Tarifbereich/Branche Elektrohandwerke - Arbeit
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Tarifbereich/Branche Elektrohandwerke - Arbeit
Tarifbereich/Branche Elektrohandwerke Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Fachverband für Elektro- und Informationstechnik Sachsen Christliche Gewerkschaft Metall, Landesverband Sachsen-Thüringen, im Auftrag und im Namen des Hauptvorstandes der Christlichen Gewerkschaft Metall Fachlicher Geltungsbereich Die Tarifverträge gelten für alle Betriebe des Elektrotechniker-, Informationstechniker- und Elektromaschinenbauer-Handwerks, die selbst oder deren Innung dem Fachverband für Elektro- und Informationstechnik Sachsen angehören. Laufzeit des Manteltarifvertrages: Laufzeit des Entgelttarifvertrages: gültig ab 01.05.2011– kündbar zum 31.12.2016 gültig ab 01.04.2014 – kündbar zum 31.12.2016 Mindestentgelte 9,10€ ab 01.01.2014 9,35€ ab 01.01.2015 Der Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken vom 4. März 2010 ist ab 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2015 allgemeinverbindlich erklärt. Bundesanzeiger vom 23. Dezember 2013 AT, B2. Anzahl der Entgeltgruppen: 12 Differenzierung der Entgeltgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: nein Höhe des monatlichen Entgeltes (01.04.2014) Unterste Entgeltgruppe E 1 (75%) Keine einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung; Tätigkeit, die keine berufsfachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. Entgelt je Stunde Entgelt je Monat 8,50€ 1.479,00€ Entgeltgruppe E 3 (85%) Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss oder gleichwertiger, durch mehrjährige Berufspraxis oder durch Qualifizierung erworbener Ausbildungsstand, der einen Einsatz als Fachkraft rechtfertigt. Tätigkeit, die allgemeine berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. Entgelt je Stunde Entgelt je Monat 9,35€ 1.626,90€ Eckentgelt E 6 (100%) Einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie Fachkenntnissen auf verschiedenen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten. Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Anweisung stets selbständig ausgeführt werden. Entgelt je Stunde Entgelt je Monat 11,00€ 1.914,00€ Entgeltgruppe E 7 (110%) Einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie vertieften Fachkenntnissen auf verschiedenen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten, staatlich geprüfter Techniker oder Meister ohne Berufspraxis. Tätigkeiten höherwertiger Art, die im Rahmen betrieblicher Richtlinien weitgehend eigenverantwortlich ausgeführt werden. Entgelt je Stunde Entgelt je Monat 12,10€ 2.105,40€ Entgeltgruppe E 11 (155%) Meister mit der Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle und langjähriger Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. „Betriebswirt des Handwerks“ oder „Technischer Betriebswirt“) oder anderer gleichwertiger Abschluss und langjährige Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. „Betriebswirt des Handwerks“ oder „Technischer Betriebswirt“) oder abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium mit langjähriger Berufspraxis als Ingenieur und betriebswirtschaftlicher Qualifikation. Tätigkeit in übergeordneten Leistungsfunktionen des Betriebes, die eigenverantwortliche Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für den Betriebs- oder Geschäftsablauf erfordern. Entgelt je Stunde Entgelt je Monat 17,05€ 2.966,70€ Höchste Entgeltgruppe E 12 (170%) Meister mit der Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle und umfassende Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. „Technischer Fachwirt der Elektrohandwerke“) oder anderer gleichwertiger Abschluss und umfassender Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. „Technischer Fachwirt der Elektrohandwerke“) oder abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium mit umfassender Berufspraxis als Ingenieur und betriebswirtschaftlicher Qualifikation z.B. Tätigkeit als Betriebsleiter. Entgelt je Stunde Entgelt je Monat 18,70€ 3.253,80€ Höhe des monatlichen Entgeltes (01.01.2015) Unterste Entgeltgruppe E 1 (75%) Keine einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung; Tätigkeit, die keine berufsfachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. Entgelt je Stunde Entgelt je Monat 8,55€ 1.487,70€ Entgeltgruppe E 3 (85%) Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss oder gleichwertiger, durch mehrjährige Berufspraxis oder durch Qualifizierung erworbener Ausbildungsstand, der einen Einsatz als Fachkraft rechtfertigt. Tätigkeit, die allgemeine berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. Entgelt je Stunde Entgelt je Monat 9,69€ 1.686,06€ Eckentgelt E 6 (100%) Einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie Fachkenntnissen auf verschiedenen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten. Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Anweisung stets selbständig ausgeführt werden. Entgelt je Stunde Entgelt je Monat 11,40€ 1.983,60€ Entgeltgruppe E 7 (110%) Einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie vertieften Fachkenntnissen auf verschiedenen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten, staatlich geprüfter Techniker oder Meister ohne Berufspraxis. Tätigkeiten höherwertiger Art, die im Rahmen betrieblicher Richtlinien weitgehend eigenverantwortlich ausgeführt werden. Entgelt je Stunde Entgelt je Monat 12,543€ 2.181,96€ Entgeltgruppe E 11 (155%) Meister mit der Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle und langjähriger Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. „Betriebswirt des Handwerks“ oder „Technischer Betriebswirt“) oder anderer gleichwertiger Abschluss und langjährige Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. „Betriebswirt des Handwerks“ oder „Technischer Betriebswirt“) oder abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium mit langjähriger Berufspraxis als Ingenieur und betriebswirtschaftlicher Qualifikation. Tätigkeit in übergeordneten Leistungsfunktionen des Betriebes, die eigenverantwortliche Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für den Betriebs- oder Geschäftsablauf erfordern. Entgelt je Stunde Entgelt je Monat 17,67€ 3.074,58€ Höchste Entgeltgruppe 12 (170%) Meister mit der Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle und umfassende Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. „Technischer Fachwirt der Elektrohandwerke“) oder anderer gleichwertiger Abschluss und umfassender Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. „Technischer Fachwirt der Elektrohandwerke“) oder abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium mit umfassender Berufspraxis als Ingenieur und betriebswirtschaftlicher Qualifikation z.B. Tätigkeit als Betriebsleiter. Entgelt je Stunde Entgelt je Monat 19,38€ 3.372,12€ Höhe des monatlichen Entgeltes (01.01.2016) Unterste Entgeltgruppe E 1 (75%) Keine einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung; Tätigkeit, die keine berufsfachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. Entgelt je Stunde Entgelt je Monat 8,85€ 1.539,90€ Entgeltgruppe 3 (85%) Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss oder gleichwertiger, durch mehrjährige Berufspraxis oder durch Qualifizierung erworbener Ausbildungsstand, der einen Einsatz als Fachkraft rechtfertigt. Tätigkeit, die allgemeine berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. Entgelt je Stunde Entgelt je Monat 10,03€ 1.745,22€ Eckentgelt E 6 (100%) Einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie Fachkenntnissen auf verschiedenen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten. Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Anweisung stets selbständig ausgeführt werden. Entgelt je Stunde Entgelt je Monat 11,80€ 2.053,20€ Entgeltgruppe E 7 (110%) Einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie vertieften Fachkenntnissen auf verschiedenen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten, staatlich geprüfter Techniker oder Meister ohne Berufspraxis. Tätigkeiten höherwertiger Art, die im Rahmen betrieblicher Richtlinien weitgehend eigenverantwortlich ausgeführt werden. Entgelt je Stunde Entgelt je Monat 12,98€ 2.258,52€ Entgeltgruppe E 11 (155%) Meister mit der Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle und langjähriger Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. „Betriebswirt des Handwerks“ oder „Technischer Betriebswirt“) oder anderer gleichwertiger Abschluss und langjährige Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. „Betriebswirt des Handwerks“ oder „Technischer Betriebswirt“) oder abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium mit langjähriger Berufspraxis als Ingenieur und betriebswirtschaftlicher Qualifikation. Tätigkeit in übergeordneten Leistungsfunktionen des Betriebes, die eigenverantwortliche Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für den Betriebs- oder Geschäftsablauf erfordern. Entgelt je Stunde Entgelt je Monat 18,29€ 3.182,46€ Höchste Entgeltgruppe 12 (170%) Meister mit der Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle und umfassende Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. „Technischer Fachwirt der Elektrohandwerke“) oder anderer gleichwertiger Abschluss und umfassender Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. „Technischer Fachwirt der Elektrohandwerke“) oder abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium mit umfassender Berufspraxis als Ingenieur und betriebswirtschaftlicher Qualifikation z.B. Tätigkeit als Betriebsleiter. Entgelt je Stunde Entgelt je Monat 20,06€ 3.490,44€ Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung (ab 01.08.2012) im 1. Ausbildungsjahr 460,00€ im 2. Ausbildungsjahr 480,00€ im 3. Ausbildungsjahr 530,00€ im 4. Ausbildungsjahr 560,00€ Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung (ab 01.08.2014) im 1. Ausbildungsjahr 500,00€ im 2. Ausbildungsjahr 550,00€ im 3. Ausbildungsjahr 600,00€ im 4. Ausbildungsjahr 650,00€ Wöchentliche Regelarbeitszeit 40 Stunden Urlaubsdauer 22 Arbeitstage ab dem 2. Jahr der Betriebszugehörigkeit ab dem 3. Jahr der Betriebszugehörigkeit ab dem 5. Jahr der Betriebszugehörigkeit ab dem 8. Jahr der Betriebszugehörigkeit 23 Arbeitstage 24 Arbeitstage 25 Arbeitstage 26 Arbeitstage Teilzeitbeschäftigte haben einen anteiligen Urlaubsanspruch, der sich nach dem Verhältnis ihrer vertraglichen Arbeitszeit zur tariflichen Regelarbeitszeit bemisst. zusätzliches Urlaubsgeld Ein Anspruch auf Urlaubsgeld entsteht erst nach einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten. Die Höhe des Urlaubsgeldes berechnet sich für jeden Arbeitnehmer nach der Dauer seiner Betriebszugehörigkeit und; nach dem v.H.-Satz seiner Entgeltgruppe bezogen auf das Eckentgelt (100% Entgeltgruppenschlüssel). Das Urlaubsgeld beträgt in der Entgeltgruppe E6 (100%) je Urlaubstag: Dauer der Betriebszugehörigkeit Urlaubsgeld in der Entgeltgruppe E6 bis zum Ende des 2. Jahres 8,00€ ab dem 3. Jahr 10,00€ ab dem 5. Jahr 12,00€ ab dem 7. Jahr 14,00€ Die vorgenannten Beträge erhöhen oder vermindern sich entsprechend dem jeweils gültigen Entgeltgruppenschlüssel. Auszubilden: 50,00€ Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) Die Höhe der Sonderzahlung berechnet sich für jeden Arbeitnehmer nach der Dauer seiner Betriebszugehörigkeit und; nach seiner Entgeltgruppe bezogen auf das Eckentgelt (100% Entgeltgruppenschlüssel). Aufgrund betrieblicher Vereinbarungen kann auch ein anderer Betrag festgelegt werden, der entsprechend den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Betriebes höher oder niedriger ausfallen kann. Die jährliche Sonderzahlung beträgt für Arbeitnehmer (gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte) im der Entgeltgruppe E6 (Eckentgelt): ab 01.01.2009 Dauer der BetriebSonderzahlung in der zugehörigkeit Entgeltgruppe 6 (100%) über 12 Monaten 210,00€ über 24 Monaten 260,00€ über 36 Monaten 320,00€ über 48 Monaten 400,00€ Die vorgenannten Beträge erhöhen oder vermindern sich entsprechend dem jeweils gültigen Entgeltgruppenschlüssel. Sonderzahlung für Ausbildende: 1. LJ 2. LJ 3. LJ 4. LJ 50,00€ 85,00€ 125,00€ 170,00€ Vermögenswirksame Leistung keine Vereinbarungen