Deutsche Abschlusserklärung
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Deutsche Abschlusserklärung
Abschlusserklärung des Vorsitzes des Wiener Westbalkangipfels 27. August 2015 Ein Jahr nach dem Westbalkangipfel in Berlin sind die Regierungschefs, Außenminister und Wirtschaftsminister von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien sowie Kroatien, Slowenien, Deutschland als Gastgeber im Vorjahr, die künftigen Gastgeber Frankreich und Italien, Vertreter der Europäischen Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes und Internationaler Finanzinstitutionen zum zweiten Westbalkangipfel im Rahmen des „Berlin-Prozesses“ am 27. August 2015 in Wien zusammengekommen. Allgemeiner Fortschritt und Europäische Perspektive 1. Der Berlin-Prozess hat eine starke politische Unterstützung der europäischen Perspektive des Westbalkans gezeigt. Er hat auch eine positive Dynamik für die regionale Zusammenarbeit am Westbalkan geschaffen. Dadurch konnten die sechs Staaten des westlichen Balkans beachtliche Fortschritte in verschiedenen Bereichen, vor allem bei der Konnektivität, erzielen. Wir haben beschlossen, weiterhin in diesem Format zusammenzukommen, um die im Vorjahr in Berlin beschlossene und heute in Wien erweiterte Agenda umzusetzen und die verschiedenen Projekte, die im Laufe des Jahres entstanden sind, voranzutreiben. 2. Die Westbalkanregion hat seit dem gewaltsamen Zerfall des ehemaligen Jugoslawien vor allem in den Bereichen politische und wirtschaftliche Stabilität sowie in der regionalen Zusammenarbeit einen langen Weg zurückgelegt. Alle Staaten des westlichen Balkans sind der festen Überzeugung, dass ihre Zukunft in der Europäischen Union liegt. Der Rat der Europäischen Union hat wiederholt sein eindeutiges Bekenntnis zur Europäischen Perspektive der Staaten des westlichen Balkans bekräftigt. Das Vorankommen jedes einzelnen Landes auf dem Weg in die Europäische Union hängt von dessen individuellen Bemühungen ab, die Kopenhagener Kriterien zu erfüllen, sowie von der Konditionalität des Stabilisierungsund Assoziationsprozesses. In diesem Zusammenhang bekräftigt die österreichische Bundesregierung erneut ihre starke Unterstützung des Erweiterungsprozesses der gesamten Region. Regionale Zusammenarbeit und Lösung bilateraler Streitigkeiten 3. Zwar wurden bei der Errichtung eines Netzwerks von regionalen Kooperationsstrukturen in den letzten Jahren gute Fortschritte erzielt, doch sind weitere Anstrengungen zur Lösung noch offener bilateraler Streitigkeiten erforderlich. Darüber hinaus bedarf es konkreter Schritte der politischen Verantwortungsträger in den Staaten des westlichen Balkans im Sinne einer dauerhaften Versöhnung in der Region. Versöhnung ist entscheidend für die Förderung der Stabilität und der Schaffung eines positiven Umfeldes in Südosteuropa, das dazu beiträgt, das Erbe der Vergangenheit zu überwinden. 4. Alle Teilnehmer begrüßen den erfolgreichen Abschluss von vier bedeutenden Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Normalisierungsprozess zwischen Belgrad und Pristina und unterstreichen die Bedeutung von dessen kontinuierlichen Fortsetzung. Bezüglich des Namensstreits zwischen Mazedonien und Griechenland müssen die Bemühungen um einen Kompromiss intensiviert werden. 5. Die Teilnehmerstaaten nehmen die am Rande des Gipfels präsentierte Studie zu bilateralen Streitigkeiten in der Region, die die Beziehungen zwischen den Ländern nach wie vor beeinträchtigen, zur Kenntnis. Die Teilnehmerstaaten verpflichteten sich, ihre Bemühungen zur Behandlung dieser Konflikte zu intensivieren und offene Angelegenheiten im EU Beitrittsprozess nicht auszunutzen und begrüßen die Unterstützung der Europäischen Kommission und des EAD bei der Lösung bilateraler Streitigkeiten. Die jährlichen Gipfeltreffen im Rahmen des Berlin-Prozesses dienen der Beobachtung der Fortschritte bei der Lösung derartiger Streitigkeiten, wie dies im Annex über regionale Zusammenarbeit und Lösung bilateraler Konflikte festgelegt wurde. 6. Die Teilnehmerstaaten begrüßen die Unterzeichnung des Grenzabkommens zwischen Bosnien und Herzegowina und Montenegro am Rande des Wiener Gipfels als ersten wichtigen Schritt in diese Richtung. 7. Teilnehmerstaaten verpflichten sich, die makroregionalen EU-Strategien für den Donauraum und die Region Adria-Ionisches Meer bestmöglich zu nutzen sowie jene der OSZE, der Zentraleuropäischen Initiative und anderer wichtiger regionaler Initiativen, um ihr Potential voll auszuschöpfen. Rechtsstaatlichkeit und gute Regierungsführung 8. In Anerkennung der erzielten Fortschritte bedarf es noch vermehrter Anstrengungen zur Beschleunigung innerstaatlicher Reformprozesse, vor allem in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche Governance und Reform der öffentlichen Verwaltung sowie im Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität, um Stabilität und Wohlstand in der Region zu erhöhen. 9. Hinsichtlich der Situation in Mazedonien begrüßten die Teilnehmer die unter der Federführung von Kommissar Hahn erzielten Übereinkommen. Jetzt ist es vordringlich, dass alle Seiten sich bemühen, das nationale Interesse vor parteipolitische und persönliche Ambitionen zu stellen, damit die Vereinbarungen zur Gänze umgesetzt werden können. Mängel in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Medien, wie sie in dem unabhängigen Expertenbericht festgestellt wurden, müssen unverzüglich behoben werden. Im Fall von Bosnien und Herzegowina begrüßten die Teilnehmer den neuen EU Ansatz, der das Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziationsabkommens ermöglichte, und fordern eine rasche Umsetzung der Reformagenda. Bekämpfung von Extremismus und Radikalisierung 10. Die Teilnehmer sind davon überzeugt, dass die Bedrohung durch Radikalisierung, Terrorismus und gewaltsamen Extremismus und vor allem durch ausländische terroristische Kämpfer, die über bzw. von Staaten des westlichen Balkans nach Syrien und in den Irak reisen, eine stärkere Zusammenarbeit und erhöhten Informationsaustausch sowie den Austausch bewährter Praktiken bei der Gestaltung gemeinsamer Werte, Vorbeugung von Radikalisierung, Unterstützung der De-radikalisierung und Reaktion auf terroristische Bedrohungen erfordert. Die EU erachtet die Staaten des westlichen Balkans als Schlüsselpartner im Kampf gegen gewaltsamen Extremismus und Terrorismus und begrüßt diesbezügliche Kooperationsbemühungen, insbesondere gemeinsame Aktivitäten auf der Grundlage der am 20. März 2015 angenommenen Wiener Erklärung zur Gemeinsamen Bekämpfung des Gewaltbereiten Extremismus und der derzeit von der EU entwickelten Westbalkan Anti-Terror-Initiative. Migration 11. Alle Teilnehmer stimmen darin überein, dass dem Umstand, dass die Westbalkanroute zur Haupttransitroute gemischter irregulärer Migrationsströme vom östlichen Mittelmeer in die Europäische Union geworden ist, besondere Beachtung geschenkt werden muss, und dass diese jüngste Entwicklung das Grenzmanagement und die Asylsysteme in einigen Staaten des westlichen Balkans vor große Herausforderungen stellt. Diesbezüglich begrüßen die Teilnehmerstaaten die verschiedenen derzeitigen Bemühungen von Institutionen und Agenturen der Europäischen Union sowie einzelner EU Mitgliedstaaten und regionaler Foren wie des Forum Salzburg, die darauf abzielen, die Kapazitäten der Staaten des westlichen Balkans im Grenzmanagement, insbesondere bei der Bekämpfung der Schlepperei, sowie im Asylbereich durch verstärkte Zusammenarbeit und zusätzliche Unterstützung zu erhöhen. Diese Bemühungen basieren auf der Bereitschaft der Staaten des westlichen Balkans, ihre eigene Verantwortung im Bereich Migration, Asyl und Grenzmanagement im Hinblick auf ihre Europäische Perspektive vollständig wahrzunehmen. In diesem Zusammenhang ist die Vorbereitung einer hochrangigen Konferenz zu den Herausforderungen der Westbalkanroute im Hinblick auf die Weiterentwicklung dieser Zusammenarbeit und Unterstützung von besonderer Bedeutung. 12. Gleichzeitig stellen die Teilnehmer fest, dass alle Staaten des westlichen Balkans beträchtliche Fortschritte in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Grundrechte erzielt haben. Der Rat der EU hat in Bezug auf die Staaten des westlichen Balkans festgestellt, dass in den meisten nationalen Listen sicherer Herkunftsstaaten diese Länder angeführt sind. Das lässt vermuten, dass die Staaten des westlichen Balkans von allen EU Mitgliedstaaten als sichere Herkunftsländer angesehen werden könnten. Wirtschaftlicher Wohlstand und Konnektivität 13. Die Lebensverhältnisse in der Region zu verbessern, vor allem jungen Menschen eine reale Zukunftsperspektive zu geben und ihr Vertrauen in gut funktionierende Institutionen zu stärken, ist das oberste Ziel des Reformprozesses. Die Wirtschaftspolitik und wirtschaftliche Governance in den Staaten des westlichen Balkans wird daher durch die Erstellung jährlicher Wirtschaftsreformprogramme (ERPs) weiterentwickelt werden. In diesem Zusammenhang stimmen die Teilnehmerstaaten darin überein, dass sektorale Strukturreformen zur Verbesserung des Sach- und Humankapitals, industrieller Strukturen, des Unternehmensumfeldes und Handelsintegration notwendig sind, um die Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und das langfristige Wachstum in den Staaten des westlichen Balkans zu erhöhen. Die Teilnehmerstaaten unterstreichen auch die Verantwortung der Sozialpartner zur Förderung des wirtschaftlichen Wohlstandes. Die Staaten des westlichen Balkans anerkennen die Bedeutung der systematischen Einbeziehung der Sozialpartner in den Wirtschaftsreformprozess. 14. Verkehrsanbindungen: Alle Teilnehmer begrüßen besonders die in diesem Bereich erzielten beträchtlichen Fortschritte, insbesondere das im April in Brüssel von den sechs Premierministern der Staaten des westlichen Balkans unterzeichnete Abkommen über regionale Kerntransportnetz-Korridore, das weitere Abkommen (von Riga im Juni) über die Kernnetzkorridore, die Projekte, die bis 2020 umgesetzt werden sollen, sowie die Ernennung von Korridorkoordinatoren. Dadurch wird die Konnektivität zwischen den Staaten des westlichen Balkans und mit dem EU Netz verbessert. Die Europäische Kommission wird diesen Prozess weiterhin unterstützen. 15. Die Staaten des westlichen Balkans anerkennen die Wichtigkeit einer effizienten Projektumsetzung in Zusammenarbeit mit der betreffenden federführenden Internationalen Finanzinstitution. Dies ist notwendig, um die ca. 1 Milliarde EUR aus dem IPA II Programm, die als potentielle Kofinanzierung für wichtige konnektivitätsbezogene Investitionen im Zeitraum von 2015-2020 zur Verfügung stehen, voll auszunützen. 16. Schätzungen des South East Europe Transport Observatory (SEETO) zufolge würde die Umsetzung der vorrangigen Projekte 7,7 Milliarden EUR kosten. Eine Studie des Wiener Instituts für Internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw) hat ergeben, dass ein derartiges umfangreiches Infrastrukturinvestitionspaket zu einem zusätzlichen Wachstumsschub von bis zu einem Prozentpunkt pro Jahr für die Länder der Region über einen Zeitraum von 15 Jahren führen könnte. Etwa 200.000 neue Arbeitsplätze könnten in der Region geschaffen werden. 17. Die Staaten des westlichen Balkans haben sich auf eine Liste von sechs Verkehrsinfrastrukturinvestitionsprojekten unter Berücksichtigung der Hauptprioritäten und der erforderlichen Reife zur unmittelbaren Umsetzung, die zur Aufnahme in das IPA Mehrländerprogramm 2015 vorgeschlagen werden, geeinigt. Dazu zählen ein intermodaler Terminal, zwei Brücken und drei Eisenbahnprojekte. 18. Die Staaten des westlichen Balkans haben sich auf eine Prioritätenliste so genannter „soft measures“ im Verkehrsbereich geeinigt, die von der SEETO in Zusammenarbeit mit den Verkehrsministern erstellt wurde. Die Staaten des westlichen Balkans werden sicherstellen, dass alle diese Maßnahmen vor dem Gipfel in Frankreich vollständig umgesetzt werden. 19. Die Teilnehmer fordern alle betroffenen Beteiligten auf, bei der Überwindung der dem Vertrag zur Gründung einer Verkehrsgemeinschaft entgegenstehenden Hindernisse zusammenzuarbeiten. 20. Energiekonnektivität: Die Staaten des westlichen Balkans haben sich auf eine Shortlist von vier Investitionsprojekten geeinigt, die zur Aufnahme in das IPA Mehrländerprogramm 2015 vorgeschlagen werden sollen. Dazu zählen Stromverbundnetze und Verstärkung des Elektrizitätsübertragungsnetzes in der Region. Weitere Projekte von Interesse für die Energiegemeinschaft (PECI), ob Strom oder Gas, werden zur Finanzierung in späteren Jahren vorgeschlagen. 21. Die Teilnehmerstaaten begrüßen die vorgeschlagene Liste der oben genannten Projekte, sechs im Verkehrsbereich und vier im Energiebereich, als wichtigen Meilenstein. Für diese Projekte sollen ca. 200 Millionen EUR an EU-Geldern zur Verfügung gestellt werden. 22. Die Staaten des westlichen Balkans haben die Schaffung eines regionalen Energiemarktes durch die Einrichtung von Strombörsen und eines regionalen Ausgleichsmarktes beschlossen und wollen das bereits bestehende Büro für koordinierte Auktionen bestmöglich nutzen. Die Staaten des westlichen Balkans einigen sich auf eine Prioritätenliste so genannter „soft measures“ im Energiebereich, die spezielle nationale Themenbereiche zur Umsetzung des EnergiegemeinschaftsAcquis umfasst, und haben das Energiegemeinschaftssekretariat eingeladen, die Führungsrolle bei der Entwicklung des regionalen Energiemarktes zu übernehmen sowie bei der Umsetzung dieser “sanften Maßnahmen“ Unterstützung zu leisten. Die Staaten des westlichen Balkans stellen sicher, dass diese Themenbereiche vor dem nächsten Gipfel in Frankreich umgesetzt werden. 23. Die Kernverkehrsnetzkorridore, die Liste der 10 Projekte im Rahmen von IPA 2015 sowie die „sanften Maßnahmen“ für Verkehr und Energie sind im Annex zur Konnektivität zu finden. Weitere Details werden in einer Publikation der Europäischen Kommission am Tag des Gipfels zur Verfügung gestellt. 24. Alle Teilnehmer gratulieren der in Wien ansässigen Energiegemeinschaft zu ihrem 10-jährigen Bestehen. Die Energiegemeinschaft ist das am weitesten entwickelte Instrument zur Förderung der sektoralen Reform und Integration in den EU Energiebinnenmarkt. 25. Investitionsplanung: Jeder Staat des westlichen Balkans hat Nationale Investmentkomitees geschaffen und Einzelprojektpipelines konzipiert, die zu zuverlässigen Planungsmechanismen werden sollen, um sicherzustellen, dass die Länder den finanzpolitischen Spielraum zur erforderlichen Darlehensfinanzierung haben, damit alle Projekte zeitgerecht umgesetzt werden können. Die oben genannten prioritären Verkehrs- und Energieprojekte finden sowohl in der nationalen Investitionsplanung als auch in den Sektorstrategien ihren Niederschlag. Marktintegration – Handelserleichterungen, Mobilität und Gemeinsame Wachstumsinitiativen 26. Handelserleichterungen: Die Staaten des westlichen Balkans verpflichten sich, die laufenden CEFTA-Verhandlungen über eine Rahmenvereinbarung für Handelserleichterungen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, damit das Abkommen über Handelserleichterungen von allen Vertragsparteien vor Mitte 2016 unterzeichnet werden kann. Die Staaten des westlichen Balkans stellen ihr Bekenntnis zu diesem Prozess unter Beweis, indem sie mit der Umsetzung vor dem Gipfel in Frankreich beginnen. 27. Mobilität: Die Staaten des westlichen Balkans verpflichten sich, im Laufe des kommenden Jahres praktische Maßnahmen zur Einführung von Visaerleichterungen für Geschäftsleute, gut ausgebildete und qualifizierte Fachkräfte dort zu setzen, wo nach wie vor Visapflicht besteht. Darüber hinaus werden die Staaten des westlichen Balkans mittelfristig einen umfassenden Vorstoß zur Anerkennung von Berufsqualifikationen als Grundpfeiler zur Arbeitskräftemobilität unterstützen und betrauen den Regionalen Kooperationsrat (RCC) mit der Aufgabe, diese Maßnahmen als Dachorganisation zu koordinieren. 28. Wachstum: Die Staaten des westlichen Balkans werden daran arbeiten, die Handels- und Verkehrserleichterungen mit anderen Instrumenten wie zum Beispiel Sonderwirtschaftszonen – länderübergreifenden Wirtschaftszonen, Exportverarbeitungszonen und Gewerbeparks – zu ergänzen. Dies fördert die Weiterentwicklung regionaler Wertschöpfungsketten wie sie am Berliner Gipfel gefordert wurden. Die Staaten des westlichen Balkans betrauen den RCC mit der Aufgabe, die Entwicklung des Wirtschaftskorridorkonzeptes gemeinsam mit CEFTA, SEETO und den teilnehmenden Regierungen zu koordinieren und Inputs für den kommenden Gipfel in Frankeich vorzubereiten. 29. Die Teilnehmer befürworten die gemeinsame Initiative der serbischen und kosovarischen Handelskammern zur Schaffung einer ständigen Plattform für die Zusammenarbeit aller Handelskammern der Staaten des westlichen Balkans mit dem Ziel, regionale Projekte der Wirtschaftszusammenarbeit und Investitionsprojekte zu identifizieren und zu fördern. Darüber hinaus befürworten die Teilnehmer die Einkaufsinitiative der deutschen Wirtschaft, die zur Ankurbelung von Wachstum und Beschäftigung in der Region beitragen wird. Jugend, Bildung, Wissenschaft und Forschung 30. Die Schaffung besserer Perspektiven für junge Generationen ist für die Sicherung der Stabilität, nachhaltigen Entwicklung und des Fortschritts in der Region von entscheidender Bedeutung. In diesem Zusammenhang unterstreichen die Teilnehmerstaaten die Notwendigkeit, die Jugendmobilität zwischen der EU und der Region sowie in der Region selbst zu verstärken. 31. Die Teilnehmerstaaten vereinbaren, ihre Arbeit auf der Grundlage der anlässlich des Treffens der Außenminister in Brdo im April 2015 initiierten „Positiven Agenda für die Jugend des Westbalkans“ fortzusetzen, nehmen mit Wohlgefallen die bei der Ausarbeitung konkreter Vorschläge und Ideen bereits erzielten Fortschritte zur Kenntnis und begrüßen den Vorschlag der Europäischen Kommission, eine Erweiterungskonferenz in der ersten Jahreshälfte 2016 mit dem Schwerpunkt Jugendthemen zu organisieren. 32. Die Teilnehmerstaaten loben das heute auf Initiative der Premierminister Serbiens und Albaniens unterzeichnete Abkommen (siehe Annex zum Jugendaustausch) zur Schaffung eines Regionalen Jugendkooperationsbüros für den Westbalkan und begrüßen die Unterstützung des Deutsch-Französischen Jugendwerks bei der Umsetzung. 33. Hochschulbildung, Wissenschaft und Forschung: Die Teilnehmerstaaten verpflichten sich, ihre Universitäten zu ermutigen, eine entsprechende Zahl von Kooperationsprogrammen und Studienmöglichkeiten für Studierende aus dem Westbalkan im Rahmen von Erasmus+ anzubieten. Alle Teilnehmer begrüßen das unter dem Erasmus+ Programm 2015 eingerichtete „Western Balkans Youth Window“, das Möglichkeiten zur Kapazitätsbildung im Jugendsektor vorsieht. Die Staaten des westlichen Balkans vereinbaren die Einrichtung nationaler Erasmus+ Agenturen, um das Erasmus+ Programm voll ausschöpfen zu können und die Zusammenarbeit und Mobilität im Bereich Bildung und Jugend zu stärken. 34. Die Jugendmobilität in der Region soll durch die Förderung und Weiterentwicklung bestehender Programme wie CEEPUS (Central European Exchange Program for University Studies) und die Schaffung weiterer „Joint Degree Programs“ (Gemeinsamer Studiengänge), in deren Rahmen Studierende sowohl in der Region als auch in der EU studieren, erhöht werden. Diesbezüglich ermutigen die Teilnehmerstaaten ihre Universitäten, die gegenseitige Anerkennung von Diplomen innerhalb einer möglichst kurzen Zeitspanne auf der Grundlage des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens sicherzustellen. 35. Die Teilnehmerstaaten begrüßen die im letzten Monat stattgefundene „1. Gemeinsame Wissenschaftskonferenz Westlicher Balkan“ in Berlin/Halle, die empfiehlt, 3% des nationalen BIP für Bildung, Wissenschaft und Forschung aufzuwenden und regionale Exzellenzentren einzurichten. Die Teilnehmer begrüßen Vorschläge zur Verringerung des Brain Drain und zur Schaffung eines Dialogs zwischen Wissenschaft, Politik und Gesellschaft zur Entscheidungsfindung unter Berücksichtigung bestehender diesbezüglicher Plattformen wie die „Steering Platform on Research for the Western Balkan Countries“ zur besseren Interaktion zwischen den Ländern des westlichen Balkans sowie der Online Informationsplattform über Forschungstechnologie und Innovation für die Länder des westlichen Balkans (WBCRTI.INFO). Die Österreichische Akademie der Wissenschaften hat zugestimmt, die nächste Runde der „Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz Westlicher Balkan“ in Wien abzuhalten. 36. Duale Berufsausbildung: Die Einführung bzw. Erweiterung der dualen Berufsausbildung ist ein wesentliches Element, um erfolgreich den Herausforderungen, wie dem wachsenden globalen Wettbewerb, der hohen Jugendarbeitslosigkeit und dem zunehmenden Fachkräftemangel, zu begegnen. Die Teilnehmerstaaten vereinbaren, den Aufbau eines Berufsausbildungssystems in der Region weiter zu unterstützen. Österreich ist bereit, an der Verbesserung des Berufsbildungs- und Ausbildungssystems in der Region auf der Grundlage der „Roadmap für ein nachhaltiges Lehrlingsausbildungssystem“ zu arbeiten. Eine Konferenz mit Experten für duale Berufsausbildung, Unternehmen und potentiellen Finanzierungsagenturen sowie europäischen Akteuren ist für Anfang 2016 vorgesehen. 37. Die Teilnehmerstaaten bekräftigen ihre Unterstützung für eine regionale Zusammenarbeit bei der Bildung und Ausbildung und anerkennen die seit 2012 im Rahmen der Westbalkanplattform für Bildung und Ausbildung gesetzten Maßnahmen. Die weitere Zusammenarbeit zur Stärkung der Reformbemühungen für die Bildungssysteme in der Region sollte gefördert werden, um der Jugend wichtige grundlegende und transversale Fähigkeiten, wie sie am regionalen Arbeitsmarkt erforderlich sind, zu vermitteln. Die Teilnehmer begrüßen darüber hinaus die Schaffung der Bildungsreforminitiative Südosteuropa (ERI SEE) als von der Region getragene internationale Einrichtung und ersuchen die Europäische Kommission und den Regionalen Kooperationsrat (RCC), die ERI SEE bei ihrer Arbeit für eine bessere Nutzung der europäischen Kooperationsinstrumente und Mittel zu unterstützen. Zivilgesellschaft 38. Die Teilnehmerstaaten begrüßen die Abhaltung eines Zivilgesellschaftssegments am Rande des Gipfels und die wichtigen Beiträge der Zivilgesellschaft zu Hauptthemen des Gipfels. Dies ist eine Stimme, die unterstützt und am EU Integrationsprozess der Staaten des westlichen Balkans aktiv beteiligt sein muss. Die Teilnehmer begrüßen den Vorschlag, die Zivilgesellschaft zu einem weiteren wichtigen Element des Berlin-Prozesses zu machen.