Informationen zum Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ
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Informationen zum Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ
Landesjugendring Brandenburg | Breite Straße 7a | 14467 Potsdam Janett Steiner Tel.: 0331. 620 75 36 [email protected] Potsdam, den 13.01.2014 Informationen zum Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) Sehr geehrte(r) Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Interesse, als FÖJ-Einsatzstelle anerkannt zu werden. Als einer von drei Trägern im Land Brandenburg organisieren wir aus öffentlichen Mitteln das FÖJ mit derzeit 60 FÖJ-Plätzen pro Jahr. Eine FÖJ-Einsatzstelle muss grundsätzlich folgende Bedingungen erfüllen: • Gemeinnützigkeit der Tätigkeit der FÖJ-Teilnehmer_in gewähren (Gebot der Arbeitsplatzneutralität!) • eine Vielfalt an Betätigungsfeldern ökologischer Ausrichtung, insbesondere auch im Winter, anbieten • ein Arbeitsplatz/Arbeitsraum und die Bereitstellung von PC bis Arbeitskleidung/Gartengeräten • Kooperation mit dem Träger (fachliche Beratung, organisatorische Fragen, Teilnahme an Tagungen und Fortbildungen für FÖJ-Betreuer_innen der Einsatzstellen usw.) • Freistellung und Unterstützung der Teilnehmer_innen, so dass die FÖJ-Teilnehmer_innen an den 25 Seminartagen problemlos teilnehmen können • Betreuung durch eine feste AnsprechpartnerIn über das ganze Jahr in der Einsatzstelle • Zahlung eines Eigenanteils für einen FÖJ-Platz in Höhe von 110,- Euro monatlich. Die Zahl der FÖJ-Plätze kann sich im nächsten Jahr reduzieren. Falls Sie an einer Bewerbung als FÖJEinsatzstelle interessiert sind, senden Sie uns bitte diese bis zum 15.2. zu. zu Gehen Sie dabei insbesondere auf die in der „Information für FÖJ-Einsatzstellen“ unter Punkt 3 genannten Kriterien ein. Schicken Sie bitte die Selbsteinschätzung (unter 4.2 - Merkblatt) mit Wichtig ist auch eine Beschreibung der für den Jugendlichen möglichen Tätigkeiten/Einsatzbereiche in der Einsatzstelle. Orientieren Sie sich bei der Beschreibung Ihrer Einrichtung und Einsatzbereiche bitte an den Vorlagen anderer, auf unserer Homepage registrierter FÖJ-Einsatzstellen (www.ljr-brandenburg.de/Freiwilligendienste 2 Für telefonische Rückfragen und einen persönlichen Besuch vor Ort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Janett Steiner (FÖJ-Referentin) Information für FÖJFÖJ -Einsatzstellen Beim Landesjugendring Brandenburg Trägerwerk e.V. 1. Über uns Das Landesjugendring Brandenburg Trägerwerk e.V. organisiert als gemeinnütziger Verein und anerkannter Träger seit 1996 das Projekt "Freiwilliges Ökologisches Jahr" im Land Brandenburg. Eng verwandt mit dem Landesjugendring Brandenburg, der Arbeitsgemeinschaft der landesweit tätigen Jugendverbände, legt das Trägerwerk sehr viel Wert auf die Mitbestimmung von Jugendlichen, unter anderem bei der Mitgestaltung der Seminare und Trägeraktionstagen. Insbesondere die Zusammenarbeit mit den Einsatzstellen, z.B. die Erarbeitung von Qualitätsstandards, die sich an dem Leitbild „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ orientieren, aber auch die starke Einbeziehung der Jugendlichen in eine ständige Weiterentwicklung des FÖJs waren und sind immer wieder unsere Schwerpunkte. Eine wichtige Funktion hat dabei der FÖJ-Beirat des Trägerwerks inne. Er setzt sich aus FÖJ´lern vorheriger Jahrgänge, den Gruppensprecher_innen des aktuellen Jahrgangs, den Vorstandssprecher des Landesjugendrings und den FÖJ-Referentinnen des Trägerwerks zusammen. Ziel des FÖJ-Beirates ist es, die Entwicklung des FÖJ zu begleiten und das FÖJ weiter zu entwickeln. Die räumliche und organisatorische Verbundenheit mit dem Landesjugendring Brandenburg ermöglicht es, an jugendpolitischen Strukturen teilzunehmen und - über das FÖJ hinaus – Jugendliche an umweltpolitischen Initiativen mitwirken zu lassen. Das Landesjugendring Brandenburg Trägerwerk e.V. setzt sich darüber hinaus besonders bei der Etablierung und Durchführung von jährlichen Aktionstagen zur Stärkung der trägerübergreifenden Öffentlichkeitsarbeit ein. 2. Ziele des FÖJ´s Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) soll jungen Menschen zwischen 16 und 26 Jahren die Gelegenheit geben, in einem Freiwilligendienst sowohl Sensibilität und Kenntnisse über Natur- und Umweltschutz als auch persönliche und berufliche Orientierungsmöglichkeiten zu erfahren. Die berufsorientierte Ausrichtung des FÖJ wird auf Grund der schwierigen Arbeitsmarktsituation für angehende Berufseinsteiger zunehmend zu einem berufsvorbereitenden Jahr. Das FÖJ dient in optimaler 3 Weise der Berufsvorbereitung auf Grund der wertvollen Erfahrungen und Entscheidungshilfen, die die Teilnehmer_innen während des FÖJ in den Einsatzstellen und während der FÖJ-Seminare sammeln bzw. gewinnen, verbunden mit: • der Fähigkeit, persönliche Stärken und Schwächen zu erkennen und einzuschätzen sowie die eigene Arbeit beurteilen zu können; • der Fähigkeit, unterschiedliche Arbeitstechniken sach- und situationsgerecht anzuwenden (Erlernen praktischer Fertigkeiten) und der Fähigkeit wirksame Strategien zu entwickeln; • dem Kennen lernen des Arbeitsmarktes und seiner Anforderungen, im speziellen auch dem Arbeitsmarkt Natur- und Umweltschutz; • der Überprüfung der bisherigen Vorstellungen von einem Beruf bzw. Tätigkeitsfeld; • dem Gewinnen eines Einblickes in die Möglichkeiten, sich ehrenamtlich praxisbezogen und umweltpolitisch zu engagieren; • der Entwicklung von Lebensperspektiven, dem Erkennen der eigenen beruflichen und gesellschaftlichen Ziele durch Reflexion der persönlichen Orientierungen, Neigungen und Interessen. Im Sinne einer umfassenden Berufsvorbereitung ist auch die Arbeitszeit einer normalen beruflichen Tätigkeit (40 Wochenstunden) angepasst und wird mit einem Taschengeld sowie bestimmten Pauschalbeträgen (Verpflegung und tlw. Unterkunft) bezuschusst. Die Teilnehmer_innen verpflichten sich in einer Vereinbarung (zwischen Träger, Einsatzstelle und Teilnehmer_in) für die Dauer eines Jahres, mindestens jedoch für ein halbes Jahr. Um der Berufsvorbereitung innerhalb des FÖJ neben der Stärkung der Persönlichkeit und Selbstständigkeit eine stärkere Gewichtung einzuräumen, wurden zwei Qualifizierungsbausteine in den FÖJ-Zyklus eingeführt. Die Arbeit findet in den sogenannten „Einsatzstellen“ statt. Diese können z.B. Nationalparks, Umweltbehörden, ökologische Bildungsstätten oder Naturschutzverbände sein. Ein besonderer Schwerpunkt beim Landesjugendring Brandenburg Trägerwerk e.V. ist die Zusammenarbeit mit (Jugend)Verbänden und Jugendbildungsstätten als FÖJ-Einsatzstellen. Die Teilnehmer_innen werden durch den jeweiligen Träger des FÖJ pädagogisch betreut. Zur Entlastung der Einsatzstellen übernimmt der Träger die vollständige Abwicklung aller Arbeitgeber-Belange (Vertragsangelegenheiten, Krankenversicherung, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Teilnahmebescheinigungen usw.). 3. Bewerbungsverfahren 3.1. Einsatzstellenbewerbung Einsatzstellen müssen sich für das folgende Projektjahr FÖJ (ab 1.9.) beim Trägerwerk bis zum 15.2. des Jahres mit folgenden Unterlagen bewerben: • Einsatzstellenbeschreibung • Festlegung des Ansprechpartners/Betreuers für ein Jahr, Beschreibung der Personalsituation und Einbindung der FÖJ-Teilnehmer_in 4 • Jahresplan möglicher FÖJ-Tätigkeiten in der Einsatzstelle (saisonale Schließungen u.a. einbeziehen) • Erreichbarkeit der Einsatzstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln • Name des ausgebildeten Ersthelfers in der Einsatzstelle • Unterkunft- kann ihre Einsatzstelle den FÖJ´lern eine Unterkunft stellen und wenn ja, sind die Unterkunftskosten im Rahmen des Unterkunftszuschusses i.H. von 50,00 Euro abdeckbar? 3.2. Einsatzstellenauswahl Der FÖJ-Beirat erkennt Ende Februar/Anfang März Einsatzstellen für das folgende FÖJ- Jahr (ab 1.9.) an oder ab. Er legt fest, welche Einsatzstellen (50 Plätze im Moment) mit Vorrang besetzt werden. Daraufhin wird eine Nachrückerliste von weiteren Einsatzstellen festgelegt. Anerkannte Einsatzstellen für Platzvergabeverfahren das nächste FÖJ-Jahr (ab 1.9.) Vorrang-Einsatzstellen Diese werden bis 15. Juli mit Vorrang besetzt, wenn dem Trägerwerk geeignet erscheinende FÖJ-Bewerber_innen gemeldet werden. Nachrückerliste Diese werden ab dem 16. Juli besetzt, sofern dem Trägerwerk geeignet erscheinende FÖJ-Bewerber_innen gemeldet werden und bei den Vorrang-Einsatzstellen noch unbesetzte Plätze sind. _innen nnen 3.3. Auswahl der Bewerber_i Bewerber_i Das Trägerwerk führt ab April Bewerber_innen- und Informationstage in Potsdam durch. Hier werden Bewerber_innen im persönlichen Gespräch beraten und zusammen werden in der Regel drei Einsatzstellen ausgewählt. Wir leiten an diese die Bewerbungsunterlagen weiter und die Bewerber_innen vereinbaren eigenständig einen Besuch bei den Einsatzstellen. Die Einsatzstellen führen Bewerbungsgespräche selbstständig durch und können jederzeit auch neue Bewerber_innen beim Trägerwerk anmelden. Sowohl Bewerber_innen als auch Einsatzstellen melden dann von Mai bis August ihre Wünsche beim Träger an, und wir versuchen, die Stellen dann bestmöglich und zur Zufriedenheit aller zu besetzen. Ein_e Bewerber_in erhält nur vom Träger eine endgültige Zusage über einen FÖJ-Platz! 5 4. Orientierungspunkte zur Beurteilung und Auswahl der Einsatzstellen durch den Träger Das Trägerwerk e.V. hat spezifische Ansprüche an Qualitätsstandards in den FÖJ-Einsatzstellen, welche im Folgenden dargestellt sind. Sie sollen interessierten und teilnehmenden FÖJ-Einsatzstellen ein klares Bild von den Trägererwartungen vermitteln, um auch eigene Verbesserungsideen gezielter umsetzen zu können. Es handelt sich um Orientierungspunkte, die die Abwägung der komplexen und letztlich nicht vollständig objektivierbaren Beurteilung von FÖJ-Einsatzstellen erleichtern sollen. Allgemeine Voraussetzungen in FÖJ-Einsatzstellen • Der Einsatzstelle ist klar, dass ein FÖJ Arbeits- und Betreuungsaufwand erfordert, je nach FÖJTeilnehmer_in mal mehr, mal weniger pro Jahr. Die Bereitschaft, an Arbeitstagungen und Qualifizierungsmaßnahmen zur FÖJ-Betreuung teilzunehmen oder Zeugnisse zu schreiben, ist vorhanden. • Der Einsatzstelle ist bewusst, dass es keinen „Rechtsanspruch“ auf eine Besetzung gibt. • Die Einsatzstelle ist möglichst flexibel, d.h. ist bereit, sich sowohl auf 16-jährige als auch auf ältere, reifere FÖJ-Teilnehmer_innen einzustellen und sich unterschiedlichen Persönlichkeiten anzupassen sowie unterschiedliche Arbeitsbereiche anzubieten. [Die FÖJ-Träger möchten eine vom Bundesministerium gewünschte starre Quotenregelung bei der FÖJ-Platzvergabe (mindestens 1/3 der Plätze müssen durch AbsolventInnen der Sekundarstufe I besetzt werden) vermeiden und setzen auf eine flexible Selbstverpflichtung!] • Die Einsatzstelle versucht Ziele und Aspekte der „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ in die Arbeit mit dem FÖJ´ler zu integrieren. 4.1. Unverzichtbare Unverzichtbare Kriterien • Die Einsatzstelle kann einen Eigenanteil von 660,- Euro pro Halbjahr aufbringen • die Einsatzstelle kann durch Stellung einer Unterkunft den Eigenanteil reduzieren. Dies ist eine Verhandlungssache zwischen Einsatzstelle und FÖJ´ler_in. Es müssen folgende Voraussetzungen für die Unterkunft gegeben sein: • angemessene Größe • Sicherheit der Verfügung (keine Ausquartierung bei Gästenotstand) • Beheizbarkeit • sanitäre Anlagen in sauberem Zustand und angemessener Entfernung • die monatlichen Kosten sollten den Unterkunftszuschuss in Höhe von 50 Euro nicht überschreiten • Wenn der der Einsatzstelle zugeordnete Teilnehmer - unabhängig von den Gründen - vorzeitig ausfällt, zahlt die Einsatzstelle den Eigenanteil in Höhe von 110,- Euro monatlich weiter bis zum Ende des FÖJ, wenn es nicht möglich sein sollte, dass eine Nachbesetzung (auch bei einer anderen FÖJ-Einsatzstelle), stattfindet (die Nachfrage nach FÖJ-Plätzen ist auch nach Anfang des FÖJs sehr groß, so dass wir immer potentielle Nachrücker im Pool haben) • Gesetze zum Jugendschutz und zur Arbeitssicherheit müssen eingehalten werden. Eine Betreuungsperson wird für ein Jahr benannt und steht möglichst täglich zur Verfügung. 6 4.2. Merkmale von FÖJFÖJ -Einsatzstellen (bitte Tabelle ausgefüllt zurückschicken oder faxen 0331/620 75 38) Rahmenbedingungen • Die FÖJ-Einsatzstelle ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. • Die Freistellung zu den FÖJ-Seminaren wird vorausschauend geplant, Freistellung für Trägeraktivitäten wird gefördert. • Die FÖJ-TeilnehmerIn verfügt über einen eigenen Arbeitsplatz, über Arbeitsgeräte und nach Absprache über Finanzen für ihre Arbeitsaufgaben (sofern Anschaffungen notwendig). • Bei Unterkunft auf dem Gelände: Die FÖJ-TeilnehmerIn ist nach Dienstende nicht alleine auf dem Gelände. • Die Unterkunft ist von Größe, Lage, Erreichbarkeit und Standard her zufriedenstellend. Betreuung in der Einsatzstelle • Die Einsatzstelle meldet Veränderungen in der Personalstruktur selbstständig beim Träger, nicht nur wenn sich die Betreuungsperson ändert, sondern auch wenn sich die MitarbeiterInnenstruktur (z.B. durch Auslaufen von ABM) maßgeblich verändert oder die Einsatzstelle nicht mehr die Rahmenbedingungen erfüllt. • Der/die BetreuuerIn ist für die alltägliche Arbeitsorganisation und Ausgestaltung zuständig (also nicht automatisch bei der Leitung der Einrichtung angesiedelt). • Die Betreuungsperson ist mind. 20 Std./Woche anwesend und steht für Fragen zur Verfügung. • Die Betreuungsperson verfügt über pädagogische Qualifikation (aufgrund ihrer Ausbildung oder ihrer Erfahrung) und überzeugt durch persönliche Integrität. Die FÖJ-TeilnehmerIn fühlt sich ernst genommen und weiß, wohin sie sich mit welchen Anliegen wenden kann. • Die Betreuungsperson hat „einen Draht“ zu Jugendlichen und kann eine Zusammenarbeit initiieren und Anregungen und Kritik von FÖJ-Teilnehmerseite annehmen und integrieren. Arbeitsaufgaben • Die Aufgaben und Zielstellungen der Einsatzstelle sind ökologisch herausfordernd und bieten gar nicht erfüllt eher nicht erfüllt teilweise erfüllt Überberwieegend wi erfüllt optimal erfüllt 7 Identifikationsmöglichkeiten für Jugendliche. (Gartenarbeit, Pferdebetreuung usw. sind nicht automatisch ökologische Tätigkeiten!) • Es gibt eine Vielfalt von möglichen FÖJ-Arbeiten im Rahmen der Einsatzstelle und in Kooperation mit anderen Einrichtungen. Die Aufgaben können flexibel an die jeweilige Selbstständigkeit und die mitgebrachten Vorkenntnisse angepasst werden. • Die FÖJ-Arbeiten werden von der Einsatzstelle von vornherein ganzjährig geplant, d.h. auch für Zeiten außerhalb der Saison werden Arbeitsaufgaben vorbereitet. • Die Aufgaben und Zielstellungen der Einsatzstelle werden der FÖJ-TeilnehmerIn erläutert und nahe gebracht, damit sie sich damit identifizieren kann. Die FÖJ-TeilnehmerIn hat bei ihren Pflicht-Aufgaben nicht das Gefühl, sie müsse das irgendwie oder aus ihr nicht nachvollziehbaren Gründen tun, sondern versteht, warum diese Arbeit so wichtig für die Einsatzstelle ist. • Die FÖJ-TeilnehmerIn kann auf die Ausführungen aktiv Einfluss nehmen und wird darin gefördert, einen eigenen Bereich zu finden. • Es wird ein Jahresplan für FÖJ-Tätigkeiten individuell mit der FÖJ-TeilnehmerIn abgesprochen, darin werden Pflicht- und Projektaufgaben und Selbststudium benannt und der Zeitrahmen abgesteckt. • Es wird nach einer Einarbeitungsphase ein individuelles klares Arbeitsfeld für die FÖJ-TeilnehmerIn gemeinsam abgesprochen und eingegrenzt. • Es wird der FÖJ-TeilnehmerIn nach Maßgabe ihrer Persönlichkeit ein angemessener Arbeitsbereich in Eigenverantwortung übertragen. Die FÖJ-TeilnehmerIn soll so selbstständig wie möglich über ihre Arbeitszeit und Arbeitsgestaltung verfügen. • Es gibt regelmäßige Arbeitsbesprechungen, in denen die Arbeit benannt und bewertet wird. Team/ MitarbeiterInnen in der Einsatzstelle • Die FÖJ-TeilnehmerIn lernt schon bei der Bewerbung/ Vorstellung die gesamte Einrichtung kennen. • Die FÖJ-TeilnehmerIn wird in das Team integriert, d.h. sie wird entsprechend vorgestellt und das FÖJ wird für alle transparent von anderen Arbeitsformen abgegrenzt (z.B. Unterschiede zu ABM/Ausbildung/Praktikum). Die FÖJ- 8 TeilnehmerIn und alle MitarbeiterInnen wissen, wo und wie sie in die bestehende Organisationsstruktur eingegliedert wird. • Die FÖJ-TeilnehmerIn nimmt an relevanten Arbeitssitzungen, (Vorstandssitzungen sofern sinnvoll) mit teil. • Die FÖJ-TeilnehmerIn kann Kritik und Anregungen äußern, die die innere Organisationsstruktur der Einsatzstelle oder ihre ökologische Ausrichtung im Alltag betreffen. Dieses wird ernst genommen und auf Realisierbarkeit überprüft. • Das Team ist sich der Bereicherung durch die FÖJTeilnehmerIn bewusst und lässt diese Anerkennung für den Freiwilligendienst auch im Alltag durchblicken. Weiterführendes Engagement • Die FÖJ-TeilnehmerIn wird ermutigt, sich auch außerhalb auf Fortbildungen oder Fachtagungen zu qualifizieren. • Die Freistellung für Berufsorientierung wird gefördert. • Die Freistellung bzw. das zur Verfügung stellen von Arbeitszeit für einsatzstellenübergreifende Projekte ist gewünscht und wird gefördert. • Die Freistellung oder Anpassung des Arbeitsplanes an ehrenamtliches Engagement wird gefördert. 9 Beispielvertrag: Stand 01.09.2013 FREIWILLIGES ÖKOLOGISCHES JAHR (FÖJ) VERTRAG zwischen: 1. dem Träger 2. dem Teilnehmer 3. der Einsatzstelle (bei Minderjährigen im Einverständnis mit dem gesetzlichen Vertreter) LJR Brandenburg Trägerwerk e.V. Breite Straße 7 A 14467 Potsdam #NV #NV #NV geb.am: in: #NV #NV #NV #NV #NV #NV über die Ableistung eines Freiwilligen Ökologischen Jahres in der Zeit vom Zutreffendes bitte ankreuzen: #NV #NV O Einsatzstelle stellt Unterkunft #NV bis einschließlich O Einsatzstelle stellt keine Unterkunft 1 Allgemeines Für die Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres gelten die zurzeit gültigen Bestimmungen des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) vom 16.Mai 2008. Der Träger ist mit Bescheid vom 20. August 2007 als FÖJ-Träger durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zugelassen. Der Vertrag in dieser Form wird nichtig bei Veränderungen der Mittelzuwendung durch das Land, den Bund und die Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg GmbH (LASA). Das FÖJ ist ein jugend- und bildungspolitisches Angebot im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes, welches bei jungen Leuten das Engagement für die Umwelt ausbilden und entwickeln soll. Die Freiwilligen sollen zum kritischen Nachdenken und Hinterfragen animiert werden und ein Verantwortungsgefühl für die folgenden Generationen entwickeln. Gleichzeitig bietet das FÖJ Möglichkeiten der beruflichen und persönlichen Lebensorientierung. Durch praktische Tätigkeiten und Bildung sollen vorhandene Kenntnisse über ökologische, soziale, ökonomische und politische Zusammenhänge vertieft, neues Wissen erworben und praktische Fertigkeiten vermittelt werden. Es soll eine ökologische Wertevorstellung, im Sinne der "Bildung für nachhaltige Entwicklung" ausgebildet und entwickelt werden. Mit den Freiwilligen werden in den Einsatzstellen Arbeitsaufgaben und individuelle Lernziele in einem Jahresplan festgelegt. Ein wichtiger Bestandteil des FÖJ sind die 25 Seminartage. 1.1 In der Regel dauert das FÖJ vom 1. September eines Jahres bis zum 31. August des Folgejahres. Für die Anerkennung als FÖJ muss der Teilnehmer mindestens sechs Monate das FÖJ zusammenhängend ableisten. 1.2. Das FÖJ und FSJ im Inland wird in der Regel bis zur Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monaten geleistet. Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, dass er noch keinen der genannten Dienste absolviert hat. 1.3 Die/der Freiwillige bestätigt mit Unterschriftsleistung auf diesem Vertrag, dass sie/er im letzten Monat vor Beginn des FÖJ keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen ist (ausgenommen sind pauschalisierte Arbeitsverhältnisse bis zu einem max. Bruttoverdienst von 450,00 €). 1.4 Mit Beginn und während der gesamten Laufzeit des FÖJ ist der/die Freiwillige verpflichtet seinen Hauptoder Nebenwohnsitz in Brandenburg zu haben. 1.5 Ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis wird durch das FÖJ nicht begründet. Die Freiwilligen erhalten daher in dieser Zeit kein Arbeitsentgelt. Laut JFDG werden monatliche (sozialversichungspflichtige) Zahlungen (Taschengeld, Verpflegungs- und Unterkunftszuschuss) geleistet. 1.6 Einsatzstellen haben keinen Anspruch auf einen Teilnehmer. Das gilt auch für den Fall, dass ein Teilnehmer bei vorheriger Zustimmung des Trägers während des Projektjahres in eine andere Einsatzstelle wechselt oder das FÖJ vorzeitig beendet und der dadurch frei gewordene Platz nicht wieder besetzt wird. #NV 10 1.7 Die endgültige Zusage von Plätzen an Teilnehmer kann nur der Träger erteilen. 1.8 Um in den Pool der Einsatzstellen eines FÖJ-Jahrganges aufgenommen zu werden, muss sich die Einsatzstelle jedes Jahr erneut beim Träger bis zum 15. Februar eines Jahres für das am folgenden 1. September beginnende Projektjahr bewerben. Einsatzstellen haben keinen Anspruch auf die Aufnahme in diesen Pool. 1.8 Das Projekt wird durch das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV), aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Brandenburg sowie aus Mitteln des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Investition in Ihre Zukunft. 2 Zuschüsse und Geldleistungen 2.1 Der Träger verpflichtet sich, dem Teilnehmer ein monatliches Taschengeld von 153 €, einen monatlichen Zuschuss zur Unterkunft von 50 € und einen monatlichen Zuschuss zur Verpflegung von 102 € zu zahlen, vorausgesetzt die Zahlung der Zuwendung an den Träger durch den Zuwendungsgeber ist erfolgt. Die genannten Gelder und Zuschüsse werden dem Teilnehmer bis zum jeweiligen Monatsende erstattet. Nicht termingerecht erbrachte Verpflichtungen des Teilnehmers (insb. 4.3 bis 4.6) sowie die nicht rechtzeitige Übermittlung des Arbeitszeitnachweises (zum 05. des Folgemonats ) führen zur Einbehaltung o.g. Leistungen bis zu deren pflichtgemäßen Erfüllung. 2.2 Die Einsatzstelle verpflichtet sich, einen Eigenanteil als Verwaltungskostenpauschale in Höhe von monatlich 110 € (insgesamt 1320 € für das FÖJ-Jahr) an den Träger zu zahlen. Der Betrag wird in 3 Raten zum 1.09. ; 1.1. und zum 1.5. zu je 440 € in Rechnung gestellt. 2.3 Die aus 2.2 zu leistende Verwaltungskostenpauschale ist auch für den Fall weiter an den Träger bis zum Ende des Projektjahres zu entrichten, wenn der der Einsatzstelle zugeordnete Teilnehmer unabhängig von den Gründen nach dem 1. März ausfällt und dadurch die Einsatzstelle unbesetzt bleibt. Bei Ausfall eines Teilnehmers vor dem dem 1.März trifft folgende Regelung zu: Bei Ausfall eines Teilnehmers vor dem 15. eines jeweilen Monats übernimmt die Einsatzstelle den Eigenanteil für den halben Monat. Nach dem 15. wird der gesamte Eigenanteil fällig. Die Verwaltungskostenpauschale ist direkt an den Träger zu leisten. Der Einsatzstelle ist bekannt, dass eine Nachbesetzung der Stelle nach dem 1. März eines jeden Jahres nicht möglich ist (s. 1.1.) 2.4 Der Teilnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass ihm die Einsatzstelle eine Unterkunft zur Verfügung stellt und er sie nutzt, einen monatlichen Festbetrag zur Abgleichung der Mietkosten selbstständig an die Einsatzstelle zu entrichten. Auch bei Teilnahme an der Verpflegung in der Einsatzstelle entrichtet der Teilnehmer die dafür entstehenden Kosten selbstständig an die Einsatzstelle; in dem Fall sind die zu entrichtenden Kosten jedoch abhängig von der täglichen bzw. wöchentlichen Anzahl eingenommener Mahlzeiten durch den Teilnehmer. (siehe 5.8) 3 Der Träger verpflichtet sich: 3.1 den Teilnehmer für die Dauer des Vertragsverhältnisses zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) anzumelden. Der Träger zahlt die Beiträge in voller Höhe und haftet für deren fristgemäße Entrichtung; 3.2 die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für den Teilnehmer an die Verwaltungsberufsgenossenschaft zu leisten; 3.3 während der Arbeitsunfähigkeit das Entgelt für die Dauer von sechs Wochen weiterzuzahlen, jedoch nicht über das vereinbarte Ende der Einsatzzeit hinaus; 3.4 begleitend zum praktischen Einsatz dem Teilnehmer kostenlos die gesetzlich vorgeschriebenen 25 Seminartage anzubieten; 3.5 den Kontakt zu Teilnehmer und Einsatzstelle kontinuierlich aufrecht zu erhalten; 3.6 bei Interessenskonflikten zwischen Einsatzstelle und dem Teilnehmer zu vermitteln und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen in Absprache mit den Unterzeichnenden einzuleiten. 4 Der Teilnehmer verpflichtet sich: 4.1 seinen Freiwilligendienst in der Einsatzstelle 8 Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden innerhalb einer 5-Tage-Woche zu leisten sowie die Aufgaben in der Einsatzstelle gewissenhaft zu erfüllen; einen Arbeitszeitnachweis 11 zu führen, diesen regelmäßig der Einsatzstelle zur Kontrolle vorzulegen, von dem Betreuer/der Betreuerin unterschreiben zu lassen und an das Trägerwerk bis zum 5.eines jeden Monats zu übermitteln. 4.2 die Dienst- und Hausordnung der Einsatzstelle anzuerkennen; 4.3 aktiv an allen gesetzlich vorgeschriebenen Seminartagen des Trägers teilzunehmen und im Krankheits- oder Verhinderungsfall die Seminartage - nach Maßgabe des Trägers - in einer anderen Seminargruppe oder bei einem anderen Träger nachzuholen; Seminartage gelten als Arbeitszeit; 4.4 der Einsatzstelle und dem Träger unverzüglich Nachricht zu geben, wenn er aus zwingenden Gründen (Krankheit, Behördengänge u.a.m.) der Tätigkeit in der Einsatzstelle bzw. den Bildungsseminaren fern bleibt; 4.5 dem Träger unverzüglich, spätestens am 2. Arbeitstag seit Eintreten der Arbeitsunfähigkeit, die ärztliche Bescheinigung (Krankenschein) vorzulegen; 4.6 einen Zwischenbericht und einen Abschlussbericht über sein FÖJ anzufertigen und diese dem Träger bis zum 15. Februar des Projektjahres (Zwischenbericht) bzw. bis zum 15. August des Projektjahres (Abschlussbericht) vorzulegen; 4.7 Veränderungen (Wohnanschrift usw.) dem Träger und der Einsatzstelle sofort mitzuteilen; 4.8 über bekannt gewordene oder anvertraute dienstliche Belange auch über den Einsatz hinaus Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren und diese nicht auf unlautere Art zu verwerten. 4.9 Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass seine personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des FÖJ-Projektes für statistische Zwecke und Kontaktpflege im automatisierten Verfahren, in Dateien, in Akten und sonstigen amtlichen Zwecken dienenden Unterlagen beim MASGF, bei der LASA Brandenburg und beim LJR Brbg Trägerwerk e.V. gespeichert, genutzt und verarbeitet werden können. 5 Die Einsatzstelle verpflichtet sich: 5.1 den Teilnehmer unter fachkundiger Anleitung im Sinne der Zielsetzung des FÖJ (Grundlage hierfür sind das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten sowie spezielle Informationsmaterialien, z.B. "Informationen für Einsatzstellen", Pädagogische Rahmenkonzeption) auf der Basis von Arbeitsbeschreibungen und Arbeitsbesprechungen einzusetzen und die Teilnahme an allen gesetzlich vorgeschriebenen Seminartagen und eventuell stattfindenden Aktionstagen o.ä. des Trägers zu gewähren, dazu gehört die Erstellung eines individuell abgestimmten Jahresplans (Vorlage beim 1. FÖJ-Seminar), regelmäßige Rückmeldung beim Träger (Bericht über die Einarbeitung des Teilnehmers, Zwischenbericht zur Halbzeit etc.), sowie die Ausstellung eines qualitativen Arbeitszeugnisses zum Einsatzende und auf Wunsch auch eines Zwischenzeugnisses; der Einsatz des Teilnehmers erfolgt arbeitsplatzneutral; 5.2 zur Erfüllung der Einsatzaufgaben, soweit erforderlich, Arbeitsgeräte, -kleidung und -material zur Verfügung zu stellen; 5.3 die Arbeitsschutz- und Seuchenschutzbestimmungen einzuhalten, die Beschäftigungszeit von 8 Stunden am Tag bzw. 40 Stunden innerhalb einer 5-Tage-Woche zu gewährleisten, jedoch nicht zu überschreiten bzw. in Absprache mit dem Teilnehmer Überstundenabgeltung durch Freizeitausgleich vorzusehen; für Schäden, die der Teilnehmer im Rahmen seines Einsatzes verursacht zu haften (die Teilnehmer selbst haften nur wie Verrichtungsgehilfen); bei Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Jugendschutz- und Jugendarbeitsschutzbestimmungen einzuhalten; 5.4 den Anspruch auf Erholungsurlaub von 26 Arbeitstagen bei einer Verpflichtungszeit von 12 Monaten frühestens nach einer Beschäftigungszeit von drei Monaten zu ermöglichen und darüber einen Urlaubsnachweis zu führen. Das Urlaubsjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August eines jeden Jahres. Bei einer kürzeren Verpflichtungszeit reduziert sich der Urlaubsanspruch anteilsmäßig; 5.5 jeden Teilnehmer bei der Erstellung eines Arbeitszeitnachweises zu unterstützen, diesen an den Träger jeweils bis zum 05. des Folgemonats weiter zu leiten und den Träger unverzüglich über unentschuldigte Fehltage zu informieren; 5.6 den Träger unverzüglich über einen Unfall des Teilnehmers in Kenntnis zu setzen, selbstständig den Kontakt zur pädagogischen Betreuerin des Trägers aufrecht zu erhalten und insbesondere bei auftretenden Unstimmigkeiten oder Schwierigkeiten Information und Beratung durch die pädagogische Betreuerin frühzeitig in Anspruch zu nehmen; eine Abmahnung nur in Absprache mit der pädagogischen Betreuerin zu erteilen; 12 5.7 an den Fortbildungen für die FÖJ-Ansprechpartner der Einsatzstellen teilzunehmen; 5.8 für den Fall, dass der Teilnehmer in der Einsatzstelle an der Verpflegung teilnimmt und/oder die ihm von der Einsatzstelle zur Verfügung gestellten Unterkunft nutzt, die dabei entstehenden Verpflegungs- und/oder Mietkosten im Rahmen der dem Teilnehmer monatlich zustehenden Zuschüsse (siehe 2.1, Satz 1) zu begleichen und diesen Rahmen nicht zu überschreiten; bei der Berechnung der Verpflegungskosten sind Fehlzeiten des Teilnehmers durch Wochenenden, Urlaub, Krankheit etc. zu berücksichtigen. 6 Schlussbestimmungen / Beendigung des Vertragsverhältnisses 6.1 Die Gültigkeit dieses Vertrages ist davon abhängig, dass spätestens mit Beginn des Einsatzes dem Träger die erforderlichen Arbeitsunterlagen (Lohnsteuerkarte, Kontoverbindung, Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, bei Minderjährigen: Erstuntersuchung und Erklärung der Eltern) durch den Teilnehmer übergeben werden. Der Einsatz endet nach Ablauf des Projektjahres, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. 6.2 Die ersten 6 Wochen des Einsatzes gelten als Probezeit; die Kündigung ist in dieser Zeit durch alle Beteiligten mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen möglich (§ 622,Abs.3 BGB). Die Kündigung nach Ablauf der Probezeit kann nur in Absprache mit den Vertragspartnern nach Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich erfolgen. 6.3 Der Träger ist berechtigt, den Vertrag gegenüber dem Teilnehmer aus wichtigem Grund (Außerordentliche Kündigung; § 626,Abs.1 BGB) ohne vorherige Abmahnung und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen. Die Einsatzstelle ist hierzu nur nach vorheriger Zustimmung des Trägers berechtigt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, wobei der Kündigungsgrund näher darzulegen ist. Das Recht des Trägers steht bei wichtigem Grund auch dem Teilnehmer zu. 6.4 Im Falle der Kündigung des Teilnehmers durch die Einsatzstelle oder der Kündigung des Teilnehmers gegenüber der Einsatzstelle hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Fortsetzung des FÖJ. 6.5 Für den Fall, dass die Einsatzstelle gegenüber dem Träger oder umgekehrt aus wichtigem Grund fristlos kündigt, bemüht sich der Träger um eine Nachfolge-Einsatzstelle für den Teilnehmer. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Neuzuweisung einer Einsatzstelle besteht jedoch nicht. Potsdam, 04.12.2013 ..................................................................................................................................................... Teilnehmer Landesjugendring Brandenburg Trägerwerk e.V. ..................................................................................................................................................... ggf. gesetzlicher Vertreter Einsatzstelle