DOPAMIN - SEGABAR
Transcription
DOPAMIN - SEGABAR
Event-/Hausordnung/AGB Gültig für den Besuch des SEGABAR Clubbings DOPAMIN the ULTIMATE danceFLOW! 8.7.2011 | Einlass/Beginn 20:00 – Ende 04:00 Uhr Stiegl Brauwelt, Bräuhausstraße 9, 5020 Salzburg Veranstalter: Kalinovic & Co KG, Judengasse 5, 5020 Salzburg Spendenempfänger: Rainbows – Landesstelle Salzburg Kartenverkauf Karten für DOPAMIN können im Vorverkauf in jeder SEGABAR in Salzburg (tägl. 20:00 – 04:00 Uhr), der SEGABAR Zentrale (Mo.- Fr. 8:00 – 14:00, Judengasse 5, 5020 Salzburg) bzw. über ausgewählte „DOPAMIN Dealer“ direkt bezogen werden. Für Restkarten wird am Veranstaltungsabend eine Abendkassa geöffnet. Es können zudem Karten über Email (z.B. Online Formular unter www.segabar.at) oder bei oben genannten Bezugsquellen reserviert werden. Reservierungen behalten bis längstens 30.6.2011 ihre Gültigkeit – sollten die reservierten Karten bis zu diesem Datum nicht abgeholt worden sein, dürfen diese vom Veranstalter weiter verkauft werden. Reservierte Karten können ausschließlich in der SEGABAR Zentrale bzw. nach gesonderter Vereinbarung in der SEGABAR Rudolfskai 18 und ausschließlich gegen Barzahlung abgeholt werden. Die Kartenpreise betragen € 8,- (Zutritt zum Clubbing) oder € 80,- (VIP-Karte). Die VIP Karte berechtigt neben dem Besuch des Clubbings auch zum Zutritt zur VIP-Zone inkl. aller gebotenen Leistungen im VIP Bereich. Eine Karte gilt erst mit der Bezahlung des Kaufpreises als gekauft. Nach Kauf der Karte ist eine Rückgabe nicht mehr möglich. Der gesamte Erlös aus dem Kartenverkauf ist eine Spende an den gemeinnützigen Verein Rainbows und wird direkt auf das Konto der Organisation eingezahlt. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung im Falle der Verhinderung des Karteninhabers, des Verwehrens des Zutrittes aus u.a. Gründen oder aus dem Titel einer nicht erfüllten Erwartung aus dem Eventprogramm heraus (Absage von Künstlern, verweigerter Zutritt aufgrund drohender Überfüllung von Räumen über das behördlich genehmigte Maß hinaus, …). Das gilt auch im Falle eines Abbruches bzw. einer Absage der Veranstaltung. Zutrittskontrolle Zu DOPAMIN haben nur Personen Zutritt, die das 16. Lebensjahr zum 8.7.2011 vollendet haben. Der Altersnachweis hat beim Eintritt durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu erfolgen (nicht gültig: Schülerausweise o.ä.). Jüngeren Personen kann der Zutritt ohne Rückerstattung des Kartenpreises verwehrt werden. Beim Zutritt wird die gültige Eintrittskarte vom Sicherheitspersonal entwertet (Abriss) und der Gast mit einem speziellen Event-Armband „gekennzeichnet“. Mit dem Zutrittsversuch zum Event akzeptiert der Gast die Haus- und Eventordnung im vollen Umfang und die Tatsache, dass er bei Vorliegen entsprechender Gründe ohne Kostenersatz vom Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen werden kann. Der Gast hat beim Zutritt unaufgefordert mitgebrachte Taschen zu öffnen bzw. auf Verlangen eine genaue Kontrolle der Tascheninhalte zuzulassen. Das Mitbringen von Waffen oder Gegenständen, die als Waffe verwendet werden können, Drogen/Aufputschmitteln, Speisen und Getränken, (professionellen) Geräten zur Aufzeichnung von Darbietungen (Ton, Film, Foto) ist untersagt. Derartige Geräte können dem Gast beim Zutritt abgenommen und erst beim Verlassen dem Gast wieder ausgehändigt werden. Für Diebstähle von Gegenständen, für in der Garderobe abgegebene Gegenstände bzw. alle vom Sicherheitspersonal abgenommenen Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Aufgrund übermäßiger Alkoholisierung, erkennbarer Beeinflussung durch Drogen, rabiatem Verhalten, früherer Verstöße gegen die Hausordnung der SEGABARs und aktuelle Lokalverbote in den SEGABARS kann der Zutritt ohne Rückerstattung der Kartenpreise verwehrt werden. Alle Zutritts-Regelungen finden auch beim Wiedereintritt nach Verlassen des Events ihre Anwendung. Ein Wiedereintritt zu den Veranstaltungsräumen ist nur mit einer entwerteten Eintrittskarte inkl. dem Vorweis eines Event-Armbandes möglich. Event-/Hausordnung – allgemein Während der Veranstaltung bzw. in den Veranstaltungsräumen sind alle rechtlichen Bestimmungen und Gesetze einzuhalten – vor allem jene des Jugend-/Gästeschutz- (wo vorgesehen) und des Suchmittelgesetzes. Ergänzend kommt das Hausrecht zur Anwendung. Hierbei ist den Anweisungen des Sicherheitspersonals und der Veranstaltungsleitung ausnahmslos Folge zu leisten. Es gelten während der Veranstaltung allgemein die Regeln des guten Benehmens und des gepflegten Auftritts (Kleidung, Sauberkeit, Verhalten). In den einzelnen Veranstaltungsräumen gelten zudem behördliche Auflagen bezüglich zugelassener Personenanzahl, Brandschutz, Fluchtwege, etc. Es kann daher vorkommen, dass auch während der Veranstaltung Gästen der Zutritt zu einzelnen Räumen untersagt werden muss (Überfüllungsgefahr). Allfällige Verstöße gegen die Event- und Hausordnung bzw. entstandene Schäden sind der Veranstaltungsleitung zu melden. Für von Gästen verursachte Schäden und Kosten haben diese die volle Haftung und damit auch allfällige Schadenersatzleistungen zu tragen. Allgemeine Veranstaltungsbedingungen (Kartentext) Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte anerkennt der Erwerber und Eintrittskarteninhaber die Event-/und Hausordnung bzw. die nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters. Die Eintrittskarte gilt für eine Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Sie ist auf Verlangen vorzuweisen – auch beim Wiedereintritt in entwerteter Form, zusammen mit dem offiziellen Event-Band. Bei derartigen Veranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Das Mitbringen von Waffen oder Gegenständen, die als Waffen geeignet sind (auch Wurfgegenstände), von Speisen und Getränken ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Bei Einlass findet eine Alters- und Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (ohne Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und dem Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Eine Zurücknahme der Eintrittskarte und ein Rückerstattungsanspruch ist ausgeschlossen. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich. Salzburg, 24.5.2011