Plakat Rauch - Gefährdungsbeurteilung
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Plakat Rauch - Gefährdungsbeurteilung
Bewertung der Gefährdung durch Schweißrauche Die Menge und die chemische Zusammensetzung der Schweißrauche und der Gase sind abhängig von: Prozess Verfahren Konstruktion Für die Festlegung von Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit ist entsprechend § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln. Oberflächenzustand Schadstoffe Verunreinigungen Beschichtungen Gase Rauche Stäube Zusatzwerkstoff Draht Umhüllung/Füllung Pulver Lot Prozessparameter Abhängig von der Verfahrens-/Werkstoffkombination sind folgende Partikelgrößen und Partikelmorphologie bekannt: Partikelgröße, -form und -gestalt (Morphologie) der Schweißrauche (Beispiele) Form einzelner Partikel Verfahren Werkstoff Lichtbogenhandschweißen Stabelektroden (LBH) Cr-Ni-Stahl Schutzgasschweißen (MAG/MIG) Cr-Ni-Stahl AluminiumLegierungen Schutzgas Flussmittel kugelförmig kugelförmig I. Verfahrensspezifische Faktoren II. Wirkungsspezifische Faktoren I. Verfahrensspezifische Faktoren Die Schweißverfahren können hinsichtlich der Partikel nach Emissionsraten (mg/s) in vier Klassen (Emissionsklassen) eingeteilt werden. Zur Auswahl von Verfahren, Arbeitspositionen und lüftungstechnische Maßnahmen siehe auch BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“, (BGR 500) Teil 2; Kapitel 2.26 „Schweißen und verwandete Verfahren“; Abschnitt 3.5 BG-Information „Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren“ (BGI 593, Ausg. 2003) BG-Regel „Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen“ (BGR 121, Ausg. 2006) Verantwortlich für den Inhalt: Vilia Elena Spiegel-Ciobanu Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd VMBG Vereinigung der MetallBerufsgenossenschaften mehrere µm bis 400 nm mehrere µm bis 10 nm 10 bis 50 nm bis 400 nm bis 100 nm k. A. k. A. bis 500 nm bis 100 nm k. A. II. Wirkungsspezifische Faktoren Die Schweißrauche können hinsichtlich der spezifischen Wirkung ihrer Inhaltsstoffe auf den Körper in drei Klassen (Wirkungsklassen) eingeteilt werden. Aus I. und II. erfolgt die Zuordnung der Gefährdungen zu den Schweißrauchklassen. Die Höhe der Gefährdung ist von verfahrens- und wirkungsspezifischen Faktoren abhängig. µm = Mikrometer (1µm ➞ 10-3 mm ➞ 10-6 m) k. A. = keine Angaben 1 niedrige Emissionsraten < 1 mg/s z. B. WIG1), UP 2 mittlere Emissionsraten 1 bis 2 mg/s z. B. Laserstrahlschweißen 3 hohe Emissionsraten 2 bis 25 mg/s z. B. LBH2), MAG3) (Massivdraht) 4 sehr hohe Emissionsraten > 25 mg/s 1) WIG = Wolfram-Inertgasschweißen III. Arbeitsplatzspezifische Faktoren Schutzmaßnahmen (siehe auch BGI 593) 1. Auswahl schadstoffarmer Verfahren (soweit technisch möglich) 2. Auswahl schadstoffarmer Werkstoffe 3. technische Schutzeinrichtungen 4. Lüftung – Primärmaßnahme Absaugung der Schweißrauche im Entstehungsbereich, insbesondere in Bereichen mit mittlerer, hoher und sehr hoher Gefährdung. Wenn eine Absaugung technisch nicht möglich ist, ist eine andere Lüftungsart (z. B. Raumlüftung) zu verwenden. In kritischen Bereichen (z. B. in engen Räumen) ist darüber hinaus persönliche Schutzausrüstung (Atemschutz) zu verwenden. bis 50 nm Metall Nichtmetall/Metall Nichtmetall nm = Nanometer (1 nm ➞ 10-6 mm ➞ 10-9 m) Folgende Faktoren werden für die Gefährdungsbeurteilung einbezogen: Agglomeraten (Durchmesser) kugelförmig Grundwerkstoff Hilfsstoffe Partikel Größe von Einzelpartikel Ketten (Durchmesser) (Länge) z. B. MAG (Fülldraht) 2) LBH = Lichtbogenhandschweißen 3) MAG = Metall-Aktivgasschweißen A atemwegs- und lungenbelastende Stoffe z. B. Fe2O3 B z. B. F –, MnO, CuO toxische oder toxisch-irritative Stoffe C krebserzeugende Stoffe z. B. Cr-VI, NiO Schweißrauchklassen Gefährdung A1 niedrige Gefährdung A2, B1, C1 mittlere Gefährdung A3, B2, B3, C2, C3 hohe Gefährdung A4, B4, C4 sehr hohe Gefährdung Da die Schweißrauche sehr komplexe und unterschiedliche Zusammensetzungen haben, wird bei der Arbeitsplatzüberwachung meistens mit Leitkomponenten gearbeitet. Für Leitkomponenten siehe auch BGI 593. III. Arbeitsplatzspezifische Faktoren Dazu gehören insbesondere: räumliche Verhältnisse, Lüftungssituation, Kopf- und Körperposition. Bei mittleren, hohen und sehr hohen Emissionsraten treten im Atembereich des Schweißers – ohne lüftungstechnische Maßnahmen – Schadstoffkonzentrationen auf, die mehrfach die Grenzwerte überschreiten. Bei niedrigen Emissionsraten liegen die Schadstoffkonzentrationen im Atembereich des Schweißers erfahrungsgemäß im Grenzwertbereich oder knapp darunter. Emissionsklassen Lüftungsmaßnahmen bei unterschiedlichen Schweißrauchklassen Wirkungsklassen A B C 1 A/T 4) (A1) A/T (B1) A/T (C1) 2 A (A2) A5) (B2) A (C2) 3 A (A3) A (B3) A (C3) 4 A (A4) A (B4) A (C4) 4) T = Technische Raumlüftung 5) A = Absaugung im Entstehungsbereich Ohne lüftungstechnische Maßnahmen und bedingt durch zusätzliche Gegebenheiten am Arbeitsplatz wird in einigen Fällen die Gesundheitsgefährdung erhöht, z. B. in engen Räumen. Durch die Auswahl wirksamer lüftungstechnischer Maßnahmen wird die Gesundheitsgefährdung reduziert. Gemessene Schweißrauchkonzentration ohne Absaugung: 17,9 mg/m3 (im Atembereich des Schweißers) Beispiele aus der Praxis Gemessene Schweißrauchkonzentration mit Absaugung: 2,1 mg/m3 (im Atembereich des Schweißers) Ausgabe Mai 2005 Beim Schweißen und bei verwandten Verfahren entstehen gas- und partikelförmige Stoffe, die in unzuträglichen Konzentrationen, d. h. über den Luftgrenzwerten zu einer Gesundheitsgefährdung führen können.