Piercing und Nail-Art
Transcription
Piercing und Nail-Art
Piercing und Nail-Art bei medizinischem Personal Hochemotionales Thema Freie Entfaltung der Persönlichkeit Geschmack & Ästhetik Wirkung auf Dritte Hochemotionales Thema Freie Entfaltung der Persönlichkeit Geschmack & Ästhetik Wirkung auf Dritte Hygiene Arbeitsschutz Forensik vor Gericht Piercing >Über Geschmack lässt sich (nicht) streiten< Piercing und Schmuck Unsichtbarer Bereich Unkritisch und erlaubt z.B. Bauchnabelpiercing Intimpiercing Zehenring Piercing und Schmuck Sichtbarer Bereich – Gesicht Grundsätzlich zulässig Piercing und Schmuck Sichtbarer Bereich – Gesicht Grundsätzlich zulässig 1. Ausnahme >Ästetik< ‚Zuviel des Guten‘ Piercing und Schmuck Sichtbarer Bereich – Gesicht Grundsätzlich zulässig 1.Ausnahme >Ästetik< ‚Zuviel des Guten‘ 1.Ausnahme >Hygiene< Entzündungsreaktion Piercing und Schmuck Sichtbarer Bereich – Gesicht Grundsätzlich zulässig 1.Ausnahme >Ästetik< ‚Zuviel des Guten‘ 1. Ausnahme >Hygiene< Entzündungsreaktion 1.Ausnahme >Arbeitsschutz< Piercing und Schmuck Spezialfall >Ohr< Grundsätzlich zulässig Piercing und Schmuck Spezialfall >Ohr< Grundsätzlich zulässig Piercing und Schmuck Spezialfall >Ohr< Nicht zulässig Ohrgehänge aus grüner OP-Haube hervorschauend Piercing und Schmuck Spezialfall >Hals< Kette nur zulässig, wenn enganliegend (im Pflegebereich) Piercing und Schmuck Spezialfall >Hals< Kette nur zulässig, wenn enganliegend (im Pflegebereich) unter Hemd verdeckt (bei Bereichskleidung) Piercing und Schmuck Piercing und Schmuck Piercing und Schmuck Spezialfall >Zunge< Grundsätzlich zulässig Piercing und Schmuck Spezialfall >Zunge< Grundsätzlich zulässig Ausnahme >Ästetik< ‚Zuviel des Guten‘ Schmuck an Unterarmen Armbänder Freundschaftsbändchen Nicht zulässig da nicht desinfizierbar, da behindernd bei der hyg. Händedesinfektion, da verboten nach TRBA 250 (UVV) Schmuck an Unterarmen Armbanduhren Nicht zulässig da nicht desinfizierbar, da behindernd bei der hyg. Händedesinfektion, da verboten nach TRBA 250 (UVV) Schmuck an Unterarmen Armbanduhren Hygienisches Problem, vor allem bei körperlicher Arbeit, da Schweiß unter Uhrenboden gutes Keimnährmedium ist Schmuck an Unterarmen Armbanduhren Arbeitsmittel für Patientensicherheit, um korrekte Zeitangaben zu haben z.B. Medikamentenapplikation (Anästhesie) z.B. Dokumentation (Pflege) Schmuck an Händen Ringe (auch Eheringe!) Nicht zulässig da nicht desinfizierbar, da behindernd bei der hyg. Händedesinfektion, da unterwandert von Desinfektionsmittel, langfristig Haut schädigend, da verboten nach TRBA 250 (UVV) Schmuck an Händen Ringe (auch Eheringe!) Schmuck an Händen Ringe (auch Eheringe!) 2 d Umwelthygiene Nagellack Nicht zulässig, da 1.behindernd bei der Desinfektion oder 1.nicht desinfizierbar 1. Nagellack vs. Desinfektion Frischer Nagellack ohne Härter hyg. Händedesinfektion 0 x 1. Nagellack vs. Desinfektion Frischer Nagellack ohne Härter hyg. Händedesinfektion 0x2x 1. Nagellack vs. Desinfektion Frischer Nagellack mit Härter hyg. Händedesinfektion 10 x 23 Nagellack Nicht zulässig, da 1.behindernd bei der Desinfektion oder 1.nicht desinfizierbar 2. Nagellack im UV-Licht Nagellack Nicht zulässig Frischer Nagellack ohne Härter löst sich durch alkoholische HD Gehärteter Nagellack entzieht sich dem Desinfektionsmittel Nail-Art und French-Maniküre Nail-Art und French-Maniküre Nail-Art und French-Maniküre Nagellack, Gelabdeckung, künstliche Fingernägel u.ä. sind in Bereichen, in denen eine hygienische Händedesinfektion notwendig ist, nicht zulässig! Fingernägel sind kurz zu halten. Nail-Art und French-Maniküre Nail-Art und French-Maniküre Nicht zulässig, da nicht desinfizierbar Nail-Art und French-Maniküre Nicht zulässig, da nicht desinfizierbar 23.10.2011 Dr. M. Thieves, Klinikum Darmstadt GmbH, Krankenhaus- und Umwelthygiene Nail-Art und French-Maniküre Nicht zulässig, da anfällig für Keim- und Pilzwachstum Studienlage ist eindeutig Nail-Art und French-Maniküre Tragedauer: Wochen... Nail-Art und French-Maniküre Nicht zulässig da nicht desinfizierbar, da behindernd bei der hyg. Händedesinfektion, da anfällig für Keim- und Pilzwachstum, da bei langen Nägeln Gefahr der Patientenschädigung besteht. Nail-Art und French-Maniküre Nicht zulässig da nicht desinfizierbar, da behindernd bei der hyg. Händedesinfektion, da anfällig für Keim- und Pilzwachstum, da bei langen Nägeln Gefahr der Patientenschädigung besteht. Tatto o Tattoos sind grundsätzlich zulässig Ausnahme >Patient erschreckend< 23.10.2 Hochemotionales Thema Geschmack & Ästhetik Wirkung auf Dritte Arbeitsschutz Juristische Bedeutung ... Hygiene am Arbeitsplatz im Gesundheitsdienst 23.10.2011 Dr. M. Thieves, Klinikum Darmstadt GmbH, Krankenhaus- und Umwelthygiene Erst denken – dann handeln „Meines war auch mal ein Adler“ 23.10.2011 Dr. M. Thieves, Klinikum Darmstadt GmbH, Krankenhaus- und Umwelthygiene DGKH-Empfehlung Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene Empfehlung vom 01.10.2010 >Schmuck, Piercing und künstliche Fingernägel in Krankenhaus und Pflegeeinrichtung< Internet www.dgkh.de Fachinformationen Empfehlungen >Schmuck, Piercing und künstliche Fingernägel in Krankenhaus und Pflegeeinrichtung< Piercing und Nail-Art Danke für Ihre Aufmerksamkeit!