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Gesundheit | Zahn-Zusatzversicherung Der Zusatzschutz für Ihre Zähne Was ist eine ZahnZusatzversicherung? Hohe Kosten bei Zahnbehandlungen Ein Zahnarztbesuch kann schnell teuer werden. Viele Leistungen, die medizinisch sinnvoll sind, werden von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht oder nur teilweise erstattet. Bei Zahnersatz immer Eigenanteil Bei Zahnersatz müssen Sie sogar in jedem Fall einen Eigenanteil tragen. Da kommt schnell eine vierstellige Summe zusammen, mit der Sie nicht gerechnet hatten – und schon fällt unter Umständen der geplante Urlaub ins Wasser. Bessere Versorgung Unsere Zahn-Zusatzversicherungen schützen Sie vor hohen Zuzahlungen und sichern Ihnen somit eine bessere zahnmedizinische Versorgung. Eigenanteil reduzieren Je nach Tarif können Sie Ihren Eigenanteil deutlich reduzieren. 3 Die Leistungen Werden Sie Privatpatient beim Zahnarzt! Dental plus – die Kombination unserer Zahnbehandlungs- und Zahnersatztarife bietet Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung. Mit unserem Zahnbehandlungstarif ZB90 erstatten wir bis zu 90 % Ihres Restkostenanteils für die in der Tabelle angegebenen Leistungen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Unter dem Restkostenanteil versteht man die verbleibenden Kosten nach Vorleistung der GKV und weiterer Zahn-Zusatzversicherungen. Bei Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gelten folgende Höchstgrenzen: ·· KIG* I-II: 2.500 Euro * kieferorthopädische ·· KIG* III-V: 1.000 Euro Indikationsgruppen Mit unseren Zahnersatztarifen ZE50 und ZE30 übernehmen wir bis zu 50 % bzw. 30 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für die in der Tabelle genannten Leistungen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Versicherte Leistungen (Auszug) Allgemeine zahnärztliche Leistungen Plastische Zahnfüllungen Wurzelbehandlungen Chirurgische Leistungen Parodontologische Leistungen Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Professionelle Zahnreinigung Zahnersatz Implantate Inlays Ihr individueller Beitrag Mit dieser Unterlage geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Versicherungsleist schutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen. 4 Höchstgrenzen Treue zahlt sich aus! Je länger der Vertrag läuft, desto mehr Kosten werden erstattet. Pro Versicherungsjahr gelten folgende Rechnungshöchstgrenzen für die Tarife ZE50 und ZE30: 1. Versicherungsjahr bis zu 500 € 2. Versicherungsjahr 750 € 3. Versicherungsjahr 1.500 € 4. Versicherungsjahr 2.000 € 5. Versicherungsjahr 3.000 € ab6. Versicherungsjahr 10.000 € Bei Unfällen entfallen die Höchstsätze. Für einzelne Leistungen gelten weitere Höchstgrenzen. Sprechen Sie uns an! Wartezeit In den Tarifen ZB90, ZE50 und ZE30 beträgt die Wartezeit nur sechs Monate. Zahnbehandlung ZB90 Zahnersatz ZE50 Zahnersatz ZE30 50 € pro Kalenderjahr 50 € pro Kalenderjahr tungen. Diese Unterlage ist kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungs- 5 Für wen ist eine Absicherung wichtig? Für alle gesetzlich Versicherten Die GKV bietet nur noch eine Grundversorgung. Darum ist eine Zahn-Zusatzversicherung für alle gesetzlich Krankenversicherten empfehlenswert. Größere Zahnbehandlungen und ernste Zahnschäden können Sie in jedem Alter treffen – auch wenn Sie bisher völlig gesunde Zähne hatten. Zahnbett- und Zahnfleischentzündungen oder gar Unfälle können schon in jungen Jahren eine teure Behandlung notwendig machen. Darum ist eine Absicherung für jeden wichtig! Für Kinder und Jugendliche Bei vielen Kindern und Jugendlichen ist aus medizinischen Gründen eine kieferorthopädische Behandlung nötig. Denn was jetzt versäumt wird, begleitet Ihre Kinder unter Umständen ein Leben lang. Hinzu kommt, dass die günstigen Beiträge die Entscheidung für diesen wichtigen Zusatzschutz leicht machen. Ein weiterer Pluspunkt: Wir leisten auch schon in den kieferorthopädischen Indikationsgruppen I und II, in denen die GKV noch keine Zahlungen vorsieht. Was spricht für die Zahn-Zusatzversicherung? Bei der GKV erhalten Sie nur Festkostenzuschüsse für eine Standardversorgung – und nicht immer das, was medizinisch auch sinnvoll wäre. Bei Zahnersatz etwa deckt der Festkostenzuschuss nur ca. 50 % der Durchschnittskosten für eine „einfache“ Regelversorgung ab. Bei einer höherwertigen Versorgung ist Ihr Eigenanteil sogar noch deutlich höher. Die Erstattungsbeispiele zeigen: Unsere Zahn-Zusatzversicherungen machen sich im Leistungsfall schnell bezahlt. Mit „Dental plus 50“, der Kombination unserer Tarife ZB90 und ZE50, sichern Sie sich eine optimale Versorgung im Falle einer Zahnbehandlung, bei Zahnersatz und für Kinder und Jugendliche bei kieferorthopädischen Maßnahmen. 8 Zahnbehandlung ZB90 150 € 140,50 € 500 € 450 € 55 € 0 € Hochwertige Kunststofffüllung Parodontologische Behandlung bei einer Taschentiefe von unter 3,5 mm Zahnersatz ZE50 3.000 € 750 € 605 € 2.000 € 230 € 500 € Implantat Krone Kieferorthopädie 3.000 € 3.000 € 2.850 € 1.500 € 0 € 0 € ZE50 Kieferorthopädie KIG¹ I-II (Kinder/Jugendliche) Dental plus 50 (ZB90 + ZE50) Kieferorthopädie KIG¹ I-II (Kinder/Jugendliche) KIG¹kieferorthopädische Indikationsgruppen Rechnungsbetrag Erstattung GKV Erstattung GKV mit Zusatzversicherung 9 Alle Vorteile auf einen Blick ·· Reduzierung Ihres Eigenanteils für Zahnbehandlung und Zahnersatz ·· hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis ·· optimale medizinische Versorgung über dem Niveau der GKV ·· maßgeschneiderte Lösung: Bei einer Kombination der Tarife ZB90 und ZE50 (oder ZE30), also Dental plus 50 (oder Dental plus 30), leisten bei Bedarf beide Tarife ·· ideal für Kinder durch günstige Beiträge und Einschluss von Kieferorthopädie ·· Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche: Leistung auch dann, wenn die GKV noch nicht zahlt – z. B. schon bei leichten Zahnfehlstellungen (KIG I - II) 10 Noch mehr Schutz für Ihre Gesundheit Auch in anderen Bereichen erstatten die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung oft nur noch einen Teil der Kosten. Darum sollten wir über folgenden Zusatzschutz für Sie reden: ·· Finanzielle Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen im Pflegefall (Tarife PflegeFlex und VGH PflegeBahr) ·· Ausgleich von Verdienstausfällen bei längerer Krankheit (Tarife KTG-G, KTG-S und SKG) ·· Spezialistenbehandlung im Krankenhaus und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer (Tarif First Class) ·· Krankenhaustagegeld (Tarif KHT) ·· Kostenübernahme/-beteiligung bei Kuren (Tarif KUR) ·· Zuschüsse für ambulante Heilbehandlungen wie Sehhilfen und alternative Heilmethoden (Tarif top fit) First Class im Krankenhaus und Krankenhaustagegeld Kurtagegeldversicherung Pflege-Zusatzversicherung Gesetzliche Krankenversicherung Ambulante Heilbehandlungen Verdienstausfallversicherung Zahn-Zusatzversicherung 11 ist, sich persönlich zu kennen Die VGH ist der größte Versicherer im Lande – mit einem lückenlosen Angebot bei Sach- und Personenversicherungen für den privaten und gewerblichen Bereich. Kundennähe ist unser Schlüssel zum Erfolg. Rund 500 VGH Vertretungen, 1.100 Sparkassen-Geschäftsstellen und alle LBS-Beratungszentren bilden ein Servicenetz, das in Niedersachsen einzigartig ist. Etwa 1,8 Millionen Niedersachsen haben sich für die VGH entschieden. 1.276-M-10.15 Weitere Infos unter www.vgh.de