Antrag auf Zulassung in ein Höheres
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Antrag auf Zulassung in ein Höheres
Immatrikulationsamt Postfach 1553 49364 Vechta Antrag auf Zulassung für Bachelorstudiengänge in das Höhere Fachsemester zum Sommersemester 2017 Bitte füllen Sie diesen Antrag möglichst am PC aus. In die Formularfelder gelangen Sie mit einem Doppelklick. Nach dem Ausdrucken bitte unterschreiben. Ohne Unterschrift ist der Antrag nicht gültig! Zutreffendes ist anzukreuzen oder auszufüllen. Hinweise zum Ausfüllen dieses Antrages finden Sie unter: http://www.uni-vechta.de/studium/studienorganisation/anerkennung-und-wechsel/ Studierende der Universität Vechta beachten bitte die wichtigen Hinweise zur Rückmeldefrist auf Seite 4. Für diese Fächer/Studiengänge stehen keine Studienplätze zur Verfügung: Germanistik, 4. Fachsemester Mathematik, 2. + 4. Fachsemester Sachunterricht, 2. +4. Fachsemester Soziale Arbeit, 2. + 4. Fachsemester Eine Übersicht über Zulassungsbeschränkungen finden Sie unter https://www.univechta.de/fileadmin/user_upload/Studentische_akad_Angelegenh/Formular e_I-Amt/Uebersicht_von_Zulassungsbeschraenkungen.pdf Ich stelle einen Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester Mögliche Bewerbungen: Germanistik, 2. Fachsemester, Sozialwissenschaften, 4. Fachsemester, Erziehungswissenschaften, 2. Fachsemester und zulassungsfreie Studiengänge/-fächer im 2. + 4. Fachsemester Eingangsstempel Universität Als ehemalige/r Studierende/r der Universität Vechta strebe ich eine sog. Wiedereinschreibung an und verweise auf meine alte Matrikelnummer. Bei Studienplatzzuweisung strebe ich folgendes an: Studiengangswechsel Fach-/Fächerwechsel Höherstufung im bereits immatrikulierten Fach Parallelstudium (Reichen Sie in diesem Fall ergänzende Angaben zum Parallelstudium ein http://www.uni-vechta.de/studium/bewerbungeinschreibung/bewerbungsinfos/) Name: Vorname: Matrikel-Nr.: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: E-Mail-Adresse: Geburtsdatum: Geschlecht: Festnetz: Handy: Staatsangehörigkeit: männlich weiblich Bitte beachten Sie folgende Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen): Bewerbung für Studien-fächer/ -gänge, die zulassungsfrei sind zulassungsbeschränkt sind Ausschlussfrist für das Wintersemester 30.09. 15.07. Nachsendefrist für nachzureichende Unterlagen Wintersemester keine 31.08. Ausschlussfrist für das Sommersemester Immatrikulationsamt, 12/2016, Seite 1 von 5 31.03. 15.01. Nachsendefrist für nachzureichende Unterlagen Sommersemester keine 01.03. 1. Angaben zum derzeitigen Studiengang bzw. zur derzeitigen Fächerverbindung: Bitte tragen Sie hier die entsprechenden Schlüsselnummern (siehe letzte Seite) ein Angestrebte Abschlussprüfung Studienform Studiengang/-fächer Fachsemester ggf. alte Fächergewichtung A/B oder B/B3 2. Angaben zum neuen Studiengang/zur neuen Fächerverbindung1: Bitte tragen Sie hier die entsprechenden Schlüsselnummern (siehe letzte Seite) ein Studiengang/-fächer2 Angestrebte Abschlussprüfung 1 Studienform Bei einer Bewerbung für einen Fach-Bachelor notieren Sie in einer Zeile den angestrebten Studiengang. Bei der Wahl von zwei Fächern (im BA CS) ein Fach pro Zeile. Fachsemester, in das Sie eingeschrieben sind bzw. in das Sie sich bewerben3 ggf. neue Fächergewichtung A/B oder B/B4 Kombinationsmöglichkeiten und Fächergewichtungen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt unter: http://www.uni-vechta.de/fileadmin/user_upload/Studentische_akad_Angelegenh/Formulare_IAmt/Combined_Studies_Kombinationen_Gewichtungen.pdf 2 FAQ‘s zu den Eignungsprüfungsfächern: Anglistik, Designpädagogik, Musikpädagogik u. Sport finden Sie unter: https://www.uni-vechta.de/studium/bewerbung-einschreibung/faqs-bewerbung-studium/e/ 3 Zum Sommersemester können Sie sich nicht in das 1., 3. oder 5. Fachsemester und zum Wintersemester nicht in das 2., 4. oder 6. Fachsemester bewerben. 4 Sofern Sie lediglich einen Gewichtungswechsel, nicht jedoch einen Fächerwechsel anstreben, füllen Sie bitte den Antrag auf Gewichtungs- oder Bezugsfachwechsel aus. Sie finden ihn unter https://www.univechta.de/fileadmin/user_upload/Studentische_akad_Angelegenh/Formulare_I-Amt/Antrag_Gewichtungs_und_Bezugsfachwechsel.doc 3. Angaben zum bisherigen Studium Sind Sie derzeit an der Universität Vechta eingeschrieben? ja nein Wollen Sie in diesem Studiengang immatrikuliert bleiben? Bei einem Parallelstudium fügen Sie unbedingt den Antrag auf Parallelstudium bei! ja nein Sind Sie Studiengangsunterbrecher/in? In diesem Fall fügen Sie Ihren formlosen, lückenlosen Lebenslauf bei. ja nein Sind Sie derzeit an einer anderen Hochschule eingeschrieben und streben den Wechsel nach Vechta an? ja nein Sind Sie an einer anderen Hochschule immatrikuliert und wollen es bleiben? Wenn ja, bitte Immatrikulationsbescheinigung, Antrag auf Parallelstudium und Nachweis über geleistete Zahlung beifügen. ja nein Führen Sie bitte hier sämtliche Studienzeiten an: Name, Ort der Hochschule: von - bis: Studiengang/-fächer: Immatrikulationsamt, 12/2016, Seite 2 von 5 Abschluss: ja nein ja nein ja nein 4. Angaben zur Anrechnung von Fachsemestern (zwingend erforderlich bei Studiengangs-oder Studienfachwechsel): Abgelegte Prüfungsleistungen: Haben Sie bereits eine Vor-, Zwischen-, Abschluss-, eine Modulteil- oder eine Modulprüfung im beantragten Studiengang abgelegt? (ggf. Bescheinigung beifügen) ja nein begonnen endgültig nicht bestanden* den Prüfungsanspruch verloren* *Unbedenklichkeitsbescheinigung muss beigefügt werden (Erläuterung siehe unter: https://www.univechta.de/studium/bewerbung-einschreibung/faqs-bewerbung-studium/uvw/). Antrag auf Anerkennung von Leistungen (Anerkennungsantrag) (Den Antrag finden Sie unter: https://www.uni-vechta.de/studium/studienorganisation/anerkennung-und-wechsel/) Der Anerkennungsantrag/Die Anerkennungsanträge (im BA CS ist je Fach ggf. ein Antrag zu stellen) mit dem/den Anerkennungsbescheid/en (vom Prüfungsausschuss bzw. der/dem Prüfungsbeauftragten unterschrieben) wurde/n im Immatrikulationsamt eingereicht wird/werden fristgerecht** im Immatrikulationsamt nachgereicht. **Wichtig: Der Antrag/Die Anträge mitsamt Bescheid/en sind bis zu den auf Seite 1 genannten Ausschlussfristen im Immatrikulationsamt einzureichen. Ansonsten wird Ihr Antrag nicht bearbeitet. Hinweise auf der Checkliste (Seite 4) sind in jedem Fall zu beachten! 5. Erklärungen 1. 2. Ich versichere an Eides statt, dass alle Angaben dieses Antrages vollständig und richtig sind. Mir ist bekannt, dass unwahre Angaben den Ausschluss vom Studium zur Folge haben können. Ich habe weder ein derzeitiges noch ein früheres Hochschulstudium verschwiegen. Mir ist bekannt, dass dieser Antrag die Rückmeldefrist nicht verlängert. Semesterbeiträge und –gebühren müssen innerhalb der geltenden Frist (Rückmeldefrist für das Sommersemester: 15.01. bis 15.02., Rückmeldefrist für das Wintersemester: 15.07. bis 15.08.) überwiesen werden. Mir ist weiterhin bekannt, dass Fach- und Studiengangswechsel sich studienzeitverlängernd auswirken können; insbesondere kann die Regelstudienzeit verlängert werden. Über die möglichen Folgen einer Studienzeitverlängerung habe ich mich kundig gemacht (bspw. durch eine Beratung im BAföG-Amt und/oder in der Zentralen Studienberatung). Ort, Datum Unterschrift des/der Bewerbers/in Immatrikulationsamt, 12/2016, Seite 3 von 5 Checkliste der einzureichenden Unterlagen Einzureichende Unterlagen: Antrag/Anträge auf Anerkennung von Leistungen (Anerkennungsantrag) und Bescheid/e (im Original) Wichtiger Hinweis: Der Bescheid muss von der/dem Prüfungsausschussvorsitzenden bzw. der/dem Prüfungsbeauftragten des jeweiligen Studiengangs bzw. -fachs unterzeichnet und gesiegelt werden! Belege, die ohne Unterschrift und Dienstsiegel eingereicht werden, können nicht für das Vergabeverfahren berücksichtigt werden. Notieren Sie in jedem Fall hierzu Ihre gesonderten Angaben auf Seite 3. Transcript of Records ggf. formloser, lückenloser Lebenslauf, sofern a) vormals noch nicht an der Universität Vechta studiert wurde b) Sie zu einem früheren Zeitpunkt bereits an der Universität Vechta eingeschrieben waren. Hochschulzugangsberechtigung (Abitur o. ä.) *; (amtlich beglaubigte Kopie beifügen oder Vorlage des Originals und einfache Kopie) ggf. Hochschulabschlusszeugnis* (amtlich beglaubigte Kopie beifügen oder Vorlage des Originals und einfache Kopie) Immatrikulationsbescheinigung/en, ggf. Exmatrikulationsbescheinigung/en (mit Angabe Hochschulsemesterzahl, Studienfach, Abschlussart)* ggf. Vordiplom/Zeugnis der Zwischenprüfung Unbedenklichkeitsbescheinigung/en (im Original)* Bei Bildungsausländern/innen, EU-Bewerbern/innen und deutschen Staatsangehörigen mit ausländischem Vorbildungsnachweis: Deutschprüfungszeugnis (im Original)* ggf. ergänzender Antrag mit Angaben zum Parallelstudium ggf. Nachweis der Namensänderung (amtlich beglaubigte Kopie) beifügen * BewerberInnen, die bereits an der Universität Vechta eingeschrieben sind, brauchen diese Unterlagen nicht einzureichen. Immatrikulationsamt, 12/2016, Seite 4 von 5 SCHLÜSSEL: ABINT Abschlussprüfungen (angestrebt) 82 63 49 70 71 88 88 88 88 06 97 Fach-Bachelor Zwei-Fächer-Bachelor Master of Education (G) Master of Education (H) Master of Education (R) Master Geographien ländl. Räume Master Kultureller Wandel Master Gerontologie Master Soziale Arbeit Promotion kein Abschluss SCHLÜSSEL: STG Studienfächer 008 026 971 052 050 051 067 670 068 176 086 733 734 091 972 663 105 113 973 146 147 254 951 952 953 954 955 208 148 098 169 Anglistik/Englisch* Biologie Designpädagogik (Bachelor)* Erziehungswissenschaften Geographie/Erdkunde Geographien ländl. Räume (Master) Germanistik/Deutsch Gerontologie (Bachelor und Master) Geschichte Gestaltendes Werken (Master Ed) Kath. Theologie Kulturwissenschaften Kultureller Wandel (Master) Kunst (Master Ed) Kunstpädagogik (Bachelor)*# Management Sozialer Dienstleistungen (Bachelor) Mathematik Musik (Master Ed) Musikpädagogik (Bachelor)* Politikwissenschaft (Bachelor) Politik (Master) Sachunterricht (Master Ed) Sachunterricht (Biologie) Sachunterricht (Chemie) Sachunterricht (Erdkunde) Sachunterricht (Geschichte) Sachunterricht (Politik) Soziale Arbeit (Bachelor und Master) Sozialwissenschaften Sport* Wirtschaft und Ethik: Social Business * Studienfach mit besonderer Eignung. Ein Wechsel in dieses Studienfach ist nur mit entsprechendem Eignungsprüfungsbeleg möglich (http://www.univechta.de/studium/studienangebot/combinedstudies-ba/). # Eine Bewerbung in das Studienfach Kunstpädagogik ist nicht mehr möglich. STUDIENFORM 1 = Erststudium 2 = Zweitstudium Immatrikulationsamt, 12/2016, Seite 5 von 5