Explosionsschutz – Nachweis der Eigensicherheit
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Explosionsschutz – Nachweis der Eigensicherheit
ELEKTROINSTALLATION Explosionsschutz – Nachweis der Eigensicherheit EIGENSICHERE STROMKREISE Im Laufe der Jahre müssen in industriellen und gewerblichen Anlagen, die explosionsgefährdete Bereiche aufweisen, Reparaturen durchgeführt werden und dabei auch entsprechend defekte Komponenten ausgetauscht werden. Dabei kommt u. a. die Frage nach dem Bestandsschutz auf. Weiteres Kopfzerbrechen bereitet oft die Frage nach Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen bei Wiederaufnahme der Produktion nach Instandsetzung. AUF EINEN BLICK EIGENSICHERE STROMKREISE Die Betrachtung erfolgt unter dem Fokus auf gemischte eigensichere Stromkreise TEMPERATURFÜHLER IN EX-MOTOREN Insbesondere der thermische Motorschutz ist relevant für den Ex-Schutz ELEKTROSTATISCH ABLEITFÄHIGE SCHLÄUCHE Die Eingenschaften dieser Komponenten sind ebenfalls sorgfältig zu prüfen D er »de«-Leser C. R. aus Bayern wandte sich mit folgender Fragestellung an die Redaktion: »Wir sind ein Industriebetrieb, in der sich auch eine Druckerei mit mehreren Druckmaschinen befinden. Das Druckwerk selbst steht im Ex-Bereich, Zone 1. Ich arbeite in der Instandhaltung (Meister in der E-Werkstatt). Wartung und Instandsetzungsarbeiten werden von unseren Leuten selbst durchgeführt. Alle unserer Elektriker wurden durch den Arbeitgeber zur »befähigten Person« ernannt. Sie sind ausgebildet als Elektrofachkraft, haben mindestens eine dreijährige Berufserfahrung und sind auch als Elektrofachkraft beschäftigt. Ich denke dies ist so in Ordnung. Hierzu hätte ich folgende Fragen: INFOS Buchtipp H. Greiner (Hrsg.) u. a.: Elektroinstallation und Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen 384 Seiten, Kartoniert, ISBN 978-3-81010235-5, 2006, 2., völlig neu bearb. und erweiterte Auflage, Hüthig & Pflaum Verlag www.shop.elektro.net 36 1) In diesen Ex-Bereichen gibt es mehrere eigensichere Stromkreise. Es kommt immer wieder mal vor, dass hier eingebaute Sensoren (meist Initatoren) kaputt gehen. Diese werden dann von unseren Elektrikern ausgetauscht. Bei einem Erfahrungsaustausch mit Kollegen sprachen wir auch über dieses Thema. Ein Kollege meinte, dass alle diese Stromkreise neu bewertet müssen. Hierzu gäbe es eine »neue 50 %-Regel«, bei welcher der Bestandsschutz nicht greife. Hinzuziehen müssten wir daher die Werte U, I, P, C, und L vom Ex-Bauteil Kabel sowie der Barriere. Meine Frage wäre hierzu: Müssen wir alle unsere eigensichere Stromkreise neu berechnen? Wenn ja, wie sollten wir eine solche Berechnung am besten durchführen? 2) Weiter sind in diesen genannten Ex-Bereich mehrere Motore verbaut. Diese sind natürlich Ex-geschützt und verfügen meist über einen Temperaturfühler. Hierzu meine Frage: Müssen wir diese Abschaltung des Temperaturfühlers bei den geforderten Wiederholungsprüfungen der Sicherheitseinrichtungen auch testen? 3) Außerdem sind in diesen Druckwerken Drucksleeves und Lösemittelschläuche im Einsatz. Diese sind soweit auch alle elektrostatisch ableitfähig. Hierzu meine Frage: Müssen wir diese Ableitfähigkeit beim Austausch oder bei den Wiederholungprüfungen messen und die Messwerte dokumentieren? Dies fällt zwar eigentlich unter den nichtelektrischen Explosionsschutz, aber vielleicht können sie mir hierzu auch weiterhelfen.« Antwort des Experten Bevor ich zur Beantwortung der Anfrage komme, möchte ich eine etwas ausführlichere Anmerkung zur Vorbemerkung des Anfragers machen: Aus der Einleitung in der Anfrage geht für mich hervor, dass der Betrieb über befähigte Personen zur Prüfung der elektrischen Anlage und Geräte insbesondere auch für die Prüfung der explosionsgeschützte Anlage verfügt. Dass alle Elektriker im Betrieb zu befähigten Personen vom Arbeitgeber (AG) benannt worden sind, kann in Ordnung sein. Ich vermute allerdings, dass der AG hier einem Missverständnis aufgesessen ist, indem er Fachkunde für die Wartung und Instandhaltung der Anlagen mit der Befähigung zur Prüfung gleichgesetzt hat. Bitte vergleichen Sie deshalb die nachstehenden Anforderungen für die Prüfer mit den Gegebenheiten in Ihrem Betrieb für den Sie unter Umständen als verantwortliche Elektrofachkraft Arbeitgeberverantwortung wahrnehmen. Die Anforderungen an befähigte Personen zur Prüfung von Arbeitsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen sind in der TRBS 1203 Änderung 2012 (Internet: www.baua.de → Themen-von-A-Z → Anlagen- und Betriebssicherheit → TRBS → TRBS 1203) zu finden: Dort steht im Anhang zur Erfordernis der Berufserfahrung und zeitnahen Tätigkeit für befähigte Personen (Kasten »Berufserfahrung« auf Seite 37). Hierzu sind Kenntnisse für befähigte Personen im Explosionsde 21.2013 ELEKTROINSTALLATION schutz gemäß Kasten »Kenntnisse« auf Seite 38 nachzuweisen. Die in der Frage 1 aufgeworfene Problematik des Nachweises der Eigensicherheit berührt die des Explosionsschutzdokumentes, welches diesen Nachweis enthalten muss. Die Erstellung oder Änderung des Explosionsschutzdokumentes muss von fachkundigen Personen vorgenommen werden. Die Überprüfung der Richtigkeit des Dokumentes erfolgt anschließend durch eine befähigte Person nach Anhang 4 Nr. 3.8 der BetrSichV. Diese muss mindestens Ingenieur oder eine Person mit langjährigen Erfahrungen und besonderen Kenntnissen des Explosionsschutzes sein. Die TRBS 1203 listet die Anforderungen wie auf, wie dargestellt im Kasten »Befähigung zur Überprüfung« auf Seite 39. Zu Frage 1 – eigensichere Stromkreise Explosionsgeschützte Anlagen sind nach dem Stand der Technik zu betreiben. Dies bedeutet: Bestandschutz gibt es in diesem Sinne nicht. Demzufolge müssen sicherheitstechnische Erkenntnisse im Betrieb umgesetzt werden. In Ihrem Fall bedeutet dies, dass zunächst unabhängig von der Frage des Austausches von Sensoren für alle eigensichere Kreise generell zu bewerten ist, ob sogenannte eigensichere gemischte Stromkreise vorliegen. Eigensichere gemischte Stromkreise sind eigensichere Stromkreise, in denen konzentrierte Induktivitäten und Kapazitäten gemeinsam auftreten. Bitte prüfen Sie vorab, ob dies gegeben ist. Ist dies nicht der Fall, sind die nachfolgenden Ausführungen für Sie nicht zutreffend. Falls gemischte Stromkreise vorliegen, kann dies eine Neuberechnung dieser eigensicheren gemischten Stromkreise bedeuten. Dies hängt davon ab, wie der Eigensicherheitsnachweis in der Vergangenheit mit welchen Werten geführt wurde. Die Angaben auf den zugehörige eigensicheren Betriebsmitteln sind in der Regel so zu verstehen, dass die anschließbaren Induktivitäten Lo und Kapazitäten Co nur getrennt im Stromkreis auftreten dürfen: d. h. entweder nur Induktivitäten oder nur Kapazitäten. Dies wurde in der Vergangenheit nicht immer beachtet. Wenn also in einem eigensicheren Stromkreis Induktivitäten und Kapazitäten gemeinsam auftreten, sind andere Werte von Lo oder Co zu verwenden. Diese geringeren zulässigen Werte sind bei neueren Geräten den Bewww.elektro.net BERUFSERFAHRUNG • nachgewiesene Zeit im Berufsleben: praktisch mit den zu prüfenden vergleichbaren Arbeitsmitteln umgegangen • durch Teilnahme an Prüfungen von Arbeitsmitteln: Erfahrungen über die Durchführung der Prüfung gesammelt • Kenntnisse im Umgang mit Prüfmitteln sowie hinsichtlich der Bewertung von Prüfergebnissen erworben • kann beurteilen, welche Prüfverfahren für die durchzuführende Prüfung geeignet sind • Gefährdungen durch die Prüftätigkeit und das zu prüfende Arbeitsmittel werden erkannt Zur zeitnahen Tätigkeit ist dort geschrieben: • Tätigkeit im Umfeld der anstehenden Prüfung wie auch eine angemessene Weiterbildung; • Durchführung von mehreren Prüfungen pro Jahr (Erhalt der Prüfpraxis) (fett Einfügung Autor); Bei längerer Unterbrechung der Prüftätigkeit sind erneut Erfahrungen mit Prüfungen zu sammeln und fachliche Kenntnisse zu erneuern. triebsanleitungen und Bescheinigungen zu entnehmen und in der Regel dann auch in der Kennzeichnung aufgeführt. Gegenüber der in der Vergangenheit üblichen Praxis – nämlich die Werte La und Ca direkt auf den Betriebsmitteln anzugeben und für den Nachweis der Eigensicherheit zu verwenden – hat sich nun durchgesetzt, statt dieser Parameter die Werte Lo und Co anzugeben. Lo und Co stellen keine Paarung dar, sondern gelten nur, wenn der jeweils andere Wert Null ist. Welche Werte zulässig sind, wenn L und C gleichzeitig angeschlossen werden, blieb früher offen. Hierzu wurde im nationalen Vorwort zur Norm DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1):2004-07 ein wesentlicher Punkt aufgenommen, der hier zitiert werden soll: »Für aktive Stromkreise der Zündschutzart Eigensicherheit weist K 235 (Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE – Anm. d. Verf.) an dieser Stelle auf folgenden Tatbestand hin. Bei diesen Stromkreisen werden für die äußeren Anschlüsse von den Prüf- und Zertifizierungsstellen höchstzulässige äußere Induktivitäten Lo und höchstzulässige äußere Kapazitäten Co angegeben. Diese Grenzwerte sind bei der aktuell in Europa geltenden Praxis sowohl für die Kategorie »ib« als auch für »ia« so zu verstehen, dass entweder nur die äußere Induktivität (als konzentrierte Schaltelemente) oder nur die äußere Kapazität (als konzentrierte Schaltelemente) in den ent- • Verfügt über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdungen. Die befähigte Person ist mit zutreffenden Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und des technischen Regelwerkes sowie weiterer staatlicher Arbeitsschutzvorschriften für den betrieblichen Arbeitsschutz (z. B. ArbSchG, GefStoffV), einschl. der technischen Regelwerke sowie Vorschriften mit Anforderungen an die Beschaffenheit (z. B. ProdSG, einschlägige ProdSV), Regelungen der Unfallversicherungsträger und anderen Regelungen (z. B. Normen, anerkannte Prüfgrundsätze) soweit vertraut, dass sie den sicheren Zustand des Arbeitsmittels beurteilen kann. • Erforderliche Kenntnisse zum Explosionsschutz auf aktuellem Stand halten, z. B. durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen. sprechenden Stromkreis eingebracht werden darf. Bei der Beschaltung des Stromkreises sowohl mit konzentrierten Induktivitäten als auch konzentrierten Kapazitäten jeweils bis zu den angegebenen Grenzwerten kann der Sicherheitsfaktor, der mit 1,5 vorgeschrieben ist, bis deutlich unter 1,0 sinken. Insbesondere für den Einsatz in Zone 0 sollte deshalb die Sicherheit des Stromkreises – wenn eine Beschaltung mit konzentrierten Induktivitäten und Kapazitäten erforderlich ist – nach Angaben der EN 60079-25 vom Betreiber beurteilt werden. Bei Ausnutzung der Lound Co-Werte ausschließlich mit Leitungsreaktanzen sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.« Im Bereich des Explosionsschutzes bedeutet ein Sicherheitsfaktor < 1 eine Zündgefahr. Er tritt dann auf, wenn die Leerlaufspannung unter etwa 20 V sinkt. Ein Sicherheitsfaktor von 1 … 1,5 tritt im Spannungsbereich oberhalb von 20 V auf und kann dann akzeptiert werden, wenn der Stromkreis nicht in Zone 0 installiert ist, da nach der VDE 0165-1 beurteilte Zusammenschaltungen generell nur die Kategorie »ib« erreichen. Auch bei den Angaben La und Ca in älteren Konformitätsbescheinigungen (zu finden noch in Altanlagen) kann man nicht voraussetzen, dass La und Ca unbesehen paarweise verwendet werden dürfen. Es ist bei den wiederkehrenden Prüfungen – insbesondere in Zone-0-Stromkreisen – genau der Text der betreffenden Bescheinigung zu lesen und zu 37 ELEKTROINSTALLATION KENNTNISSE Anforderungen an befähigte Personen zur Prüfung einer Ex-Anlage im Sinne der TRBS 1201 Teil 1 bezüglich elektrischer Anlagen und Betriebsmittel: Berufsausbildung entsprechend Abschnitt 2.1, 3.1 und 3.3, die technische Qualifikation umfasst mindestens • Verständnis der allgemeinen Prinzipien des Explosionsschutzes, • Verständnis der allgemeinen Prinzipien der Zündschutzarten und der Geräte- kennzeichnung, • Verständnis solcher Gesichtspunkte der Gerätekonstruktion, die für den Explosionsschutz wichtig sind, z. B. zünddurchschlagsichere Spalte, sicherheitstechnische Kennzeichen der Eigensicherheit, Bedeutung von Spülung und Druckhaltung, • Kenntnis der Konformitätsbewertungsverfahren, Kennzeichnungen für Geräte, Schutzsysteme und Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 94/9/EG, • Kenntnisse der Prüfnormen, • Kenntnis der festgelegten Arbeitserlaubnissysteme, • Kenntnis der einschränkenden Bedingungen für Messungen und Mess- und Prüfmethoden in explosionsgefährdeten Bereichen, • Kenntnisse der Auswahl- und Errichtungsanforderungen der zutreffenden Normen. Die technische Qualifikation kann nur Teilgebiete umfassen. In diesem Fall ist die Prüfaufgabe entsprechend zu beschränken. Teilgebiete können sein: Staub- oder Gasbereich, Zündschutzarten, Zonen oder bestimmte Geräte und Spannungsebenen. beurteilen. Dies gilt nicht für ältere Konformitätsbescheinigungen der PTB für Kategorieia-Stromkreise. Bei diesen kann davon ausgegangen werden, dass eine paarweise Verwendung möglich ist. Beim gemeinsamen Auftreten von Induktivitäten und Kapazitäten fordert die Norm DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1 eine Reduzierung der Werte der Gesamtkapazität und Gesamtinduktivität auf 50 % der angegebenen Werte Lo und Co, falls die konzentrierten Induktivitäten Li und konzentrierten Kapazitäten Ci beide 1 % von Lo bzw. Co überschreiten. Diese 50-%-Regel gilt nur für lineare Quellen. Bei nichtlinearen Quellen gilt diese Regel nicht und es muss der Stromkreis nach der DIN EN 60079-25 (VDE 0170-10-1) beurteilt werden. Die Berechnung ist nur bei linearen Quellen relativ einfach. Ein Verfahren dazu ist in der Norm DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1) im Anhang angegeben. Liegen nichtlineare Quellen vor (das Produkt aus Strom und Spannung, welche auf dem Typenschild angeben sind, entspricht nicht einem Viertel der angegebenen Leistung) so muss die Berechnung nach der DIN EN 60079-25 (VDE 0170-10-1) durchgeführt werden. Dies gilt auch für Gase der Gruppe IIB mit Co > 1 µF und für Gase der Gruppe IIC mit Co > 600 nF. Hier sollten gesonderte Berechnungen nach der Norm durchgeführt werden oder Berechnungen z. B. mit dem Programm I-Spark der PTB (verfügbar bei den benannten Stellen). Nun noch etwas zum angesprochenen Austausch von Sensorik. Der Austausch von explosionsgeschützten Geräten – hier Sensoren – berührt die Frage der Änderung der ExAnlage. Wenn baugleiche identische Senso- ren eingesetzt werden ist nichts weiter zu tun. Nach der Instandsetzung ist der Stromkreis nach § 14 (2) allerdings einer erneuten Inbetriebnahmeprüfung zu unterziehen. Sollten nur ähnliche Sensoren eingesetzt werden, ist immer ein Nachweis der Eigensicherheit notwendig, der dann auch im Explosionsschutzdokument zu dokumentieren ist – mit anschließender Prüfung (s.o.). 38 Zu Frage 2 – Temperaturfühler in Ex-geschützten Motoren Die Prüfart und Prüftiefe muss im Explosionsschutzdokument behandelt sein und muss von den spezifischen Verhältnissen vor Ort ausgehen. Dazu gehört insbesondere die Zündschutzart, in denen die Motore ausgeführt sind. Verfügen diese Ex-d-Motore über Temperaturfühler in den Wicklungen, so sind diese in der Regel nicht für den Explosionsschutz relevant (Ausnahme: Ex-d-Motore mit Umrichterspeisung zum Schutz gegen unzulässige Gehäuseoberflächentemperaturen, was aber in der Bescheinigung angegeben sein muss). Bei Ex-e-Motoren, insbesondere bei frequenzgeregelten Motoren (hier auch Ex-nA-Motore) ist der thermische Motorschutz relevant für den Explosionsschutz, da davon die Einhaltung der Temperaturklasse an den Wicklungen abhängt. Die Sensoren stellen Teil einer Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtung nach der Richtlinie 94/9/ EG dar – zu dieser gehört in aller Regel auch ein bescheinigtes Auslösegerät. Beim Thermistor-Motorschutz (TMS) sind Temperaturfühler (PTC-Thermistoren) nach DIN 44081/DIN 44082 mit z. B. einer Nenn- ansprechtemperatur (NAT) von 145 °C in die Wicklungen eingebettet. Der TMS dient in der Regel als Alleinschutz. Eine stromabhängige Überwachung ist dann nicht erforderlich oder nicht wirksam (z. B. im Umrichterbetrieb). Nach Auffassung der Fachleute (TÜV, PTB usw.) ist es erforderlich, wiederkehrend auch die Funktion bestimmter Auslösegeräte und der Thermistoren zu prüfen. Auslösegeräte sind dann z. B. wiederkehrend zu prüfen, wenn bei diesen Koppelrelais vorhanden sind, so dass bei diesen Ausführungen die Ausgänge nicht – auch nicht betrieblich – getestet werden. Die Koppelrelais z. B. sind also immer angezogen (Ruhestromprinzip). Ein Verschweißen wird nicht erkannt. Die Prüftiefe hängt davon ab, welche Funktionen vom Gerät schon selbstständig geprüft werden. Auch ein Kurzschluss der Thermistoren, die in den Wicklungen oft in Reihe verschaltet sind, wird nicht erkannt. (Ein Kurzschluss ist ein vorhersehbarer Fehler, da PTC als elektronische Bauteile gelten, die für Geräte der Kategorie 2 zu berücksichtigen sind), Das Problem der Prüfung lässt sich aufteilen in die Prüfung des Sensors und die des Auslösegeräts. Beurteilung der Sensorik Verwendet werden ausschließlich Kaltleiterfühler (PTC) mit Nennansprechtemperaturen (NAT) im Bereich von 90 °C mit einer Spreizung von ± 5 K. Unterhalb der NAT sind die PTC niederohmig und weisen einen typischen Widerstandswert von etwa 250 Ω pro Stück auf. Oberhalb der NAT wird der Widerstand schnell sehr hochohmig. Die Abschaltung ist festgelegt bei einem Summenwert der in Reihe geschalteten PTC von etwa 4 000 Ω. Ein Wiedereinschalten ist nach Rücksetzen bei einem Widerstandswert von etwa 1 500 Ω möglich. Das beschriebene Kennlinienverhalten kann für die Beurteilung der richtigen Funktion der Sensoren eingesetzt werden. Eine mögliche Drift bleibt in Übereinstimmung mit der für Ex-Anlagen in Zone 1 (Kategorie 2) anzuwendenden Anforderungen entsprechend SIL1 oder IPL1 außerhalb der Betrachtung. Sie wird im Übrigen als vernachlässigbar angenommen. Prüfung von Widerstandswerten Kommen wir nun zur Messung der Widerstandswerte mit einer Nennspannung von DC maximal 2,5 V. PTC weisen einen Widerde 21.2013 BEFÄHIGUNG ZUR ÜBERPRÜFUNG Anforderungen an befähigte Personen zur Überprüfung der Arbeitsplätze einschließlich der Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel nach Anhang 4 Nr. 3.8 BetrSichV: • Berufsausbildung entsprechend Abschnitt 2.1 und 3.1, für die notwendige Qualifikation sind umfassende Kenntnisse zu den Prüfpunkten des Abschnitts 5 und Anhangs der TRBS 1201 Teil 1 erforderlich, insbesondere • Verständnis der relevanten Technik und Verfahren, • Verständnis der Prinzipien und Techniken des Explosionsschutzes und der konkreten Verfahrensabläufe, • Verständnis der Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung und zur Erstellung von Explosionsschutzdokumenten, • Verständnis der Richtlinien 94/9/EG und 1999/92/EG, • Kenntnisse der Regelungen zum Explosionsschutz aus der Richtlinie 2006/42/EG, • Kenntnisse der für den Prüfgegenstand zutreffenden Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und des technischen Regelwerkes sowie weiterer staat- standwert unterhalb der Nennansprechtemperaturen (NAT) auf: • nach DIN 44082 (Drillinge) – 750 Ω • nach DIN 44081 (Einzel-PTC) – 250 Ω • in M-Version – 100 Ω. Die Angaben sind den Datenblättern bzw. der Bescheinigung zu entnehmen. Mit diesen Messungen ist nachweisbar, ob die Widerstände eine Unterbrechung oder einen Kurzschluss in der Verschaltung aufweisen, dass also u. U. schon ein PTC ausgefallen ist. Prüfung des Auslösegeräts Eine Unterbrechung des Sensorkreises wird bei allen auf dem Markt befindlichen Geräten erkannt, ein Kurzschluss nur bei einigen Geräten. Ein Wert > 4 000 Ω wird als Unterbrechung des Sensorstromkreises erkannt und führt zu einer Abschaltung. Die Prüfung der Unterbrechung des Sensorstromkreises bei laufendem Motor gilt deshalb auf einfache Weise dem oberen Abschaltpunkt. Dieser liegt bei allen Geräten bei 3 600 Ω ± 10 %. Die Prüfung verifiziert ebenfalls die Funktionsfähigkeit des Koppelrelais oder des Ausgangstransistors sowie der Komparatorschaltung für den Abschaltpunkt, wenn diese Prüfung bei laufendem Motor durchgeführt wird. Zum Schluss sei noch die Prüfung der Funktionsfähigkeit der Leuchtdioden erwähnt, soweit dies vorhanden sind. www.elektro.net • • • • licher Arbeitsschutzvorschriften für den betrieblichen Arbeitsschutz (z. B. ArbSchG, GefStoffV), einschließlich der technischen Regelwerke sowie Vorschriften mit Anforderungen an die Beschaffenheit (z. B. ProdSG, einschlägige ProdSV), Regelungen der Unfallversicherungsträger und anderen Regelungen (z. B. Normen, anerkannte Prüfgrundsätze), Verständnis und Fähigkeit, technische Zeichnungen, wie R&I-Fließbilder zu lesen und zu bewerten, Kenntnisse der Arbeitsabläufe und Verständnis der für den Explosionsschutz relevanten sicherheitstechnischen Kenngrößen und wichtigen Normen, die erforderlichen Kenntnisse zu den notwendigen Prüfungen und Prüfinhalten, z. B. Prüfung der Wirksamkeit von Lüftungsanlagen oder Inertisierungsanlagen oder der Funktion bei Gaswarneinrichtungen, sofern notwendig, Kompetenz in der Auswahl des für sie tätigen Prüfpersonals. Zu Frage 3 – elektrostatisch ableitfähige Schläuche Die Antwort hängt von der Frage ab, welche ableitfähigen Schläuche von Ihnen benutzt werden. Im Grundsatz muss die Ableitfähigkeit auf dem Schlauch aufgedruckt sein. Wird die Ableitfähigkeit durch homogen leitfähiges Material (z. B. Gummi) hergestellt und befindet sich auf dem Schlauch eine Angabe zur Ableitfähigkeit, so ist davon auszugehen, dass die Ableitfähigkeit beim neuen Schlauch nicht vom Anschluss an die Anlage abhängt. Anders sieht es bei Schläuchen aus, deren Ableitfähigkeit von metallischen Drahteinlagen sichergestellt wird. Hier muss die Sichtprüfung oder eine Messung nach Montage nachweisen, dass der Anschluss korrekt durchgeführt wurde. Um Vergleichswerte bei den immer erforderlichen Wiederholungsprüfungen zu haben, wird empfohlen, auch nach jedem Austausch Messungen durchzuführen. Die einzuhaltenden Werte und Angaben zur Eignung und Montage sind in der TRBS 2151 zu finden. AUTOR Klaus Wettingfeld Autor der Rubrik Praxisprobleme, TÜV Anlagentechnik GmbH, Köln