SAR Einsatzplan Land
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SAR Einsatzplan Land
A2-253/1-0-7903 ht de m Än de ru ng sd SAR-Einsatzplan Land ie ns t! Zentralrichtlinie Durchführung SAR-Dienst im Einsatzbereich des Heeres über Land Herausgegeben durch: Division Schnelle Kräfte te rli eg tn ic Zweck der Regelung: ck un Beteiligte Interessenvertretungen: ie s D Einstufung: Einsatzrelevanz: er Geltungsbereich: Au Herausgebende Stelle: sd ru Gebilligt durch Keine DLO DivKdr DSK Abteilung Flugbetrieb, Fachaufgabe SAR Bw Bundeswehr Offen Ja Berichtspflichten: Ja Gültig ab: 06.05.2013 Frist zur Überprüfung: 31.12.2015 Version: 1 Überführt: SAR-Einsatzplan Land DLO Aktenzeichen: 56-25-00 Identifikationsnummer: A2.253107903.1I Stand: April 2015 Inhaltsverzeichnis 6 1.1 1.2 1.3 Zweck der Regelung Geltungsbereich Verantwortlichkeit/Pflege 6 6 6 2 Grundsatzweisung für den militärischen Such- und Rettungsdienst 7 2.1 2.2 Auftrag Aufgaben 7 7 3 Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land 8 3.1 3.2 3.3 Führung Gebietsaufteilung SAR-Einrichtungen 1. Grades 8 8 9 3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.3.4 3.3.5 3.3.6 3.3.7 Definition SAR-Leitstelle Land SAR-Kommandos Einsatzbefehlgebung Combat Training Program-Flüge Bereitschaftszeiten und –stufen Flug-, Flugdienst- und Ruhezeiten 3.4 SAR-Einrichtungen 2. Grades 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.4 3.4.5 3.4.6 Definition Fliegende Mittel Bodengebundene Mittel Bereichssuchstellen Landeskommandos Notdienste militärischer und ziviler Flugplätze 15 15 18 18 19 19 3.5 Unterstützende Dienste 20 3.5.1 3.5.2 3.5.3 3.5.4 3.5.5 Einsatzführungsdienst der Luftwaffe Flugsicherungsdienst Geoinformationsdienst Rundfunk, Fernsehen und Presse Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur 20 21 22 25 25 3.6 Kommunikationsverbindungen 25 3.6.1 3.6.2 3.6.3 3.6.4 Fernsprechverbindungen Rufnummern der SAR-Leitstelle Land Weitere Kommunikationsanbindungen Sprechfunkverbindungen 26 27 27 27 4 Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO 29 4.1 4.2 Alarmierung Alarmstufen 29 30 ie s er Au sd ru ck un te rli eg tn ic ht de m Än de ru ng sd ie ns t! Allgemeines D 1 Seite 2 Stand: April 2015 9 9 10 12 12 13 13 15 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 Ungewissheitsstufe „INCERFA“ Bereitschaftsstufe „ALERFA“ Notstufe „DETRESFA“ Festlegung der Alarmstufen 30 30 31 31 4.3 Maßnahmen der SAR-Leitstelle bei Alarmierungsmeldungen 31 31 32 32 4.4 Suchplanung 33 4.4.1 4.4.2 4.4.3 4.4.4 4.4.5 Bestimmung des wahrscheinlichen Absturzgebiets (probability area) Beeinflussende Faktoren Sicht – Suchverfahren Elektronische Suchverfahren Suche bei Nacht 33 35 38 43 45 4.5 Suchdurchführung 4.5.1 4.5.2 4.5.3 4.5.4 4.5.5 4.5.6 Suche aus der Luft Bodensuche Einsatzführung und –überwachung Einsatzleitung im Suchgebiet (On Scene Coordinator) Zusammenarbeit mit anderen SAR-Leitstellen Beendigung von Suchen 4.6 Rettungsmaßnahmen 4.6.1 4.6.2 4.6.3 4.6.4 4.6.5 4.6.6 Verhalten von Luftfahrzeugbesatzungen Maßnahmen des ersten Suchluftfahrzeuges Maßnahmen zusätzlich eintreffender Suchluftfahrzeuge Aufnahme der verunfallten Besatzungen/Passagiere Absperrung der Unfallstelle Maßnahmen der SAR-Leitstelle Land 52 52 52 52 53 53 4.7 Bereitstellung und Begleitung 53 Au sd ru ck un te rli eg tn ic ht de m Än de ru ng sd ie ns t! 4.3.1 Maßnahmen bei Eingang einer INCERFA-Meldung 4.3.2 Maßnahmen bei Eingang einer ALERFA-Meldung 4.3.3 Maßnahmen bei Eingang einer DETRESFA-Meldung 46 47 48 50 51 51 52 53 53 D ie s er 4.7.1 Bereitstellung (ORBIT) 4.7.2 Begleitung (ESCORT) 46 5 Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen 54 5.1 Einsatzunterstützung der Streitkräfte 54 5.1.1 Einsatzplanung und –führung von Krankentransporten mit Hubschraubern für Soldaten/Soldatinnen im Inland sowie angrenzendem Ausland 54 5.2 55 Einsätze im zivilen Bereich 5.2.1 Einsatzmittel 55 5.2.2 Einsatzarten zur Unterstützung des zivilen Rettungswesens 55 5.2.3 Einsatzplanung und –überwachung der SAR-Kommandos bei Einsätzen im Rahmen des zivilen Rettungswesens 56 57 5.2.4 Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen 5.2.5 Rettungseinsätze im Gebirge und vorbeugender Katastrophenschutz 57 5.3 Einsatzdurchführung 60 5.3.1 Einsätze bei Nacht 60 Seite 3 Stand: April 2015 5.3.2 Desinfektion von Luftfahrzeugen/Medizinische Überwachung der Besatzung 5.3.3 Sonstige Regelungen 61 61 5.4 5.5 5.6 62 62 63 Kosten und Abrechnung Einsatzablehnung und Abgabe an das zivile Rettungswesen Einsätze im Rahmen der Amtshilfe 5.6.1 Anforderungen durch Polizeibehörden 5.6.2 Anforderungen durch die Bundesanstalt für Flugunfalluntersuchungen (BFU) 5.6.3 Anforderungen durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) 63 63 63 6 Einsatzauswertung und Dokumentation 64 6.1 Melde- und Berichtswesen 64 ns t! 6.1.1 Meldungen 6.1.2 Einsatznachbesprechung (Debriefing) 6.1.3 Berichte Aufbewahrung von Einsatzunterlagen Presseinformation Grenzüberschreitender SAR-Flugbetrieb 7 Anhang 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 Angrenzende SAR-Bereiche Erreichbarkeiten der RCC/RSC benachbarter SAR-Bereiche Dislozierung SAR-Mittel 1.Grades (Heer) SAR-Flugfunknetz SAR – Bereitschaftsstufen/-zeiten te rli eg tn ic ht de m Än de ru ng sd ie 6.2 6.3 6.4 64 64 65 65 65 66 67 68 69 71 72 73 73 73 7.6 7.7 7.8 Dokumentenausstattung der SAR-Kommandos Rüstzustand/Ausrüstung der SAR-Hubschrauber (Bell UH-1D) Bereichssuchstellen 74 75 77 7.8.1 7.8.2 7.8.3 7.8.4 7.8.5 7.8.6 7.8.7 7.8.8 7.8.9 7.8.10 7.8.11 7.8.12 7.8.13 7.8.14 7.8.15 Bereichssuchstelle Nr.1 Bereichssuchstelle Nr.2 Bereichssuchstelle Nr.3 Bereichssuchstelle Nr.4 Bereichssuchstelle Nr.5 Bereichssuchstelle Nr.6 Bereichssuchstelle Nr.7 Bereichssuchstelle Nr.8 Bereichssuchstelle Nr.9 Bereichssuchstelle Nr.10 Bereichssuchstelle Nr.11 Bereichssuchstelle Nr.12 Bereichssuchstelle Nr.13 Bereichssuchstelle Nr.14 Bereichssuchstelle Nr.15 77 77 77 77 78 78 78 78 79 79 79 79 80 80 80 D ie s er Au sd ru ck un 7.5.1 Für Luftfahrzeuge im SAR-Dienst sind folgende Bereitschaftsstufen festgelegt: 7.5.2 Bereitschaftszeiten der SAR-Mittel ersten Grades Seite 4 Stand: April 2015 7.9 NOTAM-Beratung 81 81 81 7.10 Territoriale Kommandobehörden 7.11 SAR-Arbeitsblätter 82 83 7.11.1 SAR-Alarmierung 7.11.2 SAR-Einsatzmeldung bei Flugunfällen 7.11.3 Overdue 7.11.4 Eingesetzte SAR-Mittel 7.11.5 Suchgebiete 7.11.6 Lagebericht Lfz-Unfallstelle 7.11.7 Hinweise aus der Bevölkerung 7.11.8 Einsatzbefehl Bodentruppen 7.11.9 Support request neighbour RCC´s 7.11.10 Suchmeldung von Luftfahrzeugen durch Rundfunk und Fernsehen 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 sd ie ns t! 7.9.1 Zuständigkeit für die NOTAM-Beratung/-Versorgung 7.9.2 SAR-Kommandos 93 Entscheidungshilfediagramm Flächen-Zeit-Tabelle Entdeckungswahrscheinlichkeit bei Sichtsuchen Fallschirm-Drift-Tabelle Tabelle für die elektronische Suche Tabelle zur Bestimmung der Suchtiefe über offenem und flachem Gelände 93 94 94 95 96 97 7.13 7.14 7.15 7.16 Abkürzungen Bezugsjournal Liste der IAM zum SAR-Einsatzplan Land Änderungsjournal 98 104 106 106 D ie s er Au sd ru ck un te rli eg tn ht de m Än de ru 7.12.1 7.12.2 7.12.3 7.12.4 7.12.5 7.12.6 ic ng 7.12 SAR-Tabellen Seite 5 Stand: April 2015 SAR EP Land Allgemeines 1 Allgemeines 1.1 Zweck der Regelung 101. Der SAR-Einsatzplan Land enthält Informationen über die Aufgaben des SAR-Dienstes sowie über dessen Organisation und Durchführungsmaßnahmen im SAR-Bereich MÜNSTER. Er dient der Zusammenarbeit im SAR-Dienst und hat Weisungscharakter für alle an SAR-Aktionen unmittelbar oder mittelbar beteiligten militärischen Organisationen, Dienststellen und Personen. Alle SAR-Einsätze im Rahmen des zivilen Rettungswesens mit SAR-Mitteln sind entsprechend den hier festgelegten Kriterien und Verfahren abzuwickeln. Bei SAR-Übungen ist der Einsatzplan nur soweit anzuwenden, dass weder von bestehenden t! Flugbetriebs- und anderen Vorschriften abgewichen, noch der Dienstbetrieb ziviler Dienststellen trägt die internationale Bezeichnung Rescue ng sd Coordination Center MÜNSTER (Funkrufzeichen „Rescue MÜNSTER“). ie ns beeinträchtigt wird. Die SAR-Leitstelle Land Geltungsbereich 102. Der SAR-Einsatzplan Land gilt für den Bereich der Bundeswehr. 1.3 Verantwortlichkeit/Pflege 103. Zuständig für Bearbeitung und Änderungsdienst ist die Division Schnelle Kräfte. Notwendige tn ic ht de m Än de ru 1.2 eg Änderungen von Verfahrensweisen, die im SAR-Einsatzplan Land festgeschrieben sind und die einer te rli sofortigen Umsetzung bedürfen, werden als „Immediate Action Message“ (IAM) herausgegeben. ck un Die Verteilung der IAM erfolgt per Lotus Notes oder per Fax an die Dienststellen, die von der Hinweise zu Bezugsdokumenten Au 104. sd ru Änderung/Maßnahme unmittelbar betroffen sind. 105. D ie s er Bezugsdokumente sind dem Bezugsjournal zu entnehmen. Änderungsvorschläge Änderungs- und Verbesserungsvorschläge sind zu richten an: Division Schnelle Kräfte Abteilung Flugbetrieb, Fachaufgabe SAR Bw Herrenwald-Kaserne 35260 Stadtallendorf Telefon: (06428) 938–2951 [email protected] Seite 6 Stand: April 2015 SAR EP Land Grundsatzweisung für den militärischen Such- und Rettungsdienst 2 Grundsatzweisung für den militärischen Such- und Rettungsdienst 2.1 Auftrag 201. Der militärische Such- und Rettungsdienst (SAR-Dienst) der Bundeswehr ist eine Einrichtung der Streitkräfte zur Einsatzunterstützung. Er ist zugleich Teil des nationalen SAR- Dienstes der Bundesrepublik Deutschland 2.2 Aufgaben 202. Der militärische SAR-Dienst der Bundeswehr unterstützt die eigenen und verbündeten Streitkräfte im Frieden, in Krisen und im Krieg. Er leistet der Truppe Einsatzunterstützung in ns t! besonderen Notfällen, vornehmlich bei der Lebensrettung und bei der Abwendung drohenden ie Verlustes von wertvollem Material. In Krisen und im Krieg sind der NATO nationale SAR-Kräfte für ng ru Zugleich leistet er als Teil des nationalen SAR-Dienstes der Bundesrepublik Deutschland de 203. sd gemeinsame Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Än allen in Not geratenen Luftfahrzeugen (Lfz) Hilfe ohne Rücksicht auf deren Nationalität oder sonstige de m Zugehörigkeit. Er führt die Suche nach überfälligen oder abgestürzten Lfz durch, rettet die Insassen ht und veranlasst den Transport der Überlebenden zur ärztlichen Betreuung (Verwaltungsvereinbarung tn ic zwischen dem Bundesminister, bzw. der Bundesministerin der Verteidigung und dem Bundesminister, te rli eg bzw. der Bundesministerin für Verkehr und digitale Infrastruktur über die Zusammenarbeit auf dem un Gebiet des Such- und Rettungsdienstes für Luftfahrzeuge und des maritimen Such- und Im Rahmen jener der Bundesrepublik Deutschland obliegenden Pflichten zur Hilfeleistung für sd 204. ru ck Rettungsdienstes vom 13.06.2001 (VMBl 2001 S. 126)). Au die nationale und internationale Seeschifffahrt in Seenotfällen unterstützt er den Rettungsdienst in den Sofern militärische Aufgaben und die Erfordernisse des SAR-Dienstes für die Luftfahrt nicht D 205. ie s er Seegebieten vor der deutschen Nord- und Ostseeküste. entgegenstehen, leistet der militärische SAR-Dienst unter dem Gesichtspunkt der dringenden Eilhilfe und im Rahmen umfassender praktischer Fortbildung des eigenen Personals Hilfe auch für das zivile Rettungswesen, ebenso bei Naturkatastrophen und im akuten Einzelfall (z.B. Bergnot) sowie bei besonders schweren Unglücksfällen (Hilfeleistung der Bundeswehr im Rahmen der technischen Amtshilfe, VMBl 2008 S. 6ff bzw. Erlasse zur Katastrophenhilfe und Amtshilfe in der jeweils gültigen Fassung). Seite 7 Stand: April 2015 SAR EP Land Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land 3 Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land 3.1 Führung 301. Verantwortlich für die Durchführung des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land ist die Division Schnelle Kräfte (DSK) 302. Für diesen Auftrag stehen • die SAR-Einrichtungen 1. Grades • die SAR-Einrichtungen 2. Grades der Bundeswehr für die Dauer des SAR-Einsatzes zur Verfügung. Mit der Durchführung aller sich aus dieser Verantwortlichkeit ergebenden Maßnahmen ist t! 303. sd ie ns die SAR-Leitstelle Land (RCC Münster) beauftragt. Gebietsaufteilung 304. Die Bundesrepublik Deutschland ist in die SAR-Bereiche LAND und GLÜCKSBURG unterteilt. Än de ru ng 3.2 Der SAR-Bereich Land umfasst die Fluginformationsgebiete LANGEN und MÜNCHEN, das ht 305. de m Eine SAR-Leitstelle ist in ihrem Zuständigkeitsbereich für alle SAR-Maßnahmen verantwortlich. tn ic innerhalb Deutschlands gelegene Teilstück von ZÜRICH, sowie den Teil des Fluginformationsgebietes te rli eg BREMEN, der südlich folgender Grenze verläuft: un Von der deutsch – niederländischen Grenze entlang der Festlandküste bis zur Elbmündung, von dort ck entlang dem westlichen (linken) Elbufer und der südlichen Begrenzung der Freien und Hansestadt sd ru HAMBURG, weiter entlang dem linken Elbufer bis zur Landesgrenze Mecklenburg- Vorpommern (Stadt Au LAUENBURG), entlang der Landesgrenze Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern bis zur Bei grenzüberschreitenden SAR-Einsätzen arbeitet die SAR-Leitstelle Land (Rescue D 306. ie s er Ostsee, entlang der Küstenlinie ostwärts bis zur polnischen Grenze. Coordination Center (RCC Münster) mit den SAR-Leitstellen benachbarter SAR-Bereiche zusammen. Es sind die SAR-Bereiche • Glücksburg RCC GLÜCKSBURG • Polen (POL) RCC WARSCHAU • Tschechien (CZE) RCC PRAG • Österreich (AUT) RCC WIEN • Schweiz (CHE) RCC ZÜRICH • Frankreich (FRA) RCC CINQ MARS LA PILE • Belgien (BEL) RCC BRÜSSEL • Niederlande (NLD) RCC DEN HELDER (Skizze und Erreichbarkeiten: siehe Anhang 7.1 u. 7.2) Seite 8 Stand: April 2015 SAR EP Land Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land 3.3 SAR-Einrichtungen 1. Grades 3.3.1 Definition 307. SAR-Einrichtungen 1. Grades sind Mittel der Bundeswehr, die mit besonders ausgebildetem Personal und entsprechender Ausrüstung für Aufgaben des SAR-Dienstes ständig in Bereitschaft stehen. Diese sind die • SAR-Leitstelle Land (RCC Münster) und • die unterstellten SAR-Kommandos mit den jeweiligen Luftfahrzeugen. 3.3.2 SAR-Leitstelle Land 308. Die SAR-Leitstelle Land, ist in ihrem Bereich für Einleitung, Durchführung und Abschluss von sd ie ns t! SAR-Maßnahmen, deren Auswertung sowie der damit verbundenen Dokumentation verantwortlich. ru Die SAR-Leitstelle koordiniert den Einsatz aller bereitgestellten Kräfte, wenn erforderlich, de 309. ng 3.3.2.1 Aufgaben Einsatzunterstützung der eigenen und verbündeten Streitkräfte in besonderen Notfällen und de • m Än auch mit zivilen Behörden und Organisationen. Dies umfasst folgende Aufgaben: ic ht bei der Abwendung drohenden Verlustes von wertvollem Material, Alarmierung und Einsatz der im SAR-Bereich Land bereitgestellten SAR-Mittel 1. Grades, • Flugberatung bei Einsatz von Lfz außerhalb der Öffnungszeiten der örtlich zuständigen un te rli eg tn • ck Flugberatungsstelle im Rahmen der Einsatzbefehlserteilung (Verfahrensweisen Notice to Anforderung von Kräften der Bundeswehr, des Bundes, der Länder, in DEU stationierter Au • sd ru Airmen-Beratung (NOTAM-Beratung) s. Anhang 7.9), D Einsatzes, ie s er Streitkräfte, benachbarter SAR-Leitstellen, ziviler Organisationen und Koordinierung ihres • Einsatzleitung, Durchführung und Abschluss von SAR-Maßnahmen, • Koordinierung mit benachbarten SAR-Leitstellen, wenn SAR-Operationen sich über den eigenen Bereich hinaus auf andere SAR-Bereiche erstrecken, • Unterstützung von SAR-Operationen benachbarter SAR-Leitstellen auf deren Ersuchen, • Koordinierung von SAR-Maßnahmen mit den Bereichssuchstellen (BSSt) und anderen beteiligten Dienststellen, • Übertragung der örtlichen Einsatzleitung an eine dafür geeignete Dienststelle oder Einheit als On Scene Coordinator (OSC), Seite 9 Stand: April 2015 SAR EP Land Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land • Hilfeleistung und Unterstützung bei Notfällen im z ivile Bereich - sofern Auftrag und Ausrüstung der Einrichtungen des SAR-Dienstes dies zulassen - insbesondere bei Katastrophen, zur Rettung von Menschenleben aus See- und Bergnot oder bei sonstigen Notfällen, wie z.B. Transport von lebensgefährlich Verletzten/Erkrankten oder Medikamenten und Organen, wenn ein geeignetes ziviles Rettungsmittel nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht, • Wahrnehmung der Funktion als SAR Point Of Contact (SPOC) für COSPAS SARSAT in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu verfügt sie über eine Datenbank mit allen in Deutschland registrierten Emergency Locator Transmitter (ELT). Maritime Notsender werden an das MRCC Durchführung von regionalen SAR-Übungen und die • Teilnahme an überregionalen SAR-Übungen. ng sd ie ns • t! Bremen zur Bearbeitung weitergeleitet. ist den besonderen Einsatzerfordernissen ht de m dieser Dienststelle anzupassen. de Die Ausstattung der SAR-Leitstelle L a n d Än 310. ru 3.3.2.2 Ausstattung tn ic 3.3.2.3 Formblätter te rli eg 311. Die jeweils gültigen und zu verwendenden Formblätter sind dem Anhang dieser Bereichsrichtlinie zu entnehmen. SAR-Kommandos 312. SAR-Kommandos sind grundsätzlich an Flugplätzen stationiert, die über alle erforderlichen ru ck un 3.3.3 Au sd Einrichtungen für Flugvorbereitung und -durchführung verfügen. Für diese Kommandos sind ie s er ergänzende Forderungen hinsichtlich Infrastruktur und Ausstattung zu stellen. D 3.3.3.1 Verantwortlichkeiten 313. Das Transporthubschrauberregiment 30 (TrspHubschrRgt 30) stellt mit Unterstützung des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr SAR-Hubschrauber als SAR-Mittel 1. Grades zur Verfügung. Es ist für die ständige Einsatzbereitschaft der Hubschrauber inklusive Ausrüstung im jeweils vorgesehenen Rüstzustand und mit einsatzbereiten Besatzungen verantwortlich. 314. Bei notwendigem Ersatz/Tausch eines SAR-Hubschraubers ist - längstens in 2 Stunden - der ausgerüstete Ersatzhubschrauber mit Besatzung zum Abflug am Heimatstandort bereitzustellen. Nach Maßgabe der SAR- Leitstelle Land kann der Tausch auch durch die SAR-Besatzung erfolgen. Diese Zeitvorgabe gilt auch bei anstehenden Reparaturarbeiten, Tausch von Ausrüstungsteilen sowie unvorhersehbarem Tausch von Besatzungsangehörigen. Seite 10 Stand: April 2015 SAR EP Land Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land 3.3.3.2 Dislozierung 315. SAR-Hubschrauber 1. Grades stehen im SAR-Bereich Land an folgenden Flugplätzen in Bereitschaft: • LANDSBERG (ETSA), • NÖRVENICH ETNN) • HOLZDORF (ETSH) (Skizze siehe Anhang 7.3) 3.3.3.3 Aufgaben 316. Für die Besatzungen der SAR-Hubschrauber bestehen folgende Aufgaben: Durchführung der SAR-Bereitschaft gem. befohlenem Bereitschaftsplan, • Durchführung von Einsätzen zur Suche und Bergung von Lfz und deren Insassen, • Einsatzunterstützung der eigenen und verbündeter Streitkräfte in besonderen Notfällen, • OSC für Bodensuche, • Durchführung von Einsätzen im Rahmen des allgemeinen Rettungswesens und des Katastrophenschutzes, • Wartung des fliegerischen und medizinischen Geräts, • Erstellung und Aktualisierung von Einsatzunterlagen. eg tn ic ht de m Än de ru ng sd ie ns t! • un 1 Hubschrauberführer/Hubschrauberführerin (HF) "Combat ready SAR” 1 bzw. ck • Die Mindestbesatzung UH-1D FSM für den SAR Einsatz besteht aus: “Mission ru 317. te rli 3.3.3.4 Besatzung Au sd Qualified SAR”*, 1 Bordtechniker/Bordtechnikerin (BT) "Combat ready SAR"* bzw. “Mission Qualified SAR”*, • 1 Luftrettungsmeister/Luftrettungsmeisterin (LRM) "Combat ready SAR"* bzw. “Mission D ie s er • Qualified SAR”*. 3.3.3.5 Rüstzustand und Ausrüstung 318. Rüstzustand und Ausrüstung des SAR-Hubschraubers richten sich nach dem Einsatzgebiet. Alle SAR-Hubschrauber sind mit einem Zusatztank ausgerüstet, der grundsätzlich nur mit der zum Gewichtsausgleich erforderlichen Kraftstoffmenge befüllt ist. Lage- und einsatzabhängig ist die SARLeitstelle befugt, geeignete Maßnahmen zur Gewichtsreduzierung (z.B. Ausbau der Rettungswinde) oder die Erhöhung der Einsatzzeit durch Betanken des Zusatztanks anzuordnen. Der zweite Hubschrauber am SAR-Kommando LANDSBERG verfügt für die Bergrettung über eine besondere Ausrüstung. Die medizinische Ausrüstung (Einzelheiten siehe Anhang 7.7) ist für eine erweiterte Erste 1 SAR-Kommando LANDSBERG mit Gebirgsflugbefähigung (Geb II) Seite 11 Stand: April 2015 SAR EP Land Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land Hilfe ausgelegt. Zusatzgerät kann in beschränktem Umfang hinzugefügt werden. Sonderausrüstungen werden gesondert befohlen; dabei ist ein Zeitverzug einzukalkulieren. 3.3.3.6 Infrastruktur 319. Fliegerische und technische Einsatzbereiche mit den dazugehörigen Räumlichkeiten müssen aufgrund der geforderten kurzen Reaktionszeiten funktionell aufeinander abgestimmt sein und kurze Anlaufwege gewährleisten. Die oft abgesetzte Lage der Kommandos innerhalb der Flugbetriebsbereiche erfordert besondere Maßnahmen zum Schutz der einsatzbereiten Hubschrauber. 3.3.3.7 Ausstattung 320. SAR-Einsatzflugbetriebs entsprechen. Besondere Bedeutung kommt den örtlichen t! des Die Ausstattung der SAR-Kommandos mit Gerät und Vorschriften muss den Erfordernissen ie ns Fernmeldeverbindungen sowie einer Intra- und Internetverbindung zu, da Vorschriften teilweise nur in ru ng sd elektronischer Form verfügbar sind. Die SAR-Kommandos sind mit Mobiltelefonen ausgestattet. Diese sind im Einsatz mitzuführen m Än 321. de 3.3.3.8 Mobiltelefon de und während der Stehzeiten am Boden betriebsbereit zu halten. Die Mobiltelefone dienen primär der ic ht Kommunikation zwischen der SAR-Leitstelle Land und der SAR-Hubschrauberbesatzung. Einzelheiten eg tn regeln die jeweiligen Verbände. Einsatzbefehlgebung 322. Für jeden Einsatz von SAR-Mitteln 1. und 2. Grades bedarf es eines Einsatzbefehls der ck un te rli 3.3.4 sd ru SAR-Leitstelle Land. Der Einsatzbefehl gilt bei Alarmierung des platzzugeordneten SAR-Hubschraubers durch die Au 323. ie s er örtliche Flugsicherungsstelle als erteilt, wenn durch diese eine Luftnotlage/ein Flugunfall eindeutig D festgestellt wird. Die Alarmierung ist der SAR- Leitstelle Land unverzüglich zu melden. Änderungen und Ergänzungen zu Einsatzbefehlen dürfen nur von der erteilenden Dienststelle 324. vorgenommen werden. 3.3.5 Combat Training Program-Flüge 325. Combat Training Program – Flüge (CTP-Flüge) mit SAR-Hubschraubern bedürfen der Zustimmung der SAR-Leitstelle. Diese können unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden: • die Flugstundenfreigabe des TrspHubschrRgt 30 liegt vor, • die ständige Erreichbarkeit über Funk während des Fluges ist sichergestellt, Seite 12 Stand: April 2015 SAR EP Land Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land • die Dauer des Fluges ist so zu planen, dass die Landung spätestens dann erfolgt, wenn ein Restkraftstoffvorrat für 01:30 Stunden Flugzeit erreicht ist – Unterschreitungen können durch die SAR- Leitstelle genehmigt werden (z.B. Gebirgsflug), • Zwischenlandungen auf Hubschrauberlande-/Flugplätzen sind grundsätzlich verboten, • es dürfen grundsätzlich nicht mehr als zwei Stunden CTP pro Tag geflogen werden, • CTP–Nachtflüge sind zeitlich so durchzuführen, dass kein Anspruch auf zusätzliche Crew– Rest–Zeit entsteht. Bereitschaftszeiten und –stufen 326. Die Bereitschaftszeiten und -stufen werden durch die DSK festgelegt (siehe Anhang 7.5). 327. Sollte aufgrund der Wettervorhersage für den örtlichen Einsatzraum der Einsatz von SAR- ns t! 3.3.6 sd ie Hubschraubern nicht möglich sein und ist mit einer Besserung in absehbarer Zeit nicht zu rechnen, Flug-, Flugdienst- und Ruhezeiten Än 3.3.7 de ru ng kann die Bereitschaftsstufe für den Vorhersagezeitraum von der SAR-Leitstelle herabgesetzt werden. de ht Die Abweichungen von den grundsätzlichen Regelungen der Richtlinien für Flug-, Flugdienst- ic 328. m 3.3.7.1 Grundsatz tn und Ruhezeiten sind in der Bereichsrichtlinie C2-271/1-1-200 Flugbetriebsordnung Heer Band I te rli eg (FBH) festgelegt. Die Flug-, Flugdienst- und Ruhezeiten sind während einer Bereitschaftsperiode von un jedem Besatzungsmitglied fortlaufend zu dokumentieren. Die Dokumentation muss mindestens ck folgende Angaben enthalten: Einsatznummer bzw. dienstliche Tätigkeit, soweit diese als Flugdienstzeit anzurechnen ist, • Beginn, Ende und Dauer der einzelnen Flugdienstzeiten, • fortlaufende Addition der täglichen Flugdienstzeiten, • Beginn, Ende und Dauer der Ruhezeiten. D ie s er Au sd ru • Zur Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeit ist die Bereitschaftsstufe 4/1 zu nutzen. 329. Hierbei ist die Zeit für erforderliche Nachbereitungsarbeiten mit einzubeziehen. Als Berechnungsgrundlage für die Flugdienstzeit gilt für die Vorbereitungen und tägliche Bereitstellung des Hubschraubers ein Zeitansatz von 00:30 Stunden und für die kombinierte Vor- und Nachfluginspektion sowie Nachbereitungsarbeiten ein Zeitansatz von 01:30 Stunden. Erforderliche Abweichungen von den Vorgaben sind in der Dokumentation zu begründen. 330. Wird ein SAR-Einsatz erst nach 22:00 Uhr Ortszeit beendet, soll die anschließende Ruhezeit grundsätzlich nicht mehr unterbrochen werden. Im Einzelfall entscheidet der Wachleiter unter Berücksichtigung des vorhergegangenen Einsatzes. Seite 13 Stand: April 2015 SAR EP Land Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land 331. Die Anwesenheit der Besatzung im Kommandogebäude ist nicht zwingend erforderlich, wenn die Erreichbarkeit durch die SAR-Leitstelle sichergestellt ist, die vorgeschriebene Ruhezeit eingehalten wird und die geforderten Reaktionszeiten gehalten werden können. 3.3.7.2 Meldungen 332. Der SAR-Leitstelle ist zu melden: a) vor Aufnahme der Bereitschaftsstufe 3: • Einsatzbereitschaft entsprechend befohlenem Rüstzustand, • Wetter am Standort/ Local area nach den Kriterien: Flugbetrieb uneingeschränkt möglich o Flugbetrieb mit Einschränkungen (örtlich/zeitlich) möglich o kein Flugbetrieb möglich ie sd ng ru de Höchstflugdauer entsprechend der aktuellen Kraftstoffmenge an Bord, wenn diese Än • ns t! o de m geringer ist als für 02:30 Std Flugzeit; ht b) unverzüglich: Name und Initialen bei Wechsel des diensthabenden VLF, • Ausfall/Eingeschränkte Nutzbarkeit von SAR-Einsatzmitteln; insbesondere wenn dem te rli eg tn ic • ck un SAR- Einsatzmittel weniger als 5 Stunden Einsatzflugzeit zur Verfügung stehen, zusätzlich zur Verfügung stehende SAR-Einsatzmittel und Besatzungen (z.B. Notarzt), • jede Änderung/Störung der Fernmeldeverbindungen, • Neuerkundungen, ie s er Au sd ru • bzw. Änderungen von Landeplätzen, insbesondere an D Krankenhäusern, • Vorkommnisse mit möglichem Einfluss auf die SAR-Einsatzbereitschaft. • wenn die befohlene Bereitschaftsstufe wegen Erreichen der höchstzulässigen Flugdienstzeit vorzeitig beendet werden muss, • wenn nach Beendigung der letzten Ruhezeit eine Flugdienstzeit von 10 Stunden erreicht/überschritten worden ist; c) nach Beendigung der Bereitschaftsstufe 3: • die tägliche Flugdienstzeit. Seite 14 Stand: April 2015 SAR EP Land Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land 3.4 SAR-Einrichtungen 2. Grades 3.4.1 Definition 333. SAR-Mittel 2. Grades werden von der Bundeswehr sowie von in Deutschland stationierten Streitkräften, Polizei, Bundespolizei, zivilen Hilfs-/Rettungsorganisationen, Bergwacht und in Einzelfällen von der Handelsschifffahrt und der zivilen Luftfahrt gestellt. Die SAR Leitstelle Land kann bei Bedarf geeignete Kräfte bei diesen Organisationen für SAR Einsätze anfordern. Soweit der militärische Auftrag einer Bundeswehrdienststelle dies zulässt, ist der Aufforderung der SAR-Leitstelle Land, sich an SAR-Maßnahmen zu beteiligen, Folge zu leisten. 3.4.2 Fliegende Mittel ns ie Alle Lfz der Bundeswehr, soweit nicht SAR-Mittel 1. Grades, sind als SAR-Mittel 2. Grades sd 334. t! 3.4.2.1 Bundeswehr ng zu betrachten. Sie sind nur einzusetzen, wenn die SAR-Mittel 1. Grades, bedingt durch Art und de m Än Folgende Einsatzmöglichkeiten können sich ergeben: Suche aus der Luft nach abgestürzten Lfz/Luftfahrtgeräten und deren Insassen, • Krankentransport lebensgefährlich verletzter oder erkrankter Personen, • Evakuierung eg tn ic ht de • der Bevölkerung oder Transport von Versorgungsgütern in te rli 335. ru Umfang des Notfalls, nicht ausreichen. un Katastrophenfällen. ru ck Für Krankentransporte müssen Luftfahrzeuge gegebenenfalls bedarfsgerecht gerüstet werden. Für Au sd SAR-Einsätze im Auftrag der SAR-Leitstelle Land können auch im Flugbetrieb befindliche Lfz nach ie s Die Anforderung von Luftfahrzeugen der Bundeswehr erfolgt im Notfall direkt bei den D 336. er Zustimmung des jeweiligen Verbandes/Halters eingesetzt werden. Verbänden/Einheiten, die ihrerseits ihrer vorgesetzten Dienststelle Meldung erstatten. 3.4.2.2 Luftfahrzeuge der Heeresfliegertruppe 337. Die Heeresfliegertruppe unterstützt auf Anforderung der SAR-Leitstellen den militärischen SAR-Dienst der Bundeswehr. Die Verbände sind an folgenden Standorten stationiert: • TrspHubschrRgt 30 NIEDERSTETTEN/LANDSBERG, • TrspHubschrRgt 10 FASSBERG, • KpfHubschrRgt 36 FRITZLAR, • HFlgWaS BÜCKEBURG/CELLE. Seite 15 Stand: April 2015 SAR EP Land Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land 3.4.2.3 Luftfahrzeuge der Luftwaffe 338. Beim Zentrum für Luftoperationen (ZLO) Gefechtsstand (GefStd) Hubschrauber können zusätzliche Luftfahrzeuge im Rahmen der unter Ziff. 334 aufgeführten Einsatzmöglichkeiten , im Inland sowie angrenzendem Ausland angefordert werden (zum Verfahren siehe Ziffer 503). 339. Das Hubschraubergeschwader 64 stellt auf Anforderung durch die SAR-Leitstelle Land (nach Verfügbarkeit) einen mittleren Transporthubschrauber vom Typ CH-53 zur Verfügung. In Abhängigkeit abrufbereiter Ärzteteams und medizinischer Ausrüstung ist dieses Einsatzmittel geeignet, bei Massenanfall von Verletzten bis zu 6 schwerverletzte Personen unter Fortführung der Therapie (z.B. Beatmung) während des Fluges zu transportieren. Die Anforderung ist unverzüglich ZLO zu melden. ns ie sd ng 01712291227 (24/7) OvWa ru nach Dienst: de 07392 – 95 – 2409/2900 Än ZLO Abt FlBtrb Dez A3 II c EinsOffz LTHub (Tagesdienst) 02824-9774-3232 FspWNBw 90-3453-3232 LoNo: [email protected] tn ic ht de m Telefon: eg ZLO Abt FlBtrb Dez A3 II c EinsOffz LTHub (24/7) Telefon: 02824-9774-3333 FspWNBw 90-3453-3333 LoNo [email protected] er Au sd ru o Telefon: te rli o Laupheim un o t! Anforderung an: ck • ie s 3.4.2.4 NATO-Luftfahrzeuge NATO Early Warning System-Luftfahrzeuge (NAEW-Lfz) sind gem. Manual 80-107-10 D 340. Section VII Chapter 1 verpflichtet, alle Informationen über Notfälle, Empfang von Notsignalen oder Notsignalabstrahlung mittels Sekundärradar an die zuständige SAR-Leitstelle zu melden. Folgende Notfrequenzen werden ständig überwacht: • 121,5 MHz, • 243,0 MHz, • 2182 KHz. 341. Im SAR-Einsatz kommen NAEW-Lfz als Airborne Mission Coordinator zum Einsatz und dienen im Autocat-Verfahren als automatische Relaisstationen im UHF-Funkbetrieb zwischen dem OSC, den SAR-Besatzungen und der SAR-Leitstelle Land. Seite 16 Stand: April 2015 SAR EP Land Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land 3.4.2.5 United States Air Force Europe 342. Die United States Air Force Europe verfügt über weitere Einsatzmittel u.a. auch zur Personel Recovery. • Anforderung an: USAFE Ramstein (gültige Verfügbarkeit wird derzeit geprüft) Telefon: 06371 – 405 – 8984 (PRCC) nach Dienst: – 5014 (Command Post) für Flächenflugzeuge: 06371 – 479292 (AMOCC) 3.4.2.6 United States Army 343. Die United States Army verfügt mit ihrer Vielzahl an Hubschraubern über ein geeignetes • ANSBACH ns sd GRAFENWÖHR ng • ru HOHENFELS Än de • ie ausgerüstete MEDEVAC-Hubschrauber (Typ UH-60) an den Standorten: t! Potential an Suchhubschraubern. Darüber hinaus verfügt die United States Army über besonders de m Anforderungen sind an AFOD, Wiesbaden zu richten. Telefon: 0611705 2300/ 2301. ht 3.4.2.7 Bundespolizei Die Fliegerstaffeln der Bundespolizei (BPOL) sind für den SAR-Bereich Land in SAR- tn ic 344. te rli Bundespolizeipräsidium/BPOL in POTSDAM un • eg Einsatzfällen über folgende Dienststelle anzufordern: ck Lagezentrum Telefon: 0331–97997-1500 (24/7) In dringenden Fällen oder zu Vorabsprachen: Au • sd ru E-Mail: [email protected] ie s er Bundespolizei-Fliegergruppe (BPOLFLG) in SANKT AUGUSTIN/HANGELAR Koordinierungs- D und Führungszentrale Telefon 02241–238–2412 (24/7) E-Mail: [email protected] 345. Die Standorte der Bundespolizeifliegerstaffeln (BPOLFLS) befinden sich in: • FUHLENDORF (bei BAD BRAMSTEDT), BPOLFLS FUD, • BLUMBERG (nördlich BERLIN), BPOLFLS BLU, • FULDATAL (bei KASSEL), BPOLFLS FDT, • OBERSCHLEISSHEIM (nördlich MÜNCHEN), BPOLFLS OBS, • SANKT AUGUSTIN (bei BONN), BPOLFLS STA. 3.4.2.8 Polizei 346. Der Einsatz von Polizeihubschraubern kann nur über die BSSt veranlasst werden. Seite 17 Stand: April 2015 SAR EP Land Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land 3.4.2.9 Zivilschutzhubschrauber des Bundesministeriums des Innern 347. Die Zivilschutzhubschrauber (Funkname "Christoph" plus Ordnungszahl) können grundsätzlich von 07:00 Uhr bis Sonnenuntergang über die jeweiligen Rettungsleitstellen zur Bergung von abgestürzten Lfz-Besatzungen und Passagieren angefordert werden. Ihr Einsatz kann sich auch aus anderen Luftnotlagen oder -unfällen ergeben, wenn die Hubschrauber zeitlich und/oder räumlich näher zum Notfallort stationiert sind oder die in Frage kommenden SAR-Mittel zum Zeitpunkt des Notfalls durch andere Einsätze bereits gebunden sind. Gem. BMVg VR II 5, Az 56-01-31/6-3 vom 06.02.1990 ist die Inanspruchnahme von Hubschraubern ziviler Rettungsinstitutionen durch die Bundeswehr (hier SAR-Leitstelle) bei Luftnotfällen die Ausnahme und nur zulässig, wenn die Bundeswehr den ihr übertragenen Auftrag nicht rechtzeitig erfüllen kann. Sofern Einsätze bei Luftnotfällen von zivilen Stellen auf Anforderung der Bundeswehr (SAR-Leitstelle) durchgeführt werden, ns t! besteht seitens Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, die Verpflichtung zur ng sd ie Kostenerstattung. Bodengebundene Mittel 348. Wenn der Einsatz von Luftfahrzeugen aufgrund Wetterlage und Einsatzverhältnissen wie Än de ru 3.4.3 de m etwa der Geländestruktur nicht oder nur begrenzt möglich ist und daher wenig Erfolg verspricht, kann ic ht dies den Einsatz von bodengebundenen Kräften erforderlich machen bei: Suchen nach abgestürzten Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät sowie deren Insassen, • Suchen in schlecht einsehbaren Gebieten bei Dunkelheit, Nebel, Vereisung oder sonstigen te rli eg tn • ck sd 349. ru Suchen, für die Luftfahrzeuge nicht oder nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Die Anforderung bodengebundener ziviler bzw. militärischer Kräfte erfolgt zentral über die Au • un Schlechtwetterlagen, ie s er BSSt bzw. die Landeskommandos (LKdo) oder - soweit es Rettungs- und Bergungseinrichtungen D betrifft - bei dem jeweiligen Flugplatz, der am nächsten zur Notfall-/Unfallstelle liegt. Das Kommando Territoriale Aufgaben (KdoTerrAufgBw) ist nachrichtlich zu beteiligen. 3.4.4 Bereichssuchstellen 350. Die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland unterhalten insgesamt 15 B e r e i c h s s u c h s t e l l e n ( BSSt), die in landeseigener Zuständigkeit organisiert sind. Die BSSt sind fernmündlich wie auch fernschriftlich erreichbar. Die Besetzung ist 24-stündig sichergestellt (Anschriften siehe Anhang 7.8). 351. Die BSSt führen auf Ersuchen der SAR-Leitstelle L a n d Maßnahmen die angeforderten SAR- mit Hilfe anderer Landdesbehörden und verfügbaren Hilfsorganisationen (z.B. Technisches Hilfswerk, Bergwacht) durch. Die Koordinierung dieser Maßnahmen obliegt der SAR- Seite 18 Stand: April 2015 SAR EP Land Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land Leitstelle Land (siehe auch "Gemeinsame Regelungen des Bundes und der Länder zur Durchführung des SAR-Dienstes für Luftfahrzeuge" vom 22.02.2001 (NfL I-103/01)). 352. Ersuchen um Hilfe oder Unterstützung bei der Polizei, den Organisationen wie z.B. Deutsches Rotes Kreuz oder Technisches Hilfswerk sowie auch das Einschalten von Presse, Rundfunk und Fernsehen erfolgt grundsätzlich über die BSSt (siehe hierzu auch Ziffer 350, 351 und 370). 3.4.5 Landeskommandos 3.4.5.1 Aufgaben 353. Die LKdo sind bei Anforderung durch die SAR-Leitstelle für Alarmierung und Aufstellung von Bodensuchtruppen und anderen Hilfskräften der Bundeswehr verantwortlich. Bei länderübergreifenden t! Einsätzen übernimmt KdoTerrAufgBw. Die LKdo führen auf Ersuchen der SAR-Leitstelle Land die SAR-Dienstes mit Führungsunterstützungsmitteln sd des ist bei KdoTerrAufgBw ng Unterstützung ie ns angeforderten SAR-Maßnahmen in Abstimmung mit der jeweils zuständigen BSSt 2 durch. Eine ru anzufordern. Der Polizeifunk eignet sich als Funkbrücke zur Führung von Bodensuchtruppen der zuständig. Bei Außenlandungen von militärischen m Landkreise 4 für die Leitung über Funk Än de Bundeswehr 3, Polizei und BPOL. Im Rahmen der dringenden Eilhilfe sind die Rettungsleitstellen der ht de Luftfahrzeugen aus unvorhersehbaren Gründen ist eine Bewachung durch militärisches Personal eg tn ic (Feldjäger/Militärpolizei), Polizei oder Bundespolizei zu organisieren. Die regionalen Zuständigkeiten der LKdos entsprechen den Grenzen der Bundesländer un 354. te rli 3.4.5.2 Regionale Zuständigkeiten sd ru ck (Ansprechstellen TerrKdoBeh siehe Anhang 7.10). Die Anforderung von bodengebundenen Einheiten der Bundeswehr erfolgt durch die SAR er 355. Au 3.4.5.3 Alarmierung D ie s Leitstelle Land bei den LKdo. Diese leiten die Anforderung wiederum an mögliche Truppensteller weiter. Der militärische Führer vor Ort (Lagezentrum/Gefechtstand der Suchtruppen) meldet der SARLeitstelle Land die Aufnahme der Einsatzbereitschaft, um Einzelanweisungen zur Suche entgegenzunehmen. 3.4.6 Notdienste militärischer und ziviler Flugplätze 3.4.6.1 Aufgaben und Zuständigkeiten Die Notdienste an Flugplätzen haben die Aufgabe, bei Absturz eines Lfz am Platz bzw. in dem ihnen zugewiesenen Rettungsbereich alles Erforderliche zur Rettung der Insassen und zur Bergung des Lfz zu veranlassen. Genauere Anweisungen hierfür sind für den militärischen Bereich in 2 Ggf unter Abstellung eines VKdo zur BSSt Einbindung der mit BOS-Funk ausgerüsteten Feldjäger in der Führungsorganisation der militärischen Bodentruppen. 4 Aktivierung der Kreisverbindungskommandos durch LKdo. 3 Seite 19 Stand: April 2015 SAR EP Land Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land der ZDv 19/6 „Die Behandlung von Unfällen und Zwischenfällen mit militärischen Luftfahrzeugen“, bzw. dem Alarmplan des Flugplatzes festgelegt. Für den zivilen Bereich sind die Rettungs- und Bergungseinrichtungen jedes Platzes in der AIP GERMANY AD 2.6 des jeweiligen Platzes veröffentlicht. 3.4.6.2 Alarmierung 356. Anforderung von Personal mit Rettungsgerät erfolgt unmittelbar bei den betroffenen Flugplätzen. 3.5 Unterstützende Dienste 357. Neben den SAR-Einrichtungen 1. und 2. Grades können zur erfolgreichen Durchführung ns t! eines Auftrages die Mithilfe anderer, nachfolgend aufgeführter Dienste in Anspruch genommen sd ie werden. Einsatzführungsdienst der Luftwaffe 358. Bei Luftnotlagen von Luftfahrzeugen, die sich unter Kontrolle des Einsatzführungsdienstes Än de ru ng 3.5.1 m der Luftwaffe (EinsFüDstLw) befinden, aber auch bei Luftnotlagen von Lfz, die durch den de EinsFüDstLw erfasst worden sind, kann der EinsFüDstLw entscheidende Hinweise über Art der ic ht Luftnotlage, die letzte Radarposition des Lfz oder die Absichten des Flugzeugführers übermitteln. eg tn Das Funknetz des EinsFüDstLw kann für die Übermittlung wichtiger Mitteilungen von Lfz zu der te rli SAR-Leitstelle Land oder umgekehrt genutzt werden. Die Stellen des EinsFüDstLw sind verpflichtet, un alle Informationen über Notfälle, Empfang von Notsignalen oder Notsignalabstrahlung mittels ru ck Sekundärradar an die zuständige SAR-Leitstelle Land und die zuständige Bezirkskontrollstelle der sd Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) zu melden. Folgende Notfrequenzen werden dazu ständig 121.5 MHz und • 243.0 MHz. D ie s • er Au überwacht: Ferner sind alle Stellen des EinsFüDstLw über die Frequenz 363,100 MHz (24/7) erreichbar. 359. • Telefonische Erreichbarkeit der Stellen des EinsFüDstLw: CRC MEßSTETTEN (Rufzeichen SWEETAPPLE) Telefon: 07431-6347-5555 BwGN: 5466-5555 o Fighter Allocator Telefon: 07431-6347-5541 CRC ERNDTEBRÜCK (Rufzeichen LONESHIP) BwGN: 5466-5541 o • • Master Controller o Master Controller Telefon: 02753-604–3040 BwGN: 3565-3040 o Fighter Allocator Telefon: 02753-604-3041 BwGN: 3565–3041 CRC ERNDTEBRÜCK Trainingscenter (Rufzeichen SLATE ROCK) o Master Controller Telefon: 02753-604-3940 Seite 20 Stand: April 2015 BwGN: 3565-3940 SAR EP Land Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land o • • Fighter Allocator Telefon: 02753-604-3941 BwGN: 3565-3941 CRC SCHÖNEWALDE (Rufzeichen SUNRISE) o Master Controller Telefon: 03589-86-33720 BwGN: 8303-33720 o Fighter Allocator Telefon: 03589-86-33740 BwGN: 8303-33740 CRC HOLZDORF (Rufzeichen RED HAWK) o Master Controller Telefon: 03589-86-33680 BwGN: 8303-33680 o Fighter Allocator Telefon: 03589-86-33683 BwGN: 8303-33683 Flugsicherungsdienst 360. Eine Aufgabe der DFS ist die Durchführung des Alarmdienstes zur Auslösung von SAR- ie ns t! 3.5.2 sd Maßnahmen. Nur wenn eine rechtzeitige und vollständige Weitergabe von Alarmierungen an die ru ng jeweils zuständige SAR-Leitstelle erfolgt, kann der SAR-Dienst erfolgreich durchgeführt werden. Die de Bezirkskontrollstellen der DFS und der Flugberatungsdienst können auch durch Auskünfte und m Än Hinweise bezüglich der Flugroute eines vermissten Luftfahrzeuges zu dessen Auffindung beitragen. de Die SAR-Leitstelle ist daher auf Zusammenarbeit mit der DFS angewiesen. Bei direkter ic ht Kontaktaufnahme mit nachgeordneten Stellen (z.B. Platzkontrollstelle) ist die örtlich zuständige Die DFS bezieht aus mehreren Radaranlagen Primär- und Sekundärinformationen. Die te rli 361. eg tn Bezirkskontrollstelle über die Zusammenarbeit zu informieren. un empfangenen Daten werden entsprechend den betrieblichen Erfordernissen aufbereitet, mittels ru ck Sichtgeräten als synthetisches Radarziel dargestellt und auf Magnetbändern gespeichert. Bei der Au sd Suche nach überfälligen Luftfahrzeugen oder bei Lfz-Zwischenfällen hat die SAR-Leitstelle Land ie s Auf Anfrage einer der SAR-Leitstelle Land bezüglich einer Radardatenabspielung zur D 362. er gemäß Betriebsabsprache zwischen DFS und der Bundeswehr Zugriff auf diese Aufzeichnungen. Feststellung der Flugspur eines vermissten Luftfahrzeuges veranlasst der Wachleiter der DFSNiederlassung durch den Flugsicherungstechnischen Dienst die schnellstmögliche Bereitstellung einer Radardatenabspielung. Die SAR-Leitstelle Land übermittelt dazu folgende bekannte Daten: • Rufzeichen und Typ des betreffenden Luftfahrzeuges, • Suchgebiet (Richtung/Abstand von bekannten Navigationsanlagen), • SSR-Code, • letzte bekannte Position mit Uhrzeit und Flughöhe, • Start- und Zielflughafen, • Zeitrahmen für die Flugspursuche sowie • zusätzliche Informatioenne (z.B. Peilung, Koordinaten, Kurse, etc.) Seite 21 Stand: April 2015 SAR EP Land Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land 363. Die Auswertung des Radarbildes erfolgt durch Personal des Flugverkehrskontrolldienstes. Alle erkennbaren Informationen, die der Suche nach vermissten Lfz dienlich sein könnten, werden an die SAR-Leitstelle Land unverzüglich fernmündlich übermittelt, ebenso wird ggf. der RDQC-Plot per Fax übersandt. Die DFS stellt diesen Dienst nach Möglichkeit 24 Stunden täglich und an 7 Tagen in der Woche bereit. Einzelheiten hierzu werden in örtlichen Betriebsanordnungen festgelegt. Bei Suchaktionen im grenznahen Raum zum ELSAß kann auf Radaraufzeichnungen des RCC Cinqmarslapile (FRA) zurückgegriffen werden. United States Army Operational Air Traffic wird über AFOD HEIDELBERG abgewickelt. Nachforschungen über o.a. Flüge werden über AFOD angestellt. 3.5.3 Geoinformationsdienst ns t! 3.5.3.1 Zweck Sicht, Wind und andere Wetterelemente bestimmen die Wahl der SAR-Einsatzmittel für das ie 364. ru ng sd Einsatzgebiet und geben Rückschlüsse auf das Verhalten zu suchender Objekte und Personen. Än de 3.5.3.2 Wetterberatung für die SAR-Leitstelle Land de m 365. Die meteorologische Versorgung der SAR-Leitstelle Land erfolgt 24-stündig durch die Beratungszentrale der Geoinformationsdienstes der Luftwaffe (GeoInfoBZLw) MÜNSTER. ic ht Sie umfasst: das Tägliche Wetter-Briefing in der SAR-Leitstelle um 16:30 Uhr (lokal), • die Darstellung und Übertragung gemäß Formblatt „SAR AREA WEATHER“, • die Fluggebietsübersicht für den SAR-Bereich Land (FADL54 ETGL) in Form einer Power Point ck un te rli eg tn • sd ein zusätzliches Briefing bei komplizierten Wetterlagen, bei Eintreffen nicht vorhergesagter Au • ru Präsentation sowie D ie s er Hazards oder auf Anforderung der SAR-Leitstelle Land. Zeiten MEZ (MESZ) Kopfzeit(Z) Sendezeit (Z) Gültigkeit 0500 (0400) 0515 (0415) 0600 (0500) - 1300 1100 1115 1200 - 2000 1800 1815 1900 - 0700 (0600) Tabelle 1:Ausgabezeiten und Gültigkeitsperioden der Fluggebietsübersicht für den SAR-Bereich Land 3.5.3.3 Wetterberatung für die SAR-Kommandos 366. Die SAR-Kommandos erhalten ihre Flugwetterberatungen, Gebietsvorhersagen und andere meteorologische Informationen grundsätzlich durch die in der BesAnGeoInfoWBw 1-15-230, Anlage 5, zugeordneten örtlich zuständigen Beratungsstellen des Geoinformationsdienstes (GeoInfoBSt). Die Seite 22 Stand: April 2015 SAR EP Land Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land zuständigen GeoInfoBSt nehmen die Wetterberatung an Werktagen während der Zeit ihrer Besetzung mit Beratungspersonal wahr. Außerhalb dieser Zeiten erfolgt die Wetterberatung der SAR-Kommandos durch die GeoInfoBZLw in MÜNSTER. Die Wetterberatung für SAR-Kommandos umfasst: • Regelmäßige Übermittlung der örtlichen Fluggebietsberatung (Local Area Forecast (LAF)) als schriftlicher Teil der Flugwetterberatung, • Erteilung von mündlichen Fluggebietsberatungen, einschließlich der Angabe einer VOID AFTER-Zeit zur jeweils aktuellen LAF als mündlicher Teil der Flugwetteberatung, Flugstreckenberatungen auf Anforderung und • vom erfolgen von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang generell ns GeoInfoBzLw t! • ng sd ie Flugstreckenberatungen auf Anforderung. de Die betreuende GeoInfoBSt übermittelt den schriftlichen Teil der LAF über Fax. Nach Erhalt ist Än 367. ru 3.5.3.4 Verfahrensablauf de m der verantwortliche Luftfahrzeugführer (VLF) oder ein von ihm beauftragtes Besatzungsmitglied ht verpflichtet, den mündlichen Teil der Wetterberatung mit der Gültigkeitsendzeit (VOID AFTER) eg tn ic einzuholen. te rli Die VOID-AFTER-Zeit ist grundsätzlich auf drei Stunden nach Abschluss des Beratungsgespräches un festgelegt. Sie kann aber aufgrund der jeweiligen Wetterlage und der voraussichtichen Entwicklung ck durch den Berater verkürzt werden. Verlängerungen wie auch Amendierungen werden ebenfalls über sd ru Fax dem SAR-Kommando übermittelt. Bei Neuausgabe der Flugwetterberatung, spätestens mit Ablauf Au der verlängerten VOID AFTER-Zeit, ist die Besatzung erneut verpflichtet, den mündlichen Teil der ie s er Wetterberatung einzuholen. Gleiches gilt für Amendierungen laufender LAF. D LAF werden während der Tagflugzeit ausgegeben. Nachts werden Flugstreckenberatungen nur auf Anforderung erstellt. Seite 23 Stand: April 2015 SAR EP Land Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land 3.5.3.5 Warndienst für den SAR-Bereich Land 368. Folgende Warnkriterien sind festgelegt: Warnkriterien (spezielle Warnungen) Wind > 25 kts bis < 35 kts >= 35 kts bis < 45 kts (einschließlich Sturmwarnung) >= 45 kts bis < 55 kts Böensprung >= 15 kts Gewitter mit oder ohne Hagel Eisglätte bzw. Glatteis (einschließlich Bewegungsflächen-Warnung) Frostwarnung (gem. BesAnGeoInfoWBw 1-15-300) Extremfrost Temperatur unter minus 25 Grad Celsius Beginn von Schneefall sofern Schneedeckenausbildung erwartet wird mit erwarteter Neuschneedecke de m Än de ru ng sd ie ns t! (mit Bemerkung über Nässe) tn ic ht Tabelle 2: Warnkriterien (spezielle Warnungen) Auf Grundlage dieser Warnkriterien erfolgt die Asugabe spezieller Warnungen an die SAR- eg 369. te rli Kommandos nach Übernahme durch das GeoInfoBZLw. Allgemeine und spezielle Warnungen, ru werden im Zetiraum der Zuständigkeit des GeoInfoBZLw an die betroffenen SAR-Kommandos sd • ck un herausgegeben von dem gemäß BesAnGeoInfoWBw 1-15-300 zuständigen Stellen, Au weitergeleitet, werden wörtlich in der FADL 54 ETGL, Teil 2, unter Remarks übernommen und verbreitet und • werden in die LAF der betreffenden SAR-Kommandos eingearbeitet und per Fax verteilt. D ie s er • 3.5.3.6 Ausfall 370. Bei Ausfall des GeoInfoBZLw übernimmt die Zentrale GeoInfoBSt der Heeres (ZGeoInfoBStH) KOBLENZ die Einsatzunterstützung der SAR-Mittel um SAR-Bereich Land. Erreichbarkeit: Telefon: FspNBw: Fax: 0261-896-2288 90-4400-2288 -2285 Seite 24 Stand: April 2015 SAR EP Land Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land 3.5.4 Rundfunk, Fernsehen und Presse 371. Bei länger andauernden Suchen nach vermissten Luftfahrzeugen, etwa bei Suchen im unwegsamen Gelände, können entscheidende Hinweise über das vermisste Luftfahrzeug durch die Bevölkerung gegeben werden. Das Einschalten der öffentlichen Kommunikationsmittel wie Fernsehen, Rundfunk und Presse kann sich bei solchen Suchen als zweckmäßig erweisen. Hilfeersuchen zur Ausstrahlung im Rundfunk sind über die betreffenden Bereichssuchstellen der Länder zu stellen. Suchmeldungen über das Deutsche Fernsehen (ARD und ZDF) sind über die Polizeibehörde Landeskriminalamt (LKA) HAMBURG, Abteilung Lagedienst (Telefon: 040–8230) zu beantragen. Suchmeldungen in der Presse sind über das Presse- und Informationszentrum (PIZ) des Heeres zu verbreiten. (Muster für Suchmeldungen siehe Anhang 7.11.10) Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur 372. Die Funkhoheit im Bundesgebiet obliegt der Bundesnetzagentur (BNetzA). • ng sd ie ns t! 3.5.5 de ru Adresse: Tulpenfeld 4 in 53113 Bonn Än Im Rahmen dieser Funkhoheit hat der Prüf- und Messdienst (PMD) unter anderem die folgenden de m Aufgaben: Die Aussendung der in diesem Gebiet betriebenen Sendefunkstellen zu kontrollieren sowie • von Sendefunkstellen verursachte Funkstörungen aufzuklären und Maßnahmen für die eg tn ic ht • Der PMD verfügt über ortsfeste und bewegliche Peileinrichtungen. Die SAR-Leitstelle Land ck 373. un te rli Beseitigung der Störung einzuleiten. sd ru kann bei Aussendung auf 121,5 MHz und 243,0 MHz im Luftnotfall und in Fällen, in denen ein Au Luftnotfall nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, um Unterstützung beim PMD KREFELD ie s er nachsuchen und um Peilung mit ortsfesten Messeinrichtungen und/oder Peilung mit beweglichen D Messeinrichtungen bitten. Der Einsatz von beweglichen Messeinrichtungen des PMD ist nur bei solchen SAR-Einsätzen in Betracht zu ziehen, wo eigene Mittel dazu nicht in der Lage sind und Signale auf o.a. Frequenzen empfangen werden. Messfahrzeugeinsätze des PMD sind nur unter Anlegung eines strengen Maßstabes anzufordern. Die SAR-Leitstelle Land teilt dem PMD den Abschluss von SAR-Maßnahmen unverzüglich mit. 3.6 Kommunikationsverbindungen 374. Die SAR-Leitstelle Land ist 24 Stunden besetzt. Zur Alarmierung und Durchführung des SAR-Dienstes verfügt sie über geeignete Kommunikationseinrichtungen. Ein Teil der anfallenden Koordinierungsaufgaben bei einem SAR-Einsatz wird über das Flugsicherungsinformationssystem Bundeswehr (FSInfoSysBw) abgewickelt. Seite 25 Stand: April 2015 SAR EP Land Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land 3.6.1 Fernsprechverbindungen 375. Die SAR-Leitstelle Land verfügt über eine computergestützte, digitale Fernsprechanlage. Alle militärischen und zivilen Fernsprechleitungen sind mit einer automatischen Sprachaufzeichnungsanlage gekoppelt, die alle Gespräche dokumentensicher und beweiskräftig aufzeichnet. Die Aufzeichnungen werden jeweils 30 Tage vorgehalten. 376. Mittels ADT-Verbindungen (Automatischer Direktteilnehmer) können auf gesondert D ie s er Au sd ru ck un te rli eg tn ic ht de m Än de ru ng sd ie ns t! reservierten Fernsprechleitungen Teilnehmer gemäß Grafik angesprochen werden: Bild 1: ADT-Verbindungen SAR-Leitstelle Land 377. Sonstige Fernsprechverbindungen der SAR-Leitstelle Land : Alle benötigten Rufnummern in den Netzen des öffentlichen Fernsprechnetzes, des FSpNBw und SVS sind in der EDV der SAR-Leitstelle Land gespeichert und können über Monitor/Mausklick vom Arbeitsplatz aus angewählt werden. Seite 26 Stand: April 2015 SAR EP Land Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land 3.6.2 Rufnummern der SAR-Leitstelle Land 378. AllgFspWNBw: 379. o Kennzahl: 3323 o Leiter SAR-Leitstelle Land: 4332 o GefStd SAR-Leitstelle Land: 4381 Öffentliches Fernsprechnetz o Telefon: 0251-135757 (Tonbandaufzeichnung) Falls die Rufnummer belegt ist, erfolgt eine automatische Umschaltung/Weiterleitung auf weitere 0251-936-4381 o Fax: 0251-135759 ie GefStd SAR-Leitstelle Land: de ru ng sd o ns t! Leitungen. Weitere Kommunikationsanbindungen 380. Die SAR-Leitstelle Land ist über E-Mail bzw. Kommunikationsverbund Lotus Notes Bw de m Än 3.6.3 tn ic ht erreichbar unter folgenden Adressen: E-Mail: [email protected] o Lotus Notes: SARLeitstelleLand un Die SAR-Leitstelle Land ist als Endstelle an das FSInfoSysBw angeschlossen. Unter der ck 381. te rli eg o sd ru Aeronautical Fixed Telecomunication Network (AFTN) Anschrift ETRAYCYX kann sie von jedem Die SAR-Leitstelle Land ist über den Telefax-Anschluss 0251-135759 über das öffentliche ie s 382. er Au militärischen und zivilen AFTN-Anschluss angeschrieben werden. D Fernsprechnetz ständig erreichbar. 3.6.4 Sprechfunkverbindungen 383. Zur Einsatzführung der SAR-Luftfahrzeuge verfügt die SAR-Leitstelle Land über ein flächendeckendes Flugfunknetz (VHF/UHF) mit 35 Funkstationen (siehe Anhang 7.4). Im Sonderfall bedient sich die SAR-Leitstelle Land der Leitfunkstelle MÜNSTER für den HF-Betrieb. Eine weitere Möglichkeit ist die Einsatzführung über NATO-E3A (NAEW) als Relaisstation (AUOTCAT-Verfahren). 384. Die Arbeitsfrequenz des SAR-Flugfunknetzes lautet 123,1 MHz. Jede der 35 Sende- /Empfangsstationen kann auf eine individuelle Frequenz im VHF- und UHF-Bereich geschaltet werden. Im SAR-Einsatz können grundsätzlich alle veröffentlichten Frequenzen verwendet werden. Die SARLeitstelle Land legt im Allgemeinen eine oder mehrere Einsatzfrequenzen fest und übermittelt sie mit dem Einsatzbefehl. Darüberhinaus sind spezielle Frequenzen für SAR-Einsätze und –Übungen in der Seite 27 Stand: April 2015 SAR EP Land Organisation des SAR-Dienstes im SAR-Bereich Land Zentralvorschrift A1-253/1-1 „Militärischer Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr (MilSARBw)“ festgelegt. 385. Die Rufzeichen im SAR-Dienst sind in der MILAIP Germany GEN 3.6 festgelegt. Die Rufzeichen im Sprechfunkverkehr zwischen Behörden und Organisationen und dem SAR-Dienst sind in der Zentralvorschrift A1-253/1-1 „MilSARBw“ festgelegt. 386. Das SAR-Flugfunknetz wird durch die Luftwaffe betrieben und dem SAR-Dienst des Heeres zur Nutzung bereitgestellt. Technische Störungen/Ausfälle sind ZLO EinsGrp SSZ unter u.a. Kontaktdaten zu melden. Die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung der Störung/des Ausfalles AllgFspWNBw 90-3453-3033 Festnetz 02824-9774-2033 ns ZLO EinsGrp SSZ: sd ie • t! werden von dort eingeleitet und gesteuert. D ie s er Au sd ru ck un te rli eg tn ic ht de m Än de ru ng LotusNotesBwZLOEINSGRPSSZ Seite 28 Stand: April 2015 SAR EP Land Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO 4 Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO 4.1 Alarmierung 401. Grundsätzlich kann jede Dienststelle oder Person, die Kenntnis von der Notsituation eines Lfz hat, den SAR-Dienst informieren oder alarmieren. Zuständig für die Alarmierung bei Luftnotfällen ist jedoch der Flugalarmdienst. Dieser benachrichtigt die für die Durchführung des SAR-Dienstes für Lfz zuständigen Stellen. Der Flugalarmdienst wird für alle Flüge gestellt, für die ein Flugplan abgegeben wurde. 402. Anderweitig bekannt gewordene Flüge sind Flüge, über deren Verbleib Dritte bei Bezirkskontrollstellen der DFS nachforschen oder über die den Bezirkskontrollstellen der DFS Hinweise ns ie Wird ein SAR-Kommando durch Bundeswehrdienststellen, Behörden oder Zivilpersonen direkt sd 403. t! vorliegen, dass sie Maßnahmen des SAR-Dienstes benötigen. ru ng alarmiert, nimmt die Besatzung vorsorglich Personalien, Telefonnummer, Dienststelle sowie Art des de Notfalls auf, verweist den Bedarfsträger jedoch grundsätzlich an das zuständige RCC. Zusätzlich ist Alarmierungsmeldungen werden gem. Besonderer de 404. m Än das RCC über die eingegangene Notmeldung unverzüglich zu unterrichten. Anweisung für die militärische tn ic ht Flugsicherung (BesAnMilFS) 3-100 Abschnitt 3 Nr.320 ff (Flugsicherheits-/Alarmierungsmeldungen) Fernmündliche Alarmierungen sind te rli 405. eg verfasst und übermittelt. Bei Unvollständigkeit der Meldung sind die fehlenden Punkte zu erfragen. auf dem Formblatt "Alarmierungsmeldung" ck un aufzunehmen. In Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen können auch besonders vereinbarte ru Formblätter verwendet werden (s. Anhang 7.11.1). Bei Hinweisen aus der Bevölkerung sind die Au sd Angaben gem. Formblatt Anhang 7.11.7 abzufragen. Bei erforderlichen Weiterleitungen von er Alarmierungsmeldungen sind alle auf den Formblättern notierten Einzelheiten zu übermitteln. Bei der D ie s Zusammenarbeit mit ausländischen RCC’s kann das Formblatt Support Request neighbour RCC’s verwendet werden (s. Anhang 7.11.9) 406. Im Flugsicherungsalarmdienst wird nach der BesAnMilFS 3-100 verfahren. Fernschriftliche Alarmierungen sind auf das Formblatt Alarmierungsmeldung zu übertragen. Gibt die SAR-Leitstelle Land ihrerseits eine Alarmierungsmeldung im Einvernehmen mit der zuständigen Bezirkskontrollstellen heraus, werden folgende Anschriften verwandt: • Militärflugplätze im Nordbereich ETKAGSLA • Militärflugplätze im Südbereich ETKAGSLB • Militflugplätze im Ostbereich ETKAGSLC • Internationale Zivilplätze im Norden ETKAGSLD • Internationale Zivilplätze im Süden ETKAGSLE Seite 29 Stand: April 2015 SAR EP Land Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO • Internationale Zivilplätze im Osten ETKAGSLF • FIR BREMEN EDWWZRZX • FIR LANGEN EDGGZRZX • FIR MÜNCHEN EDMMZRZX Beachte: ATTN WACHLEITER (als erstes im Text) Je nach Lage können auch gezielte Alarmierungsmeldungen an einzelne Plätze unter Weglassung der Sammelanschrift verteilt werden. Der Fernschreibverkehr mit dem benachbarten Ausland erfolgt über das zuständige RCC. Alarmstufen 407. Für den zivilen und militärischen Luftverkehr über dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik sd ie ns t! 4.2 de ru ng Deutschland gelten folgende Alarmstufen: Ungewissheitsstufe „INCERFA“ 408. Die Ungewissheitsstufe „INCERFA“ (uncertainty phase) liegt vor, wenn: m de ht ic innerhalb von 30 Minuten nach der Zeit, zu der eine Nachricht hätte eingehen müssen, oder tn • Än 4.2.1 eg nach der Zeit, zu der ein erfolgloser Versuch zur Aufnahme der Funkverbindung mit te rli einem solchen Lfz zuerst erfolgte, noch keine Nachricht von dem Lfz aufgenommen wurde, je von 30 Minuten nach der zuletzt angegebenen oder ru das Lfz innerhalb von den sd • ck un nachdem, welcher Zeitpunkt weiter zurückliegt, oder Au Bezirkskontrollstellen errechneten voraussichtlichen Überflugzeit über dem Festpunkt (ETO) ein Lfz eine Landung beabsichtigt und innerhalb von 30 Minuten nach der voraussichtlichen D • ie s er noch nicht angekommen ist (je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt), oder Landezeit (ETA) noch nicht gelandet ist, es sei denn, es bestehen keine Bedenken wegen der Sicherheit des Lfz und seiner Insassen, oder • wenn ein Notsignal empfangen wird, aber keine aktuelle Notsituation vorliegt. 4.2.2 Bereitschaftsstufe „ALERFA“ 409. Die Bereitschaftsstufe „ALERFA“ (alert phase) liegt vor, wenn: • weitere, nach der Ungewissheitsstufe unternommene Versuche zur Aufnahme der Funkverbindung oder Nachforschungen bei anderen zuständigen Stellen keine Nachrichten über das Lfz erbracht haben, oder Seite 30 Stand: April 2015 SAR EP Land Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO • ein Lfz zur Landung freigegeben und innerhalb von 5 Minuten nach der voraussichtlichen Landezeit weder gelandet ist noch eine Verbindung mit ihm wiederhergestellt werden konnte, oder • Nachrichten vorliegen, nach denen die Betriebssicherheit des Lfz beeinträchtigt, eine Notlandung aber nicht wahrscheinlich ist, es sei denn, dass aufgrund bekannter Tatsachen keine Befürchtungen für die Sicherheit des Lfz und seiner Insassen bestehen, oder • bekannt ist oder angenommen wird, dass ein Lfz widerrechtlichen Einwirkungen unterworfen ist, oder • wenn ein Notsignal weiter empfangen wird, aber nicht zugeordnet werden kann. Notstufe „DETRESFA“ 410. Die Notstufe „DETRESFA“ (distress phase) liegt vor, wenn: sd ng ru nach der Bereitschaftsstufe weitere erfolglose Versuche, die Verbindung mit dem Lfz de • ie ns t! 4.2.3 Än aufzunehmen sowie ausgedehnte und ebenfalls erfolglose Anfragen auf die Wahrscheinlichkeit de ht der Kraftstoffvorrat des Lfz als verbraucht angesehen werden muss oder als unzureichend, ic • m hindeuten, dass das Lfz in Not ist, oder Nachrichten vorliegen oder mit einiger Sicherheit feststeht, dass das Lfz eine Notlandung te rli • eg tn um noch einen Flugplatz/Landeplatz sicher zu erreichen, oder un durchführt oder durchgeführt hat, es sei denn, es besteht weitgehende Gewissheit, dass sich ru ck das Lfz und seine Insassen nicht in schwerer und unmittelbarer Gefahr befinden und nicht ein Notsignal bestätigt wurde, aber die Quelle noch nicht gefunden wurde. ie s er • Au sd unverzüglich Hilfe benötigen, oder Festlegung der Alarmstufen 411. Die Festlegung der Alarmstufen trifft die auslösende Bezirkskontrollstelle der DFS. Ist die D 4.2.4 Meldung nicht von der DFS eingegangen, legt die SAR-Leitstelle – sofern die Umstände es rechtfertigen – die Alarmstufe fest und übermittelt diese der zuständigen Bezirkskontrollstelle. 4.3 Maßnahmen der SAR-Leitstelle bei Alarmierungsmeldungen 4.3.1 Maßnahmen bei Eingang einer INCERFA-Meldung 412. In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Bezirkskontrollstelle und unter Ausnutzung aller Fernmeldeverbindungen werden Nachforschungen über den Verbleib und die näheren Umstände eines überfälligen Lfz angestellt. Lagedarstellung und Beurteilung: • Überprüfung des Abflug-, Ankunfts- und ggf. Ausweichplatzes, Seite 31 Stand: April 2015 SAR EP Land Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO • Festlegung des Kurses auf der Arbeitskarte, • Markierung aller entlang der Flugroute in Frage kommenden Ausweichflugplätze, • Sammlung und Auswertung der eingehenden Nachrichten, um ein möglichst lückenloses Bild über Flugweg und Ausrüstung des Lfz und über seine Besatzung zu erhalten. 413. Nach Ermessen der SAR-Leitstelle werden bereits SAR-Einheiten oder benachbarte SAR- Leitstellen vorsorglich benachrichtigt. Festlegung einer höheren Alarmstufe, sofern die Umstände es erfordern (in Absprache mit der zuständigen Bezirkskontrollstelle). 4.3.2 Maßnahmen bei Eingang einer ALERFA-Meldung 414. Erfolgt die Auslösung der Alarmstufe ALERFA, ohne dass vorher INCERFA ausgelöst wurde, ns t! sind die Maßnahmen der INCERFA zusätzlich durchzuführen. Die Nachforschungen werden sd ie besonders bei den Stellen, welche die Bezirkskontrollstelle überprüft hat, in verstärktem Maße ru ng fortgesetzt. Genaue Wetterübersicht für das voraussichtliche Suchgebiet wird eingeholt. Suchplanung: Vorbereitung der Suche (Strecken-, Flächen- und sonstige Suche), • Voralarmierung geeigneter SAR-Mittel, • bei Nacht gegebenenfalls Anforderung von Bodensuchtrupps, • ggf. Verlegung von SAR-Mitteln auf einen Einsatzflugplatz, von dem aus zur Suche gestartet eg tn ic ht de m Än de • te rli wird. Ggf. benachbarte SAR-Leitstellen unterrichten oder um Unterstützung ersuchen. Bei ck un 415. ru Flugunfällen in einer Identifizierungszone ist das zuständige Combined Air Operation Center zu Au sd informieren. Ggf. Ausdehnung der Nachforschungen auf die BSSt. RQS Meldung (BesAnMilFS 3-100 ie s er Nr.321.42) an Aerodrome of Departure absetzen, um alle Angaben des Flugplans zu erfragen. Maßnahmen bei Eingang einer DETRESFA-Meldung 416. Erfolgt die Auslösung der Alarmstufe DETRESFA, ohne dass vorher eine INCERFA und D 4.3.3 ALERFA ausgelöst wurde, sind zusätzlich die Maßnahmen der INCERFA und ALERFA durchzuführen. Entschlussfassung über Art und Umfang der Suche: • Erteilung von Einsatzbefehlen an die erforderlichen SAR-Mittel unter Berücksichtigung der letzten Erkenntnisse, • SAR-Einrichtungen, die nicht der Bundeswehr unterstellt sind, sind um Unterstützung zu bitten, • benachbarte SAR-Leitstellen sind zu unterrichten, soweit noch nicht erfolgt, und ggf. um Unterstützung ersuchen. Seite 32 Stand: April 2015 SAR EP Land Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO • Erstreckt sich das Suchgebiet auf Gefahrengebiete, so ist bei den zuständigen Dienststellen (siehe Luftfahrthandbuch Teil ENR-5) die Einstellung der die SAR-Aktion gefährdenden Aktivitäten zu veranlassen, • bei der zuständigen Bezirkskontrollstelle ggf. die Freihaltung eines bestimmten Luftraums im Suchgebiet beantragen (NOTAM), • Koordinierung des SAR-Einsatzes mit allen beteiligten SAR-Einrichtungen und • ggf. Einsatz eines OSC oder eines Lfz als Relais-Station. 417. Unterrichtung der Dienststellen, die über den Verlauf der SAR-Aktion informiert sein müssen, sobald die Lage dieses zulässt. Vorkehrungen für Ablösung oder Verstärkung der Einsatzmittel bei t! länger dauernden Suchaktionen. Unterrichtung der für die Untersuchung des Unfalls zuständigen ie ns Stellen. Bei militärischen Lfz Benachrichtigung des Lfz-Halters (Halter ziviler Lfz werden von der DFS ng sd bzw. der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung informiert). Mit der Durchführung der Suche ist sofort de ru zu beginnen, wobei die Verhältnismäßigkeit der Mittel Berücksichtigung finden muss. Suchplanung 4.4.1 Bestimmung des wahrscheinlichen Absturzgebiets (probability area) 418. Nachfolgende Entscheidungshilfen dienen als Anhalt, wenn außer Start- und Zielflugplatz eg tn ic ht de m Än 4.4 te rli keine weiteren Informationen vorliegen: 50 % der gefundenen Lfz befanden sich 2,5 NM links oder rechts des Kurses, • 1,5 % der gefundenen Lfz befanden sich mehr als 15 NM links oder rechts des Kurses, • 71 % verunglückten aufgrund schlechter Wetterbedingungen und • 41 % verunglückten in hügeligem/bergigem Gelände. • Im ersten Viertel der Route verunglückten 38 %, • im zweiten Viertel 27 %, • im dritten Viertel 6 % und • im letzten Viertel 29 % der Lfz. 419. D ie s er Au sd ru ck un • Die Festlegung des Gebiets, in dem das vermisste Lfz mit größter Wahrscheinlichkeit abgestürzt ist (probability area (prob area)), orientiert sich am Entwurf des ATP 10 Chapter 6 Section II und International Aeronautical and Maritime SAR Manual Vol II Appendix N. Seite 33 Stand: April 2015 ic ht de m Än de ru ng sd ie ns t! SAR EP Land Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO Beispiel: un 420. te rli eg tn Bild 2: Probability Area Geg.Strecke A - B = 20 NM • Geg. Strecke B – C = 30 NM • Vermisstes Lfz: einmotoriges Sportflugzeug D Berechnung: ie s er Au sd ru ck • • R1 – 15 NM 1 Trw • R2 = R1 + Pos Fehler = 15 NM + (20´15%) = 15 NM + 3 NM = 18 NM • R3 = R2 + Pos Fehler = 18 NM + (30´15%) = 18 NM + 4,5 NM = 22,5 NM Anmerkung: • Zur Bestimmung des Positionsfehlers, anders als Koppelnavigation, muss die ATP-10 D Nr. 614 ff/IAM SAR VOL II Appendix N herangezogen werden. Seite 34 Stand: April 2015 SAR EP Land Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO 421. Ist das durch die Länge der Flugstrecke sich ergebende Gebiet (prob area) mit den zur Verfügung stehenden Kräften innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht absuchbar, muss eine Bewertung mit Prioritätenfestlegung erfolgen. Wetter, Geländebeschaffenheit, Güte und Umfang der eigenen Informationen sowie Genauigkeit der zuletzt bekannten Position sind bei der Festlegung von Gebieten mit entsprechender Priorität zu berücksichtigen. Ungenauigkeiten von Radarpositionen und SAR-Satelliteninformationen werden durch ein kreisförmiges Gebiet von 10 NM Durchmesser kompensiert, die eines Anflugradars bereits bei 5 NM Durchmesser. Positionsangaben eines nach Sichtflug fliegenden zivilen Sportfliegers sollten durch ein kreisförmiges Gebiet mit mindestens 20 NM Durchmesser berücksichtigt werden. Beeinflussende Faktoren 422. Die Planung von Suchverfahren ist in der ATP 10 beschrieben. Dabei sind Wetter, Tageszeit, ie ns t! 4.4.2 sd Oberflächenstruktur des Gebiets, Art und Erkennbarkeit des zu suchenden Objekts, Leistungsfähigkeit ru ng des SAR-Mittels, psychische und physische Grenzen der SAR-Besatzung (4 Stunden Suchzeit ist Än de nicht zu überschreiten), Notausrüstung des zu suchenden Objekts sowie nachfolgende Faktoren zu de m berücksichtigen. tn Überlebenschance bei den herrschenden Wetterbedingungen, verbleibende Zeit bis eg 423. ic ht 4.4.2.1 Zeitfaktor 5 te rli Sonnenuntergang, Größe des Suchgebiets und Anzahl der SAR-Mittel sind Faktoren, die bei der ck un Zeitbedarfskalkulation entscheidenden Einfluss haben. Die Geschwindigkeit kann nicht verbindlich festgelegt werden. Über offenem, leicht hügeligem Au 424. sd ru 4.4.2.2 Geschwindigkeit des Suchluftfahrzeuges ie s er Gelände ist bei der Suche nach einem mittelgroßen Objekt eine mittlere Suchgeschwindigkeit von 60 D bis 80 Kts GS für einen Hubschrauber angemessen. Über dicht bewaldetem Gelände oder im Gebirge sind 40 Kts GS schon die maximale Geschwindigkeit. Über unübersichtlichem/bewaldetem Gelände kann eine sinnvolle Suche oft nur mit Schwebefluggeschwindigkeit (bis 10 Kts GS) durchgeführt werden. 5 Entscheidunghilfediagramm siehe Anhang 7.12.1; Flächen-/Zeittabelle siehe Anhang 7.12.2 Seite 35 Stand: April 2015 SAR EP Land Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO 4.4.2.3 Suchhöhe Bei der Festlegung der Suchhöhe sollte von folgenden Richtwerten ausgegangen werden: Höhe (ft) Geländebeschaffenheit <= 500’ gebirgiges Gelände/Gelände mit starker Vegetation 500’ - 1000’ hügeliges Gelände/Gelände mit mittlerer Vegetation 1000’ - 2000’ freies Gelände, wenig Bewuchs 1000’ - 3000’ Wüste/Schneelandschaft 1000’ - 5000’ Nachtsuche 1000’ - 20.000’ Elektronische Suche t! 425. sd ie ns Tabelle 3: Richtwerte Suchhöhe ru de Die Suchtiefe (sweep width - W) ist ein Wert - angegeben in NM - der von der Suchhöhe, der Än 426. ng 4.4.2.4 Suchtiefe m meteorologischen Sicht sowie der Art, Größe und Farbe des zu suchenden Objekts abhängig ist und de eine optimale Auffindbarkeit gewährleistet (detection capability). Für die Bestimmung der Suchtiefe tn ic ht über offenem und flachem Gelände kann die Tabelle im Anhang 7.12.6 herangezogen werden. Der Flugwegabstand (track spacing - S) wird festgelegt unter Berücksichtigung der Suchtiefe un 427. te rli eg 4.4.2.5 Flugwegabstand des Suchluftfahrzeuges ru ck (W), der zur Verfügung stehenden SAR-Kräfte und dem beabsichtigten Suchergebnis in % der sd Entdeckungswahrscheinlichkeit. Der Flugwegabstand wird von der SAR-Leitstelle Land festgelegt. Au Entscheidet sich der VLF im Suchgebiet, den Flugwegabstand aufgrund der Gegebenheiten zu ändern, D ie s er ist die SAR-Leitstelle Land umgehend zu informieren. 4.4.2.6 Abdeckungsfaktor 428. Der Abdeckungsfaktor (coverage factor – C) ist ein Maß für die Wirksamkeit einer Suche und ist das Verhältnis von Suchtiefe (W) zu Flugwegabstand (S. 429. C=W/S Bei Suchen wird mit einem Faktor von 1 oder größer gearbeitet, das bedeutet, dass die Entdeckungswahrscheinlichkeit (probability of detection) 78 % oder höher ist. In Gebieten mit hoher Priorität sollte die Entdeckungswahrscheinlichkeit immer über 78 % liegen, was bedeutet, dass (S) geringer sein muss als (W) (Tabelle über die Entdeckungswahrscheinlichkeit siehe Anhang 7.12.3). Seite 36 Stand: April 2015 SAR EP Land Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO 430. Die Fallschirmdrift ist mit Hilfe der Fallschirmdrift-Tabelle im Anhang 7.12.4 zu berechnen. Öffnungshöhen und Sinkgeschwindigkeiten der gebräuchlichen automatischen Fallschirme betragen: Operator - Luftwaffe DEU Öffnungshöhe (MSL) 10.000’ (16.400’) Sinkgeschwindigkeit 7,5 m/sec - Luftwaffe DEU PA 200 16.400’ 7,5 m/sec - Luftwaffe DEU EF 2000 15.000` 7,0 m/sec - United States Air Force 14.000’ 6,0 m/sec - Royal Air Force GBR 10.000’ 6,0 m/sec - FRA Air Force 10.000’ 7,0 m/sec - BEL Air Force Mirage 11.500’ - BEL Air Force F 16 15.000’ - Royal Air Force NLD 14.000’ (auf bestimmten Flugrouten) (Schirm steuerbar) 7,0 m/sec 7,0 m/sec 7,0 m/sec m Än de ru ng sd ie ns t! (PA 200 Schirm steuerbar) ic Öffnungshöhe minus Geländehöhe ergibt die Höhe über Grund, mit der in der Tabelle tn 431. ht de Tabelle 4: Öffnungshöhen und Sinkgeschwindigkeiten gebräuchlicher autom. Fallschirme eg gearbeitet wird. Für die Berechnung der Fallschirmdrift ist der Mittelwind zwischen Öffnungshöhe und te rli Geländehöhe beim GeoInfoBZLw MÜNSTER einzuholen. Die Einstellung des Schleudersitzes ist dem ru Bei den Suchverfahren TSN, PS und S können alle fehlenden Werte nach folgenden Formeln sd 432. ck un Flugauftrag bzw. der L-Akte des Lfz zu entnehmen. D ie s er Au berechnet werden: Bild 3: Formeln zu Suchverfahren TSN, PS und S mit Beispiel Seite 37 Stand: April 2015 SAR EP Land Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO 433. Übersicht über die Markierung der Fallschirme: Weiß Alle Lfz X X Air Alle Lfz X X Luftwaffe DEU United Force States Orange Braun Royal Air Force GBR Alle Lfz X FRA Air Force Alle Lfz X Royal Air Force NLD Alle Lfz X BEL Air Force Mirage/F16 X Oliv X X Grün X Rot X X X X X X Tabelle 5: Markierung Fallschirme Sicht – Suchverfahren 434. Die nachfolgend beschriebenen Suchverfahren sind Muster, die theoretisch einen optimalen sd ie ns t! 4.4.3 ng Sucherfolg garantieren. Sie sind Grundlagen für Planung und einheitliche Befehlsgebung. Es können de ru sich auch andere, speziell für einen bestimmten Einzelfall besser geeigneten Suchverfahren als Än zweckmäßiger erweisen. Die für den jeweiligen Einzelfall anzuwendenden Suchverfahren ergeben sich eg Dieses Verfahren wird als Erstmaßnahme angewendet, wenn ein Lfz als vermisst gilt. Es te rli 435. tn ic 4.4.3.1 Trackline Search – Non Return – TSN ht de m aus der Lagebeurteilung und sind von der SAR-Leitstelle Land festzulegen. un basiert auf der Vermutung, dass das Lfz auf dem vorgesehenen Flugweg, bzw. in unmittelbarer Nähe D ie s er Au sd ru ck notgelandet, notgewassert oder abgestürzt ist. Bild 4: Trackline Search – Non Return - TSN Seite 38 Stand: April 2015 SAR EP Land Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO 436. Die erste Suche erfolgt auf dem Kurs des vermissten Lfz, in dessen Flugrichtung oder in entgegen gesetzter Richtung, je nach Standort des SAR-Suchflugzeuges (auch für Suchen bei Nacht mit elektronischen Hilfsmitteln anwendbar). Bleibt diese Suche erfolglos, kann zum vollen TSN übergangen werden, indem ein Streifen von je 5 NM beiderseits des beabsichtigten Flugweges abgesucht wird. Nach Erhalt entsprechender zusätzlicher Informationen vergrößert sich die Flächensuchen oder es erfolgt eine Begrenzung des Suchgebietes. 4.4.3.2 Trackline Search, Return – TSR 437. Dieses Verfahren wird angewendet, wenn die Entfernung A bis C sehr lang und die verfügbare ht de m Än de ru ng sd ie ns t! Zeit begrenzt ist. bei großen, ebenen Suchgebieten, • wenn keine exakten Hinweise auf die Unfallstelle vorliegen und • wenn eine gleichmäßige Gebietsabdeckung erzielt werden soll. Grenzen der er Au sd ru ck • Suchgebiete ie s Die Dieses Verfahren wird angewendet: un 438. te rli 4.4.3.3 Parallel Sweep Search - PS eg tn ic Bild 5: Trackline Search, Return - TSR sollen anhand natürlicher Gegebenheiten (Orte; Straßen, D Eisenbahnlinien, Wasserläufe usw.) festgelegt werden, um dem Suchluftfahrzeug die Eigennavigation so leicht wie möglich zu machen. Bild 6: Parallel Sweep Search -PS Seite 39 Stand: April 2015 SAR EP Land Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO 4.4.3.4 Creeping Line Search - CS 439. Dieses Verfahren wird angewendet, wenn: das Suchgebiet schmal ist, • das zu suchende Objekt wahrscheinlich nicht auf oder in unmittelbarer Nähe des vorgesehenen Flugwegs vermutet wird • die sofortige Abdeckung des höchstwahrscheinlichen Absturzgebiets erforderlich ist, • ein „T“ aus bestimmten Gründen unzweckmäßig ist. ng sd ie ns t! • de m 4.4.3.5 Creeping Line Search Co-Ordinated – CSC Än de ru Bild 7: Creeping Line Search – CS D ie s er Au sd ru ck un te rli eg tn ic ht 440. Dieses Verfahren ist ein CS auf See, bei dem ein Suchschiff auf dem vorgesehenen Flugweg entlang fährt und das SAR-Lfz bei der Navigation unterstützt. Bild 8: Creeping Line Search Co-Ordinated – CSC 4.4.3.6 Expanding Square Search – SS 441. Dieses Verfahren wird angewendet, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine bestimmte Position des zu suchenden Objekts hindeuten. Es kann sowohl nach links wie auch nach rechts geflogen werden. Eine zuverlässige Gebietsabdeckung setzt, insbesondere bei zunehmenden Windstärken, intensive terrestrische Navigation und exakte Einhaltung des Flugweges voraus. Eine zweite Suche (S) kann, falls erforderlich, nach u.a. Muster um 45° gedreht erfolgen (siehe hierzu ICAODOC 7333 Part 2, Seite 2- 46 Fig. 4.16). Seite 40 Stand: April 2015 ng sd ie ns t! SAR EP Land Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO Än de ru Bild 9: Expanding Square Search – SS ht ic Anhaltspunkte vorliegen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine bestimmte Position des Der Mittelpunkt für dieses Suchverfahren durch terrestrische Navigation oder andere Hilfsmittel un • te rli suchenden Objektes hindeuten und tn • Dieses Verfahren wird angewendet, wenn eg 442. de m 4.4.3.7 Sector Search – VS ru ck festgelegt werden kann. Au sd Eine zuverlässige Gebietsabdeckung setzt, insbesondere bei zunehmenden Windstärken, intensive er terrestrische Navigation und exakte Einhaltung des Flugweges voraus. Der Sektor-Winkel beträgt D ie s grundsätzlich 30°, der Radius wird durch das RCC festgelegt. Bild 10: Sector Search - VS Seite 41 Stand: April 2015 SAR EP Land Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO 4.4.3.8 Contour Search – OS Dieses Verfahren wird über einem Gelände mit starken Höhenunterschieden angewendet. m Än de ru ng sd ie ns t! 443. ic ht de Bild 11: Contour Search – OS eg tn Das Lfz beginnt die Suche an der Spitze des Berges, indem es ihn in dieser Höhe vollständig umkreist. te rli Danach sinkt das Luftfahrzeug 100 bis 200 ft, während es eine 360°-Schleife entgegen der un Suchrichtung fliegt, umrundet dann den Berg erneut und wiederholt dieses Manöver so oft wie ru ck notwendig. Als Altenativlösung kann die Suche mit einer ähnlichen Sinkrate spiralförmig um den Berg sd durchfgeführt werden. Wenn die Umstände es günstiger erscheinen lassen, kann die Suche auch am er Au Fuße des Berges beginnen und im Steigflug nach o.a. Methoden verfahren werden. Wenn der Berg zu ie s groß ist oder aus anderen Gründen nicht umflogen werden kann, soll die Suche an einer Seite des D Berges in gleichen Intervallen durchgeführt werden. Dieses Verfahren setzt voraus: • Erfahrung im Gebirgsflug, • Benutzung spezieller Karten, • Erhöhte Aufmerksamkeit und Hindernisbeobachtung und • Ständige Beobachtung der Wetterverhältnisse und Windstärken. Seite 42 Stand: April 2015 SAR EP Land Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO 4.4.3.9 Homing Pattern – H (UHF-Guard 243,0 MHz 6) 444. Dieses Verfahren wird angewendet, wenn zu vermuten ist, dass das zu suchende Objekt sich auf einer UHF-Frequenz bemerkbar machen kann. Da nicht immer vom Beginn der Suche mit einer elektronischen Anzeige gerechnet werden kann, ist für die Anfangssuche grundsätzlich ein „Sichtsuchverfahren“ zu befehlen, wobei zur Festlegung des Patterns Navigationshilfen und/oder Radarführung genutzt werden sollten. 4.4.4 Elektronische Suchverfahren 4.4.4.1 Lfz mit „Homing-Einrichtung“ 445. Eine Ton- und Nadel-Anzeige kann bereits im Anflug auf das zugewiesene Suchgebiet ns t! erfolgen. Sobald eine zuverlässige Nadel-Anzeige vorhanden ist, erfolgt ein direkter Anflug auf den sd ie Notsender. Solange jedoch noch keine zuverlässige Nadel-Anzeige vorliegt, wird das festgelegte ng Sichtsuchverfahren fortgesetzt. Über flachem, hindernisfreiem Gelände und über See kann bereits in de ru größeren Entfernungen eine zuverlässige Anzeige erwartet werden. Über hindernisreichem und Än bergigem Gelände dagegen muss damit gerechnet werden, dass eine zuverlässige Anzeige u.U. erst de m in unmittelbarer Nähe des Notsenders möglich ist. Wenn Wetter und andere Faktoren es zulassen, ic ht sollte eine Flughöhe gewählt werden, die eine maximale Empfangsleistung erwarten lässt. te rli eg tn Bei der Festlegung des Track-Spacing sollten folgende Richtwerte nicht überschritten werden: (NM) LAND (NM) SEA 10 10 5.000 20 60 8.000 30 80 10.000 40 100 ck un ALT (ft) D ie s er Au sd ru 1.000 Tabelle 6: Richtwerte Track-Spacing 4.4.4.2 Lfz ohne „Homing Einrichtung“ 446. Folgendes Verfahren, auch bei Tonempfang VHF 121,5 MHz, wird angewendet, wenn keine Nadel-Anzeige, jedoch ein Tonempfang möglich ist. Dabei dient die Lautstärke des Tones als Grundlage für die zu fliegenden Kurse. 6 Anmerkung: Der Crash-Recorder des PA 200 Tornado und EF 2000 (Eurofighter) senden auf der Frequenz 243,5 MHz. Seite 43 Stand: April 2015 SAR EP Land Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO a) Verfahren 1 „Map-assisted aural electronic Search“ Die einzelnen Tracks sind mit gleichbleibender Höhe zu fliegen. Durch Reduzierung des Volumens ic ht de m Än de ru ng sd ie ns t! VHF können die Tracks (Reichweite des Notsenders) verkürzt werden. eg tn Bild 12: „Map assisted aural electronic Search“ te rli b) Verfahren 2 “Time-assisted aural electronic Search” un Dieses 2. Verfahren wird angewendet, wenn aus Wettergründen oder Flugsicherheitsgründen (IMC D ie s er Au sd ru ck oder VFR on top) mit gleichbleibender Höhe für das gesamte Verfahren geflogen werden kann 7 Bild 13: „Time-assisted aural electronic Search“ 7 Nähere Angaben zu den Verfahren sind unter IAMSAR Manual Vol. II Chapter 5 und ATP 10 Chapter 6 zu finden. Seite 44 Stand: April 2015 SAR EP Land Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO 4.4.4.3 Elektronische Suche in IMC oder VMC on top (VHF/UHF Guard 121,5/243,0 MHz) 447. Dieses Verfahren wird angewendet,wenn eine Sichtsuche mit ständiger Bodensicht nicht möglich ist. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Bezirkskontrollstelle durchzuführen. Dabei sollten die Grenzen des Suchgebietes durch Radionavigations-Hilfsmittel festlegbar sein, bzw. mit dem führenden Radarlotsen festgelegt werden. Beim ersten Stationsüberflug wird die Position festgestellt (Kreuzpeilung, Radar). Danach wird drei Minuten OUTBOUND geflogen, ein ProcedureTurn durchgeführt und zum Notsender zurückgeflogen. Beim zweiten Überflug wird das IFF/SIF-Gerät auf Mode 3, code 77, geschaltet. Über die umlaufende Nadel 90° zum vorherigen Kurs drei Minuten OUTBOUND geflogen und nach einem Procedure-Turn zum Notsender zurückgekehrt. Zusätzlich zur ständigen Verbindung mit der zuständigen Bezirkskontrollstelle versucht die Besatzung, Kontakt mit D ie s er Au sd ru ck un te rli eg tn ic ht de m Än de ru ng sd ie ns t! dem/den Überlebenden auf der Notfrequenz selbst aufzunehmen. Bild 14: „Elektronische Suche in IMC oder VMC on top“ 4.4.5 Suche bei Nacht 4.4.5.1 Elektronische Suche bei Nacht 448. Elektronische Suchen bei Nacht werden gem. dem unter Ziffer 4.4.4.3 beschriebenen Verfahren durchgeführt. Dieses stellt zurzeit eine erfolgversprechende Möglichkeit dar, Suchen bei Nacht durchzuführen. Seite 45 Stand: April 2015 SAR EP Land Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO 4.4.5.2 Sichtsuche bei Nacht 449. Die elektronische Suche bei Nacht kann durch Sichtsuchen ergänzt/ersetzt werden. Ein Erfolg ist zu erwarten, wenn vorausgesetzt werden kann, dass mögliche Überlebende mit pyrotechnischen Mitteln ausgestattet sind (siehe ATP 10, Seite 6-57 und IAMSAR Manual Volume II, Chapter 5, Seite 518). Dabei ist zu beachten, dass mögliche Überlebende versuchen können, durch andere Mittel (z.B. Feuer) auf sich aufmerksam zu machen. Komplexe Sichtsuchen sind zurzeit wegen fehlender geeigneter Bordnavigationsgeräte bei Nacht nur eingeschränkt möglich. Der Einsatz von Bildverstärkerbrillen ist bei entsprechenden Wetterbedingungen und unter Inkaufnahme von Zeitverlusten (Zusammenstellung der Besatzung, langer Anflugweg) nur bedingt möglich. Eine Führung von Bodensuchtruppen aus der Luft kommt nur in Frage, wenn die eigene Position des Hubschraubers t! zweifelsfrei feststellbar ist und Funksprechverkehr möglich ist, um die Bodensuchtruppen an den sd ie ns Unfallort heranführen zu können. Suchdurchführung 4.5.1 Suche aus der Luft 450. Wenn das vermisste Lfz mit einem Notsender ausgerüstet ist, ist umgehend eine elektronische de m Än de ru ng 4.5 ht Suche einzuleiten. Dabei ist zwecks Zeitersparnis zunächst zu prüfen, ob ein bereits in der Luft eg Ist die elektronische Suche durch ein bereits in der Luft befindliches Lfz nicht möglich, ist zur te rli 451. tn ic befindliches Lfz zur Erstsuche umgeleitet werden kann. un Ortung des Notsenders das schnellste und/oder dem Notsender nächststationierte SAR-Mittel ru ck einzusetzen. sd Bei Festlegung der Flughöhe ist die Abstrahlungscharakteristik zu berücksichtigen, die im Reichweiten- Au Höhen-Diagramm (siehe Anhang 14 Nr.5) für ebenes und unbewaldetes Gelände ablesbar ist. In Suchgebiete werden D 452. ie s er gebirgigem oder bewaldetem Gebiet kann die Reichweite erheblich geringer sein. grundsätzlich von der SAR-Leitstelle Land festgelegt. Die Suchgebietsgrenzen ergeben sich entweder aus dem notwendigen Suchverfahren oder aus Geraden zwischen vier Koordinaten, ferner durch natürliche Gegebenheiten, wie Straßen, Eisenbahnlinien, Flüssen etc. oder unter Zuhilfenahme von Navigationshilfen. Koordinaten werden in der Regel nach dem MGR-System oder in geographischer Breite und Länge übermittelt. 453. Die Alarmierung von SAR-Hubschraubern ist stets von Anfang an in die Planung einzubeziehen, auch wenn ihr Einsatz erst zu einem späteren Zeitpunkt zweckmäßig ist. Seite 46 Stand: April 2015 SAR EP Land Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO 454. Werden bei einer SAR-Aktion mehrere Suchluftfahrzeuge eingesetzt, ist in der Planung eine räumliche und/oder zeitliche Staffelung vorzunehmen. Alle Suchluftfahrzeuge erhalten im Einsatzbefehl Informationen über benachbarte Suchgebiete und die darin befindlichen Suchmittel. Zur Führung der Einsatzmittel ist ein OSC einzusetzen. Es sollte eine geeignete Flugsicherungsstelle oder eine Stelle des EinsFüDstLw um Unterstützung zur Koordination gebeten werden. Wenn eine Bodenstelle aufgrund der unzureichenden Funkverbindung nicht in der Lage ist, mit den Suchluftfahrzeugen Funkverbindung zu halten, ist ein Relais-Lfz einzusetzen. 455. Der Einsatz von SAR-Mitteln erfordert u.U. die Freihaltung von Lufträumen. Verbindliche Zusagen sind diesbezüglich jedoch nicht möglich. Für SAR-Einsätze kommen gemäß BesAnMilFS 3100 folgende Maßnahmen in Betracht: t! Veröffentlichung eines NOTAM Klasse I, in dem auf die SAR-Einsätze hingewiesen wird und ns • sd ie die nach Sichtflugregeln fliegenden VLF gebeten werden, den betreffenden Luftraum zu ru Verbreitung der Nachricht im Rahmen des den Bezirkskontrollstellen vorbehaltenen de • ng meiden, m fernmündliche Weiterleitung der Nachricht an die in dme fraglichen Raum gelegenen Flugplätze de • Än Fluginformationsdienstes, Umleitung des nach Instrumentenflugregeln eg die fliegenden Luftverkehrs durch die te rli • tn ic ht mit der Bitte, ihre VLF entsprechend zu unterrichten sowie VFR-Nachteinsätze sind bei den zuständigen Bezirkskontrollstellen anzumelden und mit ck 456. un Bezirkskontrollstellen, soweit dies hinsichtlich der Flughöhen erforderlich wird. Zur Rettung und Hilfeleistung können nach Rücksprache mit dem Wachleiter/Schichtführer er 457. Au sd ru diesen zu koordinieren. ie s der SAR-Leitstelle Land in begründeten Einzelfällen Personen als Passagiere mitgenommen werden, D wenn deren Mithilfe zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr für Leib und Leben von Menschen oder zum Schutz von bedeutenden Sachwerten zwingend erforderlich ist. Ferner können solche Personen, zu deren Pflichten die Sicherung von Tatbeständen bei Unfällen gehört, zur Erfüllung dieser Pflichten dann mitgenommen werden, wenn die Hilfeleistung oder der Rettungseinsatz dadurch keine Verzögerung oder sonstige Beeinträchtigung erleidet. Die Mitfluggenehmigung gilt für o.a. Einsätze als erteilt. 4.5.2 Bodensuche 458. In schwer einsehbarem Gelände bzw. bei Wetterlagen, die einen Hubschraubereinsatz nicht zulassen, ist eine Suche mit Bodensuchtruppen einzuleiten. Zur Durchführung der von der SARLeitstelle für erforderlich gehaltenen Maßnahmen werden in Absprache mit der BSSt und LKdo Seite 47 Stand: April 2015 SAR EP Land Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO diejenigen bodenständigen Einheiten herangezogen, die aufgrund der Art des Notfalls, der geographischen Lage, ihres Bereitschaftsstands und ihrer Ausrüstung geeignet erscheinen. 459. Der Einsatz von Suchtruppen ist nur vorzusehen, wenn sich das Gebiet des vermeintlichen Absturzes/Absprungs deutlich eingrenzen lässt. Die Alarmierung der Truppen über die LKdo/KdoTerrAufgBw muss, bei sich abzeichnendem Einsatzerfordernis, so frühzeitig wie möglich erfolgen, da mit längeren Anlaufzeiten gerechnet werden muss. Zweckmäßig ist immer eine Voralarmierung, sobald sich ein überschaubares Suchgebiet abzeichnet. Die Koordinierung aller Maßnahmen obliegt der SAR-Leitstelle Land, insbesondere wenn die Aktionen den örtlichen Rahmen der mit der Suche verantwortlich beauftragten Dienststellen überschreiten. Der Leiter der Bodensuche muss daher über einen GefStd bzw. Ansprechstelle erreichbar sein und mit der SAR- ns t! Leitstelle Land telefonisch in Verbindung bleiben. Die Alarmierung von zivilen Hilfskräften über die BSSt erfolgt immer dann, wenn der Einsatz sd ie 460. ng von Bundeswehreinheiten nicht möglich, nicht zweckmäßig oder nicht ausreichend ist. Im de ru Grenzbereich zu Tschechien ist die BPOL zuständig. Im Übrigen gelten die Einsatzgrundsätze wie bei Die ggf. erforderliche bereichsübergreifende Koordination mehrerer BSSt wird durch die durchgeführt. Überschreiten die ht Land einzuleitenden Suchmaßnahmen die ic SAR-Leitstelle de m 461. Än Alarmierung und Einsatz von militärischen Kräften. tn Koordinationsfähigkeit der SAR-Leitstelle Land, kann diese einen OSC im Suchgebiet einsetzen, der in te rli eg Zusammenarbeit mit den beteiligten Suchkräften und BSSt die gemeinsamen Suchmaßnahmen ck un koordiniert. Einsatzführung und –überwachung 462. Die SAR-Leitstelle Land übt „operational control OPCON“ aus: Au sd ru 4.5.3 über die ihr ständig unterstellten SAR-Mittel 1.Grades und • über die ihr zur Verfügung gestellten SAR-Mittel 2. Grades der Bundeswehr für die Dauer des D ie s er • Einsatzes. Für die umfassende Lagebeurteilung und die detailierte Befehlsgebung ist daher ein geregelter Informatiosfluss von Bedeutung. 463. Jede Sucheinheit erhält einen detaillierten Suchauftrag in Form eines Einsatzbefehls (EB). Der EB ist nach Durchgabe zu wiederholen. Die Wiederholungszeit ist festzuhalten. 464. SAR-Einsatzflüge haben Vorrang vor anderen Flügen. Sie erfolgen in der Regel ohne Flugpläne. Die Flugüberwachung erfolgt durch die SAR-Leitstelle Land. Sollten Zeit und Umstände es erlauben, ist ein Flugplan abzugeben. Zur Kenntlichmachung Vorrangbehandlung sind die Felder des Flugplans wie folgt auszufüllen: Seite 48 Stand: April 2015 und Sicherstellung der SAR EP Land Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO Beispiel: Feld 7: - Luftfahrzeugkennung GAMMED1 – 9 gem. Zuweisung RCC Feld 8: - Flugregeln und Status „VM“ (VFR military) Feld 18: - Andere Angaben „OPR/GAM“ und „STS/SAR“ Funkrufzeichen: „REscue (Helicopter) 7094“ Flüge im Rahmen der dringenden Eilhilfe dürfen nicht unter Rescue-Rufzeichen durchgeführt werden. 465. Die SAR-Leitstelle überwacht alle SAR-Einsätze. Alle im SAR-Einsatz befindlichen Lfz müssen ns t! ständig über Funk oder, falls das Lfz gelandet ist, über Telefon von der SAR-Leitstelle Land zu ie erreichen sein. Deshalb ist bereits im EB festzulegen, auf welche Weise die Verbindung mit der SAR- ng sd Leitstelle Land zu halten ist. Wird bei einem SAr-Einsatz kein Flugplan abgegeben, überwacht die de ru SAR-Leitstelle Land die Start-/Lande- und Flugzeiten und koordiniert diese mit der zuständigen m Bei Krankentransporten und Rettungseinsätzen, die in der Regel auf Anforderung/mit de 466. Än Bezirkskontrollstelle. ht Beteiligung von zivilen Dienststellen oder Hilfsorganisationen durchgeführt werden, ist mit diesen die tn ic Nutzung örtlicher Frequenzen zu vereinbaren. Diese Frequenzen sind dem VLF mit dem EB zu te rli eg übermitteln. SAR-Hubschrauber halten ständige Hörbereitschaft auf den ihnen zugewiesenen Bei SAR-Einsätzen ist, sofern von Bezirkskontrollstellen nicht anders angeordnet, Mode 1 ck 467. un Frequenzen (Näheres siehe Zentralvorschrift A1-253/1-1 „MilSARBw“). sd ru Code 73, Mode 2, Mode 3/A Code 0034 abzustrahlen. SAR-Einsätze in diesem Sinne sind alle Au Einsätze, die mit SAR-Mitteln durchgeführt werden und denen ein EB der SAR-Leitstelle Land bzw. Funkverbindung ist (wenn für den jeweiligen Einsatz nicht anders festgelegt) auf der D 468. ie s er einer anderen dazu gem. SAR-Einsatzplan Land berechtigten Dienst- oder Leitstelle zugrunde liegt. Arbeitsfrequenz 123,1 MHz zu halten. Kommt auf dieser Frequenz keine Funkverbindung zustande, kann jede Flugsicherungsstelle oder Stelle des EinsFüDstLw auf den veröffentlichten Frequenzen angesprochen werden und als ‘Relais-Station’ fungieren. Dringende Meldungen können auch über die Notfrequenzen abgesetzt werden. Über die Leitfunkstelle MILTE ist die SAR-Leitstelle in der Lage, alle mit HF ausgerüsteten Lfz zu erreichen (z.B.: FSM-HS, Transall C-160, PA 200 Tornado). Bei Meldungen, die an die SAR-Leitstelle Land weitergeleitet werden sollen, wird der Zusatz "Weiterleiten an RCC-MÜNSTER" oder "Relay to RCC MÜNSTER" verwandt. Seite 49 Stand: April 2015 SAR EP Land Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO 469. Zu melden sind alle Einzelheiten, die für die Überwachung des Einsatzes notwendig sind, soweit das möglich ist: Start- und Landezeiten, • Abweichungen von geplanten Start- und Landezeiten von mehr als 10 Minuten, • Ein-/Ausflugzeit in/aus Suchgebieten, • Unzweckmäßigkeit festgelegter Suchdaten, • Auffinden der Unfallstelle/von Überlebenden, • Kurzer Situationsbericht, • Beabsichtigte, bzw. durchgeführte Rettungsmaßnahme(n), • Anforderung zusätzlicher Rettungsmittel (soweit erforderlich), • Wetterverschlechterungen, die den Einsatz verzögern oder undurchführbar machen, • Technische Schwierigkeiten/Störungen sowie • Sonstige Gründe, die die reibungslose Durchführung des Einsatzes beeinträchtigen. ht de m Än de ru ng sd ie ns t! • Einsatzleitung im Suchgebiet (On Scene Coordinator) 470. Wenn die SAR-Leitstelle Land die SAR-Einsatzmittel nicht wirksam führen kann, wird ein On eg tn ic 4.5.4 un te rli Scene Coordinator (OSC) mit der Leitung der SAR-Operationen im Einsatzgebiet beauftragt Der OSC ist in der Regel eine geeignete Person an Bord eines Lfz, das sich bereits im ck 471. sd ru Einsatzgebiet befindet oder in das Gebiet entsandt wird. Der OSC kann auch die Einsatzleitung Au vom Boden aus wahrnehmen, z.B. aus Stellen des EinsFüDstLw, wenn ausreichende Führungsmittel ie s er und Fernmeldeverbindungen vorhanden sind. Dem OSC sind geeignete SAR-Mittel zu unterstellen. Ein D Wechsel des OSC kann nur durch die SAR-Leitstelle Land befohlen werden. Die Aufgaben des OSC sind durch die SAR-Leitstelle Land bei der Auftragserteilung 472. festzulegen. Unter Berücksichtigung der verfügbaren Führungsmöglichkeiten kann das RCC dem OSC folgende Aufgaben ganz oder teilweise übertragen: • Koordinierung aller im Suchgebiet eingesetzten SAR-Kräfte, • Koordinierung des Einsatzes aller seinem Suchgebiet zugeteilten SAR-Mittel, • Herstellen und Überwachen der Fernmeldeverbindungen sowie die Durchführung gegebenenfalls des Funk- und Fernsprechverkehrs mit den ihm zugeteilten Einheiten und der SAR-Leitstelle Land, • Zuteilung von Suchgebieten an die SAR-Mittel innerhalb des eigenen zugewiesenen Suchgebietes und Festlegung des Suchverfahrens, Seite 50 Stand: April 2015 SAR EP Land Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO • Unterrichtung der SAR-Mittel über Einzelheiten des Auftrages, • Einschaltung regionaler Publikationsmedien und • die Abgabe von Lageberichten an die SAR-Leitstelle Land in numerischer Reihenfolge und befohlenem Zeitabstand ober bei wichtigen Änderungen. 473. Der Situationsreport muss enthalten: Den eigenen Standort und der Standort zugeteilter Einheiten, • abgesuchte Gebiete, angewandte Suchverfahren, • noch verbleibende Zeit der Such-Einheiten im Einsatzgebiet, • wichtige Beobachtungen, Meldungen, Hinweise, Umstände und Entwicklungen, • Wetter, Gelände-Suchbedingungen und • Sonstiges. de ru ng sd ie ns t! • Zusammenarbeit mit anderen SAR-Leitstellen 474. Über die Grenzen der SAR-Bereiche und Ländergrenzen hinweg sind benachbarte SAR- de m Än 4.5.5 ic ht Leitstellen gehalten, unmittelbar und unbürokratisch zusammenzuarbeiten, um in allen Fällen den eg tn schnellen Erfolg einer SAR-Aktion zu gewährleisten. Der Fernmeldeverkehr zwischen den RCC wird un Betrifft ein SAR-Fall die Gebiete mehrerer SAR-Leitstellen, so muss eine Leitstelle als „Leit- ck 475. te rli nach ICAO DOC 6100-COM/504/4, bzw. STANAG 3517 abgewickelt. er Die am o.a. SAR-Fall beteiligten RCC unterstützen das Leit-RCC nach besten Kräften, ie s 476. Au sd Chapter 3.6, Seite 3-8 geregelt. ru RCC“ fungieren. Welches RCC zum „Leit-RCC“ wird, wird durch IAMSAR MANUAL VOLUME II D übernehmen die ihnen von dem Leit-RCC zugewiesenen Aufgaben und stellen auf Anforderung SARund andere Hilfsmittel zur Verfügung. 477. Bei grenzüberschreitenden SAR-Einsätzen und Krankentransporten ist durch die SAR- Leitstelle Land die diplomatische Vertretung (zuständiger deutscher Militärattaché) einzuschalten. 4.5.6 Beendigung von Suchen 478. Nach Beendigung der Suche durch Auffinden der Notfall-/Unfallstelle und Durchführung der notwendigen Rettungsmaßnahmen für Passagiere und Besatzung endet die SAR-Aktion. Bei zivilen Lfz hat die SAR-Leitstelle in diesem Fall unverzüglich die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) zu verständigen und bis zum Eintreffen der Vertreter desselben, die Unfallstelle durch Polizei oder in sonst geeigneter Form sichern zu lassen. Bei militärischen Lfz ist sofort General Flugsicherheit in der Bundeswehr, der Luftfahrzeughalter (Einheit) und der dem Unfallort nächstgelegene Flugplatz Seite 51 Stand: April 2015 SAR EP Land Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO der Bundeswehr zu verständigen. Bis zum Eintreffen der zuständigen Einheiten ist ebenfalls die Bewachung des Unfallorts durch Polizei, Feldjäger etc. sicherzustellen. 479. Soll die Suche nach einem vermissten Lfz ohne Ergebnis ausgesetzt werden, ist bei zivilen Lfz die Zustimmung der BFU, bei militärischen Lfz die Zustimmung der einsatzmäßig vorgesetzten Kommandobehörde erforderlich. Dieser Fall kann eintreten, wenn trotz umfangreicher Suchmaßnahmen und Ausschöpfung aller möglichen Mittel das vermisste Lfz nicht gefunden werden konnte und für die Insassen keine Überlebenschance mehr besteht oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Fehlalarmierung angenommen werden muss. Rettungsmaßnahmen 4.6.1 Verhalten von Luftfahrzeugbesatzungen 480. Bleibt frei. 4.6.2 Maßnahmen des ersten Suchluftfahrzeuges 481. Wenn ein Suchluftfahrzeug die Absturz- bzw. Unfallstelle aufgefunden hat, ist möglichst noch m Än de ru ng sd ie ns t! 4.6 de vor der Landung folgende Meldung an das RCC abzusetzen: Genaue Position der Absturzstelle, • Befinden der Besatzung (soweit erkennbar), • Der/Die Verunglückte(n) kann/können (-nicht) an Bord genommen werden sowie • Zusätzliche Hilfeleistungen sind (-nicht) erforderlich. sd ru ck un te rli eg tn ic ht • Maßnahmen zusätzlich eintreffender Suchluftfahrzeuge 482. Beteiligen sich mehrere Suchluftfahrzeuge an der Suche, begibt sich das am nächsten ie s er Au 4.6.3 D befindliche Lfz zur Absturzstelle und fungiert so lange als Relais-Lfz, bis das vor Ort befindliche SARMittel keine weitere Hilfe mehr benötigt. Wenn der Standort von bodengebundenen Rettungsmitteln bekannt ist oder ausgemacht werden kann, sind diese an die Unfallstelle heranzuführen. 4.6.4 Aufnahme der verunfallten Besatzungen/Passagiere 483. Die Aufnahme der Besatzung/Passagiere des abgestürzten Lfz erfolgt gem. den gültigen Weisungen und Vorschriften. Aufgrund der Schwere der Verletzungen entscheidet der Luftrettungsmeister (LRM), ob und in welches Krankenhaus die Geretteten transportiert werden müssen. Bundeswehr-Besatzungen sind - soweit unverletzt - zur fliegerärztlichen Untersuchung vorzustellen. Die SAR-Leitstelle Land wird über die Entscheidung des LRM umgehend unterrichtet, um eine eventuelle Aufnahme im Krankenhaus sicherzustellen oder Rettungsmaßnahmen über örtliche Seite 52 Stand: April 2015 SAR EP Land Durchführung von SAR-Aktionen gem. ICAO Rettungseinrichtungen einzuleiten. Ist eine sofortige Rettung nicht möglich, verbleibt der LRM mit der nötigen Ausrüstung an der Absturzstelle. Anmerkung: Gerettete Luftfahrzeugbesatzungsangehörige sind, unabhängig von äußeren Verletzungsanzeichen, grundsätzlich liegend zu transportieren. 4.6.5 Absperrung der Unfallstelle 484. Erforderliche Absperrung und Bewachung der Absturzstelle durch Polizei oder geeignete Kräfte des Bundes oder der alliierten Streitkräfte ist gegebenenfalls durch RCC zu veranlassen. Auf besondere Gefahren durch radioaktive Stoffe, Sprengkörper, Raketen oder Munition sowie auf t! Explosionsgefahr von Treibstoff ist hinzuweisen. Maßnahmen der SAR-Leitstelle Land 485. Die SAR-Leitstelle Land unterstützt die Rettungsmaßnahmen, soweit es ihr aufgrund der ng sd ie ns 4.6.6 de ru gegebenen Umstände und der abgesetzten Lage möglich ist. Im Wesentlichen bezieht sich ihr Beitrag Än auf organisatorische Maßnahmen wie Alarmierung zusätzlicher Rettungsmittel und Benachrichtigung de m von Polizei, Feuerwehr, Krankenhäusern und anderen Institutionen sowie der Koordinierung. Bei ic den Nutzer/Verband des verunglückten Lfz anhand des Rufzeichens, der Seiten- oder Mission- tn • ht Unfällen mit militärischen Lfz hat die SAR-Leitstelle Land umgehend: te rli Einzelheiten über Bewaffnung/Munitionierung oder sonstige gefährliche Stoffe an Bord beim un • eg Nummer zu ermitteln, ru ck GefStd des Halters zu erfragen und diese Informationen sofort den am Rettungs- Au ie s er zu übermitteln. sd /Bergungseinsatz beteiligten Gruppen über die jeweilige BSSt/LKA oder örtliche Einsatzzentrale Bereitstellung und Begleitung 4.7.1 Bereitstellung (ORBIT) 486. Darunter ist die Bereitstellung/Wartestellung eines SAR-Mittels am Boden oder in der Luft in D 4.7 dem Gebiet zu verstehen, den ein in Luftnot geratenes Lfz vermutlich passieren wird, damit notfalls sofortige Rettungsmaßnahmen eingeleitet und durchgeführt werden können. Die Bereitstellung, gegebenenfalls Dislozierung eines SAR-Mittels, ist zu veranlassen, wenn durch einen Notruf erklärt wird, dass die Betriebssicherheit des Lfz gefährdet ist, oder aus Wetter- und/oder anderen Gründen eine Durchführung des Fluges nicht mehr gewährleistet ist. 4.7.2 Begleitung (ESCORT) 487. Ist die Betriebssicherheit eines Lfz gefährdet oder liegen sonstige Notlagen vor, die nicht behoben werden können und die weiteren Umstände eine sofortige Landung nicht zulassen, ist ein Seite 53 Stand: April 2015 SAR EP Land Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen Begleitluftfahrzeug einzusetzen. Das Begleitluftfahrzeug kann gegebenenfalls den äußerlichen Schaden, soweit vorhanden, feststellen und die Besatzung informieren. 488. Das Begleitluftfahrzeug übernimmt die Navigation und eventuell den Funksprechverkehr. Es positioniert sich in VMC 500' - 1000' über und ca. 1 NM hinter dem zu begleitenden Lfz. Bei erfolgter Notlandung verbleibt das Begleitluftfahrzeug über der Unfallstelle und dirigiert gegebenenfalls Rettungsmittel zum notgelandeten Lfz. Begleitungen sind über eine/mit der zuständigen Flugsicherungskontrollstelle zu koordinieren. 5 Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen 501. Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, gelten für den Einsatz von SAR-Mitteln in anderen t! Notfällen sinngemäß die gleichen Grundsätze, wie sie für Einsätze im Rahmen der ICAO-Verpflichtung sd ie ns gültig sind. Einsatzunterstützung der Streitkräfte 502. Einsätze im Rahmen der Einsatzunterstützung sind alle Einsatzflüge, die SAR-Hubschrauber Än de ru ng 5.1 m für die Streitkräfte als Bedarfsträger durchführen und die nicht unter die Begriffe "Dringende tn Einsatzplanung und –führung von Krankentransporten mit eg 5.1.1 ic ht de Eilhilfe" und "SAR-Einsatz für die Luft- und Seeschifffahrt" eingeordnet werden können. te rli Hubschraubern für Soldaten/Soldatinnen im Inland sowie angrenzendem ck ru Einsatzflüge im Rahmen der Einsatzunterstützung der Truppe in besonderen Notfällen plant sd 503. un Ausland Au und führt die SAR-Leitstelle Land. Anträge auf nicht dringliche Krankentransporte für Soldaten und ie s er Soldatinnen die mittels Befehl für den fliegerischen Einsatz (BFE) durchgeführt werden, werden durch D den Leitenden Fliegerarzt der Heeres der DSK (per Lotus Notes oder Fax Nr. 90-4305-2499) bearbeitet. Der Leitende Fliegerarzt DSK prüft auf Grundlage eines Medical Reports die Notwendigkeit des Lufttransportes unter medizinischen und Fürsorgeaspekten und genehmigt die Durchführung. Die Genehmigung Divisionsarzt DSK ergeht an die SAR-Leitstelle Land. Notwendige Einzelheiten sind festzulegen. Bei truppendienstlichen Anforderungen an Wochenenden/nach Dienst geht der Antrag direkt an die SAR-Leitstelle Land. Diese legt den Antrag am nächsten Diensttag dem Leitenden Fliegerarzt DSK vor. 504. Die SAR-Leitstelle Land ruft bei DSK Abt FlBtrb FlEins einen BFE ab, der an den Verband mit dem Hinweis auf Einsatzführung durch SAR-Leitstelle Land erteilt wird. 505. Alle Krankentransporte sind SAR-Flüge im Sinne der Bereichsrichtlinie FBH Heer. Wird der Einsatz mit einem SAR-Hubschrauber durchgeführt, ist das Rufzeichen „MEDEVAC“ zu verwenden. Seite 54 Stand: April 2015 SAR EP Land Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen Bei Einsatz eines zusätzlich bereitgestellten Hubschraubers wird das BFE-Rufzeichen „GAM….“ verwendet. 5.2 Einsätze im zivilen Bereich 506. Die Zentrale Dienstvorschrift A-2110/10 „Hilfeleistungen der Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen und im Rahmen der dringenden Eilhilfe“ regelt diese Einsätze im zivilen Bereich und wird im AllgUmdr 1/400 „Hilfeleistungen der Bundeswehr im Inland“ umgesetzt. 5.2.1 Einsatzmittel 507. Alle Rettungsmittel der Bundeswehr dienen vornehmlich der medizinischen Betreuung von ns t! Bundeswehrangehörigen. Darüber hinaus setzt die Bundeswehr ihre Rettungsmittel auch im zivilen ie Bereich zur Rettung von Menschenleben und zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden ng sd unter dem Gesichtspunkte der dringenden Eilhilfe und im Rahmen der umfassenden praktischen de ru Fortbildung ihres Sanitätspersonals lediglich als Beitrag zur Unterstützung des zivilen Rettungswesens m Än ein. Einsatzarten zur Unterstützung des zivilen Rettungswesens 508. Bei den Einsätzen der Bundeswehr im Bereich des zivilen Rettungswesens (Unfälle und ic ht de 5.2.2 te rli eg tn sonstige Notfälle) ist grundsätzlich zwischen Primär- und Sekundäreinsätzen zu unterscheiden. Ein Primäreinsatz ist die schnelle Heranführung des Notarzt-/medizinischen Fachpersonals ck 509. un 5.2.2.1 Primäreinsatz sd ru zum Notfallort zwecks Behandlung von Personen, bei denen Lebensgefahr oder die Gefahr schwerer Au gesundheitlicher Schäden gegeben sein könnte und/oder der medizinisch erforderliche Transport zur ie s er ersten notwendigen Behandlung in ein Krankenhaus. Die medizinische Notwendigkeit des bestätigt. D Lufttransportes wird am Notfallort, andernfalls im Krankenhaus dem Luftrettungsmeister ärztlich 5.2.2.2 Zeitlich dringliche Sekundäreinsätze 510. • Zeitlich dringliche Sekundäreinsätze sind Einsätze, bei denen die Weiterbehandlung des Patienten zur Erhaltung des Lebens oder zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden sobald als möglich erfolgen muss, • Verlegetransporte von Patienten, bzw. Patientinnen in Spezialkliniken, • Heranführen von Spezialisten sowie Seite 55 Stand: April 2015 SAR EP Land Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen • der Transport von Arzneimitteln, Blutkonserven, Organtransplantaten und medizinsichem Gerät, sofern dies zur Rettung von Menschenleben oder zur Vermeidung schwerer Gesundheitsschäden benötigt wird. Die Dringlichkeit eines Sekundäreinsatzes ist eine ärztliche Entscheidung. 5.2.2.3 Zeitlich nicht dringliche Sekundäreinsätze 511. Nicht drindliche Sekundäreinsätze können nur im Ausnahmefall unter Erfüllung folgender Voraussetzungen durchgeführt werden: • Wenn zivile Organisationen oder kommerzielle Unternehmen zur Durchführung nicht bereit oder ns Wenn der Anfordernde eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer beibringt, dass ie • t! in der Lage sind, sd gegen die Übernahme dieser Transporte durch die Bundeswehr keine Bedenken erhoben ru de Wenn der Anfordernde sich vor Beginn des Transportes schriftlich bereit erklärt, die de m entstehenden Kosten in voller Höhe zu übernehmen. Än • ng werden und tn ic ht Alle Anfordernden sind an die SAR-Leitstelle Land zu verweisen. te rli eg 5.2.3 Einsatzplanung und –überwachung der SAR-Kommandos bei Einsätzen im Rahmen des zivilen Rettungswesens Einsätze sind zuvor mit den örtlichen Rettungsleitstellen abzusprechen. Bei der Wahl der un 512. ru ck einzusetzenden Rettungsmittel sind die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit der Mittel sowie der sd Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten. Dabei sind bei jeder Anforderung die erforderlichen er Au Einsatzkriterien möglichst vollständig zu ermitteln. Daraus ergibt sich, dass die Anforderung von SAR- ie s Mitteln nur durch den behandelnden, d.h. in der Regel auch den Patienten/Patientinnen abgebenden D Arzt/Ärztin erfolgen kann. Die Einsatzanforderung durch eine Rettungsleitstelle ist so zu behandeln, als sei die Anforderung von dieser Person gekommen. Anfordernde andere Dienststellen oder Personen sind an diese zu verweisen. Sind aufgrund der gegebenen Kriterien die Voraussetzungen für den Einsatz von SAR-Mitteln gegeben und wird der SAR-Dienst dadurch nicht beeinträchtigt, ist der Einsatzbefehl an SAR-Mittel zu erteilen. Wenn erforderlich können auch andere Lfz der Bundeswehr angefordert und eingesetzt werden. Im weiteren Verlauf von Einsatzplanung und –überwachung ergeben sich für die SAR- 513. Leitstelle Land nachfolgende Verantwortlichkeiten: • Anforderung der ärtzlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei der abgebenden Stelle, • Sicherstellen der Aufnahme des zu transportierenden Patienten in einem Krankenhaus durch die abgebende Stelle, Seite 56 Stand: April 2015 SAR EP Land Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen • Durchgabe der Landeplatzkoordinaten an die Besatzung nach Karte 1:50.000 oder 1:100.000, • Durchgabe der voraussichtlichen Ankunftszeit an das aufnehmende Krankenhaus über dessen zuständige Rettungsleitstelle, • Veranlassung der Absperrung der Landeplätze durch die Polizei oder geeignete andere Dienststellen und • die Koordinierung und Überwachung des Einsatzes. 5.2.4 Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen 5.2.4.1 Einsatzkriterien und Zuständigkeiten t! Der Einsatz von Lfz der Bundeswehr bei Naturkatastrophen und besonders schweren ns 514. sd ie Unglücksfällen ist grundsätzlich zulässig, wenn die Anforderung von den mit der Wahrnehmung des ru ng Katastrophenschutzes beauftragten Behörden der Länder oder der TerrKdoBeh gestellt wird. In Fällen de überregionaler Gefährdung beschließt die Bundesregierung diesen Einsatz und das BMVg erteilt einen Än entsprechenden Befehl. Das Gleiche gilt für die Abwehr von Gefährdungen, die durch eine unmittelbar de m bevorstehende Katastrophenlage eintreten können. Die Entscheidung über den Einsatz von Lfz im ic ht Katastropheneinsatz trifft grundsätzlich der Nationale Territoriale Befehlshaber, bzw. Befehlshaberin. tn Anforderungen im Rahmen der dringenden Eilhilfe werden durch den Verbandsführer entschieden. te rli eg Einzelheiten sind im AllgUmdr 1/400 geregelt. Der Einsatz von Bundeswehrangehörigen ist nach der ck un Zentralen Dienstvorschrift A-2600/6 „Besondere Vorkomnisse“ zu melden. sd Ist bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen zur Rettung von Au 515. ru 5.2.4.2 Kriterien für den Einsatz von SAR-Mitteln er Menschenleben sofortige Hilfe geboten (z.B. bei Lawinenunglücken), hat die SAR-Leitstelle Land unter Maßnahmen zu D ie s sinngemäßer Anwendung dieses Einsatzplans selbständig die für die sofortige Hilfe erforderlichen treffen, auch wenn die vorherige Anforderung durch die zuständigen Katastrophenschutzbehörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist. Art und Umfang der Hilfeleistung müssen dem Ausmaß der Naturkatastrophe bzw. des besonders schweren Unglücksfalls entsprechen. Hilfe darf jedoch nur so lange geleistet werden, bis zivile Hilfskräfte die SAR-Mittel im Einsatz abgelöst haben. 5.2.5 Rettungseinsätze im Gebirge und vorbeugender Katastrophenschutz 516. Der militärische SAR-Dienst leistet für den zivilen Bereich in Fällen tatsächlicher und unmittelbar bevorstehender Bergnot Hilfe, sofern militärische Erfordernisse und technische Durchführungsmöglichkeiten nicht entgegenstehen. Seite 57 Stand: April 2015 SAR EP Land Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen 5.2.5.1 Einsatzkriterien und Zuständigkeiten 517. Für die Einsatzkriterien gelten die gleichen Bedingungen, wie sie für Katastrophen- und andere Rettungseinsätze gültig sind. Die Versorgung von Berghütten, die – bedingt durch Naturereignisse (z.B. Schnee-/Steinlawine) – von der Außenwelt für mehrere Tage abgeschnitten sind, ist nicht Aufgabe des SAR-Dienstes. Diesbezügliche Anforderungen sind an DSK Abt FlBtrb weiterzuleiten. Anforderungen für den Einsatz von Lfz für die Bergrettung erfolgen durch die zuständige Rettungsleitstelle. 518. Erfolgt eine Alarmierung direkt durch die zuständige Bergwachtbereitschaft oder von anderer Stelle, sind folgende Angaben zu präzisieren: Rückrufmöglichkeit, • Unglücksort, • Landeplatz zur Aufnahme der Bergwacht, • Notwendigkeit/Möglichkeit des Windeneinsatzes und • weiterhin durch SAR-Leitstelle Land zu treffende Maßnahmen. m Än de ru ng sd ie ns t! • ic ht de Vor Einsatzdurchführung ist die örtlich zuständige zivile Rettungsleitstelle zu informieren. eg tn 5.2.5.2 Kriterien für den Einsatz von SAR-Mitteln Der Einsatz von SAR-Mitteln im Gebirge ist zulässig: • im Rahmen des vorbeugenden Katastrophenschutzes, • bei und Bergwanderern, bzw. Bergsteigerinnen und er Bergwanderinnen, Bergsteigern sd nach Au Suchen ru ck un te rli 519. zum Abtransport von im Gebirge verunglückten Personen und • zur Bergung von Leichen. D ie s • Im Rahmen dieser Einsätze können Suchmannschaften, Hunde und Geräte der Bergwacht zum Unglücksort gebracht werden, sofern dies das einzige geeignete Mittel ist, die erforderlichen Hilfsmaßnahmen unverzüglich einzuleiten. 520. Bei allen Flügen im Gebirge ist auf der Frequenz 359,30 MHz Hörbereitschaft zu halten, außer Flugsicherungsgründe erfordern, bzw. die SAR-Leitstelle Land befiehlt eine andere UHFFrequenz. 521. SAR-Mittel können zur Suche nach Bergsteigern und Bergwanderern eingesetzt werden, wenn: • sie vermisst werden, Seite 58 Stand: April 2015 SAR EP Land Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen • ihre körperliche Unversehrtheit angezweifelt werden muss, • für sie aufgrund hereinbrechender Nacht mit Temperaturen unter dem Gefrierpunkt oder aufgrund zu erwartender Wetterumstürze u.ä. Lebensgefahr entstehen könnte oder • sie sich bei weiterem Klettern, Versteigen in Lebensgefahr bringen. Suchen sind in Zusammenarbeit mit der Bergwacht durchzuführen. Bei Hilfeersuchen von zivilen Personen, Bekannten oder Angehörigen sind diese zuerst an die Bergwacht zu verweisen. Wird die zu suchende Person nicht gefunden, ist der Einsatz als Fehleinsatz zu verbuchen. 522. Abtransporte von im Gebirge verunglückten Personen sind wie Einsätze unter dem Gesichtspunkt der dringenden Eilhilfe zu behandeln. Sofern am Unglücksort die Lufttransportfähigkeit t! nicht ärztlich bestätigt werden kann, ist die Entscheidung von dem Bergwacht-Rettungsmann oder ie ns LRM zu treffen. Ist die Verletzung derart, dass sie die Lufttransportkriterien zwar nicht erfüllt, ein ng sd Abtransport im Rettungsschlitten (Akia) durch die Bergwacht aber über die Maßen gefährlich, ru langwierig oder wegen der hereinbrechenden Nacht nicht mehr möglich ist, ein Verbleib auf einer Hütte Än de nicht die geeignete Maßnahme ist, um die Gefahr abzuwenden, kann dem Hilfeersuchen der Die Absperrung der Unglücksstelle für die Hubschrauberlandung wird von der Bergwacht ht 523. de m Bergwacht zum Abtransport ebenfalls nachgekommen werden. tn ic übernommen. Die Aufnahme im Krankenhaus wird in Zusammenarbeit mit der Bergwacht und/oder der eg Rettungsleitstelle geklärt. Absperrmaßnahmen werden im Allgemeinen durch diese Stellen veranlasst. un te rli Ist eine ärztliche Begleitung erforderlich, wird in Zusammenarbeit mit der Bergwacht und/oder der ru Der Transport von Leichen mit Hubschraubern ist nur dann gestattet, wenn die Bergung aus sd 524. ck Rettungsleitstelle geeignetes Personal aufgenommen (z.B. Bergwachtarzt/-ärztin). Au unwegsamem Gelände auf andere Weise nicht möglich ist. Die Leiche ist in einem Leichenbergesack D zwar ie s er zur nächstgelegenen Leichenhalle oder zu einem anderen vereinbarten Landeplatz zu überführen, und • als Innenlast, wenn angenommen werden muss, dass der Tod durch äußere Umstände eingetreten ist und • als Außenlast, wenn eine Infektionskrankheit als Todesursache angenommen werden muss. Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Abtransport trifft der Einsatzleiter der Berg- und Höhenrettung. Generell gilt, dass Abtransporte von Leichen grundsätzlich nur nach Abstimmung mit der Polizei vorgenommen werden dürfen. Leichenbergesäcke werden bei den Sanitätseinheiten, Außenlastnetze bei den Hubschraubereinheiten, -verbänden bereitgehalten. Nach dem Flug ist das Außenlastnetz durch einen ausgebildeten Desinfektor der Sanitätseinheit zu reinigen und zu desinfizieren. Seite 59 Stand: April 2015 SAR EP Land Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen 525. Die SAR-Besatzungen des TrspHubschrRgt 30 sind in der Bergung von Personen aus Seilbahngondeln ausgebildet und können solche Einsätze durchführen. Für die Durchführung wurde ein Seilbahnkatalog mit allen erforderlichen Angaben über die Seilbahnen des Deutschen Alpenraumes erstellt. Die Durchführung einer Bergeaktion kann in der Regel erst vor Ort und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten vom VLF der SAR-Besatzung entschieden werden. 526. Die Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen schließt auch vorbeugende Maßnahmen ein, wenn diese zur Abwendung einer unmittelbar bevorstehenden Katastrophe erforderlich sind. Dabei können die Hubschrauber des militärischen SAR-Dienstes auch eingesetzt werden, wenn die Bedrohung von Menschenleben oder lebenswichtigen Einrichtungen und Sachgütern bei akuter Lawinengefahr nur durch eine unverzügliche Sprengung abgewendet werden Anforderungen zum Lawinensprengen grundsätzlich an die DSK AbtFlBtrb ie sind ru ng verweisen. Die Einsätze unterliegen folgenden Auflagen: Lawinensprengungen werden im Rahmen der bestehenden Verträge mit dem THW de • zu sd 527. ns t! kann und hierfür zivile Hilfskräfte nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Än durchgeführt. Ist das TrspHubschrRgt 30 aus zeitlichen oder anderen Gründen nicht in der de m Lage, den Einsatz im Rahmen BFE durchzuführen, kann nach Absprache DSK AbtFlBtrb mit ic ht der SAR-Leitstelle Land auf die SAR-Mittel zurückgegriffen werden, Beachtung der Bestimmungen des Handbuches für den Lufttransport gefährlicher Güter, • Sprengungen ausgebildete und te rli durch eg tn • im Einsatz mit Hubschraubern erfahrene ck Sprengungen nur in Zusammenarbeit mit örtlichen Polizeikräften in abgesperrten und sd abgesicherten Gebieten, ru • un Sprengmeister/Sprengmeisterinnen des THW, ausreichender Sicherheitsabstand zu österreichischen Grenzgebieten ist gewährleistet und • Aufnahme und Transport der Sprengmittel erfolgen unter Ausschluss jeglicher Gefährdung ie s er Au • D der Öffentlichkeit. 5.3 Einsatzdurchführung 5.3.1 Einsätze bei Nacht 528. Einsätze bei Nacht werden wie am Tage durchgeführt. Sie unterliegen jedoch anderen Wetterkriterien und erfordern in der Regel 1 Stunde Vorbereitung bis der Start erfolgen kann. 529. Nachtlandungen in unbekanntem Gelände sind grundsätzlich verboten. Der VLF entscheidet im Einzelfall, ob bei Ausnutzung aller bodenseitigen Hilfen (Notbeleuchtung des Landeplatzes, Absperrungen, Kontaktaufnahme über FuG) eine Landung möglich ist. Seite 60 Stand: April 2015 SAR EP Land Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen 5.3.2 Desinfektion von Luftfahrzeugen/Medizinische Überwachung der Besatzung 530. Nach dem Transport von Personen mit bestimmten Infektionskrankheiten müssen Teile des Luftfahrzeuginneren sowie diverses medizinisches Gerät desinfiziert werden. Die Notwendigkeit einer Desinfektion wird ärztlicherseits festgestellt. Zuständig für die Desinfektion ist der LRM. 531. Die Desinfektion ist gem. Hygieneplan so durchzuführen, dass keine gesundheitlichen und materiellen Folgeschäden eintreten können und jede Feuergefahr vermieden wird. Zur Wischdesinfektion der direkten Kontaktflächen (z.B. Sitz, Trage oder sonstige berührte bzw. beschmutzte Bereiche) ist geeignetes Desinfektionsmittel zu nutzen. Sprühdesinfektion wird nicht durchgeführt. Für die Besatzungen sind Schutz- bzw. Kontrollmaßnahmen nach dem Transport von einzuschalten. festzulegen. Die In Zweifelsfällen ie DSK ärztlicherseits getroffenen Maßnahmen sd DSK/Divisionsarzt ebenfalls sind ist der LtdFlgA H zuständigen ng Infektionskrankheiten ns t! 532. Sonstige Regelungen m 5.3.3 Än de ru Fliegerarztdienststelle zu melden. ic ht de 533. Flüge im Rahmen der dringenden Eilhilfe dürfen nicht unter RESCUE-Rufzeichen durchgeführt werden. Um ggf. die Vorrangbehandlung sicherzustellen, ist der Flugplan wie folgt auszufüllen: eg tn Beispiel: Feld 7 - Luftfahrzeugkennung: „GAMMED + Nr. gem. Zuweisung RCC“ • Feld 18 - Andere Angaben: „OPR/GAM“ (Betreiber des Lfz) „STS/HOPS“ (Status für beantragte Vorrangbehandlung) ru ck un te rli • Telefonnummern und Anschriften von medizinischen Zentren/Krankenhäusern (Dialyse, D 534. ie s er Einzelfalles dies zulassen. Au sd Ein Flugplan wird in der Regel nicht aufgegeben. Er ist nur erforderlich, wenn Zeit und Umstände des Vergiftung etc.) befinden sich im Krankenhausatlas der SAR-Leitstelle Land. 535. Personen mit druckkammerpflichtiger Taucherkrankheit sind schnellstmöglich nach Auftreten erster Symptome zur nächstgelegenen einsatzbereiten stationären Behandlungskammer zu transportieren. Der Transport erfolgt liegend und in der Regel unter ärztlicher Betreuung sowie in Begleitung der Tauchereinsatzleitung. 536. Bei Krankentransporten ist, falls erforderlich, die Arztbegleitung von dem anfordernden Krankenhaus oder Sanitätseinrichtung sicherzustellen. Ist das nicht möglich, versucht die SARLeitstelle Land eine Arztbegleitung (möglichst Bundeswehr-Personal) zu alarmieren und mit der Begleitung zu beauftragen. Beim Transport von Ärzteteams (3 Personen) zur Transplantatentnahme ist, da kein mit Sicherheitsgurt ausgestatteter Sitzplatz mehr zur Verfügung steht, die 3. Person während Start, Landung und im Tiefflug auf der Trage anzuschnallen. Seite 61 Stand: April 2015 SAR EP Land Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen 537. Der Antrag auf Gestellung besonderen Sanitätsgeräts ist - soweit es nicht durch das abgebende Krankenhaus gestellt wird - an die Sanitätsdienststelle des Stationierungsorts des eingesetzten Lfz zu richten. 538. Wird während des Fluges der Tod eines Patienten ärztlich festgestellt, ist nach Absprache mit der Arztbegleitung zur abgebenden oder aufnehmenden Sanitätseinrichtung zu fliegen. 5.4 Kosten und Abrechnung 539. Alle Einsätze von Rettungsmitteln der Bundeswehr sind kostenpflichtig. Die Kostenermittlung sowie das Abrechnungsverfahren sind der Zentralen Dienstvorschrift A-2110/1 „Erstattungskostensätze für Hilfeleistungen der Bundeswehr“ zu entnehmen. Grundsätzlich soll eine zivile Organisation die t! verwaltungsmäßige Abwicklung und die Einziehung der Kostenpauschale von den Kostenträgern ie ns übernehmen. Dieser Organisation bleibt es überlassen, mit den jeweiligen Kostenträgern die ru Alle Einsätze nach den vorstehenden Bestimmungen sind für Angehörige der Bundeswehr de 540. ng sd Einzelheiten über die Abwicklung der Einsätze und die Rechnungslegung vertraglich zu vereinbaren. Än und der verbündeten Streitkräfte unentgeltlich. Sind diese Einsätze aufgrund von Schädigungen m erforderlich, die von Dritten verursacht worden sind, ist nach den Schadensbestimmungen zu ht de verfahren. Einsätze für erkrankte zivile Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Bundeswehr sind nur mit tn ic Dienstfahrzeugen unentgeltlich. Einsätze mit SAR-Hubschraubern sind für diesen Personenkreis nur te rli eg dann unentgeltlich, wenn ein Dienstunfall vorgelegen hat. Einsatzablehnung und Abgabe an das zivile Rettungswesen 541. Sind die Voraussetzungen für den Einsatz von SAR-Mitteln nicht gegeben, ist die Anforderung ru ck un 5.5 Erfordern die Umstände des Einzelfalls die sofortige Weitergabe der Anforderung an das zivile er 542. Au sd unter dem Hinweis auf das zivile Rettungswesen zurückzuweisen. ie s Rettungswesen, ist dieses über alle bereits getroffenen Maßnahmen und etwaige Absprachen zu D unterrichten. Mit der Abgabe an das zivile Rettungswesen endet die Verantwortlichkeit der SARLeitstelle Land, noch eintreffende Informationen in dieser Sache sind jedoch unverzüglich an das zivile Rettungswesen weiterzuleiten. Anweisungen oder Aufträge an Bundeswehrdienststellen oder an Dienststellen der alliierten Streitkräfte im Auftrag des zivilen Rettungswesens sind nicht statthaft. Die SAR-Leitstelle Land ist nicht autorisiert, Aufträge des zivilen Rettungswesens anzunehmen. Beabsichtigt das zivile Rettungswesen eine bei ihm eingegangene Krankentransportanforderung an die SAR-Leitstelle Land abzugeben, setzt sich die SAR-Leitstelle Land direkt mit dem anfordernden Bedarfsträger in Verbindung und klärt die Einsatzvoraussetzungen mit ihm ab. Seite 62 Stand: April 2015 SAR EP Land Einsatz von SAR-Mitteln in anderen Notfällen 5.6 Einsätze im Rahmen der Amtshilfe 543. Amtshilfe ist die ergänzende Hilfe einer Behörde auf Ersuchen einer anderen Behörde. Die Bundeswehr leistet Amtshilfe nur, wenn die gewünschten Tätigkeiten zu den öffentlich-rechtlichen Aufgaben der ersuchenden Behörde gehören. Amtshilfe braucht jedoch nicht geleistet zu werden, wenn u.a. durch die Hilfeleistung die Erfüllung der eigenen Aufgaben ernstlich gefährdet wird. Im SARDienst kann dies regelmäßig als gegeben angenommen werden. Bei Anforderungen von Hubschraubern des SAR-Dienstes ist wie folgt zu verfahren: 5.6.1 Anforderungen durch Polizeibehörden 544. Amtshilfeersuchen durch Polizeibehörden sind grundsätzlich an die TerrKdoBeh/LKdo, bzw. t! an das KdoTerrAufg zu verweisen. ie ns Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ist für die Entscheidung zuständig, wenn eine oberste Bundesbehörde um Amtshilfe ersucht, • die Amtshilfe von verfassungsrechtlicher Bedeutung ist. Das ist regelmäßig der Fall, wenn de ru ng sd • Än Polizeibehörden oder vergleichbare Vollzugsorgane des Bundes oder der Länder in ht die Amtshilfe von hoher Außenwirkung oder politisch sensitiv ist. tn ic • de m Zusammenhang mit der Durchführung ihrer Vollzugsmaßnahmen die Bundeswehr anfordern, te rli eg In diesen Fällen ist der Antrag über KdoSKB dem BMVg SE III 5 vorzulegen. ru Zur Sicherung von Tatbeständen bei Luftfahrzeugunfällen können auch die Angehörigen der sd 545. ck un 5.6.2 Anforderungen durch die Bundesanstalt für Flugunfalluntersuchungen (BFU) Au BFU in SAR-Luftfahrzeugen mitgenommen werden, wenn es SAR-Auftrag und –lage erlauben und D ie s er Hilfeleistungen und Rettungseinsatz dadurch keine Verzögerung erleiden. 5.6.3 Anforderungen durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) 546. Zur Ortung und Behebung von Störungen auf den Notfrequenzen 121,5/243,0 MHz können die Mitarbeiter der BNetzA in SAR-Luftfahrzeugen mitgenommen werden, wenn es SAR-Auftrag und – lage dies erfordern und von Seiten der BNetzA alle verfügbaren Mittel und Möglichkeiten einer Störungsermittlung bereits ausgeschöpft worden sind. Seite 63 Stand: April 2015 SAR EP Land Einsatzauswertung und Dokumentation 6 Einsatzauswertung und Dokumentation 6.1 Melde- und Berichtswesen 601. Das Melde- und Berichtswesen ist in der Zentralvorschrift A1-253/1-1 „Militärischer Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr“, Kapitel 9, geregelt. 6.1.1 Meldungen 602. Luftgebundene SAR-Mittel 1. und 2. Grades (SAR-Lfz im Einsatz) melden an die SAR- Leitstelle Land: unverzüglich Start- und Landezeiten, • Abweichungen von geplanten Start- und Landezeiten um mehr als 10 Minuten, • Wetterverschlechterungen, die Einfluss auf den Einsatz haben, • technische Schwierigkeiten, • Unzweckmäßigkeiten von festgelegten Suchgebieten, • Ein- und Ausflugzeiten in/aus Suchgebieten, • sonstige Gründe, die die reibungslose Durchführung eines Einsatzes beeinträchtigen, • das Auffinden der Unfallstelle einschließlich Ortsangabe noch vor der Landung sowie • weitere Maßnahmen nach Lagebeurteilung vor Ort. ru ck un te rli eg tn ic ht de m Än de ru ng sd ie ns t! • Stand der Suche mit Positionsmeldung. Bodensuchtruppen bilden einen GefStd/Ansprechstelle und melden die Aufnahme ihrer D 603. ie s er • Au sd In regelmäßigen Abständen (mindestens halbstündig) Einsatzbereitschaft telefonisch an die SAR-Leitstelle Land, bzw. die koordinierende BSSt. Nach Auftragserteilung sind ebenfalls in regelmäßigen Abständen (etwa halbstündig) fernmündliche Lageberichte abzugeben, damit die SAR-Leitstelle Land, bzw. die BSSt über den Stand der Suche informiert ist. 6.1.2 Einsatznachbesprechung (Debriefing) 604. Nach jedem Einsatz von SAR-Mitteln 1. und 2. Grades ist eine Nachbesprechung anhand des Formblattes EberMil SAR durchzuführen. Hierzu melden sich VLF, bzw. Leiter/Leiterin von bodenständigen SAR-Mitteln telefonisch bei der SAR-Leitstelle Land. Seite 64 Stand: April 2015 SAR EP Land Einsatzauswertung und Dokumentation 6.1.3 Berichte 605. Auf Anforderung der SAR-Leitstelle Land ist über einen SAR-Einsatz durch VLF bzw. Leiter/Leiterin von bodenständigen SAR-Mitteln ein schriftlicher Einsatzbericht zu fertigen und der SARLeitstelle Land innerhalb einer Woche zu übersenden. Der Einsatzbericht soll über den allgemeinen Einsatzablauf sowie über aufgetretene Schwierigkeiten und andere Unregelmäßigkeiten Auskunft geben und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge zu den festgestellten Mängeln enthalten. Ein Einsatzbericht kann entfallen, sofern die Einsatznachbesprechung von beiden Gesprächspartnern schriftlich festgehalten und ein schriftlicher Bericht von der SAR-Leitstelle Land nicht ausdrücklich angefordert wird. Der SAR-HS-Einsatzbericht (San) ist durch den LRM zu erstellen. 606. Die SAR-Leitstelle Land wertet die einzelnen SAR-Einsatzberichte aus und erstellt auf t! Anforderung einen zusammenfassenden SAR-Einsatzbericht über die SAR-Aktion gemäß der sd ie ns Zentralvorschrift A1-253/1-1 „Militärischer Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr“, Anhang 13.4. Aufbewahrung von Einsatzunterlagen 607. Durch Verbände, SAR-Einheiten und SAR-Kommandos sind alle Einsatzunterlagen zwei ru de Än m Jahre aufzubewahren. de Die SAR-Leitstelle Land fasst alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit einer SAR-Aktion ht 608. ng 6.2 tn ic entstanden sind, zusammen und bewahrt sie fünf Jahre auf. Nach dieser Zeit sind sie – sofern im eg Einzelfall keine besonderen Anweisungen vorliegen – zu vernichten. Das Gleiche gilt für alle EberMil- un te rli Unterlagen. Presseinformation 609. Informationen über laufende Einsätze an die Presse sind grundsätzlich nicht zu geben. Bei sd ru ck 6.3 ie s bei zivilen Luftfahrzeugen an die BFU in Braunschweig oder an die zuständige D • er Au diesbezüglichen Anfragen ist an folgende Dienststellen zu verweisen: Polizeidienststelle, • • bei deutschen militärischen Luftfahrzeugen an das PIZ Heer o Telefon: 0261-896-2062 o FspNBw: 90-4400-2062 bei amerikanischen Luftfahrzeugen an den Presseoffizier in Ramstein o • Telefon: 06371-47-5914 Bei anderen ausländischen militärischen Luftfahrzeugen an die zuständige diplomatische Vertretung. Seite 65 Stand: April 2015 SAR EP Land Einsatzauswertung und Dokumentation 6.4 Grenzüberschreitender SAR-Flugbetrieb 610. Alle SAR-/Rettungsflüge innerhalb der Außengrenzen der Schengener Vertragsstaaten sind von der grenzpolizeilichen und zollamtlichen Überwachung freigestellt. 611. SAR- und Rettungsluftfahrzeuge sind unter der Bedingung von der zollamtlichen Überwachung freigestellt, dass außer eingangsabgabefreien Betriebsstoffen und Reisebedarf sowie der Rettungseinrichtungen keine weiteren Waren eingeführt werden. 612. Die SAR-Leitstelle Land fasst die durchgeführten Flüge in/aus Staaten, die nicht Schengener Vertragsstaaten sind, monatlich zusammen. 613. Bei SAR- und Rettungsflügen aus Staaten, die keine Schengener Vertragsstaaten sind, bzw. t! die von außerhalb des deutschen Küstenmeeres nach Deutschland gehen, sind die Personendaten der ie ns Besatzungen sowie der eventuell beförderten Passagiere umgehend der Bundespolizeidirektion ng sd Koblenz (Fahndungsstelle) mitzuteilen. Telefon: 0261-3992-50 • Fax: 0261-3992-18 • e-Mail [email protected] ht de m Än de ru • Durch o.a. Maßnahmen werden ausschließlich SAR-Mittel und Rettungshubschrauber der tn ic 614. te rli eg Streitkräfte, respektive nur die Rettungsflüge erfasst, die von den SAR-Leitstellen koordiniert werden. Schengen-Anwenderstaaten sind: un 615. Belgien - Dänemark - Deutschland - Estland - Frankreich - Finnland - Schweden - Griechenland - Slowakei - Island - Slowenien - Italien - Schweiz - Lettland - Spanien - Litauen - Tschechien - Luxemburg - Ungarn - Malta D ie s er Au sd ru ck - - Niederlande - Norwegen - Österreich - Polen - Portugal Seite 66 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang 7 Anhang Angrenzende SAR-Bereiche 7.2 Erreichbarkeiten der RCC/RSC benachbarter SAR-Bereiche 7.3 Dislozierung SAR-Mittel 1. Grades 7.4 SAR-Flugfunknetz 7.5 SAR-Bereitschaftsstufen/-zeiten 7.6 Dokumentenausstattung der SAR-Kommandos 7.7 Rüstzustand/Ausrüstung der SAR-Hubschrauber (Bell UH-1D) 7.8 Bereichssuchstellen 7.9 NOTAM-Beratung ns t! 7.1 sd ie 7.10 Territoriale Kommandobehörden ru ng 7.11 SAR-Arbeitsblätter Än de 7.12 SAR-Tabellen m 7.13 Abkürzungen ht de 7.14 Bezugsjournal tn ic 7.15 Liste der IAM zum SAR-Einsatzplan Land D ie s er Au sd ru ck un te rli eg 7.16 Änderungsjournal Seite 67 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang Angrenzende SAR-Bereiche D ie s er Au sd ru ck un te rli eg tn ic ht de m Än de ru ng sd ie ns t! 7.1 Seite 68 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang 7.2 Erreichbarkeiten der RCC/RSC benachbarter SAR-Bereiche FS-Fernschreibanschrift Zeichenerklärung: Postanschrift Telefon @ e-Mail FAX WIEN BEL BRÜSSEL LOWWYCYX EBMIYCYX AUSTRO CONTROL GmbH Schnirchgasse 11 A-1030 Wien Search and Rescue Coordination Centre Belgian Air Force CANAC Tervuurse Stewg 303 B-1820 Steenokkerzeel @ [email protected] @ [email protected] 00431-797 98 7777 0032(2)-751 4615 00431-1703-76 0032(2)-752 4201 CHE ZÜRICH CZE PRAG LSZHSAZX Swiss Air Ambulance, REGA P.O.Box 1414 CH-8058 Zürich - Airport @ [email protected] 0041 (0) 44 654 3538 0041 (0) 44 654 3587 DEU Än de ru ng sd ie ns t! AUT un te rli eg tn ic ht de m LKPRYCYX VÚ 5045 Záchranné koordinacni stredisco PRAHA Letiste PRAHA Ruzyné CZ – Praha 614 161 00 [email protected] 00420-2 2037 4450/2 2037 4452 00420-2 2037 2701 GLÜCKSBURG DNK DENMARK ETRBYCYX EKMCYCYX SAR-Leitstelle Glücksburg Postfach 1163 24956 Glücksburg Tactical Air Command Koelvraa DK 7470 Karup J @ [email protected] @ [email protected] 04631-666-3251 (-3252/-3253) 0045-9962-4950 04631-666-3259 0045-9962-4954 D ie s er Au sd ru ck @ Seite 69 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang FS-Fernschreibanschrift Zeichenerklärung: Postanschrift Telefon FAX CINQ MARS LA PILE GBR KINLOSS LFXOYCYX EGQKYCYX Monsieur le Commandant du CCS Base Aerienne 705 Boite postale 296 37130 Cinq Mars La Pile RAF Kinloss Forres Moray, N 36 OUH Scotland @ [email protected] @ [email protected] 0247-9643 81 0044-1343-836 0001 0044-1309-672161 Ext. 6202 0247-9634 80 0044-1309-67 83 08/9 LUX LUXEMBURG (RSC des RCC Brüssel) NLD DEN HELDER ELLXYCYX EHYMYCYX Administration de l´Aéroport Service ATC Centre Second. De Recherche/Sauvetage B.P. 273 L-2012 Luxembourg @ Mdc/[email protected] 00352-4798-2784 00352-4798-2794 00352-4798-2788 00352-4798-2798 POL de ru ng sd ie ns t! FRA Än @ e-Mail te rli eg tn ic ht de m Netherland Coastguard RCC PO Box 10000 NL-1780 CA Den Helder [email protected] 0031-(0)900 0111 0031-(0)223 658 358 WARSCHAU SWE GÖTEBORG EPWWYCYM ESORYCYX ARCC Warszawa Ul Kajakowa 11. PL-02-800 Warszawa Swedish Civil Aviation Administration ARCC/Cefyl Box 5159 S-42605 Västra Frölunda @ [email protected] @ [email protected] 0048-22-688-8911/12 0046-31 64 8080 0048-22-688-8797 0046-31 64 8496 D ie s er Au sd ru ck un @ Seite 70 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang ie s er Au sd ru ck un te rli eg tn ic ht de m Än de ru ng sd ie ns t! Dislozierung SAR-Mittel 1.Grades (Heer) D 7.3 Seite 71 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang SAR-Flugfunknetz D ie s er Au sd ru ck un te rli eg tn ic ht de m Än de ru ng sd ie ns t! 7.4 Seite 72 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang 7.5 SAR – Bereitschaftsstufen/-zeiten 7.5.1 Für Luftfahrzeuge im SAR-Dienst sind folgende Bereitschaftsstufen festgelegt: Bereitschaftsstufe 1: Luftfahrzeug klar zum sofortigen Start (Besatzung an Bord) Bereitschaftsstufe 2: Luftfahrzeug und Besatzung klar zum Start in spätestens 5 Minuten. Bereitschaftsstufe 3: t! Luftfahrzeug und Besatzung klar zum Start in spätestens 15 Minuten. ie ns Bereitschaftsstufe 4: ng sd Luftfahrzeug und Besatzung klar zum Start innerhalb der angegebenen Zeit (#) in Stunden. de ru (z.B. 4/1 = innerhalb 1 Stunde) Än Diese Bereitschaftszeiten und Bereitschaftsstufen sind die Regel. Wenn die Lage es erfordert/erlaubt, de m kann die SAR-Leitstelle Land einen anderen Status anordnen. Bereitschaftszeiten der SAR-Mittel ersten Grades ck un 7.5.2 te rli eg tn ic ht Grundsätzlich hat im SAR-Dienst ein Start zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erfolgen! sd ru SAR-Kommandos des Heeres (SAR-Hubschrauber) Einsatzmittel Au Standort ie s er HOLZDORF D LANDSBERG NÖRVENICH 1 Bereitschaftszeit (Ortszeit) Bereitschaftsstufe UH - 1D täglich 0730 bis SS+30 Min. 1 3 UH - 1D täglich 0730 bis SS+30 Min.1 3 UH - 1D 1 3 täglich 0730 bis SS+30 Min. jedoch längstens 20:30 lcl Die angegebenen Bereitschaftszeiten sind die Rege. Abweichungen ergeben sich durch die maximalen Flugdienstzeiten (siehe Flugdienst- und Ruhezeiten). Seite 73 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang 7.6 Dokumentenausstattung der SAR-Kommandos SAR-Kommandos im SAR-Bereich Land sind vom betreibenden Verband mit folgenden Dokumenten/Regelungen auszustatten: Kommandoordner • Örtl. Flugunfallalarmordnung • A1-253/1-1 „Militärischer Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr“ (Online verfügbar) • C2-253/1-100-1 „SAR-Einsatzplan Land“ (Online verfügbar) • C2-271/1-1-200 „Flugbetriebsordnung Heer, Band I“ (Online verfügbar) • Weisungen für den Flugbetrieb im Heer • AOP UH-1D • BesAn FlgStdsgLw Nr. 100/5105 (überführt in C2-253/1-101-1) „Rüstsatz SAR Bell UH-1D“ ie ns t! • ng BesAnSchAufg 44/2-15-799-0083 VS-NfD „Handbuch Bodensicherheit bei der ru • sd (Online verfügbar) GAF T.O. 1H-1(U)D(L)-1 (im Hubschrauber, FSM) • GAF T.O. 1H-1(U)D-2-1-2 • GAF T.O. 1H-1(U)D-2-2-2 • GAF T.O. 1H-1(U)D-2-3 te rli eg tn ic ht de m • Än de Materialerhaltung an Luftfahrzeugen und im Flugbetriebsbereich“ un Den Verbänden/Staffeln wird freigestellt, diese Mindestausstattung im Bedarfsfall zu ergänzen. Die in ru ck der Mindest- und ggf. Ergänzungsausstattung enthaltenen Regelungen/Dokumente sind in einer D ie s er Au sd Vorschriftenbestandsliste sowie der Materialübergabeliste in den Kommandos zu dokumentieren. Seite 74 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang 7.7 1. Rüstzustand/Ausrüstung der SAR-Hubschrauber (Bell UH-1D) SAR-Grundausstattung Die Grundausstattung wird in allen SAR-Hubschraubern an SAR-Kommandos mitgeführt. Sie besteht aus: 1.1 Allgemeine Ausrüstung FuG 8 Innenrettungswinde Luftrettergurt 2x Rettungsgurt FSG 7016 VOX Stehhaltegurt ns t! Bakenausschaltbatterie sd ie Rauchkörper/Seemarkierer (bei Bedarf für Gebirgs- und See-Einsätze) ru ng 2 Verzurrgurte 45kn de 2 Gehörschutz, 1 Helm m Än Innenkraftstoffbehälter de Frequenzübersichtskarte 4m-Band ic ht Karte „Örtl. Crashbereich“ eg tn ABC Pulverlöscher 6kg; Force-Rettungsgerät (bis zum Fristenablauf im April 2015) te rli 1.2 Rüstsatz SAR-HS UH-1D Standard ru ck un 1.2.1 Modul I Krankentragegestell und Stromversorgungsbox (Powerbox) mit zwei 24V und drei 12V Steckdosen, Lichtschutzvorhang, Infusionshalterung ie s 1.2.3 Modul III er Au sd 1.2.2 Modul II Gepäckregal mit Halterung für Medumat- Lifebase III D Luftrettungsbergesack mit Helm und Anitrotationsleine für die Innenrettungswinde, Stifneck® Halswirbelsäulenimmobilisationsschienen, Gr:: Select/Pädiatric 1.2.4 Modul IV Schaufeltrage und KED-System im Transportsack, Stifneck® Halswirbelsäulenimmobilisationsschienen, Gr:: Select/Pädiatric 1.2.5 Sanitätsausstattung Modul I - Propaq 106 EL, Patientenmonitor mit Drucker und Capnometrie, - Zoll-M, Defribrilator, semiautomatisch mit Herzschrittmacher, - Combinat 2000 CS 3, Spritzenpumpe für 3 Spritzen, - Oxylog 2000, Intensivbeatmungsgerät, - 2x 5l Sauerstoffflasche, - 2x Alduk 1, Druckminderer mit O2-Steckdose und Inhalationsvorrichtung - Accuvac® Rescue, Absaugpumpe mit einstellbarer Saugleistung, Seite 75 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang 1.2.5 Sanitätsausstattung Modul I (Fortsetzung) - Infrarot.Ohrthermometer (Genius First Temp), - Tasche mit Zubehörteilen (IABP-Messung Propaq, CO2 Kabel Propaq) - Rettungsdiensttrage Stollwerk 3006, - Vakuummatratze, - Rettungs- und Bergetuch/Umbettungstuch, - Respofix, Beatmungsschlauchhalter, - Schreibbrett mit Notwendigkeitsbescheinigung, - Rigibox, Abfallbox zur Entsorgung von Kanülen und Ampullen. de ru ng sd ie ns t! 1.2.5 Sanitätsausstattung Modul II - Medumat Lifebase III; Notfallbeatmungsgerät mit Sauerstoffinhalation und 2l Sauerstoffflasche, - Thoraxdrainageset komplett, - Vakuumschienen Arm/Bein für Erwachsene und Kinder, - Antischockhose, - Burnpack, Maxi Set für Schwerstverbrannte, - Replantatbeutelset, - Notarztkoffer Kinder. Än 1.2.6 Rettungsrucksack ht de m MICRO2, Pulsoxymeter, Glucometer Ascensia – Blutzuckermessgerät, RR Messgerät, Stethoskop, Perkussionhammer, Untersuchungslampe div. Masken und eg mit PEEP-Ventil, O2-Inhalationsmasken mit te rli Beatmungsbeutel Verneblerfunktion tn ic Stifneck® Halswirbelsäulenimmobilisationsschienen, Gr:: Select/Pädiatric ck un Demandventil, Alduk 1 Druckminderer mit O2-Steckdose und Inhalationsvorrichtung sd ru 2l Sauerstoffflasche, O2 Kupplungsschlauch 0,15m er Au Venen- und Arterienpunktionskanülen und diverse Einmalspritzen und entsprechendes Zubehör, Intraossiärkanüle D ie s Intubationsbesteck mit Edgartuben und Cuffdruckmesser, Combitubus und entsprechendes Zubehör Urinauffangbeutel Rettungsdecke isolier Sam Splint Schiene Kanülenabwurfbehälter Diverse Infusionen und entsprechendes Zubehör Medikamente nach Standardempfehlung der DIVI Diverse Verbandstoffe Kleinmaterialien Sterile und unsterile Handschuhe Seite 76 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang 7.8 Bereichssuchstellen 7.8.1 Bereichssuchstelle Nr.1 Dienststelle: Bayerisches Landeskriminalamt - Stab 2 - • Anschrift: • • • • Fernsprecher: e-mail: Telefax: Zuständigkeitsbereich: Innenministerium Baden-Württemberg - Lagezentrum - • Anschrift: • • • • Fernsprecher: e-mail: Telefax: Zuständigkeitsbereich: Willi – Brandt - Str. 41 70173 STUTTGART 0711 - 231 - 3333 [email protected] 0711 - 231 - 3399 Land Baden-Württemberg ie Dienststelle: de Än m de ht ic tn eg te rli Bereichssuchstelle Nr.3 Dienststelle: Ministerium des Innern, für Sport und für Infrastruktur Rheinland-Pfalz - Lagezentrum - • Anschrift: • • • • Fernsprecher: e-mail: Telefax: Zuständigkeitsbereich: ru ck un • sd 7.8.3 ru ng • ns t! Bereichssuchstelle Nr.2 sd 7.8.2 Postfach 225, Maillinger Straße 15 80636 MÜNCHEN 089 - 1212 - 2051, 2052, 2061, 2062, 2064, 2065 [email protected] 089 - 1212 - 2059 Land Freistaat Bayern D ie s er Au Schillerplatz 3-5 55116 MAINZ 06131 - 163599 [email protected] 06131 - 163600 Land Rheinland-Pfalz 7.8.4 Bereichssuchstelle Nr.4 • Dienststelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Landespolizeipräsidium Lagezentrum • Anschrift: • • • • Fernsprecher: e-mail: Telefax: Zuständigkeitsbereich: Friedrich-Ebert-Allee 12 65185 WIESBADEN 0611 - 353 - 2150, 2154, 2155, 2156 [email protected] 0611 – 353 – 1766 Land Hessen Seite 77 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang 7.8.5 Bereichssuchstelle Nr.5 • Dienststelle: Landesamt für Zentrale Dienste Nordrhein-Westfalen • Anschrift: • • • • Fernsprecher: e-mail: Telefax: Zuständigkeitsbereich: Schifferstr. 52 47059 Duisburg 0203 - 4175 - 4600 [email protected] 0203 - 4175 - 4699 Land Nordrhein-Westfalen 7.8.6 • Bereichssuchstelle Nr.6 Dienststelle: Nds. Ministerium für Inneres, Sportund Integration – Abteilung 2- Referat ie sd ng ru de Fernsprecher: e-mail: Telefax: Zuständigkeitsbereich: Än • • • • Lavesallee 6 30169 HANNOVER 0511 - 120 – 6112/ 6113 [email protected] 0511 - 120 - 6150 Länder Niedersachsen und Bremen m Anschrift: de • ns t! P 24/Lagezentrum - Kommissar vom Lagedienst ht Bereichssuchstelle Nr.7 tn ic 7.8.7 Dienststelle: Lagezentrum des Innenministeriums Land Schleswig-Holstein • Anschrift: • • • • Fernsprecher: e-mail: Telefax: Zuständigkeitsbereich: Polizeizentrum Eichhof, Mühlenweg 166 24116 KIEL 0431 - 160 - 61111 [email protected] 0431 - 160 - 61129 Länder Schleswig-Holstein und Hamburg 7.8.8 D ie s er Au sd ru ck un te rli eg • Bereichssuchstelle Nr.8 • Dienststelle: Seenotleitung (MRCC) Bremen • Anschrift: • • • • Fernsprecher: e-mail: Telefax: Zuständigkeitsbereich: Werderstraße 2 28199 BREMEN 0421 - 536 - 870 [email protected] 0421 - 536 - 8714 Deutsche Seegebiete der Nord- und Ostsee Seite 78 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang 7.8.9 Bereichssuchstelle Nr.9 • Dienststelle: Führungs- und Lagezentrale • Anschrift: • • • • Fernsprecher: e-mail: Telefax: Zuständigkeitsbereich: Mainzer Straße 136 66121 SAARBRÜCKEN 0681 - 962 - 5633 [email protected] 0681 - 962 - 5625 Land Saarland Fernsprecher: e-mail: Telefax: Zuständigkeitsbereich: ns • • • • Alexandrinenstr. 1 19055 SCHWERIN 0385 - 588 - 2471, 2475 [email protected] 0385 - 588 - 2480, 2481 Land Mecklenburg-Vorpommern ie Anschrift: sd • ng Ministerium für Inneres und Sport - Lagezentrum - ru Dienststelle: de m Än de • t! 7.8.10 Bereichssuchstelle Nr.10 ic ht 7.8.11 Bereichssuchstelle Nr.11 Dienststelle: Polizeipräsidium Land Brandenburg - ELZ - • Anschrift: • • • • Fernsprecher: e-mail: Telefax: Zuständigkeitsbereich: Kaiser Friedrich Str. 143 14469 POTSDAM 0331 – 283 - 3120/ 3121 prä[email protected] 0331 - 283 - 3129 Land Brandenburg ie s er Au sd ru ck un te rli eg tn • D 7.8.12 Bereichssuchstelle Nr.12 • Dienststelle: Der Polizeipräsident in Berlin -Lagezentrum- • Anschrift: • • • • Fernsprecher: e-mail: Telefax: Zuständigkeitsbereich: Platz der Luftbrücke 6 12096 BERLIN 030 - 4664 - 907110 bis 907112 [email protected] 030 - 4664 - 907199 Land Berlin Seite 79 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang 7.8.13 Bereichssuchstelle Nr.13 • Dienststelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt - Lagezentrum - • Anschrift: • • • • Fernsprecher: e-mail: Telefax: Zuständigkeitsbereich: Halberstädter Straße 2 39112 MAGDEBURG 0391 - 567 - 5292, 5293 [email protected] 0391 - 567 - 5290 Land Sachsen-Anhalt 7.8.14 Bereichssuchstelle Nr.14 Dienststelle: Führungs- und Lagedienst des LKA Thüringen, Abt.3 Dez 3 • Anschrift: • • • • Fernsprecher: e-mail: Telefax: Zuständigkeitsbereich: Am Schwemmbach 69 99099 ERFURT 0361 - 341 - 09 [email protected] 0361 - 341 - 1450 Land Freistaat Thüringen de m Än de ru ng sd ie ns t! • ht 7.8.15 Bereichssuchstelle Nr.15 Dienststelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern, Landespolizeipräsidium Abt. 3 - Lagezentrum - • Anschrift: • • • • Fernsprecher: e-mail: Telefax: Zuständigkeitsbereich: Wilhelm- Buck- Str. 2 01097 DRESDEN 0351 - 564 - 3775 [email protected] 0351 - 564 - 3779 Land Freistaat Sachsen D ie s er Au sd ru ck un te rli eg tn ic • Seite 80 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang 7.9 NOTAM-Beratung 7.9.1 Zuständigkeit für die NOTAM-Beratung/-Versorgung Die Flugberatungsstelle der zuständigen Verbände übermittelt die NOTAM für die nachfolgend festgelegten Einsatzbereiche täglich per FAX an die SAR-Kommandos. Freitags sind alle bis zum Dienstende vorliegenden NOTAM, die für das folgende Wochenende aktiv sind, zu übermitteln. Danach eingehende NOTAM werden den betroffenen SAR-Kommandos von der SAR- Leitstelle Land übermittelt. Die NOTAM-Beratung der Kommandos außerhalb der örtlich zuständigen Flugberatungszeiten wird gem. BesAnwMilFB 3-100 durch die SAR-Leitstelle Land sichergestellt 7.9.2 SAR-Kommandos ns t! Das NOTAM -Beratungsgebiet für SAR-Kommandos umfasst einen Radius von 120 NM um den sd ie Standort. Die hierfür übermittelten NOTAM sind auf einer Übersichtskarte im Maßstab 1: 500 000 D ie s er Au sd ru ck un te rli eg tn ic ht de m Än de ru ng bzw. 1 : 250 000 einzuarbeiten. Seite 81 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang 7.10 Territoriale Kommandobehörden Während der Dienstzeit App./Mobil Diensttuer LoNo OvD: 90 3400 3360 0151/12640541 KdoSKB 3400 3702 3771 KdoTerrAufgBw 8203 3434 LKdo Bremen 2321 335 388 339 LKdo BREMEN Lagezentrum LKdo Hamburg 7910 4302 4303 LKdo HH S3 LKdo Niedersachsen 2200 1931 1952 1909 LKdo NI Zentraler Posteingang LKdo MecklenburgVorpommern 8670 3301 3321 3331 3315 LKdo MV-zentraler Posteingang LKdo MV S3 OvWa: 3210 LKdo SchleswigHolstein 7400 3436 3449 3453 LKdo SH Eingang OvD: 0151/14854863 LKdo NordrheinWestfalen 3221 3431 3480 3481 3494 LKdo NW S3 LKdo Hessen 4224 8301 8321 8083 LKdo HE Eingang Post LKdo RheinlandPfalz 4200 2514 2512 2533 2509 LKdo RP Posteingang LKdo Brandenburg 8596 431 402 Au Fax LKdo Sachsen 8910 D Bw App Außerhalb der Dienstzeit 4231 4236 LKdo SachsenAnhalt 8273 331 334 LKdo Thüringen 8700 7131 8141 7171 LKdo Bayern 6200 LKdo Saarland LKdo BadenWürttemberg KdoSKB Lagezentrum LoNo 3361 KdoSKB Lagezentrum OvD: 90 8203 3434 0160/90777680 KdoTerrAufgBw Lagezentrum OvD: 1905 339 LKdo BREMEN Lagezentrum OffzFü: 0151/14854966 4106 LKdo HH Lagezentrum OvD: 1905 1909 ie ns t! LKdo NI Bereitschaft LKdo NI Lagezentrum LKdo NI Zentraler Posteingang ng sd KdoTerrAufgBw Lagezentrum 3304 LKdo MV OvWa 3453 LKdo SH Eingang de m Än de ru 3361 Fax 3494 OffzFü: 0170/9136513 8083 LKdo HE S3 AW-Org LKdo HE Eingang Post OffzFü: 0151/14626166 2509 LKdo RP Lagezentrum LKdo BB S3 Abteilung OffzFü LKdo BB: 0151/12640114 459 LKdo BB S3 AW 4263 LKdo SN S3 OvWa ASK/ OvSt DD: 0151/14626075 4293 LKdo SN S3 114 LKdo ST Lagezentrum FwFü: 0151/14854582 114 LKdo ST BearbrAW LKdo ST 7139 LKdo TH Lagezentrum OffzFü: 0151/14626068 7139 LKdo TH Lagezentrum 7337 7323 7324 7336 LKdo BY Lagezentrum OffzFü/ OvSt: 0151/14854769 7336 LKdo BY Lagezentrum 4730 2632 2671 2652 LKdo SL LAZ OffzFü: 0151/12640950 2652 LKdo SL LAZ 5200 4033 4039 4096 LKdo BW S3 OffzFü: 0151/55045873 4096 LKdo BW Alarmierung LKdo NW S3 sd ru ck un te rli eg tn ic ht OffzFü 0151/14625907 ie s er 459 L Seite 82 Stand: April 2015 t SAR EP Land Anhang 7.11 SAR-Arbeitsblätter 7.11.1 SAR-Alarmierung SAR-Mission # Alarmierung Zeit (Z) Dealarmierung Init.Teiln. Init.RCC Zeit (Z) Init.Teiln. Init.RCC 1. ACC 2. RCC ns t! 3. BSST ie 4. WX ng sd 5. FS-Sektor de ru 6. Än 7. de m 8. ht 9. tn ic 10. te rli eg 11. un 12. ck 13. sd ru 14. D ie s er Au 15. Seite 83 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang 7.11.2 SAR-Einsatzmeldung bei Flugunfällen 7.11.2.1 Während der allgemeinen Dienstzeit: Zeit (Z) GenFlSichhBw (nur militärisch) 2. BFU 3. DSK AbtFlBtrb FlSichh 4. KdoTerrAufgBw LZ 5. Kommando Heer, OvD 6. BMVg FüSK I 2 Init.RCC Zeit (Z) Init. Teiln. Init. RCC te rli Außerhalb der allgemeinen Dienstzeit: ck un 7.11.2.2 eg tn ic ht de m Än de ru ng sd ie ns t! 1. Init.Teiln. Init.Teiln. Init.RCC 2. BFU 3. DSK AbtFlBtrb FlSichh 4. KdoTerrAufgBw LZ 5. Kommando Heer, OvD 6. BMVg FüSK I 2 er GenFlSichhBw (nur militärisch) D ie s 1. Au sd ru Zeit (Z) Seite 84 Stand: April 2015 Zeit (Z) Init. Teiln. Init. RCC SAR EP Land Anhang 7.11.3 Overdue SAR-Mission # 1. Notstufe: INCERFA/ALERFA/DETRESFA Datum/Zeit: 2. Alarmierende Stelle oder Person: Privatadresse: Tel: Geschäftsadresse: Tel: 3. Art und Ort des Ereignisses: ng IFR/VFR ( ) COM/NAV Eq.: Startplatz/Zeit: Geschwindigkeit: Flughöhe: Route: Landeplatz/Zeit: Ausweichplatz: Fuel: POB ru Lfz-Muster: tn ic ht de m Än de 4. Flugplan: C/S sd ie ns t! Beobachtungszeit und Standort: eg Fuel Ex: (Z) (Z)(Station) (Freq) Letzte te rli Letzte Funkverbindung um: ck un Position bzw. Meldung: SIF/IFF Au sd ru Letzte Radarposition: D ie s er Halter/Standort: Mitgeführte Notausrüstung: ELT (E/U/V) Farbe/Kennzeichen: Mitgeführte gefährliche Güter/Bewaffnung: 5. Name Pilot/-in und Besatzung Adresse Passagiere Flugerfahrung der Besatzung/Besonderheiten siehe Rückseite Seite 85 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang 7.11.4 Eingesetzte SAR-Mittel SAR-Mission: # / Datum: /Blatt Nr. von Vorgaben: OSC Relaisstation UHF VHF HF BOS Station Station Station t! Frequenzen Typ Startort ATD Nr ATA ru ATD Än Rufzeich ATE Total: Zielort D ie s er Au sd ru ck un te rli eg tn ic ht de m A-Z EBZeit Suchgebiet de SAR-Mittel ng sd ie ns Station Flugzeiten: Gesamtsuchzeit: Seite 86 Stand: April 2015 Gesamtflugzeit: ATA ATE SAR EP Land Anhang 7.11.5 Suchgebiete SAR-Mission: # Callsign D ie s er Au sd ru ck un te rli eg tn ic ht de m Än de ru ng sd ie ns t! Suchgeb.- Suchgebietsbeschreibung, Koordinaten etc. Nr. Seite 87 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang 7.11.6 Lagebericht Lfz-Unfallstelle 1. Meldende Person: 2. Kennzeichen/Lfz- Muster: 3. Art d. Unfalls: 4. Lage der Unfallstelle: de ru ng sd 6. Zustand und Art der Ladung (gefährliche Güter, Waffen u. Munition): ie ns t! 5. Zustand der Besatzung/PX: m Än 7. Personenschaden Dritter: tn ic ht de 8. Sach- bzw. Flurschäden: te rli eg 9. Einsatzkräfte vor Ort: sd ie s D 12. Bemerkung: er Au 11. Geforderte Unterstützung: ru ck un 10. Getroffene Maßnahmen: Eingangszeit der Meldung (Z): Dienststelle Weitermeldung an: Zeit (Z) Empfänger Init. GenFlSichhBw (nur militärisch) BFU DSK Abt FlBtrb FlSichh KdoTerrAufgBw LZ Kommando Heer, OvD BMVg FüSK I 2 Seite 88 Stand: April 2015 RCC Init. SAR EP Land Anhang 7.11.7 Hinweise aus der Bevölkerung SAR-Mission:# Hinweise aus der Bevölkerung zur Suche nach: 1. Anrufer/-in: Name: Adresse: t! Telefon/Handy-Nr./E-Mail/FAX: sd ie ns Bemerkungen zur Person: ru ng 2. Beobachtung: de lcl/Z Uhr ht Zeitpunkt (Wann): m Än de Standort/Blickrichtung (Wo): tn ic Wetter: ru ck (Farbe, Anzahl der Motoren usw.) un te rli eg Objekt (Was): Au sd Flugrichtung: D ie s er 3. Besonderheiten: 4. Meldung abgegeben bei: 5. Veranlasste Maßnahmen: 6. Aufgenommen: (Initials) (Datum) (Uhrzeit Z) 7. Bewertung durch SAREO: Seite 89 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang 7.11.8 Einsatzbefehl Bodentruppen EINSATZBEFEHL DES RESCUE COORDINATION CENTER (RCC) SAROP SAREX// ...................................../..................../.................... Einsatz-Nr. Jahr ie ns t! 1. Lage: Än de ru ng sd 2. Einsatzbefehl an: ........................................./................................................../...................... Einheit Name, DstGrd DTG te rli eg tn ic ht de m 3. Auftrag: ru ck un 4. Suchobjekt: Au sd 5. Suchgebiet Nr.: ie s er 6. Suchmethode: D 7. Abstand von Mann zu Mann: 8. Freq/TelNr.: 9. Beteiligte Einheiten: 10. Meldekopf: 11. Einsatzleitung/OSC: 12. Wetter: 13. Sonstiges: Seite 90 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang 7.11.9 Support request neighbour RCC´s ATTENTION SUPPORT REQUEST de ru ng sd ie ns t! RCC Münster, Germany Phone: +49 251 13 5757 Fax:: +49 251 13 5759 AFTN: ETRAYCYX E-Mail: [email protected] m Än RCC Münster request support in following case: from: RCC Münster, Germany to: ht de A) Date/Time: eg tn ic B) Kind of distress: C/S and type: te rli C) Number of aircraft involved: ATD: ETA: Au sd E) Aerodrome of destination: ru ck un D) Aerodrome of departure: 2. ie s er F) Alternates: 1. D G) Last known position: H) Departments and RCCs involved: I) Search and rescue measures in progress: J) Weather on scene: K) Comments to the situation: THANK YOU FOR YOUR COOP BEST REGARDS RCC Münster,Germany Seite 91 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang 7.11.10 Suchmeldung von Luftfahrzeugen durch Rundfunk und Fernsehen SAR-Leitstelle Land Such- und Rettungsdienst Der Bundeswehr 48145 Münster Postfach 4820 0251-13 57 57 0251-13 57 59 sd ie ns t! An de ru ng Betreff: Suchmeldung Än Sehr geehrte Damen und Herren, m Die SAR-Leitstelle Land in Münster bittet um die Verbreitung folgender Rundfunk-, bzw. ht de Fernsehdurchsage: tn ic TEXT: te rli eg Der Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr bittet die Bevölkerung um Gebiet un von/zwischen: sd ru ck und: Au um Unterstützung. Datum/Uhrzeit ie s er Seit dem D wird ein Luftfahrzeug vom Typ mit dem Kennzeichen und mit Personen an Bord vermisst. Die Farbe der Maschine ist Das Luftfahrzeug war auf einem Flug von . nach . Sachdienliche Hinweise sind an den Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr in Münster unter der Rufnummer 0251-13 57 57 oder an jede nächste Polizeidienststelle zu richten. Seite 92 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang 7.12 SAR-Tabellen D ie s er Au sd ru ck un te rli eg tn ic ht de m Än de ru ng sd ie ns t! 7.12.1 Entscheidungshilfediagramm Bild 15: Entscheidungshilfediagramm Beispiel: 1900 NM2 sind abzusuchen 4 Std stehen zur Verfügung 4 HS 2 MN Flugwegabstand 60 Kts GS Seite 93 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang tn ic ht de m Än de ru ng sd ie ns t! 7.12.2 Flächen-Zeit-Tabelle te rli eg Bild 16: Flächen-Zeit-Tabelle D ie s er Au sd ru ck un 7.12.3 Entdeckungswahrscheinlichkeit bei Sichtsuchen Bild 17: Entdeckungswahrscheinlichkeit bei Sichtsuchen Seite 94 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang D ie s er Au sd ru ck un te rli eg tn ic ht de m Än de ru ng sd ie ns t! 7.12.4 Fallschirm-Drift-Tabelle Bild 18: Fallschirm-Drift-Tabelle Seite 95 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang D ie s er Au sd ru ck un te rli eg tn ic ht de m Än de ru ng sd ie ns t! 7.12.5 Tabelle für die elektronische Suche Bild 19: Tabelle für die elektronische Suche Seite 96 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang D ie s er Au sd ru ck un te rli eg tn ic ht de m Än de ru ng sd ie ns t! 7.12.6 Tabelle zur Bestimmung der Suchtiefe über offenem und flachem Gelände Bild 20: Tabelle zur Bestimmung der Suchtiefe über offenem und flachem Gelände Seite 97 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang 7.13 Abkürzungen Alpha Time Alpha Zeit AUT Austria Österreich ACC Area Control Center Bezirkskontrollstelle (ziv.) ACFT Aircraft Luftfahrzeug AD Aerodrome Flugplatz ADF Automatic Direction Finder Automatisches Peilgerät AECC Aeromedical Evacuation Control Center AFIS Aerodrome Flight Information Service Flugplatzinformationsdienst AFOD US-ArmyFlight Operations Detachment US-Army Flugeinsatzzentrale AFSBw German Military Flight coordination office Amt für Flugsicherung der Bw AGL Above Ground Level Über Grund AIP Aeronautical Information Publication Luftfahrthandbuch AIS Aeronautical Information Service Flugabfertigungsdienst de ru ng sd ie ns t! A Flugabfertigungsstelle Än AIS unit Alert phase Bereitschaftsstufe ALR Alerting message ALT Altitude APP Approach control office ATA Actual Time of Arrival ATC Air Traffic Control ATD Actual Time of Departure ATE Actual Time Enroute ATP Allied Technical Publication ATS Air Traffic Services Flugverkehrsdienste ATTN Attention Zu Händen, Achtung AGeoBw Amt für Geoinformationswesen der Bw BEL Belgium Belgien BAF Belgium Air Force Belgische Luftwaffe BCN Beacon Funkfeuer BesAn Besondere Anweisungen BFE Befehl für den fliegerischen Einsatz BFU Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung BPOL Federal Police BMI Bundesministerium des Innern BNetzA Bundesnetzagentur BMVI Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ru ck un te rli eg tn ic ht de m ALERFA Alarmierungsmeldung Höhe Anflugkontrollstelle Tatsächliche Ankunftszeit Flugverkehrskontrolle Tatsächliche Abflugzeit D ie s er Au sd Tatsächliche Flugzeit Bundespolizei Seite 98 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang Bundesministerium der Verteidigung BMVg R BMVg – Abteilung Recht BSSt Bereichssuchstelle CAOC Combined air Operation Center CHE Switzerland Schweiz CR Combat Ready Einsatzreife CR SAR Combat Ready SAR Befähigung zur Durchführung SAR CRC Control and Reporting Center Flugmelde- und Leitzentrale CS Call Sign Rufzeichen CS Creeping Line Search Streckensuchverfahren CSC Creeping Line Search Coordinated Koordinierte Streckensuche CTA Control Area Kontrollbezirk CTP Combat Training Program CTLZ Control Zone (früher CTR) CZE Czech. Republic DEU Deutschland DEP Departure DETRESFA Distress phase DF Direction Finder DFS Deutsche Flugsicherung GmbH DME Distance Measuring Equipment DK Denmark DSK Division Schnelle Kräfte DR Dead Reckoning DRK Deutsches Rotes Kreuz DVU Datenverarbeitungsunterlagen EET Estimated Elapsed Time Voraussichtliche Flugdauer ELT Emergency Locator Transmitter Notfunkgerät (Luftfahrzeuge) EPIRB Emergency Position-Indicating Radio Beacon Notfunkgerät (Schiffe) ES Electronic Search Elektronische Suche ETA Estimated Time of Arrival Voraussichtliche Ankunftszeit ETD Estimated Time of Departure Voraussichtliche Startzeit ETE Estimated Time Enroute Voraussichtliche Flugzeit EXT Extension Nebenanschluss FAF French Air Force Franz. Luftwaffe FBH Flugbetriebshandbuch FIR Flight Information Region sd ie ns t! BMVg ru ng Kontrollzone Abflug Notstufe Peilung, Peilgerät Entfernungsmessgerät Dänemark sd ru ck un te rli eg tn ic ht de m Än de Tschechische Republik D ie s er Au Koppelnavigation Fluginformationsgebiet Seite 99 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang Flight Information Service Fluginformationsdienst FL Flight Level Flugfläche FLIP Flight Information Publication Fluginformationsveröffentlichung FRA France Frankreich FS Flugsicherung FSO Flight Safety Officer Flugsicherheitsoffizier (FlSichhOffz) FT Feet Fuß (Höhenangabe) GAF German Air Force Deutsche Luftwaffe GAM German Army Deutsches Heer GEN General Allgemein GND Ground Grund GNY German Navy Deutsche Marine GS Ground Speed Geschwindigkeit über Grund H Homing Pattern Elektronische Suche HS Hubschrauber hPa Hektopascal ICAO International Civil Aviation Organization IFF Identification Friend or Foe IFR Instrument Flight Rules ILS Instrument Landing System IMC Instrument Meteorological Conditions INCERFA Uncertainty phase JRCC Joint Rescue Coordination Center Kdo Kommando Kts Knots KT Krankentransport LUX Luxemburg L Locator Platzfunkfeuer Lat Latitude Geographische Breite LBA Luftfahrtbundesamt LdP Leiter der Presse Lfz Luftfahrzeug LKA Landeskriminalamt LKdo Landeskommando Long Longitude LTB Lufttransportbefehl LTG Lufttransportgeschwader Int. Zivilluftfahrt-Organisation Freund-/Feind-Kennung Instrumentenflugregeln Instrumentenlandesystem Instrumentenflugwetterbedingungen Ungewißheitsstufe Au sd ru ck un te rli eg tn ic ht de m Än de ru ng sd ie ns t! FIS D ie s er Knoten (Geschwindigkeitsangabe) Geographische Länge Seite 100 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang Marker Beacon Markierungsfunkfeuer MACC Military Area Control Center Militärische Bereichskontrollstelle MET Metereology Metereologische Kunde MIL Military Militärisch mph Miles per hour (statute) Landmeilen pro Stunde MR-SAR Missionreadiness SAR MRCC Maritime Rescue Coordination Center Seenotleitung MSL Mean Sea Level Normal Null MSN Mission MTCA Military Terminal Control Area Mil. FS-Nahverkehrsbereich MUAC Military Upper Area Control Center Militärische Bezirkskontrollstelle NAEW NATO Early Warning System NATO-Frühwarnsystem NATO North Atlantic Treaty Organization NDB Non-Directional Beacon NfL Nachrichten für Luftfahrer NLD Netherlands NM Nautical Miles NN Normal Null – Meereshöhe NOTAM Notice to Air Men OCL Obstacle Clearance Limit O/R On Request OS Contour Search OSC On Scene Coordinator PAR Precision Approach Radar Präzisionsanflugradar PECC Patient Evacuation Coordination Center Verwundeten-Leitstelle PIZ Presse- und Informationzentrum POL Poland PLB Personal Locator Beacon PS Parallel Sweep Search Flächensuche QFE Pressure value for altimeter setting (height above field elevation) Luftdruckwert zur Höhenmessereinstellung QNH Pressure value for altimeter setting (altitude above mean sea level) Luftdruckwert zur Höhenmessereinstellung RAC Rules of the air and air traffic service Luftverkehrsregeln und FS-Dienste RAFG Royal Air Force Germany Britische Luftwaffe Deutschland RCC Rescue Coordination Center SAR-Leitstelle RE Rettungseinsatz RNLAF Royal Netherlands Air Force sd ie ns t! M Niederlande Seemeilen (1,852 km) Nachrichten für Luftfahrer Hindernisfreigrenze Auf Anforderung Kontursuche Einsatzleiter im Suchgebiet D ie s er Au sd ru ck un te rli eg tn ic ht de m Än de ru ng Ungerichtetes Funkfeuer Polen Königl. Niederländische Luftwaffe Seite 101 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang Rescue Sub Centre SAR-Unterleitstelle RWY Runway Start- und Landepiste SAR Search and Rescue Such- und Rettungsdienst SAR-SAT SAR-Satellite (System) SM Statute Mile Englische Meile SOC Sector Operation Center Sektoroperationszentrale SPOC SAR Point of Contact SAR Kontakt, national SR Sunrise Sonnenaufgang SRR Search and Rescue Region Such- und Retttungsbereich SS Expanding Square Search Quadratsuche SS Sunset Sonnenuntergang TACAN Tactical Air Navigation (system) Taktisches Flugnavigationsverfahren TAS True Air Speed Wahre Eigengeschwindigkeit TC True Course Rechtweisender Kurs Tel Telephone Telefon TH True Heading THW Technisches Hilfswerk T/O Take Off TSN Trackline Search Non-return TSR Trackline Search Return TWR Aerodrome control tower (Tower) UACC Upper Area control Center UDA Upper Advisory Area UDF UHF Direction Finder UHF-Peilstelle UHF Ultra High Frequency Dezimeterwelle UIR Upper flight Information Region Oberes Fluginformationsgebiet USAFE US Air Force Europe US Luftwaffe Europa UTA Upper control Area Oberer Kontrollbezirk UTC Universal Time Coordinated Koordinierte Weltzeit VDF VHF Direction Finder UKW-Peilstelle VFR Visual Flight Rules Sichtflugregeln VHF Very High Frequency Ultrakurzwelle (UKW) VIP Very Important Person Sehr wichtige Persönlichkeit VLF Pilot in Command Verantwortlicher Luftfahrzeugführer VMC Visual Metereological Conditions Sichtflugwetterbedingungen VOR VHF Omnidirectional Radio UKW-Drehfunkfeuer de ru ng sd ie ns t! RSC sd ru ck un te rli eg tn ic ht de m Än Rechtweisender Steuerkurs Start, Abflug Streckensuchverfahren Streckenumkehrsuchverfahren Flugplatzkontrollstelle Bezirkskontrollstelle für oberen Luftraum D ie s er Au Oberes Flugberatungsgebiet Seite 102 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang VORTAC Co-located VOR and TACAN Örtlich vereint aufgestelltes VOR und TACAN Sector Search Sektorensuche WX Weather Wetter Z Zulu-Time UTC Z-Zeit ZLO Zenrtum für Luftoperationen ZDv Zentrale Dienstvorschrift D ie s er Au sd ru ck un te rli eg tn ic ht de m Än de ru ng sd ie ns t! VS Seite 103 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang 7.14 Bezugsjournal Überführt in Titel 1. Grundsatzweisung für den militärischen Such- und Rettungsdienst (VMBl 1981 S. 297) A-253/1 Der militärische Such- und Rettungsdienst 2. VorlAnwMilSAR DLO A1-253/1-1 Militärischer Such- und Rettungsdienst der Bw sd Titel ng (Nr.) Bezugsdokumente ie ns t! (Nr.) Bezugsdokumente de ru International ICAO-Konvention vom 07.12.1944, Artikel 25, Annex 11, Annex 12 2. International Aeronautical And Maritime Search And Rescue Manual (IMASAR-Manual) Volume I-III, London 2013 3. Internationales Signalbuch (ISB) ic ht de m Än 1. tn National eg Gesetz vom 07.04.1956, „Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt” (IntZLuftAbk) – Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur ICAO zum 08.06.1956 (BGBl 1956 II Nr.10 S.411) Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betreib ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungsgesetz) vom 26.08.1998 – Änderung vom 29.07.2009 (BGBl S. 242) Luftverkehrsgesetz in der jeweils gültigen Fassung - § 32 Absatz 1, Ziffer 6 - § 27c Absatz 2, Ziffer 1d Strafgesetzbuch - § 323c (Unterlassene Hilfeleistung) Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens (FS-AuftragsV) vom 11.11.1992 Verordnung über die Durchführung der Flugsicherung(FSDurchführungsV) vom 17.12.1992 - § 11 Ziffer 3 - § 15 und § 16 ck un te rli 1. Au sd ru 2. 5. 6. D 4. ie s er 3. 7. Betriebsanweisung für die Flugverkehrskontrolle (BA-FVK), Teil 600 8. Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP Germany) 9. 10. Gemeinsame Regelungen des Bundes und der Länder zur Durchführung des Such- und Rettungsdienstes für Luftfahrzeuge vom 22.02.2001 (NfL I-103/01) Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und dem Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Such- und Rettungsdienstes für Luftfahrzeuge und des maritimen Seite 104 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang Such- und Rettungsdienstes vom 13.06.2001 (VMBl 2001 S.126) Vereinbarungen über die Durchführung des Such- und Rettungsdienstes in Seenotfällen vom 11.03.1982 (Verkehrsblatt Heft 10/1982, Seite 191) A-2110/10 „Hilfeleistungen der Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen und im Rahmen der dringenden Eilhilfe“ A-2110/9 „Nutzung von Rettungsmitteln der Bundeswehr im Rahmen ziviler Rettungsmaßnahmen“ A-2110/11 „Hilfeleistungen der Bundeswehr im Rahmen der technischen Amtshilfe gemäß Art. 35 Abs. 1 Grundgesetz“ Teilkonzeption für bereichübergreifende Aufgaben Militärischer Such- und Rettungsdienst (TKBA-SAR, BMVg FüS IV 3/FüL III 3- Az 56-25 vom 31.10.1989) A-271/1 „Flugbetriebsordnung für bemannte Luftfahrzeuge der Bundeswehr“ ZDv 19/6 „Die Behandlung von Unfällen und Zwischenfällen mit militärischen Luftfahrzeugen“ 11. 12. 13. 14. 15. ns t! 16. sd ie 17. ZDv 99/40 „Wetterberatung für den Flugbetrieb der Bundeswehr“ 19. Militärisches Luftfahrthandbuch (Mil AIP Germany) de ru ng 18. Betriebsverfahren für die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs im 4m-Band (PDV/DV 810 Auszug) C2-271/1-1-200 „Flugbetriebsordnung Heer Band 1“, Kapitel 25 und 26 A1-254/1-1 „Nutzung von Notfunkgeräten in Verbindung mit dem COSPAS/SARSAT-System (C/S)“ GAF T.O. 14 Q1-1RUS6-11 „Technisches Handbuch Beschreibung und Einbauanweisung für den Rüstsatz SAR/RZ und Sonderausstattung Luftfahrzeug UH-1D Zielvereinbarungen zwischen Heer und Luftwaffe zur SARFlugfunknetz sowie SAR-spezifische IT/FM-Ausstattung der SARLeitstelle Land m Än 20. ht de 21. eg tn ic 22. un te rli 23. sd ru ck 24. 3. 4. 5. er ie s 2. D 1. Au NATO Allied Tactical Publication ATP-10 – Search and Rescue (STANAG 3552, z.Zt. ausgesetzt) ATP 33, Chapter 9, Section IV – SAR Operations (STANAG 3700) STANAG 3204 – Aeromedical Evacuation STANAG 3295 – Horse Collar/Rescue Strop Type Helicopter Hoisting Gear STANAG 3650 – Essential SAR Location Equipment and Associated Characteristics (Aircraft) 6. STANAG 7007 – Search and Rescue Electronic System (SARES) 7. STANAG 7030 – Combat Search and Rescue (CSAR) 8. 9. STANAG 3745 AMD (Edition 4) - Medical Training and Equipment Requirements for Search and Rescue (SAR) and Combat SAR Missions STANAG 3517 – Fernmeldeverkehr zw. den RCC´s nach ICAO DOC 6100-COM/505/4 Seite 105 Stand: April 2015 SAR EP Land Anhang 7.15 Liste der IAM zum SAR-Einsatzplan Land Gültig ab Ungültig ab: ck Änderungsjournal Au Änderung sd ru 7.16 un te rli eg tn ic ht de m Än de ru ng sd ie ns t! IAM-Nr. Datum Geänderter Inhalt D ie s er Nr. Seite 106 Stand: April 2015