Leitfaden - Schwangerschaft bis 3. Lebensjahr
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Leitfaden - Schwangerschaft bis 3. Lebensjahr
Kommunaler Sozialdienst Leitfaden Schwangerschaft bis 3. Lebensjahr Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Sie werden Mutter, Vater, Kind! 2 Feststellung der Schwangerschaft: 2 Kontaktaufnahme Schwangerschaftsberatungsstelle 2 Bei Mehrlingsschwangerschaft 3 Bei einem auffälligen Untersuchungsbefund 3 Glücklose Schwangerschaft 3 12 ‐ 20. Schwangerschaftswoche: 3 ab 13. Schwangerschaftswoche bis zur Geburt 4 ab 30. Schwangerschaftswoche 4 ab 33. Schwangerschaftswoche 4 ab 34. Schwangerschaftswoche 4 Geburt Ihres Kindes 5 3. – 10. Lebenstag des Kindes 5 ca. 1‐ 2 Wochen nach der Geburt 5 4. ‐ 5. Woche nach Geburt 6 ca. 6 Wochen nach der Geburt 6 Ab ca. 8 Woche nach der Geburt 6 Ab 3. ‐ 4. Monat 7 6. ‐ 7. Monat 7 10. ‐ 12. Monat 7 12. – 14. Monat 7 21. ‐ 24. Monat 8 34. ‐ 36. Monat 8 Frühe Hilfen 8 Weiterführende Links und Adressen 9 Kontakt 9 Impressum 9 2 Sie werden Mutter, Vater, Kind! Dieser Leitfaden soll Eltern eine Hilfe sein, um sich als werdende Eltern auf dem Weg bis zur Geburt und danach, bis zum 3. Geburtstag, zu orientieren. Was ist alles zu beachten? Wann muss ich mich kümmern? Und wer ist mein Ansprechpartner? Anhand der Zeitschiene finden Sie die Ansprechpartner in Münster und mit den Internet Links können Sie weitere Informationen abfragen. Feststellung der Schwangerschaft: Ärztliche Überwachung / Mutterpass ausstellen lassen beim Gynäkologe/‐in oder einer Hebamme Den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren Infos zu Beachtung von Arbeitsschutzbestimmungen durch den Arbeitgeber (Mutterschutz u. Kündigungsschutz) etc. erhalten Sie bei der Bezirksregierung Münster www.bezreg‐muenster.nrw.de/startseite/abteilungen/abteilung5/Dez_55_56_Arbeitsschutz/ Fachaufgaben/Mutterschutz/index.html und auf den Seiten des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie.html Kontaktaufnahme Schwangerschaftsberatungsstelle Möglichst zeitnah nach Bekanntwerden der Schwangerschaft kann Kontakt zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle aufgenommen werden. Beratung zu allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt Vermittlung von finanziellen Hilfen (Schwangerschaftsbekleidung, Babyerstausstattung, Hilfen nach der Geburt u.a.) durch den Sonderfonds der Stadt Münster und die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ Stadt Münster Fachstelle Schwangerschaftsberatung und Präventionshilfen www.muenster.de/stadt/jugendamt/sozialdienst‐schwanger.html Email: schwangerschaftsberatung@stadt‐muenster.de Diakonie Münster Beratungs‐ und BildungsCentrum www.diakonie‐muenster.de/web/unsere‐einrichtungen/beratungs‐und‐ bildungscentrum/themenfelder/schwangerschaft.html Donum Vitae Ortsverband Münster e.V. www.donum‐vitae‐muenster.de/ Email: beratung@donum‐vitae‐muenster.de Pro Familia www.profamilia.de/angebote‐vor‐ort/nordrhein‐westfalen/muenster.html Email: [email protected] 3 Sozialdienst katholischer Frauen e. V. SKF Münster www.beratung‐caritas.de/schwangerschaftsberatung.html Bei Mehrlingsschwangerschaft Auf den Seiten des Familienratgebers des Deutschen Familienverbandes Nordrhein‐Westfalen e. V. finden Sie weitere Infos: www.familienratgeber‐nrw.de/index.php?id=2113 Bei einem auffälligen Untersuchungsbefund Bei einem auffälligen Untersuchungsbefund und der Sorge, ihr Kind könnte krank / behindert sein erhalten Sie Beratung und Unterstützung von folgenden Einrichtungen: Pro Familia Dr. Vera Bramkamp und Dr. Angelika Dohr www.profamilia.de/angebote‐vor‐ort/nordrhein‐westfalen/muenster.html Email: [email protected] Universitäts Frauenklinik Tel: 83‐48261 www.praenataldiagnostik‐info.de http://www.bzga.de/pnd/ www.kindernetzwerk.de www.lebenshilfe‐muenster.de www.leona‐ev.de Glücklose Schwangerschaft Wenn Sie ein Kind verloren haben. www.profamilia.de/angebote‐vor‐ort/nordrhein‐westfalen/muenster/gluecklose‐schwangerschaft.html Email: [email protected] www.initiative‐regenbogen.de www.leben‐ohne‐dich.com 12. - 20. Schwangerschaftswoche: Hebamme für die Nachsorge (Wochenbettbetreuung) finden; die Nachsorge wird von der Krankenkasse bezahlt. Freiberufliche Hebammen in Münster und Umgebung: www.hebammenforum‐muenster.de/ Geburtsvorbereitungskurs anmelden bei den Hebammen: www.hebammenforum‐muenster.de in den Familienbildungsstätten: - Haus der Familie www.haus‐der‐familie‐muenster.de 4 - Evang. Familienbildungsstätte www.ev‐fabi‐ms.de - Anna‐Krückmann‐Haus www.anna‐krueckmann‐haus.de ab 13. Schwangerschaftswoche bis zur Geburt Wenn Sie SGB Leistungen (Hartz IV) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistgesetz erhalten: Schwangerschaftsmehrbedarf beantragen Schwangerschaftsbekleidung / Säuglingserstausstattung beantragen beim Jobcenter Münster www.jobcenter‐muenster.de ab 30. Schwangerschaftswoche In folgenden Geburtskliniken können Sie sich die Entbindungsabteilungen ansehen: Clemenshospital www.clemenshospital.de/ch/med‐bereiche/frauenklinik/geburtshilfe Herz Jesu Krankenhaus www.hjk‐muenster.de St. Franziskus Hospital www.sfh‐muenster.de/de/medizinische‐kompetenzen/geburtshilfe.html Uniklink Münster klinikum.uni‐muenster.de/index.php?id=frauenheilkunde Rücksprache mit dem Arbeitgeber Über die beabsichtigte Dauer der Elternzeit; ggf. Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit aufzeigen lassen und überdenken Vor der Geburt bei nicht verheirateten Eltern - Vaterschaftsanerkennung Beistandschaften für alleinerziehende Mütter beantragen Gemeinsame Sorgeerklärung abgeben www.stadt‐muenster.de/standesamt/geburten/unterlagen‐nicht‐verheiratete‐eltern.html www.muenster.de/stadt/jugendamt/beistandschaften_1.html ab 33. Schwangerschaftswoche Bestätigung des Entbindungstermins durch Gynäkologe/‐in oder Hebamme Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen ab 34. Schwangerschaftswoche Beginn der Mutterschutzfrist!! Der Mutterschutz besteht sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Eine Erwerbstätigkeit der Schwangeren ist nur auf ausdrücklichen Wunsch der Schwangeren möglich. Dafür brauchen Sie eine schriftliche Vereinbarung! 5 www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=3264.html Für erwerbstätige Frauen besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Ebenfalls besteht Anspruch für geringfügig Beschäftigte oder wenn Sie nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern familien‐ oder privat versichert sind. www.mutterschaftsgeld.de/ Kinderarzt suchen Insbesondere bei einer ambulanten Entbindung!!! www.gelbeseiten.de/kinderarzt/muenster/s2/relevanz Geburt Ihres Kindes Haushaltshilfe Bei Bedarf vom Arzt verschreiben lassen und bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Mütterpflegerin Bei Bedarf: www.muetterpflegerin‐muenster.de/ 3. – 10. Lebenstag des Kindes U 2 Untersuchung beim Kinderarzt www.gesundes‐kind.de/u‐untersuchungen/vorsorgeuntersuchungen.jsp ca. 1- 2 Wochen nach der Geburt Geburt des Kindes beim Standesamt anzeigen Dies erfolgt in der Regel innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt durch die Klinik / Geburtenabteilung Die Geburtsurkunden des Kindes in Empfang nehmen Sie benötigen eine Originalurkunde und weitere Kopien zur Antragstellung von Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld oder für religiöse Zwecke. Die Kosten belaufen sich auf etwa 20 Euro. Die Urkunden zur Beantragung von Sozialleistungen sind kostenfrei. Infos vom Standesamt : www.muenster.de/stadt/standesamt/geburten.html Anmeldung des Kindes zur Krankenversicherung bei Ihrer Krankenkasse. In der Regel sind die Kinder familienversichert. Das Kind wird in der Regel automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Sollten Sie eine Lebensbescheinigung zur Eintragung eines Kinderfreibetrages benötigen, finden Sie hier weitere Informationen: www.muenster.de/stadt/buergeramt/lebensbescheinigung.html Kindergeld und gegebenenfalls Kindergeldzuschlag beantragen Kindergeld und Kindergeldzuschlag wird bei der Familienkasse Rheine beantragt www.arbeitsagentur.de/nn_11728/Partner/RD‐NRW/Rheine/02539‐Familienkasse‐Rheine.html Email: Familienkasse‐[email protected] Wenn Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, müssen Sie das Kindergeld bei Ihrem Arbeitgeber beantragen! Elterzeit schriftlich beim Arbeitgeber beantragen Eine vorläufige Absprache kann mit dem Arbeitgeber bereits früher abgestimmt werden. Jedoch sieben Wochen vor Beginn ist die Elternzeit schriftlich zu beantragen. www.gesetze‐im‐internet.de/beeg/_16html. 6 Elterngeld beantragen Das Elterngeld wird beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Elterngeldstelle beantragt. www.muenster.de/stadt/jugendamt/elterngeld.html Allgemeine Infos zu diesem Thema: www.familien‐wegweiser.de/wegweiser/service,did=75670.html 4. - 5. Woche nach Geburt U 3 Untersuchung beim Kinderarzt www.gesundes‐kind.de/u‐untersuchungen/vorsorgeuntersuchungen.jsp ca. 6 Wochen nach der Geburt Nachuntersuchung der Mutter beim Frauenarzt Beratung zu sicherer Verhütung wahrnehmen Ab ca. 8 Wochen nach der Geburt Besuch durch das Präventionsteam Familienbesuche des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien www.muenster.de/stadt/jugendamt/sozialdienst‐familienbesuche.html E‐Mail: familienbesuche@stadt‐muenster.de Rückbildungsgymnastik bei den Hebammen: www.hebammenforum‐muenster.de in den Familienbildungsstätten: - Haus der Familie www.haus‐der‐familie‐muenster.de - Evang. Familienbildungsstätte www.ev‐fabi‐ms.de - Anna‐Krückmann‐Haus www.anna‐krueckmann‐haus.de In der Geburtsklinik: Uniklink Münster geburtshilfe.klinikum.uni‐muenster.de/index.php?id=geburtshilfe_rueckbildung Anmeldung zu Kursen mit dem Baby bei den Hebammen: www.hebammenforum‐muenster.de in den Familienbildungsstätten: - Haus der Familie www.haus‐der‐familie‐muenster.de - Evangelische Familienbildungsstätte www.ev‐fabi‐ms.de - Anna‐Krückmann‐Haus www.anna‐krueckmann‐haus.de 7 Ab 3. - 4. Monat U 4 Untersuchung beim Kinderarzt www.gesundes‐kind.de/u‐untersuchungen/vorsorgeuntersuchungen.jsp 6. - 7. Monat U 5 Untersuchung beim Kinderarzt www.gesundes‐kind.de/u‐untersuchungen/vorsorgeuntersuchungen.jsp Betreuungsplatzsuche: Anmeldung zur Betreuung in einer Kindertagesstätte Wenn Sie zum August des Jahres einen Kita‐Platz suchen, dann merken Sie ihr Kind im Kita Navigator bis Ende Februar des Startjahres vor: www.kita‐navigator.stadt‐muenster.de Anmeldung zur Betreuung durch eine Tagespflegeperson Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer für Ihren Bezirk zuständigen Fachberaterin auf: www.muenster.de/stadt/jugendamt/kita_familie.html Allgemeine Fragen zur Kindertagesbetreuung Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Familienbüro Tel: 02 51 / 4 92 – 51 08 familienbuero@stadt‐muenster.de Arbeitsaufnahme bei gleichzeitigem Bezug von Elterngeld: www.muenster.de/stadt/jugendamt/elterngeld.html Berufsausbildung in Teilzeit (insbesondere für junge Mütter) Planung und Vorbereitung der Teilzeitausbildung und weitere Begleitung Geba Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung mbH www.geba‐muenster.de 10. - 12. Monat U 6 Untersuchung beim Kinderarzt www.gesundes‐kind.de/u‐untersuchungen/vorsorgeuntersuchungen.jsp 12. – 14. Monat Betreuungsgeld Anspruch auf Betreuungsgeld hat, wer einen Wohnsitz in Deutschland hat, mit dem Kind in einem Haushalt lebt und für dieses Kind keinen Platz in einer öffentlich geförderten Kinderbetreuung, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nimmt. www.muenster.de/stadt/jugendamt/betreuungsgeld.html 8 Spielgruppen Spielgruppen bieten eine stundenweise Betreuung von Kindern ab zwei Jahren. Vereinzelt werden auch schon 1 ½‐Jährige betreut. In den sogenannten „Loslösegruppen“ steht eine feste Bezugsperson zur Verfügung, die durch wechselnde Elterndienste ergänzt wird. Die meisten Spielgruppen nehmen zum 01. August eines Jahres neue Kinder in die Gruppe auf. Eine Anmeldung ist jeweils im Frühjahr des betreffenden Jahres sinnvoll. www.eltern‐helfen‐eltern.org/spielgruppen.htm Email: eltern‐helfen‐[email protected] 21. - 24. Monat U 7 Untersuchung beim Kinderarzt www.gesundes‐kind.de/u‐untersuchungen/vorsorgeuntersuchungen.jsp 34. - 36. Monat U 7a Untersuchung beim Kinderarzt www.gesundes‐kind.de/u‐untersuchungen/vorsorgeuntersuchungen.jsp Frühe Hilfen Hier werden alltagspraktische Unterstützungs‐ und Hilfsangebote für Eltern ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten drei Lebensjahren der Kinder angeboten. Sie finden diese Hilfsangebote in den Stadtbereichen: Berg Fidel www.beratungsstelle‐suedviertel.de Email: katrin.schuppelius@beratungsstelle‐suedviertel.de Coerde www.vse‐nrw.de Email: jhemsnord@vse‐nrw.de Gievenbeck www.caritas‐ms.de Email: eb‐gievenbeck@caritas‐ms.de Gremmendorf/Angelmodde www.diakonie‐muenster.de Email: f.mischer@diakonie‐muenster.de Kinderhaus www.caritas‐ms.de Email: eb‐kinderhaus@caritas‐ms.de Mitte www.beratungsstelle‐suedviertel.de Email: miriam.schulz@beratungsstelle‐suedviertel.de 9 Weiterführende Links und Adressen Wegweiser durch die Schwangerschaft www.familienplanung.de/schwangerschaftsbegleiter www.frauennrw.de Wenn sie vor dem 18. Lebensjahr Mutter werden www.teenagermuetter.de www.schwanger‐unter‐20.de/ich‐brauche‐beratung JuMP – Junge Mamas und Papas www.beratungsstelle‐suedviertel.de/index.php/en/projekte/jump/jump‐bausteine Schreibaby Familientagesklinik Münster klinikum.uni‐muenster.de/index.php?id=kjp_familientagesklinik Starthilfe www.caritas‐ms.de/81769.html Beratung, Diagnostik und Frühförderung von kleinen Kindern Beratungsstelle Frühe Hilfen im Gesundheitsamt www.stadt‐muenster.de/gesundheit/kinder‐und‐jugendgesundheit/beratungsstelle‐fruehe‐hilfen.html Kinderärztlicher Notdienst (nach Schließung der Arztpraxen und am Wochenende erreichbar) www.clemenshospital.de/ch/artikel/muensters‐kindernotdienst‐sitzt‐im‐clemenshospital Apothekennotdienst Tel: 0800 00 22 8 33 www.apotheken‐notdienstkalender.de www.akwl.de Gift Notrufzentrale Berlin Tel: 030/19240 ‐ Tag und Nacht erreichbar Wohngeld / Wohnberechtigungsschein Amt für Wohnungswesen www.muenster.de/stadt/wohnungsamt/ weitere Sozialleistungen Sozialamt www.muenster.de/stadt/sozialamt/ Kontakt Impressum Stadt Münster Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Kommunaler Sozialdienst Präventionsteam Familienbesuche Hafenstraße 30, 48153 Münster Tel.: 02 51 / 4 92 56 01 E‐Mail: familienbesuche@stadt‐muenster.de www.muenster.de/stadt/jugendamt Stadt Münster Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Februar 2014