Piercing und Nail-Art

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Piercing und Nail-Art
Piercing und Nail-Art
bei medizinischem Personal
Hochemotionales Thema
Freie Entfaltung der Persönlichkeit
Geschmack & Ästhetik
Wirkung auf Dritte
Hochemotionales Thema
Freie Entfaltung der Persönlichkeit
Geschmack & Ästhetik
Wirkung auf Dritte
Hygiene
Arbeitsschutz
Forensik vor Gericht
Piercing
>Über Geschmack lässt
sich (nicht) streiten<
Piercing und Schmuck
Unsichtbarer Bereich
Unkritisch und erlaubt
z.B. Bauchnabelpiercing
Intimpiercing
Zehenring
Piercing und Schmuck
Sichtbarer Bereich – Gesicht
Grundsätzlich zulässig
Piercing und Schmuck
Sichtbarer Bereich – Gesicht
Grundsätzlich zulässig
1. Ausnahme >Ästetik<
‚Zuviel des Guten‘
Piercing und Schmuck
Sichtbarer Bereich – Gesicht
Grundsätzlich zulässig
1.Ausnahme >Ästetik<
‚Zuviel des Guten‘
1.Ausnahme >Hygiene<
Entzündungsreaktion
Piercing und Schmuck
Sichtbarer Bereich – Gesicht
Grundsätzlich zulässig
1.Ausnahme >Ästetik<
‚Zuviel des Guten‘
1. Ausnahme >Hygiene<
Entzündungsreaktion
1.Ausnahme
>Arbeitsschutz<
Piercing und Schmuck
Spezialfall >Ohr<
Grundsätzlich zulässig
Piercing und Schmuck
Spezialfall >Ohr<
Grundsätzlich zulässig
Piercing und Schmuck
Spezialfall >Ohr<
Nicht zulässig
Ohrgehänge aus
grüner OP-Haube
hervorschauend
Piercing und Schmuck
Spezialfall >Hals<
Kette nur zulässig, wenn
enganliegend
(im Pflegebereich)
Piercing und Schmuck
Spezialfall >Hals<
Kette nur zulässig, wenn
enganliegend
(im Pflegebereich)
unter Hemd verdeckt
(bei Bereichskleidung)
Piercing und Schmuck
Piercing und Schmuck
Piercing und Schmuck
Spezialfall >Zunge<
Grundsätzlich zulässig
Piercing und Schmuck
Spezialfall >Zunge<
Grundsätzlich zulässig
Ausnahme >Ästetik< ‚Zuviel des Guten‘
Schmuck an Unterarmen
Armbänder
Freundschaftsbändchen
Nicht zulässig
da nicht desinfizierbar,
da behindernd bei der hyg.
Händedesinfektion,
da verboten nach TRBA 250 (UVV)
Schmuck an Unterarmen
Armbanduhren
Nicht zulässig
da nicht desinfizierbar,
da behindernd bei der hyg.
Händedesinfektion,
da verboten nach TRBA 250 (UVV)
Schmuck an Unterarmen
Armbanduhren
Hygienisches Problem,
vor allem bei körperlicher Arbeit,
da Schweiß unter Uhrenboden
gutes Keimnährmedium ist
Schmuck an Unterarmen
Armbanduhren
Arbeitsmittel für Patientensicherheit,
um korrekte Zeitangaben zu haben
z.B. Medikamentenapplikation (Anästhesie)
z.B. Dokumentation (Pflege)
Schmuck an Händen
Ringe (auch Eheringe!)
Nicht zulässig
da nicht desinfizierbar,
da behindernd bei der hyg.
Händedesinfektion,
da unterwandert von Desinfektionsmittel, langfristig
Haut schädigend,
da verboten nach TRBA 250 (UVV)
Schmuck an Händen
Ringe (auch Eheringe!)
Schmuck an Händen
Ringe (auch Eheringe!)
2 d Umwelthygiene
Nagellack
Nicht zulässig, da
1.behindernd bei der Desinfektion
oder
1.nicht desinfizierbar
1. Nagellack vs. Desinfektion
Frischer Nagellack ohne Härter
hyg. Händedesinfektion
0
x
1. Nagellack vs. Desinfektion
Frischer Nagellack ohne Härter
hyg. Händedesinfektion
0x2x
1. Nagellack vs. Desinfektion
Frischer Nagellack mit Härter
hyg. Händedesinfektion
10
x
23
Nagellack
Nicht zulässig, da
1.behindernd bei der Desinfektion
oder
1.nicht desinfizierbar
2. Nagellack im UV-Licht
Nagellack
Nicht zulässig
Frischer Nagellack ohne Härter
löst sich durch alkoholische HD
Gehärteter Nagellack entzieht sich
dem Desinfektionsmittel
Nail-Art und French-Maniküre
Nail-Art und French-Maniküre
Nail-Art und French-Maniküre
Nagellack,
Gelabdeckung,
künstliche Fingernägel u.ä.
sind in Bereichen, in denen eine
hygienische Händedesinfektion
notwendig ist, nicht zulässig!
Fingernägel sind kurz zu halten.
Nail-Art und French-Maniküre
Nail-Art und French-Maniküre
Nicht zulässig,
da nicht desinfizierbar
Nail-Art und French-Maniküre
Nicht zulässig,
da nicht desinfizierbar
23.10.2011
Dr. M. Thieves, Klinikum Darmstadt GmbH, Krankenhaus- und Umwelthygiene
Nail-Art und French-Maniküre
Nicht zulässig, da
anfällig für Keim- und Pilzwachstum
Studienlage ist eindeutig
Nail-Art und French-Maniküre
Tragedauer: Wochen...
Nail-Art und French-Maniküre
Nicht zulässig
da nicht desinfizierbar,
da behindernd bei der hyg.
Händedesinfektion,
da anfällig für Keim- und
Pilzwachstum,
da bei langen Nägeln Gefahr der
Patientenschädigung besteht.
Nail-Art und French-Maniküre
Nicht zulässig
da nicht desinfizierbar,
da behindernd bei der hyg.
Händedesinfektion,
da anfällig für Keim- und
Pilzwachstum,
da bei langen Nägeln Gefahr der
Patientenschädigung besteht.
Tatto
o
Tattoos sind grundsätzlich zulässig
Ausnahme >Patient erschreckend<
23.10.2
Hochemotionales Thema
Geschmack & Ästhetik
Wirkung auf Dritte
Arbeitsschutz
Juristische Bedeutung
...
Hygiene am Arbeitsplatz
im Gesundheitsdienst
23.10.2011
Dr. M. Thieves, Klinikum Darmstadt GmbH, Krankenhaus- und Umwelthygiene
Erst denken – dann handeln
„Meines
war auch
mal ein
Adler“
23.10.2011
Dr. M. Thieves, Klinikum Darmstadt GmbH, Krankenhaus- und Umwelthygiene
DGKH-Empfehlung
Deutsche Gesellschaft für
Krankenhaushygiene
Empfehlung vom 01.10.2010
>Schmuck, Piercing und künstliche
Fingernägel in Krankenhaus und
Pflegeeinrichtung<
Internet
www.dgkh.de
Fachinformationen
Empfehlungen
>Schmuck, Piercing und
künstliche Fingernägel in
Krankenhaus und
Pflegeeinrichtung<
Piercing und Nail-Art
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!