Wartungsauftrag für Wasserarmaturen

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Wartungsauftrag für Wasserarmaturen
Wartungsauftrag für Honeywell Wasserarmaturen
Eingebaute Geräte:
Anlagenbetreiber:
Eingebaut am:
in:
Der Anlagenbetreiber beauftragt die Honeywell GmbH
beginnend am:
mit der
vom Kundendienstpersonal im Rahmen des Wartungsvertrages
sofort behoben.
halbjährlichen
jährlichen Wartung des o.g. Produktes gemäß folgender Bedingungen:
Ihr erworbenes Produkt unterliegt der Verpflichtung zur regelmäßigen Wartung durch die europäische und nationale Gesetzgebung.
Vorraussetzung für die Inanspruchnahme der vollständigen Gewährleistungsansprüche von Honeywell ist die ordnungsgemäße
Beachtung der Einbauvorschriften von Honeywell und sowie die regelmäßige Wartung und Instandhaltung Ihrer Wasserarmaturen.
Der Umfang der Wartung beinhaltet die Instandhaltungsmaßnahmen nach DIN 1988/Teil 8 Anhang A)*. Für Produkte die in der
DIN1988/Teil 8 nicht aufgeführt sind, wird die Wartung gemäß
nach Honeywell Wartungsvorgaben durchgeführt. Da in EN806,
DIN EN1717 zurzeit noch keine Wartungsvorgaben aufgeführt sind,
greifen für diese Produkte die Honeywell Herstellervorgaben.
Die Wartung umfasst folgende Arbeiten:
1. Sicht- und Funktionskontrolle
2. Demontage der Armatur
3. Kontrolle der Innenteile
4. Erneuerung der dichtenden Teile
5. Montage der Armatur
6. Inbetriebnahme- und Funktionskontrolle
Honeywell verpflichtet sich, die Wartungstermine rechtzeitig mit
dem Anlagenbetreiber abzustimmen. Sollte durch Gründe, die
von Honeywell nicht zu vertreten sind, der Wartungstermin nicht
zustande kommen, bemüht sich Honeywell um einen möglichst
zeitnahen Folgetermin. Rechtsansprüche gegenüber Honeywell
können aus diesem Sachverhalt nicht abgeleitet werden.
Kosten:
Materialaufwände werden nach den jeweils gültigen Preislisten
berechnet. Die Wartungspauschale für die o. g. Wasserarmatur
beträgt €
zuzügl. Mwst., hierin sind Anfahrts- und
Dienstleistungskosten für die Wartung enthalten.
Erhöhte Aufwände für die Behebung im Rahmen der Wartung festgestellter Mängel oder Schäden werden gesondert in Rechnung
gestellt. Preisgrundlage hierfür sind die Kundendienst-Kostensätze
des jew. gültigen Honeywell Haustechnik Preiskataloges.
Diese Kostensätze sind für den Zeitraum von 24 Monaten (s. Laufzeit) fest vereinbart. Danach behält sich Honeywell vor, Preisanpassungen durchzuführen. Für diesen Fall wird dem Anlagenbetreiber ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 8 Wochen nach
Preismitteilung eingeräumt.
Diese Kosten sind in der Wartungspauschale enthalten.
Vertrags-Laufzeit:
Der Wartungsauftrag gilt zunächst für 24 Monate. Der Wartungsauftrag verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Dem Kundendienst-Personal wird der ungehinderte Zugang ohne
Wartezeit zu den Einbaustellen zugesichert.
Preisgleitklausel: oben genannter Betrag ist für den Zeitraum von
zwei Jahren vereinbart.
Der Leistungsumfang der Wartung beinhaltet keine Materialkosten.
Diese werden gesondert nachgewiesen und in Rechnung gestellt.
Bei der Überprüfung festgestellte Mängel oder Schäden werden
Es gelten die „Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs-, Montage-, Zahlungs- und Gewährleistungsbedingungen von Honeywell*.
Mosbach, den
Honeywell GmbH
, den
(Stempel und Unterschrift)
*) Sollten Ihnen die Honeywell AGBs oder die DIN 1988 nicht vorliegen oder bekannt sein, wenden Sie sich bitte an
Deutschland
Honeywell GmbH,
Haustechnik, Hardhofweg
D-74821 Mosbach
Tel.: +49 1801 466389-2
[email protected]
Österreich
Honeywell Austria Ges.m.b.H.
Handelskai 388
A-1023 Wien
hausautomation.austria
@honeywell.com
Schweiz
Honeywell AG
Honeywell-Platz 1
CH-8157 Dielsdorf
hausautomation.switzerland
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www.honeywell.de/haustechnik
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