Lizenzvereinbarungen

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Lizenzvereinbarungen
PowerOPC Client Developer Lizenzvereinbarung
Bitte lesen Sie den folgenden Vertrag ("Lizenzbedingungen") für die Lizenz der PowerOPC Client Developer Software
("Software"), hergestellt von Data Layers Limited ("Lizenzgeber") sorgfältig durch. Durch Betätigen des Accept-Buttons bei der
Installation, durch anderweitige Installation oder durch jeden anderen Gebrauch der Software stimmen Sie (entweder eine
Organisation oder ein Individuum) allen in dieser Vereinbarung enthaltenen Regelungen uneingeschränkt zu und werden zum
Vertragspartner. Wenn Sie nicht allen in dieser Vereinbarung enthaltenen Regelungen uneingeschränkt zustimmen, klicken Sie
denjenigen Button bei der Installation, der ausdrückt, dass Sie der Vereinbarung nicht zustimmen, und brechen die Installation
der Software ab. Eventuell können Sie in letzterem Fall das Produkt an Ihren Lieferanten zurücksenden und erhalten den
Kaufpreis (ggf. abzüglich einer Aufwandspauschale) rückerstattet.
1.
Rechtseinräumung
Gegen Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühren und gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Ihnen der
Lizenzgeber hiermit ein nicht exklusives Recht, eine (1) Kopie einer bestimmten Version der Software und der begleitenden
Dokumentation ("Dokumentation") zu nutzen. Sie dürfen eine Kopie der Software auf einem Computer, einem
Arbeitsplatzrechner, einem PDA, einem Pager, einem "Smart Phone" oder auf einem anderen elektronischen Gerät installieren,
für das die Software entwickelt wurde (im folgenden jeweils als "Zielsystem" bezeichnet). Falls die Software zusammen mit
anderen Softwareprodukten als Bundle verkauft wird, gilt diese Lizenz für alle zugehörigen Softwareprodukte, unter Beachtung
etwaiger Einschränkungen hinsichtlich der Nutzungsbedingungen jedes einzelnen Softwareprodukts. Die Software ist lizenziert
für einen individuellen Softwareentwickler, dessen Name beim Lizenzgeber oder einem autorisierten Wiederverkäufer vor
Benutzung der Software registriert werden muss.
a. Nutzungsumfang. Die Software wird als unitäres Produkt lizenziert. Sie darf zu keinem Zeitpunkt auf mehr als einem
Zielsystem oder von mehr als einem Benutzer in Betrieb genommen werden, ausser wie in diesem Absatz beschrieben. Die
Software gilt als in Benutzung auf einem Computer, wenn sie in den Arbeitsspeicher (RAM) geladen wird oder auf dem
Festspeicher des Zielsystems gespeichert wird. Diese Lizenz erlaubt es Ihnen, eine Kopie der Software ausschließlich für
Sicherungszwecke anzulegen, sofern die so erzeugte Kopie sämtliche originalen Copyright-Vermerke enthält. Sie dürfen den
Entwickler-Aktivierungsschlüssel, den Sie im Rahmen Ihrer Lizenz erhalten haben, auf einem beliebigen Zielsystem installieren,
sofern dieses Zielsystem nur für Ihren eigenen Gebrauch bestimmt ist. Sie dürfen Laufzeit-Aktivierungsschlüssel auf jedem
Zielsystem zur Benutzung der Software in einer Laufzeitumgebung zusammen mit Endbenutzeranwendungen installieren. Sie
dürfen die Rechte aus dieser Lizenzvereinbarung permanent an einen Dritten übertragen, sofern Sie diese Lizenzvereinbarung
zusammen mit der Seriennummer, den Aktivierungsschlüsseln und sämtlichen Kopien der Software und aller zugehörigen
Dokumentation diesem Dritten aushändigen, und sofern der Empfänger dieser Lizenzvereinbarung uneingeschränkt zustimmt,
und Sie unverzüglich den Lizenzgeber oder seinen autorisierten Vertriebspartner von der Lizenzübertragung in Kenntnis setzen.
b. Mehrfachlizenzen. Sofern die Software mit einer Mehrfachlizenz wie spezifiziert in der zugehörigen Rechnung ausgestattet ist,
dürfen Sie Kopien der Software für die Anzahl Zielsysteme erzeugen, installieren und benutzen, die in der Mehrfachlizenz
angegeben ist. Sie müssen Vorkehrungen dagegen treffen, dass die Anzahl der Zielsysteme, auf denen die Software installiert
wird, die Anzahl der gekauften Lizenzen nicht übersteigt. Diese Lizenz gestattet Ihnen, jeweils eine eigene Kopie der
Dokumentation für jede erlaubte Kopie der Software downzuloaden und/oder auszudrucken.
2.
Urheberrechte
Die Software ist geschützt durch die Urheberrechtsschutz-Gesetze der Republik Irland und durch internationale Gesetze und
Verträge. Der Lizenzgeber und seine Zulieferer sind Inhaber der vollständigen Rechte am Quellcode-Produkt, inklusive aller
diesbezüglichen Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Marken und anderer Rechte zum Schutze geistigen Eigentums.
Ihnen ist bekannt, dass der Besitz, die Installation oder die Benutzung der Software keinerlei Ansprüche auf das geistige
Eigentum an der Software begründet, und dass Sie keinerlei Ansprüche an der Software ausser den in dieser Vereinbarung
explizit eingeräumten erwerben. Sie stellt sicher, dass alle eventuell angefertigten Kopien der Software und der zugehörigen
Dokumentation die entsprechenden Hinweise wie im Originalprodukt enthalten.
3.
Einschränkungen
Sie dürfen die Software nicht vermieten, verleihen, unterlizenzieren oder weiterverkaufen, es sei denn, dies wurde Ihnen vom
Lizenzgeber ausdrücklich schriftlich gestattet. Sie dürfen Dritten keinen Zugriff auf die Software (z. B. auf dem Wege eines
temporären Ausleihens oder einer Dienstleistungsagentur) ermöglichen. Sie dürfen die Software nicht rückentwickeln,
dekompilieren oder deassemblieren, mit Ausnahme solcher Fälle, die ausdrücklich von geltendem Recht erlaubt sind. Sie dürfen
die Software nicht verändern und keine abgeleiteten Produkte erzeugen, die auf der Software im Ganzen oder in Teilen basieren.
Sie dürfen keine Laufzeit-Aktivierungsschlüssel zur Benutzung der Software innerhalb einer Entwicklungsumgebung verwenden.
Eine Lizenz der Software ist personengebunden und darf nicht von mehr als einem Entwickler (gleichzeitig oder abwechselnd)
benutzt werden, mit Ausnahme einer dauerhaften Übertragung der Lizenz auf die Person eines anderen Entwicklers. Sie dürfen
die Software und die zugehörige Dokumentation nicht kopieren, mit Ausnahme der oben in Absatz 1 aufgeführten Ausnahmen.
Sie dürfen diejenigen Teile der Software, die für die Weitergabe an Dritte bestimmt sind, nur zusammen mit ausführbaren
Endbenutzeranwendungen weitergeben, nicht aber mit Softwarekomponenten (z. B. linkfähiger Objektcode oder
Softwarebibliotheken), Kommunikationsservern (z. B. DDE-Server oder OPC-Server), oder Gateways für andere
Anwendungsprogramme. Im Besonderen dürfen Sie die Software nicht zur Entwicklung potenziell oder tatsächlich
konkurrierender Softwareprodukte verwenden. Sie dürfen keine Copyright-Vermerke von der Software entfernen. Alle Rechte, die
nicht ausführlich mit dieser Lizenzvereinbarung eingeräumt werden, behält sich der Lizenzgeber vor.
Falls Sie bewusst Informationen oder Verfahren veröffentlichen oder für die Veröffentlichung verantwortlich sind, die dazu dienen,
den Hinweis auf die Lizenzierungsnotwendigkeit der Demo-Version der Software zu unterdrücken, gilt dies als Lizenzbruch und
macht Sie haftbar für die aus diesem Lizenzbruch resultierenden wirtschaftlichen Schäden. Letztere werden auf Basis der jeweils
aktuellen Lizenzgebühren und einer Worst-Case-Annahme besagter Verbreitung berechnet.
4.
Gewährleistung
a. Gewährleistung. Im Fall einer berechtigten Mängelrüge beschränken sich Ihre Ansprüche an den Lizenzgeber und seine
autorisierten Wiederverkäufer auf die Höhe der bereits gezahlten Lizenzgebühren. Im Fall einer Wandlung müssen Sie sämtliche
Kopien der Software vernichten. Diese Gewährleistung gilt nicht für Fälle, in denen eine Fehlfunktion der Software auf
missbräuchliche oder unsachgemäße Benutzung zurückzuführen ist.
b. Gewährleistungsausschluss. Soweit gesetzlich zulässig und mit Ausnahme der eingeschränkten Gewährleistung wie oben
genannt, wird die Software so verkauft, wie sie Ihnen durch die Demo-Version bekannt ist, ohne irgendwelche ausdrücklichen
oder impliziten Garantien. Die Verantwortung für die Auswahl der Software zur Erzielung bestimmter Verwendungszwecke liegt
allein bei Ihnen. Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass die Software fehlerfrei ist, unterbrechungsfrei läuft oder Ihre
Anforderungen erfüllt.Soweit gesetzlich zulässig, schließt der Lizenzgeber sämtliche ausdrücklichen und impliziten
Haftungsverpflichtungen aus, einschließlich Marktfähigkeit und Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck. In einigen
nationalen Gesetzgebungen ist ein derartiger Gewährleistungsausschluss unzulässig, so dass diese Einschränkungen eventuell
nicht auf Sie zutreffen.
5.
Haftungsbegrenzung
Unter keinen Umständen und in keinem Rechtszusammenhang haftet der Lizenzgeber oder seine autorisierten Wiederverkäufer
Ihnen oder anderen Personen bzw. Organisationen gegenüber für irgendwelche direkten, indirekten oder Folgeschäden, die sich
aus der Nutzung der Software ergeben (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste). In jedem Fall ist die
Haftung beschränkt auf die Höhe der gezahlten Lizenzgebühren, selbst wenn der Lizenzgeber auf die Möglichkeit größerer
Schäden hingewiesen wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Todesfälle oder Personenschäden, soweit dies
gesetzlich ausgeschlossen wird. In einigen nationalen Gesetzgebungen ist ein derartiger Gewährleistungsausschluss unzulässig,
so dass diese Einschränkungen eventuell nicht auf Sie zutreffen.
Im Schadensfall besteht Ihre einzige Entschädigung in einer Fehlerkorrektur, Ersatzlieferung oder Rückzahlung gezahlter
Lizenzgebühren wie im Absatz über Gewährleistung dargelegt. Die maximale Haftungshöhe des Lizenzgebers für alle Ansprüche
aus dieser Lizenzvereinbarung können nicht den von Ihnen an den Lizenzgeber oder seine autorisierten Wiederverkäufer
übersteigen.
6.
Einsatz in Risikobereichen
Die Software ist nicht fehlertolerant in wurde nicht zum Einsatz in Umgebungen mit hohem Gefährdungspotenzial entwickelt, bei
welchen Ausfallsicherheit erforderlich ist (z. B. Einsatz in Kernkraftwerken, Flugzeugnavigation, Telekommunikation,
Flugsicherung, Waffensysteme, lebenserhaltende medizinische Geräte oder andere Anwendungen, bei denen ein Fehlverhalten
der Software Tod, Personenschaden oder schwere physische und wirtschaftliche Schäden zur direkten Folge haben könnte. Der
Lizenzgeber schließt die Eignung der Software für derartige Einsatzbereiche explizit aus.
7.
Schlußbemerkungen
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Dieser
Vertrag beinhaltet die vollständigen Lizenzbestimmungen und ersetzt alle eventuell zuvor getroffenen Regelungen. Änderungen
und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen ungültig sein oder
werden, so wird die Gültigkeit im Übrigen dadurch nicht berührt.