Prüfpfad-Bogen 4.22.1 – Landkreis Quedlinburg
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Prüfpfad-Bogen 4.22.1 – Landkreis Quedlinburg
Prüfpfad-Bogen 4.22.1 – Landkreis Quedlinburg Strukturfonds Operationelles Programm Sachsen-Anhalt 2000 - 2006 Fonds: ESF OP-Maßnahme-Nummer: EzP-Bogen 4-22-1 Maßnahmebezeichnung: Förderung der Beschäftigung von Zielgruppen Richtlinie: Rahmenprogramm zur Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern sowie zur Beratung von Erwerbslosen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (SRP und LKR) Richtlinieninhaber: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes SachsenAnhalt (MW LSA), Referat 54 Laufzeit: 2001-2004 siehe Anlage (Bitte gegebenenfalls Anlage ergänzen) Rechtsgrundlagen: Teil A – Antragsberatung und Entscheidungsverfahren 1. Beratung und Antragsvorprüfung: (Einrichtung/Behörde) Beratung: Landkreis Quedlinburg Antragstellung: Landkreis Quedlinburg Es werden formalisierte Verfahren (Formular) Angewandt Antragsannehmende Stelle: Landkreis Quedlinburg Mitwirkung und fachtechnische Unterstützung: Arbeitsweise: 2. Antragsprüfung und Entscheidungsvorbereitung: Arbeitsweise: BBJ, Ministerium f. Arbeit, Frauen, Gesundheit u. Soziales, Regierungspräsidium Dessau Bildungsträger bewerben sich. Danach Auswahl der Bildungsträger nach Bewerbungskriterien wie Zuverlässigkeit, Vermittlungsquoten, Firmenaquise, sozialpädagogische Arbeit, Abrechnungsverfahren, Erfahrungswerte Landkreis Quedlinburg Sichtung durch Landkreis auf Einhaltung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen, Förderfähigkeit im Sinne der Richtlinie zum Rahmenprogramm, Einhaltung des vorgegebenen Budget. Weiterleitung der vollständigen Anträge der Teilprojekte zur Vorprüfung an BBJ. Vergabe erfolgt über Bewerbung der einzelnen Bildungsträger, Auswahl über Punktesystem Die Vorschriften zur öffentlichen Vergabe werden eingehalten. Vorschriften zur Vergabe von Beihilfen und zur Prüfung der Kumulierung von Beihilfen werden eingehalten. In jeder Maßnahme wird der Anteil von Frauen und Männern beachtet, er beträgt durchschnittlich je 50 %. Landeshaushaltsordnung ist Bestandteil des Prüfverfahrens Einsatz von Formularen, Checklisten und Merkblättern. Mitwirkung: BBJ, Ministerium f. Arbeit, Gesundheit, Frauen und Soziales Stellungnahme/Votum: BBJ 3. Entscheidungsverfahren und Vorbereitung des Bewilligungsbescheides: siehe Ziffer 2 Arbeitsweise: Vorgaben werden übernommen Kompetenzregelung: Für das Gesamtprojekt ist der Landrat zeichnungsberechtigt, für die Teilprojekte der Amtsleiter. Vier-Auge-Prinzip wird generell angewand. 4. Erteilung des Bewilligungsbescheides: Sozialamtsleiter Arbeitsweise: Einhaltung des Finanzierungsplanes, Einhaltung des vorzeitigen Maßnahmebeginns, ggf. Beantragung auf vorzeitigen Maßnahmebeginn, Maßnahmeteilnehmer, Erklärung zum Subventionsrecht Art des Bescheides: Zuwendung Kompetenzregelung: Kompetenzregelung ist in der Dienstvereinbarung festgelegt.Bewilligung wird von Amtsleiter/Stellvertreter unterzeichnet. Information Zuwendungsempfänger: Post/Kurierdienste 5. Datenerfassung für die Programmabwicklung: Sachbearbeiter Datenbank: Sachbearbeiterebene Eingabe der Daten erfolgt 2-monatlich durch Vorgangsbearbeitungsmodul und Papierversion Teil B – Mittelabruf 1. Prüfung des Mittelabrufs: Landkreis/Sozialamt Arbeitsweise: Mittelabruf gemäß vorgegebenen Formblatt, Nachweis durch zahlenmäßige Aufstellung/Abschlagszahlung. Zahlung der Mittelanforderung wird von der Vorlage der Begleitbögen abhängig gemacht. In besonderen Nebenbestimmungen ausgewiesen. 2. Auszahlungsanordnung und Auszahlung: Ausgabeerklärung des Zuwendungsempfängers: Ausgabeerklärungen/Mittelabforderungen erfolgen über formalisiertes Verfahren. Auszahlungsanordnungen werden verwandt. Ausgabebeleg der Zahlstelle: Arbeitsweise: Auszahlung erfolgt über Auszahlungsanordnung.Amtsleiter bzw. Stellvertreter zeichnen gegen. Landkreis Quedlinburg/ Kreiskasse Zahlstelle: Zahlungsweise Überweisung auf Konto des Bildungsträgers Kompetenzregelung: Dienstanweisung, Zeichnungsberechtigt ist Sachbearbeiter/Amtsleiter 3. Datenerfassung der Programmabwicklung: Landkreis Quedlinburg Datenbank: Eingabe in vorgegebenen Programm/ 2monatlicher Mittelabruf in Form von Vorgangsbearbeitungsmodul und Papierversion 4. Abgabe der Ausgabebestätigung: Richtlinieninhaber/beauftragte Behörde/Einrichtung: MW LSA, Ref. 54 gibt die Ausgabenbestätigung gemäß VO (EG) 438 /2001, Kapitel III, Art. 9, Abs.2 ab. Teil C – Projektbegleitung/-kontrolle 1. Projektbegleitung: Begleitung durch BBJ und MW LSA. Persönliche u. telefonische Begleitung. Erforderliche Änderungen durch Änderungsbescheid 2. Projektkontrolle: Textbaustein: „Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 führt der Landkreis regelmäßig Beratungen durch, um die vorgegebene Einhaltung dieser Verordnung zu kontrollieren. Durchführende Stelle: Landkreis Quedlinburg sonstige Projektkontrollen: Vor Ort Kontrollen Teil D – Verwendungsnachweis und Projektbericht 1. Prüfung von Zwischenverwendungsnachweisen (ZVN) bzw. abschließenden Verwendungsnachweisen (VN): Rechnungsprüfamt des Landkreises Quedlinburg Arbeitsweise: Vordrucke für VN/ZVN werden vorgelegt.Eingereichte Abrechnungen (Rechnungsbelege) werden durch RPA geprüft. Unzulänglichkeiten werden dokumentiert. Bei der Prüfung wird fomalisiertes Verfahren angewandt. Mitwirkung: Sozialamt des Landkreises Kompetenzregelung: 2. Finanzkorrekturen RPA Arbeitsweise: 3. Datenerfassung für die Programmabrechnung: Sozialamt LK Quedlinburg Datenbank: LK Quedlinburg/ Echtzeitverarbeitung/Diskette u. Papierversion Teil E – Projektbezogene Dokumentation 1. Aufbewahrungsort Landkreis Quedlinburg Förderakte: Sozialamt Quedlinburg Zahlungsbelege und Rechnungen: (Original) RP Dessau 2. Aufbewahrungsfrist (VO (EG) Nr. 1260/99 Artikel 38, Absatz 6) 31.12.2013 3. Datenhaltung: Archiv Teil F – Fachaufsicht LK Quedlinburg 1. Fachaufsicht innerhalb der beteiligten Institutionen: 2. Fachaufsicht durch übergeordnete Dienststellen: MW LSA Teil G – Berichterstattung Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 Titel IV, Kapitel I, Artikel 37, sind Berichterstattungen über die Fortschritte bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und über die Durchführung dieser Verordnung fällig. Art der Berichte: Jahresberichte (Abs. 2) Schlussberichte (Abs. 1) Zuarbeit: MW LSA, Referat 54 Datenbereitstellung und -aufbereitung: Begleit- und Abrechnungsverfahren – BAV, BBJ Consult AG und MW LSA Zuständige Stelle: MF, EU-Verwaltungsbehörde als Fondsverwalter