Lizenzvereinbarungen
Transcription
Lizenzvereinbarungen
PowerOPC Client Developer Lizenzvereinbarung Bitte lesen Sie den folgenden Vertrag ("Lizenzbedingungen") für die Lizenz der PowerOPC Client Developer Software ("Software"), hergestellt von Data Layers Limited ("Lizenzgeber") sorgfältig durch. Durch Betätigen des Accept-Buttons bei der Installation, durch anderweitige Installation oder durch jeden anderen Gebrauch der Software stimmen Sie (entweder eine Organisation oder ein Individuum) allen in dieser Vereinbarung enthaltenen Regelungen uneingeschränkt zu und werden zum Vertragspartner. Wenn Sie nicht allen in dieser Vereinbarung enthaltenen Regelungen uneingeschränkt zustimmen, klicken Sie denjenigen Button bei der Installation, der ausdrückt, dass Sie der Vereinbarung nicht zustimmen, und brechen die Installation der Software ab. Eventuell können Sie in letzterem Fall das Produkt an Ihren Lieferanten zurücksenden und erhalten den Kaufpreis (ggf. abzüglich einer Aufwandspauschale) rückerstattet. 1. Rechtseinräumung Gegen Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühren und gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Ihnen der Lizenzgeber hiermit ein nicht exklusives Recht, eine (1) Kopie einer bestimmten Version der Software und der begleitenden Dokumentation ("Dokumentation") zu nutzen. Sie dürfen eine Kopie der Software auf einem Computer, einem Arbeitsplatzrechner, einem PDA, einem Pager, einem "Smart Phone" oder auf einem anderen elektronischen Gerät installieren, für das die Software entwickelt wurde (im folgenden jeweils als "Zielsystem" bezeichnet). Falls die Software zusammen mit anderen Softwareprodukten als Bundle verkauft wird, gilt diese Lizenz für alle zugehörigen Softwareprodukte, unter Beachtung etwaiger Einschränkungen hinsichtlich der Nutzungsbedingungen jedes einzelnen Softwareprodukts. Die Software ist lizenziert für einen individuellen Softwareentwickler, dessen Name beim Lizenzgeber oder einem autorisierten Wiederverkäufer vor Benutzung der Software registriert werden muss. a. Nutzungsumfang. Die Software wird als unitäres Produkt lizenziert. Sie darf zu keinem Zeitpunkt auf mehr als einem Zielsystem oder von mehr als einem Benutzer in Betrieb genommen werden, ausser wie in diesem Absatz beschrieben. Die Software gilt als in Benutzung auf einem Computer, wenn sie in den Arbeitsspeicher (RAM) geladen wird oder auf dem Festspeicher des Zielsystems gespeichert wird. Diese Lizenz erlaubt es Ihnen, eine Kopie der Software ausschließlich für Sicherungszwecke anzulegen, sofern die so erzeugte Kopie sämtliche originalen Copyright-Vermerke enthält. Sie dürfen den Entwickler-Aktivierungsschlüssel, den Sie im Rahmen Ihrer Lizenz erhalten haben, auf einem beliebigen Zielsystem installieren, sofern dieses Zielsystem nur für Ihren eigenen Gebrauch bestimmt ist. Sie dürfen Laufzeit-Aktivierungsschlüssel auf jedem Zielsystem zur Benutzung der Software in einer Laufzeitumgebung zusammen mit Endbenutzeranwendungen installieren. Sie dürfen die Rechte aus dieser Lizenzvereinbarung permanent an einen Dritten übertragen, sofern Sie diese Lizenzvereinbarung zusammen mit der Seriennummer, den Aktivierungsschlüsseln und sämtlichen Kopien der Software und aller zugehörigen Dokumentation diesem Dritten aushändigen, und sofern der Empfänger dieser Lizenzvereinbarung uneingeschränkt zustimmt, und Sie unverzüglich den Lizenzgeber oder seinen autorisierten Vertriebspartner von der Lizenzübertragung in Kenntnis setzen. b. Mehrfachlizenzen. Sofern die Software mit einer Mehrfachlizenz wie spezifiziert in der zugehörigen Rechnung ausgestattet ist, dürfen Sie Kopien der Software für die Anzahl Zielsysteme erzeugen, installieren und benutzen, die in der Mehrfachlizenz angegeben ist. Sie müssen Vorkehrungen dagegen treffen, dass die Anzahl der Zielsysteme, auf denen die Software installiert wird, die Anzahl der gekauften Lizenzen nicht übersteigt. Diese Lizenz gestattet Ihnen, jeweils eine eigene Kopie der Dokumentation für jede erlaubte Kopie der Software downzuloaden und/oder auszudrucken. 2. Urheberrechte Die Software ist geschützt durch die Urheberrechtsschutz-Gesetze der Republik Irland und durch internationale Gesetze und Verträge. Der Lizenzgeber und seine Zulieferer sind Inhaber der vollständigen Rechte am Quellcode-Produkt, inklusive aller diesbezüglichen Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Marken und anderer Rechte zum Schutze geistigen Eigentums. Ihnen ist bekannt, dass der Besitz, die Installation oder die Benutzung der Software keinerlei Ansprüche auf das geistige Eigentum an der Software begründet, und dass Sie keinerlei Ansprüche an der Software ausser den in dieser Vereinbarung explizit eingeräumten erwerben. Sie stellt sicher, dass alle eventuell angefertigten Kopien der Software und der zugehörigen Dokumentation die entsprechenden Hinweise wie im Originalprodukt enthalten. 3. Einschränkungen Sie dürfen die Software nicht vermieten, verleihen, unterlizenzieren oder weiterverkaufen, es sei denn, dies wurde Ihnen vom Lizenzgeber ausdrücklich schriftlich gestattet. Sie dürfen Dritten keinen Zugriff auf die Software (z. B. auf dem Wege eines temporären Ausleihens oder einer Dienstleistungsagentur) ermöglichen. Sie dürfen die Software nicht rückentwickeln, dekompilieren oder deassemblieren, mit Ausnahme solcher Fälle, die ausdrücklich von geltendem Recht erlaubt sind. Sie dürfen die Software nicht verändern und keine abgeleiteten Produkte erzeugen, die auf der Software im Ganzen oder in Teilen basieren. Sie dürfen keine Laufzeit-Aktivierungsschlüssel zur Benutzung der Software innerhalb einer Entwicklungsumgebung verwenden. Eine Lizenz der Software ist personengebunden und darf nicht von mehr als einem Entwickler (gleichzeitig oder abwechselnd) benutzt werden, mit Ausnahme einer dauerhaften Übertragung der Lizenz auf die Person eines anderen Entwicklers. Sie dürfen die Software und die zugehörige Dokumentation nicht kopieren, mit Ausnahme der oben in Absatz 1 aufgeführten Ausnahmen. Sie dürfen diejenigen Teile der Software, die für die Weitergabe an Dritte bestimmt sind, nur zusammen mit ausführbaren Endbenutzeranwendungen weitergeben, nicht aber mit Softwarekomponenten (z. B. linkfähiger Objektcode oder Softwarebibliotheken), Kommunikationsservern (z. B. DDE-Server oder OPC-Server), oder Gateways für andere Anwendungsprogramme. Im Besonderen dürfen Sie die Software nicht zur Entwicklung potenziell oder tatsächlich konkurrierender Softwareprodukte verwenden. Sie dürfen keine Copyright-Vermerke von der Software entfernen. Alle Rechte, die nicht ausführlich mit dieser Lizenzvereinbarung eingeräumt werden, behält sich der Lizenzgeber vor. Falls Sie bewusst Informationen oder Verfahren veröffentlichen oder für die Veröffentlichung verantwortlich sind, die dazu dienen, den Hinweis auf die Lizenzierungsnotwendigkeit der Demo-Version der Software zu unterdrücken, gilt dies als Lizenzbruch und macht Sie haftbar für die aus diesem Lizenzbruch resultierenden wirtschaftlichen Schäden. Letztere werden auf Basis der jeweils aktuellen Lizenzgebühren und einer Worst-Case-Annahme besagter Verbreitung berechnet. 4. Gewährleistung a. Gewährleistung. Im Fall einer berechtigten Mängelrüge beschränken sich Ihre Ansprüche an den Lizenzgeber und seine autorisierten Wiederverkäufer auf die Höhe der bereits gezahlten Lizenzgebühren. Im Fall einer Wandlung müssen Sie sämtliche Kopien der Software vernichten. Diese Gewährleistung gilt nicht für Fälle, in denen eine Fehlfunktion der Software auf missbräuchliche oder unsachgemäße Benutzung zurückzuführen ist. b. Gewährleistungsausschluss. Soweit gesetzlich zulässig und mit Ausnahme der eingeschränkten Gewährleistung wie oben genannt, wird die Software so verkauft, wie sie Ihnen durch die Demo-Version bekannt ist, ohne irgendwelche ausdrücklichen oder impliziten Garantien. Die Verantwortung für die Auswahl der Software zur Erzielung bestimmter Verwendungszwecke liegt allein bei Ihnen. Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass die Software fehlerfrei ist, unterbrechungsfrei läuft oder Ihre Anforderungen erfüllt.Soweit gesetzlich zulässig, schließt der Lizenzgeber sämtliche ausdrücklichen und impliziten Haftungsverpflichtungen aus, einschließlich Marktfähigkeit und Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck. In einigen nationalen Gesetzgebungen ist ein derartiger Gewährleistungsausschluss unzulässig, so dass diese Einschränkungen eventuell nicht auf Sie zutreffen. 5. Haftungsbegrenzung Unter keinen Umständen und in keinem Rechtszusammenhang haftet der Lizenzgeber oder seine autorisierten Wiederverkäufer Ihnen oder anderen Personen bzw. Organisationen gegenüber für irgendwelche direkten, indirekten oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung der Software ergeben (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste). In jedem Fall ist die Haftung beschränkt auf die Höhe der gezahlten Lizenzgebühren, selbst wenn der Lizenzgeber auf die Möglichkeit größerer Schäden hingewiesen wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Todesfälle oder Personenschäden, soweit dies gesetzlich ausgeschlossen wird. In einigen nationalen Gesetzgebungen ist ein derartiger Gewährleistungsausschluss unzulässig, so dass diese Einschränkungen eventuell nicht auf Sie zutreffen. Im Schadensfall besteht Ihre einzige Entschädigung in einer Fehlerkorrektur, Ersatzlieferung oder Rückzahlung gezahlter Lizenzgebühren wie im Absatz über Gewährleistung dargelegt. Die maximale Haftungshöhe des Lizenzgebers für alle Ansprüche aus dieser Lizenzvereinbarung können nicht den von Ihnen an den Lizenzgeber oder seine autorisierten Wiederverkäufer übersteigen. 6. Einsatz in Risikobereichen Die Software ist nicht fehlertolerant in wurde nicht zum Einsatz in Umgebungen mit hohem Gefährdungspotenzial entwickelt, bei welchen Ausfallsicherheit erforderlich ist (z. B. Einsatz in Kernkraftwerken, Flugzeugnavigation, Telekommunikation, Flugsicherung, Waffensysteme, lebenserhaltende medizinische Geräte oder andere Anwendungen, bei denen ein Fehlverhalten der Software Tod, Personenschaden oder schwere physische und wirtschaftliche Schäden zur direkten Folge haben könnte. Der Lizenzgeber schließt die Eignung der Software für derartige Einsatzbereiche explizit aus. 7. Schlußbemerkungen Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Dieser Vertrag beinhaltet die vollständigen Lizenzbestimmungen und ersetzt alle eventuell zuvor getroffenen Regelungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit im Übrigen dadurch nicht berührt.