Nachtfalter 7

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Nachtfalter 7
Nachtfalter
Ausgabe 7 · Mai 2009
Geiz ist geil?
Aber nicht auf unsere Kosten Herr Rothe!
Wir beobachten ja nun schon seit ein paar Jahren
die Bemühungen unseres Betriebsrats um eine
Lohnerhöhung.
Und was kommt dabei raus? Gar nichts! Na, ich
will mal nicht ungerecht sein. Die "neuen Verträge" und auch die Stundenlohnkräfte haben ja
etwas mehr Geld erhalten. Es ist ja auch für Einige mehr Wegegeld rausgesprungen.
ganz und gar nicht zufrieden und macht einen Gegenvorschlag. Und das Ganze hin und her geht so
lange, bis man sich auf eine Summe X geeinigt hat.
Das soll heißen, dass beide Parteien mit dem Verhandlungsergebnis gut leben können.
In anderen Branchen haut das Procedere doch
auch hin und auf Flohmärkten und türkischen
Basaren klappt das doch auch. Warum bei uns
nicht?
Will Herr Rothe das genau wie Herr Gahr machen und aussitzen?
Mir kommt das auf alle Fälle so vor. Meiner Ansicht nach müssten wir uns eine Aktion ausdenken, mit der wir unsere Geschäftsführung so richtig aufrütteln. Von mir aus können wir uns auch
vor den Geschäftsstellen treffen und die Öffentlichkeit mal darüber aufklären, wie die NW Logistik mit ihren Mitarbeitern umgeht. Das kommt bestimmt gut an im Wahljahr.
Aber unsere "alten Verträge" dürfen wohl noch
länger auf eine Lohnerhöhung warten. Weil so,
wie die Geschäftsführung sich das vorstellt, geht
es gar nicht. Weil wir dann noch Geld mitbringen
müssten. Und wer macht das schon gerne. Ich
frage mich immer, wenn ich höre, bei den Lohnverhandlungen nichts Neues, was an Lohnverhandlungen so schwierig ist.
Denn wer ist Mehrheitseigner der NW? Richtig.
Die SPD. Die Öffentlichkeitsarbeit würde dann
bestimmt bis in die obersten Etagen dringen. Und
was meint ihr, wieviel Spaß die dann haben. Da
hilft dann auch keine freiwillige Gabe von Sonderurlaubstagen. Da das freiwillig ist, kann man uns
das ja auch freiwillig wieder wegnehmen, wenn
wir „böse“ sind.
Monika Krömker
Also, ich stelle mir Verhandlungen so vor:
Der Betriebsrat macht der Geschäftsführung einen
Vorschlag, aber die Geschäftsführung ist damit so
ver.di-Zeitung von ZustellerInnen für ZustellerInnen
Landesarbeitsgericht hebt Bielefelder Urteil
zur Bezahlung der donnerstagsNW auf
Rothefix
So nennen ihn die Zeitungsboten mittlerweile, kann vor
lauter Kummer nicht einschlafen. Ihn plagen neue
Sorgen:
R
„Nach der Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht
wegen Bezahlung der donnerstagsNW ging’s mir richtig
gut. Endlich hatten wir auch mal gewonnen und den Verdianern eins ausgewischt.
Richtig blöd fand ich dann aber, dass wir den Zeitungsboten Varchmin immer noch nicht los werden konnten. Gewinnt der Mann doch tatsächlich seinen Arbeitsgerichtsprozess in Bielefeld! Jetzt müssen wir schon wieder in die Berufung gehen.
Aber diese unverschämten Gewerkschafter lassen einfach
nicht locker. Jetzt haben die doch schon wieder eine RoteKarten-Kampagne gegen uns gestartet. Auf der 1.-MaiKundgebung soll doch tatsächlich ein einfacher Zeitungsbote zu 5000 Lesern unserer Zeitung gesprochen haben.
Ich werde mir mal die Rede besorgen lassen und sie nach
Verleumdungen durchforsten. Noch ist genug Geld in unserem Prozess-Etat.
Jetzt fordert der Betriebsrat sogar einen Feiertagszuschlag für die Zeitungszustellung und faselt was von Mitbestimmung. Es ging doch bisher auch ohne ganz gut.
Den nächsten Betriebsversammlungen sehe ich mit Grausen entgegen. Hoffentlich erinnern mich die Boten nicht
wieder an das Versprechen mit der Lohnerhöhung. Was
soll ich denen dann bloß antworten?“
NW Logistik NEWS:
(steht leider nicht auf dem Packzettel)
Es arbeiten mittlerweile schon
ca. 40 %
aller Kolleginnen und Kollegen
als ZustellerInnen 2. Klasse
(20 % weniger Lohn, nur 4 Wochen Urlaub!)
Gleicher Lohn
für gleiche Arbeit!
Zur Erinnerung: Im Oktober 2008 hat das Bielefelder Arbeitsgericht auf Grund der Klage unseres Kollegen Hans-Dietmar
Hölscher entschieden, dass die donnerstagsNW nicht nur
mit 5 Cent pro Exemplar, sondern wesentlich höher, nämlich
wie ein Teil-Abo zu bezahlen ist.
Die NW-Logistik-Geschäftsführung hat, wie nicht anders zu
erwarten war, gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.
Leider hat sie vor dem Landesarbeitgericht
im März 2009 „Recht“ bekommen.
5 Cent als Bezahlung wurden für angemessen gehalten. Die
Begründung des Urteils liegt leider noch nicht vor. Das Landesarbeitsgericht hat aber Revision zugelassen.
Auch wenn nach diesem Urteil die Sektkorken in der Chefetage geknallt haben, war es richtig und wichtig, den Klageweg
zu beschreiten. Vielleicht wird auf Grund dieser Erfahrung in
Zukunft bei ähnlichen Projekten der Betriebsrat vorher informiert und mit ihm vorher die Bezahlung vernünftig geregelt.
1. Mai 2009
Kampagne für Tarifvertrag gestartet
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Am 1. Mai 2009 verteilten Betriebsräte der NW Logistik mit
Unterstützung von KollegInnen Hunderte von Flugblättern
mit anhängender „Roter Karte“ an die TeilnehmerInnen
der Bielefelder Maidemonstration.
Auf der Abschlusskundgebung im Ravensberger Park begründete unser Kollege Hans-Dietmar Hölscher vor 5000
TeilnehmerInnen unsere Forderung nach einem Tarifvertrag. Während der Maidemonstration und Kundgebung wurden reichlich „Rote Karten“ unterschrieben und bei unseren
KollegInnen bzw. am ver.di-Infostand abgegeben. Auch der
Landtagsabgeordnete Günter Garbrecht (SPD) und der Bielefelder Oberbürgermeisterkandidat Pit Clausen (SPD), unterschrieben die rote Protestkarte an die Geschäftsführung
der NW Logistik. Dem Versprechen, sich beim Anteilseigner
SPD (57,5 % Anteile an der NW!), für unsere Forderung
einzusetzen, sollten natürlich auch bald Taten folgen. Bis zu
Tarifverhandlungen ist es also noch ein weiter Weg.
Deshalb sollte auch jede Kollegin und jeder Kollege selbst
die Rote Karte unterschreiben und im persönlichen Umfeld weitere Unterschriften sammeln. In den nächsten Wochen werden unsere Betriebsräte, hoffentlich mit der Unterstützung vieler KollegInnen, vor den Geschäftsstellen der
NW weitere Flugblätter verteilen, die Leserinnen und Leser
auf unsere Tarifforderung ansprechen und sie zur Unterschrift auffordern.
Macht mit bei diesen Aktionen!
Zeigt der Geschäftsführung die Rote Karte!
Hans-Dietmar Hölscher
Leserbriefe, Anregungen, Kritik bitte an:
Redaktionsschluss: 2. 5. 2009
ver.di, Fachbereich 8, Oelmühlenstraße 57, 33604 Bielefeld, Tel. (0521) 41714-255
V. i. S. d. P.:
Martina Schu, ver.di, Fachbereich 8, Oelmühlenstr. 57, 33604 Bielefeld, E-Mail: [email protected]
V.i.S.d.P.: Martina Schu, ver.di, Fachbereich 8
Geschäftsstelle: Oelmühlenstraße 57, 33604 Bielefeld
Telefon: (0521) 41714251 · E-Mail: [email protected]
Bitte die Roten Karten direkt zur NW Logistik schicken
oder
sammeln und zur ver.di-Geschäftsstelle senden!
Fachbereich 8
Mehr INFORMATIONEN im
Medien, Kunst und
Industrie
Internet: www.verdi.de/zeitungszusteller
Ortsverein Bielefeld
Material: örtliche ver.di-Zeitung „Nachtfalter“
Mai 2009
"Neue Westfälische Logistik"
verweigert Tarifvertrag
für ZeitungszustellerInnen!
Liebe Leserinnen und Leser der örtlichen Tageszeitungen!
Obwohl die Abo-Preise der Neuen Westfälischen und auch anderer Zeitungen in den vergangenen
Jahren mehrmals gestiegen sind, gingen die ZeitungszustellerInnen in der Regel leer aus.
Immer mehr redaktionelle Beilagen (z.B. ERWIN) und Prospekte blähen die Zeitungen auf. Sie werden immer schwerer und passen kaum noch in die Briefkästen.
Die ZeitungszustellerInnen müssen also härter und länger arbeiten.
Trotzdem wurden sie von der allgemeinen Lohnentwicklung abgehängt.
Diese unsoziale Behandlung ist nur möglich, weil es immer noch keinen Tarifvertrag gibt und
die Entlohnung weiterhin nach Gutsherrenart erfolgt.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit gilt schon lange nicht mehr!
Im Jahr 2004 wurden sog. „neue“ Arbeitsverträge eingeführt. Danach gibt es nur noch 4 Wochen
bezahlten Urlaub („alte“ Verträge = 6 Wochen!) und ca. 20 % weniger Lohn. 40 % aller Zeitungs zustellerInnen arbeiten mittlerweile als „billige“ ZeitungszustellerInnen 2. Klasse. Tendenz steigend!
Seit 2005 stellt ein Teil der ZeitungszustellerInnen auch noch morgens bis zu 40 Briefe zu.
Bezahlung: 12 – 18 Cent pro Brief, je nach Größe.
ZeitungszustellerInnen arbeiten im Stücklohn. Sinkt die Auflage der Zeitung, sinkt auch ihr Lohn.
Wir wollen keine ArbeitnehmerInnen 2. Klasse mehr sein.
Die Zeit ist reif für einen Tarifvertrag!
Unterstützen Sie bitte mit der Roten Karte
die berechtigten Forderungen der ZeitungszustellerInnen.
Da kommt keine Feierlaune auf
Mitbestimmung bei Feiertagsarbeit wird regelmäßig nicht beachtet
Weil das Arbeitszeitgesetz explizit der Tagespresse erlaubt, an Feiertagen zu arbeiten und zu erscheinen,
geht die Geschäftsführung offenbar davon aus, dass sie
schalten und walten kann, wie sie will. Das ist aber
mitnichten so – klar, das eine Gesetz erlaubt die Feiertagsarbeit. Ein anderes Gesetz setzt dafür allerdings
voraus, dass der Betriebsrat dem vorher zustimmen
muss, das Betriebsverfassungsgesetz nämlich. Verweigert der Betriebsrat diese Zustimmung, darf die NW Logistik keinen Mitarbeiter zur Arbeit am Feiertag verpflichten.
Was in vielen anderen Branchen üblich ist, nämlich,
dass notwendige Feiertagsarbeit mit entsprechenden
steuerfreien Zuschlägen zum Lohn besonders vergütet
wird, ist bei der Zeitungszustellung seit Jahren Utopie.
Obwohl die Neue Westfälische Verlagsgruppe Mitarbeitern in anderen Konzernteilen, bspw. den Druckern,
solche Zuschläge zahlt – dort gilt ja auch ein Tarifvertrag! – wird dies den ZeitungszustellerInnen seit Jahren
konsequent vorenthalten.
Um das zu ändern und damit auch ZeitungszustellerInnen künftig an Feiertagen nicht arbeiten müssen oder,
wenn sie es denn schon müssen, einen vernünftigen
Zuschlag erhalten, hat der Betriebsrat seine Zustimmung von einer Regelung abhängig gemacht. Das Ziel
lautet:
Keine Feiertagsarbeit ohne Zuschlag!
Carola Schwarz
Christian Varchmin bleibt beschäftigt!
NW Logistik unterliegt vor Bielefelder Arbeitsgericht
Am 6. April 2009 entschied das Arbeitsgericht Bielefeld im Rechtsstreit Christian Varchmin ./. Neue
Westfälische Logistik GmbH wie folgt:
„Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten (NW) nicht aufgelöst worden ist.
Die Kosten des Rechtsstreites werden der Beklagten auferlegt“. (660 €)
In der Urteilsbegründung ist u.a. zu lesen, dass die
Beklagte keine Einzelheiten zu den vorgeworfenen
Reklamationen vorgetragen hatte, ferner auch vergessen hatte, zu prüfen, ob die Kündigung sozial
gerechtfertigt sei.
Der NW Logistik bleibt die Möglichkeit, gegen das
Bielefelder Urteil Einspruch zu erheben.
Das Landesarbeitsgericht in Hamm müsste dann
eine Entscheidung treffen.
Christian Varchmin wurde im vergangenen Jahr
von dem Geschäftsführer der NW Logistik, Reinhard Rothe, gekündigt.
Allerdings würden dann auch die Sachverhalte
(Reklamationen = Schlechtleistung ???)
geprüft werden müssen.
Als Kündigungsgrund wurden häufige Reklamationen im Zustellbezirk angeführt.
Man darf gespannt sein, wie die NW Logistik auf
dieses Urteil reagieren wird.
Die Krise bekämpfen. Sozialpakt für Europa!
Die Verursacher müssen zahlen.
Beteiligt euch an der Demonstration des DGB
am 16. Mai 2009 in Berlin.
Info über Busabfahrtsorte und Teilnahme-Anmeldungen bei:
ver.di, Fachbereich 8, Dirk Toepper, Telefon: (0521) 41714-254
I N T E R N E T : www.verdi.de/zeitungszusteller