SICHERHEITSDATENBLATT 2004 Gas Generator Assemblies

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SICHERHEITSDATENBLATT 2004 Gas Generator Assemblies
SICHERHEITSDATENBLATT
2004 Gas Generator Assemblies
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Revision nr:
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0
1
20/06/2011
Teilenummern
Text39:
DF71-57-K50B
DF71-57-K50B
DF71-57-K50B
EG21-60-35XG-02
EH14-60-35XB-02
EH14-60-35XB-02
F151-57-K70F-02
F151-57-K70F-02
FE01-57-K70E-02
FE01-57-K70E-02
FE15-57-K70B-02
FE15-57-K70B-02
G31A-57-K70B-02
G31A-57-K70B-02
G31A-57-K70B-78
G31A-57-K70B-78
GJ6A-57-K70F-02
GJ6A-57-K70F-02
GJ6A-57-K70F-22
GJ6A-57-K70F-22
GJ6A-57-K70F-22
GJ8A-57-K70F-02
GJ8A-57-K70F-02
GJ8A-57-K70F-02
GR1A-57-K00B-78
GR1A-57-K00B-78
GR1A-57-K00C-02
GR1A-57-K00C-02
GR1A-57-K00C-02
GR1A-57-K70B-78
GR1A-57-K70B-78
GR1L-57-K70 -02
GR3D-57-K70 -02
GR3D-57-K70 -02
GR3D-57-K70 -02
GS1D-57-K50A
GS1D-57-K50A
GS1E-57-K50A
GS1E-57-K50A
GS8S-57-K50
GS8T-57-K50A
GS8T-57-K50A
SH92-57-K00A-43
SH92-57-K00A-43
TD86-60-A60C-02
TD86-60-A60C-02
Text39:
WICHTIG: Vor Verarbeitung und Entsorgung dieses Produkts lesen Sie bitte sorgfältig das Sicherheitsdatenblatt
durch und geben diese Information dann auch unbedingt an die betroffenen Mitarbeiter und Kunden dieses
Produkts weiter.
Text39:
In Notfällen steht Ihnen SGS unter der Telefon-Nummer +44 (0) 1235 239670 durchgängig zur Verfügung.
In medizinischen Notfällen kontaktieren Sie bitte einen Arzt oder wenden sich an das nächstgelegene Krankenhaus.
Text39:
Text39:
Website: www.mazdasds.eu
Email: [email protected]
Dieses Sicherheitsdatenblatt wird von Mazda Motor Logistics Europe NV herausgegeben.
Der Nachdruck ist nicht zulässig.
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1. BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS
1.1. Produktidentifikator
Handelsname
: Mazda-125 2004 Gas Generator Assemblies
1.2. Relevante ermittelte Verwendungszwecke des Stoffs oder Gemischs und Verwendungszwecke, von denen
abgeraten wird
Bestimmte Verwendung(en)
: Airbagpumpe
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firma
:
Mazda Motor Logistics Europe N.V.
Blaasveldstraat 162
2830-Willebroek, BELGIUM
Tel.(+32) 3-860 14 14
Fax:(+32) 3-860 12 08
Email-Adresse:[email protected]
:
+32 3 860 14 55 ( 6h - 22h )
1.4. Notrufnummer
Notrufnummer
AUSTRIA
+431 406 43 43
BELGIE/BELGIQUE
+32 70 245 245
CROATIA
+385 1 234 8342
DENMARK
+45 82 12 12 12
+45 35 31 55 55
+49 228 287 3211
GERMANY
ROMANIA
+40 2121 06282
+40 2121 06183
SWITZERLAND
+41 44 251 51 51
2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1. Einstufung des Stoffs oder des Gemisches
2.1.1. Einstufung gemäss Richtlinie (EU) 1272/2008/EC
Gemisch: CLP-Klassifizierung nicht beantragt
Vergiftungsinformationszentrale
(Poisons Information Centre)
Centre AntiPoisons/Antigifcentrum
c/o Hôpital Central de la Base Reine Astrid
Poisons Control Centre
Institute of Medical Research &
Occupational Health
Poison Information Centre
Bispebjerg Hospital
Informationszentrale gegen
Vergiftungen
Zentrum für Kinderheilkunde der
Rhienischen-Friedrich-WilhelmUniversität Bonn
TOXAPEL
Emergency Clinical Hospital for
Children "Grigore Alexandrescu"
Centre Suisse d'Information
Toxicologique
Swiss Toxicological Information
Centre
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2.1.2. Einstufung gemäss EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Einstufung
:
Das Gemisch ist nach der Richtlinie 1999/45/EG als gefährlich eingestuft.
Eingeschränkte Kennzeichnung ist gemäß Artikel 12, 1999/45/EG zulässig.
O; R8
Xi; R36
Wortlaut der R-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
2.2 Etikettbestandteile
2.2.1. Kennzeichnung gemäss Richtlinie (EU) 1272/2008
Gemisch: CLP-Klassifizierung nicht beantragt
2.2.2. Kennzeichnung gemäß Richtlinien (67/548/EEC - 1999/45/EC)
Symbol(e):
:
O - oxidierend
(brandfördernd)
R-Sätze
S-Sätze
Xi - reizend
: R8 - Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
R36 - Reizt die Augen.
: S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt
konsultieren.
S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
2.3. Andere Gefahren
Andere Gefahren, die zu keiner
Klassifizierung führen
: Stoffe werden nur bei Zerstörung des Systems freigegeben.,Kann Verbrennungen
verursachen.,Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung,Keine Informationen
verfügbar.
3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.1. Stoffe
Nicht anwendbar
3.2. Gemische
Bestandteilname
Produktidentifikator
%
Einstufung gemäß Richtlinie
67/548/EWG
Kaliumnitrat
(CAS-Nr.) 7757-79-1
(EG-Nr.) 231-818-8
(Index-Nr.) (CAS-Nr.) 4418-61-5
(EG-Nr.) 224-581-7
(CAS-Nr.) 1302-78-9
(EG-Nr.) 215-108-5
(Index-Nr.) (CAS-Nr.) 10042-76-9
(EG-Nr.) 233-131-9
(CAS-Nr.) 6484-52-2
(EG-Nr.) 229-347-8
(Index-Nr.) (CAS-Nr.) 556-88-7
(EG-Nr.) 209-143-5
(Index-Nr.) -
>= 0
O; R8
>= 0
F; R11
R4
Nicht klassifiziert
>= 0
R6
Bestandteilname
Produktidentifikator
%
Einstufung gemäß
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Kaliumnitrat
(CAS-Nr.) 7757-79-1
(EG-Nr.) 231-818-8
(Index-Nr.) (CAS-Nr.) 4418-61-5
(EG-Nr.) 224-581-7
>= 0
Ox. Sol. 3, H272
>= 0
Flam. Sol. 2, H228
Tetrazol-5-ylamin
Bentonit
Strontiumnitrat
Ammoniumnitrat
1-Nitroguanidin
Tetrazol-5-ylamin
>= 0
>= 0
>0
O; R8
Xi; R41
O; R8
Xi; R36
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Ersetzt :
Bestandteilname
Produktidentifikator
%
Einstufung gemäß
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Bentonit
(CAS-Nr.) 1302-78-9
(EG-Nr.) 215-108-5
(Index-Nr.) (CAS-Nr.) 10042-76-9
(EG-Nr.) 233-131-9
(CAS-Nr.) 6484-52-2
(EG-Nr.) 229-347-8
(Index-Nr.) (CAS-Nr.) 556-88-7
(EG-Nr.) 209-143-5
(Index-Nr.) -
>= 0
Nicht klassifiziert
>= 0
Eye Dam. 1, H318
Ox. Liq. 1, H271
Eye Irrit. 2, H319
Ox. Sol. 3, H272
Strontiumnitrat
Ammoniumnitrat
1-Nitroguanidin
>0
>= 0
Expl. 1.1, H201
Den vollen Wortlaut der hier genannten H und R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16.
Bezeichnung des Gemisches
:
Pyrotechnische Zusammensetzung.
Abdeckung Airbagmodul
Treibmittel
perchlorat
4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Einatmen
: An die frische Luft bringen.
Sauerstoff oder, falls erforderlich, künstliche Beatmung.
Hautkontakt
: Mit Wasser und Seife abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung einen Arzt benachrichtigen.
Augenkontakt
: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten ausspülen.
Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Verschlucken
: 1 bis 2 Glas Wasser trinken.
Sofort Arzt hinzuziehen.
Zusätzliche Hinweise
: Ersthelfer muss sich selbst schützen.
Siehe auch Abschnitt 8
Dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen.
Symptomatische Behandlung.
4.2. Wichtigste Symptome und Wirkungen, akute und verzögerte
Einatmen
: Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen
Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten. Kann die Atmungsorgane
reizen.
Hautkontakt
: Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen
Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten. Kann reizend sein.
Augenkontakt
: Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen
Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten. Kann eine Augenreizung
verursachen.
Verschlucken
: Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen
Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten. Verschlucken kann zu
einer Reizung der Schleimhäute führen.
4.3. Angabe der benötigten ärztlichen Soforthilfe und Spezialbehandlung
Keine Daten verfügbar
5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1. Löschmittel
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Geeignete Löschmittel
Löschmittel, die aus Sicherheitsgründen
nicht zu verwenden sind
:
:
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Ersetzt :
Geeignete Löschmittel : Sand, Löschpulver, Sprühwasser .
Wasservollstrahl
5.2. Besondere Gefährdungen durch den Stoff oder das Gemisch
Spezifische Gefahren
:
Bei der Verbrennung entsteht ätzender Rauch. Nach Zündung können
Gase entstehen (COx, NOx). Brandrückstände und kontaminiertes
Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen
Vorschriften entsorgt werden. Treibmittel : Feststoff .
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Hinweise für die Brandbekämpfung
:
Personen in Sicherheit bringen. (500 m). Besondere Schutzausrüstung für
die Brandbekämpfung Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges
Atemschutzgerät tragen. Container/Tanks mit Wassersprühstrahl kühlen.
Das Produkt darf bei Brand nicht eingeschlossen werden. Allow the fire to
burn itself out.
6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1. Persönliche Schutzmaßnahmen, Schutzausrüstung und Notfallmaßnahmen
Hinweis für das Personal außerhalb des Notdienstes :
Personen in Sicherheit bringen. Persönliche Schutzausrüstung
tragen. Siehe auch Abschnitt 8 . Alle Zündquellen entfernen. Schlag und
Reibung vermeiden.
Hinweis für das Notdienstpersonal
: Intervention ausschließlich durch qualifiziertes Personal mit geeigneter
Schutzausrüstung.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen
:
Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen.
6.3. Methoden und Materialien zur Eindämmung und zur Reinigung
Reinigungsverfahren
: Spezifische Behandlung ist erforderlich Unter Beachtung der örtlichen
behördlichen Bestimmungen beseitigen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Siehe auch Abschnitt 8. Siehe auch Abschnitt 13.
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1. Schutzmaßnahmen für die sichere Handhabung
Handhabung
: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Pyrotechnische
Zusammensetzung: das Material sollte nur von qualifiziertem Personal
verwendet werden. Vorsorge zur Vermeidung elektrostatischer Entladungen
treffen (diese könnten organische Dämpfe entzünden). Schlag und Reibung
vermeiden.
Hygienemaßnahmen
: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu
beachten. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Hände und
Gesicht vor Pausen und sofort nach Handhabung des Produktes waschen.
7.2. Bedingungen für eine sichere Lagerung, inklusive alle Unverträglichkeiten
Lagerung
: Dicht verschlossen, kühl und trocken, an einem gut belüfteten Ort
aufbewahren. Von offenen Flammen, heißen Oberflächen und Zündquellen
fernhalten. Bei Temperaturen unter 150 °C aufbewahren.
7.3. Bestimmte Endverwendungen
Keine Daten verfügbar
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Ersetzt :
8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1. Grenzwerte
Arbeitsplatzgrenzwert(e)
Empfohlene Überwachungsmethoden
Keine Daten verfügbar
:
Messung der Konzentration in der Luft,Die individuelle Exposition
überwachen und messen
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Atemschutz
: nicht erforderlich bei bestimmungsgemäßem Umgang
Handschutz
: nicht erforderlich bei bestimmungsgemäßem Umgang, Schutzhandschuhe
(EN 374)
Augenschutz
: nicht erforderlich bei bestimmungsgemäßem Umgang, Schutzbrille (EN 166)
Haut- und Körperschutz
: Flammenhemmende antistatische Schutzkleidung
Schutz gegen terhmische Gefahren
: Zweckbestimme Ausrüstung verwenden.,Hitzebeständige Handschuhe (EN
407)
Technische Schutzmaßnahmen
: Für angemessene Lüftung sorgen. Organisationsmaßnahmen zur
Verhütung/Einschränkung von Freisetzung, Dispersion und Exposition .
Siehe auch Abschnitt 7 Vorsorge zur Vermeidung elektrostatischer
Entladungen treffen (diese könnten organische Dämpfe entzünden).
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition:
Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen
lassen.,Entsprechend der geltenden Umweltschutzgesetzgebung der EU
9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild
Farbe
Geruch
pH-Wert
Schmelzpunkt/Schmelzbereich
Siedepunkt/Siedebereich
Flammpunkt
Verdampfungsgeschwindigkeit
Explosionsgrenzen
Dampfdruck
Dampfdichte
Dichte
Wasserlöslichkeit
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln
Verteilungskoeffizient; n-Oktanol/Wasser
Selbstentzündungstemperatur
Zersetzungspunkt
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
Dicht gekapselter Metallkanister.
Keine Daten verfügbar
nicht anwendbar
nicht anwendbar
nicht anwendbar
Entfällt
Entfällt
Entfällt
Keine Daten verfügbar
Entfällt
Entfällt
Entfällt
10 %
unlöslich
Keine Daten verfügbar
150-160 °C
Keine Daten verfügbar
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Viskosität
Explosive Eigenschaften
Brandfördernde Eigenschaften
:
:
:
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20/06/2011
Ersetzt :
Keine Daten verfügbar
Explosionsrisiko.
Keine Daten verfügbar
9.2. Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1. Reaktivität
Reaktivität
:
Siehe auch Abschnitt 10.5
10.2. Chemische Stabilität
Stabilität
:
Stabil unter normalen Bedingungen.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Gefährliche Reaktionen
:
Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen
explosionsgefährlich.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Zu vermeidende Bedingungen
:
Temperaturen über 170 °C vermeiden. Schlag und Reibung vermeiden.
Hitze, Flammen und Funken. Maßnahmen gegen elektrostatische
Entladungen treffen . Siehe auch Abschnitt 7 Handhabung und Lagerung
10.5. Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe
:
Reduktionsmittel, Oxidationsmittel, Explosive Stoffe/Gemische,
Pulverförmige Metalle . Siehe auch Abschnitt 7 Handhabung und Lagerung
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Gefährliche Zersetzungsprodukte
:
Verbrennen erzeugt ekelhaften und giftigen Rauch. (COx, CH4, NOx, KX,
SrX).
11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1.
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
: Nicht klassifiziert (Nicht eingestuft wegen Daten die eindeutig jedoch nicht
ausreichend sind für eine Einstufung.)
Kaliumnitrat (7757-79-1)
LD50/oral/Ratte
ATE (oral)
3015 mg/kg
3015,000 mg/kg
Strontiumnitrat (10042-76-9)
LD50/oral/Ratte
ATE (oral)
2750 mg/kg
2750,000 mg/kg
Ammoniumnitrat (6484-52-2)
LD50/oral/Ratte
ATE (oral)
2217 mg/kg
2217,000 mg/kg
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Ersetzt :
Reizung
: Reizt die Augen.
pH-Wert: nicht anwendbar
Ätzwirkung
: Nicht klassifiziert (Nicht eingestuft wegen Daten die eindeutig jedoch nicht
ausreichend sind für eine Einstufung.)
pH-Wert: nicht anwendbar
Sensibilisierung
: Nicht klassifiziert (Nicht eingestuft wegen Daten die eindeutig jedoch nicht
ausreichend sind für eine Einstufung.)
Toxizität bei wiederholter Aufnahme
: Nicht klassifiziert (Nicht eingestuft wegen Daten die eindeutig jedoch nicht
ausreichend sind für eine Einstufung.)
Krebserzeugend
: Nicht klassifiziert (Nicht eingestuft wegen Daten die eindeutig jedoch nicht
ausreichend sind für eine Einstufung.)
Mutagenität
: Nicht klassifiziert (Nicht eingestuft wegen Daten die eindeutig jedoch nicht
ausreichend sind für eine Einstufung.)
Reproduktionstoxizität
: Nicht klassifiziert (Nicht eingestuft wegen Daten die eindeutig jedoch nicht
ausreichend sind für eine Einstufung.)
Weitere Angaben
12. UMWELTBEZOGENE ANGABEN
12.1. Toxizität
Ökotoxische Wirkungen
Inhaltsstoff
LC50/96Std./fisch
:
:
:
Für das Produkt selber sind keine Daten vorhanden.
Kaliumnitrat (7757-79-1)
1378 mg/l (Poecilia reticulata)
:
:
Ammoniumnitrat (6484-52-2)
5657 mg/l (Oncorhynchus kisutch)
:
Für das Produkt selber sind keine Daten vorhanden.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Bioakkumulation
:
Verteilungskoeffizient; n-Oktanol/Wasser :
Für das Produkt selber sind keine Daten vorhanden.
Keine Daten verfügbar
Inhaltsstoff
LC50/96Std./fisch
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Persistenz und Abbaubarkeit
12.4. Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5.Ergebnis der Ermittlung der PBT- und vPvB-Eigenschaften
PBT/vPvB
: Keine Informationen verfügbar.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten verfügbar
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Revision nr : 1
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20/06/2011
Ersetzt :
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Abfälle von Restmengen / ungebrauchten
Produkten
Verunreinigte Verpackungen
Sonstige ökologische Hinweise
Abfallschlüsselnummern (2001/573/EC,
75/442/EEC, 91/689/EEC)
: Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen.
Vorsichtig handhaben. Siehe auch Abschnitt 7 Handhabung und Lagerung Die
Wiederverwertung (Recycling) ist, wenn möglich, der Entsorgung oder
Verbrennung vorzuziehen. Produktabfälle in genehmigter
Entsorgungseinrichtung sammeln und entsorgen
: Leere Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen zwecks
Wiedergewinnung oder Entsorgung.
: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Nicht in Oberflächengewässer oder
Kanalisation gelangen lassen.
: Die folgenden Abfallschlüsselnummern sind nur als Empfehlung gedacht:
160110 - explosive Bauteile (z. B. aus Airbags) Abfallschlüsselnummern sollen
vom Verbraucher, möglichst in Absprache mit den
Abfallentsorgungsbehörden, ausgestellt werden.
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
14.1. UN Nummer
UN-Nr.
: 3268
14.2. UN-ordnungsgemäße Versandbezeichnung
Ordnungsgemäße UNVersandbezeichnung
Ordnungsgemäße UNVersandbezeichnung IATA/IMDG
: Airbagmodule
: Airbag modules
14.3. Gefahrenklasse(n) Transport
14.3.1. Landtransport
Klasse
Klassifizierungscode
ADR/RID-Gefahrzettel
: 9 - Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
: M5
: 9 - Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
14.3.2. Binnenschiffstransport (ADN/ADNR)
Klasse (ADNR)
: 9
14.3.3. Seeschiffstransport
Klasse
: 9 - Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
14.3.4. Lufttransport
Klasse
: 9 - Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
14.4. Verpackungsgruppe
Verpackungsgruppe
: III
14.5. Umweltgefahren
Sonstige Angaben
: Keine weiteren Information vorhanden.
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20/06/2011
Ersetzt :
14.6. Spezielle Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Keine Daten verfügbar
14.7. Bulktransport gemäss MARPOL 73/78 Anhang II und IBC Code
Keine Daten verfügbar
15. RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1. Stoff- oder mischungsspezifische Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Umwelt
15.1.1. EU-Vorschriften
Keine Daten verfügbar
15.1.2. Nationale Vorschriften
: -
WGK
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilung
:
nicht erforderlich
16. SONSTIGE ANGABEN
Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze:
Expl. 1.1
Eye Dam. 1
: Explosive Category 1.1
: Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 1
Eye Irrit. 2
Flam. Sol. 2
Ox. Liq. 1
Ox. Sol. 3
H201
H228
H271
H272
H318
H319
R11
R36
R4
R41
R6
R8
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 2
Flammable solid Category 2
Oxidising liquid Category 1
Oxidierender Feststoff Kategorie 3
Explosiv, Gefahr der Massenexplosion.
Entzündlicher Feststoff.
Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel.
Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.
Verursacht schwere Augenschäden.
Verursacht schwere Augenreizung.
Leichtentzündlich.
Reizt die Augen.
Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen.
Gefahr ernster Augenschäden.
Mit und ohne Luft explosionsfähig.
Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
Quellen der wichtigsten Daten, die zur Erstellung
Abkürzungen und Akronyme
:
: Supplier MSDS.
ADNR = Accord Européen relatif au Transport International des
Marchandises Dangereuses par voie de Navigation du Rhin
ADR = Accord européen relatif au transport international des marchandises
Dangereuses par Route
CLP = Classification, Labelling and Packaging Regulation according to
1272/2008/EC
IATA = International Air Transport Association
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Revision nr : 1
Ausgabedatum :
20/06/2011
Ersetzt :
IMDG = International Maritime Dangerous Goods Code
LEL = Lower Explosive Limit/Lower Explosion Limit
UEL = Upper Explosion Limit/Upper Explosive Limit
REACH = Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of
Chemicals
Der Inhalt und das Format dieses SDS entsprechen den Anforderungen der Richtlinien 1999/45/EG, 67/548/EG,
1272/2008/EG der Europäischen Kommission sowie den Anforderungen von Anhang II der Verordnung 1907/2006/EG
(REACH) der Europäischen Kommission.
ABLEHNUNG DER HAFTUNG Wir haben die in diesem SDB enthaltenen Informationen von Quellen bezogen, die wir für
zuverlässig halten. Die Richtigkeit der Information, in ausgedruckter oder angedeuteter Form, ist nicht gewährleistet. Die
Bedingungen oder Methoden der Handhabung, Lagerung, Benutzung oder Entsorgung des Produkts liegen außerhalb unserer
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