pos-dienst und acquiring pagobancomat

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pos-dienst und acquiring pagobancomat
INFORMATIONSBLATT
Gültig seit: 19. Oktober 2015
POS-DIENST UND ACQUIRING PAGOBANCOMAT
INFORMATIONEN ÜBER DIE BANK
Südtiroler Sparkasse AG - Aktiengesellschaft
Rechts- und Verwaltungssitz: Sparkassenstraße 12 39100 Bozen - Italien
Muttergesellschaft der Bankengruppe SÜDTIROLER SPARKASSE
Homepage: www.sparkasse.it - e-Mail-Adresse: [email protected] - PEC: [email protected]
Tel.: 0471 - 231111 Fax: 0471 - 231999 - ABI-Kennziffer: 6045-9
Eingetragen im Verzeichnis der Kreditanstalten und der Bankengruppen bei der Banca d'Italia: 6045.9
Steuernummer, MwSt.-Nummer und Eintragung im Handelsregister Bozen: 00152980215
Dem "Interbank-Einlagensicherungsfonds" angeschlossen – dem "Nationalen Garantiefonds" angeschlossen - der Vereinigung zur
Beilegung der Streitfälle im Bank-, Finanz-, und Gesellschaftsbereich – ADR Conciliatore BancarioFinanziario” angeschlossen – dem
Banken- und Finanzschiedsrichtersystem "Arbitro Bancario Finanziario (ABF)” angeschlossen
PRODUKTBESCHREIBUNG UND RISIKEN
ZWECKBESTIMMUNG
Der POS-Dienst ermöglicht es dem Betrieb Zahlungen für Waren oder Dienstleistungen von Kunden mittels Debitkarten oder Kreditkarten,
je nachdem, welche diesbezüglichen Verträge zwischen dem kunden und der Bank oder den Kartenausgebern abgeschlossen wurden,
über P.O.S.-Geräte entgegenzunehmen. Die Gutschrift derselben erfolgt auf einem Kontokorrent der Südtiroler Sparkasse. Für den
Gebrauch der Geräte erteilt die Bank dem Kunden spezifische Anweisungen.
Die Geräte, die von der Bank oder von einer von ihr beauftragten Firma in den Räumlichkeiten des Kunden installiert werden, sind und
bleiben im Besitz der Bank oder der beauftragten Gesellschaft.
In eingien Fällen stehen die P.O.S.-Geräte im Eigentum des Kunden oder von Dritten.
Die Zahlung der Waren und/oder Dienstleistungen erfolgt nach Ablesung der Debitkarte des Kunden (gekennzeichnet mittels
Markenzeichen "PagoBANCOMAT®" oder einer anderen verwalteten Marke) und unter Eingabe der Geheimnummer (P.I.N. – “Personal
Identification Number”) über das P.O.S.- Gerät.
Im Falle einer Zahlung mit Kreditkarte (Markenzeichen VISA, MasterCard usw.) muss die Operation durch die Unterschrift des
Karteninhabers auf dem P.O.S.-Beleg bestätigt werden.
Der Dienst Acquiring PagoBANCOMAT® si ermöglicht den Austausch der Informationen, die durch den Gebrauch der Karten gewonnen
werden, mit dem inländischen System PagoBANCOMAT®. Dies dient dem An- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen durch die
POS-Geräte.
WICHTIGSTE TYPISCHE RISIKEN (ALLGEMEINE UND SPEZIFISCHE RISIKEN)
Zu den wichtigsten Risiken zählen:
Verschlechterung der wirtschaftlichen Bedingungen (Kommissionen und Spesen für den Dienst), sofern vertraglich vorgesehen;
Transaktionen mit gestohlenen oder gefälschten Kreditkarten; aus diesem Grund ist es obligatorisch die Unterschrift des Kunden,
die auf der Rückseite der Kreditkarte aufscheint, mit der Unterschrift auf dem vom P.O.S.-Gerät gedruckten Beleg zu vergleichen.
Im Zweifelsfall kann vom Kunden auch ein Personalausweis oder ähnliches Dokument verlangt werden.
WIRTSCHAFTLICHE BEDINGUNGEN
Kommissionen zur Kartenabwicklung
- Anteilsmäßige Kommission auf den abgewickelten POS-Umsatz mit PagoBANCOMAT®-Debitkarten
- Anteilsmäßige Kommission auf den abgewickelten POS-Umsatz mit PagoBANCOMAT®-Debitkarten, die von
der Südtiroler Sparkasse ausgegeben wurden
- Reduzierung der auf “Terminals mit fortschrittlicher Technologie” angewandten anteilsmäßigen Kommission
auf Zahlungen nicht über 30 Euro
3,00%
3,00%
0,02%
- Bearbeitungsgebühr pro abgewickelte PagoBANCOMAT®-Debitkartentransaktion
EUR 3,00
- Monatliche PagoBANCOMAT®- Mindestkommission pro Terminal
EUR 7,50
- Einmalig anfallende Kommission für die erste Konvention pro Terminal
EUR 10,00
- Die Interchange-Fees des heimischen Netzwerkes (die nicht zusätzlich zu den obgenannten Kommissionen berechnet werden, sondern in
diesen bereits enthalten sind) können unter folgendem Link abgerufen werden: "https://bancomat.it/it/consorzio-bancomat/commissioniinterbancarie".
Monatliche Gebühr pro Terminal/POS-Gerät (jährliche Abrechnung)
- Kosten für die Nutzung von Telefonleitungen und entsprechende Gebühren
- Kosten für Verbrauchsmaterial (z.B. die Papierrollen für POS-Geräte)
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zu Lasten des Kunden
zu Lasten des Kunden
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- Öffentliche Rundfunkgebühren
zu Lasten des Kunden
POS-Gerät mit fixem Standpunkt
- mit Verbindung über analoge Telefonlinie
- mit Verbindung über TCP/IP (Ethernet / ADSL)
- Alternativgebühr im Falle der “Multibetreiber”-Version (min 2 MwSt.Nr. pro Gerät)
- Monatlicher Aufschlag pro PINPAD
- POS-Umsatz-Quote zur Reduzierung der Gebühr (Zusammenfassung pro Verbindungstyp)
- Monatliche Mindestgebühr
EUR 15,00
EUR 22,00
EUR 12,00 je TermID
EUR 0,00
0,00%
EUR 2,00
POS cordless
- mit Verbindung über analoge Telefonlinie
- mit Verbindung über TCP/IP (Ethernet / ADSL)
- mit Verbindung über WiFi (WLAN / ADSL)
- Alternativgebühr im Falle der “Multibetreiber”-Version (min 2 MwSt.Nr. pro Gerät)
- POS-Umsatz-Quote zur Reduzierung der Gebühr (Zusammenfassung pro Verbindungstyp)
- Monatliche Mindestgebühr
EUR 23,00
EUR 29,00
EUR 32,00
EUR 15,00 je TermID
0,00%
EUR 3,00
POS GPRS
- mit Verbindung über Mobilfunknetz (SIM-Karte inklusive)
- Alternativgebühr im Falle der “Multibetreiber”-Version (min 2 MwSt.Nr. pro Gerät)
- POS-Umsatze-Quote zur Reduzierung der Gebühr (Zusammenfassung pro Verbindungstyp)
- Monatliche Mindestgebühr
- Kosten pro Transaktion für Datenverkehr zu Gunsten der Mobilfunkbetreibers
EUR 26,00
EUR 14,00 je TermID
0,00%
EUR 3,00
zu Lasten der Bank
Zusatzdienste
- Monatlicher Aufschlag für Kartenakzeptanz im Zahlungsmodus contactless (“c-less”)
- Monatlicher Aufschlag für Kartenakzeptanz “tax free” und/oder “dynamic currency conversion (DCC)”
auf internationalen Karten
Spesen im Falle von POS-Geräten des Kunden oder von Dritte
- Monatsgebühr für Anschluss self-service Gerät „Tankomat“
- Monatliche Vergütung für die Anbindung falls das POS-Gerät Eigentum des Kunden oder von Dritten ist
Spesen der außerordentlichen Verwaltung
- Installationsgebühr
- Installationsgebühr die bei Rücktritt des Kunden innerhalb 18 Monate nach Installation zur Anwendung kommt
- Nachträgliche Installation einer PINPAD auf bereits installiertem POS-Gerät
- Austausch des POS-Geräts mit einem einer anderen Typologie
- Leerfahrt zum Verkaufspunkt (nicht vorgenommener Eingriff aufgrund dem Kunden anrechenbarer Gründe)
- Rückgabe eines funktionsuntüchtigen POS-Geräts (außer gewöhnlicher Verschleiß)
- Gebühr für Abbau bzw. Deinstallation des POS-Geräts
- Anrechnung bei nicht erfolgter Rückgabe des Geräts
- Zusammenfassung der Inkassogutschriften
EUR 0,00
EUR 4,00
EUR 28,00
EUR 28,00
EUR 0,00
EUR 200,00
EUR 20,00
EUR 20,00
EUR 70,00
EUR 250,00
EUR 70,00
EUR 500,00
pro Betriebsstätte/
Verkaufspunkt
Kosten für Mitteilungen
Es finden die Kosten Anwendung, die im Kontokorrentvertrag angegeben sind, den der Kunde unterschrieben
hat.
WEITERE WIRTSCHAFTLICHE BEDINGUNGEN
WERTSTELLUNGEN FÜR BELASTUNGEN/GUTSCHRIFTEN DES KUNDEN
Transaktionen, die mit PagoBANCOMAT®-Karten durchgeführt
wurden:
Wertstellung Belastung der Gebühren PagoBANCOMAT®:
Wertstellung Belastung Kosten für Abbau:
POSF01-D - 10/15
zeitgleich mit Gutschrift am Konto des Kunden
zeitgleich mit Belastung am Konto des Kunden
Tag des Abbaus
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RÜCKTRITT, BESCHWERDEN UND AUSSERGERICHTLICHE BEILEGUNG DER STREITFÄLLE
Rücktritt vom Vertrag
Dieser Vertrag ist bis zum Rücktritt von seiten eines Vertragspartners gültig. Die Rücktrittserklärung muß mit Einschreibebrief mit
Rückantwort mitgeteilt werden und ist nach 10 Tagen ab Erhalt des Einschreibebriefes gültig.
Die Bank kann auf jeden Fall ohne Vorankündigung vom vorliegenden Vertrag zurücktreten, wenn der Anwender:
- Protestverfahren, Zwangsvollstreckungs- oder Konkursverfahren oder strafrechtliche Verfahren aufgrund eines Vermögensdelikts laufen
hat;
- die Tätigkeit ändert;
- den Betrieb ohne vorhergehende Genehmigung der Bank abtretet, vermietet oder in Liquidation stellt oder auf jeden Fall die Verwaltung
an Dritte übergibt;
- die Kontokorrentverbindung, auf welcher die POS-Transaktionen beglichen werden, gelöscht hat;
- die Vertragsbedingungen nicht einhält.
Höchstfrist für die Auflösung der Vertagsverbindung
30 Arbeitstage
Beschwerden
Die Beschwerden sind an das Beschwerdebüro der Südtiroler Sparkasse AG, Sparkassenstraße 12, 39100 Bozen ( E-mail
[email protected] ) zu richten, das innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt antworten wird. Für Beschwerden betreffend
Wertpapierdienstleistungen ist hingegen eine Frist von 90 Tagen vorgesehen.
Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat er innerhalb von 30 bzw. 90 Tagen für Beschwerden betreffend
Wertpapierdienstleistungen keine Antwort erhalten, kann er sich an folgende Einrichtungen wenden:
Banken- und Finanzschiedsrichter (Arbitro Bancario Finanzario - ABF) bei der Banca d’Italia, bei Streitfällen betreffend
Bankgeschäfte und Bankdienstleistungen mit Ausnahme der Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen. Um zu
wissen, wie man das Schiedsgericht anruft, kann man die Homepage www.arbitrobancariofinanziario.it, aufrufen, bei den Filialen
der Banca d’Italia oder bei der Bank fragen.
Bankjury-Ombudsman (Ombudsman-Giurì bancario) bei der Banken- und Finanzschlichtungsstelle, bei Streitfällen in Bezug auf
Wertpapiergeschäfte, Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen und sonstige Geschäftsfälle, mit Ausnahme der
Bank- und Finanzdienstleistungen sowie der Konsumkredite. Um zu wissen, wie man den Bankjury-Ombudsman anruft, kann man
die Homepage www.conciliatorebancario.it, aufrufen oder bei der Bank fragen.
Obbligatorische Mediation
Seit dem 21. März 2011 muss vor Anrufung der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei Streitfällen betreffend Bank- Finanz- und
Versicherungsverträgen zwingend ein Schlichtungsversuch (Mediationsverfahren) unternommen werden.
Dieser Verpflichtung kann durch Anrufung einer der folgenden Organisationen nachgekommen werden:
eine ins Register beim Justizministerium eingeschriebene Organisation
der Banken- und Finanzschiedsrichter (Arbitro Bancario Finanziario) ABF bei der Banca d’Italia bei Streitfällen betreffend
Bankgeschäfte und Bankdienstleistungen mit Ausnahme der Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen
die „Camera di conciliazione ed arbitrato“ bei der Consob für Streitfälle im Bereich der Wertpapierdienstleistungen, die sich infolge
der Missachtung der Informations-, Korrektheits- und Transparenzpflicht von Seiten der Vermittler ergeben haben.
BEGRIFFSERKLÄRUNG
Debitkarte (PagoBANCOMAT®):
Karte, mit der Waren und Dienstleistungen bei konventionierten Betrieben im Inland gekauft
werden können. Die erforderliche Disponibiliät auf dem Kontokorrent muss gegeben sein.
Interbankenentgelt (Interchange-Fee) Ist jenes Entgelt das bei Verwendung einer Zahlkarte bei einem am Zahlungsnetzwerk
teilnehmenden Händler von der Händlerbank an die Kartenausgebende Bank entrichtet werden
muss.
Kreditkarte:
Karte, mit der Waren und Dienstleistungen bei konventionierten Betrieben im In-und Ausland
gekauft werden können. Die Belastung des Gesamt- oder Teilbetrags erfolgt monatlich.
Monatliche
die monatliche PagoBANCOMAT®- Mindestkommission ist der Mindestbetrag der im Laufe eines
Monats anfallenden Kommissionen auf durchgeführte Zahlungen mit PagoBANCOMAT® Karten.
PagoBANCOMAT®Mindestkommission
pro Terminal
PagoBANCOMAT®
Nationale Marke welche einen Zahlungsdienst bei allen daran teilnehmenden Händlern ausweist.
P.O.S. (Point of Sale):
Terminal mit fortgeschrittener
Technologie
Verkaufspunkt
POSF01-D - 10/15
Gerät, das im Betrieb installiert ist und durch Ablesung der Debit- oder Kreditkarte die Bezahlung
von Waren und/oder Dienstleistungen ermöglicht.
POS Terminal welcher die Akzeptanz von Zahlungsinstrumenten mittels verschiedenen
Technologien, zusätzlich zum Magnetstreifen und Mikrochip, ermöglicht (z.B. contactless
Terminals).
Der Verkaufspunkt definiert sich anhand der Adresse bei welcher die POS Terminals installiert
werden, der auf den POS Terminals festgelegten Geschäftsbezeichnung sowie der MwSt.
Nummer des Händlers.
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