Strukturvertriebsmitarbeiter können rückwirkend auf Anstellung klagen

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Strukturvertriebsmitarbeiter können rückwirkend auf Anstellung klagen
OTS0146 5 WI 0245 FMT0002
Do, 03.Sep 2009
Wirtschaft/Vorausmeldung/Finanzdienstleister/Klage/OGH/MLP
FORMAT: Präzedenzurteil des OGH gegen Finanzdienstleister
Utl.: Beschäftigungsverhältnis von selbständigen Finanzberatern könnte
illegal sein =
Wien (OTS) - Selbständige Berater können rückwirkend auf
Anstellung klagen. Das geht aus einem Präzedenzurteil des OGH gegen
die MLP AG hervor, schreibt das Wirtschaftsmagazin FORMAT in seiner
am Freitag erscheinenden Ausgabe. Der Grazer Georg Zenker, ehemaliger
selbständiger Berater des Unternehmens, hatte auf Anstellung geklagt
und in allen Instanzen Recht bekommen.
Laut WKÖ sind rund 4.000 selbständige Berater in Österreich tätig,
mehr als die Hälfte davon bei den zehn führenden
Finanzdienstleistern, darunter AWD (750 selbständige Berater) und OVB
(700 selbständige Berater). Die Berater können auf Basis des neuen
OGH-Urteils nun auf Anstellung klagen, um Ansprüche wie 13. und 14.
Monatsgehalt, Urlaubs- und Sonderzahlungen oder die Einbindung in die
Mitarbeitervorsorgekasse geltend zu machen.
Zenkers Anwalt Arno Likar bezeichnet das Urteil als richtungsweisend:
"Damit ist endgültig klar gestellt, dass selbständige Berater als
Dienstnehmer im Sinn des Angestelltengesetzes qualifiziert werden
können." Jan Berg, Sprecher der deutschen MLP AG sieht die Causa
anders: "Bei der aktuellen Entscheidung des OGH handelt es sich
lediglich um einen Einzelfall, der keine Auswirkungen auf die übrigen
MLP-Berater hat."
Zenker, heute Geschäftsführer der Beratungsfirma Bogner & Partner
Wealth Managers GmbH, hatte Anfang 2008 Klage gegen die MLP AG
eingebracht, weil er sich an die für Angestellten üblichen Regeln
halten musste: "Ich war weisungsgebunden, aber die Vorteile eines
Angestelltenverhältnisses wie das 13. und 14. Gehalt oder die
Mitarbeitervorsorgekasse blieben mir vorenthalten."
Rückfragehinweis:
Silvia Jelincic
FORMAT Wirtschaft
01/21755-0
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OTS0146
2009-09-03/13:12
031312 Sep 09