Prüfpfad-Bogen 4.22.1 – Landkreis Quedlinburg

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Prüfpfad-Bogen 4.22.1 – Landkreis Quedlinburg
Prüfpfad-Bogen 4.22.1 – Landkreis Quedlinburg
Strukturfonds
Operationelles Programm Sachsen-Anhalt 2000 - 2006
Fonds: ESF
OP-Maßnahme-Nummer:
EzP-Bogen 4-22-1
Maßnahmebezeichnung:
Förderung der Beschäftigung von Zielgruppen
Richtlinie:
Rahmenprogramm zur Beschäftigung von
Sozialhilfeempfängern sowie zur Beratung von
Erwerbslosen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds
(SRP und LKR)
Richtlinieninhaber:
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes SachsenAnhalt (MW LSA), Referat 54
Laufzeit:
2001-2004
siehe Anlage (Bitte gegebenenfalls Anlage ergänzen)
Rechtsgrundlagen:
Teil A – Antragsberatung und Entscheidungsverfahren
1. Beratung und Antragsvorprüfung:
(Einrichtung/Behörde)
Beratung:
Landkreis Quedlinburg
Antragstellung:
Landkreis Quedlinburg
Es werden formalisierte Verfahren (Formular)
Angewandt
Antragsannehmende Stelle:
Landkreis Quedlinburg
Mitwirkung und fachtechnische
Unterstützung:
Arbeitsweise:
2. Antragsprüfung und
Entscheidungsvorbereitung:
Arbeitsweise:
BBJ, Ministerium f. Arbeit, Frauen, Gesundheit u.
Soziales, Regierungspräsidium Dessau
Bildungsträger bewerben sich.
Danach Auswahl der Bildungsträger nach Bewerbungskriterien wie Zuverlässigkeit, Vermittlungsquoten, Firmenaquise, sozialpädagogische
Arbeit, Abrechnungsverfahren, Erfahrungswerte
Landkreis Quedlinburg
Sichtung durch Landkreis auf Einhaltung
der Vollständigkeit der Antragsunterlagen,
Förderfähigkeit im Sinne der Richtlinie zum
Rahmenprogramm, Einhaltung des
vorgegebenen Budget. Weiterleitung der
vollständigen Anträge der Teilprojekte zur
Vorprüfung an BBJ.
Vergabe erfolgt über Bewerbung der einzelnen
Bildungsträger, Auswahl
über Punktesystem
Die Vorschriften zur öffentlichen Vergabe
werden eingehalten.
Vorschriften zur Vergabe von Beihilfen und zur
Prüfung der Kumulierung von Beihilfen werden
eingehalten.
In jeder Maßnahme wird der Anteil von Frauen
und Männern beachtet, er beträgt
durchschnittlich je 50 %.
Landeshaushaltsordnung ist Bestandteil des
Prüfverfahrens
Einsatz von Formularen, Checklisten und
Merkblättern.
Mitwirkung:
BBJ, Ministerium f. Arbeit, Gesundheit, Frauen
und Soziales
Stellungnahme/Votum:
BBJ
3. Entscheidungsverfahren und
Vorbereitung des
Bewilligungsbescheides:
siehe Ziffer 2
Arbeitsweise:
Vorgaben werden übernommen
Kompetenzregelung:
Für das Gesamtprojekt ist der Landrat
zeichnungsberechtigt, für die Teilprojekte der
Amtsleiter. Vier-Auge-Prinzip wird generell
angewand.
4. Erteilung des
Bewilligungsbescheides:
Sozialamtsleiter
Arbeitsweise:
Einhaltung des Finanzierungsplanes, Einhaltung
des vorzeitigen Maßnahmebeginns, ggf.
Beantragung auf vorzeitigen Maßnahmebeginn,
Maßnahmeteilnehmer, Erklärung zum
Subventionsrecht
Art des Bescheides:
Zuwendung
Kompetenzregelung:
Kompetenzregelung ist in der Dienstvereinbarung
festgelegt.Bewilligung wird von
Amtsleiter/Stellvertreter unterzeichnet.
Information Zuwendungsempfänger:
Post/Kurierdienste
5. Datenerfassung für die
Programmabwicklung:
Sachbearbeiter
Datenbank:
Sachbearbeiterebene
Eingabe der Daten erfolgt
2-monatlich durch Vorgangsbearbeitungsmodul
und Papierversion
Teil B – Mittelabruf
1. Prüfung des Mittelabrufs:
Landkreis/Sozialamt
Arbeitsweise:
Mittelabruf gemäß vorgegebenen Formblatt,
Nachweis durch zahlenmäßige
Aufstellung/Abschlagszahlung. Zahlung der
Mittelanforderung wird von der Vorlage der
Begleitbögen abhängig gemacht.
In besonderen Nebenbestimmungen ausgewiesen.
2. Auszahlungsanordnung und
Auszahlung:
Ausgabeerklärung des
Zuwendungsempfängers:
Ausgabeerklärungen/Mittelabforderungen erfolgen
über formalisiertes Verfahren.
Auszahlungsanordnungen werden verwandt.
Ausgabebeleg der Zahlstelle:
Arbeitsweise:
Auszahlung erfolgt über
Auszahlungsanordnung.Amtsleiter bzw.
Stellvertreter zeichnen gegen.
Landkreis Quedlinburg/ Kreiskasse
Zahlstelle:
Zahlungsweise
Überweisung auf Konto des Bildungsträgers
Kompetenzregelung:
Dienstanweisung, Zeichnungsberechtigt ist
Sachbearbeiter/Amtsleiter
3. Datenerfassung der
Programmabwicklung:
Landkreis Quedlinburg
Datenbank:
Eingabe in vorgegebenen Programm/ 2monatlicher Mittelabruf in Form von
Vorgangsbearbeitungsmodul und Papierversion
4. Abgabe der Ausgabebestätigung:
Richtlinieninhaber/beauftragte
Behörde/Einrichtung:
MW LSA, Ref. 54 gibt die Ausgabenbestätigung
gemäß VO (EG) 438 /2001, Kapitel III, Art. 9,
Abs.2 ab.
Teil C – Projektbegleitung/-kontrolle
1. Projektbegleitung:
Begleitung durch BBJ und MW LSA. Persönliche
u. telefonische Begleitung. Erforderliche
Änderungen durch Änderungsbescheid
2. Projektkontrolle:
Textbaustein:
„Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 führt der Landkreis regelmäßig
Beratungen durch, um die vorgegebene Einhaltung dieser Verordnung zu
kontrollieren.
Durchführende Stelle:
Landkreis Quedlinburg
sonstige Projektkontrollen:
Vor Ort Kontrollen
Teil D – Verwendungsnachweis und Projektbericht
1. Prüfung von
Zwischenverwendungsnachweisen
(ZVN) bzw. abschließenden
Verwendungsnachweisen (VN):
Rechnungsprüfamt des Landkreises Quedlinburg
Arbeitsweise:
Vordrucke für VN/ZVN werden
vorgelegt.Eingereichte Abrechnungen
(Rechnungsbelege) werden durch RPA geprüft.
Unzulänglichkeiten werden dokumentiert. Bei der
Prüfung wird fomalisiertes Verfahren angewandt.
Mitwirkung:
Sozialamt des Landkreises
Kompetenzregelung:
2. Finanzkorrekturen
RPA
Arbeitsweise:
3. Datenerfassung für die
Programmabrechnung:
Sozialamt LK Quedlinburg
Datenbank:
LK Quedlinburg/ Echtzeitverarbeitung/Diskette u.
Papierversion
Teil E – Projektbezogene Dokumentation
1. Aufbewahrungsort
Landkreis Quedlinburg
Förderakte:
Sozialamt Quedlinburg
Zahlungsbelege und Rechnungen:
(Original)
RP Dessau
2. Aufbewahrungsfrist
(VO (EG) Nr. 1260/99 Artikel 38,
Absatz 6)
31.12.2013
3. Datenhaltung:
Archiv
Teil F – Fachaufsicht
LK Quedlinburg
1. Fachaufsicht innerhalb der
beteiligten Institutionen:
2. Fachaufsicht durch übergeordnete
Dienststellen:
MW LSA
Teil G – Berichterstattung
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 Titel IV, Kapitel I, Artikel 37, sind
Berichterstattungen über die Fortschritte bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen und
sozialen Zusammenhalts und über die Durchführung dieser Verordnung fällig.
Art der Berichte:
Jahresberichte (Abs. 2)
Schlussberichte (Abs. 1)
Zuarbeit:
MW LSA, Referat 54
Datenbereitstellung und -aufbereitung:
Begleit- und Abrechnungsverfahren – BAV, BBJ
Consult AG und MW LSA
Zuständige Stelle:
MF, EU-Verwaltungsbehörde als Fondsverwalter