Angebot von Arbeitsgelegenheiten

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Angebot von Arbeitsgelegenheiten
Angebot von Arbeitsgelegenheiten (AGH) für das Job Center Hameln-Pyrmont
Impuls gGmbH führt im Auftrag des Job Center Hameln-Pyrmont Arbeitsgelegenheiten gem. § 16d SGB II
durch.
Dabei handelt es sich um nichtversicherungspflichtige Beschäftigungen im sogenannten
Sozialrechtsverhältnis, für die den Teilnehmern zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung pro geleistete Stunde in Höhe von 1,00 € gewährt wird.
Im Zuge der Arbeitsgelegenheiten werden Erkenntnisse über Fähigkeiten, Zuverlässigkeit und Sorgfalt der
Teilnehmer gesammelt, dokumentiert und dem zuständigen Fallmanager mitgeteilt. Impuls gGmbH kann
den Teilnehmer auch in externen Einrichtungen einsetzen. Eine Arbeitsgelegenheit ist nur förderfähig, wenn
die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind (s. Seite 4)
1.) Ansprechpartner bei der Impuls gGmbH ( im folgendem „Beschäftigungsträger“)
Ansprechpartner 1 (Tel./Mail/Fax)
Ansprechpartner 2 (Tel./Mail/Fax)
Adresse / Straße
Adresse/ PLZ u. Ort
2.) Angaben der Einsatzstelle:
Name der Einsatzstelle:
Adresse / Straße
Adresse/ PLZ u. Ort
Ansprechpartner:
Ansprechpartner Telefon:
Ansprechpartner Fax:
Ansprechpartner E-Mail:
Internetsite (z.B. www.arbeitsagentur.de)
3.) Einsatzstellenbeschreibung / Stellenprofil
Tätigkeitsbeschreibung/Stellenbeschreibung (detaillierte Beschreibung aller Arbeiten, die im Rahmen der
Arbeitsgelegenheit ausgeführt werden sollen ggf. Anlage verwenden)
Worin besteht das öffentliche Interesse an den Arbeiten (Nutzen für die Allgemeinheit, durch die
Produkte/Dienstleistungen, die im Rahmen der Arbeitsgelegenheit erstellt bzw. bereitgestellt werden)?
Welche Folgewirkungen gehen von der Maßnahme aus?
1
Angaben zur Zusätzlichkeit der Arbeiten:
Beschreiben Sie bitte ausführlich
- ob, wann und in welchem Unfang die Arbeiten ohne Förderung durchgeführt würden,
- warum die Arbeiten nicht zu Ihren Pflichtaufgaben oder denen einer juristischen Person des
öffentlichen Rechts gehören,
- ggf. um welchen Zeitraum Sie die Pflichtaufgabe vorziehen.
Wettbewerbsneutralität:
Eine Beeinträchtigung der Wirtschaft als Folge der Förderung ist nicht zu befürchten, weil …
Bei vergabefähigen Arbeiten immer entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorzulegen
(z.B. bei handwerklichen Arbeiten, Arbeiten im Grünbereich, Arbeiten im Bereich Hotel- und
Gaststättengewerbe, Arbeiten im Bereich Einzelhandel)!
2
Werden durch die Maßnahme Einnahmen erzielt?
ja
nein
Angabe von Form der Einnahmen und Höhe der Einnahmen:
Anzahl der Stellen:
mit
Std./wöchentlich (in der Regel mindestens 15, max. 30 Std.)
Lage und Verteilung der Arbeitszeiten (z.B. Mo.-Fr. 8-13 Uhr):
Anzahl der Stellen:
mit
Std./wöchentlich (in der Regel mindestens 15, max. 30 Std.)
Lage und Verteilung der Arbeitszeiten (z.B. Mo.-Fr. 8-13 Uhr):
Anzahl der Stellen:
mit
Std./wöchentlich (in der Regel mindestens 15, max. 30 Std.)
Lage und Verteilung der Arbeitszeiten (z.B. Mo.-Fr. 8-13 Uhr):
Wo sollen die Arbeiten ausgeführt werden (Beschäftigungsort), bitte genaue Anschrift angeben:
Gewünschte Qualifikation / Fähigkeiten / Interessen
In der Maßnahme zu vermittelnde Qualifikationen
Die Anleitung und (sozialpädagogische) Betreuung der AGH – Kräfte erfolgt in der Einrichtung erfolgt
durch:
Name
Funktion
Qualifikation
Name
Funktion
Qualifikation
Name
Funktion
Qualifikation
3
Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
ja
nein
Linie
Haben Sie bereits in der Vergangenheit, bzw. führen Sie aktuell
Beschäftigungsmaßnahmen (ABM, Heranziehungen zu gemeinnützigen
Arbeit usw.) mit Langzeitarbeitslosen durchgeführt?
ja
nein
Wenn ja, welche ? (Angabe von Maßnahmebezeichnung und Maßnahmenummer)
Beginn und Ende der Arbeiten (in welchem Zeitraum sollen die Arbeiten ausgeführt werden)
vom:
bis
4.) Anforderungen an Arbeitsgelegenheiten
Bei der Einrichtung und Vergabe von Arbeitsgelegenheiten (gem. SGB II § 16d) müssen vier Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
Arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit
Arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sind Arbeitsgelegenheiten, die
• Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen können bzw.
• zur Chancenverbesserung beitragen
• mit Qualifizierung, Integrationsbegleitung und fachlicher Anleitung verbunden sind
• zusätzlich die Möglichkeit für ein betriebliches Praktikum von bis zu 6 Wochen anbieten.
Zusätzlichkeit
Zusätzlich sind Arbeitsgelegenheiten, wenn die Arbeiten sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu
diesem Zeitpunkt verrichtet werden können.
Insbesondere bei personenbezogenen Dienstleistungen, die gesetzlich verpflichtenden Regelungen
unterworfen sind (z.B. in der Pflege), ist eine Förderung besonders sorgfältig zu prüfen.
Die Arbeitseinsätze sind zu dokumentieren und die Unterlagen (Stundenzettel) auf Anforderung vorzulegen.
Öffentliches Interesse
Als im öffentlichen Interesse liegend gelten Arbeiten, die unmittelbar der Allgemeinheit z.B. auf materiellem,
geistigem oder sittlichen Gebiet dienen. Darüber hinaus werden Zusatzjobs als gemeinnützig betrachtet,
wenn die Arbeiten bei einem gemeinnützigen Träger oder einer Kommune verrichtet werden, soweit Sie
nicht erwerbswirtschaftlich tätig sind.
Wettbewerbsneutralität
Durch Zusatzjobs dürfen keine Wettbewerbsnachteile für bestehende Unternehmen entstehen. Reguläre
Beschäftigungsverhältnisse dürfen nicht verdrängt und die Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht verhindert
werden.
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5.) Erklärung der Einsatzstelle / Mitarbeitervertretung
Hiermit erklären wir, dass die beschriebene Stelle den Kriterien der Zusätzlichkeit und
Wettbewerbsneutralität entspricht und die auszuführenden Arbeiten im öffentlichen Interesse sind. Die
Beschäftigten sind durch die Einsatzstelle Unfall- und Haftpflichtversichert.
Die Einsatzstelle verfügt über eine maßnahmegerechte und angemessene personelle, sachliche und
räumliche Infrastruktur, insbesondere ist die persönliche und fachliche Eignung der Betreuung der
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gewährleistet.
Die Einsatzstelle stellt den Beschäftigten während der Zuweisung bei Bedarf für Qualifizierungsmaßnahmen
bei dem Beschäftigungsträger und für ein betriebliches Praktikum bei einem externen Arbeitergeber frei.
In Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsträger werden wir für die einzusetzende Person eine individuelle
Beurteilung erstellen und während der Beschäftigungszeit die für die Abrechung der
Mehraufwandsentschädigung notwendigen Angaben machen.
Zuweisungen können jederzeit durch das Job Center Hameln-Pyrmont widerrufen werden. Ansprüche
gegenüber dem Beschäftigungsträger entstehen mit der Zuweisung nicht.
Ich bin damit einverstanden, dass der unter Punkt 1 aufgeführte Beschäftigungsträger die hier näher
beschriebene Arbeitsgelegenheit ausführt, dass Kunden des JobCenter Hameln-Pyrmont eingesetzt werden
und dass diese im Rahmen der Antragstellung des Beschäftigungsträgers abgewickelt wird.
Eine Mitarbeitervertretung ist vorhanden
ja
nein
Die Mitarbeitervertretung wurde eingebunden und stimmt der Durchführung der
Maßnahme zu:
ja
nein
Begründung der Ablehnung:
Ort, Datum
Unterschrift und Stempel der Mitarbeitervertretung
___________________________
Ort, Datum
_________________________________
Unterschrift und Stempel der Einrichtung
Dieser Erklärung ist beigefügt
O Vereinsatzung
O Gemeinnützigkeitsbescheinigung durch das Finanzamt
O Auszug aus dem Handels- bzw. Vereins- oder Genossenschaftsregister
O ..................................................................................
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