz
BAF
BCN
BMI
BASAR
BPOL
BMVg
BMVg-VR
BSST
Alpha time
Area control centre
Aircraft
Aerodrome
Automatic directionfinding
equipment
Air defence identification zone
Air defence notification zone
Advisory route
US-Army Flight Operations
Detachment
Above ground level
Aeronautical information
publication
Aeronautical information service
Alert phase
Alerting message
Altitude
Approach control
Air rescue sub-center
Actual time of arrival
Air traffic control
Actual time of departure
Actual time en route
Allied Tactical Publication
Air traffic service
Attention
Allied tactical operation centre
Alpha-Zeit
Regionalkontrollstelle
Luftfahrzeug
Flugplatz
Automatisches Peilgerät
Luftverteidigungsidentifizierungszone
Luftverteidigungsmeldezentrale
Luftweg
US-Army Flugeinsatzzentrale
Aufklärungsgeschwader
Amt für Flugsicherung der Bundeswehr
Über Grund
Luftfahrthandbuch
Flugabfertigungsdienst
Flugabfertigungsstelle
Bereitschaftsstufe
Alarmierungsmeldung
Höhe
Anflugkontrolle
Luftrettungsunterzentrum
Tatsächliche Ankunftszeit
Flugsicherungskontrolle
Tatsächliche Abflugzeit
Tatsächliche Flugzeit
Flugsicherungsdienst
Zu Händen ...
Amt für Wehrgeophysik
Belgian Air Force
Beacon
Federal Police
Federal Ministry of Defence
1 von 5
Beratungszentrale
Belgische Luftwaffe
Funkfeuer
Bundesministerium des Innern
Besondere Anweisungen für den SARDienst
Bundespolizei
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg-Verwaltung und Recht
Bereichssuchstelle
2. Berichtigung
CCL
CF
CL
COMIL
CR
CRC
CS
CTA
CTR
SAR EP
ABKÜRZUNGEN
Coordinated Creeping Line Search Koordin. Streckensuchverfahren
Canadian Forces
Kanadische Streitkräfte
Coordinated Line Search
Koordin. Streckensuchverfahren
ATS Coordination Centre for
FS-Koordinationszentrale für militarische
Military Airspace Utilization
Luftraumnutzung
Combat ready
Control and reporting centre
Flugmelde- und Leitzentrale
Call sign
Rufzeichen
Control Area
Kontrollierter Luftraum
Control Zone
FS-Kontrollzone
DEP
DETRESFA
DF
DFS
DLO
DME
DR
DRK
Departure
Distress phase
Direction finding/finder
German Air Traffic Control
EAT
EBERMILSAR
Estimated approach time
ELT
ETA
ETD
ETE
ES
EX
ext
Emergency locator transmitter
Estimated time of arrival
Estimated time of departure
Estimated time en route
Electronic search
Expanding square search
Extension
Voraussichtlicher Anflugbeginn
Einsatzberichte militärischer Such- und
Rettungsdienst der Bundeswehr
Notfunkgerät
Voraussichtliche Ankunftszeit
Voraussichtliche Startzeit
Voraussichtliche Flugdauer
Elektronische Suche
Quadratisches Suchverfahren
Nebenanschluß
FAF
FIR
FIS
FL
FLIP
FS
FSO
FT
French Air Force
Flight information region
Flight information service
Flight level
Flight information publication
Air Traffic Control
Flight safety officer
Feet
Franz. Luftwaffe
Fluginformationsgebiet
Fluginformationsdienst
Flugfläche
Fluginformationsveröffentlichung
Flugsicherung
Flugsicherheitsoffizier(FlSichOffz)
Fuß (Höhenangabe)
Fug 7 b
FukMD
FTZ
BOS-Funk
Funkgerät 7 b
Funkkontrollmeßdienst
Fernmeldetechnisches Zentralamt
GAF
GCA
GCI
GEN
GMT
GND
GS
German Air Force
Ground controlled approach
Ground control intercept
General
Greenwich Mean Time
Ground
Groundspeed
Deutsche Luftwaffe
Landekontrolle
Jäger Boden RADAR
Allgemein
Mittlere Greenwich-Zeit
Grund
Geschwindigkeit über Grund
Distance measuring equipment
Dead Reckoning
German Red Cross
2 von 5
Abflug
Notstufe
Funkpeilung/Funkpeiler
Deutsche Flugsicherungs GmbH
Division Luftbewegliche Operationen
Entfernungsmeßgerät
Koppelnavigation
Deutsches Rotes Kreuz
9. Berichtigung
SAR EP
ABKÜRZUNGEN
HC
HEL
hPa
HS
Helicopter
Helicopter
Hectopascal
Helicopter
Hubschrauber
Hubschrauber
Hectopascal
Hubschrauber
ICAO
Internationale Zivilluftfahrt-Organisation
IFF/SIF
IFR
ILS
IMC conditions
INCERFA
International civil aviation
organization
Identification friend or foe
Instrument flight rules
Instrument landing system
Instrument meteorological
Uncertainty phase
JRCC
Joint rescue coordination centre
kt
KT
Knots
Medical Evacuation Flight
Knoten
Krankentransport
L
lat
LBA
Locator
Latitude
German Federal Aviation
Administration
Aircraft
Platzfunkfeuer
Geographische Breite
Luftfahrtbundesamt
Lfz
LIZ
LKA
LKdo
long
LTB
LTG
LTKdo
LOPO
LwA
Longitude
Air Transport Order
Air Transport Wing
Air Transport Command
Aircraft Operations Officer
M
MACC
MET
MFG
mi
MIL
MPP
mph
MSL
msn
MTCA
MTCC
Marker beacon
Military area control centre
Meteorology
Naval Airwing
Statute mile
Military
Most Probable Position
Miles per hour (statute)
Mean sea level
Mission
Military terminal control area
Military terminal control centre
3 von 5
Freund-/Feind-Kennung
Instrumentenflugregeln
Instrumentenlandesystem
Instrumentenflugwetterbedingung
Ungewißheitsstufe
Luftfahrzeug
Leiter Presse- und Informationszentrum
Marine
Landeskriminalamt
Landeskommando
Geographische Länge
Lufttransportbefehl
Lufttransportgeschwader
Lufttransportkommando
Luftoperationsoffizier
Luftwaffenamt
Markierungsfunkfeuer
Militärische Bereichskontrollstelle
Wetterkunde
Marinefliegergeschwader
Engl. Meile
Militärisch
Wahrscheinlicher Unfallpunkt
Landmeile pro Stunde
(Normal Null) mittlerer Meeresspiegel
Mission
MIl. FS-Nahverkehrsbereich
9. Berichtigung
SAR EP
ABKÜRZUNGEN
NAEW
NATO
Organization
NDB
NfL
NM
NOTAM
NATO Early Warning System
North Atlantic Treaty
NATO-Frühwarnsystem
Nord-Atlantische Verteidigungs Allianz -
Non-directional beacon
Notice to Air-Men
Nautical miles
Notice to Air-Men
Ungerichtetes Funkfeuer
Nachrichten für Luftfahrer
Seemeilen (1,852 km)
Nachrichten für Luftfahrer
OCA
Operational control authority
O/R
OSC
On request
On-scene coordinator
Führung bei Unterstellung für den
Einsatz
Auf Anforderung
Einsatzleiter im Suchgebiet
PAR
PAZ
PLB
Precision approach radar
QHN
QNH
Altimeter setting
Airpressure reduced to MSL
Höhenmessereinstellung
Luftdruck reduziert auf Meereshöhe
RAFG
RCC
RE
RHS
RNLAF
ROC
RSC
RWY
RZ
Royal Air Force Germany
Rescue coordination centre
Rescue
Rescue helicopter
Royal Netherlands Air Force
Remote Operation Center
Rescue sub-centre
Runway
Britische Luftwaffe Deutschland
SAR-Leitstelle
Rettungseinsatz
Rettungshubschrauber
Königl. Niederländische Luftwaffe
SAR
SARAH
SARBE
SAR-Kdo
SAR-SAT
SOC
SR
SRR
SS
SS
Search and rescue
Search and rescue homing beacon
Search and rescue beacon
SAR-Station
SAR Satellite (System)
Sector operation centre
Sunrise
Search and rescue region
Sector search
Sunset
Such- und Rettungsdienst
TACAN
TAS
TC
TCTP
Tactical air navigations (system)
True airspeed
True course
Tactical combat training
programme
Telephone
True heading
Tel
TH
THW
TMA
T/O
TSN
TSR
TWR
Präzisionsanflugradar
Peilerauswertezentrale
Personal locator beacon
Terminal control area
Take-off
Trackline Single Unit Not Return
Trackline Single Unit Teturn
Aerodrome control tower
4 von 5
SAR-Unterleitstelle
Piste
Rechenzentrum
SAR-Kommando
Sektoroperationszentrale
Sonnenaufgang
Such- und Rettungsbereich
Sektorensuche
Sonnenuntergang
Wahre Eigengeschwindigkeit
Rechtweisender Kurs
Telefon
Rechtweisender Steuerkurs
Technisches Hilfswerk
Nahverkehrsbereich
Start
Streckensuche
Streckenumkehrsuche
Platzkontrollstelle
2. Berichtigung
SAR EP
ABKÜRZUNGEN
UAC
Upper area control centre
UDF
UHF
UIR
USAFE
UHF direction-finding station
Ultra-high frequency
Upper flight information region
US Air Force Europe
VDF
VFR
VHF
VHF
VIP
VMC
VOR
VORTAC
VHF direction-finding station
Visual flight rules
Very high frequency
Helicopter pilot in command
Very important person
Visual met conditions
VHF omnidirectional radio range
Co-located VOR and TACAN
UKW-Peilstelle
Sichtflugregeln
Ultrakurzwelle
Verantwortlicher Hubschrauberführer
Sehr wichtige Persönlichkeit
Sichtflugwetterbedingungen
UKW-Drehfunkfeuer
Örtl. vereint aufgestellte VOR- und
TACAN-Anlagen
WX
Weather
Wetter
Z
ZDv
Zulu-time GMT
Z-Zeit (MGZ)
Zentrale Dienstvorschrift
5 von 5
Bezirkskontrollstelle für den oberen
Luftraum
Dezimeterwellen-Peilstelle
Dezimeterwelle
Oberer Kontrollbezirk
US Luftwaffen Europa
9. Berichtigung