Beamtenminister des Jahres - Arbeitsgemeinschaft höherer Dienst

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Beamtenminister des Jahres - Arbeitsgemeinschaft höherer Dienst
Rheinische
Friedrich-WilhelmsUniversität Bonn
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Zentrum für
Evaluation und Methoden
Umfragen & Statistik
Prof. Dr. Georg Rudinger
Dr. Thomas Krüger
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53111 Bonn
Tel.: 0228/73-6532
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Bonn, 22.03.2010
Beamtenminister des Jahres
Im Auftrag der AhD (Arbeitsgemeinschaft höherer Dienst) hat das Zentrum für Evaluation und Methoden (ZEM) der Universität Bonn den „Beamtenminister des Jahres“ ermittelt. Es soll damit der Minister bzw. die Ministerin1 ausgezeichnet werden, dessen Land einschließlich des Bundes nach messbaren Kriterien das beste
Arbeitsumfeld für Beamte des höheren Dienstes bietet. Berücksichtigt wurden dabei als Arbeitgeber die 16 Bundesländer und zudem der Bund. Beamtenminister
des Jahres ist der Bayerische Staatsminister der Finanzen Georg Fahrenschon.
Die folgende Liste zeigt die Kriterien, nach denen die Landesminister2 bzw. der
Bundesminister bewertet wurden. In Klammern sind die Gewichte angegeben, mit
denen die jeweiligen Kriterien in die Gesamtbewertung eingeflossen sind.
Die Kriterien sind
• die Besoldung (30%),
• die Beförderungschance (10%) ,
• die Wochenarbeitszeit (10%),
• die Altersversorgung (25%),
• die Mitnahmefähigkeit der Versorgungsanwartschaft (5%) und
• die Altersgrenze (10%)
von Beamten im höheren Dienst, sowie
• der Anteil der höheren Beamten an allen Landes- bzw. Bundesbeschäftigten
(10%).
Pro Kriterium werden zwischen 1 und 10 Punkten vergeben. Diese werden mit den
angegebenen Gewichten multipliziert und dann zu einem Gesamtwert pro Land
addiert. Schwächen in einem Kriterium können somit durch Stärken in anderen
Kriterien ausgeglichen werden. Die angegebene Gewichtung soll dabei die Bedeutsamkeit jedes Kriteriums widerspiegeln. Theoretisch liegt der Gesamtwert zwischen
1 und 10 Punkten. Die genaue Beschreibung der einzelnen Kriterien und der Bestimmung der Punktwerte ist weiter unten zu finden. Grundlage der Analyse sind
1
Im Folgenden wird einer besseren Lesbarkeit zugunsten einheitlich die männliche Form
verwendet. Es sind damit immer gleichermaßen Frauen und Männer gemeint.
2
Ausgezeichnet wird der Minister, der für die Gestaltung des Beamtenrechtes verantwortlich
ist. Dies ist typischerweise der Innenminister, gelegentlich zusammen mit dem Finanzminister oder dieser alleine. In Hamburg obliegt dem Regierenden Bürgermeister als Vorgesetztem des Personalamtes die Verantwortung für das Beamtenrecht.
Mitgliedschaften
zwar „harte“ Fakten, d.h. Gesetze oder Verordnungen, aber die Auswahl und Gewichtung der Kriterien ist immer diskutabel. Sie sind auf wichtige Kernpunkte beschränkt; von einer differenzierten Bewertung unterschiedlicher Detailregelungen
muss abgesehen werden. Und es ist uns
bewusst, dass die Gestaltungsmöglichkeiten der Gesetzgeber auch durch die jeweilige Haushaltslage mehr oder
weniger eingeschränkt sind. Die beamtenrechtlichen Daten, mit denen hier gearbeitet wird, sind von der AhD recherchiert worden. Dabei wurde die Situation 2009
erfasst, d.h. Veränderungen im Verlaufe des Jahres 2009 sind enthalten.
Es ergibt sich folgende Rangliste (s.u.): Bayern liegt auf Platz 1, gefolgt von Rheinland-Pfalz und Hamburg. Die Schlusslichter bilden die ostdeutschen Länder, ausgenommen Sachsen. Der Bund mit dem Bundesminister des Inneren Dr. Thomas
de Maizière landet mit Platz 10 im Mittelfeld. Die genauen Ergebnisse finden Sie
im Anhang „Detailergebnisse“.
Bayern
Punkte
6,46
Platz
1
Rheinland-Pfalz
6,33
2
Hamburg
5,93
3
Baden-Württemberg
5,92
4
Saarland
5,84
5
Nordrhein-Westfalen
5,60
6
Bremen
5,58
7
Sachsen
5,57
8
Hessen
5,53
9
Bund
5,51
10
Niedersachsen
5,27
11
Schleswig-Holstein
4,87
12
Brandenburg
4,67
13
Berlin (gemittelt)
4,58
14
Mecklenburg-Vorpommern
4,56
15
Sachsen-Anhalt
4,22
16
Thüringen
4,12
17
Mitgliedschaften
Kriterien und Bestimmung der Punktwerte
Das Kriterium Besoldung (Gewicht: 30%) umfasst drei Teilaspekte: die Höhe des
A13 Jahresbruttoendgehaltes einschließlich Sonderzahlungen3 in a) der ersten
Stufe und b) in der letzten Stufe und zudem c) die vorgesehene bzw. tatsächliche
Vergabe von leistungsbezogenen Entgelten. Diese drei Subkriterien fließen zu jeweils 10% in die Gesamtbewertung ein.
Die Länder (bzw. der Bund), welche das höchste A13 Gehalt in der ersten respektive letzten Stufe zahlen, haben für diesen Aspekt jeweils 10 Punkte bekommen. Die
Länder mit den niedrigsten Gehältern erhielten hingegen 1 Punkt. Bei anderen Gehältern wurde entsprechend ihrer Position zwischen den beiden Extremen die Bewertung linear mit Punkten zwischen 1 und 10 interpoliert. Je näher ein Gehalt an
3
Das Bundesland Berlin zahlt seinen Beamten im Ost- und Westteil der Stadt unterschiedliche Gehälter. Es wurde hier jeweils mit dem Mittelwert der Beträge gerechnet.
2
der oberen bzw. unteren Grenze liegt, mit desto mehr respektive weniger Punkten
wird dieses bewertet.
Das höchste A13 Gehalt für die erste Stufe in Höhe von 39.861,42 € zahlt der Freistaat Bayern und erhält damit 10 Punkte. Das Minimum von 34.822,86 € wird in
Brandenburg gezahlt (1 Punkt). Etwa in der Mitte liegt Bremen mit einem Jahresbruttogehalt von 37.571,00 €. Die Punktzahl für Bremen berechnet sich, indem
der Abstand zum minimalen Wert (37.571,00 € - 34.822,86 € = 2.748,14 €) relativiert wird an dem Abstand zwischen dem minimalen zum maximalen Wert
(39.861,42 € - 34.822,86 € = 5.038,56 €):
⎛ 37.571,00 € - 34.822,86 € ⎞
× 9⎟ +1=
⎜
⎝ 39.861,42 € - 34.822,86 € ⎠
⎛ 2.748,14 € ⎞
× 9 ⎟ + 1 = 5,91.
⎜
⎝ 5.038,56 € ⎠
Die Gehälter für die höchste Stufe A13 liegen im Bereich von 46.828,62 € (Brandenburg, 1 Punkt) bis 53.745,87 € (Bayern, 10 Punkte). Punkte für die Gehälter
zwischen diesen beiden Extremen wurden wieder wie oben beschrieben linear interpoliert.
Bei der Bewertung „leistungsbezogene Entgelte“ erhielten die zehn Länder, in deren Recht keine leistungsbezogenen Entgelte für Beamte im höheren Dienst vorgesehen sind, 1 Punkt. Das Land Bayern zahlt seinen höheren Beamten insgesamt
1% der Grundgehaltssumme leistungsbezogen und liegt damit an der Spitze (10
Punkte), gefolgt vom Bund, der zumindest 0,3% der Grundgehaltssumme leistungsbezogen zuzahlt (7,75 Punkte). Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben zwar ein leistungsbezogenes Entgelt
vorgesehen, zahlen dieses aber nur in geringer, nicht ermittelbarer Höhe aus (5,50
Punkte).
Die Beförderungschance (Gewicht: 10%) für den höheren Dienst ergibt sich aus der
Zahl der Beförderungsstellen des höheren Dienstes (A14 bis B11) im Verhältnis zur
Gesamtzahl der Eingangsstellen A13 eines Bundeslandes oder des Bundes. Die
beste Beförderungschance bietet der Freistaat Sachsen (10 Punkte) mit mehr als
fünfmal so viel Beförderungsstellen (3.140) wie A13-Planstellen (626), direkt gefolgt vom Bund (9,87 Punkte) mit einem Verhältnis von knapp Fünf (17.435 zu
3.524). Die schlechtesten Chancen finden sich in Brandenburg (0,44 Beförderungsstellen pro A13-Planstelle; 1 Punkt), Bremen (0,60; 1,32 Punkte) und Berlin
(0,64; 1,39 Punkte). Die Punktvergabe erfolgte wieder durch lineare Interpolation
zwischen den beiden Extremen.
Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit (Gewicht: 10%) eines Beamten im höheren Dienst variiert zwischen 42 Stunden in Bayern, Hessen und Thüringen (je 1
Punkt) und 40 Stunden (10 Punkte). Im Bund, in Baden-Württemberg, NordrheinWestfalen und Schleswig-Holstein beträgt die Arbeitszeit 41 Stunden (5,5 Punkte).
Das Kriterium der Altersversorgung (Gewicht: 25%) teilt sich auf in die Höhe des
Ruhegehaltssatzes (15%) und die Berücksichtigung von Vordienstzeiten eines Studiums (10%). Bezüglich des ersten Subkriteriums gibt es zurzeit keine Unterschiede zwischen den Ländern bzw. Bund. Die Höchstruhegehaltssätze liegen einheitlich
bei 71,75% (5,50 Punkte). Die Studienzeit wird in den Bundesländern einheitlich
mit maximal drei Jahren berücksichtigt (5,50 Punkte). Nur im Bund werden etwas
weniger, nämlich 855 Tage (1 Punkt) berücksichtigt.
Eine Mitnahmefähigkeit der Versorgungsanwartschaft (Gewicht: 5%) beim Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis ist bisher in keinem Bundesland oder im
Bund gegeben. Daher wird für dieses Kriterium jeweils 1 Punkt vergeben.
Das Kriterium der Altersgrenze von Beamten (Gewicht: 10%) im höheren Dienst
teilt sich in die Subkriterien des Eintrittsalters in den Ruhestand (5%), sowie der
Möglichkeit, die aktive Dienstzeit zu verlängern (5%). Das Regeleintrittsalter in den
3
Mitgliedschaften
Ruhestand liegt im Bund, sowie in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bei
67 Jahren (1 Punkt, in allen anderen Bundesländern bei 65 Jahren (10 Punkte).
Eine Dienstzeitverlängerung ist in allen Ländern und im Bund nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ausgehend von der jeweiligen Altersgrenzen kann in
Bremen einem Beamten die aktive Dienstzeit ein Mal für maximal ein Jahr verlängert werden (1 Punkt); im Bund und den meisten Bundesländern ist dies insgesamt bis zum 68. Lebensjahr dreimal für ein Jahr möglich (5,50 Punkte). Nur in
Thüringen kann bis zum 70. Lebensjahr insgesamt fünf Mal verlängert werden
(8,20 Punkte). In Rheinland-Pfalz liegt die maximale Verlängerung zwar auch nur
bei drei Jahren, in diesen wird aber ein Zuschlag von 8% pro Monat gezahlt (10
Punkte).
Der Anteil der höheren Beamten (Gewicht: 10%) an allen Landes- bzw. Bundesbeschäftigten liegt zwischen 24% (Hessen; 10 Punkte) und 5% (Sachsen; 1 Punkt).
Bis auf den Bund (8%; 2,40 Punkte) haben die restlichen Länder alle einen zweistelligen prozentualen Anteil an höheren Beamten. Die Punktvergabe erfolgt wieder
durch lineare Interpolation zwischen den beiden Extremwerten.
Bonn, den 22.03.2010
__________________________
__________________________
Dr. Thomas Krüger
Prof. Dr. Georg Rudinger
Mitgliedschaften
4
Anhang: Detailergebnisse
Wochenarbeitszeit
Versorgung Berücksich. Zeit
Studium
Mitnahme Versorgungsansprüche
Höhe
Flexibilität
10%
10%
10%
15%
10%
5%
5%
5%
10%
10
5,51
9,10
7,50
7,75
9,87
5,50
5,50
1,00
1,00
1,00
5,50
2,40
4
5,92
9,15
9,15
1,00
2,97
5,50
5,50
5,50
1,00 10,00
5,50
9,45
1
6,46 10,00 10,00 10,00
3,97
1,00
5,50
5,50
1,00 10,00
5,50
7,62
BhD-Quote
Beförderungschancen
Bund
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin (gemittelt)
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Altersgrenze
Leistungsab.
Bezahlung
10%
Ruhegehalt
A13 letzte Stufe
10%
Besoldung
A13 1. Stufe
Gewicht:
Platz Gesamt
14
4,58
1,38
1,28
5,50
1,39 10,00
5,50
5,50
1,00 10,00
5,50
4,24
13
4,67
1,00
1,00
5,50
1,00 10,00
5,50
5,50
1,00 10,00
5,50
6,22
7
5,58
5,91
6,07
5,50
1,32 10,00
5,50
5,50
1,00 10,00
1,00
7,24
3
5,93
8,98
9,00
1,00
2,06 10,00
5,50
5,50
1,00 10,00
5,50
6,27
9
5,53
9,67
9,64
1,00
2,04
1,00
5,50
5,50
1,00 10,00
5,50 10,00
15
4,56
2,63
2,84
1,00
2,64 10,00
5,50
5,50
1,00 10,00
5,50
4,53
11
5,27
5,97
6,14
1,00
1,82 10,00
5,50
5,50
1,00 10,00
5,50
5,76
6
5,60
7,60
7,73
5,50
2,70
5,50
5,50
5,50
1,00
5,50
9,46
2
6,33
7,85
7,87
1,00
4,74 10,00
5,50
5,50
1,00 10,00 10,00
7,61
5
5,84
7,86
6,33
1,00
2,40 10,00
5,50
5,50
1,00 10,00
5,50
8,76
8
5,57
3,90
3,32
5,50 10,00 10,00
5,50
5,50
1,00 10,00
5,50
1,00
16
4,22
1,22
1,37
1,00
2,99 10,00
5,50
5,50
1,00 10,00
5,50
3,66
12
4,87
6,35
6,40
1,00
2,54
5,50
5,50
5,50
1,00
1,00
5,50
9,41
17
4,12
5,22
2,34
1,00
1,24
1,00
5,50
5,50
1,00 10,00
8,20
7,04
1,00