Plakat Rauch - Gefährdungsbeurteilung

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Plakat Rauch - Gefährdungsbeurteilung
Bewertung der Gefährdung
durch Schweißrauche
Die Menge und die chemische
Zusammensetzung der Schweißrauche
und der Gase sind abhängig von:
Prozess
Verfahren
Konstruktion
Für die Festlegung von Maßnahmen
zum Schutz der Gesundheit ist
entsprechend § 5 Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG) eine Beurteilung der für
die Beschäftigten mit ihrer Arbeit
verbundenen Gefährdung zu ermitteln.
Oberflächenzustand
Schadstoffe
Verunreinigungen
Beschichtungen
Gase
Rauche
Stäube
Zusatzwerkstoff
Draht
Umhüllung/Füllung
Pulver
Lot
Prozessparameter
Abhängig von der Verfahrens-/Werkstoffkombination
sind folgende Partikelgrößen und Partikelmorphologie bekannt:
Partikelgröße, -form und -gestalt (Morphologie) der Schweißrauche (Beispiele)
Form
einzelner
Partikel
Verfahren
Werkstoff
Lichtbogenhandschweißen
Stabelektroden
(LBH)
Cr-Ni-Stahl
Schutzgasschweißen
(MAG/MIG)
Cr-Ni-Stahl
AluminiumLegierungen
Schutzgas
Flussmittel
kugelförmig
kugelförmig
I. Verfahrensspezifische
Faktoren
II. Wirkungsspezifische
Faktoren
I. Verfahrensspezifische
Faktoren
Die Schweißverfahren können hinsichtlich der Partikel nach Emissionsraten
(mg/s) in vier Klassen (Emissionsklassen)
eingeteilt werden.
Zur Auswahl von Verfahren, Arbeitspositionen und lüftungstechnische Maßnahmen siehe auch
BG-Regel
„Betreiben von Arbeitsmitteln“, (BGR 500)
Teil 2; Kapitel 2.26 „Schweißen und verwandete Verfahren“; Abschnitt 3.5
BG-Information
„Schadstoffe beim Schweißen und bei
verwandten Verfahren“ (BGI 593, Ausg.
2003)
BG-Regel
„Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische
Maßnahmen“ (BGR 121, Ausg. 2006)
Verantwortlich für den Inhalt:
Vilia Elena Spiegel-Ciobanu
Berufsgenossenschaft
Metall Nord Süd
VMBG
Vereinigung der MetallBerufsgenossenschaften
mehrere µm
bis 400 nm
mehrere µm
bis 10 nm
10 bis 50 nm
bis 400 nm
bis 100 nm
k. A.
k. A.
bis 500 nm
bis 100 nm
k. A.
II. Wirkungsspezifische
Faktoren
Die Schweißrauche können hinsichtlich
der spezifischen Wirkung ihrer Inhaltsstoffe auf den Körper in drei Klassen
(Wirkungsklassen) eingeteilt werden.
Aus I. und II. erfolgt die Zuordnung
der Gefährdungen zu den Schweißrauchklassen.
Die Höhe der Gefährdung ist von verfahrens- und wirkungsspezifischen Faktoren
abhängig.
µm = Mikrometer (1µm ➞ 10-3 mm ➞ 10-6 m)
k. A. = keine Angaben
1
niedrige Emissionsraten
< 1 mg/s
z. B. WIG1), UP
2
mittlere Emissionsraten
1 bis 2 mg/s
z. B. Laserstrahlschweißen
3
hohe Emissionsraten
2 bis 25 mg/s
z. B. LBH2), MAG3) (Massivdraht)
4
sehr hohe Emissionsraten > 25 mg/s
1) WIG = Wolfram-Inertgasschweißen
III. Arbeitsplatzspezifische
Faktoren
Schutzmaßnahmen (siehe auch BGI 593)
1. Auswahl schadstoffarmer Verfahren
(soweit technisch möglich)
2. Auswahl schadstoffarmer Werkstoffe
3. technische Schutzeinrichtungen
4. Lüftung – Primärmaßnahme
Absaugung der Schweißrauche im Entstehungsbereich, insbesondere
in Bereichen mit mittlerer, hoher und
sehr hoher Gefährdung.
Wenn eine Absaugung technisch nicht
möglich ist, ist eine andere Lüftungsart
(z. B. Raumlüftung) zu verwenden.
In kritischen Bereichen (z. B. in engen
Räumen) ist darüber hinaus persönliche Schutzausrüstung (Atemschutz)
zu verwenden.
bis 50 nm
Metall
Nichtmetall/Metall
Nichtmetall
nm = Nanometer (1 nm ➞ 10-6 mm ➞ 10-9 m)
Folgende Faktoren werden für die
Gefährdungsbeurteilung einbezogen:
Agglomeraten
(Durchmesser)
kugelförmig
Grundwerkstoff
Hilfsstoffe
Partikel
Größe von
Einzelpartikel Ketten
(Durchmesser) (Länge)
z. B. MAG (Fülldraht)
2) LBH = Lichtbogenhandschweißen
3) MAG = Metall-Aktivgasschweißen
A atemwegs- und lungenbelastende Stoffe
z. B. Fe2O3
B
z. B. F –, MnO, CuO
toxische oder toxisch-irritative Stoffe
C krebserzeugende Stoffe
z. B. Cr-VI, NiO
Schweißrauchklassen
Gefährdung
A1
niedrige Gefährdung
A2, B1, C1
mittlere Gefährdung
A3, B2, B3, C2, C3
hohe Gefährdung
A4, B4, C4
sehr hohe Gefährdung
Da die Schweißrauche sehr komplexe und unterschiedliche Zusammensetzungen haben, wird bei der Arbeitsplatzüberwachung meistens mit Leitkomponenten gearbeitet. Für Leitkomponenten siehe auch BGI 593.
III. Arbeitsplatzspezifische
Faktoren
Dazu gehören insbesondere:
räumliche Verhältnisse, Lüftungssituation,
Kopf- und Körperposition.
Bei mittleren, hohen und sehr hohen
Emissionsraten treten im Atembereich des
Schweißers – ohne lüftungstechnische
Maßnahmen – Schadstoffkonzentrationen
auf, die mehrfach die Grenzwerte überschreiten.
Bei niedrigen Emissionsraten liegen
die Schadstoffkonzentrationen im Atembereich des Schweißers erfahrungsgemäß im Grenzwertbereich oder knapp
darunter.
Emissionsklassen
Lüftungsmaßnahmen
bei unterschiedlichen Schweißrauchklassen
Wirkungsklassen
A
B
C
1
A/T 4) (A1)
A/T (B1)
A/T (C1)
2
A (A2)
A5) (B2)
A (C2)
3
A (A3)
A (B3)
A (C3)
4
A (A4)
A (B4)
A (C4)
4) T = Technische Raumlüftung
5) A = Absaugung im Entstehungsbereich
Ohne lüftungstechnische Maßnahmen und bedingt durch zusätzliche
Gegebenheiten am Arbeitsplatz wird in einigen Fällen die Gesundheitsgefährdung erhöht, z. B. in engen Räumen.
Durch die Auswahl wirksamer lüftungstechnischer Maßnahmen wird die Gesundheitsgefährdung reduziert.
Gemessene
Schweißrauchkonzentration
ohne Absaugung:
17,9 mg/m3 (im Atembereich
des Schweißers)
Beispiele aus
der Praxis
Gemessene
Schweißrauchkonzentration
mit Absaugung:
2,1 mg/m3 (im Atembereich
des Schweißers)
Ausgabe Mai 2005
Beim Schweißen und bei verwandten
Verfahren entstehen gas- und partikelförmige Stoffe, die in unzuträglichen
Konzentrationen, d. h. über den
Luftgrenzwerten zu einer Gesundheitsgefährdung führen können.