ENTGELTTARIFVERTRAG / WEST Zwischen der Tarifgemeinschaft

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ENTGELTTARIFVERTRAG / WEST Zwischen der Tarifgemeinschaft
ENTGELTTARIFVERTRAG / WEST
Zwischen der
Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA,
Obentrautstraße 57, 10963 Berlin
- nachfolgend CGZP -
und dem
Mercedarius e.V.,
Hefnersplatz 3, 90403 Nürnberg
- nachfolgend Mercedarius genannt -
wird auf der Grundlage der zur Zeit bestehenden gesetzlichen Regelungen folgender Tarifvertrag abgeschlossen:
§1
Geltungsbereich
1.1.
Räumlicher Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag erstreckt sich räumlich auf die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen,
Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und SchleswigHolstein.
1.2. Fachlicher Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt fachlich für alle Unternehmen, Betriebe, Betriebsabteilungen, Hilfs- und/oder
Nebenbetriebe, die Dienstleistungen in der Arbeitnehmerüberlassung erbringen.
1.3
Persönlicher Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt persönlich für alle Arbeitnehmer, soweit sie nicht leitende Angestellte im Sinne
des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sind; Personaldisponenten und Niederlassungsleiter sind
außertarifliche Angestellte.
1.4
Organisatorischer Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt auf Arbeitgeberseite für ordentliche Mitglieder der tarifvertragschließenden Partei, die Vollmacht zum Tarifabschluss erteilt haben. Auf Arbeitnehmerseite gilt der Tarifvertrag für Mitglieder der Mitgliedsgewerkschaften der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit
und Personalserviceagenturen.
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Mercedarius-Entgelttarifvertrag-West
§2
Tarifentgelte ab dem 01.01.2010
a)
Die Ecklohngruppe wird mit der Entgeltgruppe E 5 festgelegt. Der Ecklohn beträgt 11,13 Euro pro
Stunde. Daraus ergeben sich folgende Stundenentgelte:
Entgeltgruppe
E1
E2
E3
E4
E5
E6
E7
E8
E9
b)
Für die Beschäftigten beträgt das monatliche Eckentgelt (E 5) 1.688,09 EUR
Entgeltgruppe
E1
E2
E3
E4
E5
E6
E7
E8
E9
c)
Stundenentgelt
7,45 EURO
8,00 EURO
8,80 EURO
9,45 EURO
11,15 EURO
12,80 EURO
14,55 EURO
16,90 EURO
19,00 EURO
Monatsentgelt auf
Basis von 151,67
Stunden/Monat
1.129,94 EURO
1.208,81 EURO
1.334,70 EURO
1.428,73 EURO
1.688,09 EURO
1.941,38 EURO
2.206,80 EURO
2.563,22 EURO
2.881,73 EURO
Auszubildende:
1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
4. Ausbildungsjahr
§3
Monatsentgelt auf
Basis von 173,33
Stunden/Monat
1.291,31 EURO
1.381,44 EURO
1.525,30 EURO
1.632,77 EURO
1.929,16 EURO
2.218,62 EURO
2.521,95 EURO
2.929,28 EURO
3.293,27 EURO
668,00 EURO
700,00 EURO
740,00 EURO
807,00 EURO
Inkrafttreten und Kündigung
Dieser Tarifvertrag tritt zum 01.01.2010 in Kraft. Er löst den Entgelttarifvertrag West vom 11. Dezember 2007 ab. Er kann mit dreimonatiger Frist, erstmalig zum 31.12.2010; gekündigt werden. Im gegenseitigen Einvernehmen der Tarifvertragsparteien können Ergänzungen jederzeit vorgenommen werden.
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Mercedarius-Entgelttarifvertrag-West
Sollte im Laufe des Jahres 2010 ein Tarifvertrag über einen Mindestlohn in der Zeitarbeit gezeichnet
werden, und sollte jener Tarifvertrag die Entgelttabelle dieses Tarifvertrages berühren, so verpflichten
sich die Vertragsparteien vorzeitig in Verhandlungen über einen neuen Entgelttarifvertrag West zu treten.
Berlin/Nürnberg, den 15. Januar 2010
Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften
Mercedarius e.V.
für Zeitarbeit und PSA
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