Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen

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Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Handlungsanleitung zur Beurteilung
der Arbeitsbedingungen bei
manuellen Arbeitsprozessen
LV 57
Impressum:
LASI-Veröffentlichung LV 57
Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei
manuellen Arbeitsprozessen
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers. Den Mitgliedern des LASI ist der Nachdruck erlaubt.
Herausgeber:
Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
LASI-Vorsitzender:
Steffen Röddecke
Der Senator für Gesundheit der
Freien Hansestadt Bremen
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen
Verantwortlich:
Prof. Dr.-Ing. habil. Jörg Tannenhauer
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Wilhelm-Buck-Str. 2
01097 Dresden
Redaktion:
Ines Käschel
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Dresden
Jacqueline Kunze
Landesdirektion Sachsen
Leipzig
Dr. med. Falk Liebers
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Berlin
Karin Schultz
Landesamt für Arbeitsschutz
Potsdam
Ulf Steinberg
ehemals Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Berlin
Andrea Wendenburg
Landesamt für Verbraucherschutz
Dessau-Roßlau
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Titelbilder:
Faurecia Autositze GmbH
Landesdirektion Sachsen, Abt. Arbeitsschutz, Dienststelle Dresden
Landesamt für Arbeitsschutz, Potsdam
Herausgabedatum:
Februar 2013
ISBN:
978-3-936415-74-2
Die LASI Veröffentlichungen stehen im Internet zum Download bereit unter:
http://lasi.osha.de  Publikationen  LASI Veröffentlichungen
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Vorwort
Ursache für rund ein Viertel aller Arbeitsunfähigkeitstage sind Erkrankungen des MuskelSkelett-Systems. Damit sind Muskel-Skelett-Erkrankungen die häufigste Einzelursache in der
Statistik der Arbeitsunfähigkeitstage /1/. Betrachtet man die Behandlungskosten, so rangieren Muskel-Skelett-Erkrankungen und -Beschwerden unter allen Krankheitsgruppen an dritter Stelle /2/. Die Auswirkungen dieser Erkrankungen haben neben dem gesundheitlichen
Aspekt für den Betroffenen auch erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen, nicht nur für das
einzelne Unternehmen, sondern für die gesamte Gesellschaft. Daher gilt der Verringerung
von Muskel-Skelett-Erkrankungen unverändert ein hohes Augenmerk.
Aus epidemiologischen Studien ist seit langem bekannt, dass Beschäftigte mit Tätigkeiten,
die mit Fehlbelastungen der Hände und Arme einhergehen, deutlich häufiger an Beschwerden und Erkrankungen der oberen Extremitäten leiden. Problematisch bei manueller Arbeit
sind sehr häufig wiederholte Hand- oder Armbewegungen, hohe Aktionskräfte, das Arbeiten
in extremen Gelenkstellungen und Kombinationen dieser Faktoren. Beispiele für die dadurch
bedingten arbeitsbezogenen Erkrankungen sind das Karpaltunnelsyndrom, die Epikondylitis
und die Sehnenscheidenentzündung. Bestimmte Erkrankungen der oberen Extremitäten in
Zusammenhang mit Belastungen durch manuelle Arbeit sind auch als Berufskrankheit definiert. Da außerdem etwa die Hälfte aller Muskel-Skelett-Erkrankungen auf Krankheiten der
oberen Extremitäten entfallen /3/, war es erforderlich, auch entsprechende Analyse- und Bewertungsmethoden für manuelle Arbeitsprozesse, die mit einer hohen Belastung der oberen
Extremitäten verbunden sind, zu erarbeiten.
Mit der LASI Veröffentlichung (LV) 9 „Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten“ /4/ und der LV 29 „Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Ziehen und Schieben von Lasten“ /5/ wurden bereits
Analyse- und Bewertungsmethoden für das Heben, Halten, Tragen, Ziehen und Schieben
von Lasten nach der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) /6/ zur Verfügung gestellt, die sich hinlänglich in der Praxis bewährt haben.
Die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Oktober 2011
veröffentlichte, überarbeitete dritte Leitmerkmalmethode „Manuelle Arbeitsprozesse“(LMM
MA) /7/, /8/ ermöglicht eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) /9/. Mit der LMM MA können die repetitiven/anhaltenden Belastungen der
Hände, Arme, Schulter und des Nackens durch überwiegend geringe Lastgewichte bzw. Aktionskräfte in Verbindung mit statischer Haltungsarbeit beurteilt werden.
Wie bei der „LMM zur Beurteilung von Heben, Halten, Tragen“ und der „LMM zur Beurteilung
von Ziehen, Schieben“, veröffentlicht in der LV 9 und LV 29, ist auch bei dieser Leitmerkmalmethode die Durchführung ohne ergonomische Spezialkenntnisse und ohne aufwendige
Berechnungen möglich. Alleinige Voraussetzung für die Anwendung ist ein sehr guter
Kenntnisstand über die zu beurteilende Tätigkeit. Mit dieser Methode soll die Wahrscheinlichkeit einer physischen Über- oder Fehlbeanspruchung bei manuellen Arbeitsprozessen im
Bereich der oberen Extremitäten bewertet werden.
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Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat sich entschlossen,
die dritte Leitmerkmalmethode „Manuelle Arbeitsprozesse“ ebenfalls als LASIVeröffentlichung umzusetzen, um so den Aufsichtsbeamtinnen und -beamten der Arbeitsschutzbehörden der Länder eine weitere Handlungsanleitung zur Umsetzung des § 5 ArbSchG zur Verfügung zu stellen und deren Überwachungs- und Beratungstätigkeit zu unterstützen.
Bremen / Dresden im Dezember 2012
Steffen Röddecke
Prof. Dr.-Ing. habil. Jörg Tannenhauer
Vorsitzender des Länderausschusses
für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
Koordinator für das Fachthema „Arbeitsstätten
und Ergonomie“ des Länderausschusses für
Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
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Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei manuellen
Arbeitsprozessen
Inhalt
Seite
1
Geltungsbereich
2
2.1
2.2
2.3
2.4
Gesundheit und manuelle Arbeitsprozesse
Das Hand-Arm-Schulter-System
Berufliche Risikofaktoren für das Hand-Arm-Schulter-System
Gesundheitliche Auswirkungen auf das Hand-Arm-Schulter-System
Weitere gesundheitliche Auswirkungen manueller Arbeitsprozesse
8
8
8
9
12
3
3.1
3.2
3.3
3.4
Rechtsgrundlagen
Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
Arbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Bildschirmarbeitsverordnung
12
13
14
14
14
4
4.1
4.2
7
Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Grobscreening nach BGI 504-46
Spezielles Screening mit der Leitmerkmalmethode Manuelle
Arbeitsprozesse (LMM MA)
4.2.1 Kurzanleitung zur Anwendung der Leitmerkmalmethode Manuelle
Arbeitsprozesse (LMM MA)
4.2.2 Formblatt
15
15
16
24
5
5.1
5.2
Maßnahmen
Gestaltungsvorschläge
Arbeitsmedizinische Vorsorge
26
26
31
6
Literatur
33
16
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1
Geltungsbereich
Manuelle Arbeitsprozesse sind durch überwiegende Belastungen des Hand-Arm-SchulterSystems gekennzeichnet. Sie sind fast immer eine Abfolge von unterschiedlichen Handlungen. Dabei sind repetitive Handgriffe ebenso möglich wie statische Hand-Arm-Haltungen und
weite Armbewegungen /7/, /10/.
Häufige Wiederholungen gleicher oder ähnlicher Handgriffe sind typische Merkmale dieser
Tätigkeiten. Sie sind oft mit Anforderungen an die Geschicklichkeit und das Erkennen von
kleinen Details verbunden. Die Arbeitsausführung erfolgt meist im Sitzen oder im Stehen mit
geringen Rumpf- und Beinbewegungen. Gelegentliches Laufen, Bücken oder Arbeiten über
Kopf ist möglich /7/.
Maßgebliche Handlungen bei der Ausführung manueller Arbeiten sind Hinlangen, Greifen,
Bringen, Fügen, Loslassen, Drücken, Drehen, Trennen, Blicken, Bewegen, jeweils in unterschiedlicher Ausprägung hinsichtlich Kraft, Entfernung, Häufigkeit und Genauigkeit.
Grundsätzlich können manuelle Arbeitsprozesse in vier Kategorien eingeteilt werden:
Kategorie A „Präzisionsarbeit mit hohen Sehanforderungen“:
z. B. Goldschmiedearbeiten, Uhren- und Uhrwerkmontage, Kleingeräteherstellung, Arbeiten
an Mikroskopen, Kieferorthopädie, Zahntechnik
Kategorie B „Feinmotorische Arbeit mit hohen Sehanforderungen“:
z. B. Feinstnäharbeiten, Montage von Anzeige- und Sensortechnik, Montage elektrischer
Kleingeräte und elektronischer Steckverbindungen
Kategorie C „Arbeit mit mittlerem Kraftaufwand und normalen Sehanforderungen“:
z. B. Konfektionsnäherei, Armaturenbau, Bau von Haushaltgeräten, Montage von Handbohrmaschinen, Verpacken von Lebensmitteln, Kabelbaumfertigung, Arbeit an Sortierbändern, Herstellung von Backwaren
Kategorie D „Arbeit mit erhöhtem Kraftaufwand und normalen Sehanforderungen“:
z. B. Polstern, Sattlern, Verschraubungen mit hohen Drehmomenten, Kabelbaumverbau,
Getriebemontage, Fleischzerlegung und Möbelbau
Die genannten Kategorien sind jeweils durch typische Anforderungs-/Belastungs-Muster gekennzeichnet.
Es ist zu beachten, dass die vorliegende Handlungsanleitung nicht bei
• Tätigkeiten der manuellen Lastenhandhabung (Transport von Lasten mit Gewichten
über 5 kg, siehe hierzu LV 9 bzw. LV 29),
• Tätigkeiten mit hohen energetischen Anforderungen durch Ganzkörperarbeit und hohen
Aktionskraftaufwand (z. B. Steigen, Klettern, Maschinenmontage),
• Tätigkeiten mit lang anhaltenden erzwungenen Körperhaltungen (z. B. Knien, Bücken,
Liegen)
angewendet werden kann.
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2
Gesundheit und manuelle Arbeitsprozesse
2.1 Das Hand-Arm-Schulter-System
Der geschickte, häufig wiederholte und kraftvolle Gebrauch der Hände steht bei manuellen
Arbeitsprozessen deutlich im Vordergrund der Betrachtung, z. B. beim Fügen, Bearbeiten
oder beim Montieren von Teilen. Diese motorische Anforderung in der Arbeit grenzt sich
durch ein spezifisches Schädigungsmuster von anderen motorischen Anforderungen ab, wie
z. B. dem Sitzen, Stehen, Gehen, Heben und Tragen, Ziehen und Schieben, der körperlich
schweren Arbeit oder dem Hocken und Knien.
Die Arme und Hände des Menschen sind vielfältig einsetzbar. Mit den Händen können wir
schnelle und präzise Handlungen in einem weiten Bewegungs- und Kraftbereich ausführen.
Große und grobe Kräfte sind ebenso möglich wie präziseste Bewegungsmuster oder sanfte
Berührungen. Grundlage für diese Funktionsvielfalt ist der feingliedrige anatomische Aufbau
der oberen Extremitäten aus Fingern, Händen, Unterarmen, Oberarmen und Schultern. Die
hoch spezialisierten Gelenke sind im Zusammenspiel mit einer Vielzahl von Muskeln, Sehnen, Sehnenscheiden, Bändern, Schleimbeuteln, dem Bindegewebe, den Nerven und Blutgefäßen von der Schulter bis zu den Fingern die Grundlage für die hohen Freiheitsgrade der
Bewegung der oberen Extremitäten. Die fein koordinierten und zwischen den beiden Händen
abgestimmten Bewegungsabläufe sind aber nur durch die zentralnervöse Steuerung möglich. In all den Strukturen des Muskel-Skelett-Systems und insbesondere der Hände und
Arme befinden sich spezialisierte Rezeptoren, die Informationen über die Bewegung, die
Spannungszustände und die Stellung der Gelenke und Muskeln sowie Informationen über
die Haut der Finger und Hände aufnehmen und an das Zentralnervensystem weiterleiten
können. Der bewusste Impuls und das Steuern einer koordinierten Bewegung der Hände
und Arme erfordern eine komplexe Abstimmung aller verfügbaren Sinne und basiert auf
durch Wiederholung erlernten, trainierten und optimierten Bewegungsabläufen.
2.2 Berufliche Risikofaktoren für das Hand-Arm-Schulter-System
Finger, Hände und Arme sind jeden Tag im Dauereinsatz. Dies bedeutet jedoch nicht, dass
jedes Halten und Greifen von Werkzeugen oder Werkstücken mit einem Gesundheitsrisiko
verbunden ist. Alle Menschen sind in der Lage, in einem bestimmten, individuell unterschiedlichen Leistungsbereich, spezifische Aufgaben zu erfüllen, also z. B. Werkzeuge zu greifen,
zu halten und zu bedienen. Stärkere und länger dauernde Belastungen des Muskel-SkelettSystems führen zu Ermüdungsprozessen (physisch und psychisch). Abhängig von der Belastungsintensität, -dauer und -häufigkeit erholt sich der Körper nicht nur, sondern er kompensiert diese Ermüdung mehr als notwendig (Superkompensation). Über diesen Weg werden sowohl morphologische als auch neuroplastische Veränderungen induziert, die man als
Trainingseffekt oder Lernprozess bezeichnet. Auch die motorischen Anforderungen bei manueller Arbeit sind mit solchen Trainingseffekten verbunden. Ein Uhrmacher ist durch seine
tägliche Arbeit an feinste Bewegungen, dagegen ein Polsterer an kraftvolle Handgriffe gewöhnt. Manuelle Arbeitsprozesse können nur unter bestimmten Voraussetzungen zu Beeinträchtigungen der Gesundheit führen. Diese entstehen dann, wenn die motorischen Anforderungen in Abhängigkeit von Intensität, Dauer und Wiederholung das aktuelle Leistungsver-
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mögen überschreiten, z. B. wenn bei Berufseinsteigern das tätigkeitsspezifische Training
noch fehlt.
Die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von arbeitsbezogenen Beschwerden und Erkrankungen der oberen Extremitäten ist deutlich erhöht, wenn manuelle Arbeitsprozesse über
längere Zeiträume und verbunden mit hohen Intensitäten folgende motorische Anforderungen beinhalten /11 – 17/:
hohe Wiederholungsraten (Repetition) der Hand- oder Armbewegungen (Ein Bewegungsablauf muss im überwiegenden Teil der Arbeitsschicht mehrfach pro Minute wiederholt werden.),
hohe Aktionskräfte der Hände und Arme,
Arbeiten in extremen Gelenkstellungen der Hände und Arme
(Das Bewegungsausmaß in einem Gelenk ist hier während eines normalen Arbeitstages
regelmäßig größer als die Hälfte des maximalen Bewegungsumfangs oder die Tätigkeit
wird überwiegend im Bereich der Gelenkendstellung ausgeführt.) oder
die Kombination all dieser Faktoren, wie das Arbeiten mit hohen Wiederholungsraten der
Bewegung in extremen Gelenkstellungen und mit hohen Aktionskräften.
Neben diesen motorischen Anforderungen manueller Arbeit können arbeitsbezogene Erkrankungen der oberen Extremitäten auch durch andere Arbeitsfaktoren direkt verursacht
oder zumindest modifiziert werden. Dazu gehören physikalische Expositionen (Hand-ArmVibrationen, Kälte), organisatorische Mängel und psychosoziale Fehlbelastungen sowie individuelle Faktoren (Geschlecht, Alter, Vorerkrankungen, körperliche Konstitution).
2.3 Gesundheitliche Auswirkungen auf das Hand-Arm-Schulter-System
Der Pathomechanismus, mit dem hohe repetitiv ausgeführte Bewegungen der Arme und
Hände in Kombination mit extremen Gelenkstellungen und hohen Kraftanforderungen zu
Über- und Fehlbeanspruchungen sowie langfristig zu Erkrankungen führen, wird unterschiedlich diskutiert. Im Sinne von somatischen oder biomechanischen Schädigungsmodellen wird
die bei unzureichenden Erholungs- und Regenerationszeiten auftretende Anhäufung (Kumulation) von Mikroverletzungen (Läsionen) in der Muskulatur, den Sehnen und Sehnenscheiden, den Sehnenansätzen, den Gelenkkapseln, Schleimbeuteln usw. als Ursache angesehen. Diese kleinsten Verletzungen entstehen durch mechanische (Über)-Dehnung (der Muskeln und Sehnen an den Sehnenansätzen), durch ständige mechanische Reibungen (z. B.
von Sehnen in den Sehnenscheiden) gegenüber fixierten Strukturen sowie mechanische
Kompression von Gewebsstrukturen (Druck auf Schleimbeutel) /17 - 19/.
Derartige Mikroverletzungen können bereits nach kurzen Expositionen auftreten und bei unzureichenden Erholungs- und Regenerationszeiten durch eine Anhäufung von Entzündungsmediatoren Schmerzen verursachen. Häufig sind diese Schmerzen medizinisch noch nicht
als klar definierbare Erkrankung einzuordnen. Dauert die Belastung der Strukturen des Muskel-Skelett-Systems an, können eine Reihe von spezifischen, im klinischen Sinne klar abgrenzbaren Krankheitsbildern ausgelöst und diagnostiziert werden. Zu diesen Krankheitsbildern im Bereich der oberen Extremitäten zählen insbesondere:
Erkrankungen und Entzündungen der Sehnen und Sehnenscheiden (Tendinosen,
Tendinitis, Enthesiopathien, Tendovaginitis usw.),
Erkrankungen der Sehnenansätze wie zum Beispiel der sogenannte Tennisellenbogen
(Epikondylitis ulnaris und radialis),
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-
-
-
degenerative Erkrankungen der Schulter, wie zum Beispiel das Rotatorenmanschettensyndrom oder Impingementsyndrom,
Kompressionssyndrom der Nerven, insbesondere das Karpaltunnelsyndrom mit Einengung des Medianusnerven durch Verengung eines anatomischen Kanals im Bereich des
Handgelenkes
und
andere
Kompressionssyndrome
(Guyon-Kanal-Syndrom,
N.-Radialis- und N.-Ulnaris-Tunnelsyndrom),
Schmerzsyndrome im Bereich des Nackens mit Ausstrahlung in die Schulter durch degenerative Veränderungen im Bereich der Halswirbelsäule sowie durch Verspannungen
der Schulter-Nacken-Muskulatur (Zervikalsyndrom, Zervikobrachialsyndrom, Zervikozephalsyndrom),
neurovegetative Reaktionen der Blutgefäße, wie das Vasospastische Syndrom im Zusammenhang mit Einwirkungen von Hand-Arm-Vibrationen und
degenerative Gelenkveränderungen (Arthrosen der Handgelenke, Ellenbogengelenke
sowie des Schulter(eck)gelenks, aseptische Knochennekrosen).
Häufig können die lang anhaltenden (chronischen) Beschwerden und Schmerzen in den
Händen, den Armen und den Schultern nicht eindeutig einem bestimmten Krankheitsbild
zugeordnet werden. Symptome sind meist diffuse, belastungsabhängige Schmerzen, Einschränkungen der Kraft und Missempfindungen. Diese unspezifischen und die oben genannten spezifischen Erkrankungen werden - soweit ein Bezug zur Arbeit besteht - im englischen
Sprachraum als „work-related upper limb disorders“ (WRULD, arbeitsbezogene Beschwerden der oberen Extremitäten) bezeichnet und unter den arbeitsbedingten Erkrankungen subsummiert. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang auch die Begriffe „Repetitive strain
injury syndrome“ (RSI) sowie „Cumulative trauma disorder“ (CTD), die in ähnlicher Weise auf
arbeitsbezogene Erkrankungen der oberen Extremitäten ausgerichtet sind, deren Definition
aber umstritten ist. Ebenso vielfältig wie die Beschwerdebilder im Hand-Arm-SchulterSystem sind deren möglichen Ursachen. Häufig bleibt im Einzelfall aber die exakte Ursache
unbekannt.
Es ist zu betonen, dass die meisten der genannten Erkrankungen der oberen Extremitäten
nicht allein durch motorische Fehlbelastungen und Überlastungen in der Arbeit verursacht
werden, sondern auch durch Fehlbelastungen und Überbelastungen in der Freizeit und eine
Vielzahl anderer Faktoren. Erkrankungen des Hand-Arm-Schulter-Systems sind in der Regel
jedoch mit einer motorischen Einschränkung der Funktionsfähigkeit verbunden. Hohe motorische Anforderungen im Beruf können dann nicht erfüllt werden oder eine vorhandene Erkrankung verschlimmern.
Der oben angesprochene Weg der Entstehung von Erkrankungen der oberen Extremitäten
basiert auf biomechanischen Überlastungen der Gewebestrukturen. Dauerhafte Schmerzen
im Muskel-Skelett-System, insbesondere auch in den Armen und im Schulter-NackenBereich, können aber auch ohne nachweisbare strukturelle Gewebeschäden bestehen. Diskutiert wird die dauerhafte Erhöhung der Sensitivität von Schmerzrezeptoren durch Entzündungsstoffe. Ebenso kann die zentrale Signal- und Schmerzverarbeitung so verändert sein,
dass normale (physiologische) Informationen aus den Geweberezeptoren (Mechanorezeptoren) als Schmerz wahrgenommen werden (neuroplastisches Schmerzmodell).
Schmerzen und Beschwerden im Bereich der oberen Extremitäten sind im Alltag relativ häufig, jedoch seltener als Rückenbeschwerden. So gaben in der BiBB/BAuAErwerbstätigenbefragung 2005/2006 /20/ 18,7 % der Männer und 22,5 % der Frauen an,
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während oder unmittelbar nach der Arbeit Schmerzen in den Armen oder Händen zu verspüren. Häufiger wurden dagegen in dieser Befragung von Schmerzen im SchulterNackenbereich (Männer: 37,1 % / Frauen: 57,8 %) und Schmerzen im unteren Rücken
(Kreuzschmerzen) berichtet (Männer: 40,3 % / Frauen: 45,5 %). In einer Querschnittsuntersuchung bei 1057 Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen ohne bzw. mit nur geringen
Anteilen an manueller Arbeit /21/ wurde die Wochenprävalenz an Beschwerden in den Händen / Handgelenken bei Frauen mit durchschnittlich 7,9 % und bei Männern mit 5,9 % ermittelt. Schmerzen in den Ellenbogen und Unterarmen gaben durchschnittlich 4,0 % der Frauen
bzw. 5,4 % der Männer an. Beschwerden in den Schultern (Männer: 13,0 % / Frauen: 19,3
%) und Beschwerden im Nacken (Männer: 16,3 % / Frauen: 28,0 %) waren dagegen deutlich
häufiger. Diese Daten wurden in einem Projekt zur Validierung der Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse als Referenz verwendet /7/. Es konnte gezeigt werden, dass bei Beschäftigten an Arbeitsplätzen mit erhöhten und hohen Belastungen durch manuelle Arbeit
(entspricht den Gefährdungskategorien 3 mit 25 bis < 50 Punkten sowie 4 mit ≥ 50 Punkten),
die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Beschwerden im Bereich der Hände / Handgelenke sowie Ellenbogen (als Wochenprävalenz) ca. 3fach sowie 5fach und damit deutlich
und mit klarer Dosis-Wirkungsbeziehung höher lag als in der Referenzgruppe /22/.
Erkrankungen der oberen Extremitäten sind gelegentlich bis häufig Grund für Arbeitsunfähigkeit in Deutschland (siehe Tabelle 1). Als Ursache für Arbeitsunfähigkeit sind Schulterläsionen und die Epikondylitis (sogenannter Tennis- oder Golferellenbogen), aber auch Entzündungen der Sehnen und Sehnenscheiden sowie Abnutzungen der Fingergelenke, insbesondere des Daumensattelgelenks (Rhizarthrose), und das Karpaltunnelsyndrom besonders zu
nennen.
Vergleicht man einzelne Berufe mit Verwaltungsberufen in Bezug auf das Risiko für das Auftreten von Arbeitsunfähigkeit durch diese Erkrankungen, so sind bei Frauen folgende Berufe
besonders betroffen: Montierer, Metallarbeiter, Elektrogerätemontierer, Kunststoffverarbeiter,
Warenaufmacher, Versandfertigmacher, Lagerarbeiter, Wurstwarenhersteller, Chemiebetriebswerker, Helfer in der Krankenpflege, Warenprüfer und -sortierer, Raum- und Hausratreiniger, Postverteiler und Köche. Bei Männern ist dagegen Arbeitsunfähigkeit durch Erkrankungen der oberen Extremitäten in folgenden Berufen besonders häufig: Montierer, Kunststoffverarbeiter, Lager- und Transportarbeiter, Hilfsarbeiter, Warenaufmacher, Versandfertigmacher, Fleischer, Metallarbeiter, Bauschlosser, Gärtner, Halbzeugputzer und Polsterer
(Daten aus /22/).
Tabelle 1: Relative Anzahl an Arbeitsunfähigkeitsfällen und -tagen durch Erkrankungen der
oberen Extremitäten in Deutschland (Sekundärdatenanalyse von 26,2 Mio. Pflichtversicherten 2008, Projekt F2255 BAuA)
Diagnose nach ICD 10
Männer
Frauen
AU-Fälle /
AU-Tage /
AU-Fälle /
AU-Tage /
1.000
1.000
1.000
1.000
M75 Schulterläsionen
10,4
261,8
7,7
211,9
M77 Epikondylitis
11,9
202,4
8,7
177,7
M65 Entzündungen der Sehnen
5,6
87,6
6,8
124,3
und Sehnenscheiden
G56 Karpaltunnelsyndrom
2,9
90,4
4,7
149,4
M18 Rhizarthrose
0,3
6,4
0,7
25,8
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Bestimme Erkrankungen der oberen Extremitäten können bei beruflich Exponierten als Berufskrankheiten anerkannt werden:
Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnenoder Muskelansätze – BK 2101 /23/
Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel durch ständigen Druck – BK 2105
Druckschädigung der Nerven – BK 2106 /24/
Karpaltunnel-Syndrom – noch ohne BK-Nummer, aber mit wissenschaftlicher Begründung /25/
Hypothenar-Hammer-Syndrom - noch ohne BK-Nummer, aber mit wissenschaftlicher
Begründung /26/.
2.4 Weitere gesundheitliche Auswirkungen manueller Arbeitsprozesse
Nicht nur auf Hände, Arme und Schultern, sondern auch auf die Wirbelsäule und die Beine
können sich manuelle Arbeitsprozesse gesundheitlich auswirken.
Für die sichere und schnelle Handarbeit werden eine „ruhige Hand“ und ein „sicheres Auge“
benötigt. Beides erfordert das ausdauernde Halten von Kopf, Rumpf und Beinen in einer
bestimmten Position. Je höher die Anforderungen an die Feinkoordination der Handbewegungen und je höher die Sehanforderungen werden, desto wichtiger wird das ruhige und
ausdauernde Halten des Rumpfes und des Kopfes. Die direkten Folgen sind erhöhte Haltearbeit der Rumpf- und Nackenmuskulatur.
Häufig werden manuelle Arbeiten im Sitzen ausgeführt. Wird diese Haltung nicht durch Bewegungspausen unterbrochen, kann die Nacken- und Rückenmuskulatur ermüden. Die zusammengesackte Sitzhaltung mit Rundrücken ist eine häufig zu beobachtende Fehlhaltung.
Beschwerden im Lendenwirbelsäulenbereich und chronische Verspannungen im Nackenbereich sind die Folgen.
Anhaltender Bewegungsmangel verringert auch die Durchblutung der Arme und Beine. Die
Unterstützung des Rücktransports des Bluts durch die „Muskelpumpe“ der Unterschenkelmuskulatur fehlt. In Verbindung mit der Unterforderung des Herz-Kreislauf-Systems ergeben
sich ungünstige gesundheitliche Rahmenbedingungen.
3
Rechtsgrundlagen
Unternehmen können in ganz unterschiedlichen Zusammenhängen mit manuellen Arbeitsprozessen zu tun haben. Entsprechend wichtig ist es, die für den Anwendungsfall geeignete
Rechtsgrundlage zu kennen und zu beachten.
So gibt z. B. für den Fall, dass Maschinen hergestellt oder anderen überlassen werden, die
Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV) /27/
vor, wie der Bedienplatz der Maschine, der Bereich für manuelle Arbeitsprozesse, zu gestalten ist, um Sicherheit und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.
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Für alle manuellen Arbeitsprozesse können notwendige Maßnahmen über die allgemeinen
Grundsätze des § 4 ArbSchG begründet werden. Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen
gemäß § 5 ArbSchG wird vom LASI die Anwendung der Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse (LMM MA) empfohlen.
Arbeitgeber, die für manuelle Arbeitsprozesse Arbeitsmittel, wie z. B. Werkzeuge, Geräte,
Maschinen bereitstellen, müssen insbesondere die Forderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) /28/ beachten. Auch hier empfiehlt der LASI bei der Durchführung der
Gefährdungsbeurteilung die Anwendung der LMM MA.
Finden manuelle Arbeitsprozesse dagegen an Bildschirmarbeitsplätzen statt, sind zur Begründung notwendiger Maßnahmen die Mindestforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) /29/ sowie die LV 14 „Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei der Bildschirmarbeit“ /30/ zu beachten. Zur weitergehenden Beurteilung physischer Belastungen kann die LMM MA angewendet werden.
3.1 Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
Maschinen dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den grundlegenden Sicherheitsund Gesundheitsanforderungen der Europäischen Richtlinie über Maschinen (Maschinenrichtlinie) 2006/42/EG /31/ entsprechen (§ 3 Abs. 2, 9. ProdSV). Sind zur Bestückung und
Bedienung von Maschinen manuelle Arbeitsprozesse erforderlich, müssen die Bedienerplätze der Maschinen so gestaltet sein, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung physische
oder psychische Fehlbelastungen vermieden oder auf das mögliche Mindestmaß reduziert
werden (Punkt 1.1.6 Anhang I zur Maschinenrichtlinie). Hierbei sind u. a. Körpermaße, Kraft
und Ausdauer des Bedienpersonals zu berücksichtigen und ausreichend Bewegungsfreiräume zu schaffen.
Zur ergonomischen Gestaltung manueller Arbeitsprozesse an Maschinen kann auf folgende
Normen zurückgegriffen werden:
DIN EN ISO 14738 Sicherheit von Maschinen – Anthropometrische Anforderungen an die
Gestaltung von Maschinenarbeitsplätzen. 2009-07
DIN EN 614-1 Sicherheit von Maschinen - Ergonomische Gestaltungsgrundsätze
Teil 1: Begriffe und allgemeine Leitsätze. 2009-06
DIN EN 1005-3 Sicherheit von Maschinen - Menschliche körperliche Leistung
Teil 3: Empfohlene Kraftgrenzen bei Maschinenbetätigung. 2009-01
DIN EN 1005-4 Sicherheit von Maschinen - Menschliche körperliche Leistung
Teil 4: Bewertung von Körperhaltungen und Bewegungen bei der Arbeit an Maschinen.
2009-01
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3.2 Arbeitsschutzgesetz
Nach den allgemeinen Grundsätzen des ArbSchG (§ 4 Nr. 1) hat der Arbeitgeber manuelle
Arbeitsprozesse so zu gestalten, „…dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird“. Stellt der
Arbeitgeber bei seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG fest, dass manuelle Arbeitsprozesse in seinem Unternehmen zu erledigen sind, die eine Gefährdung für die Gesundheit darstellen, ist er nach § 4 Nr. 2 ArbSchG verpflichtet, diese gesundheitlichen Gefährdungen „…an ihrer Quelle zu bekämpfen“. Für zielgerichtete belastungsmindernde Maßnahmen ist es erforderlich, die eigentliche Ursache der Gesundheitsgefährdung manueller
Arbeitsprozesse zu finden.
3.3 Betriebssicherheitsverordnung
Alle Arbeitsmittel, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten bereitstellt, müssen geeignet sein
und bei bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten.
Dabei sind nach § 4 Abs. 4 BetrSichV auch „ergonomische Zusammenhänge“ zu berücksichtigen. Bei manuellen Arbeitsprozessen geht es hierbei vor allem um die Gestaltung der
Schnittstelle Mensch-Arbeitsmittel (Punkt 3.2 Ziffer 4 der TRBS 1151 /32/).
3.4 Bildschirmarbeitsverordnung
Auch die Dateneingabe am Bildschirmarbeitsplatz, die als einseitig dynamische Arbeit des
Hand-Arm-Systems in Verbindung mit statischer Haltearbeit des restlichen Körpers gilt, ist
manuelle Arbeit. Gemäß § 4 BildscharbV sind Bildschirmarbeitsplätze nach den Maßgaben
des Anhangs zur BildscharbV zu gestalten.
Wenn Beschäftigte bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer normalen Arbeit ein Bildschirmgerät benutzen, müssen andauernde einseitige Belastungen vermieden werden. Für diese
Personen hat der Arbeitgeber die Arbeit so zu organisieren, dass Belastungswechsel möglich sind und die Arbeit am Bildschirmgerät regelmäßig durch andere Tätigkeiten im Sinne
von Mischarbeit oder durch Pausen unterbrochen wird (§ 5 BildscharbV).
Zur ergonomischen Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen kann auf folgende Norm zurückgegriffen werden:
DIN EN ISO 9241-5 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten
Teil 5: Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung. 1999-08
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4
Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei manuellen Arbeitsprozessen steht ein aufwandgestuftes Methodeninventar zur Verfügung. Es enthält die Stufen
 Grobscreening und
 Spezielles Screening.
4.1
Grobscreening nach BGI 504-46 /33/
Das Grobscreening entspricht dem Anhang 1 der BGI 504-46 Handlungsanleitung für die
arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 46
„Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen“ /34/.
Werden die Fragen mit „Nein“ beantwortet, sind in der Regel keine weiteren Maßnahmen
erforderlich.
Wird eine der Fragen mit „Ja“ beantwortet, sollte eine vertiefende Gefährdungsbeurteilung
durchgeführt werden. Der LASI empfiehlt dafür die Anwendung der LMM MA in der Ebene
des Speziellen Screenings.
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4.2
Spezielles Screening mit der Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse (LMM MA) /35/
4.2.1 Kurzanleitung zur Anwendung der Leitmerkmalmethode Manuelle
Arbeitsprozesse (LMM MA)
Bei welchen Tätigkeiten
kann diese Methode angewendet werden?
Diese Methode dient der Beurteilung von Tätigkeiten mit überwiegender Belastung des HandArm-Schulter-Systems bei der Bearbeitung von Arbeitsgegenständen (manuelle Arbeiten). Typische Merkmale dieser Tätigkeiten sind häufige Wiederholungen gleicher oder ähnlicher
Handgriffe sowie Anforderungen an die Geschicklichkeit und das Erkennen von kleinen Details.
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Bei welchen Tätigkeiten
kann diese Methode nicht
angewendet werden?
•
o
o
•
•
Tätigkeiten der manuellen Lastenhandhabung (Transport von Lasten mit Gewichten
über 5 kg). Hierfür gibt es zwei weitere Leitmerkmalmethoden:
Leitmerkmalmethode zur Beurteilung von Heben, Halten, Tragen
Leitmerkmalmethode zur Beurteilung von Ziehen, Schieben
Tätigkeiten mit hohen energetischen Anforderungen durch Ganzkörperarbeit und hohen
Aktionskraftaufwendungen (z. B. Steigen, Klettern, Maschinenmontage)
Tätigkeiten mit lang anhaltenden erzwungenen Körperhaltungen (z. B. Knien, Bücken,
Liegen)
Wie wird analysiert?
Mit der LMM MA werden
1. die wichtigsten Arbeitsanforderungen (Leitmerkmale) einzeln gewichtet
und
2. die Höhe der physischen Gesamtbelastung bewertet.
Zur Verringerung der Stufungen bei den Wichtungen der Leitmerkmale und zur Vermeidung
von Fehleinschätzungen in den Grenzbereichen dieser Stufungen wird empfohlen, bei allen
Merkmalen interpolierte Zwischenwerte zu verwenden.
Was wird bewertet?
Mit der LMM MA wird die Wahrscheinlichkeit einer physischen Überbeanspruchung bewertet.
Anhand des errechenbaren Punktwertes wird eine grobe Bewertung vorgenommen (siehe
Tabelle).
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Ablauf der Gefährdungsbeurteilung
Die Beurteilung erfolgt grundsätzlich für eine Teiltätigkeit. Meist variieren innerhalb einer
Teiltätigkeit Art und Häufigkeit der Kraftausübung, Kraftübertragung, Greifbedingung und
Hand-Arm-Stellung. In diesen Fällen sind Mittelwerte zu bilden.
Treten innerhalb eines Arbeitstages mehrere Teiltätigkeiten mit deutlich unterschiedlichen
Merkmalen auf, sind diese getrennt einzuschätzen und zu dokumentieren.
Eine zusammenfassende Beurteilung ist mit dem Formblatt LMM MA nicht möglich.
Eine gute Kenntnis der zu beurteilenden Teiltätigkeit ist unbedingte
Voraussetzung. Ist diese nicht vorhanden, darf keine Beurteilung vorgenommen werden. Grobe Schätzungen oder Vermutungen führen zu falschen Ergebnissen.
!
Zeitwichtung
Die Zeitwichtung erfolgt anhand der Tabelle. Es ist die Dauer der zu beurteilenden Teiltätigkeit
zu berücksichtigen. Rüstzeiten, Verteilzeiten und andere Arbeiten werden nicht berücksichtigt.
Wichtung der
Kraftausübung
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Manuelle Arbeitsprozesse sind fast immer eine Abfolge von unterschiedlichen Handlungen.
Dabei sind repetitive Handgriffe ebenso möglich wie längeres Halten und weite Armbewegungen. Für die Analyse werden alle wesentlichen Handlungen in der Wichtungstabelle für die
linke und rechte Hand getrennt markiert. Als Gesamtwichtung ist der höhere der beiden Werte zu verwenden. Dabei werden sowohl die Art der Kraftausübung (Zeilen) als auch die Häufigkeit/Dauer (Spalten) berücksichtigt.
Für die Einstufung ist es hilfreich, wenn der Beurteiler selbst die Kraftausübung testet.
Die Erfassung der Art der Kraftausübungen erfolgt durch Abschätzung nach Beobachtung
und ggf. Befragung der Beschäftigten. Die Beschreibung und die Beispiele dienen als Einstufungshilfe.
Die Erfassung der Dauer/Häufigkeit der einzelnen Handlungen erfolgt durch die Analyse
von mehreren Arbeitszyklen. Als Arbeitszyklus wird ein zusammenhängender Zeitabschnitt
verstanden, in dem ein Bearbeitungsprozess abläuft. Dies können wenige Sekunden sein
(z. B. Einlegen eines Teils in eine Maschine) oder mehrere Minuten (z. B. Komplettmontage
eines Produktes). Wichtig ist, dass repräsentative Werte durch Zählen und Zeitmessung ermittelt werden. Erfahrungsgemäß reicht bei Zykluszeiten bis 60 s dazu die Analyse von 5 bis
10 Zyklen aus. Bei längeren Zykluszeiten müssen 10 bis 15 Zyklen analysiert werden. Die
gezählten Gesamthäufigkeiten bzw. gemessenen Gesamtdauern sind dann durch die Anzahl
der beobachteten Minuten zu dividieren. Daraus errechnen sich die mittleren Haltedauern
und mittlere Bewegungshäufigkeiten. Bei komplexen Teiltätigkeiten wird empfohlen ein Video
zu erstellen und dieses in Ruhe zu beurteilen. Welche Kräfte treten auf, welche kann man zu
einer Gruppe zusammenfassen? Wird 4 oder mehr Sekunden gehalten? Dann sind Häufigkeiten und Haltedauern der verschiedenen Belastungen einzutragen. Bei gleichzeitigem Halten und Bewegen derselben Hand ist bei überwiegend dynamischen Prozessen die Bewegungshäufigkeit zu betrachten. Bei eher statischen Prozessen (Halten mit wenigen Bewegungen) ist die Haltedauer zu betrachten.
Eine Unterscheidung zwischen Rechts- und Linkshändern wird nicht vorgenommen, da die Tätigkeit und nicht die Person bewertet wird.
Die Auslösewerte und Grenzwerte für die Exposition gegenüber schädigender Hand-ArmVibration werden bei den üblicherweise verwendeten Werkzeugen fast immer sicher eingehalten. Kommen allerdings Werkzeuge mit deutlich erkennbarer Vibrationserzeugung zum
Einsatz, so ist gemäß Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung /36/ eine getrennte
Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen.
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Wichtung der
Kraftübertragung / Greifbedingungen
Die Wichtung der Kraftübertragung/Greifbedingungen erfolgt anhand der Merkmale in der Tabelle. Die Einstufung ist entsprechend ihrer Wirkung auf die physische Belastung vorzunehmen,
insbesondere hinsichtlich erhöhter Finger- und Handschlusskräfte. Für die Einstufung ist es
hilfreich, wenn der Beurteiler selbst die Kraftübertragung testet. Wird ohne Griffe gearbeitet
(z. B. bei direktem Materialkontakt wie beim Zusammenstecken von Bauteilen), ist dies nicht
automatisch Wichtung 4, sondern es ist die Kraftübertragung auf den Materialkörper zu bewerten. Ist das Material gut greifbar, kann auch ohne Griffe die Wichtung 0 erreicht werden.
Wichtung der
Hand-/Arm-Stellung und
-Bewegung
Die Wichtung der Hand-/Armstellung und -Bewegung erfolgt anhand der Merkmale in der Tabelle. Dabei sind das Bewegungsausmaß und die Häufigkeit zu berücksichtigen. Für die Einstufung ist es hilfreich, wenn die Bewegungen durch eigenes Ausführen durch den Beurteiler
nachvollzogen werden.
Bewegungen im mittleren Beweglichkeitsbereich und gelegentliches Ausnutzen der aktiven
Bewegung bis zum „Anschlag“ sind unkritisch. Häufigeres Bewegen und Halten von Gelenken am Ende des Bewegungsbereiches können zu Beschwerden führen.
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Wichtung der
Arbeitsorganisation
Die Wichtung der Arbeitsorganisation erfolgt anhand der Merkmale in der Tabelle. Diese sind
lediglich eine Einstufungshilfe. Im Vordergrund steht hierbei die Frage, ob die Belastungen für
den Beschäftigten sehr einseitig sind und nur begrenzt Erholungsmöglichkeiten existieren oder
ob Belastungswechsel, z. B. durch andere Tätigkeiten oder durch lange Zykluszeiten mit unterschiedlichen Anforderungen vorkommen und belastete Körperregionen sich wieder erholen
können.
Da die in der Tabelle genannten Merkmale in unterschiedlicher Kombination und Intensität auftreten können, würde eine rechnerisch-schematische Zuordnung der Einzelmerkmale zur Wichtungszahl die Möglichkeiten der orientierenden Analyse überschreiten. Die Einstufung ist deshalb entsprechend ihrer Wirkung auf die physische Belastung vorzunehmen, insbesondere hinsichtlich der Einseitigkeit und der fehlenden Erholungsmöglichkeiten.
Wichtung der
Ausführungsbedingungen
Die Wichtung der Ausführungsbedingungen erfolgt anhand der Merkmale in der Tabelle. Es
sind die zeitlich überwiegenden Ausführungsbedingungen zugrunde zu legen. Die in der Tabelle
aufgeführten Merkmale dienen als Einstufungshilfe. Da sie in unterschiedlicher Kombination
und Intensität auftreten können, würde eine rechnerisch-schematische Zuordnung der Einzelmerkmale zur Wichtungszahl die Möglichkeiten der orientierenden Analyse überschreiten. Die
Einstufung ist deshalb entsprechend der Wirkung auf die physische Belastung vorzunehmen,
insbesondere wenn die Arbeitsausführung behindert wird und es zu einer erhöhten Anspannung kommt. Die Wichtung 2 kann bei besonders ungünstigen Bedingungen vergeben werden.
Gelegentliche oder sicherheitstechnische Mängel ohne Bedeutung für die physische Belastung
sollten hier nicht berücksichtigt werden.
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Wichtung der
Körperhaltung
Es wird eine überschlägige Gesamteinschätzung vorgenommen. Für die Einstufung wird die
typische, am längsten auftretende Körperhaltung zugrunde gelegt. Gelegentliche ungünstige
Körperhaltungen werden nicht berücksichtigt. Treten Merkmale aus zwei Kategorien auf, z. B.
"Wechsel von Sitzen und Stehen" und "häufigeres körperfernes Greifen" so ist in der Bewertung zwischen den Werten zu interpolieren".
Bewertung
Die Bewertung jeder Teiltätigkeit erfolgt anhand eines tätigkeitsbezogenen Punktwertes.
Dieser errechnet sich durch Addition der Wichtungen der Leitmerkmale und Multiplikation mit
der Zeitwichtung.
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Bewertungsgrundlage ist die Art und Ausprägung der Anforderungen, die an die Beschäftigten gestellt werden. Dabei werden sowohl Häufigkeit, Dauer, Kraft und Körperhaltung als auch
die Rahmenbedingungen berücksichtigt. Grundsätzlich gilt, dass mit steigenden Anforderungen
auch die Wahrscheinlichkeit einer physischen Überbeanspruchung zunimmt. Hohe Punktwerte
sind ein Hinweis auf eine kritische Situation, die die Möglichkeit von Beschwerden erhöhen.
Eine differenzierte Betrachtung der Einzelwichtungen ermöglicht die Identifikation von belasteten Körperregionen. So ist z. B. eine hohe Wichtung bei der Kraftausübung durch häufiges
kraftbetontes Schneiden ein Hinweis auf die erhöhte Belastung der Unterarmmuskulatur und sehnen sowie der Nerven im Handgelenksbereich. Eine hohe Wichtung durch Schlagen ist ein
Hinweis auf mögliche Gefäßschädigungen und eine hohe Wichtung bei der Körperhaltung ist
ein Hinweis auf eine mögliche Überbelastung der Rumpfmuskulatur und Wirbelsäule sowie des
Nackenbereiches.
Ableitbare Gestaltungsnotwendigkeiten
Aus dieser Gefährdungsabschätzung sind sofort Gestaltungsnotwendigkeiten und -ansätze
erkennbar. Grundsätzlich sollten die Ursachen hoher Wichtungen als erstes beseitigt werden.
Bei Unsicherheiten der Bewertung sind weitere Analysen erforderlich. Das Beanspruchungsempfinden und/oder gesundheitliche Beschwerden der Beschäftigten sind wichtige
Indikatoren der Arbeitsbelastung.
Weitergehende Hinweise und Handlungsempfehlungen sind verfügbar in:
Ausführliche Anleitung zur Anwendung der Leitmerkmalmethode
Manuelle Arbeitsprozesse (LMM MA)
www.baua.de/leitmerkmalmethoden
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4.2.2 Formblatt
Seite 24 von 40
Seite 25 von 40
5
Maßnahmen
5.1 Gestaltungsvorschläge
Die Leitmerkmalmethode zur Beurteilung der Gefährdungen durch manuelle Arbeitsprozesse
(LMM MA) unterstützt nicht nur bei der Beurteilung der Gefährdungen. Aus dem Ergebnis
der Beurteilung sind Gestaltungsnotwendigkeiten ableitbar. Sollen belastungsmindernde
Maßnahmen besonders wirksam sein, müssen sie an den Leitmerkmalen ansetzen, die die
Ursache für hohe Wichtungen darstellen.
Wie bei der Durchführung der LMM MA selbst, sind auch bei der Erarbeitung von Gestaltungslösungen gute Kenntnisse über die beurteilte und zu verbessernde Tätigkeit erforderlich. Die Ableitung von Arbeitsgestaltungsprozessen kann sich auf technologische, ergonomische oder organisatorische Bereiche der Arbeit beziehen.
Die folgende nicht abschließende Liste enthält Hinweise und Vorschläge, welche Aspekte bei
der Neu- oder Umgestaltung zu berücksichtigen sind. Sie ist anhand der Leitmerkmale strukturiert.
Leitmerkmal Zeit
- Zeitanteile von Teiltätigkeiten mit hoher Wichtung minimieren, wenn die anderen Leitmerkmale nicht beeinflussbar sind
- Anreicherung des Arbeitsinhaltes
- ggf. Tätigkeitswechsel anstreben
Leitmerkmal Art der Kraftausübung im Finger-Handbereich
- hohe Kraftaufwendungen vermeiden
• bei anhaltender oder häufiger Kraftaufwendung der gleichen Muskelgruppen 10 %
der möglichen Maximalkraft nicht überschreiten /37/
- statische Haltearbeit vermeiden
- Aktionskräfte in Abhängigkeit von der Häufigkeit, der Form der Kraftübertragung, der
Richtung der Kraftübertragung, den eingesetzten Muskeln, der eingenommenen Gelenkstellung und der geforderten Geschicklichkeit festlegen /8/
- bei hoher notwendiger Geschicklichkeit
• die Kräfte so gering wie möglich halten
• kein Wechsel mit Tätigkeiten, die hohe Kräfte erfordern (verursacht zeitweise Geschicklichkeitsverlust)
Leitmerkmal Kraftübertragung / Greifbedingungen
- Stellteile, Werkzeuge und Werkstücke, Hilfsmittel u. a. Arbeitsmaterialien sollen im physiologischen Greifraum liegen
- spezielle Auswahl von Handschuhen, die die Greifbarkeit nicht behindern, sondern den
feinmotorischen Anforderungen angepasst sind
- optimale Kraftübertragung / -einleitung durch ergonomische Gestaltung von Arbeitsgegenständen und Werkzeugen schaffen
Ausgeformte Griffe sind profiliert, der Handform angepasst und/oder haben Griffmulden.
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Abbildung 1 ausgeformte und nicht ausgeformte Griffe /7/, /10/
ausgeformte Griffe:
Nicht ausgeformter Griff:
-
-
bei schneller Bewegungsfolge die Aktionskräfte so gering wie möglich halten und die
Krafteinleitung über Kontaktgriffe (Taster) ermöglichen
bei größeren Aktionskräften
• Häufigkeit minimieren
• Krafteinleitung durch Faustschluss (ergonomisch gestalteter Werkzeuggriff)
• formschlüssige Krafteinleitung einer kraftschlüssigen Krafteinleitung vorziehen
• Unterstützung durch mechanische Antriebe (z. B. rückwirkungsarme Schlagschrauber)
• auf sicheren Kraftverlauf zwischen Handlungsstelle und Aufstandsfläche achten
(Vermeidung von Abrutschen)
schmierige, weiche, scharfkantige Arbeitsgegenstände vermeiden, um die Kraftübertragung nicht zu behindern
Weitere Gestaltungshinweise können der Tabelle 1 /7/, /10/ entnommen werden, die für einige Kombinationen die dazugehörigen Wichtungszahlen angibt.
Tabelle 1 „Leitmerkmal Kraftübertragung/Greifbedingungen – Ableitung von Gestaltungsempfehlungen“
Griffart, Krafteinleitung
Umfassungsgriff
Griffgestaltung der
Werkzeuge,
Kontaktstellen,
Objekte
Greifoberfläche
trocken,
griffig
trocken,
sehr glatt
feucht
schmierig
gut ausgeformt
optimale Größe
0
1
2
3
nicht ausgeformt
1
2
3
3
zu groß, zu klein
2
3
4
4
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Griffart, Krafteinleitung
Kontaktgriff
Griffgestaltung der
Werkzeuge,
Kontaktstellen,
Objekte
trocken,
griffig
trocken,
sehr glatt
feucht
schmierig
gut ausgeformt, optimale Größe
0
1
2
3
nicht ausgeformt
1
2
3
3
zu klein
2
3
4
4
gut ausgeformt, optimale Größe
0
1
2
3
nicht ausgeformt
2
3
4
4
gut ausgeformt, optimale Größe
0
0
1
2
nicht ausgeformt
1
2
3
4
gut ausgeformt, optimale Größe
0
1
2
3
nicht ausgeformt
1
2
3
4
2
3
4
4
optimale Größe
1
2
3
4
zu klein
2
3
4
4
gut ausgeformt
1
2
3
4
nicht ausgeformt
2
3
4
4
Greifoberfläche
Handflächegriff
Handzufassungsgriff
Fingerzufassungsgriff
zu klein
Kraftübertragung durch
Reibschluss
Zu kleines oder zu großes
Objekt
Leitmerkmal Hand-/ Armstellung und -bewegung
- Bewegungen im mittleren Beweglichkeitsbereich der Gelenke anstreben
- Handlungsstelle im optimalen Arbeitsbereich unter Beachtung der Sehanforderungen
anordnen
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Abbildung 2 Hand- /Armhaltungen und -bewegungen
Schultergelenk
Schultergelenk
Ellenbogengelenk
Schultergelenk
Unterarm
Handgelenk
Handgelenk
Abbildungen aus „Bewertung des Risikofaktors ungünstige Haltungen und Bewegungen“, Auszug aus dem
Report 2/2007 des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. /38/
-
ungünstige und extreme Gelenkstellungen vermeiden, z. B. das Bewegen und Halten
am Ende des Bewegungsbereiches
Tätigkeiten in der Mittellage der Gelenkstellung bevorzugen
häufiges Greifen über Schulterhöhe vermeiden
lang andauerndes statisches Halten vermeiden (z. B. durch Hand-Arm-Abstützung)
Entkopplung von Werkzeughaltekraft und Feinpositionierung, z. B. schwere Werkzeuge
durch Aufhängung oder Führung unterstützen
häufig und bewegungsintensiv genutzte Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstände im kleinen
Greifraum anordnen
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Leitmerkmal Arbeitsorganisation
- Verbesserung der Arbeitsorganisation durch
• angemessenes Arbeitspensum
• ausreichende Erholzeiten
• Vermeidung von maschinenbestimmtem Arbeitsrhythmus
• zwischen be- und entlastenden Tätigkeiten wechseln
• Vermeidung eines ungleichmäßigen Arbeitsablaufes mit zeitweise hohen Belastungsspitzen
• einseitige, gleichartige Belastungsmuster vermeiden
- Körperhaltung wechseln (von Sitzen und Stehen, von Stehen und Gehen)
- für Belastungswechsel durch andere Tätigkeiten sorgen oder mit Bewegungspausen
spezielle Übungen für den Nacken- Schulter- und Brustbereich ermöglichen
- optimale Pausengestaltung
- häufig benötigte Materialien im optimalen Blickfeld positionieren
Leitmerkmal Ausführungsbedingungen
- gute Beleuchtung zur sicheren Detailerkennbarkeit (z. B. Beleuchtungsstärke nach
Sehaufgabe und individuellem Sehvermögen, Kontrast, Farbwiedergabe, flimmerfreie Beleuchtung, Vermeidung von Blendung)
- Gewährleistung guter klimatischer Bedingungen (z. B. Zugluft vermeiden, Mindestraumlufttemperatur einhalten)
- Nässe und Verschmutzung möglichst vermeiden
- sichere und zugluftfreie Absaugung von Stäuben, Dämpfen und Rauchen
- Vermeidung von Lärm und Geräuschen, die die Konzentration stören
- physiologisch günstige Schutzkleidung
- spezielle Auswahl von Schutzbrillen, insbesondere für Brillenträger
Leitmerkmal Körperhaltung
- andauernde statische Haltung des Kopfes, des Rumpfes und der oberen Extremitäten
vermeiden
- ungünstige Körperhaltungen und -bewegungen, wie z. B. Verdrehen des Rumpfes, häufiges Bücken, andauernde Rumpfvorneigung, häufiges Greifen über Schulterhöhe, vermeiden
- für manuelle Arbeiten im ortsfesten Greifraum einen Wechsel der Körperhaltung von Sitzen und Stehen ermöglichen (siehe /39/)
- Schaffung von Bewegungsfreiheit zur Vermeidung ermüdender Körperhaltungen / ausreichender Bewegungsraum ohne Hindernisse
- ausreichender Bein- und Fußraum
- Bereitstellung von verstellbaren Fußstützen mit großflächiger Auflagefläche
- Anordnung der Arbeitsmittel, Stellteile und Anzeigeelemente unter Beachtung der Normen zur ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze
- Möglichkeit der individuellen Anpassung des Arbeitsplatzes an die Körpermaße des Beschäftigten
- wechselnde Sitzhaltungen (dynamisches Sitzen) ermöglichen
Seite 30 von 40
-
-
Verwendung geeigneter Hilfsmittel
• ergonomische Werkzeuge / ergonomische Werkzeuggestaltung
• ergonomisch geformte Bedienelemente (z. B. Griffe, Schalter, Taster)
• Halte- und Fügevorrichtungen
• Positionierschwierigkeiten vermeiden durch Einfädelhilfen oder Führungen
• Armstützen, gepolsterte Hand-Arm-Auflagen
• Sehhilfen
montagegerechte Konstruktion und Technologie
• leichte Zugänglichkeit der Arbeitsstellen
• Vermeidung von unnötigen Bewegungen
Abbildung 3 Kopf- / Rumpfhaltungen und Bewegungen
5.2 Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die arbeitsmedizinische Prävention von Gesundheitsschäden durch manuelle Arbeitsprozesse umfasst ein breites Spektrum an Maßnahmen:
-
Beteiligung des Betriebsarztes an der Gefährdungsbeurteilung
-
Information/Unterweisung der Beschäftigten über Art der Exposition, mögliche Gesundheitsgefährdungen sowie verhältnis- und verhaltenspräventive Maßnahmen
-
Im Falle von manuellen Arbeitsprozessen sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und individuelle medizinische Beratung nach § 11 ArbSchG auf Wunsch der
Beschäftigten bei entsprechenden Expositionen am Arbeitsplatz möglich. Berufliche Belastungen durch manuelle Arbeitsprozesse sind derzeit jedoch kein verbindlicher Untersuchungsanlass für Angebots- oder Pflichtuntersuchungen entsprechend ArbMedVV /40/.
Weiterreichende betriebsinterne Vereinbarungen sind möglich. Hinweise für Anlässe,
Seite 31 von 40
Umfang und Zeitabstände sowie die Beratungsinhalte einer arbeitsmedizinischen Untersuchung sind über den berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G46 /34/ sowie die BGI
504-46 /33/ verfügbar. Neben der individuellen Beratung der Beschäftigten können verallgemeinerte Erkenntnisse aus der Untersuchung einen wesentlichen Beitrag zur Gefährdungsbeurteilung leisten (z. B. Erfassung inzidenter oder prävalenter Beschwerden,
Funktionsstörungen und manifester Muskel-Skelett-Erkrankungen sowie deren Abhängigkeit von beruflichen Belastungen).
-
Arbeitsmedizinische Beratung und Information des Arbeitgebers über Art der Exposition,
mögliche Gesundheitsgefährdungen durch manuelle Arbeitsprozesse sowie die notwendigen Maßnahmen der Verhältnisprävention (wie z. B. Beteiligung an der Gefährdungsbeurteilung und der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Mitarbeit in betrieblichen Arbeitsschutzgremien) und Maßnahmen der Verhaltensprävention (Unterweisungen, Schulungen und tätigkeitsspezifisches Training).
-
Organisation des Prozesses der betrieblichen Wiedereingliederung für Beschäftigte mit
Muskel-Skelett-Erkrankungen an Arbeitsplätzen, die manuelle Arbeitsprozesse erfordern,
einschließlich individueller Beratung, Untersuchung und Unterstützung der Beschäftigten.
Seite 32 von 40
6
Literatur
/1/
Arbeitsunfähigkeit : BKK Faktenspiegel 9/2011. – Essen: BKK Bundesverband
/2/
Muskel- und Skeletterkrankungen / Lange, Cornelia. – In: Gesundheit in Deutschland.
– Berlin: Robert Koch-Institut, 2006, Kapitel 1.2.5
/3/
Erkrankungen der oberen Extremitäten. – Sankt Augustin: Institut für Arbeitsschutz
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. – Onlineportal:
http://www.dguv.de/ifa/de/fac/ergonomie/index.jsp
/4/
Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen
von Lasten. – 4. überarbeitete Auflage. - Hrsg.: Länderausschuss für Arbeitsschutz
und Sicherheitstechnik (LASI), 2001. - (LASI-Veröffentlichung, LV 9)
/5/
Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Ziehen und Schieben von Lasten. - Hrsg.: Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
(LASI), 2002. - (LASI-Veröffentlichung, LV 29)
/6/
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung
von Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnung - LasthandhabV) vom
4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1842), zuletzt geändert durch Artikel 436 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)
/7/
Steinberg, U.; Klußmann, A.; Liebers, F. et al: Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse : Bericht über die Erprobung, Validierung und Revision. - Dortmund:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2012. – (Forschungsprojekt F
2195)
/8/
Steinberg, U.; Liebers, F.; Klußmann, A.: Manuelle Arbeit ohne Schaden. – 3. überarbeitete Auflage. – Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
2011
/9/
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
(Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 89 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160)
/10/
Gefährdungsbeurteilung manueller Arbeitsprozesse (inkl. ausführlicher Anleitung). –
Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. – Onlineportal:
www.baua.de/leitmerkmalmethoden
/11/
Bernard, P; Fine, L: Musculoskeletal disorders and workplace factors: A critical review
of epidemiologic evidence for work-related musculoskeletal disorders of the neck, upper extremity, and low back. – Cincinnati: National Institute for Occupational Safety
and Health (NIOSH), 1997
Seite 33 von 40
/12/
Buckle, P; Devereux, J: Work-related neck and upper limb musculoskeletal disorders.
– Luxembourg: Office for Official Publications of the European Communities, 1999
/13/
Risk factors for work-related musculoskeletal disorders: A systematic review of recent
longitudinal studies/ da Costa, Br; Vieira, Er. – In: American journal of industrial medicine 53(2010) S. 285-323
/14/
Associations between work-related factors and specific disorders at the elbow: a systematic literature review/ van Rijn, Rm; Huisstede, Bm; Koes, Bw et al. – In: Rheumatology 48(2009) S. 528-536
/15/
Associations between work-related factors and the carpal tunnel syndrome: a systematic review/ van Rijn, Rm; Huisstede, Bm; Koes, Bw et al. – In: Scandinavian journal of work, environmental & health 35(2009) S. 19-36
/16/
Associations between work-related factors and specific disorders of the shoulder: a
systematic review of the literature/ van Rijn, Rm; Huisstede, Bm; Koes, Bw et al. – In:
Scandinavian journal of work, environmental & health 36(2010) S. 189-201
/17/
Hoehne-Hückstädt, U.: Muskel-Skelett-Erkrankungen der oberen Extremität und berufliche Tätigkeit : Entwicklung eines Systems zur Erfassung und arbeitswissenschaftlichen Bewertung von komplexen Bewegungen der oberen Extremität bei beruflichen
Tätigkeiten. – Sankt Augustin: Hauptverband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften, 2007, 176 S. (BGIA-Report 2/2007)
/18/
Cumulative Trauma Disorders (CTD) / Work Related Upper Limb Disorders
(WRULD): Definitionen, Vorkommen, Arbeitsschutz/ Liebers, F. - In: Landau, G.;
Pressel, G. (Hrsg.): Medizinisches Lexikon der beruflichen Belastungen und Gefährdungen. – Stuttgart: Gentner-Verlag, 2004, S. 183-186
/19/
Repetitive strain injuries/ Sorgatz, H. – In: Der Orthopäde 31(2002) S. 1006-1014
/20/
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2010 : Unfallverhütungsbericht Arbeit. Dortmund/Berlin/Dresden : Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) &
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), 2012, S. 204-206
/21/
Gebhardt, H.; Klußmann, A.; Dolfen, P. et al.: Beschwerden und Erkrankungen der
oberen Extremitäten an Bildschirmarbeitsplätzen. – Bremerhaven: Wirtschaftsverlag
NW, Verlag für neue Wissenschaft GmbH, 2006, S. 126
/22/
Liebers, F.; Brendler, C.; Latza, U.: Berufsspezifisches Risiko für das Auftreten von
Arbeitsunfähigkeit durch Muskel-Skelett-Erkrankungen und Krankheiten des HerzKreislaufsystems - Bestimmung von Berufen mit hoher Relevanz für die Prävention. –
Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2012
(Forschungsprojekt F 2255)
Seite 34 von 40
/23/
Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben,
die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit
ursächlich waren oder sein können: Merkblatt zur Berufskrankheit 2101 der Berufskrankheitenverordnung (Bek. des BMA vom 18.2.1963 in BArbBl Fachteil Arbeitsschutz 1963, S. 24; geändert durch Bek. des BMAS vom 1.12.2007, in GMBl 2008,
S. 2).
/24/
Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel durch ständigen Druck: Merkblatt zur
Berufskrankheit Nr. 2105 der Berufskrankheitenverordnung (Bek. des BMA vom
18.2.1963 in BArbBl. Fachteil Arbeitsschutz)
/25/
Wissenschaftliche Begründung für die Berufskrankheit „Druckschädigung des Nervus
medianus im Carpaltunnel (Carpaltunnel-Syndrom) durch repetitive manuelle Tätigkeiten mit Beugung und Streckung der Handgelenke, durch erhöhten Kraftaufwand
der Hände oder durch Hand-Arm-Schwingungen“: Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (Bek. des BMAS vom 1.5.2009 -IVa 4-45226(CTS) in GMBl., S. 570ff.)
/26/
Wissenschaftliche Begründung für die Berufskrankheit "Gefäßschädigung der Hand
durch stoßartige Krafteinwirkung (Hypothenar-Hammer-Syndrom und ThenarHammer-Syndrom)": Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (Bek. des BMAS vom 1.5.2012 - IVa 4-45226-2- in GMBl., S.449ff.)
/27/
Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV-Maschinenverordnung) vom 12. Mai 1993 (BGBl. I S. 704), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178)
/28/
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) vom 27. September 2002
(BGBl. I S. 3777), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. November
2011 (BGBl. I S. 2178)
/29/
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV) vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S.
1843), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 18. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2768)
/30/
Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Bildschirmarbeit. Hrsg.: Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), 1998. (LASI-Veröffentlichung, LV 14)
/31/
Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Maschinen-Richtlinie)
vom 17. Mai 2006 (EU ABl. Nr. L 157, S. 24), zuletzt geändert am 25.11.2009 (EU
ABl. Nr. L 310, S. 29)
Seite 35 von 40
/32/
Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel, Ergonomische und
menschliche Faktoren (TRBS 1151) vom 31.08.2007 (GMBl., S. 933)
/33/
BGI 504-46 Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem
berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 46 „Belastungen des Muskel-SkelettSystems“ Ausgabe 7/2009. - Sankt Augustin: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, 2009
/34/
Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz G 46 „Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen“. – Sankt Augustin: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
/35/
Gefährdungsbeurteilung manueller Arbeitsprozesse (inkl. Kurzanleitung). – Dortmund:
Bundesanstalt
für
Arbeitsschutz
und
Arbeitsmedizin.
–
Onlineportal:
www.baua.de/leitmerkmalmethoden
/36/
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV)
vom 6. März 2007 (BGBl. I S. 261), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung
vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960)
/37/
Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung : Handbuch für Arbeitsschutzfachleute. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2012. ISBN: 978-3-88261-717-7 (Loseblattsammlung)
/38/
Bewertung des Risikofaktors ungünstige Haltungen und Bewegungen. – In: HoehneHückstädt, U.: Muskel-Skelett-Erkrankungen der oberen Extremität und berufliche Tätigkeit : Entwicklung eines Systems zur Erfassung und arbeitswissenschaftlichen Bewertung von komplexen Bewegungen der oberen Extremität bei beruflichen Tätigkeiten. – Sankt Augustin: Hauptverband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften,
2007, 176 S. (BGIA-Report 2/2007)
/39/
Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb. Handbuch für Arbeitsschutzfachleute. - 3. Auflage. - Bremerhaven: Wirtschaftsverlag
NW
Verlag
für
neue
Wissenschaft
GmbH,
2001.
(Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Sonderschrift, S 42)
/40/
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S.
2768), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 8 der Verordnung vom 26. November
2010 (BGBl. I S. 1643)
/41/
Feinmechanische Montiertätigkeiten - Die Liebe zum Detail/ Krüger, A. – In: Arbeit
und Gesundheit (2012) Heft 5/6. – Berlin: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
/42/
BGI 7011 Gesunder Rücken-Gesunde Gelenke: Noch Fragen? – Gesund und fit im
Kleinbetrieb. - Sankt Augustin: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, 2007
/43/
Druckschädigung der Nerven: Merkblatt zur Berufskrankheit Nr. 2106 der Berufskrankheitenverordnung (Bek. des BMA vom 1. Oktober 2002 in BArbBl., S. 62)
Seite 36 von 40
Übersicht der LASI-Veröffentlichungen (LV)
LV-Nr.
Titel
Herausgabe
aktuelle Auflage
1
Leitlinien des Arbeitsschutzes in der Wertstoffsortierung
(wird nicht mehr veröffentlicht - ersetzt durch LV 15)
Juli 1995
2
Richtlinien für die Akkreditierung von Messstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts gemäß § 18 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung
(wird nicht mehr veröffentlicht - ersetzt durch LV 2.1)
September 1995
2.1
Richtlinien für die Akkreditierung von Messstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts gemäß § 18 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung
(wird nicht mehr veröffentlicht - ersetzt durch LV 2.2)
Oktober 1999
2.2
Handlungsanleitung „Grundsätzliche Anforderungen an akkreditierte Messstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts“
(wird nicht mehr veröffentlicht – zurück gezogen)
September 2005
3
Musterleitfaden zur Umsetzung der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 553 Februar 1996
„Holzstaub“ zum Schutz vor Gefahren durch Holzstaub
(wird nicht mehr veröffentlicht – zurück gezogen)
4
Qualitätssicherungs-Handbuch (QSH)
(wird nicht mehr veröffentlicht – zurück gezogen)
März 1996
5
Arbeitsschutzmaßnahmen bei Ozonbelastung am Arbeitsplatz
(wird nicht mehr veröffentlicht – zurück gezogen)
Juli 1996
6
Leitfaden für den sicheren Umgang mit Mikroorganismen der Risikogruppe 3** August 1996
(wird nicht mehr veröffentlicht – ersetzt durch TRBA 105)
7
Leitfaden zur Ermittlung und Beurteilung der Konzentration von Bakterien und
Pilzen in der Luft in Arbeitsbereichen
(wird nicht mehr veröffentlicht – ersetzt durch TRBA 405 und 430)
September 1996
8
Mehlstaub in Backbetrieben
Handlungsanleitung der Länderarbeitsschutzbehörden und der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten
(wird nicht mehr veröffentlicht – zurück gezogen)
November 1996
9
Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben
und Tragen von Lasten
(4. überarbeitete Auflage)
April 2001
10
Umsetzung der Gleichwertigkeitsklausel bei überwachungsbedürftigen
Anlagen
Februar 1997
11
Schutz schwangerer Frauen vor Benzolexposition in Verkaufsräumen von
Tankstellen und an anderen Arbeitsplätzen
(wird nicht mehr veröffentlicht – zurück gezogen)
Juli 1997
12
Leitfaden „Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen in der Reinigungstechnik im Offsetdruck“
(wird nicht mehr veröffentlicht –zurück gezogen)
Juli 1997
13
Leitlinien für den Arbeitsschutz in biologischen Abfallbehandlungsanlagen
(wird nicht mehr veröffentlicht – ersetzt durch TRBA 214)
Oktober 1997
14
Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei der
Bildschirmarbeit
(2. Auflage)
Mai 1998
15
Leitlinien des Arbeitsschutzes in Abfallbehandlungsanlagen
(wird nicht mehr veröffentlicht – ersetzt durch TRBA 214)
November 1998
Seite 37 von 40
LV-Nr.
Titel
Herausgabe
aktuelle Auflage
16
Kenngrößen zur Beurteilung raumklimatischer Grundparameter
(1. überarbeitete Auflage)
September 2011
17
Leitfaden „Künstliche Mineralfasern“ - Handlungsanleitung für die Beurteilung
von und den Umfang mit Mineralfaserprodukten
(wird nicht mehr veröffentlicht – zurück gezogen)
April 1999
18
Leitfaden „Schutz vor Latexallergien“
(wird nicht mehr veröffentlicht – zurück gezogen)
Mai 1999
19
Beschichten von Industriefußböden und anderen großen Flächen in Innenräumen mit Methylmethacrylat (MMA)-Harzen
(wird nicht mehr veröffentlicht – zurück gezogen)
September 1999
20
Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen an Kassenarbeitsplätzen
Oktober 1999
21
Arbeitsschutzmanagementsysteme
Spezifikation zur freiwilligen Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung
von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS)
(3. überarbeitete Auflage)
März 2006
22
Arbeitsschutzmanagementsysteme
Handlungsanleitung zur freiwilligen Einführung und Anwendung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU)
(2. überarbeitete Auflage)
Mai 2006
23
Leitlinien zur Biostoffverordnung
(3. überarbeitete Auflage)
September 2008
24
Umgang mit Lösemitteln im Siebdruck
(3. überarbeitete Auflage)
März 2009
25
Ersatzstoffe in der Metallreinigung
(wird nicht mehr veröffentlicht –zurück gezogen)
September 2001
26
Umgang mit Gefahrstoffen beim Recycling von Kraftfahrzeugen
(wird nicht mehr veröffentlicht –zurück gezogen)
April 2002
27
Umgang mit Gefahrstoffen bei der manuellen Zerlegung von Bildschirm- und
anderen Elektrogeräten
(wird nicht mehr veröffentlicht –zurück gezogen)
April 2002
28
Konzept zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und
zu Möglichkeiten der Prävention
Juni 2002
29
Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Ziehen
und Schieben von Lasten
September 2002
30
Arbeitszeitgestaltung in Krankenhäusern – Neufassung 2009
Juni 2012
31
Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder zur
Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu
Möglichkeiten der Prävention
Mai 2003
32
Kunststoffverwertung – Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen
Arbeitsstoffen bei der werkstofflichen Verwertung von Kunststoffen
(wird nicht mehr veröffentlicht – zurück gezogen)
Oktober 2004
33
Grundsätze der Behördlichen Systemkontrolle
(Teil A wird zurückgezogen und durch LV 54 ersetzt,
Teil B wird zurzeit überarbeitet)
Juli 2003
Seite 38 von 40
LV-Nr.
Titel
Herausgabe
aktuelle Auflage
34
Gegen Mobbing – Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen
der Länder (1. überarbeitete Auflage)
Oktober 2012
35
Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
(3. überarbeitete Auflage)
August 2008
36
Handlungsanleitung für die Ausführung der Marktüberwachung in
Deutschland(2. überarbeitete Auflage)
November 2008
37
Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten
(3. überarbeitete Auflage)
Juni 2011
38
Handlungsanleitung für die Beurteilung von Arbeiten in sauerstoffreduzierter
Atmosphäre für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder
April 2005
39
Reinigung und Innenprüfung von Heizölverbrauchertanks
Mai 2005
40
Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung
März 2009
41
Handlungsanleitung zur Beleuchtung von Arbeitsstätten
Februar 2005
Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tageslicht in Gebäuden,
künstliches Licht in Gebäuden und im Freien, Sicherheitsbeleuchtung
(wurde bisher nicht gedruckt)
42
Handlungsanleitung „Schutzmaßnahmen zur Minimierung der Gefahrstoffexposition beim Schutzgasschweißen“
September 2005
43
Handlungsanleitung „Spritzlackieren von Hand bei der Holzbe- und verarbeitung“
September 2005
44
Handlungsanleitung zur Beurteilung von überwachungsbedürftigen Anlagen
nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Betriebssicherheitsverordnung für entzündliche
wasserlösliche Flüssigkeiten
März 2006
45
Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung
(3. überarbeitete Auflage)
November 2012
46
Leitlinien zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
(2. überarbeitete Auflage)
September 2007
47
Anforderungen an Anlagen für bioethanolhaltige Kraftstoffe
März 2007
48
Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht
(1. überarbeitete Auflage)
Juni 2012
49
Qualität der gutachterlichen Äußerung im Rahmen des Erlaubnisverfahrens
nach § 13 Betriebssicherheitsverordnung
August 2008
50
Bewegungsergonomische Gestaltung von andauernder Steharbeit –
Eine Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen
März 2009
51
Handlungsanleitung für die Umsetzung der REACH-Verordnung im
Arbeitsschutz
März 2009
52
Integration psychischer Fehlbelastungen in die Beratungs- und Überwachungspraxis der Arbeitsschutzbehörden der Länder
Oktober 2009
53
Handlungsanleitung für die Marktüberwachung im Bereich 11. GPSGV Hinweise für die Beteiligten am Marktgeschehen
Juni 2010
54
Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle
März 2011
Seite 39 von 40
LV-Nr.
Herausgabe
aktuelle Auflage
Titel
55
Handlungsanleitung für die Umsetzung der Bekanntmachung 910
(BekGS 910)
November 2012
56
Bußgeldkataloge zur Arbeitsstättenverordnung
Februar 2013
57
Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei
manuellen Arbeitsprozessen
Februar 2013
Auskünfte zu Fragen des Arbeitsschutzes erteilen die zuständigen obersten Landesbehörden bzw. deren nachgeordneten Behörden
Stand: Dezember 2012
Ministerium für Umwelt, Klima
und Energiewirtschaft des
Landes Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
Ministerium für Arbeit und
Sozialordnung, Familie, Frauen
und Senioren des
Landes Baden-Württemberg
Schellingstraße 15
70174 Stuttgart
Bayerisches Staatsministerium
für Arbeit und Sozialordnung,
Familie und Frauen
Winzerstraße 9
80792 München
Senatsverwaltung für
Gesundheit, Umwelt
und Verbraucherschutz
des Landes Berlin
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Ministerium für Arbeit, Soziales,
Frauen und Familie des
Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Der Senator für Gesundheit
der Freien Hansestadt Bremen
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen
Behörde für Gesundheit und
Verbraucherschutz der
Freien und Hansestadt
Hamburg
Billstraße 80
20539 Hamburg
Hessisches Sozialministerium
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Niedersächsisches Ministerium
für Soziales, Frauen, Familie,
Gesundheit und Integration
Gustav-Bratke-Allee 2
30169 Hannover
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes
Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Ministerium für Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Demografie
des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung,
Weinbau und Forsten
des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Ministerium für Umwelt und
Verbraucherschutz
des Saarlandes
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Wilhelm-Buck-Straße 2
01097 Dresden
Ministerium für Arbeit und
Soziales des Landes
Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Ministerium für Soziales,
Gesundheit, Familie und
Gleichstellung des Landes
Schleswig-Holstein
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Thüringer Ministerium
für Soziales, Familie
und Gesundheit
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
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