Neuigkeiten zum Herbst 2007

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Neuigkeiten zum Herbst 2007
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Neuigkeiten, Änderungen
u n d a l l g e m e i n e H i nw e i s e
zum Herbst 2016:
Stand: 28.06.2016
Rapsherbizide:
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NEU: Clearfield-Clentiga (BASF): 250 g/l Quinmerac + 12,5 g/l Imazamox,
HRAC: O + B, Suspensionskonzentrat (SC),
in Winterraps (ausgen. Grünraps) im Herbst im Nachauflauf in BBCH 10-18
mit 1,0 l/ha (+1, 0 l/ha Dash E.C.)
gg. Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Clearfield-Rapssorten,
Auflagen:
NG343: Die maximale Aufwandmenge von 250 g Quinmerac pro Hektar und
Jahr auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen
Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln – nicht überschritten werden.
NG354: Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 12,5 g
Imazamox pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen
diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten
werden.
NT108: 5+20m 75%, NW642-1: * (länderspezifisch),
WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.,
WP763: Anwendung nur in Sorten mit zusätzlicher Bezeichnung Imazamoxresistent oder Clearfield.
Abpackung:
2 x 5 ltr. Clearfield Clentiga + 2 x 5 ltr. Dash E.C.
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NEU: Quantum Power-Set (FMC):
Abpackung:
24 ltr. Quantum + 3 ltr. Gamit 36 CS,
80 ltr. Quantum + 10 ltr. Gamit 36 CS
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Select 240 EC (FMC): neue langfristige Zulassung erhalten (024366-00)!
bei wie bisher mit Para Sommer: nur noch 4 Indikationen (Winterraps,
Futtererbse (in Beständen zur Saatguterzeugung), Lupine-Arten,
Schaf- + Rotschwingel (in Beständen zur Saatguterzeugung)),
alle Indikationen mit NG405 (Drainauflage), NT102, NW605+606, NW706,
(WP734), (VV207),
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NEU: Select 240 EC (mit Radiamix) (FMC):
zugelassen in Winterraps, Zucker- + Futterrübe, Kartoffel, Futtererbse (in Beständen zur Saatguterzeugung), Ackerbohne, Rotklee, Luzerne, Lupine Arten Schaf+ Rotschwingel (in Beständen zur Saatguterzeugung), Nadel- + Laubholz,
Spargel, Zwiebelgemüse, Beten, Kohl- + Speiserüben, Erdbeeren und Baumschulgehölzpflanzen,
Auflagen: NT108/109, NW642-1 (länderspezifisch),
Abpackung:
5 x (1 ltr. Select 240 EC + 2 x 1 ltr. Öl),
5 ltr. Select 240 EC + 10 ltr. Öl)
Bitte beachten Sie die teils unterschiedlichen Auflagen
in den Indikationen mit Para Sommer oder mit Radiamix!
Auslieferungen ab 01.07.2016 seitens der FMC nur noch als Select 240 EC (mit Radiamix)!
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Trivko (Syngenta): = Fusilade Max
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Getreideherbizide:
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Alliance suPrim Pack (Nufarm):
Abpackung:
8 x 250 g Alliance + 8 x 250 ml Troller,
1 x 1 kg Alliance + 1 x 1 ltr. Troller,
2 x 2,5 kg Alliance + 1 x 5 ltr. Troller
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Carmina Complett (Nufarm): neue Abpackung:
2 x 10 ltr. Carmina 640 + 1 x 0,867 kg Alliance
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CCK-Paket 80 (Nufarm): neue Abpackung:
6 x Carmina Complett (2 x 10 ltr. + 1 x 0,867 kg) + 4 x 3 kg Kaiso Sorbie
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Ciral (Spiess Urania): kein Vertrieb mehr!
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Fenikan (Bayer CS): Zulassungsende am 30.06.2016,
Abverkaufsfrist: 30.12.2016,
Aufbrauchfrist: 30.09.2017!!!
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alle Isoproturon- + Triasulfuron-haltigen Pflanzenschutzmittel:
Widerruf der Zulassungen zum 30.09.2016,
Abverkaufsfrist: 30.03.2017, Aufbrauchfrist: 30.09.2017 (nicht 30.03.2018!!!)
Das betrifft: Arelon flüssig, Herbaflex, Isofox (InnoProtect Isofox), Protugan,
Solar (kein Vertrieb) und Zoom (mit Triasulfuron).
Die gilt in gleicher Weise auch für die entsprechenden Parallelimporte.
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NEU: Vertix (Spiess Urania): 400 g/kg Thifensulfuron + 100 g/kg Flupyrsulfuron,
HRAC: B (ALS-Hemmer), wasserdispergierbares Granulat (WG),
AWM: 80 g/ha, max. 1x,
im Herbst in BBCH 11-29 in Winterweizen, -roggen, -triticale
und im Frühjahr in BBCH 11-30 in Winterweizen,
gg. Ackerfuchsschwanz, Windhalm und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter,
Auflagen:
NT109: 5+20m 90%,
NW605: 50% 5m, 75% *, 90% *, NW606: 5m,
im Herbst: WP710: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.,
im Frühjahr: WP720: Kein Nachbau von zweikeimblättrigen
Zwischenfrüchten sowie Winterraps.
Abpackung:
10 x 250 g, 10 x 1 kg,
2 x 300 g Sumimax + 3 x 250 g Vertix als Pack
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Viper Compact (DOW): neues zusätzliches Gebinde: 15 ltr.
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Kartoffelkeimhemmungsmittel:
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NEU: Neonet Dust (Belchim): Keimhemmungsmittel mit 10 g/kg Chlorpropham,
Formulierung: Staub/Pulver (DP),
Anwendung: 1 x 1 kg/t, im Großlager bei der Einlagerung auf das Förderband
mit einem Dosiergerät stäuben; nicht für Pflanzgut einsetzen,
Auflage: VV229: Keine zusätzliche Anwendung mit anderen, diesen Wirkstoff
enthaltenden Mitteln in Speisekartoffeln. (Mit Speisekartoffeln sind Kartoffeln gemeint,
die ungeschält in Verkehr gebracht werden. Verarbeitungs- und Industriekartoffeln sind von dieser
Auflage nicht betroffen.)
Abpackung: 25 kg
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Neonet 500 HN (Belchim): kein Vertrieb mehr!
Schneckenkorn:
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NEU: Metarex INOV (De Sangosse): 40 g/kg Metaldehyd, Nasspressung,
ab Schwellenwert/Warndienstaufruf, Gewässerabstand: länderspezifisch,
30-24 Körner/qm, max. 5x, im Abstand von 5 Tagen, max. 17,5 kg/Fläche,
o 5 kg/ha, als Flächenbehandlung in Getreide, Raps, Rüben, Mais,
Hanf, Sonnenblumen, Soja, Mohn und im Gemüse- + Zierpflanzenbau,
o 4 kg/ha, als Reihenbehandlung in Raps, Rüben, Mais,
Hanf, Sonnenblumen, Soja, Mohn und im Gemüse- + Zierpflanzenbau,
o 4 kg/ha als Beimischung zum Saatgut im Weizen
Abpackung: 5 kg und 20 kg und 300 kg BigBag
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Patrol Meta Pads (Sp. Ur.) + Schneckenkorn Spiess Urania (Sp. Ur.):
Zulassungsende seit 31.12.2015,
Aufbrauchfrist: 30.06.2017!
 Glyphosate:
alle Glyphosate und glyphosat-haltigen Produkte (incl. Kyleo etc.)
haben eine neue Glyphosatanwendungsbestimmung erhalten:
„NG352: Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen
Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet.“
Diese Regelung gilt auch dann, wenn das Mittel für unterschiedliche Indikationen
angewendet wird und auch bei der Verwendung verschiedener Glyphosat-Produkte.
Dies löst die bisherige Auflage NG351 ab.
(„Mit diesem und anderen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen innerhalb eines
Kalenderjahres auf derselben Fläche maximal 2 Behandlungen mit einem Mindestabstand
von 90 Tagen durchgeführt werden. Die maximale Wirkstoff-Aufwandmenge von 3,6 kg pro
ha und Jahr darf dabei nicht überschritten werden.“)
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Weitere allgemeine Hinweise zum Herbst 2016:
 „Neue Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel
mit den Wirkstoffen Pendimethalin und Prosulfocarb festgesetzt,
die die Verflüchtigung und Abdrift herabsetzen sollen.
Die neuen Anwendungsbestimmungen gelten für alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel, die die Wirkstoffe Pendimethalin bzw. Prosulfocarb enthalten und für
alle Anwendungsgebiete.
Dies betrifft Picona, Stomp Aqua, Stomp Raps, Activus/SC, Trinity,
Stallion Sync Tec, Malibu, Boxer, Filon, Roxy 800 EC.
Die Anwendungsbestimmungen haben folgenden Wortlaut:
 NT145: "Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha
auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen,
das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993
(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung,
mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist.
Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte"
sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden
Fläche einzuhalten."
 (NT146) "Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht
überschreiten."
 (NT170) "Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s
nicht überschreiten."
(Quelle: BVL, 10.03.2016)
 Imazamox-Anwendungsbestimmung:
„NG354: Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 12,5 g
Imazamox pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen
diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.“
Dies betrifft: Clearfield-Clentiga
 Quinmerac-Anwendungsbestimmung:
„NG343: Die maximale Aufwandmenge von 250 g Quinmerac pro Hektar und
Jahr auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen
Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.“
Dies betrifft: Clearfield-Clentiga, Fuego Top
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 Clomazone-Anwendungsbestimmungen (seit Mai 2014):
(z.B. Bengala, Centium 36 CS, Gamit 36 CS, Colzor Trio, Nimbus CS):
vor der Applikation:
während der Applikation:
nach der Applikation:
NT 152, NT 153,
NT 127, NT 145, NT 146, NT 155,
NT 154 (Dies gilt nur für Centium 36 CS + Gamit 36 CS!)
NT 149
WP 734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WP 740: Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
WP 744: Schäden an benachbart wachsenden Gehölzen möglich.
WP 775: Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen,
insbesondere Wintergetreide, möglich. [betrifft z.B. Colzor Trio]
 Definition: „Zu Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind,
gehören insbesondere öffentliche Parks und Gärten, Grünanlagen in öffentlich
zugänglichen Gebäuden, öffentlich zugängliche Sportplätze einschließlich Golfplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Friedhöfe sowie Flächen in
unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens. …“ Quelle: Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG) vom 06.02.2012, § 17, Abs. 1 Nr. 3
 Metazachlor-Anwendungsbestimmungen (seit 2012):
(wie z.B. Bengala, Butisan, Butisan Gold, Butisan Kombi, Butisan Top, Clearfield-Vantiga, Fuego,
Fuego Top, Nimbus CS, Rapsan 500 SC):
Anwendungsbestimmung NG 346 beachten! („Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche – auch in
Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln – nicht
überschritten werden.“  max. alle 3 Jahre [z.B. Fruchtfolge Raps – Weizen – Gerste]
 „Mindestabstände zu Anwohnern und Umstehenden
bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aktualisiert“
„Anwender von Pflanzenschutzmitteln müssen ab sofort neue Mindestabstände
zu unbeteiligten Dritten (Anwohner und Umstehende) einhalten.
Die Abstände betragen bei Spritz- bzw. Sprühanwendungen zwei Meter
in Flächenkulturen und fünf Meter in Raumkulturen.
Die genannten Mindestabstände gelten zu Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind (im Sinne von §17 des Pflanzenschutzgesetzes) [siehe oben bei Clomazone],
zu Grundstücken mit Wohnbebauung und privat genutzten Gärten,
sowie zu unbeteiligten Dritten, die z. B. benachbarte Wege nutzen. …“
[-> bedeutet, dass zu den Wegen generell kein Abstand von 2 m einzuhalten ist,
sondern zu der Person, die sich gerade dann auf dem Weg aufhält.]
(Quelle: BVL, 03.06.2016)
Die detaillierten Auflagen der Pflanzenschutzmittel im Herbst 2016
finden Sie in dieser Broschüre hinten in der „Abstandsauflagentabelle“.
--------------Stand: 28.06.2016
BSL Betriebsmittel Service Logistik GmbH & Co. KG