- mit der Ente nach Peking

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- mit der Ente nach Peking
traße
Mit Deiner Ente auf der Seidens
nach Peking! Wir suchen Dich!
www.pekingente.at
DIE FAHRT IHRES LEBENS!
MIT DER ENTE
NACH PEKING
20.08. - 12.10.2017
Fahren Sie mit Ihrem 2CV oder mit Ihrer Acadiane auf einer Rallye über 14.000 km
entlang der legendären Seidenstraße von Salzburg bis nach Peking.
In 54 Tagen durchqueren Sie elf Länder!
RUSSLAND
Atyrau
Salzburg
Astrachan
Budapest
Elista
Istanbul
Belgrad
Batumi
Sofia
Tokat
Trabzon
Ankara
TÜRKEI
KASACHSTAN
Wladikawkas USBEKI
Nukus
Tiflis
Peking
Jiayuguan
Kul‘sary
Tashkent
Turfan
Kucha
STAN
Buchara
KIRGISTAN Aksu
Khiva
Samarkand
Zhangye
Dunhuang
Osh
Kashgar
Xi’an
Hengshui
Lanzhou
Dengfeng
Baoji
CHINA
Luoyang
RUSSLAND
Salzburg
Atyrau
Astrachan
Budapest
Elista
Istanbul
Belgrad
Batumi
Sofia
Tokat
Trabzon
Ankara
KASACHSTAN
Kul‘sary
Wladikawkas USBEKISTAN
Nukus
Buchara
Tiflis
Khiva
TÜRKEI
Samarkand
Peking
Jiayuguan
Tashkent
Turfan
Kucha
KIRGISTAN
Aksu
Zhangye
Xi’an
Dunhuang
Osh
Kashgar
Hengshui
Lanzhou
Dengfeng
Baoji
Luoyang
CHINA
Die Fahrt Ihres Lebens
Mit der eigenen Ente zur Peking-Ente!
Fahren Sie mit Ihrem 2CV oder mit Ihrer Acadiane auf einer Rallye über 14.000 km entlang der legendären Seidenstraße
von Salzburg bis nach Peking. In 54 Tagen durchqueren Sie elf Länder: Von Österreich über Ungarn, Serbien, Bulgarien, die
Türkei, Georgien, Russland, Kasachstan, Usbekistan und Kirgistan bis nach China. Es erwarten Sie atemberaubende Landschaften, kulturelle Highlights aus 1001 Nacht, spannende Begegnungen mit fremden Kulturen und natürlich das einmalige Fahrgefühl mit Ihrem eigenen 2 CV. Eine professionelle und erfahrene Reiseleitung, lokale Reiseleiter und ein Mechaniker-Team garantieren Ihnen eine ständige umfassende Betreuung. Neben Übernachtungen in komfortablen 3 bis 5-Sterne
Hotels sorgen eine Übernachtung im Teehaus und in einer Jurte für besonderen Abenteuercharakter. Feierliche Start- und
Zielveranstaltungen runden das Programm ab. Gemeinsam in einer Gruppe von Gleichgesinnten und doch Ihren individuellen
Bedürfnissen entsprechend machen Sie sich auf den Weg in ein unvergessliches Erlebnis. Starten Sie mit uns am 20. August
2017 unter Führung von Harald Schobesberger auf die vom Reisebüro „Bunte Urlaubswelt“ gemeinsam mit Partner China
Tours organisierte New Silk Road und erfüllen Sie sich Ihren Lebenstraum von Freiheit und Fahrgefühl!
HIGHLIG HTS DER TOUR
·Pulsierende Metropole Istanbul und die
Haselnussküste
·Traumhaftes Georgien und Südrussland,
zwischen Schwarzem & Kaspischem Meer
·Die Weiten Kasachstans und des Fergana Tals
·Perlen der Seidenstraße: Khiva, Buchara,
Samarkand, Kashgar, Turfan und Dunhuang
·Grandiose Landschaften wie Wüste
Taklamakan, tibetisches Hochland und Wüste
Gobi
·Chinas Highlights: Große Mauer, alte Kaiser städte Xi’an, Luoyang und natürlich Peking
·Feierliche Start- und Zielveranstaltungen in Salzburg und Peking
ETAPPEN DER TOUR
1Europa: Salzburg – Atyrau (ca. 5.200 km)
Österreich: Salzburg
Ungarn: Budapest
Serbien: Belgrad
Bulgarien: Sofia
Türkei: Istanbul, Ankara, Tokat, Trabzon
Georgien: Batumi, Tiflis
Russland: Wladikawkas, Elista, Astrachan
Kasachstan: Atyrau
2Zentralasien: Atyrau – Kashgar (ca. 3.200 km)
Kasachstan: Atyrau, Kul’sary
Usbekistan: Jazliq, Nukus, Khiva, Buchara, Samarkand,
Tashkent, Fergana
Kirgistan: Osh, Sary-Tash
China: Kashgar
3 China: Kashgar – Peking (ca. 5.500 km)
China: Kashgar, Aksu, Kucha, Korla, Turfan, Hami,
Dunhuang, Jiayuguan, Zhangye, Lanzhou, Baoji, Xi’an,
Luoyang, Dengfeng, Huixian, Hengshui, Peking
Salzburg - Peking l 20.08. - 12.10.2017 · www.pekingente.at
REIS EPRO GRAM M
14.000 KM · 54 TAGE
1. Tag: SO, 20.08.17 • Salzburg
Ankunft in Salzburg • Gemeinsames Abendessen und 1. Briefing
0 km
A
Heute treffen alle Teilnehmer in der Mozartstadt Salzburg ein. Sie sehen alle Teilnehmer, die
Sie bereits am Vortreffen kennen gelernt haben wieder. Nach einem ersten Briefing zu den
anstehenden ersten Fahretappen, stimmen Sie sich im Rahmen eines ersten gemeinsamen
Abendessens auf das Abenteuer ein.
2. Tag: MO, 21.08.17 • Salzburg - Budapest
544 km
Fahrt nach Budapest • Grenzübertritt nach Ungarn
F/A
Heute starten Sie auf das 14.000 km lange Abenteuer. Die erste Tageseetappe führt Sie von
Salzburg aus nach Ungarn, in die Hauptstadt Budapest an der Donau. Mit rund 1,7 Millionen
Einwohner größte Stadt des Landes und bekannt für seine Thermalquellen. Hier haben Sie
nach der Ankunft Zeit, sich die Stadt anzusehen, um dann abends den Tag gemütlich im
Kreise der Teilnehmer beim gemeinsamen Abendessen ausklingen zu lassen.
3. Tag: DI, 22.08.17 • Budapest – Belgrad
378 km
Fahrt nach Belgrad • Grenzübertritt nach Serbien
F/A
Von Ungarn geht es weiter über den Balkan hinein nach Serbien. Nach gut knapp 400 km
erreichen Sie Belgrad, an der Mündung der Save in die Donau gelegen. Eines der neuen
Wahrzeichen der Stadt ist die 2013 eröffnete Ada-Brücke über die Save. Ausgerichtet an
einem 200 m hohen Pylon, stützen Stahlseile die Brücke. Historischeren Datums ist der Dom
des Heiligen Sava, ein orthodoxer Kirchenbau und größte Kirche Südeuropas. Gönnen Sie
sich einen Sliwowitz zum Abendessen.
4. Tag: MI, 23.08.17 • Belgrad – Sofia
395 km
Fahrt nach Sofia • Grenzübertritt nach Bugarien
F/A
Nächste Station Ihrer Reise ist Bulgarien, wo Sie die Hauptstadt Sofia anfahren werden. Ein
bisschen Geduld ist am Grenzposten gefragt, bevor Sie bereits in das 4. Land auf der Rallye
einfahren werden. In Sofia lebt jeder 6. Bewohner Bulgariens, gelegen ist die Stadt in der
nach Ihr benannten Ebene. Beherrscht wird das Panorama von Sofia durch das Witoscha-Gebirge (2.290 m), welches die Stadt in nördlicher Richtung flankiert.
5. Tag: DO, 24.08.17 • Sofia – Istanbul 558 km
Fahrt nach Istanbul • Grenzübertritt in die Türkei
F/A
Ihre Fahrt geht heute weiter an das Marmarameer. Sie überqueren die Grenze zur Türkei
und fahren bis nach Istanbul an den Bosporus, der Meerenge zwischen dem Schwarzen
Meer und der Ägäis. Istanbul ist eine Metropole mit rund 15 Millionen Einwohnern. Aufgrund
ihrer einzigartigen Transitlage zwischen zwei Kontinenten und zwei Meeresgebieten, ist Sie
bedeutender Verkehrs- und Logistikknotenpunkt.
6. Tag: FR, 25.08.17 • Istanbul
0 km
Stadtbesichtigung • Blaue Moschee • Großer Basar • Bootsfahrt
F/ A
Nach fünftägiger Fahrt haben Sie heute einmal Zeit zu entspannen und sich die Metropole
Istanbul anzusehen. Wir haben für Sie eine Stadtbesichtigung organisiert, bei der Sie unter
anderem die Blaue Moschee und einen orientalischen Basar kennenlernen. Anschließend
fahren Sie mit dem Boot auf den Bosporus hinaus und damit über die Kontinentalgrenze
zwischen Europa und Asien, die Istanbul in zwei Teile teilt.
7. Tag: SA, 26.08.17 • Istanbul – Ankara 452 km
Fahrt nach Ankara
F/ A
Von der weltoffenen türkischen Metropole Istanbul starten Sie in Ihr Abenteuer Seidenstraße
und fahren in das Landesinnere. Ziel Ihrer ersten Etappe in der Türkei ist Ankara, Hauptstadt,
und mit gut 4 Millionen Einwohnern zweitgrößte Stadt des Landes.
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8. Tag: SO, 27.08.17 • Ankara – Amasya – Tokat 455 km
Fahrt über Bogazkale und Amasya nach Tokat • Besichtigung Hattusa
F/A
Von Ankara fahren Sie weiter ostwärts in die Provinz Corum. Hier besichtigen Sie Hattusa, die ehemalige Hauptstadt des Hethiter-Reiches. Nach einer Besichtigung geht die Fahrt
weiter nach Amasya, wo Sie die eindrucksvollen, in den Fels gehauenen Königsgräber bei
einem Abendessen genießen werden. Schließlich erreichen Sie das Tagesziel Tokat, wo
heute übernachtet wird.
9. Tag: MO, 28.08.17 • Tokat – Ünye – Trabzon 400 km
Fahrt zum Schwarzen Meer und entlang der Küste bis Trabzon
F/A
Von Tokat fahren Sie in Richtung Nordwesten bis Sie bei Ünye das Schwarze Meer erreichen. Die Stadt lädt ein zu einer kurzen Rast mit Ihrer schönen langestreckten Bucht und
hübschen kleinen Cafés. Von dort geht es weiter ostwärts entlang dem Schwarzen Meer bis
in die Küstenstadt Trabzon.
10. Tag: DI, 29.08.17 • Trabzon – Batumi 200 km
Sumela Kloster • Grenzübertritt nach Georgien • Fahrt nach Batumi
F/A
Heute erwartet Sie ein kulturell ergiebiger Tag. Sie besichtigen in einem südlich von Trabzon
gelegen Tal das weltberühmte Sumela Kloster. Nach einer Führung durch das in die Felswand gebaute Kloster, fahren Sie zur georgischen Grenze. Hier bilden sich mitunter lange
Warteschlange, bevor Sie nach kurzer Fahrt hinter der Grenze den Küstenort Batumi erreichen.
11. Tag: MI, 30.08.17 • Batumi - Tiflis 367 km
Fahrt nach Tiflis • Stadtbesichtigung
F/A
Von Batumi aus geht die Reise weiter durch Georgien in die Hauptstadt Tiflis. Die Stadt liegt
im Zentrum der Kaukasus-Landenge, am Fluss Kura. Das Stadtbild wird geprägt von neuen,
futuristischen Bauten wie der Friedensbrücke von Michele de Lucchi, oder dem neuen Konzertsaal. Diese neuen Bauten stehen im Gegensatz zur Altstadt, die Unesco-Weltkulturerbe
ist.
12. Tag: DO, 31.08.17 • Tiflis – Wladikawkas 197 km
Fahrt über den Kreuzpass (2.750 m) • Grenzübertritt nach Russland
F/A
Sie fahren weiter nördlich und erklimmen den Kaukasus. Vorbei an malerischen Bergseen
geht es hinein in die Bergwelt. Vorbei an Stepanzminda, der letzten Ortschaft in Georgien,
geht es über den Datwi-Dschwari-Pass (Kreuzpass) mit einer Höhe von 2.750 m hinüber
nach Südrussland. Nach kurzer Fahrt erreichen Sie hinter der Grenze die Stadt Wladikawkas.
13. Tag: FR, 01.09.17 • Wladikawkas – Elista 560 km
Fahrt nach Elista
F/A
Eine lange Fahrt steht heute auf dem Programm. Über 560 km durchfahren Sie das von
Steppe geprägte Kalmückien bis nach Elista, dem Zentrum des Schachspiels. Hier wurde
u.a. 1998 die Schacholympiade durchgeführt, in der eigens dafür errichteten Chess City.
Lassen Sie sich hier von der buddhistisch geprägten Architektur inspirieren und bewundern
Sie die mit rund 9 Metern höchste Buddha-Statue Europas sowie den 2005 erbauten Buddhistischen Tempel.
14. Tag: SA, 02.09.17 • Elista – Astrachan 309 km
Fahrt nach Astrachan
F/A
Von Elista geht ihre Fahrt weiter durch die russische Provinz Kalmückien in Richtung Kaspisches Meer. Dabei durchfahren Sie vor allem Steppenlandschaft. Heutiges Etappenziel ist
die Stadt Astrachan an der Wolga.
15. Tag: SO, 03.09.17 • Astrachan
0 km
Stadtbesichtigung in Astrachan • Kreml • Bootsfahrt auf der Wolga F/M/A
Nach dem anstrengenden Fahrtag haben Sie heute ein wenig Ruhe verdient und bleiben
in Astrachan. Auf einem Ausflug lernen Sie den schönen Kreml von Astrachan kennen mit
seinen herrlichen Kirchen. Von einem Boot aus erleben Sie die Weite der Wolga und die
ruhigen Ufer. Sonnencreme nicht vergessen. Ihr Mittagessen nehmen Sie am Ufer einer der
Verästelungen der Wolga im Delta ein. Am späten Nachmittag geht es zurück in die Stadt.
16. Tag: MO, 04.09.17 • Astrachan – Atyrau
361 km
Steppe • Grenze zu Kasachstan • z.T. herausfordernde/schlechte Straßen
F/A
Immer tiefer geht es hinein in eine wüstenartige Steppe. Der Grenzort Kotyevka scheint völlig abgelegen. Die Grenzformalitäten sind langwierig und umständlich. Doch endlich haben
Sie es geschafft. Sie haben Kasachstan erreicht! Die Straße bis Atyrau ist in sehr schlechtem
Zustand und stellt eine Herausforderung dar. Wenn Sie den Fluss Zhaik, der Atyrau in einen
europäischen und einen asiatischen Teil trennt, queren, lassen Sie Europa hinter sich. Sie
befinden sich nun in Asien.
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17. Tag: DI, 05.09.17 • Atyrau – Kul’sary
224 km
Steppenlandschaft & Nomaden F/A
Die Strecke führt weiter durch die Steppe, wo Kamele Ihre ständigen Begleiter sind. So weit
das Auge blickt, liegt Ödland vor Ihnen, unterbrochen nur von einigen struppigen Büschen.
Bei Dossor liegt rechts untermittelbar neben der Straße ein muslimischer Friedhof, ein kurzer
Halt lohnt sich bevor es weiter geht in den kleinen Ort Kul’sary.
18. Tag: MI, 06.09.17 • Kul‘sary – Jazliq
454 km
Tlw.Staubpiste & Schlaglöcher • Grenze zu Usbekistan • Teehaus
F/A
Auch heute wirbeln die Wagen viel Staub auf bei der Fahrt zum Grenzposten. Die Prozedur
ist schon fast Routine geworden: Formulare ausfüllen, Pässe und Visa vorzeigen. Verhandeln
mit den Grenzbeamten. Nach einer Fahrt hinein in die Wüste Kyzyl Kum erreichen Sie Ihr
Nachtlager das Teehaus, mitten im Nirgendwo der Wüste. Lassen Sie den funkelnden Sternenhimmel auf sich wirken.
19. Tag: DO, 07.09.17 • Jazliq – Nukus
255 km
Fahrt durch die Wüste Kyzyl Kum • Sawitzki-Museum
F/A
Nach der Nacht im Teehaus geht es staubig weiter und die Landschaft bleibt wüstenartig.
Nach anstrengender Fahrt erreichen Sie die Stadt Nukus. Nukus wurde erst zu Beginn des
20. Jh. gegründet und lebte lange Zeit gut von seiner Lage als Oase mitten in der Steppe
und am Ufer von Aralsee und Amudarja. Heute ist der Aral-See fast ausgetrocknet und das
Wasser des Flusses Amudarja wird in Kanäle für den Baumwollanbau geleitet. Freuen Sie
sich auf eine ausführliche Dusche in Ihrem Hotel und einen lauschigen Innenhof!
20. Tag: FR, 08.09.17 • Nukus – Khiva
200 km
Fahrt entlang der Seidenstraße • Stadtbesichtigung Khiva
F/A
Haben Sie es gemerkt? Schon die letzten Tage sind Sie auf alten Wegen der Seidenstraße
gefahren. Außer den Nomaden und den Kamelen hat bislang noch nicht viel an die glanzvolle Vergangenheit der berühmten Handelsstraße erinnert. Doch heute erreichen Sie Khiva,
eine Stadt wie aus dem Märchen: eine lehmbraune mächtige Stadtmauer, blaue Kuppeln,
reich verzierte Moscheen und Paläste. Nach einer kurzen Erfrischungspause im Hotel besuchen Sie die Altstadt und den Palast Tasch-Hauli. Welch eine Pracht mitten in der Wüste!
21. Tag: SA, 09.09.17 • Khiva – Buchara
441 km
Wüstenstraße • Ankunft in Buchara
F/A
Eine lange Fahrt durch die Wüste liegt heute vor Ihnen. Mal ist die Straße gut, mal kommt
man für eine kurze Strecke nur im Schritttempo vorwärts. Sie überqueren den Fluss Amudarja und passieren den Chash-Kala-See. Trotz dieser Wasserquellen ist das Land trocken,
Sand wird über die Straße geweht. Wie mühsam muss das Leben der Karawanen entlang
der Seidenstraße gewesen sein! Und dann tauchen die Häuser von Buchara, der Edlen, auf!
22. Tag: SO, 10.09.17 • Buchara
0 km
Festung Ark • Moschee Kalan • Überdachte Basare • Karawanserei
F/A
Buchara war einst eine wichtige Handelsstation. Prachtvolle Moscheen, überdachte Basare und alte Karawansereien sind ein lebendiges Zeugnis davon. Innerhalb der autofreien
Altstadt ist die Luft meist ein wenig kühler als ringsum. Die mächtige Festung „Ark“ wachte
über die Sicherheit der Händler. Eine Stadtbesichtigung führt Sie zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten.
23. Tag: MO, 11.09.17 • Buchara – Samarkand 278 km
Karge Hügel der Steppe • weite Baumwollfelder
F/A
Die Landschaft ist auch heute steppenartig. Die Herden der Nomaden sind nun schon ein
gewohnter Anblick unterwegs. Manchmal fahren Sie längere Zeit durch ausgedehnte Baumwollanbauflächen. Am Nachmittag erreichen Sie Samarkand, die legendäre Stadt an der Seidenstraße.
24. Tag: DI, 12.09.17 • Samarkand
0 km
Registan-Platz • Moschee Bibi Khanum • Basar
F/A
Samarkand gehört zu den ältesten Städten der Welt. Schon Alexander der Große ist bis
hierher vorgedrungen. Wichtige Handelsstraßen treffen hier aufeinander, wo die Ebene des
Serafschan Fruchtbarkeit und Wohlstand verheißt. Eine Stadtbesichtigung führt Sie zu den
markantesten Punkten. Am berühmten Registan-Platz lag einst das Handels- und Verwaltungszentrum, umrahmt von den schönsten Moscheen, die man im Orient finden kann. Auf
dem großen Basar wehen Ihnen die Düfte der Gewürze aus aller Welt um die Nase. Hier
herrscht ein Betrieb, wie er zu den Glanzzeiten der Seidenstraße kaum anders gewesen ist.
Tipp: den Registan-Platz bei Nacht erleben.
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25. Tag: MI, 13.09.17 • Samarkand – Tashkent
312 km
Fahrt auf guten Straßen • Stadtbesichtigung in Tashkent
F/A
Die gut ausgebaute Straße führt durch dünn besiedelte Steppen, unterwegs kommen Sie an
einem belebten Melonenmarkt vorbei. Am Nachmittag erreichen Sie Tashkent. Eine Stadtbesichtigung zeigt Ihnen die Sehenswürdigkeiten der usbekischen Hauptstadt. Auch wenn
Tashkent heute einen eher modernen Eindruck macht, so haben sich viele Gebäude aus den
legendären Zeiten der Seidenstraße erhalten. Tashkent, das die Stadt der Springbrunnen
genannt wird, hat einen der größten Basare Zentralasiens.
26. Tag: DO, 14.09.17 • Tashkent - Fergana
326 km
Kamchik-Pass (2.267 m) • gute Straßen – viele Kurven • Fergana-Tal
F/A
Bei der Fahrt über den Kamchik-Pass an der Grenze Tadschikistans sehen Sie zum ersten
Mal die schneebedeckten Gipfel des Tianshan (Himmelsgebirge). Gespeist vom Fluss Syrdarya und eingerahmt von Tianshan und Alai-Gebirge erstreckt sich das fruchtbare Fergana-Tal auf ca. 300 km. Es ist so ausgedehnt, dass man manchmal vergisst, dass es sich um
ein Tal handelt. Nach den Fahrten durch Wüsten und Steppen ist der Anblick so vieler grüner
Felder und Bäume eine wahre Erholung für die Augen! Am Abend erreichen Sie Fergana, die
größte und wichtigste Stadt im Tal.
27. Tag: FR, 15.09.17 • Fergana
0 km
Stadtbesichtigung • Seidenweberei in Margillan • Keramik-Werkstatt
F/A
Eine Stadtbesichtigung führt Sie durch die grünen Alleen der Stadt und hinaus nach Margillan, wo Sie eine der berühmten Seidenwebereien besuchen. Lassen Sie sich den traditionellen Prozess der Seidenherstellung erklären und sich von den bunten zarten Stoffen
verzaubern. Bei dem Besuch einer alten Keramik-Werkstatt lernen Sie einen weiteren wichtigen Kunsthandwerkszweig des Tales kennen. Danach bleibt noch Zeit um Ihr Fahrzeug
gebirgstauglich zu machen, denn in zwei Tagen geht es hinauf ins Pamir-Gebirge.
28. Tag: SA, 16.09.17 • Fergana – Osh
119 km
Kurze Fahrt zur Grenze nach Kirgistan • Grüne Stadt Osh • Basar
F/A
Über gute Straßen fahren Sie zur kirgisischen Grenze bei Dustlik. Nach der – hoffentlich
– nicht allzu langen Grenzprozedur erreichen Sie nach einer kurzen Fahrt Ihr Ziel. Osh ist
eine der größten Städte Kirgistans mit zahlreichen Universitäten. Sehr beeindruckend ist der
Basar, wo Sie neben einheimischen Waren, wie z.B. den typischen hohen Filzhüten, auch
Shampoo aus Russland und Waschmittel aus China finden.
29. Tag: SO, 17.09.17 • Osh – Sary Tash
184 km
Fahrt entlang dem Fluss Gulcha • Pamirgebirge • Straßen teilweise im Bau
F/A
Zunächst fahren Sie auf einer guten Asphaltstraße hinein in das Pamirgebirge. Immer entlang
an einem kleinen Gebirgsfluss (Gulcha) steigt die Straße an und wird zunehmend schlechter. Seit Jahren wird an der Straße gebaut, so dass noch gar nicht vorhersehbar ist, welche
Strecken schon fertig sind. Zum Schluss windet sich die Straße in Serpentinen hinauf auf den
Taldyk-Pass in 3.615 m Höhe. Sie erreichen Sary Tash, ein Winterlager der Nomaden. Neben
den festen Steinhäusern stehen noch viele Jurten. Man hat sich auf die gelegentlich vorbeikommenden Reisenden eingestellt und bietet einfache Unterkünfte und Verpflegung an.
30. Tag: MO, 18.09.17 • Sary Tash – Kashgar
313 km
Pamirgebirge • Gletscher Pik Lenin (7.134 m) • Grenze zu China
F/A
Genießen Sie den frühen Morgen in dieser abgelegenen Gegend, wenn die ersten Sonnenstrahlen auf die Gletscher des Pik Lenin (7.134 m) fallen. Dann geht die Fahrt über eine zum
Teil gut asphaltierte Straße, dem Pamir Highway, zur Grenze. Schneebedeckte Berge rahmen das weite Hochtal ein. Ein kleiner Fluss, an dessen Ufern die Nomaden ihre Ziegenherden weiden, schlängelt sich durch die Mitte des Tals. Dann scheint sich das Tal zu schließen
und Sie erreichen die Grenzabfertigung am Irkeshtam-Pass (2.940 m). Manchmal bilden sich
hier lange LKW-Schlangen, Sie können aber daran vorbei zum Schlagbaum vor fahren. Die
Grenzabfertigung ist umständlich und langwierig. Ihr chinesischer Reiseführer erwartet Sie
schon und hilft an der Grenze. Die Straße wird auf chinesischer Seite deutlich besser und
Sie kommen zügig voran.
31. Tag: DI, 19.09.17 • Kashgar
0 km
Erledigung der Formalitäten beim Verkehrsamt
F/A
Heute fahren Sie gemeinsam zum chinesischen Verkehrsamt, wo Ihre Wagen geprüft werden. Nachdem hier alle Formalitäten durch die chinesischen Beamten erledigt sind, erhalten
Sie Ihren chinesischen Führerschein und das chinesische Nummernschild. Ihre einheimischen Reisebegleiter sind immer dabei und unterstützen Sie bei allen Fragen.
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32. Tag: MI, 20.09.17 • Kashgar
0 km
Stadtbesichtigung • Id Kah Moschee • Abak Hodscha-Mausoleum
F/A
Kashgar ist eine große Oase am Rand der Taklamakan-Wüste und die Drehscheibe der Seidenstraße. Hier trafen schon vor Hunderten von Jahren die Händler aus dem Osten auf die
aus dem Süden (Indien) und die aus dem Westen (Zentralasien). Diese intensiven Handelsbeziehungen spiegelt auch der bedeutende Basar wider. Jeden Tag herrscht hier ein lebhaftes Gedränge, wird gehandelt und diskutiert. Bei einer Stadtrundfahrt erleben Sie diese
bunte orientalische Atmosphäre. Bei der Besichtigung des Abak Hodscha-Mausoleums mit
dem Grab der Duftenden Konkubine wird der architektonische Zusammenhang mit Indien
deutlich.
33. Tag: DO, 21.09.17 • Kashgar – Aksu
463 km
Fahrt durch die Taklamakan-Wüste nach Aksu F/A
Die Wüste wird ab jetzt mit ihren Sanddünen, von Steinen übersäten Ebenen und grünen
Oasen zu einem ständigen Begleiter für die nächsten Tage. Die Fahrt geht hinein in die Taklamakan-Wüste. Deutlich können Sie sehen, welche Anstrengungen unternommen werden,
die Wüste aufzuforsten und die Dünen zurückzudrängen. Ihr Ziel für heute ist Aksu, welches
Sie am Abend erreichen.
34. Tag: FR, 22.09.17 • Aksu – Kucha
252 km
Buddha-Grotten • Feuersignalturm • Klosterruinen von Subashi
F/A
Wenn man Aksu verlässt, befindet man sich gleich in der Wüste. Ausgewaschene und trockene Flusstäler, trockene Büsche und gelbrote Felswände prägen die Landschaft. Auf der
Weiterfahrt nach Kucha gibt es zwei bedeutende Orte. Zunächst die Buddha-Grotten von
Kizil, sie illustrieren einmal mehr die Geschichte des Buddhismus in dieser Region. Die Gesichter der ältesten Fresken tragen noch deutlich indische Züge. Erst nach und nach wurden
die Darstellungen von chinesischen Figuren beherrscht. Nachdem Sie einen alten Feuersignalturm besucht haben, erwarten Sie die Ruinen der einst reichen und bedeutenden Klosterstadt Subashi.
35. Tag: SA, 23.09.17 • Kucha - Korla
297 km
Fahrt nach Korla
F/A
Die Straße bleibt weiterhin gut befahrbar. Die Eintönigkeit der Wüste wird spürbar. Wie mögen sich die Karawanenführer in den Glanzzeiten der Seidenstraße gefühlt haben, wenn
sie Wochen für diese Strecke benötigten? Gegen Nachmittag erreichen Sie Korla, welches
schon zu Zeiten der Han-Dynastie eine wichtige Oase an der nördlichen Seidenstraße war.
36. Tag: SO, 24.09.17 • Korla – Turfan
409 km
Weiterfahrt durch Taklamakan • Bewässerungssystem Karez F/A
Heute geht Ihre Fahrt durch die Provinz Xinjiang weiter. Die Fahrt fühtr entlang der nördlichen Ausläufer der Taklamakan-Wüste über rund 400 km auf guten Straßen nach Turfan.
Am Nachmittag besichtigen Sie das Bewässerungssystem Karez. Dieses antike unterirdische Bewässerungssystem versorgt die Bewohner der Turfan-Senke, welche übrigens die
dritttiefste Depression der Erde ist, seit ca. 2.000 Jahren mit frischem Wasser aus dem Tianshan-Gebirge. Ein Meilenstein antiker Ingenieurskunst! Noch heute wird diese Form der Bewässerung genutzt.
37. Tag: MO, 25.09.17 • Turfan
0 km
Flammende Berge • Buddha-Grotten von Bezeklik • Ruinenstadt Gaochang
F/ A
Heute besuchen Sie die Flammenden Berge. Hierbei handelt es sich um eine Gebirgsregion
in China, deren erodierte Abhänge aus roter Erde im Licht der Sonne aussehen, als stünden sie in Flammen. Schon im chinesischen Klassiker „Die Reise nach Westen“ musste der
Held diese Berge durchqueren - nur mit einem magischen Ventilator war er in der Lage, die
Gluthitze zu ertragen. Danach geht es zu den Buddha-Grotten von Bezeklik. Diese in die
Felswände geschlagenen Höhlen stehen in der Tradition der vielen entlang der Seidenstraße erbauten Buddha-Grotten, wie Sie dies schon in Dunhuang gesehen haben, nur das sich
ein Großteil der Figuren heute nicht mehr an Ort und Stelle, sondern in europäischen Museen befindet. Anschließend fahren Sie weiter in die Ruinen der über 2.000 Jahre alten chinesischen Garnisonsstadt Gaochang, deren erodierte Mauerreste vom einstigen Reichtum der
Siedlungen entlang der Seidenstraße künden. Man braucht schon ein bisschen Fantasie um
sich die Gebäude im einstigen Zustand vorzustellen.
38. Tag: DI, 26.09.17 • Turfan – Hami
404 km
Besuch Ruinenstadt Jiaohe • Fahrt nach Hami
F/A
Vor der Weiterfahrt nach Hami besuchen wir noch die Ruinenstadt Jiaohe. Es ist eine der am
besten erhaltenen antiken Städte rund um Turfan und vielleicht sogar in China. Gelegen auf
einer Halbinsel zwischen zwei Flüssen bot Jiaohe optimalen Schutz vor Angreifern. Dann
geht es weiter auf gut ausgebauten Straßen. Auf dem Weg durchfahren Sie einige kleine
Oasendörfer. Das Etappenziel ist Hami, in ganz China ist die Oase berühmt für ihre köstlichen Melonen.
Salzburg - Peking l 20.08. - 12.10.2017 · www.pekingente.at
39. Tag: MI, 27.09.17 • Hami – Dunhuang
416 km
Tibetisches Hochplateau • Gebirge Altun Shan
F/A
Berge und hohe Sanddünen prägen die Landschaft. Je nach geografischer Auslegung erreichen Sie damit nun die Wüste Gobi. Ihr Ziel ist Dunhuang, eine quirlige Oasenstadt und
wichtiger Handelsknotenpunkt. Sie haben die Provinz Xinjiang verlassen und den äußersten
Westen der Provinz Qinghai erreicht.
40. Tag: DO, 28.09.17 • Dunhuang
0 km
Mondsichelsee • Hohe Sanddünen • Mogao-Grotten F/A
Hohe Sanddünen entdecken Sie heute als erstes und haben gar die Möglichkeit, diese mittels eines Ultraleichtflugzeuges aus der spektakulären Vogelperspektive zu sehen. Ein Ausflug führt danach zu den beeindruckenden Buddha-Grotten von Mogao etwas außerhalb
von Dunhuang. Zwischen dem 4. und dem 12. Jh. wurden hier zahlreiche Höhlen, Skulpturen
und Tempel in eine steile Felswand geschlagen. Die bunten Fresken, mit denen die Höhlen
ausgeschmückt wurden, erzählen vom geistlichen aber auch vom täglichen Leben entlang
der Seidenstraße. Schon 1987 wurden die Mogao-Grotten in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes aufgenommen.
41. Tag: FR, 29.09.17 • Dunhuang – Jiayuguan
370 km
Reste der Großen Mauer • Festung Jiayuguan
F/A
Die Straße ist gut und führt hinein in den sog. Hexi-Korridor, der ein bedeutender Durchgang
von Xinjiang über die Provinz Gansu in das chinesische Herzland ist. Für die Karawanen der
Seidenstraße gab es keine Alternative. Die Bedeutung wird unterstrichen durch den Bau der
Großen Mauer, die sich bis Jiayuguan zieht. Schon bevor Sie Jiayuguan erreichen, sehen
Sie erneut immer wieder Mauerreste aus Lehmziegelwerk, die man heute für Ausläufer der
Großen Mauer hält. In Jiayuguan erleben Sie die große Festung zum Schutz des westlichen
Endes der Großen Mauer sowie die sog. Hängende Mauer.
42. Tag: SA, 30.09.17 • Jiayuguan – Zhangye
228 km
Gebirgige Landschaft • Klare Flüsse • Buddha von Zhangye
F/A
Je weiter Sie in Richtung Osten fahren, desto mehr verändert sich die Landschaft. Berge mit
roten Felshängen, schmale Täler mit klaren Flüssen und kleine Felder sind typisch. Schließlich erreichen Sie Zhangye, das sich im engsten Teil des Hexi-Korridors befindet und seit
uralten Zeiten Durchzugsgebiet der Karawanen der Seidenstraße war. Marco Polo verbrachte ein ganzes Jahr in Zhangye. In Zhangye besuchen Sie einen der größten (34,5 Meter)
liegenden Buddhas der Welt.
43. Tag: SO, 01.10.17 • Zhangye – Lanzhou
509 km
Gelber Fluss • Gute Straßen • Lehmgelbe Dörfer • Ankunft in Lanzhou
F/A
Die Fahrt führt heute den berühmten Gelben Fluss entlang. Die gelben Lehmböden am
Oberlauf geben ihre Erde an den Fluss ab, der daher seinen Namen hat. Er ist der zweitgrößte Fluss Chinas. An einem alten Übergang über den Fluss liegt Lanzhou, Hauptstadt der
Provinz Gansu und eine lebhafte Millionenstadt. Spätestens seit dem 1. Jahrtausend vor Chr.
war Lanzhou eine bedeutende Flussquerung der Handelskarawanen.
44. Tag: MO, 02.10.17 • Lanzhou – Baoji
481 km
Fahrt durch die Obstgärten Chinas F/A
Bei Lanzhou wendet sich der Gelbe Fluss nach Nordosten. Sie verlassen das Flusstal und
fahrendirekt nach Osten. Dabei gilt es, eine Höhe von 3.300 m zu überwinden. Da kann es
schon mal etwas kühl werden. Es ist die Zeit der Apfelernte. Bauern verkaufen ihre Äpfel am
Straßenrand, hochbeladene Lastwagen transportieren die Früchte in die Städte. Baoji liegt
in der Provinz Shaanxi an der nördlichen Seidenstraße.
45. Tag: DI, 03.10.17 • Baoji – Xi’an
172 km
Fruchtbare grüne Landschaften F/A
Nach dem Frühstück brechen Sie zur alten Hauptstadt Xi’an auf. Die Fahrt führt über gute
Straßen durch eine fruchtbare und hügelige Landschaft. Gegen Nachmittag erreichen Sie
die Hauptstadt der Provinz Shaanxi Xi’an, bekannt wegen der Terrakotta-Armee.
46. Tag: MI, 04.10.17 • Xi’an
0 km
Besuch der Terrakotta-Armee • Stadtbesichtigung F/A
Ein kulturelles Highlight ist die Besichtigung der berühmten Terrakotta-Armee. Seit 1974
wurden vor den Toren Xi’ans mehr als 8.000 tönerne Soldaten, Akrobaten und Beamte ausgegraben. Diese hatte sich der erste Kaiser von China Qin Shihuang vor 2.200 Jahren als
Wachen und als Begleitung vor seinem Grabhügel aufstellen lassen. In den Gesichtern der
Figuren spiegeln sich die Völker der Seidenstraße wider. Danach erkunden Sie die Altstadt
und die bekannte Moschee.
Salzburg - Peking l 20.08. - 12.10.2017 · www.pekingente.at
47. Tag: DO, 05.10.17 • Xi‘an – Luoyang
368 km
Longmen-Grotten F/A
Xi’an war der zentrale Ausgangs- und Endpunkt der Seidenstraßenkarawanen. Durch eine
hügelige Landschaft fahren Sie nach Luoyang in die Provinz Henan. Luoyang war kaiserliche
Residenz von neun Dynastien (ca. 1000 v. Chr. bis 960 n. Chr.) und birgt noch heute eine
Geschichte voller Glanz und Ruhm. Vor allem die Longmen-Grotten mit Tausenden von Buddha-Figuren aus der Tang-Zeit und das berühmte Shaolin-Kloster zeugen von der Blüte des
chinesischen Buddhismus.
48. Tag: FR, 06.10.17 • Luoyang – Dengfeng
71 km
Songshan-Gebirge • Shaolin-Kloster • Kampfsportvorführung
F/A
Nach einer kurzen Fahrt durch das Songshan-Gebirge erreichen Sie das Shaolin-Kloster, das
berühmt wurde durch seine im Kampfsport geübten Mönche. Eine Besichtigung der ausgedehntenKlosteranlage wird Sie beeindrucken, hier können Sie die Schüler bei Ihrem Training
beobachten.Sie kommen schließlich in Dengfeng an, wo Sie heute übernachten werden.
49. Tag: SA, 07.10.17 • Dengfeng – Huixian
234 km
Fahrt durch dicht besiedeltes Gebiet • Landstraßen
F/A
Auf Landstraßen fahren Sie durch die zentralchinesische Landschaft der Provinz Henan. Auf
geschwungenen Pfaden fahren Sie durch schöne Gebirgszüge bis nach Huixian. Hier tanken
Sie nochmals Kräfte für die letzen Etappen.
50. Tag: SO, 08.10.17 • Huixian – Hengshui
347 km
Fahrt durch dicht besiedelte Gebiete • Autobahnen
F/A
Auf Autobahnen fahren Sie von der Provinz Henan nach Hebei in die Stadt Hengshui. In
den Städten unterwegs sind einige Industriegebiete ersichtlich, hier zeigt sich der Motor der
chinesischen Wirtschaft. Sie erreichen die rund eine halbe Million Einwohner zählende Stadt
gegen den späten Nachmittag, wo ein komfortables Hotel auf Sie wartet.
51. Tag: MO, 09.10.17 • Hengshui – Peking
290 km
Autobahn • Ankunft in Peking • Zielveranstaltung
F/A
Eine Autobahn führt Sie heute endlich ans Ziel Ihrer Reise, nach Peking. Ein beeindruckendes Meer von Wolkenkratzern breitet sich vor Ihnen aus, ein letztes Mal wird der Motor zum
Dröhnen gebracht bevor Sie feierlich durch den Zielbogen fahren und von Ihren Liebsten in
Empfang genommen werden. Ziel Peking erreicht.
52. Tag: DI, 10.10.17 • Peking – Tianjin - Peking
175 km
Fahrt in die Hafenstadt Tianjin • Verschiffung der Fahrzeuge
F/A
Sie fahren heute ein letztes Mal auf dieser Reise, von Peking in die Hafenstadt Tianjin. Hier
gilt es noch einmal Formulare auszufüllen und geduldig zu warten. Nach der Abgabe der
Fahrzeuge im Hafen in die bereitstehenden Container, findet der Rücktransfer am späten
Nachmittag nach Peking zurück per Bus statt.
53. Tag: MI, 11.10.17 • Peking
0 km
Stadtführung • Kaiserpalast/Verbotene Stadt • Abschiedsessen Pekingente
F/A
Die Millionenstadt Peking ist eine Stadt der Kontraste. Auf einer Stadtführung erkunden Sie
die Verbotenen Stadt mit Ihren 9999 Räumen am Tian’anmen-Platz. Tauchen Sie ein in das
kaiserliche Leben vergangener Dynastien und erleben Sie deren Pracht und vielfaltige Facetten. Danach nehmen Sie einen Augenschein von den Hutongs, wo Sie die ursprünglichen
Wohnformen noch hautnah erleben können. Den krönenden Abschluss des Abenteuers bildet ein Pekingenten-Abschiedsessen. In diesem feierlichen Rahmen können Sie das Abenteuer noch einmal Revue passieren lassen. Prost oder treffender: Ganbei!
54. Tag: DO, 12.10.17 • Peking 0 km
Individuelle Heim- oder Weiterreise
F
Die Reise geht heute zu Ende. 54 Tage Abenteuer liegen hinter Ihnen. Weiter geht es für
Sie mit Ihrem internationalen Rückflug oder einer Verlängerung in China. Gute Weiterreise.
Hotel- und Programmänderungen bei vergleichbarem Leistungsumfang vorbehalten
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Allgemeine Reisebedingungen
Sehr geehrter Reisegast,
die folgenden Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen (dem
Reiseteilnehmer) und uns (dem Reiseveranstalter). Bitte lesen Sie den
folgenden Text sorgfältig durch.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer schriftlichen, mündlichen oder durch andere Fernkommunikationsmittel zugestellten Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss
des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch unsere Annahme zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Bei elektronischen Buchungen bestätigen wir den Eingang der Buchung durch
eine Eingangsbestätigung auf elektronischem Wege, die noch keine
Annahme des Buchungsauftrages darstellt. Über den Vertragsschluss
informieren wir Sie mit der Reisebestätigung, die wir Ihnen direkt oder
über den Vermittler (z. B. ein Reisebüro) aushändigen. Weicht der Inhalt
der Reisebestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot von uns vor, das Sie innerhalb
von 10 Tagen durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annehmen können. Der Vertrag kommt dann auf
der Grundlage und mit dem Inhalt dieses neuen Angebots zustande.
1.2 Der Anmelder haftet für alle Vertragspflichten der von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Sonderleistungen (Einzelzimmer, Anschlussflüge, extra Ausflüge u.
a.), zusätzliche Vereinbarungen und individuelle Abreden oder Zusicherungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie mit der Anmeldung
gebucht und von uns ausdrücklich (i. d. R . per Reisebestätigung) bestätigt worden sind.
1.4 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels,
Beförderungsunternehmen) sind von uns nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben, die über die Reiseausschreibung oder unsere
Reisebestätigung hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den
bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
1.5 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit
sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum
Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt unserer Leistungspflicht gemacht wurden.
2. Bezahlung
2.1 Nach Vertragsschluss und Erhalt der Reisebestätigung mit
Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und in bar oder
durch Überweisung zu zahlen. Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage
vor Reiseantritt fällig und zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise
durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 7.1 abgesagt
werden kann.
2.2 Werden fällige Zahlungen auf den Reisepreis vom Kunden teilweise
oder vollständig trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung durch
uns nicht geleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und
Schadensersatz entsprechend der Rücktrittsentschädigung in Ziffer 5.2
zu verlangen.
2.3 Versicherungsprämien für eine Reiseversicherung (z. B. Reiserücktrittskosten- oder Reiseabbruchsversicherung, Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe, Reisegepäck-Versicherung) sind
nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung fällig und in der Regel nach Vertragsschluss in voller Höhe
unabhängig vom Reisepreis zu zahlen. Aufwendungen für das Besorgen
von Visa (z. B. Visagebühren) werden, sobald Sie uns mit der Visabeantragung beauftragt haben, gesondert in Rechnung gestellt.
3. Leistungen und Preise, Preisänderung vor Vertragsschluss
3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich
die Beschreibungen in der Reiseausschreibung sowie die hierauf Bezug
nehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Werden auf
Wunsch des Kunden individuelle Änderungen und Abreden bei einer
Reise vorgenommen, so ergibt sich unsere Leistungsverpflichtung aus
dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung
mit der jeweiligen Reisebestätigung und den dort verbindlich aufgeführten Leistungen.
3.2 Die im Prospekt genannten Reisepreise sind für den Reiseveranstalter bindend. Wir können jedoch vor Vertragsschluss vom Prospekt
abweichende Änderungen der Reisepreise erklären. Wir behalten uns
ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises
aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse
nach Veröffentlichung dieses Prospektes zu erklären. Ebenso behalten
wir uns vor, eine Preisanpassung zu erklären, wenn die vom Kunden
gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch
den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde wird vor der Buchung auf die erklärten
Änderungen rechtzeitig hingewiesen.
4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss
4.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen.
4.2 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich
im Falle der auch tatsächlich nachträglich eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden
Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro
Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen
dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier
Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich
davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor
dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
4.3 Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises oder
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der
Kunde berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung
der Reiseleistung oder des Reisepreises durch den Reiseveranstalter
bei diesem geltend zu machen.
4.4 Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. Wir
empfehlen jedoch dringend, sich ca. 48 Stunden vor der Abreise vor
dem Hin- und Rückflug die genauen Flugzeiten bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder der Reiseleitung persönlich rückbestätigen zu lassen.
Dies wird von einigen Fluggesellschaften darüber hinaus ausdrücklich
verlangt.
5. Rücktritt durch Kunden, Umbuchung
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich
zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern. Die Höhe der
Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des
Wertes der vom Reiseveranstalter gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Der Reiseveranstalter kann
diesen Anspruch konkret oder pauschalisiert berechnen. Er kann eine
pauschalierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises, orientiert am
Rücktrittszeitpunkt des Kunden im Verhältnis zum Reisebeginn, wie folgt
verlangen:
A: Bei Standardpauschalreisen
• Rücktritt bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
• vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35 %
• vom 21. bis 14. Tag vor Reiseantritt 40 %
• vom 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 %
• vom 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt 80 %
• vom 2. Tag an bis zum Abreisetag
oder bei Nichtantritt 90 %
B: Bei Schiffsreisen / Kreuzfahrten mit mindestens
zwei Übernachtungen
• Rücktritt bis 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
• vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40 %
• vom 21. bis 14. Tag vor Reiseantritt 60 %
• vom 13. bis 5. Tag vor Reiseantritt 80 %
• vom 4. Tag an bis zum Abreisetag
oder bei Nichtantritt 90 %
Es steht dem Reisenden stets frei, nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Wir behalten uns vor, in
Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete
Entschädigung zu fordern und werden in diesem Fall die geforderte
Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen
und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen
konkret beziffern und belegen.
5.3 Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
Unterkunft oder der Beförderungsart) besteht nicht. Werden Umbuchungen (z. B. geringfügige Änderungen des Reiseprogramms) dennoch auf
Wunsch des Kunden vorgenommen, so sind diese nur bis zum 46. Tag
vor Reiseantritt möglich. Für derartige Umbuchungen berechnen wir ein
Umbuchungsentgelt von € 30,– je Umbuchungsvorgang. Es steht dem
Reisenden frei, uns nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer
Schaden als die vorstehend genannte Pauschale durch die Umbuchung
entstanden ist. Ansonsten sind Umbuchungen nur nach vorherigem
Rücktritt vom Reisevertrag unter den Bedingungen des 5.1 und 5.2 sowie bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß
vom Reiseveranstalter angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht
in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des
Reisepreises.
7. Rücktritt des Reiseveranstalters,
Kündigung des Reiseveranstalters
7.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (MTZ) vom Vertrag zurücktreten, wenn er in der jeweiligen
Reiseausschreibung die MTZ beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben
hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss,
und er in der Reisebestätigung die MTZ und späteste Rücktrittsfrist
nochmals deutlich angibt und dort auf die entsprechenden Angaben in
der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist spätestens 28 Tage
vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären.
Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.
7.2 Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer
Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis
zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit
ihm unzumutbar ist, oder sich sonst stark vertragswidrig verhält, kann
der Reiseveranstalter ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält er den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des
Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch
Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
8. Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die
bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere,
falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden
Parteien je zur Hälfte zu tragen.
Im Übrigen fallen die Mehrkosten den Reisenden zur Last.
9. Haftung und Haftungsbeschränkung
des Reiseveranstalters
9.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für
einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen uns
gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für
Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und
Kunden beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten
nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des
Verlustes von Reisegepäck gegeben sind.
9.2 Wir haften nicht für Angaben in von uns nicht hergestellten Prospekten von Leistungsträgern, z. B. Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekte
Dritter.
9.3 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z. B. fakultative Angebote örtlicher Agenturen und Veranstalter, zusätzliche Ausflüge, Führungen, Sportveranstaltungen, Sonderveranstaltungen), wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und
unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so
eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar
nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. Wir haften natürlich für
Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der gebuchten Reise zum ausgeschriebenen Zielort,
Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung
während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen
Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder
Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.
10. Obliegenheiten des Reisenden, Abhilfe, Fristsetzung vor
Kündigung des Reisenden, Mitwirkung des Reisenden
10.1 Der Reisende hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen
Reiseleitung bzw. Partneragentur anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Ist eine örtliche Reiseleitung
oder eine lokale Vertragsagentur nicht vorhanden oder nicht erreichbar,
wendet sich der Reisende an den Reiseveranstalter (Kontaktadressen
und Telefonnummern entnehmen Sie Ihren Reiseunterlagen). Unterlässt
es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine
Minderung des Reisepreises nicht ein. Der Reiseveranstalter kann die
Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder
höherwertige Ersatzleistung erbringt.
10.2 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe
zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde
den Reisevertrag kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Reisenden bedarf es
lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des
Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt
wird.
10.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensmin-
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derungspflicht alles Zumutbare zu tun, um evtl. Schäden zu vermeiden
oder möglichst gering zu halten.
10.4 Der Reisende ist persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am
Abreiseort verantwortlich.
10.5 Der Reisende hat den Reiseveranstalter unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Hotelvoucher, Flugunterlagen) nicht innerhalb der ihm von uns mitgeteilten Zeiten erhält
oder wenn die Unterlagen und Tickets bezüglich der Daten des Kunden
falsche Angaben enthalten.
zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie
einer auch im Ausland gültigen Krankenversicherung.
Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe Ihrer
Daten an Dritte erfolgt nicht.
11. Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen,
Verjährung, Abtretungsverbot
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat
der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur unter der unten stehenden Adresse des Reiseveranstalters erfolgen. Nach Ablauf der Frist
kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Gepäckschäden,
Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig hiervon für die Geltendmachung
von Schadensersatz nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach
Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Verlust,
die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen
Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen, für die
Geltendmachung von reisevertraglichen Gewährleistungsansprüchen
ebenfalls innerhalb der vorgenannten Monatsfrist.
11.2 Reisevertragliche Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f
BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit
ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen
Vertreters des Veranstalters beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag,
an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen
dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3
Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter
Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11.3 Reiseleiter oder Agenturen und Reisebüros sind nicht berechtigt,
Ansprüche anzuerkennen.
11.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.
13. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften,
Reisedokumente
13.1 Der Reiseveranstalter informiert Staatsangehörige eines Staates der
EU, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt
erforderlich sind. Der Reisende ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner
Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
13.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der
Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die
aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen
Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten
verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten.
13.3 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen
der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass
sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde uns beauftragt, für ihn behördliche
Dokumente, etwa ein Visum zu beantragen, so haften wir nicht für die
rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern wir gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet haben. Grundsätzlich
werden Visa von uns nur für einzelne Reiseteilnehmer beantragt. Sollten
Sie eine vorgezogene Beantragung wünschen, so muss diese mit uns
abgestimmt werden und ist nicht in jedem Fall möglich. Reiseunterlagen
können bei uns abgeholt werden. Der Versand von Reiseunterlagen erfolgt ohne besondere Vereinbarung unversichert auf Risiko und Wunsch
des Kunden. Wünschen Sie eine besondere Art und Weise des Versandes von Reiseunterlagen, Visa oder von Pässen (z. B. versicherte Übersendung, Expresslieferung), so tragen Sie nach vorheriger Information
über die anfallenden Kosten diese gesondert.
13.4 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich selbst über den
in Ziffer 13.1 genannten Umfang unserer Informationen hinaus Informationen über Infektionsund Impfschutz sowie andere Prophylaxenmaßnahmen rechtzeitig einholen sollten. Ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt
werden dazu, ob Ihre physische Konstitution die Teilnahme an der Reise
erlaubt. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern
(z. B. Internetseite des Bernhard-Nocht-Institutes für Tropenmedizin in
Hamburg), reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
15. Informationspflicht zur Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Der Reiseveranstalter ist gemäß EU-Verordnung Nr. 2111/2005 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens
sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu unterrichten. Steht bei der
Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so muss der
Reiseveranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald
diese feststeht/feststehen. Wechselt die dem Kunden als ausführendes
Luftfahrtunternehmen genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren und unverzüglich alle
angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde
so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List
(Schwarze Liste) der EU ist auf der Internetseite http://ec.europa.eu/
transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und auf der Internetseite des Reiseveranstalters einsehbar.
12. Versicherungen
12.1 Sicherungsscheingeber (Insolvenzversicherer) für den Reiseveranstalter ist die R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden.
Durch den Sicherungsschein sind sämtliche Kundengelder nach § 651k
BGB gegen Insolvenz abgesichert.
12.2 Der Reiseteilnehmer kann über den Reiseveranstalter eine Reiserücktrittskostenversicherung bei der Hanse-Merkur Krankenversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg abschließen.
Ansprüche aus einem solchen Versicherungsvertrag kann nur der Reiseteilnehmer gegen den Versicherer verfolgen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung
14. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter
zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist.
Der Reiseveranstalter hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre gespeicherten
Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Mit einer Nachricht an [email protected] können Sie
der Nutzung oder Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung,
16. Schlussbestimmungen
16.1 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder
werden, so behalten alle übrigen Bedingungen weiterhin ihre Gültigkeit, und die Wirksamkeit des Reisevertrages wird dadurch nicht beeinträchtigt.
16.2 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem
Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen
Wohnsitz verklagen. Soweit der Reisende Kaufmann oder juristische
Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist,
die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat,
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des
Reiseveranstalters vereinbart.
Veranstalter
China Tours Hamburg CTH GmbH
Wandsbeker Allee 72, 22041 Hamburg
Amtsgericht Hamburg, HRB 69533
Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE199093224
Geschäftsführer: Liu Guosheng, Torsten Dreyer
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung:
Reiseveranstaltung
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung:
Generali-Versicherung AG, 81731 München, räumlicher
Geltungsbereich der Versicherung: weltweit
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe 16.2).
Text, Bilder, Grafiken und AGB unterliegen dem Schutz des Urheberrechtes und anderer Schutzgesetze.
Alle Rechte vorbehalten.
Ergänzende Teilnahmebdingungen:
Für die Reise „New Silk Road Klassiker - Mit der Ente nach Peking“ gelten die folgenden Abänderungen unserer im Übrigen geltenden Allgemeinen Reisebedingungen.
zu 12: ergänzend 12.3 Weiterhin ist der Reiseteilnehmer selbst für den
Abschluss einer Versicherung für sich, sein Fahrzeug und für alle Mitfahrer verantwortlich.
zu 5.2: Die unter Buchstabe B aufgeführten Stornobedingungen finden
für die oben genannte Reise Anwendung.
Ergänzend 12.4 Haftungsverzichtserklärung für die Reiseteile der oben
aufgeführten Auto- und Motorradreisen mit Selbstfahrcharakter Unabhängig von den Reisebedingungen für weitere Reiseleistungen wird für
die Reiseteile, in welchen der Teilnehmer selbst fährt oder bei einem
Selbstfahrer mitfährt, folgendes vereinbart:
zu 7.1: Als spätmöglichstes Rücktrittsdatum gilt abweichend zu den ARB
das Datum des Nennungsschlusses der Reise.
zu. 9.: ergänzend 9.4 Dem Reiseteilnehmer ist bewusst, dass Reisen
mit eigenen Fortbewegungsmitteln unvorhersehbare Risiken bergen.
Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für einen fahrzeugtechnisch
bedingten Abbruch der Reise. Im Falle eines Totalausfalls eines Fahrzeuges ist der Teilnehmer selbst für den Rücktransport nach Europa
oder alternativ für den Transport bis zum Verschiffungsort pünktlich
zum Verschiffungstermin und die dafür anfallenden Kosten verantwortlich. Vorausbezahlte Reisekosten für die gesamte Reise können nicht
erstattet werden.
zu 10.: ergänzend 10.6 Der Reiseteilnehmer ist für den technischen Zustand seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Ihm ist bekannt, dass der
Straßenzustand der Strecken teilweise schwierig zu befahren ist (Piste,
Schlaglöcher, Spurrillen). Entsprechend muss mit erhöhter Aufmerksamkeit sowie angepasster Geschwindigkeit gefahren werden, um Schäden
an den Fahrzeugen zu vermeiden.
Mit der Anmeldung (Nennung) verzichtet der Reiseteilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die ihm im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Selbstfahrerreise entstehen, und zwar gegenüber dem
Veranstalter (China Tours) und allen von ihm mit der Organisation beauftragten natürlichen und nichtnatürlichen Personen und Gesellschaften,
Helfern, sowie den Sponsorenpartnern des Veranstalters, den Mitarbeitern und Vertretern aller vorbezeichneten Personen und Gesellschaften
und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung
in Verbindung stehen, den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den
gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern
aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern.
ergänzend 10.7 Die Reise wird von einem Mechaniker begleitet. Dieser
repariert auftretende Defekte gegen ein fixes, stündliches Entgelt in
Höhe von € 35,-. Dieses ist direkt vor Ort an den Mechaniker zu zahlen.
Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen,
sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf
einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden
der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
ergänzend 10.8 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet an seinem Fahrzeug
Platz für Nummern- und Sponsorenaufkleber in einem verträglichen
Maße frei zu halten.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
zu 13.3: Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen des notwendigen Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung)
und internationalen Führerscheins und muss selbst darauf achten, dass
diese Dokumente eine für die Reise ausreichende Gültigkeit besitzen.
zu 13.4: Der Reisende versichert, keine physischen oder psychischen
Leiden zu haben, welche seine Teilnahme beeinträchtigen könnten,
selbst bei extremen Wetterbedingungen sowie schlechten Straßenverhältnissen.
Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen,
sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf
einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden
der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
zu 13.3: Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen des notwendigen Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung)
und internationalen Führerscheins und muss selbst darauf achten, dass
diese Dokumente eine für die Reise ausreichende Gültigkeit besitzen.
Salzburg - Peking l 20.08. - 12.10.2017 · www.pekingente.at
LEISTUNGEN
Im Preis enthalten sind:
Im Preis nicht enthalten sind:
· Fahrzeugverschiffung per Container von Tianjin – Hamburg für
PKW ohne Anhänger
· Rallyeleitung von Salzburg bis Peking
· Besichtigungsprogramme inkl. Eintrittsgelder laut Programm
· Beförderungen und Transfers für Besichtigungen laut Programm
· Alle Übernachtungen in 3–5-Sterne Hotels laut Programm
· 1 Übernachtung im Teehaus und eine Übernachtung im Gasthaus/Jurte laut Programm
· Frühstück und Abendessen während der Reise laut Programm
· Hotelparkplatzkosten für die Fahrzeuge
· Deutsch- oder englischsprachige örtliche Reiseführung
· 1 Begleitfahrzeug ab der Türkei bis nach China
· 1 Mechanikerteam mit Begleitfahrzeug von Salzburg nach Peking
· Sämtliche regulären Visakosten
· Unterstützung bei Ein- und Durchreisegenehmigungen in der
Türkei, Georgien, Russland, den zentralasiatischen Staaten und
China
· Vorbereitung und Erwerb der Genehmigungen aller zuständigen
Behörden in China für die Fahrten in China
· Chinesisches Nummernschild und Führerschein
· Insassen- und Verkehrsunfallversicherung für China
· Chinesische Handy SIM-Karte mit Startguthaben in China
· Garmin Leihgerät mit Streckendokumentation pro Fahrzeug
· 1 Walkie-Talkie pro Fahrzeug
· China Tours-Informationsmaterial pro Zimmer
· Reisesicherungsschein
· Internationaler Rückflug
· Kfz-Versicherung (obligatorische Haftpflicht-Versicherung, Grüne Karte)
· Reiserücktritts-, Reiseabbruchversicherung sowie
Auslandsreisekrankenversicherung
· Transportversicherung für die Verschiffung von
Tianjin nach Hamburg
· Zoll- und Einfuhrgebühren der Verschiffung
· Treibstoffkosten (ca. € 2.500 pro Fahrzeug als
Richtwert)
· Mautgebühren außerhalb Chinas (ca. € 400,- pro
Fahrzeug)
· Mautgebühren in China (ca. € 450,- pro Auto)
· Leichter Schlafsack für Teehaus und Gasthaus/
Jurte
· Nicht genannte Mahlzeiten und alle Getränke
· Persönliche Ausgaben und Trinkgelder
Fahrzeuge
Teilnahmeberechtigt sind Fahrzeuge des
Type Citroen 2CV und Acadiane.
Veranstalter
R E IS E P R E IS
€ 29.990,- pro Team
(Preis für 2 Personen im Fahrzeug bei 10 Fahrzeugen)
€ 2.990,- Einzelzimmerzuschlag
China Tours Hamburg CTH GmbH
Wandsbeker Allee 72 • 22041 Hamburg
Teilnehmerzahl
Mindestens 10 Teams / Maximal 20 Teams
Nennungsschluss
30.04.2017
Kontakt
BUNTE URLAUBSWELT
URLAUBSREISEN · TAUCHREISEN · GESCHÄFTSREISEN · ERLEBNISREISEN
Bunte Urlaubswelt · Harald Schobesberger Ges. m. b. H.
4861 Schörfling/Attersee · Hauptstraße 22 · Tel.: +43 / (0)7662 / 2345
e-mail: [email protected] · www.urlaubswelt.at