2 Voraussetzungen für das Zustandekommen von

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2 Voraussetzungen für das Zustandekommen von
Voraussetzungen für das Zustandekommen von Verträgen berücksichtigen
2
Voraussetzungen für das Zustandekommen
von Verträgen berücksichtigen
2.1
Rechts- und Geschäftsfähigkeit
Die 15-jährige Petra Kurscheid erhält von ihren Eltern im Monat 50,00 EUR Taschengeld. In der Verkaufsboutique der Primus GmbH, in der Letztverbraucher einmal pro Woche Waren kaufen können, schließt sie mit dem Auszubildenden Andreas
Dick einen Kaufvertrag für einen Schreibtischstuhl
über 350,00 EUR ab. Petra zahlt den Kaufbetrag
von ihrem gesparten Taschengeld. Als ihre Eltern
von dem Kaufvertrag erfahren, widerrufen sie bei
der Primus GmbH den Vertrag mit der Begründung, dass ihre Tochter noch nicht voll geschäftsfähig sei und folglich auch keine rechtswirksame
Willenserklärung abgeben könne.
ARBEITSAUFTRÄGE
◆ Stellen Sie fest, welche Stufen der Geschäftsfähigkeit unterschieden werden.
◆ Überprüfen Sie, ob die Primus GmbH den Kaufpreis nach Rückgabe des Schreibtischstuhls
herausgeben muss.
◆ Erläutern Sie natürliche und juristische Person.
Rechtssubjekte im rechtlichen Sinne sind Personen. Das Recht unterscheidet natürliche
und juristische Personen.
● Natürliche Personen
Alle Menschen sind natürliche Personen im Sinne des § BGB. Sie sind rechtsfähig und –
abgesehen von Ausnahmen – mit dem Erreichen bestimmter Altersstufen beschränkt
oder unbeschränkt geschäftsfähig.
● Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit von Personen, Träger von Rechten und Pflichten
zu sein.
Beispiel Recht, ein Vermögen zu erben; Pflicht, Steuern zu zahlen
Alle natürlichen Personen sind mit Vollendung der Geburt bis zum Tod (§ BGB)
rechtsfähig.
Tiere sind keine Personen und können dadurch auch nicht Träger von Rechten und
Pflichten sein.
Beispiel Die oft erzählte Geschichte, dass ein Millionär sein Vermögen seiner Katze vererbt, ist
im deutschen Rechtssystem nicht möglich.
● Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit von Personen, Rechtsgeschäfte wirksam abschließen zu können, somit Rechte zu erwerben und Pflichten einzugehen. Der Gesetzgeber hat wegen der unterschiedlichen Einsichtsfähigkeit in die Rechtsfolgen von
Willenserklärungen drei Stufen der Geschäftsfähigkeit vorgesehen.
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Stufen der Geschäftsfähigkeit
Geschäftsunfähigkeit
beschränkte
Geschäftsfähigkeit
unbeschränkte
Geschäftsfähigkeit
° Geschäftsunfähigkeit
Geschäftsunfähig (§ 104 BGB) sind:
● alle natürlichen Personen unter sieben Jahren
● Personen mit andauernder krankhafter Störung der Geistestätigkeit
Die Willenserklärungen geschäftsunfähiger Personen sind unwirksam (nichtig), folglich
kann ein Geschäftsunfähiger auch keine rechtswirksamen Verpflichtungen eingehen.
Für die Geschäftsunfähigen handelt ein gesetzlicher Vertreter (bei Kindern unter sieben
Jahren meistens die Eltern, für alle anderen ein Vormund oder ein Betreuer; vgl. S. 171).
Beispiele
– Ein fünfjähriges Mädchen „kauft“ eine Tüte Bonbons.
– Der 20-jährige Edmund, der geistig behindert ist, „kauft“ eine CD.
– In beiden Fällen ist kein Vertrag zustande gekommen.
Geschäftsunfähige können im Auftrag des gesetzlichen Vertreters
für diesen Willenserklärungen überbringen; der Bote ist in diesem Fall Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers.
Beispiel Der sechsjährige Klaus wird von seiner Mutter zum Bäcker geschickt, um 20 Brötchen
zu kaufen. Die Mutter gibt Klaus abgezähltes Geld mit. Da Klaus im Auftrag der Mutter als Bote
handelt, kommt zwischen der Mutter und dem Bäcker ein Kaufvertrag über 20 Brötchen zustande.
° Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB) sind alle Personen vom vollendeten 7. bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr.
Beschränkt Geschäftsfähige können Rechtsgeschäfte mit Einwilligung des gesetzlichen
Vertreters abschließen. Ihre Rechtsgeschäfte sind bis zur Zustimmung des gesetzlichen
Vertreters schwebend unwirksam, d. h., ein von einem beschränkt Geschäftsfähigen
abgeschlossener Vertrag wird erst durch die nachträgliche Genehmigung des gesetzlichen
Vertreters, die auch stillschweigend erfolgen kann, rechtskräftig. Wenn der gesetzliche
Vertreter die ausdrückliche Zustimmung verweigert, ist der Vertrag nichtig (§ 108 BGB).
Beispiel Die 16-jährige Angelika kauft einen DVD-Rekorder, ohne dass sie ihre Eltern um Erlaubnis
gefragt hat. Als die Eltern vom Kauf des DVD-Rekorders erfahren, erheben sie keine Einwände.
Somit ist der Kaufvertrag durch die stillschweigende Billigung der Eltern zustande gekommen.
Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist in folgenden Fällen nicht erforderlich: Der beschränkt Geschäftsfähige
● bestreitet den Kauf mit Mitteln, die ihm zu diesem Zweck zur freien Verfügung vom
gesetzlichen Vertreter überlassen worden sind, wobei man von einem normalerweise
üblichen, dem Alter entsprechenden Betrag auszugehen hat (Bewirkung der Leistung mit eigenen Mitteln § 110 BGB). Nicht gedeckt durch § 110 BGB sind Ratenund Kreditgeschäfte Minderjähriger.
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Beispiele
– Die 15-jährige Julia kauft von ihrem Taschengeld die neue CD einer Hardrockgruppe. Die
Eltern sind von diesem Kauf nicht begeistert. Der Kaufvertrag ist zustande gekommen,
auch wenn die Eltern nicht einverstanden sind.
– Der 17-jährige Peter kauft von seinem Taschengeld ein gebrauchtes Mofa. Da sich aus dem
Kauf des Mofas für Peter eine Reihe von Verpflichtungen ergeben (Versicherung, Kraftstoff
usw.), ist hier die Zustimmung der Eltern für das Zustandekommen des Kaufvertrages erforderlich.
PRAXISTIPP
Einen Richtwert für die übliche Höhe des Taschengeldes erfahren
Sie bei den Jugendämtern.
● erlangt durch das Rechtsgeschäft nur einen rechtlichen Vorteil (§ 107 BGB), wie
etwa bei einer Schenkung.
Beispiel Der 13-jährige Frank erhält von seiner Tante ein Geldgeschenk über 1.500,00 EUR. Die
Eltern von Frank lehnen dieses Geschenk der Tante ab, weil sie seit Jahren mit der Tante zerstritten sind. Frank kann das Geld auch gegen den Willen der Eltern annehmen.
● schließt Geschäfte im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses ab, das der
gesetzliche Vertreter genehmigt hat (§ 113 BGB).
Beispiel Die 17-jährige Diana Schmitz ist noch Schülerin und schließt mit Einwilligung der Eltern
für die Sommerferien einen Arbeitsvertrag über vier Wochen mit der Primus GmbH ab. Diana
darf jetzt ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter Arbeitskleidung kaufen oder ein Gehaltskonto bei einem Geldinstitut eröffnen, da sie zur Erfüllung aller sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Verpflichtungen ermächtigt worden ist. Nach dem Gesetz gilt diese Regelung nicht für Ausbildungsverhältnisse.
● betreibt den selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäftes (§ 112 BGB): Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
einen Minderjährigen zum selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäftes, so ist der
Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind solche Rechtsgeschäfte, zu denen
der Vertreter die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes bedarf.
Beispiel Ein 17-Jähriger betreibt nach Ermächtigung durch seinen gesetzlichen Vertreter ein
Textileinzelhandelsgeschäft und kann so z. B. den Einkauf für das Geschäft tätigen.
° Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit
Unbeschränkt geschäftsfähig sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren, sofern sie
nicht zum Personenkreis der Geschäftsunfähigen gehören.
° Betreuer
Für volljährige Personen kann vom Vormundschaftsgericht ein so genannter Betreuer
bestellt werden (§ 1896 BGB). Voraussetzungen für die Bestellung des Betreuers sind
● Vorliegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung und
● Unfähigkeit zur Besorgung eigener Angelegenheiten und
● Notwendigkeit einer Betreuung.
Der Betreuer ist gesetzlicher Vertreter des Betreuten.
● Der Betreute ist im Regelfall voll geschäftsfähig, d. h., er ist ohne Einwilligungsvorbehalt des Betreuers zur Abgabe rechtswirksamer Willenserklärungen berechtigt.
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Beispiel Der 54-jährige Michael Lenz hat einen Schlaganfall erlitten, wodurch er halbseitig gelähmt und dauernd bettlägrig ist. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit der Betreuung. Das
Vormundschaftsgericht bestellt einen Betreuer, der für Herrn Lenz rechtswirksam Willenserklärungen abgeben kann.
● Wenn es für die Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten erforderlich ist, kann das Vormundschaftsgericht anordnen, dass
die Willenserklärungen des Betreuten der Einwilligung des Betreuers bedürfen (Einwilligungsvorbehalt). In diesem Fall hat der Betreute den Status eines beschränkt
Geschäftsfähigen.
Beispiel Der 35-jährige Dieter ist aufgrund jahrelangen übermäßigen Alkoholkonsums und der
sich daraus ergebenden Verwirrtheit nicht mehr in der Lage, mit dem ihm zur Verfügung stehenden Geld umzugehen. Sobald er Bargeld in Händen hält, verschenkt er dieses an zufällig
vorbeigehende Passanten. Er erhält vom Vormundschaftsgericht einen Betreuer und darf
Rechtsgeschäfte nur noch mit Einwilligung des Betreuers abschließen.
● Juristische Personen
Juristische Personen (§§ 21 ff. BGB) werden vom Gesetz wie natürliche, voll geschäftsfähige Personen behandelt. Sie haben volle Handlungsfreiheit, d. h., sie sind rechts- und
unbeschränkt geschäftsfähig. Zu den juristischen Personen zählen die juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts.
Juristische Personen
des Privatrechts
Beispiele
– Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(GmbH, vgl. S. 102)
– Aktiengesellschaft
– eingetragene Genossenschaften
– eingetragene Vereine (e. V.)
des öffentlichen Rechts
Beispiele
–
–
–
–
–
–
–
Gemeinden
Kreise
Länder
Bundesrepublik Deutschland
Industrie- und Handelskammer
Krankenkassen
Stiftungen
● Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind z. B. Gemeinden, Kirchen, Rundfunkanstalten (ARD, ZDF) und Ortskrankenkassen. Sie erfüllen öffentliche Aufgaben.
● Juristische Personen des Privatrechts sind privatrechtliche Stiftungen (z. B. Stiftung
Warentest) und Körperschaften des privaten Rechts (Aktiengesellschaften, rechtsfähige Vereine). Sie verfolgen private Zwecke.
Bei juristischen Personen beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Eintragung in das jeweilige
Register (z. B.: Handels-, Vereinsregister) und endet mit der Löschung aus diesem Register. Juristische Personen sind immer über ihre Organe (z. B. bei der AG durch den Vorstand, bei der GmbH durch Geschäftsführer, vgl. S. 104) geschäftsfähig. Sie handeln
durch die Organe, die in der Satzung oder in der jeweiligen Rechtsvorschrift festgelegt
sind.
Beispiel Bei der Primus GmbH handeln die Geschäftsführer, Frau Primus und Herr Müller, für die
GmbH.
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Rechts- und Geschäftsfähigkeit
● Rechtssubjekte sind natürliche und juristische Personen.
● Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit von Personen, Träger von Rechten und
Pflichten zu sein. Sie beginnt bei natürlichen Personen mit der Geburt und
endet mit dem Tod. Bei juristischen Personen beginnt sie mit der Eintragung in
ein öffentliches Register und endet mit der Löschung aus diesem Register.
Geschäftsfähigkeit
Geschäftsunfähigkeit
unter 7 Jahren
außerdem Personen
mit andauernder krankhafter Störung der Geistestätigkeit
Eigene Willenserklärungen sind nichtig
Ausnahme:
● Auftreten als Bote des
gesetzlichen Vertreters,
da Botengänge keine
eigenen Willenserklärungen darstellen
Beschränkte
Geschäftsfähigkeit
Volle
Geschäftsfähigkeit
7 bis 18 Jahre
außerdem Betreute mit
Einwilligungsvorbehalt
ab 18 Jahre
Eigene Willenserklärungen sind schwebend
unwirksam, bis der
gesetzliche Vertreter zustimmt. Bei Ablehnung
durch den gesetzlichen
Vertreter ist das Rechtsgeschäft nichtig
(= ungültig).
Eigene Willenserklärungen sind rechtsverbindlich.
Ausnahmen:
● Beschränkt Geschäftsfähiger hat rechtlichen
Vorteil durch das
Rechtsgeschäft (z. B.
Schenkung).
● Kauf einer Leistung mit
eigenen Mitteln
● Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen
des Arbeits- oder
Dienstverhältnisses
● Selbstständiger Betrieb
eines Erwerbsgeschäfts
Ausnahme:
● Personen mit andauernder krankhafter
Störung der Geistestätigkeit
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1. Die 15-jährige Tina bekommt von ihrem Onkel einen DVD-Player geschenkt. Ihre Eltern
verbieten ihr die Annahme des Gerätes, da sie seit Jahren mit dem Onkel zerstritten sind.
Begründen Sie, ob Tinas Eltern ihrer Tochter die Annahme des Geschenkes verweigern
können.
2. Erläutern Sie, warum unter Umständen auch Erwachsene beschränkt geschäftsfähig oder
geschäftsunfähig sein können.
3. Erklären Sie Rechtsfähigkeit.
4. Der 6-jährige Karl kauft ohne Wissen der Eltern im benachbarten Schreibwarengeschäft
von seinem Taschengeld ein Malbuch und benutzt dieses. Die Eltern sind mit dem Kauf
des Malbuches nicht einverstanden und verlangen vom Einzelhändler die Herausgabe
des Kaufpreises. Muss der Einzelhändler unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen
das Buch zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten? Nehmen Sie zu den folgenden
Aussagen Stellung.
a) Nein, denn das Buch ist bereits bemalt worden und daher nicht mehr verkäuflich.
b) Nein, mit sechs Jahren ist der Junge beschränkt geschäftsfähig. Er kann im Rahmen
des Taschengeldes ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten rechtswirksam
Rechtsgeschäfte abschließen.
c) Nein, denn die Eltern hätten im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht verhindern müssen, dass
das Kind alleine das Schreibwarengeschäft aufsucht.
d) Ja, denn es ist kein Kaufvertrag abgeschlossen worden.
e) Ja, denn erst ab sieben Jahren ist Karl geschäftsfähig.
f) Ja, denn Kinder unter sieben Jahren sind noch nicht rechtsfähig.
5. Die 75-jährige Hermine Bauer hat in ihrem Testament als Alleinerben ihren zehnjährigen
Pudel eingesetzt. Begründen Sie, ob man Tieren nach deutschem Recht etwas vererben
kann.
6. Erläutern Sie, welche Rechtssubjekte unterschieden werden.
7. Ein 14-jähriger Junge kauft sich von seinem Taschengeld in einer Tierhandlung einen
Hamster. Begründen Sie, ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
8. Ordnen Sie die folgenden Aussagen zur Geschäftsfähigkeit den unten stehenden Rechtsgeschäften zu.
1. trotz beschränkter Geschäftsfähigkeit eines Vertragspartners wirksam
2. wegen beschränkter Geschäftsfähigkeit eines Vertragspartners schwebend unwirksam
3. trotz der Geschäftsunfähigkeit eines Kindes wirksam
4. wegen Geschäftsunfähigkeit eines Vertragspartners unwirksam
a) Der 16-jährige Stefan kauft ohne Wissen seiner Eltern von seinen Ersparnissen ein
Mofa für 350,00 EUR.
b) Der Großvater schenkt seinem 12-jährigen Enkel ohne Einwilligung der Eltern einen
DVD-Player.
c) Die sechsjährige Julia kauft ein Spielzeugauto. Sie zahlt mit dem Geld, das ihr ihre Eltern als Taschengeld überlassen haben.
d) Der sechsjährige Robert kauft am Kiosk mit abgezähltem Geld eine Zeitschrift. Der
Verkäufer weiß, dass Robert im Auftrag des Vaters handelt.