Unterlage 12.1 - Niedersachsen
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Unterlage 12.1 - Niedersachsen
Unterlage 12 Planfeststellung Landschaftspflegerischer Begleitplan für die Ortsumgehung Wunstorf im Zuge der Bundesstraße 441 von Bau-km 1+000,000 bis Bau-km 7+545,301 in den Gemarkungen Bokeloh, Wunstorf, Blumenau und Luthe Gliederung der Entwurfsunterlage 12: 12.1 12.1.1 12.2 12.3 12.3.1 12.3.2 12.3.3 12.4 Erläuterungsbericht und gutachterliche Stellungnahme sowie Benehmensherstellung FFH-Vorprüfung Bestands- und Konfliktplan 1:5 000 Landschaftspflegerische Maßnahmen Übersichtslageplan 1:5 000 Maßnahmenplan 1:1 000 Maßnahmenkartei Artenschutzbeitrag Gesehen: Wunstorf, den 28.04.2009 Stadt Wunstorf Im Auftrage gez. Kassack Aufgestellt: Hannover, den 27.04.2009 Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Hannover Im Auftrage gez. Spring 07/03 Unterlage 12.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan für die Ortsumgehung Wunstorf im Zuge der Bundesstraße 441 Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bernd Blanke Dipl.-Ing. Dietmar Drangmeister Unter Mitarbeit von: Dipl.-Ing. M. Rössig Dr. rer. nat. E. Denker Dipl.-Ing. cand. J. Bock Dipl.-Ing. J. Feder Dipl.-Biol. D. Herrmann (Abia) (Amphibien) Dipl.-Biol. T. Wagner (Abia) (Amphibien) Dr. rer. nat. M. Haupt (Fledermäuse) Dipl.-Biol. U. Lobenstein (Heuschrecken) Hannover, April 2009 Kleine Düwelstr. 21 • 30 171 Hannover • Tel. (0511) 283 68 20 • Fax (0511) 283 68 21 Internet: www.pglandespflege.de Mail: [email protected] Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Inhalt 1. 1.1. 1.2. Einführung.......................................................................................................1 Anlass und Aufgabenstellung............................................................................1 Untersuchungsgebiet und naturräumlicher Überblick .......................................1 2. Beschreibung des Vorhabens .......................................................................4 3. 3.1. 3.2. 3.2.1. 3.2.2. 3.3. 3.3.1. 3.3.2. 3.4. 3.4.1. 3.4.2. 3.5. 3.5.1. 3.5.2. 3.6. 3.6.1. 3.6.2. 3.6.3. 3.6.4. 3.7. 3.7.1. 3.7.2. 3.8. Bestandsaufnahme und -bewertung .............................................................5 Beschreibung der Wirkfaktoren.........................................................................5 Boden................................................................................................................6 Datengrundlagen ..............................................................................................6 Bestandsdarstellung und -bewertung................................................................6 Oberflächengewässer .......................................................................................7 Datengrundlagen ..............................................................................................7 Bestandsdarstellung und -bewertung................................................................8 Grundwasser.....................................................................................................9 Datengrundlagen ..............................................................................................9 Bestandsdarstellung und -bewertung................................................................9 Klima/Luft ........................................................................................................10 Datengrundlagen ............................................................................................10 Bestandsdarstellung und -bewertung..............................................................10 Pflanzen und Tiere ..........................................................................................11 Biotope............................................................................................................11 Pflanzen und Pflanzengesellschaften .............................................................14 Tiere................................................................................................................16 Geschützte Arten ............................................................................................25 Landschaft ......................................................................................................25 Datengrundlagen ............................................................................................25 Bestandsdarstellung und -bewertung..............................................................25 Schutzgebiete und schutzwürdige Bereiche ...................................................28 4. Konfliktanalyse .............................................................................................30 4.1. Vermeidung und Verminderung ......................................................................30 4.1.1. Vermeidungs- und Minimierungsaspekte durch Optimierung der Planung aus Sicht der Landschaftspflege .....................................................................30 4.1.2. Spezielle Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen .................................31 4.1.3. Allgemeine technische und/oder landschaftspflegerische Grundsätze für die Bauausführung ..........................................................................................34 4.2. Eingriffe und erhebliche Beeinträchtigungen...................................................35 4.2.1. Übersicht.........................................................................................................35 4.2.2. Auswirkungen auf den Boden .........................................................................36 4.2.3. Auswirkungen auf Oberflächengewässer........................................................37 4.2.4. Auswirkungen auf Biotope, Pflanzen und Pflanzengesellschaften..................38 4.2.5. Auswirkungen auf Tiere ..................................................................................39 4.2.6. Auswirkungen auf das Landschaftsbild ...........................................................41 4.2.7. Auswirkungen durch Herstellung von Retentionsraum an der Westaue .........42 4.3. Sonstige bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen ..........................42 4.4. Verträglichkeit mit Natura 2000-Gebieten .......................................................44 4.5. Konflikte mit geschützten Arten.......................................................................44 Seite I Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf 5. 5.1. 5.2. 5.3. 5.4. 5.5. Maßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege................................45 Grundsätze und Ziele des Maßnahmenkonzepts............................................45 Schutzmaßnahmen .........................................................................................45 Ausgleichsmaßnahmen...................................................................................48 Ersatzmaßnahmen..........................................................................................54 Gestaltungsmaßnahmen.................................................................................55 6. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung........................................................57 7. Schlussfolgerungen......................................................................................63 8. Quellen...........................................................................................................65 Anhang .....................................................................................................................70 A1 Pflanzen und Pflanzengesellschaften 2001 ....................................................70 A2 Pflanzen und Pflanzengesellschaften 2008 ....................................................73 A3 Untersuchung zum Feldhamstervorkommen 2006 .........................................76 A4 Fledermausuntersuchung 2006 ......................................................................77 A5 Avifaunistische Untersuchung 1999 ................................................................81 A6 Untersuchung der Brutvögel 2004 ..................................................................85 A7 Beobachtungen zum Weißstorch in Blumenau 2005 ......................................96 A8 Ergebnisse der Rastvogeluntersuchung 2004/2005 .......................................98 A9 Ergebnisse der Amphibien-Voruntersuchung 2001.......................................113 A10 Ergebnisse der Amphibien-Untersuchung 2002............................................115 A11 Ergebnisse der Amphibienuntersuchung 2008 .............................................132 A12 Untersuchung zum Zauneidechsenvorkommen 2006 ...................................134 A13 Ergebnisse der Heuschreckenuntersuchung 2001 .......................................135 A14 Ergebnisse der Heuschreckenuntersuchung 2008 .......................................138 Verzeichnis der Tabellen Tab. 1: Tab. 2: Tab. 3: Tab. 4: Tab. 5: Tab. 6: Tab. 7: Tab. 8 Tab. 9: Tab. 10: Tab. 11: Tab. 12: Tab. 13: Tab. 14: Tab. 15: Tab. 16: Übersicht über die wesentlichen Wirkfaktoren und Auswirkungen auf die Schutzgüter ..............................................................................................................5 Im Untersuchungsgebiet kartierte Biotoptypen ......................................................12 Vorkommen von gefährdeten Gefäßpflanzenarten im Untersuchungsgebiet (Stand 2008) ..........................................................................................................14 Fledermausarten im Untersuchungsgebiet ............................................................17 Bewertung nach BURDORF et al. (1997) für Niedersachsen, Bereich Tiefland.......21 Ergebnisse der Erfassung am Fangzaun (Adulte) .................................................22 Vorkommen der Fisch- und Rundmaularten in der Westaue(Stadtgebiet Wunstorf)................................................................................................................23 Zusammenfassung der erheblichen Auswirkungen Boden....................................37 Übersicht über Biotopverluste ................................................................................38 Maßnahmen-Übersicht...........................................................................................57 Vergleichende Gegenüberstellung von Konflikten und Maßnahmen .....................59 Vorkommen von gefährdeten Gefäßpflanzenarten im Untersuchungsgebiet (UG) .......................................................................................................................70 Vorkommen von gefährdeten Gefäßpflanzenarten im Untersuchungsgebiet (UG) .......................................................................................................................73 Fledermausaktivität Altensruh................................................................................78 Altensruh – geschätzte Flughöhen und Abstände zum Substrat (Vegetation) der beobachteten Fledermausarten .......................................................................78 Fledermausaktivität "Nordrehr" ..............................................................................79 Seite II Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Tab. 17: "Nordrehr" – geschätzte Flughöhen und Abstände zum Substrat (Vegetation) der beobachteten Fledermausarten .......................................................................79 Tab. 18: Gesamtliste der Vogelarten 1999...........................................................................81 Tab. 19: Gesamtartenliste Avifauna 2004 ............................................................................85 Tab. 20: Daten der einzelnen Untersuchungen sowie Wetterverhältnisse.........................101 Tab. 21: Artenliste und Anzahl der Arten an den Untersuchungsterminen ........................103 Tab. 22: Bewertung nach BURDORF et al. (1997) für Niedersachsen, Bereich Tiefland.....112 Tab. 23: Ergebnisse der Amphibien-Erfassung 2001.........................................................114 Tab. 24: Gefährdung und Schutz der nachgewiesenen Arten – Rote Liste Amphibien Deutschland (BEUTLER et al. 1998) und Niedersachsen/Bremen (PODLOUCKY & FISCHER 1994) sowie gesetzliche und internationale Schutzkategorien ...........114 Tab. 25: Feldarbeitstage ....................................................................................................119 Tab. 26: Ergebnisse der Erfassung am Fangzaun (Adulte) ...............................................126 Tab. 27: Ergebnisse der Laichgewässerkartierung ............................................................127 Tab. 28: Gefährdung der nachgewiesenen Arten in Niedersachsen (PODLOUCKY & FISCHER 1994) und Deutschland (BEUTLER et al. 1998) sowie Schutzkategorie gemäß FFH-Richtlinie. ..............................................................128 Tab. 29: Artspezifische Bestandsgrößenklassen der nachgewiesenen Amphibienarten (FISCHER & PODLOUCKY 1997)..............................................................................129 Tab. 30: Matrix für amphibienfaunistische Bewertungen in Niedersachsen (FISCHER & PODLOUCKY 1997) ................................................................................................129 Tab. 31: Bewertung der Amphibienpopulationen ...............................................................130 Tab. 32: Amphibienfaunistische Bewertung der Gewässer (nach FISCHER & PODLOUCKY 1997) ................................................................................................130 Tab. 33: Gesamtliste der gefundenen Heuschreckenarten in den auf den einzelnen Probeflächen ........................................................................................................136 Tab. 34: Flächen mit besonderer Bedeutung für Heuschrecken........................................137 Tab. 35: Erfassungsergebnisse Heuschrecken 2008.........................................................139 Verzeichnis der Abbildungen Abb. 1: Abb. 2: Abb. 3: Abb. 4: Abb. 5: Abb. 6: Abb. 7 Abb. 8: Abb. 9: Abb. 10: Abb. 11: Abb. 12: Abb. 13: Abb. 14: Abb. 15: Abb. 16: Abb. 17: Abb. 18: Abb. 19: Abb. 20: Übersichtskarte zum Untersuchungsgebiet .............................................................3 Landschaftsbild ......................................................................................................27 Fledermaus-Brücke................................................................................................33 Winterbeobachtung des Blumenauer Weißstorchpaares an der Westaue (17.2.2006).............................................................................................................40 Brutzeiten der Feldlerche auf einer Extensiv- und einer Intensivwiese (NABU 1996, 27) ................................................................................................................53 Floristisch-faunistische Kartierung 2001 ................................................................72 Floristisch-faunistische Kartierung 2009 ................................................................75 Brutvogelkartierung 1999 .......................................................................................83 Brutvogelkartierung 2004 .......................................................................................89 Juvenile Feldlerche ................................................................................................91 Brachfläche westlich des Bahndammes mit hoher Siedlungsdichte der Feldlerche ..............................................................................................................92 Kartoffelkultur bei Blumenau, ohne jegliche Brutvögel...........................................93 Lehmbüntegraben und angrenzende Staudenflur bei Blumenau, Brutgebiet für Sumpfrohrsänger und Rohrammer ...................................................................93 Leineufer ................................................................................................................98 Untersuchungsgebiet Rastvögel ............................................................................99 Rastvogelvorkommen – Bewertung .....................................................................100 Überschwemmte Wiesen im Nordostbereich des UG am 14.2.05.......................102 Kraniche bei der Nahrungssuche auf einer Ackerfläche am 6.4.05 .....................106 Ein Trupp Blässhühner auf der Westaue .............................................................106 Raubwürger im Untersuchungsgebiet am 11.11.04.............................................108 Seite III Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Abb. 21: Stieglitze in der Hecke entlang des nach Nordosten führenden Weges im Untersuchungsgebiet am 14.02.05 ......................................................................109 Abb. 22: Blässgänse im Wiesenbereich der großen Leineschleife im Nordteil des UG am 14.2.05 ...........................................................................................................110 Abb. 23: Hecke im Nordostteil des UG am 11.11.04..........................................................111 Abb. 24: Amphibienuntersuchung 2004 .............................................................................116 Abb. 25: Zeitlicher Verlauf der Wanderung ........................................................................121 Abb. 26: An- und Abwanderung der Erdkröte in absoluten Zahlen ....................................122 Abb. 27: An- und Abwanderung Erdkröte pro Falle als Anteil der Gesamtwanderung.......123 Abb. 28: Effektivität von Durchlässen: Anwanderung im 30 m-Einzugsbereich .................124 Abb. 29: Erfassung der Amphibienwanderungsbewegungen 2008....................................133 Seite IV Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf 1. Einführung 1.1. Anlass und Aufgabenstellung Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Hannover -, plant den Neubau einer Ortsumgehung der Stadt Wunstorf, Region Hannover, im Zuge der Bundesstraße 441. Durch die geplante Straße wird die Ortslage Wunstorf im Norden und Osten umfahren und von Durchgangsverkehr entlastet. Die Ortsumgehung Wunstorf ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zum 5. Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 4. Oktober 2004) im "vordringlichen Bedarf" eingestuft. Die Planung geht zurück auf die Linienbestimmung nach § 16 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz durch den Bundesminister für Verkehr vom 01.08.1969. Sie wurde – mit geringfügigen Veränderungen – bestätigt durch eine gesamtplanerische Begutachtung der Bezirksregierung Hannover, die am 28.01.2001 die Empfehlung gab, die Nordumgehung der weiteren Planung zu Grunde zu legen1. Grundlage für die Entscheidung der Bezirksregierung war unter anderem eine mehrstufige Umweltverträglichkeitsstudie mit einem zusammenfassenden Variantenvergleich (PGL 1998a) und einer Ergänzung im Jahr 1999 (PGL 1999). Im Rahmen einer Projektkonferenz zur Vorbereitung der Planfeststellung für eine Ortsumgehung Wunstorf im Zuge der B 441 am 10.06.2004 wurde der Untersuchungsrahmen und Untersuchungsraum für den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) entwickelt und festgelegt. Die rechtliche Grundlage des LBP liegt im § 8 BNatSchG bzw. in dem entsprechenden § 7 NNatG. Gegenstand des LBP ist danach die Darstellung der zum Ausgleich und/oder Ersatz erheblicher Beeinträchtigungen erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Text und Karte. Der LBP ist Bestandteil der straßentechnischen Entwurfsunterlagen. Die Abarbeitung des LBP erfolgt in Anlehnung an die "Musterkarten für die einheitliche Gestaltung Landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau" (BMV 1998). Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung orientiert sich an der gemeinsamen Empfehlung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLSTBV u. NLWKN 2006). Der Landschaftspflegerische Begleitplan ist in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde bei der Region Hannover entwickelt worden. Dies gilt für die Methodik der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, für ergänzende Untersuchungen und insbesondere für die Konzeption der Maßnahmen. 1.2. Untersuchungsgebiet und naturräumlicher Überblick Der Bereich nördlich Wunstorf, in dem die Ortsumgehung gebaut werden soll und in dem Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind, liegt naturräumlich im Übergangsbereich zwischen Geest und Börde. Betroffen ist ganz überwiegend der Naturraum "Wunstorfer Lehmplatten", der aufgrund seiner Lössauflage zur Börde zählt. Nordwestlich von Blumenau 1 Diese Empfehlung wurde an bestimmte Bedingungen geknüpft (siehe LINZ 2009). Seite 1 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf wird zudem das "Neustadt-Stöckener Leinetal" berührt, das zur Hannoverschen Moorgeest gehört. Während hier fluviatile Sande und Kiese sowie Auenablagerungen das Ausgangsmaterial der Bodenbildung darstellen, steht im Bereich der "Wunstorfer Börde" Sandlöss oberflächlich an. Auf dem Sandlöss haben sich überwiegend Braunerden, zudem auch Parabraunerden und Pseudogleye entwickelt. Randlich der Leineaue und im Bereich der WestaueNiederung finden sich grundwasserbeeinflusste Gleyböden. Es handelt sich überwiegend um eine intensiv ackerbaulich genutzte Agrarlandschaft; nur im Bereich der Westaue-Niederung sowie an den Ortsrändern findet sich vereinzelt auch Grünland. Der Raum ist insgesamt nur spärlich durch Gehölzstrukturen gegliedert. Dies gilt insbesondere für den Raum zwischen Luthe und Blumenau sowie die Randbereiche der Leineaue. Zwischen Wunstorf und Klein Heidorn verlaufen in Nord-Süd-Richtung einige Gehölzstreifen mit Bedeutung als Leitlinien für den Fledermausflug. Im Westen liegt nördlich der geplanten Umgehungsstraße ein großes Waldgebiet, das Hohenholz, das in Trassennähe überwiegend Misch- und Nadelholzbestände aufweist. Südlich davon und südlich der geplanten Straße befindet sich ein ehemaliger Baggersee ("Kiesteich nördlich Hagenburger Straße"), der als Laichgewässer einer großen Erdkrötenpopulation Bedeutung hat. Die Erdkröten wandern alljährlich vom Hohenholz zum Baggersee und zurück. In Blumenau und Luthe horsten regelmäßig Weißstörche, die in der Leineaue und der Westaue-Niederung Nahrung aufnehmen. Der westliche Teil des Plangebiets ist Wasserschutzgebiet (Einzugsbereich des Wasserwerks Hohenholz, Schutzzone III). An der Westaue und am Lehmbüntegraben östlich von Blumenau wird in das Überschwemmungsgebiet der Leine eingegriffen. Die Westaue wird durch die geplante Straße gekreuzt. Teile der Leineaue sowie die siedlungsnahe Landschaft nordwestlich Wunstorf mit dem Hohenholz sind als Vorsorgegebiet für die Erholung sowie als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen; der letztgenannte Bereich ist Teil des Naturparks Steinhuder Meer. Die Westaueniederung ist im RROP 2005 als Vorranggebiet für Natur und Landschaft dargestellt. Die übrigen Teile der Landschaftsschutzgebiete sind als Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft ausgewiesen. Die Leineaue nordöstlich des Untersuchungsgebietes ist Teil des großräumigen FFH-Gebiets "Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker". Es liegt in einem Abstand > 900 m von der geplanten Straße. Eine diesbezügliche FFH-Vorprüfung ergibt, dass mögliche Wirkungen des Vorhabens auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden können (s. Unterlage 12.1.1). Der Untersuchungsraum für den Landschaftspflegerischen Begleitplan ist in Abb. 1 dargestellt. Der Untersuchungskorridor wurde so gewählt, dass er alle entscheidungsrelevanten Auswirkungen auf die Schutzgüter räumlich umfasst. Dies sind i. d. R. 200 m beidseits der Straßenachse. Bei der Betrachtung einzelner Faunengruppen wird aufgrund der funktionellen Zusammenhänge über den Korridor hinausgegangen. Auch in Bezug auf das Landschaftsbild reicht der Betrachtungsraum über den Untersuchungskorridor hinaus, weil hier die Wirkräume größer sind. Flächen für Kompensationsmaßnahmen werden teilweise außerhalb des Korridors identifiziert und untersucht. Seite 2 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf 2. Beschreibung des Vorhabens Die geplante Baustrecke ist 6,55 km lang. Sie beginnt westlich von Wunstorf, schwenkt in einem Bogen aus der vorhandenen Trasse der Bundesstraße aus und verläuft zunächst in östliche Richtung nördlich der Ortslage Wunstorf. Die Trasse kreuzt zwischen der Ortslage Wunstorf und Klein Heidorn die Gemeindestraße Nordrehr und die Regionsstraße K 331 Klein Heidorner Straße. Im weiteren Verlauf werden nördlich von Wunstorf die Bundesstraße 442 (Coppenbrügge – Bad Nenndorf – Wunstorf – Neustadt a. Rbge.) und die Bahnstrecke 1740 Wunstorf-Bremerhaven gequert. Die Trasse der OU umfährt die Ortslage Blumenau in einem Bogen nördlich und östlich und kreuzt dabei die Regionsstraße K 333 Leinechaussee und das Gewässer Westaue einschließlich des gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebietes der Leine bzw. Westaue. Nach Umfahrung der Ortslage Blumenau verläuft die Trasse der OU zunächst in südliche Richtung, quert die Regionsstraße K 344 Manhorner Straße und schließt zwischen den Ortslagen Wunstorf und Luthe in einem Bogen an die vorhandene Bundesstraße 441 (Ortsumgehung Luthe) an (LINZ 2007). Die Verknüpfung des vorhandenen Straßennetzes mit der Umgehung erfolgt größtenteils höhengleich. Nur zwischen Wunstorf und Luthe ist eine teilplanfreie Verknüpfung mit der Hochstraße in Wunstorf bzw. mit der Hauptstraße in Luthe vorgesehen. Die Straße am Hohen Holz wird ausgebaut und über einen Kreisverkehrsplatz mit der Ortsumgehung verknüpft. Untergeordnete Wirtschaftswege werden höhenungleich überführt, die Bahnlinie wird in einem Trogbauwerk unterführt. Die Ortsumgehung Wunstorf erhält zwischen dem Beginn der Baustrecke westlich von Wunstorf und der höhengleichen Anbindung der K 331 (Klein Heidorner Straße) einen zweistreifigen Querschnitt entsprechend dem Regelquerschnitt RQ 11,5+ mit verbreitertem Randstreifen. Zwischen der Kreuzung OU/K 331 und dem Ende der Baustrecke südwestlich von Luthe erhält die Ortsumgehung Wunstorf einen dreistreifigen Querschnitt (2+1-Betriebsform) entsprechend dem Regelquerschnitt RQ 15,5. Westlich der Bahnunterführung wird die Straße fast durchgängig von einem parallel verlaufenden Wirtschafts- bzw. Radweg flankiert. Südlich des Erholungspunktes Altensruh, nördlich und östlich von Blumenau sowie westlich von Luthe begleiten Landschafts- und Lärmschutzwälle die neue Straße. Das Niederungsgebiet der Westaue wird in Dammlage gequert, die Westaue selbst mit einem 2-Feld-Bauwerk überbrückt. Seite 4 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf 3. Bestandsaufnahme und -bewertung In den nachfolgenden Kapiteln werden die von dem Bauvorhaben betroffenen Schutzgüter dargestellt. Die Bewertung erfolgt in Anlehnung an RASPER (2004) durch Zuordnung zu Wertstufen: x x x x x Wertstufe V: von besonderer Bedeutung Wertstufe IV: von besonderer bis allgemeiner Bedeutung Wertstufe III: von allgemeiner Bedeutung Wertstufe II: von allgemeiner bis geringer Bedeutung Wertstufe I: von geringer Bedeutung In Einzelfällen (Boden, Landschaftsbild) werden Wertstufen zusammengefasst. Ältere gültige Bewertungssysteme, etwa für Brutvögel nach WILMS et al. (1997) und für Gastvögel nach BURDORF et al. (1997), werden in die 5-stufige Wertskala umgesetzt. Dabei wird wiederum auf RASPER (2004) zurückgegriffen. 3.1. Beschreibung der Wirkfaktoren Auf der Grundlage der Umweltverträglichkeitsstudie kann eine Übersicht über die Wirkfaktoren sowie zu erwartende Auswirkungen des Straßenbauvorhabens gegeben werden. Dabei treffen die vorhabenspezifischen Wirkfaktoren auf einen bestimmten Zustand von Natur und Landschaft, der schutzgutbezogen in seiner Bedeutung und in seiner Empfindlichkeit gegenüber den Wirkungen des Straßenbaus bewertet wurde (PGL 1994 u. PGL 1998a). Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Wirkfaktoren und die damit verbundenen wesentlichen Auswirkungen. Tab. 1: Übersicht über die wesentlichen Wirkfaktoren und Auswirkungen auf die Schutzgüter Wirkfaktoren Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter baubedingt Flächeninanspruchnahme durch Arbeitsstreifen und Baustelleneinrichtungsflächen Abgrabungen/Aufschüttungen baubedingter Lärm und Beunruhigung baubedingte Schadstoffemissionen Boden: Änderung des Bodengefüges Wasser: Risiko von Schadstoffeinträgen in Grund- und Fließgewässer Pflanzen und Tiere: Beunruhigung und Vergrämung empfindlicher Tierarten, zeitweiliger Verlust von Lebensraumfunktionen anlagebedingt Flächeninanspruchnahme ca. 36 ha, davon ca. 13 ha Vollversiegelung Veränderung des Grundwasserflusses sowie des Hochwasserabflusses Zerschneidungswirkungen visuelle Wirkfaktoren Boden: Verlust natürlich entwickelten Bodens durch Überbauung, Überschüttung, Abtrag Wasser: Reduzierung der Grundwasserneubildung und Abbau schützender Deckschichten im Wasserschutzgebiet; Aufstau und Ablenkung der Grundwasserströmung im Bereich des Trogbauwerks an der Bahnunterführung; Verengung der Überschwemmungsgebiete im Bereich Westaue und Lehmbüntegraben Pflanzen und Tiere: Verlust von Flächen mit Biotopfunktion (u. a. Nahrungshabitate des Weißstorchs, von Rastvögeln der Leineaue, Brutreviere der Feldlerche u. a., Randstreifen mit Lebensraumfunktion für gefährdete Heuschreckenarten etc.) Zerschneidung wichtiger Funktionsbeziehungen (z. B. Wanderweg einer großen Erdkrötenpopulation zwischen Laich- und Landhabitat, Flugrouten von Fledermäusen, Horst und Nahrungsrevier des Weißstorchs in Blumenau) Seite 5 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf betriebsbedingt Lärm Schadstoffemissionen Visuelle Wirkfaktoren Trenneffekte (Unfälle und Gefahr von Kollisionen) Landschaftsbild: Überbauung u. Inanspruchnahme von Flächen unterschiedlich hoher Landschaftsbildqualität, Zerschneidungen von Blickbeziehungen (z. B. in die Leineaue); Entwertung des Landschaftsbildes durch das Strassenbauwerk mit Überführungen, Rampen, Dammlagen, Lärmschutzwänden u. -wällen; randliche Eingriffe in die LSG "Hohenholz" und "Mittlere Leine" Boden: Anreicherung von Schadstoffen im Straßenseitenraum Wasser: Risiko des Schadstoffeintrags in die Westaue bzw. in das Grundwasser Klima/Luft: Verringerung der Schadstoffbelastung im innerstädtischen Straßennetz Pflanzen und Tiere: Beeinträchtigungen von Lebensräumen durch Verlärmung, in geringerem Umfang auch durch Schadstoffanreicherungen, sowie durch die Kollisionsgefahr (besonders problematisch, wenn Funktionsbeziehungen zerschnitten werden, z. B. Weißstorch, Amphibien, Fledermäuse) Landschaftsbild: Entwertung des Landschaftsbildes und der Möglichkeiten des Landschaftserlebens durch weit reichende Verlärmung, Beunruhigung und visuelle Effekte 3.2. Boden 3.2.1. Datengrundlagen Für die Schutzgutbeurteilung Boden werden neben den allgemeinen geowissenschaftlichen und bodenkundlichen Daten, z. B. Bodentyp und Bodenart, spezielle Angaben wie z. B. alte Waldstandorte sowie die Ergebnisse der Biotopkartierung (zur Beurteilung der Naturnähe) herangezogen. x Geologische Karte von Niedersachsen (1:25.000, Blatt 3522 Wunstorf) mit Erläuterungen von VOSS (1979) x Ingenieurgeologischer Vorbericht und Vorsorgegebiete für die Planung der OU Wunstorf (NLfB 1993) x Bodenkarte von Niedersachsen (1:25.000, Blatt 3522 Wunstorf) x RROP 1990: Darstellung der "landwirtschaftlichen Vergleichszahl" (Ertragspotential) im x x x x x M. 1:200.000 UVS OU Wunstorf – B 441 (Teil I – Nord; PGL 1994): Bewertung der Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffanreicherung, Verdichtung und Grundwasserabsenkung UVS OU Wunstorf – B 441 (Teil III – Variantenvergleich; PGL 1998a) Ingenieurgeologisches Streckengutachten (SCHNACK & PARTNER 2004) Landschaftsplan Wunstorf (PGL 2002) eigene Erhebungen (Biotoptypen). 3.2.2. Bestandsdarstellung und -bewertung Die geplante Ortsumgehung führt über recht unterschiedliche Böden, in denen sich die naturräumliche Situation widerspiegelt. Vom Westen beginnend sind zunächst Parabraunerden und Pseudogley-Parabraunerden anzutreffen, die sich auf einer zwischen 0,60 bis 2,80 m starken Sandlössschicht entwickelt haben. Zwischen Nenndorfer Straße (B 442) und K 333 verläuft die Ortsumgehung über Braunerden und Podsol-Braunerden auf Geschiebedecksand und Schwemmsand. Östlich der K 333 verlässt die B 441n die naturräumliche Region Börden und wird auf 300 m Länge über die Gleyböden (auf Schwemmsand und Schwemmlehm) der Westaue geführt. Dann folgen wieder Braunerden, Podsol-Braunerden und Gley-Braunerden auf weichselzeitSeite 6 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf lichen Schmelzwasser-, Schwemm- und Geschiebedecksanden. Die Gleyböden der Leineaue werden randlich gestreift. Etwa 50 m nördlich der geplanten Anschlussstelle Luthe tritt die geplante Straße noch einmal in einen Bereich mit vorherrschender Parabraunerde auf Geschiebelehm ein (PGL 1994, SCHNACK & PARTNER 2004). Im Bereich vorhandener Straßen und Wege wurden im Zuge der Baugrunderkundung (SCHNACK & PARTNER 2004) i. d. R. Auffüllungen mit Fremdboden gefunden. Vorbelastungen Die Böden im Bereich der geplanten Straße sind fast überall durch Vorbelastungen beeinträchtigt: x Versiegelung, Teilversiegelung sowie Auffüllung mit Fremdboden bei vorhandenen Stra- ßen und Wegen x Veränderung der physikalischen und chemischen Bodeneigenschaften durch intensive Bewirtschaftung x Stoffliche Belastungen durch Pflanzenschutzmittel, Dünger (Landwirtschaft) sowie Schadstoffeinträge im Bereich vorhandener Straßen. Bewertung Böden mit besonderer Bedeutung (nach PATERAK 2001): Böden mit besonderen Standorteigenschaften/Extremstandorte, naturnahe Böden, alte Waldstandorte, Böden mit kulturhistorischer, naturhistorischer oder geowissenschaftlicher Bedeutung und sonstige seltene Böden) sind im Untersuchungsgebiet nicht anzutreffen (vgl. PGL 2002). Die Böden des Untersuchungsgebietes sind zum weitaus überwiegenden Teil bewirtschaftungsbedingt stark überprägt und sind nach RASPER (2004) von allgemeiner Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Wertstufe III). Die teilversiegelten Bereiche (befestigte, teilweise nur verdichtete, mehr oder weniger grasbewachsene Wege) haben geringe (Wertstufe II), die versiegelten Bereiche nur sehr geringe Bedeutung (Wertstufe I) für den Naturschutz. Als teilversiegelte Bereiche werden die Biotoptypen OVW/(UH) gewertet (s. Unterlage 12.2). 3.3. Oberflächengewässer 3.3.1. Datengrundlagen Als Hauptindikator für die Beurteilung der Oberflächengewässer dient der Biotoptyp, in dem sich die Naturnähe des Gewässers widerspiegelt. Zusätzlich wird die Gewässergüte als Indikator herangezogen. Folgende Informationsgrundlagen werden verwendet: x UVS OU Wunstorf – B 441 (Teil I – Nord; PGL 1994): Bewertung des Natürlichkeitsgra- des anhand des Ausbauzustands und der gewässerbegleitenden Vegetation x UVS OU Wunstorf – B 441 (Teil III – Variantenvergleich; PGL 1998a) x Landschaftsplan Wunstorf (PGL 2002): Aktualisierung der Fließgewässerbewertung x Neuberechnung der (inzwischen ausgewiesenen) Überschwemmungsgebiete Westaue/ Leine nach Unterlagen der Bez.-Reg. Hannover 2001 x Hydraulische Untersuchung Westaue (L+N INGENIEURGEMEINSCHAFT 2006) Seite 7 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf 3.3.2. Bestandsdarstellung und -bewertung Von der Straßenplanung unmittelbar betroffen ist die Westaue, welche zum Einzugsbereich der Leine gehört. Direkt unterhalb der Einmündung der Alten Südaue hat sie ein Einzugsgebiet von ca.573 km². Die Schwankungen in der Wasserführung sind mit 1: 160 (bezogen auf die Abflussmenge) erheblich. Der größte Abfluss (HQ 100) ist mit 129 m³/s angegeben (L+N INGENIEURGEMEINSCHAFT 2006). Die Westaue ist im gequerten Abschnitt mäßig ausgebaut. Im Gegensatz zu dem oberhalb liegenden Abschnitt gibt es hier keine durchgehenden Steinpackungen mehr (PGL 1994). Ca. 150 m oberhalb der Querung durch die geplante Straße mündet die Alte Südaue in die Westaue. Die Alte Südaue ist seit Bau der Verbindung zur Westaue oberhalb Wunstorfs ein abflussschwaches, zeitweise fast stehendes Gewässer mit einer stark verschlammten Sohle. Der Gewässerverlauf ist im Abschnitt zwischen Wunstorf und Blumenau in noch relativ naturnahem Zustand und hier auf fast der gesamten Länge einseitig von Ufergehölzen begleitet. Die Überschwemmungsgebiete der Westaue und der Leine (HQ 100) überlagern sich im Bereich der geplanten Straßenquerung. Der Hochwasser-Retentionsraum ist hier ca. 400 m breit. Neben den natürlichen Fließgewässern wird der Untersuchungskorridor vom Lehmbüntegraben durchflossen, der bis etwa 60 m an die geplante Straße heranreicht. Das Gewässer ist aufgrund der künstlichen Gewässerstruktur und fehlender Gehölze als naturfern einzustufen, eine Beeinträchtigung durch die geplante Straße ist nicht zu erwarten. Die Westaue ist ein Hauptgewässer innerhalb des Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystems. Hauptgewässer "sollen den jeweiligen Fließgewässertyp einer Naturräumlichen Region im Einzugsbereich eines Verbindungsgewässers repräsentieren. Sie sind so zu schützen und zu renaturieren, dass sich die unter naturnahen Bedingungen typische Artenund Biotopvielfalt auf ihrer gesamten Fließstrecke wieder einstellen kann" (NLWKN 2006). Die Querung der Westaue und die damit einhergehende Verlegung des Gewässerlaufes werden so gestaltet, dass sie den Zielen des Fließgewässerprogramms entsprechen und insgesamt keine Verschlechterung bewirkt wird (s. Kap. 4.3). Neben den genannten Fließgewässern und Gräben befinden sich in der Nähe der Straße zwei größere Stillgewässer (Teich Richtung Liethe an der Bahnlinie Wunstorf/Bremen sowie der Baggersee nördlich der Hagenburger Straße). Es handelt sich um Grundwasseraufschlüsse, die Relikte ehemaligen Bodenabbaus (Kies, Sand) darstellen. Eine direkte Beeinträchtigung der Teiche durch die geplante Straße kann auf Grund der Entfernung ausgeschlossen werden. Vorbelastungen Die Wasserqualität der genannten Fließgewässer ist schon seit vielen Jahren erheblich beeinträchtigt. Westaue und Alte Südaue werden als kritisch belastet (Güteklasse II-III), der Lehmbüntegraben als stark verschmutzt eingestuft (Güteklasse III; NLWK 2001). Bewertung Die Westaue hat als "mäßig ausgebauter Fluss" (FZM) nach PATERAK et al. (2001) generell hohe Bedeutung für den Naturschutz (vgl. Kap.3.6.1.2). Aufgrund der kritischen Belastungssituation wird hier eine allgemeine Bedeutung (Wertstufe III) angenommen. Das Überschwemmungsgebiet der Westaue ist aufgrund seiner Bedeutung für den Hochwasserschutz von besonderer Bedeutung (Wertstufe IV/V). Seite 8 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf 3.4. Grundwasser 3.4.1. Datengrundlagen Als Indikatoren für das Schutzgut Grundwasser dienen die Grundwasserstände und das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung. Folgende Informationsgrundlagen werden verwendet: x UVS OU Wunstorf – B 441 (Teil I – Nord; PGL 1994): x UVS OU Wunstorf – B 441 (Teil III – Variantenvergleich; PGL 1998a) x Geologische Karte von Niedersachsen (1:25.000, Blatt 3522 Wunstorf) mit Erläuterungen x x x x zur Hydrogeologie von SCHERLER (1979) Geowissenschaftliche Karte des Naturraumpotentials von Niedersachsen und Bremen – Grundwasser Grundlagen. Blatt CC 3918 (NLFB 1987): Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung Datenserver des Niedersächsischen Umweltministeriums (Stand 2003): Abgrenzung des Wasserschutzgebiets Hohenholz Straßenbauamt Hannover (2004): Auswertungen von Grundwassermessstellen im Bereich der Trasse (Grundwasserstände) Ingenieurgeologisches Streckengutachten (SCHNACK & PARTNER 2004): Angaben zu Grundwasserständen und Deckschichten 3.4.2. Bestandsdarstellung und -bewertung Die Grundwasserstände im Untersuchungskorridor werden regelmäßig beobachtet. Der Grundwasserspiegel liegt ungefähr zwischen 39 und 42 m NN, wobei die Grundwasserflurabstände entsprechend den Geländehöhen sehr unterschiedlich sind: Im westlichen Abschnitt liegt das Grundwasser 10 bis 11 m unter Gelände, steigt dann auf 6 bis 7 m im Bereich der Klein Heidorner Straße an, um auf Höhe der B 442 wieder auf 10 bis 11 m abzusinken. Im weiteren Verlauf verringert sich mit absinkender Geländehöhe der Flurabstand erheblich. Im Bereich der Bahnquerung schwanken die Wasserstände zwischen 0,7 bis 3 m unter Flur. Im weiteren Verlauf um Blumenau herum sind in den Messstellen ebenfalls starke Schwankungen aufgezeichnet worden: Zwischen 0,7 bis max. 3,9 m. Der lokale Einfluss der nahen Fließgewässer auf den Grundwasserstrom ist hier deutlich erkennbar. Im weiteren Verlauf erhöhen sich die Grundwasserflurabstände allmählich und betragen im Bereich der geplanten Anschlussstelle Luthe zwischen als 5,1 und 7,3 m unter Geländeniveau. Nach NLFB (1987) verläuft die Straße außerhalb von Bereichen mit geringem Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung (also Bereichen, in denen das Gefährdungspotential für das Grundwasser besonders hoch ist). Die Anwendung der in der Karte genannten Kriterien auf den heutigen Erkenntnisstand führt allerdings zu einem anderen Ergebnis. Bei Grundwasserflurabständen <5 m ist ein geringes Schutzpotential gegeben. Dies betrifft die Neubauabschnitte zwischen x 5+000 (K 333) und 5+100 (Westaue) x 5+550 und 5+800 x 6+000 und ca. 7+000 Die Grundwasserneubildungsraten sind im Bereich der bindigen, grundwasserfernen Böden westlich der B 442 mit <100 mm/a gering. Im Bereich der gering bindigen Podsol-Böden zwischen B 442 und Westaueniederung werden hohe Grundwasserneubildungsraten von 200 bis 300 mm/a angegeben. Im Bereich Blumenau – Luthe liegen die Werte im mittleren Bereich: 100 bis 200 mm/a (NLFB 1987). Seite 9 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Der westliche Teil des Untersuchungskorridors gehört zum Einzugsbereich des Wasserwerks Hohenholz. Die Zone III des Wasserschutzgebietes reicht bis an den nördlichen Siedlungsrand von Wunstorf sowie an die Westaue heran. Das Grundwasser befindet sich im sandigkiesigen Aquifer, der nur von einer teilweise geringmächtigen Deckschicht aus Sandlöss (die ein hohes physikalisches Bindungsvermögen für Schadstoffe besitzt) überlagert ist, das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung ist entsprechend hoch. Bewertung Der Bereich des Wasserschutzgebietes Hohenholz wird – trotz hohem Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung – als von besonderer Bedeutung (Wertstufe IV/V) eingestuft, da aus Gründen der Vorsorge zum Erhalt der Grundwasserqualität ein besonderer Schutz erforderlich ist. Aufgrund der Empfindlichkeit gegenüber Verunreinigungen durch Straßenabwässer werden auch die Gleyböden, die im Bereich der Westaue und des Lehmbüntegrabens vorkommen und durch einen hohen Grundwasserstand (d. h. geringe Deckschichten) charakterisiert sind, als Bereiche von besonderer Bedeutung (Wertstufe IV/V) eingestuft. Ackerbaulich, gärtnerisch oder als Weihnachtsbaumplantage genutzte Flächen sind aufgrund der nutzungsbedingten Vorbelastungen von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III), Seitenstreifen der Straßen und versiegelte Flächen von geringer Bedeutung (Wertstufe II) für das Grundwasser. 3.5. Klima/Luft 3.5.1. Datengrundlagen Für das Schutzgut Klima/Luft werden folgende Informationsgrundlagen verwendet: x UVS OU Wunstorf – B 441 (Teil I – Nord; PGL 1994): x UVS OU Wunstorf – B 441 (Teil III – Variantenvergleich; PGL 1998a) x Landschaftsplan Wunstorf (PGL 2002) 3.5.2. Bestandsdarstellung und -bewertung Die geplante Ortsumgehung führt zu einer Entlastung der lufthygienischen Situation des klimatischen Wirkungsraums (vgl. PGL 2002, S. 117) in der Kernstadt Wunstorf. Die Entlastung im Bereich der Ortsdurchfahrt ist ein wesentliches Ziel des Vorhabens. Die Siedlungsbereiche von Luthe und Blumenau, in denen ebenfalls Entlastungen bei verkehrsbedingten Immissionen zu erwarten sind, sind im Gegensatz zu Wunstorf keine relevanten Wirkungsräume. Die neue Straße führt durch vegetationsgeprägte Freiflächen im Umland des Wirkungsraums, die potentiell die Funktion als Ausgleichsraum erfüllen können. Generell gibt es zwei Möglichkeiten des Luftaustausches: thermisch bedingte und orografisch bedingte Austauschprozesse. Letztere haben zur Voraussetzung eine mittlere Geländeneigung von >1° mit Exposition auf den Wirkungsraum, die in diesem Bereich nicht gegeben ist. Thermisch induzierte Luftaustauschprozesse (Flurwindsysteme) sind nach den von MOSIMANN et al. (1999) formulierten Kriterien für den Bereich, durch den die Trasse verläuft, nicht anzunehmen (vgl. PGL 2002, S. 117). Die geplante Straße führt demnach nicht durch für die Stadt Wunstorf relevante Ausgleichsräume. Seite 10 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Vorbelastungen Wesentliche Vorbelastungen für das Schutzgut Klima/Luft sind: x Die verkehrsbedingten Emissionen der stärker befahrenen Straßen B 441 (Bereich Luthe und Wunstorf-West), K 344 und K 333 x Diffuse Emissionen des Verkehrs und der Siedlungs- und Gewerbegebiete Bewertung Die im Untersuchungsgebiet liegenden Siedlungsbereiche sind aufgrund ihrer Belastungssituation von geringer Bedeutung (Wertstufe II), die Offenland- und Waldbereiche mit Ausnahme der Randzonen der stärker befahrenen Straßen sind von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III) für das Schutzgut Klima/Luft. Eine besondere Bedeutung ist aufgrund der fehlenden Ausgleichsfunktion im Untersuchungsgebiet nicht gegeben. 3.6. Pflanzen und Tiere 3.6.1. Biotope 3.6.1.1. Datengrundlagen Für die Darstellung der Biotopverhältnisse werden folgende Informationsgrundlagen verwendet: x UVS OU Wunstorf – B 441 (Teil III – Variantenvergleich; PGL 1998a) x Landschaftsplan Wunstorf (PGL 2002) x Aktualisierung der Biotoptypenkartierung im Frühsommer 2004 im Untersuchungskorridor LBP mit Ergänzungen 2005 3.6.1.2. Bestandsdarstellung und -bewertung Während der Vegetationsperiode 2004 wurde eine Kartierung der Biotoptypen nach dem Kartierschlüssel des NLÖ (V. DRACHENFELS 2004) flächendeckend im gesamten Untersuchungsgebiet durchgeführt. Es wurde eine flächenscharfe räumliche Zuordnung anhand von OrthoLuftbildern vorgenommen. Das Untersuchungsgebiet geht über die unmittelbar von Eingriffen betroffenen Flächen hinaus (400-m-Korridor, vgl. Kap. 1.2). Die Ergebnisse der Biotopkartierung sind in Unterlage 12.2 dargestellt. Die Biotoptypenkartierung wurde im Frühjahr 2005 im Bereich von Korridorerweiterungen nördlich Wunstorf und an der Straße "Am Hohenholz" ergänzt. Tab. 2 gibt einen Überblick über alle im UG festgestellten Biotoptypen, ihre Regenerationsfähigkeit und ihre naturschutzfachliche Bewertung. Der jeweilige Schutzstatus nach §§ 28a und 28b NNatG sind angegeben. Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt in Vorbereitung der Konfliktanalyse (Kap. 4). Die Bewertung der einzelnen Biotope erfolgt in Anlehnung an das fünfstufige Bewertungsmodell für Biotoptypen in der Landschaftsplanung und Eingriffsregelung (BIERHALS et al. 2004). BIERHALS et al. geben teilweise eine Spanne an Wertstufen an. In Tab. 2 wird entsprechend der jeweiligen Ausprägung des Biotoptyps ein Wert innerhalb der Spanne gewählt. Dabei wurden verschiedene Kriterien berücksichtigt, z. B. die Qualität und Ausprägung hinsichtlich Standort, Struktur und typischem Arteninventar, das Vorkommen gefährdeter Arten soSeite 11 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf wie Alter und Größe des Biotops. Bei naturnahen Wäldern (hier: WMT) führt das Fehlen von Altholz sowie die Tatsache, dass der Bestand auf keinem alten Waldstandort wächst, zur geringeren Einstufung. Tab. 2: Code Im Untersuchungsgebiet kartierte Biotoptypen Biotoptyp Schutzstatus (NNatG) Regenerierbarkeit Wertstufe ƔƔ IV WMT Mesophiler Buchenwald kalkärmerer Standorte des Tieflands WRM Waldrand mittlerer Standorte WPB Birken- und Zitterpappel-Pionierwald WXH Laubforst aus einheimischen Arten (Ɣ) III WXP Hybridpappelforst (Ɣ) II WZF Fichtenforst (Ɣ) II WZK Kiefernforst (Ɣ) II BMS Mesophiles Weißdorn- und Schlehengebüsch Ɣ III BRS Sonstiges Sukzessionsgebüsch III BRU Ruderalgebüsch III BZN Ziergebüsch aus überwiegend nicht heimischen Gehölzarten HN Naturnahes Feldgehölz HFB Baumhecke (Ɣ) III HFM Strauch-Baumhecke Ɣ III HFS Strauchhecke Ɣ III HFX Feldhecke mit standortfremden Gehölzen Ɣ III III I Ɣ III II HPF Nicht standortgerechte Gehölzpflanzung I HPG Standortgerechte Gehölzpflanzung II HPS Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand III HSE Siedlungsgehölz aus überwiegend einheimischen Baumarten HSN Siedlungsgehölz aus überwiegend nicht heimischen Baumarten FBN Naturnaher sommerwarmer Niederungsbach FZM Mäßig ausgebauter Fluss FGR Nährstoffreicher Graben NRG Rohrglanzgras-Landröhricht Ɣ III II § 28a Ɣ V III II § 28a III NUB Bach- und sonstige Uferstaudenflur III RAA Adlerfarnflur magerer Standorte III GI Artenarmes Intensivgrünland II GIb Artenarmes Intensivgrünland, brachgefallen III GIA Artenarmes Intensivgrünland der Auen II GIF Artenarmes Intensivgrünland feuchter Standorte II GA Grünland-Einsaat I GW Sonstige Weidefläche II GRA Artenarmer Scherrasen I GRR Artenreicher Scherrasen II A Acker II Ab Ackerbrache II EGG Gemüse-Gartenbaufläche I EBB Baumschule I EBW Weihnachtsbaum-Plantage I EOR Beerenstrauch-Plantage I EL Landwirtschaftliche Lagerfläche I URM Ruderalflur mittlerer Standorte III Seite 12 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Code Biotoptyp URMv Ruderalflur mittlerer Standorte, verbuscht III URF Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte III URT Ruderalflur trockenwarmer Standorte III Schutzstatus (NNatG) Regenerierbarkeit Wertstufe Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte III UHF Halbruderale Gras- und Staudenflur frischer bis feuchter Standorte III PKA Strukturarme Kleingartenanlage I PKG Grabeland I PFA Gehölzarmer Friedhof I UHM PT Zoo/Tierpark/Tiergehege I PSZ Sonstige Sport-, Spiel- und Freizeitanlage I TFK Fläche mit Kies- und Schotterdecke I TFB Beton-/Asphaltfläche I TFS Fläche mit Natursteinpflaster I TFZ Fläche mit Ziegel-/Betonsteinpflaster I TX Einzelnes Gebäude I OE Einzel- und Reihenhausbebauung I ODL Ländlich geprägtes Dorfgebiet I ODP Landwirtschaftliche Produktionsanlage I OVS Straße I OVP Parkplatz I OVE Bahnanlage I OVW Befestigter Weg I OSS Sonstige Deponie I OSZ Sonstige Ver- und Entsorgungsanlage I Es bedeuten: ƔƔ kaum oder nicht regenerierbar Ɣ schwer regenerierbar () nicht oder schwer regenerierbar, aber i. d. R. kein Entwicklungsziel des Naturschutzes (Einstufung in Anlehnung an Bierhals et al. 2004) Wertstufen: V = sehr hohe Bedeutung; IV = hohe Bedeutung; III = mittlere Bedeutung; II geringe Bedeutung; I = sehr geringe Bedeutung (Einstufung in Anlehnung an Bierhals et al. 2004) Im Untersuchungsgebiet gibt es nur ein Biotop mit besonderer Bedeutung (Wertstufe V): Der "naturnahe sommerwarme Niederungsbach" (FBN) Alte Südaue. Der im Hohenholz liegende Buchenbestand hat als "mesophiler Buchenwald kalkärmerer Standorte des Tieflands" (WMT) besondere bis allgemeine Bedeutung (Wertstufe IV). Viele der im Untersuchungsgebiet zerstreut vorhandenen Gehölz- und Ruderalstrukturen, der Fluss Westaue sowie die forstlich geprägten Bereiche im Hohenholz haben allgemeine Bedeutung (Wertstufe III). Der flächenmäßig größte Teil des Untersuchungsgebietes wird von Biotopen der Wertstufe II und I eingenommen. Es dominieren Ackerflächen (Lehm- und Sandäcker), die i. d. R. intensiv genutzt sind und keine gut ausgeprägten Ackerwildkrautfluren aufweisen. Allerdings ist mit der Feldlerche eine gefährdete Art der Roten Liste weit verbreitet. Die Ackerflächen werden deshalb der Wertstufe II zugeordnet. Seite 13 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf 3.6.2. Pflanzen und Pflanzengesellschaften 3.6.2.1. Datengrundlagen Für den Aspekt Pflanzen und Pflanzengesellschaften werden folgende Informationsgrundlagen verwendet: x Landschaftsplan Wunstorf (PGL 2002) x Floristisch-vegetationskundliche Erfassungen 2001 (eigene Erhebungen, s. Anhang A1) x Überprüfung der vegetationskundlichen u. floristischen Untersuchungen im Rahmen der Biotopkartierung 2004, incl. Abfrage der für den Pflanzenartenschutz wertvollen Bereiche beim NLÖ x Erneute floristisch-vegetationskundliche Erfassung 2008 (eigene Erhebungen, s. Anhang A2) 3.6.2.2. Bestandsdarstellung und -bewertung Die Kartierung von Flora und Vegetation erfolgte jeweils in 2 Durchgängen im Juni und August 2001. Dabei wurden der 400 m breite Korridor (einschließlich Siedlungsflächen) und angrenzende Bereiche (Wald Hohenholz, Angelteich – siehe Kap. 2.1, Sandgrube Frachtweg/K 334 u. a.) untersucht. Eine Überprüfung innerhalb des Untersuchungskorridors erfolgte im Rahmen der Biotopkartierung 2004 sowie 2008 (Untersuchungsgebiet wie 2001). Flächendeckend erfasst wurden: x Mengen und Wuchsorte von gefährdeten Pflanzenarten (einschließlich lokal gefährdeter) nach der Niedersächsischen Roten Liste (GARVE 2004) x gefährdete und schutzbedürftige Pflanzengesellschaften entsprechend der Niedersächsi- schen Roten Liste (PREISING et al. 1995) Die Vorkommen von gefährdeten Gefäßpflanzenarten sind in Tab. 3 und in Unterlage 12.2 dargestellt. Tab. 3: Vorkommen von gefährdeten Gefäßpflanzenarten im Untersuchungsgebiet (Stand 2008) Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Acker-Gauchheil Anagallis arvensis Gefährdungsgrad* V (T) 2008 nicht mehr festgestellt Acker-Krummhals Anchusa arvensis V (H) 2 Wuchsort N Wunstorf mit wenigen Exemplaren Große Klette Arctium lappa seit 2004 nicht mehr gefährdet Wermut Artemisia absinthium Schwarznessel Ballota nigra ssp. nigra seit 2004 nicht mehr gefährdet V (T) RapunzelGlockenblume Kornblume Heide-Nelke § Campanula rapunculus V (T) Centaurea cyanus Dianthus deltoides 3 (H) 3 Seite 14 Verbreitung im UG 2 Wuchsorte N u. O Blumenau mit wenigen Exemplaren mehrere Wuchsorte bei Blumenau mit üb. 50 Exemplaren 2008 nicht mehr festgestellt 1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg) mit üb. 100 Exemplaren Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Gefährdungsgrad* Verbreitung im UG Wilde Karde Dipsacus fullonum lokal gefährdet Haarschwingel Festuca filiformis+ V (H) Kleines Filzkraut Filago minima 3 (H) BergSandglöckchen Wilde Malve Jasione montana 2 (H) Malva sylvestris V (H) 1 Wuchsort N Blumenau mit 3 Exemplaren Ähriges Tausendblatt Gewöhnliche Eselsdistel Kleiner Vogelfuß Myriophyllum spicatum 3 (H) Onopordum acanthium ssp. acanthium Ornithopus perpusillus seit 2004 nicht mehr gefährdet 3 (H) 1 Wuchsort (Fischteich) mit üb. 1.000 Exemplaren 1 Wuchsort N Luthe mit 2 Exemplaren Fuchsrote Borstenhirse Bauernsenf Setaria pumila 1 Wuchsort N Blumenau mit üb. 25 Exemplaren 1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg) mit üb. 100 Exemplaren 1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg) mit üb. 10.000 Exemplaren 1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg) mit üb. 100 Exemplaren 1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg) mit üb. 25 Exemplaren V 1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg) mit üb. 100 Exemplaren Teesdalia nudicaulis 2 (H) Gewöhnlicher Thymian Thymus pulegioides 3 (T) 1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg) mit üb. 100 Exemplaren 1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg) mit üb. 10.000 Exemplaren Feld-Ulme Ulmus minor 3 1 Wuchsort an der K 333 Wunstorf – Poggenhagen mit 50 bis 100 Exemplaren Es bedeuten: § = besonders geschützt nach Bundesartenschutzverordnung * 3 = gefährdet; 2 = stark gefährdet; V = Vorwarnliste; (H) = Einstufung nur für das Berg- und Hügelland; (T) = Einstufung nur für das Tiefland (s. GARVE 2004) Streng geschützte Pflanzenarten kommen nicht vor. Eine besonders geschützte Pflanzenart, die zugleich gefährdet ist nach der Niedersächsischen Roten Liste (GARVE 2004), wurde mit der Heide-Nelke (Dianthus deltoides) in der Sandgrube Frachtweg gefunden (ca. 400 m von der geplanten Trasse entfernt). Die Fundorte der Rote-Liste-Arten häufen sich im Osten des Untersuchungsgebietes, der Westen ist demgegenüber als verarmt zu bewerten. Die Fundorte sind überwiegend Säume, Weg- und Grabenränder mit Arten wie Schwarznessel (Ballota nigra), RapunzelGlockenblume (Campanula rapunculus), Wegmalve (Malva sylvestris) u. a. Besonderes bemerkenswert ist der Pflanzenbestand in der Sandgrube am Frachtweg, die allerdings außerhalb des unmittelbaren Trassenumfeldes liegt. Der ebenfalls außerhalb des Korridors liegende Angelteich an der Hagenburger Straße weist ein bemerkenswertes Vorkommen des Ährigen Tausenblatt (Myriophyllum spicatum) auf, welches das einzige Vorkommen außerhalb der Leineaue im Landkreis Hannover darstellt. Trotz intensiver Suche wurden nur wenige kleine Flächen mit gut ausgeprägten gefährdeten und/oder schutzbedürftigen Pflanzengesellschaften gefunden. Es handelt sich um (Stand 2008): x Die Mäusegerstenflur (Hordeetum murini) wurde im Untersuchungsgebiet ebenfalls kleinflächig an Weg- und Straßenrändern angetroffen. Die dichten, bereits im Frühsommer vergilbenden Bestände der Mäusegerste kennzeichnen trockene, wärmebegünstigte Standorte. Die Gesellschaft gilt in Niedersachsen derzeit nicht als gefährdet, dennoch sollten ihre Bestände möglichst zahlreich erhalten bleiben (vgl. PREISING et al. 1995). Die 2001 festgestellten Vorkommen der Wegmalven Flur sind erloschen. Seite 15 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Insgesamt ergeben sich für das Schutzgut Pflanzen nur geringe Konflikte. Vorkommen mit besonderer Bedeutung wurden nur in größerer Entfernung von der geplanten Straße festgestellt. Durch Überbauung betroffen sind einige Vorkommen der aufgeführten Pflanzengesellschaft sowie einzelne Wuchsorte der Rapunzel-Glockenblume (Campanula rapunculus), jeweils im Ostteil der Trasse. 3.6.3. Tiere 3.6.3.1. Datengrundlagen Für das Schutzgut Tiere werden folgende Informationsgrundlagen verwendet: x x x x x x x x x x x x x x x UVS OU Wunstorf – B 441 (Teil I – Nord; PGL 1994): UVS OU Wunstorf – B 441 (Teil III – Variantenvergleich; PGL 1998a) Landschaftsplan Wunstorf (PGL 2002) Daten des Tierartenerfassungsprogramms NLÖ Befragungen ortskundiger Fachleute Faunistische Untersuchungen 2006 (Fledermausuntersuchung im Bereich Altensruh/Nordrehr, Feldhamster, Zauneidechse) Avifaunistische Untersuchung (1999) Untersuchung der Brutvögel (2004) Beobachtungen der Flugbewegungen des Blumenauer Weißstorchs (2005) Rastvogeluntersuchung im Bereich der Leine- und Westaueniederung (2004/2005) Faunistische Erfassungen 2001 (Amphibien, Heuschrecken) Amphibien-Untersuchung (2002) Untersuchung der Terrassenkante am Lehmbüntegraben auf Vorkommen der Weinbergschnecke (2006) Kontrolluntersuchungen Amphibien (2008) Erfassung der Heuschrecken (2008) 3.6.3.2. Säugetiere Feldhamster (vgl. Anhang A3) Der Feldhamster (Cricetus cricetus) kam früher in der gesamten Ackerlandschaft in der Umgebung Wunstorfs vor, wurde aber in den letzten 10 Jahren nur noch südlich von Wunstorf nachgewiesen (Landschaftsplan Wunstorf; PGL 2002). Um sicher zu gehen, dass die stark gefährdete und streng geschützte Art keine Bereiche in der Nähe der geplanten Trasse besiedelt, wurde 2006 ein 50 m breiter Korridor beidseits der geplanten Trasse auf das Vorkommen des Feldhamsters abgesucht. Bei keiner der Begehungen wurden Bauten oder sonstige Spuren des Feldhamsters entdeckt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass im Untersuchungsgebiet keine Feldhamster vorkommen. Fledermäuse (vgl. Anhang A4) Fledermäuse zählen durchweg zu den streng geschützten und mehr oder weniger stark gefährdeten Arten. Tab. 4 zeigt die im Untersuchungsgebiet festgestellten Spezies. Seite 16 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Tab. 4: Fledermausarten im Untersuchungsgebiet Artname Rote-Liste-Status/Schutz Status im Gebiet Große Bartfledermaus Myotis brandtii Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus Fransenfledermaus Myotis nattereri Wasserfledermaus Myotis daubentoni Abendsegler Nyctalus noctula Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus RL Nds. 2, BRD 2/streng geschützt n. FFH-RL IV Lebensraum Waldrand/-gebiet Hohenholz; Nachweis vor 1997 und 2006* RL Nds. 2, BRD 3/streng geschützt n. FFH-RL IV Lebensraum Waldrand/-gebiet Hohenholz; Nachweis vor 1997 und 2006* RL Nds. 2, BRD 3/streng geschützt n. FFH-RL IV Lebensraum Waldrand/-gebiet Hohenholz; Nachweis vor 1997 RL Nds. 3, BRD 3/streng geschützt n. FFH-RL IV Lebensraum Waldrand/-gebiet Hohenholz und Baggersee; Nachweis vor 1997 und 2006 RL Nds. 2, BRD 3/streng geschützt n. FFH-RL IV Lebensraum Waldrand/-gebiet Hohenholz, auch Bereich Nordrehr und Leineaue; Nachweis vor 1997 und 2006 RL Nds. 2, BRD G/streng geschützt n. FFH-RL IV Lebensraum Waldgebiet Hohenholz; Nachweis vor 1997 RL Nds. 3/streng geschützt n. FFH-RL IV Lebensraum Waldrand/-gebiet Hohenholz, Bereich Nordrehr; Nachweis vor 1997 und 2006 RL Nds. 2, BRD V/streng geschützt n. FFH-RL IV Lebensraum Waldrand/-gebiet Hohenholz, Bereich Nordrehr; Nachweis vor 1997 und 2006 Angaben zum Rote-Liste-Status nach HECKENROTH et al. (1993) sowie BINOT-HAFKE et al. (2000). * Die Bartfledermäuse wurden 2006 nicht auf der Artebene unterschieden. Es ist davon auszugehen, dass beide Arten vertreten waren. Aus den Untersuchungen zur Umweltverträglichkeitsstudie (PGL 1994) war bekannt, dass Gehölzstrukturen zwischen dem Waldgebiet Hohenholz und dem Siedlungsraum Wunstorf als Leitlinien des Fledermausfluges dienen. Dies betrifft eine Ahorn-Baumreihe südlich Altensruh und die linienhaften Gehölzbestände an dem Feldweg "Nordrehr" zwischen Klein Heidorn und Wunstorf. Die Bedeutung dieser Gehölzbänder für einzelne Fledermausarten wurde an 3 Abenden im Sommer 2006 mit Hilfe von Bat-Dektoren genau untersucht. Durch die Auswertung von Flugrouten und Flughöhen waren Rückschlüsse auf die akustische Bindung der Tiere an Substrat und Boden möglich. An der Baumreihe südlich Altensruh wurde eine außergewöhnlich hohe Aktivität festgestellt. Die häufigsten Feststellungen betreffen Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistrellus) und unbestimmte Myotis-Fledermäuse2, danach folgen Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) und Bartfledermäuse (Myotis mystacinus oder M. brandtii). Bartfledermäuse, Wasserfledermäuse (Myotis daubentoni) und unbestimmte Myotis-Fledermäuse zeigten eine besonders enge Bindung an die Vegetation, und flogen zudem oft dicht über dem Boden. An den drei Untersuchungsabenden wurden insgesamt ca. 100 Tiere dieser besonders empfindlichen Arten festgestellt. Die Ahorn-Baumreihe stellt offenbar eine bedeutende Verbindungsstruktur zwischen dem Wald "Hohenholz" und der Ortslage Wunstorf dar. Auch der am nördlichen Ortsrand liegende Baggersee übt auf Fledermäuse (insbesondere M. daubentoni) große Anziehungskraft aus. Im Bereich Nordrehr wurden hauptsächlich große Fledermäuse im Jagdflug beobachtet, die keinerlei Bindung zu den Alleebäumen zeigten (Abendsegler, Breitflügelfledermaus). Lediglich Zwergfledermäuse nutzen die Gehölzstrukturen als Orientierung auf ihrer Flugstraße. 2 Hierbei handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit ebenfalls um Bartfledermäuse und Wasserfledermäuse (vermutlich überwiegend Myotis mystacinus u. M. daubentoni). Seite 17 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Allerdings war ihre Zahl mit weniger als 10 Tieren pro Abend gering und sie sind nicht auf solche Leitstrukturen angewiesen. Weitere Säugetierarten Zu beachten ist zudem der Dachs, der im Hohenholz heimisch ist und die umgebende Ackerlandschaft zur Nahrungssuche aufsucht. Der Dachs ist – wie fast alle Säugetiere – besonders geschützt, aber in Niedersachsen nicht mehr gefährdet. Der streng geschützte Fischotter könnte mittelfristig an Leine und Westaue wieder auftauchen, wenn die positive Bestandsentwicklung der letzten Jahre (s. REUTHER 2002, S.19) anhält. Für den Bereich der Aller gibt es bereits eine Vielzahl von Nachweisen (MNU 2009). Der Iltis kommt als gefährdete und besonders geschützte Art im Bereich der Leine- und Westaue-Niederung sowie am Kiesteich westlich Liethe vor (PGL 2002). Neben den streng geschützten und gefährdeten Arten sind auch stärker verbreitete Wildtiere zu beachten: Igel, Feldhasen und Marderartige werden besonders häufig Opfer des Straßenverkehrs. Unter den Großsäugern treten die höchsten Fallwildzahlen beim Rehwild auf (nach GLITZNER et al. 1999). Nach Aussagen des örtlichen Hegeringleiters, Herrn ASCHE, treten besonders Rehwild, Rotfuchs und Feldhase im Bereich des südlichen Waldrandes sehr regelmäßig und in großen Zahlen aus dem Hohenholz heraus, um in der umgebenden Feldflur nach Nahrung zu suchen (ASCHE 2006 mdl.). Zudem wechselt auch Schwarzwild in diesem Bereich "sehr häufig zwischen dem Hohenholz und in Richtung Bokeloh befindlichen Sumpfgebieten hin und her" (Frau BREDTHAUER-HEIDEMANN, Fachbereich für Öffentliche Sicherheit bei der Region Hannover, schriftlich). Bewertung Die Baumreihe südlich Altensruh hat als Leitstruktur für mehrere gefährdete und streng geschützte Fledermausarten herausragende Bedeutung für den Säugetierschutz. Darüber hinaus sind säugetierkundliche Belange südlich des Hohenholzes (Vermeidung von Wildunfällen) sowie im Bereich der Leine- und Westaueniederung (Iltis, Fischotter) zu beachten. 3.6.3.3. Brutvögel (vgl. Anhang A5 und A6) Als Teil der Untersuchungen zum Landschaftspflegerischen Begleitplan sind im Frühjahr 2004 Brutvogelerfassungen durchgeführt worden. Sie aktualisieren und vertiefen eine avifaunistische Untersuchung aus dem Jahr 1999. Das Untersuchungsgebiet wurde insgesamt sieben Mal im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Juli 2004 begangen. Untersuchungsintensität und Untersuchungsraum sind mit der Region als Unterer Naturschutzbehörde und mit dem Niedersächsischen Landesamt für Ökologie intensiv abgestimmt worden. Ergänzend wurden im Frühsommer 2005 Weißstorchaktivitäten erfasst (s. Anhang A7). Bestandsdarstellung Es konnten insgesamt 35 verschiedene Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden. Bei der räumlichen Verteilung machen sich die unterschiedlichen Biotoppräferenzen der Arten deutlich bemerkbar. So liegen die Brutplätze der typischen Park- und Gartenvögel an den Ortsrändern von Wunstorf, Blumenau und Luthe bzw. im Waldrandbereich im Westen Seite 18 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf des Untersuchungsgebiet, während die Brutvögel des Offenlandes nahezu über die gesamten freien Flächen des Untersuchungsgebiet verteilt sind (vgl. Tab. 19 sowie Abb. 9 im Anhang A85). Arten der offenen Feldflur Mit der Feldlerche (Alauda arvensis) kommt eine gefährdete Charakterart der offenen Feldflur in großer Anzahl im Untersuchungsgebiet vor (Gefährdungsgrad 3 in Niedersachsen). Die insgesamt 33 Reviere verteilen sich über das gesamte Untersuchungsgebiet, wobei die Bereiche westlich der Bahnlinie, insbesondere direkt westlich und östlich der B 442, die größte Siedlungsdichte aufweisen. Hier gibt es jeweils eine Brachfläche bzw. ein Wiesenstück, was die Lebensbedingungen für Feldlerchen durch ein größeres Nahrungsangebot verbessert. Im Gegensatz dazu stehen die intensiv für Gemüseackerbau genutzten Flächen zwischen Wunstorf und Luthe, die insgesamt kaum besiedelt wurden. Eine Siedlungsdichte von etwa 2 BP/10 ha zeigt die gute Eignung der Ackerflächen westlich der Bahnlinie als Lebensraum für die gefährdete Feldlerche. Im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.2) ist hier ein Feldlerchen-Lebensraum abgegrenzt worden. Das Rebhuhn (Perdix perdix, Gefährdungsgrad 3 in Niedersachsen) ist im Untersuchungsgebiet mit 3 Brutpaaren vertreten. Die Wachtel (Coturnix coturnix, Gefährdungsgrad 3 in Niedersachsen) wurde ebenso wie der Wiesenpieper (Anthus pratensis, Gefährdungsgrad 3 in Niedersachsen) mit je einem Brutvorkommen nördlich von Wunstorf festgestellt. Die Schafstelze (Motacilla flava), eine weitere Charakterart der offenen Landschaft ist mit insgesamt 11 Revieren im Untersuchungsgebiet vertreten und zeigt dabei eine ähnliche Häufigkeitsverteilung wie die Feldlerche. Weißstorch (Ciconia ciconia, Gefährdungsgrad 2 in Niedersachsen) Der bekannte Brutplatz des Blumenauer Storches liegt etwa 320 m südlich der geplanten Straße. Soweit sichtbar wurde 2004 im Horst nur ein Jungvogel erfolgreich aufgezogen (Bestätigung von LÖHMER, mdl.). 2005 waren es demgegenüber 2 Jungvögel. Da 2004 nur wenige Sichtbeobachtungen auf den Nahrungsflächen gemacht wurden (im Untersuchungsgebiet nur einmalig am Lehmbüntegraben), wurde 2005 gezielt nach den Nahrungsaktivitäten während der Zeit der Jungenaufzucht geschaut (s. Beobachtungsprotokolle im Anhang A7). Es zeigte sich, dass der Blumenauer Weißstorch Nahrung überwiegend auf Grünlandflächen in der Leineaue aufnahm. Der Landschaftsplan Wunstorf weist auch beidseits der Westaue im Bereich der Straßenquerung Weißstorch-Nahrungsgebiet aus (PGL 2002). Wenngleich in 2004 und 2005 während der systematischen Untersuchungen hier keine Beobachtungen gemacht wurden, ist dieser Bereich auf Grund der Horstnähe, der feuchten Standortverhältnisse und einer Winterbeobachtung (vgl. Abb. 4, S. 3)weiterhin als Nahrungsgebiet des Blumenauer Weißstorches zu werten. Der in Luthe befindliche Weißstorchhorst hat einen Abstand zur geplanten Straße von ca. 1,1 km. Da auch hier hauptsächlich in der Leineaue Nahrung aufgenommen wird, ist kein gravierender Konflikt mit dem Vorhaben erkennbar. Seite 19 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Bewertung Das westlich gelegene, der Naturräumlichen Region "Bergland und Börden" zugehörende Teil des Untersuchungsgebiets hat auf Grund des Vorkommens gefährdeter Arten der Feldflur (insbesondere Feldlerche) lokale Bedeutung als Brutvogelgebiet nach WILMS et al. 1997. Teile der betroffenen Leine- und Westaue-Niederung haben Bedeutung als Nahrungsgebiet des Weißstorches (s. Unterlage 12.2). Die geplante Straße verläuft zwischen den Nahrungsgebieten und dem Horst des Blumenauer Weißstorches. 3.6.3.4. Gastvögel (vgl. Anhang A8) Im Winterhalbjahr 2004/2005 wurde in einem Teil der Leine- und Westaue-Niederung zwischen den Ortschaften Luthe und Blumenau im Süden sowie Liethe im Nordwesten und Bordenau im Norden eine Rastvogelkartierung durchgeführt. Die Erfassungen erfolgten in etwa 14-tägigem Rhythmus an insgesamt 17 Tagen zwischen Anfang September 2004 und Ende April 2005. Die Untersuchung umfasste alle als Rastvögel bzw. Nahrungsgäste relevanten Arten. Ergebnisse Es konnten insgesamt 47 Vogelarten im Untersuchungsgebiet festgestellt werden, die zu den Rastvögeln bzw. Nahrungsgästen zählen. In Anhang A7 sind die Schwerpunktvorkommen der relevanten Arten und Artengruppen dargestellt. Der Nordteil des Untersuchungsgebietes (vgl. Abb. 16, S. 100) hat durch seine Kombination aus Wiesenflächen und Gewässern eine hohe Attraktivität für entenartige Vögel sowie für Watvögel. In größeren Zahlen wurden Bläss- und Graugänse festgestellt. Im Gegensatz dazu zieht der Südteil des Untersuchungsgebietes mit seinen ausgedehnten Ackerflächen vor allem Rabenvögel und Lachmöwen in größerem Maße an. Ein wesentlicher Nachteil des Südteils des Untersuchungsgebietes ist der starke Freizeitverkehr: Störanfällige Arten meiden deshalb diesen Bereich. Im Winterhalbjahr 2004/2005 gab es keine ausgedehnte Überschwemmung der Leinenaue. Insofern ließ sich eine Ausweichbewegung von Rastvögeln bei Hochwasser in den Bereich der geplanten Trasse nicht feststellen. Eine solche Ausweichbewegung wird aber auch aus anderen Gründen für unwahrscheinlich gehalten: x Die höher gelegenen Teilflächen im Südraum sind stark durch Freizeitverkehr gestört. x Aufgrund der intensiven acker- und gartenbaulichen Nutzung bieten die Flächen den wert- bestimmenden Arten Bläss- und Graugans im Winter keine Nahrungsgrundlage. Es ist deshalb anzunehmen, dass auch bei starken und lang andauernden Überschwemmungen die trassennahen Bereiche keine große Bedeutung für wertbestimmende und empfindliche Rastvogelarten haben würden. Bewertung Der Nordteil des untersuchten Raumes (s. Abb. 16, S. 100) ist als Gastvogellebensraum von regionaler Bedeutung (nach BURDORF et al. 1997). Wertbestimmend sind hierbei die Arten Blässgans und Schnatterente; zudem wird für die Arten Graugans, Blässhuhn und Sturmmöwe lokale Bedeutung erreicht (Tab. 5). Seite 20 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Tab. 5: Bewertung nach BURDORF et al. (1997) für Niedersachsen, Bereich Tiefland Art Blässgans Lokale Bedeutung ab 350 Regionale Bedeutung ab 700 Landesweite Bedeutung ab 1400 Erreichte Höchstzahl im UG (Nordteil) 1000 Graugans Schnatterente 85 - 170 5 330 10 143 8 Blässhuhn Sturmmöwe 50 100 100 210 200 410 66 139 Der Südteil, der von der geplanten Straße durchquert wird, hat als Gastvogellebensraum keine besondere Bedeutung. Es wurde ein Rastvogelgeschehen festgestellt, was nach BURDORF et al. (1997) unterhalb lokaler Bedeutung bleibt. 3.6.3.5. Lurche (vgl. Anhang A9, A10 und A11) Bei Voruntersuchungen 2001 (s. Anhang A9) wurde festgestellt, dass in dem Raum zwischen dem Hohenholz im Norden und einem ehemaligen Abgrabungsgewässer am Stadtrand von Wunstorf Wanderbeziehungen von Amphibien bestehen. Bei der Entwurfsaufstellung sind Lebensräume und Wanderwege von Amphibien gemäß dem Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen (MAMS – Ausgabe 2000) im Detail zu erheben und im landschaftspflegerischen Bestands- und Konfliktplan darzustellen. Im Untersuchungsgebiet befindet sich ein großer Teich, der im Zuge einer bereits vor langer Zeit stillgelegten Abgrabung entstand (Baggersee nördlich Hagenburger Straße). Der Teich weist eine Länge von ca. 400 m und eine Breite von etwa 150 m auf; das Gewässer ist mehrere Meter tief. Flache Uferzonen fehlen weitgehend, auch oberhalb der Wasserlinie ist die Böschung zumeist steil. Am Ufer wächst an einigen Stellen ein schmaler (Schilf-)Röhrichtsaum; die Umgebung des Teiches ist durch meist ältere Gehölze geprägt. Das Gewässer wird vergleichsweise intensiv als Angelteich genutzt. Zur Erfassung der Wanderungsbewegungen von Amphibien (s. Anhang A10) wurde Anfang Februar 2002 auf einer Länge von 1.500 m zwischen dem Hohenholz und Angelteich ein Fangzaun errichtet. Der Zaun verlief parallel zu einem Feldweg entlang der geplanten Trasse (siehe Karte "Amphibienuntersuchung – Erfassung") und deckte den gesamten zu erwartenden Wanderkorridor ab. Der Fangzaun wurde auf beiden Seiten mit bündig eingegrabenen Eimern im Abstand von jeweils 10 m versehen, so dass Anwanderungen in beiden Richtungen zum Zaun hin erfasst werden konnten. Insgesamt liegen für 64 Tage Wanderdaten vor. Ergänzend wurden Kontrollen (Erfassungen) an den Laichgewässern und in den Wanderkorridoren durchgeführt. Ergebnisse Am Fangzaun wurden fünf Amphibienarten nachgewiesen. Den mit Abstand größten Anteil an den Beobachtungen hat die Erdkröte. Am Zaun wurden insgesamt 1712 adulte Erdkröten (zusätzlich 4 Juvenes) gefangen, davon bei der Anwanderung 1474 Tiere (Tab. 6). Diese Zahl ist als Anhaltspunkt für die Größe der gesamten Population anzusehen, da die Anwanderung zeitlich recht vollständig erfasst wurde und Anwanderungen aus anderen Richtungen zum Gewässer hin keine große Rolle spielen. Seite 21 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Tab. 6: Ergebnisse der Erfassung am Fangzaun (Adulte) Art RL Nds. RL BRD FFH -Anhang Zaunfänge insgesamt Erdkröte Bufo bufo - - - Kreuzkröte Bufo calamita 3 3 IV 8 Grasfrosch Rana temporaria - V - 5 Teichfrosch Rana kl. esculenta - - - 1 Teichmolch Triturus vulgaris - - - Summe 1712 7 1733 Erläuterungen: 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Vorwarnliste; FFH IV = streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse Die Erdkröten wandern in einem breiten Korridor vom Hohenholz (Landlebensraum) zum Angelteich (Gewässer 1, s. Karte "Amphibienuntersuchung – Erfassung"). Dabei sind zwei Konzentrationspunkte festzustellen: einer in direkter Luftlinie vom Hohenholz zum Gewässer, ein anderer, nicht ganz so deutlicher südlich "Altensruh" (Abb. 26, S. 122 und Abb. 27, S. 123). Die qualitative Kontrolle der Wanderungsbewegungen in 2008 hat die Ergebnisse der Untersuchungen in 2002 bestätigt (vgl. Abb. 29 im Anhang A11). Bewertung Es handelt sich um eine sehr große Population der Erdkröte. Diese Art findet in dem großen Baggersee günstige Fortpflanzungsverhältnisse und im Hohenholz ein ausgedehntes Landhabitat. Da die regelmäßigen Wanderbeziehungen zwischen Laich- und Landhabitat durch die geplante Straße durchschnitten werden, sind umfängliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, um die Population hier zu erhalten. 3.6.3.6. Sonstige Wirbeltiere Kriechtiere (vgl. Anhang A12) Im Sommer 1993 gab es im Rahmen der Heuschreckenerfassung eine Zufallsfeststellung der Zauneidechse (streng geschützte, gefährdete Art) im Bereich der Kreuzung "Am Hohen Holz" mit Feldweg am Baggersee. (1 Männchen u. 1 Weibchen). In einer systematischen Untersuchung 2006 konnte das Zauneidechsen-Vorkommen in diesem Raum allerdings nicht verifiziert werden. Es ist davon auszugehen, dass die Art hier nicht mehr vorkommt. Fische Der Landschaftsplan Wunstorf (PGL 2002) enthält Angaben zum Fischartenspektrum der Westaue, die auf systematische Erfassungen vor 1992 (GAUMERT & KÄMMEREIT 1993) zurückgehen. Es kann davon ausgegangen werden, dass sie in etwa die heutige Situation wiedergeben, weil sich die Lebensraumqualitäten der Fließgewässer für die Fischfauna seitdem nicht negativ verändert haben. In Tab. 7 werden die Arten (mit Angabe des Gefährdungsstatus) genannt, die in Wunstorf vorkommen und heimisch sind (keine Fremdfischarten, die durch Besatz eingebracht sind). Die Ortsangaben sind teilweise mit Unsicherheiten behaftet, weil sie aus Rasterdaten abgeleitet sind. Seite 22 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Tab. 7: Vorkommen der Fisch- und Rundmaularten in der Westaue(Stadtgebiet Wunstorf) Art RL Nds RL BRD Vorkommen in Wunstorf Bachneunauge * Lampetra planeri 2 2 Westaue** Flussneunauge * Lampetra fluviatilis 2 2 Leine, Westaue Bachforelle Salmo trutta f. fario 3 3 Leine, Westaue, Rodenberger Aue; Besatz ? Plötze, Rotauge Rutilus rutilus – – Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue, Steinhuder Meer Moderlieschen Leucaspius delineatus 4 3 Leine, Westaue, Rodenberger Aue, Steinhuder Meer Hasel Leuciscus leuciscus – 3 Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue Döbel Leuciscus cephalus – – Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue Aland Leuciscus idus – 3 Leine, Westaue, Südaue Rotfeder Scardinius erythrophthalmus – – Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue, Steinhuder Meer Schleie Tinca tinca – – Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue, Steinhuder Meer Gründling Gobio gobio – – Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue, Steinhuder Meer Barbe Barbus barbus 2 2 Leine, Westaue Ukelei Alburnus alburnus 3 - Leine, Westaue, Steinhuder Meer Güster Blicca björkna – – Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue, Steinhuder Meer Brassen Abramis brama – – Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue, Steinhuder Meer Zährte Vimba vimba 2 2 Leine, Westaue Karausche Carassius carassius 3 3 Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue, Steinhuder Meer; Besatz ? Aal Anguilla anguilla – – Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue, Steinhuder Meer Hecht Esox lucius 3 3 Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue, Steinhuder Meer; Besatz ? Barsch Perca fluviatilis – – Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue, Steinhuder Meer Kaulbarsch Gymnocephalus cernua – – Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue, Steinhuder Meer Dreistachliger Stich- Gasterosteus aculeatus ling – – Leine, Westaue, Südaue, Rodenberger Aue, Steinhuder Meer Quappe 3 2 Leine, Westaue, Südaue Lota lota Erläuterungen: * = prioritäre Art von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie (Anhang II) und besonders geschützte Art nach BNatSchG ** = bestätigt im Rahmen einer Elektrobefischung in der 2. Hälfte der 90er Jahre (Schumann 2007, mdl.) RL Nds: Rote Liste der Rundmäuler und Fische in Niedersachsen (GAUMERT & KÄMMEREIT 1993); es bedeuten: 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potentiell gefährdet RL BRD: Rote Liste der Tiere in der BRD (BINOT-HAFKE et al. 2000); es bedeuten: 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet Aufgrund des Vorkommens mehrerer stark gefährdeter Fischarten ist die Westaue als ein Lebensraum mit besonderer Bedeutung für den Fischartenschutz einzustufen. Tab. 7 verdeutlicht die Verbindungsfunktion der Westaue zwischen der Leine und den oberhalb liegenden Flüsschen Südaue und Rodenberger Aue, die sich auch in der Darstellung innerhalb des Fließgewässerschutzsystems in Niedersachsen (s. Kap. 3.3.2) widerspiegelt. Dieser Aspekt ist bei der Konzeption und dem Bau der Straßenquerung über die Westaue zu beachten. Seite 23 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf 3.6.3.7. Wirbellose Heuschrecken (vgl. Anhang A13 und A14) Eine Heuschreckenkartierung erfolgte an mehreren Tagen im Juli und August 2001, wobei alle in Betracht kommenden Flächen mindestens zweimal aufgesucht wurden. Schwerpunktmäßig wurden Weg- und Ackerraine, Straßenränder und -böschungen, die Ränder von Gräben sowie der Westaue, ferner Brachen und Ränder von Grünanlagen innerhalb eines 400 m breiten Korridors untersucht. Insgesamt wurden 9 Arten festgestellt (vgl. Tab. 33, S. 136). Streng geschützte oder besonders geschützte Heuschreckenarten kommen nicht vor. Nur die Große Goldschrecke (Chrysochraon dispar) steht in der aktuellen Roten Liste der in Niedersachsen gefährdeten Heuschrecken (GREIN 2005). Die Art erreicht im Bereich des Steinhuder Meeres die Südwestgrenze ihrer Verbreitung und ist im Hügelland gefährdet (Kategorie 3). Im Untersuchungsgebiet kommt sie nur an einer Stelle im Bereich der Leineaue vor. Da die Leineaue nicht zum Hügelland zählt, ist sie hier nicht gefährdet. Die übrigen 8 Arten gelten in Niedersachsen als relativ häufig und verbreitet, wobei der FeldGrashüpfer (Chorthippus apricarius) an trockenen Wegrändern und Brachen noch die empfindlichste Art darstellt. Die Randstreifen am Dammfeldweg östlich von Blumenau haben für die Heuschreckenfauna herausgehobene Bedeutung (s. Unterlage 12.2), weil hier x das einzige Vorkommen der Großen Goldschrecke festgestellt wurde, x der Feld-Grashüpfer in besonders großer Zahl vorkommt (25 Tiere) und x die Gesamtartenzahl mit 6 Spezies besonders hoch ist. Die Untersuchungen wurden 2008 an den gleichen Probestrecken wiederholt (vgl. Anhang A14). Die Arten- und Individuenzahlen waren dabei durchweg geringer als 2001. Der Randstreifen am Dammfeldweg zeigte sich bei der Untersuchung 2008 als vergleichsweise artenarm und die Große Goldschrecke wurde hier diesmal nicht festgestellt. Da die Populationen in mehrjährigen Zyklen schwanken können, wird nach wie wird davon ausgegangen, dass der Standort Dammfeldweg eine – zumindest potentielle – besondere Bedeutung für Heuschrecken hat. Seite 24 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Schmetterlinge Tagschmetterlinge sind 1993 im Zuge der Erhebungen der Heuschrecken für die UVS (PGL 1994) mit erfasst worden. Es wurden 14 Arten festgestellt, davon 4, die auf der aktuellen Roten Liste (LOBENSTEIN 2004) geführt werden: x x x x Resedafalter (Pontia daplidice) R.L.Status: 3 Erdeichel-Widderchen (Zygaena filipendulae) R.L.Status: 3 Kleiner Perlmutterfalter (Issoria lathonia) R.L.Status: V Mauerfuchs (Lasiommata megera) R.L.Status: V Das Erdeichel-Widderchen ist besonders geschützt nach BNatSchG. Erdeichel-Widderchen und Mauerfuchs kamen nur in der Sandgrube am Frachtweg (K 334) nördlich des Untersuchungskorridors vor. Resedafalter und Kleiner Perlmutterfalter sind relativ seltene und unstete Bewohner von Ackerbrachen und Rainen. Von diesen Arten wurden jeweils nur Einzeltiere festgestellt. Weinbergschnecke Ein Hinweis auf ein Vorkommen der Weinbergschnecke an der Terrassenkante am Lehmbüntegraben ist im Frühjahr 2006 überprüft werden. Bei einer Begehung am 9.3.06 ist an dieser Kante eine Vielzahl von Schneckengehäusen gefunden worden, die drei verschiedenen Arten sowie einer unterscheidbaren Variante zuzuordnen waren, darunter die nach BundesArtenschutzverordnung besonders geschützte Weinbergschnecke (Helix pomatia). 3.6.4. Geschützte Arten Im Rahmen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung ist auch zu prüfen, in wie weit durch das geplante Vorhaben artenschutzrechtliche Belange berührt sind. Diese artenschutzrechtliche Prüfung erfolgt in Unterlage 12.4; dort sind alle relevanten Arten aufgeführt. 3.7. Landschaft 3.7.1. Datengrundlagen Für die Beurteilung des Landschaftsbildes werden folgende Informationsgrundlagen verwendet: x x x x UVS OU Wunstorf – B 441 (Teil I – Nord; PGL 1994): UVS OU Wunstorf – B 441 (Teil III – Variantenvergleich; PGL 1998a) Landschaftsplan Wunstorf (PGL 2002) eigene Erhebungen im Rahmen der Biotopkartierung (2004/ 2005) 3.7.2. Bestandsdarstellung und -bewertung Landschaftsbildeinheiten Das Landschaftsbild des Untersuchungsgebietes ist in der UVS (PGL 1994 u. PGL 1998a) beschrieben und bewertet worden. Die Einstufungen wurden im Rahmen der kommunalen Landschaftsplanung verifiziert (PGL 2002). Die in der UVS abgegrenzten und bezeichneten Landschaftsbildeinheiten einschließlich der im Landschaftsplan vorgenommenen geringfügigen Änderungen sind in Abb. 2, S. 27 dargestellt und werden nachfolgend beschrieben. Seite 25 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf B1: Wunstorfer/Luther Agrarlandschaft Es handelt sich um eine fast ausschließlich ackerbaulich genutzte, weithin einsehbare Bördelandschaft. Es gibt relativ wenige strukturgebende Elemente sowie zwei Kiesteiche, die nicht naturnah wirken. Das Landschaftserleben ist überwiegend nur gering beeinträchtigt. Der Bereich hat mittlere Bedeutung für das Landschaftsbild3. B2: Wunstorfer Agrarlandschaft Im Vergleich mit B1 fehlen in dieser Landschaftsbildeinheit strukturgebende Elemente fast völlig. Neben intensiver landwirtschaftlicher Nutzung findet sich ein hoher Flächenanteil an Erwerbsgartenbau und Weihnachtsbaumkulturen. Das Landschaftserleben ist zudem stärker beeinträchtigt durch Verlärmung (Verkehrsstraßen, Militärflugplatz). Die Bereiche haben deshalb nur geringe Bedeutung für das Landschaftsbild. A1: Leineaue/Westauemündung Die Landschaftsbildeinheit ist durch vorherrschende Grünlandnutzung gekennzeichnet. In Ortsnähe von Luthe ist der Bereich durch Hecken eng gekammert, ortsfern stellt er sich als offene Niederungslandschaft dar. Die besondere Eigenart des Leinetales ist durch den naturnahen Gewässerverlauf, die teilweise baumbestandenen Terrassenkanten und die ausgedehnten Grünlandflächen mit Kleingewässern und Flutmulden erkennbar ausgeprägt. Der Bereich hat sehr hohe Bedeutung für das Landschaftsbild. A2: Alte Südaue/Blumenauer Wäldchen Der Bereich wird von Gehölzen dominiert. Südlich an die Bebauung angrenzend liegt das naturnahe Blumenauer Wäldchen. Nach Wunstorf hin folgen aufgelassene, gehölzbestandene Grünlandflächen, die teilweise parkartigen Charakter haben. Der naturnahe Verlauf der Südaue begrenzt den Bereich nach Nordwesten, der hohe Bedeutung für das Landschaftsbild hat. A3: Westaue zwischen Bokeloh und Blumenau Das von Deichen begrenzte Überschwemmungsgebiet der Westaue präsentiert sich als strukturreiche (von Gehölzen gegliederte) Grünlandaue. Zum Blumenauer Wäldchen hin grenzt eine große Ackerfläche an. Der Bereich hat hohe Bedeutung für das Landschaftsbild. W2: Waldgebiet Hohenholz Das relativ ausgedehnte und wenig beeinträchtigte Waldgebiet mit den nördlich angrenzenden Grünlandflächen vermittelt dem Betrachter den Eindruck von Naturnähe. Die forstlich geprägten Nadelholzbestände mindern die sehr hohe Wertigkeit der naturnahen Flächen. Insgesamt hat das Waldgebiet hohe Bedeutung. Die geplante Straße verläuft ausschließlich in Bereichen mit mittlerer und geringer Wertigkeit, nämlich innerhalb der Landschaftsbildeinheiten B1 und B2. 3 Die Wertstufen sind in PGL 2002 erläutert. Seite 26 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Landschaftsbildelemente Innerhalb der überwiegend wenig gegliederten Landschaft haben einzelne Strukturelemente aus landschaftsästhetischer Sicht besondere Bedeutung. Soweit sie im Untersuchungskorridor liegen, sind sie in Unterlage 12.2 dargestellt und werden im Folgenden aufgeführt (in der Reihenfolge von West nach Ost): x der gut ausgeprägte, aus Laubsträuchern und -bäumen bestehende südliche Waldrand des Hohenholzes x die Ahorn-Baumreihe zwischen Altensruh und dem Baggersee nördlich der Hagenburger Straße x 2 ältere Hecken nordwestlich des Baggersees x eine ältere Hecke am nördlichen Rand der Gärten östlich der Klein Heidorner Straße (K 331) x die Lindenallee am Frachtweg x der bewaldete Terrassenrand an der Leinechaussee (K 333) nordöstlich Einmündung des Frachtwegs (Baum-, Strauch- und Krautarten der Hartholzaue, unter anderem Ulmen) x die Terrassenkante am Lehmbüntegraben 3.8. Schutzgebiete und schutzwürdige Bereiche Schutzgebiete Landschaftsteile, die entsprechend §§ 24-28 NNatG geschützt sind oder die Voraussetzungen zum Schutz erfüllen, sowie die Abgrenzung des in der Nähe befindlichen FFH-Gebietes sind in Unterlage 12.2 dargestellt. Ausgewiesene Naturschutzgebiete (NSG) finden sich im Untersuchungsgebiet nicht. Ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete (LSG) ragen an zwei Stellen in das Untersuchungsgebiet, es sind dies: Im Westen das LSG H 4 ("Hohenholz") und im Bereich Blumenau das LSG H 27 ("Mittlere Leine"). Bei dem letztgenannten LSG schlägt der Landschaftsplan (PGL 2002) eine kleinflächige Erweiterung an der Alten Südaue nördlich Blumenau vor. Die beiden Landschaftsschutzgebiete werden jeweils an ihrem südlichen Rand durch die geplante Straße geschnitten. Ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) und Naturdenkmale (ND) gibt es im Untersuchungsgebiet nicht. Der Landschaftsplan Wunstorf (PGL 2002) schlägt 2 GLB im Untersuchungsgebiet zur Ausweisung vor: Die Ahorn-Baumreihe südlich Altensruh und die Lindenallee am Frachtweg. Bei beiden Gehölzbestände müssen einzelne Bäume bei Realisierung der Straßenplanung geschlagen werden. Als besonders geschützte Biotop nach § 28a NNatG ist die in das Untersuchungsgebiet hineinragende Alte Südaue sowie ein Röhrichtbestand im Flussbett der Westaue (oberhalb der Mündung der Alten Südaue) einzustufen. Die Bereiche sind von der Straßenplanung nicht betroffen. Die Westaueniederung ist in einer Breite von ca. 250 m östlich der K 333 im RROP 2005 als Vorranggebiet für Natur und Landschaft dargestellt. Der übrige Teil des LSG H 27 ist ebenso Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft wie das Hohenholz und Randbereiche in der Ausdehnung des LSG H 4. Ein FFH-Gebiet (europäisches Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) liegt im Bereich der Leineaue in der Nähe des Untersuchungsgebietes (Abstand zur geplanten Seite 28 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Straße: 900 m): Die Leineaue im Westen des Stadtgebiets ist Teil eines großräumigen FFHGebietes, das die Flussniederungen der Aller, Oker und Leine umfasst. Seite 29 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf 4. Konfliktanalyse In der Konfliktanalyse werden die bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren des Vorhabens (s. Kap. 3.1) dem bewerteten Ist-Zustand der potentiell betroffenen Landschaft gegenübergestellt. Es ist zu beurteilen, in wie weit es zu relevanten Umweltauswirkungen kommt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass entsprechend § 8 NNatG zunächst alle Möglichkeiten der Vermeidung und Minimierung ausgeschöpft werden müssen, denn "Eingriffe dürfen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild nicht mehr als unbedingt notwendig beeinträchtigen." Die Anstrengungen des Vorhabenträgers, dieser Maßgabe gerecht zu werden, werden am Anfang der Konfliktanalyse dokumentiert (Kap. 4.1). Übersicht über die Konflikte Innerhalb der Konfliktanalyse des Landschaftspflegerischen Begleitplans wird unterschieden zwischen x x x x Eingriffen und erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne des § 7(1) NNatG, sonstigen bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen, Konflikten mit Natura 2000-Gebieten (vgl. auch Unterlage 12.1.1) und Konflikten mit geschützten Arten (vgl. auch Unterlage 12.4). 4.1. Vermeidung und Verminderung Nach § 8 NNatG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Das Vermeidungsgebot bedeutet zunächst, ein Vorhaben planerisch und technisch so zu optimieren, dass es die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild nicht mehr als unbedingt notwendig beeinträchtigt. Dazu sind bei der Planung und bei der baulichen Realisierung allgemeine Grundsätze der Vermeidung und Verminderung von Auswirkungen zu beachten. Es sind aber auch spezielle Vermeidungsmaßnahmen zu ergreifen. Vermeidungsmaßnahmen sind Vorkehrungen, durch die mögliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft dauerhaft ganz oder teilweise (Minderung) vermieden werden können. Hierzu zählen insbesondere Aufweitungen von Brückenbauwerken, Wilddurchlässe, Grünbrücken sowie Amphibien- und Kleintierdurchlässe." (BMV 1998). Die Vermeidungsmaßnahmen sind Bestandteil des straßentechnischen Entwurfes. Sie werden aber im LBP begründet und konzeptioniert. Zu ausgewählten Vermeidungsmaßnahmen werden auch Maßnahmenblätter erstellt (s. Unterlage 12.3.3). Die kartographische Darstellung dieser Vermeidungsmaßnahmen erfolgt in Unterlage 12.3.1. Darüber hinaus tragen spezielle, räumlich konkrete Maßnahmen dem Vermeidungsgebot Rechnung, die im Maßnahmenplan des LBP als Schutzmaßnahmen dargestellt sind (s. Unterlage 12.3.1). Diese sind in Kap. 5.2 beschrieben. 4.1.1. Vermeidungs- und Minimierungsaspekte durch Optimierung der Planung aus Sicht der Landschaftspflege Die nachfolgend aufgeführten Vermeidungs- und Minimierungsaspekte wurden gemeinsam von allen Planungsbeteiligten entwickelt und sind in den Straßenentwurf (LINZ 2009) eingeflossen. Seite 30 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf x Vermeidung von möglichen Beeinträchtigungen des Wasserschutzgebietes und Verringe- x x x x x rung der Eingriffe in den Boden durch Höherlegung der Gradiente in dem Bereich südlich des Hohenholzes Beschränkung der Eingriffe in natürlich gewachsene Böden auf das Mindestmaß Vermeidung erhöhter Abflüsse von den neu versiegelten Flächen in das Gewässersystem durch Anlage von Rückhaltebecken und Versickerungsmulden Vermeidung von Eingriffen in wertvolle und besonders wertvolle Biotope und Böden durch entsprechende Trassenführung Vermeidung von Eingriffen in das Landschaftsschutzgebiet Mittlere Leine, sofern sie dort nicht zwingend erforderlich sind (z. B. Verlegung eines Regenrückhaltebeckens) Vermeidung eines Eingriffs in landschaftsbildprägende Gehölzbestände durch Verlegung einer Mulde am zukünftigen Zubringer "Am Hohenholz". 4.1.2. Spezielle Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Amphibienquerungshilfen: Tunnel und Leiteinrichtungen (Vermeidungsmaßnahme V01) Um zu vermeiden, dass massenhaft wandernde Amphibien (insbesondere Erdkröten) überfahren werden, wird die geplante Straße mit amphibiengängigen Durchlässen und entsprechenden Leiteinrichtungen ausgerüstet. Zwischen dem Knoten "Am Hohen Holz" und der Überführung "Nordrehr" werden insgesamt 8 Krötentunnel in den Straßenkörper eingebaut. Der westlichste Durchlass erfüllt eine Doppelfunktion: Er ist gleichzeitig Entwässerungskanal. Die Durchlässe liegen im Hauptwanderkorridor (km 2+400 bis 3+000), welcher in der Amphibienuntersuchung 2002 ermittelt wurde (s. Anhang A9, Abb. 28). In diesem Abschnitt wurden insgesamt knapp 60 % der Erdkrötenwanderung beobachtet. Da im Abschnitt von ca. 2+400 bis 2+530 eine starke Konzentration der Wanderung vorliegt, sind hier die meisten Durchlässe vorgesehen; es wird ca. alle 40 m ein Durchlass gebaut. Nach Osten hin werden die Abstände zwischen den Tunneln größer, da hier erheblich weniger Tiere wandern. Es werden Rahmendurchlässe mit Rechteckprofil (lichte Weite 100 cm, lichte Höhe 60 cm, Länge zw. 12,60 und 13,40 m) gebaut. Die Durchlässe sind nicht senkrecht zur Längsachse der Straße, sondern entsprechend der Richtung der Wanderung ausgerichtet. Die Sohle der Tunnel liegt deutlich über dem Niveau der Mulden, damit sie dauerhaft trocken sind. Der Bau von Amphibien-Durchlässen ist nur sinnvoll, wenn er mit Sperr- und Leiteinrichtungen kombiniert wird. Dabei handelt es sich um fest installierte dauerhafte Geländekanten, die auf der straßenabgewandten Seite für Lurche nicht überwindbar sind. Sperr- und Leiteinrichtungen sind zwischen Bau-km 1+470 und 2+950 auf der Nordseite der B 441, zwischen Bau-km 2+340 und 2+950 auf der Südseite der B 441 sowie auf der Ostseite des Zubringers "Am Hohen Holz" zwischen Kreisel und Bahnanlage vorgesehen. Anzahl, Lage und Ausrichtung der Tunnel sowie die geplanten Leiteinrichtungen sind mit Herrn PODLOUCKY (Amphibien-Experte des NLWKN) abgestimmt worden. Hinsichtlich der Ausführung sind gemäß MAMS (2000) folgende Anforderungen zu beachten: x Die Sperr- und Leiteinrichtungen müssen durch höhenbündige Hinterfüllung von der Stra- ße her überwindbar sein; die Hinterfüllung soll mindestens 7 % Gefälle zur Böschungskante haben. Seite 31 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf x Die einzelnen Bauteile müssen lückenlos aneinander stoßen und Bodenschluss haben. (Er- fahrungsgemäß ist dies ein neuralgischer Punkt bei vielen nicht funktionstüchtigen Anlagen!). x Die Höhe der Sperreinrichtung sollte im vorliegenden Fall mindestens 40 cm betragen. x An der Oberkante der Sperreinrichtung ist ein Überkletterschutz notwendig. x Spalten, Pfosten und überhängende Pflanzenteile sind unbedingt zu vermeiden. Die Enden der Sperr- und Leiteinrichtungen sind U-förmig auszubilden, um das Umwandern zu erschweren. Von den Leiteinrichtungen zu querende Feldwege stellen besonders kritische Punkte dar, zumal sie im Hauptwanderkorridor liegen. Sie sind deshalb unbedingt mit Betonrinnen mit Gitterrostabdeckung gemäß MAMS (2000) zu sichern. Dies betrifft zwei nach Norden gehende Wege und einen parallel zu Ortsumgehung verlaufenden Wirtschaftsweg bei Bau-km 2+370. Durch die Einrichtung von Amphibien-Tunneln kann die Zerschneidungswirkung vermindert, aber nicht vollständig vermieden werden. Es sind deshalb weitere Maßnahmen zum Ausgleich dieser Wirkung erforderlich (s. Kap. 5.3, Maßnahme A03, und Kap. 5.4, Maßnahme E01). Fledermaus-Querungshilfen im Bereich einer Ahornreihe (Vermeidungsmaßnahme V02) Erhebliche bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen sind für die Artengruppe der Fledermäuse (ausnahmslos streng geschützte Arten, vgl. Kap. 3.6.4) im Bereich der AhornBaumreihe südlich Altensruh zu erwarten. Die Durchschneidung dieser Gehölzreihe durch die geplante Straße bewirkt eine Unterbrechung dieser Fledermaus-Leitstruktur, die insbesondere Bartfledermäuse und Wasserfledermäuse, die relativ leise und hochfrequente Ortungslaute ausstoßen, nur schwer überwinden können. Außerdem meiden diese Arten den Flug über offenes Gelände, weil sie von räuberischen Eulen gegen den offenen Himmel leicht ausgemacht werden können. Der Einfluss der "Lückenwirkung" auf die übrigen, weniger stark an Gehölzstrukturen gebundenen Arten (Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus – vgl. HOLDERIED & HELVERSEN 2003) ist demgegenüber als weniger risikoträchtig einzuschätzen (s. Anhang A3). Insgesamt müssen 3 Bäume fallen, von denen nur einer durch die Neupflanzung entsprechend großer Ersatzbäume ersetzt werden kann. Noch stärker dürfte sich das Eintreten des Verkehrs auf diese "Flugstraße" bei Altensruh auswirken. Da viele der in 2006 beobachteten Tiere Flughöhen von 2 m und niedriger aufwiesen, sind direkte Kollisionen mit Fahrzeugen möglich wie auch indirekte, durch Wirbelschleppen der Kraftfahrzeuge herbeigeführte Verunfallungen. Die Unterbrechung der Leitstruktur könnte die Tiere auch dazu veranlassen, die Flughöhe drastisch abzusenken (FGSV 2005). In Anbetracht der großen Bedeutung der Leitstruktur südlich Altensruh für Fledermäuse könnte die Anzahl der Unfallopfer hoch sein. Die geschilderten Konflikte treffen auch für den Bereich des geplanten Zubringers "Am Hohen Holz"/Kreuzung Senator-Meier-Straße zu. Auch hier fällt ein Baum und eine – mit der Eröffnung der Ortsumgehung – stark befahrene Straße muss überquert werden. Um den betroffenen Arten eine Orientierung und damit eine problemlose Überquerung der zukünftigen Fahrbahn zu ermöglichen, werden an den betroffenen Stellen FledermausBrücken in Kombination mit Irritationsschutzwänden gebaut. Bei den Brücken handelt es sich um Stahlnetze, die an Stahlseilen befestigt zwischen 2 Masten gespannt sind (vgl. Abb. 3). Die Netze verlaufen in einer Höhe von 5,00 m über der Straße und sind senkrecht zum Boden ausgerichtet. Pro Querung werden 2 vertikal angebrachte Netze gespannt, die jeweils 80 cm hoch sind. Sie beginnen jeweils im Bereich der Kronen der zu erhaltenden bzw. Seite 32 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf als "Lückenfüller" neu zu pflanzenden Bäume. Solche relativ einfach gebauten Konstruktionen sind nach Erfahrungen aus Großbritannien als Fledermausbrücken prinzipiell geeignet (BILLINGTON 2001). Anlage und Konstruktion sind mit Frau POTT-DÖRFER (Fledermausexpertin beim NLWKN) abgestimmt. Die Querungshilfen sind schon vor der Bauphase zu installieren, zeitnah nachdem die Bäume geschlagen wurden. Zur Überprüfung der Wirksamkeit soll die Einrichtung dieser Querungsanlagen durch Effizienzanalysen begleitet werden (s. AG QUERUNGSHILFEN 2003). Abb. 3: Fledermaus-Brücke Die Baumfällungen sind im Winter vorzunehmen und unmittelbar danach durch die Ersatzpflanzungen zu kompensieren. Diese Baumverluste sind artgleich und funktionsgemäß als Großbäume auszugleichen (5 Ex. Acer pseudoplatanus, Solitär-Hochstamm, Höhe 700 – 900 cm, Breite 300 – 400 cm, siehe Kap. 5.3, Maßnahme A02). Nur so kann die Funktion der Fledermausleitlinie auch während der Bauzeit erhalten bleiben. Beidseitig der B441 werden 30 m lange Irritationsschutzwände mit einer Höhe von rd. 3 m über Fahrbahnoberkante hergestellt. Die Schutzwände sollen die Fledermäuse zwingen, im Anflug zu steigen und zu animieren entlang der Querungshilfe über die Straße zu fliegen. Auf der Nordseite wird die Wand auf die Wallkrone gesetzt, südlich steht die Wand etwa mittig in der flachen Einschnittböschung. Soweit erforderlich wird die Muldenverschwenkung (Übergang Damm/Einschnitt) in westliche Richtung verschoben. Im Bereich des Zubringers „Am Hohen Holz“ muss aus baulichen Gründen auf Irritationsschutzwände verzichtet werden. Als Vorstufe zum vorgesehenen Bau der geplanten Fledermausquerungshilfen werden an der zukünftigen B 441 nach Fällung der Bäume zunächst provosorische Irritationschutzwände Seite 33 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf aufgebaut und auf ihre Effizienz getestet. Ferner werden provisorische Fledermausbrücken errichtet und in ihrer Wirkung mit und ohne Irritationsschutzwand getestet. Gebaut werden später nur die Teile der Gesamtkonstruktion, die deren Effizienz belegt ist. Sofern Änderungen der oben beschriebenen Konstruktionen sinnvoll oder notwendig sind, erfolgt eine Abstimmung mit den entsprechenden Fachbehörden. Dieses Monitoring erstreckt sich über 3 Jahre. Sofern der Erfolg der Maßnahme nicht hinreichend belegt werden kann, wird die Untersuchung nach weiteren 3 Jahren wiederholt. Überflughilfen für den Weißstorch (Vermeidungsmaßnahme V03) Auf der Westauebrücke, im Bereich des Geländers werden beidseitig „Überflughilfen“ gebaut, um die Gefahr von Kollisionen mit Vögeln zu vermindern. Sie sollen aus 3 m hohen Stelen bestehen, die, in regelmäßigen Abständen von 2,50 m gesetzt, die Brücke optisch überhöhen, ohne das Landschaftsbild stark zu beeinträchtigen. Überfliegende Weißstörche – und andere Vögel, die längs des Flusses fliegen – werden dadurch veranlasst, einen sicheren Abstand zur Straßenoberfläche einzuhalten, was insbesondere von Bedeutung ist, wenn sie in der Nähe der Straße auffliegen. Überführung Westaue Die Gestaltung des Durchlasses unter der Brücke über die Westaue ist von entscheidender Bedeutung für in diesem Bereich wandernde Tierarten. Der Durchlass wird mit einer lichten Weite von 60 m und einer lichten Höhe von 2,76 m ausreichend groß, dass gewässergebundene Arten (z. B. der gefährdete Iltis) problemlos unter der Straße herwandern können. Damit sind auch die Ansprüche des Fischotters, mit dessen Einwanderung in das Gewässersystem mittelfristig gerechnet werden kann, gewährleistet. Ein vergleichsweise breiter Durchlass dient zudem der Verminderung von Wasserstandserhöhungen bei Hochwasser durch die Einengung des Abflussprofils im Überschwemmungsgebiet. Zusätzlich wird durch die Anlage einer gewässernahen rechtsseitigen Vertiefung (Flutmulde) sichergestellt, dass es oberhalb des Zusammenflusses von Westaue und Alter Südaue zu keiner Wasserstandserhöhung kommt. (s. L+N INGENIEURGEMEINSCHAFT 2006) Wildschutzzaun südlich Hohenholz Im Bereich südlich Hohenholz ist aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Wildschutzzaun geplant. Er dient der Vermeidung von Kollisionen zwischen Wildtieren und Kraftfahrzeugen und ist an der Nordseite parallel zur Straße zu errichten. In diesem Bereich finden intensive Wechsel von Reh- und Schwarzwild statt. Da Wildschweine in und aus dem Bereich Bokeloh wechseln, ist in einem ersten Abschnitt (Baukilometer 1+000 bis 1+700) ein beidseitiger Wildschutzzaun vorgesehen. Bei der Ausführung sind die Richtlinien für Wildschutzzäune an Bundesfernstraßen (WSchuZR; BMV 1992) zu beachten. 4.1.3. Allgemeine technische und/oder landschaftspflegerische Grundsätze für die Bauausführung Die allgemeinen technischen und/oder landschaftspflegerischen Grundsätze werden vom Antragsteller bei der Ausführung des Vorhabens berücksichtigt, damit unnötige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vermieden werden. Dazu gehören insbesondere: x Minimierung der Flächeninanspruchnahme durch Bauflächen Seite 34 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf x keine Bauflächen im Bereich wertvoller bzw. gehölzbestandener Biotope oder geomorpho- logischer Besonderheiten (z. B. Terrassenkante am Lehmbüntegraben) x Beschränkung der Arbeiten mit schweren Baumaschinen auf Perioden mit geringer Boden- x x x x x x feuchte oder Frost sowie Minimierung der Aktionsradien zur Vermeidung von Bodenverdichtung Wiederherstellung natürlicher Bodenstrukturen nach Abschluss der Bauarbeiten durch Tiefenlockerung von zur Baustelleneinrichtung genutzten Flächen Schutz des Oberbodens durch Abschieben in den Bereichen der zu versiegelnden Flächen und getrennte Lagerung gemäß DIN 18915 "Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten" Zwischenlagerung des Oberbodens auf Mieten gemäß RAS-LP 2 bei Baumaßnahmen, die länger als drei Monate dauern Verbot der Lagerung von wassergefährdenden Stoffen (z. B. Treibstoffe, Öle, Fette) außerhalb von befestigten Baustelleneinrichtungen Schutz vor chemischen Verunreinigungen nach DIN 18920: Vegetationsflächen dürfen nicht durch pflanzen- oder bodenschädigende Stoffe, z. B. Lösungsmittel, Mineralöle, Säuren, Laugen, Farben, Zement, oder andere Bindemittel, verunreinigt werden. Der Einschlag von Gehölzen ist auf den Zeitraum zwischen dem 1.10. und dem 28.2. beschränkt (gemäß § 37 (3) NNatG). Vor der Fällung sind Bäume auf Höhlen und Spalte zu untersuchen. Die Fällung kann nur erfolgen, wenn nach einer endoskopischen Untersuchung feststeht, dass die Höhlen zu diesem Zeitpunkt unbewohnt sind. 4.2. Eingriffe und erhebliche Beeinträchtigungen 4.2.1. Übersicht Eingriffe im Sinne des §7(1) NNatG sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass der Neubau der Ortsumfahrung einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt. Die Begriffsdefinition legt nahe, dass insbesondere die anlagebedingten Wirkungen des Vorhabens als Eingriffe zu behandeln sind. Diese können durch betriebsbedingte Faktoren überlagert und verstärkt werden. Dazu können bestimmte baubedingte Wirkungen kommen, sofern sie zu irreversiblen Veränderungen führen. In der Konfliktanalyse sind alle mit dem Eingriff verbundenen erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft darzulegen, damit Maßnahmen zur Eingriffsfolgenbewältigung konzipiert und ergriffen werden können. Im Folgenden wird eine Übersicht über die erheblichen Konflikte gegeben. Bei all diesen Konflikten handelt es sich um Eingriffe im Sinne des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes. KBV Neuversiegelung von Boden KBA KPT Bodenveränderung durch Austausch, Auf- und Abtrag Verlust von Biotopen K1 K2 Zerschneidung des Gesamtlebensraumes einer sehr großen Erdkrötenpopulation Zerschneidung einer Fledermausleitstruktur im Bereich Altensruh K3 K4 Verlust einer Fledermausleitstruktur im Bereich Nordrehr K5 Überbauung, Zerschneidung und Beeinträchtigung eines Feldlerchen-Lebensraumes, in Teilen auch Brutrevier von Rebhuhn und Wachtel Verlust eines Gehölzbestandes mit Brutplatz der Nachtigall K7 Verlust eines bestehenden Flussabschnitts der Westaue Seite 35 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf K8 Überbauung und Entwertung von potentiell geeigneten Nahrungsflächen des Weißstorchs K9 K10 Beeinträchtigung der Flugbeziehung zwischen Weißstorchhorst und Nahrungsgebiet (Kollisionsgefahr) Immissionsbelastung der Böden im Bereich von Gemüsekulturen K11 Zerschneidung eines wertvollen Heuschrecken-Lebensraumes KL KLB Entwertung des Landschaftsbildes Verlust von landschaftsbildprägenden Gehölzstrukturen und sonstigen Bäumen KLG KA1 Gefährdung von Gehölzen während der Bauphase Verlust von Brutstandorten während der Brutzeit (Feldlerche, Rebhuhn) (baubedingt) KA2 KA3 Überfahrung wandernder Erdkröten durch Baufahrzeuge (baubedingt) Beeinträchtigungen streng geschützter Fledermäuse während der Bauphase (baubedingt) Im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.2) sind die geplanten Eingriffe dem Bestand überlagert und die genannten Konflikte K1 bis K11 sowie die baubedingten Konflikte KA1 bis KA3 verortet. Die nur mit Buchstaben gekennzeichneten Konflikte KBV, KBA, KPT, KL, KLB und KLG treten längs der Straße durchgängig oder immer wieder auf und sind deshalb im Konfliktplan nicht räumlich ausgewiesen. Im Folgenden werden die unter Beachtung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen verbleibenden erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild qualitativ und quantitativ beschrieben. Erhebliche Auswirkungen sind auf die Schutzgüter Boden, Pflanzen und Tiere, Oberflächengewässer sowie Landschaftsbild festzustellen. 4.2.2. Auswirkungen auf den Boden Die geplanten Baumaßnahmen haben umfangreiche Veränderungen der gewachsenen Böden zur Folge. Es handelt sich überwiegend um anlagebedingte Wirkungen. Bei Beachtung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (Kap. 4.1) können die baubedingten Auswirkungen auf den Boden weitgehend minimiert werden. Die Versiegelung durch Asphalt- oder Betondecken hat einen dauerhaften und vollständigen Verlust sämtlicher Bodenfunktionen zur Folge (Konflikt KBV). Auch stark befahrene Schotterdecken auf Wirtschaftwegen lassen keine Vegetations- und Bodenentwicklung zu. Bei den neu versiegelten Flächen handelt es sich somit um die Fahrbahnen, den Radweg sowie die asphaltierten und geschotterten Abschnitte der neu zu erstellenden Wirtschaftswege. Die Gesamtgröße der durch das Bauvorhaben versiegelten Flächen beträgt 12,9 ha. Auch wenn nur teilversiegelte Flächen (Graswege, Böden mit geringer Bedeutung) überbaut werden, wird das als erhebliche Beeinträchtigung gewertet, die auszugleichen ist. Der Abtrag und die Überschüttung von gewachsenem Boden (Konflikt KBA) haben Funktionsverluste in erheblichem Umfang zur Folge. Das natürliche Bodenprofil und damit die Lebensgrundlage für Pflanzen und bodengebundene Tiere werden zerstört. Die zerstörten Funktionen entwickeln sich zwar kurz- bis mittelfristig überwiegend neu; der ursprüngliche Boden mit seinen standörtlichen Besonderheiten ist aber nicht wieder herstellbar. Fast der gesamte Straßenkörper ist von Auf- und Abtrag betroffen, denn die Gradiente liegt meist über bzw. unter der natürlichen Geländeoberfläche. Zudem werden Mulden und Regenrückhaltebecken abgegraben sowie Lärmschutzwälle und sonstige Verwallungen aufgeschüttet. Die Gesamtgröße der Auf- und Abtragsflächen beträgt 19,0 ha. (incl. Auenabgrabung zur Schaffung von Retentionsraum; s. Kap. 4.2.7) Ferner sind Unterhaltungswege an den Regenrückhaltebecken in einem Gesamtumfang von 0,5 ha geplant. Auch hier wird zur Befestigung der gewachsene Oberboden abgetragen und Seite 36 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf durch Schotter ersetzt; es ist aber eine Vegetationsentwicklung möglich (Graswege). Diese befestigten Wege werden als teilversiegelt eingestuft und sind in der Intensität der Beeinträchtigung wie Bodenauf- und -abtrag zu bewerten (noch Konflikt KBA). Ebenfalls als teilversiegelt werden die mit Wasserbausteinen befestigten Uferpartien im Bereich der WestaueQuerung sowie an Regenrückhaltebecken gewertet (ca. 530 m²). Sie sind in dem o. g. Flächenumfang enthalten. Betriebsbedingte Schadstoffeinträge in Böden sind in einem etwa 10 m breiten Streifen beiderseits des Fahrbahnrands zu erwarten4. Der beeinträchtigte Bereich erstreckt sich zum überwiegenden Teil auf den Straßenbaukörper selbst sowie auf Nebenanlagen wie Lärmschutzwälle und Dammböschungen. Im Raum Blumenau/Luthe sind auf seitlichen Streifen von 1.260 m Länge Gemüsekulturen betroffen (Konflikt K10). Dadurch werden intensiv genutzte Böden auf einer Gesamtfläche von 0,4 ha durch Schadstoffeinträge entwertet. Für eine Neuversiegelung von Böden, die nicht durch entsprechende Entsiegelungen ausgeglichen werden kann, sind Ersatzmaßnahmen vorzusehen. Ansonsten sind die Auswirkungen ausgleichbar oder können vermieden werden. Tab. 8 Zusammenfassung der erheblichen Auswirkungen Boden Wirkfaktor Erhebliche Auswirkung Betroffene Fläche Vollständige Versiegelung gewachsener Böden (KBV) Verlust sämtlicher Bodenfunktionen Auftrag und Abgrabung gewachsener Böden (KBA) Zerstörung des natürlichen Bodenprofils, Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion und anderer Bodenfunktionen Teilversiegelung gewachsener Böden im Bereich von Unterhaltungswegen (KBA) Zerstörung des natürlichen Bodenprofils, Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion und anderer Bodenfunktionen 12,7 ha Böden allgemeiner Bedeutung, 0,2 ha Böden allgemeiner bis geringer Bedeutung 18,8 ha Böden allgemeiner Bedeutung, 0,2 ha Böden allgemeiner bis geringer Bedeutung 0,5 ha Böden allgemeiner Bedeutung Betriebsbedingte Einträge in Böden mit Gemüsekulturen (K10) Beeinträchtigung der Funktion als Produktionsgrundlage gesunder Nahrungsmittel 4.2.3. 0,4 ha Boden allgemeiner Bedeutung Auswirkungen auf Oberflächengewässer Erhebliche Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern sind nur im Bereich der Querung der Westaue-Niederung zu erwarten. Der Dammkörper der geplanten Straße bewirkt eine Verringerung des Retentionsraumes. Das Überschwemmungsgebiet HQ100 wird auf einer Fläche von 11.300 m² durch Dämme überbaut. Die Wasserstände verändern sich zwar nur wenig (bis max. +4 cm). Dennoch ist der Verlust an Retentionsvolumen mit 5.800 m³ (HQ100) erheblich und durch Schaffung neuen Retentionsraumes auszugleichen (vgl. L+N INGENIEURGEMEINSCHAFT 2006). Dies ist aber als wasserbauliche Maßnahme zu verstehen, die im Erläuterungsbericht des Straßenentwurfs dargestellt wird. Um die An- und Durchströmsituation der Westaue am geplanten Querungsbauwerk zu verbessern, ist eine Verlegung der Westaue auf einer Länge von 240 m (ca. 3.500 m² Fläche) geplant (Konflikt K7). Zunächst wird das neue Gewässer ausgehoben und anschließend geflu4 Nach neueren Untersuchungen (KOCHER u. WESSOLEK 2003, REUTTER u. REUTTER 2005) reichen die Belastungen, bei denen die Grenzwerte der UVP-VwV (entspricht den Vorsorgewerten nach BBodSchV) überschritten werden können, an stark befahrenen Straßen bis zu 10 m weit, bei einer Tiefe von 0,5 m bis maximal 2 m. Seite 37 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf tet. Später wird der alte Verlauf zunächst einseitig abgehängt und dann zugeschüttet. Die erhebliche Beeinträchtigung besteht in der Aufhebung des alten Gewässerabschnitts, in dem Verlust der Gewässer- und Ufervegetation und der verbliebenen Wasserorganismen. Die Westaue ist ein Lebensraum gefährdeter Fischarten sowie gefährdeter und besonders geschützter Rundmaularten. Die Beeinträchtigungen sind durch besondere Schutzmaßnahmen zu vermeiden bzw. zu vermindern. Der Verlust des Gewässerabschnitts ist durch eine naturentsprechende Gestaltung des neuen Verlaufs auszugleichen. 4.2.4. Auswirkungen auf Biotope, Pflanzen und Pflanzengesellschaften Biotoptypen der Wertstufe V und IV sind von der Baumaßnahme nicht betroffen. Es geht aber eine Vielzahl kleinflächiger Biotope mit allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III) durch die Straßenneuanlage verloren (Konflikt KPT). Es handelt sich überwiegend um Ruderalfluren an Wegrändern und zum kleineren Teil um Hecken und Gebüsche. Eine Übersicht über die betroffenen Biotoptypen gibt Tab. 9. Weiterhin bedingt das Vorhaben den Verlust von älteren und jüngeren Einzelbäumen. Dieser Konflikt (KLB) wird im Zusammenhang mit Eingriffen in das Landschaftsbild behandelt. Tab. 9: Übersicht über Biotopverluste Biotoptypen Biotopkürzel Mesophiles Gebüsch Ruderalgebüsch BMS BRU Hecken Gehölzpflanzung Siedlungsgehölz Ruderalfluren Ruderalfluren mit schutzbedürftigen Pflanzenbeständen Wertstufe III III Regenerationsfähigkeit schwer gegeben betroffen sind 24 m² 131 m² HFB, HFS HPS III III schwer gegeben 3.859 m² 925 m² HSE III III schwer gegeben 37 m² 29.198 m² IV gegeben 630 m² UHF, UHM, URF, URM, URT UHM+ Summe 34.950 m² Einzelbäume, jüngere Einzelbäume, ältere 62 Bäume 41 Bäume In einem Fall (im Bereich der Kreuzung B 441/Hauptstraße Luthe) sind Bestände von schutzbedürftigen Pflanzengesellschaften betroffen, die hier vollständig überbaut werden. Es handelt sich um Bestände der Mäusegerstenflur. Bei der Überbauung bestehender Straßenränder an der K 333 und der K 344 gehen Vorkommen der potentiell gefährdeten RapunzelGlockenblume (s. Kap. 3.6.2.2) verloren. Diese Verluste schutzbedürftiger Pflanzenbestände werden berücksichtigt, indem die betreffenden Ruderalfluren in die Wertstufe IV hochgestuft werden (s. Tab. 9). Während der Bauphase sind Bäume und andere Gehölzbestände gefährdet (Konflikt KLG). Dieser Konflikt kann durch entsprechende Gehölzschutzmaßnahmen (s. Kap. 5.2) vermieden werden. Seite 38 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf 4.2.5. Auswirkungen auf Tiere 4.2.5.1. Säugetiere Erhebliche anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen durch den Bau der Umgehungsstraße sind für die Artengruppe der Fledermäuse (ausnahmslos streng geschützte Arten, vgl. Kap. 3.6.4) zu erwarten. Durch den Eingriff in die Ahorn-Baumreihe südlich Altensruh entstehen zwei Lücken, die strukturgebundene Arten wie Kleine und Große Bartfledermaus und Wasserfledermaus kaum überwinden können und die auch erhebliche Kollisionsrisiken birgen (Konflikt K2). Dies trifft bereits für die Bauphase zu (Konflikt KA3). Die Lücken sollen zum einen durch spezielle Fledermaus-Querungshilfen (Irritationsschutzwände in Verbindung mit Fledermausbrücken) geschlossen werden, zum anderen ist frühzeitig das Pflanzen von möglichst großen Ersatzbäumen erforderlich (s. Kap. 4.1.2). Durch Effizienzanalysen ist nachzuweisen, dass der Konflikt mit diesen Maßnahmen wirksam reduziert werden kann. Im Bereich der Straße Nordrehr werden ebenfalls Beeinträchtigungen durch den Betrieb der neuen Straße erwartet (Konflikt K3). Betroffen sind hier ausschließlich Zwergfledermäuse, die die bestehende Allee in relativ geringer Zahl als Leitstruktur nutzen. Es ist mit einer Beeinträchtigung dieser Art durch mögliche Kollisionen mit Fahrzeugen zu rechnen, wenn nach Entfernen der Alleebäume im Kreuzungsbereich die neue Straße relativ flach überflogen wird. Es wird deshalb vor Inbetriebnahme der B 441 eine neue Leitstruktur, die in ausreichender Höhe über die Straße geführt wird, aufgebaut (s. Kap. 5.3). 4.2.5.2. Brutvögel Durch die Anlage der neuen Straße werden Brut- und Nahrungsflächen der gefährdeten Feldlerche durchschnitten und überbaut (Konflikt K4). 18 der 33 im Jahre 2004 festgestellten Brutstandorte liegen im Nahbereich der geplanten Straße (Abstand <100 m), 5 Standorte werden unmittelbar überbaut. Generell ist die Feldlerche in der Lage, dem Bauvorhaben auszuweichen, sofern nicht während der Brutzeit mit dem Bau begonnen wird. Die geplante Straße verläuft zentral durch den festgestellten Feldlerchen-Lebensraum (s. Unterlage 12.2), der zugleich ein Brutgebiet lokaler Bedeutung darstellt. In diesem Bereich wurden 2004 an weiteren gefährdeten Arten 2 (von 3) Bruten des Rebhuhns und 1 Brutpaar der Wachtel festgestellt. Die Durchschneidung, Überbauung und Verlärmung des Feldlerchen-Lebensraumes wird als erhebliche Beeinträchtigung gewertet. Es wird davon ausgegangen, dass ein Streifen von 40 m beidseits der Straße nachhaltig entwertet wird. Dies entspricht dem Abstand, den brütende Feldlerchen im Untersuchungsgebiet zu stark befahrenen Straßen einhalten. Von dem in Unterlage 12.2 abgegrenzten Lebensraum der Feldlerche (Gesamtgröße 120 ha) sind somit ca. 20 ha betroffen. Ein Brutplatz der Nachtigall in der gehölzbestandenen Böschung der Bahnlinie wird durch den Bau der Straße unmittelbar zerstört (Konflikt K5). Seite 39 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Abb. 4: Winterbeobachtung des Blumenauer Weißstorchpaares an der Westaue (17.2.2006) Bei den Untersuchungen zur Nahrungssuche des Blumenauer Weißstorchs während der Fortpflanzungsperiode 2005 wurde zwar festgestellt, dass überwiegend die Grünlandflächen in der Leineaue aufgesucht werden und dabei das Gelände der geplanten Straßentrasse in sicherer Höhe (10->20m) überflogen wird. Eine Gefährdung durch Kollision kann dennoch nicht ausgeschlossen werden (Konflikt K9), da die horstnahen Flächen an der Westaue zu den potentiellen Nahrungsflächen zählen und z. B. nach der Ernte oder auch im Winterhalbjahr aufgesucht werden5 (s. Abb. 4). Unfälle mit dem Straßenverkehr zählen für den Weißstorch generell zu den wichtigen Gefährdungsursachen. Insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen tendieren die Tiere dazu, auf offener Strecke vergleichsweise tief zu fliegen. Eine entsprechende Vermeidungsmaßnahme (V03) sowie eine Schutzmaßnahme (S04) zwingen die Störche, eine ausreichend hohe Überflughöhe zu wählen. Durch die Durchschneidung der Westaue-Niederung mit der geplanten Straße gehen potentiell geeignete, horstnahe Nahrungsflächen des Blumenauer Weißstorches in einem Umfang von 4,7 ha verloren. Dabei wird davon ausgegangen, dass für den Weißstorch der Nahbereich der Straße in einem Abstand von 200 m entwertet wird (Konflikt K10). Während der Bauphase kann es zu Störungen von Offenlandvögeln (Feldlerche, Rebhuhn, Wachtel) an ihrem Brutplatz und zur Zerstörung von Gelegen kommen (Konflikt KA1). 5 Das Weißstorchpärchen in Blumenau verblieb in den vergangenen Wintern vor Ort und zog nicht nach Süden. Seite 40 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf 4.2.5.3. Amphibien Die Ergebnisse der Amphibien-Untersuchungen (s. Anhang A9) zeigen, dass vor allem die sehr große Erdkrötenpopulation (ca. 1500 ausgewachsene Tiere) in erheblichem Umfang vom geplanten Eingriff betroffen ist; andere Arten werden höchstens geringfügig oder nicht beeinträchtigt. Die geplante Umgehungsstraße durchschneidet den Gesamt-Lebensraum (vgl. S. 129), der sich vom Hohen Holz bis zum Baggersee nördlich der Hagenburger Straße erstreckt. Der Wanderungskorridor zwischen Laich- und Landhabitat wird von der Ortsumgehung in einer Breite von ca. 1.000 m vollständig durchschnitten (Konflikt K1). Ohne die Anlage von Leiteinrichtungen und Querungshilfen, wie in Kap. 4.1.2 dargestellt, würden sehr viele Erdkröten dem Straßenverkehr zum Opfer fallen und die Population vermutlich mittelfristig aussterben. Während der Bauphase kann es zum Überfahren wandernder Erdkröten durch Baufahrzeuge kommen (Konflikt KA2). Auch nach Bau der Amphibiendurchlässe besteht noch ein erheblicher Konflikt, weil für die wandernden Tiere z. T. große Umwege verbleiben (insbesondere für die aus dem Westteil des Hohenholzes anwandernden Kröten). Es sollen deshalb Ersatzteiche am Hohenholz sowie ein ergänzender Landlebensraum nahe dem Baggersee geschaffen werden (s. Kap. 5.3). 4.2.5.4. Heuschrecken Die Ränder des Dammfeldweges westlich Blumenau wurden in der entomologischen Untersuchung als Heuschreckenlebensraum von herausgehobener Bedeutung identifiziert. Der Dammfeldweg wird von der neuen Straße durchschnitten. Dabei geht 300 m² Lebensraum verloren (Konflikt K11). Zudem werden die Randstreifen so durchschnitten, dass 2 Teilpopulationen entstehen, zwischen denen der Austausch erschwert ist. 4.2.6. Auswirkungen auf das Landschaftsbild Die geplante Straße stellt einen erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild dar. Innerhalb der weitgehend ausgeräumten, offenen Agrarlandschaft wird sie weithin sichtbar das Landschaftsbild als ein nach technischen Kriterien entworfener Fremdkörper bestimmen (Konflikt KL). Zudem entwertet der von der Straße ausgehende Lärm die Landschaft in ihrer Erholungseignung. Betroffen sind relativ ungestörte Teile der Agrarlandschaft nördlich Wunstorf mit überwiegend mittlerer Bedeutung für das Landschaftsbild. Teile der Landschaft sind als Landschaftsschutzgebiet geschützt: Im Westteil wird das LSG Hohenholz an seinem südlichen Rand geschnitten. Hier sind zudem Randflächen des Naturparks Steinhuder Meer betroffen. Nördlich Blumenau wird das LSG Mittlere Leine an seinem südlichen Rand geschnitten. Hier greift die in Dammlage geführte Ortsumgehung in das Landschaftsbild der Westaue-Niederung ein. In folgende landschaftsbildprägende Gehölzstrukturen muss eingegriffen werden: x Ahorn-Baumreihe südlich Altensruh (Verlust von 4 Bäumen - Konflikt KLB) x zwei ältere Strauchhecken aus Schlehen- und Haselgebüschen am Zubringer "Am Hohen- holz" (Totalverlust - Konflikt KPT) x eine ältere Weißdorn-Hecke am nördlichen Rand des Gartengeländes östlich Klein Heidorner Straße (Totalverlust - Konflikt KPT) x Lindenallee am Frachtweg (Verlust von 9 Bäumen - Konflikt KLB) Seite 41 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf x Zudem müssen insgesamt weitere 90 Einzelbäume fallen, zumeist im Zuge von Querun- gen untergeordneter Straßen und landwirtschaftlicher Wege (Konflikt KLB). 4.2.7. Auswirkungen durch Herstellung von Retentionsraum an der Westaue Die Abgrabung in der Westaue-Niederung zum Ausgleich des Verlustes an Retentionsvolumen stellt einen erheblichen Eingriff in den Boden dar, der wiederum auszugleichen ist. Als erheblich wird aber dieser Eingriff nur dort gewertet, wo mehr als 20 cm Boden abgetragen werden muss. Denn da sich die Abtragungsfläche innerhalb des Überschwemmungsgebietes der Leine und Westaue befindet, ist davon auszugehen, dass Bodenauf- und -abtrag in geringfügigem Maß zu den Charakteristika der hier entstandenen Böden gehört. Insgesamt wird auf 0,3 ha Fläche in den Boden eingegriffen, also mehr als 20 cm abgetragen (s. Unterlage 12.2; noch Konflikt KBA). Die Abgrabung stellt überwiegend keinen Eingriff in Biotope dar, weil die Flächen als Acker oder im Erwerbsgartenbau genutzt werden. Kleinflächig gehen aber durch die Abgrabung an der bestehenden Straßenböschung auch Biotoptypen der Wertstufe 3 (Ruderalfluren auf 250 m²) verloren (noch Konflikt KPT). 4.3. Sonstige bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen Im Folgenden werden weitere Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt dargestellt und beurteilt. Auswirkungen auf Oberflächengewässer Das geplante Damm-/Brückenbauwerk über die Westaue bewirkt eine Einengung des abflusswirksamen Bereiches von 400 m auf 60 m. Dadurch ergibt sich eine geringfügige Erhöhung der Wasserstände um maximal 4 cm (HQ100) im Bereich des Querungsbauwerks bei Abgrabung eines gewässernahen rechtsseitigen Vorlandstreifens (s. Kap. 4.1.2). Betriebsbedingt könnte die Einleitung von Niederschlagswasser Veränderungen der Wasserführung und der Wasserbeschaffenheit in Fließgewässern bewirken. Betroffen sind die Westaue und der Lehmbüntegraben, daneben auch der Baggersee nördlich der Hagenburger Straße sowie das Kanalsystem im Stadtgebiet Wunstorf. Durch Regenrückhaltebecken und Versickerungsmulden wird eine Erhöhung der Abflussspitzen in den natürlichen Fließgewässern vermieden und mögliche Einträge von Schadstoffen minimiert. Somit ergeben sich keine erheblichen Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern. Auswirkungen auf das Grundwasser Anlagebedingt verringert sich die Grundwasserneubildung, weil Infiltrationsfläche von 12,9 ha Umfang zusätzlich versiegelt wird. Bei einer ungefähren mittleren Grundwasserneubildungsrate von 150 mm/a6 errechnet sich ein theoretischer Verlust von ca. 19.000 m³ Grundwasser pro Jahr. Dieser Wert reduziert sich erheblich, weil ein großer Teil des Niederschlagswassers in Mulden und Regenrückhaltebecken versickert. Selbst wenn der Grundwas- 6 Die Straße verläuft überwiegend durch Bereiche mit einer Grundwasserneubildungsrate von 100 mm/a. Östlich der Bahnlinie gibt es höhere Neubildungsraten. Der angegebene Wert stellt vor diesem Hintergrund nur eine überschlägige Abschätzung dar. Seite 42 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf serneubildungsverlust zu 100 % eintreten würde, käme es nicht zu Änderungen der Grundwasserflurabstände im Planungsraum bzw. der förderbaren Menge im Einzugsbereich des Wasserwerks Hohenholz: Ein Grundwasserneubildungsverlust von 15.000 m³ entspricht nur etwa 0,013 % der Grundwasserneubildung im Einzugsbereich des Wasserwerkes Hohenholz (1,15 Mill. m³/a)7 und ist damit unerheblich. Die Trogstrecke unter der Bahnlinie liegt im Schwankungsbereich der Grundwasseroberfläche. Während der Bauphase muss in diesem Bereich Grundwasser abgepumpt und abgeführt werden. Die dadurch bewirkte Absenkung der Grundwasseroberfläche ist örtlich und zeitlich begrenzt und bleibt somit unterhalb der Erheblichkeitsschwelle, zumal weder gegen Grundwasserabsenkung empfindliche Böden (z. B. Gleyböden) noch empfindliche Biotope (vgl. RASPER 2004) betroffen sind. Betriebsbedingt können Schadstoffe aus verkehrlichen Emissionen über den Boden in das Grundwasser eingetragen werden, entweder durch Versickerung von Straßenabflusswasser in Mulden und Regenrückhaltebecken oder nach Verteilung über den Luftpfad in einem begrenzten Wirkungskorridor. Die bei TEGETHOF (1998) zusammengestellten Untersuchungen zeigen, dass bei verkehrsbedingten Emissionen Überschreitungen der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung bzw. der Prüfwerte für Sickerwasser in der Regel nicht zu erwarten sind. Somit liegt keine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne von §7 NNatG vor. Auswirkungen auf Klima/Luft Da die Ortsumgehung durch keinen relevanten Ausgleichsraum bzw. durch keine Frischluftleitbahn verläuft und weitgehend ohne hohe Dammlagen auskommt, sind keine anlagebedingten Beeinträchtigungen der regionalen Klimaverhältnisse zu erwarten. Mögliche Auswirkungen der Ortsumgehung Wunstorf auf die Luftqualität gehen von den betriebsbedingten Emissionen aus. Im Bereich der geplanten Straße ergibt sich eine geringfügige Erhöhung der Immissionsbelastung. Die Grenzwerte werden eingehalten (s. Unterlage 11.LuS). Auswirkungen auf Schutzgebiete und schutzwürdige Bereiche Von den geplanten Ausbaumaßnahmen sind weder Naturschutzgebiete noch FFH-Gebiete betroffen (vgl. FFH-Vorprüfung, Unterlage 12.1.1). Betroffen ist das Vorranggebiet für Natur und Landschaft nach RROP 2005 im Bereich der Westaue. Die Auswirkungen auf das Fließgewässer sind in Kap. 4.2.3, die Auswirkungen auf den Weißstorchlebensraum in Kap. 4.2.5.2 und die Auswirkungen auf das Landschaftsbild in Kap. 4.2.6 beschrieben. Zudem gibt es Eingriffe in den Boden durch die Überbauung und durch die Abgrabung zum Ausgleich der Reduktion des Retentionsraums (s. Kap. 4.2.7). Weitere erhebliche Beeinträchtigungen des Vorranggebietes sind nicht zu erwarten. Die Straße verläuft jeweils randlich durch zwei Landschaftsschutzgebiete: Hohenholz (H4) und Mittlere Leine (H27). Die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds ist erheblich (s. Kap. 4.2.6). 7 nach Aussagen der Ingenieurgesellschaft Dr. SCHMIDT, Stade, die die Unterlagen für das laufende Wasserrechtsverfahren erarbeitet Seite 43 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Der Landschaftsplan Wunstorf (PGL 2002) stellt die Baumreihe südlich Altensruh und die Lindenallee nordwestlich Blumenau (Frachtweg) als schutzwürdig i. S. eines Geschützten Landschaftsbestandteiles dar. Während die Baumreihe bei Altensruh nur geringfügig beeinträchtigt wird (3 Bäume fallen und werden durch neue ersetzt), sind die Eingriffe am Frachtweg erheblich (11 Bäume fallen, 4 davon ersatzlos im Bereich der Einmündung zur K 333 – vgl. Kap. 4.2.6). Besonders geschützte Biotope nach §28a und §28b NNatG sind von der Planung nicht betroffen. 4.4. Verträglichkeit mit Natura 2000-Gebieten Das Vorhaben ist auch daraufhin zu prüfen, ob es zu Beeinträchtigungen in europäischen Schutzgebieten des Systems Natura 2000 führen kann. Eine mögliche Betroffenheit ist erkennbar für das FFH-Gebiet "Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker" (landesinterne Nummer 90). Die entsprechende FFH-Vorprüfung ist in Unterlage 12.1.1 dargestellt. 4.5. Konflikte mit geschützten Arten Durch das Straßenbauvorhaben kommt es zu Konflikten mit geschützten Arten. Dabei handelt es sich durchweg um Tierarten. Eine detaillierte Darstellung der Artenschutzkonflikte ist Unterlage 12.4 zu entnehmen. Seite 44 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf 5. Maßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege 5.1. Grundsätze und Ziele des Maßnahmenkonzepts Die durch den Bau der B 441 OU Wunstorf zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft (s. Kap. 4.2) sind, sofern sie nicht durch Veränderung der Planung, durch spezielle Vermeidungsmaßnahmen oder durch die Berücksichtigung allgemeiner Grundsätze der Vermeidung und Verminderung vermieden werden können (s. Kap. 4.1), durch gezielte Schutzmaßnahmen (Kap. 5.2) weiter zu reduzieren oder durch Ausgleichsmaßnahmen (Kap. 5.3) und Gestaltungsmaßnahmen (Kap. 5.5) auszugleichen bzw. durch Ersatzmaßnahmen zu kompensieren (Kap. 5.4). Die erforderlichen Maßnahmen müssen geeignet sein, die dargestellten Auswirkungen auszugleichen, d. h. sie sind konfliktbezogen zu entwickeln. Zugleich sollen sie mit übergeordneten Zielvorstellungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege übereinstimmen. In dem Maßnahmenkonzept werden deshalb die Ziele und Maßnahmen berücksichtigt, die der Landschaftsplan (LP) der Stadt Wunstorf (PGL 2002) für die Umgebung der geplanten Straße vorgibt. Aussagen aus regionaler Sicht, beispielsweise aus dem Landschaftsrahmenplan der Region Hannover (LANDKREIS HANNOVER 1990), sind bereits im LP Wunstorf umgesetzt und aktualisiert worden. Folgende Entwicklungsziele aus dem LP Wunstorf werden im Maßnahmenkonzept berücksichtigt: x Sicherung und Entwicklung von linienhaften Gehölzen als Leitstruktur für Fledermäuse (Baumreihen südlich Altensruh und an der Straße Nordrehr) x Anreicherung der Feldflur mit Gehölzstrukturen südlich Hohenholz sowie zwischen B 442 und Bahnlinie nördlich Wunstorf x Entwicklung von horstnahen Nahrungsflächen für den Blumenauer Weißstorch insb. durch Entwicklung von extensivem Grünland und Anlage von Kleingewässern x Entwicklung von Extensivgrünland auf derzeitigen Ackerflächen in der Leineaue (Kompensationsfläche 3.2) 5.2. Schutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen sind bau- oder vegetationstechnische Maßnahmen bzw. Auflagen, die dazu geeignet sind, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen (BMV 1998). Sie stellen also weitere Vermeidungs- bzw. Verminderungsmaßnahmen i. S. des § 8 NNatG dar. Bezüglich der zeitlichen und räumlichen Konkretisierung gehen sie über die allgemeinen Grundsätze zur Vermeidung (Kap. 4.1.3) hinaus. Es handelt sich i. d. R. um Maßnahmen zum Schutz vor temporären Gefährdungen von Natur und Landschaft während der Bauphase (siehe RAS LP 4, DIN 18920) sowie um Maßnahmen des Artenschutzes. Im Folgenden werden die konfliktbezogenen Schutzmaßnahmen zusammenfassend beschrieben und erläutert. Detaillierte Angaben zu den jeweiligen Konflikten und Maßnahmen, z. B. die Flächengrößen oder Pflegemaßnahmen, werden in den Maßnahmenblättern in Unterlage 12.3.3 aufgeführt. Die kartographische Darstellung der Schutzmaßnahmen erfolgt in den Unterlage 12.3.1. und 12.3.2. Seite 45 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf S01 (KA1) Bauzeitbeschränkungen während der Brutzeit der Feldlerche Während der Brutzeit von Anfang April bis Ende Juli kann es bedingt durch Bauarbeiten zu Schädigungen (z. B. Gelegeverlusten) oder Störungen nistender Feldlerchen (ggf. auch Rebhuhn und Wachtel) kommen; dies ist zu unterbinden. Mit Baumaßnahmen darf deshalb im Bereich der Niststätten nicht zwischen 1.3. und 31.7. eines Jahres (Beendigung der 2. Brut) begonnen werden. Möglich ist eine Baufeldräumung nach Abschluss einer Brutsaison und vor Beginn einer neuen Brutperiode, auch weil die Nester des Vorjahres nicht wieder verwendet werden. Von der Einschränkung betroffen sind der zukünftige Straßenkörper sowie alle Baubetriebsflächen. Die hier beschriebene Schutzmaßnahme gilt in dem gesamten Feldlerchenlebensraum, soweit er von Baumaßnahmen betroffen ist; sie umfasst räumlich und zeitlich auch den erforderlichen Schutz für das Rebhuhn und die Wachtel (s. Unterlage 12.2). S02 (KA2) Installation von mobilen Amphibienschutzzäunen während der Bauphase Zur Vermeidung der Überfahrung von Erdkröten während der Bauphase sind unmittelbar beidseits der Baustrecken südlich des Hohenholzes (B 441n und Straße Am Hohen Holz) Amphibienzäune mit Fangeimern zu errichten. Die Eimer werden im Abstand von 10 m gesetzt, der Abstand kann außerhalb der Hauptwanderperiode auf 20 m vergrößert werden. Ab Mai wird eine dünne Laubschicht als Deckungs- und Prädationsschutz eingebracht. Je Eimer ist ein dünner Holzstab oder Ast, der über den Eimerrand ragt, einzubringen und bei Verlust nachzulegen, um Kleinsäugern während der langen Standzeit das Herausklettern zu ermöglichen. Während der Krötenwanderung in der Zeit vom 15. Februar bis zum 31. Oktober müssen die Fangeimer zweimal täglich (frühmorgens und spätabends) kontrolliert und die eingefangenen Tiere auf die jeweils andere Seite der Baustelle hinübergetragen werden. S03 (KLG) Gehölzschutz während der Bauphase Bei der Vorbereitung und Durchführung von Baustelleneinrichtungen und Baumaßnahmen sind Bäume, Großsträucher und sonstige Vegetationsbestände gemäß RAS-LP 4 zu erhalten. Dies gilt insbesondere für die Ahorn-Baumreihe südlich Altensruh, für die Lindenallee am Frachtweg, für das Vorkommen der gefährdeten Feldulme an der K 333. Der Wurzelbereich von Gehölzen ist bei Bodenauf- und -abtrag gemäß DIN 18920 zu schützen. Auch bei der Entsiegelung von Flächen, etwa an der alten B 441 sind entsprechende Baumschutzmaßnahmen erforderlich. Gehölze, die während der Bautätigkeit zu schützen sind, sind in Unterlage 12.3.1 sowie 12.3.2 dargestellt. S04 (K9, KL) Anlage von Gebüschstreifen zum Schutz des Weißstorchs vor Kollisionen Im Bereich der Westaue-Niederung bis zur Überführung der Maschstraße dienen die Gehölzpflanzungen dem Schutz des Weißstorches vor Kollisionen. Deshalb sind hier im Bereich der Böschungsschultern größere Sträucher bzw. Baum-Heister zu pflanzen (Mindesthöhe 3,50 m). Seite 46 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf S05 (K7) Sukzessive "Vor-Kopf-Verfüllung" des alten Gewässerabschnitts Im Zuge der Verlegung eines Abschnitts der Westaue wird ein ca. 200 m langer bestehender Flussabschnitt mit dem Aushubmaterial des neuen Abschnitts zugeschüttet. Die Zuschüttung soll vollständig erfolgen, um eine Fallensituation für den Weißstorch durch ein verbleibendes Restgewässer in unmittelbarer Straßennähe zu vermeiden. Hierbei sind die Verluste an Fischen und anderen limnischen Organismen so weit wie möglich zu minimieren. Das Aushubmaterial wird deshalb zunächst zwischengelagert. Wenn der neue Verlauf hergestellt ist, wird der alte Verlauf am oberen Ende durch eine Dammschüttung abgehängt. Daraufhin wird das abgehängte Gewässer sukzessive – in Fließrichtung gesehen von oben nach unten – zugeschüttet. Dadurch haben Fische und andere schwimmfähige Organismen die Möglichkeit, in den unterhalb gelegenen bzw. in den neuen Abschnitt der Westaue auszuweichen. Die Baumaßnahmen haben außerhalb der Brutzeit des Storches, der Laichzeit von Amphibien und Fischen erfolgen – also zwischen Mitte Juli und Ende September8 - und vorzugsweise bei Niedrigwasser. S06 (K7) Elektrobefischung zur Sicherung von Neunaugen-Querdern Während Fische, adulte Neunaugen und sonstige schwimmfähige Organismen bei einer sukzessiven Vor-Kopf-Verfüllung (s. Schutzmaßnahme S 05) in den Unterlauf der Westaue ausweichen können, würden die wenig mobilen Larvalstadien der Neunaugen (Querder) durch die Überschüttung abgetötet. Bach- und Flussneunauge leben in einer 3-5jährigen Larvalzeit als augenlose Querder im Sediment der Fließgewässer, wobei Bereiche mit sandigschlammigem Substrat und geringer Strömung bevorzugt werden. Es ist deshalb unmittelbar nach der Abhängung und vor der Verfüllung des alten Flussabschnittes eine Elektrobefischung durchzuführen, um etwaige Querder von Bach- und FlussNeunauge einzufangen und in den unterhalb der Baustelle liegenden Abschnitt zu versetzen. Über die Wirksamkeit einer Elektrobefischung zur Gewinnung der im Sediment lebenden Neunaugen-Querder liegen hinreichende Erfahrungen vor (SCHUMANN, Bezirksgewässerwart, mdl.). S07 (K7) Anlage eines temporären Sedimentfangs Zur Vermeidung von starker Sedimentabdrift während der Bauphase soll unmittelbar unterhalb der Gewässer-Verlegungsstrecke ein temporärer Sedimentfang angelegt werden. Baubedingte Sedimentfrachten können das unterhalb liegende Flussökosystem schädigen, indem das Lückensystem unterhalb liegender Sohlabschnitte zugeschlämmt wird. Durch den Sedimentfang, der eingerichtet werden muss, bevor der neue Fließgewässerabschnitt geöffnet und an die Westaue angeschlossen wird, kann die baubedingte Sedimentabdrift zum überwiegenden Teil aufgefangen werden (SELLHEIM, Gewässerexperte beim NLWKN, mdl.). Die Dimensionierung ist im Rahmen der Feinplanung festzulegen. 8 Die meisten der hier vorkommenden Fischarten laichen im Frühjahr, Bachforelle und Quappe im Winter. Die Brutzeit des Weißstorches endet Mitte Juli. Seite 47 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf S08 (K10) Anlage eines 10 m breiten Immissionsschutzstreifens Die Maßnahme kommt im Bereich Blumenau/Luthe zur Anwendung, so fern die Straße an Erwerbsgarten- und Ackerflächen grenzt. Der Immissionsschutzstreifen soll die intensiv genutzten Böden sowie die Anbauprodukte vor Schadstoffeinträgen aus dem Kfz-Verkehr schützen. Dies ist gewährleistet, so fern zwischen Straßenrand (Bitu-Kante) und Anbaufläche ein Mindestabstand von 10 m eingehalten wird (vgl. Kap. 4.2.2). Da innerhalb eines 10 m breiten Abstandsstreifens auch zum Straßenkörper zählende Flächen (Bankette, Böschungen, Mulden) liegen, ist der eigentliche Immissionsschutzstreifen i. d. R. schmaler (zwischen 2 u. 4 m). Er wird z.T. als Gebüschstreifen ausgeführt und dient somit teilweise als Überflughilfe für den Weißstorch und der optischen Abschirmung der Straße vom östlichen Siedlungsrand von Wunstorf aus. 5.3. Ausgleichsmaßnahmen Ausgleichsmaßnahmen nach § 10 NNatG sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die geeignet sind, die von dem Vorhaben beeinträchtigten Funktionen und Werte des Naturhaushaltes möglichst gleichartig und insgesamt gleichwertig wiederherzustellen bzw. die zur Wiederherstellung oder landschaftsgerechten Neugestaltung des Landschaftsbildes führen (BMV 1998). Die Ausgleichsmaßnahmen sind konfliktbezogen zu entwickeln. Im Folgenden werden die Ausgleichsmaßnahmen zusammenfassend beschrieben und erläutert. Detaillierte Angaben zu den jeweiligen Konflikten und Maßnahmen, z. B. die Flächengrößen oder Pflegemaßnahmen, werden in den Maßnahmenblättern in Unterlage 12.3.3 aufgeführt. Die kartographische Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgt in Unterlage 12.3.1. sowie 12.3.2. A01 (KBV) Entsiegelung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen Nur die Entsiegelung kann als Ausgleich für die Neuversiegelung von Boden gelten. Ziel ist die Bodenregeneration auf derzeit noch überbauten Standorten. Dafür sind der Abtrag und Abtransport der bituminösen Decke und des Unterbaus sowie eine Tiefenlockerung und eine Abdeckung mit humosem Oberboden erforderlich. Auf den Flächen soll sich Saum- und Ruderalvegetation entwickeln, die durch herbstliche Mahd (jährlich ab dem 1. September) erhalten wird. Entscheidend ist, dass in die Böden nicht weiter eingegriffen wird und auch keine Spritz- und Düngemittel zum Einsatz kommen9. Unterlage 12.3.1 zeigt die verschiedenen Teilflächen, auf denen diese Maßnahme zum Tragen kommt: x x x x x B 441alt westlich Wunstorf alte Fahrbahn Nordrehr B 442alt K 334, Teile der alten Fahrbahn B 441alt östlich Wunstorf, Teile der alten Fahrbahn. A02 (KL, KLB, K2) Pflanzung von Straßenbäumen Diese Maßnahme stellt zunächst einen Ausgleich für den Verlust von Bäumen (s. Kap. 4.2.6) dar. Es werden 60 Straßenbäume in der Qualität Hochstamm, 3x verpflanzt, gepflanzt. Im 9 Einige entsiegelte Bereiche (z. B. an der K333) werden anschließend in die landwirtschaftliche Nutzung übernommen. Sie sind deshalb nicht Bestandteil der Maßnahme A01. Seite 48 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Bereich der Kreuzung mit der K 333 und dem Frachtweg sollen Winterlinden (Tilia cordata) verwendet werden, um den Anschluss an die Lindenallee am Frachtweg zu gewährleisten; im übrigen sind als Straßenbäume Bergahorne vorgesehen. Die Baumverluste im Bereich der Ahornallee Altensruh sind artgleich und funktionsgemäß (im Zusammenhang mit den Fledermausquerungshilfen, siehe Kap. 4.1.2, Maßnahme V02) als Großbäume auszugleichen (5 Ex. Acer pseudoplatanus, Solitär-Hochstamm, Höhe 700 – 900 cm, Breite 300 – 400 cm). Generell sind junge Bäume (Stangenholz, < 20cm BHD bzw. < 5m Kronendurchmesser) im Verhältnis 1:1, ältere Bäume (schwaches, mittleres und starkes Baumholz) im Verhältnis 2:1 auszugleichen. Daraus ergibt sich insgesamt ein Ausgleichsbedarf von 138 Bäumen, der durch die Pflanzung von Straßenbäumen allein nicht gedeckt wird. Im Rahmen der Gestaltungsmaßnahme G03 und der Ersatzmaßnahme E02 werden die restlichen 54 Bäume gepflanzt. Zudem dient die Maßnahme der Eingrünung des Straßenbauwerks und damit der Neugestaltung des Landschaftsbildes. A03 (KBA, K1, K4) Entwicklung von Brachflächen mit Laichgewässern für Erdkröten Die Maßnahme wird auf 2 Teilflächen realisiert; auf jeder Teilfläche wird ein Ersatzlaichgewässer gebaut. Mit der Maßnahme werden mehrere Ziele verfolgt: Die Schaffung von Ersatzgewässern zum Erhalt der Erdkrötenpopulation, die Bodenregeneration als Ausgleich für Eingriffe in den Boden durch Auf- und Abtrag sowie die Entwicklung von FeldlerchenLebensraum. Die Teiche sind naturnah und mit teilweise flachen Uferböschungen zu gestalten. Sie benötigen als Laichgewässer für Erdkröten und zur Stabilisierung des Wasserstands eine Wassertiefe von 2,5 m. Da kein Grundwasseranschluss besteht, ist eine sorgfältige Auskleidung mit Teichbauelementen aus Ton mit einem k-Wert von mindestens 10-11 m/sec zur Abdichtung zwingend geboten. Die Uferbereiche werden nicht bepflanzt und aufkommende Gehölze sind zu beseitigen, um eine Eutrophierung durch Laubeintrag zu verhindern. Die Ermittlung der klimatischen Wasserbilanz aus den Daten der Wetterstation HannoverFlughafen von 1936 bis 2007 ergab im langjährigen Mittel einen Jahresüberschuss an Niederschlag von 103 mm. Die Wasserbilanz war also in den letzten 71 Jahren deutlich positiv und hätte die in einem tongedichteten Teich entstandenen Sickerungsverluste gut kompensiert. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass sich der angestrebte Wasserstand in den Teichen ohne Nachfüllen halten lässt. Defizite in trockenen Jahren werden durch Überschüsse in feuchten Jahren ausgeglichen (vgl. Anhang 12). Die langfristige Entwicklung der Wasserbilanz ist jedoch aufgrund des globalen Klimawandels mit Unsicherheiten behaftet. Aus diesem Grund erhalten die Teiche Zuläufe von Niederschlagswasser. Es handelt sich um Flächenabflüsse versiegelter Wirtschaftswege, welche in den die Wege begleitenden Mulden gesammelt und direkt in die Teiche geleitet werden. Die angeschlossene versiegelte Fläche ist in beiden Fällen ca. 1.000 m2 groß. Da sich in den Becken zeitweise ein Wasserüberschuss einstellen wird, erhalten sie Notüberläufe, um das überschüssige Wasser geordnet und schadlos abzuführen. Der Bodenaushub kann auf den Ausgleichsflächen gleichmäßig bis zu 10 cm stark ausgebracht werden. Dabei ist eine Veränderung der Bodengestalt, insb. das Auffüllen von Senken unzulässig. Seite 49 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Da der Bereich aus der Nutzung genommen wird, dient er – mit Ausnahme der Teichflächen – der Bodenregeneration und damit dem Ausgleich für Eingriffe in den Boden durch Austausch, Auf- und Abtrag. Die östliche Teilfläche dient zudem in Kombination mit der Maßnahme A05 (Beschreibung der Maßnahme siehe dort) der Aufwertung eines Feldlerchen-Lebensraumes. Es handelt sich um eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme gemäß §42 (5) BNatSchG (CEF-Maßnahme). Dieser Bereich wird als Grünland eingesät und – nach einer Phase der Aushagerung – durch einschürige Mahd gepflegt. Um der Bestäubungskrise bei den Hummeln entgegenzuwirken, wird die Saatmischung mit Fruchtpflanzen (Kleearten) für Hummeln angereichert. Jedes Jahr wird jeweils ein Drittel der Fläche umgebrochen und neu eingesät. Die Ersatzgewässer sind mindestens 1 bis 2 Jahre vor dem Beginn der Straßenbaumaßnahme herzustellen. Eine Erstbefüllung mit zugeführtem Wasser ist erforderlich. Nur so ist sichergestellt, dass zum Zeitpunkt des Baus des Straßenkörpers geeignete Bedingungen für die Erdkröten vorliegen. Der Lebensraumverlust für die Feldlerchen tritt bereits während der Bauphase ein und ist deshalb entsprechend rechtzeitig auszugleichen. Deshalb muss die östliche Brachfläche ebenfalls zu Beginn der Baumaßnahme eingerichtet werden. Der Erfolg der Maßnahmen lässt sich zum Zeitpunkt der Planfeststellung nicht mit Sicherheit voraussagen. Deshalb sollten nach der Einrichtung Funktionskontrollen durchgeführt werden. Dieses Monitoring erstreckt sich über 3 Jahre. Sofern der Erfolg der Maßnahme nicht hinreichend belegt werden kann, wird die Untersuchung nach weiteren 3 Jahren wiederholt. Bezüglich der Aufwertung des Feldlerchenlebensraumes ist der Erfolg der Maßnahme sicherzustellen. A04 (KL, KPT) Anlage von Gebüschstreifen (außerhalb des schadstoffbelasteten Randstreifens) Die Maßnahme dient als Ausgleich für die Überbauung von Biotopen sowie der Eingrünung des Straßenbauwerks und damit der Neugestaltung des Landschaftsbildes. Sie stellt sich als Strauchbepflanzung von Böschungen dar. Es sind heimische, standortgerechte Gehölzarten zu verwenden. Die Maßnahme kommt auf den straßenabgewandten Seiten der Schutz- und Landschaftswälle sowie auf den Böschungen der Überführung Maschstraße zum Tragen. Da diese Bereiche weder schadstoffbelastet noch stark verlärmt sind, können die sich entwickelnden Gehölze als Ausgleich für Biotopverluste angerechnet werden. A05 (KBA, K4) Schaffung von Brachstreifen zur Entwicklung eines Feldlerchenlebensraumes Ziel ist die Aufwertung eines bestehenden Feldlerchenlebensraumes (Abgrenzung des aufzuwertenden Lebensraumes vgl. Unterlage 12.3.1) durch die Entwicklung von Brachflächen, die primär als Nahrungshabitat dienen sollen. Der Verlust von Feldlerchenlebensraum soll also dadurch ausgeglichen werden, dass auf den verbleibenden Flächen durch gezielte Förderung wichtiger Strukturen die Siedlungsdichte und der Bruterfolg erhöht wird. So wird die lokale Population gestärkt. Es handelt sich um eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme gemäß §42 (5) BNatSchG (CEF-Maßnahme) Die Feldlerche, welche sich überwiegend von Insekten, aber auch von Samen und frischem Blattgrün ernährt, findet ihre Nahrung inzwischen hauptsächlich auf Brachen, GrünlandfläSeite 50 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf chen und Ackerrandstreifen, weil die Ackerflächen selbst zu intensiv bewirtschaftet werden (NABU 1997). Zur Zeit der Jungenaufzucht ist das Vorhandensein tierischer Nahrung (Kleininsekten, Würmer etc.) ausschlaggebender Faktor für den Fortpflanzungserfolg (BAUER et al. 2005). Insofern führt die Anlage von Brachflächen direkt zu einer Erhöhung der Siedlungsdichte der Feldlerche in der Umgebung. Zudem werden Brachen von der Feldlerche zunehmend als Brutstandorte angenommen. Als Bruthabitat eignen sich für die am Boden brütende Feldlerche übersichtliche, strukturreiche Flächen mit niedriger Vegetation (ca. 20-25 cm) und z. T. offenen Bodenbereichen. Nach BAUER et al. sollten auf jeweils 10 ha Ackerfläche mindestens 0,15 ha Brachflächen entfallen, weitergehende Extensivierungsmaßnahmen sind sinnvoll. Insofern strahlt die Schaffung von Brachflächen auf die umgebende Feldflur aus. Der aufgewertete Lebensraum ist 18,1 ha groß. Bei seiner Abgrenzung wurden u.a. Randeffekte von Gehölzstrukturen (bis 50 m) und der geplanten Straßenanlage (40 m) berücksichtigt, weil die Feldlerche solche Bereiche meidet. In der Dimensionierung der Ausgleichsmaßnahme wird davon ausgegangen, dass eine neue Brachfläche von 1 ha Größe einen Feldlerchenlebensraum von 10 ha aufzuwerten vermag. Die Lage der Streifen ist (in Verbindung mit Maßnahme A03) so gewählt, dass die im Ackerbereich befindlichen potentiellen Brutstandorte – in Korrespondenz zu den bei der Brutvogelkartierung 2004 vorgefundenen Reviergrößen - eine maximale Distanz von 150 m zur nächsten Brachfläche aufweisen. Zur Umsetzung der Maßnahme sind die Streifen aus der landwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen. Sie werden sich durch Selbstbegrünung zu einer Ackerwildkrautflur und einer artenreichen Brache entwickeln. Für die Unterhaltung der Flächen ist es wichtig, dass sie einmal im Jahr gemäht (ab Mitte August) und alle drei Jahre wieder umgebrochen werden (jeweils 1 Streifen pro Jahr). In den ersten 3 Jahren erfolgt eine 2. Mahd in der 1. Junihälfte, um die Aushagerung des Standortes zu fördern. Durch den turnusmäßigen Umbruch werden die annuellen Ackerwildkrautarten sowie Offenbodenpartien und Nahrungsreichtum gefördert. Der Lebensraumverlust für die Feldlerchen tritt bereits während der Bauphase ein und ist deshalb entsprechend rechtzeitig auszugleichen. Deshalb muss die Maßnahme vor Beginn des Straßenbaus durchgeführt werden. Der Erfolg der Maßnahme lässt sich zum Zeitpunkt der Planfeststellung nicht mit Sicherheit voraussagen. Deshalb sollten nach der Einrichtung Funktionskontrollen durchgeführt werden. Dieses Monitoring erstreckt sich über 3 Jahre. Der Erfolg der Maßnahme ist sicherzustellen. A06 (K3, KLB) Anlage einer Baumreihe als neue Fledermausleitstruktur Die Maßnahme dient als Ausgleich für den Verlust einer Fledermaus-Leitstruktur (Nordrehr). Im unteren Böschungsbereich der Überführung werden Bäume gepflanzt, um die unterbrochene Leitstruktur wieder herzustellen. Es werden 6 Straßenbäume in der Qualität Hochstamm, 3x verpflanzt, 18-20 StU gepflanzt. Der Erfolg der Maßnahme lässt sich zum Zeitpunkt der Planfeststellung nicht mit Sicherheit voraussagen. Deshalb sollten nach der Einrichtung Funktionskontrollen durchgeführt werden. Dieses Monitoring erstreckt sich über 3 Jahre. Sofern der Erfolg der Maßnahme nicht hinreichend belegt werden kann, wird die Untersuchung nach weiteren 3 Jahren wiederholt. Seite 51 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf A07 (KL, KPT, K11) Entwicklung von trockenen Säumen auf südexponierten Böschungen als Heuschrecken-Lebensräume Die Maßnahme ist als Ausgleich für die Überbauung von Heuschrecken-Lebensräumen konzipiert. Sie wird nur außerhalb des schadstoffbelasteten Randstreifens durchgeführt. Es entstehen nährstoffarme, trockenwarme Ruderalfluren (URT), die auch berücksichtigt werden, um die Überbauung von Biotopen der Wertstufe III auszugleichen. Zudem dient die Maßnahme der Eingrünung des Straßenbauwerks und damit der Neugestaltung des Landschaftsbildes. Wesentlich ist, dass kein stark humoser Oberboden aufgetragen wird und dass nur eine extensive Böschungsansaat vorgenommen wird. Letzteres ist erforderlich, um Böschungserosion zu vermeiden und gleichzeitig das Einwandern von Wildpflanzen zu ermöglichen. Um der Bestäubungskrise bei den Hummeln entgegenzuwirken, wird die Saatmischung mit Fruchtpflanzen für Hummeln angereichert. A08 (KL, KPT) Entwicklung von Saum- und Ruderalvegetation (außerhalb des schadstoffbelasteten Randstreifens) Die Maßnahme ist als Ausgleich für die Überbauung von Saumbiotopen konzipiert. Oberhalb des Trogbauwerks, das im Zuge der Bahnunterführung gebaut wird, entsteht – bei geringer Schadstoff- und Lärmbelastung – eine Grünfläche, die als halbruderale Grasflur entwickelt werden soll. Eine weitere Fläche wird am Beginn der Baustrecke angelegt (Bau-km 1+200)10. Entscheidend ist, dass nur eine extensive Begrünung vorgenommen wird, damit Wildpflanzen einwandern können und dass in den ersten fünf Jahren das Mahdgut zur Aushagerung entfernt wird. A09 (KBA, KPT, K4, K8) Entwicklung eines Nahrungshabitats für den Weißstorch Die Maßnahme bezweckt die Schaffung von Nahrungsflächen für den Weißstorch, der Verlust an Nahrungsflächen wird dadurch ausgeglichen. Die Maßnahme wird auf zwei Teilflächen in der Leineaue nördlich von Luthe durchgeführt. Die heutigen Ackerflächen werden zukünftig extensiv und als Dauergrünland bewirtschaftet. Auf beiden Flächen wird je ein Kleingewässer mit Grundwasseranschluss angelegt, in dem Frösche aufwachsen können. Da die Gewässer im Überschwemmungsbereich der Leine liegen, könnten die Böden Schwermetalle in unzulässigen Konzentrationen enthalten. Deshalb sind die Flurstücke vor Baubeginn flächendeckend zu beproben. Sollten inkonsistente Belastungen festgestellt werden, sind die Teiche in den Bereichen mit den geringsten Schadstoffkonzentrationen zu planen. Insofern wird über den endgültigen Standort der Teiche erst im Rahmen der Ausführungsplanung entschieden. Der Bodenaushub kann auf den Ausgleichsflächen gleichmäßig bis zu 10 cm stark ausgebracht werden. Dabei ist eine Veränderung der Bodengestalt, insb. das Auffüllen von Senken unzulässig. Die Flächen werden extensiv begrünt, wobei den Gräsern auch Kleesamen (zu Förderung von Hummeln) beigefügt werden. Der vorhandene Teich auf der südlichen Teilfläche ist zu sanieren. Dazu werden die Gehölze im Uferbereich entfernt und die Teichsohle entschlammt. 10 In die Bilanzierung (vgl. Tab. 11) ist nur der Teil der Fläche eingeflossen, der außerhalb des schadstoffbelasteten Randstreifens (bis 10 m vom Straßenrand) liegt. Seite 52 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Die nördlich gelegene Teilfläche wird gleichzeitig zu einem Lebensraum der Feldlerche entwickelt werden. Es handelt sich um eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme gemäß §42 (5) BNatSchG (CEF-Maßnahme). Deshalb ist eine zweischürige Mahd mit Abtransport des Mahdgutes erforderlich (Mahdzeitpunkte 1. Junihälfte und ab 1.8.). Der Mahdzeitpunkt in der 1. Junihälfte liegt zwischen der ersten und zweiten Brut der Feldlerche (s. Abb. 5). Bei der südlichen Fläche an der Kläranlage ist alternativ auch eine Beweidung mit nicht mehr als 2 Rindern/ Pferden oder 4 Schafen pro ha möglich. Abb. 5: Brutzeiten der Feldlerche auf einer Extensiv- und einer Intensivwiese (NABU 1996, 27) Die Maßnahme dient – mit Ausnahme der Wasserfläche – auch der Bodenregeneration als Ausgleich für Bodenveränderungen (Austausch, Auf- und Abtrag) sowie Biotope, weil die Fläche aus der intensiven Bewirtschaftung genommen wird und als extensives Dauergrünland ohne Spritz- und Düngemittel bewirtschaftet wird. Der Nahrungshabitatverlust für den Weißstorch sowie der Lebensraumverlust für die Feldlerchen treten bereits während der Bauphase ein und sind deshalb entsprechend rechtzeitig auszugleichen. Deshalb muss die Maßnahme gleich zu Beginn der Baumaßnahme durchgeführt werden. Der Erfolg der Maßnahme lässt sich zum Zeitpunkt der Planfeststellung nicht mit Sicherheit voraussagen. Deshalb sollten nach der Einrichtung Funktionskontrollen durchgeführt werden. Dieses Monitoring erstreckt sich über 3 Jahre. Sofern der Erfolg der Maßnahme nicht hinreichend belegt werden kann, wird die Untersuchung nach weiteren 3 Jahren wiederholt. Bezüglich der Aufwertung des Feldlerchenlebensraumes ist der Erfolg der Maßnahme sicherzustellen. Seite 53 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf A10 (K7) Naturnahe Gestaltung eines neuen Fließgewässerabschnitts Die naturentsprechende Neugestaltung der Westaue in dem verlegten Abschnitt stellt einen Ausgleich für den Verlust des alten Fließgewässerabschnitts dar. Entscheidend ist, dass der neue Verlauf – mit Ausnahme der Straßenunterführung – keine Ufer- und Sohlbefestigung erhält. Bei dem leicht geschwungenen Verlauf kann sich im Zuge der natürlichen Fließgewässerdynamik eine Differenzierung in Prall- und Gleitufer sowie eine entsprechende Sortierung im Substrat der Sohle ausbilden. Es soll kein Trapezprofil gebaut, sondern bereits westseitig ein Prallufer und linksseitig ein Gleitufer profiliert werden. Das westseitige Prallufer wird durch einen verbreiterten Randstreifen (bis 25 m) gesichert. Die Baumaßnahmen sollten außerhalb der Brutzeit des Storches, der Laichzeit von Amphibien und Fischen erfolgen (am besten zu Zeiten sommerlichen Niedrigwassers). A11 (KPT) Entwicklung einer Brachfläche auf Acker (außerhalb des Schadstoffbelasteten Randstreifens) Die Fläche dient – außerhalb des schadstoffbelasteten Randstreifens – dem Ausgleich für die Überbauung von Biotopen. Nach einer Phase der Aushagerung werden sich artenreiche Ruderalfluren einstellen, also Biotoptypen, die durch den Bau der Ortsumgehung hauptsächlich verloren gehen. Die Maßnahme dient auch dem Erhalt der östlich verlaufenden Terrassenkante und des dortigen Schneckenvorkommens (s. Kap. 3.6.3.7). 5.4. Ersatzmaßnahmen Ersatzmaßnahmen dienen der Wiederherstellung der durch den Eingriff zerstörten Funktionen und Werte des Naturhaushalts oder des Landschaftsbilds an anderer Stelle des Raumes bzw. in ähnlicher Art und Weise (§ 12 (1) NNatG). Sie werden notwendig, wenn Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 10 NNatG nicht durchgeführt werden können, sei es weil ein Eingriffstatbestand aus naturschutzfachlichen Gründen nicht ausgleichbar ist, sei es weil sich keine geeigneten Flächen für einen grundsätzlich möglichen Ausgleich finden. Die Ersatzmaßnahmen sind konfliktbezogen zu entwickeln. Im Folgenden werden sie zusammenfassend beschrieben und erläutert. Detaillierte Angaben zu den jeweiligen Konflikten und Maßnahmen, z. B. die Flächengrößen oder Pflegemaßnahmen, werden in den Maßnahmenblättern in Unterlage 12.3.3 aufgeführt. Die kartographische Darstellung der Ersatzmaßnahmen erfolgt in Unterlage 12.3.1 sowie 12.3.2. E01 (KBV, KLB, K1, K5) Waldentwicklung durch Sukzession und Initialpflanzungen Die Maßnahme dient ebenfalls der Bodenregeneration, indem eine derzeitige, intensiv genutzte Ackerfläche aus der Nutzung genommen und der natürlichen Vegetationsentwicklung überlassen wird. Die Entwicklung zum Wald wird hier durch Initialpflanzungen von Bäumen (mindestens 50 Hochstämme) und Sträucher, die der hpnV bzw. den Entwicklungsstadien dahin entsprechen, beschleunigt, damit die Fläche zeitnah eine Funktion als Landhabitat der Erdkröte übernehmen kann. Dadurch müssen nicht alle Erdkröten, die in dem großen Laichgewässer aufwachsen, die neue Ortsumgehung queren. Die zwischen Baggersee und neuer Straße befindliche Fläche liegt in der festgestellten Hauptwanderrichtung zwischen Laichgewässer und Waldgebiet Hohenholz. Seite 54 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Die entstehenden Verbuschungsstadien sind geeignet als Ausgleich für den Wegfall eines Bruthabitats der gefährdeten Nachtigall. Durch die erforderlichen Baumpflanzungen wird zudem ein Teil der Bäume, die gefällt werden müssen, kompensiert. E02 (KBV) Anlage einer Sukzessionsfläche zur Bodenregeneration Die Maßnahme dient der Bodenregeneration, indem eine derzeitige, intensiv genutzte Ackerfläche aus der Nutzung genommen und der natürlichen Vegetationsentwicklung überlassen wird. Es unterbleiben dadurch ständige mechanische Störungen des Oberbodens sowie Einträge von Spritz- und Düngemitteln. Die Maßnahme stellt eine Ersatzmaßnahme dar, weil die mit dem Straßenneubau verbundene Versiegelung nur durch Entsiegelung ausgeglichen werden kann und die Entsiegelungsmöglichkeiten begrenzt sind (vgl. Ausgleichsmaßnahme A01). Die betreffende Fläche liegt randlich des Hohenholzes und kann sich langfristig in Richtung Wald entwickeln. 5.5. Gestaltungsmaßnahmen Unter Gestaltungsmaßnahmen sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verstehen, die zu einer Begrünung und landschaftsgerechten Einbindung der neuen Straße führen (s. BMV 1998). Sie setzen die in § 10 Abs. (1) Satz 2 NNatG formulierte Maßgabe um, wonach eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auch durch eine landschaftsgerechte Neugestaltung ausgeglichen werden kann. Die Gestaltungsmaßnahmen werden im Folgenden zusammenfassend beschrieben und erläutert. Detaillierte Angaben sind in den Maßnahmenblättern in Unterlage 12.3.3 zu finden. Die kartographische Darstellung der Gestaltungsmaßnahmen erfolgt in Unterlage 12.3.1 sowie 12.3.2. G01 (KL) Entwicklung von Saum- und Ruderalvegetation (im Bereich des schadstoffbelasteten Randstreifens) Die Maßnahme dient der landschaftsgerechten Gestaltung der neuen Straße. Sie kommt auf den Randstreifen der Ortsumgehung, an Böschungen, in Mulden und Regenrückhaltebecken, zum Tragen, sofern keine Gehölzentwicklung vorgesehen ist. Dies gilt insbesondere für den Feldlerchen-Lebensraum und Randbereiche der Leineaue. Nach einer Extensivbegrünung und bei Mahd ohne Düngung werden sich artenreiche ruderale Säume entwickeln, die sich in der Artenzusammensetzung den jeweiligen Standortverhältnissen anpassen. G02 (KL) Anlage von Gebüschstreifen (im Bereich des schadstoffbelasteten Randstreifens) Die Maßnahme dient der landschaftsgerechten Gestaltung der neuen Straße durch die Anpflanzung von Sträuchern. Sie kommt auf den straßenzugewandten Seiten der Schutz- und Landschaftswälle sowie auf den Dammböschungen zum Tragen. Da diese Bereiche schadstoffbelastet und stark verlärmt sind, können die sich entwickelnden Gehölze nicht als Ausgleich für Biotopverluste angerechnet werden. Seite 55 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf G03 (KL, KLB) Anlage von Grünflächen mit Baum- und Strauchgehölzen im Bereich von Anschlussstellen Die Maßnahme dient der landschaftsgerechten Gestaltung von Restflächen im Bereich von Anschlüssen. Da es sich um schadstoffbelastete oder isoliert gelegene Flächen handelt, können die sich entwickelnden Gehölze nicht als Ausgleich für Biotopverluste angerechnet werden. Durch die Pflanzung von insgesamt 20 Bäumen (Hochstämme, 3x verpflanzt) können aber Baumverluste, die im Rahmen der Baumaßnahmen entstehen, ausgeglichen werden (vgl. Ausgleichsmaßnahme A02 und Ersatzmaßnahme E01). Es sind nur standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher zu verwenden. Seite 56 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf 6. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Der Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich wird eine Übersicht über alle landschaftspflegerischen Maßnahmen des LBP vorangestellt. Tab. 10: Maßnahmen-Übersicht Maßnahme Nr. Maßnahmenbezeichnung Umfang V01 V02 Amphibienquerungshilfen: Tunnel und Leiteinrichtungen Fledermausquerungshilfen im Bereich einer Ahornreihe 2.810 m 2 Stellen V03 Überflughilfe für den Weißstorch (Stelen) Schutzmaßnahmen 155 m S01 S02 Bauzeitbeschränkungen während der Brutzeit der Feldlerche Installation von Amphibienschutzzäunen S03 Baumschutz während der Bauphase S04 Anlage von Gebüschstreifen zum Schutz des Weißstorchs vor Kollisionen S05 Sukzessive "Vor-Kopf-Verfüllung" des alten Gewässerabschnitts 155 Bäume, 190 m Hecken ca. 1.300 m Länge; 1,2 ha 2 1.800 m S06 Elektrobefischung zur Sicherung von Neunaugen-Querdern Anlage eines temporären Sedimentfangs 1.800 m - Vermeidungsmaßnahmen S07 S08 A01 A02 A03 0,4ha Entsiegelung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen Pflanzung von Straßenbäumen 1,1 ha A05 Schaffung von Brachstreifen zur Entwicklung eines Feldlerchenlebensraumes Anlage einer Baumreihe als neue Fledermausleitstruktur A09 A10 A11 E01 E02 65 Bäume 5,0 ha11 1,1 ha Entwicklung von Brachflächen mit Laichgewässern für Erdkröten Anlage von Gebüschstreifen (außerhalb des schadstoffbelasteten Randstreifens) A08 2 Anlage eines 10 m breiten Immissionsschutzstreifens Ausgleichsmaßnahmen A04 A06 A07 3.600 m 1,6 ha/ 18,1 ha12 6 Bäume Entwicklung von trockenen Säumen auf südexponierten Böschungen als Heuschrecken-Lebensräume 1,2 ha Entwicklung von Saum- und Ruderalvegetation (außerhalb des schadstoffbelasteten Randstreifens) Entwicklung eines Nahrungshabitats für den Weißstorch Naturnahe Gestaltung eines neuen Fließgewässerabschnitts 0,3 ha Entwicklung einer Brachfläche auf Acker Ersatzmaßnahmen Waldentwicklung durch Sukzession und Initialpflanzungen Entwicklung einer Sukzessionsfläche zur Bodenregeneration 5,3 ha ca. 250 m 0,8 ha 3,5 ha, 50 Bäume 1,9 ha 11 Gesamtgröße 5,0 ha, davon 2 Teiche mit insg. 0,6 ha. 12 Durch Schaffung von Brachstreifen mit insg. 1,6 ha werden 18,1 Ackerflächen als Feldlerchenlebensraum aufgewertet. Seite 57 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Gestaltungsmaßnahmen G01 G02 G03 Entwicklung von Saum- und Ruderalvegetation (im Bereich des schadstoffbelasteten Randstreifens) Anlage von Gebüschstreifen (im Bereich des schadstoffbelasteten Randstreifens) 17,9 ha Anlage von Grünflächen mit Baum- und Strauchgehölzen im Bereich von Anschlussstellen 1,0 ha, 20 Bäume 0,5 ha Für die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und die Bemessung von Kompensationsmaßnahmen wird das Verfahren für die Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beim Ausund Neubau von Straßen zu Grunde gelegt (NLSTBV & NLWKN 2006). Es "soll zu einem einfachen, landesweit einheitlichen und fachlich zufrieden stellenden Anwenden der Eingriffsregelung in Straßenbau- und Naturschutzverwaltung beitragen" (ebda.). Die Maßnahmen sind demnach funktionsbezogen zu entwickeln und müssen die durch den Eingriff voraussichtlich erheblich beeinträchtigten Funktionen und Werte wiederherstellen. Dabei sind alle betroffenen Komponenten des Naturhaushalts und ihre Wechselwirkungen zu berücksichtigen. Für die Höhe der Kompensationsmaßnahmen ist allein die Wiederherstellung der betroffenen Werte und Funktionen in jedem Einzelfall entscheidend. Richtwerte gibt das Verfahren nur für das Überbauen und Zerstören von Biotopen (Konflikt KPT) sowie für die Versiegelung und erhebliche Beeinträchtigung von Böden an (Konflikte KBV, KBA). Biotope von allgemeiner bis besonderer Bedeutung (Wertstufe III bis V) sind in gleicher Flächengröße (1:1) zu kompensieren, sofern sie leicht regenerierbar sind. Bei mittelfristig nicht wiederherstellbaren Biotopen der Wertstufen IV und V vergrößert sich der Flächenbedarf auf ein Verhältnis von 1:2. Dies kommt hier allerdings nicht vor. Biotope von sehr geringer und geringer Bedeutung (Wertstufen I und II) müssen nicht kompensiert werden (vgl. Tab. 9). Die Versiegelung von Böden ist extra zu den Verlust von Biotopflächen zu kompensieren und zwar im Verhältnis 1:1 bei Böden mit besonderer Bedeutung (kommt im UG nicht vor). Bei Böden von geringer und allgemeiner Bedeutung (Wertstufen II und III) genügt ein Verhältnis von 1:0,5. Bei Konflikt KBV sind nur Böden von geringer und allgemeiner Bedeutung betroffen. Böden mit sehr geringer Bedeutung (Wertstufe I – versiegelte Böden) sind nicht zu kompensieren. Als Ausgleich für die Versiegelung ist vorrangig die Entsiegelung von Flächen anzustreben. Sonstige erhebliche Beeinträchtigungen von Böden (Konflikt KBA: Auf- und Abtrag, Austausch) sind ebenfalls zu kompensieren. Sind die Böden mit Biotopen der Wertstufe III und IV bedeckt, sind die beeinträchtigten Funktionen und Werte mit den biotopbezogenen Maßnahmen abgegolten. Bei Böden und Biotopen der Wertstufen I und II sind eigene Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen durchzuführen (Kompensationsverhältnis wie bei "Versiegelung von Böden"). Betroffen sind nur Böden von geringer und allgemeiner Bedeutung. Seite 58 Tab. 11: Vergleichende Gegenüberstellung von Konflikten und Maßnahmen Konflikt-Nr., Beeinträchtigung, Ort Umfang der Beeinträchtigung KBV 12,9 ha (Kompensationsfaktor 1:0,5) KBA KL Neuversiegelung von Boden gesamte Baumaßnahme Bodenveränderung durch Austausch, Auf- und Abtrag gesamte Baumaßnahme Entwertung des Landschaftsbilds gesamte Baumaßnahme 19,5 ha (Kompensationsfaktor 1:0,5) Gesamte Trassenlänge Kompensationsbedarf 6,5 ha 9,8 ha qualitativer Ausgleich durch Neugestaltung Landschaftspflegerische Maßnahmen Ausgleich Entsiegelung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen (A01) Ersatz Waldentwicklung durch Sukzession mit Initialpflanzung – Mehrfachfunktion mit KLB, K1, K5 (E01) Entwicklung einer Sukzessionsfläche zur Bodenregeneration (E02) Ausgleich Entwicklung von Brachflächen mit Laichgewässern für Erdkröten – Mehrfachfunktion mit K1, K4 (A03) Schaffung von Brachstreifen zur Entwicklung eines Feldlerchenlebensraumes – Mehrfachfunktion mit K4 (A05) Entwicklung eines horstnahen Nahrungshabitats für den Weißstorch – Mehrfachfunktion mit KPT, K4, K8 (A09 – 1. Teilfläche) Ausgleich/ Gestaltung landschaftsgerechte Einbindung der geplanten Straßen und Wege durch: x Anlage von Gebüschstreifen (S04)(A04)(G02) x Entwicklung von Saum- und Ruderalvegetation (A07, A08, G01) x Anlage von Grünflächen mit Baum- und Strauchgehölzen im Bereich von Anschlussstellen (G03) - insgesamt diverse Mehrfachfunktionen Seite 59 Umfang der Maßnahme 1,1 ha 3,5 ha 1,9 ha 6,5 ha 4,4 ha (Brachfläche) 1,6 ha 4,1 ha (Grünland) 10,1 ha 2,35 ha 119,4 ha 1,0 ha Konflikt-Nr., Beeinträchtigung, Ort Umfang der Beeinträchtigung KLB Verlust von landschaftsbildprägenden Gehölzstrukturen und sonstigen Einzelbäumen gesamte Baumaßnahme - davon Bäume im Bereich der Ahornreihe südl. Altensruh 260 m² Hecken (Kompensationsbedarf und Ausgleich s. u. KPT) 103 Bäume 4 Bäume - davon ältere Bäume 37 Bäume (Kompensation 1 : 2) 62 Bäume (Kompensation 1 : 1) - davon jüngere Bäume KLG KPT K1 Gefährdung von Gehölzen während der Bauphase gesamte Baumaßnahme Verlust von Biotopen gesamte Baumaßnahme Zerschneidung des Gesamtlebensraumes einer sehr großen Erdkrötenpopulation Bau-km 1+400 bis 3+000 Kompensationsbedarf 5 Großbäume zum Lückenschluss = 74 Bäume = 62 Bäume 141 Bäume Landschaftspflegerische Maßnahmen Ausgleich/ Gestaltung Pflanzung von Bäumen bei folgenden Maßnahmen: x Pflanzung von Straßenbäumen (A02) x Anlage einer Baumreihe als neue Fledermausleitstruktur – Mehrfachfunktion mit KLG (A06) x Waldentwicklung durch Sukzession und Initialpflanzungen (E01) x Anlage von Grünflächen mit Baum- und Strauchgehölzen im Bereich von Anschlussstellen (G03) - insgesamt diverse Mehrfachfunktionen Umfang der Maßnahme 65 Bäume davon 5 Großbäume 6 Großbäume 50 Bäume 20 Bäume 141 Bäume Schutz Gehölzschutz während der Bauphase (S03) 3,5 ha 1.600 m Trassenlänge 3,5 ha Schaffung von Laichgewässern nördl. und eines Landhabitats südl. der geplanten Straße Ausgleich Anlage von Gebüschstreifen (außerhalb des schadstoffbelasteten Randstreifens) – Mehrfachfunktion mit KL (A04) Entwicklung von trockenen Säumen auf südexponierten Böschungen als Heuschrecken-Lebensräume – Mehrfachfunktion mit KL, K11 (A07) Entwicklung von Saum- und Ruderalvegetation – Mehrfachfunktion mit KL (A08) Entwicklung eines horstnahen Nahrungshabitats für den Weißstorch – Mehrfachfunktion mit K4, K8 (A09 – 2. Teilfläche) Entwicklung einer Brachfläche auf Acker (A11) Ausgleich* Entwicklung von Brachflächen mit Laichgewässern für Erdkröten (A03) – Mehrfachfunktion mit KBA und K4 Waldentwicklung durch Sukzession und Initialpflanzungen (E01) – Mehrfachfunktion mit KBV, KLB und K5 * im Zusammenhang mit Vermeidungsmaßnahme (V01 Amphibienquerungshilfen: Tunnel und Leiteinrichtungen) Seite 60 1,1 ha 1,2 ha 0,3 ha 0,8 ha 0,8 ha 4,2 ha 0,6 ha Teiche 3,5 ha 4,1 ha Konflikt-Nr., Beeinträchtigung, Ort Umfang der Beeinträchtigung Kompensationsbedarf Landschaftspflegerische Maßnahmen K2 Zerschneidung einer Fledermausleitstruktur südlich Altensruh Bau-km 2+100 sowie Straße Am Hohenholz 2 Stellen, insgesamt 40 m Länge; 4 Bäume Schließen der Leitstruktur; 5 Großbäume zum Lückenschluss (A02) Vermeidung 2 Fledermausquerungshilfen und vorzeitige Baumpflanzungen im Bereich einer Ahornreihe (V02) Verlust einer FledermausLeitstruktur im Bereich Nordrehr Bau-km 3+000 Überbauung, Zerschneidung und Beeinträchtigung eines Feldlerchen-Lebensraumes, in Teilen auch Brutrevier von Rebhuhn und Wachtel Bau-km 1+400 bis 4+600 240 m Länge des Baumstreifens Wiederherstellung der Leitstruktur Ausgleich Anlage einer Baumreihe als neue Fledermausleitstruktur (A06) K3 K4 K5 K7 FeldlerchenLebensraum (vgl. Unterlage 12.2) bis 40 m beidseits der Trasse 20 ha 20 ha als Feldlerchen-Lebensraum optimierte Fläche Ausgleich Entwicklung einer Brachfläche mit Laichgewässer für Erdkröten – Mehrfachfunktion mit KBA und K1 (A03, östliche Teilfläche) Schaffung von Brachstreifen zur Entwicklung eines Feldlerchenlebensraumes – Mehrfachfunktion mit KBA (A05) Als Feldlerchenlebensraum durch A03 und A05 aufgewertete Fläche Entwicklung eines horstnahen Nahrungshabitats für den Weißstorch, zugleich eines optimalen Bruthabitats für die Feldlerche – Mehrfachfunktion mit KBA, KPT und K8 (A09, nördliche Teilfläche) Verlust eines Gehölzbestandes mit Brutplatz der Nachtigall Bau-km 4+600 600 m² Fläche/ 1 Brutstandort Schaffung von als Brutstandort geeigneten Gehölzbeständen Ausgleich Waldentwicklung durch Sukzession und Initialpflanzungen – Mehrfachfunktion mit KBV, KLB und K1 (E01) Verlust eines bestehenden Flussabschnitts der Westaue Bau-km 5+100 ca. 240 m naturnaher Fließgewässerabschnitt von ca. 240 m Länge Schutz Sukzessive "Vor-Kopf-Verfüllung" des alten Gewässerabschnitts (S05) Elektrobefischung zur Sicherung von Neunaugen-Querdern (S06) Anlage eines temporären Sedimentfangs (S07) Ausgleich Naturnahe Gestaltung eines neuen Fließgewässerabschnitts (A10) Seite 61 Umfang der Maßnahme Netze, Irritationsschutzwände 5 Großbäume 6 Bäume (2,4 ha) (1,6 ha) 18,1 ha 2,4 ha 20,5 ha 3,5 ha, davon 0,66 ha Initialpflanzungen ca. 250 m Konflikt-Nr., Beeinträchtigung, Ort Umfang der Beeinträchtigung Kompensationsbedarf Landschaftspflegerische Maßnahmen K8 Überbauung und Entwertung von potentiell geeigneten Nahrungsflächen des Weißstorchs Bau-km 5+100 bis 5+200 Beeinträchtigung der Flugbeziehung zwischen Weißstorchhorst und -nahrungsgebiet (Kollisionsgefahr) Bau-km 5+000 bis 5+700 4,7 ha beeinträchtigte Fläche 4,7 ha als WeißstorchNahrungshabitat gestaltete Fläche Ausgleich Entwicklung eines horstnahen Nahrungshabitats für den Weißstorch – Mehrfachfunktion mit KBA, KPT und K4 (A09) Immissionsbelastung der Böden im Bereich von Gemüsekulturen Bau-km 5+750 bis 7+180 1.260 m lange Randstreifen 1,3 ha; abzgl. Straßenbauanlage (0,9 ha) 0,4 ha 300 m² K9 K10 K11 KA1 KA2 KA3 Zerschneidung eines wertvollen Heuschreckenlebensraumes Bau-km 6+300 Verlust von Brutstandorten während der Brutzeit (Feldlerche, Rebhuhn) Bau-km 1+400 bis 4+600 Überfahrung wandernder Erdkröten durch Baufahrzeuge Bau-km 1+400 bis 3+000 sowie Straße Am Hohen Holz Beeinträchtigungen streng geschützter Fledermäuse während der Bauphase Bau-km 2+100 sowie Straße Am Hohen Holz ca. 1.350 m Länge 0,4 ha 300 m² Schutz* Anlage von Gebüschstreifen zum Schutz des Weißstorchs vor Kollisionen zwischen Bau-km 4+650 und 6+100 (S04) * im Zusammenhang mit Vermeidungsmaßnahme (V03 Überflughilfe für den Weißstorch (Stelen)) Schutz Anlage eines 10 m breiten Immissionsschutzstreifens (S08) Ausgleich Entwicklung von trockenen Säumen auf südexponierten Böschungen als Heuschrecken-Lebensräume – Mehrfachfunktion mit KL und KPT (A07) Baubedingte Konflikte auf 3.200 m Trassenlänge Schutz Bauzeitbeschränkungen während der Brutzeit der Feldlerche (S01) Straßenbauabschnitte von 2.000 m Länge Schutz Installation von Amphibienschutzzäunen zwischen Bau-km 1+400 und 3+000 sowie längs der Straße Am Hohen Holz (S02) 2 Stellen, insgesamt 40 m Länge Vermeidung Fledermaus-Querungshilfen im Bereich einer Ahornreihe (V02) Seite 62 Umfang der Maßnahme 5,3 ha ca. 1.300 m Länge, meist beidseitig; 1,2 ha 0,4 ha 1,2 ha 4.000 m Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf 7. Schlussfolgerungen Durch Vermeidungs-, Minimierungs- und Schutzmaßnahmen werden die nachteiligen Wirkungen des Vorhabens auf Naturgüter vermieden bzw. minimiert. Dies sind insbesondere: x Gehölzschutz zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Bäumen uns sonstige Gehölzbeständen wahrend der Bauphase x Fledermausquerungshilfen zur Vermeidung der Zerschneidung einer Fledermausleitstruktur südlich Altensruh x Bauzeitbeschränkungen zur Vermeidung von baubedingter Gelegeverluste von Feldlerchen und anderer Offenlandvögel x Überflughilfen (Stelen) auf der Brücke über die Westaue sowie Schutzpflanzungen zur Vermeidung von Kollisionen überfliegender Weißstörche mit Fahrzeugen x Amphibienschutz (Leiteinrichtungen, Tunnel) im Bereich der Straßenanlage zur Minimierung der Zerschneidung des Gesamtlebensraumes einer sehr großen Erdkrötenpopulation x Verschiedene Schutzmaßnahmen für Fließgewässerorganismen bei der Verlegung der westaue x Anlage von Immissionsschutzstreifen zum Schutz der Böden im Bereich von Gemüsebaukulturen Die unvermeidbaren erheblich beeinträchtigten Werte und Funktionen werden durch die aufgeführten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert. Dies sind im Einzelnen: x Neuversiegelung von Boden durch Entsiegelung nicht mehr benötigter Straßenabschnitte sowie die Anlage von Sukzessionsflächen auf Äckern x Bodenveränderungen durch Auf- und Abtrag durch Anlage von Brachen sowie Entwicklung von mesophilem Grünland auf Ackerflächen x Verlust von Bäumen durch Neupflanzung von Bäumen (dienen teilweise auch der Wiederherstellung von Fledermausleitstrukturen) x Verlust von Biotopen durch Anlage von Brachflächen, Saumbiotopen, trockenen Säume und mesophilem Grünland x Zerschneidung des Gesamtlebensraumes einer sehr großen Erdkrötenpopulation durch Anlage von 2 Ersatzlaichgewässern und Entwicklung eines Landlebensraumes x Überbauung, Zerschneidung und Beeinträchtigung eines Feldlerchen-Lebensraumes durch die Anlage von Brachflächen, Brachstreifen und mesophilem Grünland x Verlust eines Gehölzbestandes mit Brutplatzes der Nachtigall durch die Entwicklung einer Waldfläche x Verlust eines bestehenden Flussabschnittes der Westaue durch naturnahe Neugestaltung des neuen Fließgewässerabschnittes x Überbauung und Entwertung von potentiell geeigneten Nahrungsflächen des Weißstorchs durch die Entwicklung eines horstnahen Nahrungshabitats für den Weißstorch Seite 63 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf x Zerschneidung eines wertvollen Heuschreckenlebensraumes durch die Entwicklung von trockenen Säumen Die Umsetzung der Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen bewirken eine hinreichende Vermeidung und Verminderung der Eingriffsfolgen entsprechend § 8 NNatG. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensieren die erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft entsprechend § 10 NNatG. Durch Gestaltungsmaßnahmen wird eine landschaftsgerechte Neugestaltung entsprechend § 10 (1), Satz 2 NNatG erreicht, so dass keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zurückbleibt. Direkte und indirekte Auswirkungen auf das ca. 1 km entfernte FFH-Gebiet „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ können ausgeschlossen werden (s. Unterlage 12.1.1). Konflikte, die sich aus der Anwendung des Artenschutzrechtes nach § 42 BNatSchG ergeben, werden überwiegend durch Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen behoben. Im Zusammenhang mit dem Lebensraumverlust der Feldlerche sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) nach §42 (5) BNatSchG durchzuführen (s. Unterlage 12.4). Bearbeitet: Planungsgruppe Landespflege Hannover, den 24.4.2009 Gez. Bernd Blanke Seite 64 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf 8. 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Hegeringleiter) Herr BRANDT (Ökologische Schutzstation Steinhuder Meer) Frau BREDTHAUER-HEIDEMANN (Fachbereich Öffentliche Sicherheit der Region Hannover) Herr FALZ (Angelverein Wunstorf) Herr VON DER HÖRSTEN (Landwirt aus Blumenau) Frau HILLGER (Region Hannover, Naturschutzbehörde) Herr JONAS (Angelverein Wunstorf) Seite 68 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Herr LÖHMER (Storchenbeauftragter der Region Hannover) Herr PODLOUCKY (NLWKN-Hannover) Frau POTT-DÖRFER (NLWKN-Hannover) Herr Dr. SCHMIDT (Ingenieurgesellschaft in Stade) Herr SCHUMANN (Bezirksgewässerwart, Neustadt a. Rbge.) Herr SELLHEIM (NLWKN-Hannover) Seite 69 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Anhang A1 Pflanzen und Pflanzengesellschaften 2001 Untersuchungsgebiet und Methodik Die Kartierung von Flora und Vegetation erfolgte in 2 Durchgängen im Juni und August 2001. Dabei wurde der 400 m breite Korridor (einschließlich Siedlungsflächen) und angrenzende Bereiche (Wald Hohenholz, Angelteich, Sandgrube an der K 334 u. a.) untersucht. Flächendeckend erfasst wurden (vgl. Abb. 6): x Mengen und Wuchsorte von gefährdeten Pflanzenarten (einschließlich lokal gefährdeter) nach der Niedersächsischen Roten Liste (GARVE 1993), x gefährdete und schutzbedürftige Pflanzengesellschaften entsprechend der Niedersächsischen Roten Liste (PREISING et al. 1995) sowie x der Gesamtartenbestand. Ergebnisse Gefährdete Pflanzenarten Die niedersächsische Rote Liste der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen nimmt für einige Sippen eine regionale Differenzierung zwischen Tiefland (Flachland) sowie Hügel- und Bergland vor. Die Grenze zwischen beiden Bereichen basiert auf der naturräumlichen Gliederung Niedersachsens (hier: Weser-Aller-Flachland und Börden) und kreuzt an 2 Stellen das Untersuchungsgebiet13. Zudem wurden Arten und Sippen erfasst, die als lokal gefährdet einzustufen sind. Auch die lokale Gefährdung von Arten ist für die Eingriffsbeurteilung von Relevanz (vgl. BREUER 1994, S. 38). Die lokale Gefährdung wurde vor dem Hintergrund der Bestandanalyse des Landschaftsplanes für Wunstorf beurteilt (PGL 1998b). Tab. 12: Vorkommen von gefährdeten Gefäßpflanzenarten im Untersuchungsgebiet (UG) Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Gefährdungsgrad Verbreitung im UG Acker-Gauchheil Anagallis arvensis lokal gefährdet Acker-Krummhals Anchusa arvensis 3H Große Klette Arctium lappa (3) Wermut Schwarznessel Artemisia absinthium Ballota nigra ssp. nigra (3) 3F RapunzelGlockenblume Kornblume Campanula rapunculus 3F Centaurea cyanus 3H Heide-Nelke Dianthus deltoides 3 1 Wuchsort N Wunstorf mit wenigen Exemplaren 1 Wuchsort NW Wunstorf mit über 100 Exemplaren 3 Wuchsorte, je 1 Exemplar 1 Wuchsort in Luthe, wenige Exemplare 2 Wuchsorte N u. O Blumenau mit wenigen Exemplaren 7 Wuchsorte bei Blumenau mit insg. 16 Exemplaren 1 Wuchsort N Wunstorf mit 1 Exemplar 1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg) mit üb. 100 Exemplaren 13 Der Korridor zwischen der B 441/Hauptstraße Luthe und der K 333 von Blumenau–Poggenhagen wird dem Tiefland zugeordnet, der übrige Bereich dem Berg- und Hügelland. Seite 70 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Wilde Karde Dipsacus fullonum lokal gefährdet Haarschwingel Festuca filiformis+ 3H BergSandglöckchen Wilde Malve Jasione montana 2H 1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg) mit üb. 1.000 Exemplaren Malva sylvestris 3F Ähriges Tausendblatt Myriophyllum spicatum 3H 1 Wuchsort N Blumenau mit 3 Exemplaren 1 Wuchsort (Fischteich) mit üb. 1.000 Exemplaren Gewöhnliche Eselsdistel Bauernsenf Onopordum acanthium ssp. acanthium Teesdalia nudicaulis (3) 1 Wuchsort N Luthe mit 2 Exemplaren 2H Gewöhnlicher Thymian Feld-Ulme Thymus pulegioides 3F 1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg) mit üb. 100 Exemplaren 1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg) mit üb. 1.000 Exemplaren Ulmus minor Gefährdungsgrad Verbreitung im UG 1 Wuchsort N Blumenau mit 50 bis 100 Exemplaren 1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg) mit üb. 100 Exemplaren 2 1 Wuchsort an der K 333 Wunstorf – Poggenhagen mit 50 bis 100 Exemplaren Es bedeuten: 3 = gefährdet; 2 = stark gefährdet; H = Berg- und Hügelland; F = Tiefland (Flachland); () = Sippen, über deren Rückgang und Gefährdung landesweit z.Zt. kein klares Bild herrscht, aber lokale Gefährdung angenommen wird Vgl. GARVE 1993 Die Fundorte der Rote-Liste-Arten (Tab. 12) häufen sich im Osten des Untersuchungsgebietes, der Westen ist demgegenüber als verarmt zu bewerten. Die Fundorte sind überwiegend Säume, Weg- und Grabenränder mit Arten wie Artemisia absinthium, Arctium lappa, Anchusa arvensis, Ballota nigra, Centaurea cyanus, Campanula rapunculus, Malva sylvestris, Onopordum acanthium u. a. Besonderes bemerkenswert ist der Pflanzenbestand in der Sandgrube am Frachtweg, die allerdings außerhalb des unmittelbaren Trassenumfeldes liegt. Der ebenfalls außerhalb des Korridors liegende Angelteich weist ein bemerkenswertes Vorkommen von Myriophyllum spicatum auf, welches das einzige Vorkommen außerhalb der Leineaue im Landkreis Hannover darstellt. Pflanzengesellschaften Trotz intensiver Suche wurden nur wenige kleine Flächen mit gut ausgeprägten gefährdeten und/oder schutzbedürftigen Pflanzengesellschaften gefunden. Es handelt sich um: x Die Wegmalvenflur (Malvetum neglectae) ist von den dunkelgrünen, im Spätsommer rosa blühenden Wegmalven geprägt. Sie kennzeichnet gestörte, sehr stickstoffreiche, basische und warm-trockene Standorte. Bei den 3 festgestellten Standorten der Gesellschaft handelt es sich um Straßenränder im Bereich Luthe. Die Wegmalvenflur gilt in Niedersachsen sowohl im Bestand als auch durch Artenverarmung gefährdet, ihre Bestände sollten möglichst zahlreich erhalten bleiben (vgl. PREISING et al. 1995). x Die Mäusegerstenflur (Hordeetum murini) wurde im Untersuchungsgebiet ebenfalls kleinflächig an Weg- und Straßenrändern angetroffen. Die dichten, bereits im Frühsommer vergilbenden Bestände der Mäusegerste kennzeichnen trockene, wärmebegünstigte Standorte. Die Gesellschaft gilt in Niedersachsen derzeit nicht als gefährdet, dennoch sollten ihre Bestände möglichst zahlreich erhalten bleiben (vgl. PREISING et al. 1995). Seite 71 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf A2 Pflanzen und Pflanzengesellschaften 2008 Untersuchungsgebiet und Methodik Die Kartierung von Flora und Vegetation erfolgte im August 2008. Dabei wurden der 400 m breite Korridor (einschließlich Siedlungsflächen) und angrenzende Bereiche (Wald Hohenholz, Angelteich, Sandgrube an der K 334 u. a.) untersucht und die aus 2001 bekannten Vorkommen kontrolliert. Flächendeckend erfasst wurden (vgl. Abb. 6): x Mengen und Wuchsorte von gefährdeten Pflanzenarten (einschließlich lokal gefährdeter) nach der alten und neuen Niedersächsischen Roten Liste (GARVE 1993, 2004), x gefährdete und schutzbedürftige Pflanzengesellschaften entsprechend der Niedersächsischen Roten Liste (PREISING et al. 1995). Ergebnisse Gefährdete Pflanzenarten Die niedersächsische Rote Liste der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen nimmt für einige Sippen eine regionale Differenzierung zwischen Tiefland (Flachland) sowie Hügel- und Bergland vor. Die Grenze zwischen beiden Bereichen basiert auf der naturräumlichen Gliederung Niedersachsens (hier: Weser-Aller-Flachland und Börden) und kreuzt an 2 Stellen das Untersuchungsgebiet14. Zudem wurden Arten und Sippen erfasst, die als lokal gefährdet einzustufen sind. Auch die lokale Gefährdung von Arten ist für die Eingriffsbeurteilung von Relevanz (vgl. BREUER 1994, S. 38). Die lokale Gefährdung wurde vor dem Hintergrund der Bestandanalyse des Landschaftsplanes für Wunstorf beurteilt (PGL 1998b). Tab. 13: Vorkommen von gefährdeten Gefäßpflanzenarten im Untersuchungsgebiet (UG) Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Acker-Gauchheil Acker-Krummhals Anagallis arvensis Anchusa arvensis Gefährdungsgrad* Große Klette Arctium lappa seit 2004 nicht mehr gefährdet Wermut Artemisia absinthium Schwarznessel Ballota nigra ssp. nigra seit 2004 nicht mehr gefährdet V (T) RapunzelGlockenblume Kornblume Campanula rapunculus V (T) Centaurea cyanus 3 (H) Heide-Nelke § Dianthus deltoides 3 V (T) V (H) Verbreitung im UG 2008 nicht mehr festgestellt 2 Wuchsort N Wunstorf mit wenigen Exemplaren 2 Wuchsorte N u. O Blumenau mit wenigen Exemplaren mehrere Wuchsorte bei Blumenau mit üb. 50 Exemplaren 2008 nicht mehr festgestellt 1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg) mit üb. 100 Exemplaren 14 Der Korridor zwischen der B 441/Hauptstraße Luthe und der K 333 von Blumenau–Poggenhagen wird dem Tiefland zugeordnet, der übrige Bereich dem Berg- und Hügelland. Seite 73 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Gefährdungsgrad* Verbreitung im UG Wilde Karde Dipsacus fullonum lokal gefährdet Haarschwingel Festuca filiformis+ V (H) Kleines Filzkraut Filago minima 3 (H) BergSandglöckchen Wilde Malve Jasione montana 2 (H) Malva sylvestris V (H) 1 Wuchsort N Blumenau mit 3 Exemplaren Ähriges Tausendblatt Gewöhnliche Eselsdistel Kleiner Vogelfuß Myriophyllum spicatum 3 (H) Onopordum acanthium ssp. acanthium Ornithopus perpusillus seit 2004 nicht mehr gefährdet 3 (H) 1 Wuchsort (Fischteich) mit üb. 1.000 Exemplaren 1 Wuchsort N Luthe mit 2 Exemplaren Fuchsrote Borstenhirse Bauernsenf Setaria pumila 1 Wuchsort N Blumenau mit üb. 25 Exemplaren 1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg) mit üb. 100 Exemplaren 1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg) mit üb. 10.000 Exemplaren 1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg) mit üb. 100 Exemplaren 1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg) mit üb. 25 Exemplaren V 1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg) mit üb. 100 Exemplaren Teesdalia nudicaulis 2 (H) Gewöhnlicher Thymian Thymus pulegioides 3 (T) 1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg) mit üb. 100 Exemplaren 1 Wuchsort (Sandgrube Frachtweg) mit üb. 10.000 Exemplaren Feld-Ulme Ulmus minor 3 1 Wuchsort an der K 333 Wunstorf – Poggenhagen mit 50 bis 100 Exemplaren Es bedeuten: 3 = gefährdet; 2 = stark gefährdet; H = Berg- und Hügelland; F = Tiefland (Flachland); () = Sippen, über deren Rückgang und Gefährdung landesweit z.Zt. kein klares Bild herrscht, aber lokale Gefährdung angenommen wird Vgl. GARVE 1993 Die Fundorte der Rote-Liste-Arten (Tab. 12, Abb. 7) häufen sich im Osten des Untersuchungsgebietes, der Westen ist demgegenüber als verarmt zu bewerten. Die Fundorte sind überwiegend Säume, Weg- und Grabenränder mit Arten wie Artemisia absinthium, Arctium lappa, Anchusa arvensis, Ballota nigra, Centaurea cyanus, Campanula rapunculus, Malva sylvestris, Onopordum acanthium u. a. Besonderes bemerkenswert ist der Pflanzenbestand in der Sandgrube am Frachtweg, die allerdings außerhalb des unmittelbaren Trassenumfeldes liegt. Der ebenfalls außerhalb des Korridors liegende Angelteich weist ein bemerkenswertes Vorkommen von Myriophyllum spicatum auf, welches das einzige Vorkommen außerhalb der Leineaue im Landkreis Hannover darstellt. Pflanzengesellschaften Trotz intensiver Suche wurden nur wenige kleine Flächen mit gut ausgeprägten gefährdeten und/oder schutzbedürftigen Pflanzengesellschaften gefunden. Es handelt sich um: x Die Mäusegerstenflur (Hordeetum murini) wurde im Untersuchungsgebiet ebenfalls kleinflächig an Weg- und Straßenrändern angetroffen. Die dichten, bereits im Frühsommer vergilbenden Bestände der Mäusegerste kennzeichnen trockene, wärmebegünstigte Standorte. Die Gesellschaft gilt in Niedersachsen derzeit nicht als gefährdet, dennoch sollten ihre Bestände möglichst zahlreich erhalten bleiben (vgl. PREISING et al. 1995). Die Vorkommen der Wegmalven Flur sind erloschen. Seite 74 'G )I )P $Y $Y +P 0S %ODWW 'G )I )P -P 2S 7Q 7S *HIlKUGHWH3ODQ]HQDUWHQPLW*HIlKUGXQJVJUDG $V %Q 6S +P 8P $Y &U 'I $Y $Y 0V &U +P 0V $V $FNHU*DXFKKHLO $QDJDOOLVDUYHQVLV 9 $Y $FNHU.UXPPKDOV $QFKXVDDUYHQVLV 9 %Q 6FKZDU]QHVVHO %DOORWDQLJUDVVSQLJUD 9 &U 5DSXQ]HO*ORFNHQEOXPH &DPSDQXODUDSXQFXOXV 9 'G +HLGH1HONH 'LDQWKXVGHOWRLGHV 'I :LOGH.DUGH 'LSVDFXVIXOORQXP ORNDOJHI )P .OHLQHV)LO]NUDXW )LODJRPLQLPD )I +DDUVFKZLQJHO )HVWXFDILOLIRUPLV 9 -P %HUJ6DQGJO|FNFKHQ -DVLRQHPRQWDQD 0S bKULJHV7DXVHQGEODWW 0\ULRSK\OOXPVSLFDWXP 0V :LOGH0DOYH 0DOYDV\OYHVWULV 6S )XFKVURWH%RUVWHQKLUVH 6HWDULDSXPLOD 9 7Q %DXHUQVHQI 7HHVGDOLDQXGLFDXOLV 7S *HZ|KQOLFKHU7K\PLDQ 7K\PXVSXOHJLRLGHV 8P )HOG8OPH 8OPXVPLQRU 0HQJHQDQJDEHQ ([HPSODU ([HPSODUH ([HPSODUH ([HPSODUH ([HPSODUH !([HPSODUH ! 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Um sicher zu gehen, dass die stark gefährdete und streng geschützte Art keine Bereiche in der Nähe der geplanten Trasse besiedelt, wurde in 2006 eine systematische Untersuchung durchgeführt. Untersuchungsgebiet und Methodik Ein 50 m breiter Korridor beidseits der geplanten Trasse wurde durch umfangreiche Begehungen auf das Vorkommen des Feldhamsters abgesucht. Die Begehungen wurden von je zwei Personen durchgeführt, die in Abständen, die den jeweiligen Sichtverhältnissen auf den einzelnen Flächen entsprachen, in Schlangenlinien vorwärts gingen. Somit wurde das Untersuchungsgebiet nahezu lückenlos abgesucht, wobei insbesondere auf mögliche Bauten mit ihren auffälligen, senkrecht nach unten führenden Fallröhren geachtet wurde. Bei Flächen, die im Frühjahr noch ohne Bewuchs waren, wurde die Begehung am 25.4.06 durchgeführt. Dies betrifft vor allem den Bereich zwischen Blumenau und Luthe. Alle weiteren Flächen wurden nach der Ernte abgesucht. Die Termine waren der 20.7, 28.7. und 3.8. Ergebnisse Bei keiner der Begehungen wurden Bauten oder sonstige Spuren des Feldhamsters entdeckt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass im Untersuchungsgebiet keine Feldhamster vorkommen. Seite 76 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf A4 Fledermausuntersuchung 2006 Fledermäuse zählen durchweg zu den streng geschützten und mehr oder weniger stark gefährdeten Arten. Aus den Untersuchungen zur Umweltverträglichkeitsstudie (PGL 1994) ist bekannt, dass Gehölzstrukturen zwischen dem Waldgebiet Hohenholz und dem Siedlungsraum Wunstorf als Leitlinien des Fledermausfluges dienen. Dies betrifft eine Ahorn-Baumreihe südlich Altensruh und die linienhaften Gehölzbestände an dem Feldweg "Nordrehr" zwischen Klein Heidorn und Wunstorf. Die Bedeutung dieser Gehölzbänder für einzelne Fledermausarten war genauer zu untersuchen, weil sie von der geplanten Straße durchschnitten werden und damit Gehölzverluste einhergehen werden, und weil mögliche Artenhilfsmaßnahmen ist nur zielführend sind, wenn aktuelle und artbezogene Kenntnisse vorliegen. Denn wenngleich die Bedeutung solcher Leitstrukturen auch allgemein sehr hoch eingeschätzt wird (VERBOOM et al. 1999), so kann sie doch – in Abhängigkeit von den Echoortungseigenschaften der jeweiligen Fledermausart – von Art zu Art stark variieren. Aus diesem Grund muss die Notwendigkeit und Lage von Querungshilfen für Fledermäuse durch faunistische Untersuchungen nachgewiesen werden (FGSV 2005). Untersuchungsgebiet und Methodik Sowohl an der Ahornallee zwischen dem Ort Wunstorf und dem Wald Hohenholz (Bereich "Altensruh") als auch an der weiter östlich verlaufenden Baumreihe zwischen Klein Heidorn und Wunstorf ("Nordrehr")als potentielle Leitlinien des Fledermausfluges wurde im Juni und Juli 2006 eine Detektorerfassung durchgeführt. An je 3 Abenden wurde die Stelle von 2 Beobachtern über einen Zeitraum von mindestens 2 Stunden optisch kontrolliert. Die Beobachtungen wurden jeweils um 21.15 Uhr begonnen und endeten spätestens 23.35 Uhr. Dazu fand ein akustisches Monitoring anhand von Bat Detektoren (CE Bat Detector und Petterson D-980 Bat Detector) statt. Die Laute wurden vom letztgenannten Detector zehnfach gedehnt, auf einen Laptop digitalisiert und mittels BatSound (Version 3) analysiert. Die Artbestimmung wurde anhand einschlägiger Fachliteratur (RUSS 1999, SCHAUB 2001, JONES ET AL. 2000) vorgenommen. War eine genaue Artbestimmung nicht möglich, wurde lediglich die Gattung notiert. Zur genauen Artbestimmung wurde auch das Flugverhalten der Fledermaus einbezogen. An allen Beobachtungstagen herrschte heiteres oder wolkenloses Wetter mit Temperaturen über 18°C vor (vgl. Tab. 14). Die Flugwege der Tiere wurden auf Geländekarten festgehalten. Darüber hinaus wurde Flughöhe und – in einigen Fällen – der Abstand der Tiere zur Vegetation notiert (vgl. Tab. 15). Beide Parameter charakterisieren die akustische Bindung der Tiere an Substrat und Boden und somit auch ihre Anfälligkeit für den Verlust solcher Strukturen. Ergebnisse Bereich Altensruh Die Aktivität an der Baumreihe im Bereich der geplanten Kreuzung mit der Umgehungsstraße südlich Altensruh war außergewöhnlich hoch. Die häufigsten Feststellungen betreffen Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistrellus) und unbestimmte Myotis-Fledermäuse15, danach folgen Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) und Bartfledermäuse (Myotis mystacinus 15 Hierbei handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit ebenfalls um Bartfledermäuse und Wasserfledermäuse (vermutlich überwiegend Myotis mystacinus u. M. daubentoni). Seite 77 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf oder M. brandtii). Bartfledermäuse, Wasserfledermäuse (Myotis daubentoni) und unbestimmte Myotis-Fledermäuse zeigten eine besonders enge Bindung an die Vegetation, sowie nur geringe Flughöhen. Tab. 14: Fledermausaktivität Altensruh Parameter 08.06.2006 09.06.2006 11.06.2006 Temperatur (Start) 18.5 °C deest 23.5 °C Temperatur (Ende) Wetter deest wolkenlos 16.0°C heiter 18.0 °C wolkenlos, leichter SO-Wind Sonnenuntergang 1. FM rel. SU [min] 21:43 19 21:43 22 21:45 21 Anz. Zwergfledermäuse Anz. Breitflügelfledermäuse 33 9 33 12 20 5 Anz. Abendsegler Anz. Bartfledermäuse* 2 3 2 - 3 27 Anz. Wasserfledermäuse Anz. Myotis spec.** 4 6 53 10 1. FM rel. SU = Beobachtung der ersten Fledermaus in Minuten nach Sonnenuntergang; * Eine weitere Aufspaltung der Bartfledermaus in Myotis mystacinus und Myotis brandtii anhand akustischer Parameter konnte nicht vorgenommen werden. ** Vermutlich überwiegend Bartfledermäuse und Wasserfledermäuse Tab. 15: Altensruh – geschätzte Flughöhen und Abstände zum Substrat (Vegetation) der beobachteten Fledermausarten Art Höhe über Grund [m] Abstand zur Vegetation [m] Zwergfledermaus Breitflügelfledermaus 2.0-5.0 2.0-6.0 5.0 5.0 Abendsegler Bartfledermaus 12.0 1.0-.5 >10.0 2.0 0.2 2.0 Wasserfledermaus Ergebnisse Bereich Nordrehr Die Aktivität war hier deutlich niedriger als an der Ahornallee südlich Altensruh. Zudem beschränkte sie sich weitgehend auf jagende Tiere der Arten Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) und Abendsegler (Nyctalus noctula), die in großen Höhen über den angrenzenden Feldern jagten. Nur wenige Tiere, zumeist Zwergfledermäuse, nutzten die Allee als Flugstraße nach Klein Heidorn und wiesen daher deutlich geringere Flughöhen auf als die jagenden großen Fledermausarten. Des Weiteren war auffällig, dass die ersten Tiere deutlich später erschienen als in Altensruh (siehe Tab. 16 und Tab. 17). Seite 78 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Tab. 16: Fledermausaktivität "Nordrehr" Parameter 03.07.2006 18.07.2006 19.07.2006 Temperatur (Start) 22 ° C 23°C 27°C Temperatur (Ende) Wetter wolkenlos wolkenlos wolkenlos 1. FM rel. SU [min] 21:48 39 21:36 21 21:34 37 Anz. Zwergfledermäuse Anz. Breitflügelfledermäuse 2 8 9 12 7 8 Anz. Abendsegler Anz. Myotis spec. 7 1 7 1 2 1 1. FM rel. SU = Beobachtung der ersten Fledermaus in Minuten nach Sonnenuntergang Tab. 17: "Nordrehr" – geschätzte Flughöhen und Abstände zum Substrat (Vegetation) der beobachteten Fledermausarten Art Zwergfledermaus Höhe über Grund [m] Abstand zur Vegetation [m] 1.0-5,0 1,0-10,0 Breitflügelfledermaus 6,0-15,0 10,0 Abendsegler Myotis spec. (n=1) 15,0-20,0 1,5 >10,0 ca. 3 Naturschutzfachliche Bewertung Altensruh Die Ahorn-Allee stellt offenbar eine bedeutende Verbindungsstruktur zwischen dem Wald "Hohenholz" und der Ortslage Wunstorf dar. Auch der am nördlichen Ortsrand liegende Baggersee übt auf die Fledermausarten (insbesondere M. daubentoni) große Anziehungskraft aus. Die Verbindungsstruktur wird von mindestens 5 Fledermausarten in beiden Richtungen genutzt. Bart- und Wasserfledermäuse zeigten dabei eine starke akustische (möglicherweise auch optische) Bindung an die Vegetation und flogen zudem oft dicht über dem Boden. Diese Arten müssen als besonders empfindlich gegenüber den Wirkungen des Straßenbaus (Unterbrechung der Vegetationsstruktur, Kollisionsrisiken) eingestuft werden. An den drei Untersuchungsabenden wurden insgesamt ca. 100 Tiere dieser besonders empfindlichen Arten festgestellt. Der Bau der Umgehungsstraße hätte aus fledermauskundlicher Sicht gravierende Folgen: Durch den Verlust eines Ahorn-Baumes entstünde zunächst eine Lücke in der Baumallee, die z. B. die Bartfledermaus, die relativ leise und hochfrequente Ortungslaute ausstößt, schwerlich überwinden könnte. Der Einfluss der "Lückenwirkung" auf die übrigen, laut rufenden Arten (HOLDERIED & HELVERSEN 2003) wird dagegen als moderat eingeschätzt. Der Abendsegler zeigt im Übrigen keinerlei Bindung an diese Leitstrukturen. Insgesamt noch stärker dürfte sich das Eintreten des Verkehrs auf diese "Flugstraße" auswirken. Da viele der beobachteten Tiere Flughöhen von 2 m und niedriger aufwiesen, ist von direkten Kollisionen mit Kraftfahrzeugen auszugehen wie auch von indirekten, durch Wirbelschleppen der Kraftfahrzeuge herbeigeführten Verunglückungen. Die Anzahl der potentiellen Opfer ist somit sehr groß; die Bedeutung dieser Flugstraße kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Seite 79 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf "Nordrehr" Es wurden hauptsächlich große Fledermäuse im Jagdflug beobachtet, die keinerlei Bindung zu den Alleebäumen zeigten (Abendsegler, Breitflügelfledermaus). Obwohl von Wunstorf ankommende Zwergfledermäuse über freies Feld flogen, zeigten sie in der Folge eine deutliche Orientierung an den Alleebäumen während ihres Fluges Richtung Klein Heidorn. Die Aktivität der Abendsegler und Breitflügelfledermäuse wird als Patrouillieren bzw. Jagdaktivität gewertet, die der Zwergfledermäuse als Durchflug auf der Flugstraße. Die Anzahl der durchfliegenden Zwergfledermäuse blieb aber bei unter 10 Tieren pro Abend gering. Für andere Arten hat diese Leitstruktur keine Bedeutung. Insgesamt ist nur mit einer geringfügigen Beeinträchtigung der Zwergfledermäuse durch den Bau der Straße zu rechnen, weniger durch das Wegfallen von akustischem Hintergrund (den diese laut rufende Art gut kompensieren kann) als vielmehr durch direkte Kollision mit Autos bei geringer Flughöhe. Für die übrigen Arten ist mit keiner Beeinträchtigung durch den Bau einer Umgehungsstraße sowie die damit verbundenen Baumfällungen zu rechnen. Auch eine indirekte Beeinträchtigung, z. B. durch Wirbelschleppen der Fahrzeuge, ist nicht zu befürchten, da die Fledermäuse vorwiegend in großen Höhen über der Straße jagen. Eine Verschlechterung der Habitatqualität als Jagdhabitat ist unwahrscheinlich: Abendsegler und Breitflügelfledermäuse werden oft über viel befahrenen Schnellstraßen jagend beobachtet. Auch ein mögliches "Durchbrechen" der Alleestruktur durch Baumfällungen wird nicht als gravierendes Problem eingeschätzt, da die beobachteten Arten laute Ortungsrufe (>125 dB SPL) hoher Reichweite verwenden und somit auch größere Baumlücken "überwinden" können. Möglichkeiten der Konfliktlösung Um einen Fortbestand der Flugstraße südlich Altensruh zu gewährleisten sollte eine "Fledermausbrücke" entworfen werden, die eine fortlaufende Vegetation über die Straße hinweg gewährleistet. Es kann sich hierbei um eine – Fußgängern nicht zugängliche – Leichtmetallkonstruktion mit Schlingpflanzenbewuchs handeln, die die Straße in Höhe der bestehenden Baumkronen (Mindesthöhe 4,5 m) überführt. Flankierend dazu sind Überflughilfen in Form von "Irritationsschutzwänden" (Höhe 4 m) erforderlich, damit Kollisionen mit Kraftfahrzeugen vermieden werden. Zugleich sollen diese Wände die Lichteinwirkung auf die Fledermaus-Flugstraße minimieren (FGSV 2005). Bezüglich der Querung "Nordrehr" ist es ausreichend, die Gehölzvegetation der Böschungen so weit wie möglich an die Überführung heranzuziehen. Seite 80 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf A5 Avifaunistische Untersuchung 1999 Methodik Es ist eine Kartierung der Brutvögel im Auswirkungskorridor beidseits der geplanten Straße durch 3malige Begehung zwischen der 22. und 25. Woche im Juni 1999 durchgeführt worden. Dabei wurden alle Vogelbeobachtungen unter besonderer Berücksichtigung revieranzeigender Merkmale punktgenau und flächendeckend erfasst (Siedlungsdichteuntersuchung nach ERZ et al.1968). Durch Überlagerung der Beobachtungen aus mehreren Begehungen können die Reviere der Brutpaare ermittelt werden. Erfassungsergebnisse Die Ergebnisse der Erfassung werden in Tab. 18 dargestellt. Abb. 8 zeigt die genaue räumliche Verteilung der Brutvögel im Trassenkorridor. Tab. 18: Gesamtliste der Vogelarten 1999 R.L. Nds.* T.-O. 3 B.B. 2 3 3 3 Artname Vorkommen Amsel Bachstelze Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast Randsiedler in Gärten, Offenland und Siedlungen; Nahrungsgast Baumfalke Blaumeise Nahrungsgast, Einzelbeobachtung Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast Bluthänfling Buchfink Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast Elster Feldlerche Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast Brutvogel im gesamten UG; 19 BP Feldsperling Fitislaubsänger Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast Gelbspötter Girlitz Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast Randsiedler in Gärten und Siedlungen; Nahrungsgast Goldammer Brutvogel an Gebüschstreifen und Waldrand; 11 BP Graureiher Grünfink Nahrungsgast?, regelmäßiger Überflieger Randsiedler in Gärten und Siedlungen; Nahrungsgast Hausrotschwanz Randsiedler in Gärten und Siedlungen; Nahrungsgast Haussperling Kiebitz Randsiedler in Gärten und Siedlungen; Nahrungsgast Brutverdacht westl. B 442 und randl. Leineaue; 5-6 mögl. BP Kohlmeise Lachmöwe Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast Nahrungsgast, mehrfache Beobachtung Mäusebussard Mauersegler regelmäßiger Nahrungsgast Randsiedler Siedlungen; Nahrungsgast Mehlschwalbe Mönchsgrasmücke Randsiedler Siedlungen; Nahrungsgast Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast Rabenkrähe Rauchschwalbe regelmäßiger Nahrungsgast Randsiedler in Siedlungen; Nahrungsgast 3 3 Rebhuhn Ringeltaube Rohrammer Brutverdacht westl. B 442; 2 mögl. BP Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast Brutvogel in Rapsfeldern und Brachen; 4 BP 3 3 3 3 Rotmilan Schafstelze regelmäßiger Nahrungsgast Brutvogel im gesamten UG; 13 BP Seite 81 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf R.L. Nds.* T.-O. B.B. Artname Vorkommen Singdrossel Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast Star Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast Stieglitz Sumpfrohrsänger Randsiedler in Gärten, Offenland und Siedlungen; Nahrungsgast Brutvogel an Gräben, Brachstreifen und Westaue; 16 BP Turmfalke Zaunkönig regelmäßiger Nahrungsgast Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast Zilpzalp Randsiedler in Gärten, Wald und Siedlungen; Nahrungsgast * Die Gefährdungsgrade beziehen sich auf die "Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvogelarten" (HECKENROTH 1995); dabei ist zwischen der Gefährdung im Tiefland-Ost (T.-O.) und im Naturraum Bergland/Börden (B.B.) zu unterscheiden. Brutvögel Folgende Arten wurden als Brutvögel im Trassenkorridor festgestellt: Die Feldflur nördlich Wunstorf ist im gesamten Untersuchungsraum von Feldlerchen und Schafstelzen besiedelt. Nur in zwei Bereichen, und zwar zwischen Blumenau und Luthe sowie direkt nördlich von Blumenau sind kaum Brutpaare dieser Arten festzustellen. Hier wurde bei jeder Begehung intensiv auf den Feldern gearbeitet. Die Feldlerche, ein Charaktervogel landwirtschaftlicher Nutzflächen (Grünland und Acker), ist generell aufgrund intensivierter Ackerwirtschaft und schwindenden Grünlandanteils im Bereich der Börde zurückgegangen, so dass sie hier als gefährdete Art in der Roten Liste (HECKENROTH 1995) geführt wird. Der Bereich westlich der K 333 gehört naturräumlich zur Börde, östlich grenzt mit der Leineaue der Naturraum "Tiefland-Ost" an (s. Unterlage 12.2). Die Schafstelze gilt in beiden Naturräumen als gefährdete Art. Sie besiedelt generell Wiesen, Weiden und stärker strukturierte Feldfluren (hier vor allem Raine, Brachen, Rapsäcker etc.). Ihr häufiges Vorkommen nördlich Wunstorf zeigt, dass hier noch ein gewisser Strukturreichtum und somit eine ausreichende Nahrungsgrundlage (Insekten) gegeben ist. Die Schafstelze unterliegt stärkeren Populationsschwankungen. Schon 1997 war sie im Stadtgebiet Wunstorfs vergleichsweise häufig, während sie in den Vorjahren nur spärlich erfasst worden war (PGL 1998b). Goldammern wurden typischerweise entlang von Gebüschstreifen wie z. B. am Bahndamm oder am Waldrand angetroffen. Rohrammerreviere lagen in Rapsfeldern und Brachestücken im Gebiet. Sumpfrohrsänger waren fast ausschließlich entlang der Gräben bzw. der Westaue zu finden. Mögliche weitere Brutvorkommen Für die gefährdeten Arten Kiebitz und Rebhuhn besteht Brutverdacht im UG. Es konnten keine Jungvögel entdeckt werden; die Kiebitze zeigten jedoch das typische aufgeregte Herumfliegen an den in Unterlage 12.2 eingezeichneten Stellen auf Äckern. Bei allen drei Begehungen waren sie konstant in ihren Revieren zu finden. Der Kiebitz ist ein Charaktervogel feuchter Wiesen, weicht aber zunehmend auf Ackerflächen aus. Im Stadtgebiet Wunstorf ist er als Brutvogel nicht häufig und bislang vornehmlich in Grünlandbereichen festgestellt worden (PGL 1998b). Seite 82 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Zwei Paare Rebhühner konnten nur einmal beobachtet werden; bei der Standorttreue dieser Art ist es wahrscheinlich, dass es sich um Brutpaare handelt. Entsprechend der versteckten Lebensweise ist es bei dieser Art nicht auszuschließen, dass sich weitere Tiere im Gebiet befinden. Rebhühner besiedeln reicher strukturierte Feldfluren mit Feld- und Wegrainen, Hecken und ähnlichen Grenzlinien, wo sie sich von Sämereien und Insekten ernähren. Randsiedler Zudem wurden weitere Arten festgestellt, die von den Gärten und Siedlungen kommend zur Nahrungssuche ins Gebiet fliegen, bzw. auch im angrenzenden Waldstück (Hohenholz) anzutreffen sind. Sie sind in Tab. 18 als Randsiedler gekennzeichnet. Es handelt sich ausschließlich um relativ weit verbreitete und häufige Arten und ganz überwiegend um Singvögel. Nahrungsgäste Weitere im und über dem Untersuchungsgebiet festgestellte Arten sind als mehr oder weniger regelmäßige Nahrungsgäste zu sehen: x Im Fall des Baumfalken handelt es sich um eine Einzelbeobachtung vom 16.6.99. Graureix x x x her überflogen das Gebiet bei jeder Begehung, jeweils 1 oder 2 Vögel. Lachmöwen überflogen meist einzeln das Gebiet, am 11.6.99 saß ein größerer Schwarm von ca. 50 Vögeln im Bereich Dammfeld (s. Abb. 8) auf einem Acker. Besonders auffällig waren die Mäusebussarde, von denen mindestens zwei bei jeder Begehung sichtbar waren. Am 16.6.99 nutzten gleich 8 ! Mäusebussarde die offensichtlich entstehende Thermik über Klein Heidorn zu ausgedehnten Segelflügen. Rabenkrähen waren ständig mit einigen Exemplaren im Gebiet anzutreffen. Beim Rotmilan handelt es sich um ein Einzeltier, dass bei zwei der drei Begehungen beobachtet werden konnte. Turmfalken brüten vermutlich in einer Scheune in Blumenau, eins der Tiere war dort immer zu sehen. Bewertung Aus avifaunistischer Sicht kommt der Feldflur im Trassenkorridor westlich der Bahnlinie als Lebensraum der gefährdeten Arten Feldlerche und Schafstelze eine besondere Bedeutung zu. Beide Arten kommen hier fast flächendeckend vor, die Feldlerche mit 15, die Schafstelze mit 9 Brutpaaren. Es ergeben sich Siedlungsdichten von ca. 10 Rev./km² für die Feldlerche und von ca. 6 Rev./km² für die Schafstelze. Dies ist insbesondere für die Schafstelze ein recht hoher Wert. Dazu kommen mögliche Brutvorkommen von Kiebitz und Rebhuhn. Nach WILMS et al. (1997) ist der Untersuchungsraum westlich der Bahnlinie als Brutvogelgebiet lokaler Bedeutung einzustufen. Dies ist bei der Eingriffsbeurteilung im Rahmen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung zu berücksichtigen. Östlich der Bahnlinie wird diese ornithologische Bedeutung nicht erreicht. Die Siedlungsdichte von Feldlerche und Schafstelze geht aufgrund verschiedener Belastungen (insbesondere Störungen durch intensive Bewirtschaftung der Nutzflächen) stark zurück; zudem gilt die Feldlerche, da dieser Teil des Untersuchungsraums zum Naturraum "Tiefland" zählt, hier nicht als gefährdet. Nur die Nahumgebung des Lehmbüntegrabens am Rand der Leineaue hat hier etwas höhere Bedeutung sowie die Westaue-Niederung als Nahrungsraum des Weißstorchs (s. PGL 1998b). Seite 84 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf A6 Untersuchung der Brutvögel 2004 Anlass und Methodik Als Teil der Untersuchungen zum Landschaftspflegerischen Begleitplan zur geplanten Nordumgehung Wunstorf sind im Frühjahr 2004 Brutvogelerfassungen durchgeführt worden. Sie aktualisieren und vertiefen die avifaunistische Untersuchung aus dem Jahr 1999 (s. Anhang A4). Das Untersuchungsgebiet (UG) wurde insgesamt sieben Mal im Zeitraum vom 15.3.04 bis zum 7.7.04 begangen. Dieser Zeitraum wurde gewählt, um sowohl Früh- als auch Spätbrüter im UG zu erfassen. Die beiden abschließenden Begehungen wurden bis in die späten Abendstunden ausgedehnt, um auch dämmerungs- und nachtaktive Arten zu erfassen. Alle Vogelbeobachtungen wurden unter besonderer Berücksichtigung revieranzeigender Merkmale punktgenau und flächendeckend erfasst (nach OELKE 1980). Die Randbereiche des Untersuchungskorridors an den Ortsrändern von Wunstorf, Blumenau und Luthe, die größtenteils mit Einfamilienhäusern bebaut sind, wurden zur der Wahrung der Privatsphäre der Bewohner nur von den umgebenden Straßen aus eingesehen. Die Brutpaarzahlen der hier vorkommenden "Gartenvögel" sind demnach als Mindestanzahl zu sehen. Eine genauere Angabe war in diesen Fällen nicht möglich. Untersuchungsintensität und Untersuchungsraum sind mit der Region als Unterer Naturschutzbehörde und mit dem Niedersächsischen Landesamt für Ökologie intensiv abgestimmt worden. Brutvögel Es konnten insgesamt 56 verschiedene Vogelarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden, wovon 35 Arten als Brutvögel festgestellt wurden. Bei der Verteilung dieser Brutvögel auf das Untersuchungsgebiet machen sich die unterschiedlichen Biotoppräferenzen der Arten deutlich bemerkbar. So liegen die Brutplätze der typischen Park- und Gartenvögel an den Ortsrändern von Wunstorf, Blumenau und Luthe bzw. im Waldrandbereich im Westen des Untersuchungsgebiet während die Brutvögel des Offenlandes nahezu über die gesamten freien Flächen des Untersuchungsgebiet verteilt sind. Um nun die Situation der Arten des Offenlandes, die von einer Baumaßnahme im Untersuchungsgebiet direkt betroffen wären, deutlicher zu machen, werden diese im Folgenden einzeln besprochen. Die Verteilung und Anzahl aller anderen Brutvögel kann aus Tab. 19 bzw. Abb. 9 entnommen werden. Tab. 19: Gesamtartenliste Avifauna 2004 Status Im UG Nr. Art 1. Graureiher (Ardea cinerea) NG 2. Weißstorch (Ciconia ciconia) B1 RL. NDS. T-O RL. NDS. B./B. RL. D Vorkommen im UG und allgemein Am 26.4. 2 Ex und am 7.7. 7 Ex im UG; Gewässer mit Uferzonen, Wiesen und abgemähte Felder 2 2 Seite 85 3 Horst in Blumenau; Offenes Gelände, feuchte Wiesen, Gräben Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Status Im UG RL. NDS. T-O RL. NDS. B./B. RL. D Nr. Art 3. Stockente (Anas platyrhynchos) Mäusebussard (Buteo buteo) NG 5. Turmfalke (Falco tinnunculus) NG V V 6. Rebhuhn (Perdix perdix) B3 3 3 7. Wachtel (Coturnix coturnix) B1 3 3 8. Kiebitz (Vanellus vanellus) DZG 3 2 9. Silbermöwe (Larus argentatus) NG 10. Lachmöwe (Larus ridibundus) NG 11. Haustaube (Columba livia dom.) NG 12. Ringeltaube (Columba palumbus) NG 13. Buntspecht (Dendrocopos major) B1 14. Feldlerche (Alauda arvensis) Rauchschwalbe (Hirundo rustica) B 33 3 3 3 NG 3 3 V 16. Brachpieper (Anthus campestris) DZG 1 1 1 17. Wiesenpieper (Anthus pratensis) B1 3 2 V 18. Wiesenschafstelze (Motacilla flava) B 11 Westlich des Bahndammes verbreitet im UG; Bewohner offener Landschaften 19. Bachstelze (Motacilla alba) B4 20. Zaunkönig (Troglodytes troglodytes) B3 3 Reviere in den Siedlungen, 1 in offener Landschaft; Offenes Gelände der Feldmark, aber auch in Siedlungen und Dörfern oder bei Höfen Mindestens 3 Reviere im UG; allgemein verbreitet 21. Heckenbraunelle (Prunella modularis) B4 Mindestens 4 Reviere im UG; allgemein verbreitet 22. Rotkehlchen (Erithacus rubecula) Nachtigall (Luscinia megarhynchos) B3 Mindestens 3 Reviere im UG; allgemein verbreitet 2 Reviere am Parkplatz, 1 am Bahndamm; lichte, feuchte Laubwälder und Parks, verbuschtes Gelände, 4. 15. 23. 1 Männchen zweimal auf Graben; allgemein verbreitet an Gewässern Mehrmals 1 Ex beobachtet, am 26.4. 3 Ex; allgemein verbreitet, Kulturlandschaft mit Wäldern, Feldgehölzen, Wiesen und Felder; NG B3 Vorkommen im UG und allgemein Mehrfach rüttelnd im UG beobachtet; allgemein in vielen städtischen und ländlichen Biotopen verbreitet 2 2 3 Paare je 1x beobachtet; typischer Bewohner offener Kulturlandschaften 1 rufendes Männchen mehrfach gehört; Grassteppen, feuchtes Wiesengelände, Getreidefelder Am 15.3. Trupp von 27 Ex westl. Bahndamm, 31.3. 5 Ex, 13.5. 1 Ex; Wiesengelände und (feuchtes) Ackerland 1 Ex am 26.4.; Meeresküsten und größere Binnengewässer Mehrfach Trupps von 11-16 Ex auf Feldern; Offenes Gelände, Gewässer, Sumpf- und Uferbereiche Am 26.4. ein Trupp auf Feld; domestiziert, zur Nahrungssuche Felder aufsuchend Mehrfach 1 oder 2 Ex im UG, am 15.3. 6 Ex; allgemein häufig, auch in Dörfern und Städten Nisthöhle im alten Baumbestand des Waldstücks; allgemein häufig; BV in Waldgebieten und Parks, 3 3 Seite 86 Weit verbreitet im UG; allgemein in Wiesengelände und der Feldmark Mehrfach im Luftraum über dem UG; allgemein verbreitet in Dörfern Am 31.3. ein Trupp von ca. 15 Ex am Waldrand; spärlich bewachsenes, trockenes Gelände, Dünenlandschaften 1 Brutrevier und mehrfach Ex zur Nahrungssuche im UG; Offenes Gelände, Wiesen, Moore, Felder Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Status Im UG RL. NDS. T-O RL. NDS. B./B. RL. D Nr. Art 24. Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) B5 25. Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) DZG 26. Amsel (Turdus merula) B 24 Mindestens 24 Reviere in den Siedlungen, Gebüschen und Wald des UG; allgemein häufig; 27. Wacholderdrossel (Turdus pilaris) NG 28. Singdrossel (Turdus philomelos) B1 Am 31.3. + 13.5. jeweils 2 Paare am Schießstand von Blumenau; in vielen verschiedenen Biotopen zu finden Mindestens 1 Revier im UG; allgemein verbreitet; 29. Misteldrossel (Turdus viscivorus) NG/DZG ? Nur 1 singendes Männchen am 31.3. im Waldstück; Wälder aller Art, Parks und Gärten 30. Sumpfrohrsänger (Acrocephalus palustris) B3 31. Gelbspötter (Hippolais icterina) B3 Nur am Graben bei Blumenau; verbreitet in versch. Lebensräumen z. B. Gräben, Gebüsche, Felder usw. Mindestens 3 Reviere im UG; in Parks, Gärten, Auwäldern u. a. 32. Klappergrasmücke (Sylvia curruca) B3 3 Reviere in den Gebüschen des UG; allgemein verbreitet; 33. Dorngrasmücke (Sylvia communis) Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) Zilpzalp (Phylloscopus collibita) B4 B7 4 Reviere in den Gebüschen des UG ; allgemein verbreitet Mit 7 Revieren im UG; allgemein verbreitet B 12 Mit 12 Revieren im UG; allgemein häufig B3 Mit 3 Revieren im UG; allgemein häufig 34. 35. 36 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. Fitis (Phylloscopus trochilus) Wintergoldhähnchen (Regulus regulus) Tannenmeise (Parus ater) Blaumeise (Parus caeruleus) Vorkommen im UG und allgemein Mindestens 5 Reviere in den Siedlungen; ursprünglich Bewohner felsiger Landschaften, als Kulturfolger in Dörfern und Städten häufig 1 1 NG/DZG ? NG 1 Nur 1 Ex am 13.5.; offenes Gelände mit spärlicher Vegetation Nur am 31.3. 1 Ex im Waldstück; allgemein in Nadelwäldern und Mischwäldern Nur am 31.3. 1 Ex im Waldstück; allgemein in Nadel- und Mischwäldern Nur umherstreifenden Ex angetroffen, vermutlich Brutvogel in den Siedlungen; allgemein verbreitet NG/B ? Kohlmeise (Parus major) Kleiber (Sitta europaea) B5 Waldbaumläufer (Certhia familiaris) Elster (Pica pica) B1 1 Revier im Waldstück; allgemein in Wäldern aller Art und Parks B1 Nest im Straßenbaum in Wunstorf; verbreitet in offenen Landschaften, Dörfern und Städten NG Mit bis zu 40 Ex im UG bei Blumenau; allgemein verbreitet, als Kulturfolger auch in Dörfern und Städten Dohle (Corvus monedula) Mindestens 5 Reviere in den Gärten der Siedlungen; allgemein verbreitet 2 Reviere im Waldstück; verbreitet, BV in allen Waldgebieten und Parks B2 Seite 87 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Nr. Art 45. Rabenkrähe (Corvus corone corone) Star (Sturnus vulgaris) 46. Status Im UG RL. NDS. B./B. RL. NDS. T-O RL. D NG Oft zu zweit aber am 7.7. auch mit 40 Ex im UG; verbreitet, BV in allen Waldgebieten, Mindestens 10 Paare im UG, am 7.7. großer Schwarm mit ca. 500 Ex; allgemein verbreitet B 10/NG V V Haussperling (Passer domesticus) Feldsperling (Passer montanus) B 29 V V V B9 V V V 49. Buchfink (Fringilla coelebs) B 10 50. Girlitz (Serinus serinus) Stieglitz (Carduelis carduelis) B3 47. 48. 51. Mindestens 29 Reviere im UG; allgemein verbreitet Mindestens 9 Reviere im UG; Siedlungsränder, Feldgehölze, Parks u. a. Mindestens 10 Reviere im UG; allgemein häufig V V 3 Reviere in den Gärten der Siedlungen; verbreitet in Siedlungsnähe, NG Als Nahrungsgast nur am 13.5. 4 Ex beobachtet; allgemein verbreitet B8 Mindestens 8 Reviere im UG; allgemein häufig 52. Grünfink (Carduelis chloris) 53. Bluthänfling (Carduelis cannabina) Kernbeisser (Coccothraustes coccoth.) B 1/NG 55. Goldammer (Emberiza citrinella) B6 56. Rohrammer (Emberiza schoeniclus) B1 54. Vorkommen im UG und allgemein V V NG V 1 Revier nördlich Blumenau, mehrfach 2-4 Ex im UG; allgemein verbreitet Am 26.4. und 1.6. je 1 Ex im Waldstück; lichte Laub- und Mischwälder, Parks, Auwälder 6 Reviere in den Gebüschen und am Bahndamm; allgemein in offenen Landschaften mit Gebüsch und Hecken 1 Revier am Graben bei Blumenau; allgemein an Gräben, Sumpfgelände, Weidengestrüpp u. a. Abkürzungen Spalte Status: B = Brutvogel, DZG = Durchzügler, NG = Nahrungsgast; Spalte Rote Listen: RL. NDS: Rote Liste Niedersachsen 2007, T-O = Tiefland-Ost, B./B. = Bergland mit Börden, RL. D: Rote Liste Deutschland 2007 Weißstorch (Ciconia ciconia), R.L.-Status: 2 Der bekannte Brutplatz des Blumenauer Storches liegt etwas außerhalb des UG. Soweit sichtbar wurde im Horst nur ein Jungvogel erfolgreich aufgezogen (Bestätigung von LÖHMER, mdl.). Die Nutzung des UG als Nahrungsrevier konnte nur einmal belegt werden, als zwei Tiere am Lehmbüntegraben bei Blumenau standen. Dabei kann allerdings nicht gesagt werden ob es sich um die "Blumenauer Störche" gehandelt hat oder ob die "Luther Störche" des ebenfalls besetzten dortigen Horstes an diesem Tag im UG waren. Zweimal wurden fliegende Störche gesehen, beide Male war die Flugrichtung vom Blumenauer Horst nach Nordwesten. Möglicherweise dienen die Wiesenflächen auf dem Fliegerhorst ebenfalls als Nahrungsrevier. Rebhuhn (Perdix perdix), R.L.-Status: 3 Die Sichtnachweise dieser Art beziehen sich jeweils auf nur eine Beobachtung. Da Rebhühner eine sehr heimliche Lebensweise führen, andererseits aber relativ reviertreu sind, wurden diese Beobachtungen trotzdem als Nachweis für Brutreviere gewertet. Die Lage, nördlich von Wunstorf, bzw. jeweils direkt westlich und östlich der Bahnstrecke ist Unterlage 12.2 zu entnehmen. Seite 88 )O 6V )O )V 6V )O )O )O )O 6V 'J )O 5K 6V $P %I .O 0| 0| 0| 1D =] +E 0| %I +V +U )O )O )O )O )O *D )O 6V )O 'J 6V 1D )L .P %D 6S [ )V [$P %I [+V =] +E 0| )O 6V )O =] 5N +E [ +V :D =] =N %I 5N *I =] =] 6S )O 6V 6V %I 6L %I .O :E 0| %V $P =] [6W =] 5N =N *D 1D +V +V *I .P 6S +U *I +V )L *D [ $P *L *I %I [ +V *I +E %I $P =] *L .D 0| (O .P =N )O )O )O =] 5K )O )V $P )O )O )O )O :S 6V )L )O 6V )O %D %ODWW *D %UXWVWDQGRUW GWR$UWGHU5RWHQ/LVWH 'J 6V +V +U )O 5K )O *D )O )O 1D 6V )O =] 5N +E %D .D +V $P *D =] 5K .D $P +U +V )O )O 6U *D %I =] *I 'J +l *D )O 5D 6U :V 6U )O )O +U .P $P +V .P %I *I [ *D *D +V *D *L *I %ODWW $P %D %I %V 'J (O )O )L )V *D *I *L +l +E +U +V .O .D .P 0| 1D 5D 5K 5N 5W 6L 6S 6U 6V 6W :D :E :S :V =N =] $PVHO %DFKVWHO]H %XFKILQN %XQWVSHFKW 'RUQJUDVPFNH (OVWHU )HOGOHUFKH )LWLV )HOGVSHUOLQJ 9 *ROGDPPHU *UQILQN *LUOLW] 9 %OXWKlQIOLQJ 9 +HFNHQEUDXQHOOH +DXVURWVFKZDQ] +DXVVSHUOLQJ 9 .OHLEHU .ODSSHUJUDVPFNH .RKOPHLVH 0|QFKVJUDVPFNH 1DFKWLJDOO 5RKUDPPHU 5HEKXKQ 5RWNHKOFKHQ 5LQJHOWDXEH 6LQJGURVVHO *HOEVS|WWHU 6XPSIURKUVlQJHU :LHVHQVFKDIVWHO]H 6WDU 9 :DFKWHO :DOGEDXPOlXIHU :LHVHQSLHSHU :HLVWRUFK =DXQN|QLJ =LOS]DOS 5RWH/LVWHGHULQ1LHGHUVDFKVHQXQG %UHPHQJHIlKUGHWHQ%UXWY|JHO )DVVXQJ .5h*(5HWDO $UWHQ GHU5RWHQ/LVWHVLQGURW KHUYRUJHKREHQ(LQVWXIXQJLQ /%3%28:XQVWRUI 3ODQXQJVJUXSSH/DQGHVSIOHJH %HUQG%ODQNH 'LHWPDU'UDQJPHLVWHU /DQGVFKDIWVDUFKLWHNWHQ%'/$65/ $EE %UXWYRJHOXQWHUVXFKXQJ 0DVWDE Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Wachtel (Coturnix coturnix), R.L.-Status: 3 Ein rufender Wachtelhahn konnte mehrfach nördlich von Wunstorf festgestellt werden. Auch dies ist als Brutvorkommen zu werten. Abb. 10: Juvenile Feldlerche Feldlerche (Alauda arvensis), R.L.-Status: 3 Mit der Feldlerche kommt eine der Charakterarten der offenen Feldflur in großer Anzahl im UG vor. Die insgesamt 33 Reviere verteilen sich über das gesamte UG, wobei die Bereiche direkt westlich und östlich der B 442 die größte Siedlungsdichte aufweisen. Hier gibt es zumindest jeweils ein Brach- bzw. Wiesenstück, was die Lebensbedingungen für Feldlerchen durch größeres Nahrungsangebot verbessert. Im Gegensatz dazu stehen die intensiv für Gemüseackerbau genutzten Flächen zwischen Wunstorf und Luthe, wo nur ein Revier festgestellt wurde. Seite 91 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Abb. 11: Brachfläche westlich des Bahndammes mit hoher Siedlungsdichte der Feldlerche Wiesenpieper (Anthus pratensis), R.L.-Status: 3 Für diese Art konnte nur ein Brutrevier nördlich von Wunstorf gefunden werden. Allerdings tauchten auch in anderen Bereichen des UG vereinzelt Wiesenpieper zur Nahrungssuche auf, sodass von weiteren Revieren in der Nachbarschaft des UG auszugehen ist. Schafstelze (Motacilla flava) Mit der Schafstelze kommt eine weitere Charakterart der offenen Landschaft im UG vor. Insgesamt 11 Reviere konnten gefunden werden, die sich allerdings sehr uneinheitlich verteilen. Alle Reviere befinden sich nämlich westlich der Bahnlinie. Östlich davon, also im gesamten Bereich Blumenau und Luthe, wurden keine Reviere festgestellt. Auch für die Schafstelze scheint also der intensive Gemüse- und Kartoffelanbau in diesem Bereich keine geeigneten Lebensräume zu bieten. Bachstelze (Motacilla alba) Vier Paare der Bachstelze konnten im UG festgestellt werden. Entsprechend der Nutzung von Halbhöhlen und Nischen als Brutplatz, fanden sich drei davon im Siedlungsbereich der Orte. Nur eines hatte sich in der freien Landschaft angesiedelt, hier lag der Brutplatz vermutlich in einer Nische von großen Heuballen, die dort lagerten. Sumpfrohrsänger (Acrocephalus palustris) Lediglich drei Reviere dieser Art konnten am Lehmbüntegraben bzw. auf der angrenzenden Ruderalfläche östlich von Blumenau festgestellt werden. Seite 92 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Abb. 12: Kartoffelkultur bei Blumenau, ohne jegliche Brutvögel Abb. 13: Lehmbüntegraben und angrenzende Staudenflur bei Blumenau, Brutgebiet für Sumpfrohrsänger und Rohrammer Seite 93 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Rohrammer (Emberiza schoeniclus) Ein Revier dieser Art wurde im UG gefunden; dieses lag ebenfalls am Lehmbüntegraben östlich von Blumenau. Goldammer (Emberiza citrinella) Die sechs Reviere dieser Art verteilen sich über das UG und finden sich dort, wo Gebüsche, Hecken oder ähnliche Gehölzstrukturen zu finden sind. Am 31.3. befand sich ein Trupp von 6 Goldammern im UG, die offenbar noch auf dem Durchzug waren. Nahrungsgäste bzw. Durchzügler In diese Kategorie fallen 21 Arten (s. Tab. 19). Auf Arten, die gefährdet sind oder aufgrund hoher Individuenzahl auffielen, wird an dieser Stelle eingegangen. Einige Arten konnten bei den beiden Begehungen des UG im März festgestellt werden, haben das UG aber im Rahmen des Frühjahrszuges wieder verlassen. In diese Kategorie fällt der Kiebitz, von dieser Art wurden am 15.3. immerhin 27 Exemplare festgestellt, am 31.3. noch 5, danach war nur noch am 13.5. 1 Exemplar im UG zu sehen. Eine bemerkenswerte Beobachtung gelang am 31.3., als ein Trupp von ca. 15 Brachpiepern am Waldrand des Waldstückes im Westen des UG auf Nahrungssuche war. Ebenfalls auf dem Durchzug befand sich der Steinschmätzer, der am 13.5. im UG gesehen wurde. Arten, die in größerer Individuenzahl im UG angetroffen wurden, sind Dohle, Rabenkrähe, Lachmöwe und Star. Dohlen waren bei mehreren Begehungen mit 3-4 Exemplaren im UG. Ähnlich war es auch bei der Rabenkrähe, wo 3-8 Exemplare gesehen wurden. Am 7.7. befand sich dann auf der intensiv genutzten Kartoffel- und Gemüseanbaufläche östlich von Blumenau ein gemischter Schwarm dieser beiden Arten, der je ca. 40 Vögel pro Art umfasste. Ebenfalls am 7.7. befand sich in unmittelbarer Nähe, auf dem Gelände des Umspannwerkes Blumenau und den angrenzenden Flächen ein Schwarm von ca. 500 Staren, der sich schließlich erhob und in Richtung des Steinhuder Meeres abflog, wo vermutlich die Schlafplätze der Tiere liegen. Auch die Beobachtung von 7 Graureihern gelang am 7.7. auf der in Abb. 11 abgebildeten Brachfläche. Diese war kurz zuvor gemäht worden, und die Reiher fanden dort offenbar reiche Beute. Vergleich der Ergebnisse mit den Untersuchungen von 1999 In der Untersuchung von 1999 (s. Anhang A4) wurden 7 Arten der offenen Feldflur kartiert. Es handelt sich um Feldlerche, Goldammer, Rohrammer, Sumpfrohrsänger, Schafstelze, Kiebitz und Rebhuhn. Die Brutpaarzahl der Feldlerche lag 1999 bei 19, bei dieser Art hat sich die Revierzahl mit 33 also fast verdoppelt. Bei der Goldammer stehen den 11 Revieren von 1999 nur 6 im Jahr 2004 gegenüber, also fast eine Halbierung der Zahl. Bei der Rohrammer konnten 1999 noch 4 Reviere festgestellt werden, 2004 nur noch 1. Einen extremen Rückgang gab es auch bei den Sumpfrohrsängern, von 16 Revieren 1999 auf nur noch 3 in 2004. Nur bei der Schafstelze gibt es keine auffällige Schwankung, 1999 gab es 13 Reviere, im Jahr 2004 noch 11. Seite 94 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Die beiden Arten, die 1999 mit Brutverdacht festgehalten wurden, haben eine unterschiedliche Entwicklung genommen. Kiebitze haben 2004 sicher nicht im UG gebrütet, bei den Rebhühnern kann man von 3 Revieren ausgehen. Eine Erklärung für diese Schwankungen in den Revierzahlen kann durch diese Untersuchung nicht gegeben werden. Das UG hat sich im Laufe der 5 Jahre quasi nicht verändert, d. h. dass die Lebensräume und damit Brutmöglichkeiten unverändert bestehen. Besonders auffallend und trotzdem nicht erklärbar ist der Rückgang bei den Rohrammern und Sumpfrohrsängern, die 2004 nur noch am Lehmbüntegraben festgestellt wurden, während sie 1999 noch über weite Bereiche des UG zu finden waren. Bewertung Um das UG nun hinsichtlich seiner Brutvögel einschätzen zu können, wurde das bekannte Verfahren nach WILMS et al. (1997) angewendet. Das UG wurde dafür gemäß seiner naturräumlichen Zugehörigkeit in zwei Abschnitte untergliedert, dies ist zum einen der östliche Bereich (Naturraum Tiefland-Ost) mit 113 ha, zum anderen der westliche Bereich (Naturraum Bergland und Börden) mit 144 ha. Das Bewertungsverfahren legt Vogellebensräume von 80200 ha zugrunde. In die Berechnung gehen jeweils die festgestellten Brutpaare der Rote-ListeKategorien 1–3 ein. Somit ergibt sich für den UG-Bereich des Tieflandes-Ost ein Punktwert von 9,2, für den UG-Bereich des Berglandes und der Börden ergibt sich ein Wert von 21,2. Für das UG wird somit insgesamt die „regionale Bedeutung“ erreicht, die bei einem Punktwert von 9 beginnt. Großen Anteil an diesem Wert haben die 28 Brutpaare der Feldlerche, deren Siedlungsdichte relativ hoch ist. Für gehölzarme Felder gibt FLADE (1994) einen Siedlungsdichtewert von 3,12 BP Feldlerche/10 ha an; umgerechnet auf den westlichen UG-Bereich des Berglandes und der Börden würde dies 45 Brutpaare bedeuten. Bedenkt man, dass Teilbereiche des westlichen UG für die Feldlerche ungeeignet sind (Wald, Siedlungsränder, Gehölzbestände), zeigt eine Siedlungsdichte von knapp 2 BP/10 ha die gute Eignung der Ackerflächen als Lebensraum für die gefährdete Feldlerche. Seite 95 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf A7 Beobachtungen zum Weißstorch in Blumenau 2005 1.06.2005, Temperatur: 12°C, bewölkt, aber trocken Uhrzeit Protokoll 9:15 bis 10:20 10:20 1 Altstorch und die 3 Jungstörche im Horst, keine Flugbewegungen 10:25 11:00 12:15 12:25 1 Altvogel kommt aus Leinemasch, "wirft schnell Futter ab" und startet sofort wieder Richtung Leinemasch Start per Auto in die Leinemasch, dann weiter zu Fuß: zunächst 1 Altstorch auf Fläche b)16, danach sammeln von insgesamt 5 Altstörchen auf Fläche a) Abflug der 5 Altstörche Richtung Südost, Verfolgung zu Fuß. Auffinden der Störche auf Fläche d), wo es aber inzwischen 7 waren. Diese blieben bis mindestens 12.00 Beim Rückweg 1 weiterer Altstorch auf Fläche c) Kontrolle des Horstes in Blumenau ergibt 1 Altstorch am Horst Kontrolle des Horstes in Luthe 1 Altstorch am Horst Somit waren an diesem Tag 10 Altstörche im Gebiet. Die Flächen a) b) und d) waren an diesem Tag frisch gemäht. Bei b) fuhr der Landwirt gerade ab und fuhr weiter zu d), wo ein weiterer Landwirt gerade mit dem Mähen fertig war. Im Gespräch ergab sich, dass die Störche schon den ganzen Morgen hinter dem Trecker waren. 16.6.05, Temperatur: 18-22°C, sonnig Uhrzeit 8:15 bis 10:15 10:15 10:20 11:00 bis 11:45 Protokoll 1 Altstorch steht bei den 3 Jungstörchen im Nest, keine Flugbewegungen Abflug des Altstorchs, dreht über Blumenau 3 Runden, schraubt sich dabei auf 20-25 m hoch und gleitet in die Leinemasch Start per Auto in die Leinemasch, dann weiter zu Fuß: 13 Altstörche auf der eingezeichneten Fläche, die relativ frisch gemäht und schon abgeheut wurde, es liegt noch restliches Gras auf der Fläche. Die Störche wurden dann unruhig und verließen die Fläche Richtung Südost, konnten aber nicht wieder entdeckt werden Beobachtung des Horstes ergibt keinen rückkehrenden Altvogel Telefonat mit Herrn von der Hörsten (Besitzer des Hofgebäudes mit Weißstorchhorst): H. von der Hörsten ist der Meinung, dass die Störche die direkte Umgebung des Horstes nicht zur Nahrungssuche nutzen, da dort Ackerflächen liegen, auf denen es nichts Verwertbares gibt. 18.07.05: Anruf von Herrn von der Hörsten: Die Jungstörche machen erste Flugversuche 20.07.05, Temperatur ca. 15°C, bedeckt Uhrzeit Protokoll 7:00 bis 9:30 9:30 bis 11:00 alle 3 Jungstörche stehen oder sitzen im Horst, schlafen viel, kein Altstorch sichtbar Kontrollen in der Leinemasch, im UG Nordumgehung 2004 und im sichtbaren Bereich des Fliegerhorstes ergeben keine Sichtung von Altstörchen. 16 siehe Unterlage 12.2 Seite 96 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf 25.07.05, Temperatur: 20°C, bedeckt mit sonnigen Abschnitten Uhrzeit 9:00 bis 9:45 9:45 10:17 10:23 bis 11:00 Protokoll alle 3 Jungstörche stehen oder sitzen im Horst, kein Altstorch sichtbar Altstorch fliegt über das Dorf kommend zum Horst, würgt Futter hervor und fliegt zum Nachbarschornstein, wo er sich zum Ausruhen hinsetzt. Die Jungstörche fressen. Altstorch erhebt sich, kreist mehrfach über dem Horst und fliegt dann in die Leinemasch. 1 Jungstorch folgt dem Altstorch kreist bis 10.23 über dem Dorf und dem Beginn der Leinemasch und landet dann wieder sicher im Horst. keine weiteren Aktivitäten 01.08.05, Temperatur: ca. 20°C, bedeckt mit sonnigen Abschnitten Uhrzeit Protokoll 9:30 keine Störche im Horst, auch in der Leinemasch, im UG Nordumgehung 2004 und im sichtbaren Bereich des Fliegerhorstes keine Sichtung von Störchen. Fazit Während der Kontrollen 2005 wurde kein Storch im Bereich der geplanten Nordumgehung am Boden gesehen. Die registrierten Flüge zur Futtersuche erfolgten ausnahmslos Richtung Leinemasch, wobei die geplante Trasse in einer Höhe von mindestens 20 m überflogen wurde. Eine weitere Nutzung der Leinemasch in südöstlicher Richtung ist zu vermuten, da am 16.6. der Abflug der 13 Störche in diese Richtung erfolgte und am 25.7. auch 1 Altstorch über Blumenau kommend den Horst anflog. Soweit sichtbar verhielten die Störche sich entsprechend dem Nahrungsangebot durch menschliche Aktivitäten sehr opportunistisch und nutzten dabei die Mahd aus. Durch dieses Verhalten wäre eventuell auch ein Folgen von Mähdreschern während der Getreideernte möglich. Sowohl die Altstörche als auch der beim Flug beobachtete Jungstorch schraubten sich zunächst über dem Dorf hoch, bevor sie in die Leinemasch flogen. Die geschätzte Flughöhe betrug dann 20-25 Meter. Bei der Rückkehr flogen die Vögel jeweils etwas tiefer, da sie sich im Sinkflug Richtung Nest befanden. Um Konflikte mit dem Verkehr der Straße zu vermeiden, sollten auf jeden Fall die bestehenden Bäume erhalten werden und weitere, schon höher gewachsene Bäume entlang der Straße gepflanzt werden. Dadurch wird ein tiefes Fliegen in Verkehrshöhe automatisch vermieden. Seite 97 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf A8 Ergebnisse der Rastvogeluntersuchung 2004/2005 Das Untersuchungsgebiet (im folgenden UG) umfasst einen Teil der Leine- und Westaue – Niederung zwischen den Ortschaften Luthe und Blumenau im Süden sowie Liethe im Nordwesten und Bordenau im Norden (Abb. 15). Die Grenzen orientieren sich an den Terrassenkanten der Leineaue, die östliche Grenze verläuft im südlichen Teil entlang einiger einigen Wege, die den stärker durch Hecken gegliederten Teil der Aue nordöstlich von Luthe gegenüber der offeneren Niederung markieren. Die geplante Straße quert den südlichen Teil des UG Durch die Untersuchung der Rastvögel ist zu klären, in wie weit der Trassenkorridor Teil eines Rastvogel-Lebensraumes an Leine und Westaue ist. Dabei sollte auch untersucht werden, ob Rastvögel bei Hochwasser auf die höher gelegenen Flächen in Trassennähe ausweichen würden. Das UG gliedert sich in zwei deutlich unterschiedlich strukturierte Bereiche. Die Grenze liegt quasi mittig (s. Abb. 15) auf der Höhe eines Gewässers, das als Fischteich genutzt wird. Der nördliche Bereich wird geprägt vom Verlauf der Leinebögen sowie der hier mündenden Westaue. Etwas nördlich des Fischteiches liegen zwei weitere Kleingewässer im Wiesenbereich. Der nördliche Bereich ist fast ausschließlich als Grünland genutzt, dass entsprechend bis in den Herbst hinein einen Besatz mit Rindern bzw. Pferden aufwies. Von einzelnen Hecken und wenigen Bäumen abgesehen finden sich nur direkt entlang der Flüsse durch den Uferbewuchs weitere Sträucher (Abb. 14). Somit vermittelt dieser Bereich einen insgesamt offenen, übersichtlichen Eindruck. Abb. 14: Leineufer Seite 98 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Abb. 15: Untersuchungsgebiet Rastvögel Seite 99 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Abb. 16: Rastvogelvorkommen – Bewertung Seite 100 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Auch im südlichen Bereich sind nur relativ wenige Hecken vorhanden, dies auch nur im östlichen, als Weideland genutzten Abschnitt. Die gesamte restliche Fläche des südlichen Bereiches wird als Ackerland bzw. zum Erwerbsgartenbau genutzt. Zu Beginn der Untersuchung waren auf einigen Äckern noch Gemüsearten oder Mais zu finden, nach deren Ernte wurden auch diese Flächen gepflügt und lagen im Winter ohne jeglichen Bewuchs. Eine Besonderheit an der Grenze des südlichen Bereiches stellt das Klärwerk Luthe dar, das einen erheblichen Einfluss auf die Anwesenheit bestimmter Vogelarten, wie Lachmöwen oder Krähenvögel ausübt. Die angrenzende Deponie für Baumschnitt usw. bietet Feldsperlingen Versteck und Lebensraum. Weiterhin unterscheidet sich der südliche Bereich vom nördlichen Bereich durch die deutlich stärkere Freizeitnutzung. An allen Untersuchungstagen wurden die Wege des südlichen Bereiches von Spaziergängern, Hundebesitzern mit ihren Hunden und Joggern genutzt. Dies geschieht überwiegend auf zwei "Rundkursen", die von Blumenau bzw. Luthe ausgehen und jeweils bis zur Höhe des Klärwerkes oder des Fischteichs in der Mitte des UG führen. Zwar ist die Intensität der Nutzung selbstverständlich auch vom Wetter abhängig; Erholungsaktivitäten waren jedoch an allen Tagen zu verzeichnen. Der nördliche Bereich wurde demgegenüber nur während der noch relativ warmen Herbstund Apriltage zu Freizeit- und Erholungszwecken aufgesucht. Die landwirtschaftliche Nutzung bezieht sich auf das gesamte UG; der Südteil wird aber deutlich intensiver bewirtschaftet, so dass hier auch diesbezügliche Störungen stärker sind. Methode Das UG wurde auf den Wegen mit einem PKW langsam abgefahren, im nördlichen Bereich kam ein ausgedehnter Fußmarsch entlang der Leinebögen und der Westaue hinzu, sowie eine längere Beobachtungsphase vom stehenden PKW aus. Anschließend erfolgte noch die Befahrung der K 333 und die Überquerung der Leine bei Blumenau (außer 14.2.05 wegen Hochwasser). Bei Bedarf wurde das UG noch vom Waldbereich der Ziegelei südlich von Bordenau abgesucht. Die Untersuchungen erfolgten an insgesamt 17 Tagen (Tab. 20). Tab. 20: Daten der einzelnen Untersuchungen sowie Wetterverhältnisse Datum 08.09.2004 27.09.2004 11.10.2004 26.10.2004 11.11.2004 23.11.2004 10.12.2004 24.12.2004 06.01.2005 20.01.2005 03.02.2005 14.02.2005 28.02.2005 10.03.2005 22.03.2005 06.04.2005 21.04.2005 Temperatur 14-20°C 14,5°C 12 bis 13°C 11 bis 14°C 4 bis 5°C 6 bis 7°C ca. 8°C 10 °C 7 bis 8°C 5 bis 6°C 4°C 0 bis 2°C -7°C -2 bis 2°C ca. 10°C 5 bis 12°C 3 bis 10°C Wetter Sonnig Regnerisch-trüb Sonnig aber sehr windig Sonnig aber kühler Wind Bewölkt mit sonnigen Abschnitten Überwiegend sonnig Bewölkt mit sonnigen Abschnitten Bewölkt und stürmisch aber trocken Bewölkt und stark windig aber trocken Regnerisch-trüb mit starkem Wind Bewölkt, windstill Überwiegend sonnig mit starkem Wind Zunächst trocken, dann einsetzender Schneefall Strahlender Sonnenschein Überwiegend sonnig Bewölkt mit sonnigen Abschnitten Sonnig, aber zunächst sehr kalt Seite 101 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Während der gesamten Untersuchungszeit trat die Leine nur Mitte Februar über die Ufer; am 14.2.05 waren dabei einige Wiesen im Nordostbereich des UG überflutet (Abb. 16). Abb. 17: Überschwemmte Wiesen im Nordostbereich des UG am 14.2.05 Die Untersuchung umfasste alle als Rastvögel bzw. Nahrungsgäste relevanten Arten. Arten, die sich dauerhaft im UG aufhalten und dieses auch im Winter kaum oder nicht verlassen, wurden nicht mit aufgenommen. Dazu zählen z. B. Amsel, Kohlmeise, Buchfink ebenso wie Turmfalke und Mäusebussard. Bei einigen Singvögeln wurden größere Trupps erfasst, die sich zur Überwinterung zusammenschließen, während einzelne Tiere, die im April schon wieder Brutreviere beanspruchten, nicht erfasst wurden. Hierzu zählen z. B. Feldsperling, Grünfink und Stieglitz. Ergebnisse Es konnten insgesamt 47 Vogelarten im UG festgestellt werden, die zu den Rastvögeln bzw. Nahrungsgästen zählen (Tab. 21). Bei der Verteilung dieser Arten im Gebiet spielt die schon geschilderte Zweiteilung eine große Rolle, bei den jeweiligen Familien wird im Einzelnen darauf eingegangen. Seite 102 Tab. 21: Artenliste und Anzahl der Arten an den Untersuchungsterminen Deutscher Name Zoologischer Name Haubentaucher Zwergtaucher Kormoran Graureiher Weißstorch Höckerschwan Bläßgans Graugans Nilgans Stockente Schnatterente Pfeifente Krickente Reiherente Tafelente Gänsesäger Habicht Sperber Rotmilan Kornweihe Kranich Bläßhuhn Kiebitz Bruchwasserläufer Flussuferläufer Silbermöwe Sturmmöwe Lachmöwe Ringeltaube Haustaube Eisvogel Rauchschwalbe Braunkehlchen Rotdrossel Wacholderdrossel Neuntöter Raubwürger Star Dohle Saatkrähe Rabenkrähe Nebelkrähe Feldsperling Grünfink Stieglitz Goldammer Podiceps cristatus Tachybaptus ruficollis Phalacrocorax carbo Ardea cinerea Ciconia ciconia Cygnus olor Anser albifrons Anser anser Alopochen aegyptiacus Anas platyrhynchos Anas strepera Anas penelope Anas crecca Aythya fuligula Aythya ferina Mergus merganser Accipiter gentilis Accipiter nisus Milvus milvus Circus cyaneus Grus grus Fulica atra Vanellus vanellus Tringa glareola Actitis hypoleucos Larus argentatus Larus canus Larus ridibundus Columba palumbus Columba livia domestica Alcedo atthis Hirundo rustica Saxicola rubetra Turdus iliacus Turdus pilaris Lanius collurio Lanius excubitor Sturnus vulgaris Corvus monedula Corvus frugilegus Corvus corone corone Corvus corone cornix Passer montanus Carduelis chloris Carduelis carduelis Emberiza citrinella 2004 2005 08.09. 27.09. 11.10. 26.10. 11.11. 23.11. 10.12. 24.12. 06.01. 20.01. 03.02. 14.02. 28.02. 10.03. 22.03. 1 1 1 2 3 4 1 1 14 6 1 8 13 9 2 7 11 1 1 9 3 1 7 3 6 3 5 5 9 2 2 2 1 3 400 500 1000 1000 1000 390 im Flug 20 40 143 40 2 1 5 3 59 24 30 16 27 21 21 145 138 2 8 85 3 4 16 18 4 10 1 16 2 1 1 2 2 2 2 2 1 1 1 1 8 100 4 15 3 6 15 32 3 130 15 86 4 1 300 66 35 59 19 64 42 4 139 310 58 06.04. 21.04. 5 2 37 2 18 1 2 1 1 6 1 2 1 1 41 12 9 120 20 25 4 8 13 6 60 45 28 77 4 21 8 4 3 2 76 1 5 1 2 6 4 25 20 33 100 im Flug 90 5 4 2 2 1 1 2 30 5 50 80 240 170 2 18 14 15 9 6 71 10 140 70 100 100 40 50 275 44 13 5 2 1 20 12 61 10 50 5 6 2 150 1 50 2 30 1 1 30 1 44 2 10 20 18 21 48 18 2 1 39 20 40 3 34 70 30 30 350 10 3 13 Seite 103 30 15 15 1 3 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Lappentaucher (Podicipedidae) Ein Haubentaucher wurde am 28.2.05 auf der Leine festgestellt. Zwergtaucher waren während der gesamten Untersuchungszeit im UG, zwischen 1 und 3 Exemplare konnten jeweils gesehen werden. Durch die sehr heimliche Lebensweise dieser Art, die bei der geringsten Störung abtaucht, erklären sich diese unterschiedlichen Zahlen. Die Zwergtaucher waren jeweils an zwei Stellen zu finden, erstens auf der Westaue kurz vor der Einmündung in die Leine, zweitens in der Leineschleife im Nordosten des UG. Vermutlich hat es sich hier um zwei Paare gehandelt. Kormorane (Phalacrocoracidae) Bis zu 14 Kormorane konnten im UG gesichtet werden. Teilweise waren diese Tiere an verschiedenen Stellen der Leine und der Westaue bei der Nahrungssuche zu sehen, teilweise aber auch in ihren Rastbäumen direkt an der Leine. Reiher (Ardeidae) Der Graureiher ließ sich mit bis zu 9 Exemplaren im UG nachweisen. Die Graureiher nutzten überwiegend die Wiesenbereiche im Norden sowie die Westaue zur Nahrungssuche. Nur vereinzelt wurde auch mal ein Tier dieser Art im Süden des UG gesehen. Störche (Ciconiidae) Schon bei der ersten Begehung am 8.9.04 waren zwei Weißstörche in den Wiesen an der Westaue bei der Nahrungssuche zu beobachten. Danach konnte die Art dann wieder am 3.2.05, also extrem früh im Jahr, mit ebenfalls zwei Exemplaren beobachtet werden. Diese zwei Tiere waren danach mit einer Ausnahme an jedem Erfassungstag entweder im UG oder auf dem Horst in Blumenau zu beobachten, sodass davon ausgegangen wird, dass es sich jeweils um die Blumenauer Störche handelte. Ihre Nahrung suchten sie ausschließlich im Norden des UG, wo sie in verschiedenen Wiesen meist in der Nähe der Westaue zu finden waren. Entenartige (Anatidae) Aus dieser Familie konnte mit dem Höckerschwan nur eine Schwanenart nachgewiesen werden. Am 3.2.05 handelte es sich um 3 Exemplare, die im großen Leinebogen saßen, am 6.4.05 befanden sich 2 Exemplare auf einer Wiese an der Westaue. Mit Blässgans, Graugans und Nilgans konnten 3 Gänsearten festgestellt werden. Blässgänse tauchten erstmals am 24.12.04 im UG auf, ein Trupp von 400 Tieren weidete auf der Wiese im großen Leinebogen. Bis zum 10.3.05 waren dann mit einer Ausnahme bei jeder Begehung Blässgänse im UG, die Höchstzahlen ergaben sich am 3.2.05, 14.2.05 und 28.2.05 mit jeweils 1000 Tieren. Dabei wurden überwiegend die Wiesen im Leinebogen sowie entlang der K 333 von den Tieren genutzt. In Begleitung der Blässgänse befanden sich häufig Graugänse, erstmals ebenfalls am 24.12.04 mit 20 Exemplaren. Die Höchstzahl bei den Graugänsen war am 14.2.05 mit 143 Tieren zu verzeichnen. Nilgänse befanden sich an 3 Untersuchungstagen mit 1-2 Tieren im UG, zweimal waren sie dabei auf einer Wiese an der Leine, einmal auf einem Acker südlich des Klärwerkes, eigentlich leicht außerhalb des UG zu finden. 6 Entenarten wurden insgesamt im UG beobachtet. Die häufigste Art sowohl von der Anzahl als auch von der Anwesenheit an den einzelnen Terminen war die Stockente. Diese Art fehlte Seite 104 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf nur von Mitte September bis Ende Oktober, an allen weiteren Terminen waren Stockenten anwesend. Die mit Abstand höchsten Zahlen erreichte die Art am 28.2.05 und am 10.3.05 mit 145 bzw. 138 Exemplaren. In diesem Zeitraum war es sehr kalt, sodass zahlreiche kleinere Gewässer zugefroren waren und die Stockenten die Leine als Ausweichquartier nutzten. Auch die Feststellungen aller weiteren Entenarten fallen mit Ausnahme von 3 Krickenten am 23.11.04 in den Bereich Februar/März 2005 mit Höchstzahlen für alle Arten am 10.3.05. An diesem Tag konnten 8 Schnatterenten, 85 Pfeifenten, 18 Krickenten, 10 Reiherenten und 16 Tafelenten nachgewiesen werden. Gänsesäger waren am 14.2.05, 22.3.05 und 6.4.05 mit 1 oder 2 Exemplaren im UG. Dabei handelte es sich am 14.2.05 um ein Paar, das auf dem Fischteich in der Mitte des UG anzutreffen war, bei den weiteren Sichtungen handelte es sich jeweils um Weibchen, die an der Leine rasteten. Habichtartige (Accipitridae) Jeweils nur eine Sichtung je eines Sperbers und eines Habichts gelang während der Untersuchung, beides am 11.11.04. Der Habicht saß zunächst in einem Baum am großen Leinebogen, wo er von einer Gruppe Rabenkrähen attackiert wurde und schließlich in die Waldbereiche östlich des UG flüchtete. Der Sperber befand sich im Bereich des Klärwerks, wo er versuchte aus einem Schwarm von Feldsperlingen Beute zu machen. 2 Rotmilane befanden sich fast durchgehend vom Beginn der Untersuchung bis zum 23.11.04 im UG, danach konnte erst wieder am 22.3.05 ein Tier nachgewiesen werden, dass auch im April jeweils zu sehen war. Der bzw. die Rotmilane suchten überwiegend im Norden des UG nach Nahrung, waren aber vereinzelt auch über den Äckern des südlichen Bereiches zu sehen. Eine weibliche Kornweihe hielt sich vom 24.12.04 bis zum 3.2.05 im UG auf, dieser Vogel nutzte ausschließlich den Norden des UG zur Nahrungssuche. Kraniche (Gruidae) Am 6.4.05 waren 6 Kraniche auf dem Acker direkt südlich des Fischteiches in der Mitte des UG bei der Nahrungssuche (Abb. 18). Rallen (Rallidae) Der einzige festgestellte Vertreter dieser Familie im UG war das Blässhuhn. Während in den Herbstmonaten nur am 27.9.04 ein Exemplar anwesend war, sammelten sich Blässhühner ab dem 23.11.04 in einem immer größer werdenden Trupp im UG, der zwischen dem 20.1.05 und dem 28.2.05 immer um die 60 Tiere stark war, die Höchstzahl konnte am 20.1.05 mit 66 Tieren festgestellt werden. Die Blässhühner hielten sich an verschiedenen Stellen der Leine und der Westaue (Abb. 19) auf, auffällig war dabei ihre Vorliebe für den Bereich an der Brücke nach Bordenau, wo der große Trupp zweimal ruhte. Nach dem Rückgang der Anzahl im März 05 hielt sich dann im April 05 nur noch 1 Blässhuhn auf dem kleinen Gewässer im mittleren Teil des UG auf. Seite 105 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Abb. 18: Kraniche bei der Nahrungssuche auf einer Ackerfläche am 6.4.05 Abb. 19: Ein Trupp Blässhühner auf der Westaue Seite 106 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Regenpfeifer (Charadriidae) Aus dieser Familie konnte nur der Kiebitz im UG festgestellt werden. Am 14.2.05 und am 10.3.05 rasteten 42 bzw. 33 Kiebitze im Leinebogen, am 22.3. wurden 100 Exemplare im Flug beobachtet. Schnepfenvögel (Scolopacidae) Vögel aus dieser Familie konnten nur am 6.4.05 direkt am großen Leinebogen am Ufer beobachtet werden, es handelte sich jeweils um 1 Flussuferläufer und 1 Bruchwasserläufer. Möwen (Laridae) Mit Lachmöwe, Sturmmöwe und Silbermöwe kamen insgesamt 3 Möwenarten im UG vor. Lachmöwen waren an 12 von 17 Begehungsterminen anwesend, bei dieser Art spielt das Klärwerk eine sehr große Rolle. Oftmals war der Lachmöwenschwarm hier an die 100 Vögel stark. Allerdings wurden auch die Flächen des UG weiträumig von Lachmöwen genutzt, wobei die Futtersuche auf den Ackerflächen überwog. Die Höchstzahl erreichte die Lachmöwe am 14.2.05 mit 310 Exemplaren. Sturmmöwen und Silbermöwen waren nur am 14.2.05 im UG zu finden, es handelte sich um 4 Silbermöwen und 139 Sturmmöwen. An diesem Tag war die Leine über die Ufer getreten, sodass einige der Wiesen überflutet waren. Diese Seenplatte hatte offenbar stark anziehende Wirkung auf die 3 Möwenarten. Tauben (Columbidae) Mit der Ringeltaube und domestizierten Haustauben wurden 2 Arten dieser Familie nachgewiesen. Beide nutzten die Äcker des südlichen Bereiches zur Futtersuche. Haustauben konnten insgesamt 5 mal beobachtet werden, ihre höchste Zahl erreichte diese Art am 23.11.04 mit 76 Tieren. Ebenfalls 5 mal waren auch Ringeltauben im UG, hier betrug die Höchstzahl 12 Vögel am 22.3.05. Eisvögel (Alcedinidae) Am 23.11.04 wurde 1 Eisvogel beobachtet, der vom Fischteich in der Mitte des UG zur Westaue flog. Schwalben (Hirundinidae) Nur am ersten Begehungstermin, dem 8.9.04 wurde ein Schwarm von 30 Rauchschwalben jagend über den Wiesenflächen im nördlichen UG gesichtet. Drosseln (Turdidae) 3 Arten dieser Familie konnten im UG festgestellt werden. Am 8.9.04 wurde ein Trupp von 5 Braunkehlchen auf einer Wiese direkt an der Leine gefunden, dies war das einzige Auftreten dieser Art im UG. Ebenfalls nur einmal, nämlich am 23.11.04 konnten Rotdrosseln festgestellt werden, und zwar 80 Exemplare. Wesentlich häufiger, nämlich an 11 der 17 Termine waren Wacholderdrosseln im UG. Bei dieser Art lagen die Höchstzahlen im November und Dezember, der höchste Wert mit 275 Exemplaren am 24.12.04. Seite 107 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Würger (Laniidae) Am 8.9.04 konnten 2 Neuntöter gesichtet werden, am 11.11.04 und 3.2.05 jeweils 1 Raubwürger (Abb. 20). Alle Nachweise gelangen fast an der gleichen Stelle, im Heckenbereich des Weges, der von Süden kommend in den Nordostteil des UG führt. Abb. 20: Raubwürger im Untersuchungsgebiet am 11.11.04 Stare (Sturnidae) Insgesamt 6 mal konnte ein Schwarm Stare im UG festgestellt werden, die Tiere hielten sich überwiegend im nördlichen Bereich des UG auf, die Höchstzahl wurde am 10.12.04 mit 71 Exemplaren erreicht. Rabenvögel (Corvidae) Mit Dohle, Saatkrähe und den beiden Aaskrähenunterarten Raben- und Nebelkrähe gelangen aus dieser Familie 4 Nachweise. Dohlen wurden an 10 der 17 Termine angetroffen, meist in Gesellschaft anderer Rabenvögel auf den Äckern nach Nahrung suchend. Die Höchstzahl wurde am 22.3.05 mit 45 Tieren erreicht. Ebenfalls sehr häufig, nämlich an 12 Terminen waren auch Saatkrähen im UG anwesend. Bei dieser Art betrug die Höchstzahl 140 und wurde am 10.12.04 erreicht. Auch die Saatkrähen fanden sich auf den Ackerflächen des südlichen Bereiches. Die Rabenkrähe fehlte nur am 27.9.04, sonst konnten immer Vögel dieser Art nachgewiesen werden. Vielfach traten Rabenkrähen in größeren Schwärmen auf, mit der Höchstzahl von 350 Exemplaren am 20.1.05. Diese Schwärme nutzten die Ackerflächen im Seite 108 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Südteil des UG zur Nahrungssuche. Andere Tiere dieser Art zogen es aber vor zu zweit, also vermutlich paarweise, Nahrung zu suchen. Diese fanden sich im gesamten UG, also auch in den Wiesenbereichen. Die 1 Nebelkrähe befand sich am 11.10.04 in einem Schwarm von Rabenkrähen auf einem Feld im Südteil des UG. Webervögel (Ploceidae) Aus dieser Familie wurde der Feldsperling im UG festgestellt. Im Bereich des Klärwerkes und der angrenzenden Deponie für Baumschnitt wurde im November ein Schwarm von etwa 100 Exemplaren gesichtet, am 10.12.04 waren es dann 40 und am 3.2.05 20 Tiere. Finken (Fringillidae) Aus dieser Familie kamen mit Grünfink und Stieglitz 2 Arten in Schwärmen im UG vor. Grünfinken wurden im Dezember und Januar beobachtet, der größte Schwarm mit 40 Exemplaren am 24.12.04. Dieser befand sich in einem Hochstaudenbereich am Graben im Südteil des UG. Von Grünfinken wurden aber auch die Hecken im Nordteil des UG zur Nahrungssuche genutzt. Dies trifft auch auf die Stieglitze zu, die dort mehrfach angetroffen wurden (Abb. 21). Aber auch bei dieser Art befand sich der größte Schwarm am 27.9.04 mit 50 Exemplaren im Hochstaudenbereich am Graben im Südteil des UG. Abb. 21: Stieglitze in der Hecke entlang des nach Nordosten führenden Weges im Untersuchungsgebiet am 14.02.05 Seite 109 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Zusammenfassende Bewertung Aufgrund der unterschiedlichen Strukturen bzw. menschlichen Nutzungen im UG ergab sich auch eine klare Differenzierung der Nutzung des UG durch die rastenden bzw. durchziehenden Vögel. In Abb. A6-2 sind die Schwerpunktvorkommen der wertbestimmenden Arten und Artengruppen dargestellt. Der Nordteil des UG hat durch seine Kombination aus Wiesenflächen und Gewässern eine hohe Attraktivität für alle entenartigen Vögel sowie für Watvögel. Wie schon bei den einzelnen Familien im Ergebnisteil beschrieben, beziehen sich alle Sichtungen dieser Arten, auch die hohen Zahlen der Blässgänse (Abb. 22) ausschließlich auf den Nordteil. Weitere an Wasserflächen gebundene Arten wie Kormorane und Taucher fanden sich ebenfalls nur im Nordteil. Auch Weißstorch und Graureiher zogen diesen Bereich eindeutig vor, nur wenige Male war auch ein Graureiher im Südteil des UG zu sehen. Abb. 22: Blässgänse im Wiesenbereich der großen Leineschleife im Nordteil des UG am 14.2.05 Ebenfalls nur im Nordteil fanden sich Blässhuhn, Kornweihe und Braunkehlchen; ersteres auf den Wasserflächen, die beiden letzteren als Bewohner von Offenland in den Wiesenbereichen. Eine zusätzliche wertbestimmende Struktur stellen die Hecken mit ihren im Herbst noch reichlich vorhandenen Früchten (Abb. 23) und versteckten Kleintieren (Insektenstadien etc.) in der sonst überwiegend offenen Landschaft dar. Die Würgerarten wurden entsprechend nur hier angetroffen, Finkenvögel und Drosseln überwiegend in diesen Bereichen. Seite 110 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Abb. 23: Hecke im Nordostteil des UG am 11.11.04 Während der kurzen Überschwemmungsphase kamen im Nordteil noch die Sturm- und Silbermöwen hinzu, die diese neu entstandenen Wasserflächen zur Nahrungssuche nutzten. Im Gegensatz dazu zieht der Südteil des UG mit seinen ausgedehnten Ackerflächen vor allem Rabenvögel und Lachmöwen in größerem Maße an. Individuenreiche Schwärme dieser Arten wurden fast ausschließlich im Südteil angetroffen. Hinzu kommt sicherlich die schon erwähnte Attraktivität des Klärwerkes als potentielle Nahrungsquelle für Rabenvögel, insbesondere aber auch für Lachmöwen. Ein eindeutiger Nachteil des Südteils des UG ist der starke Freizeitverkehr, der für störanfällige Arten ein Grund ist, diesen Bereich zu meiden. Zwar treten auch im Nordteil des UG Störungen auf (meist durch landwirtschaftliche Aktivitäten), jedoch sind diese im Winterhalbjahr nur als gering einzustufen. Bewertung Nach den von BURDORF et al. (1997) veröffentlichten Kriterien zur Bewertung von Gastvogellebensräumen erreicht das UG zweimal regionale Bedeutung und dreimal lokale Bedeutung für Niedersachsen (naturräumliche Region Tiefland), und zwar für die Arten Blässgans und Schnatterente regional sowie für die Arten Graugans, Blässhuhn und Sturmmöwe lokal (Tab. 22). Seite 111 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Tab. 22: Bewertung nach BURDORF et al. (1997) für Niedersachsen, Bereich Tiefland Art Blässgans Graugans Lokale Bedeutung ab 350 85 Regionale Bedeutung ab 700 170 Landesweite Bedeutung ab 1400 330 Erreichte Höchstzahl im UG 1000 143 Schnatterente Blässhuhn 50 5 100 10 200 8 66 Sturmmöwe 100 210 410 139 Nach BURDORF et al. (1997) gilt diese Bewertung bei langfristigen Untersuchungen (über 5 Jahre), wenn in der Mehrzahl der Jahre (also mindestens 3 Jahre) diese Vogelzahlen erreicht werden. Bei nur kurzzeitiger Untersuchungsdauer, wie es bei Eingriffsplanungen die Regel ist, muss davon ausgegangen werden, dass eine Bedeutung des Gebietes auch bei nur einmaligem Überschreiten des Kriteriums gegeben ist. Der Nordteil des UG ist deshalb als Gastvogellebensraum regionaler Bedeutung zu bewerten (s. Unterlage 12.3.1). Im Südteil wird keine besondere Bedeutung als Gastvogellebensraum erreicht. Wir stufen das Gebiet als "von allgemeiner Bedeutung" ein, d. h. es wurde zwar Rastvogelgeschehen festgestellt, was aber unterhalb lokaler Bedeutung bleibt. In dem Untersuchungszeitraum 2004/2005 ließ sich auch eine Ausweichbewegung von Rastvögeln bei Hochwasser nicht nachweisen. Dafür gibt es mehrere Gründe: x 2004/2005 kam es nur kurzfristig zu räumlich begrenzten Überschwemmungen. x Die höher gelegenen Teilflächen im Südraum sind stark durch Freizeitverkehr gestört. x Aufgrund der ackerbaulichen Nutzung bieten die Flächen den wertbestimmenden Arten Bläss- und Graugans im Winter keine Nahrungsgrundlage. Die beiden letzten Punkte lassen vermuten, dass auch bei starken und lang andauernden Überschwemmungen die trassennahen Bereiche keine große Bedeutung für wertbestimmende und empfindliche Rastvogelarten haben würden. Mögliche Konflikte zwischen der geplanten Straße und dem Rastvogelgeschehen in diesem Raum werden deshalb als nur gering eingestuft. Seite 112 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf A9 Ergebnisse der Amphibien-Voruntersuchung 2001 Untersuchungsgebiet Bei dem untersuchten Gewässer handelt es sich um ein ehemaliges Abgrabungsgewässer. Die Größe ist beträchtlich (Länge ca. 400 m, Breite ca. 150 m), die Tiefe beträgt mindestens mehrere Meter. Flache Uferzonen fehlen weitgehend, auch oberhalb der Wasserlinie ist die Böschung meist steil. Am Ufer wächst an einigen Stellen ein schmaler (Schilf-)Röhrichtsaum; die Umgebung des Teiches ist durch meist ältere Gehölze geprägt. Das Gewässer wird vergleichsweise intensiv als Angelteich genutzt. Laut Auskunft des Angelvereins Wunstorf (Herr Falz, Herr Jonas) kommen folgende Fischarten im Gewässer vor: Art Bemerkungen Döbel (Leuciscus cephalus) Flussbarsch (Perca fluviatilis) Hecht (Esox lucius) Karpfen (Cyprinus carpio) Spiegel- und Schuppenkarpfen, laufend Besatz Moderlieschen (Leucaspius delineatus) Plötze (Rutilus rutilus) Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus) Schleie (Tinca tinca) laufend Besatz Wels (Silurus glanis) Zander (Stizostedion lucioperca) Methode Im Jahr 2001 sollte vor allem der Fortpflanzungserfolg der Amphibienpopulationen untersucht werden. Die Standardmethode – Abgehen der Uferlinie und Absuchen des Gewässers nach Larven sowie des unmittelbaren Uferbereiches nach juvenilen Tieren – erwies sich auf Grund des Geländes als nicht durchführbar. Das Gewässer weist fast durchweg sehr steile und zudem großenteils landseitig sehr stark bewachsene Uferbereiche auf, die Uferlinie ist deshalb nur an wenigen Stellen – fast ausschließlich im Bereich von Angelplätzen – überhaupt begehbar. Deshalb wurde zusätzlich im August bei optimalen Wetterbedingungen die weitere Umgebung des Gewässers abgesucht. Hierbei lag der Schwerpunkt auf halboffenen, krautreichen Bereichen als einen bevorzugtem Aufenthaltsbereich von juvenilen Amphibien. Da sich zu diesem Zeitpunkt (mehrere Wochen nach der Metamorphose) die juvenilen Tiere einerseits bereits stark verteilt haben, andererseits auch schon ein größerer Teil Fressfeinden zum Opfer gefallen ist, wird so erfahrungsgemäß nur ein sehr geringer Anteil der Juvenilen nachgewiesen. Bei Fortsetzung der Untersuchung im Jahr 2002 ist im Frühjahr der Einsatz eines Bootes zwingend erforderlich, um die Laichpopulation von der Wasserseite her erfassen zu können. Begehungen fanden statt an folgenden Terminen: 28.06. 22:00-01:00 31.07. 16.08. 20:00-21:30 13:30-16:00 Seite 113 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Ergebnisse Am Gewässer wurden Erdkröte und Teichfrosch nachgewiesen (Tab. 23). Während die Teichfrösche sich über die gesamte Aktivitätsperiode hinweg am Gewässer aufhalten, waren die adulten Erdkröten zu Beginn der Erfassung bereits in die Sommerlebensräume abgewandert. Deshalb konnten nur juvenile Erdkröten nachgewiesen werden. Angesichts der Schwierigkeiten bei der Erfassung (s. o.) ist die Beobachtung von 14 Juvenilen durchaus beachtlich. Obwohl sich diese Zahl nicht hochrechnen lässt, weist sie doch auf eine Population hin, die nicht nur aus wenigen Tieren bestehen dürfte. Demgegenüber ist die Anzahl von 6 adulten Teichfröschen für ein Gewässer dieser Größe recht gering. Beide Arten sind landes- und bundesweit ungefährdet, jedoch national und international geschützt (Tab. 23 und Tab. 24). Tab. 23: Ergebnisse der Amphibien-Erfassung 2001 Art Tagesmaximum Fundort Erdkröte (Bufo bufo) 14 Juvenile (16.08.) Teichfrosch (Rana kl. esculenta) 6 Adulte, 2 Juvenile (16.08.) Umgebung des Gewässers, vor allem im Nordwesten des Teiches Uferbereiche: NW- und SW-Ecke des Gewässers Tab. 24: Gefährdung und Schutz der nachgewiesenen Arten – Rote Liste Amphibien Deutschland (BEUTLER et al. 1998) und Niedersachsen/Bremen (PODLOUCKY & FISCHER 1994) sowie gesetzliche und internationale Schutzkategorien Art Erdkröte (Bufo bufo) Teichfrosch (Rana kl. esculenta) RL BRD - RL Nds./Bremen - BArtSchV § § FFH - Berner Konv. III III Das Erfassungsergebnis lässt sich auf Grund von Morphologie und Nutzung des Gewässers erklären: Die intensive Angelnutzung mit hohem Fischbesatz wirkt sich negativ auf Amphibien aus, da Laich und Larven von Fischen gefressen werden. Eine Ausnahme macht hier nur die Erdkröte, deren Larven wegen ihres Hautsekrets von den meisten Fischarten verschmäht bzw. in weit geringerem Maße gefressen werden als Larven anderer Amphibienarten. Der hohe Fischbesatz wirkt sich umso negativer aus, weil die Flachwasserzonen nur klein sind (Flachwasserzonen bieten den Fortpflanzungsstadien der Amphibien Deckung und damit einen gewissen Schutz vor Prädation). Demgegenüber ist die die Erdkröte sehr wohl in der Lage, an Gewässern diesen Typs größere Populationen mit stabiler Fortpflanzung aufbauen. Als Fazit bleibt festzuhalten, dass das Gewässer von einer mindestens mittelgroßen Erdkrötenpopulation besiedelt sein dürfte (wie auch bereits die Untersuchung in den Jahren 1993 und 1994 ergab). Neben weiteren, bereits beobachteten Arten wie dem Teichfrosch ist auch das Vorkommen gefährdeter Arten wie der Knoblauchkröte naturräumlich und vom Gewässer her potenziell möglich, allerdings wahrscheinlich in geringerer Populationsgröße. Aus diesen Gründen ist gemäß MAMS eine Untersuchung der Wanderbeziehungen zum Hohen Holz im nächsten Jahr weiterhin notwendig. Seite 114 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf A10 Ergebnisse der Amphibien-Untersuchung 2002 Anlass und Untersuchungsgebiet Die Stadt Wunstorf plant zur Entlastung der Innenstadt vom Kfz-Verkehr eine Umgehungsstraße. Eine mögliche Trassenvariante verläuft im Norden der Stadt. Bei Voruntersuchungen wurde festgestellt, dass in diesem Raum zwischen dem Hohenholz im Norden und einem ehemaligen Abgrabungsgewässer am Stadtrand von Wunstorf (im Folgenden als Gewässer 1 bezeichnet) Wanderbeziehungen von Amphibien bestehen. Gemäß dem Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen (MAMS – Ausgabe 2000) ist der Amphibienschutz bei der Straßenplanung zu berücksichtigen. Bei der Entwurfsaufstellung sind Lebensräume und Wanderwege im Detail zu erheben und im landschaftspflegerischen Bestands- und Konfliktplan darzustellen. Im Untersuchungsgebiet befindet sich ein Teich (Gewässer 1, vgl. Abb. 24), der im Zuge einer bereits vor langer Zeit stillgelegten Abgrabung entstand. Der Teich weist eine beträchtliche Größe auf (Länge ca. 400 m, Breite ca. 150 m), die Tiefe beträgt mindestens mehrere Meter. Flache Uferzonen fehlen weitgehend, auch oberhalb der Wasserlinie ist die Böschung meist steil. Am Ufer wächst an einigen Stellen ein schmaler (Schilf-)Röhrichtsaum; die Umgebung des Teiches ist durch meist ältere Gehölze geprägt. Das Gewässer wird vergleichsweise intensiv als Angelteich genutzt. Zudem liegen in der Ackerflur und am Rande des Hohenholzes einige Gräben mit teils temporärer, teils permanenter Wasserführung. Diese Fließgewässer werden intensiv unterhalten und sind als Amphibienlaichgewässer von allenfalls geringer Bedeutung. Schließlich entstehen nach Regenfällen vor allem am Südrand des Hohenholzes mehrere kleinflächige und beschattete Wasserflächen, die aber bei Trockenheit stets rasch wieder austrocknen. Im Lauf der Untersuchung wurden in diesen temporären Kleingewässern keine Amphibien beobachtet. Westlich des eigentlichen Untersuchungsgebietes liegt Gewässergruppe 2 ("Sandgrube am Silberberg"). Sie wurde in die Untersuchung einbezogen, um Funde von einzelnen, an Gewässer 1 nicht beobachteten Amphibienarten zuordnen zu können. Es handelt sich um eine noch teilweise im Abbau befindliche Sandgrube, die im Trockenabbau betrieben wird. Die Sohle des mehrere Hektar großen Abbaus befindet sich offenbar teilweise im Schwankungsbereich des Grundwasserspiegels; deshalb existieren auf der Sohle unterschiedliche und in der Größe sehr variable Tümpel. Die einzelnen Gewässer sind wenige bis einige hundert m² groß, überwiegend sehr flach und vegetationsarm sowie voll besonnt. Das Gelände wird von einem Hundesportverein genutzt, weist aber keine baulichen Einrichtungen oder Pflanzungen auf. Das Hohenholz ist ein nur teilweise naturnaher, überwiegend durch forstliche Nutzung geprägter, z. T. etwas staunasser Mischwald. Im Süden grenzt die weitgehend gehölzarme und intensiv genutzte Ackerflur an, die von der geplanten Trasse durchquert wird. Im Süden von Gewässer 1 grenzt ein Gewerbegebiet an, im Osten liegt Wohnbebauung. Seite 115 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Das Gebiet wird bisher nicht von stärker befahrenen Straßen durchschnitten. Am Südrand des Hohenholzes liegt das Ausflugslokal "Altensruh", dass für Kfz-Verkehr erreichbar ist. Da es sich nicht um eine Durchgangsstraße handelt und Verkehr praktisch ausschließlich tagsüber stattfindet, treten hier kaum Konflikte mit wandernden Amphibien auf. Problematischer ist ein Feldweg direkt nördlich Gewässer 1, der zwar für den Kfz-Verkehr gesperrt ist, aber als Schleichweg genutzt wird, um die häufig stark befahrene Hagenburger Straße zu umgehen. Hier findet auch nachts und damit auch zur Wanderzeit der Amphibien zumindest sporadisch Kfz-Verkehr statt. Die restlichen, überwiegend nicht befestigten Feldwege werden ausschließlich von landwirtschaftlichem Verkehr sowie von Erholungssuchenden zu Fuß, mit Fahrrad oder Pferd benutzt. Methoden Fangzaun Zur Erfassung der Wanderungsbewegungen von Amphibien wurde Anfang Februar auf einer Länge von 1.500 m zwischen dem Hohenholz und Gewässer 1 ein Fangzaun errichtet. Der Zaun verlief parallel eines Feldweges entlang der geplanten Trasse (s. Abb. 24) und deckte den gesamten zu erwartenden Wanderkorridor ab. An zwei Stellen konnte der Zaun nicht durchgängig errichtet werden: zum einen am Zuweg zur Gaststätte "Altensruh", zum anderen an der Feldwegkreuzung ca. 250 m östlich davon. Im ersten Fall war die Lücke 10 m, im zweiten Fall 5 m breit. Um dennoch die Wanderung auch an diesen Punkten möglichst vollständig zu erfassen, wurde einerseits ein zweites, kurzes Zaunstück parallel der Zufahrt zu "Altensruh" errichtet, um die Durchwanderung zu erschweren, zum zweiten wurden bei der nächtlichen Wanderkontrolle in der Hauptwandernacht (12./13.03.) Durchwanderer im Lauf einer Stunde erfasst. Dabei wurde festgestellt, dass weniger Tiere als erwartet den "Durchschlupf" nutzten. Die Zahl der Durchwanderer wurde proportional zur Wanderstärke pro Nacht auf den Gesamtzeitraum der Untersuchung hochgerechnet und bei der Auswertung berücksichtigt. Insgesamt handelte es sich um geschätzt 24 Erdkröten. Der Zaun verlief von Fallenposition 1 bis 56 auf der Südseite des Feldweges, befand sich dann vom Zuweg "Altensruh" bis Fallenposition 123 nördlich des Weges, um im letzten Abschnitt von Position 124 bis 149 wieder auf die südliche Seite zu wechseln. Durch diesen durch die landwirtschaftliche Nutzung bedingten "Seitenwechsel" entstand wiederum eine Lücke, wobei jedoch durch weit überlappende Zaunteilstücke nördlich und südlich des Weges ein Durchwandern wirksam verhindert werden konnte. Der Fangzaun wurde auf beiden Seiten mit bündig eingegrabenen Eimern im Abstand von jeweils 10 m versehen, so dass Anwanderungen in beiden Richtungen zum Zaun hin erfasst werden konnten. Die Fallen wurden durchgehend nummeriert und mit Ausstiegshilfen (dünne Stöcke) für versehentlich gefangene Kleinsäuger versehen. Die Fallen wurden tageweise am 05.02., 06.02., 11.02. und 16.02. geöffnet, ohne dass nennenswerte Wanderbewegungen zu verzeichnen waren. Mit dem Beginn der Wanderperiode am 26.02. wurden die Eimer endgültig fängig gemacht und blieben bis zum 26.04. offen. Damit wurde die Anwanderung vollständig und zusätzlich ein Teil der Abwanderung erfasst. Insgesamt liegen für 64 Tage Wanderdaten vor (s. Tab. 25). Der Zeitliche Verlauf der Wanderung ist in Abb. 25 dargestellt. Die Fallen wurden jeweils einmal täglich in den frühen Morgenstunden geleert. Die gefangeSeite 118 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf nen Amphibien wurden nach der Zählung in Gewässer 1 verbracht, auf der Abwanderung entsprechend am Hohen Holz ausgesetzt. Das Aussetzen der Tiere in der offenen, deckungslosen Feldflur hätte einerseits zu Verlusten von Tieren (u. a. durch Prädation) geführt, andererseits das Zählergebnis durch umherirrende und nach Versteckplätzen suchende Amphibien verfälscht. Nächtliche Wanderkontrollen Insgesamt wurden vier Kontrollgänge zur Erfassung der An- und Abwanderungsrichtung im Zeitraum von Anfang März bis Mitte Juli durchgeführt (s. Tab. 25). Dabei wurden potentielle Wanderkorridore zu Fuß abgesucht bzw. mit dem Auto abgefahren. Besonderer Wert wurde hierbei auf Strukturen gelegt, die als mögliche Leitlinien dienen können. Laichgewässerkontrollen Im Zeitraum zwischen Ende Februar und Anfang August wurden alle potentiellen Laichgewässer im Gebiet untersucht. Es handelt sich um die Gewässer 1 und 2, außerdem um einige Gräben und Tümpel, die aber zu keinem Zeitpunkt von Amphibien besiedelt wurden. Insgesamt fanden 10 Begehungen vor allem nachts während des Aktivitätsmaximums der Amphibien statt. Die Uferbereiche der Gewässer wurden dabei mit einer starken Lampe ausgeleuchtet. Da das Ufer von Gewässer 1 landseitig nur stellenweise erreichbar ist, wurde am 11.04. die gesamte Uferlinie mit einem Boot abgefahren und vom Wasser aus abgesucht. Weitere Nachweise erfolgten akustisch durch Verhören der artcharakteristischen Rufe. Tab. 25: Feldarbeitstage Datum Fangzaun 05.02.02 06.02.02 x x 11.02.02 x 15.02.02 x 26.02.02 27.02.02 x x 28.02.02 x 01.03.02 x 02.03.02 03.03.02 x x 04.03.02 x 05.03.02 x 06.03.02 07.03.02 x x 08.03.02 x 09.03.02 x 10.03.02 11.03.02 x x 12.03.02 x 13.03.02 x 14.03.02 15.03.02 16.03.02 x x x 17.03.02 x 18.03.02 x Wanderkontrollen Laichgewässererfassung x x Seite 119 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Datum Fangzaun 19.03.02 20.03.02 x x 21.03.02 x 22.03.02 x 23.03.02 24.03.02 x x 25.03.02 x 26.03.02 x 27.03.02 28.03.02 x x 29.03.02 x 30.03.02 x 31.03.02 01.04.02 x x 02.04.02 x 03.04.02 x 04.04.02 05.04.02 x x 06.04.02 x 07.04.02 x 08.04.02 09.04.02 x x 10.04.02 x 11.04.02 x 12.04.02 13.04.02 x x 14.04.02 x 15.04.02 x 16.04.02 17.04.02 x x 18.04.02 x 19.04.02 x 20.04.02 21.04.02 x x 22.04.02 x 23.04.02 x 24.04.02 25.04.02 x x 26.04.02 x Wanderkontrollen Laichgewässererfassung x x x x x x 22.05.02 x 20.06.02 13.07.02 x x x x 06.08.02 Anzahl gesamt x 64 4 10 Seite 120 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Zeitlicher Verlauf der Wanderung 400 350 300 250 Anzahl Amphibien 200 150 100 50 05 .0 11 2.2 .0 00 26 2.2 2 . 0 00 28 2.2 2 .0 00 02 2.2 2 .0 00 04 3.2 2 . 0 00 06 3.2 2 .0 00 08 3.2 2 . 0 00 10 3.2 2 . 0 00 12 3.2 2 .0 00 14 3.2 2 . 0 00 16 3.2 2 . 0 00 18 3.2 2 .0 00 20 3.2 2 . 0 00 22 3.2 2 . 0 00 24 3.2 2 . 0 00 26 3.2 2 . 0 00 28 3.2 2 .0 00 30 3.2 2 . 0 00 01 3.2 2 . 0 00 03 4.2 2 .0 0 0 05 4.2 2 . 0 00 07 4.2 2 .0 00 09 4.2 2 .0 00 11 4.2 2 . 0 00 13 4.2 2 .0 00 15 4.2 2 . 0 00 17 4.2 2 . 0 00 19 4.2 2 .0 00 21 4.2 2 . 0 00 23 4.2 2 . 0 00 25 4.2 2 .0 00 4. 2 20 02 0 Abb. 25: Zeitlicher Verlauf der Wanderung Auswertung Alle Amphibien wurden nach Art und Geschlecht bestimmt, die Beobachtungen wurden zusammen mit Fallenposition und Datum in eine Access-Datenbank eingegeben und ausgewertet. In einem ersten Auswertungsschritt wurden die Beobachtungen nach Fallenposition und nach Datum sortiert und in Excel-Dateien überführt. Eine quantitative Auswertung erfolgte dann nur für die Erdkröte, weil die Wanderung der anderen Arten (jeweils weniger als 10 gefangene Tiere) quantitativ ohne Belang ist. In Bezug auf die Erdkröte wurde sowohl die An- und Abwanderung getrennt pro Fallenposition als auch summiert als Gesamtwanderung pro Fallenposition berechnet (s. Abb. 26, S. 122 und Abb. 27, S. 123). Alle quantitativen Auswertungen beziehen sich auf adulte Tiere, da nur diese gerichtete Laichplatzwanderungen unternehmen. Im Zaunverlauf treten mehrere "Überlappungen" auf (vgl. Abb. 24): Fallenposition 56 und 57, 58 und 59 sowie 123 und 124 liegen aus der Wanderrichtung der Erdkröte gesehen jeweils hintereinander. Durch diese Anordnung sollte ein Durchwandern an Lücken erschwert werden. Bei der rechnerischen Auswertung wurden die Fänge dieser Fallen zusammengezählt. Seite 121 An- und Abwanderung der Erdkröte in absoluten Zahlen pro Falle 45 40 35 Anzahl Tiere 30 25 Abwanderung adulte Erdkröten Anwanderung adulte Erdkröten 20 15 10 5 Fallenposition Abb. 26: An- und Abwanderung der Erdkröte in absoluten Zahlen Seite 122 14 7 14 4 14 1 13 8 13 5 13 2 12 9 12 6 12 2 11 9 11 6 11 3 11 0 10 7 10 4 98 10 1 95 92 89 86 83 80 77 74 71 68 65 62 5 58 4 +5 9 51 48 45 42 39 36 33 30 27 24 21 18 15 9 12 6 3 0 An- und Abwanderung Erdkröte pro Falle als Anteil an der Gesamtwanderung 2,50 Anteil an Gesamtwanderung (%) 2,00 1,50 1,00 0,50 Fallenposition Abb. 27: An- und Abwanderung Erdkröte pro Falle als Anteil der Gesamtwanderung Seite 123 10 2 10 6 11 0 11 4 11 8 12 2 12 7 13 1 13 5 13 9 14 3 14 7 98 94 90 86 82 78 74 70 66 5 56 2 +5 7 62 48 44 40 36 32 28 24 20 16 12 8 4 0,00 Effektivität von Durchlässen: Anwanderung im 30m-Einzugsbereich 7,00 Anteil an Gesamtwanderung (%) 6,00 5,00 4,00 3,00 2,00 1,00 17 80 18 20 18 60 19 00 19 40 19 80 20 20 20 60 21 00 21 40 21 80 22 20 22 60 23 00 23 40 23 80 24 20 24 60 25 00 25 40 25 80 26 20 26 60 27 00 27 40 27 80 28 20 28 60 29 00 29 40 29 80 30 20 30 60 31 00 31 40 0,00 Straßen-km (ca.) Abb. 28: Effektivität von Durchlässen: Anwanderung im 30 m-Einzugsbereich Seite 124 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Um die günstigsten Positionen für Durchlässe zu ermitteln, wurde berechnet, wie viele Erdkröten in einem vereinfachend mit 30 m (d. h. 15 m beiderseits) angenommenen Einzugsbereich um die gegebenen Fallenpositionen anwanderten, wobei davon ausgegangen wird, dass alle Amphibien im Einzugsbereich den Durchlass auch wirklich durchwandern. Diese Annahme ist insofern als nicht ganz der Realität entsprechend anzusehen, als dass einerseits der Einzugsbereich deutlich größer sein kann als 30 m, andererseits aber auch im Nahbereich nicht alle anwandernden Erdkröten den Durchlass auch tatsächlich durchwandern werden. Insgesamt handelt es sich angesichts des Fehlens besserer Abschätzungsmöglichkeiten um ein geeignetes und eher konservatives Modell, um die Effektivität der Anlage bei gutem Funktionieren der Durchlässe zu prognostizieren. Entsprechend wurde jeweils die Summe der Anwanderung an drei benachbarten Fallenpositionen gebildet (Fallenabstand 10 m mal 3 ergibt 30 m Einzugsbereich) und als Prozentsatz der Gesamtwanderung angegeben (s. Abb. 28, S. 124). Ergebnisse Wanderbewegungen Der Jahresanfang 2002 war gekennzeichnet durch ausgesprochen warme Witterung, die Temperaturen lagen zeitweise für die Jahreszeit untypisch hoch. Deshalb wurde der Amphibienfangzaun bereits Anfang Februar errichtet. Nachdem danach im Verlauf des Februars bei teilweise relativ warmer Witterung nur einzelne Erdkröten wanderten, begann die eigentliche Wanderphase Ende Februar. Im Zuge von stärkeren Niederschlägen bei gleichzeitig für die Jahreszeit hohen Temperaturen wurde in der Nacht vom 25. auf den 26. Februar ein erstes Wandermaximum mit über 100 Erdkröten erreicht. Die Wanderaktivität nahm in der Folgezeit jedoch rasch wieder ab. Erst im Zeitraum vom 05. bis zum 13. März wurden wieder starke Wanderungen beobachtet. Die regnerische, windstille und mit 7°C recht warme Nacht vom 12. zum 13. März stellte mit insgesamt 362 Erdkröten die Hauptwandernacht dar. Vorangegangen waren wiederum Tage bzw. Nächte mit ausgesprochen warmer Witterung. Ein letztes Maximum der Anwanderung lag zwischen dem 17. und dem 19. März (s. Abb. 25, S. 121). Nach einer Phase ohne deutliche Wanderbewegungen begann im Gefolge starker Niederschläge am 13. April die Abwanderung, die bis zum 19. April relativ konzentriert erfolgte. In der Folgezeit wurden jeweils nur wenige Amphibien registriert (maximal 15 Erdkröten am 24.04.). Nachdem am 25. und 26. April trotz relativ guter Wanderbedingungen ein weiteres Abflauen der Wanderung beobachtet wurde, wurde der Fangzaun abgebaut, zumal keine Anzeichen für eine verstärkte Wanderung spät laichender Arten vorlagen. Als Fazit bleibt festzuhalten, das über eine Aktivitätsperiode die Anwanderung praktisch vollständig und die Abwanderung zum Teil erfasst wurde. Die über einen Zeitraum von 64 Tagen vorliegenden Wanderdaten ermöglichen eine hinreichend sichere Beurteilung der Wanderbeziehungen. Am Fangzaun wurden fünf Amphibienarten nachgewiesen. Den mit Abstand größten Anteil an den Beobachtungen hat die Erdkröte. Am Zaun wurden insgesamt 1712 adulte Erdkröten (zusätzlich 4 Juvenes) gefangen, davon bei der Anwanderung 1474 Tiere(s. Tab. 26). Diese Zahl ist als Anhaltspunkt für die Größe der gesamten Population anzusehen, da die Anwanderung zeitlich recht vollständig erfasst wurde und Anwanderungen aus anderen Richtungen zum Gewässer hin keine große Rolle spielen. Es handelt sich um eine sehr große Population. Seite 125 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Tab. 26: Ergebnisse der Erfassung am Fangzaun (Adulte) Art Erdkröte Fänge insgesamt Fänge Nordseite Fänge Südseite 1712 1474 238 Kreuzkröte 8 3 5 Grasfrosch 5 3 2 Teichfrosch 1 1 0 Teichmolch Summe 7 6 1 1733 1487 246 Die Erdkröten wandern in einem breiten Korridor vom Hohenholz (Landlebensraum) zum Abgrabungsgewässer am Ortsrand (Gewässer 1, s. Abb. 24). Dabei sind zwei Konzentrationspunkte festzustellen: einer in direkter Luftlinie vom Hohenholz zum Gewässer, ein anderer, nicht ganz so deutlicher südlich "Altensruh" (s. Abb. 26, S. 122 und Abb. 27, S. 123). Anwanderungen aus Richtung Nordosten, Süden und Südwesten zu Gewässer 1, die am Zaun nicht erfasst werden konnten, wurden bei den nächtlichen Wanderkontrollen in relativ geringer Zahl festgestellt (in der Hauptwandernacht am 12.03. beispielsweise aus Richtung Nordost 11, aus Süden 5 und aus Westen 3 Tiere). Damit ergibt sich für die Erdkrötenpopulation folgendes Bild: Der weitaus größte Teil des Landlebensraums befindet sich im Hohenholz, die anderen potentiellen Landhabitate – direktes Gewässerumfeld, Siedlungsbereiche – spielen nur eine untergeordnete Rolle. Folglich wären beim Bau der Nordumgehung schwerwiegende Auswirkungen auf die Population zu erwarten, soweit keine Schutz- und Kompensationsmaßnahmen getroffen würden. In Folge der Lebensraumzerschneidung würde ein Großteil der Population verloren gehen. Die anderen Arten wären nur wenig betroffen. Die Kreuzkröte wurde mit insgesamt 8 Fängen am Zaun beobachtet, bezüglich der Wanderbewegung ergibt sich kein klares Bild. Die wenigen Beobachtungen am Zaun lassen sich am ehesten als Funde "vagabundierender" Individuen auffassen, die den Populationen in der Sandgrube an der B 441 (ca. 1 km entfernt) bzw. eventuell auch dem Abgrabungsgewässer südwestlich Liethe (direkt östlich der Bahnstrecke am Bahnübergang) zuzuordnen sind. Da nur wenige Tiere nachgewiesen wurden, wären zwar einige Individuen betroffen, jedoch keine Populationen gefährdet. Insgesamt wurden sieben Teichmolche am Zaun beobachtet, die auf Grund der Anwanderrichtung wahrscheinlich Gewässer 1 zum Ablaichen aufsuchen wollten. Ein Grund für das nur sehr kleine Vorkommen ist wohl auch darin zu sehen, dass dem Teichmolch die Überwindung der Distanz von minimal ca. 600 m durch die praktisch deckungslose Feldmark deutlich schwerer fällt als der wanderstarken Erdkröte. Hinzu kommt die für die Art recht schlechte Eignung als Laichgewässer. Vom Grasfrosch wurden nur 5 Individuen beobachtet. Weder in Gewässer 1 noch in Gräben oder Tümpeln zwischen Gewässer 1 und Hohenholz bzw. am Rand des Hohenholzes wurde Grasfroschlaich gefunden, der nächste nachgewiesene Laichplatz ist die Gewässergruppe 2. Der Teichfrosch wurde nur in einem einzigen Exemplar festgestellt. Diese Art ist zwar wanderstark und gehört oft zu den Erstbesiedlern neuer Gewässer, die meisten Tiere einer Population entfernen sich jedoch nicht weit vom Wasser. Der Landlebensraum der kleinen Teichbzw. Wasserfroschpopulation von Gewässer 1 ist hauptsächlich im direkten Umfeld des Gewässers zu suchen. Im Umfeld der Sandgrube (Gewässergruppe 2) wurden bei den nächtlichen Wanderkontrollen ebenfalls wandernde Erdkröten beobachtet, eine Anwanderung fand vor allem aus RichSeite 126 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf tung Osten und Südosten statt, daneben wurden aber auch überfahrene Tiere auf der B 441 beobachtet, deren Landlebensräume wahrscheinlich am nordöstlichen Ortsrand von Bokeloh zu suchen sind. Die Wanderbewegungen der Erdkröte sind in Abb. 24 zusammenfassend dargestellt. Verzeichnet ist einerseits die Zahl wandernder Erdkröten am Fangzaun (An- und Abwanderung zusammengefasst), andererseits sind die Funktionsbeziehungen zwischen Landlebensraum und Laichgewässer mit Pfeilen dargestellt, die die ungefähre Richtung und Wanderstärke angeben. Laichgewässer Die Erfassung an Gewässer 1 erwies sich wegen der teilweise unzugänglichen, extrem steilen und mit Gehölzen bestandenen Uferzonen als schwierig. Durch eine Kartierung vom Boot aus konnten laichende Erdkröten und Laichschnüre vor allem im Bereich des schmalen Uferröhrichts am nördlichen Ufer festgestellt werden (Tab. 27). Als einzige weitere Art wurde der Teichfrosch in geringer Individuenzahl beobachtet, ein Nachweis von Grasfrosch und Teichmolch blieb trotz gezielter Suche aus. In Bezug auf die beiden letztgenannten Arten ist ein Vorkommen zwar nicht sicher auszuschließen, es handelt sich aber jedenfalls nicht um große Populationen. Hinsichtlich der Eignung von Gewässer 1 für die am Fangzaun nachgewiesenen Arten ist festzustellen, dass es sich um ein typisches "Erdkrötengewässer" handelt: Flachwasserbereiche fehlen fast völlig, es befindet sich ein hoher Fischbesatz im Gewässer. Unter diesen Umständen können sich vor allem solche Arten reproduzieren, die keine hohen Wärmeansprüche haben (d. h. keine sich schnell erwärmenden Uferbereiche benötigen) und andererseits gegen Prädation durch Fische geschützt sind. Beides trifft für die Erdkröte zu, während die anderen Arten deutlich benachteiligt sind. Das Ergebnis der Laichgewässerkartierung spiegelt diesen Sachverhalt wider. Während die Erdkröte in Gewässer 1 geeignete – wenn auch nicht optimale – Bedingungen zur Reproduktion vorfindet, ist die Teichfrosch-Population allenfalls klein; dieser Art sagt das weitgehende Fehlen von vegetationsreichen Flachwasserzonen nicht zu. Gewässergruppe 2 war dagegen ohne Schwierigkeiten erfassbar, da die flachen und vergleichsweise kleinen Gewässer gut zugänglich sind. Hier konnten neben der Erdkröte auch Kreuzkröte, Knoblauchkröte und Grasfrosch verzeichnet werden (Tab. 27). Hinsichtlich seiner Struktur ist dieses Gebiet vor allem für die Kreuzkröte sehr gut geeignet. Tab. 27: Ergebnisse der Laichgewässerkartierung Art Gewässer 1 Gewässergruppe 2 Erdkröte 75 Adulte 52 Laichschnüre 14 Juvenile - 29 Adulte Kreuzkröte Knoblauchkröte Grasfrosch Teichfrosch Teichmolch 10 Adulte 2 Juvenile - Seite 127 16 Adulte 3 Laichschnüre 2 Adulte 34 Laichballen - Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Landlebensräume Der mit Abstand wichtigste Landlebensraum für Amphibien im Gebiet ist das Hohenholz. Hier befinden sich sehr gut geeignete und großflächige Nahrungshabitate sowie Winterquartiere in ausreichender Zahl für Erdkröte, Teichmolch und Grasfrosch. Der strukturarmen, weitgehend gehölzlosen Feldflur kommt dagegen höchstens eine geringe Bedeutung für die Kreuzkröte zu, für die anderen Arten ist sie als Landlebensraum ungeeignet. Die direkte Umgebung von Gewässer 1 ist Sommerlebensraum eines kleinen Teils der Erdkrötenpopulation und bietet darüber hinaus auch potentielle Winterquartiere. Hier sind zudem die Landlebensräume der in Gewässer 1 beobachteten Teichfrösche zu suchen. Die Eignung der großenteils mit älteren Gehölzen bestockten Böschungen ist für die genannten Arten prinzipiell gut, allerdings ist die flächenmäßige Ausdehnung so gering, dass die Habitatkapazität nur für einen sehr kleinen Teil der Erdkrötenpopulation ausreicht. Westlich von Gewässer 1 und jenseits der Straße "Am Hohen Holz" befindet sich eine kleine, teilweise mit Gehölzen bewachsene Brache, der eine geringe Bedeutung als Landhabitat der Erdkröte zukommt. Die östlich und südlich an Gewässer 1 angrenzenden Siedlungsbereiche werden von der Erdkröte in geringem Umfang als Landlebensraum genutzt, wie die Anwanderung zeigte. Die Eignung ist jedoch als schlecht einzuschätzen. Für die Erdkröte hat eventuell auch der Friedhof östlich "Nordrehr" Bedeutung. Naturschutzfachliche Bewertung Insgesamt konnten sechs Amphibienarten nachgewiesen werden (Tab. 28). Davon besiedelt eine Art (Knoblauchkröte) nur Gewässer 2 und ist von der Planung nicht betroffen. Von den übrigen fünf Arten ist eine Art (Kreuzkröte) niedersachsen- und bundesweit gefährdet sowie in Anhang IV der FFH-Richtlinie verzeichnet. Daraus ergibt sich eine besonders hohe Wertigkeit für den Naturschutz. Die Art ist jedoch ebenfalls nicht bzw. nur in sehr geringem Maß von der Planung betroffen. Die restlichen vier Arten sind in Niedersachsen ungefährdet. Tab. 28: Gefährdung der nachgewiesenen Arten in Niedersachsen (PODLOUCKY & FISCHER 1994) und Deutschland (BEUTLER et al. 1998) sowie Schutzkategorie gemäß FFHRichtlinie. Art RL Nds. RL BRD streng bzw. besonders geschützt nach BNatSchG Geschützt nach FFHRichtlinie; Anhang: Erdkröte (Bufo bufo) - - b - Grasfrosch (Rana temporaria) - V b - Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) 3 2 s IV Kreuzkröte (Bufo calamita) 3 3 s IV Teichfrosch (Rana kl. esculenta) - - b - Teichmolch (Triturus vulgaris) - - b - Erläuterungen: 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Vorwarnliste; FFH IV = streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse Seite 128 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Zur Einschätzung der naturschutzfachlichen Bedeutung von Amphibienpopulationen in Niedersachsen geben FISCHER & PODLOUCKY (1997) ein detailliertes Modell, das sich an der Gefährdung und der Bestandsgröße orientiert. Die Bestandsgröße wird wiederum anhand der unterschiedlichen Biologie und der zoogeografischen Situation der Arten in NW-Deutschland artspezifisch in Größenklassen unterteilt (Tab. 29, Tab. 30). Nach diesem Bewertungsschema ist die Erdkrötenpopulation an Gewässer 1 als sehr groß, die Teichfroschpopulation als klein zu bezeichnen. Die Erdkrötenpopulation stellt damit ein Vorkommen mit hoher Bedeutung für den Naturschutz, die Teichfroschpopulation ein Vorkommen mit Bedeutung für den Naturschutz dar (Tab. 31). Die Bewertung der beiden Untersuchungsgewässer zeigt die stark unterschiedliche Qualität (Tab. 32): Während Gewässer 2 artenreicher ist und in Bezug auf die vorkommenden Leitarten Kreuz- und Knoblauchkröte als gut bis hervorragend geeignet einzustufen ist, ist Gewässer 1 artenarm und auf Grund struktureller Defizite nur mittelmäßig geeignet, stellt aber allein wegen seiner Größe für Erdkröten einen besseren Laichplatz dar als Gewässer 2. Die Erdkröte erreicht hier deshalb einen sehr großen Bestand, an Gewässer 2 nur einen kleinen Bestand. Tab. 29: Artspezifische Bestandsgrößenklassen der nachgewiesenen Amphibienarten (FISCHER & PODLOUCKY 1997) Art Bestandsgröße Adulte klein mittelgroß groß sehr groß Erdkröte < 70 70 – 300 301 – 1000 > 1000 Grasfrosch (Laichballen) < 20 (<15) 20 – 70 (15 – 60) 71 – 150 (61 – 120) > 150 (> 120) Knoblauchkröte <5 5 – 30 31 – 70 > 70 Kreuzkröte < 10 10 – 40 41 – 100 > 100 Teichfrosch < 30 30 – 100 101 – 300 > 300 Teichmolch < 20 20 – 50 51 – 150 > 150 Tab. 30: Matrix für amphibienfaunistische Bewertungen in Niedersachsen (FISCHER & PODLOUCKY 1997) Rote Liste Nds. 1994 im Untersuchungsgebiet bisher nachgewiesene Arten Wertstufe bei der jeweiligen Bestandsgröße klein mittelgroß groß sehr groß RL 1: vom Aussterben bedroht - zzz zzz zzz zzz RL 2: stark gefährdet; oder: Anhang II-Art der FFH-Richtlinie - z|| zz| zzz zzz RL 3: Gefährdet Knoblauchkröte Kreuzkröte ||| z|| z|| zz| nicht gefährdet Teichmolch, Erdkröte, Grasfrosch, Teichfrosch ||| ||| ||| z|| Wertstufe Bedeutung zzz Vorkommen mit herausragender Bedeutung für den Naturschutz in Niedersachsen zz| Vorkommen mit besonders hoher Bedeutung für den Naturschutz z|| Vorkommen mit hoher Bedeutung für den Naturschutz ||| Vorkommen mit Bedeutung für den Naturschutz Seite 129 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Tab. 31: Bewertung der Amphibienpopulationen Art Zahl Adulte Bestandsgröße Bewertung Erdkröte 1474 sehr groß z|| Teichfrosch 10 klein ||| Erdkröte 29 klein ||| Kreuzkröte 16 mittelgroß z|| Knoblauchkröte 2 klein ||| Grasfrosch 34 Laichballen mittelgroß ||| Gewässer 1 Gewässer 2 Tab. 32: Amphibienfaunistische Bewertung der Gewässer (nach FISCHER & PODLOUCKY 1997) Gew. Nr. Amphibienfaunistische Bewertungen Gefährdungsgrad/Bestandsgröße zzz zz| z|| Raumbezogene Bewertungen Artenzahl ||| Habitatqualität Biotopverbund aquatisch intrap. terrestrisch interp. 1 1 1 2 +- + +- +- 2 1 3 4 ++ ++ ++ +- Erläuterungen raumbezogene Bewertung: + + = optimal, + = gut, + – = mittelmäßig, – = schlecht, – - = pessimal intrap. = innerhalb einer Population; interp. = zwischen mehreren Populationen Eingriffsbezogene Beurteilung Die Auswertung der Ergebnisse zeigt, dass vor allem die Erdkrötenpopulation in erheblichem Umfang vom geplanten Eingriff betroffen ist; alle anderen Arten werden höchstens geringfügig oder nicht beeinträchtigt. Die geplante Umgehungsstraße zerschneidet den Gesamtlebensraum der Erdkröte im Gebiet und würde ohne Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Kompensation von Eingriffen zum vollständigen Verlust der aus Richtung Hohenholz in Gewässer 1 einwandernden Erdkröten führen. Diese Tiere würden dem Straßenverkehr zum Opfer fallen. Das Resultat wäre eine sehr starke Dezimierung der Gesamtpopulation im Gebiet: am Hohen Holz stünden mit Ausnahme der für die Erdkröte nur mäßigen geeigneten Gewässergruppe 2 und den wenig geeigneten, temporären Tümpeln und Gräben im Hohenholz keine Gewässer in erreichbarer Entfernung zur Verfügung, im Umfeld von Gewässer 1 fehlte der Landlebensraum. Beeinträchtigungen eines Amphibienlebensraums durch Zerschneidung sollten gemäß MAMS in erster Linie durch effiziente Leit- und Querungsbauwerke minimiert werden. Im vorliegenden Fall stößt diese Vorgabe allerdings auf folgende Schwierigkeiten: x Der Wanderkorridor ist sehr breit (rund 1.500 m). x Die Situation wird durch den Ausbau der Anschlussstraße "Am Hohen Holz" Richtung Wunstorf erschwert, da Amphibien, die westlich dieser Anschlussstraße anwandern, auch diese queren müssten. x Ebenfalls erschwerend wirkt die Einschnittlage der Nordumgehung (maximal -2,72 m unter Gelände) sowie eine mögliche Verwallung (h=3,0 m) südlich "Altensruh". Der Aufwand für eine Aufrechterhaltung der Wanderbeziehungen in vollem Umfang wäre unverhältnismäßig hoch, da auf Grund der Breite des gesamten Wanderkorridors sehr viele Durchlässe gebaut werden müssten. Auch dann wären Beeinträchtigungen der Wanderung aufgrund der Topografie nicht auszuschließen. Seite 130 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Hinzu kommt der Umstand, dass Gewässer 1 hinsichtlich seiner Eignung für Amphibien als nur mäßig günstig einzustufen ist (s. Tab. 32). Die offene Feldflur zwischen Hohenholz und Gewässer 1 ist dabei nur als Wanderkorridor von Bedeutung, spielt aber als Lebensraum keine Rolle. Zugespitzt formuliert wandern die Amphibien vom Hohenholz nur in Gewässer 1 ein, weil ihnen am Hohenholz kein geeignetes Gewässer zur Verfügung steht, und nehmen dabei ein gewisses Risiko während der Wanderung auf sich (in deckungsloser Feldflur Gefahr durch Prädatoren, Witterungsumschwünge). Daraus folgt, dass sich die Situation der Amphibien im Gebiet sogar verbessern könnte, wenn nördlich der geplanten Umgehungsstraße ein oder mehrere geeignete Ersatzlaichgewässer angelegt würden. Als negativ – auch für andere Tierarten – wäre allerdings eine vollständige Isolation der Bereiche nördlich und südlich der geplanten Trasse zu beurteilen. Zudem sollte die Funktion von Gewässer 1 als Amphibienlaichplatz wenigstens in reduziertem Umfang aufrecht erhalten werden, um die Beeinträchtigungen des Naturhaushalts so gering wie möglich zu halten. Dazu ist eine zusätzliche Schaffung von Landlebensräumen südlich der geplanten Straße sinnvoll. Aus diesen Gründen wird folgendes Konzept vorgeschlagen: x Durch den Bau von Sperreinrichtungen wird das Einwandern von Amphibien auf die Stra- ße verhindert. x Es werden Ersatzlaichplätze am Hohenholz geschaffen. x Mittels Durchlässen wird eine Isolation der Bereiche nördlich und südlich der Straße verhindert. x Gewässer 1 wird durch die Entwicklung von Teilen der Nahumgebung zu Landlebensräumen aufgewertet. Diese Konzeption gewährleistet bei funktionstüchtiger Ausführung der Maßnahmen den Fortbestand der Amphibienpopulationen im Gebiet, ohne dass gravierende Rückgänge der Bestände z. B. der Erdkröte zu befürchten sind. Für die Arten Grasfrosch und Teichmolch könnte durch die Anlage von Ersatzlaichplätzen die Situation sogar verbessert werden. Beeinträchtigungen auf der Ebene von einzelnen Individuen sind trotzdem nicht auszuschließen. Seite 131 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf A11 Ergebnisse der Amphibienuntersuchung 2008 Im Rahmen der Amphibienuntersuchung 2002 wurde festgestellt, dass der Baggersee nördlich der Hagenburger Straße einer sehr große Erdkrötenpopulation als Laichgewässer dient. Das Waldgebiet „Hohes Holz“ stellt den dazugehörigen Landlebensraum dar. Bei der Frühjahrswanderung 2002 wurden fast 1.500 adulte Tiere gezählt. Die diesjährigen Erfassungen hatten zum Ziel, durch den Nachweis von Wanderungsbewegungen die damaligen Ergebnisse zu verifizieren. Insgesamt wurden vier nächtliche Kontrollgänge durchgeführt: Am 21.2., 29.2, 11.3. und 17.3. Dabei wurden die Straßen und Wege abgesucht, die die bekannten Wanderkorridore kreuzen („Am Hohen Holz“ mit verlängerndem Feldweg, „Steinhuder Weg“/ Altensruh und der Feldweg auf dem die geplante Straße verlaufen soll). Am 21.2. konnten noch keine wandernden Tiere festgestellt werden. Am 29.2. und 11.3. wurden insg. 11 Tiere erfasst. Am 17.3. war die Wanderperiode schon fast beendet, es wurde nur ein Tier gesichtet. Die Erfassungsergebnisse in ihrer räumlichen Verteilung sind in Abb. 29 dargestellt. Methodenbedingt konnten nicht annähernd so viele Tiere erfasst werden, wie bei der Fangzaunkartierung 2002. Die räumliche Verteilung der in diesem Jahr gefundenen Tiere bestätigt jedoch die damals festgestellte Zielrichtung der Wanderung. Da sich die Strukturen weder beim Laich- noch beim Landhabitat geändert haben, ist davon auszugehen, dass die Erdkrötenpopulation weiterhin existiert. Seite 132 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf A12 Untersuchung zum Zauneidechsenvorkommen 2006 Im Rahmen der Untersuchung von Heuschrecken wurden 1993 im Bereich der Wegekreuzung nordwestlich des Baggersees zwei Zauneidechsen nachgewiesen, jeweils ein männliches und ein weibliches Tier (PGL 1994). Da es sich um eine streng geschützte und in Niedersachsen gefährdete Art handelt, war zu überprüfen, ob das Vorkommen noch Bestand hat und wie weit es sich ausdehnt. Untersuchungsgebiet und Methodik Das Untersuchungsgebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Wunstorf. Angrenzend an das vorhandene Gewerbegebiet befindet sich eine wenig frequentierte Güterbahnstrecke, die zwischen dem westlichen und dem östlichen Ende des Gewerbegebietes untersucht wurde. Hinzu kam die nach "Altensruh" führende Straße "Am Hohen Holz" mit ihren Randbereichen, welche zunächst in nördliche und dann in westliche Richtung führt. Zudem wurde eine westlich angrenzende Ruderalfläche einbezogen, welche als Lagerfläche für Boden und teilweise für Abfälle von Baum- oder Strauchschnitt genutzt wird. Das UG wurde ganzflächig in langsamer Weise abgegangen. Die Begehungen erfolgten an für die Erfassung möglichst geeigneten Tagen. Die Untersuchungsintervalle wurden bezüglich Temperatur und Tageszeit an die zur entsprechenden Jahreszeit zu erwartenden Aktivitätsphasen der Zauneidechsen angepasst (näheres bei BLANKE 2004). Die ersten Erfassungen erfolgten zur Paarungszeit am 25.4. und 4.5.06. Die weiteren Termine waren 14.6., 6.7., 20.7., 11.9. und 22.9.06. Ergebnisse Bei keiner der Begehungen wurden Zauneidechsen im Untersuchungsgebiet festgestellt. Daher ist davon auszugehen, dass diese Art hier nicht (mehr) vorkommt. Seite 134 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf A13 Ergebnisse der Heuschreckenuntersuchung 2001 Untersuchungsgebiet und Methodik Die Kartierung erfolgte an mehreren Tagen im Juli und August 2001, wobei alle in Betracht kommenden Flächen mindestens zweimal aufgesucht wurden. Schwerpunktmäßig wurden Weg- und Ackerraine, Straßenränder und -böschungen, die Ränder von Gräben sowie der Westaue, ferner Brachen und Ränder von Grünanlagen innerhalb des 400 m breiten Korridors untersucht. Auf intensiv genutzten Äckern, die den mit Abstand größten Flächenanteil ausmachen, konnte auf eine Bestandsaufnahme verzichtet werden. Berücksichtigt wurden aber jeweils noch die Randstreifen, da hier durchaus noch verschiedene Arten leben können. Auch auf den in der Abb. 6 nicht markierten Untersuchungsabschnitten der Wege, Straßen und Gräben wurden meistens noch einzelne Heuschrecken-Arten gefunden. Wenn auch nicht jeder einzelne Fundpunkt, so wurden doch alle artenreicheren Flächen und solche mit regional oder landesweit schutzbedürftigen Arten dokumentiert, ebenso eine ganze Anzahl von nur mäßiger Bedeutung, die einen Querschnitt durch das Arteninventar der vorrangig vorhandenen, repräsentativen Biotope des Untersuchungsgebietes darstellen. Ergebnisse Bewertung der festgestellten Arten Insgesamt wurden 9 Arten festgestellt (vgl. Tab. 33); von diesen steht der Feld-Grashüpfer, Chorthippus apricarius, in der Kategorie 5 ("bei anhaltender Lebensraumzerstörung gefährdet") der Roten Liste der in Niedersachsen gefährdeten Heuschrecken (GREIN 2000). Die übrigen 8 Arten gelten in Niedersachsen als relativ häufig und verbreitet, wobei allerdings die Große Goldschrecke (Chrysochraon dispar) auf die östliche Hälfte des Tieflandes beschränkt ist und im Bereich des Steinhuder Meeres die Südwestgrenze ihrer Verbreitung erreicht. Im Hügelland gilt diese Art als gefährdet (Kategorie 3). Größere Verbreitungslücken weist in Niedersachsen zudem das Zwitscher-Heupferd (Tettigonia cantans) auf, das hier am Nordrand seines südniedersächsischen Areals lebt (s. GREIN 2000), jedoch nicht gefährdet ist. Von besonderen Arten der Trockenbiotope waren keine Nachweise zu erwarten, da entsprechende Lebensräume fehlen. Hier stellt der Feld-Grashüpfer (s. o.) bereits die anspruchsvollste Art dar. Nach sonstigen gefährdeten Arten wie Sumpfschrecke (Stethophyma grossum) oder Sumpfgrashüpfer (Chorthippus montanus) wurde – entlang von Gräben und an der Westaue – vergeblich gesucht. Seite 135 Tab. 33: Gesamtliste der gefundenen Heuschreckenarten in den auf den einzelnen Probeflächen Art R.L. Tettigonia viridissima L. Großes Heupferd Tettigonia cantans F. Zwitscher-Heupferd 1 1 2 3 3 4 Metrioptera roeseli HGB. Roesels Beißschrecke Chorthippus apricarius L. Feld-Grashüpfer Chorthippus parallelus ZETT. Gemeiner Grashüpfer Gesamtartenzahl 3 5 5 3 6 7 1 8 1 3 1 3 3 6 6 3 3 5 9 3 10 5 3 11 12 13 3 4 4 7 4 6 5 4 14 15 3 16 17 18 1 1 7 3 19 20 1 7 7 7 1 3 21 3 22 23 24 4 4 4 6 4 3H 25 26 27 28 1 6 3 3 3 3 5 3 Chorthippus biguttulus L. Nachtigall-Grashüpfer Chorthippus albomarginatus DEG. Weißrandiger Grashüpfer 4 7 Pholidoptera griseoaptera DEG. Gewöhnliche Strauchschrecke Chrysochraon dispar GERM. Große Goldschrecke 3 3 4 4 3 4 3 4 3 5 6 4 6 4 7 4 7 4 5 3 5 7 7 5 5 5 4 6 4 7 7 5 5 4 5 6 6 4 4 5 5 6 5 5 3 3 3 3 3 3 7 4 3 4 2 6 6 4 4 6 5 5 4 5 4 7 3 4 6 5 3 3 4 3 7 7 4 3 4 4 3 6 5 4 3 3 1 1 3 5 4 3 7 5 3 3 5 4 1 Es bedeuten: R.L. Rote-Liste-Art nach GREIN (1995), H = Hügel-, Bergland und Börden Abundanzangaben gemäß Tierartenerfassungsprogramm NLÖ: 1 = Einzeltier, 2 = mehrere Individuen, 3 = 2-5 Ind., 4 = 6-10 Ind., 5 = 11-20 Ind., 6 = 21-50 Ind., 7 = mehr als 50 Ind. 136 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf Damit werden als bemerkenswerte Arten nur der Feld-Grashüpfer und die Goldschrecke eingestuft. Das Zwitscher-Heupferd, in Teilen Niedersachsens eine seltene Art, ist im Gebiet flächendeckend vertreten; in den Tab. 5 und 6 findet es sich nur deswegen wenig, weil es an sehr vielen Stellen – besonders inmitten der Äcker – die einzige Art darstellt und daher nicht weiter dokumentiert wurde (beispielhaft wurde hier Fläche 1 aufgenommen). Bewertung der untersuchten Flächen Die Artenzahlen auf den untersuchten Flächen reichen von 1 bis 6 Arten, wobei das Maximum auf 4 Flächen (Nr. 5, 6, 11, 23) erreicht wurde. Ein Bestand von 5 Arten war bereits auf 10 Flächen anzutreffen (Nr. 2, 4, 9, 10, 13, 14, 16, 21, 24, 26). Von den zahlreichen Flächen mit 4 und weniger Arten wird in Tab. 5 nur ein kleiner Teil dokumentiert. Die ausgewählten 28 Flächen lassen sich damit in 14 etwas artenreichere, und 14 eher artenarme Flächen unterteilen. Für die Bewertung ist das Vorkommen von gefährdeten und seltenen Arten wesentlich. Die landesweit gefährdete Große Goldschrecke (Chrysochraon dispar) wurde auf 1 Fläche gefunden. Der potentiell gefährdete Feld-Grashüpfer (Chorthippus apricarius) wurde auf 14 Flächen nachgewiesen, von denen 11 gleichzeitig den artenreicheren Flächen angehören (>5 Arten). Als Flächen mit besonderer Bedeutung werden die artenreichen Flächen bewertet, in denen mindestens eine Rote-Liste-Art vorkommt. Tab. 34: Flächen mit besonderer Bedeutung für Heuschrecken Fläche Nr. Nachweis C. dispar Nachweis C. apricarius Gesamtartenzahl Biotop 23 2 Expl. 25 Expl. 6 Arten Wegrain 11 24 10 Expl. 15 Expl. 6 Arten 5 Arten Wegrain Graben/Ackerrand Wegrain 9 8 Expl. 5 Arten 10 4 Expl. 5 Arten Brache 13 14 4 Expl. 4 Expl. 5 Arten 5 Arten Wegrain Wegrain 4 3 Expl. 5 Arten Wegrain 16 2 Expl. 5 Arten Wegrain 21 26 2 Expl. 1 Expl. 5 Arten 5 Arten Wegrain Wegrain 137 Unterlage 12.1 LBP B 441 OU Wunstorf A14 Ergebnisse der Heuschreckenuntersuchung 2008 Methode Bei den Begehungen wurden die singenden Heuschrecken verhört. In einzelnen Fällen erfolgte auch ein Fang mit dem Kescher zur Bestimmung, die entsprechenden Exemplare wurden danach wieder freigesetzt. Es wurden absichtlich die bewachsenen Bereiche der Wegränder begangen, um zusätzlich Heuschrecken aufzuscheuchen. Erfassungstage waren der 19.8., 2.9. und der 11.9.2008 jeweils bei guten, warmen Bedingungen. Untersuchungsgebiet Entsprechend der Vorgaben früherer Untersuchungen wurden die 2001 festgelegten 28 Flächen erneut untersucht. Eine Veränderung ergab sich bei Fläche 10, wo die ehemals existierende Brachfläche zu einem Acker umgewandelt worden ist. Dort wurde nur der noch vorhandene schmale Grabenrand abgesucht. Die Untersuchungsflächen sind in Abb. 7 dargestellt. Die Funde sind mit den Mengenangaben in der Tab. 35 aufgeführt, die Kategorien dort wurden entsprechend der früheren Untersuchungen gewählt: Gefährdete Arten Lediglich die Große Goldschrecke (Chrysochraon dispar) steht auf der Roten Liste Niedersachsen (Grein 2005) und gilt im Hügelland als gefährdet (Kategorie 3). Bewertung Fläche 1 ist relativ arten- und individuenreich, nur hier kommt die einzige Rote-Liste-Art (Chrysochraon dispar) des Untersuchungsgebietes vor. Auf den Flächen 21 – 23 konnte in diesem Jahr eine besondere Bedeutung für Heuschrecken nicht festgestellt werden. Offenbar ist hier die Bedeutung in den letzten Jahren zurückgegangen. Eine Intensivierung des Randstreifen-Schnitts oder auch Pestizidverdriftung von den angrenzenden Nutzflächen möglicherweise auch ein ungünstiger Witterungsverlauf könnten hierfür verantwortlich sein. Diesen Bereichen wird aber weiterhin eine potentielle Bedeutung zuerkannt, weil bei günstigeren Bewirtschaftungsbedingungen und Randeinflüssen entsprechende Heuschreckenarten wieder einwandern können. 138 Tab. 35: Erfassungsergebnisse Heuschrecken 2008 Art Rote Liste 2005 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 Tettigonia viridissima Großes Heupferd 4 Tettigonia cantans Zwitscher-Heupferd Chorthippus biguttulus Nachtigall-Grashüpfer Chorthippus apricarius Feld-Grashüpfer Chorthippus parallelus Gemeiner Grashüpfer Gesamtartenzahl 4 4 4 28 2 3 Metrioptera roeseli Roesels Beißschrecke Chrysochraon dispar Große Goldschrecke 3 27 5 3 1 4 4 6 1 4 1 6 3 1 1 6 6 1 1 6 5 6 5 1 1 1 5 4 4 0 0 0 0 0 1 1 1 0 0 0 0 3 1 0 0 1 0 1 = Einzeltier 2 = mehrere Individuen 3 = 2-5 Individuen 4 = 6-10 Individuen 5 = 11-20 Individuen 6 = 21-50 Individuen 7 = mehr als 50 Individuen 139