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Beschreibung der derzeitigen Situation der Abfallwirtschaft in Tirol (unter Berücksichtigung der Verhältnisse in anderen Bundesländern und Nachbarstaaten) Konzept und Redaktion: Mag. Martin Mölgg Dipl.Ing. Rudolf Neurauter Für den Inhalt verantwortlich: Dipl.Ing. Rudolf Neurauter Stand: April 2006 -1- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung 3 2. Gesetzliche Grundlagen 3 a) Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz b) Tiroler Abfallwirtschaftskonzept 3 3 c) Abfallwirtschaftsgesetz 2002 d) Deponieverordnung 3 4 3. Abfallmengen in Tirol 4 4. Abfallbehandlungsmöglichkeiten 8 a) Mechanische Behandlung b) Mechanisch-biologische Behandlung c) Mechanisch-biologische Stabilisierung d) Thermische Behandlung 5. Abfallwirtschaftliche Situation für Restabfälle in Tirol a) Deponierung b) Mechanisch-biologische Abfallbehandlung c) Abfallentsorgung außerhalb Tirols 6. Restabfallbehandlung in den Bundesländern Österreichs a) Mechanisch-biologische Abfallbehandlungaanlagen b) Thermische Abfallbehandlungsanlagen 7. Restabfallbehandlung in den benachbarten Staaten a) Deutschland b) Schweiz 8 9 9 10 13 13 15 15 16 16 18 19 19 26 8. Kostenbetrachtungen 27 9. Aktuelle Pressemitteilungen zu Kosten und Entsorgung von Abfällen 28 10. Weiterführende Informationen 34 -2- 1. Einleitung Auf Ersuchen von LR Dipl.-Ing. Lindenberger wird das im Jahre 1997 von der Abteilung Umweltschutz/Referat Abfallwirtschaft erarbeitet Konzept „Fortschreibung des Tiroler Abfallwirtschaftskonzeptes (Fachliche Anmerkungen)“ überarbeitet. Die Aktualität der nachstehenden Informationen hängt dabei von den jeweils kurzfristig verfügbaren Unterlagen bzw. Daten ab. 2. Gesetzliche Grundlagen a) Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz: Mit Inkrafttreten des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes im Jahre 1990 hat sich die Zuständigkeit bezüglich der Abfallentsorgung grundsätzlich geändert. Davor waren die Gemeinden auf Basis des Abfallbeseitigungsgesetzes aus dem Jahre 1972 für die Entsorgung der „Restabfälle“ verantwortlich. Unter „Restabfall“ wird in dieser Unterlage der nach der Trennung in den Haushalten und den Betrieben anfallende Abfall verstanden. Ab dem Jahr 1990 ist die Restabfallentsorgung Aufgabe der Landesregierung (Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes und Festlegung in einer Verordnung). Mit Novellierung des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes im Jahr 2003 wurde ermöglicht, dass wiederum Abfallwirtschaftsverbände und die Stadt Innsbruck die Behandlung der Restabfälle übernehmen können. Falls keiner der Verbände von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, fällt diese Aufgabe wiederum dem Land zu. b) Tiroler Abfallwirtschaftskonzept: Das aktuelle Tiroler Abfallwirtschaftskonzept legt im Wesentlichen die getrennte Sammlung von Abfällen und die Behandlung der verbleibenden Restabfälle in örtlich festgelegten mechanisch/ biologischen Behandlungsanlagen und Deponien fest. c) Abfallwirtschaftsgesetz 2002: Inhaber von bestehenden, nach AWG genehmigten oder wasserrechtlich bewilligten Deponien haben ab 01. Jänner 2004 die Anforderungen des Standes der Technik laut Deponieverordnung betreffend der Zuordnung von Abfällen zu Reststoff- oder Massenabfalldeponien und dem Verbot der Deponierung von unbehandelten Restabfällen einzuhalten. -3- Soweit dies auf Grund eines Kapazitätsmangels an Behandlungsanlagen zur Behandlung vor der Ablagerung (mechanisch-biologische Behandlungsanlagen und/ oder Verbrennungsanlagen) im Bundesland zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Beseitigung der im Bundesland anfallenden Abfälle mit mehr als fünf Masseprozent organischem Kohlenstoff (TOC) erforderlich ist, kann der Landeshauptmann mit Verordnung eine Ausnahme vom Verbot der Deponierung von bestimmten Abfällen mit mehr als fünf Masseprozent TOC bis längstens 31. Dezember 2008 festlegen. Folgende Bundesländer haben durch Verordnungen die Möglichkeit geschaffen, dass unbehandelte Abfälle bis zum 31. Dezember 2008 abgelagert werden können. 1. Verordnung des Landeshauptmanns von Kärnten, LGBl. Nr. 61/2003 2. Verordnung des Landeshauptmanns von Wien, LGBl. Nr. 55/2003 3. Verordnung des Landeshauptmanns von Vorarlberg, LGBl. Nr. 64/2003 4. Verordnung des Landeshauptmanns von Burgenland, LGBl. Nr. 20/2004 5. Verordnung des Landeshauptmanns von Tirol, LGBl. Nr. 53/2000 d) Deponieverordnung: Die Ablagerung von Abfällen, deren Anteil an organischem Kohlenstoff (TOC) mehr als fünf Masseprozent beträgt; ist grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind unter anderem Abfälle aus der mechanisch-biologischen Vorbehandlung, die auf einer Massenabfalldeponie unter Einhaltung bestimmter Grenzwerte abgelagert werden, sofern das Brennwertkriterium von ca. 6.000 kJ/kg erfüllt wird. 3. Abfallmengen in Tirol In den nachstehenden Diagrammen werden die Restabfallmengen für ganz Tirol und für Tirol ohne die Abfallmengen der Bezirke Lienz und Reutte dargestellt. Die Klärschlammmengen werden in einem eigenen Diagramm dargestellt. Obwohl Tirol über eigene Klärschlammkompostieranlagen verfügt, bleiben jährlich über 30.000 Tonnen an Klärschlämmen übrig, die außerhalb von Tirol verwertet oder entsorgt werden. -4- 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 2000 [t] 91452 21433 65598 2001 [t] 92039 22354 66592 -5- 2002 [t] 93422 22415 76555 2003 [t] 93759 21720 70850 Restabfallmenge Tirol gesamt (Tonnen) 2004 [t] 96350 22726 45577 Restmüll betr. Abfall Sperrmüll 0 20000 40000 60000 80000 100000 120000 140000 160000 180000 200000 2000 [t] 81874 19255 66832 2001 [t] 82405 20126 68589 -6- 2002 [t] 83569 20128 78859 2003 [t] 84088 19574 72737 Restabfallmenge ohne die Bezirke Lienz und Reutte (Tonnen) 2004 [t] 86597 20535 47146 Restmüll Sperrmüll betr. Abfall 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 2001 [t] 16.461 48.815 2002 [t] 22.789 43.922 -7- 2003 [t] 27.196 32.534 Klärschlamm 2004 [t] 24.446 31.475 Behandlung in Tirol Differenzbetrag Aus den ersten zwei Diagrammen ist ersichtlich, dass die betrieblichen Abfallmengen im Jahre 2004 gegenüber dem Jahr 2003 sehr stark abgenommen haben. Die Reduktion beträgt ca. 25.000 Tonnen. Aus den gemeldeten Deponiedaten ist ersichtlich, dass • im Jahr 2004 ca. 6.000 Tonnen Bodenaushub weniger abgelagert wurden und • Restabfallmengen, die von Betrieben direkt an die Deponien angeliefert wurden, stark zurückgegangen sind. Das lässt vermuten, dass betriebliche Abfälle außerhalb von Tirol entsorgt werden. 4. Abfallbehandlungsmöglichkeiten Im § 4 des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes ist festgelegt, dass nicht verwertbare Abfälle je nach Beschaffenheit durch biologische, thermische, chemische oder physikalische Verfahren zu behandeln sind. Die Restabfallbehandlung zielt auf die Verringerung • des Volumens und • der schädlichen Eigenschaften von Abfällen ab. Wesentliche Abfallbehandlungsmöglichkeiten sind: a) Mechanische Behandlung: Abfälle in mechanischen Anlagen (MA) zu behandeln bedeutet, diese einer „Zerkleinerung" und einer „Sortierung" zu unterziehen. Die Zerkleinerung erfolgt mit entsprechenden Aggregaten (Brecher, Mühlen, etc.). Die Sortierung wird bei MBAAnlagen üblicherweise maschinell durchgeführt (Metallabscheider, Siebe, etc.). Eisenmetalle können über Metallabscheider erfasst werden. Auf Grund ihres Verschmutzungsgrades sind sie jedoch wie die übrigen Wertstoffe, falls sie einer Wiederverwertung zugeführt werden sollen, zu behandeln. Bei der mechanischen Behandlung erfolgt keine gewichtsmäßige Reduzierung der Abfälle. Diese Methode zielt nur auf eine volumsmäßige Reduktion und Sortierung in bestimmte Fraktionen ab. -8- b) Mechanisch-biologische Behandlung: Für die biologische Behandlung von bestimmten Restabfällen können zwei prinzipiell unterschiedlich arbeitende Behandlungsverfahren zum Einsatz kommen – die Verrottung und die Vergärung. Möglich ist auch die Kombination beider Verfahren, wobei zunächst geeignete Restabfallarten einer Vergärungsstufe zugeführt werden und die verbleibenden Reststoffe aus der Vergärung und die für eine Vergärung nicht geeigneten Abfallarten einer Rotte bzw. Nachrotte unterzogen werden müssen. Bei beiden Verfahren wird eine Aufbereitung der Restabfälle in Form einer mechanischen Restabfallbehandlung vorgeschaltet. Eine Abtrennung (z.B. Sieben) von heizwertreichen Fraktionen (Kunststoffabfälle, Holzabfälle, etc.) ist unabdingbar, da sonst der Grenzwert von ca. 6.000 kJ/kg für die Ablagerung nicht erreicht werden kann. Abfälle mechanisch-biologisch zu behandeln heißt daher, Abfälle zu zerkleinern, zu sortieren und anschließend dem biologischen Prozess in Form der Kombination aus Vergärung/Verrottung oder einer ausschließlichen Verrottung zuzuführen. Bei einer mechanisch-biologischen Behandlungsanlage (MBA) bleiben ca. 25 Masseprozent für die Ablagerung auf einer Massenabfalldeponie übrig (Deponiefraktion). Mehr als 50 Masseprozent sind als heizwertreiche Fraktion einer thermischen Behandlung zuzuführen. Der Differenzbetrag resultiert neben den abgeschiedene Metallen aus dem Wasser- und Rotteverlust und beträgt insgesamt zwischen 15 und 25 Masseprozent. c) Mechanisch-biologische Stabilisierung: 1) mechanische Behandlung (Zerkleinerung und Homogenisierung) 2) biologische Trockung (durch dosierte Luftzufuhr, ohne Fremdenergie) 3) allenfalls Abtrennung stofflich verwertbarer Materialien (Inertstoffe, Metalle) 4) Pressung und Ballierung des hochkalorischen Stabilats (zur Konditionierung eines mittelfristig lagerstabilen Brennstoffs, sofern das Stabilat nicht lose, brikettiert oder pelletiert direkt in die Verwertung geht). Dieses Verfahren wird als mechanisch-biologisches Stabilatverfahren (MBS) bezeichnet. Durch die biologische Trocknung und allfälliger Metallabscheidung reduziert sich der Abfall um ca. 10 Masseprozent (Wasserverlust). Somit sind ca. 90 Masseprozent der angelieferten Abfälle einer thermischen Behandlung zuzuführen. -9- d) Thermische Behandlung: Die Müllverbrennungsanlage (MVA) erfüllt folgende Aufgaben: 1) Zerstörung bzw. Umwandlung von organischen Verbindungen in Energie 2) Im Abfall enthaltene anorganische Stoffe aufkonzentrieren und in verwertbarer oder ablagerungsfähiger Form abzuscheiden 3) Verringerung von Gewicht und Volumen der Abfälle 4) Nutzung des Wärmeinhaltes der verbrannten Abfälle Bei der thermischen Abfallbehandlung bleiben ca. 25 Masseprozent als Asche oder Schlacke für die Ablagerung auf einer Reststoffdeponie übrig. Weiter 1 bis 2 Masseprozent bleiben als Rückstände aus der Abgasreinigung übrig, die in einer Untertagedeponie entsorgt werden. Circa 75 Masseprozent der eingesetzten Abfälle werden bei der Verbrennung in Energie umgewandelt. Behandlungsgrundsatz: Um den Vorgaben der Deponieverordnung zu entsprechen, müssen Abfälle, die mechanisch, mechanisch-biologisch oder mittels Stabilatverfahren behandelt wurden, zur Gänze oder zumindest teilweise einer zusätzlichen thermischen Behandlung zugeführt werden. Abfälle, die direkt einer thermischen Behandlung zugeführt werden, müssen keinem weiteren Behandlungsschritt unterzogen werden. - 10 - Massenabfalldeponie MVA (Rostfeuerung) MVA (Wirbelschicht) - 11 - Reststoffdeponie stoffliche Verwertung Zementwerk Sekundärrohstoffe MA Sortieranlage Untertagedeponie Kohlekraftwerk Sekundärbrennstoffe MBS Stabilat Siedlungsabfälle (Restabfälle) MBA anaerob/ aerob Sekundärabfälle Getrenntsammlung Erläuterungen zur Graphik: Getrenntsammlung: Bioabfälle, Glas, Papier, Metalle, etc. werden auch bei einer Restabfallbehandlung (MBA oder/und MVA) vorher vom Bürger getrennt Restabfälle: Sämtliche Abfälle, die derzeit auf den Tiroler Restmülldeponien abgelagert werden Sekundärabfälle: Rückstände aus den Abfallbehandlungsanlagen, die einer thermischen Behandlung mit Rauchgasreinigungsstandard wie bei einer MVA zugeführt werden müssen Sekundärbrennstoffe: Heizwertreiche Abfälle aus dem Gewerbe, die so aufbereitet werden, dass sie bestimmte Qualitäten erfüllen und als Ersatz für Primärbrennstoffe bei Kohle- und Zementwerken verwendet werden können Sekundärrohstoffe: Sämtliche Abfälle, die stofflich wiederverwertet werden Massenabfalldeponie: Deponie, vorwiegend für Rückstände aus der MBA Reststoffdeponie: Deponie, vorwiegend für Rückstände (z.B. Rostasche) aus der MVA Untertagedeponie: Deponie unterhalb der Erdoberfläche, Rauchgasreinigung entsorgt werden können - 12 - wo feste Rückstände aus der 5. Abfallwirtschaftliche Situation für Restabfälle in Tirol a) Deponierung Derzeit werden in Tirol sechs Massenabfalldeponien für unbehandelte Restabfälle betrieben (Für den Einzugsbereich 1 (dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet sämtlicher Gemeinden des Bezirkes Reutte) ist die Deponie Reutte–Bannwald vorgesehen, die auf Grund von Einsprüchen nie errichtet wurde). 1. Im Einzugsbereich 2 (dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet sämtlicher Gemeinden der Bezirke Imst und Landeck mit Ausnahme der Gemeinde Sölden) die Mülldeponie Roppen II 2. Im Einzugsbereich 2a (dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet der Gemeinde Sölden) die Mülldeponie Sölden 3. In den Einzugsbereichen 3 (dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet der Stadtgemeinde Innsbruck) und 4 (dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet sämtlicher Gemeinden der Bezirke Innsbruck-Land und Schwaz) die Mülldeponie Ahrental 4. Im Einzugsbereich 5 (dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet sämtlicher Gemeinden der Bezirke Kitzbühel und Kufstein mit Ausnahme der Gemeinden Aurach b.K., Jochberg und Kitzbühel) die Mülldeponie Wörgl-Riederberg 5. Im Einzugsbereich 5a (dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet der Gemeinden Aurach b.K., Jochberg und Kitzbühel) die Mülldeponie Jochberg 6. Im Einzugsbereich 6 (dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet sämtlicher Gemeinden des Bezirkes Lienz) die Mülldeponie Lavant. - 13 - Technische und wirtschaftliche Kenndaten der Massenabfalldeponien Tirols (Stand 03/2006) Sölden Roppen Ahrental (Abschnitt III) Riederberg Jochberg Lavant Basisabdichtung ja ja ja ja nein ja Sickerwasserfassung ja ja ja ja ja ja ARA UOA ARA UOA ARA UOA Deponiegaserfassung ja ja ja ja ja ja Deponiegasbehandlung ja ja ja ja ja ja Deponiegasverwertung nein ja ja ja nein nein Gesamtdeponievolumen 166.000 830.000 1.600.000 1.400.000 49.000 845.000 Verfügbares Volumen (Jänner 2006) 150.000 180.000 300.000 (+800.000) 320.000 2.500 34.000 Ablagerungsmenge (t/2004) 2.718 18.437 86.756 64.214 4.252 15.799 Einzugsbereich Sölden Landeck Roppen Ibk-Stadt Ibk-Land Schwaz Kufstein Kitzbühel Kitzbühel Jochberg Aurach b.K. Lienz 1970/1999 1998 2000 1991 1962/1993 1992 Altlast nein nein nein (nur Abschnitt I/II) nein ja alte Deponie Voraussichtl. Betriebsdauer 2055 2014 2017 2009 2006 2008 Deponieaufsichtsorgan Dr. Aichhorn DI Passer DI Eberl Mag. Pflügler DI Mairamhof DI Haider Deponietarif in €/Tonne (ohne ALSAG und MWSt.) Grundgebühr + 180,00 117,20 132,20 196,00 RM: 120,04 SM: 147,31 RM: 119,91 GA: 127,18 Gemeinde Sölden ABV ABG-Ahrental (IKB und ATM) Deponie Riederberg GmbH & CoKG AWV Großache-Süd AWV Osttirol Sickerwasserbehandlung Schüttbeginn/Bewilligung Betreiber ARA... UOA... RM... SM... GA... Westtirol Kommunale Abwasserreinigungsanlage Umkehrosmoseanlage Restmüll Sperrmüll Gewerbeabfall (betrieblicher Abfall) Die voraussichtliche Betriebsdauer berechnet sich aus den Müllmengen des Jahres 2004. - 14 - b) Mechanisch-biologische Abfallbehandlung Als Standort für eine Behandlungsanlage für Hausmüll im Entsorgungsbereich 5 ist für die Gemeinden Alpbach, Angath, Angerberg, Bad Häring, Brandenberg, Brixlegg, Ellmau, Erl, Kirchbichl, Kramsach, Kufstein, Langkampfen, Mariastein, Niederndorf, Niederndorferberg, Radfeld, Rattenberg, Reith i.A., Scheffau, Schwoich, Söll, Thiersee und Wildschönau die Anlage der Thöni Industriebetriebe GmbH festgelegt. Diese Anlage, mit einer maximalen Jahreskapazität von 9.500 t, ist seit dem Jahr 2000 in Betrieb. Als Standort für eine Behandlungsanlage für Hausmüll und betriebliche Abfälle im Einzugsbereich 6 ist die Fläche neben der Deponie Lavant festgelegt. Die Anlage ist bereits genehmigt, derzeit im Bau und soll im Herbst 2006 in Betrieb gehen. Als Standort für eine Behandlungsanlage für Hausmüll und betriebliche Abfälle in den Einzugsbereichen 3 und 4 sind Flächen am Areal der Deponie Ahrental festgelegt. Derzeit ist das UVP-Verfahren anhängig. c) Abfallentsorgung außerhalb Tirols Laut Tiroler Abfallwirtschaftskonzept hat im Einzugsbereich 1 (Bezirk Reutte) die Abfuhr des Hausmülls und der betrieblichen Abfälle bis zur Inbetriebnahme der zu errichtenden Deponie Bannwald Boden (Gemeindegebiet Reutte) zur Mülldeponie Ahrental zu erfolgen. Ausgenommen davon sind jene Abfälle, die zulässigerweise zur thermischen Behandlung in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden. Derzeit werden lediglich die Abfälle der Marktgemeinde Reutte auf der Deponie Ahrental abgelagert. Die restlichen Abfälle aus dem Bezirk werden zur MVA nach Kempten verbracht. Die Abfallmenge beträgt ca. 3.560 Tonnen (Abfallmenge von 2004) Aus verschiedenen Notifizierungen ist ersichtlich, dass Klärschlämme außerhalb von Tirol zur Kompostieranlagen nach Deutschland oder in andere österreichische Bundesländer verbracht werden. Weiters ist aus mündlichen Aussagen bekannt, dass Klärschlämme in Lenzing in einer thermischen Anlage verbrannt werden. - 15 - 6. Restabfallbehandlung in den Bundesländern Österreichs a) Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen Bei den unten dargestellten Anlagen ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den älteren Anlagen (vor dem Jahr 2000) um Anlagen handelt, die Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle zu Müllkompost verarbeitet haben. Auf Grund der schlechten Qualität der hergestellten Komposte sind diese Anlage oftmals zu Bioabfallbehandlungsanlagen und/oder zu mechanisch-biologischen Restabfallbehandlungsanlagen umgerüstet worden. In Roppen wurde von Mitte der 80er bis Mitte der 90er Jahre ebenfalls Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall zu Müllkompost verarbeitet. Die Anlage wurde zwischenzeitlich zu einer Bioabfallbehandlungsanlage umgerüstet. Die Restabfälle werden seit Schließung der Gesamtmüllkompostieranlage direkt auf der Massenabfalldeponie entsorgt. Insgesamt verfügen alle MBAs Österreichs über eine Jahreskapazität von ca. 700.000 t (ohne die sich in der Genehmigungsphase befindliche Anlage in Innsbruck). - 16 - Steiermark Niederösterreich Steiermark Steiermark Steiermark Tirol Tirol Tirol Steiermark Oberösterreich Niederösterreich Burgenland Oberösterreich Salzburg Niederösterreich Niederösterreich Salzburg Allerheiligen Fischamend Frohnleiten Frojach-Katsch Halbenrain Innsbruck Kufstein Lavant Liezen Linz / Aste Neunkirchen Oberpullendorf Ort im Innkreis Siggerwiesen St. Pölten Wiener Neustadt Zell am See 1978 2005 2005 1978 1976 1978 1985 2004 2004 in Bau 2000 in Planung 2004 1981 2004 1997 1979 1977 In Betrieb seit RM, SM, GA, KS RM, SM RM, SM, GA RM, SM, GA RM, SM RM, SM, KS RM RM RM, SM, GA RM, SM, GA RM, SM RM, SM, GA RM, SM, GA, KS RM, SM RM, KS RM, SM, GA RM, SM, KS RM, SM, GA, KS Input-Materialien - 17 - 44.000 24.000 42.000 140.000 15.000 80.000 28.500 65.000 25.000 17.000 9.500 116.000 70.000 15.000 65.000 27.000 17.100 15.250 Kapazität 2005 (t/a) RM...Restmüll, SM...Sperrmüll, GA...Gewerbeabfall, KS...Klärschlamm DF...Deponiefraktion, HF...heizwertreiche Fraktion, TS...Trockenstabilat, MK...Müllkompost Steiermark Bundesland Aich-Assach Standort DF, HF DF, HF DF, HF TS DF, HF DF, HF MK DF DF DF, HF TS DF, HF DF, HF TS DF DF DF MK, DF, TS Output-Materialien b) Thermische Abfallbehandlungsanlagen Die ältesten Abfallverbrennungsanlagen Österreichs gibt es in Wien (Flötzersteig und Spittelau). In Wels wurde Müll bereits ab 1973 thermisch behandelt (diese Anlage wurde später stillgelegt und durch eine Neuanlage ersetzt). Alle alten Anlagen sind nachgerüstet worden und entsprechen heute dem Stand der Technik. Hinsichtlich der Abgaswerte (z.B.: Stickoxide) verfügen die Anlagen in Österreich über den höchsten Standard. Standort Bundesland Verfahren Linie Kapazität (t/a) In Betrieb seit Arnoldstein Kärnten Rostfeuerung 1-linig 80.000 2004 Dührnrohr Niederösterreich Rostfeuerung 2-linig 300.000 2004 WAV I und II Oberösterreich Rostfeuerung 2-linig 300.000 1995/2006 Lenzing Oberösterreich Wirbelschicht 1-linig 300.000 2003 Niklasdorf Steiermark Wirbelschicht 1-linig 100.000 2004 Flötzersteig Wien Rostfeuerung 3-linig 200.000 1963. Spittelau Wien Rostfeuerung 2-linig 270.000 1971. Pfaffenau Wien Rostfeuerung 2-linig 250.000 in Bau Gesamt 1.800.000 Behandlungskapazitäten gesamt: Zusammen mit den MBAs (Jahreskapazität ca. 700.000 t) stehen somit in Österreich Behandlungskapazitäten für Restabfälle von 2.500.000 t zur Verfügung. Prognose: Aus dem Entwurf des Bundesabfallwirtschaftsplanes 2006 ist ersichtlich, dass im Jahre 2004 in Österreich 1.382.600 Tonnen Restmüll und 236.400 Tonnen Sperrmüll angefallen sind. Insgesamt beträgt die Restabfallmenge aus dem kommunalen Bereich somit 1.619.000 Tonnen. Vergleicht man diese Abfallmenge mit den vorhandenen Behandlungskapazitäten kann festgehalten werden, dass für die Behandlung der kommunalen Abfälle ausreichende Kapazitäten in Österreich vorhanden sind. Im Bundesabfallwirtschaftsplan finden sich (ähnlich wie in Deutschland) jedoch keine detaillierten Angaben über Gewerbeabfallmengen, die einer Behandlung zugeführt werden müssen. - 18 - Ausgehend von der Abfallmenge aus dem kommunalen Bereich (1.619.000 t) verbleiben ca. 880.000 Tonnen freie Behandlungskapazitäten bei den MBAs und MVAs Österreichs für die übrigen zu behandelnden Abfällen. Ob diese freien Kapazitäten für die Behandlung von gewerblichen Abfällen, Klärschlämmen, heizwertreichen Fraktionen aus den MBAs und Altholzabfällen ausreichen, ist mehr als fraglich. 7. Restabfallbehandlung in den benachbarten Staaten a) Deutschland: Spätestens ab 1.6.2005 dürfen keine unbehandelten Siedlungsabfälle mehr auf Deponien abgelagert werden. Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) wurde von der Umweltministerkonferenz (UMK) gebeten zu berichten, welche Maßnahmen die Länder hierzu ergriffen haben. Zur 60. UMK hat die LAGA einen Bericht erstellt, der kontinuierlich fortgeschrieben wird. Ein Jahr vor dem Ablaufen der Übergangsfrist am 1.6.2005 wurde vom Bundesumweltministerium (BMU) unter Mitarbeit des Umweltbundesamtes (UBA) ein Bericht zum Stand, zum Handlungsbedarf und zu den Perspektiven der Siedlungsabfallentsorgung veröffentlicht. Bericht zur Siedlungsabfallenstorgung 2005 (http://www.umweltbundesamt.de/abfallwirtschaft/entsorgung/dokumente/bericht_siedlungsabfallentsorgung_2005.pdf) Abfallmengenprognose für 2005 Für das zu behandelnde Siedlungsabfallaufkommen im Jahr 2005 liegen verschiedene Prognosen vor, die sich im Laufe der vergangenen Monate einander immer stärker angenähert haben. Nach wie vor bestehende Unterschiede resultieren zum einen aus der Einbeziehung oder Vernachlässigung einiger behandlungsbedürftiger Abfallarten, wie z.B. von Sortierresten aus Kompostwerken und Sortieranlagen für Verpackungsabfälle, heizwertreichen Fraktionen aus der MBA, oder Klärschlamm. Zum anderen werden unterschiedliche Annahmen über die zukünftige Mengenentwicklung einzelner Abfallarten insbesondere von Gewerbeabfällen getroffen. Die PROGNOS AG, die als erstes umfassende Berechnungen vorgenommen hat, geht in ihrer aktuellen Schätzung davon aus, dass im Jahr 2005 insgesamt 29,5 Mio.t Siedlungsabfälle pro Jahr vorbehandelt werden müssen. - 19 - Auf Initiative des Bundes berichten die Länder über die Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) halbjährlich der Umweltministerkonferenz (UMK) über den Stand der Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung. In ihrem jüngsten Bericht (25. März 2004) an die 62. UMK beziffert die LAGA das insgesamt zu behandelnde Restsiedlungsabfallaufkommen für 2005 auf rd. 24,1 Mio. t. Wie die PROGNOS AG geht aber auch die LAGA davon aus, dass künftig zusätzlich noch rund 5 Mio. t Gewerbeabfälle, die bisher nach nur oberflächlicher Aussortierung verwertbarer Bestandteile zum größten Teil auf Deponien abgelagert wurden ( „Scheinverwertung“), vor ihrer Ablagerung einer Vorbehandlung zugeführt werden müssen. Unter Berücksichtigung dieser Gewerbeabfälle Vorbehandlungskapazitäten auf 29,1 Mio. t. beziffert die LAGA den Bedarf an Auf der Grundlage eigener Berechnungen auf der Basis der bislang abgelagerten Abfallmengen schätzt das Umweltbundesamt das behandlungsbedürftige Abfallaufkommen im Jahr 2005 auf rd. 28,5 Mio. t . Nahezu identisch hierzu ist mit 28,7 Mio. t eine Schätzung des Institutes für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik der Universität Hannover (ISAH). Es ergibt sich somit bei unterschiedlicher Vorgehensweise eine relativ gute Übereinstimmung der Abschätzungen von Prognos AG, ISAH, UBA und der LAGA. Behandlungskapazitäten Zur Erfüllung der Anforderungen der TA Siedlungsabfall und der Abfallablagerungsverordnung zur Behandlung der Restabfälle wurden in den vergangenen Jahren insbesondere die Kapazitäten der thermischen Behandlungsanlagen ausgeweitet. Die Anzahl solcher Anlagen wird sich von 46 Anlagen im Jahr 1985 mit einer Kapazität von rd. 7,9 Mio. t/a auf voraussichtlich 75 Anlagen im Jahr 2005 mit einer Kapazität von rd. 18,1 Mio. t/a erhöhen. Zwischenzeitlich wurden auch 29 mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen (MBAn) mit einer Gesamtkapazität von rd. 1,2 Mio. t/a (2001) errichtet. Dabei wurden sowohl technologisch einfache, offene Rotteverfahren als auch eingehauste Verfahren realisiert, die jedoch überwiegend den Anforderungen der 30.BImSchV noch nicht entsprechen und daher nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen . Hierbei konnten auch wichtige Betriebserfahrungen über die technische Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit derartiger Anlagen gewonnen werden. Nach bisherigen Planungen sollen im Jahr 2005 voraussichtlich 61 MBAn verfügbar sein. - 20 - Entwicklung der Behandlungskapazitäten Auch hinsichtlich der im Jahr 2005 zur Verfügung stehenden Behandlungskapazitäten gibt es unterschiedliche Prognosen. Da sich immer noch Anlagen im Planungsstadium befinden und daher die Realisierung unsicher ist, sind derartige Abschätzungen mit Unsicherheiten behaftet. Darüber hinaus laufen bei einigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern noch verfahrensoffene Ausschreibungen. Die Abschätzung der LAGA dürfte hier die genauesten Angaben über den vorhandenen Bestand und den Genehmigungs-, Vergabe- oder Errichtungsstand neuer Anlagen wiedergeben. Die LAGA geht in ihrer Abschätzung für 2005 von den beiden folgenden Szenarien aus: - Die „gesicherten“ (tatsächlich verfügbaren) Behandlungskapazitäten werden mit rund 23,5 Mio. t angegeben. Hiervon entfallen 16,8 Mio. t auf MVAn, 5,0 Mio. t auf MBAn und 1,7 Mio. t auf die Mitverbrennung in Industrieanlagen. Im Vergleich zu der LAGAAnnahme über die insgesamt erforderlichen Behandlungskapazitäten von rd. 29,1 Mio. t ergäbe sich somit ein Behandlungsdefizit von ca. 5,6 Mio. t. - Unter Berücksichtigung der tatsächlich verfügbaren und geplanten Anlagen, die z.T. nicht fristgerecht am 1.6.2005 in Betrieb sein werden, würden sich künftig Behandlungskapazitäten in einem Gesamtumfang von rd. 27,5 Mio. t (MVAn rd. 18,1 Mio. t, MBAn rd. 6,4 Mio. t sowie Mitverbrennung von rd. 2,95 Mio. t) ergeben. Bei diesem Szenario beträgt das Behandlungsdefizit immer noch rd. 1,6 Mio. t. Tab.2: Behandlungskapazitäten 2005 Die Gegenüberstellung der Behandlungskapazitäten 2005 gemäß Tabelle 2 mit dem zu behandelnden Abfallaufkommen zeigt, dass die Kapazitäten zur Behandlung der im Jahr 2005 voraussichtlich anfallenden Beseitigungsabfälle aus privaten Haushalten und dem Gewerbe (24,1 Mio. t) ausreichen oder nahezu ausreichen dürften. Defizite bei den Behandlungskapazitäten resultieren vor allem aus den Gewerbeabfällen, die - 21 - derzeit nach Durchführung von Scheinverwertungsmaßnahmen unbehandelt auf Deponien landen. Tab. 3: Abfallmengen und Kapazitäten für das Jahr 2005 (ohne Mitverbrennungskapazitäten) Tabelle 3 zeigt die Verteilung der Behandlungskapazitäten und zu behandelnden Restsiedlungsabfallmengen (ohne Gewerbeabfälle zur Verwertung) auf der Basis des LAGA-Berichts für die Bundesländer und deutet z.T. auf noch bestehende Behandlungslücken in einigen Bundesländern hin. - 22 - Schaffung weiterer Behandlungskapazitäten Ein kurzzeitiger Entsorgungsengpass ist daher gegenwärtig nicht auszuschließen. Er kann nur durch zügige Realisierung laufender Vorhaben und die umgehende Erschließung weiterer Aufbereitungskapazitäten für Sekundärbrennstoffe und Mitverbrennungskapazitäten verhindert werden. Zeitnahe Anlagenneubauten über die laufenden Planungen hinaus dürften nicht realistisch sein. Überdies sollte geprüft werden, inwieweit bestehende Kapazitäten kurzfristig erweitert werden können. Unsicherheiten ergeben sich auch daraus, dass gegenwärtig nicht klar ist, in welchem Umfang die als geplant gemeldeten Anlagen auch tatsächlich realisiert werden und offen ist, inwieweit Abfälle exportiert werden. Hier obliegt es den Ländern, Scheinverwertungen im Ausland zu unterbinden. Eine Beseitigung deutscher Siedlungsabfälle im Ausland können die deutschen Vollzugsbehörden sowohl nach geltendem deutschen wie auch europäischem Abfallrecht untersagen. Nutzung der Mitverbrennung Auf Grund der verschärften Emissionsanforderungen der novellierten 17. BImSchV ist die industrielle Mitverbrennung von Abfällen nunmehr der Müllverbrennung ökologisch gleichwertig. Somit stellt diese Art der Abfallverwertung eine insbesondere auch unter Energie-/Klimaschutzaspekten ökologisch zielführende Möglichkeit des Einsatzes heizwertreicher Siedlungsabfälle dar. Diese heizwertreichen Abfälle sind zum einen das Ergebnis der mechanisch-biologischen Behandlung von Restabfällen oder stammen aus anderen Aufbereitungs- und Sortieranlagen. Die LAGA schätzt in ihrem jüngsten Bericht dieses Aufkommen für 2005 bei Realisierung aller geplanten MBAKapazitäten auf 2 bis max. 2,6 Mio. t. Hinzu kämen sortenreine heizwertreiche Abfälle aus Gewerbetrieben, z.B. kunststoffverarbeitenden Betrieben. Die hieraus anfallenden Mengen sind allerdings nicht abschätzbar. Bei den gesichert verfügbaren Mitverbrennungskapazitäten für heizwertreiche Abfälle geht die LAGA von 1,7 Mio. t aus, hauptsächlich in Kraftwerken, aber auch Zementwerken und sonstigen Feuerungsanlagen. Bei Realisierung aller Planungen könnte sich diese Menge auf 2,9 Mio. t erhöhen. Im Rahmen der Abfragen der LAGA zum Stand der Umsetzung der ab 2005 gültigen Anforderungen der Abfallablagerungsverordnung haben bislang erst 9 Bundesländer Angaben über die Mitverbrennung zur Verfügung gestellt. - 23 - Tab. 4: Mitverbrennungskapazitäten Da die Mitverbrennung sowohl aus Kostengründen als auch im Hinblick auf die Einsparung von CO2-Emissionen im Rahmen des Emissionshandels für die Industrie vorteilhaft ist, ist von einer weiter zunehmenden Bereitschaft insbesondere der Kraftwerksbetreiber auszugehen, zukünftig anforderungsgerechte (qualitätsgesicherte und konfektionierte) Ersatzbrennstoffe aus Siedlungsabfällen einzusetzen. Gewerbeabfallentsorgung in Bayern (Leitender Regierungsdirektor Dipl.-Ing. Josef Giglberger, Landesamt für Umwelt) Situation seit dem 01.06.2005 Das Landesamt für Umwelt verfolgt die Mengenentwicklung seit dem 01.06.2005 durch Erhebung der angelieferten Abfallmengen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften. Daraus ergibt sich ein völlig verändertes Bild: • • • Die auf ein Jahr hochgerechnete angediente Abfallmenge beträgt knapp 3,4 Mio. t. Die auf ein Jahr hochgerechnete verbrannte Abfallmenge beträgt knapp 3,2 Mio. t. Die auf ein Jahr hochgerechnete Abfallmenge, die zwischengelagert werden muss, beträgt 200.000 t. - 24 - Daraus ergeben sich bis jetzt folgende Aussagen: • Die von Gewerbe und Industrie angediente Abfallmenge beträgt nicht wie ursprünglich 500.000 t/a sondern 1 Mio. t/a. Durch Umdeklaration von „Abfall zur Verwertung“ zu „Abfall zur Beseitigung“ versuchen offensichtlich diejenigen Betriebe sich Verbrennungskontingente zu sichern, die bislang wohl teilweise illegal Abfälle entsorgt haben und ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind. Sie versuchen aber auch diejenigen Entsorger aus den Anlagen zu verdrängen, die vorher über vertragliche Regelungen auch in Zeiten der Nichtauslastung der Anlagen sich entsprechende Verbrennungskapazitäten gesichert hatten. • Eine detailliertere Betrachtung zeigt darüber hinaus, dass nicht alle MVA überlastet sind. Vorrangig sind die Anlagen betroffen, die vorher ihr Einzugsgebiet entsprechend ausgeweitet haben, um sich auszulasten oder zu niedrigen Entgelten verbrennen konnten. Letzteres führte dazu, dass sich in deren Einzugsbereich eine Verwertung der Abfälle „nicht lohnte“. • Generell ist festzustellen, dass die in Bayern installierte Anlagenkapazität ausreicht, den beseitigungspflichtigen Abfall zu verbrennen. Sie reicht aber nicht aus, zusätzlich den gesamten Abfall aus dem Gewerbe zu verbrennen. Resumee aus den oben stehenden Artikeln: In Deutschland gibt es ausreichend Behandlungskapazitäten (MVA und MBA) für Hausund Sperrmüll. Da es jedoch keine genauen Daten über die Abfallmengen aus dem gewerblichen Bereich gibt, ist nicht sicher, ob für diese Abfälle und für die heizwertreiche Fraktion aus den MBAs auch ausreichende Kapazitäten bei thermischen Anlagen (MVAs, Zementwerke, Kohlekraftwerke und sonstige Industrieanlagen) zur Verfügung stehen. Selbst im Bundesland Bayern, das über sehr viel Verbrennungsanlagen verfügt, fehlen ab Mitte 2005 Behandlungskapazitäten für gewerbliche Abfälle. Die Errichtung von „Zwischenlagern“ um den Entsorgungsengpass zu überbrücken wird in Deutschland sehr heftig diskutiert und lässt darauf schließen, dass keine ausreichenden Behandlungskapazitäten für gewerbliche Abfälle vorhanden sind (siehe nachstehendes Bild). - 25 - Zwischenlager bei der Deponie München-Nord (Aufnahme vom 8.04.2006) b) Schweiz: Seit dem 01. Jänner 2000 müssen in der Schweiz sämtliche nicht verwertete, brennbare Abfälle in geeigneten Feuerungsanlagen verbrannt werden (Ablagerungsverbot). Abfallstatistik 2004 (Bundesamt für Umwelt [BAFU]: http://www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20051010/01198/index.html) Fast die Hälfte der Siedlungsabfälle verwertet Im Jahr 2004 haben Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) 3,14 Millionen Tonnen Abfälle verbrannt, worin 80.000 Tonnen Abfallimporte aus dem grenznahen Ausland enthalten sind. Diese 3,14 Millionen Tonnen umfassen hauptsächlich nicht verwertbare Siedlungsabfälle, brennbare Bauabfälle sowie Klärschlamm. Gegenüber dem Vorjahr entspricht die Menge einer Zunahme von 3 Prozent. Diese Erhöhung ist auf die leichte konjunkturelle Erholung und auf vermehrte Importe zurückzuführen. Aktuell stehen rund 3,30 Millionen Tonnen Verbrennungskapazität zur Verfügung. Dies reicht aus, um die gesamte Menge brennbarer Abfälle in der Schweiz zu entsorgen. Da diese Kapazitäten aber nicht homogen über das Land verteilt sind, gibt es Regionen - 26 - wie das Tessin, die über keine eigenen Verbrennungsanlagen verfügen und daher ihre Abfälle in ausserkantonalen Anlagen entsorgen. Die geplante neue KVA im Tessin ist weiterhin notwendig, weil ein stetiger Abfalltransport über die Alpen ökologisch und wirtschaftlich nachteilig wäre. Wegen Verlade- und Transportengpässen mussten noch rund 30.000 Tonnen brennbare Abfälle deponiert werden. Diese Menge hat sich jedoch gegenüber dem Vorjahr um über die Hälfte reduziert und beträgt noch knapp 1 Prozent der gesamten Menge brennbarer Abfälle. Die Gesamtmenge brennbarer Abfälle in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein betrug demnach 3,17 Millionen Tonnen. 8. Kostenbetrachtungen Die Kosten für die Abfallbehandlung stellen selten die tatsächlich anfallenden Kosten dar. Aus der unten dargestellten Grafik ist ersichtlich, dass seit Inkrafttreten des Ablagerungsverbotes unbehandelter Abfälle, die Preise bei den Verbrennungsanlagen um ca. 70 % gestiegen sind. Die geänderten Preise ergeben sich nicht aus dem gestiegenen Aufwand sondern aus der Marktsituation. Bis vor kurzem waren die Verbrennungsanlagen nicht ausgelastet, da die Abfälle zu „Dumpingpreisen“ auf Deponien entsorgt wurden. Betriebswirtschaftlich gesehen hätten die Verbrennungspreise damals höher sein müssen, da der Kostenaufwand (Abschreibung und Betriebskosten) mit einer kleineren Abfallmenge abzudecken war. Eine bessere Auslastung der Anlage bedeutet auch billigere Annahmegebühren. - 27 - Bei dieser Problematik ist weiters zu berücksichtigen, dass heizwertreiche Abfälle nicht gleichbedeutend sind mit geringeren Entsorgungskosten. Auch wenn heizwertreiche Abfälle einen hohen Energieinhalt haben, werden auch zukünftig für diese Abfälle keine Erlöse bezahlt werden. Dies liegt daran, dass die thermischen Anlagen für die Verbrennung derartiger Abfälle über den gleichen Rauchgasreinigungsstandard verfügen müssen, wie für die Verbrennung von unbehandelten Restabfällen. Der Durchsatz einer Verbrennungsanlage ergibt sich aus der Abfallmenge und dem dazugehörigen Heizwert. Steigt der Heizwert der Abfälle, so kann weniger Abfall (geringere Menge) verbrannt werden. Um diesem Umstand entgegen zu wirken, übernehmen Anlagen oftmals Klärschlämme (Klärschlamm mit ca. 30 % Trockensubstanz hat einen geringen Heizwert), damit die Durchsatzmenge erhöht werden kann. 9. Aktuelle Pressemitteilungen zu Kosten und Entsorgung von Abfällen BSR-Tariferhöhung beeinträchtigt Berliner Wirtschaft Pressemitteilung der IHK Berlin vom 27.10.2005 Mit der von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) angekündigten drastischen Preiserhöhung verliert Berlin einen Standortvorteil für Berliner Unternehmen. Nach Angaben der BSR wird sich ab November die Gebühr für eine Tonne Gewerbeabfall von derzeit knapp 90 Euro auf 149 Euro erhöhen. Nach Ansicht der Industrie und Handelskammer (IHK) werden die Berliner Betriebe nun mit höheren Abfallgebühren unter anderem dafür bestraft, dass Gewerbeabfälle illegal von außerhalb Berlins an den Berliner Abfallwerken ankommen und hier einen Entsorgungsengpass auslösen können. Ludger Hinsen, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin: „Wir unterstützen aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen eine – auch im Deutschland weiten Vergleich – marktgerechte Preispolitik, die den Vorrang der Verwertung vor der Abfallbeseitigung gewährleistet. Gleichwohl müssen die BSR ihrem vom Senat verliehenen Auftrag gerecht werden, die in Berlin anfallenden Gewerbeabfälle zur Beseitigung zu entsorgen.“ Berliner Unternehmen sind als Abfallerzeuger verpflichtet, ihre Gewerbeabfälle den BSR zu überlassen. Daher hätten sie auch einen Anspruch darauf, dass die BSR diese Abfälle zu vertretbaren Kosten annimmt, so Hinsen. Nach Auffassung der IHK müssen nun schnell Entsorgungskapazitäten durch gemeinsame Anstrengungen gesichert werden. Denn dann lohnt sich Verwertung auch wirtschaftlich wieder, ohne dass die nachrangige Beseitigung die Berliner Wirtschaft mit zusätzlichen Kosten belastet. - 28 - Der Fall Monthey: Abfalltransporte auf die Schiene! Alpen-Initiative - Georges Darbellay (27.12.2005) Während den nächsten Jahren wird die Schweiz immer mehr Abfall aus Deutschland und Italien importieren. Die Alpen-Initiative verurteilt den wachsenden Abfallimport und fordert, dass der Müll zumindest mit der Bahn transportiert wird. Der Fall der Kehrichtverbrennungsanlage Monthey im Wallis illustriert die Transportproblematik. Nächstes Jahr wird die Schweiz 200.000 Tonnen Abfall aus Deutschland importieren. Dieser enorme Anstieg hängt mit dem Verbot der Abfalldeponien in Deutschland seit Juni 2005 und den fehlenden Kapazitäten im nördlichen Nachbarland der Schweiz bis 2008 oder sogar 2009 zusammen. Eine ähnliche Situation wird in Italien entstehen: Italien fehlt es an Verbrennungskapazitäten bis mindestens 2012. Im Gegensatz dazu verzeichnen die Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) in der Schweiz eine Überkapazität von 300.000 Tonnen während den nächsten Jahren. Unsinntransporte Im November 2005 hat die Alpen-Initiative den roten Teufelsstein für Unsinntransporte an verschiedene Akteure im Bereich Abfall in der Schweiz vergeben. Symbolisch wurde der Preis an die KVA Trimmis im Kanton Graubünden überreicht. Die KVA Trimmis importiert seit September deutsche Abfälle per Lkw. Die Alpen-Initiative beobachtet zur Zeit die Entwicklung des „Falles Monthey“ – der Kehricht soll über eine noch längere Distanz als beim „Fall Trimmis“ herangekarrt werden. Abfallimporte ins Wallis Der Fall der KVA von Monthey (SATOM) im Wallis illustriert die Transportproblematik. Diese KVA importiert etwa 30.000 Tonnen deutschen Müll pro Jahr. Der Vertrag zwischen SATOM und der Rhein-Main-Deponie wurde über drei Jahre unterzeichnet. Obwohl angekündigt wurde, dass die Transporte per Bahn gemacht werden, zeichnet sich noch keine Lösung mit SBB Cargo ab. Der Mülltransport aus der Region von Taunus im Norden von Frankfurt nach Monthey rollt über mehr als 500 Kilometer – das sind etwa 200 Kilometer weiter als die Abfallimporte der KVA Trimmis aus der Nähe von Stuttgart. - 29 - Auf die Schiene! Die Anlage in Monthey verfügt über kein Anschlussgleis. Die Zuständigen müssen einen Bahnhof in der Nähe finden, der bereit ist, wöchentlich 600 Tonnen deutschen Abfall abzustellen – das sind etwa 20 Waggons. Die ACTS-Container müssen anschliessend einige Kilometer mit dem Lastwagen bis zur SATOM transportiert werden. Die Alpen-Initiative hält an den im November aufgestellten Forderungen fest: Der nicht vermeidbare Abfall soll in der nächstmöglichen KVA entsorgt werden. Falls der Kehricht trotzdem transportiert wird, muss für den Transport die Bahn benutzt werden. Die Umweltorganisation wird die Entwicklungen bei den Abfalltransporten weiter verfolgen. Mitteilung des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. vom 24.01.2006 Gefahr des Müllnotstands nicht abgewendet - Entsorgungslage für Verbrennungsabfall weiter angespannt: Bisher ist der Müllnotstand nicht eingetreten, aber der Präsident des bvseBundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Hans-Jürgen Cierzon konnte auch keine Entwarnung geben. Cierzon bezeichnete auf der Jahrespressekonferenz seines Verbandes die Situation als äußerst angespannt. Jederzeit könne sie eskalieren. Der bvse-Präsident hob zwar hervor, dass Anregungen des bvse zur Lösung der Krise von der Politik aufgenommen wurde, jedoch dürfe man die Hände jetzt nicht in den Schoß legen. Obwohl die Entsorgungsunternehmen die Sortiertiefen weiter erhöht hätten, um damit noch mehr Material der stofflichen Verwertung zuzuführen, habe sich die Situation nicht grundsätzlich entspannt. Nach wie vor gebe es erhebliche Kapazitätsengpässe bei Müllverbrennungsanlagen. Die Situation werde in nächster Zeit nicht besser, sie verschärft sich eher“, betonte Cierzon. Die Preise für Abfälle, die Müllverbrennungsanlagen angedient würden, wären inzwischen auf bis zu 230 €/Tonne geklettert. Vor allem in Nordrhein-Westfalen und Hessen sei die Lage sehr schwierig. Cierzon: „Leider sind von uns geforderte und immer noch erforderliche Entlastungsmaßnahmen nicht hinreichend in Angriff genommen worden. So sind die bisher genehmigten Zwischenlager vor allem durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für den Hausmüll genutzt worden. Hier haben wir eine von den Bundesländern bekannt gegebene Kapazität von inzwischen 1,2 Mio t Der bvse-Präsident kritisierte jedoch, dass es bisher kaum Zwischenlager für gewerbliche Abfälle oder für Ersatz- 30 - brennstoffe gebe. Dabei gehe es nicht darum am Gesetz vorbei zu handeln, sondern die bestehende Rechtslage zu nutzen. In der TASi/Ablagerungsverordnung seien unter bestimmten Voraussetzungen Zwischenlager vorgesehen. Cierzon sah hier auf jeden Fall noch Handlungsbedarf, da die geplanten Erweiterungen von Verbrennungskapazitäten erst in einer Übergangszeit von 3-4 Jahren eine grundlegende Entspannung bewirken könnten. Mittelständische Unternehmen seien naturgemäß zu den hohen 3-stelligen MillionenInvestitionen für solche Anlagen nicht in der Lage, und das so genannte „MVANadelöhr“ könne zum Instrument der Marktbereinigung durch gezielte Aussperrung missliebiger Wettbewerber missbraucht werden. Der bvse trete daher auch weiterhin mit Nachdruck für eine Überwachung dieser Einrichtungen und enge Marktbeobachtung dieses Segments durch entsprechende Institutionen ein. Der bvse habe registriert, dass die Landesumweltminister eine Landesarbeitsgemeinschaft Wettbewerb ins Leben gerufen hat. Hier solle vor allem der Wettbewerb auf dem Sektor der Verpackungsentsorgung beobachtet werden. Cierzon: „Wir empfehlen den Arbeitsauftrag der Arbeitsgruppe um die Auswirkungen auf den Wettbewerb der Müllverbrennungsanlagen (MVA) nach dem Inkrafttreten der TASi/Ablagerungsverordnung zu erweitern“. Hans-Jürgen Cierzon begrüßte ausdrücklich Initiativen der bayerischen Betreiber von Müllverbrennungsanlagen. „Hier besinnen sich, die MVA-Betreiber offenbar darauf, lieber mit mittelständischen Partnern als mit Konzernen zu kooperieren. Wir stehen als bvse seit langem für ein Konzept der fairen Partnerschaft mit den regional operierenden Kommunen. Wir wollen auf gleicher Augenhöhe zusammenarbeiten und unsere Dienstleistungen anbieten - damit fährt jede kommunale Gebietskörperschaft gut, damit fährt die gewerbliche Wirtschaft gut, und damit fahren auch die Beitragszahler gut“, betonte der bvse-Präsident. Kein Missbrauch von Zwischenlagern Bundesumweltministerium und BDE einig darin, dass Deponien nicht stillschweigend fortgeführt werden dürfen Pressemitteilung vom 1.02. 2006 Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) sind sich einig darin, dass die im vergangenen Jahr aufgebauten Zwischenlager für Siedlungsabfälle so schnell wie möglich wieder abgebaut werden müssen. Fehlende Behandlungskapazitäten dienen immer häufiger als Vorwand für weitere kostengünstige Abfallablagerung auf Deponien. Seit dem 1. - 31 - Juni 2005 ist die Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle nach der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) nicht mehr zulässig. „Die TASi muss ohne wenn und aber umgesetzt werden“, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel heute in einem Gespräch mit BDE-Präsident Peter Hoffmeyer sowie dem Hauptgeschäftsführer des BDE, Dr. Stephan Harmening. Mit dem Deponieverbot sei ein bedeutender ökologischer Fortschritt erreicht worden, indem man Billigdeponien, die später als Altlasten aufwändig saniert werden müssten, einen Riegel vorgeschoben habe. Durch die TASi wandern etwa fünf Millionen Tonnen Abfälle statt auf Deponien in Behandlungs- oder Verbrennungsanlagen. Da deren Kapazität zu Beginn nicht für die gesamte Menge ausreichte, sieht das Gesetz unter strengen Maßgaben die Möglichkeit von Zwischenlagern vor. Acht Monate nach Inkrafttreten der TASi sind bereits über eine Million Tonnen Zwischenlager genehmigt. „Wir sehen die Gefahr, dass sich wegen der gestiegenen Verbrennungspreise diese Lager verstetigen und nicht mehr zurückgebaut werden. Das wäre eindeutig ein Missbrauch des Gesetzes“, sagte BDE-Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Harmening. Außerdem entstünde durch ungesicherte Zwischenlager ein ausgewachsenes Entsorgungsproblem. Der BDE hat immer gefordert, dass Zwischenlager streng nach den gesetzlichen Vorschriften zu errichten und zu betreiben sind. BDE-Präsident Peter Hoffmeyer hob im Gespräch mit Minister Gabriel die positive Wirkung der TASi hervor: Weil Verbrennen um ein Vielfaches mehr koste als Deponieren, sei es für die Entsorgungsunternehmen und ihre Kunden zum ersten Mal finanziell interessant, möglichst viel an Wertstoffen aus dem Abfall herauszuholen und zu verwerten. Das habe zu einem erheblichen Technologieschub geführt. „Die deutsche Entsorgungswirtschaft ist heute weltweit führend, was ihre technische Kompetenz und ihre Effizienz anbelangt“, sagte Hoffmeyer. Der BDE ist mit rund 750 Mitgliedsunternehmen die stärkste Vereinigung der bundesdeutschen Entsorgungsbranche. Dem Verband gehören überwiegend mittelständische Betriebe, aber auch alle Großunternehmen an. BDSV begrüßt geplante Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen Pressemitteilung vom 22.02.2006 „Das Land Niedersachsen ist das erste Bundesland, das den Mut hat, den Entsorgungsnotstand transparent zu machen und Abhilfe zu schaffen,“ sagte Jürgen Karle, Präsident der BDSV, Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen, zur geplanten Bundesratsinitiative des Landes - 32 - Niedersachsen zur Gesetzesänderung im Deponierecht. Die aktuelle Situation in einigen Bundesländern sei besorgniserregend und gäbe Anlass dafür zu glauben, dass Deutschland Mitte 2005 nicht ausreichend auf eine umfassende Deponieschließung vorbereitet gewesen wäre. Derzeit lägen bereits mindestens 2-3 Mio. t Abfälle in Zwischenlagern, die frühestens 2008 wieder rückgebaut werden könnten, weil vorher keine entsprechenden Kapazitäten vorhanden sind. Da der Umgang mit Zwischenlagern in den Ländern aber sehr unterschiedlich gehandhabt würde, sei zur Zeit davon auszugehen, dass weder genaue Mengenangaben über gelagerte Abfälle bekannt seien noch sicher gestellt sei, dass ausreichend Sicherheitsleistungen für den Rückbau gezahlt würden. Die BDSV plädiere deshalb für die Offenlegung der Zwischenlagerkapazitäten sowie ein schnelles Handeln auf der Seite der Länder und des Bundes. Ziel müsse sein, dass man sich auf ein einheitliches Vorgehen einigt sowohl im Bereich Zwischenlagerung, als auch wie in einem Übergangszeitraum mit der Zulassung von Abfallexporten umgegangen werde. Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) fordert BDE, VKS und ITAD offensichtlich vorhandene Behandlungskapapzitäten freizugeben Pressemitteilung vom 24.02.2006 BDE Bundesverband der deutschen Entsorgungswirtschaft VKS Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung ITAD Interessensgemeinschaft der Betreiber Thermischer Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland Als „ein wenig verwunderlich“ bezeichnete der bvse-Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Fischer jüngste Äußerungen der Verbände VKS, ITAD und BDE. Es werde hier der Eindruck erweckt, dass ausreichende Kapazitäten für die Vorbehandlung von Abfällen vorhanden seien. Die gleichen Verbände sprachen jedoch in früheren Presseverlautbarungen von „Engpässen“ (BDE) und „Entsorgungsnotstand“ (VKS) und die ITAD kündigte vor einiger Zeit an, selbst Zwischenlager einzurichten, um dem momentanen Handlungsbedarf zu begegnen. Gleichzeitig schossen die Preise für die Vorbehandlung in astronomische Höhen, die die Anlagenbetreiber (ITAD-, BDE- und VKS-Mitglieder) wiederum damit begründen, dass die Nachfrage größer sei als das Angebot. Der Umweltminister von Niedersachsen erklärte vor kurzem, dass die Vorbehandlungskapazitäten nicht ausreichend seien. Umweltminister anderer Länder räumen ebenfalls Probleme ein. - 33 - „Wenn die beteiligten Verbände aber tatsächlich noch ungenutzte Vorbehandlungskapazitäten bei ihren Mitgliedsunternehmen sehen, dann sollten sie diese schnellstens auf dem Markt anbieten“, forderte Fischer. Es sei auch interessant, dass den Genehmigungsbehörden vorgeworfen werde, ohne genaue Analyse Zwischenlager zu genehmigen. Das genaue Gegenteil sei der Fall. bvse-Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Fischer: „Die Genehmigungsbehörden sind hier sehr zurückhaltend, um nicht zu sagen zu zurückhaltend.“ Die meisten Zwischenlager seien im Übrigen auf Deponien öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger eingerichtet. „Hier von ungesicherten abenteuerlich“, so Fischer abschließend Zwischenlagern zu reden, ist schon 10. Weiterführende Information Informationen zur Restabfallbehandlung www.tirol.gv.at/themen/umwelt/abfall/mva.shtml Animationen zur Abfallbehandlungsanlagen www.sauberes-tirol.at Bundesabfallwirtschaftsplan 2006 (Entwurf) www.bundesabfallwirtschaftsplan.at Anhang zum Bericht des Umweltbundesamtes Berlin zur Siedlungsabfallenstorgung 2005 www.umweltbundesamt.de/abfallwirtschaft/entsorgung/dokumente/anhang_siedlungsab fallentsorgung_2005.pdf Bericht der LAGA zur 62. Umweltministerkonferenz http://www.laga-online.de/download/LAGABericht%20AbfAblV%202_Fortschreibung250304.pdf Bundesabfallwirtschaftsgesetz http://www.lebensministerium.at/article/archive/6967 - 34 -