DekaLux-Deutschland TF, Jahresbericht

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DekaLux-Deutschland TF, Jahresbericht
Jahresbericht
zum 30. September 2010.
DekaLux-Deutschland
Ein Investmentfonds gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes
vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen.
Deka International S.A.
Bericht der Geschäftsführung.
Oktober 2010
Sehr geehrte Anlegerinnen, sehr geehrte Anleger,
der vorliegende Jahresbericht informiert Sie umfassend über die Entwicklung Ihres Fonds DekaLux-Deutschland für den Zeitraum vom 1. Oktober 2009 bis zum 30. September 2010.
Die seit dem Frühjahr 2009 vorherrschende zuversichtliche Stimmung an den internationalen Kapitalmärkten hielt bis Anfang
2010 an. Insbesondere die positiven Konjunktursignale sowie unterstützende Impulse von Unternehmensseite bildeten in dieser
Phase die Basis für weitere Engagements der Anleger in stärker risikobehafteten Wertpapierklassen, ehe im weiteren Verlauf
die Schuldensituation in mehreren Euro-Staaten zu erheblichen Turbulenzen führte. Daneben sorgten in den Sommermonaten
Befürchtungen um ein deutlich nachlassendes US-Wirtschaftswachstum zu einer vorsichtigeren Einstellung der Anleger.
Die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Staatsanleihen schwächte sich an den Rentenmärkten zunächst noch ab. Angesichts
niedriger Zinsen und der stark angestiegenen Staatsverschuldung der Industrienationen richteten die Anleger den Fokus verstärkt
auf höher rentierliche Marktsegmente. Unternehmens- und Schwellenländeranleihen verzeichneten vor diesem Hintergrund
überwiegend positive Resultate, während US-Treasuries anfangs steigende Renditen aufwiesen. Später führte jedoch die erneut
aufkommende Risikoaversion zu einem Trendwechsel und einer erhöhten Nachfrage nach sicheren Staatstiteln, sodass hier die
Renditen wieder signifikant zurückgingen.
An den internationalen Börsenplätzen setzte sich die Aufwärtsbewegung unter Schwankungen bis zum Frühjahr 2010 weiter
fort, zahlreiche Indizes erreichten Ende April den höchsten Stand seit Herbst 2008. Jedoch wurde die Gesamtbilanz für die
Berichtsperiode durch eine im Mai beginnende, breit angelegte Korrekturbewegung nachhaltig getrübt. Die aufkommenden
Sorgen um die schwache konjunkturelle Dynamik in den USA belasteten ebenfalls.
In dem skizzierten Marktumfeld verzeichnete Ihr Fonds DekaLux-Deutschland eine Wertentwicklung von plus 11,2 Prozent
(Anteilklassen TF (A) und Anteilklasse TF (T)) bzw. von plus 12,5 Prozent (Anteilklasse F (T)). Wir nehmen die Gelegenheit gerne
zum Anlass, um Ihnen für das uns entgegengebrachte Vertrauen zu danken.
Ferner möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Änderungen der Vertragsbedingungen des Sondervermögens sowie sonstige
wichtige Informationen an die Anteilinhaber im Internet unter www.deka.de bekannt gemacht werden. Darüber hinaus finden
Sie dort ein weitergehendes Informations-Angebot rund um das Thema „Investmentfonds“ sowie monatlich aktuelle Zahlen
und Fakten zu Ihren Fonds.
Mit freundlichen Grüßen
Deka International S.A.
Die Geschäftsführung
Holger Hildebrandt
Eugen Lehnertz
3
Inhalt.
Entwicklung der Kapitalmärkte
5
Anlagepolitik
8
Vermögensaufstellung zum 30. September 2010
10
Erläuterungen zum Jahresbericht
15
Prüfungsvermerk
18
Besteuerung der Erträge
20
Informationen der Verwaltung
32
Ihre Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe
33
Der Erwerb von Anteilen darf nur auf der Grundlage des aktuellen Verkaufsprospekts, dem der letzte Jahresbericht und gegebenenfalls der letzte Halbjahresbericht beigefügt sind, erfolgen.
4
Entwicklung der Kapitalmärkte.
Euro-Krise und US-Konjunktursorgen belasten
In den vergangenen zwölf Monaten waren die
Kapitalmärkte erheblichen Schwankungen unterworfen. Bis zum Jahreswechsel 2009/2010 setzte
sich trotz zwischenzeitlich kleinerer Schwächephasen die mittelfristige starke Erholungsbewegung
zunächst fort. In diesem Abschnitt verringerte sich
sukzessive die Risikoaversion der Investoren, wovon
speziell risikoreichere Anlagesegmente deutlich profitierten. Seit Mitte Januar erhielt die Aufwärtstendenz dann im Zuge der Schuldenproblematik in
Südeuropa und der Ausweitung der Euro-Krise einen
Dämpfer. Die stark gestiegene Staatsverschuldung
rückte in den Fokus und trübte zunehmend die
Stimmung der Anleger. Im Fall von Griechenland
wurde zwischenzeitlich sogar offen über einen
Staatsbankrott spekuliert. Die erneute Zuspitzung
der Euro-Krise Ende April verdarb den Anlegern
den Risikoappetit, was sich im Mai in einer ausgeprägten Korrekturbewegung niederschlug. Das Rettungspaket der europäischen Regierungen und des
Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie das von
der Europäischen Zentralbank (EZB) überraschend
gestartete Ankaufprogramm für Staatsanleihen
konnten zwar einen weiteren Anstieg der Risikoprämien eindämmen, doch das neu gefasste Vertrauen
blieb brüchig. In den Folgemonaten tendierte das
Gros der etablierten Börsenbarometer unter großen
Schwankungen etwas fester.
Nominaler Notenbankzins
Euroland vs. USA
in %
6
5
4
3
2
‡ USA (Fed)
2010
2009
2008
0
2007
1
‡ Euroland (EZB)
Quelle: Bloomberg
Weltweit signalisierten die realwirtschaftlichen Daten
in der ersten Berichtshälfte eine robuste Wirtschaftstätigkeit. Zugleich erhöhte sich aber mit den
steigenden Notierungen an den Aktien- und Kreditmärkten sowohl die Nervosität als auch das Rückschlagpotenzial. Von Seiten der globalen Konjunk-
tur häuften sich zudem im weiteren Verlauf die
Anzeichen einer schwächeren Wachstumsdynamik.
In den USA ging zeitweise sogar die Furcht vor
einem sog. „Double Dip“– also einem erneuten
Rückfall in die Rezession – um. In Europa sorgte die
angespannte Haushaltslage in Griechenland und in
anderen Ländern der Euro-Peripherie weiterhin für
erhebliche Verunsicherung. An den Märkten gerieten sowohl Staatsanleihen der Euro-Peripherie als
auch zeitweise die europäische Gemeinschaftswährung selbst unter erheblichen Abgabedruck.
Zunächst gingen im Berichtsjahr von der größten
Volkswirtschaft der Welt noch positive Signale aus.
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der USA wies im
vierten Quartal 2009 das kräftigste Wachstum seit
Herbst 2003 auf ehe sich im Frühjahr 2010 die
Anzeichen mehrten, dass die Erholung spürbar abflaut. Die BIP-Zahlen für das erste und zweite Quartal 2010 dokumentierten dann auch eine deutliche
Konjunkturabkühlung. Die anhaltend hohe Arbeitslosenquote drückt auf den Konsum und auch der
Immobilienmarkt läuft Gefahr, wieder ins Straucheln
zu geraten. Die US-Notenbank (Fed) hat zwar Ende
März erste Sondermaßnahmen zur Beruhigung der
Kapitalmärkte auslaufen lassen, doch das schwache
Wirtschaftswachstum lässt eine weiterhin offensive
Geldpolitik erwarten. Die Fed dürfte vor diesem
Hintergrund die Leitzinsen noch längere Zeit auf dem
sehr niedrigen Niveau belassen.
Die Eurozone präsentierte sich in uneinheitlicher Verfassung, die wirtschaftliche Entwicklung droht immer
stärker auseinander zu driften. Einige Länder wie
Spanien, Griechenland, Portugal und Irland haben
weiterhin mit massiven strukturellen Problemen zu
kämpfen, der Konsolidierungsprozess steht noch
am Anfang. In Deutschland manifestierte sich hingegen ein dynamischer Aufschwung. Die bisher
überraschend positive Konjunkturentwicklung deutet auf ein Wirtschaftswachstum von mehr als 3 Prozent auf Gesamtjahressicht hin. Insgesamt zeigen
die Frühindikatoren im Euro-Raum für die exportorientierten Volkswirtschaften weiterhin nach oben.
Vor allem die starke Nachfrage aus den Schwellenländern – allen voran aus China – beflügelt. Vor
diesem Hintergrund hat sich die Stimmung in der
deutschen Wirtschaft im August und September
nochmals verbessert und markierte – gemessen am
Ifo-Geschäftsklimaindex – ein Drei-Jahres-Hoch.
Im Rohstoffbereich sind die Notierungen im Zuge
der europäischen Schuldenthematik zwischenzeitlich unter Druck geraten. Allerdings sorgte das anhaltend starke Wirtschaftswachstum in den Schwellenländern für neuerlichen Schub, sodass auch bei
5
Für Anleger am breiten US-amerikanischen Aktienmarkt (S&P 500 Index) stand im Stichtagsvergleich
ein Aufschlag von 8,0 Prozent zu Buche. Höher
fielen die Zugewinne des stärker auf Technologiewerte ausgerichteten Nasdaq Composite Index mit
plus 11,6 Prozent aus. Die im Dow Jones Industrial
Average gelisteten Large Caps registrierten einen
Anstieg um 11,1 Prozent. Innerhalb dieses Index
verzeichnete der Baufahrzeughersteller Caterpillar
mit plus 53,3 Prozent den höchsten Zugewinn,
gefolgt vom Chemieriesen DuPont (plus 38,8 Prozent). An dritter Stelle lag die Schnellrestaurantkette
McDonald’s (plus 30,6 Prozent). Auf negativem
Terrain rangierten u. a. die Kreditinstitute Bank of
America und JPMorgan Chase mit Kursrückgängen
von 22,5 Prozent und 13,1 Prozent.
6
Weltbörsen im Vergleich
Index: 30.09.2009 = 100
120
110
100
‡ Dow Jones Industrial
‡ Nikkei 225
09/10
07/10
05/10
80
03/10
90
01/10
An den internationalen Börsenplätzen tendierten die
Aktienkurse bis Anfang 2010 freundlich. Angesichts
positiver Signale von Konjunktur- und Unternehmensseite zogen die Bewertungen merklich an. Einen
empfindlichen Rückschlag erhielten die Aktienmärkte
jedoch im Zuge der Griechenland-Krise im Februar.
Die Sorge vor einem Staatsbankrott und negativen
Auswirkungen auf die Weltwirtschaft ließ Investoren
wieder zu risikoarmen Assetklassen tendieren. Im
Zuge der Maßnahmenbündel von EZB und EU zogen
die Börsenbarometer bis Ende April dann erneut kräftig an, gerieten in der Folge jedoch abermals unter
Abgabedruck. In der zweiten Berichtshälfte bildete
sich somit unter hohen Schwankungen ein Seitwärtstrend aus. Befürchtungen um die Nachhaltigkeit
der Konjunkturerholung und die wachsende Verunsicherung der Anleger im Zuge der Griechenlandund Euro-Krise sorgten dafür, dass auf Phasen mit
Kurssteigerungen regelmäßig Korrekturphasen mit
ausgeprägten Gewinnmitnahmen folgten.
11/09
Aktienmärkte im Zickzack-Kurs
Die anfänglich deutliche Verbesserung der Konjunkturkennzahlen spiegelte sich an den europäischen
Aktienmärkten in der ersten Berichtshälfte in einer
Aufwärtsbewegung wider. Die Gewinne wurden
allerdings im Sommerhalbjahr vollständig aufgezehrt,
sodass der aus Euroland-Standardwerten zusammengesetzte EURO STOXX 50 per saldo ein Minus
von 4,3 Prozent aufwies. Deutschland ist im Gegensatz zu Spanien und Italien vergleichsweise glimpflich aus der Finanzkrise hervorgegangen und glänzte
im europäischen Vergleich – gemessen am Leitindex
DAX 30 – mit einer Wertsteigerung um 9,8 Prozent. Unternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung konnten mit plus 19,2 Prozent (MDAX) sogar
noch deutlich kräftiger zulegen und dokumentierten damit die verstärkte Suche der Investoren nach
aussichtsreichen Anlagen und das wieder erstarkte
Vertrauen in den deutschen Wirtschaftsstandort.
09/09
den zeitweise belasteten Segmenten Energierohstoffe und Industriemetalle eine Erholung einsetzte.
Im Zuge der großen Marktbewegungen schwankte
der Ölpreis auf Jahressicht zwischen 67 US-Dollar
je Barrel (Oktober 2009) und 89 US-Dollar Anfang
Mai 2010. Zuletzt bewegten sich die Notierungen
um 82,3 US-Dollar je Barrel. Als „sicherer Hafen“
befand sich die Krisenwährung Gold durchgehend
im Aufwind. Zu Beginn des Betrachtungszeitraums
lag der Preis bereits bei 1.000 US-Dollar je Feinunze, doch im Verlauf kletterte Gold weiter und erreichte immer neue Höchststände. Ende September
wurde schließlich die Marke von 1.300 US-Dollar
überwunden.
‡ EURO STOXX 50
Quelle: Bloomberg
Der japanische Aktienmarkt präsentierte auf Jahressicht ein enttäuschendes Ergebnis und reihte sich
im globalen Vergleich mit den etablierten Industrienationen hinten ein. Der Nikkei 225 verbuchte ein
Minus von 7,5 Prozent, der marktbreite TOPIX lag
mit minus 8,8 Prozent noch tiefer in der Verlustzone. Das Bruttoinlandsprodukt Japans wies 2009
den stärksten Rückgang seit Mitte der Fünfzigerjahre auf und das Land wird nach Einschätzung der
Zentralbank noch längere Zeit eine Phase sinkender
Preise bei zugleich nur sehr moderatem Wirtschaftswachstum durchlaufen. Der starke Yen-Kurs vergrößerte zudem die Sorgen vor einem drastischeren
Konjunktureinbruch, ist doch die Exportindustrie die
zentrale Triebfeder Japans, die von den negativen
Effekten einer starken heimischen Währung besonders in Mitleidenschaft gezogen wird.
in %
4,5
4,0
3,5
3,0
2,5
‡ Euroland
Quelle: Bloomberg
09/10
07/10
05/10
03/10
1,5
01/10
2,0
11/09
Nach den Stabilisierungsbemühungen im Jahr 2009
rückten in 2010 Schuldenkonsolidierung und Liquiditätsverringerung stärker in den Vordergrund. Dabei
sehen sich die bedeutenden Notenbanken mit der
Herausforderung konfrontiert, trotz der Notwendigkeit einer allmählichen Abkehr von der Niedrigzinspolitik den fragilen Konjunkturaufschwung nicht
durch frühzeitiges „Übersteuern“ zu gefährden. Der
Ausstieg aus der überaus lockeren Geldpolitik dürfte
sich daher in einem graduellen Prozess vollziehen.
Die US-Notenbank deutete angesichts schwacher
Wirtschaftsdaten zuletzt sogar wieder eine expansivere Geldpolitik an. In Euroland wurde im Sommer
mit dem vorsichtigen Abschöpfen von Liquidität begonnen. Mit einer Anhebung der Leitzinsen ist dagegen erst in einem weiter fortgeschrittenen Stadium
der Marktstabilisierung zu rechnen. Solche Überlegungen gerieten zeitweilig in den Hintergrund, da
angesichts der gravierenden Schieflage in Griechenland stattdessen Notfallprogramme des IWF und
anderer Euro-Teilnehmerländer das Geschehen dominierten. Die Renditen von Euroland-Staatsanleihen
gingen auf Jahressicht signifikant zurück, wobei
sich die Renditedifferenzen zwischen den verschiedenen Mitgliedsstaaten des Euroraums zum Teil erheblich ausweiteten. Die zugespitzte Haushaltslage
in Ländern wie Griechenland, Spanien und Portugal
leistete zwischenzeitlich den Befürchtungen eines
Flächenbrands Vorschub und schürte Diskussionen
über den Bestand der Währungsunion. Allerdings
wurde auch außerhalb von Euroland das Ausmaß
der Staatsverschuldung von den Rating-Agenturen
kritisch unter die Lupe genommen.
Rendite 10-jähriger Staatsanleihen
USA vs. Euroland
09/09
Staatsanleihen mit sinkenden Renditen
‡ USA
ber noch bei knapp 1,51 US-Dollar. Im weiteren
Verlauf wertete die europäische Gemeinschaftswährung infolge der Schuldenproblematik kontinuierlich bis auf knapp unter 1,20 US-Dollar im Juni
ab. Im Zuge schwächerer US-Konjunkturzahlen und
der damit gestiegenen Erwartungen auf eine weitere Lockerung der US-Geldpolitik erholte sich der
Euro zuletzt wieder auf 1,36 US-Dollar. Die fortgesetzte Aufwertung des japanischen Yen gegenüber
Euro und US-Dollar konnte trotz gegenläufiger
Interventionen der Bank of Japan im September
kaum gebremst werden. Ferner war der Schweizer
Franken als sicherer Hafen bis zuletzt sehr gefragt.
Die Entwicklung der Wechselkurse sorgte zudem
auch auf politischer Ebene zu lautstarken Konflikten
zwischen verschiedenen Industrienationen und
Schwellenländern.
Die Europäische Zentralbank hielt im Berichtsjahr
unverändert an dem Leitzinssatz von 1,0 Prozent fest.
Die US-Notenbank beließ ihrerseits die Fed Funds
Target Rate auf dem historisch niedrigen Niveau
von 0,25 bis 0,0 Prozent. Die Rendite 10-jähriger
Euroland-Staatsanleihen bewegte sich im Stichtagsvergleich mit zuletzt knapp 2,3 Prozent erheblich
unter dem Ausgangsniveau (3,2 Prozent). USTreasuries gleicher Laufzeit rentierten zum Stichtag
mit rund 2,5 Prozent gleichfalls wesentlich niedriger
als noch zum Beginn des Betrachtungszeitraums
(3,3 Prozent). Gemessen am REXP verzeichneten
deutsche Bundesanleihen auf Jahressicht eine bemerkenswerte Performance von plus 7,8 Prozent.
Die Sorgen um eine mögliche Zahlungsunfähigkeit
Griechenlands und den Fortbestand der Euro-Währungsunion führten im Berichtszeitraum auch an
den Devisenmärkten zu starken Bewegungen. Der
Wechselkurs des Euro bewegte sich Anfang Dezem-
7
DekaLux-Deutschland
Anlagepolitik.
Das Ziel der Anlagepolitik von DekaLux-Deutschland besteht in der Erwirtschaftung einer Wertentwicklung, die sich an derjenigen des deutschen
Aktienmarkts orientiert. Zu diesem Zweck wird das
Fondsvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung überwiegend in Aktien von Unternehmen
mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland angelegt. Bitte beachten Sie, dass die Anteilklasse TF (T)
per 30. September 2010 auf die Anteilklasse TF (A)
verschmolzen wurde.
Wichtige Kennzahlen
DekaLux-Deutschland
3 Jahre
5 Jahre
seit
Auflegung
Anteilklasse TF (A) 11,2 %
-8,8 %
3,0 %
6,0 %
Anteilklasse TF (T) 11,2 %
-8,8 %
–
-0,3 %
–
–
-2,0 %
Performance*
Anteilklasse F (T)
1 Jahr
12,5 %
TER / TER inkl. ebV**
Anteilklasse TF (A) 2,19 % / 3,17 %
Anteilklasse TF (T) 2,21 % / 3,18 %
Anteilklasse F (T)
1,95 %
ISIN
Deutscher Aktienmarkt auf der Überholspur
Der deutsche Aktienmarkt verzeichnete im Berichtszeitraum eine deutlich bessere Kursentwicklung als
die anderen bedeutenden europäischen Märkte, die
mehr oder weniger stagnierten. Hintergrund dieser
positiven Entwicklung ist die Einschätzung, dass die
exportorientierte deutsche Industrie ein Hauptprofiteur des wieder erstarkten Welthandels sein wird.
Darüber hinaus stellte die positiv verlaufende Berichtssaison der Unternehmen für das zweite Quartal ein
unterstützendes Element dar. Dagegen sorgten die
Verschuldungsproblematik der Mittelmeerstaaten,
erste geldpolitische Verschärfungen in China sowie
Enttäuschungen über den US-Arbeits- und Immobilienmarkt für anhaltenden Gegenwind.
Angesichts der konjunkturellen Unsicherheit realisierte der Fonds DekaLux-Deutschland zu Beginn
der Berichtsperiode einen etwas niedrigeren Investitionsgrad, der im Jahresverlauf sukzessive erhöht
wurde.
Die Sektorstrategie war eher wachstumsorientiert
ausgerichtet. Übergewichtet waren die zyklischen
Bereiche Industrie, Stahl, Transport und Software.
Die anfänglich übergewichteten Chemieaktien unterlagen im Verlauf einer Reduktion. Einen weiteren
Investitionsschwerpunkt bildeten konsumsensitive
Aktien aus den Sektoren Automobile, Konsumgüter
und Einzelhandel. Innerhalb des Finanzbereichs
waren Banken über- bzw. Versicherungen untergewichtet. In der frühen Phase des Konjunkturzyklus
blieben defensive Branchen wie Telekommunikation, Pharma und Versorger untergewichtet. Allerdings wurden Versorgeraktien nach einer starken
Underperformance aufgestockt. Im Nebenwertesegment standen bei Immobilienaktien Verkäufe im
Vordergrund. Dagegen fanden Südzucker (Nahrungsmittel) sowie die Neuemission Helikos (Beteiligungsunternehmen) Aufnahme in das Portfolio.
Im Derivatebereich wurden vornehmlich Short PutTransaktionen getätigt, zuletzt z.B. in EADS,
8
Anteilklasse TF (A) LU0062624902
Anteilklasse TF (T) LU0265740307
Anteilklasse F (T)
LU0341018926
* p.a. / Berechnung nach BVI-Methode; die bisherige Wertentwicklung
ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.
** Gesamtkostenquote / Total Expense Ratio
(TER inkl.ebV = Gesamtkostenquote inkl. erfolgsbezogener Vergütung)
Fondsstruktur DekaLux-Deutschland
I
J
H
A
G
F
B
E
D
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
Industrie
Nicht-Basiskonsumgüter
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Finanzwesen
Informationstechnologie
Gesundheitswesen
Basiskonsumgüter
Versorger
Sonstige Branchen
Barreserve, Sonstiges
C
22,8%
16,1%
12,8%
12,5%
10,7%
7,0%
5,6%
5,1%
5,7%
1,7%
DekaLux-Deutschland
130
120
110
100
09/10
07/10
05/10
80
03/10
90
01/10
Anteile an dem Fonds sind Wertpapiere, deren Preise
durch die börsentäglichen Kursschwankungen der
im Sondervermögen befindlichen Vermögensgegenstände bestimmt werden und deshalb steigen oder
auch fallen können (Wertänderungs- und Marktrisiko). Die Adressenausfall- bzw. Liquiditätsrisiken
waren nur gering ausgeprägt, da sich die Investitionen zum einen auf liquide Qualitätswerte mit hoher
Marktkapitalisierung und soliden Finanzkennzahlen
konzentrierten und zum anderen eine Risikodiversifikation durch die breite Streuung auf Einzelwerte
gewährleistet war.
Index: 30.09.2009 = 100
11/09
Auf Einzeltitelebene zählten per 30. September 2010
Siemens (8,2 Prozent), SAP (6,3 Prozent) und Daimler
(6,0 Prozent) zu den größten Positionen. Zum Stichtag war DekaLux-Deutschland unter Einrechnung
derivativer Finanzinstrumente zu 98,0 Prozent des
Fondsvermögens investiert.
Wertentwicklung 01.10.2009 – 30.09.2010
DekaLux-Deutschland (TF (A))
vs. Referenzindex *
09/09
Daimler, Infineon, Wincor Nixdorf, Henkel und Südzucker.
‡ DekaLux-Deutschland (TF (A))
‡ Referenzindex
Darstellung der Fondswertentwicklung auf Basis der
Rücknahmepreise; Ausschüttungen zum Rücknahmpreis
wiederangelegt.
Im Berichtsjahr verbuchte DekaLux-Deutschland
eine Wertsteigerung um 11,2 Prozent in den Anteilklassen TF (A) und TF (T) bzw. 12,5 Prozent in der
Anteilklasse F (T). Der Referenzindex wies im gleichen Betrachtungszeitraum eine Wertsteigerung
um 9,3 Prozent auf.
* Referenzindex: HDAX Total Return Index in EUR
Die Bezeichnung HDAX Total Return Index in EUR® ist eine eingetragene Marke der Deutsche Börse AG („der Lizenzgeber“).
Die auf dem Index basierenden Finanzinstrumente werden vom
Lizenzgeber nicht gesponsert, gefördert, verkauft oder auf eine
andere Art und Weise unterstützt.
Die Berechnung des Index stellt keine Empfehlung des Lizenzgebers zur Kapitalanlage dar oder beinhaltet in irgendeiner
Weise eine Zusicherung des Lizenzgebers hinsichtlich einer Attraktivität einer Investition in entsprechende Produkte. Bei der
Berechnung der erfolgsbezogenen Vergütung wird ein möglichst enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Bewertung
des Referenzindex und der Bewertung des Sondervermögens
herangezogen. Dies bedeutet, dass auch ein anderer Referenzindexstand als dessen täglicher Schlussstand herangezogen
werden kann. Insofern kann es bei dem verwendeten Referenzindex zu Bewertungsdifferenzen zwischen dem Zeitpunkt der
Feststellung des Anteilpreises und dem Ende des Börsenhandels
(Schlusskurs) kommen. Etwaige untertägige Abweichungen
können auf den jeweiligen Wertpapiermärkten insbesondere in
Phasen hoher Marktvolatilität auftreten.
9
DekaLux-Deutschland
Vermögensaufstellung zum 30. September 2010.
Gattungsbezeichnung
Markt
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
ADIDAS AG INHABERAKTIEN 1)
AIR BERLIN PLC SHARES (REG.S) 1)
ALLIANZ SE VINK. NAMENSAKTIEN 1)
BASF SE NAMENS-AKTIEN 1)
BAYER AG NAMENSAKTIEN 1)
BAYERISCHE MOTOREN WERKE AG INHABERAKTIEN 1)
BEIERSDORF AG INHABERAKTIEN 1)
BILFINGER BERGER AG INHABERAKTIEN 1)
CELESIO AG
CENTROTHERM PHOTOVOLTAICS AG
COMMERZBANK AG INHABERAKTIEN 1)
COMPUGROUP MEDICAL AG
CONERGY AG INHABERAKTIEN 1)
CONTINENTAL AG INHABERAKTIEN
CROPENERGIES AG INHABERAKTIEN
DAIMLER AG NAMENSAKTIEN 1)
DEUTSCHE BANK AG NAMENSAKTIEN 1)
DEUTSCHE BOERSE AG NAMENSAKTIEN 1)
DEUTSCHE LUFTHANSA AG VINK. NAMENSAKTIEN 1)
DEUTSCHE POST AG NAMENSAKTIEN 1)
DEUTSCHE POSTBANK AG 1)
DEUTSCHE TELEKOM AG NAMENSAKTIEN 1)
DOUGLAS HOLDING AG INHABERAKTIEN 1)
E.ON AG NAMENSAKTIEN 1)
EUROP. AERON. DEF. + SPACE CO. EADS 1)
FRESENIUS AG VORZUGSAKTIEN O.ST. 1)
GEA GROUP AG INHABERAKTIEN 1)
HAMBURGER HAFEN UND LOGISTIK AG
HEIDELBERGER DRUCKMASCHINEN AG INHABERAKTIEN 1)
HELIKOS SE SHARES (RED. REG.S) A
HENKEL KGAA VORZUGSAKTIEN O.ST. 1)
HUGO BOSS AG VORZUGSAKTIEN 1)
INFINEON TECHNOLOGIES AG NAMENSAKTIEN 1)
KUKA AG INHABERAKTIEN
LINDE AG INHABERAKTIEN 1)
MAN SE INHABERAKTIEN 1)
MERCK KGAA INHABERAKTIEN 1)
METRO AG INHABERAKTIEN 1)
MLP AG 1)
MTU AERO ENGINES HOLDING AG NAMENSAKTIEN 1)
MUENCHENER RUECKVERS.-GES. AG VINK. NAMENSAKTIEN 1)
PATRIZIA IMMOBILIEN AG NAMENSAKTIEN
PORSCHE AUTOMOBIL HOLDING SE VORZUGSAKTIEN O.ST. 1)
Q-CELLS AG INHABERAKTIEN 1)
RHEINMETALL AG INHABERAKTIEN 1)
RWE AG INHABERAKTIEN 1)
SAP AG INHABERAKTIEN 1)
SGL CARBON AG INHABERAKTIEN 1)
SIEMENS AG NAMENSAKTIEN 1)
SMA SOLAR TECHNOLOGY AG INHABER-AKTIEN O.N. 1)
SOFTWARE AG INHABERAKTIEN 1)
SUEDZUCKER AG INHABERAKTIEN 1)
SYMRISE AG 1)
THYSSEN KRUPP AG INHABERAKTIEN 1)
TOGNUM AG NAMENSAKTIEN
TUI AG NAMENSAKTIEN 1)
UNICREDIT S.P.A. 1)
WACKER CHEMIE AG
WACKER NEUSON SE
Andere Wertpapiere
DEUTSCHE BANK AG BEZUGSRECHTE
Summe der börsengehandelten Wertpapiere
Nichtnotierte Wertpapiere
Andere Wertpapiere
Q-CELLS SE BEZUGSRECHT 09/2010 1)
Summe der nichtnotierten Wertpapiere
Summe Wertpapiervermögen
Derivate
(Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen
handelt es sich um verkaufte Positionen.)
Derivate auf einzelne Wertpapiere
Forderungen/Verbindlichkeiten
Wertpapier-Optionsrechte 2)
Optionsrechte auf Aktien
CALL ALLIANZ AG 86,00 03/11
CALL DAIMLER AG 42,00 03/11
CALL SAP AG 36,00 12/10
CALL SIEMENS AG 78,00 03/11
PUT BAYER AG 42,00 03/11
PUT BAYER AG 46,00 12/10
PUT BILFINGER + BERGER BAU-AG 40,00 03/11
PUT BILFINGER + BERGER BAU-AG 42,00 12/10
PUT BMW AG 28,00 12/10
PUT BMW AG 34,00 12/10
PUT DAIMLER AG 28,00 12/10
PUT DAIMLER AG 36,00 03/11
PUT DEUTSCHE BOERSE AG 46,00 12/10
10
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
Stück bzw.
Anteile
bzw. Whg.
in 1.000
Bestand
30.09.2010
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
im Berichtszeitraum
Kurs
Kurswert
in EUR
%-Anteil
am
Fondsvermögen
STK
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STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
300.000
143.000
250.000
620.000
550.000
401.400
20.000
160.000
62.000
114.350
459.600
89.700
72.590
50.000
250.000
740.000
600.000
19.000
2.050.000
767.000
61.070
2.650.000
175.000
750.000
155.000
139.100
280.000
20.000
777.000
300.000
300.000
130.000
1.335.532
37.153
220.000
180.000
50.000
400.000
25.000
32.100
160.000
31.000
107.500
62.000
50.500
272.000
1.006.450
75.000
620.000
25.000
200.000
50.000
362.000
620.000
100.300
627.800
1.658.890
15.000
50.000
310.000
–
250.000
620.000
550.000
401.000
20.000
160.000
62.000
–
–
89.000
–
–
250.000
–
600.000
19.000
–
–
–
100.000
175.000
750.000
–
–
–
20.000
518.000
300.000
300.000
–
–
–
224.000
188.000
100.000
400.000
–
32.000
160.000
–
27.500
–
–
272.000
1.006.000
–
650.000
25.000
200.000
100.000
–
600.000
100.000
–
1.874.375
–
–
355.600
–
270.000
670.000
550.000
401.000
20.000
160.000
62.000
–
–
89.000
–
–
250.000
–
600.000
19.000
–
–
–
–
175.000
675.000
–
–
–
20.000
–
–
300.000
–
–
–
228.550
196.200
50.000
400.000
–
32.000
160.000
–
–
–
–
272.000
1.006.000
–
722.700
25.000
230.000
50.000
–
600.000
100.000
25.000
1.658.000
8.810
–
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
45,7000
3,0270
82,7900
46,3100
51,2900
51,0000
45,3350
50,7000
16,1000
31,1550
6,0800
9,4350
0,5910
56,7500
3,8210
46,5850
39,9050
48,9200
13,5300
13,2450
24,9600
10,1050
36,9100
21,7500
18,5150
60,0400
18,0150
28,1500
3,5250
9,6000
39,4350
41,3050
5,0400
13,9950
96,0500
80,3900
62,0000
47,5050
7,3740
42,0100
101,9000
3,1770
35,7900
4,1450
48,4600
49,6400
36,3100
25,5500
76,6600
79,0600
88,5400
16,4800
20,5250
23,9850
16,0600
9,0430
1,8550
136,3500
10,2200
13.710.000,00
432.861,00
20.697.500,00
28.712.200,00
28.209.500,00
20.471.400,00
906.700,00
8.112.000,00
998.200,00
3.562.574,25
2.794.368,00
846.319,50
42.900,69
2.837.500,00
955.250,00
34.472.900,00
23.943.000,00
929.480,00
27.736.500,00
10.158.915,00
1.524.307,20
26.778.250,00
6.459.250,00
16.312.500,00
2.869.825,00
8.351.564,00
5.044.200,00
563.000,00
2.738.925,00
2.880.000,00
11.830.500,00
5.369.650,00
6.731.081,28
519.956,24
21.131.000,00
14.470.200,00
3.100.000,00
19.002.000,00
184.350,00
1.348.521,00
16.304.000,00
98.487,00
3.847.425,00
256.990,00
2.447.230,00
13.502.080,00
36.544.199,50
1.916.250,00
47.529.200,00
1.976.500,00
17.708.000,00
824.000,00
7.430.050,00
14.870.700,00
1.610.818,00
5.677.195,40
3.077.240,95
2.045.250,00
511.000,00
2,37
0,07
3,58
4,97
4,88
3,54
0,16
1,40
0,17
0,62
0,48
0,15
0,01
0,49
0,17
5,96
4,14
0,16
4,80
1,76
0,26
4,63
1,12
2,82
0,50
1,44
0,87
0,10
0,47
0,50
2,05
0,93
1,16
0,09
3,66
2,50
0,54
3,29
0,03
0,23
2,82
0,02
0,67
0,04
0,42
2,34
6,32
0,33
8,22
0,34
3,06
0,14
1,29
2,57
0,28
0,98
0,53
0,35
0,09
STK
600.000
600.000
–
EUR
3,4700
EUR
2.082.000,00
567.997.764,01
0,36
98,27
STK
62.000
62.000
–
EUR
1,0000
EUR
EUR
62.000,00
62.000,00
568.059.764,01
0,01
0,01
98,28
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
60.000
50.000
25.000
250.000
-50.000
-25.000
-75.000
-75.000
-25.000
-25.000
-75.000
-50.000
-25.000
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
4,4300
6,6500
1,4900
5,4800
1,0200
1,1800
0,8500
0,4300
0,0400
0,1100
0,0300
0,9900
1,2500
265.800,00
332.500,00
37.250,00
1.370.000,00
-51.000,00
-29.500,00
-63.750,00
-32.250,00
-1.000,00
-2.750,00
-2.250,00
-49.500,00
-31.250,00
0,05
0,06
0,01
0,24
-0,01
-0,01
-0,01
-0,01
-0,00
-0,00
-0,00
-0,01
-0,01
DekaLux-Deutschland
Gattungsbezeichnung
PUT
PUT
PUT
PUT
PUT
PUT
PUT
PUT
PUT
PUT
PUT
PUT
PUT
PUT
PUT
PUT
PUT
PUT
PUT
PUT
PUT
PUT
PUT
PUT
PUT
PUT
PUT
PUT
PUT
PUT
DEUTSCHE POST AG 11,00 12/10
DEUTSCHE POST AG 12,00 12/10
DEUTSCHE TELEKOM AG 9,00 12/10
E.ON AG 20,00 03/11
E.ON AG 22,00 03/11
E.ON AG 24,00 12/10
EUROP.AERON.DEF.+SP.EADS 14,00 12/10
EUROP.AERON.DEF.+SP.EADS 15,00 03/11
EUROP.AERON.DEF.+SP.EADS 16,00 03/11
EUROP.AERON.DEF.+SP.EADS 16,00 06/11
EUROP.AERON.DEF.+SP.EADS 18,00 06/11
HENKEL KGAA -VZ- 36,00 06/11
INFINEON TECHNOLOGIES AG 4,00 06/11
INFINEON TECHNOLOGIES AG 4,40 03/11
INFINEON TECHNOLOGIES AG 4,80 03/11
K + S AG 40,00 12/10
MLP AG 7,60 12/10
PORSCHE AUTOM. 44,00 12/10
RWE AG 54,00 12/10
RWE AG 60,00 12/10
RWE AG 62,00 12/10
SUEDZUCKER AG 14,00 03/11
SUEDZUCKER AG 15,00 06/11
TUI AG 7,00 03/11
TUI AG 7,60 06/11
VOLKSWAGEN AG 64,00 12/10
WINCOR NIXDORF 44,00 03/11
WINCOR NIXDORF 44,00 06/11
WINCOR NIXDORF 46,00 03/11
WINCOR NIXDORF 46,00 06/11
Wertpapier-Optionsscheine
Optionsscheine auf Aktien
HELIKOS SE WTS V. 10 /15
Summe der Derivate auf einzelne Wertpapiere
Aktienindex-Derivate
Forderungen / Verbindlichkeiten
Optionsrechte 2)
Optionsrechte auf Aktienindices
PUT ESTX UTILITIES INDEX 360,00 12/10
Summe der Aktienindex-Derivate
Markt
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
EUX
Stück bzw.
Anteile
bzw. Whg.
in 1.000
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
A
STK
EUX
Bestand
30.09.2010
-50.000
-150.000
-100.000
-75.000
-200.000
-50.000
-75.000
-50.000
-225.000
-50.000
-25.000
-50.000
-50.000
-150.000
-100.000
-50.000
-50.000
-10.000
-100.000
-25.000
-25.000
-50.000
-25.000
-25.000
-25.000
-50.000
-50.000
-25.000
-25.000
-25.000
EUR
Sonstige Verbindlichkeiten
Verwaltungsvergütung
Taxe d‘Abonnement
Kostenpauschale
Summe der sonstigen Verbindlichkeiten
EUR
EUR
EUR
Kurs
Kurswert
in EUR
%-Anteil
am
Fondsvermögen
-0,00
-0,00
-0,00
-0,01
-0,05
-0,02
-0,00
-0,00
-0,02
-0,01
-0,01
-0,02
-0,00
-0,01
-0,01
-0,01
-0,00
-0,02
-0,08
-0,05
-0,05
-0,00
-0,00
-0,00
-0,00
-0,00
-0,02
-0,01
-0,01
-0,02
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
0,0700
0,1600
0,0800
0,7000
1,4700
2,4500
0,1300
0,4200
0,6100
0,9600
1,6600
1,7900
0,2600
0,2700
0,4200
0,7000
0,4900
8,7700
4,5500
10,4900
12,1700
0,2300
0,7300
0,3300
0,6700
0,1100
2,2000
3,0900
3,0500
3,9900
-3.500,00
-24.000,00
-8.000,00
-52.500,00
-294.000,00
-122.500,00
-9.750,00
-21.000,00
-137.250,00
-48.000,00
-41.500,00
-89.500,00
-13.000,00
-40.500,00
-42.000,00
-35.000,00
-24.500,00
-87.700,00
-455.000,00
-262.250,00
-304.250,00
-11.500,00
-18.250,00
-8.250,00
-16.750,00
-5.500,00
-110.000,00
-77.250,00
-76.250,00
-99.750,00
EUR
0,7000
EUR
210.000,00
-586.900,00
0,04
-0,10
-500
EUR
40,5000
EUR
-1.012.500,00
-1.012.500,00
-0,18
-0,18
12.255.758,74
%
100,0000
EUR
12.255.758,74
12.255.758,74
2,12
2,12
EUR
12.255.758,74
2,12
EUR
-591.064,45
-73.286,18
-84.970,39
-749.321,02
-0,10
-0,01
-0,01
-0,12
EUR
EUR
EUR
EUR
STK
STK
STK
577.966.801,73
76,64
98,86
94,87
7.403.638
81.047
26.204
300.000
Anzahl
Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds
Bankguthaben
EUR-Guthaben bei:
Depotbank
Summe der Bankguthaben
Summe der Bankguthaben, Geldmarktpapiere
und Geldmarktfonds
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
im Berichtszeitraum
300.000
–
-591.064,45
-73.286,18
-84.970,39
Fondsvermögen
Anteilwert Klasse TF (A)
Anteilwert Klasse TF (T)
Anteilwert Klasse F (T)
Umlaufende Anteile Klasse TF (A)
Umlaufende Anteile Klasse TF (T)
Umlaufende Anteile Klasse F (T)
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %)
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %)
100,00 *)
98,28
-0,28
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.
1)
2)
Diese Wertpapiere sind ganz oder teilweise als Wertpapier-Darlehen übertragen (s. Aufstellung).
Bei Future-Styled Optionsrechten erfolgt die Prämienverrechnung durch tägliche Ausgleichszahlungen (Variation Margin); bei Stock-Styled Optionsrechten erfolgt die Prämienverrechnung
bei Geschäftsabschluss. Stock-Styled Optionsrechte fließen mit ihrem Kurswert in das Sondervermögen ein, Future-Styled Optionsrechte mit ihrem unrealisierten Ergebnis.
Erläuterungen zu den Wertpapier-Darlehen
Folgende Wertpapiere sind zum Berichtsstichtag als Wertpapier-Darlehen übertragen:
Gattungsbezeichnung
ADIDAS AG INHABERAKTIEN
AIR BERLIN PLC SHARES (REG.S)
AIR BERLIN PLC SHARES (REG.S)
AIR BERLIN PLC SHARES (REG.S)
ALLIANZ SE VINK. NAMENSAKTIEN
BASF SE NAMENS-AKTIEN
BAYER AG NAMENSAKTIEN
BAYERISCHE MOTOREN WERKE AG INHABERAKTIEN
BEIERSDORF AG INHABERAKTIEN
BILFINGER BERGER AG INHABERAKTIEN
COMMERZBANK AG INHABERAKTIEN
COMMERZBANK AG INHABERAKTIEN
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
Nominal
in Stk. bzw.
Whg. in 1.000
260.458
9.000
34.000
100.000
250.000
620.000
550.000
401.400
12.725
10.000
459.000
600
Wertpapier-Darlehen
Kurswert in EUR
befristet
unbefristet
11.902.930,60
27.243,00
102.918,00
302.700,00
20.697.500,00
28.712.200,00
28.209.500,00
20.471.400,00
576.887,88
507.000,00
2.790.720,00
3.648,00
gesamt
11
DekaLux-Deutschland
Gattungsbezeichnung
CONERGY AG INHABERAKTIEN
CONERGY AG INHABERAKTIEN
DAIMLER AG NAMENSAKTIEN
DEUTSCHE BANK AG NAMENSAKTIEN
DEUTSCHE BOERSE AG NAMENSAKTIEN
DEUTSCHE LUFTHANSA AG VINK. NAMENSAKTIEN
DEUTSCHE LUFTHANSA AG VINK. NAMENSAKTIEN
DEUTSCHE POST AG NAMENSAKTIEN
DEUTSCHE POSTBANK AG
DEUTSCHE POSTBANK AG
DEUTSCHE POSTBANK AG
DEUTSCHE TELEKOM AG NAMENSAKTIEN
DOUGLAS HOLDING AG INHABERAKTIEN
DOUGLAS HOLDING AG INHABERAKTIEN
E.ON AG NAMENSAKTIEN
EUROP. AERON. DEF. + SPACE CO. EADS
FRESENIUS AG VORZUGSAKTIEN O.ST.
GEA GROUP AG INHABERAKTIEN
GEA GROUP AG INHABERAKTIEN
GEA GROUP AG INHABERAKTIEN
GEA GROUP AG INHABERAKTIEN
HEIDELBERGER DRUCKMASCHINEN AG INHABERAKTIEN
HENKEL KGAA VORZUGSAKTIEN O.ST.
HENKEL KGAA VORZUGSAKTIEN O.ST.
HUGO BOSS AG VORZUGSAKTIEN
INFINEON TECHNOLOGIES AG NAMENSAKTIEN
LINDE AG INHABERAKTIEN
LINDE AG INHABERAKTIEN
MAN SE INHABERAKTIEN
MERCK KGAA INHABERAKTIEN
MERCK KGAA INHABERAKTIEN
METRO AG INHABERAKTIEN
METRO AG INHABERAKTIEN
MLP AG
MLP AG
MLP AG
MTU AERO ENGINES HOLDING AG NAMENSAKTIEN
MTU AERO ENGINES HOLDING AG NAMENSAKTIEN
MTU AERO ENGINES HOLDING AG NAMENSAKTIEN
MTU AERO ENGINES HOLDING AG NAMENSAKTIEN
MUENCHENER RUECKVERS.-GES. AG VINK. NAMENSAKTIEN
PORSCHE AUTOMOBIL HOLDING SE VORZUGSAKT IEN O.ST.
Q-CELLS AG INHABERAKTIEN
Q-CELLS AG INHABERAKTIEN
Q-CELLS AG INHABERAKTIEN
Q-CELLS SE BEZUGSRECHT 09/2010
RHEINMETALL AG INHABERAKTIEN
RHEINMETALL AG INHABERAKTIEN
RWE AG INHABERAKTIEN
SAP AG INHABERAKTIEN
SGL CARBON AG INHABERAKTIEN
SIEMENS AG NAMENSAKTIEN
SMA SOLAR TECHNOLOGY AG INHABER-AKTIEN O.N.
SOFTWARE AG INHABERAKTIEN
SUEDZUCKER AG INHABERAKTIEN
SUEDZUCKER AG INHABERAKTIEN
SYMRISE AG
THYSSEN KRUPP AG INHABERAKTIEN
TUI AG NAMENSAKTIEN
TUI AG NAMENSAKTIEN
TUI AG NAMENSAKTIEN
TUI AG NAMENSAKTIEN
TUI AG NAMENSAKTIEN
TUI AG NAMENSAKTIEN
TUI AG NAMENSAKTIEN
TUI AG NAMENSAKTIEN
UNICREDIT S.P.A.
Gesamtbetrag der Rückerstattungsansprüche aus Wertpapier-Darlehen:
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
EUR
Nominal
in Stk. bzw.
Whg. in 1.000
5.000
67.000
740.000
600.000
19.000
2.039.198
10.802
767.000
5.315
575
50.000
2.650.000
7.000
10.000
750.000
155.000
139.100
6.200
90.000
20.000
75.000
209.000
9.800
290.200
5.750
1.335.532
174.213
25.860
180.000
15.000
35.000
40.578
359.422
500
1.500
10.000
2.400
6.100
190
6.000
160.000
5.287
17.000
25.000
20.000
62.000
20.100
5.000
272.000
1.006.450
75.000
620.000
25.000
200.000
9.000
33.000
6.000
620.000
46.000
80.000
2.000
50.000
85.000
48.000
140.000
105.000
1.658.890
Wertpapierkurse bzw. Marktsätze
Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet:
In- und ausländische Aktien und Derivate per: 30.09.2010
Alle anderen Vermögenswerte per: 30.09.2010
Marktschlüssel
Wertpapierhandel
A
Amtlicher Börsenhandel
Terminbörsen
EUX European Exchange Deutschland
12
Wertpapier-Darlehen
Kurswert in EUR
befristet
unbefristet
2.955,00
39.597,00
34.472.900,00
23.943.000,00
929.480,00
27.590.348,94
146.151,06
10.158.915,00
132.662,40
14.352,00
1.248.000,00
26.778.250,00
258.370,00
369.100,00
16.312.500,00
2.869.825,00
8.351.564,00
111.693,00
1.621.350,00
360.300,00
1.351.125,00
736.725,00
386.463,00
11.444.037,00
237.503,75
6.731.081,28
16.733.158,65
2.483.853,00
14.470.200,00
930.000,00
2.170.000,00
1.927.657,89
17.074.342,11
3.687,00
11.061,00
73.740,00
100.824,00
256.261,00
7.981,90
252.060,00
16.304.000,00
189.221,73
70.465,00
103.625,00
82.900,00
62.000,00
974.046,00
242.300,00
13.502.080,00
36.544.199,50
1.916.250,00
47.529.200,00
1.976.500,00
17.708.000,00
148.320,00
543.840,00
123.150,00
14.870.700,00
415.978,00
723.440,00
18.086,00
452.150,00
768.655,00
434.064,00
1.266.020,00
949.515,00
3.077.240,95
508.393.668,64
gesamt
508.393.668,64
DekaLux-Deutschland
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
Käufe und Verkäufe in Wertpapieren (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):
Gattungsbezeichnung
Stück bzw.
Anteile bzw. Whg.
in 1.000
Käufe bzw.
Zugänge
Verkäufe bzw.
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
DIC ASSET AG
ENVITEC BIOGAS AG
GAGFAH S.A.
SANOFI-AVENTIS S.A.
SCHMACK BIOGAS AG
Andere Wertpapiere
HEIDELBERGER DRUCKMASCHINEN AG BEZUGSRECHTE KUPON 11 09/2010
KUKA AG BEZUGSRECHTE 06/2010
STK
STK
STK
STK
STK
–
–
–
27.000
–
47.180
15.900
58.300
54.000
36.000
STK
STK
259.000
37.153
259.000
37.153
An organisierten Märkten zugelassene
oder in diese einbezogene Wertpapiere
Andere Wertpapiere
BILFINGER BERGER AG BEZUGSRECHTE 10/2009
STK
160.000
160.000
Nichtnotierte Wertpapiere
Andere Wertpapiere
CONTINENTAL AG BEZUGSRECHTE 01/2010
DIC ASSET AG BEZUGSRECH TE 03/2010
TUI AG BEZUGSRECHTE 10/2009
UNICREDIT S.P.A. ANRECHTE 01/2010
STK
STK
STK
STK
50.000
47.180
652.800
1.442.515
50.000
47.180
652.800
1.442.515
13
DekaLux-Deutschland
Entwicklung des Fondsvermögens
Fondsvermögen am Beginn des Geschäftsjahres
Mittelzuflüsse
121.191.123,72
Mittelrückflüsse
-146.788.166,67
Mittelzuflüsse /-rückflüsse (netto)
Ertragsausschüttung
Ertragsausgleich
Ordentlicher Aufwandsüberschuss
Netto realisiertes Ergebnis (inkl. Ertragsausgleich) *)
Nettoveränderung des nicht realisierten Ergebnisses *)
Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres
EUR
543.790.398,57
-25.597.042,95
-778.376,50
1.492.241,15
-15.555.474,55
86.576.467,11
-11.961.411,10
577.966.801,73
Entwicklung der Anzahl der Anteile im Umlauf
Anzahl des Anteilumlaufs der Klasse TF (A) am Beginn des Geschäftsjahres
Anzahl der ausgegebenen Anteile der Klasse TF (A)
Anzahl der zurückgezahlten Anteile der Klasse TF (A)
Anzahl des Anteilumlaufs der Klasse TF (A) am Ende des Geschäftsjahres
7.750.216
1.573.817
1.920.395
7.403.638
Anzahl des Anteilumlaufs der Klasse TF (T) am Beginn des Geschäftsjahres
Anzahl der ausgegebenen Anteile der Klasse TF (T)
Anzahl der zurückgezahlten Anteile der Klasse TF (T)
Anzahl des Anteilumlaufs der Klasse TF (T) am Ende des Geschäftsjahres
92.292
73.379
84.624
81.047
Anzahl des Anteilumlaufs der Klasse F (T) am Beginn des Geschäftsjahres
Anzahl der ausgegebenen Anteile der Klasse F (T)
Anzahl der zurückgezahlten Anteile der Klasse F (T)
Anzahl des Anteilumlaufs der Klasse F (T) am Ende des Geschäftsjahres
7.987
18.817
600
26.204
Entwicklung von Fondsvermögen und Anteilwert im 3-Jahresvergleich
Fondsvermögen am Ende
30.09.2008
30.09.2009
30.09.2010
des Geschäftsjahres
EUR 527.988.503,10 543.790.398,57 577.966.801,73
Anteilwert Klasse TF (A)
EUR
68,77
69,01
76,64
Anteilumlauf Klasse TF (A)
Stück
7.632.063
7.750.216
7.403.638
Anteilwert Klasse TF (T)
EUR
88,35
88,93
98,86
Anteilumlauf Klasse TF (T)
Stück
28.535
92.292
81.047
Anteilwert Klasse F (T)
EUR
83,22
84,33
94,87
Anteilumlauf Klasse F (T)
Stück
7.000
7.987
26.204
Vergangenheitsbezogene Werte gewähren keine Rückschlüsse für die Zukunft.
Ertrags- und Aufwandsrechnung
für den Zeitraum vom 01.10.2009 – 30.09.2010 (inkl. Ertragsausgleich)
EUR
Erträge
Erträge aus Wertpapierleihe
Dividenden
Zinsen aus Liquiditätsanlagen
Sonstige Erträge
Ordentlicher Ertragsausgleich
Erträge insgesamt
Aufwendungen
Verwaltungsvergütung
Erfolgsbezogene Vergütung
Vertriebsprovision
Kostenpauschale
Taxe d‘Abonnement
Sonstige Aufwendungen
Ordentlicher Aufwandsausgleich
Aufwendungen insgesamt
Ordentlicher Aufwandsüberschuss
1.342.334,68
279.471,68
41.597,02
4.215,51
-41.152,35
1.626.466,54
6.977.266,11
5.426.823,49
3.950.215,42
1.003.856,96
285.108,31
2.273,92
-463.603,12
17.181.941,09
-15.555.474,55
Netto realisiertes Ergebnis *)
Außerordentlicher Ertragsausgleich
Netto realisiertes Ergebnis (inkl. Ertragsausgleich)
88.491.159,03
-1.914.691,92
86.576.467,11
Ertragsüberschuss
Nettoveränderung des nicht realisierten Ergebnisses *)
Ergebnis des Geschäftsjahres
71.020.992,56
-11.961.411,10
59.059.581,46
Der Ertragsüberschuss aller Anteilklassen wird thesauriert.
Die vorgenannten Aufwendungen der Anteilklasse TF (A) betrugen bezogen auf das
durchschnittliche Fondsvermögen (Gesamtkostenquote/Total Expense Ratio (TER)) 2,19 %.
Die erfolgsbezogene Vergütung betrug bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen
0,98 %. Die Gesamtkostenquote inkl. erfolgsbezogener Vergütung betrug 3,17 %.
Die vorgenannten Aufwendungen der Anteilklasse TF (T) betrugen bezogen auf das
durchschnittliche Fondsvermögen (Gesamtkostenquote/Total Expense Ratio (TER)) 2,21 %.
Die erfolgsbezogene Vergütung betrug bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen
0,97 %. Die Gesamtkostenquote inkl. erfolgsbezogener Vergütung betrug 3,18 %.
Die vorgenannten Aufwendungen der Anteilklasse F (T) betrugen bezogen auf das
durchschnittliche Fondsvermögen (Gesamtkostenquote/Total Expense Ratio (TER)) 1,95 %.
Die Ausgabe von Anteilen der Anteilklassen TF (A) und TF (T) erfolgen zum Anteilwert.
Ein Ausgabeaufschlag wird nicht erhoben.
Die Vertriebsstellen erhalten aus dem Fondsvermögen eine Vertriebsprovision.
Die Ausgabe von Anteilen der Anteilklasse F (T) erfolgt zum Anteilwert zuzüglich eines
Ausgabeaufschlages.
*) Ergebnis-Zusammensetzung:
Netto realisiertes Ergebnis aus: Wertpapier- und Optionsgeschäften
Nettoveränderung des nicht realisierten Ergebnisses aus: Wertpapier- und
Optionsgeschäften
Bitte beachten Sie, dass die Anteilklasse TF (T) per 30. September 2010 auf die
Anteilklasse TF (A) verschmolzen wurde.
14
Erläuterungen zum Jahresbericht.
Der Anteilwert lautet auf die Währung des Fonds
(„Fondswährung”). Er wird unter Aufsicht der
Depotbank von der Verwaltungsgesellschaft oder
einem von ihr Beauftragten an jedem Tag, der sowohl in Luxemburg als auch in Frankfurt am Main
Börsentag ist („Bewertungstag”), berechnet.
Die Berechnung erfolgt durch Teilung des NettoFondsvermögens (Fondsvermögen abzüglich Verbindlichkeiten) durch die Zahl der am Bewertungstag im Umlauf befindlichen Anteile.
Das Netto-Fondsvermögen wird nach folgenden
Grundsätzen berechnet:
a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer
Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt,
sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse
oder an einem anderen geregelten Markt notiert
oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an
einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird der
Wert des Vermögenswertes auf der Grundlage
des nach einer vorsichtigen Einschätzung vorhersehbaren Verkaufspreises ermittelt, sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
c) Anteile an einem OGAW oder OGA werden zum
letzten festgestellten und erhältlichen Rücknahmepreis bewertet.
d) Der Wert von Kassenbeständen oder Bankguthaben, Einlagenzertifikaten und ausstehenden
Forderungen, vorausbezahlten Auslagen, Bardividenden und erklärten oder aufgelaufenen und
noch nicht erhaltenen Zinsen entspricht dem jeweiligen vollen Betrag abzüglich eines angemessenen Abschlages, falls der Betrag wahrscheinlich
nicht voll bezahlt oder erhalten werden kann.
e) Der Liquidationswert von Futures und Optionen,
die an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, wird auf der
Grundlage des letzten verfügbaren Abwicklungspreises berechnet.
f) Der Liquidationswert von Futures, Forwards und
Optionen, die nicht an einer Börse oder an einem
anderen geregelten Markt gehandelt werden,
sowie von Futures und Optionen, die an einer
Börse oder an einem anderen geregelten Markt
gehandelt werden, jedoch an dem Bewertungstag nicht liquidiert werden können, entspricht dem
jeweiligen Nettoliquidationswert, wie er gemäß
den Richtlinien des Verwaltungsrates auf einer
konsistent für alle verschiedenen Arten von Verträgen angewandten Grundlage festgestellt wird.
g) Swaps werden zu ihrem Marktwert bewertet.
h) Sämtliche sonstigen Wertpapiere oder sonstigen
Vermögenswerte werden zu ihrem angemessenen
Marktwert bewertet, wie dieser nach Treu und
Glauben und entsprechend dem vom Verwaltungsrat aufgestellten Verfahren zu bestimmen ist.
i) Der Wert aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht in der Währung des Fonds
ausgedrückt sind, wird in diese Währung zu den
zuletzt verfügbaren Devisenkursen umgerechnet.
Wenn solche Kurse nicht verfügbar sind, wird der
Wechselkurs nach Treu und Glauben und nach
dem vom Verwaltungsrat aufgestellten Verfahren
bestimmt.
j) Die Verwaltungsgesellschaft kann nach eigenem
Ermessen andere Bewertungsmethoden zulassen,
wenn sie dieses im Interesse einer angemesseneren Bewertung eines Vermögenswertes des Fonds
hinsichtlich des voraussichtlichen Realisierungswertes für angebracht hält.
k) Wenn die Verwaltungsgesellschaft der Ansicht
ist, dass der ermittelte Anteilwert an einem bestimmten Bewertungstag den tatsächlichen Wert
der Anteile des Fonds nicht wiedergibt, oder
wenn es seit der Ermittlung des Anteilwertes beträchtliche Bewegungen an den betreffenden
Börsen und/oder Märkten gegeben hat, kann die
Verwaltungsgesellschaft beschließen, den Anteilwert noch am selben Tag zu aktualisieren. Unter
diesen Umständen werden alle für diesen Bewertungstag eingegangenen Anträge auf Zeichnung
und Rücknahme auf der Grundlage des Anteilwertes eingelöst, der unter Berücksichtigung des
Grundsatzes von Treu und Glauben aktualisiert
worden ist.
Die Verwaltungsgesellschaft erhält aus dem Fondsvermögen für die Tätigkeit als Verwaltungsgesellschaft in Bezug auf die Hauptverwaltung und die
Anlagenverwaltung ein Entgelt („Verwaltungsvergütung“), das anteilig monatlich nachträglich auf
das durchschnittliche Netto-Fondsvermögen während des betreffenden Monats zu berechnen und
auszuzahlen ist.
15
Weiterhin erhält die Verwaltungsgesellschaft aus
dem Teil des Netto-Fondsvermögens, welches den
Anteilen der Anteilklassen TF (T) und TF (A) zuzuordnen ist, eine jährliche Vertriebsprovision zugunsten der Vertriebsstellen, die monatlich anteilig auf
das Netto-Fondsvermögen am letzten Geschäftstag
eines Monats berechnet und monatlich nachträglich
ausbezahlt wird.
Die Verwaltungsgesellschaft kann für die Verwaltung des Fondsvermögens, das den Anteilen der
Anteilklassen TF (T) und TF (A) zuzuordnen ist, eine
täglich berechnete erfolgsbezogene Vergütung erhalten, sofern die Wertentwicklung des Fonds vor
Kosten (Verwaltungsvergütung, Vertriebsprovision
und Kostenpauschale) diejenige eines Vergleichsmaßstabes übertrifft. Als Vergleichsmaßstab dient
dabei der HDAX Total Return Index in EUR. Die erfolgsbezogene Vergütung berechnet sich in Höhe
von 25,00 % der Outperformance und zwar auch
bei negativer Entwicklung von Vergleichsmaßstab
und Anteilwert, solange der Anteilwert über dem
Vergleichsmaßstab liegt. Bei der Berechnung der erfolgsbezogenen Vergütung wird dabei zur Ermittlung der Managementleistung ein möglichst enger
zeitlicher Zusammenhang zwischen Indexbewertung und Fondsbewertung herangezogen. Als Berechnungszeitraum dient das jeweilige Geschäftsjahr des Fonds. Eine etwaige Out- bzw. Underperformance des Fonds wird nicht vorgetragen. Die
am Ende des Geschäftsjahres bestehende, zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann dem
Fondsvermögen entnommen werden. Es steht der
Verwaltungsgesellschaft frei eine niedrigere Vergütung zu berechnen. Falls der Referenzindex entfallen sollte, wird die Verwaltungsgesellschaft einen
vergleichbaren anderen Index festlegen, der an die
Stelle des genannten Index tritt.
16
Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapier-Darlehensgeschäften, Wertpapierpensionsgeschäften und diesen vergleichbaren zulässigen
Geschäften für Rechnung des Fonds eine pauschale
Vergütung in Höhe von bis zur Hälfte der Erträge
aus diesen Geschäften.
Die Depotbank hat gegen das Fondsvermögen
Anspruch auf die folgenden mit der Verwaltungsgesellschaft vereinbarten Honorare:
‡ Bearbeitungsgebühren für jede Transaktion für
Rechnung des Fonds in Höhe der in Luxemburg
banküblichen Gebühren.
Die Verwaltungsgesellschaft erhält aus dem Fondsvermögen eine jährliche Kostenpauschale, die anteilig auf das durchschnittliche Netto-Fondsvermögen
des betreffenden Monats zu berechnen und zum
betreffenden Monatsende auszuzahlen ist. Für die
Berechnung werden die Tageswerte zugrunde gelegt. Die Kostenpauschale umfasst die folgenden
Vergütungen und Kosten, die dem Fonds nicht separat belastet werden:
‡ Vergütung der Depotbank;
‡ Kosten von Artikel 16 Absatz 1 Buchstaben b)
bis i) des Grundreglements;
‡ Kosten, die im Zusammenhang mit der Verwendung eines Vergleichsmaßstabes entstehen können;
‡ Kosten und Auslagen, die der Depotbank aufgrund einer zulässigen und marktüblichen Beauftragung Dritter gemäß Artikel 4 Absatz 3 des
Grundreglements mit der Verwahrung von Vermögenswerten des Fonds entstehen.
Die Steuer auf das Fondsvermögen („Taxe
d’abonnement“, derzeit 0,05 % p.a.) ist vierteljährlich nachträglich auf das Fondsvermögen (soweit
es nicht in Luxemburger Investmentfonds, die der
„Taxe d’abonnement“ unterliegen, angelegt ist) zu
berechnen und auszuzahlen.
Die sonstigen dem Sondervermögen gemäß
Artikel 16 des Grundreglements anzulastenden
Kosten werden vom Fonds getragen.
Es ist vorgesehen, dass die Gesellschaft für die Anteilklasse TF (A) grundsätzlich, die nicht zur Kostendeckung vorgesehenen Zinsen, Dividenden und Erträge aus Darlehens- und Pensionsgeschäften an
die Anleger ausschüttet. Zur Ausschüttung können
die ordentlichen Nettoerträge sowie realisierte Kursgewinne kommen. Ferner können die nicht realisierten Kursgewinne sowie sonstige Aktiva zur Ausschüttung gelangen, sofern das Netto-Fondsvermögen aufgrund der Ausschüttung nicht unter die
Mindestgrenze von 1,25 Mio. Euro sinkt. Veräußerungsgewinne und sonstige Erträge können ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen werden. Die
Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft entscheidet jährlich unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte und Notwendigkeiten, ob und in
welcher Höhe eine Ausschüttung erfolgt.
Für die Anteile der Anteilklassen TF (T) und F (T) ist
eine Ausschüttung nicht vorgesehen. Die NettoErträge des Fonds sowie die Kapitalgewinne und
sonstige Einkünfte nicht wiederkehrender Art, die
anteilig den Anteilklassen TF (T) und F (T) zuzurechnen sind, werden kapitalisiert und im Fonds wiederangelegt.
Erläuterungen zum Jahresbericht
Verwaltungsvergütung
Vertriebsprovision
Kostenpauschale
bis zu 2,00 % p.a.
bis zu 1,50 % p.a.
bis zu 0,28 % p.a.
derzeit
derzeit
derzeit
DekaLux-Deutschland TF (A)
1,25 % p.a.
0,72 % p.a.
0,18 % p.a.
DekaLux-Deutschland TF (T)
1,25 % p.a.
0,72 % p.a.
0,18 % p.a.
DekaLux-Deutschland F (T)
1,75 % p.a.
keine
0,18 % p.a.
17
Prüfungsvermerk.
An die Anteilinhaber des
DekaLux-Deutschland
Verantwortung des
„Réviseur d´entreprises agréé“
Entsprechend dem uns von dem Verwaltungsrat
der Deka International S.A. erteilten Auftrag haben
wir den beigefügten Jahresabschluss des DekaLuxDeutschland geprüft, der die Aufstellung des
Netto-Fondsvermögens, des Wertpapierbestands
und der sonstigen Vermögenswerte zum 30. September 2010, die Ertrags- und Aufwandsrechnung
und die Entwicklung des Netto-Fondsvermögens
für das an diesem Datum abgelaufene Geschäftsjahr, sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen
Rechnungslegungsgrundsätze und -methoden und
die sonstigen Erläuterungen zu den Aufstellungen
enthält.
In unserer Verantwortung liegt es, auf der Grundlage unserer Abschlussprüfung über diesen Jahresabschluss ein Prüfungsurteil zu erteilen. Wir führten
unsere Abschlussprüfung nach den in Luxemburg
von der „Commission de Surveillance du Secteur
Financier“ angenommenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing)
durch. Diese Standards verlangen, dass wir die Berufspflichten und -standards einhalten und die Prüfung dahingehend planen und durchführen, dass
mit hinreichender Sicherheit erkannt werden kann,
ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist.
Verantwortung des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft für den Jahresabschluss
Die Erstellung und die den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechende Darstellung dieses Jahresabschlusses
gemäß den in Luxemburg geltenden gesetzlichen
Bestimmungen und Verordnungen zur Erstellung
und Darstellung des Jahresabschlusses liegen in der
Verantwortung des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft. Diese Verantwortung umfasst die
Entwicklung, Umsetzung und Aufrechterhaltung
des internen Kontrollsystems hinsichtlich der Erstellung und der den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung des Jahresabschlusses, so
dass dieser frei von wesentlichen unzutreffenden
Angaben ist, unabhängig davon, ob diese aus Unrichtigkeiten oder Verstößen resultieren, sowie die Auswahl und Anwendung von angemessenen Rechnungslegungsgrundsätzen und -methoden und die
Festlegung angemessener rechnungslegungsrelevanter Schätzungen.
Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung
von Prüfungshandlungen zum Erhalt von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss enthaltenen
Wertansätze und Informationen. Die Auswahl der
Prüfungshandlungen obliegt der Beurteilung des
„Réviseur d´entreprises agréé“ ebenso wie die Bewertung des Risikos, dass der Jahresabschluss wesentliche unzutreffende Angaben aufgrund von Unrichtigkeiten oder Verstößen enthält. Im Rahmen dieser
Risikoeinschätzung berücksichtigt der „Réviseur
d´entreprises agréé“ das für die Erstellung und die
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des Jahresabschlusses eingerichtete interne
Kontrollsystem, um die unter diesen Umständen
angemessenen Prüfungshandlungen festzulegen,
nicht jedoch, um eine Beurteilung der Wirksamkeit
des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Abschlussprüfung beinhaltet ebenfalls die Beurteilung
der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und -methoden und der Angemessenheit der vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft vorgenommenen Schätzungen sowie
die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses.
Nach unserer Auffassung sind die erlangten Prüfungsnachweise als Grundlage für die Erteilung unseres
Prüfungsurteils ausreichend und angemessen.
18
Prüfungsurteil
Sonstiges
Nach unserer Auffassung vermittelt der Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den in Luxemburg
geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Erstellung und Darstellung
des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und
Finanzlage des DekaLux-Deutschland zum 30. September 2010 sowie der Ertragslage und der Entwicklung des Fondsvermögens für das an diesem
Datum abgelaufene Geschäftsjahr.
Die im Jahresbericht enthaltenen ergänzenden Angaben wurden von uns im Rahmen unseres Auftrags durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand
besonderer Prüfungshandlungen nach den oben
beschriebenen Standards. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
haben uns diese Angaben keinen Anlass zu Anmerkungen gegeben.
Luxemburg, 7. Januar 2011
PricewaterhouseCoopers S.à r.l.
vertreten durch
(Rückel)
PricewaterhouseCoopers
Société à responsabilité limitée
400, Route d’Esch
B.P. 1443
L-1014 Luxembourg
Telephone +352 494848-1
Facsimile +352 494848-2900
www.pwc.com/lu
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Cabinet de révision agréé
Expert-comptable (autorisation
gouvernementale n°95992)
R.C.S. Luxembourg B 65 477 – Capital
social EUR 516 950 – TVA LU17564447
19
Besteuerung der Erträge.
1.
Allgemeine Besteuerungssystematik
Die Erträge eines deutschen oder ausländischen
Investmentvermögens werden grundsätzlich auf
der Ebene des Anlegers versteuert, während das
Investmentvermögen selbst von der Steuer befreit
ist. Die steuerrechtliche Behandlung von Erträgen
aus Investmentanteilen folgt damit dem Grundsatz
der Transparenz, wonach der Anleger grundsätzlich so besteuert werden soll, als hätte er die von
dem Investmentvermögen erzielten Erträge unmittelbar selbst erwirtschaftet (Transparenzprinzip).
Abweichend von diesem Grundsatz ergeben sich
bei der Investmentanlage jedoch einige Besonderheiten. So werden beispielsweise bestimmte Erträge bzw. Gewinne auf der Ebene des Anlegers
erst bei Rückgabe der Investmentanteile erfasst.
Negative Erträge des Investmentvermögens sind
mit positiven Erträgen gleicher Art zu verrechnen.
Soweit die negativen Erträge hierdurch nicht vollständig ausgeglichen werden können, dürfen sie
nicht von dem Anleger geltend gemacht werden,
sondern müssen auf der Ebene des Investmentvermögens vorgetragen und in nachfolgenden Geschäftsjahren mit gleichartigen Erträgen ausgeglichen werden.
Eine Besteuerung des Anlegers können ausschließlich die Ausschüttung bzw. Thesaurierung von Erträgen (laufende Erträge) sowie die Rückgabe von
Investmentanteilen auslösen. Die Besteuerung richtet sich dabei im Einzelnen nach den Vorschriften
des Investmentsteuergesetzes in Verbindung mit
dem allgemeinen Steuerrecht. Die steuerrechtlichen
Folgen einer Anlage in ein Investmentvermögen
sind dabei im Wesentlichen unabhängig davon, ob
es sich um ein deutsches oder um ein ausländisches
Investmentvermögen handelt, sodass die nachfolgende Darstellung für beide gleichermaßen gilt.
Etwaige Unterschiede in der Besteuerung werden
an der jeweiligen Stelle hervorgehoben.
Darüber hinaus gelten die Anmerkungen auch für
Dach-Investmentvermögen, d. h. für Investmentvermögen, die ihr Kapital ganz überwiegend oder
jedenfalls zum Teil in andere Investmentvermögen
anlegen. Der Anleger muss bei Dach-Investmentvermögen keine Besonderheiten beachten, weil
ihm die für die Besteuerung erforderlichen Informationen von der Investmentgesellschaft in der
gleichen Form zur Verfügung gestellt werden wie
für andere Investmentvermögen.
Ab dem 1. Januar 2009 unterliegen Einkünfte aus
Kapitalvermögen für Privatanleger in Deutschland
der Abgeltungsteuer i.H.v. 25 Prozent als spezielle
20
Form der Kapitalertragsteuer. Zusätzlich zur Abgeltungsteuer ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von
5,5 Prozent der Abgeltungsteuer sowie gegebenenfalls – entsprechend der Religions-/ Konfessionszugehörigkeit des Anlegers – Kirchensteuer in Höhe von
8 Prozent bzw. 9 Prozent der Abgeltungsteuer einzubehalten und abzuführen. Die Kirchensteuer wird
für den Anleger allerdings nur dann einbehalten und
abgeführt, wenn der auszahlenden Stelle bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres ein Kirchensteuerantrag des Anlegers vorliegt (ggf. sind interne Bearbeitungszeiten zu beachten). Soweit bei einem
kirchensteuerpflichtigen Anleger mangels rechtzeitiger Vorlage des Kirchensteuerantrags die Kirchensteuer nicht einbehalten werden kann, muss sich
der Anleger mit seinen gesamten Einkünften aus
Kapitalvermögen zur Einkommensteuer veranlagen
lassen. Auf einen entsprechenden Hinweis auf den
Solidaritätszuschlag sowie der Kirchensteuer wird
bei den folgenden Ausführungen jeweils verzichtet.
Die deutsche Abgeltungsteuer entfaltet für Privatanleger grundsätzlich abgeltende Wirkung. Soweit
die Einnahmen der Abgeltungsteuer unterlegen
haben, entfällt damit die Verpflichtung des Privatanlegers, die Einnahmen in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben. Der Umfang der zu
versteuernden Einnahmen, d. h. die Bemessungsgrundlage der Abgeltungsteuer wurde erheblich
erweitert und erfasst neben Zinsen und Dividenden
nunmehr beispielsweise auch Gewinne aus der
Veräußerung von Aktien oder Renten.
Bei laufenden Erträgen wie z. B. Zinsen und Dividenden ist die Abgeltungsteuer anwendbar, wenn
diese dem Anleger nach dem 31. Dezember 2008
zufließen. Im Fall von realisierten Gewinnen und
Verlusten ist die Abgeltungsteuer anwendbar, wenn
die Wirtschaftsgüter nach dem 31. Dezember 2008
er worben wurden. Dies gilt sowohl für die von
dem Investmentvermögen erworbenen Wirtschaftsgüter als auch für den von dem Anleger erzielten
Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung eines
Investmentanteils. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die nicht im Zusammenhang mit Investmentanteilen stehen, gelten teilweise abweichende
Übergangsregelungen.
Kann der Anschaffungszeitpunkt von Wirtschaftsgütern nicht eindeutig bestimmt werden, ist die gesetzliche Verbrauchsfolgefiktion zu beachten, wonach die als erstes angeschafften Wertpapiere als
zuerst verkauft gelten. Dies gilt sowohl für die Wirtschaftsgüter des Investmentvermögens als auch für
die von dem Anleger gehaltenen Investmentanteile
z. B. bei Girosammelverwahrung.
2.
Besteuerung der laufenden Erträge
aus Investmentvermögen
2.1 Ertragsarten und Ertragsverwendung
Ein Investmentvermögen darf gemäß der jeweiligen
Anlagepolitik sowie der Vertragsbedingungen in
unterschiedliche Wirtschaftsgüter investieren. Die
hieraus erzielten Erträge dürfen aufgrund des Transparenzgedankens nicht einheitlich z. B. als Dividenden qualifiziert werden, sondern sind entsprechend
den Regeln des deutschen Steuerrechts jeweils getrennt zu erfassen. Ein Investmentvermögen kann
daher beispielsweise Zinsen, zinsähnliche Erträge,
Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von
Wirtschaftsgütern erwirtschaften. Die Erträge werden dabei nach steuerrechtlichen Vorschriften – insbesondere dem Investmentsteuergesetz – ermittelt,
sodass sie regelmäßig von den tatsächlich ausgeschütteten Beträgen bzw. den im Jahresbericht
ausgewiesenen Beträgen für Ausschüttung und
Thesaurierung abweichen. Die steuerrechtliche Behandlung der Erträge beim Anleger hängt sodann
von der Ertragsverwendung des Investmentvermögens ab, d. h. ob das Investmentvermögen die Erträge vollständig thesauriert oder vollständig bzw.
teilweise ausschüttet. Die Ertragsverwendung Ihres
Investmentvermögens entnehmen Sie bitte dem
Verkaufsprospekt oder dem Jahresbericht. Darüber
hinaus ist danach zu differenzieren, ob die Erträge
einem Privatanleger oder einem betrieblichen Anleger zuzurechnen sind. Sofern vom Investmentvermögen eine steuerrechtliche Substanzausschüttung
ausgewiesen wird, ist diese für den Anleger nicht
steuerpflichtig, sondern mindert die steuerrechtlichen Anschaffungskosten der Investmentanteile.
2.2 Ausländische Quellensteuer
Auf ausländische Erträge werden teilweise Quellensteuern in dem jeweiligen Land einbehalten, die auf
der Ebene des Investmentvermögens als Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Alternativ kann
die Investmentgesellschaft die ausländischen Quellensteuern in den Besteuerungsgrundlagen ausweisen, sodass sie direkt auf Ebene des Anlegers auf
die zu zahlende Steuer angerechnet werden, oder
sie der Anleger von seinen Einkünften abziehen kann.
Teilweise investieren Investmentvermögen darüber
hinaus in Länder, in denen auf die Erträge zwar tatsächlich keine Quellensteuer einbehalten wird, der
Anleger aber gleichwohl eine Quellensteuer auf
seine persönliche Steuerschuld anrechnen kann
(fiktive Quellensteuer). In diesen Fällen kommt auf
Ebene des Anlegers ausschließlich die Anrechnung
der ausgewiesenen fiktiven Quellensteuer in Betracht.
Ein Abzug von fiktiver Quellensteuer von den Einkünften des Anlegers ist unzulässig.
Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache
„Meilicke” am 6. März 2007 hinsichtlich der Direktanlage in Aktien das in Deutschland in der Regel bis
zum Jahr 2000 geltende Körperschaftsteuerrecht in
Teilen für europarechtswidrig erklärt. Dieses habe zum
einen die in Deutschland einkommensteuerpflichtigen
Personen, die Dividenden von Gesellschaften mit Sitz
in einem anderen Mitgliedstaat bezogen, benachteiligt. Zum anderen habe es diese Unternehmen darin
behindert, in Deutschland Kapital zu sammeln. In
Deutschland konnte unter Geltung des sog. Anrechnungsverfahrens nur die auf deutsche Dividenden
entfallende Körperschaftsteuer, nicht aber die auf
ausländische Dividenden entfallende ausländische
Körperschaftsteuer auf die persönliche Steuerschuld
des Anlegers angerechnet werden. Der Europäische
Gerichtshof hat entschieden, dass die den Besitzern
ausländischer Wertpapiere daraus entstandenen Nachteile rückwirkend ausgeglichen werden müssen. Die
verfahrensrechtliche Rechtslage nach deutschem
Recht ist für die Direktanlage, vor allem aber für die
Investmentanlage weiterhin unklar. Zur Wahrung möglicher Rechte kann es daher sinnvoll sein, dass Sie
sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung setzen.
2.3 Veröffentlichung der
Besteuerungsgrundlagen
Die für die Besteuerung des Anlegers maßgeblichen
Besteuerungsgrundlagen werden von der Investmentgesellschaft zusammen mit einer Berufsträgerbescheinigung, dass die Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden,
im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
2.4 Besteuerung im Privatvermögen
Wann die von dem Investmentvermögen erzielten
Erträge beim Anleger steuerrechtlich zu erfassen
sind, hängt von der Ertragsverwendung ab. Bei einer
Thesaurierung hat der Anleger die sog. ausschüttungsgleichen Erträge, d. h. bestimmte von dem Investmentvermögen nicht zur Ausschüttung verwendete Erträge, in dem Kalenderjahr zu versteuern, in
dem das Geschäftsjahr des Investmentvermögens
endet. Da der Anleger in diesem Fall tatsächlich keine
Erträge erhält, diese aber gleichwohl versteuern
muss, spricht man in diesem Zusammenhang von
der sog. Zuflussfiktion. Bei einer Vollausschüttung
sind beim Anleger die ausgeschütteten Erträge und
bei einer Teilausschüttung sowohl die ausgeschütteten als auch die ausschüttungsgleichen Erträge
grundsätzlich steuerpflichtig. In beiden Fällen hat
der in Deutschland steuerpflichtige Anleger die Erträge im Jahr des Zuflusses zu versteuern.
Sowohl die ausgeschütteten als auch die ausschüttungsgleichen Erträge sind grundsätzlich in vollem
21
Umfang steuerpflichtig, es sei denn, die Steuerfreiheit bestimmter Erträge ist explizit geregelt. Bei der
Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist
als Werbungskosten ein Sparer-Pauschbetrag in
Höhe von 801,– Euro (bei Zusammenveranlagung:
1.602,– Euro) abzuziehen, soweit der Anleger in
Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Der
Abzug von dem Anleger tatsächlich entstandenen
Werbungskosten (z. B. Depotgebühren) ist ausgeschlossen. Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Termingeschäften sind vom Anleger
nur bei Ausschüttung bzw. bei Rückgabe der Investmentanteile zu versteuern.
2.5 Besteuerung im Betriebsvermögen
Der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige
betriebliche Anleger, der seinen Gewinn durch
Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt, hat
die ausgeschütteten Erträge sowie die ausschüttungsgleichen Erträge zum gleichen Zeitpunkt
wie der Privatanleger zu versteuern. Im Fall der
Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich hat der Anleger die ausschüttungsgleichen
Erträge am Geschäftsjahresende des Investmentvermögens und die ausgeschütteten Erträge mit
Entstehung des Anspruchs zu erfassen. Insoweit
finden die allgemeinen Regeln des Bilanzsteuerrechts Anwendung.
Für den betrieblichen Anleger sind sowohl die ausgeschütteten als auch die ausschüttungsgleichen
Erträge grundsätzlich in vollem Umfang steuerpflichtig, soweit nicht die Steuerfreiheit bestimmter Erträge explizit geregelt ist. So sind beispielweise Dividendenerträge von dem Anleger nur in Höhe von
60 Prozent zu versteuern (Teileinkünfteverfahren).
Für körperschaftsteuerpflichtige Anleger sind z. B.
in- und ausländische Dividendenerträge sowie die
ausgeschütteten realisierten Gewinne aus der Veräußerung von Aktien grundsätzlich zu 95 Prozent
steuerfrei. Dies gilt nicht für derartige Erträge aus
Investmentanteilen, die insbesondere Kreditinstitute
ihrem Handelsbestand zuordnen.
3.
Rückgabe von Investmentanteilen
Steuerrechtlich wird die Rückgabe von Investmentanteilen wie ein Verkauf behandelt, d. h. der Anleger
realisiert einen Veräußerungsgewinn oder -verlust.
3.1 Besteuerung im Privatvermögen
Gewinne und Verluste aus der Rückgabe von Investmentanteilen sind als positive bzw. negative Einkünfte
aus Kapitalvermögen stets steuerpflichtig. Die Gewinne und Verluste können mit anderen Erträgen
22
aus Kapitalvermögen grundsätzlich verrechnet werden. Dies gilt jedoch nicht im Hinblick auf Verlustvorträge oder zukünftige Verluste aus der Veräußerung von Aktien, für die ein separater Verlustverrechnungstopf zu führen ist.
Das Verrechnungsverbot gilt auch für Verluste aus
der Rückgabe von Investmentanteilen, oder Veräußerung anderer Wertpapiere, die noch unter das
alte Recht vor Einführung der Abgeltungsteuer fallen.
Der Besteuerung unterliegt darüber hinaus der im
Rücknahmepreis als enthalten geltende Zwischengewinn. Dieser setzt sich aus den von dem Investmentvermögen erwirtschafteten Zinsen und zinsähnlichen Erträgen zusammen, die seit dem letzten
Ausschüttungs- oder Thesaurierungstermin angefallen sind und seit diesem Zeitpunkt noch nicht
steuerpflichtig ausgeschüttet oder thesauriert wurden. Der Zwischengewinn wird von der Investmentgesellschaft bewertungstäglich ermittelt und zusammen mit dem Rücknahmepreis veröffentlicht.
Außerdem wird er dem Anleger von der Depotbank
in Deutschland auf der Wertpapierabrechnung mitgeteilt. Der beim Kauf gezahlte Zwischengewinn
gehört beim Anleger zu den negativen Einnahmen
aus Kapitalvermögen, die er mit anderen positiven
Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnen kann.
Der bei Rückgabe der Investmentanteile vereinnahmte
Zwischengewinn zählt zu den positiven Einkünften
aus Kapitalvermögen.
Hedgefonds sind gesetzlich nicht verpflichtet, den
Zwischengewinn zu ermitteln bzw. zu veröffentlichen. Sofern sich die Investmentgesellschaft dazu
entschließt, darf der Zwischengewinn für Hedgefonds allerdings freiwillig ermittelt und veröffentlicht werden.
Der Veräußerungsgewinn wird für den Anleger
grundsätzlich von der deutschen Depotbank ermittelt. Eine Ausnahme besteht bei der Rückgabe von
Investmentanteilen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben und innerhalb eines Jahres angeschafft und
veräußert wurden. Hier ist der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn bzw. -verlust von dem Anleger
weiterhin selbst zu berechnen. Gewinn oder Verlust
ist hierbei der Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungskosten
und den Werbungskosten andererseits. Darüber hinaus sind die Anschaffungskosten sowie der Veräußerungspreis jeweils um den Zwischengewinn zu
mindern. Der so ermittelte Veräußerungsgewinn
bzw. -verlust ist zusätzlich um die ausschüttungsgleichen Erträge zu mindern, um insoweit eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
3.2 Besteuerung im Betriebsvermögen
Bei einer Rückgabe von Investmentanteilen bildet
die Differenz zwischen dem Rücknahmepreis und
den Anschaffungskosten grundsätzlich den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn oder Veräußerungsverlust.
Der Aktiengewinn umfasst Dividenden, Veräußerungsgewinne und -verluste aus Aktien sowie
Wertsteigerungen und -minderungen aus Aktien,
die noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert worden sind. Der Aktiengewinn wird von der Investmentgesellschaft als Prozentsatz des Rücknahmepreises veröffentlicht, sodass der Anleger den absoluten Aktiengewinn sowohl bei Erwerb als auch bei
Rückgabe der Investmentanteile durch Multiplikation mit dem jeweiligen Rücknahmepreis ermitteln
muss. Die Differenz zwischen dem absoluten Aktiengewinn bei Rückgabe und dem absoluten Aktiengewinn bei Erwerb stellt sodann den besitzzeitanteiligen Aktiengewinn dar, durch den der Anleger
eine Aussage darüber erhält, in welchem Umfang
die Wertsteigerung bzw. der Wertverlust seiner Investmentanteile auf Aktien zurückzuführen ist. Der
Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung der Investmentanteile ist für körperschaftsteuerpflichtige
Anleger i.H.v. 95 Prozent des besitzzeitanteiligen
Aktiengewinns, für einkommensteuerpflichtige betriebliche Anleger i.H.v. 40 Prozent des besitzzeitanteiligen Aktiengewinns steuerfrei.
Der so genannte DBA-Gewinn umfasst Erträge
und Gewinne bzw. Verluste, die aufgrund eines
Doppelbesteuerungsabkommens zwischen dem
Quellenstaat und Deutschland steuerfrei und
noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert worden
sind. Der Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung der Investmentanteile ist für betriebliche
Anleger in Höhe des besitzzeitanteiligen DBAGewinns steuerfrei. Der DBA-Gewinn wird von
der Investmentgesellschaft in der gleichen Form
wie der Aktiengewinn getrennt von diesem veröffentlicht.
Der betriebliche Anleger hat die Investmentanteile
mit den Anschaffungskosten zuzüglich gegebenenfalls Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren. Wenn
das Investmentvermögen während der Haltedauer
der Investmentanteile Erträge thesauriert, sind die
ausschüttungsgleichen Erträge außerbilanziell zu
erfassen und ein aktiver Ausgleichsposten zu bilden.
Zum Zeitpunkt der Rückgabe der Investmentanteile
sind diese erfolgswirksam auszubuchen und der
aktive Ausgleichsposten ist aufzulösen, um eine
doppelte steuerrechtliche Erfassung der ausschüttungsgleichen Erträge zu vermeiden. Darüber hin-
aus ist der besitzzeitanteilige Aktiengewinn außerbilanziell zu berücksichtigen.
Der folgende Absatz betrifft ausschließlich Fonds
nach deutschem Recht:
Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache
„STEKO Industriemontage GmbH“ entschieden,
dass die Regelung im Körperschaftsteuergesetz
für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen
Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot
für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen
Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG
bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an
inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies
widerspricht nach Auffassung des Europäischen
Gerichtshofs der Kapitalverkehrsfreiheit. Die Übergangsregelungen des Körperschaftsteuergesetzes
galten entsprechend für die Fondsanlage nach dem
Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (§§ 40
und 40a i.V.m. § 43 Abs. 14 KAGG). Folgerichtig
wurde vom Bundesfinanzhof in einem Urteil die
grundsätzliche Anwendbarkeit der Entscheidung
des Europäischen Gerichtshofs auf die Fondsanlage
bestätigt. Insbesondere für Zwecke der Berücksichtigung von Gewinnminderungen im Rahmen der
Ermittlung des Aktiengewinns nach § 40a KAGG
sind diese Entscheidungen daher von Bedeutung.
Für die Prüfung, ob bei Anteilen im Betriebsvermögen Steuerbescheide ab dem Jahr 2001 offen
gehalten werden sollten, ist gegebenenfalls ein
steuerlicher Berater hinzuzuziehen. Eine Reaktion
der Finanzverwaltung liegt zum Zeitpunkt der Berichterstellung nicht vor.
4.
Deutsche Kapitalertragsteuer
Die Investmentgesellschaft und deutsche Depotbanken haben grundsätzlich die Kapitalertragsteuer
für den Anleger einzubehalten und abzuführen. Die
Kapitalertragsteuer hat für Privatanleger grundsätzlich abgeltende Wirkung. Der Anleger hat allerdings
ein Veranlagungswahlrecht und in bestimmten Fällen
eine Veranlagungspflicht. Werden die Investmentanteile im Betriebsvermögen gehalten, besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Veranlagung. Wird der betriebliche Anleger mit seinen Erträgen aus Investmentanteilen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer
veranlagt, ist die gezahlte Kapitalertragsteuer nur
eine Steuervorauszahlung ohne abgeltende Wirkung, die der Anleger auf seine persönliche Steuer-
23
schuld anrechnen kann. Hierfür erhält der Anleger
von deutschen Investmentgesellschaften bzw. deutschen Depotbanken eine Steuerbescheinigung, die
er im Rahmen seiner Veranlagung dem Finanzamt
vorlegen muss.
Im Rahmen der Veranlagung ist der Steuersatz bei
Privatanlegern für Einkünfte aus Kapitalvermögen
auf 25 Prozent begrenzt. Eine freiwillige Veranlagung ist insbesondere Anlegern ohne oder mit
einem sehr niedrigen zu versteuernden Einkommen
zu empfehlen.
Bei Erteilung einer Nicht-Veranlagungsbescheinigung
oder der Vorlage eines gültigen Freistellungsauftrags verzichten deutsche Depotbanken insoweit
auf den Einbehalt der Kapitalertragsteuer. Weist
der Anleger nach, dass er Steuerausländer ist,
beschränkt sich der Kapitalertragsteuerabzug auf
Erträge aus deutschen Dividenden.
Deutsche Depotbanken haben für den Steuerpflichtigen einen Verlustverrechnungstopf zu führen, der
automatisch in das nächste Jahr übertragen wird.
Hierbei sind Verluste aus dem Verkauf von Aktien
nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechenbar. Gewinne aus der Rückgabe von Investmentanteilen sind steuerrechtlich keine Gewinne
aus Aktien.
Kapitalertragsteuer wird nur insoweit einbehalten,
als die positiven Einkünfte die (vorgetragenen) negativen Einkünfte sowie evtl. Freistellungsaufträge
übersteigen. Der in Deutschland unbeschränkt
steuerpflichtige Anleger darf seinen Banken insgesamt Freistellungsaufträge bis zu einem Gesamtbetrag von 801,– Euro (bei Zusammenveranlagung:
1.602,– Euro) erteilen.
Freistellungsauftrag, Nicht-Veranlagungsbescheinigung bzw. der Nachweis der Ausländereigenschaft
müssen der Depotbank rechtzeitig vorliegen. Rechtzeitig ist im Falle der Thesaurierung vor dem Geschäftsjahresende des Investmentvermögens, bei
ausschüttenden Investmentvermögen vor der Ausschüttung und bei der Rückgabe von Investmentanteilen vor der Transaktion.
Werden die Investmentanteile nicht in einem deutschen Depot verwahrt und die Ertragsscheine einer
deutschen Zahlstelle vorgelegt, können Freistellungsauftrag sowie Nicht-Veranlagungsbescheinigung nicht berücksichtigt werden.
Ausländischen Anlegern kann die für sie abgeführte
Kapitalertragsteuer nur im Rahmen des einschlä-
24
gigen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen
ihrem Ansässigkeitsstaat und Deutschland angerechnet oder erstattet werden. Für die Erstattung
ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig.
Soweit das Investmentvermögen gezahlte oder
fiktiv anrechenbare ausländische Quellensteuern
ausweist, werden diese grundsätzlich beim Steuerabzug steuermindernd berücksichtigt. Ist eine
steuerrechtliche Berücksichtigung ausgewiesener
anrechenbarer Quellensteuern ausnahmsweise
nicht möglich, werden sie in einem „Quellensteuertopf” vorgetragen.
4.1 Deutsche Investmentvermögen
Deutsche Investmentgesellschaften haben sowohl
bei Ausschüttung als auch bei Thesaurierung Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen.
Werden die Investmentanteile bei einer deutschen
Depotbank verwahrt, hat die Depotbank bei Rückgabe der Investmentanteile darüber hinaus Kapitalertragsteuer auf den Zwischengewinn einzubehalten. Bei Rückgabe von Investmentanteilen, die nach
dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden, wird
darüber hinaus Kapitalertragsteuer auf den Gewinn
aus der Veräußerung der Investmentanteile einbehalten.
4.2 Ausländische Investmentvermögen
Ausländische Investmentgesellschaften führen keine
Kapitalertragsteuer an das deutsche Finanzamt ab.
Bei ausschüttenden bzw. teilausschüttenden Investmentvermögen behält jedoch die deutsche Depotbank die Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Erträge ein.
Werden die Investmentanteile bei einer deutschen
Depotbank zurückgegeben, hat diese darüber hinaus Kapitalertragsteuer auf den Zwischengewinn
einzubehalten und abzuführen. Bei Rückgabe von
Investmentanteilen, die nach dem 31. Dezember
2008 angeschafft wurden, wird darüber hinaus
Kapitalertragsteuer auf den Gewinn aus der Veräußerung der Investmentanteile einbehalten.
Zusätzlich hat die deutsche Depotbank Kapitalertragsteuer auf die Summe der dem Anleger nach
dem 31. Dezember 1993 als zugeflossen geltenden
und noch nicht der deutschen Kapitalertragsteuer
unterlegenen Erträge einzubehalten und abzuführen. Wurden die Investmentanteile seit Erwerb
ununterbrochen bei ein und derselben deutschen
Depotbank verwahrt, bilden nur die besitzzeitanteiligen akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge
die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertrag-
steuer. Die akkumulierten ausschüttungsgleichen
Erträge werden von der Investmentgesellschaft ermittelt und bewertungstäglich zusammen mit dem
Rücknahmepreis veröffentlicht.
5.
EU-Zinsrichtlinie
(Zinsinformationsverordnung)
Bestimmte Zinsen und zinsähnliche Erträge, die
einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person im europäischen Ausland
ausgezahlt oder gutgeschrieben werden, hat die
ausländische Depotbank/Zahlstelle an die deutschen Finanzbehörden zu melden. Belgien, Luxemburg und Österreich sowie die angeschlossenen
Drittstaaten erheben anstelle der Meldung eine
Quellensteuer. Über die Höhe der einbehaltenen
Quellensteuer erhält der Anleger eine Steuerbescheinigung. Die Quellensteuer wird auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet oder, sofern
die Quellensteuer die zu zahlende Einkommensteuer übersteigt, im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erstattet. Der Anleger hat die Möglichkeit, sich vom Steuerabzug befreien zu lassen,
indem er gegenüber der Depotbank eine Ermächtigung zur freiwilligen Offenlegung abgibt, die es
dem Institut gestattet, auf den Steuerabzug zu verzichten und stattdessen die Erträge an die deutschen Finanzbehörden zu melden.
Deutsche Zahlstellen sind ihrerseits verpflichtet,
entsprechende Zahlungen von Zins- und zinsähnlichen Erträgen an ausländische natürliche Personen
über das Bundeszentralamt für Steuern an das ausländische Wohnsitzfinanzamt weiterzuleiten. Eine
Meldung erfolgt bei Rückgabe oder Veräußerung
der Investmentanteile, soweit der Anteil der Zinsen
und zinsähnlichen Erträge 40 Prozent (ab 1. Januar
2011: 25 Prozent) des Rücknahmepreises überschreitet.
Eine Meldung der ausgeschütteten Zinsen und Zinserträge an das Wohnsitzfinanzamt erfolgt nicht,
wenn das Investmentvermögen zu nicht mehr als
15 Prozent aus Anlagen besteht, die zu Zinsen und
zinsähnlichen Erträgen im Sinne der Zinsinformationsverordnung führen. Ob Ihr Investmentvermögen
hiervon betroffen ist, entnehmen Sie bitte dem Jahresbericht.
6.
vermitteln. Sie können nicht alle steuerlichen Aspekte
behandeln, die sich aus der individuellen Situation
des Anlegers ergeben können. Interessierten Anlegern empfehlen wir, sich durch einen Angehörigen
der steuerberatenden Berufe über die steuerlichen
Folgen des Fondsinvestments beraten zu lassen.
Die steuerlichen Ausführungen basieren auf der
derzeit bekannten Rechtslage. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die
steuerrechtliche Beurteilung durch Gesetzgebung,
Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung
nicht ändert. Solche Änderungen können auch
rückwirkend eingeführt werden und die oben
beschriebenen steuerrechtlichen Folgen nachteilig
beeinflussen.
7.
Änderung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG): Spezielle Anhangangaben für Investmentvermögen (§ 285
Nr. 26 HGB nF; § 314 Abs. 1 Nr. 18 HGB nF)
Anleger, die nach HGB dazu verpflichtet sind den
Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern und
die zu mehr als 10 Prozent am Fondskapital von inund ausländischen Spezial- und Publikums-Sondervermögen beteiligt sind, müssen nach dem BilMoG
ergänzende Angaben zu den Sondervermögen im
Anhang offen legen. Das BilMoG ist grundsätzlich
erst für Geschäftsjahre anwendbar, die nach dem
31.12.2009 beginnen. Es besteht aber ein Wahlrecht sämtliche Neuregelungen des Gesetzes bereits für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem
31.12.2008 beginnen.
Das BilMoG sieht im o. g. Fall die folgenden zusätzlichen Angaben im Anhang (§ 285 Nr. 26 HGB) und
Konzernanhang (§ 314 Abs. 1 Nr. 18 HGB) vor:
‡ Klassifizierung des Investmentvermögens nach
Anlagezielen, z. B. Aktienfonds, Rentenfonds,
Immobilienfonds, Mischfonds, Hedgefonds oder
Sonstiges Sondervermögen
‡ Marktwert / Anteilwert nach § 36 InvG
‡ Differenz zwischen Marktwert und Buchwert
‡ (Ertrags-)Ausschüttungen des Geschäftsjahres
‡ Beschränkungen des Rechts zur täglichen Rückgabe
‡ Gründe für das Unterlassen von Abschreibungen
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB nF
‡ Anhaltspunkte für eine voraussichtlich nicht
dauerhafte Wertminderung
Rechtliche Hinweise
Diese steuerlichen Hinweise sollen einen Überblick
über die steuerlichen Folgen der Investmentanlage
Bitte wenden Sie sich für individuelle und weiterführende Informationen persönlich an Ihren Abschlussprüfer.
25
Steuerliche Behandlung
Deka International S.A.
DekaLux-Deutschland TF (A)
ISIN
LU0062624902
Privatvermögen
Betriebsvermögen
nicht
KöStpflichtig
KöStpflichtig
Ausschüttung 1)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
Ausschüttung nach Investmentsteuergesetz 2)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
Nicht steuerbare Substanzausschüttung
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b
Ausgeschüttete Erträge 3)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. 2 i. V. m. Nr. 1a und b
Ausschüttungsgleiche Erträge
EUR je Anteil
0,0113
0,0113
0,0113
davon nicht abzugsfähige Werbungskosten gem. § 3 Abs. 3 Nr. 2 InvStG
EUR je Anteil
0,0113
0,0113
0,0113
Zinsen und sonstige Erträge
EUR je Anteil
0,0113
0,0113
0,0113
Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG 4)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
Ausländische DBA befreite Einkünfte
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a
Sonstige Veräußerungsgewinne
EUR je Anteil
Summe Erträge
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
0,0113
0,0113
0,0113
-,----
Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten:
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, bb
Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Privatvermögen 5)
EUR je Anteil
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, cc
Erträge i. S. d. § 3 Nr. 40 EStG (Bruttoertrag Dividenden)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, dd
Erträge, die der Steuerbefreiung i. S. d. § 8b Abs. 1 KStG unterliegen
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ee
Veräußerungsgewinne, die dem Teileinkünfteverfahren
i. S. d. § 3 Nr. 40 EStG unterliegen
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ff
Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Betriebsvermögen von Körperschaften
i. S. d. § 8b Abs. 2 KStG
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, gg
Steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Bezugsrechten auf Freianteile im Privatvermögen 5)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, hh
Steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien im Privatvermögen
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ii
Ausländische DBA befreite Einkünfte
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, jj
Ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer
aus Zinsen und sonstigen Erträgen
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer
aus Dividenden (ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
Ausländische Einkünfte mit Anrechnung fiktiver Quellensteuer
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon ausländische Einkünfte zur Anrechnung fiktiver Quellensteuer
aus Zinsen und sonstigen Erträgen
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon ausländische Einkünfte zur Anrechnung fiktiver Quellensteuer
aus Dividenden (ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
Erträge i. S. d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsanteil i. S. d. § 4h EStG)
EUR je Anteil
-,----
0,0003
0,0003
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, kk
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ll
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1e
26
Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon Zinsen und sonstige Erträge 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon ausländische Dividenden und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne ab 2009 5) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon inländische Dividenden 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
Anrechenbare bzw. zu erstattende Kapitalertragsteuer (25 v. H.) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
Anrechenbarer bzw. zu erstattender Solidaritätszuschlag (5,5 v. H.) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon anrechenbare bzw. zu erstattende Kapitalertragsteuer auf Zinsen
und sonstige Erträge (25 v. H.) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf die
anrechenbare Kapitalertragsteuer (5,5 v. H.) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon anrechenbare bzw. zu erstattende Kapitalertragsteuer auf ausländische
Dividenden und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne ab 2009 (25 v. H.) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf die
anrechenbare Kapitalertragsteuer (5,5 v. H.) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon anrechenbare bzw. zu erstattende Kapitalertragsteuer
auf inländische Dividenden (25 v. H.) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf die
anrechenbare Kapitalertragsteuer (5,5 v. H.) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
Steuerliche Behandlung
Deka International S.A.
DekaLux-Deutschland TF (A)
ISIN
LU0062624902
Privatvermögen
Betriebsvermögen
nicht
KöStpflichtig
KöStpflichtig
Anrechenbare ausländische Quellensteuer 7)
EUR je Anteil
-,----
0,0121
0,0121
davon anrechenbare ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen 7)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon anrechenbare ausländische Quellensteuer aus Dividenden
(ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG) 7)
EUR je Anteil
-,----
0,0121
0,0121
Abziehbare ausländische Quellensteuer 7)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon abziehbare ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen 7)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon abziehbare ausländische Quellensteuer aus Dividenden
(ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG) 7)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
Anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer 7)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon fiktive ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen 7)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon fiktive ausländische Quellensteuer aus Dividenden
(ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG) 7)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1g
Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1h
Höhe des von der leistenden Körperschaft in Anspruch genommenen
Körperschaftsteuerminderungsbetrages (§ 37 Abs. 3 KStG)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
Nicht abzugsfähige Werbungskosten gemäß InvStG § 3 Abs. 3 Nr. 2
auf Zinsen und sonstige Erträge
EUR je Anteil
0,0113
0,0113
0,0113
Nicht abzugsfähige Werbungskosten gemäß InvStG § 3 Abs. 3 Nr. 2
auf Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
Tatsächlich einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Zinsen und sonstige Erträge
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
Tatsächlich einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Dividenden
nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
EUR je Anteil
0,0121
0,0121
0,0121
Rücknahmepreis 30.09.2010
EUR je Anteil
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, aa
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, bb
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, cc
Sonstige Hinweise
1)
Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird.
2) Betrag,
der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, jedoch vor Abzug der ausländischen Quellensteuer.
3) Enthalten
4) Das
5)
76,64
sind: Steuerbare Erträge vor Abzug der im Ausland einbehaltenen Quellensteuer. Ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren sind nicht enthalten.
Teileinkünfteverfahren gemäß § 3 Nr. 40 Satz 2 EStG ist nicht für Privatanleger anwendbar.
Veräußerungsgewinne sind für den Privatanleger weiterhin steuerfrei, sofern die Wertpapiere, Termingeschäfte sowie Bezugsrechte auf Freianteile vor 2009 erworben wurden
(„Alt-Veräußerungsgewinne“). „Neu-Veräußerungsgewinne“ gehören im Privatvermögen zu Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Kapitalertragsteuer.
6) Die
Berechnung der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags erfolgt gemäß gesetzlicher Vorgaben auf der Basis der Steuerdaten für Privatanleger. Sämtliche Angaben erfolgen
ohne Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation des Anlegers. Bei Depotverwahrung und rechtzeitiger Vorlage einer NV-Bescheinigung des Finanzamtes
oder eines Freistellungsauftrages erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen entweder kein Einbehalt von den Steuerabzugsbeträgen oder eine ggf. teilweise Erstattung bereits
einbehaltener Steuer. Für die Anrechnung im Rahmen der Steuererklärung sind deshalb die Angaben in der Steuerbescheinigung maßgeblich.
7) Die
Anrechnung erfolgt gemäß § 34c EStG bzw. § 26 KStG auf den Teil der deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, der auf die ausländischen Einkünfte entfällt.
27
Steuerliche Behandlung
Deka International S.A.
DekaLux-Deutschland TF (T)
ISIN
LU0265740307
Privatvermögen
Betriebsvermögen
nicht
KöStpflichtig
KöStpflichtig
Ausschüttung 1)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
Ausschüttung nach Investmentsteuergesetz 2)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
Nicht steuerbare Substanzausschüttung
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b
Ausgeschüttete Erträge 3)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. 2 i. V. m. Nr. 1a und b
Ausschüttungsgleiche Erträge
EUR je Anteil
0,0113
0,0113
0,0113
davon nicht abzugsfähige Werbungskosten gem. § 3 Abs. 3 Nr. 2 InvStG
EUR je Anteil
0,0113
0,0113
0,0113
Zinsen und sonstige Erträge
EUR je Anteil
0,0113
0,0113
0,0113
Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG 4)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
Ausländische DBA befreite Einkünfte
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a
Sonstige Veräußerungsgewinne
EUR je Anteil
Summe Erträge
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
0,0113
0,0113
0,0113
-,----
Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten:
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, bb
Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Privatvermögen 5)
EUR je Anteil
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, cc
Erträge i. S. d. § 3 Nr. 40 EStG (Bruttoertrag Dividenden)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, dd
Erträge, die der Steuerbefreiung i. S. d. § 8b Abs. 1 KStG unterliegen
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ee
Veräußerungsgewinne, die dem Teileinkünfteverfahren
i. S. d. § 3 Nr. 40 EStG unterliegen
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ff
Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Betriebsvermögen von Körperschaften
i. S. d. § 8b Abs. 2 KStG
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, gg
Steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Bezugsrechten auf Freianteile im Privatvermögen 5)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, hh
Steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien im Privatvermögen
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ii
Ausländische DBA befreite Einkünfte
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, jj
Ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer
aus Zinsen und sonstigen Erträgen
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer
aus Dividenden (ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
Ausländische Einkünfte mit Anrechnung fiktiver Quellensteuer
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon ausländische Einkünfte zur Anrechnung fiktiver Quellensteuer
aus Zinsen und sonstigen Erträgen
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon ausländische Einkünfte zur Anrechnung fiktiver Quellensteuer
aus Dividenden (ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
Erträge i. S. d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsanteil i. S. d. § 4h EStG)
EUR je Anteil
-,----
0,0003
0,0003
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, kk
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ll
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1e
28
Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon Zinsen und sonstige Erträge 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon ausländische Dividenden und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne ab 2009 5) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon inländische Dividenden 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
Anrechenbare bzw. zu erstattende Kapitalertragsteuer (25 v. H.) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
Anrechenbarer bzw. zu erstattender Solidaritätszuschlag (5,5 v. H.) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon anrechenbare bzw. zu erstattende Kapitalertragsteuer auf Zinsen
und sonstige Erträge (25 v. H.) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf die
anrechenbare Kapitalertragsteuer (5,5 v. H.) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon anrechenbare bzw. zu erstattende Kapitalertragsteuer auf ausländische
Dividenden und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne ab 2009 (25 v. H.) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf die
anrechenbare Kapitalertragsteuer (5,5 v. H.) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon anrechenbare bzw. zu erstattende Kapitalertragsteuer
auf inländische Dividenden (25 v. H.) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf die
anrechenbare Kapitalertragsteuer (5,5 v. H.) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
Steuerliche Behandlung
Deka International S.A.
DekaLux-Deutschland TF (T)
ISIN
LU0265740307
Privatvermögen
Betriebsvermögen
nicht
KöStpflichtig
KöStpflichtig
Anrechenbare ausländische Quellensteuer 7)
EUR je Anteil
-,----
0,0156
0,0156
davon anrechenbare ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen 7)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon anrechenbare ausländische Quellensteuer aus Dividenden
(ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG) 7)
EUR je Anteil
-,----
0,0156
0,0156
Abziehbare ausländische Quellensteuer 7)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon abziehbare ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen 7)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon abziehbare ausländische Quellensteuer aus Dividenden
(ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG) 7)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
Anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer 7)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon fiktive ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen 7)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon fiktive ausländische Quellensteuer aus Dividenden
(ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG) 7)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1g
Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1h
Höhe des von der leistenden Körperschaft in Anspruch genommenen
Körperschaftsteuerminderungsbetrages (§ 37 Abs. 3 KStG)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
Nicht abzugsfähige Werbungskosten gemäß InvStG § 3 Abs. 3 Nr. 2
auf Zinsen und sonstige Erträge
EUR je Anteil
0,0113
0,0113
0,0113
Nicht abzugsfähige Werbungskosten gemäß InvStG § 3 Abs. 3 Nr. 2
auf Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
Tatsächlich einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Zinsen und sonstige Erträge
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
Tatsächlich einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Dividenden
nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
EUR je Anteil
0,0156
0,0156
0,0156
Rücknahmepreis 30.09.2010
EUR je Anteil
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, aa
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, bb
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, cc
Sonstige Hinweise
1)
Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird.
2) Betrag,
der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, jedoch vor Abzug der ausländischen Quellensteuer.
3) Enthalten
4) Das
5)
98,86
sind: Steuerbare Erträge vor Abzug der im Ausland einbehaltenen Quellensteuer. Ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren sind nicht enthalten.
Teileinkünfteverfahren gemäß § 3 Nr. 40 Satz 2 EStG ist nicht für Privatanleger anwendbar.
Veräußerungsgewinne sind für den Privatanleger weiterhin steuerfrei, sofern die Wertpapiere, Termingeschäfte sowie Bezugsrechte auf Freianteile vor 2009 erworben wurden
(„Alt-Veräußerungsgewinne“). „Neu-Veräußerungsgewinne“ gehören im Privatvermögen zu Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Kapitalertragsteuer.
6) Die
Berechnung der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags erfolgt gemäß gesetzlicher Vorgaben auf der Basis der Steuerdaten für Privatanleger. Sämtliche Angaben erfolgen
ohne Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation des Anlegers. Bei Depotverwahrung und rechtzeitiger Vorlage einer NV-Bescheinigung des Finanzamtes
oder eines Freistellungsauftrages erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen entweder kein Einbehalt von den Steuerabzugsbeträgen oder eine ggf. teilweise Erstattung bereits
einbehaltener Steuer. Für die Anrechnung im Rahmen der Steuererklärung sind deshalb die Angaben in der Steuerbescheinigung maßgeblich.
7) Die
Anrechnung erfolgt gemäß § 34c EStG bzw. § 26 KStG auf den Teil der deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, der auf die ausländischen Einkünfte entfällt.
29
Steuerliche Behandlung
Deka International S.A.
DekaLux-Deutschland F (T)
ISIN
LU0341018926
Privatvermögen
Betriebsvermögen
nicht
KöStpflichtig
KöStpflichtig
Ausschüttung 1)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
Ausschüttung nach Investmentsteuergesetz 2)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
Nicht steuerbare Substanzausschüttung
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b
Ausgeschüttete Erträge 3)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. 2 i. V. m. Nr. 1a und b
Ausschüttungsgleiche Erträge
EUR je Anteil
0,0904
0,0904
0,0904
davon nicht abzugsfähige Werbungskosten gem. § 3 Abs. 3 Nr. 2 InvStG
EUR je Anteil
0,0142
0,0142
0,0142
Zinsen und sonstige Erträge
EUR je Anteil
0,0904
0,0904
0,0904
Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG 4)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
Ausländische DBA befreite Einkünfte
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a
Sonstige Veräußerungsgewinne
EUR je Anteil
Summe Erträge
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
0,0904
0,0904
0,0904
-,----
Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten:
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, bb
Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Privatvermögen 5)
EUR je Anteil
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, cc
Erträge i. S. d. § 3 Nr. 40 EStG (Bruttoertrag Dividenden)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, dd
Erträge, die der Steuerbefreiung i. S. d. § 8b Abs. 1 KStG unterliegen
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ee
Veräußerungsgewinne, die dem Teileinkünfteverfahren
i. S. d. § 3 Nr. 40 EStG unterliegen
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ff
Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Betriebsvermögen von Körperschaften
i. S. d. § 8b Abs. 2 KStG
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, gg
Steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Bezugsrechten auf Freianteile im Privatvermögen 5)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, hh
Steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien im Privatvermögen
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ii
Ausländische DBA befreite Einkünfte
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, jj
Ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer
aus Zinsen und sonstigen Erträgen
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer
aus Dividenden (ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
Ausländische Einkünfte mit Anrechnung fiktiver Quellensteuer
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon ausländische Einkünfte zur Anrechnung fiktiver Quellensteuer
aus Zinsen und sonstigen Erträgen
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon ausländische Einkünfte zur Anrechnung fiktiver Quellensteuer
aus Dividenden (ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
Erträge i. S. d. § 2 Abs. 2a InvStG (Zinsanteil i. S. d. § 4h EStG)
EUR je Anteil
-,----
0,0028
0,0028
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, kk
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c, ll
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1e
30
Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon Zinsen und sonstige Erträge 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon ausländische Dividenden und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne ab 2009 5) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon inländische Dividenden 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
Anrechenbare bzw. zu erstattende Kapitalertragsteuer (25 v. H.) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
Anrechenbarer bzw. zu erstattender Solidaritätszuschlag (5,5 v. H.) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon anrechenbare bzw. zu erstattende Kapitalertragsteuer auf Zinsen
und sonstige Erträge (25 v. H.) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf die
anrechenbare Kapitalertragsteuer (5,5 v. H.) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon anrechenbare bzw. zu erstattende Kapitalertragsteuer auf ausländische
Dividenden und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne ab 2009 (25 v. H.) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf die
anrechenbare Kapitalertragsteuer (5,5 v. H.) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon anrechenbare bzw. zu erstattende Kapitalertragsteuer
auf inländische Dividenden (25 v. H.) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
davon anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf die
anrechenbare Kapitalertragsteuer (5,5 v. H.) 6)
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
Steuerliche Behandlung
Deka International S.A.
DekaLux-Deutschland F (T)
ISIN
LU0341018926
Privatvermögen
Betriebsvermögen
nicht
KöStpflichtig
KöStpflichtig
Anrechenbare ausländische Quellensteuer 7)
EUR je Anteil
-,----
0,0148
0,0148
davon anrechenbare ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen 7)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon anrechenbare ausländische Quellensteuer aus Dividenden
(ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG) 7)
EUR je Anteil
-,----
0,0148
0,0148
Abziehbare ausländische Quellensteuer 7)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon abziehbare ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen 7)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon abziehbare ausländische Quellensteuer aus Dividenden
(ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG) 7)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
Anrechenbare fiktive ausländische Quellensteuer 7)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon fiktive ausländische Quellensteuer aus Zinsen und sonstigen Erträgen 7)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
davon fiktive ausländische Quellensteuer aus Dividenden
(ggf. nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG) 7)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1g
Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1h
Höhe des von der leistenden Körperschaft in Anspruch genommenen
Körperschaftsteuerminderungsbetrages (§ 37 Abs. 3 KStG)
EUR je Anteil
-,----
-,----
-,----
Nicht abzugsfähige Werbungskosten gemäß InvStG § 3 Abs. 3 Nr. 2
auf Zinsen und sonstige Erträge
EUR je Anteil
0,0142
0,0142
0,0142
Nicht abzugsfähige Werbungskosten gemäß InvStG § 3 Abs. 3 Nr. 2
auf Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
Tatsächlich einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Zinsen und sonstige Erträge
EUR je Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
Tatsächlich einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Dividenden
nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
EUR je Anteil
0,0148
0,0148
0,0148
Rücknahmepreis 30.09.2010
EUR je Anteil
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, aa
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, bb
InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f, cc
Sonstige Hinweise
1)
Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird.
2) Betrag,
der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, jedoch vor Abzug der ausländischen Quellensteuer.
3) Enthalten
4) Das
5)
94,87
sind: Steuerbare Erträge vor Abzug der im Ausland einbehaltenen Quellensteuer. Ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren sind nicht enthalten.
Teileinkünfteverfahren gemäß § 3 Nr. 40 Satz 2 EStG ist nicht für Privatanleger anwendbar.
Veräußerungsgewinne sind für den Privatanleger weiterhin steuerfrei, sofern die Wertpapiere, Termingeschäfte sowie Bezugsrechte auf Freianteile vor 2009 erworben wurden
(„Alt-Veräußerungsgewinne“). „Neu-Veräußerungsgewinne“ gehören im Privatvermögen zu Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Kapitalertragsteuer.
6) Die
Berechnung der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags erfolgt gemäß gesetzlicher Vorgaben auf der Basis der Steuerdaten für Privatanleger. Sämtliche Angaben erfolgen
ohne Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation des Anlegers. Bei Depotverwahrung und rechtzeitiger Vorlage einer NV-Bescheinigung des Finanzamtes
oder eines Freistellungsauftrages erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen entweder kein Einbehalt von den Steuerabzugsbeträgen oder eine ggf. teilweise Erstattung bereits
einbehaltener Steuer. Für die Anrechnung im Rahmen der Steuererklärung sind deshalb die Angaben in der Steuerbescheinigung maßgeblich.
7) Die
Anrechnung erfolgt gemäß § 34c EStG bzw. § 26 KStG auf den Teil der deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, der auf die ausländischen Einkünfte entfällt.
31
Informationen der Verwaltung.
Das DekaBank Depot
– Service rund um Ihre Investmentfonds –
Mit dem DekaBank Depot bieten wir Ihnen die kostengünstige Möglichkeit, verschiedene Investmentfonds Ihrer Wahl in einem einzigen Depot und mit
einem Freistellungsauftrag verwahren zu lassen. Hierfür steht Ihnen ein Fondsuniversum von rund 1.000
Fonds des DekaBank-Konzerns und international
renommierter Kooperationspartner zur Verfügung.
Das Spektrum eignet sich zur Realisierung der unterschiedlichsten Anlagekonzepte. So können Sie zum
Vermögensaufbau aus mehreren Alternativen wählen, unter anderem:
‡ Für Investmentfonds-Anleger, die regelmäßig
sparen möchten, eignet sich der individuell zu
gestaltende Deka-FondsSparplan ab einer Mindestanlage von 25,– Euro. Im Rahmen eines
auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmten
Deka-Auszahlplans lässt sich das so aufgebaute
Vermögen später gezielt nutzen.
‡ Für den systematischen und flexiblen Vermögensaufbau – insbesondere im Rahmen der privaten
Altersvorsorge – können Sie zwischen zwei Varianten wählen:
‡ Die Deka-BonusRente verbindet die Vorteile
einer Investmentanlage mit der staatlichen
„Riesterförderung“ zur Schließung der Rentenlücke.
‡ Der DekaStruktur-VorsorgePlan ist eigens zum
Aufbau eines professionell strukturierten Vermögens für private Vorsorgeziele vorgesehen.
Zur Vermögensnutzung stimmen Sie auch hier
Ihren persönlichen Deka-Auszahlplan auf Ihre
individuellen Ziele der Vermögensnutzung ab.
Zum DekaBank Depot gehören vielfältige InklusivLeistungen wie die kostenfreie Wiederanlage von
Ertragsausschüttungen.
Im Rahmen unseres Depotservice stehen Ihnen
verschiedene Wege für die Auftragserteilung zur
Verfügung, wie z. B. per Telefon oder Internet
über unsere Internetpräsenz www.deka.de
Auskünfte rund um das DekaBank Depot und
Fondsinformationen erhalten Sie über unser ServiceTelefon unter der Nummer (+3 52) 34 09 - 39.
32
Ihre Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe.
Verwaltungsgesellschaft
Depotbank und Zahlstelle
Deka International S.A.
5, rue des Labours
1912 Luxembourg
Luxembourg
DekaBank Deutsche Girozentrale
Luxembourg S.A.
38, avenue John F. Kennedy
1855 Luxembourg
Luxembourg
Eigenkapital zum 31. Dezember 2009:
gezeichnet
EUR 10,4 Mio.
eingezahlt
EUR 10,4 Mio.
haftend
EUR 71,1 Mio.
Geschäftsführung
Holger Hildebrandt
Direktor der Deka International S.A.,
Luxembourg
Eigenkapital zum 31. Dezember 2009:
EUR 156,1 Mio.
Réviseur d‘entreprises agréé
für den Fonds und die
Verwaltungsgesellschaft
Eugen Lehnertz
Direktor der Deka International S.A.,
Luxembourg
PricewaterhouseCoopers S.à r.l.
400, Route d‘Esch
1471 Luxembourg
Luxembourg
Verwaltungsrat der
Verwaltungsgesellschaft
Zahlstelle und Informationsstelle in
der Bundesrepublik Deutschland
Vorsitzender
Rainer Mach
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der DekaBank
Deutsche Girozentrale Luxembourg S.A.,
Luxembourg
DekaBank
Deutsche Girozentrale
Mainzer Landstraße 16
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
Stellvertretender Vorsitzender
Thomas Ketter
Geschäftsführer der
Deka Investment GmbH,
Frankfurt am Main,
Deutschland
Mitglied
Holger Knüppe
Leiter Beteiligungen,
DekaBank Deutsche Girozentrale,
Frankfurt am Main,
Deutschland
Die vorstehenden Angaben werden
in den Jahres- und Halbjahresberichten
jeweils aktualisiert.
33
D 280 000 205/PDF Stand: 09.10
Deka International S.A.
5, rue des Labours
1912 Luxembourg
Postfach 5 45
2015 Luxembourg
Luxembourg
Telefon: (+ 3 52) 34 09 - 39
Telefax: (+3 52) 34 09 - 22 93
www.deka.lu