Platzüberlassungsverträge mit Zirkusbetrieben

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Platzüberlassungsverträge mit Zirkusbetrieben
Elisabeth Schilhabel
Wilma-v.-Friedrich-Str. 1
85221 Dachau
Dachau, 02.10.2013
Stadt Dachau
Herrn Oberbürgermeister Bürgel
Konrad-Adenauer-Str. 2-3
85221 Dachau
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
hiermit stelle ich folgenden Antrag zur Abstimmung:
Der Stadtrat möge beschließen, dass
die Stadt Dachau nur noch Platzüberlassungsverträge mit Zirkusbetrieben eingeht,
1. welche die „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in
Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen“ (sog. Zirkusleitlinien) des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in der
jeweils aktuellen Fassung vollständig einhalten. Die Einhaltung ist bereits im Rahmen des
Bewerbungsprozesses sowie nochmals unmittelbar nach Ankunft des Zirkusbetriebs durch
die Stadtverwaltung in Kooperation mit dem zuständigen Veterinäramt zu überprüfen.
Werden die Mindestanforderungen der Zirkusleitlinien unterschritten, wird dem jeweiligen
Zirkus keine Gastspielgenehmigung erteilt.
2. bei denen in den letzten fünf Jahren keine Verstöße gegen die Zirkusleitlinien oder
gegen das Tierschutzgesetz bekannt geworden sind.
3. die in den letzten fünf Jahren nicht negativ durch Unzuverlässigkeit aufgefallen sind.
Dazu zählen illegale Platzbesetzungen, Tierausbrüche, Unfälle mit Tieren, Straftaten durch
die Zirkus-Verantwortlichen oder vergleichbare Vorkommnisse.
Zur Überprüfung der Bewerber wird die Stadtverwaltung für den jeweiligen Zirkus einen
„Zirkus-Zentralregisterauszug“ anfordern, in dem tierschutzrelevante Vorkommnisse in der
Regel (jedoch nicht immer) eingetragen sind. Zusätzlich wird die Stadtverwaltung eine
Recherche im Internet vornehmen und relevante Informationen verifizieren.
Begründung:
Bei dem derzeit in Dachau gastierenden Circus Luna wird ein weiblicher Elefant einzeln
gehalten, was einen klaren Verstoß gegen die Zirkusleitlinien des BMELV darstellt. Die
Behörden sind in so einem Fall in der Regel nicht in der Lage, innerhalb weniger Tage die
zeitlichen und finanziellen Ressourcen für die Beschlagnahmung eines exotischen Tieres
aufzubringen.
Darüber hinaus lassen sich viele Zirkusbetriebe durch Behörden festgestellte
Tierquälereien und Missstände zu Schulden kommen (siehe z.B.
www.peta.de/CircusKrone). Viele Zirkusse sind darüber hinaus unzuverlässig:
Platzbesetzungen oder häufige Tierausbrüche sind nicht selten. Beispiel Zirkus Monti:
http://www.peta.de/web/home.cfm?p=4523
Ebenso geraten viele Zirkusse wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt. Beispiel: Direktor
des Zirkus Universal Renz, Daniel Renz, ist bereits neun Mal vorbestraft, u.a. wegen
Körperverletzung u.a. siehe www.peta.de/Renz Der Direktor des Zirkus Barelli verbüßt
derzeit eine mehrjährige Haftstrafe: http://www.peta.de/web/home.cfm?p=2426
Immer wieder werden Menschen in Zirkusbetrieben durch Ausbrüche von Tieren verletzt
oder gefährdet. Beispiel: www.peta.de/LunaElefant.
Auch die Bundestierärztekammer spricht sich für ein Wildtierverbot im reisenden Zirkus
aus, ebenso wie die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland. Drei repräsentativen
Umfragen von 2010 und 2011 zufolge finden rund zwei Drittel der Befragten Wildtiere im
Zirkus nicht mehr zeitgemäß. 2003 und nochmals Ende November 2011 hat der Bundesrat
in zwei Entschließungsanträgen ein grundsätzliches Verbot von Wildtieren im Zirkus
gefordert. Die Bundesregierung hat die Entschließungen bis heute nicht umgesetzt – im
Gegensatz zu 16 anderen europäischen Ländern, die bereits sämtliche oder bestimmte
Wildtierarten im Zirkus verboten haben.
Elisabeth Schilhabel