DAV-Kletterlizenz 2014

Transcription

DAV-Kletterlizenz 2014
DAV-Kletterlizenz 2014
1. Beantragung über BGS bis zum 31.1. eines Jahres
Landesverbände sammeln Anträge der Athleten,
inkl. aller Antidoping-Dokumente
MITTE/ ENDE. DEZ
31. JAN
Veröffentlichung DAV LizenzVordruck online und über LV
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4-5 Wochen Bearbeitungszeit für BGS
Abgabedeadline für LV bei
BGS für Lizenzanträge
CA. ENDE FEB.
Auslieferung DAV-Lizenz an
Athleten
Lizenzbeantragung bis 31. Januar für all die Athleten, die national starten, bzw. bereits wissen, dass sie im kommenden Jahr an Wettkämpfen
teilnehmen wollen
Bei der Registrierung zum WK muss der Athlet seine Lizenzkarte zeigen (falls er sie nicht dabei hat/ verloren hat: Gegencheck über egroupware: Lizenz
bestätigt? > siehe Seite 2 „Neu bei egroupware“). Die Rücksendung der Lizenzkarte/ des Jahresmärkchens (Ab 2014: Märkchen weist das Jahr der
Ausstellung der Lizenz aus) ist unbedingt nötig, um die NADA-Anbindung/ Schiedsvereinbarung mit dem DIS rechtskräftig werden zu lassen. Ohne die
Rücksendung der Karte besteht formaljuristisch keine Sanktionsmöglichkeit bei Dopingvergehen!
BGS übernimmt das Anlegen der Athleten auf allen Plattformen (egroupware, navision).
Hierfür kommt es zu einem ungefähren Zeitaufwand von 25 Arbeitstagen bei einer Person 5-6 min ohne Foto; mit Foto 7-8 min; Überschlag bei 1000
Lizenzen 7500min/125h
Lizenz so lange gültig, bis sich a) Antidoping-Bestimmungen ändern, b) der Athlet die Sektion wechselt oder c) bis der Athlet volljährig wird
(entsprechende Hinweise finden sich auf dem Lizenzformular) > Aufwand für Lizenzerstellung ab Jahr 2 dieses Procederes verringert sich deutlich!
Auch nach dem 15. Januar können Landesverbände ihre Lizenzanträge bei der BGS einreichen. Hier sollten die LV aber die Athleten bereits im
egroupware-System angelegt haben
Beantragung der Lizenz nach dem 31.1. über LV
Lizenz“
Athlet schickt mit
Meldung zum WK alle
Lizenzunterlagen an LV
Athlet bekommt
„vorläufige Lizenz“
pdf oder
Formular an Athlet
LV schickt komplette
Lizenzunterlagen an
BGS
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BGS verschickt
Lizenzkarte an Athlet
14 Tage Bearbeitungszeit für BGS
LV legt Athlet auf egw an
Meldung für WK
„vorläufige
Registration für WK
Direkt nach WK
14 Tage nach WK
LV können eine „vorläufige Lizenz“ ausstellen – die aber auch uneingeschränkt für alle nationalen Wettkämpfe gültig ist.
Bei Meldung für einen Wettkampf ohne gültige Lizenz müssen alle Unterlagen mit der Meldung dem LV vorgelegt, im Idealfall im Vorfeld zugeschickt
werden, so dass dieser rechtzeitig eine „vorläufige Lizenz“ erstellen kann. Diese Lizenz kann den Athleten bei der Registration übergeben werden oder
ihm vorab per pdf zugeschickt werden. Damit kann die Lizenz theoretisch auch für weitere Wettkämpfe an den kommenden Wochenenden genutzt
werden. Die vorläufige Lizenz hat ab Erstellung 6 Wochen Gültigkeit.
Für die „Vorläufige Lizenz“ muss in jedem Fall der Vordruck des Ressorts Leistungssport verwendet werden.
Für nationale Wettkämpfe gilt: Meldeschluss für Wettkampf Montag vor dem Wettkampf 5 Tage Bearbeitungszeit für LV (Anlegen des Athleten auf
digitalrock/ egroupware)
Jedem LV bleibt es überlassen, einen Meldeschluss für seine Landeswettkämpfe festzulegen – ohne die Möglichkeit der Vor-Ort-Nachmeldung, um
genügend Zeit für das Anlegen der Athleten auf digitalrock/ egroupware zu haben. Lässt ein LV Nachmeldungen zu, gilt: Eigener „Schalter“ bei der
Registration (öffnet VOR der eigentlichen Registration für bereits angemeldete Sportler), bei dem die o.g. „vorläufige Lizenz“ vor Ort nach Abgabe aller
erforderlichen Unterlagen ausgestellt wird und der Athlet sofort vor Ort in egroupware eingegeben wird. Lizenzanträge gehen im Anschluss an den WK
an die BGS.
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Sektionsstempel/ Unterschrift der Sektion bei kurzfristiger Meldung/ Nachmeldung: Sollte sich der Sportler sehr kurzfristig für einen Start entschieden
haben und kann keinen Stempel/ Unterschrift seiner Sektion bis zur Registration vorweisen, kann vor Ort auch ein ggf. anwesender Vertreter seiner
Sektion (Trainer, sonstiger Sektionsvertreter) den Lizenzantrag unterschreiben.
NEU bei egroupware: Status „Lizenz bestätigt“ kann nur von der BGS vergeben werden und erfolgt bei Rücksendung der Lizenzkarte/ des Märkchens;
Status „Lizenz beantragt oder „Vorläufige Lizenz“ ist nur noch 6 Wochen aktiv, danach fällt der Status wieder auf „keine Lizenz“ zurück. Die BGS hakt
ggf. bei den LVs nach, falls die Unterlagen von mit „Lizenz beantragt“ markierten Athleten noch nicht geschickt wurden.
LV muss nur Athleten in egroupware/digitalrock anlegen, die nach dem 15. Januar eines Jahres eine Lizenz beantragen Appell an alle
Wettkampfathleten, ihre Lizenzanträge rechtzeitig abzugeben!
Voraussetzung für dieses System: ab 2014 nutzen alle LV die digitalrock Ergebnissoftware (oder geben zumindest ihre Athleten in egroupware ein).
Vorteil: Alle LMs in einem Kalender! Bei LM-Formaten, die bislang nicht über egroupware abbildbar sind, bzw. eine alternative Ergebnissoftware
genutzt wird, müssten zumindest die Ergebnisse händisch in egroupware/ digitalrock übertragen werden. Weitere Technische Voraussetzung bei allen
LMs: Computer mit Internetzugang bei der Registrierung für Abgleich/ Eingabe egroupware.