Explosionsschutz – Nachweis der Eigensicherheit

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Explosionsschutz – Nachweis der Eigensicherheit
ELEKTROINSTALLATION
Explosionsschutz –
Nachweis der Eigensicherheit
EIGENSICHERE STROMKREISE Im Laufe der Jahre müssen in industriellen und gewerblichen
Anlagen, die explosionsgefährdete Bereiche aufweisen, Reparaturen durchgeführt werden und dabei auch entsprechend defekte Komponenten ausgetauscht werden. Dabei kommt u. a. die Frage
nach dem Bestandsschutz auf. Weiteres Kopfzerbrechen bereitet oft die Frage nach Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen bei Wiederaufnahme der Produktion nach Instandsetzung.
AUF EINEN BLICK
EIGENSICHERE STROMKREISE Die Betrachtung erfolgt unter dem
Fokus auf gemischte eigensichere Stromkreise
TEMPERATURFÜHLER IN EX-MOTOREN Insbesondere der thermische Motorschutz ist relevant für den Ex-Schutz
ELEKTROSTATISCH ABLEITFÄHIGE SCHLÄUCHE Die Eingenschaften dieser Komponenten sind ebenfalls sorgfältig zu prüfen
D
er »de«-Leser C. R. aus Bayern wandte
sich mit folgender Fragestellung an die
Redaktion: »Wir sind ein Industriebetrieb, in
der sich auch eine Druckerei mit mehreren
Druckmaschinen befinden. Das Druckwerk
selbst steht im Ex-Bereich, Zone 1. Ich arbeite
in der Instandhaltung (Meister in der E-Werkstatt). Wartung und Instandsetzungsarbeiten
werden von unseren Leuten selbst durchgeführt. Alle unserer Elektriker wurden durch
den Arbeitgeber zur »befähigten Person« ernannt. Sie sind ausgebildet als Elektrofachkraft, haben mindestens eine dreijährige Berufserfahrung und sind auch als Elektrofachkraft beschäftigt. Ich denke dies ist so in Ordnung. Hierzu hätte ich folgende Fragen:
INFOS
Buchtipp
H. Greiner (Hrsg.) u. a.: Elektroinstallation
und Betriebsmittel in explosionsgefährdeten
Bereichen
384 Seiten, Kartoniert, ISBN 978-3-81010235-5, 2006, 2., völlig neu bearb. und erweiterte Auflage, Hüthig & Pflaum Verlag
www.shop.elektro.net
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1) In diesen Ex-Bereichen gibt es mehrere
eigensichere Stromkreise. Es kommt immer
wieder mal vor, dass hier eingebaute Sensoren (meist Initatoren) kaputt gehen. Diese
werden dann von unseren Elektrikern ausgetauscht. Bei einem Erfahrungsaustausch
mit Kollegen sprachen wir auch über dieses
Thema. Ein Kollege meinte, dass alle diese
Stromkreise neu bewertet müssen. Hierzu
gäbe es eine »neue 50 %-Regel«, bei welcher der Bestandsschutz nicht greife. Hinzuziehen müssten wir daher die Werte U, I, P,
C, und L vom Ex-Bauteil Kabel sowie der Barriere. Meine Frage wäre hierzu: Müssen wir
alle unsere eigensichere Stromkreise neu
berechnen? Wenn ja, wie sollten wir eine solche Berechnung am besten durchführen?
2) Weiter sind in diesen genannten Ex-Bereich mehrere Motore verbaut. Diese sind
natürlich Ex-geschützt und verfügen meist
über einen Temperaturfühler. Hierzu meine
Frage: Müssen wir diese Abschaltung des
Temperaturfühlers bei den geforderten Wiederholungsprüfungen der Sicherheitseinrichtungen auch testen?
3) Außerdem sind in diesen Druckwerken
Drucksleeves und Lösemittelschläuche im
Einsatz. Diese sind soweit auch alle elektrostatisch ableitfähig. Hierzu meine Frage:
Müssen wir diese Ableitfähigkeit beim Austausch oder bei den Wiederholungprüfungen
messen und die Messwerte dokumentieren?
Dies fällt zwar eigentlich unter den nichtelektrischen Explosionsschutz, aber vielleicht
können sie mir hierzu auch weiterhelfen.«
Antwort des Experten
Bevor ich zur Beantwortung der Anfrage
komme, möchte ich eine etwas ausführlichere Anmerkung zur Vorbemerkung des Anfragers machen:
Aus der Einleitung in der Anfrage geht für
mich hervor, dass der Betrieb über befähigte
Personen zur Prüfung der elektrischen Anlage und Geräte insbesondere auch für die
Prüfung der explosionsgeschützte Anlage
verfügt. Dass alle Elektriker im Betrieb zu befähigten Personen vom Arbeitgeber (AG) benannt worden sind, kann in Ordnung sein.
Ich vermute allerdings, dass der AG hier einem Missverständnis aufgesessen ist, indem
er Fachkunde für die Wartung und Instandhaltung der Anlagen mit der Befähigung zur
Prüfung gleichgesetzt hat. Bitte vergleichen
Sie deshalb die nachstehenden Anforderungen für die Prüfer mit den Gegebenheiten in
Ihrem Betrieb für den Sie unter Umständen
als verantwortliche Elektrofachkraft Arbeitgeberverantwortung wahrnehmen.
Die Anforderungen an befähigte Personen
zur Prüfung von Arbeitsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen sind in der TRBS
1203 Änderung 2012 (Internet: www.baua.de
→ Themen-von-A-Z → Anlagen- und Betriebssicherheit → TRBS → TRBS 1203) zu
finden: Dort steht im Anhang zur Erfordernis
der Berufserfahrung und zeitnahen Tätigkeit
für befähigte Personen (Kasten »Berufserfahrung« auf Seite 37). Hierzu sind Kenntnisse für befähigte Personen im Explosionsde 21.2013
ELEKTROINSTALLATION
schutz gemäß Kasten »Kenntnisse« auf
Seite 38 nachzuweisen.
Die in der Frage 1 aufgeworfene Problematik des Nachweises der Eigensicherheit
berührt die des Explosionsschutzdokumentes, welches diesen Nachweis enthalten
muss. Die Erstellung oder Änderung des Explosionsschutzdokumentes muss von fachkundigen Personen vorgenommen werden.
Die Überprüfung der Richtigkeit des Dokumentes erfolgt anschließend durch eine befähigte Person nach Anhang 4 Nr. 3.8 der
BetrSichV. Diese muss mindestens Ingenieur
oder eine Person mit langjährigen Erfahrungen und besonderen Kenntnissen des Explosionsschutzes sein. Die TRBS 1203 listet die
Anforderungen wie auf, wie dargestellt im
Kasten »Befähigung zur Überprüfung« auf
Seite 39.
Zu Frage 1 – eigensichere
Stromkreise
Explosionsgeschützte Anlagen sind nach
dem Stand der Technik zu betreiben. Dies
bedeutet: Bestandschutz gibt es in diesem
Sinne nicht. Demzufolge müssen sicherheitstechnische Erkenntnisse im Betrieb umgesetzt werden. In Ihrem Fall bedeutet dies,
dass zunächst unabhängig von der Frage
des Austausches von Sensoren für alle eigensichere Kreise generell zu bewerten ist,
ob sogenannte eigensichere gemischte
Stromkreise vorliegen.
Eigensichere gemischte Stromkreise sind
eigensichere Stromkreise, in denen konzentrierte Induktivitäten und Kapazitäten gemeinsam auftreten. Bitte prüfen Sie vorab, ob dies
gegeben ist. Ist dies nicht der Fall, sind die
nachfolgenden Ausführungen für Sie nicht
zutreffend.
Falls gemischte Stromkreise vorliegen,
kann dies eine Neuberechnung dieser eigensicheren gemischten Stromkreise bedeuten.
Dies hängt davon ab, wie der Eigensicherheitsnachweis in der Vergangenheit mit welchen Werten geführt wurde. Die Angaben auf
den zugehörige eigensicheren Betriebsmitteln sind in der Regel so zu verstehen, dass
die anschließbaren Induktivitäten Lo und Kapazitäten Co nur getrennt im Stromkreis auftreten dürfen: d. h. entweder nur Induktivitäten oder nur Kapazitäten. Dies wurde in
der Vergangenheit nicht immer beachtet.
Wenn also in einem eigensicheren Stromkreis Induktivitäten und Kapazitäten gemeinsam auftreten, sind andere Werte von Lo oder
Co zu verwenden. Diese geringeren zulässigen Werte sind bei neueren Geräten den Bewww.elektro.net
BERUFSERFAHRUNG
• nachgewiesene Zeit im Berufsleben: praktisch mit den zu prüfenden vergleichbaren
Arbeitsmitteln umgegangen
• durch Teilnahme an Prüfungen von Arbeitsmitteln: Erfahrungen über die Durchführung der Prüfung gesammelt
• Kenntnisse im Umgang mit Prüfmitteln
sowie hinsichtlich der Bewertung von Prüfergebnissen erworben
• kann beurteilen, welche Prüfverfahren für
die durchzuführende Prüfung geeignet sind
• Gefährdungen durch die Prüftätigkeit und
das zu prüfende Arbeitsmittel werden erkannt
Zur zeitnahen Tätigkeit ist dort geschrieben:
• Tätigkeit im Umfeld der anstehenden Prüfung wie auch eine angemessene Weiterbildung;
• Durchführung von mehreren Prüfungen pro
Jahr (Erhalt der Prüfpraxis) (fett Einfügung
Autor); Bei längerer Unterbrechung der
Prüftätigkeit sind erneut Erfahrungen mit
Prüfungen zu sammeln und fachliche
Kenntnisse zu erneuern.
triebsanleitungen und Bescheinigungen zu
entnehmen und in der Regel dann auch in
der Kennzeichnung aufgeführt.
Gegenüber der in der Vergangenheit üblichen Praxis – nämlich die Werte La und Ca
direkt auf den Betriebsmitteln anzugeben
und für den Nachweis der Eigensicherheit zu
verwenden – hat sich nun durchgesetzt, statt
dieser Parameter die Werte Lo und Co anzugeben. Lo und Co stellen keine Paarung dar,
sondern gelten nur, wenn der jeweils andere
Wert Null ist.
Welche Werte zulässig sind, wenn L und C
gleichzeitig angeschlossen werden, blieb früher offen. Hierzu wurde im nationalen Vorwort zur Norm DIN EN 60079-14 (VDE
0165-1):2004-07 ein wesentlicher Punkt
aufgenommen, der hier zitiert werden soll:
»Für aktive Stromkreise der Zündschutzart
Eigensicherheit weist K 235 (Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE – Anm. d. Verf.)
an dieser Stelle auf folgenden Tatbestand
hin. Bei diesen Stromkreisen werden für die
äußeren Anschlüsse von den Prüf- und Zertifizierungsstellen höchstzulässige äußere Induktivitäten Lo und höchstzulässige äußere
Kapazitäten Co angegeben. Diese Grenzwerte
sind bei der aktuell in Europa geltenden Praxis sowohl für die Kategorie »ib« als auch für
»ia« so zu verstehen, dass entweder nur die
äußere Induktivität (als konzentrierte Schaltelemente) oder nur die äußere Kapazität (als
konzentrierte Schaltelemente) in den ent-
• Verfügt über Kenntnisse zum Stand der
Technik hinsichtlich des zu prüfenden
Arbeitsmittels und der zu betrachtenden
Gefährdungen. Die befähigte Person ist
mit zutreffenden Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und des technischen Regelwerkes sowie weiterer staatlicher Arbeitsschutzvorschriften für den
betrieblichen Arbeitsschutz (z. B. ArbSchG,
GefStoffV), einschl. der technischen Regelwerke sowie Vorschriften mit Anforderungen an die Beschaffenheit (z. B.
ProdSG, einschlägige ProdSV), Regelungen der Unfallversicherungsträger und anderen Regelungen (z. B. Normen, anerkannte Prüfgrundsätze) soweit vertraut,
dass sie den sicheren Zustand des Arbeitsmittels beurteilen kann.
• Erforderliche Kenntnisse zum Explosionsschutz auf aktuellem Stand halten, z. B.
durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen.
sprechenden Stromkreis eingebracht werden
darf. Bei der Beschaltung des Stromkreises
sowohl mit konzentrierten Induktivitäten als
auch konzentrierten Kapazitäten jeweils bis
zu den angegebenen Grenzwerten kann der
Sicherheitsfaktor, der mit 1,5 vorgeschrieben
ist, bis deutlich unter 1,0 sinken. Insbesondere für den Einsatz in Zone 0 sollte deshalb
die Sicherheit des Stromkreises – wenn eine
Beschaltung mit konzentrierten Induktivitäten und Kapazitäten erforderlich ist –
nach Angaben der EN 60079-25 vom Betreiber beurteilt werden. Bei Ausnutzung der Lound Co-Werte ausschließlich mit Leitungsreaktanzen sind keine besonderen Maßnahmen
erforderlich.«
Im Bereich des Explosionsschutzes bedeutet ein Sicherheitsfaktor < 1 eine Zündgefahr. Er tritt dann auf, wenn die Leerlaufspannung unter etwa 20 V sinkt. Ein Sicherheitsfaktor von 1 … 1,5 tritt im Spannungsbereich oberhalb von 20 V auf und kann dann
akzeptiert werden, wenn der Stromkreis
nicht in Zone 0 installiert ist, da nach der VDE
0165-1 beurteilte Zusammenschaltungen
generell nur die Kategorie »ib« erreichen.
Auch bei den Angaben La und Ca in älteren
Konformitätsbescheinigungen (zu finden
noch in Altanlagen) kann man nicht voraussetzen, dass La und Ca unbesehen paarweise
verwendet werden dürfen. Es ist bei den wiederkehrenden Prüfungen – insbesondere in
Zone-0-Stromkreisen – genau der Text der
betreffenden Bescheinigung zu lesen und zu
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ELEKTROINSTALLATION
KENNTNISSE
Anforderungen an befähigte Personen zur
Prüfung einer Ex-Anlage im Sinne der TRBS
1201 Teil 1 bezüglich elektrischer Anlagen
und Betriebsmittel: Berufsausbildung entsprechend Abschnitt 2.1, 3.1 und 3.3, die
technische Qualifikation umfasst mindestens
• Verständnis der allgemeinen Prinzipien
des Explosionsschutzes,
• Verständnis der allgemeinen Prinzipien der
Zündschutzarten und der Geräte- kennzeichnung,
• Verständnis solcher Gesichtspunkte der Gerätekonstruktion, die für den Explosionsschutz wichtig sind, z. B. zünddurchschlagsichere Spalte, sicherheitstechnische Kennzeichen der Eigensicherheit, Bedeutung
von Spülung und Druckhaltung,
• Kenntnis der Konformitätsbewertungsverfahren, Kennzeichnungen für Geräte,
Schutzsysteme und Sicherheits-, Kontroll-
oder Regelvorrichtungen im Sinne der
Richtlinie 94/9/EG,
• Kenntnisse der Prüfnormen,
• Kenntnis der festgelegten Arbeitserlaubnissysteme,
• Kenntnis der einschränkenden Bedingungen für Messungen und Mess- und Prüfmethoden in explosionsgefährdeten Bereichen,
• Kenntnisse der Auswahl- und Errichtungsanforderungen der zutreffenden Normen.
Die technische Qualifikation kann nur Teilgebiete umfassen. In diesem Fall ist die
Prüfaufgabe entsprechend zu beschränken.
Teilgebiete können sein: Staub- oder Gasbereich, Zündschutzarten, Zonen oder bestimmte Geräte und Spannungsebenen.
beurteilen. Dies gilt nicht für ältere Konformitätsbescheinigungen der PTB für Kategorieia-Stromkreise. Bei diesen kann davon ausgegangen werden, dass eine paarweise Verwendung möglich ist.
Beim gemeinsamen Auftreten von Induktivitäten und Kapazitäten fordert die Norm DIN
EN 60079-14 (VDE 0165-1 eine Reduzierung
der Werte der Gesamtkapazität und Gesamtinduktivität auf 50 % der angegebenen Werte
Lo und Co, falls die konzentrierten Induktivitäten Li und konzentrierten Kapazitäten Ci beide
1 % von Lo bzw. Co überschreiten.
Diese 50-%-Regel gilt nur für lineare Quellen. Bei nichtlinearen Quellen gilt diese Regel
nicht und es muss der Stromkreis nach der
DIN EN 60079-25 (VDE 0170-10-1) beurteilt
werden. Die Berechnung ist nur bei linearen
Quellen relativ einfach. Ein Verfahren dazu ist
in der Norm DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1)
im Anhang angegeben. Liegen nichtlineare
Quellen vor (das Produkt aus Strom und
Spannung, welche auf dem Typenschild angeben sind, entspricht nicht einem Viertel
der angegebenen Leistung) so muss die Berechnung nach der DIN EN 60079-25 (VDE
0170-10-1) durchgeführt werden. Dies gilt
auch für Gase der Gruppe IIB mit Co > 1 µF
und für Gase der Gruppe IIC mit Co > 600 nF.
Hier sollten gesonderte Berechnungen nach
der Norm durchgeführt werden oder Berechnungen z. B. mit dem Programm I-Spark der
PTB (verfügbar bei den benannten Stellen).
Nun noch etwas zum angesprochenen
Austausch von Sensorik. Der Austausch von
explosionsgeschützten Geräten – hier Sensoren – berührt die Frage der Änderung der ExAnlage. Wenn baugleiche identische Senso-
ren eingesetzt werden ist nichts weiter zu tun.
Nach der Instandsetzung ist der Stromkreis
nach § 14 (2) allerdings einer erneuten Inbetriebnahmeprüfung zu unterziehen. Sollten
nur ähnliche Sensoren eingesetzt werden, ist
immer ein Nachweis der Eigensicherheit notwendig, der dann auch im Explosionsschutzdokument zu dokumentieren ist – mit anschließender Prüfung (s.o.).
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Zu Frage 2 – Temperaturfühler
in Ex-geschützten Motoren
Die Prüfart und Prüftiefe muss im Explosionsschutzdokument behandelt sein und
muss von den spezifischen Verhältnissen vor
Ort ausgehen. Dazu gehört insbesondere die
Zündschutzart, in denen die Motore ausgeführt sind. Verfügen diese Ex-d-Motore über
Temperaturfühler in den Wicklungen, so sind
diese in der Regel nicht für den Explosionsschutz relevant (Ausnahme: Ex-d-Motore mit
Umrichterspeisung zum Schutz gegen unzulässige Gehäuseoberflächentemperaturen,
was aber in der Bescheinigung angegeben
sein muss). Bei Ex-e-Motoren, insbesondere
bei frequenzgeregelten Motoren (hier auch
Ex-nA-Motore) ist der thermische Motorschutz relevant für den Explosionsschutz, da
davon die Einhaltung der Temperaturklasse
an den Wicklungen abhängt. Die Sensoren
stellen Teil einer Sicherheits-, Kontroll- und
Regelvorrichtung nach der Richtlinie 94/9/
EG dar – zu dieser gehört in aller Regel auch
ein bescheinigtes Auslösegerät.
Beim Thermistor-Motorschutz (TMS) sind
Temperaturfühler (PTC-Thermistoren) nach
DIN 44081/DIN 44082 mit z. B. einer Nenn-
ansprechtemperatur (NAT) von 145 °C in die
Wicklungen eingebettet. Der TMS dient in
der Regel als Alleinschutz. Eine stromabhängige Überwachung ist dann nicht erforderlich
oder nicht wirksam (z. B. im Umrichterbetrieb). Nach Auffassung der Fachleute (TÜV,
PTB usw.) ist es erforderlich, wiederkehrend
auch die Funktion bestimmter Auslösegeräte
und der Thermistoren zu prüfen. Auslösegeräte sind dann z. B. wiederkehrend zu prüfen, wenn bei diesen Koppelrelais vorhanden
sind, so dass bei diesen Ausführungen die
Ausgänge nicht – auch nicht betrieblich – getestet werden. Die Koppelrelais z. B. sind also
immer angezogen (Ruhestromprinzip). Ein
Verschweißen wird nicht erkannt. Die Prüftiefe hängt davon ab, welche Funktionen vom
Gerät schon selbstständig geprüft werden.
Auch ein Kurzschluss der Thermistoren,
die in den Wicklungen oft in Reihe verschaltet sind, wird nicht erkannt. (Ein Kurzschluss
ist ein vorhersehbarer Fehler, da PTC als
elektronische Bauteile gelten, die für Geräte
der Kategorie 2 zu berücksichtigen sind),
Das Problem der Prüfung lässt sich aufteilen
in die Prüfung des Sensors und die des Auslösegeräts.
Beurteilung der Sensorik
Verwendet werden ausschließlich Kaltleiterfühler (PTC) mit Nennansprechtemperaturen (NAT) im Bereich von 90 °C mit einer
Spreizung von ± 5 K. Unterhalb der NAT sind
die PTC niederohmig und weisen einen typischen Widerstandswert von etwa 250 Ω pro
Stück auf. Oberhalb der NAT wird der Widerstand schnell sehr hochohmig. Die Abschaltung ist festgelegt bei einem Summenwert
der in Reihe geschalteten PTC von etwa
4 000 Ω. Ein Wiedereinschalten ist nach
Rücksetzen bei einem Widerstandswert von
etwa 1 500 Ω möglich.
Das beschriebene Kennlinienverhalten
kann für die Beurteilung der richtigen Funktion der Sensoren eingesetzt werden. Eine
mögliche Drift bleibt in Übereinstimmung mit
der für Ex-Anlagen in Zone 1 (Kategorie 2)
anzuwendenden Anforderungen entsprechend SIL1 oder IPL1 außerhalb der Betrachtung. Sie wird im Übrigen als vernachlässigbar angenommen.
Prüfung von Widerstandswerten
Kommen wir nun zur Messung der Widerstandswerte mit einer Nennspannung von
DC maximal 2,5 V. PTC weisen einen Widerde 21.2013
BEFÄHIGUNG ZUR ÜBERPRÜFUNG
Anforderungen an befähigte Personen zur
Überprüfung der Arbeitsplätze einschließlich
der Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel nach
Anhang 4 Nr. 3.8 BetrSichV:
• Berufsausbildung entsprechend Abschnitt
2.1 und 3.1, für die notwendige Qualifikation sind umfassende Kenntnisse zu den
Prüfpunkten des Abschnitts 5 und Anhangs der TRBS 1201 Teil 1 erforderlich,
insbesondere
• Verständnis der relevanten Technik und
Verfahren,
• Verständnis der Prinzipien und Techniken
des Explosionsschutzes und der konkreten
Verfahrensabläufe,
• Verständnis der Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung und zur Erstellung von
Explosionsschutzdokumenten,
• Verständnis der Richtlinien 94/9/EG und
1999/92/EG,
• Kenntnisse der Regelungen zum Explosionsschutz aus der Richtlinie 2006/42/EG,
• Kenntnisse der für den Prüfgegenstand
zutreffenden Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und des technischen Regelwerkes sowie weiterer staat-
standwert unterhalb der Nennansprechtemperaturen (NAT) auf:
• nach DIN 44082 (Drillinge) – 750 Ω
• nach DIN 44081 (Einzel-PTC) – 250 Ω
• in M-Version – 100 Ω.
Die Angaben sind den Datenblättern bzw.
der Bescheinigung zu entnehmen. Mit diesen Messungen ist nachweisbar, ob die Widerstände eine Unterbrechung oder einen
Kurzschluss in der Verschaltung aufweisen,
dass also u. U. schon ein PTC ausgefallen ist.
Prüfung des Auslösegeräts
Eine Unterbrechung des Sensorkreises wird
bei allen auf dem Markt befindlichen Geräten
erkannt, ein Kurzschluss nur bei einigen Geräten. Ein Wert > 4 000 Ω wird als Unterbrechung des Sensorstromkreises erkannt und
führt zu einer Abschaltung.
Die Prüfung der Unterbrechung des Sensorstromkreises bei laufendem Motor gilt
deshalb auf einfache Weise dem oberen Abschaltpunkt. Dieser liegt bei allen Geräten bei
3 600 Ω ± 10 %. Die Prüfung verifiziert ebenfalls die Funktionsfähigkeit des Koppelrelais
oder des Ausgangstransistors sowie der
Komparatorschaltung für den Abschaltpunkt,
wenn diese Prüfung bei laufendem Motor
durchgeführt wird.
Zum Schluss sei noch die Prüfung der
Funktionsfähigkeit der Leuchtdioden erwähnt, soweit dies vorhanden sind.
www.elektro.net
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licher Arbeitsschutzvorschriften für den
betrieblichen Arbeitsschutz (z. B. ArbSchG,
GefStoffV), einschließlich der technischen
Regelwerke sowie Vorschriften mit Anforderungen an die Beschaffenheit (z. B.
ProdSG, einschlägige ProdSV), Regelungen der Unfallversicherungsträger und
anderen Regelungen (z. B. Normen, anerkannte Prüfgrundsätze),
Verständnis und Fähigkeit, technische
Zeichnungen, wie R&I-Fließbilder zu lesen
und zu bewerten,
Kenntnisse der Arbeitsabläufe und Verständnis der für den Explosionsschutz
relevanten sicherheitstechnischen Kenngrößen und wichtigen Normen,
die erforderlichen Kenntnisse zu den notwendigen Prüfungen und Prüfinhalten,
z. B. Prüfung der Wirksamkeit von Lüftungsanlagen oder Inertisierungsanlagen oder der
Funktion bei Gaswarneinrichtungen,
sofern notwendig, Kompetenz in der Auswahl des für sie tätigen Prüfpersonals.
Zu Frage 3 – elektrostatisch
ableitfähige Schläuche
Die Antwort hängt von der Frage ab, welche
ableitfähigen Schläuche von Ihnen benutzt
werden. Im Grundsatz muss die Ableitfähigkeit auf dem Schlauch aufgedruckt sein.
Wird die Ableitfähigkeit durch homogen leitfähiges Material (z. B. Gummi) hergestellt
und befindet sich auf dem Schlauch eine
Angabe zur Ableitfähigkeit, so ist davon auszugehen, dass die Ableitfähigkeit beim neuen Schlauch nicht vom Anschluss an die
Anlage abhängt. Anders sieht es bei Schläuchen aus, deren Ableitfähigkeit von metallischen Drahteinlagen sichergestellt wird. Hier
muss die Sichtprüfung oder eine Messung
nach Montage nachweisen, dass der Anschluss korrekt durchgeführt wurde. Um Vergleichswerte bei den immer erforderlichen
Wiederholungsprüfungen zu haben, wird
empfohlen, auch nach jedem Austausch
Messungen durchzuführen. Die einzuhaltenden Werte und Angaben zur Eignung und
Montage sind in der TRBS 2151 zu finden.
AUTOR
Klaus Wettingfeld
Autor der Rubrik Praxisprobleme,
TÜV Anlagentechnik GmbH, Köln