Kleingartenrecht Pachtvertrag u. Kündigung
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Kleingartenrecht Pachtvertrag u. Kündigung
Kleingartenrecht Pachtvertrag u. Kündigung 1. Befristete Pachtverträge sind möglich 2. Erhebung der Mahngebühr muss entweder im Pachtvertrag oder in der Mitgliederversammlung beschlossen sein. Der Beschluss ist nachweispflichtig! 3. Vereinsaustritt Beendigung der Mitgliedschaft »» damit ist Austretender nicht mehr an die Satzung gebunden Zahlungsaufforderungen » über Vertragsanwaltskanzlei abwickeln » Mahnbe scheid 4. Zahlungsverzug nach § 9 (8) BKleingG Herausgabe der Parzelle » bei Verweigerung Hinzuziehung Gerichtsvollzieher 3000 € plus Containerkosten Kostenhinterlegung Klageandrohung evtl. Eigentumsverzicht anstreben Entnahmerecht erlischt nach 6 Monaten Pfandrecht > pfändbare Habe Aufnahme der Rechtsverhalte in die Gartenordnung 5. Misswirtschaft » 1. und 2. Abmahnung » Androhungskündigung Grundlage ist § 9(1) BKleingG Negierung von Auflagen bedeutet Nutzungsverletzung nach § 9 (1) BKleingG 6. Beräumung § 546 BGB Beendigung des Pachtverhältnisses zwingt zur Herausgabe des Pachtgegenstandes » kleingärtnerische Nutzfläche, Baulichkeiten übernommene Baulichkeiten zählen als eingebrachtes Eigentum des Nachfolgepächters 7. Kündigungen sinnvoll durch Verband KGV muss sich bei Kündigungen auf Verwaltungsvollmacht (Unterpachtvoll, macht) berufen sind zwischen Unterverpächter und Pächter individuelle Regelungen getroffen, haben sie Vorzug vor gesetzlichen Regelungen gültiger alter Pachtvertrag © Copyright by Kreisverband Mittweida der Kleingärtner e.V. 2009 Kündigungen durch Verpächter 1. Außerordentliche Kündigung bei Verschulden des Pächters Zahlungsverzug der Pacht nach § 8 (1) BKleingG, Rückstand von Zahlungen mindestens 3 Monate Erfolglosde Mahnung und Fristsetzung von 2 Monaten Besonders schwere Pflichtverletzung nach § 8 (1), Ziffer 2 BKleingG Diese muss so schwerwiegend sein, dass eine Fortsetzung des Pachtverhältnisses auch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumitbar ist 2 ordentliche Kündigung Bei nicht unerheblicher Pflichtverletzung nach § 9 (1) BKleingG Ungenehmigte Wohnnutzung der Laube Unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte Erhebliche Bewirtschaftungsmängel Verweigerung geldlicher o. sonstiger Gemeinschaftsleistungen Zu beachten sind: Abwicklung des Pachtverhältnisses Entschädigungspflicht des Verpächters § 11 BKleingG 3. Sonstige Kündigungsgründe Neuordnung der Kleingartenanlage, § 9 (1) Ziffer 2 BKleingG Eigenbedarf des Verpächters, § 9 (1) Ziffer 3 BKleingG Planungsrechtliche Zulässigkeit anderer Nutzung, dadurch erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den Verpächter, § 9 (1) Ziffer 5 BKleingG Verwirklichung der Planungsfeststellung, § 9 (1) Ziffer 6 BKleingG 4. Kündigungsfristen durch Verpächter durch Pächter bis zum 3. Werktag August bis zum 3. Werktag Juli Pachtjahr Gartenjahr identisch mit Kalenderjahr 01.01.—31.12. 01.01.—30.11. © Copyright by Kreisverband Mittweida der Kleingärtner e.V. 2009 Probleme bei Kündigungen durch den KGV—Vorstand 1. 2. 3. 4. 5. 6. Jede Kündigung ist eine Teilnahme am Rechtsverkehr! Wichtig ist, dass der Pachtvertrag auf der Grundlage der vom Kreisvorstand erteilten Verwaltungsvollmacht bzw. des Unterpachtvertrages ausgefertigt wird! z.T. werden Kündigungen mit einfacher Post versandt, womit kein Zugangsnachweis vorhanden ist. Auf der Kündigung fehlt die Unterschrift vertretungsberechtigter Vorstandsmitglieder, oder es erfolgt die Unterzeichnung durch Nichtvertretungsberechtigte ( z.B. Beisitzer, nicht im Registreintrag erfasste Vorstandsmitglieder etc.) oder mit Kürzel versehene Unterschriften, und es wird keine Vertretungsvollmacht eingefügt. Kündigungen gemäß § 8 BKleingG erfolgen, obwohl die Frist von zwei Monaten nicht eingehalten wurde, z.B. Mahnung vom 17.04. Kündigung zum 18.05. oder Kündigung erfolgt z.B. bei Ratenzahlungen, offenen Mitgliedsbeiträ gen oder Vereinsforderungen Nichtbeachtung § 366 (2) BGB: Wenn Schuldner keine Bestimmung der Leistung vornimmt, muss eine Verrechnung auf die gefährlichste Forderung erfolgen. d.h. in der Regel muss eine Verrechnung der Eingangszahlung mit der Pachtforderung erfolgen 7. 8. 9. Pachtvertrag auf Probe „unbefristet“ muss vom Pächter absigniert werden Zweijahresregelung nicht bgei überalteter Bebauung/Bepflanzung Beräumung bis zum 30.11. des lfd. Jahres Exakte Bezeichnung des Vereinsnamens ( lt. Registereintrag) Mitgliedsbeiträge sind für gemeinnützige Zwecke steuerfrei Zu dieser Problematik können Sie sich auch in unserer Rechtsecke die Präsentation zum Pacht– und Vereinsrecht ansehen. © Copyright by Kreisverband Mittweida der Kleingärtner e.V. 2009