Merkblatt zur Studienorganisation

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Merkblatt zur Studienorganisation
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www.theatertherapie.org
Auskunft
Auskunft
erteilt
erteilt:
: Ingrid
Mona
Lutz Rauscher
E-Mail: [email protected]
Daniela Debald
MOn ddebald(at)posteo.de
E-Mail:
Merkblatt zur Weiterbildung Theatertherapie
Abschlussarbeit
Die Abschlussarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung zum Praxisfeld, in der der Nachweis geführt werden soll, dass ein Thema selbstständig unter Anwendung der erlernten theatertherapeutischen Methoden vertiefend bearbeitet und in fachübergreifende
Theoriezusammenhänge eingeordnet und dargestellt werden kann.
Die Arbeit sollte 20 - 30 Seiten umfassen und kann bis spätestens 1 Jahr nach dem
Abschlusskolloquium eingereicht werden. Bei Vorliegen von besonderen Gründen
kann der Abgabetermin höchstens zweimal um jeweils 3 Monate verlängert werden.
Abschlusskolloquium
Beim Abschlusskolloquium inszenieren und präsentieren die TeilnehmerInnen ein 20bis 30-minütiges therapeutisches Setting aus der theatertherapeutischen Arbeit in ihrem Praxisfeld.
Im anschließenden Gespräch nehmen sie Stellung zu ihrem Setting und reflektieren
den präsentierten Prozess im Kontext ihrer therapeutischen Haltung, ihres Praxisfeldes sowie den theoretischen therapeutischen Bezügen und Annahmen, die ihrer Arbeit zu Grunde liegen.
Anwesenheit bzw. Abwesenheitsregelungen
Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Modulen (mind. 90%) ist
Voraussetzung zur Teilnahme am Weiterbildungsabschluss. In Ausnahmefällen können einzelne Module an einem der anderen Weiterbildungsstandorte nachgeholt werden, oder es müssen in Absprache mit dem Leitungsteam Ersatzveranstaltungen absolviert werden.
Prinzipiell gehen wir davon aus, dass es zu einer erfolgreichen Teilnahme an der Weiterbildung notwendig ist, an allen Modulen teilzunehmen. Das Fehlen von 2 Modulen
hintereinander gefährdet auf jeden Fall den Ausbildungserfolg und ist ggf. ein Ausschlusskriterium, wenn kein adäquater Ersatz möglich ist.
Eigentherapie
Eine Eigentherapie ist für eine Therapieausbildung unerlässlich, um Einsicht in die persönliche
Psychodynamik und Übertragungsmuster zu gewinnen. Wir verlangen mindestens 60 Stunden
Eigentherapie, die während der Ausbildungszeit oder im Vorfeld, frühestens jedoch mit Beginn
5 Jahre vor Antritt der Ausbildung absolviert werden müssen. Zuvor stattgefundene Eigentherapie kann nicht mehr angerechnet werden. Eigentherapie, auch über die 60 Stunden hinaus,
während der Ausbildung, empfiehlt sich grundsätzlich bzw. kann auch vom DozentInnenteam verordnet werden, wenn durch die für die Ausbildung notwendigen Selbsterfahrungsprozesse sehr viel eigene Themen an die Oberfläche kommen und es für die Entwicklung der eigenen therapeutischen Identität eine große Chance bzw. Notwendigkeit ist, dies zu nutzen.
Mindestens 40 Stunden der Eigentherapie sollten als Einzeltherapie bei einem/einer TherapeutIn absolviert werden. Voraussetzungen für die Anerkennung als TherapeutIn für die Eigentherapie im Rahmen der Weiterbildung sind:
 Ausbildung: mind. 3-jährige therapeutische Ausbildung, die mindestens dem Umfang und den
Anforderungen der Theatertherapieausbildung entspricht, mit entsprechendem Abschluss (die
Heilpraktikerprüfung in Psychotherapie beinhaltet ebenso wenig irgendwelche therapeutische
Qualifikation wie ein Psychologiestudium).
 Berufserfahrung: mind. 5 Jahre regelmäßige Tätigkeit als TherapeutIn bzw. mindestens 300
Stunden Arbeit mit Klienten und regelmäßiger Supervision.
 Bestätigung der Eignung durch das ITT
20 Stunden der Eigentherapie können auch in einer theatertherapeutischen Selbsterfahrungsgruppe absolviert werden. Für die LeiterInnen dieser Selbsterfahrungsgruppen gelten ebenfalls
die o.g. Voraussetzungen.
Ethikrichtlinien
Die Ethikrichtlinien des Berufsverbands der deutschen Drama- und Theatertherapeuten (DGfT)
sind Leitlinien im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Mitglieder der DGfT. Sie beziehen sich auf jede Form eigenverantwortlichen Handelns im therapeutischen, beraterischen,
supervisorischen, berufspolitischen, wissenschaftlichen und publizistischen Kontext sowie in
der Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Bitte laden Sie sich die Ethikrichtlinien von der Website der DGfT
http://dgft.de/382,,Ethikrichtlinien herunter!
Hospitation
Hospitation bedeutet, bei der praktischen Arbeit eines/einer ausgebildeten TheatertherapeutIn
teilzunehmen, um Theatertherapie „live“ in der Anwendung kennen zu lernen. Bei den Fortbildungsseminaren des ITT gibt es in der Regel einen Hospitationsplatz, das bedeutet, dass
ein/e WeiterbildungsteilnehmerIn kostenlos teilnehmen kann, kleinere Organisationsaufgaben
übernimmt (Schlüssel holen, Kaffee kochen u. ä.) und einen ca. 3-seitigen Hospitationsbericht
darüber schreibt. Vorgaben dafür sind im Formblatt „Praktikums-/Hosptitationsbericht“ zu finden.
Leaderless-Wochenende
Während der Weiterbildung organisieren die TeilnehmerInnen selbständig jährlich ein Wochenende „leaderless“ als Intervisionsgruppe und zum „skillsharing“. Bei diesem WE besteht
die Möglichkeit, eine praktische Einheit anzuleiten und mithilfe des konstruktiven Feedbacks
der Peer-Gruppe in einem sicheren Kontext erste Erfahrungen in der Rolle als TherapeutIn zu
machen. Über das WE wird ein Protokoll erstellt und der Weiterbildungsleitung zugeschickt.
Literaturliste
Sie erhalten zu Beginn der Ausbildung eine Literaturliste mit a) verbindlich von allen zu lesenden und zu erarbeitenden theoretischen Grundlagen und b) von optional zu lesenden theoretischen Hintergründen der theatertherapeutischen Arbeit. Außerdem bekommen Sie von den
einzelnen DozentInnen während der Module Hinweise zu vertiefender Literatur.
Mitgliedschaft in der DGfT
WeiterbildungsteilnehmerInnen können während der Ausbildungszeit für einen ermäßigten Betrag von jährlich 30.- € Mitglied des Berufsverbands DGfT werden. Mitgliedsanträge unter
www.dgft.de
Modularbeitszeiten
Die Module beginnen immer mittwochs um 19 Uhr, die Modulzeiten sind in der Regel Mi 19:00
– max. 22:00, Do bis Sa 10:00 – max. 21.00, an einem Abend frei (wird jeweils bei Beginn eines Moduls festgelegt), So 10:00 – 14:00 Uhr.
Praktikum
Möglichst im 2. Jahr der Weiterbildung soll in Absprache mit den DozentInnen ein Praktikum
im Umfang von mindestens 60 Stunden in einem künstlerischen oder therapeutischen Arbeitsfeld absolviert werden. Wir empfehlen, sich ein Praktikum in einem bisher persönlich weniger
bekannten Feld zu suchen. Die Suche nach geeigneten Stellen obliegt den TeilnehmerInnenn,
es hat sich im Hinblick auf spätere Praxisfelder als sinnvoll gezeigt, Stellen zu suchen, an denen Theatertherapie bisher noch nicht oder wenig bekannt ist.
Praxisfeld
Im 3. Ausbildungsjahr wird das Gelernte in einem eigenen Praxisfeld angewandt (mind. 20
Std.) und dazu eine schriftliche Dokumentation (Abschlussarbeit) verfasst.
In Einzel- oder Gruppensupervision (mind. 30 Stunden) wird dieser Prozess, insbesondere im
Hinblick auf Übertragung und Gegenübertragung, reflektiert.
Protokolle
Bei den Modulen und den Selbstlerngruppen wird von den TeilnehmerInnen ein Protokoll geführt, das zeitnah der Leitung zur Durchsicht zugesandt und nach Abnahme an alle TeilnehmerInnen und DozentInnen verschickt wird.
Referate
Zu verschiedenen Theoriethemen werden von den TeilnehmerInnen Referate erstellt und während eines Moduls vorgetragen. Jede/r TeilnehmerIn sollte sich mit einem sie/ihn interessierenden Theoriethema vertiefend beschäftigen. Zu dem jeweiligen Thema ist ein Handout zu erstellen, der Vortrag sollte 30 Min. nicht übersteigen.
Regionalgruppen
Zwischen den Modulen treffen sich aus mind. 3 bis 6 TeilnehmerInnen bestehende, regional
zusammengefasste Regionalgruppen für ca. 4 Std.
Regionalgruppen sind Selbstlerngruppen, die der Reflektion und praktischen Übung des in den
Modulen Gelernten und der kollegialen Erarbeitung der theoretischen Grundlagen anhand
eines empfohlenen Literaturkanons dienen.
Schweigepflicht
Alle persönlichen Informationen im Kontext der Weiterbildung (bei den Modulen, Supervisionen, Intervisionen und Regionalgruppen) unterliegen der Schweigepflicht, ebenso sind die Datenschutzbestimmungen einzuhalten
Diese Schweigepflicht gilt auch für alle im Zusammenhang mit Praktika, Hospitationen und im
Praxisfeld erhaltenen KlientInneninformationen.
Bei allen Protokollen und Berichten sind Namen zu verschlüsseln.
Sommerakademie
Drei der Weiterbildungsmodule bestehen aus der jährlich von ITT und DGfT
durchgeführten Sommerakademie, einem 4-tägigen internationalen
Symposion zu aktuellen Therapieansätzen in Theorie und Praxis,
das an der Akademie Remscheid (bei Köln) stattfindet. Aus dem jeweiligen Programm wählen
sich die Teilnehmer einen Workshop aus, jede/r muss sich individuell für die Sommerakademie
mit einem ab Januar des jeweiligen Jahres erhältlichen Anmeldebogen dafür anmelden. Der
Sonntagvormittag (bis 13.00) dient der Auswertung in den jeweiligen Weiterbildungsgruppen,
die Teilnahme ist verbindlich.
Sonderseminar
Ein Bestandteil der Weiterbildung ist die Teilnahme an einem „Sonderseminar“, d.h. jede/r
kann sich mit Beratung durch die Ausbildungsleitung je nach Vorbildung zur
künstlerischen oder therapeutischen Vertiefung ein Seminar z. B. im Fortbildungsprogramm
des ITT oder anderer Veranstalter auswählen.
Studienbuch
Die WeiterbildungsteilnehmerInnen führen ein Studienbuch, das ihnen zu Beginn der Ausbildung ausgehändigt wird. Alle geforderten Ausbildungsleistungen wie Module, Supervisionen,
Hospitation, etc. sind dort aufgeführt.
Supervision
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Die Supervision dient in erster Linie der Begleitung des Praxisfeldes und allen, auch
persönlichen Themen, die zur Entwicklung der eigenen Identität als TheatertherapeutIn
gehören. Ggf. können auch gruppendynamische Themen aus den Regionalgruppen
bearbeitet werden.
Die vorgeschriebenen Supervisionsstunden sollten bei max. 2 SupervisorInnen stattfinden, wobei eine(r) der/die Haupt-SupervisorIn sein sollte (d.h. mind. 20 der vorgeschriebenen Supervisionsstunden beim Hauptsupervisor gemacht werden sollen), um
einen kontinuierlichen Entwicklungsprozess zur Identität als TheatertherapeutIn zu ge-
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währleisten.
Supervision bei nicht vom ITT anerkannten SupervisorInnen kann nur anerkannt werden, wenn die Supervision im Rahmen des Praxisfelds stattfindet und ggf. bei sonstigen
Ausnahmesituationen. In diesen Fällen muss die Anerkennung bei der jeweiligen Weiterbildungsleitung beantragt und begründet werden.
Die Supervision kann sowohl als Einzel- wie als Gruppensupervision durchgeführt werden. Eine Supervisionsgruppe sollte nicht mehr als 6 TeilnehmerInnen haben. Falls es
mehr sind, wird eine Supervisionsstunde nur als eine halbe Stunde angerechnet.
Das Honorar des/der SupervisorIn pro Supervisionsstunde beträgt 80.-€, bei Gruppensupervision teilen die TeilnehmerInnen den Betrag unter sich auf, ebenfalls eventuelle
Raumkosten.
Die zeitliche Aufteilung und Termine der Supervisionsstunden regeln die TeilnehmerInnen direkt mit der/dem jeweiligen SupervisorIn. Auch ganze Gruppen-Supervisionstage
mit max. 6 Supervisionsstunden haben sich als sinnvoll erwiesen.
Zertifikat
Nach dem Abschlusskolloquium und der Annahme der Abschlussarbeit durch die Prüfer und
dem Vorliegen aller sonstigen im Studienbuch aufgeführten Voraussetzungen erhalten Sie ein
Zertifikat von der KHSB in Kooperation mit der DGfT, das den
Abschluss als Künstlerische Therapeutin/ Künstlerischer Therapeut/ Theatertherapie bescheinigt.
Spätestens 1 Jahr nach dem Abschlusskolloquium sollte das Zertifikat beantragt werden und
alle Voraussetzungen dafür erbracht sein. Diese Frist kann in begründeten Ausnahmefällen
zweimal um je 3 Monate verlängert werden. Die Verlängerung ist sowohl bei der Ausbildungsleitung als auch der zuständigen Referentin der Hochschule zu beantragen.