SAR Einsatzplan Land

Transcription

SAR Einsatzplan Land
A2-253/1-0-7903
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SAR-Einsatzplan Land
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t!
Zentralrichtlinie
Durchführung SAR-Dienst im Einsatzbereich des
Heeres über Land
Herausgegeben durch:
Division Schnelle Kräfte
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Zweck der Regelung:
ck
un
Beteiligte
Interessenvertretungen:
ie
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D
Einstufung:
Einsatzrelevanz:
er
Geltungsbereich:
Au
Herausgebende Stelle:
sd
ru
Gebilligt durch
Keine
DLO DivKdr
DSK Abteilung Flugbetrieb, Fachaufgabe SAR Bw
Bundeswehr
Offen
Ja
Berichtspflichten:
Ja
Gültig ab:
06.05.2013
Frist zur Überprüfung:
31.12.2015
Version:
1
Überführt:
SAR-Einsatzplan Land DLO
Aktenzeichen:
56-25-00
Identifikationsnummer:
A2.253107903.1I
Stand: April 2015
Inhaltsverzeichnis
6
1.1
1.2
1.3
Zweck der Regelung
Geltungsbereich
Verantwortlichkeit/Pflege
6
6
6
2
Grundsatzweisung für den militärischen Such- und Rettungsdienst
7
2.1
2.2
Auftrag
Aufgaben
7
7
3
Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land
8
3.1
3.2
3.3
Führung
Gebietsaufteilung
SAR-Einrichtungen 1. Grades
8
8
9
3.3.1
3.3.2
3.3.3
3.3.4
3.3.5
3.3.6
3.3.7
Definition
SAR-Leitstelle Land
SAR-Kommandos
Einsatzbefehlgebung
Combat Training Program-Flüge
Bereitschaftszeiten und –stufen
Flug-, Flugdienst- und Ruhezeiten
3.4
SAR-Einrichtungen 2. Grades
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5
3.4.6
Definition
Fliegende Mittel
Bodengebundene Mittel
Bereichssuchstellen
Landeskommandos
Notdienste militärischer und ziviler Flugplätze
15
15
18
18
19
19
3.5
Unterstützende Dienste
20
3.5.1
3.5.2
3.5.3
3.5.4
3.5.5
Einsatzführungsdienst der Luftwaffe
Flugsicherungsdienst
Geoinformationsdienst
Rundfunk, Fernsehen und Presse
Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur
20
21
22
25
25
3.6
Kommunikationsverbindungen
25
3.6.1
3.6.2
3.6.3
3.6.4
Fernsprechverbindungen
Rufnummern der SAR-Leitstelle Land
Weitere Kommunikationsanbindungen
Sprechfunkverbindungen
26
27
27
27
4
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
29
4.1
4.2
Alarmierung
Alarmstufen
29
30
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Allgemeines
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Stand: April 2015
9
9
10
12
12
13
13
15
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
Ungewissheitsstufe „INCERFA“
Bereitschaftsstufe „ALERFA“
Notstufe „DETRESFA“
Festlegung der Alarmstufen
30
30
31
31
4.3
Maßnahmen der SAR-Leitstelle bei Alarmierungsmeldungen
31
31
32
32
4.4
Suchplanung
33
4.4.1
4.4.2
4.4.3
4.4.4
4.4.5
Bestimmung des wahrscheinlichen Absturzgebiets (probability area)
Beeinflussende Faktoren
Sicht – Suchverfahren
Elektronische Suchverfahren
Suche bei Nacht
33
35
38
43
45
4.5
Suchdurchführung
4.5.1
4.5.2
4.5.3
4.5.4
4.5.5
4.5.6
Suche aus der Luft
Bodensuche
Einsatzführung und –überwachung
Einsatzleitung im Suchgebiet (On Scene Coordinator)
Zusammenarbeit mit anderen SAR-Leitstellen
Beendigung von Suchen
4.6
Rettungsmaßnahmen
4.6.1
4.6.2
4.6.3
4.6.4
4.6.5
4.6.6
Verhalten von Luftfahrzeugbesatzungen
Maßnahmen des ersten Suchluftfahrzeuges
Maßnahmen zusätzlich eintreffender Suchluftfahrzeuge
Aufnahme der verunfallten Besatzungen/Passagiere
Absperrung der Unfallstelle
Maßnahmen der SAR-Leitstelle Land
52
52
52
52
53
53
4.7
Bereitstellung und Begleitung
53
Au
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4.3.1 Maßnahmen bei Eingang einer INCERFA-Meldung
4.3.2 Maßnahmen bei Eingang einer ALERFA-Meldung
4.3.3 Maßnahmen bei Eingang einer DETRESFA-Meldung
46
47
48
50
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51
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er
4.7.1 Bereitstellung (ORBIT)
4.7.2 Begleitung (ESCORT)
46
5
Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen
54
5.1
Einsatzunterstützung der Streitkräfte
54
5.1.1 Einsatzplanung und –führung von Krankentransporten mit Hubschraubern für
Soldaten/Soldatinnen im Inland sowie angrenzendem Ausland
54
5.2
55
Einsätze im zivilen Bereich
5.2.1 Einsatzmittel
55
5.2.2 Einsatzarten zur Unterstützung des zivilen Rettungswesens
55
5.2.3 Einsatzplanung und –überwachung der SAR-Kommandos bei Einsätzen im Rahmen des
zivilen Rettungswesens
56
57
5.2.4 Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen
5.2.5 Rettungseinsätze im Gebirge und vorbeugender Katastrophenschutz
57
5.3
Einsatzdurchführung
60
5.3.1 Einsätze bei Nacht
60
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Stand: April 2015
5.3.2 Desinfektion von Luftfahrzeugen/Medizinische Überwachung der Besatzung
5.3.3 Sonstige Regelungen
61
61
5.4
5.5
5.6
62
62
63
Kosten und Abrechnung
Einsatzablehnung und Abgabe an das zivile Rettungswesen
Einsätze im Rahmen der Amtshilfe
5.6.1 Anforderungen durch Polizeibehörden
5.6.2 Anforderungen durch die Bundesanstalt für Flugunfalluntersuchungen (BFU)
5.6.3 Anforderungen durch die Bundesnetzagentur (BNetzA)
63
63
63
6
Einsatzauswertung und Dokumentation
64
6.1
Melde- und Berichtswesen
64
ns
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6.1.1 Meldungen
6.1.2 Einsatznachbesprechung (Debriefing)
6.1.3 Berichte
Aufbewahrung von Einsatzunterlagen
Presseinformation
Grenzüberschreitender SAR-Flugbetrieb
7
Anhang
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
Angrenzende SAR-Bereiche
Erreichbarkeiten der RCC/RSC benachbarter SAR-Bereiche
Dislozierung SAR-Mittel 1.Grades (Heer)
SAR-Flugfunknetz
SAR – Bereitschaftsstufen/-zeiten
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6.2
6.3
6.4
64
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65
65
65
66
67
68
69
71
72
73
73
73
7.6
7.7
7.8
Dokumentenausstattung der SAR-Kommandos
Rüstzustand/Ausrüstung der SAR-Hubschrauber (Bell UH-1D)
Bereichssuchstellen
74
75
77
7.8.1
7.8.2
7.8.3
7.8.4
7.8.5
7.8.6
7.8.7
7.8.8
7.8.9
7.8.10
7.8.11
7.8.12
7.8.13
7.8.14
7.8.15
Bereichssuchstelle Nr.1
Bereichssuchstelle Nr.2
Bereichssuchstelle Nr.3
Bereichssuchstelle Nr.4
Bereichssuchstelle Nr.5
Bereichssuchstelle Nr.6
Bereichssuchstelle Nr.7
Bereichssuchstelle Nr.8
Bereichssuchstelle Nr.9
Bereichssuchstelle Nr.10
Bereichssuchstelle Nr.11
Bereichssuchstelle Nr.12
Bereichssuchstelle Nr.13
Bereichssuchstelle Nr.14
Bereichssuchstelle Nr.15
77
77
77
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78
78
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79
79
79
80
80
80
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7.5.1 Für Luftfahrzeuge im SAR-Dienst sind folgende Bereitschaftsstufen festgelegt:
7.5.2 Bereitschaftszeiten der SAR-Mittel ersten Grades
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Stand: April 2015
7.9
NOTAM-Beratung
81
81
81
7.10 Territoriale Kommandobehörden
7.11 SAR-Arbeitsblätter
82
83
7.11.1 SAR-Alarmierung
7.11.2 SAR-Einsatzmeldung bei Flugunfällen
7.11.3 Overdue
7.11.4 Eingesetzte SAR-Mittel
7.11.5 Suchgebiete
7.11.6 Lagebericht Lfz-Unfallstelle
7.11.7 Hinweise aus der Bevölkerung
7.11.8 Einsatzbefehl Bodentruppen
7.11.9 Support request neighbour RCC´s
7.11.10
Suchmeldung von Luftfahrzeugen durch Rundfunk und Fernsehen
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
sd
ie
ns
t!
7.9.1 Zuständigkeit für die NOTAM-Beratung/-Versorgung
7.9.2 SAR-Kommandos
93
Entscheidungshilfediagramm
Flächen-Zeit-Tabelle
Entdeckungswahrscheinlichkeit bei Sichtsuchen
Fallschirm-Drift-Tabelle
Tabelle für die elektronische Suche
Tabelle zur Bestimmung der Suchtiefe über offenem und flachem Gelände
93
94
94
95
96
97
7.13
7.14
7.15
7.16
Abkürzungen
Bezugsjournal
Liste der IAM zum SAR-Einsatzplan Land
Änderungsjournal
98
104
106
106
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7.12.1
7.12.2
7.12.3
7.12.4
7.12.5
7.12.6
ic
ng
7.12 SAR-Tabellen
Seite 5
Stand: April 2015
SAR EP Land
Allgemeines
1
Allgemeines
1.1
Zweck der Regelung
101.
Der SAR-Einsatzplan Land enthält Informationen über die Aufgaben des SAR-Dienstes
sowie über dessen Organisation und Durchführungsmaßnahmen im SAR-Bereich MÜNSTER. Er
dient der Zusammenarbeit im SAR-Dienst und hat Weisungscharakter für alle an SAR-Aktionen
unmittelbar oder mittelbar beteiligten militärischen Organisationen, Dienststellen und Personen. Alle
SAR-Einsätze im Rahmen des zivilen Rettungswesens mit SAR-Mitteln sind entsprechend den hier
festgelegten Kriterien und Verfahren abzuwickeln.
Bei SAR-Übungen ist der Einsatzplan nur soweit anzuwenden, dass weder von bestehenden
t!
Flugbetriebs- und anderen Vorschriften abgewichen, noch der Dienstbetrieb ziviler Dienststellen
trägt die internationale Bezeichnung Rescue
ng
sd
Coordination Center MÜNSTER (Funkrufzeichen „Rescue MÜNSTER“).
ie
ns
beeinträchtigt wird. Die SAR-Leitstelle Land
Geltungsbereich
102.
Der SAR-Einsatzplan Land gilt für den Bereich der Bundeswehr.
1.3
Verantwortlichkeit/Pflege
103.
Zuständig für Bearbeitung und Änderungsdienst ist die Division Schnelle Kräfte. Notwendige
tn
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1.2
eg
Änderungen von Verfahrensweisen, die im SAR-Einsatzplan Land festgeschrieben sind und die einer
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sofortigen Umsetzung bedürfen, werden als „Immediate Action Message“ (IAM) herausgegeben.
ck
un
Die Verteilung der IAM erfolgt per Lotus Notes oder per Fax an die Dienststellen, die von der
Hinweise zu Bezugsdokumenten
Au
104.
sd
ru
Änderung/Maßnahme unmittelbar betroffen sind.
105.
D
ie
s
er
Bezugsdokumente sind dem Bezugsjournal zu entnehmen.
Änderungsvorschläge
Änderungs- und Verbesserungsvorschläge sind zu richten an:
Division Schnelle Kräfte
Abteilung Flugbetrieb, Fachaufgabe SAR Bw
Herrenwald-Kaserne
35260 Stadtallendorf
Telefon: (06428) 938–2951
[email protected]
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Stand: April 2015
SAR EP Land
Grundsatzweisung für den militärischen Such- und Rettungsdienst
2
Grundsatzweisung für den militärischen Such- und
Rettungsdienst
2.1
Auftrag
201.
Der militärische Such- und Rettungsdienst (SAR-Dienst) der Bundeswehr ist eine Einrichtung
der Streitkräfte zur Einsatzunterstützung. Er ist zugleich Teil des nationalen SAR- Dienstes der
Bundesrepublik Deutschland
2.2
Aufgaben
202.
Der militärische SAR-Dienst der Bundeswehr unterstützt die eigenen und verbündeten
Streitkräfte im Frieden, in Krisen und im Krieg. Er leistet der Truppe Einsatzunterstützung in
ns
t!
besonderen Notfällen, vornehmlich bei der Lebensrettung und bei der Abwendung drohenden
ie
Verlustes von wertvollem Material. In Krisen und im Krieg sind der NATO nationale SAR-Kräfte für
ng
ru
Zugleich leistet er als Teil des nationalen SAR-Dienstes der Bundesrepublik Deutschland
de
203.
sd
gemeinsame Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
Än
allen in Not geratenen Luftfahrzeugen (Lfz) Hilfe ohne Rücksicht auf deren Nationalität oder sonstige
de
m
Zugehörigkeit. Er führt die Suche nach überfälligen oder abgestürzten Lfz durch, rettet die Insassen
ht
und veranlasst den Transport der Überlebenden zur ärztlichen Betreuung (Verwaltungsvereinbarung
tn
ic
zwischen dem Bundesminister, bzw. der Bundesministerin der Verteidigung und dem Bundesminister,
te
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eg
bzw. der Bundesministerin für Verkehr und digitale Infrastruktur über die Zusammenarbeit auf dem
un
Gebiet des Such- und Rettungsdienstes für Luftfahrzeuge und des maritimen Such- und
Im Rahmen jener der Bundesrepublik Deutschland obliegenden Pflichten zur Hilfeleistung für
sd
204.
ru
ck
Rettungsdienstes vom 13.06.2001 (VMBl 2001 S. 126)).
Au
die nationale und internationale Seeschifffahrt in Seenotfällen unterstützt er den Rettungsdienst in den
Sofern militärische Aufgaben und die Erfordernisse des SAR-Dienstes für die Luftfahrt nicht
D
205.
ie
s
er
Seegebieten vor der deutschen Nord- und Ostseeküste.
entgegenstehen, leistet der militärische SAR-Dienst unter dem Gesichtspunkt der dringenden Eilhilfe
und im Rahmen umfassender praktischer Fortbildung des eigenen Personals Hilfe auch für das zivile
Rettungswesen, ebenso bei Naturkatastrophen und im akuten Einzelfall (z.B. Bergnot) sowie bei
besonders schweren Unglücksfällen (Hilfeleistung der Bundeswehr im Rahmen der technischen
Amtshilfe, VMBl 2008 S. 6ff bzw. Erlasse zur Katastrophenhilfe und Amtshilfe in der jeweils gültigen
Fassung).
Seite 7
Stand: April 2015
SAR EP Land
Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land
3
Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land
3.1
Führung
301.
Verantwortlich für die Durchführung des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land ist die Division
Schnelle Kräfte (DSK)
302.
Für diesen Auftrag stehen
•
die SAR-Einrichtungen 1. Grades
•
die SAR-Einrichtungen 2. Grades der Bundeswehr für die Dauer des SAR-Einsatzes
zur Verfügung.
Mit der Durchführung aller sich aus dieser Verantwortlichkeit ergebenden Maßnahmen ist
t!
303.
sd
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ns
die SAR-Leitstelle Land (RCC Münster) beauftragt.
Gebietsaufteilung
304.
Die Bundesrepublik Deutschland ist in die SAR-Bereiche LAND und GLÜCKSBURG unterteilt.
Än
de
ru
ng
3.2
Der SAR-Bereich Land umfasst die Fluginformationsgebiete LANGEN und MÜNCHEN, das
ht
305.
de
m
Eine SAR-Leitstelle ist in ihrem Zuständigkeitsbereich für alle SAR-Maßnahmen verantwortlich.
tn
ic
innerhalb Deutschlands gelegene Teilstück von ZÜRICH, sowie den Teil des Fluginformationsgebietes
te
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BREMEN, der südlich folgender Grenze verläuft:
un
Von der deutsch – niederländischen Grenze entlang der Festlandküste bis zur Elbmündung, von dort
ck
entlang dem westlichen (linken) Elbufer und der südlichen Begrenzung der Freien und Hansestadt
sd
ru
HAMBURG, weiter entlang dem linken Elbufer bis zur Landesgrenze Mecklenburg- Vorpommern (Stadt
Au
LAUENBURG), entlang der Landesgrenze Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern bis zur
Bei grenzüberschreitenden SAR-Einsätzen arbeitet die SAR-Leitstelle Land (Rescue
D
306.
ie
s
er
Ostsee, entlang der Küstenlinie ostwärts bis zur polnischen Grenze.
Coordination Center (RCC Münster) mit den SAR-Leitstellen benachbarter SAR-Bereiche zusammen.
Es sind die SAR-Bereiche
•
Glücksburg
RCC GLÜCKSBURG
•
Polen (POL)
RCC WARSCHAU
•
Tschechien (CZE)
RCC PRAG
•
Österreich (AUT)
RCC WIEN
•
Schweiz (CHE)
RCC ZÜRICH
•
Frankreich (FRA)
RCC CINQ MARS LA PILE
•
Belgien (BEL)
RCC BRÜSSEL
•
Niederlande (NLD)
RCC DEN HELDER
(Skizze und Erreichbarkeiten: siehe Anhang 7.1 u. 7.2)
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Stand: April 2015
SAR EP Land
Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land
3.3
SAR-Einrichtungen 1. Grades
3.3.1
Definition
307.
SAR-Einrichtungen 1. Grades sind Mittel der Bundeswehr, die mit besonders ausgebildetem
Personal und entsprechender Ausrüstung für Aufgaben des SAR-Dienstes ständig in Bereitschaft
stehen. Diese sind die
•
SAR-Leitstelle Land (RCC Münster) und
•
die unterstellten SAR-Kommandos mit den jeweiligen Luftfahrzeugen.
3.3.2
SAR-Leitstelle Land
308.
Die SAR-Leitstelle Land, ist in ihrem Bereich für Einleitung, Durchführung und Abschluss von
sd
ie
ns
t!
SAR-Maßnahmen, deren Auswertung sowie der damit verbundenen Dokumentation verantwortlich.
ru
Die SAR-Leitstelle koordiniert den Einsatz aller bereitgestellten Kräfte, wenn erforderlich,
de
309.
ng
3.3.2.1 Aufgaben
Einsatzunterstützung der eigenen und verbündeten Streitkräfte in besonderen Notfällen und
de
•
m
Än
auch mit zivilen Behörden und Organisationen. Dies umfasst folgende Aufgaben:
ic
ht
bei der Abwendung drohenden Verlustes von wertvollem Material,
Alarmierung und Einsatz der im SAR-Bereich Land bereitgestellten SAR-Mittel 1. Grades,
•
Flugberatung bei Einsatz von Lfz außerhalb der Öffnungszeiten der örtlich zuständigen
un
te
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tn
•
ck
Flugberatungsstelle im Rahmen der Einsatzbefehlserteilung (Verfahrensweisen Notice to
Anforderung von Kräften der Bundeswehr, des Bundes, der Länder, in DEU stationierter
Au
•
sd
ru
Airmen-Beratung (NOTAM-Beratung) s. Anhang 7.9),
D
Einsatzes,
ie
s
er
Streitkräfte, benachbarter SAR-Leitstellen, ziviler Organisationen und Koordinierung ihres
•
Einsatzleitung, Durchführung und Abschluss von SAR-Maßnahmen,
•
Koordinierung mit benachbarten SAR-Leitstellen, wenn SAR-Operationen sich über den
eigenen Bereich hinaus auf andere SAR-Bereiche erstrecken,
•
Unterstützung von SAR-Operationen benachbarter SAR-Leitstellen auf deren Ersuchen,
•
Koordinierung von SAR-Maßnahmen mit den Bereichssuchstellen (BSSt) und anderen
beteiligten Dienststellen,
•
Übertragung der örtlichen Einsatzleitung an eine dafür geeignete Dienststelle oder Einheit als
On Scene Coordinator (OSC),
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Stand: April 2015
SAR EP Land
Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land
•
Hilfeleistung und Unterstützung bei Notfällen im z ivile
Bereich - sofern Auftrag und
Ausrüstung der Einrichtungen des SAR-Dienstes dies zulassen - insbesondere bei
Katastrophen, zur Rettung von Menschenleben aus See- und Bergnot oder bei sonstigen
Notfällen, wie z.B. Transport von lebensgefährlich Verletzten/Erkrankten oder Medikamenten
und Organen, wenn ein geeignetes ziviles Rettungsmittel nicht oder nicht rechtzeitig zur
Verfügung steht,
•
Wahrnehmung der Funktion als SAR Point Of Contact (SPOC) für COSPAS SARSAT in der
Bundesrepublik Deutschland. Dazu verfügt sie über eine Datenbank mit allen in Deutschland
registrierten Emergency Locator Transmitter (ELT). Maritime Notsender werden an das MRCC
Durchführung von regionalen SAR-Übungen und die
•
Teilnahme an überregionalen SAR-Übungen.
ng
sd
ie
ns
•
t!
Bremen zur Bearbeitung weitergeleitet.
ist den besonderen Einsatzerfordernissen
ht
de
m
dieser Dienststelle anzupassen.
de
Die Ausstattung der SAR-Leitstelle L a n d
Än
310.
ru
3.3.2.2 Ausstattung
tn
ic
3.3.2.3 Formblätter
te
rli
eg
311.
Die jeweils gültigen und zu verwendenden Formblätter sind dem Anhang dieser
Bereichsrichtlinie zu entnehmen.
SAR-Kommandos
312.
SAR-Kommandos sind grundsätzlich an Flugplätzen stationiert, die über alle erforderlichen
ru
ck
un
3.3.3
Au
sd
Einrichtungen für Flugvorbereitung und -durchführung verfügen. Für diese Kommandos sind
ie
s
er
ergänzende Forderungen hinsichtlich Infrastruktur und Ausstattung zu stellen.
D
3.3.3.1 Verantwortlichkeiten
313.
Das Transporthubschrauberregiment 30 (TrspHubschrRgt 30) stellt mit Unterstützung des
Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr SAR-Hubschrauber als SAR-Mittel 1. Grades zur
Verfügung. Es ist für die ständige Einsatzbereitschaft der Hubschrauber inklusive Ausrüstung im
jeweils vorgesehenen Rüstzustand und mit einsatzbereiten Besatzungen verantwortlich.
314.
Bei notwendigem Ersatz/Tausch eines SAR-Hubschraubers ist - längstens in 2 Stunden - der
ausgerüstete Ersatzhubschrauber mit Besatzung zum Abflug am Heimatstandort bereitzustellen. Nach
Maßgabe der SAR- Leitstelle Land kann der Tausch auch durch die SAR-Besatzung erfolgen. Diese
Zeitvorgabe gilt auch bei anstehenden Reparaturarbeiten, Tausch von Ausrüstungsteilen sowie
unvorhersehbarem Tausch von Besatzungsangehörigen.
Seite 10
Stand: April 2015
SAR EP Land
Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land
3.3.3.2 Dislozierung
315.
SAR-Hubschrauber 1. Grades stehen im SAR-Bereich Land an folgenden Flugplätzen in
Bereitschaft:
•
LANDSBERG (ETSA),
•
NÖRVENICH ETNN)
•
HOLZDORF (ETSH)
(Skizze siehe Anhang 7.3)
3.3.3.3 Aufgaben
316.
Für die Besatzungen der SAR-Hubschrauber bestehen folgende Aufgaben:
Durchführung der SAR-Bereitschaft gem. befohlenem Bereitschaftsplan,
•
Durchführung von Einsätzen zur Suche und Bergung von Lfz und deren Insassen,
•
Einsatzunterstützung der eigenen und verbündeter Streitkräfte in besonderen Notfällen,
•
OSC für Bodensuche,
•
Durchführung von Einsätzen im Rahmen des allgemeinen Rettungswesens und des
Katastrophenschutzes,
•
Wartung des fliegerischen und medizinischen Geräts,
•
Erstellung und Aktualisierung von Einsatzunterlagen.
eg
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ie
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•
un
1 Hubschrauberführer/Hubschrauberführerin (HF) "Combat ready SAR” 1 bzw.
ck
•
Die Mindestbesatzung UH-1D FSM für den SAR Einsatz besteht aus:
“Mission
ru
317.
te
rli
3.3.3.4 Besatzung
Au
sd
Qualified SAR”*,
1 Bordtechniker/Bordtechnikerin (BT) "Combat ready SAR"* bzw. “Mission Qualified SAR”*,
•
1 Luftrettungsmeister/Luftrettungsmeisterin (LRM) "Combat ready SAR"* bzw.
“Mission
D
ie
s
er
•
Qualified SAR”*.
3.3.3.5 Rüstzustand und Ausrüstung
318.
Rüstzustand und Ausrüstung des SAR-Hubschraubers richten sich nach dem Einsatzgebiet.
Alle SAR-Hubschrauber sind mit einem Zusatztank ausgerüstet, der grundsätzlich nur mit der zum
Gewichtsausgleich erforderlichen Kraftstoffmenge befüllt ist. Lage- und einsatzabhängig ist die SARLeitstelle befugt, geeignete Maßnahmen zur Gewichtsreduzierung (z.B. Ausbau der Rettungswinde)
oder die Erhöhung der Einsatzzeit durch Betanken des Zusatztanks anzuordnen. Der zweite
Hubschrauber am SAR-Kommando LANDSBERG verfügt für die Bergrettung über eine besondere
Ausrüstung. Die medizinische Ausrüstung (Einzelheiten siehe Anhang 7.7) ist für eine erweiterte Erste
1
SAR-Kommando LANDSBERG mit Gebirgsflugbefähigung (Geb II)
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Stand: April 2015
SAR EP Land
Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land
Hilfe ausgelegt. Zusatzgerät kann in beschränktem Umfang hinzugefügt werden. Sonderausrüstungen
werden gesondert befohlen; dabei ist ein Zeitverzug einzukalkulieren.
3.3.3.6 Infrastruktur
319.
Fliegerische und technische Einsatzbereiche mit den dazugehörigen Räumlichkeiten müssen
aufgrund der geforderten kurzen Reaktionszeiten funktionell aufeinander abgestimmt sein und
kurze Anlaufwege gewährleisten. Die oft abgesetzte Lage der Kommandos innerhalb der Flugbetriebsbereiche erfordert besondere Maßnahmen zum Schutz der einsatzbereiten Hubschrauber.
3.3.3.7 Ausstattung
320.
SAR-Einsatzflugbetriebs
entsprechen.
Besondere
Bedeutung
kommt
den
örtlichen
t!
des
Die Ausstattung der SAR-Kommandos mit Gerät und Vorschriften muss den Erfordernissen
ie
ns
Fernmeldeverbindungen sowie einer Intra- und Internetverbindung zu, da Vorschriften teilweise nur in
ru
ng
sd
elektronischer Form verfügbar sind.
Die SAR-Kommandos sind mit Mobiltelefonen ausgestattet. Diese sind im Einsatz mitzuführen
m
Än
321.
de
3.3.3.8 Mobiltelefon
de
und während der Stehzeiten am Boden betriebsbereit zu halten. Die Mobiltelefone dienen primär der
ic
ht
Kommunikation zwischen der SAR-Leitstelle Land und der SAR-Hubschrauberbesatzung. Einzelheiten
eg
tn
regeln die jeweiligen Verbände.
Einsatzbefehlgebung
322.
Für jeden Einsatz von SAR-Mitteln 1. und 2. Grades bedarf es eines Einsatzbefehls der
ck
un
te
rli
3.3.4
sd
ru
SAR-Leitstelle Land.
Der Einsatzbefehl gilt bei Alarmierung des platzzugeordneten SAR-Hubschraubers durch die
Au
323.
ie
s
er
örtliche Flugsicherungsstelle als erteilt, wenn durch diese eine Luftnotlage/ein Flugunfall eindeutig
D
festgestellt wird. Die Alarmierung ist der SAR- Leitstelle Land unverzüglich zu melden.
Änderungen und Ergänzungen zu Einsatzbefehlen dürfen nur von der erteilenden Dienststelle
324.
vorgenommen werden.
3.3.5
Combat Training Program-Flüge
325.
Combat Training Program – Flüge (CTP-Flüge) mit SAR-Hubschraubern bedürfen der
Zustimmung der SAR-Leitstelle. Diese können unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden:
•
die Flugstundenfreigabe des TrspHubschrRgt 30 liegt vor,
•
die ständige Erreichbarkeit über Funk während des Fluges ist sichergestellt,
Seite 12
Stand: April 2015
SAR EP Land
Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land
•
die Dauer des Fluges ist so zu planen, dass die Landung spätestens dann erfolgt, wenn ein
Restkraftstoffvorrat für 01:30 Stunden Flugzeit erreicht ist – Unterschreitungen können durch
die SAR- Leitstelle genehmigt werden (z.B. Gebirgsflug),
•
Zwischenlandungen auf Hubschrauberlande-/Flugplätzen sind grundsätzlich verboten,
•
es dürfen grundsätzlich nicht mehr als zwei Stunden CTP pro Tag geflogen werden,
•
CTP–Nachtflüge sind zeitlich so durchzuführen, dass kein Anspruch auf zusätzliche Crew–
Rest–Zeit entsteht.
Bereitschaftszeiten und –stufen
326.
Die Bereitschaftszeiten und -stufen werden durch die DSK festgelegt (siehe Anhang 7.5).
327.
Sollte aufgrund der Wettervorhersage für den örtlichen Einsatzraum der Einsatz von SAR-
ns
t!
3.3.6
sd
ie
Hubschraubern nicht möglich sein und ist mit einer Besserung in absehbarer Zeit nicht zu rechnen,
Flug-, Flugdienst- und Ruhezeiten
Än
3.3.7
de
ru
ng
kann die Bereitschaftsstufe für den Vorhersagezeitraum von der SAR-Leitstelle herabgesetzt werden.
de
ht
Die Abweichungen von den grundsätzlichen Regelungen der Richtlinien für Flug-, Flugdienst-
ic
328.
m
3.3.7.1 Grundsatz
tn
und Ruhezeiten sind in der Bereichsrichtlinie C2-271/1-1-200 Flugbetriebsordnung Heer Band I
te
rli
eg
(FBH) festgelegt. Die Flug-, Flugdienst- und Ruhezeiten sind während einer Bereitschaftsperiode von
un
jedem Besatzungsmitglied fortlaufend zu dokumentieren. Die Dokumentation muss mindestens
ck
folgende Angaben enthalten:
Einsatznummer bzw. dienstliche Tätigkeit, soweit diese als Flugdienstzeit anzurechnen ist,
•
Beginn, Ende und Dauer der einzelnen Flugdienstzeiten,
•
fortlaufende Addition der täglichen Flugdienstzeiten,
•
Beginn, Ende und Dauer der Ruhezeiten.
D
ie
s
er
Au
sd
ru
•
Zur Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeit ist die Bereitschaftsstufe 4/1 zu nutzen.
329.
Hierbei ist die Zeit für erforderliche Nachbereitungsarbeiten mit einzubeziehen. Als
Berechnungsgrundlage für die Flugdienstzeit gilt für die Vorbereitungen und tägliche Bereitstellung des
Hubschraubers ein Zeitansatz von 00:30 Stunden und für die kombinierte Vor- und Nachfluginspektion sowie Nachbereitungsarbeiten ein Zeitansatz von 01:30 Stunden. Erforderliche
Abweichungen von den Vorgaben sind in der Dokumentation zu begründen.
330.
Wird ein SAR-Einsatz erst nach 22:00 Uhr Ortszeit beendet, soll die anschließende Ruhezeit
grundsätzlich nicht mehr unterbrochen werden. Im Einzelfall entscheidet der Wachleiter unter
Berücksichtigung des vorhergegangenen Einsatzes.
Seite 13
Stand: April 2015
SAR EP Land
Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land
331.
Die Anwesenheit der Besatzung im Kommandogebäude ist nicht zwingend erforderlich, wenn
die Erreichbarkeit durch die SAR-Leitstelle sichergestellt ist, die vorgeschriebene Ruhezeit eingehalten
wird und die geforderten Reaktionszeiten gehalten werden können.
3.3.7.2 Meldungen
332.
Der SAR-Leitstelle ist zu melden:
a) vor Aufnahme der Bereitschaftsstufe 3:
•
Einsatzbereitschaft entsprechend befohlenem Rüstzustand,
•
Wetter am Standort/ Local area nach den Kriterien:
Flugbetrieb uneingeschränkt möglich
o
Flugbetrieb mit Einschränkungen (örtlich/zeitlich) möglich
o
kein Flugbetrieb möglich
ie
sd
ng
ru
de
Höchstflugdauer entsprechend der aktuellen Kraftstoffmenge an Bord, wenn diese
Än
•
ns
t!
o
de
m
geringer ist als für 02:30 Std Flugzeit;
ht
b) unverzüglich:
Name und Initialen bei Wechsel des diensthabenden VLF,
•
Ausfall/Eingeschränkte Nutzbarkeit von SAR-Einsatzmitteln; insbesondere wenn dem
te
rli
eg
tn
ic
•
ck
un
SAR- Einsatzmittel weniger als 5 Stunden Einsatzflugzeit zur Verfügung stehen,
zusätzlich zur Verfügung stehende SAR-Einsatzmittel und Besatzungen (z.B. Notarzt),
•
jede Änderung/Störung der Fernmeldeverbindungen,
•
Neuerkundungen,
ie
s
er
Au
sd
ru
•
bzw.
Änderungen
von
Landeplätzen,
insbesondere
an
D
Krankenhäusern,
•
Vorkommnisse mit möglichem Einfluss auf die SAR-Einsatzbereitschaft.
•
wenn die befohlene Bereitschaftsstufe wegen Erreichen der höchstzulässigen
Flugdienstzeit vorzeitig beendet werden muss,
•
wenn nach Beendigung der letzten Ruhezeit eine Flugdienstzeit von 10 Stunden
erreicht/überschritten worden ist;
c) nach Beendigung der Bereitschaftsstufe 3:
•
die tägliche Flugdienstzeit.
Seite 14
Stand: April 2015
SAR EP Land
Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land
3.4
SAR-Einrichtungen 2. Grades
3.4.1
Definition
333.
SAR-Mittel 2. Grades werden von der Bundeswehr sowie von in Deutschland stationierten
Streitkräften,
Polizei,
Bundespolizei,
zivilen
Hilfs-/Rettungsorganisationen,
Bergwacht
und in
Einzelfällen von der Handelsschifffahrt und der zivilen Luftfahrt gestellt. Die SAR Leitstelle Land kann
bei Bedarf geeignete Kräfte bei diesen Organisationen für SAR Einsätze anfordern. Soweit der
militärische Auftrag einer Bundeswehrdienststelle dies zulässt, ist der Aufforderung der SAR-Leitstelle
Land, sich an SAR-Maßnahmen zu beteiligen, Folge zu leisten.
3.4.2
Fliegende Mittel
ns
ie
Alle Lfz der Bundeswehr, soweit nicht SAR-Mittel 1. Grades, sind als SAR-Mittel 2. Grades
sd
334.
t!
3.4.2.1 Bundeswehr
ng
zu betrachten. Sie sind nur einzusetzen, wenn die SAR-Mittel 1. Grades, bedingt durch Art und
de
m
Än
Folgende Einsatzmöglichkeiten können sich ergeben:
Suche aus der Luft nach abgestürzten Lfz/Luftfahrtgeräten und deren Insassen,
•
Krankentransport lebensgefährlich verletzter oder erkrankter Personen,
•
Evakuierung
eg
tn
ic
ht
de
•
der
Bevölkerung
oder
Transport
von
Versorgungsgütern
in
te
rli
335.
ru
Umfang des Notfalls, nicht ausreichen.
un
Katastrophenfällen.
ru
ck
Für Krankentransporte müssen Luftfahrzeuge gegebenenfalls bedarfsgerecht gerüstet werden. Für
Au
sd
SAR-Einsätze im Auftrag der SAR-Leitstelle Land können auch im Flugbetrieb befindliche Lfz nach
ie
s
Die Anforderung von Luftfahrzeugen der Bundeswehr erfolgt im Notfall direkt bei den
D
336.
er
Zustimmung des jeweiligen Verbandes/Halters eingesetzt werden.
Verbänden/Einheiten, die ihrerseits ihrer vorgesetzten Dienststelle Meldung erstatten.
3.4.2.2 Luftfahrzeuge der Heeresfliegertruppe
337.
Die Heeresfliegertruppe unterstützt auf Anforderung der SAR-Leitstellen den militärischen
SAR-Dienst der Bundeswehr. Die Verbände sind an folgenden Standorten stationiert:
•
TrspHubschrRgt 30
NIEDERSTETTEN/LANDSBERG,
•
TrspHubschrRgt 10
FASSBERG,
•
KpfHubschrRgt 36
FRITZLAR,
•
HFlgWaS
BÜCKEBURG/CELLE.
Seite 15
Stand: April 2015
SAR EP Land
Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land
3.4.2.3 Luftfahrzeuge der Luftwaffe
338.
Beim Zentrum für Luftoperationen (ZLO) Gefechtsstand (GefStd) Hubschrauber können
zusätzliche Luftfahrzeuge im Rahmen der unter Ziff. 334 aufgeführten Einsatzmöglichkeiten , im Inland
sowie angrenzendem Ausland angefordert werden (zum Verfahren siehe Ziffer 503).
339.
Das Hubschraubergeschwader 64 stellt auf Anforderung durch die SAR-Leitstelle Land
(nach Verfügbarkeit) einen mittleren Transporthubschrauber vom Typ CH-53 zur Verfügung. In
Abhängigkeit abrufbereiter Ärzteteams und medizinischer Ausrüstung ist dieses Einsatzmittel geeignet,
bei Massenanfall von Verletzten bis zu 6 schwerverletzte Personen unter Fortführung der Therapie
(z.B. Beatmung) während des Fluges zu transportieren. Die Anforderung ist unverzüglich ZLO zu
melden.
ns
ie
sd
ng
01712291227 (24/7) OvWa
ru
nach Dienst:
de
07392 – 95 – 2409/2900
Än
ZLO Abt FlBtrb Dez A3 II c EinsOffz LTHub (Tagesdienst)
02824-9774-3232
FspWNBw
90-3453-3232
LoNo:
[email protected]
tn
ic
ht
de
m
Telefon:
eg
ZLO Abt FlBtrb Dez A3 II c EinsOffz LTHub (24/7)
Telefon:
02824-9774-3333
FspWNBw
90-3453-3333
LoNo
[email protected]
er
Au
sd
ru
o
Telefon:
te
rli
o
Laupheim
un
o
t!
Anforderung an:
ck
•
ie
s
3.4.2.4 NATO-Luftfahrzeuge
NATO Early Warning System-Luftfahrzeuge (NAEW-Lfz) sind gem. Manual 80-107-10
D
340.
Section VII Chapter 1 verpflichtet, alle Informationen über Notfälle, Empfang von Notsignalen oder
Notsignalabstrahlung mittels Sekundärradar an die zuständige SAR-Leitstelle zu melden. Folgende
Notfrequenzen werden ständig überwacht:
•
121,5 MHz,
•
243,0 MHz,
•
2182 KHz.
341.
Im SAR-Einsatz kommen NAEW-Lfz als Airborne Mission Coordinator zum Einsatz und
dienen im Autocat-Verfahren als automatische Relaisstationen im UHF-Funkbetrieb zwischen dem
OSC, den SAR-Besatzungen und der SAR-Leitstelle Land.
Seite 16
Stand: April 2015
SAR EP Land
Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land
3.4.2.5 United States Air Force Europe
342.
Die United States Air Force Europe verfügt über weitere Einsatzmittel u.a. auch zur Personel
Recovery.
•
Anforderung an:
USAFE Ramstein (gültige Verfügbarkeit wird derzeit geprüft)
Telefon:
06371 – 405 – 8984 (PRCC)
nach Dienst:
– 5014 (Command Post)
für Flächenflugzeuge: 06371 – 479292 (AMOCC)
3.4.2.6 United States Army
343.
Die United States Army verfügt mit ihrer Vielzahl an Hubschraubern über ein geeignetes
•
ANSBACH
ns
sd
GRAFENWÖHR
ng
•
ru
HOHENFELS
Än
de
•
ie
ausgerüstete MEDEVAC-Hubschrauber (Typ UH-60) an den Standorten:
t!
Potential an Suchhubschraubern. Darüber hinaus verfügt die United States Army über besonders
de
m
Anforderungen sind an AFOD, Wiesbaden zu richten. Telefon: 0611705 2300/ 2301.
ht
3.4.2.7 Bundespolizei
Die Fliegerstaffeln der Bundespolizei (BPOL) sind für den SAR-Bereich Land in SAR-
tn
ic
344.
te
rli
Bundespolizeipräsidium/BPOL in POTSDAM
un
•
eg
Einsatzfällen über folgende Dienststelle anzufordern:
ck
Lagezentrum Telefon: 0331–97997-1500 (24/7)
In dringenden Fällen oder zu Vorabsprachen:
Au
•
sd
ru
E-Mail: [email protected]
ie
s
er
Bundespolizei-Fliegergruppe (BPOLFLG) in SANKT AUGUSTIN/HANGELAR Koordinierungs-
D
und Führungszentrale Telefon 02241–238–2412 (24/7)
E-Mail: [email protected]
345.
Die Standorte der Bundespolizeifliegerstaffeln (BPOLFLS) befinden sich in:
•
FUHLENDORF (bei BAD BRAMSTEDT), BPOLFLS FUD,
•
BLUMBERG (nördlich BERLIN), BPOLFLS BLU,
•
FULDATAL (bei KASSEL), BPOLFLS FDT,
•
OBERSCHLEISSHEIM (nördlich MÜNCHEN), BPOLFLS OBS,
•
SANKT AUGUSTIN (bei BONN), BPOLFLS STA.
3.4.2.8 Polizei
346.
Der Einsatz von Polizeihubschraubern kann nur über die BSSt veranlasst werden.
Seite 17
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Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land
3.4.2.9 Zivilschutzhubschrauber des Bundesministeriums des Innern
347.
Die Zivilschutzhubschrauber (Funkname "Christoph" plus Ordnungszahl) können grundsätzlich
von 07:00 Uhr bis Sonnenuntergang über die jeweiligen Rettungsleitstellen zur Bergung von
abgestürzten Lfz-Besatzungen und Passagieren angefordert werden. Ihr Einsatz kann sich auch
aus anderen Luftnotlagen oder -unfällen ergeben, wenn die Hubschrauber zeitlich und/oder räumlich
näher zum Notfallort stationiert sind oder die in Frage kommenden SAR-Mittel zum Zeitpunkt des
Notfalls durch andere Einsätze bereits gebunden sind. Gem. BMVg VR II 5, Az 56-01-31/6-3 vom
06.02.1990 ist die Inanspruchnahme von Hubschraubern ziviler Rettungsinstitutionen durch die
Bundeswehr (hier SAR-Leitstelle) bei Luftnotfällen die Ausnahme und nur zulässig, wenn die
Bundeswehr den ihr übertragenen Auftrag nicht rechtzeitig erfüllen kann. Sofern Einsätze bei
Luftnotfällen von zivilen Stellen auf Anforderung der Bundeswehr (SAR-Leitstelle) durchgeführt werden,
ns
t!
besteht seitens Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, die Verpflichtung zur
ng
sd
ie
Kostenerstattung.
Bodengebundene Mittel
348.
Wenn der Einsatz von Luftfahrzeugen aufgrund Wetterlage und Einsatzverhältnissen wie
Än
de
ru
3.4.3
de
m
etwa der Geländestruktur nicht oder nur begrenzt möglich ist und daher wenig Erfolg verspricht, kann
ic
ht
dies den Einsatz von bodengebundenen Kräften erforderlich machen bei:
Suchen nach abgestürzten Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät sowie deren Insassen,
•
Suchen in schlecht einsehbaren Gebieten bei Dunkelheit, Nebel, Vereisung oder sonstigen
te
rli
eg
tn
•
ck
sd
349.
ru
Suchen, für die Luftfahrzeuge nicht oder nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Anforderung bodengebundener ziviler bzw. militärischer Kräfte erfolgt zentral über die
Au
•
un
Schlechtwetterlagen,
ie
s
er
BSSt bzw. die Landeskommandos (LKdo) oder - soweit es Rettungs- und Bergungseinrichtungen
D
betrifft - bei dem jeweiligen Flugplatz, der am nächsten zur Notfall-/Unfallstelle liegt. Das Kommando
Territoriale Aufgaben (KdoTerrAufgBw) ist nachrichtlich zu beteiligen.
3.4.4
Bereichssuchstellen
350.
Die
Bundesländer
der
Bundesrepublik
Deutschland
unterhalten
insgesamt
15
B e r e i c h s s u c h s t e l l e n ( BSSt), die in landeseigener Zuständigkeit organisiert sind. Die BSSt
sind fernmündlich wie auch fernschriftlich erreichbar. Die Besetzung ist 24-stündig sichergestellt
(Anschriften siehe Anhang 7.8).
351.
Die BSSt führen auf Ersuchen der SAR-Leitstelle L a n d
Maßnahmen
die angeforderten SAR-
mit Hilfe anderer Landdesbehörden und verfügbaren Hilfsorganisationen (z.B.
Technisches Hilfswerk, Bergwacht) durch. Die Koordinierung dieser Maßnahmen obliegt der SAR-
Seite 18
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Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land
Leitstelle Land (siehe auch "Gemeinsame Regelungen des Bundes und der Länder zur Durchführung
des SAR-Dienstes für Luftfahrzeuge" vom 22.02.2001 (NfL I-103/01)).
352.
Ersuchen um Hilfe oder Unterstützung bei der Polizei, den Organisationen wie z.B. Deutsches
Rotes Kreuz oder Technisches Hilfswerk sowie auch das Einschalten von Presse, Rundfunk und
Fernsehen erfolgt grundsätzlich über die BSSt (siehe hierzu auch Ziffer 350, 351 und 370).
3.4.5
Landeskommandos
3.4.5.1 Aufgaben
353.
Die LKdo sind bei Anforderung durch die SAR-Leitstelle für Alarmierung und Aufstellung von
Bodensuchtruppen und anderen Hilfskräften der Bundeswehr verantwortlich. Bei länderübergreifenden
t!
Einsätzen übernimmt KdoTerrAufgBw. Die LKdo führen auf Ersuchen der SAR-Leitstelle Land die
SAR-Dienstes
mit
Führungsunterstützungsmitteln
sd
des
ist
bei
KdoTerrAufgBw
ng
Unterstützung
ie
ns
angeforderten SAR-Maßnahmen in Abstimmung mit der jeweils zuständigen BSSt 2 durch. Eine
ru
anzufordern. Der Polizeifunk eignet sich als Funkbrücke zur Führung von Bodensuchtruppen der
zuständig. Bei Außenlandungen von militärischen
m
Landkreise 4 für die Leitung über Funk
Än
de
Bundeswehr 3, Polizei und BPOL. Im Rahmen der dringenden Eilhilfe sind die Rettungsleitstellen der
ht
de
Luftfahrzeugen aus unvorhersehbaren Gründen ist eine Bewachung durch militärisches Personal
eg
tn
ic
(Feldjäger/Militärpolizei), Polizei oder Bundespolizei zu organisieren.
Die regionalen Zuständigkeiten der LKdos entsprechen den Grenzen der Bundesländer
un
354.
te
rli
3.4.5.2 Regionale Zuständigkeiten
sd
ru
ck
(Ansprechstellen TerrKdoBeh siehe Anhang 7.10).
Die Anforderung von bodengebundenen Einheiten der Bundeswehr erfolgt durch die SAR
er
355.
Au
3.4.5.3 Alarmierung
D
ie
s
Leitstelle Land bei den LKdo. Diese leiten die Anforderung wiederum an mögliche Truppensteller
weiter. Der militärische Führer vor Ort (Lagezentrum/Gefechtstand der Suchtruppen) meldet der SARLeitstelle
Land
die
Aufnahme
der
Einsatzbereitschaft,
um
Einzelanweisungen
zur
Suche
entgegenzunehmen.
3.4.6
Notdienste militärischer und ziviler Flugplätze
3.4.6.1 Aufgaben und Zuständigkeiten
Die Notdienste an Flugplätzen haben die Aufgabe, bei Absturz eines Lfz am Platz bzw. in dem
ihnen zugewiesenen Rettungsbereich alles Erforderliche zur Rettung der Insassen und zur
Bergung des Lfz zu veranlassen. Genauere Anweisungen hierfür sind für den militärischen Bereich in
2
Ggf unter Abstellung eines VKdo zur BSSt
Einbindung der mit BOS-Funk ausgerüsteten Feldjäger in der Führungsorganisation der militärischen Bodentruppen.
4
Aktivierung der Kreisverbindungskommandos durch LKdo.
3
Seite 19
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SAR EP Land
Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land
der ZDv 19/6 „Die Behandlung von Unfällen und Zwischenfällen mit militärischen Luftfahrzeugen“,
bzw. dem Alarmplan des Flugplatzes festgelegt. Für den zivilen Bereich sind die Rettungs- und
Bergungseinrichtungen jedes Platzes in der AIP GERMANY AD 2.6 des jeweiligen Platzes
veröffentlicht.
3.4.6.2 Alarmierung
356.
Anforderung von Personal mit Rettungsgerät erfolgt unmittelbar bei den betroffenen
Flugplätzen.
3.5
Unterstützende Dienste
357.
Neben den SAR-Einrichtungen 1. und 2. Grades können zur erfolgreichen Durchführung
ns
t!
eines Auftrages die Mithilfe anderer, nachfolgend aufgeführter Dienste in Anspruch genommen
sd
ie
werden.
Einsatzführungsdienst der Luftwaffe
358.
Bei Luftnotlagen von Luftfahrzeugen, die sich unter Kontrolle des Einsatzführungsdienstes
Än
de
ru
ng
3.5.1
m
der Luftwaffe (EinsFüDstLw) befinden, aber auch bei Luftnotlagen von Lfz, die durch den
de
EinsFüDstLw erfasst worden sind, kann der EinsFüDstLw entscheidende Hinweise über Art der
ic
ht
Luftnotlage, die letzte Radarposition des Lfz oder die Absichten des Flugzeugführers übermitteln.
eg
tn
Das Funknetz des EinsFüDstLw kann für die Übermittlung wichtiger Mitteilungen von Lfz zu der
te
rli
SAR-Leitstelle Land oder umgekehrt genutzt werden. Die Stellen des EinsFüDstLw sind verpflichtet,
un
alle Informationen über Notfälle, Empfang von Notsignalen oder Notsignalabstrahlung mittels
ru
ck
Sekundärradar an die zuständige SAR-Leitstelle Land und die zuständige Bezirkskontrollstelle der
sd
Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) zu melden. Folgende Notfrequenzen werden dazu ständig
121.5 MHz und
•
243.0 MHz.
D
ie
s
•
er
Au
überwacht:
Ferner sind alle Stellen des EinsFüDstLw über die Frequenz 363,100 MHz (24/7) erreichbar.
359.
•
Telefonische Erreichbarkeit der Stellen des EinsFüDstLw:
CRC MEßSTETTEN (Rufzeichen SWEETAPPLE)
Telefon: 07431-6347-5555
BwGN: 5466-5555
o Fighter Allocator
Telefon: 07431-6347-5541
CRC ERNDTEBRÜCK (Rufzeichen LONESHIP)
BwGN: 5466-5541
o
•
•
Master Controller
o
Master Controller
Telefon: 02753-604–3040
BwGN: 3565-3040
o
Fighter Allocator
Telefon: 02753-604-3041
BwGN: 3565–3041
CRC ERNDTEBRÜCK Trainingscenter (Rufzeichen SLATE ROCK)
o
Master Controller
Telefon: 02753-604-3940
Seite 20
Stand: April 2015
BwGN: 3565-3940
SAR EP Land
Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land
o
•
•
Fighter Allocator
Telefon: 02753-604-3941
BwGN: 3565-3941
CRC SCHÖNEWALDE (Rufzeichen SUNRISE)
o
Master Controller
Telefon: 03589-86-33720
BwGN: 8303-33720
o
Fighter Allocator
Telefon: 03589-86-33740
BwGN: 8303-33740
CRC HOLZDORF (Rufzeichen RED HAWK)
o
Master Controller
Telefon: 03589-86-33680
BwGN: 8303-33680
o
Fighter Allocator
Telefon: 03589-86-33683
BwGN: 8303-33683
Flugsicherungsdienst
360.
Eine Aufgabe der DFS ist die Durchführung des Alarmdienstes zur Auslösung von SAR-
ie
ns
t!
3.5.2
sd
Maßnahmen. Nur wenn eine rechtzeitige und vollständige Weitergabe von Alarmierungen an die
ru
ng
jeweils zuständige SAR-Leitstelle erfolgt, kann der SAR-Dienst erfolgreich durchgeführt werden. Die
de
Bezirkskontrollstellen der DFS und der Flugberatungsdienst können auch durch Auskünfte und
m
Än
Hinweise bezüglich der Flugroute eines vermissten Luftfahrzeuges zu dessen Auffindung beitragen.
de
Die SAR-Leitstelle ist daher auf Zusammenarbeit mit der DFS angewiesen. Bei direkter
ic
ht
Kontaktaufnahme mit nachgeordneten Stellen (z.B. Platzkontrollstelle) ist die örtlich zuständige
Die DFS bezieht aus mehreren Radaranlagen Primär- und Sekundärinformationen. Die
te
rli
361.
eg
tn
Bezirkskontrollstelle über die Zusammenarbeit zu informieren.
un
empfangenen Daten werden entsprechend den betrieblichen Erfordernissen aufbereitet, mittels
ru
ck
Sichtgeräten als synthetisches Radarziel dargestellt und auf Magnetbändern gespeichert. Bei der
Au
sd
Suche nach überfälligen Luftfahrzeugen oder bei Lfz-Zwischenfällen hat die SAR-Leitstelle Land
ie
s
Auf Anfrage einer der SAR-Leitstelle Land bezüglich einer Radardatenabspielung zur
D
362.
er
gemäß Betriebsabsprache zwischen DFS und der Bundeswehr Zugriff auf diese Aufzeichnungen.
Feststellung der Flugspur eines vermissten Luftfahrzeuges veranlasst der Wachleiter der DFSNiederlassung durch den Flugsicherungstechnischen Dienst die schnellstmögliche Bereitstellung einer
Radardatenabspielung. Die SAR-Leitstelle Land übermittelt dazu folgende bekannte Daten:
•
Rufzeichen und Typ des betreffenden Luftfahrzeuges,
•
Suchgebiet (Richtung/Abstand von bekannten Navigationsanlagen),
•
SSR-Code,
•
letzte bekannte Position mit Uhrzeit und Flughöhe,
•
Start- und Zielflughafen,
•
Zeitrahmen für die Flugspursuche sowie
•
zusätzliche Informatioenne (z.B. Peilung, Koordinaten, Kurse, etc.)
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Stand: April 2015
SAR EP Land
Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land
363.
Die Auswertung des Radarbildes erfolgt durch Personal des Flugverkehrskontrolldienstes.
Alle erkennbaren Informationen, die der Suche nach vermissten Lfz dienlich sein könnten, werden an
die SAR-Leitstelle Land unverzüglich fernmündlich übermittelt, ebenso wird ggf. der RDQC-Plot per
Fax übersandt. Die DFS stellt diesen Dienst nach Möglichkeit 24 Stunden täglich und an 7 Tagen in
der Woche bereit. Einzelheiten hierzu werden in örtlichen Betriebsanordnungen festgelegt. Bei
Suchaktionen im grenznahen Raum zum ELSAß kann auf Radaraufzeichnungen des
RCC
Cinqmarslapile (FRA) zurückgegriffen werden. United States Army Operational Air Traffic wird über
AFOD HEIDELBERG abgewickelt. Nachforschungen über o.a. Flüge werden über AFOD angestellt.
3.5.3
Geoinformationsdienst
ns
t!
3.5.3.1 Zweck
Sicht, Wind und andere Wetterelemente bestimmen die Wahl der SAR-Einsatzmittel für das
ie
364.
ru
ng
sd
Einsatzgebiet und geben Rückschlüsse auf das Verhalten zu suchender Objekte und Personen.
Än
de
3.5.3.2 Wetterberatung für die SAR-Leitstelle Land
de
m
365.
Die meteorologische Versorgung der SAR-Leitstelle Land erfolgt 24-stündig durch die
Beratungszentrale der Geoinformationsdienstes der Luftwaffe (GeoInfoBZLw) MÜNSTER.
ic
ht
Sie umfasst:
das Tägliche Wetter-Briefing in der SAR-Leitstelle um 16:30 Uhr (lokal),
•
die Darstellung und Übertragung gemäß Formblatt „SAR AREA WEATHER“,
•
die Fluggebietsübersicht für den SAR-Bereich Land (FADL54 ETGL) in Form einer Power Point
ck
un
te
rli
eg
tn
•
sd
ein zusätzliches Briefing bei komplizierten Wetterlagen, bei Eintreffen nicht vorhergesagter
Au
•
ru
Präsentation sowie
D
ie
s
er
Hazards oder auf Anforderung der SAR-Leitstelle Land.
Zeiten
MEZ (MESZ)
Kopfzeit(Z)
Sendezeit (Z)
Gültigkeit
0500 (0400)
0515 (0415)
0600 (0500) - 1300
1100
1115
1200 - 2000
1800
1815
1900 - 0700 (0600)
Tabelle 1:Ausgabezeiten und Gültigkeitsperioden der Fluggebietsübersicht für den SAR-Bereich
Land
3.5.3.3 Wetterberatung für die SAR-Kommandos
366.
Die SAR-Kommandos erhalten ihre Flugwetterberatungen, Gebietsvorhersagen und andere
meteorologische Informationen grundsätzlich durch die in der BesAnGeoInfoWBw 1-15-230, Anlage 5,
zugeordneten örtlich zuständigen Beratungsstellen des Geoinformationsdienstes (GeoInfoBSt). Die
Seite 22
Stand: April 2015
SAR EP Land
Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land
zuständigen GeoInfoBSt nehmen die Wetterberatung an Werktagen während der Zeit ihrer Besetzung
mit Beratungspersonal wahr. Außerhalb dieser Zeiten erfolgt die Wetterberatung der SAR-Kommandos
durch die GeoInfoBZLw in MÜNSTER.
Die Wetterberatung für SAR-Kommandos umfasst:
•
Regelmäßige Übermittlung der örtlichen Fluggebietsberatung (Local Area Forecast (LAF)) als
schriftlicher Teil der Flugwetterberatung,
•
Erteilung von mündlichen Fluggebietsberatungen, einschließlich der Angabe einer VOID
AFTER-Zeit zur jeweils aktuellen LAF als mündlicher Teil der Flugwetteberatung,
Flugstreckenberatungen auf Anforderung und
•
vom
erfolgen
von
Sonnenuntergang
bis
Sonnenaufgang
generell
ns
GeoInfoBzLw
t!
•
ng
sd
ie
Flugstreckenberatungen auf Anforderung.
de
Die betreuende GeoInfoBSt übermittelt den schriftlichen Teil der LAF über Fax. Nach Erhalt ist
Än
367.
ru
3.5.3.4 Verfahrensablauf
de
m
der verantwortliche Luftfahrzeugführer (VLF) oder ein von ihm beauftragtes Besatzungsmitglied
ht
verpflichtet, den mündlichen Teil der Wetterberatung mit der Gültigkeitsendzeit (VOID AFTER)
eg
tn
ic
einzuholen.
te
rli
Die VOID-AFTER-Zeit ist grundsätzlich auf drei Stunden nach Abschluss des Beratungsgespräches
un
festgelegt. Sie kann aber aufgrund der jeweiligen Wetterlage und der voraussichtichen Entwicklung
ck
durch den Berater verkürzt werden. Verlängerungen wie auch Amendierungen werden ebenfalls über
sd
ru
Fax dem SAR-Kommando übermittelt. Bei Neuausgabe der Flugwetterberatung, spätestens mit Ablauf
Au
der verlängerten VOID AFTER-Zeit, ist die Besatzung erneut verpflichtet, den mündlichen Teil der
ie
s
er
Wetterberatung einzuholen. Gleiches gilt für Amendierungen laufender LAF.
D
LAF werden während der Tagflugzeit ausgegeben. Nachts werden Flugstreckenberatungen nur auf
Anforderung erstellt.
Seite 23
Stand: April 2015
SAR EP Land
Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land
3.5.3.5 Warndienst für den SAR-Bereich Land
368.
Folgende Warnkriterien sind festgelegt:
Warnkriterien (spezielle Warnungen)
Wind
> 25 kts bis < 35 kts
>= 35 kts bis < 45 kts (einschließlich Sturmwarnung)
>= 45 kts bis < 55 kts
Böensprung
>= 15 kts
Gewitter
mit oder ohne Hagel
Eisglätte bzw. Glatteis
(einschließlich Bewegungsflächen-Warnung)
Frostwarnung
(gem. BesAnGeoInfoWBw 1-15-300)
Extremfrost
Temperatur unter minus 25 Grad Celsius
Beginn von Schneefall
sofern Schneedeckenausbildung erwartet wird mit erwarteter
Neuschneedecke
de
m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t!
(mit Bemerkung über Nässe)
tn
ic
ht
Tabelle 2: Warnkriterien (spezielle Warnungen)
Auf Grundlage dieser Warnkriterien erfolgt die Asugabe spezieller Warnungen an die SAR-
eg
369.
te
rli
Kommandos nach Übernahme durch das GeoInfoBZLw. Allgemeine und spezielle Warnungen,
ru
werden im Zetiraum der Zuständigkeit des GeoInfoBZLw an die betroffenen SAR-Kommandos
sd
•
ck
un
herausgegeben von dem gemäß BesAnGeoInfoWBw 1-15-300 zuständigen Stellen,
Au
weitergeleitet,
werden wörtlich in der FADL 54 ETGL, Teil 2, unter Remarks übernommen und verbreitet und
•
werden in die LAF der betreffenden SAR-Kommandos eingearbeitet und per Fax verteilt.
D
ie
s
er
•
3.5.3.6 Ausfall
370.
Bei Ausfall des GeoInfoBZLw übernimmt die Zentrale GeoInfoBSt der Heeres (ZGeoInfoBStH)
KOBLENZ die Einsatzunterstützung der SAR-Mittel um SAR-Bereich Land.
Erreichbarkeit:
Telefon:
FspNBw:
Fax:
0261-896-2288
90-4400-2288
-2285
Seite 24
Stand: April 2015
SAR EP Land
Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land
3.5.4
Rundfunk, Fernsehen und Presse
371.
Bei länger andauernden Suchen nach vermissten Luftfahrzeugen, etwa bei Suchen im
unwegsamen Gelände, können entscheidende Hinweise über das vermisste Luftfahrzeug durch die
Bevölkerung gegeben werden. Das Einschalten der öffentlichen Kommunikationsmittel wie Fernsehen,
Rundfunk und Presse kann sich bei solchen Suchen als zweckmäßig erweisen. Hilfeersuchen zur
Ausstrahlung im Rundfunk sind über die betreffenden Bereichssuchstellen der Länder zu stellen.
Suchmeldungen über das Deutsche Fernsehen (ARD und ZDF) sind über die Polizeibehörde
Landeskriminalamt (LKA) HAMBURG, Abteilung Lagedienst (Telefon: 040–8230) zu beantragen.
Suchmeldungen in der Presse sind über das Presse- und Informationszentrum (PIZ) des Heeres zu
verbreiten. (Muster für Suchmeldungen siehe Anhang 7.11.10)
Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur
372.
Die Funkhoheit im Bundesgebiet obliegt der Bundesnetzagentur (BNetzA).
•
ng
sd
ie
ns
t!
3.5.5
de
ru
Adresse: Tulpenfeld 4 in 53113 Bonn
Än
Im Rahmen dieser Funkhoheit hat der Prüf- und Messdienst (PMD) unter anderem die folgenden
de
m
Aufgaben:
Die Aussendung der in diesem Gebiet betriebenen Sendefunkstellen zu kontrollieren sowie
•
von Sendefunkstellen verursachte Funkstörungen aufzuklären und Maßnahmen für die
eg
tn
ic
ht
•
Der PMD verfügt über ortsfeste und bewegliche Peileinrichtungen. Die SAR-Leitstelle Land
ck
373.
un
te
rli
Beseitigung der Störung einzuleiten.
sd
ru
kann bei Aussendung auf 121,5 MHz und 243,0 MHz im Luftnotfall und in Fällen, in denen ein
Au
Luftnotfall nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, um Unterstützung beim PMD KREFELD
ie
s
er
nachsuchen und um Peilung mit ortsfesten Messeinrichtungen und/oder Peilung mit beweglichen
D
Messeinrichtungen bitten. Der Einsatz von beweglichen Messeinrichtungen des PMD ist nur bei
solchen SAR-Einsätzen in Betracht zu ziehen, wo eigene Mittel dazu nicht in der Lage sind und Signale
auf o.a. Frequenzen empfangen werden. Messfahrzeugeinsätze des PMD sind nur unter Anlegung
eines strengen Maßstabes anzufordern. Die SAR-Leitstelle Land teilt dem PMD den Abschluss von
SAR-Maßnahmen unverzüglich mit.
3.6
Kommunikationsverbindungen
374.
Die SAR-Leitstelle Land ist 24 Stunden besetzt. Zur Alarmierung und Durchführung des
SAR-Dienstes verfügt sie über geeignete Kommunikationseinrichtungen. Ein Teil der anfallenden
Koordinierungsaufgaben bei einem SAR-Einsatz wird über das Flugsicherungsinformationssystem
Bundeswehr (FSInfoSysBw) abgewickelt.
Seite 25
Stand: April 2015
SAR EP Land
Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land
3.6.1
Fernsprechverbindungen
375.
Die SAR-Leitstelle Land verfügt über eine computergestützte, digitale Fernsprechanlage. Alle
militärischen
und
zivilen
Fernsprechleitungen
sind
mit
einer
automatischen
Sprachaufzeichnungsanlage gekoppelt, die alle Gespräche dokumentensicher und beweiskräftig
aufzeichnet. Die Aufzeichnungen werden jeweils 30 Tage vorgehalten.
376.
Mittels
ADT-Verbindungen
(Automatischer
Direktteilnehmer)
können
auf
gesondert
D
ie
s
er
Au
sd
ru
ck
un
te
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eg
tn
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ht
de
m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t!
reservierten Fernsprechleitungen Teilnehmer gemäß Grafik angesprochen werden:
Bild 1: ADT-Verbindungen SAR-Leitstelle Land
377.
Sonstige Fernsprechverbindungen der SAR-Leitstelle Land :
Alle benötigten Rufnummern in den Netzen des öffentlichen Fernsprechnetzes, des FSpNBw und SVS
sind in der EDV der SAR-Leitstelle Land gespeichert und können über Monitor/Mausklick vom
Arbeitsplatz aus angewählt werden.
Seite 26
Stand: April 2015
SAR EP Land
Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land
3.6.2
Rufnummern der SAR-Leitstelle Land
378.
AllgFspWNBw:
379.
o
Kennzahl:
3323
o
Leiter SAR-Leitstelle Land:
4332
o
GefStd SAR-Leitstelle Land:
4381
Öffentliches Fernsprechnetz
o Telefon:
0251-135757 (Tonbandaufzeichnung)
Falls die Rufnummer belegt ist, erfolgt eine automatische Umschaltung/Weiterleitung auf weitere
0251-936-4381
o
Fax:
0251-135759
ie
GefStd SAR-Leitstelle Land:
de
ru
ng
sd
o
ns
t!
Leitungen.
Weitere Kommunikationsanbindungen
380.
Die SAR-Leitstelle Land ist über E-Mail bzw. Kommunikationsverbund Lotus Notes Bw
de
m
Än
3.6.3
tn
ic
ht
erreichbar unter folgenden Adressen:
E-Mail:
[email protected]
o
Lotus Notes:
SARLeitstelleLand
un
Die SAR-Leitstelle Land ist als Endstelle an das FSInfoSysBw angeschlossen. Unter der
ck
381.
te
rli
eg
o
sd
ru
Aeronautical Fixed Telecomunication Network (AFTN) Anschrift ETRAYCYX kann sie von jedem
Die SAR-Leitstelle Land ist über den Telefax-Anschluss 0251-135759 über das öffentliche
ie
s
382.
er
Au
militärischen und zivilen AFTN-Anschluss angeschrieben werden.
D
Fernsprechnetz ständig erreichbar.
3.6.4
Sprechfunkverbindungen
383.
Zur Einsatzführung der SAR-Luftfahrzeuge verfügt die SAR-Leitstelle Land über ein
flächendeckendes Flugfunknetz (VHF/UHF) mit 35 Funkstationen (siehe Anhang 7.4). Im Sonderfall
bedient sich die SAR-Leitstelle Land der Leitfunkstelle MÜNSTER für den HF-Betrieb. Eine weitere
Möglichkeit ist die Einsatzführung über NATO-E3A (NAEW) als Relaisstation (AUOTCAT-Verfahren).
384.
Die Arbeitsfrequenz des SAR-Flugfunknetzes lautet 123,1 MHz. Jede der 35 Sende-
/Empfangsstationen kann auf eine individuelle Frequenz im VHF- und UHF-Bereich geschaltet werden.
Im SAR-Einsatz können grundsätzlich alle veröffentlichten Frequenzen verwendet werden. Die SARLeitstelle Land legt im Allgemeinen eine oder mehrere Einsatzfrequenzen fest und übermittelt sie mit
dem Einsatzbefehl. Darüberhinaus sind spezielle Frequenzen für SAR-Einsätze und –Übungen in der
Seite 27
Stand: April 2015
SAR EP Land
Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land
Zentralvorschrift A1-253/1-1 „Militärischer Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr (MilSARBw)“
festgelegt.
385.
Die Rufzeichen im SAR-Dienst sind in der MILAIP Germany GEN 3.6 festgelegt. Die
Rufzeichen im Sprechfunkverkehr zwischen Behörden und Organisationen und dem SAR-Dienst sind
in der Zentralvorschrift A1-253/1-1 „MilSARBw“ festgelegt.
386.
Das SAR-Flugfunknetz wird durch die Luftwaffe betrieben und dem SAR-Dienst des Heeres
zur Nutzung bereitgestellt. Technische Störungen/Ausfälle sind ZLO EinsGrp SSZ unter u.a.
Kontaktdaten zu melden. Die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung der Störung/des Ausfalles
AllgFspWNBw
90-3453-3033
Festnetz
02824-9774-2033
ns
ZLO EinsGrp SSZ:
sd
ie
•
t!
werden von dort eingeleitet und gesteuert.
D
ie
s
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Au
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ru
ck
un
te
rli
eg
tn
ic
ht
de
m
Än
de
ru
ng
LotusNotesBwZLOEINSGRPSSZ
Seite 28
Stand: April 2015
SAR EP Land
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
4
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
4.1
Alarmierung
401.
Grundsätzlich kann jede Dienststelle oder Person, die Kenntnis von der Notsituation eines
Lfz hat, den SAR-Dienst informieren oder alarmieren. Zuständig für die Alarmierung bei Luftnotfällen ist
jedoch der Flugalarmdienst. Dieser benachrichtigt die für die Durchführung des SAR-Dienstes für Lfz
zuständigen Stellen. Der Flugalarmdienst wird für alle Flüge gestellt, für die ein Flugplan abgegeben
wurde.
402.
Anderweitig bekannt gewordene Flüge sind Flüge, über deren Verbleib Dritte bei
Bezirkskontrollstellen der DFS nachforschen oder über die den Bezirkskontrollstellen der DFS Hinweise
ns
ie
Wird ein SAR-Kommando durch Bundeswehrdienststellen, Behörden oder Zivilpersonen direkt
sd
403.
t!
vorliegen, dass sie Maßnahmen des SAR-Dienstes benötigen.
ru
ng
alarmiert, nimmt die Besatzung vorsorglich Personalien, Telefonnummer, Dienststelle sowie Art des
de
Notfalls auf, verweist den Bedarfsträger jedoch grundsätzlich an das zuständige RCC. Zusätzlich ist
Alarmierungsmeldungen
werden
gem.
Besonderer
de
404.
m
Än
das RCC über die eingegangene Notmeldung unverzüglich zu unterrichten.
Anweisung
für
die
militärische
tn
ic
ht
Flugsicherung (BesAnMilFS) 3-100 Abschnitt 3 Nr.320 ff (Flugsicherheits-/Alarmierungsmeldungen)
Fernmündliche
Alarmierungen
sind
te
rli
405.
eg
verfasst und übermittelt. Bei Unvollständigkeit der Meldung sind die fehlenden Punkte zu erfragen.
auf
dem
Formblatt
"Alarmierungsmeldung"
ck
un
aufzunehmen. In Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen können auch besonders vereinbarte
ru
Formblätter verwendet werden (s. Anhang 7.11.1). Bei Hinweisen aus der Bevölkerung sind die
Au
sd
Angaben gem. Formblatt Anhang 7.11.7 abzufragen. Bei erforderlichen Weiterleitungen von
er
Alarmierungsmeldungen sind alle auf den Formblättern notierten Einzelheiten zu übermitteln. Bei der
D
ie
s
Zusammenarbeit mit ausländischen RCC’s kann das Formblatt Support Request neighbour RCC’s
verwendet werden (s. Anhang 7.11.9)
406.
Im Flugsicherungsalarmdienst wird nach der BesAnMilFS 3-100 verfahren. Fernschriftliche
Alarmierungen sind auf das Formblatt Alarmierungsmeldung zu übertragen. Gibt die SAR-Leitstelle
Land ihrerseits eine Alarmierungsmeldung im Einvernehmen mit der zuständigen Bezirkskontrollstellen
heraus, werden folgende Anschriften verwandt:
•
Militärflugplätze im Nordbereich
ETKAGSLA
•
Militärflugplätze im Südbereich
ETKAGSLB
•
Militflugplätze im Ostbereich
ETKAGSLC
•
Internationale Zivilplätze im Norden
ETKAGSLD
•
Internationale Zivilplätze im Süden
ETKAGSLE
Seite 29
Stand: April 2015
SAR EP Land
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
•
Internationale Zivilplätze im Osten
ETKAGSLF
•
FIR BREMEN
EDWWZRZX
•
FIR LANGEN
EDGGZRZX
•
FIR MÜNCHEN
EDMMZRZX
Beachte: ATTN WACHLEITER (als erstes im Text)
Je nach Lage können auch gezielte Alarmierungsmeldungen an einzelne Plätze unter Weglassung
der Sammelanschrift verteilt werden. Der Fernschreibverkehr mit dem benachbarten Ausland
erfolgt über das zuständige RCC.
Alarmstufen
407.
Für den zivilen und militärischen Luftverkehr über dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik
sd
ie
ns
t!
4.2
de
ru
ng
Deutschland gelten folgende Alarmstufen:
Ungewissheitsstufe „INCERFA“
408.
Die Ungewissheitsstufe „INCERFA“ (uncertainty phase) liegt vor, wenn:
m
de
ht
ic
innerhalb von 30 Minuten nach der Zeit, zu der eine Nachricht hätte eingehen müssen, oder
tn
•
Än
4.2.1
eg
nach der Zeit, zu der ein erfolgloser Versuch zur Aufnahme der Funkverbindung mit
te
rli
einem solchen Lfz zuerst erfolgte, noch keine Nachricht von dem Lfz aufgenommen wurde, je
von 30 Minuten nach der zuletzt angegebenen oder
ru
das Lfz innerhalb
von den
sd
•
ck
un
nachdem, welcher Zeitpunkt weiter zurückliegt, oder
Au
Bezirkskontrollstellen errechneten voraussichtlichen Überflugzeit über dem Festpunkt (ETO)
ein Lfz eine Landung beabsichtigt und innerhalb von 30 Minuten nach der voraussichtlichen
D
•
ie
s
er
noch nicht angekommen ist (je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt), oder
Landezeit (ETA) noch nicht gelandet ist, es sei denn, es bestehen keine Bedenken wegen der
Sicherheit des Lfz und seiner Insassen, oder
•
wenn ein Notsignal empfangen wird, aber keine aktuelle Notsituation vorliegt.
4.2.2
Bereitschaftsstufe „ALERFA“
409.
Die Bereitschaftsstufe „ALERFA“ (alert phase) liegt vor, wenn:
•
weitere,
nach
der
Ungewissheitsstufe
unternommene
Versuche
zur
Aufnahme
der
Funkverbindung oder Nachforschungen bei anderen zuständigen Stellen keine Nachrichten
über das Lfz erbracht haben, oder
Seite 30
Stand: April 2015
SAR EP Land
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
•
ein Lfz zur Landung freigegeben und innerhalb von 5 Minuten nach der voraussichtlichen
Landezeit weder gelandet ist noch eine Verbindung mit ihm wiederhergestellt werden konnte,
oder
•
Nachrichten vorliegen, nach denen die Betriebssicherheit des Lfz beeinträchtigt, eine
Notlandung aber nicht wahrscheinlich ist, es sei denn, dass aufgrund bekannter Tatsachen
keine Befürchtungen für die Sicherheit des Lfz und seiner Insassen bestehen, oder
•
bekannt ist oder angenommen wird, dass ein Lfz widerrechtlichen Einwirkungen unterworfen
ist, oder
•
wenn ein Notsignal weiter empfangen wird, aber nicht zugeordnet werden kann.
Notstufe „DETRESFA“
410.
Die Notstufe „DETRESFA“ (distress phase) liegt vor, wenn:
sd
ng
ru
nach der Bereitschaftsstufe weitere erfolglose Versuche, die Verbindung mit dem Lfz
de
•
ie
ns
t!
4.2.3
Än
aufzunehmen sowie ausgedehnte und ebenfalls erfolglose Anfragen auf die Wahrscheinlichkeit
de
ht
der Kraftstoffvorrat des Lfz als verbraucht angesehen werden muss oder als unzureichend,
ic
•
m
hindeuten, dass das Lfz in Not ist, oder
Nachrichten vorliegen oder mit einiger Sicherheit feststeht, dass das Lfz eine Notlandung
te
rli
•
eg
tn
um noch einen Flugplatz/Landeplatz sicher zu erreichen, oder
un
durchführt oder durchgeführt hat, es sei denn, es besteht weitgehende Gewissheit, dass sich
ru
ck
das Lfz und seine Insassen nicht in schwerer und unmittelbarer Gefahr befinden und nicht
ein Notsignal bestätigt wurde, aber die Quelle noch nicht gefunden wurde.
ie
s
er
•
Au
sd
unverzüglich Hilfe benötigen, oder
Festlegung der Alarmstufen
411.
Die Festlegung der Alarmstufen trifft die auslösende Bezirkskontrollstelle der DFS. Ist die
D
4.2.4
Meldung nicht von der DFS eingegangen, legt die SAR-Leitstelle – sofern die Umstände es
rechtfertigen – die Alarmstufe fest und übermittelt diese der zuständigen Bezirkskontrollstelle.
4.3
Maßnahmen der SAR-Leitstelle bei Alarmierungsmeldungen
4.3.1
Maßnahmen bei Eingang einer INCERFA-Meldung
412.
In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Bezirkskontrollstelle und unter Ausnutzung
aller Fernmeldeverbindungen werden Nachforschungen über den Verbleib und die näheren Umstände
eines überfälligen Lfz angestellt. Lagedarstellung und Beurteilung:
•
Überprüfung des Abflug-, Ankunfts- und ggf. Ausweichplatzes,
Seite 31
Stand: April 2015
SAR EP Land
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
•
Festlegung des Kurses auf der Arbeitskarte,
•
Markierung aller entlang der Flugroute in Frage kommenden Ausweichflugplätze,
•
Sammlung und Auswertung der eingehenden Nachrichten, um ein möglichst lückenloses Bild
über Flugweg und Ausrüstung des Lfz und über seine Besatzung zu erhalten.
413.
Nach Ermessen der SAR-Leitstelle werden bereits SAR-Einheiten oder benachbarte SAR-
Leitstellen vorsorglich benachrichtigt. Festlegung einer höheren Alarmstufe, sofern die Umstände es
erfordern (in Absprache mit der zuständigen Bezirkskontrollstelle).
4.3.2
Maßnahmen bei Eingang einer ALERFA-Meldung
414.
Erfolgt die Auslösung der Alarmstufe ALERFA, ohne dass vorher INCERFA ausgelöst wurde,
ns
t!
sind die Maßnahmen der INCERFA zusätzlich durchzuführen. Die Nachforschungen werden
sd
ie
besonders bei den Stellen, welche die Bezirkskontrollstelle überprüft hat, in verstärktem Maße
ru
ng
fortgesetzt. Genaue Wetterübersicht für das voraussichtliche Suchgebiet wird eingeholt. Suchplanung:
Vorbereitung der Suche (Strecken-, Flächen- und sonstige Suche),
•
Voralarmierung geeigneter SAR-Mittel,
•
bei Nacht gegebenenfalls Anforderung von Bodensuchtrupps,
•
ggf. Verlegung von SAR-Mitteln auf einen Einsatzflugplatz, von dem aus zur Suche gestartet
eg
tn
ic
ht
de
m
Än
de
•
te
rli
wird.
Ggf. benachbarte SAR-Leitstellen unterrichten oder um Unterstützung ersuchen. Bei
ck
un
415.
ru
Flugunfällen in einer Identifizierungszone ist das zuständige Combined Air Operation Center zu
Au
sd
informieren. Ggf. Ausdehnung der Nachforschungen auf die BSSt. RQS Meldung (BesAnMilFS 3-100
ie
s
er
Nr.321.42) an Aerodrome of Departure absetzen, um alle Angaben des Flugplans zu erfragen.
Maßnahmen bei Eingang einer DETRESFA-Meldung
416.
Erfolgt die Auslösung der Alarmstufe DETRESFA, ohne dass vorher eine INCERFA und
D
4.3.3
ALERFA ausgelöst wurde, sind zusätzlich die Maßnahmen der INCERFA und ALERFA durchzuführen.
Entschlussfassung über Art und Umfang der Suche:
•
Erteilung von Einsatzbefehlen an die erforderlichen SAR-Mittel unter Berücksichtigung der
letzten Erkenntnisse,
•
SAR-Einrichtungen, die nicht der Bundeswehr unterstellt sind, sind um Unterstützung zu bitten,
•
benachbarte SAR-Leitstellen sind zu unterrichten, soweit noch nicht erfolgt, und ggf. um
Unterstützung ersuchen.
Seite 32
Stand: April 2015
SAR EP Land
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
•
Erstreckt sich das Suchgebiet auf Gefahrengebiete, so ist bei den zuständigen Dienststellen
(siehe Luftfahrthandbuch Teil ENR-5) die Einstellung der die SAR-Aktion gefährdenden
Aktivitäten zu veranlassen,
•
bei der zuständigen Bezirkskontrollstelle ggf. die Freihaltung eines bestimmten Luftraums im
Suchgebiet beantragen (NOTAM),
•
Koordinierung des SAR-Einsatzes mit allen beteiligten SAR-Einrichtungen und
•
ggf. Einsatz eines OSC oder eines Lfz als Relais-Station.
417.
Unterrichtung der Dienststellen, die über den Verlauf der SAR-Aktion informiert sein müssen,
sobald die Lage dieses zulässt. Vorkehrungen für Ablösung oder Verstärkung der Einsatzmittel bei
t!
länger dauernden Suchaktionen. Unterrichtung der für die Untersuchung des Unfalls zuständigen
ie
ns
Stellen. Bei militärischen Lfz Benachrichtigung des Lfz-Halters (Halter ziviler Lfz werden von der DFS
ng
sd
bzw. der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung informiert). Mit der Durchführung der Suche ist sofort
de
ru
zu beginnen, wobei die Verhältnismäßigkeit der Mittel Berücksichtigung finden muss.
Suchplanung
4.4.1
Bestimmung des wahrscheinlichen Absturzgebiets (probability area)
418.
Nachfolgende Entscheidungshilfen dienen als Anhalt, wenn außer Start- und Zielflugplatz
eg
tn
ic
ht
de
m
Än
4.4
te
rli
keine weiteren Informationen vorliegen:
50 % der gefundenen Lfz befanden sich 2,5 NM links oder rechts des Kurses,
•
1,5 % der gefundenen Lfz befanden sich mehr als 15 NM links oder rechts des Kurses,
•
71 % verunglückten aufgrund schlechter Wetterbedingungen und
•
41 % verunglückten in hügeligem/bergigem Gelände.
•
Im ersten Viertel der Route verunglückten 38 %,
•
im zweiten Viertel 27 %,
•
im dritten Viertel 6 % und
•
im letzten Viertel 29 % der Lfz.
419.
D
ie
s
er
Au
sd
ru
ck
un
•
Die Festlegung des Gebiets, in dem das vermisste Lfz mit größter Wahrscheinlichkeit
abgestürzt ist (probability area (prob area)), orientiert sich am Entwurf des ATP 10 Chapter 6
Section II und International Aeronautical and Maritime SAR Manual Vol II Appendix N.
Seite 33
Stand: April 2015
ic
ht
de
m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t!
SAR EP Land
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
Beispiel:
un
420.
te
rli
eg
tn
Bild 2: Probability Area
Geg.Strecke A - B = 20 NM
•
Geg. Strecke B – C = 30 NM
•
Vermisstes Lfz: einmotoriges Sportflugzeug
D
Berechnung:
ie
s
er
Au
sd
ru
ck
•
•
R1 – 15 NM 1 Trw
•
R2 = R1 + Pos Fehler = 15 NM + (20´15%) = 15 NM + 3 NM = 18 NM
•
R3 = R2 + Pos Fehler = 18 NM + (30´15%) = 18 NM + 4,5 NM = 22,5 NM
Anmerkung:
•
Zur Bestimmung des Positionsfehlers, anders als Koppelnavigation, muss die ATP-10 D Nr.
614 ff/IAM SAR VOL II Appendix N herangezogen werden.
Seite 34
Stand: April 2015
SAR EP Land
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
421.
Ist das durch die Länge der Flugstrecke sich ergebende Gebiet (prob area) mit den zur
Verfügung stehenden Kräften innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht absuchbar, muss eine
Bewertung mit Prioritätenfestlegung erfolgen. Wetter, Geländebeschaffenheit, Güte und Umfang der
eigenen Informationen sowie Genauigkeit der zuletzt bekannten Position sind bei der Festlegung von
Gebieten mit entsprechender Priorität zu berücksichtigen. Ungenauigkeiten von Radarpositionen und
SAR-Satelliteninformationen werden durch ein kreisförmiges Gebiet von 10 NM Durchmesser
kompensiert, die eines Anflugradars bereits bei 5 NM Durchmesser. Positionsangaben eines nach
Sichtflug fliegenden zivilen Sportfliegers sollten durch ein kreisförmiges Gebiet mit mindestens 20 NM
Durchmesser berücksichtigt werden.
Beeinflussende Faktoren
422.
Die Planung von Suchverfahren ist in der ATP 10 beschrieben. Dabei sind Wetter, Tageszeit,
ie
ns
t!
4.4.2
sd
Oberflächenstruktur des Gebiets, Art und Erkennbarkeit des zu suchenden Objekts, Leistungsfähigkeit
ru
ng
des SAR-Mittels, psychische und physische Grenzen der SAR-Besatzung (4 Stunden Suchzeit ist
Än
de
nicht zu überschreiten), Notausrüstung des zu suchenden Objekts sowie nachfolgende Faktoren zu
de
m
berücksichtigen.
tn
Überlebenschance bei den herrschenden Wetterbedingungen, verbleibende Zeit bis
eg
423.
ic
ht
4.4.2.1 Zeitfaktor 5
te
rli
Sonnenuntergang, Größe des Suchgebiets und Anzahl der SAR-Mittel sind Faktoren, die bei der
ck
un
Zeitbedarfskalkulation entscheidenden Einfluss haben.
Die Geschwindigkeit kann nicht verbindlich festgelegt werden. Über offenem, leicht hügeligem
Au
424.
sd
ru
4.4.2.2 Geschwindigkeit des Suchluftfahrzeuges
ie
s
er
Gelände ist bei der Suche nach einem mittelgroßen Objekt eine mittlere Suchgeschwindigkeit von 60
D
bis 80 Kts GS für einen Hubschrauber angemessen. Über dicht bewaldetem Gelände oder im
Gebirge sind 40 Kts GS schon die maximale Geschwindigkeit. Über unübersichtlichem/bewaldetem
Gelände kann eine sinnvolle Suche oft nur mit Schwebefluggeschwindigkeit (bis 10 Kts GS)
durchgeführt werden.
5
Entscheidunghilfediagramm siehe Anhang 7.12.1; Flächen-/Zeittabelle siehe Anhang 7.12.2
Seite 35
Stand: April 2015
SAR EP Land
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
4.4.2.3 Suchhöhe
Bei der Festlegung der Suchhöhe sollte von folgenden Richtwerten ausgegangen werden:
Höhe (ft)
Geländebeschaffenheit
<= 500’
gebirgiges Gelände/Gelände mit starker Vegetation
500’ - 1000’
hügeliges Gelände/Gelände mit mittlerer Vegetation
1000’ - 2000’
freies Gelände, wenig Bewuchs
1000’ - 3000’
Wüste/Schneelandschaft
1000’ - 5000’
Nachtsuche
1000’ - 20.000’
Elektronische Suche
t!
425.
sd
ie
ns
Tabelle 3: Richtwerte Suchhöhe
ru
de
Die Suchtiefe (sweep width - W) ist ein Wert - angegeben in NM - der von der Suchhöhe, der
Än
426.
ng
4.4.2.4 Suchtiefe
m
meteorologischen Sicht sowie der Art, Größe und Farbe des zu suchenden Objekts abhängig ist und
de
eine optimale Auffindbarkeit gewährleistet (detection capability). Für die Bestimmung der Suchtiefe
tn
ic
ht
über offenem und flachem Gelände kann die Tabelle im Anhang 7.12.6 herangezogen werden.
Der Flugwegabstand (track spacing - S) wird festgelegt unter Berücksichtigung der Suchtiefe
un
427.
te
rli
eg
4.4.2.5 Flugwegabstand des Suchluftfahrzeuges
ru
ck
(W), der zur Verfügung stehenden SAR-Kräfte und dem beabsichtigten Suchergebnis in % der
sd
Entdeckungswahrscheinlichkeit. Der Flugwegabstand wird von der SAR-Leitstelle Land festgelegt.
Au
Entscheidet sich der VLF im Suchgebiet, den Flugwegabstand aufgrund der Gegebenheiten zu ändern,
D
ie
s
er
ist die SAR-Leitstelle Land umgehend zu informieren.
4.4.2.6 Abdeckungsfaktor
428.
Der Abdeckungsfaktor (coverage factor – C) ist ein Maß für die Wirksamkeit einer Suche und
ist das Verhältnis von Suchtiefe (W) zu Flugwegabstand (S.

429.
C=W/S
Bei Suchen wird mit einem Faktor von 1 oder größer gearbeitet, das bedeutet, dass die
Entdeckungswahrscheinlichkeit (probability of detection) 78 % oder höher ist. In Gebieten mit
hoher Priorität sollte die Entdeckungswahrscheinlichkeit immer über 78 % liegen, was bedeutet,
dass (S) geringer sein muss als (W) (Tabelle über die Entdeckungswahrscheinlichkeit siehe Anhang
7.12.3).
Seite 36
Stand: April 2015
SAR EP Land
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
430.
Die Fallschirmdrift ist mit Hilfe der Fallschirmdrift-Tabelle im Anhang 7.12.4 zu berechnen.
Öffnungshöhen und Sinkgeschwindigkeiten der gebräuchlichen automatischen Fallschirme betragen:
Operator
- Luftwaffe DEU
Öffnungshöhe (MSL)
10.000’ (16.400’)
Sinkgeschwindigkeit
7,5 m/sec
- Luftwaffe DEU PA 200
16.400’
7,5 m/sec
- Luftwaffe DEU EF 2000
15.000`
7,0 m/sec
- United States Air Force
14.000’
6,0 m/sec
- Royal Air Force GBR
10.000’
6,0 m/sec
- FRA Air Force
10.000’
7,0 m/sec
- BEL Air Force Mirage
11.500’
- BEL Air Force F 16
15.000’
- Royal Air Force NLD
14.000’
(auf bestimmten Flugrouten)
(Schirm steuerbar)
7,0 m/sec
7,0 m/sec
7,0 m/sec
m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t!
(PA 200 Schirm steuerbar)
ic
Öffnungshöhe minus Geländehöhe ergibt die Höhe über Grund, mit der in der Tabelle
tn
431.
ht
de
Tabelle 4: Öffnungshöhen und Sinkgeschwindigkeiten gebräuchlicher autom. Fallschirme
eg
gearbeitet wird. Für die Berechnung der Fallschirmdrift ist der Mittelwind zwischen Öffnungshöhe und
te
rli
Geländehöhe beim GeoInfoBZLw MÜNSTER einzuholen. Die Einstellung des Schleudersitzes ist dem
ru
Bei den Suchverfahren TSN, PS und S können alle fehlenden Werte nach folgenden Formeln
sd
432.
ck
un
Flugauftrag bzw. der L-Akte des Lfz zu entnehmen.
D
ie
s
er
Au
berechnet werden:
Bild 3: Formeln zu Suchverfahren TSN, PS und S mit Beispiel
Seite 37
Stand: April 2015
SAR EP Land
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
433.
Übersicht über die Markierung der Fallschirme:
Weiß
Alle Lfz
X
X
Air Alle Lfz
X
X
Luftwaffe DEU
United
Force
States
Orange Braun
Royal Air Force GBR
Alle Lfz
X
FRA Air Force
Alle Lfz
X
Royal Air Force NLD
Alle Lfz
X
BEL Air Force
Mirage/F16
X
Oliv
X
X
Grün
X
Rot
X
X
X
X
X
X
Tabelle 5: Markierung Fallschirme
Sicht – Suchverfahren
434.
Die nachfolgend beschriebenen Suchverfahren sind Muster, die theoretisch einen optimalen
sd
ie
ns
t!
4.4.3
ng
Sucherfolg garantieren. Sie sind Grundlagen für Planung und einheitliche Befehlsgebung. Es können
de
ru
sich auch andere, speziell für einen bestimmten Einzelfall besser geeigneten Suchverfahren als
Än
zweckmäßiger erweisen. Die für den jeweiligen Einzelfall anzuwendenden Suchverfahren ergeben sich
eg
Dieses Verfahren wird als Erstmaßnahme angewendet, wenn ein Lfz als vermisst gilt. Es
te
rli
435.
tn
ic
4.4.3.1 Trackline Search – Non Return – TSN
ht
de
m
aus der Lagebeurteilung und sind von der SAR-Leitstelle Land festzulegen.
un
basiert auf der Vermutung, dass das Lfz auf dem vorgesehenen Flugweg, bzw. in unmittelbarer Nähe
D
ie
s
er
Au
sd
ru
ck
notgelandet, notgewassert oder abgestürzt ist.
Bild 4: Trackline Search – Non Return - TSN
Seite 38
Stand: April 2015
SAR EP Land
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
436.
Die erste Suche erfolgt auf dem Kurs des vermissten Lfz, in dessen Flugrichtung oder in
entgegen gesetzter Richtung, je nach Standort des SAR-Suchflugzeuges (auch für Suchen bei Nacht
mit elektronischen Hilfsmitteln anwendbar). Bleibt diese Suche erfolglos, kann zum vollen TSN
übergangen werden, indem ein Streifen von je 5 NM beiderseits des beabsichtigten Flugweges
abgesucht wird. Nach Erhalt entsprechender zusätzlicher Informationen vergrößert sich die
Flächensuchen oder es erfolgt eine Begrenzung des Suchgebietes.
4.4.3.2 Trackline Search, Return – TSR
437.
Dieses Verfahren wird angewendet, wenn die Entfernung A bis C sehr lang und die verfügbare
ht
de
m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t!
Zeit begrenzt ist.
bei großen, ebenen Suchgebieten,
•
wenn keine exakten Hinweise auf die Unfallstelle vorliegen und
•
wenn eine gleichmäßige Gebietsabdeckung erzielt werden soll.
Grenzen
der
er
Au
sd
ru
ck
•
Suchgebiete
ie
s
Die
Dieses Verfahren wird angewendet:
un
438.
te
rli
4.4.3.3 Parallel Sweep Search - PS
eg
tn
ic
Bild 5: Trackline Search, Return - TSR
sollen
anhand
natürlicher
Gegebenheiten
(Orte;
Straßen,
D
Eisenbahnlinien, Wasserläufe usw.) festgelegt werden, um dem Suchluftfahrzeug die Eigennavigation
so leicht wie möglich zu machen.
Bild 6: Parallel Sweep Search -PS
Seite 39
Stand: April 2015
SAR EP Land
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
4.4.3.4 Creeping Line Search - CS
439.
Dieses Verfahren wird angewendet, wenn:
das Suchgebiet schmal ist,
•
das zu suchende Objekt wahrscheinlich nicht auf oder in unmittelbarer Nähe des vorgesehenen
Flugwegs vermutet wird
•
die sofortige Abdeckung des höchstwahrscheinlichen Absturzgebiets erforderlich ist,
•
ein „T“ aus bestimmten Gründen unzweckmäßig ist.
ng
sd
ie
ns
t!
•
de
m
4.4.3.5 Creeping Line Search Co-Ordinated – CSC
Än
de
ru
Bild 7: Creeping Line Search – CS
D
ie
s
er
Au
sd
ru
ck
un
te
rli
eg
tn
ic
ht
440.
Dieses Verfahren ist ein CS auf See, bei dem ein Suchschiff auf dem vorgesehenen Flugweg
entlang fährt und das SAR-Lfz bei der Navigation unterstützt.
Bild 8: Creeping Line Search Co-Ordinated – CSC
4.4.3.6 Expanding Square Search – SS
441.
Dieses Verfahren wird angewendet, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine bestimmte
Position des zu suchenden Objekts hindeuten. Es kann sowohl nach links wie auch nach rechts
geflogen werden. Eine zuverlässige Gebietsabdeckung setzt, insbesondere bei zunehmenden
Windstärken, intensive terrestrische Navigation und exakte Einhaltung des Flugweges voraus. Eine
zweite Suche (S) kann, falls erforderlich, nach u.a. Muster um 45° gedreht erfolgen (siehe hierzu ICAODOC 7333 Part 2, Seite 2- 46 Fig. 4.16).
Seite 40
Stand: April 2015
ng
sd
ie
ns
t!
SAR EP Land
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
Än
de
ru
Bild 9: Expanding Square Search – SS
ht
ic
Anhaltspunkte vorliegen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine bestimmte Position des
Der Mittelpunkt für dieses Suchverfahren durch terrestrische Navigation oder andere Hilfsmittel
un
•
te
rli
suchenden Objektes hindeuten und
tn
•
Dieses Verfahren wird angewendet, wenn
eg
442.
de
m
4.4.3.7 Sector Search – VS
ru
ck
festgelegt werden kann.
Au
sd
Eine zuverlässige Gebietsabdeckung setzt, insbesondere bei zunehmenden Windstärken, intensive
er
terrestrische Navigation und exakte Einhaltung des Flugweges voraus. Der Sektor-Winkel beträgt
D
ie
s
grundsätzlich 30°, der Radius wird durch das RCC festgelegt.
Bild 10: Sector Search - VS
Seite 41
Stand: April 2015
SAR EP Land
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
4.4.3.8 Contour Search – OS
Dieses Verfahren wird über einem Gelände mit starken Höhenunterschieden angewendet.
m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t!
443.
ic
ht
de
Bild 11: Contour Search – OS
eg
tn
Das Lfz beginnt die Suche an der Spitze des Berges, indem es ihn in dieser Höhe vollständig umkreist.
te
rli
Danach sinkt das Luftfahrzeug 100 bis 200 ft, während es eine 360°-Schleife entgegen der
un
Suchrichtung fliegt, umrundet dann den Berg erneut und wiederholt dieses Manöver so oft wie
ru
ck
notwendig. Als Altenativlösung kann die Suche mit einer ähnlichen Sinkrate spiralförmig um den Berg
sd
durchfgeführt werden. Wenn die Umstände es günstiger erscheinen lassen, kann die Suche auch am
er
Au
Fuße des Berges beginnen und im Steigflug nach o.a. Methoden verfahren werden. Wenn der Berg zu
ie
s
groß ist oder aus anderen Gründen nicht umflogen werden kann, soll die Suche an einer Seite des
D
Berges in gleichen Intervallen durchgeführt werden. Dieses Verfahren setzt voraus:
•
Erfahrung im Gebirgsflug,
•
Benutzung spezieller Karten,
•
Erhöhte Aufmerksamkeit und Hindernisbeobachtung und
•
Ständige Beobachtung der Wetterverhältnisse und Windstärken.
Seite 42
Stand: April 2015
SAR EP Land
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
4.4.3.9 Homing Pattern – H (UHF-Guard 243,0 MHz 6)
444.
Dieses Verfahren wird angewendet, wenn zu vermuten ist, dass das zu suchende Objekt sich
auf einer UHF-Frequenz bemerkbar machen kann. Da nicht immer vom Beginn der Suche mit einer
elektronischen Anzeige gerechnet werden kann, ist für die Anfangssuche grundsätzlich ein
„Sichtsuchverfahren“ zu befehlen, wobei zur Festlegung des Patterns Navigationshilfen und/oder
Radarführung genutzt werden sollten.
4.4.4
Elektronische Suchverfahren
4.4.4.1 Lfz mit „Homing-Einrichtung“
445.
Eine Ton- und Nadel-Anzeige kann bereits im Anflug auf das zugewiesene Suchgebiet
ns
t!
erfolgen. Sobald eine zuverlässige Nadel-Anzeige vorhanden ist, erfolgt ein direkter Anflug auf den
sd
ie
Notsender. Solange jedoch noch keine zuverlässige Nadel-Anzeige vorliegt, wird das festgelegte
ng
Sichtsuchverfahren fortgesetzt. Über flachem, hindernisfreiem Gelände und über See kann bereits in
de
ru
größeren Entfernungen eine zuverlässige Anzeige erwartet werden. Über hindernisreichem und
Än
bergigem Gelände dagegen muss damit gerechnet werden, dass eine zuverlässige Anzeige u.U. erst
de
m
in unmittelbarer Nähe des Notsenders möglich ist. Wenn Wetter und andere Faktoren es zulassen,
ic
ht
sollte eine Flughöhe gewählt werden, die eine maximale Empfangsleistung erwarten lässt.
te
rli
eg
tn
Bei der Festlegung des Track-Spacing sollten folgende Richtwerte nicht überschritten werden:
(NM) LAND
(NM) SEA
10
10
5.000
20
60
8.000
30
80
10.000
40
100
ck
un
ALT (ft)
D
ie
s
er
Au
sd
ru
1.000
Tabelle 6: Richtwerte Track-Spacing
4.4.4.2 Lfz ohne „Homing Einrichtung“
446.
Folgendes Verfahren, auch bei Tonempfang VHF 121,5 MHz, wird angewendet, wenn keine
Nadel-Anzeige, jedoch ein Tonempfang möglich ist. Dabei dient die Lautstärke des Tones als
Grundlage für die zu fliegenden Kurse.
6
Anmerkung: Der Crash-Recorder des PA 200 Tornado und EF 2000 (Eurofighter) senden auf der Frequenz
243,5 MHz.
Seite 43
Stand: April 2015
SAR EP Land
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
a) Verfahren 1 „Map-assisted aural electronic Search“
Die einzelnen Tracks sind mit gleichbleibender Höhe zu fliegen. Durch Reduzierung des Volumens
ic
ht
de
m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t!
VHF können die Tracks (Reichweite des Notsenders) verkürzt werden.
eg
tn
Bild 12: „Map assisted aural electronic Search“
te
rli
b) Verfahren 2 “Time-assisted aural electronic Search”
un
Dieses 2. Verfahren wird angewendet, wenn aus Wettergründen oder Flugsicherheitsgründen (IMC
D
ie
s
er
Au
sd
ru
ck
oder VFR on top) mit gleichbleibender Höhe für das gesamte Verfahren geflogen werden kann 7
Bild 13: „Time-assisted aural electronic Search“
7
Nähere Angaben zu den Verfahren sind unter IAMSAR Manual Vol. II Chapter 5 und ATP 10 Chapter 6 zu
finden.
Seite 44
Stand: April 2015
SAR EP Land
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
4.4.4.3 Elektronische Suche in IMC oder VMC on top (VHF/UHF Guard 121,5/243,0 MHz)
447.
Dieses Verfahren wird angewendet,wenn eine Sichtsuche mit ständiger Bodensicht nicht
möglich ist. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Bezirkskontrollstelle durchzuführen.
Dabei sollten die Grenzen des Suchgebietes durch Radionavigations-Hilfsmittel festlegbar sein, bzw.
mit dem führenden Radarlotsen festgelegt werden. Beim ersten Stationsüberflug wird die Position
festgestellt (Kreuzpeilung, Radar). Danach wird drei Minuten OUTBOUND geflogen, ein ProcedureTurn durchgeführt und zum Notsender zurückgeflogen. Beim zweiten Überflug wird das IFF/SIF-Gerät
auf Mode 3, code 77, geschaltet. Über die umlaufende Nadel 90° zum vorherigen Kurs drei Minuten
OUTBOUND geflogen und nach einem Procedure-Turn zum Notsender zurückgekehrt. Zusätzlich zur
ständigen Verbindung mit der zuständigen Bezirkskontrollstelle versucht die Besatzung, Kontakt mit
D
ie
s
er
Au
sd
ru
ck
un
te
rli
eg
tn
ic
ht
de
m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t!
dem/den Überlebenden auf der Notfrequenz selbst aufzunehmen.
Bild 14: „Elektronische Suche in IMC oder VMC on top“
4.4.5
Suche bei Nacht
4.4.5.1 Elektronische Suche bei Nacht
448.
Elektronische Suchen bei Nacht werden gem. dem unter Ziffer 4.4.4.3 beschriebenen
Verfahren durchgeführt. Dieses stellt zurzeit eine erfolgversprechende Möglichkeit dar, Suchen bei
Nacht durchzuführen.
Seite 45
Stand: April 2015
SAR EP Land
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
4.4.5.2 Sichtsuche bei Nacht
449.
Die elektronische Suche bei Nacht kann durch Sichtsuchen ergänzt/ersetzt werden. Ein Erfolg
ist zu erwarten, wenn vorausgesetzt werden kann, dass mögliche Überlebende mit pyrotechnischen
Mitteln ausgestattet sind (siehe ATP 10, Seite 6-57 und IAMSAR Manual Volume II, Chapter 5, Seite 518). Dabei ist zu beachten, dass mögliche Überlebende versuchen können, durch andere Mittel (z.B.
Feuer) auf sich aufmerksam zu machen. Komplexe Sichtsuchen sind zurzeit wegen fehlender
geeigneter
Bordnavigationsgeräte
bei
Nacht
nur
eingeschränkt
möglich.
Der
Einsatz
von
Bildverstärkerbrillen ist bei entsprechenden Wetterbedingungen und unter Inkaufnahme von
Zeitverlusten (Zusammenstellung der Besatzung, langer Anflugweg) nur bedingt möglich. Eine Führung
von Bodensuchtruppen aus der Luft kommt nur in Frage, wenn die eigene Position des Hubschraubers
t!
zweifelsfrei feststellbar ist und Funksprechverkehr möglich ist, um die Bodensuchtruppen an den
sd
ie
ns
Unfallort heranführen zu können.
Suchdurchführung
4.5.1
Suche aus der Luft
450.
Wenn das vermisste Lfz mit einem Notsender ausgerüstet ist, ist umgehend eine elektronische
de
m
Än
de
ru
ng
4.5
ht
Suche einzuleiten. Dabei ist zwecks Zeitersparnis zunächst zu prüfen, ob ein bereits in der Luft
eg
Ist die elektronische Suche durch ein bereits in der Luft befindliches Lfz nicht möglich, ist zur
te
rli
451.
tn
ic
befindliches Lfz zur Erstsuche umgeleitet werden kann.
un
Ortung des Notsenders das schnellste und/oder dem Notsender nächststationierte SAR-Mittel
ru
ck
einzusetzen.
sd
Bei Festlegung der Flughöhe ist die Abstrahlungscharakteristik zu berücksichtigen, die im Reichweiten-
Au
Höhen-Diagramm (siehe Anhang 14 Nr.5) für ebenes und unbewaldetes Gelände ablesbar ist. In
Suchgebiete
werden
D
452.
ie
s
er
gebirgigem oder bewaldetem Gebiet kann die Reichweite erheblich geringer sein.
grundsätzlich
von
der
SAR-Leitstelle
Land
festgelegt.
Die
Suchgebietsgrenzen ergeben sich entweder aus dem notwendigen Suchverfahren oder aus Geraden
zwischen vier Koordinaten, ferner durch natürliche Gegebenheiten, wie Straßen, Eisenbahnlinien,
Flüssen etc. oder unter Zuhilfenahme von Navigationshilfen.
Koordinaten werden in der Regel nach dem MGR-System oder in geographischer Breite und Länge
übermittelt.
453.
Die Alarmierung von SAR-Hubschraubern ist stets von Anfang an in die Planung
einzubeziehen, auch wenn ihr Einsatz erst zu einem späteren Zeitpunkt zweckmäßig ist.
Seite 46
Stand: April 2015
SAR EP Land
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
454.
Werden bei einer SAR-Aktion mehrere Suchluftfahrzeuge eingesetzt, ist in der Planung eine
räumliche und/oder zeitliche Staffelung vorzunehmen. Alle Suchluftfahrzeuge erhalten im Einsatzbefehl
Informationen über benachbarte Suchgebiete und die darin befindlichen Suchmittel. Zur Führung der
Einsatzmittel ist ein OSC einzusetzen. Es sollte eine geeignete Flugsicherungsstelle oder eine Stelle
des EinsFüDstLw um Unterstützung zur Koordination gebeten werden. Wenn eine Bodenstelle
aufgrund der unzureichenden Funkverbindung nicht in der Lage ist, mit den Suchluftfahrzeugen
Funkverbindung zu halten, ist ein Relais-Lfz einzusetzen.
455.
Der Einsatz von SAR-Mitteln erfordert u.U. die Freihaltung von Lufträumen. Verbindliche
Zusagen sind diesbezüglich jedoch nicht möglich. Für SAR-Einsätze kommen gemäß BesAnMilFS 3100 folgende Maßnahmen in Betracht:
t!
Veröffentlichung eines NOTAM Klasse I, in dem auf die SAR-Einsätze hingewiesen wird und
ns
•
sd
ie
die nach Sichtflugregeln fliegenden VLF gebeten werden, den betreffenden Luftraum zu
ru
Verbreitung der Nachricht im Rahmen des den Bezirkskontrollstellen vorbehaltenen
de
•
ng
meiden,
m
fernmündliche Weiterleitung der Nachricht an die in dme fraglichen Raum gelegenen Flugplätze
de
•
Än
Fluginformationsdienstes,
Umleitung
des
nach
Instrumentenflugregeln
eg
die
fliegenden
Luftverkehrs
durch
die
te
rli
•
tn
ic
ht
mit der Bitte, ihre VLF entsprechend zu unterrichten sowie
VFR-Nachteinsätze sind bei den zuständigen Bezirkskontrollstellen anzumelden und mit
ck
456.
un
Bezirkskontrollstellen, soweit dies hinsichtlich der Flughöhen erforderlich wird.
Zur Rettung und Hilfeleistung können nach Rücksprache mit dem Wachleiter/Schichtführer
er
457.
Au
sd
ru
diesen zu koordinieren.
ie
s
der SAR-Leitstelle Land in begründeten Einzelfällen Personen als Passagiere mitgenommen werden,
D
wenn deren Mithilfe zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr für Leib und Leben von
Menschen oder zum Schutz von bedeutenden Sachwerten zwingend erforderlich ist. Ferner können
solche Personen, zu deren Pflichten die Sicherung von Tatbeständen bei Unfällen gehört, zur Erfüllung
dieser Pflichten dann mitgenommen werden, wenn die Hilfeleistung oder der Rettungseinsatz dadurch
keine Verzögerung oder sonstige Beeinträchtigung erleidet. Die Mitfluggenehmigung gilt für o.a.
Einsätze als erteilt.
4.5.2
Bodensuche
458.
In schwer einsehbarem Gelände bzw. bei Wetterlagen, die einen Hubschraubereinsatz nicht
zulassen, ist eine Suche mit Bodensuchtruppen einzuleiten. Zur Durchführung der von der SARLeitstelle für erforderlich gehaltenen Maßnahmen werden in Absprache mit der BSSt und LKdo
Seite 47
Stand: April 2015
SAR EP Land
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
diejenigen bodenständigen Einheiten herangezogen, die aufgrund der Art des Notfalls, der
geographischen Lage, ihres Bereitschaftsstands und ihrer Ausrüstung geeignet erscheinen.
459.
Der Einsatz von Suchtruppen ist nur vorzusehen, wenn sich das Gebiet des vermeintlichen
Absturzes/Absprungs
deutlich
eingrenzen
lässt.
Die
Alarmierung
der
Truppen
über
die
LKdo/KdoTerrAufgBw muss, bei sich abzeichnendem Einsatzerfordernis, so frühzeitig wie möglich
erfolgen, da mit längeren Anlaufzeiten gerechnet werden muss. Zweckmäßig ist immer eine
Voralarmierung, sobald sich ein überschaubares Suchgebiet abzeichnet. Die Koordinierung aller
Maßnahmen obliegt der SAR-Leitstelle Land, insbesondere wenn die Aktionen den örtlichen
Rahmen der mit der Suche verantwortlich beauftragten Dienststellen überschreiten. Der Leiter der
Bodensuche muss daher über einen GefStd bzw. Ansprechstelle erreichbar sein und mit der SAR-
ns
t!
Leitstelle Land telefonisch in Verbindung bleiben.
Die Alarmierung von zivilen Hilfskräften über die BSSt erfolgt immer dann, wenn der Einsatz
sd
ie
460.
ng
von Bundeswehreinheiten nicht möglich, nicht zweckmäßig oder nicht ausreichend ist. Im
de
ru
Grenzbereich zu Tschechien ist die BPOL zuständig. Im Übrigen gelten die Einsatzgrundsätze wie bei
Die ggf. erforderliche bereichsübergreifende Koordination mehrerer BSSt wird durch die
durchgeführt.
Überschreiten
die
ht
Land
einzuleitenden
Suchmaßnahmen
die
ic
SAR-Leitstelle
de
m
461.
Än
Alarmierung und Einsatz von militärischen Kräften.
tn
Koordinationsfähigkeit der SAR-Leitstelle Land, kann diese einen OSC im Suchgebiet einsetzen, der in
te
rli
eg
Zusammenarbeit mit den beteiligten Suchkräften und BSSt die gemeinsamen Suchmaßnahmen
ck
un
koordiniert.
Einsatzführung und –überwachung
462.
Die SAR-Leitstelle Land übt „operational control OPCON“ aus:
Au
sd
ru
4.5.3
über die ihr ständig unterstellten SAR-Mittel 1.Grades und
•
über die ihr zur Verfügung gestellten SAR-Mittel 2. Grades der Bundeswehr für die Dauer des
D
ie
s
er
•
Einsatzes.
Für die umfassende Lagebeurteilung und die detailierte Befehlsgebung ist daher ein geregelter
Informatiosfluss von Bedeutung.
463.
Jede Sucheinheit erhält einen detaillierten Suchauftrag in Form eines Einsatzbefehls (EB). Der
EB ist nach Durchgabe zu wiederholen. Die Wiederholungszeit ist festzuhalten.
464.
SAR-Einsatzflüge haben Vorrang vor anderen Flügen. Sie erfolgen in der Regel ohne
Flugpläne. Die Flugüberwachung erfolgt durch die SAR-Leitstelle Land. Sollten Zeit und Umstände es
erlauben,
ist
ein
Flugplan
abzugeben.
Zur
Kenntlichmachung
Vorrangbehandlung sind die Felder des Flugplans wie folgt auszufüllen:
Seite 48
Stand: April 2015
und
Sicherstellung
der
SAR EP Land
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
Beispiel:
Feld 7:
- Luftfahrzeugkennung
GAMMED1 – 9 gem. Zuweisung RCC
Feld 8:
- Flugregeln und Status
„VM“ (VFR military)
Feld 18:
- Andere Angaben
„OPR/GAM“ und „STS/SAR“
Funkrufzeichen: „REscue (Helicopter) 7094“
Flüge im Rahmen der dringenden Eilhilfe dürfen nicht unter Rescue-Rufzeichen durchgeführt werden.
465.
Die SAR-Leitstelle überwacht alle SAR-Einsätze. Alle im SAR-Einsatz befindlichen Lfz müssen
ns
t!
ständig über Funk oder, falls das Lfz gelandet ist, über Telefon von der SAR-Leitstelle Land zu
ie
erreichen sein. Deshalb ist bereits im EB festzulegen, auf welche Weise die Verbindung mit der SAR-
ng
sd
Leitstelle Land zu halten ist. Wird bei einem SAr-Einsatz kein Flugplan abgegeben, überwacht die
de
ru
SAR-Leitstelle Land die Start-/Lande- und Flugzeiten und koordiniert diese mit der zuständigen
m
Bei Krankentransporten und Rettungseinsätzen, die in der Regel auf Anforderung/mit
de
466.
Än
Bezirkskontrollstelle.
ht
Beteiligung von zivilen Dienststellen oder Hilfsorganisationen durchgeführt werden, ist mit diesen die
tn
ic
Nutzung örtlicher Frequenzen zu vereinbaren. Diese Frequenzen sind dem VLF mit dem EB zu
te
rli
eg
übermitteln. SAR-Hubschrauber halten ständige Hörbereitschaft auf den ihnen zugewiesenen
Bei SAR-Einsätzen ist, sofern von Bezirkskontrollstellen nicht anders angeordnet, Mode 1
ck
467.
un
Frequenzen (Näheres siehe Zentralvorschrift A1-253/1-1 „MilSARBw“).
sd
ru
Code 73, Mode 2, Mode 3/A Code 0034 abzustrahlen. SAR-Einsätze in diesem Sinne sind alle
Au
Einsätze, die mit SAR-Mitteln durchgeführt werden und denen ein EB der SAR-Leitstelle Land bzw.
Funkverbindung ist (wenn für den jeweiligen Einsatz nicht anders festgelegt) auf der
D
468.
ie
s
er
einer anderen dazu gem. SAR-Einsatzplan Land berechtigten Dienst- oder Leitstelle zugrunde liegt.
Arbeitsfrequenz 123,1 MHz zu halten. Kommt auf dieser Frequenz keine Funkverbindung zustande,
kann jede Flugsicherungsstelle oder Stelle des EinsFüDstLw auf den veröffentlichten Frequenzen
angesprochen werden und als ‘Relais-Station’ fungieren. Dringende Meldungen können auch über die
Notfrequenzen abgesetzt werden. Über die Leitfunkstelle MILTE ist die SAR-Leitstelle in der Lage, alle
mit HF ausgerüsteten Lfz zu erreichen (z.B.: FSM-HS, Transall C-160, PA 200 Tornado). Bei
Meldungen, die an die SAR-Leitstelle Land weitergeleitet werden sollen, wird der Zusatz "Weiterleiten
an RCC-MÜNSTER" oder "Relay to RCC MÜNSTER" verwandt.
Seite 49
Stand: April 2015
SAR EP Land
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
469.
Zu melden sind alle Einzelheiten, die für die Überwachung des Einsatzes notwendig sind,
soweit das möglich ist:
Start- und Landezeiten,
•
Abweichungen von geplanten Start- und Landezeiten von mehr als 10 Minuten,
•
Ein-/Ausflugzeit in/aus Suchgebieten,
•
Unzweckmäßigkeit festgelegter Suchdaten,
•
Auffinden der Unfallstelle/von Überlebenden,
•
Kurzer Situationsbericht,
•
Beabsichtigte, bzw. durchgeführte Rettungsmaßnahme(n),
•
Anforderung zusätzlicher Rettungsmittel (soweit erforderlich),
•
Wetterverschlechterungen, die den Einsatz verzögern oder undurchführbar machen,
•
Technische Schwierigkeiten/Störungen sowie
•
Sonstige Gründe, die die reibungslose Durchführung des Einsatzes beeinträchtigen.
ht
de
m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t!
•
Einsatzleitung im Suchgebiet (On Scene Coordinator)
470.
Wenn die SAR-Leitstelle Land die SAR-Einsatzmittel nicht wirksam führen kann, wird ein On
eg
tn
ic
4.5.4
un
te
rli
Scene Coordinator (OSC) mit der Leitung der SAR-Operationen im Einsatzgebiet beauftragt
Der OSC ist in der Regel eine geeignete Person an Bord eines Lfz, das sich bereits im
ck
471.
sd
ru
Einsatzgebiet befindet oder in das Gebiet entsandt wird. Der OSC kann auch die Einsatzleitung
Au
vom Boden aus wahrnehmen, z.B. aus Stellen des EinsFüDstLw, wenn ausreichende Führungsmittel
ie
s
er
und Fernmeldeverbindungen vorhanden sind. Dem OSC sind geeignete SAR-Mittel zu unterstellen. Ein
D
Wechsel des OSC kann nur durch die SAR-Leitstelle Land befohlen werden.
Die Aufgaben des OSC sind durch die SAR-Leitstelle Land bei der Auftragserteilung
472.
festzulegen. Unter Berücksichtigung der verfügbaren Führungsmöglichkeiten kann das RCC dem
OSC folgende Aufgaben ganz oder teilweise übertragen:
•
Koordinierung aller im Suchgebiet eingesetzten SAR-Kräfte,
•
Koordinierung des Einsatzes aller seinem Suchgebiet zugeteilten SAR-Mittel,
•
Herstellen
und
Überwachen
der
Fernmeldeverbindungen
sowie
die
Durchführung
gegebenenfalls des Funk- und Fernsprechverkehrs mit den ihm zugeteilten Einheiten und der
SAR-Leitstelle Land,
•
Zuteilung von Suchgebieten an die SAR-Mittel innerhalb des eigenen zugewiesenen
Suchgebietes und Festlegung des Suchverfahrens,
Seite 50
Stand: April 2015
SAR EP Land
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
•
Unterrichtung der SAR-Mittel über Einzelheiten des Auftrages,
•
Einschaltung regionaler Publikationsmedien und
•
die Abgabe von Lageberichten an die SAR-Leitstelle Land in numerischer Reihenfolge und
befohlenem Zeitabstand ober bei wichtigen Änderungen.
473.
Der Situationsreport muss enthalten:
Den eigenen Standort und der Standort zugeteilter Einheiten,
•
abgesuchte Gebiete, angewandte Suchverfahren,
•
noch verbleibende Zeit der Such-Einheiten im Einsatzgebiet,
•
wichtige Beobachtungen, Meldungen, Hinweise, Umstände und Entwicklungen,
•
Wetter, Gelände-Suchbedingungen und
•
Sonstiges.
de
ru
ng
sd
ie
ns
t!
•
Zusammenarbeit mit anderen SAR-Leitstellen
474.
Über die Grenzen der SAR-Bereiche und Ländergrenzen hinweg sind benachbarte SAR-
de
m
Än
4.5.5
ic
ht
Leitstellen gehalten, unmittelbar und unbürokratisch zusammenzuarbeiten, um in allen Fällen den
eg
tn
schnellen Erfolg einer SAR-Aktion zu gewährleisten. Der Fernmeldeverkehr zwischen den RCC wird
un
Betrifft ein SAR-Fall die Gebiete mehrerer SAR-Leitstellen, so muss eine Leitstelle als „Leit-
ck
475.
te
rli
nach ICAO DOC 6100-COM/504/4, bzw. STANAG 3517 abgewickelt.
er
Die am o.a. SAR-Fall beteiligten RCC unterstützen das Leit-RCC nach besten Kräften,
ie
s
476.
Au
sd
Chapter 3.6, Seite 3-8 geregelt.
ru
RCC“ fungieren. Welches RCC zum „Leit-RCC“ wird, wird durch IAMSAR MANUAL VOLUME II
D
übernehmen die ihnen von dem Leit-RCC zugewiesenen Aufgaben und stellen auf Anforderung SARund andere Hilfsmittel zur Verfügung.
477.
Bei grenzüberschreitenden SAR-Einsätzen und Krankentransporten ist durch die SAR-
Leitstelle Land die diplomatische Vertretung (zuständiger deutscher Militärattaché) einzuschalten.
4.5.6
Beendigung von Suchen
478.
Nach Beendigung der Suche durch Auffinden der Notfall-/Unfallstelle und Durchführung der
notwendigen Rettungsmaßnahmen für Passagiere und Besatzung endet die SAR-Aktion. Bei zivilen
Lfz hat die SAR-Leitstelle in diesem Fall unverzüglich die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
(BFU) zu verständigen und bis zum Eintreffen der Vertreter desselben, die Unfallstelle durch Polizei
oder in sonst geeigneter Form sichern zu lassen. Bei militärischen Lfz ist sofort General Flugsicherheit
in der Bundeswehr, der Luftfahrzeughalter (Einheit) und der dem Unfallort nächstgelegene Flugplatz
Seite 51
Stand: April 2015
SAR EP Land
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
der Bundeswehr zu verständigen. Bis zum Eintreffen der zuständigen Einheiten ist ebenfalls die
Bewachung des Unfallorts durch Polizei, Feldjäger etc. sicherzustellen.
479.
Soll die Suche nach einem vermissten Lfz ohne Ergebnis ausgesetzt werden, ist bei zivilen
Lfz die Zustimmung der BFU, bei militärischen Lfz die Zustimmung der einsatzmäßig vorgesetzten
Kommandobehörde
erforderlich.
Dieser
Fall
kann
eintreten,
wenn
trotz
umfangreicher
Suchmaßnahmen und Ausschöpfung aller möglichen Mittel das vermisste Lfz nicht gefunden werden
konnte und für die Insassen keine Überlebenschance mehr besteht oder mit hoher Wahrscheinlichkeit
eine Fehlalarmierung angenommen werden muss.
Rettungsmaßnahmen
4.6.1
Verhalten von Luftfahrzeugbesatzungen
480.
Bleibt frei.
4.6.2
Maßnahmen des ersten Suchluftfahrzeuges
481.
Wenn ein Suchluftfahrzeug die Absturz- bzw. Unfallstelle aufgefunden hat, ist möglichst noch
m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t!
4.6
de
vor der Landung folgende Meldung an das RCC abzusetzen:
Genaue Position der Absturzstelle,
•
Befinden der Besatzung (soweit erkennbar),
•
Der/Die Verunglückte(n) kann/können (-nicht) an Bord genommen werden sowie
•
Zusätzliche Hilfeleistungen sind (-nicht) erforderlich.
sd
ru
ck
un
te
rli
eg
tn
ic
ht
•
Maßnahmen zusätzlich eintreffender Suchluftfahrzeuge
482.
Beteiligen sich mehrere Suchluftfahrzeuge an der Suche, begibt sich das am nächsten
ie
s
er
Au
4.6.3
D
befindliche Lfz zur Absturzstelle und fungiert so lange als Relais-Lfz, bis das vor Ort befindliche SARMittel keine weitere Hilfe mehr benötigt. Wenn der Standort von bodengebundenen Rettungsmitteln
bekannt ist oder ausgemacht werden kann, sind diese an die Unfallstelle heranzuführen.
4.6.4
Aufnahme der verunfallten Besatzungen/Passagiere
483.
Die Aufnahme der Besatzung/Passagiere des abgestürzten Lfz erfolgt gem. den gültigen
Weisungen
und
Vorschriften.
Aufgrund
der
Schwere
der
Verletzungen
entscheidet
der
Luftrettungsmeister (LRM), ob und in welches Krankenhaus die Geretteten transportiert werden
müssen. Bundeswehr-Besatzungen sind - soweit unverletzt - zur fliegerärztlichen Untersuchung
vorzustellen. Die SAR-Leitstelle Land wird über die Entscheidung des LRM umgehend unterrichtet, um
eine eventuelle Aufnahme im Krankenhaus sicherzustellen oder Rettungsmaßnahmen über örtliche
Seite 52
Stand: April 2015
SAR EP Land
Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO
Rettungseinrichtungen einzuleiten. Ist eine sofortige Rettung nicht möglich, verbleibt der LRM mit der
nötigen Ausrüstung an der Absturzstelle.
Anmerkung:
Gerettete
Luftfahrzeugbesatzungsangehörige
sind,
unabhängig
von
äußeren
Verletzungsanzeichen, grundsätzlich liegend zu transportieren.
4.6.5
Absperrung der Unfallstelle
484.
Erforderliche Absperrung und Bewachung der Absturzstelle durch Polizei oder geeignete
Kräfte des Bundes oder der alliierten Streitkräfte ist gegebenenfalls durch RCC zu veranlassen. Auf
besondere Gefahren durch radioaktive Stoffe, Sprengkörper, Raketen oder Munition sowie auf
t!
Explosionsgefahr von Treibstoff ist hinzuweisen.
Maßnahmen der SAR-Leitstelle Land
485.
Die SAR-Leitstelle Land unterstützt die Rettungsmaßnahmen, soweit es ihr aufgrund der
ng
sd
ie
ns
4.6.6
de
ru
gegebenen Umstände und der abgesetzten Lage möglich ist. Im Wesentlichen bezieht sich ihr Beitrag
Än
auf organisatorische Maßnahmen wie Alarmierung zusätzlicher Rettungsmittel und Benachrichtigung
de
m
von Polizei, Feuerwehr, Krankenhäusern und anderen Institutionen sowie der Koordinierung. Bei
ic
den Nutzer/Verband des verunglückten Lfz anhand des Rufzeichens, der Seiten- oder Mission-
tn
•
ht
Unfällen mit militärischen Lfz hat die SAR-Leitstelle Land umgehend:
te
rli
Einzelheiten über Bewaffnung/Munitionierung oder sonstige gefährliche Stoffe an Bord beim
un
•
eg
Nummer zu ermitteln,
ru
ck
GefStd des Halters zu erfragen und diese Informationen sofort den am Rettungs-
Au
ie
s
er
zu übermitteln.
sd
/Bergungseinsatz beteiligten Gruppen über die jeweilige BSSt/LKA oder örtliche Einsatzzentrale
Bereitstellung und Begleitung
4.7.1
Bereitstellung (ORBIT)
486.
Darunter ist die Bereitstellung/Wartestellung eines SAR-Mittels am Boden oder in der Luft in
D
4.7
dem Gebiet zu verstehen, den ein in Luftnot geratenes Lfz vermutlich passieren wird, damit notfalls
sofortige Rettungsmaßnahmen eingeleitet und durchgeführt werden können. Die Bereitstellung,
gegebenenfalls Dislozierung eines SAR-Mittels, ist zu veranlassen, wenn durch einen Notruf
erklärt wird, dass die Betriebssicherheit des Lfz gefährdet ist, oder aus Wetter- und/oder anderen
Gründen eine Durchführung des Fluges nicht mehr gewährleistet ist.
4.7.2
Begleitung (ESCORT)
487.
Ist die Betriebssicherheit eines Lfz gefährdet oder liegen sonstige Notlagen vor, die nicht
behoben werden können und die weiteren Umstände eine sofortige Landung nicht zulassen, ist ein
Seite 53
Stand: April 2015
SAR EP Land
Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen
Begleitluftfahrzeug einzusetzen. Das Begleitluftfahrzeug kann gegebenenfalls den äußerlichen
Schaden, soweit vorhanden, feststellen und die Besatzung informieren.
488.
Das Begleitluftfahrzeug übernimmt die Navigation und eventuell den Funksprechverkehr. Es
positioniert sich in VMC 500' - 1000' über und ca. 1 NM hinter dem zu begleitenden Lfz. Bei
erfolgter Notlandung verbleibt das Begleitluftfahrzeug über der Unfallstelle und dirigiert gegebenenfalls
Rettungsmittel
zum
notgelandeten
Lfz.
Begleitungen
sind
über
eine/mit
der
zuständigen
Flugsicherungskontrollstelle zu koordinieren.
5
Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen
501.
Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, gelten für den Einsatz von SAR-Mitteln in anderen
t!
Notfällen sinngemäß die gleichen Grundsätze, wie sie für Einsätze im Rahmen der ICAO-Verpflichtung
sd
ie
ns
gültig sind.
Einsatzunterstützung der Streitkräfte
502.
Einsätze im Rahmen der Einsatzunterstützung sind alle Einsatzflüge, die SAR-Hubschrauber
Än
de
ru
ng
5.1
m
für die Streitkräfte als Bedarfsträger durchführen und die nicht unter die Begriffe "Dringende
tn
Einsatzplanung und –führung von Krankentransporten mit
eg
5.1.1
ic
ht
de
Eilhilfe" und "SAR-Einsatz für die Luft- und Seeschifffahrt" eingeordnet werden können.
te
rli
Hubschraubern für Soldaten/Soldatinnen im Inland sowie angrenzendem
ck
ru
Einsatzflüge im Rahmen der Einsatzunterstützung der Truppe in besonderen Notfällen plant
sd
503.
un
Ausland
Au
und führt die SAR-Leitstelle Land. Anträge auf nicht dringliche Krankentransporte für Soldaten und
ie
s
er
Soldatinnen die mittels Befehl für den fliegerischen Einsatz (BFE) durchgeführt werden, werden durch
D
den Leitenden Fliegerarzt der Heeres der DSK (per Lotus Notes oder Fax Nr. 90-4305-2499)
bearbeitet. Der Leitende Fliegerarzt DSK prüft auf Grundlage eines Medical Reports die Notwendigkeit
des Lufttransportes unter medizinischen und Fürsorgeaspekten und genehmigt die Durchführung. Die
Genehmigung Divisionsarzt DSK ergeht an die SAR-Leitstelle Land. Notwendige Einzelheiten sind
festzulegen. Bei truppendienstlichen Anforderungen an Wochenenden/nach Dienst geht der Antrag
direkt an die SAR-Leitstelle Land. Diese legt den Antrag am nächsten Diensttag dem Leitenden
Fliegerarzt DSK vor.
504.
Die SAR-Leitstelle Land ruft bei DSK Abt FlBtrb FlEins einen BFE ab, der an den Verband mit
dem Hinweis auf Einsatzführung durch SAR-Leitstelle Land erteilt wird.
505.
Alle Krankentransporte sind SAR-Flüge im Sinne der Bereichsrichtlinie FBH Heer. Wird der
Einsatz mit einem SAR-Hubschrauber durchgeführt, ist das Rufzeichen „MEDEVAC“ zu verwenden.
Seite 54
Stand: April 2015
SAR EP Land
Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen
Bei Einsatz eines zusätzlich bereitgestellten Hubschraubers wird das BFE-Rufzeichen „GAM….“
verwendet.
5.2
Einsätze im zivilen Bereich
506.
Die
Zentrale
Dienstvorschrift
A-2110/10
„Hilfeleistungen
der
Bundeswehr
bei
Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen und im Rahmen der dringenden Eilhilfe“
regelt diese Einsätze im zivilen Bereich und wird im AllgUmdr 1/400 „Hilfeleistungen der Bundeswehr
im Inland“ umgesetzt.
5.2.1
Einsatzmittel
507.
Alle Rettungsmittel der Bundeswehr dienen vornehmlich der medizinischen Betreuung von
ns
t!
Bundeswehrangehörigen. Darüber hinaus setzt die Bundeswehr ihre Rettungsmittel auch im zivilen
ie
Bereich zur Rettung von Menschenleben und zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden
ng
sd
unter dem Gesichtspunkte der dringenden Eilhilfe und im Rahmen der umfassenden praktischen
de
ru
Fortbildung ihres Sanitätspersonals lediglich als Beitrag zur Unterstützung des zivilen Rettungswesens
m
Än
ein.
Einsatzarten zur Unterstützung des zivilen Rettungswesens
508.
Bei den Einsätzen der Bundeswehr im Bereich des zivilen Rettungswesens (Unfälle und
ic
ht
de
5.2.2
te
rli
eg
tn
sonstige Notfälle) ist grundsätzlich zwischen Primär- und Sekundäreinsätzen zu unterscheiden.
Ein Primäreinsatz ist die schnelle Heranführung des Notarzt-/medizinischen Fachpersonals
ck
509.
un
5.2.2.1 Primäreinsatz
sd
ru
zum Notfallort zwecks Behandlung von Personen, bei denen Lebensgefahr oder die Gefahr schwerer
Au
gesundheitlicher Schäden gegeben sein könnte und/oder der medizinisch erforderliche Transport zur
ie
s
er
ersten notwendigen Behandlung in ein Krankenhaus. Die medizinische Notwendigkeit des
bestätigt.
D
Lufttransportes wird am Notfallort, andernfalls im Krankenhaus dem Luftrettungsmeister ärztlich
5.2.2.2 Zeitlich dringliche Sekundäreinsätze
510.
•
Zeitlich dringliche Sekundäreinsätze sind Einsätze,
bei denen die Weiterbehandlung des Patienten zur Erhaltung des Lebens oder zur Vermeidung
schwerer gesundheitlicher Schäden sobald als möglich erfolgen muss,
•
Verlegetransporte von Patienten, bzw. Patientinnen in Spezialkliniken,
•
Heranführen von Spezialisten sowie
Seite 55
Stand: April 2015
SAR EP Land
Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen
•
der Transport von Arzneimitteln, Blutkonserven, Organtransplantaten und medizinsichem Gerät,
sofern
dies
zur
Rettung
von
Menschenleben
oder
zur
Vermeidung
schwerer
Gesundheitsschäden benötigt wird.
Die Dringlichkeit eines Sekundäreinsatzes ist eine ärztliche Entscheidung.
5.2.2.3 Zeitlich nicht dringliche Sekundäreinsätze
511.
Nicht drindliche Sekundäreinsätze können nur im Ausnahmefall unter Erfüllung folgender
Voraussetzungen durchgeführt werden:
•
Wenn zivile Organisationen oder kommerzielle Unternehmen zur Durchführung nicht bereit oder
ns
Wenn der Anfordernde eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer beibringt, dass
ie
•
t!
in der Lage sind,
sd
gegen die Übernahme dieser Transporte durch die Bundeswehr keine Bedenken erhoben
ru
de
Wenn der Anfordernde sich vor Beginn des Transportes schriftlich bereit erklärt, die
de
m
entstehenden Kosten in voller Höhe zu übernehmen.
Än
•
ng
werden und
tn
ic
ht
Alle Anfordernden sind an die SAR-Leitstelle Land zu verweisen.
te
rli
eg
5.2.3 Einsatzplanung und –überwachung der SAR-Kommandos bei Einsätzen
im Rahmen des zivilen Rettungswesens
Einsätze sind zuvor mit den örtlichen Rettungsleitstellen abzusprechen. Bei der Wahl der
un
512.
ru
ck
einzusetzenden Rettungsmittel sind die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit der Mittel sowie der
sd
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten. Dabei sind bei jeder Anforderung die erforderlichen
er
Au
Einsatzkriterien möglichst vollständig zu ermitteln. Daraus ergibt sich, dass die Anforderung von SAR-
ie
s
Mitteln nur durch den behandelnden, d.h. in der Regel auch den Patienten/Patientinnen abgebenden
D
Arzt/Ärztin erfolgen kann. Die Einsatzanforderung durch eine Rettungsleitstelle ist so zu behandeln, als
sei die Anforderung von dieser Person gekommen. Anfordernde andere Dienststellen oder Personen
sind an diese zu verweisen. Sind aufgrund der gegebenen Kriterien die Voraussetzungen für den
Einsatz von SAR-Mitteln gegeben und wird der SAR-Dienst dadurch nicht beeinträchtigt, ist der
Einsatzbefehl an SAR-Mittel zu erteilen. Wenn erforderlich können auch andere Lfz der Bundeswehr
angefordert und eingesetzt werden.
Im weiteren Verlauf von Einsatzplanung und –überwachung ergeben sich für die SAR-
513.
Leitstelle Land nachfolgende Verantwortlichkeiten:
•
Anforderung der ärtzlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei der abgebenden Stelle,
•
Sicherstellen der Aufnahme des zu transportierenden Patienten in einem Krankenhaus durch
die abgebende Stelle,
Seite 56
Stand: April 2015
SAR EP Land
Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen
•
Durchgabe der Landeplatzkoordinaten an die Besatzung nach Karte 1:50.000 oder 1:100.000,
•
Durchgabe der voraussichtlichen Ankunftszeit an das aufnehmende Krankenhaus über dessen
zuständige Rettungsleitstelle,
•
Veranlassung der Absperrung der Landeplätze durch die Polizei oder geeignete andere
Dienststellen und
•
die Koordinierung und Überwachung des Einsatzes.
5.2.4 Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und besonders schweren
Unglücksfällen
5.2.4.1 Einsatzkriterien und Zuständigkeiten
t!
Der Einsatz von Lfz der Bundeswehr bei Naturkatastrophen und besonders schweren
ns
514.
sd
ie
Unglücksfällen ist grundsätzlich zulässig, wenn die Anforderung von den mit der Wahrnehmung des
ru
ng
Katastrophenschutzes beauftragten Behörden der Länder oder der TerrKdoBeh gestellt wird. In Fällen
de
überregionaler Gefährdung beschließt die Bundesregierung diesen Einsatz und das BMVg erteilt einen
Än
entsprechenden Befehl. Das Gleiche gilt für die Abwehr von Gefährdungen, die durch eine unmittelbar
de
m
bevorstehende Katastrophenlage eintreten können. Die Entscheidung über den Einsatz von Lfz im
ic
ht
Katastropheneinsatz trifft grundsätzlich der Nationale Territoriale Befehlshaber, bzw. Befehlshaberin.
tn
Anforderungen im Rahmen der dringenden Eilhilfe werden durch den Verbandsführer entschieden.
te
rli
eg
Einzelheiten sind im AllgUmdr 1/400 geregelt. Der Einsatz von Bundeswehrangehörigen ist nach der
ck
un
Zentralen Dienstvorschrift A-2600/6 „Besondere Vorkomnisse“ zu melden.
sd
Ist bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen zur Rettung von
Au
515.
ru
5.2.4.2 Kriterien für den Einsatz von SAR-Mitteln
er
Menschenleben sofortige Hilfe geboten (z.B. bei Lawinenunglücken), hat die SAR-Leitstelle Land unter
Maßnahmen
zu
D
ie
s
sinngemäßer Anwendung dieses Einsatzplans selbständig die für die sofortige Hilfe erforderlichen
treffen,
auch
wenn
die
vorherige
Anforderung
durch
die
zuständigen
Katastrophenschutzbehörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist. Art und Umfang der Hilfeleistung
müssen dem Ausmaß der Naturkatastrophe bzw. des besonders schweren Unglücksfalls entsprechen.
Hilfe darf jedoch nur so lange geleistet werden, bis zivile Hilfskräfte die SAR-Mittel im Einsatz abgelöst
haben.
5.2.5
Rettungseinsätze im Gebirge und vorbeugender Katastrophenschutz
516.
Der militärische SAR-Dienst leistet für den zivilen Bereich in Fällen tatsächlicher und
unmittelbar bevorstehender Bergnot Hilfe, sofern militärische Erfordernisse und technische
Durchführungsmöglichkeiten nicht entgegenstehen.
Seite 57
Stand: April 2015
SAR EP Land
Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen
5.2.5.1 Einsatzkriterien und Zuständigkeiten
517.
Für die Einsatzkriterien gelten die gleichen Bedingungen, wie sie für Katastrophen- und
andere Rettungseinsätze gültig sind. Die Versorgung von Berghütten, die – bedingt durch
Naturereignisse (z.B. Schnee-/Steinlawine) – von der Außenwelt für mehrere Tage abgeschnitten sind,
ist nicht Aufgabe des SAR-Dienstes. Diesbezügliche Anforderungen sind an DSK Abt FlBtrb
weiterzuleiten. Anforderungen für den Einsatz von Lfz für die Bergrettung erfolgen durch die zuständige
Rettungsleitstelle.
518.
Erfolgt eine Alarmierung direkt durch die zuständige Bergwachtbereitschaft oder von anderer
Stelle, sind folgende Angaben zu präzisieren:
Rückrufmöglichkeit,
•
Unglücksort,
•
Landeplatz zur Aufnahme der Bergwacht,
•
Notwendigkeit/Möglichkeit des Windeneinsatzes und
•
weiterhin durch SAR-Leitstelle Land zu treffende Maßnahmen.
m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t!
•
ic
ht
de
Vor Einsatzdurchführung ist die örtlich zuständige zivile Rettungsleitstelle zu informieren.
eg
tn
5.2.5.2 Kriterien für den Einsatz von SAR-Mitteln
Der Einsatz von SAR-Mitteln im Gebirge ist zulässig:
•
im Rahmen des vorbeugenden Katastrophenschutzes,
•
bei
und
Bergwanderern,
bzw.
Bergsteigerinnen
und
er
Bergwanderinnen,
Bergsteigern
sd
nach
Au
Suchen
ru
ck
un
te
rli
519.
zum Abtransport von im Gebirge verunglückten Personen und
•
zur Bergung von Leichen.
D
ie
s
•
Im Rahmen dieser Einsätze können Suchmannschaften, Hunde und Geräte der Bergwacht zum
Unglücksort gebracht werden, sofern dies das einzige geeignete Mittel ist, die erforderlichen
Hilfsmaßnahmen unverzüglich einzuleiten.
520.
Bei allen Flügen im Gebirge ist auf der Frequenz 359,30 MHz Hörbereitschaft zu halten,
außer Flugsicherungsgründe erfordern, bzw. die SAR-Leitstelle Land befiehlt eine andere UHFFrequenz.
521.
SAR-Mittel können zur Suche nach Bergsteigern und Bergwanderern eingesetzt werden,
wenn:
•
sie vermisst werden,
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Stand: April 2015
SAR EP Land
Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen
•
ihre körperliche Unversehrtheit angezweifelt werden muss,
•
für sie aufgrund hereinbrechender Nacht mit Temperaturen unter dem Gefrierpunkt oder
aufgrund zu erwartender Wetterumstürze u.ä. Lebensgefahr entstehen könnte oder
•
sie sich bei weiterem Klettern, Versteigen in Lebensgefahr bringen.
Suchen sind in Zusammenarbeit mit der Bergwacht durchzuführen. Bei Hilfeersuchen von zivilen
Personen, Bekannten oder Angehörigen sind diese zuerst an die Bergwacht zu verweisen. Wird die zu
suchende Person nicht gefunden, ist der Einsatz als Fehleinsatz zu verbuchen.
522.
Abtransporte von im Gebirge verunglückten Personen sind wie Einsätze unter dem
Gesichtspunkt der dringenden Eilhilfe zu behandeln. Sofern am Unglücksort die Lufttransportfähigkeit
t!
nicht ärztlich bestätigt werden kann, ist die Entscheidung von dem Bergwacht-Rettungsmann oder
ie
ns
LRM zu treffen. Ist die Verletzung derart, dass sie die Lufttransportkriterien zwar nicht erfüllt, ein
ng
sd
Abtransport im Rettungsschlitten (Akia) durch die Bergwacht aber über die Maßen gefährlich,
ru
langwierig oder wegen der hereinbrechenden Nacht nicht mehr möglich ist, ein Verbleib auf einer Hütte
Än
de
nicht die geeignete Maßnahme ist, um die Gefahr abzuwenden, kann dem Hilfeersuchen der
Die Absperrung der Unglücksstelle für die Hubschrauberlandung wird von der Bergwacht
ht
523.
de
m
Bergwacht zum Abtransport ebenfalls nachgekommen werden.
tn
ic
übernommen. Die Aufnahme im Krankenhaus wird in Zusammenarbeit mit der Bergwacht und/oder der
eg
Rettungsleitstelle geklärt. Absperrmaßnahmen werden im Allgemeinen durch diese Stellen veranlasst.
un
te
rli
Ist eine ärztliche Begleitung erforderlich, wird in Zusammenarbeit mit der Bergwacht und/oder der
ru
Der Transport von Leichen mit Hubschraubern ist nur dann gestattet, wenn die Bergung aus
sd
524.
ck
Rettungsleitstelle geeignetes Personal aufgenommen (z.B. Bergwachtarzt/-ärztin).
Au
unwegsamem Gelände auf andere Weise nicht möglich ist. Die Leiche ist in einem Leichenbergesack
D
zwar
ie
s
er
zur nächstgelegenen Leichenhalle oder zu einem anderen vereinbarten Landeplatz zu überführen, und
•
als Innenlast, wenn angenommen werden muss, dass der Tod durch äußere Umstände
eingetreten ist und
•
als Außenlast, wenn eine Infektionskrankheit als Todesursache angenommen werden muss.
Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Abtransport trifft der Einsatzleiter
der Berg- und Höhenrettung. Generell gilt, dass Abtransporte von Leichen grundsätzlich nur nach
Abstimmung mit der Polizei vorgenommen werden dürfen.
Leichenbergesäcke werden bei den Sanitätseinheiten, Außenlastnetze bei den Hubschraubereinheiten,
-verbänden bereitgehalten. Nach dem Flug ist das Außenlastnetz durch einen ausgebildeten
Desinfektor der Sanitätseinheit zu reinigen und zu desinfizieren.
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Stand: April 2015
SAR EP Land
Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen
525.
Die SAR-Besatzungen des TrspHubschrRgt 30 sind in der Bergung von Personen aus
Seilbahngondeln ausgebildet und können solche Einsätze durchführen. Für die Durchführung
wurde ein Seilbahnkatalog mit allen erforderlichen Angaben über die Seilbahnen des Deutschen
Alpenraumes erstellt. Die Durchführung einer Bergeaktion kann in der Regel erst vor Ort und unter
Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten vom VLF der SAR-Besatzung entschieden werden.
526.
Die Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen schließt
auch vorbeugende Maßnahmen ein, wenn diese zur Abwendung einer unmittelbar bevorstehenden
Katastrophe erforderlich sind. Dabei können die Hubschrauber des militärischen SAR-Dienstes auch
eingesetzt werden, wenn die Bedrohung von Menschenleben oder lebenswichtigen Einrichtungen und
Sachgütern bei akuter Lawinengefahr nur durch eine unverzügliche Sprengung abgewendet werden
Anforderungen zum Lawinensprengen
grundsätzlich an die DSK AbtFlBtrb
ie
sind
ru
ng
verweisen. Die Einsätze unterliegen folgenden Auflagen:
Lawinensprengungen werden im Rahmen der bestehenden Verträge mit dem THW
de
•
zu
sd
527.
ns
t!
kann und hierfür zivile Hilfskräfte nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Än
durchgeführt. Ist das TrspHubschrRgt 30 aus zeitlichen oder anderen Gründen nicht in der
de
m
Lage, den Einsatz im Rahmen BFE durchzuführen, kann nach Absprache DSK AbtFlBtrb mit
ic
ht
der SAR-Leitstelle Land auf die SAR-Mittel zurückgegriffen werden,
Beachtung der Bestimmungen des Handbuches für den Lufttransport gefährlicher Güter,
•
Sprengungen
ausgebildete
und
te
rli
durch
eg
tn
•
im
Einsatz
mit
Hubschraubern
erfahrene
ck
Sprengungen nur in Zusammenarbeit mit örtlichen Polizeikräften in abgesperrten und
sd
abgesicherten Gebieten,
ru
•
un
Sprengmeister/Sprengmeisterinnen des THW,
ausreichender Sicherheitsabstand zu österreichischen Grenzgebieten ist gewährleistet und
•
Aufnahme und Transport der Sprengmittel erfolgen unter Ausschluss jeglicher Gefährdung
ie
s
er
Au
•
D
der Öffentlichkeit.
5.3
Einsatzdurchführung
5.3.1
Einsätze bei Nacht
528.
Einsätze bei Nacht werden wie am Tage durchgeführt. Sie unterliegen jedoch anderen
Wetterkriterien und erfordern in der Regel 1 Stunde Vorbereitung bis der Start erfolgen kann.
529.
Nachtlandungen in unbekanntem Gelände sind grundsätzlich verboten. Der VLF entscheidet
im Einzelfall, ob bei Ausnutzung aller bodenseitigen Hilfen (Notbeleuchtung des Landeplatzes,
Absperrungen, Kontaktaufnahme über FuG) eine Landung möglich ist.
Seite 60
Stand: April 2015
SAR EP Land
Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen
5.3.2 Desinfektion von Luftfahrzeugen/Medizinische Überwachung der
Besatzung
530.
Nach dem Transport von Personen mit bestimmten Infektionskrankheiten müssen Teile des
Luftfahrzeuginneren sowie diverses medizinisches Gerät desinfiziert werden. Die Notwendigkeit einer
Desinfektion wird ärztlicherseits festgestellt. Zuständig für die Desinfektion ist der LRM.
531.
Die Desinfektion ist gem. Hygieneplan so durchzuführen, dass keine gesundheitlichen und
materiellen
Folgeschäden
eintreten
können
und
jede
Feuergefahr
vermieden
wird.
Zur
Wischdesinfektion der direkten Kontaktflächen (z.B. Sitz, Trage oder sonstige berührte bzw.
beschmutzte Bereiche) ist geeignetes Desinfektionsmittel zu nutzen. Sprühdesinfektion wird nicht
durchgeführt.
Für die Besatzungen sind Schutz- bzw. Kontrollmaßnahmen nach dem Transport von
einzuschalten.
festzulegen.
Die
In
Zweifelsfällen
ie
DSK
ärztlicherseits
getroffenen
Maßnahmen
sd
DSK/Divisionsarzt
ebenfalls
sind
ist
der
LtdFlgA
H
zuständigen
ng
Infektionskrankheiten
ns
t!
532.
Sonstige Regelungen
m
5.3.3
Än
de
ru
Fliegerarztdienststelle zu melden.
ic
ht
de
533.
Flüge im Rahmen der dringenden Eilhilfe dürfen nicht unter RESCUE-Rufzeichen durchgeführt
werden. Um ggf. die Vorrangbehandlung sicherzustellen, ist der Flugplan wie folgt auszufüllen:
eg
tn
Beispiel:
Feld 7 -
Luftfahrzeugkennung: „GAMMED + Nr. gem. Zuweisung RCC“
•
Feld 18 -
Andere Angaben:
„OPR/GAM“ (Betreiber des Lfz)
„STS/HOPS“ (Status für beantragte Vorrangbehandlung)
ru
ck
un
te
rli
•
Telefonnummern und Anschriften von medizinischen Zentren/Krankenhäusern (Dialyse,
D
534.
ie
s
er
Einzelfalles dies zulassen.
Au
sd
Ein Flugplan wird in der Regel nicht aufgegeben. Er ist nur erforderlich, wenn Zeit und Umstände des
Vergiftung etc.) befinden sich im Krankenhausatlas der SAR-Leitstelle Land.
535.
Personen mit druckkammerpflichtiger Taucherkrankheit sind schnellstmöglich nach Auftreten
erster
Symptome
zur
nächstgelegenen
einsatzbereiten
stationären
Behandlungskammer
zu
transportieren. Der Transport erfolgt liegend und in der Regel unter ärztlicher Betreuung sowie in
Begleitung der Tauchereinsatzleitung.
536.
Bei Krankentransporten ist, falls erforderlich, die Arztbegleitung von dem anfordernden
Krankenhaus oder Sanitätseinrichtung sicherzustellen. Ist das nicht möglich, versucht die SARLeitstelle Land eine Arztbegleitung (möglichst Bundeswehr-Personal) zu alarmieren und mit der
Begleitung zu beauftragen. Beim Transport von Ärzteteams (3 Personen) zur Transplantatentnahme
ist, da kein mit Sicherheitsgurt ausgestatteter Sitzplatz mehr zur Verfügung steht, die 3. Person
während Start, Landung und im Tiefflug auf der Trage anzuschnallen.
Seite 61
Stand: April 2015
SAR EP Land
Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen
537.
Der Antrag auf Gestellung besonderen Sanitätsgeräts ist - soweit es nicht durch das
abgebende Krankenhaus gestellt wird - an die Sanitätsdienststelle des Stationierungsorts des
eingesetzten Lfz zu richten.
538.
Wird während des Fluges der Tod eines Patienten ärztlich festgestellt, ist nach Absprache
mit der Arztbegleitung zur abgebenden oder aufnehmenden Sanitätseinrichtung zu fliegen.
5.4
Kosten und Abrechnung
539.
Alle Einsätze von Rettungsmitteln der Bundeswehr sind kostenpflichtig. Die Kostenermittlung
sowie das Abrechnungsverfahren sind der Zentralen Dienstvorschrift A-2110/1 „Erstattungskostensätze
für Hilfeleistungen der Bundeswehr“ zu entnehmen. Grundsätzlich soll eine zivile Organisation die
t!
verwaltungsmäßige Abwicklung und die Einziehung der Kostenpauschale von den Kostenträgern
ie
ns
übernehmen. Dieser Organisation bleibt es überlassen, mit den jeweiligen Kostenträgern die
ru
Alle Einsätze nach den vorstehenden Bestimmungen sind für Angehörige der Bundeswehr
de
540.
ng
sd
Einzelheiten über die Abwicklung der Einsätze und die Rechnungslegung vertraglich zu vereinbaren.
Än
und der verbündeten Streitkräfte unentgeltlich. Sind diese Einsätze aufgrund von Schädigungen
m
erforderlich, die von Dritten verursacht worden sind, ist nach den Schadensbestimmungen zu
ht
de
verfahren. Einsätze für erkrankte zivile Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Bundeswehr sind nur mit
tn
ic
Dienstfahrzeugen unentgeltlich. Einsätze mit SAR-Hubschraubern sind für diesen Personenkreis nur
te
rli
eg
dann unentgeltlich, wenn ein Dienstunfall vorgelegen hat.
Einsatzablehnung und Abgabe an das zivile Rettungswesen
541.
Sind die Voraussetzungen für den Einsatz von SAR-Mitteln nicht gegeben, ist die Anforderung
ru
ck
un
5.5
Erfordern die Umstände des Einzelfalls die sofortige Weitergabe der Anforderung an das zivile
er
542.
Au
sd
unter dem Hinweis auf das zivile Rettungswesen zurückzuweisen.
ie
s
Rettungswesen, ist dieses über alle bereits getroffenen Maßnahmen und etwaige Absprachen zu
D
unterrichten. Mit der Abgabe an das zivile Rettungswesen endet die Verantwortlichkeit der SARLeitstelle Land, noch eintreffende Informationen in dieser Sache sind jedoch unverzüglich an das zivile
Rettungswesen weiterzuleiten. Anweisungen oder Aufträge an Bundeswehrdienststellen oder an
Dienststellen der alliierten Streitkräfte im Auftrag des zivilen Rettungswesens sind nicht statthaft. Die
SAR-Leitstelle Land ist nicht autorisiert, Aufträge des zivilen Rettungswesens anzunehmen.
Beabsichtigt das zivile Rettungswesen eine bei ihm eingegangene Krankentransportanforderung an die
SAR-Leitstelle Land abzugeben, setzt sich die SAR-Leitstelle Land direkt mit dem anfordernden
Bedarfsträger in Verbindung und klärt die Einsatzvoraussetzungen mit ihm ab.
Seite 62
Stand: April 2015
SAR EP Land
Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen
5.6
Einsätze im Rahmen der Amtshilfe
543.
Amtshilfe ist die ergänzende Hilfe einer Behörde auf Ersuchen einer anderen Behörde. Die
Bundeswehr leistet Amtshilfe nur, wenn die gewünschten Tätigkeiten zu den öffentlich-rechtlichen
Aufgaben der ersuchenden Behörde gehören. Amtshilfe braucht jedoch nicht geleistet zu werden,
wenn u.a. durch die Hilfeleistung die Erfüllung der eigenen Aufgaben ernstlich gefährdet wird. Im SARDienst kann dies regelmäßig als gegeben angenommen werden. Bei Anforderungen von
Hubschraubern des SAR-Dienstes ist wie folgt zu verfahren:
5.6.1
Anforderungen durch Polizeibehörden
544.
Amtshilfeersuchen durch Polizeibehörden sind grundsätzlich an die TerrKdoBeh/LKdo, bzw.
t!
an das KdoTerrAufg zu verweisen.
ie
ns
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ist für die Entscheidung zuständig, wenn
eine oberste Bundesbehörde um Amtshilfe ersucht,
•
die Amtshilfe von verfassungsrechtlicher Bedeutung ist. Das ist regelmäßig der Fall, wenn
de
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ng
sd
•
Än
Polizeibehörden oder vergleichbare Vollzugsorgane des Bundes oder der Länder in
ht
die Amtshilfe von hoher Außenwirkung oder politisch sensitiv ist.
tn
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•
de
m
Zusammenhang mit der Durchführung ihrer Vollzugsmaßnahmen die Bundeswehr anfordern,
te
rli
eg
In diesen Fällen ist der Antrag über KdoSKB dem BMVg SE III 5 vorzulegen.
ru
Zur Sicherung von Tatbeständen bei Luftfahrzeugunfällen können auch die Angehörigen der
sd
545.
ck
un
5.6.2 Anforderungen durch die Bundesanstalt für Flugunfalluntersuchungen
(BFU)
Au
BFU in SAR-Luftfahrzeugen mitgenommen werden, wenn es SAR-Auftrag und –lage erlauben und
D
ie
s
er
Hilfeleistungen und Rettungseinsatz dadurch keine Verzögerung erleiden.
5.6.3
Anforderungen durch die Bundesnetzagentur (BNetzA)
546.
Zur Ortung und Behebung von Störungen auf den Notfrequenzen 121,5/243,0 MHz können
die Mitarbeiter der BNetzA in SAR-Luftfahrzeugen mitgenommen werden, wenn es SAR-Auftrag und –
lage dies erfordern und von Seiten der BNetzA alle verfügbaren Mittel und Möglichkeiten einer
Störungsermittlung bereits ausgeschöpft worden sind.
Seite 63
Stand: April 2015
SAR EP Land
Einsatzauswertung und Dokumentation
6
Einsatzauswertung und Dokumentation
6.1
Melde- und Berichtswesen
601.
Das Melde- und Berichtswesen ist in der Zentralvorschrift A1-253/1-1 „Militärischer Such- und
Rettungsdienst der Bundeswehr“, Kapitel 9, geregelt.
6.1.1
Meldungen
602.
Luftgebundene SAR-Mittel 1. und 2. Grades (SAR-Lfz im Einsatz) melden an die SAR-
Leitstelle Land:
unverzüglich
Start- und Landezeiten,
•
Abweichungen von geplanten Start- und Landezeiten um mehr als 10 Minuten,
•
Wetterverschlechterungen, die Einfluss auf den Einsatz haben,
•
technische Schwierigkeiten,
•
Unzweckmäßigkeiten von festgelegten Suchgebieten,
•
Ein- und Ausflugzeiten in/aus Suchgebieten,
•
sonstige Gründe, die die reibungslose Durchführung eines Einsatzes beeinträchtigen,
•
das Auffinden der Unfallstelle einschließlich Ortsangabe noch vor der Landung sowie
•
weitere Maßnahmen nach Lagebeurteilung vor Ort.
ru
ck
un
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Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t!
•
Stand der Suche mit Positionsmeldung.
Bodensuchtruppen bilden einen GefStd/Ansprechstelle und melden die Aufnahme ihrer
D
603.
ie
s
er
•
Au
sd
In regelmäßigen Abständen (mindestens halbstündig)
Einsatzbereitschaft telefonisch an die SAR-Leitstelle Land, bzw. die koordinierende BSSt. Nach
Auftragserteilung sind ebenfalls in regelmäßigen Abständen (etwa halbstündig) fernmündliche
Lageberichte abzugeben, damit die SAR-Leitstelle Land, bzw. die BSSt über den Stand der Suche
informiert ist.
6.1.2
Einsatznachbesprechung (Debriefing)
604.
Nach jedem Einsatz von SAR-Mitteln 1. und 2. Grades ist eine Nachbesprechung anhand des
Formblattes EberMil SAR durchzuführen. Hierzu melden sich VLF, bzw. Leiter/Leiterin von
bodenständigen SAR-Mitteln telefonisch bei der SAR-Leitstelle Land.
Seite 64
Stand: April 2015
SAR EP Land
Einsatzauswertung und Dokumentation
6.1.3
Berichte
605.
Auf Anforderung der SAR-Leitstelle Land ist über einen SAR-Einsatz durch VLF bzw.
Leiter/Leiterin von bodenständigen SAR-Mitteln ein schriftlicher Einsatzbericht zu fertigen und der SARLeitstelle Land innerhalb einer Woche zu übersenden. Der Einsatzbericht soll über den allgemeinen
Einsatzablauf sowie über aufgetretene Schwierigkeiten und andere Unregelmäßigkeiten Auskunft
geben und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge zu den festgestellten Mängeln enthalten. Ein
Einsatzbericht kann entfallen, sofern die Einsatznachbesprechung von beiden Gesprächspartnern
schriftlich festgehalten und ein schriftlicher Bericht von der SAR-Leitstelle Land nicht ausdrücklich
angefordert wird. Der SAR-HS-Einsatzbericht (San) ist durch den LRM zu erstellen.
606.
Die SAR-Leitstelle Land wertet die einzelnen SAR-Einsatzberichte aus und erstellt auf
t!
Anforderung einen zusammenfassenden SAR-Einsatzbericht über die SAR-Aktion gemäß der
sd
ie
ns
Zentralvorschrift A1-253/1-1 „Militärischer Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr“, Anhang 13.4.
Aufbewahrung von Einsatzunterlagen
607.
Durch Verbände, SAR-Einheiten und SAR-Kommandos sind alle Einsatzunterlagen zwei
ru
de
Än
m
Jahre aufzubewahren.
de
Die SAR-Leitstelle Land fasst alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit einer SAR-Aktion
ht
608.
ng
6.2
tn
ic
entstanden sind, zusammen und bewahrt sie fünf Jahre auf. Nach dieser Zeit sind sie – sofern im
eg
Einzelfall keine besonderen Anweisungen vorliegen – zu vernichten. Das Gleiche gilt für alle EberMil-
un
te
rli
Unterlagen.
Presseinformation
609.
Informationen über laufende Einsätze an die Presse sind grundsätzlich nicht zu geben. Bei
sd
ru
ck
6.3
ie
s
bei zivilen Luftfahrzeugen an die BFU in Braunschweig oder an die zuständige
D
•
er
Au
diesbezüglichen Anfragen ist an folgende Dienststellen zu verweisen:
Polizeidienststelle,
•
•
bei deutschen militärischen Luftfahrzeugen an das PIZ Heer
o
Telefon:
0261-896-2062
o
FspNBw:
90-4400-2062
bei amerikanischen Luftfahrzeugen an den Presseoffizier in Ramstein
o
•
Telefon:
06371-47-5914
Bei anderen ausländischen militärischen Luftfahrzeugen an die zuständige diplomatische
Vertretung.
Seite 65
Stand: April 2015
SAR EP Land
Einsatzauswertung und Dokumentation
6.4
Grenzüberschreitender SAR-Flugbetrieb
610.
Alle SAR-/Rettungsflüge innerhalb der Außengrenzen der Schengener Vertragsstaaten sind
von der grenzpolizeilichen und zollamtlichen Überwachung freigestellt.
611.
SAR- und Rettungsluftfahrzeuge sind unter der Bedingung von der zollamtlichen
Überwachung freigestellt, dass außer eingangsabgabefreien Betriebsstoffen und Reisebedarf sowie
der Rettungseinrichtungen keine weiteren Waren eingeführt werden.
612.
Die SAR-Leitstelle Land fasst die durchgeführten Flüge in/aus Staaten, die nicht Schengener
Vertragsstaaten sind, monatlich zusammen.
613.
Bei SAR- und Rettungsflügen aus Staaten, die keine Schengener Vertragsstaaten sind, bzw.
t!
die von außerhalb des deutschen Küstenmeeres nach Deutschland gehen, sind die Personendaten der
ie
ns
Besatzungen sowie der eventuell beförderten Passagiere umgehend der Bundespolizeidirektion
ng
sd
Koblenz (Fahndungsstelle) mitzuteilen.
Telefon:
0261-3992-50
•
Fax:
0261-3992-18
•
e-Mail
[email protected]
ht
de
m
Än
de
ru
•
Durch o.a. Maßnahmen werden ausschließlich SAR-Mittel und Rettungshubschrauber der
tn
ic
614.
te
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eg
Streitkräfte, respektive nur die Rettungsflüge erfasst, die von den SAR-Leitstellen koordiniert werden.
Schengen-Anwenderstaaten sind:
un
615.
Belgien
-
Dänemark
-
Deutschland
-
Estland
-
Frankreich
-
Finnland
- Schweden
-
Griechenland
- Slowakei
-
Island
- Slowenien
-
Italien
- Schweiz
-
Lettland
- Spanien
-
Litauen
- Tschechien
-
Luxemburg
- Ungarn
-
Malta
D
ie
s
er
Au
sd
ru
ck
-
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
Seite 66
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
7
Anhang
Angrenzende SAR-Bereiche
7.2
Erreichbarkeiten der RCC/RSC benachbarter SAR-Bereiche
7.3
Dislozierung SAR-Mittel 1. Grades
7.4
SAR-Flugfunknetz
7.5
SAR-Bereitschaftsstufen/-zeiten
7.6
Dokumentenausstattung der SAR-Kommandos
7.7
Rüstzustand/Ausrüstung der SAR-Hubschrauber (Bell UH-1D)
7.8
Bereichssuchstellen
7.9
NOTAM-Beratung
ns
t!
7.1
sd
ie
7.10 Territoriale Kommandobehörden
ru
ng
7.11 SAR-Arbeitsblätter
Än
de
7.12 SAR-Tabellen
m
7.13 Abkürzungen
ht
de
7.14 Bezugsjournal
tn
ic
7.15 Liste der IAM zum SAR-Einsatzplan Land
D
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s
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ru
ck
un
te
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eg
7.16 Änderungsjournal
Seite 67
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
Angrenzende SAR-Bereiche
D
ie
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Au
sd
ru
ck
un
te
rli
eg
tn
ic
ht
de
m
Än
de
ru
ng
sd
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ns
t!
7.1
Seite 68
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
7.2
Erreichbarkeiten der RCC/RSC benachbarter SAR-Bereiche
 FS-Fernschreibanschrift
Zeichenerklärung:
 Postanschrift
 Telefon
@ e-Mail
 FAX
WIEN
BEL
BRÜSSEL

LOWWYCYX

EBMIYCYX

AUSTRO CONTROL GmbH
Schnirchgasse 11
A-1030 Wien

Search and Rescue Coordination Centre
Belgian Air Force
CANAC
Tervuurse Stewg 303
B-1820 Steenokkerzeel
@
[email protected]
@
[email protected]

00431-797 98 7777

0032(2)-751 4615

00431-1703-76

0032(2)-752 4201
CHE
ZÜRICH
CZE
PRAG

LSZHSAZX


Swiss Air Ambulance, REGA
P.O.Box 1414
CH-8058 Zürich - Airport

@
[email protected]

0041 (0) 44 654 3538

0041 (0) 44 654 3587
DEU
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t!
AUT
un
te
rli
eg
tn
ic
ht
de
m
LKPRYCYX
VÚ 5045
Záchranné koordinacni stredisco PRAHA
Letiste PRAHA Ruzyné
CZ – Praha 614
161 00
[email protected]

00420-2 2037 4450/2 2037 4452

00420-2 2037 2701
GLÜCKSBURG
DNK
DENMARK

ETRBYCYX

EKMCYCYX

SAR-Leitstelle Glücksburg
Postfach 1163
24956 Glücksburg

Tactical Air Command
Koelvraa
DK 7470 Karup J
@
[email protected]
@
[email protected]

04631-666-3251 (-3252/-3253)

0045-9962-4950

04631-666-3259

0045-9962-4954
D
ie
s
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Au
sd
ru
ck
@
Seite 69
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
 FS-Fernschreibanschrift
Zeichenerklärung:
 Postanschrift
 Telefon
 FAX
CINQ MARS LA PILE
GBR
KINLOSS

LFXOYCYX

EGQKYCYX

Monsieur le Commandant du CCS
Base Aerienne 705
Boite postale 296
37130 Cinq Mars La Pile

RAF Kinloss
Forres
Moray, N 36 OUH
Scotland
@
[email protected]
@
[email protected]

0247-9643 81

0044-1343-836 0001
0044-1309-672161 Ext. 6202

0247-9634 80

0044-1309-67 83 08/9
LUX
LUXEMBURG (RSC des RCC Brüssel)
NLD
DEN HELDER

ELLXYCYX

EHYMYCYX

Administration de l´Aéroport
Service ATC
Centre Second. De
Recherche/Sauvetage
B.P. 273
L-2012 Luxembourg

@
Mdc/[email protected]

00352-4798-2784
00352-4798-2794

00352-4798-2788
00352-4798-2798
POL
de
ru
ng
sd
ie
ns
t!
FRA
Än
@ e-Mail
te
rli
eg
tn
ic
ht
de
m
Netherland Coastguard RCC
PO Box 10000
NL-1780 CA Den Helder
[email protected]

0031-(0)900 0111

0031-(0)223 658 358
WARSCHAU
SWE
GÖTEBORG

EPWWYCYM

ESORYCYX

ARCC Warszawa
Ul Kajakowa 11.
PL-02-800 Warszawa

Swedish Civil Aviation Administration
ARCC/Cefyl
Box 5159
S-42605 Västra Frölunda
@
[email protected]
@
[email protected]

0048-22-688-8911/12

0046-31 64 8080

0048-22-688-8797

0046-31 64 8496
D
ie
s
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Au
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ck
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@
Seite 70
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
ie
s
er
Au
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ru
ck
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ic
ht
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m
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Dislozierung SAR-Mittel 1.Grades (Heer)
D
7.3
Seite 71
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
SAR-Flugfunknetz
D
ie
s
er
Au
sd
ru
ck
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rli
eg
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ht
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m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t!
7.4
Seite 72
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
7.5
SAR – Bereitschaftsstufen/-zeiten
7.5.1
Für Luftfahrzeuge im SAR-Dienst sind folgende Bereitschaftsstufen
festgelegt:
Bereitschaftsstufe 1:
Luftfahrzeug klar zum sofortigen Start (Besatzung an Bord)
Bereitschaftsstufe 2:
Luftfahrzeug und Besatzung klar zum Start in spätestens 5 Minuten.
Bereitschaftsstufe 3:
t!
Luftfahrzeug und Besatzung klar zum Start in spätestens 15 Minuten.
ie
ns
Bereitschaftsstufe 4:
ng
sd
Luftfahrzeug und Besatzung klar zum Start innerhalb der angegebenen Zeit (#) in Stunden.
de
ru
(z.B. 4/1 = innerhalb 1 Stunde)
Än
Diese Bereitschaftszeiten und Bereitschaftsstufen sind die Regel. Wenn die Lage es erfordert/erlaubt,
de
m
kann die SAR-Leitstelle Land einen anderen Status anordnen.
Bereitschaftszeiten der SAR-Mittel ersten Grades
ck
un
7.5.2
te
rli
eg
tn
ic
ht
Grundsätzlich hat im SAR-Dienst ein Start zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erfolgen!
sd
ru
SAR-Kommandos des Heeres (SAR-Hubschrauber)
Einsatzmittel
Au
Standort
ie
s
er
HOLZDORF
D
LANDSBERG
NÖRVENICH
1
Bereitschaftszeit (Ortszeit)
Bereitschaftsstufe
UH - 1D
täglich 0730 bis SS+30 Min.
1
3
UH - 1D
täglich 0730 bis SS+30 Min.1
3
UH - 1D
1
3
täglich 0730 bis SS+30 Min.
jedoch längstens 20:30 lcl
Die angegebenen Bereitschaftszeiten sind die Rege. Abweichungen ergeben sich durch die maximalen
Flugdienstzeiten (siehe Flugdienst- und Ruhezeiten).
Seite 73
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
7.6
Dokumentenausstattung der SAR-Kommandos
SAR-Kommandos
im
SAR-Bereich
Land
sind
vom
betreibenden
Verband
mit
folgenden
Dokumenten/Regelungen auszustatten:
Kommandoordner
•
Örtl. Flugunfallalarmordnung
•
A1-253/1-1 „Militärischer Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr“ (Online verfügbar)
•
C2-253/1-100-1 „SAR-Einsatzplan Land“ (Online verfügbar)
•
C2-271/1-1-200 „Flugbetriebsordnung Heer, Band I“ (Online verfügbar)
•
Weisungen für den Flugbetrieb im Heer
•
AOP UH-1D
•
BesAn FlgStdsgLw Nr. 100/5105 (überführt in C2-253/1-101-1) „Rüstsatz SAR Bell UH-1D“
ie
ns
t!
•
ng
BesAnSchAufg 44/2-15-799-0083 VS-NfD „Handbuch Bodensicherheit bei der
ru
•
sd
(Online verfügbar)
GAF T.O. 1H-1(U)D(L)-1 (im Hubschrauber, FSM)
•
GAF T.O. 1H-1(U)D-2-1-2
•
GAF T.O. 1H-1(U)D-2-2-2
•
GAF T.O. 1H-1(U)D-2-3
te
rli
eg
tn
ic
ht
de
m
•
Än
de
Materialerhaltung an Luftfahrzeugen und im Flugbetriebsbereich“
un
Den Verbänden/Staffeln wird freigestellt, diese Mindestausstattung im Bedarfsfall zu ergänzen. Die in
ru
ck
der Mindest- und ggf. Ergänzungsausstattung enthaltenen Regelungen/Dokumente sind in einer
D
ie
s
er
Au
sd
Vorschriftenbestandsliste sowie der Materialübergabeliste in den Kommandos zu dokumentieren.
Seite 74
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
7.7
1.
Rüstzustand/Ausrüstung der SAR-Hubschrauber (Bell UH-1D)
SAR-Grundausstattung
Die Grundausstattung wird in allen SAR-Hubschraubern an SAR-Kommandos mitgeführt.
Sie besteht aus:
1.1 Allgemeine Ausrüstung
FuG 8
Innenrettungswinde
Luftrettergurt
2x Rettungsgurt FSG
7016 VOX
Stehhaltegurt
ns
t!
Bakenausschaltbatterie
sd
ie
Rauchkörper/Seemarkierer (bei Bedarf für Gebirgs- und See-Einsätze)
ru
ng
2 Verzurrgurte 45kn
de
2 Gehörschutz, 1 Helm
m
Än
Innenkraftstoffbehälter
de
Frequenzübersichtskarte 4m-Band
ic
ht
Karte „Örtl. Crashbereich“
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ABC Pulverlöscher 6kg; Force-Rettungsgerät (bis zum Fristenablauf im April 2015)
te
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1.2 Rüstsatz SAR-HS UH-1D Standard
ru
ck
un
1.2.1 Modul I
Krankentragegestell und Stromversorgungsbox (Powerbox) mit zwei 24V und drei 12V
Steckdosen, Lichtschutzvorhang, Infusionshalterung
ie
s
1.2.3 Modul III
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Au
sd
1.2.2 Modul II
Gepäckregal mit Halterung für Medumat- Lifebase III
D
Luftrettungsbergesack mit Helm und Anitrotationsleine für die Innenrettungswinde, Stifneck®
Halswirbelsäulenimmobilisationsschienen, Gr:: Select/Pädiatric
1.2.4 Modul IV
Schaufeltrage und KED-System im Transportsack, Stifneck®
Halswirbelsäulenimmobilisationsschienen, Gr:: Select/Pädiatric
1.2.5 Sanitätsausstattung Modul I
- Propaq 106 EL, Patientenmonitor mit Drucker und Capnometrie,
- Zoll-M, Defribrilator, semiautomatisch mit Herzschrittmacher,
- Combinat 2000 CS 3, Spritzenpumpe für 3 Spritzen,
- Oxylog 2000, Intensivbeatmungsgerät,
- 2x 5l Sauerstoffflasche,
- 2x Alduk 1, Druckminderer mit O2-Steckdose und Inhalationsvorrichtung
- Accuvac® Rescue, Absaugpumpe mit einstellbarer Saugleistung,
Seite 75
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
1.2.5 Sanitätsausstattung Modul I (Fortsetzung)
- Infrarot.Ohrthermometer (Genius First Temp),
- Tasche mit Zubehörteilen (IABP-Messung Propaq, CO2 Kabel Propaq)
- Rettungsdiensttrage Stollwerk 3006,
- Vakuummatratze,
- Rettungs- und Bergetuch/Umbettungstuch,
- Respofix, Beatmungsschlauchhalter,
- Schreibbrett mit Notwendigkeitsbescheinigung,
- Rigibox, Abfallbox zur Entsorgung von Kanülen und Ampullen.
de
ru
ng
sd
ie
ns
t!
1.2.5 Sanitätsausstattung Modul II
- Medumat Lifebase III; Notfallbeatmungsgerät mit Sauerstoffinhalation und 2l
Sauerstoffflasche,
- Thoraxdrainageset komplett,
- Vakuumschienen Arm/Bein für Erwachsene und Kinder,
- Antischockhose,
- Burnpack, Maxi Set für Schwerstverbrannte,
- Replantatbeutelset,
- Notarztkoffer Kinder.
Än
1.2.6 Rettungsrucksack
ht
de
m
MICRO2, Pulsoxymeter, Glucometer Ascensia – Blutzuckermessgerät, RR Messgerät,
Stethoskop, Perkussionhammer, Untersuchungslampe
div.
Masken
und
eg
mit
PEEP-Ventil,
O2-Inhalationsmasken
mit
te
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Beatmungsbeutel
Verneblerfunktion
tn
ic
Stifneck® Halswirbelsäulenimmobilisationsschienen, Gr:: Select/Pädiatric
ck
un
Demandventil, Alduk 1 Druckminderer mit O2-Steckdose und Inhalationsvorrichtung
sd
ru
2l Sauerstoffflasche, O2 Kupplungsschlauch 0,15m
er
Au
Venen- und Arterienpunktionskanülen und diverse Einmalspritzen und entsprechendes
Zubehör, Intraossiärkanüle
D
ie
s
Intubationsbesteck mit Edgartuben und Cuffdruckmesser, Combitubus und entsprechendes
Zubehör
Urinauffangbeutel
Rettungsdecke isolier
Sam Splint Schiene
Kanülenabwurfbehälter
Diverse Infusionen und entsprechendes Zubehör
Medikamente nach Standardempfehlung der DIVI
Diverse Verbandstoffe
Kleinmaterialien
Sterile und unsterile Handschuhe
Seite 76
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
7.8
Bereichssuchstellen
7.8.1
Bereichssuchstelle Nr.1
Dienststelle:
Bayerisches Landeskriminalamt
- Stab 2 -
•
Anschrift:
•
•
•
•
Fernsprecher:
e-mail:
Telefax:
Zuständigkeitsbereich:
Innenministerium Baden-Württemberg
- Lagezentrum -
•
Anschrift:
•
•
•
•
Fernsprecher:
e-mail:
Telefax:
Zuständigkeitsbereich:
Willi – Brandt - Str. 41
70173 STUTTGART
0711 - 231 - 3333
[email protected]
0711 - 231 - 3399
Land Baden-Württemberg
ie
Dienststelle:
de
Än
m
de
ht
ic
tn
eg
te
rli
Bereichssuchstelle Nr.3
Dienststelle:
Ministerium des Innern, für Sport und für Infrastruktur Rheinland-Pfalz
- Lagezentrum -
•
Anschrift:
•
•
•
•
Fernsprecher:
e-mail:
Telefax:
Zuständigkeitsbereich:
ru
ck
un
•
sd
7.8.3
ru
ng
•
ns
t!
Bereichssuchstelle Nr.2
sd
7.8.2
Postfach 225, Maillinger Straße 15
80636 MÜNCHEN
089 - 1212 - 2051, 2052, 2061, 2062, 2064, 2065
[email protected]
089 - 1212 - 2059
Land Freistaat Bayern
D
ie
s
er
Au
Schillerplatz 3-5
55116 MAINZ
06131 - 163599
[email protected]
06131 - 163600
Land Rheinland-Pfalz
7.8.4
Bereichssuchstelle Nr.4
•
Dienststelle:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Landespolizeipräsidium Lagezentrum
•
Anschrift:
•
•
•
•
Fernsprecher:
e-mail:
Telefax:
Zuständigkeitsbereich:
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 WIESBADEN
0611 - 353 - 2150, 2154, 2155, 2156
[email protected]
0611 – 353 – 1766
Land Hessen
Seite 77
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
7.8.5
Bereichssuchstelle Nr.5
•
Dienststelle:
Landesamt für Zentrale Dienste Nordrhein-Westfalen
•
Anschrift:
•
•
•
•
Fernsprecher:
e-mail:
Telefax:
Zuständigkeitsbereich:
Schifferstr. 52
47059 Duisburg
0203 - 4175 - 4600
[email protected]
0203 - 4175 - 4699
Land Nordrhein-Westfalen
7.8.6
•
Bereichssuchstelle Nr.6
Dienststelle:
Nds. Ministerium für Inneres, Sportund Integration – Abteilung 2- Referat
ie
sd
ng
ru
de
Fernsprecher:
e-mail:
Telefax:
Zuständigkeitsbereich:
Än
•
•
•
•
Lavesallee 6
30169 HANNOVER
0511 - 120 – 6112/ 6113
[email protected]
0511 - 120 - 6150
Länder Niedersachsen und Bremen
m
Anschrift:
de
•
ns
t!
P 24/Lagezentrum - Kommissar vom Lagedienst
ht
Bereichssuchstelle Nr.7
tn
ic
7.8.7
Dienststelle:
Lagezentrum des Innenministeriums Land Schleswig-Holstein
•
Anschrift:
•
•
•
•
Fernsprecher:
e-mail:
Telefax:
Zuständigkeitsbereich:
Polizeizentrum Eichhof,
Mühlenweg 166
24116 KIEL
0431 - 160 - 61111
[email protected]
0431 - 160 - 61129
Länder Schleswig-Holstein und Hamburg
7.8.8
D
ie
s
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Au
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ru
ck
un
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eg
•
Bereichssuchstelle Nr.8
•
Dienststelle:
Seenotleitung (MRCC) Bremen
•
Anschrift:
•
•
•
•
Fernsprecher:
e-mail:
Telefax:
Zuständigkeitsbereich:
Werderstraße 2
28199 BREMEN
0421 - 536 - 870
[email protected]
0421 - 536 - 8714
Deutsche Seegebiete der Nord- und Ostsee
Seite 78
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
7.8.9
Bereichssuchstelle Nr.9
•
Dienststelle:
Führungs- und Lagezentrale
•
Anschrift:
•
•
•
•
Fernsprecher:
e-mail:
Telefax:
Zuständigkeitsbereich:
Mainzer Straße 136
66121 SAARBRÜCKEN
0681 - 962 - 5633
[email protected]
0681 - 962 - 5625
Land Saarland
Fernsprecher:
e-mail:
Telefax:
Zuständigkeitsbereich:
ns
•
•
•
•
Alexandrinenstr. 1
19055 SCHWERIN
0385 - 588 - 2471, 2475
[email protected]
0385 - 588 - 2480, 2481
Land Mecklenburg-Vorpommern
ie
Anschrift:
sd
•
ng
Ministerium für Inneres und Sport
- Lagezentrum -
ru
Dienststelle:
de
m
Än
de
•
t!
7.8.10 Bereichssuchstelle Nr.10
ic
ht
7.8.11 Bereichssuchstelle Nr.11
Dienststelle:
Polizeipräsidium Land Brandenburg
- ELZ -
•
Anschrift:
•
•
•
•
Fernsprecher:
e-mail:
Telefax:
Zuständigkeitsbereich:
Kaiser Friedrich Str. 143
14469 POTSDAM
0331 – 283 - 3120/ 3121
prä[email protected]
0331 - 283 - 3129
Land Brandenburg
ie
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Au
sd
ru
ck
un
te
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tn
•
D
7.8.12 Bereichssuchstelle Nr.12
•
Dienststelle:
Der Polizeipräsident in Berlin
-Lagezentrum-
•
Anschrift:
•
•
•
•
Fernsprecher:
e-mail:
Telefax:
Zuständigkeitsbereich:
Platz der Luftbrücke 6
12096 BERLIN
030 - 4664 - 907110 bis 907112
[email protected]
030 - 4664 - 907199
Land Berlin
Seite 79
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
7.8.13 Bereichssuchstelle Nr.13
•
Dienststelle:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
- Lagezentrum -
•
Anschrift:
•
•
•
•
Fernsprecher:
e-mail:
Telefax:
Zuständigkeitsbereich:
Halberstädter Straße 2
39112 MAGDEBURG
0391 - 567 - 5292, 5293
[email protected]
0391 - 567 - 5290
Land Sachsen-Anhalt
7.8.14 Bereichssuchstelle Nr.14
Dienststelle:
Führungs- und Lagedienst des LKA Thüringen, Abt.3 Dez 3
•
Anschrift:
•
•
•
•
Fernsprecher:
e-mail:
Telefax:
Zuständigkeitsbereich:
Am Schwemmbach 69
99099 ERFURT
0361 - 341 - 09
[email protected]
0361 - 341 - 1450
Land Freistaat Thüringen
de
m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t!
•
ht
7.8.15 Bereichssuchstelle Nr.15
Dienststelle:
Sächsisches Staatsministerium des Innern,
Landespolizeipräsidium Abt. 3 - Lagezentrum -
•
Anschrift:
•
•
•
•
Fernsprecher:
e-mail:
Telefax:
Zuständigkeitsbereich:
Wilhelm- Buck- Str. 2
01097 DRESDEN
0351 - 564 - 3775
[email protected]
0351 - 564 - 3779
Land Freistaat Sachsen
D
ie
s
er
Au
sd
ru
ck
un
te
rli
eg
tn
ic
•
Seite 80
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
7.9
NOTAM-Beratung
7.9.1
Zuständigkeit für die NOTAM-Beratung/-Versorgung
Die Flugberatungsstelle der zuständigen Verbände übermittelt die NOTAM für die nachfolgend
festgelegten Einsatzbereiche täglich per FAX an die SAR-Kommandos. Freitags sind alle bis
zum Dienstende vorliegenden NOTAM, die für das folgende Wochenende aktiv sind, zu
übermitteln. Danach eingehende NOTAM werden den betroffenen SAR-Kommandos von der
SAR- Leitstelle Land übermittelt. Die NOTAM-Beratung der Kommandos außerhalb der örtlich
zuständigen Flugberatungszeiten wird gem. BesAnwMilFB 3-100 durch die SAR-Leitstelle Land
sichergestellt
7.9.2
SAR-Kommandos
ns
t!
Das NOTAM -Beratungsgebiet für SAR-Kommandos umfasst einen Radius von 120 NM um den
sd
ie
Standort. Die hierfür übermittelten NOTAM sind auf einer Übersichtskarte im Maßstab 1: 500 000
D
ie
s
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Au
sd
ru
ck
un
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rli
eg
tn
ic
ht
de
m
Än
de
ru
ng
bzw. 1 : 250 000 einzuarbeiten.
Seite 81
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
7.10
Territoriale Kommandobehörden
Während der Dienstzeit
App./Mobil
Diensttuer
LoNo
OvD:
90 3400 3360
0151/12640541
KdoSKB
3400
3702
3771
KdoTerrAufgBw
8203
3434
LKdo Bremen
2321
335
388
339
LKdo BREMEN
Lagezentrum
LKdo Hamburg
7910
4302
4303
LKdo HH S3
LKdo
Niedersachsen
2200
1931
1952
1909
LKdo NI Zentraler
Posteingang
LKdo
MecklenburgVorpommern
8670
3301
3321
3331
3315
LKdo MV-zentraler
Posteingang
LKdo MV S3
OvWa:
3210
LKdo SchleswigHolstein
7400
3436
3449
3453
LKdo SH Eingang
OvD:
0151/14854863
LKdo NordrheinWestfalen
3221
3431
3480
3481
3494
LKdo NW S3
LKdo Hessen
4224
8301
8321
8083
LKdo HE Eingang Post
LKdo RheinlandPfalz
4200
2514
2512
2533
2509
LKdo RP Posteingang
LKdo Brandenburg
8596
431
402
Au
Fax
LKdo Sachsen
8910
D
Bw App
Außerhalb der Dienstzeit
4231
4236
LKdo SachsenAnhalt
8273
331
334
LKdo Thüringen
8700
7131
8141
7171
LKdo Bayern
6200
LKdo Saarland
LKdo BadenWürttemberg
KdoSKB Lagezentrum
LoNo
3361
KdoSKB Lagezentrum
OvD:
90 8203 3434
0160/90777680
KdoTerrAufgBw Lagezentrum
OvD:
1905
339
LKdo BREMEN Lagezentrum
OffzFü:
0151/14854966
4106
LKdo HH Lagezentrum
OvD:
1905
1909
ie
ns
t!
LKdo NI Bereitschaft
LKdo NI Lagezentrum
LKdo NI Zentraler Posteingang
ng
sd
KdoTerrAufgBw
Lagezentrum
3304
LKdo MV OvWa
3453
LKdo SH Eingang
de
m
Än
de
ru
3361
Fax
3494
OffzFü:
0170/9136513
8083
LKdo HE S3 AW-Org
LKdo HE Eingang Post
OffzFü:
0151/14626166
2509
LKdo RP Lagezentrum
LKdo BB S3 Abteilung
OffzFü LKdo BB:
0151/12640114
459
LKdo BB S3 AW
4263
LKdo SN S3
OvWa ASK/
OvSt DD:
0151/14626075
4293
LKdo SN S3
114
LKdo ST Lagezentrum
FwFü:
0151/14854582
114
LKdo ST BearbrAW
LKdo ST
7139
LKdo TH Lagezentrum
OffzFü:
0151/14626068
7139
LKdo TH Lagezentrum
7337
7323
7324
7336
LKdo BY Lagezentrum
OffzFü/ OvSt:
0151/14854769
7336
LKdo BY Lagezentrum
4730
2632
2671
2652
LKdo SL LAZ
OffzFü:
0151/12640950
2652
LKdo SL LAZ
5200
4033
4039
4096
LKdo BW S3
OffzFü:
0151/55045873
4096
LKdo BW Alarmierung
LKdo NW S3
sd
ru
ck
un
te
rli
eg
tn
ic
ht
OffzFü
0151/14625907
ie
s
er
459
L
Seite 82
Stand: April 2015
t
SAR EP Land
Anhang
7.11
SAR-Arbeitsblätter
7.11.1 SAR-Alarmierung
SAR-Mission #
Alarmierung
Zeit (Z)
Dealarmierung
Init.Teiln.
Init.RCC
Zeit (Z)
Init.Teiln.
Init.RCC
1. ACC
2. RCC
ns
t!
3. BSST
ie
4. WX
ng
sd
5. FS-Sektor
de
ru
6.
Än
7.
de
m
8.
ht
9.
tn
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10.
te
rli
eg
11.
un
12.
ck
13.
sd
ru
14.
D
ie
s
er
Au
15.
Seite 83
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
7.11.2 SAR-Einsatzmeldung bei Flugunfällen
7.11.2.1
Während der allgemeinen Dienstzeit:
Zeit (Z)
GenFlSichhBw (nur
militärisch)
2.
BFU
3.
DSK AbtFlBtrb
FlSichh
4.
KdoTerrAufgBw LZ
5.
Kommando Heer,
OvD
6.
BMVg FüSK I 2
Init.RCC
Zeit (Z)
Init. Teiln.
Init. RCC
te
rli
Außerhalb der allgemeinen Dienstzeit:
ck
un
7.11.2.2
eg
tn
ic
ht
de
m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t!
1.
Init.Teiln.
Init.Teiln.
Init.RCC
2.
BFU
3.
DSK AbtFlBtrb
FlSichh
4.
KdoTerrAufgBw LZ
5.
Kommando Heer,
OvD
6.
BMVg FüSK I 2
er
GenFlSichhBw (nur
militärisch)
D
ie
s
1.
Au
sd
ru
Zeit (Z)
Seite 84
Stand: April 2015
Zeit (Z)
Init. Teiln.
Init. RCC
SAR EP Land
Anhang
7.11.3 Overdue
SAR-Mission #
1. Notstufe:
INCERFA/ALERFA/DETRESFA
Datum/Zeit:
2. Alarmierende Stelle oder Person:
Privatadresse:
Tel:
Geschäftsadresse:
Tel:
3. Art und Ort des Ereignisses:
ng
IFR/VFR ( )
COM/NAV Eq.:
Startplatz/Zeit:
Geschwindigkeit:
Flughöhe:
Route:
Landeplatz/Zeit:
Ausweichplatz:
Fuel:
POB
ru
Lfz-Muster:
tn
ic
ht
de
m
Än
de
4. Flugplan: C/S
sd
ie
ns
t!
Beobachtungszeit und Standort:
eg
Fuel Ex: (Z)
(Z)(Station) (Freq) Letzte
te
rli
Letzte Funkverbindung um:
ck
un
Position bzw. Meldung:
SIF/IFF
Au
sd
ru
Letzte Radarposition:
D
ie
s
er
Halter/Standort:
Mitgeführte Notausrüstung:
ELT (E/U/V)
Farbe/Kennzeichen:
Mitgeführte gefährliche Güter/Bewaffnung:
5. Name
Pilot/-in und
Besatzung
Adresse Passagiere
Flugerfahrung der Besatzung/Besonderheiten siehe Rückseite
Seite 85
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
7.11.4 Eingesetzte SAR-Mittel
SAR-Mission: #
/ Datum:
/Blatt Nr.
von
Vorgaben:
OSC
Relaisstation
UHF
VHF
HF
BOS
Station
Station
Station
t!
Frequenzen
Typ
Startort
ATD
Nr ATA
ru
ATD
Än
Rufzeich
ATE
Total:
Zielort
D
ie
s
er
Au
sd
ru
ck
un
te
rli
eg
tn
ic
ht
de
m
A-Z EBZeit
Suchgebiet
de
SAR-Mittel
ng
sd
ie
ns
Station
Flugzeiten:
Gesamtsuchzeit:
Seite 86
Stand: April 2015
Gesamtflugzeit:
ATA
ATE
SAR EP Land
Anhang
7.11.5 Suchgebiete
SAR-Mission: #
Callsign
D
ie
s
er
Au
sd
ru
ck
un
te
rli
eg
tn
ic
ht
de
m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t!
Suchgeb.- Suchgebietsbeschreibung, Koordinaten etc.
Nr.
Seite 87
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
7.11.6 Lagebericht Lfz-Unfallstelle
1. Meldende Person:
2. Kennzeichen/Lfz- Muster:
3. Art d. Unfalls:
4. Lage der Unfallstelle:
de
ru
ng
sd
6. Zustand und Art der Ladung (gefährliche Güter, Waffen u. Munition):
ie
ns
t!
5. Zustand der Besatzung/PX:
m
Än
7. Personenschaden Dritter:
tn
ic
ht
de
8. Sach- bzw. Flurschäden:
te
rli
eg
9. Einsatzkräfte vor Ort:
sd
ie
s
D
12. Bemerkung:
er
Au
11. Geforderte Unterstützung:
ru
ck
un
10. Getroffene Maßnahmen:
Eingangszeit der Meldung (Z):
Dienststelle
Weitermeldung an:
Zeit (Z)
Empfänger Init.
GenFlSichhBw (nur militärisch)
BFU
DSK Abt FlBtrb FlSichh
KdoTerrAufgBw LZ
Kommando Heer, OvD
BMVg FüSK I 2
Seite 88
Stand: April 2015
RCC Init.
SAR EP Land
Anhang
7.11.7 Hinweise aus der Bevölkerung
SAR-Mission:#
Hinweise aus der Bevölkerung zur Suche nach:
1. Anrufer/-in:
Name:
Adresse:
t!
Telefon/Handy-Nr./E-Mail/FAX:
sd
ie
ns
Bemerkungen zur Person:
ru
ng
2. Beobachtung:
de
lcl/Z Uhr
ht
Zeitpunkt (Wann):
m
Än
de
Standort/Blickrichtung (Wo):
tn
ic
Wetter:
ru
ck
(Farbe, Anzahl der Motoren usw.)
un
te
rli
eg
Objekt (Was):
Au
sd
Flugrichtung:
D
ie
s
er
3. Besonderheiten:
4. Meldung abgegeben bei:
5. Veranlasste Maßnahmen:
6. Aufgenommen:
(Initials) (Datum) (Uhrzeit Z)
7. Bewertung durch SAREO:
Seite 89
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
7.11.8 Einsatzbefehl Bodentruppen
EINSATZBEFEHL DES RESCUE COORDINATION CENTER (RCC)
SAROP SAREX// ...................................../..................../....................
Einsatz-Nr.
Jahr
ie
ns
t!
1. Lage:
Än
de
ru
ng
sd
2. Einsatzbefehl an: ........................................./................................................../......................
Einheit
Name, DstGrd
DTG
te
rli
eg
tn
ic
ht
de
m
3. Auftrag:
ru
ck
un
4. Suchobjekt:
Au
sd
5. Suchgebiet Nr.:
ie
s
er
6. Suchmethode:
D
7. Abstand von Mann zu Mann:
8. Freq/TelNr.:
9. Beteiligte Einheiten:
10. Meldekopf:
11. Einsatzleitung/OSC:
12. Wetter:
13. Sonstiges:
Seite 90
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
7.11.9 Support request neighbour RCC´s
ATTENTION
SUPPORT REQUEST
de
ru
ng
sd
ie
ns
t!
RCC Münster, Germany
Phone: +49 251 13 5757
Fax:: +49 251 13 5759
AFTN: ETRAYCYX
E-Mail: [email protected]
m
Än
RCC Münster request support in following case:
from: RCC Münster, Germany to:
ht
de
A) Date/Time:
eg
tn
ic
B) Kind of distress:
C/S and type:
te
rli
C) Number of aircraft involved:
ATD:
ETA:
Au
sd
E) Aerodrome of destination:
ru
ck
un
D) Aerodrome of departure:
2.
ie
s
er
F) Alternates: 1.
D
G) Last known position:
H) Departments and RCCs involved:
I) Search and rescue measures in progress:
J) Weather on scene:
K) Comments to the situation:
THANK YOU FOR YOUR COOP
BEST REGARDS
RCC Münster,Germany
Seite 91
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
7.11.10
Suchmeldung von Luftfahrzeugen durch Rundfunk und Fernsehen
SAR-Leitstelle Land
Such- und Rettungsdienst
Der Bundeswehr
48145 Münster
Postfach 4820
 0251-13 57 57
 0251-13 57 59
sd
ie
ns
t!
An
de
ru
ng
Betreff: Suchmeldung
Än
Sehr geehrte Damen und Herren,
m
Die SAR-Leitstelle Land in Münster bittet um die Verbreitung folgender Rundfunk-, bzw.
ht
de
Fernsehdurchsage:
tn
ic
TEXT:
te
rli
eg
Der Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr bittet die Bevölkerung um Gebiet
un
von/zwischen:
sd
ru
ck
und:
Au
um Unterstützung.
Datum/Uhrzeit
ie
s
er
Seit dem
D
wird ein Luftfahrzeug vom Typ
mit dem Kennzeichen
und mit
Personen an Bord vermisst.
Die Farbe der Maschine ist
Das Luftfahrzeug war auf einem Flug von
.
nach
.
Sachdienliche Hinweise sind an den Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr in Münster unter der
Rufnummer 0251-13 57 57 oder an jede nächste Polizeidienststelle zu richten.
Seite 92
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
7.12
SAR-Tabellen
D
ie
s
er
Au
sd
ru
ck
un
te
rli
eg
tn
ic
ht
de
m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t!
7.12.1 Entscheidungshilfediagramm
Bild 15: Entscheidungshilfediagramm
Beispiel:
1900 NM2 sind abzusuchen
4 Std stehen zur Verfügung
4 HS 2 MN Flugwegabstand
60 Kts GS
Seite 93
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
tn
ic
ht
de
m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t!
7.12.2 Flächen-Zeit-Tabelle
te
rli
eg
Bild 16: Flächen-Zeit-Tabelle
D
ie
s
er
Au
sd
ru
ck
un
7.12.3 Entdeckungswahrscheinlichkeit bei Sichtsuchen
Bild 17: Entdeckungswahrscheinlichkeit bei Sichtsuchen
Seite 94
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
D
ie
s
er
Au
sd
ru
ck
un
te
rli
eg
tn
ic
ht
de
m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t!
7.12.4 Fallschirm-Drift-Tabelle
Bild 18: Fallschirm-Drift-Tabelle
Seite 95
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
D
ie
s
er
Au
sd
ru
ck
un
te
rli
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ic
ht
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m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t!
7.12.5 Tabelle für die elektronische Suche
Bild 19: Tabelle für die elektronische Suche
Seite 96
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
D
ie
s
er
Au
sd
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un
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ht
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m
Än
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sd
ie
ns
t!
7.12.6 Tabelle zur Bestimmung der Suchtiefe über offenem und flachem Gelände
Bild 20: Tabelle zur Bestimmung der Suchtiefe über offenem und flachem Gelände
Seite 97
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
7.13
Abkürzungen
Alpha Time
Alpha Zeit
AUT
Austria
Österreich
ACC
Area Control Center
Bezirkskontrollstelle (ziv.)
ACFT
Aircraft
Luftfahrzeug
AD
Aerodrome
Flugplatz
ADF
Automatic Direction Finder
Automatisches Peilgerät
AECC
Aeromedical Evacuation Control Center
AFIS
Aerodrome Flight Information Service
Flugplatzinformationsdienst
AFOD
US-ArmyFlight Operations Detachment
US-Army Flugeinsatzzentrale
AFSBw
German Military Flight coordination office
Amt für Flugsicherung der Bw
AGL
Above Ground Level
Über Grund
AIP
Aeronautical Information Publication
Luftfahrthandbuch
AIS
Aeronautical Information Service
Flugabfertigungsdienst
de
ru
ng
sd
ie
ns
t!
A
Flugabfertigungsstelle
Än
AIS unit
Alert phase
Bereitschaftsstufe
ALR
Alerting message
ALT
Altitude
APP
Approach control office
ATA
Actual Time of Arrival
ATC
Air Traffic Control
ATD
Actual Time of Departure
ATE
Actual Time Enroute
ATP
Allied Technical Publication
ATS
Air Traffic Services
Flugverkehrsdienste
ATTN
Attention
Zu Händen, Achtung
AGeoBw
Amt für Geoinformationswesen der Bw
BEL
Belgium
Belgien
BAF
Belgium Air Force
Belgische Luftwaffe
BCN
Beacon
Funkfeuer
BesAn
Besondere Anweisungen
BFE
Befehl für den fliegerischen Einsatz
BFU
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
BPOL
Federal Police
BMI
Bundesministerium des Innern
BNetzA
Bundesnetzagentur
BMVI
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
ru
ck
un
te
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ic
ht
de
m
ALERFA
Alarmierungsmeldung
Höhe
Anflugkontrollstelle
Tatsächliche Ankunftszeit
Flugverkehrskontrolle
Tatsächliche Abflugzeit
D
ie
s
er
Au
sd
Tatsächliche Flugzeit
Bundespolizei
Seite 98
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R
BMVg – Abteilung Recht
BSSt
Bereichssuchstelle
CAOC
Combined air Operation Center
CHE
Switzerland
Schweiz
CR
Combat Ready
Einsatzreife
CR SAR
Combat Ready SAR
Befähigung zur Durchführung SAR
CRC
Control and Reporting Center
Flugmelde- und Leitzentrale
CS
Call Sign
Rufzeichen
CS
Creeping Line Search
Streckensuchverfahren
CSC
Creeping Line Search Coordinated
Koordinierte Streckensuche
CTA
Control Area
Kontrollbezirk
CTP
Combat Training Program
CTLZ
Control Zone (früher CTR)
CZE
Czech. Republic
DEU
Deutschland
DEP
Departure
DETRESFA
Distress phase
DF
Direction Finder
DFS
Deutsche Flugsicherung GmbH
DME
Distance Measuring Equipment
DK
Denmark
DSK
Division Schnelle Kräfte
DR
Dead Reckoning
DRK
Deutsches Rotes Kreuz
DVU
Datenverarbeitungsunterlagen
EET
Estimated Elapsed Time
Voraussichtliche Flugdauer
ELT
Emergency Locator Transmitter
Notfunkgerät (Luftfahrzeuge)
EPIRB
Emergency Position-Indicating Radio Beacon
Notfunkgerät (Schiffe)
ES
Electronic Search
Elektronische Suche
ETA
Estimated Time of Arrival
Voraussichtliche Ankunftszeit
ETD
Estimated Time of Departure
Voraussichtliche Startzeit
ETE
Estimated Time Enroute
Voraussichtliche Flugzeit
EXT
Extension
Nebenanschluss
FAF
French Air Force
Franz. Luftwaffe
FBH
Flugbetriebshandbuch
FIR
Flight Information Region
sd
ie
ns
t!
BMVg
ru
ng
Kontrollzone
Abflug
Notstufe
Peilung, Peilgerät
Entfernungsmessgerät
Dänemark
sd
ru
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un
te
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tn
ic
ht
de
m
Än
de
Tschechische Republik
D
ie
s
er
Au
Koppelnavigation
Fluginformationsgebiet
Seite 99
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
Flight Information Service
Fluginformationsdienst
FL
Flight Level
Flugfläche
FLIP
Flight Information Publication
Fluginformationsveröffentlichung
FRA
France
Frankreich
FS
Flugsicherung
FSO
Flight Safety Officer
Flugsicherheitsoffizier (FlSichhOffz)
FT
Feet
Fuß (Höhenangabe)
GAF
German Air Force
Deutsche Luftwaffe
GAM
German Army
Deutsches Heer
GEN
General
Allgemein
GND
Ground
Grund
GNY
German Navy
Deutsche Marine
GS
Ground Speed
Geschwindigkeit über Grund
H
Homing Pattern
Elektronische Suche
HS
Hubschrauber
hPa
Hektopascal
ICAO
International Civil Aviation Organization
IFF
Identification Friend or Foe
IFR
Instrument Flight Rules
ILS
Instrument Landing System
IMC
Instrument Meteorological Conditions
INCERFA
Uncertainty phase
JRCC
Joint Rescue Coordination Center
Kdo
Kommando
Kts
Knots
KT
Krankentransport
LUX
Luxemburg
L
Locator
Platzfunkfeuer
Lat
Latitude
Geographische Breite
LBA
Luftfahrtbundesamt
LdP
Leiter der Presse
Lfz
Luftfahrzeug
LKA
Landeskriminalamt
LKdo
Landeskommando
Long
Longitude
LTB
Lufttransportbefehl
LTG
Lufttransportgeschwader
Int. Zivilluftfahrt-Organisation
Freund-/Feind-Kennung
Instrumentenflugregeln
Instrumentenlandesystem
Instrumentenflugwetterbedingungen
Ungewißheitsstufe
Au
sd
ru
ck
un
te
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tn
ic
ht
de
m
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de
ru
ng
sd
ie
ns
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FIS
D
ie
s
er
Knoten (Geschwindigkeitsangabe)
Geographische Länge
Seite 100
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
Marker Beacon
Markierungsfunkfeuer
MACC
Military Area Control Center
Militärische Bereichskontrollstelle
MET
Metereology
Metereologische Kunde
MIL
Military
Militärisch
mph
Miles per hour (statute)
Landmeilen pro Stunde
MR-SAR
Missionreadiness SAR
MRCC
Maritime Rescue Coordination Center
Seenotleitung
MSL
Mean Sea Level
Normal Null
MSN
Mission
MTCA
Military Terminal Control Area
Mil. FS-Nahverkehrsbereich
MUAC
Military Upper Area Control Center
Militärische Bezirkskontrollstelle
NAEW
NATO Early Warning System
NATO-Frühwarnsystem
NATO
North Atlantic Treaty Organization
NDB
Non-Directional Beacon
NfL
Nachrichten für Luftfahrer
NLD
Netherlands
NM
Nautical Miles
NN
Normal Null – Meereshöhe
NOTAM
Notice to Air Men
OCL
Obstacle Clearance Limit
O/R
On Request
OS
Contour Search
OSC
On Scene Coordinator
PAR
Precision Approach Radar
Präzisionsanflugradar
PECC
Patient Evacuation Coordination Center
Verwundeten-Leitstelle
PIZ
Presse- und Informationzentrum
POL
Poland
PLB
Personal Locator Beacon
PS
Parallel Sweep Search
Flächensuche
QFE
Pressure value for altimeter setting
(height above field elevation)
Luftdruckwert zur
Höhenmessereinstellung
QNH
Pressure value for altimeter setting
(altitude above mean sea level)
Luftdruckwert zur
Höhenmessereinstellung
RAC
Rules of the air and air traffic service
Luftverkehrsregeln und FS-Dienste
RAFG
Royal Air Force Germany
Britische Luftwaffe Deutschland
RCC
Rescue Coordination Center
SAR-Leitstelle
RE
Rettungseinsatz
RNLAF
Royal Netherlands Air Force
sd
ie
ns
t!
M
Niederlande
Seemeilen (1,852 km)
Nachrichten für Luftfahrer
Hindernisfreigrenze
Auf Anforderung
Kontursuche
Einsatzleiter im Suchgebiet
D
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Au
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ic
ht
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m
Än
de
ru
ng
Ungerichtetes Funkfeuer
Polen
Königl. Niederländische Luftwaffe
Seite 101
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
Rescue Sub Centre
SAR-Unterleitstelle
RWY
Runway
Start- und Landepiste
SAR
Search and Rescue
Such- und Rettungsdienst
SAR-SAT
SAR-Satellite (System)
SM
Statute Mile
Englische Meile
SOC
Sector Operation Center
Sektoroperationszentrale
SPOC
SAR Point of Contact
SAR Kontakt, national
SR
Sunrise
Sonnenaufgang
SRR
Search and Rescue Region
Such- und Retttungsbereich
SS
Expanding Square Search
Quadratsuche
SS
Sunset
Sonnenuntergang
TACAN
Tactical Air Navigation (system)
Taktisches Flugnavigationsverfahren
TAS
True Air Speed
Wahre Eigengeschwindigkeit
TC
True Course
Rechtweisender Kurs
Tel
Telephone
Telefon
TH
True Heading
THW
Technisches Hilfswerk
T/O
Take Off
TSN
Trackline Search Non-return
TSR
Trackline Search Return
TWR
Aerodrome control tower (Tower)
UACC
Upper Area control Center
UDA
Upper Advisory Area
UDF
UHF Direction Finder
UHF-Peilstelle
UHF
Ultra High Frequency
Dezimeterwelle
UIR
Upper flight Information Region
Oberes Fluginformationsgebiet
USAFE
US Air Force Europe
US Luftwaffe Europa
UTA
Upper control Area
Oberer Kontrollbezirk
UTC
Universal Time Coordinated
Koordinierte Weltzeit
VDF
VHF Direction Finder
UKW-Peilstelle
VFR
Visual Flight Rules
Sichtflugregeln
VHF
Very High Frequency
Ultrakurzwelle (UKW)
VIP
Very Important Person
Sehr wichtige Persönlichkeit
VLF
Pilot in Command
Verantwortlicher Luftfahrzeugführer
VMC
Visual Metereological Conditions
Sichtflugwetterbedingungen
VOR
VHF Omnidirectional Radio
UKW-Drehfunkfeuer
de
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RSC
sd
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Rechtweisender Steuerkurs
Start, Abflug
Streckensuchverfahren
Streckenumkehrsuchverfahren
Flugplatzkontrollstelle
Bezirkskontrollstelle für oberen
Luftraum
D
ie
s
er
Au
Oberes Flugberatungsgebiet
Seite 102
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
VORTAC
Co-located VOR and TACAN
Örtlich vereint aufgestelltes VOR und
TACAN
Sector Search
Sektorensuche
WX
Weather
Wetter
Z
Zulu-Time UTC
Z-Zeit
ZLO
Zenrtum für Luftoperationen
ZDv
Zentrale Dienstvorschrift
D
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ru
ng
sd
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t!
VS
Seite 103
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
7.14
Bezugsjournal
Überführt in
Titel
1. Grundsatzweisung für den
militärischen Such- und
Rettungsdienst (VMBl
1981 S. 297)
A-253/1
Der militärische Such- und Rettungsdienst
2. VorlAnwMilSAR DLO
A1-253/1-1
Militärischer Such- und Rettungsdienst der Bw
sd
Titel
ng
(Nr.) Bezugsdokumente
ie
ns
t!
(Nr.) Bezugsdokumente
de
ru
International
ICAO-Konvention vom 07.12.1944, Artikel 25, Annex 11, Annex 12
2.
International Aeronautical And Maritime Search And Rescue Manual
(IMASAR-Manual) Volume I-III, London 2013
3.
Internationales Signalbuch (ISB)
ic
ht
de
m
Än
1.
tn
National
eg
Gesetz vom 07.04.1956, „Abkommen über die Internationale
Zivilluftfahrt” (IntZLuftAbk) – Beitritt der Bundesrepublik Deutschland
zur ICAO zum 08.06.1956 (BGBl 1956 II Nr.10 S.411)
Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim
Betreib ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungsgesetz) vom
26.08.1998 – Änderung vom 29.07.2009 (BGBl S. 242)
Luftverkehrsgesetz in der jeweils gültigen Fassung
- § 32 Absatz 1, Ziffer 6
- § 27c Absatz 2, Ziffer 1d
Strafgesetzbuch
- § 323c (Unterlassene Hilfeleistung)
Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens
(FS-AuftragsV) vom 11.11.1992
Verordnung über die Durchführung der
Flugsicherung(FSDurchführungsV) vom 17.12.1992
- § 11 Ziffer 3
- § 15 und § 16
ck
un
te
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1.
Au
sd
ru
2.
5.
6.
D
4.
ie
s
er
3.
7.
Betriebsanweisung für die Flugverkehrskontrolle (BA-FVK), Teil 600
8.
Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP Germany)
9.
10.
Gemeinsame Regelungen des Bundes und der Länder zur
Durchführung des Such- und Rettungsdienstes für Luftfahrzeuge
vom 22.02.2001 (NfL I-103/01)
Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister der
Verteidigung und dem Bundesminister für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des
Such- und Rettungsdienstes für Luftfahrzeuge und des maritimen
Seite 104
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
Such- und Rettungsdienstes vom 13.06.2001 (VMBl 2001 S.126)
Vereinbarungen über die Durchführung des Such- und
Rettungsdienstes in Seenotfällen vom 11.03.1982 (Verkehrsblatt
Heft 10/1982, Seite 191)
A-2110/10 „Hilfeleistungen der Bundeswehr bei Naturkatastrophen
oder besonders schweren Unglücksfällen und im Rahmen der
dringenden Eilhilfe“
A-2110/9 „Nutzung von Rettungsmitteln der Bundeswehr im Rahmen
ziviler Rettungsmaßnahmen“
A-2110/11 „Hilfeleistungen der Bundeswehr im Rahmen der
technischen Amtshilfe gemäß Art. 35 Abs. 1 Grundgesetz“
Teilkonzeption für bereichübergreifende Aufgaben Militärischer
Such- und Rettungsdienst (TKBA-SAR, BMVg FüS IV 3/FüL III 3- Az
56-25 vom 31.10.1989)
A-271/1 „Flugbetriebsordnung für bemannte Luftfahrzeuge der
Bundeswehr“
ZDv 19/6 „Die Behandlung von Unfällen und Zwischenfällen mit
militärischen Luftfahrzeugen“
11.
12.
13.
14.
15.
ns
t!
16.
sd
ie
17.
ZDv 99/40 „Wetterberatung für den Flugbetrieb der Bundeswehr“
19.
Militärisches Luftfahrthandbuch (Mil AIP Germany)
de
ru
ng
18.
Betriebsverfahren für die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs im
4m-Band (PDV/DV 810 Auszug)
C2-271/1-1-200 „Flugbetriebsordnung Heer Band 1“, Kapitel 25 und
26
A1-254/1-1 „Nutzung von Notfunkgeräten in Verbindung mit dem
COSPAS/SARSAT-System (C/S)“
GAF T.O. 14 Q1-1RUS6-11 „Technisches Handbuch Beschreibung
und Einbauanweisung für den Rüstsatz SAR/RZ und
Sonderausstattung Luftfahrzeug UH-1D
Zielvereinbarungen zwischen Heer und Luftwaffe zur SARFlugfunknetz sowie SAR-spezifische IT/FM-Ausstattung der SARLeitstelle Land
m
Än
20.
ht
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21.
eg
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22.
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23.
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ck
24.
3.
4.
5.
er
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s
2.
D
1.
Au
NATO
Allied Tactical Publication ATP-10 – Search and Rescue (STANAG
3552, z.Zt. ausgesetzt)
ATP 33, Chapter 9, Section IV – SAR Operations (STANAG 3700)
STANAG 3204 – Aeromedical Evacuation
STANAG 3295 – Horse Collar/Rescue Strop Type Helicopter
Hoisting Gear
STANAG 3650 – Essential SAR Location Equipment and Associated
Characteristics (Aircraft)
6.
STANAG 7007 – Search and Rescue Electronic System (SARES)
7.
STANAG 7030 – Combat Search and Rescue (CSAR)
8.
9.
STANAG 3745 AMD (Edition 4) - Medical Training and Equipment
Requirements for Search and Rescue (SAR) and Combat SAR
Missions
STANAG 3517 – Fernmeldeverkehr zw. den RCC´s nach ICAO DOC
6100-COM/505/4
Seite 105
Stand: April 2015
SAR EP Land
Anhang
7.15
Liste der IAM zum SAR-Einsatzplan Land
Gültig ab
Ungültig ab:
ck
Änderungsjournal
Au
Änderung
sd
ru
7.16
un
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IAM-Nr.
Datum
Geänderter Inhalt
D
ie
s
er
Nr.
Seite 106
Stand: April 2015