BDPK-Geschäftsbericht 2014/2015
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BDPK-Geschäftsbericht 2014/2015
Veranstaltungen Tarif und Personal Qualität Krankenhäuser des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e. V. Informationen Rehabilitation G eschäftsbericht 2014 /15 Gesetzgebung Inhaltsverzeichnis Leitthema 1. Gesetzgebung 2. Rehabilitation 13 14 19 22 29 36 40 43 5 9 Rehabilitation braucht Öffentlichkeit Reha-Gesetzgebung Zugang zu Reha-Leistungen Beziehungen zu den Reha-Trägern und Vergütung Reha-Qualitätssicherung Kinder- und Jugendrehabilitation Mutter / Vater-Kind-Rehabilitation und Vorsorge 3. Krankenhäuser 47 48 51 59 61 62 67 67 68 Eckpunkte der Bund-Länder-AG Krankenhausfinanzierung MDK-Prüfung: Prüfverfahrensvereinbarung Psychiatrie / Psych-Entgeltsystem Qualität im Krankenhaus Neuwahl DKG-Präsidium E-Health Defizitfinanzierung 4. Qualitätsinitiativen im BDPK 71 72 76 Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (IQMG) Qualitätskliniken.de 5. Tarif und Personal 81 82 83 84 85 86 Gesetzgebung im Bereich Tarif und Personal Honorarkräfte Klinikrente EU-Arbeitszeitrichtlinie Fachkräftemangel 6. Veranstaltungen 7. Informationen 89 95 Gremienmitglieder Statistiken Partner und Kooperationen Zertifizierte Einrichtungen Impressum 96 105 122 130 138 BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 3 Der Vorstand und der Vorsitzende des Mitgliedsrats Dr. Hans-Heinrich Aldag (3. v. re) und Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz (re) Dr. Katharina Nebel Präsidentin Dr. Ulrich Wandschneider Dr. Michael Philippi 1. Vizepräsident 2. Vizepräsident Dr. Francesco De Meo Norbert Glahn Hartmut Hain Dr. Markus Hamm Berthold Müller Herbert-M. Pichler Ellio Schneider Dr. Dr. Martin F. Siebert Friedel Mägdefrau Immer und überall in Deutschland Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken sind mehr als Gesundheitseinrichtungen, die hohe Kosten verursachen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge und zur sozialen Stabilität. Auch für die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt und die Innovationskraft der Regionen haben Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken existenzielle Bedeutung, weil sie ein unverzichtbarer Bestandteil der jeweiligen Infrastruktur sind. Es geht um Menschen. Jeder weiß das und dennoch ist in der politischen Diskussion ebenso wie in der öffentlichen Berichterstattung (und auch in Geschäftsberichten) oft die Rede von Fällen, Leistungsempfängern, Versicherten oder Fallkosten. Hinter den nüchternen Begriffen, Zahlen und Fakten zeigen sich den Sachverständigen und politischen Entscheidungsträgern nur selten, welche einschneidenden Veränderungen Krankheiten oder Unfälle für den Einzelnen bedeuten, welche persönlichen Hoffnungen mit medizinischer Versorgung im Krankenhaus verbunden sind oder welche Wendungen und Wege eine medizinische Therapie dem Menschen eröffnen kann. Dabei bleibt kaum jemand im Laufe seines Lebens von den Kliniken „unberührt“: 40 Millionen Menschen wurden im vergangenen Jahr stationär oder ambulant im Krankenhaus oder einer RehaKlinik behandelt, statistisch gesehen also rund die Hälfte der Bevölkerung oder eine Person aus jedem deutschen Haushalt. Für diese Menschen sind die Kliniken rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr da – in jeder Lebensphase, wann immer sie Hilfe brauchen: von der Geburt bis zur Sterbebegleitung, bei Unfällen, chronischen Erkrankungen, bei Schmerzen und hochkomplexen Eingriffen. Häufigste Behandlungsursache waren und sind schon seit Jahren Krankheiten des Kreislaufsystems, gefolgt von Verletzungen, Vergiftungen und anderen Folgen äußerer Ursachen. Rund 98 Prozent der jährlich knapp 700.000 Neugeborenen kommen in Deutschland gegenwärtig im Krankenhaus zur Welt, gleichzeitig ist für etwa die Hälfte aller Menschen in Deutschland das Krankenhaus der Ort, an dem sie sterben. Wenn es ernst wird, hilft die Klinik. Schätzungsweise 20 Millionen Notfallpatienten werden jährlich in deutschen Krankenhäusern stationär und ambulant versorgt. Unabhängig von der Größe des Geldbeutels oder dem Wohnort hat im Bedarfsfall jeder den vollen Zugang zur medizinischen Versorgung. Damit leisten die Kliniken einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im städtischen wie im ländlichen Raum. 5 Die Kliniken sind mit dem Leben, Leiden und Sterben der Menschen eng verbunden und die Wertschätzung für die Leistungen und die Bedeutung der Krankenhäuser und Reha-Kliniken ist größer, als es einzelne Medienberichte suggerieren. Das wird nicht nur deutlich an den überaus positiven Ergebnissen verschiedener großer Patientenbefragungen der vergangenen Jahre. Welchen hohen Stellenwert die stationäre Versorgung für sie hat, wird auch erkennbar, wenn immer wieder überall in Deutschland Menschen für „ihre Klinik“ auf die Straße gehen und etwa gegen die drohende Schließung eines Hauses demonstrieren. Die Menschen in unserem Land haben durchaus ein Gespür dafür, wie wichtig die Kliniken für die Gesundheit, das Zusammenleben und das Wohlergehen der Bevölkerung sind. Das spricht übrigens nicht nur für die Kliniken selbst, sondern auch für den Zustand unserer Gesellschaft, denn am Umgang mit Kranken und Schwachen lässt sich das Humane einer Gemeinschaft erkennen. Zugleich besteht in der Bevölkerung – auch das zeigen Umfragen – großes Verständnis dafür, dass die Rahmenbedingungen der medizinischen Versorgung insgesamt reformiert werden müssen. In der politischen Diskussion hierüber wird allerdings oft darauf hingewiesen, dass besonders die Ausgaben für die stationäre Versorgung die Wirtschaft und die Bevölkerung mit hohen Kosten belasten. Diese Sichtweise vernachlässigt, dass die Versorgung in den Kliniken einen großen volkswirtschaftlichen Nutzen hat. Denn ein Gesundheitssystem mit guter medizinischer Akutversorgung und einem ausgebauten Rehabilitationswesen ist eine tragende Säule für die Wirtschaft. Es trägt wesentlich dazu bei, dass Erwerbsfähigkeit und Produktivität der Menschen erhalten bleiben und sie selbst aus eigener Kraft für ihren Unterhalt sorgen können. Zum volkswirtschaftlichen Beitrag von Krankenhäusern und Reha-Kliniken gehört auch, dass sie ein zentraler Wirtschafts- und Standortfaktor sind. Bundesweit zählen die Kliniken mit über einer Million Beschäftigten und rund 80.000 Auszubildenden zu den wichtigsten Arbeitgebern. Überall in Deutschland gehören die Kliniken zu den größten Arbeitgebern ihrer Region, und sie sind zudem in ihrem Einzugsbereich ein wichtiger, standorttreuer und krisenfester Wirtschaftsmotor als Auftraggeber für Dienstleister und Handwerksbetriebe vor Ort. Eine sichere und auskömmliche Finanzierung der stationären Versorgung ist aus allen diesen Gründen eine Investition in die Gesundheit der Menschen und zugleich ein wichtiger Beitrag zu Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand. Die Rahmenbedingungen und die Existenzgrundlagen für Krankenhäuser dürfen sich nicht stetig verschlechtern. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 6 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung von männlicher und weiblicher Form verzichtet. Gemeint ist stets sowohl die weibliche als auch die männliche Form. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 7 Gesetzgebung 1.Gesetzgebung Die Bundesregierung arbeitet in dieser Legislaturperiode ihre Gesetzesvorhaben getreu der Vorgaben im Koalitionsvertrag ab. Aktuell gibt es eine hohe Zahl an Gesetzgebungsverfahren. Einen Überblick über die relevanten Vorhaben der Bundesregierung bietet die Grafik auf den Seiten 10 und 11. Auf Einzelheiten zu den jeweiligen Gesetzen wird in den Kapiteln des Geschäftsberichts eingegangen. Zu den wichtigsten Gesetzgebungsverfahren für Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken, die in den Zuständigkeiten des Bundesgesundheits- und des Bundesarbeitsministeriums in den vergangenen drei Jahren eingeleitet wurden, gehören das Rentenpaket, das GKV- Versorgungsstärkungsgesetz, das GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz, das Beitragsschuldengesetz, die Pflegereform sowie die Krankenhausreform 2015, für die zwischenzeitlich der Referentenentwurf vorliegt. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 9 Zeitstrahl Gesetze 2013 – 2015 Beitragsschuldengesetz 1. August 2013 Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie 16. August 2014 Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf 4. Dezember 2014 Krankenhausreform Bund-Länder-AG Veröffentlichung Eckpunkte: 5. Dezember 2014 2013 2014 Tarifeinheitsgesetz Gesetzentwurf 11. Dezember 2014 Präventionsgesetz Gesetzentwurf 17. Dezember 2014 IT-Sicherheitsgesetz Gesetzentwurf 17. Dezember 2014 BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 10 Gesetzgebung GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz Inkrafttreten: 1. Januar 2015 1. Pflegestärkungsgesetz 1. Januar 2015 Gründung des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) nach § 137a SGB V (Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und dem Bundesministerium für Gesundheit), Leiter: Dr. med. Christof Veit 9. Januar 2015 E-Health-Gesetz Gesetzentwurf: 19. Januar 2015 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Gesetzentwurf: 25. Februar 2015 2015 Kommunalinvestitionsförderungsfonds Gesetzentwurf: 18. März 2015 Hospiz- und Palliativgesetz Gesetzentwurf: 18. März 2015 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Gesetzentwurf: 25. März 2015 Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Änderung des Gewerbesteuergesetzes: Gewerbesteuerbefreiung für ambulante Rehabilitationseinrichtungen 1. April 2015 Gesetz zur Bekämpfung der Korruption Referentenentwurf: 15. April 2015 BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 11 Rehabilitation ermöglicht Menschen, etwas wieder zu beherrschen, was vor einer Krankheit oder einem Unfall selbstverständlich war. Durch den rasanten medizinischen Fortschritt ist der Fokus der gesundheitlichen Versorgung häufig nur auf medizinische Aspekte von Erkrankungen gerichtet. Der Rehabilitation kommt deshalb die immer wichtigere Aufgabe zu, den Menschen als Ganzes mit seinen Krankheitsfolgen in den Blick zu nehmen und ihn möglichst selbständig und unabhängig von fremder Hilfe zu machen. Selbstbestimmte Teilhabe am Leben in Gesellschaft und Beruf sind elementare gesellschaftliche Werte, die Rehabilitation sichert. Der BDPK hat mit seinen klaren Positionen zur Weiterentwicklung der Rehabilitation entscheidend dazu beigetragen, dass die Regierungskoalition die gesellschaftliche Bedeutung der Rehabilitation erkannt hat. Im Koalitionsvertrag wurden die Grundsätze „Reha vor Pflege“ und „Reha vor Rente“ aufgegriffen und Maßnahmen zu einer besseren Versorgung der Menschen mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation vereinbart. Der BDPK unterstützt und begleitet diesen Prozess. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 13 Rehabilitation 2. Rehabilitation Rehabilitation braucht Öffentlichkeit Rehabilitation ist abstrakt und für Entscheidungsträger in der Politik wie auch in der Öffentlichkeit oft nicht leicht zu verstehen. Aus diesem Grund stehen medizinische Rehabilitationsleistungen häufig nicht genauso im Zentrum der Diskussion, wie die Behandlung in Krankenhäusern und in Arztpraxen. Um Entscheidungsträger von der Notwendigkeit von Änderungen der Rahmenbedingungen für Rehabilitation überzeugen zu können, hat sich der BDPK im Berichtszeitraum das Ziel gesetzt, Rehabilita tion besser zu erklären. Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen sind zielgerichtete, komplexe und strukturierte medizinische Leistungen, die von fachärztlich geleiteten und funktionsorientierten multiprofessionellen Teams in besonders qualifizierten und spezialisierten Rehabilitationskliniken erbracht werden. Die diagnostische und therapeutische Arbeit zielt auf die Beseitigung von Funktionseinschränkungen in Beruf und Alltag sowie die Motivierung zur aktiven Krankheitsbewältigung und den Aufbau eines eigenverantwortlichen Gesundheitsbewusstseins. Reha-Budget Reha zeigt Gesicht Cover der Broschüre Reha zeigt Gesicht Wissenschaftliche Expertisen, medizinische Gutachten oder Statistiken zur Rehabilitation in Deutschland können die tatsächlichen Schicksale der betroffenen Menschen nicht abbilden. Mit einer Auswahl an Patientengeschichten hat der BDPK gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation (AG MedReha) die Informationsbroschüre „Reha zeigt Gesicht“ zusammengestellt. Zehn Menschen in unterschiedlichen LebensBDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 14 Rehabilitation phasen zeigen die Facetten der Rehabilitation und veranschaulichen die Behandlungen bei verschiedenen Indikationen. Ergänzt werden diese Einzelberichte durch zusätzliche medizinische Informationen aus dem behandelnden interdisziplinären Team. Welche Anamnese, welcher Befund wird für die Rehabilitanden gestellt? Welches sind die bedeutendsten Rehabilitationsziele? Was sind die Inhalte der Rehabilitation und wie werden die Erfolgschancen eingeschätzt? Grundsätzliche Fakten zur Rehabilita tion, wie gesetzliche Grundlagen, Anspruchsberechtigungen oder Formen von Leistungsträgern und Leistungserbringern, runden das Bild in einem Überblick ab. Mit „Reha zeigt Gesicht“ können sich nicht zuletzt politische Entscheidungsträger über die weitreichende Wirkung der medizinischen Rehabilitation informieren. Wir danken noch einmal allen Einrichtungen und ihren Mitarbeitern, denn sie haben diese Veröffentlichung erst möglich gemacht. Unser besonderer Dank gilt den Patienten, die bereit waren, mit ihrem Beispiel der Reha ein Gesicht zu geben! BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 15 Reha-Tag Startseite der Reha-Tags-Website www.rehatag.de Leistungserbringer- und Leistungsträgerorganisationen der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation haben vor mehr als 10 Jahren gemeinsam den Deutschen Reha-Tag ins Leben gerufen. Als Initiatorenkreis bilden sie eine Plattform auf Bundesebene, deren gemeinsames Ziel es ist, die Bedeutung der Rehabilitation als ganzheitliche Leistung zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten zu erläutern und darzustellen. Die Federführung des Initiatorenkreises liegt aktuell beim BDPK. Mit einer neu gestalteten Website (www.rehatag.de) konnten im vergangenen Jahr zahlreiche Kliniken und Einrichtungen gewonnen werden, ihre Veranstaltungen zum RehaTag zu präsentieren. Über ein leicht verständliches webbasiertes Anmeldeformular kann jede Klinik Einträge im Veranstaltungskalender vornehmen. Zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit bietet die Homepage vielfältige Materialien wie Logos, Flyer, Plakatvorlagen und ein Aktionshandbuch. Eine Bildergalerie und ein Veranstaltungsarchiv auf der Web site veranschaulichen die Aktivitäten und geben gleichzeitig Anregungen für zukünftige Veranstaltungen. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 16 Rehabilitation Sachverständigenrat In seinem letzten Gutachten „Bedarfsgerechte Versorgung – Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche“ hat der Sach verständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen ein ganzes Schwerpunktkapitel zur Rehabilitation verfasst. Darin finden sich viele Themen und Schwerpunkte, auf die der BDPK seit Jahren aufmerksam macht, wieder. Das aktuelle Gutachten des Sachverständigenrates ist deshalb von Bedeutung, weil er die jeweilige Bundesregierung für notwendige gesundheitspolitische Reformvorhaben berät. – Zugang vereinheitlichen und vereinfachen Der problematische Zugang zu Rehabilitationsleistungen könne durch eine grundsätzliche Vereinheitlichung von Antragsstellung und Prüfverfahren der verschiedenen Träger erleichtert werden. Empfohlen wird darüber hinaus vor allem die Vereinfachung des Antrags- und Genehmigungsprozesses in der GKV für Reha-Maßnahmen, die aus der ambulanten Versorgung heraus verordnet werden. – Reha vor Pflege Der Sachverständigenrat empfiehlt einen finanziellen Ausgleich zwischen Pflege- und Krankenversicherung sowie die Aufnahme der Pflegever sicherung in den Kreis der Rehabilitationsträger nach SGB IX. – Reha-Budget DRV Die Ermittlung des Rehabilitationsbudgets sollte neben einem demografischen Faktor auch die Entwicklung des Renteneinstiegsalters bzw. die Lebensarbeitszeit berücksichtigen, was technisch einfach realisierbar ist. Gleichzeitig sind vorhandene Effizienzreserven, z. B. im Bereich ambulanter Rehabilitation und beim Betrieb von Eigeneinrichtungen, auszuschöpfen. – Einführung eines differenzierten Patienten-Klassifikationssystems als Grundlage der Vergütung Für die Vergütung von Rehabilitationsleistungen sollte ein differenziertes Patienten- beziehungsweise Fallklassifikationssystem entwickelt werden. Ob die Vergütung in Form von Tages- oder Fallpauschalen erfolge, sei dabei nachrangig, wenn der Vorrang auch differenzierten Tagespauschalen gegeben werde. Zentral kalkulierte Relativgewichte könnten als AusBDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 17 gangsbasis für Modifizierungen durch individuell verhandelte Einzelverträge zwischen Reha-Trägern und Leistungserbringern dienen, die beispielsweise den Basisfallwert und zusätzliche ergebnisorientierte Pay-forPerformance-Vergütungsanreize umfassen können. – Stärkung der Reha-Forschung Zur Realisierung methodisch hochwertiger Studien bedarf es einer verstärkten Forschungsförderung im Bereich Reha. Dabei sollte die Rehabilitationsforschung zukünftig vornehmlich trägerübergreifend organisiert werden. – Neue innovative Versorgungskonzepte, die den geänderten Patientenansprüchen gerecht werden Insbesondere eine verstärkte Einbindung der Rehabilitation in lokale Netzwerke und integrierte Versorgungskonzepte wäre vielversprechend. Ein weiterer Ausbau ambulanter Angebote ist geboten, da dies den Präferenzen vieler Nutzer entspricht. – Klare Trennung von Kostenträger- und Leistungserbringerebene Es ist eine klare Trennung von Kostenträger- und Leistungserbringerebene anzuraten, ggf. auch eine Privatisierung (bzw. Kommunalisierung) der bestehenden Eigeneinrichtungen. – Klare Zuständigkeiten in den Bereichen Kinderrehabilitation und Onkologie Wünschenswert wäre eine Vereinbarung der Selbstverwaltung zur Zuständigkeit oder durch den Gesetzgeber. Die bisherigen Ausnahmeregelungen des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB VI im Sinne einer „gleichrangigen Zuständigkeit“ sollten abgeschafft und die Verantwortung für die jeweiligen Personenkreise klar einem der Rehabilitationsträger zugewiesen werden. – Harmonisierte Reha-Statistik Es bedarf einer harmonisierten Statistik aller Reha-Träger mit gemeinsamen Definitionen sowie einheitlicher Abgrenzung von Reha-Fällen, -Diagnosegruppen und Ausgabenkomponenten. Auch sollten Daten zu den sozio ökonomischen Inanspruchnahmemustern erfasst werden. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 18 Reha-Gesetzgebung Rehabilitation In dieser Legislaturperiode sind zahlreiche Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Inhalte in Vorbereitung, die die Rehabilitation betreffen. Der BDPK setzt sich dafür ein, dass die in seinen Gremien entwickelten Positionen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die medizinische Rehabilitation dabei berücksichtigt werden. Im Wesentlichen sind die Vorschläge darauf gerichtet, einen besseren Zugang für die Patienten zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation zu organisieren. Sie betreffen den Grundsatz Rehabilitation vor Pflege, die Verbesserung des Wunsch- und Wahlrechts, den Änderungsbedarf im SGB IX, die notwendige Schaffung von mehr Transparenz in der Rehabilitation bei Krankenkassen und Rentenversicherung. Die Vorschläge des BDPK wurden Akteuren der Bundespolitik beziehungsweise der Bundesregierung in Einzelgesprächen vorgestellt und mit ihnen diskutiert. Reha-Budget / Rentenpaket Mit dem „Rentenpaket“ vom 1. Juli 2014 wird das sogenannte Reha-Budget, mit dem Leistungen der Rentenversicherung zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation bezahlt werden, an die Bevölkerungsentwicklung angepasst. Rückwirkend zum 1. Januar 2014 wurde das jährliche Reha-Budget dadurch um rund 100 Millionen Euro erhöht und jährliche Aufschläge bis zu 233 Millionen Euro im Jahr 2017 festgelegt. Eine Erhöhung des Reha-Budgets ist begrüßenswert, die vorgesehene Maßnahme reicht jedoch nicht aus. Das Rentenpaket berücksichtigt lediglich einen Anstieg des Renteneintrittsalters auf 67, nicht aber sich verändernde Anforderungen der Arbeitswelt und Veränderungen der Morbidität. Will die Bundesregierung älter werdende Arbeitskräfte bis zum Eintritt in das Rentenalter arbeitsfähig erhalten, sind höhere Ausgaben für Reha-Maßnahmen erforderlich. Die Forderung des BDPK bleibt bestehen, das Reha-Budget der Deutschen Rentenversicherung vollständig abzuschaffen und die Regulierung von notwendigen Ausgaben zur Vermeidung von Frühverrentung stattdessen in den Verantwortungsbereich der Deutschen Rentenversicherung zu legen. GKV-VSG In einem Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) ist vorgesehen, das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten zu stärken. Mit seiner Stellungnahme und Gesprächen im Bundesministerium für GeBDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 19 sundheit (BMG) hat der BDPK die derzeitige Regelung bei Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts kritisiert. Die Politik reagiert auf die zunehmende Kritik an der Genehmigungspraxis der Krankenkassen. Die im Gesetzentwurf geplanten Veränderungen der Regelungen zum Wunsch- und Wahlrecht sind positiv, lösen aber die bestehenden Probleme nicht wirklich. Denn trotz der beabsichtigten Änderungen sieht der BDPK weiterhin die Gefahr, dass Versicherte ihr Wunsch- und Wahlrecht nur dann ausüben können, wenn sie sich an den Kosten der Rehabilitationsmaßnahme beteiligen. Vorgesehen ist im Gesetzentwurf, dass Versicherte für Mehrkosten aufkommen, wenn sie nicht dem Vorschlag ihrer Krankenkasse folgen, sondern eigenverantwortlich eine (Vertrags-) Einrichtung auswählen. Es muss aber berücksichtigt werden, dass die Krankenkassen schon in der Vergangenheit nur mit wenigen ausgewählten Reha-Vertragseinrichtungen Belegungsvereinbarungen geschlossen haben, um von niedrigsten Preisen und Rückvergütungsmodellen profitieren zu können. Die Versicherten haben nicht mehr die freie Wahl unter den zugelassenen Vertragseinrichtungen. Es besteht die Gefahr, dass berechtigte Wunsch- und Wahlrechte der Versicherten nur ausgeübt werden können, wenn sie zusätzliche Aufzahlungen zu den ausgewählten Einrichtungen leisten. Diese Praxis gefährdet das Sachleistungsprinzip für Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Daher regt der BDPK weitere Änderungen der Rechtsvorschriften an. Versicherte müssen berechtigte Wunsch- und Wahlrechte ohne Zahlung von Mehrkosten ausüben können. Mit dem Gesetzentwurf werden die Kompetenzen von Krankenhäusern im Rahmen ihres Entlassmanagements erweitert. Der BDPK hält es in diesem Zusammenhang für zwingend notwendig, dass die Krankenhäuser berechtigt werden, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erforderlich sind, verbindlich zu verordnen. Es kann nicht sein, dass den Krankenhäusern die Verantwortung für ein ordnungsgemäßes und bedarfsgerechtes Entlassungsmanagement übertragen wird, es aber den Reha-Trägern überlassen wird, ob sie für notwendig gehaltene Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Anschluss an die Krankenhausbehandlung auch tatsächlich gewähren. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 20 Rehabilitation Präventionsgesetz Am 17. Dezember 2014 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Präven tionsgesetzes beschlossen. Der Entwurf sieht die Einrichtung einer Nationalen Präventionskonferenz vor, in der die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung des Bundes, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände und der Sozialpartner auf Bundesebene Präventionsziele definieren. Nach dem Entwurf sollen durch die GKV ab 2016 über 500 Millionen Euro mehr für die primäre Prävention zur Verfügung gestellt werden. Es ist vorge sehen, dass Krankenversicherungen künftig mindestens sieben Euro pro Versicherten für Präventionsprojekte zur Verfügung stellen. Die Rentenversicherung wird nicht beteiligt. Die zusätzlichen Ausgaben für Präventionsleistungen bergen die Gefahr, dass die Krankenkassen versuchen werden, in anderen Leistungsbereichen dieses Geld einzusparen. Einsparungsbemühungen der Krankenkassen gehen immer zulasten von Antragsleistungen wie der Rehabilitation. In dem Gesetz fehlen darüber hinaus Regelungen zur Stärkung der Rehabilitation insbesondere zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit. In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Präventionsgesetzes hat der BDPK darauf aufmerksam gemacht, dass die Kompetenz von Vertragsärzten, die Vorsorgeleistungen für Mütter, Väter und Kinder verordnen, verbessert werden muss. SGB IX-Reform In einer Reform der Eingliederungshilfe soll in einem Bundesteilhabegesetz auch die Weiterentwicklung des SGB IX umgesetzt werden. Der BDPK hat darauf hingewiesen, dass eine Verbesserung des Wunsch- und Wahlrechts und des Zugangs zu Rehabilitationsleistungen dringend notwendig ist. Gemeinsam mit der AG MedReha hat der BDPK zu einem Ergebnis der „Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz“ des BMAS Stellung genommen. Darin wurde der Vorschlag zur Etablierung einer Reha-Kommission begrüßt, die für alle Reha-Träger verbindliche Festlegungen und Entscheidungen treffen kann. Der BDPK schlägt vor, im SGB IX den Auftrag zur Entwicklung eines Reha-Vergütungssystems festzuschreiben. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 21 Pflegereform Seit dem 1. Januar 2015 ist das 1. Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Das Gesetz ist zugleich Wegbereiter für das 2. Pflegestärkungsgesetz, das in diesem Jahr beschlossen werden soll. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe greift in diesem Zusammenhang die Kritik des BDPK auf, dass die Möglichkeiten der Rehabilitation viel zu selten dazu genutzt werden, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Beabsichtigt ist, diese Problematik im Rahmen des 2. Pflegestärkungsgesetzes zu regeln. Der BDPK wird sich dabei für eine Verbesserung des Zugangs zur Rehabilitation einsetzen. Zugang zu Reha-Leistungen Wer davon bedroht ist, von der Pflege durch andere Menschen abhängig zu werden oder wessen Erwerbsfähigkeit durch Krankheit infrage gestellt ist, benötigt zeitnahen und niedrigschwelligen Zugang zu Rehabilitationsleistungen. Für die Versicherten der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung entspricht der heute stark reglementierte Zugang zu medizinisch notwendigen Rehabilitationsleistungen in unserem immer komplexer werdenden, spezialisierten Gesundheitswesen nicht mehr dem Versorgungsbedarf. Obwohl es keine Zweifel an der Wirksamkeit und dem Nutzen medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen gibt, wird über Reha-Anträge nicht allein nach sachgerechter Abwägung des medizinischen Bedarfs für den Versicherten entschieden, sondern es fließen häufig auch finanzielle und wettbewerbliche Erwägungen des Reha-Trägers in die Leistungsentscheidung des Reha-Trägers ein. Dies führt zu einer Unterversorgung und damit einhergehenden negativen Folgen für die betroffenen Menschen. Der BDPK und seine Mitglieder weisen auf bestehende Zugangshürden hin und machen konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Versorgung mit Rehabilitationsleistungen. Verordnungsberechtigung / Entlassmanagement Es ist nicht nachvollziehbar, warum Vertragsärzte, in der Regel die Hausärzte, noch immer keine medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen verBDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 22 Rehabilitation anlassen dürfen. Die Hausärzte kennen den Gesundheitszustand und den Versorgungsbedarf des Patienten am besten. Aus Sicht des BDPK muss sichergestellt werden, dass die ärztliche Einschätzung zur Notwendigkeit einer Reha-Leistung, die in einer vertragsärztlichen Verordnung mündet, auch tatsächlich zu einer Reha-Leistung führt. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass verordnete Rehabilitationsleistungen zukünftig nur nach vorheriger sozialmedizinischer Begutachtung und nach zuvor erfolgter persönlicher Untersuchung abgelehnt werden können. Das Gutachten muss sowohl dem Versicherten als auch dem Vertragsarzt ausgehändigt werden. Die Ablehnungsgründe und konkrete, zumutbare und verfügbare Behandlungsalternativen müssen zwischen Gutachter und verordnendem Arzt besprochen werden. Begutachtungen nur nach Aktenlage dürfen nicht mehr zulässig sein. Vergleichbar ist die Situation im Anschluss an die Krankenhausbehandlung. Auch hier muss sich der Krankenhausarzt darauf verlassen können, dass sein Patient die im Rahmen des Entlassungsmanagements für notwendig befundene Reha-Maßnahme auch tatsächlich erhält. Deshalb muss der Krankenhausarzt ein Direktverordnungsrecht auch für Reha-Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erhalten. Die beabsichtigten Verbesserungen im Gesetzentwurf des GKV-VSG zum Entlassmanagement greifen hier zu kurz, worauf der BDPK in seiner Stellungnahme hingewiesen hat. Reha-Richtlinie Seit langer Zeit fordert der BDPK vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine Verbesserung des Zugangs zu Rehabilitationsleistungen der Krankenversicherung durch Änderung der geltenden Reha-Richtlinie. Darin wird derzeit vorgeschrieben, dass der Vertragsarzt in jedem Einzelfall die Erlaubnis zur Verordnung von Reha-Leistungen bei der Krankenkasse beantragen muss. Erst wenn die Krankenkasse ihre Zuständigkeit geprüft hat und keine Gründe einer Verordnung von Rehabilitationsleistung entgegenstehen, darf der Arzt den Verordnungsvordruck ausfüllen. Diese unnötige bürokratische Hürde bei der Beantragung von Reha-Maßnahmen muss zeitnah beseitigt werden. Zudem ist die Verordnung von Reha-Maßnahmen gegenwärtig durch die Reha-Richtlinie auf sogenannte „RehaÄrzte“ beschränkt. Nur jeder vierte niedergelassene Vertragsarzt ist derzeit berechtigt, eine Reha-Verordnung vornehmen zu dürfen. Patienten, deren behandelnder Arzt nicht über diese Zusatzbezeichnung verfügt, haben BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 23 Schwierigkeiten, einen berechtigten Arzt zu finden. Sie müssen trotz ihrer Krankheit häufig unnötige Wege zu einem verordnungsberechtigten Arzt zurücklegen, der sie nicht kennt und nicht mit ihrer Krankengeschichte vertraut ist. Deshalb muss wieder jeder Vertragsarzt medizinische Rehabilitationsleistungen verordnen dürfen. Derzeit besteht Hoffnung, dass sich die Beteiligten im G-BA darauf einigen, das zweistufige Verordnungsverfahren aufzugeben, zumindest für nicht erwerbsfähige Versicherte, bei denen eine eindeutige Zuständigkeit der GKV gegeben ist. Auch die Qualifikationsanforderung für verordnende Vertragsärzte steht auf dem Prüfstand. Einheitliches Bedarfsfeststellungsverfahren GKV und DRV haben unterschiedliche Antragsverfahren mit unterschiedlichen Antragsformularen. Von einer koordinierten und reibungslosen Zusammenarbeit, wie es das SGB IX von den Reha-Trägern verlangt, kann hier nicht die Rede sein. Für einen einfachen, unbürokratischen und schnellen Zugang zu Rehabilitationsleistungen ist ein einheitliches Bedarfsfeststellungsverfahren dringend erforderlich. Hierfür setzt der BDPK große Hoffnungen auf die angekündigte Reform des SGB IX. Wunsch- und Wahlrecht Rehabilitationsleistungen haben das Ziel, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe der Betroffenen am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen oder zu verbessern. Das gelingt nur mit Mitwirkung der Betroffenen. Der Gesetzgeber hat diesem Gedanken Rechnung getragen und den Leistungsberechtigten im SGB IX bei der Entscheidung über die Auswahl der Rehabilitationsform und der Rehabilitationseinrichtung ein Wunsch- und Wahlrecht zugebilligt. Der BDPK und seine Mitglieder kritisieren, dass dieses Recht in der gegenwärtigen Praxis nur unzureichend Anwendung findet. Vielfach wird es von den Leistungsträgern angezweifelt oder umgangen. So ist zu beobachten, dass Rehabilitanden gezielt in eigene Einrichtungen der Reha-Träger gesteuert werden oder alternativ in ausgewählte Vertragseinrichtungen. Damit folgt die Belegung den Interessen des Reha-Trägers und nicht den Interessen des Patienten. Diese Interessen dürfen nicht zur Negierung des Wunsch- und Wahlrechts des Versicherten führen. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 24 Rehabilitation Diese Praxis entspricht nicht dem im SGB IX geregelten Recht auf selbstbestimmte Teilhabe, das auch in der UN-Behindertenrechtskonvention normiert ist. Daher fordert der BDPK eine umfassende Umsetzung des Wahlrechts in geeignete Reha-Einrichtungen mit Versorgungsvertrag, ohne dass die Versicherten dabei mit zusätzlichen Zahlungen belastet werden. Reha vor Pflege Mit medizinischer Rehabilitation kann Pflegebedürftigkeit zeitlich deutlich verschoben oder vermieden werden. Dennoch wird der gesetzliche Auftrag „Reha vor Pflege“ von der Mehrheit der Krankenkassen, die in der Regel Kostenträger für medizinische Rehabilitation im Alter sind, nur unzureichend umgesetzt und in der Realität findet Reha vor Pflege nicht statt. So ist seit der Einführung der Pflegeversicherung mit dem SGB XI im Jahr 1995 bis heute der Anteil der Ausgaben für Rehabilitation an den Gesamtausgaben der GKV von 1,8 Prozent (1995) auf 1,1 Prozent (2013) gesunken. Den Krankenkassen fehlen Anreize, um Rehabilitationsleistungen zur Vermeidung von Pflege zu erbringen beziehungsweise zu genehmigen. Die Ursache liegt in der Trennung von gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung: Die Krankenkassen bezahlen zwar für Leistungen zur Vermeidung / Verschiebung von Pflegebedürftigkeit, profitieren dann aber nicht vom Erfolg der Leistung, der vermiedenen Pflegebedürftigkeit. Zudem handeln die Krankenkassen, die im Beitragswettbewerb stehen, im eigenen Interesse unwirtschaftlich, wenn sie mehr in Leistungen zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit investieren. Günstiger ist es für sie, pflegebedürftige bzw. von Pflegebedürftigkeit bedrohte Versicherte an die Pflegeversicherung „abzugeben“. Der BDPK fordert deshalb die Schaffung eines finanziellen Ausgleichs zwischen Pflege- und Krankenversicherung, der den Krankenkassen ihre Aufwendungen für Rehabilitationsleistungen zur Vermeidung bzw. Aufschiebung von Pflegebedürftigkeit zurückerstattet. Nur so kann sichergestellt werden, dass den Versicherten der Zugang zu diesen Leistungen nicht aus finanziellen Gründen verwehrt wird. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 25 Ausgaben der GKV in Euro 1995 2000 2010 2013 medizinische Reha 2.074.897.283 2.452.899.862 2.129.834.796 2.181.969.022 Anteil Reha an Gesamtausgaben 1,84% 1,14% 1,98% 1,28% Reha XI Im Rahmen der Begutachtung bei einem Antrag auf Pflegeleistungen ist der MDK verpflichtet zu prüfen, ob und in welchem Umfang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation die Pflegebedürftigkeit gemindert oder eine Verschlimmerung vermieden werden kann. Der BDPK hatte in der Vergangenheit darauf aufmerksam gemacht, dass es dabei nur zu einer äußerst geringen Quote von Rehabilitationsempfehlungen kam: Bei über einer Million Pflegebegutachtungen im Jahr kommt es nur in 0,5 Prozent (6.000 Fällen) zu einer Reha-Empfehlung. Das Forschungsprojekt „Reha XI – Erkennung rehabilitativer Bedarfe in der Pflegebegutachtung des MDK; Evaluation und Umsetzung“ des Zentrums für Sozialpolitik der Universität Bremen entwickelte eine neue RehaBedarfsfeststellung in der Pflegebegutachtung nach einem optimierten Verfahren, dem sogenannten Gute-Praxis-Standard (GPS). Der BDPK begrüßt diese Entwicklung und wird sie weiterhin mit Interesse verfolgen. Reha-Budget der DRV Die aktuell geltende gesetzliche Budgetierung der Ausgaben für Rehabilitation wird dem ansteigenden Bedarf, der durch die demografische und soziale Entwicklung, ganz besonders aber durch die beabsichtigte längere Lebensarbeitszeit entsteht, nicht gerecht. Sie steht im Widerspruch zur gesetzlichen Vorgabe, Rehabilitationsleistungen immer zu erbringen, wenn dafür ein sozialmedizinischer Bedarf besteht. Die gesetzliche Budgetierung hindert die Selbstverwaltung der Rentenversicherungsträger daran, eigenverantwortlich Maßnahmen zum längeren Erhalt bzw. zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und damit zur Vermeidung von dauerhaften Rentenzahlungen zu ergreifen. Durch die Budgetierung geraten die Träger der Rentenversicherung in einen ständigen Zielkonflikt, da sie einerseits gesetzlich dazu verpflichtet sind, notwendige Rehabilitationsleistungen zum Erhalt bzw. zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit zu erbringen und andererseits eine Budgetgrenze, die mit der Bedarfsentwicklung nicht mitwächst, einzuhalten. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 26 Rehabilitation Der Reha-Deckel ist zudem auch kein sachgerechtes Steuerungsinstrument. In dem Fall, in dem geringer Rehabilitationsbedarf besteht, entfaltet eine gesetzlich fixierte Ausgabenobergrenze überhaupt keine Wirkung. Sofern der in der Bevölkerung vorhandene Rehabilitationsbedarf aber mehr Leistungsausgaben erfordert, als das Budget hergibt, müssen die Leistungen rationiert werden. Medizinisch notwendige Leistungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit müssen dann abgelehnt werden. Deshalb fordert der BDPK, dass das Reha-Budget der Deutschen Rentenversicherung vollständig abgeschafft und in den Verantwortungsbereich der Deutschen Rentenversicherung gelegt wird. Nur so wird ein bedarfsgerechter Zugang zu medizinischen Rehabilitationsleistungen gewährleistet. Rehabilitation braucht Koordination und verbindliche Steuerung Die Selbstverwaltung ist ein Grundprinzip des deutschen Sozialsystems, mit der für einen partnerschaftlichen Interessenausgleich zwischen Versicherten, Patienten, Leistungsträgern und Leistungserbringern gesorgt wird. In der Rehabilitation findet dieses Prinzip bisher noch nicht ausreichend Anwendung. So werden etwa Fragen der Kooperation und Koordination der Reha-Träger und ihrer Leistungen in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) nur unverbindlich (als „Empfehlungen“) geregelt. Betroffene und Leistungserbringer werden dazu lediglich angehört. Aus Sicht des BDPK fehlen Vorgaben für ein partnerschaftliches Zusammenwirken. Das Handeln der Reha-Träger bei der Bedarfsfeststellung, Vertragsgestaltung, den Vergütungsverhandlungen und der Zuweisung von Patienten ist dadurch weitgehend intransparent. Die daraus resultierende Unausgewogenheit erschwert eine effiziente patienten- und qualitätsorientierte Weiterentwicklung der medizinischen Rehabilitation. Der BDPK setzt sich daher für die Einrichtung einer gemeinsamen „RehaKommission“ ein. Reha-Träger und Leistungserbringer sollen darin unter Beteiligung von Patienten- und Versichertenvertretern verbindliche Regelungen zur Ausgestaltung der Leistungen treffen. Die Reha-Kommission sollte die oben beschriebenen Probleme beim Zugang regeln: Sie muss einerseits die Aufgabe erhalten, festzulegen, wann eine medizinische Rehabilitation sowohl aus der ambulanten Versorgung BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 27 als auch im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt direkt verordnet werden kann. Zudem sollte in den anderen Fällen festgelegt werden, dass vor einer Ablehnung eine persönliche Untersuchung des Antragstellers durch den MDK und nur nach Rücksprache mit ihm und dem behandelnden Arzt erfolgen darf. Auch Überlegungen zu Alternativleistungen müssen besprochen werden. Die Reha-Kommission sollte beauftragt werden, ein SGB IX entsprechendes einheitliches Antragsverfahren umzusetzen. Des Weiteren sollte es Aufgabe der Reha-Kommission sein, die Grundlagen für Verträge und Ver gütungen sowie die Qualitätssicherung festzulegen. Die Reha-Kommis sion könnte auch einen Auftrag für die Entwicklung eines leistungs- und verweildauerorientierten Vergütungssystems erhalten. Die derzeitige Vergütung ist intransparent und nicht differenziert. Für jeden Versicherten wird der gleiche Vergütungssatz gezahlt, unabhängig davon, ob teure Medikamente benötigt werden, beispielsweise, weil es sich um einen HIVoder Dialyse-Patienten handelt, oder ob zusätzliche Hygienesicherheitsvorkehrungen aufgrund von MRSA getroffen werden müssen. Reha-Träger Leistungsbringer Patienten Reha-G-BA Gemeinsame verbindliche Festlegungen zu: – welche Maßnahmen geeignet sind – Bedarfsfragen – in welchen Fällen ein Direktzugang möglich ist – Festlegung von Grundlagen für Verträge – einheitliches Antrags- und Begutachtungsverfahren – Qualitätssicherung – Entwicklung einer Vergütungssystematik etc. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 28 Rehabilitation Beziehungen zu den Reha-Trägern und Vergütung Rehabilitationseinrichtungen erbringen ihre Leistungen für die Reha-Träger auf der Grundlage trägerspezifischer Vereinbarungen. Die vom Gesetzgeber im SGB IX gewollte Harmonisierung und Vereinheitlichung der vertraglichen Grundlagen ist noch immer nicht realisiert. Stattdessen ist festzustellen, dass jeder Rentenversicherungsträger und jede Krankenkasse eigene Schwerpunkte bei der Vertragsgestaltung setzen. Die Rehabilitationseinrichtungen werden gezwungen, diese Verträge unverändert abzuschließen, wenn sie weiter Vertragspartner des Reha-Trägers bleiben wollen. Das Vertragsrecht im Bereich der medizinischen Rehabilitation bedarf einer grundsätzlichen gesetzgeberischen Überarbeitung. Der BDPK setzt sich für faire und transparente Vertragsbeziehungen und Wettbewerbsbedingungen ein. Kassenwettbewerb verhindert Investitionen in Gesundheit Seit dem 1. Januar 2015 gelten veränderte Rahmenbedingungen für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der einheitliche Beitragssatz aller Krankenkassen wurde von 15,5 auf 14,6 Prozent gesenkt. Kommen die Krankenkassen mit diesem Beitragssatz nicht aus, legen Sie einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag fest. Die Versicherten haben bei der Ankündigung der Festlegung eines Zusatzbeitrages ein Sonderkündigungsrecht. Damit soll der Anreiz im Wettbewerb um eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung erhöht werden. Es zeigt sich schon jetzt, dass die Krankenkassen einen durch die Festlegung des Zusatzbeitrages ausgelösten Mitgliederverlust fürchten. Sie versuchen alles, um ihre Ausgaben zu reduzieren und den Zusatzbeitrag möglichst gering zu halten. Die Einsparungen gehen zu Lasten von Antragsleistungen wie der medizinischen Rehabilitation. Denn ob und wie die Leistungen erbracht werden, entscheidet die Krankenkasse. Rehabilitationseinrichtungen beobachten, dass die Krankenkassen seit der Gesetzesänderung den Druck deutlich erhöht haben. Vergütungsverhandlungen werden mit dem klaren Ziel geführt, die Preise deutlich, teilweise um bis zu 30 Prozent zu senken. Den Rehabilitationseinrichtungen wird angekündigt, dass sie nicht mehr belegt werden, wenn sie nicht auf diesen BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 29 neuen Preis eingehen. Rechnungen werden mit fragwürdigen Argumenten gekürzt und die Sozialdienste der Krankenhäuser werden angewiesen, nur noch ausgewählte Reha-Kliniken im Rahmen der Anschlussrehabilitation zu belegen – nämlich die mit dem geringsten Vergütungssatz. Qualität der erbrachten Leistungen und Bedarf des Versicherten im Einzelfall spielen dabei nur noch eine untergeordnete Rolle. Der Gesetzgeber hat sich bewusst für den Beitragswettbewerb der Krankenkassen und für die Trennung der Kranken- und Pflegeversicherung entschieden. Es zeigt sich nun, dass der große vertragliche Gestaltungsspielraum, der den Krankenkassen im Bereich der medizinischen Rehabilitation gegeben ist, eine qualitativ hochwertige Versorgung der Versicherten gefährdet. Dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf ist gegeben, um einen Qualitätswettbewerb und nicht einen Preiswettbewerb zu initiieren. Gründung von Landesarbeitsgemeinschaften Als Reaktion auf die starke Verhandlungsposition von Krankenkassen haben sich in verschiedenen Bundesländern Landesarbeitsgemeinschaften gegründet, um ihr Vertragshandeln zu koordinieren. Die Entwicklung aufseiten der Rehabilitationseinrichtungen ist relativ neu und aufmerksam zu beobachten. Handlungsfelder können folgende Themen werden: Verhandlung eines einheitlichen Rahmenvertrages, sachgerechte Regelungen zur Übernahme von Fahrkosten sowie Kosten für Arzneimittel, Kosten bei interkurrenten Erkrankungen, für Hygienepersonal, Pflegepersonal und Investitionen. Die Landesverbände der Privatkliniken sind an den Aktivi täten auf Landesebene beteiligt. Transparenz bei der Leistungsbeschaffung der DRV – Gespräch beim BMAS In einem Gespräch mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben der BDPK und weitere Leistungserbringerverbände im Januar 2015 verschiedene Aspekte der Vertragsbeziehung zur Deutschen Rentenversicherung erörtert. Insbesondere wurden Verbesserungsvorschläge zu einer indikationsspezifischen Antrags- und Bewilligungsstatistik, Einbeziehung der Leistungserbringer bei der Vertragsgestaltung, in die Bedarfsplanung und Vergütungssystematik sowie zu einem transparenten Zuweisungsverfahren gemacht. Diese Vorschläge sollen in einem BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 30 Rehabilitation weiteren Gespräch mit der DRV besprochen werden. Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einen Bericht an den Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages (RPA) über die „Sicherstellung einer transparenten Dokumentation bei der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung“ eingehen. In diesem Zusammenhang wurde noch einmal auf die fehlende Verhandlungsbereitschaft der DRV bei den Versorgungsverträgen hingewiesen. Nach Auffassung der DRV sind diese Verträge einheitlich abzuschließen, so dass keine individuellen Vertragsklauseln vereinbar sind. Diese fehlende Verhandlungsbereitschaft widerspricht aus Sicht des BDPK einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit und der Gesetzeslage. Es ist daher dringend erforderlich, dass Leistungsträger und Leistungserbringer gemeinsam Grundsätze für die Vertragsgestaltung festlegen und Verträge individuell verhandelt werden können. Schiedsstellen Im Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze wurde 2011 die Einrichtung von Schiedsstellen für gescheiterte Vergütungsverhandlungen zwischen Krankenkassen und Vorsorge- und Rehabilitationskliniken geregelt. Der BDPK und seine Landesverbände begleiten die Umsetzung der „Reha-Schiedsstelle“ auf Landesebene. Die Landesregierungen sind ermächtigt, durch Rechtsverordnungen das Nähere zu bestimmen. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wurden entsprechende Rechtsverordnungen von den zuständigen Ministerien erlassen. In einigen Bundesländern wollen die Ministerien von ihrer Verordnungsmöglichkeit des § 111 b Abs. 5 SGB V keinen Gebrauch machen. Die Beteiligten müssen sich demnach selbst einigen. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen wurden Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern abgeschlossen. In den meisten Ländern wurden die ständigen Mitglieder der Schiedsstelle berufen, sodass die Schiedsstelle ihre Arbeit aufnehmen konnte. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 31 Bundesland Art Stand Baden-Württemberg Verordnung in Kraft seit 12.05.2012 Bayern Verordnung in Kraft seit 21.03.2012 Berlin Vereinbarung In Kraft seit 01.01.2014 Brandenburg Vereinbarung In Kraft seit 01.04.2013 Bremen Verordnung In Kraft seit 07.02.2014 Hamburg Verordnung in Kraft seit 01.07.2012 Hessen Vereinbarung In Kraft seit 01.03.2013 Mecklenburg-Vorpommern Vereinbarung In Kraft seit 01.01.2014 Niedersachsen Verordnung In Kraft seit 01.05.2014 Nordrhein-Westfalen Vereinbarung In Kraft seit 01.10.2013 Rheinland-Pfalz Verordnung In Kraft seit 07.11.2013 Saarland Verordnung in Kraft seit 01.08.2013 Sachsen Verordnung In Kraft seit 15.02.2015 Sachsen-Anhalt Verordnung in Kraft seit 09.02.2013 Schleswig-Holstein Verordnung in Kraft seit 27.12.2012 Thüringen Vereinbarung Unterschriftsverfahren eingeleitet Schiedsstellenverfahren Im Jahr 2014 wurden in Bayern sieben Schiedsstellenverhandlungen durchgeführt. In allen Fällen ging es um Pflegesätze in der geriatrischen Rehabilitation. In zwei Fällen sind Schiedssprüche ergangen, in den übrigen fünf Fällen wurden einvernehmliche Vereinbarungen zwischen den Parteien auf Grund eines Vorschlags des Vorsitzenden und der unparteiischen Beisitzer abgeschlossen. Die zwei Schiedssprüche sind beklagt worden. Vergütungssystem Der BDPK und seine Mitglieder beobachten eine erhebliche Diskrepanz zwischen den abzudeckenden Kosten einer Rehabilitationseinrichtung (etwa Tarifabschlüsse, Energie- und Lebensmittelkosten) und den Vergütungssatzabschlüssen mit den Rehabilitationsträgern. Häufig spielen in den Vergütungsverhandlungen weder die tatsächlichen Kosten noch die zu erbringenden Leistungen und deren Qualität sowie Investitionskosten eine Rolle. Das bestehende System der Vergütung wird den Anforderungen, die der medizinische Fortschritt und die demografische Entwicklung an die Rehabilitation stellen, nicht gerecht. So wird etwa die Erfüllung BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 32 Rehabilitation neuer gesetzlicher Anforderungen im Bereich der Hygiene zwar erwartet, aber in den Vergütungsverhandlungen kaum berücksichtigt. Der BDPK fordert daher, dass für die Rehabilitation ein leistungs- und verweildauerorientiertes Vergütungssystem entwickelt wird. Damit würden sowohl die erbrachten Leistungen als auch die Leistungsausgaben aller Rehabilitationseinrichtungen transparent und vergleichbar. Ein solches System stellt sicher, dass die Vergütung an Art und Menge der Leistung angepasst ist, und es bietet die systematische Grundlage für weitergehende Qualitätsmessungen und -analysen. Zudem muss sichergestellt sein, dass dadurch keine Anreize für Verweildauerkürzungen geschaffen werden. Mit einem transparenten leistungs- und verweildauerorientierten Vergütungssystem ist auch die Grundlage für einen fairen Wettbewerb zwischen kostenträgereigenen und Vertragseinrichtungen gegeben. Die Entwicklung und Weiterentwicklung eines solchen Systems könnte ebenfalls Aufgabe der gemeinsamen Reha-Kommission sein. Kostensteigerungen im Vergütungssatz berücksichtigen Die AG MedReha hat erneut die aktiva-Beratung im Gesundheitswesen GmbH beauftragt, die vergütungsrelevanten Kostensteigerungen für Rehabilitationseinrichtungen für das Jahr 2015 zu untersuchen. Damit soll auf sachlicher Basis ermittelt werden, welche Kosten auf die Rehabilitationseinrichtungen zukommen und wie hoch die Vergütungssatzsteigerung mindestens ausfallen muss. Die gutachterliche Stellungnahme zur perspektivischen Kostenentwicklung soll so den Kliniken als Hilfestellung für Vergütungsverhandlungen mit den Rehabilitationsträgern dienen. Die Neuauflage des Gutachtens prognostiziert für das Jahr 2015 notwendige Vergütungssatzsteigerungen von durchschnittlich 2,51 Prozent. Die Entwicklungen betreffen nur exogene Faktoren wie Tarifsteigerungen und Energiekosten, auf die die Rehabilitationseinrichtungen keinen direkten Einfluss haben. Dabei handelt es sich um Mindeststeigerungsraten für den reinen Betrieb der Reha-Kliniken, um die Kostensteigerungen des Jahres 2015 im Durchschnitt zu refinanzieren. Eine Bewertung der Investitionsmittelanteile und deren Finanzierung muss auf Basis der individuellen Situationen der Kliniken zu diesen Steigerungsraten hinzuaddiert werden. Vor dem Hintergrund möglicher zusätzlicher Personalkostensteigerungen durch Einführung der Mindestlöhne und damit verbundenen Steigerungen auch im Sachkostenbereich (Erhöhung der Preise für bezogene BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 33 Dienstleistungen und Sachmittel) sowie den Unsicherheiten für eine potenziell höhere Energiekostensteigerung für das Jahr 2015, wird die Anhebung der Vergütungssätze um mindestens 2,51 Prozent empfohlen. Das Gutachten wurde wie in den Jahren zuvor den Rehabilitationsträgern zur Verfügung gestellt und der DRV Bund in einem persönlichen Gespräch vorgestellt. Kostensteigerung für Reha-Einrichtungen Kumulierte Kostenentwicklung indexiert auf 100 Kumulierte Grundlohnentwicklung indexiert auf 100 130 125 120 115 110 105 100 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Die Abbildung zeigt die Schere zwischen den tatsächlichen, vom Gutachter im Nachhinein festgestellten Kostensteigerungen der letzten Jahre zur Grundlohnentwicklung. Es wird sichtbar, dass selbst wenn Reha-Kliniken eine Vergütungssatzsteigerung in Höhe der Grundlohnsumme erhalten, die tatsächlichen Kosten nicht abgedeckt werden. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 34 Rehabilitation Investitionsbedarf im Vergütungssatz berücksichtigen Die strukturellen Voraussetzungen einer Rehabilitationseinrichtung sind Voraussetzung für eine leistungsfähige Rehabilitationsmaßnahme. Das Investitions- und Betriebskapital müssen die Einrichtungen ausschließlich über die von den Reha-Trägern gezahlten Vergütungen erwirtschaften (monistische Finanzierung). Mit den derzeitigen Vergütungssätzen kann der Investitionsbedarf nicht abgedeckt werden und führt in vielen Kliniken zu einem erheblichen Investitionsstau. Um den tatsächlichen Investitionsbedarf zu ermitteln, hat die AG MedReha die aktiva-Beratung im Gesundheitswesen GmbH beauftragt, eine Umfrage innerhalb der Rehabilitationseinrichtungen vorzunehmen und auszuwerten. Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine Unterfinanzierung der notwendigen Investitionen in der medizinischen Rehabilitation besteht. Die durchgeführte Befragung bestätigt die vielfältigen Tendenzaussagen im Markt und verdeutlicht den aktuellen Handlungsdruck für ein neues Vergütungssystem in der medizinischen Rehabilitation. Aufgrund der Strukturverantwortung, die der Gesetzgeber den Reha-Trägern gegeben hat (§ 19 Abs. 1 Satz 1 SGB IX), muss die Vergütung auch die für den Substanzerhalt sowie die für die von den Reha-Trägern geforderten Strukturanpassungen notwendigen Investitionskostenanteile in vollem Umfang enthalten. Die AG MedReha will zeitnah mit Reha-Trägern über Lösungen zur Investitionsfinanzierung sprechen. Elektronischer Datenaustausch Der Austausch von Abrechnungsdaten erfolgt zwischen Reha-Einrichtungen und Krankenkassen bislang überwiegend noch nicht elektronisch. In einer gemeinsamen Vereinbarung der Verbände der Krankenkassen, der Rehabilitationseinrichtungen und der Träger der Deutschen Rentenversicherung wurden Inhalte und Anforderungen an einen elektronischen Datenaustausch vereinbart. Eine erste Pilotphase ist abgeschlossen. Seit dem 1. Januar 2015 haben Reha-Einrichtungen, Krankenkassen und Rentenversicherungsträger die Möglichkeit, sich gegenseitig aufzufordern, die vorgesehenen Daten (Bewilligung, Aufnahme, Entlassung, Rechnung) zukünftig elektronisch zu übermitteln beziehungsweise zu empfangen. Für die jeweils Aufgeforderten beginnt dann eine Programmierungs- und Pilotphase, um die für den Datenaustausch notwendigen technischen VoBDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 35 raussetzungen sicherzustellen. Gemeinsam mit seinen Mitgliedseinrichtungen unterstützt der BDPK die Umsetzung der Rahmenvereinbarung. Eine Erweiterung des Datensatzes, der an die Krankenversicherung übermittelt wird, lehnt der BDPK derzeit aufgrund einer fehlenden Systematik zur Ermittlung von Vergütungssätzen ab. Die erbrachten Einzelleistungen sind nicht vergütungsrelevant. Vereinbart sind entweder Fallpauschalen oder Tagessätze, die von erbrachten Einzelleistungen unabhängig sind. Reha-Qualitätssicherung Noch immer sind die Qualitätssicherungs-Systeme der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung für die medizinische Rehabilitation nicht einheitlich. Alle Initiativen zur Zusammenführung sind erfolglos geblieben. Eine Vereinheitlichung ist jedoch sinnvoll, weil dadurch unzählige Schnittstellenprobleme vermieden werden und eine sinnvolle Nutzung der Ergebnisse bei Mischbelegung ermöglicht wird. Einheitliche Daten sind darüber hinaus für die Forschung und Weiterentwicklung besser nutzbar und ermöglichen einen rationellen Einsatz von Ressourcen. Die privaten Klinikunternehmen halten daher eine gesetzliche Verpflichtung zur Vereinheitlichung der verschiedenen QS-Systeme für erforderlich. Reha-Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Der BDPK organisiert weiterhin den Dialog der QS-Koordinatoren der Deutschen Rentenversicherung mit den Verbänden der Leistungserbringer. Zweimal jährlich tauschen sich die beiden Parteien zum Qualitätssicherungssystem der DRV (QMS-Reha®) aus. Strukturanforderungen Im Juni 2014 informierte die DRV in einer Auftaktveranstaltung für die Verbände der Leistungserbringer über die aktualisierten Anforderungen zur Strukturqualität von Reha-Einrichtungen. Neu in der Strukturerhebung 2014 sind folgende Punkte: BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 36 Definition von fünf obligatorischen („belegungsrelevanten“) Merkmalen, die für die Belegung durch die DRV unerlässlich sind, Anforderungen an die Kinder- und Jugendlichen-Rehabilitation sowie die ambulante Rehabilitation, Auswirkungen der Bologna-Reform (Bachelor/Master) auf die Personalanforderungen. Rehabilitation – – – Grundsätzlich wurden in den Anforderungen sowie in den Strukturerhebungsbögen zahlreiche Änderungsvorschläge des BDPK berücksichtigt. Die Inhalte der Strukturerhebungsbögen wurden gekürzt, präzisiert und einheitlicher gestaltet. Dennoch bleiben kritische Inhalte bestehen, wie personelle Anforderungen, Angaben zur Belegung der Einrichtung oder die Transparenz bei der Bewertung nach der BQR-Systematik. Die Vorgaben der Deutschen Rentenversicherung zur Anzahl des vorzuhaltenden Personals in Reha-Einrichtungen sind aufgrund der anderen vorhandenen QS-Instrumente unverhältnismäßig und nicht sachgerecht. Pauschale Planvorgaben verhindern Innovationen bei der Organisation der Prozesse und der Leistungserbringung. Zudem ist die innere Organisation eine originäre Aufgabe der einzelnen Einrichtungen. Die privaten Klinikunternehmen fordern daher, dass Sollstellenpläne der Deutschen Rentenversicherung allenfalls ein nachrangiges Qualitätskriterium sein dürfen. Zielgerichteter ist eine Qualitätssicherung durch das Messen der Ergebnisqualität und anhand der erbrachten Leistungsvoraussetzungen. Reha-Therapiestandards (RTS) Im November 2014 hat die DRV die Auswertungen zu den Reha-Therapiestandards Brustkrebs, depressive Störungen, Koronare Herzkrankheit, chronischer Rückenschmerz, Diabetes mellitus II sowie zum Hüft- und Kniegelenkersatz (TEP) auf der Grundlage der Entlassberichte aus dem Jahr 2013 verschickt. Die in den Therapiemodulen festgelegten Mindestanforderungen wurden von den Einrichtungen größtenteils erfüllt – nicht selten sogar überfüllt – wobei weiterhin Einrichtungsunterschiede bestehen. Verglichen mit früheren Auswertungen ist ein deutlicher Verbesserungsprozess bemerkbar. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 37 Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) Die Deutsche Rentenversicherung hat die Berichte therapeutischer Versorgung (KTL) auf der Grundlage der Entlassberichte aus dem Jahr 2013 verschickt. Die therapeutische Versorgung wird mit KTL-Bewertungskennzahlen beurteilt, aus denen Qualitätspunkte abgeleitet werden. Im Jahr 2013 erzielten die Reha-Einrichtungen indikationsübergreifend durchschnittlich zwei Qualitätspunkte mehr als im Vorerhebungszeitraum. Die „Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL)“ wurde überarbeitet. Die aktualisierte Fassung „KTL 2015“ steht den Reha-Einrichtungen sowohl als Broschüre als auch als Download zur Verfügung. Für das Jahr 2015 gilt eine Übergangsfrist. Ab dem 1. Januar 2016 ist nur noch die KTL 2015 zur Verschlüsselung anzuwenden. Austausch von Daten zwischen DRV und GKV Mit dem Versand der DRV-Strukturbögen wurden außerdem alle RV-belegten Fachabteilungen angefragt, eine erneute beziehungsweise erstmalige Einverständniserklärung zum Austausch von QS-Daten zwischen der DRV und dem GKV-Spitzenverband abzugeben. Der GKV-Spitzenverband hat eine Datenbank eingerichtet, über die die Krankenkassen die Ergebnisse des QS-Reha-Verfahrens abfragen können. Die aufsichtsrechtliche Freigabe der Datenbank liegt Anfang 2015 noch nicht vor. Mit der DRV Bund ist noch keine Einigung zur Darstellung der Qualitätsergebnisse aus dem QS-Verfahren der DRV erzielt worden. Der BDPK begrüßt grundsätzlich die Annäherung beider Verfahren und die abgestimmte und sparsame Verwendung von Daten. Dennoch fordert der Verband weiterhin Transparenz. Einrichtungen müssen über Art und Inhalt der ausgetauschten Daten unterrichtet werden. Reha-Qualitätssicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Verbände der Krankenkassen und Verbände der Leistungserbringer besetzen im Gemeinsamen Ausschuss nach §137 d SGB V paritätisch ein Gremium, in dem das QS-Reha® -Verfahren als externes Qualitätssicherungsverfahren der Kassen gemeinsam beraten wird. Der BDPK ist in allen relevanten Facharbeitsgruppen vertreten. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 38 Rehabilitation QS-Reha: 2. Durchlauf Die Vorbereitungen zur nächsten QS-Reha-Erhebung beginnen voraussichtlich im März 2015. Neben der Strukturerhebung (September 2015) soll auch die Behandlerbefragung online durchgeführt werden. Da die Auswertung der DRV-Strukturerhebung zu den Belegungsdaten noch nicht vorliegt, werden die Einrichtungen, wie aus dem letzten Durchlauf, in die aktuelle Erhebung der QS-Reha-Verfahren einbezogen. Änderungen der Zuordnung zu einem anderen QS-Verfahren sind nicht zu erwarten. QS-Reha: ambulante Einrichtungen MSK und Kardio Die QS-Reha-Instrumente für ambulante Reha-Einrichtungen mit den Indikationen muskuloskelettale Erkrankungen sowie Kardiologie werden in einer Arbeitsgemeinschaft des Gemeinsamen Ausschusses abgestimmt. Der BDPK organisiert die im Februar, März und April 2015 stattfindenden Arbeitstreffen. QS-Reha: Einrichtungen mit Versorgungsvertrag § 111a SGB V Die Durchführung von QS-Reha bei Einrichtungen mit Versorgungsvertrag nach § 111a SGB V wird voraussichtlich im Mai 2015 beginnen. QS-Reha: Geriatrische Reha-Einrichtungen Für die Entwicklung von Instrumenten zur Messung von Prozessqualität, Ergebnisqualität und Patientenzufriedenheit hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Kassenverbände, der Leistungserbringer sowie des BQS-Institutes, im Laufe des Jahres 2014 intensiv zusammengearbeitet. Es war vorgesehen, ab 2015 geriatrische Rehabilitationseinrichtungen in vollem Umfang in das QS-Reha®-Verfahren zu integrieren. Nach Abstimmung des Gesamtkonzeptes ruht die Entwicklung allerdings bis auf Weiteres. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 39 Kinder- und Jugendrehabilitation Bündnis Kinder- und Jugendrehabilitation Aufgrund der anhaltenden Antragsrückgänge von medizinischen Rehabilitationsleistungen für Kinder und Jugendliche haben sich Fachgesellschaften und Leistungserbringerverbände zusammengeschlossen, um Barrieren beim Zugang abzubauen. Der BDPK ist Teil dieses Bündnisses. Das Bündnis für Kinder- und Jugendreha (BKJR) veröffentlichte im Dezember 2014 ein Positionspapier zur Stärkung und Weiterentwicklung der Rehabilitation für Kinder und Jugendliche. Das Bündnis für Kinder- und Jugendrehabilitation tritt mit seinem Positionspapier dafür ein, dass Kinder und Jugendliche einen besseren Zugang und damit eine bessere Versorgung mit Rehabilitationsleistungen erhalten. Vorranginge Zuständigkeit soll die Deutsche Rentenversicherung erhalten. Bisher sind DRV und Gesetzliche Krankenkassen gleichrangig zuständig, wodurch Antragsteller mit unterschiedlichen Verfahren konfrontiert werden. Das erschwert den Zugang für kranke Kinder und Jugendliche ebenso wie die Budgetbegrenzung, die beseitigt werden soll. Die Wiederholung einer Rehabilitation für Kinder und Jugendliche ist derzeit erst nach vierjähriger Wartezeit möglich. Die kindliche Entwicklung folgt jedoch einer eigenen zeitlichen Dynamik. Indikationsabhängig sind individuelle Rehabilitationsintervalle für entwicklungsbezogene Ziele notwendig, um die gesundheitliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu sichern und zu fördern. Die Vier-Jahres-Frist muss daher für die medizinische Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen entfallen. Der Erfolg der stationären medizinischen Rehabilitation hängt maßgeblich von der Nachsorge ab. Die Rentenversicherung sollte ebenso wie bei Erwachsenen eigenständig vor- und nachgehende Leistungen für Kinder und Jugendliche erbringen, um dadurch die Nachhaltigkeit des Rehabilitationserfolgs zu sichern. Die Rentenversicherung ermöglicht in der Regel die Begleitung von Kindern durch erwachsene Begleitpersonen nur bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes, in Einzelfällen darüber hinaus. Diese Regelung führt zu einer geringeren Reha-Inanspruchnahme bei Kindern zwischen dem 8. und 12. Lebensjahr. Gefordert wird eine Anhebung der Altersgrenze mindestens auf das 10. Lebensjahr. Eine Begleitung sollte darüber hinaus auch bei einer psychosozialen Notwendigkeit ermöglicht werden. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 40 Rehabilitation Für Kinder mit onkologischen, kardiologischen und nephrologischen Erkrankungen sieht die Rentenversicherung die Möglichkeit zur familienorientierten Rehabilitation vor, bei der Eltern und Geschwister in die stationäre Rehabilitationsbehandlung aktiv mit einbezogen werden. Das Bündnis begrüßt diese Möglichkeit und regt an, sie auch auf Kinder mit anderen schweren chronischen Erkrankungen auszuweiten, um die familiären Ressourcen zu stärken. Etwa bei Kindern mit neurologischen Erkrankungen, schweren Stoffwechselstörungen und schweren psychischen Störungen, bei denen die Familie stark belastet ist. Weitere Informationen zur Kinder- und Jugendrehabilitation gibt es unter www.bdpk.de Entwicklungen bei der Deutschen Rentenversicherung und Krankenversicherung Anträge 100000 Bewilligungen 80000 Leistungen 60000 40000 20000 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Abb. Antrags- und Bewilligungsstatistik der DRV BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 41 in € 2010 2011 2012 2013 2014* Ausgaben GKV Reha für Kinder 36.238.486 35.916.889 35.767.317 38.560.977 38.823.719 167.430.000 175.071.000 163.143.000 177.29.000 Ausgaben DRV Reha für Kinder und Jugendliche Quelle: BMG, KJ 1, KV 45, DRV * vorläufiges Rechnungsergebnis 1.-4. Quartal BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 42 Mutter / Vater-KindRehabilitation und Vorsorge Rehabilitation Rehabilitationseinrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach § 111 a SGB V erbringen Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen für Mütter, Väter und Kinder. Nach erheblichen Rückgängen der Leistungen waren Umsetzungsempfehlungen erarbeitet worden, die zu einer veränderten Leistungspraxis und einem deutlichen Anstieg der Vorsorgeleistungen führten. Durchgeführte Leistungen Medizinische Reha für MuKi 140.000 Medizinische Vorsorge für MuKi 120.000 100.000 80.000 60.000 40.000 20.000 0 2008 2008 20092009 20102010 20112011 20122012 20132013 Mediz. Reha für MuKi 19.953 17.223 13.454 9.031 7.969 6.457 Mediz. Vorsorge für MuKi 123.387 115.531 114.073 99.316 116.423 123.641 Quelle BMG, KG5 Zum 1. Januar 2013 wurde die Statistikverordnung verändert. Seitdem ist bestimmt, dass sich die Angabe einer durchgeführten Leistung auf einen Fall (Mutter mit Kindern) bezieht. Zuvor war dies durch einzelne Krankenkassen unterschiedlich erhoben und teilweise jedes Familienmitglied als „Leistung“ gezählt worden. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 43 Ausgaben für Leistungen der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter gesamt Vorsorge Rehabilitation 400.000.000,350.000.000,300.000.000,250.000.000,200.000.000,150.000.000,100.000.000,50.000.000,Euro 4. Quartal 2003 4. Quartal 2010 4. Quartal 2011 4. Quartal 2012 4. Quartal 2013 4. Quartal 2014 289.411.02 281.481.13 325.704.95 361.731.57 378.528.58 Vorsorge 263.292.91 261.397.93 305.983.08 344.499.68 363.150.19 Rehabilitation 26.118.114 20.083.196 19.721.877 17.231.890 15.378.387 gesamt 363.538.00 Quelle BMG, KV45 Jüngste Entwicklungen lassen jedoch befürchten, dass diese wichtige familienmedizinische Leistung erneut infrage gestellt wird. Der BDPK hält eine erneute Prüfung des Antrags und Bewilligungsgeschehens in diesem Leistungsbereich durch den Bundesrechnungshof für erforderlich. Der sich verschärfende Wettbewerbsdruck, dem Krankenkassen ausgesetzt sind (siehe oben), schlägt sich auch in diesem Leistungsbereich nieder. Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen für Mütter, Väter und Kinder sind in ihren Vergütungsverhandlungen erheblichem Preisdumping durch die Krankenkassen ausgesetzt, die ihre Marktmacht nutzen. Verschärft werden die Preisverhandlungen privater Träger auch durch wettbewerbsverzerrende Subventionen des Bundesfamilienministeriums an Einrichtungen des Müttergenesungswerks. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 44 Rehabilitation Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen für die Erbringung von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter, Väter und Kinder sind lückenhaft und zu unverbindlich. Eine neue verbindliche, einheitliche und sachgerechte Regelung muss zeitnah erfolgen. Aufgrund der gegenwärtigen unzureichenden Regelungen bestehen länderspezifisch große Unterschiede in den Anforderungsprofilen für die Vorsorge- und Reha-Einrichtungen für Mütter und Väter. Um dauerhaft die Qualität der Leistung sicherzustellen und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, sind verbindliche und bundeseinheitliche Anforderungsprofile erforderlich. Diese sollten auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den für die Wahrnehmung der Interessen der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen auf Bundesebene maßgeblichen Spitzenorganisationen vereinbart werden. Der BDPK und seine Mitgliedseinrichtungen sprechen sich auch dafür aus, die auf historischen Entwicklungen beruhende gesetzliche trägerspezifische Formulierung des Leistungsanspruchs zu verändern. Nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Trägergruppe, sondern das Vorliegen eines Versorgungsvertrags mit den gesetzlichen Krankenkassen sollte maßgeblich für die Berechtigung zur Erbringung der Rehabilitation beziehungsweise von Vorsorgeleistungen sein. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 45 3. Krankenhäuser Der BDPK lehnt den vorgelegten Gesetzentwurf in zentralen Punkten ab. Das erklärte Ziel der Reform war es, dass Krankenhäuser auch in Zukunft eine hohe medizinische Qualität bieten und sicher und gut erreichbar sind. Diesem Ziel wird mit dem Referentenentwurf nicht entsprochen sondern geradezu entgegengewirkt. Die wichtigste Voraussetzung hierfür ist, dass Krankenhäuser auf eine verlässliche und transparente Finanzierung vertrauen können. Das DRG-System bietet mit seinem von Krankenkassen und Krankenhäusern gleichermaßen akzeptierten Kalkulationsprinzip optimale Voraussetzungen. Es wird nun jedoch deutlich, dass der vorgelegte Referentenentwurf dieses Prinzip an mehreren Stellen verlässt. Es ist ebenfalls nicht zu akzeptieren, dass der Gesetzentwurf keinerlei Antworten auf die politisch zu verantwortende Investitionslücke von rund drei Milliarden Euro jährlich gibt. Im Bereich der Betriebskosten führt der Entwurf neue Kostendämpfungsmaßnahmen ein, anstatt das Leistungsgeschehen real abzubilden. Krankenhäuser werden vor allem durch das ersatzlose Wegfallen des Versorgungszuschlags von 0,8 Prozent ab 2017 belastet. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 47 Krankenhäuser Die Vorbereitung der angekündigten Krankenhausreform hat im Berichtszeitraum breiten Raum eingenommen. Seit April 2015 liegt der Referentenentwurf des Krankenhaus-Strukturgesetzes (KHSG) vor, der große Herausforderungen für Krankenhäuser mit sich bringen wird, sollte er entsprechend umgesetzt werden. Eckpunkte der Bund-Länder-AG Am 5. Dezember 2014 legte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eckpunkte für die Krankenhausreform 2015 vor. Die Regierungskoalition hatte die Arbeitsgemeinschaft damit beauftragt, die Vorhaben des Koalitionsvertrags zu konkretisieren. Überblick Zeitplan Bund-Länder-AG Ab 2016 Pflegestellenförderprogramm Bis März 2016 Vorgaben Sicherstellungszuschlag Bis Ende 2016 Qualitätszu- und -abschläge Anfang 2016 Ende 2016 Ab 2016 Angleichung Landesbasisfallwerte Ab 2016 Strukturfonds Ende 2016 Rahmenvorgaben Qualitätsverträge Ende 2016 Repräsentative Kalkulationsstichprobe 2017 ab 2018 Ab 2018 Weiterentwickelter Orientierungswert Kalkulationsjahr 2016 Sachkosten im DRG-System Ende 2016 Qualitätsindikatoren Krankenhausplanung Mitte 2017 Neuregelung Notfallversorgung Ab 2017 Neuregelung Leistungssteuerung BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 48 Krankenhäuser Nach Einschätzung der Bundes- und Landespolitiker werden die Maßnahmen in den Jahren 2016 bis 2018 zu Mehrausgaben von insgesamt 3,8 Milliarden. Euro bei den Kostenträgern führen. Diesen Mehrausgaben stünden nicht genau quantifizierbare Minderausgaben in voraussichtlich dreistelliger Millionenhöhe durch Struktureffekte gegenüber. Trotz dieser Zahlen muss bezweifeln werden, dass sich die finanzielle Situation der Krankenhäuser kurzfristig verbessert. Ein Großteil der Maßnahmen wird erst mittel- bis langfristig seine Wirkung entfalten. Die größte Enttäuschung des Eckpunktepapiers ist für Krankenhäuser sicherlich, dass die Bundes- und Landespolitiker keine Lösungen beim Thema Investitionsfinanzierung finden konnten und dies, obwohl anerkannt wird, dass in der Investitionsfinanzierung eine Unterfinanzierung in Höhe von jährlich mindestens drei Milliarden Euro besteht. Es ist dringend erforderlich, dass hierfür Lösungen gefunden werden. Ob das zwar gut gemeinte Pflegestellenförderprogramm eine nennenswerte Entlastung für Pflegekräfte und die Häuser bringen wird, ist zu bezweifeln. Über drei Jahre sollen zur Stärkung der allgemeinen Pflege 660 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Allerdings sollte das Programm in seiner Wirkung nicht überschätzt werden. Gelingt tatsächlich die Schaffung der geplanten 6.000 zusätzlichen Pflegestellen, handelt es sich um durchschnittlich drei Pflegekräfte je Krankenhaus. Zudem ist ein Eigenfinanzierungsanteil der Krankenhäuser in Höhe von 10 Prozent vorgesehen. Unterschiedliche Maßnahmen sollen den Qualitätsbezug der Krankenhausplanung und -finanzierung stärken. In der Krankenhausplanung sollen die Länder künftig Qualitätsindikatoren nutzen können, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA entwickelt werden. Der G-BA soll den Ländern zudem einrichtungsbezogene Auswertungsergebnisse der Qualitätsindikatoren zur Verfügung stellen. Bis Ende 2016 soll der G-BA einen Katalog von geeigneten Leistungen, Qualitätszielen und Qualitätsindikatoren für Zu- und Abschläge beschließen, auf deren Grundlage die Selbstverwaltung auf Bundesebene dann die konkreten Bewertungskriterien für Höhe und nähere Ausgestaltung von Zu- und Abschlägen festlegt. Der G-BA wird zudem mit der Konkretisierung der Vorgaben für Qualitätsberichte beauftragt, um die Verständlichkeit für Patienten zu verbessern. Bereits mit dem GKV-FQWG schaffte der Gesetzgeber die Grundlage zur Gründung eines neuen Qualitätsinstituts, das die Versorgungsqualität im Gesundheitswesen vergleichbar und transparent machen soll. Der BDPK BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 49 begrüßt die Absicht, Qualität zum Kriterium der Marktzugehörigkeit zu machen. Gute Qualität soll belohnt und gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass schlechte Qualität vom Markt verschwindet. Es bleibt jedoch kritisch abzuwarten, ob es am Ende auch konsequent um die Qualität der Häuser geht oder ob in den Ländern nicht doch andere Faktoren bei der Krankenhausplanung oder der Vergütung eine Rolle spielen. Das Eckpunktepapier sieht im Einzelnen folgende Maßnahmen vor: Betriebskostenfinanzierung – – – – – – – – Fortsetzung der Konvergenz an den Bundesbasisfallwert Leistungsentwicklung Weiterentwicklung Orientierungswert Gestuftes System Notfallversorgung Refinanzierung G-BA-Beschlüsse Repräsentativität der Kalkulationsstichprobe Sachkosten im DRG-System Universitätsklinika Personal/Pflegestellenförderprogramm – – – – – Programm zur Stärkung der allgemeinen Pflege mit einem Fördervolumen von 660 Millionen Euro über drei Jahre, danach Anschlussregelung in Aussicht gestellt; Eigenfinanzierungsanteil der Krankenhäuser in Höhe von 10 Prozent der Personalkosten; Nachweis der Mittelverwendung durch Wirtschaftsprüfer; Expertenkommission soll bis Ende 2017 prüfen, ob der erhöhte Pflegebedarf von demenzerkrankten beziehungsweise pflegebedürftigen Patienten und der allgemeine Pflegebedarf im DRG-System ausreichend abgebildet ist; Selbstverwaltung soll bis Ende 2017 Vorschlag zur Kontrolle des tatsächlichen Einsatzes der Mittel für die Finanzierung ab dem 4. Jahr erarbeiten. Krankenhausplanung/Qualität – – – – – Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozess - und Ergebnisqualität als Grundlage für Planungsentscheidungen der Länder Rechtssichere Mindestmengen Qualitätszu- und -abschläge Qualitätsverträge für vier planbare Leistungen Weiterentwicklung Qualitätsberichte BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 50 – – – – Weiterentwicklung Zentrumsvergütung Zweitmeinung für „mengenanfällige“ planbare Leistungen Transplantations- und Implantatregister Neuregelung NUB-Verfahren bei Medizinprodukten hoher Risikoklasse Sicherstellung, MDK-Kontrollen und ASV Konkretisierung Sicherstellungszuschläge Strukturfonds auf Bundesebene MDK-Kontrollen zur Durchsetzung von G-BA-Vorgaben Weiterentwicklung Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung Konkretisierung zu Landesschlichtungsausschüssen Krankenhäuser – – – – – Krankenhausfinanzierung Bei der sinnvollen Diskussion um die qualitätsorientierte Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung und -planung darf die angespannte wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser nicht vergessen werden. Nach Ergebnissen des DKI Krankenhausbarometers wiesen 2013 knapp die Hälfte der Häuser einen Fehlbetrag aus. Die aktuelle wirtschaftliche Situation wird von 43,1 Prozent als unbefriedigend gewertet. Für 2015 erwarten nur 22 Prozent der befragten Krankenhäuser eine Verbesserung. 38,7 Prozent gehen von einer Verschlechterung aus. Jahresergebnis 2013 (Krankenhäuser in %) Ausgeglichenes Ergebnis 12,1 % Jahresfehlbetrag 42,2 % Jahresüberschuss 45,6 % DKI Krankenhausbarometer 2014 BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 51 Orientierungswert Neben der Investitionslücke ist ein Grund für die angespannte finanzielle Lage vieler Häuser die strenge Begrenzung der Preisentwicklung und unzureichende Refinanzierung von Tariferhöhungen, steigenden Versiche rungsprämien und Energiekosten. Die Preisentwicklung wird vom Orientierungswert im Zusammenspiel mit der Grundlohnrate begrenzt und soll diese perspektivisch ablösen. Krankenhäuser setzten große Hoffnung darin, dass der Orientierungswert die Sach- und Personalkostenentwicklung im Krankenhaus besser abbilden würde als die Grundlohnrate. Seit seiner erstmaligen Veröffentlichung 2012 lag der Orientierungswert jedes Jahr unter der Grundlohnrate und ist für Krankenhäuser damit eine große Enttäuschung. Orientierungswert (OW), Grundlohnrate (GLR) und Veränderungswert (VR) in den letzten Jahren: 2012: OW: 2,00 % < GLR: 2,03 % —> VR: 2,00 % 2013: OW: 2,02 % < GLR: 2,81 % —> VR: 2,81 % 2014: OW: 1,44% < GLR: 2,54 % —> VR: 2,54 % Die Art des Zusammenwirkens von Orientierungswert und Grundlohnrate zum Veränderungswert wurde in den letzten Jahren mehrfach angepasst und neu justiert. Zuletzt wurde durch das Beitragsschuldengesetz festgelegt, dass, falls der Orientierungswert die Grundlohnrate überschreitet, ein Verhandlungskorridor bis zur vollen Höhe des Orientierungswertes besteht. Für den Fall, dass der Orientierungswert die Grundlohnrate unterschreitet, greift diese als Untergrenze. Diese Meistbegünstigungsklausel soll nach den Eckpunkten der BundLänder-AG auch zukünftig beibehalten werden. Erst nachdem der Orientierungswert durch das statistische Bundesamt methodisch weiterentwickelt wurde, soll geprüft werden, ob der volle Orientierungswert zum Veränderungswert wird. Eine erstmalige Anwendung dieses weiterentwickelten Orientierungswertes hält die Bund-Länder-AG ab 2018 für realistisch. Die Entscheidung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe an der Meistbegünstigungsklausel festzuhalten, ist dringend notwendig und ausdrücklich zu begrüßen. Ebenfalls positiv bewertet wird, dass das Statistische Bundesamt mit der Weiterentwicklung beauftragt wird. Zukünftig sollte bei seiner Berechnung ein krankenhausspezifischer Warenkorb zur Anwendung kommen. Zudem sollten Kostensteigerungen durch Qualitätsverbesserungen berücksichtigt und Sonderausgleiche, etwa für Tarifsteigerungen, BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 52 eingerechnet werden. Eine entsprechende Kalkulation könnte durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erfolgen. Bundes- und Landesbasisfallwerte Krankenhäuser Seit 2010 werden die Landesbasisfallwerte schrittweise an einen Bundesbasisfallwert herangeführt. 2015 beträgt der Bundesbasisfallwert 3.231,20 Euro. Der daraus gemäß § 10 Abs. 8 Satz 1 KHEntgG zu ermittelnde einheitliche Basisfallwertkorridor hat eine obere Korridorgrenze (+2,5 Prozent) in Höhe von 3.311,98 Euro und eine untere Korridorgrenze (-1,25 Prozent) in Höhe von 3.190,81 Euro. Ab 2016 wird die Konvergenz an den Bundesbasisfallwert nach den Plänen der Bund-Länder-AG fortgesetzt. Die Korridorgrenzen sollen asymmetrisch auf eine untere Grenze von -1,02 Prozent und eine obere Grenze von 2,5 Prozent festgelegt werden. Landesbasisfallwerte unterhalb des Korridors sollen in einem Schritt 2016 angehoben werden. Landesbasisfallwerte oberhalb des Korridors sollen in einer Konvergenzphase von sechs Jahren an die obere Korridorgrenze herangeführt werden. Bundesland 2014 2015 Prozentuale Veränderung 2015 / 2014 Baden-Württemberg 3.193,50 € 3.226,64 € 1,04 % Bayern 3.188,00 € 3.255,50 € 2,12 % Berlin 3.117,36 € 3.190,81 € 2,36 % Brandenburg 3.117,36 € 3.190,81 € 2,36 % Bremen 3.185,00 € 3.250,59 € 2,06 % Hamburg 3.178,48 € 3.197,00 € 0,58 % Hessen 3.143,17 € 3.176,96 € 1,08 % Mecklenburg-Vorpommern 3.117,36 € Niedersachsen 3.117,36 € 3.190,81 € 2,36 % Nordrhein-Westfalen 3.117,36 € 3.190,81 € 2,36 % Rheinland-Pfalz 3.325,00 € 3.393,00 € 2,05 % Saarland 3.208,00 € 3.283,00 € 2,34 % Sachsen 3.117,15 € 3.190,81 € 2,36 % Sachsen-Anhalt 3.117,36 € 3.190,81 € 2,36 % Schleswig-Holstein 3.117,36 € Thüringen 3.112,90 € 3.190,81 € 2,50 % Stand März 2015 BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 53 Leistungsentwicklung und Mehrleistungsabschlag Der von Politik und Selbstverwaltung mit Spannung erwartete Forschungsbericht zur Leistungsentwicklung wurde im Juli 2014 vorgestellt. Zur Beauftragung des Gutachtens hatte der Gesetzgeber die Selbstverwaltungspartner mit dem Psychiatrie-Entgeltgesetz verpflichtet (§ 17b Abs. 9). Ein für alle Mal sollte die Streitfrage geklärt werden, welche Einflussgrößen für die Fallzahlsteigerungen im Krankenhaus verantwortlich sind, um auf dieser Grundlage die Rahmenbedingungen zur Leistungssteuerung anzupassen. Die Ergebnisse des Gutachtens sind allerdings weniger klar als erhofft und werden von den Krankenkassen und Krankenhäusern vollkommen unterschiedlich gedeutet. Die Krankenkassen sehen sich in ihrem Verdacht bestätigt, die Mengenentwicklung sei ökonomisch getrieben, schließlich dokumentiere das Gutachten den Zusammenhang des DRG-Gewichts und der Fallzahl. Krankenhäuser sehen sich ihrerseits durch das Gutachten in der Sicht bestätigt, dass die steigende Patientenzahl in erster Linie durch die demografische Entwicklung, den technischen Fortschritt und die Morbidität verursacht und damit unvermeidbar ist. Viel Interpretationsspielraum also für die Politiker der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich in ihrem Eckpunktepapier dennoch auf neue Maßnahmen zur Leistungssteuerung geeinigt haben. Die Berücksichtigung der Leistungsentwicklung soll von der Landes- auf die Hausebene verlagert werden. Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass damit die von Krankenhäusern immer wieder bemängelte Kollektivhaftung und doppelte Berücksichtigung von Mehrleistungen auf der Landes- und Hausebene („doppelte Degression“) aufgelöst wird. Inkonsequent erscheint allerdings, dass parallel dazu neue Absenkungstatbestände bei den Verhandlungen zum Landesbasisfallwert (Produktivität, Fehlbelegung und Verlagerung in den ambulanten Bereich) eingeführt werden sollen. Hier müssen in der gesetzlichen Umsetzung noch dringend Anpassungen getroffen werden. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 54 Leistungssteuerung ab 2017 (Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe) Verlagerung der Mengensteuerung auf die Ortsebene, Aufhebung der Mengendegression im Landesbasisfallwert Festlegung einer basiswirksamen Mindestabschlagshöhe und -dauer auf Landesebene mit Gültigkeit für die Ortsebene Verpflichtung der Vertragspartner auf Bundesebene bis zum 31. Juli 2016 für Leistungen mit „wirtschaftlich begründeten“ Fallzahlsteigerungen, die Bewertungsrelationen abzusenken bzw. abzustaffeln Berücksichtigung der Ausnahmen vom Mehrleistungsabschlag sowie der abgesenkten bzw. abgestaffelten Bewertungsrelationen auf der Ortsebene Krankenhäuser – – – – Bis die Neuregelungen greifen, wurden Mehrleistungsabschlag und Versorgungszuschlag mit dem 5. SGB XI Änderungsgesetz verlängert. Der bundeseinheitliche Versorgungszuschlag nach § 8 Abs. 10 KHEntgG in Höhe von 0,8 Prozent kann über das Jahr 2014 hinaus abgerechnet werden. Zur Kompensation wurde die Geltung des Mehrleistungsabschlags nach § 4 Abs. 2a KHEntgG auf drei Jahre verlängert, sodass eine 100-Prozent-Finanzierung zusätzlich vereinbarter Leistungen nun erst ab dem vierten Jahr erfolgt. Die rückwirkende Verlängerung des Mehrleistungsabschlags wird vom BDPK deutlich kritisiert. Häuser, die im politisch gewollten Qualitätswettbewerb um Patienten erfolgreich sind, werden mit den Abschlägen besonders hart bestraft. Die Entscheidung, Mehrleistungen des Jahres 2013 auch 2015 durch Abschläge zu belasten, trifft gerade die Häuser, die sich mit ihrem Leistungsangebot im Qualitätswettbewerb durchsetzen konnten. Dies widerspricht dem wichtigen und begrüßenswerten Ziel der Qualität im Koalitionsvertrag. Leistungsveränderungen durch den demografischen Wandel oder den medizinisch-technischen Fortschritt werden durch die Regelung zudem nach wie vor nicht berücksichtigt. DRG-System Die Einführung eines „durchgängigen, leistungsorientierten und pauschalierenden Vergütungssystems“ (DRG) war eine richtige Entscheidung. Durch seine Einführung konnte die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Krankenhausversorgung verbessert werden und mit seiner Transparenz bietet es eine gute Grundlage für eine qualitätsorientierte Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung. Auch die diesjährige Kalkulation bestätigte den hohen Reifegrad des Katalogs. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 55 Die wichtigsten Einzelergebnisse sind: – – – Anzahl DRGs: Die Gesamtzahl der DRGs erhöhte sich um 4 auf 1.200. Hiervon sind 1.152 im Katalog für Hauptabteilungen enthalten. Klassifikatorische Veränderungen: Extremkostenfälle und Einführung eines neuen Codes für „Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung“, Hervorhebung der Abdominalchirurgie als Leistungsbereich mit wesentlichen Umbauarbeiten, weitere Differenzierung bei den bewerteten Zusatzentgelten. Kalkulationsbasis: Der Umfang der Kalkulationsstichprobe nahm um 6 Krankenhäuser auf 250 zu. Für die angekündigte Krankenhausreform sind folgende Schwerpunkte der Weiterentwicklung des DRG-Systems angekündigt: – – – Das InEK soll künftig die Möglichkeit erhalten, Kalkulationskrankenhäuser adäquat repräsentativ auszuwählen. Gesunkene Sachkosten werden zeitnah in der Kalkulation abgebildet. Die Selbstverwaltung auf Bundesebene soll mit Unterstützung des InEK bis zum 30. Juni 2016 ein Konzept für sachgerechte Korrekturen der kalkulierten Bewertungsrelationen vereinbaren. Eine Expertenkommission soll bis zum 31. Dezember 2017 prüfen, ob im DRG-System oder über Zusatzentgelte der Pflegebedarf sachgerecht abgebildet wird. Die DRG-Kalkulation auf der Grundlage von Ist-Leistungsdaten aller deutscher Krankenhäuser sowie von Ist-Kostendaten einer freiwilligen repräsentativen Stichprobe hat sich bewährt. Sollte das DRG-Institut mit der Auswahl von Kalkulationshäusern beauftragt werden, ist sicherzustellen, dass die Kriterien für die Auswahl einer solchen Stichprobe ausgewogen, überprüfbar, nachvollziehbar und transparent sind. Die stärkere Berücksichtigung von kurativ, pflegenden Leistungen gegenüber den Sachkosten- und OP-orientierten Prozeduren ist zu begrüßen. Bei signifikanten Personalkostensteigerungen sollten zudem unterjährige Zuschläge mit den Krankenkassen verhandelt werden können. Verbessert werden sollte das DRG-System bei der Verwendung von Betriebsmitteln für die Investitionsfinanzierung. Die Kalkulation sollte zukünftig berücksichtigen, dass Krankenhäuser Überschüsse erzielen können, mit denen ihnen notwendige Investitionen ermöglicht werden. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 56 Investitionsfinanzierung Krankenhäuser Eine hochwertige Krankenhausversorgung erfordert beständige und hohe Investitionen in die Infrastruktur. Dennoch sinkt die auf Ländermitteln basierende Investitionsquote deutscher Krankenhäuser seit Jahren fortlaufend und beträgt gegenwärtig nur rund 5 Prozent, während die gesamtwirtschaftliche Investitionsquote bei 17 Prozent liegt. Die Investitionslücke von mindestens 3 Milliarden Euro ist eine folgenschwere Schwächung für die Infrastruktur der Krankenhäuser. Entwicklung der nominalen KHG-Mittel in Mio. Euro und im Verhältnis zum BPI in Prozent 0,27% 3.900 3.700 3.500 0,24% 0,24% 3.640,96 0,21% 3.300 0,18% 3.100 0,15% 2.900 2.724,34 2.700 0,12% 0,10% 0,09% 2.500 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Verhältnis KHG-Fördermittel / BIP in Prozent nominales KHG-Fördermittel in Mio. Euro Krankenhäuser haben einen Rechtsanspruch auf eine angemessene Investitionsfinanzierung durch die Bundesländer. Wenn die Länder ihrer Investitionsverpflichtung nicht nachkommen und sich damit der Verantwortung für die Krankenhäuser entziehen, stellen sie damit auch ihre Berechtigung für die Krankenhausplanung infrage. Ordnungspolitisch spräche viel dafür, die bisherige duale Finanzierung in eine Monistik zu überführen, mit der sowohl die Betriebsausgaben als auch die Investitionsaufwendungen allein aus der Vergütung der erbrachBDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 57 ten Behandlungsleistungen durch die Krankenversicherung finanziert werden. Dies scheint allerdings politisch kurzfristig kaum umsetzbar. Um den Krankenhäusern dennoch die dringend benötigten Investitionsmittel zuzuführen, ist auch der Einbezug des Bundes oder der Krankenkassen in die Investitionsfinanzierung denkbar, auch wenn dies ordnungspolitisch die Frage nach der Planungskompetenz und dem Sicherstellungsauftrag der Bundesländer nach sich zieht. Ambulante Versorgung und Krankenhäuser Es entspricht der Versorgungsrealität, dass Krankenhäuser vielfach bereits heute Aufgaben der ambulanten Versorgung übernehmen. Gerade im ländlichen Bereich suchen Patienten, die eigentlich eine ambulante fachärztliche Behandlung benötigen, mangels Alternative die Notaufnahme im Krankenhaus auf. Der Gesetzgeber möchte die Rolle der Krankenhäuser in der ambulanten Versorgung weiter stärken. Im Koalitionsvertrag sowie im Referentenentwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes (GKVVStG) ist vorgesehen, dass Kassenärztliche Vereinigungen Terminservice stellen einrichten, um den Patienten innerhalb von sechs Wochen Fach arzttermine zu vermitteln. Gelingt dies nicht, soll die Behandlung im Krankenhaus erfolgen. Die Krankenhäuser in privater Trägerschaft sind zur Sicherstellung der Versorgung bereit, auch Aufgaben der ambulanten Versorgung zu übernehmen. Das politische Vorhaben der Regierungsparteien, die Wartezeit der Versicherten auf Facharzttermine im ambulanten Bereich zu verkürzen und gegebenenfalls Krankenhäuser bei der Versorgung zu beteiligen, wird vom BDPK begrüßt. Für Krankenhäuser, deren Notfallversorgung bereits aktuell massiv unterfinanziert ist, führt die stärkere Beteiligung aber zu neuen Kapazitäts- und Kostenproblemen. Es ist daher unumgänglich, dass Krankenhäuser bei der Beteiligung an der ambulanten Versorgung verlässliche und regelhafte Strukturen vorfinden. Eine bloße Zuschaltung von Krankenhäusern zur Abdeckung von Leistungsspitzen ist nicht leistbar. Konkret beziffert wurde die Unterfinanzierung in einem gemeinsamen Gutachten im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Deutschen Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin. Die Studie der Management Consult Kestermann GmbH (MCK) wurde Anfang des Jahres 2015 vorgestellt und zeigte auf, dass einem durchschnittlichen Erlös von 32 Euro pro ambulantem Notfall, Fallkosten von mehr als 120 BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 58 Krankenhäuser Euro gegenüberstehen. Bei mehr als 10 Millionen ambulanten Notfällen mit einem Fehlbetrag von 88 Euro pro Fall besteht in der ambulanten Notfallversorgung in Deutschland eine Unterdeckung von einer Milliarde Euro. Der BDPK setzt sich dafür ein, dass in der Krankenhausreform 2015 neue Wege zur Überwindung dieser Unterfinanzierung gefunden werden. Abzuschaffen ist vor allem der 10-prozentige Investitionsabschlag, den Krankenhäuser bei der ambulanten Versorgung von der Vergütung hinzunehmen haben. Vorstellung des Gutachtens (von links nach rechts): Holger Mages DKG, Georg Baum DKG, Dr. med. Timo Schöpke DGINA und Christoph Haas MCK, Quelle: DKG 2015. MDK-Prüfung: Prüfverfahrensvereinbarung Erst mit Unterstützung der Bundesschiedsstelle konnten sich die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene auf eine Prüfverfahrensvereinbarung zur Durchführung von MDK-Prüfungen nach § 275 Abs. 1c SGB V einigen. Der Gesetzgeber hatte sie hierzu mit dem Beitragsschuldengesetz beauftragt, um den Aufwand aus MDK-Prüfungen zu reduzieren. Die Vereinbarung entfaltet ihre Wirkung für alle Fälle ab dem 1. Januar 2015 und umfasst folgende Inhalte: BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 59 – – – – – – Ausgangspunkt der Prüfung: Das Verfahren erfolgt auf Grundlage der Daten, die von den Krankenhäusern nach § 301 SGB V den Krankenkassen übermittelt werden. Auffälligkeitsbezogene Einleitung des Prüfverfahrens: Ergeben sich bei der Prüfung dieser Daten Auffälligkeiten, die eine Prüfung nach § 275 Abs. 1c SGB V erforderlich machen, ist die Krankenkasse verpflichtet, dem Krankenhaus die Auffälligkeiten innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der Daten mitzuteilen. Vorverfahren: Nach Übermittlung der Auffälligkeiten durch die Krankenkassen ermöglicht die Prüfverfahrensvereinbarung die Durchführung eines freiwilligen Vorverfahrens. Beauftragung des MDK durch die Krankenkasse: Wird kein Vorverfahren durchgeführt oder führt dieses nicht zur Klärung der Prüfauffälligkeit, ist die Krankenkasse verpflichtet, den MDK mit einer Prüfung nach § 275 Abs. 1c SGB V zu beauftragen. Diese Beauftragung hat, je nach Verfahrensstand, entweder binnen zwei Wochen nach Beendigung eines durchgeführten Vorverfahrens, oder spätestens innerhalb von 12 Wochen nach Einleitung des Prüfverfahrens durch die Krankenkasse (Mitteilung der Auffälligkeiten) zu erfolgen. Regelungen zur Durchführung der eigentlichen MDK-Prüfung: Die MDK-Prüfung kann entweder vor Ort im Krankenhaus oder schriftlich erfolgen. Bei einer Prüfung im schriftlichen Verfahren ist das Krankenhaus verpflichtet, dem MDK Kopien von den Unterlagen, die er zur Beurteilung von Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen sowie zur Prüfung der ordnungsgemäßen Abrechnung benötigt, innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Unterlagenanforderung zu übermitteln. Krankenhäuser haben die Möglichkeit, einmalig weitere Korrekturen oder Ergänzung von Datensätzen vorzunehmen. Entscheidung der Krankenkasse nach vorliegendem MDK-Gutachten: Die Mitteilung der leistungsrechtlichen Entscheidung der Krankenkasse gegenüber dem Krankenhaus hat grundsätzlich inner- halb von neun Monaten nach der Übermittlung der Prüfanzeige zu erfolgen. Die Prüfverfahrensvereinbarung verlangt sowohl Krankenhäusern als auch Krankenkassen deutliche Zugeständnisse bei der Abrechnungsprüfung ab. Man muss nun abwarten, ob sich die neuen Kriterien, über die sich GKV und DKG verständigt haben, in der Praxis bewähren. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 60 Psychiatrie / Psych-Entgeltsystem Krankenhäuser Im letzten Jahr waren die Hauptkritikpunkte am neuen Entgeltsystem in der Psychiatrie und Psychosomatik die hohen Vergütungssprünge, damit einhergehende Fehlanreize und die nicht ausreichende Abbildung von wechselndem Aufwand im Behandlungsverlauf. Der PEPP-Entgeltkatalog 2015 wurde daher um ergänzende Tagespauschalen zur Abbildung besonderer Leistungskomplexe ergänzt, der Entlassungstag wurde ab dem Jahr 2015 abrechnungsfähig und die bislang quantilsbezogene Herleitung der Verweildauergruppen wurde zugunsten tagesbezogener Bewertungsrelationen verlassen. Für 2015 kündigte das BMG zudem einen Austausch zu weiterem Handlungsbedarf zum neuen Entgeltsystem an. Den hierfür notwendigen Zeitrahmen bietet die zweijährige Verlängerung der Optionsphase, die mit dem Beitragsschuldengesetz beschlossen wurde. Mit der Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems beschäftigte sich im letzten Berichtszeitraum der Fachausschuss Krankenhäuser und die Facharbeitsgruppe Psychiatrie/Psychosomatik des BDPK. Der BDPK befürwortet ein durchgängiges, leistungsorientiertes Vergütungssystem in der Psychiatrie und der Psychosomatik, das allerdings den Besonderheiten der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung Rechnung tragen muss. Um die noch notwendigen Anpassungen durchführen zu können, wird die Verlängerung der Optionsphase um zwei Jahre begrüßt. Vor dem Beginn der Konvergenzphase ab 2019 sind folgende Anpassungen notwendig: – – – Finanzierung von Mehrleistungen ab 2019: Die doppelte Berücksichtigung von Mehrleistungen auf Haus- und Landesebene muss auch in der Psychiatrie gestrichen werden. Die Möglichkeit für Ausnahmetatbestände oberhalb des Veränderungswerts analog der Bundespflegesatzverordnung (BPflV a. F.) muss geschaffen werden, krankenhausplanerische Maßnahmen müssen finanziert werden. Zunahme des Schweregrades der Erkrankung der Patienten adäquat finanzieren: Veränderte Versorgungsbedarfe aufgrund der Morbiditätsentwicklung, des demografischen Wandels oder des medizinisch-technischen und therapeutischen Fortschritts, müssen im Landesbasisentgeltwert berücksichtigt werden. Individuelle Behandlungskonzepte der Kliniken: Auf Hausebene sollten Versorgungszuschläge für individuelle Besonderheiten der Kliniken vereinbart werden können. Vor der Konvergenz an einen Landesbasisentgeltwert muss sichergestellt sein, dass dieser die individuellen Behandlungskonzepte der Kliniken abbildet. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 61 – Refinanzierung von G-BA Anforderungen: Durch einen Übergang von der Psych-PV zu Personalanforderungen des G-BA darf der mit der Psych-PV verbundene Anspruch auf eine entsprechende Finanzierung nicht entfallen. Qualität im Krankenhaus Die bestmögliche Qualität der Patientenversorgung hat für die Kliniken in privater Trägerschaft oberste Priorität. Das Qualitätsstreben konsequent an den Erwartungen und Bedürfnissen der Patienten auszurichten, ist das Fundament für unternehmerischen Erfolg. Private Klinikunternehmen unterstützen die Forderungen der Politik nach einem stärkeren Qualitätswettbewerb unter den Krankenhäusern. Qualitätsmethodik Die hohen Standards in der Versorgung von Patienten zu prüfen, weiterzuentwickeln und öffentlich darzustellen, sind Aufgaben, die private Krankenhäuser seit Jahren erfüllen. Die gesetzlichen Vorgaben zur Qualität in der stationären Versorgung sind aus der Sicht der Kliniken in privater Trägerschaft zwar eine gute Basis, sie sind jedoch keinesfalls ausreichend für das Streben nach bestmöglicher Behandlungsqualität und müssen weiterentwickelt werden. Messung, Analyse und Verbesserung von Qualität im Krankenhaus müssen auf der Basis systematischer, wissenschaftlich anerkannter Verfahren und Indikatoren erfolgen. Diese müssen belastbar, frei von Fehlanreizen, einheitlich, transparent sowie im Detail nachvollziehbar sein und sich auf die Ergebnisqualität konzentrieren. Indikatoren zur Struktur- und Prozessqualität eignen sich nur bedingt für die Bewertung der Behandlungsqualität, da sie die Faktoren, die für den medizinischen Erfolg entscheidend sind, nur unzureichend abbilden. Forderungen nach Strukturvorgaben bedienen häufig lediglich berufspolitische Interessen. Auf diesen Grundlagen haben private Klinikunternehmen bereits früh eigene Erfahrungen mit der Erhebung und Veröffentlichung von Qualitätsdaten gemacht (unter anderem Qualitätskliniken.de und IQM). Sie stehen für eine offene Fehlerkultur, Transparenz und für die Bereitschaft, sich weiterzuentwickeln. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 62 IQTIG Krankenhäuser Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFQWG) den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zu gründen. Dies ist am 9.1.2015 geschehen, das Institut hat seinen Sitz in Berlin. Als Leiter wurde Dr. med. Christof Veit (ehemals BQS) bestellt. Dr. med. Christof Veit IQTIG Logo des neuen Qualitätsinstituts Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 63 Überblick über die Struktur des IQTIG Stiftungsrat Stiftungsrat – 5 Vertreter des GKV-Spitzenverbandes (Ulrike Elsner, Uwe Deh, Bettina am Orde, Karl Reuber, Dr. Wolfgang Schrörs) – 2 Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft, DKG (Andreas Wagener, Dr. Bernd Metzinger) – 2 Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, KBV (Regina Feldmann, Dr. Fanziska Diel) – 1 Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, KZBV (Dr. Jürgen Federwitz) Vorstand – – – – Jeweils ein Mitglied der DKG (Georg Baum), KBV (Dr. Andreas Gassen) und KZBV (Dr. Wolfgang Eßer) 3 Mitglieder des GKV-SV (Dr. Doris Pfeiffer, Johann-Magnus von Stackelberg, Gernot Kiefer) 1 Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, BMG (Staatssekretär Lutz Stroppe) Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken Kuratorium – – – 10 Vertreter der Selbstverwaltungsorgane der Trägerorganisationen des G-BA 10 Vertreter der im G-BA vertretenen Organisationen von Leistungserbringern und Sozialpartnern 10 Vertreter der sonstigen für das Gesundheitswesen relevanten Organisationen (inkl. 6 Patientenvertreter/Organisationen der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten) Wissenschaftlicher Beirat – mindestens 6 und bis zu 12 unabhängige Sachverständige (Berufung für vier Jahre) Quelle: Satzung des IQTIG BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 64 Krankenhäuser Nach der Aufbauphase 2015 soll das IQTIG ab Januar 2016 die einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung nach § 137 SGB V fortsetzen. Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) soll das Institut dann Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Darstellung der Versorgungsqualität im Gesundheitswesen erarbeiten und deren Umsetzung mitgestalten. Schwerpunkte der Arbeit liegen in der Entwicklung und Durchführung von Verfahren der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung, der Entwicklung von Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln und der Publikation der Ergebnisse in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form. Private Klinikunternehmen bringen Ihre Erfahrungen bei der Sammlung, Auswertung und einrichtungsbezogenen Veröffentlichung von Routinedaten gerne mit ein und unterstützen diese sinnvolle Initiative des Gesetzgebers vollumfänglich. Qualitätsberichte Krankenhäuser in Deutschland sind seit 2004 gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen. Der G-BA regelt im § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V die Vorgaben zu Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser. Der Bericht soll einen umfassenden Überblick über Strukturen, Leistungen und Qualitätsaktivitäten des jeweiligen Krankenhauses bieten. Veröffentlicht werden die Qualitätsberichte von den Verbänden der Krankenkassen. Sie sollen Patientinnen und Patienten sowie einweisende Ärztinnen und Ärzte informieren. Krankenkassen können Auswertungen vornehmen und daraus Empfehlungen für Versicherte ableiten. Für Krankenhäuser ergibt sich die Möglichkeit, öffentlich ihre Leistungen und deren Qualität aufzuzeigen und damit zu werben. In den letzten Jahren hat der G-BA Anpassungen vorgenommen. Erfahrungen mit den Berichten der vergangenen Jahre, Ergebnisse aus Krankenhaus-, Patienten- und Einweiserbefragungen sowie der Prüfbericht zu den Qualitätsindikatoren des AQUA-Instituts legen nahe, dass Patienten die Qualitätsberichte weiterhin kaum kennen oder nutzen. Auch scheinen Einweiser und Krankenhäuser von den Qualitätsberichten noch nicht im gewünschten Umfang Gebrauch zu machen. 2013 wurde der Rhythmus der Berichterstattung von bisher zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt, künftig werden alle Standorte eines Krankenhauses einbezogen, es gelten zusätzliche Informationspflichten zum Thema Hygiene und das gesamte BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 65 Übermittlungsverfahren läuft nunmehr ausschließlich über maschinenverwertbare Daten. Im Februar 2015 sind vom G-BA Änderungen der Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser in maschinenverwertbarer Form (ANB) beschlossen worden. So müssen Nutzer nun unter anderem sicherstellen, dass die Daten der Qualitätsberichte ohne Missbrauch, Datenverzerrung und Manipulation weiterverbreitet werden. Aus Sicht des BDPK ist der bürokratische Aufwand für die Einrichtungen bei der jährlichen Berichterstattung problematisch. Im Hinblick auf das eigentliche Ziel, der besseren Information der Patienten, ist eine nutzerorientierte Auswertung und Darstellung in verständlicher Form weiterhin wünschenswert. Aktion Saubere Hände Die Aktion „Saubere Hände“ ist eine seit Anfang 2008 durch das Bundesministerium für Gesundheit geförderte Kampagne zur Verbesserung des Händehygieneverhaltens in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und in der Ambulanten Medizin. Darüber hinaus stellt die Aktion zur Verbesserung der Patientensicherheit Informationen für Patienten und Angehörige zur Verfügung. Mit dem Jahresende 2013 endete die Finanzierung der Kampagne durch das Bundesministerium für Gesundheit. Seitdem fördert der BDPK das Projekt mit einer jährlichen Unterstützung und möchte so ein starkes Zeichen für Händehygiene in deutschen Krankenhäusern setzen. Plakat der Kampagne „Aktion Saubere Hände“ BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 66 Neuwahl DKG-Präsidium Ende November 2014 hat sich ein neues DKG-Präsidium formiert. BDPKVorstandsmitglied Dr. Michael Philippi vertritt als neu gewählter DKG- Vizepräsident die Interessen der privaten Krankenhäuser. Neuer Präsident und Nachfolger von Alfred Dänzer ist Thomas Reumann, Ingo Morell wurde als Vizepräsident wiedergewählt. Die Amtsperiode begann am 1. Januar 2015 und dauert drei Jahre. Dr. Michael Philippi Krankenhäuser Dr. Michael Philippi folgt Wolfgang Pföhler. Pföhler war seit 1995 Mitglied des Präsidiums der DKG. In den Jahren 1998 und 1999 sowie 2004 und 2005 stand er als Präsident an der Spitze der DKG. Der BDPK dankt Herrn Pföhler ausdrücklich für das stete Eintreten für unternehmerische Aspekte auf dem Krankenhaus-Markt und für die gute Zusammenarbeit. Wolfgang Pföhler E-Health Anfang 2015 legte das BMG den Referentenentwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) vor. Mit dem Gesetz will das BMG die Einführung und Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) vorantreiben. Der Referentenentwurf sieht feste Termine zur Beschleunigung der Einführung vor, deren Einhaltung durch Anreize und Sanktionen sichergestellt werden sollen. Bis zum 30. Juni 2016 müssen alle Arztpraxen und gesetzlichen Krankenkassen in der Lage sein, die Versicherten-Stammdaten elektronisch auszutauschen. Ab dem 1. Januar 2018 sollen alle Ärzte in der Lage sein, einen Notfalldatensatz in die eGK einzutragen. Anreize für Krankenhäuser und Ärzte sollen durch die finanzielle Förderung der elektronischen Übermittlung von Arztbriefen und Entlassbriefen sowie im Bereich der Telemedizin geschaffen werden. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 67 Die Facharbeitsgruppe IT des BDPK beschäftigte sich intensiv in Sitzungen mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und diskutierte in Workshops mit Herstellern sowie der gematik Stand und Perspektive der Telematikinfrastruktur. Der BDPK stellt an die Telematikinfrastruktur insbesondere folgende Anforderungen: – – – – – Die bestehenden Netze von Krankenhausverbünden müssen mit einem zentralen Zugangspunkt in die Telematikinfrastruktur angebun- den werden können. Es sollte eine für Krankenhäuser kostenneutrale Integration der Elektronischen FallAkte EFA und des KV-Safenet in die Telematikinfrastruktur erfolgen. Es müssen frühzeitig transparente Regeln für die Nutzung und Finanzierung geschaffen werden (gesetzliche Grundnutzung und Mehrwertdienste). Die Nutzung der Telematikinfrastruktur durch Mehrwertdienste muss möglich, darf aber nicht verpflichtend sein. Es müssen transparente Regeln für die Entscheidung über die Zulassung der Mehrwertdienste bestehen. Defizitfinanzierung Zu einem fairen und sachgerechten Ordnungsrahmen gehört auch, dass für alle Kliniken die gleichen Bedingungen gelten. Marktzugang, Planung, Versorgungsauftrag, Vergütung und Zuteilung der Investitionsmittel sind unabhängig davon, ob es sich um kommunale, kirchliche oder private Krankenhäuser handelt. Der BDPK kritisiert seit langem die dem Gleichheitsprinzip widersprechende Praxis öffentlicher Träger, Verluste ihrer Krankenhäuser aus Steuermitteln auszugleichen. Mit einer Unterlassungsklage vor dem Landgericht Tübingen hatte sich der BDPK gegen die Entscheidung des Landkreises Calw vom 17. Dezember 2012 gerichtet. Der Kreis hat Jahresfehlbeträge der Kreiskliniken Calw gGmbH für 2012 in Höhe von rund sechs Millionen Euro ausgeglichen und will auch die bis zum Jahr 2016 erwarteten Defizite, in jeweils siebenstelliger Höhe, mit Steuergeldern ausgleichen. Das Landgericht Tübingen hat die Klage als unbegründet abgewiesen. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 68 BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 Krankenhäuser Aus diesem Grund hat der BDPK gegen das Urteil des OLG Stuttgart Berufung beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Auch die Berufung gegen dieses Urteil der ersten Instanz ist abgewiesen worden, der BDPK hält diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart für falsch. Die zusätzlichen Finanzhilfen außerhalb der regulären Krankenhausfinanzierung verstoßen gegen das Verbot staatlicher Beihilfen im EU-Vertrag. Insbesondere verstößt der Landkreis Calw gegen die Vorgaben des sogenannten „Almunia-Pakets“ der Europäischen Kommission vom Januar 2012 (früher: Monti-Paket). Demnach dürfen nur zusätzliche Sonderleistungen der Daseinsvorsorge, die nicht von allen Krankenhäusern gleichermaßen erbracht werden, finanziert werden. Solche Sonderleistungen erbringt die Kreiskliniken Calw GmbH jedoch nicht, da in Deutschland der Krankenhausplan das Leistungsangebot für alle Krankenhäuser unabhängig von der Trägerschaft abschließend regelt. 69 4. Qualitätsinitiativen im BDPK Qualität Qualität im Krankenhaus und in der Rehabilitation bedeutet für den BDPK das optimale Zusammenspiel von strukturellen Rahmenbedingungen, effizienten Prozessen und der kooperativen Arbeit der Beschäftigten. Ziel ist es, die Erwartungen und Wünsche der Patienten und Rehabilitanden durch eine patientenorientierte und verantwortungsvolle Versorgung zu erfüllen. Mehrere Initiativen im BDPK nehmen sich unterschiedlicher Qualitätsaspekte an. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 71 IQMG Das Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (IQMG) als Tochterfirma des BDPK entwickelt Qualitätsmanagementinstrumente für den Gesundheitssektor und unterstützt Einrichtungen bei deren Einführung und Umsetzung. IQMP-Reha Das Integrierte-QualitätsmanagementProgramm-Reha, kurz: IQMP-Reha versteht unter einem ausgezeichneten Qualitätsmanagement in der Rehabilitation, dass Qualität nicht nur gewährleistet, sondern auch aktiv „produziert“ und damit kontinuierlich verbessert wird. Aus diesem Grund ist das Programm IQMPReha auf die Selbstbewertung der Einrichtung ausgerichtet, da diese wichtige Impulse für die interne Qualitätsentwicklung gibt. Das Verfahren wurde 2004 in Kooperation mit der Charité entwickelt und liegt derzeit in der 3. Auflage vor. Es beinhaltet einen prozessbezogenen modularen Konzeptaufbau. Dadurch kann IQMP-Reha vollständig bis hin zur Zertifizierung genutzt werden oder auch nur in Teilen, beispielsweise für die Prozessoptimierung. IQMP-Reha bietet gleichzeitig ein bewährtes Instrumentarium für eine rehabilitationsspezifische externe Begutachtung, auf deren Basis das Zertifikat „Exzellente Qualität in der Rehabilitation“ (EQR) oder weitere kombinierte Zertifikate (z. B. KTQ®) verliehen werden können. IQMP-Reha arbeitet mit einer offenen Grundstruktur und ermöglicht so eine hohe Flexibilität in der Anwendbarkeit. Jede Rehabilitationseinrichtung kann das Verfahren für sich anpassen und auf Vorleistungen und Erfahrungen bei der Installation von internen QM-Programmen aufbauen. Die Schnittstelle zu weiteren etablierten Programmen wie DIN EN ISO und KTQ® wird durch Crosswalks praxiswirksam unterstützt. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 72 Die Arbeitsgruppe um Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg, Dr. Ralf Bürgy und Dr. Markus Leisse hat das neue Zertifizierungsverfahren IQMP-kompakt entwickelt. Den Einrichtungen sollte ein „schlankes“, an IQMP-Reha angelehntes Qualitätsmanagementverfahren zur Verfügung gestellt werden. IQMP-kompakt orientiert sich am EFQM-Modell, verzichtet jedoch auf den Selbstbewertungsbericht. Das Verfahren zeichnet sich durch praxisnahe, konkrete Nachweise und eine anwenderfreundliche Checklisten-Struktur aus, in der alle Kriterien der BAR enthalten sind. Einrichtungen der Rehabilitation oder Akutversorgung haben nun die Möglichkeit, entsprechend ihres aktuellen Organisationsstandes, über IQMP-kompakt in die Logik von IQMP-Reha einzusteigen. Es ist aber auch denkbar, mithilfe dieses Verfahrens das bestehende QM-System zu erhalten und zeitweilig andere Schwerpunkte im Unternehmen zu verfolgen. Ein Wechsel der Verfahren soll ohne Aufwand möglich sein. Im März 2015 ist das Verfahren von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) anerkannt worden. Ab Juni 2015 können sich Einrichtungen nach diesem Verfahren zertifizieren lassen. Das 6. Forum Qualitätskliniken wird am 23. und 24. Juni 2015 erstmals von IQMG und Qualitätskliniken.de gemeinsam gestaltet. Inhalte und Umsetzungsmöglichkeiten von IQMP-kompakt werden dabei in einem Workshop vorgestellt. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 73 Qualität IQMP-kompakt Gemeinsamkeiten und Unterschiede von IQMP-Reha und IQMP-kompakt IQMP-RehaIQMP-kompakt Rehaspezifisches EFQM-basiertes QM-Verfahren BAR - Anerkennung PDCA-Zyklus Ziel: Kontinuierliche Verbesserung Unterstützt Wirtschaftlichkeit durch Controlling umfassendes QM-System Konkrete Nachweise Selbstbewertungsbericht „Checkliste“ indikationsspezifische Kataloge Sucht und Psychosomatik Seminare 2015 Die praxisbezogene Seminarreihe des IQMG wird auch 2015 fortgesetzt. Neue Seminare greifen aktuelle Themen auf, beispielsweise die Auswirkungen der angepassten Norm DIN EN ISO 9001:2015 oder die Möglichkeiten von „Diversity Management“. Langjährig praktisch tätige Experten im Reha- und Krankenhausbereich vermitteln das Fachwissen, die Kompetenzen und die Fertigkeiten, um die Herausforderungen in der Praxis erfolgreich zu bewältigen. Die Seminare bieten außerdem die Möglichkeit, sich mit Experten und Kollegen aus anderen Unternehmen auszutauschen und von deren Erfahrungen zu lernen. IQMG-Jahrestagung 2014 Am 20. und 21. November 2014 fand die Jahrestagung des IQMG in Berlin statt. Unter dem Motto: Wie sieht die Qualitätssicherung der Zukunft aus? tauschten sich Experten, Praktiker und Interessierte in Vorträgen und Workshops aus. Prof. Uwe Koch-Gromus fokussierte die Erwartungen von Patienten an die Qualität von Reha in der Zukunft. Prof. Bernhard Greitemann referierte zur theoretischen Bedeutung von Leitlinien und beleuchtete Hintergründe und Entwicklungsschritte der Entstehung. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 74 Qualität Anknüpfend stellte Prof. Volker Köllner die praktische Umsetzung und den konkreten Nutzen von Leitlinien dar. Die Frage, wie Patientenschulungen aufgebaut werden sollten, beleuchtete Prof. Hermann Faller. Dabei scheint der Austausch zwischen Patienten und den sie behandelnden Ärztinnen und Ärzten noch immer problematisch zu sein. Kommunikation und Interaktion bleiben also wichtige Themen in der Rehabilitation. Von der Möglichkeit für einen intensiven Austausch mit den Referenten jenseits des Vortragssaales haben die Teilnehmer beim „Meet the Expert“ bei Kaffee & Kuchen gerne Gebrauch gemacht. An beiden Tagen wurden Workshops zur Vertiefung von Qualitätsmanagement- und QualitätssicherungsThemen, aber auch zur kritischen Reflexion und Diskussion aktueller QM/QSInstrumente angeboten. Konkrete, praxisnahe Anregungen zu Instrumenten des QM gab es in den Workshops von Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg und Sönke Seeler. Erwartungen der DRV wurden im Workshop mit Berthold Lindow thematisiert. Dabei wurden besonders Entstehung und Hintergründe des Ergebnisberichts erläutert und der Fokus auf die Lesbarkeit und Ableitung von Verbesserungsmöglichkeiten in der jeweiligen Einrichtung gelegt. Die MöglichkeiBDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 75 ten von Train-the-Trainer-Seminaren und Patientenschulungen wurden im Workshop von Dr. Heiner Vogel anschaulich dargestellt. Dr. Marco Streibelt und Prof. Jürgen Barth stellten das Konzept MBOR vor. Mit den Teilnehmern wurde rege diskutiert, wie die Umsetzung medizinisch-beruflich orientierter Rehabilitation wirklich funktionieren kann. Zum Abschluss gab Johannes Warth eine humorvolle Bilanz und eine Einschätzung von Qualitätsmanagement auf ganz eigene Art. Mit Esprit und artistischen Einlagen legte er allen nahe, Einstellungen zu hinterfragen und weiterhin Neues zu wagen, denn: Mut tut gut. Seine schwäbische Übersetzung von IQMG dazu: „I koas – mir glaoubets!“ Qualitätskliniken.de IQM und Qualitätskliniken.de beschließen Gründung einer gemeinsamen Dachorganisation: Stiftung Initiative Qualitätskliniken (SIQ) Die Initiative Qualitätsmedizin (IQM) und Qualitätskliniken.de (4QD) haben im Februar 2015 eine gemeinsame Dachorganisation gegründet. Ziel der Stiftung Initiative Qualitätskliniken ist die aktive Begleitung der Gesetzgebung zur Etablierung von Qualitätssicherung und Methoden der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung von Krankenhausleistungen. IQM und Qualitätskliniken.de haben in den vergangenen vier Jahren systematisch Instrumente des Qualitätsmanagements für Krankenhäuser weiterentwickelt und in ihren Mitgliedskliniken etabliert. Beide Qualitätsinitiativen haben deutschlandweit zusammen mehr als 450 Krankenhäuser in öffentlicher, kirchlicher, universitärer und privater Trägerschaft. Die Mitglieder beider Initiativen zusammen behandeln jährlich mehr als 6 Mio. Fälle der stationären Akutversorgung. Das entspricht einem Anteil von einem Drittel an der stationären Patientenversorgung in Deutschland. „Die Kliniken von IQM und Qualitätskliniken.de haben in den letzten Jahren entscheidende Impulse für Qualitätsentwicklung und Transparenz gesetzt, lange vor der geplanten gesetzlichen Verpflichtung, aus Interesse an der messbaren Verbesserung der Patientenversorgung. Diese Praxiserfahrung kann bei der anstehenden Gesetzgebung sehr wertvoll sein“, so Dr. Francesco De Meo, Präsident des IQM Vorstandes. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 76 Geschäftsführer der Stiftung Initiative Qualitätskliniken werden Dr. med. Roland Dankwardt und Prof. Dr. med. Ralf Kuhlen. Suchportale Krankenhaus und Rehabilitation Die 4QD-Qualitätskliniken.de GmbH mit Sitz in Berlin wurde 2010 von führenden Krankenhausträgern gegründet. Unter dem Dach von Qualitätskliniken.de sind seitdem zwei Suchportale entstanden, eines für Krankenhäuser und eines für Rehabilitations-Einrichtungen. Das Ziel beider Portale ist es, Qualität von Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen vergleichbar zu machen, Medizin verständlich zu erklären und Transparenz zu schaffen. Reha-Portal um die Dimension Behandlungsqualität erweitert Das Reha-Portal von Qualitätskliniken.de besteht seit 2014, mehr als 100 Rehabilitationskliniken haben ihre Ergebnisse in den vier Qualitätsdimensionen Rehabilitandenzufriedenheit, Rehabilitandensicherheit und Organisationsqualität sowie Behandlungsqualität veröffentlicht. Die besondere Herausforderung bei der Bewertung der Behandlungsqualität liegt darin, dass in Reha-Einrichtungen Daten entweder von der Gesetzlichen Krankenversicherung oder von der Deutschen Rentenversicherung erhoben werden. Eine einheitliche und vergleichende Bewertung war bisher nicht möglich. Qualitätskliniken.de verwendet beide Verfahren und führt diese erstmals zu einer Gesamtbewertung zusammen. Die Behandlungsqualität von Rehabilitationseinrichtungen wird dabei durch Indikatoren aus den externen Qualitätssicherungsprogrammen der Kostenträger Reha-QS (DRV) oder QS-Reha (GKV) bewertet. Welches QS-Programm innerhalb eines Hauses in den einzelnen Fachabteilungen Anwendung findet, kann unterschiedlich sein und hängt davon ab, welcher Kostenträger der Hauptbeleger einer Abteilung ist. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 77 Qualität „Beide Initiativen ergänzen sich mit ihren unterschiedlichen methodischen Erfahrungen hervorragend und repräsentieren gemeinsam die große Erfahrung der heute 450 Mitgliedskrankenhäuser in Sachen Qualitätsverbesserung. Jetzt besteht die Chance, Qualitätsverbesserung zu etablieren und daran möchten wir gemeinsam arbeiten“, erklärt Dr. Michael Philippi, Vertreter der Gesellschafter von Qualitätskliniken.de. Dimension Ethik & Werte im Krankenhausportal eingeführt Im Krankenhausportal von Qualitätskliniken.de gibt es seit Mai 2014 eine fünfte Dimension: Ethik & Werte. In dieser Dimension werden Kriterien wie die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen und die Durchführung ethischen Handelns im Alltag bewertet. Wie wird beispielsweise mit dem Patientenwillen oder mit unterschiedlichen Religionen und Weltanschauungen umgegangen? Gibt es klare Vorgaben und ein Bekenntnis der Krankenhausleitung, sich mit ethischen Themen zu beschäftigen? Wie werden Mitarbeiter zu ethischen Themen geschult und unterstützt? Die Kriterien wurden von einer Arbeitsgruppe aus Experten der Mitgliedskliniken entwickelt und sind nun ein Jahr im Portal abgebildet. Es ist eine stetige Verbesserung der Kliniken zu erkennen, was dafür spricht, dass in den Mitgliedskliniken schrittweise Maßnahmen zum verantwortungsvollen Umgang mit ethischen Fragestellungen eingeführt werden. Forum Qualitätskliniken Das 6. Forum Qualitätskliniken findet am 23. und 24. Juni 2015 erstmals gemeinsam mit der IQMG-Jahrestagung in Berlin statt. Unter dem Motto „Akut und Reha: Gemeinsam für Qualität und Transparenz“ verbindet es dabei jahrelange Erfahrung aus dem Qualitätsmanagement in RehaEinrichtungen mit dem Know-how in den Bereichen Qualitätsmessung und Transparenz für Krankenhäuser. Der bereits seit fünf Jahren erfolgreiche Kongress wächst stetig weiter. Mit der Zusammenführung der Bereiche Akut und Reha und der Verbindung mit dem Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (IQMG) wurde eine wesentliche Grundlage für den sektorenübergreifenden Austausch geschaffen. Für das Jahr 2016 ist vorgesehen, dass das Forum Qualitätskliniken sich noch einmal vergrößert – Details und Termine unter www.forum-qualitaetskliniken.de. BDPK Geschäf tsbericht 2 014/15 78 Qualität B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 0 1 42 //1153 80 5. Tarif und Personal Der BDPK schließt als Arbeitgeberverband in Vollmacht seiner Mitglieder Manteltarifverträge ab. Mit der DHV – Die Berufs gewerkschaft besteht derzeit ein Bundesmanteltarifvertrag Nr. 2. Tarifverhandlungen auf Bundesebene haben im Berichts zeitraum nicht stattgefunden. Tarif und Personal Der Fachausschuss Tarif- und Personalfragen befasst sich mit Tariffragen sowie mit Angelegenheiten rund um das Thema Personal, beispielsweise zu Honorarkräften, Mindestlohn und Fachkräftemangel. B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 81 Gesetzgebung im Bereich Tarif und Personal Tarifeinheitsgesetz Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2014 den Gesetzentwurf zur Tarif einheit beschlossen. Das Gesetz soll den Grundsatz der Tarifeinheit regeln und damit die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sichern. Das Gesetz soll nur dann Anwendung finden, wenn zwei Gewerkschaften in ein- und demselben Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten und für diese unterschiedliche tarifliche Regelungen treffen wollen. Kann eine Tarif kollision nicht vermieden werden, ist in dem Umfang, in dem sich in einem Betrieb die Tarifverträge überschneiden, nur der Tarifvertrag der Gewerk schaft anwendbar, die im Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt. Der Fachausschuss sieht grundsätzlich keine Notwendigkeit, eine Tarif einheit gesetzlich zu regeln. Ausreichend wären gesetzliche Regelungen, die eine Mindestrepräsentanz über alle Arbeitnehmergruppen im Betrieb als Voraussetzung für Arbeitskämpfe vorsehen. Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie Das „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“, kurz Tarifautonomiestär kungsgesetz, das am 16 . August 2014 in Kraft getreten ist, beinhaltet in erster Linie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, kurz auch Mindestlohngesetz (MiL oG) genannt. Seit dem 1. Januar 2015 gilt der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Außerdem enthält das Tarifautonomiestärkungsgesetz Regelungen für die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) von Tarifverträgen und die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen. Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Der Bundestag hat am 4 . Dezember 2014 das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Be ruf verabschiedet. Das Gesetz ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten und führt eine Lohnersatzleistung in Höhe von etwa 90 Prozent des Nettoge haltes für Beschäftigte ein, wenn diese eine zehntägige Berufsauszeit nehmen, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. Zudem gibt es einen Rechtsanspruch auf eine bis zu 24 -monatige Familienpflege B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 82 zeit. In dieser Zeit können Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wo chenstunden reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehöri gen zu betreuen. Sowohl während der 10 -tägigen Auszeit als auch bei der 24 -monatigen Familienpflegezeit besteht Kündigungsschutz für den Ar beitnehmer. Honorarkräfte Auf gesetzlicher Ebene wurde die Zulässigkeit des Einsatzes von Honorar ärzten durch die Ergänzung des § 115 b Abs. 1 S. 4 SGB V durch das GKVVersorgungsstrukturgesetz und die Neuformulierung des § 2 Abs. 1 S. 1 KHEntgG bzw. BPFlV durch das Psych-Entgeltgesetz klargestellt. Trotz dieser gesetzlichen Regelungen ist der Einsatz von Honorarärzten nach wie vor mit großen ökonomischen und rechtlichen Risiken und Unsicher heiten verbunden. Verschiedene arbeits- und sozialgerichtliche Urteile kommen zu unterschiedlichen Einschätzungen der Sozialversicherungs pflichtigkeit beim Einsatz von Honorarkräften. Eine höchstrichterliche Entscheidung liegt bislang nicht vor. B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 Tarif und Personal Honorarärzte schließen sich neuerdings zu AG s, GmbHs oder Genossen schaften zusammen und kündigen damit eine rechtssichere Gestaltung an. Es ist unklar, ob diese neuen Lösungen rechtliche Sicherheit bei ver tretbaren Kosten bieten könnten – gerichtliche Entscheidungen dazu lie gen noch nicht vor. Der Fachausschuss hat den Bundesverband Honorar ärzte (BV-H) eingeladen, um das Genossenschaftsmodell vorzustellen. Bei diesem Modell bestehen rechtliche Unsicherheiten, für die es derzeit keine abschließende Beurteilung gibt: Ein Risiko besteht darin, dass das Modell als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung gesehen werden kann, wodurch als Rechtsfolge eine Anstellung gegeben wäre. Ein weiteres Ri siko besteht darin, dass die Genossenschaft doch als umsatzsteuerpflich tig eingestuft wird. Dieses Risiko betrifft nur die Genossenschaft, da sie von den Kliniken keine Steuer im Nachhinein erheben könnte. Ein drittes Problemfeld betrifft die Einschätzung des BSG, dass Drittleistungen dann unzulässig sind, wenn es sich um eine vollumfängliche Ausgliederung medizinischer Kernleistungen handelt. Welche praktischen Folgen das Urteil jedoch haben wird, ist aktuell schwer abschätzbar. 83 Klinikrente KlinikRente stärkt die Attraktivität der Unternehmen Mit rund vier Prozent bietet KlinikRente den Beschäftigten eine lukrative überdurchschnittliche Gesamtverzinsung. Immer mehr Unternehmen der Gesundheitswirtschaft setzen deshalb bei der betrieblichen Altersversor gung auf das Branchenversorgungswerk – und steigern damit zugleich ihre Attraktivität als Arbeitgeber im zunehmenden Wettbewerb um quali fizierte Fachkräfte. Attraktive Konditionen, niedrige Kosten, ein hohes Maß an Sicherheit und eine große Flexibilität für Beschäftigte, die ihren Arbeitgeber wechseln, zeichnen das Versorgungswerk und seine Produkte aus. KlinikRente wur de auf Initiative des BDPK gegründet und ist mittlerweile Partner von mehr als 2.500 Unternehmen der Gesundheitswirtschaft. Damit befindet sich KlinikRente ungebrochen auf Wachstumskurs: Im Berichtszeitraum entschieden sich 268 Unternehmen der Gesundheitswirtschaft neu für eine Mitgliedschaft im Branchenversorgungswerk. Das entspricht einem Plus von rund elf Prozent. Von der zunehmenden Zahl der Partner von KlinikRente profitieren die Beschäftigten ganz unmittelbar. Denn bei einem Arbeitgeberwechsel wird die Mitnahme (Portabilität) der KlinikRente-Verträge zum neuen Un ternehmen immer einfacher. Da so auch der Verwaltungsaufwand für die Mitgliedsunternehmen des Versorgungswerks auf ein Minimum reduziert wird, zahlt sich das vor allem für die Arbeitgeber selbst aus: Gerade die Gesundheitswirtschaft ist von der Mobilität und Flexibilität der Mitarbei ter geprägt. So wechseln insbesondere Ärztinnen und Ärzte relativ häufig den Arbeitgeber. Aber auch für andere Beschäftigte bietet die einfache, kostenfreie und verwaltungsarme Portabilität der KlinikRente große Vor teile. Besonders große überregionale tätige Krankenhausgruppen nutzen die einfache Portabilität in und außerhalb ihrer Konzernstruktur. Die Produkte von KlinikRente für Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pfle geeinrichtungen stehen für eine hohe Sicherheit. Grund ist die Verteilung der Anlagemittel auf ein Trägerkonsortium. Die Träger sind: Allianz, Deut sche Ärzteversicherung, Deutsche Beamtenversicherung, Generali und Swiss life. KlinikRente hat in der Berichtsperiode ein neues Produkt entwickelt und eine betriebliche Berufsunfähigkeitszusatzversicherung eingeführt. Da mit hat das Branchenversorgungswerk auf die dringende Notwendigkeit und die verstärkte Nachfrage nach einer einfachen und günstigen Berufs unfähigkeitsabsicherung für die Beschäftigten reagiert. Die Beschäftigten profitieren dabei von guten Konditionen und von einem leichten Zugang B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 84 durch vereinfachte Gesundheitsfragen. Gleichzeitig reduziert die Steuerund Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge den Aufwand für diese zu sätzliche Absicherung. Um weitere Vereinfachungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erreichen, bietet das Versorgungswerk in Kürze eine Variante der Berufsunfähigkeitsabsicherung an, die direkt zwischen Arbeit nehmer und KlinikRente vereinbart wird. Zum 11. Personalkongress der Krankenhäuser geht es dieses Jahr nach Berlin. Das Versorgungswerk richtet gemeinsam mit der Deutschen Kran kenhausgesellschaft den Personalkongress der Krankenhäuser aus. Am 28. / 29. September 2015 wird neben Referenten aus der Branche der Chefvolkswirt der Allianz über die zukünftig zu erwartenden wirtschaftli chen Rahmenbedingungen der Krankenhäuser referieren. Weitere Informationen zum Versorgungswerk und zum Personalkongress finden Sie unter www.klinikrente.de. EU-Arbeitszeitrichtlinie Tarif und Personal Mit einer öffentlichen Konsultation startet die Europäische Kommission das Vorhaben, die Arbeitszeitrichtlinie zu überarbeiten. Die öffentliche Konsultation erfragt Meinungen und Änderungsbedarf, etwa zu den Aus wirkungen der Arbeitszeitrichtlinie sowie dem „Arbeitszeit“-Begriff (Be reitschaftsdienst und Rufbereitschaft) und soll die aktuelle Überarbeitung und Folgenabschätzung der Europäischen Kommission unterstützen. Wie in den Gremien abgestimmt, hat der BDPK sich gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft an der Konsultation beteiligt und sich wie bisher für die Beibehaltung des Opt-Outs und die unterschied liche Bewertung von aktivem und inaktivem Bereitschaftsdienst als Ar beitszeit eingesetzt. B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 85 Fachkräftemangel Der demografische Wandel in Deutschland führt absehbar zu einem deut lichen Rückgang des Erwerbstätigenpotenzials. Bereits heute gibt es in verschiedenen Berufen und Regionen zu wenig qualifizierte Arbeitskräfte. Die Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit vom Dezember 2013 weist 20 Berufsgruppen mit Fachkräftemangel im Bereich der techni schen Berufe und der Gesundheits- und Pflegeberufe aus. Darunter fallen unter anderem Humanmediziner und Pflegefachkräfte. Die Bundesregie rung hat aus diesem Grund ein Fachkräftekonzept erarbeitet, welches lau fend weiterentwickelt wird. Im Juni 2011 hatte die Bundesregierung in ihrem Fachkräftekonzept fünf Sicherungspfade benannt: 1) Aktivierung und Beschäftigungssicherung; 2) bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf; 3) Bildungschancen für alle von Anfang an; 4) Qualifizierung: Aus- und Weiterbildung sowie 5) Integration und qualifizierte Zuwanderung. Das Kabinett hat am 12. März 2015 den zweiten Fortschrittsbericht zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung beschlossen. Der Fortschrittsbe richt enthält die wesentlichen Maßnahmen der Bundesregierung auf dem Gebiet der Fachkräftesicherung. Eine vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln, „Fachkräfteengpässe in Unternehmen“, hat festgestellt, dass Fachkräfte vor allem im Gesundheitsbereich fehlten. Im zusammengefassten Berufsfeld „Gesundheit, Soziales und Bildung“ wurden 98 Berufsgattungen betrachtet. Davon waren 26 im September 2014 Engpassberufe, davon 12 mit starkem Engpass. Ein starker Engpass besteht, wenn weniger als 100 Arbeitslose auf je 100 gemeldete offene Stellen kommen. Der Fachausschuss hat sich mit dem Einsatz von ausländischen Pflege kräften beschäftigt und Erfahrungen ausgetauscht. Zudem werden die Vorhaben der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe und zur Delegation / Subsumtion ärztlicher Leistungen auf qualifizierte nicht-ärztliche Gesundheitsberufe im Fachausschuss begleitet. B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 86 Tarif und Personal B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 88 6. Veranstaltungen Veranstaltungen Die wichtigste Veranstaltung des BDPK ist der jährliche Bundes kongress, der am 4. und 5. Juni 2014 in Berlin stattfand. Die privaten Klinikunternehmen haben die Bundesregierung dazu aufgerufen, bei den geplanten Reformen in der Pflege und bei den Krankenhäusern mit einer mutigen, weitsichtigen und qualitätsfördernden Politik für Veränderungen zu sorgen. Die Neuordnung müsse konsequent darauf ausgerichtet sein, die Qualität und den Nutzen für die Betroffenen zu steigern. Weitere Veranstaltungen, die der BDPK unterstützt hat, sind der Deutsche Reha-Tag sowie die IQMG-Jahrestagung und IQMGSeminare. B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 89 Bundeskongress Private Kliniken fordern echte Innovationen „Die Zukunft unserer Gesundheitsversorgung wird nicht durch billigere Medizin gesichert, sondern durch bessere“, erklärte die Präsidentin des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK), Dr. Katharina Nebel, auf dem BDPK-Bundeskongress, der in Berlin stattfand. Vertreter der rund 1.000 deutschen Krankenhäuser und Rehakliniken in privater Träger schaft diskutierten mit Gesundheitspolitikern sowie Vertretern der Kran ken- und Rentenversicherung über die gesundheitspolitischen Perspekti ven und Erfordernisse in der 18. Legislaturperiode. Zentrales Thema war dabei die Qualität der medizinischen Versorgung. „Rehabilitation kann ältere kranke Menschen vor Pflegebedürftigkeit be wahren und ermöglichen, dass sie selbständig zu Hause leben, statt ab hängig von der Pflege zu werden“, so BDPK-Präsidentin Dr. Katharina Ne bel in ihrer Begrüßungsrede. Deshalb sei es ein zentrales Gebot für die derzeit diskutierte Reform der Pflegeversicherung, das Potenzial der me dizinischen Rehabilitation zukünftig konsequenter auszuschöpfen. Insbe sondere das frühzeitige Erkennen des Reha-Potenzials erfolge nicht syste matisch und sei deshalb verbesserungswürdig. Gegenwärtig sei es für Patienten oft schwieriger, eine Rehabilitationsleistung zu erhalten als eine Operation. Dabei bewirke eine rechtzeitig begonnene qualifizierte medizi nische Rehabilitation nicht nur eine höhere Lebensqualität für den Einzel nen, sondern auch eine Entlastung der Pflegekasse. Dieser Effekt werde jedoch verschenkt. „Aus Sicht der Betroffenen wäre Rehabilitation in vie len Fällen sinnvoll gewesen, sie haben sie aber nicht bekommen“, so die BDPK-Präsidentin. Aus ihrer eigenen Erfahrung als private Unternehmerin in dritter Genera tion stellte sie fest: „Wir haben Mut, Fleiß, Wissen und privates Vermö gen eingesetzt und uns oft genug verschuldet. Dass das Unternehmen Gewinne erzielen sollte, war dabei keine Frage, denn die sind wieder im Unternehmen gelandet und nicht zuletzt dafür eingesetzt worden, dass unsere Gäste von gut qualifizierten Ärzten und Therapeuten behandelt wurden.“ B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 90 Effektiveres und effizienteres Gesamt system durch Qualität Ungeteilten Beifall fand bei den privaten Klinikunternehmen das im Koali tionsvertrag vorgegebene Ziel der Bundesregierung, mit der nächsten Krankenhaus-Reform die Qualität der Krankenhausversorgung zu verbes sern. Annette Widmann-Mauz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bun desministerium für Gesundheit, erläuterte in ihrem Vortrag, dass neben der besseren Versorgungsqualität und stärkeren Patientenorientierung vor allem eine höhere Qualität konsequent und durchgängig im Gesund heitswesen erreicht werden soll. Hierzu diene auch das neue Qualitätsins titut. „Es gibt Fortschritte, aber wir sind noch weit entfernt von einer durchgehenden Qualitätsorientierung im gesamten Gesundheitswesen.“ Diese Ausrichtung ziehe nach sich, dass es zukünftig Qualitätsanreize in der Krankenhaus-Vergütung geben werde. Dr. Ulrich Wandschneider, Vorstandsmitglied des BDPK , befürwortete dieses Vorhaben: „Der Ansatz der Koalition ist vernünftig.“ Studien be legten seit Langem, dass Kliniken mit guten Qualitätsergebnissen und mit hoher Patientenzufriedenheit wirtschaftlich erfolgreich sind. „Eine quali tätsfördernde Politik muss die Rahmenbedingungen schaffen, in denen sich qualitätsorientierte Kliniken dynamisch entwickeln können“, so Wandschneider. Veranstaltungen Das bestätigte der zweite Vertreter der Privaten Kliniken auf dem Podium, Dr. Hans-Heinrich Aldag. „Die Privaten Kliniken sind seit Jahren vorne mit dabei, was die konsequente Ausrichtung auf Qualität angeht.“ Auf Initiati ve privater Kliniken werden Vergleichslisten allgemeinverständlich im In ternet veröffentlicht, beispielsweise bei der Initiative Qualitätsmedizin (IQM) und dem Klinikportal Qualitätsklinken.de. „Wir wollen Patienten in den Stand setzen: Welches sind die guten Häuser, welche nicht“, so Aldag. Inzwischen nutzen zahlreiche Kliniken aus allen Trägerschaften diese Einrichtungen und wirken aktiv daran mit. Gemeinsam ist allen die sen Projekten, dass sie stets an den Bedürfnissen der Patienten ausge richtet sind und eine klare, starke Praxisorientierung besitzen. Die Privaten Kliniken unterstützen das Vorhaben der Bundesregierung, die Qualität konsequent gesetzlich zu verankern. Auch, wenn dies die Schließung einzelner, qualitativ schlechter und unwirtschaftlicher Klini ken zur Folge habe. Dem stimmte auch Harald Terpe, Obmann im Aus schuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags, zu: „Da rate ich der B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 91 Politik, nicht feige zu sein und Kliniken zu schließen.“ Lothar Riebsamen, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, bestätigte dieses Ansinnen, machte jedoch deutlich, dass man es nicht den Landkreisen überlassen könne, Kliniken zu schließen. „Das muss von höherer Ebene beschlossen werden. So ein Landrat kann ja am nächsten Tag nicht mehr auf die Straße gehen, wenn er den Finger für so eine Entscheidung hebt“, so Riebsamen. 11. Deutscher Reha-Tag Im Rahmen des Deutschen Reha-Tags am 27. September 2014 gab es bun desweit mehr als 120 Veranstaltungen von rund 80 Kliniken und Einrich tungen. Über weitere Veranstaltungen zum Deutschen Reha-Tag informiert der Veranstaltungskalender auf www.rehatag.de. (Siehe Kapitel 2) IQMG-Jahrestagung und Seminare Die IQMG -Jahrestagung und Seminare haben 2014 / 2015 stattgefunden, weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel 4 . B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 92 Veranstaltungen B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 94 7. Informationen Einen Überblick über die Gremien des BDPK bietet dieses Kapitel. Die Mitglieder des Vorstands und des Mitgliederrats werden benannt, ebenso die Mitglieder der Fachausschüsse Krankenhäuser, Rehabilitation und Pflege, Tarif- und Personal fragen sowie des Fachausschusses Vorsorge und Rehabilitation für Kinder und Jugendliche, Mutter, Vater und Kind. Statistiken zu den Gesundheitsausgaben, der Zahl der Vorsorgeund Rehabilitationseinrichtungen sowie der allgemeinen Krankenhäuser nach Trägern oder die Entwicklung der Betten anzahl der Kliniken sind in diesem Kapitel grafisch und tabellarisch dargestellt. B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 95 Informationen Die zahlreichen Partner des BDPK, mit denen der Verband kooperiert, werden hier aufgelistet. Darüber hinaus ist an dieser Stelle eine Liste der zertifizierten ambulanten und stationären Rehabilitationseinrichtungen zu finden. Gremienmitglieder Mitglieder des Vorstands Präsidentin: Dr. Katharina Nebel M. Sc., Private Kliniken Dr. Dr. med. Nebel, Vlotho Vizepräsident: Dr. Ulrich Wandschneider, Asklepios Kliniken GmbH, Hamburg Vizepräsident: Dr. Michael Philippi, Sana Kliniken AG, Ismaning Dr. Francesco De Meo, HELIOS Kliniken GmbH, Berlin Norbert Glahn, AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG, Düsseldorf Hartmut Hain, Median Kliniken GmbH & Co. KG, Berlin (bis 12 / 2014) Dr. Markus Hamm, Schön Klinik SE, Prien am Chiemsee Friedel Mägdefrau, Landesverbände der Privatkliniken in Hessen und RheinlandPfalz e.V., Wiesbaden Berthold Müller, Pre.Di.Ma. GmbH, Offenburg Herbert M. Pichler, FuturaMed AG, München Ellio Schneider, Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG, Isny-Neutrauchburg Dr. Dr. Martin Siebert, Rhön Klinikum AG, Bad Neustadt a. d. Saale Mitglieder des Mitgliederrats Vorsitzender: Dr. Hans-Heinrich Aldag, Waldklinik Jesteburg Aldag GmbH & Co. KG, Jesteburg Stv. Vorsitzender: Klaus Krotschek, m&i Klinikgruppe Enzensberg, Hopfen am See Dr. med. Cordelia Andreßen, Lubinus Clinicum GmbH & Co. KG, Kiel Dr. Florian Nicolai Brandt, Privatklinik Dr. Amelung, Königstein Heinz Dahlhaus, m&i Klinikgruppe Enzensberg, Bad Pyrmont Rainer Grimm, Landesverband der Privatkliniken des Landes MecklenburgVorpommern e.V., Bad Doberan Jens F. Holsing, Holsing Vital GmbH, Bad Holzhausen Mario Krabbe, Schlosspark-Klinik GmbH, Berlin Sabine Lessing, Schön Klinik Verwaltung GmbH, Prien am Chiemsee Verband der Privatkrankenanstalten im Saarland e.V., N. N. Verband der Privatkliniken in Sachsen und Sachsen-Anhalt e.V., Ingo Dörr Franz Schreijäg, Vorsorge- und Rehabili tationsfachklinik für Mutter-Vater-Kind Hänslehof, Bad Dürrheim Dr. Christoph Smolenski, Dr. von Ehrenwall‘sche Klinik, Ahrweiler Rechnungsprüfer: Horst Schiller, Klinik Niedersachsen Erwin Röver GmbH und Co. KG, Bad Nenndorf Klaus Terharn, AHG Klinik Tönisstein, Bad Neuenahr-Ahrweiler Mitglieder der Fachausschüsse Fachausschuss Krankenhäuser Vorsitzender: Dr. Michael Philippi, Sana Kliniken AG, Ismaning Stv. Vorsitzender: Dr. Dr. Martin Siebert, Rhön Klinikum AG, Bad Neustadt a. d. Saale B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 96 Dr. Kerstin Haase, Zentralklinik Bad Berka GmbH, Bad Berka Hartmut Hain, Median Kliniken GmbH & Co. KG, Berlin (bis 12 / 2014) Dr. Markus Hamm, Geschäftsführender Direktor der Schön Klinik SE, Prien am Chiemsee Stefan Härtel, Asklepios Orthopädische Klinik Hohwald, Neustadt Dr. Andreas Hartung, Asklepios Kliniken GmbH, Bad Abbach Ralph Heger, Medical Park AG, Amerang Andreas Heilmann, HELIOS VogtlandKlinikum Plauen, Plauen Peter Heimscheid, Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH, Lich Phil Hill, Sana Kliniken des Landkreises Cham GmbH, Cham Bernd Hirtreiter, Asklepios Fachkliniken München-Gauting, Gauting Dr. Claas Hohmann, WolfartKlinik, Gräfelfing Ulrich Hornstein, Herz- und Kreislauf zentrum Rotenburg a. d. Fulda, Rotenburg a. d. Fulda Michael Kelbel, Krankenhaus Agatharied GmbH, Hausham Mario Krabbe, Schlosspark-Klinik GmbH, Berlin Dr. Arno Kuge, Vorstand NRW e.V., Stemwede Alexander Kunz, MediClin, Offenburg Sabine Lange, Sana Kliniken AG, Ismaning Dr. Anke Lasserre, Klinikum Salzgitter GmbH, Salzgitter Dr. Uwe Leder, SRH Wald-Klinikum Gera GmbH, Gera Sabine Lessing, Schön Klinik Verwaltung GmbH, Prien am Chiemsee B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 97 Informationen Dr. Kathleen Balle, Rudolf Presl GmbH & Co. Klinik Bavaria Rehabilitations KG, Kreischa Dr. Roland Bantle, Herzzentrum Leipzig GmbH, Leipzig Harald Barlage, Rehabilitations- und Präventionszentrum am Klinikum Bad Bocklet GmbH & Co. KG, Bad Bocklet Bernd Baumbach, Johannesbad Saar schleife AG & Co. KG, Mettlach-Orscholz Harald Becker, Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG, Isny-Neutrauchburg Thomas Böer, Diabetes Zentrum Bad Mergentheim GmbH & Co. KG, Bad Mergentheim Dieter von Bomhard, Privatklinik Bad Gleisweiler Hilz KG, Gleisweiler Dr. Rainer Brase, Klinikum Wahrendorff GmbH, Sehnde Sabine Braun, DKD HELIOS Klinik Wiesbaden, Wiesbaden Oliver Bredel, Sana Kliniken AG, Remscheid Carsten Deutschmann, Dr. Becker KilianiKlinik, Bad Windsheim Veronika Diepolder, m&i Klinikgruppe Enzensberg, Hopfen am See André Eydt, Median Kliniken GmbH & Co. KG, Bad Nauheim Lisa Sophia Friedrich-Schmieder, Stiftung Schmieder für Wissenschaft und Forschung, Allensbach Arno Fritzen, Klinik für Tumorbiologie GmbH & Co. KG, Freiburg Oliver Glier, HELIOS Kliniken GmbH, Berlin Dr. Peter Görlich, Ethianum Betriebs gesellschaft mbH & Co. KG, Heidelberg Tilmann-Jörg Götzner, WolfartKlinik, Gräfeling Dr. Uwe Gretscher, Sana Kliniken AG, Ismaning Friedel Mägdefrau, Landesverbände der Privatkliniken in Hessen und RheinlandPfalz e.V., Wiesbaden Joachim Manz, Berlin Ilona Michels, AHG Allgemeine Hospital gesellschaft AG, Düsseldorf Gerhard Müller, Krankenhaus Cuxhaven GmbH, Cuxhaven Carla Naumann, Schön Klinik Verwaltung GmbH, Bad Aibling Mirko Papenfuß, Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, Frankfurt (Oder) Herbert-M. Pichler, FuturaMed AG, M-Unterföhring Felix Pinkow-Margerie, Privatklinik Wirsberg, Wirsberg Jens Raddatz, Werner-Wicker-Klinik, Bad Wildungen Silke Ritschel, Sana Krankenhaus Rügen GmbH, Bergen / Rügen Dr. Christian Rotering, Park-Klinik Man hagen GmbH & Co. KG, Großhansdorf Lutz-Peter Sandhagen, Verband privater Kliniken und Pflegeeinrichtungen BerlinBrandenburg e.V., Berlin Achim Schäfer, Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH, Bad Lippspringe Dr. Jens Schick, Sana Kliniken AG, Ismaning Dr. Dagmar Schmieder, Kliniken Schmieder Allensbach (Stiftung & Co.) KG, Allensbach Ellio Schneider, Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG, Isny-Neutrauchburg Dr. Ulrich Schulze, Asklepios Paulinen Klinik, Wiesbaden Franzel Simon, HELIOS Kliniken Schwerin GmbH, Schwerin Marcus Sommer, Helios Klinikum Pforzheim, Pforzheim Markus Stark, Kliniken Dr. Erler gGmbH, Nürnberg Heiko Stegelitz, Parkinson-Klinik Wolfach GmbH & Co KG, Wolfach Dr. Ann-Kristin Stenger, Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V., München Michael Strobach, Verband der Privat krankenanstalten in Bayern e.V., München Rudolf Terres, AHG Klinik im Odenwald, Breuberg-Sandbach Bernhard Wehde, Christophsbad GmbH & Co. Fachkrankenhaus KG, Göppingen Michael Werner, KAV Krankenhaus GmbH, Ehringshausen Jens Wernick, München Kai Westphal, Klinik am Rosengarten, Bad Oeynhausen Fachausschuss Rehabilitation und Pflege Vorsitzender: Ellio Schneider, WaldburgZeil Kliniken GmbH & Co. KG, Isny-Neutrauchburg Stv. Vorsitzender: Peter Clausing, Berlin Dr. Hans-Heinrich Aldag, Waldklinik Jesteburg Aldag GmbH & Co. KG, Jesteburg Johannes Assfalg, Maternus Klinik für Rehabilitation GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen Harald Barlage, Rehabilitations- und Präventionszentrum am Klinikum Bad Bocklet GmbH & Co. KG, Bad Bocklet Christian Baumbach, WaldburgZeil Kliniken GmbH & Co. KG, Isny-Neutrauchburg Bernd Baumbach, Johannesbad Saar schleife AG & Co. KG, Mettlach-Orscholz B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 98 Björn Gollée, Kirchberg Klinik, Bad Lauterberg Horst Gollée, Gollée GmbH & Co. KG, Bad Lauterberg Rainer Grimm, Landesverband der Privatkliniken des Landes MecklenburgVorpommern e.V., Bad Doberan Hartmut Hain, Median Kliniken GmbH & Co. KG, Berlin (bis 12 / 2014) Bernd Hamann, Westfälisches Gesund heitszentrum Holding GmbH, Bad Sassendorf Detlef Hambücker, Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH, Nettersheim-Marmagen Dr. Markus Hamm, Geschäftsführender Direktor der Schön Klinik SE, Prien am Chiemsee Roland Harlaux, Lielje Gruppe in der Saale Reha-Klinikum II, Bad Kösen Ralph Heger, Medical Park AG, Amerang Rolf-Peter Hoehle, m&i Fachklinik Bad Liebenstein, Bad Liebenstein Dieter Holk, Salztal Klinik GmbH, Bad Soden-Salmünster Ulrich Hornstein, Herz- und Kreislauf zentrum Rotenburg a. d. Fulda, Rotenburg a. d. Fulda Anaid Jansen, Medical Park Bad Camberg GmbH & Co. KG, Bad Camberg Klaus Kinast, Fachklinik Bad Bentheim, Bad Bentheim Klaus Krotschek, m&i Klinikgruppe Enzensberg, Hopfen am See Olaf Kügelchen, Augusta Klinik GmbH & Co. KG, Bad Kreuznach Klaus Kurre, Viktoriastift Rehabilitationsund Vorsorgeklinik für Kinder und Jugendliche, Bad Kreuznach Dr. Markus-Michael Küthmann, Aatal klinik Wünnenberg GmbH, Bad Wünnenberg B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 99 Informationen Dr. Ursula Becker, Dr. Becker Klinik gesellschaft mbH & Co. KG, Köln Rita Bernhardt, MediClin, Klinik am Brunnenberg, Bad Elster Dr. Clemens Bold, Verband der Kranken anstalten in privater Trägerschaft in Baden-Württemberg e.V., Sindelfingen Thomas Bruns, Friesenhörn-NordseeKliniken GmbH, Jever Servet Dag, MediClin Klinik für Akut psychosomatik / MediClin Reha-Zentrum am Hahnberg, Bad Wildungen Heinz Dahlhaus, m&i Klinikgruppe Enzensberg, Bad Pyrmont Jutta Doepner, Malbergklinik GmbH, Bad Ems Stefan Düvelmeyer, Median Klinik NRZ Wiesbaden GmbH, Wiesbaden Christoph Essmann, Nanz medico GmbH & Co. KG, Stuttgart André Eydt, Median Kliniken GmbH & Co. KG, Bad Nauheim Prof. Dr. Lothar Feige, AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG, Düsseldorf Volker Feldkamp, MediClin, Offenburg Thomas Fettweiß, Ostseeklinik Schönberg-Holm, Ostseebad Schönberg Michael Fitz, Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG, Bad Füssing Manuela Flacke, Verband der Privat kliniken Niedersachsen und Bremen e.V., Osnabrück Wilfried Frank, Sana Kliniken Sommer feld, Kremmen Markus Frenzer, MediClin, Offenburg Georg Freund, Reha-Kliniken Küppels mühle GmbH & Co. KG, Bad Orb Lisa Sophia Friedrich-Schmieder, Stiftung Schmieder für Wissenschaft und Forschung, Allensbach Dr. Heike Fritsche-Huth, Klinik GraalMüritz GmbH, Graal-Müritz Matthias Langenbach, MediClin RehaZentrum Roter Hügel, Bayreuth Susanne Leciejewski, Celenus-Kliniken GmbH, Offenburg Deddo Lehmann, Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH, Bad Schmiedeberg Dirk Ludemann, DIANA Krankenhausbe triebsgesellschaft mbH, Bad Bevensen Ulf Ludwig, HELIOS Kliniken GmbH, Berlin Friedel Mägdefrau, Landesverbände der Privatkliniken in Hessen und RheinlandPfalz e.V., Wiesbaden Martin Maller, Reha Klinik Sonnenhof Bad Iburg GmbH & Co. KG, Bad Iburg Jürgen Melchers, Rhön-Klinik Prof. Dr. Keck GmbH & Co. KG, Gersfeld Wulf Meueler, MediClin, Staufenburg Klinik, Durbach Ilona Michels, AHG Allgemeine Hospital gesellschaft AG, Düsseldorf Dr. Henner Montanus, Elbe-Saale Klinik, Barby Ursula Mootz, Nanz medico GmbH & Co. KG, Stuttgart Berthold Müller, Pre.Di.Ma. GmbH, Offenburg Carla Naumann, Schön Klinik Verwaltung GmbH, Bad Aibling Dr. Katharina Nebel M. Sc., Private Kliniken Dr. Dr. med. Nebel, Vlotho Philipp Nordsiek, Salze Klinik GmbH & Co. KG, Bad Salzdetfurth Heiko Pichler, HELIOS Rehaklinik Damp GmbH, Damp Frank Porten, St. Georg Vorsorge- und Rehabilitationskliniken, Höhenschwand Angelika Presl, Klinik Bavaria Kreischa, Kreischa Dr. Jens Rieger, Westfälisches Gesund heitszentrum Holding GmbH, Bad Sassendorf Petra Rose, Gesundheitszentrum in Bad Waldliesborn GmbH, Lippstadt Bernd Rullang, Hochwald-Kliniken Weiskirchen, Weiskirchen Lutz-Peter Sandhagen, Verband privater Kliniken und Pflegeeinrichtungen BerlinBrandenburg e.V., Berlin Achim Schäfer, Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH, Bad Lippspringe Stefan Scharl, Reha-Zentren Passauer Wolf GmbH, Bad Griesbach Peter F. Schauerte, AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG, Düsseldorf Michael Scheider, Sachsenklinik GmbH & Co. KG, Bennewitz Horst Schiller, Klinik Niedersachsen Erwin Röver GmbH und Co. KG, Bad Nenndorf Matthias H. Schindler, Paracelsus-Klinik Scheidegg, Scheidegg Dr. Dagmar Schmieder, Kliniken Schmieder Allensbach (Stiftung & Co.) KG, Allensbach Franz Schreijäg, Vorsorge- und Rehabili tationsfachklinik für Mutter-Vater-Kind Hänslehof, Bad Dürrheim Alexander Spachholz, MediClin, Offenburg Dr. Ann-Kristin Stenger, Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V., München Hartmut Stern, Rudolf Presl GmbH & Co. Klinik Bavaria Rehabilitations KG, Kreischa Michael Strobach, Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V., München B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 10 0 Fachausschuss Tarif- und Personalfragen Vorsitzender: Friedel Mägdefrau, Landesverbände der Privatkliniken in Hessen und Rheinland-Pfalz e.V., Wiesbaden Stv. Vorsitzender: Hartmut Hain, Median Kliniken GmbH & Co. KG, Berlin (bis 12 / 2014) Johannes Assfalg, Maternus Klinik für Rehabilitation GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen Detlef Bätz, Verband der Privatkliniken in Thüringen e.V., Bad Klosterlausnitz Harald Becker, Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG, Isny-Neutrauchburg Claudia Blachut, Schwärzberg Klinik GmbH, Bad Rappenau Uwe Feldkamp, Schön Holding GmbH & Co. KG, Prien am Chiemsee Manuela Flacke, Verband der Privat kliniken Niedersachsen und Bremen e.V., Osnabrück Gerhard Göttsche, Unternehmens beratung, Bad Oeynhausen Susanne Halhuber, Celenus Fachklinik Hilchenbach GmbH, Hilchenbach Bernd Kümmerle, m&i Klinikgruppe Enzensberg, Hopfen am See Klaus Kurre, Viktoriastift Rehabilitationsund Vorsorgeklinik für Kinder und Jugendliche, Bad Kreuznach Dr. Winfried Ludwig, Recura Kliniken GmbH, Beelitz-Heilstätten Gerhard Müller, Krankenhaus Cuxhaven GmbH, Cuxhaven Thorn Plöger, HESCURO – Klinik REGINA – GmbH & Co. KG, Bad Kissingen Lutz Peter Reuter, Klinikgruppe Graf von Oeynhausen-Sierstorpff, Bad Driburg Birgit Rossak, Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, Frankfurt (Oder) Dirk Schmitz, MediClin, Offenburg Heiko Stegelitz, Parkinson-Klinik Wolfach GmbH & Co KG, Wolfach Dr. Ann-Kristin Stenger, Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V., München Michael Strobach, Verband der Privat krankenanstalten in Bayern e.V., München Rolf Treutler, Freiburg Wilfried Wagner, Schlosspark-Klinik GmbH, Berlin Michael Werner, KAV Krankenhaus GmbH, Ehringshausen Jens Wernick, München Fachausschuss Vorsorge und Rehabilitation für Kinder und Jugendliche, Mutter, Vater und Kind Vorsitzender: Berthold Müller, Celenus-Kliniken GmbH, Offenburg Stv. Vorsitzender: Alwin Baumann, Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG, Wangen B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 101 Informationen Dr. Franz Theisen, Lauterbacher Mühle Klinik GmbH & Co. KG, Seeshaupt Karin Vogel, Rehabilitationszentrum Oldenburg GmbH, Oldenburg Carsten Voigt, Klinik am Rosengarten, Bad Oeynhausen Olaf Werner, Kur- und Klinikverwaltung Bad Rappenau GmbH, Bad Rappenau Jens Wernick, München Rüdiger Wörnle, Mooswaldklinik, Freiburg Uli Wüstner, m&i Klinikgruppe Enzensberg, Bad Urach Stv. Vorsitzender: Thomas Bruns, Friesenhörn-Nordsee-Kliniken GmbH, Jever Bernd Baumbach, Johannesbad Saar schleife AG & Co. KG, Mettlach-Orscholz Roland Berlinger, Arbeitsgemeinschaft Eltern und Kind Kliniken, Neuhaus am Inn Thomas Eisenla, AHG Klinik für Kinder und Jugendliche Beelitz-Heilstätten, Beelitz-Heilstätten Michael Grosskurth, Klinik Bad Oexen, Bad Oeynhausen Klaus Jäcker, Ostseeklinik Königshörn Jäcker GmbH & Co. KG, Glowe / Rügen Jörg Klein, Celenus Fachklinik Bromerhof GmbH, Argenbühl Carsten Körner, Fachklinik Sonnenschein Boltenhagen GmbH, Boltenhagen Steffen Kreß, Gesundheitszentrum an der Höhle, Buchen Klaus Kurre, Viktoriastift Rehabilitationsund Vorsorgeklinik für Kinder und Jugendliche, Bad Kreuznach Gerhard R. Lang, Klinik Grömitz GmbH & Co. KG, Grömitz Friedel Mägdefrau, Landesverbände der Privatkliniken in Hessen und RheinlandPfalz e.V., Wiesbaden Nensi Puskaric, Klinik Schönsicht Berchtesgaden, Berchtesgaden Frank Roschewsky, Rehasan Mutter Kind Klinik, Norddorf /Amrum Heinz Rüsch, Kurklinik Strand robbe® Neptunweg GmbH, Cuxhaven Marion Schmutz, Klinik Bavaria Zscheckwitz, Kreischa Franz Schreijäg, Vorsorge- und Rehabili tationsfachklinik für Mutter-Vater-Kind Hänslehof, Bad Dürrheim Facharbeitsgruppen Facharbeitsgruppe ambulante Rehabili tation Facharbeitsgruppe BQR der Renten versicherung Facharbeitsgruppe DRG Experten Facharbeitsgruppe Geriatrie Facharbeitsgruppe GOÄ Reform Facharbeitsgruppe Kinder- und Jugendliche Facharbeitsgruppe Mutter / Vater und Kind Facharbeitsgruppe Neurologische Frührehabilitation Facharbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit Facharbeitsgruppe Ordnungspolitischer Rahmen Facharbeitsgruppe Psychiatrie und Psychosomatik Facharbeitsgruppe QS Reha Geriatrie Facharbeitsgruppe Strategie Kranken häuser B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 10 2 Verband der Krankenanstalten in privater Trägerschaft in Baden-Württemberg e.V. Vorsitzender: Berthold Müller Geschäftsführer: Dr. Clemens Bold Posener Straße 1, 71065 Sindelfingen Telefon: 07031 - 95 05 40 Telefax: 07031 - 95 05 49 E-Mail: [email protected] Internet: www.vpka-bw.de Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. Vorsitzender: Herbert M. Pichler Hauptgeschäftsführerin: Dr. Ann-Kristin Stenger Geschäftsführer: Michael Strobach Kreillerstraße 24, 81673 München Telefon: 089 - 57 30 99 Telefax: 089 - 57 34 88 E-Mail: [email protected] Internet: www.vpka-bayern.de Verband privater Kliniken und Pflege einrichtungen Berlin-Brandenburg e.V. Vorsitzender: Mario Krabbe Geschäftsführer: Lutz-Peter Sandhagen Einemstraße 20, 10785 Berlin Telefon: 030 - 2 13 70 73 Telefax: 030 - 2 11 36 69 E-Mail: [email protected] Internet: www.vpkbb.de Verband Deutscher Privatkliniken – Landesverband Hamburg c/o Klinikgruppe Dr. Guth GmbH & Co. KG Vorsitzende: Dr. Manuela Guth Neuer Jungfernstieg 17 A 20354 Hamburg Telefon: 040 - 34 10 31 17 Telefax: 040 - 35 71 05 00 E-Mail: [email protected] Internet: www.vpkhh.de Landesverbände der Privatkliniken in Hessen und Rheinland-Pfalz e.V. Vorsitzender (Hessen): Dr. Florian Nicolai Brandt Vorsitzender (Rheinl.-Pfalz): Dr. Christoph Smolenski Geschäftsführer: Friedel Mägdefrau Von-Leyden-Straße 23 a 65191 Wiesbaden Telefon: 0611 - 26 75 611 Telefax: 0611 - 20 58 162 E-Mail: [email protected] Internet: www.vdpk.de Verband der Privatkliniken Niedersachsen und Bremen e.V. Vorsitzender: Dr. Hans-H. Aldag Geschäftsführer: Martin Menger Franz-Lenz-Str. 14b, 49084 Osnabrück Telefon: 0541 - 33 56 633 Telefax: 0541 - 33 56 634 E-Mail: [email protected] Internet: www.vdpkn.de Verband der Privatkliniken NordrheinWestfalen e.V. Vorsitzender: Thomas Hoffmann Geschäftsführer: Günther Knauer Fleher Straße 3a, 40223 Düsseldorf Telefon: 0211 - 55 79 399 B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 10 3 Informationen Landesverbände Telefax: 0211 - 55 79 622 E-Mail: [email protected] Internet: www.vdpk-nrw.de Landesverband der Privatkliniken des Landes Mecklenburg-Vorpommern e.V. c/o „Moorbad“ Bad Doberan Vorsitzender und Geschäftsführer: Rainer Grimm Schwaaner Chaussee 2 18209 Bad Doberan Telefon: 038203 - 93 629 Telefax: 038203 - 93 680 E-Mail: [email protected] Internet: www.pkmv.de Verband der Privatkrankenanstalten im Saarland e.V. c /o AHG Klinik Berus AG & Co. KG Vorsitzender: Thomas Schneider Geschäftsführer: N. N. Verband der Privatkliniken in Sachsen und Sachsen-Anhalt e.V. Vorsitzender: Jan Müller Hauptgeschäftsführer: Ingo Dörr Gustav-Mahler-Straße 2, 04109 Leipzig Telefon: 0341 - 98 00 861 Telefax: 0341 - 98 00 860 E-Mail: [email protected] Internet: www.pks-leipzig.de Verband der Privatkliniken in Schleswig-Holstein e.V. Vorsitzende: Dr. med. Cordelia Andreßen Geschäftsführer: Bernd Krämer Feldstraße 75, 24105 Kiel Telefon: 0431 - 84 035 Telefax: 0431 - 84 055 E-Mail: [email protected] Internet: www.vpksh.de Verband der Privatkliniken in Thüringen e.V. c /o Moritz-Klinik Bad Klosterlausnitz Vorsitzende: Dr. Kerstin Haase Geschäftsführer: Detlef Bätz Hermann-Sachse-Str. 46 07639 Bad Klosterlausnitz Telefon: 036601 - 49 441 Telefax: 036601 - 49 449 E-Mail: [email protected] Internet: www.vpkt.de BDPK Bundesgeschäftsstelle Hauptgeschäftsführer: Thomas Bublitz Geschäftsbereich Krankenhäuser: Jonathan Graf Geschäftsbereich Rehabilitation: Karoline Körber, Antonia Walch Geschäftsbereich Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen: Julia Wallrabe, Konstanze Zapff Geschäftsstellenleitung: Klaus Mehring Organisation / Sekretariat: Karin Müller, Petra Voß Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. Friedrichstraße 60 10117 Berlin Telefon: 030 - 2 40 08 99 -0 Telefax: 030 - 2 40 08 99 -30 E-Mail: [email protected] Internet: www.bdpk.de B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 10 4 teilstationäre Pflege 9.772 27.595 Statistiken Gesundheitsausgaben (gesamt) 2013 Gesundheitsausgaben in Deutschland (in Mio. €) Krankenhäuser 82.354 Stationäre / teilstationäre Einrichtungen 118.681 GKV Ausgaben 2014* Quelle: BMG (03-2014) Ambulante Einrichtungen Vorsorge- / Rehabilitationseinrichtungen 155.513 Ausgaben insgesamt 208,92 8.732 Sonstige Einrichtungen 9.772 Stationäre / teilstationäre Pflege 27.595 Quelle: Gesundheitsberichterstattung des Bundes www.gbe-bund.de Anteil an GKV-Ausgaben 2014 (in Mrd. €) * Vorsorge- und Reha 2% = 3,21 Krankenpflege 2% = 4,83 Fahrkosten 2% = 4,54 Netto-Verwaltungskosten 5% = 9,97 Vertragsärztl. Versorgung 18% = 35,96 sonst. Ausgaben 4%= 7,48 Zahnärztl. Behandlung 5% = 9,86 Krankengeld 5% = 10,62 Zahnersatz 2% = 3,21 33% = 68,55 Arzneimittel 17% = 35,35 Heil- und Hilfsmittel *Vorläufige Finanzergebnisse 2014 Quelle: BMG 7% = 13,80 B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 10 5 Informationen Krankenhausbehandlung Entwicklung der Zahl der Vorsorge- und Rehaeinrichtungen Anzahl Vorsorge- und Rehakliniken Entwicklung der Zahl der Vorsorge- und Rehaeinrichtungen Rehabilitation 500 Entwicklung der Zahl der Vorsorge- und Reha-Einrichtungen nach Trägern 1.500 000 private freigemeinnützige private öffentliche 1.000 freigemeinnützige 500 öffentliche 500 0 1995 1996 1999 2002 0 1995 2004 1996 2006 1999 2008 2002 2009 2004 2010 2006 2011 2008 2012 2013 2009 2010 2011 2012 2013 Quelle: Statistisches Bundesamt 3 Vorsorge- und Reha-Einrichtungen nach Trägern (2013) öffentliche 3 19 % = 229 private 54 % = 641 öffentliche 19 % = 229 private 54 % = 641 freigemeinnützige 27 % = 317 freigemeinnützige Quelle: Statistisches Bundesamt 27 % = 317 B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 10 6 Rehabilitation 0.000 private 0.000 Entwicklung der Bettenzahlen in Vorsorgeund freigemeinnützige Reha-Einrichtungen nach Trägern 0.000 öffentliche 200.000 private 0.000 150.000 freigemeinnützige 1996 1999 2002 100.000 2004 2006 2008 2009 2010 2011 2012 2013 öffentliche 50.000 0 1995 1996 1999 2002 2004 2006 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Quelle: Statistisches Bundesamt 3 Bettenzahl nach Trägern (2013) öffentliche 19 % = 30.925 3 freigemeinnützige 16 % = 27.181 private 65 % = 108.783 öffentliche 19 % = 30.9 Quelle: Statistisches Bundesamt freigemeinnützige 16 % = 27.181 private 65 % = 108.783 B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 10 7 Informationen 0 1995 0 1995 1996 1999 2002 2004 2006 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Entwicklung der Leistungsfälle DRV 1.200.000 med. Reha 1.000.000 stationäre RehaMaßnahmen (ohne Kinder) 800.000 600.000 Anschlussrehabilitation/AHB 400.000 Mediz. Reha für Kinder 200.000 0 1995 1996 1999 2002 2004 2006 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Quelle: DRV Leistungsfälle DRV DRV med. Reha stationäre Reha-Maß nahmen (ohne Kinder) Anschluss rehabilitation / AHB Mediz. Reha für Kinder 1995 985.415 900.973 129.129 24.368 2000 835.878 778.789 177.681 29.908 2005 804.064 696.731 227.347 36.759 2008 942.622 804.006 275.756 37.568 2009 978.335 829.822 293.173 36.254 2010 996.154 837.864 318.118 34.223 2011 966.323 810.664 327.357 30.919 2012 1.004.617 843.319 328.940 32.103 2013 988.380 827.080 328.703 30.812 Quelle: DRV B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 10 8 Entwicklung der Leistungsfälle GKV 1.000.000 Rehabilitation gesamt 800.000 stationäre RehaMaßnahmen (ohne AR und MuKi) 600.000 Anschlussrehabilitation /AHB 400.000 Mediz. Reha für Mütter und Väter 200.000 0 1995 1996 1999 2002 2004 2006 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Quelle: BMG Leistungsfälle GKV Mediz. Reha für Mütter & Väter Rehabilitation gesamt stationäre Reha-Maß nahmen (ohne AR und MuKi) 1995 981.093 586.571 0 78.413 2000 802.817 260.176 425.221 117.420 2005 738.079 114.771 540.564 30.992 2008 774.124 124.024 559.248 20.025 2009 787.531 129.448 573.001 17.223 2010 797.322 142.871 557.956 13.356 2011 746.804 99.599 559.451 9.031 2012 769.846 120.758 558.331 7.969 2013 719.927 111.171 527.993 6.457 Quelle: BMG B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 10 9 Informationen Anschluss rehabilitation GKV Anteil der Fälle nach Trägern Vorsorge und Reha (2013) öffentliche 21 % = 404.678 private 64 % = 1.247.643 freigemeinnützige 15 % = 301.316 Quelle: Statistisches Bundesamt Anträge, Bewilligungen, durchgeführte Leistungen med. Reha insgesamt DRV 2.000.000 durchgeführte Leistungen Bewilligungen 1.500.000 Anträge 1.000.000 500.000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Quelle: DRV B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 110 für Kinder Anträge, Bewilligungen, durchgeführte Leistungen med. Reha für Kinder DRV 100.000 durchgeführte Leistungen 80.000 Bewilligungen Anträge 60.000 40.000 20.000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Quelle: DRV Anträge, Bewilligungen, durchgeführte Leistungen med. Reha GKV 1.000.000 durchgeführte Leistungen Bewilligungen Anträge 800.000 600.000 2009 2010 2011 2012 2013 Quelle: BMG KG5 B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 111 Informationen 2008 150000 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Leistungsausgaben DRV / GKV 4.000.000.000 GKV 3.500.000.000 DRV 3.000.000.000 2.500.000.000 2.000.000.000 1.500.000.000 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Quelle: BMG, DRV Leistungsausgaben DRV DRV medizinische Reha mediz. Reha für Kinder 1995 3.396.100.000 100.887.000 2000 2.894.800.000 121.517.000 2005 2.887.900.000 167.716.251 2008 3.319.300.000 181.880.984 2009 3.470.400.000 182.666.022 2010 3.510.000.000 177.292.000 2011 3.596.600.000 167.430.000 2012 3.741.800.000 175.071.000 2013 3.722.200.000 163.143.000 Quelle: DRV B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 11 2 1995 1996 19 Leistungsausgaben GKV Anschlussrehabilitation Mediz. Reha für Mütter & Väter GKV Rehabilitation gesamt stationäre Reha-Maß nahmen (ohne AR und MuKi) 1995 2.074.897.283 1.121.717.327 796.405.849 156.774.106 2000 2.452.899.862 732.994.244 1.369.362.975 229.629.422 2005 2.116.846.338 361.092.203 1.616.984.254 62.542.276 2008 2.153.975.380 340.526.456 1.669.501.806 40.410.112 2009 2.142.847.804 322.730.656 1.679.651.227 31.041.587 2010 2.131.288.881 317.785.522 1.679.982.066 25.549.026 2011 2.112.387.476 306.432.504 1.676.582.689 19.696.358 2012 2.136.088.510 323.999.586 1.682.297.616 19.825.633 360.024.753 1.691.044.574 17.755.915 2013 Reha 2.181.969.022 Anzahl der durchschnittlich je Vollkraft mit direktem Beschäftigungsverhäl Quelle: BMG Vollkräfte in Reha-Kliniken (Pflegedienst) 25.000 private 20.000 freigemeinnützige 15.000 10.000 öffentliche 5.000 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Quelle: Statistisches Bundesamt B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 11 3 Informationen 0 2003 Reha Vollkräfte in Reha-Kliniken (Ärzte) Vollkräfte in Reha-Kliniken (Ärzte) 10000 private 8000 freigemeinnützige 6000 öffentliche 4000 2000 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Quelle: Statistisches Bundesamt B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 11 4 400 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Krankenhäuser Entwicklung der Krankenhäuser nach Trägern 2.500 private 2.000 freigemeinnützige 1.500 öffentliche 1.000 500 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Quelle: Statistisches Bundesamt 3 Krankenhäuser nach Trägerschaft 200235 % 817 = 694 Freigemeinnützige Krankenhäuser Private Krankenhäuser 877 527 2003 796 856 545 2004 780 831 555 2005 751 818 570 2006 717 803 584 Freigemeinnützige 2007Krankenhäuser 677 790 620 200835 % 665 = 781 637 706 2009 648 769 667 2010 630 755 679 2011 621 746 678 2012 601 719 697 2013 596 706 694 Öffentliche Krankenhäuser 30 % = 596 Quelle: Statistisches Bundesamt B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 11 5 Informationen Öffentliche PrivateKrankenhäuser Krankenhäuser 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 3 Krankenhäuser nach Trägern (2013) Private Krankenhäuser 35 % = 694 Öffentliche Krankenhäuser 30 % = 596 Freigemeinnützige Krankenhäuser 35 % = 706 Quelle: Statistisches Bundesamt Entwicklung der Bettenzahl nach Trägern 600.000 private 500.000 400.000 freigemeinnützige 300.000 öffentliche 200.000 100.000 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Quelle: Statistisches Bundesamt B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 11 6 300.000 öffentliche 200.000 100.000 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Betten in Krankenhäusern nach Trägerschaft Öffentliche Krankenhäuser Freigemeinnützige Krankenhäuser Private Krankenhäuser 2003 290.625 197.343 53.933 2004 280.717 189.334 61.282 2005 273.721 184.752 65.351 2006 260.993 180.200 69.574 2007 250.345 177.632 78.977 2008 246.423 177.085 79.852 2009 244.918 174.711 83.712 2010 244.254 173.457 85.038 2011 242.769 172.219 87.041 2012 240.180 171.276 90.019 2013 240.632 170.086 89.953 Quelle: Statistisches Bundesamt Betten nach Trägern (2013) Private Krankenhäuser 18 % = 89.953 Öffentliche Krankenhäuser Freigemeinnützige Krankenhäuser 48 % = 240.632 34 % = 170.086 B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 117 Informationen Quelle: Statistisches Bundesamt Entwicklung der Krankenhausfälle nach Trägern 20.000.000 private 15.000.000 freigemeinnützige 10.000.000 öffentliche 5.000.000 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Quelle: Statistisches Bundesamt Fälle nach Trägerschaft Öffentliche Krankenhäuser Freigemeinnützige Krankenhäuser Private Krankenhäuser 2003 9.422.234 6.265.970 1.607.706 2004 9.047.784 5.954.817 1.799.048 2005 9.027.425 5.877.903 1.968.557 2006 8.753.887 5.901.545 2.177.451 2007 8.697.755 5.970.324 2.510.494 2008 8.780.261 6.147.808 2.591.510 2009 8.891.443 6.165.136 2.760.602 2010 8.969.730 6.200.550 2.862.624 2011 9.052.521 6.309.068 2.982.568 2012 9.090.366 Private Krankenhäuser 6.409.861 3.120.216 2013 9.220.928 4 17 % = 3.127.311 6.438.929 3.127.311 49 % = 9.220 Quelle: Statistisches Bundesamt Freigemeinnützige Krankenhäuser 34 % = 6.438.929 Öffentliche Krankenhäu B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 118 4 Anteil der Fälle nach Trägern (2013) Private Krankenhäuser 17 % = 3.127.311 Öffentliche Krankenhäuser 49 % = 9.220.928 Freigemeinnützige Krankenhäuser 34 % = 6.438.929 Quelle: Statistisches Bundesamt Vollkräfte in Krankenhäusern (Pflegekräfte) Vollkräfte in Krankenhäusern (Pflegekräfte) 350.000 private 300.000 250.000 freigemeinnützige 200.000 150.000 öffentliche 100.000 50.000 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Quelle: Statistisches Bundesamt B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 119 Informationen 0 2003 Vollkräfte in Krankenhäusern (Ärzte) Vollkräfte in Krankenhäusern (Ärzte) 150.000 private 120.000 freigemeinnützige 90.000 60.000 öffentliche 30.000 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Quelle: Statistisches Bundesamt B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 120 Informationen Partner und Kooperationen Der BDPK arbeitet mit zahlreichen Verbänden und Institutionen zusam men, die hier vorgestellt werden. Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation Der BDPK ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabili tation SGB IX (AG MedReha SGB IX), einem Zusammenschluss der maß geblichen, bundesweit tätigen Spitzenverbände der Leistungserbringer in der medizinischen Rehabilitation. Aktionsbündnis Patientensicherheit Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) versteht sich als Platt form für eine sichere Gesundheitsversorgung in Deutschland. Es wird im Rahmen einer Gemeinschaftsaktion des BDPK und mehrerer Mitgliedskli niken finanziell und inhaltlich in seiner Arbeit unterstützt. Arbeitskreis Gesundheit Der Arbeitskreis Gesundheit e.V. ist ein gemeinnütziger Zusammenschluss von Rehabilitationskliniken unterschiedlicher Fachrichtungen, der Informati onen über die medizinische Versorgung veröffentlicht. Assekuranz AG Die Assekuranz AG ist als Internationaler Versicherungsmakler seit mehr als 25 Jahren im Arzt- und Krankenhausgeschäft erfolgreich am Markt tätig. AssekuRisk AG AssekuRisk bündelt das aktuelle Wissen der Bereiche Medizin und Luft fahrt. Die besten Sicherheitsstrategien und Instrumente der Hochsicher heitsbranche Luftfahrt werden auf ihre Tauglichkeit im Krankenhausalltag überprüft, adaptiert und eingesetzt. B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 122 Deutsche Krankenhausgesellschaft Der BDPK ist Mitglied in der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG), Berlin, dem Zusammenschluss von deutschen Spitzen- und Landesverbän den der Krankenhausträger. Deutscher Reha-Tag Seit der Gründung des Reha-Tages vor neun Jahren ist der BDPK aktiver Initiator dieses Aktionsbündnisses, dem mittlerweile mehr als 20 Organi sationen und Verbände aus allen Bereichen der Rehabilitation angehören. Beim Deutschen Reha-Tag vertreten sie gemeinsam Botschaften und sprechen mit einer Stimme. Regelmäßig im September findet der offiziel le Reha-Tag statt, an dem sich bundesweit Kliniken mit einer lokalen Ver anstaltung in der Öffentlichkeit präsentieren. Deutsches Netz Rauchfreier Kranken häuser & Gesundheitseinrichtungen Das Deutsche Netz Rauchfreier Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtun gen (DNRfK ) ist nationale Partnerorganisation des ENSH -Global Network for Tobacco Free Health Care Services. Deutsches Netzwerk Versorgungs forschung B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 123 Informationen Das deutsche Netzwerk Versorgungsforschung ist ein interdisziplinäres Netzwerk, das allen Institutionen und Arbeitsgruppen offensteht, die mit der Sicherung der Gesundheits- und Krankenversorgung unter wissen schaftlichen, praktischen oder gesundheitspolitischen Gesichtspunkten befasst sind. Deutsche Vereinigung für Rehabilitation Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) ist das interdisziplinä re Forum für Rehabilitation. Sie organisiert den Dialog aller gesellschaftli chen Kräfte zur Weiterentwicklung der Rehabilitation in Deutschland. Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen Die Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen e.V. (DVSG) mit Sitz in Berlin ist ein sektorenübergreifender Fachverband, der die Sozialarbeit im Gesundheitswesen fördert und dazu beiträgt, Soziale Arbeit in den verschiedenen Arbeitsfeldern des Gesundheitswesens zu stärken und weiterzuentwickeln. führen & wirtschaften im Krankenhaus Das Fachmagazin f & w, führen und wirtschaften im Krankenhaus ist das offizielle Organ des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken. Mit knapp 6.000 Abonnenten und einer verbreiteten Auflage von 12.000 Ex emplaren ist f & w seit Jahren der absolute Marktführer unter den Fach publikationen für Krankenhausmanagement und Entscheidungsträger im Gesundheitswesen. GRB – Gesellschaft für Risikoberatung Seit 1994 berät die GRB Gesellschaft für Risiko-Beratung mbH (GRB) Krankenhäuser und Einrichtungen im Gesundheitswesen in Deutschland, Österreich und der Schweiz beim Aufbau und bei der Etablierung von Ri sikomanagement-Systemen für Diagnostik, Therapie und Pflege. Die GRB ist ein Unternehmen der Ecclesia Gruppe, dem führenden deutschen Ver sicherungsmakler für Einrichtungen im Gesundheitswesen. B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 124 Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung In der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (GVG) haben sich Institutionen und Persönlichkeiten zusammengeschlossen, die das System der sozialen Sicherung in Deutschland aktiv gestalten. Die GVG ist für ihren heterogenen Mitgliederkreis ein Diskussionsforum, in dem aktuelle und grundlegende sozialpolitische Fragen aus unterschiedli chen Perspektiven diskutiert werden. Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen Das Anliegen des Instituts für Qualitätsmanagement im Gesundheits wesen (IQMG) ist die Qualität der Leistungserbringung zu sichern und weiterzuentwickeln. Das stellt für die Zukunft der medizinischen Rehabili tation eine entscheidende Voraussetzung dar. Externe Qualitätssicherung und internes Qualitätsmanagement gewinnen in der medizinischen Reha bilitation eine zunehmende Bedeutung. KlinikRente KlinikRente ist das Branchenversorgungswerk für Betriebsrenten in der Gesundheitswirtschaft. Mehr als 2.500 Unternehmen nutzen bereits die Vorteile. Konferenz der Spitzenverbände der RehaLeistungserbringer / BAR B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 125 Informationen Die Konferenz ist ein informelles Diskussionsforum zur (strategischen) Abstimmung sowie zum (fachlichen) Austausch der maßgeblichen Spit zenorganisationen der Leistungserbringer der ambulanten und stationä ren Rehabilitation. Der BDPK hat den Vorsitz des Sprecherrats inne und nimmt in dieser Eigenschaft an den Sitzungen des Arbeitskreises „Reha bilitation und Teilhabe“ der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) teil. European Union of Private Hospitals Der UEHP (European Union of Private Hospitals) vertritt die Interessen privater Krankenhäuser auf europäischer Ebene. Verein elektronische Fallakte Der BDPK ist seit Mai 2010 Mitglied im Verein elektronische Fallakte (eFA). Dieser wurde gegründet, um eine bundesweit einheitliche Kommu nikationsplattform zu etablieren. Eingebettet in die bestehende Telemati kinfrastruktur soll die elektronische Fallakte die sektorenübergreifende Behandlung unterstützen. Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) berät die verantwortlichen Mitarbeiter in den Krankenhäusern und vertritt darüber hinaus die gesundheits- und krankenhauspolitischen Belange der deut schen Krankenhäuser in der Öffentlichkeit. Kooperationspartner des IQMG Das IQMG bietet hochwertige Beratungs- und Evaluierungsleistungen für Einrichtungen des Gesundheitswesens und arbeitet mit speziell ausge wählten Partnern zusammen. Die mit dem IQMG kooperierenden Bera tungsunternehmen begleiten den Aufbau oder die Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementsystemen in Rehabilitations-Einrichtungen auf der Basis des IQMP-Reha. Dabei werden die Ausgangsbedingungen und indi viduellen Anforderungen der Einrichtungen berücksichtigt. Die Zertifizie rungsunternehmen übernehmen als IQMG -Partner die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen und die Vergabe des EQR -Zertifikates („Exzellente Qualität in der Rehabilitation“) für die erfolgreiche Umset zung des IQMP-Reha in den Rehabilitations-Einrichtungen. Die IQMG GmbH hat auf der Grundlage von Rahmenverträgen folgende Beratungsund Zertifizierungsunternehmen als Kooperationspartner gewonnen: B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 126 Beratungsunternehmen isquo Institut für Qualitätsmanagement und Organisationsberatung Wartebergstraße 10, 37213 Witzenhausen Tel.: (05542) 5 07 06 14 E-Mail: [email protected] KrückenConsulting – Wendt & Huber GbR Fregestraße 77, 12159 Berlin Tel.: (030) 27 58 25 50 E-Mail: [email protected] QM-BASE Dr. Dr. Nebel Seebruchstraße 33, 32602 Vlotho Tel.: (05733) 92 51 63 E-Mail: [email protected] RC Management Consult GmbH Maxlrainer Straße 10, 83714 Miesbach Tel.: (08025) 9 91 84 00 E-Mail: [email protected] SAMA Sozial- und Arbeitsmedizinische Akademie Baden-Württemberg e. V. Adalbert-Stifter-Straße 105, 70437 Stuttgart Tel.: (0711) 8 48 88 40 E-Mail: [email protected] ZeQ AG Am Victoria-Turm 2, 68165 Mannheim Tel.: (0621) 300840 - 0 E-Mail: [email protected] Zertifizierungsunternehmen B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 127 Informationen BSI Group Deutschland GmbH Hanauer Landstraße 115, 60314 Frankfurt am Main Tel.: (069) 2222 89 200 E-Mail: [email protected] DIOcert GmbH Hindenburgplatz 1, 55118 Mainz Tel.: (06131) 61929 - 0 E-Mail: [email protected] DNV GL – Business Assurance Germany GmbH Schnieringshof 14, 45329 Essen Tel.: (0201) 7296 0 E-Mail: [email protected] DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen Taubenheimstraße 24, 70372 Stuttgart Tel.: (0711) 3807319 -14 E-Mail: [email protected] LGA InterCert GmbH Tillystraße 2, 90431 Nürnberg Tel.: (0911) 655 -4137 E-Mail: [email protected] WIESO CERT GmbH Gottfried-Hagen-Str. 60 – 62, 51105 Köln Tel.: (0221) 170506 - 50 E-Mail: [email protected] ProCum Cert GmbH Düsseldorfer Straße 9, 60329 Frankfurt Tel.: (069) 2648966-0 E-Mail: [email protected] Für Reha-Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft besteht die Möglichkeit, das IQMP-Reha-Verfahren in einer Version zu nutzen, welche ihre spezifische konfessio nelle Qualitätsphilosophie einbezieht. Die konfessionelle Zertifizierungsgesellschaft proCum Cert ist Kooperationspartner des IQMG und bietet die Möglichkeit einer Zer tifizierung nach IQMP-Reha für den kirchlichen Bereich. B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 0 1 43 / 1 54 128 Das IQMG kooperiert auch mit ausgewählten Software-Unternehmen, die unter schiedliche Software-Lösungen für die IQMG -Produkte anbieten. Mit folgenden Soft ware-Unternehmen bestehen Rahmenverträge mit der IQMG Institut für Qualitäts management im Gesundheitswesen GmbH: empira Software GmbH Kirchstraße 19, 53840 Troisdorf Tel.: (02241) 97367- 0 E-Mail: [email protected] NEXUS / QM GmbH Adalperostraße 80, 85737 Ismaning Tel.: (089) 96 24 18 - 90 E-Mail: [email protected] B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 129 Informationen 3M Medica Health Information Systems Hammfelddamm 11, 41460 Neuss Tel.: (0221) 29 21 05 04 E-Mail: [email protected] Zertifizierte Einrichtungen Ambulante Rehabilitationseinrichtungen ambulantes Rehabilitationszentrum Oldenburg gGmbH, Oldenburg de‘ignis-Fachklinik gGmbH / Gesundheitszentrum, Egenhausen MediClin Reha-Zentrum Gernsbach, Gernsbach reha Flex Saline Rehabilitationsklinik Halle, Halle Rehazentrum Schwerin, Schwerin AOK-Klinik Stöckenhöfe, Wittnau bei Freiburg AOK-Klinik Korbmattfelsenhof, Baden-Baden Asklepios Klinik Schaufling GmbH, Schaufling Augusta Klinik GmbH & Co. KG, Bad Kreuznach BDH -Klinik Hessisch Oldendorf GmbH, Hessisch Oldendorf BG Nordsee Reha-Klinik, St. Peter-Ording RehaZentrum Bremen GmbH, Bremen Capio Franz von Prümmer Klinik, Bad Brückenau Mobile Rehabilitationseinrichtungen Capio Klinikum Maximilian, Bad Kötzting MEDIAN Berlin-Mitte Mobile geriatrische Rehabilitation, Berlin Charlottenhall Rehabilitations- und Vorsorgeklinik gGmbH, Bad Salzungen Stationäre Rehabilita tionseinrichtungen Caspar-Heinrich-Klinik, Bad Driburg de‘ignis-Fachklinik gGmbH, Egenhausen / Altensteig Drei-Burgen-Klinik, Bad Münster am Stein-Ebernburg Aatalklinik Wünnenberg GmbH, Bad Wünnenberg Edelsteinklinik, Bruchweiler Alexianer Krefeld GmbH, Krefeld Edith-Stein-Fachklinik, Bad Bergzabern AOK-Nordseeklinik Amrum, Norddorf Eifelhöhen-Klinik, Nettersheim AOK-Klinik Rügen, Wiek Elfenmaar-Klinik, Bad Bertrich AOK-Klinik Schlossberg, Bad Liebenzell Fachklinik Alte Ölmühle, Magdeburg B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 130 Fachklinik Bad Bentheim, Bad Bentheim Haus Niedersachsen gGmbH, Dedelstorf / Oerrel Fachklinik Eußerthal, Eußerthal Fachklinik St. Hedwig Illingen, Illingen Haus Saaletal GmbH – Adaptionseinrichtung „Maria Stern“, Bad Neustadt / Saale Fachklinik St. Lukas, Bad Griesbach Feldbergklinik, St. Blasien Haus Saaletal GmbH – Klinik Neumühle, Hollstadt Frankenklinik Bad Neustadt, Bad Neustadt an der Saale Haus Saaletal GmbH – Saaletalklinik, Bad Neustadt /Saale Gelderland-Klinik, Geldern Herz Reha Hamburg, Hamburg Gesundheits- und Rehazentrum Schwäbische Alb, Bad Urach Herz- und Kreislaufzentrum Rotenburg, Rotenburg Gesundheits- und VitalCenter Gollée, Bad Lauterberg, HKB -Klinik GmbH & Co. Klinik Rabenstein KG, Nidda – Bad Salzhausen Gesundheits- Zentrum Saarschleife, Mettlach-Orscholz Hochwald-Klinik Weiskirchen, Weiskirchen Gesundheitspark Bad Gottleuba, Bad Gottleuba Holsing Vital GmbH, Bad Holzhausen Johannesbad Fachklinik, Bad Füssing Gollwitzer-Meyer-Klinik, Bad Oeynhausen Kaiser-Karl-Klinik GmbH, Bonn Hamm Kliniken – Klinik Bellevue, Bad Soden-Salmünster Kerckhoff-Rehabilitationszentrum, Bad Nauheim Hamm Kliniken – Klinik Nahetal, Bad Kreuznach Kirchberg-Klinik, Bad Lauterberg Hamm Kliniken – Klinik Park-Therme, Badenweiler Kirchberg-Klinik und Gesundheits- und VitalCenter Gollée, Bad Lauterberg Klinik am Rosengarten, Bad Oeynhausen B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 131 Informationen Klinik am Hainberg, Bad Hersfeld Haus am Stalten, Steinen – Endenburg Klinik am Tharandter Wald, Niederschöna Kliniken Schmieder Stuttgart Tagesklinik, Stuttgart Klinik Dr. Beger, Garmisch-Partenkirchen Klinikum Luitpold, Bad Kötzting Klinikzentrum Mühlengrund GmbH, Bad Wildungen Klinik Dr. Franz Dengler GmbH & Co. KG, Baden-Baden Klinik Fallingbostel, Bad Fallingbostel Klink für Tumorbiologie GmbH & Co. KG, Freiburg Klinik Graal-Müritz, Graal-Müritz Klinik im Kurpark, Bad Rothenfeld Klinik Limberger GmbH & Co. KG, Bad Dürrheim Klinik Malchower See GmbH, Malchow Klinik Nordfriesland, Sankt Peter-Ording Klinik Niedersachsen Erwin Röver GmbH & Co. KG, Bad Nenndorf Kurpark-Klinik Dr. Lauterbach-Klinik GmbH, Bad Liebenstein Lielje Gruppe, Berolina Klinik, Löhne Lielje Gruppe, Kinder-Reha-Klinik „Am Nicolausholz“, Bad Kösen Lielje Gruppe, Saale Reha-Klinik I, Bad Kösen Lielje Gruppe, Saale Reha-Klinik II, Bad Kösen Klinik Porta Westfalica, Bad Oeynhausen Klinik Solequelle, Bad Westernkotten Klinik Wiesengrund, Bad Westernkotten Kliniken Schmieder Allensbach, Allensbach Kliniken Schmieder Gailingen, Gailingen Kliniken Schmieder Heidelberg, Heidelberg Lielje Gruppe, Salze Klinik, Bad Salzdetfurth LWL Institut für Rehabilitation Gütersloh – Hans Peter Kitzig Institut, Gütersloh Marcus-Klinik, Bad Driburg MEDIAN Hohenfeld-Kliniken, Bad Camberg MEDIAN Kaiserberg-Klinik, Bad Nauheim Kliniken Schmieder Konstanz, Konstanz Kliniken Schmieder Stuttgart-Gerlingen, Gerlingen MEDIAN Kinzigtal-Klinik, Bad Soden-Salmünster B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 132 MEDIAN Klinik – Adelsbergklinik Bad Berka, Bad Berka MEDIAN Klinik NRZ Magdeburg, Magdeburg MEDIAN Klinik am Südpark, Bad Nauheim MEDIAN Klinik Wismar, Wismar MEDIAN Klinik – Bad Lausick, Bad Lausick MEDIAN Kliniken Bad Oeynhausen – MEDIAN Klinik am Park, Bad Oeynhausen MEDIAN Klinik Bad Lobenstein, Bad Lobenstein MEDIAN Kliniken Bad Oeynhausen – MEDIAN Weserklinik, Bad Oeynhausen MEDIAN Klinik Bad Sülze, Bad Sülze MEDIAN Kliniken Bad Salzuflen – MEDIAN Klinik am Burggraben, Bad Salzuflen MEDIAN Klinik Bad Tennstedt, Bad Tennstedt MEDIAN Klinik Berggießhübel, Berggießhübel MEDIAN Kliniken Bad Salzuflen – Klinik Flachsheide, Bad Salzuflen MEDIAN Klinikum Flechtingen, Flechtingen Median Klinik Berlin-Kladow, Berlin Median Klinik Bernkastel-Kues, Bernkastel-Kues Median Klinik Grünheide, Grünheide Median Klinik Heiligendamm, Heiligendamm Median Klinik Hoppegarten, Hoppegarten MEDIAN Klinik – Ilmtal-Klinik Bad Berka, Bad Berka MEDIAN Klinik Kalbe, Kalbe MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues – MEDIAN Klinik Bernkastel, Bernkastel-Kues MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues – Median Klinik Burg Landshut, Bernkastel-Kues MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues – Median Klinik Kues, Bernkastel-Kues MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues – Median Klinik Moselhöhe, Bernkastel-Kues MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues – Median Klinik Moselschleife, Bernkastel-Kues B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 133 Informationen Median Klinik Berlin-Mitte, Berlin MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues – Zentrale, Bernkastel-Kues MediClin Reha-Zentrum am Hahnberg, Bad Wildungen MEDIAN Reha-Zentrum Schlangenbad, Schlangenbad MediClin Reha-Zentrum Bad Düben, Bad Düben MEDIAN Rheingau-Taunus Klinik, Bad Schwalbach MediClin Reha-Zentrum Bad Orb, Bad Orb MediClin Albert Schweitzer Klinik, Königsfeld MediClin Reha-Zentrum Gernsbach, Gernsbach MediClin Baar Klinik, Königsfeld MediClin Reha-Zentrum Plau am See, Plau am See MediClin Bliestal Kliniken, Blieskastel MediClin Bosenberg Kliniken, St. Wendel MediClin Reha-Zentrum Reichshof, Reichshof MediClin Deister Weser Kliniken, Bad Münder MediClin Reha-Zentrum Roter Hügel, Bayreuth MediClin Dünenwald Klinik, Seebad Trassenheide MediClin Reha-Zentrum Spreewald, Burg / Spreewald MediClin Fachklinik Rhein / Ruhr, Essen MediClin Rose Klinik, Horn-Bad Meinberg MediClin Hedon Klinik, Lingen MediClin Seepark Klinik, Bad Bodenteich MediClin Klinik am Brunnenberg, Bad Elster MediClin Schlüsselbad Klinik, Bad Peterstal-Griesbach MediClin Klinik am Rennsteig, Tabarz MediClin Seidel-Klinik, Bad Bellingen MediClin Klinik am Vogelsang, Donaueschingen MediClin Klinikum Soltau, Soltau MediClin Kraichgau-Klinik, Bad Rappenau MediClin Staufenburg Klinik, Durbach MEDIGREIF Inselklinik Heringsdorf GmbH Haus Gothensee, Ostseebad Heringsdorf B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 134 MEDIGREIF Inselklinik Heringsdorf GmbH & Co. KG Haus Kulm, Ostseebad Heringsdorf Ostseeklinik Schönberg-Holm, Ostseebad Schönberg Ostseeklinik Zingst, Zingst MEDIGREIF Inselklinik Heringsdorf GmbH Mütter-Gesundheit-Usedom e.V., Ostseebad Heringsdorf Paracelsus-Berghofklinik, Bad Essen Paracelsus-Harz-Klinik, Quedlinburg MEDIGREIF Parkklinik GmbH, Greifswald medinet AG Burgenlandklinik, Naumburg MediVital Therapiezentrum, Bad Westernkotten Paracelsus-Klinik Am Schillergarten, Bad Elster Paracelsus-Klinik am See, Bad Gandersheim Meduna-Klinik GmbH, Bad Bertrich Paracelsus-Klinik an der Gande, Bad Gandersheim Mittelrhein-Klinik Bad Salzig, Boppard-Bad Salzig Paracelsus-Osterberg-Klinik, Bad Gandersheim Moritz-Klinik, Bad Klosterlausnitz Paracelsus-Roswitha-Klinik, Bad Gandersheim Mühlenbergklinik – Holsteinische Schweiz, Bad Malente Neurologische Klinik GmbH Bad Neustadt, Bad Neustadt /Saale Neurologische Klinik Hessisch Oldendorf, Hessisch Oldendorf Paracelsus-Rotenfelsklinik, Bad Münster Paracelsus-Klinik Scheidegg, Scheidegg Paracelsus-Wiehengebirgsklinik, Bad Essen Paracelsus-Wittekindklinik, Bad Essen Ostseeklinik Grömitz, Grömitz Ostseeklinik Prerow, Ostseebad Prerow Park-Klinik GmbH & Co. KG, Bad Nauheim Park-Klinik Bad Hermannsborn GmbH & Co. KG, Bad Driburg Privatklinik Lauterbacher Mühle am Ostersee, Seeshaupt B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 135 Informationen Orthopädisches Zentrum MartinUlbrich-Haus Rothenburg gGmbH, Rothenburg Psychosomatische Fachklinik St. Franziska Stift, Bad Kreuznach Salztal Klinik GmbH & Co. KG, Bad Soden-Salmünster Psychosomatische Klinik Bad Neustadt, Bad Neustadt a. d. Saale Sana-Klinik Zollernalb GmbH – Zentrum für Altersmedizin, Geriatrische Reha bilitation, Albstadt Rehabilitationsklinik Garder See, Lohmen Rehabilitationsklinik Göhren, Göhren Rehabilitationsklinik Massow GmbH & Co. KG, Halbe / OT Massow Rehabilitationsklinik Park-Therme, Badenweiler Rehabilitationszentrum Oldenburg GmbH, Oldenburg Reha-Klinik Dr. Wüsthofen, Bad Salzschlirf Reha-Klinik Schwäbische Alb GmbH & Co. KG, Bad Urach REHA-Klinik Sonnenhof, Bad Iburg Reha-Klinik Wiesengrund, Bad Sassendorf RehaKlinikum Bad Säckingen GmbH, Bad Säckingen Reha Klinikum „Hoher Fläming“ im Oberlinhaus gGmbH, Bad Belzig Reha-Zentrum Lübben Kliniken Professor Dr. Schendel GmbH & Co. KG, Lübben Sana-Klinik Zollernalb GmbH – Stationäre und Ambulante orthopä dische Rehabilitation, Albstadt Sanaderm Fachklinik für Hautkrank heiten, Allergologie und Lymphologie GmbH & Co. KG, Bad Mergentheim Sankt Rochus Kliniken, Bad Schönborn Seeklinik Zechlin GmbH, Dorf Zechlin Stillachhaus Privatklinik GmbH, Oberstdorf St. Nikolaus-Hospital Wallerfangen, Wallerfangen Strandklinik St. Peter-Ording, St. Peter-Ording TOMESA Fachklinik e. K., Bad Salzschlirf Viktoriastift Bad Kreuznach, Bad Kreuznach Vital Kliniken GmbH – Klinik Buchenholm, Bad Malente-Gremsmühlen Vital Kliniken GmbH – Klinik Dreizehnlinden, Bad Driburg Vital Kliniken GmbH – Schloss-Klinik Sonnenbühl, Bad Dürrheim Rheumaklinik Aachen, Aachen B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 136 Vitalisklinik Bad Hersfeld GmbH, Bad Hersfeld Vogtland-Klinik Bad Elster, Bad Elster Waldburg-Zeil Kliniken – Argental-Klinik, Isny-Neutrauchburg Waldburg-Zeil Kliniken – Klinik Alpenblick, Isny-Neutrauchburg Waldburg-Zeil Kliniken – Klinik im Hofgarten, Bad Waldsee Waldburg-Zeil Kliniken – Klinik Nieder bayern, Bad Füssing Waldburg-Zeil Kliniken – Klinik Schwabenland, Isny-Neutrauchburg Waldburg-Zeil Kliniken – Parksanatorium Aulendorf, Aulendorf Waldburg-Zeil Kliniken – Rehabilitations klinik Bad Salzelmen, Schönebeck (Elbe) Waldburg-Zeil Kliniken – Rehabilitations klinik Bad Wurzach, Bad Wurzach Waldburg-Zeil Kliniken – Rehabilitations klinik Saulgau, Bad Saulgau Waldklinik Jesteburg Aldag GmbH & Co. KG, Jesteburg Weserland-Klinik Bad Hopfenberg, Petershagen B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 137 Informationen Weserland-Klinik Bad Seebruch, Vlotho Impressum Herausgeber BDPK – Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. Friedrichstraße 60, 10117 Berlin Projektbetreuung und Redaktion Stefanie Erdrich Layout Digramm Media GmbH Druck Buch- und Offset-Druckerei H. Heenemann GmbH & Co. KG BDPK Bundesgeschäftsstelle Hauptgeschäftsführer: Thomas Bublitz Geschäftsbereich Krankenhäuser: Jonathan Graf Geschäftsbereich Rehabilitation: Karoline Körber, Antonia Walch Geschäftsbereich Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in Kranken häusern und Reha-Einrichtungen: Konstanze Zapff, Julia Wallrabe Geschäftsstellenleitung: Klaus Mehring Organisation / Sekretariat: Karin Müller, Petra Voß Bildnachweis Foto S. 8, 12, 70, 88, 94: Fotolia Foto S. 46, 80: Martin Klindtworth Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. Friedrichstraße 60 10117 Berlin Weitere Informationen des BDPK unter www.bdpk.de BDPK Geschäftsbericht 2014 / 15 Telefon: 030 - 2 40 08 99 - 0 Telefax: 030 - 2 40 08 99 - 30 E-Mail: [email protected] Internet: www.bdpk.de B D P K G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 014 /15 138 Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. www.bdpk.de