Das Jahreslos - Landessportbund Rheinland
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Das Jahreslos - Landessportbund Rheinland
www.lsb-rlp.de An dem Bewegungsangebot können auch Vereinsmitglieder, die nicht in der Alteneinrichtung leben, teilnehmen, sowie Personen aus dem Heimumfeld gegen eine Kursgebühr. Die Anzahl der Teilnehmer pro Bewegungsangebot wird zwischen der Alteneinrichtung und dem Kooperationspartner Sportverein je nach Kapazität festgelegt. Die Mindestteilnehmerzahl sollte acht Personen betragen. Für eine ordnungsgemäße Abwicklung aller steuerund sozialversicherungsrechtlichen Aspekte ist der Kooperationspartner Sportverein zuständig. Personen und Sachschäden werden verursachungsgemäß durch die Unfall- und Haftpflichtversicherungen der Kooperationspartner, wenn nicht durch einen dritten Verursacher, abgedeckt. Begleitend zu dem Projekt bietet der Landessport- bund Fortbildungen an für Übungsleiter oder Fachkräfte, die in Alteneinrichtungen zum Einsatz kommen. Das Kooperationsprojekt des Landessportbundes besteht seit 2011 und ist bislang einzigartig in dieser Form. Es eröffnet Sportvereinen Wettbewerbsvorteile und die Erschließung neuer Mitgliedergruppen. Werben Sie in der Alteneinrichtung für weitere Sportangebote Ihres Vereins! Vielleicht sind auch Pflegekräfte an Ihren Sportangeboten interessiert sowie Angehörige der älteren Menschen und Sie können aus diesem Umfeld Mitglieder akquirieren. Zweifelsohne ist das Mitwirken in diesem Projekt auch als gesellschaftspolitische Herausforderung zu sehen und leistet damit einen wichtigen Beitrag den demographischen Wandel mit zu gestalten. Gesundheitsförderung durch Bewegung im Alter Kooperation zwischen Alteneinrichtung und Sportverein Das Jahreslos der GlücksSpirale. 52 Chancen auf eine lebenslange Rente.* ... auch online spielbar. www.lotto-rlp.de *Gewinnchamce 1:5 Mio. Spielteilnahme ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Nähere Informationen unter www.lotto-rlp.de. Hotline der BZgA: 0800 1 372 700 (kostenlos und anonym). GS_Jahreslos_A5quer_2014.indd 1 10.12.2014 10:25:55 Mit Unterstützung von: LANDESSPORTBUND RHEINLAND-PFALZ Bewegtes Alter(n)! Der demographische Wandel ist eine gesellschaftliche Herausforderung – insbesondere auch für den Sport, der sich auf eine wachsende Anzahl von älteren Menschen einstellen muss. Regelmäßige Bewegung und körperliche Aktivitäten sind gesundheitsfördernd in jedem Lebensalter. Diese Erkenntnis ist nicht neu und doch bewegen sich vor allem alte Menschen viel zu selten und nicht zielgerichtet für ihre Bedürfnisse. Das Projekt „Bewegungsangebote in Alteneinrichtungen“ des Landessportbundes Rheinland-Pfalz kann helfen, ein neues bislang wenig genutztes Betätigungsfeld für Sportvereine, aber auch Alteneinrichtungen zu erschließen. Durch eine Kooperation zwischen Alteneinrichtung und Sportverein soll mehr Bewegung in die Alteneinrichtungen kommen und somit ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsförderung für deren Bewohner geleistet werden. Körperliche Aktivitäten werden zum festen Bestandteil im Alltag von älteren Menschen, so dass Körper und Geist auch im hohen Lebensalter gesund und fit bleiben. Zur Anschubfinanzierung erhalten die ersten 10 Kooperationen, die in 2015 abgeschlossen werden, einen einmaligen finanziellen Zuschuss von 150 €, der u.a. durch Projektmittel des Ministeriums zur Verfügung gestellt wird. Regelungen für eine Kooperationsvereinbarung Die Bestimmungen des Landessportbundes zum Projekt: Alteneinrichtungen und Sportverein nehmen miteinander Kontakt auf und schließen eine Kooperationsvereinbarung ab, die die Zusammenarbeit in allen Bereichen regelt. Ein Übungsleiter des Sportvereins bietet regelmäßig, einmal in der Woche für mindestens 45 Minuten ein Bewegungsprogramm in der Alteneinrichtung an. Das Bewegungsangebot sollte möglichst für mindestens ein Jahr geplant werden, eine dauerhafte Einrichtung ist anzustreben. Daran nehmen deren Bewohner teil, aber auch Gäste von außerhalb sind willkommen. Die Bewegungsangebote sind im niederschwelligen Bereich anzusiedeln und sollen älteren Menschen möglichst lange die Befähigung geben/erhalten, ihren Alltag selbständig zu gestalten. Hierzu sind entsprechende Übungen in das Bewegungsprogramm einzubauen. Landessportbund Rheinland-Pfalz Ansprechpartner Hiltrud Gunnemann Tel.: 06131/2814-371 Fax: 06131/2814-156 E-Mail: [email protected] Zur Umsetzung des Projektes gelten folgende Regelungen: Die Alteneinrichtung, vertreten durch die Heimleitung/Geschäftsführung der jeweiligen Einrichtung, schließt mit dem Kooperationspartner Sportverein einen Vertrag, in dem alle Modalitäten festgelegt werden. (Siehe Blankoformular). Eine Vertragskopie erhält der Landessportbund. Der Kooperationspartner Sportverein offeriert auf der Grundlage dieses Vertrages ein Bewegungsangebot in der jeweiligen Alteneinrichtung. Die Alteneinrichtung stellt einen für das Bewegungsangebot zweckdienlichen Raum zur Verfügung. Die Angebote können auch in Absprache außerhalb der Alteneinrichtung ausgeführt werden. Die Zeiteinheiten und örtlichen Rahmenbedingungen, in denen die Dienstleistung zu erbringen ist, werden zwischen der Alteneinrichtung und dem Sportverein verbindlich festgelegt. Änderungen erfolgen einvernehmlich. Das Stundenkontingent für das Bewegungsangebot pro Woche sollte für mindestens ein Jahr vereinbart werden. Der Kooperationspartner Sportverein bestimmt in Absprache mit der Alteneinrichtung die Angebotsinhalte und die eingesetzten Fachkräfte, die bei ihm ehrenamtlich oder nebenberuflich tätig sind. Diese verfügen mindestens über eine Übungsleiterlizenz der 1. Stufe oder über eine anderweitige fachlich/ berufliche Qualifikation sowie Kenntnisse im Sport für die Zielgruppe. Der Sportverein ist für die vereinbarungsgemäße Erfüllung des Angebotes verantwortlich. Dazu gehören auch das Stellen einer Ersatzkraft im Falle von Krankheit/Urlaub sowie das Führen von Teilnehmerlisten. Die Einrichtung benennt einen Bewegungsbeauftragten/Koordinationshelfer als Ansprechpartner für den Sportverein/Übungsleiter. Weiterhin ist die Einrichtung mitverantwortlich für die geeignete Bereitstellung von Rahmenbedingungen wie Bringen und Abholen der Senioren (innerhalb der Einrichtung), bedarfsweise Unterstützung des Übungsleiters, z.B. im Umgang mit stark bewegungseingeschränkten Senioren und deren individueller Ansprache, Motivierung und Bewegungsunterstützung. Die Kooperationspartner helfen sich mit notwendigen Geräten aus. Die Alteneinrichtung erhält den Zuschuss für die Durchführung des Bewegungsangebotes durch den Landessportbund nach Vorlage des Vertrages. Die Alteneinrichtung leitet den Zuschussbetrag an den Sportverein weiter, der die Honorierung des Übungsleiters regelt. Weitere Vereinbarungen zur Finanzierung des Bewegungsangebotes treffen Alteneinrichtung und Sportverein untereinander.