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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND SAR-HANDBUCH SUCH- UND RETTUNGSDIENST FÜR LUFTFAHRZEUGE DSK: L 2007200362 Herausgegeben vom SAR-Koordinierungsausschuß SAR-Handbuch ____________________________________________________________ SAR-Handbuch Einführung Das SAR-Handbuch für die Luftfahrt soll einen Überblick vermitteln über den Such- und Rettungsdienst (SAR) der Bundesrepublik Deutschland. Es beschreibt: - Grundlagen, - Organisation, - Einsatzmittel und –verfahren, sowie - Ausrüstung und Fernmeldeverbindungen. Das SAR-Handbuch soll informieren und durch besseres Verständnis dazu beitragen, die Zusammenarbeit im SAR-Dienst zu optimieren. Es soll aufklären und Empfehlungen geben über Verfahren und Abläufe bei SAR-Einsätzen sowie zugleich der Aus- und Weiterbildung des bei Luftnotfällen tätigwerdenden Personals dienen, das keinen Zugang zu den gültigen NATO-Vorschriften oder Befehlen der zuständigen militärischen Kommandobehörden hat. Ziel des SAR-Dienstes muss schnelle, effektive Hilfeleistung und Rettung von Menschenleben sein. ___________________________________________________________________ Januar 2006 SAR-Handbuch ____________________________________________________________ Hinweise zum Änderungsdienst und Bezug des SAR-Handbuches 1. Änderungsdienst Das SAR-Handbuch für die Luftfahrt enthält eine Zusammenfassung wesentlicher, den SAR-Dienst betreffenden, gültigen nationalen und internationalen Vorschriften, Anweisungen, Richtlinien und Empfehlungen. Es wird kontinuierlich aktualisiert / ergänzt und den wichtigen Änderungen angepasst. Anfragen bezüglich des Inhalts sind zu richten an den Herausgeber: SAR-Koordinierungsausschuss Geschäftsführung Postfach 4820 48027 Münster Telefon (0251) 936-4331 Telefax (0251) 936-4339 2. Verteiler / Bezug des SAR-Handbuches Das SAR-Handbuch wird zukünftig ausschließlich im IntraNet Bw „DV-Online“ und im InterNet publiziert unter: www.rcc-muenster.aero ___________________________________________________________________ Januar 2007 SAR-Handbuch ÄNDERUNGSNACHWEIS Änderung Nr Datum 1 Jan 07 Änderung durchgeführt Datum 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Januar 2007 SAR-Handbuch Inhalt 1 SAR-Handbuch Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 I. II. III. Grundlagen des SAR-Dienstes ICAO-Auftrag SAR-Dienst der Bundesrepublik Deutschland Bezugsdokumente 101-106 101-102 103 104-106 Kapitel 2 I. II. III. IV. V. VI. XII. XIII. Aufgaben und Organisation Auftrag Aufgaben Verantwortlichkeiten Organisation SAR-Bereiche SAR-Leitstellen a. Münster b. Glücksburg c. Meßstetten SAR-Bereichssuchstellen Wehrbereichskommandos SAR-Dienststellen SAR-Einheiten SAR-Bereitschaftsregelung a. Bereitschaftsstufen b. SAR-Mittel 1. Grades c. SAR-Mittel 2. Grades Standorte der SAR-Einrichtungen 1. Grades Flugfunknetz 201-254 201-202 203-206 210-209 210-211 212-216 217-222 218-219 220-221 222 223-239 240 241-242 243 244-252 244-245 246-249 250-251 252 253 Kapitel 3 I. II. III. SAR-Einsatzmittel 1. Grades Allgemeines BELL UH-1 D SEA KING MK 41 301-320 301-305 306-312 313-316 VII. VIII. IX. X. XI. ___________________________________________________________________________ Januar 2007 Inhalt 2 SAR-Handbuch Kapitel 4 SAR-Einsatzmittel 2. Grades I. Allgemeines II. Bundeswehr a. Luftfahrzeuge b. Seefahrzeuge c. Bodengebundene Einsatzmittel III. Sonstige a. Militärisch b. Zivil 401-411 401-402 403-409 403-406 407 408-409 410-411 410 411 Kapitel 5 I. II. III. SAR-Dienst für die Schifffahrt Allgemeines Aufgaben Rettungseinrichtungen a. Seenotleitung Bremen b. Rettungsmittel Alarmierung 501-510 501-504 505 506-509 506 507-509 510 Durchführung des SAR-Dienstes für Luftfahrzeuge Aufgabe Zuständigkeit Alarmierung a. Allgemeines b. Alarmierende Stelle / Flugalarmdienst c. Meldeweg d. Inhalt der Notfallmeldung e. Alarmstufen und Maßnahmen der SAR-Leitstellen Suche a. Suchplanung b. Suchverfahren c. Suchdurchführung d. Beendigung der Suche Hilfeleistung und Rettung a. Bereitstellung (Orbit) b. Begleitung (Escort) c. Hilfeleistung nach einem Luftfahrzeugunfall oder einer Notlandung d. Rettung Einsatzführung a. Allgemeines b. Einsatzleiter im Suchgebiet (OSC) Zusammenarbeit mit benachbarten ausländischen SAR-Diensten 601-695 601 602-603 604-616 604-605 606 606-608 609 610-616 617-634 617-621 622-625 626-632 633-634 635-644 636 637 IV. Kapitel 6 I. II III IV. V. VI. VII. 638-640 641-644 645-649 645-647 648-649 650-652 _______________________________________________________________________ Januar 2006 SAR-Handbuch VIII. IX. X. XI. XII. XIII. Kapitel 7 I. II. III. IV. V. VI. Unterstützende Dienste Notausrüstung von Luftfahrtzeugen und Besatzungen Verhalten nach Auftreten einer Luftnotlage a. Allgemeines b. Notsignale und Notverkehr c. Dringlichkeitssignale und Dringlichkeitsverkehr d. Verhalten von Lfz-Besatzungen als Zeuge eines Notfalls oder Unfalls Verhalten nach Notlandung oder Absturz a. Allgemeines b. Optische Signalmittel c. Akustische Signalmittel d. Rettungsfunkgeräte e. Sonstige Überlebensausrüstung Internationale Notzeichen a. Allgemeines b. Boden und Wasser / Luftnotzeichen c. Optische Signale von Lfz an Wasserfahrzeugen Kostenregelung Inhalt 3 653-659 660-662 663-670 663 664 665 666-670 671-684 671-672 673-674 675 676-679 680-684 685-693 685-686 687-691 692-693 694-695 Beteiligung des SAR-Dienstes bei sonstigen Notfällen701-733 Allgemeines 701-703 Seenot – Einsätze 704-705 Naturkatastrophen oder besonders schwere Unglücksfälle 706-708 Dringende Nothilfe 709-717 a. Einsatzvoraussetzungen 711 b. Einsatzforderungen 712-717 Hilfeleistung und Rettung 718-722 Kostenregelung 723-733 a. Grundsätze 723-725 b. Kostenberechnung 726-733 Kapitel 8 Einsatzmöglichkeiten / Einsatzgrenzen der SAR – Hubschrauber I. Allgemeines II. Wettermindestbedingungen / Einsatzgrenzen III Landeplätze a. Kriterien b. Auswahl eines Landeplatzes c. Vorbereitung des Landeplatzes d. Verhalten bei der Landung 801-828 801-805 806-808 809-814 809-810 811 812 813-814 ___________________________________________________________________________ Januar 2006 Inhalt 4 IV. V. SAR-Handbuch Bergungsverfahren a. Allgemeines b. Bewertung im Schwebeflug ohne Hilfsmittel c. Windenbergung d. Bergung im Personenrettungsnetz als Außenlast e. Bergung unterkühlter Personen aus Seenot Einsätze in besonderen Notfällen Kapitel 9 Fernmeldeverkehr I. Frequenzplan II. Sprechfunkverkehr im 4-m Band III. Fernmeldeverbindungen der SAR-Leitstellen IV. Alarmierung und Ortung durch Satelliten a. COSPAS – SARSAT b. INMARSAT – E V. NATO Airborne Early Warning Force (NAEW) 815-824 815-816 817 818-822 824 828 825-828 901-932 901-906 907-909 910-916 917-927 917-924 925 926-930 ___________________________________________________________________ Januar 2007 SAR-Handbuch Inhalt 5 Anhang Anlage 1 Stichwortverzeichnis Anlage 2 Abkürzungen Anlage 3 Begriffsbestimmungen Anlage 4 Merkblatt Anforderung von Hubschraubern des SAR-Dienstes im zivilen Bereich (Dringende Nothilfe) Anlage 5 Merkblatt Bergung von Drachenfliegern und Fallschirmspringern aus hohen Bäumen Anlage 6 Merkblatt ELT ___________________________________________________________________ Januar 2006 SAR-Handbuch 1-1 Kapitel 1 Grundlagen des SAR-Dienstes I. ICAO-Auftrag 101. Mit Unterzeichnung der Convention of International Civil Aviation, am 07. Dezember 1944 in Chicago, wurden übernationale und technische Grundlagen für die Anwendung internationalen Luftrechts geschaffen. Als legislative und exekutive Körperschaft wurde die International Civil Aviation Organization (ICAO) gegründet. ICAO ist eine Unterorganisation der United Nations Organization (UNO). 102. In Übereinstimmung mit Artikel 25 der Konvention ist jeder Mitgliedsstaat verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen und Einrichtungen zu schaffen, um bei Luftnotfällen im eigenen Hoheitsgebiet über Land und See entsprechende Hilfe und Unterstützung leisten zu können. II. SAR-Dienst der Bundesrepublik Deutschland 103. Die Bundesrepublik Deutschland trat der ICAO am 08. Juni 1956 als Mitgliedsstaat bei. Damit übernahm sie die Verpflichtung, die nachfolgenden ICAOForderungen zu erfüllen: (1) Aufteilung des Hoheitsgebiets und in der Flugsicherung zugeteilten Seegebiete in einen oder mehrere SAR-Bereiche, deren Grenzen in der Regel mit den Fluginformationsgebieten übereinstimmen sollten. (2) Einrichtung von SAR-Leitstellen, die in ihrem SAR-Bereich verantwortlich sind für Einleitung, Koordinierung und Abschluss von SAR-Maßnahmen. (3) Zuordnung von SAR-Mitteln ersten Grades, die mit besonders ausgebildetem Personal und entsprechender Ausrüstung für Aufgaben des SAR-Dienstes ständig in Bereitschaft stehen. ___________________________________________________________________ Januar 2006 1-2 SAR-Handbuch III. Bezugsdokumente 104. International (1) ICAO-Konvention vom 07.12.1944 Artikel 25 Gesetz vom 07.04.56 Beitritt der Bundesrepublik Deutschland vom 08.06.56 Annex 11 Annex 12 (2) IAM SAR Manual Vol. I – II (3) Internationales Signalbuch (ISB) 105. National (1) Luftverkehrsgesetz • • • § 32, Absatz 1, Ziffer 6 vom 27.03.1999 § 27c, Absatz 2, Ziffer 1d Änderungsgesetz zum LuftVg vom 21.08.2002 (BGB 115. 1370) Artikel 1 und 2 (2) Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens (FS-AuftragsV) vom 11.11.92•§ 1 (3) Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung (FSBetrV) vom 17.12.92 - § 11 Ziffer 3 § 15 und § 16 (4) Betriebsanweisung für die Flugverkehrskontrolle (BA-FVK) - Teil 600 (5) Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz) vom 26.08.98 ___________________________________________________________________ Januar 2006 SAR-Handbuch 1-3 (6) Strafgesetzbuch § 323 c (Unterlassene Hilfeleistung) (7) Gemeinsame Regelungen des Bundes und der Länder zur Durchführung des Such- und Rettungsdienstes für Luftfahrzeuge vom 22.02.2001 (NfL I-03/01) (8) Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und dem Bundesminister für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Such- und Rettungsdienstes für Luftfahrzeuge und des maritimen Such- und Rettungsdienstes vom 13.06.2001 (VMBl 2001 S. 126) (9) Vereinbarung über die Durchführung des Such- und Rettungsdienstes in Seenotfällen vom 11.03.1982 (Verkehrsblatt Heft 10/1982, Seite 191) (10) Hilfeleistung der Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen und im Rahmen der dringenden Nothilfe (VMBl 1988 S. 279, VMBl 1991 S. 212, 392, Änderung VMBl 1995 S. 260, Änderung, VMBl 2001 S. 124, Änderung) (11) Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP Germany) (12) Einsatz von Rettungsmitteln der Bundeswehr im Rahmen des zivilen Rettungswesens (VMBl 1988, S. 270, VMBl 1997, S. 35-Änderung, VMBl 1999 S. 86-Änderung, VMBl 2001, S. 124, 188-Änderung) (13) Kostenerstattung bei Hilfeleistungen der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe (VMBl 1988 S. 285, VMBl 1996, S. 212, ,VMBl 2006 S.10) (14) Teilkonzeption für Bereichsübergreifende Aufgaben Militärischer Such- und Rettungsdienst (TKBA-SAR) (BMVg, FüS IV 3/FüL III 3 Az 56-25 vom 31.01.89) (15) Grundsatzweisung für den militärischen Such- und Rettungsdienst (VMBl 1981, S. 297) (16) Richtlinien für die Nutzung von Luftfahrzeugen der Bundeswehr im Rahmen dienstlicher Einsätze (Mitflüge) (VMBL 1989 S. 197 und VMBL 2001 S. 191-Änderung, VMBL 2003 S. 104-Änderung) ___________________________________________________________________ Januar 2007 1-4 SAR-Handbuch (17) ZDv 19/2 „Flugbetriebsordnung für die Bundeswehr“ (18) ZDv 19/6 „Die Behandlung von Unfällen und Zwischenfällen mit Luftfahrzeugen und Flugkörpern der Bundeswehr“ Kapitel 3 (19) Militärisches Luftfahrthandbuch Deutschland (Mil AIP Germany) (20) Besondere Anweisung für den militärischen Such- und Rettungsdienst (SAR) der Bundeswehr 400/5001 (BesAnSAR) 106. NATO (1) Allied Tactical Publication ATP-10 (E) -Search and Rescue – (2) ACP 135 (D) Communications Instructions -Distress and Rescue Procedures – (3) ACP 160 NATO SUPP PLAN I ( C ) (4) STANAG 3204 – Aeromedical Evacuation (5) STANAG 3281 – SAR Personal Locator Beacons (6) STANAG 3295 – SAR Horse Collar/Rescue Stop Type Helicopter Hosting Gear (7) STANAG 3650 – SAR Essential SAR Location Equipment and Associated Characteristics (Aircraft) (8) STANAG 7007 – SAR Search and Rescue Avionic System (9) STANAG 7030 – SAR Combat Search and Rescue (CSAR) ___________________________________________________________________ Januar 2006 SAR-Handbuch 2-1 Kapitel 2 Aufgaben und Organisation I. Auftrag 201. Den Such- und Rettungsdienst (SAR) im Bundesgebiet und in den der Bundesrepublik Deutschland durch ICAO-Regionalplan für die Flugsicherung zugewiesenen Seegebieten der Nord- und Ostsee führen der Bundesminister der Verteidigung (BMVg) und der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) mit ihren dafür vorgesehenen Einrichtungen für alle Luftfahrzeuge gemeinsam durch. Die Zusammenarbeit regelt eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den Bundesministern für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung und der Verteidigung. Die beiderseitigen Einrichtungen können zur Hilfe bei anderen Notfällen verwendet werden, soweit dadurch der Such- und Rettungsdienst nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Am SAR-Dienst können andere zivile und militärische Stellen beteiligt werden 202. Der militärische SAR-Dienst der Bundeswehr ist eine Einrichtung der Streitkräfte zur Einsatzunterstützung. Er ist zugleich Teil des nationalen SARDienstes der Bundesrepublik Deutschland. II. Aufgaben 203. Der militärische Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr unterstützt die eigenen und verbündeten Streitkräfte im Frieden, in Krisen und im Kriege. Er leistet der Truppe Einsatzunterstützung in besonderen Notfällen, vornehmlich bei der Lebensrettung und bei der Abwendung drohenden Verlustes von wertvollem Material. In Krisen und im Kriege sind der NATO nationale SAR-Kräfte für gemeinsame Aufgaben zur Verfügung zu stellen. 204. Zugleich leistet er als Teil des nationalen Such- und Rettungsdienstes der Bundesrepublik Deutschland allen in Not geratenen Luftfahrzeugen Hilfe ohne Rücksicht auf deren Nationalität oder sonstige Zugehörigkeit. Er führt die Suche nach überfälligen oder abgestürzten Luftfahrzeugen durch, rettet die Insassen und veranlasst den Transport der Überlebenden zur ärztlichen Betreuung. 205. Im Rahmen der Bundesrepublik Deutschland obliegenden Pflichten zur Hilfeleistung für die nationale und internationale Seeschifffahrt in Seenotfällen unterstützt er den Rettungsdienst in den Seegebieten vor der deutschen Nord- und Ostseeküste. ___________________________________________________________________ Januar 2007 2-2 SAR-Handbuch 206. Sofern militärische Aufgaben und die Erfordernisse des SAR-Dienstes für die Luftfahrt nicht entgegen stehen, leistet der militärische Such- und Rettungsdienst unter dem Gesichtspunkt der dringenden Nothilfe und im Rahmen umfassender praktischer Fortbildung des eigenen Personals Hilfe auch für das zivile Rettungswesen, ebenso bei Naturkatastrophen und im akuten Einzelfall (z.B. Bergnot) sowie bei besonders schweren Unglücksfällen. III. Verantwortlichkeiten 207. Der Bundesminister der Verteidigung (BMVG) ist verantwortlich für - Einrichtung und Betrieb von SAR-Leitstellen - Stationierung, Bereitschaft und Einsatz von SAR –Mitteln und er ist zuständig für Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit den Stationierungsstreitkräften. 208. Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung(BMVBS) ist verantwortlich für - den Flugalarmdienst durch die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS), - die Einstellung ergebnisloser Suchaktionen bei der Suche nach zivilen Luftfahrzeugen durch die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) er ist zuständig für - internationale Zusammenarbeit, - Vereinbarungen über die Beteiligung ziviler Stellen an Rettungseinrichtungen Er trägt dafür Sorge, - dass die in Betracht kommenden zivilen Stellen zusätzlich mit dem Gerät ausgerüstet werden, das sie für den SAR–Dienst benötigen. 209. Der SAR-Koordinierungsausschuß dient der Zusammenarbeit zwischen beiden Ministerien. Er setzt sich aus je einem Vertreter der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung, der DFS und des Lufttransportkommandos (LTKdo) zusammen. Aufgabe des Ausschusses ist es, in Zusammenarbeit mit den Such- und Rettungsdienststellen der Stationierungsstreitkräfte und der Nachbarstaaten die Durchführung von Maßnahmen sowie die Einrichtung und Inbetriebnahme von geeigneten Mitteln zu fördern, die der Koordinierung und Durchführung des SARDienstes für Luftfahrzeuge dienen. Hierzu gibt der Ausschuss Empfehlungen und Informationen. Mit der Geschäftsführung ist das Lufttransportkommando beauftragt. __________________________________________________________________ Januar 2007 UNO IMO ICAO DFS BnetzA = United Nations Organization KüFuSt = International Maritime Organisation BFU = International Civil Aviation Organisation = Deutsche Flugsicherung GmbH PMD = Bundesnetzagentur Durchführung SAR-Dienst Seenot SAR-Mittel: Seenotkreuzer u. Boote SAR-Wachen u. Funkstellen Peilfunknetz Vereinbarung Gegenseitige Unterstützung Alarmierung Verwaltungsvereinbarung Luftwaffe SARLeitstelle Münster Marine SARLeitstelle Glücksburg Lufttransportkommando Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) Durchführung SAR-Dienst Luftnot SAR-Mittel: Hubschrauber u. Flugzeuge SAR-Bereichssuchstellen (1-15) RegTP. PMD. BFU SARKoordinierungsausschuss KüFuSt DFS (Bremen Rescue) COSPAS/SARSAT Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ICAO 210. Seenotleitung Bremen Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) IMO UNO SAR-Handbuch 2-3 IV. Organisation Nationale SAR-Organisation = Küstenfunkstellen = Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung = Prüf- und Messdienst ______________________________________________________________ Januar 2007 Januar 2007 SAR-Einrichtung 1. Grades Warnemünde Helgoland Nordholz Legende: Fachkommando SARKdo SEA KING SAR-Bschft ATLANTIC RCC Glücksburg FlottenKdo FüL III 5 Diepholz Erfurt Holzdorf Ingolstadt Laage Landsberg Nörvenich Malmsheim SARKdo UH-1D FüM III 3 BMVg RCC Münster LTKdo LwFüKdo 2-4 SAR-Handbuch 211. Militärische SAR-Organisation ___________________________________________________________________ SAR-Handbuch 2-5 V. SAR-Bereiche 212. Der SAR-Dienst wird im eigenen Hoheitsgebiet in nationaler Verantwortung durchgeführt. SAR-Bereiche stimmen in der Regel mit den Grenzen der Fluginformationsgebiete (FIR) überein. Die Bundesrepublik Deutschland ist in die SAR-Bereiche Münster und Glücksburg unterteilt. SAR-Bereich Münster 213. Der SAR-Bereich Münster umfasst den Festlandsbereich der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Bundesländer SchleswigHolstein und Hamburg SAR-Bereich Glücksburg 214. Der SAR-Bereich Glücksburg umfasst das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie die Seegebiete der Nord- und Ostsee innerhalb des Fluginformationsgebietes Bremen einschließlich der vorgelagerten Inseln. 215. Zusätzlich umfasst der SAR-Bereich Glücksburg den deutschen Festlandsockel in der Nordsee. Der Alarmdienst verbleibt in diesem Gebiet bei den zuständigen Flugsicherungsdienststellen. ___________________________________________________________________ Januar 2006 2-6 SAR-Handbuch 216. Übersicht der SAR-Bereiche SAR-Bereich Glücksburg SAR-Bereich Münster __________________________________________________________________ Januar 2006 SAR-Handbuch 2-7 VI. SAR-Leitstellen 217. Die SAR-Leitstellen führen in ihrem Bereich die erforderlichen Such- und Rettungsmaßnahmen durch, leiten und koordinieren sie, wenn erforderlich auch in Zusammenarbeit mit benachbarten SAR-Leitstellen und führen die ihnen zugeteilten SAR-Einsatzmittel (OPERATIONAL CONTROL). a. SAR-Leitstelle Münster 218. Die SAR-Leitstelle Münster (Luftwaffe) ist für den SAR-Bereich Münster zuständig. Anschrift: SAR-Leitstelle Münster Postfach 4820 48027 Münster Fernsprecher: - (0251) 13 57 57 - (0251) 936- 4381 / 4382 (Automatische Gesprächsaufzeichnung) Fernschreiber: - AFTN: ETRAYCYX BwNetz: RGFGEB Telefax: (0251) 13 57 59 e-mail: [email protected] Betriebszeit: 24 Stunden täglich 219. Bei kurzfristigem Ausfall der SAR-Leitstelle Münster übernimmt die SAR-Leitstelle Glücksburg deren Aufgaben. __________________________________________________________________ Januar 2007 2-8 SAR-Handbuch b. SAR-Leitstelle Glücksburg 220. Die SAR-Leitstelle Glücksburg ( Marine) ist für den SAR-Bereich Glücksburg zuständig. Anschrift: SAR-Leitstelle Glücksburg Postfach 1163 24956 Glücksburg Uferstraße 24960 Glücksburg Fernsprecher: - - (04631) 6013 - (04631) 666 App. 3250 / 3251 (Automatische Gesprächsaufzeichnung) - BwNetz –7225- Fax / Mail: - - Telefax: (046 31) 666 3259 - e-mail: [email protected] - [email protected] Betriebszeit: 24 Stunden täglich 221. Die SAR-Leitstelle Glücksburg befindet sich im Gefechtsstand des Flottenkommandos der Marine und koloziert mit dem NAVAL AIR OPERATION CENTER (NAOC). Bei Ausfall der SAR-Leitstelle GÜCKSBURG stellt das Flottenkommando die Weiterführung der SAR-Aufgaben in eigener Zuständigkeit sicher. c. SAR-Leitstelle Meßstetten (Geräteeinheit) 222. z.Zt. Ausgesetzt. Aktivierung der SAR-Leitstelle Meßstetten ist abhängig von zukünftigen Strukturentscheidungen. ___________________________________________________________________ Januar 2006 SAR-Handbuch 2-9 VII. SAR-Bereichssuchstellen 223. Die Bundesländer haben SAR-Bereichssuchstellen eingerichtet, die täglich 24 Stunden besetzt sind. Sie führen auf Ersuchen der SAR-Leitstellen die angeforderten Such- und Rettungsmaßnahmen mit Hilfe anderer Landesbehörden und der verfügbaren Hilfsorganisationen durch. Dabei unterstützen sie den SAR-Dienst mit Personal und Material insbesondere mit ihren Fernmeldeeinrichtungen. Der Polizeifunk bietet sich als Funkbrücke zur Führung von Bodentruppen, die von Bundeswehr, Polizei und Bundespolizei gestellt werden können. Bei Anliegen im Rahmen der dringenden Nothilfe sind jedoch die Rettungsleitstellen der Landkreise zuständig. 224. SAR-Bereichssuchstelle Nr. 1 Dienststelle: Bayerisches Landeskriminalamt - Stab 2 Anschrift: Postfach 225, Mailinger-Straße 15 80636 München Fernsprecher: (089) 1212 – 2051, 2052, 2062, 2064, 2065 Telefax: (089) 1212-2059 oder 2356 e-mail: [email protected] Zuständigkeitsbereich: Land Freistaat Bayern 225. SAR-Bereichssuchstelle Nr. 2 Dienststelle: Innenministerium Baden-Württemberg Lagezentrum Anschrift: Dorotheenstr. 6 70173 Stuttgart Fernsprecher: (0711) 231- 33 33 Telefax: (0711) 231- 33 99 u. 33 39 e-mail: [email protected] Zuständigkeitsbereich: Land Baden-Württemberg 226. SAR-Bereichssuchstelle Nr. 3 Dienststelle: Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland - Pfalz -LagezentrumAnschrift: Schillerplatz 3-5 55116 Mainz Fernsprecher: (06131) 16 35 99 Telefax: (06131) 16 36 00 oder 16 34 10 e-mail: [email protected] Zuständigkeitsbereich: Land Rheinland – Pfalz ___________________________________________________________________ Januar 2007 2-10 SAR-Handbuch 227. SAR-Bereichssuchstelle Nr. 4 Dienststelle: Präsidium für Technik, Logistik u. Verwaltung Anschrift: Schönbergstr. 100 65199 Wiesbaden Fernsprecher: (0611) 8801 - 221 / 212 Telefax: (0611) 8801 – 209 oder 06 11 – 46 85 72 e-mail: [email protected] Zuständigkeitsbereich: Land Hessen 228. SAR-Bereichssuchstelle Nr. 5 Dienststelle: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Anschrift: Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Fernsprecher: (0211) 939 - 4111 Telefax: (0211) 939 - 4119 e-mail: [email protected] Zuständigkeitsbereich: Land Nordrhein-Westfalen 229. SAR-Bereichssuchstelle Nr. 6 Dienststelle: Landeskriminalamt Niedersachsen, SAR-Bereichsstelle 6 Anschrift: Schützenstraße 25 30161 Hannover Fernsprecher: (0511) 26 26 22 - 112 oder 116 e-mail: [email protected] Telefax: (0511) 26 26 2 – 2105, 2115 oder 8212 Zuständigkeitsbereich: Länder Niedersachsen und Bremen 230. SAR-Bereichssuchstelle Nr. 7 Dienststelle: Lagezentrum des Innenministeriums des Landes Schleswig – Holstein Anschrift Polizeizentrum Eichhof, Mühlenweg 166 24116 Kiel Fernsprecher: (0431) 160 - 61111 e-mail : [email protected] Telefax: (0431) 160 - 61129 Zuständigkeitsbereich: Länder Schleswig-Holstein und Hamburg _________________________________________________________________ Januar 2007 SAR-Handbuch 2-11 231. SAR-Bereichssuchstelle Nr. 8 Dienststelle: Seenotleitung (MRCC) Bremen Anschrift: Werderstr. 2 28199 Bremen Fernsprecher: (0421) 536-87-0 e-mail: [email protected] Telefax: (0421) 536 87-14 Zuständigkeitsbereich: Deutsche Seegebiete der Nord- und Ostsee 232. SAR-Bereichssuchstelle Nr. 9 Dienststelle: Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport Anschrift: Mainzer Straße 136 66121 Saarbrücken Fernsprecher: (0681) 962- 1260 bis 1263 e-mail: [email protected] Telefax: Zuständigkeitsbereich: (0681) 962-1265 / 12 66 Land Saarland 233. SAR-Bereichssuchstelle Nr. 10 Dienststelle: Innenministerium MecklenburgVorpommern • - Lagezentrum Anschrift: Karl–Marx–Straße 1 19055 Schwerin Fernsprecher: (0385) 588- 24 71 / 24 75 e-mail : [email protected] Telefax: (0385) 588 – 2480 / 24 81 Zuständigkeitsbereich: Land Mecklenburg-Vorpommern 234. SAR - Bereichssuchstelle Nr. 11 Dienststelle: Ministerium der Innern des Landes Brandenburg - Lagezentrum Anschrift: Henning-von-Tresckow-Str. 9-13 14467 Potsdam Fernsprecher: (0331) 866- 2871 bis 2873 e-mail : [email protected] Telex: 362050 Telefax: (0331) 866- 2878 / 2879 Zuständigkeitsbereich: Land Brandenburg ________________________________________________________________ Januar 2006 2-12 SAR-Handbuch 235. SAR – Bereichssuchstelle Nr. 12 Dienststelle: Der Polizeipräsident in Berlin - Lagezentrum Anschrift: Platz der Luftbrücke 6 12096 Berlin Fernsprecher: 030 – 4664 – 90 71 10 bis 90 71 12 e-mail : [email protected] Telefax: 030 - 4664 - 90 71 99 Zuständigkeitsbereich: Land Berlin 236. SAR – Bereichssuchstelle Nr. 13 Dienststelle: Ministerium des Inneren des Landes Sachsen-Anhalt - Lagezentrum Anschrift: Halberstädter Str. 2 39112 Magdeburg Fernsprecher: (0391) 567- 5292 / 5293 e-mail : [email protected] Telefax: (0391) 567- 5190 Zuständigkeitsbereich: Land Sachsen-Anhalt 237. SAR – Bereichssuchstelle Nr. 14 Dienststelle: Polizeidirektion Erfurt, Lagezentrum Thüringen, Innenministerium Anschrift: Andreas Str. 38 99084 Erfurt Fernsprecher: 03 61 – 3793 – 617, 616, 662-4345 / 4346 e-mail : [email protected] Telefax: 03 61 – 37 93 - 686 Zuständigkeitsbereich: Land Freistaat Thüringen 238. SAR – Bereichssuchstelle Nr. 15 Dienststelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern Landespolizeipräsidium Abteilung 3 -Lagezentrum Anschrift: Wilhelm-Busch-Str. 2 01097 Dresden Fernsprecher: (0351) 564 – 3775 e-mail : [email protected] Telefax: (0351) 564- 3779 Zuständigkeitsbereich: Land Freistaat Sachsen ________________________________________________________________ Januar 2007 SAR-Handbuch 2-13 239. Übersichtskarte der SAR-Bereichssuchstellen (BSSt) ________________________________________________________________ Januar 2006 2-14 SAR-Handbuch VIII. Wehrbereichskommandos (WBK) 240. In den Wehrbereichskommandos (WBK) liegen Pläne zur Alarmierung von Bodensuchtruppen vor. Die SAR-Leitstellen fordern bei Bedarf Bodensuchtruppen beim zuständigen WBK für das jeweilige Suchgebiet an. Die zuständigen Verteidigungsbezirkskommandos (VBK), werden vom WBK mit der Durchführung des Einsatzes beauftragt. IX. SAR – Dienststellen 241. SAR-Koordinierungsausschuss (Zentrale Dienststelle für den SAR-Dienst der Bundesrepublik Deutschland) (1) Vertreter des Lufttransportkommandos und Geschäftsführung SAR-Dienst Bundeswehr Manfred-von-Richthofen-Str. 8 48145 Münster Telefon: (0251) 936-4331 Bw-Kennzahl: 3323 App. 4331 Telefax: (0251) 936-4339 e-mail: [email protected] (2) Vertreter der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Hermann-Blenk-Straße 16 38108 Braunschweig Telefon: (0531) 3548 – 500 Telefax: (0531) 3548 – 246 [email protected] E-Mail : (3) Vertreter Deutsche Flugsicherung (DFS) Am DFS – Campus 10 63225 Langen Telefon: (06103) 707-1323 Telefax: (06103) 707-1049 _______________________________________________________________ Januar 2006 SAR-Handbuch 2-15 242. Militärischer SAR-Dienst (1) Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) Fü L III 5 Postfach 1328 53003 Bonn Telefon: Telefax: Bw-Kennziffer: (0228) 12-5450 (0228) 12-5183 90-3400-5450 Fü M III 3 Postfach 1328 53003 Bonn Telefon: Telefax: Bw-Kennziffer: (0228) 12- 4417 (0228) 12-4918 90-3400-4417 (2) Lufttransportkommando (LTKdo) A3c SAR Bw Manfred-von-Richthofen-Str. 8 48145 Münster Telefon: (0251) 936 - 4331 Bw-Kennziffer: 90-3323-4331 Telefax: (0251) 936 - 4339 e-mail: [email protected] Zentrale Dienststelle für den militärischen SAR-Dienst der Bundeswehr (3) Flottenkommando (FlottenKdo) OP 25 Uferstraße 24960 Glücksburg Telefon: Telefax: Bw-Kennziffer: e-mail: (04631) 666-3250 (04631) 666-3259 90-7225-3250 [email protected] _______________________________________________________________ Januar 2006 2-16 SAR-Handbuch X. SAR-Einheiten 243. SAR-Einheiten sind Teile von Verbänden der Bundeswehr, die Mittel ersten Grades bereitstellen. (1) Lufttransportgeschwader 61 (LTG 61) Anschrift: Telefon: Bw-Kennziffer: Fax: AFTN: Lufttransportgeschwader 61 Fliegerhorst 86929 Penzing (08191) 9152 - 3120 90-6502-3120 (08191) 9152 - 2029 ETSA (2) Lufttransportgeschwader 62 (LTG 62) Anschrift: Telefon: Bw-Kennziffer : Fax: AFTN: Lufttransportgruppe/ LTG 62 Fliegerhorstallee 06926 Holzdorf (035389) 86-2475 90-8308-2475 (035389) 86-2000 ETSH (3) Lufttransportgeschwader 63 (LTG63) Anschrift: HT-StaffelTelefon: Bw-Kennziffer : Fax: AFTN: Lufttransportgeschwader 63 Hugo-Junkers-Kaserne 24754 Rendsburg (04335) 94-1233 90-7533-1233 (04335) 94-1229 ETNH ___________________________________________________________ Januar 2007 SAR-Handbuch 2-17 (4) Marinefliegergeschwader 5 (MFG 5) Anschrift: Marinefliegergeschwader 5 Marinefliegerhorst 24159 Kiel Telefon: (0431) 3695-605 Bw-Kennziffer: 90-7423-605 oder 650 Fax: (0431) 3695-599 AFTN: ETMK XI. SAR-Bereitschaftsregelung a. Bereitschaftsstufen 244. Für Luftfahrzeuge im SAR-Dienst sind folgende Bereitschaftsstufen festgelegt: Bereitschaftsstufe 1 Luftfahrzeug klar zum sofortigen Start (Besatzung an Bord) Bereitschaftsstufe 2 Luftfahrzeug und Besatzung klar zum Start in spätestens 5 Minuten Bereitschaftsstufe 3 Luftfahrzeug und Besatzung klar zum Start innerhalb von spätestens 15 Minuten. Bereitschaftsstufe 4 Luftfahrzeug und Besatzung klar zum Start innerhalb der angegebenen Zeit: (z.B. 4/1 = spätestens 1 Stunde) 245. Die folgenden Bereitschaftszeiten und –stufen sind die Regel. Wenn die Lage es erfordert / erlaubt, können die SAR-Leitstellen jedoch von diesen Werten abweichen. Grundsätzlich gilt im SAR-Dienst, dass ein Start zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgt. _______________________________________________________________ Januar 2007 2-18 SAR-Handbuch b. SAR-Mittel ersten Grades 246. SAR-Kommandos der Luftwaffe (SAR-Hubschrauber) ORT EinsatzBereitschaftszeiten* -stufen mittel Diepholz 1 UH-1D Täglich 07.30 bis SS+30 Min: 3 O/T 4/1 Erfurt 1 UH-1D Täglich 07.30 bis SS+30 Min 3 O/T 4/1 Holzdorf 1 UH-1D Täglich 07.30 bis SS+30 Min: 3 O/T 4/1 Ingolstadt 1 UH-1D Täglich 07.30 bis SS+30 Min 3 O/T 4/1 Laage 1 UH-1D Täglich 07.30 bis SS+30 Min 3 O/T 4/1 Landsberg 1 UH-1D Täglich 07.30 bis SS+30 Min 3 O/T 4/1 Nörvenich 1 UH-1D Täglich 07.30 bis SS+30 Min 3 O/T 4/1 Malmsheim 1 UH-1D Täglich 07.30 bis SS+30 Min 3 O/T 4/1 * Die angegebenen Bereitschaftszeiten sind die Regel. Während der Sommerzeit ist jedoch zur Einhaltung einer ausreichenden Nachtruhezeit das Dienstende auf 20.30 Uhr Ortszeit festgelegt. _______________________________________________________________ Januar 2006 SAR-Handbuch 2-19 absichtlich freigelassen _______________________________________________________________ Januar 2007 2-20 SAR-Handbuch 247. SAR-Kommandos der Marine (SAR Hubschrauber) Ort EinsatzMittel Helgoland 1H3 Täglich 07.30 bis SS+30 Min 3 max. bis 21:30 bzw. 12 Std. Gesamtflugdienstzeit O/T 4/1 1H3 Täglich 07.30 bis SS+30 Min 3 max. bis 21:30 bzw. 12 Std. Gesamtflugdienstzeit O/T 4/1 Warnemünde Bereitschaftszeiten -stufen Anmerkung: H 3 = Westland Sea King 248. SAR-Bereitschaft der Marine Mit der Ausphasung des U-Jagd- und Fernaufklärungsflugzeuges BREGUET ATLANTIC BR 1150 wird bis zum Erreichen der vollen Einsatzbereitschaft mit dem Nachfolgemuster P-3C Orion kein Suchflugzeug als SAR-Mittel ersten Grades in Bereitschaft gehalten. _______________________________________________________________ Januar 2007 SAR-Handbuch 2-21 249. Schaubild der Bereitschaftszeiten der SAR-Hubschrauber Nacht TAG SS + 30 bis 07:30 07:30 bis SS + 30 bzw. bis 20:30 Uhr (Marine bis 21:30 Uhr) bzw. bis 20:30 Uhr Januar 2006 2-22 SAR-Handbuch C. SAR-Mittel zweiten Grades 250. SAR-Mittel zweien Grades werden für den SAR-Dienst grundsätzlich nicht in ständiger Bereitschaft gehalten. 251. Als Ausnahme für den Einsatz bei Massenunfällen steht ein Großraumhubschrauber (GRH) CH-53 bei dem Heeresfliegerregiment in Laupheim zur Verfügung. Dieser Hubschrauber hat eine umfassende medizinische Ausrüstung an Bord und kann ein Notarztteam sowie bis zu 12 Krankentragen transportieren. Ein Start ist täglich von 07:00 bis 19:00 Uhr mit einer Reaktionszeit von 60 Minuten nach Alarmierung möglich. Weitere Informationen siehe Kapitel 4 Nr. 405. Standort GRH __________________________________________________________________ Januar 2007 SAR-Handbuch 2-23 XII. Standorte der SAR-Einrichtungen ersten Grades 252. Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland SAR-Bereich SAR-Bereich Glücksburg Glücksburg Glücksburg SAR Helgoland SAR Warnemünde SAR Laage SAR Diepholz Münster SAR-Bereich Münster SAR-Bereich SAR Nörvenich SAR Holzdorf Münster SAR Erfurt SAR Malmsheim SAR Ingolstadt SAR-Leitstelle SAR Landsberg SAR-Hubschrauber Januar 2007 2-24 SAR-Handbuch 253. SAR-Flugfunknetz Zur Einsatzdurchführung der SAR-Luftfahrzeuge verfügt die SAR-Leitstelle Münster über ein flächendeckendes Flugfunknetz (VHF/UHF) mit 33 Funkstationen. Jede der 33 Sende- / Empfangsstationen kann auf eine individuelle Frequenz (VHF im 8,33 KHz-Raster, UHF im 25 KHz-Raster) geschaltet werden. Januar 2006 SAR-Handbuch 3-1 Kapitel 3 SAR-Mittel ersten Grades I. Allgemeines 301. SAR-Einrichtungen ersten Grades sind in der Bundesrepublik Deutschland Mittel der Streitkräfte, die mit besonders ausgebildetem Personal und entsprechender Ausrüstung für SAR-Aufgaben ständig in Bereitschaft stehen. Dies sind: - SAR-Leitstellen und - die ihnen einsatzmäßig ständig unterstellten SAR-Luftfahrzeuge 302. SAR-Leitstellen sind in ihrem Bereich verantwortlich für den Einsatz der SARMittel. 303. Die SAR-Leitstelle Münster untersteht dem Lufttransportkommando, die SARLeitstelle Glücksburg dem Flottenkommando. 304. SAR-Mittel ersten Grades sind unter dem Gesichtspunkt der Raumabdeckung disloziert und werden in der Regel von folgenden SAR-Einheiten gestellt: (1) im SAR-Bereich Münster - Lufttransportgeschwader 61 (LTG61) Lufttransportgeschwader 62 (LTG62) Lufttransportgeschwader 63 (LTG63) (2) im SAR-Bereich Glücksburg - Marinefliegergeschwader 5 (MFG 5) 305. Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) ist verantwortlich für den SAR-Dienst bei Seenotfällen und setzt die entsprechenden Rettungsmittel ein (Siehe Kapitel 5). Januar 2007 3-2 SAR-Handbuch II. Bell UH-1 D 306. 307. Technische Leistungsdaten Leichter Transporthubschrauber, 1 Turbinentriebwerk mit 1400 PS. Besatzung: Abfluggewicht: Reisegeschwindigkeit: Höchstgeschwindigkeit: Flugzeit (max.): Funkausrüstung: Navigationsausrüstung: Peilgerät: 3-4 max. 4310 kg 90 Kts (165 km/h) 120 Kts (220 km/h) 2:30 Std. 4:10 Std. mit Zusatztank UHF, VHF, FuG 8b 1 VOR, ADF, ILS, IFF/SIF UHF/VHF/ADF (NR-AN-16) __________________________________________________________________ Januar 2006 SAR-Handbuch 3-3 308. Besatzung (Standard) SAR-Kommando 1 Hubschrauberführer 1 Bordtechniker 1 Luftrettungsmeister (entspricht dem zivilen HEMS Crew Member) 309. Ausrüstung Die medizinisch / technische SAR-Ausrüstung der BELL UH-1D ist abhängig von ihrem jeweiligen Auftrag und ihrem Einsatzgebiet. In der folgenden Übersicht sind die wesentlichen Bestandteile dieser Ausrüstung aufgeführt. (1) Grundausstattung SAR-Kommando - UHF-Peiler - FuG 8b 1 - Feuerlöscher - Universalrettungsgerät (Axt, u.a.) - Signalmittel - Zusatzkraftstoffbehälter - Rettungswinde - Gegensprechanlage FSG 70-16 VOX - Rettungsgurt - Luftrettergurt - Luftrettungsbergesack Januar 2007 3-4 SAR-Handbuch (2) Zusatzausstattung SAR-Kommando zGebirge - Überlebenspaket - Windenbergesack - Einsinkschutz an den Kufen (Winter) zSee - Notschwimmer - Schwimmwesten - Schlauchboote (3) Sanitätsausstattung SAR-Kommando - mobile automatische Absaugeinrichtung - Antischockhose - Rettungsrucksack mit Ampullarium - 2x Beatmungsgerät (Notfall-Respirator, 1x stationär, 1x mobil) - EKG mit Defibrillator und externer Schrittmacher - Krankentrage - Perfusor; 3-fach - Überwachungsmonitor; inklusive Kapnometrie + arterielle RRMessung - Vakuummatratze zur Patienten-Immobilisierung - Schaufeltrage - KED-System - Thorax Drainage Set Anmerkungen: - Die Sanitätsausstattung der SAR-Hubschrauber entspricht dem Standard der zivilen Rettungshubschrauber. - Bei Katastrophen oder ähnlichen Notfällen kann die BELL UH-1D für Krankentransporte mit bis zu 6 Tragen ausgerüstet werden. Januar 2007 SAR-Handbuch 3-5 310. Innenraum Bell UH-1D an SAR-Kommandos Januar 2006 3-6 SAR-Handbuch 311. Übersicht SAR-Kommandos SAR-Kommando 1. Standort 2. Bereitschaftsund Reaktionszeiten ·Flugplatz (außer Malmsheim) Tag: ·täglich von 07.30 bis SS + 30 in 15 MinBereitschaft spätestens 20.30 lcl (Marine bis 21:30 Uhr) Nacht: (übrige Zeit) ·in 60 MinBereitschaft 3. Anforderung ·über die zuständige SAR-Leitstelle Januar 2007 SAR-Handbuch 3-7 III. SEA King MK 41 312. 313. Technische Leistungsdaten: Seenothubschrauber mit 2 Turbinentriebwerken von je 1400 PS, im Notfall schwimmfähig Besatzung: Abfluggewicht: Flugzeit (max): Reisegeschwindigkeit: 4 max. 9300 kg 05.30 h (Standardbetankung SAR Version: 3:30 h) 100 Kts (180 km/h) Höchstgeschwindigkeit: Funkausrüstung: 138 Kts (248 km/h) UHF, VHF, HF-SSB, FuG 8b, Seefunk VHF, Seefunk DSC VOR, ADF, ILS, TACAN, IFF/SIF, Doppler/Radar, GPS Digitales Kartenlesegerät (DKG 3) ZG 2 M (UHF/VHF), AD-370 S (ADF/DF) Navigationsausrüstung: Zielanfluggerät: Januar 2006 3-8 SAR-Handbuch 314. Besatzung (Standard) 2 Hubschrauberführer 1 Luftfahrzeugoperationsoffizier 1 Bordmechaniker (mit Rettungssanitäter-Ausbildung) 315. Ausrüstung Die medizinisch / technische SAR-Ausrüstung besteht im wesentlichen aus folgenden Teilen: Grundausstattung - UHF / VHF-Peiler - FuG 8 b Behördenfunk - Windenmann-Gegensprechanlage - Rettungswinde - Rettungsnetz - Rettungsschlingen - Rettungshose für Doppellift - Schlauchboot für 6Personen - Signalmittel Nacht und Tag - Universalrettungsgerät - Feuerlöscher - Krankenhausatlas - FLIR ( Wärmebildkamera mit Videorecorder) Sanitätsausstattung - Krankentrage Stollwerk mit Vakuummatratze - Transaco Strecher mit Vakuummatratze - Schaufeltrage - Beatmungsgerät Oxylog 2000 - Defibrillator und KardioskopEKG Zoll M - Propaq Patientenüberwachungseinheit - Life Base III Beatmungsgerät - Accuvac Absauggerät - Injektionsautomat - Pulsoximeter Nellcor - Burnpac (Notfallausstattung bei Brandverletzungen) - Notfallausstattung Kinder (Paediatriekoffer) - Notfallausstattung Amputationsverletzungen - Sauerstoffvorrat 2x5 Liter - Rettungsrucksack MK3 - Staufächer für Kleinmaterial Januar 2006 SAR-Handbuch 4-1 Kapitel 4 SAR-Einsatzmittel zweiten Grades I. Allgemeines 401. SAR-Mittel zweiten Grades sind alle anderen Kräfte der Bundeswehr und der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten verbündeten Streitkräfte oder aus dem zivilen Bereich – soweit sie für SAR-Aufgaben herangezogen werden. 402. Der Einsatz dieser Mittel erfolgt in der Regel nur, wenn SAR-Mittel ersten Grades nicht ausreichen, nicht eingesetzt werden können (z.B. Wetter) oder voraussichtlich den Notfallort erreichen. II. Bundeswehr a. Luftfahrzeuge 403. Alle Luftfahrzeuge der Bundeswehr – soweit nicht SAR –Mittel ersten Grades- sind als SAR-Mittel zweiten Grades zu betrachten. Die folgenden Luftfahrzeuge sind aufgrund ihrer Ausrüstung für SAR-Einsätze besonders geeignet. 404. C 160 TRANSALL Die TRANSALL kann aufgrund ihrer Peilmöglichkeiten auf der Notfrequenz 243 MHz (UHF) und der großen Reichweite vor allem bei Großraum-Suchen eingesetzt werden. Januar 2006 4-2 SAR-Handbuch (1) Daten Triebwerke: Startgewicht: Max. Flugzeit: Höchstgeschwindigkeit: Reisegeschwindigkeit: Suchgeschwindigkeit: Dienstgipfelhöhe: Funkausrüstung: Navigationsausrüstung Besatzung: 2 max. 49.150 kg 11:00 Std. 277 KIAS 240 - 265 KIAS 150 – 240 KIAS 30 000 Fuß UHF, VHF, HF TACAN, VOR, ILS, ADF, INS, GPS, RADAR 4 (2) Ausrüstung für SAR - Einsatz - UHF-Peiler, RADAR Möglichkeit zum Absetzen/Abwerfen von Material aus der Luft MEDEVEC-Ausstattung Januar 2006 SAR-Handbuch 4-3 405. Sikorski CH-53 G Eine CH-53 G wird am Heeresflugplatz LAUPHEIM als Großraumhubschrauber (GRH) für den SAR-Dienst bereit gestellt. Das vorläufige Einsatzkonzept sieht den Einsatz des GRH bei besonders schweren Unglücksfällen / Naturkatastrophen mit Massenanfall von Verletzten für den - Transport von medizinischen Fachpersonal und Sanitätsmaterial zum Einsatzort und - Transport von vorversorgten Verletzten in geeignete Schwerpunktkrankenhäuser / Spezialkliniken vor. Darüber hinaus können alle CH-53 G zu Löschwassereinsätzen bei der Brandbekämpfung im Katastrophenfall eingesetzt werden. (1) Daten Triebwerke: Startgewicht: Max. Flugzeit: Höchstgeschwindigkeit: Reisegeschwindigkeit: Flugstrecke: Funkausrüstung: Navigationsausrüstung: Besatzung: Zusätzliches Personal: 2 max. 19050 kg 01:40 Std. 130 KIAS 120 KIAS 360 km UHF, VHF, FM VOR, ADF, ILS, TACAN, GPS 4 med. Fachpersonal Januar 2006 4-4 SAR-Handbuch (2) Ausrüstung für den SAR-Einsatz - Feldtrageneinbau für die medizinische Versorgung von bis zu 12 Schwerverletzten Sanitätsmaterial, um 12 Schwerverletzte unter Weiterführung der Therapie (z.B. Beatmung) mindestens 4 Stunden autark zu versorgen. (3) Landeplatz Es ist ein Landeplatz in der Größe von 80 x 80 m erforderlich. (4) Bereitschaftsregelung Die CH-53 G (GRH) sind täglich von 07:00 bis 19:00 Uhr mit einer Reaktionszeit von 60 Minuten nach Alarmierung einsetzbar. 406. TORNADO ECR Die Tornado ECR sind mit einem Peilgerät 243,0 MHz und einer Infrarot-Kamera ausgerüstet, mit der abgestürzte Luftfahrzeuge aufgespürt werden können. Die hohe Fluggeschwindigkeit ermöglicht dabei das Absuchen großer Flächen in kurzer Zeit. Januar 2006 SAR-Handbuch 4-5 b. Seefahrzeuge 407. Alle Seefahrzeuge der Marine sind bei Bedarf SAR-Mittel zweiten Grades. Ihre Vorteile gegenüber Luftfahrzeugen sind die lange Verweildauer im Suchgebiet, eine hohe Bergekapazität und gute Führungs- und Navigationsmittel. Da sie jedoch nicht in der Lage sind, große Gebiete schnell abzudecken, eignen sie sich besser zur Bergung und Führung (OSC) als zur Suche. c. Bodengebundene Einsatzmittel 408. Bodensuchtrupps und Landfahrzeuge aller Einheiten können in fliegerisch unzugänglichen Unfallgebieten oder zusätzlich zu Luftfahrzeugen bei der Suche eingesetzt werden. 409. Für Einsätze in Binnengewässern kann auf Tauchergruppen und schwimmendes Gerät von Flusspioniereinheiten zurückgegriffen werden. III. Sonstige a. Militärisch 410. .Aus dem militärischen Bereich können Kräfte der verbündeten Streitkräfte – insbesondere Luftfahrzeuge – im SAR-Fall eingesetzt werden. b. Zivil 411...Bei Bedarf werden geeignete Mittel des Bundes, der Länder, der Gemeinden und von privaten Einrichtungen zur Unterstützung des SAR-Dienstes herangezogen. Dazu gehören vor allem: - Polizei Bundespolizei Hilfsorganisationen (z.B. DRK, THW) Rettungshubschrauber Bergwacht Januar 2006 4-6 SAR-Handbuch absichtlich freigelassen SAR-Handbuch 5-1 Kapitel 5 SAR-Dienst für die Schifffahrt I. Allgemeines 501. Die Durchführung des Such- und Rettungsdienstes zur Hilfeleistung für Menschen in Seenot ist der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung(BMVBS) in den von ihm festgelegten Seegebieten der Nordsee (deutscher Festlandsockel) und der Ostsee (Für FIR Bremen) mit Datum 11.03.1982 übertragen worden. Die Seenotleitung (MRCC) Bremen der DGzRS ist für die Gesamtleitung im Seenotfall bis zum Abschluss der Aktion zuständig. Sie sorgt für die Planung, Leitung, Koordinierung und den Abschluss von SAR-Maßnahmen und deren Dokumentation. 502. Auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen BMVBS und BMVg von März 1982 (VMBl 2001 S. 126) unterstützt der militärische SAR-Dienst mit seinen Mitteln die DGzRS bei der Durchführung des SAR-Dienstes in Seenotfällen. 503. Bei Luftnotfällen über See verbleibt die Einsatzleitung beim RCC Glücksburg. Die DGzRS wird unterstützend tätig und ist hierbei zugleich die Bereichssuchstelle 8. 504. Bei komplexen Schadenslagen auf See hat das Havariekommando (HK) ein Selbsteintrittsrecht und übernimmt die Gesamteinsatzleitung. Das HK ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer, welches die Verantwortung für die Planung, Vorbereitung, Übung und Durchführung von Maßnahmen zur Verletztenversorgung, zur Schadstoffunfallbekämpfung, zur Brandbekämpfung, zur Hilfeleistung, sowie zur Gefahrenabwehr bezogenen Bergung bei komplexen Schadenslagen auf See und einer strukturierten Öffentlichkeitsarbeit trägt. Hierzu unterhält das Havariekommando sechs Fachbereiche. Fachbereich 1, das Maritime Lagezentrum (MLZ), ist im 24-Stunden Dienstbetrieb mit je einem Bediensteten der Wasserschutzpolizei eines Küstenlandes und einem Bediensteten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes besetzt. Im MLZ wird ständig ein aktuelles, maritimes Lagebild vom deutschen Hoheitsgebiet in Nordund Ostsee erstellt, wobei auch Mitteilungen der Nord- und Ostseeanrainerstaaten einfließen. Dabei werden alle Informationen über Umstände, die für die Bekämpfung einer komplexen Schadenslage erheblich sein können, gesammelt, aufbereitet und bewertet, erforderlichenfalls Alarmierungen ausgelöst und Sofortmaßnahmen eingeleitet. Januar 2007 5-2 SAR-Handbuch Bei komplexen Schadenslagen wird ein Havariestab einberufen, der das einheitliche und koordinierte Vorgehen aller Einsatzkräfte des Bundes und der Küstenländer ermöglicht. In der Einsatzorganisation besetzen die Mitarbeiter des Havariekommandos den Havariestab. Dieser ist in vier Stabsbereiche (Personal/Innerer Dienst, Lage, Einsatz, Pressearbeit) mit entsprechenden Aufgabenzuweisungen gegliedert. Der Leiter des Havariekommandos übernimmt als Gesamteinsatzleiter auch die Leitung des Havariestabes. Im Falle einer komplexen Schadenslage stellt die DGzRS einen „Fachberater-SAR“ in den Havariestab und übernimmt den Einsatzabschnitt SAR Adresse MLZ: Maritimes Lagezentrum Am Alten Hafen 2 27472 Cuxhaven Tel.: 04721 / 567-392 Fax: 04721 / 55 47 44 Struktur des Havariekommandos und Einbindung der DGzRS: Maritimes Lagezentrum (MLZ) Schadstoffbekämpfung Seeseitige Bekämpfung (Bund) Küstenseitige Bekämpfung (Land) Brandbekämpfung Verkehrsbezogener Brandschutz (Bund) Allgemeiner Brandschutz (Land) Verletztenversorgung Suche und Rettung (SAR) Verletztenversorgung an Land DGzRS Bergung zur Gefahrenabwehr Bergung zur Gefahrenabwehr Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Öffentlichkeitsarbeit Bund Zentraler Dienst Haushalt / Personal / Dienstbetrieb Haushalt / Personal Januar 2006 SAR-Handbuch 5-3 II. Aufgaben 505. Der SAR-Dienst auf See in der Bundesrepublik Deutschland beinhaltet: (1) Durchführung des SAR-Dienstes auf See. (2) Die Koordinierung des SAR-Dienstes auf See durch die Seenotleitung (MRCC) Bremen (3) Unterstützung des militärischen SAR-Dienstes bei SAR-Einsätzen für Luftfahrzeuge sowie Wahrnehmung der Aufgaben einer Bereichssuchstelle. (4) Fachberater SAR im Havariestab. (5) Mitwirkung beim verkehrsbezogenen Feuerschutz im Küstenbereich im Rahmen rettungsdienstlicher und technischer Möglichkeiten. (6) Auftrag im Sinn der Genfer Konvention. Januar 2006 5-4 SAR-Handbuch III. Rettungseinrichtungen a. Seenotleitung Bremen 506. Zuständig für die Koordinierung und Durchführung der erforderlichen Rettungsmaßnahmen im Seenotfall ist die Seenotleitung (MRCC) Bremen. Sie ist täglich 24 Stunden besetzt. Anschrift: Seenotleitung Bremen Werderstraße 2 28199 Bremen Fernsprecher: e-mail: Telefax: 0421 / 536-87-0 [email protected] 0421 / 536-87-14 MMSI Bremen Rescue Radio Ständige Hörbereitschaft K16 und K70 (DSC) 002111240 b. Rettungsmittel 507. Die DGzRS verfügt als SAR-Mittel über 61 Seenotkreuzer / Seenotrettungsboote. Alle Seenotkreuzer sind täglich 24 Stunden in Sofortbereitschaft. Ihre Einsatzmöglichkeiten sind nahezu unbeschränkt. Januar 2006 SAR-Handbuch 508. Daten und Ausrüstung der Rettungsflotte Januar 2006 5-5 5-6 509. SAR-Handbuch Stationen DGzRS-Rettungsflotte Januar 2006 Januar 2007 SAR-Mittel der Bundeswehr Polizeidienststellen Einsatzzentralen SAR-Mittel (See- und Luftfahrzeuge Nachbar-RCCs Beobachtungen aus der Bevölkerung Behördenfahrzeuge (z.B. WSV, WSP, BGS, Zoll) Revier- und RadarZentralen Seenotfall SAR-Mittel der DGzRS OSC Einsatzleitung/Koordinierung Seenotleitung Bremen (MRCC Bremen) Internationale Schiffahrt Flugsicherung SAR-Leitstelle Glücksburg Internationale Schifffahrt (CSS) Behördenfahrzeuge Einsatzzentrale der jeweiligen Behörden Bundesminister für Verkehr, Bau und W Zivile Luftfahrzeuge Bundeswehrfahrzeuge Marinesignalstellen Radarstationen Zentraler Meldekopf Cuxhaven Seewarndienst Küstenfunkstelle (Bremen Rescue) 510. SAR-Leitstelle Glücksburg Seenotkreuzer u. Rettungsboote SAR-Wachen der DGzRS Seenotfall SAR-Handbuch 5-7 Alarmierungsschema im Seenotfall 5-8 SAR-Handbuch absichtlich freigelassen ______________________________________________________________ Januar 2006 SAR-Handbuch 6-1 Kapitel 6 Durchführung des SAR-Dienstes für Luftfahrzeuge I. Aufgabe 601. Der Such und Rettungsdienst für Luftfahrzeuge (SAR) hat die Aufgabe, in Not befindliche Luftfahrzeuge innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland und der durch den ICAO-Regionalplan für die Flugsicherung zugewiesenen Seegebiete der Nord- und Ostsee sowie auf Anforderung im übrigen Nord- und Ostseegebiet zu suchen, deren Insassen zu retten und im Rahmen der Möglichkeiten Post und Fracht zu bergen. II. Zuständigkeit 602. Die allgemeine Zuständigkeit für die Durchführung des SAR-Dienstes für Luftfahrzeuge liegt auf Bundesebene und richtet sich nach der Verwaltungsvereinbarung zwischen BMVBS und BMVg gem. VMBl. 2001, S. 126 ff. Die Länder wirken auf Grund der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern vom August 1953 nach Aufforderung durch den Bund mit. 603. Folgende Stellen wirken am SAR-Dienst mit: SAR-Leitstellen (Bundeswehr) Sie leiten in ihrem Bereich die erforderlichen SAR-Maßnahmen ein, leiten und koordinieren sie – wenn erforderlich auch mit benachbarten SAR-Leitstellen - und entscheiden nach erfolgreicher Suche über die Beendigung. Sie unterrichten militärische Halter von Luftfahrzeugen. SAR-Einheiten der Bundeswehr Sie führen die von den SAR-Leitstellen angeordneten Such- und Rettungsmaßnahmen durch. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) Sie benachrichtigt den Luftfahrzeughalter sofern es sich um einen zivilen Halter handelt und das Luftfahrtunternehmen örtlich nicht vertreten ist. Bei zivilen ausländischen Luftfahrzeugen wird der Eintragungsstaat unterrichtet. Die BFU entscheidet bei zivilen Luftfahrzeugen über die Beendigung einer ergebnislosen Suchaktion. Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) Der DFS-(Senior)-Wachleiter der zuständigen FVK-Stelle unterrichtet den Halter ziviler Luftfahrzeuge sofern das Luftfahrzeug einem örtlich vertretenen Luftfahrtunternehmen gehört. Januar 2006 6-2 SAR-Handbuch Bundespolizei Sie führt auf Ersuchen der zuständigen SAR-Leitstelle mit seinen Dienststellen die erforderlichen SAR-Maßnahmen durch. Bereichssuchstellen Sie führen auf Ersuchen der zuständigen SAR-Leitstelle die angeforderten SARMaßnahmen mit Hilfe anderer Landesbehörden und der verfügbaren Hilfsorganisationen durch. III. Alarmierung a. Allgemeines 604. Der Erfolg der SAR-Operation hängt weitgehend davon ab, wie schnell die Erstalarmierung eine SAR-Leitstelle erreicht. Die schnelle Analyse der Situation und der daraus entwickelte Aktionsplan sind entscheidend für den Einsatz der SAR-Mittel, um Überlebende so bald wie möglich aufzufinden, zu retten und zu bergen. 605. Bei jedem SAR-Fall hat die SAR-Leitstelle die Prioritäten gegenüber anderen, gleichzeitig auftretenden Notfällen abzuwägen und die SAR-Mittel je nach Dringlichkeit einzusetzen. Als Beispiel für eine Prioritätsfolge kann gelten: - - unmittelbare dringliche Lebensrettung bei Flugunfall und/oder Seenotfall, Suche nach Verletzten, Überlebenden (Flugunfall, Seenotfall). Dringender Krankentransport, Rettung von Personen aus einer möglicherweise gefährlichen Situation (z.B. Evakuierungen bei Naturkatastrophen, Bergen von einem havarierten Schiff, Bergnoteinsätze), Bereitschaft vor Eintreten einer gefährlichen Situation (Unwetter, Sturmwarnung, Luft- und Seefahrzeuge in Not). b. Alarmierende Stelle/Flugalarmdienst 606. Grundsätzlich kann jede Dienststelle oder Person, die Kenntnis von der Notsituation eines Luftfahrzeuges hat, den SAR-Dienst informieren oder alarmieren. Zuständig für die Alarmierung bei Luftnotfällen ist jedoch der Flugalarmdienst (Flugsicherungsstellen). Januar 2006 SAR-Handbuch 6-3 Dieser benachrichtigt die für die Durchführung des SAR-Dienstes für Lfz zuständigen Stellen über die Lfz, die SAR-Dienst benötigen und unterstützt diese Stellen. Der Flugalarmdienst wird für alle Flüge gestellt, für die ein Flugplan abgegeben wurde oder die den Flugverkehrskontrollstellen anderweitig bekannt geworden sind. Anderweitig bekannt gewordene Flüge sind Flüge, über deren Verbleib Dritte bei Flugverkehrskontrollstellen nachforschen oder über die den Flugverkehrskontrollstellen Hinweise vorliegen, dass sie Maßnahmen der SAR-Dienstes benötigen. c. Meldeweg 607. Meldungen über einen Luftnotfall sind schnellstmöglich an die zuständige SARLeitstelle weiterzuleiten. Folgender Meldeweg sollte dabei eingehalten werden: - Polizeidienststellen über die Bereichssuchstelle, - Bereichssuchstelle 8 (Seenotleitung Bremen), - Flugsicherungsstellen und Bodenfunkstellen der Luftfahrt über die zuständige Bezirkskontrolle, - Radarführungsdienst und Satelliten-Bodenstationen direkt an die zuständige SAR-Leitstelle Januar 2006 6-4 SAR-Handbuch 608. Alarmierungsschema im Luftnotfall Luftnotlage Notruf/Notrufsignal + + Meldung durch Lfz Beobachtung der Zivilschifffahrt + + LVStellungen FS-Kontrollstellen NATO Seefahrzeuge SARSAT/ COSPAS + Beobachtung Aus der Bevölkerung Mission Control Center (MCC) Küstenradarstationen Marine Signalstellen Küstenfunkstelle (Bremen Rescue) FlottenKommando Polizei / SARBereichssuchstellen FlottenKommando BSN SAR-Leitstellen (RCC) SAR-Mittel 1.Grades SAR-Mittel 2. Grades -SAR-Kommandos -SAR-Bereitschaft - Bundeswehr - Alliierte - zivil Legende: + Januar 2007 IFF/SIF Notfrequenzen 406 /243 / 121.500 MHz Arbeitsfrequenz Marine Signalstellen SAR-BereichsSuchstellen der Länder BFU WBK und nachgeordnete Dienststellen SAR-Handbuch 6-5 d. Inhalt einer Notmeldung 609. Soweit verfügbar, soll die Erstmeldung an die SAR – Leitstelle folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung der Alarmstufe meldende Dienststelle/Person, Art des Notfalls, Text des Flugplans, Einsatzzeit der letzten Nachricht, aufnehmende Stelle und benutzte Frequenz, letzte Standortmeldung und Art der Standortbestimmung Farbe und auffällige Merkmale des Luftfahrzeugs, Von der meldenden Stelle bereits getroffene Maßnahmen, andere zweckdienliche Angaben (z.B. Notausrüstung). e. Alarmstufen und Maßnahmen der SAR-Leitstelle 610. International können bei Luftnotfällen in Abhängigkeit von der aktuellen Situation drei Alarmstufen ausgelöst werden: - Ungewissheitsstufe INCERFA (uncertainty phase) - Bereitschaftsstufe ALERFA (alert phase) - Notstufe DETRESFA (distress phase) 611. Für die Festlegung der Alarmstufen sind die FS-Bezirkskontrollstellen zuständig. Diese leiten die Meldung unverzüglich an die zuständige SAR-Leitstelle weiter und stellen gleichzeitig Nachforschungen nach dem Verbleib des vermissten oder in Not befindlichen Luftfahrzeuges an. 612. Die SAR-Leitstelle prüft die bei ihr eingegangenen Meldungen, wertet sie aus und leitet die entsprechenden Maßnahmen ein. Ist die Meldung nicht von einer Flugsicherungsstelle eingegangen, legt die SARLeitstelle – sofern die Umstände es rechtfertigen – die Alarmstufe fest und übermittelt diese der zuständigen Bezirkskontrollstelle. Januar 2006 6-6 SAR-Handbuch 613. Verantwortliche RCC für die Auslösung von SAR-Aktionen: (1) Bei Luftnotfällen mit bekannter Position Ist das RCC zuständig, in dessen SRR sich die Notfallposition befindet. Wenn ein Luftfahrzeug sich in Luftnot befindet und dabei den Luftraum mehrerer angrenzender SRR berührt, sind alle betroffenen RCC einzuschalten und die Maßnahmen sowie Verantwortlichkeiten untereinander zu klären. (2) Wenn die Position eines Luftfahrzeuges in Not nicht bekannt ist, ist das RCC zuständig, bei dem der Notruf / die Notmeldung aufläuft. Sind mehrere RCC an SAR-Aktionen beteiligt, sollte ein RCC Leitfunktionen (Leit-RCC) übernehmen. INCERFA INCERFA 614. Die Ungewissheitsstufe (INCERFA) ist gegeben, wenn (1) innerhalb von 30 Minuten nach einer überfälligen Meldung keine Nachricht über das Luftfahrzeug eingegangen ist oder (2) ein Luftfahrzeug innerhalb von 30 Minuten nach der Ankunftszeit, die der Flugverkehrskontrollstelle übermittelt wurde, oder nach der von der Flugverkehrskontrollstelle errechneten späteren Ankunftszeit noch nicht angekommen ist, es sei denn, dass über die Sicherheit des Luftfahrzeuges kein Zweifel besteht. Maßnahmen der SAR – Leitstelle: - - Nachforschungen anstellen über den vermuteten Notfall in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Flugsicherungsstellen (Flugplan, Wetter, Start- und Landeplatz, Ausweichlandeplatz, Beschreibung des Luftfahrzeuges, Rufzeichen, Flugstrecke). Geeignete SAR – Mittel und ggf. benachbarte SAR-Leitstellen für einen möglichen Einsatz voralarmieren. Januar 2006 SAR-Handbuch 6-7 ALERFA 615. Die Bereitschaftsstufe (ALERFA) ist gegeben, wenn (1) die bei der Ungewissheitsstufe eingeleiteten Nachforschungen ergebnislos verlaufen sind, oder (2) ein Luftfahrzeug eine Flugverkehrskontrollfreigabe für die Landung erhalten hat und nicht innerhalb von 5 Minuten nach der voraussichtlichen Landezeit gelandet ist und keine Sprechfunkverbindung mehr besteht, oder eine Meldung über die Beeinträchtigung der Betriebssicherheit des Luftfahrzeuges eingegangen ist, ohne dass eine Notlandung erforderlich wird, es sei denn, dass über die Sicherheit des Luftfahrzeuges kein Zweifel besteht, (3) ein Luftfahrzeug von einem widerrechtlichen Eingriff betroffen oder bedroht ist. Maßnahmen der SAR-Leitstelle: - Weiterführung der Maßnahmen, die bei INCERFA eingeleitet wurden. - Verstärkter Einsatz aller Peilmöglichkeiten, besonders auf der zuletzt vom Luftfahrzeug benutzten Frequenz. - Einholung aller Informationen über Luftfahrzeughalter und Luftfahrzeugführer, soweit sie noch nicht vorliegen (Club, LBA, Familie). - Festlegung eines Suchgebiets mit letzter wahrscheinlicher Position, Vorbereitung aller Komponenten einer Suche (Wetter, Nachbar-RCC, Bereichssuchstellen, Voralarmierung der SAR-Mittel, ggf. mit Dislozierung und Benennung eines On Scene Coordinator. DETRESFA 616. Die Notstufe (DETRESFA) ist gegeben, wenn (1) die bei der Bereitschaftsstufe angestellten Versuche, die Sprechfunkverbindung wieder herzustellen, ergebnislos verlaufen sind und weitere Nachforschungen auf die Wahrscheinlichkeit hinweisen, dass das Luftfahrzeug sich einer Notlage befindet, oder (2) der mitgeführte Treibstoffvorrat als verbraucht oder für die sichere Beendigung des Fluges als unzureichend angesehen werden muss, oder Januar 2006 6-8 SAR-Handbuch (3) eine Meldung vorliegt, nach der die Betriebssicherheit eines Luftfahrzeuges derart beeinträchtigt ist, dass eine Notlandung wahrscheinlich ist, oder (4) eine Meldung vorliegt, oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Luftfahrzeug eine Notlandung durchführt oder durchgeführt hat. Die Maßnahmen nach Punkt 614. bis 616. sind zu beenden, wenn bekannt wird, dass das Luftfahrzeug weder schwerer, unmittelbarer Gefahr bedroht ist, noch sofortiger Hilfeleistung bedarf. Maßnahmen der SAR-Leitstelle: - Alarmieren, Einsetzen und Führen der notwendigen SAR-Mittel, um Überlebende in kürzester Zeit zu finden und zu bergen, - Inkraftsetzen eines umfassenden und koordinierten Suchplanes, einschließlich Benennung OSC, falls nötig, - Anfordern zusätzlicher SAR-Mittel, auch 2. Grades, ggf. Bodensuchtruppen, - Benachrichtigen bereits voralarmierter Nachbar-RCC über die getroffenen Maßnahmen, einschließlich der Stelle, die die Erstmeldung veranlasste; kontinuierliche Unterrichtung über den weiteren Verlauf, - Überwachen der SAR-Operationen und Führen der eingesetzten SAR-Mittel, - Anpassen des Suchplanes an sich ergebende Veränderungen ( neue Informationen über Notfall, Position, Wetter). - Einschalten der zuständigen Unfalluntersuchungsstellen, - Auswerten von Radar- und Sprechfunkaufzeichnungen, - Erwirken der Freigabe von in das Suchgebiet hineinragenden Gefahrengebieten, wie z.B. Schießgebiete, Truppenübungsplätze, die nach Koordination mit den zuständigen Dienststellen für SAR-Mittel zugänglich sein müssen, - Freihalten bestimmter Lufträume im Suchgebiet (NOTAM) durch die FSRegionalstelle , - Planen der Ablösung oder des Ersatzes der eingesetzten SAR-Mittel bei SARAktionen über längere unbestimmte Dauer und ggf. Anfordern von Verstärkung, - Benachrichtigen der Halter von Luftfahrzeugen (BFU unterrichtet zivile Halter). Januar 2006 SAR-Handbuch 6-9 IV. Suche a. Suchplanung 617. Zu Beginn einer SAR-Aktion müssen alle Faktoren, die die Positionsermittlung und damit die Suchgebietszuteilung beeinflussen, berücksichtigt werden ( Flugstrecke, Gebiet, Notfallort, Fehler in der Erstmeldung, Navigationsfehler, Seeströmung, Fallschirmdrift, Übermittlungsfehler usw.). Erst dann können Suchgebiet(e) und Suchverfahren festgelegt und SAR-Mittel eingesetzt werden. Von der Genauigkeit der Suchplanung hängt der Erfolg des Einsatzes des SARMittel weit-gehend ab. Bei einem Fehleinsatz lagen entweder nicht ausreichend korrekte Informationen für einen folgerichtigen Aufbau einer Suchplanung vor, oder die vorliegenden Informationen führten auf Grund ihrer Bruchstückhaftigkeit zu Fehlinterpretationen. Dies ist besonders bei phantasievollen Zeugenaussagen der Fall, die scheinbar mit anderen Informationen gut zusammenpassen, sich später jedoch als reine Erfindung oder Sinnestäuschungen herausstellen können. Alle Anstrengungen der Planer müssen darauf gerichtet sein, ein Anfangssuchgebiet (PROBALITY AREA) zu konstruieren, das in einer Zeitspanne abgesucht werden kann, die in einem realistischen Verhältnis zu den Überlebenschancen der Überlebenden steht. Ist ein schneller Sucherfolg nicht gegeben, darf nicht gezögert werden, das Suchgebiet schrittweise bis zur Maximalgröße auszudehnen, das von den verfügbaren Sucheinheiten abgedeckt werden kann. Wichtig für die Suchplanung sind Analyse des Unfallgeschehens, Auswertung aller eingehenden Informationen, Anfrage dringend notwendiger Details und übersichtliche Lagedarstellung. Auch bei sorgfältiger und eingehender Vorbereitung der Suche ist der Faktor Zeit stets im Auge zu halten. Oberstes Ziel einer Suche ist das schnelle Auffinden der Überlebenden und deren Versorgung. 618. Probability Area Nachdem ein Lfz als vermisst gemeldet wurde, ist zunächst die wichtigste Maßnahme der SAR-Leitstelle, den Standort des Lfz festzustellen. Ist keine Notfallposition bekannt, wird ein Gebiet bestimmt in dem das Lfz mit größter Wahrscheinlichkeit notgelandet/-gewassert oder abgestürzt ist (PROBABILITY AREA). Januar 2006 6-10 SAR-Handbuch Dabei wird generell davon ausgegangen, dass vermisste Lfz zunächst entlang der geplanten Flugroute (Flugplan) – ausgehend von der zuletzt bekannten Position – und innerhalb eines festzulegenden Bereiches beiderseits der Flugstrecke (Navigationsfehler) zu suchen. Dieses Anfangssuchgebiet wird im Verlauf der SAR-Aktion, soweit erforderlich, neuen Erkenntnissen und Lageveränderungen ständig angepasst. Für die Festlegung der PROBABILITY AREA sind in der IAMSAR Manual Vol II Appendix N und in der ATP 10 (D) Chapter 6 Section II Entscheidungshilfen, Drift-Tabellen für Land und See sowie spezielle mathematische BerechnungsFormeln veröffentlicht. 619. Fallschirmdrift Wenn gemeldet wurde oder angenommen werden kann, dass Insassen eines Lfz mit dem Fallschirm abgesprungen sind, wird ausgehend von bestimmten Faktoren (Absprunghöhe, Öffnungshöhe des Fallschirms, Wind o.ä.) versucht, die Landestelle festzulegen. Ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Absprunghöhe liegt bei den meisten Fallschirmen mit automatischer Aktivierung die Öffnungshöhe zwischen 10.000 und 14.000 Fuß. 620. Fallschirmdrift-Tabelle Die folgende Tabelle dient als Hilfe bei der Berechnung der Fallschirmdrift und damit der Festlegung der voraussichtlichen Landestelle. Entfernung zwischen Fallschirmöffnungs-Position und Landestelle FallschirmWindstärke in Knoten öffnungshöhe 10 20 30 40 50 60 30 000 ft (9000 m) 3,7 7,4 11,1 14,7 18,4 22,1 20 000 ft (6100 m) 2,7 5,3 8,0 10.7 13,3 16,0 14 000 ft (4300 m) 1,9 3,8 5,7 7,7 9,5 11,4 10 000 ft (3050 m) 1,4 2,8 4,2 5,2 7,0 8,3 8 000 ft (2400 m) 1,2 2,3 3,5 4,6 5,8 6,9 6 000 ft (1800 m) 0,9 1,7 2,6 3,5 4,4 5,2 4 000 ft (1200 m) 0,6 1,2 1,8 2,4 3,0 3,5 2 000 ft ( 600 m) 0,3 0,6 0,9 1,2 1,5 1,8 Januar 2006 70 25,8 18,7 13,8 9,7 8,1 6,1 4,1 2,1 SAR-Handbuch 6-11 621. Beeinflussende Faktoren bei der Suchplanung und Suchdurchführung - Oberflächenstruktur Land/Zustand der See - Wetterbedingungen - Art und Erkennbarkeit des zu suchenden Objektes - Genauigkeit der Informationen/Prioritätenfestlegung - Zeit - Suchgeschwindigkeit - Suchhöhe - Suchtiefe - Suchstreifenbreite (TRACK SPACING) - Leistungsfähigkeit des SAR-Mittels - Augenführung während der Suche (1) Die Oberflächenstruktur Land / Zustand der See beeinflusst die Auffindungswahrscheinlichkeit erheblich. Es ist leichter im flachen Gelände mit wenig oder kleinem Bewuchs ein Objekt auszumachen, als im bergigen oder bewaldeten Gelände. Der Zustand der See kann ebenfalls variieren. Bei ruhiger See kann ein Objekt leichter gesehen werden. Schaumkronen, Nebelstreifen, brechende See, Seedunst und die Spiegelung der Sonne lassen das zu suchende Objekt verschwinden und reduzieren die Möglichkeit des Beobachters, das Objekt oder irgendwelche Signale zu erkennen. (2) Wetterbedingungen können die Suche stark beeinflussen, sie unterbrechen oder den Beginn einer Suchaktion verzögern. Bei Wetterbedingungen, die Luftfahrzeugbesatzungen zwingen, sich auf Instrumente, Hindernisbeobachtung und Navigation zu konzentrieren, sollten zusätzliche Beobachter eingesetzt werden. Ist eine Sichtsuche nicht möglich und das Suchobjekt mit Notsender ausgerüstet, führen Lfz, soweit möglich, eine elektronische Suche nach IFR oder VFR on TOP durch. (3) Größe, Form und Aussehen des Objektes sind entscheidende Faktoren. Die SAR-Kräfte müssen sich auf vorliegende Informationen einstellen (z.B. beschädigte Lfz, verstreute Wrackteile oder eine einzelne Person). Januar 2006 6-12 SAR-Handbuch (4) Informationen über mitgeführte Notausrüstung sind bei der Planung und Durchführung der Suche entsprechend zu berücksichtigen, es sollte jedoch grundsätzlich nicht vorausgesetzt werden, dass diese Ausrüstung auch verwendet wird. (5) Genauigkeit der Information / Prioritätenfestlegung: Ist das durch die Länge der Flugstrecke sich ergebende Gebiet (PROBABILITY AREA) mit der zur Verfügung stehenden Kräften innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht auffindbar, muss eine Bewertung mit Prioritätenfestlegung erfolgen. Wetter, Geländebeschaffenheit, Güte und Umfang der eigenen Informationen sowie Genauigkeit der zuletzt bekannten Position sind bei der Festlegung von Gebieten mit entsprechender Priorität zu berücksichtigen. Ungenauigkeiten von Radarpositionen und von Positionen des Großbasispeilnetzes werden durch ein kreisförmiges Gebiet von 10 NM Durchmesser kompensiert, die eines Abflugradars bereits bei 5 NM Durchmesser. Positionsangaben eines nach Sichtflugregeln fliegenden zivilen Sportfliegers sollten durch ein kreisförmiges Gebiet mit mindestens 20 NM Durchmesser berücksichtigt werden. (6) Der Faktor Zeit ist bei SAR-Einsätzen in mehrfacher Hinsicht zu berücksichtigen: - Verfügbare Zeit (Überlebens-Zeit) ist der Zeitraum, innerhalb dessen eine zu suchende Person aufgefunden werden muss, um überleben zu können. Deshalb sollte diese Zeit mit allen verfügbaren Mitteln und Möglichkeiten je nach Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit genutzt werden. Dies wird durch die Überlebensfähigkeit, abhängig von z.B. Notausrüstung, Umweltbedingungen, physischem Zustand der zu rettenden Person(en) bestimmt. - Die Tageszeit kann wegen der naturgemäß unterschiedlichen Lichtverhältnisse die verfügbare Zeit nachteilig beeinflussen. - Die günstigste Zeit für eine Suche ist der Zeitraum von Mitte Vormittag bis Mitte Nachmittag, da natürliche Beleuchtungsverhältnisse normalerweise günstige Erkennungsmöglichkeiten bieten. Dabei ist nach Möglichkeit zu berücksichtigen, dass ein Objekt gegen die Sonne wesentlich schwerer erkennbar ist als mit der Sonne. - Suchen in der Nacht werden erheblich erleichtert, wenn die zu suchende(n) Person(en) sich mit pyrotechnischen oder elektronischen Mitteln oder auf andere Weise bemerkbar machen kann / können. Januar 2006 SAR-Handbuch 6-11 (7) Die Suchgeschwindigkeit ist abhängig von den Leistungsdaten des Such-Lfz, dem Gelände, der Wetter (Sicht, Wolkenuntergrenze) und der zur Verfügung stehenden Zeit. Bei der Bestimmung der Suchgeschwindigkeit für Hubschrauber gilt als Faustregel: - Gegenwind / Mitwind pro Kt Wind = 1 Kt Unterschied der IAS - Seitenwind (ca. 90°) : pro Kt Wind = 1 Grad Vorhaltewinkel. (8) Die Suchhöhe für Lfz wird bestimmt durch: - Art und Erreichbarkeit des zu suchenden Objektes - Wetter, Wolkenuntergrenze, Sichtverhältnisse - Oberflächenstruktur Land/ Zustand der See - Leistungsfähigkeit des SAR-Mittels. Es ist nicht möglich, die Beste Höhe für alle Bedingungen generell festzulegen. In vielen Regionen ist eine Höhe über Grund oder Wasser von 500 – 1.500 ft für eine Tagessuche und von 2.000 ft für eine Nachtsuche als geeignete Suchhöhe anzusehen. Richtwerte für Suchhöhen Unter 500 ft 500-1000 ft 1000-2000 ft Über Wasser Überlebende ohne SchlauchBoot oder Farbmarkierer Überlebende im Schlauch Boot ohne Signalmittel Überlebende mit Farbmarkierer Über Land 500 ft Überlebende im ebenen Gelände mit dichter Vegetation 500-1000 ft Überlebende in hügeliger Landschaft; Überlebende im ebenen Gelände oder mit Geringer Vegetation 1000 ft (Flughöhe hängt vom Wetter und Vegetation ab) 1000-3000 ft Überlebende mit Signalmitteln Und oder Radar-Reflektor 1500-5000 ft Bei Nachtsuchen 1500-5000 ft 10 000 ft Bei Nachtsuchen Suche nach Notsendern 1500-5000 ft Bei Nachtsuchen Bis 10 000 ft Notsendersuche abhängig vom Gelände Januar 2006 6-14 SAR-Handbuch (9) Suchtiefe ist die Entfernung (NM) auf die ein Objekt vom Suchenden noch erkannt werden kann. Sie hängt von der Suchhöhe, der meteorologischen Sicht sowie der Art, Größe und Farbe des zu suchenden Objekts und gewährleistet eine optimale Auffindbarkeit (DETECTION CAPABILITY) Objekt Sichtweite bei klaren Wetter (NM) Aus der Luft Auf See In 500 ft (150 m) 6 m über Wasserspiegel mit Fernglas Gelbes Rettungsboot Farbmarkierer* Signalspiegel Reflektierendes Material Weißer Rauch Fallschirm Blitzlicht Pyrotechnisches Signal Leuchtkugeln Tag Nacht Tag Nacht 1-2 3 7 2 12 5 2 2 1** 2 17-30 6 1-2 2 5 2 12 2 2 1** 10 20 6 * besonders wirkungsvoll im Schnee ** wenn beleuchtet (10) Die Suchstreifenbreite (TRACK SPACING) wird festgelegt unter Berücksichtigung der Suchtiefe, der zur Verfügung stehenden SAR-Kräfte und dem beabsichtigten Suchergebnis in Prozent der Entdeckungswahrscheinlichkeit. Die Suchstreifenbreite wird von der SARLeitstelle festgelegt. Entscheiden sich SAR-Kräfte im Suchgebiet, die Suchstreifenbreite aufgrund der Gegebenheiten zu ändern, ist das RCC umgehend zu informieren. Januar 2006 SAR-Handbuch 6-15 (11) Der Faktor Leistungsfähigkeit des SAR-Mittels wird bestimmt durch: - Personal Anzahl der Besatzungsangehörigen / zusätzlicher Beobachter von Luft- und Seefahrzeugen, Stärke der Bodentrupps, Ausbildungsstandart, Physische und psychische Leistungsgrenzen sowie Einsatzwille. - Material Technischer Zustand, Ausrüstung und Rüstzustand der SAR-Mittel, Empfangs-/Sendequalität der elektronischen Suchmittel. - Eine wesentliche Voraussetzung für eine zuverlässige Gebietsabdeckung ist eine exakte Navigation mit zuständiger Flugwegverfolgung und evtl. erforderlichen Verbesserungen. Um diese Forderung zu erfüllen, sind von der Besatzung alle verfügbaren Mittel einzusetzen (ggf. auch Radarunterstützung). Anmerkung: Die derzeitige Navigationsausrüstung der UH-1D schränkt deren Fähigkeit der Sichtsuche bei Nacht erheblich ein. (12) Augenführung während einer Suche (SCANNING): - Bei der Tagessuche (SCANNING DAY) sollen in Flugrichtung blickende Beobachter von links nach rechts und umgekehrt suchen. Die Seitenbeobachter suchen von unten nach oben und umgekehrt. Gezeichnet müsste ein grober Sägezahn entstehen. Um den Augen Zeit zum Ausruhen zu geben, sollte man sie von Zeit zu Zeit auf einen festen Punkt richten. - In der Nacht (SCANNING NIGHT) benötigt das menschliche Auge etwa 30 Minuten, um sich der Dunkelheit anzupassen. Die Lichtempfindlichkeit wird dabei etwa 1 000mal größer. Durch helles Licht wird diese Anpassung zunichte gemacht. Das Scanning in der Nacht ist vergleichbar mit der Technik des Scanning am Tage bei folgenden wichtigen Unterschied: Da die Nachtsehzellen der Netzhaut kreisförmig angebracht sind, können schlecht beleuchtete Objekte nur gesehen werden, wenn sie nicht im Zentrum des Sichtfeldes liegen. Wenn ein nur wenig beleuchtetes Objekt erkannt wird, sollte der Beobachter das Zentrum seines Sichtfeldes neben das Objekt richten. Januar 2006 6-16 SAR-Handbuch b. Suchverfahren 622. Obwohl es nicht möglich ist, für alle Suchen generelle Verfahren genau festzulegen, da z.B. mit unvollständigen Informationen und sich ständig ändernden Gegebenheiten gerechnet werden muss, wurden Richtwerte ermittelt und theoretisch optimale Suchverfahren für Luft- und Seefahrzeuge entwickelt. Erfahrung, Routine und flexibles Handlungsverhalten der SAR-Besatzungen sowie richtige Anwendung der nachfolgend aufgeführten Suchverfahren lassen eine hohe Auffindungswahrscheinlichkeit erwarten. Im Einzelfall können sich auch andere, der Situation besser angepasste Suchverfahren als zweckmäßig erweisen. Die anzuwendenden Suchverfahren ergeben sich aus der Lagebeurteilung und werden in der Regel vom RCC festgelegt. Dabei sind insbesondere folgende Faktoren zu berücksichtigen: - Tageszeit (Tag- oder Nachtsuche erforderlich) - Genauigkeit des vermuteten Notfallortes / -gebietes - Art und Umfang der zur Verfügung stehenden SAR-Mittel Die folgenden gebräuchlichsten internationalen Suchverfahren dienen als Grundlage für Planung und Durchführung von SAR-Einsätzen mit Luft- und / oder Seefahrzeugen. Weitere Suchverfahren sind dem IAMSAR Vol. II zu entnehmen. 623. Sichtsuche (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) TRACKLINE SEARCH, NON RETURN (TSN) TRACKLINE SEARCH, RETURN (TSR) PARALLEL SWEEP SEARCH, (PS) CREEPING LINE SEARCH (CS) CREEPING LINE SEARCH COORDINATED (CSC) EXPANDING SQUARE SEARCH (SS) SECTOR SEARCH (VS) CONTOUR SEARCH (OS) Januar 2006 SAR-Handbuch 6-17 (1) TRACKLINE SEARCH, NON RETURN (TSN) Dieses Verfahren wird als Erstmaßnahme angewendet, wenn ein Luftfahrzeug als vermisst gilt. Es basiert auf der Vermutung, dass das Lfz auf dem vorgesehenen Flugweg bzw. in unmittelbarer Nähe notgelandet, notgewassert oder abgestürzt ist. Streckensuche (Trackline Search, Non Return) Anmerkung: Die erste Suche erfolgt auf dem Kurs des vermissten Lfz, in dessen Flugrichtung oder in entgegen-gesetzter Richtung, je nach Standort des SAR-Luftfahrzeugs. Bleibt die Suche erfolglos, kann zum vollen TC übergegangen werden, indem ein Streifen von 5 NM beiderseits des angenommenen Flugweges abgesucht wird. Erst danach erfolgt eine ausgedehntere Flächensuche. Januar 2006 6-18 SAR-Handbuch (2) TRACKLINE SEARCH, RETURN (TSR) Dieses Verfahren wird angewendet, wenn die Entfernung A – C sehr lang und die verfügbare Zeit begrenzt ist. Streckensuche (Trackline Search, Return) Januar 2006 SAR-Handbuch 6-19 (3) PARALLEL SWEEP SEARCH (PS) Dieses Verfahren wird angewendet: - bei großen ebenen Suchflächen, - wenn keine exakten Hinweise auf die Unfallstelle vorliegen, - wenn keine gleichmäßige Gebietsabdeckung erzielt werden soll. Die Grenzen der Suchgebiete sollen anhand natürlicher Gegebenheiten (Ortschaften, Straßen, Eisenbahnlinien, Wasserläufe u.s.w.) festgelegt werden, um dem Suchflugzeug die Navigation zu erleichtern. Flächensuche (Parallel Sweep Search) Januar 2006 6-20 SAR-Handbuch 4) CREEPING LINE SEARCH (CS) Dieses Verfahren wird angewendet, wenn - das Suchgebiet schmal ist, - das zu suchende Objekt wahrscheinlich nicht auf oder in unmittelbarer Nähe des vorgesehenen Flugwegs vermutet wird. - die sofortige Abdeckung des höchstwahrscheinlichen Absturzgebiets erforderlich ist, - ein TC unzweckmäßig ist. Suche in „Schlangenlinien“ (Creeping Line Search) Januar 2006 SAR-Handbuch 6-21 (5) CREEPING LINE SEARCH COORDINATED (CSC) Dieses Verfahren ist ein CS über See, bei dem ein Suchschiff auf dem wahrscheinlichen Flugweg des vermissten Lfz entlang fährt und dabei gleichzeitig das SAR-Lfz bei der Navigation unterstützt. Koordinierte Schiff-/Luftfahrzeugsuche (Creeping Line Search Co-ordinated) Januar 2006 6-22 SAR-Handbuch (6) EXPANDING SQUARE SEARCH (SS) Dieses Verfahren wird angewendet, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine bestimmte Position des zu suchenden Objekts hindeuten und die abzusuchende 2 Fläche relativ klein ist (ca. 30-40 NM ). Es kann sowohl nach links wie auch nach rechts geflogen werden. Um eine zuverlässige Gebietsabdeckung zu erreichen, ist – insbesondere bei höheren Windgeschwindigkeiten – eine intensive terrestrische Navigation und exakte Einhaltung des Flugweges erforderlich. Falls eine zweite Suche (EX) notwendig ist, sollte diese um 45° versetzt erfolgen. Quadratsuche – Ausdehnend (Expanding Square Search) Januar 2006 SAR-Handbuch 6-23 (7) SECTOR SEARCH (VS) Dieses Verfahren wird angewendet, wenn - Anhaltspunkte vorliegen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine bestimmte Position des zu suchenden Objekts hindeuten, oder - der Mittelpunkt für dieses Suchverfahren durch terrestrische Navigation andere Hilfsmittel (Rauchkörper, peilbarer Sender) festgelegt werden kann. Der Sektorwinkel beträgt grundsätzlich 30°, der Radius ® wird durch das RCC festgelegt. Sektorsuche (Sector Search) Januar 2006 6-24 SAR-Handbuch (8) CONTOUR SEARCH (OS) Dieses Verfahren wird über einem Gelände mit großen Höhenunterschieden angewendet. - Das Luftfahrzeug beginnt die Suche an der Spitze des Berges, indem es ihn in dieser Höhe vollständig umkreist. - Danach sinkt das Lfz 100 bis 200 Fuß, während es eine 360° Schleife entgegen der Flugrichtung fliegt, umrundet dann den Berg erneut und wiederholt dies Manöver so oft wie notwendig. - Als Alternativlösung kann die Suche mit einer ähnlichen Sinkrate spiralförmig um den Berg durchgeführt werden. - Wenn die Umstände es günstiger erscheinen lassen, kann die Suche auch am Fuß des Berges beginnen und im Steigflug nach o.a. Methode weitergeführt werden. - Ist der Berg zu groß oder kann er aus anderen Gründen nicht umflogen werden, wird die Suche an Abschnitten des Berges durchgeführt. Konturensuche (Contour Search) Dieses Verfahren setzt voraus - Erfahrung im Gebirgsflug - Benutzung spezieller Karten - erhöhte Aufmerksamkeit und Hindernisbeobachtung - ständige Beobachtung der Wetter- und Windverhältnisse Januar 2006 SAR-Handbuch 6-25 624. Elektronische Suche (HOMING PATTERN (H)) Zum Auffinden von Notsendern, die auf den internationalen Notfrequenzen 121.500 MHz und / oder 243 MHz Signale abstrahlen, werden mit Peilgeräten ausgestattete Luftfahrzeuge eingesetzt. Das Verfahren kann sowohl in Verbindung mit einem der vorher genannten Suchverfahren als Sichtsuche oder auch ausschließlich elektronisch im Instrumentenflug bzw. über den Wolken (VFR On Top) in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Flugsicherungsdienststellen durchgeführt werden. Das Verfahren ist immer dann vorzusehen, wenn ein Notsignal empfangen wird oder wenn bekannt ist bzw. angenommen werden kann, dass Überlebende mit einem Notsender ausgerüstet sind. Um große Gebiete / lange Strecken in möglichst kurzer Zeit absuchen zu können, setzen die SAR-Leitstellen insbesondere - TRANSALL C 160 und - BREGUET ATLANTIK BR 1150 zur elektronischen Suche (HOMING PATTERN) auf der Notfrequenz 243 MHz ein. Grundsätzlich gilt bei der Suche, dass die Empfangsleistung mit der Flughöhe zunimmt. Wenn Wetter und andere Faktoren es zulassen, sollte das Suchluftfahrzeug daher in einer Höhe fliegen, die einen maximalen Empfang erwarten lässt. Reichweite des Notsignals (Cone of Silence, kein Empfang) Maximale Ausbreitung bei ungestörter Abstrahlung Januar 2006 6-26 (1) SAR-Handbuch Luftfahrzeuge mit Peiler (Homing) Eine Ton- und Nadelanzeige kann bereits im Anflug auf das Suchgebiet erfolgen. Sobald eine zuverlässige Nadelanzeige vorhanden ist, erfolgt ein direkter Anflug auf den Notsender. Solange dies jedoch nicht der Fall ist, wird das vorher festgelegte Sicht-Suchverfahren fortgesetzt. Über flachem, hindernisfreiem Gelände und über See kann bereits in größeren Entfernungen auch in niedriger Flughöhe eine zuverlässige Anzeige erwartet werden. (2) Luftfahrzeuge ohne Peiler (Aural Search) AURAL SEARCH kann angewendet werden, wenn das Suchluftfahrzeug über keine Nadelanzeige verfügt und nur den Ton des Notsenders (243.000 oder 121.500 MHz empfängt. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Ton gleichmäßig und kreisförmig bis zu einer bestimmten Reichweite vom Notsender ausgestrahlt wird. Januar 2006 SAR-Handbuch 6-27 Die Position, wo der Ton zuerst wieder empfangen wurde oder verloren ging, werden auf der Karte eingetragen. Die Mittelsenkrechten auf den Verbindungslinien zwischen den Punkten Signalempfang / Signalverlust markieren im Idealfall in ihrem Schnittpunkt die Lage des Notsenders. (3) Elektronische Suche in IMC oder VMC On Top Dieses Verfahren wird angewendet, wenn eine Sichtsuche mit ständiger Bodensicht aus Wettergründen nicht möglich ist. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen FS-Dienststelle durchzuführen. Dabei sollten die Grenzen des Suchgebietes durch Radionavigationshilfsmittel festgelegt werden. Verfahren: Beim ersten Stationsüberflug wird die Position festgestellt (Kreuzpeilung, Radar). Danach wird drei Minuten OUTBOUND geflogen, ein PROCEDURE TURN durchgeführt und zum Notsender zurückgeflogen. Beim zweiten Überflug wird das IFF / SIF-Gerät auf Mode 3/A, Code 7700 geschaltet. Über die umlaufende Nadel 90° versetzt zum vorigen Kurs drei Minuten OUTBOUND geflogen und nach einem PRODUCE TURN zum Notsender zurückgekehrt. Januar 2006 6-28 SAR-Handbuch Zusätzlich zur ständigen Verbindung mit der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle kann die Besatzung versuchen, auf der Notfrequenz mit Überlebenden Kontakt aufzunehmen. 625. Suche bei Nacht Allgemein hängt der Erfolg einer Suche bei Nacht vor allem davon ab, ob Überlebende in der Lage sind, ihre Position durch Notsignale (Notsender, pyrotechnische Mittel, Feuer) kenntlich zu machen. (1) ELECTRONIC SEARCH Die erfolgversprechende Suchmethode bei Nacht ist die elektronische Suche , da sie auch ohne Bodensicht durchgeführt werden kann. Voraussetzung ist, dass eine Peilung empfangen wird. (2) Sichtsuche Eine Sichtsuche kann als Ergänzung oder Ersatz für eine elektronische Suche bei Nacht angeordnet werden, wenn Wetter und Lage es erlauben oder rechtfertigen. (3) Sichtsuche mit Sehhilfe Der Einsatz von Bildverstärkerbrillen (Nacht-Sehhilfe) in der BELL UH-1D ist bei entsprechenden Wetterbedingungen nur im Einzelfall von den Geschwaderstandorten Holzdorf, Nörvenich und Landsberg aus möglich. Dabei sind in der Regel durch Zusammenstellung einer ausgebildeten Besatzung und ggf. längere Anflugwege Zeitverluste in Kauf zu nehmen. c. Suchdurchführung 626. Haben alle Bemühungen, den Standort des vermissten Lfz auf fernmeldetechnischem Weg (PRECOM SEARCH) genau zu bestimmen nicht zum Erfolg geführt und wurde die Suchplanung abgeschlossen, setzt die SAR-Leitstelle Einsatzmittel ein. Dabei wird auf Kräfte zurückgegriffen, die am schnellsten und wirksamsten Erfolg erwarten lassen, um das vermisste Lfz und dessen Insassen zu finden. Die Suche erfolgt abhängig von der Lage: - durch Luftfahrzeuge, - durch Seefahrzeuge, - durch Bodentruppen, - als kombinierte Suche. Januar 2006 SAR-Handbuch 6-29 Suche durch Luftfahrzeuge 627. Luftfahrzeuge eignen sich aufgrund ihrer Geschwindigkeit und hohen Beweglichkeit sowie ihrer Reichweite und der guten Beobachtungsmöglichkeiten zum Absuchen großer Räume in kurzer Zeit. Sie können unter nahezu allen Wetterbedingungen eingesetzt werden. Ihre Ausrüstung ermöglicht auch die elektronische Suche nach aktiven Notsendern. Während Hubschrauber wegen ihrer niedrigen Geschwindigkeit und hohen Wendigkeit besonders erfolgversprechend über schwer einsehbarem Gelände eingesetzt werden können, bieten Starrflügler den Vorteil, über eine größere Reichweite und eine lange Flugdauer zu verfügen. Sie sind daher insbesondere zur Großraumsuche und als ON SCENE COMMANDER (OSC) geeignet. 628. Alle Vorbereitungen für die Suche sollten beendet sein, bevor das Luftfahrzeug in das Suchgebiet einfliegt. Es ist sicherzustellen, dass alle geflogenen Strecken, Höhen, Geschwindigkeiten und Zeiten festgehalten werden. Wenn ein Suchobjekt (oder ein vermeintliches) gesichtet wird, ist die Position sofort auf der Karte zu markieren. Objekte im Wasser sollen mit Rauchkörpern, Leuchtbojen oder Farbmarkierungen gekennzeichnet werden. Falls das gesicherte Objekt nicht das Suchobjekt ist, ermöglicht die Einzeichnung auf der Karte und die Markierung der Position, die Suche an dem Punkt wieder aufzunehmen, an dem sie abgebrochen wurde. Bodensuche 629. In der Regel werden bodenständige Kräfte bei einer SAR-Aktion eingesetzt, um Über-lebende zu bergen, zu versorgen und abzutransportieren, nachdem diese aus der Luft lokalisiert jedoch nicht geborgen werden konnten. Dagegen ist der alleinige Einsatz von Bodentruppen bei einer Suche im allgemeinen nicht zu empfehlen, da eine Bodensuche zu zeitaufwendig ist. Bodentruppen können zur Suche jedoch eingesetzt werden, wenn - die Wetterlage den Einsatz von Lfz nicht oder nur begrenzt zulässt, - die Geländestruktur / Vegetation wenig Erfolg für eine Suche aus der Luft verspricht, - die Suche aus der Luft ergebnislos war. Grundsätzlich ist der Einsatz von bodengebundenen Mitteln jedoch nur dann erfolgversprechend, wenn das Suchgebiet klein ist, die Wahrscheinlichkeit für das Auffinden Überlebender relativ groß ist (AREA OF HIGH PROBABILITY) und genügend Personal / Material zur Suche zur Verfügung steht. Januar 2006 6-30 SAR-Handbuch 630. Zur Durchführung einer Bodensuche werden vor allem Einheiten herangezogen, die aufgrund der Art des Notfalls, der geographischen Lage, ihres Bereitschaftsstandes und ihrer Ausrüstung geeignet erscheinen. Zivile Kräfte (z.B. Polizei) werden über die SAR-Bereichssuchstellen und militärische Kräfte über die Wehrbereichskommandos (WBK) angefordert. Um keine Zeit zu verlieren, müssen Suchtrupps so schnell wie möglich zu ihrem Einsatzgebiet gebracht werden. Die mitzuführende Ausrüstung hängt vom jeweiligen Einsatzgebiet ab. Wichtig sind Funkgeräte, um mit der SAR-Leitstelle über einen OSC Informationen austauschen zu können Bei der Festlegung eines Suchgebietes sollten, (soweit möglich), Grenzen wie z.B. Flüsse, Gewässer, Gebirgstäler oder Straßen und Eisenbahnlinien berücksichtigt werden. Das Suchverfahren richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. In der Regel bilden Suchmannschaften eine Kette und durchkämmen das Gebiet in parallelen Suchstreifen. Zwischen den benachbarten Mitgliedern der Kette sollte Sicht- oder Gehörkontakt bestehen. Suche mit Seefahrzeugen 631. Über See werden Schiffe als Suchmittel eingesetzt, wenn Wetterlage oder Einsatzverhältnisse es erfordern. Sie verfügen i.a. über eine lange Verweildauer im Suchgebiet, eine hohe Bergekapazität und gute Führungs- und Navigationsmittel. Andererseits sind sie jedoch nicht in der Lage, große Gebiete schnell abzudecken. Bei der Suche wird überwiegend auf Einheiten der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) und der Marine zurückgegriffen, bei Bedarf auch auf Handelsschiffe und Schiffe / Boote anderer Organisationen. Die anzuwendenden Suchverfahren entsprechen weitgehend denen der Luftfahrzeuge. (Näheres siehe IAM SAR Manual Vol.I-III) Januar 2006 SAR-Handbuch 6-31 Kombinierte Suche 632. Zur Erhöhung der Wahrscheinlichkeit für ein schnelles Auffinden Überlebender, können sowohl an Land als auch über See, kombinierte Suchaktionen mit Luftfahrzeugen und Seefahrzeugen durchgeführt werden. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn Überlebende durch Umweltbedingungen außerordentlich gefährdet sind (z.B. über See, Kälte im Winter). Parallel zu Luftfahrzeugen werden Bodentruppen dabei schwerpunktmäßig zum Durchkämmen von aus der Luft nur schwer einsehbarem Gelände eingesetzt. Seefahrzeuge dienen neben ihrer Such- und Bergekapazität gleichzeitig als Bezugspunkt und Sicherung für eingesetzte Luftfahrzeuge. Für den kombinierten Einsatz von Luft- und Seefahrzeugen kann das Suchverfahren COORDINATED CREEPING LINE SEARCH (CCL) angewendet werden. d. Beendigung der Suche Auffinden der Unfallstelle 633. Nach Beendigung der Suche durch Auffinden der Unfallstelle und Durchführung der notwendigen Bergungs-/ Rettungsmaßnahmen endet die SAR–Aktion. Erfolglose Suche 634. Soll die Suche nach einem vermissten Luftfahrzeug ergebnislos eingestellt werden, ist - bei zivilen Luftfahrzeugen die Zustimmung der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) - bei militärischen Luftfahrzeugen die Zustimmung der einsatzmäßig vorgesetzten Kommandobehörde erforderlich. Dieser Fall kann eintreten, wenn trotz umfangreicher Suchmaßnahmen und Ausschöpfung aller Mittel das vermisste Luftfahrzeug bzw. dessen Insassen nicht gefunden werden konnte und für die Insassen keine Überlebenschance mehr besteht oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Fehlalarmierung angenommen werden muss. Januar 2006 6-32 SAR-Handbuch V. Hilfeleistung und Rettung 635. Maßnahmen zur Hilfeleistung und Rettung werden sofort eingeleitet, wenn der Standort des in Not befindlichen Luftfahrzeuges bekannt und Hilfe erforderlich ist. a. Bereitstellung (ORBIT) 636. Unter Orbit ist die Bereitstellung / Wartestellung eines SAR-Mittels am Boden, auf See oder in der Luft in dem Raum zu verstehen, den ein in Luftnot geratenes Luftfahrzeug vermutlich passieren wird, damit notfalls sofortige Rettungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Die Bereitstellung, ggf. auch Dislozierung eines SARMittels ist zu veranlassen, wenn ein Luftfahrzeugführer durch einen Notruf erklärt, dass die Betriebssicherheit des Luftfahrzeuges gefährdet und eine sichere Durchführung des Fluges nicht mehr gewährleistet ist. b. Begleitung (ESCORT) 637. Ist die Betriebssicherheit eines Luftfahrzeuges gefährdet und liegen dabei Umstände vor, die eine sofortige Landung nicht zulassen, ist ein Begleitflugzeug einzusetzen, wenn z.B. - ein äußerlicher Schaden an einem Lfz festgestellt werden soll, - Navigationsunterstützung erforderlich ist, um das in Not befindliche Lfz zu einem geeigneten Landeplatz zu führen, wegen Instrumentenausfall eine Begleitung durch ein anderes Lfz erforderlich ist ( z.B. Übernahme des Funksprechverkehrs). Daneben stellt ein Begleitflugzeug eine moralische Unterstützung für die Insassen des in Not befindlichen Lfz dar, im Wissen dass jederzeit schnelle Hilfe geleistet werden kann. Für den SAR-Dienst bringt ein ESCORT den Vorteil, dass im Falle einer Notlandung / -wasserung bzw. Absturz keine Suchaktion erforderlich ist und weitere SAR-Mittel bei Bedarf gezielt eingesetzt werden können. Januar 2006 SAR-Handbuch 6-33 c. Hilfeleistung nach einem Luftfahrzeugunfall oder einer Notlandung 638. Sobald das vermisste Lfz oder dessen Insassen durch SAR-Kräfte entdeckt wurde, ist durch diese eine Lagemeldung an das zuständige RCC abzugeben. Diese Meldung sollte auf jeden Fall den Notfallort, mit Koordinaten, die Zahl der Überlebenden, einen kurzen Situationsbericht und Angaben über geplante eigene Rettungsmaßnahmen beinhalten. Die Meldung ist direkt oder über andere Stallen mit dem Zusatz „Weiterleiten an RCC bzw. Relay to RCC“ zu übermitteln. 639. Kann das am Notfallort zuerst eingetroffene SAR-Lfz die Bergung Überlebender nicht selbst übernehmen und sind keine anderen Rettungskräfte im Einsatz, sollte - Überlebenden ein Zeichen gegeben werden, dass sie entdeckt wurden, - über Funk Hilfe angefordert, - die Notfallstelle markiert, - Fühlung gehalten und - wenn möglich, andere geeignete Rettungsmittel herangeführt werden. Soweit möglich / vorhanden, kann auch Überlebensausrüstung abgeworfen werden. 640. Zum Teil führen SAR-Luftfahrzeuge eine spezielle, abwurffähige Überlebensausrüstung in Containern oder Paketen verschiedener Art und Abmessungen mit. Diese Behälter sollen durch unterschiedliche Farbbänder gekennzeichnet werden, die international folgende Bedeutung haben: Rot - Medizinische Versorgungsgüter und Erste-Hilfe-Ausrüstung Blau - Lebensmittel und Wasser Gelb - Decken und Schutzkleidung Schwarz - verschiedenartige Ausrüstung wie Äxte, Kompanten, Kochutensilien usw. Mehrfarbig - zusammengepackter Inhalt aus verschiedenen o.a. Behälter Januar 2006 6-34 SAR-Handbuch d. Rettung 641. Nach Eintreffen von SAR-Kräften am Notfallort sind Überlebende soweit möglich zu versorgen und zu bergen. Die Aufnahme und der Transport Überlebender ist dabei mit äußerster Sorgfalt und Umsicht vorzunehmen, um Verletzte vor weiterem Schaden zu bewahren. Das aufnehmende Krankenhaus ist so früh wie möglich über die Zahl der Verletzten und die Art der Verletzungen zu informieren. 642. Geborgene Besatzungsangehörige von Kampfflugzeugen sind unabhängig von äußeren Verletzungsanzeichen immer liegend zu transportieren (Möglichkeit einer Rückgratverletzung durch Schleudersitzausschuss). 643. Rettung durch Hubschrauber Die Rettung / Bergung von Überlebenden bzw. Material erfolgt in der Regel durch Landung eines SAR-Hubschraubers an der Notfallstelle. Ist eine Landung dort in der Nähe nicht möglich, kann die Bergung auch im Schwebeflug erfolgen. Dazu sind alle SAR-Hubschrauber mit einer Rettungswinde ausgerüstet. Es ist zu berücksichtigen, dass die Aufnahmekapazität der SAR-Hubschrauber typund lageabhängig begrenzt ist. Bei einer größeren Zahl von Überlebenden – insbesondere über See – muss u.U. eine Wartezeit in Kauf genommen werden, bis weitere Hubschrauber oder andere Rettungsmittel am Einsatzort eintreffen. (Bergungsverfahren siehe Kapitel 8, Abschnitt IV) 644. Rettung durch Sonstige Seeflugzeuge oder landgestützte SAR-Kräfte übernehmen Bergung, Versorgung und Transport Überlebender wenn - sie als erste am Notfallort eintreffen, - diese Maßnahmen durch SAR-Hubschrauber nicht durchgeführt werden können. Grundsätzlich ist jedoch ein Lufttransport vorzuziehen, da er in der Regel schonender für Patienten und schneller ist. Daher ist es u.U. empfehlenswert, für einen Transport auf das Eintreffen eines SAR-Hubschraubers zu warten oder Überlebende zu einem Platz zu bringen, von wo aus sie vom Hubschrauber aufgenommen werden können. Januar 2007 SAR-Handbuch 6-35 VI. Einsatzführung a. Allgemeines 645. SAR-Leitstellen üben OPERATIONAL CONTROL über alle ihnen ständig unterstellten SAR-Mittel 1. Grades sowie über ihnen zur Verfügung gestellten SARMittel 2. Grades für die Dauer deren Einsatzes aus. Sie überwachen alle SAREinsätze und koordinieren den Einsatz ziviler Lfz. Für eine umfassende Lagebeurteilung und eine detaillierte Befehlsgebung ist daher ein geregelter Informationsfluss von Bedeutung. Alle im SAR-Einsatz befindlichen Luftfahrzeuge müssen ständig über Funk oder, falls das Lfz gelandet ist, über Telefon von der SAR-Leitstelle erreichbar sein. Entsprechendes gilt auch für See- / Wasserfahrzeuge und Bodentruppen im SAR–Einsatz. 646. Zur Führung von SAR-Luftfahrzeugen über Funk bedienen sich die SARLeitstellen (1) im SAR-Bereich GLÜCKSBURG - eigener VHF / UHF-Sprechfunkeinrichtungen - der Marine-Funkstelle im HF-Bereich - sowie der Einrichtungen des FS-Kontrolldienstes. (2) im SAR-Bereich MÜNSTER - dem SAR-Flugfunknetz VHF / UHF - der Funkleitstelle LTKdo im HF-Bereich - des Funknetzes des Radarführungsdienstes im UHF / VHF-Bereich - sowie der Einrichtungen des FS-Kontrolldienstes 647. Während des Einsatzes halten SAR-Mittel soweit möglich, ständig Hörbereitschaft auf den ihnen zugewiesenen Frequenzen. b. Einsatzleiter im Suchgebiet (ON SCENE COORDINATOR – OSC) 648. Wenn die SAR-Leitstelle ihre SAR-Mittel nicht selbst wirksam führen kann, bestimmt sie einen OSC und beauftragt diesen mit der Leitung von SAROperationen im Einsatzgebiet. Januar 2006 6-36 SAR-Handbuch Der OSC ist in der Regel eine geeignete Person an Bord eines Lfz, das sich bereits im Einsatzgebiet befindet oder in das Gebiet entsandt wird. Der OSC kann auch die Einsatzleitung vom Boden / See aus wahrnehmen, wenn ausreichende Führungsmittel und Fernmeldeverbindungen vorhanden sind. 649. Aufgaben Die Aufgaben des OSC werden vom zuständigen RCC festgelegt. Unter Berücksichtigung der verfügbaren Führungsmöglichkeiten kann das RCC dem OSC folgende Aufgaben ganz oder teilweise übertragen: - Koordinierung aller im Suchgebiet eingesetzten SAR-Kräfte. - Koordinierung des Einsatzes aller seinem Suchgebiet zugeteilten SAR-Mittel. - Herstellen und überwachen der Fernmeldeverbindungen sowie ggf. Durchführung des Funk- und Fernsprechverkehrs mit den ihm zugeteilten Einheiten und dem RCC. - Zuteilung von Suchgebieten an SAR-Mittel innerhalb des eigenen zugewiesenen Suchgebietes und Festlegung der Suchverfahren. - Unterrichtung der SAR-Mittel über Einzelheiten des Auftrages. - Abgabe von Lageberichten an die SAR-Leitstelle. VII. Zusammenarbeit mit benachbarten ausländischen SAR-Diensten 650. Bei grenzüberschreitenden Sucheinsätzen ist eine enge Zusammenarbeit mit ausländischen SAR-Diensten erforderlich. Im Bedarfsfall ersucht das zuständige RCC die entsprechenden SAR-Dienststellen des benachbarten Auslands um deren Mitwirkung bei SAR-Maßnahmen und umgekehrt. Zur Kommunikation verfügen die SAR-Leitstellen in der Regel über Direktleitungen zu den RCC der benachbarten Staaten. 651. Zur Verbesserung der Zusammenarbeit und zum Erpoben der gegenseitigen Fernmeldeverbindungen werden mit den benachbarten SAR-Diensten regelmäßig SAR-Übungen (SAREX) durchgeführt. Januar 2006 SAR-Handbuch 6-37 652. Angrenzende SAR-Bereiche Kinloss Den Helder Brüssel Drachenbronn Zürich Januar 2006 6-38 SAR-Handbuch VIII. Unterstützende Dienste 653. Neben SAR-Einrichtungen 1. und 2. Grades können zur erfolgreichen Durchführung eines Auftrags die Mithilfe anderer, nachfolgend aufgeführter Dienste / Dienststellen in Anspruch genommen werden. 654. Flugsicherungsdienst (FS-Dienst) Neben ihrer SAR-Aufgabe, den Alarmdienst für Luftfahrzeuge durchzuführen, können FS-Dienste auch durch Auskünfte und Hinweise bezüglich der Flugroute vermissten Lfz die SAR-Leitstelle erheblich unterstützen. 655. Bei der Suche nach überfälligen Luftfahrzeugen können die SAR-Leitstellen auf Radaraufzeichnungen der DFS zurückgreifen. Die Auswertung des Radarbildes erfolgt durch Personal der Flugverkehrskontrolle. Alle erkennbaren Informationen, die der Suche nach vermissten Luftfahrzeugen dienlich sein können, werden an die anfordernde SAR-Leitstelle weitergegeben. 656. Radarführungsdienst Bei Luftnotlagen radargeführter Lfz, aber auch bei Notlagen von Lfz, die eventuell durch Radar geführt wurden, kann der Radarführungsdienst u.U. wichtige Hinweise über Art der Luftnotlage, letzte Radarposition des Lfz oder die Absichten des Flugzeugführers übermitteln. 657. Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur (BnetzA) Der Prüf- und Messdienst (PMD) hat u.a. die Aufgabe, von Sendefunkstellen verursachte Funkstörungen / Abstrahlungen aufzuklären und Maßnahmen für die Beseitigung von Störungen einzuleiten. In Abstimmung mit den zuständigen Dienststellen können die SAR-Leitstellen bei Sendungen auf den Notfrequenzen 121.500 / 243 MHz um Unterstützung bei der Aufklärung nachsuchen. Dies insbesondere dann, wenn einige Mittel keine Aussendung peilen können, oder wenn aufgrund der Wetterlage der Einsatz von SAR-Lfz nicht möglich ist. 658. Rundfunk, Fernsehen und Presse Bei länger andauernden Suchen nach vermissten Lfz oder bei Suchen im unwegsamen Gelände, können entscheidende Hinweise über das überfällige Lfz durch die Bevölkerung gegeben werden. Das Einschalten der öffentlichen Medien wie Rundfunk, Fernsehen und Presse kann sich in solchen Fällen als hilfreich erweisen. Januar 2007 SAR-Handbuch 6-39 659. Weitere wichtige Unterstützung für den SAR-Dienst leisten außerdem - COSPAS / SARSAT ( Satelliten – Ortungssystem ) - NAEW ( NATO Airborne Early Warning ) Näheres dazu ist im Kapitel 9 beschrieben. IX Notausrüstung von Luftfahrzeugen und Besatzungen 660. In Luftnot geratene Besatzungen können mit Hilfe ihrer Notausrüstung und durch richtiges Verhalten erheblich zu ihrer Rettung und Bergung beitragen. Alle Besatzungsmitglieder sollten daher im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung über das Mitführen und in der Handhabung von Not-/Überlebensausrüstung unterrichtet werden. Auch Passagiere sollten vor Antritt eines Fluges eine entsprechende Einweisung erhalten. 661. Die Notausrüstung sollte den Erfordernissen des Einsatzgebietes bzw. der geplanten Flugstrecke in Abhängigkeit von der jahreszeitlichen Witterung entsprechen. In der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet man die Einsatzgebiete grob in die Bereiche See, Land und Gebirge. 662. Wesentliche Bestandteile einer effektiven Notausrüstung sind: - Fallschirm, Rettungsfunkgeräte, visuelle und akustische Signalmittel, Erste – Hilfe – Ausrüstung, Wetterschutz, Notverpflegung. Über See kommen zusätzlich Schwimmweste, Schlauchboote und abhängig von der Wassertemperatur, Kälteschutzanzug hinzu. X. Verhalten nach Auftreten einer Luftnotlage a. Allgemeines 663. Gerät eine Luftfahrzeugbesatzung in eine Notlage, sollte sie jedes verfügbare Mittel nutzen, um sich bemerkbar zu machen, ihren Standort bekannt zugeben und Hilfe herbeizurufen. Dies gilt sinngemäß auch für Situationen, in denen eine Besatzung Zeuge eines Notfalls anderer wird. Zunächst sollte sie in diesen Fällen – soweit möglich – selbst Hilfe leisten. Januar 2006 6-40 SAR-Handbuch b. Notsignale und Notverkehr 664. Wenn einem Luftfahrzeug oder seinen Insassen schwere und unmittelbare Gefahr droht und unverzüglich Hilfe erforderlich ist, (z.B. Notwasserung, Bruchlandung oder Absprung), sollte der Luftfahrzeugführer folgende Maßnahmen – soweit Zeit und Umstände es zulassen- ergreifen: (1) Absetzen von Notsignalen Die folgenden, entweder zusammen oder einzeln gegebenen Signale bedeuten, dass große und unmittelbare Gefahr droht und sofortige Hilfe angefordert wird: - IFF/ SIF-Gerät (mil) Wahlschalter auf EMERGENCY stellen - SSR-Transponder Mode 3/A Code 7700 - Ein durch Tastfunk oder auf andere Art gegebenes Signal, das aus der Gruppe SOS ( . . . - - - . . . des Morsealphabetes) besteht - Ein durch Sprechfunk gegebenes Signal, das aus dem dreimal gesprochenen Wort---„MAYDAY“ besteht - Einzeln und in kurzen Zeitabständen abgefeuerte rotleuchtende Raketen oder Leuchtkugeln - ein Leuchtfallschirm mit rotem Licht (2) Durchführung des Notverkehrs Ein Notruf soll durch die dreifache Aussendung des Notsignals MAYDAY eingeleitet und auf der benutzten Sprechfunkfrequenz oder auf der Notfrequenz übermittelt werden; er soll an eine bestimmte Bodenfunkstelle gerichtet sein und muss das Rufzeichen des in Not befindlichen Luftfahrzeuges enthalten. Die dem Notruf folgende Notmeldung soll folgende Angaben enthalten: - Art der Notlage - Absicht des Luftfahrzeugführers - Art der gewünschten Hilfe - Angaben über Standort, Kurs und Flughöhe Die Benutzung der Notfrequenz ist nur in Notfällen oder bei Ausfall aller anderen Frequenzen gestattet. Januar 2006 SAR-Handbuch 6-41 c. Dringlichkeitssignale und Dringlichkeitsverkehr 665. In Situationen, die die Sicherheit eines Luftfahrzeuges oder eines anderen Fahrzeuges oder von Personen an Bord oder in Sicht betreffen, aber keine sofortige Hilfe erfordern (z.B. Verlust der Orientierung, Kraftstoffmangel) sollte der Luftfahrzeugführer folgende Maßnahmen – soweit Zeit und Umstände er zulassen – ergreifen: (1) Absetzen von Dringlichkeitssignalen (1) Die folgenden, entweder gemeinsamen oder einzeln gegebenen Signale bedeuten, dass sich ein Luftfahrzeug in einer schwierigen Lage befindet, die es zur Landung zwingt, jedoch keine sofortige Hilfeleistung erfordert. 1. wiederholtes Ein- und Ausschalten der Landescheinwerfer 2. wiederholtes Ein- und Ausschalten der Positionslichter derart, dass sie nicht mit Positionslichtern , die als Blinklichter eingerichtet sind, verwechselt werden können. (2) Die folgenden, entweder gemeinsamen oder einzelnen gegebenen Signale bedeuten, dass ein Luftfahrzeug eine sehr dringende Meldung über die Sicherheit eines Wasserflugzeugs oder über Personen an Bord oder in Sicht abzugeben hat: 1. ein durch Tastfunk oder auf andere Art gegebenes Signal, dass aus der Gruppe XXX ( - . . - - . . - - . . -) besteht. 2. ein durch Sprechfunk gegebenes Signal, das aus dem gesprochenen Wort „PANPAN“ besteht. (2) Durchführung des Dringlichkeitsverkehrs Ein Dringlichkeitsanruf soll durch die dreifache Aussendung des Dringlichkeitssignals PAN PAN eingeleitet und auf der benutzten Sprechfunkfrequenz übermittelt werden; er soll an eine bestimmte Bodenfunkstelle gerichtet sein und muss das Rufzeichen des die Meldung absetzenden Luftfahrzeug enthalten. Die dem Dringlichkeitsaufruf folgende Dringlichkeitsmeldung soll folgende Aufgaben enthalten: 1. Art der Schwierigkeit oder Beobachtung 2. andere, für die Hilfeleistung wichtige Informationen, 3. falls zutreffend, Absichten des Luftfahrzeugführers, 4. falls zutreffend, Angaben über Standort, Kurs und Flughöhe. Januar 2006 6-42 SAR-Handbuch d. Verhalten von Lfz-Besatzungen als Zeuge eines Notfalls oder Unfalls 666. Jede Luftfahrzeugbesatzung, die einen Not- oder Dringlichkeitsaufruf aufnimmt der unbeantwortet bleibt, muss Maßnahmen ergreifen, um andere Stellen aufmerksam zu machen, wenn sie nicht selbst Hilfe leisten kann. 667. Stellt eine Luftfahrzeugbesatzung fest, dass sich andere Luft-, Wasser-, Landfahrzeuge oder Personen in einer Notlage befinden, sollten sie die in Nr. 665. (2) angegebenen Dringlichkeitsmaßnahmen ergreifen. Die Dringlichkeitsmeldung sollte folgende zusätzliche Angaben enthalten: - Art, Typ (Muster) , Farbe, Kennzeichen und Zustand des Fahrzeuges - Ortsangabe / Position des Fahrzeuges - Anzahl und Situation der Personen 668. Soweit möglich und erforderlich sollte diese Luftfahrzeugbesatzung zum Ort der Notlage fliegen, um ggf. Unterstützung zu leisten. 669. Erkannte internationale Boden- / Luft- oder Wasser- / Luftnotsichtzeichen bzw. Notsignale nach Abschnitt XII. sind an ein RCC zu übermitteln. 670. Will ein Luftfahrzeug ein Wasserfahrzeug auf in Not befindliche Luftfahrzeuge, Schiffe oder Personen lenken, sind die optischen Signale gem. Abschnitt XI. anzuwenden. XI. Verhalten nach Notlandung oder Absturz a. Allgemeines 671. Als wichtige Regel für überlebende Besatzungsmitglieder / Passagiere nach einer Notlandung / Notwasserung oder Absturz gilt: - Ruhe bewahren Situation beurteilen Entscheidung treffen Bleiben Sie wenn möglich, an der Unfallstelle. Das Wrack bzw. die Flugzeugüberreste oder Ölflecke im Wasser werden leichter entdeckt, als ein einzelner Mensch im Gelände / Wasser. Außerdem können in vielen Fällen Teile des verunglückten Lfz zum Überleben genutzt werden. Geben Sie nie auf, erhalten Sie Ihren Willen zum Leben! Ein effektives Rettungssystem steht bereit, Sie aus Ihrer Notlage zu befreien. Januar 2006 SAR-Handbuch 6-43 672. Von der richtigen Anwendung der Not- /Überlebensausrüstung kann Ihr Leben abhängen! Darum sollten die folgenden Hinweise und Empfehlungen beachtet werden. b. Optische Signalmittel 673. Es gibt eine Vielzahl von optischen Signalmitteln, von denen einige auch bei nacht verwendet werden können. Dazu gehören insbesondere: - Pyrotechnische Mittel Farbmarkierer Feuer / Rauch Signalspiegel Flugzeugteile Spuren und Gegenstände im Schnee Ausgelegte Sichtsignale Darüber hinaus sind alle Teile der Notausrüstung, die mit Leuchtfarbe versehen sind (z.B. Schlauchboote, Schwimmwesten, Abdeckplanen), als Signalmittel einzusetzen. 674. Anwendung von Signalen (1) In verschiedenen Farben hergestellte pyrotechnische Mittel Leuchtkugeln, Leuchtraketen, Rauchmarkierer, Handfackeln sind am Tag und insbesondere bei Nacht ein hervorragendes Signalmittel. Bei ihrer Anwendung ist darauf zu achten, dass die Gebrauchsanweisung und Sicherheitsbestimmungen genau beachtet werden, um Verletzungen und z.B. eine Waldbrandgefahr zu vermeiden.. Die Erkennungswirkung dieser Mittel hängt auch von der Umgebung, den Wetterverhältnissen und der Art des pyrotechnischen Mittels selbst ab. Die größte Erkennungswirkung besitzen Leuchtmittel mit Fallschirm. (Unter optimalen Bedingungen bei Nacht und über See bis zu 35 SM) Pyrotechnische Mittel sollten in der Regel nur eingesetzt werden, wenn Luftfahrzeuge, Seefahrzeuge oder Rettungsmannschaften in der Nähe sind. Leuchtkugeln / Leuchtraketen möglicht immer vor Luftfahrzeuge abschießen (max. 60° links oder rechts) (2) Farbmarkierer können über Land als auch über See eingesetzt werden. Sie sind besonders gut im Schnee zu erkennen. Januar 2006 6-44 SAR-Handbuch (3) Signalspiegel sind, wenn sie richtig eingesetzt werden, ein hervorragendes Mittel in einer unbewachsenen, konturenarmen Landschaft (z.B. über See). (4) Material für ein Signalfeuer sollte – wenn es die Lage erlaubt – so schnell wie möglich gesammelt und aufgeschichtet werden, um bei Bedarf entzündet werden zu können. Ein internationales Notsignal bilden drei Feuerstellen im Dreieck (30 m Seitenlänge) oder in einer Linie (30 m Abstand). (5) Die auszulegenden internationalen Not-Sichtsignale sind im Abschnitt XII veröffentlicht. c. Akustische Signalmittel 675. Akustische Signale können vor allem durch eine Trillerpfeife oder lautes Rufen/Schreien, was jedoch sehr anstrengend ist, erzeugt werden. Insbesondere auf See und/oder bei Nebel kann der Gebrauch einer Trillerpfeife u.U. sehr wirkungsvoll sein. Die Reichweite dieser Mittel ist jedoch sehr begrenzt, und sie sind nur gegenüber bodenständigen Kräften und Wasserfahrzeugen anwendbar. d. Rettungsfunkgeräte 676. Das einfachste und wirksamste Mittel Notsignale zu geben, ist der Einsatz von elektronischen Rettungsfunkgeräten. Diese Geräte sind hauptsächlich unter den Bezeichnungen ELT = Emergency Locator Transmitter PLB = Personal Locator Beacon oder als Notsender/Notfunkgerät bekannt. Rettungsfunkgeräte haben neben einer optimalen Möglichkeit geortet zu werden und einer langen Betriebsdauer (mindestens 24 Stunden) den Vorteil, dass eine Aktivierung in der Regel sofort nach Eintritt der Notlage möglich ist. Sie können ggf. auch noch durch einen Schwerverletzten eingeschaltet werden. Der Einsatz von Rettungsfunkgeräten ist überall möglich. Er erspart dem SAR-Dienst langwierige Suchen und ermöglicht den Such-Lfz einen direkten Zielanflug. Durch den Betrieb von SAR-Satelliten (COSPAS-SARSAT oder INMARSAT) ist insbesondere in abgelegenen Gebieten das Mitführen eines Rettungsfunkgerätes zu einer Art Lebensversicherung geworden. Januar 2006 SAR-Handbuch 6-45 Anmerkung: Das Gegenstück zu den in der Luftfahrt eingesetzten Rettungsfunkgeräten sind im maritimen Bereich EPIRB (Emergency Position Indicating Radio Beacon), die auf den Frequenzen 406 MHz(ab Ende 2006 eingestellt)und / oder 121,500 MHz und / oder 243 MHz senden. 677. Die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Rettungsfunkgeräte (für Lfz) sind die UKW-Sendegeräte, die auf den internationalen Notfrequenzen 121,500 MHz und / oder 243,000 MHz nach Aktivierung automatisch Notsignale (auf- und abklingender Heulton) aussenden. Außerdem steht als Notfrequenz 406 MHz zur Verfügung. Entsprechende Geräte sind optimiert auf das COSPAS–SARSAT– SYSTEM (siehe Kapitel 9, Abschn. IV.), das neben einer genauen Positionsbestimmung auch zusätzliche Angaben über den Halter und das Lfz (durch Dekodierung gespeicherter Informationen) an die Rettungskräfte übermittelt. 678. Die Aktivierung der unterschiedlichen Rettungsfunkgeräte erfolgt je nach Bauart, entweder automatisch durch - Beschleunigung (5 G für die Dauer von mindestens 11 Millisekunden in Flugzeuglängsachse nach vorne) - Eintauchen in Wasser (Wasseraktivierter Batteriesatz) - Reißleine oder manuell (auch für Testsendungen). Sofern es sich nicht um tragbare Notsender handelt, werden Rettungsfunkgeräte in der Regel im hinteren Rumpfbereich von Luftfahrzeugen eingebaut. 679. Beim Umgang mit Rettungsfunkgeräten sollten folgende Grundregeln beachtet werden: (1) Handhabung in einer Notsituation Wurde der Notsender aktiviert, so lassen Sie ihn eingeschaltet, bis Rettungsmannschaften Sie erreicht haben. Sie erleichtern und beschleunigen damit Ihre Rettung. Danach sollte der Notsender jedoch sofort abgeschaltet werden, um die Notfrequenz zur Ortung anderer Sender wieder freizumachen. Führen Sie ein tragbares Gerät mit sich und sind in der Lage zu laufen, so ist es u.U. von Vorteil, durch Aufsuchen eines höheren Standortes eine bessere Abstrahlung und damit eine größere Reichweite des Notsignals zu erreichen. Januar 2007 6-46 SAR-Handbuch (2) Fehlalarmierung Leider ist eine Fehlalarmrate durch zu empfindliche Beschleunigungsauslöser (G-Switch) bei harter Landung, falsche Handhabung, nicht korrektem Einbau und Instandhaltung sowie falscher Lagerung und auch beim Versand sehr hoch ( über 95%). Dies wird noch verstärkt durch die verbesserte Ortung von Notsignalen mittels Satelliten. Es bereitet große Probleme, aus einer Vielzahl von empfangenen Notsignalen, echte Notfälle herauszufiltern. - Zur Vermeidung von Fehlalarmierungen sollten Luftfahrzeugführer vor allem folgendes beachten: - Achten Sie darauf, dass Ihr Notsender im Normalfall abgeschaltet ist. - Stellen Sie fest, dass Sie Ihren Notsender irrtümlich aktiviert haben, informieren Sie die nächste FS-Stelle und schalten das Gerät wieder ab. - Überprüfen Sie wenn möglich nach jedem Flug ob Ihr Notsender ausgeschaltet ist. Dies ist z.B. realisierbar, indem Sie an ihrem Funkgerät kurz die Notfrequenz abhören. (3) Testen von Rettungsfunkgeräten Zur Vermeidung von Fehlalarmierungen durch Testsendungen von Notsendern wurde durch die ITU (International Telekommunikation Union) folgendes Verfahren festgelegt: Das Ausstrahlen von Testsignalen auf den Notfrequenzen 121,500 MHz und 243 MHz sollte mit der zuständigen FS-Stelle abgesprochen werden und nur innerhalb der ersten 5 Minuten nach jeder vollen Stunde erfolgen. Die Sendung sollte maximal 10 Sekunden dauern. Bedenken Sie: Fehlalarmierungen können echte Notfälle behindern! e. Sonstige Überlebensausrüstung 680. Erste-Hilfe-Ausrüstung Nach einem Unfall ist, soweit möglich, Erste Hilfe sofort an sich selbst und an anderen zu leisten. Es ist zu berücksichtigen, dass auch scheinbar Unverletzte gefährdet sind, da sie in der Regel unter Schockeinwirkung stehen. Eine Erste-Hilfe-Ausrüstung ist in jedem Luftfahrzeug mitzuführen Januar 2006 SAR-Handbuch 6-47 681. Feuer Feuer ist für den Menschen unentbehrlich. Man kann sich nicht nur daran wärmen, sondern auch Kleidung und Ausrüstung trocknen sowie Wasser / Getränke und Verpflegung aufbereiten. Darüber hinaus kann ein Feuer auch als Signalmittel eingesetzt werden (Nr. 674). Wassergeschützte Zündmittel (z.B. Streichhölzer) müssen daher in jeder Überlebensausrüstung enthalten sein. 682. Wetterschutz Wettereinflüsse wie Kälte, Regen und Wind bergen für Überlebende große Gefahren. Es ist daher eine grundsätzliche Aufgabe, sich vor der Witterung zu schützen. Jedes zur Verfügung stehende Hilfsmittel kann dabei genutzt werden. Wind nimmt dem Körper Wärme. Feuchtigkeit hat eine 25mal höhere Leitfähigkeit als Luft und führt somit Körperwärme schnell ab. Im Wasser ist bei niedrigen Temperaturen ein Überleben ohne Kälteschutz meist nur kurz möglich. 683. Wasser und Nahrung Wasser ist in einer Notsituation wesentlich wichtiger als Nahrung. Ein Mensch kann tagelang ohne feste Nahrung überleben. Dagegen verliert das Gehirn bereits bei geringem Verlust von Körperflüssigkeit (Dehydration) die Fähigkeit klar zu denken, was zu Fehlentscheidungen und somit zum Tode führen kann. Wenn Sie Wasser haben, trinken Sie daher, wann immer Sie Durst verspüren. Trinkwasser nicht rationieren! Kochen Sie nach Möglichkeit Wasser immer ab. Sie entkeimen es und führen dem Körper mit warmen Getränken wichtige Energie zu. Auf keinen Fall sollte Alkohol getrunken werden. Alkohol vermindert die Reaktionsfähigkeit, fördert die Unterkühlungsgefahr, entzieht dem Körper Wasser und erhöht den Durst. 684. Überleben im Wasser Für notgewasserte oder über See mit dem Fallschirm abgesprungene Insassen eines Lfz sind zusätzlich besondere Hinweise zu beachten. Im Wasser drohen folgende Gefahren: - Unterkühlung Ertrinken Verdursten Seekrankheit Erschöpfung Januar 2006 6-48 SAR-Handbuch Überlebenschancen sind sehr unterschiedlich. Sie sind von der Konstitution der des Überlebenden Die, seiner Ausrüstung und deren richtiger Handhabung, der Wassertemperatur und anderer Faktoren abhängig. Die folgenden Richtwerte beziehen sich nur auf Personen ohne Schutzkleidung. Diese Werte können jedoch im Einzelfall bei weitem über- oder auch unterschritten werden. Anhaltswerte zu der Überlebenszeit von Personen im Wasser bei verschiedenen Temperaturen Temperatur weniger als 2° C 2 ° bis 4° C 4 ° bis 10° C 10° bis 15° C 15° bis 20° C über 20° C Wahrscheinliche Überlebenszeit von Menschen im Wasser weniger als weniger als weniger als weniger als weniger als unbestimmt 3/4 Stunden 1 1/2 Stunden 3 Stunden 6 Stunden 12 Stunden (abhängig von den Strapazen) Für das Verhalten im Wasser gelten folgende Grundregeln: - Solange wie möglich an Bord des Lfz bleiben oder - sofern vorhanden – schnellstmöglich Schlauchboot / Rettungsinsel besteigen. - Unbedingt die Kleidung (auch Schuhe) als Schutz gegen Unterkühlung anbehalten. - Nicht schwimmen – es sei denn, ein Boot oder der Strand ist in unmittelbarer Nähe. Den Wärmeabstrom von der Körperoberfläche durch ruhige Körperlage möglichst gering halten. - Mit anderen Überlebenden eng zusammenbleiben, untereinander mit einer Leine verbinden. - Kein Seewasser trinken. Januar 2006 SAR-Handbuch 6-49 XII. Internationale Notzeichen a. Allgemeines 685. Optische Signale sind in einer Notlage oder bei einer SAR-Aktion anzuwenden, wenn keine Funkverbindung zwischen Luftfahrzeugen und Überlebenden / Bodensuchtrupps / Wasserfahrzeugen oder umgekehrt zustande kommt bzw. nicht möglich ist. (1) Luftfahrzeugbesatzungen haben bei Flügen, die über unwirtschaftliche Gebiete führen, neben der vorgeschriebenen Notausrüstung eine Zusammenstellung der gebräuchlichen internationalen Boden / Luft-Notzeichen mit sich zu führen. (2) Notgelandete Luftfahrzeugbesatzungen haben alle zur Verfügung stehenden Signal- und Behelfsmittel anzuwenden, um sich gegenüber Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie eingesetzten Suchflugzeugen bemerkbar zu machen und deren Aufmerksamkeit auf den Notlandeplatz und ausgelegte Notsichtzeichen zu lenken. (3) Alle Luftfahrzeugbesatzungen anderer Luftfahrzeuge haben die Pflicht, auf solche Notzeichen zu achten, wann und wo immer ein Luftnotfall bekannt geworden ist; besonders aber dann, wenn der mutmaßliche Unfallort an oder auf der Flugstrecke liegt. (4) Die Signalfläche ist unter Berücksichtigung der Erkennbarkeit aus der Luft sorgsam auszuwählen. Die Notsichtzeichen sind so vorschriftsmäßig wie möglich auszulegen bzw. anzuwenden, um ein leichteres Erkennen und Entziffern, z.B. bei verschiedenen Anflugwinkeln, sicherzustellen. 686. Die Sichtzeichen nach 687. und 688. sollten mindestens 2,5 m groß sein. Das Auslegen der Sichtzeichen hat so zu erfolgen, dass ein starker Farbkontrast zum gegebenen Untergrund erreicht wird. Die Wahl des benötigten Materials richtet sich nach den verfügbaren Mitteln. Januar 2006 6-50 SAR-Handbuch b. Boden- oder Wasser / Luft-Notzeichen von Bodensuchtrupps oder Überlebenden an Luftfahrzeuge 687. Internationaler Boden / Luft-Notkode V Benötige Hilfe Require assistance Benötige arztliche Hilfe Require medical assistance N Y Nein (Verneinung) No (Negative) Ja (Bestätigung) Yes (Affirmative) Gehe in dieser Richtung Proceeding in this direction Januar 2006 X SAR-Handbuch 6-51 688. Internationale Boden / Luft - Sichtzeichen (Bodensuchtrupps an SAR-Luftfahrzeuge) Nachricht Zeichen Haben uns in zwei Gruppen geteilt. Jede marschiert in der bezeichneten Richtung Habe Nachricht, dass sich Luftfahrzeug in dieser Richtung befindet Wir haben alle Personen gefunden LL Wir haben nur einige Personen gefunden Nichts gefunden, setze Suche fort Wir können nicht weiter, kehren zum Stützpunkt zurück Suchaufgabe abgeschlossen N N X X LLL Januar 2006 6-52 SAR-Handbuch 689. Paulin Signals (Auslegesignale aus Lfz-Abdeckplanen) Anmerkung: Die Anwendung des internationalen Boden / Luft-Notkodes (Nr. 687) ist Paulin Signals vorzuziehen, da die Symbole größer sind und dadurch aus der Luft besser erkennbar angelegt werden können. Paulin Signals werden hergestellt durch Falten von Luftfahrzeugabdeckplanen/ Segeln oder anderen geeigneten Material, das unterschiedliche Farben aufweist. (In der Regel eine Seite rot oder orange und die andere Seite blau). Januar 2006 SAR-Handbuch 6-53 690. Körpersignale Körpersignale (Schattensignale) sind anzuwenden, wenn sie aufgrund des Sonnenstandes und der gegebenen Umstände Erfolg versprechen. Anmerkung: Die gezeigten Körpersignale sind nur für den Gebrauch durch Überlebende bestimmt und dürfen nicht mit den EINWINKZEICHEN für Luftfahrzeuge verwechselt werden! Januar 2006 6-54 SAR-Handbuch 691. Allgemein gültige Bestätigungssignale von Luftfahrzeugen im Such- und Rettungsdienst : (1) Nachricht empfangen und verstanden: Luftfahrzeug muss anzeigen, dass Bodensichtzeichen gesehen und verstanden worden sind: Bei - Tag oder Mondlicht Wackeln mit der Tragflächen Nacht Abgabe von grünen Lichtblitzen mit Signallampe (2) Nachricht empfangen und nicht verstanden: Luftfahrzeug muss anzeigen, dass BodensichtZeichen gesehen und nicht verstanden worden sind. Bei - Tag oder Mondlicht Fliegen eines Vollkreises nach Rechts - Nacht Abgabe von roten Lichtblitzen mit der Signallampe. Januar 2006 SAR-Handbuch 6-55 c. Optische Signale von Luftfahrzeigen an Wasserfahrzeuge 692. Signale von Luftfahrzeugen bei Such- und Rettungsmaßnahmen zur Lenkung von Schiffen auf in Not befindliche Luftfahrzeuge, Schiffe oder Personen. 693. Verfahren so oft wiederholen bis das Schiff - gewünschten Kurs aufnimmt oder - anzeigt (durch Setzen der internationalen Flagge „N“ – NOVEMBER -blau-weiß gewürfeltes Quadrat), dass es nicht folgen kann. Januar 2006 6-56 SAR-Handbuch XIII. Kostenregelung 694. SAR-Einsätze, die im Rahmen des SAR-Dienstes für Luftfahrzeuge (ICAOAufgabe) durchgeführt werden sind kostenfrei, sofern sie nicht durch ein grob fahrlässiges Verhalten ausgelöst wurden. (Unter den Begriff Luftfahrzeuge fallen z.B. auch Drachenflieger, Hängegleiter und Fallschirmspringer.) 695. Die Hilfeleistung für bei Luftfahrzeugunfällen verletzte Dritte, erfolgt dagegen im Rahmen der dringenden Nothilfe und ist kostenpflichtig. Januar 2006 SAR-Handbuch 7-1 Kapitel 7 Beteiligung des SAR-Dienstes bei Sonstigen Notfällen I. Allgemeines 701. Vornehmlich dienen alle SAR-Mittel der Bundeswehr der medizinischen Versorgung ihres eigenen Personals und der Erfüllung des ICAO-Auftrages. 702. Darüber hinaus können SAR-Mittel auch im zivilen Bereich zur Rettung von Menschenleben und zur Vermeidung schwerer, gesundheitlicher Schäden eingesetzt werden: - bei Seenotfällen - bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen und - im Rahmen des zivilen Rettungswesens (Dringende Nothilfe). 703. Die SAR-Leitstellen üben in allen Fällen OPERATIONAL CONTROL über ihre eingesetzten SAR-Mittel aus. II. Seenot-Einsätze 704. Der militärische SAR-Dienst unterstützt die DGzRS bei der Durchführung des Such- und Rettungsdienstes bei Seenotfällen, soweit zwingende militärische Gründe einem Einsatz nicht entgegenstehen. 705. Für die Einsatzleitung bei Seenotfällen ist die Seenotleitung BREMEN zuständig. Über den Einsatz von SAR-Luftfahrzeugen oder andere Einheiten der Bundeswehr entscheidet die SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG. Januar 2006 7-2 SAR-Handbuch III. Naturkatastrophen oder besonders schwere Unglücksfälle 706. Als Hilfe bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen können SAR-Mittel der Bundeswehr zur Rettung von Menschenleben und Tieren sowie zum Schutz und zur Erhaltung von für die Allgemeinheit wertvollem Material und lebenswichtigen Einrichtungen eingesetzt werden. Das gleiche gilt für die Abwehr von Gefährdungen, die durch eine unmittelbar bevorstehende Katastrophe eintreten können. (Vorbeugender Katastropheneinsatz) 707. Der Einsatz von SAR-Mitteln ist dabei grundsätzlich nur möglich, wenn (1) in Fällen regionaler Gefährdung das betroffene Land oder die nach jeweiligem Landesrecht mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Katastrophenschutzes beauftragte Behörde die Hilfe der Bundeswehr anfordert. (2) in Fällen überregionaler Gefährdung die Bundesregierung diesen Einsatz beschließt und der BMVg einen entsprechenden Befehl erteilt. 708. SAR-Mittel leisten nur so lange Hilfe, bis zivile Einrichtungen mit der Durchführung ausreichender Hilfeleistung am Notfallort beginnen. IV. Dringende Nothilfe 709. SAR-Mittel können im Rahmen des zivilen Rettungswesens • im akuten einzelnen Notfall zur Durchführung von Primär- und zeitlich dringlichen Sekundäreinsätzen eingesetzt werden. Darüber hinaus sind Einsätze im Rahmen der dringenden Nothilfe auf Ersuchen von Behörden als Amtshilfe möglich. (Artikel 35, Abs. 1 GG), sofern diese Einsätze nicht unter den Begriff Naturkatastrophen oder besonders schwere Unglücksfälle fallen. Januar 2006 SAR-Handbuch 7-3 a. Einsatzvoraussetzungen 710. Für die Durchführung von Einsätzen im Rahmen des zivilen Rettungswesens gelten folgende Voraussetzungen: • Militärische Aufgaben und Erfordernisse des SAR-Dienstes für die Luftfahrt stehen dem Einsatz nicht entgegen. • Andere geeignete zivile Rettungsmittel stehen nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig zur Verfügung • Es besteht Lebensgefahr Einsatzbefehl durch SAR-Leitstelle Januar 2007 7-4 SAR-Handbuch b. Einsatzanforderung 711. Grundsätzlich ist es jedem Helfer im Notfall möglich, Hilfeersuchen direkt an den SAR-Dienst zu richten. In der Regel wird eine Anforderung jedoch durch Rettungsdienste, Ärzte oder Polizei erfolgen. 712. Die zuständige SAR-Leitstelle prüft Kriterien und setzt, sofern - die Voraussetzungen erfüllt sind, - Mittel zur Verfügung stehen und - der Einsatz möglich ist (Wetter, Lage) geeignete SAR-Luftfahrzeuge ein. 713. Die medizinische Notwendigkeit eines Lufttransports ist bei - Primäreinsätzen durch den Arzt am Notfallort oder den aufnehmenden Arzt im Krankenhaus - Sekundäreinsätzen durch den anfordernden bzw. den aufnehmenden Arzt schriftlich zu bestätigen. Eine entsprechende Notwendigkeitsbescheinigung ist mit den Angaben zum Patienten dreifach zu erstellen und der Besatzung auszuhändigen. 714. Wird für den Einsatz ein Begleitarzt benötigt, ist dieser in der Regel vom abgebenden Krankenhaus zu stellen. Januar 2007 SAR-Handbuch 7-5 715. Alarmierungsweg Alarmierungsweg Dringende Nothilfe Ersuchen von - Einzelpersonen - Hilfsdiensten Zuständige Rettungsleitstelle zuständige SAR - Leitstelle SAR–Kommando Einsatzbefehl an - SAR - Hubschrauber - Rettungshubschrauber - SAR-Mittel 2. Grades Januar 2007 7-6 SAR-Handbuch V. Hilfeleistung und Rettung 717. Art und Umfang der Hilfeleistung und den Erfordernissen der jeweiligen Notsituation müssen dem Ausmaß entsprechen. Allgemein ist Hilfe durch Suche von Vermissten, Rettung / Bergung, Versorgung von Patienten sowie Transport von Personen und Material möglich. Dabei werden in der Regel SAR-Hubschrauber eingesetzt. 718. SAR-Einsätze bei Seenotfällen umfassen die Suche über See nach vermissten Personen und Seefahrzeugen, das Abbergen von Schiffen sowie die vorbeugende Begleitung eines Seefahrzeugs bzw. Wartestellung in einem Raum, den ein gefährdetes Seefahrzeug mutmaßlich passieren wird, um im Notfall sofortige Hilfe leisten zu können. 719. Bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen sind gemeinsame Maßnahmen in den Katastrophenplänen der Länder festgelegt. 720. Im Rahmen der Dringenden Nothilfe können SAR-Mittel Primäreinsätze und zeitlich dringliche Sekundärtransporte durchführen. (1) Primäreinsätze beinhalten : • Rettungseinsätze Transport eines Arztes zur Notfallstelle zur Versorgung von Verletzten, erkrankten und/oder Transport von Patienten vom Notfallort zum Krankenhaus • Bergnoteinsätze Suche nach Vermissten im Gebirge und Rettung sowie Abtransport von in bergnotbefindliche Personen. Im Rahmen dieser Einsätze können auch Such-Mannschaften, Hunde und Gerät der Bergwacht zum Unglücksort gebracht werden. Grundsätzlich werden alle Einsätze in enger Zusammenarbeit mit der Bergwacht durchgeführt. • Nothilfe-Suche Suche nach Vermissten über Land und Binnengewässern (außer Gebirge). Januar 2006 SAR-Handbuch 7-7 (2) Sekundärtransporte beinhalten : • Krankentransport (KT) • Medikamententransport (MT) • Blutkonserventransport (BT) • Transplantattransport (TT) • Transport von Ärzteteams/Spezialärzten und Untersuchungsmaterial sowie spezielle medizinische Geräte (z.B. Inkubator) • Transport von Patienten aus diagnostischen Gründen zu einem Spezialarzt 721. Grundsätzlich werden in SAR-Hubschraubern keine Toten transportiert. Dies ist ausnahmsweise nur dann gestattet, wenn eine Bergung aus unwegsamen Gelände (z.B. Gebirge) auf andere Weise nicht möglich ist. Der Transport kann situationsbedingt als Innen- oder Außenlast erfolgen. Januar 2006 7-8 SAR-Handbuch VI. Kostenregelung a. Grundsätze 722. Einsätze bei Seenotfällen sind kostenfrei. (Seenot: Eine für ein Schiff entstandene Gefahr, die fremde Hilfe notwendig macht.) Dagegen sind andere Einsätze über See, wie das Abbergen erkrankter/ verletzter Personen von Schiffen und die Rettung in Not befindlicher Freizeitsportler (z.B. Windsurfer, Luftmatratze) in der Regel kostenpflichtig, da sie unter den Begriff Dringende Nothilfe fallen. 723. Einsätze bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen sowie Einsätze im Rahmen der Dringenden Nothilfe sind kostenpflichtig. Die Kosten trägt der Begünstigte oder die Krankenkasse des Patienten. 724. Bei absoluten Fehleinsätzen werden keine Kosten in Rechnung gestellt. (= Abbruch des Einsatzes oder Erreichen des Notfallortes ohne dass es zu einer Behandlung durch den Notarzt oder zum Transport des Patienten kommt.) b. Kostenberechnung 725. Die Kosten für Einsätze der Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen und als Amtshilfe werden gem. VMBL 1988, S. 279 festgesetzt. 726. Einsätze von Rettungsmitteln der Bundeswehr im Rahmen des zivilen Rettungsdienstes werden gem. VMBl 1988 S. 270, VMBl 2006 s. 10, Änderung berechnet. Einsätze im akuten, einzelnen Notfall 727. Die Kosten werden auf Grundlage der Flugpreise für das jeweilige Luftfahrzeug und der Flugzeit festgesetzt. Januar 2007 SAR-Handbuch 7-9 Die Flugzeiten werden berechnet. (1) bei Primäreinsätzen - für den Hinflug vom Standort zum Notfallort mit 25 v.H. - für den Transport des Patienten vom Notfallort zum Krankenhaus mit 100 v.H. - für den Rückflug vom Krankenhaus zum Standort mit 25 v.H. der tatsächlichen Flugzeit. (2) bei Sekundärtransporten (zeitlich dringlich) - für den Hinflug vom Standort zum ersten Krankenhaus mit 25 v.H. - für den Transport des Patienten vom ersten Krankenhaus zum Spezialkrankenhaus mit 100 v.H. - für den Rückflug vom Spezialkrankenhaus zum Standort mit 25 v.H. der tatsächlichen Flugzeit 728. Wird ausnahmsweise bei o.a. Einsätzen medizinisches Personal und / oder Gerät auf dem Hinflug an einem anderen Ort aufgenommen, bzw. beim Rückflug an einem anderen Ort abgesetzt, ist für den Umweg zusätzlich erforderliche Flugzeit mit 100 v.H. zuzüglich zu der für den direkten Hin- und Rückflug anzusetzenden Flugzeit in Rechnung zu stellen. 729. Ist bei Primäreinsätzen ein Arzt an Bord, der den Patienten am Notfallort behandelt ohne dass ein Transport mit dem Luftfahrzeug erforderlich ist, werden 75 v.H. der tatsächlichen Flugzeit angerechnet. 730. Leistungen von Bundeswehrärzten am Notfallort und / oder während des Transportes sowie verbrauchtes Material sind zusätzlich in Rechnung zu stellen. Ebenso Nebenkosten wie z.B. Landegebühren oder Desinfizierung. 731. Bei länger dauernder Bereitstellung von SAR-Hubschraubern als Ersatzgestellung für zivile Rettungshubschrauber, wird auf der Basis einer vom BMVg festzusetzenden Flugstundenpauschale nach der effektiven Flugzeit abgerechnet. Januar 2007 7-10 SAR-Handbuch absichtlich freigelassen SAR-Handbuch 8-1 Kapitel 8 Einsatzmöglichkeiten / Einatzgrenzen Der SAR-Hubschrauber I. Allgemeines 801. SAR-Hubschrauber sind ein vielseitig und schnell einsetzbares, weitgehend unabhängig von festen Bodeneinrichtungen operierendes Rettungsmittel. Aufgrund dieser Eigenschaften sind sie Hauptträger des SAR-Dienstes und für den Einsatz unersetzlich. Ihre Einsatzmöglichkeiten / Einsatzgrenzen sind weitgehend abhängig von den technischen Leistungsdaten des jeweiligen Hubschraubers, den aktuellen Umweltbedingungen (z.B. Wetter, Lage des Unfallortes) , der zur Verfügung stehenden Ausrüstung sowie der Ausbildung der Besatzungen. 802. Allgemein werden Hubschrauber im SAR-Dienst im Rahmen ihrer Aufgaben bei Tag und Nacht - zur Suche nach Sicht und/oder mit elektronischen Mitteln (zum Anpeilen von Notsendern), - zur Bergung von Personen und Material, - zur Versorgung Hilfsbedürftiger und - zum Transport eingesetzt. 803. Für den Einsatz sind alle SAR-Hubschrauber mit einem Peilgerät für die internationale UHF-Notfrequenz 243 MHz ausgerüstet und verfügen über ein Funkgerät FuG 8 b 1 zur Verständigung mit Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). SAR-Hubschrauber der Marine sowie die im SAR-Dienst eingesetzten Hubschrauber der Luftwaffe sind außerdem mit einem Peilgerät für die internationale VHFNotfrequenz 121,5 MHz ausgerüstet. Außerdem führen sie zur Versorgung und zum Transport von Patienten eine umfangreiche Sanitätsausstattung mit. Januar 2007 8-2 SAR-Handbuch 804. Die Flugdauer/Reichweite ist abhängig vom Hubschraubertyp und der Konfiguration. Sie beträgt maximal bei: SAR-Kommandos der Marine SAR-Kommandos der Luftwaffe* Flugzeit 05:30 Std 04:10 Std Reichweite 990 km 675 km * Aus Gewichtsgründen werden diese Hubschrauber (UH-1D) grundsätzlich mit leeren Zusatztanks bereitgesellt. Ein Auftanken erfolgt in Abhängigkeit vom Bedarf und den technischen Möglichkeiten (Höchstabfluggewicht). 805. Grundsätzlich gelten auch im SAR-Dienst Gesetze und fliegerische Vorschriften. Im Rahmen der Pflichten- und Güterabwägung kann jedoch der verantwortliche Luftfahrzeugführer (VLF) davon abweichen, wenn Auftrag und Einsatzumstände es zwingend erfordern. Dies rechtfertigt jedoch nicht, Leben und Gesundheit der Besatzung und unbeteiligter Dritter in erhebliche Gefahr zu bringen. II. Wettermindestbedingungen / Einsatzgrenzen 806. Sichtflug Unter Sichtflugbedingungen (VMC) gelten für SAR-Hubschrauber folgende Minima: (1) Tag - Flugsicht 0,8 km - Wolken dürfen nicht berührt werden (2) Nacht – über Land - Flugsicht 3 km - Wolken dürfen nicht berührt werden - Mindestflughöhe BELL UH-1 D : SEA KING : Januar 2007 500 Fuß AGL 250 Fuß AGL SAR-Handbuch 8-3 (3) Nacht – über See - Flugsicht BELL UH-1 D : SEA KING : 3 km 1.5 km - Wolken dürfen nicht berührt werden - Mindestflughöhe BELL UH-1 D : SEA KING : 300 Fuß ASL 100 Fuß ASL (4) Nachtflug mit Sehhilfe (BIV) Nachteinsätze mit Sehhilfen werden im SAR-Dienst grundsätzlich nicht durchgeführt. 807. Instrumentenflug Einsätze im Instrumentenflug (IMC) sind möglich: - mit SEA KING grundsätzlich, - Mit BELL UH-1 D in der Regel nur von den Standorten HOLZDORF, LANDSBERG da ein zweiter Pilot und ein für IFR-Flüge zugelassener Hubschrauber (FSM) erforderlich ist. . 808. Einsatzgrenzen (1) BELL UH-1 D • Kein Einsatz bei gefrierendem Niederschlag. • Einsätze mit Instrumentenflug sind bei Gewitter, ab mittlerer Vereisung und mittlerer Turbulenz nicht möglich. • Einsatz über See nur im Ausnahmefall auf Hilfeersuchen der Marine. Er ist grundsätzlich auf visuelle und elektronische Suche zu beschränken. Abbergeversuche, insbesondere bei Nacht, sind nur bei unmittelbarer Lebensgefahr für die zu Rettenden einzuleiten und auch nur dann, wenn die Umstände im Einzelfall eine sichere Durchführung möglich erscheinen lassen. (2) SEA KING Kein Einsatz bei Vereisung / gefrierendem Niederschlag. Januar 2007 8-4 SAR-Handbuch III. Landeplätze a. Kriterien 809. Landeplätze für Hubschrauber unterliegen bestimmten Kriterien in Bezug auf Größe und Anfliegbarkeit, unterschieden nach Tag und Nacht. Im militärischen Bereich gelten dabei die Bestimmungen der − STANAG 3597 (Größe und Beschaffenheit) − STANAG 3652 (Beleuchtung) . Eine Mindestgröße kann für SAR-Einsätze jedoch nicht generell festgelegt werden, da hier zu viele Faktoren wie − Geländebeschaffenheit − Art und Höhe der Hindernisse − Sicht- und Windverhältnisse − Beladung − Tageszeit und Temperatur zu berücksichtigen sind. Im SAR-Einsatz gelten für die Mindestgröße folgende Richtwerte: Tag Nacht BELL UH-1 D 25 x 25 m oder 25 m ∅ 35 x 50 m oder 50 m ∅ SEA KING 38 x 38 m oder 38 m ∅ 50 x 100 m oder 100 m ∅ 810. Ständige Hubschrauber-Landeplätze (z.B. an Krankenanstalten) gem. Luftverkehrsgesetz müssen die Bestimmungen der Nachrichten für Luftfahrer (NfL) entsprechen. • NfL-I • NfL-I • NfL- I Januar 2006 37/ 69 98/ 82 222/ 71 Größe Tageskennzeichnung Beleuchtung SAR-Handbuch 8-5 b. Auswahl eines Landeplatzes 811. Befindet sich kein erkundeter Landeplatz am Notfallort, sollte soweit möglich durch Hilfsdienste ein geeigneter Platz für eine Hubschrauberlandung festgelegt werden. Dabei gelten folgende Grundsätze: - Der Hubschrauber muss nicht unmittelbar an der Notfallstelle landen. Oft findet sich ein günstiger Platz in der Nähe. - Der Landeplatz sollte möglichst eben sein und so fest, dass ein Auto darauf fahren kann. Er sollte frei von Sand und Staub sein. Zur Vermeidung von Staubentwicklung, z.B. auf Aschenplätzen, eventuell durch Feuerwehr Untergrund mit Wasser bespritzen. - Der Bewuchs sollte nicht höher als 30 cm sein. - In unmittelbarer Nähe dürfen keine hohen Hindernisse stehen: Bäume, Kamine, Masten und Peitschenlampen gefährden den Hubschrauber im Anflug! - In der Nähe sollten keine Freileitungen vorbeiführen. Auf keinen Fall dürfen Leitungen über den Landeplatz gespannt sein. Das ist – besonders nachts – lebenswichtig für die Besatzung! - Oft haben Polizei/Rettungsdienste Funkkontakt mit dem Hubschrauber. Sie sollten die Besatzung auf Hindernisse aufmerksam machen. c. Vorbereitung des Landeplatzes 812. Ist ein geeigneter Landeplatz gefunden worden, sollte er vorbereitet werden, um eine größtmögliche Sicherheit bei Landung und Start zu gewährleisten. Dazu gehören: - Lose Gegenstände entfernen. Keine Bettücher o.ä. Markierungshilfe auslegen. Sie können bei Rotorabwind aufgewirbelt werden und den Hubschrauber gefährden. - Fahrzeuge zur Seite fahren. Sie sollen mindestens 30 m vom Landeplatz entfernt sein. - Windrichtung feststellen und eine Person als Einweiser bestimmen. (Anmerkung: Der Hubschrauber landet grundsätzlich gegen den Wind, wenn möglich, Rauchmarkierer benutzen). - Losen Schnee festtreten. Januar 2006 8-6 SAR-Handbuch - Absperrung des Landeplatzes – möglichst durch Polizei- sicherstellen und zwar so lange, bis der Hubschrauber wieder gestartet ist. - Ausleuchtung bei Nacht (z.B. durch zwei Kraftfahrzeuge). d. Verhalten bei der Landung 813. Befindet sich der Hubschrauber im Anflug, sollten folgende Maßnahmen getroffen werden: • Landeplatz durch Einschalten von Blaulicht oder ähnlichen kenntlich machen. • Einweiser stellt sich mit dem Rücken gegen den Wind an den Rand des Landeplatzes und breitet die Arme seitwärts aus, bis er sicher ist, dass der Pilot den Landeplatz erkannt hat. • Mützen und Hüte abnehmen, lose Gegenstände festhalten, Verletzte vor dem Rotorabwind schützen. • Erst dem Hubschrauber nähern, wenn die Rotoren still stehen oder die Besatzung ein Zeichen gibt, dann immer von vorne oder seitwärts annähern. Wundern Sie sich jedoch nicht, wenn der Hubschrauber nicht auf dem vorbereiteten Platz landet. Oft kann der Pilot den Landeplatz aus der Luft besser beurteilen als Sie. Er trägt die alleinige Verantwortung. Januar 2006 SAR-Handbuch 8-7 814. Notbefeuerung von Nachtlandeplätzen Landerichtung Beleuchtung wird durch Aufstellung von zwei Fahrzeugen gekennzeichnet. Der Anflug erfolgt zwischen beiden Kfz hindurch. zwei Kraftfahrzeuge mit aufgeblendetem Fahrlicht, die aus sicherem Abstand die Landefläche ausleuchten. Anmerkung: Vorhandene Rundumleuchten (z.B. Polizei- und Krankenwagen) sollten zum besseren Auffinden des Landeplatzes eingeschaltet, beim Abflug des Hubschraubers jedoch wieder ausgeschaltet werden, um eine Blendung des Piloten zu vermeiden. Januar 2006 8-8 SAR-Handbuch IV. Bergungsverfahren a. Allgemeines 815. Wann immer es die Lage erlaubt, landet der Hubschrauber am Notfallort um Personen bzw. Material abzusetzen oder aufzunehmen. 816. Lässt die Geländebeschaffenheit jedoch eine Landung auch in vertretbarer Nähe zum Notfallort nicht zu, (z.B. See, Gebirge) , ist Hilfeleistung abhängig von der Situation, dem eingesetzten Hubschrauber und dessen Ausrüstung auch im Schwebeflug - ohne Hilfsmittel, - mit der Rettungswinde, - als Außenlast im Personenrettungsnetz möglich. b. Bergung im Schwebeflug ohne Hilfsmittel 817. Bei diesem Verfahren schwebt der Hubschrauber so niedrig über dem Untergrund, dass ein Aus- und Einsteigen ohne Hilfsmittel möglich ist. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gelände den niedrigen Schwebeflug zulässt und der zu Bergende in entsprechender körperlicher Verfassung ist. Unter Umständen können auf diese Weise mit Unterstützung von Helfern auch Krankentragen ein- und aus-geladen werden. Das Verfahren ist mit SEA King nicht möglich. c. Windenbergung 818. Ständig ausgerüstet mit einer Rettungswinde sind alle SAR-Hubschrauber der Marine (SEA KING) und der Luftwaffe. Januar 2006 SAR-Handbuch 8-9 819. Windenmanöver im Doppellift (822. (2) werden grundsätzlich mit Hilfe des Gegensprechsystems FSG 70-16 VOX durchgeführt. Dadurch ist eine Verständigung zwischen der an der Winde hängenden Person und der Besatzung an Bord des Hubschraubers möglich. 820. Die in den SAR-Hubschraubern eingebauten Rettungswinden unterliegen folgenden Leistungsgrenzen: BELL UH- 1 D max. Seillänge max. Windenlast 45 m 275 kg SEA KING 80 m 272 kg Anmerkung: Unter besonderen Einsatzbedingungen kann im Gebirge in Zusammenarbeit mit der Bergwacht durch Einhängen eines zusätzlichen Seils die Seillänge der Winde (UH-1D) auf max. 80 m verlängert werden. 821. Mit der Winde können sowohl Personen als auch Material auf- oder abgewinscht werden. Generell sind folgende Windenmanöver zur Bergung von Personen möglich: horizontale Bergung (liegend) • Windenkrankentrage • Stretcher • Bergesack • Akia Vertikale Bergung (hängend / sitzend) • Rettungsschlinge • Rettungsnetz • Grammingersitz Der Einsatz des jeweiligen Verfahrens erfolgt abhängig von der Lage und der zur Verfügung stehenden Ausrüstung entweder als Einzel- oder als Doppellift. Januar 2007 8-10 SAR-Handbuch 822. Bergungsverfahren (1) Rettungsschlinge – Einzellift Die Bergung mit Hilfe der Rettungsschlinge ist das am häufigsten angewendete Windenbergungsverfahren. Die Rettungsschlinge wird von SAR-Hubschraubern ständig mitgeführt und ermöglicht eine schnelle Bergung Verunglückter auch ohne Helfer am Boden. Voraussetzung ist jedoch, dass der zu Bergende körperlich in der Lage ist, sich die Rettungsschlinge umzulegen und keine Verletzungen (Oberkörper) das Hochwinschen in vertikaler Stellung verbieten. Verhalten des zu Bergenden: Die Rettungsschlinge wird vom schwebenden Hubschrauber mit geöffneter oder geschlossener Schlinge herunter gelassen. Der zu bergende legt sich die Schlinge so an, dass diese mit den gepolsterten Teilen unter beiden Achseln liegt und sich das Windenseil auf der Körpervorderseite befindet. Der Karabinerhaken der Schlinge wird (bei geöffneter Schlinge) möglichst nahe vor der Brust in einen der Gurtringe eingehängt. Beim Hochwinschen sollen die Hände vor dem Unterleib locker gekreuzt sein, um ein Herausrutschen aus der Schlinge zu verhindern. Der Kopf ist nach vorne zu neigen und eine passive Haltung einzunehmen. Anlegen der Rettungsschlinge Vorbereitung Januar 2006 Einstieg Anlegen des Rettungsgurtes Aufwinsch-Haltung SAR-Handbuch 8-11 (2) Rettungsschlinge - Doppellift Ist der zu Bergende nicht in der Lage, sich die Rettungsschlinge selbst anzulegen, seilt sich ein Besatzungsmitglied des Hubschraubers in der Winschhose zu ihm ab und legt ihm die Rettungsschlinge um. Beide werden dann zusammen in den Hubschrauber hochgewinscht. Auch dieses Verfahren kann relativ schnell durchgeführt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die körperliche Verfassung des zu Rettenden eine vertikale Bergung zulässt. Anmerkung: Mit Hilfe der Winschhose können auch alle folgenden Windenbergungen als Doppellift durchgeführt werden. Januar 2006 8-12 SAR-Handbuch (3) Rettungsnetz Das Rettungsnetz – auch Astronautenkorb genannt – wird speziell über See eingesetzt und nur von der SEA KING mitgeführt. Es ist besonders zur Bergung im Wasser stehender Personen (z.B. von der Flut überraschte Wattwanderer) und Kinder, die aus der Rettungsschlinge rutschen würden, geeignet. Es können auch gleichzeitig mehrere Personen bis zur maximalen Windenlast transportiert werden. Das Hochwinschen der Geretteten erfolgt sitzend/liegend im Rettungsnetz. Januar 2006 SAR-Handbuch 8-13 (4) Stretcher Der Stretcher ist eine für den Einsatz über See entwickelte Krankentrage. Er dient dem Abbergen Erkrankter / Verletzter von Schiffen, die nur liegend geborgen werden können. Der Stretcher wird von der SEA KING zusätzlich zu den beiden anderen Tragen mitgeführt. Januar 2006 8-14 SAR-Handbuch (5) Windenkrankentrage Die Windenkrankentrage ist eine normale im SAR-Hubschrauber mitgeführte Trage, die mit Hilfe eines Tragegeschirrs die horizontale Bergung von Personen ermöglicht. Januar 2006 SAR-Handbuch 8-15 (6) Bergesack Der Verwundetenbergesack wurde speziell für den Einsatz im Gebirge entwickelt und ermöglicht die horizontale Bergung Verunglückter. Er besteht aus einem steifen Kunststoffmaterial, das zusammengerollt werden kann und relativ wenig wiegt. Ein Reißverschluss ermöglicht das Be- und Entladen des Bergesacks. Mit Hilfe eines Tragegeschirrs wird er an der Winde hochgewinscht. Januar 2006 8-16 SAR-Handbuch (7) Akia Der Akia (Gebirgstrage) ist das Standartrettungsgerät der Bergwacht zum Transport in den Bergen verunglückter Personen. Im Vergleich zum Bergesack ist der Akia relativ unhandlich und hat ein hohes Gewicht. Januar 2006 SAR-Handbuch 8-17 d. Bergung unterkühlter Personen aus Seenot 824. Aus medizinischer Sicht sollten bei der Bergung unterkühlter Personen aus der See folgende Faktoren berücksichtigt werden: - Jeder, der längere Zeit im kalten Wasser verbracht hat, ist verdächtig, unterkühlt zu sein. - An der Bergung sollte sich der Unterkühlte möglichst wenig selbst beteiligen, um die Gefahr des Rückstroms des kalten Blutes aus der Peripherie in den relativ warmen Körperkern zu vermeiden. - Das Bergen aus dem Wasser sollte möglichst horizontal (liegend) geschehen, da bei der vertikalen Bergung der Kreislauf erheblich stärker belastet wird und somit zu einer kritischen Verschlechterung des Gesundheitszustandes kommen kann (Gefahr des Bergetodes). - Nach der Bergung sollte der Unterkühlte wagerecht transportiert und vor weiterer Unterkühlung geschützt werden. Die Forderung nach der horizontalen Bergung Unterkühlter lässt sich allerdings mit den derzeitigen Rettungsmitteln der SAR-Hubschrauber nur bedingt erfüllen. Quelle: (2. Symposium Unterkühlung im Seenotfall v. 22. bis 24.04.82 in Cuxhaven). _________________________________________________________________ Januar 2006 8-18 SAR-Handbuch V. Einsätze in besonderen Notfällen 825. In Ausnahmesituationen können SAR-Hubschrauber auch bei folgenden Notfällen zum Einsatz kommen: - Bergung verunglückter Drachenflieger aus Bäumen, - Bergung von Fallschirmspringern aus Bäumen, - Hochhausbrände, - Waldbrände, - Rettung aus Seilbahnfahrzeugen, - Lawinensprengungen, - Suche nach Lawinenverschütteten mit Vs-Gerät, 826. Solche Einsätze stellen überwiegend hohe Ansprüche an die Besatzungen und gehen bis an die Leistungsgrenzen der Hubschrauber. Die Durchführbarkeit ist in besonderem Maße von der jeweiligen Lage abhängig und kann daher häufig erst vor Ort entschieden werden. 827. Für die Durchführung der Einsätze ist überwiegend eine Zusatzausrüstung erforderlich, die z.T. vom Bedarfsträger gestellt wird. 828. Einsatzmöglichkeit und –verfahren: (1) Bergung verunglückter Drachenflieger aus hohen Bäumen Bergungen von verunglückten Drachenfliegern werden durch SARHubschrauber nach Begutachtung vor Ort durchgeführt. Die Gefährdung des Drachenfliegers und der Hubschrauberbesatzung durch unkontrollierte und nicht berechenbare Bewegungen des Drachens, hervorgerufen durch den Rotorabwind des Hubschraubers ist so groß, dass Bergungsversuche die extreme Ausnahme darstellen. In der Regel muss sich daher der Einsatz von SAR-Hubschraubern auf die Anwesenheit am Notfallort beschränken. Bergung durch SAR-Hubschrauber Haben alle Versuche einer bodengebundenen Rettung unter Ausschöpfung der verfügbaren Hilfsmittel nicht zum Erfolg geführt, kann im Einzelfall ein SARHubschrauber mit Seilwinde zur Bergung eingesetzt werden. Über die Durchführbarkeit eines solchen Einsatzes entscheidet ausschließlich die Besatzung nach Beurteilung der Lage vor Ort. Januar 2006 SAR-Handbuch 8-19 Für eine Bergung sind erforderlich: - eine spezielle Bergausrüstung im Hubschrauber (Gurtzeug), - störungsfreie Verständigungsmöglichkeit zwischen Windenmann und übriger - Besatzung. Maßnahmen vor einem Hubschraubereinsatz: - Sichern des Verunglückten im Baum gegen Absturz (soweit möglich), - Bereithalten eines Sprungtuches, - Detaillierte Einsatzbesprechung zwischen Besatzung und Einsatzleitung am Boden. Die Bergung sollte auf keinen Fall unter Zeitdruck vorgenommen werden. (siehe auch Merkblatt, Anlage 5). Januar 2006 8-20 SAR-Handbuch (2) Bergung von Fallschirmspringern aus hohen Bäumen Ähnlich wie bei Drachenfliegern, sollten auch hier Bergeversuche nur unternommen werden, wenn andere Rettungsmittel nicht zur Verfügung stehen bzw. nicht zum Erfolg geführt haben. Werden SAR-Hubschrauber eingesetzt, sollte die Bergung immer mit Fallschirm und der daran hängenden Person erfolgen. Versuche, bei denen nur die Person geborgen werden soll, bedeuten ein zusätzliches Risiko. (3) Hochhausbrände Bei Hochhausbränden kann es durch die eingeschränkte Reichweite von Feuerwehrleitern und Abschneiden von Fluchtwegen dazu kommen, dass Hubschrauber das einzig verwendbare Rettungsmittel darstellen. Die Abbergung von Personen mittels Hubschrauber kann durch - Einsatz der Rettungswinde - Einsatz des Personenrettungsnetzes - durch Absetzen auf dem Dach erfolgen. Dabei kann eine Gefährdung des Hubschraubers durch Qualm (Sichtminderung) und durch heiße Verbrennungsgase des Feuers entstehen. Auch eine Überladung des Hubschraubers durch Panikreaktion der Betroffenen ist nicht auszuschließen. Vor einer Bergung sollten daher wenn möglich Ordnungskräfte der Hilfsdienste auf dem Dach abgesetzt werden, um - einen ausreichenden Lande- und Manövrierraum für den Hubschrauber freizuhalten - ein ruhiges Besteigen des Hubschraubers oder des Personalrettungsnetzes sicherzustellen. Für das Absetzen der Geretteten ist ein geeigneter Landeplatz in sicherer Entfernung zur Brandstelle einzurichten und Abzusperren. Januar 2006 SAR-Handbuch (4) 8-21 Waldbrände Im Rahmen der Katastrophenhilfe können SAR-Hubschrauber bei der Brandbekämpfung eingesetzt werden. Folgende Einsatzarten sind möglich: - Brandüberwachungsflüge, - Transport von Personal und Material zur Brandbekämpfung, - Löscheinsätze mit Löschwasserbehältern, - Einsätze zur Rettung vom Feuer eingeschlossener Personen, - Leitung von Brandbekämpfungsfahrzeugen aus der Luft. Grundsätzlich sind alle Einsätze zwischen Hubschrauberbesatzung und dem Leiter der Brandbekämpfung abzusprechen. Ausnahmen sind nur bei sofort erforderlichen Rettungsmaßnahmen zulässig. Bei den Einsätzen sind folgende Richtlinien zu beachten: - Brandüberwachungsflüge werden in der Regel in einer Mindestflughöhe von 500 Fuß AGL durchgeführt, um eine Gefährdung durch Hitze- und Rauchentwicklung zu vermeiden. - Das Absetzen von Personal und Material hat mindestens 500 m vor der Feuergrenze zu erfolgen, um größeren Leistungsverlust zu vermeiden. - Die Rettung vom durch Feuer eingeschlossenen Personen setzt eine klare Lagebeurteilung über den dabei auftretenden Gefährdungsgrad durch Leistungsverlust in Verbindung mit der Gefahr der Überladung durch in Panik geratene Personen voraus. Eine Rettung durch Brandbekämpfungspersonal am Boden ist daher stets der Rettung aus der Luft vorzuziehen. - Die Leitung von Brandbekämpfungspersonal aus der Luft setzt eine eindeutige Funkregelung über FuG 8 b voraus, um Missverständnisse zu vermeiden und eine Gefährdung der Bodentruppe auszuschließen. Januar 2006 8-22 SAR-Handbuch Löschwassereinsätze Einsätze mit Löschwasserbehältern sind unter Abwägung der Gefährdung des Hubschraubers und des zu erwartenden Löschwassereffekts durchzuführen. Der Behälter wird vom Hubschrauber als Außenlast transportiert. Die Aufnahme des Löschwassers erfolgt im Schwebeflug über einer geeigneten Wasserstelle (z.B. Bach, See) in der Nähe der Brandstelle. SIKORSKY CH 53 G mit Löschwasserbehälter Januar 2006 SAR-Handbuch 8-23 (5) Rettung aus Seilbahnfahrzeugen Die Bergung von Personen aus stehen gebliebenen Seilbahnfahrzeugen kann abhängig von der Lage im Rahmen der dringenden Nothilfe oder als Hilfeleistung bei Katastrophen und besonders schweren Unglücksfällen in Betracht kommen. Alle Rettungsaktionen sind nur in Zusammenarbeit mit der Bergwacht durchzuführen. Die Ausrüstung des Hubschraubers muss sich dabei auf das unbedingt Notwendige beschränken, vor allen im Hinblick auf genügend Leistungsreserve. Der Einbau eines Kraftstoffzusatzbehälters sollte unterbleiben, da erst nach Kenntnis der beiden Kriterien Seilbahnverlauf und Windrichtung der Seitenrichtige Einbau der Winde (rechts oder links) vorgenommen werden kann. Die für den Windeneinsatz notwendige Sonderausrüstung wird von Bergwacht / Seilbahneigner bereitgestellt. Eine enge Zusammenarbeit und eindeutige Absprachen zwischen Besatzung, Betriebsleiter der Seilbahn und Bergwacht am Boden ist unbedingt erforderlich. Folgende Rettungsverfahren sind möglich: - Absetzen mehrerer Retter auf die einzelnen Sessel oder Kabinen mittels Winde, die dann die zu rettenden Personen von dort aus mit eigenen Mitteln zum Boden abseilen oder - Absetzen eines Retters auf Sessel oder Kabine und Bergung der zu rettenden Personen durch den Hubschrauber mit Hilfe der Seilwinde. Januar 2006 8-24 SAR-Handbuch BELL UH- 1 D bei einer Seilbahnrettungsübung Januar 2006 SAR-Handbuch 8-25 (6) Lawinensprengungen Einsätze zum Sprengen von Lawinen sind im Rahmen des vorbeugenden Katastrophenschutzes möglich. Folgende Grundsätze sind dabei zu beachten. - Die Erlaubnis zur Beförderung gefährlicher Güter im Hubschrauber gilt als erteilt. - Die Durchführung der Sprengung ist nur von einem ausgebildeten Sprengmeister vorzunehmen. - Die Zusammenarbeit mit Bergwacht und örtlichen Polizeidienststellen ist sicherzustellen. - Sprengungen dürfen nur in abgesperrten und abgesicherten Gebieten durchgeführt werden. - Der mitfliegende Sprengmeister muss während der gesamten Einsatzdauer mit der Besatzung in Sprechkontakt stehen. - Für den Einsatz wird der Hubschrauber mit dem Ablassgalgen ausgerüstet. Die Einsatzforderung erfolgt in der Regel über den Lawinenwarndienst der Bergwacht. (7) Suche nach Verschütteten mit dem Verschütteten –Suchgerät (Vs-Gerät) Hubschraubereinsätze zur Suche nach Lawinenverschütteten mit dem Vs-Gerät erleichtern die Suche und können die Suchzeit erheblich verkürzen. Das VsGerät arbeitet auf den internationalen Notfrequenzen für Verschüttete und empfängt alle Signalarten der auf dem Markt befindlichen Modelle. Das Vs-Gerät kann zum Einsatz kommen: - zur Grobsuche auf einer frischen und großflächigen Lawine, - wenn das Lawinenfeld durch weitere Lawinenabgänge bedroht ist, - in einer kombinierten Aktion mit Sondiermannschaften. Die Ausrüstung besteht aus der Lawinensonde, Kabeltrommel und Verstärker. Die Sonde wird in den Windenhaken eingehängt und zur Suche ca. 5-10 m unter den Hubschrauber ausgefahren. Anmerkung Neben der Suche mit dem Vs-Gerät, können SAR-Hubschrauber auch eingesetzt werden, um Lawinenhunde und Bergwachtpersonal zum Unfallort zu bringen. Das Absetzen der Suchhunde kann dabei auch mit der Rettungswinde in Begleitung eines Bergwachtmannes erfolgen. Befinden sich Lawinensuchhunde auf der Lawine, ist der Einsatz des Hubschraubers mit Vs-Gerät nicht sinnvoll. Januar 2006 8-26 Vorgehen bei der Suche: Januar 2006 SAR-Handbuch SAR-Handbuch 9-1 Kapitel 9 Fernmeldeverkehr I. Frequenzplan 901. Zur Alarmierung und Durchführung des SAR-Dienstes, wie - Aussenden von Notrufen / Notsignalen, - Führung von Einsatzmitteln und - Verständigung von SAR-Mitteln untereinander, stehen festgelegte Frequenzen für den Funk- und Fernmeldeverkehr zur Verfügung. 902. Internationale Notfrequenzen Das Aussenden von Notrufen / Notsignalen kann auf jeder beliebigen Frequenz oder auf einer der folgenden internationalen Notfrequenz erfolgen: Frequenz Bereich 2 182 8 364 KHz KHz HF HF 121, 5 156, 8 MHz MHz VHF VHF 243 406 MHz MHz UHF UHF Verwendung International Distress and Calling International Intercom Survival Craft and SAR units Aeronautical Emergency International Maritime Distress Safety and Calling NATO Combined Distress Diese Frequenzen können auch zur Verständigung zwischen SAR – Mitteln und Überlebenden benutzt werden. Anmerkung: Der Crash Recorder von PA 200 TORNADO und EF2000 (Eurofighter) senden auf der Frequenz 243,5 MHz. Januar 2007 9-2 SAR-Handbuch 903. Internationale SAR-Einsatzfrequenzen Zur Führung von Einsatzmitteln und zur Verständigung untereinander sind folgende Frequenzen für den SAR-Dienst reserviert: 3 023 Frequenz KHz Bereich HF 5 680 KHz HF 8 364 KHz HF 123,1 MHz VHF 156,3 MHz 282,8 MHz VHF UHF Verwendung NATO/ ICAO Scene of Search and Primary Night NATO/ ICAO Scene of Search and Primary Day International Intercom Survival Craft and SAR units NATO/ International Combined Scene of search Scene of Search – Intercom SAR-units NATO Combined Scene of Search 904. SAR – Übungsfrequenzen Frequenz Bereich KHz KHz MHz MHz HF HF VHF UHF 252,8 MHz UHF 3 060 3 067 123,1 245,1 Verwendung SAR – Kontrollfrequenz SAR - Kontrollfrequenz Combined Scene of Search Primary VHF Übungsmäßige elektronische Suche / Zieldarstellung NATO Combined SAR-Training 905. Funkverbindungen zwischen Luftfahrzeugen der Bundeswehr und zivilen Luftfahrzeugen / Einsatzleitstellen Beim gemeinsamen Einsatz mit Hubschraubern ziviler Behörden ist zur Koordination die Frequenz 130,7 MHz zu nutzen, wenn von der Einsatzleitung keine anderen Weisungen ergangen sind. Januar 2006 SAR-Handbuch 9-3 906. Rufzeichen Luftfahrzeug, die im SAR-Dienst eingesetzt werden, verwenden bei Einsätzen und Übungen im Sprechfunkverkehr festgelegte Rufzeichen. Das Rufzeichen setzt sich zusammen: - bei SAR-Einsätzen für die Luftfahrt und bei Seenotfällen aus dem Wort RESCUE und dem Luftfahrzeugkennzeichen (4 Ziffern) z.B. RESCUE 7081 - bei allen anderen SAR-Einsätzen und bei Transportflügen mit Kranken und Verletzten aus dem Wort MEDEVAC und dem Luftfahrzeugkennzeichen z.B. MEDEVAC 7081 - bei SAR-Übungen aus dem Wort SAREX und dem Luftfahrzeugkennzeichen z.B. SAREX 7081 II. Sprechfunkverkehr im 4-m Band 907. Im SAR-Dienst besteht die Möglichkeit der funkbetrieblichen Zusammenarbeit zwischen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und SAR-Hubschraubern. Zu diesem Zweck sind diese Hubschrauber mit dem FuG 8 b 1 ausgerüstet. 908. Der Sprechfunkverkehr im 4-m Band durch SAR-Hubschrauber / SARNotarzthubschrauber ist auf den Kanälen - 347 bis 509 (FuG 8 b 1) zulässig. Januar 2007 9-4 SAR-Handbuch 909. Die Rufzeichen für SAR-Hubschrauber / SAR-Notarzthubschrauber in diesem Frequenzbereich setzen sich zusammen aus dem Wort SAR, einer Zahl zwischen 1 und 99 und dem Standort. Weitere Zahlen für zusätzliche SAR-Hubschrauber werden bei Bedarf durch die SAR-Leitstellen zugeteilt. (1) Rufzeichen der SAR-Hubschrauber (SAR-Kommando) : ___________________________________________________________________ Helgoland = SAR 10 Helgoland Warnemünde = SAR 21 Warnemünde Diepholz = SAR 31 Diepholz Nörvenich = SAR 41 Nörvenich Malmsheim = SAR 46 Malmsheim Ingolstadt = SAR 51 Ingolstadt Landsberg = SAR 56 Landsberg Laage = SAR 81 Laage Holzdorf = SAR 87 Holzdorf Erfurt = SAR 89 Erfurt ___________________________________________________________________ Anmerkung: Der Rufname CRISTOPH ist für SAR-Hubschrauber der Bundeswehr nicht zu verwenden. Januar 2007 SAR-Handbuch 9-5 III. Fernmeldeverbindungen der SAR-Leitstellen 910. Zur Alarmierung und Durchführung des SAR-Dienstes verfügen die SARLeitstellen über zahlreiche Fernsprech-, Fernschreib- und Funksprechverbindungen. 911. Fernsprechverbindungen Für die Abwicklung des Fernsprechverkehrs stehen den SAR-Leitstellen - das Flugsicherungsnetz (AFTN), - Direktleitungen, - das Bundeswehrfernsprechnetz (BwFspN), - das öffentliche Fernsprechnetz der Telekom zur Verfügung. Über das Flugsicherungsnetz stehen sowohl militärische als auch zivile Flugsicherungsleitungen zur Verfügung. Direktleitungen sind zu den wichtigsten Dienststellen und allen SAR-Kommandos geschaltet. (1) Telefonanschlüsse Münster Glücksburg Bundeswehrgrundnetz Allg. Fernsprechwählnetz 33 23 – 4381 / 4382 72 25 – 3250 / 3251 Takt. Fernsprechwählnetz Auto Fü Fm N Lw 6 200 000 Öffentl. Fernsprechnetz Posthauptanschluß (0251) 13 57 57 (04631) 6013 Truppenvermittlung (0251) 936 - (04631) 666 App: 4381 / 4382 (2) Dokumentation Alle postalischen, militärischen und zivilen Fernmeldeeinrichtungen sind mit einer automatischen Sprachaufzeichnungsanlage gekoppelt, die alle Gespräche dokumentensicher und beweiskräftig mitzeichnet. Die Tonbänder werden jeweils 30 Tage gelagert und dann durch Überspielung gelöscht. Januar 2006 9-6 SAR-Handbuch 912. Fernschreibverbindungen entfällt 913. Telefaxverbindungen Münster Telefax (Postnetz) E-Mail Januar 2007 (0251) 13 57 59 LtkdoSAR @bundeswehr.org Glücksburg 0 46 31 – 66 6 - 3259 Rcc-gluecksburg @bundeswehr.org SAR-Handbuch 9-7 914. Sprechfunkverbindungen Zur Führung ihrer SAR-Mittel im Einsatz und zur Übermittlung von Informationen verfügen die SAR-Leitstellen über folgende Sprechfunkverbindungen: (1) Münster Die SAR-Leitstelle Münster verfügt über eigene VHF / UHFSprechfunkeinrichtungen. Arbeitsfrequenz ist auf VHF 123,1 MHz. Weitere Frequenzen können bei Bedarf geschaltet werden. Rufname: „Rescue Münster“ Am Boden können SAR-Hubschrauber in der Regel über Funktelefon erreicht werden. (2) Glücksburg Die SAR-Leitstelle Glücksburg verfügt über eigene Sprechfunkeinrichtungen im UHF-, VHF- und HF-Bereich. Schaltung der Frequenz UHF VHF HF ständig Sendung und Empfang 282,8 MHz 123,1 MHz 3 121 KHz 5 680 KHz bei Bedarf 252,8 MHz 138,7 MHz 156,5 MHz 2 182 3 023 3 060 3 667 8 363 KHz KHz KHz KHz KHz Im UHF-Bereich wird überwiegend die NATO Combined Scene of SAR-Frequenz 282,8 MHz und im VHF-Bereich 123,1 MHz benutzt. Rufname der SAR – Leitstelle GLÜCKSBURG: „ Glücksburg Rescue “ Anmerkung: Die SAR-Leitstelle Glücksburg betreibt zusätzlich eine Küstenradiostation mit dem Rufnamen „Glücksburg-Marine-Radio“ und ist ständig sende- und empfangsbereit auf Kanal 16 (156,8 MHz). Januar 2006 9-8 SAR-Handbuch 915. Fernmeldeverbindungen der SAR-Leitstelle Münster ACC Bremen Langen Wachleiter Düsseldorf Langen Wachleiter Frankfurt SAR Kdo Diepholz OvG LTG 61 SAR Kdo Laage OvG LTG 62 SAR Kdo Nörvenich OvG LTG 63 ACC Munchen General Flugsicherheit Bw GeoInfo BzLw SAR-Sat Toulouse SAR Kdo Holzdorf DGzRS Bremen SAR Kdo Erfurt RCC Glücksburg SAR Kdo Malmsheim SAR Kdo Ingolstadt SAR Leitstelle Münster SAR Kdo Landsberg SVS Bw-Netze ADT (Automatischer Direktteilnehmer) Sonstige Fernsprechverbindungen Januar 2007 DB Telekom SAR-Handbuch 9-9 916. Fernmeldeverbindungen der SAR-Leitstelle Glücksburg UHF/VHF/HF Glücksburg NF Friedrichsort UHF/VHF Funkgabeln Marienleuchte Helgoland Borkum Putbus Rostock RCC Münster RCC Den Helder RCC Karup RCC Kinloss SAR Kdo Warnemünde SAR Kdo Helgoland SAR Leitstelle Glücksburg MFG 5 Kiel ARSC Warschau DGzRS Bremen ACC Bremen MFG 3 Nordholz SOC Brockzetel Technisches FM-Netz NATO Telekom Telefon/Fax FSFmZ Zeichenerklärung: Fernsprechverbindung Sprechfunkverbindung Fernschreibverbindung Januar 2006 9-10 SAR-Handbuch IV. Alarmierung und Ortung durch Satelliten a. COSPAS-SARSAT 917. Das COSPAS-SARSAT-System (Search and Rescue Satellite Aided Tracking) besteht aus internationalen Bodenstationen, geostationären Satelliten und Satelliten auf polaren Umlaufbahnen, die in der Lage sind, - Notfunksignale auf den Wellenlängen 121,5 MHz, 243 MHz und 406 MHz aufzunehmen - Daten über aufgefasste Notsignale und Notfallpositionen auszuwerten und diese über MISSION CONTROL CENTRES (MCC) an die regional zuständigen RESCUE COORDINATION CENTRES (RCC) zu übermitteln. 918. Darstellung des Einsatzablaufes SARLeitstellen Januar 2006 SARSAT Mission Control Centers SARSAT Bodenstationen SAR-Handbuch 9-11 919. Notfunksignale auf den Frequenzen 121,5 MHz und 243,0 MHz können nur im Sichtbereich einer Bodenstation empfangen werden, da das aufgefangene Signal vom Satelliten nicht gespeichert, sondern sofort zur Erde reflektiert wird. In der nördlichen Hemisphäre ist das Netz der Bodenstationen bereits so dicht, dass fast alle Notsignale aufgenommen werden können. Auf der südlichen Halbkugel der Erde sind einige Bodenstationen vorhanden und geplant, so dass eine fast vollständige Abdeckung der Erdoberfläche in einigen Jahren gewährleistet sein kann. Das COSPAS-SARSAT-SYSTEM ist auf Satelliten aufgebaut, die in niedriger polarer Umlaufbahn die Erde umfliegen. Jeder Satellit kann gleichzeitig 90 Baken orten, d.h. bis zu 2 000 Notfälle pro Umlaufbahn. Diese werden im 406 MHz-System im Bordcomputer gespeichert und abgestrahlt, wenn sich der Satellit in Sichtweite einer Bodenstation befindet. 920. Durch das Satelliten-System wird vor allem in schwer zugänglichen Land- und Seegebieten die Suche nach abgestürzten oder überfälligen Luftfahrzeugen sowie bei Seenotfällen nach Schiffbrüchigen erheblich verbessert, indem durch Satellitenortung in verhältnismäßig kurzer Zeit Notfallpositionen ermittelt und Rettungsmaßnahmen gezielt angesetzt werden können. 921. COSPAS-SARSAT bewährt sich dabei besonders in abgelegenen Gebieten, da dort eine exakte Positionsbestimmung ohne Störungseinflüsse und ohne Verwirrung durch irrtümlich aktivierte Notsender zu erwarten ist. Während in dichtbesiedelten Gebieten (z.B. Mitteleuropa) mit verkehrsreichen Luftund Seeschifffahrtsstraßen häufig Notsender zu Testzwecken, fahrlässig oder leichtsinnig ohne jeden Notfall ausgelöst und von den Satelliten aufgefasst werden, kann der SAR-Dienst in abgelegenen Gebieten der Erde stets sofort bei Auslösung eines Alarms von einem echten Notfall ausgehen und Rettungsmaßnahmen einleiten. Das bedeutet de facto, dass z.B. ein Notfall im Norden Kanadas vermutlich eher entdeckt und Rettungsmaßnahmen schneller eingeleitet werden, als bei einem Notfall in Mitteleuropa, da der SAR-Dienst in der Regel mehrere SatellitenMeldungen abwarten muss, um auszuschließen, dass es sich nicht um eine irrtümliche Aktivierung eines Notsenders handelt. 922. Durch die relativ genaue Positionsbestimmung (im 406 MHz-System unter 1 km Abweichung ) können Rettungsmaßnahmen schneller und gezielter eingeleitet werden. Dadurch ist die Möglichkeit Menschenleben zu erhalten angestiegen unter gleichzeitiger Senkung der Kosten. Januar 2006 9-12 SAR-Handbuch 923. Voraussetzung für den optimalen Einsatz von Notfunkgeräten (121,5, 243,0, 406 MHz) ist ein verantwortungsbewusster Umgang mit dem Gerät. Häufige Fehlalarme führen zur Desensibilisierung im SAR-Dienst, d.h. es erfolgen keine sofortigen Reaktionen, wenn der Notfall nicht von anderer Seite oder durch weitere Satellitenumläufe bestätigt werden kann. In den vergangenen Jahren stieg die Fehlauslösungsquote auf cirka 98%! Dies führte dazu, dass ab Februar 2009 die Empfangsmöglichkeiten 121,5 und 243MHz in den Satelliten abgeschaltet werden, da es zu einer Überlastung des gesamten Systems käme. Notfunksender auf 406MHz müssen direkt nach Einbau gemeldet und in einer Datenbank registriert werden, da nur so eine schnelle und reibungslose Rettungskette gewährleistet ist. (siehe auch Nr. 677 – 679) 924. Raumabdeckung der COSPAS – SARSAT Bodenstationen Januar 2006 SAR-Handbuch 9-13 b. INMARSAT-E 925. INMARSAT-E wurde zum 31.12.2006 eingestellt. EPIRBs arbeiten künftig im Cospas-Sarsat-System. Januar 2007 9-14 SAR-Handbuch Absichtlich freigelassen Januar 2007 SAR-Handbuch 9-15 V. NATO Airborne Early Warning (NAEW) 926. Hauptaufgabe der NAEW-Flotte ist die erweiterte Luft- und Seelagedarstellung sowie deren laufende Direktübermittlung an boden- oder seegestützte Führungseinrichtungen der NATO Luft- und Seestreitkräfte. 927. Als Luftfahrzeug wird die E-3 A eingesetzt, die aus der zivilen Version der BOING 707 entwickelt wurde. Rein äußerlich bestehen bis auf dem aufgesetzten Rotordom (rotierende Radarantenne) keine wesentliche Unterschiede. Das Innere ist jedoch mit elektronischem Gerät und Arbeitsplätzen für das taktische Einsatzpersonal ausgefüllt. Die E-3 A kann eine Dienstgipfelhöhe von 42 000 Fuß (ca. 14 km) und eine Reisegeschwindigkeit von 420 Knoten ( ca. 760 km/h) erreichen. Bei voller Betankung beträgt die max. Flugzeit 8 bis 10 Stunden. 928. Die E-3 A kann bei echten Notfällen – vor allem über See – und bei Übungen zur Unterstützung des SAR-Dienstes eingesetzt werden. Voraussetzung ist, - eine E-3 A befindet sich im oder in der Nähe des Einsatzgebiets, in dem der Notfall vorliegt, - das Gebiet kann von den Sensoren der E-3 A eingesehen werden, - die SAR-Leitstelle stellt Sprechverbindung zur E-3 A her. 929. Die E-3 A ist in der Lage den SAR-Dienst zu unterstützen, in dem sie - SAR-Luftfahrzeuge führt (OSC) - zwischen SAR-Leitstelle und SAR-Luftfahrzeug auch über größere Entfernung eine Funkbrücke herstellt (Autocat-Verfahren) - das aktuelle Lagebild über entsprechende Datenkanäle an Bodenstationen übermittelt, - bei größeren SAR-Operationen die Koordinationen der Flugbewegungen der eingesetzten Luftfahrzeuge übernimmt. 930. Der Wachleiter der zuständigen SAR-Leitstelle entscheidet lageabhängig, ob der Einsatz einer E-3 A geboten ist. Im Einzelfall trifft er alle erforderlichen Maßnahmen. Januar 2006 SAR-Handbuch Anlage 1-1 Stichwortverzeichnis A Abwerfbare Überlebensausrüstung Akia ALERFA Amtshilfe Angrenzende ausländische SAR-Bereiche Aural Search Ausrüstung BELL UH-1D Ausrüstung SEAKING MK 41 Ausrüstung BREGUET ATLANTIC 640 822 (7) 615 709 652 624 (2) 309 316 320 Seite 6 - 33 8 - 16 6 - 7 7 - 2 6 - 37 6 - 26 3 - 3 3 - 8 3 - 10 B Bereitschaftsstufen Bereitschaftszeiten Bergesack Bodensuche 244 245 822 (6) 629 2 2 8 6 C Creeping Line Search Contour Search Creeping Line Search Coordinated 623 (4) 6 - 20 623 (8) 6 - 24 623 (5) 6 - 21 D Datenaufzeichnung durch Flugsicherungsleitstellen DETRESFA Doppellift Drachenfliegerbergung 655 655 822 (2) 828 (1) 6 6 8 8 - 38 7 11 18 E Einsatzgrenzen Einsatz von CH-53 bei Massenunfällen Einzellift Elektronische Suche ELT Erfolglose Suche Expanding Square Search 808 252 822 (1) 624 676 634 623 (6) 8 2 8 6 6 6 6 - 3 22 10 25 44 31 22 - 17 17 15 29 Januar 2006 Anlage 1-2 SAR-Handbuch F Fallschirmdrift Fallschirmspringer-Bergung Funkmessdienst Fehlalarmierungen (durch Notsignale) Flugalarmdienst Funkverbindungen zwischen Lfz der Bw und zivilen Lfz 619 828 (2) 657 679 (2) 606 905 6 8 6 6 6 9 G Grammingersitz 821 8 - 9 H Handhabung von Rettungsfunkgeräten Hochhausbrand-Einsatz Horizontale Bergung 679 (1) 6 - 45 828 (3) 8 - 20 821 8 - 9 I INCERFA Instrumentenflug Internationale Notfrequenzen Internationale SAR-Einsatzfrequenzen 614 807 902 903 6 8 9 9 K Kombinierte Suche 632 6 - 31 L Lawinensprengeinsatz Löschwassereinsatz 828 (6) 8 - 25 828 (4) 8 - 22 M Meldeschema Luftnotfall MMSI Maritime Mobile Service Identity 608 506 6 - 4 5 - 4 N Nachtflug mit Sehhilfe Nachtsuche Nachtsuche mit Sehhilfe Notbefeuerung von Nachtlandeplätzen Notwendigkeitsbescheinigung 806 (4) 625 625 (3) 814 714 8 6 6 8 7 Januar 2006 - - - 10 20 38 46 2 2 6 3 1 2 3 28 28 7 4 SAR-Handbuch Anlage 1-3 O Öffentliche Medien On Scene Coordinator 658 648 P Parallel Sweep Search Primäreinsätze Probability Area 623 (3) 6 - 19 720 (1) 7 - 6 618 6 - 9 R Radarführungsdienst Reichweite der SAR-Hubschrauber Rettungsfunkgeräte Rettungsnetz Reichweite für Suchhöhen Rufzeichen von Luftfahrzeugen im SAR-Einsatz Rufzeichen der SAR-Hubschrauber im 4-m-Band 656 804 676 822 (3) 621 (8) 906 909 6 8 6 8 6 9 9 - 38 2 44 12 13 3 4 S SAR-Koordinierungsausschuß SAR-Kommandos Luftwaffe SAR-Kommandos Marine SAR-Übungsfrequenzen Sector Search Seilbahnfahrzeug-Rettung Sekundäreinsätze Sichtflug Sichtsuche Stretcher Suche durch Luftfahrzeuge Suche durch Seefahrzeuge Suchverfahren 209 246 248 904 623 (7) 828 (5) 720 (2) 806 623 822 (4) 627,628 631 622 2 2 2 9 6 8 7 8 6 8 6 6 6 - 2 18 20 2 23 23 7 2 16 13 29 30 16 T Testen von Rettungsfunkgeräten Totenbergung Trackline Search Return Trackline Search Non Return 679 (3) 721 623 (2) 623 (1) 6 7 6 6 - 46 7 18 17 V Verschütteten-Suchgerät Vertikale Bergung 828 (7) 8 - 25 821 8 - 9 W Waldbrandeinsatz Windenkrankentrage 828 (4) 8 - 21 822 (5) 8 - 14 6 - 38 6 - 35 Januar 2007 SAR-Handbuch Anlage 2-1 Abkürzungen A ACC Regionalkontrollstelle, Bezirkskontrollstelle (Area Control Center) ACP Allliiertes Fernmeldehandbuch (Allied Communications Publication) ADF Automatisches Peilgerät (Automatic Direction Finding equipment) AFTN Festes Flugfernmeldenetz (Aeronautical Fixed Telecommunikation Network) AGL Höhe über Grund (Above Ground Level) AIP Luftfahrthandbuch (Aeronautical Information Publication) ALERFA Bereitschaftsstufe (Alert Phase) ASL Höhe über Wasser (Above Sea Level) attn Zu Händen…… (Attention) B BesAnSAR Rettungsdienst Besondere Anweisung für den Militärischen Such- und BFU Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung BIV Bildverstärker (Nachtsehhilfe) BMI Bundesminister des Inneren BMVBS Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BMVg Bundesministerium der Verteidigung BOS Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben BSS Bereichssuchstelle Januar 2007 Anlage 2-2 SAR-Handbuch C COSPAS Sowjetische Abkürzung für SARSAT (siehe SARSAT) CS Suche in Schlangenlinien (Creeping Line Single-Unit) CSC Kombinierte Schiff- / Luftfahrzeugsuche (Creeping Line Single-Unit Coordinated) D DETRESFA Notstufe (Distress Phase) DF Funkpeilung / Funkpeiler (Direction Finding / Finder) DFS Deutsche Flugsicherung GmbH DGzRS Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffsbrüchiger E ELT Rettungsfunkgerät (Luftfahrt) (Emergency Locator Transmitter) EPIRB Rettungsfunkgerät (Seeschifffahrt) (Electronic Position Indicating Radio Beacon) ETA Voraussichtliche Ankunftszeit (Estimated Time of Arrival) Januar 2006 SAR-Handbuch Anlage 2-3 F FIR Fluginformationsgebiet (Flight Information Region) FS Flugsicherung FSFSchrN Flugsicherungs – Fernschreibnetz FT, ft Fuß (Feet) FuG Funkgerät FVK-Stelle Flugverkehrskontrollstelle G GHz Gigaherz GND Ground (Grund) GS Geschwindigkeit über Grund (Ground Speed) H H Elektronische Suche (Homing Pattern) h Stunde HF Kurzwelle (High Frequency) I ICAO Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (International Civil Aviation Organisation) IFF/SIF Identifizierung Freund / Feind mit Einzelerkennung (Identification Friend / Foe tws Selective Identification Feature) IFR Instrumentenflugregeln (Instrument Flight Rules Januar 2006 Anlage 2-4 SAR-Handbuch IMC Instrumentenflugwetterbedingungen (Instrument Meteorological Condition) IMO Internationale Seeschiffahrts – Organisation (International Maritime Organisation) INCERFA Ungewissheitsstufe (Uncertainty Phase) INMARSAT Internationale Seeschiffahrt-Satelliten Organisation (International Maritime Satelite Organisation) ILS Instrumentenlandesystem (Instrument Landing System) J JRCC SAR – Leitstelle der USAFE (Joint Resque Co-ordination Centre) K KHz Kiloherz KIAS Anzeige der Fluggeschwindigkeit in Knoten (Knots Indicated Air Speed) KT, Kts Knoten (1 Knoten = 1,852 km/h) (Knots) oder Krankentransport (Fachausdruck im Rettungswesen) Krhs Krankenhaus L LBA Luftfahrtbundesamt LFB Luftfahrzeug – Besatzung Lfz Luftfahrzeug LUT SARSAT / COSPAS – Bodenstation (Local User Terminal) Januar 2006 SAR-Handbuch Anlage 2-5 M Max Höchst-, maximal(e) MCC Einsatz – Kontrollzentrum (Mission Control Centre) MEDEVAC Krankentransport (Medical Evacuation) MF Mittelwelle (Medium Frequency) MHz Megaherz MRCC Seenotleitstelle (Maritime Rescue Co-ordination Centre) N NAEW Fliegendes Frühwarnsystem (NATO Airborne Early Warning) NfL Nachricht (en) für Luftfahrer NM Seemeile (=1,852 km) NOTAM Nachrichten für Luftfahrer (Notice To Airmen) NATO Nordatlantische Verteidigungsgemeinschaft (North Atlantic Treaty Organisation) O OS Konturensuche (Contour Search) OSC Einsatzleiter (On Scene Coordinator) O/T Andere Zeiten (Other Times) P PLB Rettungsfunkgerät PMD Prüf- und Messdienst Januar 2006 Anlage 2-6 PS R RCC RCS SAR-Handbuch Flächensuche (Parallel Sweep Search) SAR-Leitstelle (Rescue Coordination Center) SAR-Unterleitstelle (SAR Sub-Center) S SA Sonnenaufgang (Sun Rise) SAR Search And Rescue (Such- und Rettungsdienst) SAREX SAR-EXERCISE SAR-Kdo SAR-Kommando SAR-LSt SAR-Leitstelle SARSAT SEARCH AND RESCUE SATELLITE AIDED TRACKING (Satellitengestütztes SAR-Ortungsgerät) SR Sun Rise (Sonnenaufgang) SS Expanding Square Search / Quadratsuche SS Sun Set (Sonnenuntergang) SRR SEARCH AND RESCUE REGION / SAR-Bereich SSR SECONDARY SURVEILLENCE RADAR (Rundsicht – Secundärradar) STANAG STANDARDISATION AGEEMENT (Standardisierungsvereinbarung) Std Stunde / hr (Hour) SU Sonnenuntergang (Sun Set) Januar 2007 (SAR-Übung) SAR-Handbuch Anlage 2-7 T THW Technisches Hilfswerk TSN TRACKLINE SEARCH NON RETURN ( Streckensuche ) TSR TRACKLINE SEARCH RETURN ( Streckensuche ) U UHF ULTRA HIGH FREQUENCY (Dezimeterwelle) UKW Ultakurzwelle V VBK Verteidigungsbezirkskommando VFR VISUAL FLIGHT RULES - (Sichtflugregeln) VHF VERY HIGH FREQUENCY - (Ultrakurzwelle) VLF - VERY LOW FREQUENCY - Verantwortlicher-Luftfahrzeug-Führer VMC VISUAL METEOROLOGICAL CONDITIONS (Sichtflug-Wetter-Bedingungen) VOR VERY HIGH FREQUENCY OMNIDIRECTIONAL RADIO RANGE (ULTAKURZWELLE – DREHFUNKFEUER) VS - Verschluß - Sache - SEKTORSUCHE / ( SECTOR SEARCH) W WBK Wehrbereichskommando Z ZDv Januar 2006 Zentrale Dienstvorschrift SAR-Handbuch Anlage 3-1 Begriffsbestimmungen 1. Primäreinsatz Die schnelle Heranführung des Notarztes / medizinischen Fachpersonals zu dem Ort eines Notfalles zwecks Behandlung von Patienten, bei denen Lebensgefahr oder die Gefahr schwerer gesundheitlicher Schäden gegeben sein könnte und / oder der medizinisch erforderliche Transport zur ersten notwendigen Behandlung in ein Krankenhaus. 2. Sekundäreinsatz Der Transport von Patienten aus einem Krankenhaus, in dem die Erstversorgung durchgeführt wurde, in eine andere Krankenanstalt zur weiteren für die Erstversorgung medizinisch erforderlichen Spezialbehandlung. Darunter fallen in der Regel auch Transporte von Arzneimitteln, Blutkonserven, medizinischem Untersuchungsmaterial und speziellen medizinischen Geräten sowie Heranführung von Spezialärzten, sofern diese zur Rettung von Menschenleben oder zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden benötigt werden. 3. Zeitlich dringlicher Sekundäreinsatz Einsatz, bei dem die Weiterbehandlung des Patienten zur Erhaltung des Lebens oder zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden sobald als möglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 (fünf) Stunden erfolgen muß. Über die Dringlichkeit der Weiterbehandlung entscheidet der behandelnde Arzt. 4. Naturkatastrophen Unmittelbar drohende Gefahrenzustände oder Schädigungen von erheblichem Ausmaß, die durch Naturereignisse wie Erdbeben, Hochwasser, Eisgang, Unwetter-, Wald- und Großbrände durch Selbstentzündung oder Blitze, Dürre oder Massenerkrankungen ausgelöst werden. 5. Besonders schwere Unglücksfälle Schadensereignisse von großem Ausmaß und von Bedeutung für die Öffentlichkeit, die durch Unfälle, technisches oder menschliches Versagen ausgelöst oder von Dritten absichtlich herbeigeführt werden. Hierunter fallen z.B. besonders schwere Verkehrsunfälle, schwere Flugzeugoder Eisenbahnunglücke, Stromausfall mit Auswirkungen für lebenswichtige Einrichtungen, Großbrände durch Brandstiftung, Unfälle in Kernenergieanlagen und andere Unfälle mit Strahlenrisiko. Januar 2006 Anlage 3-2 SAR-Handbuch 6. Dringende Nothilfe Hilfeleistung weniger Bundeswehrangehöriger, ggf. unter Einsatz von Fahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen und Geräten z.B. bei Rettung von Menschenleben oder zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden oder bei drohendem Verlust von für die Allgemeinheit wertvollem Material, bei denen geeignete zivile Hilfskräfte und geeignetes Material der zuständigen Behörden oder Hilfsorganisationen nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. 7. Nacht Zeitraum zwischen einer halben Stunde nach Sonnenuntergang und einer halben Stunde vor Sonnenaufgang. Januar 2006 SAR-Handbuch Anlage 4-1 Lufttransportkommando Such- und Rettungsdienst Bundeswehr - SAR Bw - 48145 Münster, 01.12.2006 Manfred-von-Richthofen-Str. 8 Tel: 49- 0251- 936- 4331 Fax: (0251) 936 4339 INFORMATION Einsatz von Hubschraubern des SAR-Dienstes im zivilen Bereich (Dringende Nothilfe) SAR-Hubschrauber Im Auftrag des Bundesministers für Verkehr hat die Bundeswehr einen nationalen Suchund Rettungsdienst für Luftfahrzeuge eingerichtet. Dieser ständig mit Hubschraubern in Bereitschaft stehende SAR – Dienst kann auch bei Notfällen im zivilen Bereich eingesetzt werden (Dringende Nothilfe). Voraussetzungen für den Einsatz - Der Einsatz ist zur Rettung von Menschenleben oder zur Vermeidung schwer gesundheitlicher Schäden erforderlich. Geeignete zivile Rettungsmittel stehen nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig zur Verfügung. Militärische Aufgaben und Erfordernisse des SAR-Dienstes für die Luftfahrt stehen dem Einsatz nicht entgegen. Neben Krankentransporten und Rettungseinsätzen umfasst die „Dringende Nothilfe“ auch den Transport von Blutkonserven, Medikamenten, medizinischem Untersuchungsmaterial, speziellen medizinischen Geräten und die Heranführung von Fachärzten. Die Einsätze sind kostenpflichtig. Der anfordernde aufnehmende Arzt hat eine Notwendigkeitsbescheinigung (dreifach) zu erstellen, aus der hervorgehen muß, dass der Hubschraubereinsatz erforderlich ist. Die Bescheinigungen sind der Besatzung auszuhändigen. Die Alarmierung und Einsatzführung der SAR- Hubschrauber erfolgt durch die zuständige SAR-Leitstelle. Zuständigkeit - SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG Telefon (0 46 31) 60 13 Nord- und Ostsee sowie Schleswig-Holstein und Hamburg - SAR-Leitstelle MÜNSTER Telefon (0 25 1) 13 57 57 oder 13 57 58 übriges Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Januar 2007 Anlage 4-2 SAR-Handbuch 3. Verhalten beim Einsatz eines Rettungshubschraubers Auswahl eines Landeplatzes Befindet sich kein erkundeter Landeplatz am Notfallort, sollte durch Hilfsdienste ein geeigneter Platz festgelegt werden. Folgende Grundsätze sind dabei zu beachten: • Der Hubschrauber muß nicht immer an der Notfallstelle landen. Oft findet sich ein besserer Platz in der Nähe. • Die Größe sollte mindestens 30 x 30 m betragen. Sportplätze sind besonders geeignet. • Der Landeplatz sollte eben und fest sein und möglichst Grasbewuchs haben. • Keine hohen Hindernisse in unmittelbarer Nähe. • Keine Freileitungen die über den Landeplatz führen. • Freier Zugang für den Rettungsdienst. Vorbereitung der Landung Die wichtigste Maßnahme: Absperrung des Landeplatzes möglichst durch die Polizei, insbesondere wenn die Landung auf Verkehrswegen erforderlich ist. • Landeplätze durch Einschalten von Blaulicht / Warnblinkern kenntlich machen. • Funkkontakt mit der Hubschrauberbesatzung über BOS-Funk auf zugewiesenem Kanal aufnehmen. Informationen über den Landeplatz weitergeben. • Lose Gegenstände entfernen oder festbinden (Rotorabwind beträgt über 100 km / Std.) Windrichtun • Ausleuchtung bei Nacht (z.B. Notbeleuchtung durch Kfz gemäß Skizze) Anflugrichtun Wundern Sie sich nicht, wenn der Hubschrauber nicht auf dem vorbereiteten Platz landet. Oft kann der Pilot den Landeplatz aus der Luft besser beurteilen. Er trägt die alleinige Verantwortung! Nach der Landung Die Annäherung an den Hubschrauber soll erst erfolgen, wenn die Rotoren stillstehen oder die Besatzung ein Zeichen gibt. Immer im Blickfeld des Piloten bleiben. Januar 2006 SAR-Handbuch Anlage 4-3 4. Einsatzmöglichkeiten / Einsatzgrenzen Wesentliche Voraussetzung für einen Hubschraubereinsatz sind ausreichende Wetterbedingungen. Bei Nachteinsätzen gelten dabei höhere Anforderungen. Einsätze unter Vereisungsbedingungen sind nicht möglich. Nachtlandungen in unbekanntem Gelände sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur im Einzelfall möglich. Nachteinsätze müssen in jedem Fall über die zuständige SARLeitstelle angefordert werden. Die Entscheidung über die Durchführbarkeit eines Einsatzes trifft ausschließlich der Hubschrauberführer ! 5. Kostenabrechnung Dem Alarmierenden entstehen keine Kosten, auch nicht bei Fehleinsätzen. Die Einsätze werden in der Regel mit der Krankenversicherung des Patienten abgerechnet. 6. Der Hubschrauber BELL UH-1D Im SAR-Bereich MÜNSTER werden an allen SAR-Standorten Rettungshubschrauber vom Typ Bell UH-1D eingesetzt. Wesentliche Leistungsdaten • Höchstgeschwindigkeit 220 km/Std • Reichweite bis zu 450 km • Medizinische Ausrüstung zur Notfallbehandlung • Transport von 2 Patienten Information über die SAR-Hubschrauber 1. Besatzung 2. Ausrüstung 3. Bereitschaftsund Reaktionszeit -1 -1 -1 - SAR-Hubschrauber Hubschrauberführer Bordtechniker Luftrettungsmeister medizinische Ausrüstung Rettungswinde Zusatztank Tag: - täglich von 07.30 Uhr bis Sonnenuntergang + 30 Min * in 15 Min – Bereitschaft Nacht ( übrige Tageszeit) - in 60 Min – Bereitschaft - 4. Anforderung über die zuständige SAR – Leitstelle *Änderung der Bereitschaftsstufe jedoch spätestens 20:30 Ortszeit oder nach 12 Std. Gesamtflugdienstzeit Januar 2007 Anlage 4-4 SAR-Handbuch SAR-Einrichtungen der Bundeswehr SAR-Bereich Glücksburg Glücksburg Warnemünde SAR 21 Helgoland SAR 10 Laage SAR 81 Diepholz SAR 31 Münster Holzdorf SAR 87 SAR-Bereich Münster Erfurt SAR Nörvenich SAR 41 Malmsheim SAR 46 Ingolstadt SAR 51 Landsberg SAR 56 Legende SAR-Leitstelle SAR-Hubschrauber Januar 2007 Anforderung SAR-Hubschrauber über die zuständige SAR-Leitstelle Münster Tel.: (0251) 135757/135758 Glücksburg Tel.: (04631) 6013 Zeit: tägl. 24 Stunden SAR-Handbuch Anlage 5-1 Lufttransportkommando Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr - SAR Bw - 48027 Münster Postfach 48 20 SAR Bw – INFO Nr. 2 INFORMATIONEN Einsatz von SAR-Hubschraubern zur Bergung von Drachenfliegern und Fallschirmspringern aus hohen Bäumen 1. Grundsätzliches Bergungen von verunglückten Drachenfliegern und Fallschirmspringern werden durch SAR-Hubschrauber nach Begutachtung vor Ort durchgeführt. Die Gefährdung des Drachenfliegers/Fallschirmspringers und der Hubschrauberbesatzung durch unkontrollierte und nicht berechenbare Bewegungen des Drachen /Fallschirms – hervorgerufen durch den Rotorabwind des Hubschraubers – ist dabei u.U. so groß, dass Bergungsversuche die extreme Ausnahme darstellen. In der Regel muss sich daher der Einsatz von SAR-Hubschraubern auf die Anwesenheit am Notfallort beschränken. 2. Bergung durch SAR-Hubschrauber Haben alle Versuche einer bodengebundenen Rettung unter Ausschöpfung der verfügbaren Hilfsmittel nicht zum Erfolg geführt, kann im Einzelfall ein SAR-Hubschrauber mit Seilwinde zur Bergung eingesetzt werden. Über die Durchführbarkeit eines solchen Einsatzes entscheidet ausschließlich die Besatzung nach Beurteilung der Lage vor Ort. Maßnahmen vor einem Hubschraubereinsatz: - Sichern des Verunglückten im Baum gegen Absturz, soweit möglich, Bereithalten eines Sprungtuches, Detaillierte Einsatzbesprechung zwischen Besatzung und Einsatzleitung am Boden. Die Bergung sollte auf keinen Fall unter Zeitdruck vorgenommen werden. Liegt der Drachen/Fallschirm nur lose auf dem Geäst und droht durch den Rotorabwind hinausgeblasen zu werden, sind ggf. nur Hilfspersonen mit Sicherungsleinen im Baum abzusetzen und dann erneut eine bodengebundene Rettung zu versuchen. Bei der Bergung werden Drachenflieger/Fallschirmspringer grundsätzlich nicht „herausgeschnitten“, sondern in ihrem Geschirr zusammen mit dem Drachen/Fallschirm geborgen. Fallschirmspringerbergungen, bei denen sich der Fallschirm unlösbar mit dem Baum verzurrt hat, können auch unmittelbar aus dem Fallschirmgurtzeug erfolgen. Januar 2006 Anlage 5-2 3. SAR-Handbuch Anforderung eines SAR-Hubschraubers Anforderungen für einen Hubschraubereinsatz können an eine der folgenden SARLeitstellen gerichtet werden: 4. SAR-Leitstelle Glücksburg Telefon: (04631) 6013 (Nord- und Ostsee sowie Schleswig-Holstein und Hamburg) SAR-Leitstelle Münster Telefon (0251) 135757 (übriges Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) Kosten SAR-Einsätze oder Bereitstellung zur Bergung verunglückter Drachenflieger und Fallschirmspringer werden durch die Bundeswehr im Rahmen von internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland für die Luftfahrt durchgeführt. Für diese Einsätze werden in der Regel keine Kosten in Rechnung gestellt. 5. Empfehlungen Drachenflieger/Fallschirmspringer werden darauf hingewiesen, dass es sicherer für sie ist, entweder auf Hilfeleistung durch andere Rettungsdienste – ggf. auch längere Zeit – zu warten oder Vorsorge zur Selbstrettung zu treffen. Hilfsmittel zur Selbstrettung ist u.a. ein dünnes 40-m-Seil (Bruchlast 25 kg) um damit ggf. ein Rettungsseil heraufzuziehen. Den Herstellern von Drachen wird vorgeschlagen, zur Verbesserung der Bergemöglichkeit aus Bäumen, eine Bergeöse mit auseichender Festigkeit im Schwerpunkt des Drachens oberhalb des Segeltuches anzubringen. Januar 2006 SAR-Handbuch Anlage 6-1 SUCH- UND RETTUNGSDIENST SEARCH AND RESCUE Informiert ELT (Emergency Locator Transmitter) NOTFUNKGERÄTE, die tragbar oder fest im Flugzeug eingebaut, nach Einwirken einer bestimmten G-Belastung oder nach manuellem Einschalten ein Signal auf einer internationalen Notfrequenz (121.5 MHz, 243 MHz, 406 MHz) abstrahlen, das von - - Satelliten - Flugzeugen - Funkempfangsstationen - SAR-Mitteln in der Luft empfangen wird. Die Organisation COSPAS-SARSAT weist darauf hin, dass die satellitengestützte Verarbeitung von Notrufen auf 121,5 MHz und 243,0 MHz zum Februar 2009 eingestellt wird. Meldungen über aufgefangene Notsignale laufen in der regional zuständigen SAR Leitstelle (Rescue Coordination Center = RCC) zusammen, die die erforderlichen Maßnahmen zur - Aufklärung des möglichen Notfalls, - Rettung und Bergung in Not geratener Personen einleitet durch Einsatz von SAR-Mitteln Aber es gibt auch eine Kehrseite . . . Januar 2007 Anlage 6-2 SAR-Handbuch . . . FEHLAUSLÖSUNGEN durch - harte Landungen, - - unvorsichtiges Rangieren von Luftfahrzeugen am Boden, - technische Fehler, - unsachgemäße Handhabung, vorsätzliche Aktivierung KONSEQUENZEN sind - Blockierung der Notfrequenzen für echte Notfälle, - Zeitverzögerung durch Filtern der eingehenden Notsignalmeldungen, - Rettungsmaßnahmen werden zu sät eingeleitet, - unnötiger Aufwand und hohe Kosten. SICHERHEITSMASSNAHMEN können sein - - Aufbewahren des tragbaren Gerätes an einem sicheren Ort, um unbefugten Zugang zu vermeiden. Transport des Gerätes ohne Batterien. Nach jedem Flug Notfrequenzen rasten und abhören, um unbeabsichtigtes Auslösen des eigenen Notsenders zu erkennen und abzustellen. Test der Geräte mit den Frequenzen 121,5 und 243,0 MHz nur innerhalb der ersten 5 Minuten nach jeder vollen Stunde für max. 10 Sekunden. Geräte mit den Frequenzen 406 MHz dürfen gem. NFL Teil II, 55/06 und gem. AIP ausschließlich in der Testkodierung überprüft werden. Unter besonderen Umständen kann nach vorheriger Absprache mit SAR-Leitstelle Münster Tel.: 0251-135757 eine Ausnahme erreicht werden. - Ansonsten erfolgt eine scharfe Auslösung. - Flugplätze sollten Empfangsgeräte auf 121.5 MHz geschaltet haben, um evtl. Fehlalarme rechtzeitig zu erkennen und bei echten Notfällen den SAR-Dienst unterstützen zu können. - Technische Maßnahmen, um Audi-visuelle Anzeige im Cockpit zu installieren oder Mini- Empfänger auf 12.5 MHz zur Kontrolle einzusetzen. ________________________________________________________ Januar 2007