Antrag auf Zulassung in ein Höheres

Transcription

Antrag auf Zulassung in ein Höheres
Immatrikulationsamt
Postfach
1553
49364 Vechta
Antrag auf Zulassung für Bachelorstudiengänge in das Höhere Fachsemester
zum Sommersemester 2017
Bitte füllen Sie diesen Antrag möglichst am PC aus. In die Formularfelder gelangen Sie mit einem Doppelklick.
Nach dem Ausdrucken bitte unterschreiben. Ohne Unterschrift ist der Antrag nicht gültig!
Zutreffendes ist anzukreuzen oder auszufüllen. Hinweise zum Ausfüllen dieses Antrages finden Sie unter:
http://www.uni-vechta.de/studium/studienorganisation/anerkennung-und-wechsel/
Studierende der Universität Vechta beachten bitte die wichtigen Hinweise zur Rückmeldefrist auf Seite 4.
Für diese Fächer/Studiengänge stehen keine
Studienplätze zur Verfügung:
Germanistik, 4. Fachsemester
Mathematik, 2. + 4. Fachsemester
Sachunterricht, 2. +4. Fachsemester
Soziale Arbeit, 2. + 4. Fachsemester
Eine Übersicht über Zulassungsbeschränkungen finden Sie unter
https://www.univechta.de/fileadmin/user_upload/Studentische_akad_Angelegenh/Formular
e_I-Amt/Uebersicht_von_Zulassungsbeschraenkungen.pdf
Ich stelle einen Antrag auf
Zulassung in ein höheres Fachsemester
Mögliche Bewerbungen:
Germanistik, 2. Fachsemester,
Sozialwissenschaften, 4. Fachsemester,
Erziehungswissenschaften, 2. Fachsemester
und zulassungsfreie Studiengänge/-fächer
im 2. + 4. Fachsemester
Eingangsstempel Universität
Als ehemalige/r Studierende/r der Universität Vechta
strebe ich eine sog. Wiedereinschreibung an und verweise
auf meine alte Matrikelnummer.
Bei Studienplatzzuweisung strebe ich folgendes an:
Studiengangswechsel
Fach-/Fächerwechsel
Höherstufung im bereits immatrikulierten Fach
Parallelstudium (Reichen Sie in diesem Fall ergänzende Angaben zum
Parallelstudium ein http://www.uni-vechta.de/studium/bewerbungeinschreibung/bewerbungsinfos/)
Name:
Vorname:
Matrikel-Nr.:
Straße, Hausnummer:
PLZ, Ort:
Telefon:
E-Mail-Adresse:
Geburtsdatum:
Geschlecht:
Festnetz:
Handy:
Staatsangehörigkeit:
männlich
weiblich
Bitte beachten Sie folgende Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen):
Bewerbung für Studien-fächer/
-gänge, die
zulassungsfrei sind
zulassungsbeschränkt sind
Ausschlussfrist
für das Wintersemester
30.09.
15.07.
Nachsendefrist
für
nachzureichende
Unterlagen
Wintersemester
keine
31.08.
Ausschlussfrist für
das
Sommersemester
Immatrikulationsamt, 12/2016, Seite 1 von 5
31.03.
15.01.
Nachsendefrist
für
nachzureichende
Unterlagen
Sommersemester
keine
01.03.
1. Angaben zum derzeitigen Studiengang bzw. zur derzeitigen Fächerverbindung:
Bitte tragen Sie hier die entsprechenden Schlüsselnummern (siehe letzte Seite) ein
Angestrebte
Abschlussprüfung
Studienform
Studiengang/-fächer
Fachsemester
ggf. alte Fächergewichtung
A/B oder B/B3
2. Angaben zum neuen Studiengang/zur neuen Fächerverbindung1:
Bitte tragen Sie hier die entsprechenden Schlüsselnummern (siehe letzte Seite) ein
Studiengang/-fächer2
Angestrebte
Abschlussprüfung
1
Studienform
Bei einer Bewerbung für einen Fach-Bachelor
notieren Sie in einer Zeile den angestrebten
Studiengang. Bei der Wahl von zwei Fächern
(im BA CS) ein Fach pro Zeile.
Fachsemester,
in das Sie
eingeschrieben
sind bzw. in das
Sie sich
bewerben3
ggf. neue
Fächergewichtung
A/B oder B/B4
Kombinationsmöglichkeiten und Fächergewichtungen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt unter:
http://www.uni-vechta.de/fileadmin/user_upload/Studentische_akad_Angelegenh/Formulare_IAmt/Combined_Studies_Kombinationen_Gewichtungen.pdf
2
FAQ‘s zu den Eignungsprüfungsfächern: Anglistik, Designpädagogik, Musikpädagogik u. Sport finden Sie unter:
https://www.uni-vechta.de/studium/bewerbung-einschreibung/faqs-bewerbung-studium/e/
3
Zum Sommersemester können Sie sich nicht in das 1., 3. oder 5. Fachsemester und zum Wintersemester nicht in das
2., 4. oder 6. Fachsemester bewerben.
4
Sofern Sie lediglich einen Gewichtungswechsel, nicht jedoch einen Fächerwechsel anstreben, füllen Sie bitte den
Antrag auf Gewichtungs- oder Bezugsfachwechsel aus. Sie finden ihn unter https://www.univechta.de/fileadmin/user_upload/Studentische_akad_Angelegenh/Formulare_I-Amt/Antrag_Gewichtungs_und_Bezugsfachwechsel.doc
3. Angaben zum bisherigen Studium
Sind Sie derzeit an der Universität Vechta eingeschrieben?
ja
nein
Wollen Sie in diesem Studiengang immatrikuliert bleiben? Bei einem Parallelstudium fügen Sie
unbedingt den Antrag auf Parallelstudium bei!
ja
nein
Sind Sie Studiengangsunterbrecher/in? In diesem Fall fügen Sie Ihren formlosen, lückenlosen
Lebenslauf bei.
ja
nein
Sind Sie derzeit an einer anderen Hochschule eingeschrieben und streben den Wechsel nach
Vechta an?
ja
nein
Sind Sie an einer anderen Hochschule immatrikuliert und wollen es bleiben? Wenn ja, bitte
Immatrikulationsbescheinigung, Antrag auf Parallelstudium und Nachweis über geleistete
Zahlung beifügen.
ja
nein
Führen Sie bitte hier sämtliche Studienzeiten an:
Name, Ort der Hochschule:
von - bis:
Studiengang/-fächer:
Immatrikulationsamt, 12/2016, Seite 2 von 5
Abschluss:
ja
nein
ja
nein
ja
nein
4. Angaben zur Anrechnung von Fachsemestern
(zwingend erforderlich bei Studiengangs-oder Studienfachwechsel):
Abgelegte Prüfungsleistungen:
Haben Sie bereits eine Vor-, Zwischen-, Abschluss-, eine Modulteil- oder eine Modulprüfung im beantragten
Studiengang abgelegt? (ggf. Bescheinigung beifügen)
ja
nein
begonnen
endgültig nicht bestanden*
den Prüfungsanspruch verloren*
*Unbedenklichkeitsbescheinigung muss beigefügt werden (Erläuterung siehe unter: https://www.univechta.de/studium/bewerbung-einschreibung/faqs-bewerbung-studium/uvw/).
Antrag auf Anerkennung von Leistungen (Anerkennungsantrag)
(Den Antrag finden Sie unter: https://www.uni-vechta.de/studium/studienorganisation/anerkennung-und-wechsel/)
Der Anerkennungsantrag/Die Anerkennungsanträge (im BA CS ist je Fach ggf. ein Antrag zu stellen) mit dem/den
Anerkennungsbescheid/en (vom Prüfungsausschuss bzw. der/dem Prüfungsbeauftragten unterschrieben)
wurde/n im Immatrikulationsamt eingereicht
wird/werden fristgerecht** im Immatrikulationsamt nachgereicht.
**Wichtig: Der Antrag/Die Anträge mitsamt Bescheid/en sind bis zu den auf Seite 1 genannten Ausschlussfristen
im Immatrikulationsamt einzureichen. Ansonsten wird Ihr Antrag nicht bearbeitet.
Hinweise auf der Checkliste (Seite 4) sind in jedem Fall zu beachten!
5. Erklärungen
1.
2.
Ich versichere an Eides statt, dass alle Angaben dieses Antrages vollständig und richtig sind. Mir ist bekannt,
dass unwahre Angaben den Ausschluss vom Studium zur Folge haben können.
Ich habe weder ein derzeitiges noch ein früheres Hochschulstudium verschwiegen.
Mir ist bekannt, dass dieser Antrag die Rückmeldefrist nicht verlängert.
Semesterbeiträge und –gebühren müssen innerhalb der geltenden Frist (Rückmeldefrist für das Sommersemester:
15.01. bis 15.02., Rückmeldefrist für das Wintersemester: 15.07. bis 15.08.) überwiesen werden.
Mir ist weiterhin bekannt, dass Fach- und Studiengangswechsel sich studienzeitverlängernd auswirken können;
insbesondere kann die Regelstudienzeit verlängert werden. Über die möglichen Folgen einer
Studienzeitverlängerung habe ich mich kundig gemacht (bspw. durch eine Beratung im BAföG-Amt und/oder in der
Zentralen Studienberatung).
Ort, Datum
Unterschrift des/der Bewerbers/in
Immatrikulationsamt, 12/2016, Seite 3 von 5
Checkliste der einzureichenden Unterlagen

Einzureichende Unterlagen:
Antrag/Anträge auf Anerkennung von Leistungen (Anerkennungsantrag) und Bescheid/e (im Original)
Wichtiger Hinweis: Der Bescheid muss von der/dem Prüfungsausschussvorsitzenden bzw. der/dem
Prüfungsbeauftragten des jeweiligen Studiengangs bzw. -fachs unterzeichnet und gesiegelt werden!
Belege, die ohne Unterschrift und Dienstsiegel eingereicht werden, können nicht für das
Vergabeverfahren berücksichtigt werden.
Notieren Sie in jedem Fall hierzu Ihre gesonderten Angaben auf Seite 3.
Transcript of Records
ggf. formloser, lückenloser Lebenslauf, sofern
a) vormals noch nicht an der Universität Vechta studiert wurde
b) Sie zu einem früheren Zeitpunkt bereits an der Universität Vechta eingeschrieben waren.
Hochschulzugangsberechtigung (Abitur o. ä.) *;
(amtlich beglaubigte Kopie beifügen oder Vorlage des Originals und einfache Kopie)
ggf. Hochschulabschlusszeugnis*
(amtlich beglaubigte Kopie beifügen oder Vorlage des Originals und einfache Kopie)
Immatrikulationsbescheinigung/en, ggf. Exmatrikulationsbescheinigung/en (mit Angabe
Hochschulsemesterzahl, Studienfach, Abschlussart)*
ggf. Vordiplom/Zeugnis der Zwischenprüfung
Unbedenklichkeitsbescheinigung/en (im Original)*
Bei Bildungsausländern/innen, EU-Bewerbern/innen und deutschen Staatsangehörigen mit
ausländischem Vorbildungsnachweis: Deutschprüfungszeugnis (im Original)*
ggf. ergänzender Antrag mit Angaben zum Parallelstudium
ggf. Nachweis der Namensänderung (amtlich beglaubigte Kopie) beifügen
* BewerberInnen, die bereits an der Universität Vechta eingeschrieben sind, brauchen diese Unterlagen nicht einzureichen.
Immatrikulationsamt, 12/2016, Seite 4 von 5
SCHLÜSSEL: ABINT Abschlussprüfungen (angestrebt)
82
63
49
70
71
88
88
88
88
06
97
Fach-Bachelor
Zwei-Fächer-Bachelor
Master of Education (G)
Master of Education (H)
Master of Education (R)
Master Geographien ländl. Räume
Master Kultureller Wandel
Master Gerontologie
Master Soziale Arbeit
Promotion
kein Abschluss
SCHLÜSSEL: STG Studienfächer
008
026
971
052
050
051
067
670
068
176
086
733
734
091
972
663
105
113
973
146
147
254
951
952
953
954
955
208
148
098
169
Anglistik/Englisch*
Biologie
Designpädagogik (Bachelor)*
Erziehungswissenschaften
Geographie/Erdkunde
Geographien ländl. Räume (Master)
Germanistik/Deutsch
Gerontologie (Bachelor und Master)
Geschichte
Gestaltendes Werken (Master Ed)
Kath. Theologie
Kulturwissenschaften
Kultureller Wandel (Master)
Kunst (Master Ed)
Kunstpädagogik (Bachelor)*#
Management Sozialer Dienstleistungen (Bachelor)
Mathematik
Musik (Master Ed)
Musikpädagogik (Bachelor)*
Politikwissenschaft (Bachelor)
Politik (Master)
Sachunterricht (Master Ed)
Sachunterricht (Biologie)
Sachunterricht (Chemie)
Sachunterricht (Erdkunde)
Sachunterricht (Geschichte)
Sachunterricht (Politik)
Soziale Arbeit (Bachelor und Master)
Sozialwissenschaften
Sport*
Wirtschaft und Ethik: Social Business
* Studienfach mit besonderer Eignung. Ein Wechsel
in dieses Studienfach ist nur mit entsprechendem
Eignungsprüfungsbeleg möglich (http://www.univechta.de/studium/studienangebot/combinedstudies-ba/).
# Eine Bewerbung in das Studienfach
Kunstpädagogik ist nicht mehr möglich.
STUDIENFORM
1 = Erststudium
2 = Zweitstudium
Immatrikulationsamt, 12/2016, Seite 5 von 5