Die Bankgarantie - Zürcher Kantonalbank

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Die Bankgarantie - Zürcher Kantonalbank
Garantiert sicher –
wir helfen Ihnen
Die Bankgarantie
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Die Bankgarantie
Ausgabe 7, 2013
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Inhalt
Einführung
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Definition
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Die verschiedenen Garantieformen
 Die abstrakte Garantie
 Die Bürgschaft
 Die Anweisung
 Stand-by Letter of Credit
 Internationale Handelskammer
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Wann empfiehlt sich eine Bankgarantie?
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Bürgschaft oder abstrakte Garantie
 Die abstrakte Garantie
 Die Bürgschaftsverpflichtung
 Der Garantietext, nicht der Titel, ist entscheidend
 Wir beraten Sie gern!
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Die Garantietexte und die indirekte Garantie
 Der Aufbau einer abstrakten Garantie
 Evergreen Clause
 Der Bürgschaftstext
 Bürgschaftsähnliche Garantietexte
 Direkte oder indirekte Garantie?
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Die Bankgarantie nach Anwendungsbereichen
 Offert-/Bietungsgarantie
 An-/Vorauszahlungsgarantie
 Zahlungsgarantie
 Erfüllungsgarantie
 Kreditsicherungsgarantie
 Konnossementsgarantie
 Rückgarantie
 Zahlungsversprechen
 Bauhandwerkerbürgschaft
 Gerichtsgarantie
 Mietkaution
 Solidarbürgschaften zugunsten öffentlicher
Körperschaften und anderer Institutionen
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Ihr Garantieauftrag – unser Abwicklungsservice
 Ihr Auftrag an die Bank
 Checkliste für den Garantieauftrag
 Wir führen Ihren Auftrag aus
 Ihre Haftung uns gegenüber
 Kommissionen und Gebühren
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Abänderungen von Garantien während ihrer Gültigkeit
 Gründe für Abänderung
 Voraussetzungen für eine Abänderung
 Verlängerung der Gültigkeit, Erhöhung des Betrages
 Reduktion der Gültigkeit und des Betrages
 Textänderungen
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mit Muster
mit Muster
mit Muster
mit Muster
mit Muster
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mit Muster
Checkliste
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Inanspruchnahme einer Garantie oder Bürgschaft
 Abstrakte, auf erste Anforderung zahlbare Garantie
 Bürgschaft
 «extend or pay»
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Verfall, Ausbuchung, Entlastung: wann?
 Befristete Garantien
 Unbefristete Garantien
 Gründe, die automatisch zum Erlöschen der Garantie
und zur Ausbuchung führen
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Stichwortverzeichnis
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Vokabular
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Literaturverzeichnis
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Ihr Kontakt
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Einführung
Der Begriff Bankgarantie wird in der
Praxis nicht einheitlich verwendet. Er
dient häufig als Ober- bzw. Sammel­
begriff für Garantie, Bürgschaft, An­weisung und Stand-by L/C. Alle diese
Sicherungsinstrumente werden im
weiteren Sinne auch als Kaution be­
zeichnet.
Definition
Die Bankgarantie ist ein Instrument
der Leis­tungs- und Zahlungs­sicherung.
Die Bank als Ga­ran­tie­stellerin ver­pflich­
tet sich im Auf­­trage ihres Kun­den, dem
Garantiebegüns­tigten einen bestimmten Be­­trag zu zah­len für den Fall der
Nicht­erfüllung einer ver­ein­barten Leis­tung durch den Auftraggeber oder
­einen Dritten (Vertrags­erfüllung, Kre­dit­
rück­zahlung etc.). Abge­sehen von der
rechtlichen Form unter­­scheidet sich die
Bank­ga­rantie vom Doku­­men­t ar-­A k­
kre­­ditiv haupt­s ächlich dadurch, dass
sie eine Zahlung bei Nichterbringung
einer Leis­tung auslöst, das Akkreditiv
hingegen die Bezahlung der schon er­
brachten Leistung ver­spricht.
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Zur Präzisierung dient folgendes
Schema:
Bankgarantie bzw.
Kaution als Oberoder Sammelbegriff
abstrakte
Garantie
Bürgschaft
(akzessorisch)
einfache
Bürgschaft
Anweisung
Solidarbürgschaft
Welche dieser rechtlichen Formen jeweils vorliegt, hängt nicht von der
Bezeichnung, sondern vom Wortlaut
der Verpflichtung ab.
Soweit eine klare Unterscheidung
zwischen den verschiedenen Sicherungsinstrumenten nicht erforderlich
Stand-by L/C
(abstrakt)
ist, verwenden wir in diesem Handbuch die Begriffe Bankgarantie und
Garantie als gleichwertige Sammelbegriffe. Dort, wo eine Unterscheidung
notwendig ist, benutzen wir die ge nauen Namen gemäss obigem Schema.
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Die verschiedenen Garantieformen
Die abstrakte Garantie
Durch die Abgabe einer Garantie verpflichtet sich die Bank unwiderruflich,
als Garantin für die Leistungen eines
Dritten einzustehen, und zwar unab­hängig davon, ob diese Leistung
geschuldet wird und erzwingbar ist
(OR 111). Die Bank hat folglich unge­achtet des Beste­hens und der Rechtswirkungen des Schuldverhältnisses
Zahlung zu leisten, wenn sie unter der
Garantie in Anspruch genommen
wird, sofern die im Garantietext ent­haltenen Abrufbedingungen erfüllt
sind. Es stehen ihr keine Einwendungen
und Einreden aus einem allfälligen
Schuld­verhältnis zu. Garantien beste­hen unabhängig von einem Schuld­­ver­hältnis, d.h., es besteht keine Akzes­sorität.
Garantien können Zahlungen «auf
erste Anforderung» ohne weitere
Zahlungsbedingungen vorsehen oder
die Zahlung davon abhängig machen,
dass der Begünstigte Erklärungen
abgibt oder bestimmte Dokumente
vorlegt.
Der Begünstigte aus der Garantie ge­niesst damit eine sehr starke Stellung,
die auch missbraucht werden könnte.
Die Erfahrung zeigt jedoch, dass missbräuchliche Garantieabrufe äusserst
selten sind.
Die Bürgschaft
Durch die Abgabe einer Bürgschaft
verpflichtet sich die Bank, als Bürgin gegenüber dem Gläubiger des Schuldners
für die Erfüllung der Schuld einzustehen (OR 492, Abs.1). Eine Bürgschaft
setzt folglich eine Schuld voraus, wobei
es sich um eine be­stehende, eine zukünftige oder eine bedingte Schuld
handeln kann (OR 492, Abs. 2). Bei der
Bürgschaft handelt es sich somit um
eine akzessorische Ver­pflichtung, die
das Schicksal der Schuld teilt. Die
akzessorisch haf­ten­de Bank hat nur zu
leisten, falls der Schuldner seinerseits
zur Leistung verpflichtet ist. Dem
Schuldner stehen somit nicht nur alle
Einwendun­gen und Ein­reden aus dem
Schuldverhältnis zu, sondern die Bank
als Bürgin ist gemäss OR auch verpflichtet, diese dem Be­günstigten ge-
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genüber geltend zu machen. Als
akzessorisches Recht geht die Bürg­schaft unter, wenn die Schuld erlischt
(OR 509, Abs.1), sei es durch Zahlung,
Erlass, Verjährung, Verrechnung oder
andere Unter­gangs­gründe.
Von den verschiedenen von Banken
abzugebenden Bürgschaften sind insbesondere die Solidarbürgschaft (OR
496) und im Vergleich dazu die selten
angewendete einfache Bürgschaft
(OR 495, Abs.1 und 2) von Interesse,
die sich vor allem durch die Belang­bar­keits­voraus­setzung unterscheiden:
 Einfache Bürgschaft
Bei der einfachen Bürgschaft kann
der Bürge erst dann belangt werden,
wenn
– der Schuldner seinen Wohnsitz
ins Ausland verlegt hat und in
der Schweiz nicht mehr belangt
werden kann;
– allfällige zur Sicherstellung der verbürgten Schuld bestellte Pfänder
verwertet sind.
 S olidarbürgschaft
Bei der Solidarbürgschaft, bei der
sich der Bürge solidarisch mit dem
Schuldner oder mit andern gleich
bedeutenden Aus­drücken­verpflichtet, kann der Gläubiger (Be­­gün­­­sti­gt­­ e)
den Bürgen bereits vor dem Schuld­
ner belangen, wenn der Letztere mit
seiner Leistung im Rückstand ist und
erfolglos gemahnt worden ist oder
seine Zahlungs­un­fä­hig­keit offenkundig ist.
– der Schuldner vom Gläubiger bis
zur Ausstellung eines defi­ni­tiven
Verlustscheines betrieben worden
ist, in Konkurs geraten ist oder
die Nachlassstundung erhalten hat;
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Die Anweisung
Das Zahlungsversprechen ist die klassische Form der Anweisung. Bei der
Anweisung (OR 466–471) ermächtigt
der auftraggebende Kunde die Bank,
einen bestimmten Betrag auf seine
Rechnung an einen Dritten, den Begünstigten, zu zahlen. Eine Anweisung
kann anstelle eines Geldbetrages auch
über Wertpapiere oder andere vertretbare Sachen wie Edelmetalle etc. lauten. Die von der Bank zu erbringende
Leistung kann an verschiedenste Bedingungen geknüpft sein. Der Begünstigte kann von der Bank die Leistung
in seinem Namen verlangen. Übrigens
lauten die beteiligten Parteien in der
Rechtssprache etwas schwerfällig der
Anweisende (auftraggebender Kunde),
die Angewiesene (die Bank) und der
Anweisungs­empfänger (der Begünstigte).
Der Auftraggeber kann die Anweisung
gegenüber der Bank nur widerrufen,
solange die Bank dem Begünstigten
die Annahme der Anweisung nicht bestätigt hat. Beauftragt der Kunde die
Bank, ­einem Dritten gegenüber ein Zahlungsversprechen abzugeben (Anwei­
sung), und bestätigt die Bank gegen­
über diesem Dritten, dem Begünstig­ten,
das Zahlungsversprechen (Bestätigung
der Annahme der Anweisung gegen­
über dem Begünstigten), so kann das
Zahlungsversprechen nicht mehr wider­
rufen werden.
Im Unterschied zur Bürgschaft und zur
abstrakten Garantie stellt die aufgrund
der Anweisung zu erbringende Leistung keine Ersatz­leistung für die nicht
erbrachte Leistung eines Dritten dar.
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Stand-by Letter of Credit
Die Gesetzgebung der Vereinigten
Staaten erlaubt es den amerikanischen Bankinstituten nicht, gegenüber
Dritten Garantieverpflichtungen für
ihre Kunden einzugehen. Den gleichen
Zweck erreichen sie aber durch die
Verwendung des Akkreditivs in der
Form des Stand-by Letter of Credit,
welches den «Einheitlichen Richt­linien
und Gebräuchen für DokumentenAkkreditive» (ERA) der IHK, Paris, oder
den International Standby Practices
(ISP 98) der IHK unterliegt. Der Standby Letter of Credit verfällt unbenutzt,
wenn die darin umschriebene Leistung
vertragsmässig erbracht worden ist.
Internationale Handelskammer (ICC)
Wie bei den Akkreditiven hat die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce – ICC)
in Paris auch für Garan­tien Regeln pub­
liziert, die international eine einheit­
liche Hand­habung dieser Instrumente
sicherstellen sollen. Nachdem die
frühere Version kaum Beachtung fand,
setzten sich die 1992 publi­zierten
Uniform Rules for Demand Guarantees
(URDG), ICC Publikation 458, mehr
und mehr durch. Die neuste Version,
die URDG 758, traten am 1. Juli 2010
in Kraft. Unter anderem besteht heute
auch die Weltbank für die von ihr finanzierten Projekte auf Bankgarantien,
die diesen Regeln unterstellt sind.
Auch für Standby-Akkreditive wurden
spezielle Regeln publiziert, die International Standby Practices (ISP), die am
1. Januar 1999 unter der Publikationsnummer 590 in Kraft traten. In den
meisten Fällen ist es aber problemlos
möglich, Standby Akkreditive den
UCP 600 zu unterstellen, auch wenn
gewisse Artikel nicht spezifisch auf
diese Art von Akkreditiven zugeschnitten sind.
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Wann empfiehlt sich
eine Bankgarantie?
Was tun, falls der Vertragspartner die
vereinbarte Leistung nicht erbringt?
Vorbeugen! Bietet Ihnen der Vertragspartner nicht ge­nügend Gewähr für
eine allfällige Schadensbehebung, bestehen Sie bei Vertragsabschluss auf
die Stellung einer Bankgarantie in der
Form einer abstrakten Garantie oder
einer Solidarbürgschaft. Die Bank, als
neutrale Dritte, verpflichtet sich zumindest zu einer im Voraus bestimmten
Form der Ersatzleistung bei Nichterfüllung.
So vielseitig die verschiedenen Ver­
tragsverhältnisse sein mögen, so viel­seitig ist auch der Einsatz der Garantie
als Sicherungs­instrument und so vielseitig sind auch die Gründe für deren
Einsatz. Zwei Beispiele:
 Die Vertragspartner kennen sich zu
wenig, um ihre finanziellen Verhältnisse beurteilen zu können. Eine
Bank stellt andererseits nur Garantien oder Bürgschaften aus, nachdem sie die Bonität des Auftraggebers hinreichend geprüft hat. Schon
die Tatsache, dass eine Bankgarantie
gestellt wird, ist vertrauensfördernd
und gibt dem anderen Vertragspart­
ner die für die Abwicklung des
Geschäftes erforderliche Sicherheit.
 Durch die Abgabe einer Bankgaran­
tie setzt sich der Garantie­auftrag­
geber selber unter Druck, seine ver­traglichen Ver­pflichtun­gen zu er­
füllen, ansonsten er mit dem Verlust
der garantierten Summe rechnen
muss. Dies wiederum gibt dem Be­
günstigten die Gewiss­heit, dass er
sich bei Nichterfüllung des Vertrages
seitens des Vertragspartners gegen
finanzielle Verluste schadlos halten
kann.
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Bürgschaft oder abstrakte Garantie?
Typische Einsatzgebiete
Die abstrakte Garantie
Typische abstrakte Garantien im Exportgeschäft sind für den Ex­porteur als
Auftraggeber der Bank die Bietungs-,
die Anzahlungs- und die Erfüllungsgarantie. Abstrakte Garantien werden
vom Verkäufer oder Exporteur einer
Ware oft auch anstelle von ­Akkreditiven
als Zahlungs­sicherung akzeptiert und
z.B. auch dort eingesetzt, wo mit dem
gleichen Geschäftspartner über eine
bestimmte Zeitperiode laufend Ge­
schäfte abgewickelt werden, deren
Höhe (der Teilsendungen) innerhalb
einer vereinbarten Summe liegt. Die
Kreditsicherung ist ein weiteres wich­tiges Einsatzgebiet für abstrakte Garantien. Eine Tochter­gesellschaft im
In- oder Ausland beantragt einen Kredit bei einer Drittbank. Diese Bank
­verlangt zur Sicherstellung des Kredits
oft eine abstrakte Bankgarantie, aus­gestellt durch die Hausbank der Mutter­gesellschaft.
Die abstrakte Garantie ermöglicht einen
raschen Abruf des Garantie­betrages.
Da die Garantie abstrakt, also unabhängig von der Grund­forderung ist,
muss die garantiestellende Bank sofort
zahlen, wenn die in der Garantie er­
wähnten Bedingungen erfüllt sind,
auch wenn ihr Auftraggeber mit dem
Abruf nicht einverstanden ist. Streitigkeiten haben also keinen Einfluss auf
eine Auszahlung der Garantie. Gerade
deshalb bilden die abstrakten, auf
erste Anforderung hin zahlbaren Bankgarantien im internationalen Geschäft
die Regel. Bei Strei­tig­keiten muss nicht
zuerst der Weg zum Richter beschritten werden; die mögliche Rechtsun­
sicherheit im Ausland wird für den Begünstigten entschärft. Der Begünstigte
hat dadurch eine stärkere Stellung als
der Garantieauftraggeber. Die Erfahrung zeigt aber, dass missbräuchliche
Garantiebeanspruchungen selten sind.
Trotzdem gilt auch hier: Je besser Sie
Ihren Geschäftspartner kennen, desto
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sicherer sind Sie vor unlieb­samen Überraschungen. Da der ausländische Begünstigte das schweizerische Bürgschaftsrecht in der Regel nicht im Detail
kennt, wird er jedoch in den wenigsten Fällen bereit sein, eine Bürgschaft
anstelle einer abstrakten Garantie zu
akzeptieren.
Garantieauftraggeber und Garantiebegünstigten gleich lange Spiesse. Falls
die beiden Parteien uneins sind, ob die
Garantieleistung zu erbringen ist, entscheidet der Richter auf der Basis des
Grundgeschäftes. Ein missbräuchlicher
Abruf ist deshalb – im Gegensatz zur
abstrakten Garantie – nicht möglich.
Die Bürgschaftsverpflichtung
Die Bürgschaftsverpflichtung steht
im Inland als Sicherungsinstru­ment
im Vordergrund, sei es zur Auslotung
der Bonität eines Geschäfts­part­ners,
als Erfüllungsgarantie im Baugewerbe
oder für andere Zwecke. Eine Bank­
garantie in Bürgschaftsform, insbesondere als Solidarbürg­schaft, schafft für
Letztlich entscheidet vielfach die
Markt-/Konkurrenzsituation über die
Art des Sicherungsinstrumentes.
Sicherungsinstrumente und ihre Einsatz­
möglich­keiten sind auf Seite 23 ff. noch
­näher beschrieben und durch Mus­ter
ergänzt.
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Der Garantietext, nicht der Titel,
ist entscheidend
Lassen Sie sich nicht durch den Titel
eines Garantietextes über den Charakter der Garantie täuschen. Eine in der
Schweiz ausgestellte Bürgschaft muss
ganz bestimmte Formerfordernisse des
Obliga­tio­nen­rechtes (OR) erfüllen, um
überhaupt gültig zu sein. Fehlen bei
einer Garantie bestimmte Elemente,
mag sie trotz eines Titels wie z.B. «Abstrakte Bankgarantie» bürgschaftsähn­
lichen Charakter haben.
Klare und eindeutige Garantietexte
sind ganz besonders im internationalen Geschäft wichtig, umso mehr als
die Uniform Rules for Demand Guarantees der Internationalen Handelskammer (IHK), Paris, im Gegensatz zu
den weltweit angewandten «Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für
Dokument-Akkreditive (ERA)» der IHK,
Paris, noch nicht überall Anwendung
finden.
Aufgrund der gegensätzlichen Inte­
ressenlage ist es oft schwierig, die
Vorstellungen und Erwartungen von
Garantieschuldner und Garan­t ie ­­begünstigten in Bezug auf den Garantieinhalt und den Garantie­text auf
­einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Bei Garantien ge­gen­über dem
Ausland wird die Gestaltung der Garantie­texte oft eingeschränkt; Staatshandelsfirmen schreiben Garantie­
texte teilwei­s e unabänderlich vor. In
verschiedenen Ländern bestehen auch
gesetzliche Vorschriften zum Nachteil der Garantieauftraggeber in der
Schweiz.
IHK-Publikation Nr. 758 (URDG)
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Wir beraten Sie gern!
Eine nicht ganz einfache Materie, die
Bankgarantien. Im nächs­ten Kapitel
zeigen wir Ihnen den Aufbau einer abstrakten Garantie und vermitteln Ihnen
unseren Bürgschaftstext. Wir geben
Ihnen anschliessend auch einen Überblick über die verschiedenen Garantie­
arten nach Anwendungsbereichen.
Dieses Handbuch soll Ihnen einen Überblick geben, ohne Sie zum Spezialisten
machen zu wollen. Zögern Sie deshalb
nicht, unsere Beratung in Anspruch zu
nehmen. Wir werden Ihnen die für Sie
am besten geeignete Lösung vorschlagen.
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Die Garantietexte und
die indirekte Garantie
Der Aufbau einer abstrakten
Garantie
Folgende Elemente sind, mit praktisch
gleichem Wortlaut und meistens in der
nachstehenden Reihenfolge, fast in jeder abstrakten Bankgaran­tie enthalten:
7 Die Befristung innert welcher die
Inanspruchnahme der Garantie
möglich ist.
8 Das anwendbare Recht und der
Gerichtsstand
im Falle von Streitigkeiten.
Siehe Beispiel «Erfüllungs­garantie»
Weitere, gebräuchliche Klauseln:
1 D
er Ingress (die Einleitung) nimmt
Bezug auf die vertraglichen Verein­
barungen usw. und soll über den
Sicherungszweck der Garantie Auskunft geben.
2 Der Verpflichtungsteil gibt Aufschluss, wozu wir uns in Ihrem
Auftrag verpflichten.
3 Der Betrag für den wir maximal
garantieren.
4 Die Voraussetzungen unter welchen
wir dem Begünstigten den geforderten Betrag bezahlen.
5 Die Identifikation des Begünstigten
im Falle einer Inanspruchnahme.
6 Die Inanspruchnahme mit gesch­
lüsseltem Swift einer erstklassigen
Bank, falls der Abruf nicht in
schriftlicher Form erfolgt.
nzahlungsgarantien «Die Garantie
A
tritt in Kraft nach Eingang des Betrages von CHF … auf dem Konto von
… (Garantieauftraggeber).»
 Reduktionsklausel «Jede unter dieser
Garantie geleistete Zahlung erfolgt in
Reduktion unserer Verpflichtung.»
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Erfüllungsgarantie
Financial Institutions & Multinationals
Adresse
Per Kurier
A. Huber GmbH
Werkzeugmaschinen
DE-73000 Esslingen
Prime Tower
Hardstrasse 201
8005 Zürich
Briefadresse: Postfach, 8010 Zürich
SWIFT
ZKBKCHZZ80A
Zürich, 16. Januar 20xx
Erfüllungsgarantie
Kaution DOK-240005 F
Sehr geehrte Damen und Herren
1
Sie haben am 16. Mai 20xx mit der Firma Muster AG, Musterstrasse 11, CH 8038 Zürich, einen Vertrag Nr. 34512 für
die Lieferung von Werkzeugmaschinen zum Preise von total CHF 1‘500‘000.– abgeschlossen. Diese Lieferung soll durch
eine Bankgarantie sichergestellt werden.
2
Im Auftrage der Firma Muster AG, CH-8038 Zürich, verpflichten wir uns hiermit unwiderruflich, Ihnen auf Ihre erste
Anforderung hin, ungeachtet der Gültigkeit und der Rechtswirkung des eingangs erwähnten Vertrages und unter
Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus derselben jeden Betrag bis maximal
3
CHF 150‘000.– (einhundertfünfzigtausend Schweizer Franken)
4
zu zahlen, gegen Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung und Ihre schriftliche Bestätigung, wonach die Firma Muster
AG, CH-8038 Zürich, die bestellte Ware nicht, oder nicht wie im eingangs erwähnten Vertrag umschrieben, geliefert
hat und dass Ihnen demzufolge ein Ausfall in anbegehrtem Betrag erwachsen ist.
Jede unter dieser Garantie geleistete Zahlung erfolgt in Reduktion unserer Verpflichtung.
5
Aus Identifikationsgründen ist uns Ihre Zahlungsaufforderung unter dieser Verpflichtung durch eine erstklassige Bank
zuzuleiten, mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig unterzeichnet ist.
6
Ein Inanspruchnahme kann auch mit ordnungsgemäss authentisiertem SWIFT einer erstklassigen Bank erfolgen, unter
Wiedergabe des vollen Wortlautes Ihrer Zahlungsaufforderung sowie mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig
unterzeichnet ist und dass sie das Original Ihrer Inanspruchnahme per internationalem Kurier an uns weitergeleitet hat.
Die Inanspruchnahme gilt als erfolgt, wenn entweder die schriftliche oder authentisierte SWIFT Zahlungsaufforderung
in unserem Besitze sind.
7
Unsere Garantie ist gültig bis 15. September 20xx (zweitausendxx)
und erlischt automatisch und vollumfänglich, sofern die Inanspruchnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist.
8
Für diese Garantie gilt schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Zürich 1.
Freundliche Grüsse
Zürcher Kantonalbank
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Evergreen Clause
Vor allem bei Stand-by L/Cs, die längerfristige Grundgeschäfte abdecken,
kommt es häufig vor, dass das Standby L/C nur für ein Jahr gültig ist. Es
enthält aber eine Klausel, die besagt,
dass das Stand-by L/C automatisch für
ein weiteres Jahr verlängert wird, falls
die eröffnende Bank nicht innerhalb
einer definierten Frist vor dem ersten
Verfalldatum (normalerweise 2–3 Monate) erklärt, dass sie ihr Engagement
nicht verlängert. Wenn die Bank nicht
verlängert, hat der Auftraggeber Zeit,
eine neue Bank zu suchen, die die Ver­pflichtung übernimmt. Gelingt ihm
dies nicht, wird das Stand-by L/C gezogen. Durch die Möglich­keit der mehrmaligen automatischen Verlängerung
kann das einjährige Stand-by L/C eine
langfristige Grundtransaktion absichern.
Der Bürgschaftstext
Der Text unserer Bürgschaftsverpflichtungen ist standardisiert und auf das
OR abgestimmt. Dies gilt vor allem für
die Abrufbe­­dingungen (OR Art. 510,
Abs. 3), die klar definiert sind. In Bezug auf den Ver­pflichtungsgrund kann
der Text flexibel gestaltet werden.
Bürgschaftsähnliche Garantietexte
Trotz unserem Bestreben, die Texte
unserer Garantien so klar und unmissverständlich wie möglich zu formulieren, sind «Mischformen» nicht immer
vermeidbar. Ein Beispiel: Um zum Vertrags­abschluss zu kommen, stimmen
Sie Garantietextvorlagen zu, die nachträglich nicht mehr verändert werden
können, da sie einen integrierten Bestandteil des Vertrages bilden oder
im Akkreditiv wörtlich vorgeschrieben
sind. Ein zweites Beispiel:
Abstrakte Garantietexte werden durch
zusätzliche «Klauseln» oder Bedingungen (die richtigerweise in den Vertrag
und nicht in die Garantie gehören würden) «verwässert» und bekommen
bürgschaftsähnlichen Charakter. Wie
auf Seite 13 erwähnt, ist nicht die Bezeichnung, sondern der Wortlaut der
Verpflichtung für deren Beurteilung
massgebend.
Text zu Bürgschaftsverpflichtungen siehe
Mus­ter­sammlung, Nr. 6
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Direkte oder indirekte Garantien?
Garantien können grundsätzlich direkt
an den Begünstigten oder indirekt
über eine zweite Bank zugunsten des
Begünstigten ausgestellt werden. Im
letzteren Fall garantieren wir mittels
Rückgarantie (Counter-Guarantee)
gegenüber der ausländischen Bank
für deren Verpflich­tungen aus der
Garantie.
Direkte Garantie
Abstrakte Garantie oder Bürgschaft
Indirekte Garantie
Im Verhältnis Auftraggeber/Bank des Auftrag­
gebers, Charakter der abstrakten Garantie
Auftraggeber
(Garantieschuldner)
Auftraggeber
(Garantieschuldner)
Bank des
Auftraggebers
Bank des
Auftraggebers
= Ausstellerin der Garantie
erteilt im Auftrag des Kunden unter der Rückhaftung der Bank einer zweiten Bank meist im Ausland den Auftrag zur Aus­stellung der Garantie
Zweite Bank
= Ausstellerin der Garantie
Begünstigter
Begünstigter
Ob eine Garantie direkt oder indirekt abgegeben werden kann, entscheidet sich vor allem durch
die gesetzlichen Vorschriften im Lande des Begünstigten. Staatsbetriebe, zum Beispiel, verlangen in
gewissen Ländern des Mittleren Ostens oder Osteuropas immer die Garantie einer lokalen Bank.
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Oft wird auch eine ausländische Bank
beauftragt, eine direkt an den Begünstigten adressierte Garantie weiterzuleiten. Das Einschalten einer Bank im
Lande des Begünstigten ermöglicht die
Kommunikation per SWIFT und spart
somit Zeit. Gleichzeitig ist die Meldung
authentiziert; der Begünstigte muss
nicht noch abklären, ob die Garantie
aus dem Ausland wirklich ordnungsgemäss unterschrieben ist. Obwohl
eine zweite Bank eingeschaltet wird,
handelt es sich nach wie vor um eine
direkte Garantie. Gegenüber dem
Be­günstigten ist einzig die Bank des
Auftraggebers verpflichtet.
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Die Bankgarantie nach
Anwendungsbereichen
Wir verschaffen Ihnen anschlies­send einen Über­
blick über die verschiedenen Ga­ran­tietypen nach
Anwendungsbereich, Zweck und Besonderheiten.
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Art, Bezeichnung
Anwendungsbereich
Offert-/Bietungs­garantie
vor allem im Export, bei Ausschreibungen («Tender»
von Projekten
Bid Bond
Garantie de soumission
 Muster Nr. 1
An-/Vorauszahlungsgarantie
sowohl im Export-Import-Geschäft als auch im Inland
in Industrie, Handel und Gewerbe
Advance Payment Guarantee
Garantie de restitution
d’acompte
 Muster Nr. 2
Zahlungsgarantie
tritt im Export-Import-Geschäft öfters an die Stelle
eines Akkreditivs
Payment Guarantee
bei Lieferung gegen «offene Rechnung»
Garantie de paiement
 Muster Nr. 3
Erfüllungsgarantie
sehr verbreitet im Export-Import-Geschäft
Performance Bond
im Inland in Industrie, Handel und Gewerbe
Garantie de bonne execution
 Muster Nr. 4
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Zweck
Besonderheiten
gibt dem Käufer die Sicherheit, dass der Anbieter bei
Zuschlag des Auftrages
diesen auch annimmt resp.
ausführt
Offert-/Bietungsgarantien ziehen oft weitere Verpflichtungen nach sich, wie Anzahlungs- und Erfüllungs­garantien
in der Regel abstrakte, vielfach indirekte Garantien mit
Laufzeit von 3 bis 6 Monaten
Betrag zwischen 1 und 10%
des Offertwertes
Schutz gegen den Verlust
im Export-Import-Geschäft meistens abstrakte Garantien,
der geleisteten An-/Vorausim Inland vielfach Solidarbürgschaften
zahlung bei Nicht- oder nicht
vertragsgemässer Lieferung
Laufzeit richtet sich nach der Liefer-/Produktionszeit der
Ware
Höhe der Garantie ent­spre­
chend dem Anzahlungsbetritt erst in Kraft nach Eingang der Anzahlung beim
trag, mit Möglichkeit von
­Garantieauftraggeber
Reduktion gegen Nachweis
von erfolgter Teillieferung
oder Arbeitsfortschritt
gibt dem Verkäufer die
Sicherheit für die Bezahlung
von bestehenden und entstehenden Forderungen aus
Warenlieferungen und/oder
Leis­tungen
im Export-/Importbereich vor allem abstrakte, auf erste
Anforderung zahlbare Garantien, im Inland vielfach Soli­
darbürgschaften
Garantiefrist nicht zu knapp ansetzen, damit Zahlungsfrist
voll ausgenützt werden kann (ansonsten prophylaktische
Inanspruchnahme der Garantie!)
Höhe richtet sich nach Umfang und Preis
Sicherheit für den Fall, dass
der Anbieter nicht in der
Lage oder nicht gewillt sein
sollte, seinen vertraglichen
Verpflichtungen nachzukommen
im Exportgeschäft praktisch immer abstrakte Garantien,
die verhältnismässig oft in Anspruch genommen werden
mit dem Ziel, eine Verlängerung der Gültigkeit zu erwirken
Betrag je nach Produkte­
gattung 5 bis 20% des
Vertrags­wertes
Laufzeit bis zur Vertragserfüllung, bis 2 Jahre, aber
auch länger
im Inland vor allem Bürgschaften oder bürgschafts­ähn­
liche «Garantien»
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Art, Bezeichnung
Anwendungsbereich
Kreditsicherungsgarantie
grenzüberschreitend oder im Inland
Guarantee securing a credit
facility
Garantie
 Muster Nr. 5
Konnossementsgarantie
speziell für den Importeur bei fehlenden Dokumenten
Letter of Indemnity
(for missing B/L)
Garantie pour connaissement
manquant
Rückgarantie
Counter-Guarantee
im Export, wenn im Land des Begünstigten z.B. auf­
grund gesetzlicher Bestimmungen keine Garantien
ausländischer Banken akzeptiert werden
Contre-garantie
Zahlungs­­versprechen
sowohl im Export-Import als auch im Inland
Zahlungsver­pflichtung
Payment Undertaking
Promesse de payer
26
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Zweck
Besonderheiten
Sicherstellung von Kredit­
rückzahlungen, z.B. bei
Krediten zugunsten auslän­
discher Tochterfirmen
vorwiegend abstrakte Garantien zugunsten der kredit­
gebenden ausl. oder inl. Bank, gültig bis zur Kredit­rück­
zahlung
relativ häufig mit Verlängerungen verbunden
als Kreditkartenkaution
Mittel zum Ausschluss des Kursrisikos bei Kreditauf­nahme
und Rückzahlung in der betreffenden Landes­währung
mutmasslichen Betrag für aufgelaufene Zinsen im Garantiebetrag einrechnen
Sicherstellung zuguns­ten
der Reederei oder Schiff­
fahrtsgesellschaft bei der
Freigabe von eingetroffener
Ware an den Importeur
ohne Vorlage der Konnossemente
die ausnahmslos abstrakten Garantien müssen mindestens
150% des Warenwertes decken – sie sind zudem immer
unbefristet gültig, d.h., bis die Original­konnossemente
ein­gereicht werden
unsere Rückhaftung gegenüber der ausl. Bank für deren
Ausstellung der Garantie in
unserem Auftrag resp. im
Auftrag unseres Kunden
Rückgarantien sind immer auf erste Anforderung zahlbar,
ohne Einwendungen, d.h., die ausl. Bank wird uns aus
unserer Rückgarantie in Anspruch nehmen, sobald seitens
ihres Begünstigten ein Abruf vorliegt
Siehe Seite 21 ff.: «indirekte Garan­tie»
unwiderrufliche Zahlungs­
verpflichtung im Sinne der
Annahme einer Anweisung,
zu einem festgelegten Zeit­
punkt einen bestimmten
Betrag zu zahlen:
 gegen Vorlage einer Er­
klärung oder
unwiderrufliche Zahlungs­verpflichtung im Sinne der Annahme einer Anweisung, zu einem festgelegten Zeitpunkt
einen bestimmten Betrag zu zahlen:
 gegen Vorlage einer Erklärung oder
 gegen Vorlage bestimmter, klar iden­tifizierbarer Dokumente
Siehe Seite 11: «Die Anweisung»
 gegen Vorlage ­bestimmter,
klar iden­tifizierbarer Dokumente
27
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Weitere Garantietypen, mehrheitlich im Inland
Art, Bezeichnung
Anwendungsbereich
Bauhandwerkerbürgschaft
(Gewährleistung, Erfüllung)
wird in der Praxis Bauhandwerker-«Garantie» genannt
im Inland, Fabrikanten, Handwerker, Gewerbe
Gerichtsgarantie
bei Gerichtsverfahren
Arrestkaution zugunsten von Arrestschuldner oder
Arrestgläubiger
Mietkaution
Miete von Liegenschaften, Büroräumen, Lagerhallen
etc.
Solidarbürgschaften zugunsten öffentlich-rechtlicher
Körperschaften und anderer
Institutionen
 Bund, Kantone, Gemeinden
 Zoll, Post, SBB, Handelskammer etc.
 Steuerbehörde
Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, soll Ihnen aber
einen Überblick in konzentrierter Form vermitteln.
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Zweck
Besonderheiten
Sicherstellung für die richtige Bürgschaften mit Laufzeit von ca. 2 Jahren
Ausführung von Arbeiten
und die Qualität der gelie­
meistens für 10% des Vertragswertes
ferten Materialien
tritt an die Stelle eines
­Barrückbehaltes
tritt an die Stelle eines
Bardepots
je nach Gericht Bürgschaft oder abstrakte Garantie,
immer unbefristet
meistens lange Laufzeit
Sicherheit für den Vermieter je nach Vermieter Bürgschaft oder abstrakte Garantie ist
für die Erfüllung des Miet­ver­- unsere Garantie unbefristet gültig und nach deren Hinfäl­trages (Miet­zins, Wieder­
ligkeit an uns zurück zu senden.
herstellung des Miet­objektes
bei Auflösung des Mietverhältnisses)
tritt an die Stelle eines
Bardepots
Sicherheit für die Be­
günstigten anstelle eines
Bardepots
Standardformulare, Texte der betreffenden Behörden
oder Institutionen, praktisch immer unbefristet
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Mustersammlung – Nr. 1: Offert-/Bietungsgarantie
Financial Institutions & Multinationals
Adresse
Per Kurier
Import GmbH
Kurfürstendamm
DE-10000 Berlin
Prime Tower
Hardstrasse 201
8005 Zürich
Briefadresse: Postfach, 8010 Zürich
SWIFT
ZKBKCHZZ80A
Zürich, 16. Januar 20xx
Bietungsgarantie
Kaution DOK-240012 F
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Firma Export AG, Musterstrasse 5, CH-8022 Zürich, hat Ihnen unter Ihrer Ausschreibung Nr. 23456 vom 15. Januar
20xx ein Angebot für Werkzeugmaschinen im Gesamtwert von CHF 750‘000.– unterbreitet.
Im Auftrag der Firma Export AG, CH-8022 Zürich verpflichten wir uns hiermit unwiderruflich, Ihnen auf Ihre erste
Anforderung hin, unabhängig davon ob das genannte Angebot für die Firma Export AG, CH-8022 Zürich, bindend ist
und deshalb ungeachtet der Gültigkeit und der Rechtswirkung des eingangs erwähnten Angebotes und unter Verzicht
auf jegliche Einwendungen und Einreden aus demselben jeden Betrag bis maximal
CHF 37‘500.– (siebenunddreissigtausendfünfhundert Schweizer Franken)
zu zahlen, gegen Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung und Ihre schriftliche Bestätigung, dass die Firma Export AG,
CH-8022 Zürich
 das vorerwähnte Angebot ohne Ihre Einwilligung vor dessen Verfall zurückgezogen hat
oder
 es unterlassen hat, den ihr aufgrund Ihrer Angebotsbedingungen zugeschlagenen Kontrakt zu unterzeichnen
oder
 die gemäss Ausschreibung nach Unterzeichnung des Kontraktes vorgesehene Erfüllungsgarantie nicht ausgestellt hat.
Jede unter dieser Garantie geleistete Zahlung erfolgt in Reduktion unserer Verpflichtung.
Aus Identifikationsgründen ist uns Ihre Zahlungsaufforderung unter dieser Verpflichtung durch eine erstklassige Bank
zuzuleiten, mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig unterzeichnet ist.
Eine Inanspruchnahme kann auch mit ordnungsgemäss authentisiertem SWIFT einer erstklassigen Bank erfolgen, unter
Wiedergabe des vollen Wortlautes Ihrer Zahlungsaufforderung sowie mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig
unterzeichnet ist und dass sie das Original Ihrer Inanspruchnahme per internationalem Kurier an uns weitergeleitet hat.
Die Inanspruchnahme gilt als erfolgt, wenn entweder die schriftliche oder authentisierte SWIFT Zahlungsaufforderung
in unserem Besitze sind.
Unsere Garantie ist gültig bis 15. Juli 20xx (zweitausendxx)
und erlischt automatisch und vollumfänglich, sofern die Inanspruchnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist.
Für diese Garantie gilt schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Zürich 1.
Freundliche Grüsse
Zürcher Kantonalbank
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Mustersammlung – Nr. 1: Bid Bond
Financial Institutions & Multinationals
Address
Per Kurier
Import Ltd
12, Queens Road
Hongkong
Prime Tower
Hardstrasse 201
CH-8005 Zurich
Postal address: P.O. Box, CH-8010 Zurich
SWIFT
ZKBKCHZZ80A
Zurich, 16th January 20xx
Bid Bond
Kaution DOK-240001 F
Dear Sirs,
Messrs Swissexporters Ltd., Musterstrasse 5, CH-8022 Zürich, submitted their bid for the supply of tooling machinery
under your tender dated 15th January 20xx in the total amount of CHF 750‘000.–.
At the request of Messrs Swissexporters Ltd., CH-8022 Zürich, we hereby irrevocably undertake to pay you on first
demand, regardless whether such bid is in any way binding upon Messrs Swissexporters Ltd., CH-8022 Zürich, and
therefore irrespective of any legal effects of such bid and waiving all rights of objection and defense arising from such
legal effects, any amount up to
CHF 37‘500.– (thirtyseventhousandfivehundred Swiss Francs)
upon receipt of your signed request for payment stating that Messrs Swissexporters Ltd., CH-8022 Zürich
 have withdrawn their offer before its expiry date without your consent
or
 have failed to sign the contract awarded to them in the terms of their offer
or
 have failed to open the performance bond foreseen in the tender upon signature of the contract
The total amount of this guarantee will be reduced by any payment effected thereunder.
For the purpose of identification your request for payment in writing has to be presented through the intermediary of a
first rate bank confirming that the signatures thereon are legally binding upon you.
Your claim is also acceptable if transmitted to us in full by authenticated SWIFT through a first rate bank confirming
that your original claim has been sent to us by international courier service and that the signatures thereon are legally
binding upon you.
Your claim will be considered as having been made once we are in possession of your written request for payment or
the authenticated SWIFT to this effect.
Our guarantee is valid until 15th July 20xx (twothousandxx)
and expires in full and automatically if your claim has not been made on or before that date.
This guarantee is governed by Swiss law, place of jurisdiction is Zürich 1.
Yours faithfully,
Zürcher Kantonalbank
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Mustersammlung – Nr. 2: Anzahlungsgarantie
Financial Institutions & Multinationals
Adresse
Per Kurier
A. Huber GmbH
Werkzeugmaschinen
DE-1000 Berlin
Prime Tower
Hardstrasse 201
8005 Zürich
Briefadresse: Postfach, 8010 Zürich
SWIFT
ZKBKCHZZ80A
Zürich, 17. Januar 20xx
Anzahlungsgarantie
Kaution DOK-240002 F
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben am 15. Januar 20xx mit der Firma Muster AG, Musterstrasse 11, CH-8038 Zürich, einen Vertrag Nr. 34512
für die Lieferung von Werkzeugmaschinen zum Preis von total CHF 500‘000.– abgeschlossen. Nach diesem Vertrag
werden Sie der Firma Muster AG, CH-8038 Zürich, eine Anzahlung in Höhe von CHF 100‘000.– (20% des Totalpreises)
leisten. Der Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung im Falle der Nichtlieferung oder nicht vertragsgemässen
Lieferung der Ware soll durch eine Bankgarantie sichergestellt werden.
Im Auftrage der Firma Muster AG, CH-8038 Zürich, verpflichten wir uns hiermit unwiderruflich, Ihnen auf Ihre erste
Anforderung hin, ungeachtet der Gültigkeit und der Rechtswirkung des eingangs erwähnten Vertrages und unter
Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus demselben, den Anzahlungsbetrag bis maximal
CHF 100‘000.– (einhunderttausend Schweizer Franken)
zurückzuerstatten, gegen Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung und Ihre schriftliche Bestätigung, wonach die Firma
Muster AG, CH-8038 Zürich, die bestellte Ware nicht, oder nicht wie im eingangs erwähnten Vertrag umschrieben,
geliefert hat.
Jede unter dieser Garantie geleistete Zahlung erfolgt in Reduktion unserer Verpflichtung.
Aus Identifikationsgründen ist uns Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung unter dieser Verpflichtung durch eine
erstklassige Bank zuzuleiten, mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig unterzeichnet ist.
Eine Inanspruchnahme kann auch mit ordnungsgemäss authentisiertem SWIFT einer erstklassigen Bank erfolgen, unter
Wiedergabe des vollen Wortlautes Ihrer Zahlungsaufforderung sowie mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig
unterzeichnet ist und dass sie das Original Ihrer Inanspruchnahme per internationalem Kurier an uns weitergeleitet hat.
Die Inanspruchnahme gilt als erfolgt, wenn entweder die schriftliche oder authentisierte SWIFT-Zahlungsaufforderung
in unserem Besitze sind.
Unsere Garantie ist gültig bis 15. Juli 20xx (zweitausendxx)
und erlischt automatisch und vollumfänglich, sofern die Inanspruchnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist.
Diese Garantie tritt erst in Kraft nach Erhalt des Anzahlungsbetrages durch die Firma Muster AG, CH-8038 Zürich.
Für diese Garantie gilt schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Zürich 1.
Freundliche Grüsse
Zürcher Kantonalbank
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Mustersammlung – Nr. 2: Advance Payment Guarantee
Financial Institutions & Multinationals
Address
Per Kurier
Hongkong Machinery Ltd.
12, Hartcourt Road
Hongkong
Prime Tower
Hardstrasse 201
CH-8005 Zurich
Postal address: P.O. Box, CH-8010 Zurich
SWIFT
ZKBKCHZZ80A
Zurich, 17th January 20xx
Advance Payment Guarantee
Kaution DOK-240003 F
Dear Sirs,
You concluded a contract nr. 34512 dated 15th January 20.. with Messrs Muster AG, Musterstrasse 11, CH-8038
Zürich, for the supply of tooling machinery at a total price of CHF 500‘000.–. According to the contract you will make
an advance payment of CHF 100‘000.– (20% of the total price) to Messrs Muster AG, CH-8038 Zürich. As security for
the claim for the refund of the advance payment, in the event that the merchandise is not delivered in conformity with
the terms of the contract, a guarantee by a bank shall be furnished.
At the request of Messrs Muster AG, CH-8038 Zürich, we hereby irrevocably undertake to refund to you on your first
demand, irrespective of the validity and the legal effects of the above mentioned contract and waiving all rights of
objection and defense arising from said contract, any amount up to
CHF 100‘000.– (onehundredthousand Swiss Francs)
upon your written request for payment and your written confirmation that Messrs Muster AG, CH-8038 Zürich have
failed to deliver the ordered merchandise or not delivered the merchandise as specified in the above mentioned
contract.
The total amount of this guarantee will be reduced by any payment effected thereunder.
For the purpose of identification, your request for payment in writing has to be presented through the intermediary of
a first rate bank confirming that the signatures thereon are legally binding upon you.
Your claim is also acceptable if transmitted to us in full by authenticated Swift through a first rate bank confirming that
your original claim has been sent to us by international courier service and that the signatures thereon are legally
binding upon you. Your claim will be considered as having been made once we are in possession of your written
request for payment or the authenticated Swift to this effect.
Our guarantee is valid until 15th July 20xx (twothousandxx)
and expires in full and automatically if your claim has not been made on or before that date.
This guarantee enters in force only after receipt of the advance payment by Messrs Muster AG, CH-8038 Zürich.
This guarantee is governed by Swiss law, place of jurisdiction is Zürich 1.
Yours faithfully,
Zürcher Kantonalbank
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Mustersammlung – Nr. 3: Zahlungsgarantie
Financial Institutions & Multinationals
Adresse
Per Kurier
Furnier- und SpanplattenHandels AG
DE-80000 München
Prime Tower
Hardstrasse 201
8005 Zürich
Briefadresse: Postfach, 8010 Zürich
SWIFT
ZKBKCHZZ80A
Zürich, 17. Januar 20xx
Garantie
Kaution DOK-240008 F
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben mit der Firma Euroimpex AG, Musterstrasse 28, CH-8008 Zürich, am 10. März 20xx einen Vertrag Nr. 12345
für die Lieferung von Spanplatten zum Preise von EUR 180‘000.– abgeschlossen. Die Bezahlung der Ware soll durch
eine Bankgarantie sichergestellt werden.
Im Auftrage der Firma Euroimpex AG, CH-8008 Zürich, verpflichten wir uns hiermit unwiderruflich, Ihnen auf Ihre erste
Anforderung hin, ungeachtet der Gültigkeit und der Rechtswirkung des eingangs erwähnten Vertrages und unter
Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus demselben, jeden Betrag bis maximal
EUR 180‘000.– (einhundertachtzigtausend Euro)
zu bezahlen, gegen Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung und Ihre schriftliche Bestätigung, wonach Sie
a)
der Firma Euroimpex AG die unter dem eingangs erwähnten Vertrag bestellte Ware vertragsgemäss geliefert
und
b)
im Ausmasse des unter dieser Garantie verlangten Betrages bei Fälligkeit keine Zahlung erhalten haben.
Jede unter dieser Garantie geleistete Zahlung erfolgt in Reduktion unserer Verpflichtung.
Aus Identifikationsgründen ist uns Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung unter dieser Verpflichtung durch eine
erstklassige Bank zuzuleiten, mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig unterzeichnet ist.
Eine Inanspruchnahme kann auch mit ordnungsgemäss authentisiertem SWIFT einer erstklassigen Bank erfolgen, unter
Wiedergabe des vollen Wortlautes Ihrer Zahlungsaufforderung sowie mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig
unterzeichnet ist und dass sie das Original Ihrer Inanspruchnahme mit internationalem Kurier an uns weitergeleitet hat.
Die Inanspruchnahme gilt als erfolgt, wenn entweder die schriftliche oder authentisierte SWIFT Zahlungsaufforderung
in unserem Besitze sind.
Unsere Garantie ist gültig bis 15. September 20xx (zweitausendxx)
und erlischt automatisch und vollumfänglich, sofern die Inanspruchnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist.
Für diese Garantie gilt schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Zürich 1.
Mit freundlichen Grüssen
Zürcher Kantonalbank
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Mustersammlung – Nr. 3: Payment Guarantee
Financial Institutions & Multinationals
Address
Per Kurier
Japanese Scrap Refinery Ltd.
Taodori 18, 1-Chome
Higashi-Ku
Tokyo / Japan
Prime Tower
Hardstrasse 201
CH-8005 Zurich
Postal address: P.O. Box, CH-8010 Zurich
SWIFT
ZKBKCHZZ80A
Zurich, 17th January 20xx
Payment Guarantee
Kaution DOK-240004 F
Dear Sirs,
You concluded a contract nr. 6789 with Messrs Metallverwertungs AG, Musterstrasse 28, CH-8400 Winterthur, on
10th March 20xx for the supply of aluminium casting scrap at a price of JPY 1‘250‘000.–. As security for the payment
of the merchandise, a guarantee by a bank shall be furnished.
At the request of Messrs Metallverwertungs AG, Musterstrasse 28, CH-8400 Winterthur, we hereby irrevocably
undertake to pay you on first demand, irrespective of the validity and the legal effects of the above mentioned contract
and waiving all rights of objection and defense arising from said contract, any amount up to
JPY 1‘250‘000.– (onemilliontwohundredandfifthythousand Japanese Yen)
upon receipt of your written request for payment and your written confirmation that
a)
you have delivered the merchandise to Messrs Metallverwertungs AG, Musterstrasse 28, CH-8400 Winterthur in
conformity with the contract
and that
b) you have not received payment on the due date for the sum claimed under this guarantee.
The total amount of this guarantee will be reduced by any payment effected by us thereunder.
For the purpose of identification, your request for payment in writing has to be presented through the intermediary of
a first rate bank confirming that the signatures thereon are legally binding upon you.
Your claim is also acceptable if transmitted to us in full by authenticated SWIFT through a first rate bank confirming
that your original claim has been sent to us by international courier service and that the signatures thereon are legally
binding upon you. Your claim will be considered as having been made once we are in possession of your written
request for payment or the authenticated SWIFT to this effect.
Our guarantee is valid until 29th September 20xx (twothousandxx)
and expires in full and automatically if your claim has not been made on or before that date.
This guarantee is governed by Swiss law, place of jurisdiction is Zürich 1.
Yours faithfully,
Zürcher Kantonalbank
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Mustersammlung – Nr. 4: Erfüllungsgarantie
Financial Institutions & Multinationals
Adresse
Per Kurier
A. Huber GmbH
Werkzeugmaschinen
DE-1000 Berlin
Prime Tower
Hardstrasse 201
8005 Zürich
Briefadresse: Postfach, 8010 Zürich
SWIFT
ZKBKCHZZ80A
Zürich, 17. Januar 20xx
Erfüllungsgarantie
Kaution-DOK 220135 F
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben am 16. Mai 20xx mit der Firma Muster AG, Musterstrasse 11, CH-8038 Zürich, einen Vertrag Nr. 34512 für
die Lieferung von Werkzeugmaschinen zum Preis von total CHF 1‘500‘000.– abgeschlossen. Diese Lieferung soll durch
eine Bankgarantie sichergestellt werden.
Im Auftrage der Firma Muster AG, CH-8038 Zürich, verpflichten wir uns hiermit unwiderruflich, Ihnen auf Ihre erste
Anforderung hin, ungeachtet der Gültigkeit und der Rechtswirkung des eingangs erwähnten Vertrages und unter
Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus demselben, jeden Betrag bis maximal
CHF 150‘000.– (einhundertfünfzigtausend Schweizer Franken)
zu zahlen, gegen Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung und Ihre schriftliche Bestätigung, wonach die Firma Muster
AG, CH-8038 Zürich, die bestellte Ware nicht, oder nicht wie im eingangs erwähnten Vertrag umschrieben, geliefert
hat und dass Ihnen demzufolge ein Ausfall im anbegehrten Betrag erwachsen ist.
Jede unter dieser Garantie geleistete Zahlung erfolgt in Reduktion unserer Verpflichtung.
Aus Identifikationsgründen ist uns Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung unter dieser Verpflichtung durch eine
erstklassige Bank zuzuleiten, mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig unterzeichnet ist.
Eine Inanspruchnahme kann auch mit ordnungsgemäss authentisiertem Swift einer erstklassigen Bank erfolgen, unter
Wiedergabe des vollen Wortlautes Ihrer Zahlungsaufforderung sowie mit deren Bestätigung, dass sie rechtsmässig
unterzeichnet ist und dass sie das Original Ihrer Inanspruchnahme per internationalem Kurier an uns weitergeleitet hat.
Die Inanspruchnahme gilt als erfolgt, wenn entweder die schriftliche oder authentisierte Swift Zahlungsaufforderung in
unserem Besitze sind.
Unsere Garantie ist gültig bis 15. September 20xx (zweitausendxx)
und erlischt automatisch und vollumfänglich, sofern die Inanspruchnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist.
Für diese Garantie gilt schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Zürich 1.
Freundliche Grüsse
Zürcher Kantonalbank
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Mustersammlung – Nr. 4: Performance Bond
Financial Institutions & Multinationals
Address
Per Kurier
Singapore Machinery Ltd.
12, Central Road
Singapore
Prime Tower
Hardstrasse 201
CH-8005 Zurich
Postal address: P.O. Box, CH-8010 Zurich
SWIFT
ZKBKCHZZ80A
Zürich, 17th September 20xx
Performance Bond
Kaution DOK-240563 F
Dear Sirs,
You have concluded a contract No. 34512 on 16th May 20xx with Messrs Muster Ltd., Feldeggstrasse 11,
CH-8038 Zurich, Switzerland, for the delivery of tooling machinery at a total price of CHF 1’500’000.–.
As security for the due performance of the delivery, a guarantee by a bank shall be furnished.
At the request of Messrs Muster Ltd., Feldeggstrasse 11, CH-8038 Zurich, Switzerland, we herewith irrevocably
undertake to pay you on first demand, irrespective of the validity and the legal effects of the above mentioned contract
and waiving all rights of objection and defense arising from said contract, any amount up to
CHF 150’000.– (onehundredandfiftythousand Swiss Francs)
upon receipt of your duly sigend request for payment and your written confirmation that Messrs Muster Ltd.,
Feldeggstrasse 11, CH-8038 Zurich, Switzerland, have failed to deliver the ordered merchandise or not delivered such
merchandise as specified in the above mentioned contract and that as a consequence you have suffered a loss
equalling the amount requested under this Performance Bond.
The total amount of this guarantee will be reduced by any payment effected by us thereunder.
For the purpose of identification, your request for payment in writing has to be presented to us through the
intermediary of a first rate bank confirming that the signatures thereon are legally binding upon you.
Your claim is also acceptable if transmitted to us in full by duly encoded SWIFT through a first rate bank confirming
that your original claim has been sent to us by international courier service and that the signatures thereon are legally
binding upon you. Your claim will be considered as having been made once we are in possession of your written
request for payment or the duly encoded SWIFT to this effect.
Our guarantee is valid until 15th September 20xx (twothousandxx)
and expires in full and automatically if your claim has not been made on or before that date.
This Performance Bond is governed by Swiss law, place of jurisdiction is Zurich 1.
Yours faithfully,
Zürcher Kantonalbank
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Mustersammlung – Nr. 5: Kreditsicherungsgarantie
Financial Institutions & Multinationals
Adresse
Per Kurier
Deutsche Bank AG
Königsallee
DE-40000 Düsseldorf
Prime Tower
Hardstrasse 201
8005 Zürich
Briefadresse: Postfach, 8010 Zürich
SWIFT
ZKBKCHZZ80A
Zürich, 17. Januar 20xx
Garantie
Kaution DOK-240006 F
Sehr geehrte Damen und Herren
Als Deckung für einen Kredit, den Sie der Firma Muster AG, Filiale Düsseldorf, DE-4000 Düsseldorf, zu gewähren bereit
sind, verpflichten wir uns hiermit unwiderruflich, Ihnen auf Ihre erste Anforderung hin, ungeachtet der Gültigkeit und
der Rechtswirkung des eingangs erwähnten Kreditverhältnisses und unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und
Einreden aus demselben, jeden Betrag bis maximal
EUR 250‘000.– (zweihundertfünfzigtausend Euro)
Kapital, Zinsen und Nebenkosten eingeschlossen, zu zahlen, gegen Ihre schriftliche oder mit geschlüsseltem SWIFT
übermittelte Zahlungsaufforderung, versehen mit der Erklärung, dass die Firma Muster AG, Filiale Düsseldorf, Ihnen
einen Betrag bei Fälligkeit nicht zurückbezahlt hat, der dem unter dieser Garantie verlangten Betrag entspricht. Die
Inanspruchnahme gilt als erfolgt, wenn entweder die schriftliche oder geschlüsselte Telex/Swift Zahlungsaufforderung
in unserem Besitze sind.
Jede unter dieser Garantie geleistete Zahlung erfolgt in Reduktion unserer Verpflichtung.
Diese Garantie ist gültig bis 1. Juni 20xx (zweitausendxx)
und erlischt automatisch und vollumfänglich, sofern die Inanspruchnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist.
Für diese Garantie gilt schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Zürich 1.
Freundliche Grüsse
Zürcher Kantonalbank
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04.06.13 09:59
Mustersammlung – Nr. 5: Guarantee securing a credit facility
Financial Institutions & Multinationals
Address
Per Kurier
Standard Chartered Bank
Colombo Main Office
Colombo / Sri Lanka
Prime Tower
Hardstrasse 201
CH-8005 Zurich
Postal address: P.O. Box, CH-8010 Zurich
SWIFT
ZKBKCHZZ80A
Zurich, 17th January 20xx
Guarantee
Kaution DOK-240007 F
Dear Sirs,
As security for a credit which you will grant to National Enterprises Ltd., Janadhipathi Mawatha, Colombo 1, we,
Zürcher Kantonalbank, Head Office, Bahnhofstrasse 9, CH-8001 Zürich, hereby irrevocably undertake to pay you on
first demand, irrespective of the validity and the legal effects of the above mentioned credit relationship and waiving all
rights of objection and defense arising from said credit relationship, any amount up to
USD 250‘000.– (twohundredandfiftythousand US Dollar)
(principal, interest and all other charges included),
upon receipt of your duly signed request for payment by international courier service or by authenticated SWIFT stating
that International Enterprises Ltd., Colombo 1, has not reimbursed to you on maturity an amount equivalent to the
amount claimed under this guarantee.
Your claim will be considered as having been made once we are in possession of your written request for payment or
the authenticated SWIFT to this effect.
The total amount of this guarantee will be reduced by any payment effected by us thereunder.
Our guarantee is valid until 1st June 20xx (twothousandxx)
and expires in full and automatically if your claim has not been made on or before that date.
This guarantee is governed by Swiss law, place of jurisdiction is Zürich 1.
Yours faithfully,
Zürcher Kantonalbank
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Mustersammlung – Nr. 6: standardisierter Bürgschaftstext
Financial Institutions & Multinationals
Adresse
Per A-Post
Huber AG
Werkzeugmaschinen
8762 Schwanden
Prime Tower
Hardstrasse 201
8005 Zürich
Briefadresse: Postfach, 8010 Zürich
SWIFT
ZKBKCHZZ80A
Zürich, 1. Juni 20xx
Bürgschaftsverpflichtung
Kaution DOK-240838 F
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Zürcher Kantonalbank, Hauptsitz, Bahnhofstr. 9, 8001 Zürich, verpflichtet sich, für die richtige Erfüllung der von
Firma Muster AG
Feldeggstrasse 11
8038 Zürich
gegenüber
Huber AG
Werkzeugmaschinen
8762 Schwanden
laut
Vertrag Nr. 11202 vom 15.02.20xx
eingegangenen Verpflichtungen (Gewährleistungsgarantie) betreffend die Lieferung von Werkzeugmaschinen Typ
Y650 EL: Sicherstellung von 15 % des Totalwertes von CHF 1‘200‘000.00
als Bürge solidarisch im Sinne von Art. 492 ff. des Schweizerischen Obligationenrechtes bis zum Höchstbetrage von
CHF 180‘000.00 (einhundertachzigtausend Schweizer Franken)
zu haften.
Diese Bürgschaft ist gültig bis und mit 31. Dezember 20xx (zweitausend xx)
und erlischt ohne weiteres, wenn der Gläubiger nicht binnen 4 Wochen nach Ablauf dieser Frist seine Forderung
gemäss Art. 510, Abs. 3, des Schweizerischen Obligationenrechtes geltend macht und dies der Bank innert der gleichen
Frist durch eingeschriebenen Brief mitteilt. Ist die Forderung in diesem Zeitpunkt noch nicht fällig, so erlischt die
Bürgschaft gleichwohl, falls der Gläubiger nicht innerhalb derselben 4 Wochen der Bank durch eingeschriebenen Brief
davon Kenntnis gibt und ihr seine Forderung, unter Angabe des Fälligkeitstermins, anmeldet.
Freundliche Grüsse
Zürcher Kantonalbank
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Stand-by Letter of Credit
Der Stand-by Letter of Credit ist ein
Instru­ment zur Garantierung von Zahlungen und Leistungen (z.B. Bezahlung
von Warenlieferungen, Sicherung von
Offerten, Erfüllung von Werkverträgen
usw.). Der Stand-by Letter of Credit ist
in der Form ein Akkreditiv im Zweck
aber eine Garantie. Wie die ­Garantie
wird er nur gezogen, wenn der Hauptschuld­ner (z.B. Käufer) seiner vertrag­
lichen Verpflichtung nicht nachkommt.
Er übernimmt in Ländern, in denen
Banken keine Garantien abgeben
dürfen (z.B. in den USA), die Aufgaben
der bei uns gebräuchlichen Bankgaran­
tien. Man trifft den Stand-by Letter of
Credit häufig im internationalen Ölgeschäft an.
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Ihr Garantieauftrag – unser
Abwicklungsservice
Ihr Auftrag an die Bank
Ein vollständig ausgefülltes Auftragsformular ist für Sie die beste Gewähr
für eine prompte und fachgerechte
Ausführung Ihres Auftrages.
Benützen Sie unser ­Auftragsformular,
welches Ihnen gleichzeitig als Checkliste dient. Auf der nächsten Seite
zeigen wir, wie der Auftrag zur Erfül­
lungs­garantie (Mustersammlung Nr. 4),
ausgestellt auf unse­rem praktischen
Formular, aussieht. Auf den darauf fol­genden Seiten finden Sie unsere Checkliste zum Auftragsformular.
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Ausgefülltes Auftragsformular zur Erfüllungsgarantie
Auftrag für eine Bankgarantie
Bitte führen Sie diesen Auftrag wie folgt aus:
Auftraggeber
Firma/Name/Vorname
Strasse, Nr./Postfach
PLZ/Ort
Muster AG
Musterstrasse 11
8038 Zürich
Verpflichteter/Hauptschuldner
(falls nicht identisch mit Auftraggeber)
Firma/Name/Vorname
Strasse, Nr./Postfach
PLZ/Ort
Währung CHF
150‘000.00
Betrag
(= 10.0 % vom Gesamtpreis)
Kontaktperson
Telefon-Nr.
u/Ref.
Peter Muster
044 292 00 00
pm
Garantiebegünstigter
Firma/Name/Vorname A. Huber GmbH
Strasse, Nr./Postfach Werkzeugmaschinen
PLZ/Ort
D-10000 Berlin
Land
Befristung (Verfall) 15. September 2013
ohne Befristung
Rechtsform
Garantie
Einfache Bürgschaft
Solidarbürgschaft
Sicherungszweck
Offerte (Bid Bond)
Handwerkerbürgschaft
Kreditsicherung
Kreditkarte
Anzahlung
Zahlung
Miete
Gewährleistung
Erfüllung (Performance Bond)
bestätigte Anweisung (OR 468)
Text gemäss unterzeichneter Beilage
Sprache (Bankgarantie ist auszustellen in...)
deutsch
englisch
Standby Letter of Credit
französisch
Verpflichtungsgrund (Angaben zur Offerte; Vertrag; Warenbeschreibung; Dienstleistung; Gesamtwert; etc.)
Erfüllung des Vertrages Nr. 34512 vom 16.05.20xx betreffend die Lieferung von Werkzeugmaschinen im
Gesamtwert von CHF 1‘500‘000.00
Auftrag für eine Bankgarantie (Ausgabe 2013)
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Einschaltung einer Drittbank
Die Bankgarantie erstellen lassen durch (indirekte Garantie mit Rückhaftung Zürcher Kantonalbank):
Drittbank:
SWIFT-Code (sofern bekannt):
Die Bankgarantie unverbindlich weiterleiten lassen durch
Drittbank:
SWIFT-Code (sofern bekannt):
Zusatzinformationen/Bemerkungen
Die Original-Bürgschaft/Garantie ist zu senden an (falls keine Drittbank eingeschaltet wird):
mich/uns
per Post (Spesen zu Lasten Auftraggeber)
Begünstigten
per Kurier -> ins Ausland zwingend (Spesen zu Lasten Auftraggeber)
Auf diesen Bankgarantieauftrag finden die beiliegenden «Bedingungen und Hinweise für die Ausstellung von Bankgarantien» sowie die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Zürcher Kantonalbank Anwendung. Ich/wir habe/n diese zur Kenntnis genommen und erkläre/n mich/uns damit einverstanden.
Belastung der Kommissionen und Spesen
auf mein/unser Konto Nr.
1111-0000.222
Ort und Datum Zürich, 13. Januar 20xx
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift(en)
des Auftraggebers
Zutreffendes mit X bezeichnen
Auftrag für eine Bankgarantie (Ausgabe 2013)
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Bedingungen und Hinweise für
die Ausstellung von Bankgarantien
1. Wichtige Merkmale der abstrakten Bankgarantie
Verlangt der Begünstigte einer abstrakten Bankgarantie
(d.h. einer Bankgarantie, in der die Geltendmachung von
Einreden aus dem gesicherten Grundgeschäft ausgeschlossen ist) in formell korrekter Weise Zahlung, so muss
die Zahlung umgehend und unabhängig davon geleistet
werden, ob die vom Bankgarantiebegünstigten abgegebenen Erklärungen zutreffen oder nicht (z.B. dass die vertragliche Leistung fällig ist oder dass die vertraglichen Lieferverpflichtungen nicht ordnungsgemäss erfüllt worden
sind). Ohne eindeutige Beweise für ein rechtsmissbräuchliches oder betrügerisches Vorgehen des Bankgarantiebegünstigten kann die Zahlung unter einer abstrakten
Bankgarantie nicht mit Einwendungen oder Einreden (z.B.
mit fehlender Fälligkeit oder vertragskonformer Erfüllung
der gesicherten Leistung oder anderen Einreden aus dem
Grundgeschäft) verweigert werden. Dies gilt auch dann,
wenn die gesicherte Leistung unverschuldet (z.B. wegen
höherer Gewalt: Streik, Krieg, Naturkatastrophen usw.)
nicht erbracht werden kann.
Im Unterschied dazu kann die Zürcher Kantonalbank
(nachstehend «Bank») bei Abgabe einer Solidarbürgschaft oder einer Einfachen Bürgschaft die Zahlung gestützt auf solche nachgewiesenen Einreden und Einwendungen aus dem Grundgeschäft verweigern (vgl. OR Art.
492 ff., insbesondere OR Art. 502).
2. Indirekte Bankgarantie (Rückgarantie/
«counter guarantee»)
Die unter Ziffer 1 für abstrakte Bankgarantien erwähnten wichtigen Merkmale gelten auch in den Fällen, in
denen eine abstrakte Bankgarantie durch Vermittlung
und Rückhaftung (counter guarantee) der Bank von
einem anderen, in der Regel ausländischen Bankinstitut
(nachstehend «Garantiebank») ausgestellt wird (indirekte
Bankgarantie). Derartige indirekte Bankgarantien unterstehen grundsätzlich dem Recht des Landes der Garantiebank. Eine Überprüfung der Berechtigung einer Inanspruchnahme nach ausländischem Landesrecht ist der
Bank nicht möglich. Die Garantiebank kann von der Bank
die Ausstellung einer Rückgarantie verlangen, deren Text
sich in der Regel nach den Vorgaben der Garantiebank
richtet. Die der Bank von der Garantiebank in Rechnung
gestellten Kommissionen sowie sämtliche anderen aus
der Unterstellung unter fremdes Recht allenfalls entstehenden Kosten (inkl. Anwaltshonorare usw.) werden dem
Auftraggeber weiterbelastet.
3. Bankgarantietexte
Die Bank verwendet für die Abfassung der Bankgarantien
in der Regel ihre Mustertexte, die gemäss dem schweizerischen Recht ausgestellt sind, sofern nicht die Natur des
zu sichernden Geschäfts oder besondere (von der Bank
akzeptierte) Instruktionen des Auftraggebers Abweichungen davon erforderlich machen.
4. Dokumentenprüfung
Die Bank prüft bei allen Erklärungen und Dokumenten,
die unter einer Bankgarantie vorzulegen sind, ob sie
ihrer äusseren Aufmachung nach den Bedingungen der
Bankgarantie entsprechen. Die Bank hat dabei weder Unterschriften auf ihre Echtheit noch Erklärungen auf deren
inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen.
5. Entgelt, Verwendungsersatz und Belastungen
Der Auftraggeber schuldet der Bank eine Kommission
für die Geltungsdauer der Bankgarantie. Die Kommission
ist ab Datum der Ausstellung und danach periodisch zu
Beginn der nächsten Periode fällig. Sie kann von der Bank
bei einer veränderten Risikoeinschätzung jederzeit angepasst werden. Der Auftraggeber hat der Bank sämtliche
Kosten, Aufwendungen und Schäden zu ersetzen, die ihr
im Zusammenhang mit dem Bankgarantieauftrag entstehen (Auslagen- und Verwendungsersatz, Kommissionen
und Spesen usw., die der Bank selbst entstehen oder
ihr von Drittbanken in Rechnung gestellt werden sowie
sämtliche Kosten allfälliger Gerichts- und Rechtsverfahren
im In- und Ausland). Die Bank ist berechtigt, das Konto
des Auftraggebers für alle Ansprüche aus dem Bankgarantieauftrag zu belasten. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, für diese auf erstes Verlangen der Bank (Pfand-)
Deckung anzuschaffen. Zur Sicherstellung dieser Ansprüche räumt der Auftraggeber der Bank für alle Kosten,
Aufwendungen und Schäden aus dem Bankgarantieauftrag ein Pfandrecht an sämtlichen Forderungen von ihm
gegen die Bank ein. Die Bank ist berechtigt, die von ihr
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eingeleiteten oder einzuleitenden Verfahren nicht weiterzuverfolgen oder gegen die Bank gerichtete Verfahren
zu Lasten des Auftraggebers anzuerkennen, wenn der
Auftraggeber von der Bank gewünschte Kostenvorschüsse für Gerichts- und Rechtsverfahren nicht leistet.
6. Ablehnung eines Bankgarantieauftrags und
Befreiung der Bank
Die Bank kann die Ausstellung einer Bankgarantie oder
einen Antrag auf Verlängerung der Bankgarantie ohne
Angabe von Gründen ablehnen. Zudem ist die Bank bei
Kündigung der die ausgestellte Garantie betreffenden
Kreditlimite sowie im Falle von unbefristeten oder überjährigen Bankgarantien berechtigt, vom Auftraggeber zu
verlangen, dass die Bank innert 30 Kalendertagen aus
ihrem laufenden Eventualengagements befreit wird (z.B.
durch Ablösung). Sollte eine vollständige Befreiung der
Bank nicht oder nur teilweise innerhalb der vorstehenden Frist erwirkt werden oder erweist sich die vollständige Befreiung von vornherein als unmöglich, so ist der
Auftraggeber verpflichtet, den gesamten Gegenwert des
ausstehenden Eventualengagements in entsprechender
Währung und Höhe auf erstes Begehren der Bank auf die
von ihr bezeichneten Konti einzuzahlen oder andere der
Bank genehme Deckung beizubringen. Mit der Einzahlung auf diese Konti oder dem Übertrag anderer Deckung
gelten die dadurch bewirkten Guthaben als der Bank
vom Auftraggeber zur Sicherung des Rückgriffs aus den
bestehenden Eventualengagements verpfändet.
7. Abtretung
Die Bank ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten unter
der Bankgarantie ganz oder teilweise, mit allen Sicherheiten und Nebenrechten, an eine Drittpartei in der Schweiz
oder im Ausland, insbesondere für Zwecke der Verbriefung, Unterbeteiligungen oder Erlangung von Versicherungsschutz, zu übertragen und der Drittpartei alle Daten
und Informationen im Zusammenhang mit der Bankgarantie zur Verfügung zu stellen.
8. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
und Betreibungsort
Der vorliegende Auftrag sowie alle aus dem Auftrag
resultierenden Verfahren unterstehen dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort für Kunden
mit ausländischem Wohnsitz/Sitz sowie – vorbehältlich
anderweitiger zwingender Gerichtsstandsbestimmungen
– ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten
ist Zürich 1. Die Bank hat indessen auch das Recht, den
Kunden bei jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht oder Betreibungsort zu belangen.
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Checkliste für den Garantieauftrag
Auftraggeber
Ihr Firmenname sowie Ihre Domiziladresse mit Strasse und Hausnummer.
Verpflichteter/Hauptschuldner
Treten allenfalls nicht Sie selbst,
sondern eine Zweitfirma, zum Beispiel
eine Tochterfirma, als Verpflichteter
oder Schuldner in der Garantie in
Erscheinung? Wenn ja, genaue Adresse einsetzen (sonst Feld leer lassen).
Garantiebegünstigter
Firmenname und komplette Adresse
der Begünstigten
Währung/Betrag/% vom Gesamtpreis
Maximaler Garantiebetrag in der von
Ihnen gewünschten Währung
Befristung/ohne Befristung
Grundsätzlich immer eine Befristung/
Verfalldatum anstreben (Ausnahme
z.B. öffentliche Körperschaften). Vermeiden Sie unklare Begriffe wie z.B.
«nach provisorischer Abnahme».
Sicherungszweck
Worum geht es? Was muss ich absichern lassen? Wird ein Wortlaut (gem.
unterzeichneter Beilage) vorgeschrieben? Haben Sie eine Textvorlage (z.B.
Anhang zum Kaufvertrag) erhalten?
Wenn ja, bitte dem Auftrag beilegen, versehen mit Ihrer rechtsgültig
unterzeichneten Erklärung, dass Sie
mit dem Wortlaut einverstanden sind.
(dies wiederum bedingt jeweils auch
unser Einverständnis)
Sprache (Bankgarantie ist auszustellen
in …)
Wir stellen Bankgarantien in deutsch,
englisch oder französisch aus (Rückgarantien in englisch).
Verpflichtungsgrund
Je mehr wir über den Zweck der
Bankgarantie wissen, je mehr Daten
wie Vertragsnummer etc. wir von
Ihnen erhalten, desto präziser wird die
Bankgarantie lauten (siehe Mustersammlung).
Rechtsform
Handelt es sich um eine abstrakte Garantie oder,um eine Bürgschaft nach
CH-Recht oder um ein Standby L/C mit
Akkreditiv-Charakter?
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Einschaltung einer Drittbank
a)Eine Rückgarantie (counter-guarantee) erstellen an eine Drittbank
die wiederum eine lokale Garantie
herausgibt – Swift-Adresse der
Drittbank angeben.
b)Eine direkte Garantie unverbindlich
weiterleiten lassen durch eine Drittbank – Swift-Adresse der Drittbank
angeben.
Zusatzinformationen
Spezielle Versandinstruktionen,
Zusatzangaben, Angaben zu Vertrag,
etc.
Die Original-Bürgschaft/Garantie ist
zu senden an (falls keine Drittbank
eingeschaltet wird):
mich/uns: an den Auftraggeber der
Bürgschaft/Garantie
Begünstigten: an die Begünstigten der
Bürgschaft/Garantie
Per Post: innerhalb der Schweiz per APost (Spesen zu Lasten Auftraggeber)
Per Kurier: ins Ausland immer per
Kurierdienst (Spesen zu Lasten Auftraggeber)
Belastung der Kommissionen und
Spesen auf mein Konto Nr.
Auf welchem ihrer Konti bei uns dürfen wir Ihnen unsere Kommissionen
und Spesen belasten? Wir sind nicht
ermächtigt, diese Kosten einem Konto
des Begünstigten zu belasten!
Ort und Datum
Firmenstempel und rechtsgültige
(Unterschrift(en)
Ihre Bankgarantieaufträge müssen
rechtsgültig unterzeichnet sein. Allfällige Bevollmächtigte müssen nicht nur
zur Kreditbenützung, sondern auch
zur Kreditaufnahme berechtigt sein
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Wir führen Ihren Auftrag aus
Aufgrund Ihres Auftrages und allfälliger durch Sie zur Verfügung gestellter
Daten stellen unsere Spezialisten die
gewünschte Garan­tie aus. Wie Sie aus
den vorangehenden Kapiteln erfahren haben, bestehen Standardtexte
oder doch wenigstens zu beachtende
Inhaltsmerkmale für Garantietexte.
Vielfach müssen aber spezifische Er­
fordernisse eines Geschäftes bei der
Ausgestaltung des Garantie­textes mit
berück­sich­tigt werden.
Vergleichen Sie dazu Seite 18 «Die Garantie­
texte und die indirekte Garantie»
Im Gespräch mit Ihnen entsteht dann
ein massgeschneiderter Text, der Ihre
Interessen möglichst weitgehend wahr­nimmt, jedoch auch den Gegeben­
heiten im Lande des Begünstigten
nach Möglichkeit Rechnung trägt.
Ihre Haftung uns gegenüber
Mit Ihrem Garantieauftrag an uns
übernehmen Sie gleichzeitig uns
gegenüber die volle Ersatzpflicht für
alle finanziellen Folgen, die uns aus
der Übernahme resp. Ausstellung
der Garantieverpflichtung erwachsen
könnten.
Kommissionen und Gebühren
Unsere Kommissionen, die wir Ihnen
pro Quartal oder Bruchteil jeweils im
Voraus belasten, decken unser Kreditrisiko, unser Risiko für die Abwicklung,
unsere Kosten für Arbeit und die
gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Dazu kommen
allfällige Gebühren für die Übermittlung der Garantie per SWIFT etc. oder
Kurierspesen für Versand ins Ausland.
Bei indirekten Garan­tien verrechnet
auch die Zweitbank Kommissionen
und Spesen.
Die Höhe des Kommissionssatzes richtet sich nach dem Zweck der Garantie
sowie der Art der Deckung, die Sie uns
zur Verfügung stellen.
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Abänderungen von Garantien
während ihrer Gültigkeit
Gründe für eine Abänderung
Verschiedene Gründe können dazu
führen, dass eine Garantie nach Ausstellung abgeändert oder gar ersetzt
werden muss, wie z.B.:
 Die Vertragsbedingungen sind nach­
träglich abgeändert worden und die
Kaution muss den neuen Gegebenheiten angepasst werden in Bezug
auf:
– Text
– Gültigkeitsdauer
– Betrag
 Trotz vorheriger Übereinkunft kann
sich der Begünstigte mit dem Text
nicht einverstanden erklären und ver­langt einen neuen Text oder eine
neue Garantie.
Voraussetzungen für eine Ab­
änderung
Bei der Ausstellung der Garantie haben
wir uns, in Ihrem Auftrag, dem Be­günstigten gegenüber gemäss Garantiewortlaut verpflichtet. Wäh­rend der
Gültigkeit der Garantie können wir
diese deshalb auf Ihren Wunsch nur
unter der Voraussetzung abändern,
dass der Be­günstigte uns ausdrücklich
dazu ermächtigt oder wenn mit dem
Einverständnis des Begünstigten von
vornherein gerechnet werden kann.
Verlängerung der Gültigkeit,
­Erhöhung des Betrages
Der Anstoss zu einer Verlängerung
der Gültigkeit oder zur Erhöhung des
Betrages kann sowohl von Ihnen als
Auftraggeber als auch vom Begünstigten kommen. Auf Ihren Wunsch (und
unser Einverständnis vorausgesetzt)
nehmen wir eine Erhöhung des Kautionsbetrages oder eine Fristverlängerung vor, ohne vorerst die Zustimmung
des Be­gün­stigten einzuholen (die Qua­
lität der Garantie wird für den Begüns­
tig­ten dadurch verbessert). Kommt der
Wunsch vom Garantiebegüns­tig­ten, ist
er oft in die Form «extend or pay» gekleidet. Eine Verlän­ge­rung erfolgt nur
auf Ihren ausdrücklichen Auftrag hin.
«extend or pay», siehe auch Seite 53 ff.
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Reduktion der Gültigkeit und
des Betrages
Verkürzungen der Gültigkeit oder Re­duktion des Garantiebetrages können
nur mit – oder vorbehältlich – dem
schriftlichen Einverständnis des Be­
günstigten vorgenommen werden
(auch wenn Sie uns aus­drücklich dazu
beauftragen!).
Textänderungen
Auch Textänderungen können nur im
gegenseitigen Einverständnis zwischen
dem Auftraggeber und dem Begünstigten sowie mit unserer Zustimmung
vorgenommen werden.
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Inanspruchnahme einer Garantie
oder Bürgschaft
Abstrakte, auf erste Anforderung
zahlbare Garantie
Die Inanspruchnahme einer Garantie
bedeutet, dass der Begünstigte die
Zahlung des garantierten Betrages von
uns verlangt, weil – nach seiner Ansicht – z.B. Sie als Lieferant, in dessen
Auftrag wir die Ga­ran­tie ausgestellt
haben, Ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nur teilweise
nachgekommen sind. Bei einer abstrakten Garantie ge­nügt die formell
richtige, schriftliche Bestätigung dieses
Tatbestan­des – bei einer Zahlungssicherungsgarantie (Muster­sammlung
Nr. 3) z.B. die Bestätigung, dass der
verlangte Betrag bei Fälligkeit nicht bezahlt wurde und dem Begünstigten
deshalb ein Schaden in der genannten
Höhe entstanden ist. Selbstverständlich prüfen wir a) die Iden­ti­tät der den
Betrag abrufenden Partei und b) ob
die Inanspruchnahme innerhalb der
Gültigkeit der Garantie erfolgt. Sofern die obigen Krite­rien erfüllt sind,
müssen wir – aufgrund des Garantietextes – den verlangten Betrag ohne
Verzug bezahlen (mit dem Vermerk:
«In Erledi­gung/Reduktion unserer
Garantie Nr. ...») und Ihnen den Gegenwert be­lasten.
Vor unserer Zahlung werden wir Sie
der guten Ordnung halber orientieren.
Einwendungen Ihrerseits (auch wenn
diese nach Ihrer Meinung berechtigt
sind) können wir aber – im Gegensatz zur Bürgschaft – nicht entgegennehmen, d.h., Sie müssten gegebenen­falls den durch uns aus der
Garantie bezahlten Betrag vom
Begünstigten wieder einfordern oder
ihn nötigenfalls auf dem Rechtsweg
geltend machen.
Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahmen von abstrakten Garan­tien sind
sehr selten. Häufiger ist hingegen die
auf Seite 53 erläuterte Formel
«extend or pay» anzutreffen. Das Risiko einer willkürlichen Beanspruchung
von abstrakten Garantien kann unter
gewissen Vor­aussetzungen bei der
schweizerischen Exportrisikoversicherung SERV versichert werden.
SERV = Schweizerische Exportrisikoversi­
cherung
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Bürgschaft
Es handelt sich bei der Bürgschaft um
eine akzessorische Verpflich­tung,
die das Schicksal der Schuld teilt. Im
Gegensatz zur abstrakten Garantie
werden wir Ihnen im Falle einer Inanspruchnahme der Bürg­schaft das
Schreiben des Begünstigten vorerst
zur Prüfung und Stellung­nahme zustellen. Ihre allfälligen Einwendungen werden wir alsdann an den Begünstigten
weiterleiten. Eine Zahlung unter der
Bürgschaft werden wir somit nur mit
Ihrem Einverständnis oder, im Streitfall, aufgrund eines gerichtlichen Entscheides vornehmen.
Der Begünstigte muss seine Forderung
jedoch spätestens «binnen 4 Wochen»
nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der
Bürgschaft auf dem Rechtsweg geltend machen.
«extend or pay»
Mit dieser vor allem im Geschäft mit
Ländern des Nahen und des Mittle­ren Ostens auftauchenden Formel wird
seitens des Begüns­tigten im Bestimmungsland (meistens indirekte Garantien) vor Ablauf der Gültig­keit der
Garantie eine Verlängerung angestrebt
resp. erzwungen. Als Exporteur müssen Sie darauf gefasst sein, dass vor
allem Erfüllungs-/ Gewährleistungsgarantien länger als ursprünglich erwartet in Kraft bleiben werden. Solange wir seitens des Begünstig­ten
oder, bei indirekten Garantien (Seite
21), von der von uns beauftragten
Bank keine Ent­lastung aus unserer Rückgarantie erhalten haben, können auch
wir Sie nicht aus Ihrem Engagement
uns gegen­über entlassen.
OR 510, Abs. 3
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Verfall, Ausbuchung, Entlastung:
wann?
Befristete Garantien
Bereits bei der Ausstellung der Garantie legen wir den Grundstein für eine
problemlose spätere Ausbuchung. Mit
der Formulierung «Unsere Garantie
ist gültig bis (Datum) und erlischt automatisch und vollumfänglich, sofern
eine Inanspruchnahme bis zu diesem
Zeitpunkt nicht erfolgt ist» buchen
wir die Garantie nach Ablauf der Gültigkeitsdauer aus (ohne die Garantieurkunde zurückzuverlangen) und
entlassen Sie aus Ihrer Haftung.
Unbefristete Garantien
Im Gegensatz zu zeitlich befristeten
Garantien müssen unbefristete Garantien im Original an uns zurückgesandt werden. Erst dann sind wir aus
unserer Verpflichtung gegenüber dem
Begüns­tigten entlassen und können Sie
aus Ihrer Rückhaftung uns gegenüber
entbinden. Es ist primär Ihre Aufgabe,
den Begünstigten dazu zu bewegen,
die Garantieurkunde freizugeben – notfalls auf dem Rechtswege.
Problematisch wird es, wenn die Rückgabe der Garantieurkunde resp. die
Entlassung aus unserer Verpflichtung
von gewissen, durch uns nicht beeinflussbaren Handlungen oder nicht
überprüfbaren Tat­beständen abhängig gemacht wurde (aufgrund seinerzeitiger unabänderlicher Textvorgaben), wie z.B. «nach provisorischer
Abnahme», «nach befriedigendem
Probelauf» oder «nach beiderseits
unterzeichnetem Übergabeprotokoll»,
d.h. ohne Zusatz in der Garantie
«spätestens aber am (Datum)».
Ohne Rückgabe der Garantieurkunde
an uns können wir Sie auch in diesen
Fällen nicht aus Ihrer Rückhaftung
entlassen.
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Gründe, die automatisch zum
Erlöschen der Garantie und zur
Ausbuchung führen
 Ablauf der Gültigkeitsdauer
 Rückgabe befristeter Garantien vor
Ablauf
 Rückgabe unbefristeter und nicht
klar definierter Garantien
 Inanspruchnahme resp. Zahlung in
Erledigung der Garantie
 Entlassung aus unserer Rückgarantie durch die begünstigte Bank bei
indirekten Garantien
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Stichwortverzeichnis
A
Abänderung
Ablauf der Gültigkeitsdauer
Abruf
50
53, 55
14, 15, 18, 27
Abrufbedingungen
9, 20
abstrakte Garantie
9, 14, 20, 21, 25, 27, 29, 47
Advance Payment Guarantee
Akkreditiv
24, 33
7, 12, 14, 16, 20, 24, 41, 47
akzessorisch
8, 9, 10, 53
Akzessorität
9,
Anweisung
8, 11, 27
Anweisungsempfänger
11
anwendbares Recht
18
Anwendungsbereiche17, 23
Anzahlungsbetrag
Anzahlungsgarantie
25
18, 32
Arbeitsfortschritt25
Arrestkaution28
auf erste Anforderung9, 14, 25, 27, 52
Auftrag7, 18, 21, 25, 27, 42, 43, 47, 49, 50, 52
auftraggebender Kunde11
Auftragsformular43, 44
Auszahlung14
B
Bank des Auftraggebers21
Bankgarantie7, 8, 12–18, 23, 41, 47, 48, 63
Baugewerbe15
Bauhandwerker-«Garantie»28
Bauhandwerkerbürgschaft28
befristet
54
Befristung18, 47
56
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Begünstigter21
Bid Bond24, 31
Bietungsgarantie24, 30
Bürge10
Bürgschaft
7–11, 13–16, 21, 25, 29, 47, 48, 52, 53
Bürgschaftstext17, 20, 40
Bürgschaftsverpflichtung15, 20
C
Counter-guarantee21, 26, 48
D
direkte Garantie
21, 22, 48,
E
Eigenmittelunterlegung49
einfache Bürgschaft8, 10
Einreden9
Einwendungen9, 27, 52, 53
Entlastung53, 54
Erfüllungsgarantie
(Gewährleistungsgarantie)14, 15, 18, 25, 36, 42, 43
Erhöhung50
Erlass10
Erlöschen der Garantie55
Ersatzleistung11, 13
Ersatzpflicht49
Export-Import-Geschäft24, 25
Extend or pay50, 52, 53
F
fehlende Dokumente26
Formerfordernisse16
Fristverlängerung50
G
Garantie7–9, 12, 13, 18, 20, 21, 22, 25–29, 41, 47–50, 52–55
Garantieauftrag42, 47, 49
Garantiebetrag14, 27, 47, 51
Garantiefrist25
Garantieschuldner16, 21
Garantietext9, 16, 18, 20, 49, 52
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Gebühren49
Gericht29
Gerichtsgarantie28
Gerichtsstand18
Gerichtsverfahren28
gesetzliche Vorschriften16, 21
Gewährleistungsgarantie
(Erfüllungsgarantie)14, 15, 18, 25, 36, 42, 43
Gläubiger9, 10
Grundforderung14
H
Haftung49, 54
I
Identifikation18
Inanspruchnahme18, 25, 52, 54, 55
indirekte Garantie18, 21, 25, 27, 49, 53, 55
Ingress18
K
Kaution7, 8, 50
Kommissionen48, 49
Kommissionssatz Garantien49
Konkurs10
Konnossement27
Konnossementsgarantie26
Kreditkartenkaution27
Kreditrisiko49
Kreditrückzahlung7, 27
Kreditsicherung14
Kreditsicherungsgarantie26, 38
Kursrisiko27
L
Laufzeit25, 29
Leistungssicherung7
Liefer-/Produktionszeit25
Lieferung gegen «offene Rechnung»24
M
Miete von Liegenschaften28
Mietkaution28
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missbräuchlicher Abruf/
Inanspruchnahme (Garantie)15
N
Nachlassstundung10
O
Offertgarantie24, 30
Offertwert24
OR9, 10, 11, 16, 20, 53
P
Payment Guarantee24, 35
Performance Bond24, 37
Pfänder10
Produktionszeit25
R
rechtliche Formen7, 8
Rechtswege52, 53, 54
Reduktion18, 25, 51, 52
Reduktionsklausel18
Reederei27
Rückgabe der Garantieurkunde54
Rückgarantie21, 26, 27, 47, 48, 55
Rückhaftung21, 27, 54
S
Schifffahrtsgesellschaft27
Schuldner9, 10, 47
Schuldverhältnis9
Sicherstellung10, 14, 27, 29
Solidarbürgschaft10, 13, 15, 25, 28
Staatsbetriebe21
Staatshandelsfirmen16
Stand-by-L/C (Letter of Credit)7, 8, 12, 20, 41
Streitfall53
Streitigkeiten14, 18
T
Teillieferung
25
Textänderungen51
Textvorlage47
Tochtergesellschaft14
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U
unbefristet27, 29, 54, 55
unwiderruflich9, 27
V
Verfall20, 47, 54
Verjährung10
Verlängerung20, 25, 27, 50, 53
Verlustschein10
Vermieter29
Verpflichtungsgrund20, 47
Verrechnung10
Vertragsabschluss13
Vertragserfüllung7, 25
Vertragswert25, 29
vertretbare Sachen11
Vorauszahlungsgarantie
(Anzahlungsgarantie)24
W
Warenwert27
Wertpapiere11
widerrufen11
willkürliche Beanspruchung
(missbräuchliche)52
Z
Zahlung
Zahlungen «auf erste Anforderung»
Zahlungsfrist
Zahlungsgarantie
Zahlungssicherung
7, 9, 10, 18, 41, 52, 53, 55
9
25
24, 34
7, 14, 52
Zahlungssicherungsgarantie
52
Zahlungsunfähigkeit
10
Zahlungsverpflichtung
26, 27
Zahlungsversprechen
11, 26
Zinsen
Zweitbank
zweite Bank
27
49
21, 22
60
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Vokabular
Wir helfen Ihnen, die richtigen Worte zu finden, in:
Deutsch
Französisch
Englisch
Abruf
Anforderung
(auf erste)
Anzahlungsgarantie
demande de paiement
à la première
demande
garantie de
restitution d‘acompte
garantie bancaire
durée limitée
bénéficiaire
garantie de
soumission
cautionnement
cautionnement
claim
on first demand
duplicata
objections
exception
duplicate
defence
objections
release
performance bond
Bankgarantie
befristet
Begünstigter
Bietungsgarantie
Bürgschaft
Bürgschaftsverpflichtung
Duplikat
Einreden
Einwendungen
Entlastung
Erfüllungsgarantie
Erhöhung
Garantie
Gerichtsstand
gültig bis
Gültigkeit
Haftung
décharge
garantie de bonne
exécution
augmentation
garantie
le for exclusif
valable jusque
validité
responsabilité
advance payment
guarantee
bank guarantee
limited in time
beneficiary
bid bond
guarantee
guarantee
increase
guarantee/warranty
place of jurisdiction
valid until
validity
liability/responsability
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Deutsch
Französisch
Englisch
Kaution
Kommission
Konnossementsgarantie
cautionnement
commission
garantie pour
connaissement
manquant
guarantee/surety
commission
guarantee for
missing B/L
Kreditsicherungsgarantie
garantie pour
couverture
d’un crédit
guarantee securing
a credit facility
Offertgarantie
garantie de
soumission
bid bond
Prolongation
prolongation
extension
Reduktion
réduction
reduction
Rückgarantie
contre-garantie
counter-guarantee
Solidarbürgschaft
cautionnement
solidaire
joint (and several)
guarantee
SWIFT(Society for worldwide financial telecommunications)
illimité
unlimited in time/
unbefristet
unrestricted
irrévocable
irrevocable
unwiderruflich
date d‘expiration
expiry date
Verfalldatum
expirer
to expire
verfallen
prolongation/
Verlängerung
extension
prorogation
garantie de restitution
down (advance)
Vorauszahlungsd‘acompte
payment guarantee
garantie
garantie de paiement
payment guarantee
Zahlungsgarantie
Zahlungsversprechen
promesse de payer
payment undertaking
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Literaturverzeichnis
 A User’s handbook to the Uniform
Rules for Demand Guarantees (ICC
Publ. 631)
 ICC Uniform Rules for Demand Guarantees (ICC Publ. 758)
 Uniform Customs and Practices for
Documentary Credits (ICC Publ. 600)
 Kleiner, B., Bankgarantie, Schulthess
Polygraphischer Verlag, Zürich, 1990
 International Standby Practices ISP98
63
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Ihr Kontakt
Privatkunden
Sie erreichen Ihren Kundenbetreuer von
Montag bis Freitag, 08.00–18.00 Uhr unter
Telefon 0844 843 823
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Montag bis Freitag, 08.00–18.00 Uhr unter
Telefon 0844 850 830
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ganzen Kanton. Finden Sie Ihre nächste Filiale unter
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