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H>cr- Ag+ 4 " Ausstel lu ngspubl i kationen Herausgeber Historisches Museum der Pfalz Domplatz 4 6346 Speyer Historisches Museum der Pfalz Speyer lnstitut für Fränkisch-Pfälzische Geschichte und Landeskunde, Heidelberg www.museum.speyer.de Konzept Ausstellungspublikationen Laura Heeg, Simone Heimann, Sabine Kaufmann Redaktion Laura Heeg info@m useum.speyer.de Telefon o6z3z-'1325-o Telefax o6z3z-t325-4o Grafische Gestaltung Art-Direction: Uwe Göbel Wissenschaftliches Lektorat Nina Kühnle Grafi k-Design: Designbüro Zweiender, Bielefeld Gesamtherstellung Korrektorat Peschke Druck, München Laura Heeg, Simone Heimann, Nina Kühnle, Susanne Narock Bibliografische lnformation der Deutschen Natio- nalbibliothek Übersetzungen Miriam Blümel, Yves Gautier, Phillipp Gey, Laura Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im lnternet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Heeg, Christiane Jakubowski Kartografi e und grafi sche Zeichnungen (sofern im Abbild u ngsverzeich n is nicht anders Peter Palm O zon Historisches Museum der Pfalz Speyer O zor Edition Minerva Hermann Farnung GmbH, München Bildredaktion und -recherche Alle Rechte, auch diejenigen der übersetzung, der vermerkt) Laura Heeg, Simone Heimann, Jessica Rauch, Arne Trautmann Fotografi e und digitale Bildbearbeitung fotomechanischen Wiedergabe und des auszugsweisen Abdrucks, vorbehalten. Edition Minerva Hermann Farnung GmbH Schatzbogen 35, D-8r829 München (soweit nicht anders im Abbildungsverzeichnis vermerkt) Peter Haag-Kirchner www.edminerva.de lSBN 978-3-938$z-63-9 Partner LrcA f! eexr Dienstleister fi.ir die Kirche - seit 1917 - vrnlsrcn¡nlurucs lxauuenl KULTURE[LES ,ìnun.grupo" Kulturst¡ftung Speyer/Otto und Gerlind Hess-stiftung Rotary Club Speyer Lions Club Speyer ìì STI T'TUNi; K,\ISËTDO¡I ZU SPEIEÌ CENERALD¡REKIION ERBË lervenrul å EU RoP;TISCH w Rheinlan@falz Zonta Club Speyer-Germersheim Soroptim¡sten Speyer Round Tab¡e 63 Speyer @ BAHN 1Þ a¡tll lnhaltsverzeichnis 8z Bisehöfe und Fürsten als neue Autoritäten 8q Hubertus Seibert Amt, Autorität, Diözesanausbau - Die Bischöfe als Häupter der Ordnung im Reich 8 Grußworte 12 Vorwort der Herausgeber 16 E¡ 94 Rudolf Schieffer Domkapitel in der Salierzeit Stefan We¡nfurter Ordnungswandel in der späten Salierzeit 100 Gerhard Fouquet und Anja Meesenburg ,,Lebendige Steine" - Das Speyerer Domkapitel r8 z6 Caspar Ehlers Dem Himmel so nah... Das Jahrhundert der Salier þoz4-'nz5) 34 Papst und Kaiser 36 Bernd Schneidmtiller rrrr - Das Kaisertum Heinrichs um 1100 ro8 Quelle Der Klerus von Speyer zeigt Kaiser Heinrich seine Nöte an. Er erbittet Hilfe. 110 Jürgen Dendorfer König und Fürsten in der späten Salierzeit ri8 Horst Wolfgang Böhme Burgenbau der Salierzeit tz9 Der Aufbrueh der 130 Renate Engels Speyer in der Salierzeit 140 Gerold Bönnen V. als europäisches Ereignis 46 Quelle Klage Kaiser Heinrichs lV. an den Sohn Heinrich 5o 58 Jürgen Petersohn Romidee und Rompolitik in der späten Salierzeit Quelle Papst Paschalis ist von König Heinrich gefangen worden Speyer und Worms im ll. und frühen rz. Jahrhundert 6o Hagen Keller Die persönliche Entscheidung im Streit des spätsalisch-gregorianischen Zeitalters 150 Werner Transier Die jüdischen Gemeinden im ,,deutschen Reich" der Salierzeit 68 74 Claudia Zey Das Wormser Konkordat Ernst-Dieter Hehl Papsttum 4 - Kreuzzug - Kaisertum 16z Sebastian Scholz Die Urkundeninschriften in Speyer (rrrr), Mainz (rr35) und Worms (rr84) - Funktion und Bedeutung V. 166 174 Sebastian Scholz Die Urkundeninschriften Kaiser Heinrichs für Speyer aus dem Jahr rrrr Sebastian Scholz Die Urkunden Kaiser Heinrichs Bürger der Stadt Speyer,7. und (Quellenedition) 240 V. 248 V. für die 14. August Anne Baud Die Maior ecclesia von Cluny gewöhnliches Bauprojekt Dethard von Winterfeld Speyer ll versus Cluny lll? - - Ein außer- Ein Vergleich rtrt 256 Elke Goez Cluny und Hirsau im Salierreich Kurt Andermann Die Speyerer Privilegien von rrrr 264 Ausblick r8o Der Speyerer Dom 266 Steffen Patzold 't8z Günther Binding 176 Europa im Jahr rrz5: Eine politische Zäsur? 192 Baubetrieb in salischer Zeit 274 Anhang Dethard von Winterfeld 276 Wissenschaftlicher Beirat 276 Dank an unsere Leihgeber 277 Dank für Rat und Unterstützung 278 Abkü rzu ngsverzeichnis 279 Abkürzungen bibliographischer Angaben 28o Abbildu ngsnachweis Die Baugeschichte des Speyerer Doms 202 210 Caspar Ehlers Die salischen Kaisergräber im Speyerer Dom Andreas Odenthal Zum Gottesdienst der Speyerer Domkirche Zeugnisse eines Liber Ordinarius des r5. z't6 - Jahrhunderts Winfried Haunerland Die Weihe des Speyerer Domes - Gestalt und Gehalt 224 Hans Ammerich Maria Patrona Spirensis - Marienverehrung im Dom und Bistum Speyer 232 Matthias Untermann Die Baugeschichte des Wormser Doms lnhaltsverzeichnis 5 Das Wormser Konkordat Claudia Zey ñ I | Y as Wormser Konkordat steht im wei- I 1."7ø t"r"n Sinne für das Ende oes um ausgebrochenen lnvestiturstreits den nifikanten Unterschieden im Detail' Das Privì- Kaisern leg Heinrichs V. (Heinricionum) ist an die heilige Heinrich lV. (ros6-rro6) und Heinrich V' (rro6rtz5) einerseits und den römischen Reform- römische Kirche sowie an Calixtus ll. adressiert und gewährte damit über die Amtszeit dieses päpsten von Gregor Vll. (ro73-ro85) bis Calixtus ll. ('t'tt9-'ttz4) andererseits. lm engeren Sinne bezeichnet es eine gegenseitige Abmachung, bestehend aus einer Papst- und einer Kaiserurl<unde, die als Ergebnis langwieriger Verhandlungen zwischen Heinrich V. und seinen Beratern sowie drei päpsilichen Gesand- Papstes hinaus Güìtigkeit fÙr zwischen salischen ten in der Nähe von Worms im September ausgetauscht wurden. Aufgrund der weitgehenden Entsprechung beider Url<unden in Aufbau und lnhalt prägte der Universalgelehrte Gottfried Wilhelm LeÌbniz (r646-rV6) den Terminus ,,Wormser Konkordat" im Stil seiner Abb'r'Nachzeichnung zeit und nahm die Stücl<e in ein Queìlenwerl< etnes tresKos oer Lqmerd prosecretisconsiliis zum Völkerrecht auf' Auch wenn es sich bei ¡mLaterðn,nachr595, der urkundlich fixierten Vereinbarung nicht vatikãnstadt' BAV' cod' um ein l(onkordat im modernen Sinne handelt, Barb. lat. 27?8. -""""tol. 1o4f -also einen von beiden Seiten unterzeichneten (";;;;;: Dasursprünglichvon Staâtskirchenvertrag, hat sìch dìe von Leibniz càlixtus ll sewählte Begrifflichkeit in der Forschung als bene Fres l(onventionsname etabliert' zumal die Bezeich;;;; 1122 - J;,r gemeinsa num halten Der Vertragscharakter beider Urkunden beruht auf ihrem parallelen Aufbau mit allerdings sig- nung in den zeitgenössischen Quellen ganz unspezifisch ist. Der über die Ereignisse gut un- terrichtete Abt des l(ìosters Aura bei Bamberg mit Namen Ekkehard (t nach rrzs) bezeichnete beispielsweise die beiden von ihm in seiner Chronik wörtlich zitierten Urkunden einfach als Schriftstücke (scriptum und rescriptum, kehard von Aura, Chronik, S.36o). El<- die lnstitution. Der Kaiser bekundete darin den Verzicht auf die lnvestitur mit den geistlichen Symbolen Ring und Stab, sicherte die Wahl und unbehelligte Weihe von Kirchenoberen zu, kündigte die Rückerstattung von BesitztLimern und Rechten der römischen Kirche an, die er und sein Vater in der Zeit des Streits Beraubt hätten, sowie die tatkräftige Unterstützung bei der Restitu- tion von durch andere geraubtem l(irchengut. Überdies garantierte er dem Papst, der römischen l(irche und allen Anhängern wahren Frieden und rechtliche Unterstützung. Die Namen von acht geistlichen Würdenträgern (den Erzbischöfen von Mainz und l(öln, fünf weiteren Bischöfen, darunter Bischof Bruno von Speyer (tto7-ttz3), und einem Abt) und neun weltlichen Fürsten (vier Herzögen, zwei Markgrafen, zwei Pfalzgrafen und einem Grafen) stehen am Ende des Urkundentexts. Sie bezeugen nicht nur die Anwesenheit der Genannten, sondern gewähren Einblick in die Voraussetzungen und das Zustandekommen der Einigung, heißt es doch wörtlich: ,,All dies wurde verhandelt mit Zustimmung und Rat der Fürsten" (consensu et consÌlio principum, Heinrici V. Constitutiones, S. t6o; kijnftig: D¡e Url<unden Heinrichs V., Nr. z4o). Auf die Unterzeichnung Heinrichs V. in Form eines einfachen Kreuzes folgt schließlich noch die Beglaubigung des Erzbischofs Papst und Kaiser 69 sechs Monaten nach der Weihe' Dafür sollten 6 1tÉf t^Ã die begünstigten Bischöfe und Abte leisten' r zuwas dem Kaiser rechtens zustünde, womit gemindest Treueid und Mannschaftsleistung HeinZusicherungen den zu meint sind, Anaìog richs V. garantierte auch Calixtus I l' dem l(aiser seine Unterstützung bei Hilfeersuchen und wahren Frieden auch für seine Anhãngerschaft' Ob diese Urkunde jemals durch die päpstliche l(anzlei beglaubigt wurde, lässt sìch nicht feststellen, weil cler Text nur noch abschriftlich' i meistens eingefügt in Geschìchtsdarstellungen, erhalten ist (Abb. z)' Da Heinrich V' im Ãnschluss an die Wormser Verhandlungen eine Romreise plante, war der formale Abschluss des Pakts vielleichi ersi für die persönliche BegegnunB von l(aiser und Papst vorgesehen' Der eapst ging aufden kaiserlichen Vorschlag indes nicht ein, beließ es vielmehr bei der Zustimmung durch die anwesenden Geistlìchen auf (Abb' 4)' dem zweiten Laterankonzil im März rrz3 Allerdings erfolgte das Placet nur unter erheb- lichem Protest, waren die Zugeständnisse von Köln in seiner Funktion als Erzl<anzler' Das Siegel ist nicht mehr erhalten' Bemerkens- wert s¡nd die fehlenden Angaben von Ausstellungsort und -datum. Trotzdem l<ann kein Zweifel daran bestehen' dass die Urkunde in der eben beschriebenen Form an die päpstlichen Bevollmächtigten ausgehändigt wurde, da sie sich im Besitz der rörnischen l(irche bis heute im Original erhalten hat (Abb. 3)' Die Urkunde Calixtus ll. (Calíxtinum) lst allein an den l(aiser gerichtet. Der Papst gestattete ihm die Anwesenheit bei der Wahl von Bischöfen und Äbten im Reich, untersagte aber die Annahme von Geld oder gar die Ausübung von Gewalt. Bei zwiespältiger Wahl wurde Hein(sorich V. erlaubt, der,,verständigeren Partei" Zustimseine nior pars, Hofmeister 962,5.84) mung zu geben. Die Verleihung der nicht näher defi nierten Köni gsrechte (Regalíen) sol lte Hei n- rich V. mit dem weltlichen Symbol des Szepters vornehmen, in Deutschland vor der Weihe, in Italien und Burgund in einem Zeitraum von 7o Zey - Das Wormser l(onkordat an den Kaiser doch üppiger ausgefallen, als nach fast 5o Jahre dauerndem lnvestiturstreit von Seiten der Kirche gewünscht' ln den beiden Dokumenten spiegelt sich der Verlauf der gesamten Auseinandersetzung zwischen Papsttum und l(aisertum ebenso wider wie das zähe Ringen um einen Kompromiss bei der symbolischen Ausgestaltung des lnvestiturvorgangs selbst. Als es to76 zum offenen Bruch zwischen Gregor Vll und Heinrich lV. gekommen war' spielten Wahl und Einsetzung des Mailänder Erzbischofs sowie mehrerer mittelitalienischer Bischöfe in der römischen Kirchenprovinz zwar eine wichtìge ging' Rolle, der l(onflikt, um den es eigentlich war aber viel grundsätzlicher. ln Frage gestellt wurde das Verhältnis von geistlicher und weltlicher Gewalt in der christlich-abendländischen und damit die jahr- Gesellschaftsordnung hundertelang unbestrittene Position des Königs als oberstem l(irchenherrn seines Reichs (Abb. t. Durfte der l(önig (und Kaiser) als ge-. -'1""iì::' '1r\¡ rv !¡qqr' r''r¡Í-rr [r!Err . salbter Herrscher ùber dìe Vergabe von Kirchenämtern bestimmen und die Prälaten mit geistlichen Symbolen investieren oder war er nicht vìelmehr nur Laie und als solcher zum Schutz der l(irche verpflichtet, aber nicht zu Vergabe und Nutzung ihrer Amter berechtigt? Seit die kirchliche ReformbewegunE, deren oberstes Ziel die Freiheit der l(ìrche war (libertas ecclesiae), sich in Rom etabliert hatte, wurden diese Fragen immer drängender. Forciert wurde das Auseinanderdriften von höchster geistlicher und weltlicher Gewalt durch den frühen Tod Kaiser Heìnrichs lll. (ro¡9-roS6), des wichtigsten Förderers der Kirchenreform, und durch die zehnjährige Vormundschaftsregierung für Heinrich lV., die eine Reihe unglücklicher kirchenpolitischer Entscheidungen fãllte. Als dem jungen Salìer mit Gregor Vll. eine ebenso energische wie l<ompromisslose Persönlìchl<eit entgegentrat, erfolgte der Bruch fast zwangsläufig und ließ sich während der langen Regierungszeit des Königs und späteren l(aisers auch nicht mehr kitten (Abb. 6). Gregors Nachfoìger hielten gleichfalls an den strikten Positionen fest. Sie wiederholten das von Gregor Vll. erstmals ro78 ausgesprochene lnvestiturverbot für den l(önig mehrfach, verboten den Geistlichen die Lehnsnahme aus Laienhand und unterstiitzten die Fürstenopposition gegen den seit to8o gebannten Heinrich lV. massiv, Spaltungen auf dem Papstthron und auf den Bischofs- und Herzogsstühlen sowie ein Bürgerkrìeg in vielen Gegenden des Reichs waren die iìber Jahrzehnte andauernden Folgen. Nur noch die Ablösung Heinrichs lV. schien einen Ausweg aus der l(rise von Reich und Kirche zu weisen. Geistliche wie weltliche Opponenten Heinrichs lV. formierten sich hinter dessen gleichnamigem zo-jährigem Sohn. Doch schwenkte Heinrich V, schon baìd nach seinem Herrschaítsantritt rlo6 auf die Denk- und Regierungsbahnen seines Vaters ein und verschlimmerte die Situation noch, als er im Rahmen seiner l(aiserlcrönung tttt Papst Paschalis ll. (rogg-rr8) und etliche l(ardinäle gefangen nehmen ließ und so ein lnvestiturprivileg erpresste, das ihm nicht nur die Bischofseinsetzung mit den geistlichen Symbolen Ring und Stab, sondern auch weitgehende Eingriffsrechte in den Wahlvorgang verbriefte. ¡') il" [.-1-"r-"L-lr.r ,,,"\il"s i ,l-.1;,...,,.*./-Í...--L r/t,, srp r,,, I I Damit blieb man im römisch-deutschen Reich weit hinter dem Stand der ìntellektuellen Auseinandersetzung um den lnvestiturvorgang und um die dahinter stehende Frage des Umgangs mit weltlichen Besitztiteln in geistlìchen Ämtern zurück. Als Vordenl<er auf diesem Feld war Abb. 4. Pr¡vileg Papet Cal¡xtus ll., ßamberg, Staatsarchiv, Barnberger LJrkunden 167, Das PrivileE Papsi C¡lix tLrs ll, lilr Bìschof Oito I vo[ B¿frbÈr g ¿usgettellt anr3 April il2Jin L¡ter¡n schon ausgangs des rr. Jahrhunderts der französische Bischoí lvo von Chartres (lo9o-rrr5/rrr6) hervorgetreten, indem er den geistlichen und weltlichen Bereich des Bischofsamtes unterschied (Spiritualio und Temporallo) und sich für die Verfiìgung des l(önigs über die Temporalien aussprach. Aufdieser Basis war es in Frankreich und England bereits ttoT zu einer Einigung in der lnvestiturfrage gekommen. Die Könige verzichteten auf die Vergabe der Temporalien mit geistlichen Symbolen und festigten die Papst und Kaiser 71 Bindung der l(leriker an den Thron durch einen Treueid (in Frankreich) beziehungsweise einen Lehnseid (in England, wo sich der l(önig außerdem das Recht auf Anwesenheit bei den Bischofswahlen zusichern ließ)' Heinrich V. verweigerte sich einem solchen Lösungsweg nicht nur rrtt, sondern nochmals acht Jahre später, als ein Kompromiss schon ausgehandelt war und im Rahmen eines persönlichen Treffens zwischen Heinrich V. und Calixtus ll. in Mouzon (Region Champagne-Ardenne) besiegelt werden sollte. Der Kaiser führte ze- remonielle Unstimmigkeiten und mangelnde Absprache mit den Fürsten an, Aber es waren die Fürsten gewesen, die diesen Annäherungsversuch überhaupt erst ermöglicht hatten. Auf einem Fürstentag in Mainz rrrg hatten sie einen Reichsfrieden beschìossen und Calixtus ll. als Papst anerlcannt. Trotz energischer Gegenwehr Heinrichs V. blieben sie bei ihrer Haltung und forderten in WÛrzburg im September 1121 von Heinrich V. Gehorsam gegenüber dem Papst üI und eine Lösung des lnvestiturproblerns' Dabei sollte die ,,Ehre des Reichs" gewahrt bleiben' Machtvoll traten die Fürsten damit an die Sei- te des l(önigs und stellten die Reichsrechte als übergeordnete, transpersonale Kategorie für das herrscherliche Denl<en und Handeln ìn den Mittelpunl<t. Auf päpstlicher Seite verhandelten drei Kardinäle als Stellverireter des Papstes und Repräsentanten des gesamten l(ardinalskollegiums mit dem l(önig und den Fürsten. Zwei von ihnen bestiegen später den Papstthron. Calixtus ll. hatte es gegen den Wunsch der Fürsten abgelehnt, persönlich nach Deutschland zu l<ommen. Politische Schwierigkeiten in Si.ld- italien, aber auch das schwanl<ende Verhalten Heinrichs V. hatten ihn von einer Reise über die Alpen abgehalten. Für den Kaiser erwies sich diese Konstellation als günstig. Er nutzte die Distanz der l(ardinäle zu ihrem Auftragge- ber in Rom, um in der letzten Verhandlungsphase als l(ompensation für die Aufgabe der geistlichen lnvestitursymbole noch die Regalieninvestitur mit dem Szepter durchzusetzen sowie seine Anwesenheit bei den Wahlen und den Entscheidungsvorbehalt bei zwiespältiger Wahl. Unterstützt wurde er dabei von den welt- Å lichen Großen, die sich in diesem Punlct von der geistlichen Opposition gegen den l(aiser unterschieden. Gleichwohl waren es letztlich die geistlichen Großen, die am meisten vom Wormser l(onkordat profitierten. lhre Stellung wurde durch die von der Amtseinsetzung getrennte Verleihung von Königsrechten derjenigen der weltlichen Fürsten angeglichen. Sie begannen mit der Bildung von geistlichen Territor¡en und wurden wie ihre weltlichen Kollegen zu Reichsfürsten. Damit begann eine neue Entwicl<lung in der Verfassu ngsgeschichte des Reichs. Für das Papsttum bedeutete das Wormser Kon- kordat die Durchsetzung zentraler Forderungen der l(irchenreform und markierte so die erste wichtige Etappe auf dem Weg zur Vorrangstellung der geistlichen Gewalt in Europa (Abb. r). Zugleich hatten Macht und Ansehen des römisch-deutschen l(önigs und Kaisers sowohl im lnneren des Reichs als auch im Vergleich zu anderen europäischen Königen empfindliche Einbußen erlitten. Die somit eingeleitete Neuformierung des europäischen Herrschaftsgefüges 72 Zey - DasWormserl(onl(ordat Lorenz Weinrich (Hg.): Quelìen zur deutschen Verfassungs-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte bìs rz5o (AQ,3z), Darmstadt r977. t Literatur: Stefan Beulertz: Das Verbot der Laieninvestitur ¡m Investiturstreit (MGH Studien und Texte, z), Hannover t99r. Peter Classen: Das Wormser Konkordat in der deutschen Verfassungsgeschichte, in: lnvestiturstreit und Reichsverfassung, hg. v. Josef Fleckenstein (VuF, r7), Sigmaringen 973, 5. 4tt- 46o. Philippe Depreux: lnvest¡tura per anulum et baculum. Ring und Stab als Zeichen der lnvestitur bis zum lnvestiturstreit, in: Vom Umbruch zur Erneuerung? Das rr. und beginnende rz. Jahrhundert $Ltgul ømtsl sryùt PØ:lur:r ryr, 1rysr lgttt lnq à,il - Posìtionen Jörglarnut u. Matthias Wemhoff (Mittelalterstud¡en, r3), München zoo6, S. t69-t95. der Forschung, hg. v. Ders.: Symbole und Rituale - Die Investitur als formaler Akt, in: Canossa lo77 - ErschÜtterung der Welt. Geschichte, Kunst und l(ultur am Aufgang der Romanik, Bd. t: Essays, hg. v. Christoph Stiegemann u. Matthias Wemhoff [l(at. Paderborn zoo6], München zoo6,5.159-167. Wilfried Hartmann: Der Investiturstreit (EDG, zr), München r2o07. Claudia Märtl:,,Res Ecclesiae",,,beneficia ecclesiastica" a4tt4 vermochten die Nachfolger der Salier aus der staufischen Dynastie zwar noch aufzuschieben, jedoch nicht mehr abzuwenden. und Regalien im lnvestiturstreit, in: Chiesa e mondo feudale nei secolì X-Xll. Atti della dodicesìma Settimana lnternazionale di Studio. Mendola, z4-28 agosto r99z (Miscellanea del Centro di Studi Medioevali, l4; Pubblicazionì della Università Cattolica del Sacro Cuo- Quellen: re, Scienze storiche, 59), Mailand t995, 5. 451- 472' El<kehard von Aura: Chronil<, in: Frutolfs und Ekl<e hards Chroniken und die anonyme Kaiserchronik, Rudolf Schieffer: Die Enlstehung des päpstlichen lnvestiturverbots für den deutschen l(ön¡g (MGH übers. v. FranzJoseí Schmale u. lrene Schmale-Ott Schriften, z8), Stuttgart (AQ, r5), Darmsta df D72, 5. 123-2og u' 267 -377, Heinrici V. Const¡tutiones, in: Constitutiones, hg. v. Ludwig Weiland (MGH Const., 1), Hannover r893 (ND Hannovertg63), S.ß2-164. Adolf Hofmeister: Das Wormser l(onl<ordat. Zum Streit um seine Bedeutung Mit einer textl(ritischen Beilage. Sonderausgabe mit einem Vorwort zur Neuausgabe von Roderich Schmìdt (Libelli, 89), Darmstadt r962. Die Urkunden Heinrichs V und der l(önigin Mathilde: http://www.mgh.de/ddhv (Stand r3. Dezember zoro) 1981. Ders.: Der Investiturslreit im Bilde der Zeit nach 'n2z,in: Europa an der Wende vom r. zum e, )ahr- hundert. Beiträge zu Ehren von Werner Goez, hg. v. l(laus Herbers, Stuttgârt 2ool, 5.248-26o. Beate Schilling: lst das Wormser Konkordat überhaupt nicht geschlossen worden? Ein Beitrag zur hochmittelalterlichen Vertragstechnik, in: DA 58 (zooz),5. tz3-tgt. Claudia Zey: Der Romzugsplan Heinrichs V. rzzf'nz3 Neue Überlegungen zum Abschluß des Wormser Konl<ordats, in: DA 56 (zooo),5.447-5o4. Papst und Kaiser /t