Beschreibung der derzeitigen Situation der

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Beschreibung der derzeitigen Situation der
Beschreibung der derzeitigen Situation
der Abfallwirtschaft in Tirol
(unter Berücksichtigung der Verhältnisse in anderen
Bundesländern und Nachbarstaaten)
Konzept und Redaktion:
Mag. Martin Mölgg
Dipl.Ing. Rudolf Neurauter
Für den Inhalt verantwortlich:
Dipl.Ing. Rudolf Neurauter
Stand: April 2006
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Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Einleitung
3
2. Gesetzliche Grundlagen
3
a) Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz
b) Tiroler Abfallwirtschaftskonzept
3
3
c) Abfallwirtschaftsgesetz 2002
d) Deponieverordnung
3
4
3. Abfallmengen in Tirol
4
4. Abfallbehandlungsmöglichkeiten
8
a) Mechanische Behandlung
b) Mechanisch-biologische Behandlung
c) Mechanisch-biologische Stabilisierung
d) Thermische Behandlung
5. Abfallwirtschaftliche Situation für Restabfälle in Tirol
a) Deponierung
b) Mechanisch-biologische Abfallbehandlung
c) Abfallentsorgung außerhalb Tirols
6. Restabfallbehandlung in den Bundesländern Österreichs
a) Mechanisch-biologische Abfallbehandlungaanlagen
b) Thermische Abfallbehandlungsanlagen
7. Restabfallbehandlung in den benachbarten Staaten
a) Deutschland
b) Schweiz
8
9
9
10
13
13
15
15
16
16
18
19
19
26
8. Kostenbetrachtungen
27
9. Aktuelle Pressemitteilungen zu Kosten und Entsorgung von Abfällen
28
10. Weiterführende Informationen
34
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1. Einleitung
Auf Ersuchen von LR Dipl.-Ing. Lindenberger wird das im Jahre 1997 von der Abteilung
Umweltschutz/Referat Abfallwirtschaft erarbeitet Konzept „Fortschreibung des Tiroler
Abfallwirtschaftskonzeptes (Fachliche Anmerkungen)“ überarbeitet. Die Aktualität der
nachstehenden Informationen hängt dabei von den jeweils kurzfristig verfügbaren
Unterlagen bzw. Daten ab.
2. Gesetzliche Grundlagen
a) Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz:
Mit Inkrafttreten des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes im Jahre 1990 hat sich die
Zuständigkeit bezüglich der Abfallentsorgung grundsätzlich geändert. Davor waren die
Gemeinden auf Basis des Abfallbeseitigungsgesetzes aus dem Jahre 1972 für die
Entsorgung der „Restabfälle“ verantwortlich. Unter „Restabfall“ wird in dieser Unterlage
der nach der Trennung in den Haushalten und den Betrieben anfallende Abfall
verstanden. Ab dem Jahr 1990 ist die Restabfallentsorgung Aufgabe der Landesregierung (Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes und Festlegung in einer
Verordnung). Mit Novellierung des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes im Jahr 2003
wurde ermöglicht, dass wiederum Abfallwirtschaftsverbände und die Stadt Innsbruck
die Behandlung der Restabfälle übernehmen können. Falls keiner der Verbände von
dieser Möglichkeit Gebrauch macht, fällt diese Aufgabe wiederum dem Land zu.
b) Tiroler Abfallwirtschaftskonzept:
Das aktuelle Tiroler Abfallwirtschaftskonzept legt im Wesentlichen die getrennte
Sammlung von Abfällen und die Behandlung der verbleibenden Restabfälle in örtlich
festgelegten mechanisch/ biologischen Behandlungsanlagen und Deponien fest.
c) Abfallwirtschaftsgesetz 2002:
Inhaber von bestehenden, nach AWG genehmigten oder wasserrechtlich bewilligten
Deponien haben ab 01. Jänner 2004 die Anforderungen des Standes der Technik laut
Deponieverordnung betreffend der Zuordnung von Abfällen zu Reststoff- oder Massenabfalldeponien und dem Verbot der Deponierung von unbehandelten Restabfällen
einzuhalten.
-3-
Soweit dies auf Grund eines Kapazitätsmangels an Behandlungsanlagen zur
Behandlung vor der Ablagerung (mechanisch-biologische Behandlungsanlagen und/
oder Verbrennungsanlagen) im Bundesland zur Sicherung einer ordnungsgemäßen
Beseitigung der im Bundesland anfallenden Abfälle mit mehr als fünf Masseprozent
organischem Kohlenstoff (TOC) erforderlich ist, kann der Landeshauptmann mit
Verordnung eine Ausnahme vom Verbot der Deponierung von bestimmten Abfällen mit
mehr als fünf Masseprozent TOC bis längstens 31. Dezember 2008 festlegen.
Folgende Bundesländer haben durch Verordnungen die Möglichkeit geschaffen, dass
unbehandelte Abfälle bis zum 31. Dezember 2008 abgelagert werden können.
1. Verordnung des Landeshauptmanns von Kärnten, LGBl. Nr. 61/2003
2. Verordnung des Landeshauptmanns von Wien, LGBl. Nr. 55/2003
3. Verordnung des Landeshauptmanns von Vorarlberg, LGBl. Nr. 64/2003
4. Verordnung des Landeshauptmanns von Burgenland, LGBl. Nr. 20/2004
5. Verordnung des Landeshauptmanns von Tirol, LGBl. Nr. 53/2000
d) Deponieverordnung:
Die Ablagerung von Abfällen, deren Anteil an organischem Kohlenstoff (TOC) mehr als
fünf Masseprozent beträgt; ist grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind unter
anderem Abfälle aus der mechanisch-biologischen Vorbehandlung, die auf einer
Massenabfalldeponie unter Einhaltung bestimmter Grenzwerte abgelagert werden,
sofern das Brennwertkriterium von ca. 6.000 kJ/kg erfüllt wird.
3. Abfallmengen in Tirol
In den nachstehenden Diagrammen werden die Restabfallmengen für ganz Tirol und
für Tirol ohne die Abfallmengen der Bezirke Lienz und Reutte dargestellt.
Die Klärschlammmengen werden in einem eigenen Diagramm dargestellt.
Obwohl Tirol über eigene Klärschlammkompostieranlagen verfügt, bleiben jährlich über
30.000 Tonnen an Klärschlämmen übrig, die außerhalb von Tirol verwertet oder
entsorgt werden.
-4-
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
2000 [t]
91452
21433
65598
2001 [t]
92039
22354
66592
-5-
2002 [t]
93422
22415
76555
2003 [t]
93759
21720
70850
Restabfallmenge Tirol gesamt (Tonnen)
2004 [t]
96350
22726
45577
Restmüll
betr. Abfall
Sperrmüll
0
20000
40000
60000
80000
100000
120000
140000
160000
180000
200000
2000 [t]
81874
19255
66832
2001 [t]
82405
20126
68589
-6-
2002 [t]
83569
20128
78859
2003 [t]
84088
19574
72737
Restabfallmenge ohne die Bezirke Lienz und Reutte (Tonnen)
2004 [t]
86597
20535
47146
Restmüll
Sperrmüll
betr. Abfall
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
2001 [t]
16.461
48.815
2002 [t]
22.789
43.922
-7-
2003 [t]
27.196
32.534
Klärschlamm
2004 [t]
24.446
31.475
Behandlung in Tirol
Differenzbetrag
Aus den ersten zwei Diagrammen ist ersichtlich, dass die betrieblichen Abfallmengen
im Jahre 2004 gegenüber dem Jahr 2003 sehr stark abgenommen haben. Die
Reduktion beträgt ca. 25.000 Tonnen.
Aus den gemeldeten Deponiedaten ist ersichtlich, dass
•
im Jahr 2004 ca. 6.000 Tonnen Bodenaushub weniger abgelagert wurden und
•
Restabfallmengen, die von Betrieben direkt an die Deponien angeliefert wurden,
stark zurückgegangen sind. Das lässt vermuten, dass betriebliche Abfälle
außerhalb von Tirol entsorgt werden.
4. Abfallbehandlungsmöglichkeiten
Im § 4 des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes ist festgelegt, dass nicht verwertbare
Abfälle je nach Beschaffenheit durch biologische, thermische, chemische oder
physikalische Verfahren zu behandeln sind.
Die Restabfallbehandlung zielt auf die Verringerung
•
des Volumens und
•
der schädlichen Eigenschaften von Abfällen ab.
Wesentliche Abfallbehandlungsmöglichkeiten sind:
a) Mechanische Behandlung:
Abfälle in mechanischen Anlagen (MA) zu behandeln bedeutet, diese einer
„Zerkleinerung" und einer „Sortierung" zu unterziehen. Die Zerkleinerung erfolgt mit
entsprechenden Aggregaten (Brecher, Mühlen, etc.). Die Sortierung wird bei MBAAnlagen üblicherweise maschinell durchgeführt (Metallabscheider, Siebe, etc.).
Eisenmetalle können über Metallabscheider erfasst werden. Auf Grund ihres
Verschmutzungsgrades sind sie jedoch wie die übrigen Wertstoffe, falls sie einer
Wiederverwertung zugeführt werden sollen, zu behandeln.
Bei der mechanischen Behandlung erfolgt keine gewichtsmäßige Reduzierung der
Abfälle. Diese Methode zielt nur auf eine volumsmäßige Reduktion und Sortierung in
bestimmte Fraktionen ab.
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b) Mechanisch-biologische Behandlung:
Für die biologische Behandlung von bestimmten Restabfällen können zwei
prinzipiell unterschiedlich arbeitende Behandlungsverfahren zum Einsatz kommen –
die Verrottung und die Vergärung. Möglich ist auch die Kombination beider
Verfahren, wobei zunächst geeignete Restabfallarten einer Vergärungsstufe
zugeführt werden und die verbleibenden Reststoffe aus der Vergärung und die für
eine Vergärung nicht geeigneten Abfallarten einer Rotte bzw. Nachrotte unterzogen
werden müssen.
Bei beiden Verfahren wird eine Aufbereitung der Restabfälle in Form einer
mechanischen Restabfallbehandlung vorgeschaltet. Eine Abtrennung (z.B. Sieben)
von heizwertreichen Fraktionen (Kunststoffabfälle, Holzabfälle, etc.) ist
unabdingbar, da sonst der Grenzwert von ca. 6.000 kJ/kg für die Ablagerung nicht
erreicht werden kann.
Abfälle mechanisch-biologisch zu behandeln heißt daher, Abfälle zu zerkleinern, zu
sortieren und anschließend dem biologischen Prozess in Form der Kombination aus
Vergärung/Verrottung oder einer ausschließlichen Verrottung zuzuführen.
Bei einer mechanisch-biologischen Behandlungsanlage (MBA) bleiben ca. 25 Masseprozent für die Ablagerung auf einer Massenabfalldeponie übrig (Deponiefraktion).
Mehr als 50 Masseprozent sind als heizwertreiche Fraktion einer thermischen
Behandlung zuzuführen. Der Differenzbetrag resultiert neben den abgeschiedene
Metallen aus dem Wasser- und Rotteverlust und beträgt insgesamt zwischen 15 und
25 Masseprozent.
c) Mechanisch-biologische Stabilisierung:
1) mechanische Behandlung (Zerkleinerung und Homogenisierung)
2) biologische Trockung (durch dosierte Luftzufuhr, ohne Fremdenergie)
3) allenfalls Abtrennung stofflich verwertbarer Materialien (Inertstoffe, Metalle)
4) Pressung und Ballierung des hochkalorischen Stabilats (zur Konditionierung
eines mittelfristig lagerstabilen Brennstoffs, sofern das Stabilat nicht lose, brikettiert
oder pelletiert direkt in die Verwertung geht).
Dieses Verfahren wird als mechanisch-biologisches Stabilatverfahren (MBS)
bezeichnet. Durch die biologische Trocknung und allfälliger Metallabscheidung
reduziert sich der Abfall um ca. 10 Masseprozent (Wasserverlust). Somit sind ca. 90
Masseprozent der angelieferten Abfälle einer thermischen Behandlung zuzuführen.
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d) Thermische Behandlung:
Die Müllverbrennungsanlage (MVA) erfüllt folgende Aufgaben:
1) Zerstörung bzw. Umwandlung von organischen Verbindungen in Energie
2) Im Abfall enthaltene anorganische Stoffe aufkonzentrieren und in verwertbarer
oder ablagerungsfähiger Form abzuscheiden
3) Verringerung von Gewicht und Volumen der Abfälle
4) Nutzung des Wärmeinhaltes der verbrannten Abfälle
Bei der thermischen Abfallbehandlung bleiben ca. 25 Masseprozent als Asche oder
Schlacke für die Ablagerung auf einer Reststoffdeponie übrig. Weiter 1 bis 2
Masseprozent bleiben als Rückstände aus der Abgasreinigung übrig, die in einer
Untertagedeponie entsorgt werden. Circa 75 Masseprozent der eingesetzten Abfälle
werden bei der Verbrennung in Energie umgewandelt.
Behandlungsgrundsatz:
Um den Vorgaben der Deponieverordnung zu entsprechen, müssen Abfälle, die
mechanisch, mechanisch-biologisch oder mittels Stabilatverfahren behandelt wurden,
zur Gänze oder zumindest teilweise einer zusätzlichen thermischen Behandlung
zugeführt werden. Abfälle, die direkt einer thermischen Behandlung zugeführt werden,
müssen keinem weiteren Behandlungsschritt unterzogen werden.
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Massenabfalldeponie
MVA
(Rostfeuerung)
MVA
(Wirbelschicht)
- 11 -
Reststoffdeponie
stoffliche
Verwertung
Zementwerk
Sekundärrohstoffe
MA
Sortieranlage
Untertagedeponie
Kohlekraftwerk
Sekundärbrennstoffe
MBS
Stabilat
Siedlungsabfälle (Restabfälle)
MBA
anaerob/
aerob
Sekundärabfälle
Getrenntsammlung
Erläuterungen zur Graphik:
Getrenntsammlung:
Bioabfälle, Glas, Papier, Metalle, etc. werden auch bei einer Restabfallbehandlung
(MBA oder/und MVA) vorher vom Bürger getrennt
Restabfälle:
Sämtliche Abfälle, die derzeit auf den Tiroler Restmülldeponien abgelagert werden
Sekundärabfälle:
Rückstände aus den Abfallbehandlungsanlagen, die einer thermischen Behandlung mit
Rauchgasreinigungsstandard wie bei einer MVA zugeführt werden müssen
Sekundärbrennstoffe:
Heizwertreiche Abfälle aus dem Gewerbe, die so aufbereitet werden, dass sie
bestimmte Qualitäten erfüllen und als Ersatz für Primärbrennstoffe bei Kohle- und
Zementwerken verwendet werden können
Sekundärrohstoffe:
Sämtliche Abfälle, die stofflich wiederverwertet werden
Massenabfalldeponie:
Deponie, vorwiegend für Rückstände aus der MBA
Reststoffdeponie:
Deponie, vorwiegend für Rückstände (z.B. Rostasche) aus der MVA
Untertagedeponie:
Deponie unterhalb der Erdoberfläche,
Rauchgasreinigung entsorgt werden können
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wo
feste
Rückstände
aus
der
5. Abfallwirtschaftliche Situation für Restabfälle in Tirol
a) Deponierung
Derzeit werden in Tirol sechs Massenabfalldeponien für unbehandelte Restabfälle
betrieben (Für den Einzugsbereich 1 (dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet
sämtlicher Gemeinden des Bezirkes Reutte) ist die Deponie Reutte–Bannwald
vorgesehen, die auf Grund von Einsprüchen nie errichtet wurde).
1. Im Einzugsbereich 2 (dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet sämtlicher
Gemeinden der Bezirke Imst und Landeck mit Ausnahme der Gemeinde Sölden)
die Mülldeponie Roppen II
2. Im Einzugsbereich 2a (dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet der Gemeinde
Sölden) die Mülldeponie Sölden
3. In den Einzugsbereichen 3 (dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet der
Stadtgemeinde Innsbruck) und 4 (dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet
sämtlicher Gemeinden der Bezirke Innsbruck-Land und Schwaz) die
Mülldeponie Ahrental
4. Im Einzugsbereich 5 (dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet sämtlicher
Gemeinden der Bezirke Kitzbühel und Kufstein mit Ausnahme der Gemeinden
Aurach b.K., Jochberg und Kitzbühel) die Mülldeponie Wörgl-Riederberg
5. Im Einzugsbereich 5a (dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet der
Gemeinden Aurach b.K., Jochberg und Kitzbühel) die Mülldeponie Jochberg
6. Im Einzugsbereich 6 (dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet sämtlicher
Gemeinden des Bezirkes Lienz) die Mülldeponie Lavant.
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Technische und wirtschaftliche Kenndaten der Massenabfalldeponien Tirols
(Stand 03/2006)
Sölden
Roppen
Ahrental
(Abschnitt III)
Riederberg
Jochberg
Lavant
Basisabdichtung
ja
ja
ja
ja
nein
ja
Sickerwasserfassung
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ARA
UOA
ARA
UOA
ARA
UOA
Deponiegaserfassung
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Deponiegasbehandlung
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Deponiegasverwertung
nein
ja
ja
ja
nein
nein
Gesamtdeponievolumen
166.000
830.000
1.600.000
1.400.000
49.000
845.000
Verfügbares Volumen
(Jänner 2006)
150.000
180.000
300.000
(+800.000)
320.000
2.500
34.000
Ablagerungsmenge (t/2004)
2.718
18.437
86.756
64.214
4.252
15.799
Einzugsbereich
Sölden
Landeck
Roppen
Ibk-Stadt
Ibk-Land
Schwaz
Kufstein
Kitzbühel
Kitzbühel
Jochberg
Aurach b.K.
Lienz
1970/1999
1998
2000
1991
1962/1993
1992
Altlast
nein
nein
nein (nur
Abschnitt I/II)
nein
ja
alte Deponie
Voraussichtl. Betriebsdauer
2055
2014
2017
2009
2006
2008
Deponieaufsichtsorgan
Dr. Aichhorn
DI Passer
DI Eberl
Mag. Pflügler
DI Mairamhof
DI Haider
Deponietarif in €/Tonne
(ohne ALSAG und MWSt.)
Grundgebühr
+ 180,00
117,20
132,20
196,00
RM: 120,04
SM: 147,31
RM: 119,91
GA: 127,18
Gemeinde
Sölden
ABV
ABG-Ahrental
(IKB und ATM)
Deponie
Riederberg
GmbH &
CoKG
AWV
Großache-Süd
AWV Osttirol
Sickerwasserbehandlung
Schüttbeginn/Bewilligung
Betreiber
ARA...
UOA...
RM...
SM...
GA...
Westtirol
Kommunale Abwasserreinigungsanlage
Umkehrosmoseanlage
Restmüll
Sperrmüll
Gewerbeabfall (betrieblicher Abfall)
Die voraussichtliche Betriebsdauer berechnet sich aus den Müllmengen des Jahres 2004.
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b) Mechanisch-biologische Abfallbehandlung
Als Standort für eine Behandlungsanlage für Hausmüll im Entsorgungsbereich 5 ist für
die Gemeinden Alpbach, Angath, Angerberg, Bad Häring, Brandenberg, Brixlegg,
Ellmau, Erl, Kirchbichl, Kramsach, Kufstein, Langkampfen, Mariastein, Niederndorf,
Niederndorferberg, Radfeld, Rattenberg, Reith i.A., Scheffau, Schwoich, Söll, Thiersee
und Wildschönau die Anlage der Thöni Industriebetriebe GmbH festgelegt.
Diese Anlage, mit einer maximalen Jahreskapazität von 9.500 t, ist seit dem Jahr 2000
in Betrieb.
Als Standort für eine Behandlungsanlage für Hausmüll und betriebliche Abfälle im
Einzugsbereich 6 ist die Fläche neben der Deponie Lavant festgelegt.
Die Anlage ist bereits genehmigt, derzeit im Bau und soll im Herbst 2006 in Betrieb
gehen.
Als Standort für eine Behandlungsanlage für Hausmüll und betriebliche Abfälle in den
Einzugsbereichen 3 und 4 sind Flächen am Areal der Deponie Ahrental festgelegt.
Derzeit ist das UVP-Verfahren anhängig.
c) Abfallentsorgung außerhalb Tirols
Laut Tiroler Abfallwirtschaftskonzept hat im Einzugsbereich 1 (Bezirk Reutte) die
Abfuhr des Hausmülls und der betrieblichen Abfälle bis zur Inbetriebnahme der zu
errichtenden Deponie Bannwald Boden (Gemeindegebiet Reutte) zur Mülldeponie
Ahrental zu erfolgen. Ausgenommen davon sind jene Abfälle, die zulässigerweise zur
thermischen Behandlung in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden.
Derzeit werden lediglich die Abfälle der Marktgemeinde Reutte auf der Deponie
Ahrental abgelagert. Die restlichen Abfälle aus dem Bezirk werden zur MVA nach
Kempten verbracht. Die Abfallmenge beträgt ca. 3.560 Tonnen (Abfallmenge von 2004)
Aus verschiedenen Notifizierungen ist ersichtlich, dass Klärschlämme außerhalb von
Tirol zur Kompostieranlagen nach Deutschland oder in andere österreichische
Bundesländer verbracht werden. Weiters ist aus mündlichen Aussagen bekannt, dass
Klärschlämme in Lenzing in einer thermischen Anlage verbrannt werden.
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6. Restabfallbehandlung in den Bundesländern Österreichs
a) Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen
Bei den unten dargestellten Anlagen ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den
älteren Anlagen (vor dem Jahr 2000) um Anlagen handelt, die Hausmüll und
hausmüllähnliche Gewerbeabfälle zu Müllkompost verarbeitet haben. Auf Grund der
schlechten Qualität der hergestellten Komposte sind diese Anlage oftmals zu
Bioabfallbehandlungsanlagen und/oder zu mechanisch-biologischen Restabfallbehandlungsanlagen umgerüstet worden.
In Roppen wurde von Mitte der 80er bis Mitte der 90er Jahre ebenfalls Hausmüll und
hausmüllähnlicher Gewerbeabfall zu Müllkompost verarbeitet. Die Anlage wurde
zwischenzeitlich zu einer Bioabfallbehandlungsanlage umgerüstet. Die Restabfälle
werden seit Schließung der Gesamtmüllkompostieranlage direkt auf der Massenabfalldeponie entsorgt.
Insgesamt verfügen alle MBAs Österreichs über eine Jahreskapazität von ca. 700.000 t
(ohne die sich in der Genehmigungsphase befindliche Anlage in Innsbruck).
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Steiermark
Niederösterreich
Steiermark
Steiermark
Steiermark
Tirol
Tirol
Tirol
Steiermark
Oberösterreich
Niederösterreich
Burgenland
Oberösterreich
Salzburg
Niederösterreich
Niederösterreich
Salzburg
Allerheiligen
Fischamend
Frohnleiten
Frojach-Katsch
Halbenrain
Innsbruck
Kufstein
Lavant
Liezen
Linz / Aste
Neunkirchen
Oberpullendorf
Ort im Innkreis
Siggerwiesen
St. Pölten
Wiener Neustadt
Zell am See
1978
2005
2005
1978
1976
1978
1985
2004
2004
in Bau
2000
in Planung
2004
1981
2004
1997
1979
1977
In Betrieb seit
RM, SM, GA, KS
RM, SM
RM, SM, GA
RM, SM, GA
RM, SM
RM, SM, KS
RM
RM
RM, SM, GA
RM, SM, GA
RM, SM
RM, SM, GA
RM, SM, GA, KS
RM, SM
RM, KS
RM, SM, GA
RM, SM, KS
RM, SM, GA, KS
Input-Materialien
- 17 -
44.000
24.000
42.000
140.000
15.000
80.000
28.500
65.000
25.000
17.000
9.500
116.000
70.000
15.000
65.000
27.000
17.100
15.250
Kapazität 2005 (t/a)
RM...Restmüll, SM...Sperrmüll, GA...Gewerbeabfall, KS...Klärschlamm
DF...Deponiefraktion, HF...heizwertreiche Fraktion, TS...Trockenstabilat, MK...Müllkompost
Steiermark
Bundesland
Aich-Assach
Standort
DF, HF
DF, HF
DF, HF
TS
DF, HF
DF, HF
MK
DF
DF
DF, HF
TS
DF, HF
DF, HF
TS
DF
DF
DF
MK, DF, TS
Output-Materialien
b) Thermische Abfallbehandlungsanlagen
Die ältesten Abfallverbrennungsanlagen Österreichs gibt es in Wien (Flötzersteig und
Spittelau). In Wels wurde Müll bereits ab 1973 thermisch behandelt (diese Anlage
wurde später stillgelegt und durch eine Neuanlage ersetzt).
Alle alten Anlagen sind nachgerüstet worden und entsprechen heute dem Stand der
Technik. Hinsichtlich der Abgaswerte (z.B.: Stickoxide) verfügen die Anlagen in
Österreich über den höchsten Standard.
Standort
Bundesland
Verfahren
Linie
Kapazität (t/a)
In Betrieb seit
Arnoldstein
Kärnten
Rostfeuerung
1-linig
80.000
2004
Dührnrohr
Niederösterreich
Rostfeuerung
2-linig
300.000
2004
WAV I und II
Oberösterreich
Rostfeuerung
2-linig
300.000
1995/2006
Lenzing
Oberösterreich
Wirbelschicht
1-linig
300.000
2003
Niklasdorf
Steiermark
Wirbelschicht
1-linig
100.000
2004
Flötzersteig
Wien
Rostfeuerung
3-linig
200.000
1963.
Spittelau
Wien
Rostfeuerung
2-linig
270.000
1971.
Pfaffenau
Wien
Rostfeuerung
2-linig
250.000
in Bau
Gesamt
1.800.000
Behandlungskapazitäten gesamt:
Zusammen mit den MBAs (Jahreskapazität ca. 700.000 t) stehen somit in Österreich
Behandlungskapazitäten für Restabfälle von 2.500.000 t zur Verfügung.
Prognose:
Aus dem Entwurf des Bundesabfallwirtschaftsplanes 2006 ist ersichtlich, dass im Jahre
2004 in Österreich 1.382.600 Tonnen Restmüll und 236.400 Tonnen Sperrmüll
angefallen sind. Insgesamt beträgt die Restabfallmenge aus dem kommunalen Bereich
somit 1.619.000 Tonnen.
Vergleicht man diese Abfallmenge mit den vorhandenen Behandlungskapazitäten kann
festgehalten werden, dass für die Behandlung der kommunalen Abfälle ausreichende
Kapazitäten in Österreich vorhanden sind. Im Bundesabfallwirtschaftsplan finden sich
(ähnlich wie in Deutschland) jedoch keine detaillierten Angaben über
Gewerbeabfallmengen, die einer Behandlung zugeführt werden müssen.
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Ausgehend von der Abfallmenge aus dem kommunalen Bereich (1.619.000 t)
verbleiben ca. 880.000 Tonnen freie Behandlungskapazitäten bei den MBAs und MVAs
Österreichs für die übrigen zu behandelnden Abfällen.
Ob diese freien Kapazitäten für die Behandlung von gewerblichen Abfällen,
Klärschlämmen, heizwertreichen Fraktionen aus den MBAs und Altholzabfällen
ausreichen, ist mehr als fraglich.
7. Restabfallbehandlung in den benachbarten Staaten
a) Deutschland:
Spätestens ab 1.6.2005 dürfen keine unbehandelten Siedlungsabfälle mehr auf
Deponien abgelagert werden. Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) wurde von
der Umweltministerkonferenz (UMK) gebeten zu berichten, welche Maßnahmen die
Länder hierzu ergriffen haben. Zur 60. UMK hat die LAGA einen Bericht erstellt, der
kontinuierlich fortgeschrieben wird. Ein Jahr vor dem Ablaufen der Übergangsfrist am
1.6.2005 wurde vom Bundesumweltministerium (BMU) unter Mitarbeit des
Umweltbundesamtes (UBA) ein Bericht zum Stand, zum Handlungsbedarf und zu den
Perspektiven der Siedlungsabfallentsorgung veröffentlicht.
Bericht zur Siedlungsabfallenstorgung 2005
(http://www.umweltbundesamt.de/abfallwirtschaft/entsorgung/dokumente/bericht_siedlungsabfallentsorgung_2005.pdf)
Abfallmengenprognose für 2005
Für das zu behandelnde Siedlungsabfallaufkommen im Jahr 2005 liegen verschiedene
Prognosen vor, die sich im Laufe der vergangenen Monate einander immer stärker
angenähert haben. Nach wie vor bestehende Unterschiede resultieren zum einen aus
der Einbeziehung oder Vernachlässigung einiger behandlungsbedürftiger Abfallarten,
wie z.B. von Sortierresten aus Kompostwerken und Sortieranlagen für Verpackungsabfälle, heizwertreichen Fraktionen aus der MBA, oder Klärschlamm. Zum anderen
werden unterschiedliche Annahmen über die zukünftige Mengenentwicklung einzelner
Abfallarten insbesondere von Gewerbeabfällen getroffen.
Die PROGNOS AG, die als erstes umfassende Berechnungen vorgenommen hat, geht
in ihrer aktuellen Schätzung davon aus, dass im Jahr 2005 insgesamt 29,5 Mio.t
Siedlungsabfälle pro Jahr vorbehandelt werden müssen.
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Auf Initiative des Bundes berichten die Länder über die Länder-Arbeitsgemeinschaft
Abfall (LAGA) halbjährlich der Umweltministerkonferenz (UMK) über den Stand der
Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung. In ihrem jüngsten Bericht (25. März
2004) an die 62. UMK beziffert die LAGA das insgesamt zu behandelnde
Restsiedlungsabfallaufkommen für 2005 auf rd. 24,1 Mio. t. Wie die PROGNOS AG
geht aber auch die LAGA davon aus, dass künftig zusätzlich noch rund 5 Mio. t
Gewerbeabfälle, die bisher nach nur oberflächlicher Aussortierung verwertbarer
Bestandteile zum größten Teil auf Deponien abgelagert wurden ( „Scheinverwertung“),
vor ihrer Ablagerung einer Vorbehandlung zugeführt werden müssen. Unter
Berücksichtigung dieser Gewerbeabfälle
Vorbehandlungskapazitäten auf 29,1 Mio. t.
beziffert
die
LAGA den
Bedarf
an
Auf der Grundlage eigener Berechnungen auf der Basis der bislang abgelagerten
Abfallmengen schätzt das Umweltbundesamt das behandlungsbedürftige Abfallaufkommen im Jahr 2005 auf rd. 28,5 Mio. t . Nahezu identisch hierzu ist mit 28,7 Mio. t
eine Schätzung des Institutes für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik der
Universität Hannover (ISAH).
Es ergibt sich somit bei unterschiedlicher Vorgehensweise eine relativ gute
Übereinstimmung der Abschätzungen von Prognos AG, ISAH, UBA und der LAGA.
Behandlungskapazitäten
Zur Erfüllung der Anforderungen der TA Siedlungsabfall und der Abfallablagerungsverordnung zur Behandlung der Restabfälle wurden in den vergangenen Jahren
insbesondere die Kapazitäten der thermischen Behandlungsanlagen ausgeweitet. Die
Anzahl solcher Anlagen wird sich von 46 Anlagen im Jahr 1985 mit einer Kapazität von
rd. 7,9 Mio. t/a auf voraussichtlich 75 Anlagen im Jahr 2005 mit einer Kapazität von rd.
18,1 Mio. t/a erhöhen.
Zwischenzeitlich wurden auch 29 mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen
(MBAn) mit einer Gesamtkapazität von rd. 1,2 Mio. t/a (2001) errichtet. Dabei wurden
sowohl technologisch einfache, offene Rotteverfahren als auch eingehauste Verfahren
realisiert, die jedoch überwiegend den Anforderungen der 30.BImSchV noch nicht
entsprechen und daher nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen . Hierbei konnten
auch wichtige Betriebserfahrungen über die technische Leistungsfähigkeit und
Wirtschaftlichkeit derartiger Anlagen gewonnen werden. Nach bisherigen Planungen
sollen im Jahr 2005 voraussichtlich 61 MBAn verfügbar sein.
- 20 -
Entwicklung der Behandlungskapazitäten
Auch hinsichtlich der im Jahr 2005 zur Verfügung stehenden Behandlungskapazitäten
gibt es unterschiedliche Prognosen. Da sich immer noch Anlagen im Planungsstadium
befinden und daher die Realisierung unsicher ist, sind derartige Abschätzungen mit
Unsicherheiten behaftet. Darüber hinaus laufen bei einigen öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern noch verfahrensoffene Ausschreibungen.
Die Abschätzung der LAGA dürfte hier die genauesten Angaben über den
vorhandenen Bestand und den Genehmigungs-, Vergabe- oder Errichtungsstand neuer
Anlagen wiedergeben.
Die LAGA geht in ihrer Abschätzung für 2005 von den beiden folgenden Szenarien
aus:
- Die „gesicherten“ (tatsächlich verfügbaren) Behandlungskapazitäten werden mit rund
23,5 Mio. t angegeben. Hiervon entfallen 16,8 Mio. t auf MVAn, 5,0 Mio. t auf MBAn
und 1,7 Mio. t auf die Mitverbrennung in Industrieanlagen. Im Vergleich zu der LAGAAnnahme über die insgesamt erforderlichen Behandlungskapazitäten von rd. 29,1
Mio. t ergäbe sich somit ein Behandlungsdefizit von ca. 5,6 Mio. t.
- Unter Berücksichtigung der tatsächlich verfügbaren und geplanten Anlagen, die z.T.
nicht fristgerecht am 1.6.2005 in Betrieb sein werden, würden sich künftig
Behandlungskapazitäten in einem Gesamtumfang von rd. 27,5 Mio. t (MVAn rd. 18,1
Mio. t, MBAn rd. 6,4 Mio. t sowie Mitverbrennung von rd. 2,95 Mio. t) ergeben. Bei
diesem Szenario beträgt das Behandlungsdefizit immer noch rd. 1,6 Mio. t.
Tab.2: Behandlungskapazitäten 2005
Die Gegenüberstellung der Behandlungskapazitäten 2005 gemäß Tabelle 2 mit dem zu
behandelnden Abfallaufkommen zeigt, dass die Kapazitäten zur Behandlung der im
Jahr 2005 voraussichtlich anfallenden Beseitigungsabfälle aus privaten Haushalten
und dem Gewerbe (24,1 Mio. t) ausreichen oder nahezu ausreichen dürften. Defizite
bei den Behandlungskapazitäten resultieren vor allem aus den Gewerbeabfällen, die
- 21 -
derzeit nach Durchführung von Scheinverwertungsmaßnahmen unbehandelt auf
Deponien landen.
Tab. 3: Abfallmengen und Kapazitäten für das Jahr 2005 (ohne Mitverbrennungskapazitäten)
Tabelle 3 zeigt die Verteilung der Behandlungskapazitäten und zu behandelnden
Restsiedlungsabfallmengen (ohne Gewerbeabfälle zur Verwertung) auf der Basis des
LAGA-Berichts für die Bundesländer und deutet z.T. auf noch bestehende Behandlungslücken in einigen Bundesländern hin.
- 22 -
Schaffung weiterer Behandlungskapazitäten
Ein kurzzeitiger Entsorgungsengpass ist daher gegenwärtig nicht auszuschließen. Er
kann nur durch zügige Realisierung laufender Vorhaben und die umgehende Erschließung weiterer Aufbereitungskapazitäten für Sekundärbrennstoffe und Mitverbrennungskapazitäten verhindert werden. Zeitnahe Anlagenneubauten über die
laufenden Planungen hinaus dürften nicht realistisch sein. Überdies sollte geprüft
werden, inwieweit bestehende Kapazitäten kurzfristig erweitert werden können.
Unsicherheiten ergeben sich auch daraus, dass gegenwärtig nicht klar ist, in welchem
Umfang die als geplant gemeldeten Anlagen auch tatsächlich realisiert werden und
offen ist, inwieweit Abfälle exportiert werden. Hier obliegt es den Ländern, Scheinverwertungen im Ausland zu unterbinden. Eine Beseitigung deutscher Siedlungsabfälle im
Ausland können die deutschen Vollzugsbehörden sowohl nach geltendem deutschen
wie auch europäischem Abfallrecht untersagen.
Nutzung der Mitverbrennung
Auf Grund der verschärften Emissionsanforderungen der novellierten 17. BImSchV ist
die industrielle Mitverbrennung von Abfällen nunmehr der Müllverbrennung ökologisch
gleichwertig. Somit stellt diese Art der Abfallverwertung eine insbesondere auch unter
Energie-/Klimaschutzaspekten ökologisch zielführende Möglichkeit des Einsatzes
heizwertreicher Siedlungsabfälle dar. Diese heizwertreichen Abfälle sind zum einen
das Ergebnis der mechanisch-biologischen Behandlung von Restabfällen oder
stammen aus anderen Aufbereitungs- und Sortieranlagen. Die LAGA schätzt in ihrem
jüngsten Bericht dieses Aufkommen für 2005 bei Realisierung aller geplanten MBAKapazitäten auf 2 bis max. 2,6 Mio. t. Hinzu kämen sortenreine heizwertreiche Abfälle
aus Gewerbetrieben, z.B. kunststoffverarbeitenden Betrieben. Die hieraus anfallenden
Mengen sind allerdings nicht abschätzbar. Bei den gesichert verfügbaren
Mitverbrennungskapazitäten für heizwertreiche Abfälle geht die LAGA von 1,7 Mio. t
aus, hauptsächlich in Kraftwerken, aber auch Zementwerken und sonstigen Feuerungsanlagen. Bei Realisierung aller Planungen könnte sich diese Menge auf 2,9 Mio. t
erhöhen. Im Rahmen der Abfragen der LAGA zum Stand der Umsetzung der ab
2005 gültigen Anforderungen der Abfallablagerungsverordnung haben bislang erst 9
Bundesländer Angaben über die Mitverbrennung zur Verfügung gestellt.
- 23 -
Tab. 4: Mitverbrennungskapazitäten
Da die Mitverbrennung sowohl aus Kostengründen als auch im Hinblick auf die Einsparung von CO2-Emissionen im Rahmen des Emissionshandels für die Industrie vorteilhaft ist, ist von einer weiter zunehmenden Bereitschaft insbesondere der Kraftwerksbetreiber auszugehen, zukünftig anforderungsgerechte (qualitätsgesicherte und
konfektionierte) Ersatzbrennstoffe aus Siedlungsabfällen einzusetzen.
Gewerbeabfallentsorgung in Bayern
(Leitender Regierungsdirektor Dipl.-Ing. Josef Giglberger, Landesamt für Umwelt)
Situation seit dem 01.06.2005
Das Landesamt für Umwelt verfolgt die Mengenentwicklung seit dem 01.06.2005 durch
Erhebung der angelieferten Abfallmengen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften.
Daraus ergibt sich ein völlig verändertes Bild:
•
•
•
Die auf ein Jahr hochgerechnete angediente Abfallmenge beträgt knapp 3,4 Mio. t.
Die auf ein Jahr hochgerechnete verbrannte Abfallmenge beträgt knapp 3,2 Mio. t.
Die auf ein Jahr hochgerechnete Abfallmenge, die zwischengelagert werden muss,
beträgt 200.000 t.
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Daraus ergeben sich bis jetzt folgende Aussagen:
•
Die von Gewerbe und Industrie angediente Abfallmenge beträgt nicht wie
ursprünglich 500.000 t/a sondern 1 Mio. t/a. Durch Umdeklaration von „Abfall zur
Verwertung“ zu „Abfall zur Beseitigung“ versuchen offensichtlich diejenigen
Betriebe sich Verbrennungskontingente zu sichern, die bislang wohl teilweise illegal
Abfälle entsorgt haben und ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind. Sie
versuchen aber auch diejenigen Entsorger aus den Anlagen zu verdrängen, die
vorher über vertragliche Regelungen auch in Zeiten der Nichtauslastung der
Anlagen sich entsprechende Verbrennungskapazitäten gesichert hatten.
•
Eine detailliertere Betrachtung zeigt darüber hinaus, dass nicht alle MVA überlastet
sind. Vorrangig sind die Anlagen betroffen, die vorher ihr Einzugsgebiet
entsprechend ausgeweitet haben, um sich auszulasten oder zu niedrigen Entgelten
verbrennen konnten. Letzteres führte dazu, dass sich in deren Einzugsbereich eine
Verwertung der Abfälle „nicht lohnte“.
•
Generell ist festzustellen, dass die in Bayern installierte Anlagenkapazität ausreicht,
den beseitigungspflichtigen Abfall zu verbrennen. Sie reicht aber nicht aus,
zusätzlich den gesamten Abfall aus dem Gewerbe zu verbrennen.
Resumee aus den oben stehenden Artikeln:
In Deutschland gibt es ausreichend Behandlungskapazitäten (MVA und MBA) für Hausund Sperrmüll. Da es jedoch keine genauen Daten über die Abfallmengen aus dem
gewerblichen Bereich gibt, ist nicht sicher, ob für diese Abfälle und für die
heizwertreiche Fraktion aus den MBAs auch ausreichende Kapazitäten bei
thermischen Anlagen (MVAs, Zementwerke, Kohlekraftwerke und sonstige
Industrieanlagen) zur Verfügung stehen.
Selbst im Bundesland Bayern, das über sehr viel Verbrennungsanlagen verfügt, fehlen
ab Mitte 2005 Behandlungskapazitäten für gewerbliche Abfälle. Die Errichtung von
„Zwischenlagern“ um den Entsorgungsengpass zu überbrücken wird in Deutschland
sehr heftig diskutiert und lässt darauf schließen, dass keine ausreichenden
Behandlungskapazitäten für gewerbliche Abfälle vorhanden sind (siehe nachstehendes
Bild).
- 25 -
Zwischenlager bei der Deponie München-Nord (Aufnahme vom 8.04.2006)
b) Schweiz:
Seit dem 01. Jänner 2000 müssen in der Schweiz sämtliche nicht verwertete,
brennbare Abfälle in geeigneten Feuerungsanlagen verbrannt werden (Ablagerungsverbot).
Abfallstatistik 2004
(Bundesamt für Umwelt [BAFU]:
http://www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20051010/01198/index.html)
Fast die Hälfte der Siedlungsabfälle verwertet
Im Jahr 2004 haben Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) 3,14 Millionen Tonnen
Abfälle verbrannt, worin 80.000 Tonnen Abfallimporte aus dem grenznahen Ausland
enthalten sind. Diese 3,14 Millionen Tonnen umfassen hauptsächlich nicht verwertbare
Siedlungsabfälle, brennbare Bauabfälle sowie Klärschlamm. Gegenüber dem Vorjahr
entspricht die Menge einer Zunahme von 3 Prozent. Diese Erhöhung ist auf die leichte
konjunkturelle Erholung und auf vermehrte Importe zurückzuführen.
Aktuell stehen rund 3,30 Millionen Tonnen Verbrennungskapazität zur Verfügung. Dies
reicht aus, um die gesamte Menge brennbarer Abfälle in der Schweiz zu entsorgen. Da
diese Kapazitäten aber nicht homogen über das Land verteilt sind, gibt es Regionen
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wie das Tessin, die über keine eigenen Verbrennungsanlagen verfügen und daher ihre
Abfälle in ausserkantonalen Anlagen entsorgen. Die geplante neue KVA im Tessin ist
weiterhin notwendig, weil ein stetiger Abfalltransport über die Alpen ökologisch und
wirtschaftlich nachteilig wäre.
Wegen Verlade- und Transportengpässen mussten noch rund 30.000 Tonnen
brennbare Abfälle deponiert werden. Diese Menge hat sich jedoch gegenüber dem
Vorjahr um über die Hälfte reduziert und beträgt noch knapp 1 Prozent der gesamten
Menge brennbarer Abfälle. Die Gesamtmenge brennbarer Abfälle in der Schweiz und
im Fürstentum Liechtenstein betrug demnach 3,17 Millionen Tonnen.
8. Kostenbetrachtungen
Die Kosten für die Abfallbehandlung stellen selten die tatsächlich anfallenden Kosten
dar. Aus der unten dargestellten Grafik ist ersichtlich, dass seit Inkrafttreten des
Ablagerungsverbotes unbehandelter Abfälle, die Preise bei den Verbrennungsanlagen
um ca. 70 % gestiegen sind. Die geänderten Preise ergeben sich nicht aus dem
gestiegenen Aufwand sondern aus der Marktsituation. Bis vor kurzem waren die
Verbrennungsanlagen nicht ausgelastet, da die Abfälle zu „Dumpingpreisen“ auf
Deponien entsorgt wurden. Betriebswirtschaftlich gesehen hätten die Verbrennungspreise damals höher sein müssen, da der Kostenaufwand (Abschreibung und
Betriebskosten) mit einer kleineren Abfallmenge abzudecken war. Eine bessere
Auslastung der Anlage bedeutet auch billigere Annahmegebühren.
- 27 -
Bei dieser Problematik ist weiters zu berücksichtigen, dass heizwertreiche Abfälle nicht
gleichbedeutend sind mit geringeren Entsorgungskosten. Auch wenn heizwertreiche
Abfälle einen hohen Energieinhalt haben, werden auch zukünftig für diese Abfälle
keine Erlöse bezahlt werden. Dies liegt daran, dass die thermischen Anlagen für die
Verbrennung derartiger Abfälle über den gleichen Rauchgasreinigungsstandard
verfügen müssen, wie für die Verbrennung von unbehandelten Restabfällen. Der
Durchsatz einer Verbrennungsanlage ergibt sich aus der Abfallmenge und dem
dazugehörigen Heizwert. Steigt der Heizwert der Abfälle, so kann weniger Abfall
(geringere Menge) verbrannt werden. Um diesem Umstand entgegen zu wirken,
übernehmen Anlagen oftmals Klärschlämme (Klärschlamm mit ca. 30 % Trockensubstanz hat einen geringen Heizwert), damit die Durchsatzmenge erhöht werden kann.
9. Aktuelle Pressemitteilungen zu Kosten und Entsorgung von Abfällen
BSR-Tariferhöhung beeinträchtigt Berliner Wirtschaft
Pressemitteilung der IHK Berlin vom 27.10.2005
Mit der von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) angekündigten drastischen
Preiserhöhung verliert Berlin einen Standortvorteil für Berliner Unternehmen. Nach
Angaben der BSR wird sich ab November die Gebühr für eine Tonne Gewerbeabfall
von derzeit knapp 90 Euro auf 149 Euro erhöhen. Nach Ansicht der Industrie und
Handelskammer (IHK) werden die Berliner Betriebe nun mit höheren Abfallgebühren
unter anderem dafür bestraft, dass Gewerbeabfälle illegal von außerhalb Berlins an
den Berliner Abfallwerken ankommen und hier einen Entsorgungsengpass auslösen
können.
Ludger Hinsen, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin: „Wir
unterstützen aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen eine – auch im
Deutschland weiten Vergleich – marktgerechte Preispolitik, die den Vorrang der
Verwertung vor der Abfallbeseitigung gewährleistet. Gleichwohl müssen die BSR ihrem
vom Senat verliehenen Auftrag gerecht werden, die in Berlin anfallenden
Gewerbeabfälle zur Beseitigung zu entsorgen.“ Berliner Unternehmen sind als
Abfallerzeuger verpflichtet, ihre Gewerbeabfälle den BSR zu überlassen. Daher hätten
sie auch einen Anspruch darauf, dass die BSR diese Abfälle zu vertretbaren Kosten
annimmt, so Hinsen. Nach Auffassung der IHK müssen nun schnell
Entsorgungskapazitäten durch gemeinsame Anstrengungen gesichert werden. Denn
dann lohnt sich Verwertung auch wirtschaftlich wieder, ohne dass die nachrangige
Beseitigung die Berliner Wirtschaft mit zusätzlichen Kosten belastet.
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Der Fall Monthey: Abfalltransporte auf die Schiene!
Alpen-Initiative - Georges Darbellay (27.12.2005)
Während den nächsten Jahren wird die Schweiz immer mehr Abfall aus Deutschland
und Italien importieren. Die Alpen-Initiative verurteilt den wachsenden Abfallimport und
fordert, dass der Müll zumindest mit der Bahn transportiert wird. Der Fall der
Kehrichtverbrennungsanlage Monthey im Wallis illustriert die Transportproblematik.
Nächstes Jahr wird die Schweiz 200.000 Tonnen Abfall aus Deutschland importieren.
Dieser enorme Anstieg hängt mit dem Verbot der Abfalldeponien in Deutschland seit
Juni 2005 und den fehlenden Kapazitäten im nördlichen Nachbarland der Schweiz bis
2008 oder sogar 2009 zusammen. Eine ähnliche Situation wird in Italien entstehen:
Italien fehlt es an Verbrennungskapazitäten bis mindestens 2012. Im Gegensatz dazu
verzeichnen die Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) in der Schweiz eine Überkapazität von 300.000 Tonnen während den nächsten Jahren.
Unsinntransporte
Im November 2005 hat die Alpen-Initiative den roten Teufelsstein für Unsinntransporte
an verschiedene Akteure im Bereich Abfall in der Schweiz vergeben. Symbolisch wurde
der Preis an die KVA Trimmis im Kanton Graubünden überreicht. Die KVA Trimmis
importiert seit September deutsche Abfälle per Lkw. Die Alpen-Initiative beobachtet zur
Zeit die Entwicklung des „Falles Monthey“ – der Kehricht soll über eine noch längere
Distanz als beim „Fall Trimmis“ herangekarrt werden.
Abfallimporte ins Wallis
Der Fall der KVA von Monthey (SATOM) im Wallis illustriert die Transportproblematik.
Diese KVA importiert etwa 30.000 Tonnen deutschen Müll pro Jahr. Der Vertrag
zwischen SATOM und der Rhein-Main-Deponie wurde über drei Jahre unterzeichnet.
Obwohl angekündigt wurde, dass die Transporte per Bahn gemacht werden, zeichnet
sich noch keine Lösung mit SBB Cargo ab. Der Mülltransport aus der Region von
Taunus im Norden von Frankfurt nach Monthey rollt über mehr als 500 Kilometer – das
sind etwa 200 Kilometer weiter als die Abfallimporte der KVA Trimmis aus der Nähe
von Stuttgart.
- 29 -
Auf die Schiene!
Die Anlage in Monthey verfügt über kein Anschlussgleis. Die Zuständigen müssen
einen Bahnhof in der Nähe finden, der bereit ist, wöchentlich 600 Tonnen deutschen
Abfall abzustellen – das sind etwa 20 Waggons. Die ACTS-Container müssen
anschliessend einige Kilometer mit dem Lastwagen bis zur SATOM transportiert
werden. Die Alpen-Initiative hält an den im November aufgestellten Forderungen fest:
Der nicht vermeidbare Abfall soll in der nächstmöglichen KVA entsorgt werden. Falls
der Kehricht trotzdem transportiert wird, muss für den Transport die Bahn benutzt
werden. Die Umweltorganisation wird die Entwicklungen bei den Abfalltransporten
weiter verfolgen.
Mitteilung des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
vom 24.01.2006
Gefahr des Müllnotstands nicht abgewendet - Entsorgungslage für Verbrennungsabfall
weiter angespannt:
Bisher ist der Müllnotstand nicht eingetreten, aber der Präsident des bvseBundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Hans-Jürgen Cierzon
konnte auch keine Entwarnung geben.
Cierzon bezeichnete auf der Jahrespressekonferenz seines Verbandes die Situation
als äußerst angespannt. Jederzeit könne sie eskalieren. Der bvse-Präsident hob zwar
hervor, dass Anregungen des bvse zur Lösung der Krise von der Politik aufgenommen
wurde, jedoch dürfe man die Hände jetzt nicht in den Schoß legen.
Obwohl die Entsorgungsunternehmen die Sortiertiefen weiter erhöht hätten, um damit
noch mehr Material der stofflichen Verwertung zuzuführen, habe sich die Situation
nicht grundsätzlich entspannt. Nach wie vor gebe es erhebliche Kapazitätsengpässe
bei Müllverbrennungsanlagen. Die Situation werde in nächster Zeit nicht besser, sie
verschärft sich eher“, betonte Cierzon. Die Preise für Abfälle, die Müllverbrennungsanlagen angedient würden, wären inzwischen auf bis zu 230 €/Tonne geklettert. Vor
allem in Nordrhein-Westfalen und Hessen sei die Lage sehr schwierig.
Cierzon: „Leider sind von uns geforderte und immer noch erforderliche
Entlastungsmaßnahmen nicht hinreichend in Angriff genommen worden. So sind die
bisher genehmigten Zwischenlager vor allem durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für den Hausmüll genutzt worden. Hier haben wir eine von den Bundesländern
bekannt gegebene Kapazität von inzwischen 1,2 Mio t Der bvse-Präsident kritisierte
jedoch, dass es bisher kaum Zwischenlager für gewerbliche Abfälle oder für Ersatz- 30 -
brennstoffe gebe. Dabei gehe es nicht darum am Gesetz vorbei zu handeln, sondern
die bestehende Rechtslage zu nutzen. In der TASi/Ablagerungsverordnung seien unter
bestimmten Voraussetzungen Zwischenlager vorgesehen.
Cierzon sah hier auf jeden Fall noch Handlungsbedarf, da die geplanten Erweiterungen
von Verbrennungskapazitäten erst in einer Übergangszeit von 3-4 Jahren eine
grundlegende Entspannung bewirken könnten.
Mittelständische Unternehmen seien naturgemäß zu den hohen 3-stelligen MillionenInvestitionen für solche Anlagen nicht in der Lage, und das so genannte „MVANadelöhr“ könne zum Instrument der Marktbereinigung durch gezielte Aussperrung
missliebiger Wettbewerber missbraucht werden.
Der bvse trete daher auch weiterhin mit Nachdruck für eine Überwachung dieser
Einrichtungen und enge Marktbeobachtung dieses Segments durch entsprechende
Institutionen ein. Der bvse habe registriert, dass die Landesumweltminister eine
Landesarbeitsgemeinschaft Wettbewerb ins Leben gerufen hat. Hier solle vor allem der
Wettbewerb auf dem Sektor der Verpackungsentsorgung beobachtet werden. Cierzon:
„Wir empfehlen den Arbeitsauftrag der Arbeitsgruppe um die Auswirkungen auf den
Wettbewerb der Müllverbrennungsanlagen (MVA) nach dem Inkrafttreten der
TASi/Ablagerungsverordnung zu erweitern“.
Hans-Jürgen Cierzon begrüßte ausdrücklich Initiativen der bayerischen Betreiber von
Müllverbrennungsanlagen. „Hier besinnen sich, die MVA-Betreiber offenbar darauf,
lieber mit mittelständischen Partnern als mit Konzernen zu kooperieren. Wir stehen als
bvse seit langem für ein Konzept der fairen Partnerschaft mit den regional
operierenden Kommunen. Wir wollen auf gleicher Augenhöhe zusammenarbeiten und
unsere Dienstleistungen anbieten - damit fährt jede kommunale Gebietskörperschaft
gut, damit fährt die gewerbliche Wirtschaft gut, und damit fahren auch die
Beitragszahler gut“, betonte der bvse-Präsident.
Kein Missbrauch von Zwischenlagern
Bundesumweltministerium und BDE einig darin, dass Deponien nicht
stillschweigend fortgeführt werden dürfen
Pressemitteilung vom 1.02. 2006
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und der Bundesverband der Deutschen
Entsorgungswirtschaft (BDE) sind sich einig darin, dass die im vergangenen Jahr
aufgebauten Zwischenlager für Siedlungsabfälle so schnell wie möglich wieder
abgebaut werden müssen. Fehlende Behandlungskapazitäten dienen immer häufiger
als Vorwand für weitere kostengünstige Abfallablagerung auf Deponien. Seit dem 1.
- 31 -
Juni 2005 ist die Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle nach der Technischen
Anleitung Siedlungsabfall (TASi) nicht mehr zulässig.
„Die TASi muss ohne wenn und aber umgesetzt werden“, sagte Bundesumweltminister
Sigmar Gabriel heute in einem Gespräch mit BDE-Präsident Peter Hoffmeyer sowie
dem Hauptgeschäftsführer des BDE, Dr. Stephan Harmening. Mit dem Deponieverbot
sei ein bedeutender ökologischer Fortschritt erreicht worden, indem man
Billigdeponien, die später als Altlasten aufwändig saniert werden müssten, einen
Riegel vorgeschoben habe.
Durch die TASi wandern etwa fünf Millionen Tonnen Abfälle statt auf Deponien in
Behandlungs- oder Verbrennungsanlagen. Da deren Kapazität zu Beginn nicht für die
gesamte Menge ausreichte, sieht das Gesetz unter strengen Maßgaben die
Möglichkeit von Zwischenlagern vor. Acht Monate nach Inkrafttreten der TASi sind
bereits über eine Million Tonnen Zwischenlager genehmigt.
„Wir sehen die Gefahr, dass sich wegen der gestiegenen Verbrennungspreise diese
Lager verstetigen und nicht mehr zurückgebaut werden. Das wäre eindeutig ein
Missbrauch des Gesetzes“, sagte BDE-Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Harmening.
Außerdem entstünde durch ungesicherte Zwischenlager ein ausgewachsenes
Entsorgungsproblem. Der BDE hat immer gefordert, dass Zwischenlager streng nach
den gesetzlichen Vorschriften zu errichten und zu betreiben sind.
BDE-Präsident Peter Hoffmeyer hob im Gespräch mit Minister Gabriel die positive
Wirkung der TASi hervor: Weil Verbrennen um ein Vielfaches mehr koste als
Deponieren, sei es für die Entsorgungsunternehmen und ihre Kunden zum ersten Mal
finanziell interessant, möglichst viel an Wertstoffen aus dem Abfall herauszuholen und
zu verwerten. Das habe zu einem erheblichen Technologieschub geführt. „Die
deutsche Entsorgungswirtschaft ist heute weltweit führend, was ihre technische
Kompetenz und ihre Effizienz anbelangt“, sagte Hoffmeyer.
Der BDE ist mit rund 750 Mitgliedsunternehmen die stärkste Vereinigung der bundesdeutschen
Entsorgungsbranche. Dem Verband gehören überwiegend mittelständische Betriebe, aber auch alle
Großunternehmen an.
BDSV begrüßt geplante Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen
Pressemitteilung vom 22.02.2006
„Das Land Niedersachsen ist das erste Bundesland, das den Mut hat, den
Entsorgungsnotstand transparent zu machen und Abhilfe zu schaffen,“ sagte Jürgen
Karle, Präsident der BDSV, Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und
Entsorgungsunternehmen,
zur
geplanten
Bundesratsinitiative
des
Landes
- 32 -
Niedersachsen zur Gesetzesänderung im Deponierecht. Die aktuelle Situation in
einigen Bundesländern sei besorgniserregend und gäbe Anlass dafür zu glauben, dass
Deutschland Mitte 2005 nicht ausreichend auf eine umfassende Deponieschließung
vorbereitet gewesen wäre. Derzeit lägen bereits mindestens 2-3 Mio. t Abfälle in
Zwischenlagern, die frühestens 2008 wieder rückgebaut werden könnten, weil vorher
keine entsprechenden Kapazitäten vorhanden sind. Da der Umgang mit
Zwischenlagern in den Ländern aber sehr unterschiedlich gehandhabt würde, sei zur
Zeit davon auszugehen, dass weder genaue Mengenangaben über gelagerte Abfälle
bekannt seien noch sicher gestellt sei, dass ausreichend Sicherheitsleistungen für den
Rückbau gezahlt würden. Die BDSV plädiere deshalb für die Offenlegung der
Zwischenlagerkapazitäten sowie ein schnelles Handeln auf der Seite der Länder und
des Bundes. Ziel müsse sein, dass man sich auf ein einheitliches Vorgehen einigt
sowohl im Bereich Zwischenlagerung, als auch wie in einem Übergangszeitraum mit
der Zulassung von Abfallexporten umgegangen werde.
Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) fordert BDE, VKS und
ITAD offensichtlich vorhandene Behandlungskapapzitäten freizugeben
Pressemitteilung vom 24.02.2006
BDE
Bundesverband der deutschen Entsorgungswirtschaft
VKS
Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung
ITAD
Interessensgemeinschaft der Betreiber Thermischer Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland
Als „ein wenig verwunderlich“ bezeichnete der bvse-Hauptgeschäftsführer Hans-Günter
Fischer jüngste Äußerungen der Verbände VKS, ITAD und BDE. Es werde hier der
Eindruck erweckt, dass ausreichende Kapazitäten für die Vorbehandlung von Abfällen
vorhanden seien.
Die gleichen Verbände sprachen jedoch in früheren Presseverlautbarungen von
„Engpässen“ (BDE) und „Entsorgungsnotstand“ (VKS) und die ITAD kündigte vor
einiger Zeit an, selbst Zwischenlager einzurichten, um dem momentanen
Handlungsbedarf zu begegnen.
Gleichzeitig schossen die Preise für die Vorbehandlung in astronomische Höhen, die
die Anlagenbetreiber (ITAD-, BDE- und VKS-Mitglieder) wiederum damit begründen,
dass die Nachfrage größer sei als das Angebot. Der Umweltminister von
Niedersachsen erklärte vor kurzem, dass die Vorbehandlungskapazitäten nicht
ausreichend seien. Umweltminister anderer Länder räumen ebenfalls Probleme ein.
- 33 -
„Wenn
die
beteiligten
Verbände
aber
tatsächlich
noch
ungenutzte
Vorbehandlungskapazitäten bei ihren Mitgliedsunternehmen sehen, dann sollten sie
diese schnellstens auf dem Markt anbieten“, forderte Fischer.
Es sei auch interessant, dass den Genehmigungsbehörden vorgeworfen werde, ohne
genaue Analyse Zwischenlager zu genehmigen. Das genaue Gegenteil sei der Fall.
bvse-Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Fischer: „Die Genehmigungsbehörden sind
hier sehr zurückhaltend, um nicht zu sagen zu zurückhaltend.“ Die meisten
Zwischenlager seien im Übrigen auf Deponien öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
eingerichtet. „Hier von ungesicherten
abenteuerlich“, so Fischer abschließend
Zwischenlagern
zu
reden,
ist
schon
10. Weiterführende Information
Informationen zur Restabfallbehandlung
www.tirol.gv.at/themen/umwelt/abfall/mva.shtml
Animationen zur Abfallbehandlungsanlagen
www.sauberes-tirol.at
Bundesabfallwirtschaftsplan 2006 (Entwurf)
www.bundesabfallwirtschaftsplan.at
Anhang zum Bericht des Umweltbundesamtes Berlin zur Siedlungsabfallenstorgung
2005
www.umweltbundesamt.de/abfallwirtschaft/entsorgung/dokumente/anhang_siedlungsab
fallentsorgung_2005.pdf
Bericht der LAGA zur 62. Umweltministerkonferenz
http://www.laga-online.de/download/LAGABericht%20AbfAblV%202_Fortschreibung250304.pdf
Bundesabfallwirtschaftsgesetz
http://www.lebensministerium.at/article/archive/6967
- 34 -