DekaLux-Deutschland TF, Jahresbericht
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DekaLux-Deutschland TF, Jahresbericht
Jahresbericht zum 30. September 2010. DekaLux-Deutschland Ein Investmentfonds gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen. Deka International S.A. Bericht der Geschäftsführung. Oktober 2010 Sehr geehrte Anlegerinnen, sehr geehrte Anleger, der vorliegende Jahresbericht informiert Sie umfassend über die Entwicklung Ihres Fonds DekaLux-Deutschland für den Zeitraum vom 1. Oktober 2009 bis zum 30. September 2010. Die seit dem Frühjahr 2009 vorherrschende zuversichtliche Stimmung an den internationalen Kapitalmärkten hielt bis Anfang 2010 an. Insbesondere die positiven Konjunktursignale sowie unterstützende Impulse von Unternehmensseite bildeten in dieser Phase die Basis für weitere Engagements der Anleger in stärker risikobehafteten Wertpapierklassen, ehe im weiteren Verlauf die Schuldensituation in mehreren Euro-Staaten zu erheblichen Turbulenzen führte. Daneben sorgten in den Sommermonaten Befürchtungen um ein deutlich nachlassendes US-Wirtschaftswachstum zu einer vorsichtigeren Einstellung der Anleger. Die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Staatsanleihen schwächte sich an den Rentenmärkten zunächst noch ab. Angesichts niedriger Zinsen und der stark angestiegenen Staatsverschuldung der Industrienationen richteten die Anleger den Fokus verstärkt auf höher rentierliche Marktsegmente. Unternehmens- und Schwellenländeranleihen verzeichneten vor diesem Hintergrund überwiegend positive Resultate, während US-Treasuries anfangs steigende Renditen aufwiesen. Später führte jedoch die erneut aufkommende Risikoaversion zu einem Trendwechsel und einer erhöhten Nachfrage nach sicheren Staatstiteln, sodass hier die Renditen wieder signifikant zurückgingen. An den internationalen Börsenplätzen setzte sich die Aufwärtsbewegung unter Schwankungen bis zum Frühjahr 2010 weiter fort, zahlreiche Indizes erreichten Ende April den höchsten Stand seit Herbst 2008. Jedoch wurde die Gesamtbilanz für die Berichtsperiode durch eine im Mai beginnende, breit angelegte Korrekturbewegung nachhaltig getrübt. Die aufkommenden Sorgen um die schwache konjunkturelle Dynamik in den USA belasteten ebenfalls. In dem skizzierten Marktumfeld verzeichnete Ihr Fonds DekaLux-Deutschland eine Wertentwicklung von plus 11,2 Prozent (Anteilklassen TF (A) und Anteilklasse TF (T)) bzw. von plus 12,5 Prozent (Anteilklasse F (T)). Wir nehmen die Gelegenheit gerne zum Anlass, um Ihnen für das uns entgegengebrachte Vertrauen zu danken. Ferner möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Änderungen der Vertragsbedingungen des Sondervermögens sowie sonstige wichtige Informationen an die Anteilinhaber im Internet unter www.deka.de bekannt gemacht werden. Darüber hinaus finden Sie dort ein weitergehendes Informations-Angebot rund um das Thema „Investmentfonds“ sowie monatlich aktuelle Zahlen und Fakten zu Ihren Fonds. Mit freundlichen Grüßen Deka International S.A. Die Geschäftsführung Holger Hildebrandt Eugen Lehnertz 3 Inhalt. Entwicklung der Kapitalmärkte 5 Anlagepolitik 8 Vermögensaufstellung zum 30. September 2010 10 Erläuterungen zum Jahresbericht 15 Prüfungsvermerk 18 Besteuerung der Erträge 20 Informationen der Verwaltung 32 Ihre Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe 33 Der Erwerb von Anteilen darf nur auf der Grundlage des aktuellen Verkaufsprospekts, dem der letzte Jahresbericht und gegebenenfalls der letzte Halbjahresbericht beigefügt sind, erfolgen. 4 Entwicklung der Kapitalmärkte. Euro-Krise und US-Konjunktursorgen belasten In den vergangenen zwölf Monaten waren die Kapitalmärkte erheblichen Schwankungen unterworfen. Bis zum Jahreswechsel 2009/2010 setzte sich trotz zwischenzeitlich kleinerer Schwächephasen die mittelfristige starke Erholungsbewegung zunächst fort. In diesem Abschnitt verringerte sich sukzessive die Risikoaversion der Investoren, wovon speziell risikoreichere Anlagesegmente deutlich profitierten. Seit Mitte Januar erhielt die Aufwärtstendenz dann im Zuge der Schuldenproblematik in Südeuropa und der Ausweitung der Euro-Krise einen Dämpfer. Die stark gestiegene Staatsverschuldung rückte in den Fokus und trübte zunehmend die Stimmung der Anleger. Im Fall von Griechenland wurde zwischenzeitlich sogar offen über einen Staatsbankrott spekuliert. Die erneute Zuspitzung der Euro-Krise Ende April verdarb den Anlegern den Risikoappetit, was sich im Mai in einer ausgeprägten Korrekturbewegung niederschlug. Das Rettungspaket der europäischen Regierungen und des Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie das von der Europäischen Zentralbank (EZB) überraschend gestartete Ankaufprogramm für Staatsanleihen konnten zwar einen weiteren Anstieg der Risikoprämien eindämmen, doch das neu gefasste Vertrauen blieb brüchig. In den Folgemonaten tendierte das Gros der etablierten Börsenbarometer unter großen Schwankungen etwas fester. Nominaler Notenbankzins Euroland vs. USA in % 6 5 4 3 2 ‡ USA (Fed) 2010 2009 2008 0 2007 1 ‡ Euroland (EZB) Quelle: Bloomberg Weltweit signalisierten die realwirtschaftlichen Daten in der ersten Berichtshälfte eine robuste Wirtschaftstätigkeit. Zugleich erhöhte sich aber mit den steigenden Notierungen an den Aktien- und Kreditmärkten sowohl die Nervosität als auch das Rückschlagpotenzial. Von Seiten der globalen Konjunk- tur häuften sich zudem im weiteren Verlauf die Anzeichen einer schwächeren Wachstumsdynamik. In den USA ging zeitweise sogar die Furcht vor einem sog. „Double Dip“– also einem erneuten Rückfall in die Rezession – um. In Europa sorgte die angespannte Haushaltslage in Griechenland und in anderen Ländern der Euro-Peripherie weiterhin für erhebliche Verunsicherung. An den Märkten gerieten sowohl Staatsanleihen der Euro-Peripherie als auch zeitweise die europäische Gemeinschaftswährung selbst unter erheblichen Abgabedruck. Zunächst gingen im Berichtsjahr von der größten Volkswirtschaft der Welt noch positive Signale aus. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der USA wies im vierten Quartal 2009 das kräftigste Wachstum seit Herbst 2003 auf ehe sich im Frühjahr 2010 die Anzeichen mehrten, dass die Erholung spürbar abflaut. Die BIP-Zahlen für das erste und zweite Quartal 2010 dokumentierten dann auch eine deutliche Konjunkturabkühlung. Die anhaltend hohe Arbeitslosenquote drückt auf den Konsum und auch der Immobilienmarkt läuft Gefahr, wieder ins Straucheln zu geraten. Die US-Notenbank (Fed) hat zwar Ende März erste Sondermaßnahmen zur Beruhigung der Kapitalmärkte auslaufen lassen, doch das schwache Wirtschaftswachstum lässt eine weiterhin offensive Geldpolitik erwarten. Die Fed dürfte vor diesem Hintergrund die Leitzinsen noch längere Zeit auf dem sehr niedrigen Niveau belassen. Die Eurozone präsentierte sich in uneinheitlicher Verfassung, die wirtschaftliche Entwicklung droht immer stärker auseinander zu driften. Einige Länder wie Spanien, Griechenland, Portugal und Irland haben weiterhin mit massiven strukturellen Problemen zu kämpfen, der Konsolidierungsprozess steht noch am Anfang. In Deutschland manifestierte sich hingegen ein dynamischer Aufschwung. Die bisher überraschend positive Konjunkturentwicklung deutet auf ein Wirtschaftswachstum von mehr als 3 Prozent auf Gesamtjahressicht hin. Insgesamt zeigen die Frühindikatoren im Euro-Raum für die exportorientierten Volkswirtschaften weiterhin nach oben. Vor allem die starke Nachfrage aus den Schwellenländern – allen voran aus China – beflügelt. Vor diesem Hintergrund hat sich die Stimmung in der deutschen Wirtschaft im August und September nochmals verbessert und markierte – gemessen am Ifo-Geschäftsklimaindex – ein Drei-Jahres-Hoch. Im Rohstoffbereich sind die Notierungen im Zuge der europäischen Schuldenthematik zwischenzeitlich unter Druck geraten. Allerdings sorgte das anhaltend starke Wirtschaftswachstum in den Schwellenländern für neuerlichen Schub, sodass auch bei 5 Für Anleger am breiten US-amerikanischen Aktienmarkt (S&P 500 Index) stand im Stichtagsvergleich ein Aufschlag von 8,0 Prozent zu Buche. Höher fielen die Zugewinne des stärker auf Technologiewerte ausgerichteten Nasdaq Composite Index mit plus 11,6 Prozent aus. Die im Dow Jones Industrial Average gelisteten Large Caps registrierten einen Anstieg um 11,1 Prozent. Innerhalb dieses Index verzeichnete der Baufahrzeughersteller Caterpillar mit plus 53,3 Prozent den höchsten Zugewinn, gefolgt vom Chemieriesen DuPont (plus 38,8 Prozent). An dritter Stelle lag die Schnellrestaurantkette McDonald’s (plus 30,6 Prozent). Auf negativem Terrain rangierten u. a. die Kreditinstitute Bank of America und JPMorgan Chase mit Kursrückgängen von 22,5 Prozent und 13,1 Prozent. 6 Weltbörsen im Vergleich Index: 30.09.2009 = 100 120 110 100 ‡ Dow Jones Industrial ‡ Nikkei 225 09/10 07/10 05/10 80 03/10 90 01/10 An den internationalen Börsenplätzen tendierten die Aktienkurse bis Anfang 2010 freundlich. Angesichts positiver Signale von Konjunktur- und Unternehmensseite zogen die Bewertungen merklich an. Einen empfindlichen Rückschlag erhielten die Aktienmärkte jedoch im Zuge der Griechenland-Krise im Februar. Die Sorge vor einem Staatsbankrott und negativen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft ließ Investoren wieder zu risikoarmen Assetklassen tendieren. Im Zuge der Maßnahmenbündel von EZB und EU zogen die Börsenbarometer bis Ende April dann erneut kräftig an, gerieten in der Folge jedoch abermals unter Abgabedruck. In der zweiten Berichtshälfte bildete sich somit unter hohen Schwankungen ein Seitwärtstrend aus. Befürchtungen um die Nachhaltigkeit der Konjunkturerholung und die wachsende Verunsicherung der Anleger im Zuge der Griechenlandund Euro-Krise sorgten dafür, dass auf Phasen mit Kurssteigerungen regelmäßig Korrekturphasen mit ausgeprägten Gewinnmitnahmen folgten. 11/09 Aktienmärkte im Zickzack-Kurs Die anfänglich deutliche Verbesserung der Konjunkturkennzahlen spiegelte sich an den europäischen Aktienmärkten in der ersten Berichtshälfte in einer Aufwärtsbewegung wider. Die Gewinne wurden allerdings im Sommerhalbjahr vollständig aufgezehrt, sodass der aus Euroland-Standardwerten zusammengesetzte EURO STOXX 50 per saldo ein Minus von 4,3 Prozent aufwies. Deutschland ist im Gegensatz zu Spanien und Italien vergleichsweise glimpflich aus der Finanzkrise hervorgegangen und glänzte im europäischen Vergleich – gemessen am Leitindex DAX 30 – mit einer Wertsteigerung um 9,8 Prozent. Unternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung konnten mit plus 19,2 Prozent (MDAX) sogar noch deutlich kräftiger zulegen und dokumentierten damit die verstärkte Suche der Investoren nach aussichtsreichen Anlagen und das wieder erstarkte Vertrauen in den deutschen Wirtschaftsstandort. 09/09 den zeitweise belasteten Segmenten Energierohstoffe und Industriemetalle eine Erholung einsetzte. Im Zuge der großen Marktbewegungen schwankte der Ölpreis auf Jahressicht zwischen 67 US-Dollar je Barrel (Oktober 2009) und 89 US-Dollar Anfang Mai 2010. Zuletzt bewegten sich die Notierungen um 82,3 US-Dollar je Barrel. Als „sicherer Hafen“ befand sich die Krisenwährung Gold durchgehend im Aufwind. Zu Beginn des Betrachtungszeitraums lag der Preis bereits bei 1.000 US-Dollar je Feinunze, doch im Verlauf kletterte Gold weiter und erreichte immer neue Höchststände. Ende September wurde schließlich die Marke von 1.300 US-Dollar überwunden. ‡ EURO STOXX 50 Quelle: Bloomberg Der japanische Aktienmarkt präsentierte auf Jahressicht ein enttäuschendes Ergebnis und reihte sich im globalen Vergleich mit den etablierten Industrienationen hinten ein. Der Nikkei 225 verbuchte ein Minus von 7,5 Prozent, der marktbreite TOPIX lag mit minus 8,8 Prozent noch tiefer in der Verlustzone. Das Bruttoinlandsprodukt Japans wies 2009 den stärksten Rückgang seit Mitte der Fünfzigerjahre auf und das Land wird nach Einschätzung der Zentralbank noch längere Zeit eine Phase sinkender Preise bei zugleich nur sehr moderatem Wirtschaftswachstum durchlaufen. Der starke Yen-Kurs vergrößerte zudem die Sorgen vor einem drastischeren Konjunktureinbruch, ist doch die Exportindustrie die zentrale Triebfeder Japans, die von den negativen Effekten einer starken heimischen Währung besonders in Mitleidenschaft gezogen wird. in % 4,5 4,0 3,5 3,0 2,5 ‡ Euroland Quelle: Bloomberg 09/10 07/10 05/10 03/10 1,5 01/10 2,0 11/09 Nach den Stabilisierungsbemühungen im Jahr 2009 rückten in 2010 Schuldenkonsolidierung und Liquiditätsverringerung stärker in den Vordergrund. Dabei sehen sich die bedeutenden Notenbanken mit der Herausforderung konfrontiert, trotz der Notwendigkeit einer allmählichen Abkehr von der Niedrigzinspolitik den fragilen Konjunkturaufschwung nicht durch frühzeitiges „Übersteuern“ zu gefährden. Der Ausstieg aus der überaus lockeren Geldpolitik dürfte sich daher in einem graduellen Prozess vollziehen. Die US-Notenbank deutete angesichts schwacher Wirtschaftsdaten zuletzt sogar wieder eine expansivere Geldpolitik an. In Euroland wurde im Sommer mit dem vorsichtigen Abschöpfen von Liquidität begonnen. Mit einer Anhebung der Leitzinsen ist dagegen erst in einem weiter fortgeschrittenen Stadium der Marktstabilisierung zu rechnen. Solche Überlegungen gerieten zeitweilig in den Hintergrund, da angesichts der gravierenden Schieflage in Griechenland stattdessen Notfallprogramme des IWF und anderer Euro-Teilnehmerländer das Geschehen dominierten. Die Renditen von Euroland-Staatsanleihen gingen auf Jahressicht signifikant zurück, wobei sich die Renditedifferenzen zwischen den verschiedenen Mitgliedsstaaten des Euroraums zum Teil erheblich ausweiteten. Die zugespitzte Haushaltslage in Ländern wie Griechenland, Spanien und Portugal leistete zwischenzeitlich den Befürchtungen eines Flächenbrands Vorschub und schürte Diskussionen über den Bestand der Währungsunion. Allerdings wurde auch außerhalb von Euroland das Ausmaß der Staatsverschuldung von den Rating-Agenturen kritisch unter die Lupe genommen. Rendite 10-jähriger Staatsanleihen USA vs. Euroland 09/09 Staatsanleihen mit sinkenden Renditen ‡ USA ber noch bei knapp 1,51 US-Dollar. Im weiteren Verlauf wertete die europäische Gemeinschaftswährung infolge der Schuldenproblematik kontinuierlich bis auf knapp unter 1,20 US-Dollar im Juni ab. Im Zuge schwächerer US-Konjunkturzahlen und der damit gestiegenen Erwartungen auf eine weitere Lockerung der US-Geldpolitik erholte sich der Euro zuletzt wieder auf 1,36 US-Dollar. Die fortgesetzte Aufwertung des japanischen Yen gegenüber Euro und US-Dollar konnte trotz gegenläufiger Interventionen der Bank of Japan im September kaum gebremst werden. Ferner war der Schweizer Franken als sicherer Hafen bis zuletzt sehr gefragt. Die Entwicklung der Wechselkurse sorgte zudem auch auf politischer Ebene zu lautstarken Konflikten zwischen verschiedenen Industrienationen und Schwellenländern. Die Europäische Zentralbank hielt im Berichtsjahr unverändert an dem Leitzinssatz von 1,0 Prozent fest. Die US-Notenbank beließ ihrerseits die Fed Funds Target Rate auf dem historisch niedrigen Niveau von 0,25 bis 0,0 Prozent. Die Rendite 10-jähriger Euroland-Staatsanleihen bewegte sich im Stichtagsvergleich mit zuletzt knapp 2,3 Prozent erheblich unter dem Ausgangsniveau (3,2 Prozent). USTreasuries gleicher Laufzeit rentierten zum Stichtag mit rund 2,5 Prozent gleichfalls wesentlich niedriger als noch zum Beginn des Betrachtungszeitraums (3,3 Prozent). Gemessen am REXP verzeichneten deutsche Bundesanleihen auf Jahressicht eine bemerkenswerte Performance von plus 7,8 Prozent. Die Sorgen um eine mögliche Zahlungsunfähigkeit Griechenlands und den Fortbestand der Euro-Währungsunion führten im Berichtszeitraum auch an den Devisenmärkten zu starken Bewegungen. Der Wechselkurs des Euro bewegte sich Anfang Dezem- 7 DekaLux-Deutschland Anlagepolitik. Das Ziel der Anlagepolitik von DekaLux-Deutschland besteht in der Erwirtschaftung einer Wertentwicklung, die sich an derjenigen des deutschen Aktienmarkts orientiert. Zu diesem Zweck wird das Fondsvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung überwiegend in Aktien von Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland angelegt. Bitte beachten Sie, dass die Anteilklasse TF (T) per 30. September 2010 auf die Anteilklasse TF (A) verschmolzen wurde. Wichtige Kennzahlen DekaLux-Deutschland 3 Jahre 5 Jahre seit Auflegung Anteilklasse TF (A) 11,2 % -8,8 % 3,0 % 6,0 % Anteilklasse TF (T) 11,2 % -8,8 % – -0,3 % – – -2,0 % Performance* Anteilklasse F (T) 1 Jahr 12,5 % TER / TER inkl. ebV** Anteilklasse TF (A) 2,19 % / 3,17 % Anteilklasse TF (T) 2,21 % / 3,18 % Anteilklasse F (T) 1,95 % ISIN Deutscher Aktienmarkt auf der Überholspur Der deutsche Aktienmarkt verzeichnete im Berichtszeitraum eine deutlich bessere Kursentwicklung als die anderen bedeutenden europäischen Märkte, die mehr oder weniger stagnierten. Hintergrund dieser positiven Entwicklung ist die Einschätzung, dass die exportorientierte deutsche Industrie ein Hauptprofiteur des wieder erstarkten Welthandels sein wird. Darüber hinaus stellte die positiv verlaufende Berichtssaison der Unternehmen für das zweite Quartal ein unterstützendes Element dar. Dagegen sorgten die Verschuldungsproblematik der Mittelmeerstaaten, erste geldpolitische Verschärfungen in China sowie Enttäuschungen über den US-Arbeits- und Immobilienmarkt für anhaltenden Gegenwind. Angesichts der konjunkturellen Unsicherheit realisierte der Fonds DekaLux-Deutschland zu Beginn der Berichtsperiode einen etwas niedrigeren Investitionsgrad, der im Jahresverlauf sukzessive erhöht wurde. Die Sektorstrategie war eher wachstumsorientiert ausgerichtet. Übergewichtet waren die zyklischen Bereiche Industrie, Stahl, Transport und Software. Die anfänglich übergewichteten Chemieaktien unterlagen im Verlauf einer Reduktion. Einen weiteren Investitionsschwerpunkt bildeten konsumsensitive Aktien aus den Sektoren Automobile, Konsumgüter und Einzelhandel. Innerhalb des Finanzbereichs waren Banken über- bzw. Versicherungen untergewichtet. In der frühen Phase des Konjunkturzyklus blieben defensive Branchen wie Telekommunikation, Pharma und Versorger untergewichtet. Allerdings wurden Versorgeraktien nach einer starken Underperformance aufgestockt. Im Nebenwertesegment standen bei Immobilienaktien Verkäufe im Vordergrund. Dagegen fanden Südzucker (Nahrungsmittel) sowie die Neuemission Helikos (Beteiligungsunternehmen) Aufnahme in das Portfolio. Im Derivatebereich wurden vornehmlich Short PutTransaktionen getätigt, zuletzt z.B. in EADS, 8 Anteilklasse TF (A) LU0062624902 Anteilklasse TF (T) LU0265740307 Anteilklasse F (T) LU0341018926 * p.a. / Berechnung nach BVI-Methode; die bisherige Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. ** Gesamtkostenquote / Total Expense Ratio (TER inkl.ebV = Gesamtkostenquote inkl. erfolgsbezogener Vergütung) Fondsstruktur DekaLux-Deutschland I J H A G F B E D A B C D E F G H I J Industrie Nicht-Basiskonsumgüter Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Finanzwesen Informationstechnologie Gesundheitswesen Basiskonsumgüter Versorger Sonstige Branchen Barreserve, Sonstiges C 22,8% 16,1% 12,8% 12,5% 10,7% 7,0% 5,6% 5,1% 5,7% 1,7% DekaLux-Deutschland 130 120 110 100 09/10 07/10 05/10 80 03/10 90 01/10 Anteile an dem Fonds sind Wertpapiere, deren Preise durch die börsentäglichen Kursschwankungen der im Sondervermögen befindlichen Vermögensgegenstände bestimmt werden und deshalb steigen oder auch fallen können (Wertänderungs- und Marktrisiko). Die Adressenausfall- bzw. Liquiditätsrisiken waren nur gering ausgeprägt, da sich die Investitionen zum einen auf liquide Qualitätswerte mit hoher Marktkapitalisierung und soliden Finanzkennzahlen konzentrierten und zum anderen eine Risikodiversifikation durch die breite Streuung auf Einzelwerte gewährleistet war. Index: 30.09.2009 = 100 11/09 Auf Einzeltitelebene zählten per 30. September 2010 Siemens (8,2 Prozent), SAP (6,3 Prozent) und Daimler (6,0 Prozent) zu den größten Positionen. Zum Stichtag war DekaLux-Deutschland unter Einrechnung derivativer Finanzinstrumente zu 98,0 Prozent des Fondsvermögens investiert. Wertentwicklung 01.10.2009 – 30.09.2010 DekaLux-Deutschland (TF (A)) vs. Referenzindex * 09/09 Daimler, Infineon, Wincor Nixdorf, Henkel und Südzucker. ‡ DekaLux-Deutschland (TF (A)) ‡ Referenzindex Darstellung der Fondswertentwicklung auf Basis der Rücknahmepreise; Ausschüttungen zum Rücknahmpreis wiederangelegt. Im Berichtsjahr verbuchte DekaLux-Deutschland eine Wertsteigerung um 11,2 Prozent in den Anteilklassen TF (A) und TF (T) bzw. 12,5 Prozent in der Anteilklasse F (T). Der Referenzindex wies im gleichen Betrachtungszeitraum eine Wertsteigerung um 9,3 Prozent auf. * Referenzindex: HDAX Total Return Index in EUR Die Bezeichnung HDAX Total Return Index in EUR® ist eine eingetragene Marke der Deutsche Börse AG („der Lizenzgeber“). Die auf dem Index basierenden Finanzinstrumente werden vom Lizenzgeber nicht gesponsert, gefördert, verkauft oder auf eine andere Art und Weise unterstützt. Die Berechnung des Index stellt keine Empfehlung des Lizenzgebers zur Kapitalanlage dar oder beinhaltet in irgendeiner Weise eine Zusicherung des Lizenzgebers hinsichtlich einer Attraktivität einer Investition in entsprechende Produkte. Bei der Berechnung der erfolgsbezogenen Vergütung wird ein möglichst enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Bewertung des Referenzindex und der Bewertung des Sondervermögens herangezogen. Dies bedeutet, dass auch ein anderer Referenzindexstand als dessen täglicher Schlussstand herangezogen werden kann. Insofern kann es bei dem verwendeten Referenzindex zu Bewertungsdifferenzen zwischen dem Zeitpunkt der Feststellung des Anteilpreises und dem Ende des Börsenhandels (Schlusskurs) kommen. Etwaige untertägige Abweichungen können auf den jeweiligen Wertpapiermärkten insbesondere in Phasen hoher Marktvolatilität auftreten. 9 DekaLux-Deutschland Vermögensaufstellung zum 30. September 2010. Gattungsbezeichnung Markt Börsengehandelte Wertpapiere Aktien ADIDAS AG INHABERAKTIEN 1) AIR BERLIN PLC SHARES (REG.S) 1) ALLIANZ SE VINK. NAMENSAKTIEN 1) BASF SE NAMENS-AKTIEN 1) BAYER AG NAMENSAKTIEN 1) BAYERISCHE MOTOREN WERKE AG INHABERAKTIEN 1) BEIERSDORF AG INHABERAKTIEN 1) BILFINGER BERGER AG INHABERAKTIEN 1) CELESIO AG CENTROTHERM PHOTOVOLTAICS AG COMMERZBANK AG INHABERAKTIEN 1) COMPUGROUP MEDICAL AG CONERGY AG INHABERAKTIEN 1) CONTINENTAL AG INHABERAKTIEN CROPENERGIES AG INHABERAKTIEN DAIMLER AG NAMENSAKTIEN 1) DEUTSCHE BANK AG NAMENSAKTIEN 1) DEUTSCHE BOERSE AG NAMENSAKTIEN 1) DEUTSCHE LUFTHANSA AG VINK. NAMENSAKTIEN 1) DEUTSCHE POST AG NAMENSAKTIEN 1) DEUTSCHE POSTBANK AG 1) DEUTSCHE TELEKOM AG NAMENSAKTIEN 1) DOUGLAS HOLDING AG INHABERAKTIEN 1) E.ON AG NAMENSAKTIEN 1) EUROP. AERON. DEF. + SPACE CO. EADS 1) FRESENIUS AG VORZUGSAKTIEN O.ST. 1) GEA GROUP AG INHABERAKTIEN 1) HAMBURGER HAFEN UND LOGISTIK AG HEIDELBERGER DRUCKMASCHINEN AG INHABERAKTIEN 1) HELIKOS SE SHARES (RED. REG.S) A HENKEL KGAA VORZUGSAKTIEN O.ST. 1) HUGO BOSS AG VORZUGSAKTIEN 1) INFINEON TECHNOLOGIES AG NAMENSAKTIEN 1) KUKA AG INHABERAKTIEN LINDE AG INHABERAKTIEN 1) MAN SE INHABERAKTIEN 1) MERCK KGAA INHABERAKTIEN 1) METRO AG INHABERAKTIEN 1) MLP AG 1) MTU AERO ENGINES HOLDING AG NAMENSAKTIEN 1) MUENCHENER RUECKVERS.-GES. AG VINK. NAMENSAKTIEN 1) PATRIZIA IMMOBILIEN AG NAMENSAKTIEN PORSCHE AUTOMOBIL HOLDING SE VORZUGSAKTIEN O.ST. 1) Q-CELLS AG INHABERAKTIEN 1) RHEINMETALL AG INHABERAKTIEN 1) RWE AG INHABERAKTIEN 1) SAP AG INHABERAKTIEN 1) SGL CARBON AG INHABERAKTIEN 1) SIEMENS AG NAMENSAKTIEN 1) SMA SOLAR TECHNOLOGY AG INHABER-AKTIEN O.N. 1) SOFTWARE AG INHABERAKTIEN 1) SUEDZUCKER AG INHABERAKTIEN 1) SYMRISE AG 1) THYSSEN KRUPP AG INHABERAKTIEN 1) TOGNUM AG NAMENSAKTIEN TUI AG NAMENSAKTIEN 1) UNICREDIT S.P.A. 1) WACKER CHEMIE AG WACKER NEUSON SE Andere Wertpapiere DEUTSCHE BANK AG BEZUGSRECHTE Summe der börsengehandelten Wertpapiere Nichtnotierte Wertpapiere Andere Wertpapiere Q-CELLS SE BEZUGSRECHT 09/2010 1) Summe der nichtnotierten Wertpapiere Summe Wertpapiervermögen Derivate (Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen.) Derivate auf einzelne Wertpapiere Forderungen/Verbindlichkeiten Wertpapier-Optionsrechte 2) Optionsrechte auf Aktien CALL ALLIANZ AG 86,00 03/11 CALL DAIMLER AG 42,00 03/11 CALL SAP AG 36,00 12/10 CALL SIEMENS AG 78,00 03/11 PUT BAYER AG 42,00 03/11 PUT BAYER AG 46,00 12/10 PUT BILFINGER + BERGER BAU-AG 40,00 03/11 PUT BILFINGER + BERGER BAU-AG 42,00 12/10 PUT BMW AG 28,00 12/10 PUT BMW AG 34,00 12/10 PUT DAIMLER AG 28,00 12/10 PUT DAIMLER AG 36,00 03/11 PUT DEUTSCHE BOERSE AG 46,00 12/10 10 EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 Bestand 30.09.2010 Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum Kurs Kurswert in EUR %-Anteil am Fondsvermögen STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK 300.000 143.000 250.000 620.000 550.000 401.400 20.000 160.000 62.000 114.350 459.600 89.700 72.590 50.000 250.000 740.000 600.000 19.000 2.050.000 767.000 61.070 2.650.000 175.000 750.000 155.000 139.100 280.000 20.000 777.000 300.000 300.000 130.000 1.335.532 37.153 220.000 180.000 50.000 400.000 25.000 32.100 160.000 31.000 107.500 62.000 50.500 272.000 1.006.450 75.000 620.000 25.000 200.000 50.000 362.000 620.000 100.300 627.800 1.658.890 15.000 50.000 310.000 – 250.000 620.000 550.000 401.000 20.000 160.000 62.000 – – 89.000 – – 250.000 – 600.000 19.000 – – – 100.000 175.000 750.000 – – – 20.000 518.000 300.000 300.000 – – – 224.000 188.000 100.000 400.000 – 32.000 160.000 – 27.500 – – 272.000 1.006.000 – 650.000 25.000 200.000 100.000 – 600.000 100.000 – 1.874.375 – – 355.600 – 270.000 670.000 550.000 401.000 20.000 160.000 62.000 – – 89.000 – – 250.000 – 600.000 19.000 – – – – 175.000 675.000 – – – 20.000 – – 300.000 – – – 228.550 196.200 50.000 400.000 – 32.000 160.000 – – – – 272.000 1.006.000 – 722.700 25.000 230.000 50.000 – 600.000 100.000 25.000 1.658.000 8.810 – EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 45,7000 3,0270 82,7900 46,3100 51,2900 51,0000 45,3350 50,7000 16,1000 31,1550 6,0800 9,4350 0,5910 56,7500 3,8210 46,5850 39,9050 48,9200 13,5300 13,2450 24,9600 10,1050 36,9100 21,7500 18,5150 60,0400 18,0150 28,1500 3,5250 9,6000 39,4350 41,3050 5,0400 13,9950 96,0500 80,3900 62,0000 47,5050 7,3740 42,0100 101,9000 3,1770 35,7900 4,1450 48,4600 49,6400 36,3100 25,5500 76,6600 79,0600 88,5400 16,4800 20,5250 23,9850 16,0600 9,0430 1,8550 136,3500 10,2200 13.710.000,00 432.861,00 20.697.500,00 28.712.200,00 28.209.500,00 20.471.400,00 906.700,00 8.112.000,00 998.200,00 3.562.574,25 2.794.368,00 846.319,50 42.900,69 2.837.500,00 955.250,00 34.472.900,00 23.943.000,00 929.480,00 27.736.500,00 10.158.915,00 1.524.307,20 26.778.250,00 6.459.250,00 16.312.500,00 2.869.825,00 8.351.564,00 5.044.200,00 563.000,00 2.738.925,00 2.880.000,00 11.830.500,00 5.369.650,00 6.731.081,28 519.956,24 21.131.000,00 14.470.200,00 3.100.000,00 19.002.000,00 184.350,00 1.348.521,00 16.304.000,00 98.487,00 3.847.425,00 256.990,00 2.447.230,00 13.502.080,00 36.544.199,50 1.916.250,00 47.529.200,00 1.976.500,00 17.708.000,00 824.000,00 7.430.050,00 14.870.700,00 1.610.818,00 5.677.195,40 3.077.240,95 2.045.250,00 511.000,00 2,37 0,07 3,58 4,97 4,88 3,54 0,16 1,40 0,17 0,62 0,48 0,15 0,01 0,49 0,17 5,96 4,14 0,16 4,80 1,76 0,26 4,63 1,12 2,82 0,50 1,44 0,87 0,10 0,47 0,50 2,05 0,93 1,16 0,09 3,66 2,50 0,54 3,29 0,03 0,23 2,82 0,02 0,67 0,04 0,42 2,34 6,32 0,33 8,22 0,34 3,06 0,14 1,29 2,57 0,28 0,98 0,53 0,35 0,09 STK 600.000 600.000 – EUR 3,4700 EUR 2.082.000,00 567.997.764,01 0,36 98,27 STK 62.000 62.000 – EUR 1,0000 EUR EUR 62.000,00 62.000,00 568.059.764,01 0,01 0,01 98,28 STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK 60.000 50.000 25.000 250.000 -50.000 -25.000 -75.000 -75.000 -25.000 -25.000 -75.000 -50.000 -25.000 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 4,4300 6,6500 1,4900 5,4800 1,0200 1,1800 0,8500 0,4300 0,0400 0,1100 0,0300 0,9900 1,2500 265.800,00 332.500,00 37.250,00 1.370.000,00 -51.000,00 -29.500,00 -63.750,00 -32.250,00 -1.000,00 -2.750,00 -2.250,00 -49.500,00 -31.250,00 0,05 0,06 0,01 0,24 -0,01 -0,01 -0,01 -0,01 -0,00 -0,00 -0,00 -0,01 -0,01 DekaLux-Deutschland Gattungsbezeichnung PUT PUT PUT PUT PUT PUT PUT PUT PUT PUT PUT PUT PUT PUT PUT PUT PUT PUT PUT PUT PUT PUT PUT PUT PUT PUT PUT PUT PUT PUT DEUTSCHE POST AG 11,00 12/10 DEUTSCHE POST AG 12,00 12/10 DEUTSCHE TELEKOM AG 9,00 12/10 E.ON AG 20,00 03/11 E.ON AG 22,00 03/11 E.ON AG 24,00 12/10 EUROP.AERON.DEF.+SP.EADS 14,00 12/10 EUROP.AERON.DEF.+SP.EADS 15,00 03/11 EUROP.AERON.DEF.+SP.EADS 16,00 03/11 EUROP.AERON.DEF.+SP.EADS 16,00 06/11 EUROP.AERON.DEF.+SP.EADS 18,00 06/11 HENKEL KGAA -VZ- 36,00 06/11 INFINEON TECHNOLOGIES AG 4,00 06/11 INFINEON TECHNOLOGIES AG 4,40 03/11 INFINEON TECHNOLOGIES AG 4,80 03/11 K + S AG 40,00 12/10 MLP AG 7,60 12/10 PORSCHE AUTOM. 44,00 12/10 RWE AG 54,00 12/10 RWE AG 60,00 12/10 RWE AG 62,00 12/10 SUEDZUCKER AG 14,00 03/11 SUEDZUCKER AG 15,00 06/11 TUI AG 7,00 03/11 TUI AG 7,60 06/11 VOLKSWAGEN AG 64,00 12/10 WINCOR NIXDORF 44,00 03/11 WINCOR NIXDORF 44,00 06/11 WINCOR NIXDORF 46,00 03/11 WINCOR NIXDORF 46,00 06/11 Wertpapier-Optionsscheine Optionsscheine auf Aktien HELIKOS SE WTS V. 10 /15 Summe der Derivate auf einzelne Wertpapiere Aktienindex-Derivate Forderungen / Verbindlichkeiten Optionsrechte 2) Optionsrechte auf Aktienindices PUT ESTX UTILITIES INDEX 360,00 12/10 Summe der Aktienindex-Derivate Markt EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX EUX Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK A STK EUX Bestand 30.09.2010 -50.000 -150.000 -100.000 -75.000 -200.000 -50.000 -75.000 -50.000 -225.000 -50.000 -25.000 -50.000 -50.000 -150.000 -100.000 -50.000 -50.000 -10.000 -100.000 -25.000 -25.000 -50.000 -25.000 -25.000 -25.000 -50.000 -50.000 -25.000 -25.000 -25.000 EUR Sonstige Verbindlichkeiten Verwaltungsvergütung Taxe d‘Abonnement Kostenpauschale Summe der sonstigen Verbindlichkeiten EUR EUR EUR Kurs Kurswert in EUR %-Anteil am Fondsvermögen -0,00 -0,00 -0,00 -0,01 -0,05 -0,02 -0,00 -0,00 -0,02 -0,01 -0,01 -0,02 -0,00 -0,01 -0,01 -0,01 -0,00 -0,02 -0,08 -0,05 -0,05 -0,00 -0,00 -0,00 -0,00 -0,00 -0,02 -0,01 -0,01 -0,02 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 0,0700 0,1600 0,0800 0,7000 1,4700 2,4500 0,1300 0,4200 0,6100 0,9600 1,6600 1,7900 0,2600 0,2700 0,4200 0,7000 0,4900 8,7700 4,5500 10,4900 12,1700 0,2300 0,7300 0,3300 0,6700 0,1100 2,2000 3,0900 3,0500 3,9900 -3.500,00 -24.000,00 -8.000,00 -52.500,00 -294.000,00 -122.500,00 -9.750,00 -21.000,00 -137.250,00 -48.000,00 -41.500,00 -89.500,00 -13.000,00 -40.500,00 -42.000,00 -35.000,00 -24.500,00 -87.700,00 -455.000,00 -262.250,00 -304.250,00 -11.500,00 -18.250,00 -8.250,00 -16.750,00 -5.500,00 -110.000,00 -77.250,00 -76.250,00 -99.750,00 EUR 0,7000 EUR 210.000,00 -586.900,00 0,04 -0,10 -500 EUR 40,5000 EUR -1.012.500,00 -1.012.500,00 -0,18 -0,18 12.255.758,74 % 100,0000 EUR 12.255.758,74 12.255.758,74 2,12 2,12 EUR 12.255.758,74 2,12 EUR -591.064,45 -73.286,18 -84.970,39 -749.321,02 -0,10 -0,01 -0,01 -0,12 EUR EUR EUR EUR STK STK STK 577.966.801,73 76,64 98,86 94,87 7.403.638 81.047 26.204 300.000 Anzahl Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds Bankguthaben EUR-Guthaben bei: Depotbank Summe der Bankguthaben Summe der Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum 300.000 – -591.064,45 -73.286,18 -84.970,39 Fondsvermögen Anteilwert Klasse TF (A) Anteilwert Klasse TF (T) Anteilwert Klasse F (T) Umlaufende Anteile Klasse TF (A) Umlaufende Anteile Klasse TF (T) Umlaufende Anteile Klasse F (T) Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 100,00 *) 98,28 -0,28 *) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich. 1) 2) Diese Wertpapiere sind ganz oder teilweise als Wertpapier-Darlehen übertragen (s. Aufstellung). Bei Future-Styled Optionsrechten erfolgt die Prämienverrechnung durch tägliche Ausgleichszahlungen (Variation Margin); bei Stock-Styled Optionsrechten erfolgt die Prämienverrechnung bei Geschäftsabschluss. Stock-Styled Optionsrechte fließen mit ihrem Kurswert in das Sondervermögen ein, Future-Styled Optionsrechte mit ihrem unrealisierten Ergebnis. Erläuterungen zu den Wertpapier-Darlehen Folgende Wertpapiere sind zum Berichtsstichtag als Wertpapier-Darlehen übertragen: Gattungsbezeichnung ADIDAS AG INHABERAKTIEN AIR BERLIN PLC SHARES (REG.S) AIR BERLIN PLC SHARES (REG.S) AIR BERLIN PLC SHARES (REG.S) ALLIANZ SE VINK. NAMENSAKTIEN BASF SE NAMENS-AKTIEN BAYER AG NAMENSAKTIEN BAYERISCHE MOTOREN WERKE AG INHABERAKTIEN BEIERSDORF AG INHABERAKTIEN BILFINGER BERGER AG INHABERAKTIEN COMMERZBANK AG INHABERAKTIEN COMMERZBANK AG INHABERAKTIEN STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK Nominal in Stk. bzw. Whg. in 1.000 260.458 9.000 34.000 100.000 250.000 620.000 550.000 401.400 12.725 10.000 459.000 600 Wertpapier-Darlehen Kurswert in EUR befristet unbefristet 11.902.930,60 27.243,00 102.918,00 302.700,00 20.697.500,00 28.712.200,00 28.209.500,00 20.471.400,00 576.887,88 507.000,00 2.790.720,00 3.648,00 gesamt 11 DekaLux-Deutschland Gattungsbezeichnung CONERGY AG INHABERAKTIEN CONERGY AG INHABERAKTIEN DAIMLER AG NAMENSAKTIEN DEUTSCHE BANK AG NAMENSAKTIEN DEUTSCHE BOERSE AG NAMENSAKTIEN DEUTSCHE LUFTHANSA AG VINK. NAMENSAKTIEN DEUTSCHE LUFTHANSA AG VINK. NAMENSAKTIEN DEUTSCHE POST AG NAMENSAKTIEN DEUTSCHE POSTBANK AG DEUTSCHE POSTBANK AG DEUTSCHE POSTBANK AG DEUTSCHE TELEKOM AG NAMENSAKTIEN DOUGLAS HOLDING AG INHABERAKTIEN DOUGLAS HOLDING AG INHABERAKTIEN E.ON AG NAMENSAKTIEN EUROP. AERON. DEF. + SPACE CO. EADS FRESENIUS AG VORZUGSAKTIEN O.ST. GEA GROUP AG INHABERAKTIEN GEA GROUP AG INHABERAKTIEN GEA GROUP AG INHABERAKTIEN GEA GROUP AG INHABERAKTIEN HEIDELBERGER DRUCKMASCHINEN AG INHABERAKTIEN HENKEL KGAA VORZUGSAKTIEN O.ST. HENKEL KGAA VORZUGSAKTIEN O.ST. HUGO BOSS AG VORZUGSAKTIEN INFINEON TECHNOLOGIES AG NAMENSAKTIEN LINDE AG INHABERAKTIEN LINDE AG INHABERAKTIEN MAN SE INHABERAKTIEN MERCK KGAA INHABERAKTIEN MERCK KGAA INHABERAKTIEN METRO AG INHABERAKTIEN METRO AG INHABERAKTIEN MLP AG MLP AG MLP AG MTU AERO ENGINES HOLDING AG NAMENSAKTIEN MTU AERO ENGINES HOLDING AG NAMENSAKTIEN MTU AERO ENGINES HOLDING AG NAMENSAKTIEN MTU AERO ENGINES HOLDING AG NAMENSAKTIEN MUENCHENER RUECKVERS.-GES. AG VINK. NAMENSAKTIEN PORSCHE AUTOMOBIL HOLDING SE VORZUGSAKT IEN O.ST. Q-CELLS AG INHABERAKTIEN Q-CELLS AG INHABERAKTIEN Q-CELLS AG INHABERAKTIEN Q-CELLS SE BEZUGSRECHT 09/2010 RHEINMETALL AG INHABERAKTIEN RHEINMETALL AG INHABERAKTIEN RWE AG INHABERAKTIEN SAP AG INHABERAKTIEN SGL CARBON AG INHABERAKTIEN SIEMENS AG NAMENSAKTIEN SMA SOLAR TECHNOLOGY AG INHABER-AKTIEN O.N. SOFTWARE AG INHABERAKTIEN SUEDZUCKER AG INHABERAKTIEN SUEDZUCKER AG INHABERAKTIEN SYMRISE AG THYSSEN KRUPP AG INHABERAKTIEN TUI AG NAMENSAKTIEN TUI AG NAMENSAKTIEN TUI AG NAMENSAKTIEN TUI AG NAMENSAKTIEN TUI AG NAMENSAKTIEN TUI AG NAMENSAKTIEN TUI AG NAMENSAKTIEN TUI AG NAMENSAKTIEN UNICREDIT S.P.A. Gesamtbetrag der Rückerstattungsansprüche aus Wertpapier-Darlehen: STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK EUR Nominal in Stk. bzw. Whg. in 1.000 5.000 67.000 740.000 600.000 19.000 2.039.198 10.802 767.000 5.315 575 50.000 2.650.000 7.000 10.000 750.000 155.000 139.100 6.200 90.000 20.000 75.000 209.000 9.800 290.200 5.750 1.335.532 174.213 25.860 180.000 15.000 35.000 40.578 359.422 500 1.500 10.000 2.400 6.100 190 6.000 160.000 5.287 17.000 25.000 20.000 62.000 20.100 5.000 272.000 1.006.450 75.000 620.000 25.000 200.000 9.000 33.000 6.000 620.000 46.000 80.000 2.000 50.000 85.000 48.000 140.000 105.000 1.658.890 Wertpapierkurse bzw. Marktsätze Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet: In- und ausländische Aktien und Derivate per: 30.09.2010 Alle anderen Vermögenswerte per: 30.09.2010 Marktschlüssel Wertpapierhandel A Amtlicher Börsenhandel Terminbörsen EUX European Exchange Deutschland 12 Wertpapier-Darlehen Kurswert in EUR befristet unbefristet 2.955,00 39.597,00 34.472.900,00 23.943.000,00 929.480,00 27.590.348,94 146.151,06 10.158.915,00 132.662,40 14.352,00 1.248.000,00 26.778.250,00 258.370,00 369.100,00 16.312.500,00 2.869.825,00 8.351.564,00 111.693,00 1.621.350,00 360.300,00 1.351.125,00 736.725,00 386.463,00 11.444.037,00 237.503,75 6.731.081,28 16.733.158,65 2.483.853,00 14.470.200,00 930.000,00 2.170.000,00 1.927.657,89 17.074.342,11 3.687,00 11.061,00 73.740,00 100.824,00 256.261,00 7.981,90 252.060,00 16.304.000,00 189.221,73 70.465,00 103.625,00 82.900,00 62.000,00 974.046,00 242.300,00 13.502.080,00 36.544.199,50 1.916.250,00 47.529.200,00 1.976.500,00 17.708.000,00 148.320,00 543.840,00 123.150,00 14.870.700,00 415.978,00 723.440,00 18.086,00 452.150,00 768.655,00 434.064,00 1.266.020,00 949.515,00 3.077.240,95 508.393.668,64 gesamt 508.393.668,64 DekaLux-Deutschland Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: Käufe und Verkäufe in Wertpapieren (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag): Gattungsbezeichnung Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 Käufe bzw. Zugänge Verkäufe bzw. Abgänge Börsengehandelte Wertpapiere Aktien DIC ASSET AG ENVITEC BIOGAS AG GAGFAH S.A. SANOFI-AVENTIS S.A. SCHMACK BIOGAS AG Andere Wertpapiere HEIDELBERGER DRUCKMASCHINEN AG BEZUGSRECHTE KUPON 11 09/2010 KUKA AG BEZUGSRECHTE 06/2010 STK STK STK STK STK – – – 27.000 – 47.180 15.900 58.300 54.000 36.000 STK STK 259.000 37.153 259.000 37.153 An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere Andere Wertpapiere BILFINGER BERGER AG BEZUGSRECHTE 10/2009 STK 160.000 160.000 Nichtnotierte Wertpapiere Andere Wertpapiere CONTINENTAL AG BEZUGSRECHTE 01/2010 DIC ASSET AG BEZUGSRECH TE 03/2010 TUI AG BEZUGSRECHTE 10/2009 UNICREDIT S.P.A. ANRECHTE 01/2010 STK STK STK STK 50.000 47.180 652.800 1.442.515 50.000 47.180 652.800 1.442.515 13 DekaLux-Deutschland Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Geschäftsjahres Mittelzuflüsse 121.191.123,72 Mittelrückflüsse -146.788.166,67 Mittelzuflüsse /-rückflüsse (netto) Ertragsausschüttung Ertragsausgleich Ordentlicher Aufwandsüberschuss Netto realisiertes Ergebnis (inkl. Ertragsausgleich) *) Nettoveränderung des nicht realisierten Ergebnisses *) Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR 543.790.398,57 -25.597.042,95 -778.376,50 1.492.241,15 -15.555.474,55 86.576.467,11 -11.961.411,10 577.966.801,73 Entwicklung der Anzahl der Anteile im Umlauf Anzahl des Anteilumlaufs der Klasse TF (A) am Beginn des Geschäftsjahres Anzahl der ausgegebenen Anteile der Klasse TF (A) Anzahl der zurückgezahlten Anteile der Klasse TF (A) Anzahl des Anteilumlaufs der Klasse TF (A) am Ende des Geschäftsjahres 7.750.216 1.573.817 1.920.395 7.403.638 Anzahl des Anteilumlaufs der Klasse TF (T) am Beginn des Geschäftsjahres Anzahl der ausgegebenen Anteile der Klasse TF (T) Anzahl der zurückgezahlten Anteile der Klasse TF (T) Anzahl des Anteilumlaufs der Klasse TF (T) am Ende des Geschäftsjahres 92.292 73.379 84.624 81.047 Anzahl des Anteilumlaufs der Klasse F (T) am Beginn des Geschäftsjahres Anzahl der ausgegebenen Anteile der Klasse F (T) Anzahl der zurückgezahlten Anteile der Klasse F (T) Anzahl des Anteilumlaufs der Klasse F (T) am Ende des Geschäftsjahres 7.987 18.817 600 26.204 Entwicklung von Fondsvermögen und Anteilwert im 3-Jahresvergleich Fondsvermögen am Ende 30.09.2008 30.09.2009 30.09.2010 des Geschäftsjahres EUR 527.988.503,10 543.790.398,57 577.966.801,73 Anteilwert Klasse TF (A) EUR 68,77 69,01 76,64 Anteilumlauf Klasse TF (A) Stück 7.632.063 7.750.216 7.403.638 Anteilwert Klasse TF (T) EUR 88,35 88,93 98,86 Anteilumlauf Klasse TF (T) Stück 28.535 92.292 81.047 Anteilwert Klasse F (T) EUR 83,22 84,33 94,87 Anteilumlauf Klasse F (T) Stück 7.000 7.987 26.204 Vergangenheitsbezogene Werte gewähren keine Rückschlüsse für die Zukunft. Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum vom 01.10.2009 – 30.09.2010 (inkl. Ertragsausgleich) EUR Erträge Erträge aus Wertpapierleihe Dividenden Zinsen aus Liquiditätsanlagen Sonstige Erträge Ordentlicher Ertragsausgleich Erträge insgesamt Aufwendungen Verwaltungsvergütung Erfolgsbezogene Vergütung Vertriebsprovision Kostenpauschale Taxe d‘Abonnement Sonstige Aufwendungen Ordentlicher Aufwandsausgleich Aufwendungen insgesamt Ordentlicher Aufwandsüberschuss 1.342.334,68 279.471,68 41.597,02 4.215,51 -41.152,35 1.626.466,54 6.977.266,11 5.426.823,49 3.950.215,42 1.003.856,96 285.108,31 2.273,92 -463.603,12 17.181.941,09 -15.555.474,55 Netto realisiertes Ergebnis *) Außerordentlicher Ertragsausgleich Netto realisiertes Ergebnis (inkl. Ertragsausgleich) 88.491.159,03 -1.914.691,92 86.576.467,11 Ertragsüberschuss Nettoveränderung des nicht realisierten Ergebnisses *) Ergebnis des Geschäftsjahres 71.020.992,56 -11.961.411,10 59.059.581,46 Der Ertragsüberschuss aller Anteilklassen wird thesauriert. Die vorgenannten Aufwendungen der Anteilklasse TF (A) betrugen bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen (Gesamtkostenquote/Total Expense Ratio (TER)) 2,19 %. Die erfolgsbezogene Vergütung betrug bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen 0,98 %. Die Gesamtkostenquote inkl. erfolgsbezogener Vergütung betrug 3,17 %. Die vorgenannten Aufwendungen der Anteilklasse TF (T) betrugen bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen (Gesamtkostenquote/Total Expense Ratio (TER)) 2,21 %. Die erfolgsbezogene Vergütung betrug bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen 0,97 %. Die Gesamtkostenquote inkl. erfolgsbezogener Vergütung betrug 3,18 %. Die vorgenannten Aufwendungen der Anteilklasse F (T) betrugen bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen (Gesamtkostenquote/Total Expense Ratio (TER)) 1,95 %. Die Ausgabe von Anteilen der Anteilklassen TF (A) und TF (T) erfolgen zum Anteilwert. Ein Ausgabeaufschlag wird nicht erhoben. Die Vertriebsstellen erhalten aus dem Fondsvermögen eine Vertriebsprovision. Die Ausgabe von Anteilen der Anteilklasse F (T) erfolgt zum Anteilwert zuzüglich eines Ausgabeaufschlages. *) Ergebnis-Zusammensetzung: Netto realisiertes Ergebnis aus: Wertpapier- und Optionsgeschäften Nettoveränderung des nicht realisierten Ergebnisses aus: Wertpapier- und Optionsgeschäften Bitte beachten Sie, dass die Anteilklasse TF (T) per 30. September 2010 auf die Anteilklasse TF (A) verschmolzen wurde. 14 Erläuterungen zum Jahresbericht. Der Anteilwert lautet auf die Währung des Fonds („Fondswährung”). Er wird unter Aufsicht der Depotbank von der Verwaltungsgesellschaft oder einem von ihr Beauftragten an jedem Tag, der sowohl in Luxemburg als auch in Frankfurt am Main Börsentag ist („Bewertungstag”), berechnet. Die Berechnung erfolgt durch Teilung des NettoFondsvermögens (Fondsvermögen abzüglich Verbindlichkeiten) durch die Zahl der am Bewertungstag im Umlauf befindlichen Anteile. Das Netto-Fondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen berechnet: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt, sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird der Wert des Vermögenswertes auf der Grundlage des nach einer vorsichtigen Einschätzung vorhersehbaren Verkaufspreises ermittelt, sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist. c) Anteile an einem OGAW oder OGA werden zum letzten festgestellten und erhältlichen Rücknahmepreis bewertet. d) Der Wert von Kassenbeständen oder Bankguthaben, Einlagenzertifikaten und ausstehenden Forderungen, vorausbezahlten Auslagen, Bardividenden und erklärten oder aufgelaufenen und noch nicht erhaltenen Zinsen entspricht dem jeweiligen vollen Betrag abzüglich eines angemessenen Abschlages, falls der Betrag wahrscheinlich nicht voll bezahlt oder erhalten werden kann. e) Der Liquidationswert von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, wird auf der Grundlage des letzten verfügbaren Abwicklungspreises berechnet. f) Der Liquidationswert von Futures, Forwards und Optionen, die nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, sowie von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, jedoch an dem Bewertungstag nicht liquidiert werden können, entspricht dem jeweiligen Nettoliquidationswert, wie er gemäß den Richtlinien des Verwaltungsrates auf einer konsistent für alle verschiedenen Arten von Verträgen angewandten Grundlage festgestellt wird. g) Swaps werden zu ihrem Marktwert bewertet. h) Sämtliche sonstigen Wertpapiere oder sonstigen Vermögenswerte werden zu ihrem angemessenen Marktwert bewertet, wie dieser nach Treu und Glauben und entsprechend dem vom Verwaltungsrat aufgestellten Verfahren zu bestimmen ist. i) Der Wert aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht in der Währung des Fonds ausgedrückt sind, wird in diese Währung zu den zuletzt verfügbaren Devisenkursen umgerechnet. Wenn solche Kurse nicht verfügbar sind, wird der Wechselkurs nach Treu und Glauben und nach dem vom Verwaltungsrat aufgestellten Verfahren bestimmt. j) Die Verwaltungsgesellschaft kann nach eigenem Ermessen andere Bewertungsmethoden zulassen, wenn sie dieses im Interesse einer angemesseneren Bewertung eines Vermögenswertes des Fonds hinsichtlich des voraussichtlichen Realisierungswertes für angebracht hält. k) Wenn die Verwaltungsgesellschaft der Ansicht ist, dass der ermittelte Anteilwert an einem bestimmten Bewertungstag den tatsächlichen Wert der Anteile des Fonds nicht wiedergibt, oder wenn es seit der Ermittlung des Anteilwertes beträchtliche Bewegungen an den betreffenden Börsen und/oder Märkten gegeben hat, kann die Verwaltungsgesellschaft beschließen, den Anteilwert noch am selben Tag zu aktualisieren. Unter diesen Umständen werden alle für diesen Bewertungstag eingegangenen Anträge auf Zeichnung und Rücknahme auf der Grundlage des Anteilwertes eingelöst, der unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben aktualisiert worden ist. Die Verwaltungsgesellschaft erhält aus dem Fondsvermögen für die Tätigkeit als Verwaltungsgesellschaft in Bezug auf die Hauptverwaltung und die Anlagenverwaltung ein Entgelt („Verwaltungsvergütung“), das anteilig monatlich nachträglich auf das durchschnittliche Netto-Fondsvermögen während des betreffenden Monats zu berechnen und auszuzahlen ist. 15 Weiterhin erhält die Verwaltungsgesellschaft aus dem Teil des Netto-Fondsvermögens, welches den Anteilen der Anteilklassen TF (T) und TF (A) zuzuordnen ist, eine jährliche Vertriebsprovision zugunsten der Vertriebsstellen, die monatlich anteilig auf das Netto-Fondsvermögen am letzten Geschäftstag eines Monats berechnet und monatlich nachträglich ausbezahlt wird. Die Verwaltungsgesellschaft kann für die Verwaltung des Fondsvermögens, das den Anteilen der Anteilklassen TF (T) und TF (A) zuzuordnen ist, eine täglich berechnete erfolgsbezogene Vergütung erhalten, sofern die Wertentwicklung des Fonds vor Kosten (Verwaltungsvergütung, Vertriebsprovision und Kostenpauschale) diejenige eines Vergleichsmaßstabes übertrifft. Als Vergleichsmaßstab dient dabei der HDAX Total Return Index in EUR. Die erfolgsbezogene Vergütung berechnet sich in Höhe von 25,00 % der Outperformance und zwar auch bei negativer Entwicklung von Vergleichsmaßstab und Anteilwert, solange der Anteilwert über dem Vergleichsmaßstab liegt. Bei der Berechnung der erfolgsbezogenen Vergütung wird dabei zur Ermittlung der Managementleistung ein möglichst enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Indexbewertung und Fondsbewertung herangezogen. Als Berechnungszeitraum dient das jeweilige Geschäftsjahr des Fonds. Eine etwaige Out- bzw. Underperformance des Fonds wird nicht vorgetragen. Die am Ende des Geschäftsjahres bestehende, zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann dem Fondsvermögen entnommen werden. Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei eine niedrigere Vergütung zu berechnen. Falls der Referenzindex entfallen sollte, wird die Verwaltungsgesellschaft einen vergleichbaren anderen Index festlegen, der an die Stelle des genannten Index tritt. 16 Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapier-Darlehensgeschäften, Wertpapierpensionsgeschäften und diesen vergleichbaren zulässigen Geschäften für Rechnung des Fonds eine pauschale Vergütung in Höhe von bis zur Hälfte der Erträge aus diesen Geschäften. Die Depotbank hat gegen das Fondsvermögen Anspruch auf die folgenden mit der Verwaltungsgesellschaft vereinbarten Honorare: ‡ Bearbeitungsgebühren für jede Transaktion für Rechnung des Fonds in Höhe der in Luxemburg banküblichen Gebühren. Die Verwaltungsgesellschaft erhält aus dem Fondsvermögen eine jährliche Kostenpauschale, die anteilig auf das durchschnittliche Netto-Fondsvermögen des betreffenden Monats zu berechnen und zum betreffenden Monatsende auszuzahlen ist. Für die Berechnung werden die Tageswerte zugrunde gelegt. Die Kostenpauschale umfasst die folgenden Vergütungen und Kosten, die dem Fonds nicht separat belastet werden: ‡ Vergütung der Depotbank; ‡ Kosten von Artikel 16 Absatz 1 Buchstaben b) bis i) des Grundreglements; ‡ Kosten, die im Zusammenhang mit der Verwendung eines Vergleichsmaßstabes entstehen können; ‡ Kosten und Auslagen, die der Depotbank aufgrund einer zulässigen und marktüblichen Beauftragung Dritter gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundreglements mit der Verwahrung von Vermögenswerten des Fonds entstehen. Die Steuer auf das Fondsvermögen („Taxe d’abonnement“, derzeit 0,05 % p.a.) ist vierteljährlich nachträglich auf das Fondsvermögen (soweit es nicht in Luxemburger Investmentfonds, die der „Taxe d’abonnement“ unterliegen, angelegt ist) zu berechnen und auszuzahlen. Die sonstigen dem Sondervermögen gemäß Artikel 16 des Grundreglements anzulastenden Kosten werden vom Fonds getragen. Es ist vorgesehen, dass die Gesellschaft für die Anteilklasse TF (A) grundsätzlich, die nicht zur Kostendeckung vorgesehenen Zinsen, Dividenden und Erträge aus Darlehens- und Pensionsgeschäften an die Anleger ausschüttet. Zur Ausschüttung können die ordentlichen Nettoerträge sowie realisierte Kursgewinne kommen. Ferner können die nicht realisierten Kursgewinne sowie sonstige Aktiva zur Ausschüttung gelangen, sofern das Netto-Fondsvermögen aufgrund der Ausschüttung nicht unter die Mindestgrenze von 1,25 Mio. Euro sinkt. Veräußerungsgewinne und sonstige Erträge können ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen werden. Die Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft entscheidet jährlich unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte und Notwendigkeiten, ob und in welcher Höhe eine Ausschüttung erfolgt. Für die Anteile der Anteilklassen TF (T) und F (T) ist eine Ausschüttung nicht vorgesehen. Die NettoErträge des Fonds sowie die Kapitalgewinne und sonstige Einkünfte nicht wiederkehrender Art, die anteilig den Anteilklassen TF (T) und F (T) zuzurechnen sind, werden kapitalisiert und im Fonds wiederangelegt. Erläuterungen zum Jahresbericht Verwaltungsvergütung Vertriebsprovision Kostenpauschale bis zu 2,00 % p.a. bis zu 1,50 % p.a. bis zu 0,28 % p.a. derzeit derzeit derzeit DekaLux-Deutschland TF (A) 1,25 % p.a. 0,72 % p.a. 0,18 % p.a. DekaLux-Deutschland TF (T) 1,25 % p.a. 0,72 % p.a. 0,18 % p.a. DekaLux-Deutschland F (T) 1,75 % p.a. keine 0,18 % p.a. 17 Prüfungsvermerk. An die Anteilinhaber des DekaLux-Deutschland Verantwortung des „Réviseur d´entreprises agréé“ Entsprechend dem uns von dem Verwaltungsrat der Deka International S.A. erteilten Auftrag haben wir den beigefügten Jahresabschluss des DekaLuxDeutschland geprüft, der die Aufstellung des Netto-Fondsvermögens, des Wertpapierbestands und der sonstigen Vermögenswerte zum 30. September 2010, die Ertrags- und Aufwandsrechnung und die Entwicklung des Netto-Fondsvermögens für das an diesem Datum abgelaufene Geschäftsjahr, sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze und -methoden und die sonstigen Erläuterungen zu den Aufstellungen enthält. In unserer Verantwortung liegt es, auf der Grundlage unserer Abschlussprüfung über diesen Jahresabschluss ein Prüfungsurteil zu erteilen. Wir führten unsere Abschlussprüfung nach den in Luxemburg von der „Commission de Surveillance du Secteur Financier“ angenommenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing) durch. Diese Standards verlangen, dass wir die Berufspflichten und -standards einhalten und die Prüfung dahingehend planen und durchführen, dass mit hinreichender Sicherheit erkannt werden kann, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist. Verantwortung des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft für den Jahresabschluss Die Erstellung und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung dieses Jahresabschlusses gemäß den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Erstellung und Darstellung des Jahresabschlusses liegen in der Verantwortung des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft. Diese Verantwortung umfasst die Entwicklung, Umsetzung und Aufrechterhaltung des internen Kontrollsystems hinsichtlich der Erstellung und der den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung des Jahresabschlusses, so dass dieser frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist, unabhängig davon, ob diese aus Unrichtigkeiten oder Verstößen resultieren, sowie die Auswahl und Anwendung von angemessenen Rechnungslegungsgrundsätzen und -methoden und die Festlegung angemessener rechnungslegungsrelevanter Schätzungen. Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zum Erhalt von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und Informationen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen obliegt der Beurteilung des „Réviseur d´entreprises agréé“ ebenso wie die Bewertung des Risikos, dass der Jahresabschluss wesentliche unzutreffende Angaben aufgrund von Unrichtigkeiten oder Verstößen enthält. Im Rahmen dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der „Réviseur d´entreprises agréé“ das für die Erstellung und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des Jahresabschlusses eingerichtete interne Kontrollsystem, um die unter diesen Umständen angemessenen Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch, um eine Beurteilung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Abschlussprüfung beinhaltet ebenfalls die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und -methoden und der Angemessenheit der vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft vorgenommenen Schätzungen sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Nach unserer Auffassung sind die erlangten Prüfungsnachweise als Grundlage für die Erteilung unseres Prüfungsurteils ausreichend und angemessen. 18 Prüfungsurteil Sonstiges Nach unserer Auffassung vermittelt der Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Erstellung und Darstellung des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des DekaLux-Deutschland zum 30. September 2010 sowie der Ertragslage und der Entwicklung des Fondsvermögens für das an diesem Datum abgelaufene Geschäftsjahr. Die im Jahresbericht enthaltenen ergänzenden Angaben wurden von uns im Rahmen unseres Auftrags durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Standards. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses haben uns diese Angaben keinen Anlass zu Anmerkungen gegeben. Luxemburg, 7. Januar 2011 PricewaterhouseCoopers S.à r.l. vertreten durch (Rückel) PricewaterhouseCoopers Société à responsabilité limitée 400, Route d’Esch B.P. 1443 L-1014 Luxembourg Telephone +352 494848-1 Facsimile +352 494848-2900 www.pwc.com/lu [email protected] Cabinet de révision agréé Expert-comptable (autorisation gouvernementale n°95992) R.C.S. Luxembourg B 65 477 – Capital social EUR 516 950 – TVA LU17564447 19 Besteuerung der Erträge. 1. Allgemeine Besteuerungssystematik Die Erträge eines deutschen oder ausländischen Investmentvermögens werden grundsätzlich auf der Ebene des Anlegers versteuert, während das Investmentvermögen selbst von der Steuer befreit ist. Die steuerrechtliche Behandlung von Erträgen aus Investmentanteilen folgt damit dem Grundsatz der Transparenz, wonach der Anleger grundsätzlich so besteuert werden soll, als hätte er die von dem Investmentvermögen erzielten Erträge unmittelbar selbst erwirtschaftet (Transparenzprinzip). Abweichend von diesem Grundsatz ergeben sich bei der Investmentanlage jedoch einige Besonderheiten. So werden beispielsweise bestimmte Erträge bzw. Gewinne auf der Ebene des Anlegers erst bei Rückgabe der Investmentanteile erfasst. Negative Erträge des Investmentvermögens sind mit positiven Erträgen gleicher Art zu verrechnen. Soweit die negativen Erträge hierdurch nicht vollständig ausgeglichen werden können, dürfen sie nicht von dem Anleger geltend gemacht werden, sondern müssen auf der Ebene des Investmentvermögens vorgetragen und in nachfolgenden Geschäftsjahren mit gleichartigen Erträgen ausgeglichen werden. Eine Besteuerung des Anlegers können ausschließlich die Ausschüttung bzw. Thesaurierung von Erträgen (laufende Erträge) sowie die Rückgabe von Investmentanteilen auslösen. Die Besteuerung richtet sich dabei im Einzelnen nach den Vorschriften des Investmentsteuergesetzes in Verbindung mit dem allgemeinen Steuerrecht. Die steuerrechtlichen Folgen einer Anlage in ein Investmentvermögen sind dabei im Wesentlichen unabhängig davon, ob es sich um ein deutsches oder um ein ausländisches Investmentvermögen handelt, sodass die nachfolgende Darstellung für beide gleichermaßen gilt. Etwaige Unterschiede in der Besteuerung werden an der jeweiligen Stelle hervorgehoben. Darüber hinaus gelten die Anmerkungen auch für Dach-Investmentvermögen, d. h. für Investmentvermögen, die ihr Kapital ganz überwiegend oder jedenfalls zum Teil in andere Investmentvermögen anlegen. Der Anleger muss bei Dach-Investmentvermögen keine Besonderheiten beachten, weil ihm die für die Besteuerung erforderlichen Informationen von der Investmentgesellschaft in der gleichen Form zur Verfügung gestellt werden wie für andere Investmentvermögen. Ab dem 1. Januar 2009 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen für Privatanleger in Deutschland der Abgeltungsteuer i.H.v. 25 Prozent als spezielle 20 Form der Kapitalertragsteuer. Zusätzlich zur Abgeltungsteuer ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer sowie gegebenenfalls – entsprechend der Religions-/ Konfessionszugehörigkeit des Anlegers – Kirchensteuer in Höhe von 8 Prozent bzw. 9 Prozent der Abgeltungsteuer einzubehalten und abzuführen. Die Kirchensteuer wird für den Anleger allerdings nur dann einbehalten und abgeführt, wenn der auszahlenden Stelle bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres ein Kirchensteuerantrag des Anlegers vorliegt (ggf. sind interne Bearbeitungszeiten zu beachten). Soweit bei einem kirchensteuerpflichtigen Anleger mangels rechtzeitiger Vorlage des Kirchensteuerantrags die Kirchensteuer nicht einbehalten werden kann, muss sich der Anleger mit seinen gesamten Einkünften aus Kapitalvermögen zur Einkommensteuer veranlagen lassen. Auf einen entsprechenden Hinweis auf den Solidaritätszuschlag sowie der Kirchensteuer wird bei den folgenden Ausführungen jeweils verzichtet. Die deutsche Abgeltungsteuer entfaltet für Privatanleger grundsätzlich abgeltende Wirkung. Soweit die Einnahmen der Abgeltungsteuer unterlegen haben, entfällt damit die Verpflichtung des Privatanlegers, die Einnahmen in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben. Der Umfang der zu versteuernden Einnahmen, d. h. die Bemessungsgrundlage der Abgeltungsteuer wurde erheblich erweitert und erfasst neben Zinsen und Dividenden nunmehr beispielsweise auch Gewinne aus der Veräußerung von Aktien oder Renten. Bei laufenden Erträgen wie z. B. Zinsen und Dividenden ist die Abgeltungsteuer anwendbar, wenn diese dem Anleger nach dem 31. Dezember 2008 zufließen. Im Fall von realisierten Gewinnen und Verlusten ist die Abgeltungsteuer anwendbar, wenn die Wirtschaftsgüter nach dem 31. Dezember 2008 er worben wurden. Dies gilt sowohl für die von dem Investmentvermögen erworbenen Wirtschaftsgüter als auch für den von dem Anleger erzielten Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung eines Investmentanteils. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die nicht im Zusammenhang mit Investmentanteilen stehen, gelten teilweise abweichende Übergangsregelungen. Kann der Anschaffungszeitpunkt von Wirtschaftsgütern nicht eindeutig bestimmt werden, ist die gesetzliche Verbrauchsfolgefiktion zu beachten, wonach die als erstes angeschafften Wertpapiere als zuerst verkauft gelten. Dies gilt sowohl für die Wirtschaftsgüter des Investmentvermögens als auch für die von dem Anleger gehaltenen Investmentanteile z. B. bei Girosammelverwahrung. 2. Besteuerung der laufenden Erträge aus Investmentvermögen 2.1 Ertragsarten und Ertragsverwendung Ein Investmentvermögen darf gemäß der jeweiligen Anlagepolitik sowie der Vertragsbedingungen in unterschiedliche Wirtschaftsgüter investieren. Die hieraus erzielten Erträge dürfen aufgrund des Transparenzgedankens nicht einheitlich z. B. als Dividenden qualifiziert werden, sondern sind entsprechend den Regeln des deutschen Steuerrechts jeweils getrennt zu erfassen. Ein Investmentvermögen kann daher beispielsweise Zinsen, zinsähnliche Erträge, Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern erwirtschaften. Die Erträge werden dabei nach steuerrechtlichen Vorschriften – insbesondere dem Investmentsteuergesetz – ermittelt, sodass sie regelmäßig von den tatsächlich ausgeschütteten Beträgen bzw. den im Jahresbericht ausgewiesenen Beträgen für Ausschüttung und Thesaurierung abweichen. Die steuerrechtliche Behandlung der Erträge beim Anleger hängt sodann von der Ertragsverwendung des Investmentvermögens ab, d. h. ob das Investmentvermögen die Erträge vollständig thesauriert oder vollständig bzw. teilweise ausschüttet. Die Ertragsverwendung Ihres Investmentvermögens entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt oder dem Jahresbericht. Darüber hinaus ist danach zu differenzieren, ob die Erträge einem Privatanleger oder einem betrieblichen Anleger zuzurechnen sind. Sofern vom Investmentvermögen eine steuerrechtliche Substanzausschüttung ausgewiesen wird, ist diese für den Anleger nicht steuerpflichtig, sondern mindert die steuerrechtlichen Anschaffungskosten der Investmentanteile. 2.2 Ausländische Quellensteuer Auf ausländische Erträge werden teilweise Quellensteuern in dem jeweiligen Land einbehalten, die auf der Ebene des Investmentvermögens als Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Alternativ kann die Investmentgesellschaft die ausländischen Quellensteuern in den Besteuerungsgrundlagen ausweisen, sodass sie direkt auf Ebene des Anlegers auf die zu zahlende Steuer angerechnet werden, oder sie der Anleger von seinen Einkünften abziehen kann. Teilweise investieren Investmentvermögen darüber hinaus in Länder, in denen auf die Erträge zwar tatsächlich keine Quellensteuer einbehalten wird, der Anleger aber gleichwohl eine Quellensteuer auf seine persönliche Steuerschuld anrechnen kann (fiktive Quellensteuer). In diesen Fällen kommt auf Ebene des Anlegers ausschließlich die Anrechnung der ausgewiesenen fiktiven Quellensteuer in Betracht. Ein Abzug von fiktiver Quellensteuer von den Einkünften des Anlegers ist unzulässig. Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache „Meilicke” am 6. März 2007 hinsichtlich der Direktanlage in Aktien das in Deutschland in der Regel bis zum Jahr 2000 geltende Körperschaftsteuerrecht in Teilen für europarechtswidrig erklärt. Dieses habe zum einen die in Deutschland einkommensteuerpflichtigen Personen, die Dividenden von Gesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat bezogen, benachteiligt. Zum anderen habe es diese Unternehmen darin behindert, in Deutschland Kapital zu sammeln. In Deutschland konnte unter Geltung des sog. Anrechnungsverfahrens nur die auf deutsche Dividenden entfallende Körperschaftsteuer, nicht aber die auf ausländische Dividenden entfallende ausländische Körperschaftsteuer auf die persönliche Steuerschuld des Anlegers angerechnet werden. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die den Besitzern ausländischer Wertpapiere daraus entstandenen Nachteile rückwirkend ausgeglichen werden müssen. Die verfahrensrechtliche Rechtslage nach deutschem Recht ist für die Direktanlage, vor allem aber für die Investmentanlage weiterhin unklar. Zur Wahrung möglicher Rechte kann es daher sinnvoll sein, dass Sie sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung setzen. 2.3 Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen Die für die Besteuerung des Anlegers maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen werden von der Investmentgesellschaft zusammen mit einer Berufsträgerbescheinigung, dass die Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden, im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 2.4 Besteuerung im Privatvermögen Wann die von dem Investmentvermögen erzielten Erträge beim Anleger steuerrechtlich zu erfassen sind, hängt von der Ertragsverwendung ab. Bei einer Thesaurierung hat der Anleger die sog. ausschüttungsgleichen Erträge, d. h. bestimmte von dem Investmentvermögen nicht zur Ausschüttung verwendete Erträge, in dem Kalenderjahr zu versteuern, in dem das Geschäftsjahr des Investmentvermögens endet. Da der Anleger in diesem Fall tatsächlich keine Erträge erhält, diese aber gleichwohl versteuern muss, spricht man in diesem Zusammenhang von der sog. Zuflussfiktion. Bei einer Vollausschüttung sind beim Anleger die ausgeschütteten Erträge und bei einer Teilausschüttung sowohl die ausgeschütteten als auch die ausschüttungsgleichen Erträge grundsätzlich steuerpflichtig. In beiden Fällen hat der in Deutschland steuerpflichtige Anleger die Erträge im Jahr des Zuflusses zu versteuern. Sowohl die ausgeschütteten als auch die ausschüttungsgleichen Erträge sind grundsätzlich in vollem 21 Umfang steuerpflichtig, es sei denn, die Steuerfreiheit bestimmter Erträge ist explizit geregelt. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801,– Euro (bei Zusammenveranlagung: 1.602,– Euro) abzuziehen, soweit der Anleger in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Der Abzug von dem Anleger tatsächlich entstandenen Werbungskosten (z. B. Depotgebühren) ist ausgeschlossen. Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Termingeschäften sind vom Anleger nur bei Ausschüttung bzw. bei Rückgabe der Investmentanteile zu versteuern. 2.5 Besteuerung im Betriebsvermögen Der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige betriebliche Anleger, der seinen Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt, hat die ausgeschütteten Erträge sowie die ausschüttungsgleichen Erträge zum gleichen Zeitpunkt wie der Privatanleger zu versteuern. Im Fall der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich hat der Anleger die ausschüttungsgleichen Erträge am Geschäftsjahresende des Investmentvermögens und die ausgeschütteten Erträge mit Entstehung des Anspruchs zu erfassen. Insoweit finden die allgemeinen Regeln des Bilanzsteuerrechts Anwendung. Für den betrieblichen Anleger sind sowohl die ausgeschütteten als auch die ausschüttungsgleichen Erträge grundsätzlich in vollem Umfang steuerpflichtig, soweit nicht die Steuerfreiheit bestimmter Erträge explizit geregelt ist. So sind beispielweise Dividendenerträge von dem Anleger nur in Höhe von 60 Prozent zu versteuern (Teileinkünfteverfahren). Für körperschaftsteuerpflichtige Anleger sind z. B. in- und ausländische Dividendenerträge sowie die ausgeschütteten realisierten Gewinne aus der Veräußerung von Aktien grundsätzlich zu 95 Prozent steuerfrei. Dies gilt nicht für derartige Erträge aus Investmentanteilen, die insbesondere Kreditinstitute ihrem Handelsbestand zuordnen. 3. Rückgabe von Investmentanteilen Steuerrechtlich wird die Rückgabe von Investmentanteilen wie ein Verkauf behandelt, d. h. der Anleger realisiert einen Veräußerungsgewinn oder -verlust. 3.1 Besteuerung im Privatvermögen Gewinne und Verluste aus der Rückgabe von Investmentanteilen sind als positive bzw. negative Einkünfte aus Kapitalvermögen stets steuerpflichtig. Die Gewinne und Verluste können mit anderen Erträgen 22 aus Kapitalvermögen grundsätzlich verrechnet werden. Dies gilt jedoch nicht im Hinblick auf Verlustvorträge oder zukünftige Verluste aus der Veräußerung von Aktien, für die ein separater Verlustverrechnungstopf zu führen ist. Das Verrechnungsverbot gilt auch für Verluste aus der Rückgabe von Investmentanteilen, oder Veräußerung anderer Wertpapiere, die noch unter das alte Recht vor Einführung der Abgeltungsteuer fallen. Der Besteuerung unterliegt darüber hinaus der im Rücknahmepreis als enthalten geltende Zwischengewinn. Dieser setzt sich aus den von dem Investmentvermögen erwirtschafteten Zinsen und zinsähnlichen Erträgen zusammen, die seit dem letzten Ausschüttungs- oder Thesaurierungstermin angefallen sind und seit diesem Zeitpunkt noch nicht steuerpflichtig ausgeschüttet oder thesauriert wurden. Der Zwischengewinn wird von der Investmentgesellschaft bewertungstäglich ermittelt und zusammen mit dem Rücknahmepreis veröffentlicht. Außerdem wird er dem Anleger von der Depotbank in Deutschland auf der Wertpapierabrechnung mitgeteilt. Der beim Kauf gezahlte Zwischengewinn gehört beim Anleger zu den negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen, die er mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnen kann. Der bei Rückgabe der Investmentanteile vereinnahmte Zwischengewinn zählt zu den positiven Einkünften aus Kapitalvermögen. Hedgefonds sind gesetzlich nicht verpflichtet, den Zwischengewinn zu ermitteln bzw. zu veröffentlichen. Sofern sich die Investmentgesellschaft dazu entschließt, darf der Zwischengewinn für Hedgefonds allerdings freiwillig ermittelt und veröffentlicht werden. Der Veräußerungsgewinn wird für den Anleger grundsätzlich von der deutschen Depotbank ermittelt. Eine Ausnahme besteht bei der Rückgabe von Investmentanteilen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben und innerhalb eines Jahres angeschafft und veräußert wurden. Hier ist der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn bzw. -verlust von dem Anleger weiterhin selbst zu berechnen. Gewinn oder Verlust ist hierbei der Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits. Darüber hinaus sind die Anschaffungskosten sowie der Veräußerungspreis jeweils um den Zwischengewinn zu mindern. Der so ermittelte Veräußerungsgewinn bzw. -verlust ist zusätzlich um die ausschüttungsgleichen Erträge zu mindern, um insoweit eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. 3.2 Besteuerung im Betriebsvermögen Bei einer Rückgabe von Investmentanteilen bildet die Differenz zwischen dem Rücknahmepreis und den Anschaffungskosten grundsätzlich den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn oder Veräußerungsverlust. Der Aktiengewinn umfasst Dividenden, Veräußerungsgewinne und -verluste aus Aktien sowie Wertsteigerungen und -minderungen aus Aktien, die noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert worden sind. Der Aktiengewinn wird von der Investmentgesellschaft als Prozentsatz des Rücknahmepreises veröffentlicht, sodass der Anleger den absoluten Aktiengewinn sowohl bei Erwerb als auch bei Rückgabe der Investmentanteile durch Multiplikation mit dem jeweiligen Rücknahmepreis ermitteln muss. Die Differenz zwischen dem absoluten Aktiengewinn bei Rückgabe und dem absoluten Aktiengewinn bei Erwerb stellt sodann den besitzzeitanteiligen Aktiengewinn dar, durch den der Anleger eine Aussage darüber erhält, in welchem Umfang die Wertsteigerung bzw. der Wertverlust seiner Investmentanteile auf Aktien zurückzuführen ist. Der Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung der Investmentanteile ist für körperschaftsteuerpflichtige Anleger i.H.v. 95 Prozent des besitzzeitanteiligen Aktiengewinns, für einkommensteuerpflichtige betriebliche Anleger i.H.v. 40 Prozent des besitzzeitanteiligen Aktiengewinns steuerfrei. Der so genannte DBA-Gewinn umfasst Erträge und Gewinne bzw. Verluste, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen dem Quellenstaat und Deutschland steuerfrei und noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert worden sind. Der Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung der Investmentanteile ist für betriebliche Anleger in Höhe des besitzzeitanteiligen DBAGewinns steuerfrei. Der DBA-Gewinn wird von der Investmentgesellschaft in der gleichen Form wie der Aktiengewinn getrennt von diesem veröffentlicht. Der betriebliche Anleger hat die Investmentanteile mit den Anschaffungskosten zuzüglich gegebenenfalls Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren. Wenn das Investmentvermögen während der Haltedauer der Investmentanteile Erträge thesauriert, sind die ausschüttungsgleichen Erträge außerbilanziell zu erfassen und ein aktiver Ausgleichsposten zu bilden. Zum Zeitpunkt der Rückgabe der Investmentanteile sind diese erfolgswirksam auszubuchen und der aktive Ausgleichsposten ist aufzulösen, um eine doppelte steuerrechtliche Erfassung der ausschüttungsgleichen Erträge zu vermeiden. Darüber hin- aus ist der besitzzeitanteilige Aktiengewinn außerbilanziell zu berücksichtigen. Der folgende Absatz betrifft ausschließlich Fonds nach deutschem Recht: Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache „STEKO Industriemontage GmbH“ entschieden, dass die Regelung im Körperschaftsteuergesetz für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs der Kapitalverkehrsfreiheit. Die Übergangsregelungen des Körperschaftsteuergesetzes galten entsprechend für die Fondsanlage nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (§§ 40 und 40a i.V.m. § 43 Abs. 14 KAGG). Folgerichtig wurde vom Bundesfinanzhof in einem Urteil die grundsätzliche Anwendbarkeit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf die Fondsanlage bestätigt. Insbesondere für Zwecke der Berücksichtigung von Gewinnminderungen im Rahmen der Ermittlung des Aktiengewinns nach § 40a KAGG sind diese Entscheidungen daher von Bedeutung. Für die Prüfung, ob bei Anteilen im Betriebsvermögen Steuerbescheide ab dem Jahr 2001 offen gehalten werden sollten, ist gegebenenfalls ein steuerlicher Berater hinzuzuziehen. Eine Reaktion der Finanzverwaltung liegt zum Zeitpunkt der Berichterstellung nicht vor. 4. Deutsche Kapitalertragsteuer Die Investmentgesellschaft und deutsche Depotbanken haben grundsätzlich die Kapitalertragsteuer für den Anleger einzubehalten und abzuführen. Die Kapitalertragsteuer hat für Privatanleger grundsätzlich abgeltende Wirkung. Der Anleger hat allerdings ein Veranlagungswahlrecht und in bestimmten Fällen eine Veranlagungspflicht. Werden die Investmentanteile im Betriebsvermögen gehalten, besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Veranlagung. Wird der betriebliche Anleger mit seinen Erträgen aus Investmentanteilen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer veranlagt, ist die gezahlte Kapitalertragsteuer nur eine Steuervorauszahlung ohne abgeltende Wirkung, die der Anleger auf seine persönliche Steuer- 23 schuld anrechnen kann. Hierfür erhält der Anleger von deutschen Investmentgesellschaften bzw. deutschen Depotbanken eine Steuerbescheinigung, die er im Rahmen seiner Veranlagung dem Finanzamt vorlegen muss. Im Rahmen der Veranlagung ist der Steuersatz bei Privatanlegern für Einkünfte aus Kapitalvermögen auf 25 Prozent begrenzt. Eine freiwillige Veranlagung ist insbesondere Anlegern ohne oder mit einem sehr niedrigen zu versteuernden Einkommen zu empfehlen. Bei Erteilung einer Nicht-Veranlagungsbescheinigung oder der Vorlage eines gültigen Freistellungsauftrags verzichten deutsche Depotbanken insoweit auf den Einbehalt der Kapitalertragsteuer. Weist der Anleger nach, dass er Steuerausländer ist, beschränkt sich der Kapitalertragsteuerabzug auf Erträge aus deutschen Dividenden. Deutsche Depotbanken haben für den Steuerpflichtigen einen Verlustverrechnungstopf zu führen, der automatisch in das nächste Jahr übertragen wird. Hierbei sind Verluste aus dem Verkauf von Aktien nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechenbar. Gewinne aus der Rückgabe von Investmentanteilen sind steuerrechtlich keine Gewinne aus Aktien. Kapitalertragsteuer wird nur insoweit einbehalten, als die positiven Einkünfte die (vorgetragenen) negativen Einkünfte sowie evtl. Freistellungsaufträge übersteigen. Der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Anleger darf seinen Banken insgesamt Freistellungsaufträge bis zu einem Gesamtbetrag von 801,– Euro (bei Zusammenveranlagung: 1.602,– Euro) erteilen. Freistellungsauftrag, Nicht-Veranlagungsbescheinigung bzw. der Nachweis der Ausländereigenschaft müssen der Depotbank rechtzeitig vorliegen. Rechtzeitig ist im Falle der Thesaurierung vor dem Geschäftsjahresende des Investmentvermögens, bei ausschüttenden Investmentvermögen vor der Ausschüttung und bei der Rückgabe von Investmentanteilen vor der Transaktion. Werden die Investmentanteile nicht in einem deutschen Depot verwahrt und die Ertragsscheine einer deutschen Zahlstelle vorgelegt, können Freistellungsauftrag sowie Nicht-Veranlagungsbescheinigung nicht berücksichtigt werden. Ausländischen Anlegern kann die für sie abgeführte Kapitalertragsteuer nur im Rahmen des einschlä- 24 gigen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen ihrem Ansässigkeitsstaat und Deutschland angerechnet oder erstattet werden. Für die Erstattung ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig. Soweit das Investmentvermögen gezahlte oder fiktiv anrechenbare ausländische Quellensteuern ausweist, werden diese grundsätzlich beim Steuerabzug steuermindernd berücksichtigt. Ist eine steuerrechtliche Berücksichtigung ausgewiesener anrechenbarer Quellensteuern ausnahmsweise nicht möglich, werden sie in einem „Quellensteuertopf” vorgetragen. 4.1 Deutsche Investmentvermögen Deutsche Investmentgesellschaften haben sowohl bei Ausschüttung als auch bei Thesaurierung Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen. Werden die Investmentanteile bei einer deutschen Depotbank verwahrt, hat die Depotbank bei Rückgabe der Investmentanteile darüber hinaus Kapitalertragsteuer auf den Zwischengewinn einzubehalten. Bei Rückgabe von Investmentanteilen, die nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden, wird darüber hinaus Kapitalertragsteuer auf den Gewinn aus der Veräußerung der Investmentanteile einbehalten. 4.2 Ausländische Investmentvermögen Ausländische Investmentgesellschaften führen keine Kapitalertragsteuer an das deutsche Finanzamt ab. Bei ausschüttenden bzw. teilausschüttenden Investmentvermögen behält jedoch die deutsche Depotbank die Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Erträge ein. Werden die Investmentanteile bei einer deutschen Depotbank zurückgegeben, hat diese darüber hinaus Kapitalertragsteuer auf den Zwischengewinn einzubehalten und abzuführen. Bei Rückgabe von Investmentanteilen, die nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden, wird darüber hinaus Kapitalertragsteuer auf den Gewinn aus der Veräußerung der Investmentanteile einbehalten. Zusätzlich hat die deutsche Depotbank Kapitalertragsteuer auf die Summe der dem Anleger nach dem 31. Dezember 1993 als zugeflossen geltenden und noch nicht der deutschen Kapitalertragsteuer unterlegenen Erträge einzubehalten und abzuführen. Wurden die Investmentanteile seit Erwerb ununterbrochen bei ein und derselben deutschen Depotbank verwahrt, bilden nur die besitzzeitanteiligen akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertrag- steuer. Die akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge werden von der Investmentgesellschaft ermittelt und bewertungstäglich zusammen mit dem Rücknahmepreis veröffentlicht. 5. EU-Zinsrichtlinie (Zinsinformationsverordnung) Bestimmte Zinsen und zinsähnliche Erträge, die einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person im europäischen Ausland ausgezahlt oder gutgeschrieben werden, hat die ausländische Depotbank/Zahlstelle an die deutschen Finanzbehörden zu melden. Belgien, Luxemburg und Österreich sowie die angeschlossenen Drittstaaten erheben anstelle der Meldung eine Quellensteuer. Über die Höhe der einbehaltenen Quellensteuer erhält der Anleger eine Steuerbescheinigung. Die Quellensteuer wird auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet oder, sofern die Quellensteuer die zu zahlende Einkommensteuer übersteigt, im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erstattet. Der Anleger hat die Möglichkeit, sich vom Steuerabzug befreien zu lassen, indem er gegenüber der Depotbank eine Ermächtigung zur freiwilligen Offenlegung abgibt, die es dem Institut gestattet, auf den Steuerabzug zu verzichten und stattdessen die Erträge an die deutschen Finanzbehörden zu melden. Deutsche Zahlstellen sind ihrerseits verpflichtet, entsprechende Zahlungen von Zins- und zinsähnlichen Erträgen an ausländische natürliche Personen über das Bundeszentralamt für Steuern an das ausländische Wohnsitzfinanzamt weiterzuleiten. Eine Meldung erfolgt bei Rückgabe oder Veräußerung der Investmentanteile, soweit der Anteil der Zinsen und zinsähnlichen Erträge 40 Prozent (ab 1. Januar 2011: 25 Prozent) des Rücknahmepreises überschreitet. Eine Meldung der ausgeschütteten Zinsen und Zinserträge an das Wohnsitzfinanzamt erfolgt nicht, wenn das Investmentvermögen zu nicht mehr als 15 Prozent aus Anlagen besteht, die zu Zinsen und zinsähnlichen Erträgen im Sinne der Zinsinformationsverordnung führen. Ob Ihr Investmentvermögen hiervon betroffen ist, entnehmen Sie bitte dem Jahresbericht. 6. vermitteln. Sie können nicht alle steuerlichen Aspekte behandeln, die sich aus der individuellen Situation des Anlegers ergeben können. Interessierten Anlegern empfehlen wir, sich durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe über die steuerlichen Folgen des Fondsinvestments beraten zu lassen. Die steuerlichen Ausführungen basieren auf der derzeit bekannten Rechtslage. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerrechtliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert. Solche Änderungen können auch rückwirkend eingeführt werden und die oben beschriebenen steuerrechtlichen Folgen nachteilig beeinflussen. 7. Änderung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG): Spezielle Anhangangaben für Investmentvermögen (§ 285 Nr. 26 HGB nF; § 314 Abs. 1 Nr. 18 HGB nF) Anleger, die nach HGB dazu verpflichtet sind den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern und die zu mehr als 10 Prozent am Fondskapital von inund ausländischen Spezial- und Publikums-Sondervermögen beteiligt sind, müssen nach dem BilMoG ergänzende Angaben zu den Sondervermögen im Anhang offen legen. Das BilMoG ist grundsätzlich erst für Geschäftsjahre anwendbar, die nach dem 31.12.2009 beginnen. Es besteht aber ein Wahlrecht sämtliche Neuregelungen des Gesetzes bereits für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2008 beginnen. Das BilMoG sieht im o. g. Fall die folgenden zusätzlichen Angaben im Anhang (§ 285 Nr. 26 HGB) und Konzernanhang (§ 314 Abs. 1 Nr. 18 HGB) vor: ‡ Klassifizierung des Investmentvermögens nach Anlagezielen, z. B. Aktienfonds, Rentenfonds, Immobilienfonds, Mischfonds, Hedgefonds oder Sonstiges Sondervermögen ‡ Marktwert / Anteilwert nach § 36 InvG ‡ Differenz zwischen Marktwert und Buchwert ‡ (Ertrags-)Ausschüttungen des Geschäftsjahres ‡ Beschränkungen des Rechts zur täglichen Rückgabe ‡ Gründe für das Unterlassen von Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB nF ‡ Anhaltspunkte für eine voraussichtlich nicht dauerhafte Wertminderung Rechtliche Hinweise Diese steuerlichen Hinweise sollen einen Überblick über die steuerlichen Folgen der Investmentanlage Bitte wenden Sie sich für individuelle und weiterführende Informationen persönlich an Ihren Abschlussprüfer. 25 Steuerliche Behandlung Deka International S.A. DekaLux-Deutschland TF (A) ISIN LU0062624902 Privatvermögen Betriebsvermögen nicht KöStpflichtig KöStpflichtig Ausschüttung 1) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- Ausschüttung nach Investmentsteuergesetz 2) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- Nicht steuerbare Substanzausschüttung EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b Ausgeschüttete Erträge 3) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Nr. 1a und b Ausschüttungsgleiche Erträge EUR je Anteil 0,0113 0,0113 0,0113 davon nicht abzugsfähige Werbungskosten gem. § 3 Abs. 3 Nr. 2 InvStG EUR je Anteil 0,0113 0,0113 0,0113 Zinsen und sonstige Erträge EUR je Anteil 0,0113 0,0113 0,0113 Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG 4) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- Ausländische DBA befreite Einkünfte EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Sonstige Veräußerungsgewinne EUR je Anteil Summe Erträge EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- 0,0113 0,0113 0,0113 -,---- Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten: InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, bb Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Privatvermögen 5) EUR je Anteil -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, cc Erträge i. S. d. § 3 Nr. 40 EStG (Bruttoertrag Dividenden) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, dd Erträge, die der Steuerbefreiung i. S. d. § 8b Abs. 1 KStG unterliegen EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ee Veräußerungsgewinne, die dem Teileinkünfteverfahren i. S. d. § 3 Nr. 40 EStG unterliegen EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ff Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Betriebsvermögen von Körperschaften i. S. d. § 8b Abs. 2 KStG EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, gg Steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Bezugsrechten auf Freianteile im Privatvermögen 5) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, hh Steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien im Privatvermögen EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ii Ausländische DBA befreite Einkünfte EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, jj Ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer aus Dividenden (ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- Ausländische Einkünfte mit Anrechnung fiktiver Quellensteuer EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon ausländische Einkünfte zur Anrechnung fiktiver Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon ausländische Einkünfte zur Anrechnung fiktiver Quellensteuer aus Dividenden (ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- Erträge i. S. d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsanteil i. S. d. § 4h EStG) EUR je Anteil -,---- 0,0003 0,0003 InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, kk InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ll InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1e 26 Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon Zinsen und sonstige Erträge 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon ausländische Dividenden und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne ab 2009 5) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon inländische Dividenden 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 Anrechenbare bzw. zu erstattende Kapitalertragsteuer (25 v. H.) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 Anrechenbarer bzw. zu erstattender Solidaritätszuschlag (5,5 v. H.) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon anrechenbare bzw. zu erstattende Kapitalertragsteuer auf Zinsen und sonstige Erträge (25 v. H.) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf die anrechenbare Kapitalertragsteuer (5,5 v. H.) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon anrechenbare bzw. zu erstattende Kapitalertragsteuer auf ausländische Dividenden und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne ab 2009 (25 v. H.) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf die anrechenbare Kapitalertragsteuer (5,5 v. H.) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon anrechenbare bzw. zu erstattende Kapitalertragsteuer auf inländische Dividenden (25 v. H.) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf die anrechenbare Kapitalertragsteuer (5,5 v. H.) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 Steuerliche Behandlung Deka International S.A. DekaLux-Deutschland TF (A) ISIN LU0062624902 Privatvermögen Betriebsvermögen nicht KöStpflichtig KöStpflichtig Anrechenbare ausländische Quellensteuer 7) EUR je Anteil -,---- 0,0121 0,0121 davon anrechenbare ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon anrechenbare ausländische Quellensteuer aus Dividenden (ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG) 7) EUR je Anteil -,---- 0,0121 0,0121 Abziehbare ausländische Quellensteuer 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon abziehbare ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon abziehbare ausländische Quellensteuer aus Dividenden (ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG) 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- Anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon fiktive ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon fiktive ausländische Quellensteuer aus Dividenden (ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG) 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1g Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1h Höhe des von der leistenden Körperschaft in Anspruch genommenen Körperschaftsteuerminderungsbetrages (§ 37 Abs. 3 KStG) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- Nicht abzugsfähige Werbungskosten gemäß InvStG § 3 Abs. 3 Nr. 2 auf Zinsen und sonstige Erträge EUR je Anteil 0,0113 0,0113 0,0113 Nicht abzugsfähige Werbungskosten gemäß InvStG § 3 Abs. 3 Nr. 2 auf Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 Tatsächlich einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Zinsen und sonstige Erträge EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 Tatsächlich einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG EUR je Anteil 0,0121 0,0121 0,0121 Rücknahmepreis 30.09.2010 EUR je Anteil InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, aa InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, bb InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, cc Sonstige Hinweise 1) Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird. 2) Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, jedoch vor Abzug der ausländischen Quellensteuer. 3) Enthalten 4) Das 5) 76,64 sind: Steuerbare Erträge vor Abzug der im Ausland einbehaltenen Quellensteuer. Ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren sind nicht enthalten. Teileinkünfteverfahren gemäß § 3 Nr. 40 Satz 2 EStG ist nicht für Privatanleger anwendbar. Veräußerungsgewinne sind für den Privatanleger weiterhin steuerfrei, sofern die Wertpapiere, Termingeschäfte sowie Bezugsrechte auf Freianteile vor 2009 erworben wurden („Alt-Veräußerungsgewinne“). „Neu-Veräußerungsgewinne“ gehören im Privatvermögen zu Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Kapitalertragsteuer. 6) Die Berechnung der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags erfolgt gemäß gesetzlicher Vorgaben auf der Basis der Steuerdaten für Privatanleger. Sämtliche Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation des Anlegers. Bei Depotverwahrung und rechtzeitiger Vorlage einer NV-Bescheinigung des Finanzamtes oder eines Freistellungsauftrages erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen entweder kein Einbehalt von den Steuerabzugsbeträgen oder eine ggf. teilweise Erstattung bereits einbehaltener Steuer. Für die Anrechnung im Rahmen der Steuererklärung sind deshalb die Angaben in der Steuerbescheinigung maßgeblich. 7) Die Anrechnung erfolgt gemäß § 34c EStG bzw. § 26 KStG auf den Teil der deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, der auf die ausländischen Einkünfte entfällt. 27 Steuerliche Behandlung Deka International S.A. DekaLux-Deutschland TF (T) ISIN LU0265740307 Privatvermögen Betriebsvermögen nicht KöStpflichtig KöStpflichtig Ausschüttung 1) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- Ausschüttung nach Investmentsteuergesetz 2) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- Nicht steuerbare Substanzausschüttung EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b Ausgeschüttete Erträge 3) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Nr. 1a und b Ausschüttungsgleiche Erträge EUR je Anteil 0,0113 0,0113 0,0113 davon nicht abzugsfähige Werbungskosten gem. § 3 Abs. 3 Nr. 2 InvStG EUR je Anteil 0,0113 0,0113 0,0113 Zinsen und sonstige Erträge EUR je Anteil 0,0113 0,0113 0,0113 Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG 4) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- Ausländische DBA befreite Einkünfte EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Sonstige Veräußerungsgewinne EUR je Anteil Summe Erträge EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- 0,0113 0,0113 0,0113 -,---- Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten: InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, bb Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Privatvermögen 5) EUR je Anteil -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, cc Erträge i. S. d. § 3 Nr. 40 EStG (Bruttoertrag Dividenden) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, dd Erträge, die der Steuerbefreiung i. S. d. § 8b Abs. 1 KStG unterliegen EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ee Veräußerungsgewinne, die dem Teileinkünfteverfahren i. S. d. § 3 Nr. 40 EStG unterliegen EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ff Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Betriebsvermögen von Körperschaften i. S. d. § 8b Abs. 2 KStG EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, gg Steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Bezugsrechten auf Freianteile im Privatvermögen 5) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, hh Steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien im Privatvermögen EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ii Ausländische DBA befreite Einkünfte EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, jj Ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer aus Dividenden (ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- Ausländische Einkünfte mit Anrechnung fiktiver Quellensteuer EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon ausländische Einkünfte zur Anrechnung fiktiver Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon ausländische Einkünfte zur Anrechnung fiktiver Quellensteuer aus Dividenden (ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- Erträge i. S. d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsanteil i. S. d. § 4h EStG) EUR je Anteil -,---- 0,0003 0,0003 InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, kk InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ll InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1e 28 Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon Zinsen und sonstige Erträge 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon ausländische Dividenden und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne ab 2009 5) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon inländische Dividenden 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 Anrechenbare bzw. zu erstattende Kapitalertragsteuer (25 v. H.) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 Anrechenbarer bzw. zu erstattender Solidaritätszuschlag (5,5 v. H.) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon anrechenbare bzw. zu erstattende Kapitalertragsteuer auf Zinsen und sonstige Erträge (25 v. H.) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf die anrechenbare Kapitalertragsteuer (5,5 v. H.) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon anrechenbare bzw. zu erstattende Kapitalertragsteuer auf ausländische Dividenden und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne ab 2009 (25 v. H.) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf die anrechenbare Kapitalertragsteuer (5,5 v. H.) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon anrechenbare bzw. zu erstattende Kapitalertragsteuer auf inländische Dividenden (25 v. H.) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf die anrechenbare Kapitalertragsteuer (5,5 v. H.) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 Steuerliche Behandlung Deka International S.A. DekaLux-Deutschland TF (T) ISIN LU0265740307 Privatvermögen Betriebsvermögen nicht KöStpflichtig KöStpflichtig Anrechenbare ausländische Quellensteuer 7) EUR je Anteil -,---- 0,0156 0,0156 davon anrechenbare ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon anrechenbare ausländische Quellensteuer aus Dividenden (ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG) 7) EUR je Anteil -,---- 0,0156 0,0156 Abziehbare ausländische Quellensteuer 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon abziehbare ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon abziehbare ausländische Quellensteuer aus Dividenden (ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG) 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- Anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon fiktive ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon fiktive ausländische Quellensteuer aus Dividenden (ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG) 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1g Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1h Höhe des von der leistenden Körperschaft in Anspruch genommenen Körperschaftsteuerminderungsbetrages (§ 37 Abs. 3 KStG) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- Nicht abzugsfähige Werbungskosten gemäß InvStG § 3 Abs. 3 Nr. 2 auf Zinsen und sonstige Erträge EUR je Anteil 0,0113 0,0113 0,0113 Nicht abzugsfähige Werbungskosten gemäß InvStG § 3 Abs. 3 Nr. 2 auf Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 Tatsächlich einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Zinsen und sonstige Erträge EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 Tatsächlich einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG EUR je Anteil 0,0156 0,0156 0,0156 Rücknahmepreis 30.09.2010 EUR je Anteil InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, aa InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, bb InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, cc Sonstige Hinweise 1) Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird. 2) Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, jedoch vor Abzug der ausländischen Quellensteuer. 3) Enthalten 4) Das 5) 98,86 sind: Steuerbare Erträge vor Abzug der im Ausland einbehaltenen Quellensteuer. Ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren sind nicht enthalten. Teileinkünfteverfahren gemäß § 3 Nr. 40 Satz 2 EStG ist nicht für Privatanleger anwendbar. Veräußerungsgewinne sind für den Privatanleger weiterhin steuerfrei, sofern die Wertpapiere, Termingeschäfte sowie Bezugsrechte auf Freianteile vor 2009 erworben wurden („Alt-Veräußerungsgewinne“). „Neu-Veräußerungsgewinne“ gehören im Privatvermögen zu Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Kapitalertragsteuer. 6) Die Berechnung der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags erfolgt gemäß gesetzlicher Vorgaben auf der Basis der Steuerdaten für Privatanleger. Sämtliche Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation des Anlegers. Bei Depotverwahrung und rechtzeitiger Vorlage einer NV-Bescheinigung des Finanzamtes oder eines Freistellungsauftrages erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen entweder kein Einbehalt von den Steuerabzugsbeträgen oder eine ggf. teilweise Erstattung bereits einbehaltener Steuer. Für die Anrechnung im Rahmen der Steuererklärung sind deshalb die Angaben in der Steuerbescheinigung maßgeblich. 7) Die Anrechnung erfolgt gemäß § 34c EStG bzw. § 26 KStG auf den Teil der deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, der auf die ausländischen Einkünfte entfällt. 29 Steuerliche Behandlung Deka International S.A. DekaLux-Deutschland F (T) ISIN LU0341018926 Privatvermögen Betriebsvermögen nicht KöStpflichtig KöStpflichtig Ausschüttung 1) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- Ausschüttung nach Investmentsteuergesetz 2) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- Nicht steuerbare Substanzausschüttung EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b Ausgeschüttete Erträge 3) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Nr. 1a und b Ausschüttungsgleiche Erträge EUR je Anteil 0,0904 0,0904 0,0904 davon nicht abzugsfähige Werbungskosten gem. § 3 Abs. 3 Nr. 2 InvStG EUR je Anteil 0,0142 0,0142 0,0142 Zinsen und sonstige Erträge EUR je Anteil 0,0904 0,0904 0,0904 Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG 4) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- Ausländische DBA befreite Einkünfte EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Sonstige Veräußerungsgewinne EUR je Anteil Summe Erträge EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- 0,0904 0,0904 0,0904 -,---- Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten: InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, bb Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Privatvermögen 5) EUR je Anteil -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, cc Erträge i. S. d. § 3 Nr. 40 EStG (Bruttoertrag Dividenden) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, dd Erträge, die der Steuerbefreiung i. S. d. § 8b Abs. 1 KStG unterliegen EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ee Veräußerungsgewinne, die dem Teileinkünfteverfahren i. S. d. § 3 Nr. 40 EStG unterliegen EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ff Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Betriebsvermögen von Körperschaften i. S. d. § 8b Abs. 2 KStG EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, gg Steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Bezugsrechten auf Freianteile im Privatvermögen 5) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, hh Steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien im Privatvermögen EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ii Ausländische DBA befreite Einkünfte EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, jj Ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer aus Dividenden (ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- Ausländische Einkünfte mit Anrechnung fiktiver Quellensteuer EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon ausländische Einkünfte zur Anrechnung fiktiver Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon ausländische Einkünfte zur Anrechnung fiktiver Quellensteuer aus Dividenden (ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- Erträge i. S. d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsanteil i. S. d. § 4h EStG) EUR je Anteil -,---- 0,0028 0,0028 InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, kk InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ll InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1e 30 Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon Zinsen und sonstige Erträge 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon ausländische Dividenden und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne ab 2009 5) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon inländische Dividenden 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 Anrechenbare bzw. zu erstattende Kapitalertragsteuer (25 v. H.) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 Anrechenbarer bzw. zu erstattender Solidaritätszuschlag (5,5 v. H.) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon anrechenbare bzw. zu erstattende Kapitalertragsteuer auf Zinsen und sonstige Erträge (25 v. H.) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf die anrechenbare Kapitalertragsteuer (5,5 v. H.) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon anrechenbare bzw. zu erstattende Kapitalertragsteuer auf ausländische Dividenden und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne ab 2009 (25 v. H.) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf die anrechenbare Kapitalertragsteuer (5,5 v. H.) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon anrechenbare bzw. zu erstattende Kapitalertragsteuer auf inländische Dividenden (25 v. H.) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 davon anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf die anrechenbare Kapitalertragsteuer (5,5 v. H.) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 Steuerliche Behandlung Deka International S.A. DekaLux-Deutschland F (T) ISIN LU0341018926 Privatvermögen Betriebsvermögen nicht KöStpflichtig KöStpflichtig Anrechenbare ausländische Quellensteuer 7) EUR je Anteil -,---- 0,0148 0,0148 davon anrechenbare ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon anrechenbare ausländische Quellensteuer aus Dividenden (ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG) 7) EUR je Anteil -,---- 0,0148 0,0148 Abziehbare ausländische Quellensteuer 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon abziehbare ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon abziehbare ausländische Quellensteuer aus Dividenden (ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG) 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- Anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon fiktive ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- davon fiktive ausländische Quellensteuer aus Dividenden (ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG) 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1g Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1h Höhe des von der leistenden Körperschaft in Anspruch genommenen Körperschaftsteuerminderungsbetrages (§ 37 Abs. 3 KStG) EUR je Anteil -,---- -,---- -,---- Nicht abzugsfähige Werbungskosten gemäß InvStG § 3 Abs. 3 Nr. 2 auf Zinsen und sonstige Erträge EUR je Anteil 0,0142 0,0142 0,0142 Nicht abzugsfähige Werbungskosten gemäß InvStG § 3 Abs. 3 Nr. 2 auf Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 Tatsächlich einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Zinsen und sonstige Erträge EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 Tatsächlich einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG EUR je Anteil 0,0148 0,0148 0,0148 Rücknahmepreis 30.09.2010 EUR je Anteil InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, aa InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, bb InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, cc Sonstige Hinweise 1) Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird. 2) Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, jedoch vor Abzug der ausländischen Quellensteuer. 3) Enthalten 4) Das 5) 94,87 sind: Steuerbare Erträge vor Abzug der im Ausland einbehaltenen Quellensteuer. Ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren sind nicht enthalten. Teileinkünfteverfahren gemäß § 3 Nr. 40 Satz 2 EStG ist nicht für Privatanleger anwendbar. Veräußerungsgewinne sind für den Privatanleger weiterhin steuerfrei, sofern die Wertpapiere, Termingeschäfte sowie Bezugsrechte auf Freianteile vor 2009 erworben wurden („Alt-Veräußerungsgewinne“). „Neu-Veräußerungsgewinne“ gehören im Privatvermögen zu Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Kapitalertragsteuer. 6) Die Berechnung der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags erfolgt gemäß gesetzlicher Vorgaben auf der Basis der Steuerdaten für Privatanleger. Sämtliche Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation des Anlegers. Bei Depotverwahrung und rechtzeitiger Vorlage einer NV-Bescheinigung des Finanzamtes oder eines Freistellungsauftrages erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen entweder kein Einbehalt von den Steuerabzugsbeträgen oder eine ggf. teilweise Erstattung bereits einbehaltener Steuer. Für die Anrechnung im Rahmen der Steuererklärung sind deshalb die Angaben in der Steuerbescheinigung maßgeblich. 7) Die Anrechnung erfolgt gemäß § 34c EStG bzw. § 26 KStG auf den Teil der deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, der auf die ausländischen Einkünfte entfällt. 31 Informationen der Verwaltung. Das DekaBank Depot – Service rund um Ihre Investmentfonds – Mit dem DekaBank Depot bieten wir Ihnen die kostengünstige Möglichkeit, verschiedene Investmentfonds Ihrer Wahl in einem einzigen Depot und mit einem Freistellungsauftrag verwahren zu lassen. Hierfür steht Ihnen ein Fondsuniversum von rund 1.000 Fonds des DekaBank-Konzerns und international renommierter Kooperationspartner zur Verfügung. Das Spektrum eignet sich zur Realisierung der unterschiedlichsten Anlagekonzepte. So können Sie zum Vermögensaufbau aus mehreren Alternativen wählen, unter anderem: ‡ Für Investmentfonds-Anleger, die regelmäßig sparen möchten, eignet sich der individuell zu gestaltende Deka-FondsSparplan ab einer Mindestanlage von 25,– Euro. Im Rahmen eines auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmten Deka-Auszahlplans lässt sich das so aufgebaute Vermögen später gezielt nutzen. ‡ Für den systematischen und flexiblen Vermögensaufbau – insbesondere im Rahmen der privaten Altersvorsorge – können Sie zwischen zwei Varianten wählen: ‡ Die Deka-BonusRente verbindet die Vorteile einer Investmentanlage mit der staatlichen „Riesterförderung“ zur Schließung der Rentenlücke. ‡ Der DekaStruktur-VorsorgePlan ist eigens zum Aufbau eines professionell strukturierten Vermögens für private Vorsorgeziele vorgesehen. Zur Vermögensnutzung stimmen Sie auch hier Ihren persönlichen Deka-Auszahlplan auf Ihre individuellen Ziele der Vermögensnutzung ab. Zum DekaBank Depot gehören vielfältige InklusivLeistungen wie die kostenfreie Wiederanlage von Ertragsausschüttungen. Im Rahmen unseres Depotservice stehen Ihnen verschiedene Wege für die Auftragserteilung zur Verfügung, wie z. B. per Telefon oder Internet über unsere Internetpräsenz www.deka.de Auskünfte rund um das DekaBank Depot und Fondsinformationen erhalten Sie über unser ServiceTelefon unter der Nummer (+3 52) 34 09 - 39. 32 Ihre Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe. Verwaltungsgesellschaft Depotbank und Zahlstelle Deka International S.A. 5, rue des Labours 1912 Luxembourg Luxembourg DekaBank Deutsche Girozentrale Luxembourg S.A. 38, avenue John F. Kennedy 1855 Luxembourg Luxembourg Eigenkapital zum 31. Dezember 2009: gezeichnet EUR 10,4 Mio. eingezahlt EUR 10,4 Mio. haftend EUR 71,1 Mio. Geschäftsführung Holger Hildebrandt Direktor der Deka International S.A., Luxembourg Eigenkapital zum 31. Dezember 2009: EUR 156,1 Mio. Réviseur d‘entreprises agréé für den Fonds und die Verwaltungsgesellschaft Eugen Lehnertz Direktor der Deka International S.A., Luxembourg PricewaterhouseCoopers S.à r.l. 400, Route d‘Esch 1471 Luxembourg Luxembourg Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft Zahlstelle und Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland Vorsitzender Rainer Mach Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der DekaBank Deutsche Girozentrale Luxembourg S.A., Luxembourg DekaBank Deutsche Girozentrale Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt am Main Deutschland Stellvertretender Vorsitzender Thomas Ketter Geschäftsführer der Deka Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland Mitglied Holger Knüppe Leiter Beteiligungen, DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, Deutschland Die vorstehenden Angaben werden in den Jahres- und Halbjahresberichten jeweils aktualisiert. 33 D 280 000 205/PDF Stand: 09.10 Deka International S.A. 5, rue des Labours 1912 Luxembourg Postfach 5 45 2015 Luxembourg Luxembourg Telefon: (+ 3 52) 34 09 - 39 Telefax: (+3 52) 34 09 - 22 93 www.deka.lu