Tarifbereich/Branche Elektrohandwerke - Arbeit

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Tarifbereich/Branche Elektrohandwerke - Arbeit
Tarifbereich/Branche
Elektrohandwerke
Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner
Fachverband für Elektro- und Informationstechnik Sachsen
Christliche Gewerkschaft Metall, Landesverband Sachsen-Thüringen, im Auftrag und im
Namen des Hauptvorstandes der Christlichen Gewerkschaft Metall
Fachlicher Geltungsbereich
Die Tarifverträge gelten für alle Betriebe des Elektrotechniker-, Informationstechniker- und
Elektromaschinenbauer-Handwerks, die selbst oder deren Innung dem Fachverband für
Elektro- und Informationstechnik Sachsen angehören.
Laufzeit des Manteltarifvertrages:
Laufzeit des Entgelttarifvertrages:
gültig ab 01.05.2011– kündbar zum 31.12.2016
gültig ab 01.04.2014 – kündbar zum 31.12.2016
Mindestentgelte
9,10€ ab 01.01.2014
9,35€ ab 01.01.2015
Der Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken vom 4. März 2010 ist
ab 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2015 allgemeinverbindlich erklärt.
Bundesanzeiger vom 23. Dezember 2013 AT, B2.
Anzahl der Entgeltgruppen: 12
Differenzierung der Entgeltgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: nein
Höhe des monatlichen Entgeltes (01.04.2014)
Unterste Entgeltgruppe E 1 (75%)
Keine einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung;
Tätigkeit, die keine berufsfachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern.
Entgelt je Stunde
Entgelt je Monat
8,50€
1.479,00€
Entgeltgruppe E 3 (85%)
Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss
oder gleichwertiger, durch mehrjährige Berufspraxis oder durch Qualifizierung erworbener
Ausbildungsstand, der einen Einsatz als Fachkraft rechtfertigt. Tätigkeit, die allgemeine
berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern.
Entgelt je Stunde
Entgelt je Monat
9,35€
1.626,90€
Eckentgelt E 6 (100%)
Einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit
Abschluss und langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie Fachkenntnissen auf
verschiedenen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten. Tätigkeiten qualifizierter
Art, die nach allgemeiner Anweisung stets selbständig ausgeführt werden.
Entgelt je Stunde
Entgelt je Monat
11,00€
1.914,00€
Entgeltgruppe E 7 (110%)
Einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit
Abschluss und langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie vertieften
Fachkenntnissen auf verschiedenen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten,
staatlich geprüfter Techniker oder Meister ohne Berufspraxis. Tätigkeiten höherwertiger
Art, die im Rahmen betrieblicher Richtlinien weitgehend eigenverantwortlich ausgeführt
werden.
Entgelt je Stunde
Entgelt je Monat
12,10€
2.105,40€
Entgeltgruppe E 11 (155%)
Meister mit der Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle und langjähriger
Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer
einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. „Betriebswirt des Handwerks“ oder
„Technischer Betriebswirt“) oder anderer gleichwertiger Abschluss und langjährige
Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer
einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. „Betriebswirt des Handwerks“ oder
„Technischer Betriebswirt“) oder abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium mit
langjähriger Berufspraxis als Ingenieur und betriebswirtschaftlicher Qualifikation. Tätigkeit
in übergeordneten Leistungsfunktionen des Betriebes, die eigenverantwortliche
Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für den Betriebs- oder Geschäftsablauf
erfordern.
Entgelt je Stunde
Entgelt je Monat
17,05€
2.966,70€
Höchste Entgeltgruppe E 12 (170%)
Meister mit der Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle und umfassende
Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer
einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. „Technischer Fachwirt der Elektrohandwerke“)
oder anderer gleichwertiger Abschluss und umfassender Berufspraxis in mehreren
Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten
Fortbildung (z.B. „Technischer Fachwirt der Elektrohandwerke“) oder abgeschlossenes
Hoch- oder Fachhochschulstudium mit umfassender Berufspraxis als Ingenieur und
betriebswirtschaftlicher Qualifikation z.B. Tätigkeit als Betriebsleiter.
Entgelt je Stunde
Entgelt je Monat
18,70€
3.253,80€
Höhe des monatlichen Entgeltes (01.01.2015)
Unterste Entgeltgruppe E 1 (75%)
Keine einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung;
Tätigkeit, die keine berufsfachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern.
Entgelt je Stunde
Entgelt je Monat
8,55€
1.487,70€
Entgeltgruppe E 3 (85%)
Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss
oder gleichwertiger, durch mehrjährige Berufspraxis oder durch Qualifizierung erworbener
Ausbildungsstand, der einen Einsatz als Fachkraft rechtfertigt. Tätigkeit, die allgemeine
berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern.
Entgelt je Stunde
Entgelt je Monat
9,69€
1.686,06€
Eckentgelt E 6 (100%)
Einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit
Abschluss und langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie Fachkenntnissen auf
verschiedenen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten. Tätigkeiten qualifizierter
Art, die nach allgemeiner Anweisung stets selbständig ausgeführt werden.
Entgelt je Stunde
Entgelt je Monat
11,40€
1.983,60€
Entgeltgruppe E 7 (110%)
Einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit
Abschluss und langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie vertieften
Fachkenntnissen auf verschiedenen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten,
staatlich geprüfter Techniker oder Meister ohne Berufspraxis. Tätigkeiten höherwertiger
Art, die im Rahmen betrieblicher Richtlinien weitgehend eigenverantwortlich ausgeführt
werden.
Entgelt je Stunde
Entgelt je Monat
12,543€
2.181,96€
Entgeltgruppe E 11 (155%)
Meister mit der Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle und langjähriger
Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer
einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. „Betriebswirt des Handwerks“ oder
„Technischer Betriebswirt“) oder anderer gleichwertiger Abschluss und langjährige
Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer
einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. „Betriebswirt des Handwerks“ oder
„Technischer Betriebswirt“) oder abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium mit
langjähriger Berufspraxis als Ingenieur und betriebswirtschaftlicher Qualifikation. Tätigkeit
in übergeordneten Leistungsfunktionen des Betriebes, die eigenverantwortliche
Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für den Betriebs- oder Geschäftsablauf
erfordern.
Entgelt je Stunde
Entgelt je Monat
17,67€
3.074,58€
Höchste Entgeltgruppe 12 (170%)
Meister mit der Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle und umfassende
Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer
einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. „Technischer Fachwirt der Elektrohandwerke“)
oder anderer gleichwertiger Abschluss und umfassender Berufspraxis in mehreren
Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten
Fortbildung (z.B. „Technischer Fachwirt der Elektrohandwerke“) oder abgeschlossenes
Hoch- oder Fachhochschulstudium mit umfassender Berufspraxis als Ingenieur und
betriebswirtschaftlicher Qualifikation z.B. Tätigkeit als Betriebsleiter.
Entgelt je Stunde
Entgelt je Monat
19,38€
3.372,12€
Höhe des monatlichen Entgeltes (01.01.2016)
Unterste Entgeltgruppe E 1 (75%)
Keine einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung;
Tätigkeit, die keine berufsfachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern.
Entgelt je Stunde
Entgelt je Monat
8,85€
1.539,90€
Entgeltgruppe 3 (85%)
Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss
oder gleichwertiger, durch mehrjährige Berufspraxis oder durch Qualifizierung erworbener
Ausbildungsstand, der einen Einsatz als Fachkraft rechtfertigt. Tätigkeit, die allgemeine
berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern.
Entgelt je Stunde
Entgelt je Monat
10,03€
1.745,22€
Eckentgelt E 6 (100%)
Einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit
Abschluss und langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie Fachkenntnissen auf
verschiedenen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten. Tätigkeiten qualifizierter
Art, die nach allgemeiner Anweisung stets selbständig ausgeführt werden.
Entgelt je Stunde
Entgelt je Monat
11,80€
2.053,20€
Entgeltgruppe E 7 (110%)
Einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit
Abschluss und langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie vertieften
Fachkenntnissen auf verschiedenen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten,
staatlich geprüfter Techniker oder Meister ohne Berufspraxis. Tätigkeiten höherwertiger
Art, die im Rahmen betrieblicher Richtlinien weitgehend eigenverantwortlich ausgeführt
werden.
Entgelt je Stunde
Entgelt je Monat
12,98€
2.258,52€
Entgeltgruppe E 11 (155%)
Meister mit der Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle und langjähriger
Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer
einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. „Betriebswirt des Handwerks“ oder
„Technischer Betriebswirt“) oder anderer gleichwertiger Abschluss und langjährige
Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer
einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. „Betriebswirt des Handwerks“ oder
„Technischer Betriebswirt“) oder abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium mit
langjähriger Berufspraxis als Ingenieur und betriebswirtschaftlicher Qualifikation. Tätigkeit
in übergeordneten Leistungsfunktionen des Betriebes, die eigenverantwortliche
Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für den Betriebs- oder Geschäftsablauf
erfordern.
Entgelt je Stunde
Entgelt je Monat
18,29€
3.182,46€
Höchste Entgeltgruppe 12 (170%)
Meister mit der Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle und umfassende
Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer
einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. „Technischer Fachwirt der Elektrohandwerke“)
oder anderer gleichwertiger Abschluss und umfassender Berufspraxis in mehreren
Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten
Fortbildung (z.B. „Technischer Fachwirt der Elektrohandwerke“) oder abgeschlossenes
Hoch- oder Fachhochschulstudium mit umfassender Berufspraxis als Ingenieur und
betriebswirtschaftlicher Qualifikation z.B. Tätigkeit als Betriebsleiter.
Entgelt je Stunde
Entgelt je Monat
20,06€
3.490,44€
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung (ab 01.08.2012)
im 1. Ausbildungsjahr
460,00€
im 2. Ausbildungsjahr
480,00€
im 3. Ausbildungsjahr
530,00€
im 4. Ausbildungsjahr
560,00€
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung (ab 01.08.2014)
im 1. Ausbildungsjahr
500,00€
im 2. Ausbildungsjahr
550,00€
im 3. Ausbildungsjahr
600,00€
im 4. Ausbildungsjahr
650,00€
Wöchentliche Regelarbeitszeit
40 Stunden
Urlaubsdauer
22 Arbeitstage
ab dem 2. Jahr der Betriebszugehörigkeit
ab dem 3. Jahr der Betriebszugehörigkeit
ab dem 5. Jahr der Betriebszugehörigkeit
ab dem 8. Jahr der Betriebszugehörigkeit
23 Arbeitstage
24 Arbeitstage
25 Arbeitstage
26 Arbeitstage
Teilzeitbeschäftigte haben einen anteiligen Urlaubsanspruch, der sich nach dem
Verhältnis ihrer vertraglichen Arbeitszeit zur tariflichen Regelarbeitszeit bemisst.
zusätzliches Urlaubsgeld
Ein Anspruch auf Urlaubsgeld entsteht erst nach einer Betriebszugehörigkeit von 6
Monaten. Die Höhe des Urlaubsgeldes berechnet sich für jeden Arbeitnehmer nach der
Dauer seiner Betriebszugehörigkeit und; nach dem v.H.-Satz seiner Entgeltgruppe
bezogen auf das Eckentgelt (100% Entgeltgruppenschlüssel). Das Urlaubsgeld beträgt
in der Entgeltgruppe E6 (100%) je Urlaubstag:
Dauer der Betriebszugehörigkeit
Urlaubsgeld in der Entgeltgruppe E6
bis zum Ende des 2. Jahres
8,00€
ab dem 3. Jahr
10,00€
ab dem 5. Jahr
12,00€
ab dem 7. Jahr
14,00€
Die vorgenannten Beträge erhöhen oder vermindern sich entsprechend dem jeweils
gültigen Entgeltgruppenschlüssel.
Auszubilden: 50,00€
Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
Die Höhe der Sonderzahlung berechnet sich für jeden Arbeitnehmer nach der Dauer
seiner Betriebszugehörigkeit und; nach seiner Entgeltgruppe bezogen auf das
Eckentgelt (100% Entgeltgruppenschlüssel). Aufgrund betrieblicher Vereinbarungen
kann auch ein anderer Betrag festgelegt werden, der entsprechend den wirtschaftlichen
Möglichkeiten des Betriebes höher oder niedriger ausfallen kann. Die jährliche
Sonderzahlung beträgt für Arbeitnehmer (gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte) im
der Entgeltgruppe E6 (Eckentgelt): ab 01.01.2009
Dauer der BetriebSonderzahlung in der
zugehörigkeit
Entgeltgruppe 6 (100%)
über 12 Monaten
210,00€
über 24 Monaten
260,00€
über 36 Monaten
320,00€
über 48 Monaten
400,00€
Die vorgenannten Beträge erhöhen oder vermindern sich entsprechend dem jeweils
gültigen Entgeltgruppenschlüssel.
Sonderzahlung für Ausbildende:
1. LJ
2. LJ
3. LJ
4. LJ
50,00€
85,00€
125,00€
170,00€
Vermögenswirksame Leistung
keine Vereinbarungen