DAV-Kletterlizenz 2014
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DAV-Kletterlizenz 2014
DAV-Kletterlizenz 2014 1. Beantragung über BGS bis zum 31.1. eines Jahres Landesverbände sammeln Anträge der Athleten, inkl. aller Antidoping-Dokumente MITTE/ ENDE. DEZ 31. JAN Veröffentlichung DAV LizenzVordruck online und über LV • • • • • 4-5 Wochen Bearbeitungszeit für BGS Abgabedeadline für LV bei BGS für Lizenzanträge CA. ENDE FEB. Auslieferung DAV-Lizenz an Athleten Lizenzbeantragung bis 31. Januar für all die Athleten, die national starten, bzw. bereits wissen, dass sie im kommenden Jahr an Wettkämpfen teilnehmen wollen Bei der Registrierung zum WK muss der Athlet seine Lizenzkarte zeigen (falls er sie nicht dabei hat/ verloren hat: Gegencheck über egroupware: Lizenz bestätigt? > siehe Seite 2 „Neu bei egroupware“). Die Rücksendung der Lizenzkarte/ des Jahresmärkchens (Ab 2014: Märkchen weist das Jahr der Ausstellung der Lizenz aus) ist unbedingt nötig, um die NADA-Anbindung/ Schiedsvereinbarung mit dem DIS rechtskräftig werden zu lassen. Ohne die Rücksendung der Karte besteht formaljuristisch keine Sanktionsmöglichkeit bei Dopingvergehen! BGS übernimmt das Anlegen der Athleten auf allen Plattformen (egroupware, navision). Hierfür kommt es zu einem ungefähren Zeitaufwand von 25 Arbeitstagen bei einer Person 5-6 min ohne Foto; mit Foto 7-8 min; Überschlag bei 1000 Lizenzen 7500min/125h Lizenz so lange gültig, bis sich a) Antidoping-Bestimmungen ändern, b) der Athlet die Sektion wechselt oder c) bis der Athlet volljährig wird (entsprechende Hinweise finden sich auf dem Lizenzformular) > Aufwand für Lizenzerstellung ab Jahr 2 dieses Procederes verringert sich deutlich! Auch nach dem 15. Januar können Landesverbände ihre Lizenzanträge bei der BGS einreichen. Hier sollten die LV aber die Athleten bereits im egroupware-System angelegt haben Beantragung der Lizenz nach dem 31.1. über LV Lizenz“ Athlet schickt mit Meldung zum WK alle Lizenzunterlagen an LV Athlet bekommt „vorläufige Lizenz“ pdf oder Formular an Athlet LV schickt komplette Lizenzunterlagen an BGS • • • • • BGS verschickt Lizenzkarte an Athlet 14 Tage Bearbeitungszeit für BGS LV legt Athlet auf egw an Meldung für WK „vorläufige Registration für WK Direkt nach WK 14 Tage nach WK LV können eine „vorläufige Lizenz“ ausstellen – die aber auch uneingeschränkt für alle nationalen Wettkämpfe gültig ist. Bei Meldung für einen Wettkampf ohne gültige Lizenz müssen alle Unterlagen mit der Meldung dem LV vorgelegt, im Idealfall im Vorfeld zugeschickt werden, so dass dieser rechtzeitig eine „vorläufige Lizenz“ erstellen kann. Diese Lizenz kann den Athleten bei der Registration übergeben werden oder ihm vorab per pdf zugeschickt werden. Damit kann die Lizenz theoretisch auch für weitere Wettkämpfe an den kommenden Wochenenden genutzt werden. Die vorläufige Lizenz hat ab Erstellung 6 Wochen Gültigkeit. Für die „Vorläufige Lizenz“ muss in jedem Fall der Vordruck des Ressorts Leistungssport verwendet werden. Für nationale Wettkämpfe gilt: Meldeschluss für Wettkampf Montag vor dem Wettkampf 5 Tage Bearbeitungszeit für LV (Anlegen des Athleten auf digitalrock/ egroupware) Jedem LV bleibt es überlassen, einen Meldeschluss für seine Landeswettkämpfe festzulegen – ohne die Möglichkeit der Vor-Ort-Nachmeldung, um genügend Zeit für das Anlegen der Athleten auf digitalrock/ egroupware zu haben. Lässt ein LV Nachmeldungen zu, gilt: Eigener „Schalter“ bei der Registration (öffnet VOR der eigentlichen Registration für bereits angemeldete Sportler), bei dem die o.g. „vorläufige Lizenz“ vor Ort nach Abgabe aller erforderlichen Unterlagen ausgestellt wird und der Athlet sofort vor Ort in egroupware eingegeben wird. Lizenzanträge gehen im Anschluss an den WK an die BGS. • • • • Sektionsstempel/ Unterschrift der Sektion bei kurzfristiger Meldung/ Nachmeldung: Sollte sich der Sportler sehr kurzfristig für einen Start entschieden haben und kann keinen Stempel/ Unterschrift seiner Sektion bis zur Registration vorweisen, kann vor Ort auch ein ggf. anwesender Vertreter seiner Sektion (Trainer, sonstiger Sektionsvertreter) den Lizenzantrag unterschreiben. NEU bei egroupware: Status „Lizenz bestätigt“ kann nur von der BGS vergeben werden und erfolgt bei Rücksendung der Lizenzkarte/ des Märkchens; Status „Lizenz beantragt oder „Vorläufige Lizenz“ ist nur noch 6 Wochen aktiv, danach fällt der Status wieder auf „keine Lizenz“ zurück. Die BGS hakt ggf. bei den LVs nach, falls die Unterlagen von mit „Lizenz beantragt“ markierten Athleten noch nicht geschickt wurden. LV muss nur Athleten in egroupware/digitalrock anlegen, die nach dem 15. Januar eines Jahres eine Lizenz beantragen Appell an alle Wettkampfathleten, ihre Lizenzanträge rechtzeitig abzugeben! Voraussetzung für dieses System: ab 2014 nutzen alle LV die digitalrock Ergebnissoftware (oder geben zumindest ihre Athleten in egroupware ein). Vorteil: Alle LMs in einem Kalender! Bei LM-Formaten, die bislang nicht über egroupware abbildbar sind, bzw. eine alternative Ergebnissoftware genutzt wird, müssten zumindest die Ergebnisse händisch in egroupware/ digitalrock übertragen werden. Weitere Technische Voraussetzung bei allen LMs: Computer mit Internetzugang bei der Registrierung für Abgleich/ Eingabe egroupware.