FORMULAR-SIGE-PLAN für Hallen und Ställe
Transcription
FORMULAR-SIGE-PLAN für Hallen und Ställe
SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZPLAN FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHE HALLEN UND STÄLLE Dieser Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) ist vom Bauherren oder einem beauftragten Dritten zu erarbeiten, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle gleichzeitig oder nacheinander tätig werden und besonders gefährliche Arbeiten im Sinne der Baustellenverordnung ausgeführt werden. GEWERK TÄTIGKEIT BAUABLAUF UND GEGENSEITIGE GEFÄHRDUNGEN = (LSV-FOB / LBG / TAD-WÜ / Steinberger / V04-02) Besonders gefährliche Arbeiten sind z.B. Arbeiten mit der Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 7 m oder Arbeiten in einem geringeren Abstand als 5 m von Hochspannungsleitungen. Diese Arbeitshilfe ist konzipiert für den Neubau von landwirtschaftlichen Hallen und Ställen mit einer Dachneigung bis 45 Grad und einer Traufhöhe > 3 m. Es werden die gewerblichen Arbeitsschutzbestimmungen und auch die bei Eigenbauarbeiten geltenden landwirtschaftlichen Vorschriften aufgeführt. Durch Ankreuzen können die möglichen Gefährdungen markiert und die auszuführenden Sicherheitsmaßnahmen ausgewählt werden! GEWERKBEZOGENE WESENTLICHE MÖGLICHE GEFÄHRDUNGEN MINDEST-MASSNAHMEN = BESONDERS WICHTIGE MASSNAHMEN = ARBEITSSCHUTZ-BESTIMMUNGEN WER IST FÜR DIE AUSGEWÄHLTEN LANDW. -BG MASSNAHMEN VERANTWORTLICH? GEWERBL.-BG (z.B. "Fa. Stallbau" oder "Eigenleistung") Erdarbeiten und Kanalarbeiten Schalungs-, Beton- und Stahlbetonarbeiten Erstellung der Rohplanie oder ggf. Baugrube Fundament- und Grabenaushub und Kanalrohreinbau Sturz beim Betreten oder Verlassen der Baugrube Stromschlag durch Beschädigung erdverlegter Leitungen Verschüttetwerden durch nachrutschende Erdmassen oder plötzlich hereinbrechende Grabenwände Fundamente, Kanäle, Sockel, Schächte, Melkstand, und andere (Stahl-) Betonwände Absturz in ausgehobene Erdgruben und Erdgräben Absturz von der Wandschalung beim Betonieren Hineinfallen oder Hineintreten in betonierte Bodenöffnungen, -aussparungen, -vertiefungen, -schächte oder -kanäle Bodenplatte Mauerarbeiten Zimmer- oder Stahlbauarbeiten Mauerarbeiten Absturz von mangelhaften Hilfsgerüsten in das Innere des Gebäudes Absturz aus dem Gebäude heraus in das Baugelände Errichtung der Dachkonstruktion ... Umsturz des Baukranes (Turmdrehkranes) oder des Mobilkranes (auch LKW-Ladekranes) durch Nachgeben des Untergrundes Stromüberschlag durch vorhandene elektrische Freileitungen beim Einsatz des Baukranes, des Mobilkranes, bei allen Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen mit < 5 m Abstand (z.B. auch beim Einsatz des Betonpumpwagens bei Betonierarbeiten) ... mit Fertig- bzw. Montagebauteilen Absturz beim kurzzeitigen Besteigen von Binderkonstruktionen (z.B. Leimholz-, Nagelplatten-, Stahlbinder) zum Festlegen bzw. Ausrichten der Binder und Lösen der Anschlagmittel Absturz vom Dach beim Befestigen von Hauptträgern (z.B. Pfetten und Sparren) und Querträgern (z.B. Dachlatten, aber auch Koppelpfetten bei Binderkonstruktionen) ... mit zimmermannsmäßiger Bauweise Verkleidung der Dachüberstände Absturz vom Dach, von Leitern oder mangelhaften Hilfsgerüsten Spenglerarbeiten Rinnenhaken, Dachrinnen, Blechverkleidungen Fallrohre Absturz vom Dach oder von mangelhaften Hilfsgerüsten Absturz von Leitern oder mangelhaften Hilfsgerüsten Dachdeckungsarbeiten Verlegen der Dacheindeckung Absturz vom Dach in das Innere des Gebäudes Absturz oder Abrutschen vom Dach an Traufen und Ortgängen Durchbruch bei nicht durchtrittsicherer, nicht begehbarer Dacheindeckung (oder durch Überlastung mit Arbeitsmaterial) Zimmer- und Holzbauarbeiten Technische Installationen und Stalltechnik und Innenausbau MITGELTENDE UNTERLAGEN: Unterkonstruktion für die Wandverkleidung und Anbringung der Wandverkleidung Einbau von Fenstern, Toren, Türen, Windschutz-Netzen z.B. Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Elektroarbeiten und und z.B.Aufstallungen, Fütterung, Tränken, Entmistung, u.a. und z.B. Putzarbeiten, Fliesenarbeiten, Malerarbeiten, u.a. Absturz von mangelhaften Hilfsgerüsten Absturz von mangelhaften Hilfsgerüsten keine gleichzeitigen Bauarbeiten an übereinanderliegenden Arbeitsplätzen ! Aushang und Beachtung des ausgefüllten Plakates "Hinweise zur Ersten Hilfe" oder "Anleitung zur Ersten Hilfe" Montageanweisung ............................................................................................................. ............................................................................................................. Absturz von Leitern oder mangelhaften Hilfsgerüsten Stromschlag durch schadhafte elektrische Betriebsmittel GEMEINSAM GENUTZTE SICHERHEITS-EINRICHTUNGEN, DIE VORZUHALTEN SIND UND NUR NACH RÜCKSPRACHE MIT DEM SiGe-KOORDINATOR ABGEBAUT WERDEN DÜRFEN: Leiter oder Hilfstreppe verwenden bei Tiefen > 1,25 m; ggf. Laufsteg mit Geländer Information über Erdkabel vor Aushubbeginn einholen; Kabel orten und sichern maximal 1,25 m tief ausheben Aushub tiefer als 1,25 m: Wände abböschen nach DIN 4124 Aushub tiefer als 1,25 m: mit Verbau ausheben nach DIN 4124 Gruben- o. Grabenränder auf eine Schutzstreifenbreite von 60 cm nicht belasten Sicherheitsabstand zu unverbauten Gruben oder Gräben mit Fahrzeugen, Anhängern, Baggern bis 12 t Gesamtgewicht > 1,00 m und über 12 t Gesamtgewicht > 2,00 m einhalten Aushub tiefer als 1,25 m: Einsetzen eines geeigneten Grabenverbaugerätes UVV 2.7 § 10 BGV C22 §§ 10,31 UVV 2.7 § 7 u. 1.4 § 4 BGV C22 § 16 UVV 2.7 § 9 BGV C22 §§ 6,28 UVV 2.7 § 9 BGV C22 §§ 6,28 UVV 2.7 § 9 BGV C22 §§ 6,28 UVV 2.7 §§ 9,10 BGV C22 § 31 UVV 2.7 § 9 BGV C22 § 28 --- --- --- --- UVV 2.7 § 9 BGV C22 §§ 6,28 Feste Absperrung in 2,00 m Abstand zur Absturzkante errichten, falls Böschungswinkel > 60° und Absturzhöhe > 2,00m Geländer an der Absturzkante (Böschungskante der Baugrube) errichten bei Grabenbreiten > 80 cm Übergänge bzw. Laufstege schaffen Betonier- bzw. Arbeitsgerüst mit Geländer bei Arbeitsplatzhöhen > 2,00 m begehbare, unverschiebbare Abdeckung oder Auffüllung mit Sand o.ä. provisorisches Geländer an den Bodenöffnungen, Schächten o. Kanälen herstellen UVV 2.7 § 6 BGV C22 § 12 --- --- UVV 2.7 § 6 BGV C22 § 12 UVV 2.7 § 10 BGV C22 § 31 UVV 2.7 §§ 3,6 BGV C22 §§ 6,12 UVV 2.7 § 6 BGV C22 § 12a UVV 2.7 § 6 BGV C22 § 12a Bock-, Fahr- oder Standgerüste mit Geländer bei Arbeitsplatzhöhen > 2 m Stand- oder Konsolgerüste aussen als Auffangeinrichtung anbringen, beim Mauern über die Hand spätestens bei > 5,00 m (LBG > 2,00 m) Absturzhöhe UVV 2.7 §§ 3,6 BGV C22 §§ 6,12 UVV 2.7 §§ 3,6 BGV C22 §§ 6,12 --- --- Verwendung von lastverteilenden Schwellen mit ausreichender Auflagefläche unter den Stützfüßen Einhaltung des Sicherheitsabstandes der Stützfüße zu Gruben oder Gräben: bis 12 t Krangesamtgewicht > 1,00 m und über 12 t Krangesamtgewicht > 2,00 m Turmdrehkrane benötigen SK-Prüfung nach jedem Aufstellen (alle 4 Jahre SV-Prüf.) Sicherheitsabstände einhalten: ...........m (bei unbekannter Spannung: > 5,00 m) Freileitung vom Elektroversorgungs-Unternehmen spannungsfrei schalten lassen Freileitung vom Elektroversorgungs-Unternehmen abdecken lassen Freileitung unter Berücksichtigung von Lastenpendelbewegungen abschranken Kran mit technischer Drehwerksbegrenzung während des Betriebs Straff gespannte Stahlseile mit Geländerpfosten auf den Bindern in Handhöhe zum Festhalten und zum Befestigen der Sicherheitsgeschirre anbringen Falls möglich, Träger bzw. Binder nicht besteigen und fahrbare Arbeitsbühnen oder Hubarbeitsbühnen verwenden! Personenauffangnetz im Gebäudeinneren aufhängen und 1,00 m breites Fanggerüst VSG 3.1 § 2 BGV D6 § 40 --- --- UVV 2.7 § 9 BGV C22 § 28 --- --- VSG 3.1 § 18 BGV D6 §§ 25-28 UVV 2.7 § 7 u. 1.4 § 4 BGV C22 § 16 u. D6 § 39 UVV 2.7 § 7 u. 1.4 § 4 BGV C22 § 16 u. D6 § 39 UVV 2.7 § 7 u. 1.4 § 4 BGV C22 § 16 u. D6 § 39 UVV 2.7 § 7 u. 1.4 § 4 BGV C22 § 16 u. D6 § 39 UVV 2.7 § 7 u. 1.4 § 4 BGV C22 § 16 u. D6 § 39 UVV 2.7 § 6 BGV C22 § 12 --- --- ArbSchG § 4 ArbSchG § 4 u. --- BGV C22 § 7 UVV 2.7 §§ 3,6 BGV C22 §§ 6,12 an allen Gebäudeaussenkanten aufstellen oder anbringen Falls Netze unzweckmäßig sind, Anseilschutz an geeigneten Anschlagpunkten (oder an den vorgenannten Stahlseilen) verwenden Falls möglich, Träger bzw. Binder nicht besteigen und fahrbare Arbeitsbühnen oder Hubarbeitsbühnen verwenden! Aufstellen von Arbeitsgerüsten als Fanggerüste mit Geländer (z.B. 1,00 m breites Standgerüst) --- --- UVV 2.7 § 6 BGV C22 § 12 --- --- ArbSchG § 4 ArbSchG § 4 --- --- UVV 2.7 §§ 3,6 BGV C22 §§ 6,12 Aufstellen von Arbeitsgerüsten als Fanggerüste mit Geländer (z.B. 1,00 m breites Standgerüst) UVV 2.7 §§ 3,6 BGV C22 §§ 6,12 Personenauffangnetz im Gebäudeinneren aufhängen (bei Absturzhöhen > 3,00 m) Fanggerüst an allen Gebäudeaussenkanten aufstellen oder anbringen Erweiterung des Fanggerüstes an den Traufen mit einer Fangwand bei Dachneigungen > 20 Grad (= Erstellung eines Dachfanggerüstes) Einbau bzw. Wahl von durchtrittsicheren Dacheindeckungen abrutschgesicherte Verlegung von lastverteilenden Hilfsbohlen oder Hilfsstegen UVV 2.7 § 6 BGV C22 § 12 UVV 2.7 §§ 3,6 BGV C22 §§ 6,12 UVV 2.7 §§ 3,6 BGV C22 § 6,8,12 --- --- ArbSchG § 4 ArbSchG § 4 UVV 2.7 § 5 BGV C22 § 11 Aufstellen von Arbeitsgerüsten als Standgerüste oder fahrbare Arbeitsbühne, immer mit Geländer bei Arbeitsplatzhöhen > 2,00 m Bock-, Fahr- oder Standgerüste, jeweils mit Geländer bei Absturzhöhen > 2 m, oder Hubarbeitsbühne oder Arbeitskorb (z.B. am Frontlader) UVV 2.7 §§ 3,6 BGV C22 §§ 6,12 --- --- UVV 2.7 §§ 3,6 BGV C22 §§ 6,12 --- --- Bock-, Fahr- oder Standgerüste, jeweils mit Geländer bei Absturzhöhen > 2 m, oder Hubarbeitsbühne oder Arbeitskorb (z.B. am Frontlader) Auswahl geeigneter und unbeschädigter elektrischer Betriebsmittel (z.B. spritzwassergeschützt) und bestimmungsgemäße Verwendung Fehlerstromschutzschalter mit max. 30 mA im besonderen Speisepunkt: >im Bau- oder Kleinstbaustromverteiler (mit max. 2 Schuko-Steckdosen) >im Schutzverteiler (PRCD-S mit max. 3 Schuko- und einer CEE-Steckdose) >im mobilen Schnurzwischengerät (PRCD-S mit einer Steckvorrichtung) UVV 2.7 §§ 3,6 BGV C22 §§ 6,12 --- --- Personenauffangnetz Anschlagpunkte für Sicherheitsgeschirre, falls Netze unzweckmäßig Arbeitsgerüste an allen Gebäudeaussenkanten als Fanggerüste (Standgerüst) Fangwände am Standgerüst (= Dachfanggerüste) Besonderer Stromspeisepunkt ..................................................................... Hubarbeitsbühne Fahrbare Arbeitsbühne SICHERHEITS- U. GESUNDHEITSCHUTZPLAN BAUVORHABEN:................................................ ........................................................................... ORT:................................................................... BAUHERR:......................................................... SiGe-KOORDINATOR:........................................ VSG 1.4 §§ 1,3 BGV A2 mit BGI 608 --- --- VSG 1.4 § 2 BGV A2 mit BGI 608 --- --- --- --- --- ---