Unterlage 12.1 - Niedersachsen

Transcription

Unterlage 12.1 - Niedersachsen
Unterlage 12
Planfeststellung
Landschaftspflegerischer Begleitplan
für
die Ortsumgehung Wunstorf
im Zuge der Bundesstraße 441
von Bau-km 1+000,000 bis Bau-km 7+545,301
in den Gemarkungen Bokeloh, Wunstorf, Blumenau und Luthe
Gliederung der Entwurfsunterlage 12:
12.1
12.1.1
12.2
12.3
12.3.1
12.3.2
12.3.3
12.4
Erläuterungsbericht und gutachterliche
Stellungnahme sowie Benehmensherstellung
FFH-Vorprüfung
Bestands- und Konfliktplan 1:5 000
Landschaftspflegerische Maßnahmen
Übersichtslageplan 1:5 000
Maßnahmenplan 1:1 000
Maßnahmenkartei
Artenschutzbeitrag
Gesehen:
Wunstorf, den 28.04.2009
Stadt Wunstorf
Im Auftrage
gez. Kassack
Aufgestellt:
Hannover, den 27.04.2009
Niedersächsische Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Hannover
Im Auftrage
gez. Spring
07/03
Unterlage 12.1
Landschaftspflegerischer Begleitplan
für
die Ortsumgehung Wunstorf
im Zuge der Bundesstraße 441
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Bernd Blanke
Dipl.-Ing. Dietmar Drangmeister
Unter Mitarbeit von:
Dipl.-Ing. M. Rössig
Dr. rer. nat. E. Denker
Dipl.-Ing. cand. J. Bock
Dipl.-Ing. J. Feder
Dipl.-Biol. D. Herrmann (Abia) (Amphibien)
Dipl.-Biol. T. Wagner (Abia) (Amphibien)
Dr. rer. nat. M. Haupt (Fledermäuse)
Dipl.-Biol. U. Lobenstein (Heuschrecken)
Hannover, April 2009
Kleine Düwelstr. 21 • 30 171 Hannover •
Tel. (0511) 283 68 20 • Fax (0511) 283 68 21
Internet: www.pglandespflege.de
Mail: [email protected]
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Inhalt
1.
1.1.
1.2.
Einführung.......................................................................................................1
Anlass und Aufgabenstellung............................................................................1
Untersuchungsgebiet und naturräumlicher Überblick .......................................1
2.
Beschreibung des Vorhabens .......................................................................4
3.
3.1.
3.2.
3.2.1.
3.2.2.
3.3.
3.3.1.
3.3.2.
3.4.
3.4.1.
3.4.2.
3.5.
3.5.1.
3.5.2.
3.6.
3.6.1.
3.6.2.
3.6.3.
3.6.4.
3.7.
3.7.1.
3.7.2.
3.8.
Bestandsaufnahme und -bewertung .............................................................5
Beschreibung der Wirkfaktoren.........................................................................5
Boden................................................................................................................6
Datengrundlagen ..............................................................................................6
Bestandsdarstellung und -bewertung................................................................6
Oberflächengewässer .......................................................................................7
Datengrundlagen ..............................................................................................7
Bestandsdarstellung und -bewertung................................................................8
Grundwasser.....................................................................................................9
Datengrundlagen ..............................................................................................9
Bestandsdarstellung und -bewertung................................................................9
Klima/Luft ........................................................................................................10
Datengrundlagen ............................................................................................10
Bestandsdarstellung und -bewertung..............................................................10
Pflanzen und Tiere ..........................................................................................11
Biotope............................................................................................................11
Pflanzen und Pflanzengesellschaften .............................................................14
Tiere................................................................................................................16
Geschützte Arten ............................................................................................25
Landschaft ......................................................................................................25
Datengrundlagen ............................................................................................25
Bestandsdarstellung und -bewertung..............................................................25
Schutzgebiete und schutzwürdige Bereiche ...................................................28
4.
Konfliktanalyse .............................................................................................30
4.1. Vermeidung und Verminderung ......................................................................30
4.1.1. Vermeidungs- und Minimierungsaspekte durch Optimierung der Planung
aus Sicht der Landschaftspflege .....................................................................30
4.1.2. Spezielle Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen .................................31
4.1.3. Allgemeine technische und/oder landschaftspflegerische Grundsätze für
die Bauausführung ..........................................................................................34
4.2. Eingriffe und erhebliche Beeinträchtigungen...................................................35
4.2.1. Übersicht.........................................................................................................35
4.2.2. Auswirkungen auf den Boden .........................................................................36
4.2.3. Auswirkungen auf Oberflächengewässer........................................................37
4.2.4. Auswirkungen auf Biotope, Pflanzen und Pflanzengesellschaften..................38
4.2.5. Auswirkungen auf Tiere ..................................................................................39
4.2.6. Auswirkungen auf das Landschaftsbild ...........................................................41
4.2.7. Auswirkungen durch Herstellung von Retentionsraum an der Westaue .........42
4.3. Sonstige bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen ..........................42
4.4. Verträglichkeit mit Natura 2000-Gebieten .......................................................44
4.5. Konflikte mit geschützten Arten.......................................................................44
Seite I
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
5.
5.1.
5.2.
5.3.
5.4.
5.5.
Maßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege................................45
Grundsätze und Ziele des Maßnahmenkonzepts............................................45
Schutzmaßnahmen .........................................................................................45
Ausgleichsmaßnahmen...................................................................................48
Ersatzmaßnahmen..........................................................................................54
Gestaltungsmaßnahmen.................................................................................55
6.
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung........................................................57
7.
Schlussfolgerungen......................................................................................63
8.
Quellen...........................................................................................................65
Anhang .....................................................................................................................70
A1
Pflanzen und Pflanzengesellschaften 2001 ....................................................70
A2
Pflanzen und Pflanzengesellschaften 2008 ....................................................73
A3
Untersuchung zum Feldhamstervorkommen 2006 .........................................76
A4
Fledermausuntersuchung 2006 ......................................................................77
A5
Avifaunistische Untersuchung 1999 ................................................................81
A6
Untersuchung der Brutvögel 2004 ..................................................................85
A7
Beobachtungen zum Weißstorch in Blumenau 2005 ......................................96
A8
Ergebnisse der Rastvogeluntersuchung 2004/2005 .......................................98
A9
Ergebnisse der Amphibien-Voruntersuchung 2001.......................................113
A10 Ergebnisse der Amphibien-Untersuchung 2002............................................115
A11 Ergebnisse der Amphibienuntersuchung 2008 .............................................132
A12 Untersuchung zum Zauneidechsenvorkommen 2006 ...................................134
A13 Ergebnisse der Heuschreckenuntersuchung 2001 .......................................135
A14 Ergebnisse der Heuschreckenuntersuchung 2008 .......................................138
Verzeichnis der Tabellen
Tab. 1:
Tab. 2:
Tab. 3:
Tab. 4:
Tab. 5:
Tab. 6:
Tab. 7:
Tab. 8
Tab. 9:
Tab. 10:
Tab. 11:
Tab. 12:
Tab. 13:
Tab. 14:
Tab. 15:
Tab. 16:
Übersicht über die wesentlichen Wirkfaktoren und Auswirkungen auf die
Schutzgüter ..............................................................................................................5
Im Untersuchungsgebiet kartierte Biotoptypen ......................................................12
Vorkommen von gefährdeten Gefäßpflanzenarten im Untersuchungsgebiet
(Stand 2008) ..........................................................................................................14
Fledermausarten im Untersuchungsgebiet ............................................................17
Bewertung nach BURDORF et al. (1997) für Niedersachsen, Bereich Tiefland.......21
Ergebnisse der Erfassung am Fangzaun (Adulte) .................................................22
Vorkommen der Fisch- und Rundmaularten in der Westaue(Stadtgebiet
Wunstorf)................................................................................................................23
Zusammenfassung der erheblichen Auswirkungen Boden....................................37
Übersicht über Biotopverluste ................................................................................38
Maßnahmen-Übersicht...........................................................................................57
Vergleichende Gegenüberstellung von Konflikten und Maßnahmen .....................59
Vorkommen von gefährdeten Gefäßpflanzenarten im Untersuchungsgebiet
(UG) .......................................................................................................................70
Vorkommen von gefährdeten Gefäßpflanzenarten im Untersuchungsgebiet
(UG) .......................................................................................................................73
Fledermausaktivität Altensruh................................................................................78
Altensruh – geschätzte Flughöhen und Abstände zum Substrat (Vegetation)
der beobachteten Fledermausarten .......................................................................78
Fledermausaktivität "Nordrehr" ..............................................................................79
Seite II
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Tab. 17: "Nordrehr" – geschätzte Flughöhen und Abstände zum Substrat (Vegetation)
der beobachteten Fledermausarten .......................................................................79
Tab. 18: Gesamtliste der Vogelarten 1999...........................................................................81
Tab. 19: Gesamtartenliste Avifauna 2004 ............................................................................85
Tab. 20: Daten der einzelnen Untersuchungen sowie Wetterverhältnisse.........................101
Tab. 21: Artenliste und Anzahl der Arten an den Untersuchungsterminen ........................103
Tab. 22: Bewertung nach BURDORF et al. (1997) für Niedersachsen, Bereich Tiefland.....112
Tab. 23: Ergebnisse der Amphibien-Erfassung 2001.........................................................114
Tab. 24: Gefährdung und Schutz der nachgewiesenen Arten – Rote Liste Amphibien
Deutschland (BEUTLER et al. 1998) und Niedersachsen/Bremen (PODLOUCKY
& FISCHER 1994) sowie gesetzliche und internationale Schutzkategorien ...........114
Tab. 25: Feldarbeitstage ....................................................................................................119
Tab. 26: Ergebnisse der Erfassung am Fangzaun (Adulte) ...............................................126
Tab. 27: Ergebnisse der Laichgewässerkartierung ............................................................127
Tab. 28: Gefährdung der nachgewiesenen Arten in Niedersachsen (PODLOUCKY &
FISCHER 1994) und Deutschland (BEUTLER et al. 1998) sowie
Schutzkategorie gemäß FFH-Richtlinie. ..............................................................128
Tab. 29: Artspezifische Bestandsgrößenklassen der nachgewiesenen Amphibienarten
(FISCHER & PODLOUCKY 1997)..............................................................................129
Tab. 30: Matrix für amphibienfaunistische Bewertungen in Niedersachsen (FISCHER &
PODLOUCKY 1997) ................................................................................................129
Tab. 31: Bewertung der Amphibienpopulationen ...............................................................130
Tab. 32: Amphibienfaunistische Bewertung der Gewässer (nach FISCHER &
PODLOUCKY 1997) ................................................................................................130
Tab. 33: Gesamtliste der gefundenen Heuschreckenarten in den auf den einzelnen
Probeflächen ........................................................................................................136
Tab. 34: Flächen mit besonderer Bedeutung für Heuschrecken........................................137
Tab. 35: Erfassungsergebnisse Heuschrecken 2008.........................................................139
Verzeichnis der Abbildungen
Abb. 1:
Abb. 2:
Abb. 3:
Abb. 4:
Abb. 5:
Abb. 6:
Abb. 7
Abb. 8:
Abb. 9:
Abb. 10:
Abb. 11:
Abb. 12:
Abb. 13:
Abb. 14:
Abb. 15:
Abb. 16:
Abb. 17:
Abb. 18:
Abb. 19:
Abb. 20:
Übersichtskarte zum Untersuchungsgebiet .............................................................3
Landschaftsbild ......................................................................................................27
Fledermaus-Brücke................................................................................................33
Winterbeobachtung des Blumenauer Weißstorchpaares an der Westaue
(17.2.2006).............................................................................................................40
Brutzeiten der Feldlerche auf einer Extensiv- und einer Intensivwiese (NABU
1996, 27) ................................................................................................................53
Floristisch-faunistische Kartierung 2001 ................................................................72
Floristisch-faunistische Kartierung 2009 ................................................................75
Brutvogelkartierung 1999 .......................................................................................83
Brutvogelkartierung 2004 .......................................................................................89
Juvenile Feldlerche ................................................................................................91
Brachfläche westlich des Bahndammes mit hoher Siedlungsdichte der
Feldlerche ..............................................................................................................92
Kartoffelkultur bei Blumenau, ohne jegliche Brutvögel...........................................93
Lehmbüntegraben und angrenzende Staudenflur bei Blumenau, Brutgebiet
für Sumpfrohrsänger und Rohrammer ...................................................................93
Leineufer ................................................................................................................98
Untersuchungsgebiet Rastvögel ............................................................................99
Rastvogelvorkommen – Bewertung .....................................................................100
Überschwemmte Wiesen im Nordostbereich des UG am 14.2.05.......................102
Kraniche bei der Nahrungssuche auf einer Ackerfläche am 6.4.05 .....................106
Ein Trupp Blässhühner auf der Westaue .............................................................106
Raubwürger im Untersuchungsgebiet am 11.11.04.............................................108
Seite III
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Abb. 21: Stieglitze in der Hecke entlang des nach Nordosten führenden Weges im
Untersuchungsgebiet am 14.02.05 ......................................................................109
Abb. 22: Blässgänse im Wiesenbereich der großen Leineschleife im Nordteil des UG
am 14.2.05 ...........................................................................................................110
Abb. 23: Hecke im Nordostteil des UG am 11.11.04..........................................................111
Abb. 24: Amphibienuntersuchung 2004 .............................................................................116
Abb. 25: Zeitlicher Verlauf der Wanderung ........................................................................121
Abb. 26: An- und Abwanderung der Erdkröte in absoluten Zahlen ....................................122
Abb. 27: An- und Abwanderung Erdkröte pro Falle als Anteil der Gesamtwanderung.......123
Abb. 28: Effektivität von Durchlässen: Anwanderung im 30 m-Einzugsbereich .................124
Abb. 29: Erfassung der Amphibienwanderungsbewegungen 2008....................................133
Seite IV
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
1. Einführung
1.1. Anlass und Aufgabenstellung
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Hannover -, plant den Neubau einer Ortsumgehung der Stadt Wunstorf, Region Hannover, im Zuge der Bundesstraße 441. Durch die geplante Straße wird die Ortslage Wunstorf im Norden und Osten umfahren und von Durchgangsverkehr entlastet. Die Ortsumgehung Wunstorf ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zum 5. Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 4. Oktober
2004) im "vordringlichen Bedarf" eingestuft. Die Planung geht zurück auf die Linienbestimmung nach § 16 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz durch den Bundesminister für Verkehr vom
01.08.1969. Sie wurde – mit geringfügigen Veränderungen – bestätigt durch eine gesamtplanerische Begutachtung der Bezirksregierung Hannover, die am 28.01.2001 die Empfehlung
gab, die Nordumgehung der weiteren Planung zu Grunde zu legen1.
Grundlage für die Entscheidung der Bezirksregierung war unter anderem eine mehrstufige
Umweltverträglichkeitsstudie mit einem zusammenfassenden Variantenvergleich (PGL
1998a) und einer Ergänzung im Jahr 1999 (PGL 1999).
Im Rahmen einer Projektkonferenz zur Vorbereitung der Planfeststellung für eine Ortsumgehung Wunstorf im Zuge der B 441 am 10.06.2004 wurde der Untersuchungsrahmen und
Untersuchungsraum für den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) entwickelt und festgelegt.
Die rechtliche Grundlage des LBP liegt im § 8 BNatSchG bzw. in dem entsprechenden § 7
NNatG. Gegenstand des LBP ist danach die Darstellung der zum Ausgleich und/oder Ersatz
erheblicher Beeinträchtigungen erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Text und Karte. Der LBP ist Bestandteil der straßentechnischen Entwurfsunterlagen. Die Abarbeitung des LBP erfolgt in Anlehnung an die "Musterkarten für die einheitliche Gestaltung Landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau" (BMV 1998). Die
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung orientiert sich an der gemeinsamen Empfehlung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLSTBV u. NLWKN 2006).
Der Landschaftspflegerische Begleitplan ist in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde bei der Region Hannover entwickelt worden. Dies gilt für die Methodik der
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, für ergänzende Untersuchungen und insbesondere für die
Konzeption der Maßnahmen.
1.2. Untersuchungsgebiet und naturräumlicher Überblick
Der Bereich nördlich Wunstorf, in dem die Ortsumgehung gebaut werden soll und in dem
Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind, liegt naturräumlich im Übergangsbereich
zwischen Geest und Börde. Betroffen ist ganz überwiegend der Naturraum "Wunstorfer
Lehmplatten", der aufgrund seiner Lössauflage zur Börde zählt. Nordwestlich von Blumenau
1
Diese Empfehlung wurde an bestimmte Bedingungen geknüpft (siehe LINZ 2009).
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Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
wird zudem das "Neustadt-Stöckener Leinetal" berührt, das zur Hannoverschen Moorgeest
gehört. Während hier fluviatile Sande und Kiese sowie Auenablagerungen das Ausgangsmaterial der Bodenbildung darstellen, steht im Bereich der "Wunstorfer Börde" Sandlöss oberflächlich an. Auf dem Sandlöss haben sich überwiegend Braunerden, zudem auch Parabraunerden und Pseudogleye entwickelt. Randlich der Leineaue und im Bereich der WestaueNiederung finden sich grundwasserbeeinflusste Gleyböden.
Es handelt sich überwiegend um eine intensiv ackerbaulich genutzte Agrarlandschaft; nur im
Bereich der Westaue-Niederung sowie an den Ortsrändern findet sich vereinzelt auch Grünland. Der Raum ist insgesamt nur spärlich durch Gehölzstrukturen gegliedert. Dies gilt insbesondere für den Raum zwischen Luthe und Blumenau sowie die Randbereiche der Leineaue.
Zwischen Wunstorf und Klein Heidorn verlaufen in Nord-Süd-Richtung einige Gehölzstreifen
mit Bedeutung als Leitlinien für den Fledermausflug. Im Westen liegt nördlich der geplanten
Umgehungsstraße ein großes Waldgebiet, das Hohenholz, das in Trassennähe überwiegend
Misch- und Nadelholzbestände aufweist. Südlich davon und südlich der geplanten Straße befindet sich ein ehemaliger Baggersee ("Kiesteich nördlich Hagenburger Straße"), der als
Laichgewässer einer großen Erdkrötenpopulation Bedeutung hat. Die Erdkröten wandern alljährlich vom Hohenholz zum Baggersee und zurück. In Blumenau und Luthe horsten regelmäßig Weißstörche, die in der Leineaue und der Westaue-Niederung Nahrung aufnehmen.
Der westliche Teil des Plangebiets ist Wasserschutzgebiet (Einzugsbereich des Wasserwerks
Hohenholz, Schutzzone III). An der Westaue und am Lehmbüntegraben östlich von Blumenau
wird in das Überschwemmungsgebiet der Leine eingegriffen. Die Westaue wird durch die
geplante Straße gekreuzt.
Teile der Leineaue sowie die siedlungsnahe Landschaft nordwestlich Wunstorf mit dem Hohenholz sind als Vorsorgegebiet für die Erholung sowie als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen; der letztgenannte Bereich ist Teil des Naturparks Steinhuder Meer. Die Westaueniederung ist im RROP 2005 als Vorranggebiet für Natur und Landschaft dargestellt. Die übrigen Teile der Landschaftsschutzgebiete sind als Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft
ausgewiesen.
Die Leineaue nordöstlich des Untersuchungsgebietes ist Teil des großräumigen FFH-Gebiets
"Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker". Es liegt in einem Abstand > 900 m von
der geplanten Straße. Eine diesbezügliche FFH-Vorprüfung ergibt, dass mögliche Wirkungen
des Vorhabens auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden können (s. Unterlage 12.1.1).
Der Untersuchungsraum für den Landschaftspflegerischen Begleitplan ist in Abb. 1 dargestellt. Der Untersuchungskorridor wurde so gewählt, dass er alle entscheidungsrelevanten
Auswirkungen auf die Schutzgüter räumlich umfasst. Dies sind i. d. R. 200 m beidseits der
Straßenachse. Bei der Betrachtung einzelner Faunengruppen wird aufgrund der funktionellen
Zusammenhänge über den Korridor hinausgegangen.
Auch in Bezug auf das Landschaftsbild reicht der Betrachtungsraum über den Untersuchungskorridor hinaus, weil hier die Wirkräume größer sind.
Flächen für Kompensationsmaßnahmen werden teilweise außerhalb des Korridors identifiziert
und untersucht.
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LBP B 441 OU Wunstorf
2. Beschreibung des Vorhabens
Die geplante Baustrecke ist 6,55 km lang. Sie beginnt westlich von Wunstorf, schwenkt in
einem Bogen aus der vorhandenen Trasse der Bundesstraße aus und verläuft zunächst in östliche Richtung nördlich der Ortslage Wunstorf. Die Trasse kreuzt zwischen der Ortslage Wunstorf und Klein Heidorn die Gemeindestraße Nordrehr und die Regionsstraße K 331 Klein
Heidorner Straße. Im weiteren Verlauf werden nördlich von Wunstorf die Bundesstraße 442
(Coppenbrügge – Bad Nenndorf – Wunstorf – Neustadt a. Rbge.) und die Bahnstrecke 1740
Wunstorf-Bremerhaven gequert. Die Trasse der OU umfährt die Ortslage Blumenau in einem
Bogen nördlich und östlich und kreuzt dabei die Regionsstraße K 333 Leinechaussee und das
Gewässer Westaue einschließlich des gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebietes der
Leine bzw. Westaue. Nach Umfahrung der Ortslage Blumenau verläuft die Trasse der OU
zunächst in südliche Richtung, quert die Regionsstraße K 344 Manhorner Straße und schließt
zwischen den Ortslagen Wunstorf und Luthe in einem Bogen an die vorhandene Bundesstraße
441 (Ortsumgehung Luthe) an (LINZ 2007).
Die Verknüpfung des vorhandenen Straßennetzes mit der Umgehung erfolgt größtenteils höhengleich. Nur zwischen Wunstorf und Luthe ist eine teilplanfreie Verknüpfung mit der
Hochstraße in Wunstorf bzw. mit der Hauptstraße in Luthe vorgesehen. Die Straße am Hohen
Holz wird ausgebaut und über einen Kreisverkehrsplatz mit der Ortsumgehung verknüpft.
Untergeordnete Wirtschaftswege werden höhenungleich überführt, die Bahnlinie wird in einem Trogbauwerk unterführt.
Die Ortsumgehung Wunstorf erhält zwischen dem Beginn der Baustrecke westlich von Wunstorf und der höhengleichen Anbindung der K 331 (Klein Heidorner Straße) einen zweistreifigen Querschnitt entsprechend dem Regelquerschnitt RQ 11,5+ mit verbreitertem Randstreifen. Zwischen der Kreuzung OU/K 331 und dem Ende der Baustrecke südwestlich von Luthe
erhält die Ortsumgehung Wunstorf einen dreistreifigen Querschnitt (2+1-Betriebsform) entsprechend dem Regelquerschnitt RQ 15,5.
Westlich der Bahnunterführung wird die Straße fast durchgängig von einem parallel verlaufenden Wirtschafts- bzw. Radweg flankiert. Südlich des Erholungspunktes Altensruh, nördlich und östlich von Blumenau sowie westlich von Luthe begleiten Landschafts- und Lärmschutzwälle die neue Straße. Das Niederungsgebiet der Westaue wird in Dammlage gequert,
die Westaue selbst mit einem 2-Feld-Bauwerk überbrückt.
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3. Bestandsaufnahme und -bewertung
In den nachfolgenden Kapiteln werden die von dem Bauvorhaben betroffenen Schutzgüter
dargestellt. Die Bewertung erfolgt in Anlehnung an RASPER (2004) durch Zuordnung zu
Wertstufen:
x
x
x
x
x
Wertstufe V: von besonderer Bedeutung
Wertstufe IV: von besonderer bis allgemeiner Bedeutung
Wertstufe III: von allgemeiner Bedeutung
Wertstufe II: von allgemeiner bis geringer Bedeutung
Wertstufe I: von geringer Bedeutung
In Einzelfällen (Boden, Landschaftsbild) werden Wertstufen zusammengefasst. Ältere gültige
Bewertungssysteme, etwa für Brutvögel nach WILMS et al. (1997) und für Gastvögel nach
BURDORF et al. (1997), werden in die 5-stufige Wertskala umgesetzt. Dabei wird wiederum
auf RASPER (2004) zurückgegriffen.
3.1. Beschreibung der Wirkfaktoren
Auf der Grundlage der Umweltverträglichkeitsstudie kann eine Übersicht über die Wirkfaktoren sowie zu erwartende Auswirkungen des Straßenbauvorhabens gegeben werden. Dabei
treffen die vorhabenspezifischen Wirkfaktoren auf einen bestimmten Zustand von Natur und
Landschaft, der schutzgutbezogen in seiner Bedeutung und in seiner Empfindlichkeit gegenüber den Wirkungen des Straßenbaus bewertet wurde (PGL 1994 u. PGL 1998a). Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Wirkfaktoren und die damit verbundenen wesentlichen Auswirkungen.
Tab. 1:
Übersicht über die wesentlichen Wirkfaktoren und Auswirkungen auf die Schutzgüter
Wirkfaktoren
Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter
baubedingt
Flächeninanspruchnahme durch
Arbeitsstreifen und Baustelleneinrichtungsflächen
Abgrabungen/Aufschüttungen
baubedingter Lärm und Beunruhigung
baubedingte Schadstoffemissionen
Boden: Änderung des Bodengefüges
Wasser: Risiko von Schadstoffeinträgen in Grund- und Fließgewässer
Pflanzen und Tiere: Beunruhigung und Vergrämung empfindlicher Tierarten, zeitweiliger Verlust von Lebensraumfunktionen
anlagebedingt
Flächeninanspruchnahme ca.
36 ha,
davon ca. 13 ha Vollversiegelung
Veränderung des Grundwasserflusses sowie des Hochwasserabflusses
Zerschneidungswirkungen
visuelle Wirkfaktoren
Boden: Verlust natürlich entwickelten Bodens durch Überbauung, Überschüttung, Abtrag
Wasser: Reduzierung der Grundwasserneubildung und Abbau
schützender Deckschichten im Wasserschutzgebiet; Aufstau
und Ablenkung der Grundwasserströmung im Bereich des
Trogbauwerks an der Bahnunterführung;
Verengung der Überschwemmungsgebiete im Bereich Westaue
und Lehmbüntegraben
Pflanzen und Tiere: Verlust von Flächen mit Biotopfunktion
(u. a. Nahrungshabitate des Weißstorchs, von Rastvögeln der
Leineaue, Brutreviere der Feldlerche u. a., Randstreifen mit
Lebensraumfunktion für gefährdete Heuschreckenarten etc.)
Zerschneidung wichtiger Funktionsbeziehungen (z. B. Wanderweg einer großen Erdkrötenpopulation zwischen Laich- und
Landhabitat, Flugrouten von Fledermäusen, Horst und Nahrungsrevier des Weißstorchs in Blumenau)
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Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
betriebsbedingt
Lärm
Schadstoffemissionen
Visuelle Wirkfaktoren
Trenneffekte (Unfälle und Gefahr
von Kollisionen)
Landschaftsbild: Überbauung u. Inanspruchnahme von Flächen
unterschiedlich hoher Landschaftsbildqualität, Zerschneidungen
von Blickbeziehungen (z. B. in die Leineaue); Entwertung des
Landschaftsbildes durch das Strassenbauwerk mit Überführungen, Rampen, Dammlagen, Lärmschutzwänden u. -wällen;
randliche Eingriffe in die LSG "Hohenholz" und "Mittlere Leine"
Boden: Anreicherung von Schadstoffen im Straßenseitenraum
Wasser: Risiko des Schadstoffeintrags in die Westaue bzw. in
das Grundwasser
Klima/Luft: Verringerung der Schadstoffbelastung im innerstädtischen Straßennetz
Pflanzen und Tiere: Beeinträchtigungen von Lebensräumen
durch Verlärmung, in geringerem Umfang auch durch Schadstoffanreicherungen, sowie durch die Kollisionsgefahr (besonders problematisch, wenn Funktionsbeziehungen zerschnitten
werden, z. B. Weißstorch, Amphibien, Fledermäuse)
Landschaftsbild: Entwertung des Landschaftsbildes und der
Möglichkeiten des Landschaftserlebens durch weit reichende
Verlärmung, Beunruhigung und visuelle Effekte
3.2. Boden
3.2.1.
Datengrundlagen
Für die Schutzgutbeurteilung Boden werden neben den allgemeinen geowissenschaftlichen
und bodenkundlichen Daten, z. B. Bodentyp und Bodenart, spezielle Angaben wie z. B. alte
Waldstandorte sowie die Ergebnisse der Biotopkartierung (zur Beurteilung der Naturnähe)
herangezogen.
x Geologische Karte von Niedersachsen (1:25.000, Blatt 3522 Wunstorf) mit Erläuterungen
von VOSS (1979)
x Ingenieurgeologischer Vorbericht und Vorsorgegebiete für die Planung der OU Wunstorf
(NLfB 1993)
x Bodenkarte von Niedersachsen (1:25.000, Blatt 3522 Wunstorf)
x RROP 1990: Darstellung der "landwirtschaftlichen Vergleichszahl" (Ertragspotential) im
x
x
x
x
x
M. 1:200.000
UVS OU Wunstorf – B 441 (Teil I – Nord; PGL 1994): Bewertung der Empfindlichkeit
gegenüber Schadstoffanreicherung, Verdichtung und Grundwasserabsenkung
UVS OU Wunstorf – B 441 (Teil III – Variantenvergleich; PGL 1998a)
Ingenieurgeologisches Streckengutachten (SCHNACK & PARTNER 2004)
Landschaftsplan Wunstorf (PGL 2002)
eigene Erhebungen (Biotoptypen).
3.2.2.
Bestandsdarstellung und -bewertung
Die geplante Ortsumgehung führt über recht unterschiedliche Böden, in denen sich die naturräumliche Situation widerspiegelt. Vom Westen beginnend sind zunächst Parabraunerden
und Pseudogley-Parabraunerden anzutreffen, die sich auf einer zwischen 0,60 bis 2,80 m
starken Sandlössschicht entwickelt haben. Zwischen Nenndorfer Straße (B 442) und K 333
verläuft die Ortsumgehung über Braunerden und Podsol-Braunerden auf Geschiebedecksand und Schwemmsand.
Östlich der K 333 verlässt die B 441n die naturräumliche Region Börden und wird auf 300 m
Länge über die Gleyböden (auf Schwemmsand und Schwemmlehm) der Westaue geführt.
Dann folgen wieder Braunerden, Podsol-Braunerden und Gley-Braunerden auf weichselzeitSeite 6
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
lichen Schmelzwasser-, Schwemm- und Geschiebedecksanden. Die Gleyböden der Leineaue
werden randlich gestreift.
Etwa 50 m nördlich der geplanten Anschlussstelle Luthe tritt die geplante Straße noch einmal
in einen Bereich mit vorherrschender Parabraunerde auf Geschiebelehm ein (PGL 1994,
SCHNACK & PARTNER 2004).
Im Bereich vorhandener Straßen und Wege wurden im Zuge der Baugrunderkundung
(SCHNACK & PARTNER 2004) i. d. R. Auffüllungen mit Fremdboden gefunden.
Vorbelastungen
Die Böden im Bereich der geplanten Straße sind fast überall durch Vorbelastungen beeinträchtigt:
x Versiegelung, Teilversiegelung sowie Auffüllung mit Fremdboden bei vorhandenen Stra-
ßen und Wegen
x Veränderung der physikalischen und chemischen Bodeneigenschaften durch intensive Bewirtschaftung
x Stoffliche Belastungen durch Pflanzenschutzmittel, Dünger (Landwirtschaft) sowie Schadstoffeinträge im Bereich vorhandener Straßen.
Bewertung
Böden mit besonderer Bedeutung (nach PATERAK 2001): Böden mit besonderen Standorteigenschaften/Extremstandorte, naturnahe Böden, alte Waldstandorte, Böden mit kulturhistorischer, naturhistorischer oder geowissenschaftlicher Bedeutung und sonstige seltene Böden)
sind im Untersuchungsgebiet nicht anzutreffen (vgl. PGL 2002).
Die Böden des Untersuchungsgebietes sind zum weitaus überwiegenden Teil bewirtschaftungsbedingt stark überprägt und sind nach RASPER (2004) von allgemeiner Bedeutung für
die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Wertstufe III). Die teilversiegelten Bereiche (befestigte, teilweise nur verdichtete, mehr oder weniger grasbewachsene Wege) haben geringe
(Wertstufe II), die versiegelten Bereiche nur sehr geringe Bedeutung (Wertstufe I) für den
Naturschutz. Als teilversiegelte Bereiche werden die Biotoptypen OVW/(UH) gewertet (s.
Unterlage 12.2).
3.3. Oberflächengewässer
3.3.1.
Datengrundlagen
Als Hauptindikator für die Beurteilung der Oberflächengewässer dient der Biotoptyp, in dem
sich die Naturnähe des Gewässers widerspiegelt. Zusätzlich wird die Gewässergüte als Indikator herangezogen. Folgende Informationsgrundlagen werden verwendet:
x UVS OU Wunstorf – B 441 (Teil I – Nord; PGL 1994): Bewertung des Natürlichkeitsgra-
des anhand des Ausbauzustands und der gewässerbegleitenden Vegetation
x UVS OU Wunstorf – B 441 (Teil III – Variantenvergleich; PGL 1998a)
x Landschaftsplan Wunstorf (PGL 2002): Aktualisierung der Fließgewässerbewertung
x Neuberechnung der (inzwischen ausgewiesenen) Überschwemmungsgebiete Westaue/
Leine nach Unterlagen der Bez.-Reg. Hannover 2001
x Hydraulische Untersuchung Westaue (L+N INGENIEURGEMEINSCHAFT 2006)
Seite 7
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
3.3.2.
Bestandsdarstellung und -bewertung
Von der Straßenplanung unmittelbar betroffen ist die Westaue, welche zum Einzugsbereich
der Leine gehört. Direkt unterhalb der Einmündung der Alten Südaue hat sie ein Einzugsgebiet von ca.573 km². Die Schwankungen in der Wasserführung sind mit 1: 160 (bezogen auf
die Abflussmenge) erheblich. Der größte Abfluss (HQ 100) ist mit 129 m³/s angegeben (L+N
INGENIEURGEMEINSCHAFT 2006). Die Westaue ist im gequerten Abschnitt mäßig ausgebaut.
Im Gegensatz zu dem oberhalb liegenden Abschnitt gibt es hier keine durchgehenden Steinpackungen mehr (PGL 1994).
Ca. 150 m oberhalb der Querung durch die geplante Straße mündet die Alte Südaue in die
Westaue. Die Alte Südaue ist seit Bau der Verbindung zur Westaue oberhalb Wunstorfs ein
abflussschwaches, zeitweise fast stehendes Gewässer mit einer stark verschlammten Sohle.
Der Gewässerverlauf ist im Abschnitt zwischen Wunstorf und Blumenau in noch relativ naturnahem Zustand und hier auf fast der gesamten Länge einseitig von Ufergehölzen begleitet.
Die Überschwemmungsgebiete der Westaue und der Leine (HQ 100) überlagern sich im Bereich der geplanten Straßenquerung. Der Hochwasser-Retentionsraum ist hier ca. 400 m breit.
Neben den natürlichen Fließgewässern wird der Untersuchungskorridor vom Lehmbüntegraben durchflossen, der bis etwa 60 m an die geplante Straße heranreicht. Das Gewässer
ist aufgrund der künstlichen Gewässerstruktur und fehlender Gehölze als naturfern einzustufen, eine Beeinträchtigung durch die geplante Straße ist nicht zu erwarten.
Die Westaue ist ein Hauptgewässer innerhalb des Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystems. Hauptgewässer "sollen den jeweiligen Fließgewässertyp einer Naturräumlichen Region im Einzugsbereich eines Verbindungsgewässers repräsentieren. Sie sind so zu
schützen und zu renaturieren, dass sich die unter naturnahen Bedingungen typische Artenund Biotopvielfalt auf ihrer gesamten Fließstrecke wieder einstellen kann" (NLWKN 2006).
Die Querung der Westaue und die damit einhergehende Verlegung des Gewässerlaufes werden so gestaltet, dass sie den Zielen des Fließgewässerprogramms entsprechen und insgesamt
keine Verschlechterung bewirkt wird (s. Kap. 4.3).
Neben den genannten Fließgewässern und Gräben befinden sich in der Nähe der Straße zwei
größere Stillgewässer (Teich Richtung Liethe an der Bahnlinie Wunstorf/Bremen sowie der
Baggersee nördlich der Hagenburger Straße). Es handelt sich um Grundwasseraufschlüsse,
die Relikte ehemaligen Bodenabbaus (Kies, Sand) darstellen. Eine direkte Beeinträchtigung
der Teiche durch die geplante Straße kann auf Grund der Entfernung ausgeschlossen werden.
Vorbelastungen
Die Wasserqualität der genannten Fließgewässer ist schon seit vielen Jahren erheblich beeinträchtigt. Westaue und Alte Südaue werden als kritisch belastet (Güteklasse II-III), der Lehmbüntegraben als stark verschmutzt eingestuft (Güteklasse III; NLWK 2001).
Bewertung
Die Westaue hat als "mäßig ausgebauter Fluss" (FZM) nach PATERAK et al. (2001) generell
hohe Bedeutung für den Naturschutz (vgl. Kap.3.6.1.2). Aufgrund der kritischen Belastungssituation wird hier eine allgemeine Bedeutung (Wertstufe III) angenommen. Das Überschwemmungsgebiet der Westaue ist aufgrund seiner Bedeutung für den Hochwasserschutz
von besonderer Bedeutung (Wertstufe IV/V).
Seite 8
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
3.4. Grundwasser
3.4.1.
Datengrundlagen
Als Indikatoren für das Schutzgut Grundwasser dienen die Grundwasserstände und das
Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung. Folgende Informationsgrundlagen werden
verwendet:
x UVS OU Wunstorf – B 441 (Teil I – Nord; PGL 1994):
x UVS OU Wunstorf – B 441 (Teil III – Variantenvergleich; PGL 1998a)
x Geologische Karte von Niedersachsen (1:25.000, Blatt 3522 Wunstorf) mit Erläuterungen
x
x
x
x
zur Hydrogeologie von SCHERLER (1979)
Geowissenschaftliche Karte des Naturraumpotentials von Niedersachsen und Bremen –
Grundwasser Grundlagen. Blatt CC 3918 (NLFB 1987): Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung
Datenserver des Niedersächsischen Umweltministeriums (Stand 2003): Abgrenzung des
Wasserschutzgebiets Hohenholz
Straßenbauamt Hannover (2004): Auswertungen von Grundwassermessstellen im Bereich
der Trasse (Grundwasserstände)
Ingenieurgeologisches Streckengutachten (SCHNACK & PARTNER 2004): Angaben zu
Grundwasserständen und Deckschichten
3.4.2.
Bestandsdarstellung und -bewertung
Die Grundwasserstände im Untersuchungskorridor werden regelmäßig beobachtet. Der
Grundwasserspiegel liegt ungefähr zwischen 39 und 42 m NN, wobei die Grundwasserflurabstände entsprechend den Geländehöhen sehr unterschiedlich sind: Im westlichen Abschnitt
liegt das Grundwasser 10 bis 11 m unter Gelände, steigt dann auf 6 bis 7 m im Bereich der
Klein Heidorner Straße an, um auf Höhe der B 442 wieder auf 10 bis 11 m abzusinken. Im
weiteren Verlauf verringert sich mit absinkender Geländehöhe der Flurabstand erheblich. Im
Bereich der Bahnquerung schwanken die Wasserstände zwischen 0,7 bis 3 m unter Flur. Im
weiteren Verlauf um Blumenau herum sind in den Messstellen ebenfalls starke Schwankungen aufgezeichnet worden: Zwischen 0,7 bis max. 3,9 m. Der lokale Einfluss der nahen Fließgewässer auf den Grundwasserstrom ist hier deutlich erkennbar. Im weiteren Verlauf erhöhen
sich die Grundwasserflurabstände allmählich und betragen im Bereich der geplanten Anschlussstelle Luthe zwischen als 5,1 und 7,3 m unter Geländeniveau.
Nach NLFB (1987) verläuft die Straße außerhalb von Bereichen mit geringem Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung (also Bereichen, in denen das Gefährdungspotential für
das Grundwasser besonders hoch ist). Die Anwendung der in der Karte genannten Kriterien
auf den heutigen Erkenntnisstand führt allerdings zu einem anderen Ergebnis. Bei Grundwasserflurabständen <5 m ist ein geringes Schutzpotential gegeben. Dies betrifft die Neubauabschnitte zwischen
x 5+000 (K 333) und 5+100 (Westaue)
x 5+550 und 5+800
x 6+000 und ca. 7+000
Die Grundwasserneubildungsraten sind im Bereich der bindigen, grundwasserfernen Böden
westlich der B 442 mit <100 mm/a gering. Im Bereich der gering bindigen Podsol-Böden
zwischen B 442 und Westaueniederung werden hohe Grundwasserneubildungsraten von 200
bis 300 mm/a angegeben. Im Bereich Blumenau – Luthe liegen die Werte im mittleren Bereich: 100 bis 200 mm/a (NLFB 1987).
Seite 9
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Der westliche Teil des Untersuchungskorridors gehört zum Einzugsbereich des Wasserwerks
Hohenholz. Die Zone III des Wasserschutzgebietes reicht bis an den nördlichen Siedlungsrand von Wunstorf sowie an die Westaue heran. Das Grundwasser befindet sich im sandigkiesigen Aquifer, der nur von einer teilweise geringmächtigen Deckschicht aus Sandlöss (die
ein hohes physikalisches Bindungsvermögen für Schadstoffe besitzt) überlagert ist, das
Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung ist entsprechend hoch.
Bewertung
Der Bereich des Wasserschutzgebietes Hohenholz wird – trotz hohem Schutzpotential der
Grundwasserüberdeckung – als von besonderer Bedeutung (Wertstufe IV/V) eingestuft, da
aus Gründen der Vorsorge zum Erhalt der Grundwasserqualität ein besonderer Schutz erforderlich ist.
Aufgrund der Empfindlichkeit gegenüber Verunreinigungen durch Straßenabwässer werden
auch die Gleyböden, die im Bereich der Westaue und des Lehmbüntegrabens vorkommen und
durch einen hohen Grundwasserstand (d. h. geringe Deckschichten) charakterisiert sind, als
Bereiche von besonderer Bedeutung (Wertstufe IV/V) eingestuft.
Ackerbaulich, gärtnerisch oder als Weihnachtsbaumplantage genutzte Flächen sind aufgrund
der nutzungsbedingten Vorbelastungen von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III), Seitenstreifen der Straßen und versiegelte Flächen von geringer Bedeutung (Wertstufe II) für das
Grundwasser.
3.5. Klima/Luft
3.5.1.
Datengrundlagen
Für das Schutzgut Klima/Luft werden folgende Informationsgrundlagen verwendet:
x UVS OU Wunstorf – B 441 (Teil I – Nord; PGL 1994):
x UVS OU Wunstorf – B 441 (Teil III – Variantenvergleich; PGL 1998a)
x Landschaftsplan Wunstorf (PGL 2002)
3.5.2.
Bestandsdarstellung und -bewertung
Die geplante Ortsumgehung führt zu einer Entlastung der lufthygienischen Situation des klimatischen Wirkungsraums (vgl. PGL 2002, S. 117) in der Kernstadt Wunstorf. Die Entlastung im Bereich der Ortsdurchfahrt ist ein wesentliches Ziel des Vorhabens. Die Siedlungsbereiche von Luthe und Blumenau, in denen ebenfalls Entlastungen bei verkehrsbedingten Immissionen zu erwarten sind, sind im Gegensatz zu Wunstorf keine relevanten Wirkungsräume.
Die neue Straße führt durch vegetationsgeprägte Freiflächen im Umland des Wirkungsraums,
die potentiell die Funktion als Ausgleichsraum erfüllen können. Generell gibt es zwei Möglichkeiten des Luftaustausches: thermisch bedingte und orografisch bedingte Austauschprozesse. Letztere haben zur Voraussetzung eine mittlere Geländeneigung von >1° mit Exposition auf den Wirkungsraum, die in diesem Bereich nicht gegeben ist. Thermisch induzierte
Luftaustauschprozesse (Flurwindsysteme) sind nach den von MOSIMANN et al. (1999) formulierten Kriterien für den Bereich, durch den die Trasse verläuft, nicht anzunehmen (vgl. PGL
2002, S. 117). Die geplante Straße führt demnach nicht durch für die Stadt Wunstorf relevante
Ausgleichsräume.
Seite 10
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Vorbelastungen
Wesentliche Vorbelastungen für das Schutzgut Klima/Luft sind:
x Die verkehrsbedingten Emissionen der stärker befahrenen Straßen B 441 (Bereich Luthe
und Wunstorf-West), K 344 und K 333
x Diffuse Emissionen des Verkehrs und der Siedlungs- und Gewerbegebiete
Bewertung
Die im Untersuchungsgebiet liegenden Siedlungsbereiche sind aufgrund ihrer Belastungssituation von geringer Bedeutung (Wertstufe II), die Offenland- und Waldbereiche mit Ausnahme der Randzonen der stärker befahrenen Straßen sind von allgemeiner Bedeutung
(Wertstufe III) für das Schutzgut Klima/Luft. Eine besondere Bedeutung ist aufgrund der fehlenden Ausgleichsfunktion im Untersuchungsgebiet nicht gegeben.
3.6. Pflanzen und Tiere
3.6.1.
Biotope
3.6.1.1. Datengrundlagen
Für die Darstellung der Biotopverhältnisse werden folgende Informationsgrundlagen verwendet:
x UVS OU Wunstorf – B 441 (Teil III – Variantenvergleich; PGL 1998a)
x Landschaftsplan Wunstorf (PGL 2002)
x Aktualisierung der Biotoptypenkartierung im Frühsommer 2004 im Untersuchungskorridor
LBP mit Ergänzungen 2005
3.6.1.2. Bestandsdarstellung und -bewertung
Während der Vegetationsperiode 2004 wurde eine Kartierung der Biotoptypen nach dem Kartierschlüssel des NLÖ (V. DRACHENFELS 2004) flächendeckend im gesamten Untersuchungsgebiet durchgeführt. Es wurde eine flächenscharfe räumliche Zuordnung anhand von OrthoLuftbildern vorgenommen. Das Untersuchungsgebiet geht über die unmittelbar von Eingriffen
betroffenen Flächen hinaus (400-m-Korridor, vgl. Kap. 1.2). Die Ergebnisse der Biotopkartierung sind in Unterlage 12.2 dargestellt. Die Biotoptypenkartierung wurde im Frühjahr 2005
im Bereich von Korridorerweiterungen nördlich Wunstorf und an der Straße "Am Hohenholz"
ergänzt.
Tab. 2 gibt einen Überblick über alle im UG festgestellten Biotoptypen, ihre Regenerationsfähigkeit und ihre naturschutzfachliche Bewertung. Der jeweilige Schutzstatus nach §§ 28a und
28b NNatG sind angegeben. Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt in Vorbereitung der Konfliktanalyse (Kap. 4).
Die Bewertung der einzelnen Biotope erfolgt in Anlehnung an das fünfstufige Bewertungsmodell für Biotoptypen in der Landschaftsplanung und Eingriffsregelung (BIERHALS et al.
2004). BIERHALS et al. geben teilweise eine Spanne an Wertstufen an. In Tab. 2 wird entsprechend der jeweiligen Ausprägung des Biotoptyps ein Wert innerhalb der Spanne gewählt. Dabei wurden verschiedene Kriterien berücksichtigt, z. B. die Qualität und Ausprägung hinsichtlich Standort, Struktur und typischem Arteninventar, das Vorkommen gefährdeter Arten soSeite 11
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
wie Alter und Größe des Biotops. Bei naturnahen Wäldern (hier: WMT) führt das Fehlen von
Altholz sowie die Tatsache, dass der Bestand auf keinem alten Waldstandort wächst, zur geringeren Einstufung.
Tab. 2:
Code
Im Untersuchungsgebiet kartierte Biotoptypen
Biotoptyp
Schutzstatus
(NNatG)
Regenerierbarkeit
Wertstufe
ƔƔ
IV
WMT
Mesophiler Buchenwald kalkärmerer Standorte des Tieflands
WRM
Waldrand mittlerer Standorte
WPB
Birken- und Zitterpappel-Pionierwald
WXH
Laubforst aus einheimischen Arten
(Ɣ)
III
WXP
Hybridpappelforst
(Ɣ)
II
WZF
Fichtenforst
(Ɣ)
II
WZK
Kiefernforst
(Ɣ)
II
BMS
Mesophiles Weißdorn- und Schlehengebüsch
Ɣ
III
BRS
Sonstiges Sukzessionsgebüsch
III
BRU
Ruderalgebüsch
III
BZN
Ziergebüsch aus überwiegend nicht heimischen Gehölzarten
HN
Naturnahes Feldgehölz
HFB
Baumhecke
(Ɣ)
III
HFM
Strauch-Baumhecke
Ɣ
III
HFS
Strauchhecke
Ɣ
III
HFX
Feldhecke mit standortfremden Gehölzen
Ɣ
III
III
I
Ɣ
III
II
HPF
Nicht standortgerechte Gehölzpflanzung
I
HPG
Standortgerechte Gehölzpflanzung
II
HPS
Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand
III
HSE
Siedlungsgehölz aus überwiegend einheimischen Baumarten
HSN
Siedlungsgehölz aus überwiegend nicht heimischen Baumarten
FBN
Naturnaher sommerwarmer Niederungsbach
FZM
Mäßig ausgebauter Fluss
FGR
Nährstoffreicher Graben
NRG
Rohrglanzgras-Landröhricht
Ɣ
III
II
§ 28a
Ɣ
V
III
II
§ 28a
III
NUB
Bach- und sonstige Uferstaudenflur
III
RAA
Adlerfarnflur magerer Standorte
III
GI
Artenarmes Intensivgrünland
II
GIb
Artenarmes Intensivgrünland, brachgefallen
III
GIA
Artenarmes Intensivgrünland der Auen
II
GIF
Artenarmes Intensivgrünland feuchter Standorte
II
GA
Grünland-Einsaat
I
GW
Sonstige Weidefläche
II
GRA
Artenarmer Scherrasen
I
GRR
Artenreicher Scherrasen
II
A
Acker
II
Ab
Ackerbrache
II
EGG
Gemüse-Gartenbaufläche
I
EBB
Baumschule
I
EBW
Weihnachtsbaum-Plantage
I
EOR
Beerenstrauch-Plantage
I
EL
Landwirtschaftliche Lagerfläche
I
URM
Ruderalflur mittlerer Standorte
III
Seite 12
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Code
Biotoptyp
URMv
Ruderalflur mittlerer Standorte, verbuscht
III
URF
Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte
III
URT
Ruderalflur trockenwarmer Standorte
III
Schutzstatus
(NNatG)
Regenerierbarkeit
Wertstufe
Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte
III
UHF
Halbruderale Gras- und Staudenflur frischer bis feuchter Standorte
III
PKA
Strukturarme Kleingartenanlage
I
PKG
Grabeland
I
PFA
Gehölzarmer Friedhof
I
UHM
PT
Zoo/Tierpark/Tiergehege
I
PSZ
Sonstige Sport-, Spiel- und Freizeitanlage
I
TFK
Fläche mit Kies- und Schotterdecke
I
TFB
Beton-/Asphaltfläche
I
TFS
Fläche mit Natursteinpflaster
I
TFZ
Fläche mit Ziegel-/Betonsteinpflaster
I
TX
Einzelnes Gebäude
I
OE
Einzel- und Reihenhausbebauung
I
ODL
Ländlich geprägtes Dorfgebiet
I
ODP
Landwirtschaftliche Produktionsanlage
I
OVS
Straße
I
OVP
Parkplatz
I
OVE
Bahnanlage
I
OVW
Befestigter Weg
I
OSS
Sonstige Deponie
I
OSZ
Sonstige Ver- und Entsorgungsanlage
I
Es bedeuten:
ƔƔ
kaum oder nicht regenerierbar
Ɣ
schwer regenerierbar
()
nicht oder schwer regenerierbar, aber i. d. R. kein Entwicklungsziel des Naturschutzes
(Einstufung in Anlehnung an Bierhals et al. 2004)
Wertstufen: V = sehr hohe Bedeutung; IV = hohe Bedeutung; III = mittlere Bedeutung; II geringe Bedeutung; I =
sehr geringe Bedeutung (Einstufung in Anlehnung an Bierhals et al. 2004)
Im Untersuchungsgebiet gibt es nur ein Biotop mit besonderer Bedeutung (Wertstufe V): Der
"naturnahe sommerwarme Niederungsbach" (FBN) Alte Südaue. Der im Hohenholz liegende
Buchenbestand hat als "mesophiler Buchenwald kalkärmerer Standorte des Tieflands"
(WMT) besondere bis allgemeine Bedeutung (Wertstufe IV). Viele der im Untersuchungsgebiet zerstreut vorhandenen Gehölz- und Ruderalstrukturen, der Fluss Westaue sowie die forstlich geprägten Bereiche im Hohenholz haben allgemeine Bedeutung (Wertstufe III). Der flächenmäßig größte Teil des Untersuchungsgebietes wird von Biotopen der Wertstufe II und I
eingenommen. Es dominieren Ackerflächen (Lehm- und Sandäcker), die i. d. R. intensiv genutzt sind und keine gut ausgeprägten Ackerwildkrautfluren aufweisen. Allerdings ist mit der
Feldlerche eine gefährdete Art der Roten Liste weit verbreitet. Die Ackerflächen werden deshalb der Wertstufe II zugeordnet.
Seite 13
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
3.6.2.
Pflanzen und Pflanzengesellschaften
3.6.2.1. Datengrundlagen
Für den Aspekt Pflanzen und Pflanzengesellschaften werden folgende Informationsgrundlagen verwendet:
x Landschaftsplan Wunstorf (PGL 2002)
x Floristisch-vegetationskundliche Erfassungen 2001 (eigene Erhebungen, s. Anhang A1)
x Überprüfung der vegetationskundlichen u. floristischen Untersuchungen im Rahmen der
Biotopkartierung 2004, incl. Abfrage der für den Pflanzenartenschutz wertvollen Bereiche
beim NLÖ
x Erneute floristisch-vegetationskundliche Erfassung 2008 (eigene Erhebungen, s. Anhang
A2)
3.6.2.2. Bestandsdarstellung und -bewertung
Die Kartierung von Flora und Vegetation erfolgte jeweils in 2 Durchgängen im Juni und August 2001. Dabei wurden der 400 m breite Korridor (einschließlich Siedlungsflächen) und
angrenzende Bereiche (Wald Hohenholz, Angelteich – siehe Kap. 2.1, Sandgrube Frachtweg/K 334 u. a.) untersucht. Eine Überprüfung innerhalb des Untersuchungskorridors erfolgte
im Rahmen der Biotopkartierung 2004 sowie 2008 (Untersuchungsgebiet wie 2001). Flächendeckend erfasst wurden:
x Mengen und Wuchsorte von gefährdeten Pflanzenarten (einschließlich lokal gefährdeter)
nach der Niedersächsischen Roten Liste (GARVE 2004)
x gefährdete und schutzbedürftige Pflanzengesellschaften entsprechend der Niedersächsi-
schen Roten Liste (PREISING et al. 1995)
Die Vorkommen von gefährdeten Gefäßpflanzenarten sind in Tab. 3 und in Unterlage 12.2
dargestellt.
Tab. 3:
Vorkommen von gefährdeten Gefäßpflanzenarten im Untersuchungsgebiet
(Stand 2008)
Deutscher Name
Wissenschaftlicher Name
Acker-Gauchheil
Anagallis arvensis
Gefährdungsgrad*
V (T)
2008 nicht mehr festgestellt
Acker-Krummhals
Anchusa arvensis
V (H)
2 Wuchsort N Wunstorf mit wenigen
Exemplaren
Große Klette
Arctium lappa
seit 2004 nicht mehr
gefährdet
Wermut
Artemisia absinthium
Schwarznessel
Ballota nigra ssp. nigra
seit 2004 nicht mehr
gefährdet
V (T)
RapunzelGlockenblume
Kornblume
Heide-Nelke §
Campanula rapunculus
V (T)
Centaurea cyanus
Dianthus deltoides
3 (H)
3
Seite 14
Verbreitung im UG
2 Wuchsorte N u. O Blumenau mit
wenigen Exemplaren
mehrere Wuchsorte bei Blumenau mit
üb. 50 Exemplaren
2008 nicht mehr festgestellt
1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg)
mit üb. 100 Exemplaren
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Deutscher Name
Wissenschaftlicher Name
Gefährdungsgrad*
Verbreitung im UG
Wilde Karde
Dipsacus fullonum
lokal gefährdet
Haarschwingel
Festuca filiformis+
V (H)
Kleines Filzkraut
Filago minima
3 (H)
BergSandglöckchen
Wilde Malve
Jasione montana
2 (H)
Malva sylvestris
V (H)
1 Wuchsort N Blumenau mit 3 Exemplaren
Ähriges Tausendblatt
Gewöhnliche
Eselsdistel
Kleiner Vogelfuß
Myriophyllum spicatum
3 (H)
Onopordum acanthium
ssp. acanthium
Ornithopus perpusillus
seit 2004 nicht mehr
gefährdet
3 (H)
1 Wuchsort (Fischteich) mit üb. 1.000
Exemplaren
1 Wuchsort N Luthe mit 2 Exemplaren
Fuchsrote Borstenhirse
Bauernsenf
Setaria pumila
1 Wuchsort N Blumenau mit üb. 25
Exemplaren
1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg)
mit üb. 100 Exemplaren
1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg)
mit üb. 10.000 Exemplaren
1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg)
mit üb. 100 Exemplaren
1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg)
mit üb. 25 Exemplaren
V
1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg)
mit üb. 100 Exemplaren
Teesdalia nudicaulis
2 (H)
Gewöhnlicher
Thymian
Thymus pulegioides
3 (T)
1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg)
mit üb. 100 Exemplaren
1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg)
mit üb. 10.000 Exemplaren
Feld-Ulme
Ulmus minor
3
1 Wuchsort an der K 333 Wunstorf –
Poggenhagen mit 50 bis 100 Exemplaren
Es bedeuten:
§ = besonders geschützt nach Bundesartenschutzverordnung
* 3 = gefährdet; 2 = stark gefährdet; V = Vorwarnliste; (H) = Einstufung nur für das Berg- und Hügelland; (T) =
Einstufung nur für das Tiefland (s. GARVE 2004)
Streng geschützte Pflanzenarten kommen nicht vor. Eine besonders geschützte Pflanzenart,
die zugleich gefährdet ist nach der Niedersächsischen Roten Liste (GARVE 2004), wurde mit
der Heide-Nelke (Dianthus deltoides) in der Sandgrube Frachtweg gefunden (ca. 400 m von
der geplanten Trasse entfernt).
Die Fundorte der Rote-Liste-Arten häufen sich im Osten des Untersuchungsgebietes, der
Westen ist demgegenüber als verarmt zu bewerten. Die Fundorte sind überwiegend Säume,
Weg- und Grabenränder mit Arten wie Schwarznessel (Ballota nigra), RapunzelGlockenblume (Campanula rapunculus), Wegmalve (Malva sylvestris) u. a. Besonderes bemerkenswert ist der Pflanzenbestand in der Sandgrube am Frachtweg, die allerdings außerhalb des unmittelbaren Trassenumfeldes liegt. Der ebenfalls außerhalb des Korridors liegende
Angelteich an der Hagenburger Straße weist ein bemerkenswertes Vorkommen des Ährigen
Tausenblatt (Myriophyllum spicatum) auf, welches das einzige Vorkommen außerhalb der
Leineaue im Landkreis Hannover darstellt.
Trotz intensiver Suche wurden nur wenige kleine Flächen mit gut ausgeprägten gefährdeten
und/oder schutzbedürftigen Pflanzengesellschaften gefunden. Es handelt sich um (Stand
2008):
x Die Mäusegerstenflur (Hordeetum murini) wurde im Untersuchungsgebiet ebenfalls
kleinflächig an Weg- und Straßenrändern angetroffen. Die dichten, bereits im Frühsommer
vergilbenden Bestände der Mäusegerste kennzeichnen trockene, wärmebegünstigte Standorte. Die Gesellschaft gilt in Niedersachsen derzeit nicht als gefährdet, dennoch sollten ihre
Bestände möglichst zahlreich erhalten bleiben (vgl. PREISING et al. 1995).
Die 2001 festgestellten Vorkommen der Wegmalven Flur sind erloschen.
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LBP B 441 OU Wunstorf
Insgesamt ergeben sich für das Schutzgut Pflanzen nur geringe Konflikte. Vorkommen mit
besonderer Bedeutung wurden nur in größerer Entfernung von der geplanten Straße festgestellt. Durch Überbauung betroffen sind einige Vorkommen der aufgeführten Pflanzengesellschaft sowie einzelne Wuchsorte der Rapunzel-Glockenblume (Campanula rapunculus), jeweils im Ostteil der Trasse.
3.6.3.
Tiere
3.6.3.1. Datengrundlagen
Für das Schutzgut Tiere werden folgende Informationsgrundlagen verwendet:
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
UVS OU Wunstorf – B 441 (Teil I – Nord; PGL 1994):
UVS OU Wunstorf – B 441 (Teil III – Variantenvergleich; PGL 1998a)
Landschaftsplan Wunstorf (PGL 2002)
Daten des Tierartenerfassungsprogramms NLÖ
Befragungen ortskundiger Fachleute
Faunistische Untersuchungen 2006 (Fledermausuntersuchung im Bereich Altensruh/Nordrehr, Feldhamster, Zauneidechse)
Avifaunistische Untersuchung (1999)
Untersuchung der Brutvögel (2004)
Beobachtungen der Flugbewegungen des Blumenauer Weißstorchs (2005)
Rastvogeluntersuchung im Bereich der Leine- und Westaueniederung (2004/2005)
Faunistische Erfassungen 2001 (Amphibien, Heuschrecken)
Amphibien-Untersuchung (2002)
Untersuchung der Terrassenkante am Lehmbüntegraben auf Vorkommen der Weinbergschnecke (2006)
Kontrolluntersuchungen Amphibien (2008)
Erfassung der Heuschrecken (2008)
3.6.3.2. Säugetiere
Feldhamster (vgl. Anhang A3)
Der Feldhamster (Cricetus cricetus) kam früher in der gesamten Ackerlandschaft in der Umgebung Wunstorfs vor, wurde aber in den letzten 10 Jahren nur noch südlich von Wunstorf
nachgewiesen (Landschaftsplan Wunstorf; PGL 2002). Um sicher zu gehen, dass die stark
gefährdete und streng geschützte Art keine Bereiche in der Nähe der geplanten Trasse besiedelt, wurde 2006 ein 50 m breiter Korridor beidseits der geplanten Trasse auf das Vorkommen
des Feldhamsters abgesucht. Bei keiner der Begehungen wurden Bauten oder sonstige Spuren
des Feldhamsters entdeckt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass im Untersuchungsgebiet
keine Feldhamster vorkommen.
Fledermäuse (vgl. Anhang A4)
Fledermäuse zählen durchweg zu den streng geschützten und mehr oder weniger stark gefährdeten Arten. Tab. 4 zeigt die im Untersuchungsgebiet festgestellten Spezies.
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Tab. 4:
Fledermausarten im Untersuchungsgebiet
Artname
Rote-Liste-Status/Schutz
Status im Gebiet
Große Bartfledermaus
Myotis brandtii
Kleine Bartfledermaus
Myotis mystacinus
Fransenfledermaus
Myotis nattereri
Wasserfledermaus
Myotis daubentoni
Abendsegler
Nyctalus noctula
Rauhautfledermaus
Pipistrellus nathusii
Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus
Breitflügelfledermaus
Eptesicus serotinus
RL Nds. 2, BRD 2/streng
geschützt n. FFH-RL IV
Lebensraum Waldrand/-gebiet Hohenholz; Nachweis vor
1997 und 2006*
RL Nds. 2, BRD 3/streng
geschützt n. FFH-RL IV
Lebensraum Waldrand/-gebiet Hohenholz; Nachweis vor
1997 und 2006*
RL Nds. 2, BRD 3/streng
geschützt n. FFH-RL IV
Lebensraum Waldrand/-gebiet Hohenholz; Nachweis vor
1997
RL Nds. 3, BRD 3/streng
geschützt n. FFH-RL IV
Lebensraum Waldrand/-gebiet Hohenholz und Baggersee; Nachweis vor 1997 und 2006
RL Nds. 2, BRD 3/streng
geschützt n. FFH-RL IV
Lebensraum Waldrand/-gebiet Hohenholz, auch Bereich
Nordrehr und Leineaue; Nachweis vor 1997 und 2006
RL Nds. 2, BRD G/streng
geschützt n. FFH-RL IV
Lebensraum Waldgebiet Hohenholz; Nachweis vor 1997
RL Nds. 3/streng geschützt
n. FFH-RL IV
Lebensraum Waldrand/-gebiet Hohenholz, Bereich Nordrehr; Nachweis vor 1997 und 2006
RL Nds. 2, BRD V/streng
geschützt n. FFH-RL IV
Lebensraum Waldrand/-gebiet Hohenholz, Bereich Nordrehr; Nachweis vor 1997 und 2006
Angaben zum Rote-Liste-Status nach HECKENROTH et al. (1993) sowie BINOT-HAFKE et al. (2000).
* Die Bartfledermäuse wurden 2006 nicht auf der Artebene unterschieden. Es ist davon auszugehen, dass beide
Arten vertreten waren.
Aus den Untersuchungen zur Umweltverträglichkeitsstudie (PGL 1994) war bekannt, dass
Gehölzstrukturen zwischen dem Waldgebiet Hohenholz und dem Siedlungsraum Wunstorf als
Leitlinien des Fledermausfluges dienen. Dies betrifft eine Ahorn-Baumreihe südlich Altensruh und die linienhaften Gehölzbestände an dem Feldweg "Nordrehr" zwischen Klein Heidorn
und Wunstorf. Die Bedeutung dieser Gehölzbänder für einzelne Fledermausarten wurde an 3
Abenden im Sommer 2006 mit Hilfe von Bat-Dektoren genau untersucht. Durch die Auswertung von Flugrouten und Flughöhen waren Rückschlüsse auf die akustische Bindung der Tiere an Substrat und Boden möglich.
An der Baumreihe südlich Altensruh wurde eine außergewöhnlich hohe Aktivität festgestellt.
Die häufigsten Feststellungen betreffen Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistrellus) und unbestimmte Myotis-Fledermäuse2, danach folgen Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
und Bartfledermäuse (Myotis mystacinus oder M. brandtii). Bartfledermäuse, Wasserfledermäuse (Myotis daubentoni) und unbestimmte Myotis-Fledermäuse zeigten eine besonders enge Bindung an die Vegetation, und flogen zudem oft dicht über dem Boden. An den drei Untersuchungsabenden wurden insgesamt ca. 100 Tiere dieser besonders empfindlichen Arten
festgestellt. Die Ahorn-Baumreihe stellt offenbar eine bedeutende Verbindungsstruktur zwischen dem Wald "Hohenholz" und der Ortslage Wunstorf dar. Auch der am nördlichen Ortsrand liegende Baggersee übt auf Fledermäuse (insbesondere M. daubentoni) große Anziehungskraft aus.
Im Bereich Nordrehr wurden hauptsächlich große Fledermäuse im Jagdflug beobachtet, die
keinerlei Bindung zu den Alleebäumen zeigten (Abendsegler, Breitflügelfledermaus). Lediglich Zwergfledermäuse nutzen die Gehölzstrukturen als Orientierung auf ihrer Flugstraße.
2
Hierbei handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit ebenfalls um Bartfledermäuse und Wasserfledermäuse (vermutlich
überwiegend Myotis mystacinus u. M. daubentoni).
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Allerdings war ihre Zahl mit weniger als 10 Tieren pro Abend gering und sie sind nicht auf
solche Leitstrukturen angewiesen.
Weitere Säugetierarten
Zu beachten ist zudem der Dachs, der im Hohenholz heimisch ist und die umgebende Ackerlandschaft zur Nahrungssuche aufsucht. Der Dachs ist – wie fast alle Säugetiere – besonders
geschützt, aber in Niedersachsen nicht mehr gefährdet.
Der streng geschützte Fischotter könnte mittelfristig an Leine und Westaue wieder auftauchen, wenn die positive Bestandsentwicklung der letzten Jahre (s. REUTHER 2002, S.19) anhält. Für den Bereich der Aller gibt es bereits eine Vielzahl von Nachweisen (MNU 2009).
Der Iltis kommt als gefährdete und besonders geschützte Art im Bereich der Leine- und Westaue-Niederung sowie am Kiesteich westlich Liethe vor (PGL 2002).
Neben den streng geschützten und gefährdeten Arten sind auch stärker verbreitete Wildtiere
zu beachten: Igel, Feldhasen und Marderartige werden besonders häufig Opfer des Straßenverkehrs. Unter den Großsäugern treten die höchsten Fallwildzahlen beim Rehwild auf (nach
GLITZNER et al. 1999). Nach Aussagen des örtlichen Hegeringleiters, Herrn ASCHE, treten besonders Rehwild, Rotfuchs und Feldhase im Bereich des südlichen Waldrandes sehr regelmäßig und in großen Zahlen aus dem Hohenholz heraus, um in der umgebenden Feldflur nach
Nahrung zu suchen (ASCHE 2006 mdl.). Zudem wechselt auch Schwarzwild in diesem Bereich "sehr häufig zwischen dem Hohenholz und in Richtung Bokeloh befindlichen Sumpfgebieten hin und her" (Frau BREDTHAUER-HEIDEMANN, Fachbereich für Öffentliche Sicherheit
bei der Region Hannover, schriftlich).
Bewertung
Die Baumreihe südlich Altensruh hat als Leitstruktur für mehrere gefährdete und streng
geschützte Fledermausarten herausragende Bedeutung für den Säugetierschutz. Darüber hinaus sind säugetierkundliche Belange südlich des Hohenholzes (Vermeidung von Wildunfällen) sowie im Bereich der Leine- und Westaueniederung (Iltis, Fischotter) zu beachten.
3.6.3.3. Brutvögel (vgl. Anhang A5 und A6)
Als Teil der Untersuchungen zum Landschaftspflegerischen Begleitplan sind im Frühjahr
2004 Brutvogelerfassungen durchgeführt worden. Sie aktualisieren und vertiefen eine avifaunistische Untersuchung aus dem Jahr 1999.
Das Untersuchungsgebiet wurde insgesamt sieben Mal im Zeitraum von Mitte März bis Mitte
Juli 2004 begangen. Untersuchungsintensität und Untersuchungsraum sind mit der Region als
Unterer Naturschutzbehörde und mit dem Niedersächsischen Landesamt für Ökologie intensiv
abgestimmt worden.
Ergänzend wurden im Frühsommer 2005 Weißstorchaktivitäten erfasst (s. Anhang A7).
Bestandsdarstellung
Es konnten insgesamt 35 verschiedene Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen
werden. Bei der räumlichen Verteilung machen sich die unterschiedlichen Biotoppräferenzen
der Arten deutlich bemerkbar. So liegen die Brutplätze der typischen Park- und Gartenvögel
an den Ortsrändern von Wunstorf, Blumenau und Luthe bzw. im Waldrandbereich im Westen
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des Untersuchungsgebiet, während die Brutvögel des Offenlandes nahezu über die gesamten
freien Flächen des Untersuchungsgebiet verteilt sind (vgl. Tab. 19 sowie Abb. 9 im Anhang
A85).
Arten der offenen Feldflur
Mit der Feldlerche (Alauda arvensis) kommt eine gefährdete Charakterart der offenen Feldflur in großer Anzahl im Untersuchungsgebiet vor (Gefährdungsgrad 3 in Niedersachsen). Die
insgesamt 33 Reviere verteilen sich über das gesamte Untersuchungsgebiet, wobei die Bereiche westlich der Bahnlinie, insbesondere direkt westlich und östlich der B 442, die größte
Siedlungsdichte aufweisen. Hier gibt es jeweils eine Brachfläche bzw. ein Wiesenstück, was
die Lebensbedingungen für Feldlerchen durch ein größeres Nahrungsangebot verbessert. Im
Gegensatz dazu stehen die intensiv für Gemüseackerbau genutzten Flächen zwischen Wunstorf und Luthe, die insgesamt kaum besiedelt wurden.
Eine Siedlungsdichte von etwa 2 BP/10 ha zeigt die gute Eignung der Ackerflächen westlich
der Bahnlinie als Lebensraum für die gefährdete Feldlerche. Im Bestands- und Konfliktplan
(Unterlage 12.2) ist hier ein Feldlerchen-Lebensraum abgegrenzt worden.
Das Rebhuhn (Perdix perdix, Gefährdungsgrad 3 in Niedersachsen) ist im Untersuchungsgebiet mit 3 Brutpaaren vertreten. Die Wachtel (Coturnix coturnix, Gefährdungsgrad 3 in Niedersachsen) wurde ebenso wie der Wiesenpieper (Anthus pratensis, Gefährdungsgrad 3 in
Niedersachsen) mit je einem Brutvorkommen nördlich von Wunstorf festgestellt. Die Schafstelze (Motacilla flava), eine weitere Charakterart der offenen Landschaft ist mit insgesamt 11
Revieren im Untersuchungsgebiet vertreten und zeigt dabei eine ähnliche Häufigkeitsverteilung wie die Feldlerche.
Weißstorch (Ciconia ciconia, Gefährdungsgrad 2 in Niedersachsen)
Der bekannte Brutplatz des Blumenauer Storches liegt etwa 320 m südlich der geplanten
Straße. Soweit sichtbar wurde 2004 im Horst nur ein Jungvogel erfolgreich aufgezogen (Bestätigung von LÖHMER, mdl.). 2005 waren es demgegenüber 2 Jungvögel. Da 2004 nur wenige
Sichtbeobachtungen auf den Nahrungsflächen gemacht wurden (im Untersuchungsgebiet nur
einmalig am Lehmbüntegraben), wurde 2005 gezielt nach den Nahrungsaktivitäten während
der Zeit der Jungenaufzucht geschaut (s. Beobachtungsprotokolle im Anhang A7). Es zeigte
sich, dass der Blumenauer Weißstorch Nahrung überwiegend auf Grünlandflächen in der Leineaue aufnahm.
Der Landschaftsplan Wunstorf weist auch beidseits der Westaue im Bereich der Straßenquerung Weißstorch-Nahrungsgebiet aus (PGL 2002). Wenngleich in 2004 und 2005 während
der systematischen Untersuchungen hier keine Beobachtungen gemacht wurden, ist dieser
Bereich auf Grund der Horstnähe, der feuchten Standortverhältnisse und einer Winterbeobachtung (vgl. Abb. 4, S. 3)weiterhin als Nahrungsgebiet des Blumenauer Weißstorches zu
werten.
Der in Luthe befindliche Weißstorchhorst hat einen Abstand zur geplanten Straße von
ca. 1,1 km. Da auch hier hauptsächlich in der Leineaue Nahrung aufgenommen wird, ist kein
gravierender Konflikt mit dem Vorhaben erkennbar.
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Bewertung
Das westlich gelegene, der Naturräumlichen Region "Bergland und Börden" zugehörende Teil
des Untersuchungsgebiets hat auf Grund des Vorkommens gefährdeter Arten der Feldflur (insbesondere Feldlerche) lokale Bedeutung als Brutvogelgebiet nach WILMS et al. 1997.
Teile der betroffenen Leine- und Westaue-Niederung haben Bedeutung als Nahrungsgebiet
des Weißstorches (s. Unterlage 12.2). Die geplante Straße verläuft zwischen den Nahrungsgebieten und dem Horst des Blumenauer Weißstorches.
3.6.3.4. Gastvögel (vgl. Anhang A8)
Im Winterhalbjahr 2004/2005 wurde in einem Teil der Leine- und Westaue-Niederung zwischen den Ortschaften Luthe und Blumenau im Süden sowie Liethe im Nordwesten und Bordenau im Norden eine Rastvogelkartierung durchgeführt. Die Erfassungen erfolgten in etwa
14-tägigem Rhythmus an insgesamt 17 Tagen zwischen Anfang September 2004 und Ende
April 2005. Die Untersuchung umfasste alle als Rastvögel bzw. Nahrungsgäste relevanten
Arten.
Ergebnisse
Es konnten insgesamt 47 Vogelarten im Untersuchungsgebiet festgestellt werden, die zu den
Rastvögeln bzw. Nahrungsgästen zählen. In Anhang A7 sind die Schwerpunktvorkommen der
relevanten Arten und Artengruppen dargestellt.
Der Nordteil des Untersuchungsgebietes (vgl. Abb. 16, S. 100) hat durch seine Kombination aus Wiesenflächen und Gewässern eine hohe Attraktivität für entenartige Vögel sowie für
Watvögel. In größeren Zahlen wurden Bläss- und Graugänse festgestellt.
Im Gegensatz dazu zieht der Südteil des Untersuchungsgebietes mit seinen ausgedehnten
Ackerflächen vor allem Rabenvögel und Lachmöwen in größerem Maße an. Ein wesentlicher
Nachteil des Südteils des Untersuchungsgebietes ist der starke Freizeitverkehr: Störanfällige
Arten meiden deshalb diesen Bereich.
Im Winterhalbjahr 2004/2005 gab es keine ausgedehnte Überschwemmung der Leinenaue.
Insofern ließ sich eine Ausweichbewegung von Rastvögeln bei Hochwasser in den Bereich
der geplanten Trasse nicht feststellen. Eine solche Ausweichbewegung wird aber auch aus
anderen Gründen für unwahrscheinlich gehalten:
x Die höher gelegenen Teilflächen im Südraum sind stark durch Freizeitverkehr gestört.
x Aufgrund der intensiven acker- und gartenbaulichen Nutzung bieten die Flächen den wert-
bestimmenden Arten Bläss- und Graugans im Winter keine Nahrungsgrundlage.
Es ist deshalb anzunehmen, dass auch bei starken und lang andauernden Überschwemmungen
die trassennahen Bereiche keine große Bedeutung für wertbestimmende und empfindliche
Rastvogelarten haben würden.
Bewertung
Der Nordteil des untersuchten Raumes (s. Abb. 16, S. 100) ist als Gastvogellebensraum von
regionaler Bedeutung (nach BURDORF et al. 1997). Wertbestimmend sind hierbei die Arten
Blässgans und Schnatterente; zudem wird für die Arten Graugans, Blässhuhn und Sturmmöwe
lokale Bedeutung erreicht (Tab. 5).
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Tab. 5:
Bewertung nach BURDORF et al. (1997) für Niedersachsen, Bereich Tiefland
Art
Blässgans
Lokale Bedeutung ab
350
Regionale Bedeutung ab
700
Landesweite Bedeutung ab
1400
Erreichte Höchstzahl im
UG (Nordteil)
1000
Graugans
Schnatterente
85
-
170
5
330
10
143
8
Blässhuhn
Sturmmöwe
50
100
100
210
200
410
66
139
Der Südteil, der von der geplanten Straße durchquert wird, hat als Gastvogellebensraum keine besondere Bedeutung. Es wurde ein Rastvogelgeschehen festgestellt, was nach BURDORF
et al. (1997) unterhalb lokaler Bedeutung bleibt.
3.6.3.5. Lurche (vgl. Anhang A9, A10 und A11)
Bei Voruntersuchungen 2001 (s. Anhang A9) wurde festgestellt, dass in dem Raum zwischen
dem Hohenholz im Norden und einem ehemaligen Abgrabungsgewässer am Stadtrand von
Wunstorf Wanderbeziehungen von Amphibien bestehen. Bei der Entwurfsaufstellung sind
Lebensräume und Wanderwege von Amphibien gemäß dem Merkblatt zum Amphibienschutz
an Straßen (MAMS – Ausgabe 2000) im Detail zu erheben und im landschaftspflegerischen
Bestands- und Konfliktplan darzustellen. Im Untersuchungsgebiet befindet sich ein großer
Teich, der im Zuge einer bereits vor langer Zeit stillgelegten Abgrabung entstand (Baggersee
nördlich Hagenburger Straße). Der Teich weist eine Länge von ca. 400 m und eine Breite von
etwa 150 m auf; das Gewässer ist mehrere Meter tief. Flache Uferzonen fehlen weitgehend,
auch oberhalb der Wasserlinie ist die Böschung zumeist steil. Am Ufer wächst an einigen
Stellen ein schmaler (Schilf-)Röhrichtsaum; die Umgebung des Teiches ist durch meist ältere
Gehölze geprägt. Das Gewässer wird vergleichsweise intensiv als Angelteich genutzt.
Zur Erfassung der Wanderungsbewegungen von Amphibien (s. Anhang A10) wurde Anfang
Februar 2002 auf einer Länge von 1.500 m zwischen dem Hohenholz und Angelteich ein
Fangzaun errichtet. Der Zaun verlief parallel zu einem Feldweg entlang der geplanten Trasse
(siehe Karte "Amphibienuntersuchung – Erfassung") und deckte den gesamten zu erwartenden Wanderkorridor ab. Der Fangzaun wurde auf beiden Seiten mit bündig eingegrabenen
Eimern im Abstand von jeweils 10 m versehen, so dass Anwanderungen in beiden Richtungen
zum Zaun hin erfasst werden konnten. Insgesamt liegen für 64 Tage Wanderdaten vor.
Ergänzend wurden Kontrollen (Erfassungen) an den Laichgewässern und in den Wanderkorridoren durchgeführt.
Ergebnisse
Am Fangzaun wurden fünf Amphibienarten nachgewiesen. Den mit Abstand größten Anteil
an den Beobachtungen hat die Erdkröte. Am Zaun wurden insgesamt 1712 adulte Erdkröten
(zusätzlich 4 Juvenes) gefangen, davon bei der Anwanderung 1474 Tiere (Tab. 6). Diese Zahl
ist als Anhaltspunkt für die Größe der gesamten Population anzusehen, da die Anwanderung
zeitlich recht vollständig erfasst wurde und Anwanderungen aus anderen Richtungen zum
Gewässer hin keine große Rolle spielen.
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Tab. 6:
Ergebnisse der Erfassung am Fangzaun (Adulte)
Art
RL Nds. RL BRD FFH -Anhang Zaunfänge insgesamt
Erdkröte Bufo bufo
-
-
-
Kreuzkröte Bufo calamita
3
3
IV
8
Grasfrosch Rana temporaria
-
V
-
5
Teichfrosch Rana kl. esculenta
-
-
-
1
Teichmolch Triturus vulgaris
-
-
-
Summe
1712
7
1733
Erläuterungen: 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Vorwarnliste; FFH IV = streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse
Die Erdkröten wandern in einem breiten Korridor vom Hohenholz (Landlebensraum) zum
Angelteich (Gewässer 1, s. Karte "Amphibienuntersuchung – Erfassung"). Dabei sind zwei
Konzentrationspunkte festzustellen: einer in direkter Luftlinie vom Hohenholz zum Gewässer,
ein anderer, nicht ganz so deutlicher südlich "Altensruh" (Abb. 26, S. 122 und Abb. 27,
S. 123). Die qualitative Kontrolle der Wanderungsbewegungen in 2008 hat die Ergebnisse der
Untersuchungen in 2002 bestätigt (vgl. Abb. 29 im Anhang A11).
Bewertung
Es handelt sich um eine sehr große Population der Erdkröte. Diese Art findet in dem großen
Baggersee günstige Fortpflanzungsverhältnisse und im Hohenholz ein ausgedehntes Landhabitat. Da die regelmäßigen Wanderbeziehungen zwischen Laich- und Landhabitat durch die
geplante Straße durchschnitten werden, sind umfängliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, um die Population hier zu erhalten.
3.6.3.6. Sonstige Wirbeltiere
Kriechtiere (vgl. Anhang A12)
Im Sommer 1993 gab es im Rahmen der Heuschreckenerfassung eine Zufallsfeststellung der
Zauneidechse (streng geschützte, gefährdete Art) im Bereich der Kreuzung "Am Hohen Holz"
mit Feldweg am Baggersee. (1 Männchen u. 1 Weibchen). In einer systematischen Untersuchung 2006 konnte das Zauneidechsen-Vorkommen in diesem Raum allerdings nicht verifiziert werden. Es ist davon auszugehen, dass die Art hier nicht mehr vorkommt.
Fische
Der Landschaftsplan Wunstorf (PGL 2002) enthält Angaben zum Fischartenspektrum der
Westaue, die auf systematische Erfassungen vor 1992 (GAUMERT & KÄMMEREIT 1993) zurückgehen. Es kann davon ausgegangen werden, dass sie in etwa die heutige Situation wiedergeben, weil sich die Lebensraumqualitäten der Fließgewässer für die Fischfauna seitdem
nicht negativ verändert haben. In Tab. 7 werden die Arten (mit Angabe des Gefährdungsstatus) genannt, die in Wunstorf vorkommen und heimisch sind (keine Fremdfischarten, die
durch Besatz eingebracht sind). Die Ortsangaben sind teilweise mit Unsicherheiten behaftet,
weil sie aus Rasterdaten abgeleitet sind.
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Tab. 7:
Vorkommen der Fisch- und Rundmaularten in der Westaue(Stadtgebiet Wunstorf)
Art
RL
Nds
RL
BRD
Vorkommen in Wunstorf
Bachneunauge *
Lampetra planeri
2
2
Westaue**
Flussneunauge *
Lampetra fluviatilis
2
2
Leine, Westaue
Bachforelle
Salmo trutta f. fario
3
3
Leine, Westaue, Rodenberger Aue; Besatz ?
Plötze, Rotauge
Rutilus rutilus
–
–
Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue,
Steinhuder Meer
Moderlieschen
Leucaspius delineatus
4
3
Leine, Westaue, Rodenberger Aue, Steinhuder
Meer
Hasel
Leuciscus leuciscus
–
3
Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue
Döbel
Leuciscus cephalus
–
–
Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue
Aland
Leuciscus idus
–
3
Leine, Westaue, Südaue
Rotfeder
Scardinius erythrophthalmus
–
–
Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue,
Steinhuder Meer
Schleie
Tinca tinca
–
–
Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue,
Steinhuder Meer
Gründling
Gobio gobio
–
–
Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue,
Steinhuder Meer
Barbe
Barbus barbus
2
2
Leine, Westaue
Ukelei
Alburnus alburnus
3
-
Leine, Westaue, Steinhuder Meer
Güster
Blicca björkna
–
–
Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue,
Steinhuder Meer
Brassen
Abramis brama
–
–
Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue,
Steinhuder Meer
Zährte
Vimba vimba
2
2
Leine, Westaue
Karausche
Carassius carassius
3
3
Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue,
Steinhuder Meer; Besatz ?
Aal
Anguilla anguilla
–
–
Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue,
Steinhuder Meer
Hecht
Esox lucius
3
3
Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue,
Steinhuder Meer; Besatz ?
Barsch
Perca fluviatilis
–
–
Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue,
Steinhuder Meer
Kaulbarsch
Gymnocephalus cernua
–
–
Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue,
Steinhuder Meer
Dreistachliger Stich- Gasterosteus aculeatus
ling
–
–
Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue,
Steinhuder Meer
Quappe
3
2
Leine, Westaue, Südaue
Lota lota
Erläuterungen:
* = prioritäre Art von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie (Anhang II) und besonders geschützte Art
nach BNatSchG
** = bestätigt im Rahmen einer Elektrobefischung in der 2. Hälfte der 90er Jahre (Schumann 2007, mdl.)
RL Nds: Rote Liste der Rundmäuler und Fische in Niedersachsen (GAUMERT & KÄMMEREIT 1993); es bedeuten:
2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potentiell gefährdet
RL BRD: Rote Liste der Tiere in der BRD (BINOT-HAFKE et al. 2000); es bedeuten: 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet
Aufgrund des Vorkommens mehrerer stark gefährdeter Fischarten ist die Westaue als ein Lebensraum mit besonderer Bedeutung für den Fischartenschutz einzustufen. Tab. 7 verdeutlicht
die Verbindungsfunktion der Westaue zwischen der Leine und den oberhalb liegenden Flüsschen Südaue und Rodenberger Aue, die sich auch in der Darstellung innerhalb des Fließgewässerschutzsystems in Niedersachsen (s. Kap. 3.3.2) widerspiegelt. Dieser Aspekt ist bei der
Konzeption und dem Bau der Straßenquerung über die Westaue zu beachten.
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3.6.3.7. Wirbellose
Heuschrecken (vgl. Anhang A13 und A14)
Eine Heuschreckenkartierung erfolgte an mehreren Tagen im Juli und August 2001, wobei
alle in Betracht kommenden Flächen mindestens zweimal aufgesucht wurden. Schwerpunktmäßig wurden Weg- und Ackerraine, Straßenränder und -böschungen, die Ränder von Gräben
sowie der Westaue, ferner Brachen und Ränder von Grünanlagen innerhalb eines 400 m breiten Korridors untersucht.
Insgesamt wurden 9 Arten festgestellt (vgl. Tab. 33, S. 136). Streng geschützte oder besonders geschützte Heuschreckenarten kommen nicht vor.
Nur die Große Goldschrecke (Chrysochraon dispar) steht in der aktuellen Roten Liste der in
Niedersachsen gefährdeten Heuschrecken (GREIN 2005). Die Art erreicht im Bereich des
Steinhuder Meeres die Südwestgrenze ihrer Verbreitung und ist im Hügelland gefährdet (Kategorie 3). Im Untersuchungsgebiet kommt sie nur an einer Stelle im Bereich der Leineaue
vor. Da die Leineaue nicht zum Hügelland zählt, ist sie hier nicht gefährdet.
Die übrigen 8 Arten gelten in Niedersachsen als relativ häufig und verbreitet, wobei der FeldGrashüpfer (Chorthippus apricarius) an trockenen Wegrändern und Brachen noch die empfindlichste Art darstellt.
Die Randstreifen am Dammfeldweg östlich von Blumenau haben für die Heuschreckenfauna
herausgehobene Bedeutung (s. Unterlage 12.2), weil hier
x das einzige Vorkommen der Großen Goldschrecke festgestellt wurde,
x der Feld-Grashüpfer in besonders großer Zahl vorkommt (25 Tiere) und
x die Gesamtartenzahl mit 6 Spezies besonders hoch ist.
Die Untersuchungen wurden 2008 an den gleichen Probestrecken wiederholt (vgl. Anhang
A14). Die Arten- und Individuenzahlen waren dabei durchweg geringer als 2001. Der Randstreifen am Dammfeldweg zeigte sich bei der Untersuchung 2008 als vergleichsweise artenarm und die Große Goldschrecke wurde hier diesmal nicht festgestellt. Da die Populationen in
mehrjährigen Zyklen schwanken können, wird nach wie wird davon ausgegangen, dass der
Standort Dammfeldweg eine – zumindest potentielle – besondere Bedeutung für Heuschrecken hat.
Seite 24
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Schmetterlinge
Tagschmetterlinge sind 1993 im Zuge der Erhebungen der Heuschrecken für die UVS (PGL
1994) mit erfasst worden. Es wurden 14 Arten festgestellt, davon 4, die auf der aktuellen Roten Liste (LOBENSTEIN 2004) geführt werden:
x
x
x
x
Resedafalter (Pontia daplidice)
R.L.Status: 3
Erdeichel-Widderchen (Zygaena filipendulae) R.L.Status: 3
Kleiner Perlmutterfalter (Issoria lathonia)
R.L.Status: V
Mauerfuchs (Lasiommata megera)
R.L.Status: V
Das Erdeichel-Widderchen ist besonders geschützt nach BNatSchG.
Erdeichel-Widderchen und Mauerfuchs kamen nur in der Sandgrube am Frachtweg (K 334)
nördlich des Untersuchungskorridors vor. Resedafalter und Kleiner Perlmutterfalter sind relativ seltene und unstete Bewohner von Ackerbrachen und Rainen. Von diesen Arten wurden
jeweils nur Einzeltiere festgestellt.
Weinbergschnecke
Ein Hinweis auf ein Vorkommen der Weinbergschnecke an der Terrassenkante am Lehmbüntegraben ist im Frühjahr 2006 überprüft werden. Bei einer Begehung am 9.3.06 ist an dieser
Kante eine Vielzahl von Schneckengehäusen gefunden worden, die drei verschiedenen Arten
sowie einer unterscheidbaren Variante zuzuordnen waren, darunter die nach BundesArtenschutzverordnung besonders geschützte Weinbergschnecke (Helix pomatia).
3.6.4.
Geschützte Arten
Im Rahmen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung ist auch zu prüfen, in wie weit
durch das geplante Vorhaben artenschutzrechtliche Belange berührt sind. Diese artenschutzrechtliche Prüfung erfolgt in Unterlage 12.4; dort sind alle relevanten Arten aufgeführt.
3.7. Landschaft
3.7.1.
Datengrundlagen
Für die Beurteilung des Landschaftsbildes werden folgende Informationsgrundlagen verwendet:
x
x
x
x
UVS OU Wunstorf – B 441 (Teil I – Nord; PGL 1994):
UVS OU Wunstorf – B 441 (Teil III – Variantenvergleich; PGL 1998a)
Landschaftsplan Wunstorf (PGL 2002)
eigene Erhebungen im Rahmen der Biotopkartierung (2004/ 2005)
3.7.2.
Bestandsdarstellung und -bewertung
Landschaftsbildeinheiten
Das Landschaftsbild des Untersuchungsgebietes ist in der UVS (PGL 1994 u. PGL 1998a)
beschrieben und bewertet worden. Die Einstufungen wurden im Rahmen der kommunalen
Landschaftsplanung verifiziert (PGL 2002). Die in der UVS abgegrenzten und bezeichneten
Landschaftsbildeinheiten einschließlich der im Landschaftsplan vorgenommenen geringfügigen Änderungen sind in Abb. 2, S. 27 dargestellt und werden nachfolgend beschrieben.
Seite 25
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
B1: Wunstorfer/Luther Agrarlandschaft
Es handelt sich um eine fast ausschließlich ackerbaulich genutzte, weithin einsehbare Bördelandschaft. Es gibt relativ wenige strukturgebende Elemente sowie zwei Kiesteiche, die nicht
naturnah wirken. Das Landschaftserleben ist überwiegend nur gering beeinträchtigt. Der Bereich hat mittlere Bedeutung für das Landschaftsbild3.
B2: Wunstorfer Agrarlandschaft
Im Vergleich mit B1 fehlen in dieser Landschaftsbildeinheit strukturgebende Elemente fast
völlig. Neben intensiver landwirtschaftlicher Nutzung findet sich ein hoher Flächenanteil an
Erwerbsgartenbau und Weihnachtsbaumkulturen. Das Landschaftserleben ist zudem stärker
beeinträchtigt durch Verlärmung (Verkehrsstraßen, Militärflugplatz). Die Bereiche haben
deshalb nur geringe Bedeutung für das Landschaftsbild.
A1: Leineaue/Westauemündung
Die Landschaftsbildeinheit ist durch vorherrschende Grünlandnutzung gekennzeichnet. In
Ortsnähe von Luthe ist der Bereich durch Hecken eng gekammert, ortsfern stellt er sich als
offene Niederungslandschaft dar. Die besondere Eigenart des Leinetales ist durch den naturnahen Gewässerverlauf, die teilweise baumbestandenen Terrassenkanten und die ausgedehnten Grünlandflächen mit Kleingewässern und Flutmulden erkennbar ausgeprägt. Der Bereich
hat sehr hohe Bedeutung für das Landschaftsbild.
A2: Alte Südaue/Blumenauer Wäldchen
Der Bereich wird von Gehölzen dominiert. Südlich an die Bebauung angrenzend liegt das
naturnahe Blumenauer Wäldchen. Nach Wunstorf hin folgen aufgelassene, gehölzbestandene
Grünlandflächen, die teilweise parkartigen Charakter haben. Der naturnahe Verlauf der Südaue begrenzt den Bereich nach Nordwesten, der hohe Bedeutung für das Landschaftsbild hat.
A3: Westaue zwischen Bokeloh und Blumenau
Das von Deichen begrenzte Überschwemmungsgebiet der Westaue präsentiert sich als strukturreiche (von Gehölzen gegliederte) Grünlandaue. Zum Blumenauer Wäldchen hin grenzt
eine große Ackerfläche an. Der Bereich hat hohe Bedeutung für das Landschaftsbild.
W2: Waldgebiet Hohenholz
Das relativ ausgedehnte und wenig beeinträchtigte Waldgebiet mit den nördlich angrenzenden
Grünlandflächen vermittelt dem Betrachter den Eindruck von Naturnähe. Die forstlich geprägten Nadelholzbestände mindern die sehr hohe Wertigkeit der naturnahen Flächen. Insgesamt hat das Waldgebiet hohe Bedeutung.
Die geplante Straße verläuft ausschließlich in Bereichen mit mittlerer und geringer Wertigkeit, nämlich innerhalb der Landschaftsbildeinheiten B1 und B2.
3
Die Wertstufen sind in PGL 2002 erläutert.
Seite 26
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Landschaftsbildelemente
Innerhalb der überwiegend wenig gegliederten Landschaft haben einzelne Strukturelemente
aus landschaftsästhetischer Sicht besondere Bedeutung. Soweit sie im Untersuchungskorridor
liegen, sind sie in Unterlage 12.2 dargestellt und werden im Folgenden aufgeführt (in der Reihenfolge von West nach Ost):
x der gut ausgeprägte, aus Laubsträuchern und -bäumen bestehende südliche Waldrand des
Hohenholzes
x die Ahorn-Baumreihe zwischen Altensruh und dem Baggersee nördlich der Hagenburger
Straße
x 2 ältere Hecken nordwestlich des Baggersees
x eine ältere Hecke am nördlichen Rand der Gärten östlich der Klein Heidorner Straße
(K 331)
x die Lindenallee am Frachtweg
x der bewaldete Terrassenrand an der Leinechaussee (K 333) nordöstlich Einmündung des
Frachtwegs (Baum-, Strauch- und Krautarten der Hartholzaue, unter anderem Ulmen)
x die Terrassenkante am Lehmbüntegraben
3.8. Schutzgebiete und schutzwürdige Bereiche
Schutzgebiete
Landschaftsteile, die entsprechend §§ 24-28 NNatG geschützt sind oder die Voraussetzungen
zum Schutz erfüllen, sowie die Abgrenzung des in der Nähe befindlichen FFH-Gebietes sind
in Unterlage 12.2 dargestellt.
Ausgewiesene Naturschutzgebiete (NSG) finden sich im Untersuchungsgebiet nicht. Ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete (LSG) ragen an zwei Stellen in das Untersuchungsgebiet, es sind dies: Im Westen das LSG H 4 ("Hohenholz") und im Bereich Blumenau das LSG
H 27 ("Mittlere Leine"). Bei dem letztgenannten LSG schlägt der Landschaftsplan (PGL
2002) eine kleinflächige Erweiterung an der Alten Südaue nördlich Blumenau vor. Die beiden
Landschaftsschutzgebiete werden jeweils an ihrem südlichen Rand durch die geplante Straße
geschnitten.
Ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) und Naturdenkmale (ND) gibt
es im Untersuchungsgebiet nicht. Der Landschaftsplan Wunstorf (PGL 2002) schlägt 2 GLB
im Untersuchungsgebiet zur Ausweisung vor: Die Ahorn-Baumreihe südlich Altensruh und
die Lindenallee am Frachtweg. Bei beiden Gehölzbestände müssen einzelne Bäume bei Realisierung der Straßenplanung geschlagen werden.
Als besonders geschützte Biotop nach § 28a NNatG ist die in das Untersuchungsgebiet hineinragende Alte Südaue sowie ein Röhrichtbestand im Flussbett der Westaue (oberhalb der
Mündung der Alten Südaue) einzustufen. Die Bereiche sind von der Straßenplanung nicht
betroffen.
Die Westaueniederung ist in einer Breite von ca. 250 m östlich der K 333 im RROP 2005 als
Vorranggebiet für Natur und Landschaft dargestellt. Der übrige Teil des LSG H 27 ist
ebenso Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft wie das Hohenholz und Randbereiche in
der Ausdehnung des LSG H 4.
Ein FFH-Gebiet (europäisches Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) liegt
im Bereich der Leineaue in der Nähe des Untersuchungsgebietes (Abstand zur geplanten
Seite 28
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Straße: •900 m): Die Leineaue im Westen des Stadtgebiets ist Teil eines großräumigen FFHGebietes, das die Flussniederungen der Aller, Oker und Leine umfasst.
Seite 29
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
4. Konfliktanalyse
In der Konfliktanalyse werden die bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren des Vorhabens (s. Kap. 3.1) dem bewerteten Ist-Zustand der potentiell betroffenen Landschaft gegenübergestellt. Es ist zu beurteilen, in wie weit es zu relevanten Umweltauswirkungen kommt.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass entsprechend § 8 NNatG zunächst alle Möglichkeiten der
Vermeidung und Minimierung ausgeschöpft werden müssen, denn "Eingriffe dürfen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild nicht mehr als unbedingt notwendig beeinträchtigen." Die Anstrengungen des Vorhabenträgers, dieser Maßgabe gerecht zu
werden, werden am Anfang der Konfliktanalyse dokumentiert (Kap. 4.1).
Übersicht über die Konflikte
Innerhalb der Konfliktanalyse des Landschaftspflegerischen Begleitplans wird unterschieden
zwischen
x
x
x
x
Eingriffen und erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne des § 7(1) NNatG,
sonstigen bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen,
Konflikten mit Natura 2000-Gebieten (vgl. auch Unterlage 12.1.1) und
Konflikten mit geschützten Arten (vgl. auch Unterlage 12.4).
4.1. Vermeidung und Verminderung
Nach § 8 NNatG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Das Vermeidungsgebot bedeutet zunächst,
ein Vorhaben planerisch und technisch so zu optimieren, dass es die Leistungsfähigkeit des
Naturhaushalts und das Landschaftsbild nicht mehr als unbedingt notwendig beeinträchtigt.
Dazu sind bei der Planung und bei der baulichen Realisierung allgemeine Grundsätze der
Vermeidung und Verminderung von Auswirkungen zu beachten. Es sind aber auch spezielle
Vermeidungsmaßnahmen zu ergreifen. Vermeidungsmaßnahmen sind Vorkehrungen, durch
die mögliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft dauerhaft ganz oder teilweise
(Minderung) vermieden werden können. Hierzu zählen insbesondere Aufweitungen von Brückenbauwerken, Wilddurchlässe, Grünbrücken sowie Amphibien- und Kleintierdurchlässe."
(BMV 1998). Die Vermeidungsmaßnahmen sind Bestandteil des straßentechnischen Entwurfes. Sie werden aber im LBP begründet und konzeptioniert. Zu ausgewählten Vermeidungsmaßnahmen werden auch Maßnahmenblätter erstellt (s. Unterlage 12.3.3). Die kartographische Darstellung dieser Vermeidungsmaßnahmen erfolgt in Unterlage 12.3.1.
Darüber hinaus tragen spezielle, räumlich konkrete Maßnahmen dem Vermeidungsgebot
Rechnung, die im Maßnahmenplan des LBP als Schutzmaßnahmen dargestellt sind (s. Unterlage 12.3.1). Diese sind in Kap. 5.2 beschrieben.
4.1.1.
Vermeidungs- und Minimierungsaspekte durch Optimierung der Planung aus Sicht der Landschaftspflege
Die nachfolgend aufgeführten Vermeidungs- und Minimierungsaspekte wurden gemeinsam
von allen Planungsbeteiligten entwickelt und sind in den Straßenentwurf (LINZ 2009) eingeflossen.
Seite 30
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
x Vermeidung von möglichen Beeinträchtigungen des Wasserschutzgebietes und Verringe-
x
x
x
x
x
rung der Eingriffe in den Boden durch Höherlegung der Gradiente in dem Bereich südlich
des Hohenholzes
Beschränkung der Eingriffe in natürlich gewachsene Böden auf das Mindestmaß
Vermeidung erhöhter Abflüsse von den neu versiegelten Flächen in das Gewässersystem
durch Anlage von Rückhaltebecken und Versickerungsmulden
Vermeidung von Eingriffen in wertvolle und besonders wertvolle Biotope und Böden
durch entsprechende Trassenführung
Vermeidung von Eingriffen in das Landschaftsschutzgebiet Mittlere Leine, sofern sie dort
nicht zwingend erforderlich sind (z. B. Verlegung eines Regenrückhaltebeckens)
Vermeidung eines Eingriffs in landschaftsbildprägende Gehölzbestände durch Verlegung
einer Mulde am zukünftigen Zubringer "Am Hohenholz".
4.1.2.
Spezielle Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Amphibienquerungshilfen: Tunnel und Leiteinrichtungen (Vermeidungsmaßnahme V01)
Um zu vermeiden, dass massenhaft wandernde Amphibien (insbesondere Erdkröten) überfahren werden, wird die geplante Straße mit amphibiengängigen Durchlässen und entsprechenden Leiteinrichtungen ausgerüstet. Zwischen dem Knoten "Am Hohen Holz" und der Überführung "Nordrehr" werden insgesamt 8 Krötentunnel in den Straßenkörper eingebaut. Der
westlichste Durchlass erfüllt eine Doppelfunktion: Er ist gleichzeitig Entwässerungskanal.
Die Durchlässe liegen im Hauptwanderkorridor (km 2+400 bis 3+000), welcher in der Amphibienuntersuchung 2002 ermittelt wurde (s. Anhang A9, Abb. 28). In diesem Abschnitt
wurden insgesamt knapp 60 % der Erdkrötenwanderung beobachtet. Da im Abschnitt von ca.
2+400 bis 2+530 eine starke Konzentration der Wanderung vorliegt, sind hier die meisten
Durchlässe vorgesehen; es wird ca. alle 40 m ein Durchlass gebaut. Nach Osten hin werden
die Abstände zwischen den Tunneln größer, da hier erheblich weniger Tiere wandern.
Es werden Rahmendurchlässe mit Rechteckprofil (lichte Weite 100 cm, lichte Höhe 60 cm,
Länge zw. 12,60 und 13,40 m) gebaut. Die Durchlässe sind nicht senkrecht zur Längsachse
der Straße, sondern entsprechend der Richtung der Wanderung ausgerichtet. Die Sohle der
Tunnel liegt deutlich über dem Niveau der Mulden, damit sie dauerhaft trocken sind.
Der Bau von Amphibien-Durchlässen ist nur sinnvoll, wenn er mit Sperr- und Leiteinrichtungen kombiniert wird. Dabei handelt es sich um fest installierte dauerhafte Geländekanten,
die auf der straßenabgewandten Seite für Lurche nicht überwindbar sind. Sperr- und Leiteinrichtungen sind zwischen Bau-km 1+470 und 2+950 auf der Nordseite der B 441, zwischen
Bau-km 2+340 und 2+950 auf der Südseite der B 441 sowie auf der Ostseite des Zubringers
"Am Hohen Holz" zwischen Kreisel und Bahnanlage vorgesehen.
Anzahl, Lage und Ausrichtung der Tunnel sowie die geplanten Leiteinrichtungen sind mit
Herrn PODLOUCKY (Amphibien-Experte des NLWKN) abgestimmt worden. Hinsichtlich der
Ausführung sind gemäß MAMS (2000) folgende Anforderungen zu beachten:
x Die Sperr- und Leiteinrichtungen müssen durch höhenbündige Hinterfüllung von der Stra-
ße her überwindbar sein; die Hinterfüllung soll mindestens 7 % Gefälle zur Böschungskante haben.
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Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
x Die einzelnen Bauteile müssen lückenlos aneinander stoßen und Bodenschluss haben. (Er-
fahrungsgemäß ist dies ein neuralgischer Punkt bei vielen nicht funktionstüchtigen Anlagen!).
x Die Höhe der Sperreinrichtung sollte im vorliegenden Fall mindestens 40 cm betragen.
x An der Oberkante der Sperreinrichtung ist ein Überkletterschutz notwendig.
x Spalten, Pfosten und überhängende Pflanzenteile sind unbedingt zu vermeiden.
Die Enden der Sperr- und Leiteinrichtungen sind U-förmig auszubilden, um das Umwandern
zu erschweren.
Von den Leiteinrichtungen zu querende Feldwege stellen besonders kritische Punkte dar, zumal sie im Hauptwanderkorridor liegen. Sie sind deshalb unbedingt mit Betonrinnen mit Gitterrostabdeckung gemäß MAMS (2000) zu sichern. Dies betrifft zwei nach Norden gehende
Wege und einen parallel zu Ortsumgehung verlaufenden Wirtschaftsweg bei Bau-km 2+370.
Durch die Einrichtung von Amphibien-Tunneln kann die Zerschneidungswirkung vermindert,
aber nicht vollständig vermieden werden. Es sind deshalb weitere Maßnahmen zum Ausgleich
dieser Wirkung erforderlich (s. Kap. 5.3, Maßnahme A03, und Kap. 5.4, Maßnahme E01).
Fledermaus-Querungshilfen im Bereich einer Ahornreihe (Vermeidungsmaßnahme V02)
Erhebliche bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen sind für die Artengruppe der
Fledermäuse (ausnahmslos streng geschützte Arten, vgl. Kap. 3.6.4) im Bereich der AhornBaumreihe südlich Altensruh zu erwarten. Die Durchschneidung dieser Gehölzreihe durch die
geplante Straße bewirkt eine Unterbrechung dieser Fledermaus-Leitstruktur, die insbesondere
Bartfledermäuse und Wasserfledermäuse, die relativ leise und hochfrequente Ortungslaute
ausstoßen, nur schwer überwinden können. Außerdem meiden diese Arten den Flug über offenes Gelände, weil sie von räuberischen Eulen gegen den offenen Himmel leicht ausgemacht
werden können. Der Einfluss der "Lückenwirkung" auf die übrigen, weniger stark an Gehölzstrukturen gebundenen Arten (Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus – vgl. HOLDERIED &
HELVERSEN 2003) ist demgegenüber als weniger risikoträchtig einzuschätzen (s. Anhang A3).
Insgesamt müssen 3 Bäume fallen, von denen nur einer durch die Neupflanzung entsprechend
großer Ersatzbäume ersetzt werden kann.
Noch stärker dürfte sich das Eintreten des Verkehrs auf diese "Flugstraße" bei Altensruh auswirken. Da viele der in 2006 beobachteten Tiere Flughöhen von 2 m und niedriger aufwiesen,
sind direkte Kollisionen mit Fahrzeugen möglich wie auch indirekte, durch Wirbelschleppen
der Kraftfahrzeuge herbeigeführte Verunfallungen. Die Unterbrechung der Leitstruktur könnte die Tiere auch dazu veranlassen, die Flughöhe drastisch abzusenken (FGSV 2005). In Anbetracht der großen Bedeutung der Leitstruktur südlich Altensruh für Fledermäuse könnte die
Anzahl der Unfallopfer hoch sein.
Die geschilderten Konflikte treffen auch für den Bereich des geplanten Zubringers "Am Hohen Holz"/Kreuzung Senator-Meier-Straße zu. Auch hier fällt ein Baum und eine – mit der
Eröffnung der Ortsumgehung – stark befahrene Straße muss überquert werden.
Um den betroffenen Arten eine Orientierung und damit eine problemlose Überquerung der
zukünftigen Fahrbahn zu ermöglichen, werden an den betroffenen Stellen FledermausBrücken in Kombination mit Irritationsschutzwänden gebaut. Bei den Brücken handelt
es sich um Stahlnetze, die an Stahlseilen befestigt zwischen 2 Masten gespannt sind (vgl.
Abb. 3). Die Netze verlaufen in einer Höhe von 5,00 m über der Straße und sind senkrecht
zum Boden ausgerichtet. Pro Querung werden 2 vertikal angebrachte Netze gespannt, die jeweils 80 cm hoch sind. Sie beginnen jeweils im Bereich der Kronen der zu erhaltenden bzw.
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LBP B 441 OU Wunstorf
als "Lückenfüller" neu zu pflanzenden Bäume. Solche relativ einfach gebauten Konstruktionen sind nach Erfahrungen aus Großbritannien als Fledermausbrücken prinzipiell geeignet
(BILLINGTON 2001). Anlage und Konstruktion sind mit Frau POTT-DÖRFER (Fledermausexpertin beim NLWKN) abgestimmt. Die Querungshilfen sind schon vor der Bauphase zu installieren, zeitnah nachdem die Bäume geschlagen wurden. Zur Überprüfung der Wirksamkeit
soll die Einrichtung dieser Querungsanlagen durch Effizienzanalysen begleitet werden (s. AG
QUERUNGSHILFEN 2003).
Abb. 3:
Fledermaus-Brücke
Die Baumfällungen sind im Winter vorzunehmen und unmittelbar danach durch die Ersatzpflanzungen zu kompensieren. Diese Baumverluste sind artgleich und funktionsgemäß als
Großbäume auszugleichen (5 Ex. Acer pseudoplatanus, Solitär-Hochstamm, Höhe 700 – 900
cm, Breite 300 – 400 cm, siehe Kap. 5.3, Maßnahme A02). Nur so kann die Funktion der Fledermausleitlinie auch während der Bauzeit erhalten bleiben.
Beidseitig der B441 werden 30 m lange Irritationsschutzwände mit einer Höhe von rd. 3 m
über Fahrbahnoberkante hergestellt. Die Schutzwände sollen die Fledermäuse zwingen, im
Anflug zu steigen und zu animieren entlang der Querungshilfe über die Straße zu fliegen. Auf
der Nordseite wird die Wand auf die Wallkrone gesetzt, südlich steht die Wand etwa mittig in
der flachen Einschnittböschung. Soweit erforderlich wird die Muldenverschwenkung (Übergang Damm/Einschnitt) in westliche Richtung verschoben. Im Bereich des Zubringers „Am
Hohen Holz“ muss aus baulichen Gründen auf Irritationsschutzwände verzichtet werden.
Als Vorstufe zum vorgesehenen Bau der geplanten Fledermausquerungshilfen werden an der
zukünftigen B 441 nach Fällung der Bäume zunächst provosorische Irritationschutzwände
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Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
aufgebaut und auf ihre Effizienz getestet. Ferner werden provisorische Fledermausbrücken
errichtet und in ihrer Wirkung mit und ohne Irritationsschutzwand getestet. Gebaut werden
später nur die Teile der Gesamtkonstruktion, die deren Effizienz belegt ist.
Sofern Änderungen der oben beschriebenen Konstruktionen sinnvoll oder notwendig sind,
erfolgt eine Abstimmung mit den entsprechenden Fachbehörden.
Dieses Monitoring erstreckt sich über 3 Jahre. Sofern der Erfolg der Maßnahme nicht hinreichend belegt werden kann, wird die Untersuchung nach weiteren 3 Jahren wiederholt.
Überflughilfen für den Weißstorch (Vermeidungsmaßnahme V03)
Auf der Westauebrücke, im Bereich des Geländers werden beidseitig „Überflughilfen“ gebaut, um die Gefahr von Kollisionen mit Vögeln zu vermindern. Sie sollen aus 3 m hohen
Stelen bestehen, die, in regelmäßigen Abständen von 2,50 m gesetzt, die Brücke optisch überhöhen, ohne das Landschaftsbild stark zu beeinträchtigen. Überfliegende Weißstörche – und
andere Vögel, die längs des Flusses fliegen – werden dadurch veranlasst, einen sicheren Abstand zur Straßenoberfläche einzuhalten, was insbesondere von Bedeutung ist, wenn sie in der
Nähe der Straße auffliegen.
Überführung Westaue
Die Gestaltung des Durchlasses unter der Brücke über die Westaue ist von entscheidender
Bedeutung für in diesem Bereich wandernde Tierarten. Der Durchlass wird mit einer lichten
Weite von 60 m und einer lichten Höhe von 2,76 m ausreichend groß, dass gewässergebundene Arten (z. B. der gefährdete Iltis) problemlos unter der Straße herwandern können. Damit
sind auch die Ansprüche des Fischotters, mit dessen Einwanderung in das Gewässersystem
mittelfristig gerechnet werden kann, gewährleistet.
Ein vergleichsweise breiter Durchlass dient zudem der Verminderung von Wasserstandserhöhungen bei Hochwasser durch die Einengung des Abflussprofils im Überschwemmungsgebiet. Zusätzlich wird durch die Anlage einer gewässernahen rechtsseitigen Vertiefung (Flutmulde) sichergestellt, dass es oberhalb des Zusammenflusses von Westaue und Alter Südaue
zu keiner Wasserstandserhöhung kommt. (s. L+N INGENIEURGEMEINSCHAFT 2006)
Wildschutzzaun südlich Hohenholz
Im Bereich südlich Hohenholz ist aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Wildschutzzaun
geplant. Er dient der Vermeidung von Kollisionen zwischen Wildtieren und Kraftfahrzeugen
und ist an der Nordseite parallel zur Straße zu errichten. In diesem Bereich finden intensive
Wechsel von Reh- und Schwarzwild statt. Da Wildschweine in und aus dem Bereich Bokeloh
wechseln, ist in einem ersten Abschnitt (Baukilometer 1+000 bis 1+700) ein beidseitiger
Wildschutzzaun vorgesehen. Bei der Ausführung sind die Richtlinien für Wildschutzzäune an
Bundesfernstraßen (WSchuZR; BMV 1992) zu beachten.
4.1.3.
Allgemeine technische und/oder landschaftspflegerische Grundsätze
für die Bauausführung
Die allgemeinen technischen und/oder landschaftspflegerischen Grundsätze werden vom Antragsteller bei der Ausführung des Vorhabens berücksichtigt, damit unnötige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vermieden werden. Dazu gehören insbesondere:
x Minimierung der Flächeninanspruchnahme durch Bauflächen
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x keine Bauflächen im Bereich wertvoller bzw. gehölzbestandener Biotope oder geomorpho-
logischer Besonderheiten (z. B. Terrassenkante am Lehmbüntegraben)
x Beschränkung der Arbeiten mit schweren Baumaschinen auf Perioden mit geringer Boden-
x
x
x
x
x
x
feuchte oder Frost sowie Minimierung der Aktionsradien zur Vermeidung von Bodenverdichtung
Wiederherstellung natürlicher Bodenstrukturen nach Abschluss der Bauarbeiten durch Tiefenlockerung von zur Baustelleneinrichtung genutzten Flächen
Schutz des Oberbodens durch Abschieben in den Bereichen der zu versiegelnden Flächen
und getrennte Lagerung gemäß DIN 18915 "Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten"
Zwischenlagerung des Oberbodens auf Mieten gemäß RAS-LP 2 bei Baumaßnahmen, die
länger als drei Monate dauern
Verbot der Lagerung von wassergefährdenden Stoffen (z. B. Treibstoffe, Öle, Fette) außerhalb von befestigten Baustelleneinrichtungen
Schutz vor chemischen Verunreinigungen nach DIN 18920: Vegetationsflächen dürfen
nicht durch pflanzen- oder bodenschädigende Stoffe, z. B. Lösungsmittel, Mineralöle, Säuren, Laugen, Farben, Zement, oder andere Bindemittel, verunreinigt werden.
Der Einschlag von Gehölzen ist auf den Zeitraum zwischen dem 1.10. und dem 28.2. beschränkt (gemäß § 37 (3) NNatG). Vor der Fällung sind Bäume auf Höhlen und Spalte zu
untersuchen. Die Fällung kann nur erfolgen, wenn nach einer endoskopischen Untersuchung feststeht, dass die Höhlen zu diesem Zeitpunkt unbewohnt sind.
4.2. Eingriffe und erhebliche Beeinträchtigungen
4.2.1.
Übersicht
Eingriffe im Sinne des §7(1) NNatG sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von
Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass der Neubau der
Ortsumfahrung einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt. Die Begriffsdefinition legt
nahe, dass insbesondere die anlagebedingten Wirkungen des Vorhabens als Eingriffe zu behandeln sind. Diese können durch betriebsbedingte Faktoren überlagert und verstärkt werden.
Dazu können bestimmte baubedingte Wirkungen kommen, sofern sie zu irreversiblen Veränderungen führen.
In der Konfliktanalyse sind alle mit dem Eingriff verbundenen erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft darzulegen, damit Maßnahmen zur Eingriffsfolgenbewältigung
konzipiert und ergriffen werden können.
Im Folgenden wird eine Übersicht über die erheblichen Konflikte gegeben. Bei all diesen
Konflikten handelt es sich um Eingriffe im Sinne des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes.
KBV
Neuversiegelung von Boden
KBA
KPT
Bodenveränderung durch Austausch, Auf- und Abtrag
Verlust von Biotopen
K1
K2
Zerschneidung des Gesamtlebensraumes einer sehr großen Erdkrötenpopulation
Zerschneidung einer Fledermausleitstruktur im Bereich Altensruh
K3
K4
Verlust einer Fledermausleitstruktur im Bereich Nordrehr
K5
Überbauung, Zerschneidung und Beeinträchtigung eines Feldlerchen-Lebensraumes, in Teilen auch Brutrevier von Rebhuhn und Wachtel
Verlust eines Gehölzbestandes mit Brutplatz der Nachtigall
K7
Verlust eines bestehenden Flussabschnitts der Westaue
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K8
Überbauung und Entwertung von potentiell geeigneten Nahrungsflächen des Weißstorchs
K9
K10
Beeinträchtigung der Flugbeziehung zwischen Weißstorchhorst und Nahrungsgebiet (Kollisionsgefahr)
Immissionsbelastung der Böden im Bereich von Gemüsekulturen
K11
Zerschneidung eines wertvollen Heuschrecken-Lebensraumes
KL
KLB
Entwertung des Landschaftsbildes
Verlust von landschaftsbildprägenden Gehölzstrukturen und sonstigen Bäumen
KLG
KA1
Gefährdung von Gehölzen während der Bauphase
Verlust von Brutstandorten während der Brutzeit (Feldlerche, Rebhuhn) (baubedingt)
KA2
KA3
Überfahrung wandernder Erdkröten durch Baufahrzeuge (baubedingt)
Beeinträchtigungen streng geschützter Fledermäuse während der Bauphase (baubedingt)
Im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.2) sind die geplanten Eingriffe dem Bestand
überlagert und die genannten Konflikte K1 bis K11 sowie die baubedingten Konflikte KA1
bis KA3 verortet. Die nur mit Buchstaben gekennzeichneten Konflikte KBV, KBA, KPT, KL,
KLB und KLG treten längs der Straße durchgängig oder immer wieder auf und sind deshalb
im Konfliktplan nicht räumlich ausgewiesen.
Im Folgenden werden die unter Beachtung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
verbleibenden erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf den Naturhaushalt und das
Landschaftsbild qualitativ und quantitativ beschrieben. Erhebliche Auswirkungen sind auf die
Schutzgüter Boden, Pflanzen und Tiere, Oberflächengewässer sowie Landschaftsbild festzustellen.
4.2.2.
Auswirkungen auf den Boden
Die geplanten Baumaßnahmen haben umfangreiche Veränderungen der gewachsenen Böden
zur Folge. Es handelt sich überwiegend um anlagebedingte Wirkungen. Bei Beachtung der
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (Kap. 4.1) können die baubedingten Auswirkungen auf den Boden weitgehend minimiert werden.
Die Versiegelung durch Asphalt- oder Betondecken hat einen dauerhaften und vollständigen
Verlust sämtlicher Bodenfunktionen zur Folge (Konflikt KBV). Auch stark befahrene Schotterdecken auf Wirtschaftwegen lassen keine Vegetations- und Bodenentwicklung zu. Bei den
neu versiegelten Flächen handelt es sich somit um die Fahrbahnen, den Radweg sowie die
asphaltierten und geschotterten Abschnitte der neu zu erstellenden Wirtschaftswege. Die Gesamtgröße der durch das Bauvorhaben versiegelten Flächen beträgt 12,9 ha. Auch wenn nur
teilversiegelte Flächen (Graswege, Böden mit geringer Bedeutung) überbaut werden, wird das
als erhebliche Beeinträchtigung gewertet, die auszugleichen ist.
Der Abtrag und die Überschüttung von gewachsenem Boden (Konflikt KBA) haben Funktionsverluste in erheblichem Umfang zur Folge. Das natürliche Bodenprofil und damit die
Lebensgrundlage für Pflanzen und bodengebundene Tiere werden zerstört. Die zerstörten
Funktionen entwickeln sich zwar kurz- bis mittelfristig überwiegend neu; der ursprüngliche
Boden mit seinen standörtlichen Besonderheiten ist aber nicht wieder herstellbar. Fast der
gesamte Straßenkörper ist von Auf- und Abtrag betroffen, denn die Gradiente liegt meist über
bzw. unter der natürlichen Geländeoberfläche. Zudem werden Mulden und Regenrückhaltebecken abgegraben sowie Lärmschutzwälle und sonstige Verwallungen aufgeschüttet. Die
Gesamtgröße der Auf- und Abtragsflächen beträgt 19,0 ha. (incl. Auenabgrabung zur Schaffung von Retentionsraum; s. Kap. 4.2.7)
Ferner sind Unterhaltungswege an den Regenrückhaltebecken in einem Gesamtumfang von
0,5 ha geplant. Auch hier wird zur Befestigung der gewachsene Oberboden abgetragen und
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durch Schotter ersetzt; es ist aber eine Vegetationsentwicklung möglich (Graswege). Diese
befestigten Wege werden als teilversiegelt eingestuft und sind in der Intensität der Beeinträchtigung wie Bodenauf- und -abtrag zu bewerten (noch Konflikt KBA). Ebenfalls als teilversiegelt werden die mit Wasserbausteinen befestigten Uferpartien im Bereich der WestaueQuerung sowie an Regenrückhaltebecken gewertet (ca. 530 m²). Sie sind in dem o. g. Flächenumfang enthalten.
Betriebsbedingte Schadstoffeinträge in Böden sind in einem etwa 10 m breiten Streifen beiderseits des Fahrbahnrands zu erwarten4. Der beeinträchtigte Bereich erstreckt sich zum
überwiegenden Teil auf den Straßenbaukörper selbst sowie auf Nebenanlagen wie Lärmschutzwälle und Dammböschungen. Im Raum Blumenau/Luthe sind auf seitlichen Streifen
von 1.260 m Länge Gemüsekulturen betroffen (Konflikt K10). Dadurch werden intensiv genutzte Böden auf einer Gesamtfläche von 0,4 ha durch Schadstoffeinträge entwertet.
Für eine Neuversiegelung von Böden, die nicht durch entsprechende Entsiegelungen ausgeglichen werden kann, sind Ersatzmaßnahmen vorzusehen. Ansonsten sind die Auswirkungen
ausgleichbar oder können vermieden werden.
Tab. 8
Zusammenfassung der erheblichen Auswirkungen Boden
Wirkfaktor
Erhebliche Auswirkung
Betroffene Fläche
Vollständige Versiegelung gewachsener Böden (KBV)
Verlust sämtlicher Bodenfunktionen
Auftrag und Abgrabung gewachsener Böden (KBA)
Zerstörung des natürlichen Bodenprofils,
Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion
und anderer Bodenfunktionen
Teilversiegelung gewachsener
Böden im Bereich von Unterhaltungswegen (KBA)
Zerstörung des natürlichen Bodenprofils,
Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion
und anderer Bodenfunktionen
12,7 ha Böden allgemeiner
Bedeutung, 0,2 ha Böden
allgemeiner bis geringer
Bedeutung
18,8 ha Böden allgemeiner
Bedeutung, 0,2 ha Böden
allgemeiner bis geringer
Bedeutung
0,5 ha Böden allgemeiner
Bedeutung
Betriebsbedingte Einträge in Böden mit Gemüsekulturen (K10)
Beeinträchtigung der Funktion als Produktionsgrundlage gesunder Nahrungsmittel
4.2.3.
0,4 ha Boden allgemeiner
Bedeutung
Auswirkungen auf Oberflächengewässer
Erhebliche Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern sind nur im Bereich der Querung
der Westaue-Niederung zu erwarten. Der Dammkörper der geplanten Straße bewirkt eine
Verringerung des Retentionsraumes. Das Überschwemmungsgebiet HQ100 wird auf einer
Fläche von 11.300 m² durch Dämme überbaut. Die Wasserstände verändern sich zwar nur
wenig (bis max. +4 cm). Dennoch ist der Verlust an Retentionsvolumen mit 5.800 m³ (HQ100)
erheblich und durch Schaffung neuen Retentionsraumes auszugleichen (vgl. L+N INGENIEURGEMEINSCHAFT 2006). Dies ist aber als wasserbauliche Maßnahme zu verstehen, die im Erläuterungsbericht des Straßenentwurfs dargestellt wird.
Um die An- und Durchströmsituation der Westaue am geplanten Querungsbauwerk zu verbessern, ist eine Verlegung der Westaue auf einer Länge von 240 m (ca. 3.500 m² Fläche)
geplant (Konflikt K7). Zunächst wird das neue Gewässer ausgehoben und anschließend geflu4
Nach neueren Untersuchungen (KOCHER u. WESSOLEK 2003, REUTTER u. REUTTER 2005) reichen die Belastungen, bei
denen die Grenzwerte der UVP-VwV (entspricht den Vorsorgewerten nach BBodSchV) überschritten werden können, an
stark befahrenen Straßen bis zu 10 m weit, bei einer Tiefe von 0,5 m bis maximal 2 m.
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tet. Später wird der alte Verlauf zunächst einseitig abgehängt und dann zugeschüttet. Die erhebliche Beeinträchtigung besteht in der Aufhebung des alten Gewässerabschnitts, in dem
Verlust der Gewässer- und Ufervegetation und der verbliebenen Wasserorganismen. Die Westaue ist ein Lebensraum gefährdeter Fischarten sowie gefährdeter und besonders geschützter
Rundmaularten.
Die Beeinträchtigungen sind durch besondere Schutzmaßnahmen zu vermeiden bzw. zu vermindern. Der Verlust des Gewässerabschnitts ist durch eine naturentsprechende Gestaltung
des neuen Verlaufs auszugleichen.
4.2.4.
Auswirkungen auf Biotope, Pflanzen und Pflanzengesellschaften
Biotoptypen der Wertstufe V und IV sind von der Baumaßnahme nicht betroffen. Es geht aber
eine Vielzahl kleinflächiger Biotope mit allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III) durch die
Straßenneuanlage verloren (Konflikt KPT). Es handelt sich überwiegend um Ruderalfluren an
Wegrändern und zum kleineren Teil um Hecken und Gebüsche. Eine Übersicht über die betroffenen Biotoptypen gibt Tab. 9. Weiterhin bedingt das Vorhaben den Verlust von älteren
und jüngeren Einzelbäumen. Dieser Konflikt (KLB) wird im Zusammenhang mit Eingriffen
in das Landschaftsbild behandelt.
Tab. 9:
Übersicht über Biotopverluste
Biotoptypen
Biotopkürzel
Mesophiles Gebüsch
Ruderalgebüsch
BMS
BRU
Hecken
Gehölzpflanzung
Siedlungsgehölz
Ruderalfluren
Ruderalfluren mit schutzbedürftigen
Pflanzenbeständen
Wertstufe
III
III
Regenerationsfähigkeit
schwer
gegeben
betroffen
sind
24 m²
131 m²
HFB, HFS
HPS
III
III
schwer
gegeben
3.859 m²
925 m²
HSE
III
III
schwer
gegeben
37 m²
29.198 m²
IV
gegeben
630 m²
UHF, UHM, URF,
URM, URT
UHM+
Summe
34.950 m²
Einzelbäume, jüngere
Einzelbäume, ältere
62 Bäume
41 Bäume
In einem Fall (im Bereich der Kreuzung B 441/Hauptstraße Luthe) sind Bestände von schutzbedürftigen Pflanzengesellschaften betroffen, die hier vollständig überbaut werden. Es handelt
sich um Bestände der Mäusegerstenflur. Bei der Überbauung bestehender Straßenränder an
der K 333 und der K 344 gehen Vorkommen der potentiell gefährdeten RapunzelGlockenblume (s. Kap. 3.6.2.2) verloren. Diese Verluste schutzbedürftiger Pflanzenbestände
werden berücksichtigt, indem die betreffenden Ruderalfluren in die Wertstufe IV hochgestuft
werden (s. Tab. 9).
Während der Bauphase sind Bäume und andere Gehölzbestände gefährdet (Konflikt KLG).
Dieser Konflikt kann durch entsprechende Gehölzschutzmaßnahmen (s. Kap. 5.2) vermieden
werden.
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4.2.5.
Auswirkungen auf Tiere
4.2.5.1. Säugetiere
Erhebliche anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen durch den Bau der Umgehungsstraße
sind für die Artengruppe der Fledermäuse (ausnahmslos streng geschützte Arten, vgl. Kap.
3.6.4) zu erwarten. Durch den Eingriff in die Ahorn-Baumreihe südlich Altensruh entstehen zwei Lücken, die strukturgebundene Arten wie Kleine und Große Bartfledermaus und
Wasserfledermaus kaum überwinden können und die auch erhebliche Kollisionsrisiken birgen
(Konflikt K2). Dies trifft bereits für die Bauphase zu (Konflikt KA3). Die Lücken sollen zum
einen durch spezielle Fledermaus-Querungshilfen (Irritationsschutzwände in Verbindung mit
Fledermausbrücken) geschlossen werden, zum anderen ist frühzeitig das Pflanzen von möglichst großen Ersatzbäumen erforderlich (s. Kap. 4.1.2). Durch Effizienzanalysen ist nachzuweisen, dass der Konflikt mit diesen Maßnahmen wirksam reduziert werden kann.
Im Bereich der Straße Nordrehr werden ebenfalls Beeinträchtigungen durch den Betrieb der
neuen Straße erwartet (Konflikt K3). Betroffen sind hier ausschließlich Zwergfledermäuse,
die die bestehende Allee in relativ geringer Zahl als Leitstruktur nutzen. Es ist mit einer Beeinträchtigung dieser Art durch mögliche Kollisionen mit Fahrzeugen zu rechnen, wenn nach
Entfernen der Alleebäume im Kreuzungsbereich die neue Straße relativ flach überflogen wird.
Es wird deshalb vor Inbetriebnahme der B 441 eine neue Leitstruktur, die in ausreichender
Höhe über die Straße geführt wird, aufgebaut (s. Kap. 5.3).
4.2.5.2. Brutvögel
Durch die Anlage der neuen Straße werden Brut- und Nahrungsflächen der gefährdeten Feldlerche durchschnitten und überbaut (Konflikt K4). 18 der 33 im Jahre 2004 festgestellten
Brutstandorte liegen im Nahbereich der geplanten Straße (Abstand <100 m), 5 Standorte werden unmittelbar überbaut. Generell ist die Feldlerche in der Lage, dem Bauvorhaben auszuweichen, sofern nicht während der Brutzeit mit dem Bau begonnen wird. Die geplante Straße
verläuft zentral durch den festgestellten Feldlerchen-Lebensraum (s. Unterlage 12.2), der zugleich ein Brutgebiet lokaler Bedeutung darstellt. In diesem Bereich wurden 2004 an weiteren
gefährdeten Arten 2 (von 3) Bruten des Rebhuhns und 1 Brutpaar der Wachtel festgestellt.
Die Durchschneidung, Überbauung und Verlärmung des Feldlerchen-Lebensraumes wird als
erhebliche Beeinträchtigung gewertet. Es wird davon ausgegangen, dass ein Streifen von
40 m beidseits der Straße nachhaltig entwertet wird. Dies entspricht dem Abstand, den brütende Feldlerchen im Untersuchungsgebiet zu stark befahrenen Straßen einhalten. Von dem in
Unterlage 12.2 abgegrenzten Lebensraum der Feldlerche (Gesamtgröße 120 ha) sind somit ca.
20 ha betroffen.
Ein Brutplatz der Nachtigall in der gehölzbestandenen Böschung der Bahnlinie wird durch
den Bau der Straße unmittelbar zerstört (Konflikt K5).
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Abb. 4:
Winterbeobachtung des Blumenauer Weißstorchpaares an der Westaue (17.2.2006)
Bei den Untersuchungen zur Nahrungssuche des Blumenauer Weißstorchs während der Fortpflanzungsperiode 2005 wurde zwar festgestellt, dass überwiegend die Grünlandflächen in der
Leineaue aufgesucht werden und dabei das Gelände der geplanten Straßentrasse in sicherer
Höhe (10->20m) überflogen wird. Eine Gefährdung durch Kollision kann dennoch nicht ausgeschlossen werden (Konflikt K9), da die horstnahen Flächen an der Westaue zu den potentiellen Nahrungsflächen zählen und z. B. nach der Ernte oder auch im Winterhalbjahr aufgesucht werden5 (s. Abb. 4). Unfälle mit dem Straßenverkehr zählen für den Weißstorch generell zu den wichtigen Gefährdungsursachen. Insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen
tendieren die Tiere dazu, auf offener Strecke vergleichsweise tief zu fliegen. Eine entsprechende Vermeidungsmaßnahme (V03) sowie eine Schutzmaßnahme (S04) zwingen die Störche, eine ausreichend hohe Überflughöhe zu wählen.
Durch die Durchschneidung der Westaue-Niederung mit der geplanten Straße gehen potentiell
geeignete, horstnahe Nahrungsflächen des Blumenauer Weißstorches in einem Umfang von
4,7 ha verloren. Dabei wird davon ausgegangen, dass für den Weißstorch der Nahbereich der
Straße in einem Abstand von 200 m entwertet wird (Konflikt K10).
Während der Bauphase kann es zu Störungen von Offenlandvögeln (Feldlerche, Rebhuhn,
Wachtel) an ihrem Brutplatz und zur Zerstörung von Gelegen kommen (Konflikt KA1).
5
Das Weißstorchpärchen in Blumenau verblieb in den vergangenen Wintern vor Ort und zog nicht nach Süden.
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4.2.5.3. Amphibien
Die Ergebnisse der Amphibien-Untersuchungen (s. Anhang A9) zeigen, dass vor allem die
sehr große Erdkrötenpopulation (ca. 1500 ausgewachsene Tiere) in erheblichem Umfang
vom geplanten Eingriff betroffen ist; andere Arten werden höchstens geringfügig oder nicht
beeinträchtigt. Die geplante Umgehungsstraße durchschneidet den Gesamt-Lebensraum (vgl.
S. 129), der sich vom Hohen Holz bis zum Baggersee nördlich der Hagenburger Straße erstreckt. Der Wanderungskorridor zwischen Laich- und Landhabitat wird von der Ortsumgehung in einer Breite von ca. 1.000 m vollständig durchschnitten (Konflikt K1). Ohne die Anlage von Leiteinrichtungen und Querungshilfen, wie in Kap. 4.1.2 dargestellt, würden sehr
viele Erdkröten dem Straßenverkehr zum Opfer fallen und die Population vermutlich mittelfristig aussterben.
Während der Bauphase kann es zum Überfahren wandernder Erdkröten durch Baufahrzeuge
kommen (Konflikt KA2).
Auch nach Bau der Amphibiendurchlässe besteht noch ein erheblicher Konflikt, weil für die
wandernden Tiere z. T. große Umwege verbleiben (insbesondere für die aus dem Westteil des
Hohenholzes anwandernden Kröten). Es sollen deshalb Ersatzteiche am Hohenholz sowie ein
ergänzender Landlebensraum nahe dem Baggersee geschaffen werden (s. Kap. 5.3).
4.2.5.4. Heuschrecken
Die Ränder des Dammfeldweges westlich Blumenau wurden in der entomologischen Untersuchung als Heuschreckenlebensraum von herausgehobener Bedeutung identifiziert. Der
Dammfeldweg wird von der neuen Straße durchschnitten. Dabei geht 300 m² Lebensraum
verloren (Konflikt K11). Zudem werden die Randstreifen so durchschnitten, dass 2 Teilpopulationen entstehen, zwischen denen der Austausch erschwert ist.
4.2.6.
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
Die geplante Straße stellt einen erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild dar. Innerhalb
der weitgehend ausgeräumten, offenen Agrarlandschaft wird sie weithin sichtbar das Landschaftsbild als ein nach technischen Kriterien entworfener Fremdkörper bestimmen (Konflikt
KL). Zudem entwertet der von der Straße ausgehende Lärm die Landschaft in ihrer Erholungseignung. Betroffen sind relativ ungestörte Teile der Agrarlandschaft nördlich Wunstorf
mit überwiegend mittlerer Bedeutung für das Landschaftsbild.
Teile der Landschaft sind als Landschaftsschutzgebiet geschützt: Im Westteil wird das LSG
Hohenholz an seinem südlichen Rand geschnitten. Hier sind zudem Randflächen des Naturparks Steinhuder Meer betroffen. Nördlich Blumenau wird das LSG Mittlere Leine an seinem
südlichen Rand geschnitten. Hier greift die in Dammlage geführte Ortsumgehung in das
Landschaftsbild der Westaue-Niederung ein.
In folgende landschaftsbildprägende Gehölzstrukturen muss eingegriffen werden:
x Ahorn-Baumreihe südlich Altensruh (Verlust von 4 Bäumen - Konflikt KLB)
x zwei ältere Strauchhecken aus Schlehen- und Haselgebüschen am Zubringer "Am Hohen-
holz" (Totalverlust - Konflikt KPT)
x eine ältere Weißdorn-Hecke am nördlichen Rand des Gartengeländes östlich Klein Heidorner Straße (Totalverlust - Konflikt KPT)
x Lindenallee am Frachtweg (Verlust von 9 Bäumen - Konflikt KLB)
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x Zudem müssen insgesamt weitere 90 Einzelbäume fallen, zumeist im Zuge von Querun-
gen untergeordneter Straßen und landwirtschaftlicher Wege (Konflikt KLB).
4.2.7.
Auswirkungen durch Herstellung von Retentionsraum an der Westaue
Die Abgrabung in der Westaue-Niederung zum Ausgleich des Verlustes an Retentionsvolumen stellt einen erheblichen Eingriff in den Boden dar, der wiederum auszugleichen ist. Als
erheblich wird aber dieser Eingriff nur dort gewertet, wo mehr als 20 cm Boden abgetragen
werden muss. Denn da sich die Abtragungsfläche innerhalb des Überschwemmungsgebietes
der Leine und Westaue befindet, ist davon auszugehen, dass Bodenauf- und -abtrag in geringfügigem Maß zu den Charakteristika der hier entstandenen Böden gehört. Insgesamt wird auf
0,3 ha Fläche in den Boden eingegriffen, also mehr als 20 cm abgetragen (s. Unterlage 12.2;
noch Konflikt KBA).
Die Abgrabung stellt überwiegend keinen Eingriff in Biotope dar, weil die Flächen als Acker
oder im Erwerbsgartenbau genutzt werden. Kleinflächig gehen aber durch die Abgrabung an
der bestehenden Straßenböschung auch Biotoptypen der Wertstufe 3 (Ruderalfluren auf
250 m²) verloren (noch Konflikt KPT).
4.3. Sonstige bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen
Im Folgenden werden weitere Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt dargestellt und
beurteilt.
Auswirkungen auf Oberflächengewässer
Das geplante Damm-/Brückenbauwerk über die Westaue bewirkt eine Einengung des abflusswirksamen Bereiches von 400 m auf 60 m. Dadurch ergibt sich eine geringfügige Erhöhung der Wasserstände um maximal 4 cm (HQ100) im Bereich des Querungsbauwerks bei Abgrabung eines gewässernahen rechtsseitigen Vorlandstreifens (s. Kap. 4.1.2).
Betriebsbedingt könnte die Einleitung von Niederschlagswasser Veränderungen der Wasserführung und der Wasserbeschaffenheit in Fließgewässern bewirken. Betroffen sind die Westaue und der Lehmbüntegraben, daneben auch der Baggersee nördlich der Hagenburger Straße
sowie das Kanalsystem im Stadtgebiet Wunstorf. Durch Regenrückhaltebecken und Versickerungsmulden wird eine Erhöhung der Abflussspitzen in den natürlichen Fließgewässern vermieden und mögliche Einträge von Schadstoffen minimiert. Somit ergeben sich keine erheblichen Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern.
Auswirkungen auf das Grundwasser
Anlagebedingt verringert sich die Grundwasserneubildung, weil Infiltrationsfläche von
12,9 ha Umfang zusätzlich versiegelt wird. Bei einer ungefähren mittleren Grundwasserneubildungsrate von 150 mm/a6 errechnet sich ein theoretischer Verlust von ca. 19.000 m³
Grundwasser pro Jahr. Dieser Wert reduziert sich erheblich, weil ein großer Teil des Niederschlagswassers in Mulden und Regenrückhaltebecken versickert. Selbst wenn der Grundwas-
6
Die Straße verläuft überwiegend durch Bereiche mit einer Grundwasserneubildungsrate von ”100 mm/a. Östlich der
Bahnlinie gibt es höhere Neubildungsraten. Der angegebene Wert stellt vor diesem Hintergrund nur eine überschlägige
Abschätzung dar.
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serneubildungsverlust zu 100 % eintreten würde, käme es nicht zu Änderungen der Grundwasserflurabstände im Planungsraum bzw. der förderbaren Menge im Einzugsbereich des
Wasserwerks Hohenholz: Ein Grundwasserneubildungsverlust von 15.000 m³ entspricht nur
etwa 0,013 % der Grundwasserneubildung im Einzugsbereich des Wasserwerkes Hohenholz
(1,15 Mill. m³/a)7 und ist damit unerheblich.
Die Trogstrecke unter der Bahnlinie liegt im Schwankungsbereich der Grundwasseroberfläche. Während der Bauphase muss in diesem Bereich Grundwasser abgepumpt und abgeführt
werden. Die dadurch bewirkte Absenkung der Grundwasseroberfläche ist örtlich und zeitlich
begrenzt und bleibt somit unterhalb der Erheblichkeitsschwelle, zumal weder gegen Grundwasserabsenkung empfindliche Böden (z. B. Gleyböden) noch empfindliche Biotope (vgl.
RASPER 2004) betroffen sind.
Betriebsbedingt können Schadstoffe aus verkehrlichen Emissionen über den Boden in das
Grundwasser eingetragen werden, entweder durch Versickerung von Straßenabflusswasser in
Mulden und Regenrückhaltebecken oder nach Verteilung über den Luftpfad in einem begrenzten Wirkungskorridor. Die bei TEGETHOF (1998) zusammengestellten Untersuchungen
zeigen, dass bei verkehrsbedingten Emissionen Überschreitungen der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung bzw. der Prüfwerte für Sickerwasser in der Regel nicht zu erwarten sind.
Somit liegt keine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne von §7 NNatG vor.
Auswirkungen auf Klima/Luft
Da die Ortsumgehung durch keinen relevanten Ausgleichsraum bzw. durch keine Frischluftleitbahn verläuft und weitgehend ohne hohe Dammlagen auskommt, sind keine anlagebedingten Beeinträchtigungen der regionalen Klimaverhältnisse zu erwarten.
Mögliche Auswirkungen der Ortsumgehung Wunstorf auf die Luftqualität gehen von den betriebsbedingten Emissionen aus. Im Bereich der geplanten Straße ergibt sich eine geringfügige Erhöhung der Immissionsbelastung. Die Grenzwerte werden eingehalten (s. Unterlage
11.LuS).
Auswirkungen auf Schutzgebiete und schutzwürdige Bereiche
Von den geplanten Ausbaumaßnahmen sind weder Naturschutzgebiete noch FFH-Gebiete
betroffen (vgl. FFH-Vorprüfung, Unterlage 12.1.1).
Betroffen ist das Vorranggebiet für Natur und Landschaft nach RROP 2005 im Bereich
der Westaue. Die Auswirkungen auf das Fließgewässer sind in Kap. 4.2.3, die Auswirkungen
auf den Weißstorchlebensraum in Kap. 4.2.5.2 und die Auswirkungen auf das Landschaftsbild
in Kap. 4.2.6 beschrieben. Zudem gibt es Eingriffe in den Boden durch die Überbauung und
durch die Abgrabung zum Ausgleich der Reduktion des Retentionsraums (s. Kap. 4.2.7). Weitere erhebliche Beeinträchtigungen des Vorranggebietes sind nicht zu erwarten.
Die Straße verläuft jeweils randlich durch zwei Landschaftsschutzgebiete: Hohenholz (H4)
und Mittlere Leine (H27). Die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds ist erheblich (s. Kap.
4.2.6).
7
nach Aussagen der Ingenieurgesellschaft Dr. SCHMIDT, Stade, die die Unterlagen für das laufende Wasserrechtsverfahren
erarbeitet
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Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Der Landschaftsplan Wunstorf (PGL 2002) stellt die Baumreihe südlich Altensruh und die
Lindenallee nordwestlich Blumenau (Frachtweg) als schutzwürdig i. S. eines Geschützten
Landschaftsbestandteiles dar. Während die Baumreihe bei Altensruh nur geringfügig beeinträchtigt wird (3 Bäume fallen und werden durch neue ersetzt), sind die Eingriffe am Frachtweg erheblich (11 Bäume fallen, 4 davon ersatzlos im Bereich der Einmündung zur K 333 –
vgl. Kap. 4.2.6).
Besonders geschützte Biotope nach §28a und §28b NNatG sind von der Planung nicht betroffen.
4.4. Verträglichkeit mit Natura 2000-Gebieten
Das Vorhaben ist auch daraufhin zu prüfen, ob es zu Beeinträchtigungen in europäischen
Schutzgebieten des Systems Natura 2000 führen kann. Eine mögliche Betroffenheit ist erkennbar für das FFH-Gebiet "Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker" (landesinterne Nummer 90). Die entsprechende FFH-Vorprüfung ist in Unterlage 12.1.1 dargestellt.
4.5. Konflikte mit geschützten Arten
Durch das Straßenbauvorhaben kommt es zu Konflikten mit geschützten Arten. Dabei handelt
es sich durchweg um Tierarten. Eine detaillierte Darstellung der Artenschutzkonflikte ist Unterlage 12.4 zu entnehmen.
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Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
5. Maßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege
5.1. Grundsätze und Ziele des Maßnahmenkonzepts
Die durch den Bau der B 441 OU Wunstorf zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft
(s. Kap. 4.2) sind, sofern sie nicht durch Veränderung der Planung, durch spezielle Vermeidungsmaßnahmen oder durch die Berücksichtigung allgemeiner Grundsätze der Vermeidung
und Verminderung vermieden werden können (s. Kap. 4.1), durch gezielte Schutzmaßnahmen
(Kap. 5.2) weiter zu reduzieren oder durch Ausgleichsmaßnahmen (Kap. 5.3) und Gestaltungsmaßnahmen (Kap. 5.5) auszugleichen bzw. durch Ersatzmaßnahmen zu kompensieren
(Kap. 5.4).
Die erforderlichen Maßnahmen müssen geeignet sein, die dargestellten Auswirkungen auszugleichen, d. h. sie sind konfliktbezogen zu entwickeln. Zugleich sollen sie mit übergeordneten Zielvorstellungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege übereinstimmen. In dem
Maßnahmenkonzept werden deshalb die Ziele und Maßnahmen berücksichtigt, die der Landschaftsplan (LP) der Stadt Wunstorf (PGL 2002) für die Umgebung der geplanten Straße vorgibt. Aussagen aus regionaler Sicht, beispielsweise aus dem Landschaftsrahmenplan der Region Hannover (LANDKREIS HANNOVER 1990), sind bereits im LP Wunstorf umgesetzt und
aktualisiert worden.
Folgende Entwicklungsziele aus dem LP Wunstorf werden im Maßnahmenkonzept berücksichtigt:
x Sicherung und Entwicklung von linienhaften Gehölzen als Leitstruktur für Fledermäuse
(Baumreihen südlich Altensruh und an der Straße Nordrehr)
x Anreicherung der Feldflur mit Gehölzstrukturen südlich Hohenholz sowie zwischen B 442
und Bahnlinie nördlich Wunstorf
x Entwicklung von horstnahen Nahrungsflächen für den Blumenauer Weißstorch insb. durch
Entwicklung von extensivem Grünland und Anlage von Kleingewässern
x Entwicklung von Extensivgrünland auf derzeitigen Ackerflächen in der Leineaue (Kompensationsfläche 3.2)
5.2. Schutzmaßnahmen
Schutzmaßnahmen sind bau- oder vegetationstechnische Maßnahmen bzw. Auflagen, die dazu geeignet sind, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen
(BMV 1998). Sie stellen also weitere Vermeidungs- bzw. Verminderungsmaßnahmen i. S. des
§ 8 NNatG dar. Bezüglich der zeitlichen und räumlichen Konkretisierung gehen sie über die
allgemeinen Grundsätze zur Vermeidung (Kap. 4.1.3) hinaus. Es handelt sich i. d. R. um
Maßnahmen zum Schutz vor temporären Gefährdungen von Natur und Landschaft während
der Bauphase (siehe RAS LP 4, DIN 18920) sowie um Maßnahmen des Artenschutzes.
Im Folgenden werden die konfliktbezogenen Schutzmaßnahmen zusammenfassend beschrieben und erläutert. Detaillierte Angaben zu den jeweiligen Konflikten und Maßnahmen, z. B.
die Flächengrößen oder Pflegemaßnahmen, werden in den Maßnahmenblättern in Unterlage
12.3.3 aufgeführt. Die kartographische Darstellung der Schutzmaßnahmen erfolgt in den Unterlage 12.3.1. und 12.3.2.
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Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
S01 (KA1) Bauzeitbeschränkungen während der Brutzeit der Feldlerche
Während der Brutzeit von Anfang April bis Ende Juli kann es bedingt durch Bauarbeiten zu
Schädigungen (z. B. Gelegeverlusten) oder Störungen nistender Feldlerchen (ggf. auch Rebhuhn und Wachtel) kommen; dies ist zu unterbinden. Mit Baumaßnahmen darf deshalb im
Bereich der Niststätten nicht zwischen 1.3. und 31.7. eines Jahres (Beendigung der 2. Brut)
begonnen werden. Möglich ist eine Baufeldräumung nach Abschluss einer Brutsaison und vor
Beginn einer neuen Brutperiode, auch weil die Nester des Vorjahres nicht wieder verwendet
werden.
Von der Einschränkung betroffen sind der zukünftige Straßenkörper sowie alle Baubetriebsflächen. Die hier beschriebene Schutzmaßnahme gilt in dem gesamten Feldlerchenlebensraum, soweit er von Baumaßnahmen betroffen ist; sie umfasst räumlich und zeitlich auch den
erforderlichen Schutz für das Rebhuhn und die Wachtel (s. Unterlage 12.2).
S02 (KA2) Installation von mobilen Amphibienschutzzäunen während der Bauphase
Zur Vermeidung der Überfahrung von Erdkröten während der Bauphase sind unmittelbar
beidseits der Baustrecken südlich des Hohenholzes (B 441n und Straße Am Hohen Holz)
Amphibienzäune mit Fangeimern zu errichten. Die Eimer werden im Abstand von 10 m gesetzt, der Abstand kann außerhalb der Hauptwanderperiode auf 20 m vergrößert werden. Ab
Mai wird eine dünne Laubschicht als Deckungs- und Prädationsschutz eingebracht. Je Eimer
ist ein dünner Holzstab oder Ast, der über den Eimerrand ragt, einzubringen und bei Verlust
nachzulegen, um Kleinsäugern während der langen Standzeit das Herausklettern zu ermöglichen. Während der Krötenwanderung in der Zeit vom 15. Februar bis zum 31. Oktober müssen die Fangeimer zweimal täglich (frühmorgens und spätabends) kontrolliert und die eingefangenen Tiere auf die jeweils andere Seite der Baustelle hinübergetragen werden.
S03 (KLG) Gehölzschutz während der Bauphase
Bei der Vorbereitung und Durchführung von Baustelleneinrichtungen und Baumaßnahmen
sind Bäume, Großsträucher und sonstige Vegetationsbestände gemäß RAS-LP 4 zu erhalten.
Dies gilt insbesondere für die Ahorn-Baumreihe südlich Altensruh, für die Lindenallee am
Frachtweg, für das Vorkommen der gefährdeten Feldulme an der K 333.
Der Wurzelbereich von Gehölzen ist bei Bodenauf- und -abtrag gemäß DIN 18920 zu schützen. Auch bei der Entsiegelung von Flächen, etwa an der alten B 441 sind entsprechende
Baumschutzmaßnahmen erforderlich.
Gehölze, die während der Bautätigkeit zu schützen sind, sind in Unterlage 12.3.1 sowie 12.3.2
dargestellt.
S04 (K9, KL) Anlage von Gebüschstreifen zum Schutz des Weißstorchs vor
Kollisionen
Im Bereich der Westaue-Niederung bis zur Überführung der Maschstraße dienen die Gehölzpflanzungen dem Schutz des Weißstorches vor Kollisionen. Deshalb sind hier im Bereich der
Böschungsschultern größere Sträucher bzw. Baum-Heister zu pflanzen (Mindesthöhe 3,50 m).
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Unterlage 12.1
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S05 (K7) Sukzessive "Vor-Kopf-Verfüllung" des alten Gewässerabschnitts
Im Zuge der Verlegung eines Abschnitts der Westaue wird ein ca. 200 m langer bestehender
Flussabschnitt mit dem Aushubmaterial des neuen Abschnitts zugeschüttet. Die Zuschüttung
soll vollständig erfolgen, um eine Fallensituation für den Weißstorch durch ein verbleibendes
Restgewässer in unmittelbarer Straßennähe zu vermeiden.
Hierbei sind die Verluste an Fischen und anderen limnischen Organismen so weit wie möglich zu minimieren. Das Aushubmaterial wird deshalb zunächst zwischengelagert. Wenn der
neue Verlauf hergestellt ist, wird der alte Verlauf am oberen Ende durch eine Dammschüttung
abgehängt. Daraufhin wird das abgehängte Gewässer sukzessive – in Fließrichtung gesehen
von oben nach unten – zugeschüttet. Dadurch haben Fische und andere schwimmfähige Organismen die Möglichkeit, in den unterhalb gelegenen bzw. in den neuen Abschnitt der Westaue
auszuweichen.
Die Baumaßnahmen haben außerhalb der Brutzeit des Storches, der Laichzeit von Amphibien
und Fischen erfolgen – also zwischen Mitte Juli und Ende September8 - und vorzugsweise bei
Niedrigwasser.
S06 (K7) Elektrobefischung zur Sicherung von Neunaugen-Querdern
Während Fische, adulte Neunaugen und sonstige schwimmfähige Organismen bei einer sukzessiven Vor-Kopf-Verfüllung (s. Schutzmaßnahme S 05) in den Unterlauf der Westaue ausweichen können, würden die wenig mobilen Larvalstadien der Neunaugen (Querder) durch
die Überschüttung abgetötet. Bach- und Flussneunauge leben in einer 3-5jährigen Larvalzeit
als augenlose Querder im Sediment der Fließgewässer, wobei Bereiche mit sandigschlammigem Substrat und geringer Strömung bevorzugt werden.
Es ist deshalb unmittelbar nach der Abhängung und vor der Verfüllung des alten Flussabschnittes eine Elektrobefischung durchzuführen, um etwaige Querder von Bach- und FlussNeunauge einzufangen und in den unterhalb der Baustelle liegenden Abschnitt zu versetzen.
Über die Wirksamkeit einer Elektrobefischung zur Gewinnung der im Sediment lebenden
Neunaugen-Querder liegen hinreichende Erfahrungen vor (SCHUMANN, Bezirksgewässerwart,
mdl.).
S07 (K7) Anlage eines temporären Sedimentfangs
Zur Vermeidung von starker Sedimentabdrift während der Bauphase soll unmittelbar unterhalb der Gewässer-Verlegungsstrecke ein temporärer Sedimentfang angelegt werden. Baubedingte Sedimentfrachten können das unterhalb liegende Flussökosystem schädigen, indem das
Lückensystem unterhalb liegender Sohlabschnitte zugeschlämmt wird.
Durch den Sedimentfang, der eingerichtet werden muss, bevor der neue Fließgewässerabschnitt geöffnet und an die Westaue angeschlossen wird, kann die baubedingte Sedimentabdrift zum überwiegenden Teil aufgefangen werden (SELLHEIM, Gewässerexperte beim
NLWKN, mdl.). Die Dimensionierung ist im Rahmen der Feinplanung festzulegen.
8
Die meisten der hier vorkommenden Fischarten laichen im Frühjahr, Bachforelle und Quappe im Winter. Die Brutzeit des
Weißstorches endet Mitte Juli.
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Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
S08 (K10) Anlage eines 10 m breiten Immissionsschutzstreifens
Die Maßnahme kommt im Bereich Blumenau/Luthe zur Anwendung, so fern die Straße an
Erwerbsgarten- und Ackerflächen grenzt. Der Immissionsschutzstreifen soll die intensiv genutzten Böden sowie die Anbauprodukte vor Schadstoffeinträgen aus dem Kfz-Verkehr
schützen. Dies ist gewährleistet, so fern zwischen Straßenrand (Bitu-Kante) und Anbaufläche
ein Mindestabstand von 10 m eingehalten wird (vgl. Kap. 4.2.2).
Da innerhalb eines 10 m breiten Abstandsstreifens auch zum Straßenkörper zählende Flächen
(Bankette, Böschungen, Mulden) liegen, ist der eigentliche Immissionsschutzstreifen i. d. R.
schmaler (zwischen 2 u. 4 m). Er wird z.T. als Gebüschstreifen ausgeführt und dient somit
teilweise als Überflughilfe für den Weißstorch und der optischen Abschirmung der Straße
vom östlichen Siedlungsrand von Wunstorf aus.
5.3. Ausgleichsmaßnahmen
Ausgleichsmaßnahmen nach § 10 NNatG sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die geeignet sind, die von dem Vorhaben beeinträchtigten Funktionen und Werte des Naturhaushaltes möglichst gleichartig und insgesamt gleichwertig wiederherzustellen
bzw. die zur Wiederherstellung oder landschaftsgerechten Neugestaltung des Landschaftsbildes führen (BMV 1998). Die Ausgleichsmaßnahmen sind konfliktbezogen zu entwickeln. Im
Folgenden werden die Ausgleichsmaßnahmen zusammenfassend beschrieben und erläutert.
Detaillierte Angaben zu den jeweiligen Konflikten und Maßnahmen, z. B. die Flächengrößen
oder Pflegemaßnahmen, werden in den Maßnahmenblättern in Unterlage 12.3.3 aufgeführt.
Die kartographische Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgt in Unterlage 12.3.1. sowie 12.3.2.
A01 (KBV) Entsiegelung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen
Nur die Entsiegelung kann als Ausgleich für die Neuversiegelung von Boden gelten. Ziel ist
die Bodenregeneration auf derzeit noch überbauten Standorten. Dafür sind der Abtrag und
Abtransport der bituminösen Decke und des Unterbaus sowie eine Tiefenlockerung und eine
Abdeckung mit humosem Oberboden erforderlich. Auf den Flächen soll sich Saum- und Ruderalvegetation entwickeln, die durch herbstliche Mahd (jährlich ab dem 1. September) erhalten wird. Entscheidend ist, dass in die Böden nicht weiter eingegriffen wird und auch keine
Spritz- und Düngemittel zum Einsatz kommen9. Unterlage 12.3.1 zeigt die verschiedenen
Teilflächen, auf denen diese Maßnahme zum Tragen kommt:
x
x
x
x
x
B 441alt westlich Wunstorf
alte Fahrbahn Nordrehr
B 442alt
K 334, Teile der alten Fahrbahn
B 441alt östlich Wunstorf, Teile der alten Fahrbahn.
A02 (KL, KLB, K2) Pflanzung von Straßenbäumen
Diese Maßnahme stellt zunächst einen Ausgleich für den Verlust von Bäumen (s. Kap. 4.2.6)
dar. Es werden 60 Straßenbäume in der Qualität Hochstamm, 3x verpflanzt, gepflanzt. Im
9
Einige entsiegelte Bereiche (z. B. an der K333) werden anschließend in die landwirtschaftliche Nutzung übernommen.
Sie sind deshalb nicht Bestandteil der Maßnahme A01.
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Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Bereich der Kreuzung mit der K 333 und dem Frachtweg sollen Winterlinden (Tilia cordata)
verwendet werden, um den Anschluss an die Lindenallee am Frachtweg zu gewährleisten; im
übrigen sind als Straßenbäume Bergahorne vorgesehen.
Die Baumverluste im Bereich der Ahornallee Altensruh sind artgleich und funktionsgemäß
(im Zusammenhang mit den Fledermausquerungshilfen, siehe Kap. 4.1.2, Maßnahme V02)
als Großbäume auszugleichen (5 Ex. Acer pseudoplatanus, Solitär-Hochstamm, Höhe 700 –
900 cm, Breite 300 – 400 cm).
Generell sind junge Bäume (Stangenholz, < 20cm BHD bzw. < 5m Kronendurchmesser) im
Verhältnis 1:1, ältere Bäume (schwaches, mittleres und starkes Baumholz) im Verhältnis 2:1
auszugleichen. Daraus ergibt sich insgesamt ein Ausgleichsbedarf von 138 Bäumen, der durch
die Pflanzung von Straßenbäumen allein nicht gedeckt wird. Im Rahmen der Gestaltungsmaßnahme G03 und der Ersatzmaßnahme E02 werden die restlichen 54 Bäume gepflanzt.
Zudem dient die Maßnahme der Eingrünung des Straßenbauwerks und damit der Neugestaltung des Landschaftsbildes.
A03 (KBA, K1, K4) Entwicklung von Brachflächen mit Laichgewässern für Erdkröten
Die Maßnahme wird auf 2 Teilflächen realisiert; auf jeder Teilfläche wird ein Ersatzlaichgewässer gebaut. Mit der Maßnahme werden mehrere Ziele verfolgt: Die Schaffung von Ersatzgewässern zum Erhalt der Erdkrötenpopulation, die Bodenregeneration als Ausgleich für Eingriffe in den Boden durch Auf- und Abtrag sowie die Entwicklung von FeldlerchenLebensraum.
Die Teiche sind naturnah und mit teilweise flachen Uferböschungen zu gestalten. Sie benötigen als Laichgewässer für Erdkröten und zur Stabilisierung des Wasserstands eine Wassertiefe von 2,5 m. Da kein Grundwasseranschluss besteht, ist eine sorgfältige Auskleidung mit
Teichbauelementen aus Ton mit einem k-Wert von mindestens 10-11 m/sec zur Abdichtung
zwingend geboten. Die Uferbereiche werden nicht bepflanzt und aufkommende Gehölze sind
zu beseitigen, um eine Eutrophierung durch Laubeintrag zu verhindern.
Die Ermittlung der klimatischen Wasserbilanz aus den Daten der Wetterstation HannoverFlughafen von 1936 bis 2007 ergab im langjährigen Mittel einen Jahresüberschuss an Niederschlag von 103 mm. Die Wasserbilanz war also in den letzten 71 Jahren deutlich positiv und
hätte die in einem tongedichteten Teich entstandenen Sickerungsverluste gut kompensiert.
Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass sich der angestrebte Wasserstand in den
Teichen ohne Nachfüllen halten lässt. Defizite in trockenen Jahren werden durch Überschüsse
in feuchten Jahren ausgeglichen (vgl. Anhang 12).
Die langfristige Entwicklung der Wasserbilanz ist jedoch aufgrund des globalen Klimawandels mit Unsicherheiten behaftet. Aus diesem Grund erhalten die Teiche Zuläufe von Niederschlagswasser. Es handelt sich um Flächenabflüsse versiegelter Wirtschaftswege, welche in
den die Wege begleitenden Mulden gesammelt und direkt in die Teiche geleitet werden. Die
angeschlossene versiegelte Fläche ist in beiden Fällen ca. 1.000 m2 groß.
Da sich in den Becken zeitweise ein Wasserüberschuss einstellen wird, erhalten sie Notüberläufe, um das überschüssige Wasser geordnet und schadlos abzuführen.
Der Bodenaushub kann auf den Ausgleichsflächen gleichmäßig bis zu 10 cm stark ausgebracht werden. Dabei ist eine Veränderung der Bodengestalt, insb. das Auffüllen von Senken
unzulässig.
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Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Da der Bereich aus der Nutzung genommen wird, dient er – mit Ausnahme der Teichflächen –
der Bodenregeneration und damit dem Ausgleich für Eingriffe in den Boden durch Austausch,
Auf- und Abtrag.
Die östliche Teilfläche dient zudem in Kombination mit der Maßnahme A05 (Beschreibung
der Maßnahme siehe dort) der Aufwertung eines Feldlerchen-Lebensraumes. Es handelt sich
um eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme gemäß §42 (5) BNatSchG (CEF-Maßnahme).
Dieser Bereich wird als Grünland eingesät und – nach einer Phase der Aushagerung – durch
einschürige Mahd gepflegt. Um der Bestäubungskrise bei den Hummeln entgegenzuwirken,
wird die Saatmischung mit Fruchtpflanzen (Kleearten) für Hummeln angereichert. Jedes Jahr
wird jeweils ein Drittel der Fläche umgebrochen und neu eingesät.
Die Ersatzgewässer sind mindestens 1 bis 2 Jahre vor dem Beginn der Straßenbaumaßnahme
herzustellen. Eine Erstbefüllung mit zugeführtem Wasser ist erforderlich. Nur so ist sichergestellt, dass zum Zeitpunkt des Baus des Straßenkörpers geeignete Bedingungen für die Erdkröten vorliegen.
Der Lebensraumverlust für die Feldlerchen tritt bereits während der Bauphase ein und ist deshalb entsprechend rechtzeitig auszugleichen. Deshalb muss die östliche Brachfläche ebenfalls
zu Beginn der Baumaßnahme eingerichtet werden.
Der Erfolg der Maßnahmen lässt sich zum Zeitpunkt der Planfeststellung nicht mit Sicherheit
voraussagen. Deshalb sollten nach der Einrichtung Funktionskontrollen durchgeführt werden.
Dieses Monitoring erstreckt sich über 3 Jahre. Sofern der Erfolg der Maßnahme nicht hinreichend belegt werden kann, wird die Untersuchung nach weiteren 3 Jahren wiederholt. Bezüglich der Aufwertung des Feldlerchenlebensraumes ist der Erfolg der Maßnahme sicherzustellen.
A04 (KL, KPT) Anlage von Gebüschstreifen (außerhalb des schadstoffbelasteten Randstreifens)
Die Maßnahme dient als Ausgleich für die Überbauung von Biotopen sowie der Eingrünung
des Straßenbauwerks und damit der Neugestaltung des Landschaftsbildes.
Sie stellt sich als Strauchbepflanzung von Böschungen dar. Es sind heimische, standortgerechte Gehölzarten zu verwenden. Die Maßnahme kommt auf den straßenabgewandten Seiten
der Schutz- und Landschaftswälle sowie auf den Böschungen der Überführung Maschstraße
zum Tragen. Da diese Bereiche weder schadstoffbelastet noch stark verlärmt sind, können die
sich entwickelnden Gehölze als Ausgleich für Biotopverluste angerechnet werden.
A05 (KBA, K4) Schaffung von Brachstreifen zur Entwicklung eines Feldlerchenlebensraumes
Ziel ist die Aufwertung eines bestehenden Feldlerchenlebensraumes (Abgrenzung des aufzuwertenden Lebensraumes vgl. Unterlage 12.3.1) durch die Entwicklung von Brachflächen, die
primär als Nahrungshabitat dienen sollen. Der Verlust von Feldlerchenlebensraum soll also
dadurch ausgeglichen werden, dass auf den verbleibenden Flächen durch gezielte Förderung
wichtiger Strukturen die Siedlungsdichte und der Bruterfolg erhöht wird. So wird die lokale
Population gestärkt. Es handelt sich um eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme gemäß §42
(5) BNatSchG (CEF-Maßnahme)
Die Feldlerche, welche sich überwiegend von Insekten, aber auch von Samen und frischem
Blattgrün ernährt, findet ihre Nahrung inzwischen hauptsächlich auf Brachen, GrünlandfläSeite 50
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
chen und Ackerrandstreifen, weil die Ackerflächen selbst zu intensiv bewirtschaftet werden
(NABU 1997). Zur Zeit der Jungenaufzucht ist das Vorhandensein tierischer Nahrung (Kleininsekten, Würmer etc.) ausschlaggebender Faktor für den Fortpflanzungserfolg (BAUER et al.
2005). Insofern führt die Anlage von Brachflächen direkt zu einer Erhöhung der Siedlungsdichte der Feldlerche in der Umgebung. Zudem werden Brachen von der Feldlerche zunehmend als Brutstandorte angenommen. Als Bruthabitat eignen sich für die am Boden brütende
Feldlerche übersichtliche, strukturreiche Flächen mit niedriger Vegetation (ca. 20-25 cm) und
z. T. offenen Bodenbereichen. Nach BAUER et al. sollten auf jeweils 10 ha Ackerfläche mindestens 0,15 ha Brachflächen entfallen, weitergehende Extensivierungsmaßnahmen sind sinnvoll. Insofern strahlt die Schaffung von Brachflächen auf die umgebende Feldflur aus. Der
aufgewertete Lebensraum ist 18,1 ha groß. Bei seiner Abgrenzung wurden u.a. Randeffekte
von Gehölzstrukturen (bis 50 m) und der geplanten Straßenanlage (40 m) berücksichtigt, weil
die Feldlerche solche Bereiche meidet.
In der Dimensionierung der Ausgleichsmaßnahme wird davon ausgegangen, dass eine neue
Brachfläche von 1 ha Größe einen Feldlerchenlebensraum von 10 ha aufzuwerten vermag.
Die Lage der Streifen ist (in Verbindung mit Maßnahme A03) so gewählt, dass die im Ackerbereich befindlichen potentiellen Brutstandorte – in Korrespondenz zu den bei der Brutvogelkartierung 2004 vorgefundenen Reviergrößen - eine maximale Distanz von 150 m zur nächsten Brachfläche aufweisen.
Zur Umsetzung der Maßnahme sind die Streifen aus der landwirtschaftlichen Nutzung zu
nehmen. Sie werden sich durch Selbstbegrünung zu einer Ackerwildkrautflur und einer artenreichen Brache entwickeln. Für die Unterhaltung der Flächen ist es wichtig, dass sie einmal
im Jahr gemäht (ab Mitte August) und alle drei Jahre wieder umgebrochen werden (jeweils
1 Streifen pro Jahr). In den ersten 3 Jahren erfolgt eine 2. Mahd in der 1. Junihälfte, um die
Aushagerung des Standortes zu fördern. Durch den turnusmäßigen Umbruch werden die annuellen Ackerwildkrautarten sowie Offenbodenpartien und Nahrungsreichtum gefördert.
Der Lebensraumverlust für die Feldlerchen tritt bereits während der Bauphase ein und ist deshalb entsprechend rechtzeitig auszugleichen. Deshalb muss die Maßnahme vor Beginn des
Straßenbaus durchgeführt werden.
Der Erfolg der Maßnahme lässt sich zum Zeitpunkt der Planfeststellung nicht mit Sicherheit
voraussagen. Deshalb sollten nach der Einrichtung Funktionskontrollen durchgeführt werden.
Dieses Monitoring erstreckt sich über 3 Jahre. Der Erfolg der Maßnahme ist sicherzustellen.
A06 (K3, KLB) Anlage einer Baumreihe als neue Fledermausleitstruktur
Die Maßnahme dient als Ausgleich für den Verlust einer Fledermaus-Leitstruktur (Nordrehr).
Im unteren Böschungsbereich der Überführung werden Bäume gepflanzt, um die unterbrochene Leitstruktur wieder herzustellen. Es werden 6 Straßenbäume in der Qualität Hochstamm, 3x verpflanzt, 18-20 StU gepflanzt.
Der Erfolg der Maßnahme lässt sich zum Zeitpunkt der Planfeststellung nicht mit Sicherheit
voraussagen. Deshalb sollten nach der Einrichtung Funktionskontrollen durchgeführt werden.
Dieses Monitoring erstreckt sich über 3 Jahre. Sofern der Erfolg der Maßnahme nicht hinreichend belegt werden kann, wird die Untersuchung nach weiteren 3 Jahren wiederholt.
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Unterlage 12.1
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A07 (KL, KPT, K11) Entwicklung von trockenen Säumen auf südexponierten
Böschungen als Heuschrecken-Lebensräume
Die Maßnahme ist als Ausgleich für die Überbauung von Heuschrecken-Lebensräumen konzipiert. Sie wird nur außerhalb des schadstoffbelasteten Randstreifens durchgeführt. Es entstehen nährstoffarme, trockenwarme Ruderalfluren (URT), die auch berücksichtigt werden,
um die Überbauung von Biotopen der Wertstufe III auszugleichen. Zudem dient die Maßnahme der Eingrünung des Straßenbauwerks und damit der Neugestaltung des Landschaftsbildes.
Wesentlich ist, dass kein stark humoser Oberboden aufgetragen wird und dass nur eine extensive Böschungsansaat vorgenommen wird. Letzteres ist erforderlich, um Böschungserosion zu
vermeiden und gleichzeitig das Einwandern von Wildpflanzen zu ermöglichen. Um der Bestäubungskrise bei den Hummeln entgegenzuwirken, wird die Saatmischung mit Fruchtpflanzen für Hummeln angereichert.
A08 (KL, KPT) Entwicklung von Saum- und Ruderalvegetation (außerhalb des
schadstoffbelasteten Randstreifens)
Die Maßnahme ist als Ausgleich für die Überbauung von Saumbiotopen konzipiert. Oberhalb
des Trogbauwerks, das im Zuge der Bahnunterführung gebaut wird, entsteht – bei geringer
Schadstoff- und Lärmbelastung – eine Grünfläche, die als halbruderale Grasflur entwickelt
werden soll. Eine weitere Fläche wird am Beginn der Baustrecke angelegt (Bau-km 1+200)10.
Entscheidend ist, dass nur eine extensive Begrünung vorgenommen wird, damit Wildpflanzen
einwandern können und dass in den ersten fünf Jahren das Mahdgut zur Aushagerung entfernt
wird.
A09 (KBA, KPT, K4, K8) Entwicklung eines Nahrungshabitats für den Weißstorch
Die Maßnahme bezweckt die Schaffung von Nahrungsflächen für den Weißstorch, der Verlust an Nahrungsflächen wird dadurch ausgeglichen. Die Maßnahme wird auf zwei Teilflächen in der Leineaue nördlich von Luthe durchgeführt. Die heutigen Ackerflächen werden
zukünftig extensiv und als Dauergrünland bewirtschaftet.
Auf beiden Flächen wird je ein Kleingewässer mit Grundwasseranschluss angelegt, in dem
Frösche aufwachsen können. Da die Gewässer im Überschwemmungsbereich der Leine liegen, könnten die Böden Schwermetalle in unzulässigen Konzentrationen enthalten. Deshalb
sind die Flurstücke vor Baubeginn flächendeckend zu beproben. Sollten inkonsistente Belastungen festgestellt werden, sind die Teiche in den Bereichen mit den geringsten Schadstoffkonzentrationen zu planen. Insofern wird über den endgültigen Standort der Teiche erst im
Rahmen der Ausführungsplanung entschieden. Der Bodenaushub kann auf den Ausgleichsflächen gleichmäßig bis zu 10 cm stark ausgebracht werden. Dabei ist eine Veränderung der Bodengestalt, insb. das Auffüllen von Senken unzulässig. Die Flächen werden extensiv begrünt,
wobei den Gräsern auch Kleesamen (zu Förderung von Hummeln) beigefügt werden.
Der vorhandene Teich auf der südlichen Teilfläche ist zu sanieren. Dazu werden die Gehölze
im Uferbereich entfernt und die Teichsohle entschlammt.
10 In die Bilanzierung (vgl. Tab. 11) ist nur der Teil der Fläche eingeflossen, der außerhalb des schadstoffbelasteten Randstreifens (bis 10 m vom Straßenrand) liegt.
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Unterlage 12.1
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Die nördlich gelegene Teilfläche wird gleichzeitig zu einem Lebensraum der Feldlerche entwickelt werden. Es handelt sich um eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme gemäß §42 (5)
BNatSchG (CEF-Maßnahme). Deshalb ist eine zweischürige Mahd mit Abtransport des
Mahdgutes erforderlich (Mahdzeitpunkte 1. Junihälfte und ab 1.8.). Der Mahdzeitpunkt in der
1. Junihälfte liegt zwischen der ersten und zweiten Brut der Feldlerche (s. Abb. 5). Bei der
südlichen Fläche an der Kläranlage ist alternativ auch eine Beweidung mit nicht mehr als 2
Rindern/ Pferden oder 4 Schafen pro ha möglich.
Abb. 5:
Brutzeiten der Feldlerche auf einer Extensiv- und einer Intensivwiese (NABU 1996,
27)
Die Maßnahme dient – mit Ausnahme der Wasserfläche – auch der Bodenregeneration als
Ausgleich für Bodenveränderungen (Austausch, Auf- und Abtrag) sowie Biotope, weil die
Fläche aus der intensiven Bewirtschaftung genommen wird und als extensives Dauergrünland
ohne Spritz- und Düngemittel bewirtschaftet wird.
Der Nahrungshabitatverlust für den Weißstorch sowie der Lebensraumverlust für die Feldlerchen treten bereits während der Bauphase ein und sind deshalb entsprechend rechtzeitig auszugleichen. Deshalb muss die Maßnahme gleich zu Beginn der Baumaßnahme durchgeführt
werden.
Der Erfolg der Maßnahme lässt sich zum Zeitpunkt der Planfeststellung nicht mit Sicherheit
voraussagen. Deshalb sollten nach der Einrichtung Funktionskontrollen durchgeführt werden.
Dieses Monitoring erstreckt sich über 3 Jahre. Sofern der Erfolg der Maßnahme nicht hinreichend belegt werden kann, wird die Untersuchung nach weiteren 3 Jahren wiederholt. Bezüglich der Aufwertung des Feldlerchenlebensraumes ist der Erfolg der Maßnahme sicherzustellen.
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A10 (K7) Naturnahe Gestaltung eines neuen Fließgewässerabschnitts
Die naturentsprechende Neugestaltung der Westaue in dem verlegten Abschnitt stellt einen
Ausgleich für den Verlust des alten Fließgewässerabschnitts dar. Entscheidend ist, dass der
neue Verlauf – mit Ausnahme der Straßenunterführung – keine Ufer- und Sohlbefestigung
erhält. Bei dem leicht geschwungenen Verlauf kann sich im Zuge der natürlichen Fließgewässerdynamik eine Differenzierung in Prall- und Gleitufer sowie eine entsprechende Sortierung
im Substrat der Sohle ausbilden. Es soll kein Trapezprofil gebaut, sondern bereits westseitig
ein Prallufer und linksseitig ein Gleitufer profiliert werden. Das westseitige Prallufer wird
durch einen verbreiterten Randstreifen (bis 25 m) gesichert.
Die Baumaßnahmen sollten außerhalb der Brutzeit des Storches, der Laichzeit von Amphibien und Fischen erfolgen (am besten zu Zeiten sommerlichen Niedrigwassers).
A11 (KPT) Entwicklung einer Brachfläche auf Acker (außerhalb des Schadstoffbelasteten Randstreifens)
Die Fläche dient – außerhalb des schadstoffbelasteten Randstreifens – dem Ausgleich für die
Überbauung von Biotopen. Nach einer Phase der Aushagerung werden sich artenreiche Ruderalfluren einstellen, also Biotoptypen, die durch den Bau der Ortsumgehung hauptsächlich
verloren gehen. Die Maßnahme dient auch dem Erhalt der östlich verlaufenden Terrassenkante und des dortigen Schneckenvorkommens (s. Kap. 3.6.3.7).
5.4. Ersatzmaßnahmen
Ersatzmaßnahmen dienen der Wiederherstellung der durch den Eingriff zerstörten Funktionen
und Werte des Naturhaushalts oder des Landschaftsbilds an anderer Stelle des Raumes bzw.
in ähnlicher Art und Weise (§ 12 (1) NNatG). Sie werden notwendig, wenn Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 10 NNatG nicht durchgeführt werden können, sei es weil ein Eingriffstatbestand aus naturschutzfachlichen Gründen nicht ausgleichbar ist, sei es weil sich
keine geeigneten Flächen für einen grundsätzlich möglichen Ausgleich finden.
Die Ersatzmaßnahmen sind konfliktbezogen zu entwickeln. Im Folgenden werden sie zusammenfassend beschrieben und erläutert. Detaillierte Angaben zu den jeweiligen Konflikten und
Maßnahmen, z. B. die Flächengrößen oder Pflegemaßnahmen, werden in den Maßnahmenblättern in Unterlage 12.3.3 aufgeführt. Die kartographische Darstellung der Ersatzmaßnahmen erfolgt in Unterlage 12.3.1 sowie 12.3.2.
E01 (KBV, KLB, K1, K5) Waldentwicklung durch Sukzession und Initialpflanzungen
Die Maßnahme dient ebenfalls der Bodenregeneration, indem eine derzeitige, intensiv genutzte Ackerfläche aus der Nutzung genommen und der natürlichen Vegetationsentwicklung überlassen wird. Die Entwicklung zum Wald wird hier durch Initialpflanzungen von Bäumen
(mindestens 50 Hochstämme) und Sträucher, die der hpnV bzw. den Entwicklungsstadien
dahin entsprechen, beschleunigt, damit die Fläche zeitnah eine Funktion als Landhabitat der
Erdkröte übernehmen kann. Dadurch müssen nicht alle Erdkröten, die in dem großen Laichgewässer aufwachsen, die neue Ortsumgehung queren. Die zwischen Baggersee und neuer
Straße befindliche Fläche liegt in der festgestellten Hauptwanderrichtung zwischen Laichgewässer und Waldgebiet Hohenholz.
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LBP B 441 OU Wunstorf
Die entstehenden Verbuschungsstadien sind geeignet als Ausgleich für den Wegfall eines
Bruthabitats der gefährdeten Nachtigall. Durch die erforderlichen Baumpflanzungen wird zudem ein Teil der Bäume, die gefällt werden müssen, kompensiert.
E02 (KBV) Anlage einer Sukzessionsfläche zur Bodenregeneration
Die Maßnahme dient der Bodenregeneration, indem eine derzeitige, intensiv genutzte Ackerfläche aus der Nutzung genommen und der natürlichen Vegetationsentwicklung überlassen
wird. Es unterbleiben dadurch ständige mechanische Störungen des Oberbodens sowie Einträge von Spritz- und Düngemitteln. Die Maßnahme stellt eine Ersatzmaßnahme dar, weil die
mit dem Straßenneubau verbundene Versiegelung nur durch Entsiegelung ausgeglichen werden kann und die Entsiegelungsmöglichkeiten begrenzt sind (vgl. Ausgleichsmaßnahme A01).
Die betreffende Fläche liegt randlich des Hohenholzes und kann sich langfristig in Richtung
Wald entwickeln.
5.5. Gestaltungsmaßnahmen
Unter Gestaltungsmaßnahmen sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
zu verstehen, die zu einer Begrünung und landschaftsgerechten Einbindung der neuen Straße
führen (s. BMV 1998). Sie setzen die in § 10 Abs. (1) Satz 2 NNatG formulierte Maßgabe
um, wonach eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auch durch eine landschaftsgerechte
Neugestaltung ausgeglichen werden kann. Die Gestaltungsmaßnahmen werden im Folgenden
zusammenfassend beschrieben und erläutert. Detaillierte Angaben sind in den Maßnahmenblättern in Unterlage 12.3.3 zu finden.
Die kartographische Darstellung der Gestaltungsmaßnahmen erfolgt in Unterlage 12.3.1 sowie 12.3.2.
G01 (KL) Entwicklung von Saum- und Ruderalvegetation (im Bereich des
schadstoffbelasteten Randstreifens)
Die Maßnahme dient der landschaftsgerechten Gestaltung der neuen Straße. Sie kommt auf
den Randstreifen der Ortsumgehung, an Böschungen, in Mulden und Regenrückhaltebecken,
zum Tragen, sofern keine Gehölzentwicklung vorgesehen ist. Dies gilt insbesondere für den
Feldlerchen-Lebensraum und Randbereiche der Leineaue. Nach einer Extensivbegrünung und
bei Mahd ohne Düngung werden sich artenreiche ruderale Säume entwickeln, die sich in der
Artenzusammensetzung den jeweiligen Standortverhältnissen anpassen.
G02 (KL) Anlage von Gebüschstreifen (im Bereich des schadstoffbelasteten
Randstreifens)
Die Maßnahme dient der landschaftsgerechten Gestaltung der neuen Straße durch die Anpflanzung von Sträuchern. Sie kommt auf den straßenzugewandten Seiten der Schutz- und
Landschaftswälle sowie auf den Dammböschungen zum Tragen. Da diese Bereiche schadstoffbelastet und stark verlärmt sind, können die sich entwickelnden Gehölze nicht als Ausgleich für Biotopverluste angerechnet werden.
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G03 (KL, KLB) Anlage von Grünflächen mit Baum- und Strauchgehölzen im Bereich von Anschlussstellen
Die Maßnahme dient der landschaftsgerechten Gestaltung von Restflächen im Bereich von
Anschlüssen. Da es sich um schadstoffbelastete oder isoliert gelegene Flächen handelt, können die sich entwickelnden Gehölze nicht als Ausgleich für Biotopverluste angerechnet werden. Durch die Pflanzung von insgesamt 20 Bäumen (Hochstämme, 3x verpflanzt) können
aber Baumverluste, die im Rahmen der Baumaßnahmen entstehen, ausgeglichen werden (vgl.
Ausgleichsmaßnahme A02 und Ersatzmaßnahme E01).
Es sind nur standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher zu verwenden.
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6. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Der Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich wird eine Übersicht über alle landschaftspflegerischen Maßnahmen des LBP vorangestellt.
Tab. 10: Maßnahmen-Übersicht
Maßnahme
Nr.
Maßnahmenbezeichnung
Umfang
V01
V02
Amphibienquerungshilfen: Tunnel und Leiteinrichtungen
Fledermausquerungshilfen im Bereich einer Ahornreihe
2.810 m
2 Stellen
V03
Überflughilfe für den Weißstorch (Stelen)
Schutzmaßnahmen
155 m
S01
S02
Bauzeitbeschränkungen während der Brutzeit der Feldlerche
Installation von Amphibienschutzzäunen
S03
Baumschutz während der Bauphase
S04
Anlage von Gebüschstreifen zum Schutz des Weißstorchs vor Kollisionen
S05
Sukzessive "Vor-Kopf-Verfüllung" des alten Gewässerabschnitts
155 Bäume, 190 m
Hecken
ca. 1.300 m Länge;
1,2 ha
2
1.800 m
S06
Elektrobefischung zur Sicherung von Neunaugen-Querdern
Anlage eines temporären Sedimentfangs
1.800 m
-
Vermeidungsmaßnahmen
S07
S08
A01
A02
A03
0,4ha
Entsiegelung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen
Pflanzung von Straßenbäumen
1,1 ha
A05
Schaffung von Brachstreifen zur Entwicklung eines Feldlerchenlebensraumes
Anlage einer Baumreihe als neue Fledermausleitstruktur
A09
A10
A11
E01
E02
65 Bäume
5,0 ha11
1,1 ha
Entwicklung von Brachflächen mit Laichgewässern für Erdkröten
Anlage von Gebüschstreifen (außerhalb des schadstoffbelasteten Randstreifens)
A08
2
Anlage eines 10 m breiten Immissionsschutzstreifens
Ausgleichsmaßnahmen
A04
A06
A07
3.600 m
1,6 ha/ 18,1 ha12
6 Bäume
Entwicklung von trockenen Säumen auf südexponierten Böschungen als
Heuschrecken-Lebensräume
1,2 ha
Entwicklung von Saum- und Ruderalvegetation (außerhalb des schadstoffbelasteten Randstreifens)
Entwicklung eines Nahrungshabitats für den Weißstorch
Naturnahe Gestaltung eines neuen Fließgewässerabschnitts
0,3 ha
Entwicklung einer Brachfläche auf Acker
Ersatzmaßnahmen
Waldentwicklung durch Sukzession und Initialpflanzungen
Entwicklung einer Sukzessionsfläche zur Bodenregeneration
5,3 ha
ca. 250 m
0,8 ha
3,5 ha, 50 Bäume
1,9 ha
11 Gesamtgröße 5,0 ha, davon 2 Teiche mit insg. 0,6 ha.
12 Durch Schaffung von Brachstreifen mit insg. 1,6 ha werden 18,1 Ackerflächen als Feldlerchenlebensraum aufgewertet.
Seite 57
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Gestaltungsmaßnahmen
G01
G02
G03
Entwicklung von Saum- und Ruderalvegetation (im Bereich des schadstoffbelasteten Randstreifens)
Anlage von Gebüschstreifen (im Bereich des schadstoffbelasteten Randstreifens)
17,9 ha
Anlage von Grünflächen mit Baum- und Strauchgehölzen im Bereich von
Anschlussstellen
1,0 ha, 20 Bäume
0,5 ha
Für die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und die Bemessung von Kompensationsmaßnahmen wird das Verfahren für die Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beim Ausund Neubau von Straßen zu Grunde gelegt (NLSTBV & NLWKN 2006). Es "soll zu einem
einfachen, landesweit einheitlichen und fachlich zufrieden stellenden Anwenden der Eingriffsregelung in Straßenbau- und Naturschutzverwaltung beitragen" (ebda.).
Die Maßnahmen sind demnach funktionsbezogen zu entwickeln und müssen die durch den
Eingriff voraussichtlich erheblich beeinträchtigten Funktionen und Werte wiederherstellen.
Dabei sind alle betroffenen Komponenten des Naturhaushalts und ihre Wechselwirkungen zu
berücksichtigen. Für die Höhe der Kompensationsmaßnahmen ist allein die Wiederherstellung
der betroffenen Werte und Funktionen in jedem Einzelfall entscheidend.
Richtwerte gibt das Verfahren nur für das Überbauen und Zerstören von Biotopen (Konflikt
KPT) sowie für die Versiegelung und erhebliche Beeinträchtigung von Böden an (Konflikte
KBV, KBA).
Biotope von allgemeiner bis besonderer Bedeutung (Wertstufe III bis V) sind in gleicher Flächengröße (1:1) zu kompensieren, sofern sie leicht regenerierbar sind. Bei mittelfristig nicht
wiederherstellbaren Biotopen der Wertstufen IV und V vergrößert sich der Flächenbedarf auf
ein Verhältnis von 1:2. Dies kommt hier allerdings nicht vor. Biotope von sehr geringer und
geringer Bedeutung (Wertstufen I und II) müssen nicht kompensiert werden (vgl. Tab. 9).
Die Versiegelung von Böden ist extra zu den Verlust von Biotopflächen zu kompensieren
und zwar im Verhältnis 1:1 bei Böden mit besonderer Bedeutung (kommt im UG nicht vor).
Bei Böden von geringer und allgemeiner Bedeutung (Wertstufen II und III) genügt ein Verhältnis von 1:0,5. Bei Konflikt KBV sind nur Böden von geringer und allgemeiner Bedeutung
betroffen. Böden mit sehr geringer Bedeutung (Wertstufe I – versiegelte Böden) sind nicht zu
kompensieren. Als Ausgleich für die Versiegelung ist vorrangig die Entsiegelung von Flächen
anzustreben.
Sonstige erhebliche Beeinträchtigungen von Böden (Konflikt KBA: Auf- und Abtrag, Austausch) sind ebenfalls zu kompensieren. Sind die Böden mit Biotopen der Wertstufe III und
IV bedeckt, sind die beeinträchtigten Funktionen und Werte mit den biotopbezogenen Maßnahmen abgegolten. Bei Böden und Biotopen der Wertstufen I und II sind eigene Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen durchzuführen (Kompensationsverhältnis wie bei "Versiegelung von
Böden"). Betroffen sind nur Böden von geringer und allgemeiner Bedeutung.
Seite 58
Tab. 11: Vergleichende Gegenüberstellung von Konflikten und Maßnahmen
Konflikt-Nr., Beeinträchtigung, Ort
Umfang der Beeinträchtigung
KBV
12,9 ha
(Kompensationsfaktor
1:0,5)
KBA
KL
Neuversiegelung von Boden
gesamte Baumaßnahme
Bodenveränderung durch Austausch, Auf- und Abtrag
gesamte Baumaßnahme
Entwertung des Landschaftsbilds
gesamte Baumaßnahme
19,5 ha
(Kompensationsfaktor
1:0,5)
Gesamte Trassenlänge
Kompensationsbedarf
6,5 ha
9,8 ha
qualitativer Ausgleich durch
Neugestaltung
Landschaftspflegerische Maßnahmen
Ausgleich
Entsiegelung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen (A01)
Ersatz
Waldentwicklung durch Sukzession mit Initialpflanzung – Mehrfachfunktion mit KLB, K1, K5 (E01)
Entwicklung einer Sukzessionsfläche zur Bodenregeneration
(E02)
Ausgleich
Entwicklung von Brachflächen mit Laichgewässern für Erdkröten – Mehrfachfunktion mit K1, K4 (A03)
Schaffung von Brachstreifen zur Entwicklung eines Feldlerchenlebensraumes – Mehrfachfunktion mit K4 (A05)
Entwicklung eines horstnahen Nahrungshabitats für den Weißstorch – Mehrfachfunktion mit KPT, K4, K8 (A09 – 1. Teilfläche)
Ausgleich/ Gestaltung
landschaftsgerechte Einbindung der geplanten Straßen und
Wege durch:
x Anlage von Gebüschstreifen (S04)(A04)(G02)
x Entwicklung von Saum- und Ruderalvegetation (A07, A08,
G01)
x Anlage von Grünflächen mit Baum- und Strauchgehölzen im
Bereich von Anschlussstellen (G03)
- insgesamt diverse Mehrfachfunktionen
Seite 59
Umfang der Maßnahme
1,1 ha
3,5 ha
1,9 ha
6,5 ha
4,4 ha (Brachfläche)
1,6 ha
4,1 ha (Grünland)
10,1 ha
2,35 ha
119,4 ha
1,0 ha
Konflikt-Nr., Beeinträchtigung, Ort
Umfang der Beeinträchtigung
KLB
Verlust von landschaftsbildprägenden Gehölzstrukturen und
sonstigen Einzelbäumen
gesamte Baumaßnahme
- davon Bäume im Bereich der
Ahornreihe südl. Altensruh
260 m² Hecken (Kompensationsbedarf und
Ausgleich s. u. KPT)
103 Bäume
4 Bäume
- davon ältere Bäume
37 Bäume (Kompensation 1 : 2)
62 Bäume (Kompensation 1 : 1)
- davon jüngere Bäume
KLG
KPT
K1
Gefährdung von Gehölzen während der Bauphase
gesamte Baumaßnahme
Verlust von Biotopen
gesamte Baumaßnahme
Zerschneidung des Gesamtlebensraumes einer sehr großen
Erdkrötenpopulation
Bau-km 1+400 bis 3+000
Kompensationsbedarf
5 Großbäume
zum Lückenschluss
= 74 Bäume
= 62 Bäume
141 Bäume
Landschaftspflegerische Maßnahmen
Ausgleich/ Gestaltung
Pflanzung von Bäumen bei folgenden Maßnahmen:
x Pflanzung von Straßenbäumen (A02)
x Anlage einer Baumreihe als neue Fledermausleitstruktur –
Mehrfachfunktion mit KLG (A06)
x Waldentwicklung durch Sukzession und Initialpflanzungen
(E01)
x Anlage von Grünflächen mit Baum- und Strauchgehölzen im
Bereich von Anschlussstellen (G03)
- insgesamt diverse Mehrfachfunktionen
Umfang der Maßnahme
65 Bäume davon
5 Großbäume
6 Großbäume
50 Bäume
20 Bäume
141 Bäume
Schutz
Gehölzschutz während der Bauphase (S03)
3,5 ha
1.600 m Trassenlänge
3,5 ha
Schaffung von
Laichgewässern
nördl. und eines
Landhabitats
südl. der geplanten Straße
Ausgleich
Anlage von Gebüschstreifen (außerhalb des schadstoffbelasteten Randstreifens) – Mehrfachfunktion mit KL (A04)
Entwicklung von trockenen Säumen auf südexponierten Böschungen als Heuschrecken-Lebensräume – Mehrfachfunktion
mit KL, K11 (A07)
Entwicklung von Saum- und Ruderalvegetation – Mehrfachfunktion mit KL (A08)
Entwicklung eines horstnahen Nahrungshabitats für den Weißstorch – Mehrfachfunktion mit K4, K8 (A09 – 2. Teilfläche)
Entwicklung einer Brachfläche auf Acker (A11)
Ausgleich*
Entwicklung von Brachflächen mit Laichgewässern für Erdkröten (A03) – Mehrfachfunktion mit KBA und K4
Waldentwicklung durch Sukzession und Initialpflanzungen (E01)
– Mehrfachfunktion mit KBV, KLB und K5
* im Zusammenhang mit Vermeidungsmaßnahme (V01 Amphibienquerungshilfen: Tunnel und Leiteinrichtungen)
Seite 60
1,1 ha
1,2 ha
0,3 ha
0,8 ha
0,8 ha
4,2 ha
0,6 ha Teiche
3,5 ha
4,1 ha
Konflikt-Nr., Beeinträchtigung, Ort
Umfang der Beeinträchtigung
Kompensationsbedarf
Landschaftspflegerische Maßnahmen
K2
Zerschneidung einer Fledermausleitstruktur südlich Altensruh
Bau-km 2+100 sowie Straße
Am Hohenholz
2 Stellen, insgesamt
40 m Länge;
4 Bäume
Schließen der
Leitstruktur;
5 Großbäume
zum Lückenschluss (A02)
Vermeidung
2 Fledermausquerungshilfen und vorzeitige Baumpflanzungen
im Bereich einer Ahornreihe (V02)
Verlust einer FledermausLeitstruktur im Bereich Nordrehr
Bau-km 3+000
Überbauung, Zerschneidung
und Beeinträchtigung eines
Feldlerchen-Lebensraumes, in
Teilen auch Brutrevier von Rebhuhn und Wachtel
Bau-km 1+400 bis 4+600
240 m Länge des
Baumstreifens
Wiederherstellung der Leitstruktur
Ausgleich
Anlage einer Baumreihe als neue Fledermausleitstruktur (A06)
K3
K4
K5
K7
FeldlerchenLebensraum (vgl.
Unterlage 12.2) bis
40 m beidseits der
Trasse Ÿ 20 ha
20 ha als Feldlerchen-Lebensraum optimierte
Fläche
Ausgleich
Entwicklung einer Brachfläche mit Laichgewässer für Erdkröten
– Mehrfachfunktion mit KBA und K1 (A03, östliche Teilfläche)
Schaffung von Brachstreifen zur Entwicklung eines Feldlerchenlebensraumes – Mehrfachfunktion mit KBA (A05)
Als Feldlerchenlebensraum durch A03 und A05 aufgewertete
Fläche
Entwicklung eines horstnahen Nahrungshabitats für den Weißstorch, zugleich eines optimalen Bruthabitats für die Feldlerche
– Mehrfachfunktion mit KBA, KPT und K8 (A09, nördliche Teilfläche)
Verlust eines Gehölzbestandes
mit Brutplatz der Nachtigall
Bau-km 4+600
600 m² Fläche/
1 Brutstandort
Schaffung von
als Brutstandort
geeigneten Gehölzbeständen
Ausgleich
Waldentwicklung durch Sukzession und Initialpflanzungen –
Mehrfachfunktion mit KBV, KLB und K1 (E01)
Verlust eines bestehenden
Flussabschnitts der Westaue
Bau-km 5+100
ca. 240 m
naturnaher
Fließgewässerabschnitt von ca.
240 m Länge
Schutz
Sukzessive "Vor-Kopf-Verfüllung" des alten Gewässerabschnitts
(S05)
Elektrobefischung zur Sicherung von Neunaugen-Querdern
(S06)
Anlage eines temporären Sedimentfangs (S07)
Ausgleich
Naturnahe Gestaltung eines neuen Fließgewässerabschnitts
(A10)
Seite 61
Umfang der Maßnahme
Netze, Irritationsschutzwände
5 Großbäume
6 Bäume
(2,4 ha)
(1,6 ha)
18,1 ha
2,4 ha
20,5 ha
3,5 ha, davon
0,66 ha Initialpflanzungen
ca. 250 m
Konflikt-Nr., Beeinträchtigung, Ort
Umfang der Beeinträchtigung
Kompensationsbedarf
Landschaftspflegerische Maßnahmen
K8
Überbauung und Entwertung
von potentiell geeigneten Nahrungsflächen des Weißstorchs
Bau-km 5+100 bis 5+200
Beeinträchtigung der Flugbeziehung zwischen Weißstorchhorst und -nahrungsgebiet (Kollisionsgefahr)
Bau-km 5+000 bis 5+700
4,7 ha beeinträchtigte
Fläche
4,7 ha als WeißstorchNahrungshabitat
gestaltete Fläche
Ausgleich
Entwicklung eines horstnahen Nahrungshabitats für den Weißstorch – Mehrfachfunktion mit KBA, KPT und K4 (A09)
Immissionsbelastung der Böden
im Bereich von Gemüsekulturen
Bau-km 5+750 bis 7+180
1.260 m lange Randstreifen Ÿ 1,3 ha;
abzgl. Straßenbauanlage (0,9 ha) Ÿ
0,4 ha
300 m²
K9
K10
K11
KA1
KA2
KA3
Zerschneidung eines wertvollen
Heuschreckenlebensraumes
Bau-km 6+300
Verlust von Brutstandorten während der Brutzeit (Feldlerche,
Rebhuhn)
Bau-km 1+400 bis 4+600
Überfahrung wandernder Erdkröten durch Baufahrzeuge
Bau-km 1+400 bis 3+000 sowie
Straße Am Hohen Holz
Beeinträchtigungen streng geschützter Fledermäuse während
der Bauphase
Bau-km 2+100 sowie Straße
Am Hohen Holz
ca. 1.350 m Länge
0,4 ha
300 m²
Schutz*
Anlage von Gebüschstreifen zum Schutz des Weißstorchs vor
Kollisionen zwischen Bau-km 4+650 und 6+100 (S04)
* im Zusammenhang mit Vermeidungsmaßnahme (V03 Überflughilfe für den Weißstorch (Stelen))
Schutz
Anlage eines 10 m breiten Immissionsschutzstreifens (S08)
Ausgleich
Entwicklung von trockenen Säumen auf südexponierten Böschungen als Heuschrecken-Lebensräume – Mehrfachfunktion
mit KL und KPT (A07)
Baubedingte Konflikte
auf 3.200 m Trassenlänge
Schutz
Bauzeitbeschränkungen während der Brutzeit der Feldlerche
(S01)
Straßenbauabschnitte
von 2.000 m Länge
Schutz
Installation von Amphibienschutzzäunen zwischen Bau-km
1+400 und 3+000 sowie längs der Straße Am Hohen Holz (S02)
2 Stellen, insgesamt
40 m Länge
Vermeidung
Fledermaus-Querungshilfen im Bereich einer Ahornreihe (V02)
Seite 62
Umfang der Maßnahme
5,3 ha
ca. 1.300 m Länge,
meist beidseitig;
1,2 ha
0,4 ha
1,2 ha
4.000 m
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
7. Schlussfolgerungen
Durch Vermeidungs-, Minimierungs- und Schutzmaßnahmen werden die nachteiligen Wirkungen des Vorhabens auf Naturgüter vermieden bzw. minimiert. Dies sind insbesondere:
x
Gehölzschutz zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Bäumen uns sonstige Gehölzbeständen wahrend der Bauphase
x
Fledermausquerungshilfen zur Vermeidung der Zerschneidung einer Fledermausleitstruktur südlich Altensruh
x
Bauzeitbeschränkungen zur Vermeidung von baubedingter Gelegeverluste von Feldlerchen und anderer Offenlandvögel
x
Überflughilfen (Stelen) auf der Brücke über die Westaue sowie Schutzpflanzungen zur
Vermeidung von Kollisionen überfliegender Weißstörche mit Fahrzeugen
x
Amphibienschutz (Leiteinrichtungen, Tunnel) im Bereich der Straßenanlage zur Minimierung der Zerschneidung des Gesamtlebensraumes einer sehr großen Erdkrötenpopulation
x
Verschiedene Schutzmaßnahmen für Fließgewässerorganismen bei der Verlegung der
westaue
x
Anlage von Immissionsschutzstreifen zum Schutz der Böden im Bereich von Gemüsebaukulturen
Die unvermeidbaren erheblich beeinträchtigten Werte und Funktionen werden durch die
aufgeführten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert. Dies sind im Einzelnen:
x
Neuversiegelung von Boden durch Entsiegelung nicht mehr benötigter Straßenabschnitte sowie die Anlage von Sukzessionsflächen auf Äckern
x
Bodenveränderungen durch Auf- und Abtrag durch Anlage von Brachen sowie Entwicklung von mesophilem Grünland auf Ackerflächen
x
Verlust von Bäumen durch Neupflanzung von Bäumen (dienen teilweise auch der
Wiederherstellung von Fledermausleitstrukturen)
x
Verlust von Biotopen durch Anlage von Brachflächen, Saumbiotopen, trockenen
Säume und mesophilem Grünland
x
Zerschneidung des Gesamtlebensraumes einer sehr großen Erdkrötenpopulation durch
Anlage von 2 Ersatzlaichgewässern und Entwicklung eines Landlebensraumes
x
Überbauung, Zerschneidung und Beeinträchtigung eines Feldlerchen-Lebensraumes
durch die Anlage von Brachflächen, Brachstreifen und mesophilem Grünland
x
Verlust eines Gehölzbestandes mit Brutplatzes der Nachtigall durch die Entwicklung
einer Waldfläche
x
Verlust eines bestehenden Flussabschnittes der Westaue durch naturnahe Neugestaltung des neuen Fließgewässerabschnittes
x
Überbauung und Entwertung von potentiell geeigneten Nahrungsflächen des Weißstorchs durch die Entwicklung eines horstnahen Nahrungshabitats für den Weißstorch
Seite 63
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
x
Zerschneidung eines wertvollen Heuschreckenlebensraumes durch die Entwicklung
von trockenen Säumen
Die Umsetzung der Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen bewirken eine hinreichende Vermeidung und Verminderung der Eingriffsfolgen entsprechend § 8 NNatG. Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen kompensieren die erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft entsprechend § 10 NNatG.
Durch Gestaltungsmaßnahmen wird eine landschaftsgerechte Neugestaltung entsprechend
§ 10 (1), Satz 2 NNatG erreicht, so dass keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zurückbleibt.
Direkte und indirekte Auswirkungen auf das ca. 1 km entfernte FFH-Gebiet „Aller (mit
Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ können ausgeschlossen werden (s. Unterlage
12.1.1).
Konflikte, die sich aus der Anwendung des Artenschutzrechtes nach § 42 BNatSchG ergeben, werden überwiegend durch Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen behoben. Im Zusammenhang mit dem Lebensraumverlust der Feldlerche sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) nach §42 (5) BNatSchG durchzuführen (s. Unterlage 12.4).
Bearbeitet:
Planungsgruppe Landespflege
Hannover, den 24.4.2009
Gez. Bernd Blanke
Seite 64
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
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Seite 67
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
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Auftrag der Stadt Wunstorf
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SÜDBECK, P., BAUER, H.G., BOSCHERT, P. BOYE, P. & KNIEF, W. (2007): Rote Liste der Brutvögel
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Schriftliche und mündliche Auskünfte
Herr Dr. ARZBACH (LAVES – Abteilung Binnenfischerei)
Herr ASCHE (örtl. Hegeringleiter)
Herr BRANDT (Ökologische Schutzstation Steinhuder Meer)
Frau BREDTHAUER-HEIDEMANN (Fachbereich Öffentliche Sicherheit der Region Hannover)
Herr FALZ (Angelverein Wunstorf)
Herr VON DER HÖRSTEN (Landwirt aus Blumenau)
Frau HILLGER (Region Hannover, Naturschutzbehörde)
Herr JONAS (Angelverein Wunstorf)
Seite 68
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Herr LÖHMER (Storchenbeauftragter der Region Hannover)
Herr PODLOUCKY (NLWKN-Hannover)
Frau POTT-DÖRFER (NLWKN-Hannover)
Herr Dr. SCHMIDT (Ingenieurgesellschaft in Stade)
Herr SCHUMANN (Bezirksgewässerwart, Neustadt a. Rbge.)
Herr SELLHEIM (NLWKN-Hannover)
Seite 69
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Anhang
A1
Pflanzen und Pflanzengesellschaften 2001
Untersuchungsgebiet und Methodik
Die Kartierung von Flora und Vegetation erfolgte in 2 Durchgängen im Juni und August
2001. Dabei wurde der 400 m breite Korridor (einschließlich Siedlungsflächen) und angrenzende Bereiche (Wald Hohenholz, Angelteich, Sandgrube an der K 334 u. a.) untersucht. Flächendeckend erfasst wurden (vgl. Abb. 6):
x Mengen und Wuchsorte von gefährdeten Pflanzenarten (einschließlich lokal gefährdeter)
nach der Niedersächsischen Roten Liste (GARVE 1993),
x gefährdete und schutzbedürftige Pflanzengesellschaften entsprechend der Niedersächsischen Roten Liste (PREISING et al. 1995) sowie
x der Gesamtartenbestand.
Ergebnisse
Gefährdete Pflanzenarten
Die niedersächsische Rote Liste der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen nimmt für einige
Sippen eine regionale Differenzierung zwischen Tiefland (Flachland) sowie Hügel- und Bergland vor. Die Grenze zwischen beiden Bereichen basiert auf der naturräumlichen Gliederung
Niedersachsens (hier: Weser-Aller-Flachland und Börden) und kreuzt an 2 Stellen das Untersuchungsgebiet13. Zudem wurden Arten und Sippen erfasst, die als lokal gefährdet einzustufen sind. Auch die lokale Gefährdung von Arten ist für die Eingriffsbeurteilung von Relevanz
(vgl. BREUER 1994, S. 38). Die lokale Gefährdung wurde vor dem Hintergrund der Bestandanalyse des Landschaftsplanes für Wunstorf beurteilt (PGL 1998b).
Tab. 12: Vorkommen von gefährdeten Gefäßpflanzenarten im Untersuchungsgebiet (UG)
Deutscher Name
Wissenschaftlicher Name
Gefährdungsgrad Verbreitung im UG
Acker-Gauchheil
Anagallis arvensis
lokal gefährdet
Acker-Krummhals
Anchusa arvensis
3H
Große Klette
Arctium lappa
(3)
Wermut
Schwarznessel
Artemisia absinthium
Ballota nigra ssp. nigra
(3)
3F
RapunzelGlockenblume
Kornblume
Campanula rapunculus
3F
Centaurea cyanus
3H
Heide-Nelke
Dianthus deltoides
3
1 Wuchsort N Wunstorf mit wenigen Exemplaren
1 Wuchsort NW Wunstorf mit über 100
Exemplaren
3 Wuchsorte, je 1 Exemplar
1 Wuchsort in Luthe, wenige Exemplare
2 Wuchsorte N u. O Blumenau mit wenigen Exemplaren
7 Wuchsorte bei Blumenau mit insg. 16
Exemplaren
1 Wuchsort N Wunstorf mit 1 Exemplar
1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg) mit
üb. 100 Exemplaren
13 Der Korridor zwischen der B 441/Hauptstraße Luthe und der K 333 von Blumenau–Poggenhagen wird dem Tiefland
zugeordnet, der übrige Bereich dem Berg- und Hügelland.
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LBP B 441 OU Wunstorf
Deutscher Name
Wissenschaftlicher Name
Wilde Karde
Dipsacus fullonum
lokal gefährdet
Haarschwingel
Festuca filiformis+
3H
BergSandglöckchen
Wilde Malve
Jasione montana
2H
1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg) mit
üb. 1.000 Exemplaren
Malva sylvestris
3F
Ähriges Tausendblatt
Myriophyllum spicatum
3H
1 Wuchsort N Blumenau mit 3 Exemplaren
1 Wuchsort (Fischteich) mit üb. 1.000
Exemplaren
Gewöhnliche
Eselsdistel
Bauernsenf
Onopordum acanthium ssp.
acanthium
Teesdalia nudicaulis
(3)
1 Wuchsort N Luthe mit 2 Exemplaren
2H
Gewöhnlicher
Thymian
Feld-Ulme
Thymus pulegioides
3F
1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg) mit
üb. 100 Exemplaren
1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg) mit
üb. 1.000 Exemplaren
Ulmus minor
Gefährdungsgrad Verbreitung im UG
1 Wuchsort N Blumenau mit 50 bis 100
Exemplaren
1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg) mit
üb. 100 Exemplaren
2
1 Wuchsort an der K 333 Wunstorf –
Poggenhagen mit 50 bis 100 Exemplaren
Es bedeuten: 3 = gefährdet; 2 = stark gefährdet; H = Berg- und Hügelland; F = Tiefland (Flachland); () = Sippen,
über deren Rückgang und Gefährdung landesweit z.Zt. kein klares Bild herrscht, aber lokale Gefährdung angenommen wird
Vgl. GARVE 1993
Die Fundorte der Rote-Liste-Arten (Tab. 12) häufen sich im Osten des Untersuchungsgebietes, der Westen ist demgegenüber als verarmt zu bewerten. Die Fundorte sind überwiegend
Säume, Weg- und Grabenränder mit Arten wie Artemisia absinthium, Arctium lappa, Anchusa
arvensis, Ballota nigra, Centaurea cyanus, Campanula rapunculus, Malva sylvestris, Onopordum acanthium u. a. Besonderes bemerkenswert ist der Pflanzenbestand in der Sandgrube
am Frachtweg, die allerdings außerhalb des unmittelbaren Trassenumfeldes liegt. Der ebenfalls außerhalb des Korridors liegende Angelteich weist ein bemerkenswertes Vorkommen
von Myriophyllum spicatum auf, welches das einzige Vorkommen außerhalb der Leineaue im
Landkreis Hannover darstellt.
Pflanzengesellschaften
Trotz intensiver Suche wurden nur wenige kleine Flächen mit gut ausgeprägten gefährdeten
und/oder schutzbedürftigen Pflanzengesellschaften gefunden. Es handelt sich um:
x Die Wegmalvenflur (Malvetum neglectae) ist von den dunkelgrünen, im Spätsommer rosa
blühenden Wegmalven geprägt. Sie kennzeichnet gestörte, sehr stickstoffreiche, basische
und warm-trockene Standorte. Bei den 3 festgestellten Standorten der Gesellschaft handelt
es sich um Straßenränder im Bereich Luthe. Die Wegmalvenflur gilt in Niedersachsen sowohl im Bestand als auch durch Artenverarmung gefährdet, ihre Bestände sollten möglichst zahlreich erhalten bleiben (vgl. PREISING et al. 1995).
x Die Mäusegerstenflur (Hordeetum murini) wurde im Untersuchungsgebiet ebenfalls
kleinflächig an Weg- und Straßenrändern angetroffen. Die dichten, bereits im Frühsommer
vergilbenden Bestände der Mäusegerste kennzeichnen trockene, wärmebegünstigte Standorte. Die Gesellschaft gilt in Niedersachsen derzeit nicht als gefährdet, dennoch sollten ihre
Bestände möglichst zahlreich erhalten bleiben (vgl. PREISING et al. 1995).
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Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
A2
Pflanzen und Pflanzengesellschaften 2008
Untersuchungsgebiet und Methodik
Die Kartierung von Flora und Vegetation erfolgte im August 2008. Dabei wurden der 400 m
breite Korridor (einschließlich Siedlungsflächen) und angrenzende Bereiche (Wald Hohenholz, Angelteich, Sandgrube an der K 334 u. a.) untersucht und die aus 2001 bekannten Vorkommen kontrolliert. Flächendeckend erfasst wurden (vgl. Abb. 6):
x Mengen und Wuchsorte von gefährdeten Pflanzenarten (einschließlich lokal gefährdeter)
nach der alten und neuen Niedersächsischen Roten Liste (GARVE 1993, 2004),
x gefährdete und schutzbedürftige Pflanzengesellschaften entsprechend der Niedersächsischen Roten Liste (PREISING et al. 1995).
Ergebnisse
Gefährdete Pflanzenarten
Die niedersächsische Rote Liste der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen nimmt für einige
Sippen eine regionale Differenzierung zwischen Tiefland (Flachland) sowie Hügel- und Bergland vor. Die Grenze zwischen beiden Bereichen basiert auf der naturräumlichen Gliederung
Niedersachsens (hier: Weser-Aller-Flachland und Börden) und kreuzt an 2 Stellen das Untersuchungsgebiet14. Zudem wurden Arten und Sippen erfasst, die als lokal gefährdet einzustufen sind. Auch die lokale Gefährdung von Arten ist für die Eingriffsbeurteilung von Relevanz
(vgl. BREUER 1994, S. 38). Die lokale Gefährdung wurde vor dem Hintergrund der Bestandanalyse des Landschaftsplanes für Wunstorf beurteilt (PGL 1998b).
Tab. 13: Vorkommen von gefährdeten Gefäßpflanzenarten im Untersuchungsgebiet (UG)
Deutscher Name
Wissenschaftlicher Name
Acker-Gauchheil
Acker-Krummhals
Anagallis arvensis
Anchusa arvensis
Gefährdungsgrad*
Große Klette
Arctium lappa
seit 2004 nicht mehr
gefährdet
Wermut
Artemisia absinthium
Schwarznessel
Ballota nigra ssp. nigra
seit 2004 nicht mehr
gefährdet
V (T)
RapunzelGlockenblume
Kornblume
Campanula rapunculus
V (T)
Centaurea cyanus
3 (H)
Heide-Nelke §
Dianthus deltoides
3
V (T)
V (H)
Verbreitung im UG
2008 nicht mehr festgestellt
2 Wuchsort N Wunstorf mit wenigen
Exemplaren
2 Wuchsorte N u. O Blumenau mit
wenigen Exemplaren
mehrere Wuchsorte bei Blumenau mit
üb. 50 Exemplaren
2008 nicht mehr festgestellt
1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg)
mit üb. 100 Exemplaren
14 Der Korridor zwischen der B 441/Hauptstraße Luthe und der K 333 von Blumenau–Poggenhagen wird dem Tiefland
zugeordnet, der übrige Bereich dem Berg- und Hügelland.
Seite 73
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Deutscher Name
Wissenschaftlicher Name
Gefährdungsgrad*
Verbreitung im UG
Wilde Karde
Dipsacus fullonum
lokal gefährdet
Haarschwingel
Festuca filiformis+
V (H)
Kleines Filzkraut
Filago minima
3 (H)
BergSandglöckchen
Wilde Malve
Jasione montana
2 (H)
Malva sylvestris
V (H)
1 Wuchsort N Blumenau mit 3 Exemplaren
Ähriges Tausendblatt
Gewöhnliche
Eselsdistel
Kleiner Vogelfuß
Myriophyllum spicatum
3 (H)
Onopordum acanthium
ssp. acanthium
Ornithopus perpusillus
seit 2004 nicht mehr
gefährdet
3 (H)
1 Wuchsort (Fischteich) mit üb. 1.000
Exemplaren
1 Wuchsort N Luthe mit 2 Exemplaren
Fuchsrote Borstenhirse
Bauernsenf
Setaria pumila
1 Wuchsort N Blumenau mit üb. 25
Exemplaren
1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg)
mit üb. 100 Exemplaren
1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg)
mit üb. 10.000 Exemplaren
1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg)
mit üb. 100 Exemplaren
1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg)
mit üb. 25 Exemplaren
V
1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg)
mit üb. 100 Exemplaren
Teesdalia nudicaulis
2 (H)
Gewöhnlicher
Thymian
Thymus pulegioides
3 (T)
1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg)
mit üb. 100 Exemplaren
1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg)
mit üb. 10.000 Exemplaren
Feld-Ulme
Ulmus minor
3
1 Wuchsort an der K 333 Wunstorf –
Poggenhagen mit 50 bis 100 Exemplaren
Es bedeuten: 3 = gefährdet; 2 = stark gefährdet; H = Berg- und Hügelland; F = Tiefland (Flachland); () = Sippen,
über deren Rückgang und Gefährdung landesweit z.Zt. kein klares Bild herrscht, aber lokale Gefährdung angenommen wird
Vgl. GARVE 1993
Die Fundorte der Rote-Liste-Arten (Tab. 12, Abb. 7) häufen sich im Osten des Untersuchungsgebietes, der Westen ist demgegenüber als verarmt zu bewerten. Die Fundorte sind
überwiegend Säume, Weg- und Grabenränder mit Arten wie Artemisia absinthium, Arctium
lappa, Anchusa arvensis, Ballota nigra, Centaurea cyanus, Campanula rapunculus, Malva
sylvestris, Onopordum acanthium u. a. Besonderes bemerkenswert ist der Pflanzenbestand in
der Sandgrube am Frachtweg, die allerdings außerhalb des unmittelbaren Trassenumfeldes
liegt. Der ebenfalls außerhalb des Korridors liegende Angelteich weist ein bemerkenswertes
Vorkommen von Myriophyllum spicatum auf, welches das einzige Vorkommen außerhalb der
Leineaue im Landkreis Hannover darstellt.
Pflanzengesellschaften
Trotz intensiver Suche wurden nur wenige kleine Flächen mit gut ausgeprägten gefährdeten
und/oder schutzbedürftigen Pflanzengesellschaften gefunden. Es handelt sich um:
x Die Mäusegerstenflur (Hordeetum murini) wurde im Untersuchungsgebiet ebenfalls
kleinflächig an Weg- und Straßenrändern angetroffen. Die dichten, bereits im Frühsommer
vergilbenden Bestände der Mäusegerste kennzeichnen trockene, wärmebegünstigte Standorte. Die Gesellschaft gilt in Niedersachsen derzeit nicht als gefährdet, dennoch sollten ihre
Bestände möglichst zahlreich erhalten bleiben (vgl. PREISING et al. 1995).
Die Vorkommen der Wegmalven Flur sind erloschen.
Seite 74
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Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
A3
Untersuchung zum Feldhamstervorkommen 2006
Der Feldhamster (Cricetus cricetus) kam früher in der gesamten Ackerlandschaft in der Umgebung Wunstorfs vor, wurde aber in den letzten 10 Jahren nur noch südlich von Wunstorf
nachgewiesen (Landschaftsplan Wunstorf; PGL 2002). Um sicher zu gehen, dass die stark
gefährdete und streng geschützte Art keine Bereiche in der Nähe der geplanten Trasse besiedelt, wurde in 2006 eine systematische Untersuchung durchgeführt.
Untersuchungsgebiet und Methodik
Ein 50 m breiter Korridor beidseits der geplanten Trasse wurde durch umfangreiche Begehungen auf das Vorkommen des Feldhamsters abgesucht. Die Begehungen wurden von je
zwei Personen durchgeführt, die in Abständen, die den jeweiligen Sichtverhältnissen auf den
einzelnen Flächen entsprachen, in Schlangenlinien vorwärts gingen. Somit wurde das Untersuchungsgebiet nahezu lückenlos abgesucht, wobei insbesondere auf mögliche Bauten mit
ihren auffälligen, senkrecht nach unten führenden Fallröhren geachtet wurde.
Bei Flächen, die im Frühjahr noch ohne Bewuchs waren, wurde die Begehung am 25.4.06
durchgeführt. Dies betrifft vor allem den Bereich zwischen Blumenau und Luthe. Alle weiteren Flächen wurden nach der Ernte abgesucht. Die Termine waren der 20.7, 28.7. und 3.8.
Ergebnisse
Bei keiner der Begehungen wurden Bauten oder sonstige Spuren des Feldhamsters entdeckt.
Es ist deshalb davon auszugehen, dass im Untersuchungsgebiet keine Feldhamster vorkommen.
Seite 76
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
A4
Fledermausuntersuchung 2006
Fledermäuse zählen durchweg zu den streng geschützten und mehr oder weniger stark gefährdeten Arten. Aus den Untersuchungen zur Umweltverträglichkeitsstudie (PGL 1994) ist bekannt, dass Gehölzstrukturen zwischen dem Waldgebiet Hohenholz und dem Siedlungsraum
Wunstorf als Leitlinien des Fledermausfluges dienen. Dies betrifft eine Ahorn-Baumreihe
südlich Altensruh und die linienhaften Gehölzbestände an dem Feldweg "Nordrehr" zwischen
Klein Heidorn und Wunstorf. Die Bedeutung dieser Gehölzbänder für einzelne Fledermausarten war genauer zu untersuchen, weil sie von der geplanten Straße durchschnitten werden und
damit Gehölzverluste einhergehen werden, und weil mögliche Artenhilfsmaßnahmen ist nur
zielführend sind, wenn aktuelle und artbezogene Kenntnisse vorliegen. Denn wenngleich die
Bedeutung solcher Leitstrukturen auch allgemein sehr hoch eingeschätzt wird (VERBOOM et
al. 1999), so kann sie doch – in Abhängigkeit von den Echoortungseigenschaften der jeweiligen Fledermausart – von Art zu Art stark variieren. Aus diesem Grund muss die Notwendigkeit und Lage von Querungshilfen für Fledermäuse durch faunistische Untersuchungen nachgewiesen werden (FGSV 2005).
Untersuchungsgebiet und Methodik
Sowohl an der Ahornallee zwischen dem Ort Wunstorf und dem Wald Hohenholz (Bereich
"Altensruh") als auch an der weiter östlich verlaufenden Baumreihe zwischen Klein Heidorn
und Wunstorf ("Nordrehr")als potentielle Leitlinien des Fledermausfluges wurde im Juni und
Juli 2006 eine Detektorerfassung durchgeführt.
An je 3 Abenden wurde die Stelle von 2 Beobachtern über einen Zeitraum von mindestens 2
Stunden optisch kontrolliert. Die Beobachtungen wurden jeweils um 21.15 Uhr begonnen und
endeten spätestens 23.35 Uhr. Dazu fand ein akustisches Monitoring anhand von Bat Detektoren (CE Bat Detector und Petterson D-980 Bat Detector) statt. Die Laute wurden vom letztgenannten Detector zehnfach gedehnt, auf einen Laptop digitalisiert und mittels BatSound (Version 3) analysiert. Die Artbestimmung wurde anhand einschlägiger Fachliteratur (RUSS 1999,
SCHAUB 2001, JONES ET AL. 2000) vorgenommen. War eine genaue Artbestimmung nicht
möglich, wurde lediglich die Gattung notiert. Zur genauen Artbestimmung wurde auch das
Flugverhalten der Fledermaus einbezogen. An allen Beobachtungstagen herrschte heiteres
oder wolkenloses Wetter mit Temperaturen über 18°C vor (vgl. Tab. 14).
Die Flugwege der Tiere wurden auf Geländekarten festgehalten. Darüber hinaus wurde Flughöhe und – in einigen Fällen – der Abstand der Tiere zur Vegetation notiert (vgl. Tab. 15).
Beide Parameter charakterisieren die akustische Bindung der Tiere an Substrat und Boden
und somit auch ihre Anfälligkeit für den Verlust solcher Strukturen.
Ergebnisse Bereich Altensruh
Die Aktivität an der Baumreihe im Bereich der geplanten Kreuzung mit der Umgehungsstraße
südlich Altensruh war außergewöhnlich hoch. Die häufigsten Feststellungen betreffen
Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistrellus) und unbestimmte Myotis-Fledermäuse15, danach
folgen Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) und Bartfledermäuse (Myotis mystacinus
15 Hierbei handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit ebenfalls um Bartfledermäuse und Wasserfledermäuse (vermutlich
überwiegend Myotis mystacinus u. M. daubentoni).
Seite 77
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
oder M. brandtii). Bartfledermäuse, Wasserfledermäuse (Myotis daubentoni) und unbestimmte Myotis-Fledermäuse zeigten eine besonders enge Bindung an die Vegetation, sowie nur
geringe Flughöhen.
Tab. 14: Fledermausaktivität Altensruh
Parameter
08.06.2006
09.06.2006
11.06.2006
Temperatur (Start)
18.5 °C
deest
23.5 °C
Temperatur (Ende)
Wetter
deest
wolkenlos
16.0°C
heiter
18.0 °C
wolkenlos, leichter SO-Wind
Sonnenuntergang
1. FM rel. SU [min]
21:43
19
21:43
22
21:45
21
Anz. Zwergfledermäuse
Anz. Breitflügelfledermäuse
33
9
33
12
20
5
Anz. Abendsegler
Anz. Bartfledermäuse*
2
3
2
-
3
27
Anz. Wasserfledermäuse
Anz. Myotis spec.**
4
6
53
10
1. FM rel. SU = Beobachtung der ersten Fledermaus in Minuten nach Sonnenuntergang;
* Eine weitere Aufspaltung der Bartfledermaus in Myotis mystacinus und Myotis brandtii anhand akustischer Parameter konnte nicht vorgenommen werden.
** Vermutlich überwiegend Bartfledermäuse und Wasserfledermäuse
Tab. 15: Altensruh – geschätzte Flughöhen und Abstände zum Substrat (Vegetation) der beobachteten Fledermausarten
Art
Höhe über Grund [m]
Abstand zur Vegetation [m]
Zwergfledermaus
Breitflügelfledermaus
2.0-5.0
2.0-6.0
5.0
5.0
Abendsegler
Bartfledermaus
12.0
1.0-.5
>10.0
2.0
0.2
2.0
Wasserfledermaus
Ergebnisse Bereich Nordrehr
Die Aktivität war hier deutlich niedriger als an der Ahornallee südlich Altensruh. Zudem beschränkte sie sich weitgehend auf jagende Tiere der Arten Breitflügelfledermaus (Eptesicus
serotinus) und Abendsegler (Nyctalus noctula), die in großen Höhen über den angrenzenden
Feldern jagten. Nur wenige Tiere, zumeist Zwergfledermäuse, nutzten die Allee als Flugstraße nach Klein Heidorn und wiesen daher deutlich geringere Flughöhen auf als die jagenden
großen Fledermausarten. Des Weiteren war auffällig, dass die ersten Tiere deutlich später erschienen als in Altensruh (siehe Tab. 16 und Tab. 17).
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Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Tab. 16: Fledermausaktivität "Nordrehr"
Parameter
03.07.2006
18.07.2006
19.07.2006
Temperatur (Start)
22 ° C
23°C
27°C
Temperatur (Ende)
Wetter
wolkenlos
wolkenlos
wolkenlos
1. FM rel. SU [min]
21:48
39
21:36
21
21:34
37
Anz. Zwergfledermäuse
Anz. Breitflügelfledermäuse
2
8
9
12
7
8
Anz. Abendsegler
Anz. Myotis spec.
7
1
7
1
2
1
1. FM rel. SU = Beobachtung der ersten Fledermaus in Minuten nach Sonnenuntergang
Tab. 17: "Nordrehr" – geschätzte Flughöhen und Abstände zum Substrat (Vegetation) der
beobachteten Fledermausarten
Art
Zwergfledermaus
Höhe über Grund [m]
Abstand zur Vegetation [m]
1.0-5,0
1,0-10,0
Breitflügelfledermaus
6,0-15,0
10,0
Abendsegler
Myotis spec. (n=1)
15,0-20,0
1,5
>10,0
ca. 3
Naturschutzfachliche Bewertung
Altensruh
Die Ahorn-Allee stellt offenbar eine bedeutende Verbindungsstruktur zwischen dem Wald
"Hohenholz" und der Ortslage Wunstorf dar. Auch der am nördlichen Ortsrand liegende Baggersee übt auf die Fledermausarten (insbesondere M. daubentoni) große Anziehungskraft aus.
Die Verbindungsstruktur wird von mindestens 5 Fledermausarten in beiden Richtungen genutzt. Bart- und Wasserfledermäuse zeigten dabei eine starke akustische (möglicherweise
auch optische) Bindung an die Vegetation und flogen zudem oft dicht über dem Boden. Diese
Arten müssen als besonders empfindlich gegenüber den Wirkungen des Straßenbaus (Unterbrechung der Vegetationsstruktur, Kollisionsrisiken) eingestuft werden. An den drei Untersuchungsabenden wurden insgesamt ca. 100 Tiere dieser besonders empfindlichen Arten festgestellt.
Der Bau der Umgehungsstraße hätte aus fledermauskundlicher Sicht gravierende Folgen:
Durch den Verlust eines Ahorn-Baumes entstünde zunächst eine Lücke in der Baumallee, die
z. B. die Bartfledermaus, die relativ leise und hochfrequente Ortungslaute ausstößt, schwerlich überwinden könnte. Der Einfluss der "Lückenwirkung" auf die übrigen, laut rufenden
Arten (HOLDERIED & HELVERSEN 2003) wird dagegen als moderat eingeschätzt. Der Abendsegler zeigt im Übrigen keinerlei Bindung an diese Leitstrukturen.
Insgesamt noch stärker dürfte sich das Eintreten des Verkehrs auf diese "Flugstraße" auswirken. Da viele der beobachteten Tiere Flughöhen von 2 m und niedriger aufwiesen, ist von direkten Kollisionen mit Kraftfahrzeugen auszugehen wie auch von indirekten, durch Wirbelschleppen der Kraftfahrzeuge herbeigeführten Verunglückungen.
Die Anzahl der potentiellen Opfer ist somit sehr groß; die Bedeutung dieser Flugstraße kann
nicht hoch genug eingeschätzt werden.
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Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
"Nordrehr"
Es wurden hauptsächlich große Fledermäuse im Jagdflug beobachtet, die keinerlei Bindung
zu den Alleebäumen zeigten (Abendsegler, Breitflügelfledermaus). Obwohl von Wunstorf
ankommende Zwergfledermäuse über freies Feld flogen, zeigten sie in der Folge eine deutliche Orientierung an den Alleebäumen während ihres Fluges Richtung Klein Heidorn. Die Aktivität der Abendsegler und Breitflügelfledermäuse wird als Patrouillieren bzw. Jagdaktivität
gewertet, die der Zwergfledermäuse als Durchflug auf der Flugstraße. Die Anzahl der durchfliegenden Zwergfledermäuse blieb aber bei unter 10 Tieren pro Abend gering. Für andere
Arten hat diese Leitstruktur keine Bedeutung.
Insgesamt ist nur mit einer geringfügigen Beeinträchtigung der Zwergfledermäuse durch den
Bau der Straße zu rechnen, weniger durch das Wegfallen von akustischem Hintergrund (den
diese laut rufende Art gut kompensieren kann) als vielmehr durch direkte Kollision mit Autos
bei geringer Flughöhe. Für die übrigen Arten ist mit keiner Beeinträchtigung durch den Bau
einer Umgehungsstraße sowie die damit verbundenen Baumfällungen zu rechnen. Auch eine
indirekte Beeinträchtigung, z. B. durch Wirbelschleppen der Fahrzeuge, ist nicht zu befürchten, da die Fledermäuse vorwiegend in großen Höhen über der Straße jagen. Eine Verschlechterung der Habitatqualität als Jagdhabitat ist unwahrscheinlich: Abendsegler und Breitflügelfledermäuse werden oft über viel befahrenen Schnellstraßen jagend beobachtet. Auch ein
mögliches "Durchbrechen" der Alleestruktur durch Baumfällungen wird nicht als gravierendes Problem eingeschätzt, da die beobachteten Arten laute Ortungsrufe (>125 dB SPL) hoher
Reichweite verwenden und somit auch größere Baumlücken "überwinden" können.
Möglichkeiten der Konfliktlösung
Um einen Fortbestand der Flugstraße südlich Altensruh zu gewährleisten sollte eine "Fledermausbrücke" entworfen werden, die eine fortlaufende Vegetation über die Straße hinweg gewährleistet. Es kann sich hierbei um eine – Fußgängern nicht zugängliche – Leichtmetallkonstruktion mit Schlingpflanzenbewuchs handeln, die die Straße in Höhe der bestehenden
Baumkronen (Mindesthöhe 4,5 m) überführt. Flankierend dazu sind Überflughilfen in Form
von "Irritationsschutzwänden" (Höhe 4 m) erforderlich, damit Kollisionen mit Kraftfahrzeugen vermieden werden. Zugleich sollen diese Wände die Lichteinwirkung auf die Fledermaus-Flugstraße minimieren (FGSV 2005).
Bezüglich der Querung "Nordrehr" ist es ausreichend, die Gehölzvegetation der Böschungen
so weit wie möglich an die Überführung heranzuziehen.
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Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
A5
Avifaunistische Untersuchung 1999
Methodik
Es ist eine Kartierung der Brutvögel im Auswirkungskorridor beidseits der geplanten Straße
durch 3malige Begehung zwischen der 22. und 25. Woche im Juni 1999 durchgeführt worden.
Dabei wurden alle Vogelbeobachtungen unter besonderer Berücksichtigung revieranzeigender
Merkmale punktgenau und flächendeckend erfasst (Siedlungsdichteuntersuchung nach ERZ et
al.1968). Durch Überlagerung der Beobachtungen aus mehreren Begehungen können die Reviere der Brutpaare ermittelt werden.
Erfassungsergebnisse
Die Ergebnisse der Erfassung werden in Tab. 18 dargestellt. Abb. 8 zeigt die genaue räumliche Verteilung der Brutvögel im Trassenkorridor.
Tab. 18: Gesamtliste der Vogelarten 1999
R.L. Nds.*
T.-O.
3
B.B.
2
3
3
3
Artname
Vorkommen
Amsel
Bachstelze
Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast
Randsiedler in Gärten, Offenland und Siedlungen; Nahrungsgast
Baumfalke
Blaumeise
Nahrungsgast, Einzelbeobachtung
Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast
Bluthänfling
Buchfink
Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast
Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast
Elster
Feldlerche
Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast
Brutvogel im gesamten UG; 19 BP
Feldsperling
Fitislaubsänger
Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast
Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast
Gelbspötter
Girlitz
Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast
Randsiedler in Gärten und Siedlungen; Nahrungsgast
Goldammer
Brutvogel an Gebüschstreifen und Waldrand; 11 BP
Graureiher
Grünfink
Nahrungsgast?, regelmäßiger Überflieger
Randsiedler in Gärten und Siedlungen; Nahrungsgast
Hausrotschwanz
Randsiedler in Gärten und Siedlungen; Nahrungsgast
Haussperling
Kiebitz
Randsiedler in Gärten und Siedlungen; Nahrungsgast
Brutverdacht westl. B 442 und randl. Leineaue; 5-6 mögl. BP
Kohlmeise
Lachmöwe
Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast
Nahrungsgast, mehrfache Beobachtung
Mäusebussard
Mauersegler
regelmäßiger Nahrungsgast
Randsiedler Siedlungen; Nahrungsgast
Mehlschwalbe
Mönchsgrasmücke
Randsiedler Siedlungen; Nahrungsgast
Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast
Rabenkrähe
Rauchschwalbe
regelmäßiger Nahrungsgast
Randsiedler in Siedlungen; Nahrungsgast
3
3
Rebhuhn
Ringeltaube
Rohrammer
Brutverdacht westl. B 442; 2 mögl. BP
Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast
Brutvogel in Rapsfeldern und Brachen; 4 BP
3
3
3
3
Rotmilan
Schafstelze
regelmäßiger Nahrungsgast
Brutvogel im gesamten UG; 13 BP
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Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
R.L. Nds.*
T.-O.
B.B.
Artname
Vorkommen
Singdrossel
Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast
Star
Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast
Stieglitz
Sumpfrohrsänger
Randsiedler in Gärten, Offenland und Siedlungen; Nahrungsgast
Brutvogel an Gräben, Brachstreifen und Westaue; 16 BP
Turmfalke
Zaunkönig
regelmäßiger Nahrungsgast
Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast
Zilpzalp
Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast
* Die Gefährdungsgrade beziehen sich auf die "Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvogelarten" (HECKENROTH 1995); dabei ist zwischen der Gefährdung im Tiefland-Ost (T.-O.) und im Naturraum Bergland/Börden (B.B.) zu unterscheiden.
Brutvögel
Folgende Arten wurden als Brutvögel im Trassenkorridor festgestellt:
Die Feldflur nördlich Wunstorf ist im gesamten Untersuchungsraum von Feldlerchen und
Schafstelzen besiedelt. Nur in zwei Bereichen, und zwar zwischen Blumenau und Luthe sowie direkt nördlich von Blumenau sind kaum Brutpaare dieser Arten festzustellen. Hier wurde
bei jeder Begehung intensiv auf den Feldern gearbeitet.
Die Feldlerche, ein Charaktervogel landwirtschaftlicher Nutzflächen (Grünland und Acker),
ist generell aufgrund intensivierter Ackerwirtschaft und schwindenden Grünlandanteils im
Bereich der Börde zurückgegangen, so dass sie hier als gefährdete Art in der Roten Liste
(HECKENROTH 1995) geführt wird. Der Bereich westlich der K 333 gehört naturräumlich zur
Börde, östlich grenzt mit der Leineaue der Naturraum "Tiefland-Ost" an (s. Unterlage 12.2).
Die Schafstelze gilt in beiden Naturräumen als gefährdete Art. Sie besiedelt generell Wiesen,
Weiden und stärker strukturierte Feldfluren (hier vor allem Raine, Brachen, Rapsäcker etc.).
Ihr häufiges Vorkommen nördlich Wunstorf zeigt, dass hier noch ein gewisser Strukturreichtum und somit eine ausreichende Nahrungsgrundlage (Insekten) gegeben ist. Die Schafstelze
unterliegt stärkeren Populationsschwankungen. Schon 1997 war sie im Stadtgebiet Wunstorfs
vergleichsweise häufig, während sie in den Vorjahren nur spärlich erfasst worden war (PGL
1998b).
Goldammern wurden typischerweise entlang von Gebüschstreifen wie z. B. am Bahndamm
oder am Waldrand angetroffen. Rohrammerreviere lagen in Rapsfeldern und Brachestücken
im Gebiet. Sumpfrohrsänger waren fast ausschließlich entlang der Gräben bzw. der Westaue
zu finden.
Mögliche weitere Brutvorkommen
Für die gefährdeten Arten Kiebitz und Rebhuhn besteht Brutverdacht im UG. Es konnten
keine Jungvögel entdeckt werden; die Kiebitze zeigten jedoch das typische aufgeregte Herumfliegen an den in Unterlage 12.2 eingezeichneten Stellen auf Äckern. Bei allen drei Begehungen waren sie konstant in ihren Revieren zu finden. Der Kiebitz ist ein Charaktervogel
feuchter Wiesen, weicht aber zunehmend auf Ackerflächen aus. Im Stadtgebiet Wunstorf ist
er als Brutvogel nicht häufig und bislang vornehmlich in Grünlandbereichen festgestellt worden (PGL 1998b).
Seite 82
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Zwei Paare Rebhühner konnten nur einmal beobachtet werden; bei der Standorttreue dieser
Art ist es wahrscheinlich, dass es sich um Brutpaare handelt. Entsprechend der versteckten
Lebensweise ist es bei dieser Art nicht auszuschließen, dass sich weitere Tiere im Gebiet befinden. Rebhühner besiedeln reicher strukturierte Feldfluren mit Feld- und Wegrainen, Hecken und ähnlichen Grenzlinien, wo sie sich von Sämereien und Insekten ernähren.
Randsiedler
Zudem wurden weitere Arten festgestellt, die von den Gärten und Siedlungen kommend zur
Nahrungssuche ins Gebiet fliegen, bzw. auch im angrenzenden Waldstück (Hohenholz) anzutreffen sind. Sie sind in Tab. 18 als Randsiedler gekennzeichnet. Es handelt sich ausschließlich um relativ weit verbreitete und häufige Arten und ganz überwiegend um Singvögel.
Nahrungsgäste
Weitere im und über dem Untersuchungsgebiet festgestellte Arten sind als mehr oder weniger
regelmäßige Nahrungsgäste zu sehen:
x Im Fall des Baumfalken handelt es sich um eine Einzelbeobachtung vom 16.6.99. Graureix
x
x
x
her überflogen das Gebiet bei jeder Begehung, jeweils 1 oder 2 Vögel.
Lachmöwen überflogen meist einzeln das Gebiet, am 11.6.99 saß ein größerer Schwarm
von ca. 50 Vögeln im Bereich Dammfeld (s. Abb. 8) auf einem Acker.
Besonders auffällig waren die Mäusebussarde, von denen mindestens zwei bei jeder Begehung sichtbar waren. Am 16.6.99 nutzten gleich 8 ! Mäusebussarde die offensichtlich entstehende Thermik über Klein Heidorn zu ausgedehnten Segelflügen.
Rabenkrähen waren ständig mit einigen Exemplaren im Gebiet anzutreffen. Beim Rotmilan handelt es sich um ein Einzeltier, dass bei zwei der drei Begehungen beobachtet werden konnte.
Turmfalken brüten vermutlich in einer Scheune in Blumenau, eins der Tiere war dort immer zu sehen.
Bewertung
Aus avifaunistischer Sicht kommt der Feldflur im Trassenkorridor westlich der Bahnlinie als
Lebensraum der gefährdeten Arten Feldlerche und Schafstelze eine besondere Bedeutung zu.
Beide Arten kommen hier fast flächendeckend vor, die Feldlerche mit 15, die Schafstelze mit
9 Brutpaaren. Es ergeben sich Siedlungsdichten von ca. 10 Rev./km² für die Feldlerche und
von ca. 6 Rev./km² für die Schafstelze. Dies ist insbesondere für die Schafstelze ein recht hoher Wert. Dazu kommen mögliche Brutvorkommen von Kiebitz und Rebhuhn.
Nach WILMS et al. (1997) ist der Untersuchungsraum westlich der Bahnlinie als Brutvogelgebiet lokaler Bedeutung einzustufen. Dies ist bei der Eingriffsbeurteilung im Rahmen der
Landschaftspflegerischen Begleitplanung zu berücksichtigen.
Östlich der Bahnlinie wird diese ornithologische Bedeutung nicht erreicht. Die Siedlungsdichte von Feldlerche und Schafstelze geht aufgrund verschiedener Belastungen (insbesondere
Störungen durch intensive Bewirtschaftung der Nutzflächen) stark zurück; zudem gilt die
Feldlerche, da dieser Teil des Untersuchungsraums zum Naturraum "Tiefland" zählt, hier
nicht als gefährdet. Nur die Nahumgebung des Lehmbüntegrabens am Rand der Leineaue hat
hier etwas höhere Bedeutung sowie die Westaue-Niederung als Nahrungsraum des Weißstorchs (s. PGL 1998b).
Seite 84
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
A6
Untersuchung der Brutvögel 2004
Anlass und Methodik
Als Teil der Untersuchungen zum Landschaftspflegerischen Begleitplan zur geplanten Nordumgehung Wunstorf sind im Frühjahr 2004 Brutvogelerfassungen durchgeführt worden. Sie
aktualisieren und vertiefen die avifaunistische Untersuchung aus dem Jahr 1999 (s. Anhang
A4).
Das Untersuchungsgebiet (UG) wurde insgesamt sieben Mal im Zeitraum vom 15.3.04 bis
zum 7.7.04 begangen. Dieser Zeitraum wurde gewählt, um sowohl Früh- als auch Spätbrüter
im UG zu erfassen. Die beiden abschließenden Begehungen wurden bis in die späten Abendstunden ausgedehnt, um auch dämmerungs- und nachtaktive Arten zu erfassen. Alle Vogelbeobachtungen wurden unter besonderer Berücksichtigung revieranzeigender Merkmale punktgenau und flächendeckend erfasst (nach OELKE 1980).
Die Randbereiche des Untersuchungskorridors an den Ortsrändern von Wunstorf, Blumenau
und Luthe, die größtenteils mit Einfamilienhäusern bebaut sind, wurden zur der Wahrung der
Privatsphäre der Bewohner nur von den umgebenden Straßen aus eingesehen. Die Brutpaarzahlen der hier vorkommenden "Gartenvögel" sind demnach als Mindestanzahl zu sehen. Eine
genauere Angabe war in diesen Fällen nicht möglich.
Untersuchungsintensität und Untersuchungsraum sind mit der Region als Unterer Naturschutzbehörde und mit dem Niedersächsischen Landesamt für Ökologie intensiv abgestimmt
worden.
Brutvögel
Es konnten insgesamt 56 verschiedene Vogelarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen
werden, wovon 35 Arten als Brutvögel festgestellt wurden. Bei der Verteilung dieser Brutvögel auf das Untersuchungsgebiet machen sich die unterschiedlichen Biotoppräferenzen der
Arten deutlich bemerkbar. So liegen die Brutplätze der typischen Park- und Gartenvögel an
den Ortsrändern von Wunstorf, Blumenau und Luthe bzw. im Waldrandbereich im Westen
des Untersuchungsgebiet während die Brutvögel des Offenlandes nahezu über die gesamten
freien Flächen des Untersuchungsgebiet verteilt sind. Um nun die Situation der Arten des Offenlandes, die von einer Baumaßnahme im Untersuchungsgebiet direkt betroffen wären, deutlicher zu machen, werden diese im Folgenden einzeln besprochen. Die Verteilung und Anzahl
aller anderen Brutvögel kann aus Tab. 19 bzw. Abb. 9 entnommen werden.
Tab. 19: Gesamtartenliste Avifauna 2004
Status
Im UG
Nr.
Art
1.
Graureiher
(Ardea cinerea)
NG
2.
Weißstorch
(Ciconia ciconia)
B1
RL. NDS.
T-O
RL.
NDS.
B./B.
RL.
D
Vorkommen im UG und allgemein
Am 26.4. 2 Ex und am 7.7. 7 Ex im UG;
Gewässer mit Uferzonen, Wiesen und abgemähte Felder
2
2
Seite 85
3
Horst in Blumenau; Offenes Gelände, feuchte Wiesen, Gräben
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Status
Im UG
RL. NDS.
T-O
RL.
NDS.
B./B.
RL.
D
Nr.
Art
3.
Stockente (Anas
platyrhynchos)
Mäusebussard (Buteo buteo)
NG
5.
Turmfalke (Falco
tinnunculus)
NG
V
V
6.
Rebhuhn (Perdix
perdix)
B3
3
3
7.
Wachtel (Coturnix
coturnix)
B1
3
3
8.
Kiebitz (Vanellus
vanellus)
DZG
3
2
9.
Silbermöwe (Larus
argentatus)
NG
10.
Lachmöwe (Larus
ridibundus)
NG
11.
Haustaube (Columba
livia dom.)
NG
12.
Ringeltaube (Columba palumbus)
NG
13.
Buntspecht (Dendrocopos major)
B1
14.
Feldlerche (Alauda
arvensis)
Rauchschwalbe
(Hirundo rustica)
B 33
3
3
3
NG
3
3
V
16.
Brachpieper (Anthus
campestris)
DZG
1
1
1
17.
Wiesenpieper
(Anthus pratensis)
B1
3
2
V
18.
Wiesenschafstelze
(Motacilla flava)
B 11
Westlich des Bahndammes verbreitet im
UG; Bewohner offener Landschaften
19.
Bachstelze (Motacilla
alba)
B4
20.
Zaunkönig (Troglodytes troglodytes)
B3
3 Reviere in den Siedlungen, 1 in offener
Landschaft; Offenes Gelände der Feldmark,
aber auch in Siedlungen und Dörfern oder
bei Höfen
Mindestens 3 Reviere im UG; allgemein
verbreitet
21.
Heckenbraunelle
(Prunella modularis)
B4
Mindestens 4 Reviere im UG; allgemein
verbreitet
22.
Rotkehlchen (Erithacus rubecula)
Nachtigall (Luscinia
megarhynchos)
B3
Mindestens 3 Reviere im UG; allgemein
verbreitet
2 Reviere am Parkplatz, 1 am Bahndamm;
lichte, feuchte Laubwälder und Parks, verbuschtes Gelände,
4.
15.
23.
1 Männchen zweimal auf Graben; allgemein
verbreitet an Gewässern
Mehrmals 1 Ex beobachtet, am 26.4. 3 Ex;
allgemein verbreitet, Kulturlandschaft mit
Wäldern, Feldgehölzen, Wiesen und Felder;
NG
B3
Vorkommen im UG und allgemein
Mehrfach rüttelnd im UG beobachtet; allgemein in vielen städtischen und ländlichen
Biotopen verbreitet
2
2
3 Paare je 1x beobachtet; typischer Bewohner offener Kulturlandschaften
1 rufendes Männchen mehrfach gehört;
Grassteppen, feuchtes Wiesengelände,
Getreidefelder
Am 15.3. Trupp von 27 Ex westl. Bahndamm, 31.3. 5 Ex, 13.5. 1 Ex; Wiesengelände und (feuchtes) Ackerland
1 Ex am 26.4.; Meeresküsten und größere
Binnengewässer
Mehrfach Trupps von 11-16 Ex auf Feldern;
Offenes Gelände, Gewässer, Sumpf- und
Uferbereiche
Am 26.4. ein Trupp auf Feld; domestiziert,
zur Nahrungssuche Felder aufsuchend
Mehrfach 1 oder 2 Ex im UG, am 15.3. 6 Ex;
allgemein häufig, auch in Dörfern und Städten
Nisthöhle im alten Baumbestand des Waldstücks; allgemein häufig; BV in Waldgebieten und Parks,
3
3
Seite 86
Weit verbreitet im UG; allgemein in Wiesengelände und der Feldmark
Mehrfach im Luftraum über dem UG; allgemein verbreitet in Dörfern
Am 31.3. ein Trupp von ca. 15 Ex am Waldrand; spärlich bewachsenes, trockenes
Gelände, Dünenlandschaften
1 Brutrevier und mehrfach Ex zur Nahrungssuche im UG; Offenes Gelände, Wiesen, Moore, Felder
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Status
Im UG
RL. NDS.
T-O
RL.
NDS.
B./B.
RL.
D
Nr.
Art
24.
Hausrotschwanz
(Phoenicurus ochruros)
B5
25.
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)
DZG
26.
Amsel (Turdus merula)
B 24
Mindestens 24 Reviere in den Siedlungen,
Gebüschen und Wald des UG; allgemein
häufig;
27.
Wacholderdrossel
(Turdus pilaris)
NG
28.
Singdrossel (Turdus
philomelos)
B1
Am 31.3. + 13.5. jeweils 2 Paare am
Schießstand von Blumenau; in vielen verschiedenen Biotopen zu finden
Mindestens 1 Revier im UG; allgemein verbreitet;
29.
Misteldrossel (Turdus viscivorus)
NG/DZG
?
Nur 1 singendes Männchen am 31.3. im
Waldstück; Wälder aller Art, Parks und Gärten
30.
Sumpfrohrsänger
(Acrocephalus palustris)
B3
31.
Gelbspötter (Hippolais icterina)
B3
Nur am Graben bei Blumenau; verbreitet in
versch. Lebensräumen z. B. Gräben, Gebüsche, Felder usw.
Mindestens 3 Reviere im UG; in Parks, Gärten, Auwäldern u. a.
32.
Klappergrasmücke
(Sylvia curruca)
B3
3 Reviere in den Gebüschen des UG; allgemein verbreitet;
33.
Dorngrasmücke
(Sylvia communis)
Mönchsgrasmücke
(Sylvia atricapilla)
Zilpzalp (Phylloscopus collibita)
B4
B7
4 Reviere in den Gebüschen des UG ; allgemein verbreitet
Mit 7 Revieren im UG; allgemein verbreitet
B 12
Mit 12 Revieren im UG; allgemein häufig
B3
Mit 3 Revieren im UG; allgemein häufig
34.
35.
36
37.
38.
39.
40.
41.
42.
43.
44.
Fitis (Phylloscopus
trochilus)
Wintergoldhähnchen
(Regulus regulus)
Tannenmeise (Parus
ater)
Blaumeise (Parus
caeruleus)
Vorkommen im UG und allgemein
Mindestens 5 Reviere in den Siedlungen;
ursprünglich Bewohner felsiger Landschaften, als Kulturfolger in Dörfern und Städten
häufig
1
1
NG/DZG
?
NG
1
Nur 1 Ex am 13.5.; offenes Gelände mit
spärlicher Vegetation
Nur am 31.3. 1 Ex im Waldstück; allgemein
in Nadelwäldern und Mischwäldern
Nur am 31.3. 1 Ex im Waldstück; allgemein
in Nadel- und Mischwäldern
Nur umherstreifenden Ex angetroffen, vermutlich Brutvogel in den Siedlungen; allgemein verbreitet
NG/B ?
Kohlmeise (Parus
major)
Kleiber (Sitta europaea)
B5
Waldbaumläufer
(Certhia familiaris)
Elster (Pica pica)
B1
1 Revier im Waldstück; allgemein in Wäldern aller Art und Parks
B1
Nest im Straßenbaum in Wunstorf; verbreitet in offenen Landschaften, Dörfern und
Städten
NG
Mit bis zu 40 Ex im UG bei Blumenau; allgemein verbreitet, als Kulturfolger auch in
Dörfern und Städten
Dohle (Corvus monedula)
Mindestens 5 Reviere in den Gärten der
Siedlungen; allgemein verbreitet
2 Reviere im Waldstück; verbreitet, BV in
allen Waldgebieten und Parks
B2
Seite 87
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Nr.
Art
45.
Rabenkrähe (Corvus
corone corone)
Star (Sturnus vulgaris)
46.
Status
Im UG
RL.
NDS.
B./B.
RL. NDS.
T-O
RL.
D
NG
Oft zu zweit aber am 7.7. auch mit 40 Ex im
UG; verbreitet, BV in allen Waldgebieten,
Mindestens 10 Paare im UG, am 7.7. großer
Schwarm mit ca. 500 Ex; allgemein verbreitet
B 10/NG
V
V
Haussperling (Passer domesticus)
Feldsperling (Passer
montanus)
B 29
V
V
V
B9
V
V
V
49.
Buchfink (Fringilla
coelebs)
B 10
50.
Girlitz (Serinus serinus)
Stieglitz (Carduelis
carduelis)
B3
47.
48.
51.
Mindestens 29 Reviere im UG; allgemein
verbreitet
Mindestens 9 Reviere im UG; Siedlungsränder, Feldgehölze, Parks u. a.
Mindestens 10 Reviere im UG; allgemein
häufig
V
V
3 Reviere in den Gärten der Siedlungen;
verbreitet in Siedlungsnähe,
NG
Als Nahrungsgast nur am 13.5. 4 Ex beobachtet; allgemein verbreitet
B8
Mindestens 8 Reviere im UG; allgemein
häufig
52.
Grünfink (Carduelis
chloris)
53.
Bluthänfling (Carduelis cannabina)
Kernbeisser (Coccothraustes coccoth.)
B 1/NG
55.
Goldammer (Emberiza citrinella)
B6
56.
Rohrammer (Emberiza schoeniclus)
B1
54.
Vorkommen im UG und allgemein
V
V
NG
V
1 Revier nördlich Blumenau, mehrfach 2-4
Ex im UG; allgemein verbreitet
Am 26.4. und 1.6. je 1 Ex im Waldstück;
lichte Laub- und Mischwälder, Parks, Auwälder
6 Reviere in den Gebüschen und am Bahndamm; allgemein in offenen Landschaften
mit Gebüsch und Hecken
1 Revier am Graben bei Blumenau; allgemein an Gräben, Sumpfgelände, Weidengestrüpp u. a.
Abkürzungen Spalte Status: B = Brutvogel, DZG = Durchzügler, NG = Nahrungsgast; Spalte Rote Listen: RL.
NDS: Rote Liste Niedersachsen 2007, T-O = Tiefland-Ost, B./B. = Bergland mit Börden, RL. D: Rote Liste
Deutschland 2007
Weißstorch (Ciconia ciconia), R.L.-Status: 2
Der bekannte Brutplatz des Blumenauer Storches liegt etwas außerhalb des UG. Soweit sichtbar wurde im Horst nur ein Jungvogel erfolgreich aufgezogen (Bestätigung von LÖHMER,
mdl.). Die Nutzung des UG als Nahrungsrevier konnte nur einmal belegt werden, als zwei
Tiere am Lehmbüntegraben bei Blumenau standen. Dabei kann allerdings nicht gesagt werden
ob es sich um die "Blumenauer Störche" gehandelt hat oder ob die "Luther Störche" des ebenfalls besetzten dortigen Horstes an diesem Tag im UG waren. Zweimal wurden fliegende
Störche gesehen, beide Male war die Flugrichtung vom Blumenauer Horst nach Nordwesten.
Möglicherweise dienen die Wiesenflächen auf dem Fliegerhorst ebenfalls als Nahrungsrevier.
Rebhuhn (Perdix perdix), R.L.-Status: 3
Die Sichtnachweise dieser Art beziehen sich jeweils auf nur eine Beobachtung. Da Rebhühner
eine sehr heimliche Lebensweise führen, andererseits aber relativ reviertreu sind, wurden diese Beobachtungen trotzdem als Nachweis für Brutreviere gewertet. Die Lage, nördlich von
Wunstorf, bzw. jeweils direkt westlich und östlich der Bahnstrecke ist Unterlage 12.2 zu entnehmen.
Seite 88
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Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Wachtel (Coturnix coturnix), R.L.-Status: 3
Ein rufender Wachtelhahn konnte mehrfach nördlich von Wunstorf festgestellt werden. Auch
dies ist als Brutvorkommen zu werten.
Abb. 10: Juvenile Feldlerche
Feldlerche (Alauda arvensis), R.L.-Status: 3
Mit der Feldlerche kommt eine der Charakterarten der offenen Feldflur in großer Anzahl im
UG vor. Die insgesamt 33 Reviere verteilen sich über das gesamte UG, wobei die Bereiche
direkt westlich und östlich der B 442 die größte Siedlungsdichte aufweisen. Hier gibt es zumindest jeweils ein Brach- bzw. Wiesenstück, was die Lebensbedingungen für Feldlerchen
durch größeres Nahrungsangebot verbessert. Im Gegensatz dazu stehen die intensiv für Gemüseackerbau genutzten Flächen zwischen Wunstorf und Luthe, wo nur ein Revier festgestellt wurde.
Seite 91
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Abb. 11: Brachfläche westlich des Bahndammes mit hoher Siedlungsdichte der Feldlerche
Wiesenpieper (Anthus pratensis), R.L.-Status: 3
Für diese Art konnte nur ein Brutrevier nördlich von Wunstorf gefunden werden. Allerdings
tauchten auch in anderen Bereichen des UG vereinzelt Wiesenpieper zur Nahrungssuche auf,
sodass von weiteren Revieren in der Nachbarschaft des UG auszugehen ist.
Schafstelze (Motacilla flava)
Mit der Schafstelze kommt eine weitere Charakterart der offenen Landschaft im UG vor. Insgesamt 11 Reviere konnten gefunden werden, die sich allerdings sehr uneinheitlich verteilen.
Alle Reviere befinden sich nämlich westlich der Bahnlinie. Östlich davon, also im gesamten
Bereich Blumenau und Luthe, wurden keine Reviere festgestellt. Auch für die Schafstelze
scheint also der intensive Gemüse- und Kartoffelanbau in diesem Bereich keine geeigneten
Lebensräume zu bieten.
Bachstelze (Motacilla alba)
Vier Paare der Bachstelze konnten im UG festgestellt werden. Entsprechend der Nutzung von
Halbhöhlen und Nischen als Brutplatz, fanden sich drei davon im Siedlungsbereich der Orte.
Nur eines hatte sich in der freien Landschaft angesiedelt, hier lag der Brutplatz vermutlich in
einer Nische von großen Heuballen, die dort lagerten.
Sumpfrohrsänger (Acrocephalus palustris)
Lediglich drei Reviere dieser Art konnten am Lehmbüntegraben bzw. auf der angrenzenden
Ruderalfläche östlich von Blumenau festgestellt werden.
Seite 92
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Abb. 12: Kartoffelkultur bei Blumenau, ohne jegliche Brutvögel
Abb. 13: Lehmbüntegraben und angrenzende Staudenflur bei Blumenau, Brutgebiet für
Sumpfrohrsänger und Rohrammer
Seite 93
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Rohrammer (Emberiza schoeniclus)
Ein Revier dieser Art wurde im UG gefunden; dieses lag ebenfalls am Lehmbüntegraben östlich von Blumenau.
Goldammer (Emberiza citrinella)
Die sechs Reviere dieser Art verteilen sich über das UG und finden sich dort, wo Gebüsche,
Hecken oder ähnliche Gehölzstrukturen zu finden sind. Am 31.3. befand sich ein Trupp von
6 Goldammern im UG, die offenbar noch auf dem Durchzug waren.
Nahrungsgäste bzw. Durchzügler
In diese Kategorie fallen 21 Arten (s. Tab. 19). Auf Arten, die gefährdet sind oder aufgrund
hoher Individuenzahl auffielen, wird an dieser Stelle eingegangen.
Einige Arten konnten bei den beiden Begehungen des UG im März festgestellt werden, haben
das UG aber im Rahmen des Frühjahrszuges wieder verlassen. In diese Kategorie fällt der
Kiebitz, von dieser Art wurden am 15.3. immerhin 27 Exemplare festgestellt, am 31.3. noch
5, danach war nur noch am 13.5. 1 Exemplar im UG zu sehen.
Eine bemerkenswerte Beobachtung gelang am 31.3., als ein Trupp von ca. 15 Brachpiepern
am Waldrand des Waldstückes im Westen des UG auf Nahrungssuche war.
Ebenfalls auf dem Durchzug befand sich der Steinschmätzer, der am 13.5. im UG gesehen
wurde.
Arten, die in größerer Individuenzahl im UG angetroffen wurden, sind Dohle, Rabenkrähe,
Lachmöwe und Star. Dohlen waren bei mehreren Begehungen mit 3-4 Exemplaren im UG.
Ähnlich war es auch bei der Rabenkrähe, wo 3-8 Exemplare gesehen wurden. Am 7.7. befand
sich dann auf der intensiv genutzten Kartoffel- und Gemüseanbaufläche östlich von Blumenau
ein gemischter Schwarm dieser beiden Arten, der je ca. 40 Vögel pro Art umfasste.
Ebenfalls am 7.7. befand sich in unmittelbarer Nähe, auf dem Gelände des Umspannwerkes
Blumenau und den angrenzenden Flächen ein Schwarm von ca. 500 Staren, der sich schließlich erhob und in Richtung des Steinhuder Meeres abflog, wo vermutlich die Schlafplätze der
Tiere liegen.
Auch die Beobachtung von 7 Graureihern gelang am 7.7. auf der in Abb. 11 abgebildeten
Brachfläche. Diese war kurz zuvor gemäht worden, und die Reiher fanden dort offenbar reiche Beute.
Vergleich der Ergebnisse mit den Untersuchungen von 1999
In der Untersuchung von 1999 (s. Anhang A4) wurden 7 Arten der offenen Feldflur kartiert.
Es handelt sich um Feldlerche, Goldammer, Rohrammer, Sumpfrohrsänger, Schafstelze, Kiebitz und Rebhuhn.
Die Brutpaarzahl der Feldlerche lag 1999 bei 19, bei dieser Art hat sich die Revierzahl mit 33
also fast verdoppelt. Bei der Goldammer stehen den 11 Revieren von 1999 nur 6 im Jahr 2004
gegenüber, also fast eine Halbierung der Zahl. Bei der Rohrammer konnten 1999 noch 4 Reviere festgestellt werden, 2004 nur noch 1. Einen extremen Rückgang gab es auch bei den
Sumpfrohrsängern, von 16 Revieren 1999 auf nur noch 3 in 2004. Nur bei der Schafstelze gibt
es keine auffällige Schwankung, 1999 gab es 13 Reviere, im Jahr 2004 noch 11.
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Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Die beiden Arten, die 1999 mit Brutverdacht festgehalten wurden, haben eine unterschiedliche Entwicklung genommen. Kiebitze haben 2004 sicher nicht im UG gebrütet, bei den Rebhühnern kann man von 3 Revieren ausgehen.
Eine Erklärung für diese Schwankungen in den Revierzahlen kann durch diese Untersuchung
nicht gegeben werden. Das UG hat sich im Laufe der 5 Jahre quasi nicht verändert, d. h. dass
die Lebensräume und damit Brutmöglichkeiten unverändert bestehen. Besonders auffallend
und trotzdem nicht erklärbar ist der Rückgang bei den Rohrammern und Sumpfrohrsängern,
die 2004 nur noch am Lehmbüntegraben festgestellt wurden, während sie 1999 noch über
weite Bereiche des UG zu finden waren.
Bewertung
Um das UG nun hinsichtlich seiner Brutvögel einschätzen zu können, wurde das bekannte
Verfahren nach WILMS et al. (1997) angewendet. Das UG wurde dafür gemäß seiner naturräumlichen Zugehörigkeit in zwei Abschnitte untergliedert, dies ist zum einen der östliche
Bereich (Naturraum Tiefland-Ost) mit 113 ha, zum anderen der westliche Bereich (Naturraum
Bergland und Börden) mit 144 ha. Das Bewertungsverfahren legt Vogellebensräume von 80200 ha zugrunde. In die Berechnung gehen jeweils die festgestellten Brutpaare der Rote-ListeKategorien 1–3 ein. Somit ergibt sich für den UG-Bereich des Tieflandes-Ost ein Punktwert
von 9,2, für den UG-Bereich des Berglandes und der Börden ergibt sich ein Wert von 21,2.
Für das UG wird somit insgesamt die „regionale Bedeutung“ erreicht, die bei einem Punktwert von 9 beginnt.
Großen Anteil an diesem Wert haben die 28 Brutpaare der Feldlerche, deren Siedlungsdichte
relativ hoch ist. Für gehölzarme Felder gibt FLADE (1994) einen Siedlungsdichtewert von
3,12 BP Feldlerche/10 ha an; umgerechnet auf den westlichen UG-Bereich des Berglandes
und der Börden würde dies 45 Brutpaare bedeuten. Bedenkt man, dass Teilbereiche des westlichen UG für die Feldlerche ungeeignet sind (Wald, Siedlungsränder, Gehölzbestände), zeigt
eine Siedlungsdichte von knapp 2 BP/10 ha die gute Eignung der Ackerflächen als Lebensraum für die gefährdete Feldlerche.
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Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
A7
Beobachtungen zum Weißstorch in Blumenau 2005
1.06.2005, Temperatur: 12°C, bewölkt, aber trocken
Uhrzeit
Protokoll
9:15 bis 10:20
10:20
1 Altstorch und die 3 Jungstörche im Horst, keine Flugbewegungen
10:25
11:00
12:15
12:25
1 Altvogel kommt aus Leinemasch, "wirft schnell Futter ab" und startet sofort wieder Richtung
Leinemasch
Start per Auto in die Leinemasch, dann weiter zu Fuß: zunächst 1 Altstorch auf Fläche b)16,
danach sammeln von insgesamt 5 Altstörchen auf Fläche a)
Abflug der 5 Altstörche Richtung Südost, Verfolgung zu Fuß. Auffinden der Störche auf Fläche
d), wo es aber inzwischen 7 waren. Diese blieben bis mindestens 12.00
Beim Rückweg 1 weiterer Altstorch auf Fläche c)
Kontrolle des Horstes in Blumenau ergibt 1 Altstorch am Horst
Kontrolle des Horstes in Luthe 1 Altstorch am Horst
Somit waren an diesem Tag 10 Altstörche im Gebiet. Die Flächen a) b) und d) waren an diesem Tag frisch gemäht. Bei b) fuhr der Landwirt gerade ab und fuhr weiter zu d), wo ein weiterer Landwirt gerade mit dem Mähen fertig war. Im Gespräch ergab sich, dass die Störche
schon den ganzen Morgen hinter dem Trecker waren.
16.6.05, Temperatur: 18-22°C, sonnig
Uhrzeit
8:15 bis 10:15
10:15
10:20
11:00 bis 11:45
Protokoll
1 Altstorch steht bei den 3 Jungstörchen im Nest, keine Flugbewegungen
Abflug des Altstorchs, dreht über Blumenau 3 Runden, schraubt sich dabei auf 20-25 m hoch
und gleitet in die Leinemasch
Start per Auto in die Leinemasch, dann weiter zu Fuß: 13 Altstörche auf der eingezeichneten
Fläche, die relativ frisch gemäht und schon abgeheut wurde, es liegt noch restliches Gras auf
der Fläche. Die Störche wurden dann unruhig und verließen die Fläche Richtung Südost,
konnten aber nicht wieder entdeckt werden
Beobachtung des Horstes ergibt keinen rückkehrenden Altvogel
Telefonat mit Herrn von der Hörsten (Besitzer des Hofgebäudes mit Weißstorchhorst): H. von
der Hörsten ist der Meinung, dass die Störche die direkte Umgebung des Horstes nicht zur
Nahrungssuche nutzen, da dort Ackerflächen liegen, auf denen es nichts Verwertbares gibt.
18.07.05: Anruf von Herrn von der Hörsten: Die Jungstörche machen erste Flugversuche
20.07.05, Temperatur ca. 15°C, bedeckt
Uhrzeit
Protokoll
7:00 bis 9:30
9:30 bis 11:00
alle 3 Jungstörche stehen oder sitzen im Horst, schlafen viel, kein Altstorch sichtbar
Kontrollen in der Leinemasch, im UG Nordumgehung 2004 und im sichtbaren Bereich des
Fliegerhorstes ergeben keine Sichtung von Altstörchen.
16 siehe Unterlage 12.2
Seite 96
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
25.07.05, Temperatur: 20°C, bedeckt mit sonnigen Abschnitten
Uhrzeit
9:00 bis 9:45
9:45
10:17
10:23 bis 11:00
Protokoll
alle 3 Jungstörche stehen oder sitzen im Horst, kein Altstorch sichtbar
Altstorch fliegt über das Dorf kommend zum Horst, würgt Futter hervor und fliegt zum Nachbarschornstein, wo er sich zum Ausruhen hinsetzt. Die Jungstörche fressen.
Altstorch erhebt sich, kreist mehrfach über dem Horst und fliegt dann in die Leinemasch. 1
Jungstorch folgt dem Altstorch kreist bis 10.23 über dem Dorf und dem Beginn der Leinemasch und landet dann wieder sicher im Horst.
keine weiteren Aktivitäten
01.08.05, Temperatur: ca. 20°C, bedeckt mit sonnigen Abschnitten
Uhrzeit
Protokoll
9:30
keine Störche im Horst, auch in der Leinemasch, im UG Nordumgehung 2004 und im sichtbaren Bereich des Fliegerhorstes keine Sichtung von Störchen.
Fazit
Während der Kontrollen 2005 wurde kein Storch im Bereich der geplanten Nordumgehung
am Boden gesehen. Die registrierten Flüge zur Futtersuche erfolgten ausnahmslos Richtung
Leinemasch, wobei die geplante Trasse in einer Höhe von mindestens 20 m überflogen wurde.
Eine weitere Nutzung der Leinemasch in südöstlicher Richtung ist zu vermuten, da am 16.6.
der Abflug der 13 Störche in diese Richtung erfolgte und am 25.7. auch 1 Altstorch über
Blumenau kommend den Horst anflog.
Soweit sichtbar verhielten die Störche sich entsprechend dem Nahrungsangebot durch menschliche Aktivitäten sehr opportunistisch und nutzten dabei die Mahd aus. Durch dieses Verhalten wäre eventuell auch ein Folgen von Mähdreschern während der Getreideernte möglich.
Sowohl die Altstörche als auch der beim Flug beobachtete Jungstorch schraubten sich zunächst über dem Dorf hoch, bevor sie in die Leinemasch flogen. Die geschätzte Flughöhe betrug dann 20-25 Meter. Bei der Rückkehr flogen die Vögel jeweils etwas tiefer, da sie sich im
Sinkflug Richtung Nest befanden. Um Konflikte mit dem Verkehr der Straße zu vermeiden,
sollten auf jeden Fall die bestehenden Bäume erhalten werden und weitere, schon höher gewachsene Bäume entlang der Straße gepflanzt werden. Dadurch wird ein tiefes Fliegen in
Verkehrshöhe automatisch vermieden.
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Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
A8
Ergebnisse der Rastvogeluntersuchung 2004/2005
Das Untersuchungsgebiet (im folgenden UG) umfasst einen Teil der Leine- und Westaue –
Niederung zwischen den Ortschaften Luthe und Blumenau im Süden sowie Liethe im Nordwesten und Bordenau im Norden (Abb. 15). Die Grenzen orientieren sich an den Terrassenkanten der Leineaue, die östliche Grenze verläuft im südlichen Teil entlang einiger einigen
Wege, die den stärker durch Hecken gegliederten Teil der Aue nordöstlich von Luthe gegenüber der offeneren Niederung markieren. Die geplante Straße quert den südlichen Teil des UG
Durch die Untersuchung der Rastvögel ist zu klären, in wie weit der Trassenkorridor Teil eines Rastvogel-Lebensraumes an Leine und Westaue ist. Dabei sollte auch untersucht werden,
ob Rastvögel bei Hochwasser auf die höher gelegenen Flächen in Trassennähe ausweichen
würden.
Das UG gliedert sich in zwei deutlich unterschiedlich strukturierte Bereiche. Die Grenze liegt
quasi mittig (s. Abb. 15) auf der Höhe eines Gewässers, das als Fischteich genutzt wird. Der
nördliche Bereich wird geprägt vom Verlauf der Leinebögen sowie der hier mündenden Westaue. Etwas nördlich des Fischteiches liegen zwei weitere Kleingewässer im Wiesenbereich.
Der nördliche Bereich ist fast ausschließlich als Grünland genutzt, dass entsprechend bis in
den Herbst hinein einen Besatz mit Rindern bzw. Pferden aufwies. Von einzelnen Hecken und
wenigen Bäumen abgesehen finden sich nur direkt entlang der Flüsse durch den Uferbewuchs
weitere Sträucher (Abb. 14). Somit vermittelt dieser Bereich einen insgesamt offenen, übersichtlichen Eindruck.
Abb. 14: Leineufer
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Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Abb. 15: Untersuchungsgebiet Rastvögel
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Abb. 16: Rastvogelvorkommen – Bewertung
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LBP B 441 OU Wunstorf
Auch im südlichen Bereich sind nur relativ wenige Hecken vorhanden, dies auch nur im östlichen, als Weideland genutzten Abschnitt. Die gesamte restliche Fläche des südlichen Bereiches wird als Ackerland bzw. zum Erwerbsgartenbau genutzt. Zu Beginn der Untersuchung
waren auf einigen Äckern noch Gemüsearten oder Mais zu finden, nach deren Ernte wurden
auch diese Flächen gepflügt und lagen im Winter ohne jeglichen Bewuchs.
Eine Besonderheit an der Grenze des südlichen Bereiches stellt das Klärwerk Luthe dar, das
einen erheblichen Einfluss auf die Anwesenheit bestimmter Vogelarten, wie Lachmöwen oder
Krähenvögel ausübt. Die angrenzende Deponie für Baumschnitt usw. bietet Feldsperlingen
Versteck und Lebensraum.
Weiterhin unterscheidet sich der südliche Bereich vom nördlichen Bereich durch die deutlich
stärkere Freizeitnutzung. An allen Untersuchungstagen wurden die Wege des südlichen Bereiches von Spaziergängern, Hundebesitzern mit ihren Hunden und Joggern genutzt. Dies geschieht überwiegend auf zwei "Rundkursen", die von Blumenau bzw. Luthe ausgehen und
jeweils bis zur Höhe des Klärwerkes oder des Fischteichs in der Mitte des UG führen. Zwar
ist die Intensität der Nutzung selbstverständlich auch vom Wetter abhängig; Erholungsaktivitäten waren jedoch an allen Tagen zu verzeichnen.
Der nördliche Bereich wurde demgegenüber nur während der noch relativ warmen Herbstund Apriltage zu Freizeit- und Erholungszwecken aufgesucht. Die landwirtschaftliche Nutzung bezieht sich auf das gesamte UG; der Südteil wird aber deutlich intensiver bewirtschaftet, so dass hier auch diesbezügliche Störungen stärker sind.
Methode
Das UG wurde auf den Wegen mit einem PKW langsam abgefahren, im nördlichen Bereich
kam ein ausgedehnter Fußmarsch entlang der Leinebögen und der Westaue hinzu, sowie eine
längere Beobachtungsphase vom stehenden PKW aus. Anschließend erfolgte noch die Befahrung der K 333 und die Überquerung der Leine bei Blumenau (außer 14.2.05 wegen Hochwasser). Bei Bedarf wurde das UG noch vom Waldbereich der Ziegelei südlich von Bordenau
abgesucht. Die Untersuchungen erfolgten an insgesamt 17 Tagen (Tab. 20).
Tab. 20: Daten der einzelnen Untersuchungen sowie Wetterverhältnisse
Datum
08.09.2004
27.09.2004
11.10.2004
26.10.2004
11.11.2004
23.11.2004
10.12.2004
24.12.2004
06.01.2005
20.01.2005
03.02.2005
14.02.2005
28.02.2005
10.03.2005
22.03.2005
06.04.2005
21.04.2005
Temperatur
14-20°C
14,5°C
12 bis 13°C
11 bis 14°C
4 bis 5°C
6 bis 7°C
ca. 8°C
10 °C
7 bis 8°C
5 bis 6°C
4°C
0 bis 2°C
-7°C
-2 bis 2°C
ca. 10°C
5 bis 12°C
3 bis 10°C
Wetter
Sonnig
Regnerisch-trüb
Sonnig aber sehr windig
Sonnig aber kühler Wind
Bewölkt mit sonnigen Abschnitten
Überwiegend sonnig
Bewölkt mit sonnigen Abschnitten
Bewölkt und stürmisch aber trocken
Bewölkt und stark windig aber trocken
Regnerisch-trüb mit starkem Wind
Bewölkt, windstill
Überwiegend sonnig mit starkem Wind
Zunächst trocken, dann einsetzender Schneefall
Strahlender Sonnenschein
Überwiegend sonnig
Bewölkt mit sonnigen Abschnitten
Sonnig, aber zunächst sehr kalt
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LBP B 441 OU Wunstorf
Während der gesamten Untersuchungszeit trat die Leine nur Mitte Februar über die Ufer; am
14.2.05 waren dabei einige Wiesen im Nordostbereich des UG überflutet (Abb. 16).
Abb. 17: Überschwemmte Wiesen im Nordostbereich des UG am 14.2.05
Die Untersuchung umfasste alle als Rastvögel bzw. Nahrungsgäste relevanten Arten. Arten,
die sich dauerhaft im UG aufhalten und dieses auch im Winter kaum oder nicht verlassen,
wurden nicht mit aufgenommen. Dazu zählen z. B. Amsel, Kohlmeise, Buchfink ebenso wie
Turmfalke und Mäusebussard. Bei einigen Singvögeln wurden größere Trupps erfasst, die
sich zur Überwinterung zusammenschließen, während einzelne Tiere, die im April schon wieder Brutreviere beanspruchten, nicht erfasst wurden. Hierzu zählen z. B. Feldsperling, Grünfink und Stieglitz.
Ergebnisse
Es konnten insgesamt 47 Vogelarten im UG festgestellt werden, die zu den Rastvögeln bzw.
Nahrungsgästen zählen (Tab. 21). Bei der Verteilung dieser Arten im Gebiet spielt die schon
geschilderte Zweiteilung eine große Rolle, bei den jeweiligen Familien wird im Einzelnen
darauf eingegangen.
Seite 102
Tab. 21: Artenliste und Anzahl der Arten an den Untersuchungsterminen
Deutscher Name
Zoologischer Name
Haubentaucher
Zwergtaucher
Kormoran
Graureiher
Weißstorch
Höckerschwan
Bläßgans
Graugans
Nilgans
Stockente
Schnatterente
Pfeifente
Krickente
Reiherente
Tafelente
Gänsesäger
Habicht
Sperber
Rotmilan
Kornweihe
Kranich
Bläßhuhn
Kiebitz
Bruchwasserläufer
Flussuferläufer
Silbermöwe
Sturmmöwe
Lachmöwe
Ringeltaube
Haustaube
Eisvogel
Rauchschwalbe
Braunkehlchen
Rotdrossel
Wacholderdrossel
Neuntöter
Raubwürger
Star
Dohle
Saatkrähe
Rabenkrähe
Nebelkrähe
Feldsperling
Grünfink
Stieglitz
Goldammer
Podiceps cristatus
Tachybaptus ruficollis
Phalacrocorax carbo
Ardea cinerea
Ciconia ciconia
Cygnus olor
Anser albifrons
Anser anser
Alopochen aegyptiacus
Anas platyrhynchos
Anas strepera
Anas penelope
Anas crecca
Aythya fuligula
Aythya ferina
Mergus merganser
Accipiter gentilis
Accipiter nisus
Milvus milvus
Circus cyaneus
Grus grus
Fulica atra
Vanellus vanellus
Tringa glareola
Actitis hypoleucos
Larus argentatus
Larus canus
Larus ridibundus
Columba palumbus
Columba livia domestica
Alcedo atthis
Hirundo rustica
Saxicola rubetra
Turdus iliacus
Turdus pilaris
Lanius collurio
Lanius excubitor
Sturnus vulgaris
Corvus monedula
Corvus frugilegus
Corvus corone corone
Corvus corone cornix
Passer montanus
Carduelis chloris
Carduelis carduelis
Emberiza citrinella
2004
2005
08.09. 27.09. 11.10. 26.10. 11.11. 23.11. 10.12. 24.12. 06.01. 20.01. 03.02. 14.02. 28.02. 10.03.
22.03.
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400
500
1000 1000 1000 390 im Flug
20
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40
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06.04. 21.04.
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33 100 im Flug
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100
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Lappentaucher (Podicipedidae)
Ein Haubentaucher wurde am 28.2.05 auf der Leine festgestellt. Zwergtaucher waren während
der gesamten Untersuchungszeit im UG, zwischen 1 und 3 Exemplare konnten jeweils gesehen werden. Durch die sehr heimliche Lebensweise dieser Art, die bei der geringsten Störung
abtaucht, erklären sich diese unterschiedlichen Zahlen. Die Zwergtaucher waren jeweils an
zwei Stellen zu finden, erstens auf der Westaue kurz vor der Einmündung in die Leine, zweitens in der Leineschleife im Nordosten des UG. Vermutlich hat es sich hier um zwei Paare
gehandelt.
Kormorane (Phalacrocoracidae)
Bis zu 14 Kormorane konnten im UG gesichtet werden. Teilweise waren diese Tiere an verschiedenen Stellen der Leine und der Westaue bei der Nahrungssuche zu sehen, teilweise aber
auch in ihren Rastbäumen direkt an der Leine.
Reiher (Ardeidae)
Der Graureiher ließ sich mit bis zu 9 Exemplaren im UG nachweisen. Die Graureiher nutzten
überwiegend die Wiesenbereiche im Norden sowie die Westaue zur Nahrungssuche. Nur vereinzelt wurde auch mal ein Tier dieser Art im Süden des UG gesehen.
Störche (Ciconiidae)
Schon bei der ersten Begehung am 8.9.04 waren zwei Weißstörche in den Wiesen an der
Westaue bei der Nahrungssuche zu beobachten. Danach konnte die Art dann wieder am
3.2.05, also extrem früh im Jahr, mit ebenfalls zwei Exemplaren beobachtet werden. Diese
zwei Tiere waren danach mit einer Ausnahme an jedem Erfassungstag entweder im UG oder
auf dem Horst in Blumenau zu beobachten, sodass davon ausgegangen wird, dass es sich jeweils um die Blumenauer Störche handelte. Ihre Nahrung suchten sie ausschließlich im Norden des UG, wo sie in verschiedenen Wiesen meist in der Nähe der Westaue zu finden waren.
Entenartige (Anatidae)
Aus dieser Familie konnte mit dem Höckerschwan nur eine Schwanenart nachgewiesen werden. Am 3.2.05 handelte es sich um 3 Exemplare, die im großen Leinebogen saßen, am 6.4.05
befanden sich 2 Exemplare auf einer Wiese an der Westaue.
Mit Blässgans, Graugans und Nilgans konnten 3 Gänsearten festgestellt werden. Blässgänse
tauchten erstmals am 24.12.04 im UG auf, ein Trupp von 400 Tieren weidete auf der Wiese
im großen Leinebogen. Bis zum 10.3.05 waren dann mit einer Ausnahme bei jeder Begehung
Blässgänse im UG, die Höchstzahlen ergaben sich am 3.2.05, 14.2.05 und 28.2.05 mit jeweils
1000 Tieren. Dabei wurden überwiegend die Wiesen im Leinebogen sowie entlang der K 333
von den Tieren genutzt. In Begleitung der Blässgänse befanden sich häufig Graugänse, erstmals ebenfalls am 24.12.04 mit 20 Exemplaren. Die Höchstzahl bei den Graugänsen war am
14.2.05 mit 143 Tieren zu verzeichnen. Nilgänse befanden sich an 3 Untersuchungstagen mit
1-2 Tieren im UG, zweimal waren sie dabei auf einer Wiese an der Leine, einmal auf einem
Acker südlich des Klärwerkes, eigentlich leicht außerhalb des UG zu finden.
6 Entenarten wurden insgesamt im UG beobachtet. Die häufigste Art sowohl von der Anzahl
als auch von der Anwesenheit an den einzelnen Terminen war die Stockente. Diese Art fehlte
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LBP B 441 OU Wunstorf
nur von Mitte September bis Ende Oktober, an allen weiteren Terminen waren Stockenten
anwesend. Die mit Abstand höchsten Zahlen erreichte die Art am 28.2.05 und am 10.3.05 mit
145 bzw. 138 Exemplaren. In diesem Zeitraum war es sehr kalt, sodass zahlreiche kleinere
Gewässer zugefroren waren und die Stockenten die Leine als Ausweichquartier nutzten.
Auch die Feststellungen aller weiteren Entenarten fallen mit Ausnahme von 3 Krickenten am
23.11.04 in den Bereich Februar/März 2005 mit Höchstzahlen für alle Arten am 10.3.05. An
diesem Tag konnten 8 Schnatterenten, 85 Pfeifenten, 18 Krickenten, 10 Reiherenten und 16
Tafelenten nachgewiesen werden.
Gänsesäger waren am 14.2.05, 22.3.05 und 6.4.05 mit 1 oder 2 Exemplaren im UG. Dabei
handelte es sich am 14.2.05 um ein Paar, das auf dem Fischteich in der Mitte des UG anzutreffen war, bei den weiteren Sichtungen handelte es sich jeweils um Weibchen, die an der
Leine rasteten.
Habichtartige (Accipitridae)
Jeweils nur eine Sichtung je eines Sperbers und eines Habichts gelang während der Untersuchung, beides am 11.11.04. Der Habicht saß zunächst in einem Baum am großen Leinebogen,
wo er von einer Gruppe Rabenkrähen attackiert wurde und schließlich in die Waldbereiche
östlich des UG flüchtete. Der Sperber befand sich im Bereich des Klärwerks, wo er versuchte
aus einem Schwarm von Feldsperlingen Beute zu machen.
2 Rotmilane befanden sich fast durchgehend vom Beginn der Untersuchung bis zum 23.11.04
im UG, danach konnte erst wieder am 22.3.05 ein Tier nachgewiesen werden, dass auch im
April jeweils zu sehen war. Der bzw. die Rotmilane suchten überwiegend im Norden des UG
nach Nahrung, waren aber vereinzelt auch über den Äckern des südlichen Bereiches zu sehen.
Eine weibliche Kornweihe hielt sich vom 24.12.04 bis zum 3.2.05 im UG auf, dieser Vogel
nutzte ausschließlich den Norden des UG zur Nahrungssuche.
Kraniche (Gruidae)
Am 6.4.05 waren 6 Kraniche auf dem Acker direkt südlich des Fischteiches in der Mitte des
UG bei der Nahrungssuche (Abb. 18).
Rallen (Rallidae)
Der einzige festgestellte Vertreter dieser Familie im UG war das Blässhuhn. Während in den
Herbstmonaten nur am 27.9.04 ein Exemplar anwesend war, sammelten sich Blässhühner ab
dem 23.11.04 in einem immer größer werdenden Trupp im UG, der zwischen dem 20.1.05
und dem 28.2.05 immer um die 60 Tiere stark war, die Höchstzahl konnte am 20.1.05 mit 66
Tieren festgestellt werden. Die Blässhühner hielten sich an verschiedenen Stellen der Leine
und der Westaue (Abb. 19) auf, auffällig war dabei ihre Vorliebe für den Bereich an der Brücke nach Bordenau, wo der große Trupp zweimal ruhte. Nach dem Rückgang der Anzahl im
März 05 hielt sich dann im April 05 nur noch 1 Blässhuhn auf dem kleinen Gewässer im mittleren Teil des UG auf.
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Abb. 18: Kraniche bei der Nahrungssuche auf einer Ackerfläche am 6.4.05
Abb. 19: Ein Trupp Blässhühner auf der Westaue
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Regenpfeifer (Charadriidae)
Aus dieser Familie konnte nur der Kiebitz im UG festgestellt werden. Am 14.2.05 und am
10.3.05 rasteten 42 bzw. 33 Kiebitze im Leinebogen, am 22.3. wurden 100 Exemplare im
Flug beobachtet.
Schnepfenvögel (Scolopacidae)
Vögel aus dieser Familie konnten nur am 6.4.05 direkt am großen Leinebogen am Ufer beobachtet werden, es handelte sich jeweils um 1 Flussuferläufer und 1 Bruchwasserläufer.
Möwen (Laridae)
Mit Lachmöwe, Sturmmöwe und Silbermöwe kamen insgesamt 3 Möwenarten im UG vor.
Lachmöwen waren an 12 von 17 Begehungsterminen anwesend, bei dieser Art spielt das
Klärwerk eine sehr große Rolle. Oftmals war der Lachmöwenschwarm hier an die 100 Vögel
stark. Allerdings wurden auch die Flächen des UG weiträumig von Lachmöwen genutzt, wobei die Futtersuche auf den Ackerflächen überwog. Die Höchstzahl erreichte die Lachmöwe
am 14.2.05 mit 310 Exemplaren. Sturmmöwen und Silbermöwen waren nur am 14.2.05 im
UG zu finden, es handelte sich um 4 Silbermöwen und 139 Sturmmöwen. An diesem Tag war
die Leine über die Ufer getreten, sodass einige der Wiesen überflutet waren. Diese Seenplatte
hatte offenbar stark anziehende Wirkung auf die 3 Möwenarten.
Tauben (Columbidae)
Mit der Ringeltaube und domestizierten Haustauben wurden 2 Arten dieser Familie nachgewiesen. Beide nutzten die Äcker des südlichen Bereiches zur Futtersuche. Haustauben konnten insgesamt 5 mal beobachtet werden, ihre höchste Zahl erreichte diese Art am 23.11.04 mit
76 Tieren. Ebenfalls 5 mal waren auch Ringeltauben im UG, hier betrug die Höchstzahl 12
Vögel am 22.3.05.
Eisvögel (Alcedinidae)
Am 23.11.04 wurde 1 Eisvogel beobachtet, der vom Fischteich in der Mitte des UG zur Westaue flog.
Schwalben (Hirundinidae)
Nur am ersten Begehungstermin, dem 8.9.04 wurde ein Schwarm von 30 Rauchschwalben
jagend über den Wiesenflächen im nördlichen UG gesichtet.
Drosseln (Turdidae)
3 Arten dieser Familie konnten im UG festgestellt werden. Am 8.9.04 wurde ein Trupp von 5
Braunkehlchen auf einer Wiese direkt an der Leine gefunden, dies war das einzige Auftreten
dieser Art im UG. Ebenfalls nur einmal, nämlich am 23.11.04 konnten Rotdrosseln festgestellt werden, und zwar 80 Exemplare. Wesentlich häufiger, nämlich an 11 der 17 Termine
waren Wacholderdrosseln im UG. Bei dieser Art lagen die Höchstzahlen im November und
Dezember, der höchste Wert mit 275 Exemplaren am 24.12.04.
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Würger (Laniidae)
Am 8.9.04 konnten 2 Neuntöter gesichtet werden, am 11.11.04 und 3.2.05 jeweils 1 Raubwürger (Abb. 20). Alle Nachweise gelangen fast an der gleichen Stelle, im Heckenbereich des
Weges, der von Süden kommend in den Nordostteil des UG führt.
Abb. 20: Raubwürger im Untersuchungsgebiet am 11.11.04
Stare (Sturnidae)
Insgesamt 6 mal konnte ein Schwarm Stare im UG festgestellt werden, die Tiere hielten sich
überwiegend im nördlichen Bereich des UG auf, die Höchstzahl wurde am 10.12.04 mit 71
Exemplaren erreicht.
Rabenvögel (Corvidae)
Mit Dohle, Saatkrähe und den beiden Aaskrähenunterarten Raben- und Nebelkrähe gelangen
aus dieser Familie 4 Nachweise. Dohlen wurden an 10 der 17 Termine angetroffen, meist in
Gesellschaft anderer Rabenvögel auf den Äckern nach Nahrung suchend. Die Höchstzahl
wurde am 22.3.05 mit 45 Tieren erreicht. Ebenfalls sehr häufig, nämlich an 12 Terminen waren auch Saatkrähen im UG anwesend. Bei dieser Art betrug die Höchstzahl 140 und wurde
am 10.12.04 erreicht. Auch die Saatkrähen fanden sich auf den Ackerflächen des südlichen
Bereiches. Die Rabenkrähe fehlte nur am 27.9.04, sonst konnten immer Vögel dieser Art
nachgewiesen werden. Vielfach traten Rabenkrähen in größeren Schwärmen auf, mit der
Höchstzahl von 350 Exemplaren am 20.1.05. Diese Schwärme nutzten die Ackerflächen im
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Südteil des UG zur Nahrungssuche. Andere Tiere dieser Art zogen es aber vor zu zweit, also
vermutlich paarweise, Nahrung zu suchen. Diese fanden sich im gesamten UG, also auch in
den Wiesenbereichen. Die 1 Nebelkrähe befand sich am 11.10.04 in einem Schwarm von Rabenkrähen auf einem Feld im Südteil des UG.
Webervögel (Ploceidae)
Aus dieser Familie wurde der Feldsperling im UG festgestellt. Im Bereich des Klärwerkes
und der angrenzenden Deponie für Baumschnitt wurde im November ein Schwarm von etwa
100 Exemplaren gesichtet, am 10.12.04 waren es dann 40 und am 3.2.05 20 Tiere.
Finken (Fringillidae)
Aus dieser Familie kamen mit Grünfink und Stieglitz 2 Arten in Schwärmen im UG vor.
Grünfinken wurden im Dezember und Januar beobachtet, der größte Schwarm mit 40 Exemplaren am 24.12.04. Dieser befand sich in einem Hochstaudenbereich am Graben im Südteil
des UG. Von Grünfinken wurden aber auch die Hecken im Nordteil des UG zur Nahrungssuche genutzt. Dies trifft auch auf die Stieglitze zu, die dort mehrfach angetroffen wurden
(Abb. 21). Aber auch bei dieser Art befand sich der größte Schwarm am 27.9.04 mit 50 Exemplaren im Hochstaudenbereich am Graben im Südteil des UG.
Abb. 21: Stieglitze in der Hecke entlang des nach Nordosten führenden Weges im Untersuchungsgebiet am 14.02.05
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Zusammenfassende Bewertung
Aufgrund der unterschiedlichen Strukturen bzw. menschlichen Nutzungen im UG ergab sich
auch eine klare Differenzierung der Nutzung des UG durch die rastenden bzw. durchziehenden Vögel. In Abb. A6-2 sind die Schwerpunktvorkommen der wertbestimmenden Arten und Artengruppen dargestellt.
Der Nordteil des UG hat durch seine Kombination aus Wiesenflächen und Gewässern eine
hohe Attraktivität für alle entenartigen Vögel sowie für Watvögel. Wie schon bei den einzelnen Familien im Ergebnisteil beschrieben, beziehen sich alle Sichtungen dieser Arten, auch
die hohen Zahlen der Blässgänse (Abb. 22) ausschließlich auf den Nordteil. Weitere an Wasserflächen gebundene Arten wie Kormorane und Taucher fanden sich ebenfalls nur im Nordteil. Auch Weißstorch und Graureiher zogen diesen Bereich eindeutig vor, nur wenige Male
war auch ein Graureiher im Südteil des UG zu sehen.
Abb. 22: Blässgänse im Wiesenbereich der großen Leineschleife im Nordteil des UG am
14.2.05
Ebenfalls nur im Nordteil fanden sich Blässhuhn, Kornweihe und Braunkehlchen; ersteres auf
den Wasserflächen, die beiden letzteren als Bewohner von Offenland in den Wiesenbereichen.
Eine zusätzliche wertbestimmende Struktur stellen die Hecken mit ihren im Herbst noch
reichlich vorhandenen Früchten (Abb. 23) und versteckten Kleintieren (Insektenstadien etc.)
in der sonst überwiegend offenen Landschaft dar. Die Würgerarten wurden entsprechend nur
hier angetroffen, Finkenvögel und Drosseln überwiegend in diesen Bereichen.
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Abb. 23: Hecke im Nordostteil des UG am 11.11.04
Während der kurzen Überschwemmungsphase kamen im Nordteil noch die Sturm- und Silbermöwen hinzu, die diese neu entstandenen Wasserflächen zur Nahrungssuche nutzten.
Im Gegensatz dazu zieht der Südteil des UG mit seinen ausgedehnten Ackerflächen vor allem
Rabenvögel und Lachmöwen in größerem Maße an. Individuenreiche Schwärme dieser Arten
wurden fast ausschließlich im Südteil angetroffen. Hinzu kommt sicherlich die schon erwähnte Attraktivität des Klärwerkes als potentielle Nahrungsquelle für Rabenvögel, insbesondere
aber auch für Lachmöwen.
Ein eindeutiger Nachteil des Südteils des UG ist der starke Freizeitverkehr, der für störanfällige Arten ein Grund ist, diesen Bereich zu meiden. Zwar treten auch im Nordteil des UG Störungen auf (meist durch landwirtschaftliche Aktivitäten), jedoch sind diese im Winterhalbjahr
nur als gering einzustufen.
Bewertung
Nach den von BURDORF et al. (1997) veröffentlichten Kriterien zur Bewertung von Gastvogellebensräumen erreicht das UG zweimal regionale Bedeutung und dreimal lokale Bedeutung für Niedersachsen (naturräumliche Region Tiefland), und zwar für die Arten Blässgans
und Schnatterente regional sowie für die Arten Graugans, Blässhuhn und Sturmmöwe lokal
(Tab. 22).
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Tab. 22: Bewertung nach BURDORF et al. (1997) für Niedersachsen, Bereich Tiefland
Art
Blässgans
Graugans
Lokale Bedeutung ab
350
85
Regionale Bedeutung ab
700
170
Landesweite Bedeutung ab
1400
330
Erreichte Höchstzahl im UG
1000
143
Schnatterente
Blässhuhn
50
5
100
10
200
8
66
Sturmmöwe
100
210
410
139
Nach BURDORF et al. (1997) gilt diese Bewertung bei langfristigen Untersuchungen (über 5
Jahre), wenn in der Mehrzahl der Jahre (also mindestens 3 Jahre) diese Vogelzahlen erreicht
werden. Bei nur kurzzeitiger Untersuchungsdauer, wie es bei Eingriffsplanungen die Regel
ist, muss davon ausgegangen werden, dass eine Bedeutung des Gebietes auch bei nur einmaligem Überschreiten des Kriteriums gegeben ist. Der Nordteil des UG ist deshalb als Gastvogellebensraum regionaler Bedeutung zu bewerten (s. Unterlage 12.3.1).
Im Südteil wird keine besondere Bedeutung als Gastvogellebensraum erreicht. Wir stufen das
Gebiet als "von allgemeiner Bedeutung" ein, d. h. es wurde zwar Rastvogelgeschehen festgestellt, was aber unterhalb lokaler Bedeutung bleibt. In dem Untersuchungszeitraum 2004/2005
ließ sich auch eine Ausweichbewegung von Rastvögeln bei Hochwasser nicht nachweisen.
Dafür gibt es mehrere Gründe:
x 2004/2005 kam es nur kurzfristig zu räumlich begrenzten Überschwemmungen.
x Die höher gelegenen Teilflächen im Südraum sind stark durch Freizeitverkehr gestört.
x Aufgrund der ackerbaulichen Nutzung bieten die Flächen den wertbestimmenden Arten
Bläss- und Graugans im Winter keine Nahrungsgrundlage.
Die beiden letzten Punkte lassen vermuten, dass auch bei starken und lang andauernden Überschwemmungen die trassennahen Bereiche keine große Bedeutung für wertbestimmende und
empfindliche Rastvogelarten haben würden. Mögliche Konflikte zwischen der geplanten
Straße und dem Rastvogelgeschehen in diesem Raum werden deshalb als nur gering eingestuft.
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A9
Ergebnisse der Amphibien-Voruntersuchung 2001
Untersuchungsgebiet
Bei dem untersuchten Gewässer handelt es sich um ein ehemaliges Abgrabungsgewässer. Die
Größe ist beträchtlich (Länge ca. 400 m, Breite ca. 150 m), die Tiefe beträgt mindestens mehrere Meter. Flache Uferzonen fehlen weitgehend, auch oberhalb der Wasserlinie ist die Böschung meist steil. Am Ufer wächst an einigen Stellen ein schmaler (Schilf-)Röhrichtsaum;
die Umgebung des Teiches ist durch meist ältere Gehölze geprägt.
Das Gewässer wird vergleichsweise intensiv als Angelteich genutzt. Laut Auskunft des Angelvereins Wunstorf (Herr Falz, Herr Jonas) kommen folgende Fischarten im Gewässer vor:
Art
Bemerkungen
Döbel (Leuciscus cephalus)
Flussbarsch (Perca fluviatilis)
Hecht (Esox lucius)
Karpfen (Cyprinus carpio)
Spiegel- und Schuppenkarpfen, laufend Besatz
Moderlieschen (Leucaspius delineatus)
Plötze (Rutilus rutilus)
Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus)
Schleie (Tinca tinca)
laufend Besatz
Wels (Silurus glanis)
Zander (Stizostedion lucioperca)
Methode
Im Jahr 2001 sollte vor allem der Fortpflanzungserfolg der Amphibienpopulationen untersucht werden. Die Standardmethode – Abgehen der Uferlinie und Absuchen des Gewässers
nach Larven sowie des unmittelbaren Uferbereiches nach juvenilen Tieren – erwies sich auf
Grund des Geländes als nicht durchführbar. Das Gewässer weist fast durchweg sehr steile und
zudem großenteils landseitig sehr stark bewachsene Uferbereiche auf, die Uferlinie ist deshalb
nur an wenigen Stellen – fast ausschließlich im Bereich von Angelplätzen – überhaupt begehbar.
Deshalb wurde zusätzlich im August bei optimalen Wetterbedingungen die weitere Umgebung des Gewässers abgesucht. Hierbei lag der Schwerpunkt auf halboffenen, krautreichen
Bereichen als einen bevorzugtem Aufenthaltsbereich von juvenilen Amphibien. Da sich zu
diesem Zeitpunkt (mehrere Wochen nach der Metamorphose) die juvenilen Tiere einerseits
bereits stark verteilt haben, andererseits auch schon ein größerer Teil Fressfeinden zum Opfer
gefallen ist, wird so erfahrungsgemäß nur ein sehr geringer Anteil der Juvenilen nachgewiesen.
Bei Fortsetzung der Untersuchung im Jahr 2002 ist im Frühjahr der Einsatz eines Bootes
zwingend erforderlich, um die Laichpopulation von der Wasserseite her erfassen zu können.
Begehungen fanden statt an folgenden Terminen:
28.06.
22:00-01:00
31.07.
16.08.
20:00-21:30
13:30-16:00
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Ergebnisse
Am Gewässer wurden Erdkröte und Teichfrosch nachgewiesen (Tab. 23). Während die Teichfrösche sich über die gesamte Aktivitätsperiode hinweg am Gewässer aufhalten, waren die
adulten Erdkröten zu Beginn der Erfassung bereits in die Sommerlebensräume abgewandert.
Deshalb konnten nur juvenile Erdkröten nachgewiesen werden.
Angesichts der Schwierigkeiten bei der Erfassung (s. o.) ist die Beobachtung von 14 Juvenilen
durchaus beachtlich. Obwohl sich diese Zahl nicht hochrechnen lässt, weist sie doch auf eine
Population hin, die nicht nur aus wenigen Tieren bestehen dürfte. Demgegenüber ist die Anzahl von 6 adulten Teichfröschen für ein Gewässer dieser Größe recht gering.
Beide Arten sind landes- und bundesweit ungefährdet, jedoch national und international geschützt (Tab. 23 und Tab. 24).
Tab. 23: Ergebnisse der Amphibien-Erfassung 2001
Art
Tagesmaximum
Fundort
Erdkröte (Bufo bufo)
14 Juvenile (16.08.)
Teichfrosch (Rana kl. esculenta)
6 Adulte, 2 Juvenile
(16.08.)
Umgebung des Gewässers, vor allem im Nordwesten
des Teiches
Uferbereiche: NW- und SW-Ecke des Gewässers
Tab. 24: Gefährdung und Schutz der nachgewiesenen Arten – Rote Liste Amphibien
Deutschland (BEUTLER et al. 1998) und Niedersachsen/Bremen (PODLOUCKY & FISCHER 1994) sowie gesetzliche und internationale Schutzkategorien
Art
Erdkröte (Bufo bufo)
Teichfrosch (Rana kl. esculenta)
RL BRD
-
RL Nds./Bremen
-
BArtSchV
§
§
FFH
-
Berner Konv.
III
III
Das Erfassungsergebnis lässt sich auf Grund von Morphologie und Nutzung des Gewässers
erklären: Die intensive Angelnutzung mit hohem Fischbesatz wirkt sich negativ auf Amphibien aus, da Laich und Larven von Fischen gefressen werden. Eine Ausnahme macht hier nur
die Erdkröte, deren Larven wegen ihres Hautsekrets von den meisten Fischarten verschmäht
bzw. in weit geringerem Maße gefressen werden als Larven anderer Amphibienarten. Der
hohe Fischbesatz wirkt sich umso negativer aus, weil die Flachwasserzonen nur klein sind
(Flachwasserzonen bieten den Fortpflanzungsstadien der Amphibien Deckung und damit einen gewissen Schutz vor Prädation). Demgegenüber ist die die Erdkröte sehr wohl in der Lage, an Gewässern diesen Typs größere Populationen mit stabiler Fortpflanzung aufbauen.
Als Fazit bleibt festzuhalten, dass das Gewässer von einer mindestens mittelgroßen Erdkrötenpopulation besiedelt sein dürfte (wie auch bereits die Untersuchung in den Jahren 1993 und
1994 ergab). Neben weiteren, bereits beobachteten Arten wie dem Teichfrosch ist auch das
Vorkommen gefährdeter Arten wie der Knoblauchkröte naturräumlich und vom Gewässer her
potenziell möglich, allerdings wahrscheinlich in geringerer Populationsgröße. Aus diesen
Gründen ist gemäß MAMS eine Untersuchung der Wanderbeziehungen zum Hohen Holz im
nächsten Jahr weiterhin notwendig.
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LBP B 441 OU Wunstorf
A10 Ergebnisse der Amphibien-Untersuchung 2002
Anlass und Untersuchungsgebiet
Die Stadt Wunstorf plant zur Entlastung der Innenstadt vom Kfz-Verkehr eine Umgehungsstraße. Eine mögliche Trassenvariante verläuft im Norden der Stadt. Bei Voruntersuchungen
wurde festgestellt, dass in diesem Raum zwischen dem Hohenholz im Norden und einem
ehemaligen Abgrabungsgewässer am Stadtrand von Wunstorf (im Folgenden als Gewässer 1
bezeichnet) Wanderbeziehungen von Amphibien bestehen. Gemäß dem Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen (MAMS – Ausgabe 2000) ist der Amphibienschutz bei der Straßenplanung zu berücksichtigen. Bei der Entwurfsaufstellung sind Lebensräume und Wanderwege
im Detail zu erheben und im landschaftspflegerischen Bestands- und Konfliktplan darzustellen.
Im Untersuchungsgebiet befindet sich ein Teich (Gewässer 1, vgl. Abb. 24), der im Zuge
einer bereits vor langer Zeit stillgelegten Abgrabung entstand. Der Teich weist eine beträchtliche Größe auf (Länge ca. 400 m, Breite ca. 150 m), die Tiefe beträgt mindestens mehrere
Meter. Flache Uferzonen fehlen weitgehend, auch oberhalb der Wasserlinie ist die Böschung
meist steil. Am Ufer wächst an einigen Stellen ein schmaler (Schilf-)Röhrichtsaum; die Umgebung des Teiches ist durch meist ältere Gehölze geprägt. Das Gewässer wird vergleichsweise intensiv als Angelteich genutzt.
Zudem liegen in der Ackerflur und am Rande des Hohenholzes einige Gräben mit teils temporärer, teils permanenter Wasserführung. Diese Fließgewässer werden intensiv unterhalten und
sind als Amphibienlaichgewässer von allenfalls geringer Bedeutung. Schließlich entstehen
nach Regenfällen vor allem am Südrand des Hohenholzes mehrere kleinflächige und beschattete Wasserflächen, die aber bei Trockenheit stets rasch wieder austrocknen. Im Lauf der Untersuchung wurden in diesen temporären Kleingewässern keine Amphibien beobachtet.
Westlich des eigentlichen Untersuchungsgebietes liegt Gewässergruppe 2 ("Sandgrube am
Silberberg"). Sie wurde in die Untersuchung einbezogen, um Funde von einzelnen, an Gewässer 1 nicht beobachteten Amphibienarten zuordnen zu können. Es handelt sich um eine noch
teilweise im Abbau befindliche Sandgrube, die im Trockenabbau betrieben wird. Die Sohle
des mehrere Hektar großen Abbaus befindet sich offenbar teilweise im Schwankungsbereich
des Grundwasserspiegels; deshalb existieren auf der Sohle unterschiedliche und in der Größe
sehr variable Tümpel. Die einzelnen Gewässer sind wenige bis einige hundert m² groß, überwiegend sehr flach und vegetationsarm sowie voll besonnt. Das Gelände wird von einem
Hundesportverein genutzt, weist aber keine baulichen Einrichtungen oder Pflanzungen auf.
Das Hohenholz ist ein nur teilweise naturnaher, überwiegend durch forstliche Nutzung geprägter, z. T. etwas staunasser Mischwald. Im Süden grenzt die weitgehend gehölzarme und
intensiv genutzte Ackerflur an, die von der geplanten Trasse durchquert wird. Im Süden von
Gewässer 1 grenzt ein Gewerbegebiet an, im Osten liegt Wohnbebauung.
Seite 115
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Das Gebiet wird bisher nicht von stärker befahrenen Straßen durchschnitten. Am Südrand des
Hohenholzes liegt das Ausflugslokal "Altensruh", dass für Kfz-Verkehr erreichbar ist. Da es
sich nicht um eine Durchgangsstraße handelt und Verkehr praktisch ausschließlich tagsüber
stattfindet, treten hier kaum Konflikte mit wandernden Amphibien auf. Problematischer ist ein
Feldweg direkt nördlich Gewässer 1, der zwar für den Kfz-Verkehr gesperrt ist, aber als
Schleichweg genutzt wird, um die häufig stark befahrene Hagenburger Straße zu umgehen.
Hier findet auch nachts und damit auch zur Wanderzeit der Amphibien zumindest sporadisch
Kfz-Verkehr statt. Die restlichen, überwiegend nicht befestigten Feldwege werden ausschließlich von landwirtschaftlichem Verkehr sowie von Erholungssuchenden zu Fuß, mit Fahrrad
oder Pferd benutzt.
Methoden
Fangzaun
Zur Erfassung der Wanderungsbewegungen von Amphibien wurde Anfang Februar auf einer
Länge von 1.500 m zwischen dem Hohenholz und Gewässer 1 ein Fangzaun errichtet. Der
Zaun verlief parallel eines Feldweges entlang der geplanten Trasse (s. Abb. 24) und deckte
den gesamten zu erwartenden Wanderkorridor ab.
An zwei Stellen konnte der Zaun nicht durchgängig errichtet werden: zum einen am Zuweg
zur Gaststätte "Altensruh", zum anderen an der Feldwegkreuzung ca. 250 m östlich davon. Im
ersten Fall war die Lücke 10 m, im zweiten Fall 5 m breit. Um dennoch die Wanderung auch
an diesen Punkten möglichst vollständig zu erfassen, wurde einerseits ein zweites, kurzes
Zaunstück parallel der Zufahrt zu "Altensruh" errichtet, um die Durchwanderung zu erschweren, zum zweiten wurden bei der nächtlichen Wanderkontrolle in der Hauptwandernacht
(12./13.03.) Durchwanderer im Lauf einer Stunde erfasst. Dabei wurde festgestellt, dass weniger Tiere als erwartet den "Durchschlupf" nutzten. Die Zahl der Durchwanderer wurde proportional zur Wanderstärke pro Nacht auf den Gesamtzeitraum der Untersuchung hochgerechnet und bei der Auswertung berücksichtigt. Insgesamt handelte es sich um geschätzt 24
Erdkröten.
Der Zaun verlief von Fallenposition 1 bis 56 auf der Südseite des Feldweges, befand sich
dann vom Zuweg "Altensruh" bis Fallenposition 123 nördlich des Weges, um im letzten Abschnitt von Position 124 bis 149 wieder auf die südliche Seite zu wechseln. Durch diesen
durch die landwirtschaftliche Nutzung bedingten "Seitenwechsel" entstand wiederum eine
Lücke, wobei jedoch durch weit überlappende Zaunteilstücke nördlich und südlich des Weges
ein Durchwandern wirksam verhindert werden konnte.
Der Fangzaun wurde auf beiden Seiten mit bündig eingegrabenen Eimern im Abstand von
jeweils 10 m versehen, so dass Anwanderungen in beiden Richtungen zum Zaun hin erfasst
werden konnten. Die Fallen wurden durchgehend nummeriert und mit Ausstiegshilfen (dünne
Stöcke) für versehentlich gefangene Kleinsäuger versehen.
Die Fallen wurden tageweise am 05.02., 06.02., 11.02. und 16.02. geöffnet, ohne dass nennenswerte Wanderbewegungen zu verzeichnen waren. Mit dem Beginn der Wanderperiode
am 26.02. wurden die Eimer endgültig fängig gemacht und blieben bis zum 26.04. offen. Damit wurde die Anwanderung vollständig und zusätzlich ein Teil der Abwanderung erfasst.
Insgesamt liegen für 64 Tage Wanderdaten vor (s. Tab. 25). Der Zeitliche Verlauf der Wanderung ist in Abb. 25 dargestellt.
Die Fallen wurden jeweils einmal täglich in den frühen Morgenstunden geleert. Die gefangeSeite 118
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
nen Amphibien wurden nach der Zählung in Gewässer 1 verbracht, auf der Abwanderung entsprechend am Hohen Holz ausgesetzt. Das Aussetzen der Tiere in der offenen, deckungslosen
Feldflur hätte einerseits zu Verlusten von Tieren (u. a. durch Prädation) geführt, andererseits
das Zählergebnis durch umherirrende und nach Versteckplätzen suchende Amphibien verfälscht.
Nächtliche Wanderkontrollen
Insgesamt wurden vier Kontrollgänge zur Erfassung der An- und Abwanderungsrichtung im
Zeitraum von Anfang März bis Mitte Juli durchgeführt (s. Tab. 25). Dabei wurden potentielle
Wanderkorridore zu Fuß abgesucht bzw. mit dem Auto abgefahren. Besonderer Wert wurde
hierbei auf Strukturen gelegt, die als mögliche Leitlinien dienen können.
Laichgewässerkontrollen
Im Zeitraum zwischen Ende Februar und Anfang August wurden alle potentiellen Laichgewässer im Gebiet untersucht. Es handelt sich um die Gewässer 1 und 2, außerdem um einige
Gräben und Tümpel, die aber zu keinem Zeitpunkt von Amphibien besiedelt wurden. Insgesamt fanden 10 Begehungen vor allem nachts während des Aktivitätsmaximums der Amphibien statt. Die Uferbereiche der Gewässer wurden dabei mit einer starken Lampe ausgeleuchtet. Da das Ufer von Gewässer 1 landseitig nur stellenweise erreichbar ist, wurde am 11.04.
die gesamte Uferlinie mit einem Boot abgefahren und vom Wasser aus abgesucht. Weitere
Nachweise erfolgten akustisch durch Verhören der artcharakteristischen Rufe.
Tab. 25: Feldarbeitstage
Datum
Fangzaun
05.02.02
06.02.02
x
x
11.02.02
x
15.02.02
x
26.02.02
27.02.02
x
x
28.02.02
x
01.03.02
x
02.03.02
03.03.02
x
x
04.03.02
x
05.03.02
x
06.03.02
07.03.02
x
x
08.03.02
x
09.03.02
x
10.03.02
11.03.02
x
x
12.03.02
x
13.03.02
x
14.03.02
15.03.02
16.03.02
x
x
x
17.03.02
x
18.03.02
x
Wanderkontrollen
Laichgewässererfassung
x
x
Seite 119
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Datum
Fangzaun
19.03.02
20.03.02
x
x
21.03.02
x
22.03.02
x
23.03.02
24.03.02
x
x
25.03.02
x
26.03.02
x
27.03.02
28.03.02
x
x
29.03.02
x
30.03.02
x
31.03.02
01.04.02
x
x
02.04.02
x
03.04.02
x
04.04.02
05.04.02
x
x
06.04.02
x
07.04.02
x
08.04.02
09.04.02
x
x
10.04.02
x
11.04.02
x
12.04.02
13.04.02
x
x
14.04.02
x
15.04.02
x
16.04.02
17.04.02
x
x
18.04.02
x
19.04.02
x
20.04.02
21.04.02
x
x
22.04.02
x
23.04.02
x
24.04.02
25.04.02
x
x
26.04.02
x
Wanderkontrollen
Laichgewässererfassung
x
x
x
x
x
x
22.05.02
x
20.06.02
13.07.02
x
x
x
x
06.08.02
Anzahl gesamt
x
64
4
10
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Zeitlicher Verlauf der Wanderung
400
350
300
250
Anzahl Amphibien
200
150
100
50
05
.0
11 2.2
.0 00
26 2.2 2
. 0 00
28 2.2 2
.0 00
02 2.2 2
.0 00
04 3.2 2
. 0 00
06 3.2 2
.0 00
08 3.2 2
. 0 00
10 3.2 2
. 0 00
12 3.2 2
.0 00
14 3.2 2
. 0 00
16 3.2 2
. 0 00
18 3.2 2
.0 00
20 3.2 2
. 0 00
22 3.2 2
. 0 00
24 3.2 2
. 0 00
26 3.2 2
. 0 00
28 3.2 2
.0 00
30 3.2 2
. 0 00
01 3.2 2
. 0 00
03 4.2 2
.0 0 0
05 4.2 2
. 0 00
07 4.2 2
.0 00
09 4.2 2
.0 00
11 4.2 2
. 0 00
13 4.2 2
.0 00
15 4.2 2
. 0 00
17 4.2 2
. 0 00
19 4.2 2
.0 00
21 4.2 2
. 0 00
23 4.2 2
. 0 00
25 4.2 2
.0 00
4. 2
20
02
0
Abb. 25: Zeitlicher Verlauf der Wanderung
Auswertung
Alle Amphibien wurden nach Art und Geschlecht bestimmt, die Beobachtungen wurden zusammen mit Fallenposition und Datum in eine Access-Datenbank eingegeben und ausgewertet.
In einem ersten Auswertungsschritt wurden die Beobachtungen nach Fallenposition und nach
Datum sortiert und in Excel-Dateien überführt. Eine quantitative Auswertung erfolgte dann
nur für die Erdkröte, weil die Wanderung der anderen Arten (jeweils weniger als 10 gefangene Tiere) quantitativ ohne Belang ist. In Bezug auf die Erdkröte wurde sowohl die An- und
Abwanderung getrennt pro Fallenposition als auch summiert als Gesamtwanderung pro Fallenposition berechnet (s. Abb. 26, S. 122 und Abb. 27, S. 123). Alle quantitativen Auswertungen beziehen sich auf adulte Tiere, da nur diese gerichtete Laichplatzwanderungen unternehmen.
Im Zaunverlauf treten mehrere "Überlappungen" auf (vgl. Abb. 24): Fallenposition 56 und 57,
58 und 59 sowie 123 und 124 liegen aus der Wanderrichtung der Erdkröte gesehen jeweils
hintereinander. Durch diese Anordnung sollte ein Durchwandern an Lücken erschwert werden. Bei der rechnerischen Auswertung wurden die Fänge dieser Fallen zusammengezählt.
Seite 121
An- und Abwanderung der Erdkröte in absoluten Zahlen pro Falle
45
40
35
Anzahl Tiere
30
25
Abwanderung adulte Erdkröten
Anwanderung adulte Erdkröten
20
15
10
5
Fallenposition
Abb. 26: An- und Abwanderung der Erdkröte in absoluten Zahlen
Seite 122
14
7
14
4
14
1
13
8
13
5
13
2
12
9
12
6
12
2
11
9
11
6
11
3
11
0
10
7
10
4
98
10
1
95
92
89
86
83
80
77
74
71
68
65
62
5
58 4
+5
9
51
48
45
42
39
36
33
30
27
24
21
18
15
9
12
6
3
0
An- und Abwanderung Erdkröte pro Falle als Anteil an der Gesamtwanderung
2,50
Anteil an Gesamtwanderung (%)
2,00
1,50
1,00
0,50
Fallenposition
Abb. 27: An- und Abwanderung Erdkröte pro Falle als Anteil der Gesamtwanderung
Seite 123
10
2
10
6
11
0
11
4
11
8
12
2
12
7
13
1
13
5
13
9
14
3
14
7
98
94
90
86
82
78
74
70
66
5
56 2
+5
7
62
48
44
40
36
32
28
24
20
16
12
8
4
0,00
Effektivität von Durchlässen: Anwanderung im 30m-Einzugsbereich
7,00
Anteil an Gesamtwanderung (%)
6,00
5,00
4,00
3,00
2,00
1,00
17
80
18
20
18
60
19
00
19
40
19
80
20
20
20
60
21
00
21
40
21
80
22
20
22
60
23
00
23
40
23
80
24
20
24
60
25
00
25
40
25
80
26
20
26
60
27
00
27
40
27
80
28
20
28
60
29
00
29
40
29
80
30
20
30
60
31
00
31
40
0,00
Straßen-km (ca.)
Abb. 28: Effektivität von Durchlässen: Anwanderung im 30 m-Einzugsbereich
Seite 124
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Um die günstigsten Positionen für Durchlässe zu ermitteln, wurde berechnet, wie viele Erdkröten in einem vereinfachend mit 30 m (d. h. 15 m beiderseits) angenommenen Einzugsbereich um die gegebenen Fallenpositionen anwanderten, wobei davon ausgegangen wird, dass
alle Amphibien im Einzugsbereich den Durchlass auch wirklich durchwandern. Diese Annahme ist insofern als nicht ganz der Realität entsprechend anzusehen, als dass einerseits der
Einzugsbereich deutlich größer sein kann als 30 m, andererseits aber auch im Nahbereich
nicht alle anwandernden Erdkröten den Durchlass auch tatsächlich durchwandern werden.
Insgesamt handelt es sich angesichts des Fehlens besserer Abschätzungsmöglichkeiten um ein
geeignetes und eher konservatives Modell, um die Effektivität der Anlage bei gutem Funktionieren der Durchlässe zu prognostizieren. Entsprechend wurde jeweils die Summe der Anwanderung an drei benachbarten Fallenpositionen gebildet (Fallenabstand 10 m mal 3 ergibt
30 m Einzugsbereich) und als Prozentsatz der Gesamtwanderung angegeben (s. Abb. 28,
S. 124).
Ergebnisse
Wanderbewegungen
Der Jahresanfang 2002 war gekennzeichnet durch ausgesprochen warme Witterung, die Temperaturen lagen zeitweise für die Jahreszeit untypisch hoch. Deshalb wurde der Amphibienfangzaun bereits Anfang Februar errichtet. Nachdem danach im Verlauf des Februars bei
teilweise relativ warmer Witterung nur einzelne Erdkröten wanderten, begann die eigentliche
Wanderphase Ende Februar. Im Zuge von stärkeren Niederschlägen bei gleichzeitig für die
Jahreszeit hohen Temperaturen wurde in der Nacht vom 25. auf den 26. Februar ein erstes
Wandermaximum mit über 100 Erdkröten erreicht. Die Wanderaktivität nahm in der Folgezeit
jedoch rasch wieder ab. Erst im Zeitraum vom 05. bis zum 13. März wurden wieder starke
Wanderungen beobachtet. Die regnerische, windstille und mit 7°C recht warme Nacht vom
12. zum 13. März stellte mit insgesamt 362 Erdkröten die Hauptwandernacht dar. Vorangegangen waren wiederum Tage bzw. Nächte mit ausgesprochen warmer Witterung. Ein letztes
Maximum der Anwanderung lag zwischen dem 17. und dem 19. März (s. Abb. 25, S. 121).
Nach einer Phase ohne deutliche Wanderbewegungen begann im Gefolge starker Niederschläge am 13. April die Abwanderung, die bis zum 19. April relativ konzentriert erfolgte. In
der Folgezeit wurden jeweils nur wenige Amphibien registriert (maximal 15 Erdkröten am
24.04.). Nachdem am 25. und 26. April trotz relativ guter Wanderbedingungen ein weiteres
Abflauen der Wanderung beobachtet wurde, wurde der Fangzaun abgebaut, zumal keine Anzeichen für eine verstärkte Wanderung spät laichender Arten vorlagen.
Als Fazit bleibt festzuhalten, das über eine Aktivitätsperiode die Anwanderung praktisch vollständig und die Abwanderung zum Teil erfasst wurde. Die über einen Zeitraum von 64 Tagen
vorliegenden Wanderdaten ermöglichen eine hinreichend sichere Beurteilung der Wanderbeziehungen.
Am Fangzaun wurden fünf Amphibienarten nachgewiesen. Den mit Abstand größten Anteil
an den Beobachtungen hat die Erdkröte. Am Zaun wurden insgesamt 1712 adulte Erdkröten
(zusätzlich 4 Juvenes) gefangen, davon bei der Anwanderung 1474 Tiere(s. Tab. 26). Diese
Zahl ist als Anhaltspunkt für die Größe der gesamten Population anzusehen, da die Anwanderung zeitlich recht vollständig erfasst wurde und Anwanderungen aus anderen Richtungen
zum Gewässer hin keine große Rolle spielen. Es handelt sich um eine sehr große Population.
Seite 125
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
Tab. 26: Ergebnisse der Erfassung am Fangzaun (Adulte)
Art
Erdkröte
Fänge insgesamt
Fänge Nordseite
Fänge Südseite
1712
1474
238
Kreuzkröte
8
3
5
Grasfrosch
5
3
2
Teichfrosch
1
1
0
Teichmolch
Summe
7
6
1
1733
1487
246
Die Erdkröten wandern in einem breiten Korridor vom Hohenholz (Landlebensraum) zum
Abgrabungsgewässer am Ortsrand (Gewässer 1, s. Abb. 24). Dabei sind zwei Konzentrationspunkte festzustellen: einer in direkter Luftlinie vom Hohenholz zum Gewässer, ein anderer,
nicht ganz so deutlicher südlich "Altensruh" (s. Abb. 26, S. 122 und Abb. 27, S. 123).
Anwanderungen aus Richtung Nordosten, Süden und Südwesten zu Gewässer 1, die am Zaun
nicht erfasst werden konnten, wurden bei den nächtlichen Wanderkontrollen in relativ geringer Zahl festgestellt (in der Hauptwandernacht am 12.03. beispielsweise aus Richtung Nordost 11, aus Süden 5 und aus Westen 3 Tiere).
Damit ergibt sich für die Erdkrötenpopulation folgendes Bild: Der weitaus größte Teil des
Landlebensraums befindet sich im Hohenholz, die anderen potentiellen Landhabitate – direktes Gewässerumfeld, Siedlungsbereiche – spielen nur eine untergeordnete Rolle. Folglich wären beim Bau der Nordumgehung schwerwiegende Auswirkungen auf die Population zu erwarten, soweit keine Schutz- und Kompensationsmaßnahmen getroffen würden. In Folge der
Lebensraumzerschneidung würde ein Großteil der Population verloren gehen.
Die anderen Arten wären nur wenig betroffen. Die Kreuzkröte wurde mit insgesamt 8 Fängen am Zaun beobachtet, bezüglich der Wanderbewegung ergibt sich kein klares Bild. Die
wenigen Beobachtungen am Zaun lassen sich am ehesten als Funde "vagabundierender" Individuen auffassen, die den Populationen in der Sandgrube an der B 441 (ca. 1 km entfernt)
bzw. eventuell auch dem Abgrabungsgewässer südwestlich Liethe (direkt östlich der Bahnstrecke am Bahnübergang) zuzuordnen sind. Da nur wenige Tiere nachgewiesen wurden, wären zwar einige Individuen betroffen, jedoch keine Populationen gefährdet.
Insgesamt wurden sieben Teichmolche am Zaun beobachtet, die auf Grund der Anwanderrichtung wahrscheinlich Gewässer 1 zum Ablaichen aufsuchen wollten. Ein Grund für das nur
sehr kleine Vorkommen ist wohl auch darin zu sehen, dass dem Teichmolch die Überwindung
der Distanz von minimal ca. 600 m durch die praktisch deckungslose Feldmark deutlich
schwerer fällt als der wanderstarken Erdkröte. Hinzu kommt die für die Art recht schlechte
Eignung als Laichgewässer.
Vom Grasfrosch wurden nur 5 Individuen beobachtet. Weder in Gewässer 1 noch in Gräben
oder Tümpeln zwischen Gewässer 1 und Hohenholz bzw. am Rand des Hohenholzes wurde
Grasfroschlaich gefunden, der nächste nachgewiesene Laichplatz ist die Gewässergruppe 2.
Der Teichfrosch wurde nur in einem einzigen Exemplar festgestellt. Diese Art ist zwar wanderstark und gehört oft zu den Erstbesiedlern neuer Gewässer, die meisten Tiere einer Population entfernen sich jedoch nicht weit vom Wasser. Der Landlebensraum der kleinen Teichbzw. Wasserfroschpopulation von Gewässer 1 ist hauptsächlich im direkten Umfeld des Gewässers zu suchen.
Im Umfeld der Sandgrube (Gewässergruppe 2) wurden bei den nächtlichen Wanderkontrollen ebenfalls wandernde Erdkröten beobachtet, eine Anwanderung fand vor allem aus RichSeite 126
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
tung Osten und Südosten statt, daneben wurden aber auch überfahrene Tiere auf der B 441
beobachtet, deren Landlebensräume wahrscheinlich am nordöstlichen Ortsrand von Bokeloh
zu suchen sind.
Die Wanderbewegungen der Erdkröte sind in Abb. 24 zusammenfassend dargestellt. Verzeichnet ist einerseits die Zahl wandernder Erdkröten am Fangzaun (An- und Abwanderung zusammengefasst), andererseits sind die Funktionsbeziehungen zwischen Landlebensraum und Laichgewässer mit Pfeilen dargestellt, die die ungefähre Richtung und Wanderstärke angeben.
Laichgewässer
Die Erfassung an Gewässer 1 erwies sich wegen der teilweise unzugänglichen, extrem steilen
und mit Gehölzen bestandenen Uferzonen als schwierig. Durch eine Kartierung vom Boot aus
konnten laichende Erdkröten und Laichschnüre vor allem im Bereich des schmalen Uferröhrichts am nördlichen Ufer festgestellt werden (Tab. 27). Als einzige weitere Art wurde der
Teichfrosch in geringer Individuenzahl beobachtet, ein Nachweis von Grasfrosch und Teichmolch blieb trotz gezielter Suche aus. In Bezug auf die beiden letztgenannten Arten ist ein
Vorkommen zwar nicht sicher auszuschließen, es handelt sich aber jedenfalls nicht um große
Populationen.
Hinsichtlich der Eignung von Gewässer 1 für die am Fangzaun nachgewiesenen Arten ist
festzustellen, dass es sich um ein typisches "Erdkrötengewässer" handelt: Flachwasserbereiche fehlen fast völlig, es befindet sich ein hoher Fischbesatz im Gewässer. Unter diesen
Umständen können sich vor allem solche Arten reproduzieren, die keine hohen Wärmeansprüche haben (d. h. keine sich schnell erwärmenden Uferbereiche benötigen) und andererseits gegen Prädation durch Fische geschützt sind. Beides trifft für die Erdkröte zu, während
die anderen Arten deutlich benachteiligt sind. Das Ergebnis der Laichgewässerkartierung
spiegelt diesen Sachverhalt wider.
Während die Erdkröte in Gewässer 1 geeignete – wenn auch nicht optimale – Bedingungen
zur Reproduktion vorfindet, ist die Teichfrosch-Population allenfalls klein; dieser Art sagt das
weitgehende Fehlen von vegetationsreichen Flachwasserzonen nicht zu.
Gewässergruppe 2 war dagegen ohne Schwierigkeiten erfassbar, da die flachen und vergleichsweise kleinen Gewässer gut zugänglich sind. Hier konnten neben der Erdkröte auch
Kreuzkröte, Knoblauchkröte und Grasfrosch verzeichnet werden (Tab. 27). Hinsichtlich seiner Struktur ist dieses Gebiet vor allem für die Kreuzkröte sehr gut geeignet.
Tab. 27: Ergebnisse der Laichgewässerkartierung
Art
Gewässer 1
Gewässergruppe 2
Erdkröte
75 Adulte
52 Laichschnüre
14 Juvenile
-
29 Adulte
Kreuzkröte
Knoblauchkröte
Grasfrosch
Teichfrosch
Teichmolch
10 Adulte
2 Juvenile
-
Seite 127
16 Adulte
3 Laichschnüre
2 Adulte
34 Laichballen
-
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LBP B 441 OU Wunstorf
Landlebensräume
Der mit Abstand wichtigste Landlebensraum für Amphibien im Gebiet ist das Hohenholz.
Hier befinden sich sehr gut geeignete und großflächige Nahrungshabitate sowie Winterquartiere in ausreichender Zahl für Erdkröte, Teichmolch und Grasfrosch.
Der strukturarmen, weitgehend gehölzlosen Feldflur kommt dagegen höchstens eine geringe
Bedeutung für die Kreuzkröte zu, für die anderen Arten ist sie als Landlebensraum ungeeignet.
Die direkte Umgebung von Gewässer 1 ist Sommerlebensraum eines kleinen Teils der Erdkrötenpopulation und bietet darüber hinaus auch potentielle Winterquartiere. Hier sind zudem
die Landlebensräume der in Gewässer 1 beobachteten Teichfrösche zu suchen. Die Eignung
der großenteils mit älteren Gehölzen bestockten Böschungen ist für die genannten Arten prinzipiell gut, allerdings ist die flächenmäßige Ausdehnung so gering, dass die Habitatkapazität
nur für einen sehr kleinen Teil der Erdkrötenpopulation ausreicht.
Westlich von Gewässer 1 und jenseits der Straße "Am Hohen Holz" befindet sich eine kleine,
teilweise mit Gehölzen bewachsene Brache, der eine geringe Bedeutung als Landhabitat der
Erdkröte zukommt.
Die östlich und südlich an Gewässer 1 angrenzenden Siedlungsbereiche werden von der Erdkröte in geringem Umfang als Landlebensraum genutzt, wie die Anwanderung zeigte. Die
Eignung ist jedoch als schlecht einzuschätzen. Für die Erdkröte hat eventuell auch der Friedhof östlich "Nordrehr" Bedeutung.
Naturschutzfachliche Bewertung
Insgesamt konnten sechs Amphibienarten nachgewiesen werden (Tab. 28). Davon besiedelt
eine Art (Knoblauchkröte) nur Gewässer 2 und ist von der Planung nicht betroffen. Von den
übrigen fünf Arten ist eine Art (Kreuzkröte) niedersachsen- und bundesweit gefährdet sowie
in Anhang IV der FFH-Richtlinie verzeichnet. Daraus ergibt sich eine besonders hohe Wertigkeit für den Naturschutz. Die Art ist jedoch ebenfalls nicht bzw. nur in sehr geringem Maß
von der Planung betroffen. Die restlichen vier Arten sind in Niedersachsen ungefährdet.
Tab. 28: Gefährdung der nachgewiesenen Arten in Niedersachsen (PODLOUCKY & FISCHER
1994) und Deutschland (BEUTLER et al. 1998) sowie Schutzkategorie gemäß FFHRichtlinie.
Art
RL
Nds.
RL
BRD
streng bzw. besonders geschützt
nach BNatSchG
Geschützt nach FFHRichtlinie; Anhang:
Erdkröte (Bufo bufo)
-
-
b
-
Grasfrosch (Rana temporaria)
-
V
b
-
Knoblauchkröte (Pelobates fuscus)
3
2
s
IV
Kreuzkröte (Bufo calamita)
3
3
s
IV
Teichfrosch (Rana kl. esculenta)
-
-
b
-
Teichmolch (Triturus vulgaris)
-
-
b
-
Erläuterungen: 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Vorwarnliste; FFH IV = streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse
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Zur Einschätzung der naturschutzfachlichen Bedeutung von Amphibienpopulationen in Niedersachsen geben FISCHER & PODLOUCKY (1997) ein detailliertes Modell, das sich an der Gefährdung und der Bestandsgröße orientiert. Die Bestandsgröße wird wiederum anhand der
unterschiedlichen Biologie und der zoogeografischen Situation der Arten in NW-Deutschland
artspezifisch in Größenklassen unterteilt (Tab. 29, Tab. 30).
Nach diesem Bewertungsschema ist die Erdkrötenpopulation an Gewässer 1 als sehr groß, die
Teichfroschpopulation als klein zu bezeichnen. Die Erdkrötenpopulation stellt damit ein Vorkommen mit hoher Bedeutung für den Naturschutz, die Teichfroschpopulation ein Vorkommen mit Bedeutung für den Naturschutz dar (Tab. 31).
Die Bewertung der beiden Untersuchungsgewässer zeigt die stark unterschiedliche Qualität
(Tab. 32): Während Gewässer 2 artenreicher ist und in Bezug auf die vorkommenden Leitarten Kreuz- und Knoblauchkröte als gut bis hervorragend geeignet einzustufen ist, ist Gewässer 1 artenarm und auf Grund struktureller Defizite nur mittelmäßig geeignet, stellt aber allein
wegen seiner Größe für Erdkröten einen besseren Laichplatz dar als Gewässer 2. Die Erdkröte
erreicht hier deshalb einen sehr großen Bestand, an Gewässer 2 nur einen kleinen Bestand.
Tab. 29: Artspezifische Bestandsgrößenklassen der nachgewiesenen Amphibienarten (FISCHER & PODLOUCKY 1997)
Art
Bestandsgröße Adulte
klein
mittelgroß
groß
sehr groß
Erdkröte
< 70
70 – 300
301 – 1000
> 1000
Grasfrosch
(Laichballen)
< 20
(<15)
20 – 70
(15 – 60)
71 – 150
(61 – 120)
> 150
(> 120)
Knoblauchkröte
<5
5 – 30
31 – 70
> 70
Kreuzkröte
< 10
10 – 40
41 – 100
> 100
Teichfrosch
< 30
30 – 100
101 – 300
> 300
Teichmolch
< 20
20 – 50
51 – 150
> 150
Tab. 30: Matrix für amphibienfaunistische Bewertungen in Niedersachsen (FISCHER & PODLOUCKY 1997)
Rote Liste Nds. 1994
im Untersuchungsgebiet
bisher nachgewiesene
Arten
Wertstufe bei der jeweiligen
Bestandsgröße
klein
mittelgroß
groß
sehr
groß
RL 1: vom Aussterben bedroht
-
zzz
zzz
zzz
zzz
RL 2: stark gefährdet; oder:
Anhang II-Art der FFH-Richtlinie
-
z||
zz|
zzz
zzz
RL 3: Gefährdet
Knoblauchkröte
Kreuzkröte
|||
z||
z||
zz|
nicht gefährdet
Teichmolch, Erdkröte, Grasfrosch, Teichfrosch
|||
|||
|||
z||
Wertstufe
Bedeutung
zzz
Vorkommen mit herausragender Bedeutung für den Naturschutz in Niedersachsen
zz|
Vorkommen mit besonders hoher Bedeutung für den Naturschutz
z||
Vorkommen mit hoher Bedeutung für den Naturschutz
|||
Vorkommen mit Bedeutung für den Naturschutz
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Tab. 31: Bewertung der Amphibienpopulationen
Art
Zahl Adulte
Bestandsgröße
Bewertung
Erdkröte
1474
sehr groß
z||
Teichfrosch
10
klein
|||
Erdkröte
29
klein
|||
Kreuzkröte
16
mittelgroß
z||
Knoblauchkröte
2
klein
|||
Grasfrosch
34 Laichballen
mittelgroß
|||
Gewässer 1
Gewässer 2
Tab. 32: Amphibienfaunistische Bewertung der Gewässer (nach FISCHER & PODLOUCKY
1997)
Gew.
Nr.
Amphibienfaunistische Bewertungen
Gefährdungsgrad/Bestandsgröße
zzz
zz|
z||
Raumbezogene Bewertungen
Artenzahl
|||
Habitatqualität
Biotopverbund
aquatisch
intrap.
terrestrisch
interp.
1
1
1
2
+-
+
+-
+-
2
1
3
4
++
++
++
+-
Erläuterungen raumbezogene Bewertung: + + = optimal, + = gut, + – = mittelmäßig, – = schlecht, – - = pessimal
intrap. = innerhalb einer Population; interp. = zwischen mehreren Populationen
Eingriffsbezogene Beurteilung
Die Auswertung der Ergebnisse zeigt, dass vor allem die Erdkrötenpopulation in erheblichem
Umfang vom geplanten Eingriff betroffen ist; alle anderen Arten werden höchstens geringfügig oder nicht beeinträchtigt. Die geplante Umgehungsstraße zerschneidet den Gesamtlebensraum der Erdkröte im Gebiet und würde ohne Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Kompensation von Eingriffen zum vollständigen Verlust der aus Richtung Hohenholz in Gewässer 1
einwandernden Erdkröten führen. Diese Tiere würden dem Straßenverkehr zum Opfer fallen.
Das Resultat wäre eine sehr starke Dezimierung der Gesamtpopulation im Gebiet: am Hohen
Holz stünden mit Ausnahme der für die Erdkröte nur mäßigen geeigneten Gewässergruppe 2
und den wenig geeigneten, temporären Tümpeln und Gräben im Hohenholz keine Gewässer
in erreichbarer Entfernung zur Verfügung, im Umfeld von Gewässer 1 fehlte der Landlebensraum.
Beeinträchtigungen eines Amphibienlebensraums durch Zerschneidung sollten gemäß MAMS
in erster Linie durch effiziente Leit- und Querungsbauwerke minimiert werden. Im vorliegenden Fall stößt diese Vorgabe allerdings auf folgende Schwierigkeiten:
x Der Wanderkorridor ist sehr breit (rund 1.500 m).
x Die Situation wird durch den Ausbau der Anschlussstraße "Am Hohen Holz" Richtung
Wunstorf erschwert, da Amphibien, die westlich dieser Anschlussstraße anwandern, auch
diese queren müssten.
x Ebenfalls erschwerend wirkt die Einschnittlage der Nordumgehung (maximal -2,72 m unter Gelände) sowie eine mögliche Verwallung (h=3,0 m) südlich "Altensruh".
Der Aufwand für eine Aufrechterhaltung der Wanderbeziehungen in vollem Umfang wäre
unverhältnismäßig hoch, da auf Grund der Breite des gesamten Wanderkorridors sehr viele
Durchlässe gebaut werden müssten. Auch dann wären Beeinträchtigungen der Wanderung
aufgrund der Topografie nicht auszuschließen.
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Hinzu kommt der Umstand, dass Gewässer 1 hinsichtlich seiner Eignung für Amphibien als
nur mäßig günstig einzustufen ist (s. Tab. 32). Die offene Feldflur zwischen Hohenholz und
Gewässer 1 ist dabei nur als Wanderkorridor von Bedeutung, spielt aber als Lebensraum keine Rolle. Zugespitzt formuliert wandern die Amphibien vom Hohenholz nur in Gewässer 1
ein, weil ihnen am Hohenholz kein geeignetes Gewässer zur Verfügung steht, und nehmen
dabei ein gewisses Risiko während der Wanderung auf sich (in deckungsloser Feldflur Gefahr
durch Prädatoren, Witterungsumschwünge). Daraus folgt, dass sich die Situation der Amphibien im Gebiet sogar verbessern könnte, wenn nördlich der geplanten Umgehungsstraße ein
oder mehrere geeignete Ersatzlaichgewässer angelegt würden.
Als negativ – auch für andere Tierarten – wäre allerdings eine vollständige Isolation der Bereiche nördlich und südlich der geplanten Trasse zu beurteilen. Zudem sollte die Funktion von
Gewässer 1 als Amphibienlaichplatz wenigstens in reduziertem Umfang aufrecht erhalten
werden, um die Beeinträchtigungen des Naturhaushalts so gering wie möglich zu halten. Dazu
ist eine zusätzliche Schaffung von Landlebensräumen südlich der geplanten Straße sinnvoll.
Aus diesen Gründen wird folgendes Konzept vorgeschlagen:
x Durch den Bau von Sperreinrichtungen wird das Einwandern von Amphibien auf die Stra-
ße verhindert.
x Es werden Ersatzlaichplätze am Hohenholz geschaffen.
x Mittels Durchlässen wird eine Isolation der Bereiche nördlich und südlich der Straße verhindert.
x Gewässer 1 wird durch die Entwicklung von Teilen der Nahumgebung zu Landlebensräumen aufgewertet.
Diese Konzeption gewährleistet bei funktionstüchtiger Ausführung der Maßnahmen den Fortbestand der Amphibienpopulationen im Gebiet, ohne dass gravierende Rückgänge der Bestände z. B. der Erdkröte zu befürchten sind. Für die Arten Grasfrosch und Teichmolch könnte durch die Anlage von Ersatzlaichplätzen die Situation sogar verbessert werden. Beeinträchtigungen auf der Ebene von einzelnen Individuen sind trotzdem nicht auszuschließen.
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A11 Ergebnisse der Amphibienuntersuchung 2008
Im Rahmen der Amphibienuntersuchung 2002 wurde festgestellt, dass der Baggersee nördlich
der Hagenburger Straße einer sehr große Erdkrötenpopulation als Laichgewässer dient. Das
Waldgebiet „Hohes Holz“ stellt den dazugehörigen Landlebensraum dar. Bei der Frühjahrswanderung 2002 wurden fast 1.500 adulte Tiere gezählt.
Die diesjährigen Erfassungen hatten zum Ziel, durch den Nachweis von Wanderungsbewegungen die damaligen Ergebnisse zu verifizieren. Insgesamt wurden vier nächtliche Kontrollgänge durchgeführt: Am 21.2., 29.2, 11.3. und 17.3. Dabei wurden die Straßen und Wege abgesucht, die die bekannten Wanderkorridore kreuzen („Am Hohen Holz“ mit verlängerndem
Feldweg, „Steinhuder Weg“/ Altensruh und der Feldweg auf dem die geplante Straße verlaufen soll).
Am 21.2. konnten noch keine wandernden Tiere festgestellt werden. Am 29.2. und 11.3. wurden insg. 11 Tiere erfasst. Am 17.3. war die Wanderperiode schon fast beendet, es wurde nur
ein Tier gesichtet. Die Erfassungsergebnisse in ihrer räumlichen Verteilung sind in Abb. 29
dargestellt.
Methodenbedingt konnten nicht annähernd so viele Tiere erfasst werden, wie bei der Fangzaunkartierung 2002. Die räumliche Verteilung der in diesem Jahr gefundenen Tiere bestätigt
jedoch die damals festgestellte Zielrichtung der Wanderung. Da sich die Strukturen weder
beim Laich- noch beim Landhabitat geändert haben, ist davon auszugehen, dass die Erdkrötenpopulation weiterhin existiert.
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A12 Untersuchung zum Zauneidechsenvorkommen 2006
Im Rahmen der Untersuchung von Heuschrecken wurden 1993 im Bereich der Wegekreuzung
nordwestlich des Baggersees zwei Zauneidechsen nachgewiesen, jeweils ein männliches und
ein weibliches Tier (PGL 1994). Da es sich um eine streng geschützte und in Niedersachsen
gefährdete Art handelt, war zu überprüfen, ob das Vorkommen noch Bestand hat und wie weit
es sich ausdehnt.
Untersuchungsgebiet und Methodik
Das Untersuchungsgebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Wunstorf. Angrenzend an
das vorhandene Gewerbegebiet befindet sich eine wenig frequentierte Güterbahnstrecke, die
zwischen dem westlichen und dem östlichen Ende des Gewerbegebietes untersucht wurde.
Hinzu kam die nach "Altensruh" führende Straße "Am Hohen Holz" mit ihren Randbereichen,
welche zunächst in nördliche und dann in westliche Richtung führt. Zudem wurde eine westlich angrenzende Ruderalfläche einbezogen, welche als Lagerfläche für Boden und teilweise
für Abfälle von Baum- oder Strauchschnitt genutzt wird.
Das UG wurde ganzflächig in langsamer Weise abgegangen. Die Begehungen erfolgten an für
die Erfassung möglichst geeigneten Tagen. Die Untersuchungsintervalle wurden bezüglich
Temperatur und Tageszeit an die zur entsprechenden Jahreszeit zu erwartenden Aktivitätsphasen der Zauneidechsen angepasst (näheres bei BLANKE 2004).
Die ersten Erfassungen erfolgten zur Paarungszeit am 25.4. und 4.5.06. Die weiteren Termine
waren 14.6., 6.7., 20.7., 11.9. und 22.9.06.
Ergebnisse
Bei keiner der Begehungen wurden Zauneidechsen im Untersuchungsgebiet festgestellt. Daher ist davon auszugehen, dass diese Art hier nicht (mehr) vorkommt.
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A13 Ergebnisse der Heuschreckenuntersuchung 2001
Untersuchungsgebiet und Methodik
Die Kartierung erfolgte an mehreren Tagen im Juli und August 2001, wobei alle in Betracht
kommenden Flächen mindestens zweimal aufgesucht wurden. Schwerpunktmäßig wurden
Weg- und Ackerraine, Straßenränder und -böschungen, die Ränder von Gräben sowie der
Westaue, ferner Brachen und Ränder von Grünanlagen innerhalb des 400 m breiten Korridors
untersucht. Auf intensiv genutzten Äckern, die den mit Abstand größten Flächenanteil ausmachen, konnte auf eine Bestandsaufnahme verzichtet werden. Berücksichtigt wurden aber jeweils noch die Randstreifen, da hier durchaus noch verschiedene Arten leben können.
Auch auf den in der Abb. 6 nicht markierten Untersuchungsabschnitten der Wege, Straßen
und Gräben wurden meistens noch einzelne Heuschrecken-Arten gefunden. Wenn auch nicht
jeder einzelne Fundpunkt, so wurden doch alle artenreicheren Flächen und solche mit regional
oder landesweit schutzbedürftigen Arten dokumentiert, ebenso eine ganze Anzahl von nur
mäßiger Bedeutung, die einen Querschnitt durch das Arteninventar der vorrangig vorhandenen, repräsentativen Biotope des Untersuchungsgebietes darstellen.
Ergebnisse
Bewertung der festgestellten Arten
Insgesamt wurden 9 Arten festgestellt (vgl. Tab. 33); von diesen steht der Feld-Grashüpfer,
Chorthippus apricarius, in der Kategorie 5 ("bei anhaltender Lebensraumzerstörung gefährdet") der Roten Liste der in Niedersachsen gefährdeten Heuschrecken (GREIN 2000).
Die übrigen 8 Arten gelten in Niedersachsen als relativ häufig und verbreitet, wobei allerdings
die Große Goldschrecke (Chrysochraon dispar) auf die östliche Hälfte des Tieflandes beschränkt ist und im Bereich des Steinhuder Meeres die Südwestgrenze ihrer Verbreitung erreicht. Im Hügelland gilt diese Art als gefährdet (Kategorie 3).
Größere Verbreitungslücken weist in Niedersachsen zudem das Zwitscher-Heupferd (Tettigonia cantans) auf, das hier am Nordrand seines südniedersächsischen Areals lebt (s. GREIN
2000), jedoch nicht gefährdet ist.
Von besonderen Arten der Trockenbiotope waren keine Nachweise zu erwarten, da entsprechende Lebensräume fehlen. Hier stellt der Feld-Grashüpfer (s. o.) bereits die anspruchsvollste Art dar. Nach sonstigen gefährdeten Arten wie Sumpfschrecke (Stethophyma grossum)
oder Sumpfgrashüpfer (Chorthippus montanus) wurde – entlang von Gräben und an der Westaue – vergeblich gesucht.
Seite 135
Tab. 33: Gesamtliste der gefundenen Heuschreckenarten in den auf den einzelnen Probeflächen
Art
R.L.
Tettigonia viridissima L.
Großes Heupferd
Tettigonia cantans F.
Zwitscher-Heupferd
1
1
2
3
3
4
Metrioptera roeseli HGB.
Roesels Beißschrecke
Chorthippus apricarius L.
Feld-Grashüpfer
Chorthippus parallelus ZETT.
Gemeiner Grashüpfer
Gesamtartenzahl
3
5
5
3
6
7
1
8
1
3
1
3
3
6
6
3
3
5
9
3
10
5
3
11
12
13
3
4
4
7
4
6
5
4
14
15
3
16
17
18
1
1
7
3
19
20
1
7
7
7
1
3
21
3
22
23
24
4
4
4
6
4
3H
25
26
27
28
1
6
3
3
3
3
5
3
Chorthippus biguttulus L.
Nachtigall-Grashüpfer
Chorthippus albomarginatus
DEG.
Weißrandiger Grashüpfer
4
7
Pholidoptera griseoaptera DEG.
Gewöhnliche Strauchschrecke
Chrysochraon dispar GERM.
Große Goldschrecke
3
3
4
4
3
4
3
4
3
5
6
4
6
4
7
4
7
4
5
3
5
7
7
5
5
5
4
6
4
7
7
5
5
4
5
6
6
4
4
5
5
6
5
5
3
3
3
3
3
3
7
4
3
4
2
6
6
4
4
6
5
5
4
5
4
7
3
4
6
5
3
3
4
3
7
7
4
3
4
4
3
6
5
4
3
3
1
1
3
5
4
3
7
5
3
3
5
4
1
Es bedeuten:
R.L. Rote-Liste-Art nach GREIN (1995), H = Hügel-, Bergland und Börden
Abundanzangaben gemäß Tierartenerfassungsprogramm NLÖ: 1 = Einzeltier, 2 = mehrere Individuen, 3 = 2-5 Ind., 4 = 6-10 Ind., 5 = 11-20 Ind., 6 = 21-50 Ind., 7 = mehr als
50 Ind.
136
Unterlage 12.1
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Damit werden als bemerkenswerte Arten nur der Feld-Grashüpfer und die Goldschrecke eingestuft. Das Zwitscher-Heupferd, in Teilen Niedersachsens eine seltene Art, ist im Gebiet flächendeckend vertreten; in den Tab. 5 und 6 findet es sich nur deswegen wenig, weil es an sehr
vielen Stellen – besonders inmitten der Äcker – die einzige Art darstellt und daher nicht weiter dokumentiert wurde (beispielhaft wurde hier Fläche 1 aufgenommen).
Bewertung der untersuchten Flächen
Die Artenzahlen auf den untersuchten Flächen reichen von 1 bis 6 Arten, wobei das Maximum auf 4 Flächen (Nr. 5, 6, 11, 23) erreicht wurde. Ein Bestand von 5 Arten war bereits auf
10 Flächen anzutreffen (Nr. 2, 4, 9, 10, 13, 14, 16, 21, 24, 26). Von den zahlreichen Flächen
mit 4 und weniger Arten wird in Tab. 5 nur ein kleiner Teil dokumentiert. Die ausgewählten
28 Flächen lassen sich damit in 14 etwas artenreichere, und 14 eher artenarme Flächen unterteilen.
Für die Bewertung ist das Vorkommen von gefährdeten und seltenen Arten wesentlich. Die
landesweit gefährdete Große Goldschrecke (Chrysochraon dispar) wurde auf 1 Fläche gefunden. Der potentiell gefährdete Feld-Grashüpfer (Chorthippus apricarius) wurde auf 14 Flächen nachgewiesen, von denen 11 gleichzeitig den artenreicheren Flächen angehören (>5 Arten). Als Flächen mit besonderer Bedeutung werden die artenreichen Flächen bewertet, in
denen mindestens eine Rote-Liste-Art vorkommt.
Tab. 34: Flächen mit besonderer Bedeutung für Heuschrecken
Fläche Nr.
Nachweis C. dispar
Nachweis C. apricarius
Gesamtartenzahl
Biotop
23
2 Expl.
25 Expl.
6 Arten
Wegrain
11
24
10 Expl.
15 Expl.
6 Arten
5 Arten
Wegrain
Graben/Ackerrand
Wegrain
9
8 Expl.
5 Arten
10
4 Expl.
5 Arten
Brache
13
14
4 Expl.
4 Expl.
5 Arten
5 Arten
Wegrain
Wegrain
4
3 Expl.
5 Arten
Wegrain
16
2 Expl.
5 Arten
Wegrain
21
26
2 Expl.
1 Expl.
5 Arten
5 Arten
Wegrain
Wegrain
137
Unterlage 12.1
LBP B 441 OU Wunstorf
A14 Ergebnisse der Heuschreckenuntersuchung 2008
Methode
Bei den Begehungen wurden die singenden Heuschrecken verhört. In einzelnen Fällen erfolgte auch ein Fang mit dem Kescher zur Bestimmung, die entsprechenden Exemplare wurden
danach wieder freigesetzt. Es wurden absichtlich die bewachsenen Bereiche der Wegränder
begangen, um zusätzlich Heuschrecken aufzuscheuchen. Erfassungstage waren der 19.8., 2.9.
und der 11.9.2008 jeweils bei guten, warmen Bedingungen.
Untersuchungsgebiet
Entsprechend der Vorgaben früherer Untersuchungen wurden die 2001 festgelegten 28 Flächen erneut untersucht. Eine Veränderung ergab sich bei Fläche 10, wo die ehemals existierende Brachfläche zu einem Acker umgewandelt worden ist. Dort wurde nur der noch vorhandene schmale Grabenrand abgesucht. Die Untersuchungsflächen sind in Abb. 7 dargestellt.
Die Funde sind mit den Mengenangaben in der Tab. 35 aufgeführt, die Kategorien dort wurden entsprechend der früheren Untersuchungen gewählt:
Gefährdete Arten
Lediglich die Große Goldschrecke (Chrysochraon dispar) steht auf der Roten Liste Niedersachsen (Grein 2005) und gilt im Hügelland als gefährdet (Kategorie 3).
Bewertung
Fläche 1 ist relativ arten- und individuenreich, nur hier kommt die einzige Rote-Liste-Art
(Chrysochraon dispar) des Untersuchungsgebietes vor.
Auf den Flächen 21 – 23 konnte in diesem Jahr eine besondere Bedeutung für Heuschrecken
nicht festgestellt werden. Offenbar ist hier die Bedeutung in den letzten Jahren zurückgegangen. Eine Intensivierung des Randstreifen-Schnitts oder auch Pestizidverdriftung von den angrenzenden Nutzflächen möglicherweise auch ein ungünstiger Witterungsverlauf könnten
hierfür verantwortlich sein. Diesen Bereichen wird aber weiterhin eine potentielle Bedeutung
zuerkannt, weil bei günstigeren Bewirtschaftungsbedingungen und Randeinflüssen entsprechende Heuschreckenarten wieder einwandern können.
138
Tab. 35: Erfassungsergebnisse Heuschrecken 2008
Art
Rote Liste 2005
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26
Tettigonia viridissima
Großes Heupferd
4
Tettigonia cantans
Zwitscher-Heupferd
Chorthippus biguttulus
Nachtigall-Grashüpfer
Chorthippus apricarius
Feld-Grashüpfer
Chorthippus parallelus
Gemeiner Grashüpfer
Gesamtartenzahl
4
4
4
28
2
3
Metrioptera roeseli
Roesels Beißschrecke
Chrysochraon dispar
Große Goldschrecke
3
27
5
3
1
4
4
6
1
4
1
6
3
1
1
6
6
1
1
6
5
6
5
1
1
1
5
4
4
0
0
0
0
0
1
1
1
0
0
0
0
3
1
0
0
1
0
1 = Einzeltier
2 = mehrere Individuen
3 = 2-5 Individuen
4 = 6-10 Individuen
5 = 11-20 Individuen
6 = 21-50 Individuen
7 = mehr als 50 Individuen
139