BGW mitteilungen 1/2015

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BGW mitteilungen 1/2015
Ausgabe 1 | 15
Magazin für ein gesundes Berufsleben
BGW mitteilungen
Hygiene
Herausforderung im
betrieblichen Alltag
Rehabilitation
Passgenaue Leistungen
für den Fall der Fälle
Mobilität
Menschen mit Behinderungen:
„Kompetent mobil“
Gewalt hat viele Gesichter:
Umgang mit Gewalt und
Aggression
BGW mitteilungen 01 | 2015
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Editorial
Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
sie kann uns Angst machen und verstören, auch noch lange nachdem sie geschah. Sie kann
körperliche Folgen haben, aber die psychischen sind oft mindestens genauso tiefgreifend für
die Betroffenen. Die Rede ist von Gewalt. Ein Thema, das Betriebe nicht ignorieren dürfen,
denn auch im Beruf erleben Menschen Gewalt und Aggression.
Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege sind Bereiche mit häufigem, engem Kontakt zwischen
Menschen. Zudem gehen einige Krankheitsbilder, wie Demenz, gegebenenfalls mit herausforderndem Verhalten einher, das von den Betreuungspersonen als aggressiv erlebt wird. So verwundert es wenig, dass in einer Umfrage jede dritte Fachkraft aus Pflege- und Betreuungsberufen angab, dass sie sich durch Gewalt und Aggression am Arbeitsplatz belastet fühlt. Doch
auch wenn solche Situationen Teil des Berufsalltags sind, dürfen sie keinesfalls einfach hingenommen werden. Im Gegenteil: Mit allen Mitteln müssen Betriebe darauf hinwirken, Gefährdungen zu minimieren und ihre Beschäftigten beim professionellen Umgang damit zu unterstützen.
Das Thema „Umgang mit Gewalt und Aggression“ hat so viele Facetten, dass es kaum möglich
ist, sie alle gleichermaßen zu beleuchten. Dennoch haben wir in diesem Heft versucht, uns aus
verschiedenen Perspektiven dem Themenkomplex zu nähern. Wer sich vor Augen führt, welche Personen in welcher Rolle betroffen oder beteiligt sind, welche Handlungsmöglichkeiten
bestehen und welche Unterstützungsangebote es gibt, hat einen – ersten – roten Faden in der
Hand. Lesen Sie mehr auf den Seiten 6 bis 9.
Ihr
Prof. Dr. Stephan Brandenburg
Hauptgeschäftsführer der BGW
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BGW mitteilungen 01 | 2015
Inhalt
Gewalt
Hygiene
Rehabilitation
Herausforderndes Verhalten, Aggression, tätlicher
Übergriff: Beschäftigte werden immer wieder mit
Gewalt konfrontiert. Ein Thema, das Betriebe nicht
ignorieren dürfen. Seite 6–9
Hygienefragen stellen sich in jedem Betrieb. Was
vor allem bei der Händehygiene zu beachten ist,
wird im Interview mit einem Hygieneexperten deutlich. Seite 10–12
Im Fall des Falles hilft die BGW. Aber was genau
wird für die Menschen getan, die im Arbeitsleben
einen Unfall oder eine Berufskrankheit erleiden?
Seite 14–16
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Treffpunkt für die Altenpflege
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Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe neu geregelt
AKTUELL Notiert
TITELTHEMA
6–9
Gewalt hat viele Gesichter
Gesund im Betrieb
10–12
Herausforderung Hygiene
12–13
Gesundheit gut gesteuert
14–16
Rehabilitation: Passgenaue Leistungen für den Fall der Fälle
16–17
Die Mobilität von Menschen mit Behinderungen fördern
IHRE BGW
18–19
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Freiwillige Versicherung
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Aktuelles für Unternehmen
Vertreterversammlung der BGW in Bremen
Service
20–22
Medien, Veranstaltungen, Internet
rätsel
23
Preisrätsel
Impressum
Herausgeber:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postfach 76 02 24, 22052 Hamburg
Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07 - 0
Fax: (040) 202 07 - 24 95
Verantwortlich: Prof. Dr. Stephan Brandenburg,
Hauptgeschäftsführer der BGW
Redaktionsleitung: Torsten Beckel
Redaktion: Anja Hanssen
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Titelbild: fotolia/Artem Furman
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Mitteilungsblatt der BGW. Die Be­zugskosten sind
im Mitgliedsbeitrag enthalten. ISSN 1869-7844
BGW mitteilungen 01 | 2015
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Aktuell notiert
Treffpunkt für die Altenpflege
Was bewegt die Altenpflege? Der Fachkongress BGW forum 2015 beleuchtet vom
7. bis 9. September aktuelle Brennpunkte genauso wie praktische Lösungen. Im
Mittelpunkt steht die Frage, wie Beschäftigte gesund und sicher arbeiten können.
Lösungen setzen bei Beschäftigten an
Doch es gibt Wege, wie sich scheinbare
Widersprüche auflösen oder zumindest entzerren lassen. Dass viele aussichtsreiche Lösungsansätze dabei besonders die Arbeitssituation und Gesundheit der Beschäftigten in den Blick nehmen, kommt nicht von
ungefähr: Sie sind es, die mit ihrem Ein-
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BGW mitteilungen 01 | 2015
satz eine gute Qualität der Pflege ermöglichen und damit die Basis für den Erfolg
ihrer Einrichtung sichern. Was sich im Einzelnen machen und erreichen lässt, soll das
BGW forum 2015 „Gesundheitsschutz und
Altenpflege“ skizzieren.
Fachkongress bündelt Wissen und
Erfahrungen
In voraussichtlich weit über hundert Beiträgen sind Beteiligte von der Leitungs- und Verbandsebene über Fachleute für den betrieblichen Arbeitsschutz bis hin zu Beschäftigten angesprochen. Sie können sich in Workshops über Einzelfragen und Praxisbeispiele
austauschen und dabei vieles selbst ausprobieren.
toren – körperlich wie psychisch – in den
Blick genommen als auch übergreifende Ansätze, beispielsweise für gesundheitsfördernde Führung oder lebensphasengerechte Gestaltung der Arbeit, vorgestellt.
Das genaue Programm der dreitägigen Veranstaltung in Hamburg soll ab Ende April
zur Verfügung stehen. Bei den letzten großen Kongressen der Veranstaltungsreihe
„BGW forum“ waren jeweils über 1.000
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem
ganzen Bundesgebiet zu verzeichnen.
Anja Hanssen
Programmheft vorbestellen
In Vorträgen wiederum werden Erkenntnisse aus Wissenschaft und Einrichtungsalltag anschaulich zusammengeführt und
zur Diskussion gestellt. Dabei werden sowohl
einzelne Gefährdungen und Belastungsfak-
Informationen zum BGW forum 2015 bietet die Plattform www.bgwforum.de –
mit Möglichkeit zur Vorbestellung des
Programmhefts (erscheint Ende April).
Fotos: BGW/Kröger+Gross, Werner Bartsch, Joy Kröger; fotolia/Miriam Dörr
Pflegende engagieren sich für das Wohl der
von ihnen betreuten Menschen, aber reiben
sich an organisatorischen Zwängen auf. Leitungskräfte werden von Fragen der Wirtschaftlichkeit und vielerlei Ansprüchen bedrängt. Auch wenn solche Schlaglichter die
Situation in der Pflege verkürzt darstellen,
ist eines klar: Wie kaum ein anderer Bereich
wird die professionelle Betreuung von alten
Menschen durch sehr unterschiedliche Erwartungshaltungen geprägt – von Politik
und Gesellschaft genauso wie von den Betreuten, den Pflegenden und den Einrichtungen.
Aktuell notiert
Aus- und Fortbildung in
Erster Hilfe neu geregelt
Ab 1. April 2015 werden die Grundausbildung
und die Fortbildung für betriebliche
Ersthelferinnen und Ersthelfer umgestellt.
Alle zwei Jahre ist nach wie vor eine Auffrischung der Grundausbildung durch eine Fortbildung nötig, das „Erste-Hilfe-Training“.
Dieses wird mit der Neuregelung aufgewertet: Statt bislang acht sind nun ebenfalls
neun Unterrichtseinheiten zu absolvieren.
Neben der Wissensauffrischung ist Raum für
optionale Themen wie beispielsweise besondere Verletzungssituationen oder andere
zielgruppenspezifische Fragen.
Die Kosten für die Aus- und Fortbildung in
Erster Hilfe können unter bestimmten Voraussetzungen von der BGW übernommen
werden. Dies gilt jedoch weiterhin nur für die
Grundschulung und das Erste-Hilfe-Training
durch zugelassene Anbieter – die sogenannten ermächtigten Stellen –, nicht jedoch für
andere Kurse.
Personen mit medizinischer Qualifikation
Seit Inkrafttreten der neuen DGUV Vorschrift 1 im Oktober 2014 ist nun auch in
dieser Grundlagenvorschrift für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
geregelt, dass Personen mit medizinischen
Qualifikationen als Ersthelferinnen und Ersthelfer eingesetzt werden können. Voraussetzung ist, dass sie über eine sanitäts- oder
rettungsdienstliche Ausbildung oder eine
abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf
des Gesundheitswesens verfügen, wie zum
Beispiel Altenpflegekräfte oder medizinische Fachangestellte. Die BGW übernimmt
in diesem Fall keine Kosten für die Grundausbildung.
Sofern solche Ersthelferinnen und Ersthelfer mit medizinischer Qualifikation regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen oder sich anders fortbilden, müssen sie
auch keine weiteren Erste-Hilfe-Trainings
besuchen. Ein Nachweis über die entsprechende Fortbildung hat vorzuliegen. Fehlt
die erforderliche praktische Erfahrung, trägt
die BGW die Kosten für die notwendige Auffrischung der Kenntnisse durch Erste-HilfeTrainings.
Zu beachten ist auch: Sollen die Grundausbildung oder das Erste-Hilfe-Training im Rahmen einer Berufsausbildung oder sonstigen
beruflichen Qualifikationsmaßnahme absolviert werden, ist eine Kostenübernahme
durch die BGW nicht möglich.
Sigrid Neumann
Weitere Informationen
Unter www.bgw-online.de/erste-hilfe sind weitere Infos zur Ausbildung in Erster Hilfe, Materialien sowie Links zu finden.
Fotos: istockphoto/vm, apsimo1; fotolia/Zerbor
Die Grundausbildung für neue Ersthelferinnen und Ersthelfer wird kompakter: Während bislang 16 Unterrichtseinheiten anfielen, sind ab April nur noch neun nötig. Der
Zeitaufwand verringert sich damit auf einen
Tag. Möglich wird dies unter anderem durch
den Verzicht auf zu viele medizinische Informationen und Details. Gleichzeitig wird
der Lehrstoff aktiver vermittelt. Im Mittelpunkt stehen die praktische Anwendung von
Erste-Hilfe-Maßnahmen und das Vorgehen
in Notfällen, einschließlich der psychischen
Betreuung der Betroffenen.
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Foto: istockphoto/AngiePhotos
Titelthema
Betriebe benötigen
Gewalt hat viele Gesichter
ein Handlungskonzept
zum Umgang mit Gewalt
und Aggression.
Nur ein Wort, nur eine Geste? Herausforderndes Verhalten, Aggression,
tätlicher Übergriff: Es gibt viele Ausprägungen von Gewalt. Immer wieder werden Beschäftigte in ihrem Arbeitsumfeld mit solchen Situationen
konfrontiert. Wie können sich Betriebe dem Thema stellen?
Anzügliche Bemerkungen, vielleicht ein
Klaps auf den Po – im Gesundheitswesen
wie anderswo kennen viele weibliche Beschäftigte das. Auch Männer erleben unangenehme oder bedrohliche Situationen: Beleidigungen, ein Rempler „in der Hitze des
Gefechts“. Geht es aber um das Thema Gewalt und Aggression am Arbeitsplatz, fühlen sich gerade Betroffene aus den helfenden Berufen trotz solcher Erlebnisse nicht
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unbedingt angesprochen. Weil aggressive
Verhaltensweisen der Klientinnen und Klienten oft Teil des Krankheitsbildes sind,
werden Übergriffe als unveränderbare und
hinzunehmende Belastung in Pflege- und
Betreuungsberufen wahrgenommen. Dass
dagegen der nächtliche Überfall auf die
Apotheke eine Gewalttat ist, bezweifelt
niemand. Zwischen diesen Beispielen existiert eine breite Spanne von individuellen
Gewalterlebnissen. Doch unabhängig davon, ob es sich um vorwiegend verbale Belästigungen, herausforderndes Verhalten
oder schwerwiegende tätliche Übergriffe
handelt: Derartige Erlebnisse können psychische wie physische Folgen für die Betroffenen haben.
Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, Gefährdungen zu ermitteln und ihnen
Titelthema
systematisch vorzubeugen. Zu bedenken
und zu regeln ist aber viel mehr als nur ein
Bündel von Schutzmaßnahmen; beispielsweise auch: Wie und von wem werden Betroffene nach dem Erlebnis unterstützt? Wie
können alle Beschäftigten informiert und
einbezogen werden? Und speziell wenn es
um Übergriffe durch Pflegebedürftige oder
Betreute geht: Wie lassen sich pflegefachliche Aspekte und der Fürsorgeauftrag be-
rücksichtigen? Welche Interventionsmethoden sind geeignet?
Es lohnt sich für Betriebe, nicht isoliert Einzelaspekte anzugehen, sondern sich die verschiedenen Perspektiven und Zugänge zum
Themenkomplex Gewalt zu vergegenwärtigen. Denn tragfähige Lösungen entstehen
erst im Zusammenspiel aller Beteiligten: Beschäftigte und ihre betrieblichen Interes-
senvertretungen, Führungskräfte, Unternehmensleitung, Präventions- und Rehabilitationsfachleute. Sie alle bringen unterschiedliche Bedarfe, aber auch Kompetenzen und
Unterstützungsmöglichkeiten ein, auf deren
Basis sich ein betriebliches Handlungskonzept erstellen lässt.
zz Abgesehen von körperlichen Verletzungen kann es zu vielfältigen psychischen
Reaktionen auf das Erlebte kommen, die
sich auch wieder körperlich auswirken
können: Wut, Angst, Hilflosigkeit, Reizbarkeit, Schlafstörungen, Erkrankungen
der Haut oder des Muskel-Skelett-Systems, Depressionen oder posttraumatische Belastungsstörungen, um nur einige zu nennen.
zz Viele Betroffene machen sich selbst Vorwürfe. In besonderer Weise gilt das für
Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialbereich, die es als persönliches Versagen
wahrnehmen, dass sie die Entstehung von
Gewalt bei von ihnen betreuten Personen
nicht verhindern konnten.
zz Vorfälle werden häufig nicht gemeldet –
aus Scham, Schuldgefühl oder weil es „ja
gar nicht so schlimm war“.
zz Eine zusätzliche Belastung entsteht oft
auch im Nachgang zum Gewalterlebnis
durch das Gefühl des Alleingelassenwerdens.
zz Sofern es zu Untersuchungen oder gar
strafrechtlicher Verfolgung des Geschehens kommt, verstärkt oder erneuert das
womöglich das Belastungsempfinden.
zz Verdrängungsmechanismen oder zeitverzögerte Reaktionen führen dazu,
dass sich nicht jede gesundheitliche
Folge des Geschehens sofort bemerkbar
macht.
zz Umso wichtiger ist es, auf alle Erlebnisse gezielt einzugehen, sie systematisch zu erfassen und in jedem Fall sowohl schnelle als auch langfristig verfügbare Unterstützung sicherzustellen.
Fotos: fotolia/Artem Furman, WavebreakmediaMicro, Minerva Studio
Die Perspektive der Betroffenen
Die Perspektive der Beschäftigten
zz Auch die Beschäftigten, die nicht unmittelbar betroffen sind, müssen in betriebliche Konzepte einbezogen werden:
als potenziell Betroffene, aber auch weil
sie Vorfälle miterleben und gegebenenfalls helfen können.
zz Sicherheit für Beschäftigte zu schaffen,
hat dabei viele Bausteine: ein offener Umgang mit dem Thema Gewalt im Unternehmen, eine Enttabuisierung und Nachbearbeitung von Vorfällen, eine Sensibilisierung für kritische Situationen, klare
Handlungsempfehlungen sowohl zur Prävention als auch zum Verhalten in Krisensituationen und vieles mehr.
Die Perspektive der Unternehmensleitung
zz Neben dem gesetzlichen Schutzauftrag
für die Beschäftigten geht es für Unternehmen auch um die eigene Planungssicherheit: Sie sind auf ihr Personal angewiesen.
zz Die Folgen von Gewalt beeinträchtigen
betriebliche Abläufe und letztlich auch
die Leistungsqualität.
zz Wo Betriebe effektive Strukturen zur Gewaltprävention schaffen und eine betriebliche Präventionskultur aufbauen,
minimieren sie nicht nur Ausfallzeiten,
sondern stärken auch ihr Personal – ein
wichtiger Faktor, um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben.
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Titelthema
Deeskalation und geeignete Interventionstechniken
lassen sich trainieren. Gleichzeitig muss dafür
gesorgt sein, dass Betroffene sofort Hilfe erhalten.
Die Perspektive der Führungskräfte
zz Ihr Anliegen ist, dass es in ihrem Bereich
rundläuft. Dazu gehört auch, dass der
betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz sichergestellt ist – inklusive des
Handlungsfelds Aggression und Gewalt.
zz Führungskräfte sind nach Gewaltvorfällen
häufig erste Ansprechpartner für Betroffene. Umso wichtiger ist es, dass sie wissen, wie sie vorgehen sollten: Gesprächsführung, konkrete Unterstützungsangebote, bei Bedarf Koordination nötiger So-
fortmaßnahmen. Zum anderen müssen sie
ihre Rolle und Verantwortung bewusst annehmen und konsequent deutlich machen,
dass jeder Vorfall ernst genommen wird.
zz Angesichts der hohen Dunkelziffer – also
der Vorfälle, die nicht gemeldet werden –
sollten Führungskräfte grundsätzlich
aktiv nachhaken, zum Beispiel in Teambesprechungen. Damit leisten sie einen
wichtigen Beitrag zu gesundheitsfördernder Führung.
zz Zu bedenken ist auch, dass Führungskräfte selbst durch das Miterlebte beeinträchtigt werden können. Auch sie
benötigen daher Unterstützung beim
Aufbau persönlicher Kompetenzen sowie Rückhalt und Entlastung durch die
Verankerung ihres Handelns in übergreifenden betrieblichen Strategien.
Die Perspektive des betrieblichen Arbeitsschutzes
zz Der Umgang mit Gewalt und Aggression
ist Teil des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Der Vorteil: Methoden und Ansprechpartner stehen in der
Regel bereits zur Verfügung.
zz Die Gefährdungsbeurteilung ist der erste
Schritt und zugleich Dreh- und Angelpunkt der betrieblichen Prävention.
zz Maßnahmen werden auf der Basis der
Maßnahmenhierarchie im Arbeitsschutz
ergriffen: Zunächst wird versucht, Gefahrenquellen erst gar nicht entstehen
zu lassen oder sie zu beseitigen (z.B. gut
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BGW mitteilungen 01 | 2015
beleuchtete, übersichtliche Räumlichkeiten). Im zweiten Schritt folgen sicherheitstechnische Maßnahmen, bei denen die
Gefahrenquelle von den Beschäftigten getrennt wird (z.B. Nachtschalter an Apotheken). Anschließend werden organisatorische Maßnahmen umgesetzt (z.B. nachts
möglichst keine Einzelarbeitsplätze). Ist
das nicht möglich, kann je nach Arbeitsbereich eine technische Lösung wie ein
am Körper getragenes Personen-NotsignalGerät zum Einsatz kommen. Erst im letzten Schritt, wenn alle vorherigen Maß-
nahmen nicht ausreichen, folgen ergänzende verhaltensbezogene Maßnahmen.
zz Grundsätzlich lohnt es sich immer, Beschäftigte im Einsatz deeskalierender
Gesprächstechniken oder nonverbaler
Kommunikation zu schulen.
zz Die Gefährdung durch Gewalt und Aggression ist Bestandteil der Ermittlung
psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.
Titelthema
Brennpunkt Pflege und Betreuung?
Erste Hilfe und Rehabilitation
zz Wenn trotz der vorbeugenden Maßnahmen etwas passiert, sind für die Betroffenen eine schnelle Erste Hilfe und gegebenenfalls geeignete Rehabilitationsmaßnahmen wichtig.
zz Der Versicherungsschutz der BGW umfasst auch Gewaltereignisse in Zusammenhang mit der Arbeit, das heißt am
Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin
beziehungsweise zurück. Ob der Übergriff „von außen“ (z.B. bei einem Raub-
überfall), durch Kundinnen und Kunden,
betreute Personen oder Beschäftigte erfolgt, ist unerheblich.
zz BGW-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter
aus den für Rehabilitation zuständigen
Bezirksverwaltungen werden nach Übergriffen in Absprache mit den verantwortlichen betrieblichen Akteuren tätig.
zz Besteht ein Bedarf der Betroffenen, werden beispielsweise eine Frühintervention und probatorische psychotherapeu-
tische Sitzungen angeboten – unbürokratisch und schnell.
zz Für die Rehabilitation ist entscheidend,
dass die BGW frühzeitig informiert wird.
zz In jedem Fall ist es ratsam, auch scheinbare „Bagatellunfälle“, die weniger als
drei Tage Arbeitsunfähigkeit nach sich
ziehen, zu dokumentieren.
Unterstützung für Betriebe
zz Die BGW unterstützt unter anderem mit
Beratungsangeboten, Materialien und
Seminaren bei der Gestaltung sicherer
Arbeitsplätze und beim Aufbau betrieblicher Handlungskonzepte.
zz In speziellen Seminaren werden Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in besonders betroffenen Bereichen geschult,
wie sie in ihren Unternehmen geeignete
Strategien entwickeln und Strukturen aufbauen können. Angesprochen werden insbesondere die Bereiche Altenpflege, Kliniken sowie Werkstätten und Wohnheime
für Menschen mit Behinderungen.
zz Die BGW fördert darüber hinaus die
Schulung von betrieblichen Deeskalationstrainerinnen und -trainern. Sie
schulen dann die Beschäftigten im deeskalierenden Umgang in gewaltgefährdeten Situationen.
zz Speziell für Pflegeeinrichtungen bietet
sich auf dem Fachkongress BGW forum
2015 vom 7. bis 9. September in Hamburg
die Möglichkeit, mehr zu erfahren (siehe Seite 4). In Workshops und Vorträgen
werden die BGW-Angebote, patienten-
schonende Interventionsmethoden sowie Konzepte und Praxisbeispiele zum
Thema Gewaltprävention vorgestellt.
zz Informationen und Angebote im Überblick: www.bgw-online.de/gewalt.
Anja Hanssen,
Dr. Heike Schambortski
BGW mitteilungen 01 | 2015
Fotos: BGW/Werner Bartsch, Stefan Floss; istockphoto/Yuri_Arcurs; fotolia/Artem Furman, Monkey Business, Alexander Raths, WavebreakmediaMicro
Für viele Beschäftigte in Pflege- und Betreuungsberufen gehören Aggression und Gewalt
zu ihrem beruflichen Alltag. So ergab eine Studie der BGW und des Universitätsklinikums
Eppendorf, dass sich jede dritte befragte Fachkraft in Kliniken, stationärer Altenpflege,
ambulanter Pflege sowie Werkstätten und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen
durch erlebte Gewalt stark belastet fühlt. 56 Prozent hatten im betrachteten Untersuchungszeitraum von einem Jahr körperliche Gewalt erlebt, 78 Prozent verbale Gewalt. Am
stärksten von körperlicher Gewalt betroffen war die stationäre Altenpflege. Deutlich wurde aber auch: Werden die Beschäftigten gut auf kritische Situationen und den Umgang mit
Gewalt vorbereitet, haben sie ein geringeres Risiko, Gewalt zu erleben, und fühlen sich
weniger belastet. Allerdings sah sich insgesamt nur ein Drittel der Befragten entsprechend
gut vorbereitet.
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Gesund im Betrieb
Herausforderung Hygiene
Foto: privat
Grippe, Ebola, Krankenhauskeime: Immer wieder bewegen Hygienefragen die Öffentlichkeit. Von der Betriebstoilette bis zum täglichen Kontakt
mit anderen Menschen gibt es auch im Berufsalltag viele Berührungspunkte
mit dem Thema Hygiene, egal wo man arbeitet. Im Gesundheitswesen
kommen spezielle Anforderungen zum Infektionsschutz hinzu.
Dr. Marcus Reska ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am
Deutschen Beratungszentrum
für Hygiene, das Einrichtungen
des Gesundheitswesens berät.
Herr Dr. Reska, bleibt in der Beratungstätigkeit im Moment neben Ebola überhaupt noch Platz für andere Themen?
Natürlich sind die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Gesundheitswesen besorgt.
Diese aktuelle Debatte nimmt viel Raum ein,
zeigt jedoch gleichzeitig, wie wichtig bei
einer komplexen Behandlung, wie der von
an Ebola Erkrankten, die Einhaltung fundamentaler Hygienemaßnahmen ist. Selbst
der beste Schutzanzug nützt mir nichts,
wenn ich beispielsweise während des komplizierten Ausziehens unachtsam bin und
kontaminiertes Material auf die Haut oder
in die Augen gelangt.
Woran liegt das Ihrer Meinung nach?
Einerseits herrscht nicht nur in der Patientenversorgung ein enormer zeitlicher Druck.
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BGW mitteilungen 01 | 2015
ist nicht da.“ Besonders unter unseren Fingernägeln ist die Keimdichte sehr hoch. Ein
„Tokio aus Keimen“ sozusagen. Bei manchen Krankheiten reichen bereits 10 bis
100 Erreger aus, um uns selbst und unsere
Mitmenschen anzustecken, beispielsweise
bei der Übertragung von Noroviren, die zu
starkem Erbrechen und Durchfällen führen. Für das behandelnde Personal im Gesundheitswesen ist dies natürlich von besonderer Relevanz, denn geschätzte 80 Prozent der Infektionskrankheiten verdanken
wir der Weitergabe von Keimen durch die
Hände.
Wie sollte man denn in Sachen Händehygiene vorgehen?
Da muss man nach den jeweiligen Rahmenbedingungen unterscheiden: Im Privaten
sowie in Arbeitsbereichen, die nicht mit
Foto: fotolia/Gerhard Seybert
Sie meinen also, der Teufel steckt im
Detail?
Genau. Die Aufmerksamkeit verschiebt sich
und Fehler entstehen. Das kann leider im
Klinikalltag wie in anderen Arbeitsumgebungen und im privaten Bereich beobachtet werden. Gerade die elementarste Hygienemaßnahme – die Händehygiene – wird
oft vernachlässigt oder schlicht vergessen.
Andererseits wiegen wir uns bei
optisch sauberen Händen zu häufig in falscher Sicherheit, frei nach
dem Motto: „Was wir nicht sehen,
Eine Frage der Hygiene:
Optisch saubere Hände
genügen nicht.
Fotos: BGW/Florian Arvanitopoulos; fotolia/Volker Witt
Gesund im Betrieb
Mit einfachen Maßnahmen zur Händehygiene lässt sich viel bewegen: Händewaschen mit Waschlotion ist eine Grundmaßnahme – aber gerade im Gesundheitswesen ist die Händedesinfektion das Mittel der Wahl, bei weniger Belastung für die Haut. Spender für Handtücher oder Waschlotion sollten selbstverständlich sein.
der Patientenpflege einhergehen, genügt das
regelmäßige Waschen der Hände mit Wasser und Seife nach der Benutzung der Toilette, vor dem Essen und nach Kontakt zu
Erkrankten oder auch wenn Sie Flächen berührt haben, die hochfrequent mit anderen
Menschen in Kontakt stehen. Das sind zum
Beispiel Türklinken oder Tastaturen und Computermäuse bei Gemeinschaftsarbeitsplätzen. Ebenso wichtig wie die Häufigkeit des
Händewaschens ist jedoch dessen Dauer.
Wie eine Studie der Universität Regensburg
zeigte, konnten beim Waschen der Hände
für 20 bis 30 Sekunden 99,9 Prozent der Keime entfernt werden, hingegen verblieben sie
bei nur 15 Sekunden Waschzeit unverändert
auf der Haut. Dies ist leicht nachzuvollziehen, wenn man sich vergegenwärtigt, dass
es einer Mindesteinwirkzeit bedarf, um die
Keime aus ihrer Verankerung in der Haut
mechanisch zu lösen und durch das Wasser fortzuspülen. Übrigens, Wasser allein bewirkt nicht viel – die Seife macht den Unterschied! Waschen Sie sich also mit Seife
die Hände und singen Sie dabei zweimal
„Happy Birthday“ – das entspricht etwa
20 bis 30 Sekunden. Das macht nicht nur
sauber, es hebt auch die Stimmung.
Ein Stück Seife und Wasser sollte sich
jeder Betrieb leisten können. Wäre damit
das Problem nicht gelöst?
Anders als im privaten Bereich ist im Betrieb, auch entsprechend der Arbeitsstätten-
Richtlinie (ASR A4.1), die Nutzung von Seifenspendern das Mittel der Wahl. Da gewöhnliche Seife Keime nicht abtötet, sondern Verschmutzungen und damit Keime
nur von der Haut löst, werden sich auf einem Stück Seife in der Betriebstoilette auch
immer Keime meines Vor- und Vorvorgängers finden. Bei Spendern – möglichst für
eine pH-hautneutrale Waschlotion – passiert
dies nicht. Ein ähnliches Prinzip verfolgen
die Papierhandtuchspender, die aus hygienischen Gesichtspunkten generell zu bevorzugen sind, übrigens auch gegenüber
Heißlufttrocknern. Das noch feuchte klassische Stoffhandtuch, das nur alle zwei Wochen gewechselt wird, habe ich für ausgestorben gehalten. Bei einem Getränkelieferanten wurde ich auf der Betriebstoilette
eines Besseren belehrt. Dann bringt auch
der moderne Seifenspender herzlich wenig.
Sie sprechen gerade ausführlich vom
Händewaschen – im Gesundheitswesen
ist aber die Händedesinfektion das
Mittel der Wahl, richtig?
Das stimmt – in der Patientenpflege kommt
dem Schutz des Personals vor Infektionen
natürlich eine noch größere Rolle zu als in
anderen Arbeitsbereichen. Die hygienische
Händedesinfektion ist zum einen wirksam
gegen Krankheitserreger und zum anderen
wesentlich hautschonender als das Händewaschen. Die entscheidende Maßnahme zur
Prävention nosokomialer Infektionen – also
Krankenhausinfektionen – ist damit die hygienische Händedesinfektion mit alkoholischen Präparaten 1) VOR Patientenkontakt,
2) VOR aseptischen Tätigkeiten, 3) NACH Kontakt mit potenziell infektiösem Material, 4)
NACH Patientenkontakt, 5) NACH Kontakt mit
der unmittelbaren Patientenumgebung. Hinweisen möchte ich noch darauf, dass man
bei der hochfrequenten Händehygiene, wie
sie im Gesundheitswesen nötig ist, genauso wie in allen Arbeitsbereichen mit häufigem Wasserkontakt die begleitende Hautpflege auf keinen Fall vergessen darf.
Gibt es noch weitere Besonderheiten, die
im Gesundheitswesen zu beachten sind?
Ja, zum Beispiel dürfen bei Tätigkeiten, die
eine hygienische Händedesinfektion erfordern, keine künstlichen Fingernägel getragen werden. Erst kürzlich wurde darüber
hinaus in der überarbeiteten Technischen
Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250
noch explizit ergänzt, dass bei Tätigkeiten,
die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, die Fingernägel grundsätzlich kurz
und rund geschnitten zu tragen sind und
die Fingerkuppen nicht überragen sollen.
Über diesen Zusatz haben wir uns sehr gefreut. Denn lange Fingernägel wirken wie
ein Regenschirm für Keime, die sich darunter befinden. Wasser, Seife und Desinfektionsmittel können diese Hautareale schlecht
erreichen und das Sicherheitsgefühl wird
zum Trugschluss.
BGW mitteilungen 01 | 2015
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Gesund im Betrieb
Bei der hochfrequenten Händehygiene darf die begleitende
Hautpflege auf keinen Fall vergessen werden.
Dies ist eine gute Frage! So zeigt gerade die
Wahl des Desinfektionsmittels sehr deutlich die Überschneidung der Bereiche Hygiene und Arbeitsschutz. Aus hygienischer
Sicht soll das Desinfektionsmittel natürlich
so ausgewählt sein, dass es effizient den
Keim eliminieren und die Patientinnen und
Patienten vor einer Infektion schützen kann.
Gleichzeitig ist dieses häufig zu benutzende Desinfektionsmittel aber so zu wählen,
dass es auch den Vorgaben des Arbeitsschutzes entspricht, das Personal schützt
und insbesondere möglichst hautschonend,
mit rückfettenden Substanzen ausgestattet
und duftstofffrei ist. So ein Auswahlverfahren bedarf der Kommunikation zwischen
den verantwortlichen Fachbereichen. Eine
Sterben Keime nicht sowieso schnell
ab, wenn sie sich auf unbelebten Oberflächen befinden?
Nein, leider ist das nicht generell so. Noroviren können zum Beispiel bis zu sieben Tage auf unbelebten Oberflächen überleben.
Manche für nosokomiale Infektionen bedeutende Bakterien können auf Oberflächen sogar bis zu 16 Monate überleben und speziell für Personengruppen mit geschwächter
Immunabwehr ein hohes Risiko darstellen.
Mit Blick auf den Arbeitsschutz sollten daher insbesondere potenzielle Gefährdungen
beispielsweise für Schwangere oder ältere
Beschäftigte in der Gefährdungsbeurteilung
berücksichtigt werden.
Weitere Informationen
Die BGW hält unter anderem Hautschutzund Händehygienepläne für 25 Berufsgruppen bereit – zum Download oder
zum Bestellen als laminierter Aushang
am Arbeitsplatz: www.bgw-online.de/
hautschutzplaene.
Über spezielle Anforderungen in verschiedenen Branchen informieren auch die
„Sicheren Seiten“, die sich insbesondere
an Unternehmerinnen und Unternehmer in
kleinen und mittleren Betrieben richten:
www.bgw-online.de/sichere-seiten →
Branche wählen → Infektionsschutz.
Die Aktion „Saubere Hände“ hat den sogenannten Krankenhauskeimen den Kampf
angesagt und wendet sich dabei neben
Krankenhäusern auch an Alten- und Pflegeheime sowie ambulante Einrichtungen
und Arztpraxen. Geboten werden fundierte Informationen rund um die Händehygiene, Kurse und die Möglichkeit zur Zertifizierung der jeweiligen Einrichtung:
www.aktion-sauberehaende.de.
Foto: BGW
Wie entscheide ich, welches Händedesinfektionsmittel Verwendung findet?
Sitzung des Arbeitsschutzausschusses und
eine Sitzung der Hygienekommission zur
Wahl eines Desinfektionsmittels als isolierte Parallelveranstaltungen sind wenig sinnvoll. Ein Gemeinschaftstreffen wäre effektiver, lässt sich aber leider oft nicht realisieren. Der gegenseitige Austausch macht
nicht nur inhaltlich Sinn, er fördert auch
das Verständnis füreinander, schafft Synergien und kann Kosten sparen.
Interview: BGW
Foto: Sozialstation Osthofen
Gesundheit gut gesteuert
Die Evangelische Sozialstation Osthofen nutzt
das Steuerungsinstrument Balanced Scorecard
erfolgreich für die Gesundheitsförderung.
Seit rund acht Jahren gehört die Balanced
Scorecard (BSC) zum Alltag in der Sozialstation, die mit 71 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern täglich rund 300 Menschen in
Rheinhessen betreut. Die BSC ist ein Kennzahlensystem, mit dem neben „harten“ finanziellen Faktoren gleichberechtigt auch
andere nichtmonetäre Interessen eines Betriebs erfasst und gesteuert werden können.
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BGW mitteilungen 01 | 2015
Der ambulante Dienst stellt unter Beweis,
dass sich das Instrument gut eignet, um
Maßnahmen für die Mitarbeitergesundheit
zusammenhängend zu planen und auszuwerten.
Ausgangspunkt sind vier Perspektiven, für
die jeweils jährliche Ziele definiert werden:
„Mitarbeiter“, „Kunden und Qualität“, „Fi-
nanzen“, „Prozess“. Für jedes Ziel werden
einzelne Maßnahmen festgelegt, die anhand
einer Kennzahl gemessen werden können.
Ein Beispiel aus den Jahresplanungen in Osthofen: Die Ausfallzeiten sollen weiter reduziert werden. Dazu werden die regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen zur psychischen
Belastung und Beanspruchung ausgewertet:
Ist diese gering, durchschnittlich oder hoch?
Gesund im Betrieb
Eine andere Maßnahme zum gleichen Ziel:
Die Pflegevisiten werden erfasst. Dabei werden auch die Mitarbeiterbeurteilungen zum
rückenschonenden Arbeiten bei den Visiten
herangezogen: Konnte dies teilweise, ganz
oder gar nicht erfolgen? Die jeweilige Zielgröße (beispielsweise eine bestimmte Zahl
der Visiten oder ein Prozentsatz zum rückenschonenden Arbeiten) steht fest; die Zielerreichung lässt sich somit schnell erkennen.
Vorhandene Daten übersichtlich erfasst
Nach einer Einarbeitungsphase im ersten
Jahr sei diese Art der Datenerhebung mittlerweile ein Selbstläufer, berichtet die Qualitätsbeauftragte und stellvertretende Pflegedienstleitung Gisela Lindenau. „Die Daten
waren eigentlich immer schon vorhanden,
aber nicht schriftlich zusammengefasst.“
Von Teilnahmen an Fortbildungen über die
Zahl der Zielvereinbarungen und die Ergebnisse von Kundenbefragungen bis hin zu
wirtschaftlichen Kennzahlen werden die Da-
ten jetzt übersichtlich in einer Tabelle zusammengetragen. Manches wird monatlich
beobachtet; darüber hinaus wird halbjährlich ein Zwischenfazit gezogen, um eventuell gegensteuern zu können. Am Jahresende
folgt ein Abschlussbericht, auf dessen Basis die Zielplanung und die Anpassung der
BSC für das Folgejahr vorgenommen wird.
Da passt es gut ins Bild, dass auch für ältere
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Praxisanleitung oder Pflegeberatung nachhaltige Konzepte gefunden wurden. So wird ein Ziel erreicht, das eigentlich gar nicht explizit in der
Balanced Scorecard festgehalten ist: Dieser
ambulante Dienst arbeitet erfolgreich daran, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein.
Die Evangelische Sozialstation Osthofen hat
bei der Auswertung herausgefunden, dass
sie in vielerlei Hinsicht schon sehr gut aufgestellt ist: Die Belastungen werden von den
Beschäftigten als gering angesehen, die Fluktuation ist niedrig, die Kundennachfrage und
die Mitarbeiterzahl steigen stetig. Viel Wert
wird auf die – verpflichtende – Nutzung von
Pflegehilfen gelegt. Der Fuhrpark wurde erneuert, sodass angenehme Sitzhöhen für das
häufige Ein- und Aussteigen im ambulanten Dienst gewährleistet sind. Besonders
stolz ist man außerdem auf die hohe Fachkraftquote in der Pflege und die konstant
hohe Ausbildungszahl.
Anja Hanssen
Mehr wissen
Ein Muster einer Balanced Scorecard und
eine ausführlichere Version des Artikels
finden Sie unter www.bgw-online.de/goto/
mitteilungen-osthofen.
Unterstützung bei der Strategieentwicklung in Sachen Mitarbeitergesundheit, Projektbegleitung, Analyseinstrumente und
mehr bietet die Organisationsberatung der
BGW: www.bgw-online.de/bgm. Kontakt:
[email protected],
Telefon (040) 202 07 - 48 62.
Mitarbeiterperspektive
Kundenund Qualitätsperspektive
Balanced
Scorecard
Prozessperspektive
Finanzielle
Perspektive
Für jede der vier Perspektiven der Balanced Scorecard werden einzelne Ziele,
Maßnahmen und dazugehörige Messgrößen bestimmt (Bild: Auszug einer Muster-BSC).
BGW mitteilungen 01 | 2015
13
Gesund im Betrieb
Der Auftrag der BGW:
Hilfe mit allen geeigneten
Rehabilitation: Passgenaue
Leistungen für den Fall der Fälle
Mitteln.
Im besten Fall ist Rehabilitation etwas, womit sich Beschäftigte gar nicht erst auseinandersetzen müssen – weil die Arbeitsplätze bereits sicher und gesund gestaltet sind. Im Fall
der Fälle können sie sich jedoch auf die Hilfe der BGW verlassen. Aber was genau wird für
die Menschen getan, die im Arbeitsleben gesundheitliche Beeinträchtigungen durch
einen Unfall oder eine Berufskrankheit erleiden?
Claudia Drechsel-Schlund weiß, worauf es
ankommt, wenn doch einmal etwas passiert.
Die Geschäftsführerin der BGW-Bezirksverwaltung Würzburg sorgt seit 14 Jahren mit
ihrem Team dafür, dass Menschen nach
einem Arbeits- oder Wegeunfall sowie bei
berufsbedingten Erkrankungen geholfen
wird. Im Interview erläutert sie, was „Rehabilitation“ (abgeleitet vom lateinischen Begriff für „wiederherstellen“) heute im Zusammenhang der gesetzlichen Unfallversicherung bedeutet.
Frau Drechsel-Schlund, das Thema Prävention steht allerorten auf der Tagesordnung – die Politik diskutiert über ein
Präventionsgesetz, Kranken- und Unfallversicherung beraten Betriebe und Versicherte, Gesundheitsförderung ist zu
14
BGW mitteilungen 01 | 2015
einem Wachstumsmarkt geworden. Dagegen führt die Rehabilitation scheinbar
ein Schattendasein. Ist sie nur ein Notanker?
Ganz im Gegenteil: Rehabilitation und Prävention sind in der gesetzlichen Unfallversicherung eng miteinander verknüpfte und
gleichberechtigte Handlungsfelder. Es ist leider so, dass sich wohl nie alle denkbaren Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz mit
letzter Sicherheit im Zuge der Prävention vorab erkennen und vermeiden lassen. Dann
greift jedoch der Schutz, den unser gesetzlicher Auftrag verspricht: Hilfe für die Betroffenen – mit allen geeigneten Mitteln.
Diese Formulierung aus dem Sozialgesetzbuch VII ist übrigens schon ein Hinweis auf
die Bedeutung, die Rehabilitationsleistungen zugemessen wird. Rehabilitation und
Prävention sind dabei in ständiger Wechselwirkung miteinander verbunden: Erkenntnisse aus Unfällen und Berufskrankheiten fließen direkt wieder in die Präventionsarbeit ein. Ein Beispiel: Wenn sich erste Symptome einer Erkrankung zeigen, die
sich zu einer Berufskrankheit entwickeln
kann, arbeiten Rehabilitation und Prävention zusammen, um ohne viel Bürokratie
mit effizienten Maßnahmen für die Gesundung und die Erhaltung des Arbeitsplatzes
zu sorgen. Die große Stärke der Unfallversicherung ist dabei, dass alle Leistungen
aus einer Hand kommen.
Rehabilitation – das bedeutet, dass Kranke Hilfe zur Genesung erhalten, oder?
Es geht weit über die gesundheitliche Genesung hinaus. Selbstverständlich erhalten
Gesund im Betrieb
Betroffene die bestmögliche medizinische
Hilfe. So tragen speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte – die sogenannten Durchgangsärzte – und speziell zugeschnittene Verfahren, zum Beispiel für Hauterkrankungen
oder für besonders schwere Verletzungen,
sowie die eigenen Unfallkliniken der Berufsgenossenschaften dazu bei, die medizinischen Hilfsleistungen optimal zu gestalten.
Zum anderen ist unser Anspruch aber auch,
dass die Betroffenen so gut wie möglich wieder in alle Bereiche ihres bisherigen Lebens
zurückfinden können. Das Stichwort hier
lautet „Teilhabe“ – am Arbeitsleben wie am
gesellschaftlichen Leben. Diese hat bei den
Rehabilitationsleistungen den gleichen Stellenwert wie die gesundheitliche Genesung.
Wie muss man sich das konkret vorstellen?
Es geht zum Beispiel darum, dass jemand
für die Rückkehr ins Arbeitsleben Unterstützung benötigt – berufsvorbereitende Maßnahmen, eine Fortbildung oder eine Umschulung. Auch Leistungen an Arbeitgeber
können erforderlich sein, damit dieser
Mensch wieder einen geeigneten Arbeitsplatz findet. Vielleicht ist aber auch ein Umbau der Wohnung nötig, eine Haushaltshilfe oder ein behindertengerechtes Fahrzeug.
Die BGW übernimmt die Finanzierung solcher Hilfen und die Absicherung der Betroffenen, genauso wie sie im Falle einer
andauernden Erwerbsminderung eine Rente zahlt. Die Liste unserer Leistungen ist
damit allerdings noch lange nicht vollständig. Ein weiteres Beispiel, das mich persön-
lich beeindruckt hat: In unserer Bezirksverwaltung haben wir auch einmal die Behandlung und Nachschulung eines Blindenführhunds organisiert, der bei einem Unfall seiner Halterin auf dem Weg zur Arbeit verletzt
persönlich unterstützt und die Maßnahmen
koordiniert haben. Dies hat sich inzwischen
zu einem umfassenden Reha-Management
ausgeweitet – also zu einer professionellen
Steuerung des gesamten Rehabilitations-
»Die große Stärke der Unfallversicherung ist, dass alle Leistungen
aus einer Hand kommen.«
(Claudia Drechsel-Schlund, Geschäftsführerin
der BGW-Bezirksverwaltung Würzburg)
worden war. Sie ist auf ihn angewiesen –
wir haben dafür gesorgt, dass sie sich weiterhin auf ihn verlassen kann.
Und wie sieht es mit der Qualität der
Leistungen aus?
Die Unfallversicherung hat aus ihrer genauen
Kenntnis vieler Fälle heraus ein Verfahren
eingerichtet, das schon bei der ersten Meldung eines Unfalls oder eines Verdachts
auf eine Berufskrankheit greift – je schneller, desto besser. Die kompetente Begleitung
der Betroffenen ist dabei ein ganz wichtiger
Punkt. Ein Stichwort, das in der Praxis mittlerweile sehr große Bedeutung erlangt hat,
ist das „Reha-Management“. Auch bisher
hat die Unfallversicherung Verletzten oder
Erkrankten schon Berufshelferinnen und
Berufshelfer an die Seite gestellt, die diese
Fotos: privat; DGUV/Scheurlen, Jan Pauls; fotolia/goodluz
Die gesundheitliche Genesung ist das erste Ziel. Genauso wichtig ist bei der Rehabilitation allerdings, dass Menschen nach einem Arbeitsunfall oder mit einer Berufskrankheit wieder an allen Bereichen des beruflichen und gesellschaftlichen Lebens teilhaben können.
verfahrens mit allen beteiligten Personen,
Einrichtungen und Trägern. Übrigens haben wir gerade erst wieder bei zwei Befragungen von Betroffenen, die Hilfen zur beruflichen Rehabilitation erhalten haben,
bestätigt bekommen, dass unsere Leistungen eine hohe Qualität haben. Nicht nur die
Betreuung durch die BGW schnitt dabei gut
bis sehr gut ab, auch der Erfolg der Maßnahmen war erfreulich.
Frau Drechsel-Schlund, Sie selbst leiten
eine Bezirksverwaltung der BGW. Was
können Versicherte von Ihnen und Ihren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten?
Die Bezirksverwaltung in der jeweiligen
Region ist der Ansprechpartner für Versicherte, wenn es um gesundheitliche Beein-
BGW mitteilungen 01 | 2015
15
Gesund im Betrieb
trächtigungen geht. In Würzburg sind wir
zum Beispiel für eine Region von Weimar
bis Heilbronn zuständig. Bei uns reichen
Versicherte beziehungsweise deren Betriebe
die Unfallmeldung ein oder melden den Verdacht auf eine Berufskrankheit. Wir bearbeiten diese Fälle und steuern das Verfahren. Wir unterstützen aber auch, wenn
vielleicht noch gar nicht klar ist, ob wirklich eine beruflich bedingte Erkrankung
vorliegt, oder wenn bei ersten Rücken-,
Haut- oder Atemwegsbeschwerden schnelle
Hilfen und Tipps für den Berufsalltag gefragt sind. Deshalb ist unserer Bezirksverwaltung ein Schulungs- und Beratungszentrum angegliedert. In diesem „schu.ber.z“
stehen Expertinnen und Experten für die
individuelle Beratung zur Verfügung und
es finden Seminare und Schulungen statt.
Bei uns im Haus sehen Sie auch wieder,
wie eng vernetzt Prävention und Rehabilitation bei der BGW sind: Unser Kundenzentrum ist für beides zuständig – die Bezirksverwaltung und der Präventionsdienst,
wir sprechen hier von unserer Bezirksstelle, sind unter einem Dach vereint.
Interview: Anja Hanssen
Weitere Informationen
Die Mobilität von Menschen mit
Behinderungen fördern
Mobil zu sein, ist heute in allen Lebenslagen wichtig.
Für Menschen mit Behinderungen ist Mobilität daher
ein bedeutender Faktor für die gleichberechtigte Teilhabe
am beruflichen und sozialen Leben. Doch wie können
sie dabei unterstützt werden, kompetent und selbstbestimmt unterwegs zu sein?
zzÜbersichtskarte und Adressen der Bezirksverwaltungen und Präventionsdienste der BGW: www.bgw-online.de/
kundenzentren
zz Informationen zu Rehabilitationsleistungen: www.bgw-online.de/rehabilitation
zz Filme zu den Leistungen der BGW, zur
Berufshilfe und zu den Schulungs- und
Beratungszentren: www.bgw-online.de/
filme
zz Formulare, unter anderem zur Unfallanzeige: www.bgw-online.de/formularliste
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BGW mitteilungen 01 | 2015
Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt
klar: Gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gesellschaft steht jedem
Menschen zu. „Inklusion“ ist das Stichwort – aber wie kann sie gelingen? Das fängt
bei der persönlichen Mobilität an: Selbst
barrierefreie Gebäude und Transportmittel
stellen Menschen mit Behinderungen oftmals vor Hürden, die sie kaum überwinden können.
Umso wichtiger ist es, die persönliche, ganz
individuelle Mobilitätskompetenz zu fördern. Jetzt stehen dafür eigens zugeschnittene Trainingseinheiten zur Verfügung – als
Handbuch zum Download mit Online-Tool
zur gezielten Bedarfsermittlung.
Projektpartner und Zielgruppen
Das Angebot ist im Rahmen des Projekts
„Kompetent mobil“ entstanden, das vom
www.kompetent-
Fotos: Pedro Citoler
Gesund im Betrieb
Dass Menschen mit Behinderungen auf allen Wegen möglichst eigenständig und sicher unterwegs sein können, ist das
Ziel des Programms „Kompetent mobil“. Die umfangreichen Materialien stehen online zur Verfügung. Mit ihrer Hilfe
lassen sich individuelle Lerneinheiten gestalten, die ganz auf den jeweiligen persönlichen Bedarf zugeschnitten sind.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt wurde. Die Projektpartner
sind das Berufsförderungswerk Bad Wildbad (BFW), das Josefsheim Bigge, das Forschungsinstitut für Inklusion durch Bewegung und Sport (FIBS), die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und der Deutsche Rollstuhl-Sportverband (DRS).
Das gemeinsam entwickelte Programm richtet sich vor allem an Berufsgruppen, die
Menschen mit Behinderungen beraten, begleiten und unterstützen, beispielsweise
Fachkräfte, pädagogisches und therapeutisches Personal sowie weitere Berufsgruppen in Werkstätten, Berufsbildungs- oder Berufsförderungswerken. Aber auch in anderen Einrichtungen können die Materialien
eingesetzt werden: in der Rehabilitation, in
der Behindertenhilfe, in der Altenhilfe, in
Schulen und in Unternehmen für den Personentransport.
Das Angebot
Zur Verfügung stehen ein mobilitätsbezogenes Assessment sowie Lerneinheiten zu
-mobil.de
verschiedenen Aspekten der sicheren Mobilität. Die Themen:
zz unterwegs zu Fuß – mit und ohne Hilfsmittel
zz unterwegs mit dem Rollstuhl
zz unterwegs mit dem Fahrrad
zz unterwegs mit dem Handbike
zz unterwegs mit Bus und Bahn
zz unterwegs mit Auto, Motorrad und Fahrzeug mit Hilfsmotor
Potenzielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer
von Trainings, also mobilitätseingeschränkte Menschen mit Behinderungen, nehmen
zunächst eine Selbsteinschätzung vor und
werden parallel von ihren Fachkräften eingeschätzt. Auf dieser Basis kann der indivi-
duelle Förderbedarf festgelegt und gezielt
ein Mobilitätstraining zusammengestellt
werden. Sämtliche Lerneinheiten sind im
über 900 Seiten starken Handbuch dargestellt. Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Module bietet das Assessment-Tool.
Beides ist kostenfrei online zugänglich.
Darüber hinaus werden Seminare für Fachkräfte, Lehrkräfte sowie Therapeutinnen und
Therapeuten angeboten, die zeigen, wie sich
die Materialien passgenau einsetzen lassen. Bei Bedarf können zudem Mobilitätstrainings für Menschen mit Behinderungen
durchgeführt werden.
Sebastian Grimm
Mehr wissen
zz Materialien und Infos online: www.kompetent-mobil.de
zz Kontakt: Martin Künemund, Projektkoordinator, Josefsheim Bigge, E-Mail: m.kuenemund@
josefsheim-bigge.de; Martina Magdalinski, BGW-Fachkoordinatorin für Beratung und Inklusion, E-Mail: [email protected]
zz Am 29. Juni findet in Dresden eine Fachtagung zu „Kompetent mobil“ statt. Dabei geht es vor
allem um den Transfer der Projektergebnisse. Weitere Infos unter www.kompetent-mobil.de.
BGW mitteilungen 01 | 2015
17
Ihre BGW
Durch die Sitzung führte Dr. Margret Steffen, die
Vorsitzende der Vertreterversammlung. Die Vertreterinnen und Vertreter befassten sich unter anderem mit den Berichten der Hauptgeschäftsführung
und des Vorstands.
Vertreterversammlung
der BGW in Bremen
Auf ihrer Sitzung im Dezember 2014 beschäftigten sich die
Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber- und der Versichertenseite mit den aktuellen Entwicklungen der BGW.
Die Vertreterversammlung nimmt in der sozialen Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung die Rolle des Parlaments
wahr. In zwei großen Sitzungen pro Jahr
kommen die Vertreterinnen und Vertreter
der Arbeitgeber- und der Versichertenseite
zusammen, um die Berichte des Vorstands
und der Hauptgeschäftsführung entgegenzunehmen sowie wesentliche Entscheidungen zu treffen. Die Sitzung im Dezember 2014
wurde von der Vorsitzenden Dr. Margret
Steffen geleitet.
Im Bericht des Vorstands ging die BGWVorstandsvorsitzende Birgit Adamek auf
aktuelle Entwicklungslinien der Präven-
18
BGW mitteilungen 01 | 2015
Jahreszahlen um etwa 1,6 Prozent an. Bei
den Versicherungsfällen wurden mehr Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) gemeldet
als durch den Anstieg der Beschäftigtenzahl zu begründen ist. Brandenburg führte
dies unter anderem darauf zurück, dass die
BGW für ihre kompetente Unterstützung
Betroffener bekannt ist. Daher würden Beschwerden frühzeitig gemeldet. Darüber hinaus trügen die vielfältigen Aktivitäten unter
anderem im Rahmen der Kampagne „Denk
an mich. Dein Rücken“, in der die BGW
mitwirkt, dazu bei, dass Betriebe heute
sensibler mit dem Thema MSE umgingen.
tion und der Rehabilitation ein. Sie hob
unter anderem den Start der BGW-Lernplattform und den geplanten Ausbau der
E-Learning-Angebote hervor. Adamek betonte darüber hinaus, dass die BGW auch
den arbeitsmedizinischen Nachwuchs fördert. So gehört die BGW – neben weiteren
Unfallversicherungsträgern – zu den Initiatoren einer Stiftungsprofessur für Arbeitsmedizin und Prävention an der Universität
zu Lübeck.
Die Verwaltung berichtete in diesem Zusammenhang auch über die BGW-Beteiligung an den drei aktuellen Arbeitsprogrammen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), in der Bund,
Länder und Unfallversicherungsträger kooperieren. Das Arbeitsprogramm MSE
wird von der BGW maßgeblich mitgestaltet. Im Zentrum steht die Plattform www.
gdabewegt.de, die seit Sommer 2014 umfangreiche Hilfestellungen zur Prävention
von Rückenerkrankungen bietet.
Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Stephan
Brandenburg berichtete, dass die BGW nach
wie vor wächst: Die Zahl der Mitgliedsunternehmen stieg 2014 nach den vorläufigen
Über alle Arbeitsprogramme der GDA hinweg gestalte sich die Zusammenarbeit der
Träger erfolgreich, erläuterte die Leiterin der
BGW-Präventionsdienste, Jutta Lamers. Ge-
Fotos: BGW/Caspar Sessler
Ihre BGW
meinsame Leitlinien und ein abgestimmtes
Vorschriften- und Regelwerk sorgten dafür,
dass Betriebe an vielen Stellen von Vereinfachungen und der Beseitigung von „Doppelregelungen“ auf staatlicher und berufsgenossenschaftlicher Seite profitieren.
Im Rückblick des Vorstands und der Hauptgeschäftsführung auf die Präventionsarbeit
der BGW fanden auch die vier Veranstaltungen zum Gesundheitsschutz in der pädagogischen Arbeit Beachtung: In den Jahren 2013 und 2014 erreichten die Kongresse
der Reihe „BGW forum“ in den Regionen
Nord, Süd, Ost und West insgesamt über
1.900 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Die Rückmeldungen waren durchweg positiv. Für 2016 sind weitere regionale Veranstaltungen geplant, die sich an verschiedene Berufszweige des „medizinischen Profils“ richten, unter anderem an Selbstständige und Beschäftigte in den Bereichen
Arztpraxen, Apotheken, Psychotherapie,
Geburtshilfe, Heilpraktik, Labore sowie
arbeitsmedizinische Dienste.
Die enge Kooperation mit Partnern im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung
spielte bei vielen Berichtspunkten eine
wichtige Rolle: So erläuterten Adamek und
Brandenburg den Vertreterinnen und Vertretern die Entwicklung bei den berufsgenossenschaftlichen Kliniken. Diese arbeiten
bereits unter einem gemeinsamen Dach und
sollen ab Januar 2016 in einer gemeinnützigen GmbH als Holding zusammengeführt
werden. Die BGW hält Anteile an diesen
Kliniken, die Unfallverletzten Akutversorgung und Rehabilitation auf höchstem Niveau bieten.
Ergänzend zum Bericht von Birgit Adamek
ging der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der BGW, Jörg Schudmann, auf eine
weitere erfolgreiche Zusammenarbeit ein:
Auch in Sachen Softwareentwicklung und
Rechenzentren kooperiert die BGW mit anderen Unfallversicherungsträgern, um so
eine zukunftsfähige, effiziente und sichere
Datenverwaltung zu gewährleisten.
Anja Hanssen, Sabine Kühn
Mehr zur BGW-Selbstverwaltung
Informationen zur Vertreterversammlung, zum Vorstand und zu den Ausschüssen der Selbstverwaltung bietet die Website der BGW: www.bgw-online.de/selbstverwaltung.
Freiwillige
Versicherung
Als „Haftpflichtversicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer“ konzipiert,
schützt die gesetzliche Unfallversicherung
in erster Linie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Beschäftigte in Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege sind über die BGW
abgesichert. Dagegen unterliegen insbesondere Selbstständige aus den Bereichen
Human-, Tier- und Zahnmedizin, Apotheken, Heilkunde, psychologische Psychotherapie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie Kosmetik und Schönheitspflege nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht. Wer die eigene Absicherung gegen
die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen
oder Berufskrankheiten vernachlässigt, muss
im Ernstfall daher mit Verdienstausfällen
bei Erwerbsunfähigkeit rechnen. Womöglich droht gar die Geschäftsaufgabe.
Sicherheit schafft eine freiwillige Unternehmerversicherung: Sie bietet zu günstigen Konditionen umfassende Leistungen
und eine ganzheitliche Betreuung. Die BGW
zz trägt die Kosten für eine individuell abgestimmte medizinische, berufliche und
soziale Rehabilitation,
zz zahlt Verletztengeld als Ersatz für den
Verdienstausfall während der medizinischen Rehabilitation,
zz zahlt eine Versichertenrente im Fall einer
Minderung der Erwerbsfähigkeit und
zz sichert im Todesfall die Hinterbliebenen
ab.
Eingebettet sind die Versicherungsleistungen zudem in eine umfassende Präventionsarbeit.
Mehr wissen
Weitere Informationen zu den Konditionen der freiwilligen Versicherung bietet
die Website der BGW unter www.bgwonline.de/versicherung.
BGW mitteilungen 01 | 2015
19
Ihre BGW
Aktuelles für
Unternehmen
SERVICE
Entgeltnachweis: Stichtag 11. Februar
Unternehmerinnen und Unternehmer müssen bis spätestens 11. Februar den jährlichen
„Entgeltnachweis“ einreichen. Die erhobenen Daten bilden die Basis für die Beitragsberechnung – fehlt der Nachweis, muss die
BGW die Entgelte der Versicherten schätzen.
Dies kann sich gegebenenfalls zum Nachteil der Unternehmen auswirken.
Die Daten können der BGW auch online gemeldet werden: http://entgeltnachweis.bgwonline.de. Die dafür nötige Identifikationsnummer (PIN) haben die Unternehmen mit
dem Schreiben der BGW Anfang Dezember
erhalten.
Nach wie vor sind zwei Entgeltmeldungen
erforderlich. Eine an die BGW, eine zweite
muss mit der Meldung an die Einzugsstelle
für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag
erfolgen (DEÜV-Meldung).
Neue Versicherungssummen
Wichtig für versicherte Unternehmerinnen
und Unternehmer: Durch die Anpassung
der Bezugsgröße in der Sozialversicherung
erhöhen sich zum 1. Januar 2015 die Pflichtund Mindestversicherungssummen von bisher 20.000 Euro auf 21.000 Euro. Die Änderungen in den Versicherungssummen
wurden automatisch vorgenommen.
Mehr wissen
zz Mehr zur Versicherung und zur Bezugsgröße: www.bgw-online.de/versicherung
zz Mehr zu den Beiträgen und zum Entgeltnachweis: www.bgw-online.de/beitraege
zz Kontakt: BGW, Bereich Unternehmerbetreuung, Postfach 76 02 24, 22052 Hamburg, E-Mail: beitraege-versicherungen@
bgw-online.de, Telefon (040) 202 07 - 11 90
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BGW mitteilungen 01 | 2015
Älter werden im Pflegeberuf
In einer Neuauflage liegt die Broschüre „Älter werden im Pflegeberuf“ vor. Die Handlungshilfe wendet sich an Unternehmen und
vermittelt, wie sich auch angesichts älter werdender Belegschaften die Zukunft der Pflege sichern lässt. Zum einen werden Analyseinstrumente vorgestellt, die beispielsweise helfen, die betriebliche Altersstruktur oder mögliche Belastungen und Ressourcen
der Beschäftigten zu erfassen. Zum anderen wird ausführlich beschrieben, wie Betriebe auf dieser Basis Handlungsfelder identifizieren, Ziele definieren und konkret vorgehen. Checklisten und Praxisbeispiele machen
deutlich, dass sich dabei einiges bewegen lässt. Mit der Bestellkarte anfordern oder online
herunterladen: www.bgw-online.de, Suche: TP-AAg-11U.
Buch-Tipp: „Psychische Erkrankung
am Arbeitsplatz“
Die insgesamt zunehmende Zahl psychischer Erkrankungen macht
sich auch in der Arbeitswelt bemerkbar. Eine Handlungshilfe des
Dachverbands Gemeindepsychiatrie und der Barmer GEK wendet sich
speziell an Führungskräfte: Was müssen sie über Krankheitsbilder
wissen, welche Anzeichen gibt es, wie können Mitarbeitergespräche
geführt werden, wie lassen sich erkrankte Beschäftigte integrieren?
Die Broschüre beleuchtet sehr differenziert Führungsaufgaben und Handlungsmöglichkeiten, mit vielen Übersichten und Checklisten. Führungskräfte werden ermutigt, ein
Thema anzugehen, das bislang viele Berührungsängste auslöst oder zu Stigmatisierungen führt. Die Materialien helfen sowohl dabei, mögliche Auffälligkeiten festzustellen,
als auch das weitere Vorgehen zu strukturieren.
Nur am Rande geht die Broschüre allerdings auf weitere Aufgaben gesundheitsfördernder
Führung ein, insbesondere die Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen als vorbeugende
Maßnahme. Daher empfiehlt es sich, die Materialien und Handlungsempfehlungen der
Broschüre als Baustein in ein übergreifendes betriebliches Konzept einzubeziehen. Im
Internet: www.barmer.de, Webcode: 505281.
Service
Außerdem finden Sie hier Tipps zu Veranstaltungen sowie Angeboten im Internet. Stets
auf dem Laufenden sind Sie mit der Website der BGW: www.bgw-online.de. Aktuelle
Veranstaltungen werden dort zeitnah angekündigt. Die meisten Medien stehen als PDFDokumente zum Download zur Verfügung: www.bgw-online.de/medien.
Buch-Tipp: „Aufbruch Pflege“
Was bewegt die Altenpflege? Welche Empfehlungen geben Fachleute zu aktuellen Themen wie integrierte Versorgung, Entbürokratisierung der Pflegedokumentation oder Refokussierung auf den
Kernprozess Pflege? Wie lässt sich die Ausbildung in der Altenpflege attraktiv gestalten? Das Buch „Aufbruch Pflege: Hintergründe –
Analysen – Entwicklungsperspektiven“ fasst die Empfehlungen der
Expertenkommission Pflege der BGW zusammen, die im Zuge der
2006 gestarteten Kampagne „Aufbruch Pflege“ eingerichtet wurde.
Angereichert mit umfassenden Recherchen, Interviews und wissenschaftlichen Ergebnissen bietet die Neuerscheinung vielfältige Impulse für Verantwortliche und Verbände sowie für alle Interessentinnen und Interessenten, die sich mit dem Thema Pflege auseinandersetzen möchten. Besonders angesprochen sind zudem Lernende und Lehrende in
sozial- und pflegewissenschaftlichen Fachrichtungen, die sich mit dem Werk in aktuelle
Fachdiskussionen einarbeiten können.
Betriebe und Einrichtungen können das Buch zudem als Arbeitsmittel nutzen, das sie bei der
Organisation und Implementierung von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von Beschäftigten in der Pflege auch langfristig kompetent begleitet. Im Buchhandel erhältlich. Herausgeber: Thomas Behr, Springer Gabler, 2014, ISBN 978-3-658-06720-5, circa 39,99 Euro.
Taschenbuch Gefahrstoffe – Ausgabe 2015
Das Taschenbuch ist ein wertvoller Begleiter für alle, die im Betrieb
mit Gefahrstoffen umgehen. Es informiert über Themen wie Technische Regeln für Gefahrstoffe, sichere Lagerung, richtige Kennzeichnung und aktuelle Grenzwerte. Mit der Bestellkarte oder online
anfordern: www.bgw-online.de, Suche: U748.
Medien
Veranstaltungen
Internet
Gefahrstoffinformationen
im Netz
GESTIS heißt das Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung. Dahinter verbergen sich unter anderem umfangreiche Datenbanken zu Gefahrstoffen und Biostoffen.
Die GESTIS-Stoffdatenbank
enthält Informationen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und anderen chemischen Stoffen am Arbeitsplatz. Neben
Schutzmaßnahmen sowie Maßnahmen für
den Notfall finden sich hier wesentliche
Daten und Regelungen zu den einzelnen
Stoffen, insbesondere auch zu ihrer Einstufung und Kennzeichnung. Seit letztem
Jahr gibt es außerdem die GESTIS-Biostoffdatenbank, die Informationen zu Biostoffen
wie Bakterien, Viren, Pilzen und Parasiten
bündelt. Für über 10.000 Biostoffe finden
sich darin Angaben zu wichtigen Eigenschaften und Schutzmaßnahmen, insbesondere bei gezielten Tätigkeiten, wie in
Laboratorien.
Foto: fotolia/michels
Die BGW hält ein breites Medienangebot für die versicherten Unternehmen und Be­schäf­
tigten bereit: Schriften, CDs, Plakate, Aushänge und mehr. Neue Medien stellen wir an
dieser Stelle vor – sie können in der Regel mit der Bestellkarte in der Heftmitte kostenlos
angefordert werden.
Diese beiden Datenbanken und weitere Gefahrstoffinformationen – zum Beispiel eine
Zusammenstellung internationaler Grenzwerte für chemische Substanzen – sind
über die Website der DGUV zu erreichen:
www.dguv.de, Webcode: d3380.
BGW mitteilungen 01 | 2015
21
Service
Napo-Kurzfilm
zum Thema Stress
Der kurze Animationsfilm „Stress lass nach“ der
Napo-Reihe geht humorvoll den häufigsten Auslösern von arbeitsbedingtem Stress nach. Auch für
die betriebliche Präventionsarbeit bietet der Videoclip Anreize, das Thema Stress aufzugreifen. Online
ansehen oder DVD bestellen auf der Website der DGUV:
www.dguv.de, Webcode: d989380. Weitere Filme der Reihe
und zusätzliche Infos: www.napofilm.net/de.
Bewegung für alle –
mit „Herbert“
Neue Wege zu mehr Sport im Leben: Mithilfe des Facebook-Auftritts von „Herbert
bewegt Deutschland“ zeigt die Kampagne
„Denk an mich. Dein Rücken“ spielerisch,
dass Bewegung Spaß machen kann. In kurzen Filmsequenzen und Posts berichtet
der titelgebende Herbert, wie er verschiedene Sportarten erlebt und was er anderen
Bewegungsmuffeln empfehlen kann: www.
facebook.de/deutschlandbewegtherbert.
3. Sifa-Fachtagung
in Dresden
„Von Sifas für Sifas“ – unter
diesem Motto steht eine Tagung
der BGW am 24. und 25. April
in Dresden, die sich speziell
an Fachkräfte für Arbeitssicherheit wendet. Bereits zum
dritten Mal sind die Sifas eingeladen, sich
über aktuelle Themen auszutauschen, eigene Erfahrungen einzubringen und neue
fachliche Entwicklungen zu diskutieren. Ein
besonderes Augenmerk liegt auf der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen,
darüber hinaus geht es unter anderem um
die bedarfsorientierte Betreuung von Betrieben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können vielfältige Umsetzungshilfen
für technische und organisatorische Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und
Berufskrankheiten erwarten. Die Teilnahmegebühr beträgt 149 Euro und umfasst
eine Übernachtung im Akademiehotel der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
(oder gleichwertig) sowie eine gemeinsame
Abendveranstaltung. Anmeldeschluss ist
der 27. März 2015. Weitere Informationen
zum Programm sowie zur Anmeldung:
www.bgw-online.de/veranstaltungen. Kontakt: [email protected].
Termine
Veranstaltungstipps finden Sie stets aktuell unter www.bgw-online.de/veranstaltungen. Die
BGW ist unter anderem auf den folgenden Messen und Kongressen vertreten und berät an
ihrem Stand zum Versicherungsschutz und zur Gesundheit am Arbeitsplatz:
22
BGW mitteilungen 01 | 2015
zz Grünauer Tagung
19.–21.3., Dresden – Tagung des Schädlingsbekämpfer-Verbands Sachsen
zz Altenpflege 2015
24.–26.3., Nürnberg – Leitmesse der Pflegewirtschaft. Die BGW bietet an ihrem
Messestand Shows, Aktionen und Informationen zum Thema Rücken unter dem
Motto www.gdabewegt.de.
zz DDG-Tagung
29.4.–2.5., Berlin – Tagung
der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft
Foto: fotolia/karandaev
zz Werkstätten:Messe
12.–15.3., Nürnberg – Sozial- und Bildungsmesse zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Die BGW
stellt unter anderem das Thema sichere
Mobilität in den Blickpunkt und präsentiert das Trainingsprogramm „Kompetent mobil“, das in einem Kooperationsprojekt entstanden ist (mehr dazu auf
Seite 16–17).
PreisrÄtsel
2
NachFreilassemp- zeitbefänger
hausung
enges,
steilwandiges Tal
Ausruf
des
Schmerzes
Pflanzenkeimzelle
Musik:
leise
6
ruckartig
ausreißen
8
Antrieb,
Reiz,
Lockung
unbeKosten,
stimmAuslagen ter
Artikel
Zeichen franz.
für
männl.
Tantal
Vorname
10
Kurzwort
für ein
Werkzeug
weibl.
Nachkomme
Inseleuropäer
Teil des
Schuhs
Verlangen
11
Teil von
Vogelhälsen
Nebenbestimmung
(Vertrag)
5
ital.
Anrede:
Herr
einen
Motor
„frisieren“
ugs.:
amerik.
Soldat
(Abk.)
ugs.:
schreien,
lärmen
wider
3
unaufdringlich, gedämpft
7
2. Preis:
fächerförmige
Flussmündung
Halbton
unter d
Himmelsbote
Marktbude
1
Das 30-teilige Besteck Lingo Cromargan protect ® von WMF vereint Ästhetik, Design und
Innovation. Das besonders widerstandsfähige
Material Cromargan protect® ist extrem resistent gegen jede Art von Gebrauchsspuren, sodass es weder anläuft noch rostet.
9
dt. Vorsilbe
der Verneinung
Abk.:
Papierwährung
Planetenname
®
Mauer;
Raumteiler
1
1. Preis:
Bei der Premium-Linie Weimar von PICARD stehen Design und hochwertiges Material im Vordergrund. Ihre Trapezform und die Krokoprägung verleihen der Henkeltasche „Made in
Germany“ eine besondere Optik und machen
sie zu einem stilvollen Begleiter für den Alltag.
Behälter
für
Paste
Bindewort
ital.
Artikel
12
eine
Baustelle
begutachten
4
komprimiertes
Grafikformat
Abk.:
Zoologischer
Garten
japan.
Brettspiel
Foto: PICARD Lederwaren GmbH
Knochenfisch
junger
Hund
Foto: WMF · Württembergische Metallfabriken AG
Spaßrückmacher an sichtsBurgen im lose AusMittelalter nutzung
Foto: SEVERIN Elektrogeräte GmbH
Datum
der Hinfahrt,
Ankunft
Rätsel
s1017.8-18
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3.–5. Preis:
Lösen Sie das Rätsel und schicken Sie uns
das Lösungswort mit der beigefügten
Postkarte (Heft­m it­te). Mit ein wenig Glück
gewinnen Sie einen unserer Preise.
Sollte die Postkarte herausgetrennt sein,
schicken Sie das Lö­­sungs­wort bitte an:
BGW · Kommunikation · Redaktion
BGW mitteilungen · 22079 Hamburg
Einsend
eschlus
27.03.2
s:
015
Mit dem FIT FOR FUN Smoothie Mix & Go von
SEVERIN lassen sich die selbstgemachten Getränke direkt zu Hause verzehren oder bequem
unterwegs genießen. Mit einem Fassungsvermögen von circa 600 ml bietet der Smoothie
Mix & Go reichlich Platz für Vitamine und passt
in jeden Rucksack, Schulranzen, Aktenkoffer
sowie in Sporttaschen.
Teilnahmebedingungen:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BGW und ihre
Angehörigen dürfen nicht am Ge­winn­­spiel teilnehmen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Alle Preise sind
gestiftet und nicht aus Mitgliedsbeiträgen finanziert.
BGW mitteilungen 01 | 2015
23
www.bgw-online.de
Postvertriebsstück C 10874 . Gebühr bezahlt
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege (BGW) . 22079 Hamburg
Und wer sorgt für Sie?
Sie sind unternehmerisch tätig und engagieren
sich für Ihre Arbeit und Ihre Beschäftigten. Doch
was ist, wenn Ihnen selbst etwas passiert?
Viele Selbstständige unterliegen nicht
der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung – zum Beispiel
in den Bereichen medizinische Praxen,
Apotheken, Psychotherapie oder Kosmetik. Sie können sich aber freiwillig zu
besten Konditionen gegen die Folgen von
Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten versichern. Die BGW
trägt im Versicherungsfall die Kosten
für eine Vielzahl von Leistungen.
Foto: istockphoto/GlobalStock
www.bgw-online.de
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