Ist Hartz IV am Ende? - Kölner Erwerbslose in Aktion

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Ist Hartz IV am Ende? - Kölner Erwerbslose in Aktion
8. Jahrgang, Nr 68
Frühjahr 2010
Engagierte Zeitschrift von Erwerbslosen für Erwerbslose und solche, die es werden könnten
Das Bundesverfassungsgericht zum Hartz-IV-Regelsatz – S. 4
Wie hoch schwappt die Westerwelle? – S. 5
Von einem, der auzog, das Fürchten zu lehren... – S. 8
Impressum
Impressum
Herausgeber:
Die KEAs
Kölner Erwerbslose
in Aktion e.V.
Redaktion:
Kölner Erwerbslosen Anzeiger
Steprathstr. 11, 51103 Köln
[email protected]
www.die-keas.org
Der
Kölner
ErwerbslosenAnzeiger erscheint dreimonatlich
im Selbstverlag. Redaktion: Antje
Löschke
(Chefredakteurin),
HP
Fischer, Hansi Hirsch, Uwe Klein,
Jochen Lubig.
Berichte / Briefe
Ihr habt etwas Unglaubliches in
der ArGe oder der Agentur
erlebt? Ihr wolltet schon immer
mal die Presse einschalten, doch
die
Presse
ignoriert
Euch?
Schreibt uns per Email oder Post.
Adressen siehe oben.
Offenes Treffen
Jeden Donnerstag veranstalten
wir ein offenes Treffen für Interessierte: Beginn: 17:00 Uhr im
Naturfreundehaus,
Kapellenstr.
9a (Köln-Kalk).
Editional
Liebe Leser,
außergewöhnlich lange haben wir mit dem KEA für das
Frühjahr 2010 gewartet. Das hatte einen guten Grund. Unser
Redaktionsteam hatte das alte Format komplett überarbeitet
und in ein neues Gewand gesteckt. Der KEA wird zukünftig alle
drei Monate erscheinen und verfügt ab jetzt über feste
Rubriken wie beispielsweise „Aus dem Rat“ oder „Aus der
ARGE“. Zwei (rasende) KEA-Reporter freuen sich auf
regelmäßige Besuche im Rat unter anderem im Sozial- bzw.
Jugendausschuss und werden berichten. Außerdem erscheint
der KEA mit dieser Ausgabe 12-seitig.
Dafür haben wir uns entschieden, damit auch größeren
Grafiken und längeren Texten, die veröffentlicht werden
können. In der Zwischenzeit werden unregelmäßig aus
aktuellem (politischem oder lokalem) Anlass kürzere
Extrablätter erscheinen.
Schwerpunktthema dieser Ausgabe ist – wie soll es anders
sein – die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über
die Verfassungsmäßigkeit der Berechnungsgrundlage der
Regelsätze im ALG II. Liest man das Urteil, stellt man fest, wie
absurd die Berechnungsgrundlage überhaupt war. Prozentuale
Pauschalbeträge wie Unterrichtsstunden für Segelflugzeuge
wurden aus dem Regelbedarf herausgenommen. Die
festgestellten Mietkosten wurden in der Berechnung gekürzt,
ohne nachvollziehbaren Grund. Welcher Verrückte hat diese
Statistik ausgewertet? Ein pauschalierter Bedarf ist schon
deswegen irreal, weil die alltäglichen Bedürfnisse durch
Unfälle, Krankheiten, Pannen und viele weitere reale
Unwägbarkeiten völlig - von einer Sekunde auf die andere verändert sein können. Die „Berücksichtigung atypischer
Bedarfe“ widerspricht jeder menschlichen Individualität. Was
ist ein typischer Bedarf? Ganz abgesehen davon dass, das zu
erwartende Antragsverfahren, jeden kurzfristigen, dringend
notwendigen atypischen Bedarf ausbremst.
Auch eine kleine Westerwelle schlägt unser Reporter Uwe
Klein. Redaktionell ist dazu noch zu sagen: Wir wollen keine
Maßregelungen, wie wir zu leben haben. Kein Arbeitszwang
um jeden Preis. Auch nicht wenn wir gesund und arbeitsfähig
sind.
Das Titelbild zeigt eine Skulptur, die im Innenhof der Argentur für Arbeit an der Luxemburger Straße steht.
Foto: Jochen Lubig
arbeiterfotografie.com
Hartz IV ist menschenverachtend und verstößt gegen die
Verfassung. Wir sind gespannt, was auf uns zukommt. Der
Kampf geht weiter!
Eure Antje Löschke
Inhalt
DAS THEMA
Das Bundesverfassungsgericht zum Hartz-IV-Regelsatz
Ein bisschen ist es so, als würde das Hohe Gericht den Hartz IV-Politikern bescheinigen:
„Ihr habt alles richtig gemacht, nur falsch begründet!“ Also, eine „Ohrfeige“ sieht anders
aus. Von Uwe Klein. ................................................................................................4
Wie hoch schwappt die Westerwelle?
Westerwelles Geschwätz über „soziale Gerechtigkeit“ und „spätrömische Dekadenz“ ist
möglicher Weise der Rettungsfallschirm für die FDP, unmittelbar vor den Landtagswahlen in NRW. Gar nicht auszudenken, wenn dieser Fallschirm sich nicht geöffnet hätte.
Von Uwe Klein. ...................................................................................................... 5
Der SSM und die GEZ
Rundfunkgebühren für Geringverdiener müssen nicht sein. Sprüche wie „ich würde mich
schämen, Sozialleistungen zu beziehen“ müssen jedoch auch nicht sein.
Von Hans-Detlev v. Kirchbach. ............................................................................... 12
DER BERICHT
Von einem, der auszog, das Fürchten zu lehren...
Wie zwei ARGEn ein Dreivierteljahr brauchten, um eine Arbeitsaufnahme zu ermöglichen.
Von Heinz Weber. .................................................................................................. 8
AUS
DER ARGE
Sanktion
Kölner Erwerbslose sanktionieren die Chefin der ARGE Köln-Mitte. Von Jochen Lubig. ...... 6
AUS
DEM RAT
Sozialhaushalt unsicher
Ganz oben auf der Tagesordnung der Sitzung des Sozialausschusses am 4. März
2010 stand der Sozialhaushalt der Stadt. Da die Finanzkrise wohl auch nicht an der
Stadt Köln spurlos vorbei gezogen ist, entwickelte sich eine hitzige Diskussion unter
den anwesenden Teilnehmern. Von Hansi Hirsch. ........................................................7
Einschulungshilfen für Erstklässler • ARGE feiert große Erfolge...................................... 7
HARTZ IV
Nur die halbe Miete 3
Zu den Kosten der Unterkunft. Von Jochen Lubig. ..................................................... 10
Notizen
Geschäft mit der Armut • Gebühren wegen Erfolg. Von HP Fischer. ............................. 11
Menschen unter 25...
... müssen erzogen werden. Von Jochen Lubig. .........................................................11
Das Thema
Das Bundesverfassungsgericht zum
Hartz-IV-Regelsatz
Ein bisschen ist es so, als würde das Hohe Gericht den Hartz IV-Politikern bescheinigen: „Ihr habt alles richtig gemacht, nur falsch begründet!“ Also, eine
„Ohrfeige“ sieht anders aus.
UWE KLEIN
Zur Debatte stand nicht der Regelsatz des Arbeitslosengeld 2. Weder
im Allgemeinen, noch der für Kinder
im Speziellen. Lediglich die Berechnungsmethode und – „Oh“ und „Ja“
– die Berücksichtigung sogenannter
„atypischer Bedarfe“ standen auf
dem Prüfstand. Mit
Verlaub, da wirkt
die
Heranziehung
des Artikel 1 des
Grundgesetzes
(„Die Würde des
Menschen ist unantastbar.“)
schon
sehr weit her geholt. Sie ist antastbar und sie wird
Tag für Tag angetastet!
effektiv nicht billiger ist, als das Geld
in die Verantwortung der Betroffenen zu geben. Im Gegenteil, die erfinderisch machende Not konstruiert
bisweilen solidarische Netzwerke der
Selbsthilfe, die staatliche Care-Pakete finanziell gar nicht toppen können. Also geht es nicht ums Sparen,
sondern darum, den Armen auch
nierende Erziehungsmaßnahme, wo
der Mensch in (Billig-) Arbeit zurückfinden oder in diversen Trainingsmaßnahmen beschäftigt werden soll,
um bloß keinen anderen Blödsinn
machen zu können. Medial gepushte
und durchaus millionenschwere Geschütze, wie Sozialneid- und Schmarotzer-Kampagnen tragen ihren Teil
dazu bei. Und
zwar
strategisch
gezielt
und gewollt.
Westerwelle
und Sarazin ziehen
zeitweilig
die
Empörung
der Armen auf
sich, bis sie zu
gegebener Zeit
– nicht minder
strategisch
–
zum Bauernopfer werden. Die sind
einfach zu laut und verraten geradezu das Lächeln, das so mancher Politiker vor sein widerliches Welt- und
Menschenbild schiebt.
Im Namen
des Volkes!
Wie anders soll man denn das zynische Gejohle der schwarz-gelben Regierung verstehen, die sich nunmehr
dazu veranlasst sieht, die bedürftigen Menschen zukünftig mit ArmenGutscheinen und Sachmitteln, wie
Schulranzen u.ä., zu demütigen und
öffentlich zu stigmatisieren? Nicht
erst unter Ursula von der Leyen
(CDU-Ministerin für Arbeit und Soziales) verkommt das „Soziale“ zum „Gedöns“, weshalb sie folgerichtig auf
ihrer Homepage jubeln darf: „Endlich Rechtssicherheit durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.“ Da zeigt sich, wie subjektiv Begriffe wie „Recht“ und „Gerechtigkeit“ sein können.
Es gibt Studien, die lange festgestellt haben, dass eine zentrale Vergabe von Gutscheinen und Sachmitteln
noch den letzten Rest an Selbst- und
Eigenverantwortung (z.B. für die Familie) einfach abzusprechen. Und
das lässt sich dieser Staat tatsächlich einiges kosten. Dafür bemüht
man gerne den Generalverdacht
vom saufenden und Salzstangen fressenden Arbeitslosen auf dem heimischen
Sofa,
der
seine
Kinder
hungern und verwahrlosen lässt. Ein
strategisches Manöver, um die reale
Angst zu kaschieren vor der durchaus gegebenen Möglichkeit, dass
uns dieses System im Prinzip jederzeit um die Ohren fliegen kann.
Hartz IV ist kein politisches Unvermögen
Nein, es geht nicht um „Recht“ oder
„Gerechtigkeit“, sondern um Ordnung und Sicherheit. Hartz IV war
nie anders gedacht, als eine diszipli-
Hartz IV ist kein politisches Unvermögen der Eliten in diesem Land,
sondern das kalkulierte Manöver
„Reich gegen Arm / Oben gegen Unten.“
Der oberste Richter des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier,
verwies
in
seiner
Urteilsbegründung am 9. Februar
auf die Verantwortung der Politik.
Aber wehe, die Armen und die von
Armut Bedrohten in diesem Land
werden sich ihrer Verantwortung für
Politik bewusst!
Das Thema
Wie hoch
schwappt die
Westerwelle?
Anfang März konnte sich die FDP in ihren Umfragewerten bei 9 Prozent wieder
stabilisieren, nachdem sie zuvor von 14 auf 8 fürchterlich abgestürzt war.
Insofern ist Westerwelles Geschwätz über „soziale Gerechtigkeit“ und „spätrömische Dekadenz“ möglicher Weise der Rettungsfallschirm für die FDP, unmittelbar vor den Landtagswahlen in NRW. Gar nicht auszudenken, wenn dieser
Fallschirm sich nicht geöffnet hätte.
Uwe Klein
Dass das alles Blödsinn ist, was
Westerwelle in der sogenannten
„Sozialstaatsdebatte“ von sich gibt,
ist nunmehr zur Genüge von vielen
seriösen und halbseriösen Medien
analysiert
worden.
Alles
nur
Wahlkampf, alles nur Strategie, mit
der Hoffnung, frustrierte Wähler aus
dem steuerzahlenden Mittelstand bis
hin zum rechten Rand abzuschöpfen.
Zwei Prozent potenzielle Neuwähler
wurden also mitunter gewonnen, die
sechs Prozent verloren gegangenen
Wähler hingegen, scheinen sich bis
auf
Weiteres
unwiederbringlich
politisch neu orientiert zu haben.
Auch
Nicht-Wählen
kann
eine
politische Orientierung sein!
„Das ist kein Tsunami, das ist nur
eine
Westerwelle.“,
rief
Horst
Seehofer (CSU) beim politischen
Aschermittwoch aus der Bütt. Das ist
interessant, wenn man sich mal das
Verhalten eines Tsunamis vor Augen
hält. Da geht das Wasser im Ozean
nämlich zuerst beachtlich zurück,
bevor es mit einer gewaltigen Welle
Land überfluten wird. Nach den NRWWahlen am 9. Mai könnte es so
passieren.
Die
Regierungsparteien
verlieren
Prozente, weil sie eigentlich bis zu
den Wahlen stillhalten und nichts
verraten von ihren Konzepten, die
fertig in den Schubfächern der
Staatskanzlei liegen und darauf
warten, Land zu überfluten. Und wen
wird es treffen? Die, die ganz unten
sind, zuerst!
Bundesrat,
ohne
dessen
Zustimmung
kein
Gesetz
der
Regierung umgesetzt werden kann.
So gesehen, mutet der innenpolitische Außenminister Westerwelle
an wie der Füllstoff eines Sommerlochs. Notorischer Nörgler, Klammer
auf,
ungefährlich,
Klammer
zu.
Außer
den
Sportsendungen
im
deutschen
Fernsehen
ist
bisher
nahezu
jede
Unterhaltungssendung
auf dieser Westerwelle
geritten.
Westerwelle,
weitermachen!
So gesehen, entschärft
er ja möglicher Weise
sogar die verheerende
Wirkung
des
politischen
Tsunamis,
indem
er
bereits
im
Vorfeld die Dämme der
Macht unterhöhlt, um
schon
mal
kräftig
Druck abzulassen.
Die Regierungsparteien
wirken uneins; zudem
sie sich einzig mit sich
selbst
beschäftigen.
Das könnte tatsächlich
beachtliche
Folgen
haben. Verliert nämlich Schwarz-Gelb wegen des Debakels die
NRW-Wahl, dann verliert
Schwarz-Gelb
auch die Mehrheit im
Holbein d. J.: Totentanz 49 - Der Bettler
Aus der ARGE
Sanktion
Dienstag morgen in der ARGE. Zwielichtige
Gestalten verteilen gelbe Flugblätter. Ein neuer
Vorstoß der FDP für mehr soziale Gerechtigkeit?
Nein! Es handelt sich um eine Information Kölner
Erwerbsloser. Sie informieren über das Vorgehen
der Chefin der ARGE Köln-Mitte.
J OCHEN L UBIG
Die Standortleiterin der ARGE Mitte hatte im vergangenen Jahr eine
Diabetikerin
ohne
Geld
dastehen lassen. Der hilflosen
„Kundin“ der ARGE halfen spontan einige Kölner Erwerbslose,
die im Hause in einer anderen Angelegenheit zu tun hatten. Anstatt nun einsichtig zu sein und
die Notlage zu beseitigen, versuchte die Standortleiterin, die Beistände zu beseitigen. Sie ließ die
Polizei rufen.
Die ARGE und die Polizei
Die Polizei tat, was sie eben tut
und am Ende hieß es: Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Geldstrafe für
die Helfer.
Sanktion für die
Standortleiterin
Zum Glück gab es auch eine Geldstrafe für die Standortleiterin wegen Sozialfriedensbruch, Widerstand gegen die Vernunft und unterlassener Hilfeleistung und zudem eine dreimonatige Sanktion
von 30%. – Ach ne, das habe ich
wohl geträumt. Natürlich gab es
keinerlei Sanktionen gegen die
Verursacherin des ganzen Schlamassels.
Oder doch? Am 16. März gab es eine Sanktion in Form eines Flugblatts.
Das Flugblatt
Da steht zu lesen: „Gabriele K.
[es folgen der volle Name, Funktion, Zimmernummer und eine Personenbeschreibung]
gilt
unter
ARGE- Mitarbeiterinnen als 'nette
Kollegin'. Wir sehen das anders.“
Weiter heißt es: „Unser Vorwurf:
Unterlassene
Hilfeleistung
und
die Gefährdung von Leben“.
Nun wird der Fall geschildert,
klargestellt, dass sie zwar nur eine von Vielen ist, aber dennoch
persönlich für ihre unmenschliche Entscheidung verantwortlich
ist.
Das Flugblatt endet mit dem Satz
„Wer so handelt, muss sich nicht
wundern, […] geoutet zu werden.“
Die Reaktionen
Zur Aktion ist nur wenig zu sagen. Es wurde in drei Standorten
verteilt, die Reaktionen waren
nicht wirklich überraschend, ein
paar knüllten das Flugblatt zusammen; einige beflissene Sachbarbeiter
eilten
direkt
zum
jeweiligen Chef, das Corpus Delicti in der Hand; einer verlangte
„Ihren Ausweis bitte“; aber die
meisten bedankten sich artig für
die Information.
Gelesen haben das Flugblatt wohl
alle.
Häschen in der Grube
In der ARGE Mülheim warnte ein
aufmerksamer Wachdienst jedoch
die Mitarbeiter der Armutsverwaltung und diese schlossen sich in
ihre Büros ein. Früher hätte man
sie darob wegen Feigheit vor
dem Feind belangt, heute ist man
humaner und amüsiert sich über
diese ängstlichen Hässchen und
schiebt das Flugblatt unter der
Tür durch.
Personalausweis
kostenlos
Wer Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II bezieht, ist von den Gebühren
für die Ausstellung eines Personalausweises befreit. Die Stadt Köln folgt damit einer Vorgabe des Bundesinnenministeriums. Aber sie folgt nicht gerne.
Stadt verschweigt
Im Internetauftritt der Stadt Köln finden sich keinerlei Hinweise zur Befreiung. Ebenso wird man bei der Beantragung eines neuen Personalausweises nicht auf eine mögliche Befreiung
hingewiesen. Vielmehr muss man
selbst darauf hinweisen – Glück für
den, der es weiß, Pech für den, der es
nicht weiß.
Callcenter weiß nicht Bescheid
Ruft man das Callcenter der Stadt
Köln an, wird es richtig interessant.
Testanrufe der Redaktion haben ergeben, dass die Palette von „das ist eine
Einzelentscheidung, bringen Sie den
ALG-Bescheid mit“ über „wenden Sie
sich an die ARGE“ bis zu „da gibt es
keinerlei Ermäßigung oder Befreiung“
reicht.
Die Stadt hat eben kein Interesse daran, ihre (armen) Bürger richtig zu informieren,
denn
das
würde
ja
Mindereinnahmen verursachen.
Fazit
Beim Beantragen eines Personalausweises immer den ALG-Bescheid mitbringen (Kölnpass reicht nicht) und
Gebührenbefreiung verlangen. Die
Kosten für das Passbild und Kosten
für einen Reisepass muss man
selbst tragen.
Jochen Lubig
Beschwerdestelle
Die Beschwerdestelle der ARGE
Köln ist in der Luxemburger Str.
121 zu finden. Zuständig sind für
die Buchstaben:
A-E: Herr Herzogenrath, Telefon
(02 21) 94 29-82 10, Zimmer 1002
F-N: Frau Gehde, Telefon (02 21)
94 29-83 78, Zimmer 1001
O-Z: Frau Grevers-Pieck, Telefon
(02 21) 94 29-83 81, Zi. 1003.
Aus dem Rat
Sozialhaushalt unsicher
Ganz oben auf der Tagesordnung der Sitzung des Sozialausschusses am
4. März 2010 stand der Sozialhaushalt der Stadt. Da die Finanzkrise wohl auch
nicht an der Stadt Köln spurlos vorbei gezogen ist, entwickelte sich eine
hitzige Diskussion unter den anwesenden Teilnehmern.
Die Sozialdezernentin Marlis Bredehorst (Bündnis 90/Die Grünen) hielt
sich zu diesem Thema sehr bedeckt
und wollte sich erst nach interner Absprache mit der Verwaltung auf einer
späteren Sitzung zum Thema äußern.
Doppelhaushalt und
Einsparungen
Heftig diskutiert wurde auch über
einen angedachten Doppelhaushalt
2010/2011 für den September bis Oktober 2010. Man schien sich nicht so
recht einigen zu können, wo man weitere Einschnitte und Einsparungen
vornehmen solle um die leeren Kassen wieder zu füllen. Durch das Hinauszögern, die Intransparenz der
Verwaltung zum aktuellen Haushalt
und das Anstreben eines Doppelhaushaltes gestaltet es sich sehr schwierig
nun
schon
Einsparungen
vorzunehmen. Es ist zu befürchten,
dass dies wieder dort passieren
wird, wo schon jetzt kein Geld mehr
vorhanden ist.
Einschnitte beim Köln-Pass?
Die vor den letzten Wahlen beschlossenen und hochgelobten Vergünstigungen für Köln-Pass Besitzer sollen
wieder beschnitten oder ganz eingespart werden. Um die Konsequenzen
der Finanzkrise abzuwenden greift
man also wieder einmal dort zu, wo
es ohnehin schon brennt. Dies zeigt
ein weiteres mal, dass Wahlversprechungen nichts wert sind. Es fiel sogar der Satz, dass es „politisch nicht
klug sei“, 2010 schon eine „Kürzungsorgie“ zu veranstalten (dies
dann aber wohl ein Jahr später).
Verbraucherberatung überlastet
Auch über die Überlastung der Verbraucherberatungsstellen wurde gesprochen, da sich dort immer mehr
sozial schwache Familien mit KölnPass einfinden, um sich beraten zu
lassen. Viele müssten wieder abgewiesen werden. Eine Umstrukturierung wurde angedacht, wie diese
aussehen soll blieb jedoch weitestgehend ungeklärt.
Einschulungs- ARGE feiert „große Erfolge“
hilfen für
Erstklässler
Eine Diskussion zum Thema Köln als „Optionskommune“ befand Frau
Bredehorst in der Sitzung des Sozialausschusses als uninteressant, da
die Stadt Köln sehr gern mit der ARGE zusammenarbeitet und mit dieser auf Augenhöhe eine Neuregelung anhand eines "Kölner Modells"
erarbeiten möchte, um diese Vorschläge dann nach Berlin zu tragen.
Bisher noch zu wenig Anklang fand
die beschlossene Einschulungshilfe
für Erstklässler.
Eltern mit Köln-Pass können bei der
Einschulung ihrer Kinder einen einmaligen Zuschuss von bis zu 160 Euro für Schulmaterialien beantragen.
Dies wurde am 30. Juni 2009 beschlossen. Der Antrag ist beim Amt
für Soziales und Senioren der Stadt
Köln schriftlich zu stellen. Ein Vordruck liegt in den Bürgerämtern der
Stadt Köln sowie in den Standorten
der ARGE Köln aus.
Abgeben kann man sie in den Bürgerämtern (Eingangsbestätigung auf
der Kopie nicht vergessen!) oder
man schickt sie an folgende Adresse:
Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren, Köln-Pass (501/114)
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Alle Beiträge auf dieser Seite stammen von unserem Ratsreporter
HANSI HIRSCH.
Nach dieser Liebesbekundung wurde eine fulminant blasierte Inszenierung statistischer Onanie von ARGE-Chef Klaus
Müller-Starmann zum Besten gegeben,
als er sein „Strategisches Integrationsprogramm 2010“ darbot. Als erstes wurden
die Erwerbslosen (liebevoll als „die Hilfebedürftigen“ betitelt) in Kategorien gepresst und ausgezählt um auch genau
zu benennen und zu klären, wer denn
nun besondere „Integrationshilfe“ benötigt.
Statistik
Vollständig auf dem Arbeitsmarkt integriert gilt man laut Aussage Müller-Starmanns übrigens nach sechs Wochen in
Arbeit und nach Abmeldung bei der ARGE. Bei den heutigen prekären Arbeitsmarktbedingungen hätte man sich
sämtliche Statistiken und Vorschläge
zum Thema „Integration“ auch direkt
schenken können. Nach der Beweihräucherung der Statistik „Was haben wir erreicht?“ folgte eine Übersicht für „Mehr
Qualität in der Arbeit mit Menschen“ welche sich in die Unterpunkte „Profiling“
(übersetzt: drücke dein Opfer in ein Profil und erkenne seine Schwächen), „Ziel-
festlegung“ (drücke deinem Opfer ein
Ziel auf), „Strategieauswahl“ (plane den
Weg zum „Erfolg“) und last but not least
die „Umsetzung“ (dränge dein Opfer dazu eine Eingliederungsvereinbarung zu
unterschreiben und lass es Spießruten
laufen).
Zielgruppen
Ausgewählte gesondert behandelte Zielgruppen der ARGE sind hierbei übrigens
die U25-Abteilung, Alleinerziehende (damit Eltern auch ja keine Zeit mehr für ihre Kinder haben) und Menschen mit
Migrationshintergrund.
Maßnahmen
Der – vor Amtsantritt als Lobbyist der
Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger tätige – Müller-Starmann, stellte
nun noch seine ausgefeilte Maßnahmenplanung dar, welche eine Kostenaufstellung von diversen Maßnahmenträgern
und eine künstlich geschaffene Reserve
von etwa 7 Mio. Euro für weitere Maßnahmen beinhaltete. Man sieht also, so
schlecht laufen die Geschäfte auf den
Rücken der Kölner Erwerbslosen gar
nicht. Wir können alle stolz auf uns sein!
Der Bericht
Von einem, der
auszog, das
Fürchten zu
lehren...
Nach dem vollen Hartz-IV-Programm seit 2005 mit etwa 600 erfolglosen Bewerbungen in meiner gelernten Berufssparte und dem dringenden Bedürfnis
etwas verändern zu müssen, habe ich mich Anfang 2009 bei einer Security-Firma beworben. Für diese Tätigkeit im Luftsicherungsbereich ist eine neue viermonatige Ausbildung nötig – die Ausbildungskurse beginnen in der Regel monatlich. Ich bekam tatsächlich noch während des Vorstellungsgespräches eine
schriftliche Arbeitsplatzzusage unter der Bedingung eines erfolgreichen Abschlusses der Security-Ausbildung, die von der ARGE finanziert werden kann.
Auch wurde ich darauf hingewiesen, dass es aufgrund der Schichtzeiten, die
zum Teil nachts um 03.00 Uhr enden, erhebliche Probleme mit den öffentlichen Verkehrsmitteln geben könnte und ein Auto quasi unumgänglich sei, da
ich zudem nicht in Köln wohne und die umliegenden Städte diesbezüglich noch
schlechter versorgt seien.
HEINZ WEBER
Zehn Tage später hatte ich dann einen
Termin bei meiner Fallmanagerin. Meine schriftlichen Nachweise über die Verkehrsverbindungen überzeugen und
auch sie erkennt die Notwendigkeit eines Autos. Ich habe jedoch keines und
schlage daher vor, mittels eines ARGEseitigen Darlehens einen fahrbaren Untersatz zu finanzieren. Aber sie winkt
ab. Sie hätte damit schlechte Erfahrungen gemacht: die „Leute“ kaufen sich
für € 3.000,-- eine Schrottkiste, die
nach drei Wochen irreparabel liegen
bleibt und dann wären wir genauso
weit wie vorher. Aber sie erklärt sich bereit die Ausbildung zu genehmigen und
stellt sofort einen Bildungsgutschein
aus. Ich mache das Beste aus der Situation und biete ihr an, meine privaten Auto-Optionen im Bekannten- und Verwandtenkreis abzuklären. Damit ist sie
einverstanden und stellt für diesen Fall
die Übernahme von KFZ-Steuer, KFZVersicherung und Benzingeld in Aus-
sicht. Ich will hierzu die Osterfeiertage
nutzen. Vielleicht findet sich ja ein Verrückter, der mir dafür Geld gibt oder
sein Auto für ein halbes Jahr verleiht.
Meine Fallmanagerin generiert einen
weiteren Termin für den 21.04.2009,
um dann alles zu klären und die Ausbildung auf den Weg zu bringen.
Zumutbare Bedingungen?
Der Osterhase lies sich bei mir nicht blicken. Kein Auto, nicht geliehen, nicht
geschenkt und auch nicht auf Pump.
Mittlerweile missfiel mir ohnehin der Gedanke mich für einen Arbeitsplatz vorher auch noch extra zu verschulden.
Der vereinbarte Termin am 21.04. findet also ohne greifbare Ergebnisse
statt. Sie argumentiert, ich könne doch
für die Zeit ruhig mal die Zähne zusammen beissen und die Ausbildung mit
Bus und Bahn abschliessen – dass ich
hierbei teilweise über vier Stunden unterwegs wäre, scheint wohl für sie weniger dramatisch zu sein... Ich habe
mich aber zwischenzeitlich entschie-
den, für diesen Job nach Köln umzuziehen, weil ein Auto nicht nur für die Zeit
der Ausbildung, sondern auch in Zukunft finanziert sein will und der zu erwartende
Nettoverdienst
im
Security-Bereich eher bescheiden ist –
auch nach der Probezeit. Die Fallmanagerin ist über den Vorschlag eines Umzugs nach Köln sichtlich überrascht
und sogar etwas beeindruckt, da ich
den Arbeitgeber mit der Sachlage bereits konfrontiert hatte, der aber die
Arbeitsplatzzusage trotzdem aufrecht
erhielt. Sie weist mich darauf hin, dass
ich in Köln dann alles neu beantragen
müsse: Wohnung, ALG2-Neuantrag,
Bildungsgutschein... Ich erspare mir
die Nachfrage, ob ich mein soziales
Umfeld für Köln auch neu beantragen
kann... Und sie könne dann gar nichts
mehr für mich tun. Aber es ist natürlich die Billig-Variante, da auf meine alte ARGE keinerlei Kosten mehr
zukommen und ich von der Liste gestrichen werden kann. Relativ begeistert
generiert sie darauf hin eine erforderli-
Der Bericht
che Bescheinigung über die Notwenigkeit eines Umzugs wegen Arbeitsplatzzusage, die mich in die Lage versetzt
eine neue Wohnung zu suchen und damit einen genehmigten Umzug durchzuführen. Sie gibt mir dafür per
Eingliederungsvereinbarung Zeit bis maximal Ende Juli.
Wohnungssuche und
Bewerbungsmarathon
Meine erste Aktion danach war die
schriftliche Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins bei der Stadt Köln,
rein vorsorglich per Einschreiben. Die
Kölner sind bestimmt nicht entzückt
über zuziehende Hartzies. Dann folgte
ein Bewerbungsmarathon bei Kölner
Wohnungsbaugesellschaften und freien
Maklern – schriftlich, persönlich, telefonisch. Parallel hierzu der samstägliche
Check im Wohnungsmarkt des Kölner
Stadtanzeigers. Langsam wurde mir
klar, dass mit der Wohnungssuche in
Köln eine schier unmögliche Hürde zu
nehmen ist. So hörte ich von Müttern
mit ihren Kindern in Notunterkünften
und Wartelisten für Wohnungen mit
und ohne Priorität, für Kölner BürgerInnen wohlgemerkt! Auch lagen die Ergebnisse meiner Wohnungsbewerbungen
glatt bei Null – auf den auswärtigen
Hartzie wartete in Köln wirklich Niemand. Aber schliesslich kam Mitte Juni
mit Briefdatum vom 04.06.2009 der
lang
ersehnte
Wohnberechtigungsschein. Die Liste der Vermieter mit ARGE-seitig bezahlbaren Wohnraum war
jedoch schnell abgearbeitet und so
ganz allmählich freundete ich mich mit
dem Gedanken an, die Umzugsabsicht
wieder aufzugeben, denn mittlerweile
tobte der Sommer, und die mit meiner
Fallmanagerin im April abgeschlossene
Eingliederungsvereinbarung
lief
in
knapp drei Wochen aus.
Die Wohnung ist ein Loch
Dann passierte das Unfassbare: Am
15.07. ruft ein Vermieter an und bietet
kurzfristig einen Wohnungsbesichtigungstermin. Wir einigen uns auf Freitag, den 17.07. Die Wohnung ist ein
Loch: Baujahr 1950, unrenoviert, Ofenheizung ohne Öfen, die zudem mieterseitig
zu
stellen
sind,
drei
Aussenwände, die Kaminanschlüsse
sind nicht versiegelt und die ganze Bude stinkt nach dem Siff des schwarz-gelben Teer-Kondensats unvollständiger
Holz- und Brikettvergasung. Ach ja,
und € 2.000,- Genossenschaftsanteile
sind dann auch noch zu zahlen... Ich sehe aber auch, dass mit viel Arbeit und
Mühe aus der Bude was werden könnte – und schliesslich ist es die einzige
Wohnung, die mir überhaupt angeboten wurde. Also sage ich spontan ja
und vereinbare mit dem Genossenschaftsangestellten einen Mietbeginn
zum 15.09.2009. Er will für das Loch
auch noch eine SCHUFA-Auskunft und
sagt zu, dass mir kurzfristig ein Mietangebot ausgestellt wird, um bei den ARGEn die Genossenschaftsanteile und
die Übernahme der Mietkosten beantragen zu können. Vom Teergeruch noch
leicht betäubt, fahre ich nach Hause,
checke den Briefkasten, darin ein Brief
meiner ARGE. Die Fallmanagerin will
mit mir „über meine berufliche Situation“ sprechen und lädt mich für den
30.07.2009 ein.
Mietobergrenze und Realität
Am 21.07. erhalte ich das Mietangebot
des Vermieters über 51,22 qm bei
€ 317,76 Kaltmiete inklusive sämtlicher Kaltnebenkosten. Zu diesem Zeitpunkt liegt die Wohnung damit € 6,76
und 6,22 qm über der Mietobergrenze
der Stadt Köln für eine Bedarfsgemeinschaft mit einer Person.
bestätigt die Entscheidung der Sachbearbeiterin. Ich argumentiere, dass normalerweise ein „Spielraum“ von bis zu
10 % der Mietobergrenze ausgeschöpft werden könne und verlange eine detaillierte Einzelfallüberprüfung.
Die Teamleiterin bestätigt diesen Spielraum. Jedoch gelte dieser nur für Kölner Bürger, man sei nicht verpflichtet
für Zuzüge aus den umliegenden Städten und Gemeinden diese 10 % anzuwenden.
Dann
drückt
mir
die
Sachbearbeiterin noch ein Merkblatt
„Umzug“ in die Hand und hat es jetzt
ziemlich eilig, endlich ins Wochenende
zu kommen.
Wird in den ARGEn noch Interesse an
der Beendigung der Hilfebedürftigkeit
geweckt werden können? Werden Arbeitgeber und Vermieter die Geduld
aufbringen, bis die hoch qualifizierten
Spezialisten der ARGEn soweit sind?
Wird der Protagonist der Geschichte
schon mal auf Verdacht seine alte Wohnung kündigen? Und wie werden die
KEAs mit der Sachlage umgehen?
Kein Spielraum?
Am 24.07. spreche ich persönlich bei Das alles und noch viel
der ARGE Köln zwecks Anerkennung mehr
in der nächsten
der Kosten der Unterkunft vor, Warte- Ausgabe!
marke ziehen, zwei Stunden warten,
dann erkläre ich
der Sachbearbeiterin die Gesamtsituation
und
weise explizit auf
die
Arbeitsplatzzusage und auf
das damit zu erwartende
Ende
der Hilfebedürftigkeit hin. Selbstverständlich wird
mir
bescheinigt,
dass das vorgelegte
Mietangebot
nicht
innerhalb der erforderlichen Mietobergrenze liegt.
Damit kann der
Mietvertrag nicht
unterschrieben
werden, da meine ARGE den Umzug
nur
bei
Einhaltung
der
Mietobergrenze
genehmigen
wird. Ich schicke
diese
Sachbearbeiterin zu ihrer
Teamleitung.
Die Teamleiterin
Heinrich Zille: Trockenwohner
Hartz IV
Nur die halbe Miete 3
In der letzen Folge wurden Miethöhe, Nebenkosten und Mietzahlung behandelt. Hier
folgen die Themen zu hohe Miete, Umzug, U-25. – Von Jochen Lubig
Zu hohe Miete oder zu hohe
Heizkosten
Ist die Miete nach Ansicht der ARGE zu
hoch, so kann sie auffordern, die Kosten
zu senken. Dies wird meist nur durch
einen Umzug möglich sein. Andere Möglichkeiten wären, unterzuvermieten oder
bei der Heizung zu sparen.
In der KdU-Richtlinie heißt es: „Die Forderung nach einem sozialrechtlich erforderlichen
Wohnungswechsel
ist
eine
einschneidende Maßnahme. Bevor eine
solche gefordert werden kann, bedarf es
einer eingehenden Einzelfallprüfung, in
der der Sachverhalt, die Ermessensanwendung und die Entscheidung über den
geforderten Wohnungswechsel festgehalten sind. “
Weiter heißt es: „Hierbei ist zu beachten,
dass die betroffenen Personen bei einem
‚erzwungenen‘ Umzug ggflls. aus einem
funktionierenden sozialen Netzwerk her-
ausgerissen werden und dass es Hilfefälle geben kann (z.B. voraussichtlich kurze
Laufzeit des Hilfefalles, Bekannte oder
Verwandte in der Nachbarschaft betreuen die Kinder und ermöglichen eine Arbeitsaufnahme/Teilzeitarbeit), in denen
eine differenzierte Abwägung zwischen
Umzug und Verbleib in der Wohnung erfolgen muss.
Da ein Umzug wiederum weitere Kosten
nach sich zieht, ist zu prüfen, ob nicht
durch mildere Mittel eine Kostensenkung
herbeigeführt werden kann. Dies kann erreicht werden durch:
• Untervermietung von Wohnraum, soweit der Vermieter einverstanden ist und
geeignete Räume vorhanden sind,
• Aushandlung eines geringeren Mietzinses mit dem Vermieter
• oder auf andere Weise (Aufnahme
von Verwandten und/oder anderen
Personen).“
Wirtschaflichkeit des Umzugs
Auch hier zitieren wir aus der
KDU-Richtlinie:
„Ebenso ist zu prüfen, ob der im
Einzelfall zu veranlassende Wohnungswechsel wirtschaftlich ist,
d.h. es ist zu prüfen, ob die
durch den Wohnungswechsel
verursachten und vom Sozialleistungsträger zu tragenden Aufwendungen (für Umzug und ggflls. neue Einrichtungsgegenstände, Kautionen, Kündigungsfristen der Altwohnung, Renovierungskosten etc.) in einem wirtschaftlichen Verhältnis zur zu
erreichenden Mietsenkung stehen (wird unter Ziffer 3 des VD
50-01-123 abgefragt). “
Hier wird auch klar, was die ARGE im Falle eines von ihr geforderten Umzuges alles zu zahlen
hat.
Förmliches Verfahren
Heinrich Zille: Hof im Scheunenviertel
Kommt die ARGE zu dem
Schluss, dass ein Wohnungs-
wechsel nötig ist, so muss sie dies
schriftlich mitteilen. In diesem Schreiben wird über die Unangemessenheit
der zur Zeit zu leistenden Mietkosten,
die Höhe angemessener Unterkunftskosten, das eingeleitete Wohnungsvermittlungsverfahren sowie die rechtlichen Konsequenzen bei Ablehnung eines
Wohnungsangebotes unterrichtet. Eine
einfache mündliche Auskunft „Ihre Miete ist zu hoch“ reicht da nicht.
Wenn ein solches Schreiben kommt,
muss man sofort eine Beratungsstelle
aufsuchen. Man hat dann noch Fristen
(die auch verlängert werden können),
aber während dieser Fristen kann man
einiges falsch machen. Man kann aber
auch einiges richtig machen und vielleicht auch den Umzug vermeiden.
Hier ist eine ausführliche Beratung unbedingt nötig!
Fazit
Die aktuelle KDU-Richtlinie spiegelt
weitgehend das Verständnis der Stadt
Köln bezüglich der Bürger wieder, die
sich nicht aus eigenen Kräften finanzieren können. Aber immerhin sind die
Bestimmungen in der Richtlinie um einiges besser, als das, was in der ARGEPraxis abläuft.
Wir haben uns hier an die Richtlinie gehalten, da wir davon ausgehen, dass
zumindest diese Standards eingehalten werden müssen. Es gibt laufend
neue Urteile, die sicher auch einige der
hier genannten Regelungen betreffen
– zu unseren Gunsten, aber auch zu
unseren Ungunsten. Man muss immer
auf dem Laufenden bleiben und sich
ständig informieren. Der Kölner Erwerbslosen-Anzeiger ist eine Möglichkeit dazu, eine andere ist das Internet.
Einen Einstieg kann die Adresse
www.die-keas.org sein.
In der nächsten Ausgabe behandeln
wir den freiwilligen (also den selbst
gewollten)
Umzug
und
aktuelle
Änderungen,
wie
Wohnungsgröße,
Warmwasserpauschale usw.
Für den Bereich U-25 siehe Seite 11.
Hartz IV
Notizen
Rotwein statt Amt fordert:
Rechtsstaat
Auf Antrag
verzichten
"Es war ein Mitternachts-BierdeckelKompromiss von beruflich unerfahrenen Menschen, die gesagt haben,
die BA arbeitet mit den Kommunen
50:50 zusammen. Die Zusammenarbeit ist eine Katastrophe." Das sagte nicht irgendjemand, sondern der
Chef der Bundesagentur für Arbeit
Frank-Jürgen Weise vor knapp eineinhalb Jahren. Am 22.03. wurde bekannt, dass sich CDU, FDP und SPD
darauf geeinigt hätten, oben genannten bei Rotwein beschlossenen Kompromiss jetzt mit einer Grundgesetzänderung zu schützen. Dass
den Herrschaften unsere Verfassung
weniger wichtig ist, als ihre Agenda,
ist zwar nicht neu, (siehe KEA Nr.
55 Aug/2008: „Wir brauchen einen
Verfassungsschutz“)
erschüttert
aber dennoch immer wieder.
Geschäft mit
der Armut
Ebenfalls am 22.03. wurde sensationsheischend
bekannt
gemacht,
dass die AWO Neumünster Geld mit
1-Euro-„Jobbern“ verdiene. Kaum
hatte der NDR die entsprechende
Nachricht veröffentlicht, stürzte sich
die BILD auf das Thema. Man weiß
im Hause Springer, was man seinen
Lesern bieten muss. Immer schön
abwechselnd gegen die angeblichen
Sozialschmarotzer oder das Gesetz.
Doch was bekannt gemacht wurde,
ist nicht wirklich neu und in Erwerbslosenkreisen durchaus bekannt. Neben der Mehraufwandsentschädigung für den „1-Euro-Jobber“ erhält
dessen Arbeitgeber – pardon – Maßnahmenträger ein so genanntes „Regiegeld“ von rund 200 bis 300 Euro.
Viele der Maßnahmenträger aber lassen sich den Einsatz „ihrer“ 1-EuroJobber von ihren Kunden bezahlen
und generieren damit zusätzliche Einnahmen. Das jetzt alle Welt empört
und überrascht tut, ist heuchlerisch
und verlogen. Denn bekannt ist dieses System seit Anfang an.
Der Rat der Stadt Köln hatte beschlossen, Besitzern des Köln-Passes die Kosten für die Einschulung
ihrer Kinder gegen Nachweis zu erstatten (bis 160 Euro). In diesem
Jahr kann es passieren, dass man
auf Nachfrage nach dem entsprechenden Antrag vom Amt erfährt:
„Den brauchen Sie gar nicht zu stellen, es gibt kein Geld.“ Auch so etwas ist grundsätzlich nicht neu. Das
kennt man auch bei Wohngeld, Sozialgeld und Arbeitslosengeld (1+2).
Nicht abwimmeln lassen. Antrag
stellen (geht meist auch formlos)
und dann Bescheid abwarten. WIR
haben kein Geld zu verschenken.
Gebühren
wegen Erfolg
Die CDU geführten Bundesländer
Baden-Württemberg,
Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und SchleswigHolstein haben im Bundesrat einen
Antrag eingebracht, die Gebühren
für die Beratungshilfe bei Anwälten
auf 20 Euro zu verdoppeln und neuerdings weitere 20 Euro Gebühr für
das Aufsetzen eines Widerspruchsbescheids durch den Anwalt zu verlangen. Die Zahl der Widersprüche
stieg von rund 667.000 im Jahr
2005 auf 805.000 im Jahr 2009, die
der Klagen nahm im gleichen Zeitraum von rund 39.000 auf 143.000
zu. 36,3 Prozent der Widersprüche
waren 2009 ganz oder teilweise erfolgreich. Von den Klagen vor den
Sozialgerichten gingen 48,8 Prozent
zugunsten der Betroffenen aus. Die
Erfolgsquote der Klagen ist in den
letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, die Quote der erfolgreichen Widersprüche verharrt auf hohem
Niveau. Wenn’s rechtlich schon
nicht klappt, versucht man wenigstens finanziell die Klagewelle stoppen.
HP Fischer
Menschen
unter 25
Jahren...
… müssen von der ARGE erzogen
werden und haben somit weniger
Rechte. Auch wenn man sich nur
wundern kann, wer da wen zu erziehen hat – der Gesetzgeber (und viele
weitere daran beteiligte Organisationen, informiert Euch mal im Netz,
wer alles dahinter steckte) hat es so
bestimmt.
Hier ein Zitat aus der KDU-Richtlinie:
„Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
umziehen, werden ihnen Leistungen
für Unterkunft und Heizung für die
Zeit nach einem Umzug bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres nur
erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages
über die Unterkunft zugesichert hat.
Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn 1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder des Elternteils
verwiesen werden kann, 2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung
in den Arbeitsmarkt erforderlich ist
oder 3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es
dem Betroffenen aus wichtigem
Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen.
Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor
der Beantragung von Leistungen in
eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.“
Für alle, die noch keine 25 sind, besteht erheblicher Beratungs- und
auch Handlungsbedarf. Sucht Beratungsstellen auf, informiert Euch im
Netz! Wer die teils miesen Tricks der
ARGEN nicht kennt, fällt auf die
Schnautze!
Jochen Lubig
Der SSM und die GEZ
Am 10. März demonstrierte die Sozialistische Selbsthilfe Mülheim vor dem WDR-Gebäude am
Wallrafplatz gegen die „Schikane arbeitender Geringverdiener“ durch die Gebühreneinzugszentrale GEZ.
SSM-Mitglied Heinz W. hat sich bis zum Bundesverfassungsgericht gegen die bürokratischen Praktiken
der GEZ durchgeklagt.
HANS-DETLEV V. KIRCHBACH
Noch vor wenigen Jahren konnten SSMMitglieder wie Heinz W. als Geringverdiener die GEZ-Befreiung erhalten. 2005 jedoch setzten weltfremde Bürokraten im
Rundfunkstaatsvertrag eine Regelung in
Kraft, nach der nur Geringverdiener von
der Gebühr befreit werden können, die
gesetzliche Sozialleistungen beziehen –
wie etwa ALG II. Durch den Rost dieser
unsozialen Regelung fallen die Mitglieder der Sozialistischen Selbsthilfe Mülheim (SSM).
Staatliche Finanzierung
Staatliche Sozialleistungen dürfen die
Menschen, die oft von der Straße weg
bei der SSM aufgenommen worden
sind, nicht beantragen. Sonst nämlich
werden sie von der SSM rausgeschmissen. Das hat aus der Sicht der SSM
einen guten Grund. Die Selbsthilfeorganisation hat ihr Gelände in Mülheim von
der Stadt Köln zu einem Vorzugspreis
von 20 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete bekommen. Im Gegenzug
zu dieser allerdings „öffentlichen Förderung“ kümmert sie sich um die Bedürftigen, die sie bei sich aufnimmt – und
unterbindet, daß diese Sozialleistungen
beantragen, wodurch sie der Stadt Aufwendungen erspart.
Der SSM ist Erfolg zu wünschen bei
dem Versuch, die GEZ-Freiheit für alle
Geringverdiener durchzusetzen – im Interesse des Verfassungs-Grundrechts
der Informationsfreiheit.
Untertöne
Dennoch muß einiges an den Untertönen der SSM-Kampagne Bedenken aus-
lösen.
Während
Westerwelle
die
Medien mit seiner Agitation gegen angebliche Hartz-IV-„Schmarotzer“ beherrscht,
grenzt
sich
der
SSM
geradezu demonstrativ von den Armutsopfern in dieser Gesellschaft ab, die
auf gesetzlicher Grundlage öffentliche
Sozialleistungen beanspruchen. Einiges aus den Erklärungen der SSM wäre durchaus auch nutzbar, um einen
Gegensatz zwischen „anständigen“,
nämlich „arbeitenden“, und „unanständigen“, nämlich „stützebeziehenden“,
Armen aufzubauen und damit die letzten Trümmer des Sozialstaates auch
noch in den Köpfen wegzuräumen.
beraler Angriffe den Sozialstaat, so
kritisch man die Armuts-Verwaltung
auch sehen kann, als überhaupt verzichtbares Auslaufmodell abzutun.
SSM-Zitate
„Wir haben den Bezug öffentlicher Leistungen vor allem deshalb ausgeschlossen, weil jeder, der zu uns kommt,
wissen soll, daß er bei uns sein Leben
in die Hand nehmen muß“.
RTL mit dabei
Bemerkenswert, daß die SSM-Demo
vor dem WDR von einem Kamerateam im Auftrag von RTL gefilmt wurde. Wohl weniger aus sozialer
Anteilnahme,
sondern
eher
als
Schienbeintritt gegen die öffentlichrechtliche Konkurrenz. Es bleibt zu
hoffen, daß von der SSM-Initiative
mehr übrigbleibt als eine Instrumentalisierung durch einen privaten Konzernsender.
„Ich bin der Sohn einer Bauernfamilie
und bei uns gehört es zum Selbstverständnis, daß man sich durch seine eigene Arbeit ernährt. Ich könnte weder
mir noch meiner Familie in die Augen
blicken, wenn ich außer bei schwerer
Krankheit oder ähnlichem von staatlicher Unterstützung leben würde.“
Sozialistisch?
Vielleicht darf man die „Sozialistische
Selbsthilfe“ SSM daran erinnern, daß
die so ins Zwielicht gezogenen sozialen Rechtsansprüche die demontierten
Reste historischer Errungenschaften
darstellen, die in einem Jahrhundert
schwerer gesellschaftlicher Kämpfe erstritten wurden. Es wäre verheerend,
gerade in dieser Phase massiver neoli-
Links?
Eine linke Selbsthilfeorganisation sollte eher die Solidarität mit den anderen Ausgegrenzten dieser Gesellschaft suchen (und derer werden immer mehr), als von sich aus dem sozialdarwinistischen Zeitgeist frei Haus
Argumente zu liefern, mit denen weit
mächtigere Kampagnenzentralen die
Opfer der Verhältnisse gegeneinander aufbringen und spalten können.
Und der WDR?
Daß aus dem WDR kein einziger der
GEZ-überfinanzierten Anstaltsbeamten herauskam, um mit den Rundfunkteilnehmern der SSM wenigstens
zu reden, wirft allerdings auch ein
eher trübes Licht auf die Auffassung
von Publikumsfreundlichkeit und Informationspflicht, die in der Kölner
Sendebehörde anscheinend obwaltet.
Bild: J. Lubig, arbeiterfotografie.com