Informationsschreiben Erstattung Gartenwasserzähler
Transcription
Informationsschreiben Erstattung Gartenwasserzähler
STADT REINBEK STADTBETRIEB REINBEK Auskunft erteilt : Der Bürgermeister Herr Glückstadt STADT REINBEK • STADTBETRIEB REINBEK • 21462 REINBEK Zimmer : 220 Durchwahl : (040) 727 50 - 339 Sammel-Nr. : (040) 727 50 - 0 Fax : (040) 727 50 399 DATUM UND ZEICHEN IHRES SCHREIBENS UNSER ZEICHEN DATUM Stb/81 24.07.2012 E-Mail: [email protected] • Erstattung von Sielbenutzungsgebühren Gartenwasserzähler - Grundstück: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teile ich Ihnen die satzungsrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Erstattung von Gartenwasser mit. Die satzungsrechtliche Erstattungsbestimmung ist wie folgt geregelt: Gemäß § 15 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Reinbek (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 17.12.2001, kann der/die Gebührenschuldner eine entsprechende Absetzung verlangen, soweit Wasser nicht der Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt wird. Dieses muss bis zum 28. Februar des nachfolgenden Jahres beantragt und die nicht zugeführte Wassermenge nachgewiesen werden. Als Nachweis gilt das Messergebnis des geeichten Wasserzählers, der auf Kosten des/der Gebührenschuldner einzubauen ist. Zusätzliche Wasserstellen sind an den Stellen einzubauen, hinter denen nur Wasser entnommen wird, das nicht einer Abwasserbeseitigungseinrichtung zugeführt wird. Der zuvor aufgeführte Satzungstext ist wie folgt in der Praxis umzusetzen: Sie müssen jedes Jahr einen formlosen Antrag stellen; z.B. „Ich bitte um Erstattung des Gartenwasseranteils.“ Eine Kopie der Rechnung (Seite 5 - Gebührenbescheid ….) vom betreffenden Kalenderjahr der Hamburger Wasserwerke GmbH ist dem Antrag beizufügen. Haus- und Lieferanschrift: Stadtbetrieb Reinbek Hamburger Straße 5-7 Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr, 08.30 – 12.00 Uhr zusätzlich Do 15.00 – 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Bankverbindung: Sparkasse Holstein Kto.-Nr. 200 173 24 BLZ 213 522 40 21465 Reinbek und nach Vereinbarung IBAN: DE40213522400020017324 BIC: NOLADE21HOL Des Weiteren benötige ich von dem Garten- bzw. Außenwasserzähler die Zählernummer und den Zählerstand per 31.12. bzw. den Zählerstand, der von den HWW zugrunde gelegten Abrechnungsperiode. Abschließend müssten Sie mir Ihre Bankverbindung mit aufgeben, damit ich den errechneten Erstattungsbetrag auf Ihr Konto überweisen kann. Die Abnahme des Gartenwasserzählers ist bei Herrn Muchow (Rufnummer: 727 50 299) zu beantragen. Sollten noch Rückfragen bestehen, erreichen Sie mich unter der oben genannten Rufnummer. Mit freundlichem Gruß Im Auftrage 2