Kleingartenrecht Pachtvertrag u. Kündigung

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Kleingartenrecht Pachtvertrag u. Kündigung
Kleingartenrecht
Pachtvertrag u. Kündigung
1.
Befristete Pachtverträge sind möglich
2. Erhebung der Mahngebühr muss entweder im Pachtvertrag oder in der
Mitgliederversammlung beschlossen sein. Der Beschluss ist nachweispflichtig!
3. Vereinsaustritt Beendigung der Mitgliedschaft »»
damit ist Austretender nicht mehr an die Satzung gebunden Zahlungsaufforderungen » über Vertragsanwaltskanzlei abwickeln » Mahnbe
scheid
4. Zahlungsverzug nach § 9 (8) BKleingG
Herausgabe der Parzelle » bei Verweigerung Hinzuziehung Gerichtsvollzieher
3000 € plus Containerkosten Kostenhinterlegung
Klageandrohung
evtl. Eigentumsverzicht anstreben
Entnahmerecht erlischt nach 6 Monaten
Pfandrecht > pfändbare Habe
Aufnahme der Rechtsverhalte in die Gartenordnung
5. Misswirtschaft » 1. und 2. Abmahnung » Androhungskündigung
Grundlage ist § 9(1) BKleingG
Negierung von Auflagen bedeutet Nutzungsverletzung nach § 9
(1) BKleingG
6. Beräumung § 546 BGB
Beendigung des Pachtverhältnisses zwingt zur Herausgabe des Pachtgegenstandes » kleingärtnerische Nutzfläche, Baulichkeiten
übernommene Baulichkeiten zählen als eingebrachtes Eigentum des
Nachfolgepächters
7. Kündigungen
sinnvoll durch Verband
KGV muss sich bei Kündigungen auf Verwaltungsvollmacht
(Unterpachtvoll­, macht) berufen
sind zwischen Unterverpächter und Pächter individuelle Regelungen getroffen, haben sie Vorzug vor gesetzlichen Regelungen
gültiger alter Pachtvertrag
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Kündigungen durch Verpächter
1.
Außerordentliche Kündigung bei Verschulden des Pächters
Zahlungsverzug der Pacht nach § 8 (1) BKleingG, Rückstand von Zahlungen mindestens 3 Monate
Erfolglosde Mahnung und Fristsetzung von 2 Monaten
Besonders schwere Pflichtverletzung nach § 8 (1), Ziffer 2 BKleingG
Diese muss so schwerwiegend sein, dass eine Fortsetzung des Pachtverhältnisses
auch bis
zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumitbar ist
2
ordentliche Kündigung
Bei nicht unerheblicher Pflichtverletzung nach § 9 (1) BKleingG
Ungenehmigte Wohnnutzung der Laube
Unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte
Erhebliche Bewirtschaftungsmängel
Verweigerung geldlicher o. sonstiger Gemeinschaftsleistungen
Zu beachten sind:
Abwicklung des Pachtverhältnisses
Entschädigungspflicht des Verpächters § 11 BKleingG
3.
Sonstige Kündigungsgründe
Neuordnung der Kleingartenanlage, § 9 (1) Ziffer 2 BKleingG
Eigenbedarf des Verpächters, § 9 (1) Ziffer 3 BKleingG
Planungsrechtliche Zulässigkeit anderer Nutzung, dadurch erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den Verpächter, § 9 (1) Ziffer 5 BKleingG
Verwirklichung der Planungsfeststellung, § 9 (1) Ziffer 6 BKleingG
4. Kündigungsfristen
durch Verpächter
durch Pächter
bis zum 3. Werktag August
bis zum 3. Werktag Juli
Pachtjahr
Gartenjahr
identisch mit Kalenderjahr 01.01.—31.12.
01.01.—30.11.
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Probleme bei Kündigungen durch den KGV—Vorstand
1.
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6.
Jede Kündigung ist eine Teilnahme am Rechtsverkehr!
Wichtig ist, dass der Pachtvertrag auf der Grundlage der vom Kreisvorstand erteilten Verwaltungsvollmacht bzw. des Unterpachtvertrages ausgefertigt wird!
z.T. werden Kündigungen mit einfacher Post versandt, womit kein Zugangsnachweis vorhanden ist.
Auf der Kündigung fehlt die Unterschrift vertretungsberechtigter Vorstandsmitglieder, oder es erfolgt die Unterzeichnung durch Nichtvertretungsberechtigte
( z.B. Beisitzer, nicht im Registreintrag erfasste Vorstandsmitglieder etc.) oder mit
Kürzel versehene Unterschriften, und es wird keine Vertretungsvollmacht eingefügt.
Kündigungen gemäß § 8 BKleingG erfolgen, obwohl die Frist von zwei Monaten
nicht eingehalten wurde,
z.B.
Mahnung vom 17.04.
Kündigung zum 18.05.
oder
Kündigung erfolgt z.B. bei Ratenzahlungen, offenen Mitgliedsbeiträ
gen oder Vereinsforderungen
Nichtbeachtung § 366 (2) BGB:
Wenn Schuldner keine Bestimmung der Leistung vornimmt, muss eine Verrechnung auf die gefährlichste Forderung erfolgen.
d.h. in der Regel muss eine Verrechnung der Eingangszahlung mit
der Pachtforderung erfolgen
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9.
Pachtvertrag auf Probe „unbefristet“ muss vom Pächter absigniert werden
Zweijahresregelung nicht bgei überalteter Bebauung/Bepflanzung
Beräumung bis zum 30.11. des lfd. Jahres
Exakte Bezeichnung des Vereinsnamens ( lt. Registereintrag)
Mitgliedsbeiträge sind für gemeinnützige Zwecke steuerfrei
Zu dieser Problematik können Sie sich auch in unserer Rechtsecke die Präsentation zum Pacht– und Vereinsrecht ansehen.
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