Komplexe Diagnostik bei hämatologisch
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Komplexe Diagnostik bei hämatologisch
G-DRG System – Version 2006 Komplexe Diagnostik bei hämatologisch-onkologischen Erkrankungen Empfehlung Zusatzentgelt-Vereinbarung für das Zusatzentgelt ZE 2006-45 Vorgelegt durch die Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH) und Kompetenznetz Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (KPOH) unter Mitwirkung der Pädiatrischen Arbeitsgemeinschaft Knochenmark- und Blutstammzelltransplantation (PÄD-AG KBT) Version 1.0 - FINAL Stand: 21.12.2005 Autoren: Dr. Andreas Christaras, Klinik für Kinder-Onkologie, Universitätsklinikum Düsseldorf, Prof. Dr. Frank Berthold, Zentrum für Kinderonkologie, Universitätsklinikum Köln Dr. Ralf Herold, Klinik für Pädiatrie m. S. Hämatologie und Onkologie, Charité, Klinikum Rudolf Virchow, Berlin Kräftig mitgeholfen haben: Priv.-Doz. Dr. Udo Kontny, Klinik für Pädiatrische Hämatologie & Onkologie, Universitätsklinikum Freiburg Prof. Dr. Michael Paulussen, Kinderklinik, Universitätsspital beider Basel, Basel, Schweiz Dr. Wolfang Stäbler, Klinik für Pädiatrische Hämatologie & Onkologie, Universitätsklinikum Tübingen Fr. Priv.-Doz. Dr. Dagmar Dilloo, Klinik für Kinder-Onkologie, Universitätsklinikum Düsseldorf Prof. Dr. U. Göbel, Universitätsklinikum Düsseldorf ! Nicht zur Veröffentlichung ohne vorherige Autorisierung ! ! Mit Angabe des Copyrights & Autorisierung frei ! ! Kommerzielle Nutzung untersagt ! ! Der Gebrauch im Rahmen von Budget-Verhandlungen ist autorisiert ! © by AG DRG GPOH 2005. Alle Rechte Vorbehalten. A Inhaltsverzeichnis A INHALTSVERZEICHNIS.............................................................................................................................2 B KOMPLEXE DIAGNOSTIK VON HÄMATOLOGISCHEN UND ONKOLOGISCHEN ERKRANKUNGEN ................4 B.1 Problembeschreibung ........................................................................................................5 B.1.A Ist-Zustand im G-DRG System 2005.................................................................................................................................................. 5 B.1.B Beschreibung der Ist-Situation in der Kinderonkologie mittels Einzelfallkostenanalyse .............................................................. 9 B.1.B.1 Datengrundlage der Einzelfallkostenanalyse ............................................................................9 B.1.B.2 Berücksichtigte Leistungen ...................................................................................................9 B.1.B.2.a B.1.B.2.b Berücksichtigung auf Basis der Art des Behandlungsfalls .................................................................................................................................... 9 Grundsätzliche Parametrierungsvorgaben............................................................................................................................................................. 9 B.1.B.3 Kostenberechnung der analysierten bzw. in Ansatz gebrachten Leistungen ...............................10 B.1.B.4 Ergebnisse der Einzelfallanalyse in der pädiatrischen Hämatologie & Onkololgie........................17 B.1.B.3.a B.1.B.3.b B.1.B.3.c B.1.B.3.d B.1.B.3.e B.1.B.3.f B.1.B.3.g B.1.B.3.h B.1.B.3.i B.1.B.3.j B.1.B.3.k B.1.B.3.l B.1.B.3.m B.1.B.4.a B.2 Kostenberechnung – Magnetresonanztomographie (MRT) .................................................................................................................................. 10 Kostenberechnung – Computertomographie (CT)................................................................................................................................................ 11 Kostenberechnung – Positronenemissionstomographie (PET) ............................................................................................................................ 11 Kostenberechnung – Szintigraphische Untersuchungen (SZINTI)........................................................................................................................ 12 Kostenberechnung – Sonographien (US)............................................................................................................................................................. 12 Kostenberechnung – Röntgenuntersuchungen (XR) ............................................................................................................................................ 13 Kostenberechnung – Endoskopische Untersuchungen (ENDO) ........................................................................................................................... 14 Kostenberechnung – Serologische Erregerdiagnostik (MIBI-SERO) ..................................................................................................................... 14 Kostenberechnung – Molekulargenetische Erregerdiagnostik.............................................................................................................................. 15 Kostenberechnung – Molekulargenetische Untersuchung von Tumoren.............................................................................................................. 15 Kostenberechnung – Histologische und immunhistochemische Untersuchungen ............................................................................................... 16 Kostenberechnung – Punktionen und Eingriffe.................................................................................................................................................... 16 Kostenberechnung – Laboruntersuchungen, Tumormarker................................................................................................................................. 16 Subgruppe der initialen Erkrankungsfälle - Einzelfallkostenanalyse.................................................................................................................... 19 Mögliche Lösungsansätze.................................................................................................22 B.2.A Allgemeine Überlegungen – Lösungsansätze en Gros ................................................................................................................... 22 B.2.B Identifikatoren von Behandlungssituationen wie initiale Erkrankung........................................................................................... 22 B.2.C Identifikatoren von Leistungen........................................................................................................................................................ 22 B.2.C.1 GPOH-Bemühungen zur initialen Diagnostik 2004 und 2005.................................................22 B.3 Kodeseitige Definition von Identifikatoren einer Erkrankungssituation wie Neuerkrankung und/oder Rezidiv.............................................................................................................23 B.4 Zwischenlösungen...........................................................................................................24 B.5 Lösungsvorschlag............................................................................................................24 B.5.A Neue Kodes....................................................................................................................................................................................... 24 B.5.A.1 ICD10-GM2006................................................................................................................24 B.5.A.1.a Neuer Kode D91 – Erkrankungssituation bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen .............................................................. 24 B.5.A.2.a B.5.A.2.b B.5.A.2.c 1-950 – Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen............................................................................... 26 1-960 – Molekularbiologische Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen ............................................................. 27 1-970 – Immunologische Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen .................................................................... 27 B.5.A.1.b B.5.A.2 B.5.A.2.d B.5.A.3 B.5.A.3.a B.5.A.3.b B.5.A.3.c Status im G-DRG 2006 System ..........................................................................................26 OPS2006 .........................................................................................................................26 Status im G-DRG System 2006 ..........................................................................................28 Deutsche Kodierrichtlinien 2006 (DKR2006) .......................................................................28 DKR 0220e - Erkrankungssituation bei hämatologischen und onkologischen Erkrankungen ............................................................................... 28 DKR 0221e – Komplexe Diagnostik bei hämatologischen ± onkologischen Erkrankungen ................................................................................. 29 Status im G-DRG System 2006........................................................................................................................................................................... 29 B.5.B Geänderte Kodes .............................................................................................................................................................................. 30 B.5.B.1 OPS2006 .........................................................................................................................30 B.5.B.1.a B.5.B.1.b B.5.B.2 B.5.C B.5.B.2.a B.5.B.2.b 8-903 – (Analgo-)Sedierung............................................................................................................................................................................... 30 Status im G-DRG System 2006........................................................................................................................................................................... 31 Änderungen Deutsche Kodierrichtlinien 2006 (DKR2006) .....................................................31 DKR 0208e - Remission bei malignen immunoproliferativen Erkrankungen und Leukämie................................................................................. 31 Status im G-DRG System 2006........................................................................................................................................................................... 31 Entgeltwirkung der Kodes für komplexe Diagnostik und Erkrankungssituation bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen................................................................................................................................................................................... 31 B.5.C.1 Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen – Variante 1 – Zusatzentgelt(e).................................................................................................................31 B.5.C.1.a Kalkulation Zusatzentgelt Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen..................................................... 32 B.5.C.2 B.5.C.3 B.6 Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen – Variante 2 & 3 – Neue Basis-DRG A20 mit oder ohne Differenzierung in Schweregraden.................................33 Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen – Variante 4 – Split bestehender DRGs anhand der neuen Kodes .................................................................34 Abschließende Empfehlung ..............................................................................................34 B Hinweise Rot gedruckte Textpassagen entsprechen Hervorhebungen. Blau gedruckte Textpassagen entsprechen Nicht-Berücksichtigung von Vorschlägen im Rahmen des G-DRG 2006 Systems. C Komplexe Diagnostik von onkologischen Erkrankungen C.1 Problembeschreibung C.1.A Ist-Zustand im G-DRG System 2005 hämatologischen und Im G-DRG System und seinen Fallpauschalen sind seitens des InEK Aufwendungen für diagnostische Maßnahmen anteilig eingerechnet worden. Sie finden Berücksichtigung in verschiedenen kumulierten Kostenstellen bzw. Kostenblöcken in Entsprechnung der Bedingungen des Kalkulationshandbuches Version 2.0 des InEK ( 1 ). Anhand dieser Maßregeln werden die Kostenmatrices für jedes Jahr neu kalkuliert, zuletzt für das Jahr 2005 (2). Nachfolgend eine Darstellung der Kostenblöcke (Kostenstellengruppen) sowie der zu diesen Blöcken „verdichteten“ Leistungen: Tabelle 1: DRG-Kostenmatrix 2005 - Kostenstellengruppen Kostenstellengruppe Beinhaltete Einrichtungen und Kostenstellen 01 Normalstation (Interdisziplinäre) Aufnahmestation, Station Normalpflege Fachabteilung, Neugeborenenzimmer 02 Intensivstation Station Intensivbehandlung, Station Intensivüberwachung, Intensivstation Neonatologie, Kardiologische Wacheinheit, Intermediate Care, Stroke Unit 03 Dialyseabteilung Dialyse 04 OP-Bereich Zentral-OP, Operationssaal, OP-Roboter, OP-Kardiotechnik (Herz-Lungen-Maschine) 05 Anästhesie Anästhesie im OP, Anästhesie im Eingriffsraum, Aufwachraum 06 Kreißsaal Kreißsaal 07 Kardiologische Diagnostik/Therapie Herzkatheterlabor 08 Endoskopische Diagnostik/Therapie Endoskopischer Eingriffsraum 09 Radiologie Röntgendiagnostik, Computertomographie (CT), Angiographie, Angioplastie, MagnetResonanz-Tomographie (Kernspintomographie), Positronen-Emissions-Tomographie (PET) 10 Laboratorien Zentrallabor, Labor Klinische Chemie, Labor Medizinische Immunologie, Labor Transfusionsmedizin, Blutspende, Blutdepot, Labor Medizinische Mikrobiologie, Labor Hämatologie, Labor Stammzelltransplantation, Hornhautbank, Pathologie, Pathophysiologie, Histologie 11 Übrige diagnostische und therapeutische Bereiche Funktionsdiagnostik, EEG, EKG, EMG, Lungenfunktionsdiagnostik, Sonographie, Extrakorporale Stoßwellenlithotrypsie (ESWL), Lithotripter, Laparoskopie, Phoniatrie, Audiologie, Ophthalmologie, Allergologie, Manometrielabor, Elektrophysiologie, Angiologische Diagnostik, Urodynamik, Kreislauflabor, Proktologie, Phlebologie, Rhythmologie, Sprachtherapie, Lasertherapie, Sehschule 12 Basiskostenstelle Medikamentenkosten, Personalkosten (ärztlicher und pflegerischer Dienst, Funktionsdienst), Sachkosten des übrigen medizinischen Bedarfs etc. wird in eigenen Kostengruppen zusammengefaßt und zu Kostenartgruppen kondensiert. Tabelle 2: DRG-Kostenmatrix 2005 – Kostenartgruppen Parameter Kostenartgruppe Personalkosten ärztlicher Dienst 1 Personalkosten Pflegedienst 2 Personalkosten des Funktionsdienstes und des medizinisch-technischen Dienstes 3 Sachkosten für Arzneimittel 4a Sachkosten für Arzneimittel (Einzelkosten/ Istverbrauch) 4b Sachkosten für Implantate und Transplantate 5 Sachkosten des medizinischen Bedarfs (ohne Arzneimittel, Implantate und Transplantate) 6a Sachkosten des medizinischen Bedarfs (Einzelkosten/Istverbrauch; ohne Arzneimittel, Implantate und Transplantate) 6b Personal- und Sachkosten der medizinischen Infrastruktur 7 Personal- und Sachkosten der nicht medizinischen Infrastruktur 8 Die Kostenartgruppen wie in Tabelle 2 dargestellt werden anteilig auf die Kostenstellengruppen wie in Tabelle 1 gelistet aufgeteilt. Zur weiteren Verdeutlichung nachfolgend die Tabelle 3 mit einer Auflistung von einzelnen Kosten und deren Zuordnung zu Kostenartgruppen im Rahmen der DRG-Kostenkalkulation. Tabelle 3: DRG-Kostenmatrix 2005 – Kontogruppe 66 – Medizinischer Bedarf Kostenart Konto Kostenartgruppe Arzneimittel (außer Implantate und Dialysebedarf) 6600 4a/b Kosten der Lieferapotheke 6601 4a/b Blut, Blutkonserven und Blutplasma 6602 4a/b Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel 6603 6a/b Ärztliches und pflegerisches Verbrauchsmaterial, Instrumente 6604 6a/b Narkose- und sonstiger OP-Bedarf 6606 6a/b Bedarf für Röntgen- und Nuklearmedizin 6607 6a/b Laborbedarf 6608 6a/b Untersuchungen in fremden Instituten 6609 6a/b Bedarf für EKG, EEG, Sonographie 6610 6a/b Bedarf der physikalischen Therapie 6611 6a/b Apothekenbedarf, Desinfektionsmaterial 6612 6a/b Implantate 6613 5 Transplantate 6614 5 Kosten für Krankentransporte 6616 7 Sonstiger medizinischer Bedarf 6617 6a/b Honorare für nicht im Krankenhaus angestellte Ärzte 6618 1 Nachfolgend 4 Beispiele zur Verdeutlichung dieser Kostenmatrix: Tabelle 4: DRG-Kostenmatrix 2005 - A04D - Knochenmarktransplantation Stammzelltransfusion, allogen, ohne in-vitro-Aufbereitung, HLA-identisch Kostenstellengruppe Kosten [EUR] Relativgewicht % Gesamtkosten 1. Normalstation 971,32 0,564 1,51% 2. Intensivstation 50.423,50 17,885 78,14% 3. Dialyse 0,00 0,000 0,00% 4. OP 168,68 0,046 0,26% 5. Anästhesie 89,17 0,032 0,14% / Kostenstellengruppe 6. Kreißsaal 7. Kardiologische Diagnostik und Therapie 8. Endoskopische Diagnostik und Therapie 9. Radiologie 10. Laboratorien 11. Übrige diagnostische und therapeutische Bereiche 12. Basiskostenstelle Kosten [EUR] Relativgewicht % Gesamtkosten 0,00 0,000 0,00% 17,41 0,008 0,03% 9,30 0,009 0,01% 370,76 0,154 0,57% 10.394,09 5,042 16,11% 2.089,49 1,289 3,24% 0,00 0,000 0,00% Summe Kostenblöcke 1-12 64.533,72 25,029 100,00% Medikamentenkosten (aus 1-12) 13.476,02 4,530 18,10% Sachkosten med. Bedarf (aus 1-12) 9.934,32 3,339 13,34% Infrastruktur (aus 1-12) 15.105,79 5,078 20,29% Personalkosten (aus 1-12) 29.606,53 9,952 39,76% Diese DRG spiegelt das Gros der pädiatrisch-onkologischen allogenen Blutstammzell- und Knochenmarktransplantationen wieder. Für eine Blutstammzelltransplantation (allogen) sind im Durchschnitt (!!!) 64.533,72 EUR als Kosten pro Fall zu veranlagen. Davon sind 370,76 EUR für radiologische Leistungen durchschnittlich veranschlagt, 10.394,09 EUR für Leistungen von Laboratorien. Für Medikamente (Kostenartgruppe 4a) sind 13.476,02 EUR durchschnittlich pro Fall vorgesehen. Hinsichtlich der Personalkosten werden durchschnittliche Personalkosten pro Fall von 29.606,53 EUR veranlagt. Tabelle 5: DRG-Kostenmatrix 2005 – R63E - Andere akute Leukämie mit Chemotherapie, ohne Dialyse, ohne Sepsis, ohne Agranulozytose, ohne Portimplantation, ohne äußerst schwere CC oder ohne Chemotherapie, ohne komplizierende Diagnose, ohne Portimplantation Kostenstellengruppe Kosten [EUR] Relativgewicht % Gesamtkosten 1. Normalstation 2.516,71 0,846 69,04% 2. Intensivstation 269,57 0,091 7,39% 3. Dialyse 0,00 0,000 0,00% 4. OP 13,83 0,005 0,38% 5. Anästhesie 19,64 0,007 0,54% 6. Kreißsaal 0,00 0,000 0,00% 7. Kardiologische Diagnostik und Therapie 0,43 0,000 0,01% 8. Endoskopische Diagnostik und Therapie 9. Radiologie 2,55 0,001 0,07% 39,12 0,013 1,07% 10. Laboratorien 562,91 0,189 15,44% 11. Übrige diagnostische und therapeutische Bereiche 105,19 0,035 2,89% 12. Basiskostenstelle 115,41 0,039 3,17% Summe Kostenblöcke 1-12 3.645,36 1,225 100,00% Medikamentenkosten (aus 1-12) 720,71 0,242 45,47% Sachkosten med. Bedarf (aus 1-12) 333,01 0,112 25,25% Infrastruktur (aus 1-12) 920,48 0,309 9,14% 1.657,71 0,557 19,77% Personalkosten (aus 1-12) Diese DRG spiegelt das Gros der vollstationären Behandlungsfälle mit ALL bei Kindern und Jugendlichen dar, sofern in diesem vollstationären Behandlungsfall eine Chemotherapie verabfolgt wird. In einem so definierten Behandlungsfall werden 562,91 EUR für Laborleistungen veranlagt, 39,12 EUR für radiologische Leistungen und für übrige diagnostische und therapeutische Bereiche bzw. Leistungen 105,19 EUR (alles Angaben als Durchschnitt pro Fall). 720,21 EUR stehen für alle Medikamente über alle Kostenstellengruppen summiert zur Verfügung, die Personalkosten werden mit 1.657,71 EUR durchschnittlich veranlagt. Tabelle 6: DRG-Kostenmatrix 2005 – I65A - Bösartige Neubildung des Bindegewebes einschließlich pathologischer Fraktur, Alter < 17 Jahre oder äußerst schwere CC Kostenstellengruppe Kosten [EUR] Relativgewicht % Gesamtkosten 1. Normalstation 2.500,26 0,840 69,44% 2. Intensivstation 210,72 0,071 5,85% 3. Dialyse 0,00 0,000 0,00% 4. OP 47,79 0,016 1,33% 5. Anästhesie 26,28 0,009 0,73% 6. Kreißsaal 0,00 0,000 0,00% 7. Kardiologische Diagnostik und Therapie 2,67 0,001 0,07% 8. Endoskopische Diagnostik und Therapie 9. Radiologie 8,22 0,003 0,23% 124,37 0,042 3,45% 10. Laboratorien 347,87 0,117 9,66% 11. Übrige diagnostische und therapeutische Bereiche 173,93 0,058 4,83% 12. Basiskostenstelle 158,26 0,053 4,40% Summe Kostenblöcke 1-12 3.600,37 1,210 100,00% Medikamentenkosten (aus 1-12) 495,42 0,166 13,76% Sachkosten med. Bedarf (aus 1-12) 300,13 0,101 8,34% 967,83 0,325 26,88% 1.819,23 0,611 50,53% Infrastruktur (aus 1-12) Personalkosten (aus 1-12) Diese DRG spiegelt das Gros der vollstationären Behandlungsfälle mit bei Kindern und Jugendlichen mit a) Osteosarkom, b) Ewing-Sarkom, c) extraadrenalem Neuroblastom, d) nicht-gonadale, nicht-intrakranielle Keimzelltumoren und e) Weichteilsarkome dar, unbesehen ob in diesem vollstationären Behandlungsfall eine Chemotherapie verabfolgt wird oder nicht. In einem so definierten Behandlungsfall werden 347,87 EUR für Laborleistungen veranlagt, 124,37 EUR für radiologische Leistungen und für übrige diagnostische und therapeutische Bereiche bzw. Leistungen 173,93 EUR (alles Angaben als Durchschnitt pro Fall). 495,42 EUR stehen für alle Medikamente über alle Kostenstellengruppen summiert zur Verfügung, die Personalkosten werden mit 1.819,23 EUR durchschnittlich veranlagt. Tabelle 7: DRG-Kostenmatrix 2005 – I27Z - Eingriffe am Weichteilgewebe mit äußerst schweren oder schweren CC Kostenstellengruppe Kosten [EUR] Relativgewicht % Gesamtkosten 1. Normalstation 2.257,64 0,759 48,12% 2. Intensivstation 97,04 0,033 2,07% 3. Dialyse 0,00 0,000 0,00% 4. OP 1.006,04 0,338 21,44% 5. Anästhesie 455,45 0,153 9,71% 6. Kreißsaal 0,00 0,000 0,00% 7. Kardiologische Diagnostik und Therapie 4,70 0,002 0,10% 8. Endoskopische Diagnostik und Therapie 3,69 0,001 0,08% 9. Radiologie 99,58 0,033 2,12% 10. Laboratorien 125,47 0,042 2,67% 11. Übrige diagnostische und therapeutische Bereiche 269,34 0,091 5,74% 12. Basiskostenstelle 372,62 0,125 7,94% 4.691,57 1,577 100,00% Medikamentenkosten (aus 1-12) 143,22 0,048 3,05% Sachkosten med. Bedarf (aus 1-12) 445,88 0,150 9,50% Infrastruktur (aus 1-12) 1.525,15 0,513 32,51% Personalkosten (aus 1-12) 2.509,56 0,844 53,49% Summe Kostenblöcke 1-12 Diese DRG repräsentiert eine typische vollstationäre Behandlungssituation von Kindern und Jugendlichen mit Knochentumoren und Weichteilsarkomen dar, welche einer operativen Probeentnahme zu Beginn ihres Behandlungsverlaufs unterzogen werden. In einem so definierten Behandlungsfall werden 125,47 EUR für Laborleistungen veranlagt, 99,58 EUR für radiologische Leistungen und für übrige diagnostische und therapeutische Bereiche bzw. Leistungen 269,34 EUR (alles Angaben als Durchschnitt pro Fall). 143,22 EUR stehen für alle Medikamente über alle Kostenstellengruppen summiert zur Verfügung, die Personalkosten werden mit 2.509,56 EUR durchschnittlich veranlagt. Die Kosten pro Leistung werden nach den Angaben des Kalkulationshandbuchs Version 2.0 wie folgt ermittelt (S. 9): „Die erbrachten Leistungen der Radiologie sind z. B. anhand von Punkten eines Leistungskatalogs wie GOÄ, DKG-NT oder EBM als Bezugsgrößen zu bewerten. Der Kalkulationssatz ist dann definiert als krankenhausspezifische Kosten je Leistungspunkt.“ C.1.B Beschreibung der Ist-Situation in der Kinderonkologie mittels Einzelfallkostenanalyse In einer Einzelfallkostenanalyse für 1 kinderonkologisches Zentrum (Universitätskinderklinik Düsseldorf) wurde anhand von 1731 vollstationären Behandlungsfällen mit hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen die Sachgerechtigkeit der DRG Kostenmatrix entsprechend des Kalkulationshandbuches 2.0 i. d. a. F. überprüft. C.1.B.1 Datengrundlage der Einzelfallkostenanalyse In einer Einzelfallkostenanalyse für 1 kinderonkologisches Zentrum (Universitätskinderklinik Düsseldorf) wurde anhand von 1731 vollstationären Behandlungsfällen mit hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen die Sachgerechtigkeit der DRG Kostenmatrix entsprechend des Kalkulationshandbuches 2.0 i. d. a. F. überprüft. Aus diesen Behandlungsfällen wurde nach retrospektiver Analyse anhand der klinischen Dokumentation (Patientenakten, Verlaufskurven, Therapiepläne) sowie der in der pädiatrischen Hämatologie und Onkologie zum Einsatz kommenden multizentrischen Therapieprotokolle die Anzahl von Behandlungsfällen isoliert, welche entweder 1. mit ihrer hämatologisch-onkologischen Erkrankung neu diagnostiziert wurden (Erstmanifestation) oder 2. mit ihrer hämatologisch-onkologischen Erkrankung im Rückfall (Rezidiv) diagnostiziert wurden, unbesehen der Tatsache, ob die entsprechenden Patienten mit ihrer Ersterkrankung in dem gleichen oder in einem anderen Zentrum behandelt wurden. Diese Bedingungen, wie unter 1 und 2 dargelegt, wurde von 100 Behandlungsfällen erfüllt (5,77% aller Behandlungsfälle). Berücksichtigt wurden lediglich vollstationäre Behandlungsfälle entsprechend den Maßregeln der BPflV bzw. des KHEntG. Teilstationäre Behandlungsfälle und ambulante Behandlungsfälle, welche einem dieser vollstationären Behandlungsfälle vorausgehen oder einem solchen nachfolgen, wurden nicht berücksichtigt. C.1.B.2 Berücksichtigte Leistungen C.1.B.2.a Berücksichtigung auf Basis der Art des Behandlungsfalls Wie bereits beschrieben wurden nur Leistungen berücksichtigt, die im zeitlichen Rahmen eines vollstationären Behandlungsfalls entsprechend BPflV oder KHEntG erbracht wurden. Leistungen, welche entweder teilstationär (vor- bzw. nachstationär) oder ambulant erbracht wurden, auch wenn im zeitlich unmittelbaren Zusammenhang vor oder nach einem vollstationären Behandlungsfall, wurden nicht berücksichtigt. C.1.B.2.b Grundsätzliche Parametrierungsvorgaben In der Kostenanalyse wurden alle retrospektiv zu erfassenden Kosten summiert, welche durch bildgebende, anderweitig apparative, labordiagnostische und pathologische Untersuchungen verursacht wurden. Nicht erfaßt wurden so bezeichnete „routinemäßigen Diagnostikkosten“, welche beispielsweise durch die Bestimmung von Blutbildern, Elektrolyten, Transaminasen, Retentionsparametern etc. verursacht werden. Auch die Bestimmungen von Gerinnungsparametern – unbesehen derer Kosten besonders bei detailierten Analysen oder Anforderung von multiplen Parametern – wurden nicht berücksichtigt. Grund hierfür ist die Nicht-Spezifizität dieser Analysen für die Situation einer Neuerkrankung bzw. eines Rückfalls einer hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankung, da beispielsweise solche Analysen auch im Rahmen von einfachen operativen Eingriffen ohne Vorliegen einer hämatologischen oder onkologischen Erkrankung vorgenommen werden (z. B. Appendizitis). Berücksichtigt wurden alle diagnostischen Aufwendungen, welche in Kombination (Blutgruppenbestimmung) oder allein (Durchflußzytometrie, histochemische oder molekulargenetisch pathologische Untersuchungen) für die Situation einer Erstmanifestation oder eines Rückfalls einer hämatologischen oder onkologischen Erkrankung spezifisch sind. Spezifität in diesem Sinne beschreibt allerdings nicht die Ausschließlichkeit des Vorkommens einer diagnostischen Leistung bei hämatologisch-onkologischen Erkrankungen – vergleiche hierzu die Blutgruppenbestimmung oder HLA-Typisierung im Falle von Organtransplantationen (nicht Blutstammzell- oder Knochenmarktransplantation) oder bei großen gefäß- oder kardiochirurgischen Eingriffen. C.1.B.3 Kostenberechnung der analysierten bzw. in Ansatz gebrachten Leistungen Die Kosten wurden anhand des Nebentarifs der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKGNT) Band I im Sinne von Vollkosten ermittelt. Als Steigerungs- bzw. Multiplikationsfaktor wurde samt und sonders 1,0 verwendet, d. h. es wurden keine Steigerungsmultiplikationen von Preisen durchgeführt. Des weiteren wurden keine Abschläge wie beispielsweise entsprechend §6a GOÄ i. d. a. F. um 25 von Hundert oder einem anderen Minderungssatz durchgeführt. Entgegen den Bestimmungen der GOÄ bzw. DKG-NT wurden für die an Kindern erbrachten Leistungen auch keine Zuschläge berechnet (vgl. hierzu Kinderzuschläge K1 und K2). Auch wurden keine Zuschläge berücksichtigt, welche durch Durchführung von Leistungen zu besonderen Zeiten (Spät- bzw. Nacht- oder Spätenachtzuschlag) hätten erlöst werden können. Somit basiert diese Kostenanalyse auf einem idealisierten Bild von einer Leistung gleich einem Preis unbesehen der Erbringungsumstände. Personalaufwendungen, welche parallel oder in zwangsweiser Verbindung mit Leistungen im Rahmen dieser Kostenanalyse aufgebracht werden müssen, wurden ebenfalls nicht berücksichtigt. Als Beispiel ist an dieser Stelle die Notwendigkeit einer Sedierung unter unmittelbarer und ununterbrochener ärztlicher Überwachung bei Magnetresonanztomographien oder Szintigraphien von nicht-kooperativen Kindern im Altern von weniger als 4 Lebensjahren genannt (gilt selbstverständlich auch für nicht-kooperative adulte Patienten). Die durch derartige Personalaufwendungen verursachten direkten und indirekten Kosten (direkt: Personalaufwendung durch die Maßnahme selbst, indirekt: resultierende auf andere Personen zu verteilende Personalaufwendungen durch die Abwesenheit des mit der Maßnahme betrauten Personals von einer Behandlungseinrichtung bzw. -organisationseinheit) werden realitätswidrig ebenfalls nicht in Ansatz gebracht. Für die Leistung Sedierung ist allerdings eine exemplarische Aufwands- und Kostenberechnung im weiteren Text aufgeführt. Leistungspreise, welche sich aus Addition von einzelnen Posten der DKG-NT ergeben, werden durch einfache Addition ermittelt. Beschränkungen der Additionshäufigkeit (beispielsweise Limitierung der zusätzlich sonographierten Organe im Rahmen einer Abdomeinsonographie auf maximal 3) werden unverändert in der angegebenen Limitierung belassen. C.1.B.3.a Kostenberechnung – Magnetresonanztomographie (MRT) Tabelle 8: Kostentabelle Magnetresonanztomographie (MRT) nach DKG-NT Untersuchung DKG-NT Nummern OPS-Nummer MRT Schädel – ohne Kontrastmittel 5700 3-800 Preis [EUR] 256,46 MRT Schädel – mit Kontrastmittel 5700,5731,344 3-820 320,58 MRT Gesichtsschädel – ohne Kontrastmittel 5700 3-800 256,46 MRT Gesichtsschädel – mit Kontrastmittel 5700,5731,344 3-820 320,58 MRT Hals – ohne Kontrastmittel 5700 3-801 256,46 C.1.B.3.b Untersuchung DKG-NT Nummern OPS-Nummer MRT Hals – mit Kontrastmittel 5700,5731,344 3-821 Preis [EUR] 320,58 MRT Thorax – ohne Kontrastmittel 5715 3-809 256,46 MRT Thorax – mit Kontrastmittel 5715,5731,344 3-822 320,58 MRT Abdomen – ohne Kontrastmittel 5720 3-804 256,46 MRT Abdomen – mit Kontrastmittel 5720,5731,344 3-825 320,58 MRT Becken – ohne Kontrastmittel 5720 3-805 256,46 MRT Becken – mit Kontrastmittel 5720,5731,344 3-82a 320,58 MRT Muskel-Skelett-System – ohne Kontrastmittel 5729 3-806 233,15 MRT Muskel-Skelett-System – mit Kontrastmittel 5729,5731,344 3-826 297,27 MRT Wirbelsäule – ohne Kontrastmittel 5705 3-802 244,81 MRT Wirbelsäule – mit Kontrastmittel 5705,5731,344 3-823 308,92 Durchschnitt alle Untersuchungen ohne Kontrastmittel 249,47 Durchschnitt alle Untersuchungen mit Kontrastmittel 315,58 Durchschnitt alle Untersuchungen mit und ohne Kontrastmittel 288,04 Kostenberechnung – Computertomographie (CT) Tabelle 9: Kostentabelle Computertomographie (CT) nach DKG-NT Untersuchung C.1.B.3.c DKG-NT Nummern OPS-Nummer Preis [EUR] CT Schädel – ohne Kontrastmittel 5370 3-200 116,57 CT Schädel – mit Kontrastmittel 5370,5376,344 3-220 151,55 CT Gesichtsschädel – ohne Kontrastmittel 5370 3-200 116,57 CT Gesichtsschädel – mit Kontrastmittel 5370,5376,344 3-220 151,55 CT Hals – ohne Kontrastmittel 5371 3-201 134,06 CT Hals – mit Kontrastmittel 5371,5376,344 3-221 169,03 CT Thorax – ohne Kontrastmittel 5371 3-202 134,06 CT Thorax – mit Kontrastmittel 5371,5376,344 3-222 169,03 CT Abdomen – ohne Kontrastmittel 5372 3-207 151,55 CT Abdomen – mit Kontrastmittel 5372,5376,344 3-225 174,86 CT Becken – ohne Kontrastmittel 5372 3-206 151,55 CT Becken – mit Kontrastmittel 5372,5376,344 3-226 174,86 CT Muskel-Skelett-System – ohne Kontrastmittel 5373 3-205 110,75 CT Muskel-Skelett-System – mit Kontrastmittel 5373,5376,344 3-227 145,72 CT Wirbelsäule – ohne Kontrastmittel 5374 3-203 110,75 CT Wirbelsäule – mit Kontrastmittel 5374,5376,344 3-223 145,72 Durchschnitt alle Untersuchungen ohne Kontrastmittel 128,23 Durchschnitt alle Untersuchungen mit Kontrastmittel 161,54 Durchschnitt alle Untersuchungen mit und ohne Kontrastmittel 147,66 Kostenberechnung – Positronenemissionstomographie (PET) Tabelle 10: Kostentabelle Positronenemissionstomographie (PET) nach DKG-NT Untersuchung DKG-NT Nummern OPS-Nummer PET Schädel – ohne quantifizierende Auswertung 5488 3-740 Preis [EUR] 349,72 PET Schädel – mit quantifizierender Auswertung 5489 3-740 437,15 PET Ganzkörper – ohne quantifizierende Auswertung 5488 3-74x 349,72 PET Ganzkörper – mit quantifizierender Auswertung 5489 3-74x 437,15 Durchschnitt alle Untersuchungen ohne quantif. Auswertung 5488 349,72 Durchschnitt alle Untersuchungen mit quantif. Auswertung 5489 437,15 Untersuchung DKG-NT Nummern OPS-Nummer Preis [EUR] Durchschnitt alle Untersuchungen mit & ohne quant. Auswert. * C.1.B.3.d 437,15 Da alle PET-Untersuchungen mit quantifizierender Auswertung vorgenommen worden sind, wird auf die Berücksichtigung der PET-Untersuchungen ohne quantifizierende Auswertung verzichtet. Kostenberechnung – Szintigraphische Untersuchungen (SZINTI) Tabelle 11: Szintigraphische Untersuchungen (SZINTI) nach DKG-NT Untersuchung DKG-NT Nummern OPS-Nummer Preis [EUR] 99-Tc – Skelettszintigraphie – Ganzkörper – 1 Phase 5425 3-705.0 131,15 99-Tc – Skelettszintigraphie – Ganzkörper – 3 Phasen 5425 3-705.1 131,15 131-I-MIBG – Szintigraphie – Ganzkörper 5430 3-70c.1 201,09 131-I Ganzkörperszinigraphie 5430 3-705.0 131,15 99-Tc-MAG – Szintigraphie – Nieren 5440 3-706.1 163,20 Perfusionsszintigraphie – Lunge 5415 3-703.0 75,77 Ventilationsszintigraphie – Lunge 5416 3-703.1 75,77 151,54 Perfusions- und Ventilationsszintigraphie – Lunge (kombiniert) 5415+5416 3-703.2 Szintigraphie – Liquorraum – ohne Einsatz von Antikörpern 5410 3-700 94,43 Szintigraphie – Gehirn – ohne Einsatz von Antikörpern 5411 3-700 125,91 Szintigraphie – Schilddrüse – mit quantifizierender Auswert. 5401 3-701 Szintigraphie – Ganzkörper – mit 131-I – ohne rhu-TSH Gabe A5430 3-70c.00 131,15 75,77 Szintigraphie – Ganzkörper – mit 131-I – mit rhu-TSH Gabe A5430 3-70c.01 131,15 111-In-Octreotid Szintigraphie (Tumorszintigraphie) 5430 3-70c.1 131,15 67-Ga-Szintigraphie (Tumorszintigraphie) 5430 3-70c.1 131,15 201-Tl-Radionuklidventrikulographie – in Ruhe 5420 3-704.0 69,94 Durchschnitt alle Untersuchungen (Auswahl) C.1.B.3.e 154,46 Kostenberechnung – Sonographien (US) Tabelle 12: Sonographische Untersuchungen (US) nach DKG-NT Untersuchung DKG-NT Nummern OPS-Nummer Duplex-/Dopplersonographie Extremitätengefäße ** 410, 3-02c Preis [EUR] 11,66 Echokardiographie (ECHO) – transthorakal, zweidimensional ** 423 3-023.0 30,60 Sonographie Abdomen – ohne Kontrastmittel, mit Duplex ** 410,420 (3x), 401 3-026 48,96 Sonographie Abdomen – ohne Kontrastmittel, ohne Duplex ** 410,420 (3x) 3-009 25,64 Sonographie alle Lymphknotenstationen – ohne / mit Duplex ** 410,420 (2x) 3-00p / 3-02b 44,29 Sonographie Hals (Weichteile/Lymphknoten) – mit Duplex ** 410,401 3-022 34,97 Sonographie Hals (Weichteile/Lymphknoten) – ohne Duplex * 410 3-003.0 11,66 Sonographie Magen-Darm-Trakt – hochauflösend * 410 3-00a 16,32 Sonographie Mediastinum – mit Duplex ** 410,401 3-02x 34,97 Sonographie Mediastinum – ohne Duplex * 410 3-006 11,66 Sonographie Nieren – Duplexsonographie ** 410,401 3-027 34,97 Sonographie Schädel – ohne Duplexsonographie ** 412 3-000 39,63 Sonographie Schädel – mit Duplexsonographie ** 412,401 3-000+3-020.0 54,17 Sonographie Schilddrüse – Duplexsonographie ** 417,420 3-003.1 35,55 Sonographie Thorax – mit Duplex ** 410,401 3-02x 34,97 Sonographie Thorax – ohne Duplex * 410 3-006 11,66 Sonographie Urogenitaltrakt – mit Duplex ** 410,401 3-027 34,97 Sonographie Urogenitaltrakt – ohne Duplex * 410 3-00b 16,32 Sonographie Weichteile – mit Duplexsonographie * 410,401 3-02x 27,06 Sonographie Weichteile – ohne Duplexsonographie * 410 3-00m 11,66 C.1.B.3.f Untersuchung DKG-NT Nummern OPS-Nummer Sonographie Hoden – ohne Duplexsonographie * 410 3-00d Preis [EUR] 11,66 Sonographie Hoden – mit Duplexsonographie ** 410,401 3-00d 27,06 Sonographie Ovarien / inneres wbl. Genital – ohne Duplex * 410 3-00e 11,66 Sonographie Ovarien / inneres wbl. Genital – mit Duplex ** 410,401 3-00e 27,06 Durchschnitt alle Untersuchungen – einfach (*) 17,45 Durchschnitt alle Untersuchungen – komplex (**) 37,82 Durchschnitt alle Untersuchungen – alle 28,23 Kostenberechnung – Röntgenuntersuchungen (XR) Tabelle 13: Röntgen-Untersuchungen (XR) nach DKG-NT Untersuchung DKG-NT Nummern OPS-Nummer Röntgen Thorax – 1 Ebene, kein Kontrastmittel * 5140 Preis [EUR] --- 16,32 Röntgen Thorax – 2 Ebenen, kein Kontrastmittel * 5137 --- 26,23 Röntgen Skelettabschnitt – 1 Ebene, kein Kontrastmittel * 5035 --- 9,33 Röntgen Skelettabschnitt – 2 Ebenen, kein Kontrastmittel * 5030 --- 18,66 Röntgen Hemithorax (Rippen) – 1 Ebene, kein Kontrastmittel * 5120 --- 15,15 --- 23,31 Röntgen Hemithorax (Rippen) – 2 Ebenen, kein Kontrastmittel * 5120,5121 Röntgen linke Hand – 1 Ebene, kein Kontrastmittel * 5037 --- 17,49 Röntgen Abdomen – 1 Ebene, kein Kontrastmittel * 5190 --- 17,49 Röntgen Abdomen – 2 Ebenen, kein Kontrastmittel * 5191 --- 29,14 Röntgen NNH – 1 Ebene, kein Kontrastmittel * 5098 --- 15,15 Röntgen Schädel – 1 Ebene, kein Kontrastmittel * 5095 --- 11,66 Röntgen Schädel – 2 Ebenen, kein Kontrastmittel * 5090 --- 23,31 Röntgen Wirbelsäule – 2 Ebenen, kein Kontrastmittel * 5105 --- 23,31 Mammographie – 1 Mamma, 2 Ebenen * 5266 3-100.0 26,23 Mammographie – 2 Mammae, 2 Ebenen ** 5265,5265 3-100.1 52,46 Ösophagographie – Monokontrast ** 5150 3-137.0 32,06 Osophagographie – Doppelkontrast ** 5150 3-137.1 32,06 Kolon-Kontrasteinlauf – Monokontrast ** 5156 3-13a.0 40,80 Kolon-Kontrasteinlauf – Doppelkontrast ** 5156 3-13a.1 81,60 Magen-Darm-Passage – Monokontrast ** 5157 3-13b.0 40,80 Magen-Darm-Passage – Doppelkontrast ** 5158 3-13b.1 75,77 Sellink-Darstellung Dünndarm – mit KM – Monokontrast ** 5163,374 3-139.0 84,52 Sellink-Darstellung Dünndarm – mit KM – Doppelkontrast ** 5163,374 3-139.1 84,52 Pharnygographie – mit Kontrastmittel – Monokontrast ** 5168 3-134.0 46,63 Pharnygographie – mit Kontrastmittel – Doppelkontrast ** 5168 3-134.1 46,63 Bronchiographie – mit Kontrastmittel – Monokontrast ** 5285 3-135.0 49,54 Bronchiographie – mit Kontrastmittel – Doppelkontrast ** 5285 3-135.1 49,54 Urographie – mit Kontrastmittel – intravenös ** 5200 3-13d.0 34,97 Miktionscysturethrographie (MCU) – mit Kontrastmittel * 5235 3-13e 29,14 Cholangiographie – mit Kontrastmittel – intravenös * 5170 3-13c.0 23,31 Myelographie – mit Kontrastmittel ** 5280,340 3-130 67,03 Diskographie – mit Kontrastmittel ** 5280 3-131 43,72 Angiographie – venös – Extremitäten – mit Kontrastmittel ** 5330,345 3-613/3-614 51,29 Angiographie – venös – Abdomen/Thorax/Hirn – mit KM ** 5329,345 3-612/3-611/3-610 100,84 Angiographie – arteriell – Extremitäten – mit Kontrastmittel ** 5309,350 3-606/3-607 113,66 Angiographie – arteriell – Becken & Beine – mit KM ** 5306,350 3-605/3-607 125,32 Angiographie – arteriell – Abdomen/Thorax – mit KM ** 5300,350 3-604/3-603 125,32 C.1.B.3.g Untersuchung DKG-NT Nummern OPS-Nummer Angiographie – arteriell – Hals/Gehirn – mit Kontrastmittel ** 5300,350 3-601/3-600 Preis [EUR] 125,32 Lymphographie – Extremitäten – mit Kontrastmittel ** 5338 3-620/3-621 58,29 Röntgen – Durchleuchtung * 5295 3-120 13,99 Durchschnitt alle Untersuchungen – einfach (*) 18,13 Durchschnitt alle Untersuchungen – komplex (**) 58,29 Durchschnitt alle Untersuchungen mit und ohne quant. Auswert. 29,60 Kostenberechnung – Endoskopische Untersuchungen (ENDO) Tabelle 14: Endoskopsische Untersuchungen (ENDO) nach DKG-NT Untersuchung DKG-NT Nummern OPS-Nummer Preis [€] Proktoskopie – mit PE * 705 1-653 +1-444.- 8,86 Urethroskopie – mit PE * 1712 1-660 6,94 Saugbiopsie – Dünndarm * 697 1-440.9/1-440.a 23,31 Zystoskopie – mit Sondierung Harnleiter, mit PE * 1790 1-661/1-663.- 21,57 Zystoskopie – mit PE * 1786 1-661/1-663.- 20,69 Rektoskopie – mit PE * 690 1-654.-/1-652.4 +1-444.- 20,40 Chromozystoskopie – mit PE * 1789 1-661 +1-444.- 18,94 Laryngoskopie – mit PE * 1530 1-610.- +1-441.- 10,61 Endoskopie Nasennebenhöhlen – mit PE * 1418,1466,1478 1-612/1-699.0 +1-414.- 10,49 Hysteroskopie – mit PE ** 1110 1-672 25,88 Arthroskopie – mit PE ** (nur zu diagnostischen Zwecken) 3300 1-697.- 29,14 Schwebe- & Stützlaryngoskopie – mit PE ** 1533 1-610.x +1-421.- 29,14 Ösophagoskopie – mit PE ** 680 1-630.-/1-638.0 +1-440.- 32,06 Bronchioskopie/Thorakoskopie – mit PE ** 677 1-620.- +1-430.- 34,97 Abrasio uteri – mit PE ** 1104 1-471.- 37,71 Pyeloskopie (transkutan) – mit PE ** 689 1-693.0 +1-461.- 40,80 Sigmoidoskopie – mit PE ** 1852 1-651/1-652.2 +1-444.- 40,80 Nephroskopie – mit PE ** 700 1-693.x +1-461.- 46,63 Gastroskopie – mit PE ** 676 1-631/1-638.2 +1-440.- 46,63 Ösophagoduodenogastroskopie (ÖGD) – mit PE *** 683 1-631/1-638.1 +1-440.- 58,29 Mediastinoskopie – mit PE *** 679 1-691.1 +1-430.- 64,12 Bulboskopie – mit PE *** 684 1-635/1-638.4 +1-440.- 69,94 Duodeno-Jejunoskopie – mit PE *** 685 1-635/1-638.4 +1-440.- 78,69 Duodenoskopie mit Sonderierung Papille – mit PE *** 686 1-635/1-638.3 +1-440.- 87,43 Koloskopie – gesamt bis Coecum – mit PE *** 687 1-650.1/1-652.1 +1-444.- 87,43 Ureteropyeloskopie – mit PE *** 1827 1-665/1-668.x +1-460.- 87,43 Ureterorenoskopie – mit PE *** 1828 1-665/1-668.2 +1-460.- 87,43 Durchschnitt alle Untersuchungen – einfach (*) 14,48 Durchschnitt alle Untersuchungen – komplex (**) 39,37 Durchschnitt alle Untersuchungen – hochkomplex (***) 74,98 Hinweis: Die kursiv gesetzten OPS-Kodes stehen für die Probeentnahme (PE) C.1.B.3.h Kostenberechnung – Serologische Erregerdiagnostik (MIBI-SERO) Tabelle 15: Serologische Erregerdiagnostik (MIBI-SERO) nach DKG-NT Untersuchung DKG-NT Nummern OPS-Nummer Preis [EUR] Adenovirus, IgG und IgM EIA A4389 --- 13,11 Aspergillus Antigen, EIA * A4724 1-930.0 * 10,93 Aspergillus, Antikörper EIA 4418 --- 22,29 Untersuchung DKG-NT Nummern OPS-Nummer Candida Antigen, EIA * A4724 1-930.0 * Preis [EUR] 10,93 Candida, Antikörper EIA 4415 --- 22,29 Chlamydia pneumoniae, Ak und IgM EIA 4265 --- 22,29 Coxsackie/ECHO-Virus, IgG und IgM EIA A4389 --- 10,49 Diphtherie-Toxoid, Ak EIA A4594 --- 10,93 Epstein-Barr Virus (EBV), VCA IgG und VCA IgM EIA 4391 --- 13,11 Hepatitis A Virus (HAV), IgG EIA 4382 --- 10,49 Hepatitis B Virus (HBV), HBsAg, anti-HBs, anti-HBc EIA 4393,4381 --- 23,61 Hepatitis C Virus (HCV), IgG EIA 4406 --- 17,49 Herpes simplex Virus (HSV) 1 ± 2, IgG und IgM EIA 4384 --- 13,11 Humanes Herpesvirus 6 (HHV6), IgG und IgM EIA A4389 --- 13,11 Humanes Immundefizienzvirus 1 und 2 (HIV 1/2), IgG EIA 4395 --- 23,61 Masernvirus, IgG und IgM EIA 4385 --- 10,49 Mumpsvirus, IgG und IgM EIA 4386 --- 10,49 Mycoplasma pneumoniae, Ak und IgM EIA 4268 --- 22,29 Parvovirus B19 (PVB19), IgG und IgM EIA A4389 --- 13,11 Rubellavirus, IgG und IgM EIA 4387 --- 10,49 Tetanus-Toxoid, Ak EIA A4594 --- 10,93 Toxoplasma gondii, Ak und IgM EIA 4453 --- 22,29 Varizella-Zoster-Virus (VZV), IgG und IgM EIA 4388 --- 10,49 Zytomegalievirus (CMV), IgG und IgM EIA 4378 --- 10,49 Durchschnitt alle Untersuchungen * C.1.B.3.i 14,95 Kodierung nur möglich im Rahmen des infektiologischen Monitorings von immunsupprimierten Patienten (1-930.-). In allen anderen Fällen (bspw. Anwendung bei nicht-immunsupprimierten Patienten) keine Möglichkeit der Kodierung. Kostenberechnung – Molekulargenetische Erregerdiagnostik Tabelle 16: Molekularbiologische Erregerdiagnostik (MIBI-MOLGEN) nach DKG-NT Untersuchung DKG-NT Nummern OPS-Nummer Preis [EUR] Adenovirus-DNS, via PCR 4783 1-930.0/.1 * 29,14 CMV-DNS, via PCR 4783 1-930.0/.1 * 29,14 EBV-DNS, via PCR 4783 1-930.0/.1 * 29,14 HHV6-DNS, via PCR 4783 1-930.0/.1 * 29,14 HSV-DNS, via PCR 4783 1-930.0/.1 * 29,14 Parvovirus B19-DNS, via PCR 4783 1-930.0/.1 * 29,14 DNS/RNS Isolation zwecks Durchführung PCR ** 4780 --- 52,46 DNS/RNS Isolation zwecks Durchführung PCR, 14,29% *** 4780 --- 7,49 Durchschnitt alle Untersuchungen (inkl. anteilig Isolierung) * C.1.B.3.j 36,64 Kodierung nur möglich im Rahmen des infektiologischen Monitorings von immunsupprimierten Patienten (1-930.-). In allen anderen Fällen (bspw. Anwendung bei nicht-immunsupprimierten Patienten) keine Möglichkeit der Kodierung. Kostenberechnung – Molekulargenetische Untersuchung von Tumoren Tabelle 17: Molekularbiologische Tumordiagnostik (TU-MOLGEN) nach DKG-NT Untersuchung DKG-NT Nummern OPS-Nummer Preis [EUR] AML-ETO bei AML, via FISH 4785 --- 17,49 BCL2/IGH bei NHL, via FISH 4785 --- 17,49 BCL2-IGH bei follikulären B-NHL, via FISH 4785 --- 17,49 BCR-ABL bei ALL und CML, via PCR 3922 --- 29,14 BRCA bei Mammakarzinom, via PCR 3922 --- 29,14 Untersuchung DKG-NT Nummern OPS-Nummer CMYC/IGH bei NHL, via FISH 4785 --- Preis [EUR] 17,49 EWS-FLI1 bei Ewing-Sarkomen, via PCR 3922 --- 29,14 LOH1p bei Neuroblastom, via FISH 4785 --- 17,49 MLL-AF4 bei ALL, via FISH 4785 --- 17,49 Monosomie 5 bei MDS/AML, via FISH 4785 --- 17,49 Monosomie 7 bei MDS/AML, via FISH 4785 --- 17,49 NMYC bei Neuroblastom, via FISH 4785 --- 17,49 PML/RARalpha bei AML, via FISH 4785 --- 17,49 TEL-AML bei ALL, via FISH 4785 --- 17,49 DNS/RNS Isolation zwecks PCR/FISH ** 4780 --- 52,46 DNS/RNS Isolation zwecks PCR/FISH, 20% *** 4780 --- 10,49 Durchschnitt alle Untersuchungen (inkl. Isolierung anteilig) C.1.B.3.k Kostenberechnung – Histologische und immunhistochemische Untersuchungen Tabelle 18: * C.1.B.3.l 40,68 Histologische und immunhistochemische Tumordiagnostik (TU-HISTO) nach DKG-NT Untersuchung DKG-NT Nummern OPS-Nummer Preis [EUR] Mikroskopie – einschl. Färbungen wie HE etc. 4810 --- Östrogenrezeptor – Mammakarzinom – Nachweis mittels AK 4086 --- 69,94 Progesteronrezeptor – Mammakarzinom – Nachweis mittels AK 4087 --- 69,94 16,85 bcl-2 –Lymphome – Nachweis mittels AK 3698/3699 --- * 23,61 CD1a – Nachweis mittels AK 3698/3699 --- * 23,61 CD30 – Lymphome – Nachweis mittels AK 3698/3699 --- * 23,61 CD99 (MIC2) – Ewing-Sarkom – Nachweis mittels AK 3698/3699 --- * 23,61 c-erbB2 (HER/neu) – Nachweis mittels AK 3698/3699 --- * 23,61 Chromogranin A – neurogene Tumoren – Nachweis mittels AK 3698/3699 --- * 23,61 Glial fibrilläres saures Protein (GFAP) – Hirntumoren 3698/3699 --- * 23,61 MIB-1 – Proliferationsmarker – Nachweis mittels AK 3698/3699 --- * 23,61 Myosin – myogene Tumoren – Nachweis mittels AK 3698/3699 --- * 23,61 S100 – melanozytäre Tumoren – Nachweis mittels AK 3698/3699 --- * 23,61 Synaptophysin – Nachweis mittels AK 3698/3699 --- * 23,61 Zytokeratin – epitheliale Tumoren – Nachweis mittels AK 3698/3699 --- * 23,61 Durchschnitt Untersuchungen (ohne E-/P-Rezeptoren, Histolog.) * 23,61 Durchschnitt Untersuchungen (inkl. E-/P-Rezeptoren; exkl. His.) * 30,23 Bei Inansatzbringung als DKG-NT 3698 (1. Antiserum oder 1. Antikörper) resultiert ein Preis von 26,32 EUR, bei Inansatzbringung als DKG-NT 3699 (mehr als der 1. Antikörper oder das 1. Antiserum) resultiert ein Preis 20,98 EUR. Kostenberechnung – Punktionen und Eingriffe Tabelle 19: Punktionen und Eingriffe nach DKG-NT Untersuchung DKG-NT Nummern OPS-Nummer Preis [EUR] Knochenmarkpunktion – ± Stanze – mit Differenzierung KM 311/312,3861 1-424/1-480.5 44,88 Lumbalpunktion – mit Zytologie/Histologie 305,3861 1-204.- 37,25 Durchschnitt alle Untersuchungen C.1.B.3.m 41,07 Kostenberechnung – Laboruntersuchungen, Tumormarker Tabelle 20: Laboruntersuchungen nach DKG-NT (Tumormarker etc.) Untersuchung DKG-NT Nummern OPS-Nummer 5-HIES 4071 --- Preis [EUR] 33,22 Untersuchung DKG-NT Nummern OPS-Nummer Adrenalin, Noradrenalin, Dopamin A4072 --- 33,22 Alpha-Fetoprotein (AFP) 3743 --- 14,57 Cancer Antigen 72-4 (CA 72-4) 3904H3 --- 26,23 Cancer Antigen 125 (CA 125) 3900H3 --- 17,49 Cancer Antigen 15-3 (CA 15-3) 3901H3 --- 26,23 Cancer Antigen 19-9 (CA 19-9) 3902H3 --- 17,49 Calcitonin 4047 --- 27,98 Carcinoembryonales Antigen (CEA) 3905H3 --- 14,57 Cytokeratinfragment 21-1 (Cyfra 21-1) 3906H3 --- 26,23 Humanes Choriongonadotropin (HCG) 4024 --- 14,57 Homovanilinsäure (HVA) – alle Materialen außer Urin 4073 --- 33,22 Homovanilinsäure (HVA) – nur Urin 4085 --- 14,57 HPLAP A3906 --- 26,23 Metanephrine 4074 --- 33,22 Neuron-spezifische Enolase (NSE) 3907H3 --- 26,23 Parathormon (PTH) 4056 --- 27,98 Prostata-spezifisches Antigen (PSA) 3908H3 --- 17,49 Squamous cell carcinoma antigen (SCC) 3909H3 --- 26,23 Thymidinkinase (TK) 3910H3 --- 26,23 Thyreoglobulin (TG) 4070 --- 52,46 Tisse polypeptide antigen (TPA) 3911H3 --- 26,23 Vanilinmandelsäure (VMA) – alle Materialen außer Urin 4077 --- 33,22 Vanilinmandelsäure (VMA) – nur Urin 4085 --- 14,57 Durchschnitt alle Untersuchungen C.1.B.4 Preis [EUR] 26,40 Ergebnisse der Einzelfallanalyse in der pädiatrischen Hämatologie & Onkololgie Werden die Fälle des Jahres 2004 (n=1731) entsprechend dem G-DRG Handbuch 2005 und den Deutschen Kodierrichtlinien 2005 neu gruppiert, so ergeben sich folgende Kenndaten (3,4): Tabelle 21: DRG-Kenndaten Einzelfallanalyse – Alle Fälle (n=1731) Parameter / Kenngröße Wert 2005 Wert 2004 Anzahl vollstationäre Behandlungsfälle 1731 DRG-Fälle (Fälle entsprechend KHEntG), inklusive Überlieger 2003 & einige 2005 Case-Mix (CM) 1731 1731 2420,103 2776,032 Case-Mix-Index (CMI) Einnahmen (bei Base-rate bzw. Basisfallpreis von 2.900 EUR) in EUR 1,398 1,604 7.018.299,90 8.050.492,87 4.054,48 4.650,78 819,57 946,74 1.150.182,56 nicht berechnet 1.265,33 nicht berechnet 21,91 nicht berechnet 597.137,20 597.137,20 344,97 344,97 87.851,86 87.851,86 50,75 50,75 Einnahmen pro Fall (bezogen auf 1731 Fälle) in EUR Einnahmen pro Tag und Fall (bezogen auf 1731 Fälle) in EUR Anteil der Einnahmen nach DRG-Kostenmatrix für Diagnostik (7-11) – alle Fälle Anteil der Einnahmen nach DRG-Kostenmatrix für Diagnostik (7-11) – pro Fall Anteil der Einnahmen nach DRG-Kostenmatrix für Diagnostik (7-11) – in % Kosten der erfaßten diagnostischen Leistungen – alle Fälle (1731) 1731 Kosten der erfaßten diagnostischen Leistungen – alle Fälle Mittelwert (n=1731) Radiologische Leistungen – Kostenstellengruppe 9 – MRT, CT, Röntgen-Untersuchungen, PET ** Kosten – Radiologie – nur Fälle mit radiologischen Leistungen (n=1731) Kosten – Radiologie – Durchschnitt pro Fall (n=1731) Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 9 – alle Fälle (n=1731) 218.215,71 nicht berechnet 126,36 nicht berechnet Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 9 – Durchschnitt pro Fall (n=1731) Sonstige diagnostische und therapeutische Leistungen – Kostenstellengruppe 11 – Sonographie, EEG, Echo, Nuklearmedizin ** Kosten – sonstige diag. & therap. Leistungen – alle Fälle (n=1731) 41.311,12 Kosten – sonstige diag. & therap. Leistungen – Durchschnitt pro Fall (n=1731) Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 11 – alle Fälle (n=1731) 41.311,12 23,87 23,87 336.727,99 nicht berechnet 194,98 nicht berechnet Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 11 – Durchschnitt pro Fall (n=1731) Endoskopische Leistungen – Kostenstellengruppe 8 – Alle Endoskopien in einem endoskopischen Eingriffsraum ** Kosten – Endoskopie – alle Fälle mit Endoskopie (n=1731) 1.451,37 Kosten – Endoskopie – Durchschnitt pro Fall (n=1731) Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 8 – alle Fälle (n=1731) 1.451,37 0,84 0,84 39.542,30 nicht berechnet 22,84 nicht berechnet Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 8 – Durchschnitt pro Fall (n=1731) Kardiologische Leistungen – Kostenstellengruppe 7 – Alle invasiven kardiologischen Untersuchungen Kosten – Kardiologische Leistungen – alle Fälle (n=1731) 0,00 0,00 Labor Leistungen – Kostenstellengruppe 10 – Routinelabor, Mikrobiologie, Histologie, Molekulargenentik, Tumordiagnostik * Kosten – Labor – alle Fälle (n=1731) * 466.522,85 Kosten – Labor – Durchschnitt pro Fall (n=1731) * Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 8 – alle Fälle (n=1731) 269,51 269,51 907.158,67 nicht berechnet 524,07 nicht berechnet Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 8 – Durchschnitt pro Fall (n=1731) * 466.522,85 In den Kosten für die Laborleistungen sind keinerlei Routinelaborleistungen wie Blutbild, Elektrolyte, C-reaktives Protein, Transaminasen, Retentionsparameter, Enzyme wie alpha-Amylase, Lipase und CK oder Blutgasanalysen eingeflossen. Auch routinemäßige Laboruntersuchungen des Urins oder des Liquors sind nicht erfaßt. Die aus diesen nicht berücksichtigen Leistungen resultierenden Kosten sind den bisher kalkulierten hinzuzufügen. Dies dürfte zu einer signifikanten Erhöhung der Laborkosten pro Fall führen. ** Etwaig zur Durchführung der Untersuchung notwendige Sedierungen in ständiger ärztlicher Begleitung sind nicht berücksichtigt. Aufwendungen für abgebrochene oder nicht-durchführbare Untersuchungen (z. B. Unruhe eines kleinen Kindes trotz durchgeführter Sedierungsmaßnahmen oder Ablehnung von Sedierungsmaßnahmen durch die gesetzlich Sorgeberechtigten nach erfolgter Aufklärung) sind ebenfalls nicht berücksichtigt. Tabelle 22: DRG-Kenndaten Einzelfallanalyse – Fälle mit erfaßten Leistungen (n=959) Parameter / Kenngröße Wert 2005 Wert 2004 Anzahl vollstationäre Behandlungsfälle 959 959 DRG-Fälle (Fälle entsprechend KHEntG), inklusive Überlieger 2003 & einige 2005 959 959 1.912,049 1.912,049 Case-Mix (CM) Parameter / Kenngröße Wert 2005 Case-Mix-Index (CMI) Einnahmen (bei Base-rate bzw. Basisfallpreis von 2.900 EUR) in EUR 1,994 5.544.940,68 5.544.940,68 Einnahmen pro Fall in EUR Anteil der Einnahmen nach DRG-Kostenmatrix für Diagnostik (7-11) – alle Fälle 5.782,00 5.782,00 1.150.182,56 nicht berechnet 1.265,33 nicht berechnet 21,91 nicht berechnet 597.137,20 597.137,20 622,67 622,67 87.851,86 87.851,86 264,61 264,61 218.215,71 nicht berechnet 233,17 nicht berechnet Anteil der Einnahmen nach DRG-Kostenmatrix für Diagnostik (7-11) – pro Fall Anteil der Einnahmen nach DRG-Kostenmatrix für Diagnostik (7-11) – in % Kosten der erfaßten diagnostischen Leistungen – alle erfaßten Fälle (n=959) Wert 2004 1,994 Kosten der erfaßten diagnostischen Leistungen – alle erfaßten Fälle Durchschnitt Radiologische Leistungen – Kostenstellengruppe 9 – MRT, CT, Röntgen-Untersuchungen, PET ** Kosten – Radiologie – nur Fälle mit radiologischen Leistungen (n=332) Kosten – Radiologie – Durchschnitt pro Fall (n=332) Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 9 – nur Fälle mit Leistungen (n=332) Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 9 – Durchschnitt pro Fall (n=332) Sonstige diagnostische und therapeutische Leistungen – Kostenstellengruppe 11 – Sonographie, EEG, Echo, Nuklearmedizin ** Kosten – sonstige diag. & therap. Leistungen – nur Fälle mit Leistungen (n=491) 41.311,12 41.311,12 Kosten – sonstige diag. & therap. Leistungen – Durchschnitt pro Fall (n=491) 84,14 84,14 Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 11 – nur Fälle mit Leistungen (n=491) 336.727,99 nicht berechnet 343,89 nicht berechnet Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 11 – Durchschnitt pro Fall (n=491) Endoskopische Leistungen – Kostenstellengruppe 8 – Alle Endoskopien in einem endoskopischen Eingriffsraum ** Kosten – Endoskopie – nur Fälle mit Endoskopie (n=23) 1.451,37 Kosten – Endoskopie – Durchschnitt pro Fall (n=23) Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 8 – nur Fälle mit Leistungen (n=23) 1.451,37 63,10 63,10 39.542,30 nicht berechnet 72,15 nicht berechnet Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 8 – Durchschnitt pro Fall (n=23) Kardiologische Leistungen – Kostenstellengruppe 7 – Alle invasiven kardiologischen Untersuchungen Kosten – Kardiologische Leistungen – nur Fälle mit kardiolog. Leistung (n=0) 0,00 0,00 Labor Leistungen – Kostenstellengruppe 10 – Routinelabor, Mikrobiologie, Histologie, Molekulargenentik, Tumordiagnostik * Kosten – Labor – nur Fälle mit Laborleistungen (n=652) * 466.522,85 Kosten – Labor – Durchschnitt pro Fall (n=652) * Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 8 – nur Fälle mit Leistungen (n=652) 524,67 524,67 907.158,67 nicht berechnet 715,53 nicht berechnet Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 8 – Durchschnitt pro Fall (n=652) * 466.522,85 In den Kosten für die Laborleistungen sind keinerlei Routinelaborleistungen wie Blutbild, Elektrolyte, C-reaktives Protein, Transaminasen, Retentionsparameter, Enzyme wie alpha-Amylase, Lipase und CK oder Blutgasanalysen eingeflossen. Auch routinemäßige Laboruntersuchungen des Urins oder des Liquors sind nicht erfaßt. Die aus diesen nicht berücksichtigen Leistungen resultierenden Kosten sind den bisher kalkulierten hinzuzufügen. Dies dürfte zu einer signifikanten Erhöhung der Laborkosten pro Fall führen. ** Etwaig zur Durchführung der Untersuchung notwendige Sedierungen in ständiger ärztlicher Begleitung sind nicht berücksichtigt. Aufwendungen für abgebrochene oder nicht-durchführbare Untersuchungen (z. B. Unruhe eines kleinen Kindes trotz durchgeführter Sedierungsmaßnahmen oder Ablehnung von Sedierungsmaßnahmen durch die gesetzlich Sorgeberechtigten nach erfolgter Aufklärung) sind ebenfalls nicht berücksichtigt. C.1.B.4.a Subgruppe der initialen Erkrankungsfälle - Einzelfallkostenanalyse Aus den zuvor dargestellten Ergebnissen und den zugrundeliegenden Datensätzen von vollstationären Behandlungsfällen wurden nachfolgend die isoliert, welche die Charakteristika eines initialen Erkrankungsfalls bzw. eine Neudiagnose eines Rezidivs aufwiesen. Die anhand dieses Datenmaterials zu testende Hypothese lautet: diese Fälle werden mit dem DRG-System 2005 unterfinanziert hinsichtlich ihrer Kosten, wobei die Kosten sich hier auf die Sachleistungen und Kosten von diagnostischen Leistungen beziehen. Die Kosten von Unterbringung, Medikation etc. bleiben hier außen vor. Tabelle 23: DRG-Kenndaten Einzelfallanalyse – Fälle mit initialer Diagnostik (n=100) Parameter / Kenngröße Anzahl vollstationäre Behandlungsfälle Wert 2005 Wert 2004 100 100 Parameter / Kenngröße Wert 2005 Wert 2004 DRG-Fälle (Fälle entsprechend KHEntG), inklusive Überlieger 2003 & einige 2005 Case-Mix (CM) Case-Mix-Index (CMI) Einnahmen (bei Base-rate bzw. Basisfallpreis von 2.900 EUR) in EUR Einnahmen pro Fall in EUR 100 100 378,750 376,568 3,787 3,766 1.098.374,72 1.092.047,20 10.983,75 10.920,47 230.014,51 nicht berechnet Anteil der Einnahmen nach DRG-Kostenmatrix für Diagnostik (7-11) – pro Fall 2.300,15 nicht berechnet Kosten der erfaßten diagnostischen Leistungen – alle erfaßten Fälle (n=100) 223.549,29 223.549,29 2.235,49 2.235,49 37.305,62 37.305,62 Anteil der Einnahmen nach DRG-Kostenmatrix für Diagnostik (7-11) – alle Fälle Kosten der erfaßten diagnostischen Leistungen – alle erfaßten Fälle Durchschnitt Radiologische Leistungen – Kostenstellengruppe 9 – MRT, CT, Röntgen-Untersuchungen, PET ** Kosten – Radiologie – nur Fälle mit radiologischen Leistungen (n=76) Kosten – Radiologie – Durchschnitt pro Fall (n=76) Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 9 – nur Fälle mit Leistungen (n=76) Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 9 – Durchschnitt pro Fall (n=76) 490,86 490,86 30.600,00 nicht berechnet 402,63 nicht berechnet Sonstige diagnostische und therapeutische Leistungen – Kostenstellengruppe 11 – Sonographie, EEG, Echo, Nuklearmedizin ** Kosten – sonstige diag. & therap. Leistungen – nur Fälle mit Leistungen (n=88) 15.228,44 15.228,44 Kosten – sonstige diag. & therap. Leistungen – Durchschnitt pro Fall (n=88) 173,05 173,05 Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 11 – nur Fälle mit Leistungen (n=88) 42.940,19 nicht berechnet 487,96 nicht berechnet Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 11 – Durchschnitt pro Fall (n=88) Endoskopische Leistungen – Kostenstellengruppe 8 – Alle Endoskopien in einem endoskopischen Eingriffsraum ** Kosten – Endoskopie – nur Fälle mit Endoskopie (n=2) 116,58 116,58 Kosten – Endoskopie – Durchschnitt pro Fall (n=2) 58,29 58,29 Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 8 – nur Fälle mit Leistungen (n=2) 27,42 nicht berechnet Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 8 – Durchschnitt pro Fall (n=2) 13,71 nicht berechnet Kardiologische Leistungen – Kostenstellengruppe 7 – Alle invasiven kardiologischen Untersuchungen Kosten – Kardiologische Leistungen – alle Fälle (n=0) 0,00 0,00 Labor Leistungen – Kostenstellengruppe 10 – Routinelabor, Mikrobiologie, Histologie, Molekulargenentik, Tumordiagnostik Kosten – Labor – alle Fälle (n=93) * Kosten – Labor – Durchschnitt pro Fall (n=93) * Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 8 – alle Fälle (n=100) Betrag nach DRG-Kostenstellengruppe 8 – Durchschnitt pro Fall (n=100) * 170.898,65 170.898,65 1.837,62 1.837,62 142.126,13 nicht berechnet 1.421,26 nicht berechnet In den Kosten für die Laborleistungen sind keinerlei Routinelaborleistungen wie Blutbild, Elektrolyte, C-reaktives Protein, Transaminasen, Retentionsparameter, Enzyme wie alpha-Amylase, Lipase und CK oder Blutgasanalysen eingeflossen. Auch routinemäßige Laboruntersuchungen des Urins oder des Liquors sind nicht erfaßt. Die aus diesen nicht berücksichtigen Leistungen resultierenden Kosten sind den bisher kalkulierten hinzuzufügen. Dies dürfte zu einer signifikanten Erhöhung der Laborkosten pro Fall führen. ** Etwaig zur Durchführung der Untersuchung notwendige Sedierungen in ständiger ärztlicher Begleitung sind nicht berücksichtigt. Aufwendungen für abgebrochene oder nicht-durchführbare Untersuchungen (z. B. Unruhe eines kleinen Kindes trotz durchgeführter Sedierungsmaßnahmen oder Ablehnung von Sedierungsmaßnahmen durch die gesetzlich Sorgeberechtigten nach erfolgter Aufklärung) sind ebenfalls nicht berücksichtigt. Die Kalkulation der Daten ergibt erhebliche Differenzen zwischen den einzelnen Kostenstellengruppen und der damit nominell zu repräsentierenden Kosten in einer pädiatrisch-onkologischen Population. – Kardiologische Leistungen (hier: Leistungen im Herzkatheterlabor) werden in einer pädiatrisch hämatologisch-onkologischen Fallpopulation extrem selten oder gar nicht in Anspruch genommen. – Die mittels der Laborleistungen (Kostenstellengruppe 10) nominell zu repräsentierenden Kosten übersteigen bereits ohne Berücksichtigung der routinemäßigen Labordiagnostik die anteilig ausgewiesenen Aufwendungen. Rechnet man die routinemäßigen Laborleistungen grob mit ein, so ergibt sich ein deutliches Defizit zwischen der anteilig vorgehaltenen Summe zur Kostendeckung einerseits und den in realitas entstandenen Kosten andererseits. Dies ist insbesondere unter der – – – – – Gegebenheit von besonderer Bedeutung, als daß gerade zu Beginn einer Diagnostik und/oder Behandlung mehr Laborwerte im Sinne eines Routinelabors erforderlich sind und durchgeführt werden als im weiteren Verlaufe der Behandlung in relativ „stabileren“ Erkrankungssituationen. Die Notwendigkeit der intensiven Überprüfung der körperlichen Belastungsfähigkeit von Patienten im Rezidivfalle nach zuvor stattgehabter multimodaler antineoplastischer Behandlung weist in die gleiche Richtung. Die in der sehr heterogenen Kostenstellengruppe 11 unter dem Begriff sonstige diagnostische und therapeutische Leistungen subsumierten Kosten sind in der Kumulation und im Durchschnitt deutlich niedriger als die anteilig zur Deckung dieser Kosten in der DRG-Kalkulation ausgewiesenen Beträge. Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings die recht „defensive“ Kostenzuweisung für die sonographischen Verfahren – insbesondere bei kleinen Kindern. Vgl. hierzu die aufgelisteten Kosten in der Tabelle 12. Die in der ebenfalls etwas heterogenen (die PET wird als radiologische Leistung aufgefaßt) Kostenstellengruppe 9 unter dem Begriff Radiologie subsummierten Kosten übersteigen die anteilig die in DRG-Kalkulation vorgesehenen Beträge sowohl in Summe als auch im Durchschnitt. Die Kosten in der Kostenstellengruppe 9 Radiologie könnten dabei noch höher ausfallen, wenn aus strahlenschutzrechtlichen Erwägungen die Benutzung der Computertomographie im weiteren Verlauf insbesondere bei kleinen Kindern konsekutiv minimiert wird, sofern gleichzeitig schnellere MR-Untersuchungen mittels neuerer Technik ermöglicht werden. Erheblich schwerwiegender als nicht ausgewiesener Kostenfaktor dürfte die Tatsache sein, daß die sehr viele MR-Untersuchungen infolge ihrer aktuellen Dauer bei Kindern mit Alter von weniger als 6 Jahren eine Sedierung mit ständiger ärztlicher Anwesenheit erfordern; de facto alle MR-Untersuchungen benötigen eine solche Sedierung, sofern die Kinder jünger als 3 Jahre sind. Die breite Anwendung der MRT ergibt sich aus strahlenschutzbedingten Erwägungen betreffend kleine und sehr kleine Kinder. Insgesamt ist hinsichtlich der aggregierten Kostenstellengruppen 7-11 im Vergleich zu den real anfallenden Kosten (bei fortgesetzter Nicht-Berücksichtigung von routinemäßiger Labordiagnostik, Sedierung etc.) ein leichtes Plus der repräsentativ eingesetzten anteiligen Geldmittel entsprechend der DRG-Kalkulation zu konstatieren. Dieses Plus wird aber nur dann erreicht, sofern eine „Quersubventionierung“ zwischen den einzelnen Kostenstellengruppen angenommen werden kann. In den dargestellten Fällen mit initialer Diagnostik gleichen insbesondere die Überschüsse der Kostengruppe 11 (sonstige diagnostische und therapeutische Maßnahmen) die Defizite der Kostengruppen 9 und 10 aus. Unter dem Gesichtspunkt der Sachgerechtigkeit und der anzustrebenden größtmöglichen Übereinstimmung zwischen DRG-Kalkulationsmatrix und den real anfallenden Kosten ist eine Redistribution von zur Deckung von Kosten vorgehaltenen anteiligen Finanzmitteln überlegenswert. Ein substantielles Manko der Kostenkalkulation ist die fehlende Berücksichtigung der referenzradiologischen, -histologischen oder –molekulargenetischen Diagnostik, welche bevorzugt von onkologischen Schwerpunktzentren mit frequentem und intensivem Anschluß an multizentrische Behandlungsstrategien bzw. –protokolle durchgeführt wird. Bei der bisherigen Kalkulationsmatrix werden diese Kosten anteilig auf alle Krankenhäuser oder medizinischen Einrichtungen umgelegt, welche eine DRG mit hämatologisch-onkologischer Relevanz in Ansatz bzw. zur Abrechnung bringen. Da andere Gewichtungsfaktoren, welchen diesen Qualitätsstandard fördern wie beispielsweise unterschiedliche Relativgewichte oder Umlagefinanzierung zur Vorhaltung von Einrichtungen der Maximal- und Supermaximalversorgung nicht eingesetzt werden sollen bzw. bis dato nicht zum Einsatz gekommen sind, ist eine Redistribution von Finanzmitteln zur Aufrechterhaltung dieser qualitativ höherwertigen Versorgungsstruktur sinnvoll. C.2 Mögliche Lösungsansätze C.2.A Allgemeine Überlegungen – Lösungsansätze en Gros Prinzipiell können im Rahmen des DRG-Systems zwei hauptsächliche Redistributionswege mit untergeordneten Varianten von Finanzmittel beschritten werden: 1. Schaffung einer entsprechend bewerteten DRG a. Schaffung einer Basis-DRG - unifiziert ohne Unterteilung b. Schaffung einer Basis-DRG – mit Unterteilung in einzelne DRGs c. (Re-) Splitting bestehender Basis-DRG anhand o. g. Zielsetzung 2. Schaffung eines Zusatzentgeltes für o. g. Zielsetzung Alle vorgenannten Redistributionswege haben Vor- und Nachteile – auf diese wird in den entsprechenden, nachfolgenden Abschnitten eingegangen. C.2.B Identifikatoren von Behandlungssituationen wie initiale Erkrankung Allen Redistributionswegen gemein ist die Notwendigkeit von Identifikatoren einer Diagnostikund/oder Behandlungssituation einer Erstmanifestation einer onkologischen und/oder hämatologischen Erkrankung bzw. eines Rezidivs oder Zweitmalignoms. Unbesehen des im Falle einer Konsentierung hinsichtlich der Redistribution von Finanzmitteln müssen die „Empfänger“ auf fallbezogener Ebene identifizierbar sein. Wie bereits in C.2.A angeschnitten, ist eine strukturbezogene Finanzierung ohne Rückgriff auf Falldaten nicht vorgesehen bzw. angestrebt (differenzierte Relativgewichte oder Umlagefinanzierungsverfahren). Fallbezogene Identifikatoren müssen die vorbeschriebenen Eigenschaften einer hohen Trennschärfe, einer geringen „Mißbrauchsanfälligkeit“ und einer hohen Spezifität aufweisen. Sie müssen im Rahmen der Kodekataloge ICD10-GM2006 und OPS2006 realisierbar sein. Mit der Einführung von „Komplex-Kodes“ wie beispielsweise der Kode 1-91 des OPS2005 – Diagnostik bei chronischen Schmerzzuständen – sind Identifikatoren in den OPS2005 eingeführt worden, denen multiple Parameter mit Notwendigkeit zu deren Erfüllung zugrunde liegen. In diesem Kode 1-91 wird sogar eine Struktureigenschaft zur Voraussetzung für die Anwendung des Kodes festgelegt – die Notwendigkeit der Existenz der Zusatzqualifikation „Spezielle Schmerztherapie“ ist festgeschrieben. Solche „Komplex-Kodes“ sind auch erforderlich, um mit ausreichender Trennschärfe, Spezifität und Mißbrauchsimmunität eine Erkrankungssituation wie Neuerkrankung und/oder Rezidiv einer hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankung zu beschreiben. Des weiteren ist die Notwendigkeit solcher „Komplex-Kodes“ unter okönomischer Betrachtungsweise ebenfalls gegeben. Bei Betrachtung der Kostenstruktur wie bereits dargelegt erscheint eine Identifikation über multiple Faktoren, welche unterschiedliche Gruppen von Kostenblöcken (oder auch Kostenartgruppen) repräsentieren notwendig. C.2.C Identifikatoren von Leistungen Neben bereits kodierbaren Leistungen wie MRT, Endoskopie, PET und CT zeigt die Einzelfallanalyse auch aufwands- und kostenintensive Leistungen auf, welche zur Zeit im OPS2005 Katalog nicht erfaßt sind. Beispiele: Molekulargenetische Markeranalysen bei Malignomen, Durchflußzytometrie. Diese können, müssen aber nicht zwangsläufig durch entsprechende OPS2005 Kodes identifizierbar sein. Die Definition von Untersuchungen (wie die letztbenannten) könnte allerdings ermöglichen, die Eigenschaft der komplexen Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen als Funktion des G-DRG Systems zu definieren und somit die Erwirkung zu automatisieren. C.2.C.1 GPOH-Bemühungen zur initialen Diagnostik 2004 und 2005 Der bereits 2004 und 2005 seitens der GPOH eingebrachte Vorschlag einer neu zu schaffenden DRG für die initiale Erkrankungssituation ist beispielsweise daran gescheitert bzw. seitens des InEK als nicht durchführbar charakterisiert worden, weil die Trennschärfe bzw. Identifikationsgüte dieses Vorschlages zu gering war. Er basierte auf der allein mittels vorhandener OPS-Kodes vorzunehmenden Identifikation von Fällen durch Erreichen bestimmter Mindestzahlen bei gleichzeitigem Vorhandensein bestimmter Diagnosekodes. Essentieller Bestandteil des Vorschlages war, daß mindestens ein Kode aus der Diagnosenliste mit mindestens 3 Kodes aus der Prozedurenliste in einem vollstationären Behandlungsfall vorkommen muß, um den „Tatbestandteil“ der initialen Diagnostik einer primären Erkrankung oder eines Rezidivs zu erfüllen. Bei Überprüfung dieses Vorschlags anhand der zugrundeliegenden Falldatenbank der Kinderonkologie des Universitätsklinikums Düsseldorf konnte folgendes Ergebnis konstatiert werden: Tabelle 24: Erkennungsquoten-Analyse - GPOH-Vorschlag 2004-2005 Diagnosen Prozeduren Minimale Anzahl Minimale Anzahl 1 0 91 / 96 (95%) nicht berechnet (>500/1731) nicht berechnet 1 1 79 / 96 (82%) 410 / 1731 (24%) 79 / 1731 (5%) 1 2 70 / 96 (72%) 172 / 1731 (10%) 70 / 1731 (4%) 1 3 58 / 96 (60%) 107 / 1731 (6%) 58 / 1731 (3%) * Erkennungsquote [%] Ersterk./Rezidiv [n=96] * alle Fälle [n=1731] alle mit Marker ** Da diese Analyse an der noch im Aufbau befindlichen Datenbank durchgeführt wurde, war die Anzahl der Fälle i. S. e. initialen Erkrankung oder eines Rezidivs 96. Bei Endauswertung (=aktueller Stand) ist die entsprechende Anzahl 100. ** Anwendung der minimalen Anzahlen von Diagnosen und Prozeduren mit Zusatz eines Markers, hier die manuelle Festlegung eines Falles als Fall mit initialer Diagnostik oder Rezidiv. Dieser Marker kann auch durch einen Kode oder eine Kodekombination repräsentiert werden (sowohl ICD10 als auch OPS oder beide in Kombination). Die Erkennungsquotenanalyse (Tabelle 24) zeigt eine hohe Identifikatorwirkung des Vorschlages an der positiv selektierten Gruppe von Fällen mit initialer Diagnostik und/oder Rezidiv. Wird die Bezuggröße jedoch auf die gesamte Fallanzahl geändert (hier 1731), so sinkt die Erkennungsquote relativ betrachtet ab. Die Spezifität ist jedoch massiv verschlechtert, da enorm viele Fälle identifiziert werden, welche nicht in einer Situation der initialen Diagnostik und/oder Rezidiv befindlich sind. Erst durch Zusatz eines „Markers“ als Surrogat für einen entsprechenden Kode zwecks Identifikation der Behandlungssituation verbessert sich die Spezifität des Vorschlags deutlich. Aber auch hier kommt es noch in signifikantem Ausmaß zur falsch-positiven Erkennung von Behandlungsfällen als initialer Erkranungs- oder Rezidivfall. Schlußfolgernd für die Konzeption eines Markerkodes kann somit festgehalten werden, daß die Spezifität für die Erkennung von Erkrankungssituationen wie vorbeschrieben über den „Marker-Kode“ erfolgen muß. Die alleinige – wenn auch sicherlich einfachere – Identifikation mittels quantitativer Limits von bestehenden Prozeduren und Diagnosen - schlägt fehl, gemessen am gesetzten Ziel unter besonderer Würdigung der Kostenanalyseergebnisse. Unter kostenhomogenisierenden Gesichtspunkten ist die alleinige Summation von z. T. sehr unterschiedlich aufwendigen Prozeduren als nachteilig und nicht zielführend anzusehen. Als Resultat würden erneut sehr inhomogene medizinökonomische Gruppen resultieren, oder es müßte alternativ eine anhand der einzelnen Diagnosen bzw. Diagnosegruppen (beispielsweise bösartige Knochentumoren) definierte Minimalquantifizierung greifen. Eine unter Kostengesichtpunkten gewichtete Mengenlimitierung bzw. –quantifizierung erscheint hier als besserer Weg zur Abbildung der Kosten- und somit Behandlungs- und Diagnostikrealität. C.3 Kodeseitige Definition von Identifikatoren einer Erkrankungssituation wie Neuerkrankung und/oder Rezidiv Die Überlegungen und Erkenntnisse aus C.2 sind in die Definition und Kreation der nachfolgenden Identifikatoren (=Kodes) eingeflossen. Ziele dabei waren: 1. Hohe Spezifität für die Erkrankungssituation initial und/oder Rezidiv 2. Hohe Spezifität für den Diagnostikaufwand 3. Möglichst realitätsnahe Repräsentanz der Kosten bzw. Kostengruppen 4. Maximale Absicherung gegen mißbräuchlichen Gebrauch 5. Anreiz zur Unterhaltung, Ausbau und Aufbau qualitativ höherwertiger Behandlungsund Diagnostikstrukturen Zur Erfüllung der Bedingung 1 wäre die Einführung eines Diagnosekodes für initiale Erkrankungssituationen bzw. Rezidive im Rahmen des ICD10 ausreichend, wie in Tabelle 24 bereits demonstriert (letzte Spalte). Nachteilig ist an diesem Vorgehen aber, daß beispielsweise die hohen Laborkosten der initialen und rezidivierten Behandlungsfälle (jeweils Erstmanifestation) nicht sicher zur Geltung und Entgeltung kommen. Der alleinige Rückgriff auf Quantitäten ist auch nicht sicher förderlich und/oder zielführend im Sinne der Bedingung 5. Bedingung 4 ist durch entsprechende Kodierrichtlinien mit der Definition von Begriffen zu gewährleisten. Die alleinige Verwendung eines Prozedurenkodes verhält sich wie zuvor dargestellt; in diesem Kode müßte (oder via Umweg der Kodierrichtlinien) die Erkrankungssituation definiert werden bzw. eine Identifikation derselben durch geeignete Maßregeln gewährleistet werden. Bedingung 5 (Qualitätsförderung) wäre ebenfalls durch entsprechende Bedingungen zu gewährleisten. Allerdings würde im Falle der Verwendung eines Prozedurenkodes (OPS) eine Verwerfung der Kodierungssystematik erfolgen, da Erkrankungssituationen eher dem ICD und somit Diagnosen entsprechen (vgl. Einführung des Kodes C95.8 – Leukämie, refraktär auf Standard-Induktionstherapie als Beschreibung einer primär therapierefraktären Erkrankungssituation einer Leukämie). Aus diesen Erwägungen heraus wird sowohl ein Diagnosenkode im ICD (siehe C.5.A.1) als auch ein Prozedurenkode im Sinne eines Komplexkodes im OPS (siehe C.5.A.1.b) definiert. Darüber hinaus werden neue Kodierregeln im Rahmen der Deutschen Kodierrichtlinien definiert (siehe C.5.A.2.b). C.4 Zwischenlösungen Bis zur Definition der nachfolgen dargestellten Kodes und daraus abgeleiteten logischen Verknüpfungen (zwecks Verwendung im G-DRG 2006 Handbuch) wurden sukzessive mulitple Zwischenlösungen definiert. Diese werden aus Gründen der Übersichtlichkeit hier nicht dargestellt. Entweder wiesen die Kodes analog dem „alten“ GPOH-Vorschlag eine unzureichende Spezifität auf (zu hohe Quote an falsch-positiv identifizierten Behandlungsfällen) oder sie waren bei dann zureichender Spezifität für den alltäglichen Gebrauch (Kodierung unter real-life Bedingungen) viel zu kompliziert und viel zu komplex (beispielsweise Definition von 6 Gruppen von Untersuchungen mit mehreren Subgruppierungen). C.5 Lösungsvorschlag C.5.A Neue Kodes C.5.A.1 ICD10-GM2006 C.5.A.1.a Neuer Kode D91 – Erkrankungssituation bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen Nachfolgender Kode beschreibt die Erkrankungssituation einer hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankung. Hinsichtlich der Auswahl des Kodes ist zu beachten, daß hier bewußt Raum für in Zukunft gegebenenfalls notwendige Erweiterungen gelassen wurde, die dann ohne logische Brüche in das System eingefügt werden können. Zur Konzeption bzw. Ausführungen nachfolgend stichpunktartig die Beweggründe: 1. Diagnosenbeschränkung (Satz 1 Hinweis). Eine Limitierung auf den Kodebereich C, D sowie den Kode Z03.1 des ICD10 gewährt die beste Erfassung von Erkrankungen, welcher einer Beschreibung einer Erkrankungssituation bedürfen, ohne durch Auslassung bestimmter Diagnosen eine negative Selektionierung vorzunehmen. Beispielsweise können Melanome, welche lokalisiert sind (T1N0M0 oder T2N0M0) keine komplexe Diagnostik nach sich ziehen und somit auch keine Beschreibung der Erkrankungssituation erfordern (mit Maßgabe der Identifikation des Aufwands an Diagnostik). Wenn der gleiche Fall (T1) sich mit N1M1 manifestiert, wird der diagnostische Aufwand sicherlich hoch sein. Dies soll dann dargestellt werden können, auch via der Erkrankungssituation. Gleichsinniges gilt beispielsweise für die aplastischen Anämien in Abgrenzung zu myelodysplastischen Syndromen oder akuten myeloischen Leukämien (wenn letztere der primäre Verdacht sind) oder in der pädiatrischen Hämatologie und Onkologie besonders bedeutsam, die Histiozytosen, insbesondere auch die nicht-malignen unter D76.-. 2. Definition Zeitpunkt Erstmanifestation/Rezidiv (Satz 2 Hinweis). Dies soll einen Mißbrauch durch Einrichtungen verhindern, welche partiell diagnostischen Aufwand betreiben, dann aber den Patienten mit eben diesem partiellen diagnostischen Aufwand an ein Schwerpunktzentrum verlegen. In letzterem werden dann oft auch Referenzbegutachtungen veranlaßt, welche kostentreibend wirken. Die Nicht-Ausführung des Begriffs Therapieplan soll ausdrücklich auch definierte (via Therapieprotokoll) watch-and-wait Strategien ermöglichen bzw. diese nicht ausschließen. Beispiele: low-risk MDS im Alter, Neuroblastome im Alter <1 Jahr, good-risk Keimzelltumoren. Diese Definiton findet sich auch in einer neuen Kodierrichtlinie (siehe C.5.A.2.b) als Gewährleistung einer inhaltlichen Kohärenz zwischen Kodierrichtlinien und Kodekatalog. 3. Definition Remission/Rezidiv: Diese wird hier bewußt nicht vorgenommen – vielmehr soll analog dem klinischen Alltag die Definition der jeweiligen Behandlungsprotokolle zum Tragen kommen. Diese Definiton findet sich auch in einer neuen Kodierrichtlinie (siehe C.5.A.2.b) als Gewährleistung einer inhaltlichen Kohärenz zwischen Kodierrichtlinien und Kodekatalog. 4. Definition Progress: Diese dient als Abgrenzung zum Rezidiv. 5. Aufteilung in Unterkodes (4. Stelle im Kode). Eine Unterteilung zwischen Erster Erkrankung, Progress und Rezidiv ist wohl das Minimum. Um einer später ggf. erforderlichen weiteren Differenzierung Raum zu geben und sog. „Kodesprünge“ zu vermeiden, sind Platzhalter ausgewiesen. Hinsichtlich der Identifikation von besonders schwerwiegend erkrankten Patienten (im Sinne von multiplen Rezidiven) und der kodeseitigen Dokumentation einer solchen besonderen Situation ist eine Aufdifferenzierung nach der Anzahl von Rezidiven sicherlich sinnvoll. 6. Aufteilung in Unterkodes (5. Stelle im Kode). Das Minimum sollte hier die Unterteilung zwischen Erstmanifestation und palliative Situation sein. Letzere a) zur sicheren Identifikation einer solchen und b) als Abgrenzung zur ersteren entsprechend dem eher hohen Aufwand im ersteren und niedrigeren Aufwand im letzteren Fall (was nicht bedeuten soll, Palliativpatienten seien nicht aufwendig – vgl. Personalbedarf von stationären Palliativeinrichtungen). Für weitere ggf. notwendige Differenzierungen sind Platzhalter reserviert; Kodesprünge sollen somit vermieden werden. Die weitere Unterteilung beispielsweise in Intensivtherapie, Dauertherapie, Beobachtung und/oder Nachsorge erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht notwendig. Für eine trennscharfe Definition solcher Zeitpunkte fehlen zur Zeit auch die entsprechenden validen Daten. 7. Inklusivum: Zweitmalignome. Diese sollten so behandelt werden wie die erste (differente) maligne Erkrankung. 8. Selbstverständlich sollte der Kode D91.9 nicht zur einer entgeltmodifizierenden Wirkung führen. Die Erkrankungssituation sollte spätestens zum Zeitpunkt der Entlassung und somit abschließenden Kodierung bekannt sein. 9. In Weiterführung des Gedankens von Punkt 8 sollten folgende Kodes eher eine entgeltsteigernde Wirkung besitzen (positives Splitkriterium, Triggerkode für Zusatzentgelt): D91.00, D91.10, D91.60, D91.80. Die verbleibenden Kodes sollten per se keine entgeltsteigernde Wirkung besitzen bzw. aufweisen. D91.- Erkrankungssituation einer Krankheit (Neubildung) Hinweis: hämatologischen und/oder onkologischen Die Erkrankungssituation bezieht sich immer auf eine Diagnose aus den Bereichen C und D des ICD10 GM2006. Ein Code aus den Bereichen C und D oder der Kode Z03.1 muß zwingend angegeben werden. Die Erstmanifestation und/oder Rezidiv einer hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankung ist der Zeitraum der stationären Behandlung, welcher a) die Stellung einer Diagnose und b) die dokumentierte Festlegung eines Therapieplans bezüglich der Erkrankung in einer einzelnen Einrichtung umfaßt. Die Definition von Erkrankung, Rezidiv und Remission ist dem entsprechenden Therapieprotokoll der zutreffenden hämatologischen oder onkologischen Erkrankung zu entnehmen. Remission im Zusammenhang mit diesem Kode bedeutet immer Vollremission oder komplette Remission. Ein Progress ist ein Fortschreiten einer hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankung ohne Erreichen einer Vollremission. Inklusive: Zweitmalignome. D91.0D91.00 Erste Erkrankung Erste Erkrankung – Erstmanifestation D91.01 bis D91.06 Platzhalter für etwaige spätere Differenzierungen D91.07 Erste Erkrankung – Palliative Situation D91.09 Erste Erkrankung – o. n. A. D91.1 bis D91.5 D91.6- Platzhalter für etwaige spätere Differenzierungen Progress D91.60 Progress – Erstmanifestation D91.61 bis D91.66 Platzhalter für etwaige spätere Differenzierungen D91.67 Progress – Palliative Situation D91.69 Progress – o. n. A. D91.8- Rezidiv o. n. A. D91.80 Rezidiv o. n. A. – Erstmanifestation D91.81 bis D91.86 D91.87 D91.89 D91.9 Platzhalter für etwaige spätere Differenzierungen Rezidiv o. n. A. – Palliative Situation Rezidiv o. n. A. – o. n. A. Erkrankungssituation o. n. A. C.5.A.1.b Status im G-DRG 2006 System Dieser Vorschlag wurde nicht umgesetzt. C.5.A.2 OPS2006 C.5.A.2.a 1-950 – Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen Nachfolgender Kode beschreibt die komplexe Diagnostik einer hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankung. Er ist als „Komplex-Kode“ aufgebaut (analog 1-91 u. ä.). Zur weiteren Konzeption bzw. Ausführungen nachfolgend stichpunktartig die Beweggründe: 1. Hinweis zu 1-95. Da auch bei anderen Erkrankungen komplexe diagnostische Aufwendungen zum Tragen kommen können bzw. von Bedeutung sind (vgl. chronisch-neurologische Erkrankungen, angeborene Stoffwechselerkrankungen etc.), sollte der Kode 1-95 eine neue Klasse von komplexen diagnostischen Vorgehensweisen ermöglichen (neben den bereits bestehenden wie beispielsweise bei Spina bifida, Epilepsie, chronischen Schmerzzuständen etc.). 2. Satz 2 Hinweis 1-950 – 1 stationärer Aufenthalt. Diese Bedingung soll eine Akkumulation von Leistungen aus zwei oder mehr Aufenthalten verhindern, sofern diese nicht mittels der Bestimmungen des §2 KFPV2005 i. S. e. Fallzusammenführung rekombiniert werden. Im wesentlichen entspricht diese Maßregel bereits bestehenden Kodierrichtlinien – zur Verdeutlichung erfolgt dennoch eine Nennung in dieser Form an dieser Stelle. 3. Beschränkung der Kodierfähigkeit dieses Kodes auf das gleichzeitige Vorliegen eines ICD10 Kodes aus C, D oder Z03.1. Dient der Verhinderung der mißbräulichen Kodierung. 4. Differenzierung des Kodes 5. Stelle. Primär erscheint eine Abstufungen, welche sich über die entsprechend dort ausgewiesenen Mindestmengen definiert, als ausreichend und zielführend. Sofern mittels zukünftiger Kalkulationen eine weitergehende Unterteilung notwendig sein sollte, sind entsprechende Platzhalter vorgesehen. 5. Gruppenbildung von diagnostischen Maßnahmen. Diese basiert auf der bereits dargelegten Kostenanalyse wie auch auf der Analyse von Untersuchungskosten, wie sie beispielsweise im DKG-NT oder GOÄ dargelegt sind. Es wurde versucht, eine möglichst kostenhomogene Gruppierung von Untersuchungsverfahren zu erreichen und diese gegen medizinische Gegebenheiten zu validieren. Ziel war, eine sichere Identifikation von Behandlungsfällen zu bewirken, welche mittels der aktuell gegebenen DRG-Kostenmatrix unterfinanziert sind. 1-95 Komplexe Diagnostik bei Erkrankungen Hinweis: 1-950.- Diese Prozeduren sind Sammelprozeduren bei der initialen und Verlaufsdiagnostik von Erkrankungen mit Chronizität oder hoch-intensiver bzw. nebenwirkungsreicher Therapie. Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und onkologischen Erkrankungen Hinweis: Diese Prozedur ist eine Summenprozedur aus verschiedenen diagnostischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Diagnostik einer hämatologischen und onkologischen Erkrankung. Diese Summenprozedur weist zu erfüllende Bedingungen hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen auf. Alle nachfolgenden Leistungen müssen innerhalb eines einzelnen stationären Aufenthaltes erbracht werden. Eine Berücksichtigung von Prozeduren aus prä- und post-stationären sowie tagesklinischen Aufenthalten ist dabei nicht zulässig. Ebenso wenig zulässig ist eine Berücksichtigung ambulant erbrachter Leistungen. Diese Prozedur darf nur dann kodiert werden, wenn gleichzeitig (= im gleichen stationären Aufenthalt) eine Diagnose aus dem Bereich C und D oder der Kode Z03.1 des ICD-10 GM2006 verschlüsselt wird. 1-950.0 1-950.1 Platzhalter für etwaig später notwendige Differenzierungen des Codes Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und onkologischen Erkrankungen Hinweise: Die nachstehend genannten Bedingungen müssen erfüllt sein. Komplexe Diagnostik einer hämatologisch-onkologischen Erkrankung - Mindestzahlen ` ` Mindestens 1 Untersuchung aus Gruppe A UND Mindestens 3 Untersuchungen aus Gruppe B Gruppe A – Untersuchungen bzw. Untersuchungskomplexe ` Knochenmarkpunktion mit immunologischer und molekularer Markeranalyse ` Histologie mit immunhistologischen Spezialfärbungen und Referenzbegutachtung Gruppe B – Untersuchungen bzw. Untersuchungskomplexe ` Magnetresonanztomographie (MRT) – mit und/oder ohne Kontrastmittel ` Positronenemissionstomographie (PET) – mit und/oder ohne Quantifizierung ` Computertomographie (CT) – mit Kontrastmittel ` Szintigraphie – ausgenommen: szintigraphische Teiluntersuchungen ` Endoskopie 1-950.2 bis 1-950.9 Platzhalter für etwaig später notwendige Differenzierungen des Codes C.5.A.2.b 1-960 – Molekularbiologische Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen 1-96 Molekularbiologische Diagnostik bei Erkrankungen Hinweis: Dieser Kode umfaßt die Diagnostik bei Erkrankungen mit molekulargenetischen Methoden wie Polymerasekettenreaktion (PCR) von Nukleinsäuren inkl. aller ihrer Variationen, In-situHybridisierungen von Nukleinsäuren, Nukleinsäuresequenzierungen und Restriktionsfragmentlängenpolymorphismen (RFLP). Dieser Kode ist für jede Untersuchung bzw. jede Untersuchungsserie zu kodieren. Eine Untersuchung entspricht dabei einer Materialentnahme und nachfolgenden Zuleitung von Material zur Untersuchung auf mindestens ein Merkmal mittels molekularbiologischer Methoden wie vorbezeichnet. Exklusive: Unspezifische (nicht sequenzspezifische) Nachweisverfahren für Nukleinsäuren 1-960.- Molekularbiologische Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen Hinweis: Dieser Kode ist nur zu verwenden, sofern das untersuchte Merkmal oder die untersuchten Merkmale eine gesicherte diagnostische, therapeutische oder prognostische Bedeutsamkeit haben. 1-960.0 bis 1-960.7 Platzhalter für etwaig später notwendige Differenzierungen des Codes 1-950.8 Molekularbiologische Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen, sonstige näher bezeichnete 1-950.9 Molekularbiologische Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen, ohne nähere Angaben C.5.A.2.c 1-970 – Immunologische Erkrankungen 1-97 Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Immunologische Diagnostik bei Erkrankungen Hinweis: Dieser Kode umfaßt die Diagnostik bei Erkrankungen mit immunologischen Methoden wie Durchflußzytometrie, Immunhistochemie und Immunfixation von definierten antigenen Strukturen. Dieser Kode ist für jede Untersuchung bzw. jede Untersuchungsserie zu kodieren. Eine Untersuchung entspricht dabei einer Materialentnahme und nachfolgenden Zuleitung von Material zur Untersuchung auf mindestens ein Merkmal mittels immunologischer Methoden wie vorbezeichnet. Exklusive: Unspezifische (nicht sequenzspezifische) Nachweisverfahren für Nukleinsäuren 1-970.- Immunologische Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen Hinweis: Dieser Kode ist nur zu verwenden, sofern das untersuchte Merkmal oder die untersuchten Merkmale eine gesicherte diagnostische, therapeutische oder prognostische Bedeutsamkeit haben. 1-970.0 bis 1-970.7 Platzhalter für etwaig später notwendige Differenzierungen des Codes 1-950.8 Immunologische Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen, sonstige näher bezeichnete 1-970.9 Immunologische Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen C.5.A.2.d Status im G-DRG System 2006 Die Vorschläge für die OPS Kodes 1-960 und 1-970 wurde nicht in das G-DRG System 2006 aufgenommen. Der Vorschlag eines Kodes für die initiale Diagnostik von hämatologischen und onkologischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen wurde modifiziert in das G-DRG System 2006 mittels der KFPV 2006 bzw. dem OPS2006-Katalog aufgenommen. Die offizielle Definition ist wie folgt (modifizierte Darstellung zur besseren Verständlichkeit): 1-940 Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und onkologischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen Hinweise: Mindestmerkmale: ` Umfassende Diagnostik im Rahmen einer initialen oder Verlaufsdiagnostik einer Erkrankung aus dem Kapitel II oder III des ICD-10-GM ` Alle nachfolgenden Leistungen müssen im Rahmen eines stationären Aufenthaltes erbracht werden. ` Dieser Kode ist nur für Patienten im Alter von unter 19 Jahren anzugeben., Komplexe Diagnostik einer hämatologisch-onkologischen Erkrankung - Mindestzahlen ` ` Mindestens 1 Untersuchung aus Gruppe A UND Mindestens 3 Untersuchungen aus Gruppe B, o wobei mindestens 2 Verfahren zur Anwendung kommen müssen und o bei 2 Untersuchungen mit dem selben Verfahren muss es sich um unterschiedliche Untersuchungsorte handeln Gruppe A – Untersuchungen bzw. Untersuchungskomplexe ` Knochenmarkpunktion mit immunologischer und molekularer Markeranalyse ` Histologie mit immunhistologischen Spezialfärbungen und Referenzbegutachtung Gruppe B – Untersuchungen bzw. Untersuchungskomplexe ` Magnetresonanztomographie (MRT) – mit und/oder ohne Kontrastmittel ` Positronenemissionstomographie (PET) – mit und/oder ohne Quantifizierung ` Computertomographie (CT) – mit Kontrastmittel ` Szintigraphie – ausgenommen: szintigraphische Teiluntersuchungen C.5.A.3 Deutsche Kodierrichtlinien 2006 (DKR2006) Um die mißbräuliche Verwendung der neuen Kodes zu minimieren, die Qualitätsförderung zu steigern und die Situationsgerechtigkeit der Kodierung zu gewährleisten, sind nachfolgend neue Kodierrichtlinien aufgeführt. Im wesentlichen entsprechen diese den Hinweisen bei den Kodes. Zusätzlich zur Erfüllung der Zielsetzungen (siehe Absatz zuvor) werden auch Begrifflichkeiten definiert, um den Diskussionsspielraum und damit die Interpretationsmöglichkeiten der Kodierung auf ein dann wohl nicht mehr zu verhinderndes Minimum zu limitieren. Die Einführung dieser neuen Kodierrichtlinien ist nicht zwingend erforderlich, in Anbetracht des steigenden Diskussionsbedarf von Definitionen zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern sinnvoll. C.5.A.3.a DKR 0220e - Erkrankungssituation bei hämatologischen und onkologischen Erkrankungen DKR 0220e - Erkrankungssituation bei hämatologischen und onkologischen Erkrankungen Bei allen Kodierungen von hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen (Kodebereich ICD10 GM2006 C und D oder Kode Z03.1) in einem stationären Aufenthalt ist mittels des Kodes D91 – Erkrankungssituation bei hämatologischen und onkologischen Erkrankungen – die Erkrankungssituation anzugeben. Der Kode D91 ist immer zusätzlich zum Kode der hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankung anzugeben, unbesehen ob letzterer Haupt- oder Nebendiagnose ist. Es gelten im weiteren folgende Defintion von Begrifflichkeiten: 1. Erstmanifestation Die Erstmanifestation ist der Zeitpunkt im Verlauf einer hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankung, zu dem die entsprechende Diagnose (Kodebereich C und D oder Kode Z03.1 des ICD10 GM2006) gestellt wird und ein Behandlungsplan dokumentiert festgelegt wird. 2. Rezidiv Das Rezidiv einer hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankung (Kodebereich C und D oder Kode Z03.1 des ICD10 GM2006) wird definiert als der Zeitpunkt, an dem eine bereits vorbestehende hämatologische und/oder onkologische Erkrankung nach einem erkrankungsfreien Intervall von mindestens 28 Tagen erneut auftritt, diagnostiziert und nachfolgend ein Behandlungsplan dokumentiert festgelegt wird. Die Anzahl der Rezidive wird fortlaufend aufsteigend nummeriert. Die Kriterien für ein Rezidiv müssen in einem multizentrischen Therapieprokotoll mit positivem Ethikvotum dokumentiert festgelegt sein. 3. Progress Der Progress einer hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankung (Kodebereich C und D oder Kode Z03.1 des ICD10 GM2006) wird definiert als der Zeitpunkt, an dem eine bereits bestehende hämatologische und/oder onkologische Erkrankung nach einem nicht erkrankungsfreien Intervall von mindestens 60 Tagen fortschreitet bzw. sich ausdehnt, diagnostiziert und nachfolgend ein Behandlungsplan dokumentiert festgelegt wird. Die Kriterien für einen Progress müssen in einem multizentrischen Therapieprokotoll mit positivem Ethikvotum dokumentiert festgelegt sein. 4. Palliative Situation Die palliative Situation einer hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankung (Kodebereich C und D oder Kode Z03.1 des ICD10 GM2006) wird definiert als der Zeitpunkt, an dem eine bereits bestehende hämatologische und/oder onkologische Erkrankung nach einem nicht erkrankungsfreien Intervall von mindestens 60 Tagen fortschreitet bzw. sich ausdehnt, diagnostiziert und nachfolgend ein Behandlungsplan dokumentiert festgelegt wird. Dieser Behandlungsplan muß als Zielsetzung lediglich eine Linderung der hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankung aufweisen. 5. Referenzbegutachtung Eine Referenzbegutachtung im Sinne dieser Kodierrichtlinie ist eine zusätzliche Untersuchung (histologisch, immunhistochemisch, immunphänotypisch, molekulargenetisch, nuklearmedizinisch oder radiologisch) an einem durch ein multizentrisches klinisches Therapieprotokoll mit positivem Ethikkomissionsvotum (vgl. Punkt 6) für die hämatologische und/oder onkologische Erkrankung festgelegtem Zentrum bzw. einer Einrichtung. Sofern die Klinik zugleich auch das Referenzzentrum im Sinne des Satzes 1 ist, kann die zusätzliche Referenzbegutachtung entfallen bzw. gilt die einfache Untersuchung entsprechend Satz 1 zugleich als Referenzbegutachtung. Der ordnungsgemäße Versand und Eingang von Untersuchungen zur Referenzbegutachtung muß dokumentiert sein. 6. Remission Die Kriterien für eine Remission müssen in einem multizentrischen Therapieprokotoll mit positivem Ethikvotum dokumentiert festgelegt sein. Mit Remission im Sinne dieser Kodierrichtlinie ist immer eine komplette oder eine Vollremission bezeichnet. Die Verschlüsselung der Erkrankungssituation bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen erfolgt entsprechend den Defintionen der Begrifflichkeiten unter Punkt 1 bis 6 einschließlich. Zweitmalignome werden kodiert wie eine Ersterkrankung an einer hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankung. C.5.A.3.b DKR 0221e – Komplexe Diagnostik bei hämatologischen ± onkologischen Erkrankungen Diese Kodierrichtlinie schreibt in den Kodierrichtlinien gleichlautend den Hinweistext des Kodes 1-950 fest. Dies gilt zur Herstellung einer maximalen Konsistenz zwischen OPS und DKR. DKR 0221e – Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen Bei Behandlungsfällen mit hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen (Kodebereich C und D oder Kode Z03.1 des ICD10 GM2006) kann mittels des Prozedurenkodes 1-950 eine aufwendige Diagnostik kodiert werden. Sofern der Kode 1-950 angegeben wird, ist eine Kodierung der Erkrankungssituation entsprechend der Kodierrichtlinie DKR 0220e mittels des Kodes D91 zwingend erforderlich. Ohne Kodierung der Erkrankungssituation mittels des Kodes D91 ist eine gleichzeitige Kodierung der Prozedur 1-950 nicht zulässig. C.5.A.3.c Status im G-DRG System 2006 Die Vorschlägen zur Änderung der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) wurden nicht umgesetzt. C.5.B Geänderte Kodes Die nachfolgend genannten Kodes sollten geändert werden, um sowohl für die aktuelle Situation (= 2006) wie auch für zukünftige mögliche Entwicklungen eine weitergehende (= verbesserte) Differenzierung der jeweiligen Situation des Behandlungsfalls zu ermöglichen. Gründe für die jeweilige Kodeänderung bei den Kodes selbst. C.5.B.1 OPS2006 C.5.B.1.a 8-903 – (Analgo-)Sedierung Dieser Kode ist für die Pädiatrie im Allgemeinen und im Besonderen für die pädiatrische Hämatologie und Onkologie von gesonderter Wichtigkeit; Stellt er doch faßba im Rahmen eines OPS-Kodes die besonderen Aufwendungen – insbesondere die des Personal (ärztlich und pflegerisch) – bei Kindern und vor allem kleinen Kindern dar. Insgesamt wurden in Düsseldorf bei 1731 vollstationären Behandlungsfällen 202 Sedierungen bei 161 Behandlungsfällen entsprechend dem Kode 8-903 durchgeführt – die Erfassung ist dabei leider alles andere als vollständig. Summativ wurden 101 Stunden vor allem ärztlicher Arbeitszeit mittels Sedierung verbracht – bei unmittelbarer, ununterbrochener Anwesenheit des Arztes. Dies entspricht 37,64 Minuten pro Sedierungsfall (gemittelt über alle Untersuchungen mit Sedierungserfordernis). Bei Inansatzbringung von 0,50 EUR Vollkosten/Minute Arbeitszeit Arzt (entsp. BAT IIa ohne Überstunden und Bereitschaftsdienste, was sicher nicht real ist) entspricht dieser Leistungscluster kumulativen Kosten von 6.060 EUR oder gemittelt 101 EUR pro Behandlungsfall mit Sedierung. Dies sind reine Personalkosten ohne jegliche Materialkosten, Medikamentenkosten, Transportkosten etc. Um diese Aufwendungen transparent zur Darstellung zu bringen, ist eine kodeseitige Erfassung unumgänglich. Die bisherige Regelung diesen Kode als nicht-amtlichen, optionalen Kode zu handhaben, unterläuft dieses Ansinnen. In Stichpunkten Erwägungen zur Änderung des Kodes: 1. Umstellung der Wertigkeit des Kodes auf obligatorisch. Dieser Kode soll Bestandteil des amtlichen OPS werden. 2. Ständige Anwesenheit des Arztes. Damit soll die nicht beabsichtigte Kodierung von Sedativa als alleinige Maßnahme, Prämedikationen etc. unterbunden werden. 3. Auftrennung Analgosedierung vs. Sedierung. Bessere Darstellung der unterschiedlichen Aufwandsintensität der beiden Sedierungsformen. Die Analgosedierung erfordert typischerweise mehr Medikamente, bedingt zumeist mehr unerwünschte Wirkungen, die Sedierungstiefe ist profunder, der aus all diesen Gegebenheiten resultierende Überwachungsaufwand ist höher. 8-903 Sedierung und Analgosedierung Hinweis: Jede Sedierung und Analgosedierung ist einzeln zu kodieren. Es ist für die Dauer der Untersuchung oder des Eingriffs unter Sedierung und/oder Analgosedierung eine ständige Anwesenheit eines Arztes erforderlich. Exklusive: Intravenöse Anästhesie (8-900), Inhalationsanästhesie (8-901), balancierte Anästhesie (8-902). Anästhesie im Rahmen von operativen Eingriffen. Verabfolgung von Sedativa und/oder Hypnotika als alleinige Maßnahme ohne nachfolgende ständige ärztliche Überwachung. 8-903.0 Analgosedierung bei schmerzhaften diagnostischen und/oder therapeutischen Eingriffen Hinweis: 8-903.00 8-903.01 8-903.02 8-903.03 Die Verabreichung von systemisch wirkenden starken Analgetika ist mandatorischer Bestandteil. Analgosedierung bei Kindern unter 6 Jahren Analgosedierung bei Kindern zwischen 6 bis unter 18 Jahren Analgosedierung bei Erwachsenen zwischen 18 und 65 Jahren Analgosedierung bei Erwachsenen über 65 Jahre 8-903.1 bis 8-903.2 - PLATZHALTER für später evtl. notwendige Differenzierung 8-903.3 Sedierung bei nicht-schmerzhaften diagnostischen Eingriffen Hinweis: 8-903.30 8-903.31 8-903.32 Die Verabreichung von systemisch wirkenden starken Analgetika ist nicht Bestandteil dieses Kodes (Æ 8-903.0). Sedierung bei Kindern unter 6 Jahren Sedierung bei Kindern zwischen 6 bis unter 18 Jahren Sedierung bei Erwachsenen zwischen 18 und 65 Jahren 8-903.33 Sedierung bei Erwachsenen über 65 Jahre Die kursiv gesetzten Kodes sind eine optionale Differenzierung. C.5.B.1.b Status im G-DRG System 2006 Diese Vorschläge wurden nicht umgesetzt. C.5.B.2 Änderungen Deutsche Kodierrichtlinien 2006 (DKR2006) C.5.B.2.a DKR 0208e - Remission bei malignen immunoproliferativen Erkrankungen und Leukämie Die Kodierrichtlinie 0208d (in 2006 dann 0208e) wird mittels eines Einschubs, welcher auf die neuen Kodierrichtlinien 0220e verweist, modifiziert (nachfolgend rot bzw. blau dargestellt). DKR 0208e - Remission bei malignen immunoproliferativen Erkrankungen und Leukämie Für die Kodierung der Remission bei malignen immunoproliferativen Erkrankungen und Leukämien gelten die Kodierrichtlinien DKR2006 220e – Erkrankungssituation bei hämatologischen und onkologischen Erkrankungen. Darüber hinaus kommen für die Verschüsselung der Remission bei malignen immunoproliferativen Erkrankungen und Leukämien folgende Gegebenheiten zur Anwendung. Die Kodes C88.– Bösartige immunoproliferative Krankheiten, C90.– Plasmozytom und bösartige Plasmazellen-Neubildungen und C91–C95 Leukämie stellen zur Verschlüsselung des Remissionsstatus an fünfter Stelle 0 Ohne Angabe einer kompletten Remission oder 1 In kompletter Remission zur Verfügung. Hierbei ist zu beachten: .x0 Ohne Angabe einer kompletten Remission Ohne Angabe einer Remission In partieller Remission ist zuzuweisen, - wenn es sich um das erste Auftreten und die Erstdiagnose der Erkrankung handelt, - wenn keine Remission vorliegt oder trotz eines Rückgangs der Krankheitserscheinungen die Erkrankung nach wie vor existiert (partielle Remission), oder - wenn der Remissionsstatus nicht bekannt ist .x1 In kompletter Remission ist zuzuweisen, wenn es sich um eine komplette Remission handelt, d.h. keine Anzeichen oder Symptome eines Malignoms nachweisbar sind. Zur Kodierung von bösartigen Neubildungen in der Eigenanamnese siehe DKR 0209d Malignom in der Eigenanamnese. Für Leukämien mit einem Kode aus C91–C95, die auf eine Standard-Induktionstherapie refraktär sind, ist die zusätzliche Schlüsselnummer C95.8! Leukämie, refraktär auf Standard-Induktionstherapie anzugeben. C.5.B.2.b Status im G-DRG System 2006 Diese Vorschläge wurden nicht umgesetzt. C.5.C Entgeltwirkung der Kodes für komplexe Diagnostik und Erkrankungssituation bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen C.5.C.1 Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen – Variante 1 – Zusatzentgelt(e) Dieser Lösungsansatz erscheint am vielversprechensten. Nachfolgend Gründe hierfür: 1. Nicht-Interferenz mit ansonsten aufwandsinhomogenen Fallgruppen, da als zusätzliche Vergütung ohne abrechnungsseitig unmittelbaren Einfluß auf die Vergütung der DRG (kalkulatorisch i. S. der DRG-Kostenmatrixkalkulation sehr wohl). 2. Nicht-Interferenz mit medizinisch inhomogenen Fallgruppen (bspw. G60 vs. R60 vs. N60) 3. Übersichtliche und überschaubare Staffelungsmöglichkeit im Rahmen des ZESystems. Aus diesen Gründen ist für diesen Ansatz auch eine Kalkulation vorgenommen worden. Etwaige Nachteile wie Expansion des ZE-System erscheinen nicht so schwerwiegend – die Einführung von 1 neuen Zusatzentgelt mit 1 bis 3 Stufen trägt nicht zur Unübersichtlichkeit des ZE-Systems bei. Nachteilig weil sicher aufwendig ist die partielle Herauskalkulation der Kosten aus der DRG-Kostenmatrix und deren Umwidmung bzw. Redistribution als Zusatzentgelt. Die hiermit implizite Abschwächung des DRG-Systems durch weiterführende Ausklammerung von Leistungen aus den eigentlichen Fallpauschalen ist allerdings nicht in ihrer Gänze korrekt – die Zusatzentgeltkalkulation ist letzten Endes auch ein pauschalierendes Element. Es werden mittels eines Zusatzentgelt ja nicht die aufgewendeten Einzelleistungen vergolten. C.5.C.1.a Kalkulation Zusatzentgelt Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen Wie bereits dargelegt und durchgeführt, wurden für Gruppen von Untersuchungen – welche sich in dem neuen Kode 1-950 widerspiegeln – kalkulatorische Durchschnittswerte ermittelt. Diese sind in den entsprechenden Tabellen aufgeführt. Mittels des Kodes D91 – Erkrankungssituation – wurde eine Identifikation von Fällen vorgenommen, welche den Vorgaben des Kodes D91 entsprechen. Es resultierte eine Fallanzahl von 100 Fällen aus 1731 insgesamt. Werden die im Kode 1-940 festgelegten Bedingungen und Vorgaben auf die gesamte Fallzahl von 1731 angewendet, so resultiert folgende Erfassungsquote: Tabelle 25: Erfassungsquote – Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen Parameter / Kenngröße nur initial (n=100) alle Fälle (n=1731) Mindestanzahl Untersuchungen Gruppe A 1 Mindestanzahl Untersuchungen Gruppe B 3 Fälle insgesamt 100 (100,00%/5,78%) 1731 (100,00 %) Fälle mit Erfüllung 1-940 Gruppe A / ohne Diagnosecode (D91) --- 196 (11,32%) - Fälle mit Erfüllung 1-940 Gruppe A – nur KMP / ohne Diagnosecode (D91) --- 154 (8,90%) - Fälle mit Erfüllung 1-940 Gruppe A – nur Histo / ohne Diagnosecode (D91) --- 120 (6,93%) Fälle mit Erfüllung 1-940 Gruppe B / ohne Diagnosecode (D91) --- 196 (11,32%) 100 (100,00%/5,78%) 1731 (100,00%) Fälle ohne Erfüllung von 1-940 / mit Diagnosecode (D91) Fälle mit Erfüllung von 1-940 / ohne Diagnosecode (D91) 24 (24,00%/1,39%) 24 (24,00%/1,39%) Fälle mit Erfüllung von 1-940 / mit Diagnosecode (D91) 22 (22,00%/1,27%) 22 (22,00%/1,27%) Die Erfassungsquote entsprechend der vorstehenden Tabelle gibt zunächst keine Auskunft über die Sach- und Aufwandsgerechtigkeit dieser Lösung wieder. Hierzu ist eine Betrachtung der Kosten notwendig. Wie bereits dargelegt, werden nicht alle Kosten berücksichtigt: die Sedierung ist nicht berücksichtigt, ebenfalls nicht berücksichtigt sind die Aufwendungen für „Routine-Labor.“ Tabelle 26: Kostenanalyse – Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen Parameter / Kenngröße 1-940 Mindestanzahl Untersuchungen Gruppe A 1 Mindestanzahl Untersuchungen Gruppe B 3 Fälle insgesamt Fälle mit Erfüllung von 1-940 / mit Diagnosecode (D91) 1731 22 Parameter / Kenngröße DRG Einnahmen 2005 – kumulativ [EUR] 1-940 365.536,30 DRG Einnahmen 2005 – pro Fall Durchschnitt [EUR] 16.615.29 DRG Kostenmatrix Diagnostik 2005 anteilig – kumulativ [EUR] 80.426,80 DRG Kostenmatrix Diagnostik 2005 anteilig – pro Fall [EUR] Kosten (Gruppe 7-11) – kumulativ [EUR] Kosten (Gruppe 7-11) – pro Fall gemittelt [EUR] 3.351,12 129.730,37 5.896,83 % Kosten / DRG Einnahmen 2005 – kumulativ [%] 35,49% % Kosten / DRG Einnahmen 2005 – pro Fall [%] 35,49% % Kosten / DRG Kostenmatrix Diagnostik 2005 – kumulativ [%] % Kosten / DRG Kostenmatrix Diagnostik 2005 – pro Fall [%] 161,30% 175,97% Differenz DRG-Kostenmatrix – Kosten (Gr. 7-11) – kumulativ (alle Fälle) - 53.238,14 Differenz DRG-Kostenmatrix – Kosten (Gr. 7-11) – pro Fall (Mittelwert) - 2.419,92 Aus der vorigen Tabelle ergibt sich eindeutig, daß mit den Bedingungen des komplexen Diagnostik-Kodes 1-940 – komplexe Diagnostik - die Identifizierung von 22 Behandlungsfällen gelingt, welche ein durchschnittliches Defizit zwische Kosten und Kostenmatrix von 2.419,92 EUR aufweisen. Dieses Defizit entsteht bereits ohne die Berücksichtigung von Kosten durch Routine-Labor etc. C.5.C.2 Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen – Variante 2 & 3 – Neue Basis-DRG A20 mit oder ohne Differenzierung in Schweregraden Diese Lösung erscheint aufgrund mehrerer Faktoren und Gründe nicht sonderlich zielführend. Stichpunktartig nachfolgend aufgelistet: 1. Deutliche Kostenheterogenität der zu berücksichtigenden Fälle, wobei diese durch die Schweregraddifferenzierung partiell kompensiert wird. 2. Medizinische Inhomogenisierung (gleiche DRG für komplexe Diagnostik eines metastasierten Hypopharynxkarzinoms in erster Manifestation und für das 3. Rezidiv einer akuten myeloischen Leukämie nach erfolgter Stammzelltransplantation) 3. Vermengung von Diagnostik und Therapie bzw. Therapiefolge oder begleiterscheinung Aufgrund des letzteren, sehr gewichtigen Grundes wurde auch keine detailierte Kalkulation mit dieser Zielsetzung durchgeführt. Allerdings, wie nachfolgen dargestellt, wurde der Versuch einer Definition einer solchen Basis-DRG mit Differenzierung unternommen, um ein Gegenmodell für die Variante 1 (Zusatzentgelt) zu haben. Punkt 3 wiegt ebenfalls schwer, da die Definition einer Basis-DRG zwangsläufig eine medizinökonomische Aggregation von Diagnostik und Therapie darstellt. Ziel der Kostenkalkulation komplexe Diagnostik waren jedoch allein die Prüfung der Kosten der Diagnostik – nicht die der Therapie. Diese müßten separat kalkuliert und dann mit den diagnostischen Kosten zu entsprechenden, aufwandhomogenen Fallgruppen kondensiert werden. Dies erscheint für diese spezielle Situation nicht sonderlich sinnvoll. Als therapieassoziierte Faktoren kämen in Betracht: Chemotherapie und Komplikationen wie Neutropenie, Dialyse, Sepsis etc. Hieraus resultieren folgende diagnostisch-therapeutische Schweregrad-beeinflußende Faktoren: 1. Stagingprozedur (neuer Kode) 2. Erkrankungssituation (neuer Kode) 3. Chemotherapie 4. Komplikationen Dieser Ansatz wird aufgrund der damit verbundenen dargestellten Schwierigkeiten nicht weiter verfolgt. C.5.C.3 Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen – Variante 4 – Split bestehender DRGs anhand der neuen Kodes Diese Lösung erscheint aufgrund mehrerer Faktoren und Gründe nicht zielführend. Stichpunktartig nachfolgend aufgelistet: 1. Bei konsequenter Umsetzung massive Expansion der Anzahl der DRG-Fallgruppen in toto. 2. In Entsprechung und Fortsetzung von Punkt 1 weitere Expansion bereits hochaufdifferenzierter Basis-DRGs wie beispielsweise R60, R61, R63. Aufgrund dieser beiden sehr gewichtigen Gründe wurde auch keine Kalkulation mit dieser Zielsetzung durchgeführt. Die ggf. noch zu expandierende Anzahl an DRGs sollte Fallgruppen vorbehalten bleiben, welche sich mittels neuer Fallgruppendefinitionen gut charakterisieren lassen (medizinisch und okönomisch) und bis dato noch nicht charakterisiert worden sind. Beispiel für eine solche noch nicht definierte Fallgruppe: Systemische Infektion bei Immunsupprimierten. C.6 Abschließende Empfehlung Einführung des differenzierten Zusatzentgeltes entsprechend C.5.C.1. Ist die beste Lösung hinsichtlich der gesetzten Ziele. Das zu vereinbarende Zusatzentgelt für die initiale Diagnostik von hämatologischen und onkologischen Erkrankungen bei Kindern & Jugendlichen entsprechend den Maßgaben des OPS2006 Kodes 1-940 sollte resultierend aus den zuvor ausgeführten Berechnungen 2.419,92 EUR/Fall betragen. 1 Kalkulationshandbuch Version 2.0. InEK, Siegburg, 2005. 2 G-DRG Browser 2005 des InEK. Siegburg, 2005. Tabelle mit Kostenaufstellung pro DRG. 3 G-DRG Handbuch 2005, Band 1 bis 5. InEK. Siegburg, 25.11.2004. 4 Deutsche Kodierrichtlinien Version 2005. InEK. Siegburg, 2004.