Empfehlung für die Durchführung von Eignungsnachweisen für den

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Empfehlung für die Durchführung von Eignungsnachweisen für den
Arbeitsgemeinschaft
der Leiter der
Berufsfeuerwehren in
Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
für die
Durchführung von
Eignungsnachweisen
für den Laufbahnaufstieg
zum gehobenen
feuerwehrtechnischen Dienst
-1-
1.
Vorbemerkung
Die vorliegende Empfehlung wurde durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Arbeitskreises Ausbildung und Einsatz der AGBF NRW und des Fachausschusses Schulung und
Einsatz des LFV NRW erarbeitet.
Sie wird durch die AGBF NRW sowie den LFV NRW als landesweite Empfehlung herausgegeben.
2.
Einleitung
Für die Zulassung zum Laufbahnaufstieg in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
ist gemäß § 12, Abs. 2 LVOFeu (Laufbahnverordnung Feuerwehr NRW) ein schriftlicher
und praktischer Leistungs- und Eignungsnachweis durchzuführen. Hiervon ausgenommen
sind die Aufsteiger nach § 12 Abs. 5 LVOFeu („Altersaufsteiger“). Es wird aber empfohlen
ein Auswahlverfahren durchzuführen, insbesondere sofern es sich um allgemeine Führungsstellen handelt bei denen sich mehrere Beamte / Beamtinnen bewerben können. Es
sollte dann das nachfolgend beschriebene Auswahlverfahren als Maßstab angelegt werden.
Im Rahmen dieses Eignungsnachweises soll der Bewerber / die Bewerberin zeigen, dass
die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme an der Laufbahnausbildung zum
gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst erfüllt werden. Darüber hinaus soll der Bewerber / die Bewerberin zeigen, dass er/sie als Führungskraft im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst nach erfolgreichem Abschluss der Laufbahnausbildung geeignet erscheint.
Eine landesweite Vereinheitlichung der Eignungsnachweise soll dazu beitragen, dass das
Niveau der Bewerber(innen) zu Lehrgangsbeginn möglichst auf einem vergleichbaren
Stand ist und landesweit vergleichbare Voraussetzungen für die Teilnahme an der Laufbahnausbildung zum gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst bestehen.
3.
Durchführung
Der Eignungsnachweis besteht aus folgenden Teilen
• Zulassung
• theoretischer Teil
• praktischer Teil
• mündlicher Teil
• Auswertung / Entscheidung
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Die einzelnen Teile des Eignungsnachweises sollen das Niveau „Gruppenführer“ nicht
überschreiten, jedoch soll erkennbar sein, dass das Potential zum Führen eines Zuges
vorhanden ist. Es soll aber davon ausgegangen werden, dass der Bewerber / die Bewerberin über profunde taktische und fachliche Kenntnisse als Gruppenführer (Führer einer
taktischen Einheit) verfügt, Lageeinschätzungen vornehmen kann und die Tätigkeiten
eines Zugführers einschätzen und diesen bei seiner Tätigkeit unterstützen kann.
3.1
Zulassung zum Eignungsnachweis
Die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen sollen sowohl für die Aufsteiger nach
§12, Abs. 1 LVOFeu als auch für die Aufsteiger nach §12, Abs. 5 LVOFeu gelten.
3.1.1
allgemeine Voraussetzungen
Der Dienstherr darf gemäß § 12, Abs. 1 LVOFeu nur solche Beamte / Beamtinnen
für die Teilnahme am Vorbereitungsdienst für den Laufbahnaufstieg in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst zulassen, die
•
über eine Dienstzeit von mindestens vier Jahren verfügen. Dienstzeit im
Sinne der beamtenrechtlichen Vorschriften ist die Zeit nach erfolgreicher
Beendigung der Probezeit.
•
am Führungslehrgang für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst
(BmD(F)/BIII) erfolgreich teilgenommen haben.
•
nach ihrer Persönlichkeit und ihren Leistungen für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst geeignet sind.
Zu Beginn des Auswahlverfahrens muss der Bewerber / die Bewerberin physisch
und psychisch leistungsfähig sein. Eine aktuelle arbeitsmedizinische Untersuchung
nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen G 25 und G 26.3 muss vorliegen.
Die sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine weitergehende Ausund Fortbildung bzw. förderliche Verwendung sind zu beachten.
3.1.2
spezielle Voraussetzungen
Es wird empfohlen nur solche Bewerber(innen) für die Teilnahme am Eignungsnachweis zuzulassen, die mindestens über die Qualifikation „Rettungsassistent(in)“ verfügen.
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3.1.3
örtliche Voraussetzungen
Es obliegt jedem Dienstherrn eigene, zusätzliche Regelungen für die Teilnahme
am Eignungs- und Leistungsnachweis für den Laufbahnaufstieg zum gehobenen
feuerwehrtechnischen Dienst zu definieren.
3.2
Theorie
Der theoretische Teil des Auswahlverfahrens setzt sich aus einem allgemeinen und einem
fachlichen Teil zusammen.
3.2.1
allgemeiner Teil
Im Rahmen des allgemeinen Teils sollen die Bewerber(innen) zeigen, dass sie
über ausreichende Kenntnisse in folgenden Bereichen verfügen :
•
neuere deutsche Geschichte
•
Staatsbürgerkunde
•
Aktuelles Zeitgeschehen
•
Lokales Wissen (z.B. Neuerungen im Amt, Organisation der allgemeinen
Verwaltung, etc)
3.2.2
Fachwissen
Das Fachwissen setzt sich aus den Bereichen Fachrechnen, Fachfragen und
Fachaufsatz zusammen.
Fachrechnen
Das Fachrechnen soll anhand von Aufgaben abgeprüft werden, die der Laufbahnausbildung zum mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (einschl. des Gruppenführer-Lehrgangs) entstammen oder diesen angenähert sind.
Im Einzelnen sollen Aufgaben aus folgenden Bereichen gestellt werden :
• Mechanik (allgemeine Mechanik, Schiefe Ebene, Lose Rolle, Kraft, Arbeit
und Leistung)
• Löschmittelberechnung
• Druck und Volumen (Gase, Raum)
• Elektrotechnisches Grundwissen
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Der Teil Fachrechnen soll 10 Fragen umfassen, für deren Beantwortung 90 Minuten zur Verfügung stehen.
Fachfragen
Die Fachfragen sollen das Wissen eines Gruppenführers voraussetzen. Die Themen
setzen sich aus folgenden Bereichen zusammen
•
Themen gemäß VAPmDFeu
•
Stoffplan BmD(F) / BIII
•
standortspezifischen Fragen (Organisation etc.)
•
taktische Lagen
Der Teil Fachfragen soll 25 Fragen umfassen, für deren Beantwortung 90 Minuten
zur Verfügung stehen.
Fachaufsatz
Der Fachaufsatz soll das Wissen eines Gruppenführers voraussetzen. Als Zeitvorgabe sind maximal 180 Minuten vorgesehen.
Als Themen für den Fachaufsatz kommen Themen
• gem. VAPmD-Feu
• aus dem Stoffplan BmD(F) / BIII
• über standortspezifische Fragen
• über taktische Lagen
in Betracht.
Die Rechtschreibung im Fachaufsatz soll mit 25% in die Bewertung einfließen.
3.2.3
Hausarbeit
Der Bewerber / die Bewerberin soll eine Hausarbeit anfertigen, die zeigt, dass
er/sie in der Lage ist einen Sachverhalt analytisch abzuarbeiten und in schriftlicher
Form darzustellen.
Für die Bearbeitung der Hausarbeit soll eine Woche zur Verfügung stehen. Das
Thema soll der zukünftigen Tätigkeit im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
angemessen sein (z.B. „Erstellen Sie eine Standardeinsatzregel für die Bekämpfung von Bränden in Hochhäusern“).
Die Hausarbeit soll 20 DIN A4-Seiten nicht überschreiten, 1,5-facher Zeilenabstand, Schriftart- und größe nach örtlichen Vorgaben (z.B. Verdana 10).
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Neben der fachlichen Bearbeitung des Themas sollen der logische Aufbau der Arbeit, die Verständlichkeit und auch die Rechtschreibung mit bewertet werden.
3.3
Praxis
Die Bewerber(innen) sollen im Rahmen des praktischen Teils des Eignungsnachweises
nachweisen, dass sie über ein taktisches Verständnis (mindestens als Gruppenführer)
verfügen jedoch soll erkennbar sein, dass das Potential zum Führen eines Zuges vorhanden ist.
Taktik
Das taktische Verständnis sowie das Verständnis der verwendeten Fahrzeuge und Einsatzmittel soll nachgewiesen werden. Diese Lagen können im Rahmen eines Planspiels
abgeprüft werden. Dabei soll die Lage den Einsatz einer Gruppe übersteigen. Die Bewerber(innen) sollen dabei zeigen, dass sie als Gruppenführer eines ersteintreffenden Fahrzeugs die Lage korrekt einschätzen und die richtigen Erstmaßnahmen einleiten können.
Darüber hinaus sollen sie zeigen, dass sie bei der Planung ihrer Maßnahmen den Einsatz
weiterer Kräfte und Fahrzeuge bewerten können und folgerichtig berücksichtigen.
Das Planspiel soll mindestens 30 Minuten betragen, aber 45 Minuten nicht überschreiten.
3.4
mündlicher Teil
3.4.1
Vortrag
Die Bewerber(innen) sollen ihr Hausarbeitsthema im Rahmen eines kurzen Vortrags präsentieren. Sie sollen dabei zeigen, dass sie in der Lage sind, einen umfassenderen Sachverhalt verständlich zu vermitteln und Fragen zum Thema beantworten können. Der Vortrag soll 15 Minuten, die Zeit für Fragen soll weitere 15
Minuten nicht überschreiten. Der Vortrag soll zu Beginn des mündlichen Teils gehalten werden.
3.4.2
Rollenspiel
Anhand eines Rollenspiels sollen die Bewerber zeigen, dass sie als zukünftige Vorgesetzte einer aus dem Wachalltag kommenden Konfliktsituation gewachsen sind
(z.B. „Die geplante Versetzung eines als eher schwierig geltenden Mitarbeiters von
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einer Wachabteilung in eine andere. Der neue Wachabteilungsleiter muss dem Beamten die Maßnahme mitteilen und sich seinen Argumenten dagegen stellen.“).
Für das Rollenspiel sollen ca. 15 Minuten angesetzt werden. Die Bewerber erhalten
dafür ca. 30 Minuten vor Beginn des mündlichen Teils eine „Regieanweisung“. Hier
wird die Situation genauer beschrieben, so z.B. wer ist der Mitarbeiter der versetzt
werden soll, welche Hintergründe gibt es für die Versetzung und wie ist die geplante Versetzung in das Gesamtgefüge der Feuerwehr einzuordnen. Sinnvollerweise werden allgemeine Fakten der betreffenden Feuerwehr verwendet.
Das „Gegenüber / Rollenspielpartner“ sollte, insbesondere bei kleineren Feuerwehren, nicht aus dem eigenen Hause stammen. Hierbei sollten benachbarte Feuerwehren um Unterstützung gebeten werden.
3.4.3
Interview
Der mündliche Teil erfolgt (außer Vortrag und Rollenspiel) in Form eines Interviews als Orientierungsgespräch. Im Rahmen dieses Gesprächs sollen die Bewerber(innen) zeigen, dass sie die Aufgaben, die auf einen Beamten im gehobenen
feuerwehrtechnischen Dienst zukommen, verstanden haben und den Anforderungen als zukünftige Führungskraft gewachsen sind. Die Bewerber(innen) sollen mit
den Tätigkeiten eines Beamten im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst konfrontiert werden und erläutern, wie sie ihren zukünftigen Einsatz sehen.
Im Rahmen des mündlichen Teils soll die Prüfungskommission auch auf den bisherigen dienstlichen Werdegang der Bewerber(innen) eingehen.
Es ist darauf zu achten, dass die den Bewerber(innen) gestellten Fragen vergleichbar sind.
3.5
Entscheidung / Auswertung
Durch den jeweiligen Dienstherrn sind vor Beginn des Eignungsnachweises die
Mindeststandards und Entscheidungskriterien festzulegen.
Für die Entscheidungsfindung wird folgendes empfohlen :
• Jeder Prüfungsteil (Theorie, Praxis, mündlicher Teil sowie die darin enthaltenen
Prüfungsteile) ist für sich zu bestehen.
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• Die übergeordneten Prüfungsteile (Theorie, Praxis, mündlicher Teil) gehen in
die Auswertung zu gleichen Teilen ein.
• Die dienstliche Beurteilung ist angemessen zu berücksichtigen.
Es wird unter den Bewerber(innen) eine Reihenfolge nach den erreichten Punktzahlen festgelegt. Es werden nur so viele Bewerber(innen) zugelassen wie Stellen
ausgeschrieben wurden.
3
Prüfungskommission
Durch den Dienstherrn soll eine Prüfungskommission (Auswahlkommission) gebildet werden, die sich analog der Prüfungskommission gemäß VAPgDFeu wie folgt zusammensetzt:
•
der Leiter der Feuerwehr oder ein von ihm beauftragter Beamter des gehobenen
oder höheren feuerwehrtechnischen Dienstes als Vorsitzender
•
zwei Beamte des gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienstes als Beisitzer
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