BDPK-Geschäftsbericht 2014/2015

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BDPK-Geschäftsbericht 2014/2015
Veranstaltungen
Tarif und Personal
Qualität
Krankenhäuser
des Bundesverbandes
Deutscher Privatkliniken e. V.
Informationen
Rehabilitation
G
eschäftsbericht
2014 /15
Gesetzgebung
Inhaltsverzeichnis
Leitthema
1. Gesetzgebung
2. Rehabilitation
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Rehabilitation braucht Öffentlichkeit
Reha-Gesetzgebung
Zugang zu Reha-Leistungen
Beziehungen zu den Reha-Trägern und Vergütung
Reha-Qualitätssicherung
Kinder- und Jugendrehabilitation
Mutter / Vater-Kind-Rehabilitation und Vorsorge
3. Krankenhäuser
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48
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59
61
62
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67
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Eckpunkte der Bund-Länder-AG
Krankenhausfinanzierung
MDK-Prüfung: Prüfverfahrensvereinbarung
Psychiatrie / Psych-Entgeltsystem
Qualität im Krankenhaus
Neuwahl DKG-Präsidium
E-Health
Defizitfinanzierung
4. Qualitätsinitiativen im BDPK
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Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (IQMG)
Qualitätskliniken.de
5. Tarif und Personal
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Gesetzgebung im Bereich Tarif und Personal
Honorarkräfte
Klinikrente
EU-Arbeitszeitrichtlinie
Fachkräftemangel
6. Veranstaltungen
7. Informationen
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Gremienmitglieder
Statistiken
Partner und Kooperationen
Zertifizierte Einrichtungen
Impressum
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105
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130
138
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
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Der Vorstand und der Vorsitzende des Mitgliedsrats Dr. Hans-Heinrich Aldag (3. v. re) und Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz (re)
Dr. Katharina Nebel
Präsidentin
Dr. Ulrich Wandschneider Dr. Michael Philippi
1. Vizepräsident
2. Vizepräsident
Dr. Francesco De Meo
Norbert Glahn
Hartmut Hain
Dr. Markus Hamm
Berthold Müller
Herbert-M. Pichler
Ellio Schneider
Dr. Dr. Martin F. Siebert
Friedel Mägdefrau
Immer und überall
in Deutschland
Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken sind mehr als Gesundheitseinrichtungen, die hohe Kosten verursachen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge und zur sozialen Stabilität. Auch für die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt und die Innovationskraft der Regionen haben
Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken existenzielle Bedeutung, weil
sie ein unverzichtbarer Bestandteil der jeweiligen Infrastruk­tur sind.
Es geht um Menschen. Jeder weiß das und dennoch ist in der politischen
Diskussion ebenso wie in der öffentlichen Berichterstattung (und auch in
Geschäftsberichten) oft die Rede von Fällen, Leistungsempfängern, Versicherten oder Fallkosten. Hinter den nüchternen Begriffen, Zahlen und
Fakten zeigen sich den Sachverständigen und politischen Entscheidungsträgern nur selten, welche einschneidenden Veränderungen Krankheiten
oder Unfälle für den Einzelnen bedeuten, welche persönlichen Hoffnungen mit medizinischer Versorgung im Krankenhaus verbunden sind oder
welche Wendungen und Wege eine medizinische Therapie dem Menschen eröffnen kann. Dabei bleibt kaum jemand im Laufe seines Lebens
von den Kliniken „unberührt“: 40 Millionen Menschen wurden im vergangenen Jahr stationär oder ambulant im Krankenhaus oder einer RehaKlinik behandelt, statistisch gesehen also rund die Hälfte der Bevölkerung
oder eine Person aus jedem deutschen Haushalt.
Für diese Menschen sind die Kliniken rund um die Uhr an 365 Tagen im
Jahr da – in jeder Lebensphase, wann immer sie Hilfe brauchen: von der
Geburt bis zur Sterbebegleitung, bei Unfällen, chronischen Erkrankungen,
bei Schmerzen und hochkomplexen Eingriffen. Häufigste Behandlungsursache waren und sind schon seit Jahren Krankheiten des Kreislaufsystems, gefolgt von Verletzungen, Vergiftungen und anderen Folgen äußerer Ursachen. Rund 98 Prozent der jährlich knapp 700.000 Neugeborenen
kommen in Deutschland gegenwärtig im Krankenhaus zur Welt, gleichzeitig ist für etwa die Hälfte aller Menschen in Deutschland das Krankenhaus
der Ort, an dem sie sterben. Wenn es ernst wird, hilft die Klinik. Schätzungsweise 20 Millionen Notfallpatienten werden jährlich in deutschen
Krankenhäusern stationär und ambulant versorgt. Unabhängig von der
Größe des Geldbeutels oder dem Wohnort hat im Bedarfsfall jeder den
vollen Zugang zur medizinischen Versorgung. Damit leisten die Kliniken
einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im städtischen wie im ländlichen Raum.
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Die Kliniken sind mit dem Leben, Leiden und Sterben der Menschen eng
verbunden und die Wertschätzung für die Leistungen und die Bedeutung
der Krankenhäuser und Reha-Kliniken ist größer, als es einzelne Medienberichte suggerieren. Das wird nicht nur deutlich an den überaus positiven Ergebnissen verschiedener großer Patientenbefragungen der vergangenen Jahre. Welchen hohen Stellenwert die stationäre Versorgung für
sie hat, wird auch erkennbar, wenn immer wieder überall in Deutschland
Menschen für „ihre Klinik“ auf die Straße gehen und etwa gegen die drohende Schließung eines Hauses demonstrieren. Die Menschen in unserem
Land haben durchaus ein Gespür dafür, wie wichtig die Kliniken für die
Gesundheit, das Zusammenleben und das Wohlergehen der Bevölkerung
sind. Das spricht übrigens nicht nur für die Kliniken selbst, sondern auch
für den Zustand unserer Gesellschaft, denn am Umgang mit Kranken und
Schwachen lässt sich das Humane einer Gemeinschaft erkennen.
Zugleich besteht in der Bevölkerung – auch das zeigen Umfragen – großes Verständnis dafür, dass die Rahmenbedingungen der medizinischen
Versorgung insgesamt reformiert werden müssen. In der politischen Diskussion hierüber wird allerdings oft darauf hingewiesen, dass besonders
die Ausgaben für die stationäre Versorgung die Wirtschaft und die Bevölkerung mit hohen Kosten belasten. Diese Sichtweise vernachlässigt, dass
die Versorgung in den Kliniken einen großen volkswirtschaftlichen Nutzen hat. Denn ein Gesundheitssystem mit guter medizinischer Akutversorgung und einem ausgebauten Rehabilitationswesen ist eine tragende
Säule für die Wirtschaft. Es trägt wesentlich dazu bei, dass Erwerbsfähigkeit und Produktivität der Menschen erhalten bleiben und sie selbst aus
eigener Kraft für ihren Unterhalt sorgen können. Zum volkswirtschaftlichen Beitrag von Krankenhäusern und Reha-Kliniken gehört auch, dass
sie ein zentraler Wirtschafts- und Standortfaktor sind. Bundesweit zählen
die Kliniken mit über einer Million Beschäftigten und rund 80.000 Auszubildenden zu den wichtigsten Arbeitgebern. Überall in Deutschland gehören die Kliniken zu den größten Arbeitgebern ihrer Region, und sie sind
zudem in ihrem Einzugsbereich ein wichtiger, standorttreuer und krisenfester Wirtschaftsmotor als Auftraggeber für Dienstleister und Handwerksbetriebe vor Ort.
Eine sichere und auskömmliche Finanzierung der stationären Versorgung
ist aus allen diesen Gründen eine Investition in die Gesundheit der Menschen und zugleich ein wichtiger Beitrag zu Wachstum, Beschäftigung
und Wohlstand. Die Rahmenbedingungen und die Existenzgrundlagen für
Krankenhäuser dürfen sich nicht stetig verschlechtern.
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung von männlicher
und weiblicher Form verzichtet. Gemeint ist stets sowohl die weibliche als auch die männliche Form.
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Gesetzgebung
1.Gesetzgebung
Die Bundesregierung arbeitet in dieser Legislaturperiode ihre
Gesetzesvorhaben getreu der Vorgaben im Koalitionsvertrag
ab. Aktuell gibt es eine hohe Zahl an Gesetzgebungsverfahren.
Einen Überblick über die relevanten Vorhaben der Bundesregierung bietet die Grafik auf den Seiten 10 und 11. Auf
Einzel­heiten zu den jeweiligen Gesetzen wird in den Kapiteln
des Geschäftsberichts eingegangen.
Zu den wichtigsten Gesetzgebungsverfahren für Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken, die in den Zuständigkeiten
des Bundesgesundheits- und des Bundesarbeitsministeriums
in den vergangenen drei Jahren eingeleitet wurden, gehören
das Rentenpaket, das GKV- Versorgungsstärkungsgesetz, das
GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz,
das Beitragsschuldengesetz, die Pflegereform sowie die Krankenhausreform 2015, für die zwischenzeitlich der Referentenentwurf vorliegt.
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Zeitstrahl Gesetze 2013 – 2015
Beitragsschuldengesetz
1. August 2013
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie
16. August 2014
Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
4. Dezember 2014
Krankenhausreform Bund-Länder-AG
Veröffentlichung Eckpunkte: 5. Dezember 2014
2013
2014
Tarifeinheitsgesetz
Gesetzentwurf
11. Dezember 2014
Präventionsgesetz Gesetzentwurf
17. Dezember 2014
IT-Sicherheitsgesetz Gesetzentwurf
17. Dezember 2014
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Gesetzgebung
GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz
Inkrafttreten: 1. Januar 2015
1. Pflegestärkungsgesetz
1. Januar 2015
Gründung des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz
im Gesundheitswesen (IQTIG) nach § 137a SGB V (Selbstverwaltung
im Gesundheitswesen und dem Bundesministerium für Gesundheit),
Leiter: Dr. med. Christof Veit
9. Januar 2015
E-Health-Gesetz
Gesetzentwurf: 19. Januar 2015
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
Gesetzentwurf: 25. Februar 2015
2015
Kommunalinvestitionsförderungsfonds
Gesetzentwurf: 18. März 2015
Hospiz- und Palliativgesetz
Gesetzentwurf: 18. März 2015
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
Gesetzentwurf: 25. März 2015
Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur
Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Änderung des Gewerbesteuergesetzes: Gewerbesteuerbefreiung für ambulante Rehabilitationseinrichtungen
1. April 2015
Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
Referentenentwurf: 15. April 2015
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Rehabilitation ermöglicht Menschen, etwas wieder zu beherrschen, was vor einer Krankheit oder einem Unfall selbstverständlich war.
Durch den rasanten medizinischen Fortschritt ist der Fokus
der gesundheitlichen Versorgung häufig nur auf medizinische Aspekte von Erkrankungen gerichtet. Der Rehabilitation
kommt deshalb die immer wichtigere Aufgabe zu, den Menschen als Ganzes mit seinen Krankheitsfolgen in den Blick
zu nehmen und ihn möglichst selbständig und unabhängig
von fremder Hilfe zu machen. Selbstbestimmte Teilhabe am
Leben in Gesellschaft und Beruf sind elementare gesellschaftliche Werte, die Rehabilitation sichert.
Der BDPK hat mit seinen klaren Positionen zur Weiterentwicklung der Rehabilitation entscheidend dazu beigetragen,
dass die Regierungskoalition die gesellschaftliche Bedeutung der Rehabilitation erkannt hat. Im Koalitionsvertrag
wurden die Grundsätze „Reha vor Pflege“ und „Reha vor
Rente“ aufgegriffen und Maßnahmen zu einer besseren
Versorgung der Menschen mit Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation vereinbart. Der BDPK unterstützt und begleitet diesen Prozess.
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Rehabilitation
2. Rehabilitation
Rehabilitation braucht
Öffentlichkeit
Rehabilitation ist abstrakt und für Entscheidungsträger in der Politik wie
auch in der Öffentlichkeit oft nicht leicht zu verstehen. Aus diesem Grund
stehen medizinische Rehabilitationsleistungen häufig nicht genauso im
Zentrum der Diskussion, wie die Behandlung in Krankenhäusern und in
Arztpraxen. Um Entscheidungsträger von der Notwendigkeit von Änderungen der Rahmenbedingungen für Rehabilitation überzeugen zu können, hat sich der BDPK im Berichtszeitraum das Ziel gesetzt, Rehabilita­
tion besser zu erklären.
Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen sind zielgerichtete, komplexe und strukturierte medizinische Leistungen, die von fachärztlich
geleiteten und funktionsorientierten multiprofessionellen Teams in
besonders qualifizierten und spezialisierten Rehabilitationskliniken
erbracht werden. Die diagnostische und therapeutische Arbeit zielt
auf die Beseitigung von Funktionseinschränkungen in Beruf und Alltag sowie die Motivierung zur aktiven Krankheitsbewältigung und
den Aufbau eines eigenverantwortlichen Gesundheitsbewusstseins.
Reha-Budget
Reha zeigt Gesicht
Cover der Broschüre Reha zeigt Gesicht
Wissenschaftliche Expertisen, medizinische Gutachten oder Statistiken zur
Rehabilitation in Deutschland können die tatsächlichen Schicksale der betroffenen Menschen nicht abbilden. Mit einer Auswahl an Patientengeschichten hat der BDPK gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation (AG MedReha) die Informationsbroschüre „Reha zeigt
Gesicht“ zusammengestellt. Zehn Menschen in unterschiedlichen LebensBDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
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Rehabilitation
phasen zeigen die Facetten der Rehabilitation und veranschaulichen die
Behandlungen bei verschiedenen Indikationen. Ergänzt werden diese
Einzelberichte durch zusätzliche medizinische Informationen aus dem behandelnden interdisziplinären Team. Welche Anamnese, welcher Befund
wird für die Rehabilitanden gestellt? Welches sind die bedeutendsten Rehabilitationsziele? Was sind die Inhalte der Rehabilitation und wie werden
die Erfolgschancen eingeschätzt? Grundsätzliche Fakten zur Rehabilita­
tion, wie gesetzliche Grundlagen, Anspruchsberechtigungen oder Formen von Leistungsträgern und Leistungserbringern, runden das Bild in
einem Überblick ab.
Mit „Reha zeigt Gesicht“ können sich nicht zuletzt politische Entscheidungsträger über die weitreichende Wirkung der medizinischen Rehabilitation informieren.
Wir danken noch einmal allen Einrichtungen und ihren Mitarbeitern, denn
sie haben diese Veröffentlichung erst möglich gemacht. Unser besonderer Dank gilt den Patienten, die bereit waren, mit ihrem Beispiel der Reha
ein Gesicht zu geben!
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Reha-Tag
Startseite der
Reha-Tags-Website
www.rehatag.de
Leistungserbringer- und Leistungsträgerorganisationen der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation haben vor mehr als 10 Jahren gemeinsam den Deutschen Reha-Tag ins Leben gerufen. Als Initiatorenkreis bilden sie eine Plattform auf Bundesebene, deren gemeinsames
Ziel es ist, die Bedeutung der Rehabilitation als ganzheitliche Leistung zur
Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten zu erläutern und darzustellen. Die Federführung des
Initiatorenkreises liegt aktuell beim BDPK. Mit einer neu gestalteten Website (www.rehatag.de) konnten im vergangenen Jahr zahlreiche Kliniken
und Einrichtungen gewonnen werden, ihre Veranstaltungen zum RehaTag zu präsentieren. Über ein leicht verständliches webbasiertes Anmeldeformular kann jede Klinik Einträge im Veranstaltungskalender vornehmen. Zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit bietet die Homepage
vielfältige Materialien wie Logos, Flyer, Plakatvorlagen und ein Aktionshandbuch. Eine Bildergalerie und ein Veranstaltungsarchiv auf der Web­
site ver­an­schaulichen die Aktivitäten und geben gleichzeitig Anregungen
für zukünftige Veranstaltungen.
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Rehabilitation
Sachverständigenrat
In seinem letzten Gutachten „Bedarfsgerechte Versorgung – Perspektiven
für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche“ hat der Sach­­
v­erständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
ein ganzes Schwerpunktkapitel zur Rehabilitation verfasst. Darin finden
sich viele Themen und Schwerpunkte, auf die der BDPK seit Jahren aufmerksam macht, wieder. Das aktuelle Gutachten des Sachverständigenrates ist deshalb von Bedeutung, weil er die jeweilige Bundesregierung
für notwendige gesundheitspolitische Reformvorhaben berät.
–
Zugang vereinheitlichen und vereinfachen
Der problematische Zugang zu Rehabilitationsleistungen könne durch
eine grundsätzliche Vereinheitlichung von Antragsstellung und Prüfverfahren der verschiedenen Träger erleichtert werden. Empfohlen wird darüber hinaus vor allem die Vereinfachung des Antrags- und Genehmigungsprozesses in der GKV für Reha-Maßnahmen, die aus der ambulanten Versorgung heraus verordnet werden.
–
Reha vor Pflege
Der Sachverständigenrat empfiehlt einen finanziellen Ausgleich zwischen
Pflege- und Krankenversicherung sowie die Aufnahme der Pflegever­
sicherung in den Kreis der Rehabilitationsträger nach SGB IX.
–
Reha-Budget DRV
Die Ermittlung des Rehabilitationsbudgets sollte neben einem demografischen Faktor auch die Entwicklung des Renteneinstiegsalters bzw. die Lebensarbeitszeit berücksichtigen, was technisch einfach realisierbar ist.
Gleichzeitig sind vorhandene Effizienzreserven, z. B. im Bereich ambulanter
Rehabilitation und beim Betrieb von Eigeneinrichtungen, auszuschöpfen.
–
Einführung eines differenzierten Patienten-Klassifikationssystems als Grundlage der Vergütung
Für die Vergütung von Rehabilitationsleistungen sollte ein differenziertes
Patienten- beziehungsweise Fallklassifikationssystem entwickelt werden.
Ob die Vergütung in Form von Tages- oder Fallpauschalen erfolge, sei dabei nachrangig, wenn der Vorrang auch differenzierten Tagespauschalen
gegeben werde. Zentral kalkulierte Relativgewichte könnten als AusBDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
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gangsbasis für Modifizierungen durch individuell verhandelte Einzelverträge zwischen Reha-Trägern und Leistungserbringern dienen, die beispielsweise den Basisfallwert und zusätzliche ergebnisorientierte Pay-forPerformance-Vergütungsanreize umfassen können.
–
Stärkung der Reha-Forschung
Zur Realisierung methodisch hochwertiger Studien bedarf es einer verstärkten Forschungsförderung im Bereich Reha. Dabei sollte die Rehabilitationsforschung zukünftig vornehmlich trägerübergreifend organisiert
werden.
–
Neue innovative Versorgungskonzepte, die den geänderten Patientenansprüchen gerecht werden
Insbesondere eine verstärkte Einbindung der Rehabilitation in lokale
Netzwerke und integrierte Versorgungskonzepte wäre vielversprechend.
Ein weiterer Ausbau ambulanter Angebote ist geboten, da dies den Präferenzen vieler Nutzer entspricht.
–
Klare Trennung von Kostenträger- und Leistungserbringerebene
Es ist eine klare Trennung von Kostenträger- und Leistungserbringerebene anzuraten, ggf. auch eine Privatisierung (bzw. Kommunalisierung) der
bestehenden Eigeneinrichtungen.
–
Klare Zuständigkeiten in den Bereichen Kinderrehabilitation und
Onkologie
Wünschenswert wäre eine Vereinbarung der Selbstverwaltung zur Zuständigkeit oder durch den Gesetzgeber. Die bisherigen Ausnahmeregelungen des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB VI im Sinne einer
„gleichrangigen Zuständigkeit“ sollten abgeschafft und die Verantwortung für die jeweiligen Personenkreise klar einem der Rehabilitationsträger zugewiesen werden.
–
Harmonisierte Reha-Statistik
Es bedarf einer harmonisierten Statistik aller Reha-Träger mit gemeinsamen Definitionen sowie einheitlicher Abgrenzung von Reha-Fällen, -Diagnosegruppen und Ausgabenkomponenten. Auch sollten Daten zu den sozio­
­ökonomischen Inanspruchnahmemustern erfasst werden.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
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Reha-Gesetzgebung
Rehabilitation
In dieser Legislaturperiode sind zahlreiche Gesetzgebungsverfahren zur
Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Inhalte in Vorbereitung,
die die Rehabilitation betreffen. Der BDPK setzt sich dafür ein, dass die in
seinen Gremien entwickelten Positionen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die medizinische Rehabilitation dabei berücksichtigt
werden. Im Wesentlichen sind die Vorschläge darauf gerichtet, einen besseren Zugang für die Patienten zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation zu organisieren. Sie betreffen den Grundsatz Rehabilitation
vor Pflege, die Verbesserung des Wunsch- und Wahlrechts, den Änderungsbedarf im SGB IX, die notwendige Schaffung von mehr Transparenz
in der Rehabilitation bei Krankenkassen und Rentenversicherung. Die Vorschläge des BDPK wurden Akteuren der Bundespolitik beziehungsweise
der Bundesregierung in Einzelgesprächen vorgestellt und mit ihnen diskutiert.
Reha-Budget / Rentenpaket
Mit dem „Rentenpaket“ vom 1. Juli 2014 wird das sogenannte Reha-Budget, mit dem Leistungen der Rentenversicherung zur medizinischen und
beruflichen Rehabilitation bezahlt werden, an die Bevölkerungsentwicklung angepasst. Rückwirkend zum 1. Januar 2014 wurde das jährliche
Reha-Budget dadurch um rund 100 Millionen Euro erhöht und jährliche
Aufschläge bis zu 233 Millionen Euro im Jahr 2017 festgelegt.
Eine Erhöhung des Reha-Budgets ist begrüßenswert, die vorgesehene
Maßnahme reicht jedoch nicht aus. Das Rentenpaket berücksichtigt lediglich einen Anstieg des Renteneintrittsalters auf 67, nicht aber sich verändernde Anforderungen der Arbeitswelt und Veränderungen der Morbidität. Will die Bundesregierung älter werdende Arbeitskräfte bis zum Eintritt in das Rentenalter arbeitsfähig erhalten, sind höhere Ausgaben für
Reha-Maßnahmen erforderlich. Die Forderung des BDPK bleibt bestehen,
das Reha-Budget der Deutschen Rentenversicherung vollständig abzuschaffen und die Regulierung von notwendigen Ausgaben zur Vermeidung von Frühverrentung stattdessen in den Verantwortungsbereich der
Deutschen Rentenversicherung zu legen.
GKV-VSG
In einem Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) ist
vorgesehen, das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten zu stärken. Mit
seiner Stellungnahme und Gesprächen im Bundesministerium für GeBDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
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sundheit (BMG) hat der BDPK die derzeitige Regelung bei Ausübung des
Wunsch- und Wahlrechts kritisiert.
Die Politik reagiert auf die zunehmende Kritik an der Genehmigungspraxis der Krankenkassen. Die im Gesetzentwurf geplanten Veränderungen
der Regelungen zum Wunsch- und Wahlrecht sind positiv, lösen aber die
bestehenden Probleme nicht wirklich. Denn trotz der beabsichtigten
Änderungen sieht der BDPK weiterhin die Gefahr, dass Versicherte ihr
Wunsch- und Wahlrecht nur dann ausüben können, wenn sie sich an den
Kosten der Rehabilitationsmaßnahme beteiligen.
Vorgesehen ist im Gesetzentwurf, dass Versicherte für Mehrkosten aufkommen, wenn sie nicht dem Vorschlag ihrer Krankenkasse folgen, sondern eigenverantwortlich eine (Vertrags-) Einrichtung auswählen. Es muss
aber berücksichtigt werden, dass die Krankenkassen schon in der Vergangenheit nur mit wenigen ausgewählten Reha-Vertragseinrichtungen Belegungsvereinbarungen geschlossen haben, um von niedrigsten Preisen
und Rückvergütungsmodellen profitieren zu können. Die Versicherten haben nicht mehr die freie Wahl unter den zugelassenen Vertragseinrichtungen. Es besteht die Gefahr, dass berechtigte Wunsch- und Wahlrechte der
Versicherten nur ausgeübt werden können, wenn sie zusätzliche Aufzahlungen zu den ausgewählten Einrichtungen leisten. Diese Praxis gefährdet
das Sachleistungsprinzip für Leistungen der medizinischen Rehabilitation.
Daher regt der BDPK weitere Änderungen der Rechtsvorschriften an. Versicherte müssen berechtigte Wunsch- und Wahlrechte ohne Zahlung von
Mehrkosten ausüben können.
Mit dem Gesetzentwurf werden die Kompetenzen von Krankenhäusern
im Rahmen ihres Entlassmanagements erweitert. Der BDPK hält es in diesem Zusammenhang für zwingend notwendig, dass die Krankenhäuser
berechtigt werden, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die im
Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erforderlich sind, verbindlich
zu verordnen. Es kann nicht sein, dass den Krankenhäusern die Verantwortung für ein ordnungsgemäßes und bedarfsgerechtes Entlassungsmanagement übertragen wird, es aber den Reha-Trägern überlassen wird,
ob sie für notwendig gehaltene Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Anschluss an die Krankenhausbehandlung auch tatsächlich gewähren.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
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Rehabilitation
Präventionsgesetz
Am 17. Dezember 2014 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Präven­
tionsgesetzes beschlossen. Der Entwurf sieht die Einrichtung einer Nationalen Präventionskonferenz vor, in der die Sozialversicherungsträger unter
Beteiligung des Bundes, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände
und der Sozialpartner auf Bundesebene Präventionsziele definieren. Nach
dem Entwurf sollen durch die GKV ab 2016 über 500 Millionen Euro mehr
für die primäre Prävention zur Verfügung gestellt werden. Es ist vorge­
sehen, dass Krankenversicherungen künftig mindestens sieben Euro pro
Versicherten für Präventionsprojekte zur Verfügung stellen. Die Rentenversicherung wird nicht beteiligt.
Die zusätzlichen Ausgaben für Präventionsleistungen bergen die Gefahr,
dass die Krankenkassen versuchen werden, in anderen Leistungsbereichen dieses Geld einzusparen. Einsparungsbemühungen der Krankenkassen gehen immer zulasten von Antragsleistungen wie der Rehabilita­tion.
In dem Gesetz fehlen darüber hinaus Regelungen zur Stärkung der Rehabilitation insbesondere zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit.
In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Präventionsgesetzes hat der
BDPK darauf aufmerksam gemacht, dass die Kompetenz von Vertragsärzten, die Vorsorgeleistungen für Mütter, Väter und Kinder verordnen, verbessert werden muss.
SGB IX-Reform
In einer Reform der Eingliederungshilfe soll in einem Bundesteilhabegesetz auch die Weiterentwicklung des SGB IX umgesetzt werden. Der
BDPK hat darauf hingewiesen, dass eine Verbesserung des Wunsch- und
Wahlrechts und des Zugangs zu Rehabilitationsleistungen dringend notwendig ist.
Gemeinsam mit der AG MedReha hat der BDPK zu einem Ergebnis der
„Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz“ des BMAS Stellung genommen.
Darin wurde der Vorschlag zur Etablierung einer Reha-Kommission begrüßt, die für alle Reha-Träger verbindliche Festlegungen und Entscheidungen treffen kann. Der BDPK schlägt vor, im SGB IX den Auftrag zur
Entwicklung eines Reha-Vergütungssystems festzuschreiben.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
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Pflegereform
Seit dem 1. Januar 2015 ist das 1. Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Das Gesetz ist zugleich Wegbereiter für das 2. Pflegestärkungsgesetz, das in diesem Jahr beschlossen werden soll. Bundesgesundheitsminister Hermann
Gröhe greift in diesem Zusammenhang die Kritik des BDPK auf, dass die
Möglichkeiten der Rehabilitation viel zu selten dazu genutzt werden, um
Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Beabsichtigt ist, diese Problematik im
Rahmen des 2. Pflegestärkungsgesetzes zu regeln. Der BDPK wird sich
dabei für eine Verbesserung des Zugangs zur Rehabilitation einsetzen.
Zugang zu Reha-Leistungen
Wer davon bedroht ist, von der Pflege durch andere Menschen abhängig
zu werden oder wessen Erwerbsfähigkeit durch Krankheit infrage gestellt
ist, benötigt zeitnahen und niedrigschwelligen Zugang zu Rehabilitationsleistungen.
Für die Versicherten der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung
entspricht der heute stark reglementierte Zugang zu medizinisch notwendigen Rehabilitationsleistungen in unserem immer komplexer werdenden, spezialisierten Gesundheitswesen nicht mehr dem Versorgungsbedarf. Obwohl es keine Zweifel an der Wirksamkeit und dem Nutzen medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen gibt, wird über Reha-Anträge nicht
allein nach sachgerechter Abwägung des medizinischen Bedarfs für den
Versicherten entschieden, sondern es fließen häufig auch finanzielle und
wettbewerbliche Erwägungen des Reha-Trägers in die Leistungsentscheidung des Reha-Trägers ein. Dies führt zu einer Unterversorgung und damit einhergehenden negativen Folgen für die betroffenen Menschen. Der
BDPK und seine Mitglieder weisen auf bestehende Zugangshürden hin
und machen konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Versorgung mit
Rehabilitationsleistungen.
Verordnungsberechtigung /
Entlassmanagement
Es ist nicht nachvollziehbar, warum Vertragsärzte, in der Regel die Hausärzte, noch immer keine medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen verBDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
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Rehabilitation
anlassen dürfen. Die Hausärzte kennen den Gesundheitszustand und den
Versorgungsbedarf des Patienten am besten. Aus Sicht des BDPK muss
sichergestellt werden, dass die ärztliche Einschätzung zur Notwendigkeit
einer Reha-Leistung, die in einer vertragsärztlichen Verordnung mündet,
auch tatsächlich zu einer Reha-Leistung führt.
Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass verordnete Rehabilitationsleistungen zukünftig nur nach vorheriger sozialmedizinischer Begutachtung
und nach zuvor erfolgter persönlicher Untersuchung abgelehnt werden
können. Das Gutachten muss sowohl dem Versicherten als auch dem Vertragsarzt ausgehändigt werden. Die Ablehnungsgründe und konkrete, zumutbare und verfügbare Behandlungsalternativen müssen zwischen Gutachter und verordnendem Arzt besprochen werden. Begutachtungen nur
nach Aktenlage dürfen nicht mehr zulässig sein.
Vergleichbar ist die Situation im Anschluss an die Krankenhausbehandlung. Auch hier muss sich der Krankenhausarzt darauf verlassen können,
dass sein Patient die im Rahmen des Entlassungsmanagements für notwendig befundene Reha-Maßnahme auch tatsächlich erhält. Deshalb muss
der Krankenhausarzt ein Direktverordnungsrecht auch für Reha-Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erhalten. Die beabsichtigten Verbesserungen im Gesetzentwurf des GKV-VSG zum Entlassmanagement greifen hier zu kurz, worauf der BDPK in seiner Stellungnahme hingewiesen hat.
Reha-Richtlinie
Seit langer Zeit fordert der BDPK vom Gemeinsamen Bundesausschuss
(G-BA) eine Verbesserung des Zugangs zu Rehabilitationsleistungen der
Krankenversicherung durch Änderung der geltenden Reha-Richtlinie. Darin wird derzeit vorgeschrieben, dass der Vertragsarzt in jedem Einzelfall
die Erlaubnis zur Verordnung von Reha-Leistungen bei der Krankenkasse
beantragen muss. Erst wenn die Krankenkasse ihre Zuständigkeit geprüft
hat und keine Gründe einer Verordnung von Rehabilitationsleistung entgegenstehen, darf der Arzt den Verordnungsvordruck ausfüllen. Diese unnötige bürokratische Hürde bei der Beantragung von Reha-Maßnahmen
muss zeitnah beseitigt werden. Zudem ist die Verordnung von Reha-Maßnahmen gegenwärtig durch die Reha-Richtlinie auf sogenannte „RehaÄrzte“ beschränkt. Nur jeder vierte niedergelassene Vertragsarzt ist derzeit
berechtigt, eine Reha-Verordnung vornehmen zu dürfen. Patienten, deren
behandelnder Arzt nicht über diese Zusatzbezeichnung verfügt, haben
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Schwierigkeiten, einen berechtigten Arzt zu finden. Sie müssen trotz ihrer
Krankheit häufig unnötige Wege zu einem verordnungsberechtigten Arzt
zurücklegen, der sie nicht kennt und nicht mit ihrer Krankengeschichte
vertraut ist. Deshalb muss wieder jeder Vertragsarzt medizinische Rehabilitationsleistungen verordnen dürfen.
Derzeit besteht Hoffnung, dass sich die Beteiligten im G-BA darauf einigen, das zweistufige Verordnungsverfahren aufzugeben, zumindest für
nicht erwerbsfähige Versicherte, bei denen eine eindeutige Zuständigkeit
der GKV gegeben ist. Auch die Qualifikationsanforderung für verordnende Vertragsärzte steht auf dem Prüfstand.
Einheitliches Bedarfsfeststellungsverfahren
GKV und DRV haben unterschiedliche Antragsverfahren mit unterschiedlichen Antragsformularen. Von einer koordinierten und reibungslosen Zusammenarbeit, wie es das SGB IX von den Reha-Trägern verlangt, kann
hier nicht die Rede sein. Für einen einfachen, unbürokratischen und
schnellen Zugang zu Rehabilitationsleistungen ist ein einheitliches Bedarfsfeststellungsverfahren dringend erforderlich. Hierfür setzt der BDPK
große Hoffnungen auf die angekündigte Reform des SGB IX.
Wunsch- und Wahlrecht
Rehabilitationsleistungen haben das Ziel, die Selbstbestimmung und
gleichberechtigte Teilhabe der Betroffenen am Leben in der Gesellschaft
zu ermöglichen oder zu verbessern. Das gelingt nur mit Mitwirkung der
Betroffenen. Der Gesetzgeber hat diesem Gedanken Rechnung getragen
und den Leistungsberechtigten im SGB IX bei der Entscheidung über die
Auswahl der Rehabilitationsform und der Rehabilitationseinrichtung ein
Wunsch- und Wahlrecht zugebilligt. Der BDPK und seine Mitglieder kritisieren, dass dieses Recht in der gegenwärtigen Praxis nur unzureichend
Anwendung findet. Vielfach wird es von den Leistungsträgern angezweifelt oder umgangen. So ist zu beobachten, dass Rehabilitanden gezielt in
eigene Einrichtungen der Reha-Träger gesteuert werden oder alternativ in
ausgewählte Vertragseinrichtungen. Damit folgt die Belegung den Interessen des Reha-Trägers und nicht den Interessen des Patienten. Diese Interessen dürfen nicht zur Negierung des Wunsch- und Wahlrechts des
Versicherten führen.
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Rehabilitation
Diese Praxis entspricht nicht dem im SGB IX geregelten Recht auf selbstbestimmte Teilhabe, das auch in der UN-Behindertenrechtskonvention
normiert ist. Daher fordert der BDPK eine umfassende Umsetzung des
Wahlrechts in geeignete Reha-Einrichtungen mit Versorgungsvertrag,
ohne dass die Versicherten dabei mit zusätzlichen Zahlungen belastet
werden.
Reha vor Pflege
Mit medizinischer Rehabilitation kann Pflegebedürftigkeit zeitlich deutlich
verschoben oder vermieden werden. Dennoch wird der gesetzliche Auftrag „Reha vor Pflege“ von der Mehrheit der Krankenkassen, die in der Regel Kostenträger für medizinische Rehabilitation im Alter sind, nur unzureichend umgesetzt und in der Realität findet Reha vor Pflege nicht statt.
So ist seit der Einführung der Pflegeversicherung mit dem SGB XI im Jahr
1995 bis heute der Anteil der Ausgaben für Rehabilitation an den Gesamtausgaben der GKV von 1,8 Prozent (1995) auf 1,1 Prozent (2013) gesunken.
Den Krankenkassen fehlen Anreize, um Rehabilitationsleistungen zur Vermeidung von Pflege zu erbringen beziehungsweise zu genehmigen. Die
Ursache liegt in der Trennung von gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung: Die Krankenkassen bezahlen zwar für Leistungen zur Vermeidung / Verschiebung von Pflegebedürftigkeit, profitieren dann aber nicht
vom Erfolg der Leistung, der vermiedenen Pflegebedürftigkeit. Zudem
han­deln die Krankenkassen, die im Beitragswettbewerb stehen, im eigenen Interesse unwirtschaftlich, wenn sie mehr in Leistungen zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit investieren. Günstiger ist es für sie, pflegebedürftige bzw. von Pflegebedürftigkeit bedrohte Versicherte an die
Pflegeversicherung „abzugeben“.
Der BDPK fordert deshalb die Schaffung eines finanziellen Ausgleichs
zwischen Pflege- und Krankenversicherung, der den Krankenkassen ihre
Aufwendungen für Rehabilitationsleistungen zur Vermeidung bzw. Aufschiebung von Pflegebedürftigkeit zurückerstattet. Nur so kann sichergestellt werden, dass den Versicherten der Zugang zu diesen Leistungen
nicht aus finanziellen Gründen verwehrt wird.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
25
Ausgaben der GKV in Euro
1995
2000
2010
2013
medizinische Reha
2.074.897.283 2.452.899.862 2.129.834.796
2.181.969.022
Anteil Reha an
Gesamtausgaben
1,84%
1,14%
1,98%
1,28%
Reha XI
Im Rahmen der Begutachtung bei einem Antrag auf Pflegeleistungen ist
der MDK verpflichtet zu prüfen, ob und in welchem Umfang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation die Pflegebedürftigkeit gemindert
oder eine Verschlimmerung vermieden werden kann. Der BDPK hatte in
der Vergangenheit darauf aufmerksam gemacht, dass es dabei nur zu einer äußerst geringen Quote von Rehabilitationsempfehlungen kam: Bei
über einer Million Pflegebegutachtungen im Jahr kommt es nur in 0,5 Prozent (6.000 Fällen) zu einer Reha-Empfehlung.
Das Forschungsprojekt „Reha XI – Erkennung rehabilitativer Bedarfe in
der Pflegebegutachtung des MDK; Evaluation und Umsetzung“ des Zentrums für Sozialpolitik der Universität Bremen entwickelte eine neue RehaBedarfsfeststellung in der Pflegebegutachtung nach einem optimierten
Verfahren, dem sogenannten Gute-Praxis-Standard (GPS). Der BDPK begrüßt diese Entwicklung und wird sie weiterhin mit Interesse verfolgen.
Reha-Budget der DRV
Die aktuell geltende gesetzliche Budgetierung der Ausgaben für Rehabilitation wird dem ansteigenden Bedarf, der durch die demografische und
soziale Entwicklung, ganz besonders aber durch die beabsichtigte längere Lebensarbeitszeit entsteht, nicht gerecht. Sie steht im Widerspruch zur
gesetzlichen Vorgabe, Rehabilitationsleistungen immer zu erbringen,
wenn dafür ein sozialmedizinischer Bedarf besteht. Die gesetzliche Budgetierung hindert die Selbstverwaltung der Rentenversicherungsträger
daran, eigenverantwortlich Maßnahmen zum längeren Erhalt bzw. zur
Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und damit zur Vermeidung von
dauerhaften Rentenzahlungen zu ergreifen.
Durch die Budgetierung geraten die Träger der Rentenversicherung in einen ständigen Zielkonflikt, da sie einerseits gesetzlich dazu verpflichtet
sind, notwendige Rehabilitationsleistungen zum Erhalt bzw. zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit zu erbringen und andererseits eine Budgetgrenze, die mit der Bedarfsentwicklung nicht mitwächst, einzuhalten.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
26
Rehabilitation
Der Reha-Deckel ist zudem auch kein sachgerechtes Steuerungsinstrument. In dem Fall, in dem geringer Rehabilitationsbedarf besteht, entfaltet eine gesetzlich fixierte Ausgabenobergrenze überhaupt keine Wirkung. Sofern der in der Bevölkerung vorhandene Rehabilitationsbedarf
aber mehr Leistungsausgaben erfordert, als das Budget hergibt, müssen
die Leistungen rationiert werden. Medizinisch notwendige Leistungen zur
Erhaltung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit müssen dann abgelehnt werden.
Deshalb fordert der BDPK, dass das Reha-Budget der Deutschen Rentenversicherung vollständig abgeschafft und in den Verantwortungsbereich
der Deutschen Rentenversicherung gelegt wird. Nur so wird ein bedarfsge­rechter Zugang zu medizinischen Rehabilitationsleistungen gewährleistet.
Rehabilitation braucht Koordination
und verbindliche Steuerung
Die Selbstverwaltung ist ein Grundprinzip des deutschen Sozialsystems,
mit der für einen partnerschaftlichen Interessenausgleich zwischen Versicherten, Patienten, Leistungsträgern und Leistungserbringern gesorgt wird.
In der Rehabilitation findet dieses Prinzip bisher noch nicht ausreichend
Anwendung. So werden etwa Fragen der Kooperation und Koordination
der Reha-Träger und ihrer Leistungen in der Bundesarbeitsgemeinschaft
für Rehabilitation (BAR) nur unverbindlich (als „Empfehlungen“) ge­regelt.
Betroffene und Leistungserbringer werden dazu lediglich angehört.
Aus Sicht des BDPK fehlen Vorgaben für ein partnerschaftliches Zusammenwirken. Das Handeln der Reha-Träger bei der Bedarfsfeststellung,
Vertragsgestaltung, den Vergütungsverhandlungen und der Zuweisung
von Patienten ist dadurch weitgehend intransparent. Die daraus resultierende Unausgewogenheit erschwert eine effiziente patienten- und qualitätsorientierte Weiterentwicklung der medizinischen Rehabilitation. Der
BDPK setzt sich daher für die Einrichtung einer gemeinsamen „RehaKommission“ ein. Reha-Träger und Leistungserbringer sollen darin unter
Beteiligung von Patienten- und Versichertenvertretern verbindliche Regelungen zur Ausgestaltung der Leistungen treffen.
Die Reha-Kommission sollte die oben beschriebenen Probleme beim Zugang regeln: Sie muss einerseits die Aufgabe erhalten, festzulegen, wann
eine medizinische Rehabilitation sowohl aus der ambulanten Versorgung
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
27
als auch im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt direkt verordnet
werden kann. Zudem sollte in den anderen Fällen festgelegt werden, dass
vor einer Ablehnung eine persönliche Untersuchung des Antragstellers
durch den MDK und nur nach Rücksprache mit ihm und dem behandelnden Arzt erfolgen darf. Auch Überlegungen zu Alternativleistungen müssen
besprochen werden.
Die Reha-Kommission sollte beauftragt werden, ein SGB IX entsprechendes einheitliches Antragsverfahren umzusetzen. Des Weiteren sollte es
Aufgabe der Reha-Kommission sein, die Grundlagen für Verträge und Ver­
gütungen sowie die Qualitätssicherung festzulegen. Die Reha-Kommis­
sion könnte auch einen Auftrag für die Entwicklung eines leistungs- und
verweildauerorientierten Vergütungssystems erhalten. Die derzeitige Vergütung ist intransparent und nicht differenziert. Für jeden Versicherten
wird der gleiche Vergütungssatz gezahlt, unabhängig davon, ob teure Medikamente benötigt werden, beispielsweise, weil es sich um einen HIVoder Dialyse-Patienten handelt, oder ob zusätzliche Hygienesicherheitsvorkehrungen aufgrund von MRSA getroffen werden müssen.
Reha-Träger
Leistungsbringer
Patienten
Reha-G-BA
Gemeinsame verbindliche Festlegungen zu:
– welche Maßnahmen geeignet sind
– Bedarfsfragen
– in welchen Fällen ein Direktzugang möglich ist
– Festlegung von Grundlagen für Verträge
– einheitliches Antrags- und Begutachtungsverfahren
– Qualitätssicherung
– Entwicklung einer Vergütungssystematik
etc.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
28
Rehabilitation
Beziehungen
zu den Reha-Trägern
und Vergütung
Rehabilitationseinrichtungen erbringen ihre Leistungen für die Reha-Träger auf der Grundlage trägerspezifischer Vereinbarungen. Die vom Gesetzgeber im SGB IX gewollte Harmonisierung und Vereinheitlichung der
vertraglichen Grundlagen ist noch immer nicht realisiert. Stattdessen ist
festzustellen, dass jeder Rentenversicherungsträger und jede Krankenkasse eigene Schwerpunkte bei der Vertragsgestaltung setzen. Die Rehabilitationseinrichtungen werden gezwungen, diese Verträge unverändert
abzuschließen, wenn sie weiter Vertragspartner des Reha-Trägers bleiben
wollen. Das Vertragsrecht im Bereich der medizinischen Rehabilitation
bedarf einer grundsätzlichen gesetzgeberischen Überarbeitung. Der BDPK
setzt sich für faire und transparente Vertragsbeziehungen und Wettbewerbsbedingungen ein.
Kassenwettbewerb verhindert
Investitionen in Gesundheit
Seit dem 1. Januar 2015 gelten veränderte Rahmenbedingungen für die
Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der einheitliche Beitragssatz aller Krankenkassen wurde von 15,5 auf 14,6 Prozent gesenkt.
Kommen die Krankenkassen mit diesem Beitragssatz nicht aus, legen Sie
einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag fest. Die Versicherten haben bei
der Ankündigung der Festlegung eines Zusatzbeitrages ein Sonderkündigungsrecht. Damit soll der Anreiz im Wettbewerb um eine qualitativ
hochwertige und wirtschaftliche Versorgung erhöht werden. Es zeigt sich
schon jetzt, dass die Krankenkassen einen durch die Festlegung des Zusatzbeitrages ausgelösten Mitgliederverlust fürchten. Sie versuchen alles,
um ihre Ausgaben zu reduzieren und den Zusatzbeitrag möglichst gering
zu halten. Die Einsparungen gehen zu Lasten von Antragsleistungen wie
der medizinischen Rehabilitation. Denn ob und wie die Leistungen erbracht werden, entscheidet die Krankenkasse.
Rehabilitationseinrichtungen beobachten, dass die Krankenkassen seit
der Gesetzesänderung den Druck deutlich erhöht haben. Vergütungsverhandlungen werden mit dem klaren Ziel geführt, die Preise deutlich, teilweise um bis zu 30 Prozent zu senken. Den Rehabilitationseinrichtungen wird
angekündigt, dass sie nicht mehr belegt werden, wenn sie nicht auf diesen
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
29
neuen Preis eingehen. Rechnungen werden mit fragwürdigen Argumenten gekürzt und die Sozialdienste der Krankenhäuser werden angewiesen,
nur noch ausgewählte Reha-Kliniken im Rahmen der Anschlussrehabilitation zu belegen – nämlich die mit dem geringsten Vergütungssatz. Qualität der erbrachten Leistungen und Bedarf des Versicherten im Einzelfall
spielen dabei nur noch eine untergeordnete Rolle.
Der Gesetzgeber hat sich bewusst für den Beitragswettbewerb der Krankenkassen und für die Trennung der Kranken- und Pflegeversicherung entschieden. Es zeigt sich nun, dass der große vertragliche Gestaltungsspielraum, der den Krankenkassen im Bereich der medizinischen Rehabilitation
gegeben ist, eine qualitativ hochwertige Versorgung der Versicherten gefährdet. Dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf ist gegeben, um
einen Qualitätswettbewerb und nicht einen Preiswettbewerb zu initiieren.
Gründung von
Landesarbeitsgemeinschaften
Als Reaktion auf die starke Verhandlungsposition von Krankenkassen haben sich in verschiedenen Bundesländern Landesarbeitsgemeinschaften
gegründet, um ihr Vertragshandeln zu koordinieren. Die Entwicklung aufseiten der Rehabilitationseinrichtungen ist relativ neu und aufmerksam zu
beobachten. Handlungsfelder können folgende Themen werden: Verhandlung eines einheitlichen Rahmenvertrages, sachgerechte Regelungen zur Übernahme von Fahrkosten sowie Kosten für Arzneimittel, Kosten
bei interkurrenten Erkrankungen, für Hygienepersonal, Pflegepersonal und
Investitionen. Die Landesverbände der Privatkliniken sind an den Aktivi­
täten auf Landesebene beteiligt.
Transparenz bei der Leistungsbeschaffung
der DRV – Gespräch beim BMAS
In einem Gespräch mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) haben der BDPK und weitere Leistungserbringerverbände im Januar 2015 verschiedene Aspekte der Vertragsbeziehung zur Deutschen
Rentenversicherung erörtert. Insbesondere wurden Verbesserungsvorschläge zu einer indikationsspezifischen Antrags- und Bewilligungsstatistik, Einbeziehung der Leistungserbringer bei der Vertragsgestaltung, in
die Bedarfsplanung und Vergütungssystematik sowie zu einem transparenten Zuweisungsverfahren gemacht. Diese Vorschläge sollen in einem
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
30
Rehabilitation
weiteren Gespräch mit der DRV besprochen werden. Die Ergebnisse des
Gesprächs werden in einen Bericht an den Rechnungsprüfungsausschuss
des Deutschen Bundestages (RPA) über die „Sicherstellung einer transparenten Dokumentation bei der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung“ eingehen.
In diesem Zusammenhang wurde noch einmal auf die fehlende Verhandlungsbereitschaft der DRV bei den Versorgungsverträgen hingewiesen.
Nach Auffassung der DRV sind diese Verträge einheitlich abzuschließen,
so dass keine individuellen Vertragsklauseln vereinbar sind. Diese fehlende Verhandlungsbereitschaft widerspricht aus Sicht des BDPK einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit und der Gesetzeslage. Es ist daher dringend erforderlich, dass Leistungsträger und Leistungserbringer gemeinsam Grundsätze für die Vertragsgestaltung festlegen und Verträge individuell verhandelt werden können.
Schiedsstellen
Im Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze wurde 2011 die Einrichtung von Schiedsstellen für gescheiterte Vergütungsverhandlungen zwischen Krankenkassen und Vorsorge- und Rehabilitationskliniken geregelt. Der BDPK und seine Landesverbände begleiten die Umsetzung der „Reha-Schiedsstelle“ auf Landesebene.
Die Landesregierungen sind ermächtigt, durch Rechtsverordnungen das
Nähere zu bestimmen. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wurden entsprechende
Rechtsverordnungen von den zuständigen Ministerien erlassen.
In einigen Bundesländern wollen die Ministerien von ihrer Verordnungsmöglichkeit des § 111 b Abs. 5 SGB V keinen Gebrauch machen. Die Beteiligten müssen sich demnach selbst einigen. In den Bundesländern Berlin,
Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen wurden Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern abgeschlossen. In den meisten Ländern wurden die ständigen Mitglieder der Schiedsstelle berufen, sodass die Schiedsstelle ihre
Arbeit aufnehmen konnte.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
31
Bundesland
Art
Stand
Baden-Württemberg
Verordnung
in Kraft seit 12.05.2012
Bayern
Verordnung
in Kraft seit 21.03.2012
Berlin
Vereinbarung
In Kraft seit 01.01.2014
Brandenburg
Vereinbarung
In Kraft seit 01.04.2013
Bremen
Verordnung
In Kraft seit 07.02.2014
Hamburg
Verordnung
in Kraft seit 01.07.2012
Hessen
Vereinbarung
In Kraft seit 01.03.2013
Mecklenburg-Vorpommern
Vereinbarung
In Kraft seit 01.01.2014
Niedersachsen
Verordnung
In Kraft seit 01.05.2014
Nordrhein-Westfalen
Vereinbarung
In Kraft seit 01.10.2013
Rheinland-Pfalz
Verordnung
In Kraft seit 07.11.2013
Saarland
Verordnung
in Kraft seit 01.08.2013
Sachsen
Verordnung
In Kraft seit 15.02.2015
Sachsen-Anhalt
Verordnung
in Kraft seit 09.02.2013
Schleswig-Holstein
Verordnung
in Kraft seit 27.12.2012
Thüringen
Vereinbarung
Unterschriftsverfahren
eingeleitet
Schiedsstellenverfahren
Im Jahr 2014 wurden in Bayern sieben Schiedsstellenverhandlungen
durchgeführt. In allen Fällen ging es um Pflegesätze in der geriatrischen
Rehabilitation. In zwei Fällen sind Schiedssprüche ergangen, in den übrigen fünf Fällen wurden einvernehmliche Vereinbarungen zwischen den
Parteien auf Grund eines Vorschlags des Vorsitzenden und der unparteiischen Beisitzer abgeschlossen. Die zwei Schiedssprüche sind beklagt
worden.
Vergütungssystem
Der BDPK und seine Mitglieder beobachten eine erhebliche Diskrepanz
zwischen den abzudeckenden Kosten einer Rehabilitationseinrichtung
(etwa Tarifabschlüsse, Energie- und Lebensmittelkosten) und den Vergütungssatzabschlüssen mit den Rehabilitationsträgern. Häufig spielen in
den Vergütungsverhandlungen weder die tatsächlichen Kosten noch die
zu erbringenden Leistungen und deren Qualität sowie Investitionskosten
eine Rolle. Das bestehende System der Vergütung wird den Anforderungen, die der medizinische Fortschritt und die demografische Entwicklung
an die Rehabilitation stellen, nicht gerecht. So wird etwa die Erfüllung
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
32
Rehabilitation
neuer gesetzlicher Anforderungen im Bereich der Hygiene zwar erwartet,
aber in den Vergütungsverhandlungen kaum berücksichtigt.
Der BDPK fordert daher, dass für die Rehabilitation ein leistungs- und verweildauerorientiertes Vergütungssystem entwickelt wird. Damit würden
sowohl die erbrachten Leistungen als auch die Leistungsausgaben aller
Rehabilitationseinrichtungen transparent und vergleichbar. Ein solches
System stellt sicher, dass die Vergütung an Art und Menge der Leistung
angepasst ist, und es bietet die systematische Grundlage für weitergehende Qualitätsmessungen und -analysen. Zudem muss sichergestellt sein,
dass dadurch keine Anreize für Verweildauerkürzungen geschaffen werden. Mit einem transparenten leistungs- und verweildauerorientierten
Vergütungssystem ist auch die Grundlage für einen fairen Wettbewerb
zwischen kostenträgereigenen und Vertragseinrichtungen gegeben. Die
Entwicklung und Weiterentwicklung eines solchen Systems könnte ebenfalls Aufgabe der gemeinsamen Reha-Kommission sein.
Kostensteigerungen im Vergütungssatz
berücksichtigen
Die AG MedReha hat erneut die aktiva-Beratung im Gesundheitswesen
GmbH beauftragt, die vergütungsrelevanten Kostensteigerungen für Rehabilitationseinrichtungen für das Jahr 2015 zu untersuchen. Damit soll
auf sachlicher Basis ermittelt werden, welche Kosten auf die Rehabilitationseinrichtungen zukommen und wie hoch die Vergütungssatzsteigerung
mindestens ausfallen muss. Die gutachterliche Stellungnahme zur perspektivischen Kostenentwicklung soll so den Kliniken als Hilfestellung für
Vergütungsverhandlungen mit den Rehabilitationsträgern dienen.
Die Neuauflage des Gutachtens prognostiziert für das Jahr 2015 notwendige Vergütungssatzsteigerungen von durchschnittlich 2,51 Prozent. Die
Entwicklungen betreffen nur exogene Faktoren wie Tarifsteigerungen und
Energiekosten, auf die die Rehabilitationseinrichtungen keinen direkten
Einfluss haben. Dabei handelt es sich um Mindeststeigerungsraten für
den reinen Betrieb der Reha-Kliniken, um die Kostensteigerungen des
Jahres 2015 im Durchschnitt zu refinanzieren. Eine Bewertung der Investitionsmittelanteile und deren Finanzierung muss auf Basis der individuellen Situationen der Kliniken zu diesen Steigerungsraten hinzuaddiert werden. Vor dem Hintergrund möglicher zusätzlicher Personalkostensteigerungen durch Einführung der Mindestlöhne und damit verbundenen Steigerungen auch im Sachkostenbereich (Erhöhung der Preise für bezogene
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
33
Dienstleistungen und Sachmittel) sowie den Unsicherheiten für eine potenziell höhere Energiekostensteigerung für das Jahr 2015, wird die Anhebung der Vergütungssätze um mindestens 2,51 Prozent empfohlen.
Das Gutachten wurde wie in den Jahren zuvor den Rehabilitationsträgern
zur Verfügung gestellt und der DRV Bund in einem persönlichen Gespräch
vorgestellt.
Kostensteigerung für Reha-Einrichtungen
Kumulierte Kostenentwicklung indexiert auf 100
Kumulierte Grundlohnentwicklung indexiert auf 100
130
125
120
115
110
105
100
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Die Abbildung zeigt die Schere zwischen den tatsächlichen, vom Gutachter im Nachhinein festgestellten Kostensteigerungen der letzten Jahre zur
Grundlohnentwicklung. Es wird sichtbar, dass selbst wenn Reha-Kliniken
eine Vergütungssatzsteigerung in Höhe der Grundlohnsumme erhalten,
die tatsächlichen Kosten nicht abgedeckt werden.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
34
Rehabilitation
Investitionsbedarf im Vergütungssatz
berücksichtigen
Die strukturellen Voraussetzungen einer Rehabilitationseinrichtung sind
Voraussetzung für eine leistungsfähige Rehabilitationsmaßnahme. Das
Investitions- und Betriebskapital müssen die Einrichtungen ausschließlich
über die von den Reha-Trägern gezahlten Vergütungen erwirtschaften
(monistische Finanzierung). Mit den derzeitigen Vergütungssätzen kann
der Investitionsbedarf nicht abgedeckt werden und führt in vielen Kliniken zu einem erheblichen Investitionsstau. Um den tatsächlichen Investitionsbedarf zu ermitteln, hat die AG MedReha die aktiva-Beratung im Gesundheitswesen GmbH beauftragt, eine Umfrage innerhalb der Rehabilitationseinrichtungen vorzunehmen und auszuwerten.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine Unterfinanzierung der notwendigen Investitionen in der medizinischen Rehabilitation besteht. Die
durchgeführte Befragung bestätigt die vielfältigen Tendenzaussagen im
Markt und verdeutlicht den aktuellen Handlungsdruck für ein neues Vergütungssystem in der medizinischen Rehabilitation.
Aufgrund der Strukturverantwortung, die der Gesetzgeber den Reha-Trägern gegeben hat (§ 19 Abs. 1 Satz 1 SGB IX), muss die Vergütung auch
die für den Substanzerhalt sowie die für die von den Reha-Trägern geforderten Strukturanpassungen notwendigen Investitionskostenanteile in
vollem Umfang enthalten. Die AG MedReha will zeitnah mit Reha-Trägern
über Lösungen zur Investitionsfinanzierung sprechen.
Elektronischer Datenaustausch
Der Austausch von Abrechnungsdaten erfolgt zwischen Reha-Einrichtungen und Krankenkassen bislang überwiegend noch nicht elektronisch. In
einer gemeinsamen Vereinbarung der Verbände der Krankenkassen, der
Rehabilitationseinrichtungen und der Träger der Deutschen Rentenversicherung wurden Inhalte und Anforderungen an einen elektronischen Datenaustausch vereinbart. Eine erste Pilotphase ist abgeschlossen. Seit
dem 1. Januar 2015 haben Reha-Einrichtungen, Krankenkassen und Rentenversicherungsträger die Möglichkeit, sich gegenseitig aufzufordern,
die vorgesehenen Daten (Bewilligung, Aufnahme, Entlassung, Rechnung)
zukünftig elektronisch zu übermitteln beziehungsweise zu empfangen.
Für die jeweils Aufgeforderten beginnt dann eine Programmierungs- und
Pilotphase, um die für den Datenaustausch notwendigen technischen VoBDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
35
raussetzungen sicherzustellen. Gemeinsam mit seinen Mitgliedseinrichtungen unterstützt der BDPK die Umsetzung der Rahmenvereinbarung.
Eine Erweiterung des Datensatzes, der an die Krankenversicherung übermittelt wird, lehnt der BDPK derzeit aufgrund einer fehlenden Systematik
zur Ermittlung von Vergütungssätzen ab. Die erbrachten Einzelleistungen
sind nicht vergütungsrelevant. Vereinbart sind entweder Fallpauscha­len
oder Tagessätze, die von erbrachten Einzelleistungen unabhängig sind.
Reha-Qualitätssicherung
Noch immer sind die Qualitätssicherungs-Systeme der Gesetzlichen
Krankenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung für die medizinische Rehabilitation nicht einheitlich. Alle Initiativen zur Zusammenführung sind erfolglos geblieben. Eine Vereinheitlichung ist jedoch sinnvoll, weil dadurch unzählige Schnittstellenprobleme vermieden werden
und eine sinnvolle Nutzung der Ergebnisse bei Mischbelegung ermöglicht
wird. Einheitliche Daten sind darüber hinaus für die Forschung und Weiterentwicklung besser nutzbar und ermöglichen einen rationellen Einsatz
von Ressourcen. Die privaten Klinikunternehmen halten daher eine gesetzliche Verpflichtung zur Vereinheitlichung der verschiedenen QS-Systeme für erforderlich.
Reha-Qualitätssicherung der
Deutschen Rentenversicherung (DRV)
Der BDPK organisiert weiterhin den Dialog der QS-Koordinatoren der
Deutschen Rentenversicherung mit den Verbänden der Leistungserbringer. Zweimal jährlich tauschen sich die beiden Parteien zum Qualitätssicherungssystem der DRV (QMS-Reha®) aus.
Strukturanforderungen
Im Juni 2014 informierte die DRV in einer Auftaktveranstaltung für die
Verbände der Leistungserbringer über die aktualisierten Anforderungen
zur Strukturqualität von Reha-Einrichtungen. Neu in der Strukturerhebung 2014 sind folgende Punkte:
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
36
Definition von fünf obligatorischen („belegungsrelevanten“)
Merkmalen, die für die Belegung durch die DRV unerlässlich sind,
Anforderungen an die Kinder- und Jugendlichen-Rehabilitation
sowie die ambulante Rehabilitation,
Auswirkungen der Bologna-Reform (Bachelor/Master) auf die
Personalanforderungen.
Rehabilitation
–
–
–
Grundsätzlich wurden in den Anforderungen sowie in den Strukturerhebungsbögen zahlreiche Änderungsvorschläge des BDPK berücksichtigt.
Die Inhalte der Strukturerhebungsbögen wurden gekürzt, präzisiert und
einheitlicher gestaltet. Dennoch bleiben kritische Inhalte bestehen, wie
personelle Anforderungen, Angaben zur Belegung der Einrichtung oder
die Transparenz bei der Bewertung nach der BQR-Systematik.
Die Vorgaben der Deutschen Rentenversicherung zur Anzahl des vorzuhaltenden Personals in Reha-Einrichtungen sind aufgrund der anderen
vorhandenen QS-Instrumente unverhältnismäßig und nicht sachgerecht.
Pauschale Planvorgaben verhindern Innovationen bei der Organisation
der Prozesse und der Leistungserbringung. Zudem ist die innere Organisation eine originäre Aufgabe der einzelnen Einrichtungen. Die privaten
Klinikunternehmen fordern daher, dass Sollstellenpläne der Deutschen
Rentenversicherung allenfalls ein nachrangiges Qualitätskriterium sein
dürfen. Zielgerichteter ist eine Qualitätssicherung durch das Messen der
Ergebnisqualität und anhand der erbrachten Leistungsvoraussetzungen.
Reha-Therapiestandards (RTS)
Im November 2014 hat die DRV die Auswertungen zu den Reha-Therapiestandards Brustkrebs, depressive Störungen, Koronare Herzkrankheit,
chronischer Rückenschmerz, Diabetes mellitus II sowie zum Hüft- und
Kniegelenkersatz (TEP) auf der Grundlage der Entlassberichte aus dem
Jahr 2013 verschickt. Die in den Therapiemodulen festgelegten Mindestanforderungen wurden von den Einrichtungen größtenteils erfüllt – nicht
selten sogar überfüllt – wobei weiterhin Einrichtungsunterschiede bestehen. Verglichen mit früheren Auswertungen ist ein deutlicher Verbesserungsprozess bemerkbar.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
37
Klassifikation therapeutischer Leistungen
(KTL)
Die Deutsche Rentenversicherung hat die Berichte therapeutischer Versorgung (KTL) auf der Grundlage der Entlassberichte aus dem Jahr 2013
verschickt. Die therapeutische Versorgung wird mit KTL-Bewertungskennzahlen beurteilt, aus denen Qualitätspunkte abgeleitet werden. Im Jahr 2013
erzielten die Reha-Einrichtungen indikationsübergreifend durchschnittlich zwei Qualitätspunkte mehr als im Vorerhebungszeitraum.
Die „Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL)“ wurde überarbeitet. Die aktualisierte Fassung „KTL 2015“ steht den Reha-Einrichtungen
sowohl als Broschüre als auch als Download zur Verfügung. Für das Jahr
2015 gilt eine Übergangsfrist. Ab dem 1. Januar 2016 ist nur noch die KTL
2015 zur Verschlüsselung anzuwenden.
Austausch von Daten zwischen DRV
und GKV
Mit dem Versand der DRV-Strukturbögen wurden außerdem alle RV-belegten Fachabteilungen angefragt, eine erneute beziehungsweise erstmalige Einverständniserklärung zum Austausch von QS-Daten zwischen der
DRV und dem GKV-Spitzenverband abzugeben.
Der GKV-Spitzenverband hat eine Datenbank eingerichtet, über die die
Krankenkassen die Ergebnisse des QS-Reha-Verfahrens abfragen können.
Die aufsichtsrechtliche Freigabe der Datenbank liegt Anfang 2015 noch
nicht vor. Mit der DRV Bund ist noch keine Einigung zur Darstellung der
Qualitätsergebnisse aus dem QS-Verfahren der DRV erzielt worden.
Der BDPK begrüßt grundsätzlich die Annäherung beider Verfahren und
die abgestimmte und sparsame Verwendung von Daten. Dennoch fordert
der Verband weiterhin Transparenz. Einrichtungen müssen über Art und
Inhalt der ausgetauschten Daten unterrichtet werden.
Reha-Qualitätssicherung der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV)
Verbände der Krankenkassen und Verbände der Leistungserbringer besetzen im Gemeinsamen Ausschuss nach §137 d SGB V paritätisch ein
Gremium, in dem das QS-Reha® -Verfahren als externes Qualitätssicherungsverfahren der Kassen gemeinsam beraten wird. Der BDPK ist in allen relevanten Facharbeitsgruppen vertreten.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
38
Rehabilitation
QS-Reha: 2. Durchlauf
Die Vorbereitungen zur nächsten QS-Reha-Erhebung beginnen voraussichtlich im März 2015. Neben der Strukturerhebung (September 2015)
soll auch die Behandlerbefragung online durchgeführt werden. Da die
Auswertung der DRV-Strukturerhebung zu den Belegungsdaten noch
nicht vorliegt, werden die Einrichtungen, wie aus dem letzten Durchlauf,
in die aktuelle Erhebung der QS-Reha-Verfahren einbezogen. Änderungen
der Zuordnung zu einem anderen QS-Verfahren sind nicht zu erwarten.
QS-Reha: ambulante Einrichtungen
MSK und Kardio
Die QS-Reha-Instrumente für ambulante Reha-Einrichtungen mit den Indikationen muskuloskelettale Erkrankungen sowie Kardiologie werden in
einer Arbeitsgemeinschaft des Gemeinsamen Ausschusses abgestimmt.
Der BDPK organisiert die im Februar, März und April 2015 stattfindenden
Arbeitstreffen.
QS-Reha: Einrichtungen mit
Versorgungsvertrag § 111a SGB V
Die Durchführung von QS-Reha bei Einrichtungen mit Versorgungsvertrag nach § 111a SGB V wird voraussichtlich im Mai 2015 beginnen.
QS-Reha:
Geriatrische Reha-Einrichtungen
Für die Entwicklung von Instrumenten zur Messung von Prozessqualität,
Ergebnisqualität und Patientenzufriedenheit hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Kassenverbände, der Leistungserbringer sowie des BQS-Institutes, im Laufe des Jahres 2014 intensiv zusammengearbeitet. Es war vorgesehen, ab 2015 geriatrische Rehabilitationseinrichtungen in vollem Umfang in das QS-Reha®-Verfahren zu integrieren.
Nach Abstimmung des Gesamtkonzeptes ruht die Entwicklung allerdings
bis auf Weiteres.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
39
Kinder- und
Jugendrehabilitation
Bündnis Kinder- und Jugendrehabilitation
Aufgrund der anhaltenden Antragsrückgänge von medizinischen Rehabilitationsleistungen für Kinder und Jugendliche haben sich Fachgesellschaften und Leistungserbringerverbände zusammengeschlossen, um Barrieren beim Zugang abzubauen. Der BDPK ist Teil dieses Bündnisses.
Das Bündnis für Kinder- und Jugendreha (BKJR) veröffentlichte im Dezember 2014 ein Positionspapier zur Stärkung und Weiterentwicklung der
Rehabilitation für Kinder und Jugendliche. Das Bündnis für Kinder- und
Jugendrehabilitation tritt mit seinem Positionspapier dafür ein, dass Kinder und Jugendliche einen besseren Zugang und damit eine bessere Versorgung mit Rehabilitationsleistungen erhalten.
Vorranginge Zuständigkeit soll die Deutsche Rentenversicherung erhalten. Bisher sind DRV und Gesetzliche Krankenkassen gleichrangig zuständig, wodurch Antragsteller mit unterschiedlichen Verfahren konfrontiert
werden. Das erschwert den Zugang für kranke Kinder und Jugendliche
ebenso wie die Budgetbegrenzung, die beseitigt werden soll.
Die Wiederholung einer Rehabilitation für Kinder und Jugendliche ist derzeit erst nach vierjähriger Wartezeit möglich. Die kindliche Entwicklung
folgt jedoch einer eigenen zeitlichen Dynamik. Indikationsabhängig sind
individuelle Rehabilitationsintervalle für entwicklungsbezogene Ziele notwendig, um die gesundheitliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu sichern und zu fördern. Die Vier-Jahres-Frist muss daher für die
medizinische Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen entfallen.
Der Erfolg der stationären medizinischen Rehabilitation hängt maßgeblich von der Nachsorge ab. Die Rentenversicherung sollte ebenso wie bei
Erwachsenen eigenständig vor- und nachgehende Leistungen für Kinder
und Jugendliche erbringen, um dadurch die Nachhaltigkeit des Rehabilitationserfolgs zu sichern.
Die Rentenversicherung ermöglicht in der Regel die Begleitung von Kindern durch erwachsene Begleitpersonen nur bis zum vollendeten achten
Lebensjahr des Kindes, in Einzelfällen darüber hinaus. Diese Regelung
führt zu einer geringeren Reha-Inanspruchnahme bei Kindern zwischen
dem 8. und 12. Lebensjahr. Gefordert wird eine Anhebung der Altersgrenze mindestens auf das 10. Lebensjahr. Eine Begleitung sollte darüber hinaus auch bei einer psychosozialen Notwendigkeit ermöglicht werden.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
40
Rehabilitation
Für Kinder mit onkologischen, kardiologischen und nephrologischen Erkrankungen sieht die Rentenversicherung die Möglichkeit zur familienorientierten Rehabilitation vor, bei der Eltern und Geschwister in die stationäre Rehabilitationsbehandlung aktiv mit einbezogen werden. Das Bündnis begrüßt diese Möglichkeit und regt an, sie auch auf Kinder mit anderen schweren chronischen Erkrankungen auszuweiten, um die familiären
Ressourcen zu stärken. Etwa bei Kindern mit neurologischen Erkrankungen, schweren Stoffwechselstörungen und schweren psychischen Störungen, bei denen die Familie stark belastet ist.
Weitere Informationen zur Kinder- und Jugendrehabilitation gibt es unter
www.bdpk.de
Entwicklungen bei der Deutschen Rentenversicherung
und Krankenversicherung
Anträge
100000
Bewilligungen
80000
Leistungen
60000
40000
20000
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Abb. Antrags- und Bewilligungsstatistik der DRV
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
41
in €
2010
2011
2012
2013
2014*
Ausgaben
GKV Reha
für Kinder
36.238.486
35.916.889
35.767.317
38.560.977
38.823.719
167.430.000
175.071.000
163.143.000
177.29.000
Ausgaben
DRV Reha
für Kinder und
Jugendliche
Quelle: BMG, KJ 1, KV 45, DRV
* vorläufiges Rechnungsergebnis 1.-4. Quartal
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
42
Mutter / Vater-KindRehabilitation und Vorsorge
Rehabilitation
Rehabilitationseinrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach § 111 a
SGB V erbringen Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen für Mütter, Väter
und Kinder. Nach erheblichen Rückgängen der Leistungen waren Umsetzungsempfehlungen erarbeitet worden, die zu einer veränderten Leistungspraxis und einem deutlichen Anstieg der Vorsorgeleistungen führten.
Durchgeführte Leistungen
Medizinische Reha
für MuKi
140.000
Medizinische Vorsorge
für MuKi
120.000
100.000
80.000
60.000
40.000
20.000
0
2008
2008
20092009
20102010
20112011
20122012
20132013
Mediz. Reha
für MuKi
19.953
17.223
13.454
9.031
7.969
6.457
Mediz.
Vorsorge
für MuKi
123.387
115.531
114.073
99.316
116.423
123.641
Quelle BMG, KG5
Zum 1. Januar 2013 wurde die Statistikverordnung verändert. Seitdem ist
bestimmt, dass sich die Angabe einer durchgeführten Leistung auf einen
Fall (Mutter mit Kindern) bezieht. Zuvor war dies durch einzelne Krankenkassen unterschiedlich erhoben und teilweise jedes Familienmitglied als
„Leistung“ gezählt worden.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
43
Ausgaben für Leistungen der Vorsorge und
Rehabilitation für Mütter und Väter
gesamt
Vorsorge
Rehabilitation
400.000.000,350.000.000,300.000.000,250.000.000,200.000.000,150.000.000,100.000.000,50.000.000,Euro
4. Quartal 2003
4. Quartal 2010 4. Quartal 2011 4. Quartal 2012
4. Quartal 2013 4. Quartal 2014
289.411.02
281.481.13
325.704.95
361.731.57
378.528.58
Vorsorge
263.292.91
261.397.93
305.983.08
344.499.68
363.150.19
Rehabilitation
26.118.114
20.083.196
19.721.877
17.231.890
15.378.387
gesamt
363.538.00
Quelle BMG, KV45
Jüngste Entwicklungen lassen jedoch befürchten, dass diese wichtige
familienmedizinische Leistung erneut infrage gestellt wird. Der BDPK hält
eine erneute Prüfung des Antrags und Bewilligungsgeschehens in diesem Leistungsbereich durch den Bundesrechnungshof für erforderlich.
Der sich verschärfende Wettbewerbsdruck, dem Krankenkassen ausgesetzt sind (siehe oben), schlägt sich auch in diesem Leistungsbereich
nieder. Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen für Mütter, Väter und
Kinder sind in ihren Vergütungsverhandlungen erheblichem Preisdumping durch die Krankenkassen ausgesetzt, die ihre Marktmacht nutzen.
Verschärft werden die Preisverhandlungen privater Träger auch durch
wettbewerbsverzerrende Subventionen des Bundesfamilienministeriums
an Einrichtungen des Müttergenesungswerks.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
44
Rehabilitation
Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen für die Erbringung von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter, Väter und Kinder sind lückenhaft und zu unverbindlich. Eine neue verbindliche, einheitliche und
sachgerechte Regelung muss zeitnah erfolgen. Aufgrund der gegenwärtigen unzureichenden Regelungen bestehen länderspezifisch große Unterschiede in den Anforderungsprofilen für die Vorsorge- und Reha-Einrichtungen für Mütter und Väter. Um dauerhaft die Qualität der Leistung sicherzustellen und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, sind verbindliche und bundeseinheitliche Anforderungsprofile erforderlich. Diese
sollten auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den für die Wahrnehmung der Interessen der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen auf Bundesebene
maßgeblichen Spitzenorganisationen vereinbart werden.
Der BDPK und seine Mitgliedseinrichtungen sprechen sich auch dafür
aus, die auf historischen Entwicklungen beruhende gesetzliche trägerspezifische Formulierung des Leistungsanspruchs zu verändern. Nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Trägergruppe, sondern das Vorliegen eines Versorgungsvertrags mit den gesetzlichen Krankenkassen sollte maßgeblich für die Berechtigung zur Erbringung der Rehabilitation beziehungsweise von Vorsorgeleistungen sein.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
45
3. Krankenhäuser
Der BDPK lehnt den vorgelegten Gesetzentwurf in zentralen
Punkten ab. Das erklärte Ziel der Reform war es, dass Krankenhäuser auch in Zukunft eine hohe medizinische Qualität
bieten und sicher und gut erreichbar sind. Diesem Ziel wird
mit dem Referentenentwurf nicht entsprochen sondern geradezu entgegengewirkt. Die wichtigste Voraussetzung hierfür
ist, dass Krankenhäuser auf eine verlässliche und transparente Finanzierung vertrauen können. Das DRG-System bietet mit
seinem von Krankenkassen und Krankenhäusern gleichermaßen akzeptierten Kalkulationsprinzip optimale Voraussetzungen. Es wird nun jedoch deutlich, dass der vorgelegte
Referentenentwurf dieses Prinzip an mehreren Stellen verlässt.
Es ist ebenfalls nicht zu akzeptieren, dass der Gesetzentwurf
keinerlei Antworten auf die politisch zu verantwortende Investitionslücke von rund drei Milliarden Euro jährlich gibt.
Im Bereich der Betriebskosten führt der Entwurf neue Kostendämpfungsmaßnahmen ein, anstatt das Leistungsgeschehen
real abzubilden. Krankenhäuser werden vor allem durch das
ersatzlose Wegfallen des Versorgungszuschlags von 0,8 Prozent ab 2017 belastet.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
47
Krankenhäuser
Die Vorbereitung der angekündigten Krankenhausreform hat
im Berichtszeitraum breiten Raum eingenommen. Seit April
2015 liegt der Referentenentwurf des Krankenhaus-Strukturgesetzes (KHSG) vor, der große Herausforderungen für Krankenhäuser mit sich bringen wird, sollte er entsprechend
umgesetzt werden.
Eckpunkte der
Bund-Länder-AG
Am 5. Dezember 2014 legte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eckpunkte
für die Krankenhausreform 2015 vor. Die Regierungskoalition hatte die
Arbeitsgemeinschaft damit beauftragt, die Vorhaben des Koalitionsvertrags zu konkretisieren.
Überblick Zeitplan Bund-Länder-AG
Ab 2016
Pflegestellenförderprogramm
Bis März 2016
Vorgaben Sicherstellungszuschlag
Bis Ende 2016
Qualitätszu- und -abschläge
Anfang 2016
Ende 2016
Ab 2016
Angleichung
Landesbasisfallwerte
Ab 2016
Strukturfonds
Ende 2016
Rahmenvorgaben
Qualitätsverträge
Ende 2016
Repräsentative
Kalkulationsstichprobe
2017
ab 2018
Ab 2018
Weiterentwickelter
Orientierungswert
Kalkulationsjahr 2016
Sachkosten im DRG-System
Ende 2016
Qualitätsindikatoren
Krankenhausplanung
Mitte 2017
Neuregelung Notfallversorgung
Ab 2017
Neuregelung Leistungssteuerung
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
48
Krankenhäuser
Nach Einschätzung der Bundes- und Landespolitiker werden die Maßnahmen in den Jahren 2016 bis 2018 zu Mehrausgaben von insgesamt 3,8
Milliarden. Euro bei den Kostenträgern führen. Diesen Mehrausgaben
stünden nicht genau quantifizierbare Minderausgaben in voraussichtlich
dreistelliger Millionenhöhe durch Struktureffekte gegenüber. Trotz dieser
Zahlen muss bezweifeln werden, dass sich die finanzielle Situation der
Krankenhäuser kurzfristig verbessert. Ein Großteil der Maßnahmen wird
erst mittel- bis langfristig seine Wirkung entfalten.
Die größte Enttäuschung des Eckpunktepapiers ist für Krankenhäuser sicherlich, dass die Bundes- und Landespolitiker keine Lösungen beim Thema Investitionsfinanzierung finden konnten und dies, obwohl anerkannt
wird, dass in der Investitionsfinanzierung eine Unterfinanzierung in Höhe
von jährlich mindestens drei Milliarden Euro besteht. Es ist dringend erforderlich, dass hierfür Lösungen gefunden werden.
Ob das zwar gut gemeinte Pflegestellenförderprogramm eine nennenswerte Entlastung für Pflegekräfte und die Häuser bringen wird, ist zu bezweifeln. Über drei Jahre sollen zur Stärkung der allgemeinen Pflege 660
Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Allerdings sollte das Programm in seiner Wirkung nicht überschätzt werden. Gelingt tatsächlich
die Schaffung der geplanten 6.000 zusätzlichen Pflegestellen, handelt es
sich um durchschnittlich drei Pflegekräfte je Krankenhaus. Zudem ist ein
Eigenfinanzierungsanteil der Krankenhäuser in Höhe von 10 Prozent vorgesehen.
Unterschiedliche Maßnahmen sollen den Qualitätsbezug der Krankenhausplanung und -finanzierung stärken. In der Krankenhausplanung sollen die Länder künftig Qualitätsindikatoren nutzen können, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA entwickelt werden. Der G-BA soll den
Ländern zudem einrichtungsbezogene Auswertungsergebnisse der Qualitätsindikatoren zur Verfügung stellen. Bis Ende 2016 soll der G-BA einen
Katalog von geeigneten Leistungen, Qualitätszielen und Qualitätsindikatoren für Zu- und Abschläge beschließen, auf deren Grundlage die Selbstverwaltung auf Bundesebene dann die konkreten Bewertungskriterien für
Höhe und nähere Ausgestaltung von Zu- und Abschlägen festlegt. Der
G-BA wird zudem mit der Konkretisierung der Vorgaben für Qualitätsberichte beauftragt, um die Verständlichkeit für Patienten zu verbessern. Bereits mit dem GKV-FQWG schaffte der Gesetzgeber die Grundlage zur
Gründung eines neuen Qualitätsinstituts, das die Versorgungsqualität im
Gesundheitswesen vergleichbar und transparent machen soll. Der BDPK
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
49
begrüßt die Absicht, Qualität zum Kriterium der Marktzugehörigkeit zu
machen. Gute Qualität soll belohnt und gleichzeitig soll sichergestellt
werden, dass schlechte Qualität vom Markt verschwindet. Es bleibt jedoch
kritisch abzuwarten, ob es am Ende auch konsequent um die Qualität der
Häuser geht oder ob in den Ländern nicht doch andere Faktoren bei der
Krankenhausplanung oder der Vergütung eine Rolle spielen.
Das Eckpunktepapier sieht im Einzelnen folgende Maßnahmen vor:
Betriebskostenfinanzierung
–
–
–
–
–
–
–
–
Fortsetzung der Konvergenz an den Bundesbasisfallwert
Leistungsentwicklung
Weiterentwicklung Orientierungswert
Gestuftes System Notfallversorgung
Refinanzierung G-BA-Beschlüsse
Repräsentativität der Kalkulationsstichprobe
Sachkosten im DRG-System
Universitätsklinika
Personal/Pflegestellenförderprogramm
–
–
–
–
–
Programm zur Stärkung der allgemeinen Pflege mit einem Fördervolumen von 660 Millionen Euro über drei Jahre, danach Anschlussregelung in Aussicht gestellt;
Eigenfinanzierungsanteil der Krankenhäuser in Höhe von 10 Prozent der Personalkosten;
Nachweis der Mittelverwendung durch Wirtschaftsprüfer;
Expertenkommission soll bis Ende 2017 prüfen, ob der erhöhte
Pflegebedarf von demenzerkrankten beziehungsweise pflegebedürftigen Patienten und der allgemeine Pflegebedarf im DRG-System
ausreichend abgebildet ist;
Selbstverwaltung soll bis Ende 2017 Vorschlag zur Kontrolle des
tatsächlichen Einsatzes der Mittel für die Finanzierung ab dem 4. Jahr erarbeiten.
Krankenhausplanung/Qualität
–
–
–
–
–
Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozess - und Ergebnisqualität als Grundlage für Planungsentscheidungen der Länder
Rechtssichere Mindestmengen
Qualitätszu- und -abschläge
Qualitätsverträge für vier planbare Leistungen
Weiterentwicklung Qualitätsberichte
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
50
–
–
–
–
Weiterentwicklung Zentrumsvergütung
Zweitmeinung für „mengenanfällige“ planbare Leistungen
Transplantations- und Implantatregister
Neuregelung NUB-Verfahren bei Medizinprodukten hoher Risikoklasse
Sicherstellung, MDK-Kontrollen und ASV
Konkretisierung Sicherstellungszuschläge
Strukturfonds auf Bundesebene
MDK-Kontrollen zur Durchsetzung von G-BA-Vorgaben
Weiterentwicklung Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung
Konkretisierung zu Landesschlichtungsausschüssen
Krankenhäuser
–
–
–
–
–
Krankenhausfinanzierung
Bei der sinnvollen Diskussion um die qualitätsorientierte Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung und -planung darf die angespannte
wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser nicht vergessen werden. Nach
Ergebnissen des DKI Krankenhausbarometers wiesen 2013 knapp die
Hälfte der Häuser einen Fehlbetrag aus. Die aktuelle wirtschaftliche Situation wird von 43,1 Prozent als unbefriedigend gewertet. Für 2015 erwarten
nur 22 Prozent der befragten Krankenhäuser eine Verbesserung. 38,7 Prozent gehen von einer Verschlechterung aus.
Jahresergebnis 2013
(Krankenhäuser in %)
Ausgeglichenes Ergebnis
12,1 %
Jahresfehlbetrag
42,2 %
Jahresüberschuss
45,6 %
DKI Krankenhausbarometer 2014
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
51
Orientierungswert
Neben der Investitionslücke ist ein Grund für die angespannte finanzielle
Lage vieler Häuser die strenge Begrenzung der Preisentwicklung und unzureichende Refinanzierung von Tariferhöhungen, steigenden Versiche­
rungs­prämien und Energiekosten. Die Preisentwicklung wird vom Orientierungswert im Zusammenspiel mit der Grundlohnrate begrenzt und soll
die­se perspektivisch ablösen. Krankenhäuser setzten große Hoffnung darin, dass der Orientierungswert die Sach- und Personalkostenentwicklung
im Krankenhaus besser abbilden würde als die Grundlohnrate. Seit seiner
erstmaligen Veröffentlichung 2012 lag der Orientierungswert jedes Jahr
unter der Grundlohnrate und ist für Krankenhäuser damit eine große Enttäuschung.
Orientierungswert (OW), Grundlohnrate (GLR)
und Veränderungswert (VR) in den letzten Jahren:
2012: OW: 2,00 % < GLR: 2,03 % —> VR: 2,00 %
2013: OW: 2,02 % < GLR: 2,81 % —> VR: 2,81 %
2014: OW: 1,44% < GLR: 2,54 % —> VR: 2,54 %
Die Art des Zusammenwirkens von Orientierungswert und Grundlohnrate
zum Veränderungswert wurde in den letzten Jahren mehrfach angepasst
und neu justiert. Zuletzt wurde durch das Beitragsschuldengesetz festgelegt, dass, falls der Orientierungswert die Grundlohnrate überschreitet,
ein Verhandlungskorridor bis zur vollen Höhe des Orientierungswertes
besteht. Für den Fall, dass der Orientierungswert die Grundlohnrate unterschreitet, greift diese als Untergrenze.
Diese Meistbegünstigungsklausel soll nach den Eckpunkten der BundLänder-AG auch zukünftig beibehalten werden. Erst nachdem der Orientierungswert durch das statistische Bundesamt methodisch weiterentwickelt wurde, soll geprüft werden, ob der volle Orientierungswert zum Veränderungswert wird. Eine erstmalige Anwendung dieses weiterentwickelten Orientierungswertes hält die Bund-Länder-AG ab 2018 für realistisch.
Die Entscheidung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe an der Meistbegünstigungsklausel festzuhalten, ist dringend notwendig und ausdrücklich zu
begrüßen. Ebenfalls positiv bewertet wird, dass das Statistische Bundesamt mit der Weiterentwicklung beauftragt wird. Zukünftig sollte bei seiner Berechnung ein krankenhausspezifischer Warenkorb zur Anwendung
kommen. Zudem sollten Kostensteigerungen durch Qualitätsverbesserungen berücksichtigt und Sonderausgleiche, etwa für Tarifsteigerungen,
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
52
eingerechnet werden. Eine entsprechende Kalkulation könnte durch das
Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erfolgen.
Bundes- und Landesbasisfallwerte
Krankenhäuser
Seit 2010 werden die Landesbasisfallwerte schrittweise an einen Bundesbasisfallwert herangeführt. 2015 beträgt der Bundesbasisfallwert 3.231,20
Euro. Der daraus gemäß § 10 Abs. 8 Satz 1 KHEntgG zu ermittelnde einheitliche Basisfallwertkorridor hat eine obere Korridorgrenze (+2,5 Prozent) in Höhe von 3.311,98 Euro und eine untere Korridorgrenze (-1,25 Prozent) in Höhe von 3.190,81 Euro. Ab 2016 wird die Konvergenz an den Bundesbasisfallwert nach den Plänen der Bund-Länder-AG fortgesetzt. Die
Korridorgrenzen sollen asymmetrisch auf eine untere Grenze von -1,02
Prozent und eine obere Grenze von 2,5 Prozent festgelegt werden. Landesbasisfallwerte unterhalb des Korridors sollen in einem Schritt 2016 angehoben werden. Landesbasisfallwerte oberhalb des Korridors sollen in
einer Konvergenzphase von sechs Jahren an die obere Korridorgrenze herangeführt werden.
Bundesland
2014
2015
Prozentuale Veränderung 2015 / 2014
Baden-Württemberg
3.193,50 €
3.226,64 €
1,04 %
Bayern
3.188,00 €
3.255,50 €
2,12 %
Berlin
3.117,36 €
3.190,81 €
2,36 %
Brandenburg
3.117,36 €
3.190,81 €
2,36 %
Bremen
3.185,00 €
3.250,59 €
2,06 %
Hamburg
3.178,48 €
3.197,00 €
0,58 %
Hessen
3.143,17 €
3.176,96 €
1,08 %
Mecklenburg-Vorpommern
3.117,36 €
Niedersachsen
3.117,36 €
3.190,81 €
2,36 %
Nordrhein-Westfalen
3.117,36 €
3.190,81 €
2,36 %
Rheinland-Pfalz
3.325,00 €
3.393,00 €
2,05 %
Saarland
3.208,00 €
3.283,00 €
2,34 %
Sachsen
3.117,15 €
3.190,81 €
2,36 %
Sachsen-Anhalt
3.117,36 €
3.190,81 €
2,36 %
Schleswig-Holstein
3.117,36 €
Thüringen
3.112,90 €
3.190,81 €
2,50 %
Stand März 2015
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
53
Leistungsentwicklung
und Mehrleistungsabschlag
Der von Politik und Selbstverwaltung mit Spannung erwartete Forschungsbericht zur Leistungsentwicklung wurde im Juli 2014 vorgestellt.
Zur Beauftragung des Gutachtens hatte der Gesetzgeber die Selbstverwaltungspartner mit dem Psychiatrie-Entgeltgesetz verpflichtet (§ 17b
Abs. 9). Ein für alle Mal sollte die Streitfrage geklärt werden, welche Einflussgrößen für die Fallzahlsteigerungen im Krankenhaus verantwortlich
sind, um auf dieser Grundlage die Rahmenbedingungen zur Leistungssteuerung anzupassen.
Die Ergebnisse des Gutachtens sind allerdings weniger klar als erhofft
und werden von den Krankenkassen und Krankenhäusern vollkommen
unterschiedlich gedeutet. Die Krankenkassen sehen sich in ihrem Verdacht
bestätigt, die Mengenentwicklung sei ökonomisch getrieben, schließlich
dokumentiere das Gutachten den Zusammenhang des DRG-Gewichts und
der Fallzahl. Krankenhäuser sehen sich ihrerseits durch das Gutachten in
der Sicht bestätigt, dass die steigende Patientenzahl in erster Linie durch
die demografische Entwicklung, den technischen Fortschritt und die Morbidität verursacht und damit unvermeidbar ist.
Viel Interpretationsspielraum also für die Politiker der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich in ihrem Eckpunktepapier dennoch auf neue Maßnahmen zur Leistungssteuerung geeinigt haben. Die Berücksichtigung
der Leistungsentwicklung soll von der Landes- auf die Hausebene verlagert werden. Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass damit die von Krankenhäusern immer wieder bemängelte Kollektivhaftung und doppelte Berücksichtigung von Mehrleistungen auf der Landes- und Hausebene
(„doppelte Degression“) aufgelöst wird. Inkonsequent erscheint allerdings, dass parallel dazu neue Absenkungstatbestände bei den Verhandlungen zum Landesbasisfallwert (Produktivität, Fehlbelegung und Verlagerung in den ambulanten Bereich) eingeführt werden sollen. Hier müssen in der gesetzlichen Umsetzung noch dringend Anpassungen getroffen werden.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
54
Leistungssteuerung ab 2017 (Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe)
Verlagerung der Mengensteuerung auf die Ortsebene, Aufhebung der
Mengendegression im Landesbasisfallwert
Festlegung einer basiswirksamen Mindestabschlagshöhe und -dauer auf
Landesebene mit Gültigkeit für die Ortsebene
Verpflichtung der Vertragspartner auf Bundesebene bis zum 31. Juli 2016 für Leistungen mit „wirtschaftlich begründeten“ Fallzahlsteigerungen,
die Bewertungsrelationen abzusenken bzw. abzustaffeln
Berücksichtigung der Ausnahmen vom Mehrleistungsabschlag sowie der
abgesenkten bzw. abgestaffelten Bewertungsrelationen auf der Ortsebene
Krankenhäuser
–
–
–
–
Bis die Neuregelungen greifen, wurden Mehrleistungsabschlag und Versorgungszuschlag mit dem 5. SGB XI Änderungsgesetz verlängert. Der
bundeseinheitliche Versorgungszuschlag nach § 8 Abs. 10 KHEntgG in
Höhe von 0,8 Prozent kann über das Jahr 2014 hinaus abgerechnet werden. Zur Kompensation wurde die Geltung des Mehrleistungsabschlags
nach § 4 Abs. 2a KHEntgG auf drei Jahre verlängert, sodass eine 100-Prozent-Finanzierung zusätzlich vereinbarter Leistungen nun erst ab dem
vierten Jahr erfolgt.
Die rückwirkende Verlängerung des Mehrleistungsabschlags wird vom
BDPK deutlich kritisiert. Häuser, die im politisch gewollten Qualitätswettbewerb um Patienten erfolgreich sind, werden mit den Abschlägen besonders hart bestraft. Die Entscheidung, Mehrleistungen des Jahres 2013
auch 2015 durch Abschläge zu belasten, trifft gerade die Häuser, die sich
mit ihrem Leistungsangebot im Qualitätswettbewerb durchsetzen konnten. Dies widerspricht dem wichtigen und begrüßenswerten Ziel der Qualität im Koalitionsvertrag. Leistungsveränderungen durch den demografischen Wandel oder den medizinisch-technischen Fortschritt werden
durch die Regelung zudem nach wie vor nicht berücksichtigt.
DRG-System
Die Einführung eines „durchgängigen, leistungsorientierten und pauschalierenden Vergütungssystems“ (DRG) war eine richtige Entscheidung.
Durch seine Einführung konnte die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der
Krankenhausversorgung verbessert werden und mit seiner Transparenz
bietet es eine gute Grundlage für eine qualitätsorientierte Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung. Auch die diesjährige Kalkulation bestätigte den hohen Reifegrad des Katalogs.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
55
Die wichtigsten Einzelergebnisse sind:
–
–
–
Anzahl DRGs: Die Gesamtzahl der DRGs erhöhte sich um 4 auf 1.200. Hiervon sind 1.152 im Katalog für Hauptabteilungen enthalten.
Klassifikatorische Veränderungen: Extremkostenfälle und Einführung eines neuen Codes für „Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung“, Hervorhebung der Abdominalchirurgie als Leistungsbereich mit wesentlichen Umbauarbeiten, weitere Differenzierung bei den bewerteten Zusatzentgelten.
Kalkulationsbasis: Der Umfang der Kalkulationsstichprobe nahm um 6 Krankenhäuser auf 250 zu.
Für die angekündigte Krankenhausreform sind folgende Schwerpunkte
der Weiterentwicklung des DRG-Systems angekündigt:
–
–
–
Das InEK soll künftig die Möglichkeit erhalten, Kalkulationskrankenhäuser adäquat repräsentativ auszuwählen. Gesunkene Sachkosten werden zeitnah in der Kalkulation abgebildet.
Die Selbstverwaltung auf Bundesebene soll mit Unterstützung des InEK bis zum 30. Juni 2016 ein Konzept für sachgerechte Korrekturen der kalkulierten Bewertungsrelationen vereinbaren.
Eine Expertenkommission soll bis zum 31. Dezember 2017 prüfen, ob im DRG-System oder über Zusatzentgelte der Pflegebedarf sachgerecht abgebildet wird.
Die DRG-Kalkulation auf der Grundlage von Ist-Leistungsdaten aller deutscher Krankenhäuser sowie von Ist-Kostendaten einer freiwilligen repräsentativen Stichprobe hat sich bewährt. Sollte das DRG-Institut mit der
Auswahl von Kalkulationshäusern beauftragt werden, ist sicherzustellen,
dass die Kriterien für die Auswahl einer solchen Stichprobe ausgewogen,
überprüfbar, nachvollziehbar und transparent sind. Die stärkere Berücksichtigung von kurativ, pflegenden Leistungen gegenüber den Sachkosten- und OP-orientierten Prozeduren ist zu begrüßen. Bei signifikanten
Personalkostensteigerungen sollten zudem unterjährige Zuschläge mit
den Krankenkassen verhandelt werden können. Verbessert werden sollte
das DRG-System bei der Verwendung von Betriebsmitteln für die Investitionsfinanzierung. Die Kalkulation sollte zukünftig berücksichtigen, dass
Krankenhäuser Überschüsse erzielen können, mit denen ihnen notwendige Investitionen ermöglicht werden.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
56
Investitionsfinanzierung
Krankenhäuser
Eine hochwertige Krankenhausversorgung erfordert beständige und hohe
Investitionen in die Infrastruktur. Dennoch sinkt die auf Ländermitteln basierende Investitionsquote deutscher Krankenhäuser seit Jahren fortlaufend und beträgt gegenwärtig nur rund 5 Prozent, während die gesamtwirtschaftliche Investitionsquote bei 17 Prozent liegt. Die Investitionslücke von mindestens 3 Milliarden Euro ist eine folgenschwere Schwächung
für die Infrastruktur der Krankenhäuser.
Entwicklung der nominalen KHG-Mittel in Mio. Euro
und im Verhältnis zum BPI in Prozent
0,27%
3.900
3.700
3.500
0,24%
0,24%
3.640,96
0,21%
3.300
0,18%
3.100
0,15%
2.900
2.724,34
2.700
0,12%
0,10%
0,09%
2.500
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Verhältnis KHG-Fördermittel / BIP in Prozent
nominales KHG-Fördermittel in Mio. Euro
Krankenhäuser haben einen Rechtsanspruch auf eine angemessene Investitionsfinanzierung durch die Bundesländer. Wenn die Länder ihrer Investitionsverpflichtung nicht nachkommen und sich damit der Verantwortung für die Krankenhäuser entziehen, stellen sie damit auch ihre Berechtigung für die Krankenhausplanung infrage.
Ordnungspolitisch spräche viel dafür, die bisherige duale Finanzierung in
eine Monistik zu überführen, mit der sowohl die Betriebsausgaben als
auch die Investitionsaufwendungen allein aus der Vergütung der erbrachBDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
57
ten Behandlungsleistungen durch die Krankenversicherung finanziert
werden. Dies scheint allerdings politisch kurzfristig kaum umsetzbar. Um
den Krankenhäusern dennoch die dringend benötigten Investitionsmittel
zuzuführen, ist auch der Einbezug des Bundes oder der Krankenkassen in
die Investitionsfinanzierung denkbar, auch wenn dies ordnungspolitisch
die Frage nach der Planungskompetenz und dem Sicherstellungsauftrag
der Bundesländer nach sich zieht.
Ambulante Versorgung
und Krankenhäuser
Es entspricht der Versorgungsrealität, dass Krankenhäuser vielfach bereits heute Aufgaben der ambulanten Versorgung übernehmen. Gerade
im ländlichen Bereich suchen Patienten, die eigentlich eine ambulante
fachärztliche Behandlung benötigen, mangels Alternative die Notaufnahme im Krankenhaus auf. Der Gesetzgeber möchte die Rolle der Krankenhäuser in der ambulanten Versorgung weiter stärken. Im Koalitionsvertrag
sowie im Referentenentwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes (GKVVStG) ist vorgesehen, dass Kassenärztliche Vereinigungen Terminservice­
stellen einrichten, um den Patienten innerhalb von sechs Wochen Fach­
arzttermine zu vermitteln. Gelingt dies nicht, soll die Behandlung im Krankenhaus erfolgen.
Die Krankenhäuser in privater Trägerschaft sind zur Sicherstellung der
Versorgung bereit, auch Aufgaben der ambulanten Versorgung zu übernehmen. Das politische Vorhaben der Regierungsparteien, die Wartezeit
der Versicherten auf Facharzttermine im ambulanten Bereich zu verkürzen und gegebenenfalls Krankenhäuser bei der Versorgung zu beteiligen,
wird vom BDPK begrüßt. Für Krankenhäuser, deren Notfallversorgung bereits aktuell massiv unterfinanziert ist, führt die stärkere Beteiligung aber
zu neuen Kapazitäts- und Kostenproblemen. Es ist daher unumgänglich,
dass Krankenhäuser bei der Beteiligung an der ambulanten Versorgung
verlässliche und regelhafte Strukturen vorfinden. Eine bloße Zuschaltung
von Krankenhäusern zur Abdeckung von Leistungsspitzen ist nicht leistbar.
Konkret beziffert wurde die Unterfinanzierung in einem gemeinsamen
Gutachten im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der
Deutschen Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin. Die
Studie der Management Consult Kestermann GmbH (MCK) wurde Anfang
des Jahres 2015 vorgestellt und zeigte auf, dass einem durchschnittlichen
Erlös von 32 Euro pro ambulantem Notfall, Fallkosten von mehr als 120
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
58
Krankenhäuser
Euro gegenüberstehen. Bei mehr als 10 Millionen ambulanten Notfällen
mit einem Fehlbetrag von 88 Euro pro Fall besteht in der ambulanten Notfallversorgung in Deutschland eine Unterdeckung von einer Milliarde
Euro. Der BDPK setzt sich dafür ein, dass in der Krankenhausreform 2015
neue Wege zur Überwindung dieser Unterfinanzierung gefunden werden.
Abzuschaffen ist vor allem der 10-prozentige Investitionsabschlag, den
Krankenhäuser bei der ambulanten Versorgung von der Vergütung hinzunehmen haben.
Vorstellung des Gutachtens (von links nach rechts): Holger Mages DKG, Georg Baum DKG,
Dr. med. Timo Schöpke DGINA und Christoph Haas MCK, Quelle: DKG 2015.
MDK-Prüfung:
Prüfverfahrensvereinbarung
Erst mit Unterstützung der Bundesschiedsstelle konnten sich die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene auf eine Prüfverfahrensvereinbarung zur Durchführung von MDK-Prüfungen nach § 275 Abs. 1c SGB V einigen. Der Gesetzgeber hatte sie hierzu mit dem Beitragsschuldengesetz
beauftragt, um den Aufwand aus MDK-Prüfungen zu reduzieren.
Die Vereinbarung entfaltet ihre Wirkung für alle Fälle ab dem 1. Januar
2015 und umfasst folgende Inhalte:
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
59
–
–
–
–
–
–
Ausgangspunkt der Prüfung: Das Verfahren erfolgt auf Grundlage der Daten, die von den Krankenhäusern nach § 301 SGB V den
Krankenkassen übermittelt werden.
Auffälligkeitsbezogene Einleitung des Prüfverfahrens: Ergeben sich bei der Prüfung dieser Daten Auffälligkeiten, die eine Prüfung nach
§ 275 Abs. 1c SGB V erforderlich machen, ist die Krankenkasse
verpflichtet, dem Krankenhaus die Auffälligkeiten innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der Daten mitzuteilen.
Vorverfahren: Nach Übermittlung der Auffälligkeiten durch die
Krankenkassen ermöglicht die Prüfverfahrensvereinbarung die Durchführung eines freiwilligen Vorverfahrens.
Beauftragung des MDK durch die Krankenkasse: Wird kein Vorverfahren durchgeführt oder führt dieses nicht zur Klärung der Prüfauffälligkeit, ist die Krankenkasse verpflichtet, den MDK mit einer
Prüfung nach § 275 Abs. 1c SGB V zu beauftragen. Diese Beauftragung hat, je nach Verfahrensstand, entweder binnen zwei
Wochen nach Beendigung eines durchgeführten Vorverfahrens, oder spätestens innerhalb von 12 Wochen nach Einleitung des
Prüfverfahrens durch die Krankenkasse (Mitteilung der Auffälligkeiten) zu erfolgen.
Regelungen zur Durchführung der eigentlichen MDK-Prüfung:
Die MDK-Prüfung kann entweder vor Ort im Krankenhaus oder schriftlich erfolgen. Bei einer Prüfung im schriftlichen Verfahren ist das Krankenhaus verpflichtet, dem MDK Kopien von den Unterlagen,
die er zur Beurteilung von Voraussetzungen, Art und Umfang der
Leistungen sowie zur Prüfung der ordnungsgemäßen Abrechnung benötigt, innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Unterlagenanforderung zu übermitteln. Krankenhäuser haben die Möglichkeit, einmalig weitere Korrekturen oder Ergänzung von Datensätzen
vorzunehmen.
Entscheidung der Krankenkasse nach vorliegendem MDK-Gutachten: Die Mitteilung der leistungsrechtlichen Entscheidung der
Krankenkasse gegenüber dem Krankenhaus hat grundsätzlich inner-
halb von neun Monaten nach der Übermittlung der Prüfanzeige zu
erfolgen.
Die Prüfverfahrensvereinbarung verlangt sowohl Krankenhäusern als
auch Krankenkassen deutliche Zugeständnisse bei der Abrechnungsprüfung ab. Man muss nun abwarten, ob sich die neuen Kriterien, über die
sich GKV und DKG verständigt haben, in der Praxis bewähren.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
60
Psychiatrie / Psych-Entgeltsystem
Krankenhäuser
Im letzten Jahr waren die Hauptkritikpunkte am neuen Entgeltsystem in
der Psychiatrie und Psychosomatik die hohen Vergütungssprünge, damit
einhergehende Fehlanreize und die nicht ausreichende Abbildung von
wechselndem Aufwand im Behandlungsverlauf. Der PEPP-Entgeltkatalog
2015 wurde daher um ergänzende Tagespauschalen zur Abbildung besonderer Leistungskomplexe ergänzt, der Entlassungstag wurde ab dem Jahr
2015 abrechnungsfähig und die bislang quantilsbezogene Herleitung der
Verweildauergruppen wurde zugunsten tagesbezogener Bewertungsrelationen verlassen. Für 2015 kündigte das BMG zudem einen Austausch zu
weiterem Handlungsbedarf zum neuen Entgeltsystem an. Den hierfür
notwendigen Zeitrahmen bietet die zweijährige Verlängerung der Optionsphase, die mit dem Beitragsschuldengesetz beschlossen wurde.
Mit der Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems beschäftigte sich
im letzten Berichtszeitraum der Fachausschuss Krankenhäuser und die
Facharbeitsgruppe Psychiatrie/Psychosomatik des BDPK. Der BDPK befürwortet ein durchgängiges, leistungsorientiertes Vergütungssystem in
der Psychiatrie und der Psychosomatik, das allerdings den Besonderheiten der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung Rechnung
tragen muss. Um die noch notwendigen Anpassungen durchführen zu
können, wird die Verlängerung der Optionsphase um zwei Jahre begrüßt.
Vor dem Beginn der Konvergenzphase ab 2019 sind folgende Anpassungen notwendig:
–
–
–
Finanzierung von Mehrleistungen ab 2019: Die doppelte Berücksichtigung von Mehrleistungen auf Haus- und Landesebene muss auch in der Psychiatrie gestrichen werden. Die Möglichkeit für
Ausnahmetatbestände oberhalb des Veränderungswerts analog der Bundespflegesatzverordnung (BPflV a. F.) muss geschaffen werden, krankenhausplanerische Maßnahmen müssen finanziert werden.
Zunahme des Schweregrades der Erkrankung der Patienten
adäquat finanzieren: Veränderte Versorgungsbedarfe aufgrund der Morbiditätsentwicklung, des demografischen Wandels oder des medizinisch-technischen und therapeutischen Fortschritts, müssen im Landesbasisentgeltwert berücksichtigt werden.
Individuelle Behandlungskonzepte der Kliniken: Auf Hausebene sollten Versorgungszuschläge für individuelle Besonderheiten der Kliniken vereinbart werden können. Vor der Konvergenz an einen Landesbasisentgeltwert muss sichergestellt sein, dass dieser die
individuellen Behandlungskonzepte der Kliniken abbildet.
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61
–
Refinanzierung von G-BA Anforderungen: Durch einen Übergang von der Psych-PV zu Personalanforderungen des G-BA darf der mit der Psych-PV verbundene Anspruch auf eine entsprechende
Finanzierung nicht entfallen.
Qualität im Krankenhaus
Die bestmögliche Qualität der Patientenversorgung hat für die Kliniken in
privater Trägerschaft oberste Priorität. Das Qualitätsstreben konsequent
an den Erwartungen und Bedürfnissen der Patienten auszurichten, ist das
Fundament für unternehmerischen Erfolg. Private Klinikunternehmen unterstützen die Forderungen der Politik nach einem stärkeren Qualitätswettbewerb unter den Krankenhäusern.
Qualitätsmethodik
Die hohen Standards in der Versorgung von Patienten zu prüfen, weiterzuentwickeln und öffentlich darzustellen, sind Aufgaben, die private Krankenhäuser seit Jahren erfüllen. Die gesetzlichen Vorgaben zur Qualität in
der stationären Versorgung sind aus der Sicht der Kliniken in privater Trägerschaft zwar eine gute Basis, sie sind jedoch keinesfalls ausreichend für
das Streben nach bestmöglicher Behandlungsqualität und müssen weiterentwickelt werden.
Messung, Analyse und Verbesserung von Qualität im Krankenhaus müssen auf der Basis systematischer, wissenschaftlich anerkannter Verfahren
und Indikatoren erfolgen. Diese müssen belastbar, frei von Fehlanreizen,
einheitlich, transparent sowie im Detail nachvollziehbar sein und sich auf
die Ergebnisqualität konzentrieren. Indikatoren zur Struktur- und Prozessqualität eignen sich nur bedingt für die Bewertung der Behandlungsqualität, da sie die Faktoren, die für den medizinischen Erfolg entscheidend
sind, nur unzureichend abbilden.
Forderungen nach Strukturvorgaben bedienen häufig lediglich berufspolitische Interessen. Auf diesen Grundlagen haben private Klinikunternehmen bereits früh eigene Erfahrungen mit der Erhebung und Veröffentlichung von Qualitätsdaten gemacht (unter anderem Qualitätskliniken.de
und IQM). Sie stehen für eine offene Fehlerkultur, Transparenz und für die
Bereitschaft, sich weiterzuentwickeln.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
62
IQTIG
Krankenhäuser
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFQWG) den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen
(IQTIG) zu gründen. Dies ist am 9.1.2015 geschehen, das Institut hat
seinen Sitz in Berlin. Als Leiter wurde Dr. med. Christof Veit (ehemals
BQS) bestellt.
Dr. med. Christof Veit
IQTIG
Logo des neuen Qualitätsinstituts
Institut für Qualitätssicherung und
Transparenz im Gesundheitswesen
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
63
Überblick über die Struktur des IQTIG
Stiftungsrat
Stiftungsrat
– 5 Vertreter des GKV-Spitzenverbandes
(Ulrike Elsner, Uwe Deh, Bettina am Orde, Karl Reuber, Dr. Wolfgang Schrörs)
– 2 Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft,
DKG (Andreas Wagener, Dr. Bernd Metzinger)
– 2 Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung,
KBV (Regina Feldmann, Dr. Fanziska Diel)
– 1 Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung,
KZBV (Dr. Jürgen Federwitz)
Vorstand
–
–
–
–
Jeweils ein Mitglied der DKG (Georg Baum), KBV (Dr. Andreas Gassen)
und KZBV (Dr. Wolfgang Eßer)
3 Mitglieder des GKV-SV (Dr. Doris Pfeiffer, Johann-Magnus von Stackelberg,
Gernot Kiefer)
1 Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, BMG (Staatssekretär
Lutz Stroppe)
Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken
Kuratorium
–
–
–
10 Vertreter der Selbstverwaltungsorgane der Trägerorganisationen des G-BA
10 Vertreter der im G-BA vertretenen Organisationen von Leistungserbringern und Sozialpartnern
10 Vertreter der sonstigen für das Gesundheitswesen relevanten
Organisationen (inkl. 6 Patientenvertreter/Organisationen der Selbsthilfe
chronisch kranker und behinderter Menschen sowie dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten)
Wissenschaftlicher Beirat
– mindestens 6 und bis zu 12 unabhängige Sachverständige (Berufung für
vier Jahre)
Quelle: Satzung des IQTIG
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
64
Krankenhäuser
Nach der Aufbauphase 2015 soll das IQTIG ab Januar 2016 die einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung nach § 137 SGB V
fortsetzen. Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) soll
das Institut dann Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Darstellung
der Versorgungsqualität im Gesundheitswesen erarbeiten und deren Umsetzung mitgestalten. Schwerpunkte der Arbeit liegen in der Entwicklung
und Durchführung von Verfahren der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung, der Entwicklung von Kriterien zur Bewertung
von Zertifikaten und Qualitätssiegeln und der Publikation der Ergebnisse
in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form.
Private Klinikunternehmen bringen Ihre Erfahrungen bei der Sammlung,
Auswertung und einrichtungsbezogenen Veröffentlichung von Routinedaten gerne mit ein und unterstützen diese sinnvolle Initiative des Gesetzgebers vollumfänglich.
Qualitätsberichte
Krankenhäuser in Deutschland sind seit 2004 gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen. Der G-BA regelt im
§ 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V die Vorgaben zu Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser. Der Bericht soll einen umfassenden Überblick
über Strukturen, Leistungen und Qualitätsaktivitäten des jeweiligen Krankenhauses bieten. Veröffentlicht werden die Qualitätsberichte von den
Verbänden der Krankenkassen. Sie sollen Patientinnen und Patienten sowie einweisende Ärztinnen und Ärzte informieren. Krankenkassen können
Auswertungen vornehmen und daraus Empfehlungen für Versicherte ableiten. Für Krankenhäuser ergibt sich die Möglichkeit, öffentlich ihre Leistungen und deren Qualität aufzuzeigen und damit zu werben.
In den letzten Jahren hat der G-BA Anpassungen vorgenommen. Erfahrungen mit den Berichten der vergangenen Jahre, Ergebnisse aus Krankenhaus-, Patienten- und Einweiserbefragungen sowie der Prüfbericht zu
den Qualitätsindikatoren des AQUA-Instituts legen nahe, dass Patienten
die Qualitätsberichte weiterhin kaum kennen oder nutzen. Auch scheinen
Einweiser und Krankenhäuser von den Qualitätsberichten noch nicht im
ge­wünschten Umfang Gebrauch zu machen. 2013 wurde der Rhythmus
der Berichterstattung von bisher zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt, künftig werden alle Standorte eines Krankenhauses einbezogen, es gelten zusätzliche Informationspflichten zum Thema Hygiene und das gesamte
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
65
Übermittlungsverfahren läuft nunmehr ausschließlich über maschinenverwertbare Daten. Im Februar 2015 sind vom G-BA Änderungen der Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser in maschinenverwertbarer Form (ANB) beschlossen worden.
So müssen Nutzer nun unter anderem sicherstellen, dass die Daten der
Qualitätsberichte ohne Missbrauch, Datenverzerrung und Manipulation
weiterverbreitet werden.
Aus Sicht des BDPK ist der bürokratische Aufwand für die Einrichtungen
bei der jährlichen Berichterstattung problematisch. Im Hinblick auf das eigentliche Ziel, der besseren Information der Patienten, ist eine nutzerorientierte Auswertung und Darstellung in verständlicher Form weiterhin
wünschenswert.
Aktion Saubere Hände
Die Aktion „Saubere Hände“ ist eine seit Anfang 2008 durch das Bundesministerium für Gesundheit geförderte Kampagne zur Verbesserung des
Händehygieneverhaltens in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen
und in der Ambulanten Medizin. Darüber hinaus stellt die Aktion zur Verbesserung der Patientensicherheit Informationen für Patienten und Angehörige zur Verfügung. Mit dem Jahresende 2013 endete die Finanzierung
der Kampagne durch das Bundesministerium für Gesundheit. Seitdem
fördert der BDPK das Projekt mit einer jährlichen Unterstützung und
möchte so ein starkes Zeichen für Händehygiene in deutschen Krankenhäusern setzen.
Plakat der Kampagne
„Aktion Saubere Hände“
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
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Neuwahl DKG-Präsidium
Ende November 2014 hat sich ein neues DKG-Präsidium formiert. BDPKVorstandsmitglied Dr. Michael Philippi vertritt als neu gewählter DKG-­
Vizepräsident die Interessen der privaten Krankenhäuser. Neuer Präsident
und Nachfolger von Alfred Dänzer ist Thomas Reumann, Ingo Morell
wurde als Vizepräsident wiedergewählt. Die Amtsperiode begann am 1.
Januar 2015 und dauert drei Jahre.
Dr. Michael Philippi
Krankenhäuser
Dr. Michael Philippi folgt Wolfgang Pföhler. Pföhler war seit 1995 Mitglied
des Präsidiums der DKG. In den Jahren 1998 und 1999 sowie 2004 und
2005 stand er als Präsident an der Spitze der DKG. Der BDPK dankt Herrn
Pföhler ausdrücklich für das stete Eintreten für unternehmerische Aspekte
auf dem Krankenhaus-Markt und für die gute Zusammenarbeit.
Wolfgang Pföhler
E-Health
Anfang 2015 legte das BMG den Referentenentwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen
(E-Health-Gesetz) vor. Mit dem Gesetz will das BMG die Einführung und
Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) vorantreiben.
Der Referentenentwurf sieht feste Termine zur Beschleunigung der Einführung vor, deren Einhaltung durch Anreize und Sanktionen sichergestellt werden sollen. Bis zum 30. Juni 2016 müssen alle Arztpraxen und
gesetzlichen Krankenkassen in der Lage sein, die Versicherten-Stammdaten elektronisch auszutauschen. Ab dem 1. Januar 2018 sollen alle Ärzte
in der Lage sein, einen Notfalldatensatz in die eGK einzutragen. Anreize
für Krankenhäuser und Ärzte sollen durch die finanzielle Förderung der
elektronischen Übermittlung von Arztbriefen und Entlassbriefen sowie im
Bereich der Telemedizin geschaffen werden.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
67
Die Facharbeitsgruppe IT des BDPK beschäftigte sich intensiv in Sitzungen
mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und diskutierte
in Workshops mit Herstellern sowie der gematik Stand und Perspektive
der Telematikinfrastruktur. Der BDPK stellt an die Telematikinfrastruktur
insbesondere folgende Anforderungen:
–
–
–
–
–
Die bestehenden Netze von Krankenhausverbünden müssen mit
einem zentralen Zugangspunkt in die Telematikinfrastruktur angebun-
den werden können.
Es sollte eine für Krankenhäuser kostenneutrale Integration der
Elektronischen FallAkte EFA und des KV-Safenet in die Telematikinfrastruktur erfolgen.
Es müssen frühzeitig transparente Regeln für die Nutzung und
Finanzierung geschaffen werden (gesetzliche Grundnutzung und Mehrwertdienste).
Die Nutzung der Telematikinfrastruktur durch Mehrwertdienste muss möglich, darf aber nicht verpflichtend sein.
Es müssen transparente Regeln für die Entscheidung über die
Zulassung der Mehrwertdienste bestehen.
Defizitfinanzierung
Zu einem fairen und sachgerechten Ordnungsrahmen gehört auch, dass
für alle Kliniken die gleichen Bedingungen gelten. Marktzugang, Planung,
Versorgungsauftrag, Vergütung und Zuteilung der Investitionsmittel sind
unabhängig davon, ob es sich um kommunale, kirchliche oder private
Krankenhäuser handelt. Der BDPK kritisiert seit langem die dem Gleichheitsprinzip widersprechende Praxis öffentlicher Träger, Verluste ihrer
Krankenhäuser aus Steuermitteln auszugleichen.
Mit einer Unterlassungsklage vor dem Landgericht Tübingen hatte sich
der BDPK gegen die Entscheidung des Landkreises Calw vom 17. Dezember 2012 gerichtet. Der Kreis hat Jahresfehlbeträge der Kreiskliniken Calw
gGmbH für 2012 in Höhe von rund sechs Millionen Euro ausgeglichen und
will auch die bis zum Jahr 2016 erwarteten Defizite, in jeweils siebenstelliger Höhe, mit Steuergeldern ausgleichen. Das Landgericht Tübingen hat
die Klage als unbegründet abgewiesen.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
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BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
Krankenhäuser
Aus diesem Grund hat der BDPK gegen das Urteil des OLG Stuttgart Berufung beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Auch die Berufung gegen dieses Urteil der ersten Instanz ist abgewiesen worden, der BDPK
hält diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart für falsch. Die
zusätzlichen Finanzhilfen außerhalb der regulären Krankenhausfinanzierung verstoßen gegen das Verbot staatlicher Beihilfen im EU-Vertrag. Insbesondere verstößt der Landkreis Calw gegen die Vorgaben des sogenannten „Almunia-Pakets“ der Europäischen Kommission vom Januar
2012 (früher: Monti-Paket). Demnach dürfen nur zusätzliche Sonderleistungen der Daseinsvorsorge, die nicht von allen Krankenhäusern gleichermaßen erbracht werden, finanziert werden. Solche Sonderleistungen
erbringt die Kreiskliniken Calw GmbH jedoch nicht, da in Deutschland der
Krankenhausplan das Leistungsangebot für alle Krankenhäuser unabhängig von der Trägerschaft abschließend regelt.
69
4. Qualitätsinitiativen
im BDPK
Qualität
Qualität im Krankenhaus und in der Rehabilitation bedeutet
für den BDPK das optimale Zusammenspiel von strukturellen
Rahmenbedingungen, effizienten Prozessen und der kooperativen Arbeit der Beschäftigten. Ziel ist es, die Erwartungen
und Wünsche der Patienten und Rehabilitanden durch eine
patientenorientierte und verantwortungsvolle Versorgung zu
erfüllen. Mehrere Initiativen im BDPK nehmen sich unterschiedlicher Qualitätsaspekte an.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
71
IQMG
Das Institut für Qualitätsmanagement
im Gesundheitswesen (IQMG) als Tochterfirma des BDPK entwickelt Qualitätsmanagementinstrumente für den
Gesundheitssektor und unterstützt
Einrichtungen bei deren Einführung und
Umsetzung.
IQMP-Reha
Das Integrierte-QualitätsmanagementProgramm-Reha, kurz: IQMP-Reha versteht unter einem ausgezeichneten Qualitätsmanagement in der Rehabilitation,
dass Qualität nicht nur gewährleistet,
sondern auch aktiv „produziert“ und damit kontinuierlich verbessert wird. Aus
diesem Grund ist das Programm IQMPReha auf die Selbstbewertung der Einrichtung ausgerichtet, da diese wichtige
Impulse für die interne Qualitätsentwicklung gibt. Das Verfahren wurde 2004 in
Kooperation mit der Charité entwickelt
und liegt derzeit in der 3. Auflage vor. Es
beinhaltet einen prozessbezogenen modularen Konzeptaufbau. Dadurch kann
IQMP-Reha vollständig bis hin zur Zertifizierung genutzt werden oder auch nur
in Teilen, beispielsweise für die Prozessoptimierung. IQMP-Reha bietet gleichzeitig ein bewährtes Instrumentarium für
eine rehabilitationsspezifische externe
Begutachtung, auf deren Basis das Zertifikat „Exzellente Qualität in der Rehabilitation“ (EQR) oder weitere kombinierte
Zertifikate (z. B. KTQ®) verliehen werden
können.
IQMP-Reha arbeitet mit einer offenen
Grundstruktur und ermöglicht so eine
hohe Flexibilität in der Anwendbarkeit.
Jede Rehabilitationseinrichtung kann
das Verfahren für sich anpassen und auf
Vorleistungen und Erfahrungen bei der
Installation von internen QM-Programmen aufbauen. Die Schnittstelle zu weiteren etablierten Programmen wie DIN
EN ISO und KTQ® wird durch Crosswalks
praxiswirksam unterstützt.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
72
Die Arbeitsgruppe um Dr. Heidemarie
Haeske-Seeberg, Dr. Ralf Bürgy und
Dr. Markus Leisse hat das neue Zertifizierungsverfahren IQMP-kompakt entwickelt. Den Einrichtungen sollte ein
„schlankes“, an IQMP-Reha angelehntes
Qualitätsmanagementverfahren zur Verfügung gestellt werden. IQMP-kompakt
orientiert sich am EFQM-Modell, verzichtet jedoch auf den Selbstbewertungsbericht. Das Verfahren zeichnet sich
durch praxisnahe, konkrete Nachweise
und eine anwenderfreundliche Checklisten-Struktur aus, in der alle Kriterien
der BAR enthalten sind. Einrichtungen
der Rehabilitation oder Akutversorgung
haben nun die Möglichkeit, entsprechend ihres aktuellen Organisationsstandes, über IQMP-kompakt in die
Logik von IQMP-Reha einzusteigen. Es
ist aber auch denkbar, mithilfe dieses
Verfahrens das bestehende QM-System
zu erhalten und zeitweilig andere
Schwerpunkte im Unternehmen zu verfolgen. Ein Wechsel der Verfahren soll
ohne Aufwand möglich sein.
Im März 2015 ist das Verfahren von der
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) anerkannt worden.
Ab Juni 2015 können sich Einrichtungen
nach diesem Verfahren zertifizieren lassen. Das 6. Forum Qualitätskliniken wird
am 23. und 24. Juni 2015 erstmals von
IQMG und Qualitätskliniken.de gemeinsam gestaltet. Inhalte und Umsetzungsmöglichkeiten von IQMP-kompakt werden dabei in einem Workshop vorgestellt.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
73
Qualität
IQMP-kompakt
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
von IQMP-Reha und IQMP-kompakt
IQMP-RehaIQMP-kompakt
Rehaspezifisches EFQM-basiertes QM-Verfahren
BAR - Anerkennung
PDCA-Zyklus
Ziel: Kontinuierliche Verbesserung
Unterstützt Wirtschaftlichkeit durch Controlling
umfassendes QM-System Konkrete Nachweise
Selbstbewertungsbericht
„Checkliste“
indikationsspezifische Kataloge
Sucht und Psychosomatik
Seminare 2015
Die praxisbezogene Seminarreihe des
IQMG wird auch 2015 fortgesetzt. Neue
Seminare greifen aktuelle Themen auf,
beispielsweise die Auswirkungen der angepassten Norm DIN EN ISO 9001:2015
oder die Möglichkeiten von „Diversity
Management“.
Langjährig praktisch tätige Experten im
Reha- und Krankenhausbereich vermitteln das Fachwissen, die Kompetenzen
und die Fertigkeiten, um die Herausforderungen in der Praxis erfolgreich zu bewältigen. Die Seminare bieten außerdem
die Möglichkeit, sich mit Experten und
Kollegen aus anderen Unternehmen auszutauschen und von deren Erfahrungen
zu lernen.
IQMG-Jahrestagung
2014
Am 20. und 21. November 2014 fand die
Jahrestagung des IQMG in Berlin statt.
Unter dem Motto: Wie sieht die Qualitätssicherung der Zukunft aus? tauschten
sich Experten, Praktiker und Interessierte in Vorträgen und Workshops aus.
Prof. Uwe Koch-Gromus fokussierte die
Erwartungen von Patienten an die Qualität
von Reha in der Zukunft. Prof. Bernhard
Greitemann referierte zur theoretischen
Bedeutung von Leitlinien und beleuchtete Hintergründe und Entwicklungsschritte
der Entstehung.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
74
Qualität
Anknüpfend stellte Prof. Volker Köllner
die praktische Umsetzung und den konkreten Nutzen von Leitlinien dar. Die
Frage, wie Patientenschulungen aufgebaut werden sollten, beleuchtete Prof.
Hermann Faller. Dabei scheint der Austausch zwischen Patienten und den sie
behandelnden Ärztinnen und Ärzten
noch immer problematisch zu sein. Kommunikation und Interaktion bleiben also
wichtige Themen in der Rehabilitation.
Von der Möglichkeit für einen intensiven
Austausch mit den Referenten jenseits
des Vortragssaales haben die Teilnehmer
beim „Meet the Expert“ bei Kaffee &
Kuchen gerne Gebrauch gemacht.
An beiden Tagen wurden Workshops zur
Vertiefung von Qualitätsmanagement- und QualitätssicherungsThemen, aber auch zur kritischen Reflexion und Diskussion aktueller QM/QSInstrumente angeboten. Konkrete,
praxisnahe Anregungen zu Instrumenten
des QM gab es in den Workshops von
Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg und
Sönke Seeler. Erwartungen der DRV wurden im Workshop mit Berthold Lindow
thematisiert. Dabei wurden besonders
Entstehung und Hintergründe des Ergebnisberichts erläutert und der Fokus auf
die Lesbarkeit und Ableitung von Verbesserungsmöglichkeiten in der jeweiligen Einrichtung gelegt. Die MöglichkeiBDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
75
ten von Train-the-Trainer-Seminaren und
Patientenschulungen wurden im Workshop von Dr. Heiner Vogel anschaulich
dargestellt. Dr. Marco Streibelt und
Prof. Jürgen Barth stellten das Konzept
MBOR vor. Mit den Teilnehmern wurde
rege diskutiert, wie die Umsetzung
medizinisch-beruflich orientierter Rehabilitation wirklich funktionieren kann.
Zum Abschluss gab Johannes Warth
eine humorvolle Bilanz und eine Einschätzung von Qualitätsmanagement
auf ganz eigene Art. Mit Esprit und artistischen Einlagen legte er allen nahe,
Einstellungen zu hinterfragen und weiterhin Neues zu wagen, denn: Mut tut gut.
Seine schwäbische Übersetzung von
IQMG dazu: „I koas – mir glaoubets!“
Qualitätskliniken.de
IQM und
Qualitätskliniken.de
beschließen Gründung
einer gemeinsamen
Dachorganisation:
Stiftung Initiative
Qualitätskliniken (SIQ)
Die Initiative Qualitätsmedizin (IQM) und
Qualitätskliniken.de (4QD) haben im Februar 2015 eine gemeinsame Dachorganisation gegründet. Ziel der Stiftung Initiative Qualitätskliniken ist die aktive Begleitung der Gesetzgebung zur Etablierung von Qualitätssicherung und
Methoden der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung von Krankenhausleistungen.
IQM und Qualitätskliniken.de haben in
den vergangenen vier Jahren systematisch Instrumente des Qualitätsmanagements für Krankenhäuser weiterentwickelt
und in ihren Mitgliedskliniken etabliert.
Beide Qualitätsinitiativen haben
deutschlandweit zusammen mehr als
450 Krankenhäuser in öffentlicher, kirchlicher, universitärer und privater Trägerschaft. Die Mitglieder beider Initiativen
zusammen behandeln jährlich mehr als
6 Mio. Fälle der stationären Akutversorgung. Das entspricht einem Anteil von
einem Drittel an der stationären Patientenversorgung in Deutschland.
„Die Kliniken von IQM und Qualitätskliniken.de haben in den letzten Jahren
entscheidende Impulse für Qualitätsentwicklung und Transparenz gesetzt, lange
vor der geplanten gesetzlichen Verpflichtung, aus Interesse an der messbaren
Verbesserung der Patientenversorgung.
Diese Praxiserfahrung kann bei der anstehenden Gesetzgebung sehr wertvoll
sein“, so Dr. Francesco De Meo, Präsident
des IQM Vorstandes.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
76
Geschäftsführer der Stiftung Initiative
Qualitätskliniken werden Dr. med. Roland
Dankwardt und Prof. Dr. med. Ralf Kuhlen.
Suchportale
Krankenhaus
und Rehabilitation
Die 4QD-Qualitätskliniken.de GmbH mit
Sitz in Berlin wurde 2010 von führenden
Krankenhausträgern gegründet. Unter
dem Dach von Qualitätskliniken.de sind
seitdem zwei Suchportale entstanden,
eines für Krankenhäuser und eines für
Rehabilitations-Einrichtungen. Das Ziel
beider Portale ist es, Qualität von Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen vergleichbar zu machen, Medizin verständlich zu erklären und Transparenz zu
schaffen.
Reha-Portal
um die Dimension
Behandlungsqualität
erweitert
Das Reha-Portal von Qualitätskliniken.de
besteht seit 2014, mehr als 100 Rehabilitationskliniken haben ihre Ergebnisse in
den vier Qualitätsdimensionen Rehabilitandenzufriedenheit, Rehabilitandensicher­heit und Organisationsqualität sowie Behandlungsqualität veröffentlicht.
Die besondere Herausforderung bei der
Bewertung der Behandlungsqualität liegt
darin, dass in Reha-Einrichtungen Daten
entweder von der Gesetzlichen Krankenversicherung oder von der Deutschen
Rentenversicherung erhoben werden.
Eine einheitliche und vergleichende Bewertung war bisher nicht möglich. Qualitätskliniken.de verwendet beide Verfahren und führt diese erstmals zu einer
Gesamtbewertung zusammen.
Die Behandlungsqualität von Rehabilitationseinrichtungen wird dabei durch Indikatoren aus den externen Qualitätssicherungsprogrammen der Kostenträger
Reha-QS (DRV) oder QS-Reha (GKV) bewertet. Welches QS-Programm innerhalb eines Hauses in den einzelnen Fachabteilungen Anwendung findet, kann unterschiedlich sein und hängt davon ab,
welcher Kostenträger der Hauptbeleger
einer Abteilung ist.
BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15
77
Qualität
„Beide Initiativen ergänzen sich mit ihren
unterschiedlichen methodischen Erfahrungen hervorragend und repräsentieren
gemeinsam die große Erfahrung der
heute 450 Mitgliedskrankenhäuser in
Sachen Qualitätsverbesserung. Jetzt besteht die Chance, Qualitätsverbesserung
zu etablieren und daran möchten wir
gemeinsam arbeiten“, erklärt Dr. Michael
Philippi, Vertreter der Gesellschafter von
Qualitätskliniken.de.
Dimension
Ethik & Werte
im Krankenhausportal
eingeführt
Im Krankenhausportal von Qualitätskliniken.de gibt es seit Mai 2014 eine fünfte
Dimension: Ethik & Werte. In dieser Dimension werden Kriterien wie die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
und die Durchführung ethischen Handelns im Alltag bewertet. Wie wird beispielsweise mit dem Patientenwillen
oder mit unterschiedlichen Religionen
und Weltanschauungen umgegangen?
Gibt es klare Vorgaben und ein Bekenntnis der Krankenhausleitung, sich mit
ethischen Themen zu beschäftigen? Wie
werden Mitarbeiter zu ethischen Themen geschult und unterstützt? Die Kriterien wurden von einer Arbeitsgruppe
aus Experten der Mitgliedskliniken entwickelt und sind nun ein Jahr im Portal
abgebildet. Es ist eine stetige Verbesserung der Kliniken zu erkennen, was dafür
spricht, dass in den Mitgliedskliniken
schrittweise Maßnahmen zum verantwortungsvollen Umgang mit ethischen
Fragestellungen eingeführt werden.
Forum
Qualitätskliniken
Das 6. Forum Qualitätskliniken findet am
23. und 24. Juni 2015 erstmals gemeinsam
mit der IQMG-Jahrestagung in Berlin
statt. Unter dem Motto „Akut und Reha:
Gemeinsam für Qualität und Transparenz“
verbindet es dabei jahrelange Erfahrung
aus dem Qualitätsmanagement in RehaEinrichtungen mit dem Know-how in den
Bereichen Qualitätsmessung und Transparenz für Krankenhäuser. Der bereits
seit fünf Jahren erfolgreiche Kongress
wächst stetig weiter. Mit der Zusammenführung der Bereiche Akut und Reha und
der Verbindung mit dem Institut für
Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (IQMG) wurde eine wesentliche
Grundlage für den sektorenübergreifenden Austausch geschaffen. Für das Jahr
2016 ist vorgesehen, dass das Forum
Qualitätskliniken sich noch einmal vergrößert – Details und Termine unter
www.forum-qualitaetskliniken.de.
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Qualität
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80
5. Tarif und Personal
Der BDPK schließt als Arbeitgeberverband in Vollmacht seiner
Mitglieder Manteltarifverträge ab. Mit der DHV – Die Berufs­
gewerkschaft besteht derzeit ein Bundesmanteltarifvertrag
Nr. 2. Tarifverhandlungen auf Bundes­ebene haben im Berichts­
zeitraum nicht stattgefunden.
Tarif und Personal
Der Fachausschuss Tarif- und Personalfragen befasst sich mit
Tariffragen sowie mit Angelegenheiten rund um das Thema
Personal, beispielsweise zu Honorarkräften, Mindestlohn und
Fachkräftemangel.
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
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Gesetzgebung im Bereich
Tarif und Personal
Tarifeinheitsgesetz
Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2014 den Gesetzentwurf zur Tarif­
einheit beschlossen. Das Gesetz soll den Grundsatz der Tarifeinheit regeln
und damit die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sichern. Das Gesetz
soll nur dann Anwendung finden, wenn zwei Gewerkschaften in ein- und
demselben Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten und für
diese unterschiedliche tarifliche Regelungen treffen wollen. Kann eine Tarif­
kollision nicht vermieden werden, ist in dem Umfang, in dem sich in einem
Betrieb die Tarifverträge überschneiden, nur der Tarifvertrag der Gewerk­
schaft anwendbar, die im Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt.
Der Fachausschuss sieht grundsätzlich keine Notwendigkeit, eine Tarif­
einheit gesetzlich zu regeln. Ausreichend wären gesetzliche Regelungen,
die eine Mindestrepräsentanz über alle Arbeitnehmergruppen im Betrieb
als Voraussetzung für Arbeitskämpfe vorsehen.
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie
Das „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“, kurz Tarifautonomiestär­
kungsgesetz, das am 16 . August 2014 in Kraft getreten ist, beinhaltet in
erster Linie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns,
kurz auch Mindestlohngesetz (MiL oG) genannt. Seit dem 1. Januar 2015
gilt der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde.
Außerdem enthält das Tarifautonomiestärkungsgesetz Regelungen für die
Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) von Tarifverträgen und
die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen.
Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von
Familie, Pflege und Beruf
Der Bundestag hat am 4 . Dezember 2014 das von der Bundesregierung
vorgelegte Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Be­
ruf verabschiedet. Das Gesetz ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten und
führt eine Lohnersatzleistung in Höhe von etwa 90 Prozent des Nettoge­
haltes für Beschäftigte ein, wenn diese eine zehntägige Berufsauszeit
nehmen, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. Zudem
gibt es einen Rechtsanspruch auf eine bis zu 24 -monatige Familienpflege­
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
82
zeit. In dieser Zeit können Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wo­
chenstunden reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehöri­
gen zu betreuen. Sowohl während der 10 -tägigen Auszeit als auch bei der
24 -monatigen Familienpflegezeit besteht Kündigungsschutz für den Ar­
beitnehmer.
Honorarkräfte
Auf gesetzlicher Ebene wurde die Zulässigkeit des Einsatzes von Honorar­
ärzten durch die Ergänzung des § 115 b Abs. 1 S. 4 SGB V durch das GKVVersorgungsstrukturgesetz und die Neuformulierung des § 2 Abs. 1 S. 1
KHEntgG bzw. BPFlV durch das Psych-Entgeltgesetz klargestellt. Trotz
dieser gesetzlichen Regelungen ist der Einsatz von Honorarärzten nach
wie vor mit großen ökonomischen und rechtlichen Risiken und Unsicher­
heiten verbunden. Verschiedene arbeits- und sozialgerichtliche Urteile
kommen zu unterschiedlichen Einschätzungen der Sozialversicherungs­
pflichtigkeit beim Einsatz von Honorarkräften. Eine höchstrichterliche
Entscheidung liegt bislang nicht vor.
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
Tarif und Personal
Honorarärzte schließen sich neuerdings zu AG s, GmbHs oder Genossen­
schaften zusammen und kündigen damit eine rechtssichere Gestaltung
an. Es ist unklar, ob diese neuen Lösungen rechtliche Sicherheit bei ver­
tretbaren Kosten bieten könnten – gerichtliche Entscheidungen dazu lie­
gen noch nicht vor. Der Fachausschuss hat den Bundesverband Honorar­
ärzte (BV-H) eingeladen, um das Genossenschaftsmodell vorzustellen.
Bei diesem Modell bestehen rechtliche Unsicherheiten, für die es derzeit
keine abschließende Beurteilung gibt: Ein Risiko besteht darin, dass das
Modell als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung gesehen werden kann,
wodurch als Rechtsfolge eine Anstellung gegeben wäre. Ein weiteres Ri­
siko besteht darin, dass die Genossenschaft doch als umsatzsteuerpflich­
tig eingestuft wird. Dieses Risiko betrifft nur die Genossenschaft, da sie
von den Kliniken keine Steuer im Nachhinein erheben könnte. Ein drittes
Problemfeld betrifft die Einschätzung des BSG, dass Drittleistungen dann
unzulässig sind, wenn es sich um eine vollumfängliche Ausgliederung
medizinischer Kernleistungen handelt. Welche praktischen Folgen das
Urteil jedoch haben wird, ist aktuell schwer abschätzbar.
83
Klinikrente
KlinikRente stärkt die Attraktivität der
Unternehmen
Mit rund vier Prozent bietet KlinikRente den Beschäftigten eine lukrative
überdurchschnittliche Gesamtverzinsung. Immer mehr Unternehmen der
Gesundheitswirtschaft setzen deshalb bei der betrieblichen Altersversor­
gung auf das Branchenversorgungswerk – und steigern damit zugleich
ihre Attraktivität als Arbeitgeber im zunehmenden Wettbewerb um quali­
fizierte Fachkräfte.
Attraktive Konditionen, niedrige Kosten, ein hohes Maß an Sicherheit und
eine große Flexibilität für Beschäftigte, die ihren Arbeitgeber wechseln,
zeichnen das Versorgungswerk und seine Produkte aus. KlinikRente wur­
de auf Initiative des BDPK gegründet und ist mittlerweile Partner von
mehr als 2.500 Unternehmen der Gesundheitswirtschaft. Damit befindet
sich KlinikRente ungebrochen auf Wachstumskurs: Im Berichtszeitraum
entschieden sich 268 Unternehmen der Gesundheitswirtschaft neu für
eine Mitgliedschaft im Branchenversorgungswerk. Das entspricht einem
Plus von rund elf Prozent.
Von der zunehmenden Zahl der Partner von KlinikRente profitieren die
Beschäftigten ganz unmittelbar. Denn bei einem Arbeitgeberwechsel
wird die Mitnahme (Portabilität) der KlinikRente-Verträge zum neuen Un­
ternehmen immer einfacher. Da so auch der Verwaltungsaufwand für die
Mitgliedsunternehmen des Versorgungswerks auf ein Minimum reduziert
wird, zahlt sich das vor allem für die Arbeitgeber selbst aus: Gerade die
Gesundheitswirtschaft ist von der Mobilität und Flexibilität der Mitarbei­
ter geprägt. So wechseln insbesondere Ärztinnen und Ärzte relativ häufig
den Arbeitgeber. Aber auch für andere Beschäftigte bietet die einfache,
kostenfreie und verwaltungsarme Portabilität der KlinikRente große Vor­
teile. Besonders große überregionale tätige Krankenhausgruppen nutzen
die einfache Portabilität in und außerhalb ihrer Konzernstruktur.
Die Produkte von KlinikRente für Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pfle­
geeinrichtungen stehen für eine hohe Sicherheit. Grund ist die Verteilung
der Anlagemittel auf ein Trägerkonsortium. Die Träger sind: Allianz, Deut­
sche Ärzteversicherung, Deutsche Beamtenversicherung, Generali und
Swiss life.
KlinikRente hat in der Berichtsperiode ein neues Produkt entwickelt und
eine betriebliche Berufsunfähigkeitszusatzversicherung eingeführt. Da­
mit hat das Branchenversorgungswerk auf die dringende Notwendigkeit
und die verstärkte Nachfrage nach einer einfachen und günstigen Berufs­
unfähigkeitsabsicherung für die Beschäftigten reagiert. Die Beschäftigten
profitieren dabei von guten Konditionen und von einem leichten Zugang
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
84
durch vereinfachte Gesundheitsfragen. Gleichzeitig reduziert die Steuerund Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge den Aufwand für diese zu­
sätzliche Absicherung. Um weitere Vereinfachungen für Arbeitnehmer
und Arbeitgeber zu erreichen, bietet das Versorgungswerk in Kürze eine
Variante der Berufsunfähigkeitsabsicherung an, die direkt zwischen Arbeit­
nehmer und KlinikRente vereinbart wird.
Zum 11. Personalkongress der Krankenhäuser geht es dieses Jahr nach
Berlin. Das Versorgungswerk richtet gemeinsam mit der Deutschen Kran­
kenhausgesellschaft den Personalkongress der Krankenhäuser aus. Am
28. / 29. September 2015 wird neben Referenten aus der Branche der
Chefvolkswirt der Allianz über die zukünftig zu erwartenden wirtschaftli­
chen Rahmenbedingungen der Krankenhäuser referieren.
Weitere Informationen zum Versorgungswerk und zum Personalkongress
finden Sie unter www.klinikrente.de.
EU-Arbeitszeitrichtlinie
Tarif und Personal
Mit einer öffentlichen Konsultation startet die Europäische Kommission
das Vorhaben, die Arbeitszeitrichtlinie zu überarbeiten. Die öffentliche
Konsultation erfragt Meinungen und Änderungsbedarf, etwa zu den Aus­
wirkungen der Arbeitszeitrichtlinie sowie dem „Arbeitszeit“-Begriff (Be­
reitschaftsdienst und Rufbereitschaft) und soll die aktuelle Überarbeitung
und Folgenabschätzung der Europäischen Kommission unterstützen.
Wie in den Gremien abgestimmt, hat der BDPK sich gemeinsam mit der
Deutschen Krankenhausgesellschaft an der Konsultation beteiligt und
sich wie bisher für die Beibehaltung des Opt-Outs und die unterschied­
liche Bewertung von aktivem und inaktivem Bereitschaftsdienst als Ar­
beitszeit eingesetzt.
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85
Fachkräftemangel
Der demografische Wandel in Deutschland führt absehbar zu einem deut­
lichen Rückgang des Erwerbstätigenpotenzials. Bereits heute gibt es in
verschiedenen Berufen und Regionen zu wenig qualifizierte Arbeitskräfte.
Die Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit vom Dezember 2013
weist 20 Berufsgruppen mit Fachkräftemangel im Bereich der techni­
schen Berufe und der Gesundheits- und Pflegeberufe aus. Darunter fallen
unter anderem Humanmediziner und Pflegefachkräfte. Die Bundesregie­
rung hat aus diesem Grund ein Fachkräftekonzept erarbeitet, welches lau­
fend weiterentwickelt wird.
Im Juni 2011 hatte die Bundesregierung in ihrem Fachkräftekonzept fünf
Sicherungspfade benannt:
1) Aktivierung und Beschäftigungssicherung;
2) bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf;
3) Bildungschancen für alle von Anfang an;
4) Qualifizierung: Aus- und Weiterbildung sowie
5) Integration und qualifizierte Zuwanderung.
Das Kabinett hat am 12. März 2015 den zweiten Fortschrittsbericht zum
Fach­kräftekonzept der Bundesregierung beschlossen. Der Fortschrittsbe­
richt enthält die wesentlichen Maßnahmen der Bundesregierung auf dem
Gebiet der Fachkräftesicherung.
Eine vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Studie des Instituts
der deutschen Wirtschaft in Köln, „Fachkräfteengpässe in Unternehmen“,
hat festgestellt, dass Fachkräfte vor allem im Gesundheitsbereich fehlten.
Im zusammengefassten Berufsfeld „Gesundheit, Soziales und Bildung“
wurden 98 Berufsgattungen betrachtet. Davon waren 26 im September
2014 Engpassberufe, davon 12 mit starkem Engpass. Ein starker Engpass
besteht, wenn weniger als 100 Arbeitslose auf je 100 gemeldete offene
Stellen kommen.
Der Fachausschuss hat sich mit dem Einsatz von ausländischen Pflege­
kräften beschäftigt und Erfahrungen ausgetauscht. Zudem werden die
Vorhaben der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe
und zur Delegation / Subsumtion ärztlicher Leistungen auf qualifizierte
nicht-ärztliche Gesundheitsberufe im Fachausschuss begleitet.
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Tarif und Personal
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6. Veranstaltungen
Veranstaltungen
Die wichtigste Veranstaltung des BDPK ist der jährliche Bundes­
kongress, der am 4. und 5. Juni 2014 in Berlin stattfand. Die
privaten Klinikunternehmen haben die Bundesregierung dazu
aufgerufen, bei den geplanten Reformen in der Pflege und
bei den Krankenhäusern mit einer mutigen, weitsichtigen und
qualitätsfördernden Politik für Veränderungen zu sorgen.
Die Neuordnung müsse konsequent darauf ausgerichtet sein,
die Qualität und den Nutzen für die Betroffenen zu steigern.
Weitere Veranstaltungen, die der BDPK unterstützt hat, sind der
Deutsche Reha-Tag sowie die IQMG-Jahrestagung und IQMGSeminare.
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Bundeskongress
Private Kliniken fordern echte
Innovationen
„Die Zukunft unserer Gesundheitsversorgung wird nicht durch billigere
Medizin gesichert, sondern durch bessere“, erklärte die Präsidentin des
Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK), Dr. Katharina Nebel,
auf dem BDPK-Bundeskongress, der in Berlin stattfand. Vertreter der
rund 1.000 deutschen Krankenhäuser und Rehakliniken in privater Träger­
schaft diskutierten mit Gesundheitspolitikern sowie Vertretern der Kran­
ken- und Rentenversicherung über die gesundheitspolitischen Perspekti­
ven und Erfordernisse in der 18. Legislaturperiode. Zentrales Thema war
dabei die Qualität der medizinischen Versorgung.
„Rehabilitation kann ältere kranke Menschen vor Pflegebedürftigkeit be­
wahren und ermöglichen, dass sie selbständig zu Hause leben, statt ab­
hängig von der Pflege zu werden“, so BDPK-Präsidentin Dr. Katharina Ne­
bel in ihrer Begrüßungsrede. Deshalb sei es ein zentrales Gebot für die
derzeit diskutierte Reform der Pflegeversicherung, das Potenzial der me­
dizinischen Rehabilitation zukünftig konsequenter auszuschöpfen. Insbe­
sondere das frühzeitige Erkennen des Reha-Potenzials erfolge nicht syste­
matisch und sei deshalb verbesserungswürdig. Gegenwärtig sei es für
Patienten oft schwieriger, eine Rehabilitationsleistung zu erhalten als eine
Operation. Dabei bewirke eine rechtzeitig begonnene qualifizierte medizi­
nische Rehabilitation nicht nur eine höhere Lebensqualität für den Einzel­
nen, sondern auch eine Entlastung der Pflegekasse. Dieser Effekt werde
jedoch verschenkt. „Aus Sicht der Betroffenen wäre Rehabilitation in vie­
len Fällen sinnvoll gewesen, sie haben sie aber nicht bekommen“, so die
BDPK-Präsidentin.
Aus ihrer eigenen Erfahrung als private Unternehmerin in dritter Genera­
tion stellte sie fest: „Wir haben Mut, Fleiß, Wissen und privates Vermö­
gen eingesetzt und uns oft genug verschuldet. Dass das Unternehmen
Gewinne erzielen sollte, war dabei keine Frage, denn die sind wieder im
Unternehmen gelandet und nicht zuletzt dafür eingesetzt worden, dass
unsere Gäste von gut qualifizierten Ärzten und Therapeuten behandelt
wurden.“
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Effektiveres und effizienteres Gesamt­
system durch Qualität
Ungeteilten Beifall fand bei den privaten Klinikunternehmen das im Koali­
tionsvertrag vorgegebene Ziel der Bundesregierung, mit der nächsten
Krankenhaus-Reform die Qualität der Krankenhausversorgung zu verbes­
sern. Annette Widmann-Mauz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bun­
desministerium für Gesundheit, erläuterte in ihrem Vortrag, dass neben
der besseren Versorgungsqualität und stärkeren Patientenorientierung
vor allem eine höhere Qualität konsequent und durchgängig im Gesund­
heitswesen erreicht werden soll. Hierzu diene auch das neue Qualitätsins­
titut. „Es gibt Fortschritte, aber wir sind noch weit entfernt von einer
durchgehenden Qualitätsorientierung im gesamten Gesundheitswesen.“
Diese Ausrichtung ziehe nach sich, dass es zukünftig Qualitätsanreize in
der Krankenhaus-Vergütung geben werde.
Dr. Ulrich Wandschneider, Vorstandsmitglied des BDPK , befürwortete
dieses Vorhaben: „Der Ansatz der Koalition ist vernünftig.“ Studien be­
legten seit Langem, dass Kliniken mit guten Qualitätsergebnissen und mit
hoher Patientenzufriedenheit wirtschaftlich erfolgreich sind. „Eine quali­
tätsfördernde Politik muss die Rahmenbedingungen schaffen, in denen
sich qualitätsorientierte Kliniken dynamisch entwickeln können“, so
Wandschneider.
Veranstaltungen
Das bestätigte der zweite Vertreter der Privaten Kliniken auf dem Podium,
Dr. Hans-Heinrich Aldag. „Die Privaten Kliniken sind seit Jahren vorne mit
dabei, was die konsequente Ausrichtung auf Qualität angeht.“ Auf Initiati­
ve privater Kliniken werden Vergleichslisten allgemeinverständlich im In­
ternet veröffentlicht, beispielsweise bei der Initiative Qualitätsmedizin
(IQM) und dem Klinikportal Qualitätsklinken.de. „Wir wollen Patienten in
den Stand setzen: Welches sind die guten Häuser, welche nicht“, so
Aldag. Inzwischen nutzen zahlreiche Kliniken aus allen Trägerschaften
diese Einrichtungen und wirken aktiv daran mit. Gemeinsam ist allen die­
sen Projekten, dass sie stets an den Bedürfnissen der Patienten ausge­
richtet sind und eine klare, starke Praxisorientierung besitzen.
Die Privaten Kliniken unterstützen das Vorhaben der Bundesregierung,
die Qualität konsequent gesetzlich zu verankern. Auch, wenn dies die
Schließung einzelner, qualitativ schlechter und unwirtschaftlicher Klini­
ken zur Folge habe. Dem stimmte auch Harald Terpe, Obmann im Aus­
schuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags, zu: „Da rate ich der
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91
Politik, nicht feige zu sein und Kliniken zu schließen.“ Lothar Riebsamen,
Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, bestätigte dieses Ansinnen,
machte jedoch deutlich, dass man es nicht den Landkreisen überlassen
könne, Kliniken zu schließen. „Das muss von höherer Ebene beschlossen
werden. So ein Landrat kann ja am nächsten Tag nicht mehr auf die Straße
gehen, wenn er den Finger für so eine Entscheidung hebt“, so Riebsamen.
11. Deutscher Reha-Tag
Im Rahmen des Deutschen Reha-Tags am 27. September 2014 gab es bun­
desweit mehr als 120 Veranstaltungen von rund 80 Kliniken und Einrich­
tungen.
Über weitere Veranstaltungen zum Deutschen Reha-Tag informiert der
Veranstaltungskalender auf www.rehatag.de. (Siehe Kapitel 2)
IQMG-Jahrestagung und Seminare
Die IQMG -Jahrestagung und Seminare haben 2014 / 2015 stattgefunden,
weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel 4 .
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Veranstaltungen
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7. Informationen
Einen Überblick über die Gremien des BDPK bietet dieses
Kapitel. Die Mitglieder des Vorstands und des Mitgliederrats
werden benannt, ebenso die Mitglieder der Fachausschüsse
Krankenhäuser, Rehabilitation und Pflege, Tarif- und Personal­
fragen sowie des Fachausschusses Vorsorge und Rehabilitation
für Kinder und Jugendliche, Mutter, Vater und Kind.
Statistiken zu den Gesundheitsausgaben, der Zahl der Vorsorgeund Rehabilitationseinrichtungen sowie der allgemeinen
Krankenhäuser nach Trägern oder die Entwicklung der Betten­
anzahl der Kliniken sind in diesem Kapitel grafisch und
tabellarisch dargestellt.
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Informationen
Die zahlreichen Partner des BDPK, mit denen der Verband
kooperiert, werden hier aufgelistet. Darüber hinaus ist an dieser
Stelle eine Liste der zertifizierten ambulanten und stationären
Rehabilitationseinrichtungen zu finden.
Gremienmitglieder
Mitglieder
des Vorstands
Präsidentin: Dr. Katharina Nebel M. Sc.,
Private Kliniken Dr. Dr. med. Nebel,
Vlotho
Vizepräsident:
Dr. Ulrich Wandschneider,
Asklepios Kliniken GmbH, Hamburg
Vizepräsident: Dr. Michael Philippi,
Sana Kliniken AG, Ismaning
Dr. Francesco De Meo, HELIOS Kliniken
GmbH, Berlin
Norbert Glahn, AHG Allgemeine
Hospitalgesellschaft AG, Düsseldorf
Hartmut Hain, Median Kliniken
GmbH & Co. KG, Berlin (bis 12 / 2014)
Dr. Markus Hamm, Schön Klinik SE,
Prien am Chiemsee
Friedel Mägdefrau, Landesverbände der
Privatkliniken in Hessen und RheinlandPfalz e.V., Wiesbaden
Berthold Müller, Pre.Di.Ma. GmbH,
Offenburg
Herbert M. Pichler, FuturaMed AG,
München
Ellio Schneider, Waldburg-Zeil Kliniken
GmbH & Co. KG, Isny-Neutrauchburg
Dr. Dr. Martin Siebert, Rhön Klinikum
AG, Bad Neustadt a. d. Saale
Mitglieder
des Mitgliederrats
Vorsitzender: Dr. Hans-Heinrich Aldag,
Waldklinik Jesteburg Aldag GmbH & Co.
KG, Jesteburg
Stv. Vorsitzender: Klaus Krotschek,
m&i Klinikgruppe Enzensberg,
Hopfen am See
Dr. med. Cordelia Andreßen, Lubinus
Clinicum GmbH & Co. KG, Kiel
Dr. Florian Nicolai Brandt, Privatklinik
Dr. Amelung, Königstein
Heinz Dahlhaus, m&i Klinikgruppe
Enzensberg, Bad Pyrmont
Rainer Grimm, Landesverband der
Privatkliniken des Landes MecklenburgVorpommern e.V., Bad Doberan
Jens F. Holsing, Holsing Vital GmbH,
Bad Holzhausen
Mario Krabbe, Schlosspark-Klinik GmbH,
Berlin
Sabine Lessing, Schön Klinik Verwaltung
GmbH, Prien am Chiemsee
Verband der Privatkrankenanstalten im
Saarland e.V., N. N.
Verband der Privatkliniken in Sachsen
und Sachsen-Anhalt e.V., Ingo Dörr
Franz Schreijäg, Vorsorge- und Rehabili­
tationsfachklinik für Mutter-Vater-Kind
Hänslehof, Bad Dürrheim
Dr. Christoph Smolenski,
Dr. von Ehrenwall‘sche Klinik, Ahrweiler
Rechnungsprüfer:
Horst Schiller, Klinik Niedersachsen
Erwin Röver GmbH und Co. KG,
Bad Nenndorf
Klaus Terharn, AHG Klinik Tönisstein,
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Mitglieder
der Fachausschüsse
Fachausschuss Krankenhäuser
Vorsitzender: Dr. Michael Philippi,
Sana Kliniken AG, Ismaning
Stv. Vorsitzender: Dr. Dr. Martin Siebert,
Rhön Klinikum AG, Bad Neustadt a. d.
Saale
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Dr. Kerstin Haase, Zentralklinik
Bad Berka GmbH, Bad Berka
Hartmut Hain, Median Kliniken GmbH &
Co. KG, Berlin (bis 12 / 2014)
Dr. Markus Hamm, Geschäftsführender
Direktor der Schön Klinik SE, Prien am
Chiemsee
Stefan Härtel, Asklepios Orthopädische
Klinik Hohwald, Neustadt
Dr. Andreas Hartung, Asklepios Kliniken
GmbH, Bad Abbach
Ralph Heger, Medical Park AG, Amerang
Andreas Heilmann, HELIOS VogtlandKlinikum Plauen, Plauen
Peter Heimscheid, Asklepios Kliniken
Verwaltungsgesellschaft mbH, Lich
Phil Hill, Sana Kliniken des Landkreises
Cham GmbH, Cham
Bernd Hirtreiter, Asklepios Fachkliniken
München-Gauting, Gauting
Dr. Claas Hohmann, WolfartKlinik,
Gräfelfing
Ulrich Hornstein, Herz- und Kreislauf­
zentrum Rotenburg a. d. Fulda,
Rotenburg a. d. Fulda
Michael Kelbel, Krankenhaus Agatharied
GmbH, Hausham
Mario Krabbe, Schlosspark-Klinik GmbH,
Berlin
Dr. Arno Kuge, Vorstand NRW e.V.,
Stemwede
Alexander Kunz, MediClin, Offenburg
Sabine Lange, Sana Kliniken AG,
Ismaning
Dr. Anke Lasserre, Klinikum Salzgitter
GmbH, Salzgitter
Dr. Uwe Leder, SRH Wald-Klinikum Gera
GmbH, Gera
Sabine Lessing, Schön Klinik Verwaltung
GmbH, Prien am Chiemsee
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Informationen
Dr. Kathleen Balle, Rudolf Presl
GmbH & Co. Klinik Bavaria
Reha­bilitations KG, Kreischa
Dr. Roland Bantle, Herzzentrum Leipzig
GmbH, Leipzig
Harald Barlage, Rehabilitations- und
Präventionszentrum am Klinikum
Bad Bocklet GmbH & Co. KG, Bad Bocklet
Bernd Baumbach, Johannesbad Saar­
schleife AG & Co. KG, Mettlach-Orscholz
Harald Becker, Waldburg-Zeil Kliniken
GmbH & Co. KG, Isny-Neutrauchburg
Thomas Böer, Diabetes Zentrum
Bad Mergentheim GmbH & Co. KG,
Bad Mergentheim
Dieter von Bomhard, Privatklinik
Bad Gleisweiler Hilz KG, Gleisweiler
Dr. Rainer Brase, Klinikum Wahrendorff
GmbH, Sehnde
Sabine Braun, DKD HELIOS Klinik
Wiesbaden, Wiesbaden
Oliver Bredel, Sana Kliniken AG,
Remscheid
Carsten Deutschmann, Dr. Becker KilianiKlinik, Bad Windsheim
Veronika Diepolder, m&i Klinikgruppe
Enzensberg, Hopfen am See
André Eydt, Median Kliniken GmbH &
Co. KG, Bad Nauheim
Lisa Sophia Friedrich-Schmieder,
Stiftung Schmieder für Wissenschaft
und Forschung, Allensbach
Arno Fritzen, Klinik für Tumorbiologie
GmbH & Co. KG, Freiburg
Oliver Glier, HELIOS Kliniken GmbH,
Berlin
Dr. Peter Görlich, Ethianum Betriebs­
gesellschaft mbH & Co. KG, Heidelberg
Tilmann-Jörg Götzner, WolfartKlinik,
Gräfeling
Dr. Uwe Gretscher, Sana Kliniken AG,
Ismaning
Friedel Mägdefrau, Landesverbände der
Privatkliniken in Hessen und RheinlandPfalz e.V., Wiesbaden
Joachim Manz, Berlin
Ilona Michels, AHG Allgemeine Hospital­
gesellschaft AG, Düsseldorf
Gerhard Müller, Krankenhaus Cuxhaven
GmbH, Cuxhaven
Carla Naumann, Schön Klinik Verwaltung
GmbH, Bad Aibling
Mirko Papenfuß, Klinikum Frankfurt
(Oder) GmbH, Frankfurt (Oder)
Herbert-M. Pichler, FuturaMed AG,
M-Unterföhring
Felix Pinkow-Margerie, Privatklinik
Wirsberg, Wirsberg
Jens Raddatz, Werner-Wicker-Klinik,
Bad Wildungen
Silke Ritschel, Sana Krankenhaus Rügen
GmbH, Bergen / Rügen
Dr. Christian Rotering, Park-Klinik Man­
hagen GmbH & Co. KG, Großhansdorf
Lutz-Peter Sandhagen, Verband privater
Kliniken und Pflegeeinrichtungen BerlinBrandenburg e.V., Berlin
Achim Schäfer, Medizinisches Zentrum
für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH,
Bad Lippspringe
Dr. Jens Schick, Sana Kliniken AG,
Ismaning
Dr. Dagmar Schmieder, Kliniken
Schmieder Allensbach (Stiftung & Co.)
KG, Allensbach
Ellio Schneider, Waldburg-Zeil Kliniken
GmbH & Co. KG, Isny-Neutrauchburg
Dr. Ulrich Schulze, Asklepios Paulinen
Klinik, Wiesbaden
Franzel Simon, HELIOS Kliniken
Schwerin GmbH, Schwerin
Marcus Sommer, Helios Klinikum
Pforzheim, Pforzheim
Markus Stark, Kliniken Dr. Erler gGmbH,
Nürnberg
Heiko Stegelitz, Parkinson-Klinik Wolfach
GmbH & Co KG, Wolfach
Dr. Ann-Kristin Stenger, Verband der
Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.,
München
Michael Strobach, Verband der Privat­
krankenanstalten in Bayern e.V.,
München
Rudolf Terres, AHG Klinik im Odenwald,
Breuberg-Sandbach
Bernhard Wehde, Christophsbad GmbH
& Co. Fachkrankenhaus KG, Göppingen
Michael Werner, KAV Krankenhaus
GmbH, Ehringshausen
Jens Wernick, München
Kai Westphal, Klinik am Rosengarten,
Bad Oeynhausen
Fachausschuss Rehabilitation
und Pflege
Vorsitzender: Ellio Schneider, WaldburgZeil Kliniken GmbH & Co. KG,
Isny-Neutrauchburg
Stv. Vorsitzender: Peter Clausing, Berlin
Dr. Hans-Heinrich Aldag, Waldklinik
Jesteburg Aldag GmbH & Co. KG,
Jesteburg
Johannes Assfalg, Maternus Klinik
für Rehabilitation GmbH & Co. KG,
Bad Oeynhausen
Harald Barlage, Rehabilitations- und
Präventionszentrum am Klinikum
Bad Bocklet GmbH & Co. KG,
Bad Bocklet
Christian Baumbach, WaldburgZeil Kliniken GmbH & Co. KG,
Isny-Neutrauchburg
Bernd Baumbach, Johannesbad Saar­
schleife AG & Co. KG, Mettlach-Orscholz
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Björn Gollée, Kirchberg Klinik,
Bad Lauterberg
Horst Gollée, Gollée GmbH & Co. KG,
Bad Lauterberg
Rainer Grimm, Landesverband der
Privatkliniken des Landes MecklenburgVorpommern e.V., Bad Doberan
Hartmut Hain, Median Kliniken GmbH &
Co. KG, Berlin (bis 12 / 2014)
Bernd Hamann, Westfälisches Gesund­
heitszentrum Holding GmbH,
Bad Sassendorf
Detlef Hambücker, Eifelhöhen-Klinik
Marmagen GmbH,
Nettersheim-Marmagen
Dr. Markus Hamm, Geschäftsführender
Direktor der Schön Klinik SE, Prien am
Chiemsee
Roland Harlaux, Lielje Gruppe in der
Saale Reha-Klinikum II, Bad Kösen
Ralph Heger, Medical Park AG, Amerang
Rolf-Peter Hoehle, m&i Fachklinik Bad
Liebenstein, Bad Liebenstein
Dieter Holk, Salztal Klinik GmbH,
Bad Soden-Salmünster
Ulrich Hornstein, Herz- und Kreislauf­
zentrum Rotenburg a. d. Fulda,
Rotenburg a. d. Fulda
Anaid Jansen, Medical Park Bad
Camberg GmbH & Co. KG, Bad Camberg
Klaus Kinast, Fachklinik Bad Bentheim,
Bad Bentheim
Klaus Krotschek, m&i Klinikgruppe
Enzensberg, Hopfen am See
Olaf Kügelchen, Augusta Klinik GmbH &
Co. KG, Bad Kreuznach
Klaus Kurre, Viktoriastift Rehabilitationsund Vorsorgeklinik für Kinder und
Jugendliche, Bad Kreuznach
Dr. Markus-Michael Küthmann, Aatal­
klinik Wünnenberg GmbH,
Bad Wünnenberg
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Informationen
Dr. Ursula Becker, Dr. Becker Klinik­
gesellschaft mbH & Co. KG, Köln
Rita Bernhardt, MediClin, Klinik am
Brunnenberg, Bad Elster
Dr. Clemens Bold, Verband der Kranken­
anstalten in privater Trägerschaft in
Baden-Württemberg e.V., Sindelfingen
Thomas Bruns, Friesenhörn-NordseeKliniken GmbH, Jever
Servet Dag, MediClin Klinik für Akut­
psychosomatik / MediClin Reha-Zentrum
am Hahnberg, Bad Wildungen
Heinz Dahlhaus, m&i Klinikgruppe
Enzensberg, Bad Pyrmont
Jutta Doepner, Malbergklinik GmbH,
Bad Ems
Stefan Düvelmeyer, Median Klinik NRZ
Wiesbaden GmbH, Wiesbaden
Christoph Essmann, Nanz medico GmbH
& Co. KG, Stuttgart
André Eydt, Median Kliniken GmbH &
Co. KG, Bad Nauheim
Prof. Dr. Lothar Feige, AHG Allgemeine
Hospitalgesellschaft AG, Düsseldorf
Volker Feldkamp, MediClin, Offenburg
Thomas Fettweiß, Ostseeklinik
Schönberg-Holm, Ostseebad Schönberg
Michael Fitz, Waldburg-Zeil Kliniken
GmbH & Co. KG, Bad Füssing
Manuela Flacke, Verband der Privat­
kliniken Niedersachsen und Bremen e.V.,
Osnabrück
Wilfried Frank, Sana Kliniken Sommer­
feld, Kremmen
Markus Frenzer, MediClin, Offenburg
Georg Freund, Reha-Kliniken Küppels­
mühle GmbH & Co. KG, Bad Orb
Lisa Sophia Friedrich-Schmieder,
Stiftung Schmieder für Wissenschaft
und Forschung, Allensbach
Dr. Heike Fritsche-Huth, Klinik GraalMüritz GmbH, Graal-Müritz
Matthias Langenbach, MediClin RehaZentrum Roter Hügel, Bayreuth
Susanne Leciejewski, Celenus-Kliniken
GmbH, Offenburg
Deddo Lehmann, Eisenmoorbad
Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH,
Bad Schmiedeberg
Dirk Ludemann, DIANA Krankenhausbe­
triebsgesellschaft mbH, Bad Bevensen
Ulf Ludwig, HELIOS Kliniken GmbH,
Berlin
Friedel Mägdefrau, Landesverbände der
Privatkliniken in Hessen und RheinlandPfalz e.V., Wiesbaden
Martin Maller, Reha Klinik Sonnenhof
Bad Iburg GmbH & Co. KG, Bad Iburg
Jürgen Melchers, Rhön-Klinik Prof. Dr.
Keck GmbH & Co. KG, Gersfeld
Wulf Meueler, MediClin, Staufenburg
Klinik, Durbach
Ilona Michels, AHG Allgemeine Hospital­
gesellschaft AG, Düsseldorf
Dr. Henner Montanus, Elbe-Saale Klinik,
Barby
Ursula Mootz, Nanz medico GmbH & Co.
KG, Stuttgart
Berthold Müller, Pre.Di.Ma. GmbH,
Offenburg
Carla Naumann, Schön Klinik Verwaltung
GmbH, Bad Aibling
Dr. Katharina Nebel M. Sc., Private
Kliniken Dr. Dr. med. Nebel, Vlotho
Philipp Nordsiek, Salze Klinik GmbH &
Co. KG, Bad Salzdetfurth
Heiko Pichler, HELIOS Rehaklinik Damp
GmbH, Damp
Frank Porten, St. Georg Vorsorge- und
Rehabilitationskliniken, Höhenschwand
Angelika Presl, Klinik Bavaria Kreischa,
Kreischa
Dr. Jens Rieger, Westfälisches Gesund­
heitszentrum Holding GmbH,
Bad Sassendorf
Petra Rose, Gesundheitszentrum in
Bad Waldliesborn GmbH, Lippstadt
Bernd Rullang, Hochwald-Kliniken
Weiskirchen, Weiskirchen
Lutz-Peter Sandhagen, Verband privater
Kliniken und Pflegeeinrichtungen BerlinBrandenburg e.V., Berlin
Achim Schäfer, Medizinisches Zentrum
für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH,
Bad Lippspringe
Stefan Scharl, Reha-Zentren Passauer
Wolf GmbH, Bad Griesbach
Peter F. Schauerte, AHG Allgemeine
Hospitalgesellschaft AG, Düsseldorf
Michael Scheider, Sachsenklinik GmbH
& Co. KG, Bennewitz
Horst Schiller, Klinik Niedersachsen
Erwin Röver GmbH und Co. KG,
Bad Nenndorf
Matthias H. Schindler, Paracelsus-Klinik
Scheidegg, Scheidegg
Dr. Dagmar Schmieder, Kliniken
Schmieder Allensbach (Stiftung & Co.)
KG, Allensbach
Franz Schreijäg, Vorsorge- und Rehabili­
tationsfachklinik für Mutter-Vater-Kind
Hänslehof, Bad Dürrheim
Alexander Spachholz, MediClin,
Offenburg
Dr. Ann-Kristin Stenger, Verband der
Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.,
München
Hartmut Stern, Rudolf Presl GmbH & Co.
Klinik Bavaria Rehabilitations KG,
Kreischa
Michael Strobach, Verband der
Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.,
München
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
10 0
Fachausschuss Tarif- und
Personalfragen
Vorsitzender: Friedel Mägdefrau,
Landesverbände der Privatkliniken in
Hessen und Rheinland-Pfalz e.V.,
Wiesbaden
Stv. Vorsitzender: Hartmut Hain,
Median Kliniken GmbH & Co. KG, Berlin
(bis 12 / 2014)
Johannes Assfalg, Maternus Klinik für
Rehabilitation GmbH & Co. KG,
Bad Oeynhausen
Detlef Bätz, Verband der Privatkliniken in
Thüringen e.V., Bad Klosterlausnitz
Harald Becker, Waldburg-Zeil Kliniken
GmbH & Co. KG, Isny-Neutrauchburg
Claudia Blachut, Schwärzberg Klinik
GmbH, Bad Rappenau
Uwe Feldkamp, Schön Holding GmbH &
Co. KG, Prien am Chiemsee
Manuela Flacke, Verband der Privat­
kliniken Niedersachsen und Bremen e.V.,
Osnabrück
Gerhard Göttsche, Unternehmens­
beratung, Bad Oeynhausen
Susanne Halhuber, Celenus Fachklinik
Hilchenbach GmbH, Hilchenbach
Bernd Kümmerle, m&i Klinikgruppe
Enzensberg, Hopfen am See
Klaus Kurre, Viktoriastift Rehabilitationsund Vorsorgeklinik für Kinder und
Jugendliche, Bad Kreuznach
Dr. Winfried Ludwig, Recura Kliniken
GmbH, Beelitz-Heilstätten
Gerhard Müller, Krankenhaus Cuxhaven
GmbH, Cuxhaven
Thorn Plöger, HESCURO – Klinik REGINA
– GmbH & Co. KG, Bad Kissingen
Lutz Peter Reuter, Klinikgruppe Graf von
Oeynhausen-Sierstorpff, Bad Driburg
Birgit Rossak, Klinikum Frankfurt (Oder)
GmbH, Frankfurt (Oder)
Dirk Schmitz, MediClin, Offenburg
Heiko Stegelitz, Parkinson-Klinik
Wolfach GmbH & Co KG, Wolfach
Dr. Ann-Kristin Stenger, Verband der
Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.,
München
Michael Strobach, Verband der Privat­
krankenanstalten in Bayern e.V.,
München
Rolf Treutler, Freiburg
Wilfried Wagner, Schlosspark-Klinik
GmbH, Berlin
Michael Werner, KAV Krankenhaus
GmbH, Ehringshausen
Jens Wernick, München
Fachausschuss Vorsorge und
Rehabilitation für Kinder und
Jugendliche, Mutter, Vater
und Kind
Vorsitzender: Berthold Müller,
Celenus-Kliniken GmbH, Offenburg
Stv. Vorsitzender: Alwin Baumann,
Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG,
Wangen
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
101
Informationen
Dr. Franz Theisen, Lauterbacher Mühle
Klinik GmbH & Co. KG, Seeshaupt
Karin Vogel, Rehabilitationszentrum
Oldenburg GmbH, Oldenburg
Carsten Voigt, Klinik am Rosengarten,
Bad Oeynhausen
Olaf Werner, Kur- und Klinikverwaltung
Bad Rappenau GmbH, Bad Rappenau
Jens Wernick, München
Rüdiger Wörnle, Mooswaldklinik,
Freiburg
Uli Wüstner, m&i Klinikgruppe
Enzensberg, Bad Urach
Stv. Vorsitzender: Thomas Bruns,
Friesenhörn-Nordsee-Kliniken GmbH,
Jever
Bernd Baumbach, Johannesbad Saar­
schleife AG & Co. KG, Mettlach-Orscholz
Roland Berlinger, Arbeitsgemeinschaft
Eltern und Kind Kliniken,
Neuhaus am Inn
Thomas Eisenla, AHG Klinik für Kinder
und Jugendliche Beelitz-Heilstätten,
Beelitz-Heilstätten
Michael Grosskurth, Klinik Bad Oexen,
Bad Oeynhausen
Klaus Jäcker, Ostseeklinik Königshörn
Jäcker GmbH & Co. KG, Glowe / Rügen
Jörg Klein, Celenus Fachklinik
Bromerhof GmbH, Argenbühl
Carsten Körner, Fachklinik Sonnenschein
Boltenhagen GmbH, Boltenhagen
Steffen Kreß, Gesundheitszentrum an
der Höhle, Buchen
Klaus Kurre, Viktoriastift Rehabilitationsund Vorsorgeklinik für Kinder und
Jugendliche, Bad Kreuznach
Gerhard R. Lang, Klinik Grömitz GmbH &
Co. KG, Grömitz
Friedel Mägdefrau, Landesverbände der
Privatkliniken in Hessen und RheinlandPfalz e.V., Wiesbaden
Nensi Puskaric, Klinik Schönsicht
Berchtesgaden, Berchtesgaden
Frank Roschewsky, Rehasan Mutter Kind
Klinik, Norddorf /Amrum
Heinz Rüsch, Kurklinik Strand­
robbe® Neptunweg GmbH, Cuxhaven
Marion Schmutz, Klinik Bavaria
Zscheckwitz, Kreischa
Franz Schreijäg, Vorsorge- und Rehabili­
tationsfachklinik für Mutter-Vater-Kind
Hänslehof, Bad Dürrheim
Facharbeitsgruppen
Facharbeitsgruppe ambulante Rehabili­
tation
Facharbeitsgruppe BQR der Renten­
versicherung
Facharbeitsgruppe DRG Experten
Facharbeitsgruppe Geriatrie
Facharbeitsgruppe GOÄ Reform
Facharbeitsgruppe Kinder- und
Jugendliche
Facharbeitsgruppe Mutter / Vater und
Kind
Facharbeitsgruppe Neurologische
Frührehabilitation
Facharbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit
Facharbeitsgruppe Ordnungspolitischer
Rahmen
Facharbeitsgruppe Psychiatrie und
Psychosomatik
Facharbeitsgruppe QS Reha Geriatrie
Facharbeitsgruppe Strategie Kranken­
häuser
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
10 2
Verband der Krankenanstalten in
privater Trägerschaft in
Baden-Württemberg e.V.
Vorsitzender: Berthold Müller
Geschäftsführer: Dr. Clemens Bold
Posener Straße 1, 71065 Sindelfingen
Telefon: 07031 - 95 05 40
Telefax: 07031 - 95 05 49
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vpka-bw.de
Verband der Privatkrankenanstalten in
Bayern e.V.
Vorsitzender: Herbert M. Pichler
Hauptgeschäftsführerin: Dr. Ann-Kristin
Stenger
Geschäftsführer: Michael Strobach
Kreillerstraße 24, 81673 München
Telefon: 089 - 57 30 99
Telefax: 089 - 57 34 88
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vpka-bayern.de
Verband privater Kliniken und Pflege­
einrichtungen Berlin-Brandenburg e.V.
Vorsitzender: Mario Krabbe
Geschäftsführer: Lutz-Peter Sandhagen
Einemstraße 20, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 2 13 70 73
Telefax: 030 - 2 11 36 69
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vpkbb.de
Verband Deutscher Privatkliniken –
Landesverband Hamburg
c/o Klinikgruppe Dr. Guth GmbH &
Co. KG
Vorsitzende: Dr. Manuela Guth
Neuer Jungfernstieg 17 A
20354 Hamburg
Telefon: 040 - 34 10 31 17
Telefax: 040 - 35 71 05 00
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vpkhh.de
Landesverbände der Privatkliniken in
Hessen und Rheinland-Pfalz e.V.
Vorsitzender (Hessen): Dr. Florian
Nicolai Brandt
Vorsitzender (Rheinl.-Pfalz):
Dr. Christoph Smolenski
Geschäftsführer: Friedel Mägdefrau
Von-Leyden-Straße 23 a
65191 Wiesbaden
Telefon: 0611 - 26 75 611
Telefax: 0611 - 20 58 162
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vdpk.de
Verband der Privatkliniken
Niedersachsen und Bremen e.V.
Vorsitzender: Dr. Hans-H. Aldag
Geschäftsführer: Martin Menger
Franz-Lenz-Str. 14b, 49084 Osnabrück
Telefon: 0541 - 33 56 633
Telefax: 0541 - 33 56 634
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vdpkn.de
Verband der Privatkliniken NordrheinWestfalen e.V.
Vorsitzender: Thomas Hoffmann
Geschäftsführer: Günther Knauer
Fleher Straße 3a, 40223 Düsseldorf
Telefon: 0211 - 55 79 399
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
10 3
Informationen
Landesverbände
Telefax: 0211 - 55 79 622
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vdpk-nrw.de
Landesverband der Privatkliniken des
Landes Mecklenburg-Vorpommern e.V.
c/o „Moorbad“ Bad Doberan
Vorsitzender und Geschäftsführer:
Rainer Grimm
Schwaaner Chaussee 2
18209 Bad Doberan
Telefon: 038203 - 93 629
Telefax: 038203 - 93 680
E-Mail: [email protected]
Internet: www.pkmv.de
Verband der Privatkrankenanstalten im
Saarland e.V.
c /o AHG Klinik Berus AG & Co. KG
Vorsitzender: Thomas Schneider
Geschäftsführer: N. N.
Verband der Privatkliniken in Sachsen
und Sachsen-Anhalt e.V.
Vorsitzender: Jan Müller
Hauptgeschäftsführer: Ingo Dörr
Gustav-Mahler-Straße 2, 04109 Leipzig
Telefon: 0341 - 98 00 861
Telefax: 0341 - 98 00 860
E-Mail: [email protected]
Internet: www.pks-leipzig.de
Verband der Privatkliniken in
Schleswig-Holstein e.V.
Vorsitzende:
Dr. med. Cordelia Andreßen
Geschäftsführer: Bernd Krämer
Feldstraße 75, 24105 Kiel
Telefon: 0431 - 84 035
Telefax: 0431 - 84 055
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vpksh.de
Verband der Privatkliniken in
Thüringen e.V.
c /o Moritz-Klinik Bad Klosterlausnitz
Vorsitzende: Dr. Kerstin Haase
Geschäftsführer: Detlef Bätz
Hermann-Sachse-Str. 46
07639 Bad Klosterlausnitz
Telefon: 036601 - 49 441
Telefax: 036601 - 49 449
E-Mail: [email protected] Internet: www.vpkt.de
BDPK
Bundesgeschäftsstelle
Hauptgeschäftsführer: Thomas Bublitz
Geschäftsbereich Krankenhäuser:
Jonathan Graf
Geschäftsbereich Rehabilitation:
Karoline Körber, Antonia Walch
Geschäftsbereich Qualitätssicherung
und Qualitätsmanagement in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen:
Julia Wallrabe, Konstanze Zapff
Geschäftsstellenleitung: Klaus Mehring
Organisation / Sekretariat:
Karin Müller, Petra Voß
Bundesverband
Deutscher Privatkliniken e. V.
Friedrichstraße 60
10117 Berlin
Telefon: 030 - 2 40 08 99 -0
Telefax: 030 - 2 40 08 99 -30
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bdpk.de
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
10 4
teilstationäre
Pflege
9.772
27.595
Statistiken
Gesundheitsausgaben (gesamt) 2013
Gesundheitsausgaben in Deutschland (in Mio. €)
Krankenhäuser
82.354
Stationäre / teilstationäre Einrichtungen
118.681
GKV Ausgaben 2014*
Quelle: BMG (03-2014)
Ambulante Einrichtungen
Vorsorge- /
Rehabilitationseinrichtungen
155.513
Ausgaben insgesamt 208,92
8.732
Sonstige Einrichtungen
9.772
Stationäre /
teilstationäre
Pflege
27.595
Quelle: Gesundheitsberichterstattung
des Bundes www.gbe-bund.de
Anteil an GKV-Ausgaben 2014 (in Mrd. €) *
Vorsorge- und Reha
2% = 3,21
Krankenpflege
2% = 4,83
Fahrkosten
2% = 4,54
Netto-Verwaltungskosten
5% = 9,97
Vertragsärztl. Versorgung
18% = 35,96
sonst. Ausgaben
4%= 7,48
Zahnärztl. Behandlung
5% = 9,86
Krankengeld
5% = 10,62
Zahnersatz
2% = 3,21
33% = 68,55
Arzneimittel
17% = 35,35
Heil- und Hilfsmittel
*Vorläufige Finanzergebnisse 2014
Quelle: BMG
7% = 13,80
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
10 5
Informationen
Krankenhausbehandlung
Entwicklung der Zahl der Vorsorge- und Rehaeinrichtungen
Anzahl Vorsorge- und Rehakliniken
Entwicklung der Zahl der Vorsorge- und Rehaeinrichtungen
Rehabilitation
500
Entwicklung der Zahl der Vorsorge- und
Reha-Einrichtungen nach Trägern
1.500
000
private
freigemeinnützige
private
öffentliche
1.000
freigemeinnützige
500
öffentliche
500
0
1995
1996
1999
2002
0
1995
2004
1996
2006
1999
2008
2002
2009
2004
2010
2006
2011
2008
2012 2013
2009
2010
2011
2012 2013
Quelle: Statistisches Bundesamt
3
Vorsorge- und Reha-Einrichtungen nach Trägern
(2013)
öffentliche
3
19 % = 229
private
54 % = 641
öffentliche
19 % = 229
private
54 % = 641
freigemeinnützige
27 % = 317
freigemeinnützige
Quelle: Statistisches Bundesamt
27 % = 317
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
10 6
Rehabilitation
0.000
private
0.000
Entwicklung der Bettenzahlen in Vorsorgeund
freigemeinnützige
Reha-Einrichtungen nach Trägern
0.000
öffentliche
200.000
private
0.000
150.000
freigemeinnützige
1996
1999 2002
100.000
2004
2006
2008
2009
2010
2011
2012
2013
öffentliche
50.000
0
1995
1996
1999
2002
2004
2006
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Quelle: Statistisches Bundesamt
3
Bettenzahl nach Trägern (2013)
öffentliche
19 % = 30.925
3
freigemeinnützige
16 % = 27.181
private
65 % = 108.783
öffentliche
19 % = 30.9
Quelle: Statistisches Bundesamt
freigemeinnützige
16 % = 27.181
private
65 % = 108.783
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
10 7
Informationen
0
1995
0
1995
1996
1999
2002
2004
2006
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Entwicklung der Leistungsfälle DRV
1.200.000
med. Reha
1.000.000
stationäre RehaMaßnahmen
(ohne Kinder)
800.000
600.000
Anschlussrehabilitation/AHB
400.000
Mediz. Reha
für Kinder
200.000
0
1995
1996
1999
2002
2004
2006
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Quelle: DRV
Leistungsfälle DRV
DRV
med. Reha
stationäre
Reha-Maß­
nahmen
(ohne Kinder)
Anschluss­
rehabilitation /
AHB
Mediz. Reha für
Kinder
1995
985.415
900.973
129.129
24.368
2000
835.878
778.789
177.681
29.908
2005
804.064
696.731
227.347
36.759
2008
942.622
804.006
275.756
37.568
2009
978.335
829.822
293.173
36.254
2010
996.154
837.864
318.118
34.223
2011
966.323
810.664
327.357
30.919
2012
1.004.617
843.319
328.940
32.103
2013
988.380
827.080
328.703
30.812
Quelle: DRV
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
10 8
Entwicklung der Leistungsfälle GKV
1.000.000
Rehabilitation
gesamt
800.000
stationäre RehaMaßnahmen
(ohne AR und MuKi)
600.000
Anschlussrehabilitation /AHB
400.000
Mediz. Reha für
Mütter und Väter
200.000
0
1995
1996
1999
2002
2004
2006
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Quelle: BMG
Leistungsfälle GKV
Mediz. Reha für
Mütter & Väter
Rehabilitation
gesamt
stationäre
Reha-Maß­
nahmen (ohne
AR und MuKi)
1995
981.093
586.571
0
78.413
2000
802.817
260.176
425.221
117.420
2005
738.079
114.771
540.564
30.992
2008
774.124
124.024
559.248
20.025
2009
787.531
129.448
573.001
17.223
2010
797.322
142.871
557.956
13.356
2011
746.804
99.599
559.451
9.031
2012
769.846
120.758
558.331
7.969
2013
719.927
111.171
527.993
6.457
Quelle: BMG
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
10 9
Informationen
Anschluss­
rehabilitation
GKV
Anteil der Fälle nach Trägern Vorsorge und Reha
(2013)
öffentliche
21 % = 404.678
private
64 % = 1.247.643
freigemeinnützige
15 % = 301.316
Quelle: Statistisches Bundesamt
Anträge, Bewilligungen, durchgeführte Leistungen
med. Reha insgesamt DRV
2.000.000
durchgeführte
Leistungen
Bewilligungen
1.500.000
Anträge
1.000.000
500.000
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Quelle: DRV
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
110
für Kinder
Anträge, Bewilligungen, durchgeführte Leistungen
med. Reha für Kinder DRV
100.000
durchgeführte
Leistungen
80.000
Bewilligungen
Anträge
60.000
40.000
20.000
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Quelle: DRV
Anträge, Bewilligungen, durchgeführte Leistungen
med. Reha GKV
1.000.000
durchgeführte
Leistungen
Bewilligungen
Anträge
800.000
600.000
2009
2010
2011
2012
2013
Quelle: BMG KG5
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
111
Informationen
2008
150000
1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Leistungsausgaben DRV / GKV
4.000.000.000
GKV
3.500.000.000
DRV
3.000.000.000
2.500.000.000
2.000.000.000
1.500.000.000
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Quelle: BMG, DRV
Leistungsausgaben DRV
DRV
medizinische Reha
mediz. Reha für Kinder
1995
3.396.100.000
100.887.000
2000
2.894.800.000
121.517.000
2005
2.887.900.000
167.716.251
2008
3.319.300.000
181.880.984
2009
3.470.400.000
182.666.022
2010
3.510.000.000
177.292.000
2011
3.596.600.000
167.430.000
2012
3.741.800.000
175.071.000
2013
3.722.200.000
163.143.000
Quelle: DRV
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
11 2
1995 1996 19
Leistungsausgaben GKV
Anschlussrehabilitation
Mediz. Reha für
Mütter & Väter
GKV
Rehabilitation
gesamt
stationäre
Reha-Maß­
nahmen (ohne
AR und MuKi)
1995
2.074.897.283
1.121.717.327
796.405.849
156.774.106
2000
2.452.899.862
732.994.244
1.369.362.975
229.629.422
2005
2.116.846.338
361.092.203
1.616.984.254
62.542.276
2008
2.153.975.380
340.526.456
1.669.501.806
40.410.112
2009
2.142.847.804
322.730.656
1.679.651.227
31.041.587
2010
2.131.288.881
317.785.522
1.679.982.066
25.549.026
2011
2.112.387.476
306.432.504
1.676.582.689
19.696.358
2012
2.136.088.510
323.999.586
1.682.297.616
19.825.633
360.024.753
1.691.044.574
17.755.915
2013
Reha
2.181.969.022
Anzahl der durchschnittlich je Vollkraft mit direktem Beschäftigungsverhäl
Quelle: BMG
Vollkräfte in Reha-Kliniken (Pflegedienst)
25.000
private
20.000
freigemeinnützige
15.000
10.000
öffentliche
5.000
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Quelle: Statistisches Bundesamt
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
11 3
Informationen
0
2003
Reha
Vollkräfte in Reha-Kliniken (Ärzte)
Vollkräfte in Reha-Kliniken (Ärzte)
10000
private
8000
freigemeinnützige
6000
öffentliche
4000
2000
0
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Quelle: Statistisches Bundesamt
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
11 4
400
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Krankenhäuser
Entwicklung der Krankenhäuser nach Trägern
2.500
private
2.000
freigemeinnützige
1.500
öffentliche
1.000
500
0
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Quelle: Statistisches Bundesamt
3
Krankenhäuser nach Trägerschaft
200235 %
817
=
694
Freigemeinnützige
Krankenhäuser
Private Krankenhäuser
877
527
2003
796
856
545
2004
780
831
555
2005
751
818
570
2006
717
803
584
Freigemeinnützige
2007Krankenhäuser
677
790
620
200835 %
665
=
781
637
706
2009
648
769
667
2010
630
755
679
2011
621
746
678
2012
601
719
697
2013
596
706
694
Öffentliche Krankenhäuser
30 % = 596
Quelle: Statistisches Bundesamt
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
11 5
Informationen
Öffentliche
PrivateKrankenhäuser
Krankenhäuser
0
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
3
Krankenhäuser nach Trägern (2013)
Private Krankenhäuser
35 % = 694
Öffentliche Krankenhäuser
30 % = 596
Freigemeinnützige
Krankenhäuser
35 % = 706
Quelle: Statistisches Bundesamt
Entwicklung der Bettenzahl nach Trägern
600.000
private
500.000
400.000
freigemeinnützige
300.000
öffentliche
200.000
100.000
0
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Quelle: Statistisches Bundesamt
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
11 6
300.000
öffentliche
200.000
100.000
0
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Betten in Krankenhäusern nach Trägerschaft
Öffentliche
Krankenhäuser
Freigemeinnützige
Krankenhäuser
Private Krankenhäuser
2003
290.625
197.343
53.933
2004
280.717
189.334
61.282
2005
273.721
184.752
65.351
2006
260.993
180.200
69.574
2007
250.345
177.632
78.977
2008
246.423
177.085
79.852
2009
244.918
174.711
83.712
2010
244.254
173.457
85.038
2011
242.769
172.219
87.041
2012
240.180
171.276
90.019
2013
240.632
170.086
89.953
Quelle: Statistisches Bundesamt
Betten nach Trägern (2013)
Private Krankenhäuser
18 % = 89.953
Öffentliche Krankenhäuser
Freigemeinnützige Krankenhäuser
48 % = 240.632
34 % = 170.086
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
117
Informationen
Quelle: Statistisches Bundesamt
Entwicklung der Krankenhausfälle nach Trägern
20.000.000
private
15.000.000
freigemeinnützige
10.000.000
öffentliche
5.000.000
0
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Quelle: Statistisches Bundesamt
Fälle nach Trägerschaft
Öffentliche
Krankenhäuser
Freigemeinnützige
Krankenhäuser
Private Krankenhäuser
2003
9.422.234
6.265.970
1.607.706
2004
9.047.784
5.954.817
1.799.048
2005
9.027.425
5.877.903
1.968.557
2006
8.753.887
5.901.545
2.177.451
2007
8.697.755
5.970.324
2.510.494
2008
8.780.261
6.147.808
2.591.510
2009
8.891.443
6.165.136
2.760.602
2010
8.969.730
6.200.550
2.862.624
2011
9.052.521
6.309.068
2.982.568
2012
9.090.366
Private Krankenhäuser
6.409.861
3.120.216
2013
9.220.928
4
17 % = 3.127.311
6.438.929
3.127.311
49 % = 9.220
Quelle: Statistisches Bundesamt
Freigemeinnützige Krankenhäuser
34 % = 6.438.929
Öffentliche Krankenhäu
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
118
4
Anteil der Fälle nach Trägern (2013)
Private Krankenhäuser
17 % = 3.127.311
Öffentliche Krankenhäuser
49 % = 9.220.928
Freigemeinnützige Krankenhäuser
34 % = 6.438.929
Quelle: Statistisches Bundesamt
Vollkräfte in Krankenhäusern (Pflegekräfte)
Vollkräfte in Krankenhäusern (Pflegekräfte)
350.000
private
300.000
250.000
freigemeinnützige
200.000
150.000
öffentliche
100.000
50.000
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Quelle: Statistisches Bundesamt
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
119
Informationen
0
2003
Vollkräfte in Krankenhäusern (Ärzte)
Vollkräfte in Krankenhäusern (Ärzte)
150.000
private
120.000
freigemeinnützige
90.000
60.000
öffentliche
30.000
0
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Quelle: Statistisches Bundesamt
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
120
Informationen
Partner und Kooperationen
Der BDPK arbeitet mit zahlreichen Verbänden und Institutionen zusam­
men, die hier vorgestellt werden.
Arbeitsgemeinschaft Medizinische
Rehabilitation
Der BDPK ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabili­
tation SGB IX (AG MedReha SGB IX), einem Zusammenschluss der maß­
geblichen, bundesweit tätigen Spitzenverbände der Leistungserbringer in
der medizinischen Rehabilitation.
Aktionsbündnis Patientensicherheit
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) versteht sich als Platt­
form für eine sichere Gesundheitsversorgung in Deutschland. Es wird im
Rahmen einer Gemeinschaftsaktion des BDPK und mehrerer Mitgliedskli­
niken finanziell und inhaltlich in seiner Arbeit unterstützt.
Arbeitskreis Gesundheit
Der Arbeitskreis Gesundheit e.V. ist ein gemeinnütziger Zusammenschluss
von Rehabilitationskliniken unterschiedlicher Fachrichtungen, der Informati­
onen über die medizinische Versorgung veröffentlicht.
Assekuranz AG
Die Assekuranz AG ist als Internationaler Versicherungsmakler seit mehr
als 25 Jahren im Arzt- und Krankenhausgeschäft erfolgreich am Markt tätig.
AssekuRisk AG
AssekuRisk bündelt das aktuelle Wissen der Bereiche Medizin und Luft­
fahrt. Die besten Sicherheitsstrategien und Instrumente der Hochsicher­
heitsbranche Luftfahrt werden auf ihre Tauglichkeit im Krankenhausalltag
überprüft, adaptiert und eingesetzt.
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
122
Deutsche Krankenhausgesellschaft
Der BDPK ist Mitglied in der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG),
Berlin, dem Zusammenschluss von deutschen Spitzen- und Landesverbän­
den der Krankenhausträger.
Deutscher Reha-Tag
Seit der Gründung des Reha-Tages vor neun Jahren ist der BDPK aktiver
Initiator dieses Aktionsbündnisses, dem mittlerweile mehr als 20 Organi­
sationen und Verbände aus allen Bereichen der Rehabilitation angehören.
Beim Deutschen Reha-Tag vertreten sie gemeinsam Botschaften und
sprechen mit einer Stimme. Regelmäßig im September findet der offiziel­
le Reha-Tag statt, an dem sich bundesweit Kliniken mit einer lokalen Ver­
anstaltung in der Öffentlichkeit präsentieren.
Deutsches Netz Rauchfreier Kranken­
häuser & Gesundheitseinrichtungen
Das Deutsche Netz Rauchfreier Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtun­
gen (DNRfK ) ist nationale Partnerorganisation des ENSH -Global Network
for Tobacco Free Health Care Services.
Deutsches Netzwerk Versorgungs­
forschung
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
123
Informationen
Das deutsche Netzwerk Versorgungsforschung ist ein interdisziplinäres
Netzwerk, das allen Institutionen und Arbeitsgruppen offensteht, die mit
der Sicherung der Gesundheits- und Krankenversorgung unter wissen­
schaftlichen, praktischen oder gesundheitspolitischen Gesichtspunkten
befasst sind.
Deutsche Vereinigung für Rehabilitation
Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) ist das interdisziplinä­
re Forum für Rehabilitation. Sie organisiert den Dialog aller gesellschaftli­
chen Kräfte zur Weiterentwicklung der Rehabilitation in Deutschland.
Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im
Gesundheitswesen
Die Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen e.V.
(DVSG) mit Sitz in Berlin ist ein sektorenübergreifender Fachverband, der
die Sozialarbeit im Gesundheitswesen fördert und dazu beiträgt, Soziale
Arbeit in den verschiedenen Arbeitsfeldern des Gesundheitswesens zu
stärken und weiterzuentwickeln.
führen & wirtschaften im Krankenhaus
Das Fachmagazin f & w, führen und wirtschaften im Krankenhaus ist das
offizielle Organ des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken. Mit
knapp 6.000 Abonnenten und einer verbreiteten Auflage von 12.000 Ex­
emplaren ist f & w seit Jahren der absolute Marktführer unter den Fach­
publikationen für Krankenhausmanagement und Entscheidungsträger im
Gesundheitswesen.
GRB – Gesellschaft für Risikoberatung
Seit 1994 berät die GRB Gesellschaft für Risiko-Beratung mbH (GRB)
Krankenhäuser und Einrichtungen im Gesundheitswesen in Deutschland,
Österreich und der Schweiz beim Aufbau und bei der Etablierung von Ri­
sikomanagement-Systemen für Diagnostik, Therapie und Pflege. Die GRB
ist ein Unternehmen der Ecclesia Gruppe, dem führenden deutschen Ver­
sicherungsmakler für Einrichtungen im Gesundheitswesen.
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
124
Gesellschaft für Versicherungswissenschaft
und -gestaltung
In der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (GVG)
haben sich Institutionen und Persönlichkeiten zusammengeschlossen, die
das System der sozialen Sicherung in Deutschland aktiv gestalten. Die
GVG ist für ihren heterogenen Mitgliederkreis ein Diskussionsforum, in
dem aktuelle und grundlegende sozialpolitische Fragen aus unterschiedli­
chen Perspektiven diskutiert werden.
Institut für Qualitätsmanagement im
Gesundheitswesen
Das Anliegen des Instituts für Qualitätsmanagement im Gesundheits­
wesen (IQMG) ist die Qualität der Leistungserbringung zu sichern und
weiterzuentwickeln. Das stellt für die Zukunft der medizinischen Rehabili­
tation eine entscheidende Voraussetzung dar. Externe Qualitätssicherung
und internes Qualitätsmanagement gewinnen in der medizinischen Reha­
bilitation eine zunehmende Bedeutung.
KlinikRente
KlinikRente ist das Branchenversorgungswerk für Betriebsrenten in der
Gesundheitswirtschaft. Mehr als 2.500 Unternehmen nutzen bereits die
Vorteile.
Konferenz der Spitzenverbände der RehaLeistungserbringer / BAR
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
125
Informationen
Die Konferenz ist ein informelles Diskussionsforum zur (strategischen)
Abstimmung sowie zum (fachlichen) Austausch der maßgeblichen Spit­
zenorganisationen der Leistungserbringer der ambulanten und stationä­
ren Rehabilitation. Der BDPK hat den Vorsitz des Sprecherrats inne und
nimmt in dieser Eigenschaft an den Sitzungen des Arbeitskreises „Reha­
bilitation und Teilhabe“ der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
(BAR) teil.
European Union of Private Hospitals ­
Der UEHP (European Union of Private Hospitals) vertritt die Interessen
privater Krankenhäuser auf europäischer Ebene.
Verein elektronische Fallakte
Der BDPK ist seit Mai 2010 Mitglied im Verein elektronische Fallakte
(eFA). Dieser wurde gegründet, um eine bundesweit einheitliche Kommu­
nikationsplattform zu etablieren. Eingebettet in die bestehende Telemati­
kinfrastruktur soll die elektronische Fallakte die sektorenübergreifende
Behandlung unterstützen.
Verband der Krankenhausdirektoren
Deutschlands
Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) berät die
verantwortlichen Mitarbeiter in den Krankenhäusern und vertritt darüber
hinaus die gesundheits- und krankenhauspolitischen Belange der deut­
schen Krankenhäuser in der Öffentlichkeit.
Kooperationspartner des IQMG
Das IQMG bietet hochwertige Beratungs- und Evaluierungsleistungen für
Einrichtungen des Gesundheitswesens und arbeitet mit speziell ausge­
wählten Partnern zusammen. Die mit dem IQMG kooperierenden Bera­
tungsunternehmen begleiten den Aufbau oder die Weiterentwicklung von
Qualitätsmanagementsystemen in Rehabilitations-Einrichtungen auf der
Basis des IQMP-Reha. Dabei werden die Ausgangsbedingungen und indi­
viduellen Anforderungen der Einrichtungen berücksichtigt. Die Zertifizie­
rungsunternehmen übernehmen als IQMG -Partner die Zertifizierung von
Qualitätsmanagementsystemen und die Vergabe des EQR -Zertifikates
(„Exzellente Qualität in der Rehabilitation“) für die erfolgreiche Umset­
zung des IQMP-Reha in den Rehabilitations-Einrichtungen. Die IQMG
GmbH hat auf der Grundlage von Rahmenverträgen folgende Beratungsund Zertifizierungsunternehmen als Kooperationspartner gewonnen:
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
126
Beratungsunternehmen
isquo
Institut für Qualitätsmanagement und Organisationsberatung
Wartebergstraße 10, 37213 Witzenhausen
Tel.: (05542) 5 07 06 14
E-Mail: [email protected]
KrückenConsulting – Wendt & Huber GbR
Fregestraße 77, 12159 Berlin
Tel.: (030) 27 58 25 50
E-Mail: [email protected]
QM-BASE Dr. Dr. Nebel
Seebruchstraße 33, 32602 Vlotho
Tel.: (05733) 92 51 63
E-Mail: [email protected]
RC Management Consult GmbH
Maxlrainer Straße 10, 83714 Miesbach
Tel.: (08025) 9 91 84 00
E-Mail: [email protected]
SAMA Sozial- und Arbeitsmedizinische Akademie
Baden-Württemberg e. V.
Adalbert-Stifter-Straße 105, 70437 Stuttgart
Tel.: (0711) 8 48 88 40
E-Mail: [email protected]
ZeQ AG
Am Victoria-Turm 2, 68165 Mannheim
Tel.: (0621) 300840 - 0
E-Mail: [email protected]
Zertifizierungsunternehmen
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
127
Informationen
BSI Group Deutschland GmbH
Hanauer Landstraße 115, 60314 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 2222 89 200
E-Mail: [email protected]
DIOcert GmbH
Hindenburgplatz 1, 55118 Mainz
Tel.: (06131) 61929 - 0
E-Mail: [email protected]
DNV GL – Business Assurance Germany GmbH
Schnieringshof 14, 45329 Essen
Tel.: (0201) 7296 0
E-Mail: [email protected]
DQS GmbH
Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen
Taubenheimstraße 24, 70372 Stuttgart
Tel.: (0711) 3807319 -14
E-Mail: [email protected]
LGA InterCert GmbH
Tillystraße 2, 90431 Nürnberg
Tel.: (0911) 655 -4137
E-Mail: [email protected]
WIESO CERT GmbH
Gottfried-Hagen-Str. 60 – 62, 51105 Köln
Tel.: (0221) 170506 - 50
E-Mail: [email protected]
ProCum Cert GmbH
Düsseldorfer Straße 9, 60329 Frankfurt
Tel.: (069) 2648966-0
E-Mail: [email protected]
Für Reha-Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft besteht die Möglichkeit, das
IQMP-Reha-Verfahren in einer Version zu nutzen, welche ihre spezifische konfessio­
nelle Qualitätsphilosophie einbezieht. Die konfessionelle Zertifizierungsgesellschaft
proCum Cert ist Kooperationspartner des IQMG und bietet die Möglichkeit einer Zer­
tifizierung nach IQMP-Reha für den kirchlichen Bereich.
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 0 1 43 / 1 54
128
Das IQMG kooperiert auch mit ausgewählten Software-Unternehmen, die unter­
schiedliche Software-Lösungen für die IQMG -Produkte anbieten. Mit folgenden Soft­
ware-Unternehmen bestehen Rahmenverträge mit der IQMG Institut für Qualitäts­
management im Gesundheitswesen GmbH:
empira Software GmbH
Kirchstraße 19, 53840 Troisdorf
Tel.: (02241) 97367- 0
E-Mail: [email protected]
NEXUS / QM GmbH
Adalperostraße 80, 85737 Ismaning
Tel.: (089) 96 24 18 - 90
E-Mail: [email protected]
B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15
129
Informationen
3M Medica Health Information Systems
Hammfelddamm 11, 41460 Neuss
Tel.: (0221) 29 21 05 04
E-Mail: [email protected]
Zertifizierte Einrichtungen
Ambulante Rehabilitationseinrichtungen
ambulantes Rehabilitationszentrum
Oldenburg gGmbH, Oldenburg
de‘ignis-Fachklinik gGmbH /
Gesundheitszentrum, Egenhausen
MediClin Reha-Zentrum Gernsbach,
Gernsbach
reha Flex Saline Rehabilitationsklinik
Halle, Halle
Rehazentrum Schwerin, Schwerin
AOK-Klinik Stöckenhöfe, Wittnau bei
Freiburg
AOK-Klinik Korbmattfelsenhof,
Baden-Baden
Asklepios Klinik Schaufling GmbH,
Schaufling
Augusta Klinik GmbH & Co. KG,
Bad Kreuznach
BDH -Klinik Hessisch Oldendorf GmbH,
Hessisch Oldendorf
BG Nordsee Reha-Klinik,
St. Peter-Ording
RehaZentrum Bremen GmbH, Bremen
Capio Franz von Prümmer Klinik,
Bad Brückenau
Mobile Rehabilitationseinrichtungen
Capio Klinikum Maximilian, Bad Kötzting
MEDIAN Berlin-Mitte Mobile
geriatrische Rehabilitation, Berlin
Charlottenhall Rehabilitations- und
Vorsorgeklinik gGmbH, Bad Salzungen
Stationäre Rehabilita­
tionseinrichtungen
Caspar-Heinrich-Klinik, Bad Driburg
de‘ignis-Fachklinik gGmbH,
Egenhausen / Altensteig
Drei-Burgen-Klinik, Bad Münster am
Stein-Ebernburg
Aatalklinik Wünnenberg GmbH,
Bad Wünnenberg
Edelsteinklinik, Bruchweiler
Alexianer Krefeld GmbH, Krefeld
Edith-Stein-Fachklinik, Bad Bergzabern
AOK-Nordseeklinik Amrum, Norddorf
Eifelhöhen-Klinik, Nettersheim
AOK-Klinik Rügen, Wiek
Elfenmaar-Klinik, Bad Bertrich
AOK-Klinik Schlossberg, Bad Liebenzell
Fachklinik Alte Ölmühle, Magdeburg
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Fachklinik Bad Bentheim, Bad Bentheim
Haus Niedersachsen gGmbH,
Dedelstorf / Oerrel
Fachklinik Eußerthal, Eußerthal
Fachklinik St. Hedwig Illingen, Illingen
Haus Saaletal GmbH –
Adaptionseinrichtung „Maria Stern“,
Bad Neustadt / Saale
Fachklinik St. Lukas, Bad Griesbach
Feldbergklinik, St. Blasien
Haus Saaletal GmbH – Klinik Neumühle,
Hollstadt
Frankenklinik Bad Neustadt,
Bad Neustadt an der Saale
Haus Saaletal GmbH – Saaletalklinik,
Bad Neustadt /Saale
Gelderland-Klinik, Geldern
Herz Reha Hamburg, Hamburg
Gesundheits- und Rehazentrum
Schwäbische Alb, Bad Urach
Herz- und Kreislaufzentrum Rotenburg,
Rotenburg
Gesundheits- und VitalCenter Gollée,
Bad Lauterberg,
HKB -Klinik GmbH & Co. Klinik
Rabenstein KG, Nidda – Bad Salzhausen
Gesundheits- Zentrum Saarschleife,
Mettlach-Orscholz
Hochwald-Klinik Weiskirchen,
Weiskirchen
Gesundheitspark Bad Gottleuba,
Bad Gottleuba
Holsing Vital GmbH, Bad Holzhausen
Johannesbad Fachklinik, Bad Füssing
Gollwitzer-Meyer-Klinik,
Bad Oeynhausen
Kaiser-Karl-Klinik GmbH, Bonn
Hamm Kliniken – Klinik Bellevue,
Bad Soden-Salmünster
Kerckhoff-Rehabilitationszentrum,
Bad Nauheim
Hamm Kliniken – Klinik Nahetal,
Bad Kreuznach
Kirchberg-Klinik, Bad Lauterberg
Hamm Kliniken – Klinik Park-Therme,
Badenweiler
Kirchberg-Klinik und Gesundheits- und
VitalCenter Gollée, Bad Lauterberg
Klinik am Rosengarten, Bad Oeynhausen
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Informationen
Klinik am Hainberg, Bad Hersfeld
Haus am Stalten, Steinen – Endenburg
Klinik am Tharandter Wald,
Niederschöna
Kliniken Schmieder Stuttgart Tagesklinik,
Stuttgart
Klinik Dr. Beger, Garmisch-Partenkirchen
Klinikum Luitpold, Bad Kötzting
Klinikzentrum Mühlengrund GmbH,
Bad Wildungen
Klinik Dr. Franz Dengler GmbH & Co. KG,
Baden-Baden
Klinik Fallingbostel, Bad Fallingbostel
Klink für Tumorbiologie
GmbH & Co. KG, Freiburg
Klinik Graal-Müritz, Graal-Müritz
Klinik im Kurpark, Bad Rothenfeld
Klinik Limberger GmbH & Co. KG,
Bad Dürrheim
Klinik Malchower See GmbH, Malchow
Klinik Nordfriesland, Sankt Peter-Ording
Klinik Niedersachsen Erwin Röver
GmbH & Co. KG, Bad Nenndorf
Kurpark-Klinik Dr. Lauterbach-Klinik
GmbH, Bad Liebenstein
Lielje Gruppe, Berolina Klinik, Löhne
Lielje Gruppe, Kinder-Reha-Klinik
„Am Nicolausholz“, Bad Kösen
Lielje Gruppe, Saale Reha-Klinik I,
Bad Kösen
Lielje Gruppe, Saale Reha-Klinik II,
Bad Kösen
Klinik Porta Westfalica, Bad Oeynhausen
Klinik Solequelle, Bad Westernkotten
Klinik Wiesengrund, Bad Westernkotten
Kliniken Schmieder Allensbach,
Allensbach
Kliniken Schmieder Gailingen, Gailingen
Kliniken Schmieder Heidelberg,
Heidelberg
Lielje Gruppe, Salze Klinik,
Bad Salzdetfurth
LWL Institut für Rehabilitation Gütersloh
– Hans Peter Kitzig Institut, Gütersloh
Marcus-Klinik, Bad Driburg
MEDIAN Hohenfeld-Kliniken,
Bad Camberg
MEDIAN Kaiserberg-Klinik,
Bad Nauheim
Kliniken Schmieder Konstanz, Konstanz
Kliniken Schmieder Stuttgart-Gerlingen,
Gerlingen
MEDIAN Kinzigtal-Klinik,
Bad Soden-Salmünster
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MEDIAN Klinik – Adelsbergklinik
Bad Berka, Bad Berka
MEDIAN Klinik NRZ Magdeburg,
Magdeburg
MEDIAN Klinik am Südpark,
Bad Nauheim
MEDIAN Klinik Wismar, Wismar
MEDIAN Klinik – Bad Lausick,
Bad Lausick
MEDIAN Kliniken Bad Oeynhausen –
MEDIAN Klinik am Park,
Bad Oeynhausen
MEDIAN Klinik Bad Lobenstein,
Bad Lobenstein
MEDIAN Kliniken Bad Oeynhausen –
MEDIAN Weserklinik, Bad Oeynhausen
MEDIAN Klinik Bad Sülze,
Bad Sülze
MEDIAN Kliniken Bad Salzuflen –
MEDIAN Klinik am Burggraben,
Bad Salzuflen
MEDIAN Klinik Bad Tennstedt,
Bad Tennstedt
MEDIAN Klinik Berggießhübel,
Berggießhübel
MEDIAN Kliniken Bad Salzuflen – Klinik
Flachsheide, Bad Salzuflen
MEDIAN Klinikum Flechtingen,
Flechtingen
Median Klinik Berlin-Kladow, Berlin
Median Klinik Bernkastel-Kues,
Bernkastel-Kues
Median Klinik Grünheide, Grünheide
Median Klinik Heiligendamm,
Heiligendamm
Median Klinik Hoppegarten,
Hoppegarten
MEDIAN Klinik – Ilmtal-Klinik Bad Berka,
Bad Berka
MEDIAN Klinik Kalbe, Kalbe
MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues
– MEDIAN Klinik Bernkastel,
Bernkastel-Kues
MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues
– Median Klinik Burg Landshut,
Bernkastel-Kues
MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues
– Median Klinik Kues,
Bernkastel-Kues
MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues
– Median Klinik Moselhöhe,
Bernkastel-Kues
MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues
– Median Klinik Moselschleife,
Bernkastel-Kues
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Informationen
Median Klinik Berlin-Mitte, Berlin
MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues
– Zentrale, Bernkastel-Kues
MediClin Reha-Zentrum am Hahnberg,
Bad Wildungen
MEDIAN Reha-Zentrum Schlangenbad,
Schlangenbad
MediClin Reha-Zentrum Bad Düben,
Bad Düben
MEDIAN Rheingau-Taunus Klinik,
Bad Schwalbach
MediClin Reha-Zentrum Bad Orb,
Bad Orb
MediClin Albert Schweitzer Klinik,
Königsfeld
MediClin Reha-Zentrum Gernsbach,
Gernsbach
MediClin Baar Klinik, Königsfeld
MediClin Reha-Zentrum Plau am See,
Plau am See
MediClin Bliestal Kliniken, Blieskastel
MediClin Bosenberg Kliniken, St. Wendel
MediClin Reha-Zentrum Reichshof,
Reichshof
MediClin Deister Weser Kliniken,
Bad Münder
MediClin Reha-Zentrum Roter Hügel,
Bayreuth
MediClin Dünenwald Klinik,
Seebad Trassenheide
MediClin Reha-Zentrum Spreewald,
Burg / Spreewald
MediClin Fachklinik Rhein / Ruhr, Essen
MediClin Rose Klinik,
Horn-Bad Meinberg
MediClin Hedon Klinik, Lingen
MediClin Seepark Klinik, Bad Bodenteich
MediClin Klinik am Brunnenberg,
Bad Elster
MediClin Schlüsselbad Klinik,
Bad Peterstal-Griesbach
MediClin Klinik am Rennsteig, Tabarz
MediClin Seidel-Klinik, Bad Bellingen
MediClin Klinik am Vogelsang,
Donaueschingen
MediClin Klinikum Soltau, Soltau
MediClin Kraichgau-Klinik,
Bad Rappenau
MediClin Staufenburg Klinik, Durbach
MEDIGREIF Inselklinik Heringsdorf
GmbH Haus Gothensee,
Ostseebad Heringsdorf
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MEDIGREIF Inselklinik Heringsdorf
GmbH & Co. KG Haus Kulm,
Ostseebad Heringsdorf
Ostseeklinik Schönberg-Holm,
Ostseebad Schönberg
Ostseeklinik Zingst, Zingst
MEDIGREIF Inselklinik Heringsdorf
GmbH Mütter-Gesundheit-Usedom e.V.,
Ostseebad Heringsdorf
Paracelsus-Berghofklinik, Bad Essen
Paracelsus-Harz-Klinik, Quedlinburg
MEDIGREIF Parkklinik GmbH, Greifswald
medinet AG Burgenlandklinik,
Naumburg
MediVital Therapiezentrum,
Bad Westernkotten
Paracelsus-Klinik Am Schillergarten,
Bad Elster
Paracelsus-Klinik am See,
Bad Gandersheim
Meduna-Klinik GmbH, Bad Bertrich
Paracelsus-Klinik an der Gande,
Bad Gandersheim
Mittelrhein-Klinik Bad Salzig,
Boppard-Bad Salzig
Paracelsus-Osterberg-Klinik,
Bad Gandersheim
Moritz-Klinik, Bad Klosterlausnitz
Paracelsus-Roswitha-Klinik,
Bad Gandersheim
Mühlenbergklinik – Holsteinische
Schweiz, Bad Malente
Neurologische Klinik GmbH
Bad Neustadt, Bad Neustadt /Saale
Neurologische Klinik Hessisch
Oldendorf, Hessisch Oldendorf
Paracelsus-Rotenfelsklinik, Bad Münster
Paracelsus-Klinik Scheidegg, Scheidegg
Paracelsus-Wiehengebirgsklinik,
Bad Essen
Paracelsus-Wittekindklinik, Bad Essen
Ostseeklinik Grömitz, Grömitz
Ostseeklinik Prerow,
Ostseebad Prerow
Park-Klinik GmbH & Co. KG,
Bad Nauheim
Park-Klinik Bad Hermannsborn
GmbH & Co. KG, Bad Driburg
Privatklinik Lauterbacher Mühle am
Ostersee, Seeshaupt
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Informationen
Orthopädisches Zentrum MartinUlbrich-Haus Rothenburg gGmbH,
Rothenburg
Psychosomatische Fachklinik
St. Franziska Stift, Bad Kreuznach
Salztal Klinik GmbH & Co. KG,
Bad Soden-Salmünster
Psychosomatische Klinik Bad Neustadt,
Bad Neustadt a. d. Saale
Sana-Klinik Zollernalb GmbH – Zentrum
für Altersmedizin, Geriatrische Reha­
bilitation, Albstadt
Rehabilitationsklinik Garder See,
Lohmen
Rehabilitationsklinik Göhren, Göhren
Rehabilitationsklinik Massow
GmbH & Co. KG, Halbe / OT Massow
Rehabilitationsklinik Park-Therme,
Badenweiler
Rehabilitationszentrum Oldenburg
GmbH, Oldenburg
Reha-Klinik Dr. Wüsthofen,
Bad Salzschlirf
Reha-Klinik Schwäbische Alb
GmbH & Co. KG, Bad Urach
REHA-Klinik Sonnenhof, Bad Iburg
Reha-Klinik Wiesengrund,
Bad Sassendorf
RehaKlinikum Bad Säckingen GmbH,
Bad Säckingen
Reha Klinikum „Hoher Fläming“ im
Oberlinhaus gGmbH, Bad Belzig
Reha-Zentrum Lübben Kliniken
Professor Dr. Schendel GmbH & Co. KG,
Lübben
Sana-Klinik Zollernalb GmbH –
Stationäre und Ambulante orthopä­
dische Rehabilitation, Albstadt
Sanaderm Fachklinik für Hautkrank­
heiten, Allergologie und Lymphologie
GmbH & Co. KG, Bad Mergentheim
Sankt Rochus Kliniken, Bad Schönborn
Seeklinik Zechlin GmbH, Dorf Zechlin
Stillachhaus Privatklinik GmbH,
Oberstdorf
St. Nikolaus-Hospital Wallerfangen,
Wallerfangen
Strandklinik St. Peter-Ording,
St. Peter-Ording
TOMESA Fachklinik e. K., Bad Salzschlirf
Viktoriastift Bad Kreuznach,
Bad Kreuznach
Vital Kliniken GmbH – Klinik Buchenholm,
Bad Malente-Gremsmühlen
Vital Kliniken GmbH – Klinik
Dreizehnlinden, Bad Driburg
Vital Kliniken GmbH – Schloss-Klinik
Sonnenbühl, Bad Dürrheim
Rheumaklinik Aachen, Aachen
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Vitalisklinik Bad Hersfeld GmbH,
Bad Hersfeld
Vogtland-Klinik Bad Elster, Bad Elster
Waldburg-Zeil Kliniken – Argental-Klinik,
Isny-Neutrauchburg
Waldburg-Zeil Kliniken – Klinik
Alpenblick, Isny-Neutrauchburg
Waldburg-Zeil Kliniken – Klinik im
Hofgarten, Bad Waldsee
Waldburg-Zeil Kliniken – Klinik Nieder­
bayern, Bad Füssing
Waldburg-Zeil Kliniken – Klinik
Schwabenland, Isny-Neutrauchburg
Waldburg-Zeil Kliniken – Parksanatorium
Aulendorf, Aulendorf
Waldburg-Zeil Kliniken – Rehabilitations­
klinik Bad Salzelmen, Schönebeck (Elbe)
Waldburg-Zeil Kliniken – Rehabilitations­
klinik Bad Wurzach, Bad Wurzach
Waldburg-Zeil Kliniken – Rehabilitations­
klinik Saulgau, Bad Saulgau
Waldklinik Jesteburg Aldag
GmbH & Co. KG, Jesteburg
Weserland-Klinik Bad Hopfenberg,
Petershagen
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Informationen
Weserland-Klinik Bad Seebruch, Vlotho
Impressum
Herausgeber
BDPK – Bundesverband
Deutscher Privatkliniken e. V.
Friedrichstraße 60, 10117 Berlin
Projektbetreuung und Redaktion
Stefanie Erdrich
Layout
Digramm Media GmbH
Druck
Buch- und Offset-Druckerei
H. Heenemann GmbH & Co. KG
BDPK
Bundesgeschäftsstelle
Hauptgeschäftsführer: Thomas Bublitz
Geschäftsbereich Krankenhäuser:
Jonathan Graf
Geschäftsbereich Rehabilitation:
Karoline Körber, Antonia Walch
Geschäftsbereich Qualitätssicherung
und Qualitätsmanagement in Kranken­
häusern und Reha-Einrichtungen:
Konstanze Zapff, Julia Wallrabe
Geschäftsstellenleitung: Klaus Mehring
Organisation / Sekretariat: Karin Müller,
Petra Voß
Bildnachweis
Foto S. 8, 12, 70, 88, 94: Fotolia
Foto S. 46, 80: Martin Klindtworth
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Deutscher Privatkliniken e. V.
Friedrichstraße 60
10117 Berlin
Weitere Informationen des BDPK unter
www.bdpk.de
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Telefon: 030 - 2 40 08 99 - 0
Telefax: 030 - 2 40 08 99 - 30
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Internet: www.bdpk.de
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Deutscher Privatkliniken e. V.
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