Komplexe Diagnostik bei hämatologisch

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Komplexe Diagnostik bei hämatologisch
G-DRG System – Version 2006
Komplexe Diagnostik bei
hämatologisch-onkologischen Erkrankungen
Empfehlung Zusatzentgelt-Vereinbarung für
das Zusatzentgelt ZE 2006-45
Vorgelegt durch die Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH) und
Kompetenznetz Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (KPOH)
unter Mitwirkung der
Pädiatrischen Arbeitsgemeinschaft Knochenmark- und Blutstammzelltransplantation (PÄD-AG KBT)
Version 1.0 - FINAL
Stand: 21.12.2005
Autoren:
Dr. Andreas Christaras, Klinik für Kinder-Onkologie, Universitätsklinikum Düsseldorf,
Prof. Dr. Frank Berthold, Zentrum für Kinderonkologie, Universitätsklinikum Köln
Dr. Ralf Herold, Klinik für Pädiatrie m. S. Hämatologie und Onkologie, Charité, Klinikum Rudolf Virchow, Berlin
Kräftig mitgeholfen haben:
Priv.-Doz. Dr. Udo Kontny, Klinik für Pädiatrische Hämatologie & Onkologie, Universitätsklinikum Freiburg
Prof. Dr. Michael Paulussen, Kinderklinik, Universitätsspital beider Basel, Basel, Schweiz
Dr. Wolfang Stäbler, Klinik für Pädiatrische Hämatologie & Onkologie, Universitätsklinikum Tübingen
Fr. Priv.-Doz. Dr. Dagmar Dilloo, Klinik für Kinder-Onkologie, Universitätsklinikum Düsseldorf
Prof. Dr. U. Göbel, Universitätsklinikum Düsseldorf
! Nicht zur Veröffentlichung ohne vorherige Autorisierung !
! Mit Angabe des Copyrights & Autorisierung frei !
! Kommerzielle Nutzung untersagt !
! Der Gebrauch im Rahmen von Budget-Verhandlungen ist autorisiert !
© by AG DRG GPOH 2005. Alle Rechte Vorbehalten.
A
Inhaltsverzeichnis
A
INHALTSVERZEICHNIS.............................................................................................................................2
B
KOMPLEXE DIAGNOSTIK VON HÄMATOLOGISCHEN UND ONKOLOGISCHEN ERKRANKUNGEN ................4
B.1
Problembeschreibung ........................................................................................................5
B.1.A
Ist-Zustand im G-DRG System 2005.................................................................................................................................................. 5
B.1.B
Beschreibung der Ist-Situation in der Kinderonkologie mittels Einzelfallkostenanalyse .............................................................. 9
B.1.B.1
Datengrundlage der Einzelfallkostenanalyse ............................................................................9
B.1.B.2
Berücksichtigte Leistungen ...................................................................................................9
B.1.B.2.a
B.1.B.2.b
Berücksichtigung auf Basis der Art des Behandlungsfalls .................................................................................................................................... 9
Grundsätzliche Parametrierungsvorgaben............................................................................................................................................................. 9
B.1.B.3
Kostenberechnung der analysierten bzw. in Ansatz gebrachten Leistungen ...............................10
B.1.B.4
Ergebnisse der Einzelfallanalyse in der pädiatrischen Hämatologie & Onkololgie........................17
B.1.B.3.a
B.1.B.3.b
B.1.B.3.c
B.1.B.3.d
B.1.B.3.e
B.1.B.3.f
B.1.B.3.g
B.1.B.3.h
B.1.B.3.i
B.1.B.3.j
B.1.B.3.k
B.1.B.3.l
B.1.B.3.m
B.1.B.4.a
B.2
Kostenberechnung – Magnetresonanztomographie (MRT) .................................................................................................................................. 10
Kostenberechnung – Computertomographie (CT)................................................................................................................................................ 11
Kostenberechnung – Positronenemissionstomographie (PET) ............................................................................................................................ 11
Kostenberechnung – Szintigraphische Untersuchungen (SZINTI)........................................................................................................................ 12
Kostenberechnung – Sonographien (US)............................................................................................................................................................. 12
Kostenberechnung – Röntgenuntersuchungen (XR) ............................................................................................................................................ 13
Kostenberechnung – Endoskopische Untersuchungen (ENDO) ........................................................................................................................... 14
Kostenberechnung – Serologische Erregerdiagnostik (MIBI-SERO) ..................................................................................................................... 14
Kostenberechnung – Molekulargenetische Erregerdiagnostik.............................................................................................................................. 15
Kostenberechnung – Molekulargenetische Untersuchung von Tumoren.............................................................................................................. 15
Kostenberechnung – Histologische und immunhistochemische Untersuchungen ............................................................................................... 16
Kostenberechnung – Punktionen und Eingriffe.................................................................................................................................................... 16
Kostenberechnung – Laboruntersuchungen, Tumormarker................................................................................................................................. 16
Subgruppe der initialen Erkrankungsfälle - Einzelfallkostenanalyse.................................................................................................................... 19
Mögliche Lösungsansätze.................................................................................................22
B.2.A
Allgemeine Überlegungen – Lösungsansätze en Gros ................................................................................................................... 22
B.2.B
Identifikatoren von Behandlungssituationen wie initiale Erkrankung........................................................................................... 22
B.2.C
Identifikatoren von Leistungen........................................................................................................................................................ 22
B.2.C.1
GPOH-Bemühungen zur initialen Diagnostik 2004 und 2005.................................................22
B.3
Kodeseitige Definition von Identifikatoren einer Erkrankungssituation wie Neuerkrankung
und/oder Rezidiv.............................................................................................................23
B.4
Zwischenlösungen...........................................................................................................24
B.5
Lösungsvorschlag............................................................................................................24
B.5.A
Neue Kodes....................................................................................................................................................................................... 24
B.5.A.1
ICD10-GM2006................................................................................................................24
B.5.A.1.a
Neuer Kode D91 – Erkrankungssituation bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen .............................................................. 24
B.5.A.2.a
B.5.A.2.b
B.5.A.2.c
1-950 – Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen............................................................................... 26
1-960 – Molekularbiologische Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen ............................................................. 27
1-970 – Immunologische Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen .................................................................... 27
B.5.A.1.b
B.5.A.2
B.5.A.2.d
B.5.A.3
B.5.A.3.a
B.5.A.3.b
B.5.A.3.c
Status im G-DRG 2006 System ..........................................................................................26
OPS2006 .........................................................................................................................26
Status im G-DRG System 2006 ..........................................................................................28
Deutsche Kodierrichtlinien 2006 (DKR2006) .......................................................................28
DKR 0220e - Erkrankungssituation bei hämatologischen und onkologischen Erkrankungen ............................................................................... 28
DKR 0221e – Komplexe Diagnostik bei hämatologischen ± onkologischen Erkrankungen ................................................................................. 29
Status im G-DRG System 2006........................................................................................................................................................................... 29
B.5.B
Geänderte Kodes .............................................................................................................................................................................. 30
B.5.B.1
OPS2006 .........................................................................................................................30
B.5.B.1.a
B.5.B.1.b
B.5.B.2
B.5.C
B.5.B.2.a
B.5.B.2.b
8-903 – (Analgo-)Sedierung............................................................................................................................................................................... 30
Status im G-DRG System 2006........................................................................................................................................................................... 31
Änderungen Deutsche Kodierrichtlinien 2006 (DKR2006) .....................................................31
DKR 0208e - Remission bei malignen immunoproliferativen Erkrankungen und Leukämie................................................................................. 31
Status im G-DRG System 2006........................................................................................................................................................................... 31
Entgeltwirkung der Kodes für komplexe Diagnostik und Erkrankungssituation bei hämatologischen und/oder onkologischen
Erkrankungen................................................................................................................................................................................... 31
B.5.C.1
Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen – Variante 1 –
Zusatzentgelt(e).................................................................................................................31
B.5.C.1.a
Kalkulation Zusatzentgelt Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen..................................................... 32
B.5.C.2
B.5.C.3
B.6
Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen – Variante 2 & 3
– Neue Basis-DRG A20 mit oder ohne Differenzierung in Schweregraden.................................33
Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen – Variante 4 –
Split bestehender DRGs anhand der neuen Kodes .................................................................34
Abschließende Empfehlung ..............................................................................................34
B
Hinweise
Rot gedruckte Textpassagen entsprechen Hervorhebungen.
Blau gedruckte Textpassagen entsprechen Nicht-Berücksichtigung von
Vorschlägen im Rahmen des G-DRG 2006 Systems.
C
Komplexe Diagnostik von
onkologischen Erkrankungen
C.1
Problembeschreibung
C.1.A
Ist-Zustand im G-DRG System 2005
hämatologischen
und
Im G-DRG System und seinen Fallpauschalen sind seitens des InEK Aufwendungen für
diagnostische Maßnahmen anteilig eingerechnet worden. Sie finden Berücksichtigung in
verschiedenen kumulierten Kostenstellen bzw. Kostenblöcken in Entsprechnung der
Bedingungen des Kalkulationshandbuches Version 2.0 des InEK ( 1 ). Anhand dieser
Maßregeln werden die Kostenmatrices für jedes Jahr neu kalkuliert, zuletzt für das Jahr 2005
(2).
Nachfolgend eine Darstellung der Kostenblöcke (Kostenstellengruppen) sowie der zu diesen
Blöcken „verdichteten“ Leistungen:
Tabelle 1: DRG-Kostenmatrix 2005 - Kostenstellengruppen
Kostenstellengruppe
Beinhaltete Einrichtungen und Kostenstellen
01
Normalstation
(Interdisziplinäre) Aufnahmestation, Station Normalpflege Fachabteilung,
Neugeborenenzimmer
02
Intensivstation
Station Intensivbehandlung, Station Intensivüberwachung, Intensivstation
Neonatologie, Kardiologische Wacheinheit, Intermediate Care, Stroke Unit
03
Dialyseabteilung
Dialyse
04
OP-Bereich
Zentral-OP, Operationssaal, OP-Roboter, OP-Kardiotechnik (Herz-Lungen-Maschine)
05
Anästhesie
Anästhesie im OP, Anästhesie im Eingriffsraum, Aufwachraum
06
Kreißsaal
Kreißsaal
07
Kardiologische Diagnostik/Therapie
Herzkatheterlabor
08
Endoskopische Diagnostik/Therapie
Endoskopischer Eingriffsraum
09
Radiologie
Röntgendiagnostik, Computertomographie (CT), Angiographie, Angioplastie, MagnetResonanz-Tomographie (Kernspintomographie), Positronen-Emissions-Tomographie
(PET)
10
Laboratorien
Zentrallabor, Labor Klinische Chemie, Labor Medizinische Immunologie, Labor
Transfusionsmedizin, Blutspende, Blutdepot, Labor Medizinische Mikrobiologie, Labor
Hämatologie, Labor Stammzelltransplantation, Hornhautbank, Pathologie,
Pathophysiologie, Histologie
11
Übrige diagnostische und therapeutische Bereiche
Funktionsdiagnostik, EEG, EKG, EMG, Lungenfunktionsdiagnostik, Sonographie,
Extrakorporale Stoßwellenlithotrypsie (ESWL), Lithotripter, Laparoskopie, Phoniatrie,
Audiologie, Ophthalmologie, Allergologie, Manometrielabor, Elektrophysiologie,
Angiologische Diagnostik, Urodynamik, Kreislauflabor, Proktologie, Phlebologie,
Rhythmologie, Sprachtherapie, Lasertherapie, Sehschule
12
Basiskostenstelle
Medikamentenkosten, Personalkosten (ärztlicher und pflegerischer Dienst, Funktionsdienst),
Sachkosten des übrigen medizinischen Bedarfs etc. wird in eigenen Kostengruppen
zusammengefaßt und zu Kostenartgruppen kondensiert.
Tabelle 2:
DRG-Kostenmatrix 2005 – Kostenartgruppen
Parameter
Kostenartgruppe
Personalkosten ärztlicher Dienst
1
Personalkosten Pflegedienst
2
Personalkosten des Funktionsdienstes und des medizinisch-technischen Dienstes
3
Sachkosten für Arzneimittel
4a
Sachkosten für Arzneimittel (Einzelkosten/ Istverbrauch)
4b
Sachkosten für Implantate und Transplantate
5
Sachkosten des medizinischen Bedarfs (ohne Arzneimittel, Implantate und Transplantate)
6a
Sachkosten des medizinischen Bedarfs (Einzelkosten/Istverbrauch; ohne Arzneimittel,
Implantate und Transplantate)
6b
Personal- und Sachkosten der medizinischen Infrastruktur
7
Personal- und Sachkosten der nicht medizinischen Infrastruktur
8
Die Kostenartgruppen wie in Tabelle 2 dargestellt werden anteilig auf die
Kostenstellengruppen wie in Tabelle 1 gelistet aufgeteilt. Zur weiteren Verdeutlichung
nachfolgend die Tabelle 3 mit einer Auflistung von einzelnen Kosten und deren Zuordnung zu
Kostenartgruppen im Rahmen der DRG-Kostenkalkulation.
Tabelle 3:
DRG-Kostenmatrix 2005 – Kontogruppe 66 – Medizinischer Bedarf
Kostenart
Konto
Kostenartgruppe
Arzneimittel (außer Implantate und Dialysebedarf)
6600
4a/b
Kosten der Lieferapotheke
6601
4a/b
Blut, Blutkonserven und Blutplasma
6602
4a/b
Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel
6603
6a/b
Ärztliches und pflegerisches Verbrauchsmaterial, Instrumente
6604
6a/b
Narkose- und sonstiger OP-Bedarf
6606
6a/b
Bedarf für Röntgen- und Nuklearmedizin
6607
6a/b
Laborbedarf
6608
6a/b
Untersuchungen in fremden Instituten
6609
6a/b
Bedarf für EKG, EEG, Sonographie
6610
6a/b
Bedarf der physikalischen Therapie
6611
6a/b
Apothekenbedarf, Desinfektionsmaterial
6612
6a/b
Implantate
6613
5
Transplantate
6614
5
Kosten für Krankentransporte
6616
7
Sonstiger medizinischer Bedarf
6617
6a/b
Honorare für nicht im Krankenhaus angestellte Ärzte
6618
1
Nachfolgend 4 Beispiele zur Verdeutlichung dieser Kostenmatrix:
Tabelle 4:
DRG-Kostenmatrix 2005 - A04D - Knochenmarktransplantation
Stammzelltransfusion, allogen, ohne in-vitro-Aufbereitung, HLA-identisch
Kostenstellengruppe
Kosten [EUR]
Relativgewicht % Gesamtkosten
1.
Normalstation
971,32
0,564
1,51%
2.
Intensivstation
50.423,50
17,885
78,14%
3.
Dialyse
0,00
0,000
0,00%
4.
OP
168,68
0,046
0,26%
5.
Anästhesie
89,17
0,032
0,14%
/
Kostenstellengruppe
6.
Kreißsaal
7.
Kardiologische Diagnostik und Therapie
8.
Endoskopische Diagnostik und Therapie
9.
Radiologie
10. Laboratorien
11. Übrige diagnostische und therapeutische Bereiche
12. Basiskostenstelle
Kosten [EUR]
Relativgewicht % Gesamtkosten
0,00
0,000
0,00%
17,41
0,008
0,03%
9,30
0,009
0,01%
370,76
0,154
0,57%
10.394,09
5,042
16,11%
2.089,49
1,289
3,24%
0,00
0,000
0,00%
Summe Kostenblöcke 1-12
64.533,72
25,029
100,00%
Medikamentenkosten (aus 1-12)
13.476,02
4,530
18,10%
Sachkosten med. Bedarf (aus 1-12)
9.934,32
3,339
13,34%
Infrastruktur (aus 1-12)
15.105,79
5,078
20,29%
Personalkosten (aus 1-12)
29.606,53
9,952
39,76%
Diese DRG spiegelt das Gros der pädiatrisch-onkologischen allogenen Blutstammzell- und
Knochenmarktransplantationen wieder. Für eine Blutstammzelltransplantation (allogen) sind
im Durchschnitt (!!!) 64.533,72 EUR als Kosten pro Fall zu veranlagen. Davon sind 370,76
EUR für radiologische Leistungen durchschnittlich veranschlagt, 10.394,09 EUR für
Leistungen von Laboratorien. Für Medikamente (Kostenartgruppe 4a) sind 13.476,02 EUR
durchschnittlich pro Fall vorgesehen. Hinsichtlich der Personalkosten werden
durchschnittliche Personalkosten pro Fall von 29.606,53 EUR veranlagt.
Tabelle 5:
DRG-Kostenmatrix 2005 – R63E - Andere akute Leukämie mit
Chemotherapie, ohne Dialyse, ohne Sepsis, ohne Agranulozytose, ohne
Portimplantation, ohne äußerst schwere CC oder ohne Chemotherapie, ohne
komplizierende Diagnose, ohne Portimplantation
Kostenstellengruppe
Kosten [EUR]
Relativgewicht % Gesamtkosten
1.
Normalstation
2.516,71
0,846
69,04%
2.
Intensivstation
269,57
0,091
7,39%
3.
Dialyse
0,00
0,000
0,00%
4.
OP
13,83
0,005
0,38%
5.
Anästhesie
19,64
0,007
0,54%
6.
Kreißsaal
0,00
0,000
0,00%
7.
Kardiologische Diagnostik und Therapie
0,43
0,000
0,01%
8.
Endoskopische Diagnostik und Therapie
9.
Radiologie
2,55
0,001
0,07%
39,12
0,013
1,07%
10. Laboratorien
562,91
0,189
15,44%
11. Übrige diagnostische und therapeutische Bereiche
105,19
0,035
2,89%
12. Basiskostenstelle
115,41
0,039
3,17%
Summe Kostenblöcke 1-12
3.645,36
1,225
100,00%
Medikamentenkosten (aus 1-12)
720,71
0,242
45,47%
Sachkosten med. Bedarf (aus 1-12)
333,01
0,112
25,25%
Infrastruktur (aus 1-12)
920,48
0,309
9,14%
1.657,71
0,557
19,77%
Personalkosten (aus 1-12)
Diese DRG spiegelt das Gros der vollstationären Behandlungsfälle mit ALL bei Kindern und
Jugendlichen dar, sofern in diesem vollstationären Behandlungsfall eine Chemotherapie
verabfolgt wird. In einem so definierten Behandlungsfall werden 562,91 EUR für
Laborleistungen veranlagt, 39,12 EUR für radiologische Leistungen und für übrige
diagnostische und therapeutische Bereiche bzw. Leistungen 105,19 EUR (alles Angaben als
Durchschnitt pro Fall). 720,21 EUR stehen für alle Medikamente über alle
Kostenstellengruppen summiert zur Verfügung, die Personalkosten werden mit 1.657,71
EUR durchschnittlich veranlagt.
Tabelle 6:
DRG-Kostenmatrix 2005 – I65A - Bösartige Neubildung des Bindegewebes
einschließlich pathologischer Fraktur, Alter < 17 Jahre oder äußerst
schwere CC
Kostenstellengruppe
Kosten [EUR]
Relativgewicht % Gesamtkosten
1.
Normalstation
2.500,26
0,840
69,44%
2.
Intensivstation
210,72
0,071
5,85%
3.
Dialyse
0,00
0,000
0,00%
4.
OP
47,79
0,016
1,33%
5.
Anästhesie
26,28
0,009
0,73%
6.
Kreißsaal
0,00
0,000
0,00%
7.
Kardiologische Diagnostik und Therapie
2,67
0,001
0,07%
8.
Endoskopische Diagnostik und Therapie
9.
Radiologie
8,22
0,003
0,23%
124,37
0,042
3,45%
10. Laboratorien
347,87
0,117
9,66%
11. Übrige diagnostische und therapeutische Bereiche
173,93
0,058
4,83%
12. Basiskostenstelle
158,26
0,053
4,40%
Summe Kostenblöcke 1-12
3.600,37
1,210
100,00%
Medikamentenkosten (aus 1-12)
495,42
0,166
13,76%
Sachkosten med. Bedarf (aus 1-12)
300,13
0,101
8,34%
967,83
0,325
26,88%
1.819,23
0,611
50,53%
Infrastruktur (aus 1-12)
Personalkosten (aus 1-12)
Diese DRG spiegelt das Gros der vollstationären Behandlungsfälle mit bei Kindern und
Jugendlichen mit a) Osteosarkom, b) Ewing-Sarkom, c) extraadrenalem Neuroblastom, d)
nicht-gonadale, nicht-intrakranielle Keimzelltumoren und e) Weichteilsarkome dar,
unbesehen ob in diesem vollstationären Behandlungsfall eine Chemotherapie verabfolgt wird
oder nicht. In einem so definierten Behandlungsfall werden 347,87 EUR für Laborleistungen
veranlagt, 124,37 EUR für radiologische Leistungen und für übrige diagnostische und
therapeutische Bereiche bzw. Leistungen 173,93 EUR (alles Angaben als Durchschnitt pro
Fall). 495,42 EUR stehen für alle Medikamente über alle Kostenstellengruppen summiert zur
Verfügung, die Personalkosten werden mit 1.819,23 EUR durchschnittlich veranlagt.
Tabelle 7:
DRG-Kostenmatrix 2005 – I27Z - Eingriffe am Weichteilgewebe mit äußerst
schweren oder schweren CC
Kostenstellengruppe
Kosten [EUR]
Relativgewicht % Gesamtkosten
1.
Normalstation
2.257,64
0,759
48,12%
2.
Intensivstation
97,04
0,033
2,07%
3.
Dialyse
0,00
0,000
0,00%
4.
OP
1.006,04
0,338
21,44%
5.
Anästhesie
455,45
0,153
9,71%
6.
Kreißsaal
0,00
0,000
0,00%
7.
Kardiologische Diagnostik und Therapie
4,70
0,002
0,10%
8.
Endoskopische Diagnostik und Therapie
3,69
0,001
0,08%
9.
Radiologie
99,58
0,033
2,12%
10. Laboratorien
125,47
0,042
2,67%
11. Übrige diagnostische und therapeutische Bereiche
269,34
0,091
5,74%
12. Basiskostenstelle
372,62
0,125
7,94%
4.691,57
1,577
100,00%
Medikamentenkosten (aus 1-12)
143,22
0,048
3,05%
Sachkosten med. Bedarf (aus 1-12)
445,88
0,150
9,50%
Infrastruktur (aus 1-12)
1.525,15
0,513
32,51%
Personalkosten (aus 1-12)
2.509,56
0,844
53,49%
Summe Kostenblöcke 1-12
Diese DRG repräsentiert eine typische vollstationäre Behandlungssituation von Kindern und
Jugendlichen mit Knochentumoren und Weichteilsarkomen dar, welche einer operativen
Probeentnahme zu Beginn ihres Behandlungsverlaufs unterzogen werden. In einem so
definierten Behandlungsfall werden 125,47 EUR für Laborleistungen veranlagt, 99,58 EUR
für radiologische Leistungen und für übrige diagnostische und therapeutische Bereiche bzw.
Leistungen 269,34 EUR (alles Angaben als Durchschnitt pro Fall). 143,22 EUR stehen für
alle Medikamente über alle Kostenstellengruppen summiert zur Verfügung, die
Personalkosten werden mit 2.509,56 EUR durchschnittlich veranlagt.
Die Kosten pro Leistung werden nach den Angaben des Kalkulationshandbuchs Version 2.0
wie folgt ermittelt (S. 9):
„Die erbrachten Leistungen der Radiologie sind z. B. anhand von Punkten eines Leistungskatalogs wie GOÄ, DKG-NT oder EBM
als Bezugsgrößen zu bewerten. Der Kalkulationssatz ist dann definiert als krankenhausspezifische Kosten je Leistungspunkt.“
C.1.B
Beschreibung der Ist-Situation in der Kinderonkologie mittels
Einzelfallkostenanalyse
In einer Einzelfallkostenanalyse für 1 kinderonkologisches Zentrum (Universitätskinderklinik
Düsseldorf) wurde anhand von 1731 vollstationären Behandlungsfällen mit hämatologischen
und/oder onkologischen Erkrankungen die Sachgerechtigkeit der DRG Kostenmatrix
entsprechend des Kalkulationshandbuches 2.0 i. d. a. F. überprüft.
C.1.B.1
Datengrundlage der Einzelfallkostenanalyse
In einer Einzelfallkostenanalyse für 1 kinderonkologisches Zentrum (Universitätskinderklinik
Düsseldorf) wurde anhand von 1731 vollstationären Behandlungsfällen mit hämatologischen
und/oder onkologischen Erkrankungen die Sachgerechtigkeit der DRG Kostenmatrix
entsprechend des Kalkulationshandbuches 2.0 i. d. a. F. überprüft.
Aus diesen Behandlungsfällen wurde nach retrospektiver Analyse anhand der klinischen
Dokumentation (Patientenakten, Verlaufskurven, Therapiepläne) sowie der in der
pädiatrischen Hämatologie und Onkologie zum Einsatz kommenden multizentrischen
Therapieprotokolle die Anzahl von Behandlungsfällen isoliert, welche entweder
1. mit ihrer hämatologisch-onkologischen Erkrankung neu diagnostiziert wurden
(Erstmanifestation) oder
2. mit ihrer hämatologisch-onkologischen Erkrankung im Rückfall (Rezidiv)
diagnostiziert wurden, unbesehen der Tatsache, ob die entsprechenden Patienten mit
ihrer Ersterkrankung in dem gleichen oder in einem anderen Zentrum behandelt
wurden.
Diese Bedingungen, wie unter 1 und 2 dargelegt, wurde von 100 Behandlungsfällen erfüllt
(5,77% aller Behandlungsfälle). Berücksichtigt wurden lediglich vollstationäre
Behandlungsfälle entsprechend den Maßregeln der BPflV bzw. des KHEntG.
Teilstationäre Behandlungsfälle und ambulante Behandlungsfälle, welche einem dieser
vollstationären Behandlungsfälle vorausgehen oder einem solchen nachfolgen, wurden nicht
berücksichtigt.
C.1.B.2
Berücksichtigte Leistungen
C.1.B.2.a
Berücksichtigung auf Basis der Art des Behandlungsfalls
Wie bereits beschrieben wurden nur Leistungen berücksichtigt, die im zeitlichen Rahmen
eines vollstationären Behandlungsfalls entsprechend BPflV oder KHEntG erbracht wurden.
Leistungen, welche entweder teilstationär (vor- bzw. nachstationär) oder ambulant erbracht
wurden, auch wenn im zeitlich unmittelbaren Zusammenhang vor oder nach einem
vollstationären Behandlungsfall, wurden nicht berücksichtigt.
C.1.B.2.b
Grundsätzliche Parametrierungsvorgaben
In der Kostenanalyse wurden alle retrospektiv zu erfassenden Kosten summiert, welche durch
bildgebende, anderweitig apparative, labordiagnostische und pathologische Untersuchungen
verursacht wurden. Nicht erfaßt wurden so bezeichnete „routinemäßigen Diagnostikkosten“,
welche beispielsweise durch die Bestimmung von Blutbildern, Elektrolyten, Transaminasen,
Retentionsparametern etc. verursacht werden. Auch die Bestimmungen von
Gerinnungsparametern – unbesehen derer Kosten besonders bei detailierten Analysen oder
Anforderung von multiplen Parametern – wurden nicht berücksichtigt. Grund hierfür ist die
Nicht-Spezifizität dieser Analysen für die Situation einer Neuerkrankung bzw. eines Rückfalls
einer hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankung, da beispielsweise solche
Analysen auch im Rahmen von einfachen operativen Eingriffen ohne Vorliegen einer
hämatologischen oder onkologischen Erkrankung vorgenommen werden (z. B. Appendizitis).
Berücksichtigt wurden alle diagnostischen Aufwendungen, welche in Kombination
(Blutgruppenbestimmung) oder allein (Durchflußzytometrie, histochemische oder
molekulargenetisch pathologische Untersuchungen) für die Situation einer Erstmanifestation
oder eines Rückfalls einer hämatologischen oder onkologischen Erkrankung spezifisch sind.
Spezifität in diesem Sinne beschreibt allerdings nicht die Ausschließlichkeit des Vorkommens
einer diagnostischen Leistung bei hämatologisch-onkologischen Erkrankungen – vergleiche
hierzu
die
Blutgruppenbestimmung
oder
HLA-Typisierung
im
Falle
von
Organtransplantationen (nicht Blutstammzell- oder Knochenmarktransplantation) oder bei
großen gefäß- oder kardiochirurgischen Eingriffen.
C.1.B.3
Kostenberechnung der analysierten bzw. in Ansatz gebrachten Leistungen
Die Kosten wurden anhand des Nebentarifs der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKGNT) Band I im Sinne von Vollkosten ermittelt. Als Steigerungs- bzw. Multiplikationsfaktor
wurde samt und sonders 1,0 verwendet, d. h. es wurden keine Steigerungsmultiplikationen
von Preisen durchgeführt.
Des weiteren wurden keine Abschläge wie beispielsweise entsprechend §6a GOÄ i. d. a. F.
um 25 von Hundert oder einem anderen Minderungssatz durchgeführt.
Entgegen den Bestimmungen der GOÄ bzw. DKG-NT wurden für die an Kindern erbrachten
Leistungen auch keine Zuschläge berechnet (vgl. hierzu Kinderzuschläge K1 und K2). Auch
wurden keine Zuschläge berücksichtigt, welche durch Durchführung von Leistungen zu
besonderen Zeiten (Spät- bzw. Nacht- oder Spätenachtzuschlag) hätten erlöst werden können.
Somit basiert diese Kostenanalyse auf einem idealisierten Bild von einer Leistung gleich
einem Preis unbesehen der Erbringungsumstände.
Personalaufwendungen, welche parallel oder in zwangsweiser Verbindung mit Leistungen im
Rahmen dieser Kostenanalyse aufgebracht werden müssen, wurden ebenfalls nicht
berücksichtigt. Als Beispiel ist an dieser Stelle die Notwendigkeit einer Sedierung unter
unmittelbarer
und
ununterbrochener
ärztlicher
Überwachung
bei
Magnetresonanztomographien oder Szintigraphien von nicht-kooperativen Kindern im Altern
von weniger als 4 Lebensjahren genannt (gilt selbstverständlich auch für nicht-kooperative
adulte Patienten). Die durch derartige Personalaufwendungen verursachten direkten und
indirekten Kosten (direkt: Personalaufwendung durch die Maßnahme selbst, indirekt:
resultierende auf andere Personen zu verteilende Personalaufwendungen durch die
Abwesenheit des mit der Maßnahme betrauten Personals von einer Behandlungseinrichtung
bzw. -organisationseinheit) werden realitätswidrig ebenfalls nicht in Ansatz gebracht. Für die
Leistung Sedierung ist allerdings eine exemplarische Aufwands- und Kostenberechnung im
weiteren Text aufgeführt.
Leistungspreise, welche sich aus Addition von einzelnen Posten der DKG-NT ergeben, werden
durch einfache Addition ermittelt. Beschränkungen der Additionshäufigkeit (beispielsweise
Limitierung der zusätzlich sonographierten Organe im Rahmen einer Abdomeinsonographie
auf maximal 3) werden unverändert in der angegebenen Limitierung belassen.
C.1.B.3.a
Kostenberechnung – Magnetresonanztomographie (MRT)
Tabelle 8: Kostentabelle Magnetresonanztomographie (MRT) nach DKG-NT
Untersuchung
DKG-NT Nummern
OPS-Nummer
MRT Schädel – ohne Kontrastmittel
5700
3-800
Preis [EUR]
256,46
MRT Schädel – mit Kontrastmittel
5700,5731,344
3-820
320,58
MRT Gesichtsschädel – ohne Kontrastmittel
5700
3-800
256,46
MRT Gesichtsschädel – mit Kontrastmittel
5700,5731,344
3-820
320,58
MRT Hals – ohne Kontrastmittel
5700
3-801
256,46
C.1.B.3.b
Untersuchung
DKG-NT Nummern
OPS-Nummer
MRT Hals – mit Kontrastmittel
5700,5731,344
3-821
Preis [EUR]
320,58
MRT Thorax – ohne Kontrastmittel
5715
3-809
256,46
MRT Thorax – mit Kontrastmittel
5715,5731,344
3-822
320,58
MRT Abdomen – ohne Kontrastmittel
5720
3-804
256,46
MRT Abdomen – mit Kontrastmittel
5720,5731,344
3-825
320,58
MRT Becken – ohne Kontrastmittel
5720
3-805
256,46
MRT Becken – mit Kontrastmittel
5720,5731,344
3-82a
320,58
MRT Muskel-Skelett-System – ohne Kontrastmittel
5729
3-806
233,15
MRT Muskel-Skelett-System – mit Kontrastmittel
5729,5731,344
3-826
297,27
MRT Wirbelsäule – ohne Kontrastmittel
5705
3-802
244,81
MRT Wirbelsäule – mit Kontrastmittel
5705,5731,344
3-823
308,92
Durchschnitt alle Untersuchungen ohne Kontrastmittel
249,47
Durchschnitt alle Untersuchungen mit Kontrastmittel
315,58
Durchschnitt alle Untersuchungen mit und ohne Kontrastmittel
288,04
Kostenberechnung – Computertomographie (CT)
Tabelle 9: Kostentabelle Computertomographie (CT) nach DKG-NT
Untersuchung
C.1.B.3.c
DKG-NT Nummern
OPS-Nummer
Preis [EUR]
CT Schädel – ohne Kontrastmittel
5370
3-200
116,57
CT Schädel – mit Kontrastmittel
5370,5376,344
3-220
151,55
CT Gesichtsschädel – ohne Kontrastmittel
5370
3-200
116,57
CT Gesichtsschädel – mit Kontrastmittel
5370,5376,344
3-220
151,55
CT Hals – ohne Kontrastmittel
5371
3-201
134,06
CT Hals – mit Kontrastmittel
5371,5376,344
3-221
169,03
CT Thorax – ohne Kontrastmittel
5371
3-202
134,06
CT Thorax – mit Kontrastmittel
5371,5376,344
3-222
169,03
CT Abdomen – ohne Kontrastmittel
5372
3-207
151,55
CT Abdomen – mit Kontrastmittel
5372,5376,344
3-225
174,86
CT Becken – ohne Kontrastmittel
5372
3-206
151,55
CT Becken – mit Kontrastmittel
5372,5376,344
3-226
174,86
CT Muskel-Skelett-System – ohne Kontrastmittel
5373
3-205
110,75
CT Muskel-Skelett-System – mit Kontrastmittel
5373,5376,344
3-227
145,72
CT Wirbelsäule – ohne Kontrastmittel
5374
3-203
110,75
CT Wirbelsäule – mit Kontrastmittel
5374,5376,344
3-223
145,72
Durchschnitt alle Untersuchungen ohne Kontrastmittel
128,23
Durchschnitt alle Untersuchungen mit Kontrastmittel
161,54
Durchschnitt alle Untersuchungen mit und ohne Kontrastmittel
147,66
Kostenberechnung – Positronenemissionstomographie (PET)
Tabelle 10: Kostentabelle Positronenemissionstomographie (PET) nach DKG-NT
Untersuchung
DKG-NT Nummern
OPS-Nummer
PET Schädel – ohne quantifizierende Auswertung
5488
3-740
Preis [EUR]
349,72
PET Schädel – mit quantifizierender Auswertung
5489
3-740
437,15
PET Ganzkörper – ohne quantifizierende Auswertung
5488
3-74x
349,72
PET Ganzkörper – mit quantifizierender Auswertung
5489
3-74x
437,15
Durchschnitt alle Untersuchungen ohne quantif. Auswertung
5488
349,72
Durchschnitt alle Untersuchungen mit quantif. Auswertung
5489
437,15
Untersuchung
DKG-NT Nummern
OPS-Nummer
Preis [EUR]
Durchschnitt alle Untersuchungen mit & ohne quant. Auswert.
*
C.1.B.3.d
437,15
Da alle PET-Untersuchungen mit quantifizierender Auswertung vorgenommen worden sind, wird auf die Berücksichtigung der
PET-Untersuchungen ohne quantifizierende Auswertung verzichtet.
Kostenberechnung – Szintigraphische Untersuchungen (SZINTI)
Tabelle 11: Szintigraphische Untersuchungen (SZINTI) nach DKG-NT
Untersuchung
DKG-NT Nummern
OPS-Nummer
Preis [EUR]
99-Tc – Skelettszintigraphie – Ganzkörper – 1 Phase
5425
3-705.0
131,15
99-Tc – Skelettszintigraphie – Ganzkörper – 3 Phasen
5425
3-705.1
131,15
131-I-MIBG – Szintigraphie – Ganzkörper
5430
3-70c.1
201,09
131-I Ganzkörperszinigraphie
5430
3-705.0
131,15
99-Tc-MAG – Szintigraphie – Nieren
5440
3-706.1
163,20
Perfusionsszintigraphie – Lunge
5415
3-703.0
75,77
Ventilationsszintigraphie – Lunge
5416
3-703.1
75,77
151,54
Perfusions- und Ventilationsszintigraphie – Lunge (kombiniert)
5415+5416
3-703.2
Szintigraphie – Liquorraum – ohne Einsatz von Antikörpern
5410
3-700
94,43
Szintigraphie – Gehirn – ohne Einsatz von Antikörpern
5411
3-700
125,91
Szintigraphie – Schilddrüse – mit quantifizierender Auswert.
5401
3-701
Szintigraphie – Ganzkörper – mit 131-I – ohne rhu-TSH Gabe
A5430
3-70c.00
131,15
75,77
Szintigraphie – Ganzkörper – mit 131-I – mit rhu-TSH Gabe
A5430
3-70c.01
131,15
111-In-Octreotid Szintigraphie (Tumorszintigraphie)
5430
3-70c.1
131,15
67-Ga-Szintigraphie (Tumorszintigraphie)
5430
3-70c.1
131,15
201-Tl-Radionuklidventrikulographie – in Ruhe
5420
3-704.0
69,94
Durchschnitt alle Untersuchungen (Auswahl)
C.1.B.3.e
154,46
Kostenberechnung – Sonographien (US)
Tabelle 12:
Sonographische Untersuchungen (US) nach DKG-NT
Untersuchung
DKG-NT Nummern
OPS-Nummer
Duplex-/Dopplersonographie Extremitätengefäße **
410,
3-02c
Preis [EUR]
11,66
Echokardiographie (ECHO) – transthorakal, zweidimensional ** 423
3-023.0
30,60
Sonographie Abdomen – ohne Kontrastmittel, mit Duplex **
410,420 (3x), 401
3-026
48,96
Sonographie Abdomen – ohne Kontrastmittel, ohne Duplex **
410,420 (3x)
3-009
25,64
Sonographie alle Lymphknotenstationen – ohne / mit Duplex ** 410,420 (2x)
3-00p / 3-02b
44,29
Sonographie Hals (Weichteile/Lymphknoten) – mit Duplex **
410,401
3-022
34,97
Sonographie Hals (Weichteile/Lymphknoten) – ohne Duplex *
410
3-003.0
11,66
Sonographie Magen-Darm-Trakt – hochauflösend *
410
3-00a
16,32
Sonographie Mediastinum – mit Duplex **
410,401
3-02x
34,97
Sonographie Mediastinum – ohne Duplex *
410
3-006
11,66
Sonographie Nieren – Duplexsonographie **
410,401
3-027
34,97
Sonographie Schädel – ohne Duplexsonographie **
412
3-000
39,63
Sonographie Schädel – mit Duplexsonographie **
412,401
3-000+3-020.0
54,17
Sonographie Schilddrüse – Duplexsonographie **
417,420
3-003.1
35,55
Sonographie Thorax – mit Duplex **
410,401
3-02x
34,97
Sonographie Thorax – ohne Duplex *
410
3-006
11,66
Sonographie Urogenitaltrakt – mit Duplex **
410,401
3-027
34,97
Sonographie Urogenitaltrakt – ohne Duplex *
410
3-00b
16,32
Sonographie Weichteile – mit Duplexsonographie *
410,401
3-02x
27,06
Sonographie Weichteile – ohne Duplexsonographie *
410
3-00m
11,66
C.1.B.3.f
Untersuchung
DKG-NT Nummern
OPS-Nummer
Sonographie Hoden – ohne Duplexsonographie *
410
3-00d
Preis [EUR]
11,66
Sonographie Hoden – mit Duplexsonographie **
410,401
3-00d
27,06
Sonographie Ovarien / inneres wbl. Genital – ohne Duplex *
410
3-00e
11,66
Sonographie Ovarien / inneres wbl. Genital – mit Duplex **
410,401
3-00e
27,06
Durchschnitt alle Untersuchungen – einfach (*)
17,45
Durchschnitt alle Untersuchungen – komplex (**)
37,82
Durchschnitt alle Untersuchungen – alle
28,23
Kostenberechnung – Röntgenuntersuchungen (XR)
Tabelle 13:
Röntgen-Untersuchungen (XR) nach DKG-NT
Untersuchung
DKG-NT Nummern OPS-Nummer
Röntgen Thorax – 1 Ebene, kein Kontrastmittel *
5140
Preis [EUR]
---
16,32
Röntgen Thorax – 2 Ebenen, kein Kontrastmittel *
5137
---
26,23
Röntgen Skelettabschnitt – 1 Ebene, kein Kontrastmittel *
5035
---
9,33
Röntgen Skelettabschnitt – 2 Ebenen, kein Kontrastmittel *
5030
---
18,66
Röntgen Hemithorax (Rippen) – 1 Ebene, kein Kontrastmittel *
5120
---
15,15
---
23,31
Röntgen Hemithorax (Rippen) – 2 Ebenen, kein Kontrastmittel * 5120,5121
Röntgen linke Hand – 1 Ebene, kein Kontrastmittel *
5037
---
17,49
Röntgen Abdomen – 1 Ebene, kein Kontrastmittel *
5190
---
17,49
Röntgen Abdomen – 2 Ebenen, kein Kontrastmittel *
5191
---
29,14
Röntgen NNH – 1 Ebene, kein Kontrastmittel *
5098
---
15,15
Röntgen Schädel – 1 Ebene, kein Kontrastmittel *
5095
---
11,66
Röntgen Schädel – 2 Ebenen, kein Kontrastmittel *
5090
---
23,31
Röntgen Wirbelsäule – 2 Ebenen, kein Kontrastmittel *
5105
---
23,31
Mammographie – 1 Mamma, 2 Ebenen *
5266
3-100.0
26,23
Mammographie – 2 Mammae, 2 Ebenen **
5265,5265
3-100.1
52,46
Ösophagographie – Monokontrast **
5150
3-137.0
32,06
Osophagographie – Doppelkontrast **
5150
3-137.1
32,06
Kolon-Kontrasteinlauf – Monokontrast **
5156
3-13a.0
40,80
Kolon-Kontrasteinlauf – Doppelkontrast **
5156
3-13a.1
81,60
Magen-Darm-Passage – Monokontrast **
5157
3-13b.0
40,80
Magen-Darm-Passage – Doppelkontrast **
5158
3-13b.1
75,77
Sellink-Darstellung Dünndarm – mit KM – Monokontrast **
5163,374
3-139.0
84,52
Sellink-Darstellung Dünndarm – mit KM – Doppelkontrast **
5163,374
3-139.1
84,52
Pharnygographie – mit Kontrastmittel – Monokontrast **
5168
3-134.0
46,63
Pharnygographie – mit Kontrastmittel – Doppelkontrast **
5168
3-134.1
46,63
Bronchiographie – mit Kontrastmittel – Monokontrast **
5285
3-135.0
49,54
Bronchiographie – mit Kontrastmittel – Doppelkontrast **
5285
3-135.1
49,54
Urographie – mit Kontrastmittel – intravenös **
5200
3-13d.0
34,97
Miktionscysturethrographie (MCU) – mit Kontrastmittel *
5235
3-13e
29,14
Cholangiographie – mit Kontrastmittel – intravenös *
5170
3-13c.0
23,31
Myelographie – mit Kontrastmittel **
5280,340
3-130
67,03
Diskographie – mit Kontrastmittel **
5280
3-131
43,72
Angiographie – venös – Extremitäten – mit Kontrastmittel **
5330,345
3-613/3-614
51,29
Angiographie – venös – Abdomen/Thorax/Hirn – mit KM **
5329,345
3-612/3-611/3-610
100,84
Angiographie – arteriell – Extremitäten – mit Kontrastmittel **
5309,350
3-606/3-607
113,66
Angiographie – arteriell – Becken & Beine – mit KM **
5306,350
3-605/3-607
125,32
Angiographie – arteriell – Abdomen/Thorax – mit KM **
5300,350
3-604/3-603
125,32
C.1.B.3.g
Untersuchung
DKG-NT Nummern OPS-Nummer
Angiographie – arteriell – Hals/Gehirn – mit Kontrastmittel **
5300,350
3-601/3-600
Preis [EUR]
125,32
Lymphographie – Extremitäten – mit Kontrastmittel **
5338
3-620/3-621
58,29
Röntgen – Durchleuchtung *
5295
3-120
13,99
Durchschnitt alle Untersuchungen – einfach (*)
18,13
Durchschnitt alle Untersuchungen – komplex (**)
58,29
Durchschnitt alle Untersuchungen mit und ohne quant. Auswert.
29,60
Kostenberechnung – Endoskopische Untersuchungen (ENDO)
Tabelle 14:
Endoskopsische Untersuchungen (ENDO) nach DKG-NT
Untersuchung
DKG-NT Nummern OPS-Nummer
Preis [€]
Proktoskopie – mit PE *
705
1-653 +1-444.-
8,86
Urethroskopie – mit PE *
1712
1-660
6,94
Saugbiopsie – Dünndarm *
697
1-440.9/1-440.a
23,31
Zystoskopie – mit Sondierung Harnleiter, mit PE *
1790
1-661/1-663.-
21,57
Zystoskopie – mit PE *
1786
1-661/1-663.-
20,69
Rektoskopie – mit PE *
690
1-654.-/1-652.4 +1-444.-
20,40
Chromozystoskopie – mit PE *
1789
1-661 +1-444.-
18,94
Laryngoskopie – mit PE *
1530
1-610.- +1-441.-
10,61
Endoskopie Nasennebenhöhlen – mit PE *
1418,1466,1478
1-612/1-699.0 +1-414.-
10,49
Hysteroskopie – mit PE **
1110
1-672
25,88
Arthroskopie – mit PE ** (nur zu diagnostischen Zwecken)
3300
1-697.-
29,14
Schwebe- & Stützlaryngoskopie – mit PE **
1533
1-610.x +1-421.-
29,14
Ösophagoskopie – mit PE **
680
1-630.-/1-638.0 +1-440.-
32,06
Bronchioskopie/Thorakoskopie – mit PE **
677
1-620.- +1-430.-
34,97
Abrasio uteri – mit PE **
1104
1-471.-
37,71
Pyeloskopie (transkutan) – mit PE **
689
1-693.0 +1-461.-
40,80
Sigmoidoskopie – mit PE **
1852
1-651/1-652.2 +1-444.-
40,80
Nephroskopie – mit PE **
700
1-693.x +1-461.-
46,63
Gastroskopie – mit PE **
676
1-631/1-638.2 +1-440.-
46,63
Ösophagoduodenogastroskopie (ÖGD) – mit PE ***
683
1-631/1-638.1 +1-440.-
58,29
Mediastinoskopie – mit PE ***
679
1-691.1 +1-430.-
64,12
Bulboskopie – mit PE ***
684
1-635/1-638.4 +1-440.-
69,94
Duodeno-Jejunoskopie – mit PE ***
685
1-635/1-638.4 +1-440.-
78,69
Duodenoskopie mit Sonderierung Papille – mit PE ***
686
1-635/1-638.3 +1-440.-
87,43
Koloskopie – gesamt bis Coecum – mit PE ***
687
1-650.1/1-652.1 +1-444.-
87,43
Ureteropyeloskopie – mit PE ***
1827
1-665/1-668.x +1-460.-
87,43
Ureterorenoskopie – mit PE ***
1828
1-665/1-668.2 +1-460.-
87,43
Durchschnitt alle Untersuchungen – einfach (*)
14,48
Durchschnitt alle Untersuchungen – komplex (**)
39,37
Durchschnitt alle Untersuchungen – hochkomplex (***)
74,98
Hinweis: Die kursiv gesetzten OPS-Kodes stehen für die Probeentnahme (PE)
C.1.B.3.h
Kostenberechnung – Serologische Erregerdiagnostik (MIBI-SERO)
Tabelle 15:
Serologische Erregerdiagnostik (MIBI-SERO) nach DKG-NT
Untersuchung
DKG-NT Nummern
OPS-Nummer
Preis [EUR]
Adenovirus, IgG und IgM EIA
A4389
---
13,11
Aspergillus Antigen, EIA *
A4724
1-930.0 *
10,93
Aspergillus, Antikörper EIA
4418
---
22,29
Untersuchung
DKG-NT Nummern
OPS-Nummer
Candida Antigen, EIA *
A4724
1-930.0 *
Preis [EUR]
10,93
Candida, Antikörper EIA
4415
---
22,29
Chlamydia pneumoniae, Ak und IgM EIA
4265
---
22,29
Coxsackie/ECHO-Virus, IgG und IgM EIA
A4389
---
10,49
Diphtherie-Toxoid, Ak EIA
A4594
---
10,93
Epstein-Barr Virus (EBV), VCA IgG und VCA IgM EIA
4391
---
13,11
Hepatitis A Virus (HAV), IgG EIA
4382
---
10,49
Hepatitis B Virus (HBV), HBsAg, anti-HBs, anti-HBc EIA
4393,4381
---
23,61
Hepatitis C Virus (HCV), IgG EIA
4406
---
17,49
Herpes simplex Virus (HSV) 1 ± 2, IgG und IgM EIA
4384
---
13,11
Humanes Herpesvirus 6 (HHV6), IgG und IgM EIA
A4389
---
13,11
Humanes Immundefizienzvirus 1 und 2 (HIV 1/2), IgG EIA
4395
---
23,61
Masernvirus, IgG und IgM EIA
4385
---
10,49
Mumpsvirus, IgG und IgM EIA
4386
---
10,49
Mycoplasma pneumoniae, Ak und IgM EIA
4268
---
22,29
Parvovirus B19 (PVB19), IgG und IgM EIA
A4389
---
13,11
Rubellavirus, IgG und IgM EIA
4387
---
10,49
Tetanus-Toxoid, Ak EIA
A4594
---
10,93
Toxoplasma gondii, Ak und IgM EIA
4453
---
22,29
Varizella-Zoster-Virus (VZV), IgG und IgM EIA
4388
---
10,49
Zytomegalievirus (CMV), IgG und IgM EIA
4378
---
10,49
Durchschnitt alle Untersuchungen
*
C.1.B.3.i
14,95
Kodierung nur möglich im Rahmen des infektiologischen Monitorings von immunsupprimierten Patienten (1-930.-). In allen
anderen Fällen (bspw. Anwendung bei nicht-immunsupprimierten Patienten) keine Möglichkeit der Kodierung.
Kostenberechnung – Molekulargenetische Erregerdiagnostik
Tabelle 16:
Molekularbiologische Erregerdiagnostik (MIBI-MOLGEN) nach DKG-NT
Untersuchung
DKG-NT Nummern
OPS-Nummer
Preis [EUR]
Adenovirus-DNS, via PCR
4783
1-930.0/.1 *
29,14
CMV-DNS, via PCR
4783
1-930.0/.1 *
29,14
EBV-DNS, via PCR
4783
1-930.0/.1 *
29,14
HHV6-DNS, via PCR
4783
1-930.0/.1 *
29,14
HSV-DNS, via PCR
4783
1-930.0/.1 *
29,14
Parvovirus B19-DNS, via PCR
4783
1-930.0/.1 *
29,14
DNS/RNS Isolation zwecks Durchführung PCR **
4780
---
52,46
DNS/RNS Isolation zwecks Durchführung PCR, 14,29% ***
4780
---
7,49
Durchschnitt alle Untersuchungen (inkl. anteilig Isolierung)
*
C.1.B.3.j
36,64
Kodierung nur möglich im Rahmen des infektiologischen Monitorings von immunsupprimierten Patienten (1-930.-). In allen
anderen Fällen (bspw. Anwendung bei nicht-immunsupprimierten Patienten) keine Möglichkeit der Kodierung.
Kostenberechnung – Molekulargenetische Untersuchung von Tumoren
Tabelle 17:
Molekularbiologische Tumordiagnostik (TU-MOLGEN) nach DKG-NT
Untersuchung
DKG-NT Nummern
OPS-Nummer
Preis [EUR]
AML-ETO bei AML, via FISH
4785
---
17,49
BCL2/IGH bei NHL, via FISH
4785
---
17,49
BCL2-IGH bei follikulären B-NHL, via FISH
4785
---
17,49
BCR-ABL bei ALL und CML, via PCR
3922
---
29,14
BRCA bei Mammakarzinom, via PCR
3922
---
29,14
Untersuchung
DKG-NT Nummern
OPS-Nummer
CMYC/IGH bei NHL, via FISH
4785
---
Preis [EUR]
17,49
EWS-FLI1 bei Ewing-Sarkomen, via PCR
3922
---
29,14
LOH1p bei Neuroblastom, via FISH
4785
---
17,49
MLL-AF4 bei ALL, via FISH
4785
---
17,49
Monosomie 5 bei MDS/AML, via FISH
4785
---
17,49
Monosomie 7 bei MDS/AML, via FISH
4785
---
17,49
NMYC bei Neuroblastom, via FISH
4785
---
17,49
PML/RARalpha bei AML, via FISH
4785
---
17,49
TEL-AML bei ALL, via FISH
4785
---
17,49
DNS/RNS Isolation zwecks PCR/FISH **
4780
---
52,46
DNS/RNS Isolation zwecks PCR/FISH, 20% ***
4780
---
10,49
Durchschnitt alle Untersuchungen (inkl. Isolierung anteilig)
C.1.B.3.k
Kostenberechnung – Histologische und immunhistochemische Untersuchungen
Tabelle 18:
*
C.1.B.3.l
40,68
Histologische und immunhistochemische Tumordiagnostik (TU-HISTO) nach
DKG-NT
Untersuchung
DKG-NT Nummern
OPS-Nummer
Preis [EUR]
Mikroskopie – einschl. Färbungen wie HE etc.
4810
---
Östrogenrezeptor – Mammakarzinom – Nachweis mittels AK
4086
---
69,94
Progesteronrezeptor – Mammakarzinom – Nachweis mittels AK 4087
---
69,94
16,85
bcl-2 –Lymphome – Nachweis mittels AK
3698/3699
---
* 23,61
CD1a – Nachweis mittels AK
3698/3699
---
* 23,61
CD30 – Lymphome – Nachweis mittels AK
3698/3699
---
* 23,61
CD99 (MIC2) – Ewing-Sarkom – Nachweis mittels AK
3698/3699
---
* 23,61
c-erbB2 (HER/neu) – Nachweis mittels AK
3698/3699
---
* 23,61
Chromogranin A – neurogene Tumoren – Nachweis mittels AK
3698/3699
---
* 23,61
Glial fibrilläres saures Protein (GFAP) – Hirntumoren
3698/3699
---
* 23,61
MIB-1 – Proliferationsmarker – Nachweis mittels AK
3698/3699
---
* 23,61
Myosin – myogene Tumoren – Nachweis mittels AK
3698/3699
---
* 23,61
S100 – melanozytäre Tumoren – Nachweis mittels AK
3698/3699
---
* 23,61
Synaptophysin – Nachweis mittels AK
3698/3699
---
* 23,61
Zytokeratin – epitheliale Tumoren – Nachweis mittels AK
3698/3699
---
* 23,61
Durchschnitt Untersuchungen (ohne E-/P-Rezeptoren, Histolog.)
* 23,61
Durchschnitt Untersuchungen (inkl. E-/P-Rezeptoren; exkl. His.)
* 30,23
Bei Inansatzbringung als DKG-NT 3698 (1. Antiserum oder 1. Antikörper) resultiert ein Preis von 26,32 EUR, bei
Inansatzbringung als DKG-NT 3699 (mehr als der 1. Antikörper oder das 1. Antiserum) resultiert ein Preis 20,98 EUR.
Kostenberechnung – Punktionen und Eingriffe
Tabelle 19:
Punktionen und Eingriffe nach DKG-NT
Untersuchung
DKG-NT Nummern
OPS-Nummer
Preis [EUR]
Knochenmarkpunktion – ± Stanze – mit Differenzierung KM
311/312,3861
1-424/1-480.5
44,88
Lumbalpunktion – mit Zytologie/Histologie
305,3861
1-204.-
37,25
Durchschnitt alle Untersuchungen
C.1.B.3.m
41,07
Kostenberechnung – Laboruntersuchungen, Tumormarker
Tabelle 20:
Laboruntersuchungen nach DKG-NT (Tumormarker etc.)
Untersuchung
DKG-NT Nummern
OPS-Nummer
5-HIES
4071
---
Preis [EUR]
33,22
Untersuchung
DKG-NT Nummern
OPS-Nummer
Adrenalin, Noradrenalin, Dopamin
A4072
---
33,22
Alpha-Fetoprotein (AFP)
3743
---
14,57
Cancer Antigen 72-4 (CA 72-4)
3904H3
---
26,23
Cancer Antigen 125 (CA 125)
3900H3
---
17,49
Cancer Antigen 15-3 (CA 15-3)
3901H3
---
26,23
Cancer Antigen 19-9 (CA 19-9)
3902H3
---
17,49
Calcitonin
4047
---
27,98
Carcinoembryonales Antigen (CEA)
3905H3
---
14,57
Cytokeratinfragment 21-1 (Cyfra 21-1)
3906H3
---
26,23
Humanes Choriongonadotropin (HCG)
4024
---
14,57
Homovanilinsäure (HVA) – alle Materialen außer Urin
4073
---
33,22
Homovanilinsäure (HVA) – nur Urin
4085
---
14,57
HPLAP
A3906
---
26,23
Metanephrine
4074
---
33,22
Neuron-spezifische Enolase (NSE)
3907H3
---
26,23
Parathormon (PTH)
4056
---
27,98
Prostata-spezifisches Antigen (PSA)
3908H3
---
17,49
Squamous cell carcinoma antigen (SCC)
3909H3
---
26,23
Thymidinkinase (TK)
3910H3
---
26,23
Thyreoglobulin (TG)
4070
---
52,46
Tisse polypeptide antigen (TPA)
3911H3
---
26,23
Vanilinmandelsäure (VMA) – alle Materialen außer Urin
4077
---
33,22
Vanilinmandelsäure (VMA) – nur Urin
4085
---
14,57
Durchschnitt alle Untersuchungen
C.1.B.4
Preis [EUR]
26,40
Ergebnisse der Einzelfallanalyse in der pädiatrischen Hämatologie & Onkololgie
Werden die Fälle des Jahres 2004 (n=1731) entsprechend dem G-DRG Handbuch 2005
und den Deutschen Kodierrichtlinien 2005 neu gruppiert, so ergeben sich folgende
Kenndaten (3,4):
Tabelle 21:
DRG-Kenndaten Einzelfallanalyse – Alle Fälle (n=1731)
Parameter / Kenngröße
Wert 2005
Wert 2004
Anzahl vollstationäre Behandlungsfälle
1731
DRG-Fälle (Fälle entsprechend KHEntG), inklusive Überlieger 2003 & einige 2005
Case-Mix (CM)
1731
1731
2420,103
2776,032
Case-Mix-Index (CMI)
Einnahmen (bei Base-rate bzw. Basisfallpreis von 2.900 EUR) in EUR
1,398
1,604
7.018.299,90
8.050.492,87
4.054,48
4.650,78
819,57
946,74
1.150.182,56
nicht berechnet
1.265,33
nicht berechnet
21,91
nicht berechnet
597.137,20
597.137,20
344,97
344,97
87.851,86
87.851,86
50,75
50,75
Einnahmen pro Fall (bezogen auf 1731 Fälle) in EUR
Einnahmen pro Tag und Fall (bezogen auf 1731 Fälle) in EUR
Anteil der Einnahmen nach DRG-Kostenmatrix für Diagnostik (7-11) – alle Fälle
Anteil der Einnahmen nach DRG-Kostenmatrix für Diagnostik (7-11) – pro Fall
Anteil der Einnahmen nach DRG-Kostenmatrix für Diagnostik (7-11) – in %
Kosten der erfaßten diagnostischen Leistungen – alle Fälle (1731)
1731
Kosten der erfaßten diagnostischen Leistungen – alle Fälle Mittelwert (n=1731)
Radiologische Leistungen – Kostenstellengruppe 9 – MRT, CT, Röntgen-Untersuchungen, PET **
Kosten – Radiologie – nur Fälle mit radiologischen Leistungen (n=1731)
Kosten – Radiologie – Durchschnitt pro Fall (n=1731)
Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 9 – alle Fälle (n=1731)
218.215,71
nicht berechnet
126,36
nicht berechnet
Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 9 – Durchschnitt pro Fall (n=1731)
Sonstige diagnostische und therapeutische Leistungen – Kostenstellengruppe 11 – Sonographie, EEG, Echo, Nuklearmedizin **
Kosten – sonstige diag. & therap. Leistungen – alle Fälle (n=1731)
41.311,12
Kosten – sonstige diag. & therap. Leistungen – Durchschnitt pro Fall (n=1731)
Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 11 – alle Fälle (n=1731)
41.311,12
23,87
23,87
336.727,99
nicht berechnet
194,98
nicht berechnet
Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 11 – Durchschnitt pro Fall (n=1731)
Endoskopische Leistungen – Kostenstellengruppe 8 – Alle Endoskopien in einem endoskopischen Eingriffsraum **
Kosten – Endoskopie – alle Fälle mit Endoskopie (n=1731)
1.451,37
Kosten – Endoskopie – Durchschnitt pro Fall (n=1731)
Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 8 – alle Fälle (n=1731)
1.451,37
0,84
0,84
39.542,30
nicht berechnet
22,84
nicht berechnet
Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 8 – Durchschnitt pro Fall (n=1731)
Kardiologische Leistungen – Kostenstellengruppe 7 – Alle invasiven kardiologischen Untersuchungen
Kosten – Kardiologische Leistungen – alle Fälle (n=1731)
0,00
0,00
Labor Leistungen – Kostenstellengruppe 10 – Routinelabor, Mikrobiologie, Histologie, Molekulargenentik, Tumordiagnostik *
Kosten – Labor – alle Fälle (n=1731) *
466.522,85
Kosten – Labor – Durchschnitt pro Fall (n=1731) *
Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 8 – alle Fälle (n=1731)
269,51
269,51
907.158,67
nicht berechnet
524,07
nicht berechnet
Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 8 – Durchschnitt pro Fall (n=1731)
*
466.522,85
In den Kosten für die Laborleistungen sind keinerlei Routinelaborleistungen wie Blutbild, Elektrolyte, C-reaktives Protein,
Transaminasen, Retentionsparameter, Enzyme wie alpha-Amylase, Lipase und CK oder Blutgasanalysen eingeflossen. Auch
routinemäßige Laboruntersuchungen des Urins oder des Liquors sind nicht erfaßt. Die aus diesen nicht berücksichtigen
Leistungen resultierenden Kosten sind den bisher kalkulierten hinzuzufügen. Dies dürfte zu einer signifikanten Erhöhung der
Laborkosten pro Fall führen.
** Etwaig zur Durchführung der Untersuchung notwendige Sedierungen in ständiger ärztlicher Begleitung sind nicht berücksichtigt.
Aufwendungen für abgebrochene oder nicht-durchführbare Untersuchungen (z. B. Unruhe eines kleinen Kindes trotz
durchgeführter Sedierungsmaßnahmen oder Ablehnung von Sedierungsmaßnahmen durch die gesetzlich Sorgeberechtigten nach
erfolgter Aufklärung) sind ebenfalls nicht berücksichtigt.
Tabelle 22: DRG-Kenndaten Einzelfallanalyse – Fälle mit erfaßten Leistungen (n=959)
Parameter / Kenngröße
Wert 2005
Wert 2004
Anzahl vollstationäre Behandlungsfälle
959
959
DRG-Fälle (Fälle entsprechend KHEntG), inklusive Überlieger 2003 & einige 2005
959
959
1.912,049
1.912,049
Case-Mix (CM)
Parameter / Kenngröße
Wert 2005
Case-Mix-Index (CMI)
Einnahmen (bei Base-rate bzw. Basisfallpreis von 2.900 EUR) in EUR
1,994
5.544.940,68
5.544.940,68
Einnahmen pro Fall in EUR
Anteil der Einnahmen nach DRG-Kostenmatrix für Diagnostik (7-11) – alle Fälle
5.782,00
5.782,00
1.150.182,56
nicht berechnet
1.265,33
nicht berechnet
21,91
nicht berechnet
597.137,20
597.137,20
622,67
622,67
87.851,86
87.851,86
264,61
264,61
218.215,71
nicht berechnet
233,17
nicht berechnet
Anteil der Einnahmen nach DRG-Kostenmatrix für Diagnostik (7-11) – pro Fall
Anteil der Einnahmen nach DRG-Kostenmatrix für Diagnostik (7-11) – in %
Kosten der erfaßten diagnostischen Leistungen – alle erfaßten Fälle (n=959)
Wert 2004
1,994
Kosten der erfaßten diagnostischen Leistungen – alle erfaßten Fälle Durchschnitt
Radiologische Leistungen – Kostenstellengruppe 9 – MRT, CT, Röntgen-Untersuchungen, PET **
Kosten – Radiologie – nur Fälle mit radiologischen Leistungen (n=332)
Kosten – Radiologie – Durchschnitt pro Fall (n=332)
Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 9 – nur Fälle mit Leistungen (n=332)
Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 9 – Durchschnitt pro Fall (n=332)
Sonstige diagnostische und therapeutische Leistungen – Kostenstellengruppe 11 – Sonographie, EEG, Echo, Nuklearmedizin **
Kosten – sonstige diag. & therap. Leistungen – nur Fälle mit Leistungen (n=491)
41.311,12
41.311,12
Kosten – sonstige diag. & therap. Leistungen – Durchschnitt pro Fall (n=491)
84,14
84,14
Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 11 – nur Fälle mit Leistungen (n=491)
336.727,99
nicht berechnet
343,89
nicht berechnet
Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 11 – Durchschnitt pro Fall (n=491)
Endoskopische Leistungen – Kostenstellengruppe 8 – Alle Endoskopien in einem endoskopischen Eingriffsraum **
Kosten – Endoskopie – nur Fälle mit Endoskopie (n=23)
1.451,37
Kosten – Endoskopie – Durchschnitt pro Fall (n=23)
Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 8 – nur Fälle mit Leistungen (n=23)
1.451,37
63,10
63,10
39.542,30
nicht berechnet
72,15
nicht berechnet
Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 8 – Durchschnitt pro Fall (n=23)
Kardiologische Leistungen – Kostenstellengruppe 7 – Alle invasiven kardiologischen Untersuchungen
Kosten – Kardiologische Leistungen – nur Fälle mit kardiolog. Leistung (n=0)
0,00
0,00
Labor Leistungen – Kostenstellengruppe 10 – Routinelabor, Mikrobiologie, Histologie, Molekulargenentik, Tumordiagnostik *
Kosten – Labor – nur Fälle mit Laborleistungen (n=652) *
466.522,85
Kosten – Labor – Durchschnitt pro Fall (n=652) *
Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 8 – nur Fälle mit Leistungen (n=652)
524,67
524,67
907.158,67
nicht berechnet
715,53
nicht berechnet
Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 8 – Durchschnitt pro Fall (n=652)
*
466.522,85
In den Kosten für die Laborleistungen sind keinerlei Routinelaborleistungen wie Blutbild, Elektrolyte, C-reaktives Protein,
Transaminasen, Retentionsparameter, Enzyme wie alpha-Amylase, Lipase und CK oder Blutgasanalysen eingeflossen. Auch
routinemäßige Laboruntersuchungen des Urins oder des Liquors sind nicht erfaßt. Die aus diesen nicht berücksichtigen
Leistungen resultierenden Kosten sind den bisher kalkulierten hinzuzufügen. Dies dürfte zu einer signifikanten Erhöhung der
Laborkosten pro Fall führen.
** Etwaig zur Durchführung der Untersuchung notwendige Sedierungen in ständiger ärztlicher Begleitung sind nicht berücksichtigt.
Aufwendungen für abgebrochene oder nicht-durchführbare Untersuchungen (z. B. Unruhe eines kleinen Kindes trotz
durchgeführter Sedierungsmaßnahmen oder Ablehnung von Sedierungsmaßnahmen durch die gesetzlich Sorgeberechtigten nach
erfolgter Aufklärung) sind ebenfalls nicht berücksichtigt.
C.1.B.4.a
Subgruppe der initialen Erkrankungsfälle - Einzelfallkostenanalyse
Aus den zuvor dargestellten Ergebnissen und den zugrundeliegenden Datensätzen von
vollstationären Behandlungsfällen wurden nachfolgend die isoliert, welche die Charakteristika
eines initialen Erkrankungsfalls bzw. eine Neudiagnose eines Rezidivs aufwiesen.
Die anhand dieses Datenmaterials zu testende Hypothese lautet: diese Fälle werden mit dem
DRG-System 2005 unterfinanziert hinsichtlich ihrer Kosten, wobei die Kosten sich hier auf
die Sachleistungen und Kosten von diagnostischen Leistungen beziehen. Die Kosten von
Unterbringung, Medikation etc. bleiben hier außen vor.
Tabelle 23: DRG-Kenndaten Einzelfallanalyse – Fälle mit initialer Diagnostik (n=100)
Parameter / Kenngröße
Anzahl vollstationäre Behandlungsfälle
Wert 2005
Wert 2004
100
100
Parameter / Kenngröße
Wert 2005
Wert 2004
DRG-Fälle (Fälle entsprechend KHEntG), inklusive Überlieger 2003 & einige 2005
Case-Mix (CM)
Case-Mix-Index (CMI)
Einnahmen (bei Base-rate bzw. Basisfallpreis von 2.900 EUR) in EUR
Einnahmen pro Fall in EUR
100
100
378,750
376,568
3,787
3,766
1.098.374,72
1.092.047,20
10.983,75
10.920,47
230.014,51
nicht berechnet
Anteil der Einnahmen nach DRG-Kostenmatrix für Diagnostik (7-11) – pro Fall
2.300,15
nicht berechnet
Kosten der erfaßten diagnostischen Leistungen – alle erfaßten Fälle (n=100)
223.549,29
223.549,29
2.235,49
2.235,49
37.305,62
37.305,62
Anteil der Einnahmen nach DRG-Kostenmatrix für Diagnostik (7-11) – alle Fälle
Kosten der erfaßten diagnostischen Leistungen – alle erfaßten Fälle Durchschnitt
Radiologische Leistungen – Kostenstellengruppe 9 – MRT, CT, Röntgen-Untersuchungen, PET **
Kosten – Radiologie – nur Fälle mit radiologischen Leistungen (n=76)
Kosten – Radiologie – Durchschnitt pro Fall (n=76)
Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 9 – nur Fälle mit Leistungen (n=76)
Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 9 – Durchschnitt pro Fall (n=76)
490,86
490,86
30.600,00
nicht berechnet
402,63
nicht berechnet
Sonstige diagnostische und therapeutische Leistungen – Kostenstellengruppe 11 – Sonographie, EEG, Echo, Nuklearmedizin **
Kosten – sonstige diag. & therap. Leistungen – nur Fälle mit Leistungen (n=88)
15.228,44
15.228,44
Kosten – sonstige diag. & therap. Leistungen – Durchschnitt pro Fall (n=88)
173,05
173,05
Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 11 – nur Fälle mit Leistungen (n=88)
42.940,19
nicht berechnet
487,96
nicht berechnet
Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 11 – Durchschnitt pro Fall (n=88)
Endoskopische Leistungen – Kostenstellengruppe 8 – Alle Endoskopien in einem endoskopischen Eingriffsraum **
Kosten – Endoskopie – nur Fälle mit Endoskopie (n=2)
116,58
116,58
Kosten – Endoskopie – Durchschnitt pro Fall (n=2)
58,29
58,29
Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 8 – nur Fälle mit Leistungen (n=2)
27,42
nicht berechnet
Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 8 – Durchschnitt pro Fall (n=2)
13,71
nicht berechnet
Kardiologische Leistungen – Kostenstellengruppe 7 – Alle invasiven kardiologischen Untersuchungen
Kosten – Kardiologische Leistungen – alle Fälle (n=0)
0,00
0,00
Labor Leistungen – Kostenstellengruppe 10 – Routinelabor, Mikrobiologie, Histologie, Molekulargenentik, Tumordiagnostik
Kosten – Labor – alle Fälle (n=93) *
Kosten – Labor – Durchschnitt pro Fall (n=93) *
Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 8 – alle Fälle (n=100)
Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 8 – Durchschnitt pro Fall (n=100)
*
170.898,65
170.898,65
1.837,62
1.837,62
142.126,13
nicht berechnet
1.421,26
nicht berechnet
In den Kosten für die Laborleistungen sind keinerlei Routinelaborleistungen wie Blutbild, Elektrolyte, C-reaktives Protein,
Transaminasen, Retentionsparameter, Enzyme wie alpha-Amylase, Lipase und CK oder Blutgasanalysen eingeflossen. Auch
routinemäßige Laboruntersuchungen des Urins oder des Liquors sind nicht erfaßt. Die aus diesen nicht berücksichtigen
Leistungen resultierenden Kosten sind den bisher kalkulierten hinzuzufügen. Dies dürfte zu einer signifikanten Erhöhung der
Laborkosten pro Fall führen.
** Etwaig zur Durchführung der Untersuchung notwendige Sedierungen in ständiger ärztlicher Begleitung sind nicht berücksichtigt.
Aufwendungen für abgebrochene oder nicht-durchführbare Untersuchungen (z. B. Unruhe eines kleinen Kindes trotz
durchgeführter Sedierungsmaßnahmen oder Ablehnung von Sedierungsmaßnahmen durch die gesetzlich Sorgeberechtigten nach
erfolgter Aufklärung) sind ebenfalls nicht berücksichtigt.
Die Kalkulation der Daten ergibt erhebliche Differenzen zwischen den einzelnen
Kostenstellengruppen und der damit nominell zu repräsentierenden Kosten in einer
pädiatrisch-onkologischen Population.
– Kardiologische Leistungen (hier: Leistungen im Herzkatheterlabor) werden in einer
pädiatrisch hämatologisch-onkologischen Fallpopulation extrem selten oder gar nicht
in Anspruch genommen.
– Die mittels der Laborleistungen (Kostenstellengruppe 10) nominell zu
repräsentierenden Kosten übersteigen bereits ohne Berücksichtigung der
routinemäßigen Labordiagnostik die anteilig ausgewiesenen Aufwendungen. Rechnet
man die routinemäßigen Laborleistungen grob mit ein, so ergibt sich ein deutliches
Defizit zwischen der anteilig vorgehaltenen Summe zur Kostendeckung einerseits und
den in realitas entstandenen Kosten andererseits. Dies ist insbesondere unter der
–
–
–
–
–
Gegebenheit von besonderer Bedeutung, als daß gerade zu Beginn einer Diagnostik
und/oder Behandlung mehr Laborwerte im Sinne eines Routinelabors erforderlich sind
und durchgeführt werden als im weiteren Verlaufe der Behandlung in relativ
„stabileren“ Erkrankungssituationen. Die Notwendigkeit der intensiven Überprüfung
der körperlichen Belastungsfähigkeit von Patienten im Rezidivfalle nach zuvor
stattgehabter multimodaler antineoplastischer Behandlung weist in die gleiche
Richtung.
Die in der sehr heterogenen Kostenstellengruppe 11 unter dem Begriff sonstige
diagnostische und therapeutische Leistungen subsumierten Kosten sind in der
Kumulation und im Durchschnitt deutlich niedriger als die anteilig zur Deckung dieser
Kosten in der DRG-Kalkulation ausgewiesenen Beträge. Zu berücksichtigen ist hierbei
allerdings die recht „defensive“ Kostenzuweisung für die sonographischen Verfahren –
insbesondere bei kleinen Kindern. Vgl. hierzu die aufgelisteten Kosten in der Tabelle
12.
Die in der ebenfalls etwas heterogenen (die PET wird als radiologische Leistung
aufgefaßt) Kostenstellengruppe 9 unter dem Begriff Radiologie subsummierten Kosten
übersteigen die anteilig die in DRG-Kalkulation vorgesehenen Beträge sowohl in
Summe als auch im Durchschnitt. Die Kosten in der Kostenstellengruppe 9
Radiologie könnten dabei noch höher ausfallen, wenn aus strahlenschutzrechtlichen
Erwägungen die Benutzung der Computertomographie im weiteren Verlauf
insbesondere bei kleinen Kindern konsekutiv minimiert wird, sofern gleichzeitig
schnellere MR-Untersuchungen mittels neuerer Technik ermöglicht werden. Erheblich
schwerwiegender als nicht ausgewiesener Kostenfaktor dürfte die Tatsache sein, daß
die sehr viele MR-Untersuchungen infolge ihrer aktuellen Dauer bei Kindern mit Alter
von weniger als 6 Jahren eine Sedierung mit ständiger ärztlicher Anwesenheit
erfordern; de facto alle MR-Untersuchungen benötigen eine solche Sedierung, sofern
die Kinder jünger als 3 Jahre sind. Die breite Anwendung der MRT ergibt sich aus
strahlenschutzbedingten Erwägungen betreffend kleine und sehr kleine Kinder.
Insgesamt ist hinsichtlich der aggregierten Kostenstellengruppen 7-11 im Vergleich zu
den real anfallenden Kosten (bei fortgesetzter Nicht-Berücksichtigung von
routinemäßiger Labordiagnostik, Sedierung etc.) ein leichtes Plus der repräsentativ
eingesetzten anteiligen Geldmittel entsprechend der DRG-Kalkulation zu konstatieren.
Dieses Plus wird aber nur dann erreicht, sofern eine „Quersubventionierung“ zwischen
den einzelnen Kostenstellengruppen angenommen werden kann. In den dargestellten
Fällen mit initialer Diagnostik gleichen insbesondere die Überschüsse der
Kostengruppe 11 (sonstige diagnostische und therapeutische Maßnahmen) die
Defizite der Kostengruppen 9 und 10 aus.
Unter dem Gesichtspunkt der Sachgerechtigkeit und der anzustrebenden
größtmöglichen Übereinstimmung zwischen DRG-Kalkulationsmatrix und den real
anfallenden Kosten ist eine Redistribution von zur Deckung von Kosten vorgehaltenen
anteiligen Finanzmitteln überlegenswert.
Ein substantielles Manko der Kostenkalkulation ist die fehlende Berücksichtigung der
referenzradiologischen, -histologischen oder –molekulargenetischen Diagnostik,
welche bevorzugt von onkologischen Schwerpunktzentren mit frequentem und
intensivem Anschluß an multizentrische Behandlungsstrategien bzw. –protokolle
durchgeführt wird. Bei der bisherigen Kalkulationsmatrix werden diese Kosten anteilig
auf alle Krankenhäuser oder medizinischen Einrichtungen umgelegt, welche eine DRG
mit hämatologisch-onkologischer Relevanz in Ansatz bzw. zur Abrechnung bringen.
Da andere Gewichtungsfaktoren, welchen diesen Qualitätsstandard fördern wie
beispielsweise unterschiedliche Relativgewichte oder Umlagefinanzierung zur
Vorhaltung von Einrichtungen der Maximal- und Supermaximalversorgung nicht
eingesetzt werden sollen bzw. bis dato nicht zum Einsatz gekommen sind, ist eine
Redistribution von Finanzmitteln zur Aufrechterhaltung dieser qualitativ höherwertigen
Versorgungsstruktur sinnvoll.
C.2
Mögliche Lösungsansätze
C.2.A
Allgemeine Überlegungen – Lösungsansätze en Gros
Prinzipiell können im Rahmen des DRG-Systems zwei hauptsächliche Redistributionswege
mit untergeordneten Varianten von Finanzmittel beschritten werden:
1. Schaffung einer entsprechend bewerteten DRG
a. Schaffung einer Basis-DRG - unifiziert ohne Unterteilung
b. Schaffung einer Basis-DRG – mit Unterteilung in einzelne DRGs
c. (Re-) Splitting bestehender Basis-DRG anhand o. g. Zielsetzung
2. Schaffung eines Zusatzentgeltes für o. g. Zielsetzung
Alle vorgenannten Redistributionswege haben Vor- und Nachteile – auf diese wird in den
entsprechenden, nachfolgenden Abschnitten eingegangen.
C.2.B
Identifikatoren von Behandlungssituationen wie initiale Erkrankung
Allen Redistributionswegen gemein ist die Notwendigkeit von Identifikatoren einer Diagnostikund/oder Behandlungssituation einer Erstmanifestation einer onkologischen und/oder
hämatologischen Erkrankung bzw. eines Rezidivs oder Zweitmalignoms. Unbesehen des im
Falle einer Konsentierung hinsichtlich der Redistribution von Finanzmitteln müssen die
„Empfänger“ auf fallbezogener Ebene identifizierbar sein. Wie bereits in C.2.A angeschnitten,
ist eine strukturbezogene Finanzierung ohne Rückgriff auf Falldaten nicht vorgesehen bzw.
angestrebt (differenzierte Relativgewichte oder Umlagefinanzierungsverfahren). Fallbezogene
Identifikatoren müssen die vorbeschriebenen Eigenschaften einer hohen Trennschärfe, einer
geringen „Mißbrauchsanfälligkeit“ und einer hohen Spezifität aufweisen. Sie müssen im
Rahmen der Kodekataloge ICD10-GM2006 und OPS2006 realisierbar sein. Mit der
Einführung von „Komplex-Kodes“ wie beispielsweise der Kode 1-91 des OPS2005 –
Diagnostik bei chronischen Schmerzzuständen – sind Identifikatoren in den OPS2005
eingeführt worden, denen multiple Parameter mit Notwendigkeit zu deren Erfüllung zugrunde
liegen. In diesem Kode 1-91 wird sogar eine Struktureigenschaft zur Voraussetzung für die
Anwendung des Kodes festgelegt – die Notwendigkeit der Existenz der Zusatzqualifikation
„Spezielle Schmerztherapie“ ist festgeschrieben. Solche „Komplex-Kodes“ sind auch
erforderlich, um mit ausreichender Trennschärfe, Spezifität und Mißbrauchsimmunität eine
Erkrankungssituation wie Neuerkrankung und/oder Rezidiv einer hämatologischen und/oder
onkologischen Erkrankung zu beschreiben. Des weiteren ist die Notwendigkeit solcher
„Komplex-Kodes“ unter okönomischer Betrachtungsweise ebenfalls gegeben. Bei Betrachtung
der Kostenstruktur wie bereits dargelegt erscheint eine Identifikation über multiple Faktoren,
welche unterschiedliche Gruppen von Kostenblöcken (oder auch Kostenartgruppen)
repräsentieren notwendig.
C.2.C
Identifikatoren von Leistungen
Neben bereits kodierbaren Leistungen wie MRT, Endoskopie, PET und CT zeigt die
Einzelfallanalyse auch aufwands- und kostenintensive Leistungen auf, welche zur Zeit im
OPS2005 Katalog nicht erfaßt sind. Beispiele: Molekulargenetische Markeranalysen bei
Malignomen, Durchflußzytometrie. Diese können, müssen aber nicht zwangsläufig durch
entsprechende OPS2005 Kodes identifizierbar sein. Die Definition von Untersuchungen (wie
die letztbenannten) könnte allerdings ermöglichen, die Eigenschaft der komplexen Diagnostik
bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen als Funktion des G-DRG Systems
zu definieren und somit die Erwirkung zu automatisieren.
C.2.C.1
GPOH-Bemühungen zur initialen Diagnostik 2004 und 2005
Der bereits 2004 und 2005 seitens der GPOH eingebrachte Vorschlag einer neu zu
schaffenden DRG für die initiale Erkrankungssituation ist beispielsweise daran gescheitert
bzw. seitens des InEK als nicht durchführbar charakterisiert worden, weil die Trennschärfe
bzw. Identifikationsgüte dieses Vorschlages zu gering war. Er basierte auf der allein mittels
vorhandener OPS-Kodes vorzunehmenden Identifikation von Fällen durch Erreichen
bestimmter Mindestzahlen bei gleichzeitigem Vorhandensein bestimmter Diagnosekodes.
Essentieller Bestandteil des Vorschlages war, daß mindestens ein Kode aus der
Diagnosenliste mit mindestens 3 Kodes aus der Prozedurenliste in einem vollstationären
Behandlungsfall vorkommen muß, um den „Tatbestandteil“ der initialen Diagnostik einer
primären Erkrankung oder eines Rezidivs zu erfüllen. Bei Überprüfung dieses Vorschlags
anhand der zugrundeliegenden Falldatenbank der Kinderonkologie des Universitätsklinikums
Düsseldorf konnte folgendes Ergebnis konstatiert werden:
Tabelle 24: Erkennungsquoten-Analyse - GPOH-Vorschlag 2004-2005
Diagnosen
Prozeduren
Minimale Anzahl
Minimale Anzahl
1
0
91 / 96 (95%)
nicht berechnet (>500/1731)
nicht berechnet
1
1
79 / 96 (82%)
410 / 1731 (24%)
79 / 1731 (5%)
1
2
70 / 96 (72%)
172 / 1731 (10%)
70 / 1731 (4%)
1
3
58 / 96 (60%)
107 / 1731 (6%)
58 / 1731 (3%)
*
Erkennungsquote [%]
Ersterk./Rezidiv [n=96] *
alle Fälle [n=1731]
alle mit Marker **
Da diese Analyse an der noch im Aufbau befindlichen Datenbank durchgeführt wurde, war die Anzahl der Fälle i. S. e. initialen
Erkrankung oder eines Rezidivs 96. Bei Endauswertung (=aktueller Stand) ist die entsprechende Anzahl 100.
** Anwendung der minimalen Anzahlen von Diagnosen und Prozeduren mit Zusatz eines Markers, hier die manuelle Festlegung
eines Falles als Fall mit initialer Diagnostik oder Rezidiv. Dieser Marker kann auch durch einen Kode oder eine Kodekombination
repräsentiert werden (sowohl ICD10 als auch OPS oder beide in Kombination).
Die Erkennungsquotenanalyse (Tabelle 24) zeigt eine hohe Identifikatorwirkung des
Vorschlages an der positiv selektierten Gruppe von Fällen mit initialer Diagnostik und/oder
Rezidiv. Wird die Bezuggröße jedoch auf die gesamte Fallanzahl geändert (hier 1731), so
sinkt die Erkennungsquote relativ betrachtet ab. Die Spezifität ist jedoch massiv
verschlechtert, da enorm viele Fälle identifiziert werden, welche nicht in einer Situation der
initialen Diagnostik und/oder Rezidiv befindlich sind. Erst durch Zusatz eines „Markers“ als
Surrogat für einen entsprechenden Kode zwecks Identifikation der Behandlungssituation
verbessert sich die Spezifität des Vorschlags deutlich. Aber auch hier kommt es noch in
signifikantem Ausmaß zur falsch-positiven Erkennung von Behandlungsfällen als initialer
Erkranungs- oder Rezidivfall.
Schlußfolgernd für die Konzeption eines Markerkodes kann somit festgehalten werden, daß
die Spezifität für die Erkennung von Erkrankungssituationen wie vorbeschrieben über den
„Marker-Kode“ erfolgen muß. Die alleinige – wenn auch sicherlich einfachere – Identifikation
mittels quantitativer Limits von bestehenden Prozeduren und Diagnosen - schlägt fehl,
gemessen am gesetzten Ziel unter besonderer Würdigung der Kostenanalyseergebnisse.
Unter kostenhomogenisierenden Gesichtspunkten ist die alleinige Summation von z. T. sehr
unterschiedlich aufwendigen Prozeduren als nachteilig und nicht zielführend anzusehen. Als
Resultat würden erneut sehr inhomogene medizinökonomische Gruppen resultieren, oder es
müßte alternativ eine anhand der einzelnen Diagnosen bzw. Diagnosegruppen (beispielsweise
bösartige Knochentumoren) definierte Minimalquantifizierung greifen. Eine unter
Kostengesichtpunkten gewichtete Mengenlimitierung bzw. –quantifizierung erscheint hier als
besserer Weg zur Abbildung der Kosten- und somit Behandlungs- und Diagnostikrealität.
C.3
Kodeseitige
Definition
von
Identifikatoren
einer
Erkrankungssituation wie Neuerkrankung und/oder Rezidiv
Die Überlegungen und Erkenntnisse aus C.2 sind in die Definition und Kreation der
nachfolgenden Identifikatoren (=Kodes) eingeflossen. Ziele dabei waren:
1. Hohe Spezifität für die Erkrankungssituation initial und/oder Rezidiv
2. Hohe Spezifität für den Diagnostikaufwand
3. Möglichst realitätsnahe Repräsentanz der Kosten bzw. Kostengruppen
4. Maximale Absicherung gegen mißbräuchlichen Gebrauch
5. Anreiz zur Unterhaltung, Ausbau und Aufbau qualitativ höherwertiger Behandlungsund Diagnostikstrukturen
Zur Erfüllung der Bedingung 1 wäre die Einführung eines Diagnosekodes für initiale
Erkrankungssituationen bzw. Rezidive im Rahmen des ICD10 ausreichend, wie in Tabelle 24
bereits demonstriert (letzte Spalte). Nachteilig ist an diesem Vorgehen aber, daß
beispielsweise die hohen Laborkosten der initialen und rezidivierten Behandlungsfälle (jeweils
Erstmanifestation) nicht sicher zur Geltung und Entgeltung kommen. Der alleinige Rückgriff
auf Quantitäten ist auch nicht sicher förderlich und/oder zielführend im Sinne der Bedingung
5. Bedingung 4 ist durch entsprechende Kodierrichtlinien mit der Definition von Begriffen zu
gewährleisten.
Die alleinige Verwendung eines Prozedurenkodes verhält sich wie zuvor dargestellt; in diesem
Kode müßte (oder via Umweg der Kodierrichtlinien) die Erkrankungssituation definiert werden
bzw. eine Identifikation derselben durch geeignete Maßregeln gewährleistet werden.
Bedingung 5 (Qualitätsförderung) wäre ebenfalls durch entsprechende Bedingungen zu
gewährleisten. Allerdings würde im Falle der Verwendung eines Prozedurenkodes (OPS) eine
Verwerfung der Kodierungssystematik erfolgen, da Erkrankungssituationen eher dem ICD und
somit Diagnosen entsprechen (vgl. Einführung des Kodes C95.8 – Leukämie, refraktär auf
Standard-Induktionstherapie
als
Beschreibung
einer
primär
therapierefraktären
Erkrankungssituation einer Leukämie).
Aus diesen Erwägungen heraus wird sowohl ein Diagnosenkode im ICD (siehe C.5.A.1) als
auch ein Prozedurenkode im Sinne eines Komplexkodes im OPS (siehe C.5.A.1.b) definiert.
Darüber hinaus werden neue Kodierregeln im Rahmen der Deutschen Kodierrichtlinien
definiert (siehe C.5.A.2.b).
C.4
Zwischenlösungen
Bis zur Definition der nachfolgen dargestellten Kodes und daraus abgeleiteten logischen
Verknüpfungen (zwecks Verwendung im G-DRG 2006 Handbuch) wurden sukzessive
mulitple Zwischenlösungen definiert. Diese werden aus Gründen der Übersichtlichkeit hier
nicht dargestellt. Entweder wiesen die Kodes analog dem „alten“ GPOH-Vorschlag eine
unzureichende Spezifität auf (zu hohe Quote an falsch-positiv identifizierten
Behandlungsfällen) oder sie waren bei dann zureichender Spezifität für den alltäglichen
Gebrauch (Kodierung unter real-life Bedingungen) viel zu kompliziert und viel zu komplex
(beispielsweise Definition von 6 Gruppen von Untersuchungen mit mehreren
Subgruppierungen).
C.5
Lösungsvorschlag
C.5.A
Neue Kodes
C.5.A.1
ICD10-GM2006
C.5.A.1.a
Neuer Kode D91 – Erkrankungssituation bei hämatologischen und/oder onkologischen
Erkrankungen
Nachfolgender Kode beschreibt die Erkrankungssituation einer hämatologischen und/oder
onkologischen Erkrankung. Hinsichtlich der Auswahl des Kodes ist zu beachten, daß hier
bewußt Raum für in Zukunft gegebenenfalls notwendige Erweiterungen gelassen wurde, die
dann ohne logische Brüche in das System eingefügt werden können. Zur Konzeption bzw.
Ausführungen nachfolgend stichpunktartig die Beweggründe:
1.
Diagnosenbeschränkung (Satz 1 Hinweis). Eine Limitierung auf den Kodebereich C, D sowie
den Kode Z03.1 des ICD10 gewährt die beste Erfassung von Erkrankungen, welcher einer
Beschreibung einer Erkrankungssituation bedürfen, ohne durch Auslassung bestimmter
Diagnosen eine negative Selektionierung vorzunehmen. Beispielsweise können Melanome,
welche lokalisiert sind (T1N0M0 oder T2N0M0) keine komplexe Diagnostik nach sich ziehen
und somit auch keine Beschreibung der Erkrankungssituation erfordern (mit Maßgabe der
Identifikation des Aufwands an Diagnostik). Wenn der gleiche Fall (T1) sich mit N1M1
manifestiert, wird der diagnostische Aufwand sicherlich hoch sein. Dies soll dann dargestellt
werden können, auch via der Erkrankungssituation. Gleichsinniges gilt beispielsweise für die
aplastischen Anämien in Abgrenzung zu myelodysplastischen Syndromen oder akuten
myeloischen Leukämien (wenn letztere der primäre Verdacht sind) oder in der pädiatrischen
Hämatologie und Onkologie besonders bedeutsam, die Histiozytosen, insbesondere auch die
nicht-malignen unter D76.-.
2.
Definition Zeitpunkt Erstmanifestation/Rezidiv (Satz 2 Hinweis). Dies soll einen Mißbrauch
durch Einrichtungen verhindern, welche partiell diagnostischen Aufwand betreiben, dann aber
den Patienten mit eben diesem partiellen diagnostischen Aufwand an ein
Schwerpunktzentrum verlegen. In letzterem werden dann oft auch Referenzbegutachtungen
veranlaßt, welche kostentreibend wirken. Die Nicht-Ausführung des Begriffs Therapieplan soll
ausdrücklich auch definierte (via Therapieprotokoll) watch-and-wait Strategien ermöglichen
bzw. diese nicht ausschließen. Beispiele: low-risk MDS im Alter, Neuroblastome im Alter <1
Jahr, good-risk Keimzelltumoren. Diese Definiton findet sich auch in einer neuen
Kodierrichtlinie (siehe C.5.A.2.b) als Gewährleistung einer inhaltlichen Kohärenz zwischen
Kodierrichtlinien und Kodekatalog.
3.
Definition Remission/Rezidiv: Diese wird hier bewußt nicht vorgenommen – vielmehr soll
analog dem klinischen Alltag die Definition der jeweiligen Behandlungsprotokolle zum Tragen
kommen. Diese Definiton findet sich auch in einer neuen Kodierrichtlinie (siehe C.5.A.2.b) als
Gewährleistung einer inhaltlichen Kohärenz zwischen Kodierrichtlinien und Kodekatalog.
4.
Definition Progress: Diese dient als Abgrenzung zum Rezidiv.
5.
Aufteilung in Unterkodes (4. Stelle im Kode). Eine Unterteilung zwischen Erster Erkrankung,
Progress und Rezidiv ist wohl das Minimum. Um einer später ggf. erforderlichen weiteren
Differenzierung Raum zu geben und sog. „Kodesprünge“ zu vermeiden, sind Platzhalter
ausgewiesen. Hinsichtlich der Identifikation von besonders schwerwiegend erkrankten
Patienten (im Sinne von multiplen Rezidiven) und der kodeseitigen Dokumentation einer
solchen besonderen Situation ist eine Aufdifferenzierung nach der Anzahl von Rezidiven
sicherlich sinnvoll.
6.
Aufteilung in Unterkodes (5. Stelle im Kode). Das Minimum sollte hier die Unterteilung
zwischen Erstmanifestation und palliative Situation sein. Letzere a) zur sicheren Identifikation
einer solchen und b) als Abgrenzung zur ersteren entsprechend dem eher hohen Aufwand im
ersteren und niedrigeren Aufwand im letzteren Fall (was nicht bedeuten soll, Palliativpatienten
seien nicht aufwendig – vgl. Personalbedarf von stationären Palliativeinrichtungen). Für
weitere ggf. notwendige Differenzierungen sind Platzhalter reserviert; Kodesprünge sollen
somit vermieden werden. Die weitere Unterteilung beispielsweise in Intensivtherapie,
Dauertherapie, Beobachtung und/oder Nachsorge erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt
nicht notwendig. Für eine trennscharfe Definition solcher Zeitpunkte fehlen zur Zeit auch die
entsprechenden validen Daten.
7.
Inklusivum: Zweitmalignome. Diese sollten so behandelt werden wie die erste (differente)
maligne Erkrankung.
8.
Selbstverständlich sollte der Kode D91.9 nicht zur einer entgeltmodifizierenden Wirkung
führen. Die Erkrankungssituation sollte spätestens zum Zeitpunkt der Entlassung und somit
abschließenden Kodierung bekannt sein.
9.
In Weiterführung des Gedankens von Punkt 8 sollten folgende Kodes eher eine
entgeltsteigernde Wirkung besitzen (positives Splitkriterium, Triggerkode für Zusatzentgelt):
D91.00, D91.10, D91.60, D91.80. Die verbleibenden Kodes sollten per se keine
entgeltsteigernde Wirkung besitzen bzw. aufweisen.
D91.- Erkrankungssituation einer
Krankheit (Neubildung)
Hinweis:
hämatologischen
und/oder
onkologischen
Die Erkrankungssituation bezieht sich immer auf eine Diagnose aus den Bereichen C und D des
ICD10 GM2006. Ein Code aus den Bereichen C und D oder der Kode Z03.1 muß zwingend angegeben
werden.
Die Erstmanifestation und/oder Rezidiv einer hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankung
ist der Zeitraum der stationären Behandlung, welcher a) die Stellung einer Diagnose und b) die
dokumentierte Festlegung eines Therapieplans bezüglich der Erkrankung in einer einzelnen
Einrichtung umfaßt.
Die Definition von Erkrankung, Rezidiv und Remission ist dem entsprechenden Therapieprotokoll der
zutreffenden hämatologischen oder onkologischen Erkrankung zu entnehmen. Remission im
Zusammenhang mit diesem Kode bedeutet immer Vollremission oder komplette Remission. Ein
Progress ist ein Fortschreiten einer hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankung ohne
Erreichen einer Vollremission.
Inklusive: Zweitmalignome.
D91.0D91.00
Erste Erkrankung
Erste Erkrankung – Erstmanifestation
D91.01 bis D91.06
Platzhalter für etwaige spätere Differenzierungen
D91.07
Erste Erkrankung – Palliative Situation
D91.09
Erste Erkrankung – o. n. A.
D91.1 bis D91.5
D91.6-
Platzhalter für etwaige spätere Differenzierungen
Progress
D91.60
Progress – Erstmanifestation
D91.61 bis D91.66
Platzhalter für etwaige spätere Differenzierungen
D91.67
Progress – Palliative Situation
D91.69
Progress – o. n. A.
D91.8-
Rezidiv o. n. A.
D91.80
Rezidiv o. n. A. – Erstmanifestation
D91.81 bis D91.86
D91.87
D91.89
D91.9
Platzhalter für etwaige spätere Differenzierungen
Rezidiv o. n. A. – Palliative Situation
Rezidiv o. n. A. – o. n. A.
Erkrankungssituation o. n. A.
C.5.A.1.b
Status im G-DRG 2006 System
Dieser Vorschlag wurde nicht umgesetzt.
C.5.A.2
OPS2006
C.5.A.2.a
1-950 – Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen
Nachfolgender Kode beschreibt die komplexe Diagnostik einer hämatologischen und/oder
onkologischen Erkrankung. Er ist als „Komplex-Kode“ aufgebaut (analog 1-91 u. ä.). Zur
weiteren Konzeption bzw. Ausführungen nachfolgend stichpunktartig die Beweggründe:
1.
Hinweis zu 1-95. Da auch bei anderen Erkrankungen komplexe diagnostische Aufwendungen
zum Tragen kommen können bzw. von Bedeutung sind (vgl. chronisch-neurologische
Erkrankungen, angeborene Stoffwechselerkrankungen etc.), sollte der Kode 1-95 eine neue
Klasse von komplexen diagnostischen Vorgehensweisen ermöglichen (neben den bereits
bestehenden wie beispielsweise bei Spina bifida, Epilepsie, chronischen Schmerzzuständen
etc.).
2.
Satz 2 Hinweis 1-950 – 1 stationärer Aufenthalt. Diese Bedingung soll eine Akkumulation von
Leistungen aus zwei oder mehr Aufenthalten verhindern, sofern diese nicht mittels der
Bestimmungen des §2 KFPV2005 i. S. e. Fallzusammenführung rekombiniert werden. Im
wesentlichen entspricht diese Maßregel bereits bestehenden Kodierrichtlinien – zur
Verdeutlichung erfolgt dennoch eine Nennung in dieser Form an dieser Stelle.
3.
Beschränkung der Kodierfähigkeit dieses Kodes auf das gleichzeitige Vorliegen eines ICD10
Kodes aus C, D oder Z03.1. Dient der Verhinderung der mißbräulichen Kodierung.
4.
Differenzierung des Kodes 5. Stelle. Primär erscheint eine Abstufungen, welche sich über die
entsprechend dort ausgewiesenen Mindestmengen definiert, als ausreichend und zielführend.
Sofern mittels zukünftiger Kalkulationen eine weitergehende Unterteilung notwendig sein sollte,
sind entsprechende Platzhalter vorgesehen.
5.
Gruppenbildung von diagnostischen Maßnahmen. Diese basiert auf der bereits dargelegten
Kostenanalyse wie auch auf der Analyse von Untersuchungskosten, wie sie beispielsweise im
DKG-NT oder GOÄ dargelegt sind. Es wurde versucht, eine möglichst kostenhomogene
Gruppierung von Untersuchungsverfahren zu erreichen und diese gegen medizinische
Gegebenheiten zu validieren. Ziel war, eine sichere Identifikation von Behandlungsfällen zu
bewirken, welche mittels der aktuell gegebenen DRG-Kostenmatrix unterfinanziert sind.
1-95
Komplexe Diagnostik bei Erkrankungen
Hinweis:
1-950.-
Diese Prozeduren sind Sammelprozeduren bei der initialen und Verlaufsdiagnostik von Erkrankungen
mit Chronizität oder hoch-intensiver bzw. nebenwirkungsreicher Therapie.
Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und onkologischen
Erkrankungen
Hinweis:
Diese Prozedur ist eine Summenprozedur aus verschiedenen diagnostischen Maßnahmen im
Zusammenhang mit der Diagnostik einer hämatologischen und onkologischen Erkrankung. Diese
Summenprozedur weist zu erfüllende Bedingungen hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen auf.
Alle nachfolgenden Leistungen müssen innerhalb eines einzelnen stationären Aufenthaltes erbracht
werden. Eine Berücksichtigung von Prozeduren aus prä- und post-stationären sowie tagesklinischen
Aufenthalten ist dabei nicht zulässig. Ebenso wenig zulässig ist eine Berücksichtigung ambulant
erbrachter Leistungen.
Diese Prozedur darf nur dann kodiert werden, wenn gleichzeitig (= im gleichen stationären
Aufenthalt) eine Diagnose aus dem Bereich C und D oder der Kode Z03.1 des ICD-10 GM2006
verschlüsselt wird.
1-950.0
1-950.1
Platzhalter für etwaig später notwendige Differenzierungen des Codes
Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und onkologischen Erkrankungen
Hinweise: Die nachstehend genannten Bedingungen müssen erfüllt sein.
Komplexe Diagnostik einer hämatologisch-onkologischen Erkrankung - Mindestzahlen
`
`
Mindestens 1 Untersuchung aus Gruppe A
UND
Mindestens 3 Untersuchungen aus Gruppe B
Gruppe A – Untersuchungen bzw. Untersuchungskomplexe
`
Knochenmarkpunktion mit immunologischer und molekularer Markeranalyse
`
Histologie mit immunhistologischen Spezialfärbungen und Referenzbegutachtung
Gruppe B – Untersuchungen bzw. Untersuchungskomplexe
`
Magnetresonanztomographie (MRT) – mit und/oder ohne Kontrastmittel
`
Positronenemissionstomographie (PET) – mit und/oder ohne Quantifizierung
`
Computertomographie (CT) – mit Kontrastmittel
`
Szintigraphie – ausgenommen: szintigraphische Teiluntersuchungen
`
Endoskopie
1-950.2 bis 1-950.9 Platzhalter für etwaig später notwendige Differenzierungen des Codes
C.5.A.2.b
1-960 – Molekularbiologische Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen
Erkrankungen
1-96
Molekularbiologische Diagnostik bei Erkrankungen
Hinweis:
Dieser Kode umfaßt die Diagnostik bei Erkrankungen mit molekulargenetischen Methoden wie
Polymerasekettenreaktion (PCR) von Nukleinsäuren inkl. aller ihrer Variationen, In-situHybridisierungen
von
Nukleinsäuren,
Nukleinsäuresequenzierungen
und
Restriktionsfragmentlängenpolymorphismen (RFLP).
Dieser Kode ist für jede Untersuchung bzw. jede Untersuchungsserie zu kodieren.
Eine Untersuchung entspricht dabei einer Materialentnahme und nachfolgenden Zuleitung von
Material zur Untersuchung auf mindestens ein Merkmal mittels molekularbiologischer Methoden wie
vorbezeichnet.
Exklusive: Unspezifische (nicht sequenzspezifische) Nachweisverfahren für Nukleinsäuren
1-960.-
Molekularbiologische Diagnostik bei hämatologischen und/oder
onkologischen Erkrankungen
Hinweis:
Dieser Kode ist nur zu verwenden, sofern das untersuchte Merkmal oder die untersuchten Merkmale
eine gesicherte diagnostische, therapeutische oder prognostische Bedeutsamkeit haben.
1-960.0 bis 1-960.7 Platzhalter für etwaig später notwendige Differenzierungen des Codes
1-950.8
Molekularbiologische
Diagnostik
bei
hämatologischen
und/oder
onkologischen Erkrankungen, sonstige näher bezeichnete
1-950.9
Molekularbiologische
Diagnostik
bei
hämatologischen
und/oder
onkologischen Erkrankungen, ohne nähere Angaben
C.5.A.2.c
1-970 – Immunologische
Erkrankungen
1-97
Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen
Immunologische Diagnostik bei Erkrankungen
Hinweis:
Dieser Kode umfaßt die Diagnostik bei Erkrankungen mit immunologischen Methoden wie
Durchflußzytometrie, Immunhistochemie und Immunfixation von definierten antigenen Strukturen.
Dieser Kode ist für jede Untersuchung bzw. jede Untersuchungsserie zu kodieren.
Eine Untersuchung entspricht dabei einer Materialentnahme und nachfolgenden Zuleitung von
Material zur Untersuchung auf mindestens ein Merkmal mittels immunologischer Methoden wie
vorbezeichnet.
Exklusive: Unspezifische (nicht sequenzspezifische) Nachweisverfahren für Nukleinsäuren
1-970.-
Immunologische Diagnostik bei hämatologischen und/oder
onkologischen Erkrankungen
Hinweis:
Dieser Kode ist nur zu verwenden, sofern das untersuchte Merkmal oder die untersuchten Merkmale
eine gesicherte diagnostische, therapeutische oder prognostische Bedeutsamkeit haben.
1-970.0 bis 1-970.7 Platzhalter für etwaig später notwendige Differenzierungen des Codes
1-950.8
Immunologische Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen
Erkrankungen, sonstige näher bezeichnete
1-970.9
Immunologische Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen
Erkrankungen
C.5.A.2.d
Status im G-DRG System 2006
Die Vorschläge für die OPS Kodes 1-960 und 1-970 wurde nicht in das G-DRG System
2006 aufgenommen.
Der Vorschlag eines Kodes für die initiale Diagnostik von hämatologischen und onkologischen
Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen wurde modifiziert in das G-DRG System 2006
mittels der KFPV 2006 bzw. dem OPS2006-Katalog aufgenommen. Die offizielle Definition
ist wie folgt (modifizierte Darstellung zur besseren Verständlichkeit):
1-940
Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und onkologischen Erkrankungen
bei Kindern und Jugendlichen
Hinweise: Mindestmerkmale:
`
Umfassende Diagnostik im Rahmen einer initialen oder Verlaufsdiagnostik einer Erkrankung
aus dem Kapitel II oder III des ICD-10-GM
`
Alle nachfolgenden Leistungen müssen im Rahmen eines stationären Aufenthaltes erbracht
werden.
`
Dieser Kode ist nur für Patienten im Alter von unter 19 Jahren anzugeben.,
Komplexe Diagnostik einer hämatologisch-onkologischen Erkrankung - Mindestzahlen
`
`
Mindestens 1 Untersuchung aus Gruppe A
UND
Mindestens 3 Untersuchungen aus Gruppe B,
o wobei mindestens 2 Verfahren zur Anwendung kommen müssen und
o bei 2 Untersuchungen mit dem selben Verfahren muss es sich um unterschiedliche
Untersuchungsorte handeln
Gruppe A – Untersuchungen bzw. Untersuchungskomplexe
`
Knochenmarkpunktion mit immunologischer und molekularer Markeranalyse
`
Histologie mit immunhistologischen Spezialfärbungen und Referenzbegutachtung
Gruppe B – Untersuchungen bzw. Untersuchungskomplexe
`
Magnetresonanztomographie (MRT) – mit und/oder ohne Kontrastmittel
`
Positronenemissionstomographie (PET) – mit und/oder ohne Quantifizierung
`
Computertomographie (CT) – mit Kontrastmittel
`
Szintigraphie – ausgenommen: szintigraphische Teiluntersuchungen
C.5.A.3
Deutsche Kodierrichtlinien 2006 (DKR2006)
Um die mißbräuliche Verwendung der neuen Kodes zu minimieren, die Qualitätsförderung zu
steigern und die Situationsgerechtigkeit der Kodierung zu gewährleisten, sind nachfolgend
neue Kodierrichtlinien aufgeführt. Im wesentlichen entsprechen diese den Hinweisen bei den
Kodes. Zusätzlich zur Erfüllung der Zielsetzungen (siehe Absatz zuvor) werden auch
Begrifflichkeiten
definiert,
um
den
Diskussionsspielraum
und
damit
die
Interpretationsmöglichkeiten der Kodierung auf ein dann wohl nicht mehr zu verhinderndes
Minimum zu limitieren. Die Einführung dieser neuen Kodierrichtlinien ist nicht zwingend
erforderlich, in Anbetracht des steigenden Diskussionsbedarf von Definitionen zwischen
Kostenträgern und Leistungserbringern sinnvoll.
C.5.A.3.a
DKR 0220e - Erkrankungssituation bei hämatologischen und onkologischen Erkrankungen
DKR 0220e - Erkrankungssituation bei hämatologischen und onkologischen Erkrankungen
Bei allen Kodierungen von hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen (Kodebereich ICD10 GM2006 C und D oder Kode
Z03.1) in einem stationären Aufenthalt ist mittels des Kodes D91 – Erkrankungssituation bei hämatologischen und onkologischen
Erkrankungen – die Erkrankungssituation anzugeben. Der Kode D91 ist immer zusätzlich zum Kode der hämatologischen und/oder
onkologischen Erkrankung anzugeben, unbesehen ob letzterer Haupt- oder Nebendiagnose ist.
Es gelten im weiteren folgende Defintion von Begrifflichkeiten:
1. Erstmanifestation
Die Erstmanifestation ist der Zeitpunkt im Verlauf einer hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankung, zu dem die
entsprechende Diagnose (Kodebereich C und D oder Kode Z03.1 des ICD10 GM2006) gestellt wird und ein Behandlungsplan
dokumentiert festgelegt wird.
2. Rezidiv
Das Rezidiv einer hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankung (Kodebereich C und D oder Kode Z03.1 des ICD10
GM2006) wird definiert als der Zeitpunkt, an dem eine bereits vorbestehende hämatologische und/oder onkologische Erkrankung
nach einem erkrankungsfreien Intervall von mindestens 28 Tagen erneut auftritt, diagnostiziert und nachfolgend ein
Behandlungsplan dokumentiert festgelegt wird. Die Anzahl der Rezidive wird fortlaufend aufsteigend nummeriert. Die Kriterien für
ein Rezidiv müssen in einem multizentrischen Therapieprokotoll mit positivem Ethikvotum dokumentiert festgelegt sein.
3. Progress
Der Progress einer hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankung (Kodebereich C und D oder Kode Z03.1 des ICD10
GM2006) wird definiert als der Zeitpunkt, an dem eine bereits bestehende hämatologische und/oder onkologische Erkrankung
nach einem nicht erkrankungsfreien Intervall von mindestens 60 Tagen fortschreitet bzw. sich ausdehnt, diagnostiziert und
nachfolgend ein Behandlungsplan dokumentiert festgelegt wird. Die Kriterien für einen Progress müssen in einem
multizentrischen Therapieprokotoll mit positivem Ethikvotum dokumentiert festgelegt sein.
4. Palliative Situation
Die palliative Situation einer hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankung (Kodebereich C und D oder Kode Z03.1 des
ICD10 GM2006) wird definiert als der Zeitpunkt, an dem eine bereits bestehende hämatologische und/oder onkologische
Erkrankung nach einem nicht erkrankungsfreien Intervall von mindestens 60 Tagen fortschreitet bzw. sich ausdehnt,
diagnostiziert und nachfolgend ein Behandlungsplan dokumentiert festgelegt wird. Dieser Behandlungsplan muß als Zielsetzung
lediglich eine Linderung der hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankung aufweisen.
5. Referenzbegutachtung
Eine Referenzbegutachtung im Sinne dieser Kodierrichtlinie ist eine zusätzliche Untersuchung (histologisch, immunhistochemisch,
immunphänotypisch, molekulargenetisch, nuklearmedizinisch oder radiologisch) an einem durch ein multizentrisches klinisches
Therapieprotokoll mit positivem Ethikkomissionsvotum (vgl. Punkt 6) für die hämatologische und/oder onkologische Erkrankung
festgelegtem Zentrum bzw. einer Einrichtung. Sofern die Klinik zugleich auch das Referenzzentrum im Sinne des Satzes 1 ist,
kann die zusätzliche Referenzbegutachtung entfallen bzw. gilt die einfache Untersuchung entsprechend Satz 1 zugleich als
Referenzbegutachtung. Der ordnungsgemäße Versand und Eingang von Untersuchungen zur Referenzbegutachtung muß
dokumentiert sein.
6. Remission
Die Kriterien für eine Remission müssen in einem multizentrischen Therapieprokotoll mit positivem Ethikvotum dokumentiert
festgelegt sein. Mit Remission im Sinne dieser Kodierrichtlinie ist immer eine komplette oder eine Vollremission bezeichnet.
Die Verschlüsselung der Erkrankungssituation bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen erfolgt entsprechend den
Defintionen der Begrifflichkeiten unter Punkt 1 bis 6 einschließlich.
Zweitmalignome werden kodiert wie eine Ersterkrankung an einer hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankung.
C.5.A.3.b
DKR 0221e – Komplexe Diagnostik bei hämatologischen ± onkologischen Erkrankungen
Diese Kodierrichtlinie schreibt in den Kodierrichtlinien gleichlautend den Hinweistext des
Kodes 1-950 fest. Dies gilt zur Herstellung einer maximalen Konsistenz zwischen OPS und
DKR.
DKR 0221e – Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen
Bei Behandlungsfällen mit hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen (Kodebereich C und D oder Kode Z03.1 des ICD10
GM2006) kann mittels des Prozedurenkodes 1-950 eine aufwendige Diagnostik kodiert werden. Sofern der Kode 1-950 angegeben
wird, ist eine Kodierung der Erkrankungssituation entsprechend der Kodierrichtlinie DKR 0220e mittels des Kodes D91 zwingend
erforderlich. Ohne Kodierung der Erkrankungssituation mittels des Kodes D91 ist eine gleichzeitige Kodierung der Prozedur 1-950 nicht
zulässig.
C.5.A.3.c
Status im G-DRG System 2006
Die Vorschlägen zur Änderung der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) wurden nicht
umgesetzt.
C.5.B
Geänderte Kodes
Die nachfolgend genannten Kodes sollten geändert werden, um sowohl für die aktuelle
Situation (= 2006) wie auch für zukünftige mögliche Entwicklungen eine weitergehende (=
verbesserte) Differenzierung der jeweiligen Situation des Behandlungsfalls zu ermöglichen.
Gründe für die jeweilige Kodeänderung bei den Kodes selbst.
C.5.B.1
OPS2006
C.5.B.1.a
8-903 – (Analgo-)Sedierung
Dieser Kode ist für die Pädiatrie im Allgemeinen und im Besonderen für die pädiatrische
Hämatologie und Onkologie von gesonderter Wichtigkeit; Stellt er doch faßba im Rahmen
eines OPS-Kodes die besonderen Aufwendungen – insbesondere die des Personal (ärztlich
und pflegerisch) – bei Kindern und vor allem kleinen Kindern dar.
Insgesamt wurden in Düsseldorf bei 1731 vollstationären Behandlungsfällen 202 Sedierungen bei 161 Behandlungsfällen
entsprechend dem Kode 8-903 durchgeführt – die Erfassung ist dabei leider alles andere als vollständig. Summativ wurden 101
Stunden vor allem ärztlicher Arbeitszeit mittels Sedierung verbracht – bei unmittelbarer, ununterbrochener Anwesenheit des
Arztes. Dies entspricht 37,64 Minuten pro Sedierungsfall (gemittelt über alle Untersuchungen mit Sedierungserfordernis). Bei
Inansatzbringung von 0,50 EUR Vollkosten/Minute Arbeitszeit Arzt (entsp. BAT IIa ohne Überstunden und Bereitschaftsdienste,
was sicher nicht real ist) entspricht dieser Leistungscluster kumulativen Kosten von 6.060 EUR oder gemittelt 101 EUR pro
Behandlungsfall mit Sedierung. Dies sind reine Personalkosten ohne jegliche Materialkosten, Medikamentenkosten,
Transportkosten etc.
Um diese Aufwendungen transparent zur Darstellung zu bringen, ist eine kodeseitige
Erfassung unumgänglich. Die bisherige Regelung diesen Kode als nicht-amtlichen, optionalen
Kode zu handhaben, unterläuft dieses Ansinnen.
In Stichpunkten Erwägungen zur Änderung des Kodes:
1.
Umstellung der Wertigkeit des Kodes auf obligatorisch. Dieser Kode soll Bestandteil des
amtlichen OPS werden.
2.
Ständige Anwesenheit des Arztes. Damit soll die nicht beabsichtigte Kodierung von Sedativa
als alleinige Maßnahme, Prämedikationen etc. unterbunden werden.
3.
Auftrennung Analgosedierung vs. Sedierung. Bessere Darstellung der unterschiedlichen
Aufwandsintensität der beiden Sedierungsformen. Die Analgosedierung erfordert
typischerweise mehr Medikamente, bedingt zumeist mehr unerwünschte Wirkungen, die
Sedierungstiefe ist profunder, der aus all diesen Gegebenheiten resultierende
Überwachungsaufwand ist höher.
8-903
Sedierung und Analgosedierung
Hinweis:
Jede Sedierung und Analgosedierung ist einzeln zu kodieren. Es ist für die Dauer der Untersuchung
oder des Eingriffs unter Sedierung und/oder Analgosedierung eine ständige Anwesenheit eines Arztes
erforderlich.
Exklusive: Intravenöse Anästhesie (8-900), Inhalationsanästhesie (8-901), balancierte Anästhesie (8-902).
Anästhesie im Rahmen von operativen Eingriffen.
Verabfolgung von Sedativa und/oder Hypnotika als alleinige Maßnahme ohne nachfolgende ständige
ärztliche Überwachung.
8-903.0
Analgosedierung bei schmerzhaften diagnostischen und/oder therapeutischen
Eingriffen
Hinweis:
8-903.00
8-903.01
8-903.02
8-903.03
Die Verabreichung von systemisch wirkenden starken Analgetika ist mandatorischer Bestandteil.
Analgosedierung bei Kindern unter 6 Jahren
Analgosedierung bei Kindern zwischen 6 bis unter 18 Jahren
Analgosedierung bei Erwachsenen zwischen 18 und 65 Jahren
Analgosedierung bei Erwachsenen über 65 Jahre
8-903.1 bis 8-903.2
- PLATZHALTER für später evtl. notwendige Differenzierung 8-903.3
Sedierung bei nicht-schmerzhaften diagnostischen Eingriffen
Hinweis:
8-903.30
8-903.31
8-903.32
Die Verabreichung von systemisch wirkenden starken Analgetika ist nicht Bestandteil dieses Kodes
(Æ 8-903.0).
Sedierung bei Kindern unter 6 Jahren
Sedierung bei Kindern zwischen 6 bis unter 18 Jahren
Sedierung bei Erwachsenen zwischen 18 und 65 Jahren
8-903.33
Sedierung bei Erwachsenen über 65 Jahre
Die kursiv gesetzten Kodes sind eine optionale Differenzierung.
C.5.B.1.b
Status im G-DRG System 2006
Diese Vorschläge wurden nicht umgesetzt.
C.5.B.2
Änderungen Deutsche Kodierrichtlinien 2006 (DKR2006)
C.5.B.2.a
DKR 0208e - Remission bei malignen immunoproliferativen Erkrankungen und Leukämie
Die Kodierrichtlinie 0208d (in 2006 dann 0208e) wird mittels eines Einschubs, welcher auf
die neuen Kodierrichtlinien 0220e verweist, modifiziert (nachfolgend rot bzw. blau
dargestellt).
DKR 0208e - Remission bei malignen immunoproliferativen Erkrankungen und Leukämie
Für die Kodierung der Remission bei malignen immunoproliferativen Erkrankungen und Leukämien gelten die Kodierrichtlinien
DKR2006 220e – Erkrankungssituation bei hämatologischen und onkologischen Erkrankungen. Darüber hinaus kommen für die
Verschüsselung der Remission bei malignen immunoproliferativen Erkrankungen und Leukämien folgende Gegebenheiten zur
Anwendung.
Die Kodes
C88.–
Bösartige immunoproliferative Krankheiten,
C90.–
Plasmozytom und bösartige Plasmazellen-Neubildungen und
C91–C95 Leukämie
stellen zur Verschlüsselung des Remissionsstatus an fünfter Stelle
0
Ohne Angabe einer kompletten Remission oder
1
In kompletter Remission
zur Verfügung.
Hierbei ist zu beachten:
.x0
Ohne Angabe einer kompletten Remission
Ohne Angabe einer Remission
In partieller Remission
ist zuzuweisen,
- wenn es sich um das erste Auftreten und die Erstdiagnose der Erkrankung handelt,
- wenn keine Remission vorliegt oder trotz eines Rückgangs der Krankheitserscheinungen
die Erkrankung nach wie vor existiert (partielle Remission),
oder
- wenn der Remissionsstatus nicht bekannt ist
.x1
In kompletter Remission
ist zuzuweisen,
wenn es sich um eine komplette Remission handelt, d.h. keine Anzeichen oder
Symptome eines Malignoms nachweisbar sind.
Zur Kodierung von bösartigen Neubildungen in der Eigenanamnese siehe DKR 0209d Malignom in der Eigenanamnese.
Für Leukämien mit einem Kode aus C91–C95, die auf eine Standard-Induktionstherapie refraktär sind, ist die zusätzliche
Schlüsselnummer
C95.8!
Leukämie, refraktär auf Standard-Induktionstherapie
anzugeben.
C.5.B.2.b
Status im G-DRG System 2006
Diese Vorschläge wurden nicht umgesetzt.
C.5.C
Entgeltwirkung der Kodes für komplexe Diagnostik und
Erkrankungssituation bei hämatologischen und/oder onkologischen
Erkrankungen
C.5.C.1
Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen –
Variante 1 – Zusatzentgelt(e)
Dieser Lösungsansatz erscheint am vielversprechensten. Nachfolgend Gründe hierfür:
1. Nicht-Interferenz mit ansonsten aufwandsinhomogenen Fallgruppen, da als
zusätzliche Vergütung ohne abrechnungsseitig unmittelbaren Einfluß auf die
Vergütung der DRG (kalkulatorisch i. S. der DRG-Kostenmatrixkalkulation sehr wohl).
2. Nicht-Interferenz mit medizinisch inhomogenen Fallgruppen (bspw. G60 vs. R60 vs.
N60)
3. Übersichtliche und überschaubare Staffelungsmöglichkeit im Rahmen des ZESystems.
Aus diesen Gründen ist für diesen Ansatz auch eine Kalkulation vorgenommen worden.
Etwaige Nachteile wie Expansion des ZE-System erscheinen nicht so schwerwiegend – die
Einführung von 1 neuen Zusatzentgelt mit 1 bis 3 Stufen trägt nicht zur Unübersichtlichkeit
des ZE-Systems bei. Nachteilig weil sicher aufwendig ist die partielle Herauskalkulation der
Kosten aus der DRG-Kostenmatrix und deren Umwidmung bzw. Redistribution als
Zusatzentgelt. Die hiermit implizite Abschwächung des DRG-Systems durch weiterführende
Ausklammerung von Leistungen aus den eigentlichen Fallpauschalen ist allerdings nicht in
ihrer Gänze korrekt – die Zusatzentgeltkalkulation ist letzten Endes auch ein pauschalierendes
Element. Es werden mittels eines Zusatzentgelt ja nicht die aufgewendeten Einzelleistungen
vergolten.
C.5.C.1.a
Kalkulation Zusatzentgelt Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen
Erkrankungen
Wie bereits dargelegt und durchgeführt, wurden für Gruppen von Untersuchungen – welche
sich in dem neuen Kode 1-950 widerspiegeln – kalkulatorische Durchschnittswerte ermittelt.
Diese sind in den entsprechenden Tabellen aufgeführt.
Mittels des Kodes D91 – Erkrankungssituation – wurde eine Identifikation von Fällen
vorgenommen, welche den Vorgaben des Kodes D91 entsprechen. Es resultierte eine
Fallanzahl von 100 Fällen aus 1731 insgesamt. Werden die im Kode 1-940 festgelegten
Bedingungen und Vorgaben auf die gesamte Fallzahl von 1731 angewendet, so resultiert
folgende Erfassungsquote:
Tabelle 25:
Erfassungsquote – Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und/oder
onkologischen Erkrankungen
Parameter / Kenngröße
nur initial (n=100)
alle Fälle (n=1731)
Mindestanzahl Untersuchungen Gruppe A
1
Mindestanzahl Untersuchungen Gruppe B
3
Fälle insgesamt
100 (100,00%/5,78%)
1731 (100,00 %)
Fälle mit Erfüllung 1-940 Gruppe A / ohne Diagnosecode (D91)
---
196 (11,32%)
- Fälle mit Erfüllung 1-940 Gruppe A – nur KMP / ohne Diagnosecode (D91)
---
154 (8,90%)
- Fälle mit Erfüllung 1-940 Gruppe A – nur Histo / ohne Diagnosecode (D91)
---
120 (6,93%)
Fälle mit Erfüllung 1-940 Gruppe B / ohne Diagnosecode (D91)
---
196 (11,32%)
100 (100,00%/5,78%)
1731 (100,00%)
Fälle ohne Erfüllung von 1-940 / mit Diagnosecode (D91)
Fälle mit Erfüllung von 1-940 / ohne Diagnosecode (D91)
24 (24,00%/1,39%) 24 (24,00%/1,39%)
Fälle mit Erfüllung von 1-940 / mit Diagnosecode (D91)
22 (22,00%/1,27%) 22 (22,00%/1,27%)
Die Erfassungsquote entsprechend der vorstehenden Tabelle gibt zunächst keine Auskunft
über die Sach- und Aufwandsgerechtigkeit dieser Lösung wieder. Hierzu ist eine Betrachtung
der Kosten notwendig. Wie bereits dargelegt, werden nicht alle Kosten berücksichtigt: die
Sedierung ist nicht berücksichtigt, ebenfalls nicht berücksichtigt sind die Aufwendungen für
„Routine-Labor.“
Tabelle 26:
Kostenanalyse – Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und/oder
onkologischen Erkrankungen
Parameter / Kenngröße
1-940
Mindestanzahl Untersuchungen Gruppe A
1
Mindestanzahl Untersuchungen Gruppe B
3
Fälle insgesamt
Fälle mit Erfüllung von 1-940 / mit Diagnosecode (D91)
1731
22
Parameter / Kenngröße
DRG Einnahmen 2005 – kumulativ [EUR]
1-940
365.536,30
DRG Einnahmen 2005 – pro Fall Durchschnitt [EUR]
16.615.29
DRG Kostenmatrix Diagnostik 2005 anteilig – kumulativ [EUR]
80.426,80
DRG Kostenmatrix Diagnostik 2005 anteilig – pro Fall [EUR]
Kosten (Gruppe 7-11) – kumulativ [EUR]
Kosten (Gruppe 7-11) – pro Fall gemittelt [EUR]
3.351,12
129.730,37
5.896,83
% Kosten / DRG Einnahmen 2005 – kumulativ [%]
35,49%
% Kosten / DRG Einnahmen 2005 – pro Fall [%]
35,49%
% Kosten / DRG Kostenmatrix Diagnostik 2005 – kumulativ [%]
% Kosten / DRG Kostenmatrix Diagnostik 2005 – pro Fall [%]
161,30%
175,97%
Differenz DRG-Kostenmatrix – Kosten (Gr. 7-11) – kumulativ (alle Fälle)
- 53.238,14
Differenz DRG-Kostenmatrix – Kosten (Gr. 7-11) – pro Fall (Mittelwert)
- 2.419,92
Aus der vorigen Tabelle ergibt sich eindeutig, daß mit den Bedingungen des komplexen
Diagnostik-Kodes 1-940 – komplexe Diagnostik - die Identifizierung von 22
Behandlungsfällen gelingt, welche ein durchschnittliches Defizit zwische Kosten und
Kostenmatrix von 2.419,92 EUR aufweisen. Dieses Defizit entsteht bereits ohne die
Berücksichtigung von Kosten durch Routine-Labor etc.
C.5.C.2
Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen –
Variante 2 & 3 – Neue Basis-DRG A20 mit oder ohne Differenzierung in Schweregraden
Diese Lösung erscheint aufgrund mehrerer Faktoren und Gründe nicht sonderlich zielführend.
Stichpunktartig nachfolgend aufgelistet:
1. Deutliche Kostenheterogenität der zu berücksichtigenden Fälle, wobei diese durch
die Schweregraddifferenzierung partiell kompensiert wird.
2. Medizinische Inhomogenisierung (gleiche DRG für komplexe Diagnostik eines
metastasierten Hypopharynxkarzinoms in erster Manifestation und für das 3. Rezidiv
einer akuten myeloischen Leukämie nach erfolgter Stammzelltransplantation)
3. Vermengung von Diagnostik und Therapie bzw. Therapiefolge oder begleiterscheinung
Aufgrund des letzteren, sehr gewichtigen Grundes wurde auch keine detailierte Kalkulation
mit dieser Zielsetzung durchgeführt. Allerdings, wie nachfolgen dargestellt, wurde der
Versuch einer Definition einer solchen Basis-DRG mit Differenzierung unternommen, um ein
Gegenmodell für die Variante 1 (Zusatzentgelt) zu haben.
Punkt 3 wiegt ebenfalls schwer, da die Definition einer Basis-DRG zwangsläufig eine
medizinökonomische Aggregation von Diagnostik und Therapie darstellt. Ziel der
Kostenkalkulation komplexe Diagnostik waren jedoch allein die Prüfung der Kosten der
Diagnostik – nicht die der Therapie. Diese müßten separat kalkuliert und dann mit den
diagnostischen Kosten zu entsprechenden, aufwandhomogenen Fallgruppen kondensiert
werden. Dies erscheint für diese spezielle Situation nicht sonderlich sinnvoll. Als
therapieassoziierte Faktoren kämen in Betracht: Chemotherapie und Komplikationen wie
Neutropenie, Dialyse, Sepsis etc.
Hieraus resultieren folgende diagnostisch-therapeutische Schweregrad-beeinflußende
Faktoren:
1. Stagingprozedur (neuer Kode)
2. Erkrankungssituation (neuer Kode)
3. Chemotherapie
4. Komplikationen
Dieser Ansatz wird aufgrund der damit verbundenen dargestellten Schwierigkeiten nicht
weiter verfolgt.
C.5.C.3
Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen –
Variante 4 – Split bestehender DRGs anhand der neuen Kodes
Diese Lösung erscheint aufgrund mehrerer Faktoren und Gründe nicht zielführend.
Stichpunktartig nachfolgend aufgelistet:
1. Bei konsequenter Umsetzung massive Expansion der Anzahl der DRG-Fallgruppen in
toto.
2. In Entsprechung und Fortsetzung von Punkt 1 weitere Expansion bereits hochaufdifferenzierter Basis-DRGs wie beispielsweise R60, R61, R63.
Aufgrund dieser beiden sehr gewichtigen Gründe wurde auch keine Kalkulation mit dieser
Zielsetzung durchgeführt. Die ggf. noch zu expandierende Anzahl an DRGs sollte Fallgruppen
vorbehalten bleiben, welche sich mittels neuer Fallgruppendefinitionen gut charakterisieren
lassen (medizinisch und okönomisch) und bis dato noch nicht charakterisiert worden sind.
Beispiel für eine solche noch nicht definierte Fallgruppe: Systemische Infektion bei
Immunsupprimierten.
C.6
Abschließende Empfehlung
Einführung des differenzierten Zusatzentgeltes entsprechend C.5.C.1. Ist die beste Lösung
hinsichtlich der gesetzten Ziele.
Das zu vereinbarende Zusatzentgelt für die initiale Diagnostik von hämatologischen und
onkologischen Erkrankungen bei Kindern & Jugendlichen entsprechend den Maßgaben des
OPS2006 Kodes 1-940 sollte resultierend aus den zuvor ausgeführten Berechnungen
2.419,92 EUR/Fall
betragen.
1
Kalkulationshandbuch Version 2.0. InEK, Siegburg, 2005.
2
G-DRG Browser 2005 des InEK. Siegburg, 2005. Tabelle mit Kostenaufstellung pro DRG.
3
G-DRG Handbuch 2005, Band 1 bis 5. InEK. Siegburg, 25.11.2004.
4
Deutsche Kodierrichtlinien Version 2005. InEK. Siegburg, 2004.