Die Personalratspost - Universitätsklinikum Halle(Saale)

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Die Personalratspost - Universitätsklinikum Halle(Saale)
Die Personalratspost
Die Zeitung des Personalrates des Universitätsklinikums Halle (Saale)
Ausgabe September 2011
Vorwort
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Abweichend von unserer Tradition, Titelbilder der medizinischen Standorte in Halle zu veröffentlichen präsentieren wir hier eine Ansicht vom Marktplatz in Lutherstadt Wittenberg.
Diese historische Stadt in Sachsen-Anhalt hat für den
Personalrat eine besondere Bedeutung, findet hier doch
unsere jährliche Intensivschulung statt. In den historischen Räumen der Leucorea und im geschichtsträchtigen Ambiente Wittenbergs kommen seit einigen Jahren
bereits die Mitglieder des Personalrates und der Ersatzmitglieder mit dem Ziel zusammen, bestimmte Themenbereiche des Arbeitsumfelds zu besprechen, zu beraten
und zu bearbeiten. Dies war 2011 auch der Fall.
Einer der Schwerpunkte war eine Art politischer Aktionskreis zur Zukunft des Universitätsklinikums Halle
(Saale). Die Thematik kam dabei nicht von ungefähr.
Wenige Tage zuvor waren die Privatisierungsabsichten
des Landes zu den Uniklinika durch sämtliche Medien
gegangen und hatten für einen Aufschrei in den Klinika
bei Leitung und Beschäftigten gesorgt.
Dieser Problematik wollen wir uns in dieser Ausgabe
ein wenig widmen. Geschichte ist überhaupt das Thema der Ausgabe schlechthin. Der eine oder andere fast
schon nostalgische Blick zurück in die Vergangenheit
sei bitte gestattet! Wir sind uns dabei der Spannbreite bewusst, dass viele der aufgeführten Fakten bekannt
sind, ja sogar immer wieder vorgebracht wurden. Erschreckend erscheint jedoch immer wieder, dass das
„Schreckgespenst der Privatisierung“ oder besser der
Existenzangst um die Uniklinika in Sachsen-Anhalt einfach nicht gebannt, die Diskussion nicht zum Schweigen gebracht werden kann.
Für die Arbeit eines Personalrates hat dies damit den
Charakter einer ewigen Auseinandersetzung und ist somit eine Aufgabe der Information der betroffenen Beschäftigten.
Folgen Sie uns also auf den Spuren der Historie der letzten rund 40 Jahre „Universitätsklinikum“ in Halle, wohl
wissend, dass der Weg noch lange nicht zu Ende ist!
Ihre Redaktion der Personalratspost
1 Die Personalratspost
(Foto Personalrat)
Inhaltsverzeichnis:
• Seite 1
Vorwort
• Seite 2
40 Jahre Universitätsklinikum
in der Ernst-Grube-Straße
• Seite 6
Die Zukunft der Universitätsmedizin - eine Serie mit
Fortsetzungen oder eine unendliche Geschichte?
• Seite 9
Der kleine Medikus
• Seite 10
Rechtsecke
• Seite 12
Übersicht Interessenvertretungen und Impressum
TOP-Themen
40 Jahre Universitätsklinikum
in der Ernst-Grube-Straße
H.-U. Spannaus
Pünktlich zum 40. Jahrestag der Grundsteinlegung für
das neue Krankenhaus der Chemiearbeiterstadt HalleNeustadt auf dem Acker der Ernst-Grube-Straße findet
am 5. Oktober 2011 der erste Spatenstich zur (endgültigen?) Fertigstellung des Universitätsklinikums statt.
Damit verbinden sich viele Hoffnungen der Mitarbeiter
auf eine dauerhafte Fortführung universitärer Medizin
in Halle. Nicht umsonst darf der Dekan in besonderer
Robe direkt hinter dem Rektor und dem Dekan der juristischen Fakultät bei festlichen Aufzügen des Senates
die „Medizin“ als klassische Fakultät repräsentieren.
„Zukunft mit Tradition“ – Das Motto des Festjahres 2002
ist tief in den Gedanken der Einwohner von Halle und
insbesondere der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
UKH verankert. Niemand stört sich an Begrifflichkeiten.
Es wird halt an der Universität gearbeitet. Nun kann
auch ein Universitätsklinikum nicht nur von Traditionen
existieren, sondern muss sich immer weiter entwickeln
und höchsten Standards genügen.
Bislang war das in der Geschichte immer gesichert und
mit dem jetzt bevorstehenden Weiterbau in der ErnstGrube-Straße ist das auch weiter möglich. Vielleicht
kommt dann Ruhe in die Debatte um eine Privatisierung.
Ich möchte eine kurze historische Betrachtung anstellen, bei der der Standort Ernst-Grube-Strasse im Mittelpunkt stehen soll. An der Stelle bereits jetzt die Bitte um
Verständnis, was die Qualität des von uns verwendeten Bildmaterials betrifft. Die Beschaffung war teilweise
mühsam, hat sich aber wie ich hoffe, doch gelohnt. Unstreitig ist, dass hier in Halle aus Reparationszahlungen
von Frankreich nach dem Krieg 1870/71 mit den Universitätskliniken in der Magdeburger Straße und der
Julius-Kühn-Straße seinerzeit höchsten Standard für die
entsprechende medizinische Einrichtungen geschaffen
wurden. Diese haben ein dreiviertel Jahrhundert den
baulichen Rahmen für hohe medizinische Leistungen in
Wissenschaft, Lehre und Krankenversorgung geboten.
Wichtige Mediziner des 20. Jahrhunderts haben hier
gewirkt und Spuren in der Entwicklung der Medizin
hinterlassen. Namen wie die Prof. Schober, Jacobi und
Krosch, die sicherlich noch einige Mitarbeiter erleben
durften, stehen stellvertretend für viele andere.
2 Die Personalratspost
Am 15. Juli 1964 legte Horst Sindermann, damals 1.
Sekretär der SED-Bezirksleitung Halle, den Grundstein
für den Bau der sozialistischen Wohnstadt westlich von
Halle (Saale) auf dem Gelände der Schule „Erste POS“.
Die ersten dabei in einem neu gebauten Plattenwerk
gefertigten Betonelemente, waren sogenannte „FehlElemente“ und wurden nach der Abreise der Gäste wieder demontiert und entsorgt.
Trotz dieses holprigen Starts wuchs die Stadt rasant und
man kam schnell zu der Erkenntnis, dass die Bevölkerungszunahme bestimmte Kapazitäten der Stadt Halle
überforderte. So musste u. a. der zunächst nicht eingeplante Friedhof geschaffen werden. Aber es reichten
auch die vorhandenen Bettenkapazitäten der Krankenhäuser nicht aus. Deshalb wurde beschlossen, ein Versorgungskrankenhaus für Halle-Neustadt am Standort
Ernst-Grube-Straße zu bauen. Als Leitarchitekt beim
Wohnungsbaukombinat Halle war dafür Horst Letzel
zuständig, der im Jahr 1979 für dieses Projekt mit der
Karl-Friedrich-Schinkel-Medaille des Verbandes der Architekten der DDR geehrt wurde. Völlig zu Recht, wie
ich meine, wenn man das Gesamtprojekt logistisch und
funktionell betrachtet. Von den hochwertigen Materialien im Bettenhaus I und dem Komplement ganz zu
schweigen. Völlig ungewöhnlich für die damaligen Gegebenheiten.
Quelle: „Freiheit“ Dezember 1981
Am 23. September 1974 wurde das Bettenhaus I mit 520
Betten in Betrieb genommen. Das sich zeitgleich in Bau
befindliche Komplement wurde erst am 20. September
1977 seiner Bestimmung übergeben. Auf 86 Millionen
Mark der DDR beliefen sich die Baukosten für den ersten
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Bauabschnitt. Eine Zahl, die uns ironischerweise im Zusammenhang mit der jetzt geplanten Fertigstellung des
Standortes in den nächsten Jahren bekannt vorkommt.
Dort ist ein ähnliche Betrag in Euro kalkuliert.
Zunächst bezogen die Gynäkologisch-geburtshilfliche
Klinik nebst OP, eine Kinderklinik, eine Urologische
Klinik, die I. und II. Medizinische Klinik sowie die Chirurgische Klinik das Bettenhaus.
Nachstehend ein paar beeindruckende Zahlen aus der
Zeit von 1974 bis 1989, die die Bedeutung des Standortes in dieser Zeit belegen.
Hätten Sie es gewusst?
• In der Zeit nach der ersten Entbindung am 03.10.1974
bis zum 31.08.1989 erblickten 27.837 Babies das Licht
der Welt. Darunter auch 482 Zwillings- und 44 Drillingspärchen.
• Ein Novum war, dass 1975 erstmals Väter bei der
Geburt dabei sein durften. Auch dass die Babys bei ihren Müttern sein konnten, war damals nicht unbedingt
üblich.
• Die Leistungen der Apotheke waren imposant und natürlich der damaligen Situation geschuldet. Die „Liberal-demokratische Zeitung“ vom 29.09.1989 berichtete,
dass pro Jahr 200.000 Tabletten und 3.000 kg Salben
hergestellt werden. Hinzu kamen noch 30.000 Liter
sterile Zubereitungen (incl. 1.5000 Liter speziell für die
Herzchirurgie) sowie 100.000 Liter sonstige Lösungen.
• Aber auch im Versorgungsbereich wurden große
Leistungen unter teilweise schwierigen räumlichen Bedingungen erbracht. 1.300 Essen täglich mussten erst
einmal gekocht sein. Zur Erinnerung: Auch die Wäsche
und die Gebäudereinigung erfolgten im Haus durch eigene Mitarbeiter.
Im Jahr 1979 wurde das Versorgungskrankenhaus HalleNeustadt schließlich von der Martin-Luther-Universität
übernommen und zum Universitätsklinikum, wie wir es
bis heute kennen.
Zu diesem Zeitpunkt war auch das Bettenhaus II schon
im Bau. Mit der Übernahme der Universität trat natürlich auch eine deutliche Erweiterung des Profils ein.
Da der gynäkologisch-geburtshilfliche Bereich bereits
erwähnt wurde, sei hier auf die Etablierung der Reproduktionsmedizin verwiesen. Das erste „Retortenbaby“
wurde am 21. Juli 1986 geboren.
3 Die Personalratspost
Der alte Haupteingang in der Ernst.Grube.Straße (Quelle: PR)
Mit dem Fall der Mauer trat auch im Universitätsklinikum eine deutliche Wende ein. Der politische Umbruch
mit den damit verbundenen umfangreichen personellen
Veränderungen war wohl notwendig. Auch, wenn in
nicht wenigen Fällen für immer ein bitterer Nachgeschmack bleiben wird. Aber politische Veränderungen
sind nicht frei von Fehlern.
Es bleibt ein personeller Neuanfang, der Anfang der
Neunziger Jahre vor allem in Führungspositionen stattfand. Kaum zu glauben, dass die damals an das Universitätsklinikum berufenen Professoren, die den Neustart
mit ihrem Namen prägten und mittlerweile zu einem
großen Teil schon wieder emeritiert sind. In Erinnerung
bleiben ganz sicher die geführten Debatten und Aktivitäten dieser Generation der Professoren, die die Entwicklung zum jetzigen Status quo ermöglichten.
Es war notwendig in dieser Zeit mit der konkreten Situation umzugehen. Die o. g. Beispiele von Leistungen der
15 Jahre Universitätsklinikum bis 1989 stehen aber stellvertretend für viele Vorgänge, die sich objektiv durch
den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel ergaben. Sie sind sichtbarer Beweis für die Tragweite der
damaligen Veränderungen.
Es trat quasi über Nacht ein demographischer Wandel
ein. Die Geburtenzahlen sanken dramatisch gegenüber 1989 und vorher. Das machte strukturelle Veränderungen erforderlich. Wie anderswo auch war hoch
qualifiziertes Personal angestellt, für die es nun deutlich
weniger Arbeit gab.
Die industrielle Versorgung der Universitätsapotheke
mit vielen Dingen, die bislang dort selber produziert
werden mussten, machte dort ebenfalls eine Neustrukturierung mit erheblichen Auswirkungen auf die Mitarbeiter erforderlich.
TOP-Themen
Dies ist auch von den dramatischen Veränderungen
nach 1990 im Bereich des Patientenservices (wie z. B.
Reinigung, Speise- und Wäscheversorgung) festzustellen. Die baulichen und technischen Voraussetzungen,
dies in Eigenregie fortzuführen, waren so mangelhaft,
dass die Aufsichtsbehörden die Zulassung in Frage stellten. Die erforderlichen Investitionen wurden seitens des
Landes nicht getätigt, zumal der Zeitgeist ganz klar auf
dem so genannten Outsourcing lag. Folglich wurden diese Leistungen an externe Dienstleister vergeben.
Nach 20 Jahren steht die Frage, ob das wirtschaftlich
sinnvoll war, nicht im Raum. Die Finanzierung von alternativen Investitionen ebenfalls nicht.
Mit einer gesamten Bestandsaufnahme der baulichen
und technischen Situation, incl. der erforderlichen gesamten Krankenhauslogistik, wurde damals das Institut
für Funktionsanalyse in Kopenhagen um die Person
Dr. Peter Lohfert beauftragt. Die Ergebnisse waren sehr
beeindruckend – aber auch ernüchternd. Aus heutiger
Sicht haben sich die Einschätzungen als absolut real
dargestellt. Lösungsvorschläge, wie Zentralisation der
Laborleistungen, wurden weitgehend umgesetzt.
Nicht zu finanzieren dagegen war zu diesem Zeitpunkt
der Plan für ein Universitätsklinikum an einem Standort
in der Ernst-Grube-Straße. Doch es bleibt nach wie vor
eine schlüssige Gesamtkonzeption.
Die erforderliche Investitionssumme in Millionenhöhe machte damals sowohl im Hause als auch in der
Landesregierung Angst. Damit wurde an diesem Punkt
auch die Zusammenarbeit mit der Fa. Lohfert beendet.
Geblieben sind dokumentierte Erfordernisse, die sich in
späteren Konzeptionen wiederfinden.
Die Medizinische Fakultät mit seinem Klinikum stand
folglich vor der Frage, wie es denn zukünftig weitergehen sollte. 1994 gab es dann plötzlich die Initiative
Einzelner, die als Lösung für das Problem des Investitionsstaus eine Privatisierung des Universitätsklinikums
favorisierte. Ein kleiner Kreis nahm Kontakt mit dem damaligen Vorstand der Rhön–AG auf, um über die Modalitäten des Verkaufs zu verhandeln. Als dies bekannt
wurde, kam eine umfassende Diskussion im Hause auf,
die jetzt - mit Abstand betrachtet – die Basis für die positiven Entwicklungen über 15 Jahre war. Sowohl baulich
als auch wirtschaftlich.
Es positionierte sich zunächst eine Gruppe, die aus Professoren, dem sogenannten Mittelbau und leitenden
Mitarbeitern der Verwaltung bestand, gegen die Privatisierung. Die nunmehr polarisierende Debatte wurde
vom damaligen Kultusminister K.-H. Reck kanalisiert
und in diesen fruchtbaren Prozess einer deutschland-
4 Die Personalratspost
weiten Debatte um die Zukunft der Hochschulmedizin
geführt. Im Haus gab es vier Arbeitsgruppen, die verschiedene Modelle untersuchten. Moderiert wurde dies
im Auftrag des Kultusministeriums von Herrn Fuchs. Dies
fand öffentlich unter Einbeziehung des Kultusministeriums und der Landespolitik, bei denen sich die Abgeordneten Prof. Böhmer, Frau Dr. Sitte und Frau Mittendorf
parteienübergreifend besonders einbrachten, statt. Der
abschließende Höhepunkt dieses Prozesses war das Arbeitstreffen am 17. Juni 1996 in der LEUCOREA Wittenberg. Dort wurden die Ergebnisse der Überlegungen
hochrangig disputiert. Die Abschlussdokumentation
umfasst 182 Seiten, die die Ernsthaftigkeit der Debatte
über alle Facetten der Problematik veranschaulicht.
Im Ergebnis setzte sich die unter Leitung von Prof. Zierz
erarbeitete Variante des Landesbetriebes nach § 26 Landeshaushaltsordnung durch. Hervorzuheben ist an dieser Stelle die Rolle des damaligen Finanzdezernenten
Karl-Heinrich Fleischhut, der als eine Art „Geschäftsführer“ die Arbeit dieser Arbeitsgruppe 4 koordinierte
und Personen zum gemeinsamen Handeln brachte,
die teilweise/mutmaßlich sonst niemals zusammen an
einem Tisch gekommen wären.
Parallel dazu handelte
eine kompetent besetzte
Führungsriege der Verwaltungsdirektion und
steuerte erfolgreich die
Abläufe in die neuen erforderlichen Bahnen.
Da in diesem Prozess
ein Mitdenken und Mithandeln der darunter
tätigen Leitungsebene
gefordert und gefördert wurde, entstand
ein neues „Wir-Gefühl“
welches die zukünftigen
Aufgaben erfolgreich in Angriff nehmen konnte.
In dem durch den Landtag nach diesem Prozess beschlossenen Gesetz wurden die Eckpunkte des zukünftigen Landesbetriebes festgeschrieben. Im Nachgang
und nach fast sechs Jahren Anstalt öffentlichen Rechts
ist festzustellen, dass dies wohl das einzig wirksame
Rechtsmodell für universitäre Medizin darstellt. Danach
war eine wirtschaftlich selbstständig agierende Medizinische Fakultät mit dazugehörigen Klinikum und mit
seinem Vorstand weitgehend selbstständig verantwort-
TOP-Themen
lich. Kontrolliert durch einen Verwaltungsrat, dessen
Vorsitz dem Rektor übertragen wurde.
Dies war ein sichtbares Zeichen für den Bestandteil der
Medizinischen Fakultät zur Universität. Gleichzeitig
wurde eine Bausumme von 300 Mio. DM im Gesetz für
die bauliche Entwicklung festgeschrieben und die Bauherreneigenschaft dem Klinikumsvorstand übertragen.
Durch wirtschaftliches Handeln wurden sehr gute Jahresergebnisse erwirtschaftet, aus denen im Folgejahr
dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen finanziert wurden. Ebenso wurde durch großzügige Angebote
zum Abschluss von Altersteilzeitverträgen Vorsorge für
die auf Bundesebene laufenden Einschnitte in der Krankenhausfinanzierung getroffen. Die Mittel dafür wurden
in diesen Jahren erwirtschaftet. Noch heute profitieren
sowohl Klinikum und Fakultät davon wie viele Mitarbeiter sich in der Freistellungsphase befinden!
Gleichzeitig konnte der Erweiterungsbau und die Sanierung des Bettenhauses I in Angriff genommen werden.
Das Ergebnis ist heute täglich zu sehen. Am 06.04.2000
wurde dazu der Grundstein gelegt und schon am 06.
Juni 2003 erfolgte die feierliche Übergabe durch den
Ministerpräsidenten Prof. Böhmer. Der „Tag der offenen
Tür“ am 07.06.2003 dürfte mit seinem großen Andrang
noch tief im Gedächtnis sein. Dass dann noch die Deutsche Krebshilfe mit 10,3 Mio. Euro den Bau des Landeszentrums für Zell- und Gentherapie förderte, war ein
großes Bekenntnis für diesen Standort und das öffentlich rechtliche Fortbestehens des Universitätsklinikums.
Das UKH nach Fertigstellung des ersten Neubauabschnittes (Quelle: UKH)
Natürlich sind mit einem Bau dieser Dimension und
den daraus erforderlichen Veränderungen Probleme zu
lösen, die nicht vorhersehbar sind.
5 Die Personalratspost
Auch die u. a. in der Presse geführte Debatte über mögliche Kostenüberschreitungen gehört dazu. Vernünftigerweise hat sich die Landespolitik in ernsthaften Debatten
hinter das UKH gestellt und das Erfordernis der kompletten Fertigstellung bestätigt. Mit der Bereitstellung
entsprechender Mittel ab 2006 gab der Landtag dem
damaligen Klinikumsvorstand die Freigabe zum Umsetzen der damaligen Konzeption zum schrittweisen Weiterbau. Dabei sollten zunächst zwei Bettenhäuser mit
standardisierten Stationen in den „Hof“ zwischen „Verbinder“ und Versorgungsgebäude FG 10 gebaut und das
Komplement saniert werden.
Mit der Neubesetzung des Klinikumsvorstandes Ende
2006 wurde diese Konzeption hinterfragt und eine
Neuplanung veranlasst. Das Ergebnis dieser Neuplanung ist nunmehr das aktuelle Baukonzept, für das am
05.10.2011 der erste Spatenstich erfolgen wird. Nachdem der Landtag die ab 2006 zur Verfügung gestellten
Baumittel durch die Neuplanung „eingefroren“ hatte sind diese in diesem Jahr nach langer Debatte, die
Sie verfolgen konnten, für den Bau unter veränderter
Planung freigegeben worden. Mit dem Auslaufen der
Co-Finanzierung durch Mittel der EU im Jahr 2013 ist
nun natürlich ein immenser Zeitdruck entstanden. Aber
auch weitere Überlegungen seitens des Finanzministeriums und des Landtages über die Machbarkeit und ggf.
erforderlicher Alternativen sind zu hören.
Die jahrelange Auseinandersetzung um die wirtschaftliche und bauliche Weiterentwicklung hat in der Landesregierung und im Landtag zwangsläufig zu Irritationen
geführt. Mit der Folge von Stagnation. Leider wird die
Debatte mehr extern geführt. Eine interne Auseinandersetzung wie in den 90er Jahren ist leider nicht erkennbar. Statt demokratischen Disputs im UKH, Fakultät und
Universität zur Positionierung und Unterstützung des
Vorstandes steht ein unüberschaubarer Beraterstab zur
Verfügung. Deren Erkenntnisse sind der Maßstab.
Eine interne Auseinandersetzung oder gar Einbeziehung
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist nicht erkennbar.
Berater und Vorstände kommen und gehen – bleiben
werden Patienten, Ärzte, Schwestern und alle anderen
Mitarbeiter. Diese fallen aber im schlimmsten Fall zurück.
Wie sagt der Volksmund? „Viele Wege führen nach
Rom“. Möge der nunmehr eingeschlagene Weg erfolgreich sein!
TOP-Themen
Die Zukunft der Universitätsmedizin
– eine Serie mit Fortsetzungen oder
eine unendliche Geschichte?
H. Mitsching
Wie war noch mal die „überraschende“ Diskussion an
letzten Pfingsten? Kaum war das lange Wochenende
vorbei, schlug man am Dienstagmorgen die Zeitung
auf, stand es schwarz auf weiß zu lesen: Die Landesregierung prüft die Privatisierung der Uniklinika. Auch
aus dem Radio dudelte die Meldung zu jeder Nachrichtensendung über den Äther – für die Mehrheit von
Lesern und Hörern völlig überraschend. Aber bei genauer Betrachtung auch wieder nicht. Dieses Gespenst
der Privatisierung spukt mittlerweile schon reichlich
15 Jahre durch die Flure. Mal mehr, mal weniger, aber
es ist einfach nicht tot zu kriegen! 1995/96 stand die
Rhön AG vor der Tür, dies ist erfolgreich gescheitert.
Kurze Zeit später wurde die Unfallchirurgie zum Bergmannstrost ausgegliedert. Auch dies war unter privater
Trägerschaft nur teilweise erfolgreich, denn Lehre und
Forschung bleiben auf der Strecke. Heute hat das UKH
wieder eine Unfall- und Wiederherstellungschirurgie
(zurückgeholt!).
Zwischenzeitlich wurde das UKH als Landesbetrieb,
d.h. wirtschaftlich selbstständig als staatliche Einrichtung geführt. Manch einer sagt, das war die modernste
Form der Betreibung eines Universitätsklinikums in
Deutschland. Die damalige gesetzliche Grundlage hatte ihre Ecken und Kanten, konnte aber in der Praxis umgesetzt werden und beweisen, dass das Konstrukt des
Landesbetriebes funktioniert.
Dann kam die Angst: Die Angst vor finanziellen Risiken
und zusätzlichen Belastungen wegen der Einführung
der DRGs. Dies war eine Triebfeder um die Rechtsstellung der Uniklinika erneut auf den Prüfstand zu stellen.
Zu gut deutsch: Wie kann sich das Land vor dem Risiko
drücken und /oder es jemand anderen überhelfen.
Alles schaute gebannt nach Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg. Dort wurde mit der Rechtsform
„AöR“ experimentiert. Diese AöRs, die Anstalten des
öffentlichen Rechts sollten die Fortentwicklung des Landesbetriebes darstellen. Nicht nur wirtschaftliche auch
die rechtliche Selbstständigkeit sollte damit verbunden
sein, Unabhängigkeit von der staatlichen Aufsicht aus
den Ministerien, direktes Agieren am Markt bei gleichzeitiger Schulterung der Konvergenzphase.
Ganz nebenbei wurden an zwei Unikliniken rd. 6000
MitarbeiterInnen rein rechnerisch aus dem Landesdienst,
soll heißen öffentlichen Dienst, in den „mittelbaren öffentlichen Dienst“ entlassen: Eine Art gesetzlich vorge-
6 Die Personalratspost
schriebener Betriebübergang und die Anwendung eigener Haustarifverträge sollte das Risiko für das Land
mindern.
Bis heute bedeutet dies in Zahlen, dass Beschäftigte
am UKH zwischen 16 und 20% Gehaltsunterschiede
hinnehmen müssen im Vergleich zu Vergütungen nach
dem Tarifsystem des TV-L für die klassischen Landesbediensteten. Es sei denn, sie sind Ärzte. Aber das ist eine
andere Geschichte …
Es stellt sich die Frage, wie weit dies alles noch ausgereizt werden kann. Auch vor den Toren des UKH ist
inzwischen der Fachkräftemangel angekommen. Nicht
nur Arztstellen sind schwer zu besetzen, auch Fachkräfte in der Pflege sind schwer zu finden und/oder an das
Haus zu binden. Insbesondere wenn andere Häuser für
dieselbe schwere Arbeit besser bezahlen. Womit kann
dann ein Universitätsklinikum noch punkten? Mit einer
Drohgebärde zur Privatisierung? Wohl kaum.
Wie sieht es also in anderen Bundesländern aus?
Beispielweise in Baden-Württemberg – wo ja bekanntlich die Wiege der AöRs stand. Anfang 2011 wurde in
dem damals noch schwarz-gelb regierten Landtag (übrigens derselbe Landtag, der Stuttgart 21 so hat hoch
kochen lassen) ein neues Hochschulmedizingesetz
verabschiedet, dass drei der vier Unikliniken in ihrer
Rechtsstellung erneut verändert. Sie sollten binnen zwei
Jahren mit den medizinischen Fakultäten der jeweiligen
Universitäten zu Körperschaften der Universitätsmedizin
(kurz: KUM) verschmelzen und damit wirtschaftlicher
nicht nur in der Krankenversorgung, sondern auch im
Hinblick auf Lehre und Forschung werden. Der Gesetzentwurf selbst hat nicht nur einen Aufschrei ausgelöst,
sondern auch eine Protestwelle sondergleichen durch
die gesamte bundesdeutsche Wissenschaftslandschaft
hervor gebracht. Ja sogar eine Verfassungsklage wurde
erwogen. Verabschiedet hat es der Landtag in Stuttgart
trotzdem.
Jetzt, Monate später, nach einer Landtagswahl und
einem fulminanten Regierungswechsel zu grün-rot hat
die neue Landesregierung eine Rücknahme des Gesetzes avisiert. Bleibt damit aber alles beim Alten? Immerhin steht z. B. Heidelberg für exzellente Ausbildung
und nicht zuletzt auch als Haus der Nobelpreisträger.
So schlecht kann es also nicht gewesen sein mit dem
Gebilde um Krankenversorgung, Lehre und Forschung.
Ganz andere Töne schlug dagegen Hessen an. Seine
zwei Uniklinika in Gießen und Marburg wurden praktisch zwangsverheiratet.
TOP-Themen
Damit hat Hessen in Deutschland Geschichte geschrieben: Im Jahr 2006 wurde das Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKMG) mit seinen damals 2262 Betten zu 95% von der Rhön-Klinikum AG übernommen.
Das Land Hessen hält weiterhin eine 5%-Beteiligung. Es
ist das erste (und bisher einzige!) privatisierte Universitätsklinikum der Bundesrepublik in der Rechtsform einer
GmbH.
Aber steht es damit automatisch auch besser da als alle
anderen? Die Betreiber sagen ja. Klar, privates Kapital
hat den Weg zur baulichen Sanierung erheblich geebnet. Doch das ist ja nicht alles, immer wieder wird Kritik
aus Patientenkreisen wie auch der Politik laut: Mängel
in der Patientenversorgung, Stellenkürzungen bei gleichzeitig steigenden Behandlungszahlen und steigenden
Schweregraden, wirtschaftliche Aspekte dominieren Lehre und Forschung,… Ende August war zuletzt im Hessischen Fernsehen zu sehen: Lange Wartezeiten in der
Notfallambulanz, fehlendes Personal für den Transport
der Patienten. Die Krankenhausleitung reagiert erst nach
massiven Überlastungsanzeigen aus den Reihen der Beschäftigten.
Andere Uniklinika, andere Universitäten sehen die Entwicklung kritisch, gehen auf Abstand, suchen nach alternativen Lösungen. Privatisierung ist offensichtlich eben
nicht der Weisheit letzter Schluss.
Das krasse Gegenstück dazu ist zum Beispiel das Universitätsklinikum Mainz. Die Kollegen dort haben vor zwei,
drei Jahren einen völlig anderen Weg erleben dürfen als
das Land Rheinland Pfalz quasi eine „doppelte Rolle
rückwärts“ vorgenahm: Nach einer Art Outsourcing (so
wird das Instrument der Rechtsformänderung mittlerweile in Insiderkreisen wirklich genannt!) wurde 2009 das
Uniklinikum Mainz nicht mehr nur als AöR geführt, sondern wieder als Teil des Landesdienstes (in Verschmelzung von Klinikum und Fakultät) re-integriert. „Back to
the roots“ würden die Engländer dazu sagen. Scheinbar
mit Erfolg. Klar, gibt es Probleme auch mal Schlagzeilen,
aber dies liegt doch eindeutig nicht an der Rechtsform.
Ganz anders sah es in Schleswig-Holstein aus. Bis 2002
als Anstalten des öffentlichen Rechts geführt, fusionierten
im Jahr 2003 Uniklinik Kiel und Lübeck zu einem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein in der Rechtsform
der AöR. 2010 entschied die dortige Landesregierung,
den Medizinstudiengang am Standort Lübeck aus reiner
Sparmanie zu schließen. Die Folge: Lübeck machte mobil! Der Universitätsrat trat geschlossen zurück, Propaganda der Uni Lübeck zu Lande, zu Wasser und in der
7 Die Personalratspost
Luft mit Plakaten, Märschen, Studentendemonstrationen, Unterschriftensammlungen, Spendenaktionen
etc. wurden organisiert. Und das mit Erfolg.
Quelle: Spiegel Online
Gegen den Willen der Landesregierung hat die Uni
Lübeck einen Alternativvorschlag erarbeitet und damit
überzeugt. Die Bundespolitik schaltete sich ein und
verkündete schließlich die Rettung der Universitätsmedizin der Uni Lübeck! Basis war/ist der erarbeitete Alternativvorschlag.
Wie sieht es im Osten aus?
Beginnen wir mit einem kurzen Blick in den Freistaat
Thüringen. Seit 1558 gibt es die Uni Jena. Die Medizinische Fakultät war sogar Gründungsfakultät der heutigen Friedrich-Schiller Universität. Eine Geschichte,
die der hallischen nicht unähnlich ist.
Wie in Halle auch wurde vor Jahren ein Bauprojekt in
Jena Lobeda begonnen. 2013 soll der Neubau des Großklinikums abgeschlossen werden und als hochmoderner
Medizinstandort seine Arbeit aufnehmen. Doch es gibt
auch „Pläne“ für das Uniklinikum in Jena. Die Thüringer Politik will neu konzipieren/strukturieren oder was
auch immer – auf jeden Fall verändern. Ob wohl im
Freistaat Thüringen keine Konkurrenz zu verzeichnen
ist. Dabei sprach man vor nicht allzu ferner Zeit sogar
vom „Jenaer Modell“. Soll heißen, Vorbildcharakter für
die Hochschulmedizinlandschaft der Bundesrepublik.
Vielleicht sind es eher die (tariflichen) Rahmenbedingungen? Vor Jahren als AöR errichtet, sollte das Personal zu den tariflichen Bestimmungen des öffentlichen
TOP-Themen
Dienstes (TV-L) beschäftigt werden. Mittlerweise ist dies
fast schon ein Novum, haben die AöRs doch zwischenzeitlich überwiegend Haustarifverträge abgeschlossen.
Irgendwie – so scheint es – hat das „Thüringer Modell“
Risse bekommen. Es bleibt abzuwarten, wie es in Jena
weitergeht.
Nehmen wir weiter die viel gerühmte und berühmte
Charitè in Berlin?
Schon 1997/98 fusionierte die Charitè der HumboldtUniversität mit dem Virchow-Klinikum der FU Berlin.
2003 kam zu dem Verband das Universitätsklinikum
Benjamin-Franklin der FU Berlin hinzu. Alle drei Häuser verschmolzen zur „Charitè-Universitätsmedizin
Berlin“. Hier spielen natürlich auch die Existenzprämissen der Hauptstadt eine Rolle. Soll heißen notorischer
Geldmangel. Der Berliner Senat weiß nicht, wo zuerst
die Löcher stopfen. So weit so gut.
Doch trotz aller Zusammenschlüsse
kommen
immer wieder Standortdebatten auf. Als „zukunftsfähiges Konzept für
die Schaffung von integrierter Forschung, Lehre
und Krankenversorgung“
propagiert, reicht es offensichtlich nicht weit genug.
Die langfristige wirtschaftliche Sicherung der Charitè ist mangels baulicher
Investitionen nicht gegeben.
Im Oktober 2010 wurde in der Charitè das 300jährige
Bestehen des einst als Pesthaus gegründeten Hauses gefeiert werden. Doch ist damit die Zukunft des größten
Universitätsklinikums Europas auch gesichert?
Sachsens Universitätsklinika Leipzig und Dresden wurden schon im Jahr 1999, also ein paar Jahre vor Halle
und Madgeburg, in Anstalten öffentlichen Rechts überführt. Formalrechtlich hat dies auch funktioniert. Allein
was die Tarifsituation der Beschäftigten in Sachsen anging, sah es Jahre lang trübe aus.
Bis 2002 galt für übergeleitetes Personal der BAT-O statisch weiter. Alles neu eingestellte Personal wurde zu
Arbeitgeberrichtlinien eingestellt und bezahlt.
8 Die Personalratspost
Erst 2010 sind die Verhandlungen zu Haustarifverträgen erfolgreich abgeschlossen worden. Dieser gilt sogar rückwirkend bis 2007 und gibt den Mitarbeitern
des Gustav-Carus-Klinikums Dresden und der Uniklinik
Leipzig eine gewisse tarifliche Sicherheit.
Und Sachsen-Anhalt?
Wie eingangs schon ausgeführt, Pfingsten kochten die
Überlegungen zu möglichen Privatisierungsabsichten
akut hoch. Nach einer sehr heftigen Phase der Abwehr
dieser drohenden erneuten Rechtsformänderung ist nun
eine scheinbare Ruhe eingekehrt. Zwar war mehrere
wochenlang die Thematik in allen Pressemedien nachzulesen, in diversen Foren zu diskutieren ja auch ein
Schlagabtausch handelnder Politiker kann verzeichnet werden. Aber so richtig klar wie es weiter geht, ist
nichts.
Eines ist allerdings sicher: Die seit Jahren ausstehende
Evaluierung des Hochschulmedizingesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (HMG LSA) hat sich die neue Landesregierung wie auch der im März gewählte Landtag auf
die Fahne geschrieben. Vielleicht sollte man dabei die
Verzögerung von etwa 3 Jahren (vergleiche Auszug aus
dem HMG) positiv werten. Nicht ohne Grund heißt es
ja im Volksmund „Was lange währt, wird gut“. Möglicherweise brauchte es diese Zeit, um Ministerium wie
Abgeordnete, Vorstände wie auch alle anderen Beteiligten solchen Evaluierungen und Gesetzänderungsverfahren reifen zu lassen und notwendige Hinterfragungen, Korrekturen und hoffentlich Verbesserungen
mit dem nötigen Sachverstand und Augenmaß in Angriff
zu nehmen.
Auszug HMG LSA
§ 26 (5) HMG
Bis zum Ende des Jahres 2008 stellt die Landesregierung durch eine Überprüfung in geeigneter Form
fest, ob die Zielvorgaben dieses Gesetzes erreicht
werden können und berichtet dem Landtag darüber.
Gegenstand der Evaluierung sind Erfahrungen in der
Anwendung, Wirksamkeit und Akzeptanz dieses Gesetzes. Insbesondere soll geprüft werden, welche Regelungen die Aufgabenerfüllung der Medizinischen
Fakultäten und Universitätsklinika behindern und
welche Änderungen gesetzlicher Regelungen Abhilfe
schaffen können.
Die Befassung im Landtag wird kommen. Diese Bekundung gilt als sicher, kommt sie doch sowohl aus dem
Ministerium als auch aus den Reihen der Abgeordneten.
Der kleine Medicus
Man könnte auch sagen, besser spät als nie. Erste Vorbereitungen und Gespräche laufen. Arbeitsgruppen werden tätig werden. Irgendwann wird ein Vorschlag zur
Gesetzesänderung- in welcher Form und Breite auch
immer – das Regierungskabinett passieren und zur Lesung in den Landtag eingebracht werden. 2012 ist so
eine denkbare kalendarische Größe.
Der Verband der Uniklinika (VUD), in dem auch das
UKH Mitglied ist, veranstaltet übrigens jährlich einen
Kongress.
Der Innovationskongress 2011 war Mitte Juli in Berlin
und - ich weiß es aus eigenem Erleben - gut besucht.
Was kann man dort so schönes hören:
Der größte Teil der Uniklinika der Bundesrepublik
hat die Konvergenzphase geschafft, schreibt durchaus
schwarze Zahlen, beschreibt den Verbund von Fakultäten zu den Universitäten als unverzichtbar, um sowohl
die Ausbildung junger Mediziner als auch die Forschung
innovativ und zukunftweisend sichern zu können.
Kritisch gewertet werden aber auch unumwunden die
verschiedenen Modelle des Miteinanders: Integration
bzw. Kooperation. Man könnte einen Trend sehen, hin
zum Integrationsmodell, wo eben Fakultät und Klinikum miteinander verschmelzen, zuletzt – so stand es
zu lesen – Anfang 2011 in Mecklenburg-Vorpommern,
hier in Greifswald realisiert.
Wie so vieles im Leben hat jedes seine positiven wie
seine negativen Seiten. Kernfrage ist: welches Modell
ist das Richtige, in unserem Fall für Halle, die seit Jahren das als aufwendiger geltende Kooperationsmodell
anwendet.
Fazit:
Noch immer ist das Universitätsklinikum Halle (Saale)
der größte Arbeitgeber in Halle und Umgebung und
nicht nur ein Wissenschafts- sondern auch ein Wirtschaftsfaktor für die Region. Und das soll es auch bleiben.
Damit dies gelingt, liegt unter Umständen noch ein beschwerlicher Weg vor uns. Man kann nur hoffen, dass
es dann auch in Halle solche Bekenntnisse für den Erhalt des Unternehmens gibt, wie bei dem vorstehenden
Foto aus Lübeck auf Seite 7.
9 Die Personalratspost
Das glaubt mir keiner!
Als k. M. – kleiner Medicus des UKH bin ich ja eigentlich
dazu da, meinen Daumen immer auf die wunden Stellen des
Lebens zu richten. Spannend ist
es da immer wieder, wo ich fündig werde. Der guten Abwechslung halber bin ich mal durch
diverse Zeitschriften gezogen,
derer man hier im UKH habhaft werden kann. Eine Monatszeitschrift ist zum Beispiel f&w
(kurz für Forschung & Wissenschaft).
In der Ausgabe vom Januar 2011 stolperte ich über eine
kurze Meldung. Also ich muss sagen, da brauchte es
dann doch eine gewisse Zeit, um die sacken zu lassen.
„Charitè bittet Führungskräfte um freiwilligen Gehaltsverzicht“ stand dort schwarz auf weiß zu lesen.
Das war mir dann doch ein Innehalten und detailliertes Lesen wert. Offenbar hat der Vorstand des Berliner Hauses seine leitenden Angestellten und Chefärzte
schriftlich gebeten, freiwillig auf einen Teil ihres Gehalts
zu verzichten! 5 % wären es summa summarum. Die
würden reichen, das Sparziel von 20 Millionen Euro zu
erzielen und einen ausgeglichenen Haushalt anzustreben.
Ein paar Details gefällig? Bitte schön:
Es stand zu lesen:
„ Eine Sprecherin der Charitè sagte demnach, die Bitte
richte sich ausschließlich an die Besserverdienenden“,
die außertariflich bezahlt würden, Zulagen erhielten
oder über Nebeneinkünfte verfügten. Der Vorstand
selbst verzichte ebenfalls auf die 5% Gehalt. Für den
Fall, dass das Jahr 2011 für die Charitè mit einer schwarzen Null abschließe, stellte der Vorstand die Rückerstattung der Hälfte des freiwilligen Verzichts in Aussicht.“
Wie viele der rund 100 angeschriebenen Mitarbeiter
der Bitte des Vorstandes folgten, konnte nicht ermittelt
werden.“
Sie versehen meine Reaktion nach erstem Lesen?
Nach einer angemessen Zeitspanne des Tief-durch-atmens habe ich mich dabei ertappt, wie ich zu Papier
und Bleistift greife, um die eine oder andere Rechnung
im Detail anzustellen.
Nach ein paar Minuten des Nagens am Schreibgerät
habe ich aufgegeben. Mir tat der Bleistift einfach leid.
Rechtsecke
Voller Freizeitausgleich für
Bereitschaftsdienst
Wird der Bereitschaftsdienst in Form von persönlicher
Anwesenheit am Arbeitsplatz geleistet und steht der Beamte seinem Dienstherrn dabei jederzeit zur Verfügung,
so zählt die Zeit als Volldienst. Der Freizeitausgleich ist
in gleicher Höhe zu gewähren.
Ein Polizeibeamter begehrte für den geleisteten Bereitschaftsdienst von der Zentralen Polizeidirektion Hannover in vollem Umfang Freizeitausgleich. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hob das ablehnende
Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg wieder auf und
gab dem Polizisten Recht.
Der Beamte war im Jahr 2005 als Mitglied der Führungsgruppe bei der II. Bereitschaftspolizeiabteilung in
der 4. Hundertschaft am Standort Lüneburg tätig. Aus
Anlass des Castor-Transports 2005 aus der Wiederaufbereitungsanlage La Hague in das Transportbehälterlager Gorleben erließ die Polizeidirektion Lüneburg einen
Einsatzbefehl, mit dem sie für die ihr unterstellten Polizeibeamten Mehrarbeit anordnete. Der Kläger unterlag
diesem Einsatzbefehl. Er leistete während des CastorTransports insgesamt 32 Stunden Mehrarbeit in Form
von Bereitschaftsdiensten.
Diese Zeit wurde ihm mit 25 Prozent - acht Stunden auf die regelmäßige Arbeitszeit angerechnet. In diesem
Umfang wurde dem Kläger für die geleisteten Bereitschaftsdienste Freizeitausgleich gewährt.
Nach Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts kann der Polizist die Gewährung von weiteren 24 Stunden Freizeitausgleich beanspruchen. Die
Arbeitszeitregelung für den Polizeivollzugsdienst vom
25. Mai 1992, auf deren Grundlage der Bereitschaftsdienst nur mit 25 Prozent auf die regelmäßige Arbeitszeit angerechnet worden ist, ist rechtsfehlerhaft. Die geleisteten Bereitschaftsdienste sind vielmehr hinsichtlich
des Freizeitausgleichs wie Volldienst zu behandeln.
Der Beamte ist zwar nach den vorliegenden
Dienstnachweisblättern entgegen seiner Auffassung nicht unter Verstoß gegen Bestimmungen
des
europäischen
Gemeinschaftsrechts
rechtswidrig zu Mehrarbeit herangezogen worden.
Es ist jedoch unzulässig, die geleisteten Bereitschaftsdienste hinsichtlich des Freizeitausgleichs anders als
Volldienst zu behandeln, wenn der Bereitschaftsdienst
- wie hier im Falle des Polizisten - in Form persönlicher
Anwesenheit am Arbeitsplatz geleistet wird und der Beamte jederzeit während des Bereitschaftsdienstes dem
Dienstherrn zur Verfügung stehen muss, um sofort seine
Leistungen erbringen zu können.
10 Die Personalratspost
Der zeitliche Umfang der Dienstbefreiung muss dem
zeitlichen Umfang der geleisteten Mehrarbeit entsprechen. Eine lediglich anteilige Berücksichtigung der Bereitschaftsdienstzeiten und damit eine Differenzierung
zwischen Volldienst und Bereitschaftsdienst bei der
Berechnung eines Anspruchs auf Freizeitausgleich ist
rechtswidrig. Denn die Zeiten des Bereitschaftsdienstes
gelten in vollem Umfang als Arbeitszeit, die Beamten
leisten somit während der gesamten Arbeitsschicht
Dienst.
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom
25.01.2011, 5 LC 178/09,
PM des Nds. OVG vom 25.01.2011
Ohne Abmahnung keine Kündigung
Trotz erheblicher Pflichtverstöße muss ein Verkehrsunternehmen einen Busfahrer weiterbeschäftigen. Auch
bei Gefährdung von Personen und Sachen ist dem Arbeitnehmer die Möglichkeit einer Verhaltensänderung
zu geben.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein
musste im Falle eines Busfahrers die Wirksamkeit von
mehreren Kündigungen und einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung prüfen.
Der Arbeitgeber hatte dem Busfahrer aufgrund von
Fahrgastbeschwerden wegen Unfreundlichkeit mehrere
Ermahnungen ausgesprochen. Weitere folgten, als der
Kläger anlässlich einer gewerkschaftlich unterstützten
Aktion während der Arbeitszeit Unterschriften von Fahrgästen sammelte sowie beim Rückwärtsfahren Schäden
verursachte und eine Haltestelle nicht bediente.
Im Juni 2008 ließ der Busfahrer einen Betriebsfremden,
etwa 16-jährigen Jugendlichen, mit einem Linienbus im
Wert von 250.000 € auf dem Betriebshof Fahrübungen
machen. Dabei stand der Kläger im Einstiegsbereich des
Busses. Über diesen Vorfall führte der Betriebsmanager
ein Gespräch mit dem Fahrer. Ob bei dieser Gelegenheit eine schriftliche Abmahnung übergeben wurde,
ist streitig. Die Arbeitgeberin legte dem Gericht jedoch
eine Abmahnung vor, indem eine Kündigung für den
Fall angedroht wird, dass es erneut zu einer solchen Gefährdung von Personen und Sachen kommt.
Ein Jahr später steuerte der Kläger den Linienbus 501
der Beklagten zwischen zwei Haltestellen mit offener
Vordertür. Auf dieser Strecke von 314 Metern standen
zwei Kinder des Klägers im vorderen Einstiegsbereich
des Busses. Die Arbeitgeberin hörte daraufhin den Betriebsrat zu einer außerordentlichen und zu einer ordentlichen Kündigung des Klägers an. Sie sprach gegenüber dem Kläger eine fristlose sowie ordentliche
Kündigung aus. Kurz darauf folgten zwei weitere Kündigungen ohne erneute Anhörung des Betriebsrates.
Rechtsecke
Die Arbeitgeberin vertrat die Auffassung, der Busfahrer
habe durch sein gesamtes Verhalten gezeigt, dass er den
Anforderungen an einen verantwortungsvollen Busfahrer nicht gerecht werden könne.
Das Arbeitsgericht Elmshorn erachtete die ordentliche
Kündigung für wirksam und wies die Klage ab. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein gab der Klage in
der Berufung jedoch statt und verpflichtete das Unternehmen zur Weiterbeschäftigung des Fahrers.
Die Kündigung ist nicht aus verhaltensbedingten Gründen gerechtfertigt. Ohne Zweifel habe der Kläger mehrere Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt. Jedoch
gelte auch hier das Prognoseprinzip. Ausschlaggebend
sei, ob in der Zukunft mit weiteren Pflichtverletzungen
in gleicher oder ähnlicher Weise zu rechnen sei, entschied das LAG. Zweck der Kündigung sei nicht die
Sanktion begangenen Fehlverhaltens.
Was tatsächlich zwischen dem Betriebsmanager und
dem Kläger besprochen wurde und ob es wirklich zu
einer Übergabe der Abmahnung kam, konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Demzufolge musste sich die
Arbeitgeberin vorhalten lassen, keine Abmahnung ausgesprochen zu haben. Dies sei jedoch bei steuerbaren
Verhalten grundsätzlich erforderlich. Nach Auffassung
des LAG wurde dem Busfahrer nicht ausdrücklich sein
Fehlverhalten aufgezeigt, so dass die Arbeitgeberin die
Kündigungen nicht darauf stützen konnte.
Das Fehlverhalten des Busfahrers stelle auch kein Grund
für eine außerordentliche Kündigung dar. Weitere Unwirksamkeitsgründe ergaben sich noch daraus, dass die
Kündigung vom neu eingestellten Personalleiter allein
unterzeichnet war. Bei seinem Vorgänger war es üblich,
dass ein weiterer Bevollmächtigter ebenfalls signierte.
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.09.2010
Aktenzeichen: 6 Sa 47/10 LAG Schleswig-Holstein
Anspruch auf Beschäftigung
als Oberärztin
Arbeitnehmer müssen den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag entsprechend beschäftigt werden. Darüber hinaus geht der Beschäftigungsanspruch jedoch nicht, hat
das Arbeitsgericht Essen entschieden.
Eine Oberärztin in der Abteilung für Plastische Chirurgie war von ihrem vorgesetzten Chefarzt zunächst zu
dessen Stellvertreterin ernannt worden. Ihr Büro wurde mit einem entsprechenden Schild versehen und der
Chefarzt teilte die Vertretungsregelung per Dienstanweisung mit. Nach einem – aus Sicht ihres Chefs – Fehlverhalten bei einer privaten Feier gegenüber einer Assistenzärztin, setzte der Chefarzt einen anderen Oberarzt
als Stellvertreter ein.
11 Die Personalratspost
In der Folgezeit wurde die Ärztin von Besprechungen
ausgeschlossen, nicht mehr an der Dienstplanung beteiligt und erhielt keine OP-Termine für die eigenen Patienten mehr. Stattdessen setzte der Chefart andere Ärzte
für diese Operationen ein.
Das widerspreche der arbeitsvertraglichen Vereinbarung, die Chirurgin als Oberärztin einzusetzen, urteilte
das Arbeitsgericht (ArbG) Essen. Es sei anerkannt, dass
der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis nicht nur Anspruch auf die vereinbarte Gehaltszahlung, sondern
eben auch auf die tatsächliche vertragsgemäße Beschäftigung habe. Für eine Suspendierung müssten gewichtige Gründe vorliegen. An denen fehlte es aus Sicht des
Gerichts. Die rein subjektive Motivationslage des Chefarztes sei nicht ausreichend.
Wie aus dem Urteil hervorgeht, gehört zur Tätigkeit einer Oberärztin neben einer vergleichbaren Anzahl an
Operationen wie die Oberarzt-Kollegen auch die Einbindung in organisatorische Tätigkeiten. Als Angehörige
des Leitungsteams der Abteilung müsse sie auch in Führungsaufgaben eingebunden werden.
Das Verhalten des Chefarztes rechnete das Essener Gericht der Klinik als Arbeitgeberin zu. Wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch erfülle der Vorgesetzte gegenüber dem Mitarbeiter die Arbeitgeberfunktion.
Weil der Beschäftigungsanspruch nur die arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit umfasse, habe die Ärztin keinen Anspruch auf die Position der Stellvertreterin. Die
Bestellung sei keine Zuweisung auf eine feste Position
oder eine Änderung des Arbeitsvertrages gewesen.
ArbG Essen, Urteil vom 30.09.2010
Aktenzeichen: 1 Ca 806/10
Abgeltung von Überstunden
Eine Arbeitsvertragsklausel, der zufolge alle Überstunden automatisch als mit der Grundvergütung abgegolten
gelten, ist unwirksam. Das BAG gab dem klagenden Arbeitsnehmer recht. Die im Arbeitsvertrag entsprechend
formulierte Abgeltungsklausel sei unwirksam. Laut Gericht handele es bei der in Rede stehenden Klausel um
die Regelung einer Hauptleistungspflicht, die nach einer
AGB-Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1 S. 2 BGB gegen
den Grundsatz das Transparenzgebots verstoße. Im vorliegenden Falle sei nicht hinreichend klar und deutlich
dargelegt, in welchem Umfang Überstunden als pauschal abgegolten sein sollen. Es läge sogar nahe, dass
der Kläger über das nach § 3 ArbZG zulässige Höchstmaß zur Arbeitsleistung verpflichtet werden sollte. Daher habe der Arbeitgeber alle Überstunden mit dem vereinbarten „normalen“ Stundenlohn auszubezahlen.
BAG vom 01.09.2010 – 5 AZR 517/09
Ihre Interessenvertretungen:
Personalrat des Universitätsklinikums Halle (Saale):
Spannaus, Hans-Ullrich
(Vorsitzender.)
Mitsching, Heike (1. stellv. Vors.)
Stäuble, Andreas (2. stellv. Vors.)
Voigtländer, Kerstin (3. stellv. Vors)
Fiebig, Christel
Beier, Andrea
Schneider, Jana
Knöfel, Michael
Kaspari, Angelika
Schabel, Maja
Neitzel, Andreas
Scheibe, Anne-Kathrin
Sobisch, Anja Telefon:
Telefon:
Telefon:
Telefon:
Telefon:
Telefon:
Telefon:
Telefon:
Telefon:
Telefon:
Telefon:
Telefon:
Telefon:
557 - 1204
557 - 1204
557 - 1204
557 - 1581
557 - 2140
557 - 1204
557 - 1204
557 - 2722
557 - 5860
557 - 2320
557 - 1204
557 - 3484
557 - 2233
Sprechzeiten:
1. Geschäftsstelle Magdeburger Str. 24, 1. Obergeschoss
Donnerstag 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr – 11.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
2. Ernst-Grube-Str. 40 (UKK), Komplement, 2. Ebene Raum 2503
Mittwoch 8.00 Uhr – 11.00 Uhr, Donnerstag 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Terminvereinbarungen:
Sekretariat: Tel.: 0345 / 557 1204 Fax: 0345 / 557 1205
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.medizin.uni-halle.de/personalrat/
Jugend- und Auszubildendenvertretung:
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.medizin.uni-halle.de/personalrat/jav
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Schwerbehindertenvertretung
Heike Schmidt, Tel. 0345 / 557 2077 oder über das Büro des Personalrates des Universitätsklinikums
E-Mail: [email protected], Sprechstunden siehe Aushang
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Personalrat des Universitätsklinikums Halle (Saale)
Presserechtlich verantwortlich:
Anschrift:
Personalrat des Universitätsklinikums Halle (Saale)
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Druck:Yellow Agency Delitzsch
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