Platzüberlassungsverträge mit Zirkusbetrieben
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Platzüberlassungsverträge mit Zirkusbetrieben
Elisabeth Schilhabel Wilma-v.-Friedrich-Str. 1 85221 Dachau Dachau, 02.10.2013 Stadt Dachau Herrn Oberbürgermeister Bürgel Konrad-Adenauer-Str. 2-3 85221 Dachau Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, hiermit stelle ich folgenden Antrag zur Abstimmung: Der Stadtrat möge beschließen, dass die Stadt Dachau nur noch Platzüberlassungsverträge mit Zirkusbetrieben eingeht, 1. welche die „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen“ (sog. Zirkusleitlinien) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in der jeweils aktuellen Fassung vollständig einhalten. Die Einhaltung ist bereits im Rahmen des Bewerbungsprozesses sowie nochmals unmittelbar nach Ankunft des Zirkusbetriebs durch die Stadtverwaltung in Kooperation mit dem zuständigen Veterinäramt zu überprüfen. Werden die Mindestanforderungen der Zirkusleitlinien unterschritten, wird dem jeweiligen Zirkus keine Gastspielgenehmigung erteilt. 2. bei denen in den letzten fünf Jahren keine Verstöße gegen die Zirkusleitlinien oder gegen das Tierschutzgesetz bekannt geworden sind. 3. die in den letzten fünf Jahren nicht negativ durch Unzuverlässigkeit aufgefallen sind. Dazu zählen illegale Platzbesetzungen, Tierausbrüche, Unfälle mit Tieren, Straftaten durch die Zirkus-Verantwortlichen oder vergleichbare Vorkommnisse. Zur Überprüfung der Bewerber wird die Stadtverwaltung für den jeweiligen Zirkus einen „Zirkus-Zentralregisterauszug“ anfordern, in dem tierschutzrelevante Vorkommnisse in der Regel (jedoch nicht immer) eingetragen sind. Zusätzlich wird die Stadtverwaltung eine Recherche im Internet vornehmen und relevante Informationen verifizieren. Begründung: Bei dem derzeit in Dachau gastierenden Circus Luna wird ein weiblicher Elefant einzeln gehalten, was einen klaren Verstoß gegen die Zirkusleitlinien des BMELV darstellt. Die Behörden sind in so einem Fall in der Regel nicht in der Lage, innerhalb weniger Tage die zeitlichen und finanziellen Ressourcen für die Beschlagnahmung eines exotischen Tieres aufzubringen. Darüber hinaus lassen sich viele Zirkusbetriebe durch Behörden festgestellte Tierquälereien und Missstände zu Schulden kommen (siehe z.B. www.peta.de/CircusKrone). Viele Zirkusse sind darüber hinaus unzuverlässig: Platzbesetzungen oder häufige Tierausbrüche sind nicht selten. Beispiel Zirkus Monti: http://www.peta.de/web/home.cfm?p=4523 Ebenso geraten viele Zirkusse wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt. Beispiel: Direktor des Zirkus Universal Renz, Daniel Renz, ist bereits neun Mal vorbestraft, u.a. wegen Körperverletzung u.a. siehe www.peta.de/Renz Der Direktor des Zirkus Barelli verbüßt derzeit eine mehrjährige Haftstrafe: http://www.peta.de/web/home.cfm?p=2426 Immer wieder werden Menschen in Zirkusbetrieben durch Ausbrüche von Tieren verletzt oder gefährdet. Beispiel: www.peta.de/LunaElefant. Auch die Bundestierärztekammer spricht sich für ein Wildtierverbot im reisenden Zirkus aus, ebenso wie die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland. Drei repräsentativen Umfragen von 2010 und 2011 zufolge finden rund zwei Drittel der Befragten Wildtiere im Zirkus nicht mehr zeitgemäß. 2003 und nochmals Ende November 2011 hat der Bundesrat in zwei Entschließungsanträgen ein grundsätzliches Verbot von Wildtieren im Zirkus gefordert. Die Bundesregierung hat die Entschließungen bis heute nicht umgesetzt – im Gegensatz zu 16 anderen europäischen Ländern, die bereits sämtliche oder bestimmte Wildtierarten im Zirkus verboten haben. Elisabeth Schilhabel