DOPAMIN - SEGABAR

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DOPAMIN - SEGABAR
Event-/Hausordnung/AGB
Gültig für den Besuch des SEGABAR Clubbings
DOPAMIN
the ULTIMATE danceFLOW!
8.7.2011 | Einlass/Beginn 20:00 – Ende 04:00 Uhr
Stiegl Brauwelt, Bräuhausstraße 9, 5020 Salzburg
Veranstalter: Kalinovic & Co KG, Judengasse 5, 5020 Salzburg
Spendenempfänger: Rainbows – Landesstelle Salzburg
Kartenverkauf
Karten für DOPAMIN können im Vorverkauf in jeder SEGABAR in Salzburg (tägl. 20:00 – 04:00
Uhr), der SEGABAR Zentrale (Mo.- Fr. 8:00 – 14:00, Judengasse 5, 5020 Salzburg) bzw. über
ausgewählte „DOPAMIN Dealer“ direkt bezogen werden. Für Restkarten wird am
Veranstaltungsabend eine Abendkassa geöffnet.
Es können zudem Karten über Email (z.B. Online Formular unter www.segabar.at) oder bei
oben genannten Bezugsquellen reserviert werden. Reservierungen behalten bis längstens
30.6.2011 ihre Gültigkeit – sollten die reservierten Karten bis zu diesem Datum nicht abgeholt
worden sein, dürfen diese vom Veranstalter weiter verkauft werden. Reservierte Karten
können ausschließlich in der SEGABAR Zentrale bzw. nach gesonderter Vereinbarung in der
SEGABAR Rudolfskai 18 und ausschließlich gegen Barzahlung abgeholt werden.
Die Kartenpreise betragen € 8,- (Zutritt zum Clubbing) oder € 80,- (VIP-Karte). Die VIP Karte
berechtigt neben dem Besuch des Clubbings auch zum Zutritt zur VIP-Zone inkl. aller
gebotenen Leistungen im VIP Bereich.
Eine Karte gilt erst mit der Bezahlung des Kaufpreises als gekauft. Nach Kauf der Karte ist eine
Rückgabe nicht mehr möglich.
Der gesamte Erlös aus dem Kartenverkauf ist eine Spende an den gemeinnützigen Verein
Rainbows und wird direkt auf das Konto der Organisation eingezahlt.
Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung im Falle der Verhinderung des Karteninhabers,
des Verwehrens des Zutrittes aus u.a. Gründen oder aus dem Titel einer nicht erfüllten
Erwartung aus dem Eventprogramm heraus (Absage von Künstlern, verweigerter Zutritt
aufgrund drohender Überfüllung von Räumen über das behördlich genehmigte Maß hinaus,
…). Das gilt auch im Falle eines Abbruches bzw. einer Absage der Veranstaltung.
Zutrittskontrolle
Zu DOPAMIN haben nur Personen Zutritt, die das 16. Lebensjahr zum 8.7.2011 vollendet
haben. Der Altersnachweis hat beim Eintritt durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises
zu erfolgen (nicht gültig: Schülerausweise o.ä.). Jüngeren Personen kann der Zutritt ohne
Rückerstattung des Kartenpreises verwehrt werden.
Beim Zutritt wird die gültige Eintrittskarte vom Sicherheitspersonal entwertet (Abriss) und der
Gast mit einem speziellen Event-Armband „gekennzeichnet“.
Mit dem Zutrittsversuch zum Event akzeptiert der Gast die Haus- und Eventordnung im vollen
Umfang und die Tatsache, dass er bei Vorliegen entsprechender Gründe ohne Kostenersatz
vom Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen werden kann.
Der Gast hat beim Zutritt unaufgefordert mitgebrachte Taschen zu öffnen bzw. auf Verlangen
eine genaue Kontrolle der Tascheninhalte zuzulassen. Das Mitbringen von Waffen oder
Gegenständen, die als Waffe verwendet werden können, Drogen/Aufputschmitteln, Speisen
und Getränken, (professionellen) Geräten zur Aufzeichnung von Darbietungen (Ton, Film,
Foto) ist untersagt. Derartige Geräte können dem Gast beim Zutritt abgenommen und erst
beim Verlassen dem Gast wieder ausgehändigt werden.
Für Diebstähle von Gegenständen, für in der Garderobe abgegebene Gegenstände bzw.
alle vom Sicherheitspersonal abgenommenen Gegenstände übernimmt der Veranstalter
keine Haftung.
Aufgrund übermäßiger Alkoholisierung, erkennbarer Beeinflussung durch Drogen, rabiatem
Verhalten, früherer Verstöße gegen die Hausordnung der SEGABARs und aktuelle
Lokalverbote in den SEGABARS kann der Zutritt ohne Rückerstattung der Kartenpreise
verwehrt werden.
Alle Zutritts-Regelungen finden auch beim Wiedereintritt nach Verlassen des Events ihre
Anwendung. Ein Wiedereintritt zu den Veranstaltungsräumen ist nur mit einer entwerteten
Eintrittskarte inkl. dem Vorweis eines Event-Armbandes möglich.
Event-/Hausordnung – allgemein
Während der Veranstaltung bzw. in den Veranstaltungsräumen sind alle rechtlichen
Bestimmungen und Gesetze einzuhalten – vor allem jene des Jugend-/Gästeschutz- (wo
vorgesehen) und des Suchmittelgesetzes.
Ergänzend kommt das Hausrecht zur Anwendung. Hierbei ist den Anweisungen des
Sicherheitspersonals und der Veranstaltungsleitung ausnahmslos Folge zu leisten.
Es gelten während der Veranstaltung allgemein die Regeln des guten Benehmens und des
gepflegten Auftritts (Kleidung, Sauberkeit, Verhalten).
In den einzelnen Veranstaltungsräumen gelten zudem behördliche Auflagen bezüglich
zugelassener Personenanzahl, Brandschutz, Fluchtwege, etc. Es kann daher vorkommen, dass
auch während der Veranstaltung Gästen der Zutritt zu einzelnen Räumen untersagt werden
muss (Überfüllungsgefahr).
Allfällige Verstöße gegen die Event- und Hausordnung bzw. entstandene Schäden sind der
Veranstaltungsleitung zu melden. Für von Gästen verursachte Schäden und Kosten haben
diese die volle Haftung und damit auch allfällige Schadenersatzleistungen zu tragen.
Allgemeine Veranstaltungsbedingungen (Kartentext)
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte anerkennt der Erwerber und Eintrittskarteninhaber die
Event-/und Hausordnung bzw. die nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.
Die Eintrittskarte gilt für eine Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Sie ist auf Verlangen
vorzuweisen – auch beim Wiedereintritt in entwerteter Form, zusammen mit dem offiziellen
Event-Band.
Bei derartigen Veranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen
Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Schadensersatzansprüche aus positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung
sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine
Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Das Mitbringen von Waffen oder Gegenständen, die als Waffen geeignet sind (auch
Wurfgegenstände), von Speisen und Getränken ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung
erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Bei Einlass findet eine Alters- und
Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Leibesvisitationen vorzunehmen.
Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (ohne Rückerstattung des Nennwertes der
Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich
zwischen dem Erwerber und dem Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
Eine Zurücknahme der Eintrittskarte und ein Rückerstattungsanspruch ist ausgeschlossen.
Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutzen Sie die
öffentlichen Verkehrsmittel. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene
Gefahr. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen
verantwortlich.
Salzburg, 24.5.2011