DS 289-10 für STR 16.12.10

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DS 289-10 für STR 16.12.10
einreichendes Amt/Sachgebiet:
TA
VWFA
Stadtrat
Beschluss-Nr.
Beschluss-Nr.
Beschluss-Nr.
Ordnungs- und
Gewerbeamt
Bearbeiter:
Frau Wojcik
Drucksache-Nr.
Anzeige-/ Genehmigungsbehörde:
289-10
Gesetzliche Grundlage der Anzeige-/Genehmigungspflicht:
Beschlussvorlage
Ausschuss
Datum
Ö
SKS
TA
VWFA
Stadtrat
2.12.10
16.12.10
x
NÖ
genehmigt
genehmigt mit
Änderung
abgelehnt
x
Die Übereinstimmung der Satzung mit der EUDienstleistungsrichtlinie wird bestätigt:
Unterschrift Amtsleiter
Beteiligte Ämter und Sachgebiete (Ordnungs-Nr. und Sichtvermerk)
Amt/SG
Nr. 32
Amt/SG
Nr.
Amt/SG
Nr.
Amt/SG
Nr.
Rechtsamt
Hr. Rockmann
Bürgermeister
Hr. Schöne
Kämmerer
Hr. Schmiech
Ortschaft
Änderung der Vorlage für die überplanmäßige Ausgabe für den Kostenersatz
zur Hilfeleistung anderer Gemeinden und Privater anlässlich des Brandes bei
der Kreiswerke Delitzsch GmbH
Der Stadtrat beschließt
die überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle:
1.1310.6050.00-000 (Brandfälle, Einsätze)
in Höhe von 44.000,00 €
Als Deckungsquelle dienen die Haushaltsstellen:
1.8100.2200 (TWD, Konzessionsabgabe)
in Höhe von 25.000,00 €
1.1120.1000
(Verwaltungsgebühren)
in Höhe von 9.000,00 €
1.0500.1000
(Verwaltungsgebühren)
in Höhe von 5.000,00 €
1.8105.2200
(Versorgung Döbernitz, Konzessionsabgabe)
in Höhe von 5.000,00 €
Fortsetzung: Seite 2
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
Be r at u n g s e rg eb n i s
Beschlussgremium: Stadtrat
Einstimmig
Stimmenmehrheit
Ja
Sitzung am: 16.12.2010
Nein
Enthaltungen
Befangenheit
abweichender Beschluss (Rückseite)
Le g en d e
SKS
TA
VWFA
Schule, Kultur, Soziales
Technischer Ausschuss
Verwaltungs- und Finanzausschuss
Fortsetzungsblatt zur Drucksache
DS 28 9- 10
Seite 2
Begründung:
Am 7. April 2010 wurde die Feuerwehr Delitzsch über die Leitstelle Nordsachsen zur
Löschung eines Brandes auf dem Gelände der Kreiswerke Delitzsch GmbH alarmiert.
Gemeinden und private Firmen, welche am Löscheinsatz bei der Kreiswerke Delitzsch
GmbH beteiligt waren, haben der Stadt Delitzsch die Kosten des Einsatzes auf der
Grundlage des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und
Katastrophenschutz in Rechnung gestellt.
Für Brandeinsätze sind im Haushaltsjahr 2010 Haushaltsmittel in Höhe von 8.000,00 €
eingestellt worden.
In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 14.10.2010
(Drucksache - Nr. 231-10) wurden 40.000,00 € zur Begleichung der vorliegenden
Rechnungen als überplanmäßige Ausgaben genehmigt.
Die vorhandenen Mittel in Höhe von insgesamt 48.000,00 € sind bereits für die
Überweisungen der bis zum 14. 10.2010 vorliegenden Rechnungen zum Großteil verbraucht.
Am 4. November 2010 hat die Gemeinde Löbnitz bei der Großen Kreisstadt Delitzsch den
Antrag auf Kostenerstattung in Höhe von 24.437,50 € gestellt, welche 2010 fällig sind.
Am 26. November 2010 hat die Stadtverwaltung Delitzsch von der Großen Kreisstadt
Eilenburg drei Gebührenbescheide für Leistungen der Feuerwehr mit einem Gesamtbetrag in
Höhe von 18.996,50 € erhalten.
Aus diesem Grund macht sich die Änderung der Vorlage auf überplanmäßige Ausgaben in
Höhe von 25.000,00 € auf 44.000,00 € erforderlich.
Dr. Wilde
Oberbürgermeister