sar-handbuch

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sar-handbuch
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
SAR-HANDBUCH
SUCH- UND RETTUNGSDIENST
FÜR LUFTFAHRZEUGE
DSK: L 2007200362
Herausgegeben vom
SAR-Koordinierungsausschuß
SAR-Handbuch
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SAR-Handbuch
Einführung
Das SAR-Handbuch für die Luftfahrt soll einen Überblick vermitteln über den
Such- und Rettungsdienst (SAR) der Bundesrepublik Deutschland.
Es beschreibt:
- Grundlagen,
- Organisation,
- Einsatzmittel und –verfahren, sowie
- Ausrüstung und Fernmeldeverbindungen.
Das SAR-Handbuch soll informieren und durch besseres Verständnis dazu
beitragen, die Zusammenarbeit im SAR-Dienst zu optimieren. Es soll aufklären und
Empfehlungen geben über Verfahren und Abläufe bei SAR-Einsätzen sowie zugleich
der Aus- und Weiterbildung des bei Luftnotfällen tätigwerdenden Personals dienen,
das keinen Zugang zu den gültigen NATO-Vorschriften oder Befehlen der
zuständigen militärischen Kommandobehörden hat.
Ziel des SAR-Dienstes muss schnelle, effektive Hilfeleistung und Rettung von
Menschenleben sein.
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Januar 2006
SAR-Handbuch
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Hinweise zum Änderungsdienst und Bezug
des SAR-Handbuches
1. Änderungsdienst
Das SAR-Handbuch für die Luftfahrt enthält eine Zusammenfassung wesentlicher,
den SAR-Dienst betreffenden, gültigen nationalen und internationalen Vorschriften,
Anweisungen, Richtlinien und Empfehlungen.
Es wird kontinuierlich aktualisiert / ergänzt und den wichtigen Änderungen
angepasst. Anfragen bezüglich des Inhalts sind zu richten an den Herausgeber:
SAR-Koordinierungsausschuss
Geschäftsführung
Postfach 4820
48027 Münster
Telefon
(0251) 936-4331
Telefax
(0251) 936-4339
2. Verteiler / Bezug des SAR-Handbuches
Das SAR-Handbuch wird zukünftig ausschließlich im IntraNet Bw „DV-Online“ und im
InterNet publiziert unter:
www.rcc-muenster.aero
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Januar 2007
SAR-Handbuch
ÄNDERUNGSNACHWEIS
Änderung
Nr
Datum
1
Jan 07
Änderung durchgeführt
Datum
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Januar 2007
SAR-Handbuch
Inhalt 1
SAR-Handbuch
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1
I.
II.
III.
Grundlagen des SAR-Dienstes
ICAO-Auftrag
SAR-Dienst der Bundesrepublik Deutschland
Bezugsdokumente
101-106
101-102
103
104-106
Kapitel 2
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
XII.
XIII.
Aufgaben und Organisation
Auftrag
Aufgaben
Verantwortlichkeiten
Organisation
SAR-Bereiche
SAR-Leitstellen
a. Münster
b. Glücksburg
c. Meßstetten
SAR-Bereichssuchstellen
Wehrbereichskommandos
SAR-Dienststellen
SAR-Einheiten
SAR-Bereitschaftsregelung
a. Bereitschaftsstufen
b. SAR-Mittel 1. Grades
c. SAR-Mittel 2. Grades
Standorte der SAR-Einrichtungen 1. Grades
Flugfunknetz
201-254
201-202
203-206
210-209
210-211
212-216
217-222
218-219
220-221
222
223-239
240
241-242
243
244-252
244-245
246-249
250-251
252
253
Kapitel 3
I.
II.
III.
SAR-Einsatzmittel 1. Grades
Allgemeines
BELL UH-1 D
SEA KING MK 41
301-320
301-305
306-312
313-316
VII.
VIII.
IX.
X.
XI.
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Januar 2007
Inhalt 2
SAR-Handbuch
Kapitel 4 SAR-Einsatzmittel 2. Grades
I.
Allgemeines
II.
Bundeswehr
a. Luftfahrzeuge
b. Seefahrzeuge
c. Bodengebundene Einsatzmittel
III.
Sonstige
a. Militärisch
b. Zivil
401-411
401-402
403-409
403-406
407
408-409
410-411
410
411
Kapitel 5
I.
II.
III.
SAR-Dienst für die Schifffahrt
Allgemeines
Aufgaben
Rettungseinrichtungen
a. Seenotleitung Bremen
b. Rettungsmittel
Alarmierung
501-510
501-504
505
506-509
506
507-509
510
Durchführung des SAR-Dienstes für Luftfahrzeuge
Aufgabe
Zuständigkeit
Alarmierung
a. Allgemeines
b. Alarmierende Stelle / Flugalarmdienst
c. Meldeweg
d. Inhalt der Notfallmeldung
e. Alarmstufen und Maßnahmen der SAR-Leitstellen
Suche
a. Suchplanung
b. Suchverfahren
c. Suchdurchführung
d. Beendigung der Suche
Hilfeleistung und Rettung
a. Bereitstellung (Orbit)
b. Begleitung (Escort)
c. Hilfeleistung nach einem Luftfahrzeugunfall
oder einer Notlandung
d. Rettung
Einsatzführung
a. Allgemeines
b. Einsatzleiter im Suchgebiet (OSC)
Zusammenarbeit mit benachbarten ausländischen
SAR-Diensten
601-695
601
602-603
604-616
604-605
606
606-608
609
610-616
617-634
617-621
622-625
626-632
633-634
635-644
636
637
IV.
Kapitel 6
I.
II
III
IV.
V.
VI.
VII.
638-640
641-644
645-649
645-647
648-649
650-652
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Januar 2006
SAR-Handbuch
VIII.
IX.
X.
XI.
XII.
XIII.
Kapitel 7
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
Unterstützende Dienste
Notausrüstung von Luftfahrtzeugen und Besatzungen
Verhalten nach Auftreten einer Luftnotlage
a. Allgemeines
b. Notsignale und Notverkehr
c. Dringlichkeitssignale und Dringlichkeitsverkehr
d. Verhalten von Lfz-Besatzungen als Zeuge eines
Notfalls oder Unfalls
Verhalten nach Notlandung oder Absturz
a. Allgemeines
b. Optische Signalmittel
c. Akustische Signalmittel
d. Rettungsfunkgeräte
e. Sonstige Überlebensausrüstung
Internationale Notzeichen
a. Allgemeines
b. Boden und Wasser / Luftnotzeichen
c. Optische Signale von Lfz an Wasserfahrzeugen
Kostenregelung
Inhalt 3
653-659
660-662
663-670
663
664
665
666-670
671-684
671-672
673-674
675
676-679
680-684
685-693
685-686
687-691
692-693
694-695
Beteiligung des SAR-Dienstes bei sonstigen Notfällen701-733
Allgemeines
701-703
Seenot – Einsätze
704-705
Naturkatastrophen oder besonders schwere
Unglücksfälle
706-708
Dringende Nothilfe
709-717
a. Einsatzvoraussetzungen
711
b. Einsatzforderungen
712-717
Hilfeleistung und Rettung
718-722
Kostenregelung
723-733
a. Grundsätze
723-725
b. Kostenberechnung
726-733
Kapitel 8 Einsatzmöglichkeiten / Einsatzgrenzen der
SAR – Hubschrauber
I.
Allgemeines
II.
Wettermindestbedingungen / Einsatzgrenzen
III
Landeplätze
a. Kriterien
b. Auswahl eines Landeplatzes
c. Vorbereitung des Landeplatzes
d. Verhalten bei der Landung
801-828
801-805
806-808
809-814
809-810
811
812
813-814
___________________________________________________________________________
Januar 2006
Inhalt 4
IV.
V.
SAR-Handbuch
Bergungsverfahren
a. Allgemeines
b. Bewertung im Schwebeflug ohne Hilfsmittel
c. Windenbergung
d. Bergung im Personenrettungsnetz als Außenlast
e. Bergung unterkühlter Personen aus Seenot
Einsätze in besonderen Notfällen
Kapitel 9 Fernmeldeverkehr
I.
Frequenzplan
II.
Sprechfunkverkehr im 4-m Band
III.
Fernmeldeverbindungen der SAR-Leitstellen
IV.
Alarmierung und Ortung durch Satelliten
a. COSPAS – SARSAT
b. INMARSAT – E
V.
NATO Airborne Early Warning Force (NAEW)
815-824
815-816
817
818-822
824
828
825-828
901-932
901-906
907-909
910-916
917-927
917-924
925
926-930
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Januar 2007
SAR-Handbuch
Inhalt 5
Anhang
Anlage 1
Stichwortverzeichnis
Anlage 2
Abkürzungen
Anlage 3
Begriffsbestimmungen
Anlage 4
Merkblatt Anforderung von Hubschraubern des SAR-Dienstes
im zivilen Bereich (Dringende Nothilfe)
Anlage 5
Merkblatt Bergung von Drachenfliegern und Fallschirmspringern
aus hohen Bäumen
Anlage 6
Merkblatt ELT
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Januar 2006
SAR-Handbuch
1-1
Kapitel 1
Grundlagen des SAR-Dienstes
I. ICAO-Auftrag
101. Mit Unterzeichnung der Convention of International Civil Aviation, am 07.
Dezember 1944 in Chicago, wurden übernationale und technische Grundlagen für
die Anwendung internationalen Luftrechts geschaffen. Als legislative und exekutive
Körperschaft wurde die International Civil Aviation Organization (ICAO)
gegründet. ICAO ist eine Unterorganisation der United Nations Organization
(UNO).
102. In Übereinstimmung mit Artikel 25 der Konvention ist jeder Mitgliedsstaat
verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen und Einrichtungen zu schaffen, um bei
Luftnotfällen im eigenen Hoheitsgebiet über Land und See entsprechende Hilfe und
Unterstützung leisten zu können.
II. SAR-Dienst der Bundesrepublik Deutschland
103. Die Bundesrepublik Deutschland trat der ICAO am 08. Juni 1956 als
Mitgliedsstaat bei. Damit übernahm sie die Verpflichtung, die nachfolgenden ICAOForderungen zu erfüllen:
(1) Aufteilung des Hoheitsgebiets und in der Flugsicherung zugeteilten Seegebiete in
einen oder mehrere SAR-Bereiche, deren Grenzen in der Regel mit den
Fluginformationsgebieten übereinstimmen sollten.
(2) Einrichtung von SAR-Leitstellen, die in ihrem SAR-Bereich verantwortlich sind
für Einleitung, Koordinierung und Abschluss von SAR-Maßnahmen.
(3) Zuordnung von SAR-Mitteln ersten Grades, die mit besonders ausgebildetem
Personal und entsprechender Ausrüstung für Aufgaben des SAR-Dienstes
ständig in Bereitschaft stehen.
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Januar 2006
1-2
SAR-Handbuch
III. Bezugsdokumente
104. International
(1) ICAO-Konvention vom 07.12.1944
Artikel 25 Gesetz vom 07.04.56
Beitritt der Bundesrepublik Deutschland vom 08.06.56
Annex 11
Annex 12
(2) IAM SAR Manual Vol. I – II
(3) Internationales Signalbuch (ISB)
105. National
(1) Luftverkehrsgesetz
•
•
•
§ 32, Absatz 1, Ziffer 6 vom 27.03.1999
§ 27c, Absatz 2, Ziffer 1d
Änderungsgesetz zum LuftVg vom 21.08.2002
(BGB 115. 1370) Artikel 1 und 2
(2) Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens
(FS-AuftragsV) vom 11.11.92•§ 1
(3) Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung (FSBetrV)
vom 17.12.92
- § 11 Ziffer 3
§ 15 und § 16
(4) Betriebsanweisung für die Flugverkehrskontrolle (BA-FVK)
- Teil 600
(5) Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und
Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge
(Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz) vom 26.08.98
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Januar 2006
SAR-Handbuch
1-3
(6) Strafgesetzbuch
§ 323 c (Unterlassene Hilfeleistung)
(7) Gemeinsame Regelungen des Bundes und der Länder zur Durchführung
des Such- und Rettungsdienstes für Luftfahrzeuge vom 22.02.2001
(NfL I-03/01)
(8) Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und
dem Bundesminister für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung über die
Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Such- und Rettungsdienstes für
Luftfahrzeuge und des maritimen Such- und Rettungsdienstes vom 13.06.2001
(VMBl 2001 S. 126)
(9) Vereinbarung über die Durchführung des Such- und Rettungsdienstes in
Seenotfällen vom 11.03.1982
(Verkehrsblatt Heft 10/1982, Seite 191)
(10) Hilfeleistung der Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder besonders schweren
Unglücksfällen und im Rahmen der dringenden Nothilfe
(VMBl 1988 S. 279, VMBl 1991 S. 212, 392, Änderung VMBl 1995 S. 260,
Änderung, VMBl 2001 S. 124, Änderung)
(11) Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP Germany)
(12) Einsatz von Rettungsmitteln der Bundeswehr im Rahmen des zivilen
Rettungswesens (VMBl 1988, S. 270, VMBl 1997, S. 35-Änderung, VMBl 1999
S. 86-Änderung, VMBl 2001, S. 124, 188-Änderung)
(13) Kostenerstattung bei Hilfeleistungen der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe
(VMBl 1988 S. 285, VMBl 1996, S. 212, ,VMBl 2006 S.10)
(14) Teilkonzeption für Bereichsübergreifende Aufgaben Militärischer Such- und
Rettungsdienst (TKBA-SAR)
(BMVg, FüS IV 3/FüL III 3 Az 56-25 vom 31.01.89)
(15) Grundsatzweisung für den militärischen Such- und Rettungsdienst
(VMBl 1981, S. 297)
(16) Richtlinien für die Nutzung von Luftfahrzeugen der Bundeswehr im Rahmen
dienstlicher Einsätze (Mitflüge) (VMBL 1989 S. 197 und VMBL 2001
S. 191-Änderung, VMBL 2003 S. 104-Änderung)
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Januar 2007
1-4
SAR-Handbuch
(17) ZDv 19/2 „Flugbetriebsordnung für die Bundeswehr“
(18) ZDv 19/6 „Die Behandlung von Unfällen und Zwischenfällen mit Luftfahrzeugen
und Flugkörpern der Bundeswehr“ Kapitel 3
(19) Militärisches Luftfahrthandbuch Deutschland (Mil AIP Germany)
(20) Besondere Anweisung für den militärischen Such- und Rettungsdienst (SAR)
der Bundeswehr 400/5001 (BesAnSAR)
106. NATO
(1) Allied Tactical Publication ATP-10 (E)
-Search and Rescue –
(2) ACP 135 (D) Communications Instructions
-Distress and Rescue Procedures –
(3) ACP 160 NATO SUPP PLAN I ( C )
(4) STANAG 3204 – Aeromedical Evacuation
(5) STANAG 3281 – SAR Personal Locator Beacons
(6) STANAG 3295 – SAR Horse Collar/Rescue Stop Type Helicopter
Hosting Gear
(7) STANAG 3650 – SAR Essential SAR Location Equipment and
Associated Characteristics (Aircraft)
(8) STANAG 7007 – SAR Search and Rescue Avionic System
(9) STANAG 7030 – SAR Combat Search and Rescue (CSAR)
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Januar 2006
SAR-Handbuch
2-1
Kapitel 2
Aufgaben und Organisation
I. Auftrag
201. Den Such- und Rettungsdienst (SAR) im Bundesgebiet und in den der
Bundesrepublik Deutschland durch ICAO-Regionalplan für die Flugsicherung
zugewiesenen Seegebieten der Nord- und Ostsee führen der Bundesminister der
Verteidigung (BMVg) und der Bundesminister für Verkehr, Bau- und
Stadtentwicklung (BMVBS) mit ihren dafür vorgesehenen Einrichtungen für alle
Luftfahrzeuge gemeinsam durch.
Die Zusammenarbeit regelt eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den
Bundesministern für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung und der Verteidigung.
Die beiderseitigen Einrichtungen können zur Hilfe bei anderen Notfällen verwendet
werden, soweit dadurch der Such- und Rettungsdienst nicht wesentlich
beeinträchtigt wird.
Am SAR-Dienst können andere zivile und militärische Stellen beteiligt werden
202. Der militärische SAR-Dienst der Bundeswehr ist eine Einrichtung der
Streitkräfte zur Einsatzunterstützung. Er ist zugleich Teil des nationalen SARDienstes der Bundesrepublik Deutschland.
II. Aufgaben
203. Der militärische Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr unterstützt die
eigenen und verbündeten Streitkräfte im Frieden, in Krisen und im Kriege. Er leistet
der Truppe Einsatzunterstützung in besonderen Notfällen, vornehmlich bei der
Lebensrettung und bei der Abwendung drohenden Verlustes von wertvollem
Material. In Krisen und im Kriege sind der NATO nationale SAR-Kräfte für
gemeinsame Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
204. Zugleich leistet er als Teil des nationalen Such- und Rettungsdienstes der
Bundesrepublik Deutschland allen in Not geratenen Luftfahrzeugen Hilfe ohne
Rücksicht auf deren Nationalität oder sonstige Zugehörigkeit. Er führt die Suche
nach überfälligen oder abgestürzten Luftfahrzeugen durch, rettet die Insassen und
veranlasst den Transport der Überlebenden zur ärztlichen Betreuung.
205. Im Rahmen der Bundesrepublik Deutschland obliegenden Pflichten zur
Hilfeleistung für die nationale und internationale Seeschifffahrt in Seenotfällen
unterstützt er den Rettungsdienst in den Seegebieten vor der deutschen Nord- und
Ostseeküste.
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Januar 2007
2-2
SAR-Handbuch
206. Sofern militärische Aufgaben und die Erfordernisse des SAR-Dienstes für die
Luftfahrt nicht entgegen stehen, leistet der militärische Such- und Rettungsdienst
unter dem Gesichtspunkt der dringenden Nothilfe und im Rahmen umfassender
praktischer Fortbildung des eigenen Personals Hilfe auch für das zivile
Rettungswesen, ebenso bei Naturkatastrophen und im akuten Einzelfall (z.B.
Bergnot) sowie bei besonders schweren Unglücksfällen.
III. Verantwortlichkeiten
207. Der Bundesminister der Verteidigung (BMVG) ist verantwortlich für
- Einrichtung und Betrieb von SAR-Leitstellen
- Stationierung, Bereitschaft und Einsatz von SAR –Mitteln und
er ist zuständig
für Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit den
Stationierungsstreitkräften.
208. Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung(BMVBS)
ist verantwortlich für
- den Flugalarmdienst durch die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS),
- die Einstellung ergebnisloser Suchaktionen bei der Suche nach zivilen
Luftfahrzeugen durch die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)
er ist zuständig für
- internationale Zusammenarbeit,
- Vereinbarungen über die Beteiligung ziviler Stellen an Rettungseinrichtungen
Er trägt dafür Sorge,
- dass die in Betracht kommenden zivilen Stellen zusätzlich mit dem Gerät
ausgerüstet werden, das sie für den SAR–Dienst benötigen.
209. Der SAR-Koordinierungsausschuß dient der Zusammenarbeit zwischen
beiden Ministerien. Er setzt sich aus je einem Vertreter der Bundesstelle für
Flugunfalluntersuchung, der DFS und des Lufttransportkommandos (LTKdo)
zusammen.
Aufgabe des Ausschusses ist es, in Zusammenarbeit mit den Such- und
Rettungsdienststellen der Stationierungsstreitkräfte und der Nachbarstaaten die
Durchführung von Maßnahmen sowie die Einrichtung und Inbetriebnahme von
geeigneten Mitteln zu fördern, die der Koordinierung und Durchführung des SARDienstes für Luftfahrzeuge dienen.
Hierzu gibt der Ausschuss Empfehlungen und Informationen.
Mit der Geschäftsführung ist das Lufttransportkommando beauftragt.
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Januar 2007
UNO
IMO
ICAO
DFS
BnetzA
= United Nations Organization
KüFuSt
= International Maritime Organisation
BFU
= International Civil Aviation Organisation
= Deutsche Flugsicherung GmbH
PMD
= Bundesnetzagentur
Durchführung SAR-Dienst Seenot
SAR-Mittel:
Seenotkreuzer u. Boote
SAR-Wachen u. Funkstellen
Peilfunknetz
Vereinbarung
Gegenseitige
Unterstützung
Alarmierung
Verwaltungsvereinbarung
Luftwaffe
SARLeitstelle
Münster
Marine
SARLeitstelle
Glücksburg
Lufttransportkommando
Bundesministerium
der Verteidigung
(BMVg)
Durchführung SAR-Dienst Luftnot
SAR-Mittel:
Hubschrauber u. Flugzeuge
SAR-Bereichssuchstellen (1-15)
RegTP. PMD. BFU
SARKoordinierungsausschuss
KüFuSt
DFS
(Bremen Rescue)
COSPAS/SARSAT
Bundesministerium für
Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
ICAO
210.
Seenotleitung
Bremen
Deutsche Gesellschaft zur
Rettung Schiffbrüchiger
(DGzRS)
IMO
UNO
SAR-Handbuch
2-3
IV. Organisation
Nationale SAR-Organisation
= Küstenfunkstellen
= Bundesstelle für
Flugunfalluntersuchung
= Prüf- und Messdienst
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Januar 2007
Januar 2007
SAR-Einrichtung 1. Grades
Warnemünde
Helgoland
Nordholz
Legende:
Fachkommando
SARKdo
SEA KING
SAR-Bschft
ATLANTIC
RCC
Glücksburg
FlottenKdo
FüL III 5
Diepholz
Erfurt
Holzdorf
Ingolstadt
Laage
Landsberg
Nörvenich
Malmsheim
SARKdo
UH-1D
FüM III 3
BMVg
RCC
Münster
LTKdo
LwFüKdo
2-4
SAR-Handbuch
211. Militärische SAR-Organisation
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SAR-Handbuch
2-5
V. SAR-Bereiche
212. Der SAR-Dienst wird im eigenen Hoheitsgebiet in nationaler
Verantwortung durchgeführt.
SAR-Bereiche stimmen in der Regel mit den Grenzen der Fluginformationsgebiete (FIR) überein.
Die Bundesrepublik Deutschland ist in die SAR-Bereiche Münster und
Glücksburg unterteilt.
SAR-Bereich Münster
213. Der SAR-Bereich Münster umfasst den Festlandsbereich der
Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Bundesländer SchleswigHolstein und Hamburg
SAR-Bereich Glücksburg
214.
Der SAR-Bereich Glücksburg umfasst das Gebiet des Landes
Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie die
Seegebiete der Nord- und Ostsee innerhalb des Fluginformationsgebietes
Bremen
einschließlich
der
vorgelagerten
Inseln.
215.
Zusätzlich umfasst der SAR-Bereich Glücksburg den deutschen
Festlandsockel in der Nordsee. Der Alarmdienst verbleibt in diesem Gebiet bei
den zuständigen Flugsicherungsdienststellen.
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Januar 2006
2-6
SAR-Handbuch
216. Übersicht der SAR-Bereiche
SAR-Bereich
Glücksburg
SAR-Bereich
Münster
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Januar 2006
SAR-Handbuch
2-7
VI. SAR-Leitstellen
217. Die SAR-Leitstellen führen in ihrem Bereich die erforderlichen Such- und
Rettungsmaßnahmen durch, leiten und koordinieren sie, wenn erforderlich
auch in Zusammenarbeit mit benachbarten SAR-Leitstellen und führen die
ihnen zugeteilten SAR-Einsatzmittel (OPERATIONAL CONTROL).
a. SAR-Leitstelle Münster
218. Die SAR-Leitstelle Münster (Luftwaffe) ist für den SAR-Bereich Münster
zuständig.
Anschrift:
SAR-Leitstelle Münster
Postfach 4820
48027 Münster
Fernsprecher:
- (0251) 13 57 57
- (0251) 936- 4381 / 4382
(Automatische Gesprächsaufzeichnung)
Fernschreiber:
- AFTN: ETRAYCYX
BwNetz: RGFGEB
Telefax: (0251) 13 57 59
e-mail: [email protected]
Betriebszeit:
24 Stunden täglich
219. Bei kurzfristigem Ausfall der
SAR-Leitstelle Münster
übernimmt die SAR-Leitstelle
Glücksburg deren Aufgaben.
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Januar 2007
2-8
SAR-Handbuch
b. SAR-Leitstelle Glücksburg
220. Die SAR-Leitstelle Glücksburg ( Marine) ist für den SAR-Bereich
Glücksburg zuständig.
Anschrift:
SAR-Leitstelle Glücksburg
Postfach 1163
24956 Glücksburg
Uferstraße
24960 Glücksburg
Fernsprecher:
-
- (04631) 6013
- (04631) 666 App. 3250 / 3251
(Automatische Gesprächsaufzeichnung)
- BwNetz –7225-
Fax / Mail:
-
- Telefax: (046 31) 666 3259
- e-mail: [email protected]
- [email protected]
Betriebszeit:
24 Stunden täglich
221. Die SAR-Leitstelle Glücksburg befindet sich im Gefechtsstand des
Flottenkommandos der Marine und koloziert mit dem NAVAL AIR
OPERATION CENTER (NAOC).
Bei Ausfall der SAR-Leitstelle GÜCKSBURG stellt das Flottenkommando die
Weiterführung der SAR-Aufgaben in eigener Zuständigkeit sicher.
c. SAR-Leitstelle Meßstetten (Geräteeinheit)
222. z.Zt. Ausgesetzt.
Aktivierung der SAR-Leitstelle Meßstetten ist abhängig von
zukünftigen Strukturentscheidungen.
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Januar 2006
SAR-Handbuch
2-9
VII. SAR-Bereichssuchstellen
223. Die Bundesländer haben SAR-Bereichssuchstellen eingerichtet, die täglich 24
Stunden besetzt sind.
Sie führen auf Ersuchen der SAR-Leitstellen die angeforderten Such- und
Rettungsmaßnahmen mit Hilfe anderer Landesbehörden und der verfügbaren
Hilfsorganisationen durch. Dabei unterstützen sie den SAR-Dienst mit Personal und
Material insbesondere mit ihren Fernmeldeeinrichtungen. Der Polizeifunk bietet sich
als Funkbrücke zur Führung von Bodentruppen, die von Bundeswehr, Polizei und
Bundespolizei gestellt werden können.
Bei Anliegen im Rahmen der dringenden Nothilfe sind jedoch die Rettungsleitstellen
der Landkreise zuständig.
224. SAR-Bereichssuchstelle Nr. 1
Dienststelle:
Bayerisches Landeskriminalamt
- Stab 2 Anschrift:
Postfach 225, Mailinger-Straße 15
80636 München
Fernsprecher:
(089) 1212 – 2051, 2052, 2062, 2064, 2065
Telefax:
(089) 1212-2059 oder 2356
e-mail:
[email protected]
Zuständigkeitsbereich:
Land Freistaat Bayern
225. SAR-Bereichssuchstelle Nr. 2
Dienststelle:
Innenministerium Baden-Württemberg
Lagezentrum Anschrift:
Dorotheenstr. 6
70173 Stuttgart
Fernsprecher:
(0711) 231- 33 33
Telefax:
(0711) 231- 33 99 u. 33 39
e-mail:
[email protected]
Zuständigkeitsbereich:
Land Baden-Württemberg
226. SAR-Bereichssuchstelle Nr. 3
Dienststelle:
Ministerium des Inneren und für Sport
Rheinland - Pfalz
-LagezentrumAnschrift:
Schillerplatz 3-5
55116 Mainz
Fernsprecher:
(06131) 16 35 99
Telefax:
(06131) 16 36 00 oder 16 34 10
e-mail:
[email protected]
Zuständigkeitsbereich:
Land Rheinland – Pfalz
___________________________________________________________________
Januar 2007
2-10
SAR-Handbuch
227. SAR-Bereichssuchstelle Nr. 4
Dienststelle:
Präsidium für Technik, Logistik u.
Verwaltung
Anschrift:
Schönbergstr. 100
65199 Wiesbaden
Fernsprecher:
(0611) 8801 - 221 / 212
Telefax:
(0611) 8801 – 209 oder 06 11 – 46 85 72
e-mail:
[email protected]
Zuständigkeitsbereich:
Land Hessen
228. SAR-Bereichssuchstelle Nr. 5
Dienststelle:
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Anschrift:
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Fernsprecher:
(0211) 939 - 4111
Telefax:
(0211) 939 - 4119
e-mail:
[email protected]
Zuständigkeitsbereich:
Land Nordrhein-Westfalen
229. SAR-Bereichssuchstelle Nr. 6
Dienststelle:
Landeskriminalamt Niedersachsen,
SAR-Bereichsstelle 6
Anschrift:
Schützenstraße 25
30161 Hannover
Fernsprecher:
(0511) 26 26 22 - 112 oder 116
e-mail:
[email protected]
Telefax:
(0511) 26 26 2 – 2105, 2115 oder 8212
Zuständigkeitsbereich:
Länder Niedersachsen und Bremen
230. SAR-Bereichssuchstelle Nr. 7
Dienststelle:
Lagezentrum des Innenministeriums des
Landes Schleswig – Holstein
Anschrift
Polizeizentrum Eichhof,
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Fernsprecher:
(0431) 160 - 61111
e-mail :
[email protected]
Telefax:
(0431) 160 - 61129
Zuständigkeitsbereich:
Länder Schleswig-Holstein und Hamburg
_________________________________________________________________
Januar 2007
SAR-Handbuch
2-11
231. SAR-Bereichssuchstelle Nr. 8
Dienststelle:
Seenotleitung (MRCC) Bremen
Anschrift:
Werderstr. 2
28199 Bremen
Fernsprecher:
(0421) 536-87-0
e-mail:
[email protected]
Telefax:
(0421) 536 87-14
Zuständigkeitsbereich:
Deutsche Seegebiete der Nord- und
Ostsee
232. SAR-Bereichssuchstelle Nr. 9
Dienststelle:
Ministerium für Inneres, Familie, Frauen
und Sport
Anschrift:
Mainzer Straße 136
66121 Saarbrücken
Fernsprecher:
(0681) 962- 1260 bis 1263
e-mail:
[email protected]
Telefax:
Zuständigkeitsbereich:
(0681) 962-1265 / 12 66
Land Saarland
233. SAR-Bereichssuchstelle Nr. 10
Dienststelle:
Innenministerium MecklenburgVorpommern
•
- Lagezentrum Anschrift:
Karl–Marx–Straße 1
19055 Schwerin
Fernsprecher:
(0385) 588- 24 71 / 24 75
e-mail :
[email protected]
Telefax:
(0385) 588 – 2480 / 24 81
Zuständigkeitsbereich:
Land Mecklenburg-Vorpommern
234. SAR - Bereichssuchstelle Nr. 11
Dienststelle:
Ministerium der Innern des Landes
Brandenburg
- Lagezentrum Anschrift:
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
14467 Potsdam
Fernsprecher:
(0331) 866- 2871 bis 2873
e-mail :
[email protected]
Telex:
362050
Telefax:
(0331) 866- 2878 / 2879
Zuständigkeitsbereich:
Land Brandenburg
________________________________________________________________
Januar 2006
2-12
SAR-Handbuch
235. SAR – Bereichssuchstelle Nr. 12
Dienststelle:
Der Polizeipräsident in Berlin
- Lagezentrum Anschrift:
Platz der Luftbrücke 6
12096 Berlin
Fernsprecher:
030 – 4664 – 90 71 10 bis 90 71 12
e-mail :
[email protected]
Telefax:
030 - 4664 - 90 71 99
Zuständigkeitsbereich:
Land Berlin
236. SAR – Bereichssuchstelle Nr. 13
Dienststelle:
Ministerium des Inneren
des Landes Sachsen-Anhalt
- Lagezentrum Anschrift:
Halberstädter Str. 2
39112 Magdeburg
Fernsprecher:
(0391) 567- 5292 / 5293
e-mail :
[email protected]
Telefax:
(0391) 567- 5190
Zuständigkeitsbereich:
Land Sachsen-Anhalt
237. SAR – Bereichssuchstelle Nr. 14
Dienststelle:
Polizeidirektion Erfurt,
Lagezentrum Thüringen,
Innenministerium
Anschrift:
Andreas Str. 38
99084 Erfurt
Fernsprecher:
03 61 – 3793 – 617, 616, 662-4345 / 4346
e-mail :
[email protected]
Telefax:
03 61 – 37 93 - 686
Zuständigkeitsbereich:
Land Freistaat Thüringen
238. SAR – Bereichssuchstelle Nr. 15
Dienststelle:
Sächsisches Staatsministerium des
Innern
Landespolizeipräsidium Abteilung 3
-Lagezentrum Anschrift:
Wilhelm-Busch-Str. 2
01097 Dresden
Fernsprecher:
(0351) 564 – 3775
e-mail :
[email protected]
Telefax:
(0351) 564- 3779
Zuständigkeitsbereich:
Land Freistaat Sachsen
________________________________________________________________
Januar 2007
SAR-Handbuch
2-13
239. Übersichtskarte der SAR-Bereichssuchstellen (BSSt)
________________________________________________________________
Januar 2006
2-14
SAR-Handbuch
VIII. Wehrbereichskommandos (WBK)
240. In den Wehrbereichskommandos (WBK) liegen Pläne zur Alarmierung
von Bodensuchtruppen vor. Die SAR-Leitstellen fordern bei Bedarf
Bodensuchtruppen beim zuständigen WBK für das jeweilige Suchgebiet an.
Die zuständigen Verteidigungsbezirkskommandos (VBK), werden vom WBK
mit der Durchführung des Einsatzes beauftragt.
IX. SAR – Dienststellen
241. SAR-Koordinierungsausschuss
(Zentrale Dienststelle für den SAR-Dienst der Bundesrepublik Deutschland)
(1) Vertreter des Lufttransportkommandos und Geschäftsführung
SAR-Dienst Bundeswehr
Manfred-von-Richthofen-Str. 8
48145 Münster
Telefon:
(0251) 936-4331
Bw-Kennzahl:
3323 App. 4331
Telefax:
(0251) 936-4339
e-mail:
[email protected]
(2) Vertreter der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Hermann-Blenk-Straße 16
38108 Braunschweig
Telefon:
(0531) 3548 – 500
Telefax:
(0531) 3548 – 246
[email protected]
E-Mail :
(3) Vertreter Deutsche Flugsicherung (DFS)
Am DFS – Campus 10
63225 Langen
Telefon:
(06103) 707-1323
Telefax:
(06103) 707-1049
_______________________________________________________________
Januar 2006
SAR-Handbuch
2-15
242. Militärischer SAR-Dienst
(1) Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Fü L III 5
Postfach 1328
53003 Bonn
Telefon:
Telefax:
Bw-Kennziffer:
(0228) 12-5450
(0228) 12-5183
90-3400-5450
Fü M III 3
Postfach 1328
53003 Bonn
Telefon:
Telefax:
Bw-Kennziffer:
(0228) 12- 4417
(0228) 12-4918
90-3400-4417
(2) Lufttransportkommando (LTKdo)
A3c SAR Bw
Manfred-von-Richthofen-Str. 8
48145 Münster
Telefon:
(0251) 936 - 4331
Bw-Kennziffer:
90-3323-4331
Telefax:
(0251) 936 - 4339
e-mail:
[email protected]
Zentrale Dienststelle für den militärischen SAR-Dienst der Bundeswehr
(3) Flottenkommando (FlottenKdo)
OP 25
Uferstraße
24960 Glücksburg
Telefon:
Telefax:
Bw-Kennziffer:
e-mail:
(04631) 666-3250
(04631) 666-3259
90-7225-3250
[email protected]
_______________________________________________________________
Januar 2006
2-16
SAR-Handbuch
X. SAR-Einheiten
243. SAR-Einheiten sind Teile von Verbänden der Bundeswehr, die
Mittel ersten Grades bereitstellen.
(1) Lufttransportgeschwader 61 (LTG 61)
Anschrift:
Telefon:
Bw-Kennziffer:
Fax:
AFTN:
Lufttransportgeschwader 61
Fliegerhorst
86929 Penzing
(08191) 9152 - 3120
90-6502-3120
(08191) 9152 - 2029
ETSA
(2) Lufttransportgeschwader 62 (LTG 62)
Anschrift:
Telefon:
Bw-Kennziffer :
Fax:
AFTN:
Lufttransportgruppe/ LTG 62
Fliegerhorstallee
06926 Holzdorf
(035389) 86-2475
90-8308-2475
(035389) 86-2000
ETSH
(3) Lufttransportgeschwader 63 (LTG63)
Anschrift:
HT-StaffelTelefon:
Bw-Kennziffer :
Fax:
AFTN:
Lufttransportgeschwader 63
Hugo-Junkers-Kaserne
24754 Rendsburg
(04335) 94-1233
90-7533-1233
(04335) 94-1229
ETNH
___________________________________________________________
Januar 2007
SAR-Handbuch
2-17
(4) Marinefliegergeschwader 5 (MFG 5)
Anschrift:
Marinefliegergeschwader 5
Marinefliegerhorst
24159 Kiel
Telefon:
(0431) 3695-605
Bw-Kennziffer:
90-7423-605 oder 650
Fax:
(0431) 3695-599
AFTN:
ETMK
XI. SAR-Bereitschaftsregelung
a. Bereitschaftsstufen
244. Für Luftfahrzeuge im SAR-Dienst sind folgende
Bereitschaftsstufen festgelegt:
Bereitschaftsstufe 1
Luftfahrzeug klar zum sofortigen Start
(Besatzung an Bord)
Bereitschaftsstufe 2
Luftfahrzeug und Besatzung klar zum Start in spätestens 5 Minuten
Bereitschaftsstufe 3
Luftfahrzeug und Besatzung klar zum Start innerhalb von spätestens
15 Minuten.
Bereitschaftsstufe 4
Luftfahrzeug und Besatzung klar zum Start innerhalb der angegebenen
Zeit:
(z.B. 4/1 = spätestens 1 Stunde)
245. Die folgenden Bereitschaftszeiten und –stufen sind die Regel.
Wenn die Lage es erfordert / erlaubt, können die SAR-Leitstellen
jedoch von diesen Werten abweichen.
Grundsätzlich gilt im SAR-Dienst, dass ein Start zum
frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgt.
_______________________________________________________________
Januar 2007
2-18
SAR-Handbuch
b. SAR-Mittel ersten Grades
246. SAR-Kommandos der Luftwaffe
(SAR-Hubschrauber)
ORT
EinsatzBereitschaftszeiten*
-stufen
mittel
Diepholz
1 UH-1D
Täglich 07.30 bis SS+30 Min: 3
O/T
4/1
Erfurt
1 UH-1D
Täglich 07.30 bis SS+30 Min
3
O/T
4/1
Holzdorf
1 UH-1D
Täglich 07.30 bis SS+30 Min:
3
O/T
4/1
Ingolstadt
1 UH-1D
Täglich 07.30 bis SS+30 Min
3
O/T
4/1
Laage
1 UH-1D
Täglich 07.30 bis SS+30 Min
3
O/T
4/1
Landsberg
1 UH-1D
Täglich 07.30 bis SS+30 Min
3
O/T
4/1
Nörvenich
1 UH-1D
Täglich 07.30 bis SS+30 Min
3
O/T
4/1
Malmsheim
1 UH-1D
Täglich 07.30 bis SS+30 Min
3
O/T
4/1
* Die angegebenen Bereitschaftszeiten sind die Regel. Während der Sommerzeit ist
jedoch zur Einhaltung einer ausreichenden Nachtruhezeit das Dienstende auf 20.30 Uhr
Ortszeit festgelegt.
_______________________________________________________________
Januar 2006
SAR-Handbuch
2-19
absichtlich freigelassen
_______________________________________________________________
Januar 2007
2-20
SAR-Handbuch
247. SAR-Kommandos der Marine
(SAR Hubschrauber)
Ort
EinsatzMittel
Helgoland
1H3
Täglich 07.30 bis SS+30 Min
3
max. bis 21:30 bzw. 12 Std. Gesamtflugdienstzeit
O/T
4/1
1H3
Täglich 07.30 bis SS+30 Min
3
max. bis 21:30 bzw. 12 Std. Gesamtflugdienstzeit
O/T
4/1
Warnemünde
Bereitschaftszeiten
-stufen
Anmerkung: H 3 = Westland Sea King
248. SAR-Bereitschaft der Marine
Mit der Ausphasung des U-Jagd- und Fernaufklärungsflugzeuges
BREGUET ATLANTIC BR 1150 wird bis zum Erreichen der vollen
Einsatzbereitschaft mit dem Nachfolgemuster P-3C Orion kein
Suchflugzeug als SAR-Mittel ersten Grades in Bereitschaft
gehalten.
_______________________________________________________________
Januar 2007
SAR-Handbuch
2-21
249. Schaubild der Bereitschaftszeiten der SAR-Hubschrauber
Nacht
TAG
SS + 30
bis
07:30
07:30
bis
SS + 30
bzw. bis 20:30 Uhr
(Marine bis 21:30 Uhr)
bzw. bis 20:30 Uhr
Januar 2006
2-22
SAR-Handbuch
C. SAR-Mittel zweiten Grades
250. SAR-Mittel zweien Grades werden für den SAR-Dienst grundsätzlich nicht in
ständiger Bereitschaft gehalten.
251. Als Ausnahme für den Einsatz bei Massenunfällen steht ein Großraumhubschrauber (GRH) CH-53 bei dem Heeresfliegerregiment in Laupheim zur
Verfügung. Dieser Hubschrauber hat eine umfassende medizinische Ausrüstung an
Bord und kann ein Notarztteam sowie bis zu 12 Krankentragen transportieren.
Ein Start ist täglich von 07:00 bis 19:00 Uhr mit einer Reaktionszeit von 60 Minuten
nach Alarmierung möglich.
Weitere Informationen siehe Kapitel 4 Nr. 405.
Standort GRH
__________________________________________________________________
Januar 2007
SAR-Handbuch
2-23
XII. Standorte der SAR-Einrichtungen ersten Grades
252. Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland
SAR-Bereich
SAR-Bereich
Glücksburg
Glücksburg
Glücksburg
SAR
Helgoland
SAR
Warnemünde
SAR
Laage
SAR
Diepholz
Münster
SAR-Bereich
Münster
SAR-Bereich
SAR
Nörvenich
SAR
Holzdorf
Münster
SAR
Erfurt
SAR
Malmsheim
SAR
Ingolstadt
SAR-Leitstelle
SAR
Landsberg
SAR-Hubschrauber
Januar 2007
2-24
SAR-Handbuch
253. SAR-Flugfunknetz
Zur Einsatzdurchführung der SAR-Luftfahrzeuge verfügt die SAR-Leitstelle Münster
über ein flächendeckendes Flugfunknetz (VHF/UHF) mit 33 Funkstationen. Jede der
33 Sende- / Empfangsstationen kann auf eine individuelle Frequenz (VHF im 8,33
KHz-Raster, UHF im 25 KHz-Raster) geschaltet werden.
Januar 2006
SAR-Handbuch
3-1
Kapitel 3
SAR-Mittel ersten Grades
I. Allgemeines
301. SAR-Einrichtungen ersten Grades sind in der Bundesrepublik Deutschland
Mittel der Streitkräfte, die mit besonders ausgebildetem Personal und
entsprechender Ausrüstung für SAR-Aufgaben ständig in Bereitschaft stehen.
Dies sind:
- SAR-Leitstellen und
- die ihnen einsatzmäßig ständig unterstellten SAR-Luftfahrzeuge
302. SAR-Leitstellen sind in ihrem Bereich verantwortlich für den Einsatz der SARMittel.
303. Die SAR-Leitstelle Münster untersteht dem Lufttransportkommando, die SARLeitstelle Glücksburg dem Flottenkommando.
304. SAR-Mittel ersten Grades sind unter dem Gesichtspunkt der Raumabdeckung
disloziert und werden in der Regel von folgenden SAR-Einheiten gestellt:
(1) im SAR-Bereich Münster
-
Lufttransportgeschwader 61 (LTG61)
Lufttransportgeschwader 62 (LTG62)
Lufttransportgeschwader 63 (LTG63)
(2) im SAR-Bereich Glücksburg
-
Marinefliegergeschwader 5 (MFG 5)
305. Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) ist
verantwortlich für den SAR-Dienst bei Seenotfällen und setzt die
entsprechenden Rettungsmittel ein (Siehe Kapitel 5).
Januar 2007
3-2
SAR-Handbuch
II. Bell UH-1 D
306.
307. Technische Leistungsdaten
Leichter Transporthubschrauber,
1 Turbinentriebwerk mit 1400 PS.
Besatzung:
Abfluggewicht:
Reisegeschwindigkeit:
Höchstgeschwindigkeit:
Flugzeit (max.):
Funkausrüstung:
Navigationsausrüstung:
Peilgerät:
3-4
max. 4310 kg
90 Kts (165 km/h)
120 Kts (220 km/h)
2:30 Std.
4:10 Std. mit Zusatztank
UHF, VHF, FuG 8b 1
VOR, ADF, ILS, IFF/SIF
UHF/VHF/ADF (NR-AN-16)
__________________________________________________________________
Januar 2006
SAR-Handbuch
3-3
308. Besatzung (Standard)
SAR-Kommando
1 Hubschrauberführer
1 Bordtechniker
1 Luftrettungsmeister
(entspricht dem zivilen HEMS Crew Member)
309. Ausrüstung
Die medizinisch / technische SAR-Ausrüstung der BELL UH-1D ist abhängig von
ihrem jeweiligen Auftrag und ihrem Einsatzgebiet. In der folgenden Übersicht sind
die wesentlichen Bestandteile dieser Ausrüstung aufgeführt.
(1) Grundausstattung
SAR-Kommando
- UHF-Peiler
- FuG 8b 1
- Feuerlöscher
- Universalrettungsgerät
(Axt, u.a.)
- Signalmittel
- Zusatzkraftstoffbehälter
- Rettungswinde
- Gegensprechanlage FSG 70-16 VOX
- Rettungsgurt
- Luftrettergurt
- Luftrettungsbergesack
Januar 2007
3-4
SAR-Handbuch
(2) Zusatzausstattung
SAR-Kommando
zGebirge
- Überlebenspaket
- Windenbergesack
- Einsinkschutz an
den Kufen (Winter)
zSee
- Notschwimmer
- Schwimmwesten
- Schlauchboote
(3) Sanitätsausstattung
SAR-Kommando
- mobile automatische Absaugeinrichtung
- Antischockhose
- Rettungsrucksack mit Ampullarium
- 2x Beatmungsgerät (Notfall-Respirator, 1x stationär, 1x mobil)
- EKG mit Defibrillator und externer Schrittmacher
- Krankentrage
- Perfusor; 3-fach
- Überwachungsmonitor; inklusive Kapnometrie + arterielle RRMessung
- Vakuummatratze zur Patienten-Immobilisierung
- Schaufeltrage
- KED-System
- Thorax Drainage Set
Anmerkungen:
- Die Sanitätsausstattung der SAR-Hubschrauber entspricht dem Standard
der zivilen Rettungshubschrauber.
-
Bei Katastrophen oder ähnlichen Notfällen kann die BELL UH-1D für
Krankentransporte mit bis zu 6 Tragen ausgerüstet werden.
Januar 2007
SAR-Handbuch
3-5
310. Innenraum Bell UH-1D an SAR-Kommandos
Januar 2006
3-6
SAR-Handbuch
311. Übersicht SAR-Kommandos
SAR-Kommando
1. Standort
2. Bereitschaftsund
Reaktionszeiten
·Flugplatz
(außer Malmsheim)
Tag:
·täglich von 07.30 bis
SS + 30 in 15 MinBereitschaft
spätestens 20.30 lcl
(Marine bis 21:30 Uhr)
Nacht: (übrige Zeit)
·in 60 MinBereitschaft
3. Anforderung
·über die zuständige
SAR-Leitstelle
Januar 2007
SAR-Handbuch
3-7
III. SEA King MK 41
312.
313. Technische Leistungsdaten:
Seenothubschrauber mit 2 Turbinentriebwerken von je 1400 PS, im Notfall
schwimmfähig
Besatzung:
Abfluggewicht:
Flugzeit (max):
Reisegeschwindigkeit:
4
max. 9300 kg
05.30 h (Standardbetankung SAR Version: 3:30 h)
100 Kts (180 km/h)
Höchstgeschwindigkeit:
Funkausrüstung:
138 Kts (248 km/h)
UHF, VHF, HF-SSB, FuG 8b, Seefunk VHF,
Seefunk DSC
VOR, ADF, ILS, TACAN, IFF/SIF, Doppler/Radar, GPS
Digitales Kartenlesegerät (DKG 3)
ZG 2 M (UHF/VHF), AD-370 S (ADF/DF)
Navigationsausrüstung:
Zielanfluggerät:
Januar 2006
3-8
SAR-Handbuch
314. Besatzung (Standard)
2 Hubschrauberführer
1 Luftfahrzeugoperationsoffizier
1 Bordmechaniker
(mit Rettungssanitäter-Ausbildung)
315. Ausrüstung
Die medizinisch / technische SAR-Ausrüstung besteht im wesentlichen aus
folgenden Teilen:
Grundausstattung
- UHF / VHF-Peiler
- FuG 8 b Behördenfunk
- Windenmann-Gegensprechanlage
- Rettungswinde
- Rettungsnetz
- Rettungsschlingen
- Rettungshose für Doppellift
- Schlauchboot für 6Personen
- Signalmittel Nacht und Tag
- Universalrettungsgerät
- Feuerlöscher
- Krankenhausatlas
- FLIR ( Wärmebildkamera
mit Videorecorder)
Sanitätsausstattung
- Krankentrage Stollwerk mit Vakuummatratze
- Transaco Strecher mit Vakuummatratze
- Schaufeltrage
- Beatmungsgerät Oxylog 2000
- Defibrillator und KardioskopEKG Zoll M
- Propaq Patientenüberwachungseinheit
- Life Base III Beatmungsgerät
- Accuvac Absauggerät
- Injektionsautomat
- Pulsoximeter Nellcor
- Burnpac (Notfallausstattung bei
Brandverletzungen)
- Notfallausstattung Kinder (Paediatriekoffer)
- Notfallausstattung Amputationsverletzungen
- Sauerstoffvorrat 2x5 Liter
- Rettungsrucksack MK3
- Staufächer für Kleinmaterial
Januar 2006
SAR-Handbuch
4-1
Kapitel 4
SAR-Einsatzmittel zweiten Grades
I. Allgemeines
401. SAR-Mittel zweiten Grades sind alle anderen Kräfte der Bundeswehr und der
in der Bundesrepublik Deutschland stationierten verbündeten Streitkräfte oder aus
dem zivilen Bereich – soweit sie für SAR-Aufgaben herangezogen werden.
402. Der Einsatz dieser Mittel erfolgt in der Regel nur, wenn SAR-Mittel ersten
Grades nicht ausreichen, nicht eingesetzt werden können (z.B. Wetter) oder
voraussichtlich den Notfallort erreichen.
II. Bundeswehr
a. Luftfahrzeuge
403. Alle Luftfahrzeuge der Bundeswehr – soweit nicht SAR –Mittel ersten
Grades- sind als SAR-Mittel zweiten Grades zu betrachten.
Die folgenden Luftfahrzeuge sind aufgrund ihrer Ausrüstung für SAR-Einsätze
besonders geeignet.
404. C 160 TRANSALL
Die TRANSALL kann aufgrund ihrer Peilmöglichkeiten auf der Notfrequenz 243 MHz
(UHF) und der großen Reichweite vor allem bei Großraum-Suchen eingesetzt
werden.
Januar 2006
4-2
SAR-Handbuch
(1) Daten
Triebwerke:
Startgewicht:
Max. Flugzeit:
Höchstgeschwindigkeit:
Reisegeschwindigkeit:
Suchgeschwindigkeit:
Dienstgipfelhöhe:
Funkausrüstung:
Navigationsausrüstung
Besatzung:
2
max. 49.150 kg
11:00 Std.
277 KIAS
240 - 265 KIAS
150 – 240 KIAS
30 000 Fuß
UHF, VHF, HF
TACAN, VOR, ILS, ADF, INS, GPS, RADAR
4
(2) Ausrüstung für SAR - Einsatz
-
UHF-Peiler, RADAR
Möglichkeit zum Absetzen/Abwerfen von Material aus der Luft
MEDEVEC-Ausstattung
Januar 2006
SAR-Handbuch
4-3
405. Sikorski CH-53 G
Eine CH-53 G wird am Heeresflugplatz LAUPHEIM als Großraumhubschrauber
(GRH) für den SAR-Dienst bereit gestellt. Das vorläufige Einsatzkonzept sieht den
Einsatz des GRH bei besonders schweren Unglücksfällen / Naturkatastrophen mit
Massenanfall von Verletzten für den
- Transport von medizinischen Fachpersonal und Sanitätsmaterial zum Einsatzort
und
- Transport von vorversorgten Verletzten in geeignete Schwerpunktkrankenhäuser
/ Spezialkliniken vor.
Darüber hinaus können alle CH-53 G zu Löschwassereinsätzen bei der
Brandbekämpfung im Katastrophenfall eingesetzt werden.
(1) Daten
Triebwerke:
Startgewicht:
Max. Flugzeit:
Höchstgeschwindigkeit:
Reisegeschwindigkeit:
Flugstrecke:
Funkausrüstung:
Navigationsausrüstung:
Besatzung:
Zusätzliches Personal:
2
max. 19050 kg
01:40 Std.
130 KIAS
120 KIAS
360 km
UHF, VHF, FM
VOR, ADF, ILS, TACAN, GPS
4
med. Fachpersonal
Januar 2006
4-4
SAR-Handbuch
(2) Ausrüstung für den SAR-Einsatz
-
Feldtrageneinbau für die medizinische Versorgung von bis zu 12
Schwerverletzten
Sanitätsmaterial, um 12 Schwerverletzte unter Weiterführung der Therapie (z.B.
Beatmung) mindestens 4 Stunden autark zu versorgen.
(3) Landeplatz
Es ist ein Landeplatz in der Größe von 80 x 80 m erforderlich.
(4) Bereitschaftsregelung
Die CH-53 G (GRH) sind täglich von 07:00 bis 19:00 Uhr mit einer Reaktionszeit von
60 Minuten nach Alarmierung einsetzbar.
406. TORNADO ECR
Die Tornado ECR sind mit einem Peilgerät 243,0 MHz und einer Infrarot-Kamera
ausgerüstet, mit der abgestürzte Luftfahrzeuge aufgespürt werden können.
Die hohe Fluggeschwindigkeit ermöglicht dabei das Absuchen großer Flächen in
kurzer Zeit.
Januar 2006
SAR-Handbuch
4-5
b. Seefahrzeuge
407. Alle Seefahrzeuge der Marine sind bei Bedarf SAR-Mittel zweiten Grades. Ihre
Vorteile gegenüber Luftfahrzeugen sind die lange Verweildauer im Suchgebiet, eine
hohe Bergekapazität und gute Führungs- und Navigationsmittel. Da sie jedoch nicht
in der Lage sind, große Gebiete schnell abzudecken, eignen sie sich besser zur
Bergung und Führung (OSC) als zur Suche.
c.
Bodengebundene Einsatzmittel
408. Bodensuchtrupps und Landfahrzeuge aller Einheiten können in fliegerisch
unzugänglichen Unfallgebieten oder zusätzlich zu Luftfahrzeugen bei der Suche
eingesetzt werden.
409. Für Einsätze in Binnengewässern kann auf Tauchergruppen und
schwimmendes Gerät von Flusspioniereinheiten zurückgegriffen werden.
III. Sonstige
a. Militärisch
410. .Aus dem militärischen Bereich können Kräfte der verbündeten Streitkräfte –
insbesondere Luftfahrzeuge – im SAR-Fall eingesetzt werden.
b. Zivil
411...Bei Bedarf werden geeignete Mittel des Bundes, der Länder, der Gemeinden
und von privaten Einrichtungen zur Unterstützung des SAR-Dienstes herangezogen.
Dazu gehören vor allem:
-
Polizei
Bundespolizei
Hilfsorganisationen (z.B. DRK, THW)
Rettungshubschrauber
Bergwacht
Januar 2006
4-6
SAR-Handbuch
absichtlich freigelassen
SAR-Handbuch
5-1
Kapitel 5
SAR-Dienst für die Schifffahrt
I. Allgemeines
501. Die Durchführung des Such- und Rettungsdienstes zur Hilfeleistung für
Menschen in Seenot ist der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger vom
Bundesminister für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung(BMVBS) in den von ihm
festgelegten Seegebieten der Nordsee (deutscher Festlandsockel) und der Ostsee
(Für FIR Bremen) mit Datum 11.03.1982 übertragen worden. Die Seenotleitung
(MRCC) Bremen der DGzRS ist für die Gesamtleitung im Seenotfall bis zum
Abschluss der Aktion zuständig. Sie sorgt für die Planung, Leitung, Koordinierung
und den Abschluss von SAR-Maßnahmen und deren Dokumentation.
502. Auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen BMVBS und BMVg
von März 1982 (VMBl 2001 S. 126) unterstützt der militärische SAR-Dienst mit
seinen Mitteln die DGzRS bei der Durchführung des SAR-Dienstes in Seenotfällen.
503. Bei Luftnotfällen über See verbleibt die Einsatzleitung beim RCC Glücksburg.
Die DGzRS wird unterstützend tätig und ist hierbei zugleich die Bereichssuchstelle 8.
504. Bei komplexen Schadenslagen auf See hat das Havariekommando (HK) ein
Selbsteintrittsrecht und übernimmt die Gesamteinsatzleitung. Das HK ist eine
gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer, welches die
Verantwortung für die Planung, Vorbereitung, Übung und Durchführung von
Maßnahmen zur Verletztenversorgung, zur Schadstoffunfallbekämpfung, zur
Brandbekämpfung, zur Hilfeleistung, sowie zur Gefahrenabwehr bezogenen Bergung
bei komplexen Schadenslagen auf See und einer strukturierten Öffentlichkeitsarbeit
trägt.
Hierzu unterhält das Havariekommando sechs Fachbereiche.
Fachbereich 1, das Maritime Lagezentrum (MLZ), ist im 24-Stunden Dienstbetrieb
mit je einem Bediensteten der Wasserschutzpolizei eines Küstenlandes und einem
Bediensteten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes besetzt. Im MLZ
wird ständig ein aktuelles, maritimes Lagebild vom deutschen Hoheitsgebiet in Nordund Ostsee erstellt, wobei auch Mitteilungen der Nord- und Ostseeanrainerstaaten
einfließen. Dabei werden alle Informationen über Umstände, die für die Bekämpfung
einer komplexen Schadenslage erheblich sein können, gesammelt, aufbereitet und
bewertet, erforderlichenfalls Alarmierungen ausgelöst und Sofortmaßnahmen
eingeleitet.
Januar 2007
5-2
SAR-Handbuch
Bei komplexen Schadenslagen wird ein Havariestab einberufen, der das
einheitliche und koordinierte Vorgehen aller Einsatzkräfte des Bundes und der
Küstenländer ermöglicht. In der Einsatzorganisation besetzen die Mitarbeiter des
Havariekommandos den Havariestab. Dieser ist in vier Stabsbereiche
(Personal/Innerer Dienst, Lage, Einsatz, Pressearbeit) mit entsprechenden
Aufgabenzuweisungen gegliedert. Der Leiter des Havariekommandos übernimmt als
Gesamteinsatzleiter auch die Leitung des Havariestabes.
Im Falle einer komplexen Schadenslage stellt die DGzRS einen „Fachberater-SAR“
in den Havariestab und übernimmt den Einsatzabschnitt SAR
Adresse MLZ:
Maritimes Lagezentrum
Am Alten Hafen 2
27472 Cuxhaven
Tel.: 04721 / 567-392
Fax: 04721 / 55 47 44
Struktur des Havariekommandos und Einbindung der DGzRS:
Maritimes Lagezentrum
(MLZ)
Schadstoffbekämpfung
Seeseitige Bekämpfung (Bund)
Küstenseitige Bekämpfung (Land)
Brandbekämpfung
Verkehrsbezogener Brandschutz (Bund)
Allgemeiner Brandschutz (Land)
Verletztenversorgung
Suche und Rettung (SAR)
Verletztenversorgung an Land
DGzRS
Bergung zur Gefahrenabwehr
Bergung zur Gefahrenabwehr
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit Bund
Zentraler Dienst
Haushalt / Personal / Dienstbetrieb
Haushalt / Personal
Januar 2006
SAR-Handbuch
5-3
II. Aufgaben
505. Der SAR-Dienst auf See in der Bundesrepublik Deutschland beinhaltet:
(1)
Durchführung des SAR-Dienstes auf See.
(2)
Die Koordinierung des SAR-Dienstes auf See durch die Seenotleitung (MRCC)
Bremen
(3)
Unterstützung des militärischen SAR-Dienstes bei SAR-Einsätzen für
Luftfahrzeuge sowie Wahrnehmung der Aufgaben einer Bereichssuchstelle.
(4)
Fachberater SAR im Havariestab.
(5)
Mitwirkung beim verkehrsbezogenen Feuerschutz im Küstenbereich im
Rahmen rettungsdienstlicher und technischer Möglichkeiten.
(6)
Auftrag im Sinn der Genfer Konvention.
Januar 2006
5-4
SAR-Handbuch
III. Rettungseinrichtungen
a. Seenotleitung Bremen
506. Zuständig für die Koordinierung und Durchführung der erforderlichen
Rettungsmaßnahmen im Seenotfall ist die Seenotleitung (MRCC) Bremen. Sie ist
täglich 24 Stunden besetzt.
Anschrift:
Seenotleitung Bremen
Werderstraße 2
28199 Bremen
Fernsprecher:
e-mail:
Telefax:
0421 / 536-87-0
[email protected]
0421 / 536-87-14
MMSI
Bremen Rescue Radio
Ständige Hörbereitschaft K16 und K70 (DSC)
002111240
b. Rettungsmittel
507. Die DGzRS verfügt als SAR-Mittel über 61 Seenotkreuzer /
Seenotrettungsboote. Alle Seenotkreuzer sind täglich 24 Stunden in
Sofortbereitschaft. Ihre Einsatzmöglichkeiten sind nahezu unbeschränkt.
Januar 2006
SAR-Handbuch
508.
Daten und Ausrüstung der Rettungsflotte
Januar 2006
5-5
5-6
509.
SAR-Handbuch
Stationen DGzRS-Rettungsflotte
Januar 2006
Januar 2007
SAR-Mittel der
Bundeswehr
Polizeidienststellen
Einsatzzentralen
SAR-Mittel
(See- und Luftfahrzeuge
Nachbar-RCCs
Beobachtungen
aus der
Bevölkerung
Behördenfahrzeuge
(z.B. WSV, WSP,
BGS, Zoll)
Revier- und RadarZentralen
Seenotfall
SAR-Mittel der DGzRS
OSC
Einsatzleitung/Koordinierung
Seenotleitung Bremen
(MRCC Bremen)
Internationale
Schiffahrt
Flugsicherung
SAR-Leitstelle
Glücksburg
Internationale
Schifffahrt
(CSS)
Behördenfahrzeuge
Einsatzzentrale der
jeweiligen Behörden
Bundesminister für Verkehr,
Bau und W
Zivile
Luftfahrzeuge
Bundeswehrfahrzeuge
Marinesignalstellen
Radarstationen
Zentraler Meldekopf Cuxhaven
Seewarndienst
Küstenfunkstelle
(Bremen Rescue)
510.
SAR-Leitstelle
Glücksburg
Seenotkreuzer u.
Rettungsboote
SAR-Wachen
der DGzRS
Seenotfall
SAR-Handbuch
5-7
Alarmierungsschema im Seenotfall
5-8
SAR-Handbuch
absichtlich freigelassen
______________________________________________________________
Januar 2006
SAR-Handbuch
6-1
Kapitel 6
Durchführung des SAR-Dienstes für Luftfahrzeuge
I. Aufgabe
601. Der Such und Rettungsdienst für Luftfahrzeuge (SAR) hat die Aufgabe, in Not
befindliche Luftfahrzeuge innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik
Deutschland und der durch den ICAO-Regionalplan für die Flugsicherung
zugewiesenen Seegebiete der Nord- und Ostsee sowie auf Anforderung im übrigen
Nord- und Ostseegebiet zu suchen, deren Insassen zu retten und im Rahmen der
Möglichkeiten Post und Fracht zu bergen.
II. Zuständigkeit
602. Die allgemeine Zuständigkeit für die Durchführung des SAR-Dienstes für
Luftfahrzeuge
liegt
auf
Bundesebene
und
richtet
sich
nach
der
Verwaltungsvereinbarung zwischen BMVBS und BMVg gem. VMBl. 2001, S. 126 ff.
Die Länder wirken auf Grund der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und
Ländern vom August 1953 nach Aufforderung durch den Bund mit.
603. Folgende Stellen wirken am SAR-Dienst mit:
SAR-Leitstellen (Bundeswehr)
Sie leiten in ihrem Bereich die erforderlichen SAR-Maßnahmen ein, leiten und
koordinieren sie – wenn erforderlich auch mit benachbarten SAR-Leitstellen - und
entscheiden nach erfolgreicher Suche über die Beendigung. Sie unterrichten
militärische Halter von Luftfahrzeugen.
SAR-Einheiten der Bundeswehr
Sie führen die von den SAR-Leitstellen angeordneten Such- und
Rettungsmaßnahmen durch.
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)
Sie benachrichtigt den Luftfahrzeughalter sofern es sich um einen zivilen Halter
handelt und das Luftfahrtunternehmen örtlich nicht vertreten ist. Bei zivilen
ausländischen Luftfahrzeugen wird der Eintragungsstaat unterrichtet. Die BFU
entscheidet bei zivilen Luftfahrzeugen über die Beendigung einer ergebnislosen
Suchaktion.
Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS)
Der DFS-(Senior)-Wachleiter der zuständigen FVK-Stelle unterrichtet den
Halter ziviler Luftfahrzeuge sofern das Luftfahrzeug einem örtlich vertretenen
Luftfahrtunternehmen gehört.
Januar 2006
6-2
SAR-Handbuch
Bundespolizei
Sie führt auf Ersuchen der zuständigen SAR-Leitstelle mit seinen Dienststellen die
erforderlichen SAR-Maßnahmen durch.
Bereichssuchstellen
Sie führen auf Ersuchen der zuständigen SAR-Leitstelle die angeforderten SARMaßnahmen mit Hilfe anderer Landesbehörden und der verfügbaren
Hilfsorganisationen durch.
III. Alarmierung
a. Allgemeines
604. Der Erfolg der SAR-Operation hängt weitgehend davon ab, wie schnell die
Erstalarmierung eine SAR-Leitstelle erreicht.
Die schnelle Analyse der Situation und der daraus entwickelte Aktionsplan sind
entscheidend für den Einsatz der SAR-Mittel, um Überlebende so bald wie möglich
aufzufinden, zu retten und zu bergen.
605. Bei jedem SAR-Fall hat die SAR-Leitstelle die Prioritäten gegenüber anderen,
gleichzeitig auftretenden Notfällen abzuwägen und die SAR-Mittel je nach
Dringlichkeit einzusetzen.
Als Beispiel für eine Prioritätsfolge kann gelten:
-
-
unmittelbare dringliche Lebensrettung bei Flugunfall und/oder Seenotfall,
Suche nach Verletzten, Überlebenden (Flugunfall, Seenotfall).
Dringender Krankentransport,
Rettung von Personen aus einer möglicherweise gefährlichen Situation (z.B.
Evakuierungen bei Naturkatastrophen, Bergen von einem havarierten Schiff,
Bergnoteinsätze),
Bereitschaft vor Eintreten einer gefährlichen Situation (Unwetter, Sturmwarnung,
Luft- und Seefahrzeuge in Not).
b. Alarmierende Stelle/Flugalarmdienst
606. Grundsätzlich kann jede Dienststelle oder Person, die Kenntnis von der
Notsituation eines Luftfahrzeuges hat, den SAR-Dienst informieren oder alarmieren.
Zuständig für die Alarmierung bei Luftnotfällen ist jedoch der Flugalarmdienst
(Flugsicherungsstellen).
Januar 2006
SAR-Handbuch
6-3
Dieser benachrichtigt die für die Durchführung des SAR-Dienstes für Lfz zuständigen
Stellen über die Lfz, die SAR-Dienst benötigen und unterstützt diese Stellen.
Der Flugalarmdienst wird für alle Flüge gestellt, für die ein Flugplan abgegeben
wurde oder die den Flugverkehrskontrollstellen anderweitig bekannt geworden sind.
Anderweitig bekannt gewordene Flüge sind Flüge, über deren Verbleib Dritte bei
Flugverkehrskontrollstellen nachforschen oder über die den Flugverkehrskontrollstellen Hinweise vorliegen, dass sie Maßnahmen der SAR-Dienstes
benötigen.
c.
Meldeweg
607. Meldungen über einen Luftnotfall sind schnellstmöglich an die zuständige SARLeitstelle weiterzuleiten.
Folgender Meldeweg sollte dabei eingehalten werden:
-
Polizeidienststellen über die Bereichssuchstelle,
-
Bereichssuchstelle 8 (Seenotleitung Bremen),
-
Flugsicherungsstellen und Bodenfunkstellen der Luftfahrt über die zuständige
Bezirkskontrolle,
-
Radarführungsdienst und Satelliten-Bodenstationen direkt an die zuständige
SAR-Leitstelle
Januar 2006
6-4
SAR-Handbuch
608. Alarmierungsschema im Luftnotfall
Luftnotlage
Notruf/Notrufsignal
+
+
Meldung
durch
Lfz
Beobachtung
der
Zivilschifffahrt
+
+
LVStellungen
FS-Kontrollstellen
NATO
Seefahrzeuge
SARSAT/
COSPAS
+
Beobachtung
Aus der
Bevölkerung
Mission
Control
Center
(MCC)
Küstenradarstationen
Marine
Signalstellen
Küstenfunkstelle
(Bremen Rescue)
FlottenKommando
Polizei / SARBereichssuchstellen
FlottenKommando
BSN
SAR-Leitstellen
(RCC)
SAR-Mittel 1.Grades
SAR-Mittel 2. Grades
-SAR-Kommandos
-SAR-Bereitschaft
- Bundeswehr
- Alliierte
- zivil
Legende:
+
Januar 2007
IFF/SIF
Notfrequenzen 406 /243 / 121.500 MHz
Arbeitsfrequenz
Marine
Signalstellen
SAR-BereichsSuchstellen
der Länder
BFU
WBK und
nachgeordnete
Dienststellen
SAR-Handbuch
6-5
d. Inhalt einer Notmeldung
609. Soweit verfügbar, soll die Erstmeldung an die SAR – Leitstelle folgende
Angaben enthalten:
-
Bezeichnung der Alarmstufe
meldende Dienststelle/Person,
Art des Notfalls,
Text des Flugplans,
Einsatzzeit der letzten Nachricht, aufnehmende Stelle und benutzte Frequenz,
letzte Standortmeldung und Art der Standortbestimmung
Farbe und auffällige Merkmale des Luftfahrzeugs,
Von der meldenden Stelle bereits getroffene Maßnahmen,
andere zweckdienliche Angaben (z.B. Notausrüstung).
e. Alarmstufen und Maßnahmen der SAR-Leitstelle
610. International können bei Luftnotfällen in Abhängigkeit von der aktuellen
Situation drei Alarmstufen ausgelöst werden:
- Ungewissheitsstufe
INCERFA
(uncertainty phase)
- Bereitschaftsstufe
ALERFA
(alert phase)
- Notstufe
DETRESFA
(distress phase)
611. Für die Festlegung der Alarmstufen sind die FS-Bezirkskontrollstellen
zuständig. Diese leiten die Meldung unverzüglich an die zuständige SAR-Leitstelle
weiter und stellen gleichzeitig Nachforschungen nach dem Verbleib des vermissten
oder in Not befindlichen Luftfahrzeuges an.
612. Die SAR-Leitstelle prüft die bei ihr eingegangenen Meldungen, wertet sie aus
und leitet die entsprechenden Maßnahmen ein.
Ist die Meldung nicht von einer Flugsicherungsstelle eingegangen, legt die SARLeitstelle – sofern die Umstände es rechtfertigen – die Alarmstufe fest und
übermittelt diese der zuständigen Bezirkskontrollstelle.
Januar 2006
6-6
SAR-Handbuch
613. Verantwortliche RCC für die Auslösung von SAR-Aktionen:
(1) Bei Luftnotfällen mit bekannter Position Ist das RCC zuständig, in dessen
SRR sich die Notfallposition befindet.
Wenn ein Luftfahrzeug sich in Luftnot befindet und dabei den Luftraum
mehrerer angrenzender SRR berührt, sind alle betroffenen RCC einzuschalten
und die Maßnahmen sowie Verantwortlichkeiten untereinander zu klären.
(2) Wenn die Position eines Luftfahrzeuges in Not nicht bekannt ist, ist das
RCC zuständig, bei dem der Notruf / die Notmeldung aufläuft. Sind mehrere
RCC an SAR-Aktionen beteiligt, sollte ein RCC Leitfunktionen (Leit-RCC)
übernehmen.
INCERFA
INCERFA
614. Die Ungewissheitsstufe (INCERFA) ist gegeben, wenn
(1) innerhalb von 30 Minuten nach einer überfälligen Meldung keine Nachricht
über das Luftfahrzeug eingegangen ist oder
(2) ein Luftfahrzeug innerhalb von 30 Minuten nach der Ankunftszeit, die der
Flugverkehrskontrollstelle übermittelt wurde, oder nach der von der
Flugverkehrskontrollstelle errechneten späteren Ankunftszeit noch nicht
angekommen ist,
es sei denn, dass über die Sicherheit des Luftfahrzeuges kein Zweifel besteht.
Maßnahmen der SAR – Leitstelle:
-
-
Nachforschungen anstellen über den vermuteten Notfall in enger
Zusammenarbeit mit den zuständigen Flugsicherungsstellen (Flugplan, Wetter,
Start- und Landeplatz, Ausweichlandeplatz, Beschreibung des Luftfahrzeuges,
Rufzeichen, Flugstrecke).
Geeignete SAR – Mittel und ggf. benachbarte SAR-Leitstellen für einen
möglichen Einsatz voralarmieren.
Januar 2006
SAR-Handbuch
6-7
ALERFA
615. Die Bereitschaftsstufe (ALERFA) ist gegeben, wenn
(1) die bei der Ungewissheitsstufe eingeleiteten Nachforschungen ergebnislos
verlaufen sind, oder
(2) ein Luftfahrzeug eine Flugverkehrskontrollfreigabe für die Landung erhalten hat
und nicht innerhalb von 5 Minuten nach der voraussichtlichen Landezeit gelandet
ist und keine Sprechfunkverbindung mehr besteht, oder eine Meldung über die
Beeinträchtigung der Betriebssicherheit des Luftfahrzeuges eingegangen ist,
ohne dass eine Notlandung erforderlich wird,
es sei denn, dass über die Sicherheit des Luftfahrzeuges kein Zweifel besteht,
(3) ein Luftfahrzeug von einem widerrechtlichen Eingriff betroffen oder bedroht ist.
Maßnahmen der SAR-Leitstelle:
- Weiterführung der Maßnahmen, die bei INCERFA eingeleitet wurden.
- Verstärkter Einsatz aller Peilmöglichkeiten, besonders auf der zuletzt vom
Luftfahrzeug benutzten
Frequenz.
- Einholung aller Informationen über Luftfahrzeughalter und Luftfahrzeugführer,
soweit sie noch nicht
vorliegen (Club, LBA, Familie).
- Festlegung eines Suchgebiets mit letzter wahrscheinlicher Position, Vorbereitung
aller Komponenten
einer Suche (Wetter, Nachbar-RCC, Bereichssuchstellen, Voralarmierung der
SAR-Mittel, ggf. mit
Dislozierung und Benennung eines On Scene Coordinator.
DETRESFA
616. Die Notstufe (DETRESFA) ist gegeben, wenn
(1) die bei der Bereitschaftsstufe angestellten Versuche, die Sprechfunkverbindung
wieder herzustellen, ergebnislos verlaufen sind und weitere Nachforschungen
auf die Wahrscheinlichkeit hinweisen, dass das Luftfahrzeug sich einer Notlage
befindet, oder
(2) der mitgeführte Treibstoffvorrat als verbraucht oder für die sichere Beendigung
des Fluges als unzureichend angesehen werden muss, oder
Januar 2006
6-8
SAR-Handbuch
(3) eine Meldung vorliegt, nach der die Betriebssicherheit eines Luftfahrzeuges
derart beeinträchtigt ist, dass eine Notlandung wahrscheinlich ist, oder
(4) eine Meldung vorliegt, oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass das
Luftfahrzeug eine Notlandung durchführt oder durchgeführt hat.
Die Maßnahmen nach Punkt 614. bis 616. sind zu beenden, wenn bekannt wird,
dass das Luftfahrzeug weder schwerer, unmittelbarer Gefahr bedroht ist, noch
sofortiger Hilfeleistung bedarf.
Maßnahmen der SAR-Leitstelle:
- Alarmieren, Einsetzen und Führen der notwendigen SAR-Mittel, um Überlebende in
kürzester Zeit zu finden und zu bergen,
- Inkraftsetzen eines umfassenden und koordinierten Suchplanes, einschließlich
Benennung OSC, falls nötig,
- Anfordern zusätzlicher SAR-Mittel, auch 2. Grades, ggf. Bodensuchtruppen,
- Benachrichtigen bereits voralarmierter Nachbar-RCC über die getroffenen
Maßnahmen, einschließlich der Stelle, die die Erstmeldung veranlasste;
kontinuierliche Unterrichtung über den weiteren Verlauf,
- Überwachen der SAR-Operationen und Führen der eingesetzten SAR-Mittel,
- Anpassen des Suchplanes an sich ergebende Veränderungen ( neue Informationen
über Notfall, Position, Wetter).
- Einschalten der zuständigen Unfalluntersuchungsstellen,
- Auswerten von Radar- und Sprechfunkaufzeichnungen,
- Erwirken der Freigabe von in das Suchgebiet hineinragenden Gefahrengebieten,
wie z.B. Schießgebiete, Truppenübungsplätze, die nach Koordination mit den
zuständigen Dienststellen für SAR-Mittel zugänglich sein müssen,
- Freihalten bestimmter Lufträume im Suchgebiet (NOTAM) durch die FSRegionalstelle ,
- Planen der Ablösung oder des Ersatzes der eingesetzten SAR-Mittel bei SARAktionen über längere unbestimmte Dauer und ggf. Anfordern von Verstärkung,
- Benachrichtigen der Halter von Luftfahrzeugen (BFU unterrichtet zivile Halter).
Januar 2006
SAR-Handbuch
6-9
IV. Suche
a. Suchplanung
617. Zu Beginn einer SAR-Aktion müssen alle Faktoren, die die
Positionsermittlung und damit die Suchgebietszuteilung beeinflussen,
berücksichtigt werden ( Flugstrecke, Gebiet, Notfallort, Fehler in der
Erstmeldung, Navigationsfehler, Seeströmung, Fallschirmdrift, Übermittlungsfehler usw.). Erst dann können Suchgebiet(e) und Suchverfahren festgelegt und
SAR-Mittel eingesetzt werden.
Von der Genauigkeit der Suchplanung hängt der Erfolg des Einsatzes des SARMittel weit-gehend ab.
Bei einem Fehleinsatz lagen entweder nicht ausreichend korrekte Informationen
für einen folgerichtigen Aufbau einer Suchplanung vor, oder die vorliegenden
Informationen
führten
auf
Grund
ihrer
Bruchstückhaftigkeit
zu
Fehlinterpretationen. Dies ist besonders bei phantasievollen Zeugenaussagen
der Fall, die scheinbar mit anderen Informationen gut zusammenpassen, sich
später jedoch als reine Erfindung oder Sinnestäuschungen herausstellen können.
Alle Anstrengungen der Planer müssen darauf gerichtet sein, ein
Anfangssuchgebiet (PROBALITY AREA) zu konstruieren, das in einer
Zeitspanne abgesucht werden kann, die in einem realistischen Verhältnis zu den
Überlebenschancen der Überlebenden steht.
Ist ein schneller Sucherfolg nicht gegeben, darf nicht gezögert werden, das
Suchgebiet schrittweise bis zur Maximalgröße auszudehnen, das von den
verfügbaren Sucheinheiten abgedeckt werden kann.
Wichtig für die Suchplanung sind Analyse des Unfallgeschehens, Auswertung
aller eingehenden Informationen, Anfrage dringend notwendiger Details und
übersichtliche Lagedarstellung.
Auch bei sorgfältiger und eingehender Vorbereitung der Suche ist der
Faktor Zeit stets im Auge zu halten.
Oberstes Ziel einer Suche ist das schnelle Auffinden der Überlebenden und
deren Versorgung.
618.
Probability Area
Nachdem ein Lfz als vermisst gemeldet wurde, ist zunächst die wichtigste
Maßnahme der SAR-Leitstelle, den Standort des Lfz festzustellen. Ist keine
Notfallposition bekannt, wird ein Gebiet bestimmt in dem das Lfz mit größter
Wahrscheinlichkeit notgelandet/-gewassert oder abgestürzt ist (PROBABILITY
AREA).
Januar 2006
6-10
SAR-Handbuch
Dabei wird generell davon ausgegangen, dass vermisste Lfz zunächst entlang
der geplanten Flugroute (Flugplan) – ausgehend von der zuletzt bekannten
Position – und innerhalb eines festzulegenden Bereiches beiderseits der
Flugstrecke (Navigationsfehler) zu suchen. Dieses Anfangssuchgebiet wird im
Verlauf der SAR-Aktion, soweit erforderlich, neuen Erkenntnissen und
Lageveränderungen ständig angepasst.
Für die Festlegung der PROBABILITY AREA sind in der IAMSAR Manual Vol II
Appendix N und in der ATP 10 (D) Chapter 6 Section II Entscheidungshilfen,
Drift-Tabellen für Land und See sowie spezielle mathematische BerechnungsFormeln veröffentlicht.
619. Fallschirmdrift
Wenn gemeldet wurde oder angenommen werden kann, dass Insassen eines Lfz
mit dem Fallschirm abgesprungen sind, wird ausgehend von bestimmten
Faktoren (Absprunghöhe, Öffnungshöhe des Fallschirms, Wind o.ä.) versucht,
die Landestelle festzulegen.
Ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Absprunghöhe liegt bei den meisten
Fallschirmen mit automatischer Aktivierung die Öffnungshöhe zwischen 10.000
und 14.000 Fuß.
620. Fallschirmdrift-Tabelle
Die folgende Tabelle dient als Hilfe bei der Berechnung der Fallschirmdrift und
damit der Festlegung der voraussichtlichen Landestelle.
Entfernung zwischen Fallschirmöffnungs-Position und Landestelle
FallschirmWindstärke in Knoten
öffnungshöhe
10
20
30
40
50
60
30 000 ft (9000 m)
3,7
7,4
11,1
14,7 18,4
22,1
20 000 ft (6100 m)
2,7
5,3
8,0
10.7 13,3
16,0
14 000 ft (4300 m)
1,9
3,8
5,7
7,7
9,5
11,4
10 000 ft (3050 m)
1,4
2,8
4,2
5,2
7,0
8,3
8 000 ft (2400 m)
1,2
2,3
3,5
4,6
5,8
6,9
6 000 ft (1800 m)
0,9
1,7
2,6
3,5
4,4
5,2
4 000 ft (1200 m)
0,6
1,2
1,8
2,4
3,0
3,5
2 000 ft ( 600 m)
0,3
0,6
0,9
1,2
1,5
1,8
Januar 2006
70
25,8
18,7
13,8
9,7
8,1
6,1
4,1
2,1
SAR-Handbuch
6-11
621. Beeinflussende Faktoren bei der Suchplanung und Suchdurchführung
- Oberflächenstruktur Land/Zustand der See
- Wetterbedingungen
- Art und Erkennbarkeit des zu suchenden Objektes
- Genauigkeit der Informationen/Prioritätenfestlegung
- Zeit
- Suchgeschwindigkeit
- Suchhöhe
- Suchtiefe
- Suchstreifenbreite (TRACK SPACING)
- Leistungsfähigkeit des SAR-Mittels
- Augenführung während der Suche
(1) Die Oberflächenstruktur Land / Zustand der See beeinflusst die
Auffindungswahrscheinlichkeit erheblich. Es ist leichter im flachen Gelände mit
wenig oder kleinem Bewuchs ein Objekt auszumachen, als im bergigen oder
bewaldeten Gelände. Der Zustand der See kann ebenfalls variieren. Bei ruhiger
See kann ein Objekt leichter gesehen werden. Schaumkronen, Nebelstreifen,
brechende See, Seedunst und die Spiegelung der Sonne lassen das zu
suchende Objekt verschwinden und reduzieren die Möglichkeit des Beobachters,
das Objekt oder irgendwelche Signale zu erkennen.
(2) Wetterbedingungen können die Suche stark beeinflussen, sie unterbrechen
oder den Beginn
einer Suchaktion verzögern.
Bei Wetterbedingungen, die Luftfahrzeugbesatzungen zwingen, sich auf
Instrumente, Hindernisbeobachtung und Navigation zu konzentrieren, sollten
zusätzliche Beobachter eingesetzt werden.
Ist eine Sichtsuche nicht möglich und das Suchobjekt mit Notsender ausgerüstet,
führen Lfz, soweit möglich, eine elektronische Suche nach IFR oder VFR on TOP
durch.
(3) Größe, Form und Aussehen des Objektes sind entscheidende Faktoren.
Die SAR-Kräfte müssen sich auf vorliegende Informationen einstellen (z.B.
beschädigte Lfz, verstreute Wrackteile oder eine einzelne Person).
Januar 2006
6-12
SAR-Handbuch
(4)
Informationen über mitgeführte Notausrüstung sind bei der Planung und
Durchführung der Suche entsprechend zu berücksichtigen, es sollte jedoch
grundsätzlich nicht vorausgesetzt werden, dass diese Ausrüstung auch
verwendet wird.
(5)
Genauigkeit der Information / Prioritätenfestlegung:
Ist das durch die Länge der Flugstrecke sich ergebende Gebiet (PROBABILITY
AREA) mit der zur Verfügung stehenden Kräften innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht auffindbar, muss eine Bewertung mit Prioritätenfestlegung erfolgen. Wetter, Geländebeschaffenheit, Güte und Umfang der
eigenen Informationen sowie Genauigkeit der zuletzt bekannten Position sind
bei der Festlegung von Gebieten mit entsprechender Priorität zu berücksichtigen.
Ungenauigkeiten von Radarpositionen und von Positionen des
Großbasispeilnetzes werden durch ein kreisförmiges Gebiet von 10 NM
Durchmesser kompensiert, die eines Abflugradars bereits bei 5 NM
Durchmesser.
Positionsangaben eines nach Sichtflugregeln fliegenden zivilen Sportfliegers
sollten durch ein kreisförmiges Gebiet mit mindestens 20 NM Durchmesser
berücksichtigt werden.
(6)
Der Faktor Zeit ist bei SAR-Einsätzen in mehrfacher Hinsicht zu
berücksichtigen:
- Verfügbare Zeit (Überlebens-Zeit)
ist der Zeitraum, innerhalb dessen eine zu suchende Person aufgefunden
werden muss, um überleben zu können. Deshalb sollte diese Zeit mit allen
verfügbaren Mitteln und Möglichkeiten je nach Notwendigkeit und
Zweckmäßigkeit genutzt werden. Dies wird durch die Überlebensfähigkeit,
abhängig von z.B. Notausrüstung, Umweltbedingungen, physischem Zustand
der zu rettenden Person(en) bestimmt.
- Die Tageszeit kann wegen der naturgemäß unterschiedlichen Lichtverhältnisse die
verfügbare Zeit nachteilig beeinflussen.
- Die günstigste Zeit für eine Suche ist der Zeitraum von Mitte Vormittag bis Mitte
Nachmittag, da natürliche Beleuchtungsverhältnisse normalerweise günstige
Erkennungsmöglichkeiten bieten. Dabei ist nach Möglichkeit zu berücksichtigen, dass ein
Objekt gegen die Sonne wesentlich schwerer erkennbar ist als mit der Sonne.
- Suchen in der Nacht werden erheblich erleichtert, wenn die zu suchende(n) Person(en)
sich mit pyrotechnischen oder elektronischen Mitteln oder auf andere Weise bemerkbar
machen kann / können.
Januar 2006
SAR-Handbuch
6-11
(7) Die Suchgeschwindigkeit ist abhängig von den Leistungsdaten des Such-Lfz,
dem Gelände, der Wetter (Sicht, Wolkenuntergrenze) und der zur Verfügung
stehenden Zeit.
Bei der Bestimmung der Suchgeschwindigkeit für Hubschrauber gilt als
Faustregel:
- Gegenwind / Mitwind pro Kt Wind = 1 Kt Unterschied der IAS
- Seitenwind (ca. 90°) : pro Kt Wind = 1 Grad Vorhaltewinkel.
(8) Die Suchhöhe für Lfz wird bestimmt durch:
- Art und Erreichbarkeit des zu suchenden Objektes
- Wetter, Wolkenuntergrenze, Sichtverhältnisse
- Oberflächenstruktur Land/ Zustand der See
- Leistungsfähigkeit des SAR-Mittels.
Es ist nicht möglich, die Beste Höhe für alle Bedingungen generell festzulegen. In
vielen Regionen ist eine Höhe über Grund oder Wasser von 500 – 1.500 ft für eine
Tagessuche und von 2.000 ft für eine Nachtsuche als geeignete Suchhöhe
anzusehen.
Richtwerte für Suchhöhen
Unter 500 ft
500-1000 ft
1000-2000 ft
Über Wasser
Überlebende ohne SchlauchBoot oder Farbmarkierer
Überlebende im Schlauch
Boot ohne Signalmittel
Überlebende mit
Farbmarkierer
Über Land
500 ft
Überlebende im ebenen
Gelände mit dichter Vegetation
500-1000 ft
Überlebende in hügeliger
Landschaft;
Überlebende im ebenen
Gelände oder mit
Geringer Vegetation
1000 ft
(Flughöhe hängt vom Wetter
und Vegetation ab)
1000-3000 ft
Überlebende mit Signalmitteln
Und oder Radar-Reflektor
1500-5000 ft Bei Nachtsuchen
1500-5000 ft
10 000 ft
Bei Nachtsuchen
Suche nach Notsendern
1500-5000 ft Bei Nachtsuchen
Bis 10 000 ft Notsendersuche abhängig
vom Gelände
Januar 2006
6-14
SAR-Handbuch
(9) Suchtiefe ist die Entfernung (NM) auf die ein Objekt vom Suchenden noch
erkannt werden kann. Sie hängt von der Suchhöhe, der meteorologischen Sicht
sowie der Art, Größe und Farbe des zu suchenden Objekts und gewährleistet
eine optimale Auffindbarkeit (DETECTION CAPABILITY)
Objekt
Sichtweite bei klaren Wetter (NM)
Aus der Luft
Auf See
In 500 ft (150 m)
6 m über Wasserspiegel
mit Fernglas
Gelbes Rettungsboot
Farbmarkierer*
Signalspiegel
Reflektierendes Material
Weißer Rauch
Fallschirm
Blitzlicht
Pyrotechnisches Signal
Leuchtkugeln
Tag
Nacht
Tag
Nacht
1-2
3
7
2
12
5
2
2
1**
2
17-30
6
1-2
2
5
2
12
2
2
1**
10
20
6
* besonders wirkungsvoll im Schnee
** wenn beleuchtet
(10)
Die Suchstreifenbreite (TRACK SPACING) wird festgelegt unter
Berücksichtigung der Suchtiefe, der zur Verfügung stehenden SAR-Kräfte
und dem beabsichtigten Suchergebnis in Prozent der
Entdeckungswahrscheinlichkeit. Die Suchstreifenbreite wird von der SARLeitstelle festgelegt.
Entscheiden sich SAR-Kräfte im Suchgebiet, die Suchstreifenbreite aufgrund
der Gegebenheiten zu ändern, ist das RCC umgehend zu informieren.
Januar 2006
SAR-Handbuch
6-15
(11) Der Faktor Leistungsfähigkeit des SAR-Mittels wird bestimmt durch:
- Personal
Anzahl der Besatzungsangehörigen / zusätzlicher Beobachter von Luft- und
Seefahrzeugen,
Stärke der Bodentrupps,
Ausbildungsstandart,
Physische und psychische Leistungsgrenzen sowie Einsatzwille.
- Material
Technischer Zustand,
Ausrüstung und Rüstzustand der SAR-Mittel,
Empfangs-/Sendequalität der elektronischen Suchmittel.
- Eine wesentliche Voraussetzung für eine zuverlässige Gebietsabdeckung ist
eine exakte Navigation mit zuständiger Flugwegverfolgung und evtl.
erforderlichen Verbesserungen. Um diese Forderung zu erfüllen, sind von der
Besatzung alle verfügbaren Mittel einzusetzen (ggf. auch Radarunterstützung).
Anmerkung:
Die derzeitige Navigationsausrüstung der UH-1D schränkt deren Fähigkeit der
Sichtsuche bei Nacht erheblich ein.
(12) Augenführung während einer Suche (SCANNING):
- Bei der Tagessuche (SCANNING DAY) sollen in Flugrichtung blickende
Beobachter von links nach rechts und umgekehrt suchen. Die Seitenbeobachter
suchen von unten nach oben und umgekehrt. Gezeichnet müsste ein grober
Sägezahn entstehen. Um den Augen Zeit zum Ausruhen zu geben, sollte man sie
von Zeit zu Zeit auf einen festen Punkt richten.
- In der Nacht (SCANNING NIGHT) benötigt das menschliche Auge etwa 30
Minuten, um sich der Dunkelheit anzupassen. Die Lichtempfindlichkeit wird dabei
etwa 1 000mal größer. Durch helles Licht wird diese Anpassung zunichte gemacht.
Das Scanning in der Nacht ist vergleichbar mit der Technik des Scanning am Tage
bei folgenden wichtigen Unterschied:
Da die Nachtsehzellen der Netzhaut kreisförmig angebracht sind, können
schlecht beleuchtete Objekte nur gesehen werden, wenn sie nicht im Zentrum
des Sichtfeldes liegen. Wenn ein nur wenig beleuchtetes Objekt erkannt wird,
sollte der Beobachter das Zentrum seines Sichtfeldes neben das Objekt richten.
Januar 2006
6-16
SAR-Handbuch
b. Suchverfahren
622. Obwohl es nicht möglich ist, für alle Suchen generelle Verfahren genau
festzulegen, da z.B. mit unvollständigen Informationen und sich ständig ändernden
Gegebenheiten gerechnet werden muss, wurden Richtwerte ermittelt und theoretisch
optimale Suchverfahren für Luft- und Seefahrzeuge entwickelt. Erfahrung, Routine
und flexibles Handlungsverhalten der SAR-Besatzungen sowie richtige Anwendung
der nachfolgend aufgeführten Suchverfahren lassen eine hohe
Auffindungswahrscheinlichkeit erwarten.
Im Einzelfall können sich auch andere, der Situation besser angepasste
Suchverfahren als zweckmäßig erweisen.
Die anzuwendenden Suchverfahren ergeben sich aus der Lagebeurteilung und
werden in der Regel vom RCC festgelegt.
Dabei sind insbesondere folgende Faktoren zu berücksichtigen:
- Tageszeit (Tag- oder Nachtsuche erforderlich)
- Genauigkeit des vermuteten Notfallortes / -gebietes
- Art und Umfang der zur Verfügung stehenden SAR-Mittel
Die folgenden gebräuchlichsten internationalen Suchverfahren dienen als Grundlage
für Planung und Durchführung von SAR-Einsätzen mit Luft- und / oder
Seefahrzeugen.
Weitere Suchverfahren sind dem IAMSAR Vol. II zu entnehmen.
623. Sichtsuche
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
TRACKLINE SEARCH, NON RETURN (TSN)
TRACKLINE SEARCH, RETURN (TSR)
PARALLEL SWEEP SEARCH, (PS)
CREEPING LINE SEARCH (CS)
CREEPING LINE SEARCH COORDINATED (CSC)
EXPANDING SQUARE SEARCH (SS)
SECTOR SEARCH (VS)
CONTOUR SEARCH (OS)
Januar 2006
SAR-Handbuch
6-17
(1) TRACKLINE SEARCH, NON RETURN (TSN)
Dieses Verfahren wird als Erstmaßnahme angewendet, wenn ein Luftfahrzeug
als vermisst gilt. Es basiert auf der Vermutung, dass das Lfz auf dem
vorgesehenen Flugweg bzw. in unmittelbarer Nähe notgelandet, notgewassert
oder abgestürzt ist.
Streckensuche
(Trackline Search, Non Return)
Anmerkung:
Die erste Suche erfolgt auf dem Kurs des vermissten Lfz, in dessen Flugrichtung
oder in entgegen-gesetzter Richtung, je nach Standort des SAR-Luftfahrzeugs.
Bleibt die Suche erfolglos, kann zum vollen TC übergegangen werden, indem ein
Streifen von 5 NM beiderseits des angenommenen Flugweges abgesucht wird. Erst
danach erfolgt eine ausgedehntere Flächensuche.
Januar 2006
6-18
SAR-Handbuch
(2) TRACKLINE SEARCH, RETURN (TSR)
Dieses Verfahren wird angewendet, wenn die Entfernung A – C sehr lang und die
verfügbare Zeit begrenzt ist.
Streckensuche
(Trackline Search, Return)
Januar 2006
SAR-Handbuch
6-19
(3) PARALLEL SWEEP SEARCH (PS)
Dieses Verfahren wird angewendet:
- bei großen ebenen Suchflächen,
- wenn keine exakten Hinweise auf die Unfallstelle vorliegen,
- wenn keine gleichmäßige Gebietsabdeckung erzielt werden soll.
Die Grenzen der Suchgebiete sollen anhand natürlicher Gegebenheiten
(Ortschaften, Straßen, Eisenbahnlinien, Wasserläufe u.s.w.) festgelegt werden,
um dem Suchflugzeug die Navigation zu erleichtern.
Flächensuche
(Parallel Sweep Search)
Januar 2006
6-20
SAR-Handbuch
4) CREEPING LINE SEARCH (CS)
Dieses Verfahren wird angewendet, wenn
- das Suchgebiet schmal ist,
- das zu suchende Objekt wahrscheinlich nicht auf oder in unmittelbarer
Nähe des vorgesehenen Flugwegs vermutet wird.
- die sofortige Abdeckung des höchstwahrscheinlichen Absturzgebiets
erforderlich ist,
- ein TC unzweckmäßig ist.
Suche in „Schlangenlinien“
(Creeping Line Search)
Januar 2006
SAR-Handbuch
6-21
(5) CREEPING LINE SEARCH COORDINATED (CSC)
Dieses Verfahren ist ein CS über See, bei dem ein Suchschiff auf dem
wahrscheinlichen Flugweg des vermissten Lfz entlang fährt und dabei
gleichzeitig das SAR-Lfz bei der Navigation unterstützt.
Koordinierte Schiff-/Luftfahrzeugsuche
(Creeping Line Search Co-ordinated)
Januar 2006
6-22
SAR-Handbuch
(6) EXPANDING SQUARE SEARCH (SS)
Dieses Verfahren wird angewendet, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine
bestimmte Position des zu suchenden Objekts hindeuten und die abzusuchende
2
Fläche relativ klein ist (ca. 30-40 NM ).
Es kann sowohl nach links wie auch nach rechts geflogen werden. Um eine
zuverlässige Gebietsabdeckung zu erreichen, ist – insbesondere bei höheren
Windgeschwindigkeiten – eine intensive terrestrische Navigation und exakte
Einhaltung des Flugweges erforderlich.
Falls eine zweite Suche (EX) notwendig ist, sollte diese um 45° versetzt erfolgen.
Quadratsuche – Ausdehnend
(Expanding Square Search)
Januar 2006
SAR-Handbuch
6-23
(7) SECTOR SEARCH (VS)
Dieses Verfahren wird angewendet, wenn
- Anhaltspunkte vorliegen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine
bestimmte Position des zu suchenden Objekts hindeuten,
oder
- der Mittelpunkt für dieses Suchverfahren durch terrestrische Navigation
andere Hilfsmittel (Rauchkörper, peilbarer Sender) festgelegt werden kann.
Der Sektorwinkel beträgt grundsätzlich 30°, der Radius ® wird durch das RCC
festgelegt.
Sektorsuche
(Sector Search)
Januar 2006
6-24
SAR-Handbuch
(8) CONTOUR SEARCH (OS)
Dieses Verfahren wird über einem Gelände mit großen Höhenunterschieden
angewendet.
- Das Luftfahrzeug beginnt die Suche an der Spitze des Berges, indem es ihn in
dieser Höhe vollständig umkreist.
- Danach sinkt das Lfz 100 bis 200 Fuß, während es eine 360° Schleife entgegen
der Flugrichtung fliegt, umrundet dann den Berg erneut und wiederholt dies Manöver
so oft wie
notwendig.
- Als Alternativlösung kann die Suche mit einer ähnlichen Sinkrate spiralförmig um
den Berg durchgeführt werden.
- Wenn die Umstände es günstiger erscheinen lassen, kann die Suche auch am Fuß
des Berges beginnen und im Steigflug nach o.a. Methode weitergeführt werden.
- Ist der Berg zu groß oder kann er aus anderen Gründen nicht umflogen werden,
wird die
Suche an Abschnitten des Berges durchgeführt.
Konturensuche
(Contour Search)
Dieses Verfahren setzt voraus
- Erfahrung im Gebirgsflug
- Benutzung spezieller Karten
- erhöhte Aufmerksamkeit und Hindernisbeobachtung
- ständige Beobachtung der Wetter- und Windverhältnisse
Januar 2006
SAR-Handbuch
6-25
624. Elektronische Suche (HOMING PATTERN (H))
Zum Auffinden von Notsendern, die auf den internationalen Notfrequenzen 121.500
MHz und / oder 243 MHz Signale abstrahlen, werden mit Peilgeräten ausgestattete
Luftfahrzeuge eingesetzt.
Das Verfahren kann sowohl in Verbindung mit einem der vorher genannten
Suchverfahren als Sichtsuche oder auch ausschließlich elektronisch im
Instrumentenflug bzw. über den Wolken (VFR On Top) in enger Zusammenarbeit mit
den zuständigen Flugsicherungsdienststellen durchgeführt werden.
Das Verfahren ist immer dann vorzusehen, wenn ein Notsignal empfangen wird oder
wenn bekannt ist bzw. angenommen werden kann, dass Überlebende mit einem
Notsender ausgerüstet sind.
Um große Gebiete / lange Strecken in möglichst kurzer Zeit absuchen zu können,
setzen die SAR-Leitstellen insbesondere
- TRANSALL C 160 und
- BREGUET ATLANTIK BR 1150
zur elektronischen Suche (HOMING PATTERN) auf der Notfrequenz 243 MHz ein.
Grundsätzlich gilt bei der Suche, dass die Empfangsleistung mit der Flughöhe
zunimmt. Wenn Wetter und andere Faktoren es zulassen, sollte das
Suchluftfahrzeug daher in einer Höhe
fliegen, die einen maximalen Empfang erwarten lässt.
Reichweite des Notsignals
(Cone of Silence, kein Empfang)
Maximale Ausbreitung bei ungestörter Abstrahlung
Januar 2006
6-26
(1)
SAR-Handbuch
Luftfahrzeuge mit Peiler (Homing)
Eine Ton- und Nadelanzeige kann bereits im Anflug auf das Suchgebiet
erfolgen. Sobald eine zuverlässige Nadelanzeige vorhanden ist, erfolgt ein
direkter Anflug auf den Notsender. Solange dies jedoch nicht der Fall ist, wird
das vorher festgelegte Sicht-Suchverfahren fortgesetzt. Über flachem,
hindernisfreiem Gelände und über See kann bereits in größeren Entfernungen
auch in niedriger Flughöhe eine zuverlässige Anzeige erwartet werden.
(2)
Luftfahrzeuge ohne Peiler (Aural Search)
AURAL SEARCH kann angewendet werden, wenn das Suchluftfahrzeug über
keine Nadelanzeige verfügt und nur den Ton des Notsenders (243.000 oder
121.500 MHz empfängt. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Ton
gleichmäßig und kreisförmig bis zu einer bestimmten Reichweite vom
Notsender ausgestrahlt wird.
Januar 2006
SAR-Handbuch
6-27
Die Position, wo der Ton zuerst wieder empfangen wurde oder verloren ging,
werden auf der Karte eingetragen. Die Mittelsenkrechten auf den Verbindungslinien zwischen den Punkten Signalempfang / Signalverlust markieren im
Idealfall in ihrem Schnittpunkt die Lage des Notsenders.
(3) Elektronische Suche in IMC oder VMC On Top
Dieses Verfahren wird angewendet, wenn eine Sichtsuche mit ständiger
Bodensicht aus Wettergründen nicht möglich ist.
Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen FS-Dienststelle
durchzuführen. Dabei sollten die Grenzen des Suchgebietes durch
Radionavigationshilfsmittel festgelegt werden.
Verfahren:
Beim ersten Stationsüberflug wird die Position festgestellt (Kreuzpeilung, Radar).
Danach wird drei Minuten OUTBOUND geflogen, ein PROCEDURE TURN
durchgeführt und zum Notsender zurückgeflogen.
Beim zweiten Überflug wird das IFF / SIF-Gerät auf Mode 3/A, Code 7700
geschaltet. Über die umlaufende Nadel 90° versetzt zum vorigen Kurs drei Minuten
OUTBOUND geflogen und nach einem PRODUCE TURN zum Notsender
zurückgekehrt.
Januar 2006
6-28
SAR-Handbuch
Zusätzlich zur ständigen Verbindung mit der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle
kann die Besatzung versuchen, auf der Notfrequenz mit Überlebenden Kontakt
aufzunehmen.
625. Suche bei Nacht
Allgemein hängt der Erfolg einer Suche bei Nacht vor allem davon ab, ob
Überlebende in der Lage sind, ihre Position durch Notsignale (Notsender,
pyrotechnische Mittel, Feuer) kenntlich zu machen.
(1) ELECTRONIC SEARCH
Die erfolgversprechende Suchmethode bei Nacht ist die elektronische Suche , da
sie auch ohne Bodensicht durchgeführt werden kann. Voraussetzung ist, dass
eine Peilung empfangen wird.
(2) Sichtsuche
Eine Sichtsuche kann als Ergänzung oder Ersatz für eine elektronische Suche
bei Nacht angeordnet werden, wenn Wetter und Lage es erlauben oder
rechtfertigen.
(3) Sichtsuche mit Sehhilfe
Der Einsatz von Bildverstärkerbrillen (Nacht-Sehhilfe) in der BELL UH-1D ist bei
entsprechenden Wetterbedingungen nur im Einzelfall von den Geschwaderstandorten Holzdorf, Nörvenich und Landsberg aus möglich. Dabei sind in der
Regel durch Zusammenstellung einer ausgebildeten Besatzung und ggf. längere
Anflugwege Zeitverluste in Kauf zu nehmen.
c.
Suchdurchführung
626. Haben alle Bemühungen, den Standort des vermissten Lfz auf fernmeldetechnischem Weg (PRECOM SEARCH) genau zu bestimmen nicht zum Erfolg
geführt und wurde die Suchplanung abgeschlossen, setzt die SAR-Leitstelle
Einsatzmittel ein.
Dabei wird auf Kräfte zurückgegriffen, die am schnellsten und wirksamsten Erfolg
erwarten lassen, um das vermisste Lfz und dessen Insassen zu finden.
Die Suche erfolgt abhängig von der Lage:
- durch Luftfahrzeuge,
- durch Seefahrzeuge,
- durch Bodentruppen,
- als kombinierte Suche.
Januar 2006
SAR-Handbuch
6-29
Suche durch Luftfahrzeuge
627. Luftfahrzeuge eignen sich aufgrund ihrer Geschwindigkeit und hohen
Beweglichkeit sowie ihrer Reichweite und der guten Beobachtungsmöglichkeiten
zum Absuchen großer Räume in kurzer Zeit. Sie können unter nahezu allen
Wetterbedingungen eingesetzt werden. Ihre Ausrüstung ermöglicht auch die
elektronische Suche nach aktiven Notsendern.
Während Hubschrauber wegen ihrer niedrigen Geschwindigkeit und hohen
Wendigkeit besonders erfolgversprechend über schwer einsehbarem Gelände
eingesetzt werden können, bieten Starrflügler den Vorteil, über eine größere
Reichweite und eine lange Flugdauer zu verfügen. Sie sind daher insbesondere zur
Großraumsuche und als ON SCENE COMMANDER (OSC) geeignet.
628. Alle Vorbereitungen für die Suche sollten beendet sein, bevor das Luftfahrzeug
in das Suchgebiet einfliegt.
Es ist sicherzustellen, dass alle geflogenen Strecken, Höhen, Geschwindigkeiten
und Zeiten festgehalten werden.
Wenn ein Suchobjekt (oder ein vermeintliches) gesichtet wird, ist die Position sofort
auf der Karte zu markieren. Objekte im Wasser sollen mit Rauchkörpern,
Leuchtbojen oder Farbmarkierungen gekennzeichnet werden. Falls das gesicherte
Objekt nicht das Suchobjekt ist, ermöglicht die Einzeichnung auf der Karte und die
Markierung der Position, die Suche an dem Punkt wieder aufzunehmen, an dem sie
abgebrochen wurde.
Bodensuche
629. In der Regel werden bodenständige Kräfte bei einer SAR-Aktion eingesetzt, um
Über-lebende zu bergen, zu versorgen und abzutransportieren, nachdem diese aus
der Luft lokalisiert jedoch nicht geborgen werden konnten. Dagegen ist der alleinige
Einsatz von Bodentruppen bei einer Suche im allgemeinen nicht zu empfehlen, da
eine Bodensuche zu zeitaufwendig ist.
Bodentruppen können zur Suche jedoch eingesetzt werden, wenn
- die Wetterlage den Einsatz von Lfz nicht oder nur begrenzt zulässt,
- die Geländestruktur / Vegetation wenig Erfolg für eine Suche aus der Luft
verspricht,
- die Suche aus der Luft ergebnislos war.
Grundsätzlich ist der Einsatz von bodengebundenen Mitteln jedoch nur dann
erfolgversprechend, wenn das Suchgebiet klein ist, die Wahrscheinlichkeit für das
Auffinden Überlebender relativ groß ist (AREA OF HIGH PROBABILITY) und
genügend Personal / Material zur Suche zur Verfügung steht.
Januar 2006
6-30
SAR-Handbuch
630. Zur Durchführung einer Bodensuche werden vor allem Einheiten
herangezogen, die aufgrund der Art des Notfalls, der geographischen Lage, ihres
Bereitschaftsstandes und ihrer Ausrüstung geeignet erscheinen. Zivile Kräfte (z.B.
Polizei) werden über die SAR-Bereichssuchstellen und militärische Kräfte über die
Wehrbereichskommandos (WBK) angefordert. Um keine Zeit zu verlieren, müssen
Suchtrupps so schnell wie möglich zu ihrem Einsatzgebiet gebracht werden. Die
mitzuführende Ausrüstung hängt vom jeweiligen Einsatzgebiet ab. Wichtig sind
Funkgeräte, um mit der SAR-Leitstelle über einen OSC Informationen austauschen
zu können
Bei der Festlegung eines Suchgebietes sollten, (soweit möglich), Grenzen wie z.B.
Flüsse, Gewässer, Gebirgstäler oder Straßen und Eisenbahnlinien berücksichtigt
werden.
Das Suchverfahren richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. In der Regel
bilden Suchmannschaften eine Kette und durchkämmen das Gebiet in parallelen
Suchstreifen. Zwischen den benachbarten Mitgliedern der Kette sollte Sicht- oder
Gehörkontakt bestehen.
Suche mit Seefahrzeugen
631. Über See werden Schiffe als Suchmittel eingesetzt, wenn Wetterlage oder
Einsatzverhältnisse es erfordern.
Sie verfügen i.a. über eine lange Verweildauer im Suchgebiet, eine hohe
Bergekapazität und gute Führungs- und Navigationsmittel. Andererseits sind sie
jedoch nicht in der Lage, große Gebiete schnell abzudecken.
Bei der Suche wird überwiegend auf Einheiten der Deutschen Gesellschaft zur
Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) und der Marine zurückgegriffen, bei Bedarf auch
auf Handelsschiffe und Schiffe / Boote anderer Organisationen.
Die anzuwendenden Suchverfahren entsprechen weitgehend denen der
Luftfahrzeuge.
(Näheres siehe IAM SAR Manual Vol.I-III)
Januar 2006
SAR-Handbuch
6-31
Kombinierte Suche
632. Zur Erhöhung der Wahrscheinlichkeit für ein schnelles Auffinden Überlebender,
können sowohl an Land als auch über See, kombinierte Suchaktionen mit
Luftfahrzeugen und Seefahrzeugen durchgeführt werden. Dies ist besonders dann
von Bedeutung, wenn Überlebende durch Umweltbedingungen außerordentlich
gefährdet sind (z.B. über See, Kälte im Winter).
Parallel zu Luftfahrzeugen werden Bodentruppen dabei schwerpunktmäßig zum
Durchkämmen von aus der Luft nur schwer einsehbarem Gelände eingesetzt.
Seefahrzeuge dienen neben ihrer Such- und Bergekapazität gleichzeitig als
Bezugspunkt und Sicherung für eingesetzte Luftfahrzeuge. Für den kombinierten
Einsatz von Luft- und Seefahrzeugen kann das Suchverfahren COORDINATED
CREEPING LINE SEARCH (CCL) angewendet werden.
d.
Beendigung der Suche
Auffinden der Unfallstelle
633. Nach Beendigung der Suche durch Auffinden der Unfallstelle und
Durchführung der notwendigen Bergungs-/ Rettungsmaßnahmen endet die
SAR–Aktion.
Erfolglose Suche
634. Soll die Suche nach einem vermissten Luftfahrzeug ergebnislos eingestellt
werden, ist
- bei zivilen Luftfahrzeugen die Zustimmung der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)
- bei militärischen Luftfahrzeugen die Zustimmung der einsatzmäßig vorgesetzten
Kommandobehörde
erforderlich.
Dieser Fall kann eintreten, wenn trotz umfangreicher Suchmaßnahmen und
Ausschöpfung aller Mittel das vermisste Luftfahrzeug bzw. dessen Insassen
nicht gefunden werden konnte und für die Insassen keine Überlebenschance
mehr besteht oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Fehlalarmierung
angenommen werden muss.
Januar 2006
6-32
SAR-Handbuch
V. Hilfeleistung und Rettung
635. Maßnahmen zur Hilfeleistung und Rettung werden sofort eingeleitet, wenn der
Standort des in Not befindlichen Luftfahrzeuges bekannt und Hilfe erforderlich ist.
a. Bereitstellung (ORBIT)
636. Unter Orbit ist die Bereitstellung / Wartestellung eines SAR-Mittels am Boden,
auf See oder in der Luft in dem Raum zu verstehen, den ein in Luftnot geratenes
Luftfahrzeug vermutlich passieren wird, damit notfalls sofortige Rettungsmaßnahmen
durchgeführt werden können. Die Bereitstellung, ggf. auch Dislozierung eines SARMittels ist zu veranlassen, wenn ein Luftfahrzeugführer durch einen Notruf erklärt,
dass die Betriebssicherheit des Luftfahrzeuges gefährdet und eine sichere
Durchführung des Fluges nicht mehr gewährleistet ist.
b. Begleitung (ESCORT)
637. Ist die Betriebssicherheit eines Luftfahrzeuges gefährdet und liegen dabei
Umstände vor, die eine sofortige Landung nicht zulassen, ist ein Begleitflugzeug
einzusetzen, wenn z.B.
- ein äußerlicher Schaden an einem Lfz festgestellt werden soll,
- Navigationsunterstützung erforderlich ist, um das in Not befindliche Lfz zu einem
geeigneten Landeplatz zu führen,
wegen Instrumentenausfall eine Begleitung durch ein anderes Lfz erforderlich ist
( z.B. Übernahme des Funksprechverkehrs).
Daneben stellt ein Begleitflugzeug eine moralische Unterstützung für die Insassen
des in Not befindlichen Lfz dar, im Wissen dass jederzeit schnelle Hilfe geleistet
werden kann.
Für den SAR-Dienst bringt ein ESCORT den Vorteil, dass im Falle einer Notlandung
/ -wasserung bzw. Absturz keine Suchaktion erforderlich ist und weitere SAR-Mittel
bei Bedarf gezielt eingesetzt werden können.
Januar 2006
SAR-Handbuch
6-33
c. Hilfeleistung nach einem Luftfahrzeugunfall
oder einer Notlandung
638. Sobald das vermisste Lfz oder dessen Insassen durch SAR-Kräfte entdeckt
wurde, ist durch diese eine Lagemeldung an das zuständige RCC abzugeben. Diese
Meldung sollte auf jeden Fall den Notfallort, mit Koordinaten, die Zahl der
Überlebenden, einen kurzen Situationsbericht und Angaben über geplante eigene
Rettungsmaßnahmen beinhalten. Die Meldung ist direkt oder über andere Stallen mit
dem Zusatz „Weiterleiten an RCC bzw. Relay to RCC“ zu übermitteln.
639. Kann das am Notfallort zuerst eingetroffene SAR-Lfz die Bergung
Überlebender nicht selbst übernehmen und sind keine anderen Rettungskräfte im
Einsatz, sollte
- Überlebenden ein Zeichen gegeben werden, dass sie entdeckt wurden,
- über Funk Hilfe angefordert,
- die Notfallstelle markiert,
- Fühlung gehalten und
- wenn möglich, andere geeignete Rettungsmittel herangeführt werden.
Soweit möglich / vorhanden, kann auch Überlebensausrüstung abgeworfen werden.
640. Zum Teil führen SAR-Luftfahrzeuge eine spezielle, abwurffähige
Überlebensausrüstung in Containern oder Paketen verschiedener Art und
Abmessungen mit.
Diese Behälter sollen durch unterschiedliche Farbbänder gekennzeichnet werden,
die international folgende Bedeutung haben:
Rot
- Medizinische Versorgungsgüter und Erste-Hilfe-Ausrüstung
Blau
- Lebensmittel und Wasser
Gelb
- Decken und Schutzkleidung
Schwarz
- verschiedenartige Ausrüstung wie Äxte, Kompanten,
Kochutensilien usw.
Mehrfarbig
- zusammengepackter Inhalt aus verschiedenen o.a. Behälter
Januar 2006
6-34
SAR-Handbuch
d. Rettung
641. Nach Eintreffen von SAR-Kräften am Notfallort sind Überlebende soweit
möglich zu versorgen und zu bergen. Die Aufnahme und der Transport Überlebender
ist dabei mit äußerster Sorgfalt und Umsicht vorzunehmen, um Verletzte vor
weiterem Schaden zu bewahren.
Das aufnehmende Krankenhaus ist so früh wie möglich über die Zahl der Verletzten
und die Art der Verletzungen zu informieren.
642. Geborgene Besatzungsangehörige von Kampfflugzeugen sind
unabhängig von äußeren Verletzungsanzeichen immer liegend zu transportieren (Möglichkeit einer Rückgratverletzung durch Schleudersitzausschuss).
643. Rettung durch Hubschrauber
Die Rettung / Bergung von Überlebenden bzw. Material erfolgt in der Regel durch
Landung eines SAR-Hubschraubers an der Notfallstelle. Ist eine Landung dort in der
Nähe nicht möglich, kann die Bergung auch im Schwebeflug erfolgen. Dazu sind alle
SAR-Hubschrauber mit einer Rettungswinde ausgerüstet.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Aufnahmekapazität der SAR-Hubschrauber typund lageabhängig begrenzt ist.
Bei einer größeren Zahl von Überlebenden – insbesondere über See – muss u.U.
eine Wartezeit in Kauf genommen werden, bis weitere Hubschrauber oder andere
Rettungsmittel am Einsatzort eintreffen.
(Bergungsverfahren siehe Kapitel 8, Abschnitt IV)
644. Rettung durch Sonstige
Seeflugzeuge oder landgestützte SAR-Kräfte übernehmen Bergung, Versorgung und
Transport Überlebender wenn
- sie als erste am Notfallort eintreffen,
- diese Maßnahmen durch SAR-Hubschrauber nicht durchgeführt werden können.
Grundsätzlich ist jedoch ein Lufttransport vorzuziehen, da er in der Regel
schonender für Patienten und schneller ist. Daher ist es u.U. empfehlenswert, für
einen Transport auf das Eintreffen eines SAR-Hubschraubers zu warten oder
Überlebende zu einem Platz zu bringen, von wo aus sie vom Hubschrauber
aufgenommen werden können.
Januar 2007
SAR-Handbuch
6-35
VI. Einsatzführung
a. Allgemeines
645. SAR-Leitstellen üben OPERATIONAL CONTROL über alle ihnen ständig
unterstellten SAR-Mittel 1. Grades sowie über ihnen zur Verfügung gestellten SARMittel 2. Grades für die Dauer deren Einsatzes aus. Sie überwachen alle SAREinsätze und koordinieren den Einsatz ziviler Lfz.
Für eine umfassende Lagebeurteilung und eine detaillierte Befehlsgebung ist daher
ein geregelter Informationsfluss von Bedeutung. Alle im SAR-Einsatz befindlichen
Luftfahrzeuge müssen ständig über Funk oder, falls das Lfz gelandet ist, über
Telefon von der SAR-Leitstelle erreichbar sein. Entsprechendes gilt auch für See- /
Wasserfahrzeuge und Bodentruppen im SAR–Einsatz.
646. Zur Führung von SAR-Luftfahrzeugen über Funk bedienen sich die SARLeitstellen
(1) im SAR-Bereich GLÜCKSBURG
- eigener VHF / UHF-Sprechfunkeinrichtungen
- der Marine-Funkstelle im HF-Bereich
- sowie der Einrichtungen des FS-Kontrolldienstes.
(2) im SAR-Bereich MÜNSTER
- dem SAR-Flugfunknetz VHF / UHF
- der Funkleitstelle LTKdo im HF-Bereich
- des Funknetzes des Radarführungsdienstes im UHF / VHF-Bereich
- sowie der Einrichtungen des FS-Kontrolldienstes
647. Während des Einsatzes halten SAR-Mittel soweit möglich, ständig
Hörbereitschaft auf den ihnen zugewiesenen Frequenzen.
b. Einsatzleiter im Suchgebiet
(ON SCENE COORDINATOR – OSC)
648. Wenn die SAR-Leitstelle ihre SAR-Mittel nicht selbst wirksam führen kann,
bestimmt sie einen OSC und beauftragt diesen mit der Leitung von SAROperationen im Einsatzgebiet.
Januar 2006
6-36
SAR-Handbuch
Der OSC ist in der Regel eine geeignete Person an Bord eines Lfz, das sich bereits
im Einsatzgebiet befindet oder in das Gebiet entsandt wird. Der OSC kann auch die
Einsatzleitung vom Boden / See aus wahrnehmen, wenn ausreichende
Führungsmittel und Fernmeldeverbindungen vorhanden sind.
649. Aufgaben
Die Aufgaben des OSC werden vom zuständigen RCC festgelegt.
Unter Berücksichtigung der verfügbaren Führungsmöglichkeiten kann das RCC dem
OSC folgende Aufgaben ganz oder teilweise übertragen:
- Koordinierung aller im Suchgebiet eingesetzten SAR-Kräfte.
- Koordinierung des Einsatzes aller seinem Suchgebiet zugeteilten SAR-Mittel.
- Herstellen und überwachen der Fernmeldeverbindungen sowie ggf. Durchführung
des Funk- und Fernsprechverkehrs mit den ihm zugeteilten Einheiten und dem RCC.
- Zuteilung von Suchgebieten an SAR-Mittel innerhalb des eigenen zugewiesenen
Suchgebietes und Festlegung der Suchverfahren.
- Unterrichtung der SAR-Mittel über Einzelheiten des Auftrages.
- Abgabe von Lageberichten an die SAR-Leitstelle.
VII. Zusammenarbeit mit benachbarten ausländischen SAR-Diensten
650. Bei grenzüberschreitenden Sucheinsätzen ist eine enge Zusammenarbeit mit
ausländischen SAR-Diensten erforderlich. Im Bedarfsfall ersucht das zuständige
RCC die entsprechenden SAR-Dienststellen des benachbarten Auslands um deren
Mitwirkung bei SAR-Maßnahmen und umgekehrt.
Zur Kommunikation verfügen die SAR-Leitstellen in der Regel über Direktleitungen
zu den RCC der benachbarten Staaten.
651. Zur Verbesserung der Zusammenarbeit und zum Erpoben der gegenseitigen
Fernmeldeverbindungen werden mit den benachbarten SAR-Diensten regelmäßig
SAR-Übungen (SAREX) durchgeführt.
Januar 2006
SAR-Handbuch
6-37
652. Angrenzende SAR-Bereiche
Kinloss
Den Helder
Brüssel
Drachenbronn
Zürich
Januar 2006
6-38
SAR-Handbuch
VIII. Unterstützende Dienste
653. Neben SAR-Einrichtungen 1. und 2. Grades können zur erfolgreichen
Durchführung eines Auftrags die Mithilfe anderer, nachfolgend aufgeführter Dienste /
Dienststellen in Anspruch genommen werden.
654. Flugsicherungsdienst (FS-Dienst)
Neben ihrer SAR-Aufgabe, den Alarmdienst für Luftfahrzeuge durchzuführen,
können FS-Dienste auch durch Auskünfte und Hinweise bezüglich der Flugroute
vermissten Lfz die SAR-Leitstelle erheblich unterstützen.
655. Bei der Suche nach überfälligen Luftfahrzeugen können die SAR-Leitstellen auf
Radaraufzeichnungen der DFS zurückgreifen. Die Auswertung des Radarbildes
erfolgt durch Personal der Flugverkehrskontrolle. Alle erkennbaren Informationen,
die der Suche nach vermissten Luftfahrzeugen dienlich sein können, werden an die
anfordernde SAR-Leitstelle weitergegeben.
656. Radarführungsdienst
Bei Luftnotlagen radargeführter Lfz, aber auch bei Notlagen von Lfz, die eventuell
durch Radar geführt wurden, kann der Radarführungsdienst u.U. wichtige Hinweise
über Art der Luftnotlage, letzte Radarposition des Lfz oder die Absichten des
Flugzeugführers übermitteln.
657. Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur (BnetzA)
Der Prüf- und Messdienst (PMD) hat u.a. die Aufgabe, von Sendefunkstellen
verursachte Funkstörungen / Abstrahlungen aufzuklären und Maßnahmen für die
Beseitigung von Störungen einzuleiten.
In Abstimmung mit den zuständigen Dienststellen können die SAR-Leitstellen bei
Sendungen auf den Notfrequenzen 121.500 / 243 MHz um Unterstützung bei der
Aufklärung nachsuchen. Dies insbesondere dann, wenn einige Mittel keine
Aussendung peilen können, oder wenn aufgrund der Wetterlage der Einsatz von
SAR-Lfz nicht möglich ist.
658. Rundfunk, Fernsehen und Presse
Bei länger andauernden Suchen nach vermissten Lfz oder bei Suchen im
unwegsamen Gelände, können entscheidende Hinweise über das überfällige Lfz
durch die Bevölkerung gegeben werden. Das Einschalten der öffentlichen Medien
wie Rundfunk, Fernsehen und Presse kann sich in solchen Fällen als hilfreich
erweisen.
Januar 2007
SAR-Handbuch
6-39
659. Weitere wichtige Unterstützung für den SAR-Dienst leisten außerdem
- COSPAS / SARSAT ( Satelliten – Ortungssystem )
- NAEW ( NATO Airborne Early Warning )
Näheres dazu ist im Kapitel 9 beschrieben.
IX Notausrüstung von Luftfahrzeugen und Besatzungen
660. In Luftnot geratene Besatzungen können mit Hilfe ihrer Notausrüstung und
durch richtiges Verhalten erheblich zu ihrer Rettung und Bergung beitragen.
Alle Besatzungsmitglieder sollten daher im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung
über das Mitführen und in der Handhabung von Not-/Überlebensausrüstung
unterrichtet werden. Auch Passagiere sollten vor Antritt eines Fluges eine
entsprechende Einweisung erhalten.
661. Die Notausrüstung sollte den Erfordernissen des Einsatzgebietes bzw. der
geplanten Flugstrecke in Abhängigkeit von der jahreszeitlichen Witterung
entsprechen.
In der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet man die Einsatzgebiete grob in die
Bereiche See, Land und Gebirge.
662. Wesentliche Bestandteile einer effektiven Notausrüstung sind:
-
Fallschirm,
Rettungsfunkgeräte,
visuelle und akustische Signalmittel,
Erste – Hilfe – Ausrüstung,
Wetterschutz,
Notverpflegung.
Über See kommen zusätzlich Schwimmweste, Schlauchboote und abhängig von der
Wassertemperatur, Kälteschutzanzug hinzu.
X. Verhalten nach Auftreten einer Luftnotlage
a. Allgemeines
663. Gerät eine Luftfahrzeugbesatzung in eine Notlage, sollte sie jedes verfügbare
Mittel nutzen, um sich bemerkbar zu machen, ihren Standort bekannt zugeben und
Hilfe herbeizurufen.
Dies gilt sinngemäß auch für Situationen, in denen eine Besatzung Zeuge eines
Notfalls anderer wird. Zunächst sollte sie in diesen Fällen – soweit möglich – selbst
Hilfe leisten.
Januar 2006
6-40
SAR-Handbuch
b. Notsignale und Notverkehr
664. Wenn einem Luftfahrzeug oder seinen Insassen schwere und unmittelbare
Gefahr droht und unverzüglich Hilfe erforderlich ist, (z.B. Notwasserung,
Bruchlandung oder Absprung), sollte der Luftfahrzeugführer folgende Maßnahmen –
soweit Zeit und Umstände es zulassen- ergreifen:
(1) Absetzen von Notsignalen
Die folgenden, entweder zusammen oder einzeln gegebenen Signale bedeuten,
dass große und unmittelbare Gefahr droht und sofortige Hilfe angefordert wird:
- IFF/ SIF-Gerät (mil) Wahlschalter auf EMERGENCY stellen
- SSR-Transponder Mode 3/A Code 7700
- Ein durch Tastfunk oder auf andere Art gegebenes Signal, das aus der Gruppe
SOS ( . . . - - - . . . des Morsealphabetes) besteht
- Ein durch Sprechfunk gegebenes Signal, das aus dem dreimal gesprochenen
Wort---„MAYDAY“ besteht
- Einzeln und in kurzen Zeitabständen abgefeuerte rotleuchtende Raketen oder
Leuchtkugeln
- ein Leuchtfallschirm mit rotem Licht
(2) Durchführung des Notverkehrs
Ein Notruf soll durch die dreifache Aussendung des Notsignals MAYDAY
eingeleitet und auf der benutzten Sprechfunkfrequenz oder auf der Notfrequenz
übermittelt werden; er soll an eine bestimmte Bodenfunkstelle gerichtet sein und
muss das Rufzeichen des in Not befindlichen Luftfahrzeuges enthalten.
Die dem Notruf folgende Notmeldung soll folgende Angaben enthalten:
- Art der Notlage
- Absicht des Luftfahrzeugführers
- Art der gewünschten Hilfe
- Angaben über Standort, Kurs und Flughöhe
Die Benutzung der Notfrequenz ist nur in Notfällen oder bei Ausfall aller anderen
Frequenzen gestattet.
Januar 2006
SAR-Handbuch
6-41
c. Dringlichkeitssignale und Dringlichkeitsverkehr
665. In Situationen, die die Sicherheit eines Luftfahrzeuges oder eines anderen
Fahrzeuges oder von Personen an Bord oder in Sicht betreffen, aber keine sofortige
Hilfe erfordern (z.B. Verlust der Orientierung, Kraftstoffmangel) sollte der
Luftfahrzeugführer folgende Maßnahmen – soweit Zeit und Umstände er zulassen –
ergreifen:
(1) Absetzen von Dringlichkeitssignalen
(1) Die folgenden, entweder gemeinsamen oder einzeln gegebenen Signale
bedeuten, dass sich ein Luftfahrzeug in einer schwierigen Lage befindet, die es
zur Landung zwingt, jedoch keine sofortige Hilfeleistung erfordert.
1.
wiederholtes Ein- und Ausschalten der Landescheinwerfer
2.
wiederholtes Ein- und Ausschalten der Positionslichter derart, dass sie
nicht mit Positionslichtern , die als Blinklichter eingerichtet sind,
verwechselt werden können.
(2) Die folgenden, entweder gemeinsamen oder einzelnen gegebenen Signale
bedeuten, dass ein Luftfahrzeug eine sehr dringende Meldung über die
Sicherheit eines Wasserflugzeugs oder über Personen an Bord oder in Sicht
abzugeben hat:
1. ein durch Tastfunk oder auf andere Art gegebenes Signal, dass aus der
Gruppe XXX ( - . . - - . . - - . . -) besteht.
2. ein durch Sprechfunk gegebenes Signal, das aus dem gesprochenen Wort
„PANPAN“ besteht.
(2)
Durchführung des Dringlichkeitsverkehrs
Ein Dringlichkeitsanruf soll durch die dreifache Aussendung des
Dringlichkeitssignals
PAN PAN eingeleitet und auf der benutzten Sprechfunkfrequenz übermittelt
werden; er soll an eine bestimmte Bodenfunkstelle gerichtet sein und muss
das Rufzeichen des die Meldung absetzenden Luftfahrzeug enthalten.
Die dem Dringlichkeitsaufruf folgende Dringlichkeitsmeldung soll folgende
Aufgaben enthalten:
1. Art der Schwierigkeit oder Beobachtung
2. andere, für die Hilfeleistung wichtige Informationen,
3. falls zutreffend, Absichten des Luftfahrzeugführers,
4. falls zutreffend, Angaben über Standort, Kurs und Flughöhe.
Januar 2006
6-42
SAR-Handbuch
d. Verhalten von Lfz-Besatzungen
als Zeuge eines Notfalls oder Unfalls
666. Jede Luftfahrzeugbesatzung, die einen Not- oder Dringlichkeitsaufruf aufnimmt
der unbeantwortet bleibt, muss Maßnahmen ergreifen, um andere Stellen
aufmerksam zu machen, wenn sie nicht selbst Hilfe leisten kann.
667. Stellt eine Luftfahrzeugbesatzung fest, dass sich andere Luft-, Wasser-,
Landfahrzeuge oder Personen in einer Notlage befinden, sollten sie die in Nr. 665.
(2) angegebenen Dringlichkeitsmaßnahmen ergreifen. Die Dringlichkeitsmeldung
sollte folgende zusätzliche Angaben enthalten:
- Art, Typ (Muster) , Farbe, Kennzeichen und Zustand des Fahrzeuges
- Ortsangabe / Position des Fahrzeuges
- Anzahl und Situation der Personen
668. Soweit möglich und erforderlich sollte diese Luftfahrzeugbesatzung zum Ort
der Notlage fliegen, um ggf. Unterstützung zu leisten.
669. Erkannte internationale Boden- / Luft- oder Wasser- / Luftnotsichtzeichen
bzw. Notsignale nach Abschnitt XII. sind an ein RCC zu übermitteln.
670. Will ein Luftfahrzeug ein Wasserfahrzeug auf in Not befindliche Luftfahrzeuge,
Schiffe oder Personen lenken, sind die optischen Signale gem. Abschnitt XI.
anzuwenden.
XI. Verhalten nach Notlandung oder Absturz
a. Allgemeines
671. Als wichtige Regel für überlebende Besatzungsmitglieder / Passagiere nach
einer Notlandung / Notwasserung oder Absturz gilt:
-
Ruhe bewahren
Situation beurteilen
Entscheidung treffen
Bleiben Sie wenn möglich, an der Unfallstelle. Das Wrack bzw. die
Flugzeugüberreste oder Ölflecke im Wasser werden leichter entdeckt, als ein
einzelner Mensch im Gelände / Wasser.
Außerdem können in vielen Fällen Teile des verunglückten Lfz zum Überleben
genutzt werden.
Geben Sie nie auf, erhalten Sie Ihren Willen zum Leben! Ein effektives
Rettungssystem steht bereit, Sie aus Ihrer Notlage zu befreien.
Januar 2006
SAR-Handbuch
6-43
672. Von der richtigen Anwendung der Not- /Überlebensausrüstung kann Ihr Leben
abhängen!
Darum sollten die folgenden Hinweise und Empfehlungen beachtet werden.
b. Optische Signalmittel
673. Es gibt eine Vielzahl von optischen Signalmitteln, von denen einige auch bei
nacht verwendet werden können.
Dazu gehören insbesondere:
-
Pyrotechnische Mittel
Farbmarkierer
Feuer / Rauch
Signalspiegel
Flugzeugteile
Spuren und Gegenstände im Schnee
Ausgelegte Sichtsignale
Darüber hinaus sind alle Teile der Notausrüstung, die mit Leuchtfarbe versehen sind
(z.B. Schlauchboote, Schwimmwesten, Abdeckplanen), als Signalmittel einzusetzen.
674. Anwendung von Signalen
(1)
In verschiedenen Farben hergestellte pyrotechnische Mittel
Leuchtkugeln, Leuchtraketen, Rauchmarkierer, Handfackeln sind am Tag und
insbesondere bei Nacht ein hervorragendes Signalmittel. Bei ihrer Anwendung
ist darauf zu achten, dass die Gebrauchsanweisung und
Sicherheitsbestimmungen genau beachtet werden, um Verletzungen und z.B.
eine Waldbrandgefahr zu vermeiden..
Die Erkennungswirkung dieser Mittel hängt auch von der Umgebung, den
Wetterverhältnissen und der Art des pyrotechnischen Mittels selbst ab. Die
größte Erkennungswirkung besitzen Leuchtmittel mit Fallschirm. (Unter
optimalen Bedingungen bei Nacht und über See bis zu 35 SM)
Pyrotechnische Mittel sollten in der Regel nur eingesetzt werden, wenn
Luftfahrzeuge, Seefahrzeuge oder Rettungsmannschaften in der Nähe sind.
Leuchtkugeln / Leuchtraketen möglicht immer vor Luftfahrzeuge abschießen
(max. 60° links oder rechts)
(2) Farbmarkierer können über Land als auch über See eingesetzt werden. Sie
sind besonders gut im Schnee zu erkennen.
Januar 2006
6-44
SAR-Handbuch
(3)
Signalspiegel sind, wenn sie richtig eingesetzt werden, ein hervorragendes
Mittel in einer unbewachsenen, konturenarmen Landschaft (z.B. über See).
(4)
Material für ein Signalfeuer sollte – wenn es die Lage erlaubt – so schnell wie
möglich gesammelt und aufgeschichtet werden, um bei Bedarf entzündet
werden zu können. Ein internationales Notsignal bilden drei Feuerstellen im
Dreieck (30 m Seitenlänge) oder in einer Linie (30 m Abstand).
(5)
Die auszulegenden internationalen Not-Sichtsignale sind im Abschnitt XII
veröffentlicht.
c. Akustische Signalmittel
675. Akustische Signale können vor allem durch eine Trillerpfeife oder lautes
Rufen/Schreien, was jedoch sehr anstrengend ist, erzeugt werden. Insbesondere auf
See und/oder bei Nebel kann der Gebrauch einer Trillerpfeife u.U. sehr wirkungsvoll
sein. Die Reichweite dieser Mittel ist jedoch sehr begrenzt, und sie sind nur
gegenüber bodenständigen Kräften und Wasserfahrzeugen anwendbar.
d. Rettungsfunkgeräte
676. Das einfachste und wirksamste Mittel Notsignale zu geben, ist der Einsatz von
elektronischen Rettungsfunkgeräten. Diese Geräte sind hauptsächlich unter den
Bezeichnungen
ELT = Emergency Locator Transmitter
PLB = Personal Locator Beacon
oder als Notsender/Notfunkgerät bekannt.
Rettungsfunkgeräte haben neben einer optimalen Möglichkeit geortet zu werden und
einer langen Betriebsdauer (mindestens 24 Stunden) den Vorteil, dass eine
Aktivierung in der Regel sofort nach Eintritt der Notlage möglich ist. Sie können ggf.
auch noch durch einen Schwerverletzten eingeschaltet werden.
Der Einsatz von Rettungsfunkgeräten ist überall möglich. Er erspart dem SAR-Dienst
langwierige Suchen und ermöglicht den Such-Lfz einen direkten Zielanflug.
Durch den Betrieb von SAR-Satelliten (COSPAS-SARSAT oder INMARSAT) ist
insbesondere in abgelegenen Gebieten das Mitführen eines Rettungsfunkgerätes zu
einer Art Lebensversicherung geworden.
Januar 2006
SAR-Handbuch
6-45
Anmerkung:
Das Gegenstück zu den in der Luftfahrt eingesetzten Rettungsfunkgeräten sind im
maritimen Bereich EPIRB (Emergency Position Indicating Radio Beacon), die auf
den Frequenzen 406 MHz(ab Ende 2006 eingestellt)und / oder 121,500 MHz und /
oder 243 MHz senden.
677. Die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Rettungsfunkgeräte (für
Lfz) sind die UKW-Sendegeräte, die auf den internationalen Notfrequenzen 121,500
MHz und / oder 243,000 MHz nach Aktivierung automatisch Notsignale (auf- und
abklingender Heulton) aussenden. Außerdem steht als Notfrequenz 406 MHz zur
Verfügung. Entsprechende Geräte sind optimiert auf das COSPAS–SARSAT–
SYSTEM (siehe Kapitel 9, Abschn. IV.), das neben einer genauen
Positionsbestimmung auch zusätzliche Angaben über den Halter und das Lfz (durch
Dekodierung gespeicherter Informationen) an die Rettungskräfte übermittelt.
678. Die Aktivierung der unterschiedlichen Rettungsfunkgeräte erfolgt je nach
Bauart, entweder automatisch durch
- Beschleunigung (5 G für die Dauer von mindestens 11 Millisekunden in
Flugzeuglängsachse nach vorne)
-
Eintauchen in Wasser (Wasseraktivierter Batteriesatz)
-
Reißleine
oder manuell (auch für Testsendungen).
Sofern es sich nicht um tragbare Notsender handelt, werden Rettungsfunkgeräte in
der Regel im hinteren Rumpfbereich von Luftfahrzeugen eingebaut.
679. Beim Umgang mit Rettungsfunkgeräten sollten folgende Grundregeln beachtet
werden:
(1) Handhabung in einer Notsituation
Wurde der Notsender aktiviert, so lassen Sie ihn eingeschaltet, bis
Rettungsmannschaften Sie erreicht haben. Sie erleichtern und beschleunigen
damit Ihre Rettung. Danach sollte der Notsender jedoch sofort abgeschaltet
werden, um die Notfrequenz zur Ortung
anderer Sender wieder freizumachen.
Führen Sie ein tragbares Gerät mit sich und sind in der Lage zu laufen, so ist es
u.U. von Vorteil, durch Aufsuchen eines höheren Standortes eine bessere
Abstrahlung und damit eine größere Reichweite des Notsignals zu erreichen.
Januar 2007
6-46
SAR-Handbuch
(2) Fehlalarmierung
Leider ist eine Fehlalarmrate durch zu empfindliche Beschleunigungsauslöser
(G-Switch) bei harter Landung, falsche Handhabung, nicht korrektem Einbau
und Instandhaltung sowie falscher Lagerung und auch beim Versand sehr hoch
( über 95%). Dies wird noch verstärkt durch die verbesserte Ortung von
Notsignalen mittels Satelliten. Es bereitet große Probleme, aus einer Vielzahl
von empfangenen Notsignalen, echte Notfälle herauszufiltern.
- Zur Vermeidung von Fehlalarmierungen sollten Luftfahrzeugführer vor
allem folgendes beachten:
- Achten Sie darauf, dass Ihr Notsender im Normalfall abgeschaltet ist.
- Stellen Sie fest, dass Sie Ihren Notsender irrtümlich aktiviert haben,
informieren Sie die nächste FS-Stelle und schalten das Gerät wieder ab.
-
Überprüfen Sie wenn möglich nach jedem Flug ob Ihr Notsender
ausgeschaltet ist. Dies ist z.B. realisierbar, indem Sie an ihrem Funkgerät
kurz die Notfrequenz abhören.
(3) Testen von Rettungsfunkgeräten
Zur Vermeidung von Fehlalarmierungen durch Testsendungen von Notsendern
wurde durch die ITU (International Telekommunikation Union) folgendes
Verfahren festgelegt:
Das Ausstrahlen von Testsignalen auf den Notfrequenzen 121,500 MHz und 243
MHz sollte mit der zuständigen FS-Stelle abgesprochen werden und nur innerhalb
der ersten 5 Minuten nach jeder vollen Stunde erfolgen. Die Sendung sollte
maximal 10 Sekunden dauern.
Bedenken Sie: Fehlalarmierungen können echte Notfälle behindern!
e. Sonstige Überlebensausrüstung
680. Erste-Hilfe-Ausrüstung
Nach einem Unfall ist, soweit möglich, Erste Hilfe sofort an sich selbst und an
anderen zu leisten.
Es ist zu berücksichtigen, dass auch scheinbar Unverletzte gefährdet sind, da sie in
der Regel unter Schockeinwirkung stehen.
Eine Erste-Hilfe-Ausrüstung ist in jedem Luftfahrzeug mitzuführen
Januar 2006
SAR-Handbuch
6-47
681. Feuer
Feuer ist für den Menschen unentbehrlich. Man kann sich nicht nur daran wärmen,
sondern auch Kleidung und Ausrüstung trocknen sowie Wasser / Getränke und
Verpflegung aufbereiten. Darüber hinaus kann ein Feuer auch als Signalmittel
eingesetzt werden (Nr. 674). Wassergeschützte Zündmittel (z.B. Streichhölzer)
müssen daher in jeder Überlebensausrüstung enthalten sein.
682. Wetterschutz
Wettereinflüsse wie Kälte, Regen und Wind bergen für Überlebende große
Gefahren. Es ist daher eine grundsätzliche Aufgabe, sich vor der Witterung zu
schützen. Jedes zur Verfügung stehende Hilfsmittel kann dabei genutzt werden.
Wind nimmt dem Körper Wärme. Feuchtigkeit hat eine 25mal höhere Leitfähigkeit als
Luft und führt somit Körperwärme schnell ab. Im Wasser ist bei niedrigen
Temperaturen ein Überleben ohne Kälteschutz meist nur kurz möglich.
683. Wasser und Nahrung
Wasser ist in einer Notsituation wesentlich wichtiger als Nahrung. Ein Mensch kann
tagelang ohne feste Nahrung überleben. Dagegen verliert das Gehirn bereits bei
geringem Verlust von Körperflüssigkeit (Dehydration) die Fähigkeit klar zu denken,
was zu Fehlentscheidungen und somit zum Tode führen kann.
Wenn Sie Wasser haben, trinken Sie daher, wann immer Sie Durst verspüren.
Trinkwasser nicht rationieren!
Kochen Sie nach Möglichkeit Wasser immer ab. Sie entkeimen es und führen dem
Körper mit warmen Getränken wichtige Energie zu.
Auf keinen Fall sollte Alkohol getrunken werden. Alkohol vermindert die
Reaktionsfähigkeit, fördert die Unterkühlungsgefahr, entzieht dem Körper Wasser
und erhöht den Durst.
684. Überleben im Wasser
Für notgewasserte oder über See mit dem Fallschirm abgesprungene Insassen
eines Lfz sind zusätzlich besondere Hinweise zu beachten.
Im Wasser drohen folgende Gefahren:
-
Unterkühlung
Ertrinken
Verdursten
Seekrankheit
Erschöpfung
Januar 2006
6-48
SAR-Handbuch
Überlebenschancen sind sehr unterschiedlich. Sie sind von der Konstitution der des
Überlebenden Die, seiner Ausrüstung und deren richtiger Handhabung, der
Wassertemperatur und anderer Faktoren abhängig. Die folgenden Richtwerte
beziehen sich nur auf Personen ohne Schutzkleidung. Diese Werte können jedoch
im Einzelfall bei weitem über- oder auch unterschritten werden.
Anhaltswerte zu der Überlebenszeit von Personen im Wasser
bei verschiedenen Temperaturen
Temperatur
weniger als 2° C
2 ° bis 4°
C
4 ° bis 10°
C
10° bis 15°
C
15° bis 20°
C
über
20°
C
Wahrscheinliche Überlebenszeit von
Menschen im Wasser
weniger als
weniger als
weniger als
weniger als
weniger als
unbestimmt
3/4
Stunden
1 1/2 Stunden
3
Stunden
6
Stunden
12
Stunden
(abhängig von den Strapazen)
Für das Verhalten im Wasser gelten folgende Grundregeln:
- Solange wie möglich an Bord des Lfz bleiben oder - sofern vorhanden –
schnellstmöglich Schlauchboot / Rettungsinsel besteigen.
- Unbedingt die Kleidung (auch Schuhe) als Schutz gegen Unterkühlung
anbehalten.
- Nicht schwimmen – es sei denn, ein Boot oder der Strand ist in unmittelbarer
Nähe. Den Wärmeabstrom von der Körperoberfläche durch ruhige Körperlage
möglichst gering halten.
- Mit anderen Überlebenden eng zusammenbleiben, untereinander mit einer Leine
verbinden.
- Kein Seewasser trinken.
Januar 2006
SAR-Handbuch
6-49
XII. Internationale Notzeichen
a. Allgemeines
685. Optische Signale sind in einer Notlage oder bei einer SAR-Aktion anzuwenden,
wenn keine Funkverbindung zwischen Luftfahrzeugen und Überlebenden /
Bodensuchtrupps / Wasserfahrzeugen oder umgekehrt zustande kommt bzw. nicht
möglich ist.
(1) Luftfahrzeugbesatzungen haben bei Flügen, die über unwirtschaftliche Gebiete
führen, neben der vorgeschriebenen Notausrüstung eine Zusammenstellung der
gebräuchlichen internationalen Boden / Luft-Notzeichen mit sich zu führen.
(2) Notgelandete Luftfahrzeugbesatzungen haben alle zur Verfügung stehenden
Signal- und Behelfsmittel anzuwenden, um sich gegenüber Luft- oder
Wasserfahrzeugen sowie eingesetzten Suchflugzeugen bemerkbar zu machen
und deren Aufmerksamkeit auf den Notlandeplatz und ausgelegte
Notsichtzeichen zu lenken.
(3) Alle Luftfahrzeugbesatzungen anderer Luftfahrzeuge haben die Pflicht, auf solche
Notzeichen zu achten, wann und wo immer ein Luftnotfall bekannt geworden ist;
besonders aber dann, wenn der mutmaßliche Unfallort an oder auf der
Flugstrecke liegt.
(4) Die Signalfläche ist unter Berücksichtigung der Erkennbarkeit aus der Luft
sorgsam auszuwählen.
Die Notsichtzeichen sind so vorschriftsmäßig wie möglich auszulegen bzw.
anzuwenden, um ein leichteres Erkennen und Entziffern, z.B. bei verschiedenen
Anflugwinkeln, sicherzustellen.
686. Die Sichtzeichen nach 687. und 688. sollten mindestens 2,5 m groß sein.
Das Auslegen der Sichtzeichen hat so zu erfolgen, dass ein starker Farbkontrast
zum gegebenen Untergrund erreicht wird.
Die Wahl des benötigten Materials richtet sich nach den verfügbaren Mitteln.
Januar 2006
6-50
SAR-Handbuch
b. Boden- oder Wasser / Luft-Notzeichen
von Bodensuchtrupps oder Überlebenden an Luftfahrzeuge
687. Internationaler Boden / Luft-Notkode
V
Benötige
Hilfe
Require
assistance
Benötige
arztliche
Hilfe
Require
medical
assistance
N
Y
Nein
(Verneinung)
No
(Negative)
Ja
(Bestätigung)
Yes
(Affirmative)
Gehe in
dieser
Richtung
Proceeding
in this
direction
Januar 2006
X
SAR-Handbuch
6-51
688. Internationale Boden / Luft - Sichtzeichen
(Bodensuchtrupps an SAR-Luftfahrzeuge)
Nachricht
Zeichen
Haben uns in zwei Gruppen geteilt.
Jede marschiert in der bezeichneten
Richtung
Habe Nachricht, dass sich Luftfahrzeug
in dieser Richtung befindet
Wir haben alle Personen gefunden
LL
Wir haben nur einige Personen
gefunden
Nichts gefunden, setze Suche fort
Wir können nicht weiter, kehren zum
Stützpunkt zurück
Suchaufgabe abgeschlossen
N N
X X
LLL
Januar 2006
6-52
SAR-Handbuch
689. Paulin Signals
(Auslegesignale aus Lfz-Abdeckplanen)
Anmerkung:
Die Anwendung des internationalen Boden / Luft-Notkodes (Nr. 687) ist Paulin
Signals vorzuziehen, da die Symbole größer sind und dadurch aus der Luft besser
erkennbar angelegt werden können.
Paulin Signals werden hergestellt durch Falten von Luftfahrzeugabdeckplanen/
Segeln oder anderen geeigneten Material, das unterschiedliche Farben aufweist. (In
der Regel eine Seite rot oder orange und die andere Seite blau).
Januar 2006
SAR-Handbuch
6-53
690. Körpersignale
Körpersignale (Schattensignale) sind anzuwenden, wenn sie aufgrund des
Sonnenstandes und der gegebenen Umstände Erfolg versprechen.
Anmerkung:
Die gezeigten Körpersignale sind nur für den Gebrauch durch Überlebende bestimmt
und dürfen nicht mit den EINWINKZEICHEN für Luftfahrzeuge verwechselt werden!
Januar 2006
6-54
SAR-Handbuch
691. Allgemein gültige Bestätigungssignale von Luftfahrzeugen im
Such- und Rettungsdienst :
(1) Nachricht empfangen und verstanden:
Luftfahrzeug muss anzeigen, dass
Bodensichtzeichen gesehen und
verstanden worden sind:
Bei
- Tag oder Mondlicht
Wackeln mit der Tragflächen
Nacht
Abgabe von grünen Lichtblitzen
mit Signallampe
(2) Nachricht empfangen und nicht verstanden:
Luftfahrzeug muss anzeigen, dass BodensichtZeichen gesehen und nicht verstanden worden
sind.
Bei
- Tag oder Mondlicht
Fliegen eines Vollkreises nach
Rechts
- Nacht
Abgabe von roten Lichtblitzen
mit der Signallampe.
Januar 2006
SAR-Handbuch
6-55
c. Optische Signale von Luftfahrzeigen an Wasserfahrzeuge
692. Signale von Luftfahrzeugen bei Such- und Rettungsmaßnahmen zur Lenkung
von Schiffen auf in Not befindliche Luftfahrzeuge, Schiffe oder Personen.
693. Verfahren so oft wiederholen bis das Schiff
- gewünschten Kurs aufnimmt oder
- anzeigt (durch Setzen der internationalen Flagge „N“ – NOVEMBER -blau-weiß
gewürfeltes Quadrat), dass es nicht folgen kann.
Januar 2006
6-56
SAR-Handbuch
XIII. Kostenregelung
694. SAR-Einsätze, die im Rahmen des SAR-Dienstes für Luftfahrzeuge (ICAOAufgabe) durchgeführt werden sind kostenfrei, sofern sie nicht durch ein grob
fahrlässiges Verhalten ausgelöst wurden.
(Unter den Begriff Luftfahrzeuge fallen z.B. auch Drachenflieger, Hängegleiter und
Fallschirmspringer.)
695. Die Hilfeleistung für bei Luftfahrzeugunfällen verletzte Dritte, erfolgt dagegen
im Rahmen der dringenden Nothilfe und ist kostenpflichtig.
Januar 2006
SAR-Handbuch
7-1
Kapitel 7
Beteiligung des SAR-Dienstes bei
Sonstigen Notfällen
I. Allgemeines
701. Vornehmlich dienen alle SAR-Mittel der Bundeswehr der medizinischen
Versorgung ihres eigenen Personals und der Erfüllung des ICAO-Auftrages.
702. Darüber hinaus können SAR-Mittel auch im zivilen Bereich zur Rettung von
Menschenleben und zur Vermeidung schwerer, gesundheitlicher Schäden eingesetzt
werden:
- bei Seenotfällen
- bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen
und
- im Rahmen des zivilen Rettungswesens (Dringende Nothilfe).
703. Die SAR-Leitstellen üben in allen Fällen OPERATIONAL CONTROL über ihre
eingesetzten SAR-Mittel aus.
II. Seenot-Einsätze
704. Der militärische SAR-Dienst unterstützt die DGzRS bei der Durchführung des
Such- und Rettungsdienstes bei Seenotfällen, soweit zwingende militärische Gründe
einem Einsatz nicht entgegenstehen.
705. Für die Einsatzleitung bei Seenotfällen ist die Seenotleitung BREMEN
zuständig.
Über den Einsatz von SAR-Luftfahrzeugen oder andere Einheiten der Bundeswehr
entscheidet die SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG.
Januar 2006
7-2
SAR-Handbuch
III. Naturkatastrophen oder
besonders schwere Unglücksfälle
706. Als Hilfe bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen
können SAR-Mittel der Bundeswehr zur Rettung von Menschenleben und Tieren
sowie zum Schutz und zur Erhaltung von für die Allgemeinheit wertvollem Material
und lebenswichtigen Einrichtungen eingesetzt werden.
Das gleiche gilt für die Abwehr von Gefährdungen, die durch eine unmittelbar
bevorstehende Katastrophe eintreten können.
(Vorbeugender Katastropheneinsatz)
707. Der Einsatz von SAR-Mitteln ist dabei grundsätzlich nur möglich, wenn
(1) in Fällen regionaler Gefährdung das betroffene Land oder die nach jeweiligem
Landesrecht mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Katastrophenschutzes
beauftragte Behörde die Hilfe der Bundeswehr anfordert.
(2) in Fällen überregionaler Gefährdung die Bundesregierung diesen Einsatz
beschließt und der BMVg einen entsprechenden Befehl erteilt.
708. SAR-Mittel leisten nur so lange Hilfe, bis zivile Einrichtungen mit der
Durchführung ausreichender Hilfeleistung am Notfallort beginnen.
IV. Dringende Nothilfe
709. SAR-Mittel können im Rahmen des zivilen Rettungswesens
• im akuten einzelnen Notfall
zur Durchführung von Primär- und zeitlich dringlichen Sekundäreinsätzen eingesetzt
werden.
Darüber hinaus sind Einsätze im Rahmen der dringenden Nothilfe auf Ersuchen von
Behörden als Amtshilfe möglich. (Artikel 35, Abs. 1 GG), sofern diese Einsätze nicht
unter den Begriff Naturkatastrophen oder besonders schwere Unglücksfälle fallen.
Januar 2006
SAR-Handbuch
7-3
a. Einsatzvoraussetzungen
710. Für die Durchführung von Einsätzen im Rahmen des zivilen Rettungswesens
gelten folgende Voraussetzungen:
• Militärische Aufgaben und
Erfordernisse des SAR-Dienstes
für die Luftfahrt stehen dem Einsatz
nicht entgegen.
• Andere geeignete zivile Rettungsmittel
stehen nicht, nicht ausreichend oder
nicht rechtzeitig zur Verfügung
• Es besteht Lebensgefahr
Einsatzbefehl
durch
SAR-Leitstelle
Januar 2007
7-4
SAR-Handbuch
b. Einsatzanforderung
711. Grundsätzlich ist es jedem Helfer im Notfall möglich, Hilfeersuchen direkt an
den SAR-Dienst zu richten. In der Regel wird eine Anforderung jedoch durch
Rettungsdienste, Ärzte oder Polizei erfolgen.
712. Die zuständige SAR-Leitstelle prüft Kriterien und setzt, sofern
- die Voraussetzungen erfüllt sind,
- Mittel zur Verfügung stehen und
- der Einsatz möglich ist (Wetter, Lage)
geeignete SAR-Luftfahrzeuge ein.
713. Die medizinische Notwendigkeit eines Lufttransports ist bei
- Primäreinsätzen durch den Arzt am Notfallort oder den aufnehmenden Arzt im
Krankenhaus
- Sekundäreinsätzen durch den anfordernden bzw. den aufnehmenden Arzt
schriftlich zu bestätigen.
Eine entsprechende Notwendigkeitsbescheinigung ist mit den Angaben zum
Patienten dreifach zu erstellen und der Besatzung auszuhändigen.
714. Wird für den Einsatz ein Begleitarzt benötigt, ist dieser in der Regel vom
abgebenden Krankenhaus zu stellen.
Januar 2007
SAR-Handbuch
7-5
715. Alarmierungsweg
Alarmierungsweg
Dringende Nothilfe
Ersuchen von
- Einzelpersonen
- Hilfsdiensten
Zuständige
Rettungsleitstelle
zuständige
SAR - Leitstelle
SAR–Kommando
Einsatzbefehl an
- SAR - Hubschrauber
- Rettungshubschrauber
- SAR-Mittel
2. Grades
Januar 2007
7-6
SAR-Handbuch
V. Hilfeleistung und Rettung
717. Art und Umfang der Hilfeleistung und den Erfordernissen der jeweiligen
Notsituation müssen dem Ausmaß entsprechen. Allgemein ist Hilfe durch Suche von
Vermissten, Rettung / Bergung, Versorgung von Patienten sowie Transport von
Personen und Material möglich. Dabei werden in der Regel SAR-Hubschrauber
eingesetzt.
718. SAR-Einsätze bei Seenotfällen umfassen die Suche über See nach
vermissten Personen und Seefahrzeugen, das Abbergen von Schiffen sowie die
vorbeugende Begleitung eines Seefahrzeugs bzw. Wartestellung in einem Raum,
den ein gefährdetes Seefahrzeug mutmaßlich passieren wird, um im Notfall sofortige
Hilfe leisten zu können.
719. Bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen sind
gemeinsame Maßnahmen in den Katastrophenplänen der Länder festgelegt.
720. Im Rahmen der Dringenden Nothilfe können SAR-Mittel Primäreinsätze und
zeitlich dringliche Sekundärtransporte durchführen.
(1) Primäreinsätze beinhalten :
• Rettungseinsätze
Transport eines Arztes zur Notfallstelle zur Versorgung von Verletzten,
erkrankten und/oder Transport von Patienten vom Notfallort zum
Krankenhaus
• Bergnoteinsätze
Suche nach Vermissten im Gebirge und Rettung sowie Abtransport von in
bergnotbefindliche Personen.
Im Rahmen dieser Einsätze können auch Such-Mannschaften, Hunde und
Gerät der Bergwacht zum Unglücksort gebracht werden.
Grundsätzlich werden alle Einsätze in enger Zusammenarbeit mit der
Bergwacht durchgeführt.
• Nothilfe-Suche
Suche nach Vermissten über Land und Binnengewässern (außer Gebirge).
Januar 2006
SAR-Handbuch
7-7
(2) Sekundärtransporte beinhalten :
• Krankentransport (KT)
• Medikamententransport (MT)
• Blutkonserventransport (BT)
• Transplantattransport (TT)
• Transport von Ärzteteams/Spezialärzten und Untersuchungsmaterial sowie
spezielle medizinische Geräte (z.B. Inkubator)
• Transport von Patienten aus diagnostischen Gründen zu einem Spezialarzt
721. Grundsätzlich werden in SAR-Hubschraubern keine Toten transportiert.
Dies ist ausnahmsweise nur dann gestattet, wenn eine Bergung aus unwegsamen
Gelände (z.B. Gebirge) auf andere Weise nicht möglich ist. Der Transport kann
situationsbedingt als Innen- oder Außenlast erfolgen.
Januar 2006
7-8
SAR-Handbuch
VI. Kostenregelung
a. Grundsätze
722. Einsätze bei Seenotfällen sind kostenfrei.
(Seenot: Eine für ein Schiff entstandene Gefahr, die fremde Hilfe notwendig macht.)
Dagegen sind andere Einsätze über See, wie das Abbergen erkrankter/ verletzter
Personen von Schiffen und die Rettung in Not befindlicher Freizeitsportler (z.B.
Windsurfer, Luftmatratze) in der Regel kostenpflichtig, da sie unter den Begriff
Dringende Nothilfe fallen.
723. Einsätze bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen
sowie Einsätze im Rahmen der Dringenden Nothilfe sind kostenpflichtig. Die
Kosten trägt der Begünstigte oder die Krankenkasse des Patienten.
724. Bei absoluten Fehleinsätzen werden keine Kosten in Rechnung gestellt.
(= Abbruch des Einsatzes oder Erreichen des Notfallortes ohne dass es zu einer
Behandlung durch den Notarzt oder zum Transport des Patienten kommt.)
b. Kostenberechnung
725. Die Kosten für Einsätze der Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder
besonders schweren Unglücksfällen und als Amtshilfe werden gem. VMBL 1988,
S. 279 festgesetzt.
726. Einsätze von Rettungsmitteln der Bundeswehr im Rahmen des zivilen
Rettungsdienstes werden gem. VMBl 1988 S. 270, VMBl 2006 s. 10, Änderung
berechnet.
Einsätze im akuten, einzelnen Notfall
727. Die Kosten werden auf Grundlage der Flugpreise für das jeweilige Luftfahrzeug
und der Flugzeit festgesetzt.
Januar 2007
SAR-Handbuch
7-9
Die Flugzeiten werden berechnet.
(1) bei Primäreinsätzen
- für den Hinflug vom Standort zum Notfallort mit 25 v.H.
- für den Transport des Patienten vom Notfallort zum Krankenhaus mit 100 v.H.
- für den Rückflug vom Krankenhaus zum Standort mit 25 v.H. der
tatsächlichen Flugzeit.
(2) bei Sekundärtransporten (zeitlich dringlich)
- für den Hinflug vom Standort zum ersten Krankenhaus mit 25 v.H.
- für den Transport des Patienten vom ersten Krankenhaus zum
Spezialkrankenhaus mit 100 v.H.
- für den Rückflug vom Spezialkrankenhaus zum Standort mit 25 v.H. der
tatsächlichen Flugzeit
728. Wird ausnahmsweise bei o.a. Einsätzen medizinisches Personal und / oder
Gerät auf dem Hinflug an einem anderen Ort aufgenommen, bzw. beim Rückflug an
einem anderen Ort abgesetzt, ist für den Umweg zusätzlich erforderliche Flugzeit mit
100 v.H. zuzüglich zu der für den direkten Hin- und Rückflug anzusetzenden
Flugzeit in Rechnung zu stellen.
729. Ist bei Primäreinsätzen ein Arzt an Bord, der den Patienten am Notfallort
behandelt ohne dass ein Transport mit dem Luftfahrzeug erforderlich ist, werden 75
v.H. der tatsächlichen Flugzeit angerechnet.
730. Leistungen von Bundeswehrärzten am Notfallort und / oder während des
Transportes sowie verbrauchtes Material sind zusätzlich in Rechnung zu stellen.
Ebenso Nebenkosten wie z.B. Landegebühren oder Desinfizierung.
731. Bei länger dauernder Bereitstellung von SAR-Hubschraubern als
Ersatzgestellung für zivile Rettungshubschrauber, wird auf der Basis einer vom
BMVg festzusetzenden Flugstundenpauschale nach der effektiven Flugzeit
abgerechnet.
Januar 2007
7-10
SAR-Handbuch
absichtlich freigelassen
SAR-Handbuch
8-1
Kapitel 8
Einsatzmöglichkeiten / Einatzgrenzen
Der SAR-Hubschrauber
I. Allgemeines
801. SAR-Hubschrauber sind ein vielseitig und schnell einsetzbares, weitgehend
unabhängig von festen Bodeneinrichtungen operierendes Rettungsmittel. Aufgrund
dieser Eigenschaften sind sie Hauptträger des SAR-Dienstes und für den Einsatz
unersetzlich.
Ihre Einsatzmöglichkeiten / Einsatzgrenzen sind weitgehend abhängig von den
technischen Leistungsdaten des jeweiligen Hubschraubers, den aktuellen
Umweltbedingungen (z.B. Wetter, Lage des Unfallortes) , der zur Verfügung
stehenden Ausrüstung sowie der Ausbildung der Besatzungen.
802. Allgemein werden Hubschrauber im SAR-Dienst im Rahmen ihrer Aufgaben
bei Tag und Nacht
- zur Suche nach Sicht und/oder mit elektronischen Mitteln (zum Anpeilen von
Notsendern),
- zur Bergung von Personen und Material,
- zur Versorgung Hilfsbedürftiger und
- zum Transport
eingesetzt.
803. Für den Einsatz sind alle SAR-Hubschrauber mit einem Peilgerät für die
internationale UHF-Notfrequenz 243 MHz ausgerüstet und verfügen über ein
Funkgerät FuG 8 b 1 zur Verständigung mit Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (BOS).
SAR-Hubschrauber der Marine sowie die im SAR-Dienst eingesetzten Hubschrauber
der Luftwaffe sind außerdem mit einem Peilgerät für die internationale VHFNotfrequenz 121,5 MHz ausgerüstet.
Außerdem führen sie zur Versorgung und zum Transport von Patienten eine
umfangreiche Sanitätsausstattung mit.
Januar 2007
8-2
SAR-Handbuch
804. Die Flugdauer/Reichweite ist abhängig vom Hubschraubertyp und der
Konfiguration.
Sie beträgt maximal bei:
SAR-Kommandos der Marine
SAR-Kommandos der Luftwaffe*
Flugzeit
05:30 Std
04:10 Std
Reichweite
990 km
675 km
* Aus Gewichtsgründen werden diese Hubschrauber (UH-1D) grundsätzlich mit leeren Zusatztanks
bereitgesellt. Ein Auftanken erfolgt in Abhängigkeit vom Bedarf und den technischen Möglichkeiten
(Höchstabfluggewicht).
805. Grundsätzlich gelten auch im SAR-Dienst Gesetze und fliegerische
Vorschriften.
Im Rahmen der Pflichten- und Güterabwägung kann jedoch der verantwortliche
Luftfahrzeugführer (VLF) davon abweichen, wenn Auftrag und Einsatzumstände es
zwingend erfordern. Dies rechtfertigt jedoch nicht, Leben und Gesundheit der
Besatzung und unbeteiligter Dritter in erhebliche Gefahr zu bringen.
II. Wettermindestbedingungen / Einsatzgrenzen
806. Sichtflug
Unter Sichtflugbedingungen (VMC) gelten für SAR-Hubschrauber folgende Minima:
(1) Tag
- Flugsicht 0,8 km
- Wolken dürfen nicht berührt werden
(2) Nacht – über Land
- Flugsicht 3 km
- Wolken dürfen nicht berührt werden
- Mindestflughöhe
BELL UH-1 D :
SEA KING
:
Januar 2007
500 Fuß AGL
250 Fuß AGL
SAR-Handbuch
8-3
(3) Nacht – über See
- Flugsicht
BELL UH-1 D :
SEA KING :
3 km
1.5 km
- Wolken dürfen nicht berührt werden
- Mindestflughöhe
BELL UH-1 D :
SEA KING
:
300 Fuß ASL
100 Fuß ASL
(4) Nachtflug mit Sehhilfe (BIV)
Nachteinsätze mit Sehhilfen werden im SAR-Dienst grundsätzlich nicht durchgeführt.
807. Instrumentenflug
Einsätze im Instrumentenflug (IMC) sind möglich:
- mit SEA KING grundsätzlich,
- Mit BELL UH-1 D in der Regel nur von den Standorten HOLZDORF, LANDSBERG
da ein zweiter Pilot und ein für IFR-Flüge zugelassener Hubschrauber (FSM) erforderlich ist.
.
808. Einsatzgrenzen
(1) BELL UH-1 D
• Kein Einsatz bei gefrierendem Niederschlag.
• Einsätze mit Instrumentenflug sind bei Gewitter, ab mittlerer Vereisung und
mittlerer Turbulenz nicht möglich.
• Einsatz über See nur im Ausnahmefall auf Hilfeersuchen der Marine. Er ist
grundsätzlich auf visuelle und elektronische Suche zu beschränken.
Abbergeversuche, insbesondere bei Nacht, sind nur bei unmittelbarer
Lebensgefahr für die zu Rettenden einzuleiten und auch nur dann, wenn die
Umstände im Einzelfall eine sichere Durchführung möglich erscheinen lassen.
(2) SEA KING
Kein Einsatz bei Vereisung / gefrierendem Niederschlag.
Januar 2007
8-4
SAR-Handbuch
III. Landeplätze
a. Kriterien
809. Landeplätze für Hubschrauber unterliegen bestimmten Kriterien in Bezug auf
Größe und Anfliegbarkeit, unterschieden nach Tag und Nacht. Im militärischen
Bereich gelten dabei die Bestimmungen der
− STANAG 3597 (Größe und Beschaffenheit)
− STANAG 3652 (Beleuchtung) .
Eine Mindestgröße kann für SAR-Einsätze jedoch nicht generell festgelegt werden,
da hier zu viele Faktoren wie
− Geländebeschaffenheit
− Art und Höhe der Hindernisse
− Sicht- und Windverhältnisse
− Beladung
− Tageszeit und Temperatur
zu berücksichtigen sind.
Im SAR-Einsatz gelten für die Mindestgröße folgende Richtwerte:
Tag
Nacht
BELL UH-1 D
25 x 25 m
oder 25 m ∅
35 x 50 m
oder 50 m ∅
SEA KING
38 x 38 m
oder 38 m ∅
50 x 100 m
oder 100 m ∅
810. Ständige Hubschrauber-Landeplätze (z.B. an Krankenanstalten) gem.
Luftverkehrsgesetz müssen die Bestimmungen der Nachrichten für Luftfahrer (NfL)
entsprechen.
• NfL-I
• NfL-I
• NfL- I
Januar 2006
37/ 69
98/ 82
222/ 71
Größe
Tageskennzeichnung
Beleuchtung
SAR-Handbuch
8-5
b. Auswahl eines Landeplatzes
811. Befindet sich kein erkundeter Landeplatz am Notfallort, sollte soweit möglich
durch Hilfsdienste ein geeigneter Platz für eine Hubschrauberlandung festgelegt
werden.
Dabei gelten folgende Grundsätze:
-
Der Hubschrauber muss nicht unmittelbar an der Notfallstelle landen. Oft findet
sich ein günstiger Platz in der Nähe.
-
Der Landeplatz sollte möglichst eben sein und so fest, dass ein Auto darauf
fahren kann.
Er sollte frei von Sand und Staub sein.
Zur Vermeidung von Staubentwicklung, z.B. auf Aschenplätzen, eventuell
durch Feuerwehr Untergrund mit Wasser bespritzen.
-
Der Bewuchs sollte nicht höher als 30 cm sein.
-
In unmittelbarer Nähe dürfen keine hohen Hindernisse stehen: Bäume, Kamine,
Masten und Peitschenlampen gefährden den Hubschrauber im Anflug!
-
In der Nähe sollten keine Freileitungen vorbeiführen.
Auf keinen Fall dürfen Leitungen über den Landeplatz gespannt sein.
Das ist – besonders nachts – lebenswichtig für die Besatzung!
-
Oft haben Polizei/Rettungsdienste Funkkontakt mit dem Hubschrauber.
Sie sollten die Besatzung auf Hindernisse aufmerksam machen.
c. Vorbereitung des Landeplatzes
812. Ist ein geeigneter Landeplatz gefunden worden, sollte er vorbereitet werden,
um eine größtmögliche Sicherheit bei Landung und Start zu gewährleisten.
Dazu gehören:
- Lose Gegenstände entfernen. Keine Bettücher o.ä. Markierungshilfe auslegen. Sie
können bei Rotorabwind aufgewirbelt werden und den Hubschrauber gefährden.
- Fahrzeuge zur Seite fahren. Sie sollen mindestens 30 m vom Landeplatz entfernt
sein.
- Windrichtung feststellen und eine Person als Einweiser bestimmen. (Anmerkung:
Der Hubschrauber landet grundsätzlich gegen den Wind, wenn möglich,
Rauchmarkierer benutzen).
- Losen Schnee festtreten.
Januar 2006
8-6
SAR-Handbuch
- Absperrung des Landeplatzes – möglichst durch Polizei- sicherstellen und zwar so
lange, bis der Hubschrauber wieder gestartet ist.
- Ausleuchtung bei Nacht (z.B. durch zwei Kraftfahrzeuge).
d. Verhalten bei der Landung
813. Befindet sich der Hubschrauber im Anflug, sollten folgende Maßnahmen
getroffen werden:
• Landeplatz durch Einschalten von Blaulicht oder ähnlichen kenntlich machen.
• Einweiser stellt sich mit dem Rücken gegen den Wind an den Rand des
Landeplatzes und breitet die Arme seitwärts aus, bis er sicher ist, dass der Pilot
den Landeplatz erkannt hat.
• Mützen und Hüte abnehmen, lose Gegenstände festhalten, Verletzte vor dem
Rotorabwind schützen.
• Erst dem Hubschrauber nähern, wenn die Rotoren still stehen oder die Besatzung
ein Zeichen gibt, dann immer von vorne oder seitwärts annähern.
Wundern Sie sich jedoch nicht, wenn der Hubschrauber nicht auf dem
vorbereiteten Platz landet. Oft kann der Pilot den Landeplatz aus der Luft
besser beurteilen als Sie. Er trägt die alleinige Verantwortung.
Januar 2006
SAR-Handbuch
8-7
814. Notbefeuerung von Nachtlandeplätzen
Landerichtung
Beleuchtung
wird durch Aufstellung von zwei
Fahrzeugen gekennzeichnet.
Der Anflug erfolgt zwischen
beiden Kfz hindurch.
zwei Kraftfahrzeuge mit aufgeblendetem
Fahrlicht, die aus sicherem Abstand
die Landefläche ausleuchten.
Anmerkung:
Vorhandene Rundumleuchten (z.B. Polizei- und Krankenwagen) sollten zum
besseren Auffinden des Landeplatzes eingeschaltet, beim Abflug des
Hubschraubers jedoch wieder ausgeschaltet werden, um eine Blendung des Piloten
zu vermeiden.
Januar 2006
8-8
SAR-Handbuch
IV. Bergungsverfahren
a. Allgemeines
815. Wann immer es die Lage erlaubt, landet der Hubschrauber am Notfallort um
Personen bzw. Material abzusetzen oder aufzunehmen.
816. Lässt die Geländebeschaffenheit jedoch eine Landung auch in vertretbarer
Nähe zum Notfallort nicht zu, (z.B. See, Gebirge) , ist Hilfeleistung abhängig von der
Situation, dem eingesetzten Hubschrauber und dessen Ausrüstung auch
im Schwebeflug
- ohne Hilfsmittel,
- mit der Rettungswinde,
- als Außenlast im Personenrettungsnetz
möglich.
b. Bergung im Schwebeflug ohne Hilfsmittel
817. Bei diesem Verfahren schwebt der Hubschrauber so niedrig über dem
Untergrund, dass ein Aus- und Einsteigen ohne Hilfsmittel möglich ist.
Voraussetzung hierfür ist, dass das Gelände den niedrigen Schwebeflug zulässt und
der zu Bergende in entsprechender körperlicher Verfassung ist. Unter Umständen
können auf diese Weise mit Unterstützung von Helfern auch Krankentragen ein- und
aus-geladen werden.
Das Verfahren ist mit SEA King nicht möglich.
c. Windenbergung
818. Ständig ausgerüstet mit einer Rettungswinde sind alle SAR-Hubschrauber der
Marine (SEA KING) und der Luftwaffe.
Januar 2006
SAR-Handbuch
8-9
819. Windenmanöver im Doppellift (822. (2) werden grundsätzlich mit Hilfe des
Gegensprechsystems FSG 70-16 VOX durchgeführt. Dadurch ist eine Verständigung
zwischen der an der Winde hängenden Person und der Besatzung an Bord des
Hubschraubers möglich.
820. Die in den SAR-Hubschraubern eingebauten Rettungswinden unterliegen
folgenden Leistungsgrenzen:
BELL UH- 1 D
max. Seillänge
max. Windenlast
45 m
275 kg
SEA KING
80 m
272 kg
Anmerkung:
Unter besonderen Einsatzbedingungen kann im Gebirge in Zusammenarbeit mit der
Bergwacht durch Einhängen eines zusätzlichen Seils die Seillänge der Winde
(UH-1D) auf max. 80 m verlängert werden.
821. Mit der Winde können sowohl Personen als auch Material auf- oder
abgewinscht werden. Generell sind folgende Windenmanöver zur Bergung von
Personen möglich:
horizontale Bergung
(liegend)
• Windenkrankentrage
• Stretcher
• Bergesack
• Akia
Vertikale Bergung
(hängend / sitzend)
• Rettungsschlinge
• Rettungsnetz
• Grammingersitz
Der Einsatz des jeweiligen Verfahrens erfolgt abhängig von der Lage und der zur
Verfügung stehenden Ausrüstung entweder als Einzel- oder als Doppellift.
Januar 2007
8-10
SAR-Handbuch
822. Bergungsverfahren
(1) Rettungsschlinge – Einzellift
Die Bergung mit Hilfe der Rettungsschlinge ist das am häufigsten angewendete
Windenbergungsverfahren. Die Rettungsschlinge wird von SAR-Hubschraubern
ständig mitgeführt und ermöglicht
eine schnelle Bergung Verunglückter auch ohne Helfer am Boden. Voraussetzung ist
jedoch, dass der zu Bergende körperlich in der Lage ist, sich die Rettungsschlinge
umzulegen und keine Verletzungen (Oberkörper) das Hochwinschen in vertikaler
Stellung verbieten.
Verhalten des zu Bergenden:
Die Rettungsschlinge wird vom schwebenden Hubschrauber mit geöffneter oder
geschlossener Schlinge herunter gelassen. Der zu bergende legt sich die Schlinge
so an, dass diese mit den gepolsterten Teilen unter beiden Achseln liegt und sich
das Windenseil auf der Körpervorderseite befindet. Der Karabinerhaken der Schlinge
wird (bei geöffneter Schlinge) möglichst nahe vor der Brust in einen der Gurtringe
eingehängt. Beim Hochwinschen sollen die Hände vor dem Unterleib locker gekreuzt
sein, um ein Herausrutschen aus der Schlinge zu verhindern. Der Kopf ist nach
vorne zu neigen und eine passive Haltung einzunehmen.
Anlegen der Rettungsschlinge
Vorbereitung
Januar 2006
Einstieg
Anlegen des Rettungsgurtes Aufwinsch-Haltung
SAR-Handbuch
8-11
(2) Rettungsschlinge - Doppellift
Ist der zu Bergende nicht in der Lage, sich die Rettungsschlinge selbst anzulegen,
seilt sich ein Besatzungsmitglied des Hubschraubers in der Winschhose zu ihm ab
und legt ihm die Rettungsschlinge um. Beide werden dann zusammen in den
Hubschrauber hochgewinscht.
Auch dieses Verfahren kann relativ schnell durchgeführt werden. Voraussetzung ist
jedoch, dass die körperliche Verfassung des zu Rettenden eine vertikale Bergung
zulässt.
Anmerkung:
Mit Hilfe der Winschhose können auch alle folgenden Windenbergungen als
Doppellift durchgeführt werden.
Januar 2006
8-12
SAR-Handbuch
(3) Rettungsnetz
Das Rettungsnetz – auch Astronautenkorb genannt – wird speziell über See
eingesetzt und nur von der SEA KING mitgeführt.
Es ist besonders zur Bergung im Wasser stehender Personen (z.B. von der Flut
überraschte Wattwanderer) und Kinder, die aus der Rettungsschlinge rutschen
würden, geeignet. Es können auch gleichzeitig mehrere Personen bis zur maximalen
Windenlast transportiert werden. Das Hochwinschen der Geretteten erfolgt
sitzend/liegend im Rettungsnetz.
Januar 2006
SAR-Handbuch
8-13
(4) Stretcher
Der Stretcher ist eine für den Einsatz über See entwickelte Krankentrage. Er dient
dem Abbergen Erkrankter / Verletzter von Schiffen, die nur liegend geborgen werden
können.
Der Stretcher wird von der SEA KING zusätzlich zu den beiden anderen Tragen
mitgeführt.
Januar 2006
8-14
SAR-Handbuch
(5) Windenkrankentrage
Die Windenkrankentrage ist eine normale im SAR-Hubschrauber mitgeführte Trage,
die mit Hilfe eines Tragegeschirrs die horizontale Bergung von Personen ermöglicht.
Januar 2006
SAR-Handbuch
8-15
(6) Bergesack
Der Verwundetenbergesack wurde speziell für den Einsatz im Gebirge entwickelt
und ermöglicht die horizontale Bergung Verunglückter.
Er besteht aus einem steifen Kunststoffmaterial, das zusammengerollt werden kann
und relativ wenig wiegt. Ein Reißverschluss ermöglicht das Be- und Entladen des
Bergesacks. Mit Hilfe eines Tragegeschirrs wird er an der Winde hochgewinscht.
Januar 2006
8-16
SAR-Handbuch
(7) Akia
Der Akia (Gebirgstrage) ist das Standartrettungsgerät der Bergwacht zum Transport
in den Bergen verunglückter Personen. Im Vergleich zum Bergesack ist der Akia
relativ unhandlich und hat ein hohes Gewicht.
Januar 2006
SAR-Handbuch
8-17
d. Bergung unterkühlter Personen aus Seenot
824. Aus medizinischer Sicht sollten bei der Bergung unterkühlter Personen aus der
See folgende Faktoren berücksichtigt werden:
- Jeder, der längere Zeit im kalten Wasser verbracht hat, ist verdächtig, unterkühlt zu
sein.
- An der Bergung sollte sich der Unterkühlte möglichst wenig selbst beteiligen, um
die Gefahr des Rückstroms des kalten Blutes aus der Peripherie in den relativ
warmen Körperkern zu vermeiden.
- Das Bergen aus dem Wasser sollte möglichst horizontal (liegend) geschehen, da
bei der vertikalen Bergung der Kreislauf erheblich stärker belastet wird und somit zu
einer kritischen Verschlechterung des Gesundheitszustandes kommen kann
(Gefahr des Bergetodes).
- Nach der Bergung sollte der Unterkühlte wagerecht transportiert und vor weiterer
Unterkühlung geschützt werden.
Die Forderung nach der horizontalen Bergung Unterkühlter lässt sich allerdings mit
den derzeitigen Rettungsmitteln der SAR-Hubschrauber nur bedingt erfüllen.
Quelle:
(2. Symposium Unterkühlung im Seenotfall v. 22. bis 24.04.82 in Cuxhaven).
_________________________________________________________________
Januar 2006
8-18
SAR-Handbuch
V. Einsätze in besonderen Notfällen
825. In Ausnahmesituationen können SAR-Hubschrauber auch bei folgenden
Notfällen zum Einsatz kommen:
-
Bergung verunglückter Drachenflieger aus Bäumen,
-
Bergung von Fallschirmspringern aus Bäumen,
-
Hochhausbrände,
-
Waldbrände,
-
Rettung aus Seilbahnfahrzeugen,
-
Lawinensprengungen,
-
Suche nach Lawinenverschütteten mit Vs-Gerät,
826. Solche Einsätze stellen überwiegend hohe Ansprüche an die Besatzungen und
gehen bis an die Leistungsgrenzen der Hubschrauber. Die Durchführbarkeit ist in
besonderem Maße von der jeweiligen Lage abhängig und kann daher häufig erst vor
Ort entschieden werden.
827. Für die Durchführung der Einsätze ist überwiegend eine Zusatzausrüstung
erforderlich, die z.T. vom Bedarfsträger gestellt wird.
828. Einsatzmöglichkeit und –verfahren:
(1) Bergung verunglückter Drachenflieger aus hohen Bäumen
Bergungen von verunglückten Drachenfliegern werden durch SARHubschrauber nach Begutachtung vor Ort durchgeführt.
Die Gefährdung des Drachenfliegers und der Hubschrauberbesatzung durch
unkontrollierte und nicht berechenbare Bewegungen des Drachens,
hervorgerufen durch den Rotorabwind des Hubschraubers ist so groß, dass
Bergungsversuche die extreme Ausnahme darstellen.
In der Regel muss sich daher der Einsatz von SAR-Hubschraubern auf die
Anwesenheit am Notfallort beschränken.
Bergung durch SAR-Hubschrauber
Haben alle Versuche einer bodengebundenen Rettung unter Ausschöpfung der
verfügbaren Hilfsmittel nicht zum Erfolg geführt, kann im Einzelfall ein SARHubschrauber mit Seilwinde zur Bergung eingesetzt werden. Über die
Durchführbarkeit eines solchen Einsatzes entscheidet ausschließlich die Besatzung
nach Beurteilung der Lage vor Ort.
Januar 2006
SAR-Handbuch
8-19
Für eine Bergung sind erforderlich:
- eine spezielle Bergausrüstung im Hubschrauber (Gurtzeug),
- störungsfreie Verständigungsmöglichkeit zwischen Windenmann und übriger
- Besatzung.
Maßnahmen vor einem Hubschraubereinsatz:
- Sichern des Verunglückten im Baum gegen Absturz (soweit möglich),
- Bereithalten eines Sprungtuches,
- Detaillierte Einsatzbesprechung zwischen Besatzung und Einsatzleitung am
Boden.
Die Bergung sollte auf keinen Fall unter Zeitdruck vorgenommen werden.
(siehe auch Merkblatt, Anlage 5).
Januar 2006
8-20
SAR-Handbuch
(2) Bergung von Fallschirmspringern aus hohen Bäumen
Ähnlich wie bei Drachenfliegern, sollten auch hier Bergeversuche nur
unternommen werden, wenn andere Rettungsmittel nicht zur Verfügung stehen
bzw. nicht zum Erfolg geführt haben.
Werden SAR-Hubschrauber eingesetzt, sollte die Bergung immer mit Fallschirm
und der daran hängenden Person erfolgen.
Versuche, bei denen nur die Person geborgen werden soll, bedeuten ein
zusätzliches Risiko.
(3) Hochhausbrände
Bei Hochhausbränden kann es durch die eingeschränkte Reichweite von
Feuerwehrleitern
und Abschneiden von Fluchtwegen dazu kommen, dass Hubschrauber das einzig
verwendbare Rettungsmittel darstellen.
Die Abbergung von Personen mittels Hubschrauber kann durch
- Einsatz der Rettungswinde
- Einsatz des Personenrettungsnetzes
- durch Absetzen auf dem Dach erfolgen.
Dabei kann eine Gefährdung des Hubschraubers durch Qualm (Sichtminderung)
und durch heiße Verbrennungsgase des Feuers entstehen. Auch eine
Überladung des Hubschraubers durch Panikreaktion der Betroffenen ist nicht
auszuschließen.
Vor einer Bergung sollten daher wenn möglich Ordnungskräfte der Hilfsdienste
auf dem Dach abgesetzt werden, um
- einen ausreichenden Lande- und Manövrierraum für den Hubschrauber
freizuhalten
- ein ruhiges Besteigen des Hubschraubers oder des Personalrettungsnetzes
sicherzustellen.
Für das Absetzen der Geretteten ist ein geeigneter Landeplatz in sicherer
Entfernung zur Brandstelle einzurichten und Abzusperren.
Januar 2006
SAR-Handbuch
(4)
8-21
Waldbrände
Im Rahmen der Katastrophenhilfe können SAR-Hubschrauber bei der
Brandbekämpfung eingesetzt werden.
Folgende Einsatzarten sind möglich:
- Brandüberwachungsflüge,
- Transport von Personal und Material zur Brandbekämpfung,
- Löscheinsätze mit Löschwasserbehältern,
- Einsätze zur Rettung vom Feuer eingeschlossener Personen,
- Leitung von Brandbekämpfungsfahrzeugen aus der Luft.
Grundsätzlich sind alle Einsätze zwischen Hubschrauberbesatzung und dem Leiter
der Brandbekämpfung abzusprechen. Ausnahmen sind nur bei sofort erforderlichen
Rettungsmaßnahmen zulässig.
Bei den Einsätzen sind folgende Richtlinien zu beachten:
- Brandüberwachungsflüge werden in der Regel in einer Mindestflughöhe von 500
Fuß AGL durchgeführt, um eine Gefährdung durch Hitze- und Rauchentwicklung
zu vermeiden.
- Das Absetzen von Personal und Material hat mindestens 500 m vor der
Feuergrenze zu erfolgen, um größeren Leistungsverlust zu vermeiden.
- Die Rettung vom durch Feuer eingeschlossenen Personen setzt eine klare
Lagebeurteilung über den dabei auftretenden Gefährdungsgrad durch
Leistungsverlust in Verbindung mit der Gefahr der Überladung durch in Panik
geratene Personen voraus.
Eine Rettung durch Brandbekämpfungspersonal am Boden ist daher stets
der Rettung aus der Luft vorzuziehen.
- Die Leitung von Brandbekämpfungspersonal aus der Luft setzt eine eindeutige
Funkregelung über FuG 8 b voraus, um Missverständnisse zu vermeiden und
eine Gefährdung der Bodentruppe auszuschließen.
Januar 2006
8-22
SAR-Handbuch
Löschwassereinsätze
Einsätze mit Löschwasserbehältern sind unter Abwägung der Gefährdung des
Hubschraubers und des zu erwartenden Löschwassereffekts durchzuführen.
Der Behälter wird vom Hubschrauber als Außenlast transportiert. Die Aufnahme des
Löschwassers erfolgt im Schwebeflug über einer geeigneten Wasserstelle (z.B.
Bach, See) in der Nähe der Brandstelle.
SIKORSKY CH 53 G mit Löschwasserbehälter
Januar 2006
SAR-Handbuch
8-23
(5) Rettung aus Seilbahnfahrzeugen
Die Bergung von Personen aus stehen gebliebenen Seilbahnfahrzeugen kann
abhängig von der Lage im Rahmen der dringenden Nothilfe oder als Hilfeleistung
bei Katastrophen und besonders schweren Unglücksfällen in Betracht kommen.
Alle Rettungsaktionen sind nur in Zusammenarbeit mit der Bergwacht
durchzuführen.
Die Ausrüstung des Hubschraubers muss sich dabei auf das unbedingt
Notwendige beschränken, vor allen im Hinblick auf genügend Leistungsreserve.
Der Einbau eines Kraftstoffzusatzbehälters sollte unterbleiben, da erst nach
Kenntnis der beiden Kriterien Seilbahnverlauf und Windrichtung der
Seitenrichtige Einbau der Winde (rechts oder links) vorgenommen werden kann.
Die für den Windeneinsatz notwendige Sonderausrüstung wird von Bergwacht /
Seilbahneigner bereitgestellt.
Eine enge Zusammenarbeit und eindeutige Absprachen zwischen Besatzung,
Betriebsleiter der Seilbahn und Bergwacht am Boden ist unbedingt erforderlich.
Folgende Rettungsverfahren sind möglich:
- Absetzen mehrerer Retter auf die einzelnen Sessel oder Kabinen mittels Winde, die
dann die zu rettenden Personen von dort aus mit eigenen Mitteln zum Boden
abseilen oder
- Absetzen eines Retters auf Sessel oder Kabine und Bergung der zu rettenden
Personen durch den Hubschrauber mit Hilfe der Seilwinde.
Januar 2006
8-24
SAR-Handbuch
BELL UH- 1 D bei einer Seilbahnrettungsübung
Januar 2006
SAR-Handbuch
8-25
(6) Lawinensprengungen
Einsätze zum Sprengen von Lawinen sind im Rahmen des vorbeugenden
Katastrophenschutzes möglich.
Folgende Grundsätze sind dabei zu beachten.
- Die Erlaubnis zur Beförderung gefährlicher Güter im Hubschrauber gilt als
erteilt.
- Die Durchführung der Sprengung ist nur von einem ausgebildeten
Sprengmeister vorzunehmen.
- Die Zusammenarbeit mit Bergwacht und örtlichen Polizeidienststellen ist
sicherzustellen.
- Sprengungen dürfen nur in abgesperrten und abgesicherten Gebieten
durchgeführt werden.
- Der mitfliegende Sprengmeister muss während der gesamten Einsatzdauer mit
der Besatzung in Sprechkontakt stehen.
- Für den Einsatz wird der Hubschrauber mit dem Ablassgalgen ausgerüstet.
Die Einsatzforderung erfolgt in der Regel über den Lawinenwarndienst der
Bergwacht.
(7) Suche nach Verschütteten mit dem Verschütteten –Suchgerät (Vs-Gerät)
Hubschraubereinsätze zur Suche nach Lawinenverschütteten mit dem Vs-Gerät
erleichtern die Suche und können die Suchzeit erheblich verkürzen. Das VsGerät arbeitet auf den internationalen Notfrequenzen für Verschüttete und
empfängt alle Signalarten der auf dem Markt befindlichen Modelle.
Das Vs-Gerät kann zum Einsatz kommen:
- zur Grobsuche auf einer frischen und großflächigen Lawine,
- wenn das Lawinenfeld durch weitere Lawinenabgänge bedroht ist,
- in einer kombinierten Aktion mit Sondiermannschaften.
Die Ausrüstung besteht aus der Lawinensonde, Kabeltrommel und Verstärker. Die
Sonde wird in den Windenhaken eingehängt und zur Suche ca. 5-10 m unter den
Hubschrauber ausgefahren.
Anmerkung
Neben der Suche mit dem Vs-Gerät, können SAR-Hubschrauber auch eingesetzt
werden, um Lawinenhunde und Bergwachtpersonal zum Unfallort zu bringen. Das
Absetzen der Suchhunde kann dabei auch mit der Rettungswinde in Begleitung
eines Bergwachtmannes erfolgen.
Befinden sich Lawinensuchhunde auf der Lawine, ist der Einsatz des
Hubschraubers mit Vs-Gerät nicht sinnvoll.
Januar 2006
8-26
Vorgehen bei der Suche:
Januar 2006
SAR-Handbuch
SAR-Handbuch
9-1
Kapitel 9
Fernmeldeverkehr
I. Frequenzplan
901. Zur Alarmierung und Durchführung des SAR-Dienstes, wie
- Aussenden von Notrufen / Notsignalen,
- Führung von Einsatzmitteln und
- Verständigung von SAR-Mitteln untereinander,
stehen festgelegte Frequenzen für den Funk- und Fernmeldeverkehr zur Verfügung.
902. Internationale Notfrequenzen
Das Aussenden von Notrufen / Notsignalen kann auf jeder beliebigen Frequenz oder
auf einer der folgenden internationalen Notfrequenz erfolgen:
Frequenz
Bereich
2 182
8 364
KHz
KHz
HF
HF
121, 5
156, 8
MHz
MHz
VHF
VHF
243
406
MHz
MHz
UHF
UHF
Verwendung
International Distress and Calling
International Intercom Survival Craft
and SAR units
Aeronautical Emergency
International Maritime Distress
Safety
and Calling
NATO Combined Distress
Diese Frequenzen können auch zur Verständigung zwischen SAR – Mitteln und
Überlebenden benutzt werden.
Anmerkung:
Der Crash Recorder von PA 200 TORNADO und EF2000 (Eurofighter) senden auf
der Frequenz 243,5 MHz.
Januar 2007
9-2
SAR-Handbuch
903. Internationale SAR-Einsatzfrequenzen
Zur Führung von Einsatzmitteln und zur Verständigung untereinander sind folgende
Frequenzen für den SAR-Dienst reserviert:
3 023
Frequenz
KHz
Bereich
HF
5 680
KHz
HF
8 364
KHz
HF
123,1 MHz
VHF
156,3 MHz
282,8 MHz
VHF
UHF
Verwendung
NATO/ ICAO Scene of Search and
Primary
Night
NATO/ ICAO Scene of Search and
Primary
Day
International Intercom Survival Craft and
SAR units
NATO/ International Combined Scene
of search
Scene of Search – Intercom SAR-units
NATO Combined Scene of Search
904. SAR – Übungsfrequenzen
Frequenz
Bereich
KHz
KHz
MHz
MHz
HF
HF
VHF
UHF
252,8 MHz
UHF
3 060
3 067
123,1
245,1
Verwendung
SAR – Kontrollfrequenz
SAR - Kontrollfrequenz
Combined Scene of Search Primary
VHF
Übungsmäßige elektronische Suche /
Zieldarstellung
NATO Combined SAR-Training
905. Funkverbindungen zwischen Luftfahrzeugen der Bundeswehr und zivilen
Luftfahrzeugen / Einsatzleitstellen
Beim gemeinsamen Einsatz mit Hubschraubern ziviler Behörden ist zur Koordination
die Frequenz
130,7 MHz
zu nutzen, wenn von der Einsatzleitung keine anderen Weisungen ergangen sind.
Januar 2006
SAR-Handbuch
9-3
906. Rufzeichen
Luftfahrzeug, die im SAR-Dienst eingesetzt werden, verwenden bei Einsätzen und
Übungen im Sprechfunkverkehr festgelegte Rufzeichen.
Das Rufzeichen setzt sich zusammen:
- bei SAR-Einsätzen für die Luftfahrt und bei Seenotfällen aus dem Wort RESCUE
und dem Luftfahrzeugkennzeichen (4 Ziffern) z.B. RESCUE 7081
- bei allen anderen SAR-Einsätzen und bei Transportflügen mit Kranken und
Verletzten aus dem Wort MEDEVAC und dem Luftfahrzeugkennzeichen z.B.
MEDEVAC 7081
- bei SAR-Übungen aus dem Wort SAREX und dem Luftfahrzeugkennzeichen
z.B. SAREX 7081
II. Sprechfunkverkehr im 4-m Band
907.
Im SAR-Dienst besteht die Möglichkeit der funkbetrieblichen
Zusammenarbeit zwischen Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (BOS) und SAR-Hubschraubern.
Zu diesem Zweck sind diese Hubschrauber mit dem FuG 8 b 1 ausgerüstet.
908. Der Sprechfunkverkehr im 4-m Band durch SAR-Hubschrauber / SARNotarzthubschrauber ist auf den Kanälen
- 347 bis 509 (FuG 8 b 1)
zulässig.
Januar 2007
9-4
SAR-Handbuch
909. Die Rufzeichen für SAR-Hubschrauber / SAR-Notarzthubschrauber in diesem
Frequenzbereich setzen sich zusammen aus dem Wort SAR, einer Zahl zwischen 1
und 99 und dem Standort.
Weitere Zahlen für zusätzliche SAR-Hubschrauber werden bei Bedarf durch die
SAR-Leitstellen zugeteilt.
(1) Rufzeichen der SAR-Hubschrauber (SAR-Kommando) :
___________________________________________________________________
Helgoland
= SAR 10 Helgoland
Warnemünde
= SAR 21 Warnemünde
Diepholz
= SAR 31 Diepholz
Nörvenich
= SAR 41 Nörvenich
Malmsheim
= SAR 46 Malmsheim
Ingolstadt
= SAR 51 Ingolstadt
Landsberg
= SAR 56 Landsberg
Laage
= SAR 81 Laage
Holzdorf
= SAR 87 Holzdorf
Erfurt
= SAR 89 Erfurt
___________________________________________________________________
Anmerkung:
Der Rufname CRISTOPH ist für SAR-Hubschrauber der Bundeswehr nicht zu
verwenden.
Januar 2007
SAR-Handbuch
9-5
III. Fernmeldeverbindungen der SAR-Leitstellen
910. Zur Alarmierung und Durchführung des SAR-Dienstes verfügen die SARLeitstellen über zahlreiche Fernsprech-, Fernschreib- und Funksprechverbindungen.
911. Fernsprechverbindungen
Für die Abwicklung des Fernsprechverkehrs stehen den SAR-Leitstellen
- das Flugsicherungsnetz (AFTN),
- Direktleitungen,
- das Bundeswehrfernsprechnetz (BwFspN),
- das öffentliche Fernsprechnetz der Telekom zur Verfügung.
Über das Flugsicherungsnetz stehen sowohl militärische als auch zivile
Flugsicherungsleitungen zur Verfügung.
Direktleitungen sind zu den wichtigsten Dienststellen und allen SAR-Kommandos
geschaltet.
(1) Telefonanschlüsse
Münster
Glücksburg
Bundeswehrgrundnetz
Allg. Fernsprechwählnetz
33 23 – 4381 / 4382
72 25 – 3250 / 3251
Takt. Fernsprechwählnetz
Auto Fü Fm N Lw
6 200 000
Öffentl. Fernsprechnetz
Posthauptanschluß
(0251) 13 57 57
(04631) 6013
Truppenvermittlung
(0251) 936 -
(04631) 666
App: 4381 / 4382
(2) Dokumentation
Alle postalischen, militärischen und zivilen Fernmeldeeinrichtungen sind mit
einer automatischen Sprachaufzeichnungsanlage gekoppelt, die alle
Gespräche dokumentensicher und beweiskräftig mitzeichnet. Die Tonbänder
werden jeweils 30 Tage gelagert und dann durch Überspielung gelöscht.
Januar 2006
9-6
SAR-Handbuch
912. Fernschreibverbindungen
entfällt
913. Telefaxverbindungen
Münster
Telefax (Postnetz)
E-Mail
Januar 2007
(0251) 13 57 59
LtkdoSAR
@bundeswehr.org
Glücksburg
0 46 31 – 66 6 - 3259
Rcc-gluecksburg
@bundeswehr.org
SAR-Handbuch
9-7
914. Sprechfunkverbindungen
Zur Führung ihrer SAR-Mittel im Einsatz und zur Übermittlung von Informationen
verfügen die SAR-Leitstellen über folgende Sprechfunkverbindungen:
(1) Münster
Die SAR-Leitstelle Münster verfügt über eigene VHF / UHFSprechfunkeinrichtungen. Arbeitsfrequenz ist auf VHF 123,1 MHz. Weitere
Frequenzen können bei Bedarf geschaltet werden.
Rufname: „Rescue Münster“
Am Boden können SAR-Hubschrauber in der Regel über Funktelefon erreicht
werden.
(2) Glücksburg
Die SAR-Leitstelle Glücksburg verfügt über eigene Sprechfunkeinrichtungen im
UHF-, VHF- und HF-Bereich.
Schaltung der Frequenz
UHF
VHF
HF
ständig Sendung und
Empfang
282,8 MHz
123,1 MHz
3 121 KHz
5 680 KHz
bei Bedarf
252,8 MHz
138,7 MHz
156,5 MHz
2 182
3 023
3 060
3 667
8 363
KHz
KHz
KHz
KHz
KHz
Im UHF-Bereich wird überwiegend die NATO Combined Scene of SAR-Frequenz
282,8 MHz und im VHF-Bereich 123,1 MHz benutzt.
Rufname der SAR – Leitstelle GLÜCKSBURG:
„ Glücksburg Rescue “
Anmerkung:
Die SAR-Leitstelle Glücksburg betreibt zusätzlich eine Küstenradiostation mit
dem Rufnamen „Glücksburg-Marine-Radio“ und ist ständig sende- und
empfangsbereit auf Kanal 16 (156,8 MHz).
Januar 2006
9-8
SAR-Handbuch
915. Fernmeldeverbindungen der SAR-Leitstelle Münster
ACC
Bremen
Langen
Wachleiter
Düsseldorf
Langen
Wachleiter
Frankfurt
SAR Kdo
Diepholz
OvG
LTG 61
SAR Kdo
Laage
OvG
LTG 62
SAR Kdo
Nörvenich
OvG
LTG 63
ACC
Munchen
General
Flugsicherheit
Bw
GeoInfo
BzLw
SAR-Sat
Toulouse
SAR Kdo
Holzdorf
DGzRS
Bremen
SAR Kdo
Erfurt
RCC
Glücksburg
SAR Kdo
Malmsheim
SAR Kdo
Ingolstadt
SAR
Leitstelle
Münster
SAR Kdo
Landsberg
SVS
Bw-Netze
ADT (Automatischer Direktteilnehmer)
Sonstige Fernsprechverbindungen
Januar 2007
DB
Telekom
SAR-Handbuch
9-9
916. Fernmeldeverbindungen der SAR-Leitstelle Glücksburg
UHF/VHF/HF
Glücksburg
NF
Friedrichsort
UHF/VHF
Funkgabeln
Marienleuchte
Helgoland
Borkum
Putbus
Rostock
RCC
Münster
RCC
Den Helder
RCC
Karup
RCC
Kinloss
SAR Kdo
Warnemünde
SAR Kdo
Helgoland
SAR
Leitstelle
Glücksburg
MFG 5
Kiel
ARSC
Warschau
DGzRS
Bremen
ACC
Bremen
MFG 3
Nordholz
SOC
Brockzetel
Technisches
FM-Netz
NATO
Telekom
Telefon/Fax
FSFmZ
Zeichenerklärung:
Fernsprechverbindung
Sprechfunkverbindung
Fernschreibverbindung
Januar 2006
9-10
SAR-Handbuch
IV. Alarmierung und Ortung durch Satelliten
a. COSPAS-SARSAT
917. Das COSPAS-SARSAT-System (Search and Rescue Satellite Aided Tracking)
besteht aus internationalen Bodenstationen, geostationären Satelliten und Satelliten
auf polaren Umlaufbahnen, die in der Lage sind,
- Notfunksignale auf den Wellenlängen 121,5 MHz, 243 MHz und 406 MHz
aufzunehmen
- Daten über aufgefasste Notsignale und Notfallpositionen auszuwerten und diese
über MISSION CONTROL CENTRES (MCC) an die regional zuständigen RESCUE
COORDINATION CENTRES (RCC) zu übermitteln.
918. Darstellung des Einsatzablaufes
SARLeitstellen
Januar 2006
SARSAT
Mission
Control Centers
SARSAT
Bodenstationen
SAR-Handbuch
9-11
919. Notfunksignale auf den Frequenzen 121,5 MHz und 243,0 MHz können nur im
Sichtbereich einer Bodenstation empfangen werden, da das aufgefangene Signal
vom Satelliten nicht gespeichert, sondern sofort zur Erde reflektiert wird.
In der nördlichen Hemisphäre ist das Netz der Bodenstationen bereits so dicht, dass
fast alle Notsignale aufgenommen werden können.
Auf der südlichen Halbkugel der Erde sind einige Bodenstationen vorhanden und
geplant, so dass eine fast vollständige Abdeckung der Erdoberfläche in einigen
Jahren gewährleistet sein kann.
Das COSPAS-SARSAT-SYSTEM ist auf Satelliten aufgebaut, die in niedriger polarer
Umlaufbahn die Erde umfliegen. Jeder Satellit kann gleichzeitig 90 Baken orten, d.h.
bis zu 2 000 Notfälle pro Umlaufbahn. Diese werden im 406 MHz-System im
Bordcomputer gespeichert und abgestrahlt, wenn sich der Satellit in Sichtweite einer
Bodenstation befindet.
920. Durch das Satelliten-System wird vor allem in schwer zugänglichen Land- und
Seegebieten die Suche nach abgestürzten oder überfälligen Luftfahrzeugen sowie
bei Seenotfällen nach Schiffbrüchigen erheblich verbessert, indem durch
Satellitenortung in verhältnismäßig kurzer Zeit Notfallpositionen ermittelt und
Rettungsmaßnahmen gezielt angesetzt werden können.
921. COSPAS-SARSAT bewährt sich dabei besonders in abgelegenen Gebieten,
da dort eine exakte Positionsbestimmung ohne Störungseinflüsse und ohne
Verwirrung durch irrtümlich aktivierte Notsender zu erwarten ist.
Während in dichtbesiedelten Gebieten (z.B. Mitteleuropa) mit verkehrsreichen Luftund Seeschifffahrtsstraßen häufig Notsender zu Testzwecken, fahrlässig oder
leichtsinnig ohne jeden Notfall ausgelöst und von den Satelliten aufgefasst werden,
kann der SAR-Dienst in abgelegenen Gebieten der Erde stets sofort bei Auslösung
eines Alarms von einem echten Notfall ausgehen und Rettungsmaßnahmen
einleiten. Das bedeutet de facto, dass z.B. ein Notfall im Norden Kanadas vermutlich
eher entdeckt und Rettungsmaßnahmen schneller eingeleitet werden, als bei einem
Notfall in Mitteleuropa, da der SAR-Dienst in der Regel mehrere SatellitenMeldungen abwarten muss, um auszuschließen, dass es sich nicht um eine
irrtümliche Aktivierung eines Notsenders handelt.
922. Durch die relativ genaue Positionsbestimmung (im 406 MHz-System unter
1 km Abweichung ) können Rettungsmaßnahmen schneller und gezielter eingeleitet
werden.
Dadurch ist die Möglichkeit Menschenleben zu erhalten angestiegen unter
gleichzeitiger Senkung der Kosten.
Januar 2006
9-12
SAR-Handbuch
923. Voraussetzung für den optimalen Einsatz von Notfunkgeräten (121,5, 243,0,
406 MHz) ist ein verantwortungsbewusster Umgang mit dem Gerät.
Häufige Fehlalarme führen zur Desensibilisierung im SAR-Dienst, d.h. es erfolgen
keine sofortigen Reaktionen, wenn der Notfall nicht von anderer Seite oder durch
weitere Satellitenumläufe bestätigt werden kann.
In den vergangenen Jahren stieg die Fehlauslösungsquote auf cirka 98%! Dies
führte dazu, dass ab Februar 2009 die Empfangsmöglichkeiten 121,5 und 243MHz in
den Satelliten abgeschaltet werden, da es zu einer Überlastung des gesamten
Systems käme. Notfunksender auf 406MHz müssen direkt nach Einbau gemeldet
und in einer Datenbank registriert werden, da nur so eine schnelle und reibungslose
Rettungskette gewährleistet ist.
(siehe auch Nr. 677 – 679)
924. Raumabdeckung der COSPAS – SARSAT Bodenstationen
Januar 2006
SAR-Handbuch
9-13
b. INMARSAT-E
925.
INMARSAT-E wurde zum 31.12.2006 eingestellt. EPIRBs arbeiten künftig im
Cospas-Sarsat-System.
Januar 2007
9-14
SAR-Handbuch
Absichtlich freigelassen
Januar 2007
SAR-Handbuch
9-15
V. NATO Airborne Early Warning (NAEW)
926. Hauptaufgabe der NAEW-Flotte ist die erweiterte Luft- und Seelagedarstellung
sowie deren laufende Direktübermittlung an boden- oder seegestützte
Führungseinrichtungen der NATO Luft- und Seestreitkräfte.
927. Als Luftfahrzeug wird die E-3 A eingesetzt, die aus der zivilen Version der
BOING 707 entwickelt wurde. Rein äußerlich bestehen bis auf dem aufgesetzten
Rotordom (rotierende Radarantenne) keine wesentliche Unterschiede. Das Innere ist
jedoch mit elektronischem Gerät und Arbeitsplätzen für das taktische Einsatzpersonal ausgefüllt.
Die E-3 A kann eine Dienstgipfelhöhe von 42 000 Fuß (ca. 14 km) und eine
Reisegeschwindigkeit von 420 Knoten ( ca. 760 km/h) erreichen. Bei voller
Betankung beträgt die max. Flugzeit 8 bis 10 Stunden.
928. Die E-3 A kann bei echten Notfällen – vor allem über See – und bei Übungen
zur Unterstützung des SAR-Dienstes eingesetzt werden.
Voraussetzung ist,
- eine E-3 A befindet sich im oder in der Nähe des Einsatzgebiets, in dem der Notfall
vorliegt,
- das Gebiet kann von den Sensoren der E-3 A eingesehen werden,
- die SAR-Leitstelle stellt Sprechverbindung zur E-3 A her.
929. Die E-3 A ist in der Lage den SAR-Dienst zu unterstützen, in dem sie
- SAR-Luftfahrzeuge führt (OSC)
- zwischen SAR-Leitstelle und SAR-Luftfahrzeug auch über größere Entfernung eine
Funkbrücke herstellt (Autocat-Verfahren)
- das aktuelle Lagebild über entsprechende Datenkanäle an Bodenstationen
übermittelt,
- bei größeren SAR-Operationen die Koordinationen der Flugbewegungen der
eingesetzten Luftfahrzeuge übernimmt.
930. Der Wachleiter der zuständigen SAR-Leitstelle entscheidet lageabhängig, ob
der Einsatz einer E-3 A geboten ist. Im Einzelfall trifft er alle erforderlichen
Maßnahmen.
Januar 2006
SAR-Handbuch
Anlage 1-1
Stichwortverzeichnis
A
Abwerfbare Überlebensausrüstung
Akia
ALERFA
Amtshilfe
Angrenzende ausländische SAR-Bereiche
Aural Search
Ausrüstung BELL UH-1D
Ausrüstung SEAKING MK 41
Ausrüstung BREGUET ATLANTIC
640
822 (7)
615
709
652
624 (2)
309
316
320
Seite
6 - 33
8 - 16
6 - 7
7 - 2
6 - 37
6 - 26
3 - 3
3 - 8
3 - 10
B
Bereitschaftsstufen
Bereitschaftszeiten
Bergesack
Bodensuche
244
245
822 (6)
629
2
2
8
6
C
Creeping Line Search
Contour Search
Creeping Line Search Coordinated
623 (4) 6 - 20
623 (8) 6 - 24
623 (5) 6 - 21
D
Datenaufzeichnung durch Flugsicherungsleitstellen
DETRESFA
Doppellift
Drachenfliegerbergung
655
655
822 (2)
828 (1)
6
6
8
8
-
38
7
11
18
E
Einsatzgrenzen
Einsatz von CH-53 bei Massenunfällen
Einzellift
Elektronische Suche
ELT
Erfolglose Suche
Expanding Square Search
808
252
822 (1)
624
676
634
623 (6)
8
2
8
6
6
6
6
-
3
22
10
25
44
31
22
-
17
17
15
29
Januar 2006
Anlage 1-2
SAR-Handbuch
F
Fallschirmdrift
Fallschirmspringer-Bergung
Funkmessdienst
Fehlalarmierungen (durch Notsignale)
Flugalarmdienst
Funkverbindungen zwischen Lfz der Bw und zivilen Lfz
619
828 (2)
657
679 (2)
606
905
6
8
6
6
6
9
G
Grammingersitz
821
8 - 9
H
Handhabung von Rettungsfunkgeräten
Hochhausbrand-Einsatz
Horizontale Bergung
679 (1) 6 - 45
828 (3) 8 - 20
821
8 - 9
I
INCERFA
Instrumentenflug
Internationale Notfrequenzen
Internationale SAR-Einsatzfrequenzen
614
807
902
903
6
8
9
9
K
Kombinierte Suche
632
6 - 31
L
Lawinensprengeinsatz
Löschwassereinsatz
828 (6) 8 - 25
828 (4) 8 - 22
M
Meldeschema Luftnotfall
MMSI Maritime Mobile Service Identity
608
506
6 - 4
5 - 4
N
Nachtflug mit Sehhilfe
Nachtsuche
Nachtsuche mit Sehhilfe
Notbefeuerung von Nachtlandeplätzen
Notwendigkeitsbescheinigung
806 (4)
625
625 (3)
814
714
8
6
6
8
7
Januar 2006
-
-
-
10
20
38
46
2
2
6
3
1
2
3
28
28
7
4
SAR-Handbuch
Anlage 1-3
O
Öffentliche Medien
On Scene Coordinator
658
648
P
Parallel Sweep Search
Primäreinsätze
Probability Area
623 (3) 6 - 19
720 (1) 7 - 6
618
6 - 9
R
Radarführungsdienst
Reichweite der SAR-Hubschrauber
Rettungsfunkgeräte
Rettungsnetz
Reichweite für Suchhöhen
Rufzeichen von Luftfahrzeugen im SAR-Einsatz
Rufzeichen der SAR-Hubschrauber im 4-m-Band
656
804
676
822 (3)
621 (8)
906
909
6
8
6
8
6
9
9
-
38
2
44
12
13
3
4
S
SAR-Koordinierungsausschuß
SAR-Kommandos Luftwaffe
SAR-Kommandos Marine
SAR-Übungsfrequenzen
Sector Search
Seilbahnfahrzeug-Rettung
Sekundäreinsätze
Sichtflug
Sichtsuche
Stretcher
Suche durch Luftfahrzeuge
Suche durch Seefahrzeuge
Suchverfahren
209
246
248
904
623 (7)
828 (5)
720 (2)
806
623
822 (4)
627,628
631
622
2
2
2
9
6
8
7
8
6
8
6
6
6
-
2
18
20
2
23
23
7
2
16
13
29
30
16
T
Testen von Rettungsfunkgeräten
Totenbergung
Trackline Search Return
Trackline Search Non Return
679 (3)
721
623 (2)
623 (1)
6
7
6
6
-
46
7
18
17
V
Verschütteten-Suchgerät
Vertikale Bergung
828 (7) 8 - 25
821
8 - 9
W
Waldbrandeinsatz
Windenkrankentrage
828 (4) 8 - 21
822 (5) 8 - 14
6 - 38
6 - 35
Januar 2007
SAR-Handbuch
Anlage 2-1
Abkürzungen
A
ACC
Regionalkontrollstelle, Bezirkskontrollstelle
(Area Control Center)
ACP
Allliiertes Fernmeldehandbuch
(Allied Communications Publication)
ADF
Automatisches Peilgerät
(Automatic Direction Finding equipment)
AFTN
Festes Flugfernmeldenetz
(Aeronautical Fixed Telecommunikation Network)
AGL
Höhe über Grund
(Above Ground Level)
AIP
Luftfahrthandbuch
(Aeronautical Information Publication)
ALERFA
Bereitschaftsstufe
(Alert Phase)
ASL
Höhe über Wasser
(Above Sea Level)
attn
Zu Händen……
(Attention)
B
BesAnSAR
Rettungsdienst
Besondere Anweisung für den Militärischen Such- und
BFU
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
BIV
Bildverstärker (Nachtsehhilfe)
BMI
Bundesminister des Inneren
BMVBS
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
BMVg
Bundesministerium der Verteidigung
BOS
Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben
BSS
Bereichssuchstelle
Januar 2007
Anlage 2-2
SAR-Handbuch
C
COSPAS
Sowjetische Abkürzung für SARSAT (siehe SARSAT)
CS
Suche in Schlangenlinien
(Creeping Line Single-Unit)
CSC
Kombinierte Schiff- / Luftfahrzeugsuche
(Creeping Line Single-Unit Coordinated)
D
DETRESFA
Notstufe
(Distress Phase)
DF
Funkpeilung / Funkpeiler
(Direction Finding / Finder)
DFS
Deutsche Flugsicherung GmbH
DGzRS
Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffsbrüchiger
E
ELT
Rettungsfunkgerät (Luftfahrt)
(Emergency Locator Transmitter)
EPIRB
Rettungsfunkgerät (Seeschifffahrt)
(Electronic Position Indicating Radio Beacon)
ETA
Voraussichtliche Ankunftszeit
(Estimated Time of Arrival)
Januar 2006
SAR-Handbuch
Anlage 2-3
F
FIR
Fluginformationsgebiet
(Flight Information Region)
FS
Flugsicherung
FSFSchrN
Flugsicherungs – Fernschreibnetz
FT, ft
Fuß (Feet)
FuG
Funkgerät
FVK-Stelle
Flugverkehrskontrollstelle
G
GHz
Gigaherz
GND
Ground
(Grund)
GS
Geschwindigkeit über Grund
(Ground Speed)
H
H
Elektronische Suche
(Homing Pattern)
h
Stunde
HF
Kurzwelle
(High Frequency)
I
ICAO
Internationale Zivilluftfahrt-Organisation
(International Civil Aviation Organisation)
IFF/SIF
Identifizierung Freund / Feind mit Einzelerkennung
(Identification Friend / Foe tws Selective Identification
Feature)
IFR
Instrumentenflugregeln
(Instrument Flight Rules
Januar 2006
Anlage 2-4
SAR-Handbuch
IMC
Instrumentenflugwetterbedingungen
(Instrument Meteorological Condition)
IMO
Internationale Seeschiffahrts – Organisation
(International Maritime Organisation)
INCERFA
Ungewissheitsstufe
(Uncertainty Phase)
INMARSAT
Internationale Seeschiffahrt-Satelliten Organisation
(International Maritime Satelite Organisation)
ILS
Instrumentenlandesystem
(Instrument Landing System)
J
JRCC
SAR – Leitstelle der USAFE
(Joint Resque Co-ordination Centre)
K
KHz
Kiloherz
KIAS
Anzeige der Fluggeschwindigkeit in Knoten
(Knots Indicated Air Speed)
KT, Kts
Knoten (1 Knoten = 1,852 km/h) (Knots)
oder Krankentransport (Fachausdruck im Rettungswesen)
Krhs
Krankenhaus
L
LBA
Luftfahrtbundesamt
LFB
Luftfahrzeug – Besatzung
Lfz
Luftfahrzeug
LUT
SARSAT / COSPAS – Bodenstation
(Local User Terminal)
Januar 2006
SAR-Handbuch
Anlage 2-5
M
Max
Höchst-, maximal(e)
MCC
Einsatz – Kontrollzentrum
(Mission Control Centre)
MEDEVAC
Krankentransport
(Medical Evacuation)
MF
Mittelwelle
(Medium Frequency)
MHz
Megaherz
MRCC
Seenotleitstelle
(Maritime Rescue Co-ordination Centre)
N
NAEW
Fliegendes Frühwarnsystem
(NATO Airborne Early Warning)
NfL
Nachricht (en) für Luftfahrer
NM
Seemeile (=1,852 km)
NOTAM
Nachrichten für Luftfahrer
(Notice To Airmen)
NATO
Nordatlantische Verteidigungsgemeinschaft
(North Atlantic Treaty Organisation)
O
OS
Konturensuche
(Contour Search)
OSC
Einsatzleiter
(On Scene Coordinator)
O/T
Andere Zeiten
(Other Times)
P
PLB Rettungsfunkgerät
PMD
Prüf- und Messdienst
Januar 2006
Anlage 2-6
PS
R
RCC
RCS
SAR-Handbuch
Flächensuche
(Parallel Sweep Search)
SAR-Leitstelle
(Rescue Coordination Center)
SAR-Unterleitstelle
(SAR Sub-Center)
S
SA
Sonnenaufgang (Sun Rise)
SAR
Search And Rescue (Such- und Rettungsdienst)
SAREX
SAR-EXERCISE
SAR-Kdo
SAR-Kommando
SAR-LSt
SAR-Leitstelle
SARSAT
SEARCH AND RESCUE SATELLITE AIDED TRACKING
(Satellitengestütztes SAR-Ortungsgerät)
SR
Sun Rise (Sonnenaufgang)
SS
Expanding Square Search / Quadratsuche
SS
Sun Set (Sonnenuntergang)
SRR
SEARCH AND RESCUE REGION / SAR-Bereich
SSR
SECONDARY SURVEILLENCE RADAR
(Rundsicht – Secundärradar)
STANAG
STANDARDISATION AGEEMENT
(Standardisierungsvereinbarung)
Std
Stunde / hr (Hour)
SU
Sonnenuntergang (Sun Set)
Januar 2007
(SAR-Übung)
SAR-Handbuch
Anlage 2-7
T
THW
Technisches Hilfswerk
TSN
TRACKLINE SEARCH NON RETURN
( Streckensuche )
TSR
TRACKLINE SEARCH RETURN
( Streckensuche )
U
UHF
ULTRA HIGH FREQUENCY
(Dezimeterwelle)
UKW
Ultakurzwelle
V
VBK
Verteidigungsbezirkskommando
VFR
VISUAL FLIGHT RULES - (Sichtflugregeln)
VHF
VERY HIGH FREQUENCY - (Ultrakurzwelle)
VLF
- VERY LOW FREQUENCY
- Verantwortlicher-Luftfahrzeug-Führer
VMC
VISUAL METEOROLOGICAL CONDITIONS
(Sichtflug-Wetter-Bedingungen)
VOR
VERY HIGH FREQUENCY OMNIDIRECTIONAL RADIO
RANGE
(ULTAKURZWELLE – DREHFUNKFEUER)
VS
- Verschluß - Sache
- SEKTORSUCHE / ( SECTOR SEARCH)
W
WBK
Wehrbereichskommando
Z
ZDv
Januar 2006
Zentrale Dienstvorschrift
SAR-Handbuch
Anlage 3-1
Begriffsbestimmungen
1. Primäreinsatz
Die schnelle Heranführung des Notarztes / medizinischen Fachpersonals zu dem
Ort eines Notfalles zwecks Behandlung von Patienten, bei denen Lebensgefahr
oder die Gefahr schwerer gesundheitlicher Schäden gegeben sein könnte und /
oder der medizinisch erforderliche Transport zur ersten notwendigen Behandlung
in ein Krankenhaus.
2. Sekundäreinsatz
Der Transport von Patienten aus einem Krankenhaus, in dem die Erstversorgung
durchgeführt wurde, in eine andere Krankenanstalt zur weiteren für die
Erstversorgung medizinisch erforderlichen Spezialbehandlung.
Darunter fallen in der Regel auch Transporte von Arzneimitteln, Blutkonserven,
medizinischem Untersuchungsmaterial und speziellen medizinischen Geräten
sowie Heranführung von Spezialärzten, sofern diese zur Rettung von
Menschenleben oder zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden
benötigt werden.
3. Zeitlich dringlicher Sekundäreinsatz
Einsatz, bei dem die Weiterbehandlung des Patienten zur Erhaltung des Lebens
oder zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden sobald als möglich,
spätestens jedoch innerhalb von 5 (fünf) Stunden erfolgen muß. Über die
Dringlichkeit der Weiterbehandlung entscheidet der behandelnde Arzt.
4. Naturkatastrophen
Unmittelbar drohende Gefahrenzustände oder Schädigungen von erheblichem
Ausmaß, die durch Naturereignisse wie Erdbeben, Hochwasser, Eisgang,
Unwetter-, Wald- und Großbrände durch Selbstentzündung oder Blitze, Dürre
oder Massenerkrankungen ausgelöst werden.
5. Besonders schwere Unglücksfälle
Schadensereignisse von großem Ausmaß und von Bedeutung für die
Öffentlichkeit, die durch Unfälle, technisches oder menschliches Versagen
ausgelöst oder von Dritten absichtlich herbeigeführt werden.
Hierunter fallen z.B. besonders schwere Verkehrsunfälle, schwere Flugzeugoder Eisenbahnunglücke, Stromausfall mit Auswirkungen für lebenswichtige
Einrichtungen, Großbrände durch Brandstiftung, Unfälle in Kernenergieanlagen
und andere Unfälle mit Strahlenrisiko.
Januar 2006
Anlage 3-2
SAR-Handbuch
6. Dringende Nothilfe
Hilfeleistung weniger Bundeswehrangehöriger, ggf. unter Einsatz von
Fahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen und Geräten z.B. bei Rettung
von Menschenleben oder zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden
oder bei drohendem Verlust von für die Allgemeinheit wertvollem Material, bei
denen geeignete zivile Hilfskräfte und geeignetes Material der zuständigen
Behörden oder Hilfsorganisationen nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig
zur Verfügung stehen.
7.
Nacht
Zeitraum zwischen einer halben Stunde nach Sonnenuntergang und einer halben
Stunde vor Sonnenaufgang.
Januar 2006
SAR-Handbuch
Anlage 4-1
Lufttransportkommando
Such- und Rettungsdienst
Bundeswehr
- SAR Bw -
48145 Münster, 01.12.2006
Manfred-von-Richthofen-Str. 8
Tel: 49- 0251- 936- 4331
Fax: (0251) 936 4339
INFORMATION
Einsatz von Hubschraubern des SAR-Dienstes im zivilen Bereich
(Dringende Nothilfe)
SAR-Hubschrauber
Im Auftrag des Bundesministers für Verkehr hat die Bundeswehr einen nationalen Suchund Rettungsdienst für Luftfahrzeuge eingerichtet. Dieser ständig mit Hubschraubern in
Bereitschaft stehende SAR – Dienst kann auch bei Notfällen im zivilen Bereich eingesetzt
werden (Dringende Nothilfe).
Voraussetzungen für den Einsatz
-
Der Einsatz ist zur Rettung von Menschenleben oder zur Vermeidung schwer
gesundheitlicher Schäden erforderlich.
Geeignete zivile Rettungsmittel stehen nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig
zur Verfügung.
Militärische Aufgaben und Erfordernisse des SAR-Dienstes für die Luftfahrt stehen
dem Einsatz nicht entgegen.
Neben Krankentransporten und Rettungseinsätzen umfasst die „Dringende Nothilfe“ auch
den Transport von Blutkonserven, Medikamenten, medizinischem Untersuchungsmaterial,
speziellen medizinischen Geräten und die Heranführung von Fachärzten.
Die Einsätze sind kostenpflichtig. Der anfordernde aufnehmende Arzt hat eine
Notwendigkeitsbescheinigung (dreifach) zu erstellen, aus der hervorgehen muß, dass der
Hubschraubereinsatz erforderlich ist. Die Bescheinigungen sind der Besatzung
auszuhändigen.
Die Alarmierung und Einsatzführung der SAR- Hubschrauber erfolgt durch die zuständige
SAR-Leitstelle.
Zuständigkeit
- SAR-Leitstelle GLÜCKSBURG
Telefon (0 46 31) 60 13
Nord- und Ostsee sowie
Schleswig-Holstein und Hamburg
- SAR-Leitstelle MÜNSTER
Telefon (0 25 1) 13 57 57 oder 13 57 58
übriges Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland
Januar 2007
Anlage 4-2
SAR-Handbuch
3. Verhalten beim Einsatz eines Rettungshubschraubers
Auswahl eines Landeplatzes
Befindet sich kein erkundeter Landeplatz am Notfallort, sollte durch Hilfsdienste ein geeigneter
Platz festgelegt werden.
Folgende Grundsätze sind dabei zu beachten:
• Der Hubschrauber muß nicht immer an der Notfallstelle landen. Oft findet sich ein besserer
Platz in der Nähe.
• Die Größe sollte mindestens 30 x 30 m betragen. Sportplätze sind besonders geeignet.
• Der Landeplatz sollte eben und fest sein und möglichst Grasbewuchs haben.
• Keine hohen Hindernisse in unmittelbarer Nähe.
• Keine Freileitungen die über den Landeplatz führen.
• Freier Zugang für den Rettungsdienst.
Vorbereitung der Landung
Die wichtigste Maßnahme: Absperrung des Landeplatzes möglichst durch die Polizei,
insbesondere wenn die Landung auf Verkehrswegen erforderlich ist.
• Landeplätze durch Einschalten von Blaulicht / Warnblinkern kenntlich machen.
• Funkkontakt mit der Hubschrauberbesatzung über BOS-Funk auf zugewiesenem Kanal
aufnehmen. Informationen über den Landeplatz weitergeben.
• Lose Gegenstände entfernen oder festbinden
(Rotorabwind beträgt über 100 km / Std.)
Windrichtun
• Ausleuchtung bei Nacht
(z.B. Notbeleuchtung durch
Kfz gemäß Skizze)
Anflugrichtun
Wundern Sie sich nicht, wenn der Hubschrauber nicht auf dem vorbereiteten Platz landet. Oft
kann der Pilot den Landeplatz aus der Luft besser beurteilen. Er trägt die alleinige
Verantwortung!
Nach der Landung
Die Annäherung an den Hubschrauber soll erst erfolgen, wenn die Rotoren stillstehen oder die
Besatzung ein Zeichen gibt. Immer im Blickfeld des Piloten bleiben.
Januar 2006
SAR-Handbuch
Anlage 4-3
4. Einsatzmöglichkeiten / Einsatzgrenzen
Wesentliche Voraussetzung für einen Hubschraubereinsatz sind ausreichende
Wetterbedingungen. Bei Nachteinsätzen gelten dabei höhere Anforderungen.
Einsätze unter Vereisungsbedingungen sind nicht möglich.
Nachtlandungen in unbekanntem Gelände sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur
im Einzelfall möglich. Nachteinsätze müssen in jedem Fall über die zuständige SARLeitstelle angefordert werden.
Die Entscheidung über die Durchführbarkeit eines Einsatzes trifft ausschließlich der
Hubschrauberführer !
5. Kostenabrechnung
Dem Alarmierenden entstehen keine Kosten, auch nicht bei Fehleinsätzen. Die Einsätze
werden in der Regel mit der Krankenversicherung des Patienten abgerechnet.
6. Der Hubschrauber BELL UH-1D
Im SAR-Bereich MÜNSTER werden an allen SAR-Standorten Rettungshubschrauber vom
Typ Bell UH-1D eingesetzt.
Wesentliche Leistungsdaten
• Höchstgeschwindigkeit 220 km/Std
• Reichweite bis zu 450 km
• Medizinische Ausrüstung
zur Notfallbehandlung
• Transport von 2 Patienten
Information über die SAR-Hubschrauber
1. Besatzung
2. Ausrüstung
3. Bereitschaftsund
Reaktionszeit
-1
-1
-1
-
SAR-Hubschrauber
Hubschrauberführer
Bordtechniker
Luftrettungsmeister
medizinische Ausrüstung
Rettungswinde
Zusatztank
Tag:
- täglich von 07.30 Uhr bis
Sonnenuntergang + 30 Min *
in 15 Min – Bereitschaft
Nacht ( übrige Tageszeit)
- in 60 Min – Bereitschaft
-
4. Anforderung
über die zuständige
SAR – Leitstelle
*Änderung der Bereitschaftsstufe jedoch spätestens 20:30 Ortszeit oder nach 12 Std. Gesamtflugdienstzeit
Januar 2007
Anlage 4-4
SAR-Handbuch
SAR-Einrichtungen der Bundeswehr
SAR-Bereich
Glücksburg
Glücksburg
Warnemünde
SAR 21
Helgoland
SAR 10
Laage
SAR 81
Diepholz
SAR 31
Münster
Holzdorf
SAR 87
SAR-Bereich
Münster
Erfurt
SAR
Nörvenich
SAR 41
Malmsheim
SAR 46
Ingolstadt
SAR 51
Landsberg
SAR 56
Legende
SAR-Leitstelle
SAR-Hubschrauber
Januar 2007
Anforderung
SAR-Hubschrauber
über die zuständige SAR-Leitstelle
Münster
Tel.: (0251) 135757/135758
Glücksburg Tel.: (04631) 6013
Zeit: tägl. 24 Stunden
SAR-Handbuch
Anlage 5-1
Lufttransportkommando
Such- und Rettungsdienst
der Bundeswehr
- SAR Bw -
48027 Münster
Postfach 48 20
SAR Bw – INFO Nr. 2
INFORMATIONEN
Einsatz von SAR-Hubschraubern zur Bergung von
Drachenfliegern und Fallschirmspringern
aus hohen Bäumen
1.
Grundsätzliches
Bergungen von verunglückten Drachenfliegern und Fallschirmspringern werden durch
SAR-Hubschrauber nach Begutachtung vor Ort durchgeführt.
Die Gefährdung des Drachenfliegers/Fallschirmspringers und der Hubschrauberbesatzung durch unkontrollierte und nicht berechenbare Bewegungen des Drachen
/Fallschirms – hervorgerufen durch den Rotorabwind des Hubschraubers – ist dabei u.U.
so groß, dass Bergungsversuche die extreme Ausnahme darstellen.
In der Regel muss sich daher der Einsatz von SAR-Hubschraubern auf die
Anwesenheit am Notfallort beschränken.
2.
Bergung durch SAR-Hubschrauber
Haben alle Versuche einer bodengebundenen Rettung unter Ausschöpfung der
verfügbaren Hilfsmittel nicht zum Erfolg geführt, kann im Einzelfall ein SAR-Hubschrauber mit Seilwinde zur Bergung eingesetzt werden. Über die Durchführbarkeit eines
solchen Einsatzes entscheidet ausschließlich die Besatzung nach Beurteilung der Lage
vor Ort.
Maßnahmen vor einem Hubschraubereinsatz:
-
Sichern des Verunglückten im Baum gegen Absturz, soweit möglich,
Bereithalten eines Sprungtuches,
Detaillierte Einsatzbesprechung zwischen Besatzung und Einsatzleitung am Boden.
Die Bergung sollte auf keinen Fall unter Zeitdruck vorgenommen werden.
Liegt der Drachen/Fallschirm nur lose auf dem Geäst und droht durch den Rotorabwind
hinausgeblasen zu werden, sind ggf. nur Hilfspersonen mit Sicherungsleinen im Baum
abzusetzen und dann erneut eine bodengebundene Rettung zu versuchen.
Bei der Bergung werden Drachenflieger/Fallschirmspringer grundsätzlich nicht
„herausgeschnitten“, sondern in ihrem Geschirr zusammen mit dem Drachen/Fallschirm
geborgen.
Fallschirmspringerbergungen, bei denen sich der Fallschirm unlösbar mit dem Baum
verzurrt hat, können auch unmittelbar aus dem Fallschirmgurtzeug erfolgen.
Januar 2006
Anlage 5-2
3.
SAR-Handbuch
Anforderung eines SAR-Hubschraubers
Anforderungen für einen Hubschraubereinsatz können an eine der folgenden SARLeitstellen gerichtet werden:
4.
SAR-Leitstelle Glücksburg
Telefon: (04631) 6013
(Nord- und Ostsee sowie
Schleswig-Holstein und Hamburg)
SAR-Leitstelle Münster
Telefon (0251) 135757
(übriges Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland)
Kosten
SAR-Einsätze oder Bereitstellung zur Bergung verunglückter Drachenflieger und
Fallschirmspringer werden durch die Bundeswehr im Rahmen von internationalen
Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland für die Luftfahrt durchgeführt. Für diese
Einsätze werden in der Regel keine Kosten in Rechnung gestellt.
5.
Empfehlungen
Drachenflieger/Fallschirmspringer werden darauf hingewiesen, dass es sicherer für sie ist,
entweder auf Hilfeleistung durch andere Rettungsdienste – ggf. auch längere Zeit – zu
warten oder Vorsorge zur Selbstrettung zu treffen.
Hilfsmittel zur Selbstrettung ist u.a. ein dünnes 40-m-Seil (Bruchlast 25 kg) um damit ggf.
ein Rettungsseil heraufzuziehen.
Den Herstellern von Drachen wird vorgeschlagen, zur Verbesserung der Bergemöglichkeit aus Bäumen, eine Bergeöse mit auseichender Festigkeit im Schwerpunkt des
Drachens oberhalb des Segeltuches anzubringen.
Januar 2006
SAR-Handbuch
Anlage 6-1
SUCH- UND RETTUNGSDIENST
SEARCH AND RESCUE
Informiert
ELT
(Emergency Locator Transmitter)
NOTFUNKGERÄTE, die tragbar oder fest im Flugzeug eingebaut, nach Einwirken einer
bestimmten G-Belastung oder nach manuellem Einschalten ein Signal auf einer
internationalen Notfrequenz (121.5 MHz, 243 MHz, 406 MHz) abstrahlen, das von
-
- Satelliten
- Flugzeugen
- Funkempfangsstationen
- SAR-Mitteln in der Luft empfangen wird.
Die Organisation COSPAS-SARSAT weist darauf hin, dass die
satellitengestützte Verarbeitung von Notrufen auf 121,5 MHz und
243,0 MHz zum Februar 2009 eingestellt wird.
Meldungen über aufgefangene Notsignale laufen in der regional
zuständigen
SAR Leitstelle (Rescue Coordination Center = RCC)
zusammen, die die erforderlichen Maßnahmen zur
- Aufklärung des möglichen Notfalls,
- Rettung und Bergung in Not geratener Personen einleitet
durch
Einsatz von SAR-Mitteln
Aber es gibt auch eine Kehrseite . . .
Januar 2007
Anlage 6-2
SAR-Handbuch
. . . FEHLAUSLÖSUNGEN durch
- harte Landungen,
-
-
unvorsichtiges Rangieren von Luftfahrzeugen am Boden,
-
technische Fehler,
-
unsachgemäße Handhabung,
vorsätzliche Aktivierung
KONSEQUENZEN sind
-
Blockierung der Notfrequenzen für echte Notfälle,
-
Zeitverzögerung durch Filtern der eingehenden Notsignalmeldungen,
-
Rettungsmaßnahmen werden zu sät eingeleitet,
-
unnötiger Aufwand und hohe Kosten.
SICHERHEITSMASSNAHMEN können sein
-
-
Aufbewahren des tragbaren Gerätes an einem sicheren Ort, um unbefugten Zugang zu
vermeiden.
Transport des Gerätes ohne Batterien.
Nach jedem Flug Notfrequenzen rasten und abhören, um unbeabsichtigtes Auslösen des
eigenen Notsenders zu erkennen und abzustellen.
Test der Geräte mit den Frequenzen 121,5 und 243,0 MHz nur innerhalb der ersten 5
Minuten nach jeder vollen Stunde für max. 10 Sekunden. Geräte mit den Frequenzen 406
MHz dürfen gem. NFL Teil II, 55/06 und gem. AIP ausschließlich in der Testkodierung
überprüft werden. Unter besonderen Umständen kann nach vorheriger Absprache mit
SAR-Leitstelle Münster Tel.: 0251-135757 eine Ausnahme erreicht werden.
-
Ansonsten erfolgt eine scharfe Auslösung.
-
Flugplätze sollten Empfangsgeräte auf 121.5 MHz geschaltet haben, um evtl. Fehlalarme
rechtzeitig zu erkennen und bei echten Notfällen den SAR-Dienst unterstützen zu können.
-
Technische Maßnahmen, um Audi-visuelle Anzeige im Cockpit zu installieren oder Mini-
Empfänger auf 12.5 MHz zur Kontrolle einzusetzen.
________________________________________________________
Januar 2007