für die Stadt Königs Wusterhausen Inhaltsverzeichnis

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für die Stadt Königs Wusterhausen Inhaltsverzeichnis
Jahrgang 23, Nr.1 vom 25.1.2012
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Jahrgang 23, Nr.1, vom 25.1.2012
für die Stadt Königs Wusterhausen
Inhaltsverzeichnis
Amtlicher Teil
Bekanntmachung der Offenlegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes 05/11
„Kita am Weidendamm“ im OT Zeesen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit..............................................S. 2
Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses der Stadt Königs Wusterhausen für einen
Teilbereich des Bebauungsplanes II-1/92 „Steinbergsiedlung“.......................................................................................S. 2
Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplanes
der Innenentwicklung 01/11 „Wohnquartier An der Forst“ der Stadt Königs Wusterhausen..........................................S. 4
Allgemeinverfügung der Stadt Königs Wusterhausen zur Straßenbenennung
in Königs Wusterhausen Funkerberg...............................................................................................................................S. 4
Allgemeinverfügung der Stadt Königs Wusterhausen zur Straßenbenennung
in Königs Wusterhausen OT Niederlehme......................................................................................................................S. 5
Feststellung des Jahresabschluss des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen,
Städtischer Betriebshof, für das Jahr 2011.......................................................................................................................S. 6
Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen - Städtischer Betriebshof............................S. 6
Mitteilung des Landesbetriebes Forst Brandenburg zu Revierförstern...........................................................................S. 6
Nichtamtlicher Teil
Fördermittel für die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes bewilligt.............................................................................S. 7
Stadt Königs Wusterhausen schreibt fünf Veranstaltungen aus.......................................................................................S. 8
Sportgaststätte am Stadion der Freundschaft sucht neuen Betreiber...............................................................................S. 8
Wohnungsangebote in Königs Wusterhausen, Ortsteil Kablow......................................................................................S. 8
Hinweis zur aktuellen Straßenreinigungssatzung............................................................................................................S. 8
In eigener Sache – Versand der Steuerbescheide.............................................................................................................S. 8
SHIA: Zuschuss für eine Familienferienreise..................................................................................................................S. 8
Herzlichen Glückwunsch den Jubilaren im Monat Februar............................................................................................S. 8
1
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Jahrgang 23, Nr.1 vom 25.1.2012
Amtlicher Teil
Stadt Königs Wusterhausen
Der Bürgermeister
Bekanntmachung der Offenlegung
des Vorentwurfs des Bebauungsplanes 05/11
„Kita am Weidendamm“ im OT Zeesen
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen hat mit Beschluss Nr.
60-11-121 die Aufstellung des Bebauungsplanes 05/11 „Kita am Weidendamm“ im
OT Zeesen beschlossen.
Die Lage des Plangebietes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan gekennzeichnet.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes 05/11 „Kita am Weidendamm“ für das Gebiet
im Ortsteil Zeesen nördlich an die Straße Am Weidendamm angrenzend, westlich der
Straße Am Gut wird gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom
06. Februar 2012 bis einschließlich 20. Februar 2012
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit offengelegt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Vorentwurf der Begründung werden während v. g. Frist im Bürgerservice der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Verwaltungsgebäude I, Schlossstrasse 3 zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:
Montag
9:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
9:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch / Freitag
9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 17:00 Uhr.
Der Vorentwurf wird auf Wunsch erläutert und kann mit den Mitarbeitern der Stabstelle Stadtentwicklung / Wirtschaftsförderung erörtert werden. Äußerungen werden
während der o. g. Frist entgegengenommen.
Königs Wusterhausen, den 17. Januar 2012
(im Original unterzeichnet)
Dr. Lutz Franzke
und Bauflächen in eine Hand zu bekommen. Da somit eine vollständige privatrechtliche Einigung über alle für die Entwicklung des Bereiches notwendigen Regelungen
kurzfristig nicht zu erwarten ist, aber an der zügigen Realisierung ein öffentliches
Interesse besteht, ist zur Verwirklichung des Bebauungsplanes die Einleitung eines
Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45ff BauGB unerlässlich.
Die Umlegung wird entsprechend § 45 (1) BauGB in einem Teilbereich des Bebauungsplanes II-1/92 „Steinbergsiedlung“ durchgeführt. Durch die Umlegung werden
sowohl die Voraussetzungen für die Realisierung der vorgesehenen Wohnbebauung
als auch die für die zügige Errichtung der KITA geschaffen. Die Bereitstellung der
Flächen für die KITA ist im Rahmen der Umlegung nach § 55 Abs. 5 BauGB möglich,
wenn hierfür geeignetes Ersatzland von der Stadt bereitgestellt wird. Da innerhalb
des Umlegungsverfahrens keine geeigneten Flächen zur Verfügung stehen, werden
deshalb stadteigene Grundstücke zusätzlich ins Umlegungsverfahren einbezogen.
Das Umlegungsverfahren gemäß §§ 45-79 BauGB gibt die Gewähr, dass die durch die
geplante Grundstücksregelung entstehenden Vor- und Nachteile auf alle beteiligten
Grundstückseigentümer gerecht verteilt werden. Ziel des Umlegungsverfahrens ist es,
die bisherigen Grundstücke so zu ordnen, dass die neuen Grundstücke entsprechend
der Ausweisungen des Bebauungsplanes entwickelt werden können, wobei möglichst
im Einvernehmen mit den beteiligten Eigentümern eine umfassende und endgültige
Neuordnung der Grundstücksverhältnisse erreicht werden soll.
Die Stadtvertretung der Stadt Königs Wusterhausen hat deshalb in ihrer Sitzung vom 27.
Juni 2011 für diesen Bereich die Umlegung nach § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
angeordnet und den Umlegungsausschuss der Stadt Königs Wusterhausen (Umlegungsstelle) mit der Durchführung der Umlegung beauftragt. Am 21. Juli 2011 wurden die
Eigentümer nach § 47 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu dem beabsichtigten Umlegungsverfahren
angehört. Im Rahmen dieser Anhörung wurden der Zweck und der Ablauf der Umlegung
erläutert. Erkennbar blieb bei der Anhörung, dass die Bodenordnung auf freiwilliger Basis
nicht zu erreichen ist. Der Umlegungsausschuss der Stadt Königs Wusterhausen hat
deshalb nach § 47 des Baugesetzbuches nachfolgenden Umlegungsbeschluss gefasst:
1.2 Umlegungsgebiet
1.21 Bezeichnung des Umlegungsgebietes
Das Umlegungsgebiet erhält die Bezeichnung U 2 „Steinbergsiedlung - KITA“.
1.22 Begrenzung des Umlegungsgebietes
Folgende Flurstücke sind in das Umlegungsverfahren einbezogen:
Siegel
Ordnungs- Gemarkung
Flur
Flurstücke
Grundbuch
Nummer
von Zeesen, Blatt
1
Zeesen
10
2
Zeesen
8
3
Zeesen
8
4
Zeesen
8
201
202
326
328
330
347
348
216
865
866
867
868
862
863
864
2810
3070
554
3664
Das Umlegungsgebiet ist in den beigefügten Karten dargestellt.
1.3 Teilumlegungsgebiete
Der Umlegungsausschuss der Stadt Königs Wusterhausen behält sich vor, den Umlegungsplan auch für Teile des Umlegungsgebietes aufzustellen (Teilumlegungsplan
nach § 66 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
Übersichtsplan zum Bebauungsplan 05/11 „Kita am Weidendamm“ im OT Zeesen
1.4 Einleitung
Stadt König Wusterhausen
Umlegungsausschuss
Das Umlegungsverfahren U 2 „Steinbergsiedlung- KITA“ wird gemäß Beschluss des
Umlegungsausschusses der Stadt Königs Wusterhausen vom 10. Januar 2012 nach §
47 BauGB eingeleitet.
Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses der
Stadt Königs Wusterhausen für einen Teilbereich des
Bebauungsplanes II-1/92 „Steinbergsiedlung“
1. Umlegungsbeschluss
1.1. Ermächtigung
In dem Umlegungsbereich ist es der Stadt bisher aufgrund der bestehenden schwierigen Eigentumsverhältnisse nicht gelungen, alle notwendigen Gemeinbedarfsflächen
2
2. Rechtsbehelfsbelehrung:
2.1 Bekanntgabe
Der vorstehende Umlegungsbeschluss gilt am Tage nach seiner ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
2.2 Rechtsbehelf
Gegen den Umlegungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Jahrgang 23, Nr.1 vom 25.1.2012
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des
Umlegungsausschusses beim Vermessungsbüro ÖbVI Ulrich Borschel, Fichtestraße
124, 15745 Wildau einzulegen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Über den Widerspruch entscheidet der Umlegungsausschuss der Stadt Königs Wusterhausen (Umlegungsstelle).
(im Original unterzeichnet)
Dr. Lutz Franzke
Bürgermeister
Wird die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten oder eines Vertreters
versäumt, so wird dessen Verschulden dem vertretenen Beteiligten zugerechnet.
Königs Wusterhausen, den 18.01.2012
3. Beteiligte im Umlegungsverfahren (§ 48 BauGB)
In dem Umlegungsverfahren sind nach § 48 BauGB Beteiligte:
a) die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke,
b) die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten
Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das
Grundstück belastenden Recht,
c) die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem Grundstück
oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines Anspruchs mit dem
Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das
zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den
Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt,
d) die Stadt Königs Wusterhausen
e) unter den Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 BauGB die Bedarfsträger und
f) der Erschließungsträger
Die zu Buchstabe c) bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, in
dem die Anmeldung ihres Rechts der Umlegungsstelle zugeht. Die Anmeldung kann
bis zur Beschlussfassung über den Umlegungsplan nach § 66 Abs.1 BauGB erfolgen.
4. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten (§ 50 BauGB)
Zur Vermeidung von Nachteilen sind aus dem Grundbuch nicht ersichtliche Rechte an
einem der vorgenannten Flurstücke innerhalb eines Monats von dieser Bekanntgabe
an bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses beim Vermessungsbüro ÖbVI
Ulrich Borschel, Fichtestraße 124, 15745 Wildau anzumelden. In Betracht kommen
insbesondere persönliche Rechte, die zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung eines
der vorgenannten Grundstücke berechtigen.
Bei verspäteter Anmeldung muss der Rechtsinhaber damit rechnen, dass in der Zwischenzeit getroffene Festsetzungen gegen ihn wirksam sind.
5. Verfügungs- und Veränderungssperre (§ 51 BauGB)
Von dieser Bekanntmachung bis zur Bekanntmachung des Inkrafttretens des Umlegungsplanes nach § 71 BauGB dürfen im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung
des Umlegungsausschusses der Stadt Königs Wusterhausen – (Umlegungsstelle)1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte
an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden,
durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung
eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird, oder Baulasten neu
begründet, geändert oder aufgehoben werden;
2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentliche wertsteigernde
sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden;
3. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber wertsteigernde
bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen
vorgenommen werden;
4. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anlagen errichtet
oder geändert werden.
Vorhaben, die bis zum Tage dieser Bekanntmachung baurechtlich genehmigt worden
sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung
werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
Nach § 24 Abs.1 Nr. 2 BauGB steht der Stadt Königs Wusterhausen beim Kauf von
Grundstücken, die in dieses Verfahren einbezogen sind, von dieser Bekanntmachung
an bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu.
6. Vorarbeiten auf den Grundstücken
Eigentümer und Besitzer haben nach § 209 Abs. 1 BauGB zu dulden, dass Beauftragte
der zuständigen Behörde zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetzbuch
zu treffenden Maßnahmen Grundstücke betreten und Vermessungen oder ähnliche
Arbeiten ausführen.
Königs-Wusterhausen, den 10. Januar 2012
(im Original unterzeichnet).
Jürgen Kuse
Der Vorsitzende
(Siegel)
3
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Jahrgang 23, Nr.1 vom 25.1.2012
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,
die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Über die Berücksichtigung der fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen entscheidet
die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen.
Königs Wusterhausen, den 17. Januar 2012
(im Original unterzeichnet)
Dr. Lutz Franzke
(Siegel)
Gebietsabgrenzung zum Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung
01/11 „Wohnquartier An der Forst“ in der Stadt Königs Wusterhausen
Stadt Königs Wusterhausen
Der Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
über die Offenlegung des Entwurfs des
Bebauungsplanes der Innenentwicklung
01/11 „Wohnquartier An der Forst“
der Stadt Königs Wusterhausen
Die Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen hat in Ihrer Sitzung
am 19.12.2011 mit Beschluss Nr. 60-11-222 den Entwurf des Bebauungsplanes der
Innenentwicklung 01/11 „Wohnquartier An der Forst“, bestehend aus Planzeichnung
und Textfestsetzungen, sowie den Entwurf der Begründung gebilligt und gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch die Offenlegung auf die Dauer eines Monats beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich in fußläufiger Entfernung zum Bahnhof Königs Wusterhausen. Es wird begrenzt:
Im Norden von Wohngrundstücken entlang des Kirchsteigs,
im Süden von einer Waldfläche,
im Osten von Wohngrundstücken des Fasanenweges,
im Westen von Wohngrundstücken entlang der Straße „An der Forst“.
Die Gebietsabgrenzung ist im nachstehend abgedruckten Lageplan gekennzeichnet.
Der Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung 01/11„Wohnquartier An der
Forst“ und der Entwurf der Begründung werden in der Zeit
vom 06. Februar 2012 bis einschließlich 06. März 2012
im Bürgerservice der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Verwaltungsgebäude I,
Schlossstrasse 3 zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:
Montag
9:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
9:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch / Freitag
9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 17:00 Uhr
Über den Inhalt des Planes wird von den Mitarbeitern der Stabsstelle Stadtentwicklung / Wirtschaftsförderung auf Verlangen Auskunft gegeben. Während der v. g.
Offenlegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht
4
Stadt Königs Wusterhausen
Der Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Allgemeinverfügung der Stadt Königs Wusterhausen
zur Straßenbenennung in
Königs Wusterhausen Funkerberg
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen hat in ihrer Sitzung
am 29.08.2011 mit Beschluss-Nr. 32-11-074 die nachfolgenden Benennungen der
in der Anlage dargestellten Straßen und Wege in Königs Wusterhausen beschlossen:
Planstraße Planstraße Planstraße
Planstraße
Planstraße
Planstraße
Planstraße
A
B
C
D
E
F
G
„Schulweg“
jetziger Straßenname
„Dr.-Hans-Bredow-Straße“
„Alexander-Popow-Straße“
„Isolde-Hausser-Straße“
„Nikola-Tesla-Straße“
„Heinrich-Hertz-Straße“
„Ferdinand-Braun-Straße“
Diese Verfügung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen
schriftlich oder zur Niederschrift (Schlossstraße 3 in 15711 Königs Wusterhausen)
einzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die
Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist
bei der Behörde eingegangen ist.
Königs Wusterhausen, den 13.10.2011
(im Original unterzeichnet)
W. Blume
2. Stellvertreter Bürgermeister
Jahrgang 23, Nr.1 vom 25.1.2012
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
2. „Segelfliegerdamm“
Weiterführung des Segelfliegerdamm zur
Robert-Guthmann-Straße
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Stadt Königs Wusterhausen
Der Bürgermeister
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3. „Birkenstraße“
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Weiterführung der Birkenstraße
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Öffentliche Bekanntmachung
Allgemeinverfügung der Stadt Königs Wusterhausen
zur Straßenbenennung in
Königs Wusterhausen OT Niederlehme
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen hat in ihrer Sitzung
am 27.06.2011 mit Beschluss-Nr. 32-11-073 die nachfolgenden Benennungen der
in der Anlage dargestellten Straßen und Wege in Königs Wusterhausen beschlossen:
1. „Fürstenwalder Weg“ Weiterführung Fürstenwalder Weg
zum Segelfliegerdamm
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Diese Verfügung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen
schriftlich oder zur Niederschrift (Schlossstraße 3 in 15711 Königs Wusterhausen)
einzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die
Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist
bei der Behörde eingegangen ist.
Königs Wusterhausen, den 13.10.2011
(im Original unterzeichnet)
W. Blume
2. Stellvertreter Bürgermeister
5
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Jahrgang 23, Nr.1 vom 25.1.2012
Mitteilung des Landesbetriebes Forst Brandenburg,
Hoheitsoberförsterei Königs Wusterhausen
Stadt Königs Wusterhausen
Der Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
über die Feststellung des Jahresabschluss des
Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen,
Städtischer Betriebshof, für das Jahr 20110
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2011 auf der
Grundlage der §§7 und 27 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden
(Eigenbetriebsverordnung – EigV) nachfolgendes beschlossen.
1.
Der durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RöverBrönner KG Berlin
geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene
Jahresabschluss des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen, Städtischer Betriebshof, zum 31.12.2010 wird festgestellt. Die Bilanzsumme
beträgt 1.511.989,97 €.
2.
Der Jahresüberschuss in Höhe 228.754,09 € wird zur Gewinnabführung
in Höhe von 138.754,09 an den Haushalt der Stadt Königs Wusterhausen,
sowie zur Bildung einer zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 90.000,- €
zum Kauf von Kommunaltechnik verwandt.
3.
Der Werkleitung des Städtischen Betriebshofes wird für das Wirtschaftsjahr
2010 Entlastung erteilt.
Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2010 des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen liegt in der Zeit vom 1.2. bis 15.2.2012 zu den üblichen Bürozeiten zur
Einsichtnahme im Raum 303 der Stadtverwaltung, Schlossstrasse 3 in 15711 Königs
Wusterhausen, aus.
Königs Wusterhausen, den 13.1.2012
(im Original unterzeichnet)
Dr. Lutz Franzke
Landesbetrieb
Forst Brandenburg
- untere Forstbehörde Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer,
mit der Einnahme der neuen Struktur des Landesbetriebes Forst Brandenburg sind
die Mitarbeiter der Oberförsterei Königs Wusterhausen in Ihrem Bereich nur noch für
hoheitliche und waldpädagogische Aufgaben zuständig. Im Bereich des Privatwaldes
sind sie für die kostenlose Beratung und Anleitung und sowie für Dienstleistungen
im Wald verantwortlich.
Sie können sich bei Fragen an die aufgeführten Revierförster wenden:
1. Revier Schönefeld
Frau Revierleiterin Forstinspektorin Birgit Wachtel
Dienstsitz: 15711 Königs Wusterhausen Potsdamer Ring 15
Tel. 03375/252596 Handy 0152/ 01587503
Frau Wachtel ist zuständig für die Gemarkung Wernsdorf.
2. Revier Königs Wusterhausen
Revierleiterin Frau Forstamtsfrau Kerstin Schoenenburg
Dienstsitz: 15713 Königs Wusterhausen Bachstelzenweg 21
Tel.: 033762/207128 Handy: 0152/01587548
Frau Schoenenburg ist zuständig für die Gemarkungen Kablow, Königs Wusterhausen,
Deutsch Wusterhausen, Niederlehme, Senzig, Zeesen und Zernsdorf.
3. Hoheitsoberförsterei Königs Wusterhausen
Leiterin Frau Forsträtin Beate Dalitz-Härter
Dienstsitz: LB Forst Brandenburg, Oberförsterei Königs Wusterhausen,
15711 Königs Wusterhausen, Potsdamer Ring 15 , Tel. 03375-252590;
Fax: 03375-252598 , E-Mail [email protected]
Stadt Königs Wusterhausen
Der Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes der Stadt
Königs Wusterhausen - Städtischer Betriebshof
Festsetzungen
Sprechzeit ist jeweils am Dienstag von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
B. Dalitz-Härter
Forsträtin
nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 EigV
für das Wirtschaftsjahr 2012
Aufgrund des § 7 Nummer 3 und des § 14 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung
hat die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss vom 19. Dezember 2011
den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 festgestellt:
1
Es betragen
1.1 1.2
2
im Erfolgsplan
die Erträge
die Aufwendungen
der Jahresgewinn/-verlust
im Finanzplan
Mittelzufluss aus
laufender Geschäftstätigkeit
Mittelabfluss aus
Investitionstätigkeit Mittelzufluss/Mittelabfluss aus
Finanzierungstätigkeit
Impressum
1.922.714,- Euro
1.914.862,- Euro
7.852,- Euro
Herausgeber:
Stadt Königs Wusterhausen, Der Bürgermeister
Herstellung:
ELRO-Verlag in Zusammenarbeit mit der Pressestelle der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen,
Tel.: 03375 / 273-331,
E-mail: [email protected]
87.000,- Euro
Verantwortlich: Ursula Schlecht
82.000,- Euro
Erscheinungsweise: monatlich (nach Bedarf)
0,- Euro
Es werden festgesetzt
2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf
2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungs
ermächtigungen auf
0,- Euro
0,- Euro
Der Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen liegt in der
Zeit vom 1.2. bis 15.2.2012 zu den üblichen Bürozeiten zur Einsichtnahme im Raum
303 der Stadtverwaltung, Schlossstrasse 3 in 15711 Königs Wusterhausen, aus.
Königs Wusterhausen, den 13.1.2012
(im Original unterzeichnet)
Dr. Lutz Franzke
6
Auflage: 20.000
Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen erscheint nach Bedarf und
wird in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3 und Karl-Marx-Str. 23 zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Es kann
auch im Internet unter www.koenigs-wusterhausen.de sowie gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement über den
Fachbereich Zentrale Dienste der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, der Stadt
Königs Wusterhausen bezogen werden. Darüber hinaus wird das Amtsblatt
der Stadt Königs Wusterhausen einzeln oder mit der städtischen Publikation
„rathaus aktuell“ als Beilage zur Wochenzeitung „KaWeKurier“ kostenlos an
die Haushalte innerhalb des Gebietes der Stadt Königs Wusterhausen verteilt.
Die Verteilung des Amtsblattes wird nur als Serviceleistung vorgenommen
und folglich besteht hierauf weder ein Rechtsanspruch noch ist gewährleistet,
dass das Amtsblatt alle Haushalte erreicht.
Druck: Druckhaus Schöneweide
Jahrgang 23, Nr.1 vom 25.1.2012
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Nichtamtlicher Teil
Fördermittel für die Neugestaltung des
Bahnhofsumfeldes bewilligt
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger überreichte persönlich
den Fördermittelbescheid
Am 12.01.2012 gab es in Königs Wusterhausen besonderen Grund zur Freude. Das Land
Brandenburg hat Fördermittel im Rahmen des Programms zur Förderung des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) für die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes bewilligt,
so dass die Bauarbeiten im Frühsommer beginnen können. Der brandenburgische
Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft Jörg Vogelsänger kam persönlich nach
Königs Wusterhausen, um Bürgermeister Dr. Lutz Franzke den Fördermittelbescheid
über 1.940.706,44€ zu überreichen.
Die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes ist eines der wichtigsten Stadtentwicklungsprojekte der letzten Jahre und eine Schlüsselmaßnahme des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes INSEK. In mehreren Werkstattgesprächen hatten die Bürgerinnen
und Bürger die Möglichkeit, ihre Vorschläge und Ideen einzubringen und sich so am
Planungsprozess zu beteiligen.
Los geht es zunächst auf der Ostseite des Bahnhofs, die zweifellos einige Aufwertungsmaßnahmen vertragen kann. Der Bau eines Zentralen Omnibusbahnhofes, eines
Fahrradparkplatzes mit 168 überdachten Stellplätzen sowie einer Park & Ride Anlage,
auf der 88 PKWs Platz finden, wird das Erscheinungsbild deutlich verbessern. Wenn alles
nach Plan verläuft, werden die Arbeiten Ende nächsten Jahres abgeschlossen sein.
Die Gestaltung der Ostseite ist jedoch nur Teil des Großprojektes. Um eine Verbindung
zwischen der Ost- und der Westseite zu schaffen, wird der bestehende Fußgängertunnel, für dessen Erneuerung die Bahn zuständig ist, unter Mitwirkung der Stadt
Königs Wusterhausen verlängert. Die Bahngleise werden zukünftig von beiden Seiten
aus erreichbar sein. Überdachte, großzügig angelegte Treppen werden in den Tunnel
führen. Gleichzeitig gewährleisten eine Rampe sowie Aufzüge zu den Bahngleisen
den barrierefreien Zugang.
Bei der Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes arbeiten die Mitarbeiter der Bahn und der
Stadt Königs Wusterhausen eng und engagiert zusammen. Ohne die Fördermittel aus dem
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), die die Stadt Königs Wusterhausen
spätestens im Sommer 2012 beantragt, könnte der neue Tunnel nicht realisiert werden.
Da die geförderten Baumaßnahmen bis 2014 nicht nur abgeschlossen, auch abgerechnet
sein müssen, ist Eile geboten. Die Bauarbeiten können jedoch erst beginnen, wenn das
Plangenehmigungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt abgeschlossen ist.
Im nächsten Schritt soll auch die für Auto- und Fahrradfahrer, aber vor allem für die
Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs unbefriedigende Situation des Tunnels in der
Storkower Straße behoben werden. Gegenwärtig können Fahrzeuge über 2,80m diesen
Tunnel, bei dem es sich genau genommen um eine Brücke handelt, nicht passieren.
Die Bahn hat hier in Zusammenarbeit mit der Stadt Königs Wusterhausen und dem
Landesbetrieb für Straßenwesen eine Lösung gefunden, die auch Bussen und vor allem
Feuerwehrfahrzeugen die Durchfahrt erlaubt. Die geplanten Gehwege auf beiden
Seiten machen die Benutzung des Tunnels für Fußgänger sicherer.
Auf der Ostseite soll ein Kreisverkehr kurz vor dem Straßentunnel den Bussen und
den Parkplatznutzern zukünftig das Einfädeln in den Straßenverkehr erleichtern. Diese
Maßnahme wird die Stadt Königs Wusterhausen in Eigenregie durchführen.
Geplant ist außerdem eine Wegeverbindung zwischen der Eingangstreppe auf der
Westseite und dem Kreisverkehr, die hinter dem Wasserturm entlang führt und mit
Hilfe von Fördermitteln der Stadtsanierung realisiert werden kann. Mittelfristig soll
dann ein zweigeschossiges Fahrradparkhaus zusätzliche Abstellmöglichkeiten für ca.
400 Fahrräder bieten.
Leiter der Stabstelle Stadtentwicklung Jörg Glase, Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger, Bürgermeister Dr. Lutz Franzke
Der Königs-Wusterhausener Bahnhof wird bereits jetzt stark frequentiert. Im Hinblick
auf die Entwicklung der Region wird seine Bedeutung als Umsteigebahnhof weiter
zunehmen. Zentral gelegen, ist er zudem das Eingangstor zur Stadt und vermittelt
Reisenden einen ersten Eindruck von Königs Wusterhausen. Gute Gründe also, das
Bahnhofsumfeld möglichst attraktiv zu gestalten und damit auch die Attraktivität der
gesamten Innenstadt zu erhöhen.
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Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Stadt Königs Wusterhausen
schreibt fünf Veranstaltungen aus
Dass man in Königs Wusterhausen hochkarätige Kulturveranstaltungen und Feste erleben kann, hat sich mittlerweile
weit über die Stadtgrenzen hinaus herumgesprochen.
In diesem Jahr wird sich die Stadt erstmals Unterstützung bei
der Organisation und Durchführung einiger Veranstaltungen
holen und beabsichtigt fünf Veranstaltungen im Rahmen
von Dienstleistungskonzessionen an Dritte zu vergeben. Bei
diesem Vergabeverfahren bleibt die Stadt Veranstalterin, der
Auftragnehmer führt die Veranstaltung jedoch in Eigenregie
und in jeder Hinsicht eigenverantwortlich und auf eigenes
wirtschaftliches Risiko durch. Eine Vergütung erhält der
Auftragnehmer nicht, ein Zuschuss für die kulturellen
Bestandteile wird jedoch von der Stadt gewährt.
Folgende Veranstaltungen werden ausgeschrieben:
• das City-Kinderfest
• das Chortreffen
• das Seniorenherbstfest
• die Kinderweihnacht
• eine Veranstaltung auf dem Funkerberg
Ausführliche Informationen zu den geplanten Veranstaltungen und den Modalitäten gibt es in Kürze auf der
Webseite der Stadt Königs Wusterhausen unter www.
koenigs-wusterhausen.de.
Mit der Übertragung dieser Veranstaltungen an Dritte verfolgt die Stadt das Ziel, privates Engagement und private
Ideen einzubinden.
Die Sportgaststätte am Stadion
der Freundschaft in Königs
Wusterhausen sucht neuen Betreiber
Die Stadt Königs Wusterhausen schreibt die Verpachtung
der Sportgaststätte am Stadion der Freundschaft in Königs
Wusterhausen, Cottbuser Str. 38 zum nächstmöglichen
Zeitpunkt aus.
Bei diesem Objekt handelt es sich um ein eingeschossiges
Gebäude mit unmittelbarem Zugang zum Sportplatz und zur
Kegelbahn. Das Objekt verfügt über eine Gesamtfläche von
ca. 420 m². Vor dem Gebäude befindet sich eine Terrasse.
Weitere Ausstattungsmerkmale sind:
Ein großer Gastraum mit 76 Plätzen, der durch eine Trennwand unterteilt werden kann, ein kleiner Gastraum mit
10 Plätzen, ein Billiard- und Dartraum, ein Büro, Küche
sowie mehrere Lager- und Abstellräume. Das Gebäude ist
teilunterkellert. Es sind ausreichend Parkplätze und Fahrradständer vorhanden.
Erwartet wird ein in der Gastronomie und im Veranstaltungsbereich erfahrener, engagierter und solventer Pächter, der
das Pachtobjekt mit Leben füllt.
Detaillierte Anfragen zum Pachtpreis sowie eine Terminvereinbarung zur Besichtigung des Objektes sind unter der
Telefonnummer 03375-273223 (Frau Krause) möglich.
Bewerbungsunterlagen mit aussagekräftigem, schriftlichem
Bewirtschaftungskonzept sind bis zum 27. Januar 2012 zu
richten an die
Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Amt 90
Karl-Marx-Str. 23 • 15711 Königs Wusterhausen [email protected]
Wohnungen in Königs Wusterhausen
OT Kablow, Dorfaue 25 zu vermieten:
1. Dachgeschoss
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Wohnfläche: ca. 72,72 m²
Zimmer: 2
Bezug: sofort
Kaution: 1.090,80 €(3 Kaltmieten)
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Jahrgang 23, Nr.1 vom 25.1.2012
Interessenten wenden sich bitte an die
Stadt Königs Wusterhausen
Fachbereich IV, Sachgebiet Kaufmännisches Management
Sybille Krause
Karl-Marx -Str. 23 • 15711 Königs Wusterhausen
Tel. 03375-273 223
[email protected]
Straßenreinigungssatzung im
Amtsblatt Jg. 22, Nr.11 vom
30.11.2011
Aufgrund eines Druckfehlers in der Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Königs Wusterhausen, die seit
dem 01.01.2012 gültig ist, entstand leider bei einigen
Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck, die Gruppe V sei
um etliche Straßen erweitert worden und die Gruppe VI
gänzlich weggefallen.
Tatsächlich sind die Zuordnungen der Straßen in den
Gruppen V und VI im Vergleich zum Vorjahr unverändert
geblieben. Bei Fragen, die Pflichten betreffend, die sich
aus der Straßenreinigungssatzung ergeben, wenden Sie
sich bitte an die Mitarbeiter des städtischen Betriebshofes
(03375/2108202). Fragen zur Gebührenrechnung beantworten gerne die MitarbeiterInnen des Sachgebietes Steuern/
Liegenschaften unter den Telefonnummern 03375 / 273
312, -355 und -371.
In eigener Sache – Versand der
Steuerbescheide
Am Anfang jeden Jahres steht für die Steuerabteilung der
Stadt Königs Wusterhausen eine große Aufgabe an: der Versand der Steuerbescheide an alle Steuerpflichtigen. Auch in
diesem Jahr wurden so wieder etwa 16.000 Grundsteuer-,
Zweitwohnungssteuer- und Gewerbesteuerbescheide im
Zeitraum vom 05.01.-13.01.2012 an die Zusteller übergeben.
Mittlerweile müssten also alle Schreiben ihren Empfänger
erreicht haben.
Die Grundsteuer ist im Regelfall quartalsweise zu zahlen
und das erste Mal am 15.02.2012 fällig. Für die Zweitwohnungssteuer und die Gewerbesteuer besteht eine Zahlungsverpflichtung binnen eines Monates nach Bekanntgabe des
Bescheides, damit muss der Steuerpflichtige hier auch Mitte
Februar seinen Beitrag bei der Stadt eingezahlt haben.
Sollten Sie steuerpflichtig für eine der drei genannten Steuerarten sein, bislang jedoch noch keinen Bescheid erhalten
haben, können Sie sich gern an die Mitarbeiterinnen der
Steuerabteilung unter folgenden Rufnummern wenden: 03375
/ 273-312, -355, -371.
Zuschuss für eine
Familienferienreise
Auch im Jahr 2012 unterstützt das Ministerium für Arbeit,
Soziales, Frauen und Familie im Rahmen des Familien- und
Kinderpolitischen Programmes des Landes mit einer finanziellen Förderung den Urlaub von Familien mit geringem
Einkommen.
Diese Unterstützung gibt es bereits seit 1993. In Abhängigkeit vom Familieneinkommen können Zuschüsse in Höhe
von 5,20€, 6,70 € und 7,70 € pro Tag und Person an die
Familien gezahlt werden.
Herzlichen Glückwunsch den
Jubilaren im Monat Februar
Wir gratulieren zu den Geburtstagen am...
Königs Wusterhausen
01.02.
01.02.
01.02.
02.02.
02.02.
03.02.
03.02.
04.02.
08.02.
09.02.
09.02.
10.02.
11.02.
11.02.
12.02.
13.02.
13.02.
14.02.
15.02.
16.02.
17.02.
17.02.
19.02.
19.02.
19.02.
19.02.
19.02.
21.02.
21.02.
21.02.
21.02.
23.02.
24.02.
25.02.
25.02.
25.02.
26.02.
Amanda Hofmann
Christa Krzykowski
Brigitte Lehmann
Ernst Gärtner
Isaak Ravikovych
Regina Mettin
Margarete Trotz
Herta Schmidt
Agnes Hartog
Anton Günter
Hartmut Linke
Elfriede Potrykus
Ilse Beutel
Ursula Müller
Gerhard Mosny
Ilse Liebers
Gerda Prause
Käthe Ehrhardt
Gerda Lohse
Annemarie Klemm
Günter Bergmann
Margarete Würl
Gertrud Brandenburg
Manfred Frauenstein
Jutta Lindau
Renate Predatsch
Vera Silber
Anna Funk
Ursel Kunze
Annemarie Scholtyssek
Alma Zanter
Marita Thürk
Werner Wegner
Wilhelm Herrmann
Georg Hoffmann
Ida Schulz
Waltraud Friebe
Kablow
15.02.
Margot Elfenbein
07.02.
14.02.
23.02.
Harry Voigt
Erika Engeser
Maria May
80
75
93
Senzig
04.02.
15.02.
20.02.
21.02.
22.02.
23.02.
Erich Linnert
Dieter Stibbe
Karl Schmohl
Manfred Reise
Karola Rutkowski
Klaus Reise
75
75
94
80
75
75
Wernsdorf
02.02.
04.02.
06.02.
09.02.
11.02.
13.02.
15.02.
16.02.
16.02.
20.02.
25.02.
Käte Kelling
Jutta Timm
Elfriede Meyer
Lucie Kußmann
Peter Fritzsche
Helene Schwalbe
Hildegard Totel
Herta Gottwald
Ursula Wenzel
Herbert Böhmer
Marie Kreß
100
75
91
90
75
85
92
93
90
85
90
02.02.
05.02.
08.02.
08.02.
15.02.
16.02.
19.02.
21.02.
Jürgen Schönhoff
Edith Glawe
Inge Hanne
Doris Peukert
Kurt Peukert
Ursula Rambauske
Helga Bähne
Robert Bohnau
80
85
75
75
90
80
75
85
Erika Giese
Siegfried Dr. Baumann
Hildegard Hensel
Peter-Heinz Dommasch
96
85
98
85
Zeesen
Zernsdorf
Ab dem Jahr 2012 werden die Anträge allerdings im Landesamt für Soziales und Versorgung bearbeitet und nicht
mehr durch die Familien und Wohlfahrtsverbände. Familien
können einen formlosen Antrag an folgende Adresse stellen
und erhalten dort das Antragsformular:
Und zum 50. Hochzeitstag
In der SHIA-Geschäftsstelle unter Tel. Nr. 03375/294752
gibt es Informationen zu diesen Zuschüssen und zu preisgünstigen Ferienunterkünften.
75
Niederlehme
Gefördert werden höchstens 14 Urlaubstage. Wichtig ist,
dass der Antrag vor Reiseantritt gestellt wird. Das Reiseziel
muss in Deutschland liegen; in Ausnahmefällen werden aber
auch Reisen nach Polen und in die Tschechische Republik
gefördert.
Landesamt für Soziales und Versorgung - Dezernat 64
Frau Hahn
Lipezker Str. 45 in 03048 Cottbus.
Telefon: 0355/2893853
75
75
80
75
85
75
102
91
80
85
80
85
90
85
85
85
95
91
90
75
85
93
75
75
80
75
75
85
75
85
97
75
80
75
85
94
85
14.02.
20.02.
24.02.
25.02.
Leni und Jürgen Müller
aus Königs Wusterhausen am 10.02.
Regina und Klaus Hammermüller
aus Königs Wusterhausen am 16.02.
Gisela und Klaus-Jürgen Volkmer
aus Königs Wusterhausen am 23.02.
Jutta und Peter Schneider
aus Senzig am 17.02.
Christel und Joachim Lehmann
aus Wernsdorf am 24.02.
Wir bitten um Verständnis, dass im Rathaus aktuell/Amtsblatt ab sofort nur die 75., 80. und 85.
Geburtstage der Königs-Wusterhausener Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht werden können. Ab
dem 90. Lebensjahr werden wir jedoch weiterhin jedes Geburtstagskind namentlich erwähnen.