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Gesundheit | Zahn-Zusatzversicherung
Der Zusatzschutz
für Ihre Zähne
Was ist eine ZahnZusatzversicherung?
Hohe Kosten bei Zahnbehandlungen
Ein Zahnarztbesuch kann schnell teuer werden. Viele
Leistungen, die medizinisch sinnvoll sind, werden von
Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht
oder nur teilweise erstattet.
Bei Zahnersatz immer Eigenanteil
Bei Zahnersatz müssen Sie sogar in jedem Fall einen
Eigenanteil tragen. Da kommt schnell eine vierstellige
Summe zusammen, mit der Sie nicht gerechnet hatten
– und schon fällt unter Umständen der geplante
Urlaub ins Wasser.
Bessere Versorgung
Unsere Zahn-Zusatzversicherungen schützen Sie vor
hohen Zuzahlungen und sichern Ihnen somit eine
bessere zahnmedizinische Versorgung.
Eigenanteil reduzieren
Je nach Tarif können Sie Ihren Eigenanteil deutlich
reduzieren.
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Die Leistungen
Werden Sie Privatpatient beim Zahnarzt!
Dental plus – die Kombination unserer
Zahnbehandlungs- und Zahnersatztarife bietet
Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung.
Mit unserem Zahnbehandlungstarif ZB90 erstatten
wir bis zu 90 % Ihres Restkostenanteils für die in
der Tabelle angegebenen Leistungen, wenn eine
medizinische Notwendigkeit besteht. Unter dem
Restkostenanteil versteht man die verbleibenden
Kosten nach Vorleistung der GKV und weiterer
Zahn-Zusatzversicherungen. Bei Kieferorthopädie für
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gelten folgende
Höchstgrenzen:
·· KIG* I-II: 2.500 Euro
* kieferorthopädische
·· KIG* III-V: 1.000 Euro
Indikationsgruppen
Mit unseren Zahnersatztarifen ZE50 und ZE30 übernehmen wir bis zu 50 % bzw. 30 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für die in der Tabelle genannten
Leistungen, wenn eine medizinische Notwendigkeit
besteht.
Versicherte Leistungen (Auszug)
Allgemeine zahnärztliche Leistungen
Plastische Zahnfüllungen
Wurzelbehandlungen
Chirurgische Leistungen
Parodontologische Leistungen
Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Professionelle Zahnreinigung
Zahnersatz
Implantate
Inlays
Ihr individueller Beitrag
Mit dieser Unterlage geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Versicherungsleist
schutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen.
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Höchstgrenzen
Treue zahlt sich aus! Je länger der Vertrag läuft, desto
mehr Kosten werden erstattet. Pro Versicherungsjahr
gelten folgende Rechnungshöchstgrenzen für die
Tarife ZE50 und ZE30:
1. Versicherungsjahr bis zu
500 €
2. Versicherungsjahr
750 €
3. Versicherungsjahr
1.500 €
4. Versicherungsjahr
2.000 €
5. Versicherungsjahr
3.000 €
ab6. Versicherungsjahr
10.000 €
Bei Unfällen entfallen die Höchstsätze. Für einzelne
Leistungen gelten weitere Höchstgrenzen. Sprechen
Sie uns an!
Wartezeit
In den Tarifen ZB90, ZE50 und ZE30 beträgt die
Wartezeit nur sechs Monate.
Zahnbehandlung ZB90
Zahnersatz ZE50
Zahnersatz ZE30
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50 € pro Kalenderjahr
50 € pro Kalenderjahr
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tungen. Diese Unterlage ist kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungs-
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Für wen ist eine
Absicherung wichtig?
Für alle gesetzlich Versicherten
Die GKV bietet nur noch eine Grundversorgung.
Darum ist eine Zahn-Zusatzversicherung für alle
gesetzlich Krankenversicherten empfehlenswert.
Größere Zahnbehandlungen und ernste Zahnschäden
können Sie in jedem Alter treffen – auch wenn Sie
bisher völlig gesunde Zähne hatten. Zahnbett- und
Zahnfleischentzündungen oder gar Unfälle können
schon in jungen Jahren eine teure Behandlung
notwendig machen. Darum ist eine Absicherung
für jeden wichtig!
Für Kinder und Jugendliche
Bei vielen Kindern und Jugendlichen ist aus medizinischen Gründen eine kieferorthopädische Behandlung nötig. Denn was jetzt versäumt wird, begleitet
Ihre Kinder unter Umständen ein Leben lang. Hinzu
kommt, dass die günstigen Beiträge die Entscheidung
für diesen wichtigen Zusatzschutz leicht machen.
Ein weiterer Pluspunkt: Wir leisten auch schon in den
kieferorthopädischen Indikationsgruppen I und II, in
denen die GKV noch keine Zahlungen vorsieht.
Was spricht
für die Zahn-Zusatzversicherung?
Bei der GKV erhalten Sie nur Festkostenzuschüsse für
eine Standardversorgung – und nicht immer das, was
medizinisch auch sinnvoll wäre. Bei Zahnersatz
etwa deckt der Festkostenzuschuss nur ca. 50 % der
Durchschnittskosten für eine „einfache“ Regelversorgung ab. Bei einer höherwertigen Versorgung
ist Ihr Eigenanteil sogar noch deutlich höher.
Die Erstattungsbeispiele zeigen: Unsere
Zahn-Zusatzversicherungen machen sich
im Leistungsfall schnell bezahlt.
Mit „Dental plus 50“, der Kombination
unserer Tarife ZB90 und ZE50, sichern
Sie sich eine optimale Versorgung im Falle
einer Zahnbehandlung, bei Zahnersatz und
für Kinder und Jugendliche bei kieferorthopädischen Maßnahmen.
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Zahnbehandlung ZB90
150 €
140,50 €
500 €
450 €
55 €
0 €
Hochwertige Kunststofffüllung
Parodontologische Behandlung
bei einer Taschentiefe
von unter 3,5 mm
Zahnersatz ZE50
3.000 €
750 €
605 €
2.000 €
230 €
500 €
Implantat
Krone
Kieferorthopädie
3.000 €
3.000 €
2.850 €
1.500 €
0 €
0 €
ZE50
Kieferorthopädie KIG¹ I-II
(Kinder/Jugendliche)
Dental plus 50 (ZB90 + ZE50)
Kieferorthopädie KIG¹ I-II
(Kinder/Jugendliche)
KIG¹kieferorthopädische Indikationsgruppen
Rechnungsbetrag
Erstattung GKV
Erstattung GKV mit
Zusatzversicherung
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Alle Vorteile
auf einen Blick
·· Reduzierung Ihres Eigenanteils für Zahnbehandlung
und Zahnersatz
·· hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis
·· optimale medizinische Versorgung über dem Niveau
der GKV
·· maßgeschneiderte Lösung: Bei einer Kombination
der Tarife ZB90 und ZE50 (oder ZE30), also Dental
plus 50 (oder Dental plus 30), leisten bei Bedarf
beide Tarife
·· ideal für Kinder durch günstige Beiträge und
Einschluss von Kieferorthopädie
·· Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche:
Leistung auch dann, wenn die GKV noch nicht zahlt –
z. B. schon bei leichten Zahnfehlstellungen (KIG I - II)
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Noch mehr Schutz
für Ihre Gesundheit
Auch in anderen Bereichen erstatten die gesetzliche
Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung oft nur noch einen Teil der Kosten. Darum
sollten wir über folgenden Zusatzschutz für Sie reden:
·· Finanzielle Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen im
Pflegefall (Tarife PflegeFlex und VGH PflegeBahr)
·· Ausgleich von Verdienstausfällen bei längerer
Krankheit (Tarife KTG-G, KTG-S und SKG)
·· Spezialistenbehandlung im Krankenhaus und
Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
(Tarif First Class)
·· Krankenhaustagegeld (Tarif KHT)
·· Kostenübernahme/-beteiligung bei Kuren (Tarif KUR)
·· Zuschüsse für ambulante Heilbehandlungen wie
Sehhilfen und alternative Heilmethoden (Tarif top fit)
First Class im
Krankenhaus
und Krankenhaustagegeld
Kurtagegeldversicherung
Pflege-Zusatzversicherung
Gesetzliche
Krankenversicherung
Ambulante Heilbehandlungen
Verdienstausfallversicherung
Zahn-Zusatzversicherung
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ist, sich persönlich zu kennen
Die VGH ist der größte Versicherer im Lande – mit
einem lückenlosen Angebot bei Sach- und Personenversicherungen für den privaten und gewerblichen
Bereich. Kundennähe ist unser Schlüssel zum Erfolg.
Rund 500 VGH Vertretungen, 1.100 Sparkassen-Geschäftsstellen und alle LBS-Beratungszentren bilden
ein Servicenetz, das in Niedersachsen einzigartig ist.
Etwa 1,8 Millionen Niedersachsen haben sich für die
VGH entschieden.
1.276-M-10.15
Weitere Infos unter www.vgh.de